K^' W.______Donnerftag den 14. August_________1828. Nubernial- Verlautbarungen. Z. 1008. (2) Currende Nr. 14632. des k. k. illyrischen Guberniums zu Laibach. Womit die erfiossenen neuen allerhöchsten Bestimmungen in Bezug auf die Erlangung von Fiskaladjunctensiellen bekannt gemacht werden, ^eine Majestät haben an die Stelle der unterm 12. October 1824, für die Erlangung von Fiskaladjunktenstellen als erforderlich vor-gezeichneten in dem Hofkammerdecrete vom Zo. October 182^/ Zahl 42809N6I6, angedeuteten Eigenschaften für die Zukunft Folgendes als allgemeine Richtschnur festzusetzen geruhet: 1. ^:e Candidate« zu Flskaladjunctcnstellen müssen 24 Jahre alt, D^octorcn der Rechte, unbescholtenen Leumunds, und von dcr Zeit des erworbenen Doctorats an gerechnet, drey ^lahre entweder bey eincm Advocatcn, bey einem ^lskalamte, oder bey einer landesfürstlichen Jusnzbehorde in der Praxis gewesen seyn. 2. Dle gemäß der Verordnungen vom 9. "lay 1785, und 26. May 1783, in allen i"omnzcn, außer Galizien, bey Erledigung klner Flskaladjunktenstelle übliche Ausschreibung cmcs besondern Konkurses, zur Prüfung ^er um diese Sielle sich meldenden Bewerber, '^"'e dle Konkursprüfung, haben nicht mehr ^latt zu finden. — Z. Mit Ausnahme von Oesterreich ob der Enns, Steicrmark, Illy-nen und des Küstenlandes, werden vom Jahre 1829 angefangen, für jcdc Provinz für die Zukunft beyzubehaltene Prüfungs - Termine 'Wefttzt,^roährend welcher es Jedem, dcr sich wtt- elne ^tskäladjunktenstclle in der Folge in Bewerbung setzen will, frey stehen wird, sich "er Mengen Fiskal-Prüfung zu unterziehen, "no em Zeugniß darüber anzusuchen, und s^ar wird zur Vornahme dieser Quallfika-Nons-P^f^^ ^ ^^. Nieder-Oestcrr. der Monat März, für Mahren der Monat April, fur Galizien der Monat May, für Böhmen ber Monat Jurw, für Dalmaticn der Monat April und für Tyrol der Monat September jeden Jahres festgesetzt. Im Laufe des Jahres 1828, bleibt die Bestimmung dcr Prüfungs-Termine in diesen Provinzen dem Einvernehmen dcr Landesstelle und des Appellations-Gcrichtes überlassen; für die Provinzen May-land und Venedig, wird aber dieselbe nachtraglich erfolgen. In den im Eingänge dieses Absatzes erwähnten vier Provinzen , in denen ohnehin wegen des Verhältnisses, daß in der Hauptstadt der Provinz kein Apvcllarions. Gericht seinen Sitz hat, weniger Candidate:; sich melden dürften, ist jeder, der darum bcy der Landesstelle ansuchet, sogleich zur Prüfung, welche auf die im 5. Absätze angedeutete Art vorzunehmen ist, zuzulassen. — Obschon übrie gcns die für die andern Provinzen festgesetzten verschiedenen Termine, den Candidaten, wcl-che sich für mehrere Provinzen befähigen wollen, es möglich machen, in einem und demselben Jahre ihre Qualifikation für dieselben zu erwirken, so lollcn die Landcssiclle und das Appellations-Gericht doch ausnahmsweise Jeden, welcher erhebliche Gründe dafür gel-tcnd machen kann, auch außer dcn oben angeführten allgemeinen Terminen zur Prüfung zulassen. — 4- Das Zeugniß nbcr die bc-standcne Prüfung ist auf die bcy dcn Appellations-Prüfungen übliche Weise auszustellen, und hat sich Jeder, welcher sich nach Erlcdt-gung einer Fiskaladjunktcnstclle binnen cincr in dem Amisblatte dcr Wiencr Zcinmg und in dcr Provinzial - Zeitung anzuberaumenden sechswöchcntlichen Frist um dlclc stelle bewirbt, mit diesem Zeugnisse über die bestandene Prüfung auszuweisen. — 5. Die Prüfungs- Commission hat aus zwcv Rathen dcr Landcssielle und zwcy Appcllanonsrärhen, und' dort, wo sich das Apvellations, Gericht nicht in demselben Sitze mit dcr Landesstclle befindet, einstweilen und bis dießfalls nicht etwas anderes angeordnet wird, aus zwcy Rathen dcr Landcsstelle und zwey Rachen dcs Land- oder Stadr- und Landrcchtes, dann in beyden Fallen aus dcm Kammerprokurator zu bestehen, und es bleiben für oie Wesenheit und die Form dieser Prüfungen die Vestim- 7Z2 mungen der Hofdekrete vom 9. May 1/35, und 16. May 1793, aufrecht erhalten. Die Prüfungs-Commission hat sämmtliche Ausarbeitungen der Landesstelle mit ihrem Gutachten vorzulegen, welche im Einvernehmen mit dem Appellations- Gerichte über die Qualification des Geprüften, und das ihm auszustellende Zeugniß erkennen, und im Falle einer Meinungsverschiedenheit im Wege der allgemeinen Hofkammer die Entscheidung der Hof-bchörden einhohlen wird. Gegen das über-emstimmende Erkenntniß der Landesstelle und d.'s Appellations-Gerichtes findet keine Berufung an die höhere Behörde Statt. — 6. Die Candidate«, welche die Fiskalprüfung in emer Provinz mit gutem Erfolge bestanden haben, müssen, wenn sie um Fiskal-adjunktcnstellen in andern Provinzen einschreiten wollen, sich vorlaufig auch einer Prü-funng aus den in diesen Provinzen bestehenden besonderen Gesetzen, und wesentlichen Provinzml-Verhältnissen unterzogen haben, und ihr Einschreiten um eine dort erledigte Fiskaladjunktenstelle mit dem Zeugnisse über die dießfalls bestandene Prüfung belegen. Diese erssossenen allerhöchsten Bestimmungen werden in Folge herabgelangten hohen Hofkammerdekrets vom iZ.Iuny d. I., Zahl233^0 hiemit zur allgemeinen Wissenschaft bekannt gemacht. — Laibach am 10. July 1828. Joseph Camillo Freyherr v. Schmioburg, Landes- Gouverneur. Peter Ritter v.Ziegler, k. k. Gubermalrath. Z. 1016. (2) aä Nr. i3i. St.G.V.C. Kundmachung der Verkaufs-Versteigerung des im Bezirke dgpoäistria gelegenen Hauses. — In Folge hohen Staatsgüterveraußerungs- Hofcommis-sions-Dekrets vom iZ. July 1828, Zahl 931, Staatsgüter- Veräußerung wird am 22. September 1828, in den gewöhnlichen Amtsstunden bey dem k. k. Rentamte in (^poäl'ztrl^ Istrianer Kreises, zum Verkaufe im Wege der öffentlichen Versteigerung, des zum Cam-meral-Fonde gehörigen 553 Quadrat-Klafter, 1/ messenden, und auf 2624 st. 32 1^2 kr. geschätzten Hauses in der Stadt 6ap0äl5tria gelegen, geschritten werden. — Dieses Haus wird, so w:e es der betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen ware, um den beygesetzten Fiskalpreis ausgebothen, und dem Meistbie-thenden mit Porbehalt der Genehmigung der kaiserl. kömgl.'Staats- Güter-Veraußerungs-Hof- Commission überlassen werden. — Nie- mand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorlaufig den zehnten Theil des Fiscal-Preises entweder in barer Conv. Münze, oder in offemlichen, auf Metall-Münze und auf den Ueberbringer lautenden Staatspapieren nach ihrem cursmäßigen Werthe bey der Versteigerungs-Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorlaufig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Sicherstellungs - Urkunde beibringt. — Die erlegte Caution wird jedem Licltanten mit Ausnahme des Meistbie-thers, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, jene des Meistbiethers dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtung des dießfälligen Contractes lucht herbeilassen wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bei pflichtmaßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillings-Halft te abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anboth machen will, ist verbunden, die dießfällige Vollmacht seines Commitenten der Versteigerungs - Commission vorlaufig zu überreichen. — Der Meistbie-ther hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb 4 Wochen nach erfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs-Actes und noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern, normalmäßige Sicherheit gewahrenden Realität in erster Priorität grundbüchlich versichert, mit 5 vom Hundert in Conventions - Münze verzinset, und die Zinsen - Gebühren in halbjährigen Verfall- Raten abführt, in fünf gleichen jährlichen Raten-Zahlungen abtragen, wenn der Erste-hungs - Preis den Betrag von 5o fl. übersteigt, sonst aber wird die zweyte Kaufschillingshälfte binnen Jahresfrist vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Beding-nisse berichtiget werden müssen. — Bei gleichen Anbothen wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur sogleichen oder früheren Berichtigung des Kaufschillings herbeiläßt. — Die übrigen Verkaufsbedingnisse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung des zu veräußernden Hauses können von den Kauflustigen bei dem k. k. Rentamte in Cgpoäiscria eingesehen werden. — Von der k. k. Staats- Güter-Veraußerungs-Prov. Commission. Triest am 26. July 1628. Gottfried Graf v. Welsersheimb, k. k. Gubernial - und Präsidial- Konzipist. Z. 993, (3) Kundmachung deS f. k. illyrischen Guberniums. ^.ä Gub. Nr. 16736. Nachstehende Kundmachung des k. k. illyr. Dalmatinischen Guberniums wird mit dem Bemerken zur allgememen Kenntniß gebracht, daß die dießfalligen Pachtungsbedingnisse, so wie das Verzeichniß der Städte und Dörfer von Dalmatien, welche dieser Pachtung unterliegen, bey derGubernial-Registratur eingesehen werden können. — ^01^1^/^10^^ VKI.I/M?LKIä.l^ REGIO GOYERNO DELLA DALMAZIA" — Dichfarativa 1'ArticoIo VIII. della Polizza d'incanto delle decime. — Essendosi rihvato chc nell'ArticoIo VIII. della Polizza d'incanto per Y affittanza delle deciine del/a Dalmazia, durante il quinquenio dall' anno 1828 a tutto il l832, pubicata con JYotiticazione 5 giugno anno corrente No. g3oo -2435, venne indicata una sola misura di contributo rispettivamente per ogni fascio di fieno, per ogni mazzetta di lino, e per ogni alveare, e clie dalle determinazioni govcrnative i5 luglio i823 No. ili35~3ng e 5 dicembre anno stesso No, 17682-4961 erano stati riconosciuii i prezzi di consuetudine seconde le localitä; si deduce a pubblica notizia, anclie per re-gola nel prossimo incanto della decimo de' 12 setternbre corrente, clie alle misurc di pagamento riportate ncll' indicato Articolo Vin., in quanto concerne i riferiti prodotti di fieno, lino cd ahcari, s'intendmo sostituite le seguenti i Per ogui carro di Per oke z5o a titolo Perokc 100 atito-jj Per un fascia Per un fascio Lino oke sioo a titolo di di decinia ua fascio lo di decitaa un di oke 100 di oke 10 e Alveari rrnsJTinnr t rnrp decima oke 60 di oke i5 fascio di oke 10 Canape? ca- LiUIS LixVLiLifLtiit, —-------------------, —-—---------------—---------------------------------------------------------------------- 'j dauno Fieno Falasco Fieno I Falasco Fieno I Falasco Ficna I Falasco Fieno Falasco mazzetta I io. I k. fi. j k. I si. j k. I ii. I k. fi. f k, I fi, ( k. si. jk. Jfi. /k. fi. |k. si. Jk/ isi. \k. si. jk. Z A R A. w Vecchio e nuovo acquisto------------— — — 12'< — — — 5'L — 2si _--------— —. — — —. — 1 — 3 SEBENICO. ¦ 4 I Vecchio acquisto - - - — 3o — i5 — 7% — 6\ — — — — _-------------------------------------2 — 3 Nuovo acquisto -- -- — 18 — t)_ — — 3\ — — — __ _--------— — __ — — — 2 — 3 Nuovissimo acquisto ossia territorio di Scardona - — 36 —-------q'J, — — — 6~~ 2— — — •*— —* __ ^~-------2 __ 3 SPALATO, — Distretto diSpalato - - - — — — — — —- -*¦ g'Ja — — —¦ — — — — —- — — — ,------— 3 „ di Trau - - - — ¦-------- __25_ 12«ja------„-------_ .------------------------------------1> — 3 jj III 01^11 "• — XO y Jj _ ~~* ~~ — —• •"" ——• — * "~~* —— -— —~ "*~* —— 1 "~~~ O „ diVerlica- - - — 18 — g _ 7M — 3% — — _ —------------—----------------------2 — 3 MACARSCA, Veccliio e nuovo acquisto - — — — — — — — —-------. — — t — — 3o— 6 — 3— l'J* — 3 Zara 4 settembre 1827, In assenza di S. E, il sig. Governatore: GIUSEPPE NOBILE DI .FÖLSCH, Jwp, ^»f, Coasigiier» Auli«»» t»s CATTANJ» Segretario di Governo Resercnte, M Z< 1007. (2) ^ Ja Nr. 17100. Concurs - Verlautbarung des k. k. küsienlandischcn Guberniums. — Zur Besetzung der Bezirks- Commissars- und Richter-Stelle zu Pirano, im Istrianer Kreise. Zur Besetzung der Bezirks-Commissars-und Bezirks- Richters- Stelle zu Pirano, im Istrianer Kreise, wird hiemit der Conkurs bis letzten August l. I. ausgeschrieben. — Mit dieser Stelle ist ein Gehalt von jährlichen 800 fi. (Achthundert Gulden) freye Wohnung und ein Reisepauschale von 200 st. (Zwcyhundert Gulden) für Reisen innerhalb des Bezirkes mit der Verpflichtung zur Cautions-Leistung von iZoofl. (Tausend Fünfhundert Gulden) verbunden. — Die Com-petenten um diese Stelle haben bis zu dem gedachten Termin ihre Gesuche bey dem Kreis-amtc von Istrien einzureichen, und darin ihrAl-ter und ihr Geburtsort, Stand und Religion anzuzeigen, dann ihrem Gesuche folgende Zeugnisse beyzulegen: — 1. Ihre Studienzeugnisse über die vorgeschriebenen juridischen und politischen Studien. 2. Die Wahlfahig-keits - Decrcte über die bestandenen Prüfungen aus der Civil- und Criminal-Justiz- dann politischen Gesetzkunde. — 3. Die Zeugnisse der vollkommenen Kenntmß der deutschen und italienischen, dann möglich einer slavischen Sprache. -— 4. Die Zeugnisse über ihr moralisches Betragen. — 5. Die Anstellungs-Decrete oder Zcugmsse ihrer bisherigen Dienstleistung. — 6. Dem Gesuche ist die bestimmte Erklärung beyzufügen, daß sie mit keinen der dortigen Bezirksbeamten in Verwandtschaft stehen. — Triest am 22. July 1828. Al phons Fürst von Porcia, Landes - Gouverneur. Anton Edler v. Chlumezky/ Gubernial-Rath. Z. 1005. (2) aä 6ul>. ^r. 16607. Kundmachung des Concurses zur Wiederbesetzung der Du ftritts-Arztensselle zu Caporetto, ,m Gör;er Kreise. — Durch die Uebersetzung des Doctor Peter Martln Btancovich, nach Oberreif-fenderg, ist oie Districts-Arztenstelle zu Ear-poretto (Eharfreit) lm Görzer Kreise, in Erledigung gekommen. — Das k. k. küstenländische Gubernlum hat zur Wiederbesetzung dieses mit dem Behalte von jahrlichen Hoo st. verbundenen Dienssposten, den Concurs mit Bestimmung des Termins, bis 20. August h. I. angeordnet. — Dieses wird nnt der Erinnerung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Jene, welche sich um die gedachte erledigte Distncts l Arztesstelle zu bewerben gedenken, ihre dießfalligen, gehörig documentir-ten Gesuche, denen namentlich die Diplome und die Nachweisungen über die Kenntniß der deutschen und einer slavischen Sprache beyzulegen sind, in dem voröestimmten Termine an das k. k. Gubermum zu Triest, einzureichen haben. — Vom k. k. illyrifchen Gubernium. Laibach am 38. July 1828. Benedict Mansuel v. Fradeneck, k. k. Gubernial- «Vecretär. Ktavt- unV lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 1002. (3) Nr. 4700. Von dem k. k. Stadt - und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Franz Miklaucsch, als Pfarrer Valentin Notar'schen Universalerben, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 1. Iuny d. I. verstorbenen Valentin Notar, gewesenen pensionirten Pfarrer zu Burgstall in Lack, die Tagsatzung auf den 25. August d. I., Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bey welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für eis nem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am Zo. July 1828. 3. !O0i. (3) s d i c t. Nr. 468). Von dem k. k. Stadt- und Landrechte wird hlemit kund gemacht: Man habe den Antrag der Frau Katharina Freyinn v. La-zarmi, Mutter und Vormünoerinn, dann des Johann Zörrer, Mitvormundes der minderjährigen Joseph Fcevherrn v. Lazarinifchen Kinder, und über Einvernehmen der nächsten Verwandten die Fortdauer der Vormundschaft über den bereits großjährigen Carl Freyherrn v. Lazarini zu Iablamtz, wegen Geistebschwa-che auf unbestimmte Ze»t anzuordnen befunden. Daher sich Jedermann in den vorkommenden Rechtsgeschäften mit dem obgenann? ten Carl Freyherrn v. Lazarini, an die Frau Vormünderinn Katharina Freyinn v. Lazarini, und an den derselben beygegebenen Mlt^ vormund Johann Zörrer, zu wenden wlffen wird. Lalbach den 2. August 1828. Anhang mr Naibacher UeitnnK. Meteorologische Beobachtungen zu Laibach Baromete'r s Thermometer Witterung_________j Monath 3 Früh Mitt. Abends Früh l W'tt. l Abend Früh Mitt. Abends I 3-sL. Z?!^ ^Ts^'KT^z^TW sKTsW' b.9Uhr b.2Uhr b.gUhr August 6. «7 2,i «7I 3,^,7 2,1«- 12 __!i?i-s,4 wolkicht shelter b"" ?. '7 2,1 ,7 1.9! ' ^ ,4 - »8 - 26 lchön schon T^""' 9- 27 3.8 «7 3,9! «7 33 _ ,5 - 21 - 18 heiter heiter s- hett« » i°- 2? 2,3 «7 3.7 27 37 — 16 — 2H — 18 s. heiter s. heiter s. heiter "- ,7 3,727 2,9,27 2^-^6 — 2,2—18 s. heiter heiter hetter - ^'______l^- 27 2,4 271 ä,9 27 5,I - 16 - 1? - i5 wolkicht schön s. hetter^ ^erzeichniß ver hier Verstorbenen. Den 6. August »826. Stephan Widmar, Taglöhner, alt 70 Jahr, im Civil, Spital, Nr. 1., an der Entkrcftung. — Joseph Fiemz, ein Sträfling, alt Zv I^, im Straf. Hzu5, Nr. 57, an der Lungenschwindsucht. Den L. Dem Herrn Joseph Christian Ksnz., Handelsmann, feine Tochter Cajetana, alt ^ Jahr, in der Gladischa. Vorstadt, Nr. 54, an 'der kno. tigen Lungenschwindsucht. -. F^nz Kotzian, In, stituts.Armer, alt 75 Jahr, starb gähe am Blutsturz, Nr. 3ii, am Platz«, und ist gerichtlich beschaut w°r. den.- Dem Oswald D^mdijakomi, Scheerenschlei. fer, sein Sohn Jacob, alt 2 Jahr, in der Barm/ herzigen.Gasse, Nr. ,26, ^ der Nuhr. - Dem Herrn Aloys Wasser, Handelsmann, sein Sohn Be., nard, alt 7 Jahr, am Altenmarkt, Nr. 21, an ei. ner brandigen Entzündung des Halses. — Elisabeth Sierenik, ledig, alt 65 Jahr, in der Franziscaner« Gaffe, I^. 12. — Bartholomäus Leponschek, alt 72 I«hr, im Civil. Spital, Nr. ,, beyd, an del Abzehrung. Den Z. Dem Johann Nolter, pensionlrten Ober. auffeher, sein Sohn Anton, alt i, Jahr, in der Krakiu »Vorstadt, Nr. 72, an der Ruhr. Den »o. Dem Herrn Ferdinand Pilbach, Wag-HdMcten, seine Tochter Amalie, alt 6 1I2 Jahr, bey St. Florian, Nr. 97, an der Ruhr. — Dem Johann Grad, Brodbacker, sein Sohn Johann, alt ,»Iah. re, in derKr2kau.Volsiadt, Nr. ,2, amFaulsieber, als Folg« der Ruhr. Den ll. Dem Herrn Cosmus Dovoria, Banc. Oberauffeher, seine Tochter Anna, alt 4 Jahr, in der Tyrnau'Vorstadt, Nr. 6a, an entzündlicher Übe«, setzung auf das Gehirn. - wenz MoNek, Insti« «utsarmer, alt 73 Jahr, in de, Pollana. Vorstad:, Nr. 47, an der Lungensucht. Den ,2. Dem Hrn. Anton Tautscher, bürgert. Schuhmachermeister, seine Tochter Antonia, alt 6 ^4 Jahr, in der Rosengasse, Nr. 99, an ten M« gen des Schallachsieberi. — Matthaus Tertnik, Auf« leger, all 63 Jahr, in d«r Tyrnau. Vorstadt, Nr. 7Z, am Blutschlagfiuß. Oours vom 7. August 1828. Multiples. Vtaatsschuldverschreidungen zu 5v.H. (in 2M.) 92 i5jl6 Verloste Obligation. , Hofkam.5 . ^ ^ ) - ^. ,,,,5 mer. Obligation, d. Zwangs. V", .""31 ^ 92 lZNd Darlehens in Krain u. Ac?a.<'"^ I'? ^ " ^.al. Obligat, der Stände v.^^^^H.^ - Darl.mit Verlos. v.J. 1820 fürioa fl. (in CM) i5oi»H Wientl'Staot'Vanco« Odl. zu 2 l)2v- H. (,» CM.) äZ i-3 detts detto zu 2 v. H.(in CM) 36 l^io Obligation der allgem- und Ungar. Hofkammer zu 2,^20. H. (inCM) ^47^8 detto. detto. zu 2 v. H. (in CM.) 559410 detto detto zu i 2^ v-H. (in CM ) 3» 1,2 Vank.Vctien pr. Stücl io58^2 in Conv. Münze. N. R. Nottonezungen. In Triesi am 9. August 1828: 65> 1. 58. 23. 53. Die nächsten Ziehungen werden am zZ. August und 6. September in Triest abgehalten werden. VNasserstanv ves Naibachfiusses am Mgc? der gemauerten Sanal - Drücke . bey geöffneter SchweNwehr: Dtn l3. August: 0 Schuh, ogoll, H Li«,«n. yher dt, Schleuß«tt«ng. 736 Nubernial - Verlautbarungen. Z. 1025. (l) 2ii 5ub. Nr. 17149)2253. Edict. Bey dem k. k. Stadt- und Landrechte zu Salzburg, ist eine spstemisirte Auscultanten-stelle in Erledigung gekommen, weßhalb Diejenigen / welche diese