Ukazi in odredbe šolskih oblastev. XII. Norinahii glas pri potji. 0. kr. deželni šolski svet. razglaša nastopni razpis : Z. 1810 L. Sch. R. Unter Himveisung avif die im Ministerialverordnungsblatte fiir Cultus und Unterrioht Nr. 50 ex 90 publicierte Ministerialvorordnung voni 25. Juli 1890, Z. 15090 betreffend die Einfiihnmg der inusikalischen Normalstimmung, wird der Bezirksschulrath aufgefordert zu veranlassen, dass beim Gesangsunterrichte an sammtlichen demselben unterstehenden Volksschulen vom Beginne des nachsten Schuljahres an die im Sinne der citierten Verordnungen verificierte Stimmgabel in Gebrauch genommen wird. Insoferne beim Gresangsunterriehte auoh Physharmoniken und dergleichen Instrumente verwendet werden, sind dieselben auf den normalen Stimmton zu stimmen. Die Bezirksschulinspectoren sind anzuweisen, die im Punkt 3 der Verordnung vorgeschriebene Controle auszuiiben. Auf Grund der von denselben gemachten Wabrnehmungen werden die Ubelstande abzustellen sein. Bis auf weiteres wird jabrliob nach Schluss des Schuljahres hieriiber anher zu berichten sein. Laibach, am 1. August 1893. Der k. k. Landesprasident: Hein.