1-3 LJUBlJAHa C 1891 ausgez. aurcl mil d. die Allerh.Walilspr. gez. pid. Med., Bes. d. Schubert-Med. in Silier d. Wiener Männergesanpereines und der Bacl-Medaille der Wiener Singakademie. Sonntag den 24. Oktober 1909 Erstes Mitglieder-Konzert Beginn um 7 Uhr abends; Ende um 9 Uhr. Leitung: Musikdirektor Josef Zöhrer; Solistin: Fräulein Edith Bock (Klavier). V ortragsordnung: 1. Robert Volkmann: Konzert-Ouvertüre. (Erste Aufführung in Laibach.) 2. W. A. Mozart: Krönungskonzert für Klavier mit Orchesterbegleitung. (Erste Aufführung in Laibach.) a) Allegro; b) Larghetto; c) Allegretto. Solo: Fräulein Edith Bock. 10 Minuten Pause. 3. Franz Schubert: Vierte (Tragische) Symphonie. G-moll. a) Adagio molto e Allegro vivace; b) Andante; c) Allegro vivace; d) Allegro. Die Mitglieder-Konzerte finden in der Saison 1909/10 an folgenden Tagen statt: 24. Oktober, 21. November, 19. Dezember, 20. Februar, 20. März. Um einem vielfach ausgesprochenen Wunsche nachzukommen, stellt die Direktion der Philharmonischen Gesellschaft an die Damen die höfliche Bitte, im Konzertsaale die Hüte abzulegen. Anmeldungen zum Beitritte zur Philharm. Gesellschaft übernimmt aus Gefälligkeit Herrn Richard Drischels Musikalienhandlung in der Tonhalle. m ' Zur gefälligen Beachtung. Im Interesse der Zuhörer und aus Rücksicht für die Ausübenden wird höflichst ersucht, das Betreten und Verlassen des Saales während der Dauer eines Musikstückes zu vermeiden. Der Saal wird um Uhr geöffnet. An die P. T. Mitglieder! Man bittet, die Eintrittskarten mitzunehmen und selbe am Eingänge den Billetteuren abzugeben, da ohne Karte kein Einlaß stattfindet. Programme sind am Konzertabende um 10 h erhältlich. Kleinmayr &. Bamberg, Laibach. 3069 9 Bitte zu wenden. Der Stadtmagistrat in Laibach hat mit dem von der k. k. Landesregierung bestätigten Erlasse vom 4. November 1908 für die Benützung der Konzertlokalitäten der Tonhalle, mit Rücksicht auf die persönliche Sicherheit des Publikums, eine Reihe von Anordnungen getroffen, von welchen nachstehende für die Konzertbesucher der Philharmonischen Gesellschaft von besonderem Interesse sind: 1.) Die Sitzreihen im großen Saale, durch Querleisten verbunden, die nur eine seitliche Verschiebung der Sessel gestatten, schließen unmittelbar an die Seitenwände an, und sind durch zwei Längsgänge und einen Mittelgang geteilt, durch welche der Zugang zu den Sitzen stattfindet. 2.) Stehplätze dürfen im großen Saale nur rückwärts in dem dafür reservierten, mit den Aufschriftstafeln „Stehparterre“ bezeichneten Raume und auf der Galerie hinter den Sitzreihen eingenommen werden. Die Ausgangstüren und die Zwischengänge dürfen daher nicht verstellt und beziehungsweise als Stehplätze benützt werden. Der Eingang in das Stehparterre findet aus der Herrengarderobe durch die beiden mittleren Zwischengänge statt. 3.) Die Zahl der Sitzplätze ist im großen Saale für 350 und auf der Galerie für 44 und jene der Stehplätze im großen Saale für 100 und auf der Galerie für 80 Personen normiert. 4.) Die Ausgänge aus den Konzertlokalitäten sind durch entsprechende Aufschriftstafeln gekennzeichnet. 5.) Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen der Tonhalle untersagt. 6.) Anliegen der Konzertbesucher nehmen an Konzertabenden die zwei hiezu bestimmten mit dem Vereinsabzeichen als Ordner gekennzeichneten Direktionsmitglieder entgegen. Die Direktion der Philharmonischen Gesellschaft wird sich die größte Mühe geben, allen aus diesen Anordnungen für die Konzertbesucher sich etwa ergebenden Unzukömmlichkeiten nach Möglichkeit abzuhelfen.