Intelligenz-Blatt zur Lmbachei Zeitung !<" 102. Freytag, den 22. December 1626. Weieorologiscke Beoback t u n Stand der "^ Baromer^. T hU^V^e t er. I Witterung. ^"^ ^ 3 "^rüh. Witt. Abends. Früh. l Witt.; Abend Früh Mitt. j Abnds unter ) ° j ^ Z ^Tsl^^Ts^Tj^^ K.>W K.jW K.jW' b.gUH^Z^ib.^hr SchuhsZoll' !,^ 14 H? 10,9 27 l^o! 2? 11,0 — z - ä - 2 regn. Nyon mb.. - - !3 .6 2 11 0 z^ioL 27^«^ - 2^- 4 - 2 Nebel Ncbc N^, _ ^ !^ 17 2? 10.8 27 »o,3 27!'0'2 "- 2 - 6 - Z Neaen Nebel Ncoel - - , l? 18 2- ic>,3 27 °<9 27! 9.L - 2 - 4!- 4 trüb d'.egen «trüb - -, ^19^27 uF 3? 9.4i2?j 9-ä -j 4 - 6-5 tickb regn. jrcgn. jj - j - Gubernial-Verlautbaiungen. Z. z5i2. C u r r e n d e Nr. 21627. des k. k. ißyrischen Landes-Gubernlums zu ^sibach. Erneuerung des Verbochs, Anleihen an baren Geldern oder Naturalien, für Rechnung des Aergrs, von Pnvaten aufzunehmen, (2) Zu Folge hohen Hofkanzley.Decrets vom 23. vorigen Monaths, Zahl 29645, wird hkygedruckte, von dem k. k. Hofkriegsrathe unter 24. September l. I. Nr. H234 , an sämmll-che Gencral-Eommanden erlassene Circular-Vervrtznung, mit welcher der allgememe Verboth erneuert wird, der allen verwettenden oder vers rechnenden Mllitar-Behörden unterssgt, Anleihen an büren Geldern oder Nstu-ralien für Nechliung des Aerars von Privaten aufzunehmen^ zur allgemeinen Wissenschaft bekannt Zemachr. Lalbach den y. November igzß. Joseph Camillo Freyherr v. SchMldburg, Gouverneur. Johann Graf v. Welsperg, Vlce-Präsident. Franz Ritter v. Iaksmini, k. k. Gubermal-Secretar, als Referent. Verordnung desk. k. Hofknegsrathes an sämmtliche Militär-General-Commanden^ das Genie-Hauptamt, Artillerie-Hauvtzeugamt, Truppen-Corps-Commands in Neapel, Marme-Ober-Csmmando, Festungs-Eommando in Malnz^ an den General-Quartiermeisierstab und an das aZgenmne Military AppeLütions - Gericht. Wom'^ der allgemeine Verboth erneuert wird, wornsch allen verwaltenden und verrechnenden Militärbehörden umerssgt »st, Anleihen an baren Geldern eder Naturalien für Rechnung des Aerars von Pnvaten aufzunehmen. Dn Hofknegsduchhültung hat angezeigt : sie habe aus den ihr zugekommenen Rechnungen der Militär-Verpftegsmagazme der vergangenen Jähre »ahss genommen, haß Msgazins-Rechnungsführer m öftsren Fällen, wo wegen Unzu^ — 2HZ2 — läßlichkeitdes Cassa-Verlages die current?« Auslagen nicht bessritten we^dkn konm ten, ohne Vorwissen und Genehmigung der ^ermessenden General-Eommanden, Gelder oon Privaten auf Rechnung des Aergrs entlehnt HZben. Da der Verboth'allgemein für alls verwaltenden und verrechnenden Ciml-und Militär-Behörden besteht, beyZUnzulangllchkett der Cassa-Barschaft, zur Bestreitung der vorkommenden Auslagen, wenn sie auch noch so dringend waren, Darlehen von Privat-Parteyen aufzunehmen, oder aus eigenem Vermögen d>r ihrer Verwaltung anvertrauten Aersrisl'Cassa Vorschüsse zu leisten ; so muß auch dieser Grundsatz bey den Militär? Verpftegs - Magazinen , so wie übcrhIupt bey den Mllitär-Verwaltuugss und Verrechnungs ^ Unierbehörden , um so strenger gehandhabt werden, als eme Abweichung von dttser Vorschrift sich aus mehreren Rücksichten als bedenklich darstellet. Bey der m ruhigen Frledenszeiten und unter gi^^N.hen Un":.:ndcn bs-stehenden Fürsorge^ daß alle Mtlicar-Cassen für ihre zuge-c,^^-:'. ^^.^s-^ssz siets mit einem angemessenen Verlagsvo-sorun^e bedc.'ki w^^,., ra-^n odnehln eine Verlegenheit an den erforderlichen Geldmur:!n nlch: e'.:'l:.':in ; s.'^.bst in dem Falle, wenn durch einen zufasigen Aufenrhslt die Gklo-Nl.ncsien u:n eine, hoch-fiens zwey Wochen später einlangen, (welche Fage üöcrhauyc l'.ur bächst selten Vorkommen können), kann sich doch in der vorgeschrlebencn n^nachlichen Ni^-tigkeitspstege deßhalb kzme Störung oder Hemmung crgcd?n, vo^l die uon d?m Vorausgegangenen Monathe erübrigten Cassa, Vorraibe jeden Fa3s zu'- Deürc;-tung der kleinern, tagllch oder wöchentlich oorkommentzei kleinen Pcr'^nal- und Arbeits-Lohnzahlungen hinreichen ; we mir den Ml!ttär.V-r^"ltllN^n und Verrechnungen in uertrassmäßlgem Verkehre stehenden Pa^tt)k^cn abcr für :hre, nach der Abrechnung entfallende, größere FortzkcunZsgebahr cisi^wnlen mit den von d?n verwaltenden untz verrechnende« Ind'.vlduen ausgefertigten und zur gneßkchen Gültigkett stets von tzem Eonirogor dieser Verrechnung mügeferngr seyn müssen-, den Schuldscheinen versichert werden können und sollen, . So wie nun unter den vorsngeführren Umstanden jede Entlehnung an ba« ren Geldern vonPrivaten gusdrückllch und unbedingt verbothen blslbt,so erstreckt sich auch dieses Verboth auf alle Gelder-Entlehnungen von anderen ararischcn kassen, oder Kreis-, Csmttsts?, Delegations- oder Herrschafts-Aemtern und auf slle Entlehnung an Naturalien und Materialien bey Prwalen odZr bey andern Staatsamtern. ^ Nur für die Ungarischen Provinzen und für Siebenbürgen sind, im Eins vernehmen nut den beyden Hofkanzleyen,ausnahmsweise für zwey Falle, folgende, vorgehendes Verboth aufrecht echattnde Abhülfen' gestattet worden; wenn nähmlich durch Brand otzer Ueberschwemmungs'n emes Quartier-Ortes unö der daselbst gesammelten Vorrathe/ ßder durch vötzlliche. Militär-Dislocations^Aen-dtkungen ein Mgngel an den ordentlichen Fürsorgen und Vorbereltunaen entsteht. Nur in diesen ausgtnommenen Fallen haben die betreffenden Mlluärbchör? den und'darnach auch derletzrbenannten Provinzen, m einem vsn den Militär«- Commandanten des Ortes, von dem Magazins-EsntrMor und Rßchnungsfützrsr gefertigten Ansuchen/ yon den Eomita- ten, ode<- wenn der Sitz desselben nicht im Orts, dann auch die schnelle Com-mumcauon mtt dieser Behörde gehindert ware, von den nächsten Herrschafts-ämrern oder auch Magistraten die elnstwellige Aushülfe an den Bedürfnissen bis das General-Commando m,t der Landesstelle d,e neuen Einleitungen getroffen hac, eben ss anzusuchen,^w:e für ähnliche, in Kriegszetten eintretende, plötzliche Erfordern-.sse d;e gleiche Hülfe :m Wege der Requisition gegen Vergütung der zu berechnenden Beköstigung statmrt und vorgeschrieben ist. Auf einseitige Zuschriften des Verlege-Magazms - Necknungsführtrs oder kontrollors und ohne ein derky Eommlsswnal,Ansuchen werden und dürfen solche Vorschußaushülfm nicht erfolgt werden. Es muß jedoch von einem jeden solchen Falle dem vorgesetzten General-Com-Wands gleich an der Dtelle die Anzeige erssatret werden. D«mlt aber auch für die auf diesem Wege von d?n Landes-Autoritäten er-langnn Hülfen, welche vsn den Militär- und Comitats-Behorden gegen bey-derseittg vorgeseyre Landesstellen genau nachzuweisen sind, die gehörige Berichtigung opns Verzug geleister, und d:e vokgkschrlebkne Rechnungsnchl'.gkcit der verfallenden Mllltär-Branchcn hergestellt werden könne, haben kfttere üb.r die em-rfangenen baren Gelder jedes Mahl eine auf die betreffende Kriegs-Cassa lautende Verlags-Quutung auszustellen, gegen welche die den Vorschuß geleistete Eos mitars- oder sonstige Landes- odc,r Caweral« Easse den Rückersay anzusprechen, und jedes Mahl ßlnch an der Stelle zu empfangen hat ; die Aushülsen an Na-luraUcn und Materialien aber sind den Conntalen otzer herrschaftllchsn Aemtern oder Magmraten auf hle sonst gewöhnliche Art zu receplssiren und unter Zule-yung der eltlzuziehenden Gegenscheine in der Rechnung intermmal zu beempfan-gen, his auch hierfür d,e von den Landersteüen auszumtttclnde Vergütung in Geld gelnsitt, und sonach die vollständige Rechnungsrzchligkett hcrgeMt werden ksnn In den Italienischen, in den Deutschen Provinzen und in Galizien hat aber selbst dle vorangeführte Ausnahme oon dem hiermit erneuerten Verbothe aller An« le'.hen nicht Statt zu sinden, nachdem durch dss Cncural-Rescnpt ^. ?sr. 6Zg vom 7. Februar 1824, im Einvernehmen nut der k. k. Hofkanzley, ststulrt lst, daß und wie in Fallen, wo die Pachter zur Subm-rendlrunZ mcht aufzubringen sind, und auch die Abhülfe durch den Handemkauf n,cht möglich lst, die Fnrwr-ge mittelst der im Einvernehmen mit den Krezsämtern oder "Delegationen einzuleitenden Submmistrirung für die Zwischenzeit zu treffen sey, bis die Sicherstes lung der Erforderniß in der systtmisirten Art erzielet werden lgnn. Das General-Commando hat also hiernach die gtsamnuen unterstehenden Bts Horden zur künftigen genauen Nachachtung anzuweisen, wobey demselben ubris gens eröffnet wird, daß die gegenwärtige Vorschrift auch den sämmtlichen Höft k«nz!eyen mit dem Ersuchen und zu dem Ende bekannt gegeben worden ist, dsmit einer Seits das erneuerte Verboth, wornach es allen verwaltenden und verrech-nenden Mtlltar-Behörden untersagt ist, Anleihen an barem Gelde oder NatM ralien für Rechnung des Aerars von Privaten aufzunehmen^ durch die bttreffem den politischen Behörden zur Verwahrung gegen jeden Nachthnl/ der aus dn — 2434 " Nichtrückweifung solcher Anleihensansprüche für Privste^oder Amtsbehörden ent-stehZn kann, mit eigenen Patenten publlclrt, ünderer ^Veus aber auch die Eo-mitats- und Jurisdictions-Behörden in Ungarn und Slcbenbürgen angewiesen werden, dem Militär die in drmgenden NschfaLen erforderlichen Hülfen, unter Beobachtung der dießfalls vorgeschriebenen Sicherheitsmaßregeln, willfährig zu leisten. Wien dsn 24. September 1826. Friedrich Aaver Prinz zu Hohsnzollöm-Hechingen, General der savallerte und Hofkriegsraths-Präsident. Joseph Freyherr von Stipsicz, ^ General der Eavallerie und Hofkriegsrsths-Vice?Präsident. Stadt- und landrechtliche Verlautbarungen. Z« 1Z29. (1) Nr. 7661. Von dem k. k. Gtüdt- und Landrechte in Kram wird snmit bekannt gemacht t Cs sey über das Gesuch des Magistrates der landesfärstllchen Hauptstadt Laibach, unter Vertretung des Dr. Maximilian Wurzbach , m dle Ausfertigung der Amortisations-Edicts rücksichtlich der nachstehenden, «ngebllch in Verlust gerathenen Urkunden , als: 2) der über die von der Supp - Kosarie« Gült ^i-a äominieali mit i^g ss. ig l)4 kr., und pro t-usriaM mtt 408 ft. 46 U4 kr. von der kapltlischen Gült ^i-o slomiuiQäü Mlt 24 fi. ^3 kr., pro lugücali mit 16Z st. 5i i)^ kr., von der commendlschen Gült mit 84 st. 19 2)4 kr., 5,1-0 1-^^11 ^>l st. 48 kr. im Jahre 1807 gegebenem Darlehen unter 11. Februar 1607 ^rr. 76 ausgestellten 6 Ha Darlehensscheme; I)) des über das uon der kspttlischen Gült im Jahre 1809 pro rnzneali an hie Landes 5 Operations Caffe «bgeführte Darlehen pr.' 162 st. 5i ^4 kr., untermIb. October 3809,Nr. 1170ausgefertigtenDarlehensschemeß; dann 0) der über die von der Hauptstadt Lsibach im Jahre 1607 pla aoliunicZli mit 1172 st. 22 1^4 kr. und pra rnsÜQäN Vtt 5^54 st. 67 kr. gegebenen Darlehen unterm 20. August 1807/ sud ^.rt,. io3 ausgestellten 6 Ha Dar« lehensscheine gewilllget^ worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte Darlehensfcheine g^s was iMtmr für ememMchtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe bin« nen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen vor diesem k. k. Dtadt- undLsndrechte sogewiß anzumelden und anhängig zu^mach-n, als ,m Widrigen auf weittres Anlangen des heutigen Bittstellers die obgedachten Dar, leh^nsschelne nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, kraft - und wirkungslos erklärt werden würden. Von dem k. k, Statztk und Lgndrechte in Kram. kaibach am 6, Decemb. 1626. Gubernial-Verlautbarungeu. Z. i5oZ. Veränßerungs - Ankündigung. —'' ^ ^<^ St. G. V. Der im Znaimer Kreise liegenden Religionsfonds-Herrschast Brück, sammt' dazu gehörigen Gütern Taßwitz St. Klara und Altschallersdorf. (2) Von der k. k- mähr. sckles. Staatsgüter-Veraußerungscom mission wird biemit kund gemackt, daß die obbemerkte, nächst Znaim an der Taya gelegene Religionsfondshcrrsckaft^ruck, mit Inbegriffdes ehemahligen Expra« monstratenser-Klostergebauoes, dann der vereinigten Güter Altschallersdorf und Taßwitz St. Klara, am 2. Jänner 1627 Vormittags um 9 Uhr in dem k. k. Gouvernementsgebaude zn Brunn, mit Vorbehalt der höchsten Gs-nehmig ung, im Wege der öffentlichen Versteigerung werde veraußett werden. Der Ausrufspreis dieser Herrschaft, mitEmrechnung der obbemelosten, dazu gehörigen Realjtaten- beträgt i8v«oo fi., sage: Einmahlhundert Achtzig Tausend Gulven Con venti 0 n s m ü n z e. Znr Herrschaft Brück gehörsn ;H Ortschaften und zwey Antheile, als: der Markt Nausenbruck und die Dörfer Edlspitz, Odlas,Pumlitz, Essekle, Teßwitz, Taßwitz Brucker Seits, Gurwitz, Dörflitz, Urbau, Kallendorf. Baumöhl, der Ort Brück und die Colome Gerstenftld, dann der Marktantheil Schattau von io Häusern un5 der Dorfsantheil Kleintajax mit 7 Häusern., Alle diese Ortschaften und Antheile find bis auf das einzige DorfBaums öhl ganz arrondirt, und zählkn eine Bevölkerung von 6269 Seelen. Die zum Gute Taßwitz St. Klara gehörigen 3 Rusiicalgemeinden, als: Taßwitz,Stuppefchitz uno. Wairowitz hingegen liegen für sich abgesondert/ uno fassen eine Bevölkerung von i3ä3 Seelen. Das KutAltschallersdorf aber bestehet nur aus einem Antheile des zum Stadt Inaimer Untergut gehörigen Dorfes gleichen Nahmens,- von 4 Nummern und Zä. Seelen. Durch, die Einführung des Rsdotabolitions- und Grundzerstückungs--systems sind die vorhin bestandenen Natural- der Unterthanen ganz aufgelöst/ und in eine standhafte Geldreluition-Ve^ wandelt worden, woran mit Inbegriff der vereinigten Güter Taßwitz St. Klara und Altschallersdorf nachstshendeBezüge in die obrigkeitlichen Renten einstießen, und zwar:: ,) an Urbarialgadetr 122 z fl. Z z^ kr. W. W- 1,) - Robotreluttlow ^ .^ 10066 fl. 56 kr.' e) - Erbarunbzinsen vow emphi- , V teutisch verlassenen Meisrhofsgruno-stücken/ dann Gärten und Huthweidm 65?2 fi. 26 2^4 kn (Zur Beyl. Nr- 102 0, 22. Dec. LZss.) B — 2436 — ä) an emphiteutischen Zinsen von Mahlmühlm - - - . - 43lg fi. 2.5 kr. e) detto von Wirthshäusern 1016 fi. t) detto von Branntweinhäusern ioc> fi. 3) detto von Schmieden 12 si. b) Zinsen von obrigkeitlichen Häusern 24 fi. 5o kr. i) an Weinschankszins ? « 45 fi. ^) an Haus- und Robotbefreyungs-zins von neu erbauten Häusern 86Z fi. 59 kr. nebst 481 Fußrobotstagen, dann entweder, in Natura zu leisten, oder 20 kr. pr. Tag in die Renten zu bezahlen --.--- 2'5 Tage Y an Zins von Weinkellern, Preßhau-sern, Scheuern, Schöpfen und Stallungen ^Z fi. 4, ^ m) an Zehentreluition von fremden Dominien - - - - 6Z2 ss. Z4 Z^ x^ n) an Zinsen von fremden Ortschaften 255 fi. »i 3^4 kr. O) an Bleichzins - - - - 22 fl.--------— p) an Naturalkörnerschüttungen nähmlich Weihen -----.. ^ Metzen - Korn - - - , - - - i?o5i8 . - Gerste ------- 96 '- und Hafer -------- i6l U8 - Dagegen hat die Herrschaft Brück und das Gut Taßwitz Sr. Klar« an Zins von fremden Besitzungen und anderweitiger Reluition jährlich s « - 21 fi. 5 kr. und an Gersis -------- 5 Metzen zu entrichten. Weiters bezieht die Obrigkeit Brück von statusmäßigen und zeitlich verpachteten Grundstücken, dann sonstigen Realitäten und Gefallen an Zinsen, als: l>) detto von Gewerbschaften - - - 86 fl. 20 kr. W. W. nebst 169 Natural- Handrobotstagen. Endlich <^) von verschiedenen concession«!! B - - 4 st. C-^M. und -------- ^7 fl. ^0 kr. W. W. An grundunterthänigen Schuldigkeiten haben ferners die Gemeinden Eolspitz, Oblas, Pumlitz, Essekle, Teßwiy, sowohl Brucker als St. Kla-risserseits, Rausenbruck, Dörflitz, Urbau, KaSenoorf und Baumöhl von ihren Rustiealbesitzungen, dann die Colonie Gersienfeld und die Dominicalisten in Stuppeschitz und Wairowitz von allen Feldfrüchten den Zehent im Gesiröhe, und von den Weingärten den Weinmasch-Zehent, die Rusti-calbesitzer in Stuppeschitz und Wair owitz aber den Getreidzehent nur von den-Hauptfrucktgattungen, nabmlick: Weihen, Korn, Gersie und H^ber, endlich die Besitzer der zerstückten Kleintajaxer Meierhoftgrundstücke von ihren Feldfrückten ohne Unterschied den Zehent der Obrigkeit zu entrichten/ nur sind hievon die zerstückten obrigkeitlichen Felder von den Meierhöfen zu Brück, Teßwitz, Taßwitz und Nausendruck, dann jene Grundstücke ausgenommen, welche entweder den auswärtigen Herrschaften in diesen Gemeindbezirken zugehören,oder von welchen die soeben bemeldetenHerrschaften, dann die betreffenden Pfsrrer den Zehent zu Rechte haben. B, ' — 2^33 — Dagegen sind auch zum Theil fremdderrschaftlichs Unterthanen ausdsn Gemeinden Schattau, Gnadlersdorf uno Kleintajax zur Herrschaft Ioßlo-witz, dann aus Kaioling zur Herrschaft PoltenberZ, enollch aus den zum Znaimer Untergute gehörigen Gemeinden Alt-und Neuschallersdorf, dann aus der Stadt Znaim den nähmlichen Zehent der Herrschaft Brück abzu-. reichen schuldig, nur wirZ dieser Natural-Zehent in den Gemeinden Alt-und Neuschatlersdorf größtentheils im Gelde von dem Znamer.Untergute mit jährlichen 571 fl 53-^4 kr., dann so auch von der Herrschaft Ioßlo« witz der Zshent von der bey Rausenbruck gelegenen sogenannten Schüssel-und Lämmerweide mit jahrlichen - - 60 fi. 36 !.i4 kr. W. W. andieBrncker obrigkeitlichen Renten vertragsmäßig re!uirt,was zusammen den oben bud In. N. aufgeführten Betrag von 63Z si. 34 ^4 kr. W. W. bestellt. Für die ^lahre i3?Z, 1^24 und l3Z5 wurde von den Zehentholden der Gemeinden Urbau,Kallendorf,Kleintajax, Gerstenfeld, Taßwitz/Dörfiitz, Rausenbruck, Oblas, Pumlitz und Essekle der Getreidzchent gegen eine fixe Natural-Körnerschüttung, und zwar mit jährlichen io56 Metzen 204^8 MaßlWeitzeN/ 35-6Metzen26 i^jSMaßlKorn, 12,7 Metzen 27 iDMaßl Gersten, und Z420 Metzen 2i ^s6 Maß! Haber reluirt, welche zeitweilige Rsluition für die „weitere Folge noch in der Verhandlung stehet, und daher solche der getroffenen Vorsehung gemäß von dem Herrn Käufer der Hers-schaft Brück nach Gutbefund sogleich aufgehoben, uno sofort derNatural-zehent im Geströhe auf dem Felde, wie vorhin wieder abgenommen werden kann, wie dieß auch im Lsufe des Militarjahres «826, mit Ausnahme dreyer Gemeinden, welche der neuerlichen Zehentrelumon mit jährlichen Zo3 Metzen 29 Maßl Weihen, 727 Metzen 22 Maßl Korn, 261 Metzen 2« Maßl Gerste, und 7:7 Wetzen ,1 Maßl Haber bereits .beygetreten find, gs-fchehen ist. Wus es aber die übrigen, der dießfaMgen Zehentreluition nicht beygs-bretenen Gemeinden, als: Alt- und NsuschKllersdorf,Kaidling, Gnadlers^ dorf, Edlfpiy, Teßwitz, Stuppkschitz, Baumöhl, und Znaimer Stadtgs-birge anbelangt, so hat der Natural-Getreidzehent bey diesen Gemeinden im Durchschnitte der besagten Jahre 1Z20, 1824 und 1625 an Weihen - - ? - - - « 3Z Schock i Garbe - Korn - - - - « e - 87 - 19 - - Gerste - - - - - - -g-iriiZ- nnd Haber - - - - - - - Z3 - 48 ' - Der Weinzehent hingegen von sämmtlichen zur Herrschaft Brück und den zugetheilten Gütern zebentbaren Gemeinden in den Jahren 182I, 1824 und!325 durchschnittsmaßjZ, jährlich - s ? - 5i2 Eimer. — 243 9 — und bey besseren Weinjahren, als: !6iQ - - - - - i553 Eimer i3i^ ----- 2572 - rein gepreßten Weines betragen. Nebstbep sind die Unterthanen der Herrschaft Brück und des Gutes Taßwitz St. Klara rodytabolitionsmäßig verpflichtet, folgende Lohnarbeiten der Obrigkeit theils gegen Bezahlung, theils unentgeldlich zu leisten, als: i. Die Gemeinde Baumöhl. a) an Brennbolzschlagen gegen Bezahlung a 16 kr. pr. Klafter harten, und a i2 kr. pr. Klafter weichen Holzes jährlich 274 2^4 Klafter, d) Bauholz und Bretklötzerfallen gegen 12 kr. pr.'Tag durch 5; Tage, «) beym Fischen gegen Bezahlung a 15 kr. pr. Tag i5 Tage zu verrichten, und ä) an Scheiterholz aus dem Baumöhler Walde nach Znaim oderBruck gegen Bezahlung 2 1 fi. W. W. pr. Klafter zuzuführen - 60 Klafter. 2. Die Gemeinde Dörflttz bey Absischung des dortigen Teuches, und Ablösung der Weingarten, und zwar «) jeder der besiehenden 20 Dreyviertler 3 Zug-, und h jeder Viertler, 3 an der Zahl, , Hanotag unentgeldlich zu leisten. 3. Die Gemeinden Urbau , Kleintajax, Kallendorf, Rausenbruck, Gurwitz, Taßwitz Brucker- und Taßwitz St. Klarisserseits Z) an Zehentgetreids im Gesiröhs gegen einen Lohn a 3o kr. pr. Gchock von allen zehentbarcn Gemeinden in die obrigkeitlichen Scheuern zu Taßwitz, ^eßwltz, uno Brück einzuführen 766 Schock und K) an Weinmaschzehent 23 kr. pr. Eimer in die obrigkeitlichen Keller zu Brück uno Edlspitz aus Zen zehentbaren Weingarten zuzuführen jährlich 2/34 Eimer. ^.DieGemeindeBaumöhl u nd Dörfliz hingegen haben ihren Getreid-und Wein-Zehent, und so auch 5. DieGemeinden Stuppeschitz undWairowitz Y ihren Körner- und allenfalligen Weinmaschzehent unentgeldlich, dann K) letztere zwey Gemeinden noch auf eine Distanz von 3 Meilen gegen Bezahlung 21 fl. 2o kr. pr. Klafter, 63 Klafter Brennholz beyzusühren. Außerdem ist s.die Gemeinde Wairowitz verbunden Y an Bier von Hövnitz nach Wairowitz jähxlich 10 Fassn und IN) an Wein von Znaim und Hödnitz nach Wairowl'tz sammt leerem Geschirr zurück, durch 5 Tags zu führen, endlich und 7. haben die Gemeinden der Herrschaft Brück dann dsr zugetheilten Güter Mschallersdorf und Taßwitz St. Klara bey abhaltenden Treibjag-den jährlich 1098 Tage unentgsldlich zu verrichten, doch können die Unterthanen, wenn diese Schuldigkeiten in ein oder dem anoeren Jahre von der Obrigkeit nicht benöthiget werden sollten, weder zu einer nachtraqli-chsn Abstattung oder Reluition derselben, noch zu anderweitigsn Arbeiten und Verrichtungen an deren Statt verhalten werden. An Dominicalreckten stehet der Obrigkeit 2) die Verwaltung des Iustizwesens, die Ausübung des adelich-« Richteramtss, und die Führung der Grundbücher gegen Bezug der gese^ lichen Taxen, und ^ d) der Bezug des Laudemiums von emvhiteutisch verkauften obriakeit-lichen Realitäten, als: Mahlmühlen, Wirthshäusern, Schmieden, Waane-rcyen, Bier-und Branntweinhäusern, Meierhofs- und sonstigsn abver-kauften Gebäuden :c. :c. bey eintretenden BesitzveränderunZen zu s und 10 pr. Ct. zu. Auch hat dieselbe c) seit undenklichen Zeiten, und bis zum Jahre 1814 von allen unter-thanigm in dem Herrschaft Brucker Gebiethe gelegenen Realitäten das Lau-demium, und zwar von Bauernhäusern mit Z kr. und von FreygrundOcken mit 2 M kr. von jedem mährischen Thaler « 1 fl. io kr., in Besitzverände-rungs- und in Sterbfallen auch das Hloi-mzn.nn mit 4 kr. Von einem mäh-rischen Thaler privilegienmaßlg bezogen, wel.o letztere Bezüge und Laude' mialrechte nunmehr jedoch der Obrigkeit Brück auf dem politischen Wcaz abgesprochen worden, und dermahl auf dem Rechtswege anhängig sind In eigener Regis besitzet die Obrigkeit gegenwärtig nur 2s Metzen Wiesen in dem trocken gelegten Dörflitzer Teuche zur Erzeugung des nöthi-gen Heufutters für die obrigkeitlichen Pferde, dann 3 Metzen Weingarten ob dem Schloßberge bey Brück; die übrnen noch vorhandenen obriakeit-lichen Grundstücke, als bey der Herrschaft Brück Aeckem mit - - - - 19z Mtzen 20 Z^ Maßl ' Meftn - - - - - 60 - 25 2w - Gärttn - - - - - 22 - zg2l3 - und Teuchen - - - - 14 - 21 M - Dann bey dem Gute Taßwitz St. Klara: Aeckern mit ^ - - - - - - ^ Metzen 2 Maßeln uno Teuchgrunden mit - - - - 2 Metzen ,8 l»2 Maßeln aber sind gegen die vorwärts snb ^ r und « aufgsführten Zinse'theils zeit-Uch verpachtet, theils in statusmaßigsn Genuß dsr Beamten und des Forss-personals überlassen. ^ Die obrigkeitlichen Waldungen betragen nach der geometrischen Vermessung bey der Herrschaft Brück 2067 Joch Z18 5j6 Quadrat »Klafter, sind in zwey Reviere eingetheilt, uno bestehen theils aus Laub- theils aus Nadelholze ; das auf dem Gute Taßwitz St. Klara bey Stuppeschitz gelegene obrigkeitliche Waldl hingegen befaßt eine Area von 92 Joch 2Z6 W Oua-drat-Klafter, und bestehet größtentheils aus Nadelholze. Die Jagdbarkeit, in deren Ausübung die Herrschaft Brück innerhalb ihres Herrschafts-Bezirkes, und so auch aufdem Gute Taßwitz St. Klara ganz allein bestellt ist, wird von derselben gegenwärtig nur in der Essekler und Baumöhler Revier, dann bey der Marktgemeinde Rauftnbruck und einem Antheile oießseits der Taja von derTaßwitzer und Mrwitzer Feldrevier in eigener Regie benützet, in den übrigen Feldrevieren, und so auch in dem Stuppeschitzer obrigkeitlichen Waldl hingegen ist die Jagdbarkeit gegen den oben 3nd 2. ersichtlichen Zins verpachtet, deren Pachtzeit jedoch größtentheils mit Enoe October 5827 ausgehet. Der obrigkeitliche Viehstand besteht nur in sechs Stück Pferden, wovon ein Paar nach der, der Obrigkeit obliegenden Verbindlichkeit, zur Verrichtung der Kranken- und sonstigen kirchlichen Functions-Fuhren bey sieben nach Brück eingepfarrten Gemeinden, von welchen sie dagegen denZe-HM bezieht/ größtentheils verwendet und unterhalten werden muß. An obrigkeitlichen Gebäuden befinden sich in looa Brück: a) Das ehemahlige Prämonstracenstr-Klostergebaude, aus drey Fron-tsn und zwey Stockwerken, sammt der fürgewesenen Binder- und Tisch-lerey, dann der sogenannten Wächters-Wohnung, wobey sich zugleich ein großer, mit zwey Lusthausern, einem Wasserbrunn und einer Skarpenmauer versehener Garten, dann ein kleiner in dem Hofplatze an der Kirche gelegener Obstgarten befindet. ii) Das aus zwey Stockwerken bestehende Schloß- oder Amts-Gebäude, nebst mehreren anderen Nebengebäuden, Stallungen, Geschirr- und Futter-Kammern, Wagenschopfe, Wirthschaftsgeräthschaften- undBau-holz.Depositorien, Burggrafen- und Holz-Gewölbern, Vor- und Weinkellern, sammt einem aus zwey Abtheilungen bestehenden Preßhaust, der Binderwerkstatt und Kellergeräthschaften-Depot. «) Vor dem Schloßgebaude befindet sich die obrigkeitliche Traitene, dann ein von den Pfarrcaplanen bewohntes Gebäude sammt Gärtchen für dieselben. 6) Unterhalb des Sckloßgsbäudes nächst der Brucker Mühle die aus der ehemahligen Gärtnerswohnung adoptirte Grundbuchsverwalters-Wohnung und der mit einerMauer umfaßte obrigkeitliche Obstgarten, welcher M im Umfange 23o Klafter mißt. e) Hinter dem Dorfe Altschallersdorf dis mit drey Tennen versehene obrigkeitliche Zehentscheuer und die Scheuerwächters-Wohnung, dann vsr diesem Dorfe der aus 3 Abtheilungen besiehende obrigkeitliche Schüttkasien. l) In dem Dorfe Edlspitz ein Preßhaus sammt zwey Weinkellern. Z) In dem Dorfe Kleinkeßwitz eine obrigkeitliche Zehentscheuer, dann ein Ziegelofen sammt Schöpfe uno Zieglerswohnung d) In dem Dorfe Taßwitz eine gleichmäßige Scheuer, dann ein aus zwey Abtheilungen bestehender Schüttkasten, eine Drabenswohmmg, sammt Keller undGeräthschaftmschopfe, endlich einPferdestall aufvierPftrve Ferner i) in dem Dorfe Effekle und Bamnöhl, die obrigkeitlichen Jägerhäuser sammt Waidjungswohnungen undKühstallungen, dann letzteren Orts noch em Pferdestall auf vier Pferde, und Milchkellern. Endlich ^) die Mühlwerke, Brücken - und Wasserwedren, welche die Obrigkeit Brück conttattmäßig theils allein, und theils gemeinschaftlich zu untc?« halten hat, bey den Mahlmühlen zu Brück, Essekle, Taßwitz, Neßlowiy und Altschallersdorf, dann die l^^ee-Brücke bey der Gemeinde Kallendorf. Von den auf der Herrschaft Brück haftenden Patronaten zu Taßwitz, Urbau> Rausenbruck, Kallendorf, Schattau undKlosterbruck, dann bey St. Nikolai in Znaim, ferner zu Klemtajar, Gnadlersdorf, Kaioling und Wühlfrauen gehen btoß die Patronatsrechte von den Pfarreyen sammt Kirchen undSchulen in Taßwitz, Urbau undKlosierbruck, dann von der Localie sammt Kirche undSchule in Rausenbruck, endlich von ver Filialkirche und Schule in Kallenoorf mit aäen Rechren und Verbindlichkeiten an den Käufer über^ von der Pfarre zu Schattau, dann von den außer dem Gebiethe der Herrschaft Brück liegendenPftünden^ nähmlich von derPfarp-Arche St. Nikolai in der Stadt Znaim und zu Kleintajax, ftrners von den Localien zu Gnadlersdorf, Kaidling und Mühlfrauen bleiben hingegen die Patronatsrechte dem ReligionsfoZde vorbehalten. Endlich stehet dieSteuerausgleichunZ mitoen Emphitcuten sowohl bey der Herrschaft Brück, als den mit selber vereinigten Gütern für das Künftige und Berfiossene noch in derBerhandlung> welche für die verfloffeneZeit von Seite der Cameral-Verwalcung bloß für sich noch ausgetragen werden wird Dle wesentlichsten Verkaufsbedingnisse sind folgende, als: itens. WirdzurLicitation, mit Ausnahme der Iftaeliten, Jedermann zugelassen, der Hiertandes Realitäten zu besitzen fähig ist. Denjenigen, welcks in der Regel nicht landtafelfähig sind, kommt, wtnn sie die fraglicheRetigionsfondsherrschaftBruck sammt den einverleib-^ ten Gütern Altschallersdorf und.Taßwitz St. Clara erstehen, die Nachsicht der Landtafelfähigkeit für sich und ihre Leibeserbm in absteigender gerader Linie zu statten. 2ttNs. , — 2/z_s3 — 2tens. Wcr an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den zehnten Theil des Auscufspreises mit 16,000 fi. Conventionsmünze gleich vor der Licitation zu Handen der k. k. Staatsgüter-Veraußerungscommission, entweder bar, oder in öffentlichen, auf Metallmünze und aufden Ueberbrin-ger lautenden Staatspapieren nach ihrem cursmäßigen Werths zu erlegen, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von dem k. Fiscalamte geprüfte und bewahrt gefundene Sichersteliungsacte beyzubringen. Ztens. Wenn Jemand bey der Versteigerung für einen Dritten licitiren will, so i i er schuldig, sich mit einer rechtsförmiss für diesen Act ausgestellten und gehörig legalisirten Vollmacht seines (^mminenten vorher auszuweisen. 4tens. Der Ersteher der Herrschaft hat das Drittheil des Kaufschillings vier Wochen nach erfolgter Genehmigung des Kaufes noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die verbleibenden zwey Dritt-Theile aber kann er M gen dem, daß sie auf der erkauften Herrschaft sammt dazu gehörigen Gütern in erster Priorität versichert, und mit jährlichen Fünf vom Hundert in ^ Conventionsmünze und in halbjahrigen Raten verzinset werden, binnen fünf Jahren, vom Tage der Uebergabe gerechnet, mit Fünf gleichen jahrlichen Ratenzahlungen abtragen. Die übrigen Verkaufsbedingungen werden bey der Licitation bekannt gemacht werden, und können auch früher nebst der ausführlichen Gutsbeschreibung und den zur Würdigung des Ertrags dienenden Ausweisen bey der mähr. schles. Staatsgüter-Administration taglich in Brunn eingesehen,so wie die Herrschaft selbst in Augenschein genommen werden. Brunn am li. November 182Z. Von der k. k. mähnsch-schlesischen Staatsgüter-Veraußerungs-Commission. Anton Friedrich Graf von Mittrowsky, Gouverneur von Mähren und Schlesien. Franz Graf vo^n KlebelsberZ, Gubermal-Vicepräswent. Anton Schöfsr, k. k. M. S. Gubernigtrath. Z. 1627, Verlautbarung. Nr. 18947 "(Z) Es ist dermahlen das, von einem Unbekannten für einen armen Studierenden aus der Gegend Pleterjach gestiftete Stipendium, im jahrl. Ertrage pr. 7 st. 48 2j4 kr. E M. erlediget. (Zur Beyl.Nr. io2d. 22. Dec. 626.) x — 2ä44 "- . Jene Studierende, welche dieses Stipendium zu erhalten wünschen, haben ihre mit dem Taufscheine, den ^tuvienjeugmssen von den letzten 2 Semestern, Vann Armuths- und Impfungs-Zeugnissen belegten Gesuche bis i5. Jänner 5827 bey dieser Landesstelle einzureichen. Vom k. k. illyr. Gubernium. Laibach am 7. December, ;626. Z. i5Z6. Concurs - Verlautbarung 2a Nr. 2/^10!. für die im Küstenlände, tm Istrzaner Kreise, erledigte Bezirks-Commiffärs- und Bejirksrlchtersstelle in Buje. (3) Von dem k. k. küstenlündlschen Gubernw wird hlsrmit bekannt gemacht, daß >ie Bezirkscommiffars- und Bezirksrichtersstclle in Buje, mir welcher die Obliegenheit der Eantwns-Leistung usn 100a st. verbunden ist, mir dem jährlichen Gehalte von 600 st./ freyem Quartier und emem Rnsepauschale von 200 ft. zu besetzen sey. Diejenigen, welche diese erledigte Drellc zu erhalten wünschen, haben ihre Gesuche bis zum Zi. December l. I. bey dieser Landcsstelle einzureichen, und nebst Anführung chres Alters und Geburtsortes z.) die Zeugnisse über dis zurückgelegten vorgeschriebenen juridischen Studien beyzubringen; 2) die gemachte Justiz- und pslinsche Prüfung durch Vorlage der erhaltenen Wahlfahigkeits- Decrete zu. erweisen; Z) lhre usllksmmene Kennrniß der deurschen und vorzüglich der italienischen Sprache mit gehörigen Zeugnissen zu beurkunden; 4) über,hr untadelhafies moralisches und ftolmsches Betragen, und endlich b) über ihre bisherlgen Anstellungen sich geeignet auszuweisen. Vom k. k. küftenländtschen Gubernium. Lriest am 18. Nsoember 1826. Z. i5^3. V e r l a u t ö T r u n g Nr. 2Z5Zl. wegen Besetzung des n. kraincrischen Unterrichlsgelder-Btipendiums für höhere Bi!dungs?'Nstatten, im jährlichen ErrrsZ? yon ga si. M. M. (2) Es lst vermahlen das 11. krcunerlsche Uncerrichtßgcldsr-Ztipendium für höhere Bildungsanstalren, in dem jährlichen Ertrage von 60 ss. M. M. erlediget. Jene am hiesigen Lyceum DtudiercnVe, welche bteses Stipendium zu erhalten wünschen, hsben lhre mit dem Taufscheine, dem Dürftigketts- und öem Schulzeugnisse von den letzten zwey Zemestern/ dann 0cm Beweise über die überstan-denen Gchutzpocken versehenen Gesuche zuuerläffig bis 10. Jänner 1827 unmittelbar bey dieser Landesstel!e zu überreichen. Von dem k. k. illyr. kandes-Gubermum. Laibach am 7. December 1826. Aemtl 1 che Verlautbarung. Z. 1621. Bekanntmachung. (Z) ^ Da durch das am i3. Nooeckber d. I. erfolgte Ableben des Dr. Johann Größlng d>e Bedienftung elms stän3lschen Dlstrlcts-Physikers zu Wolfsberg im Klagenfurter Krem, mit dem Iahresgshalte von Vierhundert Gulden MelM-Münzs, wsyyn 22Q st. spstemmäZlg aus der kävnmerlsch- stäntztschen Domestzc^l- — ' 2hä5 — ' ^ Cassa, 200 fl. aber zu Folge allerhöchster Entschließung vom Z. März 1619/ Fahl I0,o3i aus dem Staatsschatze bestrltten werden ^ in Erledigung gekommen ist, so wnd dieß zu dem Ende htemit allgemein bekannt gemachr, damit alle Jene, welche dtese Physikatsbedlenstung zu erhalten wünschen und dazu geeignet sind, lhve mttden erforderlichen Zeugnissen über die erhaltene Docwrswürde, über ihre bis^ her geleisteten Dicnste und anderweitigen Eigenschaften'belegten Gesuche bmnen Sechs Wochen hlerorts einzureden n-lsscn mögen. Von der kärntnerisch Verordneren Srcsse zu Kl-agsnfurt am 2. Decerub. 1826. " ' "Vermischt^VVr l a U r"b^ar ungen. "^ > ^ H. i5Z2. (Zd icca l . Vor rufu ng. (3) Von der »-zirksobrigkeit der Herrfchaft Pössand im Neustädtler Kreise, werden nachbtnannte, von der letzten Reserve- Revision' ,m Monathe October d. I. als fiüchtig vocgömklkte und ohne Paß um^Wnd ws befindliche Reft'.V manner, als: Rahme der Reserve. t ^^^ ^ ^^.^^ ^^.^ ^^/ Flüchtlinge. - I ^ Jacob, rscte Joseph Rade Mitttrradenze 7 PöNand Neustadt! Kram PauI W^ri« ^Ukensthlag ^6 °". ' d... «°. Georg'PusHcg ZLan^dcrg i2g dto. dts. dts. hiemic aufgefordert, sich binnen 3 Monathen a Dato dieser Kundmachung sognriß bey tzieser Bez!rkvodrigkeir einzusinden, als sie wldligens nach Vetlsuf ditfer Frist nach den Gesetzen als Uebeltceter der Paß«, oder nach Umstanden der Austrandelungsvsr« schrifrcn depardelc werden würden. Bez. Obrigkeit Pölland den Z4. November 1L26. Z. t5Z4. L i c i t a t i s n Nr. 2421. B der Caspar Repina/schen hübe im WarNe Littay. (3) Vom Bezirksgerichte zu Eiltick/ clö A^HZndiungs« In?1anz nach Caspar Rtpina, gewesenen Hüdler zu Littay, wnd hlcmit bclcnnt glmsö t: Vs fco uuf mündUchts An« suchen der Witwe und des ihr beygegebenen V>uroimundes, dann der Hypothekar« Gläubiger, in die Feilbiethung der, zur löblichen Heilfchafl Meii-cil-erg dienstbaren, im Markte zu Littay liegenden, zum Verwsse des- secligcn Caspar Rcpina gihörigen, auf 3Zo st. 2o kr. gerichtlich geschätzten Hübe gnriMget, und zu Folge dcssen die Vllsteige« lungstagsahung auf den 2Z. December l. I. BslMUtags um ,0 Uhr im Martte zu Littao bestimmt worden. Das Wohnhaus steht in der Witte des Marktes Littay, ist ein Stock hoch, und empfiehlt sich wegen der vortheilhaften Lsge und guten Gleba der Grundstücke. Kauflustige werden demnach zu dieser Versteigerung mit dem Bemerken eingeladen, daß die Licttanonsbedingmsse sm Tage der Versteigerung werden bekannt gemacht, ton» nen aber auch vorläufig in der hiersrtigen Bezirtskanzlep eingesehen werben. Sittich am is. November 162s. Z. »523. ^ E d Nr. 17W. (3) Von dem Bezirksgerichte Reifmh wird hiermit assgemkm bekannt Ormockt.- Es ftp über Ansuchen der Maria WeßU von Psdklanz, in die neuerliche öffentliche Verfiel« °« 2446 — gerung der, dem Tlntcn Ilz, kaut 3icitationsvrotocoNddc?. 7. November ,820 um 453 ss, c. 3. c. erstandenen, früher dem Andreas Veßel von Giobel gehörigen, der perrsäaft Keifnitz sub Urb. Fol. 104a et li25 zinsbaren ij4 hübe und Mablmühle f^mmr Wcbn. und Wirthschaftsgedäuden, wegen nickt zugehaltener ersicn ZablunZsrate gcwiNic^et, und zur Vornahme derselben der Taq auf den 20. December d. I. Vormittag um 10 Uhr im Orte Globel mit dem^ Beysetze bestimmt worden, daß diese Realitäten, falls sie um den Ausrufsprcio pr. 453 fi. nicht an Mann gebracht werden Mien, an tiefem Tage auch unter demselben hintan gegeben werden würden. Bez. Gericht Rcifnih den i6. November 1626. Z. ;528. Kundmachung. (3) Von dem Bezirksgerichte der yerischaft Neudeg, vereint mit Thurn bey Gallenftem, wird hiemit kund gemacht: Es sey über Ansuchen des Theresia Orktfct iHen ^Pupp,llen< Curawrs Ignaz Feichtinger, in die FeUbiethung der, zu der Tberesia Orlitsch'swen Was« la gchmigcn, in Dodrava liegenden 5;6 Hübe, bestehend aus Äckern, Wiesen und Wal' düngen, dann Wohn« und W'.rthschaftsgcböuden, zum Vortheile der PuplNen gkwilli. get, und zur Vornahme dieser ßeiidinhung der 17. Jänner ,627 durch die gesetzlichen Stunden in Loco der Realität festgefetzt worden. Diese Realität ist für die Freunde unZ Liebhaber der Lanowirthschaft empfehlend, weil sie sich in Rücksicht ihrer Arrondirung als der Lage selbst einzig in ihrer Arr auszeichnet. Wozu die Kauflustigen am sbdestimmten Taae aä I^ocum der Realität zu erfchei« nen hiemit vorgeladen werden. Die dießiälligen sehr billigen Licitationsdedingnisse tön« Nen in der dießortigen AmtsfanzleV eingesehen werden. Neubeg den 2. December 1L26. 2. i5Z6. Licitations . Edict. (2) Vom Bezirksgerichte dsr Ttaatsherrfchaft Lack wird hiemit allgemein bekannt Ze« macht: Man habe üder Ansuchen des Joseph S-rz aus Novavaß, Bezirls Kräinburg, lvegen schuldigen 216 ft. sammt Nebenverdindlichkeiten, die executive FcNbiethung des dem Stephan Göhel gehörigen, in der Stadt Lack sub Haus «Nr. 20 liegenden, sammt Iugehör auf 56ö ft.genchtlich geschätzten hausts, einigen wenigen dabey befindlichen Fährnissen, im Schäßunqswerthe von 2! st. 14 kr. bewilliget, unV ^ur Vo.nähme drey Fci!« dieihungstagfatzungen: auf den 8. Jänner, 3. Februar und 8. März 1^27, jedesmahl m Loco der Realität von 9 bis 12 Nhr mu bem Besätze besti^int, daß^ nenn das Haus sammt Fährnissen bey d?r ersten und zweoten'Versteigerung nicht um ooer über d^n Schähwerth an Mann gebracht werden könnte, selde bey der dritten Hersteigc^ung auch unter dem Schätzwerthe hintan gegeben würde. Es werden daher die sämmtlichen Kauflustigen mit dem Beofahe verständiget, daß dis Acitationsbedingnisse sammt der Beschreldung der Realität tägnch in hiesiger Amts' kanzley eingesehen werden können. LaH am ». December 1626. Z. t5Z5. Einberufung ^2) des Reservemannss Anton Stamzer. Dem Anton Stamzer von Zhuschnavatz, Pfarr ObernZssenfuß, Rcsewemann, wel-cher verftossenen Sommer paßlos sich nack^Zroünen begeben hat, unZ nickt rückgetehrt ist, wird hi>nnt erinnert, dah er blnnen 6 Wochen und 5 Tagen sich fognrH vsr dle Bezirks-obrtgttlt stellen und seine G'ntweichung rechtfertigen solle, als rrttzngens gegen ihn nach WoM'rift der Gesetze vorgegangen werden wird.. Beznkssdrigknt Nässenfuß am »5- December RLZö. . - . , — 2447 "-" ©u&rrniaUSSerUutbarungeö. Z. 1Ö42. A V V I S 0. ad Nr. 242.55. (l) Con la m©rle del Dollor Andrea BoUi rimase vacante in questo Lice© di Zara la cattedra di Matcmalica pnra elementare., cui >>a annesso 1' annuo stipendio di fiorini 8oo; ed il diritio di aumento fmo a geo ed a lOoö fiorini giusla V anzianita di servigio. Pel riiispiazzo di cucsto posto verra lennto V esame di conrorso ncJ gior-MO 8 fcbbrajo dell' anno prcssimo venture presto 1'i. r, Liceo diZara, pres-so le i. r. Universila drl^avia, di Psdov&J di J eopuJi, di Vienna e di Praga presso gl'i. r. Licei d'Jnnsljruek , di üümütz. di Gratz c di Lubiona. I rcla-tivi (^uesiti verranno dissigillati e comunicali agli as[ iranü nei gior-ao sissato per 1' esame di concorso. Quclli,- cbc vorranno aspirare al coaseguimento della cattedra suddet-taj debbono aver fatto il corso• filosofito presso tin pnbblico stabilimciito, e debhono corredare le loro Supplicazioni de]la fede di baltcsimo, e de' lega-Fi dbeumenü coinprovanfi la loro eta > condizione, rcligionc^ gH studj falti, deservigj per avventura gia-prestau, e la loro mor^lka Le SüppUcazioni cosi coiTedate debbono esscre prodotte dagli aspiranti al Protocüüo dcgli Esibiti de'rispetlivi Governi qua?ehe giorno prima di quei-Jo fis^alo per T esame- di concorso. GJi elaborate di. quest-o esame dovranno €s§erc falti in lingua i tali an a, Zara li 7 novembre i82§* ANDREA DE FROSSARD, - . :> I. II.- Segreiario di Govern-o. Vermlschre Verlautbarungen. Z. i534. Edict. ^ (2) Vor dem vcreintcn Bezirksgclichte 3)Nä,'elstätten zu Krainburg ha^en üNe Jene, rrelche auf den Vcrlasi des zu Drulout verstorbenen Urban K«ifcr, aus waö immer füt einem Rechtsgruncc Ansprüche zu sttllen.vermeinen, scchc den 18. f. M. Iänntr fugewiß anzumelden und reälsMng darzuthun, »icrigcnösie die Folgen deg §. 8iä- d. G. B. üch ftltzst zuzufcdreiden haben werten. Vereintes,Bezirksgericht MlchHlstätten zu Krainburg den Z4. Dscsmber 1826. Z. »555. ^ "' ?2)" Vom«Bezirksgelichte der Henfchaft Flödnig wird hiemit bekannt g,emaHt: Es sey auf Ansuchen des Joseph Wotschnig von Godifcka, «ls Lessicnär tes Johann MedrcT, tic executive Feilbiethung der dcm Lucüs Waile gehörigen, zu Tczcn liegenden, der ErbVsgttLM,nkcndorf unter Urb. Nr.— eindiencndcn ganzcv-Kauf-eälkhube, im Schä» hungsirerthe vcn 2L76 fi. 42 k>., rreZcn ^äulciflen ^70 fi. W. W. c. L. c, beiriNiget^ »no zur Vorname eerselben der a- Jänner, 9. Februar u«d 10. März k. I., jedesmahl «mg Uhr Pormiltag« im Orte Tazen mit dem Anhange bestimmt nolden, taß, falls gedachte Hude bcy der ersten oder zweyten Feiibietbung nicht um dln Schähungswetth oter darüber an Mann gebracht werden wurde, scNe bey der drillen auch unter dem. Schätzungswerte hinlan gegeben werden würde, ßieron werken die Kauflustigen mit dem Benähe benachrichtiget, daß^ie Bcdingnisse der Aeilbiethung w Nr tikßger'.chtli«, (Zur Beyl. Nr. ioK v. 22. Dec. 826.) D chen Kansiw erl^-gkn, die Mandbüchliä) einverleibte« Gläubiger absr w?rden sowohl durch dieses Edict, als cucch üluvriten zur Rdwendung eines aüfälli^en Schadens M tl» schemen rorgclade^. Bezirtsgerichl Herrschaft Zlödmg den 9. December »826. K. »52a. (2) Rr^ 2a«2. Vsn dem Bezirksgerichte zu Laibach wird auf Ansuchen des Bezirksgerichtes Haas« berg lunö gemuckt, sah io^ende, in tzcn Verlaß der Thercsia Ttz-oinasin gehönge, öffent» llche Fondsobll^atwnen, alä: ») dls Triester Actie ödo. 1^. April iFog, Nr. 5^0, pr. 5as fi. B. Z. lautend/ auf Herrn Iodann Andreas TbomaNn sellaen; K) die tlamerlMen Arallaloo^gationen, Nr 5,^5, vom l. Mao »7Z9 2 4pr. Ct.,pr« iaa ft., und Nr. 5»46, vom t. Map »7^9, pr. 65a st., beyde lautend an Frau The« rest« Thomas!» seltg?; c) die an Herrn Johann Andreas Tbsmasin lautenden 4 o^a Wiener Ttadtbancoobliga. tionen vom ». Jänner »796, als Nr. 7^9 pr. 25« li-, Nr. i27g3 pr. Z5o ft. und Nr. »4626 pc. 5on ^., ^,n 26. Jänner t. I. Bormntag um io Uhr vor diesem hiezu dele^irten Gerichte f'ilqedoihen und gegen soglclche Bezahlung oes Meistbs« thcs hintan gegeben w«rden< Laidäch am «Z- December 1626. Z. ,5oI, Vorladungs » Edi^t. (2) Bon der Bez. Obrigkeit Treffen, Neustätlcr Kreises, werden nachbenannte Netzn« t rungs- und Reserve-Flüchtlinge, dann ohne Paß Abwesende, als: Vor. und Zunahmen. ^ Geburtsort. ^ Pfarr. Eigenschaft. .' «2 ^___ ^ ^___________ ^N ,,..^ - >, ^________ - ___________„^ Anton Wende ! »2 Oobravg 2l Dödernig Rcservei« Flüchtling Mathias KasteNih «7 Oöerfelze 26 3to. dts. Jacob Hwelma H Swetine Z7 dto. dt!>. Franz Langer T WcUschenosrf 2^ Treffen . feit ibLä ohne Pah abw^s, Joseph Knschmaun 6 PrimstaN 35 dts. dto. Anton Melkar 9 Pcesta 25 Dsdecnig dts. Mathäus Skede 2 Hlembach 27 dts. bw. Johann Stoppar 2 Grshkpoviz 22 Haidosiz bto. NarthlmäSuppantfchi4sch 3 dto. lZ dto. dlc« Joseph Kuschnlg 17 dlo. 20 dto. dto. Joseph Fließ Z, dto. l ZH dto. 'Htö. Paul Langer 12 Podttppa >25 dto. 1 hts. Lorenz hndetfch ,0 Oderponique j2Z! Treffen dts. Franz KasteMtz i j Pcapretsche jöoj dts, Rek. Flüchtling seitiLZH. aufgefordert, sich binnen 3 Msnathen K 6ma bey dieser Beznksobrigke'tt fogewiß peisön» Uch zu stellen und ihr Ausbleiben zu rechtfertigen, M widrigens Ocgen sis nach eer bestehenden Vorschrift fürgegangen werden würde« Bez. Obrigkeit Treffen am ». December »2ZT —" 2HH9 "°" . Z. M4. ' E h i c t. (,) Bon dem Beznksgerichte Scknecberg wird bekanNt ZkMüKt ^ Es seyen zur Bench» titzung dsr PZrlässe nachgenannter Verstorbenen folgende Tagjahungen, jedesmahl Vormittag um 9 Uhr vsr diesem Gerichte anberaumt worden, ais: Donnerstag den,i. Jänner »627, nach demzu Grsßsblack verstorbenen Stephan Sernu 3 Freytag ,, »2. » » ^ » » » Mathias Wetschay; Samstag « i2. » » „ ^ Radleck « Georg Modih;' Montag n i5. » ^ » »» Podgora , Thomas Urbicha,«- Dienstag „ ,6. ., » « „ LaHZ » Stephan Launtfch. Gs werden demnach alle diejenigen, welche aus was immer für einem Rechtititel «us diese Verlässe Fsederungen zu stellen vermeinen, aufgefordert, selbe an diesen für jede« dieser Verstorbenen bestimmten Tagen Logewiß anzumelden, widrigens diese VerläN den recht« mäßigen Erben eingeantwoctet werden, und jene Gläubiger^ welche sich nicht gemeldet haben, die Feigen des § 814 b. G. B. nur sich selbst zuzuschreiben haben sollen, Bezirksgericht Schneeberg am »s. December ,82s. Z. i533. S d i c t. Nr. 52«. (l) Vsn dem Benrksqerichte der Herrschaft Selsenberg in Unter?rüM wird hiemit bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Rschus Pauer, Lederermeistec zu Laibach, in die exe» cutive Fcildiethung der, dem Franz Suppaneg und dessen Gattinn Francisca gehörigen, in der Herrschaft Seisenb«rg fub Sonfc. Nr- 55 und 35 gelegenen huvtheiligen, ans Wohn« und Wuchfchaftsgebäuden, dannGruRdstücken beftehlnden Re«litaten, im vereinigten Schä. Zunßswerthe vsn ZZg4 st« >o kr. S. M., wegen v^n Franz Suppaneg schuldigen 700 fi, c. «. c. gewllliget norden. Zu diesem Behufe werben drey FtilbiethNngstagfahrten, auf den iZ. November, ü. December l- I., dann 6. Jänner ZL«?, jedesmahl zurH. Bor» Mittagsstunde in dieser Amtstanzleo mit dem NeZeuten festgesetzt, daß, falls diese Rea. Atäten bey der ersten Hder zweyten Feilbiethung mcht wenigstens um den Schähunswerth oder darüber an M^nn gebracht werden würden, selbe bey der dritten Ftilbitthung auch Bluter dem Schätzungswerthe hintan gegeben werden.würden. Wozu Kauftustlge mit dem Anhange vsrgeladen werden, daß die Schätzung dee Re«Utät«n, dann die FeUbitthunOsbedingnM täglich in dieste Amtstsnzley emgesehen werden tsnnen. Bez. Gericht Seisenberg am 4. October 5^6« 2!nmerkung. Nachdem sich bey der ersten und zweyten Feilölethung kein Ksufiuftigee eingefunden hat, ss wird zu der, auf den 8. Jänner 5. I. HÜ27 a/lberaMMten drttten und letzten Heilbiethung geschritten. Mz° Gericht Scif.«verg am ,4. December 1L26. Z. i54o. O d i c e. N. »534. (1) Von dem B.zir?sg?nchte der Staatsherrschast Adelsbsrg wird befannt gemacht: Es sey auf Ansuchen tes Herrn Anton Dougan, Gtaatsverwalters de? Herrschaft Luegg, die executive Versteigerung der, dem Georg Pellan aus Sager gehörigen, geüchtlich auf ,417 ft. 25 sr. geschähen, und delHerrschüftLuegguntcrtbämgenßalbhuw, wegenfchuldigeW 3g4 st. 42 kr. e. 5^. bewilliget, und die Licitations-Termine auf den »5. Jänner, »». Februar und »2. Mär, ^827 im Orte Sagor, Vormittag «on H bis «2 Uhr, mit dem Anhange festgesetzt worden, daß in tzen FaNe, als diese Realität weder bey der ersten noch zweyten Feilbiethung um oder über den SchähunAZwerth an Wann gebracht wkthen könnt«, solche bey der dritten auch unter demselben hintan gegeben werden würde^ Bez. Gericht Adelsberg am 6. December ,826. S. l55i. Feilbiethungs. Sdict. 2c! Nr. 2209. (2) Von dem Bez. Genchte Wipbach wird hiermit öffentlich befannt gemacht: Es sey Mer Ansuchen der Barbara Sever wn ^Setwsttfch/ wegen ihr zuerkannt schMbigmHZG ß. e. 5. c., die offei.tNKt Fe'ltbiethung der, dem Caspar Nellauh von Ottsschzhe, nun ttssen Sstzne Issesh Bessautz eigenthümlichen, derOerrschaft SeMetsä) fub Rectif. Nr. i3 dienstbaren/ in Vittsufche delegenen, auf i25i ft. ?A. M. stenchllich geschätzten Zj4 Hubs und ruckstchtlichen Rsalitäten; bestehend in dem Haufe fud Consc» Nr. s, fammt Wühle mit Z Läufern, dann Acker», Wein. und Wiesgründcn, im Wege der Execution bewU, liget worden. Weil hierzu drey Termine, und zwar der ersse suf den ,8. Jänner, der zweote auf den iq. Februar unddectzritte auf den 2s. März k.I., iedesmabl Früb 9 Uhr im Ottc Ot. tofchjs mit dem Bebsahe bestimmt worden, daß, faNs Ne Rsalitätcn rrtder deo tfr s'.» fien noch zweyten FelldiethungScagsahung um den Schähungswitiy cter d^rn«lr an Mann gebracht werden tonnten, solche beu der dritten auä? unier demselben hintan gtz. geben werden würden ;fe werrsn die Kauflustigen hierzu zu ersideincn eingeladen, und kon. nen die dleßfemge Schätzung nebst den Bcrkaufsr«dingnlssen täg!ich hieramts einsehen. Bez. Getichc Wipdüch am l3. Rovemoe: I626. Z. 1537. ^ ^ ^ , - (2) Auf elne Herrschaft wird eine Köckinn gesucht, welche fich mit Zeugnissen .über sittliches Betragen uno Treue auszuweisen vermag, und mit NeujM in Dlenst treten kann. Das Weitere ist im Zeitungs-Comptoir zu erftagen. Z. ikchi Nachricht. (2) Beym braunen Hirschen, Haus-Nr. 45 in der Grafisch«, ist guter Mahrwein, die Maß pr. i2, l6, 20 und 24 tr. zu haben. Auch ist allda ein Quartier zu ebenir Erde und ein Magazin zu verpachten. Z >"2. Die erste Ziehung ^ der Lotterie des Eistnhammerwerkes zu St. Lorenzen wird bestimmt und unabänderlich am 9. Jänner l627 vorgenommen, und dürfte fetzt die Theilnahme der Spielenden am meisten ansprechen, oa diese Lotterie hinsichtlich des'^ geringen Preises von nur fi. 10 W. W. pr. Los, wofür man^auf Ablösungen von fi. 200/000,40,000^20,000, iZ/Zoa, booo^ und Summen von st. 6000, 2000/ 1000, 5oo, 2O0, ?dO :c. mitspielt^ so wie der großen Anzahl von 21,064 wirklichen Gewinnsten, alle m barem Getoe, ohne allen Zweifel als die vortheilhafteste unter den jetzt bestehenden Ausspielungen von jedem Unbefangenen anerkannt werden wird. Die Gratistose dieser Lotterie übertreffen Alles, was in dieser Hinsicht je dargebothen wurde, und da von dem größten Theile unserer ^er-ren Lose-Verscklsißer durch woblcingellchtete Gesellschaftsspiele jeder nn-zelne Spieler Antheil daran erhält, so muß, jedes au,f solche Art erkaufte Los einen siOerw Gewinn, und zwar in barem Ge'loe machen. Abnehmer von ,0 Losen erhalten em geivmnendes Gratislos^ so lange deren vorhanden sind/ An or. Stattler «^ ss 0 mp Loie zu'finden in Laibach b

... 40 fi. — kr. Welches mit dem Bepsatze bekanntgegeben wird, daß sich jene Bürgerstochter, du in den Jahren 132Z oder 1656 in den Ehestand getreten sind, und auf diese Stiftungsplätze Anspruch zu haben glauben, mn chren Gesuchen bis Ende Jänner WA? an den Stadtmag,firae, als Patron dieser Stiftungen, zu wenden, und daselbst die Beweis« chrer bürgerlichen Abkunft,.DmfnZßeit, Moratität und der »o3s zogenen ehelichen Trauung beyzubrmKey haben. ' Von dem Magistrate der k. ?. Provlnz.'Hauptstadt ?a,öach amis. Dec, 1826^ Dur.Beyl.Nr. lO2 2.32,Dec.LL6H ^ Der Dttnft dts Chordirectors und Organisten an der hiesigen EathedrMrche, mit dem jährlichem Gehalte von 14^st. E. M. und freyem Quartieres -. . ist durch Todfall erlediget worden. DieftnigsNswelchedieseuDienstzu erhaltenwünschen. haben lhre,an dashoch^ würdige färftbischöfliche Domcapitel stMsirten Gesuche binnen sechs Wochen cm-zurnchsn, und sich, nebst Anführung- ihres Geburtsortes, Alters und Standes, auch mit dem Zeugnisse über die Kenntniß in der Musik,, und über ,hr unladed Haftes moralifches BetraZerr auszuweisen. ___Laibach den 17. December 1826.,__________________^^_________ Vermischte Verlautbarungen«. Es wird auf künftige Georgi. Zeit ,527, der an der Trkfier Straße in der Gia» dlscha»Vorstadt sub Csnsc. Nr, 6g. gelegene sogenannte Windifchhof, nebfsdsran re< sindlichemgroßen Küchen- und Osstgarten und e^ner großen W>ese, auf drey nacheinander folgende Jahre, d. i. fett Vesrgi 1627 blshin i62o, in Pacht ausgelassen, oder nach Belieben ini Eigenthum aus freyer Hand Verkauft w rden. Auch ist das an der R«u< stadtler Straße Nr. 24 gelegene, zur Gemeinde Lanifche gehörige Haus, nebst einem Wies' steck auf gleiche Zeit von Lrey Jahren zu verpachten oder zu verkaufen. Zlähere Auskunft sowohl über die Pacht- als VerkaufsbedinHnisse erhält man bey dem Eigenthümer dec gedachten zu verkaufenden sder zu verpachrsnden Realitäten, m der Eapuzinec.Vsrstaot Nr. 3l im ersten Stsck° ' ^«_^_______ Z. ,55H. Gurarelö . Verhäng« ng. Nr. ,85a. (l) Dai vereinte Bez. Gericht zu Münkendorf hat dem Franz Kordin von Neumatttt bey Stem,, wegen Geistesschwäche die freye VermogenHvecwaitung, semcln ebenen Wun» fche gemäß, abzunehmen und ihm den. Georg Schute! von Neumarttl alt Zuratsr bey» zugeben befunden. Welches hiemit zur allgemeinen Kenntnrß gebracht wnd^ damit sich Jedermann von Schließung entgeltlicher Verträge mit diesem Franz Kordin zu enthalten, ocee dle Fol< gen de,ren Ungültigkeit sich selbst zuzuschreiben wiss'cn möge., Münksnda,f den i2^ Decemdcr ^826. K7K. L 0 t t 0 z j "eh ^^gl " in Triest am l6» December 1826: 45. 67. 9^. 87. 47. Die nächsten Zkhung^en werden m Trisst. an Za. Decmnber 1826 und ZZ, Jänner 1827 abgehalten werden. Getreid-Durchschnitts-Preise in Laibach vom 20°, December 1826. Weitzen .... 5 fl. 61^ kr. ^Kukuruz . . ^.. .. - ^ ^ „ Ein nied«Z österreichischer ^n. ' ' ' ' -^-^ « ^ '5 ^«" ^°rs . ' ' ' '-«:7 ': ' Halden . . . , 1 ,5 Z6 ^ Hafer ^. « . ., . l ^ IK „, Pränumerations-Anzeige für die La i bacher Z eitung und das Zllyrische Blatt. ^)tv dem nun hsrannahendin Jahres- ^ schlusss sieht sich die unterzeichnete Ver« i lagsbändlung verpflichtet, den resp. Herren Abonnsnten der Laibscher Zeitung für ^ die bisherige Abnahme zu danken, und zugleich m Erinnerung zu bringen, IhreBe-stellungen für das nächste HsZbjshr gefälligst noch im Laufe dieses Monaths an dle unterzeichnete Verlagsbandlung gelangen zulassen, widrigens fur die sich erwa spater meldenden Herren Pranumeranten der Nachtheil entstehen würde, die vorgelaufenen Nummern der Zeitung einbüßen zu müssen, weil die Auflage nur nach der Zahl dsr Pvünumergntcn berechnet wird. Zugleich ist die Verlagshandlung g?s nöthiger, diejenigen ?. "l. Herren Pranu-meranten, welche noch rückständige Pranu-mcrationen zu leisten haben, dringend zu ersuchen, dieselben khemns zu berichtigen, da man sonst von wettern Bestellungen keine Notiz nehmen könne. Der Pranumcvatlonspreis dieser Zeitung, sammt IllYnsHem Blatt und Beplü4 gen, bletbt fsrlhni derselbe, nähmlich: m der Stadt jährlich . . 6 fi. Zo kr. halbjahrig . Z - i5 - mit Convert'.m EomLt.Mhrlich 7 - Z0 - halbjährig . . 3 - 45 - porwfrsß mit der Post Mhrllch g - — z halbjährig . . ^ - Zo - Das Illyrischs Blütt wird, wie bisher, auch ferner auf Verlangen be sons ders (ohns Zeitung) verabfolgt. Der Pränumerations s Betrag lfi: lM Comptoir ganzjährig . 3 st. — kr. halbjährig , 1 - — - mit Convert jahrlich . . . 2 fi. Zo kr. halbjährig . . 1 - i5 - mit der Post jahrlich . . . I - — s halbjahrig . . 1 Z 3o - Bestellungen können entweder, mit portofreper Emstndung des Pranumers-tions-Betrags, im Zeitungs'Eomptoir, oder beym hiesigen löbl. k. k. Oberpostamte, so wie auch bey den zunächst lugenden Postamtern geschehen. Da mit dem künftigen Jahre das Format der Intelligenzblancr vergrößert und nach gegenwärtigem Muster in Spalten erscheinen wird, so werden nunmehr die Inserati 0 ns - Gebühren folgendermaßen festgesetzt: für die dreymahlige Einschaltung bis inolu- 51VS iZ Spalten-Zeilen — kr. für die zweymahlige Einschsb tung derselben ...»-- bo « für die emmahlige Emschal- tung ......— l 40 - für jede 2,eils über iZ Zeilen 3 Mahl —-,4 « dto. dto. 2 Mahl — - 5 liI. dto. dto. 1 Mahl — 5 Z - Nebst den Intelligenz-Blättern erscheint auch zugle,ch sm Amts-Blatt, in welches, nebst den hohen Verlsutbarun-gen, auch die Privilegiums-Kundmachungen aufgenommen werden. kaibach am 14. Decemberi62S. pr. Edel v. Kleinmapr'schen ZeitnnZs - Verlag.