Gesetz- iinb Verordnungsblatt für das öllerretdjifdj - iffirische MUeiifaui), bestehend aus der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradišča, der Markgrafschaft Istrien und der reichsunmittelbaren Stadt Triest mit ihrem Gebiete. ---------------- Jahrgang 1901. XVIII. St fl cf. Ausgcgcbcn und versendet am 6. Juli 1901. 33. Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalter« vom 11. Juni 1901, Nr. 12945, betreffend die Bestellung der Mitglieder und des Vorsitzenden der Hufbeschlagsprüfungs - Commission in Triest für daS Jahr 1901. Zu sachverständigen Mitgliedern der Hufbeschlagsprüfungs.Commission in Triest für das Jahr 1901 wurden nach Maßgabe der Verordnung dcS f. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873, R.-G.-Bl. Nr. 140, der k. k. Veterinär-Coucipist Sigmund Ussai und der Schmiedemeister^EtU^sP^klz in Triest ernannt. Zum Vorsitzenden der Commission wurde bis auf Weiteres 8et. 4. Dr^eterinär-Jnspector Egid Zuttioni bestimmt. Die Anmeldung zur $fifyrng hat schriftlich und längstens bis Ende Mai oder No« vember l. I. bei der Iv-tf Statthaltern zu erfolgen. Die auf die Prüfung" Benins Habenden Bestimmungen sind aus der citirten Ministerial-Verordnung zu entnehincihC^HO^ Der k. k. Statthalter: Govss m. p.