Edinost in dialog Unity and Dialogue letnik 72, leto 2017, strani 23-35 Pregledni znanstveni članek (1.02) Besedilo prejeto: 19. 4. 2017; sprejeto 8. 5. 2017 UDK: 27-675:929Luther M. Ivan Macut Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen den Dokumenten zu Martin Luther: Martin Luther: Zeuge Jesu Christi (1983) und Vom Konflikt zur Gemeinschaft (2013) Soglasja in razlike med dokumenti o Martinu Lutru: Martin Luter: Priča Jezusa Kristusa (1983) in Od konflikta do skupnosti (2013) Zusammenfassung: Der vorliegende Artikel besteht neben der Einleitung und dem Schlusswort aus zwei Teilen. Im ersten Teil unter dem Titel Allgemeiner Vergleich zweier Dokumente wird die schematische Gegenüberstellung der Dokumente dargestellt mit dem Ziel, ihre Struktur, den Konsens und die Unterschiede besser wahrnehmen zu können. Durch diesen Vergleich wird klar, dass das Dokument von 2013 inhaltlich viel reicher ist als dasjenige aus dem Jahr 1983. Im zentralen Teil des Beitrags unter dem Titel Übereinstimmungen und Unterschiede bei Martin Luthers Betrachtung wird von den Gemeinsamkeiten und Differenzen der beiden Dokumente in der Betrachtung der Person Luthers und seines Werkes berichtet und dies unter den vier Aspekten: Unterschiedliches Verständnis Luthers und seiner Zeit in der Geschichte; Martin Luther: Zeuge Jesu Christi und des Evangeliums; Luthers Kampf um die Reform der Kirche; Luthers Verantwortung für die Kirchenspaltung. Am Ende, im Schlusswort, wird betont, dass Luthers Person und Werk sowohl den Lutheranern als auch den Katholiken gehören. Er hatte eine Vision, die er doch nicht verwirklicht hat: die wahre Reform der Kirche ohne Kirchenspaltung. Die Spaltung ist zur Realität geworden in der auch wir heutigen Christen leider leben. Aus der gesamten Betrachtung geht hervor, dass Martin Luther und die beiden Dokumente für die zukünftigen Gespräche zwischen den Katholiken und Lutheranern von außerordentlicher Bedeutung sind. Schlüsselworte: Martin Luther, ökumenischer Dialog, Zeuge, Konflikt, Gemeinschaft, 500Jah-re Reformation, Reformationsgedenken Povzetek: Članek je poleg uvoda in zaključka sestavljen iz dveh delov. V prvem delu z naslovom Splošna primerjava dveh dokumentov je predstavljena shematična primerjava dokumentov z namenom, da bi bolje razumeli strukturo, soglasja in razlike. Primerjava pokaže, da je dokument iz leta 2013 vsebinsko precej bogatejši od tistega iz leta 1983. Osrednji del članka z naslovom Soglasja in razlike v obravnavi Martina Lutra pod štirimi vidiki predstavi podobnosti in razlike v dokumentih pri obravnavi Lutrove 24 ® Eänost in dialog 72 (2017) osebe: različno razumevanje Lutra in njegovega časa v zgodovini; Martin Luter kot priča Jezusu Kristusu in evangelija; Lutrov boj za reformo Cerkve; Lutrova odgovornost za cerkveni razkol. V zaključnem delu je poudarjeno, da pripadata Lutrova oseba in njegovo delo tako luteranom kot katoličanom. Luter je imel vizijo, ki je vendarle ni uresničil: resnična reforma Cerkve brez njenega razkola. Razkol je postal resničnost, v kateri na žalost živimo tudi današnji kristjani. Iz celotne razprave je jasno, da tako Martin Luter in njegovo delo kot oba dokumenta ostajajo izjemnega pomena za prihodnje pogovore med katoličani in luterani. Ključne besede: Martin Luter, ekumenski dialog, priča, konflikt, skupnost, 500 let reformacije, reformacija Einleitung Vom Beginn der Reformation bis heute sind die Person und das Werk Martin Luthers Gegenstand zahlreicher Kontroversen, theologischer und historischer Untersuchungen und Analysen. Auch in den letzten Dekaden, d.h. in den letzten fünfzig Jahren seit der Bildung der Gemeinsamen Lutherisch-Katholischen Kommission stellen Luther und die Reformation Hauptgesprächsthemen dar1. Das Ergebnis dieser Gespräche sind auch zwei Dokumente, nämlich: Martin Luther: Zeuge Jesu Christi (1983) und Vom Konfikt %ur Gemeinschaft (2013), in denen die Reformation und ihr Gründer die zentrale Rolle einnehmen. Beide Dokumente werden hier einer detaillierten Vergleichsanalyse unterzogen. Die Erklärung aus dem Jahr 1983 ist eine lutherisch-katholische Stellungnahme anlässlich des 500. Geburtstages Martin Luthers und das Dokument von 2013 wurde anlässlich der 500 Jahre des Reformationsbeginns, das 2017 begangen wird, veröffentlicht. 1 Die internationale Lutherisch/Römisch-katholische Dialogkommission wurde unmittelbar nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil im Jahr 1967 ins Leben gerufen und führt inzwischen die fünfte Phase des Dialogs. Das wichtigste Ergebnis dieses Dialogs ist die im Jahr 1999 vom Lutherischen Weltbund und der Katholischen Kirche unterzeichnete Erklärung zur Rechtfertigungslehre. Vgl. Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre des Lutherischen Weltbundes und der Katholischen Kirche. 2003. Dokumente wachsender Übereinstimmung Bd. 3: 419-441. Vgl. auch: Der Heilige Stuhl. Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre des Lutherischen Weltbundes und der Katholischen Kirche. Http://www. vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/chrstuni/documents/rc_pc_chrstu-ni_doc_31101999_cath-luth-joint-declaration_ge.html (erhaeltlich 1. März 2017). Ivan Macut Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen den Dokumenten zu Martin Luther: 25 Martin Luther: Zeuge Jesu Christi (1983) und Vom Konflikt zur Gemeinschaft (2013) Zur Eröffnung ist es hilfreich zu klären, warum sich diese beiden Dokumente zu Martin Luther und zur Reformation miteinander vergleichen lassen. Zunächst handelt es sich um Erklärungen, die von der selben Evangelisch-lutherischen - Römisch-katholischen Kommission erarbeitet wurden, eine Kommission, die seit annähernd 50 Jahren erfolgreich zusammenarbeitet und etliche Erklärungen erarbeitet hat, unter ihnen auch diese zwei außerordentlich wichtigen Dokumente: Martin Luther: Zeuge Jesu Christi (1983) und Vom Konfikt zur Gemeinschaft (2013), die das Thema dieser Betrachtung sind. Darüber hinaus ist diese Darlegung durch die Tatsache gerechtfertigt, dass in den beiden Verlautbarungen die zentrale Rolle der Person Luthers und sein reformatorisches Anliegen dargestellt werden. Außerdem wird das Dokument aus dem Jahre 1983 in jenem aus 2013 lediglich einmal in der Einleitung als gemeinsam publiziertes Dokument erwähnt. Diese Tatsache erscheint ziemlich interessant, weil beide Dokumente Martin Luther als Hauptthema haben, wobei in dem Dokument von 2013 jeglicher Hinweis oder Textzitate auf die Erklärung von 1983 fehlen. Desto verwunderlicher ist es, dass bei den Themen wie Rechtfertigungslehre, Heilige Schrift und Tradition zahlreiche andere gemeinsam erarbeitete Dokumente aufgeführt werden. Schließlich werden wir durch den Vergleich beider Dokumente in Bezug auf Martin Luther in der Lage sein zu erkennen, welchen Konsensgrad die Lutheraner und die Katholiken im Jahre 1983 gegenüber den Ergebnissen der fast 30-jährigen gemeinsamen Forschung und Zusammenarbeit, die in das Dokument von 2013 eingeflossen sind, erreicht hatten. Aufgrund des bisher Gesagten halten wir es für mehr als berechtigt, die beiden Dokumente einer vergleichenden Untersuchung zu unterziehen. Dieser Vergleich wird nun mit innerer Struktur und dem Aufbau beider Dokumente eröffnet. 1. Allgemeiner vergleich beider Dokumente Die gemeinsame Erklärung Martin Luther: Zeuge Jesu Christi besteht neben Vorwort aus fünf Kapiteln: 1. Vom Streit zur Versöhnung (1—6); 2. Zeuge des Evangeliums (7—12); 3. Konfikt und Kirchenspaltung (13—17); 4. Aufnahme der reformatorischen Anliegen (18—25), 5. Vermächtnis und Auftrag (26—27). Das Dokument wurde am 6. Mai 1983 in Kloster Kirchberg, Württemberg, von Hans L. Martensen, Bischof von Kopenhagen und George A. Lindbeck, Professor an der Yale Universität unterzeichnet. 26 ® Eänost in dialog 72 (2017) Das Dokument Vom Konfikt zur Gemeinschaft besteht neben Vorwort und Einleitung (1—3) aus sechs Kapiteln: 1. Reformationsgedenken im Zeitalter von Ökumene und Globalisierung (4—15); 2. Martin Luther und die Reformation — neue Perspektiven (16—34); 3. Eine historische Skizze der lutherischen Reformation und die katholische Antwort (35—90); 4. Hauptthemen der Theologie Martin Luthers im Licht der lutherisch-katholischen Dialoge (91—218); 5. Zum gemeinsamen Gedenken aufgerufen (219—237) und schließlich 6. Fünf ökumenische Imperative (238—245).2 Das Vorwort wurde seitens der Katholischen Kirche von Karlheinz Diez, Weihbischof von Fulda, und vom Lutherischen Kirchenbund von Eero Huovinen, emeritierter Bischof von Helsinki, unterzeichnet. Durch den Vergleich dieser beiden Dokumente wurde sofort klar, dass die neue gemeinsame Erklärung gegenüber der Erklärung aus dem Jahr 1983 inhaltlich viel reicher ist und dass die Themen umfassender und detaillierter bearbeitet wurden. Während die gemeinsame Erklärung von 1983 das Hauptaugenmerk auf Luthers Person und Werk gerichtet hat und einzelne Aufgaben für die Zukunft unterstreicht, stellt das neue Dokument von 2013 Luther in einem viel breiteren Kontext dar, behandelt die Aufnahme der Reformation aus lutherischer und katholischer Sichtweise, ruft zum gemeinsamen Gedenken auf und stellt dafür fünf ökumenische Forderungen. Die Bedeutung des gemeinsamen Dokuments aus dem Jahr 1983 besteht darin, dass dies die erste gemeinsame Erklärung der Lutherisch-Katholische Kommission ist, die sich mit der Person und dem Werk Luthers beschäftigt und ihn als Zeuge Jesu Christi bezeichnet. Die Bedeutung der Erklärung aus dem Jahr 2013 besteht darin, dass dies ein Dokument ist, das nochmals die Person Luther und sein Werk erörtert, dieses Mal Vom Konflikt zur Gemeinschaft. Gemeinsames lutherisch-katholisches Reformationsgedenken im Jahr 2017 wurde am 17. Juni 2013 während der Ratstagung des Lutherischen Weltbunds in Genf von Kardinal Kurt Koch, dem Präsidenten des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, und Martin Junge, dem Generalsekretär des Lutherischen Weltbundes, der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Dokument kann auch unter: http://www.vatican.va/ roman_curia/pontifical_councils/chrstuni/lutheran-fed-docs/rc_pc_chrstu-ni_doc_2013_dal-conflitto-alla-comunione_ge.pdf eingesehen werden (erha-eltlich 1. März 2017). 2 Ivan Macut Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen den Dokumenten zu Martin Luther: 27 Martin Luther: Zeuge Jesu Christi (1983) und Vom Konflikt zur Gemeinschaft (2013) im Rahmen eines gemeinsamen Gedenkens, das zum ersten Mal in der Geschichte in ökumenischem Geist begangen wird. 2. Übereinstimmungen und Unterschiede bei Martin Luthers Betrachtung Für Katholiken und Lutheraner ist Luthers Person und Werk von großer Bedeutung. »Weder die evangelische noch die katholische Christenheit kann an der Gestalt und der Botschaft dieser Menschen vorbei gehen.« (Martin Luther: Zeuge Jesu Christi, 1) In den letzten Jahren versuchen sie immer mehr seine Rolle an der Schwelle zur Neuzeit in Bezug auf die Kirche, Gesellschaft und Geistesgeschichte neu zu erschließen (1). Beiderseitiges Interesse für die gleiche Person bedeutet nicht gleichzeitig Übereinstimmung. Deshalb ist es notwendig, auf der Grundlage der beiden Dokumente zu beobachten, wo die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem lutherischen und katholischen Verständnis von Martin Luther liegen. Damit werden wir in der Lage sein festzustellen, welche Fortschritte in dieser Hinsicht im ökumenischen Dialog zwischen den beiden Kirchen gemacht sind und welche Unterschiede noch bestehen bleiben. 2.1 Unterschiedliches Verständnis Luthers und seiner Zeit in der Geschichte Beide Dokumente stimmen in der Tatsache überein, dass Martin Luther von Beginn an und danach auch von beiden Kirchen in entgegengesetzter Weise beurteilt wurde. »Für die Katholiken war er lange Zeit Inbegriff des Häretikers. Es wurde ihm vorgeworfen, die eigentliche Ursache der abendländischen Kirchenspaltung zu sein. Auf evangelischer Seite begann schon in 16. Jahrhundert die Glorifizierung Luthers als Glaubensheld, zu der nicht selten eine nationalistische Heroisierung hinzukam. Vor allem wird Luther als Gründer einer neuen Kirche gesehen.« (2) In dieser Hinsicht wechselt das Dokument aus dem Jahre 2013 die Perspektive und bringt neue Elemente bezüglich dieses Themas hervor. Wenn es sich nämlich um das Bild des Mittelalters handelt, dann wird betont, dass bei der neueren Forschung auch den zahlreichen nicht-theologischen wie politischen, wirtschaftlichen, sozialen und 130 (ID Edinost in dialog 72 (2017) kulturellen Faktoren Beachtung geschenkt werden soll (Vom Konflikt zur Gemeinschaft, 18). Darüber hinaus wird das späte Mittelalter nicht mehr von Protestanten »als eine Zeit totaler Finsternis« und von Katholiken »als ausschließlich helle Zeit« wahrgenommen wird. Von beiden Seiten wird dieses Zeitalter »als Zeit großer Gegensätze« verstanden. Schließlich war die Kirche des späten Mittelalters alles andere als eine monolithische Größe (19—20). Während das Dokument aus dem Jahr 1983 die unterschiedliche Sichtweise bei der Darstellung Luthers und der Reformation feststellt, lädt die Erklärung von 2013 zu neuen Schritten und Perspektiven ein. Die Notwendigkeit eines neuen Zugangs wird betont, weil es nicht länger angemessen ist, historische und gegensätzliche Darstellungen zu Martin Luther und der Reformation einfach zu wiederholen. Laut dem neuen Dokument war der bisherige Zugang falsch, weil diese »historischen Darstellungen« aufgrund gegensätzlicher Sichtweisen und Konflikte entstanden sind und nicht der Wahrheit dienten, sondern neue Auseinandersetzungen zwischen den Konfessionen verstärkt und noch mehr zu offener Feindseligkeit geführt haben (8). Dass diese »Reinigung der Erinnerung« nicht leichtfällt, gibt auch das neue Dokument zu. Das wird bei bestimmten verankerten Sichtweisen auf beiden Seiten offensichtlich. Auch heute noch verbinden viele Katholiken mit dem Wort »Reformation« zuerst Kirchenspaltung, während viele Lutheraner das Wort »Reformation« hauptsächlich mit Wiederentdeckung des Evangeliums, mit Glaubensgewissheit und Freiheit verbinden (9). Persönlich denken wir, dass die Wahrheit nicht unbedingt in der Mitte zu finden ist und das die absolute Wahrheit nicht nur auf einer Seite steht. Deshalb stimmen wir dem Vorschlag zu, dass »man beide Ausgangspunkte ernst nehmen muss, um die zwei Perspektiven in Beziehung zueinander zu setzen und in einen Dialog miteinander zu bringen« (9). In Bezug auf die historischen Ereignisse um Martin Luther und sein reformatorisches Anliegen bleibt die gemeinsame Erklärung aus dem Jahr 1983 bei der Feststellung, dass man die Geschichte nicht ändern und nicht löschen kann. Was man tun kann, ist die Beseitigung negativer Folgen in dem man die Anfänge überprüft (Martin Luther: Zeuge Jesu Christi, 17). Das Dokument aus dem Jahr 2013 verfolgt eine andere Perspektive, indem es erklärt: »Was in der Vergangenheit geschehen ist, kann nicht geändert werden. Was jedoch von der Vergangenheit erin- Ivan Macut Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen den Dokumenten zu Martin Luther: 29 Martin Luther: Zeuge Jesu Christi (1983) und Vom Konflikt zur Gemeinschaft (2013) nert wird und wie das geschieht, kann sich im Laufe der Zeit tatsächlich ändern ... Mit Blick auf 2017 geht es nicht darum, eine andere Geschichte zu erzählen, sondern darum, diese Geschichte anders zu erzählen.« (Vom Konflikt zur Gemeinschaft, 16) Die zentrale Rolle in dieser Geschichte ist von Martin Luther belegt. Dennoch lässt sich, wie André Birmélé richtig ausführt, die gemeinsame Erforschung der Geschichte nicht nur auf den historischen Kontext begrenzen: es ist notwendig die Erinnerung auf dem Gebiet der Theologie zu bereinigen (Birmélé 2016, 583). 2.2 Martin Luther: Zeuge Jesu Christi und des Evangeliums Wie bereits erwähnt, zitiert das Dokument von 2013 die gemeinsame Erklärung von 1983 nur in der Einleitung, wobei gesagt wird, dass Martin Luther bereits 1983 von der Gemeinsamen Kommission als Zeuge Jesus Christ bezeichnet wurde (Vom Konflikt zur Gemeinschaft, Einleitung, 2). Neben dieser positiven Bezeichnung beinhaltet das Dokument 1983 auch andere anerkennende Darstellungen Luthers. Er wurde er als Zeuge des Evangeliums, Lehrer im Glauben und Rufer zur geistlichen Erneuerung gewürdigt (Martin Luther: Zeuge Jesu Christi, 4). Während er verschiedene Aspekte theologischer Traditionen und des kirchlichen Lebens kritisierte, hat Luther sich selbst als Zeuge des Evangeliums verstanden. Er hat sich auf die Heilige Schrift und auf das apostolische Schriftzeugnis berufen, zu deren Auslegung und Verkündigung er sich verpflichtet fühlte. Während er für die Erneuerung der Kirche kämpfte, fand er Gewissheit, dass er von der Kirche zu Studium und Lehre der Heiligen Schrift berufen war. In dieser Überzeugung fühlte er sich vom Herrn Jesus Christus ermuntert (7). Luthers Hauptanliegen war, wie kann man die Barmherzigkeit Gottes wiederfinden, was eigentlich die grundsätzliche reformatorische Entdeckung sein sollte: die Gerechtigkeit Gottes im Lichte Röm 1,17 als schenkende Gerechtigkeit wiederzuerkennen und nicht als fordernde Gerechtigkeit, die den Sünder verurteilt. Durch diese Entdeckung ist das Evangelium für ihn die wahre Frohe Botschaft geworden, die ihm die Türe zum Paradies öffnete (8). Durch seine Schriften, Verkündigung und Lehrtätigkeit wurde Luther Zeuge dieser befreienden Botschaft. So ist die Lehre der Rechtfertigung 30 OD Edinost in dialog 72 (2017) des Sünders durch den Glauben allein3 der Mittelpunkt seines theologischen Denkens und seiner Schriftauslegung geworden (9). Wenn es sich schließlich um Luther als Zeuge des Evangeliums handelt, hebt die Erklärung von 1983 hervor, dass er die biblische Botschaft von Gottes Gericht und Gnade, vom Skandal und der Kraft des Kreuzes, von der Verlorenheit des Menschen und Gottes rettendem Handeln verkündet hat. Er wies von sich selbst ab, um uns mit dem Anspruch des Evangeliums zu konfrontieren, welches er in seinem Leben eifrig bezeugt und verkündet hat (12). Eine solche Darstellung Luthers war für die große Mehrheit der Katholiken bis vor kurzem fast unmöglich. Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstand bei den Katholiken das Interesse an Martin Luther, das eng mit dem Interesse an der Reformationsgeschichte verbunden war4. An dieser Stelle möchten wir nicht die Auslegung katholischer Forschung zu Luthers Person und Werk Anfang des 20. Jahrhunderts und später vertiefen, sondern lediglich feststellen wie diese neuen historischen und theologischen Untersuchungen viel Positives in der Katholischen Kirche mit sich gebracht haben, dass man heutzutage einen hohen Konsensgrad mit der lutherischen Seite aufweist, was auch zur Zurückweisung früherer falscher Einstellungen und Auffassungen gegenüber Luther und seinem Werk geführt hat. Dennoch heißt das nicht, dass alle dieser Meinung sind. Es bestehen weiterhin Bedenken, die man auch heute noch hören kann und die auf den Spuren früherer Auseinandersetzungen bleiben und an einer unilateralen konfessionellen und polemischen Haltung festhalten. Solche Einstellungen werden durch die Erklärung aus dem Jahr 1983 und besonders durch die Erklärung aus dem Jahr 2013 als ein falscher und nicht zur Wahrheit führender Weg zurückgewiesen. Bei der Darstellung Luthers geht das Dokument von 2013 weiter gegenüber demjenigen von 1983. Der Reformator wird nun als ernster Näheres zu den fünf Kernpunkten der protestantischen Lehre über die Rechtfertigung durch den Glauben: Macut 2011. Der Durchbruch an der katholischen Forschung gelang mit der These, dass »Luther in sich einen Katholizismus überwand, der nicht voll katholisch war«. Das damalige kirchliche Leben und seine Lehre waren Hintergrund für die Entwicklung der Reformation (Vom Konflikt zur Gemeinschaft, 21). 4 Ivan Macut Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen den Dokumenten zu Martin Luther: 31 Martin Luther: Zeuge Jesu Christi (1983) und Vom Konflikt zur Gemeinschaft (2013) religiöser Mensch und Mann des Gebets beschrieben (Vom Konflikt zur Gemeinschaft, 22). Es wird betont, dass auch die Katholiken, besonders nach der Erklärung von Kardinal Willebrand und von Papst Johannes Paul II., verstehen, dass Luther die Absicht hatte die Kirche zu reformieren und nicht zu spalten. »Die Wiederentdeckung dieser beiden wesentlichen Merkmale seiner Person und Theologie hat zu einem neuen ökumenischen Verständnis Luthers als einem 'Zeugen des Evangeliums' geführt.« (29) Es wird auch die Anerkennung von Papst Benedikt XVI aufgeführt, die er während des Besuchs des Augustinerklosters in Erfurt 2011, in dem Luther als Mönch sechs Jahre lang gelebt hat, ausgesprochen hat, dass die Theologie für Luther keine akademische Angelegenheit war, sondern das Ringen um sich selbst und das Ringen um Gott und mit Gott: »wie kriege ich einen gnädigen Gott«? (30) Gerade dieser innerliche Kampf hat zum Verlangen nach der Kirchenreform geführt. 2.3 Luthers Kampf um die Reform der Kirche Noch ein wichtiges Thema erschient in den beiden Dokumenten, nämlich der Kampf Luthers um Veränderungen, d.h. um die Reform der Kirche und auch sein Verständnis von der Kirchenreform. Durch die Verkündigung der Rechtfertigung ist Luther in einen Konflikt mit damaligen Frömmigkeitsformen geraten, die in jener Zeit weit unter den Christen verbreitet waren und die die schenkende Gerechtigkeit Gottes verdeckt haben. Bereits im Dokument von 1983 wird klargestellt, dass »Luther seinen Einspruch als in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche verstand« und dass »jeder Gedanke an eine Trennung der Kirche ihm fernlag und von ihm scharf zurückgewiesen war« (Martin Luther: Zeuge Jesu Christi, 13). Allerdings bestand das Problem darin, dass die kirchlichen Instanzen sowohl in Rom als auch in Deutschland kein Verständnis für sein Anliegen hatten und dass mit der Veröffentlichung der 95 Thesen 1517 die Polemik größer und schärfer geworden war (13). Das Dokument Vom Konfikt %ur Gemeinschaft stellt klar, dass Luther nicht die Absicht hatte, eine neue Kirche zu gründen, sondern dass er das tiefe Verlangen nach einer Reform verfolgte. Er spielte eine zunehmend aktive Rolle mit Beiträgen zur Reform von Praktiken und Lehren, die nach seinem Urteil allein auf der menschlichen Autorität und in 32 (ID Edinost in dialog 72 (2017) Widerspruch zur Schriftautorität beruhten (Vom Konflikt zur Gemeinschaft, 59). Unverkennbar ist, wie beide Dokumente darüber übereinstimmen, dass Luther den gut gemeinten Wunsch hatte alles zu reformieren, was der wahrhaften Lehre und der aufrichtigen Frömmigkeit in der Kirche widerspricht. Er hat die Heilige Schrift als bindendes Beurteilungskriterium für die kirchliche Lehre und Praxis dargestellt, und alles, was damit nicht in Einklang war, sollte reformiert oder abgeschafft werden. Die Schwierigkeiten sind aufgetreten, als die kirchlichen Instanzen seinem Anliegen kein Gehör schenkten und sich die weltlichen Autoritäten mit ihren Interessen in den Konflikt einmischten. Leider hat dieses Zusammenwirken zu so unglücklichen Auswirkungen geführt, dass Luther für den ernstgemeinten Reformationsprozess nicht mehr tun konnte. Diesen äußerlichen Faktoren schließt sich auch die Exkommunikation Luthers aus der Kirche an5. Es gab leider keinen Weg zurück. Es ist wichtig zu betonen, dass die beiden Dokumente Luthers Schuld an der Kirchenspaltung aufheben in dem Sinne, dass er nicht der alleinige Grund der Spaltung war. Allerdings wird auch nicht behauptet, dass er keine Verantwortung dafür trägt. 2.4 Luthers Verantwortung für die Kirchenspaltung Die beiden Erklärungen sind einig, wenn sie über die Anfänge der Reformation berichten und welche Rolle Luther dabei hatte. Sie stellen klar: »Nicht durch Luthers Verständnis des Evangeliums als solches, sondern durch die kirchlichen und politischen Auswirkungen der reformatorischen Bewegung kam es zum Konflikt und zur Kirchenspaltung.« (Martin Luther: Zeuge Jesu Christi, 13) Das Dokument von 2013 nimmt die gleiche Haltung in Bezug auf die Gegebenheiten jener Zeit ein, die in ein Geflecht politischer, wirtschaftlicher und kultureller Interessen geraten sind, die sich mit theologischen und kirchlichen Auseinandersetzungen verflochten haben und dazu führten, dass der Begriff Reformation aus den von Luther gewolltem und verstandenem Rahmen ausschied (Vom Konflikt zur Gemeinschaft, 39). Am 15. Juni 1520 erließ Papst Leo X die Bulle Exsurge Domine, in der er einige Thesen Luthers verdammte und ihm mit Exkommunikation drohte, falls er seine »Irrtümer« nicht widerruft. Exkommuniziert wurde Luther durch die Bulle Decet Romanum Pontificem, vom 3. Januar 1521. Ivan Macut Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen den Dokumenten zu Martin Luther: 33 Martin Luther: Zeuge Jesu Christi (1983) und Vom Konflikt zur Gemeinschaft (2013) Trotzdem es ist nicht richtig Luther von jeglichem Einfluss, ja sogar von der Verantwortung für alle Ereignisse in Bezug auf die Reformation freizusprechen. Auch die beiden Dokumente6 halten fest, wie sich die Ereignisse nach Luthers Exkommunikation geändert haben, weil danach die Kirche für Luther ihre Autorität verloren hatte (52). Da für ihn die Heilige Schrift die letztverbindliche Instanz darstellt, hat er die Lehrentscheidungen der Päpste und der Konzilien als für das Gewissen nicht bindend gehalten7. Die Autorität der ersten Kirchenkonzilien sowie die altkirchlichen Glaubensbekenntnisse wie der Trinitätsglaube und ähnliches lehnte Luther nicht ab, bezeichnete aber den Papst als »Antichrist« (53; Martin Luther: Zeuge Jesu Christi, 14) und die katholische Messefeier als Abgötterei8. Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass Luther und weiterhin andere Reformatoren nach der Exkommunikation und nach dem endgültigen Bruch mit der Katholischen Kirche mit der Organisation des Lebens der neuen Gemeinschaft begonnen haben. Es begann mit der Gestaltung des kirchlichen Lebens auf allen Ebenen. Für Laien wurde die Bibel ins Deutsche übersetzt; Luther schrieb den Kleinen Katechismus für gut ausgebildete Laien, während der Große Katechismus vor allem für Kleriker bestimmt war; ab 1535 wurde mit der Ordination der Pfarrer in Wittenberg angefangen. All dies samt den politischen Gründen hat dazu beigetragen, dass sich die Kirchen mit schnellen Schritten voneinander entfernten, sodass die Rückkehr zur Situation vor Luthers Exkommunikation nicht mehr möglich war. Schlussgedanken Eine der wichtigen Schlussfolgerungen, die am Ende unsere Auslegung gezogen werde könnte, ist die Tatsache, dass Luthers Person und Werk sowohl den Lutheranern als auch den Katholiken gehören. Er hatte Das Dokument Vom Konflikt zur Gemeinschaft beschäftigt sich ausführlicher mit den Ereignissen um Luther und mit alledem was sich mit ihm und um ihn abspielte in den entscheidenden ersten Reformationsjahren. Manche Autoren behaupten, Luther hätte unmissverständlich die Autorität des Schriftwortes betont in dem Maße, das bisher der Kirche unbekannt war (Lohse 2006, 120). In Bezug auf den katholischen Standpunkt zu Luthers Eucharistielehre wird auf eine neuste Studie verwiesen (Lorizio 2016, 35-53). 34 (ID Edinost in dialog 72 (2017) eine Vision, die er leider nicht verwirklichte: eine echte Reform der Kirche, ohne Kirchenspaltung. Die Spaltung ist zur Realität geworden in der auch wir heutigen Christen leben. Wir können sagen, dass das Dokument Vom Konfikt %ur Gemeinschaft in eine neue Ära bei der Forschung zu Martin Luthers Person und Werk führt. Die Gelehrten sollten insbesondere die gemeinsamen Schlussfolgerungen in Betracht ziehen, die die Lutherisch-Katholische Kommission in ihrer Arbeit erreicht und der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Dies ist der Ausgangspunkt, an dem der zukünftige lutherisch-katholischen Dialog über Luther und die Reformation als solche beginnen soll. Eine Rückkehr kann nur die bereits erzielten Ergebnisse beeinträchtigen und die fruchtbare langjährige gemeinschaftliche Zusammenarbeit verdunkeln. Darüber hinaus ist es wichtig festzustellen, dass in den beiden Dokumenten die apriorisch abwertende Haltung der Katholiken gegenüber Luther und die der Lutheraner gegenüber der Katholischen Kirche der damaligen Zeit weggelassen und zurückgewiesen wurden. Man muss sich über die allgemein verankerten und falschen Urteile hinwegsetzen, die die konfessionellen und stark gefärbten eigenen Positionen idealisieren und die Entgegengesetzten verteufeln. Weder hatte Martin Luther in allem Recht, noch hat die Katholische Kirche ganz richtig gehandelt. Die Schuld, aber was noch bedeutender ist, die Verantwortung liegt auf beiden Seiten, und wird klar in den beiden Dokumenten dargestellt, besonders in dem Dokument Vom Konfikt %ur Gemeinschaft. Der zukünftige Dialog und die Annäherung zwischen Lutheranern und Katholiken wird davon abhängen, in welchem Maße sie die fünf ökumenischen Imperative (Vom Konflikt zur Gemeinschaft, 238—245) annehmen und verwirklichen. Diese Imperative sind im Dokument Vom Konflikt zur Gemeinschaft beschrieben und werden hier nochmals aufgeführt: 1. Katholiken und Lutheraner sollen immer von der Perspektive der Einheit und nicht von der Perspektive der Spaltung ausgehen, um das zu stärken was sie gemeinsam haben, auch wenn es viel leichter ist, die Unterschiede zu sehen und zu erfahren. 2. Lutheraner und Katholiken müssen sich selbst ständig durch die Begegnung mit den Anderen und durch das gegenseitige Zeugnis des Glaubens verändern lassen. Ivan Macut Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen den Dokumenten zu Martin Luther: 35 Martin Luther: Zeuge Jesu Christi (1983) und Vom Konflikt zur Gemeinschaft (2013) 3. Katholiken und Lutheraner sollen sich erneuert dazu verpflichten, die sichtbare Einheit zu suchen, sie sollen gemeinsam erarbeiten, welche konkreten Schritte das erfordert, und sie sollen immer neu nach diesem Ziel streben. 4. Lutheraner und Katholiken müssen gemeinsam die Kraft des Evangeliums Jesu Christi für unsere Zeit wiederentdecken. 5. Katholiken und Lutheraner sollen in der Verkündigung und im Dienst an der Welt zusammen Zeugnis für Gottes Gnade ablegen. Schließlich sind die beiden Dokumente auch deshalb wegweisend, weil sie Perspektiven eröffnen, die vor 30 Jahren kaum denkbar waren. Einen so hohen Konsensgrad zu Personen und Themen zu erzielen, die annähernd 500 Jahre lang das Verhältnis zwischen Katholiken und Lutheranern belastet haben, ist von außerordentlicher Bedeutung. Das aber heißt nicht, dass es keine offenen Fragen mehr gibt. Sie sollen nicht verschleiert werden, sondern eine Einladung darstellen, sich mit diesen im ökumenischen Geist weiter zu beschäftigen. Das ist der einzig richtige und sichere Weg, der am Ende zu der ersehnten sichtbaren Einheit aller Christen führen kann. Auf dem Weg der gegenseitigen Annäherung und Wiedervereinigung stellen die beiden Dokumente ein gelungenes Beispiel dar, das als solches akzeptiert werden und auf deren Ergebnissen man weiter aufbauen soll. Referenzen Martin Luther: Zeuge Jesu Christi. Wort der Gemeinsamen Römisch-katholischen/Evangelisch-lutherischen Kommission anlässlich des 500. Geburtstages Martin Luthers. 1983. Dokumente wachsender Übereinstimmung Bd. 2: 444—451. Ursprüngliche Fassung in Englisch. 1983. Information Service 52 (3): 84—88. Vom Konflikt zur Gemeinschaft. Gemeinsames lutherisch-katholisches Reformationsgedenken im Jahr 2017. Bericht der lutherisch/römisch-katholischen Kommission für die Einheit. 2013. Leipzig-Paderborn: Evangelische Verlagsanstalt Leipzig Bonifatius. Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre des Lutherischen Weltbundes und der Katholischen Kirche. 2003. Dokumente wachsender Übereinstimmung Bd. 3: 419-441. Birmélé, André. 2016. Il Giubileo del 2017. Studi ecumenici 34 (3-4): 583-605. Macut, Ivan. 2011. Opravdanje po vjeri. Sola fides numquam sola. Služba Božja 53 (1): 47-63. Lohse, Bernhard. 2006. Martin Luther. Zagreb: Teološki fakultet Matija Vlačic Ilirik. Lorizio, Giuseppe. 2016. The Eucharistie Doctrine of Luther, Read and Interpreted by a Catholic Theologian. Lateranum 82 (1): 35-53.