I. 62. CM den 2. Jänner 1859. Rechnung (Canto) -- 10 fr. für Herrn Aktuar t'nr1 8iuZe1, hier, von L.LMK Ls88« über gelieferte Schuhmacherarbeit. Zu Dank erhalten am 5. Jänner 1859. /tasLKA. M. Die Rechnungen werden ans dem Hauptbuche, das keinem Geschäfts- manne fehlen darf, gezogen und links oben die Bogenzahl sb'olio) des. Hauptbuches angemerkt. — An säumige Schuldner werden tn schicklichen Zeiträumen Mahnbriefe gerichtet, wobei jedoch den Gewerbsleuten möglichste Schonung und Höflichkeit empfoh¬ len werden muß. II. 15 kr. Schuldschein (LMgazion). Herr kUeürioli lVsZch Handelsmann allhier, hat mir am heu¬ tigen Tage kunlxiZ 6uläen öst. VV. baar geliehen, was ich hiemit mit dem Versprechen bescheinige, diese Summe sammt den laufenden 5 II Zinsen längstens bis letzten März d. I. zurückzuzahlen. StuhlwMculmrg den 8. Jänner 1859. lAur.okrairr /Äe-'/r'-r//. ?ilj. Nm einer möglichen Verfälschung vorzubeugen, sollen Beträge und alle sonst wichtigen Zahlen immer mit Buchstaben geschrieben werden. Olig,azionen werden vorzugsweise die Schuldverschreibungen des Staates genannt. Bei größern Beträgen verschreibt der Schuldner dem Gläubiger ein Unterpfand (Ilvgutllollj. z. B. ein Haus, einen Garten u. s. w. Zur größern Sicherheit wird ost auch die Münz¬ sorte angegeben, in der die Rückzahlung Statt finden soll. z. B. 4 Schuldverschreibung. Am Heutigen hat mir Herr 6aorg Ucneli, bürgert. Seifensieder hier, lausend selitlrunelert Oulrltm ost. VV. in vollwichtigem Golde als ein Darlehen ausbezahlt. Ich bescheinige hiedurch und verspreche genanntes Kapital binnen zwei Jahren, d. i- bis 1. Februar 4861, eben falls in vollwichtigem Golde, oder sonst mit dem üblichen Aufgelde sammt den auslaufendeu Zinsen: Vier von Hundert, rückzuzahlen. Zur Sicher¬ stellung des Kapitals sowohl, als der Zinsen verpfände ich dem Herrn Darleiher mein auf der .... Straße, Nr. . . . gelegenes Hans und habe nichts dagegen, wenn derselbe ohne mein vorheriges Einver¬ nehmen sich auf gedachtes Haus beim Gerichte grundbüchlich vermerken läßt. Zur Urkunde dessen meine und der erbetenen» Herren Zeugen eigenhändige Unterschriften. Wien den 1. Febrnar 1859. (Siegel) (Siegel) sVase, als Zeuge. (Siegel) KrsckJ als Zeuge. !W. Wird ein Kapital auf unbestimmte Zeit ausgeliehen, so kann es nach Belieben vom Gläubiger aufgektindet werden, was jedoch immer in Briefform (ge¬ wöhnlich unter Beilegung einer wörtlichen Abschrift des Schuldbriefes) geschieht. Die Aufkündigung einer Wohnung kann auch von dem Miethmanne ausgehen, z. B. III. » 36 kr. Geehrter Herr! Da ich mich entschlossen habe, mir mit künftiger Michaelizeit eine größere Wohnung zu nehmen, so beehre ich mich hiemit, Ihnen die Wohnung, die ich bisher in Ihrem Hause Nr. . . . inne hatte, auf¬ zukünden, damit Sie nach Ihrem Belieben über dieselbe verfügen können. Mit besonderer Achtung zeichnet Ihr ZÄUM'ck KackrnAe-'. Graz den 30. Juni 1859. IV. 15 kr. AnittlMH (zu obigem Schuldschein.) Woipit der Unterzeichnete bestätiget, die dem Herrn Tischlermeister t'ln-ixtnm Mt-rlinZ unten» 8. Jänner d. I geliehenen lüiUvnZ 6ul- ckoii öst. VV. sammt 5F Interesse gegen Rückgabe des Schuldscheines am Heutigen richtig und bar erhalten zu haben. Ltnhlweiheiibtiiy am 31. März 1859. 25 kr Qttittnnq. Auf mein Guthaben bei Herrn Assessor .losos Lloi'nckionst, zu Laibach, im Betrage von W tl. ost. VV. hat mir derselbe heute b'iml/cka Oulckou ost VV. abschläglich bezahlt, welche ich hiemit dankbar quittire. Ärainbnrg am 10. Februar 1859. Schreinermeister. 5 kr Dttittttttft. Neber Xvvöil' l-ulilou öst. VV., welche ich als Unterstützung für oie Erhaltung in Wäsche und Kleidung des Waisen und Lehrlings aVckrmi VVokor von Leibniz, während der Lehrzeit für das Jahr 1859 aus dem st. b. Nauckosvvuisontoncko bei der st. st. Namloslnrusck - ('asso hier erhalten habe. Graf am 1_. März 1859. --- Aeno/ck, 12 ü. Ö8t. VV. Schneidermeister. >Ii. In Quittungen, die an slu-io> in Salzburg wird hiemit ersucht, an vortigen Herrn ^Vlois 8cIimi<<. der damit von lliönixslieim die Zahlung verlangt. A ssi g na zi o n en unterscheiden sich daher von Wechseln äußerlich nur dadurch, daß sie keinen Zahlungstermin enthalten. 6 Man stellt sie gewöhnlich mir bei kleinern Beträgen aus, mit deren Auszahlung man eine dritte Person beauftragt. Liefert der Empfänger des Geldes dem Zähler die Assignazion nicht aus, so bestätiget er den Empfang durch einen VI. 25 kr. Jnterimsschem. Ueber Uknrnsng l'üns Ouläkm 40 kr. ö«t. VV., welche Gefertigter von Herrn Oliristinn Köni^sltoim hier im Auftrage und für Rechnung des Herrn iVIm-in ^reibsum in Menskw erhalten zu haben hiemit doppelt, doch nur einfach giltig, bestätiget. Salzburg am 23. Februar 1859. Eisenhändler. >Nt Diese Scheine werden doppelt ausgestellt; ein Eremplar behält der Evm- missivnär (hier lLoniAskoim), das andere sendet er an seinen Kommittenten (hier 'preibsam) ab. Auch über Abschlagszahlungen werden solche Scheine ausgestellt, jedoch nur einfach. VII. 2 fl Cessioit. Ich Endesgefertigter trete hiemit die 580 tl., welche ich laut meines innehabenden Schuldscheines vom 30. März 1857 an Herrn Rittmeister IZM« liollnvoin zu fordern habe, rind welche am 30. März 1859 stimmt dem 5F Interesse verfallen, an Herrn lnikrr« 8olu-oinor hier dergestalt ab, daß derselbe, da ich von ihm hiefür vollkommen befrie¬ diget bin, damit wie mit seinem Eigenthume schalten und walten könne. Zu diesem Ende habe ich ihm auch den Originalschuldbrief eingehändiget. Wiener-Neustadt den 7. März 1859. (Siegel) /kur/«//' I-ec/t-reu. biU. Geschieht ciue solche Unterlassung einer Schuld unter besvndern Bedin¬ gungen, so müssen dieselben in der Cessio »genau angegeben werden. Auch bedient man sich dabei zuweilen zweier Zeugen. VIII. 36 kr Vollmacht. Ich Endesgefertigter erkläre und beurkunde hiemit, daß ich den Herrn Prokurator ^Ilrecl Hpreclrer zu meinem Vertreter in der 7 lVlfwInek'schen Erbschaftssache ermächtiget habe, und jeden Schritt, den er in dieser Angelegenheit zu thun für gut findet, so angesehen wünsche, als habe ich ihn selbst gethan. Urkund dessen meine Fertigung sammt Siegel. Krems am 19- April 1859. (Siegel) , Maler. >8. Oft wird bei Vollmachten bestimmt angegeben, in wie weit sich der Bevollmächtigte einlaffen darf, ob er z. B. bei Eintreibung von Schuldbeträgen auch Ratenzahlungen annehmen darf u. s. w. — Damit die Vollmacht aller Orten Wür¬ digung findet, muß sie legalisirt werden, d. h. der Aussteller muß dieselbe einem Gerichte zur Bestätigung der Echtheit seiner Unterschrift vorlegen. IX. Empfangsschein. (NezeMso.) Daß der Fuhrmann Priiuu8 I'rubcw von Udmat heute eine Kiste, bezeichnet mit LS. wohlbeschaffen bei mir abgesetzt, bescheinige ich hiedurch auf sein Verlangen. Treffen den 5. April 1859. Gastwirth. 8 fl Empfangsschein. Womit Gefertigter bescheiniget, von der Hochwohlgebornen Frau lckn von 8turzck)a!8. Wenn ein solches Zugeständnis; nur unter gewissen Bedingungen also mit Beschränkung geschieht, so pflegt auch derjenige, der die Erlaubniß ertheilt, einen Revers auszustellen, damit der Begünstigte sich darnach zu richten weiß. Neber Haupt muß man bei Ausstellung von Reversen mit Vorsicht zu Werke gehen, nm jeder Streitigkeit für die Folge zu begegnen. 9 XII. 15 kr Bürgschein. Ich EndeSgefertigter verbürge mich hiemit für jene Xvvoillimckort künl'/nz; Oulclon öst. VV-, welche der hiesige Bäckermeister Herr ^rieck- rieli Tillomann dem Herrn Tlllrtm cko80liLti, bürgt. Gürtler hier, schuldet und erkläre mich bereit, falls Herr Mlemann besagte Summe bis letzten Juli d. I. als dem festgesetzten Termine, nicht tilgen sollte, selbe sammt den auflaufenden 5 D- Zinsen an Herrn IVlartin Joscllko zu bezahlen. Leoben den 20. Juni 1859. /^arr/ /Lno-ei, als Bürge. >'8. Bei großem Beträgen leistet der Bürge zur bessern Sicherstellung eine Hypothek; auch können Zeugen beigezogen werden. Bürgschaftserklärungen wer¬ den oft gleich auf den Schuldschein geschrieben, in welchem Falle der Letztere mit dem erforderlichen Supplementsstempel versehen werden muß, z. B. 5sl-f-ifl Schuld- und Bürgschein. Der Gefertigte bekennet hiemit, daß er vom Herrn -4u§u8t ttorkie-Ii, Fürst Kunlitslckrschen Verwalter, iklrveitllusenti 6ulckon öst. » . als ein Darlehen bar und richtig empfangen, und verspricht zugleich, dieses Kapital binnen zwei Jahren, von heute angefangen, wieder bar zurück¬ zuzahlen, so wie die landesüblichen Interessen, 5 von Hundert, halbjährig abzuführen. Damit aber der Herr Gläubiger für sein Darlehen sichergestellt sei, so habe ich, Uriäolk 8rmer, über dasselbe für Herrn ^mbrv« «iiicker die Bürgschaft übernommen. Ich verpfände daher dem Herrn Darleiher ^u^ust Ulordiell mein in Hietzing gelegenes, völlig schul¬ denfreies Haus Nr. 125, und habe nichts dagegen, wenn derselbe sich ohne mein ferneres Einvernehmen auf solches grundbüchlich vormerken läßt. Zur Urkunde dessen deö Schuldners, meine und der erbetenen Herren Zeugen Namensfertigung. Wien am 30. Juni 1859. . als Zeuge. .tmüno.r ürrrriei", Schuldner. Äenrw Fk-er", als Zeuge. Krrrko^ Karrer", Bürge. — m — XIII. »(S. Anmerkg. sl.) Oeffentlicho Anzeigen. 1. Bei Unterzeichnetem kann ein wohlgesitteter junger Mensch sogleich in die Lehre treten. //eitts-re/t 8«? s/t, Schlvsscrmeister. 2(S. Anmerkg. 8. Die Frachtbriefe werden über die Mitte doppelt (nach der Länge und nach der Breite) zusammeugclegt, dann mit der Adresse versehen, unversiegelt, dem Fuhr¬ manne in die Hand gegeben, der sie sanuut den Waren abznliefern hat. Man bedient sich hiezu meist gedrückter Blanqueten, in denen man dann bloß die Lücken ausznfül- len hat. ' — 11 — XV. Lehrbriefe. HA. Diese werden meist immer auf gleiche Art ausgestellt, und man hat sich daher an die bestehende Form zu halten. XVI. 15 kr. Zengniß. Daß 6eor§ 8olmlxv, gebürtig aus Bruck, alt 25 Jahre, von mittlerer Größe, mit blauen Augen und blondem Haar, bei mir drei Jahre, d. i. vom letzten Juni 1856 bis heute, im Garten gedient und sich nicht nur als geschickten und fleißigen Arbeiter, sondern auch als einen sehr gesitteten Mann bewiesen hat, bezeuge ich hiedurch mit Vergnügen zu seinem weiteren Fortkommen. Indmbnrg am 5. Juli 1859. - Maurus Oer/e/. 15 kr Zengniß. Womit Gefertigter bescheiniget, daß ckolinnn 8olluu»irtn aus Nürnberg seit 30. Mai 1858 bis heute als Geselle bei mir in Arbeit gestanden, und sich während dieser Zeit durch Geschicklichkeit und Fleiß, sowie durch ein musterhaftes Betragen ausgezeichnet hat. Leipzig den 20. August 1859. luksu , Schreinermeister. 15 kr Zengniß. Vorzeigerin dieses, Xlarn Holm, von Krems in Oesterreich gebür¬ tig, 26 Jahre alt, ledigen Standes, kathol. Religion, ist bei mir durch fünf Jahre als Köchin in Dienst gestanden, und hat sich sowohl durch ihre Geschicklichkeit im Kochen, als durch ihre Emsigkeit, Reinlichkeit und Rechtschaffenheit meine Zufriedenheit in hohem Grade erworben. Da sie aber in ein größeres Haus zu kommen wünscht, und mich um ihre Entlassung gebeten hat, so sehe ich mich verpflichtet, sie durch gegen¬ wärtiges Zeugniß Jedermann auf das Beste zu empfehlen. Mürzzuschlag am 1. Oktober 1859. Mak/rras 8«-'or>r'r-. IS 1X8 Wer einen Dienstbothcn entläßt, ist verbunden, NN dem nämlichen Tage an die Behörde (gewöhlich an die Polizeidirekzwn) darüber schriftlich oder allenfalls auch mündlich Anzeige zu machen, z. B. Löbliche k. k. Polizei - Direkzion! aVnlil-ori8 llasten- , Bedienter, ist heute aus meinem Dienste getreten. . Graz den 30. Oktober 1859. Stadt Nr. 39. 1X8. Dieser Anzeige wird der Amtsschein beigelegt, welcher nach Vorschrift der Gesindeordnung 8. 31 bei dem ersten Dienstantritte dem Dienstgeber cingehändi- get, und von diesem in Verwahrung genommen werden muß. XVII. Verträge. (LoMacte.) 36 kr. Lehrcantracl. Da Herr ^u§u8tin Xotin§M sich entschlossen hat, seinen Sobn OucivviZ zu Herrn Fereiinaiul kduminnt, bürgt. Tischlermeister, in die Lehre zu geben, so haben sich beide Theile über folgende Punkte geeiniget: 1. Verpflichtet sich Herr k^rliinlmä limmmöl den jungen Ou8i'eA/>re^ /vttrM-', Sattlergeselle, bei der Witwe Merv.ve ivohnhaft in der St. Peters- Vorstadt Nr. 179, bittet um Verleihung des Bürger- und Meisterrechtes. !M. Dem Gesuche muffen alle darin erwähnten Beilagen angeschloffen werden. Allgemeine Demerlmngen. 1 Zeugen werden gewöhnlich nur dort Leigezogen, wo es sich um größere Werth¬ beträge oder wichtigere Dinge handelt, oder wenn die Aufsätze nicht eigenhändig geschrieben werden. 2. Alle mit einem Sternchen (*) bezeichneten Aufsätze bedürfe», wenn ein amtlicher Gebrauch davon gemacht wird, des beigesetzten Stempels. Sonst sind stcmpelfrei: Rechnungen, Aufkündigungen (die nicht durch ein Gericht gegeben wer den), Armuthzeugnisse (sonstige Beilagen erfordern einen Stempel von 15 kr. öst. W.), Frachtbriefe. «.) Wird bei Vollmachten ein Lohn zugesichert, so richtet sich der Sempel nach dem Betrage desselben. b) Reverse verlangen, wenn sie über einen schätzbaren Gegenstand ausgestellt wer¬ den, den klassenmäßigen Stempel. o) Bürgscheine desgleichen,' wenn sie auf einem eigenen Blatte ausgestellt werdens sind sie mit dem Schuldscheine vereiniget, so haben sie einen Stempel von 36 kr. öst. W. 15 <>) Bei öffentlichen Anzeigen in den Zeitblättern wird für jedesmalige Einschaltung eine Stempelgebühr von 30 kr. entrichtet; geschehen sie mittels eigener Anschlag¬ zettel so haben sie nach ihrer pr. Blatt. e) Vergleiche haben, wenn der Gegenstand nicht schätzbar ist, einen Stempel von 36 kr. f) Disp ens g esu ch e erfordern einen Stempel von 36 Nkr. — Gesuche um Kundmachung öffentlicher Versteigerungen, um Bewilligungen, welche zur Vor¬ nähme des Zollverfahrens erforderlich sind — 7 Nkr. pr. Bogen. 8) Wo es sich um Werthbeträge handelt, richtet sich der Stempel nach der gesetz¬ mäßigen Scala, die in keinem Kalender fehlt. I>) Mit a. h. Verordnung vom 17. Mai 1856 sind zu directen Steuern Zuschläge angeordnet worden; diese erstrecken sich auch auf die Stempelgebühren und zwar muß jede stempelpflichtige Urkunde mit einem Zuschlagstempel von 26"/» id. i. ein Viertel des bisherigen Betrages) versehen werden. Größ.e einen Stempel von 1 oder 2 Neukr.