Lmbacher M -2. Donnerstag den 28. September Itii» sext» »Ut incliiiLto oaxito tradidit špiritom.« ddoo. 19, 30. K -t^Imoe s»Iotis nuntioe! RIotoo suoves! olonxite, 8extoe rocordor korioe, Riulcetis »vres, olooxite! scuctore Ddristo vivimos, Hovo domo, noo ulli koreot, Ut ille, <;ui primus kuit, Idcm loisset Ultimos. Uspti paroutis oompede Omnes xruvumur Lili: Okristus triumplio uodili Uedemit Iiomsnum xeuus. tzuicon^oo in vrbe osscitor, Uurvotor Iisud volens MAv: Voleotium taotum podos Hoo eximuntur vineolo. Victor reoluso csroere vot exeundi copiam, kanduntur incassum kores, 8! yois eotonos dilixit. Dom vitu proesoos iobitur, Lullus vetotur exredi: post pot» vero immobiles Ulooduotur neternum kores. 8oblimis »rbor! xnndeo, vnm ts soluto earmine, 8ed ooxor idem, prixidos It sudor, Iiorreseunt eomae. Omnes vovomur, Iioo soio, 8ed omninm non est solus, Riniti xeribnnt, ubere Uicet redemti snn»uine. Vroxlioe» kostidit crncis Urofsn» stultorum coliors, t'ircumdnturque terren Uorico multis cordibus. 8emxer retrorsnm volvitur, In po)us bneo setns ruit, Oonker nopotes pntribus, Viscrimen inxons videris. gone Pot» m e Vatom mnnent? -Innxnrne sanotorom ellvris? 8xernbo, mi dulois pater! 8perare me dudum )oi>es. ^osoxlius Geestes. Das Christenthnin oder die Weltseele. Von Dr. Alois Schlör. Was ist dem Menschen theurer als das Leben? Und was ist ihm schrecklicher als der Tod? Darum erklä¬ ren sich ja Viele mit der Abschaffung der Todesstrafe nicht einverstanden, weil sie in dem Tode ein Schreckniß sehen, das weit wirksamer als alle Strafen ist, um der Ueberwucht der Verbrechen zu steuern. Andere hingegen wollen diese peinliche Justiz beseitigt, indem sie auf die große Bedeutung des Lebens Hinweisen, dessen Verkürzung den Menschen eines gar zu großen Gutes zu berauben scheint. Allerdings ist dieses Leben ein hohes Gut, weil dessen rechter Gebrauch uns zur Vereinigung mit dem höchsten Gute führt, das wir Gott nennen. Darum unterscheidet man ein überna¬ türliches und ein natürliches Leben. Dieses ist die gewöhnliche Daseinsweise, wie sie einem jeden Wesen durch den Akt der göttlichen Schöpfung zu Theil geworden, und besteht bei dem Menschen in der Vereinigung der Seele mit dem Leibe zu Einem Zch. Tritt Scheidung und Tren¬ nung dieser zwei Wesenheiten ein, so ist dieß der leibliche Tod. — Jenes Leben aber, das übernatürlich heißt, beruht in der freien und gnadenvollen Vereinigung des Menschen mit Gott, von welchem und für welchen er geschaffen ist, zu welchem daher auch sein ganzes Denken, Wollen und Handeln gerichtet sein muß, als zu dem Zentrum aller Kreaturen, zur ewigen Liebessonne aller freien Geister. Wendet der Mensch von Gott sich ab, indem er sich selbst oder die Welt zum Zielpunkt seines Strebens macht, so ist diese Abkehr, diese moralische Trennung von Gott der geistige Tod weit bitterer und schlimmer als der leibliche. — Ist das nur scholastische Spekulation, frömmelnde Grü¬ belei? Fragen wir die Erfahrung. Haben wohl die Sünder und Gottlosen einen Frieden? Schweben sie nicht in bestän¬ diger Unruhe, gleich einer Magnetnadel, die nicht in jener Richtung sich befindet, welche das Gesetz der Natur ihr angewiesen hat? »Die Sünder, ruft der Prophet (Jsai. 48, 22.) haben keinen Frieden!« Wie aber der Friede eine Frucht der Vereinigung und Versöhnung ist, so muß der Unfriede als ein Beweis der Trennung und des Zwie¬ spalts gelten. Uneins mit Gott, uneins mir sich selbst, werden die Bösen von ihren sündhaften Lüsten hin und her getrieben, ohne je die beseligende Harmonie, das paradiesische Glück zu finden, das sie suchen und auch Anderen anpreisen. Werfen wir nur einen Blick auf jene grimmigen Revolutionsmänner, 98 jens leidenschaftlichen Radikalen, die die ganze Welt aus ihren Angeln heben möchten, um doch endlich einmal sich und Andere vollkommen glücklich zu machen. Unglückliche Menschen, die selbst nicht wissen, was sie wollen — die, in sich selbst zerrissen, alles zerreißen möchten, was die Menschen unter sich und mit Gott zusammenhält — die in ihrer destruktiven Tendenz eine ungeheure Thätigkeit entfalten, durch welche sie jedoch sich selbst zerstören, gleich dem heidnischen Götzen SarurnuS, der seine eigenen Kinder auffraß. Ihre Thätigkeit offenbart eine Art von Leben, das zugleich ein Zustand des Todes ist; und die Lösung dieses schauerlichen Rärhsels liegt darin, daß sie nicht mit Gott vereinigt sind, der der Mittelpunkt des wahren Lebens ist. Denn also rief Einer, der einst den Weg der Sünde ge¬ laufen, aber dann müde des eitlen Strebens zu Gott sich bekehret hat, der große Augustinus: „Du hast uns, o Gott, für dich geschaffen, und unser Herz ist unruhig, bis es ruhet in dir." — O daß die Feinde Gottes dieß erkenneten und beherzigten, und jene erschütternden, aber heilsamen Worte höreten, die der Seher des neuen Bundes im Auf¬ trage Gottes einem ähnlichen Unglücklichen zugerufen: „Du hast den Namen, daß du lebest, und — bist todr." (Offenb. 3, 1.) — Aber nicht bloß über den geistigen, sondern auch über den leiblichen Tod ist es gar heilsam nachzudenken, zumal dieser ein Glaubensartikel ist, dem Alle, auch Atheisten, beipflichten, und der ein großes Geheimnis in sich schließt, welches nur das Christenthum uns erklärt. Alltagsmenschen, die an den Gräbern ihrer Vorfahren Hüpfen, sind freilich weder aufgelegt, noch fähig, in dem Tode etwas Räthselhaftes zu finden, dessen Losung und Erklärung mit großen Schwie¬ rigkeiten verbunden wäre; ihnen ist der Tod etwas sehr Natürliches, obwohl er, mit ernstem Forschungsblicke ange¬ schaut, vielmehr als Unnatur sich darstellt. Der Mensch, aus Leib und Geist bestehend, trägt in sich zwei Welten, die von einander wesentlich verschieden sind, da sie ganz verschiedenen Gesetzen folgen, und der Leib nach der blinden Nothwendigkeit der Natur sich bewegt, die Seele aber mit der Freiheit der Geister sich selbst bestimmt. Ungeachtet dieser wesentlichen Verschiedenheic bilden Leib und Seele Einen Menschen; denn der Mensch ist sich nur als Eine Person, Ein Ich bewußt und will in solcher Lebenseinheit fortbestehen. Der Leib will nicht ohne die Seele sein; die Seele will nicht den Leib verlassen; daher jenes Sträuben, jener Widerstand, der im Sterben sich offenbart und mit Recht ein Kampf genannt wird; denn der Tod tritt dem sterbenden Menschen als ein Feind entge¬ gen und will die zwei in ihm aufs engste verbundenen Wel¬ ten aus einander reißen, will den Einen Menschen gleichsam spalten und in zwei Hälften theilen, die doch vom ersten Augenblick ihres Daseins mit einander stets verbunden waren und nur in dieser Verbindung den wahren Menschen bildeten. Wäre der Tod natürlich, das heißt, von dem Schöpfer schon Anbeginns so verordnet und anbeschaffen, woher dann jenes Widerstreben, jenes Ringen im Tode? Nein! die Auflösung des Menschen liegt nicht in seiner ursprüng¬ lichen Bestimmung, obwohl der Leib von Naturstoff oder Staub ist, der Tod des Menschen ist nicht eine Folge des ordnungsmäßigen Verlaufes seines Daseins, sondern die Wirkung einer Unordnung, und — selbst eine Unord¬ nung und gewissermaßen Unnatur. Freilich ist der Leib — an und für sich betrachtet — als Staubgebilde auflös¬ bar, so wie alle Materie, aus welcher die sichtbare Welt zusammengesetzt ist, aller Naturstoff an sich der Auflösung unterliegt. Aber jenes Naturgcbilde, das wir in dem Men¬ schen Leib nennen, ist von dem Schöpfer mit einem Geiste verbunden worden, der seinem Wesen nach einfach und un¬ sterblich ist, und seine Unsterblichkeit auch weiß. In dieser Unsterblichkeit kann die geistige Seele deS Menschen nur dann sich glücklich fühlen, wenn dieselbe auch dem Leibe zugetheilt wird, mit welchem die Seele als Eine mensch¬ liche Person sich selbst bewußt ist, mit welchem sie, einmal verbunden, immer verbunden bleiben will, weil der Schöpfer sie also verbunden hat. Was soll nun jene Scheidung, jene Trennung, die im Tode vorgeht? Ist die Sterblichkeit neben der Unsterblichkeit in dem Einen Menschen nicht etwas seinem wesentlichen Bestände Widersprechendes? Ist der Tod nicht eine Unnatur, ein Mißron in dem Reiche der Menschheit? Woher nun diese schreiende Disharmonie in der Schö¬ pfung? woher der grause Tod? — Höret es, ihr, deren ganze Weisheit und Religion in der bloßen Vernunft abge¬ schlossen ist, mit welcher ihr alle Geheimnisse des Daseins entziffern zu können vorgebet; ihr bemühet euch umsonst, das Räthsel des Todes und der zahllosen Leiden in der Menschenwelt zu lösen; nur das Christenthum — das historische, positive Christenthum, welches ihr als eine ver¬ nunftwidrige Religion verwerfen wollet, ist im Stande, die obige ernste Frage einleuchtend zu beantworten. Wie denn? —- „Gott, so lesen wir in der heil. Schrift, hat den Todnicht gemacht, und er freut sich nicht an dem Untergang der Lebenden. Aber durch die Sünde kam der Tod in die Welt." (Weish. 1. Röm. 3.) Von allen Bäumen des Paradieses darfst du essen, sprach Gott zu Adam, unserm Srammvater; von dem Baume der Erkenntnis des Euren und Bösen sollst du jedoch nicht essen. An welchem Tage du immer davon essen wirst, wirst du des Todes sterben. » Mos. 2, 17.) Ungeachtet diese-s Verbotes und dieser Drohung affen die ersten Menschen, sie sündigten und waren in dem Augen¬ blick von Gott abgewendet-—todt der Seele nach; warum starben sie nicht alsogleich auch leiblich? — Der göttliche Richter wurde in dem Augenblick auch Erlöser, und ver¬ einigte durch die Allmacht seiner erbarmenden Liebe die Ruinen der gefallnen Menschheit zum Wunderbau einer neuen Schöpfung. Er versprach unfern sündigen Stamm¬ vätern aus ihrem Geschlechte -einen großen Nachkommen, dessen Verdienst ihre und ihrer Kinder Schuld aufheben und daher auch die Strafe d. i. den geistigen und leiblichen Tod hinwegnehmen würde. So ist es denn Christus, der Welterlöser, der den ersten Menschen und 99 durch sie uns Allen das durch die Sünde verwirkte Leben sicherte, das Leben der Seele, so wie, das des Leibes; denn obwohl der leibliche Tod bei allen Adamskindern als ein ernstes Denkmal des ursprünglichen Abfalls eintritt, so ist er doch zugleich der erwünschte Uebergang zur herrlichen Auferstehung, in der das leibliche Leben sich verklären wird zu ewiger Glorie durch Christi Gnade. Mit Recht rief daher ein reumüthiger Missethäter, dessen Hinrichtung viele Zuschauerherbeigezogen hatte, die, wie sie sagten, an seinem Tode sich erbauen wollten, die tiefsinnigen Worte zu: „Seit¬ dem Christus gestorben ist, stirbt der Christ nicht meh r." Allerdings hat der so gefürchtete Tod durch Christus eine andere Gestalt gewonnen, und der fromme Gläubige kann in freudiger Zuversicht mit dem Weltapostel rufen: „Christus ist mein Leben und Sterben mein Ge¬ winn." (Phil. i, 21.) Za, Christus ist unser Leben, sowohl dem Leibe als der Seele nach; und ohne ihn würden wir gar nicht auf dieser Welt sein, weil die Menschheit nach der ersten Sünde im Tode untergegangen wäre, wenn nicht die Liebe des Erlösers im Augenblick ihres Falles sie erhalten und zu Gnaden ausgenommen hätte. Daher die großen bedeutungsvollen Worte, die Christus von sich selbst gesprochen: „Ich bin der Weg, die Wahrheit und — das Leben." (Joh. 14. 6.) Schluß folgt. Der Cölibat und die katholische Kirche mit besonderer Rücksicht auf die anticölibatischen Bewegungen in Croatien. Fortsetzung. Nun käme die festeste. Burg einzunehmen, in welcher sich die Feinde unüberwindlich wähnen. Den h. Paulus wieder an der Spitze, scheinen sie daS noch übriggebliebene letzte Terrain auf keinen Fall cediren zu wollen. — Zm 3. Hauptstücke des 1. Br. an Timotheus spricht der Apostel von den Eigenschaften der Bischöfe und Diakonen und sagt uncer andern V. 2. und 4. von den Bischöfen und V. 12. von den Diakonen, „daß ein Jeder Eines Weibes Mann sei, seinem Hause gut vorstehe und gehorsame Kinder ha¬ be in aller Ehrbarkeit." Das Nämliche fordert er Tit. i, 5. von Presbytern. — Obwohl es vor allem fast lächerlich erscheint, sich gegen den Vorwurf verwahren zu wollen, daß hier der Apostel den Bischöfen re. die Ehe zur Pflicht mache, so kann es doch derlei Unverschämte geben, die die¬ ses Ansinnen geltend machen möchten, und dem Hrn. Stooß kommt solches recht wahrscheinlich vor. *) Ihm also, wie allen dergleichen Leuten gelte die überaus kurze Bmerkung, daß auf diese Art der h. Paulus im grellsten Widerspruche mit sich selbst in Wort und That stünde; war ja thatsächlich er selbst, wie auch seine Schüler Titus und Timotheus, beide Bischöfe, unvermählt; und zweitens, hätte er ihnen die Heirath zur Pflicht gemacht, so hat er sie, nach dem näm¬ lichen hermeneutischen Grundsätze zur Kinderzeugung ver¬ pflichten müssen, indem er sagt: „er habe gehorsame Kin- *) Seile 24- der." Wie widersinnig! So richtig also seine Worte: „er habe gehorsame Kinder" gedeutet werden müssen: — hat er Kinder, so seien sie gehorsam — so soll auch „Eines Wei¬ bes Mann" heißen: ist er verheirathet, so habe er nur Eine Frau, d. h. gehe nur Ein Mal die Ehe ein. Daß dieses die Meinung des Apostels gewesen, nicht aber, wie Manche erklären wollen, daß der Bischof nicht zu gleicher Zeit zwei Frauen haben, nicht biKmmus 8imultsneu8 sein dürfe, hat die triftigsten Gründe für sich. Denn fürs Erste, hat der Apostel den Kirchenvorstehern nur die bixaimam simulta- neam verbieten wollen, so hat er auch in ganz gleichem Wege I. Tim. 5. in Betreff der Diaconisinen gefordert, daß sie nicht xolMnüres simultaneao dürfen gewesen sein. Er erklärt nämlich nur jene Witwe zum Amte der Diaconissin wählbar, welche nur Eines Mannes Weib gewesen ist, d. h. welche nicht gleichzeitig mehrere Männer geehlicht, also solche Wittwen, welche nicht bi-oder xol^snüres waren. Die ko- H-anürie aber jenen Gegenden und Zeiten derart zumuthen zu wollen, daß jelbst der Apostel darauf hätte Hinweisen müs¬ sen, wird selbst unser» heftigsten Gegnern nicht leicht bei¬ fallen, folgerichtig müssen sie nun zugestehen, daß der Apo¬ stel 3, 2. und 12. die I>oI^Z-ainis nicht im Sinne gehabt. Hatte ferner der Aostel wohl auch Ursache darauf eigens aufmerksam zu machen, daß die Bischöfe rc. nicht bixam! simultanoi sein dürfen? Bezeugt es nichc die Geschichte, daß die UoH-xamis nicht nur bei den Juden seit der babil. Gefangenschaft sondern auch bei den Römern und Griechen nichc mehr Staat hatte. *) Und warum hätte Christus der Herr, welcher doch den Pharisäern gegenüber gegen die Ehescheidung so stark eiferte, warum hätten die übrigen Apostel dem gemeinen Volke gegenüber sich über die Viel¬ weiberei nicht aussprechen sollen? War denn ein solcher Ge¬ genstand von einem gar zu geringen Belange? — Aus dem in Betreff dieser Aeußerung des h. Paulus Gesagten ergibt sich also als unmittelbare Folge, daß der Apostel nur bedingungsweise sagt: Ist ein Bischof, Dia¬ kon oder Presbyter verheirathet, so sei er nur Eines Weibes Mann, nämlich, er heirathete nur Einmal. — „Der h. Paulus hat also doch den Dienern des Altars das „Heirathen zugelaffen." Keineswegs. Die älteste Praris der Kirche, welche wohl der Apostel wird am besten verstanden haben, ist dafür der sicherste Bürge. Dieser gemäß gab es wohl verheirathete Bischöfe rc. ihr gemäß ist aber auch nicht ein Beispiel aufzuweisen, daß ein Bischof oder eine andere geistliche Person als solche geheirachet hätte. Als schon verheirathet aber zum Kirchcndienste zugelassen werden, und als schon aufgestellter Kirchendiener heirathen, ist offenbar nicht Eins und dasselbe. Daß übrigens der Apostel Verheirathete zum Kirchen¬ dienste zugelaffen habe, wird keinen befremden, welcher auf die damaligen Zsitverhältnisse einen Blick zu werfen ver¬ mag. Diesen gemäß konnten und waren nur Männer von bewährtem Ansehen und erprobter Tugend zum Kirchendien- *) Man schriebe hier nicht die Cvncubinats- Verhältnisse vor, denn von solchen ist hier nicht die Rede. 100 ste genommen worden. Daß diese werden zumeist verglicht gewesen sein, leuchtet von selbst ein, erhält aber seine volle Begründung durch den Umstand, daß zur selben Zeit der Cölibat sowohl durch die öffentliche Meinung, als auch durch Civilgesetze verpönt war. Wer kennt nicht in letzterer Hin¬ sicht die lex Willis, und kupia kopoos, in welchen Kaiser Augustus mit Strafen gegen die Ehelosen einschritt, aus dem Grunde, weil in dem schon korrupten üppigen römischen Reiche es gar Manche gab, welche das Joch der Ehe und deren ohnehin laxe Gesetze verschmähend in frivoler Unge¬ bundenheit den Hagestolzen zu spielen vorzogen ? Wollte also Jemand aus einem oder dem andern Grunde unverehelicht bleiben, so mußte er auf manche Bürgerrechte verzichten, und nebenbei sich der schiefen öffentlichen Meinung aussetzen, (daß der sogenannte Cölibat der Tugend und Religion, z. B. bei den Vestalinen beibelaffen wurde und eine Aus¬ nahme machen mußte, braucht wohl kaum bemerkt zu wer¬ den). Auf diese Umstände nun mußte und nahm der Apo¬ stel wohlweise Rücksicht, und die Kirche, die in ihren An¬ fängen zumeist mit aller Wuth verfolgte, mußte sich in je¬ ne Lage fügen, welche sie nun auf keinen Fall ändern konnte. Aber auch trotz aller ungünstigen äußern Verhält¬ nisse hatte sie auf die erhabene Idee der Ehelosigkeit ihrer Diener nicht verzichtet. Hatte sie daher auch Verehelichte zu ihren Altären zulassen müssen, so lag es doch in ihrem Geiste, daß sich solche auch im ehelichen Stande einer vollen Enthaltsamkeit weihen sollten. Dieses erhellt aus den apost.- Constitutionen, welche, wenn auch fälschlich den Aposteln zu¬ geschrieben, dennoch wenigstens die Praxis des 2. und 3. Jahrhundertes bezeugen. Indem diese den in den Clerus aufgenommenen Verehelichten die Pflicht auferlegen, auch fortan für den Lebensunterhalt ihrer Frauen zu sorgen, so setzen sie offenbar die eheliche Enthaltsamkeit, den Cölibat des Clerus voraus. Einzelne, mit aller Gewalt zusammen- gesuchce Beispiele solcher, welche auch als Kirchendiener den ehelichen Umgang pflogen, setzen das bereits Gesagte gar nicht außer Kraft, sondern können höchstens beweisen, daß der Wille dex Kirche nicht allgemein befolgt wurde, wie aus Epiphanius erhellt, *) daß solches nicht den Kanonen gemäß, sondern nur aus Noth geduldet sei. — Wie aber die Kirche im römischen Reiche allmälig feste Wurzeln gefaßt hat, konnte sie auch ihr Leben ungehemmter entfalten. Die lex ^ulia und koxoeu gerieth immer mehr außer Kraft, bis sie unter Kaiser Justinian gänzlich aufgehoben wurde. So¬ mit konnte nun die Kirche auch die Idee von der Jung¬ fräulichkeit ihrer Diener immer mehr verwirklichen. Weil aber gegen eine im Laufe von fast 3 Jahrhunderten unter den oben angegebenen Umständen gealterte Gewohnheit an¬ zukämpfen war, so konnte und mußte die Kirche nur lang¬ samen und umsichtigen Schrittes ihrem Ziele entgegenschrei¬ ten. So hat das Concil von Elvira 30S. Kan. 33. allen Bischöfen, Presbytern und Diakonen die Enthaltsamkeit auferlegt, und die Widerspenstigen aus dem Clerus auszu¬ weisen befohlen. In Betreff der Presbyter beschließt das Nämliche die Synode von Neocäsarea 314. Kan. i. und in Betreff der Diakonen jene von Ancyra 314. Kan. io. (Ob das allgemeine Concil v. Nicea dem Clerus die völlige Enthaltsamkeit auferlegen wollte, dieses aber auf Vorschlag des Paphnutius unterlassen habe, uäkuo sull guclivo lis est) Daß dieses aber die allgemeine kirchliche Praxis jener Zeit war, bezeugen unter andern EusebiuS von Cäsarea, der h. Chrysostomus, Epiphanius und Hieronymus, deren Zeug¬ nisse Thomasin anführt. — *) Diesen Aussprüchen einzel¬ ner Synoden, wie auch der schon allgemeinen kirchlichen Praxis gemäß haben sich auch die Päpste Oberhäupter der ganzen Kirche ausgesprochen, und durch ihren Ausspruch der Sache die gehörige Aukcorität wenigstens für den ge¬ jammten Occident verliehen. So der Papst Siricius in sei¬ ner Antwort an Himmerius, Bischof von Tarago; so Jennozenz I. im Briefe an Exuperius Bischof von Toulons und Leo der Große im 5. Jahrh.; so im 6. Jahrh. Gregor der Große, welcher auch zum Subdiakonate keinen zuzulas¬ sen befahl, welcher die Enthaltsamkeit nicht würde verspro¬ chen haben. In der orientalischen Kirche behielt trotz aller Entge¬ genwirkung die laxere Praxis die Oberhand, kraft welcher zwar der Geistliche nicht heirathen, wohl aber die vor dem Eintritte in den geistlichen Stand eingegangene Ehe fort¬ setzen könne, mir Ausnahme der Bischöfe, welche unverehe¬ licht sein müssen. Indem im Occidente den Wanderungen roher Völker Geistesfinsterniß uud Sittenroheit auf dem Fuße folgten, konnte auch die Kirche von diesen Folgen nicht ganz unbe¬ rührt bleiben; die Kirchenzucht nahm ab, der Mißbrauch der Priesterehen riß vielfältig ein. Um die alte Zuchr eini¬ germaßen herzustellen, begegnen wir dem v. Chrodegang v. Metz eingeführtsn gemeinschaftlichen Leben der Geistlichen Canonicats - Instituten. Doch auch diese geriethen mit der überhand nehmenden Rohheit und Sittenlosigkeit in der Verwirrung des io. Jahrhundertes in völligen Verfall; der Mißbrauch der Priesterehen im Bunde mit der Simonie war an der Tagesordnung, der Clerus versank ganz ins Irdische und in die sklavische Abhängigkeit von der Welt. Nur der Energie und tiefen Weisheit Eines Gregor des VH. des so sehr in den Staub gezogenen, aber durch die un- parteische Geschichtsforschung der neuern Zeit auch von pro¬ testantischen Schriftstellern: Voixt, Horen, Kulls, Nu¬ llen, kaumor und ^od. v. Vlüllor glänzend gerechtfertigten, der verdienten Bewunderung hingestellten Hildebrand konnte es gelingen den Augiasstall gehörig zu säubern. Für die Sicherung und Kräftigung des Wortes Gregors wendeten dann die Kirchenoberhäupter im Bunde mit allgemeinen Con- cilien wie das i. und 2. allgemeine im Lateran 1123 u. 1139. alle Sorge an. Endlich hatte das Concil v. Trient jenen, welche behaupten würden, die von Clerikern (höherer Weihen) eingegangenen Ehen seien gültig . . . oder, jeder der die Gabe der Enthaltsamkeit zu entbehren vorgebe, könne *) Lck llaer. lib. H. t. 1. kaer. SS. «. — *) la Veter, et liov. Loel. «lisoixlins part. I, lll>. 2. eax. 60. 101 heirathen, das Anathem gesprochen, indem Gott, wie das Concil beifügt, keinem aufrichtig Bittenden diese Gabe ver¬ sage. Doch Hr. Stooß weiß es recht gut, warum das Concil solchen Beschluß gefaßt habe. Der unseligen Mön¬ che *), wenn auch nicht durchaus mit Zesuitenkragen, saßen viele unter den Vätern, und sie gaben diesem Beschlüße den traurigen Ausschlag. Es hat den Anschein, das Hr. Stooß, ehe er diesen Ausspruch that, sich aus der Agramer Versammlung in der Charwoche unter noch anhaltenden „Livio" Schwingungen in jene h. Versammlung, in den Trienter Dom versetzt: glaubte. Soviel zur geschichtlichen Rechtfertigung des Cölibars. Aus allem bis nun Auseinandergesetzten gehet zur Ge¬ nüge hervor, daß der Cölibat keineswegs an sich die Quelle so vieler Skandale sei — daß er weder der menschlichen Natur, noch dessen rechtlicher Freiheit widerspreche, — daß er keineswegs Lieblosigkeit und Misanthropie im Gefolge habe, sondern der höchsten Aufopferung fähig sei; wir sah¬ en ferner alle jene Trugbilder des patriarchalischen Priefter- lebens in ihr Nichts verschwinden. — Der Blick in die Bibel förderte ferner zu Tage: daß schon im alten Bunde eheliche Enthaltsamkeit zur Zeit des Tempeldienstes pflicht¬ gemäß war, die Verunreinigung aber mit den Weibern vom Genüße der Schaubrode fern gehalten hatte — daß ferner neben Christo auch die Apostel unverheirarhet waren — daß Christus die Enthaltsamkeit hochgestellt, wie nicht minder der h. Paulus, welcher sie noch besonders angerathen, weil sich nur der Enthaltsame ganz Gott und dem Göttlichen widmen könne — daß endlich Enthaltsamkeit für keinen ernst¬ lich Wollenden unmöglich sei. Und hat auch der Apostel mit Rücksicht auf jene Zeirumstände Verehelichte zum Kirchen¬ dienste zulässig erklärt, so hat er nur der unausweichlichen Forderung der Zeirverhältnisse nachgeben müssen. Verehe¬ licht könne also seinem Ausspruch zu Folge der Bischof rc. sein, dürfe aber nicht weiter heirathen, was die Praxis der Kirche durchgängig bestätigt, welche einmahl frei ge¬ worden, mit vollem Bewußtsein der Erhabenheit des Cöli- bates an sich und dessen Verbindung und dem Priesterthu- me insbesondere keine Mühe sparte, um diese schönste Blume ihres weithin duftenden Gartens unverwelkt zu erhalten. Nicht unrichtig, wiewohl in seinem Sinne ironisch, ruft in dieser Hinsicht Herr Käts aus: „Bantas molis erat, romsnam coiuierv lexem Ooelibe «le vita." — Fortsetzung folgt. Salzburger Conferenz. tD Ueberall wird nun getagt. Man will Nacht und Finsterniß von der Erde verdrängen und eS soll Licht werden in der Menschengesellschaft. Sollte die Kirche nicht auch tagen? oder gibt es keine Nacht und Finsterniß, die sie zu verdrängen hätte? oder steht ihr kein Mittel zu Geboth ihre Gläubigen aufzuklären und in Helles Licht zu stellen ihren Glauben und ihr Recht, damit wer *) Seite 26- Augen hat zu sehen, es sehe, wer Ohren hat zu hören, es höre; wer Rechtsgefühl besitzt, nicht an fremdem Gute sich versündige? Sehnsüchtig seufzen die Gläubigen nach dem großen Reichstage des GotteSreiches auf Erden — nach einer allgemeinen Kirchenversammlung. Da sie aber die Hindernisse eines solchen Zusammentritts nicht verkennen, so wünschen sie wenigstens, daß der Episcopat der eoolesis dispers sich ausspreche über die das kirchliche Leben und Wirken berührenden Fragen der Zeit. Diesem Wunsche zu willfahren, noch mehr aber um die kirchlichen Rechte recht¬ zeitig zu wahren und was noch thut in kirchlich vorgeschrie¬ bener Weise zu bcrathen und zu verfügen, wurde vom 31. August bis 14. Sept. l. I. über Einladung Sr. Eminenz des Hochwürdigsten Cardinals und Fürst-Erzbischofs Fried¬ rich, zu Salzburg eine Conferenz der Vertreter der Salz¬ burger Kirchenprovinz gehalten, deren Theilnehmer in Nro. 12. der Laibacher Kirchenzeitung genau aufgeführt erscheinen. Die Hauptresultate der täglichen mehrstündigen Plenar- und Comitö-Berathungen werden ehestens in einer »Ad- dresse der Salzburger Kirchenprovinz an die hohe Reichsversammlung zu Wien" und einem ge¬ meinschaftlichen „Hirtenschreiben an die Gläubigen dieser Kirchenprovinz" durch die Presse zur allgemei¬ nen Kenntniß gebracht werden. Erstere ist bestimmt, die Lineamente kirchlicher Freiheit zu zeichnen, vorenthaltene Rechte bei Gelegenheit des neuen Staats-Aufbaues zu reklamiren, vor neuen Verletzungen rechtzeitig vom rechtlichen Standpunkte aus sich möglichst zu verwahren. Letztere hat die Aufgabe die Gläubigen über den Zweck der Versamm¬ lung zu unterrichten und ihnen Vertrauen und Vorsicht mitten in einer bewegten Zeit zu empfehlen. Das freundliche Zusammenwirken der Oberhirten einer Kirchenprovinz — dieser erste Anfang der als nothwendig erkannten Resusci- tirung des kirchlichen Instituts der Provinzial - Synoden und des Metropolitan-Systems — die Zusicherung des festen Anschlusses der böhmischen, mährischen und Görzer-Kirchen¬ provinz, so wie des bischöflichen Linzer Ordinariats geben erfreuliche Bürgschaft, daß die katholische Kirche in Oester¬ reich die ihr inwohnende Kraft manifeststen und im Bewußt¬ sein ihrer Rechte mit evangelischem Freimuche handeln, aber auch die freie Hand dem freien Staate willig darbieten wolle, um mit demselben so weit als möglich, freundschaftlich zu gehen und das Wohl der beiden Gewalten angehörenden Bürger gemeinschaftlich innerhalb der zustehenden Gebiets¬ sphäre zu besorgen. Petition, welche von den katholischen Laien in Steiermark der hohen Reichsversammlung vorgelegt werden soll. Hohe Reichsversammlung! Da die Zeit gekommen ist, wo unser gütigster Kaiser in Vereinigung mit den Deputirten Seiner treuen Völker eine neue, freiere Staatsverfassung zu begründen geruht: so ist es für alle Mitglieder der österreichischen Monarchie 102 ein höchst wichtiges Anliegen, daß durch dis veränderte Re¬ gierungsform nicht bloß unser zeitliches Gluck wohl bedacht, sondern auch unser ewiges Wohl gesichert und gefördert werde. Wir Unterzeichnete können für das neue Verfassungs- werk nur dann Gottes Segen und eine erfreuliche Zukunft hoffen, wenn die heilige Religion, die wir als dis Grund¬ feste aller Wohlfahrt ansehen, nicht angetastet und beein¬ trächtigt, sondern vielmehr ihr freies Wirken und besseres Gedeihen ermöglicht wird. Da aber so viele Stimmen laut geworden, die äußerst feindselig über alles Religiöse und Geistliche sich aussprechen, und auf Losreißung von Rom, auf Trennung der Schule von der Kirche, Aufhebung der Klöster, Einziehung der geistlichen Güter u. dgl. dringen, so können wir in dieser Bezieh¬ ung unsern schmerzlichen Kummer und gerechten Unwil¬ len um so weniger verbergen, als jene unchristlichen Stim¬ men den Willen des Volkes auszudrücken vorgeben, obwohl der größte Theil der Bewohner unserer Monarchie nicht bloß durch die Taufe der katholischen Kirche angehört, sondern auch deren Glaubenslehren und Einrichtungen wahr¬ haft liebt und hochschätzt. Diesen Ruhm hat auch unser Vaterland, die katholi¬ sche Steiermark, bisher genossen, und dieser soll ihr auch ungeschmälert bleiben. Wir Gefertigte aus den Diöcesen Seckau und Leoben in der Provinz Steiermark sind römisch-katholisch, und wollen mit Gottes Gnade unserm Glauben treu blei¬ ben, und nach demselben ungehindert leben, so wie wir auch Andersglaubende nicht beirren oder in ihren Rechten kränken werden. Da aber nach dem übereinstimmenden Wil¬ len Seiner Majestät des Kaisers, und seiner getreuen Völ¬ ker die neue Constitution auf der Grundlage größerer Frei¬ heit für alle gesellschaftlichen Verhältnisse sich erheben soll, folgerecht diese Freiheit auch der Kirche und ihrem Gebiete und ihren geistlichen und weltlichen Mitgliedern zu Gute kommen, um so mehr, als die weltliche Regierung vergebens sich bemühen würde, ohne Religion die Unter- chanen glücklich zu machen. Nimmer können wir gleichgültig bleiben, wo es sich um das Heiligste, um unsern katholischen Glauben, um un¬ sere heilige katholische Kirche handelt. Wir glauben uns da¬ her, nach dem bereits geltenden Rechte der freien Petition Einem hohen Reichstage, dem es äußerst willkommen sein muß, die wahre Gesinnung und Willensmeinung des Vol¬ kes nicht bloß durch Deputirre, sondern auch aus nächster Quelle zu erfahren, unsere religiösen Ueberzeugungen und Ansprüche in folgenden Hauptpunkten kund zu geben. Vermöge der nach göttlichem und menschlichen Rechte uns zustehenden Glaubcns-und Gewissensfreiheit erwarten und verlangen wir als Katholiken: t. daß die religiöse Gemeinschaft mit dem Ober¬ haupte unserer Kirche, so wie die Gemeinschaft un¬ serer Bischöfe mit dem Clerus und gläubigen Volke vollkommen frei sei, ohne wie ehedem in den Zei¬ ten des Absolutismus von der Saatsregierung arg¬ wöhnisch beaufsichtigt und gehemmc zu werden, da die Kirchs ein Leib ist, in dem alle Glieder unter sich und mit dem Haupte in Verbindung stehen; 2. daß die Kirche, in der Verkündung ihrer Lehre, in der Anordnung und Ausübung des Gottes¬ dienstes, in der Handhabung ihrer Disciplin, in der Spendung der Sakramente und Seg¬ nungen, in ihren Gebräuchen und Einrich¬ tungen von der weltlichen Macht auf keine Weise beirrt werde, sondern hierin volle Freiheit genieße, da diese Gegenstände ihrer Natur nach nur der geistlichen Gewalt zugehören; 3. daß in dem freien Affoziationsrechte der constitu- tionellen Monarchie auch das Fortbestehen und Entstehen kirchlicher Vereine, Institute, Klöster mit einbegriffen sei, wie dieß auch in con- sequenter Weise dis Freiheit der Religion fordert, daher wir gegen die von Manchen beantragte K lö st er- aufhebung durch die Staatsgewalt feierliche Ver¬ wahrung einlegen / um so mehr, da wir dankbar die großen Verdienste anerkennen, die sich die kirch¬ lichen Genossenschaften um die Wissenschaft, um den Unterricht und die Erziehung der Jugend, um die Armen-und Krankenpflege, um die Kultur, um die Seelsorge erworben und annoch erwerben. Ueberdieß sind Klöster geistliche Anstalten, deren Einführung, Aufhebung und Reformirung rechtlich nur den kirch¬ lichen Behörden zusteht; 4. daß das Kirchenvermögen, sei es Klostereigen- thum, Stiftungsgut, Pfründenvermögen, oder an¬ deres geistliches Besitzthum und Einkommen, unter keinem Vorwande vom Staate eingezogen und nach dem Gutdünken der weltlichen Gewalt verwendet, werde; denn dieß wärs eine schreiende Verletzung des Eigenthumsrechtes, das in jedem geordneten Staate heilig und gesichert sein muß, wenn nicht alles gegenseitige Vertrauen schwinden soll. Die Einziehung des Kirchengutes würde als ungerecht dem Staate keinen Segen, den frommen Stiftun¬ gen aber großen Nachtheil, und uns wieder neue Lasten bringen. Vielmehr ist dec Kirche nicht bloß der gesicherte Besitz, sondern auch die freie Erwer¬ bung und Verwaltung ihres Eigenthumes zuzuer¬ kennen, damit sie, ohne durch curatelmäßige Bevor¬ mundung gehindert zu werden, nach dem Willen der frommen Geber und Stifter ihre zeitlichen Gü¬ ter zum Besten der Religion verwenden könne; 5. daß die Volksschulen nicht, wie manche beab¬ sichtigen, von der Kirche getrennt, sondern unter dem ungeschmälerten kirchlichen Einflüße verbleiben. Wir bekennen offen und ungescheut, daß wir zu solchen Schulen, in welchen Religion und Geistlich¬ keit in den Hintergrund gedrängt, wenn nicht gar verdrängt werden soll, nie und nimmer ein Vertrauen 103 haben, weil wir als Katholiken nur die Kirche als die eigentliche, von Gott gesetzte Erzieherin betrach¬ ten, ohne welche keine ächte Civilisation und Bil¬ dung der künftigen Geschlechter, sondern nur Un¬ glaube, Lasterhaftigkeit zu erwarten steht. — Da ferner die Kirche von Gort selbst die vollkommenste Lehrfreiheit empfangen hat, durch den Auftrag, die Menschen zu lehren und zu bilden, so darf es ihr auch nicht verwehrt werden, neben den Staats¬ schulen eigens Unterrichts- nud Erziehung s- austalten nach ihrem Geiste zu errichten. Dieß ist der Hauptsache nach, was wir zur Beruhi¬ gung unsers Gewissens und zur Versicherung der uns ge¬ bührenden Glaubensfreiheit Einer hohen Reichsversammlung mittheilen zu müssen uns verpflichtet fühlen, da nur un¬ sere heilige Religion, und ihre Trägerin, die katholische Kirche, als die Quelle alles Heils für die Gegenwart und Zukunft ansehen. Moge die hohe Reichsversamm¬ lung bei der Vollführung ihres so wichtigen und verant¬ wortlichen Geschäftes, wie die Abfassung der Constitution ist, die vorliegende Gesinnungs- und Willenserklärung der Unterzeichneten gebührend berücksichtigen, zumal dieselbe, im Wesen des katholischen Glaubens und Lebens gegründet, zugleich die Ueberzeugung von Millionen Katholiken aus¬ spricht, die von der neuen Staatsordnung nebst der bür¬ gerlichen Freiheit auch die religiöse und kirchliche zu erwarten sich berechtigt glauben. Böhmen. a. Prag, 3. Sept. Aus der Aula. Ja, aus der Aula Carolina der thürmigen und stürmigen Stadt Prag; aber nicht mit einem Calabreser auf dem Kopfe und mit schleppender Fuchtel an der Seite; sondern ernst, sittlich mit einem freundlichen, heitern Blick in die Zukunft, wie ein Priester im Bewußtsein seiner höher« Sendung an sein heiliges Geschäft geht. Nahm die Volkskraft aus der Wie¬ ner Aula ihren Anlauf um die politische Freiheit zu errin¬ gen, so rüstete sich in der Prager Aula das kirchliche Ele¬ ment, um das Gut der Freiheit der katholischen Kirche zu sichern. Und trügen die Anzeichen nicht, so ist ein schöner Anfang gemacht. Der Herr der Heerschaaren sei mit uns in den geistlichen Schlachten, die geschlagen werden, — geschlagen werden müssen! Unter furchtbarem Regengüsse sammelte sich den i. d. eine bedeutende Anzahl von Priestern und Laien in den Hallen der Aula, um eine Petition zu berathen, welche im Namen der Katholiken Böhmens dem hohen Reichstage zu Wien vorgelegt werden soll. Die Petition war im Entwürfe bereits gedruckt und in der Stadt verbreitet. Sie war die Frucht von zwei Berarhungen, welche früher vorausgegan¬ gen waren, und von P. Stulc redigirt. Die letzte Ver¬ sammlung sollte eine öffentliche sein. Es war dieses im Kirch¬ lichen der erste parlamentarische Versuch. Man konnte zu¬ frieden sein. Die Opposition bestritt außer bei dem Wahl¬ modus der Bischöfe meistens nur Unwesentliches. Wie es in Zeitungen eingestanden wurde, war man durch dieses kirch¬ liche Auftreten etwas überrascht, und man schwur, das Ver¬ säumte nachzuholen, was man theilweise auch schon erfüllt hat, indem seit dieser Versammlung alle Blätter kirchlich salbadern. Vor Allem suchen sie die Unterfertig«»« der Pe¬ tition zu verhindern, und zu diesem Zwecke das Volk mit den schauderhaftesten Vogelscheuchen zu schrecken: Reaktion, Pfaffenumtriebe, geistliche Knechtung, Inquisition, der schreck¬ lichste der Schrecken, die Jesuiten, kurz, was sich der Kurz¬ sichtigkeit und Albernheit gegenüber bis jetzt noch wirksam bewies, wird hervorgesucht, um das Gelingen des Vorha¬ bens noch zu vereiteln. Aber eben dieses Treiben macht uns dessen Wichtigkeit immer einleuchtender, und wenn Halb¬ wegs der Landclerus seine Aufgabe begreift, wie es nicht zu bezweifeln ist, daß er sie wirklich begreife und von ganzem Herzen erfasse, so wird diese böhmische Petiton gewichtig in die Wagschale der Entscheidung fallen. Möge sie nur zeitlich genug zu Stande kommen! W. K. Z. Litteratur. Handbuch zur Erklärung der sonn-und fest¬ täglichen Evangelien in deutschen Schulen. Von Valentin Wiery, Doctor der Theologie, F. B. Lavanter Domkapitular, Konsistorialrath und k. k. Diöcesanschulen- Oberaufseher. Klagenfurt, Druck und Verlag des Johann Leon. 1849. Gß. Med. 8. 208 Seiten stark im Umschlag broschirt i fl. C. M. Wir begrüßen mit Freuden dieses Werk des gelehrten Herrn Verfassers, der den Lesern dieser Zeitschrift bereits durch den gediegenen Aufsatz über das Verhältnis der Kirche zur Volksschule vortheilhafc bekannt ist. Es ist zunächst für Katecheten und für die zur Wiederholung des Religions¬ unterrichtes verpflichteten Lehrer bestimmt, damit der Sinn der heil. Evangelien der noch ungeübten Fassungskraft der Schüler möglichst zugänglich gemacht werde. Zu diesem Zwecke werden als Einleitung zuerst S. i — 7 einige Vorfragen in bündiger Kürze erörtert, was man nämlich unter dem Worte „Evangelium", was unter dem Ausdrucke „die Evangelien" verstehe? iver die Evangelien verfaßt habe? was uns von den einzelnen Evangelisten und ihren Evange¬ lien bekannt sei? wie die Evangelien abgecheilr werden? was zum Verständnisse der evangelischen Bruchstücke erfor¬ dert werde? was man unter Glaubens- und Sittenlehren verstehe? Nachdem diese Fragen auf eine der jugendlichen Fassungskraft angemessene Weise beantwortet worden sind, geht der Verfasser zu den einzelnen Evangelien nach der Ordnung des Kirchenjahres über. Jedem evangelischen Ab¬ schnitte werden in einer kurzen Einleitung die zum Verständ¬ nisse des darin Erzählten unentbehrlichen Daten über dessen Veranlassung und Zusammenhang mit den Vorhergehenden hervorgehoben, und so dem „In der Zeit" die erforderliche Erklärung gegeben. Auf den Text der evang. Perikope folgt eine erläuternde Umschreibung derselben, welche mit viel größer«! Vortheile dasjenige leistet, was in andern Handbüchern die abgerissenen Noten behufs der Erklärung 104 schwieriger Stellen zu bewirken bestimmt sind. Bei den Parabeln ist nicht nur der wörtliche sondern auch der liefere Sinn in diesen Paraphrasen erläutert. AuS jedem erklärten Evangelium werden alsdann die darin enrhalrenen Glaubens- und Sittenlehren hervergeholt wodurch rücksichklich der Auffindung und Auswahl dieser Lehren dem Leser eine große Erleichterung verschafft wird. Wir wünschen diesem in seiner Anlage und Ausführung vertrefflichen Werke eine recht große Verbreitung; es bittet sich den Karecheren und Lehrern als ein sehr willkommenes Hüfsbuch dar. Es ist zwar, weil in deutscher Sprache geschrieben, zunächst für deutsche Schulen bestimmt; doch glauben wir im Interesse der guten Sache es auch den Lehrern sloveni sch er Schulen angelegentlich anempfehlen zu sollen;- es wird gewiß auch bei ihnen einem oft gefühl¬ ten Bedürfnisse abhelfen, solange wir eines ähnlichen Wer¬ kes in slovenischer Sprache ermangeln. In der Druckerei des Herrn Josef Blasnik und zugleich in seinem Verlage ist erschienen: welches schon neulich vom Hochwürdigsten Fürstbischöflichen Ordinariate der Hochwürdigen Diöcesan-Geistlichkeit in einer Currende angekündigt und empfohlen worden ist. Das ge¬ nannte neu erschienene Buch hat sehr große Vorzüge vor dem im Jahre 1819 gedruckten Inbellus officlorum vioe- ce.ms vabsecnsis. Was besonders zu seiner Empfehlung spricht, besteht im Folgenden: Es ist vom apostolischen Stuhle durchgesehen und bestätiget, mit neuen Feiertagen und Lec- tionen des zweiten Nocturns vermehrt, schön geordnet, daß man jeden Feiertag recht leicht darin finden kann, auf schönem Papier, und mit zierlichen aber doch so großen Lettern gedruckt, daß es auch für schwächere Augen recht brauchbar ist; es ist auch mit rothen Rubriken versehen und überhaupt sehr elegant ausgestattet, wie Alles, was auS der Officin unseres ausgezeichneten unermüdet thätigen Buchdruckers Blasnik herauskommt. Außerdem empfiehlt sich dieses Werk auch durch seine Vollständigkeir: Alle Ver- sikeln und Responsorien unter den Lectionen sind ganz aus- gedrückt, sowie auch mehreres Andere, was in dem alten Inbellus bloß angestochen oder citirt ist, wodurch das störende Nachsuchen der betreffenden Stellen erspart wird. Es ver¬ steht sich von selbst, daß gar alle Citationen nicht vermieden werden konnten, weil sonst das Volumen des Buches zu sehr angcwachsen, und dadurch auch der Preis desselben erhöht worden wäre, was den Käufern, indem es wegen des reicheren Inhaltes kein Diöcesanpriester entbehren kann, wohl nicht gefallen hätte. Das belobte Buch ist 22 Bogen stark in gr. 8., und kostet ungebunden i fl. so. kr., gebunden in Leder mit gelbem oder rolhem Schnitt 2 fl. 10 kr., mit Goldschnitt 2 fl. SO kr.; es wird im eigenthümlichen Hause des Herrn Verlegers Jos. Blasnik verkauft. Wer dem proprium 8snetorum noch das Büchlein: Officium in Astivitste vomini ct Voise Postorum primse vlassis beigebunden zu haben wünscht, erhält dieses um 10 kr. Dieses Büchlein ist 4 Bog. stark; es ist zwar mit größeren Lettern gedruckt, hat aber mit jenem gleiches For¬ mat. Es könnte das Officium