Laibacher SapatL Rkdactlon und Expedilivn: Bahnhvsgaffe 91r. 15. 46. Margen:Alexander. LUMM'A ILJchlg. Mit der Post: Ganzjähr. fl. 12.____________ jciflen b»S 5 Zetten 20 !r._ Nr. 46. EESstisii Dinstag, 85. Februar 187S. — Morgen-Alexander. ttÄMNS 18.3*e Mit der Post: Ganzjähr. fl. 12. zeigen blS G Zetten 20 tr._______ Das Losungswort des Ministeriums Stremayr. Auch die ausländischen Blätter begrüßen die Einsetzung eines Ministeriums für Cisleithanien mit sympathischen Artikeln, von der Ansicht ausgehend, daß die derzeit auf der Tagesordnung stehenden politischen, finanziellen und wirthfchaft-lichcn Schwierigkeiten nur durch energische und rastlose Arbeit bewältiget werden können. Auch dem Auslände gewährt es Befriedigung, daß die Mitglieder des Ministeriums Stremayr geschäftskundige, der Krone und der Verfassung treuergebene Männer sind. Die „A. A. Ztg." wünscht eben auch, daß das Ministerium mit der leitenden Gruppe des Abgeordnetenhauses, mit den Anhängern der Verfassungspartei, Hand in Hand gehen möge. Das genannte Augsburger Blatt legt die Ursache der zwischen Regierung und Abgeordnetenhaus eingetretenen Disharmonie, die eingerissene Verwirrung in der Berliner beziehungsweise Occu-pationssrage dem Ministerium Auersperg zur Last und bemerkt, daß durch die üblen Folgen dieser Disharmonie Oesterreich und sein parlamentarisches Leben wesentlichen Schaden durch geraume Zeit wird erleiden müssen. Die Einigkeit zwischen Regierung und Verfassungspartei müsse wiederhergestellt werden. Man übersah cs auf beiden Seiten, ohne Leidenschaft in großen Fragen vorzugehen; Szenen, die im Abgeordnetenhause abgespielt wurden, dürfen sich nicht mehr wiederholen, soll das «institutionelle Sistem in Oesterreich erhalten werden. Das Ministerium Stremayr hat das Losungswort „Aeußerste Sparsamkeit" in sein Programm ausgenommen. Wir werden sehen, wie dieses Losungswort zu Fleisch werden, wie sich dieses Losungswort mit der geplanten Ausdehnung der Occupation auf Novibazar in Einklang setzen wird. Wir werden sehen, wie die Besetzung Novibazars durch österreichische Truppen unter Einhaltung der proclamierten Sparsamkeit vollzogen werden kann. Des Grasen Andrassy Losungswort signalisiert ganz andere Dinge, als jenes des Ministeriums Stremayr, Graf Andrassy's Devise lautet: „Marschieren uud zahlen!" Mag immerhin der Berliner Vertrag Oesterreich bevollmächtigen, die Occupation noch weiter, bis über Mitroviza, auszudehnen, Oesterreich hat nebst dieser Berechtigung auch Verpflichtungen, es hat der mißlichen finanziellen Lage volle Rechnung zu tragen und zu verhüten, daß seine ohnehin arg zerrütteten Finanzen nicht noch mehr belastet werden. Es genügt nicht, daß das Ministerium Stremayr Sparsamkeit predigt, es muß auch für den Leiter der auswärtigen Angelegenheiten Oesterreich-Ungarns die Verpflichtung bestehen, dem Inhalte der erwähnten Predigt ein willfähriges Ohr zu leihen und feine Action dem Losungsworte „Sparsamkeit" anzupassen. Zur Novibazar-Frage. Nach Aeußerung der offiziösen Prager „Bo-hemia" strebt Oesterreich nicht etwa die sofortige Occupation des Gebietes von Novibazar an, sondern es will sich lediglich des Rechtes, welches ihm der Berliner Vertrag einräumt, versichern, ohne der Souvcränetät des Sultans und der türkischen Verwaltung und Gerichtsbarkeit zu prä-judicieren. Hiezu würde die Vorschiebung einer österreichischen Vorpostenkette genügen, die Seite an Seite mit der türkischen Besatzung es den Serben, den Montenegrinern und den Albanesen wie den Bulgaren laut und sichtbar verkünden würde, daß der österreichische Doppelaar darüber wacht, daß dieser Weg frei und unbehelligt bleibe. Es soll in der Convention aus- gesprochen werden, daß Oesterreich nur auf den Wunsch der Pforte, wenn es sich darum handeln sollte, die Sicherstellung dieser Arterie und den Schutz des neuen Standes der Dinge zu bewirken, größere militärische Abtheilungen dahin entsenden würde, sich sonst damit begnügend, sein Recht durch die Aufstellung kleiner Wachposten formell zu markieren. Andererseits will man sich eine Verquickung dieser Angelegenheit mit der Occupation von Bosnien nicht gefallen lassen, weil die Stipulationen des Berliner Vertrages in dieser Beziehung deutlich unterscheiden und den Vorbehalt der Verständigung nur auf das Sandschak von Novibazar ausdehnen. Das offiziöse Blatt schließt seine Aeußerung mit folgender Stelle: „Und nun noch Eines über das geflügelte Wort des „Marsches nach Salo-nichi." Es existiert nichteine einzige Kundgebung der Regierung, welche darauf hinwiese, daß sie sich mit diesem Programme identisiciere. Das geflügelte Wort: „Auf nach Salonichi!" mag unserer Industrie als Wegweiser für ihre Absatzwege voranleuchten und als solcher auch unserm Handelsamte in die Augen springen; in jedem ändern Sinne jedoch bedeutet es entweder eine Utopie oder eine durch nichts gerechtfertigte Verdächtigung." Das allgemeine Stimmrecht. Nicht weniger als 35,131 Arbeiter haben dem Abgeordnetenhause des Reichsrathes durch den Abgeordneten Dr. Kronawetter eine Petition, betreffend die Einführung des allgemeinen Stimmrechtes, überreicht. Dieses Schriftstück lautet, wie folgt: tohes Haus der Abgeordneten! estützt auf das dem Volke durch die Staatsgrundgesetze gewährleistete Petitionsrecht, erlauben Jeuilleton. Taute Fausta's Schuld. Erzählung von Harri et. (Fortsetzung.) XVI. Als Frau von Blütwof Friederike Sesen-beim bei der verwitweten Räthin Lisonder einführte, hatte dieselbe bereits Besuch; einige alte Freundinnen waren bei ihr zum Thee und Kuchen geladen und saßen gemüthlich plaudernd um einen großen runden Tisch in dem Empfangssalon der Dame, die dem jungen Mädchen so herzlich entgegenkam, daß sich Friederike sogleich behaglich in dem neuen Kreise fühlte. Immer und immer wieder ruhte ihr Blick auf dem Antlitz der Räthin, das sie unwillkürlich an Tante Dorothea mahnte; ja me ganze Einrichtung des Gemaches versetzte sie m das liebe alte graue Haus zurück. Da standen auch an den Wänden altmodische Möbel, mit grünem Leder überzogen, und in den tiefen Fensternischen waren Epheustöcke angebracht, während auf dem breiten Ofenvorfprung ein allerliebster Amor stand, der ihr schelmisch zulächelte. Friederike versenkte sich förmlich in weh-müthige Erinnerungen und nahm einen sehr geringen Antheil an der Unterhaltung der Damengesellschaft; auch Frau von Blütwof sprach wenig, ließ sich aber den Kuchen trefflich munden, der selbstverständlich ihre Theilnahmslosigkeit bei den Gesprächen am Gewissen hatte. Plötzlich öffnete sich die Zimmerthüre, und ein junges Mädchen mit einem weinenden Kinde am Arme trat in den Salon: „Entschuldigen, Frau Räthin, aber Friedchen will durchaus zu Ihnen!" Die Räthin nahm dem Mädchen das Kind ab, das seine Aermchen um ihren Hals schlang und sein hellblondes Köpfchen, unter Thränen lächelnd, gegen die Brust der Dame schmiegte. Friederike, die neben Frau von Lisonder saß, heftete ihren Blick mit innigem Wohlgefallen auf das liebe Kindergesichtchen: „Ah, meine Namensschwester!" Die Räthin ließ sich mit dem Kinde auf ihren Stuhl nieder und hieß das Dienstmädchen das Gemach verlassen, dann wandte sie sich zu der jungen Dame: „Gib dem Fräulein doch deine Hand!" Das Kind blickte Friederike einige Augen-blicke mit feinen großen, nußbraunen Augen freundlich an, dann streckte es ihr die runden Händchen entgegen, begleitet von einem hellen Jubelruf! „O, komm zu mir!" sie nahm das kleine Geschöpfchen auf ihren Schoß! „Ach, wie reizend Ihnen das steht!" tief Frau von Blütwof, die eben ein fünftes Kuchenstück auf ihren Teller legte, über den Tisch herüber. „Aber, liebe Freundin, seit wann hast du denn ein Kind im Hause?" wandte sie sich zu der Räthin. ,,Seit mein Neffe sich entschlossen hat, in mein Haus zu ziehen! Ohne mich wäre das arme Würmchen recht verlassen, denn die Mutter der Kleinen starb bei ihrer Geburt!" Die letzten Worte begleitete ein tiefer Seufzer. „Du hast mir noch gar nicht erzählt, daß du einen Neffen in I hast!" fuhr Frau von Blütwof fort. Die Räthin wollte antworten, in diesem Augenblicke öffnete sich die Thüre, und ein Herr trat in den Salon, bei dessen Anblick Friederike das erglühende Antlitz auf das blonde Kinderköpfchen drückte. sich die Gefertigten, sich die Aufmerksamkeit des hohen Hauses für einige Augenblicke zu erbitten, um ihre Gedanken in Bezug auf eine für das arbeitende Volk sehr wichtige Sache darlegen zu können. Das Bedürfnis des arbeitenden Volkes, sich an den Wahlen der gesetzgebenden Körperschaften des Reiches betheiligen zu können, ist allgemein vorhanden und kann, da die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze in unsere Staatsgrundgesetze ausgenommen worden ist, auch kaum als unberechtigt, als dem Gerechtiakeitsprinzipe zuwiderlaufend verneint werden, ohne dieses Prinzip selbst seines höchsten Schmuckes, der Wahrheit, zu entkleiden. Das Wahlrecht ist nach den bestehenden Gesetzen an eine gewisse Zahl Steuergulden, mit anderen Worten an den Besitz gebunden, während der besitzthumslose Theil der Bevölkerung, also erwiesenermaßen die Volksmehrheit, von diesem Rechte ausgeschlossen ist. Die Armuth hat hier gleichsam eine Rechts-losigkeit zur Folge, und das kann gewiß als kein geeignetes Mittel anerkannt werden, die Armuth erträglich zu machen. Wäre die Intelligenz einzig und allein nur an den Besitz gebunden, so könnten Gründe der Klugheit die theilweise Außerachtlassung des oben angedeuteten Prinzipes rechtfertigen, da die Klugheit in dem Leben der Völker eine nicht minder wichtige Rolle spielt, als im Leben des Einzelnen; so aber gehen Besitz und Intelligenz nicht immer Hand in Hand, also liegt dieser Nicht-gewähruna des wichtigsten aller Rechte nicht die Absicht allein zugrunde, die Gesetzgebung in die Hände der entwickeltsten, der begabtesten Männer des Vaterlandes 311 legen. Der intelligente Arme darf seine Stimme nicht in die Schale werfen, während der möglichenfalls ungebildete Begüterte seine vielleicht verschrobene Ansicht, die dem Interesse des Vaterlandes diametral entgegengesetzt sein kann, durch Abgabe seiner Stimmzettel für alle Bertretungskörper bis zu einem gewissen Grade zur Staatsmaxime erheben kann. Da dieses Recht an den Besitz gebunden ist, so kommt und geht dieses Recht auch mit demselben ; es ist demzufolge eigentlich ein Recht, das an den Sachen, aber uicht an den Personen haftet; die Personen, denen die Sachen zustehen, haben bildlich gesprochen, nur die Vollmacht dieses Recht auSzuüben. Dies wäre also Eines. Ein weiteres, durch das die Allgemeinheit des Wahlrechtes begründet wird, sind die Pflichten, „Da ist mein Neffe, Professor Helwig, Frau Baronin von Blütwof, eine liebe Freundin . . . die übrigen Damen sind dir bereits bekannt, doch nein. Fräulein Sesenheim, dieArenndin der schönen Gräfin Turnof!" „O, wir sind schon alte Bekannte !" rief die Baronin, indem sie dem Doktor die Hand entgegenstreckte: „Wir waren ja Tischgenossen in Arnenrüth!" Mit wenigen Worten theilte sie der kleinen Damengesellschaft den Unfall der Fürstin More mit, während sich Helwig einen Stuhl an das andere Ende des Tisches schob. Durch das Erscheinen des Arztes wurde den Gesprächen eine andere Wendung gegeben. Auch diesmal betheiligte sich Friederike nicht an denselben; ihre ganze Aufmerksamkeit galt dem Kinde, das sich auf ihrem Schoß sehr behaglich zu fühlen schien, umsomehr, da die junge Dame demselben, mit der Erlaubnis der Räthin ein Kuchenstückchen gab! Später kam das Dienstmädchen und trug das kleine Friedchen, welches sein Köpfchen schlaftrunken gegen die Brust des jungen Mädchens lehnte, ans dem Salon. (Fortsetzung folgt.) welche unterschiedslos von allen Staatsbürgern geleistet werden müssen. In erster Reihe ist es die Wehrpflicht, welcher alle, deren Körperzustand es gestattet, nachzukommen haben, ob sie nun nichts oder viel besitzen, ob sie von der Händeoder Kopfarbeit leben, ob sie bei den Maschinen stehen und sie bedienen oder Maschinen bauen. Hierin kennt der Staat keinen Unterschied, ausgenommen die kürzere active Dienstpflicht der Einjährig-Freiwilligen, und es entspricht dem Rechte vollkommen, daß an der Bertheidignng des Vaterlandes alle tauglichen Söhne desselben theilzn-nehmen haben. Diese Pflicht, gegebenenfalls für das Staatsinteresse mit dem Leben einzustehen, das Blut dafür vergießen zu müssen, bedingt aber auch anderntheils wieder das Recht, über das Wohl und Wehe dieses Staates mitbestimmen zn dürfen, soweit der Einzelne durch Abgabe seiner Stimme bei den Wahlen für die gesetzgebenden Körper dies zu bewerkstelligen vermag. Wenn einestheils das Staatsinteresse die allgemeine Wehrpflicht erheischt, so gebietet anderntheils das Volksinteresse, alle gesetzlich erlaubten Mittel iu Anwendung zu bringen, um das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht zu erlangen. Die Gewährung desselben dürste dem Staatsinteresse keineswegs zuwiderlaufen, sondern es fördern, da der Erfahrung gemäß die active Theil-nahme der Gesammtbevölkerung an einer Institution die Liebe und die Opferwilligkeit für dieselbe steigert, nicht aber vermindert. Auch ist, sofern der Pflichten erwähnt wird, welche das Volk dem Staate gegenüber zu erfüllen hat, zu berücksichtigen, daß die Hälfte der Steuern auf indirektem Wege eingehoben wird. Da diese indirekten Steuern zumeist auf Verbrauchsartikel gelegt sind, die keiner, selbst der Aermste nicht entbehren kann, so trägt auch der ärmste Mann zur Erhaltung des Staates und zur Förderung des Staatszweckes seinen Theil bei, also entspräche es nur der Billigkeit, insofern die Gewährung des Wahlrechtes als Gegenleistung der von den Staatsbürgern erfüllten Pflicht angenommen wird, wenn man auch ihm jenen Theil von politischer Macht zukommen ließe, der dem Wahlrechte innewohnt. Es sind ihrer nicht wenige, welche heute von den Wahlen ausgeschlossen und mithin iu des Wortes richtigster Bedeutung in den gesetzgebenden Körperschaften unseres Reiches unvertreten sind: es ist die Mehrzahl des Volkes, und zwar der Theil, durch dessen Fleiß und Thätigkeit das Wohl des Ganzen bedingt wird, denn alle Kultur hat sich nur auf den breiten Schultern der Arbeit entwickelt. Es sind sehr brauchbare Glieder der Gesellschaft, sehr opferfähige und auch opferwillige Staatsbürger, denen bis jetzt das Recht der Theilnahme an der Gesetzgebung unseres Staates noch nicht zner-kannt worden ist, und die heute mehr denn je das Fehlen dieses Rechtes empfinden, da ihr Interesse die denkbar möglichste Berücksichtigung erheischt. Diese Berücksichtigung ist jedoch nur denkbar, wenn sie Männer ihres Vertrauens in den Reichsrath, sowie in die Landtage entsenden können. Durchdrungen von dem Gedanken, daß durch die Gewährung des gleichen und direkten Wahlrechtes mit geheimer Abstimmung für den Vertretungskörper des Reiches, wie auch für die der einzelnen Kronländer, an jeden Staatsbürger, welcher das 2 l. Lebensjahr überschritten hat, unser sowie das Staatsinteresse wesentlich gefördert würde, erlauben sich die Gefertigten an das hohe Hans der Abgeordneten die Bitte zu richten: Dasselbe möge das zur Begründung dieser Bitte oben Angeführte in Erwägung ziehen und dahin wirken, daß die bestehenden Wahlgesetze in der von uns angedeuteten Art und Weise abgeändert werden. Tagesneuigkeiten. — Zur Katastrophe in Tepl itz. Der Prager Geologe Professor Krejci veröffentlichte ein fachmännisches Gutachten über die Teplitzer Katastrophe, in welchem die Uebereinstimmung mit den von der Geologenkommission getroffenen Maßregeln ausgesprochen und gleichzeitig constatiert wird, daß das gänzliche Versiegen der Teplitzer Quellen gar nicht möglich ist, da deren Ursprung viel tiefer liegt, als das Niveau des Braunkohlenbeckens. Die Wiederauffindung der Quellen sei in nicht allzugroßer Tiefe zu gewärtigen, und möglicherweise mit noch höherer Temperatur als bei der bisherigen Aussluß-stelle. doch sei dann ein entsprechender Schutzkreis nothweudig. — Zur Abwehr der Pest. Das österreichische Ministerium des Innern hat folgende Verordnung erlnffeit: „Nach mit dem f. und f. Ministerium des Aeußern und der königlich ungarischen Regierung gepflogenem Einvernehmen wird rücksichtlich der aus Bulgarien in die Monarchie kommenden Reisenden folgendes angeordnet: Aus Bulgarien kommenden Reisenden ist der Uebertritt über die Grenze der Monarchie nur dann zu gestatten, wenn sie sich mit einer von einer k. und k. Vertretung vidierten oder ertheilten Bestätigung ausweiseu, daß sie sich innerhalb der letzten zwanzig Tage vor der Bestätigung oder deren Vidiernug nicht in pestver-dächtigen Distrikten anfgebalten haben. Behufs der Erlangung dieser Vidierung oder Bestätigung ist ein glaubwürdiger Nachweis über den geforderten «»bedenklichen Aufenthalt beiznbringen; auch darf rücksichtlich des seit der Vidierung oder Bestätigung bis zum Eintreffen des Reisenden an der Grenze verstrichenen Zeitraumes gegen die Zulassung desselben kein Bedenken obwalten. Bezüglich der Effekten hat die Schlnßbestimmung der Verordnung vom 2. Februar d. I. (R. G. Bl. Nr. 18), Anwendung zu finden." — Aus der Künstl erwelt. Die bekannte berühmte Pianistin Clara Schumann wurde von einem schweren Unglück betroffen. Einer ihrer drei Söhne, der bei ihr lebte, Felix Schumann, ein junger Mann von einundzwanzig Jahren, ist in diesen Tagen, wie man dem „Berl. B.-C." schreibt, an einem Brustleiden gestorben. Von den drei Söhnen, die aus der Ehe Robert Schumanns und seiner Gattin hervorgegangen sind, leben nur noch zwei. Der eine ist iu dem Berliner Bankhause Mendelssohn thätig, der andere befindet sich in einer Irrenanstalt, da er, ebenso wie sei» Vater in den letzten Jahren seines Lebens es war, geisteskrank ist. Der Schmerz der Künstlerin, die ihren Gatten in so traurigen Umständen verloren hat, deren einer Sohn ein so trauriges Dasein führt und die nun einen zweiten verloren hat. soll ein unbeschreiblicher sein. Der Verstorbene war von Felix Mendelssohn-Bar-tholdy aus der Taufe gehoben worden, und nach ihm hat er auch den Namen Felix erhalten. Lokal-undProvinM-Angelegenheiten. — (Der Landesansschnß fürKrain) beschloß in seiner gestrigen Sitzung, aus Anlaß der silbernen Hochzeit des kaiserlichen Ehepaares eine Glückwunschadresse durch eine Deputation zu überreichen. — In dieser Sitzung standen auf der Tagesordnung: Verkauf einer landschaftlichen Wiese an der Save, Auftrag zur Vornahme von Heizproben in der neuen Jrrenhausfiliale zu Studenz, Besetzung einer Lehrerstellc in Weißkirchen, Einbringung aushaftender Normalschulfonds-Beiträge, Umlegung der Straße von Weißenfels nach Ratschach und Reconstruction der Bezirksstraße von Sagor gegen Trojana. — (Der gestrige Cas inovereins -Abend) verlief in animiertester Weise, 40 Paare standen in den Reihen der Quadrille, die Tanzlust hielt bis heute morgens 6 Uhr an, die Restaurateurin Frau Schunko besorgte Küche und Keller, das Cafe Casino (Herr Oswald) die Servierung von Thee, Punsch, Limonade und Herr Kirbisch die Conditorei. . — (Für Straßenzwecke in Krain) wurde in das Staatsbudget pro 1879 ein Ordi-nariumsbetrag von 128,000 fl. eingestellt. — (Zur silbernen Hochzeit des Kaisers.) Wir machen alle Jugendfreunde, Familienkreise, Schulen. Institute aufmerksam, daß sich ein kurzes ..Festspiel" zu genannter Feier für Kinder unter der Presse befindet. Dasselbe hat auf vielseitiges Verlangen der bekannte Jugendtheater-Dichter W. Pailler in erprobter einfacher, leicht aufführbarer und doch wirksamer Weise versaßt. Es wird m einigen Tagen im Verlage der F. I Ebenhüch scheu Buchhandlung (Heinr. Korb) in Linz a d. Donau erscheinen uud auch in der hiesigen Buchhandlung v. Kleinmayr & Bamberg um einen geringen Preis zu haben sein. — (Heimatliche Kunst.) Der hiesige Bildhauer Herr Zajec hat eine 25 Centimeter hohe Büste des Herrn Dr. Bleiweis sen. aus Gyps angefertigt, dessen sprechende Ähnlichkeit gerühmt wird. — (Eine Secundararztenstelle) gelaugt in den Landes-Wohlthätigkeitsanstalten Krams zu Laibach zur Besetzung. Gesuche bis 15. k. Mts. an den hämischen Landesausschuß. — (Landschaftliches Theater.) Ueber die gestrige Vorstellung möchten wir bemerken, daß Hahns bekanntes Lebensbild „Im Vorzimmer Sr. Excellenz" füglich hätte wegbleiben können, um die lange Dauer der Vorstellung abzukürzen, und daß der Meixner'fche Schwank „Die Maskerade im Dachstübchen" schlecht studiert über die Bretter ging. Den Preis des gestrigen Abends erwarben sich zu gleichen Theilen die Fräulein Massa (Pauline), Habrich (Cannebas) und Herr Fried mann (Augustin) in der sehr beliebten Operette „Cannebas". Gesetzunterricht in der Volksschule. (Schluß.) Und wenn die Präsenzzeit ihr Ende gefunden, dann kennt er allerdings das Exercierreglement und die Interpretation des Wehrgesetzes. Mit diesen vortrefflichen Kenntnissen wird der Betreffende nun, wenn sein Vater es schon gewesen oder ihm sonst das Glück wohl will. Activ-, sonst aber Passivbürger (wähl» oder nicht wahlberechtigt). Es gibt allerdings auch solche, die nicht den bunten Rock getragen haben; nun, die wissen eben in der Regel um Wehrgesetz und Exercierreglement weniger. Von den Passivbürgern wollen wir vorläufig nicht reden; deren öffentliche Rechte find derzeit mit der Erfüllung ihrer Pflichten erschöpft. Die Activbürger aber werden an die Wahlurne berufen, um Rekruten zu bewilligen, Steuern zu votieren und über die Regierung des Staates im allgemeinen ihr Urtheil abzugeben. Die Wähler sind Weber, Schnster und Schmiede geworden, weil man ihnen die betreffenden Handgriffe beibrachte; aber wer lehrte sie ihre Interessen in der Sprache der Gesetze verstehen? Und doch gilt gegenwärtig das Sistem der Interessenvertretung. Die Lösung der Frage ist einfach. Da kommen die Juristen und preisen ihren Patriotismus, ihre Unbestechlichkeit und erläutern dein Auditorium seine Interessen. Der eine findet das Heil im Schutzzoll, der andere im Freihandel, der dritte will das Kleingewerbe aufrichten, die Industrie blühend machen, ein anderer den Ackerbau heben, hier eine „weise Beschränkung des Wahlrechtes", dort Herabsetze« der Steuern, Verringern der Armee; alle reden sie schön und — werden Volksvertreter, später auch wol Verwaltuugs-räthe und Concessiouäre. Aber der Schutzzoll wirkt verderblich wie der Freihandel, weil am Unrechten Orte angeweildct; das Kleingewerbe verdirbt, die Industrie liegt in fortdauernden Krisen, und die Stenern und die Armee, — nun, es war diesmal unmöglich, sie herabzusetzen. Und das alles heißt Vertretung der Interessen. Das Sistem der Interessenvertretung hat nun freilich schon von vorueherein ein großes Loch, mau müßte denn zu behaupten vermögen, daß die arbeitenden Klassen keine Interessen hätten. Aber auch vom Standpunkte der heute Berechtigten ist es Vonseite der Wähler unfruchtbares Tappen im Dunkeln und Gleichgiltigkeit, Vonseite der Gewählten jedoch, soweit es nicht bewußte Täuschung genannt werden kann, Unkenntnis der Bedürfnisse des Volke? oder Mutlosigkeit. Wie ganz anders möchten sich diese Dinge gestalten, wenn man in den Schulen beginnen würde, die Gesetze zu erklären; sic würden dadurch der Gegenstand häufiger Discussion werden, wobei ihr Geist, ihre Wirkung besprochen, ihre Abäuderungs-bedürftigkeit angeregt würde. Das müßte auch deu vorteilhaftesten Einfluß auf die Verwaltung des Staates haben. Denn die Beamten sind gerade so thätig und unbestechlich oder bureaukratifch und cor-rnpt, als es die Mehrzahl der Bürger verlangt; denn das große Geheimnis einer guten Verwaltung ist die Controllsfähigkdt der Bürger. Aus dem Gefetzuuterricht weiß der Jüngling beim Eintritte in die Armee, daß er nur für die Interessen des Staates ansgeboten werden könne. Er weiß, daß die Armee nicht Selbstzweck ist, und das wird verhüten, ihn in feindlichen Gegensatz zu den Bürgern zu bringen. Und legt er dann die Waffen wieder ab, so kann er sich in den bürgerlichen Verhältnissen zurecht finden, da ihm bekannt ist, wie weit die Rechte und Pflichten des Einzelnen umschrieben sind. Was wir aber von der Controlle über die Beamten gesagt, gilt mindestens in eben solchem Grade von dcn Vertretern in der Legislative ; es würde somit der Unterricht in den Gesetzen in nicht zu ferner Zeit eine vollkommene Beseitigung der unzureichenden Vertretung zur Folge haben. Und dann, wie lange kann es noch währen, und man wird gezwungen sein, gegenüber der Zerfahrenheit der Parteivcrhältniffe in Oesterreich-Ungarn einen Schiedsrichter, das gesummte Volk, an die Wahlurne zu berufen. Es würde daher, abgesehen von jeder Billigkeit, politisch klug sein, wenn man bei Zeiten mit dem Gesetzunterricht auf einem so neutralen als fruchtbaren Gebiet, wie die Volksschule es ist, begänne. Wir glauben, dargethan zu haben, daß es die Pflicht der maßgebenden Factoren wäre, für die Verbreitung der Gesetzkenntnis Sorge zu tragen, damit nicht einzelne unbekannte Bestimmungen zeitweilig als Fallstricke zu dienen vermögen. Nun wollen wir nur noch bemerken, daß selbstverständlich in der Schule nur das positive Gesetz gelehrt werden könne, und wir wissen wohl, in welcher Deutung; aber den einen Vortheil, welchen Aufklärung und Unterricht stets zur Folge haben, wird man sicherlich auch hier nicht vermissen: Die größere Urteilsfähigkeit deS Volkes. — Was uns jedoch als von noch größerer Bedeutung erscheint, ist der Umstand, daß bei dem nach unserem Vorschläge geänderten Unterrichtssistem der so häufig beklagte Unterschied zwischen der geschriebenen Verfassung und der im Volke geltenden Rechtsanschauung verschwinden muß. Alles, was ans gesetzgeberischem Gebiete einmal errungen ist, wird unmittelbar in das Volk übergehen und auf solche Weise die heute jedem Fortschritte folgenden Reactionspcrioden unmöglich machen. (Volkshalle.) Danksagung. Nachdem mein seit sechs Jahren im Fuße gehabtes heftiges gichtiges Leiden bei viermaliger Anwendung des in der Landschafts-Apotheke in Graz zu habenden Rhe«- matismns-Aethers gänzlich behoben ist, so fühle ich mich angenehm verpflichtet, dem Herrn Erzeuger dieses vortrefflichen Rhcumatismns-Acthers öffentlich meinen Dank abzustatten, und hoffe, daß mir dies Vonseite des Herrn Erzeugers nicht übel ausgenommen, weil dadurch gewiß einem großen Theile der leidende» Menschheit Hilfe gebracht wird. (78) 5—3 Graz am 2. Oktober 1878. Adolph Edler v. Rennes. Depot für Krain bei Victor v. Tmköczy, Apotheker „zum goldenen Einhorn" in Laibach, Rathausplatz Nr. 4. Witterung. Laibach, 25. Februar. Schnee und Regen abwechselnd, sehr düster, schwacher OSO. Temperatur: morgens 7 Uhr + 0 2°, nachmittags 2 Uhr + 2 4" 0. (1878 + 5 8“; 1877 + 6 3" C.) Baro-meter im raschen Fallen, 71753 'j®MHimeter. Da« gestrige Tagesmittel der Wärme + 4 4", um 4'l° über dem Normale ; der gestrige Niederschlag ll'OO Millimeter Regen und Schnee. Gedenktafel über die am 28. Februar 18 79 stattfindenden Licitationen. 2. Feilb., GasperZH'sche Real., Eisuern, BG. Lack. 2. Feilb., Frank'sche «cal., Prem, Mstriz. „ (aufle'sche Real., Unterlokwiz, BG. Mottling. - 3. Feilb.. Schantel'sche Real., Belsko, BG. Adelsberg. — Reass. 1. Feilb., Praprotnik'sche Real., Obkin, BG. Littai. — 1. Feilb., Onnsii'sche Real., Altenmarkt, BG. Laas. — 1. Feilb., Koren'sche Real., Nadlesk, BG. Laas. — Relic. Begns'scher Real., Deutschgereuth, BG. Radmannsdors. — 1 Feilb., Turk'sche Real., Topol, BG. Laas. — 1. Feilb., Vouk'sche Real., St. Veit. BG. Wippach. - 1. Feilb., Troha'sche Real., Babenfeld, BG. Laas. — 1. Feilb., Coc lig'fche Real., Littai, BG. Littai. — 1. Feilb., Mandel'sche Real., Littai, BG. Littai. — 1. Feilb., Jermanc'fche Real., Javorska. BG. Littai. — 1. Feilb.. Bavker'fche Real., Podraaa, BG. Wippach. — ' "1~t" tu"r Lack, S3® * Wippach. aqa, BG. Wippach. — 1. Feilb., Bcrbez'sche Real., BG. Lack. - 1. Feilb., Kretti'sche Real., Ustje, BG. Danksagung. Für die herzliche Theilnahme während der Krankheit des nun in Gott ruhenden Herrn Nikolaus Schetina, k. k. Rechnnngsrathes im Ruhestande, für die vielen schönen Kranzspenden anläßlich des Begräbnisses desselben, und für das zahlreiche Geleite zur letzten Ruhestätte sagen hiemit allen Betreffenden de» aufrichtigsten Dank die trauernden Angehörigen. Laibach, 25. Februar 1879. Frisch angelangt r Altenburger Käse, St. Daniel er Schinken, Mortadella de Bologna, Mailänder Salami, Mondsee-SchachteMe. (105) 2 Jßoßnifc. Ein gutes und elegantes Klavier wird aus freier Hand verkauft: Rathausplatz Nr. 15, 3. Stock. 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Ealderon, Leben ein Traum 36 kr. Cervantes, Don Quixote, 2 Bd., fl. 150. Chamiffo, Gedichte 72 kr. — Peter Schlemihl 36 kr. Chateaubriand, Atala. — Rene. — Der letzte Abencerrage 48 kr. Cooper, Der letzte Mohikan 60 kr. — Der Spion 60 kr. Cremer, Holländische Novellen 75 kr. Dante, Göttliche Komödie 90 kr. Dickens, Heimchen am Herde 36 kr. — Der Kamps des Leben? 36 kr. — Oliver Twist 72 kr. — Pickwickier, 2 Leinenbände, fl. 120. — Zwei Städte 72 kr. — Die Sylvester-Glocken 36 kr. — Der Weihnachtsabend 36 kr. Eberhard, Hauchen u. die Küchlein 36 kr. Edda, Deutsch von Wolzoaen, 72 kr. EStvoS, Der Dorfnotar 90 kr. Fichte, Reden an die deutsche Nation 48 kr. touqiw, Undine 36 kr. reidanks Bescheidenheit 48 kr. Gaudy, Schncidergcsell 36 kr. — Veuetiauische Novellen 60 kr. Geliert, Fabeln uud Erzählungen 48 kr. — Oden nnd Lieder 36 kr. Goethe, Faust, 2 Theile in 1 Band 48 kr. — Gedichte. Mit Goldschnitt 72 kr. — Dramatische Meisterwerke (®ötz v. Berlichingen, Egmont, Iphigenie auf Tauris, Torquato Tasso) 60 kr. — Hermauu und Dorothea 36 kr. — Werthers Leiden 36 kr. — Reineke Fuchs 36 kr. Goethe-Schillers Xenien 48 kr. Goldsmith, Der Landprediaer 48 kr. Gottschall, Rose vom Kaukasus 36 kr. G immelshansen, Der abenteuerliche Simpliciffimus 90 kr. Gudru». Deutsch vou Juughaus 48 kr. Hamm, Wilhelm, Gedichte 36 kr. Hauff, Bettlerin von Pont des Arts 36 kr. — Der Mann im Monde 48 kr. — Märchen 60 kr. — Memoiren des Satans 60 kr. — Phantasien im Bremer Raths- tetler 36 kr. — Lichtenstein 60 kr. Hebel, Schatzkästlein 48 kr. Herder, Der Cid 36 kr. Hermannsthal, Ghaselen 36 kr. Herz, König Reiw's Tochter 36 kr. Heyse, Paul, Zwei Gefangene 36 kr. Hoffman», Elixire des Teufels 60 kr. — Kater Murr 72 kr. — Klein-Zaches 36 kr. Hölderlin, Gedichte 36 kr. Hölty, Gedichte 36 kr. Homers Werke, von Voß, 90 kr. Horaz Werke von Boh, 48 kr. Hufeland, Makrobiotik 72 kr. Jean Paul, Flegeljahre 72 kr. — Quiutus Fixlein 48 kr. — Hefperus, 2 'Leinenbände fl. 1-20. — Dr. Katzenberger 48 kr. — Der Jubelsenior 48 kr. — Der Komet 72 kr. — Levana 60 kr. — Siebenkäs 72 kr. Jerrold, Frau Kandels Gardinenpredigten 48 kr. Jmmerman», Die Epigonen 90 kr. — Münchhausen, 2 Bände, fl. 120. — Tristan und Isolde 60 kr. — Tulisäutchcu 36 kr. Joel, Kochbuch 72 kr. Jükai, Eiu Goldmensch 90 kr. Jrwing, Skizzeubuch 72 kr. Juug StilliugS Lebeusgeschichie 90 kr. Kant, Kritik der Urtheilskrast 72 kr. — Kritik der prakt. Vernunft 48 kr. — Kritik der reinen Vernunft 90 kr. Kleists, E. Chr. v., Werke 36 kr. Klopftock, Messias 72 kr. Körner, Leyer und Schwert 36 kr. Kortum, Die Jobsiade 60 kr. Rosegarten, Jucunde 86 kr. Krnmmacher, Parabeln 60 kr. Lavater, Worte des Herzens 36 kr. Lefsiug, Dramatische Bieistei werke (Nathan der Weise, Emilia Galotti, Minna v. Barnhelm) 48 kr. — Laokoou 36 kr. Longsellow, Hiawatha 48 kr. — Evangelien 36 kr. — Gedichte 36 kr. — Miles Ständisch 36 kr. Mahlmauu, Gedichte 36 kr. Manzonü, Die Verlobte», 2 Bde., fl. 1-20. Mathissou, Gedichte 36 kr. Mendelssohn, Phädon 36 kr. Meerheimb, Leigh Hunts Liebesmähr von Rimini 36 kr. Mickiewicz, Balladen 36 kr. Moore, Irische Melodien 36 kr. Moreto, Donna Diana 36 kr. Moritz, Götterlehre 72 kr. Möser, Patriot. Phantasien 48 kr. Müllner, Dramatische Werke 90 kr. Nibelungenlied 72 kr. Ovid, Verwaiidluugeu 48 kr. Pauli, Schimpf und Ernst 48 kr. Pestalozzi, Wie Gertrud ihre Kinder lehrt, 48 kr. — Lienhard und Gertrud 72 kr. Petrarca, Sonette 48 kr. Pseffel, Poetische Werke 72 kr. Plate«, Gedichte 48 kr. Puschkin, Ouegiu 48 kr. — Gefangene im Kaukasus 36 kr. Reelam, Gesundheitsschlüssel 36 kr. Riehl, Die 14 Nothhelser 86 kr. — Burg Neideck 36 kr. Rousseau, Emil, 2 Bände fl. 135. St. Pierre, Paul uud Virginie 36 kr. Salis, Gedichte 36 kr. Sollet, Gedichte 60 kr. — Laien-Evangelium 60 kr. Scheukeudorf, Gedichte 60 kr. Schiller, Don Carlos 36 kr. — Gedichte, Halbleinwandband 36 kr. - Mit Goldschnitt 60 kr. — Jungsrau von Orleans 36 kr. — Maria Stuart 36 kr. — Tell 36 kr. — Wollenstem 48 kr. Schulze, Die bezauberte Rose 36 kr. Schleiermacher, Monologe 36 kr. — Die Weihnachtsseier 36 kr. Scott, Jvarihoe 72 kr. — Die Jungfrau vom See 48 kr. — Kenilworth 72 kr. — Quentin Durward 90 kr. Seume, Spaziergang 60 kr. Shelley, Feenkönigin 36 kr. Silberstein, Trntz-Nachtigal 36 kr. Sophokles, Sämmtliche Dramen 90 kr. Staul, Corinna oder Italien 90 kr. Sterne, Empfindsame Reise 36 kr. Strachwitz, Gedichte 48 kr. Strodtmann, Gedichte, höchst elegant mit Goldschnitt gebunden, 72 kr. Swift, Gullivers Reisen 72 kr. Tasso, Befreites Jerusalem 72 kr Tegner, Abeudmahlskiuder 36 kr. — Axel 36 kr. — Frithjoss-Sage 48 kr. Tennyson, Ennoch Arden 36 kr. Tiedge, Urania 36 kr. Tschabuschuigg, Sonnenwende 36 kr. Usteri, De Vikari 48 kr. Virgils Aeneis 48 kr. — Ländliche Gedichte 36 kr. Boß, Luise 36 kr. Waldmüller, Walpra 36 kr. Walther von der Bogelweide, Sämmtliche Gedichte 48 kr. Wichert, Die gnädige Frau von Paretz, mit Goldschnitt gebniiden fl. 120. Wieland, Abderiten 60 kr. — Oberon 48 kr. taleski, Die heilige Familie 36 kr. schotte, Alamontade 48 kr. Sämmtliche obige Werke sind in Ganzleinen mit Goldtitel gebunden. 3