Stenographischer Gericht der zweiten Sitzung Des CmiDtnflcs zu Laibach am 25. November 1865. Anwesende: Vorsitzender: Freiherr v. Co belli, Landeshauptmann in Kram. — Regiern ngs - Commissure: Se. Excellenz Freiherr v. Bach, k. k. Statthalter; Landesrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder, mit Ausnahme Sr. fürstbischöflichen Gnaden Dr. Widm er, dann der Herren Abgeordneten Jo mb art, Kosler und Anton Freiherr v. Zois. — Schriftführer: Dr. Costa. Tagesordnung: 1. Lesung des Sitzungs-Protokolles vom 23. November 1865. — 2. Bortrag des Rechenschaftsberichtes. — 3. Antrag des Herrn Dr. Bleiweis auf Erlassung einer Adresse an Seine Majestät. — 4. Vortrag über ein Gesuch der Witwe v. Gariboldi auf Belastung der Gnadengabe jährl. 47 fl. 25 kr. für ihre Tochter Henriette. — 5. Vortrag über ein Gesuch der Buchhaltungsbeamten um Erhöhung ihrer Gehalte. — 6. Wahl eines Ausschusses zur Prüfung und Antragstellung über die Regierungs-Vorlage die Gcmcindeordnung betreffend. — 7. Wahl des Finanz-Ausschusses. Beginn der Sitzung 10 Ahr 20 Minuten. -----OOO^OOC------ Präsident: Da die Mitglieder der h. Versammlung in hinlänglicher Anzahl versammelt stnd, so eröffne ich die Sitzung, und ersuche den Herrn Schriftführer das Protokoll vom 23. d. M. zu verlesen. (Schriftführer v. Langer liest dasselbe, nach der Verlesung.) Ist gegen die Verfassung des Protokolles etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Es wird Nichts dagegen bemerkt; das Protokoll ist als richtig anerkannt. Es sind mir durch den Abgeordneten Deschmann zwei Petitionen zugekommen, die eine die Petition der Gemeindevorstehung Budanje im k. k. Bezirke Wippach; dieselbe bittet nämlich tun gnädigste Verleihung eines Stiftungsplatzes für den taubstummen Knaben Franz Gurk; eine weitere um die Genehmigung eines Vorschusses zum Ausbaue eines neuen Schulgebäudes. Ich werde diese Petitionen dem Petitions-Ausschüsse zur Berichterstattung zuweisen, und die Herren dann später ersuchen, zur Wahl dieses Ausschusses zu schreiten. Wir kommen nunmehr zum Vortrage des Rechenschaftsberichtes. Herr Dr. Suppan wird die Gefälligkeit haben, denselben vorzutragen. II. Sitzung. Berichterstatter Dr. Suppan liest: „Hoher Landtag! In Beachtung der dem Landesausschusse nach dem §. 26 der Landes - Ordnung obliegenden Pflicht, erstattet derselbe über seine Gcschäflsthätigkeil während der Periode vom 15. April 1864, als dem Schluffe der dritten Landtags-Session, bis zum 15. November l. I. nachstehenden Archcnsthastsbericht: §. 1. Von den in der letzten Landtags - Session beantragten Landesgesetzen haben Seine k. k. Apostolische Majestät Allerhöchst zu genehmigen geruhet: a. Den in der 4. Sitzung am 9. März 1864 gefaßten Beschluß auf Bewilligung der Ein Hebung eines 100 % Zuschlages zu der Grund-, Hausklassen- und Hauszinssteuer für die Verwalmngsjahre 1864 und 1865 in der Gemeinde Weißenfels; und b. den gleichen Beschluß zur Einhebung eines 35 % Zuschlages zu den directen Steuern für das Verwaltungsjahr 1864 in der Gemeinde Trata, und zwar beide diese Beschlüsse mit A. h. Entschließung vom 13. August 1864, wornach daS Erforderliche wegen der Durchführung derselben eingeleitet wurde. c. Die vom hohen Landtage in der 6. Sitzung 1 für das Jahr 1865 beschlossene Landesumlage von 14 und 26 % der dirccten Steuer für den Landes- und beziehungsweise Grundentlastungs-Fond wurde mit A. h. Entschließung vom 12. Jänner l. I. genehmiget, und ferners gestattet, daß zu Grundentlastungs - Zwecken die Einhebung eines 10 % Zuschlages zu der Verzehrungssteuer von Wein, Wein - und Obstmost, dann vom Fleische in der geschlossenen Stadt Laibach, und auf dem flachen Lande, nach dem Stammsatze der Verzehrungssteuer Statt finde. Zur Durchführung der Einhebung dieses Zuschlages mußte mit Anhandnahmc eines von einem Fachmanne gelieferten Elaborates, ein eigenes Landesgesctz, und die einschlägige Vollzugsvorschrift entworfen werden. Die Einhebung und Abfuhr wird von der Verzehrungssteuer-Pachtung für das flache Land nach dem ausgewiesenen Pacht-schillinge von 261.250 fl.; — für die Stadt aber, woselbst die Verzehrungssteuer cummulativ mit der Weg- und Brük-kenmanth um 174,010 fl. verpachtet ist, nach dem vereinbarten Verhältnisse von 6/io dieser Summe besorgt, wodurch die mit Kosten verbundene Bestellung eigener Einhebungs-Organe gänzlich entfällt. d. Mit A. h. Entschließung vom 14. April 1864 haben Seine k. k. Apostol. Majestät den vom hohen Landtage beschlossenen Entwurf des Straßen - Concnrrenz-Gesetzes A. g. zu genehmigen geruht, und es ist dasselbe durch das Landes-Gesetzblatt bereits kundgemacht worden. Zur Durchführung dieses Gesetzes ist nach der Natur desselben vorerst die Kategorisiruug der einzelnen Straßenstrccken erforderlich, zu welchem Ende der Landesausschuß die erforderlichen Daten gesammelt hat, und das Ergebniß derselben mit einer besondern Vorlage diesem hohen Hanse zur Beschlußfassung vorlegen wird. Hier soll nur erwähnt werben, daß das k. k. Staatsministerium nach Inhalt des Erlasses vom 13. Mai l. I. Z. 16646 über die einschlägige Vorstellung des LandeSansschusses von der beabsichtigten Ercamerirung der hierländigen Reichsstraßen, mit Ausnahme jener von Stcinbrück — Munkendorf, Umgang genommen habe, und daß auch bezüglich dieser «straßenstrecke noch Verhandlungen im Zuge find. e. Den in der 6. und 7. Sitzung des Landtages gefaßten Beschluß über die zur Erlangung der Stelle des Direktors an den Landes-Wohlthätigkeits-Anstalten in Laibach haben Seine k. k. Apostol. Majestät mit A. h. Entschließung vom 30. Oktober 1864 gleichfalls A. g. zu genehmigen geruht. Dagegen wurde nach Inhalt der A. h. Entschließung vom 12. April 1864 f. den vom krainischen Landtage beschlossenen Entwürfen einer- Gemeinde - Ordnung und einer Gemeinde-Wahlordnung „wegen der von der Regierungsvorlage „(§. 23.) abweichenden Fassung des §. 24 der Gemeinde-ordnung, und rücksichtlich der dieser Gemeinde-Ordnung „angehängten Angelobungsformel" die A. h. Sanction nicht zu Theil. Die von der hohen Regierung in dieser Richtung in Aussicht gestellte neuerliche Vorlage wird diesem h. Hause genügende Gelegenheit bieten, diesen Gegenstand abermals in Berathung zu ziehen, daher der Landes-ansschuß an dieser Stelle eine weitere Erörterung desselben für überflüssig erachtet. g. Bezüglich des vom hohen Landtage in der 11. Sitzung ausgedrückten Wunsches wegen Einbringung eines neuen Heeres - Ergänzungs - Gesetzes, hat das h. k. k. Staatsministerium mit Erlaß vom 30. Juli 1864 Z. 5291 bemerkt, daß es sich diesen Wunsch „ohne daß dessen Er-„füllung zugesagt werden kann" gegenwärtig halten werde, und diesen Wunsch gleichzeitig auch zur Kenntniß des k. k. Kriegsministeriums gebracht habe. It. Hinsichtlich des in derselben Sitzung gestellten Antrages wegen Einbringung einer Regierungsvorlage auf Uebernahme der vollen Entschädigung für die Militär - Vorspannslcistnng auf den Staatsschatz, hat das k. k. Staatsministerium mit Erlaß vom 8. Juli 1864 Z. 5499 eröffnet, daß dasselbe, „nachdem die maßgeben-„den Verhältnisse unverändert geblieben sind, auch gegen-„roartig auf diesen Antrag einzugehen nicht in der Lage sei". Dem h. Hause wird eine besondere Vorlage mit dem Antrage vorgelegt werden, bei der bedeutenden Summe, die aus obigem Titel vom Lande in Anspruch genommen wird, sich mit seiner gerechten Bitte an Seine kaiserl. königl. Apostol. Majestät selbst zu verwenden. i. Derselbe Antrag wird dem h. Hause auch hinsichtlich der vom Ministerium immer noch festgehaltenen Aufforderung zum Ersätze der Schnbauslagen zur Beschlußfassung vorgelegt werden. k. Hinsichtlich der vom Landtage in der 11. Siz-zung beschlossenen Bitte um Aufhebung oder doch Herab-mindernng der Freischnrf-Steuer ist eine Erledigung noch nicht herabgelangt. Endlich muß l. dem h. Hanse davon Mittheilung gemacht werden, daß Seine k. k. Apostol. Majestät mit A. h. Entschließung vom 15. Oktober l. I. Allergnädigst zu genehmigen geruht haben, daß die Stadt Neustadt! in Kram künftig den Namen „Rudvlfswerth" führe. 8. 2. Die wiederholten, an die Stufen des A. h. Thrones niedergelegten Bitten dieses Hauses in Absicht auf eine Erleichterung der Grundsteuer für das Herzogthum Krain, haben Erhörung gefunden, und Seine k. k. Apostol. Majestät in angestammter Huld und Gnade bewogen, mit A. h. Entschließung vom 31. Dezember 1864 dem Herrn Finanzminister die Ermächtigung zur individuellen gemcinde-oder bczirksweisen Abschreibung der ganzen, oder theil-weisen Grundsteuer - Schuldigkeit in Krain zu ertheilen. In Folge dessen hat das k. k. Finanzministerium seine Geneigtheit ausgesprochen: 1. von den bis einschließlich des Jahres 1864 erwachsenen Grundsteuer-Rückständen in allen jenen Fällen, in denen nach der Bestätigung der Finanz- und politischen Organe, eine durch die Zeitverhältnisse herbeigeführte Zahlungsunvermögenheit der Rückständler vorhanden ist, die auf diese ausgewiesenen Beträge ohne weitere Anordnung von Zwangsmaßregeln in umfassender Weise in Abschreibung bringen, und 2. „für die Zukunft vom Steuerjahre 1865 „angefangen, in jedemJahreund in so lange bis „nicht die beantragte Regelung der Grund-„steuer vollständig durchgeführt sein wird in „den mit der Grundsteuer am meisten überbürdeten „Landestheilen ganze oder theilweise A b sch re i-„bungen der entfallenden Steuerschuldigkeiten „nicht nur bei einzelnen Grundbesitzern, sondern auch bei „ganzen Gemeinden oder Bezirken auf Grund „der Nachweisungen und Anträge der Unterbehörden, und „mit Würdigung der obwaltenden Verhältnisse eintreten zu „lassen". Es ist begreiflich, daß der Landes - Ausschuß sich verpflichtet sah Namens des Landes Krain in einer Adresse Seiner k. f. Apostol. Majestät unserm Kaiser und Herrn den tiefgefühlten Dank für diesen neuerlichen Beweis der dem Lande Krain zugewendeten A. h. landesväterlichen Huld und Vorsorge darzubringen, und ebenso auch dem k. f. Finanzministerium für seinen hochherzigen Entschluß, und dem Präsidium der k. k. Landesregierung für die thatkräftige Befürwortung dieser Angelegenheit seinen besondern Dank auszusprechen. Allein der Landesausschuß hielt sich auch verpflichtet, mit aller Kraft darüber zu wachen, daß diese A. h. Gnade, so wie sie dem hochherzigen und gerechten Gefühle des Monarchen entsprungen, voll und unver-kümmert dem Lande zu Gute komme, und nicht etwa, bei der Durchführung in der Hand der Unterbehörden, durch engherzige Rücksichten geschmälert werde. Der Landesausschuß muß es zu seinem Bedauern hier coustatiren, daß diese seine Besorgniß nicht unbegründet war, und ist. Auf die einschlägige Anfrage hat die k. k. Finanzdirek-tion mit Note vom 12. August 1865, Z. 601/Pr., einen nach Bezirken verfaßten Ausweis der zur Abschreibung bewilligten Steuer-Rückstände bis Ende Dezember 1864 mitgetheilt, aus dem ersichtlich wird, daß die Summe dieser abgeschriebenen Stenerrückstände nur 45.441 fl. 10^ kr. betrage, eine Ziffer, welche mit der sattsam bekannten Steuer-überbürdung Krains in keinem Verhältnisse steht, zumal wenn berücksichtiget wird, daß nach diesem Ausweise einzelne Bezirke an diesem Betrage nur mit wenigen Gulden Theil nehmen, wie beispielsweise der Bezirk Großlaschitz nur mit 19 fl. 2 kr.; Kronau nur mit 30 fl. 87 kr.; Lak nur mit 66 fl. 57 kr.; Neumarktl nur mit 39 fl. 70 kr.; Oberlaibach nur mit 52 fl. 42 kr.; endlich der bekanntlich arme Bezirk Laas gar mir mit 2 fl. 44 kr.! Es war aber aus diesem Ausweise noch weiters zu ersehen, daß die k. k. Finanzdirektion gleichzeitig auch die dem obigen Steuer-Rückstande correspondirenden Rückstände der Umlage für den Landesfond mit 5674 fl. 48 kr. und für den Grnndentlastungsfond mit 9680 fl. 80 kr. zur Abschreibung brachte, somit über Zuflüsse von Fanden disponirte, deren Verwaltung ausschließlich der Com-petenz dieses hohen Hauses anheim fällt. Der Landesausschuß hat sich daher verpflichtet gesehen, gegen diesen Vorgang Verwahrung einzulegen, und zugleich die Frage in Anregung zu bringen, in welcher Art die k. k. Finanzverwaltung den zweiten, für die Landcsinteressen noch wichtigern Punkt des vorzitirten Fi-nanzministerial-Erlasses, d. i. die Abschreibung der Steuer von der Steuer-Schuldigkeit Einzelner oder ganzer Gemeinden und Bezirke, für die Hinkunft durchzuführen gesonnen sei. Die Rücknote der k. k. Finanzdirektion vom 11. September l. I. Z. 696/Präs, hat nun gezeigt, daß die gedachte Behörde die eigenmächtig verfügte Abschreibung der obigen Quoten der Umlage für den Landesund Grundentlastnngs - Fond deßhalb für gerechtfertiget erachte, weil diese Umlagen cumulativ mit der Grundsteuer eingehoben, und am Schlüsse jeden Monates nach einem Perzenten-Verhältnisse auf die einzelnen Bezngsrnbriken anrepartirt werden, daher jede Abschreibung eines Steuer- Rückstandes die correspondirende Abschreibung des darauf entfallenden Umlagsprozentes bedinge. Ebenso wurde in dieser Rücknote bemerkt, daß die k. k. Finanzdirektion für die Hinkunft das gleiche Verfahren einzuhalten gesonnen sei, wornach nur Abschreibungen der wirklich vorkommenden Rückstände, nach Maßgabe der eintretenden Verhältnisse, — keineswegs aber Nachlässe an der currenten Steuerschuldigkeit oder Stcuervorschrei-bung beantragt werden könnten. Diese Auslegung Seitens der Unterbehördc droht die Wohlthat, welche die kaiserliche Gnade Seiner Majestät dem Lande angedcihen zu lassen beabsichtigte, geradezu zu vereiteln, und führt letztlich einfach nur dahin, daß am Schluffe des Steuerjahres jene Steuerguotc, deren Eintreibung nöthigenfallS auch im Wege der Erccntion nicht gelingen konnte, zur Abschreibung beantragt würde. Wahrlich ein Vorgang, dessen illusorischer Werth sich aus der Betrachtung von selbst ergibt, daß dort, wo nichts mehr zn nehmen ist, auch jeder Steuer-Rückstand seine Bedeutung verloren habe. Dieß aber war sicherlich nicht die Intention des Hochherzigen, im Lande mit dankbarer Freude aufgenommenen kaiserlichen Gnadenactcs, der nach seinem Wortlaute, und in Verbindung mit der Begründung der einschlägigen Bitten dieses h. Hauses, offenbar nur den Zweck hatte, bis zur Regelung der Grundsteuer den am meisten überbürdeten Landcslhcilen die ersehnte Erleichterung dadurch zu verschaffen, daß ganze oder theilwcise Abschreibungen an der entfallenden currenten Steuerschuldigkeit zu Gunsten ganzer Gemeinden und Bezirke einzutreten haben. Nicht zur Prämie für den säumigen oder lässigen Steuer - Coutribuenten soll der A. h. Gnadenact mißbraucht werden dürfen, sondern derselbe hat nur die Erleichterung von einer anerkannten Steuer - Ueberbürdung im Auge. Diese Erleichterung wird dadurch nicht erzielt, daß man nur Steuer-Rückstände zur Abschreibung bringt, denn überbürdet ist nicht nur derjenige, der absolut zahlungsunfähig geworden ist, sondern überhaupt jeder, der eine im Verhältnisse zum Ertrage seines Grundes zu hohe Steuer entrichtet. Aber auch in der Richtung der gleichzeitigen Abschreibung der Umlagen für den Landes- und Grundentlastungsfond, ist der von der k. k. Finanzdirektion geltend gemachte Grund nicht stichhältig, weil selbst für den Fall des obigen Zusammenhanges der Grundsteuer und der Umlage, über die Zulässigkeit der Abschreibung der Letzteren, da sie eine Bedeckung des Landes- oder Grundent-lastungsfondes bildet, immer nur der h. Landtag zu erkennen hat, daher jedenfalls früher um seine Entschließung zu befragen gewesen wäre. Bei dieser Sachenlage hat der Landesausschuß sich unter dem 19. September l. I. mit einer umständlichen Vorstellung an das k. k. Finanzministerium gewendet, und darin unter Begründung seiner Anschauung um die Verfügung gebeten, eine wirkliche, und nicht nur scheinbare Durchführung der mehrgedachten A. h. Entschließung zu veranlassen. Eine Erledigung hierüber ist vor der Drucklegung dieses Berichtes nicht herabgclangt. Aus dem erst später eingelangten Ministerial - Erlasse geht jedoch hervor, daß das k. k. Finanzministerium den Vorgang der Unterbehörden billigte. Es wird nun Sache dieses h. Hauses sein, aus eigener Initiative die geeigneten Beschlüsse zu fassen, um dem Lande die unermeßliche Wohlthat der Steuererleichterung voll und gerecht zu erhalten, wie selbe voll und gerecht aus der hochherzigen Entschließung des Monarchen hervorgegangen ist. 8- 3. Dem h. Landtage ist aus den einschlägigen Vcr-handlungcn der beiden letzten Sessionen erinnerlich, daß die Frage wegen der vom h. Aerare aus der Jncameri-ruug des krainischen Provinzialfondcs anzusprechenden Entschädigung noch einer definitiven Erledigung von Seite dieses h. Hauses entgegensieht. Der in der letzten Session mit der bezüglichen Antragestellung beauftragte Finanz -Ausschuß konnte in der Losung dieser Aufgabe deßhalb zu keinem Abschlüge kommen, weil die Buchhaltung nur wenige Tage vor dem Schlüsse der letzten Landtags-Session das hiezu unumgänglich nothwendige, umfangreiche Ziffer-Elaborat zu überreichen in der Lage war. Der Landesausschuß hat sich verpflichtet erachtet, die durch den Schluß der letzten Landtags-Session unterbrochene Aufgabe des Finanz-Ausschusses aufzunehmen, und, selbstverständlich unter Vorbehalt der Genehmigung dieses h. Hauses, der h. k. k. Staatsverwaltung einen Vergleichsautrag zu machen, dessen Kardinalpunkt darin besteht, daß dem Lande Krain als Entschädigung für seinen incamerirten Provinzialfond vom 1. Jänner 1864 an ein jährliches Aeqnivalent von 71.000 fl. in halbjährigen Anticipatraten aus den Rcichsfinanzen ausgefolgt werde, wogegen das Land auf jeden weitern Ersatzanspruch, aber auch die h. Regierung ihrerseits auf alle Compensirungs-Ansprüche verzichte, und Letztere übcrdicß nach wie vor, die Verzinsung der krainischen Landesschuld bestreite. Der Landes-Ausschuß hat diesen Antrag mit einer umgehenden Molivirung noch unter dem 2. März l. I. sowohl dem k. k. Staatsministerium, als auch dem k. k. Finanzministerium vorgelegt, eine Abschrift davon auch dem h. k. k. Landespräsidium mit der Bitte um vorwvrt-liche Unterstützung mitgetheilt, und denselben in Form eines Memorandums auch den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses zukommen lassen, um sie in die Lage zu setzen, schon bei der Berathung des Budgets auf diesen Antrag geeigneten Bedacht zu nehmen. Bei allen diesen Schritten ist der Landesausschuß von der Ansicht ausgegangen, daß die Lösung dieser verwickelten Angelegenheit im Vcrgleichswegc die angemessenste sei, daß es ferner dem h. Hause vor der Beschluß-■ fassung darüber erwünscht sein müsse, die Anschauung der k. k. Regierung und ihren allfälligen Gegenantrag kennen zu lernen, und daß endlich in der in gleicher Lage befindlichen Nachbarprovinz Kärnten derselbe Vorgang beobachtet wurde, und zu einem befriedigenden Ausgleiche geführt hat. Der h. Landtag wird Gelegenheit finden über die dießfalls vorbereitete besondere Vorlage des Landesausschusses, den Antrag und seine Begründung näher zu prüfen. Hier soll nur constatirt werden, daß bisher von der k. k. Staatsverwaltung eine Rückäußerung noch nicht eingelangt fei. Die Bemühung des Laudesausschusses zur Flüssigmachung der aus den Jahren 1861 bis 1863 noch unbeholfenen Reste der Staats - Dotation des ständischen Fondes im Gcsammtbetrage von 9160 fl., sind bisher noch ohne Erfolg geblieben. Die k. k. Landesregierung hier hat mit Note vom 3. Juli 1864 Z. 6686 die einschlägige Verfügung abgelehnt, und die in Folge dessen unter dem 5. November v. I. Z. 2114 an das k. k. Skaatsministcrium geleitete, und auch bei dem gegenwärtigen Ministerium eingebrachte neuerliche Bitte, hat bisher noch keine Erledigung gefunden. Doch ist aus einer in der letzten Zeit an den Landesausschuß gelangten Mittheilung ersichtlich, daß das k. k. Ministerium bezüglich der in diesem Gegenstände zwischen der Staats und landschaftlichen Buchhaltung obwaltenden Differenz der Berechnung, einige neuerliche Erhebungen eingeleitet hat. §. 4. In den ersten Tagen des laufenden Jahres drang aus Jnnerkrain der Nothschrei des Hungers und unbeschreiblichen Elends an den Landesausschuß. Wiederholte Hagelschlägc und Uebcrschwemmungen hatten in drei Bezirken den Segen der Ernte geraubt oder empfindlich geschmälert, so daß in den wenigsten Haushaltungen mehr noch Brot zu finden war. Die Schrecknisse einer Hungersnoth, und in deren Folge verheerende Krankheiten jeder Art, traten immer näher heran, und die allgemeine Nothlage erreichte einen solchen Grad, daß deren Linderung durch gewöhnliche Lokalmittel nicht mehr in Aussicht genommen werden konnte. Die Gnade Seiner kaiserl. königl. Apostol. Majestät spendete der hartbedrängten Bevölkerung jener Landcs-theile eine namhafte Unterstützung ans den Allerhöchsten Privatkassen Seiner Majestät des Kaisers und der Kaiserin Karolina Augusta, und der Herren Erzherzoge Franz Carl und Albrecht, und ein erhebender Aufruf Seiner Excellenz des Herrn Statthalters von Krain wendete sich nicht fruchtlos an das oft bethätigte Mitgefühl der Bewohner Krains, und seiner Hauptstadt. Der Landesansschuß hat unter solchen Umständen geglaubt, ebenfalls einen Beitrag von Eintausend Gulden aus dem Landessonde der bezüglichen Nothstands - Commission, mit der speziellen Widmung zum Ankaufe von Samengut, für die Gemeinden der Bezirke Senožeč, Laas und Adelsbcrg zuwenden zu dürfen, und wird in einer eigenen Vorlage die nachträgliche Genehmigung dieses h. Hauses einholen. Gleichzeitig aber hielt sich der Landesansschuß verpflichtet, Namens des Landes in einer eigenen Adresse den tiefgefühlten Dank für die hochherzige, dem Lande zugewendete Unterstützung an die Stufen des A. h. Thrones niederzulegen. Den gewissenhaften Bemühungen der Nothstands-Commission, zu der auch ein Mitglied des Landesaus-schusscs beigezogen wurde, ist es gelungen, durch die auf solche Art, und durch die Wohlthätigkeit anderer Privatpersonen gesammelten Beiträge, die drückende Nothlage der Betheiligten nach Thunlichkeit zu erleichtern, und dem Ausbruche noch größer« Elendes bei Zeiten vorzubeugen. §. 5. In Ausführung der Beschlüsse des h. Landtages hat der Landesausschuß wegen der Hinlangabe des Baues der Savebrücke bei Gurkfeld eine Offertsverhandlung ausgeschrieben. Es langten nur zwei Offerte ein, von denen das eine schon deßhalb keine Berücksichtigung finden konnte, weil es von jenen wesentlich verschiedene Bedingungen enthielt, welche dem Landesausschusse nach den Beschlüssen dieses h. Hauses zur Richtschnur zu dienen hatten , und weil überdies; diese Bedingungen für den Landesfond drückend und unannehmbar erschienen. Der Landesausschuß hat somit daS einzige noch übrige Offert des Zimmermeisters und Realitäten - Befiz-zers Mar Stepischnig aus Cilli angenommen, weil dasselbe, während es den aufgestellten Anforderungen der Concurs-Ausschreibung in allen wesentlichen Punkten entsprach, auch tut klebrigen nach der Sachenlage so günstig erschien, daß ein günstigeres unter den gegebenen Verhältnissen nicht zu gewärtigen war. Nach diesem Offerte, und dem darauf bastrten Vertrage hat Herr Stepischnig die Herstellung der stehenden Jochbrücke über die Save bei Gurkfeld, und der beiderseitigen Zufahrten, mit Einschluß des Aufwandes für die Expropriation, auf eigene Kosten gegen dem übernommen, daß ihm während der Dauer von fünfundzwanzig Jahren der Bezug der Mauthgebühr für ein Stück Zugvieh mit 17 kr. „ „ „ Triebvieh mit 7 „ „ „ „ Kleinvieh mit 4 „ und für eine Person mit. . . 1 „ überlassen, und nach beendigtein Baue und erfolgter Col-laudirung, zur Zeit der Eröffnung der Brücke, ein Betrag von Zehntausend Gulden aus dem Landesfonde ausbezahlt werde, wogegen der Unternehmer weiters verpflichtet bleibt, diese Brücke nebst den Zufahrten während der Dauer des Genusses der Brückenmanth auf eigene Kosten tut guten Stande zu erhalten, und sie nach dessen Ablauf im guten Zustande an die Landschaft Krain zu übergeben. Die Brücke ist auf eine Länge von 84 Klafter und eine Fahrbreite von 3 Klafter 2 Schuh berechnet, und wird auf 10 Jochen ruhen. Nachdem hinsichtlich der fidejussorischen Eautions-Bestelluug und hinsichtlich der Sicherstellung der aus dem Vertrage für die Landschaft erwachsenen Rechte alle legalen Maßregeln mittelst Jntabulation desselben durchgeführt wurden, hat der Unternehmer den Ban bereits begonnen, und ist dem landschaftlichen Bauinspizienten der Auftrag ertheilt worden, insbesonders den Unterbau gehörig zu überwachen. Aus den von diesem dem Landesausschusse bisher erstatteten Berichten geht hervor, daß der Ban ordnungsmäßig und solid fortschreite; und so steht zu erwarten, daß durch diese, contractmäßig längstens bis Ende deö kommenden Jahres zu vollendende Brücke, dem Lande Krain demnächst die Wohlthat eines gesicherteit Verkehrsmittels, und einer regelmäßigen Verbindung mit der großen Verkehrsader der Eisenbahn zu Theil werde. §. 6. Die vom h. Landtage genehmigten Erweiterungsbauten im hierortigen Civilspitale, wurden ordnungsmäßig durchgeführt, und die nothwendig gewordenen Nachschaf-sungen besorgt. Dem h. Hause wird die einschlägige Baurechnung mit besonderer Vorlage zur Prüfung und Ge-nehmhaltung vorgelegt werden. Hinsichtlich des Irrenhauses hat der Landesausschuß das Gutachten des ärztlichen Vereines eingeholt, und weitere Erhebungen über die maßgebenden Umstände, welche dießfalls bei andern Irrenanstalten obwalten, gepflogen. Diese werden seiner Zeit als Basis dienen, wenn das Projekt der Erbauung eines neuen Irrenhauses inS Werk gesetzt werden wird. Schon derzeit mit diesem Projekte hervorzutreten, hält der Landesausschuß mit Hinblick auf die itoch ungenügenden derzeit zu diesem Zwecke bereits verfügbaren Geldmittel für nicht gerathen, zumal es im hohen Grade erwünscht scheinen muß, daß dieser Bau ohne Inanspruchnahme einer Landesumlage geführt werden möge. Das Stammcapital des Banfondes hat durch die großmüthige Spende der Erben des Herrn Johann KoS-ler eilte namhafte Vermehrung von 3000 fl. erfahren, und beträgt derzeit 56.700 fl. Durch die Fruktificirung desselben, und der fälligen Interessen ist dieser Baufond bis 1. November l. I. bereits auf 65.050 fl. herangewachsen , daher zu erwarten steht, daß derselbe in nicht zu langer Zeit sich derart ansammeln werde, um dem Lande ohne weitere Belastung die Segnung einer nach den Prinzipien der Humanität organisirteu Jrrenheilan-stalt angedeihen zu machen. Das Spital der barmherzigen Brüder in Agram hat für die Verpflegung der daselbst aufgeuoininenen kranken Krainer für die Jahre 1853 bis October 1861 einen Vergütungsbetrag von 3717 fl. 27 '/2 kr. vom Lande Krain angesprochen. Der Landesausschuß hatte anfänglich die Vergütung dieses Betrages deßhalb ablehnen zu können geglaubt, weil dieses Spital nicht unter jene Krankenanstalten eingereiht war, denen das Oeffentlich-keitsrecht eingeräumt wurde. Nachdem jedoch das k. k. Staatsministerium erklärte, daß diese Krankenanstalt allen Bedingungen eines öffentlichen Spitales nachkomme, und weil der Convent der barmherzigen Brüder seinerseits die Erklärung abgab, daß er im Falle einer weiteren Ablehnung der Vergütung dieser Krankenverpflegögebühren, künftighin den kranken Landesinsassen aus Krain die Aufnahme in diese Heilanstalt versagen müßte, so hat der Landeöansschuß die Vergütung von derlei Kosten für die Zukunft zugesagt; in so weit selbe aber die vorgedachte Periode der Vergangenheit betrafen, dafür eine Pauschalentfertigung von 1500 ft. angeboten. Nach der Eröffnung des h. k. k. Staatsministeriums vom 2. Juni l. I. hat die Spitalsverwaltung in Agram diesen Ausgleichsantrag angenommen, und wird dem h. Landtage mit einer eigenen Vorlage die Rechtfertigung dieses Ausgleiches zur Genehmigung vorgelegt werden. — Der Orden der Schwestern der christlichen Liebe am hierortigen Civilspitale hat unter Berufung auf den Vertrag vom 26. October 1855, dann in Hinblick auf die neue Diäten-Ordnung für die Periode vom September 1860 bis November 1863 eine Vergütung von 1138 fl. 93 y3 kr. für die auf Grund ärztlicher Ordinationen beigestellten Ertra - Speisen und Getränke angesprochen. Der Landesausschuß hat auch in dieser Richtung, bei der immerhin nicht ganz klaren Vertragsbestimmung, und mit Rücksicht auf den Zeitpunkt der Uebernahme des Spitals in die Laudeöverwaltung, ein gütliches Abkommen angestrebt, und dasselbe dadurch erzielt, daß sich die Frau Ordensvisitatorin dießfalls mit einer Panschal-abfertigung von 500 fl. zufrieden gab. Auch in dieser Richtung wird sich der LandeS-ausschuß mit einer eigenen Vorlage die nachträgliche Genehmhaltung dieses h. Hauses erbitten. Nicht minder ist über die Anträge zweier Privaten wegen Uebernahme der Krankeuverpflegung int hierorti- gen Civilspitale cine eigene Vorlage für den h. Landtag vorbereitet. §. 7. In dem der Landschaft gehörigen Lyceal-Gebäude sind im Laufe der vorjährigen und der heurigen Ferien im Einverständnisse mit der k. f. Landesregierung und dem hierortigen Stadtmagistrate, als Vertreter des k. k. Studien-, Normal- und Realschulfondes, die umfassendsten Conserviruiigsarbeiten, und zwar im vollen Umfange des erhobenen Bedarfes, zweckentsprechend durchgeführt worden, Dadurch ist nicht nur für die gute Erhaltung des Gebäudes nachhaltig vorgesorgt worden, sondern es wurde hiebei auch jenen Rücksichten Rechnung getragen, welche der spezielle Zweck dieses Gebäudes, die Ächtung der wissenschaftlichen Bildung, und die Bedürfnisse der Jugend erfordern. Konnte damit auch an räumlicher Ausdehnung nichts gewonnen werden, so werden doch hoffentlich für eine Reihe von Jahren die übrigen Klagen verstummen, welche der unangemessene Bauzustand dieses Gebäudes bisher vollberechtiget hervorgerufen hat. Da die einschlägigen Arbeiten erst vor wenigen Wochen beendet und der Eollaudirung unterzogen werden konnten, so dürfte der Landesausschuß kaum in der Lage fein, die einschlägige Baurechnung noch in dieser Session vorzulegen. Belangend die an dem Bauaufwande nach dem Verhältnisse des benützten Flächenraumes berechnete, auf die Realschule entfallende Quote, hat zwar der hierortige Stadtiuagistrat es versucht, eine Herabminderung, und rücksichtlich die Anhandnahme eines andern Berechnungsmaßstabes anzustreben; allein der Landesausschuß hat mit Rücksicht aus die dießsälligeu, vorn h. Landtage in feiner 14. Sitzung gefaßten Beschlüsse, und aus die einmal zu Recht erwachsene Concurreiiz-Verhandlung, sich nicht für ermächtiget gehalten, dießsalls eine Aenderung eintreten zu lassen. Wohl aber hat er geglaubt der Stadtgemeinde in der Richtung eine Erleichterung angedeihen lassen zu dürfen, daß sie die aus dieselbe anrepartirte, und nach den vorgedachten Beschlüssen vorschußweise vom ständischen Fonde übernommene Quote, nur in 4 gleichen Jahresraten unverzinslich zu refunbimi haben wird. Die in der 18. Sitzung angeregte General-Versammlung des Museal - Vereines zum Zwecke der Revision und zeitgemäßen Reform der Vereinsstatuten, wurde vom Museums-Curatorium einberufen, und es hat das bei dieser Versammlung gewählte Eomitü den Entwurf der neuen Statuten, über vorläufige Gutheißung des Landesausschusses, zur A. h. Sanction vorgelegt, welche unter dem 25. März 1865 auch erfolgte. Es läßt sich erwarten, daß mit Rücksicht auf die in den neuen Statuten begründete freiere Beweglichkeit des Museal - Vereines, auch die Zwecke des Laudes-Museums wirksam gefördert, und die wissenschaftliche Thätigkeit des Vereines für das Interesse des Landes nutzbringend gemacht werden. §. 8. Der h. Landtag hat in der 12. und 18. Sitzung der letzten Session den Landesausschuß ermächtiget, die Zwangsarbeits-Anstalt in Laibach unter der Bedingung zu übernehmen, daß der k. k. Regierung das Recht der Ernennung des jeweiligen Verwalters, jedoch nur inner- halb des Terna-Vorschlages des Landesausschusses zustehe, und daß die Pensions-Angelegenheit des Verwalters v. Maiti einer besondern Austragung vorbehalten bleibe. In Befolgung dieses Beschlusses hat der Landesausschuß der k. k. Regierung seine Bereitwilligkeit erklärt, unter obiger Bedingung das Zwangsarbeitshaus zu übernehmen. Allein das h. k. k. Staatsministerium hat über diesen Antrag erklärt, daß es zwar dem Landesausschusse das Vorschlagsrecht des Verwalters der Zwangsarbeitsanstalt einräumen wolle, sich jedoch mit Rücksicht aus den Umstand, daß in dieser Anstalt so viele Zwänglinge aus andern Kronläuder» untergebracht werden, das Recht der Exclusive jedenfalls vorbehalten müsse. Ebenso hat das k. k. Staatsministerium erklärt ans eine nur provisorische, von der in obiger Richtung erst von der spätern Zustimmung dieses h. Hauses abhängig gemachte Uebergabe dieser Anstalt, nicht eingehen zu können. Es ist begreiflich, daß ein Vorbehalt der Exclusive in letzter Auflösung jede Jngereuznahme deö Landesausschusses bei der Ernennung des Leiters der Zwangsarbeitsanstalt illusorisch mache. Die Regierung brauchte ja im vorkommenden Falle Nichts anders, als allen vom Landesausschusse in den Terna-Vorschlag aufgenommenen Bewerbern die Exclusive zu geben, und war sodann in der Lage, die Ernennung des Leiters dieser Anstalt einzig und allein von ihrem eigenen Ermessen abhängig zu machen. Auf solche Art konnte sie wann immer dem Lande abermals jene Verlegenheit wieder bereiten, von welcher weiter unten bei der Erörterung der Maiti'schen Pension gesprochen werden wird, und es wäre der Landesvertretung lediglich die ganz untergeordnete Rolle eines Beirathes zn Theil geworden, der, wenn unbequem, auch ganz ignorirt werden konnte. Bei dieser Sachenlage, und da die k. k. Regierung aus eine bedingte, im Falle der Nichtzustimmung dieses h. Hauses wieder rückgängig zu machende Uebergabe nicht eingehen zu können vermeinte, erübrigte dem Landesausschusse Nichts, als den status quo bis zur Entscheidung dieses h. Hauses zu wahren, woruach die Zwangsarbeitsanstalt auch gegenwärtig von dem Landesausschusse für das Land noch nicht in die Selbstverwaltung übernommen wurde. Es wird nun von der weiteren Entschließung dieses h. Hauses abhängen, ob dasselbe unter dieser Bedingung die Uebergabe annehmbar finde, oder nicht. Ohne dieß-salls der Entscheidung des h. Hauses vorgreifen zu wollen, glaubt der Landesausschuß, daß der k. k. Negierung das Ernennungsrecht des Verwalters der mehrgenannten Anstalt, zwar zu überlassen wäre, daß es jedoch andererseits der Würde dieses h. Hanses angemessener sei, lieber auch auf das Vorschlagsrecht zu verzichten, als es unter obiger illusorischen Modalität anzunehmen. Belangend die Angelegenheit der Pensionirung des Verwalters v. Maiti, so ist dem h. Hause noch erinnerlich, daß derselbe, nachdem er 34 Jahre ausschließlich im Staatsdienste gestanden, von der k. k. Regierung als Verwalter deö Zwangsarbeitshauses hier angestellt wurde, daß er in dieser Eigenschaft durch 6 Jahre fungirte, und sodann »ach zurückgelegtem 40. Dienstjahre, noch im kräftigen Mannesalter von 56 Jahren mit dem ganzen Gehalte von 1050 fl. von der k. k. Regierung in Ruhestand versetzt, und diese Ruhegebühr aus dem Lan-desfonde flüssig gemacht tojitbe. Der Landesausschuß hal nicht ermangelt unter Anführung aller Gründe des Rechtes und der Billigkeit der k. k. Regierung vorzustellen, daß der Landesfond ausschließlich mit dieser Pension nicht belastet werden könne, sondern daß ihn höchstens jene Tangente treffe, welche der v. Maiti im Lande, und dem Lande geleisteten Dienstzeit entsprechend sei, wornach in Gemäßheit des in der 19. Sitzung des h. Hauses gefaßten Beschlusses die Zahlung dieser Pension aus dem Landesfonde nur vorschußweise verfügt wurde. Allein bas hohe k. k. Staatsministerium hat unter dem 7. September v. I. Z. 16088 unter Berufung «ns seine früheren Gründe erklärt, daß es nicht in der Lage sei, dem Begehren des Landes auf gänzliche oder theilweise Uebernahme der Pension des Verwalters v. Maiti auf bcn Staatsschatz gewährende Folge zu geben. Es tritt nun an dieses h. Haus die Frage heran, auf welchem Wege die empfindliche, aus dieser Verfügung dem Landesfonde drohende Einbuße beseitiget, oder verringert werden könne. Der Landesausschuß kennt nur zwei Wege dieß zu vermitteln, der eine wäre der: den als vorschußweise erklärten Pcnsionsbezug aus dem Landesfonde zu sistiren, und es sohin dem Staate oder dem Herrn v. Maiti anheim zu geben, ihre Rechte an den Landesfond im Rechtswege auözutragen; der andere ist der der Ueberrcichung eines Gesuches unmittelbar an Seine k. k. Apostol. Majestät. Dieser letztere scheint allerdings dem erster» vorziehbar zu sein, nur muß der Landesausschuß darauf hinweisen, daß, wofcrne dieser Weg nicht zum gewünschten Ziele führen würde, es sodann keine weitere Instanz gebe; während wenn das erstere allerdings radicale Auskunftsmittel keinen Erfolg hätte, immer noch die Möglichkeit bliebe, beim Abgänge eines Staatsgerichtshofes, die unmittelbare Eutscheibung Seiner k. k. Majestät anzurufen. Dem h. Hause muß cs nun überlassen bleiben dem Landes-Ausschüsse die weitere Richtschnur vorzuzcichnen. Sicherlich aber ist dieses Vorkommniß die beredtste Illustration , welch' hohen praktischen Werth die Landesvcr-tretung darauf zu legen Ursache hat, daß bei der Ernennung der Verwaltersstelle des Zwangsarbeitshauses ihre vollberechtigte und entscheidende Einflußnahme wirksam gewahrt bleibe. §. 9. Das durch die Verhandlungen des Rcichsrathes bekannt gewordene Projekt des Verkaufes des Montan-Werkcs von Jdria hat im Lande die lebhafteste Besorgniß wach gerufen. Dieses Vorhaben der Staatsverwaltung bedroht nicht nur vielfältig die lokalen Interessen Jdrias, sondern es wird auch unvermeidlich von uachtheiligen Folgen für das ganze Land begleitet fein. Der Landesausschuß hat eö] deßhalb für seine Pflicht erachtet, nicht nur das Bestreben der krainischen Abgeordneten des Rcichsrathes diesen Schritt rückgängig zu machen, durch eine umständlich an das Abgcordneten-Haus selbst gerichtete Petition zu unterstützen; sondern er hat sich in gleichem Sinne auch an die h. k. k. Staatsverwaltung selbst mit der Bitte gewendet, den Abschluß des beabsichtigten Verkaufes so lange zu verschieben, bis dem h. Landtage Gelegenheit geboten würde, sich darüber auszusprechen, ob nicht das Land selbst als Käufer aufzutreten habe. Es soll hier nicht wiederholt werden, was in dieser Hinsicht die Landeöpresse einstimmig zur Abwehr dieses folgenschweren Verkaufes mit eingehender Sachkcnntniß vorgebracht hat; allein der Landesausschuß würde seiner Pflicht untreu werden, wenn er nicht die Aufmerksamkeit dieses h. Hauses ausdrücklich auf diesen Gegenstand hinleiten wollte. ES hieße sich einer Selbsttäuschung hingeben, wenn man annehmen wollte, daß ein Einzelner oder eine Privatgesellschaft, welche nun das Eigenthum Jdriaö erwerben würde, bereit wäre, oder gehalten werden könnte, die eigenthümlichen Verhältnisse, unter denen bei der dcrmaligcn Regie die dortige Bevölkerung die Bedingungen ihrer Erhaltung findet, fortbestehen zu lassen; und so wird der nächste, leidige und unausbleibliche Rückschlag das ge-sammte Land schon dadurch treffen, daß cs unter all' den vielfältigen Titeln, die der Nothstand für sich anzuführen weiß, einer plötzlich verarmten und erwerbsunfähigen Bevölkerung aus den ohnehin anderweitig so vielfach in Anspruch genommenen, und beinahe erschöpften Landcsmittcln wird beispringcn müssen. Der Landesansschuß muß weiters darauf hinweisen, daß ganz vorzüglich die Plötzlichkeit dieses Verkaufes das befürchtete Uebel in dem Grade steigere, als eö gar nicht möglich wird, einen vermittelnden Uebergang zu finden, um ein naturgemäßes Einlenken in die Zukunft anzubahnen. Urplötzlich, wie mit einem Risse, sollen Verhältnisse abgebrochen werden, an denen ganze Generationen hängen; — sollen Hoffnungen zerstört werden, die unter dem Schutze von Vertragsvcrhältnisscn herangereift sind; — sollen Familien einer ungewissen Zukunft preisgegeben werden, welche sich gerade in der wohlbegründeten Aussicht constituirt haben, daß der Boden, der ihnen und ihren Mitgliedern bisher die Möglichkeit einer ehrlichen Eristenz bot, thuen nicht über Nacht unter den Füßen verschwinde. Auch der Hinblick auf die Verlockung zu einem Raubbaue, wodurch ein Privatkäufer unverhälknißmäßigen Gewinn auf Kosten eines nachhaltigen Betriebes suchen könnte, so wie der Umstand einer allfälligen übermäßigen Ausnutzung des derzeit sorgsam gepflegten Waldbestandes, und alle die damit in Verbindung stehenden Gefahren einer ganz und gar unersetzlichen Einbuße der volkswirthschaft-lichen Werthe des Landes, endlich die Hinweisung auf die Thatsache, daß das k. k. Aerar in ein Paar Jahren ohne sich der Substanz zu entäußern, bloß durch vermehrten Betrieb, jene Summe oder doch einen großen Theil davon hereinbringen könne, welche es gegenwärtig als Kaufschilling für die Substanz beansprucht, — alle diese und noch so viele andere sachlichen Gründe hat der Landesausschuß auf das Wärmste der Erwägung der h. Staatsverwaltung anempfohlen. Ob, und mit welchem Erfolge? dieß vermag der Landesausschuß nicht anzugeben, allein er glaubt, daß dieß h. Haus aus dem Gesagten Anlaß nehmen werde, auch in dieser Richtung einen Schritt zu thun, um selbst noch in der eilften Stunde eine Gefahr vom Lande abzuwenden, deren Folgen geradezu unabsehbar erscheinen. §. 10. Die im Jahre 1727, aus Anlaß der Vollendung der Savebrücke bei Černuč, aus dem Domestikal - Fonde von der Landschaft erbaute Kapelle und die darin aufgerichtete Statue des h. Johannes ist im Laufe der Jahre bereits so baufällig und schadhaft geworden, daß eine Reconstruiruug unvermeidlich war, und selbst von der po- litischen Behörde aus Rücksichten der Baustcherheit wiederholt angeregt wurde. Der Landesansschuß hat den erforderlichen Kostenanschlag verfassen lassen, und auf solche Art den Bauaufwand für die Renovirung der Statue auf . 242 fl. 50 kr. für die Reconstruirung der Kapelle auf . 2340 fl. — kr. daher zusammen auf . . 2582 fl. 50 kr. ermittelt. Einerseits schien die Erhaltung dieses von der Künstlerhand des bekannten Meisters Robba herrührenden Denkmahls ein Gebot der Ehre und der Pietät für das Andenken der Vorfahren und für die heimatliche Kunst; andererseits mußte der Umstand in Betracht kommen, daß der bisherige Standort dieses Monumentes, seit der Jn-camerirung der Reichsstraße, und noch mehr seit dem durch die Eisenbahn abgelenkten Verkehre, für die Landschaft selbst jede weitere Bedeutung verloren hatte, daher cs nicht gerathen schien, dieses Denkmahl an derselben Stelle mit vcrhältnißmäßig großem Kostcnaufwande wieder herzustellen. Bei dieser Sachcnlage hat der LandeSausschnß geglaubt einen angemessenen Ausweg darin zu finden, daß er, selbstverständlich unter Vorbehalt der Genehmigung dieses h. Hauses, das gedachte Standbild der hierortigen Stadtgcmeinde mit der Bedingung anbot, daß sie dasselbe auf ihre Kosten auf eine Brücke, oder sonst einen geeigneten Platz in der Stadt überstelle, und bleibend im guten Stande erhalte. Der löbliche Gemeinderath hat in seiner Sitzung vom 28. September v. I. die sogeartete Uebernahme dieses Denkmahls beschlossen, und so bedarf es nunmehr der nachträglichen, und hicmit erbetenen Genehmigung dieses h. Hauses, welches diese Genehmigung um so anstandsloser ertheilen dürfte, als dadurch ermöglichet wird, ohne mehrere Kosten ein Kunstwerk dem Lande zu erhalten, wobei zugleich die Stadt Laibach eine monumentale Zierde gewinnt. §. 11. Die hicrländige k. k. Landwirthschafts-Gesellschaft hat unter dem 17. Jänner l. I. Z. 221 ein von mehreren Mvrastbcsitzern eingebrachtes Gesuch dem Landesausschusse vorgelegt, worin um ausnahmsweise Bewilligung zum Moorbrennen im abgewichenen Frühjahre, und zwar bis 15. Mai l. I., gebeten wurde. Dieses Ansuchen wurde damit begründet, daß mehrere Riede, welche zum Abbrennen bestimmt waren, wegen der anhaltenden Regengüsse des vorjährigen Herbstes nicht gebrannt werden konnten, so daß einem großen Theile der Moorgrundbesitzer wirklicher Nothstand drohete. Da die Morastentsumpfungs - Commission die Bestätigung gab, daß im Ganzen eine Fläche von 8100 Jochen zum Abbrennen bestimmt war, während kaum der lOOstc Theil davon wirklich in Angriff genommen werden konnte, daß somit, um von den Moorgruudbesitzern empfindlichen Schaden abzuwenden, eine Ausnahme von dem für das Moorbrennen erlassenen Landesgesetze, jedoch nur für das heurige Frühjahr im hohen Grade nothwendig sei, so hat der Landesansschuß sich au die k. k. Landesregierung mit dem Ansuchen gewendet, durch das k. k. Ministerium höchsten Ortes die Bewilligung zur obigen Ausnahme zu erwirken. In Folge dessen haben Seine k. k. Apostol. Majestät mit der A. h. Entschließung vom 13. März l. I. aus- nahmsweise zu bewilligen geruht, daß die von Seite der Morastentsumpfungs - Commission für den Herbst 1864 zum Abbrennen bestimmten Moorgründe unter Aufrechterhaltung aller übrigen Bestimmungeu des Landesgesetzes vom 23. Juli 1863 im heurigen Frühjahre, und zwar bis 15. Mai 1. I., abgebrannt werden durften, und zugleich A. h. angeordnet, daß diese Verfügung dem Landtage zur Kenntniß zu bringen sei. Indem sich der Landesausschuß dieser Pflicht hiemit unterzieht, bemerkt er zugleich, daß er den weiteren Antrag der Morastentsumpfungs-Commission auf eine Abänderung dcö vorgedachtcu Gesetzes mittelst einer besondern Vorlage dem h. Hause zur Berathung und Beschlußfassung vorlegen werde. Bezüglich der Nebergabe des Landes - Culturfondes in die Verwaltung der Landesvertrctung ist bisher kein weiterer Schritt geschehen, weil bei der allen Kronländern gegenüber vom vorigen Ministerium dicßfalls festgehaltenen Mariine, jeder weitere Versuch schon von vornehcrein erfolglos erscheinen mußte. Mittlerweile aber scheint das gegenwärtige Ministerium in dieser Hinsicht einer anderen Ansicht geworden zu sein, denn cs ist, wie die öffentlichen Blätter meldeten, dem steiermärkischen und tirolischen Lan-desausschusse gelungen, den dortigen Landcsculturfond in die eigene Verwaltung zu übernehmen. Dieser Umstand rechtfertiget nun die Erwartung, daß der gleiche Vorgang auch Kram gegenüber eingehalten werden wird, woferne dieß h. Haus den Laiidesaus-schuß beauftragen will, nochmals beim gegenwärtigen Ministerium um die Uebergabe dieses Fondes in die Verwaltung der Landes - Vertretung zu Petitioniren. §. 12. Der LandeSausschnß hat nicht ermangelt in Beachtung des ihm vom h. Landtage gewordenen Auftrages sich mit dem hochwürdigen fürstbischöflichen Ordinariate, als Vertreter der Erben nach dem in Gott ruhenden Herrn Fürstbischof Anton Alois Wolf, wegen der Herausgabe deS flovenisch- deutschen Theiles des slovenischen Wörterbuches ins Einvernehmen zu setzen. Das h. Haus dürste es mit besonderer Befriedigung aufnehmen, daß in dieser Richtung ein wesentlicher Schritt zur baldigen Herausgabe geschehen ist, indem das Manuscript bereits vollendet vorliegt, und ein eigenes Co-rnite constituirt wurde, welches die Prüfung und end-giltige Redaction desselben übernommen hat. Es steht somit zu erwarten, daß das patriotische Vermächtniß des um seine Heimat so viel verdienten Kirchenfürsten demnächst in seiner Gänze ins Leben treten, und so den reichen Schatz des heimatlichen Idioms allen Wißbegierigen zur Änschauung und verdienten Würdigung näher bringen werde. Uebrigens wird eine besondere Vorlage dem h. Hanse die nähern Details dieser Angelegenheit auseinandersetzen. §. 13. Der h. Versammlung werden bie Voranschläge der in der Verwaltung des Landes stehenden Fonde für das Jahr 1866, so wie die Rechnungs-Abschlüsse für die Jahre 1863 und 1864 zur Prüfung vorgelegt werden. So wie tut Jahre 1862 ein bestimmter beim Lan-dcsfond disponibel gewordener Cassabestand, vorschußweise und unverzinslich dem Grundentlastungsfonde zugewiesen, und dieser auf solche Art in die Lage gesetzt wurde, einen Theil der mit b% verzinslichen Enthaltungen des k. f. ilcrnrei abzutragen, ebenso hat der Landcsausschnß die Verfügung getroffen, daß auch die disponiblen Cassabe-ständc dcS ständischen Fondes von Monat zu Monat in gleicher Weise verwendet, und die einschlägigen Abrechnungen ersichtlich gemacht werden. Ans solche Art ist nicht nur der Vcrrechnungsmodus vereinfacht, und dem Umstande vorgebeugt worden, daß größere Beträge bis zu ihrer wirklichen Inanspruchnahme unfruchtbar in den Cas-scn erliegen, sondern es ist mit Rücksicht auf die Verpflichtung des Grundentlastungsfondcs seine Aerarial - Vorschüsse zu verzinsen, auf solche Art bisher eine effective Zinsenersparniß von 12.465 fl. erzielt worden, welches dem Grundentlastungsfondc zu Gute kommt. Der Landesausschuß hat ferner nicht ermangelt, die Frage wegen der Ordnung der Gcldverhältnissc des Grundentlastungsfondcs in nochmalige Erörterung zu ziehen, um, da dem Lande die Bewilligung zu einer Creditoperation mittelst eines Lotterieanlehens nicht ertheilt wurde, einen Ausweg zur Kräftigung des Gruudcnllastungsfondcs zu finden. Die k. k. Landesregierung hat dießfalls zwei Wege angedeutet, von denen der erste in einer zwangsloscn Convertirung der Grundcntlastungsschuld in eine, erst von einem späteren Zeitpunkte an rückzahlbare neue Schuld bestände. Hiebei wird von der Annahme ausgegangen, daß die Besitzer der Grundentlastungs - Obligationen dadurch, daß sic mindestens die jetzige Differenz zwischen dem Coursund Nennwerthe der Obligationen sogleich erhielten, sich bewogen finden würden, von der Convertirung Gebrauch zu machen. Der zweite Weg, auf den die k. k. Regierung hindeutete, hatte eine Erhöhung des Zuschlages zur Verzeh-rungsstener im Auge. Allein nach der Anschauung des Landesausschusses kann keiner dieser Wege zum erwünschten Ziele führen. Nicht der erstere, weil sich ziffermäßig nachweisen läßt, daß sich durch eine derlei Convertirung die Zinscnlast um ein Bedeutendes erhöhen würde, so zwar, daß der einschlägige Ausfall weit größere Opfer vom Lande erheischen würde, als die gegenwärtig bevorstehende Amorti-sirung der Grundentlastungsschuld; nicht der letztere, weil selbst, wenn eine Erhöhung des Zuschlages bis auf 30 — 40^ zur Verzehrungssteuer eintreten wird, dieß erst zur Deckung der Interessen der Grundentlastungsschuld genügen würde. Der Landcsausschnß hat somit einen andern Ausweg ins Auge gefaßt, und in Betracht gezogen, daß dem galizischen Grundentlastungsfondc vom k. k. Aerare alljährlich sehr bedeutende unverzinsliche Vorschüsse ans dem Staatsschätze erfolgt werden, zu welchen Krain ungefähr 30.000 fl. beiträgt, während es doch den Bedarf des eigenen Fondes schwerer aufzubringen vermag, als dieß verhältnißmäßig in Galizien möglich ist. Das gleiche Bewandniß hat es mit dem Grundcnt-lastungsfonde in der Bukowing. Würden nun dem Lande Krain derlei unverzinsliche Vorschüsse, nach Maßgabe des jährlichen Ausfalles, vom k. k. Acrar zugestanden werden, dann könnte bei dem bisherigen 26^ Zuschlage zur direkten und einem 40% zur indirekten Steuer geblieben werden, und würde der jährliche Ausfall in runder Summe noch 60.000 fl. betragen, welche vom h. Aerare unverzinslich vorzuschießen wären. Diese Vorschüsse berechnen sich für 30 Jahre, innerhalb welcher die Annuitäten der Grundentlastungsschuld II. Sitzung. getilgt würden, auf 1,800.000 fl. und könnten sodann »ach Ablauf von 30 Jahren, somit vom Jahre 1896 an in 6 gleichen Jahresraten zu 300.000 fl. dem Aerare wieder rückvergütet werden. Der Landesausschuß har sich daher in diesem Sinne, und unter umständlicher Begründung des hier angedeuteten Standpunktes mit der Bitte an das l. k. Landes-Präsidium gewendet, dahin zu wirken, daß auch dem Lande Krain vom 1. Jänner 1866 an ein unverzinslicher Vorschuß von 60.000 fl. zur Deckung der Erfordernisse seines Grundenilastnngsfondes vom k. k. Aerare geleistet werde. Obwohl nun eine Erledigung darüber noch nicht erfolgte, die Verhandlung daher noch in Schwebe ist, hat der Landesausschuß eS bei der Wichtigkeit dieses Gegenstandes doch für seine Pflicht erachtet, an dieser Stelle über den Gang derselben Aufschluß zu geben, damit das h. Haus in der Lage sei, seine allfälligen weitern Bescblüsse darüber zu fassen. Noch muß weiters erwähnt werden, daß durch die mittlerweile von der k. k. Landesregierung verfügten Auflösung der Grundlasten-Ablösnngs - Lokal - Commissionen von Radmannsdorf und Gottschec dem Grnndentlastnngs-fonde ebenfalls eine Ersparniß zugeführt wurde. 8. 14. Nach dem Beschlusse der 39. Sitzung' des Landtages vom Jahre 1863 hat der Landesansschuß, in Berücksichtigung der Petition der hierortigen Buchdrucker und Papierfabriken zur Erwirkung eines eigenen Volksschulbücher-Verlages in Laibach bei der k. k. Landesregierung das geeignete Einschreiten gemacht. In Folge dessen hat das h. Staatsministcrium mit Erlaß vom 18. September l. I. Z. 8588 behufs der Durchführung der einschlägigen Verhandlung einen com-missionellen Zusammentritt verordnet, zu welchem auch ein Mitglied des Landesausschusses bcigezogen wurde. Die Anträge dieser Commission, welche die Durchführbarkeit eines Volksschulbücher-Verlages in Laibach, und dessen Rentabilität cvnstatirtc, sind sohin dem Lan-desausschussc zur Abgabe seiner Wohlmeinung mitgetheilt worden. Da dieser den Commissionsanträgen beistimmen zu sollen erachtete, wurde unter Mittheilung dieser Zustimmung das k. k. Landes-Präsidium ersucht, die definitive Entscheidung dieser Angelegenheit nach Thunlichkeit, und derart beim h. k. k. Ministerium zu beschleunigen, daß der Landesausschuß in die Lage gesetzt würde, noch in dieser Session seine einschlägigen Anträge diesem h. Hause zur Beschlußfassung vorzulegen. §. 15. Nach Inhalt des Erlasses des h. k. k. Staalsmi-nisteriums vom 6. September l. I. Z. 4122 hat dasselbe im Einvernehmen mit dem k. k. Kriegs- und Finanzministerium sich veranlaßt gefunden, die seit Jahrzehenden streitige Landesgrenze zwischen dem Herzogthume Krain und dem zum Szluiner-Grenzrcgimente einverleibten Sichelburger-Distrikte nach der im Commissions-Protokolle vom 15. bis 20. October 1860 näher beschriebenen Prätensionslinie des Sichelburger-Distriktes definitiv festzustellen. Diese Entscheidung entspricht zwar dem vom h. Landtage in der 21. Sitzung der Session vom Jahre 1863 beschlossenen Ersuchen in keiner Weise, indem der 2 Landtag die Beachtung der krainischeu Prätensionslinie befürwortet hat. In Anbetracht jedoch, daß nach dem in der gedachten Sitzung umständlich dargelegten Sachverhalte immerhin erhebliche Gründe auch für die Sichelbnrgcr-Prätensionslinie geltend gemacht werden können, dann in der Erwägung, daß bei der Entscheidung wohl auch militärische Dienstesrücksichtcil den Ausschlag gegeben haben dürsten, endlich in Hinblick auf den Umstand, daß derlei Grenzregulirungen nickt sowohl unter den Gesichtspunkt des streitigen, vor dem Civilrickter auszukragenden Eigenthumsanspruches, sondern vielmehr in die Kompetenz der politischen Behörden fallen, erachtet der Landesausschuß, daß die vorgedachte Verfügung des h. k. k. Staatsministeriums mit dem ausdrücklichen Vorbehalte zur Kenntniß zu nehmen wäre, im Falle das Institut der Militärgrenze aufgehoben würde, die Reckte des Landes Kram auf Feststellung der Landesgrenze nach der krainischerseits aufgestellten Prätensionslinie wieder zur Geltung zu bringen. §.' 16. Der Landesausschuß ist wie in den Vorjahren, so auch dießmal wiederholt in die Nothwendigkeit versetzt worden, als unaufschiebbar dargestellte Veräußerungen von Bestandtheilen des Stammvermögens einzelner Gemeinden, unter der Voraussetzung der nachträglichen Genehmigung dieses h. Hauses zu bewilligen. Diese einzelnen Fälle werden der h. Versammlung mit abgesonderten Vorlagen zur Genehmhaltung vorgeführt werden. Dcßgleichcn sind mehrere Vorlagen vorbereitet, um über ähnliche minder dringliche Anlangen einiger Gemeinden die Beschlußfassung dieses h. Hauses einzuholen. Das Gleiche gilt wegen der Erwirkung eines Landcs-gcsetzks zu der von der Gemeinde - Vertretung Laibachs beschlossenen Einführung der Besteuerung der Miethzinse und eines Gemeinde-Zuschlages zur Verzehrungssteuer vom Biere. Ebenso sind spezielle Vorlagen hinsichtlich einiger größeren Conservirnngsbaute», hinsichtlich der Uebernahme der Glavar'schen Armen - und Krankenstiftung, dann in einigen Personal- und Sistemisirungs - Angelegenheiten u. s. w. für den Landtag vorbereitet. §. 17. Der Landesausschuß erfüllt schließlich die traurige Pflicht dem h. Hause die Anzeige zu erstatten, daß eines seiner Mitglieder, der gewesene Bürgermeister Herr Michael Ambrosch, kurze Zeit nach dem Schluffe der vorjährigen Session in daS Jenseits abberufen wurde. Durch diesen Todesfall hat der Landesausschuß ein geschätztes Mitglied verloren, und cs wird nunmehr Aufgabe der Herren Abgeordneten der Handelskammer, dann der Städte und Märkte sein, für die dadurch erledigte Stelle eines Beisitzers des Landesausschusses ein anderes Mitglied dieser h. Versammlung zu wählen. — Dieß sind in allgemeinen Umrissen die wichtigern Vorkommnisse in der Agende des Landesausschusses während der Eingangs gedachten Periode. Möge cs dem Landesansschusse gelungen fein, den vollberechtigten Ansprüchen dieses h. Hauses Genüge geleistet zu haben!" Präsident: Ich erlaube mir nun den Antrag zu stellen, daß so wie im vorigen Jahre auch dießmalS zur Prüfung dieses Rechenschaftsberichtes ein Ausschuß von 5 Mitgliedern gewählt werde. Wenn die Herren diesen Antrag genehinigen, so könnten wir sogleich zur Wahl von 5 Mitgliedern schreiten. Abg. Dr. Toman: Ich bitte diesen Antrag zur Abstimmung zu bringen. Präsident: Bitte also jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Abg. Dr. Toman: Ich bitte um eine Pause von 10 Minuten Behufs der Besprechung der Wahl. Präsident: Ich gebe mir die Ehre bekannt zu geben, daß das letzte Mal in den Ausschuß ernannt worden sind Graf Auersperg, Baron Apfaltrern, Dr. Toman, Deschmann und Kromer. Abg. Dr. Toman: Wiewohl ick selbst in diesem Ausschüsse war, so glaube ick dock, daß wir ans den vergangenen Landtag nicht reflectiren sollen. Präsident: Ich habe dieses nur zur Kenntniß gebracht. Ich unterbreche die Sitzung. (Behufs Vornahme der Wahl wird die Sitzung von 11 Uhr 15 Minuten bis 11 Uhr 25 Minuten unterbrochen. — Nach erfolgter Abgabe der Stimmzettel) Abg. Kromer: Ich erlaube mir zu beantragen, daß das Scruti-nium im Nebenzimmer vorgenommen, und daß unterdessen die Fortsetzung der Verhandlung sistirt werde. — Wir sind schneller fertig, wenn gleichzeitig sechs Scriitatoren zusammen treten. Präsident: Wir sind dann hier zu wenige, es fehlen uns nachträglich drei bis vier Herren bei der Abstimmung. (Rufe: brci.) Nachdem vie Zeit ohnehin nicht drängt, so glaube ich, könnten wir das Scrutinium hier vornehmen. Ich bitte den Herrn Baron Apfaltrern und den Herrn Landesgerichtsrath Kromer mich bei dem Scrutinium zu un-tcrstützen. (Nach erfolgter Verlesung der Stimmzettel und nach vorgenommenem Scrutinium) Abg. Kromer: Es wurden 29 Stimmzettel abgegeben, die absolute Majorität beträgt daher 15. Diese erhielten die Herren Svetec mit 29 Stimmen, Baron Apfaltrern mit 16 Stimmen , Wurzbach mit 16 Stimmen, Dr. Toman mit 15 Stimmen. Die nächst meisten Stimmen erhielten die Herren: Kromer 14, v. Langer 13, Dr. Costa und Koren jeder 11 Stimmen, Kapelle 9 Stimmen, die weiteren sind zersplittert. Präsident: Es erhielten nur 4 Mitglieder die absolute Stimmenmehrheit, cs fehlt daher noch ein fünftes Mitglied; ich bitte daher zur Wabl desselben zu schreiten. (Dieselbe erfolgt. ES werden 30 Stimmzettel abgegeben. Nach erfolgtem Scrutinium.) Abg. Kromcr: Kromcr und v. Langer erhielten je 14 Trimmen, Abg. Dr. Costa 2. Präsident: Es wurde keine absolute Majorität erzielt. Es muß daher zur engeren Wahl zwischen den Herren Abg. v. Langer und Kromer geschritten werden. (Nach erfolgter engerer Wahl.) Abg. Kromcr: Herr v. Langer hat die absolute Majorität mit 16 Stimmen erhallen, und ist somit gewählt. Präsident: Ich erlaube mir nur »och die Bitte, daß das Co-mite sich sobald als möglich constituire, und mir dann die Anzeige darüber erstatte. Wir kommen nunmehr zum Antrage des Dr. Blei-weis. Da ich aber von mehreren Seiten angegangen worden bin, diesen Gegenstand auf die nächste Sitzung zu verschieben, so nehme ich keinen Anstand diesem Ersuchen zu willfahren und werde diesen Gegenstand nächsten Montag ans die Tagesordnung bringen. Abg. Dr. Toman: Ich muß um das Wort bitten. Es ist mir sehr angenehm zu hören, daß der Herr Präsident den Antrag des Herrn Dr. Bleiweis von der heutigen Tagesordnung gestrichen. Liber damit kann ich mich nicht ganz zufrieden stellen, daß dieß nur ans dem Grunde geschieht, daß mehrere Herren dieses Ersuchen gestellt haben. Wäre das nickt aus diesem Grunde geschehen, so hätte ich mich zur Wahrung der Legalität auf den §. 16 der Geschäftsordnung stützen müssen, so wie auf den Wortlaut des Protokolles der letzten Sitzung, nach welchem der Herr Präsident letzthin bei der Festsetzung der Tagesordnung diesen Gegenstand nicht genannt hat, folglich auch dieser Gegenstand nickt auf die geschriebene Tagesordnung gestellt werden konnte. Dieser Gegenstand gehört gesetzlich nach der Geschäftsordnung heute durchaus nicht auf die Tagesordnung. Ich constatire hiemit, daß ich nur aus diesem Grunde diesen Gegenstand von der heutigen Tagesordnung gestrichen haben wollte. Präsident: Ich muß darüber bemerken, baß die Bestimmung der Tagesordnung nach einem Ministerial - Erlasse dem Landeshauptmanne obliegt; cs ist dieß sein volles Recht. Abg. Dr. Toman: Bitte um das Wort, §. 16 der Geschäftsordnung lautet: (liest) „Der Landeshauptmann bestimmt am Schlüsse jeder Sitzung Tag und Stunde der nächsten Sitzung, er setzt im Einvernehmen mit dem Landtage die Tagesordnung derselben fest und läßt sie im Siz-zungssaale anheften". Auf diese Art hat der Landeshauptmann das Recht, die Tagesordnung zu bestimmen. — Nachdem der Herr Landeshauptmann, der Herr Präsident dieses Hauses ktzt-hin diesen Gegenstand am Schlüsse der Sitzung nicht auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt hat, so konnte er heute unmöglich auf die Tagesordnung gebracht werden. Ich sage dieses nickt bloß rücksichtlich dieses Gegenstandes, sondern ich sage es aus dem Grunde, weil aus der heutigen Tagesordnung, welche heute schriftlich vertheilt worden ist, ich auch noch viele andere Gegenstände finde, welche letzthin nicht aus die Tagesordnung gestellt worden sind, und welche wir durchaus nicht ac-cepliren können, weil unmöglich der gesetzgebende Körper ein von ihm selbst gegebenes Gesetz verletzen kann. Präsident: Es kann Manches nothwendig geworden sein, an die Tagesordnung zu setzen, was im Laufe des Tages der Sitzung selbst noch nicht bestimmt werden konnte. Abg. Dr. Toman: Das kann nach der Geschäftsordnung unmöglich geschehen. Präsident: Die Geschäftsordnung hat für mich nur in so weit bindende Kraft, als nicht der Erlaß des Ministeriums, der mir unbedingt die Tagesordnung selbst festzustellen zugesteht . . . (wird unterbrochen vom) Abg. Dr. Toman: Ich bleibe bei meiner Argumcntirung und kann unmöglich etwas anderes zugeben. Wenn der Herr Präsident aber die Güte hat, den erwähnten Ministerial-Erlaß vorzulesen . . . (wird unterbrochen vom) Präsident: Ich babe ihn nicht bei mir, aber werde ihn in der nächsten Sitzung vorlesen. Wir kommen nun zum Vortrage des Gesuches der Witwe v. Gariboldi aus Belastung der Gnadengabe jährl. 47 fl. 25 fr. für ihre Tochter Henriette. Ich ersuche den Herrn Referenten Dr. Suppan dasselbe vorzutragen. Berichterstatter Dr. Suppan: (liest) „Hoher Landtag! Der Henriette v. Gariboldi, Tochter des ständischen Erpcditors Heinrich Ritter v. Gariboldi, ist nach dem Ableben ihres Vaters ein jährlicher Erziehungsbeilrag von 47 fl. 25 kr. aus dem ständischen Fonde bewilliget worden, deren Fortbezug bis zum 24tcn Lebensjahre ihr noch von der vorbcstandenen ständisch Verordneten-Stelle aus rücksichtöwürdigcn Gründen zugestanden wurde. Dieselbe hat im abgelaufenen Jahre das 24. Lebensjahr zurückgelegt, und billet nunmehr um Belastung des Bezuges dieser Gnadengabe bis zu einer allfälligen weiteren Versorgung. In Erwägung, daß die Bittstellerin nach Inhalt des ärztlichen Zeugnisses am Bluthusten leidet, und von so geschwächter Leibcsbcschaffcnhcit ist, daß ihr alle nur einigermaßen anstrengende Arbeit unmöglich wird, daher sie erwerbsunfähig erscheint; in Erwägung, daß ihr ehrbarer Lebenswandel laut Sittenzeugnisses bescheinigt vorliegt; in Betracht, baß ihr Vater durch mehr als 40 Jahre der 2" Landschaft treue Mid ersprießliche Dienste geleistet lind ganz vermögenslos mit Rücklassung mehrerer Kinder verstorben ist; in Erwägung endlich, daß alle jene Gründe, welche für die bisherige Verlängerung des Bezuges dieser Gnadengabe sprachen in gleichem und in so ferne noch im erhöhten Maße fortbestehen, als die Mutter der Bittstellerin int heurigen Jahre verstarb, wodurch die von dieser aus dem ständischen Fonde bezogene Pension von 266 fl. 40 kr. für diesen wieder in Ersparung kommt, in Erwägung aller dieser und des weiteren Umstandes, daß der hohe Landtag in einem ähnlichen Falle die gleiche Gnade geübt hat, stellt der Landesansschuß den Antrag: „Der hohe Landtag wolle der Henriette v. Gari-boldi den Fortbezug ihrer Gnadengabe jährlicher 47 fl. 25 fr. auch über ihr 24tes Lebensjahr und bis zu einer allsälli-gen weitern Versorgung, aus dem ständischen Fonde bewilligen und den Laüdesausschuß mit der Durchführung dieser Maßregel beauftragen". . Präsident: Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand daS Wort ergreift, so bringe ich den Antrag des Landesausschusses auf Beibelassung der Gnadengabe für Henriette v. Gariboldi mit jährlichen 47 fl. 25 fr. auch über ihr 24. Lebensjahr zur Abstimmung. Jene Herren, welche damit einverstanden sind, belieben sich zu erheben. (Geschieht.) ES ist die Majorität. Wir kommen nun zum Vortrage des Gesuches der landschaftlichen Bnchhaltnngsbe-amten um Erhöhung ihrer Gehalte. Berichterstatter Dr. Suppan: (liest) „Hoher Landtag! In der 12. Sitzung des Landtages vom Jahre 1863 wurden für die Landesbuchhaltung die Stellen: eines definitiven Rechnungs - Offizials mit dem Gehalte von................................... 800 fl. öst. W. eines provisorisch. Rechnungs-Offizials mit 700 „ „ „ eines definitiven Jngrossisteu mit . . 500 „ „ „ endlich eines provisorischen Zngrossisten mit 400 „ „ „ sistemisirt. Mit dem Gesuche praes. 2. Oktober l. I. Z. 2871 haben nun die Beamten, welche diese Stellen einnehmen, um eine sistemmäßige Erhöhung ihrer Gehalte, und zwar je mit 200 fl. gebeten, und ihre Bitte nebst der Hinweisung auf die sattsam bekannten allgemeinen Theuerungs-verhältnisse, und die mißliche Eristenz eines kärglich besoldeten Beamten überhaupt, vorzüglich damit begründet, daß 1. seither auch die Gehalte der Beamten der k. k. Staatsbuchhaltungen eine Regelung und rücksichtlich Aufbesserung erfahren haben, so zwar, daß die Offiziale nun nach drei Kategorien von 1000 fl. bis 500 fl. abgestufte Gehalte beziehen und überhaupt kein Beamte bei der Buchhaltung einen niederen als den Gehalt von 500 fl. genieße. 2. Daß auch die bei den Landesbuchhaltungen in Niederösterreich, Steiermark und Schlesien, so wie in den übrigen Kronländern in gleicher Kategorie angestellten Beamte einen höheren Gehalt beziehen, n. z. die Offiziale durchschnittlich 900 fl., die Jngrossisten durchschnittlich 600 fl., während in Krain die Durchschnittsziffer für die Ersteren 750 fl., für die Letzteren 450 fl. ausmacht, endlich 3. daß der Dienst Hierlands bei dem geringen Personalstande und nachdem auch die Geschäfte der Ere-dits-Coutrole des Grundentlastungsfondes anher übergeben wurden, ein sehr anstrengender, und int Vergleiche zu den kais. Rechnungs-Controlsämtern auch schon deßhalb ein mühevollerer sei, weil bei der landschaftlichen Bnchhaltung die Arbeitsdatier auf sieben Stunden täglich stritt sei, während selbe bei der k. k. Staatsbuchhaltung nur sechs Stunden täglich betrage. Es ist nun Thatsache, daß bei den damaligen Anträgen des Landesansschusses, welche der hohe Landtag aeceptirl hat, das Maß der damals bei der k. k. Staats-buchhaltung sistemisirteu Gehalte als Grundlage angenommen wurde, und daß wenn die obberührte Reguli-ntitg dev Gehalte schon damals bei der k. k. StaatSbuch-haltung durchgeführt gewesen wäre, der LandeSausschuß genöthiget gewesen wäre, auch in seinen Anträgen schon aus dem Grunde höhere Positionen einzustellen, weil es sonst gar nicht möglich gewesen wäre, bereits praktisch erfahrene und geschulte Beamte für die landschaftliche Buchhaltung zu gewinnen. Ebenso ist es vollkommen richtig, daß die Gehalte der landschaftlichen Buchhaltungsbeamten der gleichen Kategorie in den übrigen und speziell in den vorgenannten drei Kronländern höher sind als in Krain, und daß in dieser Beziehung insbesonderS, das nach Umfang und Bedeutung dem Kronlande Krain zunächst stehende Schlesien seinen 4 Offizialen Gehalte von 700 fl. bis 1000 fl. und feinen zwei Jngrossistcn Gehalte mit 500 fl. und 600 fl. bezahlt. Nicht minder muß es der Landesausschuß bestätigen, daß die Geschäfte der Buchhaltung die volle Arbeitskraft der dabei betheiligten Beamten in Anspruch nehmen. Wenn es somit der Landesansschuß anerkennen muß, daß Gründe der höchsten Billigkeit für eine sistemmäßige Aufbesserung der Gehalte der gedachten Beamten vorliegen, wornach der Landesausschuß eine derlei Aufbesserung im Principe zu befürworten sich gedrungen erachtet, so glaubt er doch andererseits, daß kein berechtigter Grund vorliege, diese Aufbesserung auch in dem beanspruchten Maße eintreten zu lassen. Bei den mehrgedachten drei Kronländern ist der Betrag von 1000 fl. der höchste, den ein Bucbhallungs-Offizial bezieht. Dieses Marimum auch für Krain zu sistemisiren, liegt kein Grund vor, zumal Krain weit ärmer ist, als jedes der obgenannten Kronländer. Ebenso beträgt bei den Offizialen 2. Kategorie in Staatsdiensten der Durchschnittsgehalt 800 fl. ilnd sind mit diesem Gehalte bei der landschaftlichen Buchhaltung in Niederösterreich 3, in Steiermark 4, in Schlesien 1 Offizial bestellt. Es scheint daher den Verhältnissen genügend, wenn nacb diesen Gesichtspunkten bei dem 1. und 2. Offizialen und bei dem 1. Jngrossisten eine Gehalts - Vermehrung von je 100 fl. festgesetzt würde, so daß dann die Gehalte der genannten 3 Buchhaltungsbeamten in obiger Reihenfolge 900 fl.; 800 fl.; 600 fl.; betragen. Nur für die Stelle des 2. Jngrossisten, welcher bisher nur 400 fl. jährlichen Gehalt bezieht, würde sick eine Aufbesserung von 150 fl. dadurch rechtfertigen lassen, daß bei den jetzigen Geldverhältnissen selbst der Gehalt von 550 fl. noch ein kärglich zugemessener erscheint. Durch diese Gehaltsaufbesserung wird zwar der Lan-desfond mit einem Mehrerfordernisse von jährlichen 450 fl. ins Mitleid gezogen; allein der Landesansschuß hält da- für, daß im vorliegenden Falle zunächst und vor Allem die Rücksicht zu entscheiden habe, daß ein billiges Ebenmaß zwischen den dienstlichen Anforderungen, und dem ihm gegenüberstehenden Lohne gefunden werde, damit der Beamte in diesem eben sowohl eine Aufmunterung zur Erfüllung seiner Dienstespflicht als auch den Schutz vor drückender Entbehrung finde. Zudem kann dann, wenn die Gehalte, wie vorerwähnt, erhöht würden, mit Fug und Recht jene Summe herabgemindert werden, welche eben mir Rücksicht aus die unzulänglichen Gehalte alljährlich unter dem Titel der Aushilfen für Beamte und Diener in daö Landcspräli-minare eingestellt wurde, wornach der Landesfond auf diesem Wege wenigstens theilweise obige Mehrausgabe wieder einbringen kann. Mit dieser Aenderung der sistemisirtcn Gehalte, hätte zur Parificirung mit den Beamten gleicher Kategorie bei den übrigen landschaftlichen Buchhaltungen auch die Ran-qirnng in die um eine Stufe höhere Diätcnklasse, somit der Offiziale in die X., der Jngrossisten ist die XL und bei dem Umstande, als dann auch eilte Gleichstellung des Dienstpostens des Buchhalters erforderlich erscheint, und von demselben in letzter Stunde ein dießfälliges Gesuch eingebracht wurde, die Raugirung desselben in die VIII. Diätenklasse zu erfolgen. Demgemäß stellt der Laudesausschuß den Antrag: Der hohe Landtag beschließe: 1. ES sei vom 1. Jänner 1866 beginnend der sistemi-sirtc Gehalt der bei der landschaftlichen Buchhaltung an- gestellten Beamten, und zwar: a. für den 1. Offizial auf....................... 900 fl. b. für den 2. Offizial auf....................... 800 „ c. für den 1. Jngrossisten auf................... 600 „ d. für den 2. Jngrossisten auf .... 550 „ festzustellen. 2. Die beiden Offiziale der landschaftlichen Buchhaltung seien in die X., die beiden Jngrossisten in die XL Diätenklasse einzureihen". Präsident: Ich eröffne hierüber die Debatte. Wünscht Jemand das Wort? Abg. Kromer: Ueber diesen Antrag unseres Landesausschusscs und über das dießbezügliche Gesuch der Herren Beamten der Buchhaltung möchte ich mir doch einige Bemerkungen erlauben. Als in der 12. Sitzung der Landtags-Session vom Jahre 1863 die Sistemifirnng des Personal - und Besoldungs-Status der Hilfsämter zur Sprache kam, wurden von diesem hohen Landtage gegen die Anzahl und Besoldung der Kanzleibeamten mehrfache, und ich glaube nicht ungegründete Einwendungen erhoben. Das Hilfspersonale für die Buchhaltung hat damals unser verehrter Landesausschuß nachfolgend beantragt: „Einen Buchhalter mit dem Gehalte von 1200 fl., Einen Rechnungs-Offizial mit dem Gehalte von 800 fl., Einen zweiten Rechnungs-Offizial provisorisch mit 700 fl., Einen Jngrossisten mit 500 fl., Einen zweiten Jngrossisten provisorisch mit 400 fl., und Einen Diurnisten mit dem Taggelde von 30 kr., zusammen daher mit Gehalten und Diurnen im Betrage von 3892 fl. Dieser Antrag des Landesausschusscs wurde vom hohen Landtage ohne alle Debatte einstimmig angenom- men, und cs ist weder gegen die Anzahl der Buchhal-tungs- Beamten, noch gegen bereit Besoldung irgend eine Einwendung vorgebracht worden. Bei diesem cinstimmi-gen Beschlusse ging der Landtag von der Ueberzeugung aus, daß er sich vorzüglich für die wichtigen Geschäfte der Buchhaltung einer zureichenden Anzahl fähiger und entsprechend besoldeter Kräfte versichern müsse, wenn die Evidenzhaltung und Verrechnung des LandesvermögenS und aller zugehörigen Fonde verläßlich besorgt werden soll. Der so sistemisirtc Status wurde bei der Concursaus-schrcibnng öffentlich bekannt gegeben, und es hat sich zu de» ausgeschriebenen Stellen eine größere Anzahl fähiger Competenten gemeldet. Jeder von diesen Competenten mußte schon aus der Ausschreibung entnehmen, auf welchen Posten er anfänglich reflcctireu, und welche Beförderung im Wege der Vorrückung er künftighin anhoffcu könne; daher über getäuschte Hoffnungen wohl Keiner sich beschweren könnte. Allein nach kaum zweijähriger Dienstcsleistuug bringen die Beamten der landschaftlichen Buchhaltung ein Gesuch um Erhöhung ihrer Gehalte um 200 fl. pr. Jahr ein. Ich glaube in der seither eingetretenen Theuerung dürfte dieses Ansuchen nicht motivirt sein; beim so viel mir bekannt, sind in den letzten zwei Jahren die Preise der meisten Lebensmittel eher gefallen als gestiegen. Eine täglich siebcnstündige Verwendung, auf welche sich die Buchhaltungsbeamten stützen wollen, scheint mir doch auch keine so ungewöhnliche, keine so aufopfernde zu sein, daß sic ihr Gesuch auf bleibenbe Erhöhung der Gehalte um jährliche 200 fl. mehr genügend rechtfertigen könnte. Die Reflexion auf die in letzter Zeit den Beamten der Staats-bnchhaltuug gewährte Gehaltserhöhung scheint mir gleichfalls nicht stichhältig; denn die Herren Gefuchstellcr dürsten wohl ganz übersehen haben, daß den Beamten der Staatsbuchhaltung erst nach vieljähriger Dienstleistung eilte theilweise Erhöhung ihrer Gehalte zu Theile wurde. Es ist gegenwärtig die Zeit, in der zureichende Besoldungen nur wenigen Beamten zugewiesen werden können. Mit Sub-slstcnzsorgen hat derzeit nicht nur der Beamte, sondern auch der Bürger, der Gcwerbsmann und der Landinann zu kämpfen. Die Macht der Verhältnisse drückt eben auf alle Schichten mehr oder weniger empfindlich. — Der Landtag ist auch nicht berechtiget, mit den seiner Verwaltung anvertrauten Fonden gleichsam Sinecure« zu schaffen, die Zuflüsse dieser Fonde sind so spärlich, daß er selbst wirkliches Verdienst und aufopfernde Verwendung nur mäßig entlohnen kann. Denn auf jedem Kreuzer, dessen Bcansgabnng er bewilliget, klebt, so zu sagen, noch der Schweißtropfen des Landvolkes. (Bravo!) Ich könnte daher wirklich sagen, die Beamten unserer Buchhaltung haben mit dem Gesuche um Gehalts - Erhöhung jährlich pr. 200 fl. eben nicht lange auf sich warten lassen und fast kommt mir vor, dieses Gesuch sei etwas vorzeitig eingebracht worden. Wenn ich jedoch dem mehr billigen und mehr bescheidenen Antrage des Landcsans-schusses directe nicht entgegen trete, so unterlasse ich dieß lediglich in der Ucberzcuguiig, daß durch die vom Ausschüsse beantragte Aufbesserung eine mehr billige Gleichstellung des Kanzlei- und Vuchhaltuugspersonales, und eine mehr verhältnißmäßige Entlohnung ihrer Leistlingen erzielt werden könne. Ich muß jedoch gleich heute erklären, daß ich gegen jedes derlei neuerliche Anlangen ganz entschieden protestiren müßte; denn die Gehalte der Beamten sind bereits sistemisirt. Wenn diese Sistemisirnng überhaupt einen Zweck haben soll, so muß sie, ganz außergewöhnliche Fälle ansgenoinmeii, bleibend fest aufrecht er- halten werden. Sobald wir darauf nicht bestehen, so werden sich derlei Gesuche und Klagen über getäuschte Hoffnungen in jeder Landtags-Session wiederholen. (Bravo!) (Abg. Brolich meldet sich zum Worte.) Präsident: Abg. Brolich hat das Wort. Abg. Brolich: Gerade die Erklärung meines Vorredners veranlaßt mich zu einigen Bemerkungen. Er erklärte so eben, daß er jedem neuerlichen Einschreiten um Gehaltserhöhung mit aller Entschiedenheir entgegentreten würde. Nun habe ich erst heute vernommen, daß der LandeSbuchhaltcr auch ein Gesuch um eine Erhöhung seines Geholtes überreicht haben soll, und zwar wie mir bekannt gegeben wurde, zu Handen des Herrn Landeshaupimannes und der Herr Landeshauptmann wird dieses wohl bestätigen müssen (Heiterkeit). Nun wird die offenbare Folge sein, daß wir einen ähnlichen Vortrag in einer oder der andern nächsten Sitzung wieder entgegenzunehmen haben werden. Wenn nun schon die Gehalte definitiv geregelt, das heißt, festgestellt werden sollen, so halte ich dafür, daß der Landesausschuß alle Landesbuchhaltungsbeamten zugleich hätte in Erwägung ziehen sollen. Das Gesuch des Landesbuchhalters ist bisher nicht vorgelegt worden; es wäre vielleicht zweckmäßig gewesen, wenigstens in eine Erörterung einzugehen, ob bei allfälligem Ansuchen desselben auch Gründe vorhanden wären, einer Erhöhung des Gehaltes Statt zu geben. Nun das veranlaßte mich eben, einen Antrag dahin zu stellen, daß der gegenwärtig vom Landesausschusse gestellte Antrag an den nämlichen zurückgewiesen und mit dem Gesuche des Landesbuchhalters zugleich in neuerliche Erwägung gezogen und dann wieder Bericht erstattet werden soll. Wird jedoch dieser mein Antrag nicht angenommen werden, so glaube ich der Billigkeit wegen, einen andern Abänderungsautrag stellen zu sollen, denn die Gründe, welche der Landesausschuß für die Erhöhung der Gehalte der Landesbnchhaltungsbeamten angeführt hat, überzeugen mich wirklich von der Nothwendigkeit, daß man denselben stattgeben solle. Die Erhöhung der Gehalte ist ohnehin nur zum Theile beantragt worden, aber in einer Beziehung kommt mir vor, daß der Antrag nicht ganz aus Billigkeit begründet ist, wenn hier zwei Jngrossisten verschieden behandelt werden. Für den ersten Jngrosfisten wurde eine Erhöhung des Gehaltes von 500 auf 600 fl. beantragt, für den zweiten, der eigentlich nur provisorisch angestellt — oder dessen Stelle wenigstens provisorisch ist, — wurde jedoch die Gehaltserhöhung von 400 fl. auf 550 fl. beantragt. Ich glaube., daß in einer Kategorie von Beamten die Erhöhung der Gehalte, um nicht allenfalls Zurücksetzungen darin zu erblicken, gleich sein solle; ich möchte aber doch nicht dahin verstanden werden, daß dem zweiten Jngrossisten die 50 fl., die er mehr bekommen soll, als der erste, gestrichen werden, denn der Landesansschuß hat die Gründe so klar dargestellt, daß man annehmen muß, cS sei noch mit 550 fl. wirklich schwer auszukommen; also würde ich den Antrag auf eine Erhöhung des Gehaltes für den zweiten Jngrosfisten auf 550 fl. belassen, aber nur für den ersten Jngrossisten eine weitere Erhöhung auf 650 fl. beantragen, damit die gleiche Kategorie gleich behandelt würde; daher wurde die Erhöhung des Gehaltes für den ersten Jngrossisten von 500 fl. aus 650 fl. zu veranlassen sein, weßhalb ich folgende Anträge stelle: (liest) „Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Antrag des LaudesauSschusses, betreffend die Regulirung der Gehalte der Landesbuchhaltungsbeamten werde an den genannten Ausschuß zu dem Ende zurückgewiesen, daß derselbe die sisteniisirteii Gehalte aller Lan-dcsbuchhaltungsbcamten, sohin auch jenen des Landes-buchhaltcrS, in Erwägung ziehe und sodann neuerlichen Bericht erstatte; eventuell Abänderungsantrag: Der Gehalt dcS 1. Jngrossisten werde von 500 fl. auf 650 fl. erhöhet". Brolich in. p. Abg. Guttural!: Herr Landeshauptmann, ich bitte um das Wort. Präsident: Herr Abg. Guttman hat das Wort. Abg. Guttman: Nachdem der Antrag des Landesausschusses umständlich begründet ist, warum er die Erhöhung der Gehalte dem hohen Landtage anempfehlen kann, so glaube ich, dürfte Niemand unter uns sei», der die Gründe, die heute dafür geltend gemacht worden sind., widersprechen könnte. Ich stimme mit dem Antrage des Landesausschusses in raerito bis auf eine Post ganz überein. — Der letzte In grösst st ist mit 550 fl. beantragt; ich beantrage 600 fl. für denselben und zwar auö ganz einfachen Gründen. Der letzte Kanzlist in der Erpeditskanzlei hat einen Gehalt von 600 fl.; wenn man aber dagegen die Lei-stungsverpflichtungcn eines Kanzleibeamten mit jenen eines Rechnungsbeamten in Vergleich zieht, so wird man jedenfalls den Unterschied finden, daß der Buchhaltungsbeamte nämlich mit dem Kanzlcibeamten nicht in einer Kategorie und demnach mehr beschäftiget ist, als die andern. — Ich glaube daher einen nicht unlogischen Antrag zu stellen, wenn ich dafür bin, eö sollen die Gehalte der letzten Kategorie deö Erpcdits als der Buchhaltuugsab-thcilung gleich gestellt werden. Mein Antrag lautet sohin auf Qualifizirung dieser Gehalte; cs soll nämlich der Gehalt des letzten Jngrossisten gleich sein mit dem Gehalte der Kanzlcibeamten, welcher bei dem Landesfonde schon gang und gäbe und eingeführt ist. Poslanec dr. Bleiweis: Jaz sem v deželnem odboru ne le samo podpiral ta odlok, slavni zbor! jaz sem tudi še nekoliko dalje segel, ker sem mislil, da to, kar se našim u-radnikom da, ni milodar, ampak naj se jim po tem načelu da, da se jim pravica godi. Jaz nisem za mi-lodare, ker vem, da zaklad deželni je ubog, in tudi vem, od kodi da se nabira; ali ker mi le za pravico gre, sem tudi tako v deželnem odboru govoril. Naj tedaj ta predlog, kakor sem ga v deželnem odboru podpiral, tudi tukaj očitno pred vsem slavnem zborom zagovarjam. Plača, ktero smo mi uradnikom računstva dali pred dvema letoma, se opira na sistemo leta 1817. Ali je ta plača v razmeri zdanjih okoliščin? To zna vendar vsak na sebi videti, da ne, da jo treba tedaj na bolje preobrnoti Plača ta je bila povikšana pri ravno tistih uradnikih, ki imajo sicer pri cesarskem računstvu ravno to delati, samo da imajo naši računski uradniki še nekoliko in dosti več opravila, ker morajo tudi zaklad zemljiščinih odveznic preskrbijo vati. Gotovo mi mora slavni zbor potrditi, da, če je potrebno bilo majhno plačo povikšati cesarskim uradnikom, ki imajo vendar upanje, da še za kako stopnjo višo službo dosežejo (smeh med poslušalci), treba isto storiti pri naših uradnikih. Njim je pot zaprta , oni bodo tukaj ostali, kakor so zdaj. Ako bi naši uradniki ne bili sposobni i zanesljivi možje, bi se ne poganjal zanje ; ali vsi uradniki, ki služijo pri deželnem računstvu, se vrlo obnašajo in kažejo, da niso le mehanično izurjeni delavci, tem več da tudi zastopijo svoja opravila. Računski uradniki nam morejo morebiti tii ali tam še pot pokazati, po kterej si bodemo ne samo teh 100 gl., ki jim jih zdaj dodamo, tem več veliko več 100 gl. prihranili. Ako pogledamo na računske uradnike po drugih deželah, bomo videli, slavna gospoda! da so povsod bolje plačani, kakor pri nas. Jaz ne gledam na veče dežele, jaz se oziram le na tiste, ki so na-šej naj bolj enake; in to je Sleška, ki tudi ni boga-teji od naše in tudi tam so dali računskim uradnikom plačo, kakor so mislili, da jo je pravica zahtevala. Ponavljam tedaj, da ne bi se jim povikšala plača iz milosti, tem več naj se jim da, kar pravica zahteva; pravica pa zahteva, da se za enaka dela tudi enaka plača deli. Moj predlog je tedaj ta: „Slavni zbor naj sklene: 2. „Naj se plača povikša za 1. Oficijala na 1000 gl. 2. Oficijala na 900 gl. 1. ingrosista na 800 gl. 2. ingrosista na 700 gl. (Dobro! Poda predsedniku predlog.) Präsident: Ich bitte um ben Antrag Herr von Gnttmän! (Ucbergibt denselben.) Abg. Freiherr v. Apfaltrern: Ich bitte um das Wort! Ich habe nur die Absicht in einer Richtung eine kurze Bemerkung zu machen. Es wurde nämlich vom Herrn Vorredner daraus hingewiesen, daß der Besoldungsstand der landschaftlichen Buchhaltung sich auf die Regulirung der dießfälligen Gehalte vom Jahre 1817 bastre. ES mag allerdings richtig sein, dasi das dießsällige Regulativ dem Landesausschusse, als er den Besoldungsstand für die landschaftliche Buchhaltung entworfen hat, vorgeschwebt haben mag, jedoch die Bestimmung dieses Besoldnngsstandes hat für uns, d. h. für die Landschaft, nicht im Jahre 1817 stattgefunden, sondern im Jahre 1863. Im Jahre 1863 hat der gesammte Landtag einstimmig diesen Besoldungsstand als den entsprechenden für die Beamten, die er in dieser Branche anzustellen gesonnen war, erklärt. Die betreffende» kompetenten um die Stellen, welche sohin ausgeschrieben worden sind, waren daher in vollständiger Kenntniß, was sie an Besoldung sowohl zu gewärtigen, als was sie auch in Betreff ihrer Thätigkeit zu leisten haben werden, indem ihnen die Dienstesinstruction damals ebenfalls bereits bekannt gemacht worden ist. Es haben sich Competenten, u. z. mehr als hinreichende gefunden — recht tüchtige und brave Leute — es wurden die Stellen beseht und es sind noch kaum 2 Jahre ins Land gegangen und der Besoldnngsstand wird für zu gering erkannt! Ich muß aufrichtig gestehen, daß ich wirklich nicht recht einsehen kann, warum seit 2 Jahren die Verhältnisse sich so sehr geändert haben sollen, daß jetzt schon eine Erhöhung mit Rücksicht auf die Gesammtheit der Beamten von ziemlicher Bedeutung nämlich 200 fl., wie eS die Petenten anstreben, sich rechtfertigen lassen sollte! Ich für meinen Theil bin daher vielmehr geneigt gegen den Antrag des LandesaiiSscknffes dahin zu stimmen, daß man bei dem bisherigen Systeme, wie es vor 2 Jahren festgesetzt wurde, bleiben wolle, als aber auf eine bedeutende Erhöhung, wie sie der Landesausschuß beantragt, einzugehen, und insbesondere den Gesuchen der betreffenden Beamte» in voller Ausdehnung stattzugeben. Wenn ich jedoch dem Antrage des Laudesausschusses mit meiner Stimme mich anschließen werde, so geschieht dieß mir in der Voraussetzung, daß diese Gründe mir als bei den Bnchhaltnngsbeamten als vorhanden angenommen werden, und dießfalls nicht beabsichtiget werde, dem Znbeffern für zukünftig auch in größerer Ausdehnung die Thüre zu öffnen. Abg. Dr. Toman: Ich bitte um das Wort. Abg. Kromcr: Ich bitte, Herr Landeshauptmann, vorerst über die Anträge die llnterstützlingsfrage zu stellen, damit unnolh-wendige Debatten sich nicht entspinnen. Präsident: Das werde ich schon thun. Abg. Tornau hat daS Wort. Abg. Dr. Toman: Die Anträge des Landesausschuffes auf Erhöhung der Gehalte haben von Seite mehrerer Vorredner eine nähere Erwägung und weitere Vorschläge auf Abänderung erfahren. Daraus glaube ich entnehmen zu dürfen, daß die Anschauniigeu darüber sehr zersplittert sind, und vielleicht eben darum, weil die Beweggründe noch nicht festgestellt sind. Ich blicke zurück auf die Erfahrung anderer Sessionen und ich erinnere mich, daß die Anträge von einiger Bedeutung stets einem entsprechenden Ausschüsse zugewiesen worden sind. Der dießsällige Antrag ist finanzieller Natur, gehört also entschieden einem Ausschüsse , und ist dem Finanzausschüsse, der noch nicht gewählt worden ist, zuzuweisen. Ich glaube daher, daß es nothwendig ist, daß dieser Antrag von einem Ausschüsse vorberaihen werden solle, und daß sofort zur Vorberathung der Finanzausschuß be= rufen ist, der heute oder demnächst gewählt werden soll. Ich werde daher, weil die Wahl des Finanzausschusses gegen die Geschäftsordnung an der Tagesordnung steht, den Antrag stellen: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesausschiißantrag auf Erhöhung der Gehalte der Buchhaltungöbeamten werde dem demnächst zu wählenden Finanzausschüsse zur Berichterstattung zugewiesen". (UcbciTcicbt denselben.) Präsident: Den ersten Antrag bat dcr Abgeordnete Brolich eingebracht des Inhalts: (lieöt) „Der Antrag des Landesausschusses, betreffend die Regulirung der Gehalte der Buchhaltungsbcamtcn werde an den genannten Ausschuß zu dem Ende zugewiesen, daß derselbe die sistemisirten Gehalte aller Landesbuchhal-tungsbcamten, sohin auch jenen des Laudcsbuchhalters in Erwägung ziehe, und sodann neuerlich Bericht erstatte". Abg. Brolich: Ich bitte, Herr Landeshauptmann, ich ziehe den Antrag zurück für den Fall, als der Antrag des Herrn Dr. Toman angenommen werden sollte. Abg. Dr. Toman: Ich muß bemerken, daß man einen Antrag nicht eventuell zurückziehen kann;' dieser Antrag muß zuerst zur Abstimmung gebracht oder aber vom Antragsteller früher zurückgenommen werden. (Eine Stimme: Unterstützungsfrage! Dr. Toman: Nur Ordnung!) Präsident: Ich stelle vor Allem die Unterstütznngsfrage. Jene Herren, welche diesen Antrag zu unterstützen gedenken, wollen sich erheben. (Nach einer Pause.) Es erhebt sich Niemand, der Antrag des Abg. Brolich ist demnach gefallen. Es kommt nunmehr der 2. Antrag, der Antrag des Herrn Dr. Toman: (Liest denselben) Jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen, wollen sich erheben. (Einige Mitglieder erheben sich.) Er ist unterstützt. Der 3. Antrag ist für die Erhöhung der Gehalte, u. z. jenen des 1. Offizialen auf 1000 fl., des 2. Offizialen auf 900 fl., deö 1. Jngroffisten mis 800 fl. und des 2. Jngroffisten auf 700 fl. Findet dieser Antrag die nöthige Unterstützung? Jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen wollen, wollen sich erheben. (Die Abg. Dr. Bleiwciö und Svetcc erheben sich.) Er ist gefallen. Endlich kommt der 4. Antrag, dcr sich am meisten dem Antrage des Laiidesausschusses nähert: (lieöt den Antrag des Abg. Guttman.) Ich stelle auch dießfalls die Unterstützungsfrage. Jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen, wollen sich erheben. (Nach einer Pause.) Es erhebt sich Niemand. Es ist also von allen diesen Anträgen nur einer unterstützt, und das ist der des Herrn Dr. Toman. Berichterstatter Dr. Suppan: Ich werde, Herr Präsident, als Berichterstatter um das Wort bitten, wenn Niemand anderer das Wort ergreift. Präsident: Ich werde nur dem Herrn Dr. Toman das Wort lassen zur Begründung seines Antrages, wenn er es verlangt. Abg. Dr. Toman: Ich habe meinen Antrag bereits begründet. Präsident: Herr Dr. Suppau har das Wort. Berichterstatter Dr. Suppan: Ich bitte als Berichterstatter um das Wort. Nach den Anschauungen des Landeöausschusses lag dem Gesuche der Buchhaltungsbeamten allerdings auch ein Rcchtstitel zu Grunde. Der Rechtstitel besteht darin, daß sic zur Zeit, als sic sich um die Stellen bewarben, die Menge der Arbeiten nicht wissen konnten, wie dieß von Seite des Herrn Baron Apfaltrern geglaubt wird. Es war bei bct° Bestimmung der Anzahl der Beamten lediglich auf. jene Geschäfte Rücksicht genommen worden, welche früher durch die hiesige Staatsbuchhaltung geführt worden sind; auf jene Geschäfte hingegen, welche ans die Creditsgcschäfte des Grundcntlastungsfoudcs, welche erst später an die Landcsbnchführuug übergegangen sind, ward keine Rücksicht genommen. Dadurch nun, daß diese Geschäfte gleichfalls an die Landeisbuchführung übergingen, wuchs demselben eine größere Summe an Arbeiten zu; es wurde dadurch nöthig, die Amtsstundcn auf 7 zu erhöhen und sieben Amtsstunden im Rechnungsfache täglich sind allerdings sehr anstrengend. Dies hat bereits den hohen Landtag im verflossenen Jahre bewogen, speziell für die Buchhaltungsbeamten mit Rücksicht auf ihren geringen Gehalt eilte Post von 300 fl. zu deren Remunerirung in das Präliminare einzustellen. Da jedoch diese Arbeit eine fortdauernde und beständige ist, so erschien es an und für sich nicht zweckmässig diese Remunerirung von Jahr zu Jahr sich wiederholen zu lassen, und nachdem dcr hohe Landtag eben die Berechtigung einer Verbesserung ihres Einkommens schon dadurch anerkannt hat, daß er diese Post in das Präliminare einstellte, so glaubte dcr LandcSausschuß, daß es zweckmäßiger sei, die Gehalte entsprechend zu erhöhen. Es wird dadurch selbstverständlich jener Remunerirungs-bctrag in Wegfall zu kommen haben, und cS erscheint demnach nach dem Antrage des Landesauöschusses nur eine Erhöhung der Belastung int Ganzen um 150 fl. jährlich. Der Antrag des Herrn Abg. Brolich ist zwar gefallen , allein ich muß rücksichtlich desselben eine Bemerkung doch vorausschicken. Ich glaube nicht, daß dcr hohe Landtag auch die Eingaben einzelner Landesbeamten oder auch eines demselben zugetheilten Amtes, wenn eine derartige Eingabe an den Landcsausschuß eingebracht wurde, und der Ausschuß darüber Nichts oder nur in einer bestimmten Richtung Etwas zu verfügen findet, Rücksicht nehmen und dieselben zum Gegenstände seiner Berathung und Beschlußfassung machen könnte. Dem hohen Landtage liegt aber hier lediglich ein Antrag des Landesausschusscs vor; wenn man auch den Buchhaltern eine Gehaltserhöhung zukommen lassen will, so könnte in dieser Beziehung nur ein spezieller, abgesonderter Antrag von Seite eines Mitgliedes des hohen Hauses gestellt werden. Ich habe beim Vortrage des Berichtes erwähnt, daß in der letzten Stunde ein derartiges Gesuch des Buchhalters allerdings auch eingebracht worden ist. Der Landcsausschuß hat über dieses Gesuch bereits Beschluß gefaßt, dahin nämlich, daß er lediglich die Versetzung des Buchhalters in die 8. Diätenklaffe bean-tragte, dagegen aber keinen Antrag auf Erhöhung des Gehaltes zu stellen findet, und zwar aus dem Grunde, weil nach seiner Ansicht der Gehalt von 1200 fl. immerhin als entsprechend eingesehen werden könne. Ich glaube Daher, daß der Antrag des Landesausschusses dem wirklichen Sachverhalte entsprechend ist, und glaube auch, ba{j der hohe Landtag in der Lage ist, sogleich darüber Beschluß zu fassen, habe aber selbstverständlich Nichts dagegen einzuwenden, wenn dessen Vorprüfung durch den Finanzausschuß beliebt werden sollte. Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Ich bringe den Antrag des Herrn Dr. Toman zur Abstimmung, der dahin lautet: (Liest denselben.) Jene Herren, die damit einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. .(Geschieht.) Der Antrag ist gefallen. Ich bringe nun den Antrag des Landesausschusses zur Abstimmung, welcher dahin geht: „1. Es sei vom 1. Jänner 1866 beginnend der sistemisirte Gehalt der bei der landschaftlichen Buchhaltung angestellten Beamten, und zwar: a. für den 1. Offizial auf......................... 900 fl. b. für den 2. Offizial auf......................... 800 „ c. für den 1. Jngrossistcn auf .... 600 „ cl. für den 2. Jngrossisteu auf .... 550 „ festzustellen. 2. Die beiden Offiziale der landschaftlichen Buchhaltung seien in die X., die beiden Jngrossisteu in die XI. und der Landesbuchhalter in die VHI. Diätenklasse einzureihen". Ich werde zuerst den 1. Punkt und zwar litt. a. zur Abstimmung bringen. Jene Herren .... (wird unterbrochen vom) Abg. Kromer: Nachdem der Antrag des Landcsausschusses aus mehreren Punkten besteht, so müßte selbstverständlich der Generaldebatte die Spezialdebatte folgen. Nur die erstere ist bereits geschlossen, ich bitte daher, über jeden einzelnen Punkt des' Antrages die Spczialdebatte eröffnen zu lassen. Zum 1. Punkte wünschte ich nämlich eine Bemerkung zu machen. Präsident: Ich bringe den ersten Punkt zur Debatte. Abg. Kromer: Darf ich bitten, mir das Wort zu geben. Bei der Sistemisirung der Buchhaltungsposten wurden die Stellen des 2. Offizials und des 2. Jngrossisten als nur provisorische erklärt, welche so lange zu bestehen haben, bis die Grundentlastungsgeschäfte und der damit zusammenhängende Grundentlastungsfond vollständig abgewickelt werden. — Damit nun gegenwärtig bei der neuen Sistemisirung dieser Gehalte nicht allenfalls die Voraussetzung auftauche, daß diese Posten nunmehr definitiv werden, so beantrage ich, daß, sowie bei der ursprünglichen Sistemisirung und Concursausschreibung, auch gegenwärtig nach den Worten : „Für den 2. Offizial" und „2. Jngrossisten" das Wort eingeschaltet werde: „provisorisch". Präsident: Der Antrag des Abg. Kromer lautet dahin: (Liest denselben.) Wird dieser Antrag unterstützt? lGeschieht.) Er ist unterstützt. Wünscht Jemand das Wort über denselben ? Berichterstatter Dr. Suppan: Ich habe als Berichterstatter zu dem Antrage des II. Sitzung. Abg. Kromer Etwas zu bemerken. Mir scheint nämlich aus der Stylisirung dieses Antrages der Zweifel zu entstehen, ob man nach demselben die Gehaltserhöbnng als eine provisorische, oder den Dienstpostcn als provisorisch anzusehen habe. Ich glaube, cs würde dem Antrage des Herrn Abg. Kromer ebenfalls gerecht werden, wenn man das Wort „provisorisch" hinter das Wort „zweiten" setzen würde, also „für den 2. provisorischen Offizial" und „2. provisorischen Jngrossisten 550 Gulden". Abg. Kromcr: Ganz einverstanden! Präsident: Wünscht noch Jemand zu svrechen? (Nach einer Pause, da Niemand sich erhebt.) Ich werde nun den Antrag zur Abstimmung bringen: „Es sei vom 1. Jänner 1866 beginnend Iber siste-mistrte Gehalt der bei der landschaftlichen Buchhaltung angestellten Beamten, ». z.: a. für den 1. Offizial auf 900 fl. zu erhöhen". Die Herren, die damit einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. b. „für den 2. provisorischen Offizial auf 800 fl." und cl) „für bett 2. provisorischen Jngrossisten auf 550 fl." Die Herren, die damit einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. c. „für den 1. Jngrossisten von 500 auf 600 fl." Die Herren, die damit einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Nunmehr kommen wir zum 2. Antrage: „Die beiden Offiziale der landschaftlichen Buchhaltung seien in die X., die beiden Jngrossisten in die XL, der Landesbuchhaltcr in die VIII. Diätenklasse einzureihen". Jene Herren, die damit einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Ich bringe nunmehr den ganzen Antrag zur Abstimmung , weil derselbe ans mehreren Theilen besteht: Die Herren, die mit demselben einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Es ist mir so eben ein Dringlichkeitsantrag übergeben worden, des Inhaltes: Die Gefertigten stellen nachstehenden Dringlichkeitsantrag: (liest) „Der h. Landtag wolle beschließen: Der §. 7 der Geschäftsordnung werde dahin abgeändert: Das Amt eines Schriftführers im Landtage hat der Landessekretär gegen eine angemessene Remuneration zu versehen. Als solchen liegt ihm ob, die Sitzungsprotokolle und die Abstimmungslistcn zu führen, und die in Folge der gefaßten Beschlüsse nöthigen Ausfertigungen zu entwerfen, soferne diese nicht dem Landcsaiisschussc oder einem besondern Ausschüsse übertragen werden. Die Verificirung der stenografischen Berichte besorgen zwei auf die Dauer eines Monates mit absoluter Majorität aus der Mitte des Landtages gewählte Abgeordnete". Svetec m. p., Josef Rudesch m. p., Sagorz m. p., Kapelle m. p., Dr. Costa in. p., Guttman m. p., Der-bitsch in. p., KlemenÄä m. p., Dr. Recher m. p., M. Koren m. p., Locker in. p., Obres« m. p., Golob in. p., Mulley m. p., Dr. Lovro Toman m. p., Schloißnigg m. p., Rosinami m. p., Johann Toman m. p. 3 »v ' * " . - - v " ■: - . ' *■' - - . . ■' , -j ' ' . : . " V : v / > ■ ■ ’ . ■ : ' • : ' " ’ • •/ ' ' • : ■ . . - ■■ ■ . , . ,, ' - •: . 'S . • " ■ 1 • ■ ’ - - , ■ ■ : - 1 I * y O / • *« . .„.' t S-