' NiLnfkaZ d^tt i«^ Movembev 1829. Naiba ch. ^ ie Landessicsse hat die, durch die Pension!-rung des Joseph Leeb, erledigt getvcrdene Leh-rcrsteNe dervicrten Masse anderKlagenfurtcrNor-mK-HauptschuIe, dem (Iarl Rüßheim, Lehrer" drr dritten Classe an de»? bessanntenNorMa^HauplF schule zu verleihen befunden. Laibach den« 17.- October 1629. Mt i e tt. Mf Allerhöchsie Ali0rdnung wird für weiln>ld Mre konigl. Hoheit Louise Henne'tte Caroline, Groh« Herzoginn von Hessen, die Hoftrauer snorgen, den 5. November, angezogen, und durch iL Tage mit einer Abwechslung^ nämlich die ersten 10 Tage) d. i. vom 5.biscmschlicsiig i'4> November, die liefe, dAnn die letzten 8Tage, d. i. vom i5. bis einschließrg 22. November, die mindere Trauer getragen weiden',' Ee. k. k. Majestät haken mitAllcrhöchsicr Cnt-scNießunI vcm 20. October d. I., dem bisherigen Dom ' Echclasier am Metropolitan - ßapttel zu Wien, Weihbischof Michael Lc 0 nhar 0, die an Viescm Capitel erledigte Dom - (Zustodie aNcrgnä. digst zu verleihen geruhet. Sc. k. k. Aposiol, Majestät haben auf den un-ttrthänigsien Vortrag dcs k. k. Obcrsitammererö und obcrsien Hoftheater. Directors, Grafen von Yzernin, mit AllcchöHsier Entschließung vom l. d.M.. ders. k.Hofschauspicleriun, Ioba'nna ^n Weißenthurn, in huldreicher Anerkennung chrer bc, dem Hoftheater durch vierzig Jahre als Dichterinn mid Schauspielerinn geleisteten eifrigen Diensie, die große goldene Civil-Ehren-Medaille mit Ohr und Band allergnädigst zu verleihen ge'-ruhet. (Wien. Z.) Ä g r a m. Mit Bezug auf die m den Blättern Nr. 76 und 61 unserer Zeitschrift enthaltenen Nachrichten, sind rrir berechtigt, mitzutheilen, daß bei Gelegenheit eines durch bosnische Räuber an den dietzsciti-Kcli Gränzcrn verübten Vichabtriebcs dcr berüchtigte, an dcr Gränze sehr gefährliche Räuber, Box« Milianovich, der auch bei dem letzthin ausgeübten Raube zu Brcit'enau und Bregone mitwirkte/ erschossen rrorden sei.^ Ferner find die aus Bosnien herübergeschlichenen Noubcr Rade Kemra un> Tkivün Topo auf ejnlM in die Militair'gränz? unternommenen Raubhuge erschossen, und zwei ihrer Lasiefgespa'Ne bei dieser Gelegenheit noch gefangen genommen rrorden. Dann hat fich auch Nr der Nacht vom 22. auf den 25. v. M. cinFlücht-ling, der sich in Bosnien durch längere Zelt sm-hielt, Hcrübcrges6)lichen, rrurdc jedoch durch dieß^ seitige Patrouillen entdeckt, ergriffen Und der G?« rechtigkcit überliefert. Die so günstigen Resultate dcr durch das hiesi-gr hohe Landes - General - (?on'mando zur Verti^. gung des Raubgesindels ergriffenen Maßregel,^ beeilen wir uns zur allgemeinen Beruhigung mit« zutheilen. _________ (Agram. Z.) Nachsiohenbes ist dtr Inhalt des, ln u„sern Blättern wiederholt erwäWttn, von dcn Bevollmächtigten der drei Mächte, welche den Troctat vom 6. Iul>4«2? beschlossen Hoden, c>m 22. März d. I. hinsichtlich der Vollziehung dieses Tractats zu London unterzeichne 364 'ten Protokolls, welchem M Pforte in dem Artikel X des Friedens-Trattats von Aorianopel beigetre-ten ist. _^ Protokoll der am 22. März 1323 im Departement der auswärtigen Angelegenheiten zu London gehaltnen Konferenz. Gegenwärtig: Die Bevollmächtigten von Großbritannien, von Frankreich und von Rußland. Die Bevollmächtigten der Allianz haben nach Vorlesung der dem Protokoll unter den Buchstaben ^. 6. ^. «nd ^. beigefügten Actensiücke, und nachdem sie selbe m Erwägung gezogen, Nachstehendes beschlossen: ' Die Botschafter von Frankreich und Großbritannien bet der ottomannischen Pforte werden gleich nach ihrer Ankunft in Konstaminopel, daselbst mit der türkischen Regierung, im Namen der drei Höfe, welche den Tractat vom 6. Juli 13L? unterzeichnet haben, «ine Unterhandlung über die Pacification und künftige Organisation Griechenlands, den nachstehend angegebnen Grundlagen gemäß, eröffnen. Es versteht sich jedoch, daß jeder der verbündeten Höft sich das Recht vorbehält, das Gewicht der Einwendungen zu prüfen, welche die Pforte gegen die ihr kraft des gegenwärtigen Protokolls mitgetheilten Vor-schlage machen dürfte; und baß in dem Falls, wenn '«erlei Einwendungen erhoben werden sollten, andere Vorschläge verabredet werden könnten, gegründet auf den Wunsch, welcher sie stets beseelen wird, die Frage, mit der sie sich in diesem äugenblicke beschäftigen, schneli zu entscheiden. Gränz-Bestimmung für das feste Land und die Inseln. Es solider Pforte vorgeschlagen werden, daß die Continental-Gränze beim Eingang des Golfs von Volo ihren Anfang nehme; von hier aus zieht sich selbe bann nach dem Gipfel des Othrix, und folgt dem ganzen Zuge dieses Gebirges bis zu dem östlich von Agrapha liegenden Gipfel, welcher den Vereinigungs-Punct jenes Gebirges mit der Pindus-Kette bildet. Von diesem Gipfel geht sie südlich von ^eonticos, welches der Türkei verbleibt, in das Thal des Aspropota-mos hinab; hierauf geht sie quer über die Gcbirgs-Kette des Makrinoros, schließt den Engpaß dieses Namens, der von der Ebene von Arta kommt, ins griechische Gebiet ein, und läuft ducch den Golf von Am b r a k i a ans Meer. Me südlich von dieser Linie liegenden Provinzen sollen in dem neuen griechischen Staate begriffen seyn. Die an Morea gränzenoen Inseln, die Insel Euböa, oder Neg rop o n t, und die unter dem Namen der Cyclaoen bekannten Inseln sollen einen Theil dieses Staates ausmachen. Tribut. ^ Es soll der ottomannischen Pforte, im Namen der drei Hö'fe, vorgeschlagen w-rden, daß di? Griechen ihr einen jährlichen Tribut, dessen Gesammtsumme 1,59),^00 türkische Piaster betragen soll, zu entrichten haben. ^ Um jeder Streitigkeit vorzubeugen, soll das Verhältnis des türkischen Piasters zu dem schweren spani- schen Piaster, ein für alle Male, durch gemeinschaftliche Uebereinklinft festgesetzt werden. In Betracht des Zustandes der Noch, worin sich Griechenland beftndet, soll ausgemacht werden, daß von dem Augenblick an gerechnet', wo die Zahlung des Trib^es beginnen soll, Griechenland der Pforte für das crste Jahr eine Summe, die nicht geringer als das Fünftel, und nicht höher als ein Drittel der Ge-sammtsumme des Tributs betragen darf, zu bezahlen habe; daß diese Summe sich von Jahr zp Jahr vermehren solle, bis im Laufe uon uie^ Jahren, der jährliche Tribut das Maximum von 1,500,00» Piastern er-reicht, welches der ^taat ohne weitere Verminderung noch Zuzatz irgend einer Art zu zahlen fortfährt. Entschädigung. Es soll der ottomannischen Pforte vorgeschlagen werben, daß die in dem Artikel II. des Tractats vom 6. Juli 1Ü!N erwähnte Entschädigung in 5er nach« stehend angegebnen Weise regulirt werden solle. Es sollen zugelassen werden um ihre Ansprüche geltend zu machen: ?) Die muselmännischen Privaten, welche Eigen< thümer von Grundstücken sind, die in dem Gebiete lie-« gen, welches Griechenland bilden soll. " 2) Die muselmännischcn Privaten, welch?, ent^ weder als Nutznießer, oder als erbliche Verwalter ein Einkommen bei den Wakufs-Ady (frommen Stiftun. gen) die von den in demselben Gebiete gelegnen Moscheen zu Lehen rühren, halten, jedoch nach Abzug der Gebühr, womit diese Wakuss belastet waren. Den muselmäunischen Privaten dieser beiden Kategorien, deren Ansprüche alS gegründet anerkanntstyn Herden, soll es frei stehen, ihr Eigenthum, nach voo-lausiger Zahlung der darauf h.)potl)?zirten Schulden, hinnen Jahresfrist selbst zu verkaufen. Wenn, wäl^ rend dieser ürtst/ dieser Verkauf nicht Statt gefunden haben sollte, so werden Commissäre die nicht verkauften Güter schätzen, und ist einmal der Betrag der Summe, welche den ehemaligen Eigenthümern ihren Erben oder Erbnehmern gebührt, festgesetzt, so wird die griechische Regierung den anerkannten Gläubigern Schuldscheine auf den Vtaat ausstellen, welche zu bestimmttn Epochen zahlbar sind. Die Verification der Ansprüche, so wie die Schätzung des Eigenthums sollen eincr gemischten, aus griechischen und muselmännischen Kommissären, in gleiche Zahl von beiden Seiten, bestehenden Commission übertragen werden, welche beauftragt ist, in kürzester Frist sämmtliche Neclamationen entgegen zunehmen und zu prüfen, und über die Güttigkeit der Document?,'welche ihr vorgelegt werden, zu entscheiden. Die Com) mission wird serner allgemeine Grundsätze fur die S^kle aufstellen, wa die Bewelsschriften der Rcelamansen während der Revolution zu Grunde gegangen sind, uiu» diefe Grundsätze sollen zur Kenntniß''der beteiligten Partheien gebracht werden. Um zwischen den griechischen nnd den ottomanm-schen Eommlssaren, die Schwierigen, welch« durch diese Operationen veranlaßt wcrdcn dürften, zu lösen, und zu gleicher Zeit ein Verfahren festzusetzen, welche geeignet lst , die Frist dieser Liquidation abzukürzen und in jedem einzelnen Falle zu einer definitiven Emschsi' Ä>5 'düng zu fuhren, soll eine 2lppellations - und schieds' richterliche Commission aus Kommissären der drei ^verbündeten Mächie vrstehend, errichtet werden, welche w letzter Instanz über alle Reclamation»; entscheiden werden, hinsichtlich deren die ottomannischen Commis-fare und ^:e griechischen ^onninssare nicht einig werden konnten." S u z e r 5 n i t ä t. Griechenland wird, unter der Suzernnitat der Pforte, diejenige innere Verwaltung genießen, welche am geeignetsten ist, diese.m ^andc die Religions- und Handels-Freihctt, so wie den Wohlstand und die Ruhe, d^ie ihm gesichert werden sollen, zu verbürgen. 3u diesem Ende wird sich diese Verwaltung, so viel als möglich, den monarchischen Formen nähern, und eine-n christlichen Oberhaupte oder Fürsten anvertraut werden, dessen Autorität nach der Ordnung der Erstgeburt erblich seyn wird. ^. ^ ^. , ^n keinem Falle kann dieses Oberhaupt unter den Bringn der Familie gewählt werden, welche in den e^ h.den, regieren; und die «ste W.hl wird "Einverständnisse zwischen den drei Hosen und der ^ om"nni chen Pftrte Statt finden. Um die Verhaltnisse der Vasalenschaft Griechen-' Ii^'ds ae.ien das ottomannische Äkich zu bezeichnen, soll di/Übereinkunft getroffen werden, d^, au^er der Entrichtung dcö jährlichen Tributes, jedes Oberhaupt von Griechenland, wenn die erbliche Autorität ihm zugefallen seyn wird, die Investitur der Pforte zu erhalten, und selber, wenn es zur Macht gclangt, den Supplementär-Tribut von Einem Jahre zu bezahlen hat. Im Falle der Erlö'schuna der regierenden Branche wird die Pforte an der Wahl eines neuen Oberhauptes Theil nehmen, wie sie an der Wahl des ersten Theil genommen haben wnd. Amnestie und Aus Wanderung K-N echt. Die ottomanuische Pforte w!rd eine volle und gänzliche Amnestie erfassen, damit kein Grieche im ganzen Umfange ihrer Vtaaten in der Zolge wegen des An: theils, den er an der Insurrection Griechenlands genommen haben dürfte, beunruhiget werden könne. Die griechische Regierung wird ihrer Seits gleiche Sicherheit innerhalb der Gränzen Griechenlands, allen Christen oder Muselmännern angedeihen lassen, welche die entgegengesetzte Parthei ergriffen haben.. Die hohe Pforte wird denjenigen ihrer griechischen Unterthanen, welche das türkische Gebiet zu verlassen wünschen, die Frist von einem Jahre bewilligen, urn ihr Eigenthum zu verkaufen, und frei aus dem Lcinde zu ziehen. Gleiche Freihett wlrd die griechische Reaie-rnng Denjenigen einrauinen, welche lieber auf das otto-mannische Gebiet zurückkehren wollen. Die Handels - Verhältnisse zwischen den Türken «nd den Griechen sollen weiterhin festgesetzt werden sobald die in gegenwärtigem Protocol spccisicirten M,.n/ le regulirt seon werden. " ^",i^ ^Die Botschafter von Frankreich mid,von Grosibr-'-tanken werden beauftragt werden, von der Mf^ ^' Aufrechthattung des Waffenstillstands n v^7 ^ wacher nach der in einem Schreiben !vs ^ "^ "' 10. September v. I. cnthaltnen Erklärung, von te der Türken fattisch gegen die Griechen besteht. Die drei Hofe werden, indem sie sich auf die Existenz dieses selben Waffenstillstandes, auf die Schritte, die sie zur Sicherstellung feiner Äüfrechthaltung machen^ und auf die Unterhandlungen, welche zu Konstantinopel zur Entscheidung des Schicksals von Griechenland eröffnet werden sotten, stützen, gleichfalls verlangen, daß die Griechen unverzüglich die Feindseligkeiten auf allen Puncten einstellen, und daß dk provisorische Regierung Griechenlands die griechischen Truppen in die Gränzen des von der Allianz garamirten Gebiets, welches sie überschritten haben, zurückrufe *); ohne daß jedoch dieser letztere Schritt der Frage über die Begränzung des künftigen griechischen Staats im Mindesten vorgreifen soll. Die hier oben erwähnten Anordnungen sollen, wenn sie einmal mit derPfone abgeschlossen sind, demAmkel VI des Tractcnö vom 6. Juli gemäß, unter die Garantie derjenigen derunter^eichneten Mächte gestellt werden, welche es für nützlich oder möglich hallen werden, diese Verpflichtung zu übernehmen, deren Wirkungen und Kraft der Gegenstand weiterer Stimulationen unter den hohen Mächten, wie der erwähnte Artikel beö Trac-lats vom 6. Juli besagt, weiden sollen. (5s versteht sich jedoch schon ictzt, o^j die in Frage stehenoe Garantie die ottomaunischr Pforte gegen jede Unternehmung oder feindselige Handlung von Seite der Griechen, und die Griechen gegen jede Unternehmung oder feindselige Handlung von Seite der Pforte sicher stellen soll. Die Botschafter von Zrankreich und von Großbritannien dürfen keine Übereinkunft schließen, die sich von den öden ausgestellten Grundlagen entfernen würde. Obwohl Rußland einwilliget, dci dieser Unterhandlung durch keinen russischen Bevollmächtigten reprasen« tirt zu werden, so versteht es sich doch, oap diese fnve Unterhandlung von den Repräsentanten der Hose von London und Paris, im Namen ^iu^lands^ wie in, Namen Englands und Frankreichs gesüyn werden »olle; daß sämmtliche Vorschiagc von Seite der drei Mach. te, welche den Trattat vom 6. Juli unterzeichnet ha-dcu, vorgetragen werden sollen, und daß kein Begehre», welche» Latzin zielt, Rußland unmittelbar oder mittelbar von der in vlede stehenden Unterhandlung oder deren Resultaten auszuschließen, jemals zugelassen werden kann. Die Repräsentanten Frankreichs und Großbritanniens, weiden sich durch alle in ihrer Macht stehenden Mittel bestreben, den Veitritt der Pforte zu den Vorschlägen , welche sie zu machen den Auftrag erhalten werden , zu erwirken. Wie die Sache auch stehen mag, fo werden sie von der ottomannischen Regierung schleunige Antworten auf diese Vorschläge verlangen. ') Nämlich Morca, die angrenzenden Inscln, und die Cycla-dcn, wie d«s flllherc Protocol! vo»! 16, N^ventt'cr ,8^8 bse sagt. — Vckanntlich weigerte sich dcrPl'äsiocnt von Grieche lanv >n ftincr Annosrt auf die More oos englischen ^cssdcn, N'!1 Hrn, Daw kins, welch« ihm sine Abschrift deZ Proto, collb >.'o>n 22, März mngttl>eilt hatte, diesem F^sinnen z>» ,villfah!'cn; und oic !,'°n 0?m Grafen V' a p odj ss 7, 1,7, di« ^ fall? tnkni-c U-ül^ortwurde >>nrc!) ei,!. ,>>!> /,, Aüczxst .»rlns'« n weit sich dieß von einem Türken erwarten läßt. Er hat früher ein wichtiges Handlungsgeschäft geführt; der Wechsel des Glücks und neue Verhältnisse führten ihn der militärischen Laufbahn zu, in welcher er sich auf seinen jetzigen Posten emporschwang. Er wird von der Pforte bei Geldgeschäften häufig zu Rathe gezogen, und man scheint bei den gegenwärtigen Umständen wieder seines Raths zu bedürfen Der Vertraute des Pascha's ist ein Israelit Namens Heine, der jetzt unaufhörlich mit ihm arbeitet, und die ungewöhnliche Zusammenberufung der Kaufleute veranlaßt habcn soll. Man sagt auch, dcr Fürst Milosch werde nach Belgrad kommen, um sich mit dem Pascha über manche zu nehmende Verfügung zu besprechen. Die Scrbier wollen in diesem Fürsien rhren künftigen Hospodar sehen, und versichern, es sei darüber in Adrianopel verhandelt worden, Serbien'würde'eine Verfassung, rore die Fürsten-thümcr erhalten, und Milosch Hospodar wer^n. Ja- man behauptet, daß nach einer gewissen Zeit die' von- Ven Türken besetzten serbischen Festungen geräumtv und den Serbiern übergaben werden sollten, und' daß alsdann kein Muselmann mehr auf serbischem Gebiete wohnen' werde. So unwahrscheinlich dieß Alles lautetV so finden doch dergleichen Gerücht« ihr Publicum, das sie mit blmdeni Zutrauen' aufnimmt Mit Rocht freuen sich jctzt dlc' Scrbier des Glückes der russischen- Waffen, daä ihnen'den Genuß der ihnen schon durch dew Tvac-tat von Akjermanu- siipulirten Begünstigungen ver^ schaft hat, deren sie sich auch durch ihre ruhige Hal« lung, würdig zeigten, während der Krieg an ihrer Gränze sie leicht zum Ungehorsam gegen die Pforte hätte verleiten können. — In Rdrianopcl soll, sö oft die russischen Truppen einen öffentlichen Gottesdienst halten, di? ganze Bevölkerung der Stadt Herheiströmen, um Augenzeuge davon zu seyn, und Wohlgefallen daran zu äußern. Auch an andern von den Russen veranstalteten Festlichkeiten nehmen viele Türken Theil, und es soll einen seltsamen Anblick geben, in den von Vem russischen Militär, c^er dessen Gefolge, errichteten Restaurationelf und „ Schenken die ledhaften Russen mtt ernsthaften Tür. 'k'en in dunttr Reihe gemischt, Ncl) gegenseitig Gesundheiten zutrinken zu sehen. Denn auch die Türken verschmähen den Wein nicht mehr, und für viele scheint cr schon ein Bedürfniß zu werden. (Allg. Z.) ^ h ea t e r. Heute: ..Di« Näub«?.« Morgen- „Tankrsd.« RMMnw: F-r. rav. Meiurich., ^nieFcr:, UMssZ AI. OMr v. Alcinmayr.