Stenografični zapisnik enajsto seje deželnega zbora kranjskega v Ljubljani dne 3. oktobra L 1882. der äfften Sitzung lies hintnsdicB laiusfages f« Jimhml} ant 3* (D ktaber 1882. Nazoči: P r v o s e d n i k : Deželni glavar Gustav grof T h u r n - V a 1 s a s s i n a. — Vladina zastopnika: Deželni predsednik Andrej Winkler in vladni tajnik Anton grof Pace. — Vsi članovi razun: lcnezoškof dr. Pogačar, baron Apfaltrern, Kobler in Pfeifer. ZD n.e"v:n.I red.: 1. Branje zapisnika o seji dne 30. septembra 1. 1882. 2. Naznanila deželno - zbornega predsedstva. 3. Poročilo finančnega odseka glede deželne priklade za normalno - šolski zaklad na pridobninski in prihodninski davek železničnih podvzetij. (Priloga 40.) 4". Ustno poročilo odseka za letno poročilo o §. 7. stran 113. do 121. in 135. — §. 8. stran 151. do 163. — §. 10. in §.11. stran 185 do konca letnega poročila. 5. Poročilo združenega finančnega in upravnega odseka o raznih zadevah glede vkvartiranja vojakov. (Priloga 41.) 6. Poročilo upravnega odseka o §. o. letnega poročila zadevajoč občinske zadeve. (Priloga 42.) 7. Ustno poročilo upravnega odseka o predlogih gospoda poslanca Potočnika glede Škofjeloške in Dolenjske železnice. Obseg: Glej dnevni red. Seja se začne ob 20, minuti čez 10. uro, Anwesende: Vorsitzender: Landeshauptmann Gustav Graf T h u r n - V a l s a s s i n a. — Vertreter der k. k. Regierung: Laudespräsident Andreas Winkler und der Regierungs-Sekretär Anton Graf Pace. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme von: Fürstbischof Dr. Pogačar, Baron Apfaltrern, Kobler und Pfeifer. Qragcsordmmg: 1. Lesung des Sitzungsprotokolles vom 30. September 1882. 2. Mittheilungen des Landtagspräsidiums. 3. Bericht des Finanzausschusses, betreffend die Normalschulfonds - Landesumlage auf die Erwerb- und Einkommensteuer von Eisenbahnunternehmungen. (Beilage 40.) 4. Mündlicher Bericht des Rechenschastsberichts-Ausschusfes über §. 7, pag. 113 bis 121 und pag. 135. — §. 8, pag. 151 bis 163. — §. 10 und §. 11, pag. 185 bis zum Schluffe des Rechenschaftsberichtes. 5. Bericht des vereinigten Finanz- und Verwaltungsausschusses über verschiedene Angelegenheiten, betreffend die Militärein-quartierung. (Beilage 41.) 6. Bericht des Verwaltungsausschusses über §. 5 des Rechenschaftsberichtes , betreffend Gemeindeangelegenheiten. (Beilage 42.) 7. Mündlicher Bericht des Verwaltungsausschusses über die Anträge des Herrn Abgeordneten Potočnik wegen der Bischof-lacker und Unterkrainer Eisenbahn. Inhalt: Siehe Tagesordnung. Segiiin kr Zitznng 10 Uhr 20 Minuten. 1. Branje zapisnika o seji dne 30. septembra 1. 1882. 1. Lesung des Sihnngsprotokolles vom 30. September 1882. Landeshauptmann: Ich conftntire die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses, eröffne die Sitzung und ersuche den Herrn Schriftführer, das Protokoll der letzten Sitzung zu verlesen. (Zapisnikar prebere zapisnik zadnje seje v nemškem jeziku — Der Schriftführer verliest das Protokoll der letzten Sitzung in deutscher Sprache.) Wenn gegen die Fassung des eben verlesenen Protokolles keine Einwendung erhoben wird (Nihče se ne oglasi — Niemand meldet sich), sp erkläre ich dasselbe für genehmiget. 2. Naznanila deželno-zbornega predsedstva. 2. Mittheilungen des Landtagspräsidiums. Landeshauptmann: Von Seite des Herrn Landespräsidenten ist eine Einladung zur Betheiligung an dem morgen um 10 Uhr Vormittags in der hiesigen Domkirche stattfindenden feierlichen Hochamte aus Anlaß des Allerhöchsten Namenstages Sr. k. k. Apostolischen Majestät des Kaisers' zugekommen, wovon ich dem hohen Hause die Mittheilung zu machen die Ehre habe. Ich bin überzeugt, daß ich Angesichts des hochfreudigen Tages den Gesinnungen aller hier versammelten getreuen Ausdruck gebe, wenn ich den Herrn Laudespräsidenten ersuche, aus Anlaß des Allerhöchsten Namensfestes Sr. k. k. Apostolischen Majestät dem Kaiser vom versammelten Landtage die allerunterthänigsten und tiefgefühltesten Wünsche im telegraphischen Wege zu Füßen legen zu wollen. Landespräsident: Es wird mir eine angenehme Pflicht sein, dem Wunsche des Herrn Landeshauptmannes zu entsprechen. (Dobro! — Bravo!) Landeshauptmann: Unter den Petitionen liegen vor: Prošnja Janeza Hanta in družnikov iz Martinj ega Vrha za povrnitev nekih starih gozdnih pravic, von mir überreicht. (Izroči se peticijskemu odseku — Wird dem Petitionsausschuffe zugewiesen.) Ich überreiche ferners: Prošnja učitelja Matija Ranta na Premu za drugo starostno doklado. (Izroči se finančnemu odseku — Wird dem Finanzausschüsse zugewiesen.) Petition des Philosophen-Unterstützungs - Vereines an der Wiener Universität um Subvention. (Izroči se finančnemu odseku — Wird dem Finanzausschüsse zugewiesen.) Der Herr Abgeordnete Deschmann überreicht eine Petition der Gemeinde Podzemelj um Einreihung des bei Germ über die Lahina führenden Weges unter die Bezirksstraßen. (Izroči se upravnemu odseku — Wird dem Verio altung s ausschusse zug ew ieseu.) Ich überreiche den Bericht der Bezirkshauptmannschaft Adelsberg um Subvention pr. 100 fl. für die Herstellung der durch Hochwässer zerstörten Brücke in Luegg. (Izroči se finančnemu odseku — Wird dem Finanzausschüsse zugewiesen.) Ich habe die Ehre, dem hohen Hause mitzutheilen, daß ich dem Herrn Abgeordneten Baron Apfaltrern einen 8tägigen Urlaub ertheilt habe und in Folge dessen der Herr Abgeordnete Dr. Ritter v. Savinschegg int nächsten Gegenstände der heutigen Tagesordnung Bericht erstatten wird. 3. Porodilo finančnega odseka glede deželne priklade za normalno-šol-ski zaklad na pridobninski in pribo dninski davek železničnih p odvzetij. (Priloga 40.) 3. Bericht des Finanzausschusses betreffend die Norntalschnlfonds-Landesmnlage ans die Erwerb- und Einkommensteuer von Eisenbahnunterneymungen. (Beilage 40.) Berichterstatter Dr. Kitter v. Savinschegg: Ich erlaube mir das hohe Haus zu ersuchen, mich von der Verlesung des Berichtes entheben zu wollen, da derselbe ohnedies schon längere Zeit sich in den Händen der Herren Abgeordneten befindet und somit der Inhalt desselben dem hohen Hause bekannt ist. Betreffend das Gesetz selbst erlaube ich mir im Namen des Finanzausschusses den Antrag zu stellen, daß die Ueberschrift des Gesetzes anders zu textiren wäre, und zwar soll es heißen: Gesetz vom......wirksam für das Herzogthum Kram betreffend die Aenderung der Artikel VI und VII des Landesgesetzes vom 19. Dezember 1874, Z. 37. Artikel I. Die Artikel VI und VII des Landesgesetzes vom 19. Dezember 1874, Z. 37, treten außer Wirksamkeit und haben an deren Stelle die nachstehenden Bestimmungen in Kraft zu treten. Landeshauptmann: Ich eröffne die Generaldebatte. Poslanec dr. Poklukar: Jaz mislim, da bomo najhitreje gotovi, ako nam gospod poročevalec pove v kratico samo popravljen tekst, o kterem je poprej govoril, potem se lahko koj začne generalna debata, ali vsalcako naj bi nam tudi slovenski tekst prebral. Berichterstatter Ar. Witter y. Savinschcgg: Ich glaube, daß ich nichts Anderes zu berichten habe, als was ich eben gesagt, daß die Ueberschrift des Gesetzes anders zu textiren sei, nämlich: Gesetz vom . . . wirksam für das Herzogthum Krain, betreffend die Aenderung ... Ich denke das ganze Gesetz zuerst deutsch vorzulesen und dann das ganze slovenisch. Abgeordneter Ar. Mosnjak: Ist nicht nothwendig vor der Generaldebatte. Abgeordneter Ledenig: Zuerst wäre bloß der slovenische Titel zu lesen. Poslanec dr. Poklukar: Jaz bi opozoril gospoda poročevalca na to, da, ako se je spremenil nemški tekst, naj bi se spremenil tudi slovenski, ker nemški tekst je popravljen, slovenski pa, kakor vidim, ni. Berichterstatter Ar. Witter v. Savinschcgg: Ich habe diesen Antrag nur über den besonderen Wunsch des Herrn Landespräsidenten und im Namen des Finanzausschusses gestellt, nachdem ich früher mit dem Herrn Obmann des Fiuanzausschuffes diesbezüglich Rücksprache gepflogen habe. ^Entsprechend der deutschen Veränderung würde also im Slovenischen lauten: Zakon od dne . . . veljaven za vojvodino Kranjsko, s katerim se prenaredita člena VI. in VII. deželnega zakona, dne 19. decembra 1. 1874., št. 37. Poslanec dr. Poklukar: Zdaj je prav. ^Landeshauptmann: Ich möchte mir nur die Bemerkung erlauben, daß dieser Text von der hohen k. k. Regierung corrigirt zugekommen ist. Abgeordneter Ar. Witter v. Kaltenegger: Es handelt sich hier nur um eine formelle Berichtigung des Textes, durch welche die Ueberschrift dieses Gesetzes abgeändert wird. Die ganze Aenderung besteht darin, daß die Worte: „wirksam für das Herzogthum Krain" in den Vordersatz statt in den Nachsatz gestellt sind. Landespräsident Andreas Winkler: Ich erlaube mir zu bemerken, daß ich in dem mir übergebenen gedruckten Gesetzentwürfe, nämlich in der slovenischen Uebersetzung, einige unrichtige Ausdrücke ge- I funden habe; ich habe daher dem gewöhnlichen Translator der Landesregierung den Auftrag gegeben, denselben einer genauen Revision zu unterziehen. Das ist geschehen,, und ich habe den so corrigirten Text dem Herrn Landeshauptmanne übergeben, in der Meinung, daß der veränderte Text dem Finanzausschüsse mitgetheilt und auch dem hohen Hause vorgelegt werden wird. Abgeordneter Ar. Witter v. Kaltenegger: Der eben besprochene, in dieser Weise richtig gestellte slovenische Text ist dem Finanzausschüsse gar nicht zugekommen, daher er auch keine Gelegenheit hatte, hierüber einen Beschluß zu fassen. Es bleibt nichts übrig, als daß diese Aenderung im hohen Hause vorgenommen werde, wenn aber das hohe Haus eine Vor-berathung des Finanzausschusses über den modificirten slovenischen Gesetzestext wünschen sollte, so wird der Finanzausschuß seinen nachträglichen Antrag in kürzester Frist zu stellen vermögen. Landeshauptmann: Ich erlaube mir daher diesen Gegenstand vorläufig von der Tagesordnung abzusetzen und nach Punkt 7 der heutigen Tagesordnung einzureihen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter vorläufig abzutreten. 4. Ustno poročilo odseka za letno poročilo o §. 7. stran 113. do 121. in 135. — §. 8. stran 151. do 163. — §. 10. in §. 11., stran 185. do konca letnega poročila. 4. Mündlicher Bericht des Rechenschaftsberichtsausschusses über §. 7, pag. 118 bis 121 und pag. 185. — L. 8, pag. 151 bis 168. — F. 10 und §. 11, pag. 185 bis zum Schlüsse des Rechenschaftsberichtes. Berichterstatter Ar. Aeu: Hoher Landtag! Der Rechenschaftsberichtsausschuß hat die §§. 7, 8, 10 und 11 rücksichtlich derjenigen Partien, welche ihm zur Berichterstattung übertragen worden sind, geprüft und hat als nothwendig erachtet, insbesondere diejenigen Maßnahmen hervorzuheben, welche der Landesausschuß laut §. 7 des Rechenschaftsberichtes zur Wahrung des Eigenthumes des Landes zweckmäßig getroffen hat, nämlich die Einführung der Feuerlösch-Ordnung für die Irrenanstalt in Studenc und die Einbeziehung der Irrenanstalt in Studenc in den städtischen Feuersignälisirungs-Rayon. Rücksichtlich der Super-Revision der Medikamenten-Rechnungen, in Betreff deren der Beschluß des hohen Landtages vom 8. Oktober 1881 vorgelegen war, nach welchem diese Rechnungen durch das ärztliche Personale geprüft werden sollen, mußte Umgang genommen werden, weil sich Schwierigkeiten ergeben haben und das ärztliche Personale eilte solche Dienstleistung entschieden ablehnte. 29* Als zweckmäßige Anregungen müssen hervorgehoben werden, daß rücksichtlich der Erhebung der Vermögensverhältnisse der in die Irrenanstalt aufgenommenen Kranken nicht allein Erhebungen bei den Zuständigkeitsgemeinden, sondern auch bei jenen des Aufenthaltsortes eingeleitet wurden; die Consignationsfrist von drei Monaten auf sechs Wochen herabgesetzt und die Uebergabe der unheilbaren Kranken aus der Spitalspflege in die Siechenpflege angeordnet wurde. Durch diese Verfügungen werden dem Kronlande Kram jährlich circa 4000 fl. erspart. Die übrigen Mittheilungen in diesem Paragraphe wollen zur genehmigenden Kenntniß genommen werden, desgleichen §. 8 über das Unterrichtswesen. Was den §. 10 anbelangt, so gibt derselbe keinen Anlaß zu irgend welcher Bemerkung. Rücksichtlich des §. 11 wolle zur Kenntniß genommen werden, daß der Gesetzentwurf über die Bauern-Erbfolge, welchen die hohe k. k. Regierung dem Landesausschusse zur Aeußerung zukommen ließ, dahin beantwortet wurde, daß sich ein solches Gesetz für unsere Verhältnisse nicht eignet. Es wird daher zum Schlüsse der Antrag dahin gestellt (bere — liest): Der hohe Landtag geruhe die Mittheilungen des Landesausschusses über die im Rechenschaftsberichte behandelten Partien des §. 7 pag. 113—121 und pag. 135, §. 8 pag. 154 — 163, §. 10 und §. 11 pag. 185 bis zum Schlüsse des Rechenschaftsberichtes zur genehmigenden Kenntniß zu nehmen. Landeshauptmann: Ich eröffne die Generaldebatte. Poslanec Klun: Slavni zbor! Glede dveh reči jaz in moji tovariši ne moremo pritrditi nasvetu odseka za pregledovanje deželno-odbornega poročila, pri eni zato ne, ker nasprotuje temeljni državni postavi, ki je podlaga našemu ustavnemu življenju, eni pa zato, ker našemu deželnemu zakladu za vsako leto nepotrebno naklada okoli 2000 gld. več stroškov. Prva zadeva, obligatni predmet nemškega jezika v naših ljudskih šolah, ki se podučuje drugim po-trebnejšim predmetom na kvar, druga šolo v Kamniku. Obe te dve reči ste se že razpravljale v zboru, zato bom kolikor mogoče kratko govoril. Pekel sem, da prva zadeva, t. j. obligatna nemščina v naših ljudskih šolah, nasprotuje temeljni državni postavi. Za to trditev Vam navajam tehtnega svedoka, državno sodnijo, ktera mora imeti pri Vas tem večo veljavo, ker ste ravno Vi, se pravi, Vaša stranka v državnem zboru, ustanovili to sodišče, da razsoja o ustavnih pravicah državljanov, in ker je ravno ista Vaša stranka sklenila tudi postavo, na ktero se zdaj mi sklicujemo. Na Nižje-Avstrijanskem je več slovanskih občin, kakor Ober- in Unter-Themenau, Bischofswart, Vi-tschkoberg i. t. d. Deželni šolski svet nižje-avstri-janski je hotel te občine siliti, da bi se bili njih otroci nemški učili v šoli. Pa občine so se pritožile pri državni sodniji, kije 25. aprila 1877. L, št. 91., razsodila, da prisiljeno učenje druzega jezika nasprotuje 19. členu temeljne državne postave, po kteri se nihče ne sme siliti, da bi se moral učiti druzega deželnega jezika, Enako je razsodila državna sodnija 19. januarja 1880. L, št. 2., glede Businov na Poljskem, ki jih je tudi hotel deželni šolski svčt siliti, da bi se morali učiti poljskega jezika. Pri obravnavi ste omenjeni šolski oblasti, oziroma naučno ministerstvo, ki je bilo zavrglo pritožbo do-tičnih slovanskih občin ter potrdilo določbi deželnega šolskega sveta, navajali ravno take izgovore, kakor jih vsako leto pri tem predmetu tudi v tej visoki zbornici z uns (desne — rechten) strani slišimo. Reklo se je, da ima po §. 6. državne šolske postave od 14. maja 1. 1869. deželni šolski svet določevati učni jezik, zaslišavši nje, ki šolo zdržujejo, toraj pri nas deželni odbor kot oskrbovalca normalno - šolskega zaklada. Kaj pa državna sodnija o tem pravi? Gospod deželni glavar mi bode dovolil, da berem dotično razsodbo (bere — liest): „Die rechtsverletzende Natur der in Rede stehenden administrativen Verfügungen wird endlich auch durch den vom k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht zur Rechtfertigung seiner Anordnungen noch weiter berufenen §. 6 des Reichsvolksschulgesetzes vom 14. Mai 1869 Nr. 62 R. G. B. und beziehungsweise durch die Bemerkung nicht sanirt, daß in diesem Paragraph die Entscheidung über die Unterrichtssprache dem Landesschulrathe anheim gestellt ist, weil dieser wohl schon nach der Natur der Sache und noch überdies vermöge des ausdrücklichen, in dieser Gesetzesstelle vorkommenden Beisatzes: »Innerhalb der durch die Gesetze gezogenen Grenzen« — durch seine diesfälligen Entscheidungen oder Anordnungen niemals irgend einem Gesetze und nun gar einem Staatsgrundgesetze entgegen zu handeln befugt sein kann." Druga točka te razsodbe se glasi: „Durch die Verfügungen der unteren und der Landesbehörden dürfen nicht bloß nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, sondern auch nach den ausdrücklichen Bestimmungen der Galizischen Landesordnungen vom 20. Februar 1861 (§. 18 II/2) und des Reichsvolksschulgesetzes von 14. Mai 1869 (§. 6) Anordnungen immer nur innerhalb der durch die allgemeinen Gesetze gegebenen Grenzen erlassen werden. Ein solches allgemeines Gesetz ist aber in erster Linie das Staatsgrundgesetz, und es ist Pflicht des Unterrichtsministers, dem kraft des Gesetzes vom 25. Mai 1868 Nr. 48 R. G. B. (§§. 1, 5,15) die oberste Aufsicht und Leitung über das gesummte Unterrichtswesen zusteht und der auch nach §. 78 des Reichsvolksschulgesetzes vom 14. Mai 1869 Nr. 62 R. G. B. das allgemeine Volksschulgesetz durchzuführen hat, zu verhindern, daß die Verfügungen der untern oder Landesbehörden den allgemeinen Gesetzen nicht widersprechen". Tretja točka te razsodbe državne sodnije se nadalje tako glasi (bere — liest): „Jede Verfügung öffentlicher Behörden, also auch des Galizischen Landesschulrathes und des Unterrichtsministeriums muß im Einklänge mit den übrigen Gesetzen, speziell mit den Staatsgrundgesetzen stehen, weil sie diese Verfügungen nicht bloß nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, sondern auch nach den ausdrücklichen positiven Satzungen, nach der Galizischen Landesordnung vom 20. Februar 1861, §. 18 II/2 und §. 6 des Reichsvolksschulgesetzes vom 14. Mai 1869 Nr. 62 R. G. B. immer nur innerhalb der durch die allgemeinen Gesetze gegebenen Grenzen erlassen dürfen. Daß aber zu diesen gesetzlichen Grenzen vor Allem und in erster Linie die durch die Staatsgrundgesetze sestgesetzten Grenzen gehören und daß daher durch die Verfügungen der autonomen Behörden niemals die durch die Staatsgrundgesetze gewährleisteten politischen Rechte einzelner Staatsbürger oder ganzer Volksstämme verletzt werden dürfen und daß solchen Verletzungen der Minister entgegentreten muß, braucht nicht erst besonders ausgeführt zu werden". Konečno četrta točka te razsodbe se glasi (bere — liest): „Statt Artikel I und II des Galizischen Landesgesetzes muß also zunächst der §. 6 des Reichsvolksschulgesetzes vom 14. Mai 1869 Nr. 62 R. G. B. als maßgebend angesehen werden, wornach jede, also auch die Galizische Landesschulbehörde eine Bestimmung in Betreff der Unterrichtssprache in einer Volksschule immer nur »innerhalb der durch die Gesetze«, also nach dem Gesagten in erster Linie »innerhalb der durch die Staatsgrundgesetze gezogenen Grenzen« rechtswirksam anordnen kann." Sicer pa tudi naš deželni šolski svet sam pri-poznava, da je nepostavno, usiljevati slovenskim ljudskim šolam nemški jezik kot obligaten učen predmet. Ko je bil lani v tej zbornici razgovor o 500 gld., Id jih je deželni zbor dovolil za poduk v nemščini, razvijal je gospod deželni predsednik pravila, kterih se je v tej zadevi držal deželni šolski svet; obrnil se je vsled tega, kakor pravi gospod deželni predsednik (v 7. seji deželnega zbora 13. oktobra 1. 1881.), do njih, ki imajo zdrževati šole, in je 17. junija (1881. 1.) o tej zadevi sklepal. A ker prej omenjena državna šolska postava (ki jo je naglašal tudi gospod deželni predsednik), naravnost zaukazuje, da se mora učni jezik določevati le v postavnih mejah, ki so pa določene v 19. členu temeljne državne postave, deželni šolski svet ni mogel vstreči želji visokega zbora, da bi bil nemščino zaukazal kot obligaten predmet, ampak je določil, da naj učitelji podučujejo samo nje, ki se za ta poduk prostovoljno oglasijo. Drugi navadni izgovor je, da je za naše slovenske otroke jako koristno, ako se uče nemščine, ker morajo občevati se sosednimi nemškimi deželami, in mnogi tudi potrebujejo nemščine, ako hočejo obiskovati naše srednje šole. Toda že zadnjič so moji častiti tovariši dokazovali, da bi se morali v naših šolah, ako se gleda na občevanje se sosednimi deželami, učiti tudi jugoslovanskih in italijanskega jezika. Kar se pa tiče srednjih šol, zdaj ko smo dobili skoraj čisto slovenske prve šole, učencem pač ni treba nemščine znati, ktere se v srednjih šolah prav lahko dobro nauče. Pa ko bi bilo vse to tudi res, bi vendar ta izgovor takega ravnanja ne opravičeval, ker državna sodnija glede tega izgovora pravi: „To vse so le prilični vzroki, ki pa nikakor ne morejo odpraviti po temeljnih državnih postavah dotičnim prebivalcem zagotovljenih pravic do ravnopravnosti in skrbi za likanje njihovega slovenskega jezika in njihove narodnosti; zato se pa tudi državna sodnija ni mogla na nje ozirati, ker mora razsojevati le po pravičnosti in po postavah!“ (Klici na levi: Čujte, čaj te! — Rufe links: Hört, hört!) Krivda tega nepostavnega ravnanja toraj v prvi vrsti zadeva naš deželni odbor; on je silil, naj se nemščina kot obligaten predmet vpelje, ter je k nepostavnosti silil tudi deželni šolski svet. (Dobro! na levi — Bravo! links.) Pri tem pa se ne more še izgovarjati na okrožnico deželnega šolskega sveta od 8. oktobra 1. 1870., ki določuje, da ima biti učni jezik na naših ljudskih šolah slovenski, izvzemši šole na Kočevskem in v Weissenfelsu, in da se ima v tri- in štirirazrednih šolah nemščina učiti kot obligaten predmet, ker v izkazu šol, v kterih se nemščina obligatno podučuje, nahajamo tudi dvorazredne šole, kakor v Kostanjevici, Čatežu in dekliški šoli v Novennnestu in Kamniku. Sicer pa tudi tej okrožnici odrekam postavno veljavo, ker je v tej zadevi v nasprotji s temeljno državno postavo, kar bi pa ne smelo biti. Alco se hoče toraj nemščina na naših ljudskih šolah podučevati, podučuje naj se kot neobligaten predmet po zgledu šol, ki so navedene v izkazu letnega poročila pod črko B. Pri teh poslednjih šolah pa pogrešam v poročilu opazke, se je li za nje izdalo onih 500 gld., ki jih je bil deželni odbor privolil za nemški poduk, ali se je od te svote tudi drugim učiteljem kaj dalo. Ker v tem slučaji bi bili želeli, da bi se bilo v letnem poročilu povedalo, kteri učitelji so dotične nagrade dobili. Iz teh vzrokov toraj nikakor ne moremo pritrditi nasvetu odsekove-mu, da bi to na znanje vzeli. Tudi pri kamniški šoli se imamo v prvi vrsti našemu deželnemu odboru zahvaliti, da ima dežela vsako leto okoli 2000 gld. več stroškov. Šola nikakor ni bila tako slaba, kakor ste Vi trdili, ker gospod deželni predsednik sam je lansko leto pri dotični obravnavi (7. seja 13. oktobra 1. 1881.) pri-poznal, da šola ni slabeja od drugih, kar je razvidno iz tega, da so učenci kamniške šole prisedši v Ljubljano dobro in nekteri prav dobro napravljali dotični izpit. Tudi letos jih je prišlo sedem v naše srednje šole, ki so vsi dobro in trije menda prav dobro naredili sprejemno poskušnjo. Zato pa se je deželni šolski svet dolgo obotavljal, preden je lconečno določil o tej šoli, in so se dotične obravnave vršile do letos. Naš deželni odbor pa je že lani silil, naj se naši deželi že skoraj nalože višji stroški 2000 gld., in njega ud, pl. dr. Schrey je kot poročevalec lani rekel: „Obžalovati moramo, da se ima postavna določba, ki jo je bil deželni šolski svet že prej sklenil in na ktere podlagi so se v proračun postavile učiteljske plače, zopet predrugačiti, ker se vrše obravnave, da bi kamniška šola še ostala“. Ne bodem se pa spuščal v preiskavo, so li očetje frančiškani sposobni za podučevanje ali ne, ampak le omenjam, da se tudi zdaj niso dobili sposobnejši učitelji, ker sta med odmenjenimi dva, ki tudi nimata potrebnih izpitov in se moreta težko meriti s frančiškani, ki so dovršili gimnazijo in bogoslovje ter se tudi učili metodike in podučevanja. Opomniti hočem dalje, da prete deželi še veči stroški, ako se posledica kamniške šole raztegne tudi na šolo novomeško, ker bode imela dežela potem 5 do 6000 gld. letnih stroškov več kakor prej. Pravite sicer, da o novomeški šoli ni bilo čuti nobenih pritožeb. Toda tudi iz Kamnika bi se ne bile čule te pritožbe, ko bi ne bili tam imeli Sime za okraj- nega šolskega nadzornika (Dobro! na levi — Bravo! links), ker prepričan sem, da kamniške šole niso bile slabeje od novomeških. Ko bi bil pa tudi v Novemmestu kak Sima šolski nadzornik, bi se bila gotovo tudi novomeška frančiškanska šola odpravila. Iz teh razlogov je razvidno, da jaz in moji tovariši ne moremo pritrditi nasvetu gospoda poročevalca. Posebnega predloga pa tudi nečem staviti, ker vem, da bi bilo to zastonj. Da bodemo pa imeli vendar le priliko, pri glasovanji izraziti svoje mnenje, prosim gospoda deželnega glavarja, naj se o omenjenih dveh točkah posebej glasuje. (Živahna pohvala na levi — Lebhafter Beifall links.) Poslanec Navratil: Kakor majoriteto slavne zbornice, tako vežejo tudi mene neki oziri na šolo v Kamniku in moram nekaj o tem spregovoriti. Deška ljudska šola v Kamniku je postala tako imenitna, da bomo še imeli dosta razlogov spominjati se je. Krivica vseh krivic se ve bila je in je — pravi sedanja večina našega zbora — da tamošnji učitelji častiti očetje predpisanih učiteljskih izpitov nimajo. Vse zastonj je bilo, ko je narodna stranka povdarjala, da so učitelji frančiškani dovršili visoko šolo, da imajo redko in dolgotrajno prakso in da poučujejo z dobrim vspehom in jako ceno. Tudi vse zastonj, da se je mestni zastop kamniški za te častite gospode na visokem mestu živo potegoval in njih zasluge naglašal; vse to bilo je zastonj, kajti ona stranka, nemška stranka nam zmiraj odgovarja, da se morajo vpeljati postavne razmere — gesetzliche Zustände. No dobro, moja gospoda, te postavne razmere pa tudi zahtevajo, da mora vsak učitelj imeti učiteljski izpit. Kaj pa za šolske nadzornike ? Za c. kr. okrajne šolske nadzornike veljajo pač tudi take postavne razmere? — (Klici na levi: Čujte! — Rufe links: Hört!) Zelo bi bilo čudno, ko bi ljudski učitelj moral imeti učiteljske izpite, c. kr. nadzornik pa ne. To bil bi pač s fundamenta narobe svet, unicum, ki bode ostal na večni spomin Vaše čudne nemškovalne večine v kranjskem deželnem zboru. In vendar sem slišal, da je med kranjskimi šolskimi nadzorniki tudi takih mož, ki vše toliko šol nimajo, kot navadni ljudski učitelj. Če je to res (klici na levi: Res je! — Rufe links: Wahr ist es!), kako morate trpeti to Vi, M zmiraj govorite o postavnih razmerah. In če je to res, kako Vi, ki toliko jadikujete za postavne razmere, priporočate tacega moža za šolskega nadzornika? (Velika pohvala na levi — Großer Beifall links.) Kaj pa bodo k tacemu ravnanju rekli Vaši izpitani ljudski učitelji? Ali ne bodo protestirali proti temu, da bi jih nadzoroval tak učenjak, naj bode on deželni poslanec, državni poslanec, knez, grof ali baron ? — (Velik smeh na levi — Großes Gelächter links; — predsednik zvoni — Der Vorsitzende gibt das Glockenzeichen.) Evo gospoda! vidite, tako daleč se pride, ako se človek drži postavnih razmer po Vašem receptu. (Klici na levi: Prav dobro! — Rufe links: Sehr gut!) Landespräsident Andreas Winkler: Ich muß mir einige kurze Bemerkungen erlauben bezüglich der Ausführungen des Herrn Abgeordneten Klun, und zwar zunächst in Betreff des obligaten Unterrichtes in der deutschen Sprache au den Volksschulen in Krain. Ick) muß nämlich bemerken, daß die Einführung dieses Unterrichtes aus dem Jahre 1870 datirt. Ich habe diesen Zustand vorgefunden und cs hat sich ein Anlaß nicht ergeben, von den Bestimmungen der betreffenden damaligen Verordnung des Landesschulrathes abzugehen, weil diesfalls eben Beschwerden nidjt vorliegen. (Hört! rechts — Čujte! na desni.) Was den nid) to 6 liga ten deutschen Sprachunterricht anbelangt, so ist bereits vom geehrten Herrn Vorredner angedeutet worden, in welcher Weise dieser Gegenstand im verflossenen Jahre von mir im hohen Hause auseinandergesetzt wurde; ich habe nämlich schon damals hervorgehoben, daß der Landesschulrat!) den deutschen Sprachunterricht als nicht obligaten Gegenstand eingeführt und einen Betrag von 500 fl. in Anspruch genommen hat als Remuneration für die Ertheilung eines solchen Unterrichtes. Wenn sid) nämlich wenigstens 10 Schüler an einer zweiclassigen Volksschule melden, um an dem llnterridjte in der deutschen Sprad)e theilzu-nehmen, so muß denselben ein solcher ertheilt werden. Was die Angelegenheit der Schule in Stein betrifft, so ist sd)on bei einer früheren Gelegenheit angedeutet worden, daß der jetzigen Ordnung der Dinge an derselben eine Allerhöchste Entschließung zu Grunde liegt; dieser Gegenstand ist daher zu weiteren Erörterungen nicht, und am allerwenigsten zu einer Beschlußfassung geeignet. Was die Besetzung der Lehrstellen an der Volksschule in Stein öurd) geprüfte Lehrkräfte anbelangt, so muß ich bemerken, daß diese Stellen bereits ausgeschrieben worden und, wie id) im privaten Wege erfahren habe, um dieselben mehrere Gesuche eingelaufen sind, daß aber ein diesfälliger Vorschlag von Seite des Bezirksschul-rathes in Stein dem Landesschulrathe nidjt vorgelegt worden ist, letzterer daher noch nicht in der Lage war, in dieser Angelegenheit einen Beschluß zu fassen. Berichterstatter Ar. Aeu: Der Herr Abgeordnete Klun machte dem Landesausschusse den Vorwurf, daß er gewissermaßen das Gesetz überschritten habe. Nun hat der Landesausschuß im Auftrage des hohen Landtages gehandelt, indem dieser in der 14. Sitzung ant 13. Juli 1880 den Auftrag dahin ertheilt hat, es möge der Landesaussd)uß dahin bestrebt fein, daß dem deutschen Unterrichte mehr Rechnung getragen werde als bisher. In Folge dessen hat der Landesschulrath als compctente Behörde and) die hier angeregten Verfügungen erlassen und hat sich diesfalls ganz im Sinne des Gesetzes benommen. Der vielcitirte §. 6 des Volksschulgesetzes vom 14. Mai 1869 räumt ja dem Landesausschusse das Redjt ein, über die Unterrichtssprache und die Unterweisung in einer zweiten Landessprache zu entscheiden. Dies hat er gethan, und es hat daher der Landesschulrat!) sowohl, als auch der Landesausschuß vollkommen im Rechte gehandelt. Desgleichen wird and) im §. 51 der Verordnung vom 20. August 1870 festgesetzt, daß für Schulen, an denen eine zweite Landessprache in den Unterricht aufzunehmen sei, die Landesschillbehörde die näheren Anordnungen zu treffen habe, und in dem letzteren Sinne ist vom Landesschulrathe mit dem Erlasse vom 8. Oktober 1870 ausgesprochen worden, daß an vierclassigen Volksschulen die deutsche Spradje als obligater Gegenstand einzu- führen ist, und dort, wo sich ein Bedürfniß und Wünsche der Schulgemeinde kundgegeben haben, soll auch die deutsche Sprache als nicht obligater Unterrichtsgegenstand eingeführt werden. In Folge dessen hat der Landesschulrath auch diese Erlässe und Verordnungen ausgeführt und sich namentlich daran gehalten, daß für den Fall, wenn an einer zwei- oder dreiclassigen Volksschule sich wenigstens 10 Schüler für den deutschen Unterricht gemeldet haben werden, die deutsche Sprache als nichtobligater Unterrichtsgegenstand auch eingeführt werde. Es ist bisher noch nicht bekannt geworden, daß irgend eine Gemeinde sich dadurch beschwert erachtet hätte, daß der deutsche Unterricht eingeführt worden ist. Wenn ich die vorliegenden Ausweise mir vor Augen halte, so ergibt sich das überraschende Resultat, daß zum Beispiel an der dreiclassigen Volksschule in Dornegg sich nicht weniger als 66 Schüler für den deutschen Sprachunterricht gemeldet und denselben besucht haben (Hört! rechts — Čujte! na desni), in Grafenbrunn 60, St. Veit bei Laibach 76. (Hört! rechts — Čujte! na desni.) Also ick) glaube, daß man wohl nur im Interesse und nach den Intentionen der Bevölkerung gehandelt hat, wenn dem deutschen Unterrichte eine größere Aufmerksamkeit zutheil geworden ist, als dies früher der Fall gewesen ist. Es hat ja erst neulich ein slo-venischer Reichsrathsabgeordneter in einem Abschiedsgruße an seine Wähler denselben den Rath ertheilt, sie mögen der deutschen Sprache Rechnung tragen. (Hört! rechts — Čujte! na desni. Dr. Zarnik: Pa ne v ljudski šoli!) Wie soll dies möglich sein, wenn man dem deutschen Unterridjte von der andern Seite des hohen Hauses (linken — leve) überall entgegen zu treten sucht. (Ugovor na levi — Widerspruch links.) Man kann nur zu dem Schlüsse gelangen, daß man die deutsche Sprache ans dem Lande Krain ganz verdrängen will. (Rufe rechts: Sehr richtig! — Klici na desni: Istina!) Wie läßt es sich erklären, wenn aus der südlichen Steiermark in der jüngsten Zeit Petitionen eingelaufen sind, welche sich gegen die Slovenisirung der deutschen Schulen gewendet haben? (Smeh na levi — Gelächter links. — Dr. Vošnjak: Nemškutarji pošiljajo peticije!) Es liegt also bloß im Interesse der Bevölkerung, wenn die deutsche Sprache in den Schulen mehr cultivirt wird, als es den Herren der anderen (leve — linken) Seite angenehm fern mag. In einer Volksschule des Gottscheer Landes wird die slovenische Sprache and) gelehrt, dagegen haben die Herren von der anderen (leve — linken) Seite gar nichts einzuwenden. (Klici na levi: Nam ni nič ležeče na tem! — Rufe links: Uns ist nidjts daran gelegen!) Wäre es nicht ungerecht und unbillig, wenn Sie verlangen würden, daß an denjenigen Volksschulen, in jenen Orten, wo sid) Beamtenfamilien aufhalten, die doch bestrebt sein müssen, ihre Kinder gut zu erziehen und ihnen einen guten Schulunterricht angcdeihen zu lassen, wenn Sie verlangen würden, daß an soldjen Orten, und es sind dies zumeist, wie aus dem im Rechenschaftsberichte angeführten Verzcidjnisse ersichtlich ist, zumeist Bezirksgerichts-Orte, aus der Schule die deutsche Unterrichtssprache ganz ausgemerzt sein soll. Es ist doch die deutsche Sprache and) anerkannt eine Landessprache in Krain, welcher Rechnung getragen werden muß und welche auch den Anspruch hat, daß sie in den Schulen cultivirt werde. Bevor noch diese Verfügung seitens des Landessdjulrathes erflosscn ist, haben sich wiederholt Gemeinden an den Landesschulrath um Einführung des deutschen Unterrichtes gewendet. Dies ist ihnen auch zum Theile schon unter den: früheren Landesschulrathe, in welchem Sie in der Majorität gewesen sind, bewilliget worden. Sie klagen so häufig über den Niedergang der Gewerbe, und wie soll das Gewerbe sid) heben, wenn Sie den Gewerbsleuten den deutschen Unterrtdjt sozusagen vorenthalten wollen, und die hiesigen Gewerbs-leute nicht in die Lage kommen, mit den auswärtigen die Concurrenz auszuhalten. Was die Steiner Schule anbelangt, so hat schon der Herr Landespräsident die Aufklärung dahin gegeben, daß in Folge der Ablehnung und Zurückweisung der Petition der Steiner Bürger hierüber die Akten geschlossen sind und man sich in's Unvermeidliche fügen müsse. Es ist, wie es im diesbezüglichen Erlasse der hohen k. k. Regierung heißt, die Möglichkeit md)t ausgeschlossen, daß auch Franziskaner-Ordenspriester als Lehrer in der genannten Sck)ule angestellt werden können, jedoch selbstverständlich nur dann, ivenn sie allen Voraussetzungen nachgekommen sind, die das Volksschulgesetz vom Lehrer überhaupt verlangt. Wenn wieder hervorgehoben wird, daß 500 fl. für den unobligaten Unterricht in der deutschen Sprache ausgegeben werden, so ist das wohl ein bereits abgethaner Gegenstand und. ich erlaube mir nur darauf hinzuweisen, daß der nichtobligate Uutemdjt in der deutschen Sprache von 691 Schülern besucht worden ist und zwar an 23 Volksschulen. Es entfällt daher auf jede Schule ein Durchschnittsbetrag von 21 fl. Ich glaube, daß dies ein so minimaler Betrag ist, daß es sich wohl nicht der Mühe verlohnt, darüber so viel Worte zu verlieren. Der nichtobligate Unterricht in der deutschen Sprache ist übrigens derartig eingeführt, daß der Unterricht in den übrigen obligaten Lehrgegenständen nicht im Geringsten tangirt oder verkürzt werden darf. Ich glaube also, daß die Herren von der anderen (leve — linken) Seite keinen Anlaß haben, sich gegen diese Verfügung gar so zu ereifern, und man soll dock) den Eltern jener Schüler, die ihren Kindern den deutschen Unterricht gewähren wollen, die Freiheit lassen, daß dieselben and) des Unterrichtes in der deutschen Sprache theilhaftig werden. Ich beantrage die Annahme des vom Rechenschaftsberichts-Ausschüsse gestellten Antrages. (Beifall rechts — Pohvala na desni.) Poslanec Klun: Prosim besede za djansko popravo, l Rufe rechts: Die Generaldebatte ist beendigt — Klici na desni: Generalna debata je končana.) Jaz ne bom govoril v generalni debati, ampak želim storiti le djansko opombo. (Gelächter rechts — Smeh na desni.) Gospod poročevalec je rekel, da ni bilo slišati, da bi se bila ktera občina pritoževala zastran vpeljave nemškega jezika. Jaz konstatiram, da to ni res, ker občine litijska in cerkniška ste se zastran tega pritožile, pa deželna šolska oblast se za te ugovore še zmenila ni. Nadalje je rekel gospod poročevalec, da se tudi v Kočevskem v nemških šolah uči slovenščina. Kolikor je meni znano, se tam uči slovenščina, ali le kot neobligaten predmet, in to bi mi tudi priporočili glede nemškega jezika v naših šolah. Zakaj tega gospod poročevalec ni povedal, to on že dobro ve, ker sicer bi njegovi razlogi ne imeli nobene podlage. Landeshauptmann: Ich bitte abzustimmen. Poslanec Klun: Prosim, da bi se v §. 8. glede dveh toček in sicer glede izkaza onih ljudskih šol se slovenskim učnim jezikom, na katerih se nemščina podučuje, stran 152. oziroma 153., potem glede nameščanja učiteljev na ljudski šoli kamniški, stran 154. oziroma 155. letnega poročila, posebej glasovalo. Landeshauptmann: Ich werde somit zuerst den §. 7 pag. 113—121 und 135, gegen den keine Einwendung erhoben worden ist, zur Abstimmung bringen, dann werde ich den Ausschußantrag aus genehmigende Kenntnißnahme bezüglich zweier Partien des §. 8, nämlich hinsichtlich des Verzeichnisses der Volksschulen mit slovenischer Unterrichtssprache , an welchen die deutsche Sprache gelehrt wird, pag. 152 resp. 153, dann hinsichtlich der Besetzung der Lehrstellen an der Volksschule in Stein, pag. 154 resp. 155 des Rechenschaftsberichtes, abgesondert zur Abstimmung bringen und werde schließlich die Herren Abgeordneten ersuchen, über §. 10 und 11, pag. 185 bis zum Schlüsse des Rechenschaftsberichtes abzustimmen. (Vse točke obveljajo po predlogu odseka za letno poročilo — Sämmtliche Positionen werden nach dem Antrage des Rechenschaftsberichts - Ausschusses angenommen.) 5. Poročilo združenega finančnega in upravnega odseka o raznih zadevah glede vkvartiranja vojakov. (Priloga 41.) 5. Bericht des vereinigten Finanz- mtb Ver-waltnngsautzschttsses über verschiedene Angelegenheiten, betreffend die Militär-Einquartierung. (Beilage 41.) Berichterstatter Dr. Schaffer: Indem ich mir vorbehalte, bei der Spezialdebatte die einzelnen vom vereinigten Finanz- und VerwaltungsAusschusse gestellten Anträge näher zu begründen, habe ich vorläufig in der Generaldebatte keinen Anlaß, das Wort zu ergreifen. Landeshauptmann: Ich eröffne die Generaldebatte. (Nihče se ne oglasi — Niemand meldet sich.) Wir schreiten somit zur Spezialdebqtte. Berichterstatter Dr. Schaffer: Der erste Gegenstand, über welchen vom Landesausschusse in Bezug auf die verschiedenen Militär-Ein-quartierungs-Angelegenheiten, Beilage 27, Bericht erstattet wird, betrifft den Bau einer Landwehrkaserne. In dieser Beziehung werden sich die Herren erinnern, es sei im Vorjahre im hohen Landtage ein Beschluß dahin ergangen , daß der Bau einer Kaserne auf Kosten des Landes aufgeführt werden soll, und daß der Laudesausschuß ermächtiget wurde, wegen Herstellung einer Landwehrkaserne auf Rechnung des Landes, entweder durch Ankauf und Adaptirung eines bestehenden Gebäudes, oder durch Vornahme eines Neubaues die bezüglichen Verhandlungen mit der k. k. Militär - Verwaltung einzuleiten und auf Grundlage des genehmigten Bauprojektes dem nächsten Landtage die definitiven Anträge wegen Ausführung des Baues vorzulegen. Nachdem nun der Landesausschuß diese Verhandlungen thatsächlich durchgeführt hat, sind dieselben so weit gediehen, daß bereits eine gemischte Lokalcommission zur Aufstellung des Bauprogrammes für die gedachte Kaserne einberufen wurde und von ihr der Platz gegenüber der Dampfmühle längs der Meierhofgasse (ehemaliger Viehmarkt) zur Errichtung derselben bestimmt wurde. Als der Landesausschuß Gelegenheit hatte, eine Prüfung dieses Bauprogramm - Operates vorzunehmen, hat er demselben zwar zugestimmt, hat sich jedoch vom Standpunkte der finanziellen Interessen des Landes, wie auch von jenem des Militär-Aerärs verbunden erachtet, nochmals die Aufmerksamkeit auf das derzeit von der Landwehr besetzte Gebäude Nr. 9 in der Römerstraße zu richten und darauf hinzuweisen, daß es vielleicht möglich wäre, dasselbe als Nothkaserne noch einige Zeit zu' behalten. In solcher Richtung gab er daher bei Rückschluß des Bauprogrammes seine Meinung an die Landesregierung behufs weiterer Mittheilung an die competenten Militärbehörden ab. Vom Landes - Ver-theidigungs-Ministerium ist dann ein Erlaß eingegangen, daß der Cadre des krainischen Landwehr-Schützen-Bataillons Nr. 25 bis zur endgiltigen Lösung der Landwehr - Bequartiernngs - Frage, soferne das Gebäude ordnungsmäßig in Stand gehalten wird, in demselben verbleiben könne. Auch der Magistrat als weiterer Factor in dieser Angelegenheit war damit einverstanden, und ebenso der betreffende Hauseigenthümer, der sich bereit erklärte, in eine Verlängerung des Miethvertrages noch für eine weitere Frist einzugehen. Nur das Militär-Aerar hat eine Bedingung gestellt und dem Stadtmagistrate erklärt, es sei zwar einverstanden, daß das Haus Nr. 9 in der Römerstraße auch in Zukunft als Nothkaserne verwendet werde, hat dabei jedoch auch die Erklärung abgegeben, der Stadtgemeinde nicht mehr den bisherigen Pauschalzins, sondern lediglich die nach dem Einquartierungs-Gesetze, und zwar nach dem Ausmaße wie für eine Nothkaserne entfallende Zinsvergütung entrichten zu wollen, welche, wie die Herren aus dem Berichte des Landesausschusses ersehen, jährlich nur 370 fl. beträgt. Der Magistrat hat nun an den Landesausschnß die Bitte gestellt und gesagt, daß er selbstverständlich nur dann bereit sei, auf diesen Vertrag einzugehen, wenn der Ausfall von Seite des Landes eventuell ersetzt würde. Der Landesausschuß und der Finanzausschuß haben gefunden, daß vom Standpunkte der Interessen des Landes sich als ersprießlicher erweise, diese Aufzahlung zu leisten, als aber auf den Neubau der Kaserne einzugehen, indem dieser dem Landesfonde auf 70.000 fl. zu stehen käme, während im ersteren Falle nur eine Leistung von jährlich circa 200 fl. zu gewähren wäre, so daß 24.000 fl. un-verzinst bleiben, während diese 400 fl. nur ein Kapital von 8000 fl. repräsentiren, welches von Seite des Landes zu ersparen ist. Der Antrag des vereinigten Finanz-und Verwaltungs-Ausschusses lautet daher (bere - liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Landesausschuß wird ermächtiget, vom 1. April 1883 an bis auf weiteres die Differenz, welche sich zwischen dem von der Stadtgemeinde Laibach für die Unterbringung des Cadre des k. k. freun. Landwehrschützen-Bataillons Nr. 25 im Hause Nr. 9 Römerstraße zu zahlenden Jahresmiethzinse und der hiefür geleisteten ärarischen Vergütung ergibt, dann im Falle einer Steigerung des dermaligen für das Augmentationsmagazin Nr. 8 Ballhausgasse zu entrichtenden Jahresmiethzinses auch diesen erhöhten Aufwand aus dem Landesfonde zu bestreiten beziehungsweise der Stadtgemeinde zu vergüten. Der zweite Gegenstand betrifft den Neubau einer Infanterie-Kaserne, in welcher Beziehung der Standpunkt eingenommen wird, daß derselbe von der Stadtgemeinde geführt werden soll in der Weise, daß die Lasten, welche das Land in dieser Beziehung zu tragen hat, in einem Pauschalbeträge zum Ausdrucke kommen. Die verehrten Herren Abgeordneten werden sich vielleicht erinnern, daß im Vorjahre in dieser Beziehung drei Anträge gestellt worden sind, und zwar in erster Linie eine vom Lande zu leistende Pauschälvergütung mit einem fixen Betrage; in zweiter Linie war in Aussicht genommen ein Abkommen auf Grundlage einer 5'/nötigen Brutto - Verzinsung des Herstellungskosten-Aufwandes ; und in dritter Linie, wenn diese beiden Vereinbarungen nicht zu Stande kämen, wurde der Landesausschuß beauftragt, dafür zu sorgen, in welcher Weise eine Vergütung aus Landesmitteln per Mann und Tag zu leisten gewesen wäre. Die vereinigten Ausschüsse sind der Anschauung gewesen, daß auch heuer diese drei Antrüge beizubehalten, und nur diejenigen Veränderungen vorzunehmen wären, welche durch die veränderte Sachlage geboten erscheinen. Die Sachlage hat sich nun dahin verändert, daß im Vorjahre der Bau einer Kaserne für zwei Bataillone sammt Stab in Aussicht genommen war, während mittlerweile vom Gemeinderathe der Bau einer Infanterie-Kaserne für drei Bataillone sammt Stab beschlossen wurde. Selbstverständlich werden sich die Kosten einer derartigen Kaserne erhöhen und es hat sich daher der Magistrat im Auftrage des Gemeinderathes an den Landesausschuß mit dem Ersuchen gewendet, er möge die entsprechenden Anträge machen, in wie weit er geneigt wäre, zu erwirken, daß eine erhöhte Vergütung seitens des Landes geleistet werden würde. Der Landesausschuß vermochte hierauf natürlich nur zu entgegnen, daß er in seinem Wirkungskreise nicht in der Lage sei, über die Vorschläge der vorjährigen Landtagsbeschlüsse hinauszugehen, und daß es dem hohen Landtage vorbehalten bleiben müsse, den Gegenstand abermals zu prüfen und eventuell die früheren Beschlüsse zu ändern. Die vereinigten Ausschüsse haben nun denselben Standpunkt festgehalten wie im Vorjahre und haben nur diejenigen Veränderungen vorgenommen, die durch einen vermehrten Kostenaufwand durch den Bau einer größeren Kaserne geboten erscheinen, und haben demnach die Pauschalvergütung in einer angemessenen Weise zu erhöhen erachtet, und zwar dieselbe in der Weise berechnet, daß auch jetzt wieder diese Pauschalvergütung in einer bestimmten Ziffer ausgedrückt wird, wie im Vorjahre und zwar im Betrage von 3700 fl. Die vereinigten Ausschüsse haben die Pauschalvergütung in dieser Höhe deshalb befürworten zu sollen geglaubt, weil durch eine solche die Unzukömmlichkeiten beseitiget würden, welche durch eine Reihe von Rechnungen zwischen Stadt und Land entstehen würden, wenn eine andere Jngerenz vorgenommen werden würde. Um daher der Stadtgemeiude einPauschal-Uebereinkommen so annehmbar als möglich zu machen, ist der Finanzausschuß um 300 fl. über die frühere Pauschalvergütung gegangen. Die Anträge b und c stimmen überein mit denen im Vorjahre , und es lautet demnach der zweite Antrag des vereinigten Finanz- und Verwaltungs-Ausschusses (bere — liest): 2. Der Landesausschuß wird angewiesen beziehungsweise ermächtigt, in Absicht auf die von der Stadtgemeinde Laibach auf eigene Kosten zu erbauenden Infanterie-kaserne für drei Bataillone und den Regimentsstab: a) ein Uebereinkommen mit der Stadtgemeinde Laibach des Inhalts zu treffen, daß sie zur Befriedigung aller ihrer aus diesem Kasernenbaue und aus der Bequartierung der nach der jetzigen stabilen Dislocation des k. k. Militärs etwa an das Land Krain zu stellenden, also auch den Jnstandhaltungs-und Verwaltungsaufwand betreffenden Ansprüche während der zugleich mit der Periode der ärarischen Vergütung dieser Kasernunterkünfte beginnenden Dauer von 25 Jahren eine Pauschälsubvention bis zu höchstens jährlich 3700 fl. aus Landesmitteln zu erhalten habe; b) falls ein solches Pauschalabkommen ad a) nicht zu erreichen wäre, so hat der Landesausschuß unter Vorbehalt der Ratifikation des Landtages das Uebereinkommen mit der Stadtgemeinde Laibach zu dem ad a) bezeichneten Zwecke auf eine bei Einrechnung der Aerarialvergütung sich ergebenden 5'/„% Bruttoverzinsung ihres mit dem Landes-ausschnsse zu vereinbarenden thunlichst herabzumindernden Herstellungskostenaufwandes, welche Verzinsung somit auch das Entgelt für den Erhaltung s- und Verwaltungskostenaufwand in sich begriffe, und mit der weiteren Bedingung abzuschließen, daß eine Erhöhung, welche an der jetzt zugesicherten AerarialeinquartierungsgebührimLaufe jener 25jährigen Periode eintreten sollte, die entsprechende Abminderung der Zuzahlungen aus Landesmitteln zur Folge haben sollte. c) Bei Fehlschlagen solcher Vereinbarungen hat der Landesausschuß unter Vorlage der Antrüge, um mittels einer aus Landesmitteln pr. Mann und Tag des stabilen Eiuquartierungsbelages zu gewährenden Aufzahlung zur Aerarialvergütung die dem §. 23 des Einquartierungsgesetzes vom 11. Julij 1879 R. G. Bl. Nr. 93 ^sprechende Vertheilung der Einquartierungslast zu bewirken, dem nächsten Landtage Bericht zu erstatten. Ein dritter Punkt aus den Militär-Eiuquartierungs-Angelegenheiten betrifft die sogenannten Gagisten-Woh-nungen und Unterkünfte der Militär-Behörden. In dieser Beziehung ist ebenfalls vom Stadtma-gistrate ein Anspruch an's Land gestellt worden und zwar auf Grund des §. 7 und 23 des EinquartierungsGesetzes, wornach zur bleibenden Einquartierung auch die Unterkünfte für die zu den Gagisten zählenden Militärpersonen, dann jene sonstigen Räumlichkeiten und Nebenerfordernisse (Kanzleien), welche für die Truppenkörper benöthiget werden, zu zählen sind. Bei der Prüfung dieses Gegenstandes haben die vereinigten Ausschüsse, da der Magistrat die Ansprüche auch pro praeterito gestellt hat, daran festgehalten, daß an der Pflicht des Landes, den Ersatz, der in dieser Beziehung von der Gemeinde geleisteten Aufzahlungen pro futuro zu leisten, nicht gezweifelt werden kann. Allerdings könnte man dies bei der Frage, ob das Land verpflichtet wäre, diese Leistung auch pro praeterito zu übernehmen und die Aufzahlungen für die Gagisten-Wohnungen und sonstigen Räumlichkeiten, die bereits erfolgt sind, zu ersetzen. Um auch hier einen Ausweg zu finden, haben die vereinigten Ausschüsse den Antrag dahin zu formuliren sich erlaubt, daß zwar auch pro praeterito die Kosten für die Unterkünfte der zu den Gagisten zählenden Militärpersonen, daun für die sonstigen von den Truppenkörpern benöthigten Räumlichkeiten ersetzt werden mögen, daß jedoch von dieser Entschädigung die für die Beistellung der Möbel gezahlten Beträge ausgenommen werden, welche Entschädigung doch eine etwas andere Qualität in sich birgt, als die für die Wohnungen selbst, weil hier die Entscheidung schwer zu treffen ist, mit welchen Möbeln das Auslangen gefunden werden könnte und es nur Sache der Stadtgemeinde ist, wenn es ihr zweckmäßig und entsprechend scheint, in luxuriöser und kostspieligerer Weise dieselben herzustellen. Die Anträge in dieser Beziehung lauten deshalb (bere — liest): 3. Der Landesausschuß wird angewieseu beziehungsweise ermächtigt, für die Zeit von Michaeli 1879 an und bis auf weiteres die Differenz, welche sich bei den Unterkünften für die zu den Gagisten zählenden Militärpersonen, dann bei den sonstigen von den Truppenkörpern benöthigten Räumlichkeiten — jedoch mit Ausschluß der von der Stadtgemeinde Laibach für die Beistellung der Möbel gezahlten Beträge — zwischen den von der Stadtgemeinde zu zahlenden Miethzinsen und der hiefür geleisteten ürarischen Bergütung ergibt, aus dem Landesfonde zu bestreiten beziehungsweise der Stadtgemeinde zu vergüten. Der Antrag 4 der vereinigten Ausschüsse ist nur eine Konsequenz der früheren Anträge und beschäftiget sich lediglich mit der Bedeckung der, aus den Anträgen 1 und 3 bis Ende 1882 sich ergebenden Auslagen, er lautet (bere — liest): 4. Die gemäß der Anträge 1 und 3 bis Ende 1882 sich ergebenden Auslagen find aus den Kassabeständen des Jahres 1882, die auf das Jahr 1883 entfallenden aber aus dem beim Voranschläge des Landes-fondes pro 1883 ausgewiesenen Ueberschusse zu bedecken. Ein fünfter Gegenstand, über den zu berichten im Namen des vereinigten Finanz- und Verwaltungsausschusses ich die Ehre habe, betrifft die vorübergehende Einquartierung. In dieser Richtung sind schon im vorigen Jahre im hohen Landtage Petitionen vorgelegen seitens der Gemeinden des Adelsberger Bezirkes, welche auch Heuer eine Entschädigung für die Ausgaben der vorübergehenden Einquartierung seitens des Landes ersucht haben. Während jedoch eine Entschädigung für die vorüber- gehende Einquartierung das Land nur leisten kann, wenn ein angemessenes und zweckmäßiges Resultat der gepflogenen nöthigen Erhebungen vorliegt, die bezüglichen Erhebungen aber, wie es aus dem Berichte des Landesausschusses zu ersehen ist, noch nicht geeignet sind, für eine solche Entschädigung sich zu entscheiden, erscheint es daher nothwendig, noch weitere Erhebungen zu pflegen, und dahin geht auch der betreffende Antrag der vereinigten Ausschüsse, welcher lautet (bere — liest): 5. Die Mittheilungen in Betreff der vorübergehenden Einquartierung werden zur Kenntniß genommen und der Landesausschuß wird angewiesen, die bezüglichen Erhebungen noch weiter zu vervollständigen und sodann in der nächsten Session im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 5. Oktober 1881 Anträge zu stellen, eventuell einen den Gegenstand regelnden Gesetzentwurf vorzulegen. Ein letzter Gegenstand betrifft endlich die Vergütung für die Mitglieder der Militär-Tax-Cvmmissionen, welche von den Gemeindevorstehern in dieselben entsendet werden, in welcher Beziehung eine Verhandlung mit der k. k. Landesregierung stattgefunden hat, bei welcher der Landesausschuß den Standpunkt vertrat, daß diese Vergütungen entschieden vom Aerar zu leisten wären, mit welcher Anschauung vorläufig durchzudringen der Landesausschuß nicht in der Lage war. Es blieb ihm schließlich nichts übrig, als auf die auch in Steiermark und anderen Kronländern beliebte Modalität einzugehen, daß die Vergütung aus der Bezirkskasse provisorisch geleistet werde, wobei es selbstverständlich erscheint, daß es sich hiebei nur um einen bei Aufstellung der Bezirks-kassen-Präliminarien zu machenden Vorschlag handeln kann, dessen Annahme den Interessenten völlig frei steht. Der entsprechende Antrag lautet: (bere — liest): 6. Die Mittheilungen, betreffend die Vergütung für die Mitglieder der Militärtaxcommissionen, welche die Gemeindevorsteher in dieselben entsenden, werden zur genehmigenden Kenntniß genommen. (V generalni in specijalni debati se nihče ne oglasi in obveljajo vsi predlogi v drugem in tretjem branji — In der General- und Spezialdebatte meldet sich Niemand zum Worte und werden sämmtliche Anträge in 2. und 3. Lesung genehmiget. 6. Poročilo upravnega odseka o 5. letnega poročila, nadevajoč občinske zadeve. (Priloga 42.) 6. Bericht des Verwaltnngsausschuffes über §. 5 des Rechenschaftsberichtes, betreffend Gemeindeaugelegenheiteu. (Beilage 42.) Berichterstatter Witter t>. charivotdi: Der Verwaltungsausschuß hat den ihm zur Berathung und Berichterstattung zugewiesenen Theil über §. 5 des Rechenschaftsberichtes, betreffend Gemeinde-Angelegenheiten in allen Positionen erörtert und hat mit Ausnahme der vorliegenden zwei Anträge keinen Anlaß zu weiteren Anträgen gefunden. Ueber den Gang der diesfälligen Verhandlungen im Ausschüsse und der in selbem vorgekommenen Anseinandersetzungen glaube ich nur das Bemerkenswertheste im Folgenden erwähnen zu sollen: Der 1. Theil des §. 5 enthalt Mittheilungen des Landesausschusses über die in der verflossenen Landtagssession vom hohen Landtage bewilligten Umlagen. Aus diesen Mittheilungen ist zu ersehen, daß beispielsweise in der Gemeinde Jablanic, welche die geforderten Nachweise nicht beigebracht hat, statt einer 42Ltigen nur eine 27Mge Umlage vorgeschrieben wurde, daß bezüglich der Umlage in der Gemeinde Ustja bei der vorgenommenen Umrechnung auch bemerkt wurde, daß dieser Umlage eine Vorschreibuug zu Grunde gelegen war, in welcher nur '/» nicht aber der außerordentliche Zuschlag einbezogen erschien und weshalb sich diese Umlage von 50 auf 36A reduzirte u. s. w. — Außerdem konnte ein großer Theil der pro 1881 genehmigten Umlagen wegen dem vorgerückten Steuerjahre nicht mehr eingehoben werden, weshalb dieselben auf das Jahr 1882 übertragen werden mußten. Der zweite Theil der in diesem Paragraphs gegebenen Darstellung bezüglich der Gemeinde-Umlagen betrifft jene, welche der Landesausschuß im eigenen Wirkungskreise bewilligte. Diese erscheinen insofern zahlreich, als durch die abgeänderte Bestimmung des §. 79 des Gemeindegesetzes dem Landesausschusse das Recht eingeräumt wurde, Umlagen bis 50 A bewilligen zu können. Einen weiteren Absatz des §. 5 bilden die Ge-meindetaxeu. Bezüglich einzelner Taxen, welche der Laudesausschuß den Gemeinden zur Einhebung bewilligte, sind hin und wieder Beschwerden vorgekommen, besonders bezüglich incorrecter oder ganz willkürlicher Taxeinhebungen, und ich erwähne diesfalls nur, daß dieser Uebelstand zunächst darauf beruhen dürfte, daß die Gemeinde-vorstände mit den betreffenden Bestimmungen des Tax-Gesetzes nicht entsprechend vertraut sind. Ein solcher Uebelstand ist im hohen Hause in einer der ersten Sitzungen bezüglich der Petition der Bienenzüchter des Reifnitzer Thales um taxfreie Bienenweide zur Sprache gekommen, und der hohe Landtag hat in dieser Richtung einen Beschluß bereits gefaßt, nach welchem der Landesausschuß beauftragt wird, bei solchen Anlässen entsprechend einzugreifen und auch belehrend zu wirken. Als eine sehr zweckdienliche Maßregel begrüßte es der Verwaltungsausschuß, daß den Gemeinden bezüglich ihrer Vermögens - Gebarung die Vorlage summarischer Ausweise über ihre Gemeiuderechuungen und Voranschläge aufgetragen wurde, welche Maßregel dadurch, daß auch die k. k. Regierung in ähnlicher Weise eingegriffen und die Bezirkshauptmannschaften angewiesen hat, die Ueberwacbuug solcher Rechnungen zu besorgen, umso wirksamer wird, da von der unmittelbaren und strengeren Aufsicht der Bezirkshauptmannschaft voraussichtlich ein besserer Erfolg in der Haushaltungsführung zu erwarten steht, als von noch so nachdrücklichen und eingehenden allgemeinen schriftlichen Anordnungen, die nicht mit einem direkten Verkehre mit den einzelnen Gemeinden verbunden sind. Auch das weitere Rundschreiben wegen Einhaltung des Kirchenbau-Gesetzes wurde vom Verwaltungsaus-schnsse als eine sehr zweckdienliche Maßregel anerkannt. Bezüglich der Coustitnirung der Hauptgemeinden ist nach der Drucklegung des Rechenschaftsberichtes eine Mittheilung von der k. k. Regierung an den Landesausschuß gelangt, welche dahin geht, daß das Mini- sterium das Operat des Landesausschusses wegen der Gemeinde-Zusammenlegung nicht bestätiget hat. Diese Mittheilung ist dem hohen Hause in der Beilage 20 übergeben worden und es wird, wie ich glaube, mit Rücksicht auf diese Beilage ein eigener Bericht des Verwaltungsausschusses dem hohen Hause vorgelegt werden. Endlich ist bezüglich der im §. 5 enthaltenen Mittheilung des Landesausschusses wegen des Landesgesetzes über die Vertheilung der Hutweiden und Wechselgründe im Verwaltungsausschusse ebenfalls debattirl worden. Bezüglich dieser Mittheilung hat der Verwaltungsausschuß es'für geboten erachtet, den vorjährigen diesfälligeu Antrag, wie er int vorjährigen Rechenschaftsberichte enthalten war, auch heuer zu wiederholen. Dieser Antrag wurde schon vor zwei Jahren in der betreffenden Sitzung, in welcher über den gleichen Paragraph bezüglich der Gemeinde-Angelegenheiten verhandelt wurde, vom Herrn Abgeordneten Luckmaun eingebracht, vom Herrn Grafen Thuen befürwortet, und vom hohen Hause angenommen. Nachdem in der verflossenen Landtagssessiou die gewünschte Regierungsvorlage nicht eingebracht wurde, so hat int vorigen Jahre der Verwaltungsansschuß den gleichen Antrag gestellt, und nachdem auch heuer diesfalls von der hohen k. k. Regierung die gewünschte Gesetzesvorlage nicht eingebracht wurde oder überhaupt eine Mittheilung im Gegenstände nicht vorliegt, so sah sich der Verwaltungsausschuß mit Rücksicht darauf, daß dieser Gegenstand nicht ganz aus der Evidenz kommen dürfe, — und um denselben wieder in Erinnerung zu bringen, — veranlaßt, denselben auch heuer wieder aufzunehmen. Der zweite Antrag ist der bezüglich aller übrigen Mittheilungen, welche der Paragraph enthält, übliche, und ich erlaube mir daher diese beiden Anträge zur Verlesung zu bringen (bere — liest): 1. (Zu Alinea 3, Seite 69, des Rechenschaftsberichtes.) Die hohe Regierung wird neuerdings ersucht, bis zur nächsten Landtagssession ein Landesgesetz über die Vertheilung der Hutweiden und Wechselgründe als Regierungsvorlage einzubringen. 2. Alle übrigen im §. 5 des Rechenschaftsberichtes enthaltenen Mittheilungen werden zur genehmigenden Kenntniß genommen. Landesprästdent Andreas Winkler: Nachdem der Herr Berichterstatter soeben behauptet hat, daß in Betreff des gewünschten Gesetzentwurfes über die Vertheilung der Hutweiden und Wechselgründe eine Mittheilung von Seite der Regierung dem Laudes-ausschusse noch nicht zugekommen ist, so muß ich in dieser Beziehung bemerken, daß eine Mittheilung allerdings, und zwar am 9. September l. I. an den Landesausschuß erfolgt ist, von welcher Mittheilung aber, wie es scheint, der Verwaltungsausschuß keine Kenntniß hat. Ich werde mir daher erlauben, den Inhalt dieser Mittheilung betn hohen Hause zu eröffnen (bere — liest): „Note: Ich beehre mich, dem löblichen Landesausschusse mitzutheilen, daß ich die geschätzten Zuschriften vom 3. Juni 1881, Z. 4273 de 1880, und 27. Dezember 1881, Z. 6565, dem hohen k. k. Ackerbauministerium zur Schluß-fassung vorgelegt habe, wobei ich mir zu bemerken erlaube , daß gegenwärtig Angesichts der schwebenden Verhandlung im hohen Reichsrathe einerseits über die Commassation der landwirthschaftlichen Grundstücke, andererseits über die Theilung gemeinschaftlicher Grundstücke und die Regulirung der bezüglichen Benützungsund Verwaltungsverhältnisse, die Ausarbeitung und Einbringung des von der krainischen Landesvertretung gewünschten Gesetzentwurfes, betreffend die Vertheilung der Hutweiden und Wechselgründe wohl verfrüht wäre, da einem solchen Gesetzentwürfe, zumal in Betreff der Wechselgründe so wie die gemeinschaftlichen Gründe, auf welche vorderhand die nur int Wege der Reichsgesetzgebung abzuändernden Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung finden —• vor Erlassung des betreffenden Reichsgesetzes eine sichere Grundlage fehlen würde. Laibach am 9. September 1882." Dies der Inhalt der Zuschrift, welche an den verehrten Landesausschuß ergangen ist und aus welchem hervorgeht, daß die Regierung vor Schlußfassung in dieser Angelegenheit im Schoße des hohen Reichsrathes wohl kaum in der Lage sein wird, den gewünschten Gesetzentwurf vorzubereiten. Bezüglich der Wechselgründe, dann der sogenannten Aequivalents-Gründe, welche in Folge der Entscheidungen der Servituten-Ablösungs-Commission abgetreten worden sind, ist nicht abzusehen, wie ein Vertheilungs-Maßstab, da es sich hier um Privatrechte handelt, gefunden werden könnte, bevor in dieser Beziehung eine Aenderung des bürgerlichen Gesetzbuches stattgefunden hat. Es fehlt vorläufig jedenfalls eine Grundlage für die Ausarbeitung des fraglichen Gesetzentwurfes im Schoße des hohen Landtages. Sobald im Wege der Reichsgesetzgebung in dieser Beziehung eine Aenderung des bürgerlichen Gesetzbuches erfolgt sein wird, wird die Regierung in der Lage sein, ohne den Bestimmungen derselben nahe zu treten, einen Gesetzentwurf nach dem Wunsche des hohen Landtages vorzubereiten. Abgeordneter Ar. Witter v. Kaltenegger: Angesichts der eben vernommenen Mittheilung der hohen Regierung bin ich der Ansicht, daß der Antrag 1 des Verwaltungsausschusses dadurch zwar nicht überflüssig geworden ist, aber daß die eben vernommenen Bedenken eine Ergänzung des Antrages in der Art nahe legen, daß der allgemeinen Bitte des Landesausschusses noch der Satz: „beziehungsweise das Zustandekommen der hiezu erforderlichen reichsgesetzlichen Bestimmungen thunlichst zu fördern" beizusetzen' sei. Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen, es sei dem hier gedruckten Antrage des Verwaltungsausschusses beizusetzen: „beziehungsweise das Zustandekommen der hiezu erforderlichen reichsgesetzlichen Bestimmungen thunlichst zu fördern". (Dodatni predlog se podpira — Der Zusatzantrag wird unterstützt.) Berichterstatter Witter v. Gariboldi: Ter Verwaltungsausschuß hat auf Grundlage jener Mittheilungen berathen, welche im §. 5 des Rechenschaftsberichtes enthalten find, und in diesem Rechenschaftsberichte, Seite 69, heißt es, daß eine diesbezügliche Disposition der k. k. Regierung dem Landesausschusse bisher nicht zur Kenntniß gekommen ist. Wie uns der verehrte Herr Regierungsvertreter jetzt mitgetheilt hat, ist im September l. I. von der k. k. Regierung die von ihm zur Lesung gebrachte Note dem Landesausschusse zugekommen. Der Verwaltungsausschuß hatte keine Kenntniß von dieser Mittheilung und in Folge dessen hat er sich aus den von mir früher hervorgehobenen Gründen und namentlich, um den Gegenstand nicht aus der Evidenz kommen zu lassen, zu den beiden Anträgen entschlossen. Aus den Mittheilungen des verehrten Herrn Landespräsidenten ersehe ich jedoch, daß die k. k. Regierung auf den Gegenstand nicht vergessen hat. Ich kann demnach vollkommen jenem Antrage zustimmen, welcher auf Grund der vom Herrn Landespräsidenten erhaltenen Aufklärungen als Ergänzung des vom Verwaltungsausschusse beschlossenen Antrages nothwendig geworden ist und welchen der geehrte Herr Abgeordnete Dr. v. Kaltenegger gestellt und näher erörtert hat. — Ich empfehle daher die Annahme des vom Herrn Hofrath Kaltenegger ammendirten Antrages. Landeshauptmann: Ich bringe nun den 1. Antrag des Verwaltungsausschusses mit dem Zusatzantrage des Herrn Dr. Ritter v. Kaltenegger zur Abstimmung. (Obvelja — Angenommen.) Ich bitte noch über den 2. Antrag des Verwaltungsausschusses abzustimmen. (Obvelja — Angenommen.) 7. Ustno poročilo upravnega odseka o predlogih gospoda poslanca Potočnika glede Škofjeloške in Dolenjske železnice. 7. Mündlicher Bericht des Verwaltungs-ausschusscs über die Anträge des Herrn Abgeordneten Potočnik wegen der Bi-schoflacker und Unterkrainer Eisenbahn. Berichterstatter Kreiherr v. Canfferer: Der hohe Landtag hat die bei Gelegenheit der Erstattung des Berichtes über §. 6 des Rechenschaftsberichtes vom Herrn Abgeordneten Potočnik gestellten Anträge wegen der Bischoflacker und Unterkrainer Eisenbahn bent Verwaltungsansschusse zur Prüfung und Berichterstattung zugewiesen. Dieselben lauten (bere liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Es sei der hohen Regierung für das im hohen Reichsrathe eingebrachte Gesetz für den Anschluß der Jstrianer Bahn und der Südbahn bei Herpelje darum der Dank auszusprechen, weil in Folge dieses Eisenbahnzweiges der seiuerzeitige Ausbau der Lacker Linie erwartet werden könne. 2. Der Landesausschuß werde angewiesen, in Erwägung zu ziehen, ob und wie bezüglich der Unterkrainer Eisenbahn den wohlwollenden Intentionen Sr. Excellenz des Herrn Handelsministers vom 27. Juni 1882, Z. 1097, irgend Rechnung getragen und der beabsichtigte Eisenbahnbau nicht mit vereinten Kräften des Reiches, des Landes, und der Privatsubscription zu Stande gebracht werden konnte. Der Verwaltungsausschuß ist diesem Aufträge uachgekomnien und zur Ueberzeugung gelangt, daß der Antrag des Herrn Abgeordneten Potoenik insoweit unvollständig ist, als durch denselben der hohen k. k. Regierung der Dank votirt wird für den Bau der Her-peljer Linie, welche dem Lande Kram und für die Interessen des Landes eigentlich von keiner Wichtigkeit ist, da die Lacker Linie, welche das Land Krain wünscht, durch den Bau der Herpeljer Linie weder gefördert noch geschädiget wird. Um aber dem Wunsche Krams nach dem Baue der Lack-Triester Linie einen besonderen Ausdruck zu geben, glaubte der Verwaltungs-Ausschuß einen derartigen Znsatzantrag stellen, resp. den Antrag des Herrn Abgeordneten Potoenik dahin erweitern zu sollen, und stellt daher den Antrag (bere — liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Es sei der hohen Regierung für das im hohen Reichsrathe eingebrachte Gesetz für den Anschluß der Jstrianer Bahn mit der Südbahn bei Herpelje der Dank und zugleich die Erwartung auszusprechen, die hohe k. k. Regierung werde bereits in der nächsten Session des Reichsrathes eine Vorlage wegen des Ausbaues der Lack-Triester Eisenbahn-Linie einbringen. Bezüglich des 2. Antrages des Herrn Abgeordneten Potodnik glaubte der Verwaltnngsausschuß nur eine stylistische Aenderung vornehmen zu sollen, nämlich die Worte „in Erwägung zu ziehen" dahin abzuändern, daß an ihre Stelle die Worte „sich zu überzeugen" zu stehen kommen. Der Antrag lautet daher (bere — liest): 2. Der Landesausschuß wird angewiesen sich zu überzeugen, ob und wie bezüglich der Unterkrainer Bahn den wohlwollenden Intentionen Sr. Excellenz des Herrn Handelsministers vom 27. Juni 1882, Z. 1097, irgend Rechnung getragen und der beabsichtigte Eisenbahnbau mit vereinten Kräften des Reiches, des Landes und der Privatsubscription zu Stande gebracht werden könnte. Abgeordneter Luckmann: Meine Herren! Ich glaube, daß der 2. Antrag, wie er vom Herrn Berichterstatter vorgelesen wurde, geeignet ist, den Landesausschuß vielleicht in eine Verlegenheit zu bringen, wenn sich nämlich Interessenten finden würden, welche die Bahn nach Unterkrain als Lokalbahn bauen und einen Staatsbeitrag beanspruchen würden. Der Landesausschuß wird sich vor Augen halten müssen, daß in den früheren Sitzungen des hohen Landtages die Unterkrainer Bahn nur als eine normal-spurige, als Weltbahn, Verbindungsbahn mit den bosnischen und dalmatinischen Bahnen gedacht wurde. Der Landesausschuß wird also glauben, er könne das Projekt einer Lokalbahn nicht unterstützen, weil eine solche Unterstützung den in früheren Jahren gefaßten Beschlüssen des hohen Landtages widersprechen würde. Nach meiner unmaßgeblichen Meinung würde cs den früheren Landtags-beschlüssen vollkommen entsprechen, wenn der hohe Landtag jetzt erklären würde, daß beim Umstande, als eine Hauptbahn durch Unterkrain jetzt unmöglich erreichbar ist, ferner, da eine Aenderung der ungarischen Eisenbahn-Politik nicht herbeigeführt werden dürfte, nachdem andererseits den Verkehr mit dem Unterlande eine schmalspurige Bahn schon wesentlich heben würde, und endlich sich doch Interessenten finden könnten, wenn ein Staats-bcitrag für eine Lokalbahn in Aussicht stehen würde, umsomehr, als bereits vor zwei Jahren beschlossen wurde, daß die ärarischen oder Bezirksstraßen zur Errichtung von Lokalbahnen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, daß man sich auch mit einer Lokalbahn durch Unterkrain zufrieden stellen würde und daß in Erwägung aller dieser Umstände der hohe Landtag dem Landesausschusse den Auftrag ertheilen möge, eventuell ein solches Projekt nach Möglichkeit zu unterstützen, resp. der hohe Landtag möge aussprechen, daß in Erwägung der Umstände, welche die Ausführung einer normalspurigen Eisenbahn nach Unterkrain jetzt unmöglich machen, derselbe auch zufrieden sei, wenn einstweilen eine schmalspurige Eisenbahn für den Lokalverkehr von Laibach nach Rudolfswcrth eventuell bis zur kroatischen Landesgrenze zu Stande käme. Ich erlaube mir daher folgenden Antrag zu stellen (bere — liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: In Erwägung, daß die Ausführung einer normalspurigen Eisenbahn nach Unterkrain gegenwärtig nicht erreichbar oder doch in unabsehbare Ferne gerückt erscheint, dagegen einer schmalspurigen Eisenbahn für den Lokalverkehr von Laibach nach Rndolfswerth eventuell bis zur kroatischen Landesgrenze mit Note des hohen k. k. Handelsministeriums vom 27. Juni 1882, Z. 1097, ein Beitrag des Staates in Aussicht gestellt wurde, und eine Lokalbahn wesentliche Vortheile für den Verkehr Unterkrains mit Laibach bietet, so wird der Landesausschuß beauftragt, eventuelle diesfällige Bestrebungen der Interessenten thunlichst zu unterstützen, insbesondere auch behufs Erreichung der in Aussicht gestellten Bei-tragsleistung des Staates sich wärmstens zu verwenden. (Predlog se podpira — Der Antrag wird unterstützt.) Abgeordneter Wotovnik: Ich werde mir gegenüber den Ausführungen des Herrn Berichterstatters nur wenige Worte erlauben, indem derselbe gesagt hat, der Verwaltnngsausschuß sei der Ansicht, daß die Herpeljer Eisenbahnlinie für die Bahn Lack-Triest von keinem Nutzen ist und daß dieselbe die Interessen unseres Landes respective den Ausbau der Lacker Bahn weder fördert noch schädigt. Ich habe bereits in meinem ersten Vortrage in der 8. Sitzung ausdrücklich hervorgehoben, daß sich das hohe Ministerium deutlich dahin ausgesprochen habe, daß der Ausbau der Herpeljer Linie im innigsten Connexe mit der zukünftigen Lacker Linie steht, was um so richtiger ist, als die Herpeljer Linie bereits eine zweite Verbindung mit Triest ist. Die zukünftige Lacker Bahn wird von nun an nicht bis Triest, sondern bloß zu jenem Punkte zu fuhren fein, wo die Jstrianer Bahn von der Südbahn als zweite selbstständige Linie abzweigt. Was die Bemerkungen des Herrn Abgeordneten Luckmann betrifft bezüglich der Lokalbahn nach Unterkrain, so bin ich mit der Errichtung einer solchen zwar eincstheils vollkommen einverstanden, jedoch mit dem Unterschiede, daß diese Bahn normal-spurig sein soll. Wenn die Errichtung einer Hauptbahn nicht sobald in Aussicht steht und in Kürze nur eine Lokalbahn möglich sein sollte, so müßte solche jedenfalls nur normalspnrig gebaut werden, wobei die Steigungs-Verhältnisse außer Frage bleiben. Berichterstatter Areiljcrr v. Gauffercr: Ich erlaube mir nur zu bemerken, daß ich glaube, vom Herrn Abgeordneten Potoenik mißverstanden worden zu sein. Ich glaube, gesagt zu haben, daß durch die Herpeljer Bahnlinie die Interessen Krams weder geschädigt noch gefördert werden. Bezüglich der Ausführungen des Herrn Abgeordneten Luckmann muß ich bemerken, daß ich vom Verwaltungsausschusse nicht beauftragt worden bin, mich denselben anzuschließen, daß ich daher den Antrag 2 des Verwaltungsausschusses aufrecht erhalten muß. Jedoch könnte nach meiner Ansicht der Antrag des Herrn Abgeordneten Luckmanu als dritter Antrag vom hohen Hause angenommen werden, für den zu stimmen ich auch bereit bin. Poslanec Klun: Samo nekoliko beseel naj spregovorim za pojasnilo o nasvetu gospoda poslanca Luckmanna. Gospod minister je že enkrat rekel, da on nikdar in nikakor ne more privoliti podpore za tako stransko železnico. Mi se toraj nimamo nacij ati nobene podpore v tem oziru, bočil si ta železnica „normalspurig ali schmalspurig“. Toraj odpade popolnoma nasvet gospoda Luckmanna. Abgeordneter Luckmann: Auf Seite 103 des Rechenschaftsberichtes ist die Note des hohen Ministeriums wörtlich abgedruckt, und da finde ich nichts von einer Bedingung, daß die Bahn normalspurig sein müsse. Ich habe übrigens in meinem Antrage nur von einer Lokalbahn gesprochen und es wird ausdrücklich gesagt, daß der Minister nur eine Lokalbahn zu unterstützen in der Lage ist, ob normah oder schmalspurig ist ein Gegenstand, über den wir heute keine Entscheidung fällen können. Im Momente ist nur das Eine nothwendig, daß nämlich das hohe Haus aussprechen möge, es wäre mit der Lokalbahn ebenfalls zufrieden, nachdem eine normalspurige Weltbahn im Anschlüsse an Karlstadt unerreichbar erscheint. Landeshauptmann: Wenn kein Widerspruch erhoben wird, werde ich den Antrag des Herrn Abgeordneten Luckmann nach den beiden Anträgen des Herrn Berichterstatters des Verwaltungsausschusses als 3. Antrag zur Abstimmung bringen. (Pritrjuje se — Zustimmung.) (Prvi"in drugi predlog upravnega odseka obveljata — Der 1. und der 2. Antrag des Verwaltungsausschusses werden genehmiget.) Ich bringe nun den Antrag des Herrn Abgeordneten Luckmann zur Abstimmung. Abgeordneter Ar. Schaffer: Ich glaube, daß das hohe Haus über diesen 2. Antrag mißverständlich abgestimmt hat. Es hat geheißen, daß der Antrag des Herrn Abgeordneten Luckmann ein abändernder Antrag zum 2. Antrage des Verwaltungsausschusses sei und da könnte nur der eine oder der andere angenommen werden. Es wäre daher nach meiner Ansicht die Abstimmung über den zweiten Ausschußantrag zu reassumiren. Abgeordneter Luckmann: Ich habe meinen Antrag gestellt statt des 2. Antrages des Herrn Referenten. Nachdem nun der 2. Antrag des Verwaltungsausschusses bereits angenommen ist, so scheint mir gewissermaßen auch eilt Unding zu sein, noch über meinen Antrag abzustimmen. Abgeordneter Dr. Witter v. Kal'tenegger: Nach der Aufklärung des Herrn Abgeordneten Luckmann ist sein Antrag ein abändernder; somit kann die Abstimmung in der jetzt beabsichtigten Weise nicht fortgesetzt werden; wie bereits der Herr Abgeordnete Dr. Schaffer bemerkt hat, ist eine Reassumirung der Abstimmung des 2. Ausschußantrages nicht zu umgehen , wobei dann zuerst über den Antrag des Herrn Abgeordneten Luckmann, und wenn dieser fallen sollte, über den Antrag 2 des Verwaltungsausschusses abzustimmen sein wird. Berichterstatter Iireiherr v. Zaufferer: Ich glaube, daß der 2. Antrag des Verwaltungsausschusses und der des Herrn Abgeordneten Luckmann sich trotzdem vereinigen ließen, weil der Antrag 2 sich nicht direkt ausspricht gegen den Bau einer Bicinalbahn, er sagt: „Der Landesausschuß werde angewiesen, sich zu überzeugen, ob und wie bezüglich der Unterkrainer Bahn den wohlwollenden Intentionen Sr. Excellenz des Herrn Handelsministers vom 27. Juni 1882 irgend Rechnung getragen und der beabsichtigte Eisenbahnbau zu Stande gebracht werden könnte“. In diesem Erlasse des Handelsministeriums ist ja schon von einer Vicinal-bahn die Rede, folglich glaube ich, daß sich diese beiden Anträge nicht widerstreiten. Landeshauptmann: Ich ersuche nun jene Herren, welche mit der Reassumirung der Abstimmung einverstanden sind, sich zu erheben. (Obvelja — Angenommen.) Ich erlaube mir nun zuerst den Antrag des Herrn Abgeordneten Luckmann als den weitergehenden zur Abstimmung zu bringen. (Predlog ne obvelja — Der Antrag wird abgelehnt.) Schließlich ersuche ich noch die Herren Abgeordneten über den 2. Antrag des Verwaltungsausschusses abzustimmen. (Obvelja — Angenommen.) Ich erlaube mir nun auf den 3. Gegenstand der Tagesordnung zurückzugreifen, indem mittlerweile der corrigirte Bericht aus der Drucklegung erschienen ist. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter um den Vortrag. Berichterstatter Ar. Witter v. Saviuschegg: Ich erlaube mir das hohe Haus zu ersuchen, mich von der Verlesung des Berichtes entheben zu wollen. (Pritrjuje se — Zustimmung.) Der Finanzausschuß stellt folgende Anträge (bere — liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Dem beifolgenden Gesetzesentwurfe werde zugestimmt ; Priloženemu načrtu zakona se pritrdi. 2. Der Landesausschuß wird beauftragt, die Allerhöchste Sanction desselben zu erwirken. Deželnemu odboru se naroči, da pridobi temu načrtu Najvišje potrjenje. Landeshauptmann: Ich eröffne die Generaldebatte. Poslanec dr. Vošnjak: Slavni zbor! Predlog finančnega odseka se vjema s predlogom, ki ga je te dni stavil gosp. poslanec Robič, in naša stranka prav z veseljem pozdravlja ta predlog, ker je gotovo, da je naš normalno-šolski zaklad že tako preobtežen. Popolnoma je opravičeno, da železnice tudi plačujejo priklade za šole v normalno-šolski fond. Bila bi krivica za deželo, kov bi južna železnica v ta namen nič ne doprinašala. Če premislimo, da južna železnica ni samo v Ljubljani, nego po vsem Kranjskem in da so tudi v čuvajskih hišicah nastavljene nižje železniške osebe — višjih uradnikov ne omenjam — ki ne plačujejo nobenega davka, je čisto naravno, da železnica mora pomagati deželi za šole. Na Štajerskem so razmere v tem oziru veliko boljše. Tam se plačuje za šolstvo 315.000 gld. in sicer eno tretjino okraji, a dve tretjini plača dežela, in Graško mesto ima tudi priklade za šole. V štajerskem deželnem zboru je bil velik prepir, ker se je dokazovalo, da je za Graško mesto krivica, da doprinaša 14# za deželne šole, zraven pa tudi svoje šole vzdržuje. Južna železnica na Štajerskem plača tudi 14# za deželne šole, zraven pa plača še za Graške šole, ker te imajo svojo pri-klado, tedaj južna železnica v Gradcu bo okoli 23# za šole plačevala, na Kranjskem bi pa južna železnica le 10# dolžna bila plačevati v ta namen, _ a dežela bi od teh priklad nič ne dobila! Tedaj jaz z veseljem pozdravljam ta predlog finančnega odseka, ker je popolnoma opravičeno, da južna železnica, ktera ima dobiček od šole, tudi plačuje za šole. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nihče se ne oglasi — Niemand meldet sich.) Wir schreiten somit zur Spezialdebatte. Berichterstatter Dr. Ritter v. Savinschcgg: (Bere — liest): Artikel I. Die Artikel VI und VII des Landesgesetzes vom 19. Dezember 1874, Z. 37, treten außer Wirksamkeit und haben an bereit Stelle die nachstehenden Bestimmungen in Kraft zu treten. Člen I. Člena VI. in VIL deželnega zakona dne 19. decembra 1. 1874. , štev. 37., izgubita svojo moč ter stopijo mesto njiju sledeča določila v veljavo. (Obvelja — Angenommen.) Artikel II. Jnsoferne die Erträgnisse des Normalschulfondes zur Deckung seiner Bedürfnisse nicht hinreichen, ist im Wege der Landesgesetzgebung eine besondere Normalschulfonds-Landesumlage auf die dem Zuschlage für den Landes- und Grundentlastungsfond unterliegenden direkten Steuern (mit Ausnahme jener im Stadtbezirke Laibach, insoweit solche nicht gemäß den §§. 2 und 3 des Neichsgesetzes vom 8. Mai 1869, Z. 61, von Eisenbahnunternehmungen vorgeschrieben werden) im erforderlichen Maße vorzuschreiben. Člen II. Če prihodkov normalno-učilniškega zaklada nij dovolj, da bi zalegli za njegove potrebe, naj se po deželnem zakouodavstvu razpiše po teh potrebah umerjen poseben deželni naklad za normalno - šolski zalog na vse neposrednje, prikladom za deželni in zemljo-odvezni zalog podvržene davke (razven tistih v Ljubljanskem mestnem okraju, kolikor se jih ne predpisuje železničnim podvzetjem v smislu §§. 2. in 3. državnega zakona dne 8. maja 1. 1869., štev. 61.). Poslanec dr. vitez Bleiweis: Moram konstatirati, da gospod poročevalec drugi tekst bere, kakor smo ga mi dobili, ker slovenski tekst je čisto drugačen, kakor smo ga mi dobili. Berichterstatter Dr. Ritter v. Savinschegg: Ich habe mich geirrt, und werde den Artikel II nochmals slovenisch vorlesen (bere — liest): Člen II. Ako prihodki normalno - šolskega zaklada nij so dovolj ni, da bi zalegli za njegove potrebščine, naj se po deželnem zakouodavstvu razpiše po teh potrebah umerjena posebna deželna priklada za normalno-šolski zaklad na vse neposrednje, dokladi za deželni in zem-Ijiško-odvezni zaklad podvržene davke (razven tistih v Ljubljanskem mestnem okraji, v kolikor se ne predpisujejo železničnim podjetjem v smislu §§. 2. in 3. državnega zakona dne 8. maja 1. 1869., štev. 61.). (Obvelja — Angenommen.) Artikel III. Für die Errichtung und die Bedürfnisse der Volksschulen in der Landeshauptstadt Laibach hat der Gemeinderath derselben die nothwendige Vorsorge zu treffen, welcher berechtiget ist, zu diesem Zwecke eine Schulumlage bis zur Höhe von 10# der sämmtlichen, nicht im Artikel IV dieses Gesetzes bezeichneten direkten Steuern sammt allen Staatszuschlägen auszuschreiben. Zn einer Schulumlage im höhern Prozentsätze ist ein Landesgesetz erforderlich. Člen III. Za ustanovitev in potrebščine ljudskih učilnic v deželnem glavnem mestu Ljubljanskem naj potrebno skrb ima njegov mestni zbor, kateri ima pravico, v to namero razpisati šolsko priklado do 10# na vse neposrednje davke, ki niso zaznamenovani v členu IV. zakona, z vsemi cesarskimi dokladami vred. Za šolsko priklado višjega odstotka treba je deželnega zakona. (Obvelja — Angenommen.) Artikel IV. Auch die Erwerb- und Einkommensteuern von den Eisenbahnunternehmungen, welche in Folge des Reichsgesetzes vom 8. Mai 1869, Z. 61, §§. 2 und 3 für das Land Kram in der Hauptstadt Laibach zur Vorschreibung gelangen, ist die volle Normalschulfonds-Landesumlage (Artikel II) auszuschreiben und es sind hiervon 40 Prozent für die Errichtung und die Bedürfnisse der Volksschulen in der Landeshauptstadt zu verwenden, die weiteren 60 Prozent an den Normalschulfond des Landes Krain abzuführen. Člen IV. Na priclotminske in dohodninske davke od že-lezničnih podjetij, ki se vsled državnega zakona dne 8. maja 1. 1869., št. 61., §§. 2. in 3. za deželo Kranjsko predpisujejo v glavnem mestu Ljubljanskem, razpisati se ima popolna deželna priklada za normalno - šolski zaklad (člen II.) ter se ima od te priklade porabiti 40 odstotkov za ustanovitev in za potrebščine ljudskih šol v deželnem glavnem mestu, drugih 60 odstotkov pa izročiti normalno-šolskemu zakladu dežele Kranjske. Abgeordneter Luckmann: Ich möchte nur constatiren, daß im Artikel IV im deutschen Texte ein Druckfehler sich befindet und zwar soll das erste Wort „auch" heißen „auf". (Potem obvelja tudi člen IV. — Sohin wird auch Artikel IV angenommen.) Berichterstatter Dr. Bitter v. Savinlchegg: (Bere — liest): Artikel V. Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1883 in Wirksamkeit. Člen V. Ta zakon stopi v veljavo s 1. januarijem 1. 1883. Landesprästdent Andreas Winkler: Ich erlaube mir zu diesem Artikel zu bemerken, daß, wenn das Gesetz mit 1. Jänner 1883 in Wirksamkeit treten soll, dessen Vorlage wohl ehestens erfolgen müßte, weil vor Unterbreitung derselben zur Allerhöchsten Sanction das Einvernehmen zwischen zwei Ministerien gepflogen werden muß. Es müßte daher der kurzen Zeit wegen mit möglichster Beschleunigung der Gesetzentwurf in Vorlage gebracht werden, damit die Vorlage desselben auch Allerhöchsten Orts rechtzeitig erfolgen samt. (Potem obvelja člen V. — Sohin wird der Artikel V angenommen.) Berichterstatter Dr. Bitter v. Savinschegg: (Bere — liest): Artikel VI. Mit der Durchführung dieses Gesetzes find Meine Minister für Kultus, Unterricht und die Finanzen beauftragt. Člen VI. Tega zakona zvršitev je naročena Mojema ministroma za uk in bogočastje in za finance. Landesprästdent Andreas Winkler: Im deutschen Texte hätte der Titel VI zu lauten: „Mit der Durchführung dieses Gesetzes find Meine Minister für Kultus und Unterricht und für die Finanzen beauftragt." Abgeordneter Dr. Bitter v. Kaltenegger: Ich stelle auf Grund dieser Bemerkung des Herrn Landesprästdenten. den formellen Antrag, daß Artikel VI in folgender Fassung zur Abstimmung koinme: „Mit der Durchführung dieses Gesetzes find Meine Minister für Kultus und Unterricht und für die Finanzen beauftragt. " (Obvelja — Angenommen.) Berichterstatter Dr. Bitter v. Savinschegg: (Bere — liest): Gesetz . . . betreffend die Aenderung der Artikel VI und VII des Landesgesetzes vom 19. Dezember 1874, Z. 37, wirksam für das Herzogthum Krain. Auf Antrag des Landtages Meines Herzogthumes Krain finde Ich zu verordnen, wie folgt: Zakon z dne............veljaven za vojvodino Kranjsko, s katerim se prenarejata člena VI. in VII. deželnega zakona dne 19. decembra 1. 1874., št. 37. Po nasvetu deželnega zbora Moje vojvodine Kranjske ukazujem tako: Abgeordneter Deschrnann: Ich beantrage, daß auch der deutsche Text richtig gestellt werde und zwar soll der Titel lauten: „Gesetz vom...........wirksam für das Herzogthnm Krain, betreffend die Aenderung der Artikel VI und VII des Landesgesetzes vom 19. Dezember 1874, Z. 37". (Obvelja — Angenommen.) Landeshauptmann: Ich constatire, daß hiermit der 1. Ausschußantrag angenommen ist. (Potem obvelja 2. odsekov predlog v drugem in ves predmet v tretjem branji — Sodann wird der 2. Ausschußantrag in zweiter und der ganze Gegenstand in dritter Lesung genehmiget.) Ich erlaube mir nun zur ersten Lesung zu bringen den Bericht des Landesausschuffes über die Instandhaltung der Achaziberg-Straße.) (Izroči se po predlogu gospoda deželnega glavarja finančnemu odseku — Wird über Antrag des Herrn Landeshauptmannes dem Finanzausschüsse zugewiesen.) Den Bericht des Landesausschusses über die Voreinleitungen zum Neubaue eines Landes - Museums „Rudolfinum". (Izroči se po predlogu gospoda deželnega glavarja finančnemu odseku — Wird über Antrag des Herrn LandeDauptmanues dem Finanzausschüsse zugewiesen.) Ich ersuche die verehrten Herren Mitglieder des hohen Hauses, an der morgen aus Anlaß des Allerhöchsten Namenstages stattfindenden kirchlichen Feier theilzunehmen. Der Finanzausschuß tritt sofort nach Schluß der öffentlichen Sitzung zu einer Sitzung zusammen. Der Seja se konča ob 45. minuti čez 12. uro. — Verwaltungsansschuß hält heute Nachmittag um ’/„5 Uhr, und der Petitionsausschuß Mittwoch um 11 Uhr Vormittag eine Sitzung. Die nächste Sitzung findet Freitag den 6. d. M. um 9 Uhr Vormittag statt. (Dnevni red: Glej prihodnjo sejo — Tagesordnung : Siehe nächste Sitzung.) Ich erkläre die heutige Sitzung für geschlossen. Schluß der Sitzung 12 Ahr 45 Minuten.