> IMgenzblall zur Wacher Zcllmg. 1^1'. 8?. Samstag den 21. Juli 4849. ^, Z. 1321. (2) Nr. 784. Licitations-Edict. Das k k. Bergamt zu Idria in Krain bedarf für das künftige Militär-Jahr »K5tt eine Par hie weißer mit Alaun ausgearbeiteter Schafoder Hammelfelle von 8l)W Stücken, und eine Parthie brauner, mit Garoerlohe, für keinen Fall aber mit Sumack ausgearbeiteter Felle von 40W Stücken. — Die Vergebung dieser Lieferung ! wird in der Art festgesetzt, daß diejenigen, welche , dieselbe ganz oder zum Theil zu übernehmen ge^ sonnen sind, dießfalls ihre schriftlichen versiegelten Preisofferte bis längstens l<» August l«4!> Zwölf Uhr Mittags an die k. k Vergamts- ^ Producten-Verschleiß-Direction in Wien in der Art einzusenden oder abzugeben haben, daß in denselben das Quantum, die Zeit, bis zu der solches zu liefern sich verpflichtet wird, und der Preis für den Fall der Lieferung eines Theiles oder des ganzen Bedarfes genau anzugeben ist. — Diejenigen Offerte, welche nach dem oben festgesetzten Termine anlangen, werden nicht mehr berücksichtigt — Mündliche Anbote finden bei dieser Versteigerung nicht Statt. Die Bedingnisse dieser Licitanon sind folgende: Itens Jeder Osse-rent hat bei der (5'lnsenoung oder Abgabe seines schriftlichen Anbotes auch zugleich ein Reugeld ^ von 3M» st. C M. entweder bar bei der ä5er- 5 schleiß-Direction zu erlegen, oder sich mit dem Depositenscheine derjenigen Aerarialcassa auszu- - weisen, bei welcher oieses Neugeld für Rechnung der Verschleiß-Direction erlegt wurde. — Uebri' gens werden anch Anbote für kleinere Fellparthien angenommen, und denjenigen, welche keine Lieferung erstehen, das Neugeld von 3uU ft. oder das für den gestellten theilweisen Anbot entfallende 'Tangens, oder der dießfallige Depositenschein ! gleich nach vollzogener Versteigerung ausgefolgt und zurückerstattet werden. — 2tcns. Bleibt der Ersteher der Lieferung für die erstandene Menge sogleich, das k. k. Bergamt Idria aber erst nach von dem hohen Ministerium für Landescultur und Bergwesen erfolgten Ratification verbindlich. -3tens. Zu dem Contracts-Instrumente hat der ^ Ersteher den klassenmäßigen Stämpel zu stellen. — 4tens Von der erstandenen, im Gelde berechneten Fellenmengc hat der Lieferant die Caution mit entfallenden l0A bar zu erlegen und daher den auf das zurückbehaltene Vadium dießfalls noch zu ergänzenden Betrag bar zu erlegen. -5tens. Die Größe der mit Alaun ausgearbeiteten l weißen Bindfette muß von der Art seyn, daß jedes der ganzen und nicht durchlöcherten FeUe, der Mitte nach gemessen, wenigstens 22 (Zwei u»d ! Zwanzig) Wiener - Zoll llänge und Breicenmaß l enthalte; Felle mit einem oder zwei Löchern ^ müssen ein größeres Breitenmaß enthalten; Felle mit mehreren Löchern, oder deren Haarseite Ritzen oder Beschädigungen hat, werden nicht angenommen. Große FeUe werden angenommen, doch wird für selbe keine größere Vergütung, wenn sie auch zu einen doppelten Bunde geeignet wären, als für einfache geleistet. Kleine Felle, die das bedungene Maß nicht haben, oder steif und mit ^ Fettflecken behaftet sind, werden als unbrauchbar zurückgewiesen, — Die braunen, mit Gärberlohe ^ ausgearbeiteten FeUe müssen der Mitte nach wenigstens 2« (Acht und Zwanzig) Wienerzoll me,,en. — «tens. Die Lieferung der FeUe, wofür der Preis auf die vollständige Stellung derselben an Ort und Stelle nach Idna bemessen wird, hat in Sechs einmonatlichcn Naten zu geschehen, so zwar, > daß an weißen Fellen von Anfang November l 649 angefangen bis inclusive April 185U jeden Mo- ^ nat !4W ^Eintausend Vierhundert) Stück, im letzten Monate jedoch bloß der Rest von Nil),» (Eintausend) Stücken, und an braunen Bind-ftllen im obigen Zeitraume in den ersten 5 Mo- ' naten 700 (Siebenhundert) Stück pr Monat und im letzten Monate der Nest mit 500 (Fünfhundert) Stück loco Idria gestellt werden müssen, widrigenfalls das k. k. Bergamt Idria gleich nach Ablauf eines jeden der 6 (Sechs) Liefe-rungsmonate, wenn die bedungene Fellanzahl mit Ende des Monats zu Idria nicht eingetroffen seyn wird, wenn es auch nicht in Verlegenheit um Fellc wäre, ohne alle weitere Einmahnung ermächtiget ist, sogleich auf Kosten und Gefahr! des Contrahenten die abgängigen Felle um was immer für einen Preis zu erkaufen, für diesen neuen Ankauf Fristen zu bestimmen, und einen Vertrag auf Rechnung des contractbrüchigen Lieferanten mit wem immer abzuschließen, und sich für allfällig höhere Kosten und für sich etwa zum! Nachtheile des Aerars elgebende Preisdifferenz an der Caution sowohl, als auch an dem übrigen vermögen des Contrahenten zu erholen, Sollten aber auch keine solche Preis-Differenzen dem Aerar zu ersetzen seyn, so verfallt die Caution dennoch, sobald der Contrahent seine Vertrags-Verbindlichkeiten in was immer für einem Puncte nicht erfüllt. Dem Lieferanten bleibt es unbenommen, das Quantum der Felle auch früher einzuliefern, j — 7tens. Der Contrahent ist verpflichtet, auch einen allfalligen Mehrbedarf an Fellen für das Contract-Jahr 1850 von höchstens 15 Procent des obigen einjährigen Quantums binnen 2 Mo-nacen nach der von dem k. k. Idrianer Bergamte gemachten Bestellung zu den contractmäßigen Preisen einzuliefern. — Ktens. Die Felle werden zu Idria in Gegenwart der mit diesem Geschäfte beauftragten Beamten durch Sachkundige untersucht (wobei es dem Lieferanten frei steht, von seiner Seite Jemanden zur Ueb.rgabe der Felle zu bevollmächtigen), die nicht qualitätmäßig befundenen werden zurückgewiesen, und bleiben zur Disposition des Lieferanten liegen. — !)tens. Nach jeder Lieferung wild gegen classenmäßig gestam? pclte Quittung der entfallende Geldbetrag sogleich ausgefolgt weroen Nttens. Sollten zwei oder mehrere ganz gleiche Offerte einlangen, wird das Loos zu entscheiden haben, wem im Falle ihrer Annahme die Lieferung zugesprochen werden wird. — Pr. k. k. Bergwerks-Pioducten-Verschleiß Direction. Wien den N> Juli 1849. ^. ^55. ^ ^ o , c t Nr. 117?. Non der Beznkäodrigkeit Weinberg werden nachstünde, bei der Rekrutenstclluug a>n 2. Juli l. I vom Ässentpiatze n, Laibach ausgegebene militärpflichtige Indimduen, als: ^j..... ' ' " " "" ^......'"......... ^ " ' , ' ' " " 2 i Tauf- und Zuname. Wohnort ^^ Pfarre ^^ Anmerkuna ^l_____________________ .^^^-______- 1 ^K,dd Zu^iil'i<; Draga 20 Sittich 18^9 2 ^iniex ^ljl^ll> Utiterschlelliitz 3,j Kopain » k .U^x O^llier Großlack 4 Weixelburg ! ,. ^ -lul^d ^l^l^ Unterschüinitz 19 ! Kopain 5 ^iliü«! ^u^an^ Tred^u .52 Preschgam 6 ^»wn ^kudll: Paradeis G St. Marein ", 7 I'Vinicc I^u^lil' Hlemlack 1 Weixelburg „ k ^»/.« N^i^uQ Kreßnchpolane ! 2 Kreßnitz „ ^ ^noii ^i6ul» > Leutsch ! 3 Schalua ! „ Ilj ^i»nt:2 ^'lnk l Kleinaltendorf 9 Poliz ^ » 1i ^iil^/. Vi<^ic: ! Troschein l ij i t)to. > „ 1!i ^ue2 lilüli^l- ! Stal'.gen 43 ! Stangen , „ II ^u^ll (^iildili^ ! Gattein 5 i^chalna ! „ 14 ^n^2 ^ullc^lö I Großlupp ^ 12 St. Marein ! » 15 ^sncxi dünln^oi« ! Kleittgupf 1 ^ oto. ^ ^ N) ^.«»«.on 8in,eiiul- Kreßnitzoerg 16 Kreßmtz , ^ 17 ^ill^-x O^o,^ Zero« ? St. Georgen j ^ !5 ^ukad I<0v Hrastje 9 St Mareln ! » 1!l.i,ll Stangen !0 Stangen ! f/ 2l> l^ultin Ü1lkl2n6l<; Neudols 7 Weixelburg ! >> , 2t ^^6 i>!l.»ljii6 Gol>schl)erg 12 Kreßnitz ! „ 22 ^ul,e2 O^lnei Hlle'.nlack 8 Weixelbirg l«28 ! » ! ! ! ß ausgefordert, sich binnen 4 Monaten um so gewisser bei dieser Bechksobrigkeit zu melden und über ihr Ausbleiben zu rechtfertigen, als sie sonst als R.krutirul.gsflüchtlinge behandelt werden würden, — Bezirksobrigkeit Neixelberg den IU. Juli »849. Z. 1^97. (,j) Dir. 147. Edict. Alli Ie»e, welche dci dim Verlasse dei; am 27. December lü^8 ili Un cttupl^ch HZ. - Ar. 7 mir Tooc adgeg^ngenet, Halohüdlels Iojeph llios. mann, vul^ci -Üleiz, eine FuldelUlig zu steilen vermeine, yade.i zur Oelltttdnmchung derselbe,, unier cen Folgen des § «»4 b. ^). iö. am 3l. Iul» 1^49, flül) !1 Uhr h'ehcr zu et!ä)elnen. K. ^.. iüezilksgelicht öieumarkll am '^U. zebr. l8^9- Z. !3l3. (3) . Nl. ^l!0. C d i c s. D^s ßefertiftle k. k. Bezi-ksgeiicht macht allgemein bekanni: D^oselbe h^e üb^r Ansuchci, oes Ei^ mon ^oucha von Klodazt), als Vo>muno l>er Agnes Tekstandlich mil Jo-t,^!u, Pezr.et, die zur Vornahme der. dem Lehierli gchötigcn, im Grundduchc 5cr Psarlhofsgüll 8«l> Ucb, '^i,. 6 uoikommenden, ^uf 305 f!. 2U kl. bnvclihele,, ^^Ut^le^, aut den 23. ^linil. ). anaeordncle l. Felloe--lUl'^s agsatzung sistirt, die 2, aui den 2«. ^uli anqeorOr »me alö die e>Ne, d,e drille auf dc» 2U. ^Ni^ust an ^eorrnete n 9 Uyr im One der Neallläl mit dem Heisa^c angeord- net, daß erst bci der 3^ öl'lllliciungslagsatzuna obic,e Grundstücke unier dem ^ch^liungswerthe weldeil hint-angegelen werden. 'K. K, Nezirtsgenckt Neisniz den !9. Juni 1Ü49. 6- '332. (I) Nr. lc.17. Edict. Vom Ne^rts^erichte Schneeberg wird hiermit bekannt gemach!: l^s sey über Ansuchendes G.egor T,oha von Uabemcld, gegen Anlon Ml.ikar von B^benfelo, durch deil (^uralor Deier Poje von dort, in die errcutive ?zeil!)ietunf, der, dem Ere.utei, ye-döligen, im Grunibuche des Guies Äieudadenield «ill» Utb.-Nr. 30 vorkommenden, gerichtlich auf 930 sl. geschähen Realilät, wegei: schuldigen lI5 st' 57Vu kr. gewilliget, und zu derm Vornahme dr