Redaktion und Administration: Klagenfurt, Arnulfplaizl, Telephon 36-01, Klappe 451, Postsparkassen- Anzeigen werden entgegengenommen in der Administration in Klagenfurt und in allen Annoncen- konfo 189.606. Kärntner Landeshypofhekenansfalf, Konto Nr. 11 349 expeditionen. Preise lauf Anzeigentarif. Bezugsgebühren: jährl.S72.—, halbjährl.S36.—,monafl.S6.— 8. Jahrgang / Nummer 35 Freitag, den 29. August 1958 Einzelpreis S 1.50 Die Beseitigung der Katastrophensdiäden Bemühungen um Finanzierungsbasis für die neue Wasserversorgungsanlage in Millstatt sind im Gang Das Ausmaß der Schäden, die die Unwetter der letzten Wochen in verschiedenen Teilen Kärntens hervorgerufen haben, ist noch immer nicht in allen Einzelheiten zu beziffern. Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß von seiten des Landes alles getan wird, um die entstandenen Schäden in kürzester Zeit zu beseitigen. Leider hat die Bundesregierung der dringenden Bitte der Landesregierung, aus dem Katastrophen-Sammel-ergebnis des Bundes einen Vorschuß anzuweisen, noch nicht entsprochen und hat diesbezüglich auf den nächsten Ministerrat im September verwiesen. Landesmittel für Hauptschulbau Lavamünd und für Kleindränungen Für den Bau der Hauptschule der Marktgemeinde Lavamünd wurden vom Latndes-fimnzreferenten, Landesrat Sima, im Einvernehmen mit Landesrat i. V. LAbg. Ebner 200.000 Schilling als Zuschuß des Landes freigegeben. Ferner hat der Landesfinanzreferent einvemehmlich mit Landesrat i. V. Guggenberger 10.050 Schilling als Landeszuschuß für Kleindränungen freigegeben. Bundes- und Landesmittel für Wasserversorgungsanlagen Das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau hat für die Wasserversorgungsanlage Techendorf einen Bundesbeitrag in Höhe von 105.000 Schilling für 1958 genehmigt. Ferner wurde für die Wasserversorgungsanlage Hermagor ein Bundesbeitrag in Höhe von 22.500 Schilling freigegeben. Im Einvernehmen mit dem Landesfinanzreferenten Landesrat Sima wurde zugleich der Vergebung der Quellfassungsarbeiten für denselben Wasserversorgungsbau im Betrage von 149.000 Schilling aus Landesmitteln zugestimmt. Ebenso wurde zur Vergebung der baulichen Arbeiten an der Hauptleitung der Wasserversorgungsanlage Göriach - Kranzeihofen im Betrage von rund 43.000 Schilling die Zustimmung erteilt. Keine erhöhte Radioaktivität in Kärnten Die Arbeitsgemeinschaft für Strahlenforschung und Strablenschufcz teilt mit: In Fortsetzung der laufend durchgeführten Untersuchungen zeigen die vom 15. Juli bis 15. August 1958 an Niederschlägen, Boden, Pflanzen und Luft an verschiedenen Orten des Landes vorgenommenen Messungen keine Erhöhung der bereits vorhandenen Aktivitäten. Im Gegensatz zu Meldungen aus verschiedenen Staaten weisen die in Kärnten kontrollierten Trinkwässer — darunter auch das Trinkwasser von Klagenfurt — überhaupt keine auf „fall out“ zurückführende Aktivität auf. Spendenstand am 27. August 717.548 Schilling Beim „Kärntner Nothilfswerk“ sind im Laufe der vergangenen Woche folgende größere Spenden im Betrage von 5000 Schilling und mehr eingegangen: SPÖ-Zentral- sekretariat. Wien, 50.000.—; Sammlung der Stadtgemeinde Feldkirchen 20.143.10; Stadtgemeinde Friesach 10.000.—; Bedienstete der Kärntner Landesregierung 5555.50; Bleiberger Bergwerks-Union, Klagenfurt, 5000.—; Österreichische Draukraftwerke A. G., Klagenfurt, 5000.—; Martha, Erdölgesellschaft m. b- H., Klagenfurt, 5000.—; Sparkasse Wolfs-°erg 5000.—; österreichische Alpine Montangesellschaft, Hauptkasse Wien, 5000.—. Die vollständige Spendenliste wird an anderer Stelle des Blattes veröffentlicht. Der Gesamtstand der beim „Kärntner Nothilfswerk“ edrn-gegangenen Spenden betrug am 27. August 717.584 Schilling. Spenden der Konsulate Der jugoslawische Generalkonsul in Klagenfurt, Boris Trampuž, hat als Spende des Personals des Generalkonsulats für die Hochwassergeschädigten dem „Kärntner Nothilfs-Werk‘ einen Betrag von 2000 Schilling zur Verfügung gestellt. — Auch der italienische Vizekonsul Cav. B o n o 1 d i sprach bei Lan-ueshauptmann-Stellv. Kraßnig vor und überhöhte ihm als Spende des italienischen Konsulats für die Hochwassergeschädigten einen Betrag von 2000 Schilling. Kärntner Ehrenkreuz für Lebensretter pie Kärntner Landesregierung hat dem Kriminalrevierinspektor Ferdinand Lad-sfätter in Villach das „Kärntner Ehrende112 für besondere Leistungen auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens“ verliehen. Der Genannte hat am 22. Juni 1958 in den Abendstunden eine jugendliche Lebensmüde unter Einsatz des eigenen Lebens aus der nochwasserführenden Drau geborgen. Er vernahm die Hilferufe und stürzte sich sofort entschlossen in den Fluß, um die mit dem Tode Ringende sicher ans Ufer zu bringen, Kr ist damit zum Retter eines Menschenlebens geworden. Aus eigener Initiative hat die Landesregierung für alle vordringlichen Wiederherstellungen, darunter vor allem für die zerstörten Wasserversorgungsanlagen Projekte ausarbeiten lassen, um eine umgehende Schadens-behebung zu ermöglichen. Nach den vorliegenden Unterlagen beträgt das Kostenerfor-demis für die Wiederherstellung der Wasserversorgungsanlagen in Obermillstatt rund 65.000 Schilling, im Bereich von Millstatt rund Bei einer Lichtfeier in Unterort, Gemeinde Feistritz ob Bleiburg, sprach am Samstag Landesfinanzreferent Landesrat Sima über die Bemühungen, das für das unterentwickelte Gebiet Südkämtens erstellte Nachholprogramm zu verwirklichen. Der Landesrat teilte mit, daß der Bau des Kraftwerkes Edling der ÖDK — der neben dem Bau der Jauntalbahn und des Grenzlandstraßenzuges sowie des Freibach-Kraftwerkes der KELAG zu den Hauptpunkten des Programms gehört — im nächsten Jahr beginnen soll. Im Finanzierungsprogramm sind für das Bauvorhaben, das den beim Freibach-Kraftwerkbau freiwerdenden Arbeitskräften Beschäftigung bieten wird — bereits 50 Millionen Schilling sichergestellt. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen befaßte sich Landesrat Sima mit dem Stand der Restelektrifizierung in Kärnten, die im letzten Jahrzehnt dank dem Zusammenwirken aller verantwortlichen Stellen sowohl im Kärntner Unterland wie in allen übrigen Gebieten Kärntens ein rasches Tempo angenommen hat und die ein wesentliches Mittel zur Förderung der Landwirtschaft darstellt. Auf dem Bauprogramm des laufenden Jahres befinden sich insgesamt 49 Projekte mit einer Gesamtbaukostensumme von rund zehn Millionen Schilling, davon werden 3,659.500 Schilling durch das Land, 2,000.000 Schilling durch ERP-Darlehen, 1,310.000 Schilling durch den Bund, 400.000 Schilling durch die KELAG und 3,487.000 Schilling durch die Interesssenten aufgebracht. In den Jahren 1954 bis 1957 wurden in Kärnten 350 Ortsanschlüsse hergestellt; dabei wurden 180 Kilometer Hochspannungsleitungen, 650 Kilometer Niederspannungsleitungen, 50 Trafostationen und 10 Kleinkraft- In einer Vorsprache beim geschäftsführenden Landeshauptmann, Landeshauptmannstellvertreter Kraßnig, im Beisein des Landesfinanzreferenten Landesrat Sima, ersuchte der Finanzreferent der Stadt Klagenfurt, Stadtrat Mayerhofer, bei den zuständigen Bundesstellen zu erwirken, daß der Bau der Klagenfurter Handelsakademie unter den Mittelschulbauprojekten in Kärnten an die erste Stelle gereiht wird. Lhstv. Kraßnig sicherte eine diesbezügliche Intervention bei der Bundesregierung zu. Landesfinanzreferent LR Sima erklärte, daß das Land bereit ist, für den Schulbau ein geeignetes Grundstück zur Verfügung zu stellen. Das Mädchen-Realgymnasium, das derzeit auf dem Bauprogramm des Bundes steht, könnte im Gebäude der Handelsakademie untergebracht werden. Die Raumnot an der Handelsakademie hat, wie Stadtrat Mayerhofer ausführte, ein drückendes Ausmaß angenommen. Dadurch, daß an der Anstalt noch immer sowohl Vormittags- wie Nachmittagsunterricht gehalten werden muß und daß dazu der Unterricht in verschiedenen weit voneinander liegenden Objekten vor sich geht, ergeben sich erhebliche schulische Schwierigkeiten. Vor allem 2,3 Millionen Schilling und im Bereich von Radenthein 210.000 Schilling. Im Falle der Wasserversorgungsanlage in Millstatt handelt es sich dabei nicht um eine bloße Wiederherstellung — für diese würden 180.000 bis 200.000 Schilling genügen — sondern um einen Neuausbau, der allen Erfahrungstatsachen des Unwetters Rechnung trägt und die Wasserversorgung in Millstatt auf eine dauerhafte Grundlage stellen soll Es anlagen gebaut. Von den hiefür aufgewendeten 62,3 Milhonen Schilling stammen 17,8 Millionen Schilling vom Land, 13,5 Millionen Schilling vom Bund sowie aus ERP-Krediten und 31 Millionen Schilling aus Interessentenbeiträgen. Derzeit sind die landwirtschaftlichen Betriebe im Kärntner Oberland zu 90 Prozent, im Unterland mit den vielen Streusiedlungen zu 80 Prozent elektrifiziert. Rund 5000 Betriebe bleiben noch zu versorgen. Wie Landesrat Sima weiter ausführte, bildet der Abschluß des Elektrifizierungsbauvorhabens in Unterort, mit dem die letzte von '16 Ortschaften der Gemeinde Feistritz ob Bleiburg mit insgesamt 20 Anwesen an den elektrischen Strom angeschlossen wird, einen weiteren Schritt zum Ziel der Kärntner Landespolitik, Licht und Kraft auch ins letzte Bergdorf zu bringen. Im Rahmen dieses Projektes wurden 1,7 Kilometer Hochspannungsleitung, 5,5 Kilometer Niederspannungsleitung und eine Freiluft-Trafostation gebaut. Von den Gesamtkosten in Höhe von 350.000 Schilling wird nicht weniger als die Hälfte vom Land, die restliche Hälfte von den Interessenten getragen. Landesrat Sima dankte schließlich allen am Zustandekommen des Werkes Beteiligten, vor allem dem Bürgermeister der Gemeinde Feistritz, den Funktionären, Firmen, Arbeitern und Angestellten sowie der KELAG, in deren Versorgungsnetz die neuerrichteten Lichtanlagen übernommen wurden. Im Laufe der Lichtfeier sprachen ferner Bürgermeister Woschank, Dipl.-Ing. F ü d 1 e r von der KELAG und Ing. Faustmann von der Bezirksstelle der Landwirtschaftskammer. Propst Trabesinger aus Bleiburg nahm die kirchliche Weihe der Anlage vor. aber ist die Anstalt infolge des Raummangels nicht imstande, mehr als einen kleinen Teil der Schüler, die sich alljährlich für den Besuch melden, aufzunehmen. So mußten neuerlich wieder Hunderte von Schülern, die die Aufnahmsprüfung bestanden haben, abgewiesen werden. Bekanntlich erfüllt die Anstalt auf Grund ihrer ständig steigenden Frequenz längst als Mittelschule eine Bundesfunktion — eine Tatsache, der noch immer nicht durch Übernahme des Anstaltsgebäudes in die Bundesverwaltung Rechnung getragen ist. Die Anstalt ist dabei von größter Bedeutung für die Entwicklung der Wirtschaft, deren Bedarf an geeigneten Nachwuchskräften nicht nur in Kärnten, sondern im ganzen Staatsgebiet ständig zunimmt. Die Frequenz des Mädchen - Realgymnasiums, dessen Bedeutung keineswegs unterschätzt werden soll, ist demgegenüber als normal zu bezeichnen. • Durch den Neubau der Handelsakademie und die Unterbringung des Mädchen-Realgymnasiums im derzeitigen Anstaltsgebäude der Handelsakademie könnten zwei dringende Probleme zugleich eine zweckentsprechende Lösung erfahren. ist natürlich in erster Linie Sache dies Rechtsträgers, das ist der Gemeinidie Millstatt, die Finanzierungsfrage für dieses bedeutende Gemeindeprojekt, aus dem alle Gemeindeinsassen dauernd Nutzen ziehen werden, zu klären. Obwohl die Gemeinde diesbezüglich noch keine konkreten Vorschläge gemacht hat, hat dlie Ge-meindeabtedlung der Landesregierung ihrerseits bereits Schritte unternommen, um mit dem Bürgermeister von Millstatt bezüglich der Finanzierungsmöglichkeiten Fühlung zu nehmen. Eis ist zu hoffen, daß bald im Zusammenwirken aller Kräfte die entsprechende Basis gefunden wird, um das Projekt beschleunigt in Angriff nehmen zu können. Der Umstand, daß die Wiederherstellung der Wasserversorgungsbauten so rasch wie möglich erfolgen muß, veramlaßte den derzeit für die Wasserversorgungsbauten zuständigen Referenten der Landesregierung, Landesrat i. V. LRR Guggenberger, die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden, Bezirkshauptmann Dr. Tratder und den Leiter des Wasserbauamtes Spittal, RBR. Dipl.-Ing. Proche, zu einer Besprechung in Millstatt einzuberufen. Im Rahmen dieser Besprechung wurde das Problem der Wasserversorgumgs-anlagen eingehend erörtert. Eis wurde dabei festgestellt, daß die Inangriffnahme der erforderlichen Arbeiten nicht von der Klärung der künftigen finanziellen Bedeckung abhängig gemacht werden dürfte, wenn nicht die Bevölkerung mit Eintritt der Frostperiode in einen weiteren Notstand geraten soll. Landesrat i. V. LRR Guggenberger erklärte, daß seitens der zuständigen Stellen alle Anstrengungen unternommen werden, um die finanzielle Bedeckung für die nötigen Baumaßnahmen so bald wie möglich sicherzustellen. Er wies darauf hin, daß sich die verantwortlichen Stellen des Landes und des Bundes in dieser Richtung ihrer Verantwortung voll bewußt sind, und daß es sicherlich möglich sein werde, dieses schwierige Problem raschest zu lösen. Vor allem werde der nachdrückliche Versuch unternommen werden, auf die Erstellung des zu erwartenden Katastrophengesetzes in diesem Sinne Einfluß zu nehmen. Eine zusätzliche Hälfe für die Wiederherstellung der Trinkwasserversorgung und der übrigen lebensnotwendigen Einrichtungen der Gemeinden im Rahmen eines Katastrophengesetzes sei eine Forderung der Stunde. Schadensbehebung am Kärntner Straßensichergestellt Die Unwetterkatastrophen der vergangenen Wochen haben auch am Kärntner Straßennetz beträchtliche Schäden angerichtet. Die Behebung der an den Bundesstraßen aufgetretenen Schäden erfordert eine Summe von rund einer halben Million Schilling, die im Bundes-Straßenbudget gedeckt ist. Die an den Bundesstraßen in Kärnten entstandenen Schäden konnten im wesentlichen bereits behoben werden. Die Beseitigung der Schäden an den Landesstraßen erfordert den Betrag von 718.000 Schilling. Da im Landesbudget für Katastrophenfälle im Kapitel „Landesstraßen“ kein eigener Ansatz vorhanden ist, ist es notwendig, den erwähnten Betrag durch entsprechende Einsparungen aufzubringen. In eingehenden Besprechungen zwischen dem Landesfinanz-refenenten, Landesrat Sima, und dem Vertreter des Straßenbairreferenten, Landesrat i. V. LRR Guggenberger ist es einvemehmlich gelungen, die notwendigen Einsparungen festzulegen, so daß die vordringliche Behebung der Katastrophenschäden an den Landesstraßen finanziell sichergestellt erscheint. Grundlage für diese Regelung bildete ein Vorschlag der Landesbaudiirektion, in dem die technisch und wirtschaftlich vertretbaren Möglichkeiten von Einsparungen an geplanten Bauvorhaben auf gezeigt wurden. Die getroffene Regelung gestattet es, den geplanten Ausbau der Landesstraßen im wesentlichen ohne größere Beeinträchtigung weiterzuführen. Die vom Landtag bewilligten Baumaßnahmen für das laufende Jahr erfahren dabei nahezu keine Beeinträchtigung. Bei den in diesem Zusammenhang geführten Aussprachen wurde einvemehmlich festgestellt, daß die Vorsorge für Katastrophenschäden an Landesstraßen im kommenden Budgetjahr unbedingt Berücksichtigung finden muß. Kraftwerkbau Edling beginnt 1959 Landesrat Sima über den Stand der Restelektrifizierung — Lichtfeier in Unterort Neubau der Handelsakademie dringend Land stellt Gmndstück zur Verfügung — Hunderte Schüler mußten abgewiesen werden Erfolgreicher Kinderaustausdh mit Italien Onorevole Prof. Foresi dankt für Betreuung italienischer Kinder in Kärntner Heimen Verschickung tuberkulosegeiährdeter Kinder ans Meer Auch in diesem Jahr verbringen wieder viele tuberkulosegefährdete Kinder aus allen österreichischen Bundesländern auf Kosten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter sechs Wochen in der Sonne Italiens. Vor zwei Jahren befanden sich die Kleinen in Lignano, vor einem Jahr in Grado — heuer wurde ein sehr modernes Heim in Ric-cione gemietet. In dem großen, schattigen Garten und auf dem nur wenige Schritte vom Heim entfernt liegenden Sandstrand können die Kinder nach Herzenslust spielen, sorgsam beaufsichtigt von den Erzieherinnen. Vor ihrer Abreise werden die Kinder gründlich untersucht. Im Heim in Riccione stehen sie unter ständiger ärztlicher Kontrolle. Der medizinische Erfolg der Meeresklimatischen Kur wirkt sich bei den Buben und Mädchen, die bereits eine leichte Lungenkrankheit durchgemacht haben oder einen kranken Eltemteil besitzen, nicht nur in einer Gewichtszunahme von durchschnittlich drei Kilogramm aus, sondern auch in einer besonders wichtigen Stärkung des Organismus. Für die 250 österreichischen Kinder in jedem Turnus stehen 14 Erzieherinnen zur Verfügung, die genau so wie die Mädel und Buben aus allen Teilen Österreichs kommen. Fünf reichhaltige Mahlzeiten, viel Obst und Milch stillen den durch die Meeresluft besonders angeregten Appetit. Es gibt abwechselnd italienische und österreichische Küche. Die moderne Sozialversicherung muß vorbeugende und wiederherstellende Maßnahmen in den Mittelpunkt ihrer Leistungen stellen. Die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter beginnt dabei schon bei den Kindern. Sie leistet auch hier wieder einen wertvollen Beitrag im Dienste der Volksgesundheit. Freiwillige Kinderlähmungsschutz-impfung in Klagenfurt Im August begann die Anmeldefrist zur freiwilligen öffentlichen Schutzimpfung gegen die Kinderlähmung, die von der Stadit-gemeinde Klagenfurt gegen Ersatz des Selbstkostenpreises vorläufig für die Jahrgänge von 1940 bis 1957 durchgeführt wird. Die Anmeldefrist endet am 20. September. Die Impfung selbst, die in drei Teilinjektionen erfolgt, beginnt im Oktober. Der zweite und dritte Teil der Impfung werden im November 1958 bzw. im Mai 1959 durehgeführt. Beitrag zur Verbauung des Hinter-gumitschbaches Das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau hat einen Beitrag der Bundesstraßenverwaltung zum Ausbau des Hinter-gumitschbaches im Gemeindegebiete Frant-sohach-St. Gertraud in Höhe von 131.250 Schilling genehmigt. Die Freigabe der einzelnen Jahresraten wird nach Maßgabe des Baufortschrittes erfolgen. Warenspenden der Wietersdorier Industrieunternehmen Für den Wiederaufbau im Katastrophengebiet von Millstatt haben die beiden Wieters-dorfer Industrieunternehmen, die Wieters-dorfer Zementwerke Phil. Knoch & Cie. und die Durit- u. Baustoff-Fabrik Kern & Co., der Gemeinde Warenspenden zum Werte von 20.000 Schilling zur Verfügung gestellt. Der Präsident der Fürsorge- und Versicherungsanstalt für Staatsbedienstete (ENPAS) in Rom, Onorevole Prof. Dr. Pahniro Foresi, der gemeinsam mit Generalinspektor Dr. T r e 11 a österreichische Jugenderholungsheime besichtigte, in denen italienische Kinder untergebracht sind, hat am 21. August vor der Rückreise nach Italien mit seiner Begleitung Lhstv. K r a ß n i g einen Besuch abgestattet. Prof. Foresi ist seit Jahren im öffentlichen und politischen Leben Italiens führend tätig und bekleidet gegenwärtig auch den Posten eines Präsidenten der Nationalen Föderation der Raiffeisen- und Meisterkrankenkassen Italiens; außerdem ist er Vizepräsident der Europäischen Bewegung. Im Verlaufe der durch eine herzliche Atmosphäre gekennzeichneten Aussprache, an der auch Landesamtsdirektor Newole, Landesamtsdirektor-Stellvertreter Dr. Rudan und Hofrat Dr. Zojer sowie der italienische Vize- Am Bezirksfeuerwehr tag in Spittal/Drau am 22. August, wurden in Anwesenheit des Landesfeuerwehrkommandanten die letzten Unwetter-Hilfeleistungen der Feuerwehren des Bereiches eingehend besprochen, von der Alarmierung als örtlicher Soforthilfe bis zu den Verstärkungseinsätzen der Feuerwachen aus Stadt und Bezirk Villach. Es wurde des im Feuerwehrdienst tödlich verunglückten Kameraden Grober von der Feuerwache Lammersdorf ehrenvoll gedacht. In einer sehr hohen Stundenzahl gaben die Feuerwehren, trotz eigenier Sorgen, sofort in den gefahrvollsten Momenten, kostenlos jedem Bedrohten ihren Rückhalt. Der immer wieder festgestellte Mangel an geeignetem Werkzeug, Gummistiefeln und Beleuchtunigsmateriial, behinderte dabei die volle Wirksamkeit. Die Schaffung von Be-zirkssitützpunkten für Katastrophenausrüstung wurde neuerlich angeregt. Nach den beim Landes feuerweh rk ommando erliegenden Berichten haben die heimischen Feuerwehren heuer bereits mehr; als 40.000 Arbeitsstunden bei Brand-, Unwetter- und anderen Hilfseinsätzen kostenlos geleistet. Eine halbe Million Schilling Kosten wurden dabei1 erspart und mehrere zehn Millionen Schilling Schaden verhütet. * Die oben wiiedergegebene Aussmdung des Landesfouerwehrkommandos, in der unter anderem auch die „teilweise Verwendung der aus der Feuerschutzsteuer dem Lande zugehenden Mittel für andere Zwecke als für Feuerschutz und Katastrophenausrüstung“ bedauert wird, veranlaßt zu folgender Klarstellung: Fälschlich wird angenommen, daß die sogenannte Feuerschutzsteuer eine reine Zwecksteuer sei, die ausschließlich für die genannten Zwecke zu verwenden ist. Die Feuerschutzsteuer ist jedoch in Wirklichkeit eine nicht zweckgebundene Landesabgabe; grundsätzlich könnte sie sogar zur Deckung der allgemeinen Ausgaben des Landes mit-herangezogen werden, was in Kärnten jedoch vermieden wird. Das Feuerwehrwesen wird in Kärnten auch durch folgende Maßnahmen konsul Cav. Bonoldi teilnahmen, drückte Präsident Foresi dem Sozialreferenten der Kärntner Landesregierung seinen besonderen Dank für die ausgezeichnete Betreuung aus, welche die im Rahmen des Kinderaustausches zwischen Kärnten und Italien in Kärntner Heimen untergebrachten italienischen Kinder genießen. Der Kinderaustausch wird bekanntlich nun bereits seit acht Jahren durchgeführt. Wie Lhstv. Kraßnig seinerseits ausführte, konnten im Zuge des Austausches nahezu 4000 erholungsbedürftige Kärntner Kinder in Heimen der ENPAS am Meer untergebracht werden. Die Kurerfolge waren durchwegs ausgezeichnet. Präsident Foresi und Lhstv. Kraßnig gaben ihrer Hoffnung und Überzeugung Ausdruck, daß diese Aktion auch wesentlich zur Vertiefung und Festigung der Freundschaft beider Völker führen und zur Verwirklichung der Idee eines geeinten, Europas beitragen werde. gefördert: Alljährlich werden aus Bedarfszu-weisungsmiitteln zusätzlich größere Beträge an Gemeinden zum Bau bzw. Ausbau von Rüsthäusem und zum Ankauf von Rüstwagen zur Verfügung gestellt. Der Bau von Wasser-versorgungsanlagen, ohne die eine wirksame Feiierbekämpfung nicht möglich ist, wird gleichfalls vom Lande mit Millionenbeträgen subventioniert. Eine möglichst hohe Dotation der Feuerwehren für Zwecke der Anschaffung von Katastrophenausrüstung ist sicherlich wünschenswert — diesbezüglich werden vom Lande im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten auch alle Anstrengungen unternommen —, doch dürfen deswegen die übrigen Aufgaben des Landes, vor allem jene, die ebenfalls in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feuer- und KatastTophenbekämpfung stehen, nicht vernachlässigt werden. Der Ausbau der Längseestraße Eine Abordnung der Gemeinde St. Georgen am Längsee, bestehend aus Bürgermeister Kampi und Vizebürgermeister Fuchs, sprach am 22. August bei Landesrat Sima vor und brachte den Wunsch zum Ausdruck, daß der Beginn für den weiteren Ausbau der Längseestraße im Abschnitt „Längsee—Reipers-dorf“ möglichst forciert wird. Die Gemeindevertreter wiesen auf die erfreuliche Entwicklung des Fremdenverkehrs im Bereich der Gemeinde hin; die Herstellung der wichtigen Verbindung zur Bundesstraße und damit zugleich nach Hochosterwitz sei dabei von besonderer Wichtigkeit. Der Landesfinanzreferent anerkannte die Bedeutung und Notwendigkeit dieses Straßenbaues und erklärte, sich für eine umgehende Inangriffnahme der Arbeiten einsetzen zu wollen. Durch die Landesbaudirektion ist die Ausschreibung bereits ergangen, der Baubeginn wird Ende September erfolgen. Landesrat Sima sicherte der Abordnung schließlich zu, für die Fortsetzung des Straßenbaues im nächsten Lan-desbudget entsprechende Mittel vorsehen zu wollen. Neuer Güterweg Gmünd—Kreuschlach Am 22. August wurde im Beisein von Lan-deshauptmarmstellvertreter ÖR Ferlitsch und Landltagspräsikiewt Ritscher der Güterweg Gmünd—Kreuschlach in feierlicher Weise seiner Bestimmung übergeben. Am festlich geschmückten Wegbeginn hatte sich die Interessentenschaft eingefunden; der Obmann der Güterweggenossenschaft Josef M ö ß I e r vlg. Memtebauer begrüßte hier die Vertreter der Landesregierung und der weiteren Behörden. Landeshauptmannstelivertreter Ferlitsch wies in einer Ansprache auf die Bedeutung des Weges hin, der 20 Bauernhöfe und 14 weitere Anwesen mit einer Gesamtvorteilsfläche von fast 1200 Hektar erschließt, und beglückwünschte die Güterweggenossenschaft zu dem gelungenen Werk. In der an schließenden Begehung wurde der ausgezeichnete Zustand des Weges festgestellt; hierauf trafen sich die Genossenschafter zur Unterzeichnung des Kollaudierungsprotokolls im Gasthaus vlg. Mente-bauer in Kreuschlach. Oberbaurat Dipl.-Ing. Schneider gab als Bauleiter die technische Berichterstattung über den Güterweg, der mit einer Länge von 5700 m Baukosten von 880.000 Schilling erforderte. Hofrat Dipl.-Ing. O r t n e r vom Amte der Kärntner Landesregierung überbrachte die Grüße des zuständigen Referenten im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Dipl.-Ing. Scholz, und ermahnte die Interessentenschaft, auf die gute Instandhaltung des Weges ihr besonderes Augenmerk zu richten. Weiterer Ausbau der Plöckenpaß-Bundesstraße bevorstehend Die durch die Stagnation auf dem Hoiz-markt im Gebiete des oberen Gail- und Lesachtales edingefcretene schwächere Beschäftigung auf dem Bausektor veranlaßt« kürzlich Vertreter der interessierten Kreise beim Straßenbaureferenten der Kärntner Landesregierung, Landesrat Ing. Truppe, vor-zuspreohen und um eine Intensivierung der öffentlichen Arbeiten in diesem Bereiche zu ersuchen. Diesem Wunsche Rechnung tragend, hat der Vertreter dös Straßenbaureferenten, LRR Guggenberger, nach vorheriger mündlicher Aussprache mit dem Bundlesminister für Handel und Wiederaufbau, Dr. Bock, nunmehr das Biindesmimreterium offiziell ersucht, die Vergebung des Bauloses „Valentiin'bachbrücke—Heldenfriedhof“ im Bereich der Plöckenpaß-Bunidesstraße vorzeitig zu genehmigen. Da diie grundsätzliche Zusage des Bundesministers bereits vorliegt, wird es möglich sein, die eingearbeiteten Arbeiter von fünf Baufirmen — davon vier örtlichen Unternehmungen des oberen Gailtales — nunmehr weiterhin kontinuierlich zu beschäftigen. Damit wurde auch in einem an Landesrat Ing. Truppe gerichteten Ersuchen der Gewerkschaft der Bau- und Holzarbeiter Rechnung getragen. Sanierung der Ortsdurchfahrt Sirnitz Wie der Vertreter des Straßenbaureferenten der Kärntner Landesregierung, Landesrat Guggenberger, mitteilt, wurde im Einvernehmen mit dem Finanzreferenten Landesrat Sima zur Vergabe der Arbeiten für die Errichtung eines Stahlbetondurchlas-ses im Rahmen der Sanierung der Simitzer Landesstraße im Bereiche der Ortsdurchfahrt Sirnitz die Zustimmung erteilt. Das Kostenerfordernis beträgt 80.000 Schilling. Die Leistungen der Feuerwehren Auch der Bau von Wasserversorgungsanlagen gehört zum Feuerschutz Walther Fresacher: E*orfrid)ter in Barnten Planmäßig errichtete Dörfer wird es in Kärnten nur sehr wenige geben. Wohl aber ist das Land sehr reich an Ortsnamen, die auf -dorf ausgehen und dadurch den Anschein erwecken, als ob es sich um lauter zielbewußt geschaffene Dörfer handeln würde. Dabei sind aber diese Orte, deren Name auf -dorf auslautet, meißt klein, denn von den in den letzten Jahrzehnten und teilweise auch schon in der Neuzeit dazu gekommen Keuschen und Kleinsiedlungen muß abgesehen werden. In vielen Gegenden Kärntens, besonders im Gebirgsland, gilbt es auch nicht einmal solche kleine Weiler mit mehr oder weniger dorfähnlichem Aussehen, sondern hier herrscht die Einzelsiedlungen vor. Die Keuschen, deren Bau im allgemeinen erst in der neueren Zeit einsetzte und die vielen Wohnungsbauten, die in den letzten Jahren entstanden sind, verwirren das Bild der bis um 1850 gewor. denen Siedlungsverhältnisse. Die sogenannten Stabilen Kataster-Karten (aus den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts) gewähren einen Überblick über die älteren Zustände. Das Wort Dorf bedeutete einst neben dem Begriff Dorf in unserem Sinne auch soviel wie Hof (in lateinischen Urkunden: villa, curtis, curia) und wie auch Prof. Kranzmayer aus sprachlichen Gründen annimmt, waren die vielen Siedlungen in Kärnten, deren Name mit -dorf endet, einst größere oder kleinere Wirtschaftshöfe, die nach dem Aufhören der sogenannten Höfewirtschaft (um 1200) aufgeteilt wurden und auf dessen Boden und aus dessen Wirtschaftskörper um den einstigen Hofmittelpunkt herum selbständig bäuerliche Wirtschaften entstanden, die heute ein kleines Dorf darstellen. Große, geschlossene Dörfer wie in Niederösterreich, Oststeiermark usw. gab und gibt es in Kärnten nicht. Im IS. Jahrhundert tauchen unter der Kaiserin Maria Theresia (1740—1780) Dorfrichter in Kärnten auf (ebenso gab es solche in Nieder- österreich und Steiermark), die aber keine wie immer geartete Gerichtsbarkeit besaßen. Bis 1848 unterstanden die Bauern ihrer Grundherrschaft nicht nur dinglich, sondern ihre Gnmd-herren besaßen über sie auch die niedere Strafend die bürgerliche Gerichtsbarkeit und außerdem polizeiliche Befugnisse. Nur im Rahmen der Grundherrschaft sollten die Dorfrichter gewisse Aufgaben erfüllen. Sie scheinen in Gegenden, wo heimliche Evangelische lebten (Oberes Gurk, tai, Gegend, Liesertal, unteres Drautal, um den Weißensee, im Gitsch- und oberen Gailtal) zuerst bestellt worden zu sein, und zwar mit der ausdrücklichen Bestimmung, besonders auf heimliche Lutheraner achtzuhaben und eine gewisse polizeiliche Überwachung des Gebietes durchzuführen (so seit 1753). Es sollten gut-katholische Bauern dazu genommen werden. Aber zum Bespitzeln und Überwachen der übrigen Bewohner wollten sich die Bauern meist nicht hergeben und die Bestellung der Dorfrichter machte Schwierigkeiten. 1756 und 1757 wurde den Bewohnern aufgetragen, die Dorfrichter bei ihrer Aufgabe zu unterstützen (sonst Strafe von 6 Gulden!). Bald wurden neben den Gemeinden mit heimlichen Evangelischen auch in anderen Gebieten, die rein-katholisch waren, Dorfrichter bestellt, wo eie als untergeordnete Hilfskräfte der Grundherrschaft in polizeilichen Dingen aufzutreten hatten. Über sie und ihr Wirken, das nach allem Anschein nie von Bedeutung und bei den Bauern selbst unbeliebt war, ist verhältnismäßig wenig bekannt. Klaren Einblick, was so ein Dorfrichter alles zu tun hatte, gewährt die „Instruction für die im gräfflich Franz Xav. Orsini und Rosenbergi-schen Landgericht Rosegg aufgestellte Dorff-Richtern, nebst beygefügter Consignation der Rottleute und Armenväter mit Anfang l.ten August! 1789“. Unterschrieben ist das Urrtück von Johann Anton Frad, Oberpfleger der Herrschaft Rosegg. Diese war in ein oberes und ein unteres Amt eingeteilt; das obere umfaßte im großen und ganzen das Gebiet westlich von Rosegg selbst, das untere, was östlich und südöstlich im Rosental lag. Die einzelnen Ortschaften und Weiler waren zu Gruppen vereinigt und unterstanden je einem Dorfrichter. Rottleute gab es in solchen Sprengeln oft mehrere und noch mehr Armenväter. Außerdem gab es in jeder „Dorfrichterei“ Sammelbüchsen an bestimmten Orten. Das obere Amt zerfiel in sieben und das untere in neun „Dorfrichtereien“ in jenem gab es 11 Rottleute und 12 Armenväter, in diesem 26 Rottleute und 24 Armenväter. Als Beispiel möge die „Dorfrichterei“ Rosegg selbst dienen:, sie umfaßte die Örtlichkeiten St. Michael (das heutige Rosegg), Duel östlich vom Schlosse und Frög um den Tiergarten, ln dieser war Urban Petritsch oder Häbich zu Rosegg Dorfrichter, Simon Truppe oder Hafner Rottmann und Georg Mayr in Duel Armenvater. Erwähnt kann noch werden, daß sich das Dorfrichteramt und ebenso die anderen Ämter nicht nur über die Untertanen der Herrschaft Rosegg erstreckten, sondern alle Bewohner der Ortschaften umfaßten. Die älteste Zusammenfassung der Bauern, die ;für Kärnten nachweisbar ist, geschah in der 'sogenannten Nachbarschaft oder Gemein. Je nach der Größe der Siedlungen umfaßte sie mehr oder weniger Bauern (ursprünglich nur diese) (die Keuschler mußten sich in der neueren Zeit erst Rechte in der Gemein mit verschiedenem Erfolg erkämpfen) und an der Spitze einer solchen Nachbarschaft standen (meist) zwei Rottleute. Diese wurden aus der Reihe der berechtigten Bauern genommen; es hing aber von den Verhältnissen und Umständen ab, ob sie mehr Vertrauensleute ihrer Mitnachbam oder Iihrer Herrschaft waren. Bis heute ist die Stellung der Nachbarschaft in Kärnten in keiner Weise in ihren Anfängen geklärt; sicher ist nur das eine, daß die Herrschaften wie auch in anderen Fragen, weiche Untertanen und Grundherren berührten (wie zum Beisp’el beim Be-iSitzrecht), ihre Macht erweiterten und die Rechte der Nachbarn vielfach beschnitten. Die Armen- väter sind keine alte Einrichtung und kommen in älteren Schriften nicht vor. Ich führe mm die einzelnen Punkte der „Instruktion“ (etwas gekürzt) an, und zwar samt den vielen Fremdworten, die damals jedes derartige Schriftstück „verzierten“, denn diese wurden als Ausdruck einer höheren Bildung aufgefaßt. Die Bestimmungen sind teilweise sehr vernünftig, zeigen aber auch, wie bis ins einzelne der damalige Untertan gegängelt und von der Obrigkeit geführt wurde, wobei die anke-kündigten Strafen abschreckend wirken sollten: 1. Der Dorfrichter muß „eines römisch-katholischen Lebenswandels sich betragen, sich gerecht und uninteressiert aufführen, somit seiner untergebenen Gemeinde in allen Stücken mit gutem Exempl vorgehen“. Er darf auch gegen die Untergebenen „mit keinen Schulden oder anderen Obligationen verfangen sein“. Bei solcher Aufführung wird er der „gebührenden Achtung von seinen Untergebenen sich getrosten“. 2. Er muß auf die „Sitten, Ehrbarkeit, Säub-rig'keit, Religion und Wirtschaftsgebarung, dann auf die Kinderzucht... genaue CXbsicht" tragen. 3. Besonders hat er „auf die Rinderzucht als die Quelle der nachfolgenden ehrbaren Sitten zu invigilieren“ (überwachen, bespitzeln). „Wenn ein Vater oder Mutter ihre Kinder in der Unehrbarkeit und -saubrigkeit und Müßiggang mit Außerachtlassung der christlichen Erziehung herumwälzen lassen, so hat der Dorfrichter derlei Eltern ein. bis zweimal frühzeitig zu Verbesserung der Zucht zu vernahmen oder wohl gar die betretenden (betretenen) unzüchtigen Kinder in eine gelinde Strafe zu ziehen und selbe zu frühze:tiger Arbeit anzustrengen. Bä Nicbtveffangung dessen aber die Anzeige anher (zur Obrigkeit, Pflegamt, Landgericht) zu machen, um eine ergiebigere Remedur fürkehreO zu können“. 4. Bei den Erwachsenen beiderlei Geschlechtes wie besonders bei den „Purschen“ hat def „Dorfrichter auf das nächtliche Herumschwärmen und hiedurch sich äußerden Unzichten genau zu invigilieren, öfters heimliche Unter- Bundesbahn und Motorisierung Im Vorjahr wurden 97.065 Fahrzeuge durch den Tauerntunnel geschleust Obwohl die fortschreitende Motorisierung für die österreichischen Bundesbahnen eine gewisse Schmälerung der Betriebseinnahmen bedeuten, leisten sie dennoch nicht unwesentliche Beiträge zur Verbesserung des Straßen-und privaten Kraftwagenverkehrs. Wenn die Tauempässe durch tiefen Schnee versperrt sind, bildet der Autoüberstellverkehr durch den Tauerntunnel die einzige direkte Verbindung zwischen Kärnten und Salzburg.' Im vergangenen Jahr wurde dieser Uberstellverkehr zwischen Mallnitz und Böckstein außerordentlich stark in Anspruch genommen, aber dennoch klaglos abgewickelt. Insgesamt Wurden 97.065 Kraftfahrzeuge durch den Tauemtunnel befördert, gegenüber 73.488 im Jahre 1956. Die Verkehrszunahme beträgt demnach 32,1 Prozent. 6646 Uberstellungszüge im Jahre 1956 wurden für diesen Zweck geführt Anerkennung für 40jährige Dienste bei der Gendarmerie Der 1. Stellvertreter des Landesgendarmeriekommandanten, Gend.-Oberstleutnant A. Zeli s k a, versammelte kürzlich im Landies-gendarmeriekommando jene Jubilare des Staks, die eine 40- bzw. 25jährige Dienstzeit aufzuweisen haben, und überreichte ihnen mit Worten der Anerkennung und des Dankes für die dem Vaterlande Österreich geleisteten treuen Dienste die Glückwunsschreiben des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten, und zwar für 4 0jährige treue Dienstleistungen an Gend. - Major 2. Kl. Franz Uath, Gend.-Rev.-Insp. Bartholomäus Jed-loutschnig, Gend.-Rev.-Insp. Franz F ö c h e i m; für 2 5jährige treue Dienstleistungen an Gend.-Major 2. Kl. Franz F r a d 1, Gend.-Hez.-Insp. Florian Eisen-k e i 1, Gend.-Bez.-Insp. Rudolf Klier, Gend.-“ev.-Insp. Ignaz Umschaden und Gend.-Fev.-Insp. Hermann Steck. Vom Landes-Sendarmeriekommando wurden ferner an fol-gend genannte Gendarmeriebeamte Glückwunschschreiben übermittel: für 40 jäh- rige treue Dienstleistungen an: Thomas Kassner des Bez.-Gend.-Kmdos. Spittal/ örau, Franz J o c h u m der Techn. (Verk.) Abteilung Kruropendorf, Thomas Kerschbau-Ju e r des Bez.-Gend.-Kmdos. St. Veit/Glan, Uermann K o f 1 e r des Bez.-Gend.-Kmdos. 'Volfsberg, Johann W u r z e r des Bez.-Gend.-Kmdos. Völkermarkt, Michael Gasser des Lend.-Postens Feistritz/Drau, Georg Hartlieb des Gend.-Postens Untere Fellach, Kas-Par N e h s 1 des Gend.-Postens Drobollach, Johann G a p p des Gend.-Postens Techendorf azn Weißensee, Josef Pauli des Gendarmerie-Postens Riegersdorf und Otto Schano des t’find.-Postens Seebach bei Villach; für ~ 'ü j ä h r i g e treue Dienstleistungen an: Erich jU k 1 der Gend.-Erhebungsabteilung, Robert , e 1 n h a r t der Tech. (Verk.) Abt. Krumpen-°rL Anton Wald des Gend.-Postens Lendorf und Alfred Kreuz des Gend.-Postens Grei-tenburg. Um die Sicherheit auf den Landstraßen zu verbessern, werden von den ÖBB laufend neue Einrichtungen an den schienengleichen Bahnübergängen geschaffen. 1957 wurden vier mechanische Vollschranken- und eine fernbediente elektrische Halbsschrankenanlage, sowie zwei selbsttätige elektrische Warnlichtanlagen neu errichtet. Fünf bestehende mechanische Schrankenanlagen sind durch Ergänzung mit Lichtsignalen, die das bevorstehende Schließen der Schranken durch rotes Blinklicht an-zeigen, verbessert worden. Erstmals bestand im vergangenen Jahr für private Kraftfahrer die Möglichkeit, ihren Personenkraftwagen im Reisezug als „Gepäck“ mitzuführen. Auf Grund des mit Beginn des Jahresfahrplanes eingeführten „Gemeinsamen internationalen Tarif für die Beförderung von begleitenden Personenkraftwagen in Reisezügen“ wurden im Juli und August einmal wöchentlich in der Strecke Ostende—München-Innsbruck und umgekehrt Personenkraftwagen in einem Zug mitgeführt. Die gleiche Einrichtung hat sich auch im heurigen Jahr wieder bewährt. Evidenzbüro für Holzverwertung Wichtige Maßnahme zur Koordinierung des Holzabsatzes Die weinig befriedtiigendien Verhältnisse bei der Holzverwertung auf den In- und Auslandsmärkten, vor allem die Tatsache, daß die Holzerzeuger bisher keineswegs geschlossen auf treten, haben Kreise des Waldbesitzes, und zwar sowohl des Großwaldes wie auch des Bauernwaldes veranlaßt, während der Österreichischen Holzmesse 1958 die zu einer Besserung des Absatzes notwendigen Maßnahmen zu besprechen. Die Zusammenkunft, die in den Räumen des Landesverbandes der landwirtschaftlichen Genossenschaften Kärntens stattfand, wurde u. a. ausgezeichnet durch die Anwesenheit des Generalanwalts des Allgemeinen Verbandes der landwirtschaftlichen Genossenschaften Österreichs, Minister a. D. Dipl.-Ing. Dr. h. c. Sohumy, und des Generaldirektors der Österreichischen Bundesforste, Dr. Aicher. Nach gründlicher Beratung kamen die Waldbesitzer und die mit diesen Fragen beschäftigten Organisationen zu einer vollen Übereinstimmung und es wurde ein Propo-nenten-Komitee gegründet unter Vorsitz des Präsidenten der Steirischen Landwirtschafts-kamer ökonomierat Wallner, der auch den Vorsitz des Forstausschusses der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammem Öster- Die Arbeitsmarktlage in Kärnten Wie das Landesarbeitsamt berichtet, ist es in allen Sparten der Wirtschaft zu weiteren Kräfteeinstellungen gekommen, so daß derzeit nur mehr beschränkt vermittel-bare, vor allem überalterte Arbeitsuchende sowie auf Grund ihrer Familiengebundenheit schwer vermittelbare Frauen zur Arbeitsvermittlung vorgemerkt sind. Besonderen Anteil an der konjunkturellen Entwicklung hat wiederum die Bauwirtschaft. Am 15. August standen in Kärnten 3088 Arbeitsuchende, davon 1722 Männer und 1366 Frauen, in Vermittlungsvormerkung. Gegenüber der gleichen Zeit des Vorjahres ist die Anzahl der arbeitsuchenden Männer um 301 und die der Frauen um 144 höher. Am 31. Juli 1958 wurden in Kärnten 143.656 bei den Krankenkassen versicherte Dienstnehmer, davon 102.315 Männer und 41.341 Frauen, gezählt. Gegenüber der gleichen Zeit des Vorjahres sind demnach um 2914 Personen, davon 2088 Männer und 826 Frauen, mehr beschäftigt. Schrittmacher der Sportakademie Die Bundesanstalt für Leibeserziehung Wien wurde neben anderen Institutionen mit der Vorbereitung des schrittweisen Aufbaus der Sportakademie beauftragt. Die unter der Leitung des Dir. Univ.-Prof. DDr. L. Gabriel und des fachlichen Leiters Univ.-Doz. Doktor H. Groll stehende Bundesanstalt wurde 1947 geschaffen, wobei der Sportlehrer- und der Sportwarteausbildung das engste und seither vielfach bewährte Zusammenwirken mit dem Institut für Leibeserziehung der Universität zugrunde geleigt worden ist. In der ersten Vorbereitungsetappe wurde vor allem der Aufgabenbereich der Bundesanstalt für Leibeserziehung Wien erweitert und die dafür notwendigen Fachkräfte zugeteilt. Bisher wurden von der von OStR. Karl Deschka geleiteten Sportlehreraiusibildung 162 Lehrgänge mit rund 4200 Teilnehmern durch-geführt. Besonders zu erwähnen sind in letzter Zeit die sechste viersemestritge SpoTtlehrera-us-bilduimg, der vierte Fußbätltrainer-Aiuisbiildiuinigs-kiurs, ein Badiewärterkiurs und die sechste öster. neWstine Versehrtenisportiwodbe. Das Bumdes-•heer hat sich bereite fallweise der Mitwirkung der Bundesanstalt für Leibeserziehung für d:e Schulung von Ausbildern für den Sport bedient. In der von Prof. F. Hackl geleiteten Sport- warteausbildung wurde in 164 Lehrgängen die beachtliche Zahl von 5946 Teilnehmern, zumeist in Standardlehrgängen von 100 Stunden, geschult. Als Wegbereiter der Sportakademie wurden der Bundesanstalt für Leibeserziehung nun noch die Betreuung und Förderung des Schilaufes und des Leistungssportes anvertraut. lim Schilauf (Leitung Prof. F. Ritschel) wurden bisher insgesamt 26 Hilfslehrwartekurse, 18 Lehrwarteausbildungs- und drei Lehrwarte-fortbildungsikurse, neun Tourenwartekurse sowie 15 Schilehrerfortbildunigslehrgänge und 21 Kurse verschiedener Art mit 3019 Teilnehmern durchgeführt. Der Spitzensport (Leitung Prof. A. Rößner) hat bereits durch eine Reihe von Fachverbänden (Leichtathletik, Ringen, Paddeln usw.) von der Möglichkeit der Beratung und Durchführung von Konditions- und Spezialtrainingskursen Gebrauch gemacht, für die ihnen die Fachkräfte der Bundesanstalt für Leibeserziehung zur Verfügung standen. Das Herbstpragramm, das terminmäßig bereits festliegt, sieht eine noch weit großzügigere Förderung des Höchstleistungssportes vor. reichs führt, ferner Dr. Reinthaler vom Allgemeinen Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften, Generalsekretär Dr. Brand-stätter der Präsidentenkonferenz der Landwirt-sdiaftskammern Österreichs, Dr. Krivachy vom Wald- und Grundbesitzerverband und Direktor Flenar als Vertreter der bäuerlichen Wald-genossenschaften. Das Komitee wird die Gründung des Vereins nach den in großen Zügen beschlossenen Satzungen vornehmen und alle weiteren Schritte unternehmen, um den Holz-erzeuigem in Österreich die Wege für einen befriedigenden Absatz zu ebnen. Hände Es ist etwas eigenartiges um Menschenhände. Ich kann eines Memchen Augenoder Haarfarbe, den Schnitt seines Mundes oder die Form seiner Nase vergessen, nie aber vergesse ich seine Hände, die oft viel mehr von ihm aussagen als sein Gesicht. Die Memchen vermögen eine Maske vor ihr Antlitz zu ziehen und sich dahinter zu verstechen, aber ihre Hände zu maskieren, vermögen sie nicht. Nackt und seinem Wesen entsprechend verraten die Hände den Menschen in seinem Drang und in seinem Wollen. Wer Dürers „Betende Hände“ einmal in sich aufgenommen hat, der wird sie sein Leben lang nidit mehr vergessen können. Alle Inbrunst einer andächtigen Seele, alle Hingegebenheit eines betenden Memchen, alle Frömmigkeit eines gläubigen Herzens sind in diesen Händen! Viele Hände gehen mir durch den Sinn, die schlanken, feingliedrigen Hände eines jungen Musikers, die starken, rauhhaarigen und abgenützten eines Arbeiters, die breiten, wuchtigen Hände eines Mannes, der mitten im Leben steht, es meisternd und die Stunde packend, wo sie sich ihm ergibt. Ich kenne gepflegte Frauenhände mit rotlackierten Nägeln, von denen man glaubt, daß sie sich jetzt und jetzt in das Fleisch eines Opfers krallen werden, und ich sehe die Hände meiner Mutter, die ihre Nägel ganz kurz schnitt, weil ihr keine Zeit für eine langwierige Nagelpflege blieb. Mir sind Hände begegnet, vor denen ich Abscheu empfand und solche, die ich gerne liebkost hätte. Am liebsten aber spüre ich eine Kinderhand. Sie legt sich voll Vertrauen und gutem Glauben in unsere und weiß noch nicht darum, daß Hände viel, viel Böses anrichten können. Wie unendlich zart und toeich ist doch eine Kinderhand. Fassen wir doch nach Kinderhänden, wo sie sich uns bieten, vielleicht bleibt von ihnen ein Abglanz auf unseren schuldig gewordenen Händen haften . .. Ida P a n t a k ^chungen und Ausgehungen zu unternehmen“, deuteEnvischten s*nd <*em Pf legamt „anzu- zu arbeiten erlaubt die heilige Messe alle die Religion und Gottesfurcht ist bei jL n »ein öbechtsames Auge zu tragen" und r,JF diesbezügliche Verdacht der Obrigkeit zu ’ rrenibaren“. Feip t*S *st »Sorge zu tragen, daß an Sonn- und Und. ®en der heiligen Messe beigewohnt wird prT,d*e „Pursche besonders unter (während) der I «TySt außer der Kirche keine Possereien und wrTn treiben“. rjjZj.An den Feiertagen, an welchen von der \v0risch'Latholischen Kirche hören 1St’ so11 man zwar tinte nachher muß aber der Dorfrichter seine eifpl/^benen mit Nachdruck zur Arbeit an-gan n> um hiedurch den schädlichen Müßig-zUs”, ”önd das Herumvaigieren der Pursche ein-zu v ran'ken, dem Hauswirt aber einen Nutzen au# -?TSchaffen“. (Das bezieht sich darauf, daß BenfJm nscl1 der Kaiserin Maria Theresia Papst heffcm XIV (1740—1758) ein Anzahl der bisher Arbcuenen Feiertage abschaffte und sie als n ge erklärte). xvaehtJnw*rtschaftliche Hauswirte müssen über-nach ' f^ert Gebrechen ihrer Wirtschaftsführung schaj|e'orscht und sie selbst zu besserer Wirt-s°toi ermahnt werden. „Findeten sich aber g,]6i l®’ welche durch Saufen, Spielen und der-uiöe 6n liederliche Lebensführung ihr Ver-Sam -n’ wie leider sehr oft zu erfahren!, unacht-mit oV®rschwendeten“, so muß der Dorfrichter Und č>Ca^rfe den Bauern seine Fehler Vorhalten, Wenn es nichts hilft., ihn anzeigen. lieh Alle Gebote, sowohl Gottes wie der weiter,®1} 9bri|gkeit, soll der Dorfrichter „in Erfül-S bringen“ helfe» heu?' Ls ist „zu vi.gilieren“, daß an gebotenen Werfen Tagen keine „Blöscbtänze“ gehalten hat d n‘ An Tagen, an denen Musik erlaubt ist, Und • Wirt die Lustbarkeit früher anzumelden in S1ch durch ein „proportioniertes Quantum S0 'e Armenkasse“ abzufinden. Sie dürfen im Sbe*>ds F 10 Utlr 110111 10 Winter bis 9 Uhr 11. Wirte, die länger die Lustbarkeit auszu-dehnen gestatten, sind zur Bestrafung dem Landgericht anzuzeigen. 12. Hasardspiele und hohe „Aussätze“ sind durchgehends ibei Strafe verboten. Wenn aber feststellt und dem Schuldigen den Ersatz aufzutragen hat. 19. Bei geringeren Streitigkeiten zwischen den Nachbarn soll der Dorfrichter womöglich die Zwistigkeiten in Güte beilegen, bei größeren ein erlaubtes „Köglscheiben“ stattfindet, so hat Anze;ge an die Obrigkeit erstatten. der Wirt zu sorgen, daß die „Armen-Almosen-büchse“ hergebracht und nach der Zahl der Spieler „ein Almosen eingeworfen werde“. 13. Der Dorfrichter hat bei Wirten, Fleischhackern, Krämern auf richtiges Gewicht und Maßerei zu schauen. 14. Er hat auch auf die Straßenverbesserung zu sehen, kleinere Ausbesserungen unter seiner Aufsicht durch die Untergebenen vorzunehmen und auf die Straße hängende Bäume und „Aster“ beseitigen zu lassen. Dabei darf er immer die Rottleute heranziehen. 15. Die „Zäunungen“ hat der Dorfrichter auch zu beaufsichtigen, damit keine Viehschäden entstehen. Die unnotwendigen Zäune aber „und wo öfters eine Falltür viel hundert bis tausend Klafter Zaunholz ersparen“ würde, sollen von ihm abgeschafft werden. Zum Ersparen des Holzes sollen „lebendige Zäune“ und solche aus Steinen errichtet werden. (Besonders durch das damals blühende Eisengewerbe gab es in dieser Zeit in Kärnten eine Holzknappheit). Der „Rantenzaun von jungem gewächsigen Holz“ ist gänzlich verboten. (Die Ranten sind Stangen von über 50 Schuß langen Fichten-sprößlmgen). Der Dorfrichter soll auch das Anpflanzen der „Felfer-Bäume“ (Weiden) befördern. 16. Er hat auch darauf zu sehen, „daß das schädliche Geißvieh“ abgeschaft wird (weil es in den Jungwäldern, wo auch geweidet wurde, durch Verbiß schweren Schaden zufügt). Die Schweine müsen geringelt werden, sonst Strafe. 17. Es ist auch die Pflicht des Dorfrichters, darauf zu sehen, daß das Weidevieh im Frü-jahr und Herbst nicht frei auf die Felder getrieben werde. 18. Würde aber e:n Untertan den andern du' ch sein Vieh an den Eeldfrüchten schädigen, so hat dieser das dem Dorfrichter zu melden, der durch zwei unparteiische Männer den Schaden 20. Auf die Verpflegung der „eingeteilten. würdigen Armen“ hat der Dorfrichter :m Einverständnis mit den Armenvätern zu sehen und i die „Gebrechen des Untertans oder Bettlers“ womöglich in Güte aus der Welt zu schaffen. 21. Herumziehende Bettler müssen abgeschafft werden. Ein solcher fremder Bettler ist im Be-tretunigsfalle „zu weiteren Verschob“ der Obrigkeit zu übergeben; es ist auch derjenige, der ihm ein Almosen gereicht hat, an sie zur Bestrafung anzuzeigen. 22. Besondere Wachsamkeit ist auf die „Deserteurs, Vagabunden und müßige Landstreicher“ zu richten. Diese sind mit Hilfe des Rottmanns, der die „Wachten“ anzusagen hat, „alsbald zu verwachten“ (festzunehmen) und der Herrschaft abzuliefern. 23. Auch auf die „Haussierer, verbotene Kramer“ soll genau gesehen werden. 24. „Das Tobäck-Rauchen in den Ställen, Städin und Scheunen ist mit Ernst abzustellen“. 25. Bricht irgendwo ein Feuer aus („wovon uns der Allerhöchste gnädigst behüten soll“), so hat der Dorfrichter das Volk zum Löschen anzutre'ben. 26. Auch das Einhalten der Dienstbotenordnung hat er genau zu überwachen. In Zweifels-.fällen solle er bei der Obrigkeit anfragen. 27. Wo das Span-L'cht noch in der Gewohnheit sein soll, hat der Dorfrichter solches abzustellen, dagegen die Hausväter zum Gebrauch des Kerzen-Lichtes oder Ampi anzuweisen.“ 28. „Ferners ist nachzusehen, daß jeder Hausvater sein D'enstvolk, mann- und weiblichen Geschlechts, in verschlossenen Gemächern separiert hält, um allen schädlichen Besuchen der Pursche abzuwenden“. 29. „Die öffentlichen Tänze an den Kirch-we’htagen außerhalb der Kirchen und Kirch-p’ätze sind vollkommen verboten, eben auch 30. die Sonnwend-Feuer“. 31. Die bisher gewöhnlich geweste schädliche Zusammenkünfte der ledigen Pursche und Weibspersonen nächtlicherweise na preija oder Spinngesellschaft genannt, sollen aihgesteHt werden, ingleichen das bei der Nacht haltende Eheverspretihen“. 32. Der Dorfrichter hat als ein „gerichtlicher Unterbeamter“ alle gerichtlichen Handlungen auszuführen, die ihm befohlen werden. 33. Damit er die allerhöchsten „Generalien“ (Gesetze, Verordnungen) mit der Zeit kennen lerne, hat er bei deren Verlautbarung dabei zu sein. 34. An jedem Monatsende muß er den „Rapport“ über die Vorkommnisse in seinem Bereich erstantten. Dringende „Vorfallenheiten“ sind sofort zu melden. 35. Der Dorfrichter wird für seine Mühewaltung „nebstdem, daß er (sich) für so heilsame Beobachtung in Aufrechthaltung der Ehrbarkeit und Abwendung der Sünd und Laster seinerzeit von Gott die gesegnete Belohnung zu getrosten hat“, von den „gerichtlichen Roboten und Sol-daten-Vorspann“, solange er das Amt versieht, befreit (die gerichtliche Robot bestand bei öffentlichen Bauten, bei Verfolgung von Verbrechern usw.), außerdem soll er von allen Strafgeldern, die nicht für die Armen bestimmt sind, ein Drittel erhalten. Würde er von seinen Untergebenen „mit Worten oder Werken beleidigt“, so wird ihm alle „Satisfaktion“ verschafft werden. Wenn aber bei ihm selbst „ein Gebrechen vorkommt und derselbe in der Parteilichkeit und Untreue überführt würde“, so behält sich die Herrschaft seine Absetzung bevor. Eie solche Rolle, wie sie der Dorfrichter, der ja selbst ein Bauer unter seinesgleichen war, spielen sollte, konnte vom Bauer nicht erstrebt werden und mußte unbeliebt sein. Der Bauer fühlte sich in erster Hinsicht als Bauer und nicht als Büttel der vielfach verhaßten Herrschaft; und auch zum Angeben und Bespitzeln seiner Standesgenossen war er wohl selten bereit. Die mitgeteilten Bestimmungen haben auch volkskundliche Bedeutung, da sie zum Beispiel den Brauch der Sonnwend-Feuer, der Sp'nn-abende, das schon damals geübte Kegelscheiben usw. in der Rosseger Gegend beweisen. Österreichische Zentral - Landwirtschafts - Messe 1958 80 i Jahre helfet «UKW 30. AUGUST BIS 7. SEPTEMBER 1958 Kraftfahrzeuge (ohne Anhänger) ist über die etwa 15 Meter südlich gelegene Gemeindebrücke (Steingewölbe) möglich. — St. Veit an der Glan, den 22. August 1958. — 6 S 76/58-2. Der Bezirkshauptmann: gez. Dr. Oberlerchner e.h. Bezirkshauptmannschaft St Veit an der Glan Kundmachung Sunbeegefeplätter für öie 9tepu6tif Öfterreid) Das 48. Stück ist am 30. Juli 1958 erschienen. Es enthält: Nr. 172. Verordnung: Beförderungssteuer- Durchführungsverordnung 1958. Nr. 173. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen über die Vermietung freier Wohnungen getroffen werden. Nr. 174. Kundmachung: Aufhebung der Absätze 1 und 2 des § 24 der Gewerbeordnung durch den Verfassungsgerichtshof. Nr. 175. Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates. Das 49. Stück ist am 8. August 1958 erschienen. Es enthält: Nr. 176. Verordnung: Neuerliche Abänderung | der Verordnung, betreffend Durchführung der Arbeitslosenversicherung in den Gemeinden Jungholz und Mittelberg. Nr. 177. Verordnung: Bestimmung von Gegenständen, für die eine Ausgleichssteuer nicht eingehoben wird (Freiliste 1). Nr. 178. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Freiliste 2. Nr. 179: Kundmachung: Aufhebung des I 53 Abs. 1 des Gehaltsüberleitungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof. Das 50. Stück ist am 12. August 1958 erschienen. Es enthält: Nr. 180. Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters. Amtlicher Anzeiger Amt der Kärntner Landesregierung Werttarife für Schlachtschwei ne im Monat September 1958 Kundmachung des Landeshauptmannes vom August 1958, ZI. Vet. 43/11/1958, mit welcher der für ein Kilogramm berechnete durchschnittliche Markt, preis für geschlachtete Schweine aller Qualitäten für den Monat September 1958 festgesetzt wird. Gemäß § 52 Mt. a des Tienseuidhengesstzes vom 6. August 1909, RGBl. Nr. 177, iin der geltenden Fassung, wird der pro Kilogramm berechnete durch'SchmttiMdhe Marktpreis, der im Vormonat in Kiagerufurt für geschlachtete Schweine aller Qualitäten amtiiidh notiert war, für den Monat September 1958 mit S 16.— pro Kilogramm festgesetzt. — Klaganfunt, am 20. August 1958. — Vet-43/11/58. Für den Landeshauptmann: Der Landeshauptmannstellvertreter: gez. Ferlitsch e. h. L a n d e s b a u d 1 r e k t i o n B u n d e s g e b ä u d e v e r w a 11 ti n g I Ausschreibung Die Bundiesgebäudeverwaltiung I hat vom Bundesmimisteriium für Handel und Wiederaufbau den Auftrag erhalten, die Ausschreibung d»r Baiumeiisterarbeiten für den Neubau eines Finanzamtsgebäudes in Klagenfurt, Kempf-straße, unverzüglich vorzubereiten, da gegebenenfalls noch im heurigen Jahre mit den Bauarbeiten begonnen werden soll. Es handelt sich um einen sechsgeschossigen Stahlbeton-Skelett, bau mit einem umbauten Raum von 15.000 Kubikmeter. Interessenten für die Ausschreibung wollten sich schriftlich oder fernmündlich ibiis längstens 5. September d. J. bei der Bumidesgebäuideven waltumg I, Klagenfurt, Theatergasse 4, Telefon Nr. 23-78, melden. — Klagenfurt am 25. August 1958. — 105/8. Für die BundesgebätüdeverwaMung I: gez. Dipl- Ing. Aubell e. h. Magistrat Villach jeweils eine Apotheke in wöchentlichem Turnus Nachtdienst versieht. Der Dienst beginnt Samstag 8 Uhr und endet am darauffolgenden Samstag um 8 Uhr. Die Nachtdienst haltenden Apotheken haben während derzeit der Mittagsperre für den Kundenverkehr geöffnet zu sein. Mittwoch und Samstag nachmittag ist neben der Nachtdienst haltenden Apotheke eine zweite Apotheke zum Dienst einzuteilen. § 3. Während der Sperrzeiten ist an jeder nicht Dienst habenden Apotheke ein deutlicher Hinweis darauf anzubringen, welche nächstgelegene Apotheke geöffnet ist. § 4. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie an jenen Tagen, die im Bundesland Kärnten wie Feiertage behandelt werden, haben die Nachtdienst haltenden Apotheken von 8 bis 13 Uhr für den Kundenverkehr offenzuhalten. Nach 13 Uhr müssen diese Apotheken für dringende Fälle dienstbereit sein, doch können sie auch bis 18 Uhr geöffnet bleiben. § 5. Verstöße gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 41 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 lit. a des Bundesgesetzes vom 4. Februar 1948, BGBl. Nr. 50/ 1948, mit Geldstrafen bis zu 4000 Schilling, im Uneinbringlichkeitsfalle mit Arrest bis zu zwei Wochen bestraft. § 6. Diese Verordnung tritt am 1. August 1958 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Magistrats Villach vom 2. Februar 1957, ZI. IA/4 51/1957, außer Wirksamkeit. — Villach, am 15. Juli 1958. — ZI. IA/4 51/1958. Der Bürgermeister gez. Gottfried Timmerer e. h. Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan Silberegger Landesstraße — Vorübergehende Straßensperre Über Antrag des Straßenbauamtes Klagenfurt vom 20. August 1958 wird wegen Instandsetzungsarbeiten bei der Silberbachbrücke in Guttaring bei km 10,250 die Silberegger Landesstraße im angegebenen Straßenstück gemäß §§ 31 Abs. 1, 32 und 33 der Straßenpolizeiordnung, BGBl. Nr. 59/1947, für die Zeit vom 25. August 1958 bis einschließlich 5. September 1958 gesperrt Eine Umleitung für alle Infolge des Neubaues der Ossiacher Bundesstraße wird im Einvernehmen mit dem Straßenbauamt Klagenfurt gemäß §§ 31 Abs. 1, 32 und 33 der Straßenpolizeiordnung, BGBl. Nummer 59/1947, für die Strecke St. Veit/Glan, Oktoberplatz, bis Ortsende St Veit/Glan ab sofort bis auf Widerruf eine Geschwindigkeitsbeschränkung bis 25 km pro Stunde verfügt. Die ha. Kundmachung vom 9. Juli 1958, Zahl 6 O 37/58-1 (GesdhrvviirudigkeiitsibeschirainikiLmig bis 10 km pro Stunde), tritt gleichzeitig außer Kraft — St Veit a. d. Glan, den 26. August 1958. — Zi. 6 O 37/58-3. Der Bezirkshauptmann: gez. Dr. Oberlerchner e. h. Straßenbauamt Wolfsberg Öffentliche Ausschreibung Das Straßenbauamt Wailfisbeng sdhreilbt namens der Abteilung 24 b (Brückenbau) des Amtes der Kärntner Landesregierung diie Zim-merterarbeiiten für diie Imtiandseteuinig der VeBacb'bnüdke bei Möchiliiing itn Zuige der Mödh-limiger Lamidesistnaße öffentlich aius. Die Arbeiten umfassen in dier Hauptsache dien Abtrag dies schadhaften Hängewerkes und den Einbau bauseits beiigestellter Stahlträger zur Verstärkung des Hotetragwerkes. Die Anfootsumter-laigetn können beim Stnaßenbauamt Wolfsberg gegen Enlaig von S 25.— beheben wenden. Die Anlbotseröffnung findet am Freitag, den 12. September 1958, um 10 Uhr im genannten Amte statt Später einilanigemde Anbote bleiben unlbenüoksidhtiigt. Der Leiter Ortsgemeinde Tainach Öffentliche Ausschreibung Die Gemeinde Tainach schreibt für den Neubau eines Lehrerwohnhauses in Tainach nachstehend angeführte Arbeiten öffentlich aus: Baumeisterarbeiten, Zimmermannsarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Bauspenglerarbeiten, Bautischlerarbeiten, Sanitäre und Elektro-Instal-lation, Schlosserarbeiten, Glaserarbeiten, Maler- und Anstreicherarbeiten, Lieferung von Öfen und Herden, Selbstrollern-Holzrollbalken und Jalousien. Die Anbotsunterlagen sind ab 1. September 1958 beim Gemeindeamt Tainach gegen einen Spesenbeitrag erhältlich. Die ausgefüllten Anbotsunterlagen sind in verschlossenem Umschlag mit der Kennzeichnung „Anbot für das Lehrerwohnhaus Tainach“ bis 15. September 1958 beim Gemeindeamte Tainach wieder einzureichen, woselbst am gleichen Tage um 10 Uhr die öffentliche Anbotseröffnung stattfindet. Der Bürgermeister Gemeinde Mailnitz Öffentliche Ausschreibung Die Gemeinde Mallnitz schreibt für den Neubau des Feuerwehrrüsthauses folgende Arbeiten öffentlich aus: Baumeister, Zimmer- meister, Dachdecker, Tischler, Elektroinstallation, Schwachstrom, Anstreicher und Maler. Die Anbotsunterlagen sind ab Mittwoch, den 27. August 1958, beim Gemeindeamt Mallnitz zu beheben. Die Anbote sind bis spätestens Montag, den 8. September 1958, 14 Uhr, in verschlossenem Umschlag beim Gemeindeamt Mallnitz einzureichen. Zum gleichen Zeitpunkt findet die Anfootseröffnung im Gemeindeamt Mallnitz statt. Später einlangende Anbote können nicht mehr berücksichtigt werden. — Mallnitz, am 26. August 1958. Der Bürgermeister gez. Gfrerer e.h. Gerichtliche Verlautbarungen j Landesgerichtspräsidium Klagenfurt Verordnung betreffend die Regelung der Betriebszeiten, des Nachtdienstes und Dienstbereitschaft für die öffentlichen Apotheken im Gebiete der Stadt Villach. Auf Grund des § 8 des Gesetzes vom 18. Dezember 1906, RGBl. Nr. 5/1907, in der Fassung der Apothekengesetz-Novelle 1956, BGBl. Nummer 2/1957, wird angeordnet: 5 1. Die öffentlichen Apotheken im Gebiete der Stadt Villach haben an Werktagen von 8 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 18 Uhr für den Kundenverkehr offenzuhalten. An Mittwoch- und Samstagnachmittagen (14.30 bis 18 Uhr) können je zwei Apotheken gesperrt bleiben. § 2. Die Reihenfolge für die Versehung des Nachtdienstes während der Sperrzeiten wird vom Magistrat Villach im Einvernehmen mit den Standesvertretungen so festgesetzt, daß Der Präsident des Oberlandesgerichtes Graz Stellenausschreibung Mit Genehmigung des Bundesministeriums für Justiz gelangt eine Richterstelle der 1. Standesgruppe ohne bestimmten Dienstort (Sprengelrichterposten) für den Oberlandesgerichtssprengel zur Wiederbesetzung. Bewerbungsgesuche um diesen Richterposten sind im Dienstwege bis einschließlich 10. September 1958 beim Oberlandesgerichtspräsidium Graz einzubringen. — Graz, am 8. August 1958. — Jv 9748-4a/58-1. Dr. Lachmayer e.h. Stellenausschreibung Beim Landesgericht in Klagenfurt gelangt ein Ratsposten der 2. Standesgruppe zur Wiederbesetzung. Bewerbungsgesuche sind bis längstens 20. September 1958 beim Landesgerichtspräsidium Klagenfurt im Dienstwege einzubringen. — Klagenfurt, am 11. August 1958. — Jv 2159-4/58-2. Der Landesgerichtspräsident: Dr. Kurt Schwendenwein e.h. Qegen Üßvanüduny ad&t Qlt&tö exdx&einunyen NUR GROSSKUREN MIT BLÜTENSTAUB ODER GELEE ROYAL S 180.— / Erprobte Wirkung Großimkerund Fachbiologe Dr.E. Müller, Guttaring, Kärnten Edikte und Konkurse Ausgleichsedikt Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Kahl Kuntschitz, gestorben 19. Juni 1958, protokolliert unter der Firma „Spartlhaius Davos“, Klagenfurt, Baihinhofstraße Nir. 26. AusgUeitihsikomimiissär OLGR und SV Dr. Karl Maitiz dies Landesgeriichities Klagenfurt; Ausgleich sverwaliter Dr. Kurt Buirger-Scheid-liim, Rieclhitsanfwalit in Klagenfurt. Tagsatzung zum Abschlüsse eines Ausgleiches bei dem genannten Gerichte, Zimmer Nr. 112/11, am 23. September 1958, 9 UIhr vormittags. Anmel-duugsfniist bis 13. September 1958. — Lamdes-geridht Klagenfurt, Abt. 5, am 19. August 1958. — Sa 12/58. Spenden für die Unwettergeschädigten Das „Kärntner Nothilfswerk“ (Konto Nr. 11.291 der Kärntner Landes-Hypothekenanstalt) verzeichnete den Eingang weiterer Spenden: Stadtgemeinde Feldkirchen. Sammlung 20.143.10; Sparkasse der Stadt Friesach 2600.—; Gräfl. Foscari-Widmann Rezzonico’sche Forstdirektion, Patemion, 2000.—; Ballgesellschaft m. b. H. Erhärt Mörtl & Co., Wolfsberg, 1000.—; österr. Armaturen Ges. m. b. H.s Wien, 1000.—; Adolf Funder jun., Faserplattenfabrik, St. Veit/Glan, 1000.—; Stadtkasse Bruck a. d. Mur 1000.—; Fa. K. Neu-wirth, Villach, 1000.—; Dr. Attilio Dimai, Klagenfurt, 500.—; Fa. Otto Meisterl, Klagenfurt, 500.—; Lavantbau-leitung, St. Andrä/Lav., 306.50; Dr. Wilhelm Watzke, Klagenfurt, 300__; Dipl.-Ing. Hermann Kom, Spittal/ Drau, 300.—; Rudolf Moser, Baumeister, Klagenfurt, 300.—; Josef Wastian, Klagenfurt, 300.—; Valentin Luike, SL Andrä/Lav., 200.—; Johann Köchl, Klagenfurt, 100.—; Dr. Ing. Hermann Ertl, Töschling, 30.—; Franz Hilber, St. Paul i. Lav., 50.—; Prof. Johann Piuk, Klagenfurt. 50.—; Friedrich Thelen, Villach, 100.—; Dr. Andreas Leitner, St. Paul/Lav., 130.—; Fa. Eizenberger, Klagenfurt, 50.—; Franz Tengg, Spenglermeister, Villach, 50.—; Andreas Achemig, Villach, 100.—; Anna Moser, Villach, 100.—; Dr. Hans Planegger, Straßburg, 100.—; Dr. Fritz Scharizer, Klagenfurt, 50.—; Hofrat Dipl.-Ing. Walter Obomy, Klagenfurt, 50.—; Eicher-Götzhaber, Klagenfurt, 50.—; Karl Reiner, Villach, 50.—. SPÖ-Zentralsekretariat, Wien, 50.000.—; Generalkonsul Boris Trampuž, Klagenfurt, 2000.—; Dr. G. Schütte, Forst- und Gutsverwaltung, St. Andrä i. L.. 2000.—; Kärntner Maschinenfabriken, Villach, 1000.—; A/BP-Beo-zin und Petroleum AG, Wien, telsky, Baugesellschaft m. b. H. Volksbank Feldkirchen 1000.— warenfabrik, G. Gregori, Müllnern bei Villach, 1000.—; Fa. Bosch-Dienst, Klagenfurt, 1000.—; Österr. Apothekerkammer, Klagenfurt, 500.—; David Pemull, Villachs 50.—; Julius Leitner, Klagenfurt, 200.—; Franz Parinpek, Villach, 100.—; Ungenannt, Klagenfurt, 100.—; Aurelia Spinka, Klagenfurt, 100.—; Kärntner Kreditschutz-Organisation, Inh. Heide Liegl, Klagenfurt, 50.—; Dir. Grell Schipek, Klagenfurt, 50.—; Dr. G. Watzke, Klagenfurt, 150.—; Elfriede und Hans Hölbling, Willersdorf, 50.—; Walter Burkart, Lds.-Oberförster, Döllacli/Möltal, 50.—; Anna Kaufmann, Villach, 100.—; Willi Staudacher, KUr genfurt, 100.—; Apoth. Mag. Paul Wolf, Klagenfurt# 100.—; Fa. Kronfuß, Optik, Klagenfurt, 200.—; Magister Richard Fischer, Apotheker in Treibadi, 50.—; Dr. Robert Semmelrock, Klagenfurt, 50.—. Stadtgemeinde Friesach 10.000.—; Bedienstete der Kärntner Landesregierung 5555.50; Bleiberger Bergwerks-Union, Klagenfurt, 5000.—; Österr. Draukraftwerke AG, Klagenfurt, 5000.—; „Martha“, Erdölgeselischaft m. b. H.» Klagenfurt, 5000.—; Sparkasse in Wolfsberg 5000.—^Gewerbe- und Handelsbank, Klagenfurt, 3000.—; Versicherungsanstalt der österr. Bundesländer, Landesamtsstelle Kärnten, 2000.—; Betriebsratsobmann Köstl, Sägewerk Haßlacher, Hermagor, 1200.—; Druck- und Verlagshaus Emst Ploetz, Wolfsberg, 1000.—; Fa. Josef Kunze’s Wtw., Villach, 1000.—; Arbeitsgemeinschaft der Lederwarenerzeugung, Anton Meyer, St. Andrä/Lav., 1000.—; Fa. Filii & Co., Klagenfurt, 1000.—; Molkerei Wolfsberg# reg. Gen. m. b. H., 500.—; Dr. Therese Kusdas, Klagenfurt, 300.—; Stefan Slamanig, Wabelsdorf, Post Tainach# 100.—; Richard Kofler, Rosenbach, 50.—; Fritz Egger, Oberdrauburg, 200.—; Bezirksgericht Millstatt 40.—# Irmgard Habetsberger, St. Gertraud/Lav., 20.—; Marzelline Tscliebull, Töschling, 150.—; Fa. Franz Sichert, Klagenfurt, 50.—; Dr. Sepp Feldner 100.—; Vinzenz Wedam, Villach, 100.—; Baumeister Herbert Dohr, St. Andrä/Lav., 50.—; Albert Bildstein, OHG, Velden, 200.—; Hofrat Dipl.-Ing. Karl und Käthe Gunzer, 100.—; Johann Prohaska, Klagenfurt, 30.—; Reichmann, BP-Tanksteile, Klagenfurt, 20.—; Ungenanntes Ehepaar aus Wien 100.—? Valentin Paternioner, Klagenfurt, 100.—; Gemeinde Thürn i. Lav., 150.—; Albin Doujak, Aich, 20.—; Familie Valentinitsch, Klagenfurt, 200.—; Postamt Trebesing 20.—; P. Klimann, Klagenfurt, 50.—; Hans Slama, Klagenfurt, 200.—; Thomas und Katharina Repitsch, Tuzacb, 200.—; Karl Granigg, Kunstmühle. Hüttenberg, 100.—# Ernst Schöffmann, Klagenfurt, 100.—; Josef Papitsch, Klagenfurt, 30.—; August Bäck, Klagenfurt, 100.—; Friedrich Simma, Klagenfurt, 50.—; Otto und Ida Großbauer, Klagenfurt, 50.—; Dipl.-Ing. Franz Schütz, Klagenfurt, 50.—; Johann Rzeczicky, Klagenfurt, 50.—; Dr. Franz Geringer, Klagenfurt, 100.—; Leopold Knapp, Villach, 200.—; Paula Singer, Villach, 50.—; Anton Haberle, Vil' lach, 100.—. österreichische Alpine Montangesellschaft, Hauptkasse, Wien, 5000.—; AEG Union Elektrizitätsgesellschaft, Wien, 1800.—; Shell Austria AG, Wien, 1000.—; Arland Papier-und Zellulosefabriken AG, Graz-Andritz, 500.—; Hilde Maier, Klagenfurt, 50.—; Fa. J. Wessely, Klagenfurt, 300.—; Franz Sacher, Klagenfurt, 100.—; Josef Ko-netschny, Klagenfurt, 20.—; Senta Jölly, dzt. St. Salvator, 20.—; Lichtspielhaus Schmidt, Treibach, 100.—; Fot° W. E. Lehnert, Greifenburg, 100.—; Bürgermeister H* Zanki, St. Veit/Glan, 100.—; Dipl.-Ing. Gerhard Vogel» Klagenfurt, 100.—; Josef Ellersdorfer, vlg. Urbanlenz, Rattendorf, 50.—; Fa. Trapp, Klagenfurt, 20.—; Dentis1 Sepp Laßnig, Launsdorf, 109.—; Arch. Dipl.-Ing. Franz Rohner, Klagenfurt, 100.—; Fa. Karl Achleitner, Klagen' furt, 100.—. Italienisches Konsulat, Klagenfurt, 2000.—; Bedienstete der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt 1503.—; F*1 Schrack EAG, Klagenfurt, 1000.—; Nettingsdorfer Papier-fabrik, Dellach, 1000.—; Konsumgenossenschaft Klagenfurt 1000.—; Bruno Klimbacher, Sägewerk, St. Veit/Gl®*1’ 1000.—; Landeshauptmann Ferdinand Wedenig 1000.-"’ Gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft „Vorstädtiscbe Kleinsiedlung“, Klagenfurt, 500.—; Dr. Leo Oberlanef» Klagenfurt, 50.—; Jakob Aichholzer, GoritschitzeD-Viktring, 100.—; Hans Sabidussi, Klagenfurt, 100.—; Ha& Schabus, Klagenfurt, 50.—; X. J., Klagenfurt, 25.—; Mark* Aubell, Klagenfurt, 50.—; Ingeborg Mikosch, Klagenfurt* 50.—; Femmeldebetriebsstelle Wolfsberg 138.25; Anna Paur, Freundorf, NÖ, 100.—; Postamt St. Margarethe^ bei Wolfsberg, 50.—; Anton Rassi, Hohenems, 40»—’ Peter Blüm, Döbriach, 100.—; W. Maklin, Völkermark1» 50.—; Postamt St. Georgen am Längsee 100.—; Rudo" Struckl, Rosenbach, 100.—; Herta und Blasius Petritsch’ Stegsdorf, 500.—; Rudolf Altmann, Spittal/Drau, 100.-"’ Amalia Lampel, St. Veit/Glan, 100.—; Pacher, Krumpe®' dorf, 50.—; Josef Schäuflinger, Villach, 50.—; Villa Car** tas, Annenheim, 100.—; Rudolf Tillian, Landwirt, Liesch» 200.—; Gemeinde Köttmannsdorf, 400.—; Anna Werda*12* Klagenfurt, 50.—. ßanöesgefeplätter für Kärnten Das 15. Stück ist am 29. Juli 1958 erschienen. Es enthält: Nr. 33: Verordnung des Landeshauptmannes vom 8. Juli 1958, ZI. Wa-1024/2/1958, betreffend das Verbot von Ablagerungen afl den Ufern der Lavant. Nr. 34: Verordnung des Landeshauptmann65 vom 17. Juli 1958, ZI. Ge-1061/11/1958, womit für das Gebiet der Stadtgemeinde San# Veit an der Glan die Benützung von Privat-Schlachthäusern untersagt wird. Das 16. Stück ist am 12,. Auiguist 1958 erscä»®' men. Es enthält: Nir. 35: Gesetz vom 11. Juli 1958 zur Ausführung dies 3. StaBtsvertnaigsdiurcMühnunig5' gasetzes. Das 17. Stück ist am 26. August 1958 erschienen. Es enthält: Nr. 36: Gesetz vom 11. Juli 1958, mit dem da5 Gesetz vom 9. Juni 1954, LGBI. Nr. 28, über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken (Grundverkehrsgesetz)' geändert wird. Nr. 37: Gesetz vom 11. Juli 1958, mit deri die Krankenanstaltenordnung abgeändeü wird (Krankenanstaltenordnungs-Novelle). Nr. 38: Verordnung der Landesregierung vori 12. August 1958, ZI. Ges-1109/1/1958, betreffend die Festsetzung der Pflegegeb uhre^ in den öffentlichen Landes-Kranken-, He1*' und Pflegeanstalten Kärntens. 1000.—; Dipl.-Ing. Swie-& Co., KG, Linz, 1000.—; ; Finkensteiner Eierteig- Herausgeber und Eigentümer Das Land Kärnten. Verantwortlich: Chefredakteur R. B. Blatnik, Klagenfurt, Amulfplatz 1. — Druck: Kärntner Druckerei in Klagenfurt, Viktringer Ring 28