649 Amtsblatt mr Laibacher Zeitung Nr. 90. Donnerstag den 20. April 1871. (155-y Nr, 2295. Kundmachlmg. Der gewesene Professor und Wcltpriester Franz 3)^etelko hat in scincm Testamente vom 1. Mai 1858 für sechs Landschullehrer in Kram, welche sich liaä, Anssprnch ihrer vorgesetzten Behörden durch Sittlichkeit, Berufseifer, sorgfältige Pflege der slovenischen Sprache in den Volksschulen und Veredlung der Obstbäume Vortheil haft auszeichnen, sechs Geldprämien im derzeitigen einkonliuensteuerfreien Iahresbetrage von je 42 st. ö. W. gestiftet. Zur Verleihung dieser Prä'micustiftungen für das Schuljahr 1871 wird der Concurs bis 15. Mai l. I. mit dem Beifügen ausgeschrieben, daß diejenigen Schullehrcr, welche sich über die obbezeichncten Bedingungen ausweisen können, ihre diesfälligen motivirten Gesuche im Wege der vorgesetzten Behörde innerhalb der festgesetzten Compctcnzfrist hierorts zu überreicheu haben. Vaibach, am 30. März 1871. K. k. K'andesregicrung für Kraiu. (158—8) Nr. 1682. Kundmachung. Am 29. April 1871 Vormittag 10 Uhr findet die cinunddreißiftst? Verlosung der kram. Gruudcutlastungs-Obligationen 'M hiesigen Vnrggebäude im 1. Stock statt. Laibach, am 17. April 1871. Vom kram. LlNides-Ansschussc. (160) Nr. 3710. Kundmachung. Das hohe k. k. Justizministerium hat mit Erlaß vom 11. d. M., Z. 3827, die bisher im April jeden Jahres übliche Feier des St. Georgfestes in der Hauskapelle der Strafanstalt für dieses und die folgenden Jahre einzustellen befunden. Diese Verfügung wird über Zuschrift der hiesigen k. k. Strafhausverwaltung vom 15ten April l. I., Z. 479, mit dem Beisätze zur allgemeinen Kenntnis; gebracht, daß demnach an diesem Festtage der Eintritt in die Strafanstalt nicht gestattet wird, daß daher an diesem Tage die bisher üblich gewesene Aufstellung von Markthütten am Schloßberge eben so wenig als ein Verkauf vou irgeud eiuem Artikel stattfinden darf. Stadtmagistrat Laibach, am 17. April 1871. (151—3) Nr. 2375. Kundmachung. Laut der Mittheilung des k. k. Generalkommandos Graz ddo. 1. April 1871, Z. 1644 ^il.-Abth., sind nachbcnannte, znr vorjährigen ^tandeserhöhung einberufene Reservemänncr des ^ k. 5. Dragoner-Regimentes nicht eingerückt: Mf Pangre aus Iamnik, geb. 1845; Josef S"lz aus Koses, geb. 1844, und Andreas Urbauz ""s Sclo-Golo, geb. 1843. Alle Aufsichtsbehörden werden aufgefordert, ^uf die Porbenannten zu invigilircn und im Falle ber Ausforschung deren Aufenthaltsort dem Er-.^nzungL Cadre des k. k. 5. Dragoner-Regimentes ^ Graz bekannt zu geben. ^Laibach, am 11. April 1871. (156Ü2)'........ Nr."3454? Knndmachung. . Die hohe kais. uud königl. Landesregierung '.Laibach hat mit Verordnung vom 12. Februar ^1, I. 1229, der Gemeinde Verh im Ge-"chtsbezirke Idria die Abhaltung dreier Iahrund Biehmärkte, und zwar: am Montage nach ^'"dritten Sonntage nach Ostern, am 27ten "Ull und am 9. September eines jeden Jahres, mit dem Beisatze zu ertheilen befunden, daß. wenn auf einen der beiden letzten Tage ein Sonn- oder Feiertag, beziehungsweise auf den ersten Markttag ein Feiertag fallen sollte, der Markt am nächstfolgenden Werktage stattzufinden hat. K. k. Bezirkshauptmannschaft Loitsch zu Planina, am 13. April 1871^ (159) ^lr. 4927. Kundmachuug über die Koncurrenz Verhandlung zur V3iedrr-besetzunss der Tabak-Grofttrafik in Pöllau. Von der k. k. Finanz-Vezirks>Direction in Graz wird bekannt gegeben, daß die Tabak-Groß-Trasik in Pöllau im Wege der öffentlichen Con-currcnz mittelst Ueberreichung schriftlicher Offerte an denjenigen geeignet erkannten Bewerber verliehen werden wird, welcher entweder die geringste Verschleißprovision anspricht, oder auf den Bezug einer Verschleißprovision verzichtet, oder ohne Anspruch auf eine Provision sich zur Zahlung eines bestimmten jährlichen Betrages an das Gefall verpflichtet. Diese im Markte Pöllau befindliche Tabak-Großtrasik hat das Materiale bei dem Tabak-Distrikts-Verlage in Hartberg, welcher 1'/» Meilen von Pöllau entfernt ist, zu beziehen. Derselben sind dermals fünfundzwanzig Tabak-Klein-verschlcißer zur Materialfassung zugewiesen. Nach dem Erträ'gniß-Ausweise, welcher das Verschleiß-Ergebniß für das Solarjahr 1870 darstellt und, sowohl bei der k. k. Finanz-Bezirks-Direction in Graz, als auch bei dem Gemeindeamte in Pöllau eingesehen werden kanu, betrug der Verkehr in dem bezeichneten Solarjahre an Tabak 30.387 Pfund im Geldwerthc von 18.072 ft. 71'/2 kr. Bezüglich der Stempelmarken ist die Tabak-Großtrasik in Pöllau nur ein Meinvcrschleißplatz für die Gattungeu der Stempelmarken von '/2 kr. bis 5 fl. Die Stempelmarken sind bei dem k. k. Steueramte in Pöllau zu beziehen. — Die nor-malmäßige Verschleißprovision vr. 1'^ Percent von dem Stempelmarkenverschleiße darf nicht überschritten werden. In dem Offerte wegen Erlangung der Tabak-Großtrasik ist auch der Anbot für den Stempel-Marken Kleinverschleiß zu beziffern. Ein bestimmter Ertrag des Tabak-Großverschleißes wird uicht zugesichert, es wird eine wie immer geartete nachträgliche Entschädigungs-For-derung, wie auch ein Anspruch auf Erhöhung der eigenen Provision des Tabak-Unterverlegers wäh rend der Besorgung des Tabak-Großverschleißes nicht zugelassen. Gegenstand des Anbotes ist also nur die Tabakverschleiß-Provision der erledigten Tabak-Großtrasik in Pöllau. Vom ordinär geschnittenen, ledigen Rauchtabak kann das in der bezüglichen Vorschrift bestimmte Gutgewicht angesprochen werden. Für diese Tabat-Großtrasik ist, falls der Ersteher das Material nicht von Fall zu Fall bar bezahlen wollte, ein stehender Credit bemessen, welcher durch eine in Barem, oder mittelst öffentlichen Creditpapieren, oder mittelst Hypothek zu leistende Caution im Betrage von siebenhundert Gulden für das Tabakmaterial und Geschirr sicherzustellen ist. Der Summe dieses Credites gleich ist der jederzeit auf dem Lager zu haltende sogenannte unangreifbare Vorrath, die Borgung des Materia-les mag angefprochen werden oder nicht. Der Großverschleiß ist mit 5. Mai l. I. zu übernehmen. Die Caution ist noch vor der Uebernahme des Tabak-Unterverlages zu leisten. Die Bewerber um den erledigten Tabak-Großverschleißplatz haben 10 Percent der Caution ^als Vadium in dem Betrage von sicb^zig Gulden vorläufig bei dem k. k. Hauptzottamte in Graz ^ oder bei einem k. k. Steueramtc zu erlegen, und die Quittung darüber dem mit der gehörig üverschriebenen Stempelmarke pr. 50 kr. . versehenen, versiegelt zu überreichenden Offerte bei- l zuschließen. Die Offerte sind längstens bis 26. April 1871 , ! zwölf Uhr Mittags, mit der Aufschrift: „Offert !für die Tabak-Großtrafik in Pöllau" bei dem Vorstande der k. k. Finanz - Bezirks ^ Direction in Graz zu überreichen. Jedes Offert ist mit der !Nachweifung über den Erlag des Vadiums, dann über die Großjährigkeit und tadellose Sittlichkeit des Bewerbers zu versehen. Es soll die Verschleißprocente, welche der Bewerber anspricht, oder den bestimmte« jährlich an das Gefall zu zahleuden Betrag für die Tabak-, dann für die Stempelmarken-Verschleißbesorgung mit Ziffern und Buchstaben geschrieben enthalten. Jenen Bewerbern, deren Anbot nicht angenommen wird, wird das Vadium nach geschlossener Con currenz-Vcrhandlung sogleich zurückgestellt, das Reugeld des Erstehers aber wird entweder bis zum Erläge der Caution oder, falls die Materialbezüge gegen Barzahlling stattfinden sollen, bis zur voll-ständigen Bevorrä'thigung mit Materialc zurückbehalten. ' Offerte, welchen die angeführte Befchaffen-heit oder die geforderten Nachweisungen mangeln, oder Welche unbestimmt lauten, oder sich auf Anbote anderer Bewerber berufen, werden nicht be rücksichtiget. Unberücksichtigt bleiben auch nachträglich überreichte oder mangelhaft ausgefertigte oder den Antrag der Zurücklassung eines Ruhegehaltes enthaltende Offerte. Bei gleichlautenden Anboten wird sich von der k. k. Finanzoerwaltlmg die Wahl vorbehalten. Die gegenseitige Äufküudigungsfrist wird, wenn nicht wegen eines Gebrechens die soglciche Entsetzung vom Verschleißgeschäfte einzutreten hat, auf drei Monate bestimmt. Verpflichtet sich der Bewerber, den Großverschleißplatz (ohne Anspruch auf eine Provision) gegen Zahlnng eines bestimmten jährlichen Pachtschillinges an das Gefall zu übernehmen, so ist dieser Pachtschilling in monatlichen Raten vorhinein zu entrichten. Wegen eines auch nur mit einer Monatsrate sich ergebenden Rückstandes am Pachtschillinge kann selbst dann, wenn derselbe innerhalb des Ankündigungstcrmines eintritt, der Verlust des Verschleißplatzes von Seite der Finanzverwaltung sogleich verhängt werden. Die näheren Bedingungen und die mit dem Verschleißgeschäfte verbuudenen Obliegenheiten, der Erträ'gniß-Ausweis und die Nachweisung über die Verschleißauslagen können bei der k. k. Finanz-Bezirks-Direction in Graz eingesehen werden. Von der Concurrenz sind jene Personen ausgeschlossen, welche nach dem Gesetze zum Abschlüsse von Verträgen überhaupt unfähig sind, dann jene, welche wegen eines Verbrechens, wegen Schleichhandels oder wegen einer schweren Gcfällsüber-tretung überhaupt oder wegen einer einfachen Ge-fä'llsübertretung gegen die Vorschriften über Gegenstände der Staatsmonopole, dann wegen eines Vergehens gegen die öffentliche Sittlichkeit und Ruhe oder gegen die Sicherheit des Eigenthums schuldig erkannt oder wegen Abganges rechtlicher Beweise losgesprochen worden, endlich frühere Ver schleißer von Monopolsgegenständen, welche von diesem Geschäfte entsetzt worden sind. Kommt ein Hinderniß erst nach der Uebernahme des Verschleißgeschäftes zur Kenntniß der Behörden, so kann das Verschleißbefugn iß sogleich abgenommen werden. Graz, am 12. April 1871.