LmbllcherWMtmlg. Nr. «4. Prä,!!! ,!!'a lions pieii»: >n>! Comptoir ganzj. ss. n, l^l!',, sl. !>.5!>. Filv tic ^ustcllunss in» Ho»« halbj. r>« II. Mil ber Post ganzj. ft. l^., hall'i. sl. ?.l><». MoutlU,, ^l.Marz Inscrtionsgebiibr bis w Zeilcn : lmal So lr., lim. «>lr., :>«!. I fl-! sonftvl.Zeile i«.0lr., Lm. »lr., !»n. lu fr. u. s. w. I,iscrtion»st«»pcl jcbesm. Av lv. l87tt. Amtlicher Theil. 3e. t. ll»d k. Apostolische Majestät haben den von Sr. Majestät dein Kaiscr von Rußland z^im außerordentlichen Gesandten nnd bevollmächtigten Minister ernannten Gencialadjutantc,', Gcncrallientenant Fürsten NikolullS Orloff am 12, März in besonderer Audienz zu empfangen und dessen Bcglaubianngsschrcibsn cnt liegcnzunehmcn geruht. Se. l und l. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 0. März d. I. den Professor an der Josephs Akademie Dr. Evald He-rinn. zum ordentlichen öffentlichen Professor der Physiologie un der Planer Universität und den an dieser Universität zur Verwendung zugewiesenen Professor Dr. Max Ritter v. Vintscha.au zum ordentlichen öffentlichen Professor desselben Fachet« an der Innsbruckcr Universität allergnädigst zu ernennen aernht, Stremayr m. ^ Der Minister deS Innern hat den im Ministerium des Innern in Verwendung stehenden Vezirlscommissär Joseph Nöggla v. May cnt Hal z»m Bezirlshaupt mnnnr zweiter Classe in Tirol und Vorarlberg ernannt., Der Iustizminister hat den GezirlSrichtcr Joseph Ginina, er in Nenbl)d^c>w und den TtaatSanwalts sndstitntcn Maxcnlius Rilt.r v Ernst in Knltcnberst zu ^andesgerichtsräthen in Kutlenberg ernannt. Der Iiistiuuinistcr hat den Vczirksrichter Johann Cistecty zu Polic übcr scin Ansuchen in gleicher Eigenschaft nach Iaromcr überseht. Der Iustizminister hat den Anscnll.ntten Dr. Johann Vlümel zum VczillSgcrichteladjnnclcn in Pri-bram elnanut. Der Instizminister hat den Slnalöanwalissubstiinten Ernst Satzte in Ungarisch Hradisch zum ^andesacrichts« rathc lici dem Krcisgcrichlc in Nculitschcin ernannt. Der Iustizminister hat den VczirksgcrlchtSadjnnclen zu Klobout, Hradischer Kreises, InlinS Stöhr übcr sein Ansuchen in gleicher Eigenschaft nach Sclowitz über« setzt und dic Anöcultanlen Karl Patz »er für Bcnisch, Edmund GeiSlcr für Mätzrisch^Ntustadt und Vulccnz Pern fuß für Klob^ut, Hradischcr Kreiset«, zu Vc< zirtsgcrichlsadjunclen ernannt. Der Iustizminister hat den mit dem Titel und Charakter cincs Bezirksvorstehers bekleideten Bezirks-gerlchtsadjnnclen zu Straßnitz Joseph Zelenka zum Nalhssecrelär bei dem Uandcsgerichte in Troppau er. nannt. Der Iustizminister hat eine bei der Lcmbergcr Staatsanwaltschaft erledigte Staatsanlvaltsslibsiitulcn' slclle dem Weinberger Landcögcrichtöadjuncten Thcophil ^awczynsli verliehen. Der Iustizminister hat den Vezirksrichtcr in Kroä rienlo Stanislaus Majcr übcr scin A»snchcn in glei. cher Eigenschaft zum Vezuktlgcrichlc in Kentl) überseht und den Krakauer LandcSgerichlSadinncten LodiSlaus Misicwicz zum Vezirlsrichlcr in Koscicnlo ernannt. Der Instizminister hat den Ralhssccrctär dcS Klei««' gerichtes in Ncu-Sandcc Anastasins v. Mi tu Sz ew sti "der seiu Ansuchen in gleicher Eigenschaft zum Lande«. Nerichte in Krakau übersetzt und au dessen Stelle den KreisgerichtSadjuncten in Nen«Sandec Joseph Gul-low ski zum Nalhssccrelär diejeS Gerichlehofes ernannt. Der Iustizminister hat de>, Gezirlsgerichlsadjuncten '" Mysztnl Johann Wybitula übcr sein Ansuchen !l) rsellt ^'^"lchaft zum VeziitSlltrichte in Matow . Der Iustizmiuistcr hat die Nnscullanten Dr. Ma-^milian Scldlcr in Kratau und Robert vcszczl) cti m Tarnow zu Bczirlsgcrichlslldjnnclcn, ^,^^^, ^^ Frysztat und letzteren für IMo ernannt. Der Iustizministcr hat die bci dem KrciSaerichtt ln Gorz erledigte Nalhgsccretilrsstclle dem Gericht« abjunctcn deS LandeSgcrichtes in Tricsl Ferdinand G i. roncoli Edlen o. Steinbrnn verliehen. Nichtamtlicher Theil. Politische Uebersicht. Laibach, 20, März. Im A bgeordnetc uhau se wnrdc die Eivil-procchord nun g in zweiter Lesung fast unverändert angcnolnmcn. Der Iustizministcr theilte mit, daß er in den nächsten Tagen das EinführnngSgesetz zur Eivil-proccßordnung vorlegen werde. Morgen beginnt die Budgetdebatte. Die Finanzconmiission des Herrenhauses hat übcr Antrag dcs Baron Doblhoff bci der Berathung dcS E r w e r b stc u er g c setz cS beschlossen, die Befreiung von der Stcncr bis zu dem Betrage von l>00 fl. in Antrag zu bringen, während da« Abgeordnetenhaus bekanntlich die Minimalgrenze mit 400 fl. angenommen hat. Im B udgc t a u Ss ch u sse ist das stinan zgeseh für das Jahr 1870 zu Stande gekommen. Nach dcmfelben stellen sich die Staalsaus-gabcn auf 820,(>46.158 fl, die Staatseinnahmen aus 317,195.040 fl. Es rcsnltirl somit ein Deficit von 3,45>1.l 18 ft., für dessen Bedeckung durch die Aufnalnm einer schwebenden Schuld in, gleichen Betrage vnrzusorgcn lst. Die übrigen Beslimiliuugcn des FinanzgeselM entsprechen in murits» der von dcr Regierung cingebrachlc» Vorlage. DaS Vircment wird nur ausnahmsweise und nur innerhalb einiger Capitel gestattet. Die direclen Slenern sind nach den bestehenden Normen cinznhebcn. Bezüglich dcr Zuschläge gelten folgende Bestimmungen: Bei der Grundsteuer und Hauszinssteuer ist nebst dem Ordinarinm und dem die Eilitommenstcucr vertretenden Ein-Drittcl-Zuschusse ein außerordentlicher Zuschlag mit einem Drittel dcS Ordinariums; bei der Erwerbsteuer und Einkommensteuer nebst dem Oidinarium ein Zuschlag gleichfalls in der Höhe dtS Ordinarinms einzu-hcbcn. Wo dic dircctc Stcurr ^',0 ft. nicht ül'crstcigt, ist dcr außerordentliche Zuschlag nur i» dcr Höhe von '/,<,, deS DrdinariumS cinzuhcbc". Flir allc in> Laiifc drö Jahres 1870 ;nr Rückzahlung gelangenden verzinslichen Capitalien dcr allgemeinen Staatsschuld können Obliga» tioncu dcr nicht rückzahlbaren einheitlichen Staatsschuld ausgegeben werden. Gegenüber den über dcn Stand dcr Wahlrcform-frage circulircnden, einander widersprechenden Gerüchten erfährt dic ,.N. Fr. P.." daß die Regierung an dcr Absicht, die Wahlrcform sobald als möglich znr vcrfaffnngsmäßigcn Erledigung im Rcichsralhc cmzn-bringcn, unbedingt festhält. Entschieden unrichtig sei cS. daß Graf Neust dcr Wahlrcform feindlich entgegentritt, In Prag hat eine eigenthümliche Demonstration bci dem Leichenbegängnisse deS in Rom verstorbenen Abtes Zc idler stattgefunden. Dcr städtische deichen, wagen hatte angeblich „keine Zeit," in demselben Falle befanden sich die czcchischcn Domherren und eS mußte daher dcr Militärlcichcnwagcn. jedoch unter nngchcurer Betheiligung dcS VollcS. dcm der nicht znr ullramon. tauen Partei gehörige Verstorbene ein wahrer Vater war, dcn Leichnam znr letzten Ruhestätte geleiten. Zur Militiirgreuzfragc wird berichtet, daß die von Ungarn für die Einverleibung dcr beiden pro« vinzialistrtcn Regimenter bewilligte Quote zu dcn ge« meinsamcn Ausgaben mindestens 330.0(0 fl. Pr. Jahr oder mehr als (.0 Procente der auf 500.000 fl. ver» anschlagtcn Einnahmen von dem Gebiete dcr beiden Regimenter beträgt, während Ungarn und Croaticn nur 54 pEt. ihres Einlommcns für die gemeinschaftlichen Ausgaben nnd die Staatsschuld beitragen. Das Ueber-einkommen ist für Cislcithanicn um fo ersprießlicher, alS nicht nur bestimmt wurde, daß dieselben Bedingun» gen bci dcr Einverleibung dcr übrigen Regimenter einzuhalten sind, sondern auch mit dem Aufhören dcr Mi-litärgrenzc das permanente Deficit der dortigen Verwaltung aufhört, das jährlich rund 1'/« Millionen be. trug und zn welchem wir bisher 70 Percent beitragen mnßten. Der Entwurf einer neuen Instruction zur Durchführung dcS ^andwchrgcsctzes in SNd dalmatic n, bczichuugswcise im Kreise Catlaro wird nach Wiener Blättern in den nächsten Tagen beendet sein nnd sodann vom Ministcrinm für Vandcsverthcidigung dem Ocsammlministcrinm znr UcbcrpNlsnng vorgelegt werden. Dcr Entwurf enthält für die landwchrpflichtiaen Bewohner dcr Bocche wesentliche Erleichterungen, worunter namentlich die. daß jcdcr Landwchrpflichlige. dcr feinen Erwerb im Sccdicnstc sucht, unmittelbar nachdem er dcr kurzen Waffenübung genügt hat, einen Paß zl langer Fahrt, d. h. inS Ausland ansprechen kann und auch erhält. Auch soll dcn Bocchescn ihre Nationaltracht im Dienste belassen werden. Graf Bonda, VezillsrMvtmann von Benkova,.' und dcrzcit zugetheilt im Munsterium für ?anbcsr>erthcid!gung. beabsichtigt, selbst in die Landwehr im 5trrisc Eallaro einzutreten um seinen ^andS^ lcuten mit guten, Beispiel vorzugehen. Graf Bonda, ein noch junger Mann, ist gcborncr Canalcsc und in Tamile, welcher Bezirk an 200 'Mann stellt, begütert. Seinem Einflüsse war es schon während des letzten AufstanbeS ^u danken, daß sich die Canalcscn an dem Ausstände gar nicht bcthciligten. DaS ..Neue Wiener Tagblatt" von Donnerstaa. brachte unter dcm Tttcl „ D ai m at i n ische s" einen Vciiart'tcl, in welchnn erzählt wird, daß FMK. Wagner am 10. bis N. October „nicht roa^tc, in Cuttaro one ^and zu grhcn." Die ..Wr. Abcndposi" sagt darüber: FML. Waaner war am 11 Oclobcr von Zaia nach Caltaro abaereiet, traf am 12. daselbst ein, „ing an« i^and und bl'cb, mit AuSl,ahmc cini^cr Fahrten mittelst KrirgSdampfer nach Ris.mo, Eastclnuovl,, Vndua u. s. w., foltwäh->cnd um ^lilidc bis zum Momente seiner Rückbernfuna, nach Zaru. FMV. Wagner war anch am !e Mächte verständigen sich miter einander, um dc» durch die Schcmala dtdrohlcn bilraerlichrn Rechten mittelst dcr in jedem Staate bestehenden Gcsetze Achtung zu ""^Wie"dic Fr. Corr." erführt, ist der österreichische Botschafter in Rom. Graf Trautt-mannsdorsf. von seiner Regierung angewlesen wor-dcn dcn i'lnlraa dcS Tuilcrien-Eablnet« auf Zulassung eine's französischen Botschafters zu dem ökumenischen Concil, al« im Interissc aller katholischen Regierungen liegend, nach Kräften zu unterstützen; denn weder Oester^ rcich-Ungarn. noch irgend ein anderer katholischer Staat ist gewillt, für sich selbst einen Verteter bei der Kirchen-Versammlung ;n präscntiren. In Folge der Occupation dcö stlrchcnstaalcs durch französische Truppen ift das Verhältniß Frankreichs zum heiligen Stuhle in der That cin ganz fpecielles; es hat in Rom ganz besonder« »"' 440 teressen und ein ganz besonderes Mittel, seinen Rathschlägen Nachdruck zu verschaffen. Die anderen katholischen Mächte können nur wünschen, daß Frankreich mit Hilfe dieses besonderen Mittels möglichst viel ausrichte, aber zahlreiche Erfahrungen der Vergangenheit haben sie nur allzusehr überzeugt, daß von platonischen Schritten für sie selbst nichts zu hoffen, und da sie noch immer zu Drohungen ihre Zuflucht nehmen können, passives Abwarten für sie das Beste ist. In Wien ging übrigens letzter Tage in politischen Kreisen das Gerücht, daß die Verhandlung über das Unfehlbarkeits-Dogma und über die 21 Canones im Concil auf den 20. Juni vertagt sein soll, worin allerdings eine erste und immerhin nicht werth-lose Genugthuung des französischen Cabinets erblickt werden möchte. In Irland beabsichtigt die englische Regierung zu Ausnah ms maß regeln zu schreiten, um die Auflehnung gegen die Staatsverfassung in ihre Schranken zurückzuweisen. Ohne die HabeaScorftusacte ganz zu suspendircn, sollen die Lordlieutenants der Grafschaften die Ermächtigung erhalten, je nach Erforderniß Voltsversammlungen und Straßenaufzüge zu verbieten, frühere Schließung der Wirthshäuser zu befehlen und daS Einsammeln aller im Priualbcsitz befindlichen Waffen anzuordnen. Die Behörden sind ermächtigt, Journale zu suspendiren, diesen ist jedoch die Appellation gestattet. Die Presse unterstützt diese Maßnahmen der Regierung, ja die „Times" glaubt sogar, das Parlament werde noch schärfere Maßregeln fordern. Der Herzog von Montpensicr erhält Beweise von Sympathie. Marschall Prim stattete ihm einen langen Besuch ab. Es ist noch nicht entschieden, ob ein gerichtliches Verfahren gegen ihn stattfinden wird. Die neue Strafproceßordnung. Die neue Strafproceßordnung, welche im Entwürfe des StrafproceßauSschusfeS dem Abgeordnetcnhausc vorgelegt wurde, stützt sich auf eine Vorlage der Regierung, welche darauf bedacht war, freisinnige Principien der Vorlage zu Grunde legen. Nach der neuen Strafproceßordnung werden in Zukunft über strafbare Handlungen zu Recht erkennen: Die Gerichtshöfe erster Instanz — statt der bisherigen Kreis- uud Landesgcrichtc; die Gerichtshöfe zweiter Instanz statt der OberlandeSgerichte und der oberste Gerichtshof als CassationShof; zur Vermeidung von Weitläufigkeilen werden über Berufungen und Beschwerden gegen Erkenntnisse und Verfügungen der Bezirksgerichte die Gerichtshöfe erster Instanz tntscheiden. Die Bezirksgerichte erhalten das Verfahren über alle Vergehe» und die Mitwirkung bei Vorer-hebungcn und Voruntersuchungen zugewiesen. Die Gerichtshöfe erster Instanz üben ihre ordentlicle Gerichtsbarkeit aus : als Untersuchungsgerichte, als Raths-kammcrn über Vorerhebungen und Voruntersuchungen; sie entscheiden über alle nicht vor die Geschwornen verwiesenen Fälle, nämlich über Verbrechen und Vergehen, insoweit auf letztere eine mehr als einjährige Strafe verhängt ist, und schließlich werden aus ihrer Mitte die Richter für die SchwurgcrichtShöfe bestellt. Die Schwurgerichte richten über alle mit der Todesstrafe, dann mit einer mehr als vierjährigen Freiheitsstrafe bedrohten Verbrechen und Vergehen, dann über eine Reihe von strafbaren Handlungen ohne Rücksicht auf das Straf ausmaß. In Füllen, wo für die eigentliche Untersuchung die Haft des Angeklagten verordnet ist, kann eine Stellung auf freien Fuß erfolgen, wenn die in Rede stehende That nicht mit dem Tode oder einer mehr als achtjährigen Strafe bedroht ist, jedoch kann der Gerichtshof zweiter Instanz die Belastung auf freiem Fl.ße oder die Versetzung auf denselben auch in Fällen bewilligen, auf welche eine mehr als achtjährige Freiheitsstrafe verhängt ist. Wie bekannt, fällen die Gerichte ihre Beschlüsse nach vorausgehender Berathung und die Vorsitzenden hatten bisher — mit Ausnahme der Fälle von Separat-ooten — ihre Stimme nur bei Stimmengleichheit seitens der Mitglieder des Gerichtshofes abzugeben. Künftig dürfte in jenen Fällen, in denen ein Berichterstatter bestellt ist, dieser seine Stimme zuerst abzugeben haben, dann stimmen die dem Dienstrange nach älteren Richter vor den jüngern, zuletzt aber gibt der Vorsitzende seine Slimme ab; er muß sich gleich jedem der anderen Richter an der Abstimmung bctheiligen. Die wichtige Neuerung, auf die wir hicbei aufmerksam machen wollen, besteht jedoch in dem Umstände, daß bei Stimmengleichheit der Beschluß in jedem Falle nach der für den Angeklagten günstigeren Meinung zu fasseu ist. Durch diese Bestimmung ist wohl der Humanität in hohcm Grade Rechnung getragen; die Stimmabgabe des Vorsitzenden wird aber hiedurch gerade zu einer blos scheinbaren, da er nicht mehr nach seinem eigenen besten Ermessen stimmen kann, sondern nur noch nach Vorschrift. Einen größeren Absatz widmet der Ausschuß in seinem Gerichte über den Entwurf der Strafproceß-Ordnung dem Wirkungskreise der Staa tsanwalt-^aNen. In dieser Hinsicht bestrebte sich der Ausschuß, dem StaatSanwalte eine dem wahren Anklageversahren entsprechende Stellung einzuräumen. Der ist der öffcnt. Ilche «»Mager welcher ai« Vertreter der öffentlichen Interessen das dem Staate zustehende Strafrecht durch Vorlage des hiezu erforderlilpen Materials zur Geltung bringen foll. Der Staatsanwall ist daher Partei und soll als solche keinen dominirenden Einfluß auf die Verhandlung und das Gericht üben, sondern vielmehr der Vertheidigung, mit welcher er im Rechtsstreite verhandelt, gleichgestellt werden. Der Entwurf hat die Funktion des StaatsanwalteS in Erforschung der strafbaren Handlung, in den Antragen auf Einleitung der Voruntersuchung oder Vorerhebung, in der Formulirung der Anklage, in dem Fallenlassen derselben und in den zum Schutz des Anklagercchtes zulässigen Rechtsmitteln nach dem Grundsätze des Antlageprocesses geregelt, und es ist daher auch ein besonderes Gesetz über die Organisation der Staatsanwaltschaft erforderlich, welche das Verhältniß der Staatsanwaltschaft als selbständiges Organ und ihr besonderes Verhältniß zum Richterstande uud zu dem Iustizminister regelt, der eigenen Selbständigkeit in der Beurtheilung Raum läßt und die zureichende Sicherheit gegen jede Willkür bietet. Von diesen Grundlagen ausgehend hat der Ausschuß, um die Parteistellung der Staatsanwaltschaft schärfer zu kennzeichnen, den Satz aufgcslellt, daß die Mitglieder derselben in dem ihnen angewiesenen Wirkungskreise das öffentliche Interesse des Staates zu wahren haben, ihnen jedoch das Recht abgesprochen, zugleich darüber zu wachen, daß Niemand schuldlos verfolgt werde, oder zu Gunsten des Angeklagten die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde ergreifen zu dürfen. Den erfreu^ lichsten Fortschritt glaubt aber der Ausschuß durch die Aufstellung deS Grundsatzes gemacht zu haben, daß der Angeklagte, der bei feiner über den Inhalt der Anklage erfolgten Vernehmung in der Hauptverhandlung erklärt, er fei nicht schuldig, nicht verpflichtet ist, die weiteren an ihn ergehenden Fragen zu beantworten. Dadurch wird dem bisherigen inquisitorischen Verfahren ein Ende gemacht. Das inquisitorische Princip soll nicht wieder ^nr Geltung kommen, sondern ist es Sache des Anklä' yers, seine Anklage zu begründen und die hiczu erfoi> derlichcn Beweise herbeizuschaffen, und eS kann daher dem Angeklagten überlassen werden, ob er es im Interesse seiner Vertheidigung für nothwendig oder zweckmäßig findet, weiter Rede und Antwort zu geben, da der Ankläger keinen Anspruch darauf hat, daß ihn der Angeklagte durch seine Antworten in der Beweisführung unterstütze. Parlamentarisches. Wien, 18. März. Resolutions a usschuß. Der heutigen Sitzung des zur Vorbcrathung über die galizische Landtagsresolulion niedergesetzten Ausschusses wohnten von Seite der Regierung Ihre Exc. der Ministerpräsident Dr. v. Hasner uud Minister des Innern Dr. Giskra bei. Abg. Ritter o. GrocholSki stellt zunächst den Antrag, daß über die Frage dedattirt und abgestimmt werde, ob die Gesetzgebung über das HeimatSrccht (Punkt 2, lit. <> der galizischen Resolution) dem Lande Galizicn zukommen solle. Nachdem Abg. Dr. Nechbauer die Gründe entwickelt hatte, warum er in seinem Entwürfe diesen Punkt nicht aufgenommen habe, und in dieser Beziehung auf den croatischen Landtag hingewiesen, welchem diese Angelegenheit ebenfalls nicht übertragen wurde, fchritt der Ausschuß zur Abstimmung und lehnte diesen Punkt der Resolution ad. Ueber Punkt 3, lit. ä der Resolution, welcher dahin geht, daß die Feststellung der Grundsätze des Unterrichtes bezüglich der Volksschulen und Gymnasien, dann die Gesetzgebung über die Universitäten, und ebenso über Art. 2 lit. o des Entwurfes des Abg. Dr. Rech-baucr, daß die Gesetzgebung über alle Zweige des öffentlichen und des Privatunterrichtes und alle Unterrichts-anstalten, welche nicht vom Reiche errichtet und unterhalten werden, dem Lande Galizien zukommen solle, ergreift Abg. Baron Tinti das Wort und erörtert, daß der Vorbehalt deS Staates, welcher in den Art. 17 und 19 des StaatsgrundgesctzeS über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger enthalten fei, nämlich das Recht der obersten Leitung und Aufsicht sowie die Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen in diesem Punkte gewahrt werden müßte. Rcder stellt daher den Antrag: Es solle dem Lande Oalizien die Gesetzgebung über die Festcllung der Grundsätze des Unterrichtswcsens bezüglich der Voltsschulen und Gymnasien, dann der Universitäten, insofern alle dkse Untcrrichlsanslaltcn nicht aus Reichsmitteln errichtet uud erhalten werden, und unbeschadet des der Staatsgewalt nach Art. 47 des Staatsgrundgesetzcs über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger zustehenden Rechtes der obersten Leitung und Aufsicht, so wie unbeschadet der durch Art. 19 des Staatsgrundgesetzes gewährleisteten Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen zustehen. Abg. Dr. Ncchbauer bemerkt hierüber, daß, was den Vorbehalt deS eben gehörten Antrages des Abg. Baron Tinti betreffe, er selbst in dem Art. 2l seines Entwurfes den dieSfälligen Vorbehalt gemacht habe. Uebrigens sei es gewiß uuzutömmlich, dem Reiche bezüglich der Universitäten Zahlungen zuzumulhen, betreffs derer die Anordnungen vom Landtage willkürlich getroffen werden könnten. Abg. Dr. Czerlawsli findet in dieser Richtung die Concession nicht werthvoll; er verharre vielmehr auf dem Begehren Punkt 3, lit. u der galizischen Land-tagSresolution und erinnere nur, daß die Landesregierung nach den Intentionen des galizischen Landtages eine kaiserliche sein müsse, welche das Aufsichtsrecht im Namen des Kaisers auszuüben habe. Abg. Dr- v. Leonardi spricht sich dafür auS, daß die Entscheidung über den Kostenpu.ikt die Haupt< sachc sei. Der Staat könnte beispielsweise ein Drittel, das Land zwei Drittel beitragen und in diesem Falle würde das Land frei über die Anstalten verfügen. Es müsse demnach dieses Alinea dahin lauten, daß die Zweige des öffentlichen und Privatunterrichtes und alle Unter-richtSanstalten nur insofernc der Landesgesctzgcbung überlassen werden, als sie ausschließlich vom Lande errichtet und erhalten werden. Redner stellt den diesbezüglichen Antrag. Abg. Dr. Kaiser bemerkt hierauf, daß nach fei' ner Ansicht, da in Folge deS Punktes 4 der galizischcn Resolution eine Quote ausgeschieden werden müsse, welche zur Bedeckung der Auslagen des Cultus und Unterrichts dienen soll, das Land innerhalb dieser Quote seine Anordnungen treffen könne. Die Abg. Slenc, Dr. Lapenna, Kuranda und Ritter u. Limbeck erklären sich im Principe dafür, daß muH nur dann Concessionen gewähren könne, wenn dadurch leine Sonderstellung geschaffen wird. Bei jedem Punkte müsse man sich vor Augen halten, ob es möglich sei, auch den übrigen Ländern dieselben Concessionen zu gewähren. Abg. Dr. V. Perg er meint, daß der vom Reiche zu leistende Beitrag mittelst einer Quote nur eine an« dere Form der Leistung sei; ob derselbe unmittelbar oder durch eine Quote erfolge, sei praktisch gleichartig, genug, die Leistung wird vom Reiche getragen. Er könne aber nicht zustimmen, daß das Reich in irgendeiner Form für die Universitäten Leistungen übernehme und dabei jeder Ingercn; entsage: er weist auf die Donau-Negulirunss hin, bei welcher jeder der drei Theile gleiche Leistungen und gleiche Ingerenz habe. Der Antrag des Abg. Dr. v. Leonardi scheine ihm der allein richtige zu sein. Se. Exc. Ministerpräsident Dr. v. Hasner erklärt, daß er gegen den Antrag des Abg. Dr. v. Lco-nardi gleichfalls nichts einzuwenden habe; daß jedoch das aus den Artikeln 17 und 19 des Staatsgrundgesetzes folgende Reservat aufrecht bleiben müsse, verstehe sich wohl von selbst. Nachdem die Abg. Ritter v. GrocholSki und Dr. Czcrlaw Ski noch einmal die Motive der galizischen Resolution erörtert, wurde zur Abstimmung geschritten und Punkt 3, lit. ä. der Resolution abgelehnt. Ebenso wurde über begehrte getrennte Abstimmung über den Art. 2, lit. c des Rechbauer'schen Entwurfes, dahin ychcnd, daß die Gesetzgebung über alle Zweige des öffentlichen und Privatunterrichtes und alle Unterrichts" anslalten dem Lande Galizien zukommen folle, abgelehnt, worauf der zweite Theil dieses Punktes, „welche nicht vom Reiche errichtet und unterhalten werden," von selbst entfiel. ES gelangte hierauf der oben angeführte Antrag deS Abg. Baron Tinti im Ganzen zur Abstimmung und wurde als solcher abgelehnt und ebenso bei der nun vor-genommenen getrennten Abstimmung über denselben i" seinen Theilen verworfen. Auch der Antrag des Abg. Dr. Leonard! wurde abgelehnt. Dagegen wurde ein vom Abg. Dr. Kaiser gestellter Antrag auf neuerliche Eröffnung der Debatte über dieses Litern, jedoch Vertagung derselben nuf die nächste Sitzung angenommen. Abg. Dr. Ritter u. Grocholsli stellt den Antrag, es sei nach Punkt 3, lit. 6 die Straf-, Justiz-, Polizei- und Civilgesetzgebung und die Gesetzgebung übel das Bergrecht dem Landtage Galiziens einzuräumen, und begründet denselben. Bei der Abstimmung wird dieser Antrag jedoch abgelehnt. Ueber Punkt ä, Artikel 2 des Entwurfes Rechbauer, dahin gehend, daß die Polizeistrafgesctzgebung, insoweit dieselbe nicht einen Gegenstand des allgemeinen Straf' gesctzcs bilde, dem Lande Galizicn überlassen bleiben solle, weist Se. Exe. Minister deS Innern Dr. GiStra nach, daß beim Wasscrrechle. Gesetze über den Feldsch»y und die Feuerlöschordnung sehr viele Bestimmungen vorkommen, welche heute noch das allgemeine Strafrecht be-treffcn und insofern den Wirkungskreis deS Landtages hemmen. Daher sei dieser Antrag in dieser Richtung nicht umfassend genug. Der Ausdruck „Strafgesetzgebung" sei aber auch zu eng; denn eine Grenze der Wirksamkeit des Landtages und des Reichsrathes sei hierin nicht gegeben; ^ hängt ja vom Reichsrathe ab, was er in das Bereich deS allgemeinen Strafgesetzes zu fasseu hätte, und insofern sei dieser Punkt einerseits zu eng, andererseits zu weit. Würde das, wie Abg. Dr. Nechbauer erklärt, daß es nämlich bereits wissenschaftlich feststehe, was in M Sphäre gehört, richtig sein, so wäre der zweite Satz ohnehin ganz überflüssig. Bei der uun folgenden Abstimmung wird U^-." des Art. 2 des Entwurfes des Abg. Rechbauer, dah'N gehend, daß die Polizeistrafgefetzgebung dem Lande Ga- 441 lizicn zukommen solle, angenommen, dagegen der Zusatz: „insoweit dieselbe nicht einen Gegenstand des a. li. St. G. bildet," abgelehnt. Bei dem Punkte ^ dcS Artikels 2 des Entwurfes Nechbaucr moliuirt der letztere, warum er sich in demselben dahi» auSgesprüchen h»t,>c, daß nur die Gesetzgebung über die Grundzügc der Organisation der Politischen Verwaltungsbehörden, jedoch nicht auch der Gerichtsbehörden dem Landtage Galizicn zukommen solle. Abg. Ritter v. Grocholsti beantragt, daß die» ser Punkt dahin zu lauten habe, daß die Gesetzgebung ilbcr die Grundzügc der Organisation der Polizeistraf» beHorden und der Verwaltuligsbehörden dem ttande zustehen solle. Abg. Dr. Kaiser bemerkt, daß, insofern diese Behörden ^andcsvcrwaltmlgsangelcgcnhciten besorgen, dieser Punkt wohl zugegeben werden künntc, keineswegs aber auch dünn, wenn es sich um die Organisation von Verwaltungsbehörden in Rcichsangclegcnheilen handeln würde. Rebner stellt daher den Antrag, daß bei diesem Punkte der Zusatz gemacht werde: ..insofcrue letztere die Verwaltung von Landesangclcgcnheiten zu besorgen haben." Nachdem Se. Excellenz Minister dcS Innern Dr. GiStra umständlich criirtert hatte, daß die Organisation der Reichsbehörden der NeichSgewalt vorbehalten Werden müsse, wird dieser Punkt dahin angenommen, daß die Gesetzgebung über die Grundzüge und Organisation der Polizeistrafbchörden und der politischen Vcr» waltungsbchörden, insofcrne letztere die Verwaltung der Landcsangelegcnhciten zn besorgen haben, dem Landtage Galizicns zukommen solle. Abg. Ritter v, Grocholsli bemerkt zu Punkt 3, lit. A der Resolution, dahingehend, daß bezüglich der zur Durchführung der Staatsgrundgesetzc über die all' gemeinen Rechte der Staatsbürger, über die RcglcrungS-und Vollzugögewalt zu erlassenden und dort berufenen Gesetze dem ^andc Galizicn die Gesetzgebung zustehen soll. daß dieser Punkt ein Postulat der verantwortlichen Regierung GalizienS sei. Bei der Abstimmung wnrdc jedoch dieses Litern über Einsprache des Abg. Dr. Rechbaucr abgelehnt. Ebenso wnrdc lit. li, Pnntt 3, dahingehend, daß die Gesetzgebung über jene Gegenstände, welche sich auf die Pflichten und Verhältnisse des Landes Galizien zu den anderen Ländern der Monarchie beziehen, dem Landtage Galizicns zustehen solle, abgelehnt. Ueber die lit, i des Punktes 3 der galizischcn Resolution, welches mit dem Punkte l' deS Artikels 2 des Rcchbauer'schcn Antrages gleichlautend ist, daß nämlich die Gemcindcgesctzgcbung ohne die ans dem Artikel 4 des StaatsgrundaesctzeS vom 21. December 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger folgenden Beschränkungen auf die LandcSgesctzgebuug Galizicns übergehen scillc, erörtert Abg. Dr. Rechbauer, daß die im Artikel 4 des genannten SiaatSgrundgesctzcs aufgeführten Rechte der Staatsbürger bezüglich der Freizügigkeit, der Nuswan-derung und der Abfahrtsgeldcr nicht gemeint sein können, weil selbe nicht zur Gcmcindegcsctzgebung gehören. Wenn aber das in diesem Artikel erwähnte active nnd passive Wahlrecht in Galizicn beschränkt werden wollte, so müßte dies allerdings dem galizischcn Landtage überlassen bleiben. Abg. Leonaroi reservirt allen Staatsbürgern das in dem genannten Artikel 4 dcS St. G. G. aufgeführte Nccht der Freizügigkeit des aclivcu und passiven Wahlrechtes, der AuSwandcruug und Nichtbezahlung von Ab-fahrtsgeldcrn und erklärt, daß jede Gemeinsamkeit Gali-zicns mit dcn übrigen Ländern aufhören würde, wenn diesem Ansinnen Folge gegeben würde. Nachdem Se. Excellenz der Minister des Innern Dr. Gistra insbesondere sich auf die StaatSgrund-Nesctze berufen und daS Recht, da« active und passive Wahlrecht auszuüben, als ein staatsbürgerliches Recht aller Staatsangehörigen erklärt, welches von der Zuge« Hörigkeit zum Reiche abhänge, und sich ferner dahin aus< gesprochen halte, daß die Regierung nie die Zustimmung zu diesem Punkte der galizischcn Resolution geben würde, wurde derselbe bei der Abstimmung abgelehnt. Schlnß der Sitzung 2'/, Uhr. Sitzung >cs Abgeol>netcnhauscs. Wien. 17. März. Präsident Dr. v. Kaiscrfeld eröffnet die Siz-zung um '/.12 Uhr. Auf der Ministerbanl: Brestel, Ve rb st, Gis kra. Strc m a y r. Dem Abg. L e n t-schel wird ein vicrwöchcntlichcr Urlaub bewilligt, ^pmaldebnttc "bcr die Civilproceß-Ordnnng. H" 3 U). welcher von der Einbringuug der Klage handelt, hat Abg. Dr. von ^n"m br re ^,3«^' Z"satzantrag gestellt: ..Treffen mehrere Vauptpfi.chtige und Nebcnvcrpfiichtctc zn-Wuuen, s° ' t.d.e Klage nur beim Gerichte ciucs der Hauptverpfllchtetcn emzubrinycn " In der Motivirung beruft sich dcr Antragsteller auf dle blShcrlgcn Uebclstündc in dieser Hinsicht. L 10 Wird mit dem Antrage Czajlowsti's angenommen.' Iustizministcr Dr. Herbst hält den Antrag der Regierungsvorlage, welche Streitsachen bis zum Betrage von 500 Gulden den Einzelgerichlcn znweist, aufrecht, denn für den Ausschußantrag von 300 Gulden spreche weder die Erfahrung, noch statistische Dutm. Mit der Rcchtsdurchsctzung dürfen nicht Kosten und Beschwerden verbunden sein, welche die RcchtSdurchsetzung illusorisch machen, und das sei nach dem Ausschußantrage der Fall. Eine namhafte Vermehrung der Collcgial-Gerichtc werde nicht vorgenommen werben können, theils aus finanziellen Gründen, weil sonst cine Erhöhung des Iustizbudgets um mehrere Millionen in Auesicht stüude, theils weil mit den Collegial-Gcrichlcn gewisse Uebel-stände verbünde» sind. Da die Eollegial.Oerichte künftighin als Verufungs-Instanz für die Einzelgerichte fungiren werden, so werde es nothwendig sein, die Eol-lcgial'Gerichte mit einem größeren und dazu geeigneten Status zu besetzen. Würbe aber die Zahl der Collegia!-Gerichte nicht vermehrt und doch der AuSschußberichl angenommen, dann würde bei unS die Erscheinung zu Tage treten, daß kleine Processe gar nicht vorkommen, weil die Kosten die Streitsumme übersteigen. Aus slati» schen Date» gehe hervor, daß im Jahre 1809 vor sämmtlichen 10 Gerichtshöfen des Wiener Obeilandes-gerichts-Sprengcls mit Ausnahme des Handelsgerichtes 349 Vergleiche geschlossen wurden, vor den Bczirksgc« richten hingegen 43,849, im Durchschnitt vor iedem Bezirksgerichte 351. Die Statistik gibt aber Aufschlüsse über die Richtigkeit der bczirksgcrichtlichen Urtheile. Während in Böhmen ans 3 Entscheidungen der Gerichtshöfe eine Apellation erfolge, erfolge crst auf 8 bezirke gerichtliche Urtheile eine Appellation. Von einem Mißtrauen der Parteien gegen die Bezirksgerichte sei also keine Spur. Man mache die Gesetze so, wie sie denen entsprechen, für welche sie gemacht sind (Zustimmung); denn sonst entsprechen sie dem Leben nicht, daher empfehle er die Regierungsvorlage. Der Bevölkerung auf dem Lande dürfe nicht ein Stein statt deS Brotes gegeben werden. (Bravo! Bravo!) Bei der Abstimmung wird der § 28 nach der NcgicrnnaMollage angenommen, für dcn AuSschußanlraa stimmen nur 5 Mitglieder der Lmlen. Bei § 78 wünscht Ritter v. H o l m u ; a l i die Annahme der Regierungsvorlage. Berichterstatter Dr. Dcmcl spricht gegen diesen Antrag. Bei der Abstimmung wird der Antrag Holmuzaki's angenommen. Dcn gleichen Antrag stellt dcr Abg, Ritter von Hormuzati zu § 98, welcher jedoch nach dem Widerspruch des Gerichlcrflntlcrs nicht uiUclstützt wird. Bei 8 104, bii welchem d^r Ausschuß die Vertretung durch Advocatcn vor Emzclgeiichtcl, normirt halle, beantragt derselbe Aba,cotd>,ctc gleichfalls die Herstellung der Ne. giciungsvorlagc. Berichterstatter Dr. u. Dcmcl erklär!, daß dcr Ausschuß auf seine Fassung Gewicht lege. Abg. Stcne spricht für die Regierungsvorlage. Iustizminister Dr. Herbst: Es sei kein Grund vorhanden, dort wo die Partei sich selbst vertreten könne, nur Advocate« als Bevollmächtigte zuzulassen. Warum sollte der Ehegatte nicht die Frau vertreten dürfen? Warum sollte sich ein Geschäftshaus vor dem Handelsgerichte nicht durch seinen Pronirasiihrer oder seinen Buchhalter vertreten lassen können? Er empfehle daher die Regierungsvorlage. Die letztere wird hierauf angt' nommcn. Zu 8 115 beantragt Kuenburg eine Abänderung, indem die Worte „ans wichtigen Gründen," insofern es fich um die Bestimmung des Ausschlusses dcr Oeffent» lichlcit handelt, weggelassen wcrdcn. Herbst vertheidigt dcn Regierunysanlrag, dcr mit jenem KucnbergS zusammenfällt. Das Publicum hat ja immer Mittel in der Hand, die Oeffcnllichteit zu ver. meiden; eS läßt den Proceß einfach fallen. Der Berichterstatter vertheidigt den Ausschuß» antrag. Es wird dcr Rcgierungsantrag angenommen. Prato und Genossen intcrpclliren dcn Handels-ministcr wegen Einbringung cincr Porlage über dcn Ausbau der Bahn von Salzburg bis St. Johann. Die Interpellation wirb dem Handelsmiuister übergeben. Präsident bestimmt die nächste Sitzung auf morgen. Die Wahlen in Zara. Die „Tr. Ztg." bringt folgende Mitlheilungeu über die Ursachen und Folgen dcr letzten Auftritte in Zara, Zara, 14. März. Was auch parteiische Berichterstatter sagen mögen, so ist cS doch gewiß, daß der au« Anlaß dcr Wahlen vorgefallene Conflict aus der Erbitterung dcr hiesigen Bcvöllcrnng gcgcn zwci frcmdc Priester entsprang, welche die zur Abstinnnnug hichcr gekommenen Landlculc aufhetzten. Diese Erbitterung halle um so mehr Grund, als eine namhafte Anzahl dcr Wähler aus der Umgegend sich bei dcr Abstimmung nicht cixfanden, auS Be» sorgniß vor Gewaltthätigkeiten, mit welchen die Agitatoren gedroht halten, um dcn Sieg dcr sogcnannlcn sla-vischcn Partei zu sichern. Unrichtig ist cS ferner, daß FML. Rodich einschritt. Die Gendarmerie und die Polizeiwachen genügten, um die Menge zu zerstreuen. Die Wahlen im dritten Wahllörpcr. bei denen sich ungefähr ein Fünftel der Nähler bctheiligten, fielen im slavischen Sinne aus; da jedoch Beweise vorliegen, daß auf dic große Mehrheit der Wühler ein ungesetzlicher Druck verübt wurde, so dürften fic wahrscheinlich anul» lirt werden. Zara, 15. März. Gestern wurden hier die Gcmemdcrathewahlen mit der Abstimmung von Seite des ersten WalMrperS be-endet. Es gingen aus der Urne 12 Aulonouustcn her« vor, cbcnso wie dies am 12. tieim zweiten Wahltörper der Fall war. Der slavischen Partei gelang cs nicht, einen Cand'dntcn wcdcr aus der Stadt noch aus jenen Classen durchzusetzen, welche den Besitz uno die Intelligenz vertreten. Im dritten Wahllörper, welcher am 8ten abstimmte und aus der Landbevölkerung besteht, erhielten acht Anhänger dcr slavischen Purlci und vier von unent« schicdener Färbung die Mehrheit. Jedenfalls besteht di« große Mehrheit dcr neuen Gemeindevertretung aus Männern, die dcr constilutionellen Partei angehören, und überdies wurden die einflußreichsten Mitglieder der früheren Lnndcsvertretung wieder gewählt, jene nämlich, welche die vanslavistischcn u»d cmliösterreichischen Tcn« dcnzcn aus allen Kräften belämpflcn. In Agloin, Prag. Ragusa und in der ErilioScie hoffte man wohl, eine Gemeindevertretung erwählt zu sehen, die des Vertrauens der Feinde CislcilhanienS würdig sei. allein auch diesmal wie immer wurde die Rechnung ohne den Wirth gemacht. Besonders hervorzuheben ist noch, daß bei den neuen Wahlen jene sogenannten Antonomisten durchsielen, welche der früheren Vertretung angehörten und. mit der slavi' schen Partei liebäugelnd, gegen die Mehrheit Opposition machten. Mgesneuigkeilen. ^ Graf Vtontalembert, dcr berllhmle FUhrer der liberal-katholischen Partei in Frankreich, der Verfasser der Geschichte der heiligen Elisa» beth von Ungarn und deS gelehrten Werkes iiber die Mönche des Abendlandes, Mitglied der Akademie, ehemaliger Volksvertreter, ist am 13. d. M. früh halb 9 Uhr nach mehrjährigem Leiden verschieden. Der Tod selbst lral ziemlich plötzlich ein. Der Kranke hatte in den letzten acht Tagen mehrere Krisen glücklich Überstanden. Am 12. verbrachte er noch den Abend mit seiner Familie; die Freiheit seines Geistes, die Lebhaftigkeit seines Gespräches mußten jede schlimme Ahnung fern halten. Er schrieb sogar eigenhän« dig mehrere Briefe. Die Nacht war ruhiger als alle vor» hergegangenen und am Morgen fühlte er sich beim Er» wachen so wohl, daß er die Mcdicamente, welche ihm seine Wärterin anbot, zurückwies und zu dejeumren verlangte. Allein einige Augenblicke darauf, gegen 8 Uhr, klagte er ttbcr heftige Brustschmerzen und saut sogleich bewußtlos zu-riick. Er empfing die Sterbsacramente, ohne die Pesinnung wieder erlangt zu haben. „Herr v. Monlalembcn," sagt die „Gazette de France," „hat einen Ruhm errungen, der nicht vergehen wird; er hat ihn mit einer Selbstoerleug» nung errungen, die auch im Dienste der schönsten Sachen ohnegleichen dasteht. Und diesen Rulnn, welcher feine Iu< gend geschmückt hatte, hat Gott in sewem reisen Alter mit einer hcldenmüthig ertragenen Prüfung, mit einem langen Martyrium von vier Jahren gekrönt, in welchem man diese große Seele liber alle Leiden erhaben sah; noch vor wenigen Tagen leuchtete sie in vollem Glänze auS jenem beredten Vriese hervor, in welchem der Glaube und die Ehre eine so erhabene Sprache sprechen." Tcr .Hingeschiedene, als Publicist und Staatsmann bekannt und berllhmt, war am 29. Mai 1810 zu London geboren. In seiner Jugend slir Romantik und neulalholisch-liberale Politik be« geistert, trat er gemeinsam mit Victor Hugo und Lamme-naiö in die Ocffcnllichlcit, kehrte jedoch später zu orthodorer Gesinnung zurück und vertrat in der Pairslammer streng katholische und clericale Interessen; er verlangte auch un« bedingte Freiheit sür Kirchen-, Schul- und Klosterwcsen. Mit der aus der Februarrevolution von 1848 hervorgegangenen Republik völlig ausgesöhnt, stimmte er in der constillnrendeu Nationalversammlung mit den gemäßigten Nepublicanern ; gegen das Kaiserreich stand er immer und eine Zeitlang säst allein in den Reihen der Opposition. Im Jahre 1857 vom parlamentarischen Schauplätze abtretend, arbeitete er wieder als Publicist in Journalen und Flugschriften. Als Schriftsteller ist er Überhaupt auch durch mehrere Werte bekannt, die ihm 1651 einen Slh in der französischen Akademie verschafften. — (Mittelschule) Wie ^vir vernehmen, hat das Unterrichtsministerium beschlossen, von. Schuljahre 1870/1 angefangen von denjenigen, welche in b.e erste Classe einer Mittelschule eintreten, ein Zeugniß der Voltsschule mcht mehr zu forderu, sondern diese Ca^idalen einer Auf-nahmsprllfunq zu unterziehen. Bel dieser Prüfung wird von den zur Aufnahme Gemeldeten jenes Maß von Wissen gcford.rl werden, welche in den ersten vier I»hreS-cursen der Volksschule erworben werden kann. ^- (Das Ende des Setzer strike.) Die Wiener Zeitungen sind seit gestern wieder im früheren Umsange und Formate erschienen. Nach den getroffenen Berabre. düngen haben vorerst die Zeitungssetzer ihre Arbeiten im ganzen Umfange wieder ausgenommen. Sie lhun dies auf Grund des im Einverstänomß mit dem Gremium revidirten Zeitungssatz'Tarifs, und man gibt sich der zuversichtlichen 442 Erwartung hin, daß in wenigen Tagen auch die Setzer der anderen Druckereien zur Arbeit zurückkehren werden; die! Setzer haben durch die Tarif-Revision eine namhafte Ver-, besserung ihrer Lage erreicht. — (Mädchenhandel.) In neuerer Zeit hat sich das k. l. Generalconsulat in Alexandrien wiederholt beschwert, daß der Mädchenhandel aus Oesterreich in der genannten Stadt überHand nehme. Notorische Kuppler verlocken die Opfer unter dem Verwände, sie in einem guten Dienste unterzubringen, nach Alerandrien, wo angelangt, sie aus Geldmangel mit oder gegen ihren Willen gezwungen sind, sich dem Schandgewerbe hinzugeben; insbesondere soll Ungarn die meisten Opfer liesern. In Folge dessen wurde die Aufmerksamkeit sämmtlicher Behörden auf Hintanhaltung dieses Unfuges neuerdings gelenkt, und insbesondere den politischen Behörden größte Vorsicht bei Ertheilung von Pässen nach Alerandrien eingeschärft. — (Eine Adresse an VischofStroßmayer.) Die in Wien studirende südslavische Jugend hat an den liberalen Bischof Stroßmayer eine Adresse mit 200 Unterschristen abgesendet. Die dort weilenden Croaten wollten am 20. d. M. das Namensfest Stroßmayers im engeren Kreise feiern. — (Drucke r stri ke.) Sämmtliche Arbeiter in den drei großen Drucksabriken in Böhmisch-Leipa haben gleichzeitig ihren Fabriksherren gekündigt, weil diese auf ihr Verlangen einer KOpercentigen Erhöhung ihres Arbeitslohnes nicht eingehen konnten. Auch die Arbeiter der benachbarten Druckfabrit in Schokau haben sich, wie die „Boh." meldet, diesem Strike angeschlossen. — (Rettung durch Huude.) In Pest stürzte sich dieser Tage ein Mann m die Donau, um seinem Leben ein Cnde zu machen, wurde ader sofort von zwei Neufundländern herausgeholt und glücklich ans Land gebracht. 6s waren dies die Hunde des Grafen Degenfe'ld, der eben am Ufer spazieren ging. Derselbe hatte den Unglücklichen gar nicht bemerkt und war neugierig, warum seine Neufundländer sich plötzlich in das Wasser stürzten, als sie den Geretteten herausbrachten. Der Graf beschenkte den armen Mann, und dieser gelobte, nie wieder einen Selbstmord zu versuchen. Vocale s. — Gestern brachte eine Deputation des hiesigen Gemeinderathes dem Herrn k. k. Landespräsidenten Conrad v. Eybesfeld anläßlich seiner Auszeichnung durch Verleihung des Ordens der eisernen Krone zweiter Classe die Glückwünsche der Stadlgemcmde Laibach dar. Der Herr Landespräsident nahm dieselben freundlichst entgegen und betonte in seiner Erwiderung u. a. das entschiedene Festhallen an der bestehenden Verfassung. — (Die Probewahlen des I. Wahllör-pers) ergaben für die bevorstehenden Ersatzwahlen in den Gemeinderath folgendes Resultat: Andreas Mallitsch, Josef Pauer, Dr. Anton Suppantschitsch und Ferdinand Mahr. Die drei erstern wurden im Vorjahre vom nämlichen Wahlkörper in den Gemeinderath gewählt und traten nun mehr durch das Los aus. Herr Ferdinand Mahr vertrat bisher den II. Wahltörper und wird nun vom Central-Wahlcomit« an Stelle des Gemeinderathcs Vincenz Seunig in Vorschlag gebracht, da letzterer vor der Versammlung die Erklärung abgeben ließ, daß bei den bevorstehenden Wahlen auf ihn keine Rücksicht genommen werden möge, da er ein folches Mandat wieder anzunehmen nicht in der Lage wäre. Bekanntlich hat Herr Seunig durch eine lange Reihe von Jahren der Gemeindevertretung seine erprobte Kraft gewidmet und war in letzter Zeit durch längere Kränklichkeit leider verhindert, den Sitzungen des Gemeinderathes beizuwohnen. — (Gemeinderathswahlen.) Bei der am verflossenen Samstag stattgehabten Probewahl des zweiten Wahllörpers wurden die Herren Dr. Keeöbacher, Dr. Schöppl und Dr. v. Schrei gewählt. — Der dritte Wahltörper hat gestern die Herren Johann Winkler, Leskoviz und Hansel gewählt. — (Die erste Abendunterhaltung mit Tombola) während der Fastenzeit findet im Casino bereits am nächsten Mittwoch den 23. d. M. statt, nicht, wie wir früher meldeten, erst am 30. d. — (Bahnnachricht.) Das Consortium, welches im Herbste vergangenen Jahres die Placirung von 16 Millionen Actien und Prioritäten der Kronprinz-Rudolphs-bahn, bestimmt für den Bau der Strecke Laibach - Tarvis, übernahm, hat diefe Aufgabe, Dank der für den Absah derartiger Papiere so günstigen Lage des Geldmarktes, bereits beendigt und wird ehestens in der Lage sein, den Consortial-Mitgliedern die Abrechnung über das Geschäft zu ertheilen. Vorerst werden als erste Quote des Gewinnes 10 Percent vom Nominale, d. i. 1,600.000 st. jetzt hinausgezahlt, und ein Rest, den man auf 5 Percent fchätzt, bci vollständiger Abwicklung hiuausgegeben werden. An dem Confortial-Erträgnisse participiren zu gleichen Antheilen, nämlich mit je einem Viertel: die Creditanstalt, die Anglobank, die Francobank und die Bau-Unternehmer. Der Reichsraths-Abgeordnete Dr. Lovro Toman hat im Namen des Eisenbahn-Comites zu Laibach dem Handelsministerium das Project einer Locomotiv-Eisenbahn von Laidach nach Iosefsthal mit einer Zweigbahn von Tschernembl nach Karlstadt vorgelegt und um die Einleitung der erforderlichen Maßnahmen zum Zwecke der Realisiruug dieser Eisenbahn angesucht. -ö. (Aufgefundener Leichnam.) Der vor einer Woche bei der Fleischhanerbrücke im Laibachflusse ertrunkene Schustergeselle N. wurde vor drei Tagen bei Sello von einem Fischer aufgefunden und der Leichnam bis zur gerichtlichen Beschau in einem bei der heil. Grabeskirche stehenden, unwürdigerweise als Todtentammer benutzten Schupfen zwischen Strohvorräthen auf einem Wagen aufbewahrt. Die Nacht benutzten nun, wie die Leute erzählen, Katzen oder Ratten dazu, um sich an der Leiche des Verunglückten gütlich zn thun, indem sie vom Gesichte das Fleisch bis auf die Knochen abfraßen, so daß dasselbe einen gräßlichen Anblick darbot. — (Theater.) Am verflossenen Freitag wurden bei fast leerem Haufe drei kleine Piecen gegeben, in denen wir Gelegenheit hatten, die Vorzüge des Herrn Pauser im Gebiete der trockenen Komik (Weber Tostl) als auch des Charatterfachs (Zigeuner, im Berle'schen gleichnamigen Stücke) zu würdigen. — (Schlußverhaudlungen beim k. k. Lan« desgerichte Laibach.) Am 23. März. Bartelmä Vur-nit: Todtschlag; Marti» Rems: Todtschlag; Josef Glavan: Todtschlag. —' Am 24. März. Bernhard VerliM: schwere körperliche Beschädigung; Franz Bajdc: schwere körperliche Beschädigung; Eduard Pozgaj und Johann Schweiz: Betrug ; Maria Star<5: schwere körperliche Beschädigung; Jakob Komar: schwere körperliche Beschädigung; Georg Osredkar: schwere körperliche Beschädigung. Neueste Post. Die „N. Fr. Pr." meldet, daß die Entscheidung über die Wahlreform, welche in einem unter dem Vorsitze Sr. Majcstät deS Kaiser stattfindenden Minister, rathe erfolgen sollte, am 19. noch nicht erfolgt war, Das Ministerium sei emmüthig und entschieden für die Vorlage der Wahlreform noch in dieser Session. Wie der „N. Fv. Pr." von Pest telegraphirt wird, hat Mi« nistcr Lonyay seine Demissio», gegeben. Dic Uebernahme des Rcichsfinllnzministcriums durch Herrn Lonyay wird als fest beschlossen betrachtet. Man nimmt an, daß der Herzog von Montpcn-sier im günstigsten Falle als Throncandidat beseitigt ist, da dic gerichtliche Untcislichnng wegen des Duells gegen ihn im vollen Gange ist und die mildeste Be-sttllfung auf 4 —() Jahre Vcrbannnug auf zehn Meilen Entfernung vom Orte des Duells und Verlust aller politischen Rechte lantet. Die officielle „Madrider Ztg." veröffentlicht ein Decret. welches den Clerus verpflichtet, innerhalb zwei Monaten den VersassungSeid zu leisten. Telegraphische TUechselcourse uom 19, März. 5perc. Metalliques 61,5,0. — 5ftcrc. Metalliqucs mit Mai» uud Novcmbcr-Zluscu 61.50 5perc. National Anlehen 71.40. - 1860er Staatöaulchm 97.70. - Vaulactien 725. - Credit, Actieu 288.80. — London 124.10. — Silber 121.40. — K. l. Ducalcu 5 87. Kandel imd Wolkswirthschastliches. Wochenausweis der Natlonalbank vom 16 März Baulnoleuumlauf fl. 263,474 960. Bedeckung: Metallschal) l16,66»'.115 fl. 5 lr., ill Metall zahlbare Wechsel 31,054.4 fl. 33 lr., Darlehen 39.174.900 fl.. eingelöste Coupous vuu Gruudeutlastuugsobligatianen 27.895 ft. 93 lr,, 15,238.600 fl. eingelöste und biirsenmäsu'g angekaufte Pfand' liriefe zu ------- — weißer „ ------10 — Ättstekommenc Fremde. Am l8, März. Ttadt Wien. Die Herren: Smetana, von Wien. — Schuel-ler, Haudclßm., vou Lichtenmald. Biudermam». l. k. Geometer, uon Kraiubnrg. — Slcinhcrz, Gc!re,dehcindln-, uou Graz. - Mcschcl, Kaujm., von Wien. — Pochlin, Kausm., von .ttlassciisurl, Glcfant. Die Herrell: N^rlii, Haubelsm., von Sissck. — Bonward. Beamte, uon Wien. — Kren, Vcamte, von Senosetfch. Bcrisay Arpad, Kaufm., von Dova-Siebellburgcu, - Iuseft, Ingcniciir, von Aßling. - Gcißeg, Ingenieur v » Lack. Theater. Heute: 2ommernachtstraum, Schauspiel in 4 Aclen. Morgcu: Figaro's Hochzeit, Oper in 4 Acten. 1ll«teululoVjche H!eul)achlullUl!ll i,l Uaibach. z»;U. M^. 324".l2 - 0.l W. schwach ganz bew. ^ l8.<2 „ N. 324«i ^. 6.l N. schwach f. g. bewöllt "^.. ,10,. Ab. 325,«9^l. 2^.^ N.^chwach^gauz bew. i ^^'. ! 6 U Mg, 327 ,... - - '0.s O. milhig 'heiter l>, 2 .. N. 327.,« ^. 6.« i O. z. starl. halbheiter 0.m> ,10 , Ab. 32?.«., .s. 0 o ^ O. mäßig halbhelter 6U. Mg. 327.8, —'3.4 O" mäßig z.Mflc bew. ^ w. 2 „ N. 328.3« 0<. I O. mäßig Schn« ^"' 10 „ Ab. 828.,,« - ,.5 O. schwach sternenhell < ^ch"« An allen d,ci Tagen starler Reif. Den 18. tagüber meist dl,wöltt, Abends einige Tropfen. 19. Sonuig laltcr Oftwiud. 20. Gegen Mittng Schneegestöber bis gegrn 3 Uhr anhaltend, spater ganz aufgeheitert. Großer Rückschlag der Kalte. DaS Tagesmitlcl der Wärme den 18. -^ 2 6°, «m 0'2°; den 19te» i 2 2", um 0 7«; den 20. - 3-0". um 51° unter den, Normale. Verantwortlicher Redacteur: Ignaz v. Kl^inmayr. 5^,N»-ll'nl,t»v».'kt HUie», 17, März. An der Vorbörsc wurden Anglo-Actien von 369 bls .M) gedrilckt. In Folge dessen wurden auch Lredll.Acticn billiger abgegeben uud notirte mau in zil»>l^ttUlllUN. diesem Efic^tc 284.60 uud 283.20. Nndcre Sortcu behaupteteu sich jedoch ziemlich fest. Man uotirte Lombarden 244.60—245.20, Franco 12I-120.75, Tramway 208.25-^ 208.50. Slaatslosc waren begehrt und zwar 1860cr mit 98.20, 1864er mit 120.30. Einer besonders lebhaften Nachfrage erfreute» sich VcreinSlianr-Actien. welche sich von 105 bis 107.50 hoben. Ä» der Mittllgsbürse sehte sich die rückgängige Bewegung der Spcculatiouspapierc fort. Anglo sanken b<8 35>7, Credit bi« 282.50. Znr Erlläriliigözeit notirten erstere 360, letztere 283. Im Urbrigen war der Umsah linnlnl uud nur iu wenigen Papieren die Huisvariation bedeutend. Voltsbanl wurden z« 83, Vereiusbanl zwischen 105 nnd 110 start gehandelt. Fllr Anlagspapiere war die Bürse so günstig gestimmt als iu den letzte» Tagen. Rente behauptete den geswgen Eurs, Prioritäten wurden in ziemlich starten Posten getauft. Besonders start war aber die Nachfrage nach SlaatSlosm, vo» welchen 1860er auf 98.50, 1864er Ibis 121,50 stiegen. Ganz znm Schlüsse trat im Kreise der Anglo-Actien ein stürmisches Ausgcbot ein. Das Papier saut bi« 352. 4. Allgemeine Staatsschuld. Filr 100 fl. Geld Wo.ar> «Liuheitliche Staatsschuld zn 5 pEt.: iu Noten vcrziuöl. Mai-November 61,55 61.65 „ „ „ Fcbruar-Augllst 61.55 61.65 „ Silber „ Iäuner-Iuli . 71.50 71.65 „ „ „ Aprll-Octobcr. 71.60 71.80 Steueranlehcu rückzahlbar (Z) . 98.75 99.— (.) . 97.50 98.- Lose vI.1839..... 234.- 235.- „ „ 1854 (4 °/») zn 250 fl. 91.— 91.5« „ „ 1860 zu 500 fl. . . 98.20 98.40 .. „ 1860 zu 100 fl. . . 105.50 106.-„ „ 1864 zu 100 fl. . , 12075 121.— EtaatslDomäuen-Pfaudbriefe zn 120 fl. ü W. in Silber . . 126.75 127,— ». Wrundentlast„na.«-Vbliaatio,,cn. Für 100 fl. .^.,. Geld Waare ^ohmen .... zu5p 75.75 Stelermarl ... ,, 5 « «2.50 v3f»0 Ungarn ... - « b » 78.75 79.2b, O. Actien von Bankinstituten. Geld Waare Anglo-ösierr. Baut abgest. . . 354— 355.-Anglo-uugar. Baut ... - 100.50 101.50 Bankverein.......244.— 244.50 Vodcn-Creditanstalt . . . . 385 — 388.-Creditanstalt f, Handel u. Gew. . 362.50 282.70 Ereditaustall, allgem. uugar. . . 90 50 91.50 EscompwGesellschaft, 11. ö. . . 880. 882.-Frauco-üsterr. Bank .... 120.50 121.— Geueralbaul.......95.50 96,— Nationalbauk.......725.— 727 — Niederländische Ban! .... 106 — 106.50 Vereiusbaul.......111.— 112.- Vertehrsbanl . . . . ^ . . 116.50 Il7.— Wiener Ban!......81.— 81,50 V. Actien von Transportunterneh, mungen. Geld Waare Alföld-Fiumaner Vahn . . . 175.— 175 50 Böhm. Wcstbahu.....233.50 234, - Carl-Ludwig-Bahn.....241.— 241.50 Douau-Dampfschifff. Gesellsch. . 603.— 605,- Elisabeth-Wcstbahn.....192.— 19225 Ferdinands-Norbbahu . . . 2170 — 2175.— ssunll> Waare > Lembera- Paris, für 100 Francs . . . 4!» 25 49,3" (5our4 der Geldsorteu Geld Waare K. Müuz-Dncatc, . 5 fl. k>4 li. 5 fl. 85 lr. NapoleonSd'or . . 9 „ 90 ,, 9 „ 90,^ ,. Vcrcinsthaler . . . 1 „ 82^ « 1 ., «^ " Silber , . 121 « 35 „ 121 ., 65 " Hraiuischc HrundmUllnunga-OvlignNoneli, P' ' valuolnung: »«.— Geld, 84 Vaar«