1061 Ämtsblatt Mr Laibacher Ieitnng Nr. 141. Donnerstag den 24. Juni 1869. (233«,) K. k M»ri»o Ilkodcmie in Fiume. Kicitations Kundmachung. Um die Verpflegung der Zöglinge in der beiläufigen Anzahl von 100, dann des Personals der Marine-Academic in Fiume auf die Dauer vom 1. October 1869 bis Ende September 1870 durch einen Tracteur sicher zu stellen, wird hiemit allgemein kundgemacht, daß am 31. Juli 1869 eine Offcrts-Berhandlung beim Commando der t. k. Marine-Academic abgehalten werden wird, damit die Verköstigung nach dem tzerablangen der Genehmigung von Seite der Marine-Section des Reichs-Kriegs-Ministeriums demjenigen überlassen bleibt, welcher den mindesten Preisanbot für je eine Zöglings^ oder Mannschafts-Kostration gemacht hat. Die Quantität der für jede Zöglings-Ration beizustellenden Victuatien-Artikel ist aus der nachstehenden, mit Bezug auf Qualität der letzteren beispielweisc zusammengesetzten Speise-Tabelle zu ersehen. Speise-Tabelle für eine Woclie: ________ Hiezu sind erfor derli ch ^^ ^, ___^ ^../ ^! i___' ' ' ^ . - ..,i_____ ______. A Loth Seitll Loth lMaß Loth ^Stck.^ r u l I, ^ L o t h ^Slck.^ Loth Frühstück Alle Tage ' halbweißcs Vrot 8^ ! ! ^ ^ ^ l l ^ ^ j ^ !^ ^ > > ^ ------------^- 'Reiö-Snppc 2'/,! z , ! ! ^ ! Montaa Rindfleisch mit Spinat 8 16 ! l/^ ^ ^ Schiukenfleckel____________ ^ " ^ >/^ ^ >ß! i_______________________ Brot-Suppc mit SelchwUrslel ^ ! ! ! " "g i i ', ^ ^ ^ --------------------- Neis-Snppc l ^ ^'/ ^ ! ^ ! ! > > "" «» Mittwoch Rindfleisch mit rothen RUwi 8 16 , ,'/,.« ! ! «, « Maccaroiu mit 5käse____________> > ^_______________l '/. !______________________________________^ ,6 1 >__________j ! > ^ ^, Ülmcrgerstel-Suppl! l , ! ^ ! g, > ^ i ! ! , ^ Dolilierstaa Rindfleisch mtt kleineu Gintcn 8 16 ! 4 ^ ^. " Kalbsbraten mit Erdäpfeln ! 16 , i ! ! 20 ________________V^j__________j ____________ -" N^iö-Suppe ! ^ 5»,,', , ! > ! , , ^ ^ ! ! ! ^ "° ^ Freitau Rindfleisch mit Erdäpfel, gesäuerte Sance 8 16 ! ! ! 1 ! '/.. 24 '/, ! ! ! 1 ! , l b^ " " __________Äiiideln mit Käse ______ j ! i '/. , ! 7, j ^10 ! ! 1 j ! ! " Nagout-Suppc l 2 > "^ " ^I ^' 1 ^! 1^1 s^^ « Samstaa Nindflelsch mit ciugedr. Erbsen 8 16> ^ '/.., ! V.! ^ 18 !!!<-. ___________________^ingeubrattn mit Erdäpfeln > >16 ^_____________ ^ ^ 1 ''/., , 20_______'/,!>> , ! '/, > !____________> > > ! Rndcl-Snppe ! z , > ! ! '/. !3 ^ ^ ! ! " Sonlttaa Rindsicisch mit ^nöst. Erdüpfcl» 8 16 , , ! ^ j 1^ « _________________________________________________________________________________________—_________ ' > >______________________ ! !______________________________________________I__________________!_____________^_______________________________! j j ^ Montags Rostbraten mit Erdäpfeln U 1ö! ^ i!:^!'' ^ 20 , ^ > ^> Mittwoch Eingemachtes Kälbernes 6 16! ! , , ! ^ ^ ^ ". ,^ ! ! ^ ^ Donnerstag Gollaschflcisch mit Nockerln 6 10 > ! ^.. i > >/, '/. 6! ! ^ ! ^ ^ '/.. ^ ! 39 '/' l ^ ! 3Z Samstag Risotto 6 . , ^ , .^ ^ ! ^ '/. Sonntag Omeletten 6 ^ ' ! '/. ! 8 ^ 1 ____ ^______________________________________________l__^__________________^_____________! ^ ! ________________ !________ Anmerkung: Das zum Mittag' uud Abendmahl ucradfolgtc Fleisch und Braten hat im rohcn Zustaudc l6 und im zubereiteten Zustande 8 Loth zu wiegen, und muß frei uon Knochen, Sehnen und Häuten sein. — Zu der Speise-Bereitung ist per Kopf und Tag 1°/« Loth Mccrsalz angetragen. Um eine nach den Ortsverhältnisseu und Jahreszeiten, dann der zweckmäßigen Ernährung und dem Physischen Gedeihen der Zöglinge entsprechende Abwechslung in den Speisegattungen zu haben, sind von den letzteren nachstehende maßgebend: 1. Snppen: Reis, Gries, Nudel lang oder in Flecket geschnitten, Mehlgerstel, Leber-, Semmel-, Gries- uud Spcckknödel, gerollte Gersten und Kräutersuppen. 2. Saucen: Zwiebel, Paradcis, Sellerie, ' Kappern, Essig' nnd Sennuelkrcn, eingelegte Gurken nnd rothe Rüben. 3. Znspeisen: Spinat, Kohlrüben, Zucker-und qelbc Rüben, grüne Fisolen, Saucrund Snß-Kraut, Kohl, Erbsen, eingebrannte Linsen, Kartoffeln geröstet und in gesäncrter Sauce, grüner Salat und frische Erbsen. 4. Speisen, die als :;. oder 4. Gericht des Mittags- oder Abendmahls bestimmt sind: Kalbs-, Schweins-, Lamms-, Rost-, Rindsbraten, Lämmernes gebacken, gebratenes Geflügel (Huhn, Ente, Gans, Indian), Lungenbraten mit Erdäpfeln, Gullaschfleisch mit Nockerl, Hirschwildpret, gespickter und gebratener Hase. 5. Fische: Sardellen, Meerbarben (Barboni) gebraten und gebacken, Thunfisch, Stordcr (Cievoli), Makrele (Scombri) gebraten und Allgemeine-Bedingnissc: Meerwolf (Branzini), Goldbrassc (Orada) gesotten. Bei Fischspeisen dient zur Richtschnur, daß dieselben an jenen Feiertagen, wo solche am Platze vorhanden sind, gegeben werden. 6. Mehlspeisen: Nudeln mit geriebenem Parmesankäse nnd gedünstet, Mehl-, Grics- und Kartoffelschmarrn, Schinckensteckel, Aepfcb, Birnen-, Kirschen- und Milchrahm-Strudcl, Gugelhupf und Kirschenkuchen. Die im Dienste stehenden Inspcctions-Ober- und Uuterofficicrc bekommen genau dieselbe Kost wie die Zöglinge. -^ Die übrigen Nnterofficiere erhalten blos die Mittagskost, diese jedoch wie die Zöglinge. Das Bediemmgs-Personale der Zöglinge, so wie die übrigen zum Academie-Dienste gehörigen Individuen des Mannschaftsstandes erhalten die Mittagskost, bestehend in dick eingekochter Suppe, '/^ Pfund Rindfleisch und einer Zuspeise wie die Zöglinge, jedoch ohne Brot nnd mit der Bedingung, daß in jenen Fällen, wo den Zöglingen zum Rindfleisch nur Sauce verabreicht wird, für dieses Personale eine eigene Znspcise zu kochen und zu verabreichen ist. Den Officiersdicnern ist die rcglemcntmäßig vorgeschriebene Mannschafts-Mittagskost gegen' Erlag des jeweilig festgesetzten Menagegeldes zn vcrabsolgen. An großen Feiertagen, deren Anzahl im Jahre auf zwölf festgesetzt ist, kommt den Zöglingen eine Speise mehr, d. i. eine vierte zu Mittag unter gleichen Bedingungen zu verabfolgen. Der Tracteur ist verpflichtet, auch sämmtliche Officiere, Parteien und Professoren zu verköstigen, wofür im gegenseitigen Einvernehmen ein eigener, zum Preise einer Zöglings-Kostration lw Verhältniß stehender Tarif aufzustellen sein wird. Die Lebensmittel müssen von guter Qualität, dann ganz srisch sein nnd werden täglich vor der Zubereitung durch eine Commission untersucht werden. Für jede Speise, welche die Commission als ungenießbar erklärt, hat der Tracteur wo möglich sogleich, sonst aber bei der vom Commando der Academic zu bestimmenden Mahlzeit eine andere Speise als Ersatz zu geben. Die Wahl der Gattung einer solchen Speise steht dem Academie-Commaudo zu. Für die Dauer der Ucbungsreise zur See, welche zwei Monate in Anspruch nimmt, nämlich von Mitte Juli bis Mitte September, hat der Contrahent einen hiezu tauglichen Koch auf eigene Kosten beizustellen und die Verpflegung gleich wie au: Lande zu bewirken, mit dem Unterschiede jedoch, daß in der Früh ein Frühstück, bestehend in '/« Loth Thee, 3 Lth. Zucker und ^ Seitl Milch, oder 1 Lth. Cacao, 2 Lth. Zucker und 1062 ^ Seitl Milch nebst 8 Lth. Brot täglich per Zögling zu verabreichen kommt und daß an Tagen unter Segel, wo wegen Mangel an frischer Milch weder Thee noch Cacao zum Frühstück erfolgt werden kann, dasselbe in einem sogenantcn Gabel-Frühstück (worunter die am Lande zum Abendmahl vorgeschriebenen Fleischspeisen verstan-den werden), hingegen das Abendmahl aus kalten Speisen, z. V. Schinken, Salami, Käse und aus frischem, und in Ermanglung solchen, aus trockenem Obste, als Feigen, Datteln u. dgl. zu bestehen hat. —- Den Zöglingen ist auch während der Einschiffungszeit täglich ein halb Seitl Wein von echter und gesunder Qualität per Kopf zu verabfolgen. Für eine Kostration während der Einschiffung wird der Offerent einen scparirten Preis anzubieten haben. Das zum Betriebe dieses Geschäftes nöthige Holz, die Küchenbeleuchtung und das erforderliche Personale, sowie auch die Weißigung der Küche zweimal im Jahre sammt der Verzinnung der ärarischen nnd eigenen Kochgeschirre wird von dem Contrahenten zu besorgen sein, hingegen werden demselben im Academic Gebäude freie Wohnung und jene Räumlichkeiten zur Benützung überlassen, welche zur Aufbewahrung der Victualien uud sonstiger Gegenstände erforderlich sind. Alles Tafelzeug wird von Seite der Academic bcigeschafft und unterhalten werden; das Decken der Tische, Auftragen der Speisen und die Reinigung des Eß- und Trinkgeschirres geschieht von der Academie-Bedienungs-Mannschaft, jedoch ist der Tracteur verpflichtet, das hiezu nöthige heiße Wasser beizustellen. Als Mafimalpreis wird festgesetzt: Sechzig Neukreuzer für eine ganze Kostration der gesunden Zöglinge, der Inspections - Ober- nnd Unteroffi-ciere im Dienste, — fünfzig Neukrenzcr für die Kostration des kranken Zöglings, — dreißig acht Neukrcuzer für die Inspections-Unterofficicre außer Dienst und achtzehn Neukreuzcr für die Kostration der Mannschaft. — Für einen außerhalb speisenden Zögling, was in der Regel an Sonn-und Feiertagen bei jenen Zöglingen, die eingeladen werden, geschieht, wird dem Tractcur das Drittel von der ganzen Beköstigung, nämlich für das Frühstück und Nachtmahl vergütet. Auf Grund diefcr Maximal-Preise wird eine Mimlendo Offcrtsverhandlung eventuell mit Percenten Nachlaß stattfinden, wornach derjenige als Erstchcr bleibt, welcher auf obbcnanntc Prcife den größten Nachlaß im Offerte angeboten haben wird. Der Ersteher macht sich auch verbindlich, die Lieferung im Falle einer Verlegung oder Ucbcr-stcdelung der Marine-Academie nach einem andern Orte um die gleichen Preifc und unter den hier angeführten Bedingungen zu bewirken. > Die diesfälligcn mit Stempclmarke versehenen und mit 5 Percent der angenom mcnen einjährigen Verpflegsbeköstigung, d.i. 1000 fl., als Reugeld belegten und versiegelten Offerte haben bis zum 30. Juli 1869 beim k. k. Acadcmie-Commando einzulangen, wo- bei noch bemerkt wird, daß Anbote auf telegraphischem Wege, dann die nach dem festgesetzten Einscndungstenninc einlangenden und die unten bezeichneten Bedingungen nicht enthaltenden Offerte uubrücksichtigt bleiben. — Ferner wird zur Bedingung gemacht, daß diejenigen Offerentcn, deren Solidität nicht genügend bekannt wäre, sich in dieser Hinsicht durch glaubwürdige Zeugnisse auszuweisen haben werden. Das Reugeld wird jenen, die nicht Ersteher bleiben, gleich nach beendeter Licitation zurückge stellt, von dem Erstehcr muß aber dasselbe bei der Unterfertigung des Licitations-Protokolls auf 10 Percent ergänzt werden. Sowohl das Reugeld als auch die Caution kann entweder in barem Gelde oder in k. k. Staatspapicren, zum Tagescourse, so wie auch mittelst Hypotheken geleistet werden. Die Bezahlung für die wirklich beigestellten Kostrationcn erfolgt monatlich gegen nach Scala 11 und 111 gestempelte Quittung aus der k. k. Academie-Cassa in Bank- oder Staatsnoten. Sollte die Anstalt während der Contracts-Daucr aufgelöst werde», so ist der Coutrahcnt nicht berechtiget, an das Aerar irgend welche Forderung zn machen. Die Contracts-Verbindlichkeit erwächst für den Ersteher vom Tage der Unterfertigung des Licitations-Protokollcs, für das Aerar aber erst vom Tage der erfolgten Genehmigung desselben. Alle aus diesem Bertrage entspringenden Stempel und sonstigen Auslagen fallen dem Con-trahcnten zur Last. Das vorzulegende Offert ist wie folgt zu verfassen: „Ich Gefertigter, wohnhaft . . . erkläre hiemit die Verpflegung der Zöglinge und Mannschaft der k. k. Marine-Academic in Fiume unter deu, mit der Kuudmachung vom 20. Juni 1869 festgefetzten Bedingungen, die mir vollkommen bekannt sind, und unter Beobachtung sonstiger, bei sulchcn Lieferungen bestehender Euntracts-vorschriften um die nachstehenden Preise zu übernehmen, und zwar: Für gesunde Zöglinge pr. Kostration . . . kr., sage...... Für kranke Zöglinge Pr. Kostration . . . kr., sage:...... Für Unterofficiere, welche blos die Mittagskost gleich den Zöglingen erhalten, pr. Kostration . - - kr., sage:...... Für Mannschaft pr. Kostration . . . kr., sage:...... Für Zöglinge während der Einschiffung pr. Kostration . . . kr., sage:...... Oestcrr. Währung pr. Kopf täglich (oder eventuell gegen Nachlaß von "/« auf obige Ma-^imal-Preise) zu übernehmen uud für diefes Offert mit dem angeschlossenen Vadium von 1000 st. haften zu Wolleu. Schließlich wird noch bekannt gegeben, daß nähere Aufklärungen bei der Verwaltung der Ma-rine-Academic eingeholt werden können. Fiume, 20. Juni 1869. Vom k. k. Marine-Academie-Commando. (237—2) Nr. 2873. Concursausschrcibung. Für den Staatsbaudienst in Niedcrösterreich sind drei zeitliche Ingenicursstellen mit dem Gehalte jährlicher 1000 st. und eventuell niit dem Quartiergclde jährlicher 200 fl., dann zwei zeitliche Bauadjunctenstcllen unt dem Gehalte jährlicher 700 fl. und eventuell mit dem Quartier-gclde jährlicher 150 st. zu besetzen. Hiefür wird der Concurs mit dem Bemerken ausgefchrieben, daß eventuell gleichzeitig auch in Erledigung kommende systemisirtc Bauadjuncten-Stellen 1. und 2. Klasse mit dem Gehalte von 800 fl. und 700 st. und mit dem systemisirten Quarticrgelde für den Fall der Verwendung in Wien, dann systcmisirte Bauprakticanten-Stellen mit dem Adjutum jährlicher 400 fl. zur Bcsez-zung gelangen werden. Bewerber um einer dieser Dienstposten haben ihre mit den erforderlichen Nachweisen über die Befähigung uud bisherige Dienstleistung oder Ver- ^ Wendung im Baufache, und rücksichtlich der Bau- ^ prakticantcn-Stellen über die Zurücklegung der vorgeschriebenen bautcchnischen Studicu instruirten Gesuche längstens ! bis 28. Juni d. I., und insoferne dieselben im öffentlichen Staatsbau-dienstc stehen, im Wege ihrer vorgesetzten Behörde an das Präsidium der k. k. n. ö. Statthalterci zu überrreichen. (234—2) Nr7 629. Edict. Bei dem k. k. Bezirksgerichte Paternion ist eine Adjunctenstelle mit dem Gehalte jährlicher 800 fl. und dem Vorrückungsrechte in die höhere Gehaltsstufe per 900 fl. zu befetzen, wobei be merkt wird, daß der Ernannte den Dienst bei dem k. k. Bezirksgerichte in Bleiburg zu leisten haben wird. Gesuche sind bis 5. Juli bei diesem Präsidium zu überreichen. Klagenfurt, am 19. Juni 1869. "(240—1 Nr. 5422. Kundmachung. Das k. k. Postcoursbureau im hohen Handelsministerium in Wien hat eine neue Ausgabe des ersten Theiles des ämtlichen Postcoursbuches vorgenommen. Der Ankaufspreis für dicfen ersten Theil, welcher auch eine Postroutenkartc der österreichisch-ungarischen Monarchie und eine Eisenbahnkarte von Mitteleuropa mit Angabe der wichtigsten Dampffchiffvcrbindungen enthält, ist mit 70 kr. ö. W. festgefetzt. Die Bestellungen dieses wichtigen und nützlichen Nachschlagcbuches wollen unter Anschluß des betreffenden Kostenbetrages entweder an die gefertigte Postdirection oder auch an jedes beliebige Postamt im küstenländisch - krainifchen Postbczirke gerichtet werden. Trieft, am 21. Juni 1869. K. k. Post-Wirection.