Nr. 2461. Vili. 1904. Kirchliches Verordnungs-Matt für die Lavanter Diöcefe. Inhalt: 66. LV. Schluß-Protokoll über die im Jahre 1903 in der Lavanter Diöcese abgchaltenen Pastoralkonserenzen (Fortsetzung und Schluß). — 67. Decretum 8. R. C. circa canonizationem beati Alexandri Saul i. — 68. Decretum 8. R. C. circa beatificationem seu declarationem martyrii servorum Dei Agatliangeli Vendomensis et Cassiani Nanne- tensis. — 69. Decretum 8. R. C. circa beatificationem et canonizationem servi Dei Gasparis Del Bufalo. — 70. Decretum 8. C. I. de die 3. Iunii 1904 circa libros prohibitos. — 71. Ausschreibung von Stiftsplätzen im F. B. Knabenseminar für das Schuljahr 1904/5. — 72. Literatur. — 73. Diöcesan-Nachrichten. 66. LV. Schluß-Protokoll über die im Jahre 1903 in der Lavanter Diözese abgehaltenen Pallo-ralkonferenM? (Fortsetzung und Schluß). II. Pastoralkonfcrcnz-Fragc. •ic ist der Katechet imstande und ivetche sind die ihm zu Gebote stehenden geeignetsten Mittel, bei den Schulkindern die Disziplin in und außer der Schule zu erhalten? Diese Frage wurde von 48 Elaborante!! ausgearbeitet. Die meisten von ihnen haben gezeigt, daß sie dem Studium dieser Frage nach bewährten Autoren mit Ernst und Fleiß sich hingegeben haben. Die Ausführungen der einzelnen Ela-boranten lassen sich in nachstehende Punkte zusammenfassen. Unter Disziplin versteht man die Veranstaltungen für Ausrechthaltung der Ordnung unter den zusammenlcbenden Schülern zum Zivecke der Erziehung und des Unterrichtes. Der Disziplin ist somit eine doppelte Aufgabe gestellt. Sie ist für's erste dazu bestimmt, als Mittel zum erziehlichen Zweck der Schule zu dienen. In dieser Richtung ist sie selbst nur ein Teil der Erziehung und gelten für sie alle jene Bestimmungen, welche für die erziehliche Disziplin überhaupt maßgebend sind. Für's zweite soll durch die Disziplin die äußere Ordnung der Schule aufrecht erhalten werden, und in dieser Richtung ist sie in gewissem Sinne nur die Ausführung der einmal festgestellten Schulordnung. Diese beiden Momente der Schuldisziplin dürfen jedoch in der Praxis nicht von einander getrennt werden. Eine Disziplin, die sich bloß darauf beschränken würde, die äußere Schulordnung aufrecht zu erhalten und dnrchzuführen, ohne zugleich sittlich auf die Schüler einzuwirken, wäre für die 1 Siehe Kirchl. Verordnungs-Blatt, 1904, VII, 60. Schüler insofern nutzlos, als sie bei ihnen höchstens eine äußere Legalität erzielen, nicht aber eigentlich erziehend, sittlich bildend wirken würde, was doch der tzvchste Zweck der Schule ist. Ebenso wäre aber auch eine Disziplin, die die äußere Ordnung vernachlässigen würde, ihrem Zwecke nicht entsprechend, weil das Innere stets an dem Aeußcren einen Halt und einen Stützpunkt finden muß, wenn es Bestand haben und sich entsprechend fortcutwickeln soll. Der Katechet als Lehrer habe daher in seiner disziplinären Wirksamkeit stets diese beiden Zwecke zugleich im Auge, und richte jene darnach ein.1 Die Disziplin in der Schule drängt sich in ihrer 92 o t-Wendigkeit jedem Lehrer mit unwiderstehlicher Gewalt von selbst auf. Keiner kann sie entbehren. Ohne sie ist keine Schule. Reben der Methode ist sie das wichtigste Unterrichtsmittel, ja sie steht wohl noch über jener. Was die 9J2iiHle ohne Wasser, das ist der Unterricht ohne Disziplin. 92un ist aber der Religionsunterricht, dessen Aufgabe es ist, parvulos in religione christiana instituere atque eorum mores ad calles Christi ordinare,a der erste und wichtigste Gegenstand, in dem die Schüler in der Schule vom Katecheten unterrichtet werden sollen, folglich muß gerade der Katechet stets dafür Sorge tragen, daß er sich nicht nur in der Schule, sondern auch außer der Schule eine gute Disziplin erhalte. Für den Katecheten aber wird die Aufgabe der Disziplin wohl darin bestehen, daß er die Schüler von den Gefahren * Alois Karl Ohler, Lehrbuch der Erziehung und des Unterrichtes. 10. Auflage. Mainz, 1884. — Dr. Albert Stöckl, Lehrbuch der Pädagogik. 2. Auflage. Mainz, 1880. 2 Acta et constitut. Syn. dioec. anno 1900 celebratae. Mar-burgi, 1901. Pag. 230. der Sünde und den bösen Gesellschaften abwende, hingegen sie zum Gebet, zum fleißigen Besuche des Gottesdienstes, zum öfteren würdigen Empfange der heil. Sakramente der Buße und des Altars, zur Ordnungsliebe und Reinlichkeit, zum Gehorsam und Fleiß, zur Gefälligkeit, Aufrichtigkeit und Schamhaftigkeit anleite und daß er die an den Kindern wahrgenommenen Fehler rechtzeitig, d. H. bevor dieselben in den Herzen der Schüler feste Wurzel gefaßt haben, durch Ermahnung und Strafe zu beheben suche.' I. Damit nun der Katechet imstande ist, die Disziplin vorerst in der Schule zu erhalten, ist vor Allem notwendig, daß der Katechet selbst so beschaffen sei und ein solches Verhalten in der Schule beobachte, wie solches für eine gute Führung des Lehramtes erforderlich ist. Ist der Katechet der rechte Mann, so überwindet er durch Klugheit, Geduld und Ausdauer allmählich alle Schwierigkeiten, die sich der Schulordnung entgegenstellen. Die persönlichen Eigenschaften, die der Katechet als Erzieher und Lehrer haben soll, lassen sich in natürliche, intellektuelle und sittliche Eigenschaften unterscheiden. Die natürlichen Eigenschaften sind wiederum äußere und psychische. Die äußeren Eigenschaften sind folgende: Der Katechet soll körperlich gesund sein, keine körperlichen Gebrechen haben, ans Reinlichkeit, Ordnung und Einfachheit halten und damit eine anständige und einnehmende äußere Haltung verbinden. Die psychischen Eigenschaften des Katecheten lassen sich auf folgende zurückführen: Was die geistigen Anlagen betrifft, muß sich der Katechet über das gewöhnliche Niveau erheben, muß sich durch einen scharfen psychologischen Blick auszeichnen, muß pädagogischen Takt besitzen, muß die Mitteilungsgabe und das Anregungs-talcnt haben, muß Ordnung in der Schule zu halten misten, muß von Natur aus ungetrübten, heiteren Gemütes sein und sich durch ein gutes Gedächtnis auszeichnen. Die intellektuellen Eigenschaften des Katecheten sind folgende: Er muß vertraut sein mit jenen psychologischen und pädagogischen Grundsätzen, deren Kenntnis notwendig ist, um eine planmäßige Erziehung und einen planmäßigen Unterricht zu ermöglichen; er muß auch gründlich unterrichtet sein in seinem Lehrgegenstande, denn nemo dat, quod non habet ; er muß Klarheit im Denken und Gewandtheit in der logischen Entwicklung sowie im sprachlichen Ausdrucke des Gedankens sich eigen gemacht haben. Die moralischen Eigenschaften endlich, die für den Ka-. techeten erforderlich sind, lassen sich auf folgende zurückführen: Der Katechet muß vor Allem in religiöser und sittlicher Beziehung ein ganz gediegener Mann sein. Er muß selbst gläubig, katholisch gläubig, gläubig aus innerster und vollster Ueberzeugung sein; er muß aus diesem Glauben auch leben, d. H. er muß ein streng moralisches Leben führen, an seinem sittlichen Charakter darf kein Makel haften, er muß vorab 1 Ant. Zupančič, Duhovno pastirstvo. V Ljubljani, 1885. Pag. 276. durch sein Beispiel wirken gemäß den Worten des heil. Weltapostels Paulus: In omnibus teipsum praebe exemplum bonorum operum, in doctrina, in integritate, in gravitate. (Tit. 2, 7). Und da die Kinder Nachfolger Christi werden sollen, so soll auch Jesus Christus als wahres Ideal dem Katecheten stets vorschweben; ihn lernt er kennen im Familienkreis unter den ©einigen, im Umgang mit Freunden und Feinden, in seinem Berufsleben mitten in der Welt, in seinen Freuden und Leiden, in seinem Leben und Sterben. In Christus hat er sonach ein wirkliches menschliches Lebensbild vor sich und zwar ein solches, welches die höchste Idee von menschlicher Vollkommenheit noch übertrifft. Der Katechet muß ferners eifrig und gewissenhaft in Erfüllung seiner Bernfspflichten sein. Liebe zum Amte und demgemäß Eifer in der Ausübung der durch dasselbe auferlegten Pflichten ist ja überall und in jedem Stande die Grundbedingung einer segensreichen Wirksamkeit. Wie soll es denn beim wichtigsten Erziehungs- und Schrämte anders sein können! Gerade hier ist ja Eifer und Gewissenhaftigkeit umso notwendiger, je mühevoller dasselbe ist, und je weniger gar oft Dank von demselben geerntet wirb. Trägheit und Bequemlichkeit sind an Niemandem mehr zu tadeln, als am Katecheten. Denn Niemand leidet mehr darunter, als die armen Kinder, deren Erziehung hiebei vernachlässigt wird, ein Mangel, an welchem sie dann ihr ganzes Leben lang zu tragen haben, und der ihnen nicht bloß die Erfüllung ihres zeitlichen Berufes erschwert, sondern nicht selten auch ihr ewiges Heil in Gefahr bringt. Der Katechet erfülle daher stets das Mahnwort des Psalmisten: Afferte Domino gloriam et honorem, allerte Domino gloriam nomini eius. (Ps. 28, 2). Der Katechet soll sich weiterhin jene weise Festigkeit des Charakters aneignen, die ebenso weit entfernt ist von schwacher Nachgiebigkeit und matter Weichherzigfeit, wie von starrem Eigensinn. Gar häufig suchen ihn die Kinder durch Bitten und Tränen von einer ihnen mißliebigen Anordnung abzubringen. Da halte der Katechet mit weiser Festigkeit an dem fest, was er als gut erkannt und angeordnet hat. Doch darf auch hier das rechte Maß nicht überschritten werden. Weise Festigkeit ist nicht gleichbedeutend mit Halsstarrigkeit und eigensinniger Rechthaberei. Diese Klippe zu umschiffen, ist Sache vernünftiger Ueberlegung von Seite des Katecheten. Ferner eigne sich der Katechet jenen rechten Gleichmut an, der ihn nicht nach Laune und Leidenschaft, sondern mit Ruhe und Ueberlegung handeln läßt; Launenhaftigkeit verfolgt keine planmäßige Erziehung wie auch Leidenschaft das Kind nicht erzieht, sondern verzieht. Leidenschaftliches Toben in der Schule mag die Kinder vorübergehend schrecken; wenn der Sturm vorüber ist, so lachen sie darüber und lachen umsomehr, je wilder und aufgeregter jenes Toben gewesen ist. Endlich soll der Katechet überall der rechten Klugheit sich befleißigen. Klugheit ist für die Selbstleitung des Menschen ein unumgänglich notwendiges Erfordernis; umso- mehr für die Leitung Anderer, für die erziehliche Leitung eines noch unmündigen Menschen. Die Klugheit muß schon an sich alle übrigen Tugenden beherrschen und innerhalb der rechten Grenzen halten; umsomehr muß sie leitend und normierend über die Tugenden schweben, die für den Katecheten als Erzieher und Lehrer erforderlich sind. Die Klugheit muß die gesamte Handlungsweise des Katecheten ordnen, sie ist für ihn so notwendig loie der pädagogische Takt. Officium prudentiae est ordinare cogitationes cordis, ne extra Deum vagentur ; affectiones mentis, ne circa creaturas occupentur ; voluntates, ne a Deo avertantur ; intentiones, ne misceantur, sed purificentur; indicia et suspiciones, ut ad melius convertantur. Similiter omnia verba, facta et incessus ordinare debet, ut ad debitum finem omnia fiant, pro communi utilitate et omnium emendatione .' . . Qui sic ordinatus est, habet argumentum verae sapientiae.1 Wie sich die Eigenschaften, die den Lehrer persönlich auszeichnen müssen, ans dem wesentlichen Charakter des Er-ziehnngs- lind Lehramtes ableiten, so wird dadurch und durch die Stellung, die der Katechet in der Schule einnimmt, auch das praktische Verhalten, das er in derselben zu beobachten hat, ihm vorgezeichnet. Der Katechet bleibe sich stets bewußt, daß er nicht bloß Lehrer oder Instruktor, sondern auch, und zwar in erster Linie, Erzieher* ist. Er darf demnach nicht ausschließlich an den Verstand der Schüler sich wenden, sondern muß vielmehr die gleiche Sorgfalt auf die Bildung des Gemütes und des Willens der Schüler verwenden. Der Katechet muß aber, um dieser seiner Aufgabe in rechter Weise nachznkommen, die Kinder stets mit unerschöpflicher Liebe behandeln. Und diese Liebe zu den Kleinen bringt es dann mit sich, daß er den Schülern überall mit herablassender Freundlichkeit entgegenkomme. Mit der Liebe soll sich aber auch eine unversiegbare Geduld verbinden nach den Worten des Weltapvstels Paulus „die Liebe ist geduldig" (I. Cor. 13, 4); doch muß wieder der Katechet, wenn er es für notwendig findet, auch mit Ernst und Strenge anstreten. Endlich ist es notwendig, daß er gegen alle seine Schüler gleich gerecht und unparteiisch sei. Nichts empört und verletzt die jugendlichen Gemüter mehr, als Parteilichkeit und Ungerechtigkeit von Seite des Katecheten; das Vertrauen zum Katecheten wird dadurch gestört und kann oft gar nicht mehr wiedergewonnen werden; durch Gerechtigkeit und Unparteilichkeit hingegen wächst immer mehr und mehr des Katecheten Achtung und Vertrauen und ein gesegneter Erfolg ist ihm für alle Zeit gesichert. II. Damit der Katechet imstande ist, die Disziplin in der Schule zu erhalten, muß er aber auch die zu diesem Zwecke geeignetsten Mittel kennen und dieselben in richtiger Weise anzuwenden verstehen. 1 B. Alberti M. Paradisus animae, cap. 8. n. 4. Theol. mor. auctore E. Miiller. Ed. octava. Lib. II. Vindobonae, 1899. Pg. 541. 1. Das vorzüglichste Mittel zur Aufrechthaltung der Disziplin ist die Persönlichkeit des Katecheten, von der wir bereits gesprochen haben. Bemerkt seien hier noch folgende Momente. Der Katechet soll sich die Achtung und Liebe der Kinder wie auch ihrer Eltern zu erwerben suchen durch einen bestimmten und sicheren Erfolg im Lehren. Diesen erzielt er aber durch gründliche Beherrschung des Gegenstandes und zwar in sachlicher wie in methodischer Hinsicht; ferners muß er den Religionsunterricht so gestalten und den Lehrstoff so behandeln, daß bei den Kindern das Interesse für den Gegenstand geweckt wird; weiters muß die methodische Bearbeitung des Stoffes beziehungsweise der Lernprozeß den psychologischen Gesetzen entsprechen; ferners muß der vvrgetragene Stoff mit den Kindern fleißig wiederholt und eingeübt werden; endlich müssen die Lehren in richtiger Weise ans das Leben der Kinder angewendet werden, d. h die Anleitung zum praktischen Leben und die Korrektur desselben muß aus der Theorie heraus erfolgen. Der Katechet sei stets wachsam und lasse sich durch kein Gelingen einschlüfern, weil auch das Böse immer wach ist. Cum autem dormirent homines, venit inimicus eius, et superseminavit zizania in medio tritici et abiit. (Matth. 13, 25). Der Katechet achte darum auf das Kleine wie auf das Große; denn das Große entwickelt sich aus dem Kleinen. A scintilla una augetur ignis et ab uno doloso augetur sanguis : homo vero peccator sanguini insidiatur. (Eccli. 13, 34). Der Katechet eigne sich die Fähigkeit und Geschicklichkeit an, Ordnung in der Schule zu halten. Ein regelmäßiger Schulbesuch und dabei Pünktlichkeit im Kommen und Gehen, im Anfängen und Endigen ist die Quelle vieler Vorteile beim Unterrichte, aber auch guter Gewöhnungen aller Art. Dagegen ist es das Kennzeichen einer schlechten Schule, wenn die Kinder leichtsinnig und in großer Zahl wegbleiben, wenn der Unterricht nicht zur rechten Zeit beginnt, wenn bald der Katechet die Zeit überschreitet, bald die Schüler als Nachzügler kommen. Da ist der Geist der Pflichtmäßigkeit gewichen und damit das eigentliche Lebenselement. Der Katechet gewöhne sich an, die Schule stets auf den Glvckenschlag mit der Forderung an alle Kinder, auf den Glockenschlag sich eingefunden zu haben, zu beginnen und den Unterricht ebenso pünktlich zu schließen. Er begeistere Kinder und Eltern so für seinen Unterricht und seine Erziehung, daß verschuldete Schnlversänmnisse zu den Seltenheiten und Ausnahmen gehören werden. Auch gelte ihm als Grundsatz, daß Katechet und Schüler sich des vorgeschriebenen Lektions- und Stundenplanes bewußt sind, d. H. wissen, was sie zu tun haben und sich mit Genauigkeit daran halten. Im Unterrichte soll alles seine Berechtigung und Zeit haben. Endlich sollen Katechet und Kinder die für den Unterricht bestimmte Zeit auf das Vorteilhafteste verwerten; denn jeder Augenblick ist kostbar. Wahrend des Unterrichtes selbst aber unter den Kindern | Ordnung und Ruhe halte» zu können, ist eine natürliche Gabe des Katecheten, die er schon von Anfang an mit sich bringen muß, da sie sich durch Kunst nicht aneignen läßt. Es gibt nämlich Katecheten, welche der Mittel der Disziplin in ausreichender Weise und oft im weitesten Umfange sich bedienen und doch keine Ordnung in der Schule halten, ja es beim besten Willen nicht dahin bringen können, Ordnung zu schaffen. Es fehlt ihnen jenes undefinirbare Etwas, das die Ordnung in der Schule herstellt lind erhält, wenn der Katechet nur Austritt, nur zu den Kindern zu sprechen anfängt. Und doch ist die Haltung der Ordnung in der Schule für den Unterricht und die Erziehung von der allergrößten Wichtigkeit. Denn wo in einer Schule keine Ordnung herrscht, ivo die Kinder ohne Rücksicht auf den Katecheten nur ihrer eigenen Willkür uachgehen und ihrem Mutwillen fröhnen, da kann weder der Unterricht in der rechten Weise und mit Frucht erteilt werden, noch läßt sich für die Zwecke der Erziehung von einer solchen Schule etwas erwarten. Doch wenn der Katechet bestrebt ist, den Religionsunterricht, wie schon erwähnt worden ist, so zu gestalten und den Lehrstoff so zu behandeln, daß bei den Kindern daß Interesse für den Gegenstand geweckt wird, dann wird es ihm gewiß auch gelingen, die notwendige Ordnung unter den Kindern während des Unterrichtes aufrecht zu erhalten. 2. Ein weiteres Mittel zur Aufrechthaltung der Disziplin in der Schule ist die Unterstützung des Katecheten seitens der Eltern der Kinder. Das Elternhaus bereitet die Kinder auf die Schule vor und die Familie muß mit der Schule mit» wirken und die Bemühungen derselben unterstützen, namentlich dadurch, daß sie für die Aufrechthaltung der Auktorität des Katecheten in den Herzen der Kinder Sorge trägt. Die Eltern müssen die Kinder zum Gehorsam gegen den Katecheten an-halten, sie müssen ihnen Ehrfurcht, Liebe und Vertrauen zu ihm einflößen; sie müssen Alles tun, was geeignet ist, den Erfolg seiner mühevollen Tätigkeit zu fördern und zu sichern. Was der Katechet den Kindern vorschreibt, das müssen auch sie ihrerseits »regieren : kurz, die elterliche Auktorität muß mit der Auktorität des Katecheten allenthalben Zusammenwirken, um den Zweck des Religionsunterrichtes und der religiösen Erziehung gemeinsam zu verwirklichen. Wenn die Eltern um die Schule sich gar nichts kümmern, dann wird auch das Kind gleichgiltig gegen die Schule und gegen das, was die Schule von ihm verlangt; und damit ist jeder gute Erfolg der Schule und ihres Unterrichtes abgeschnitten. Hingegen darf aber auch der Katechet sich nicht über die Familie vornehm hinwegsetzen, deren Leistungen verachten und etwa sich selbst die ganze Bildung des Kindes znschreiben, vielmehr soll er die Eltern in sein Interesse zu ziehen suchen und alle gerechten Anforderungen und Wünsche derselben nicht nur berücksichtigen, sondern ihnen zuvorkommen. Dies kann aber geschehen, wenn der Katechet sich durch Moralität, wahre Religiosität, Charakterfestigkeit, gründliche Kenntnisse und gediegene Leistungen das Vertrauen der Gemeinde zu erwerben strebt und insbesondere mit den Eltern in ein freundliches, Achtung und Liebe erweckendes Verhältnis tritt, wenn er nicht bloß gelegentlich, sondern auch zu bestimmten Zeiten dieselben von dem Betragen und den Fortschritten der Kinder in genauere Kenntnis setzt und sie mit den Forderungen und Aufgaben bekannt macht, welche er an die Jugend stellt. Auch Krankheiten der Kinder werden ihm öfters Gelegenheit bieten, mit den Eltern in persönliche Beziehung zu treten und ihn damit in den Geist und das Wesen der Familie blicken lassen, was für die Erziehung der Kinder von großer Wichtigkeit sein und vor mancherlei Mißgriffen bewahren kann. Eine vorzügliche Gelegenheit, die Eltern in sein Interesse zu ziehen und mit den günstigen Resultaten einer guten Disziplin und eines guten Unterrichtes bekannt zu machen, wird sich dem Katecheten bei der jährlichen Abhaltung der Religionsprüfung in der Kirche bieten. Sie darf aber keine eitle Parade, sondern sie soll eine wahre, aufrichtige, öffentliche Rechnungslegung über den Fleiß und die Leistungen sowohl des Katecheten als auch der Kinder sein. Für beide diene sie zum Antriebe und zur Ermunterung, während die Zuhörer in den Stand gesetzt werden, sich ein vollständiges Urteil über die Kenntnisse und den Fortschritt der Kinder zu bilden. Zur Religionsprüfung, die mit Ernst und Würde abzuhalten ist, sollen die Eltern stets von der Kanzel eingeladen und hiebei über die Wichtigkeit der Sache selbst in recht eingehender Weise belehrt werden. 3 Ein ferneres Mittel zur Ausrechthaltung der Disziplin in der Schule ist das harmonische Zusammenwirken zwischen dein Katecheten und den weltlichen Lehrern. Ist der Lehrer ein Mann der Pflicht, steht er in gutem Einvernehmen mit dem Ortspfarrer und der Gemeinde und ist er wegen seiner Charakterfestigkeit und Tüchtigkeit geachtet und geschützt, so wird es dem Katecheten ein Leichtes sein, mit ihm an der Erziehung der Kinder einträchtig zu wirken, und es wird der Einfluß des Lehrers auf die Schule die Gewalt und die Anordnungen des Katecheten nur wohltuend sichern, erhöhen und befördern. Darum hat es unsere im Jahre 1900 gefeierte Diö-zesanshnode den Katecheten neuerdings zur Pflicht gemacht, den glaubens- und berufstreuen Lehrer in seiner guten Gesinnung zu bestärken und zu stützen, ihn in Schutz zu nehmen und nach Kräften bei ungerechten Angriffen auf dessen Ehre und Beruf zu verteidigen, ihn als Miterzieher der Jugend zu betrachten und zu behandeln und nach Möglichkeit alles zu vermeiden, was das einträchtige Zusammenwirken behindern könnte.1 Aber auch jedem anderen Lehrer gegenüber soll der Katechet stets freundlich begegnen, soll den Wankenden liebevoll warnen und stützen, den Irrenden aufsnchen, den Ge- 1 Act. et constit. Syn. dioec. anno 1900 celebratae. Marburg!, 1901. Pag. 479. fältelten aufrichten und vor weiterem Falle nach Kräften bewahren. Der Erfolg wird nicht ausbleiben. Der Lehrer wird die aufrichtigen Bestrebungen des Katecheten erkennen und zu schätzen beginnen, bald wird er ihm liebevoll die Hand bieten und nichts wird mehr im Stande fein, in die nun geschaffene Harmonie einen Mißton zu bringen. Si esurierit inimicus tuus, ciba illum ; si sitierit, da ei aquam bibere ; prunas enim congregabis super caput eius et Dominus reddet tibi. (Prov. 25, 21. 22). 4. Ein bewährtes Mittel zur Aufrechthaltung der Disziplin in der Schule sind ferners die Kinder selbst, wenn sie der Katechet hiezu heranzuziehen weiß. Denn jene Disziplin ist immer die beste, welche die Schüler selbst unten einander halten, weil sie aus Überzeugung und freiem Willen hervorgeht. Sie ist hauptsächlich eine Folge des Gemeinsinnes und wird noch befördert durch die Gewöhnung, so daß die neu aufgenommenen Schüler durch die gut gewöhnten Zurückbleibenden in die Ordnung eingeführt werden und sich auch bald einleben. Dieser Gemeinsinn ist aber eine Frucht des Gehorsams der Schüler und ihrer Achtung und Liebe gegen den Katecheten und ist bedingt von der gemeinsamen Aufmerksamkeit, dem Verständnisse, dem Fleiße und dem regen Wetteifer, wonach jeder die Sache bis zur entsprechenden Vollkommenheit verstehen, üben und bis zur Fertigkeit und Selbständigkeit bringen will. Ein Schüler soll demnach den ändern ermuntern und unterstützen in der Beobachtung dessen, was die Disziplin vorschreibt, damit so im gegenseitigen Zusammenwirken der Schüler die ganze Schule den Intentionen des Katecheten entgegenkomme. Da wir gerade von den Schülern gesprochen haben, so sei es hier noch erwähnt, daß die Disziplin, namentlich die äußere Ordnung, auch die Aufstellung von Ordnern und Helfern in nicht geringem Maße aufrechtzuerhalten vermag. Jene sollen die geringen Geschäfte, die auch bei der Erteilung des Religionsunterrichtes Vorkommen, wie Herbeischaffung von Landkarten und Wandtafeln, besorgen; diese dagegen schwächeren und jungem Schülern in Erlernung oder Wiederholung des Gelehrten nachhelfen. Zum Aufseher über seine Mitschüler soll aber der Katechet einen Schüler nicht leicht machen, weil dieses leicht die Selbstüberhebung und Denunziationssucht in ihm nähren könnte, während doch der Katechet dem einen sowohl als auch dem ändern mit aller Entschiedenheit entgegen-zuwirken hat. 5. Zur Aufrechthaltung der Disziplin in der Schule tragen auch viel bei gewisse Diszipliuargesetze, welche dazu bestimmt sind, die Disziplin zu regeln. Diese werden bei den Katecheten zumeist moralischer Natur sein, d. H. solche, die sich ans das Gesetz Gottes gründen. Die Gesetze selbst sollen kurz, deutlich und kräftig sein, und es ist sehr zu raten, den Kindern öfters, d. i. bei verschiedenen passenden Anlässen, allen Ernstes zu verkündigen, was geboten und was verboten ist. Keineswegs aber wäre es angezeigt, derartige Weisungen den Kindern etwa auf Tafeln niedergeschrieben zu übergeben. Der Gehorsam und das Gewissen des Kindes sollen sich naturgemäß zuallererst an der Autorität, nicht aber am Geschriebenen bilden. Diese Autorität ist im Elternhanse hauptsächlich der Vater, in der Schule der Katechet. Besitzt sie der letztere, so wird sein Leben und Beispiel ausreichen; hat er sie verloren, oder ist er nicht imstande, sie sich zu erwerben, dann werden auch geschriebene Gebote und Verbote nichts helfen, sondern nur dazu beitragen, des Katecheten Ohnmacht zu zeigen. 6. Ein weiteres Mittel zur Aufrechthaltung der Disziplin in der Schule ist das Gebot, die Ermahnung und Warnung. Das Beispiel des Katecheten wirkt viel, aber es wirkt nicht alles. Die Jugend ist eben Jugend; sie besitzt noch nicht jene Entwicklung und Reife, daß sie überall ans freiem Antriebe das Gute tut und das Böse meidet. Es muß das Gebot hinzutreten, um dadurch das zu nrgieren, was das Kind im Interesse des Guten tun oder lassen soll. Ebenso verhält es sich mit der Ermahnung. Der Wille des Kindes ist noch schwach und unbeständig. Da bedarf es liebreicher Ermahnung und Aufmunterung zum Guten. Doch fordert die Ermahnung, um zur Disziplin beitragen zu können, die rechte Zeit und Gelegenheit. Ein beständiges Hineinpredigen in den Schüler würde denselben gegen die Ermahnung nur abstumpfen und zuletzt ohne alle Wirkung bleiben. Mit der Ermahnung muß sich dann die Warnung verbinden, die Warnung nämlich vor dem Bösen und vor den Gefahren des Bösen. Das Böse tritt der Jugend in weit höherem Maße, als dem Erwachsenen, unter reizendem Schein gegenüber. Darum muß der Katechet mit ernster und eindringlicher Warnung an die Schüler herantreten, wenn es notwendig ist, sie vor Irrwegen zu bewahren, sie ans Fehler und Gefahren aufmerksam zu machen. 7. Die Disziplin in der Schule wird ferners aufrechterhalten, wenn der Katechet seine Schüler stets in entsprechender Weise zu beschäftigen weiß. Die Katecheten, die nicht imstande find, die Kinder in der Schule stets sämtliche zu beschäftigen, vielmehr immer einen Teil derselben im Müßggange da sitzen lassen, werden ihres verantwortungsvollen Amtes nicht segensreich zu walten vermögen. Doch muß die Beschäftigung der Kinder eine geregelte sein, d. H. die Beschäftigung darf nicht eine ununterbrochen andauernde sein; sie muß auch wieder mit Ruhe und Erholung abwechseln. Jedoch soll diese Ruhe und Erholung wiederum von der Art sein, daß der Geist nicht ganz unbeschäftigt bleibt. Eine Ruhe, die nichts anderes wäre, als ein untätiges müßiges Hinbrüten ohne alle und jede Tätigkeit oder Bewegung, wäre in jedem Falle schädlich. 8. Ein weiteres Mittel zur Anfrechthaltnng der Disziplin in der Schule sind die Übung und Gewöhnung. Beide kommen darin überein, daß sie eine öftere Tätigkeit zn gewissen Zwecken fordern. Beide erstreben Fertigkeit in bestimmten Verrichtungen, die Übung mehr in natürlichen und sinnlichen, die Gewöhnung mehr in sittlichen Handlungen. Erstere ist daher vorzugsweise Sache des Unterrichtes, letztere Sache der Disziplin. Hauptsache ist und bleibt: die frühzeitige Gewöhnung der Kinder an ein religiös-sittliches Leben. Damit aber der Katechet dieses Ziel erreiche, muß er die Kinder zuerst gewöhnen an die christliche Selbstverleugnung. Durch Sinnlichkeit und Stolz entfernt sich der Mensch am meisten von Gott. Die Selbstverleugnung ist es nun, die die Unterwerfung der Sinnlichkeit unter den Geist und die Hingabe des Geistes an Gott in sich begreift. Sodann muß das Kind gewöhnt werden an einen vollständigen, pünktlichen und raschen Gehorsam, der sich ans Achtung und Liebe, und auf die feste Überzeugung gründet, daß alles, was ihm befohlen ivird, zu seinem Besten gereiche; desgleichen muß das Kind an Ordnung, Pünktlichkeit und Fleiß sich gewöhnen; doch muß dieser Fleiß aus dem Gefühle der Pflicht hervorgehen, von der Aufmerksamkeit und dem Frohsinne begleitet sein, sich bis zur Ausdauer und Negtlmäßig-keit steigern. Ferners sollen sich die Kinder schon frühzeitig die Reinlichkeit und Schamhaftigkeit, die Genügsamkeit und Sparsamkeit, die Offenheit und Aufrichtigkeit, die Wahrheitsliebe und Rechtlichkeit aneignen; endlich noch die Verträglichkeit und Bescheidenheit, Höflichkeit und Gefälligkeit. 9. Ein wichtiges Mittel zur Ausrechthaltung der Disziplin in der Schule sind ferners Belohnung und Strafe. Da die Belohnungen zum Guten ermuntern, die Strafen vom Bösen abschrecken sollen, so soll der Katechet hiebei Rücksicht nehmen auf die Eigentümlichkeit der Kinder, auf ihre körperliche Beschaffenheit, ihr Alter, Geschlecht, ihre Gemütsstimmung und bisherige Behandlung. Die Belohnungen und Bestrafungen sollen, womöglich, natürlich sein, sich also aus den Handlungen der Kinder wie von selbst ergeben. Keine Strafe, keine Belohnung werde unverdient erteilt; man sei vielmehr unparteiisch und gerecht gegen alle Kinder. Belohnungen und Bestrafungen sind Arzneimittel und sollen nicht zu häufig oder unnötig angewendet werden, doch sollen Belohnungen eher angewendet werden als Strafen; denn was man durch Güte erlangen kann, das soll man durch Strenge nicht erzwingen wollen.' Was sodann die Belohnungen im besonderen betrifft, so sind nur solche gute Handlungen, wobei die Kinder gute Gesinnungen haben, die von ihrem freien Willen abhängen und wozu sie noch einer Aufmunterung bedürfen, zu belohnen, und zwar durch Bezeigung der Zufriedenheit und des Wohlgefallens, durch Gewährung unschuldiger Vergnügungen, durch Erteilung von passenden Geschenken (ein kleines Bild, ein gutes Buch) und durch Hinaufsetzen an einen höheren Platz oder in eine höhere Abteilung. Nie aber sollen Gegenstände zu Belohnungen gewählt werden, von welchen das Herz der Kinder vielmehr abgezogen werden sollte, als Näschereien, Befreien von Arbeiten, weil dergleichen Dinge, wenn man sie zur Belohnung gebraucht, den Kindern reizvoll und wünschenswert gemacht werden. 1 P. Ignaz Schuch, Handbuch der Pastoralthcologie. 8. Aufl. Innsbruck, 1880. S. 291. Die Strafen insbesondere anlangend, sollen dieselben, da sie Besserungsmittel sind, nur wegen solcher Fehler verhängt werden, welche von dem freien Willen der Kinder abhängen und von denen sie wissen, daß sie Fehler sind. Als solche Strafmittel eignen sich: ein kurzer, nicht erbitternder, nicht das Gelächter der Schüler erregender Tadel; das Verbieten der Teilnahme an den gewöhnlichen kindlichen Vergnügungen; das Nachsitzen, wodurch dem Kinde auf eine gewisse Zeit die Freiheit genommen tvird; die Absonderung von den übrigen Kindern und das Heruntersetzeu. Körperliche Strafen (Züchtigung der Kinder) soll der Katechet als Priester niemals beantragen, geschweige denn selbst vornehmen. Vor jeder Erteilung einer Strafe aber überlege der Katechet vorerst, welche für die Besserung des betreffenden Kindes die zweckmäßigste ist und dann erteile er die Strafe so, daß das Kind fühlt und erkennt, der Katechet strafe im Aufträge und im Sinne eines höheren Richters, zwar ernst und streng, aber mit Trauer über die Notwendigkeit. 10. Niemals vergesse der Katechet auf die übernatürlichen Mittel, die geeignet sind, die Zucht und Ordnung unter den Kindern in der Schule zu erhalten. In erster Linie ist es das Gebet, das dem Katecheten bei Aufrechthaltung der Disziplin gute Dienste leisten wird. „Dem Bösen in den Schulkindern will ich nicht mit Zorn und Schlügen widerstehen, sondern durch Tränen und Gebet", sagt der bischöfliche Katechet Wittmann? Matri cuidam piae conquerenti, quod apud filiam suam niliil efficere possit, quamvis frequentissime cum illa de Deo loqui soleat, s. Franciscus Salcsius apte reposuit: „Loquere frequenter de Deo cum tilia, sed loquere multo frequentius cum Deo de filia.“2 Der Katechet bete darum eifrig zu Gott, daß er ihm die nötige Gnade gebe, sein hohes Amt segensreich verwalten zu können; er empfehle aber auch seine Schüler in Demut und Vertrauen dem heiligsten Herzen Jesu und dem Schutze der allerscligsten Jungfrau Maria, damit sie vor jeder schweren Sünde bewahrt bleiben und in der Gnade Gottes beständig zunehmen; er empfehle auch die Kinder in den Schutz ihrer heiligen Schutzengel und der besonderen Jugendpatrone im Himmel. Sodann gewöhne aber der Katechet auch die Kinder frühzeitig an, die Gebote Gottes und der Kirche, insoweit sie dieselben betreffen, genau zu erfüllen, dem Gottesdienste mit Eifer und Andacht beizuwvhnen, die heiligen Sakramente der Buße und des Altars öfters und würdig zu empfangen und eine ganz besondere Andacht zur allerseligsten Jungsrau Maria zu pflegen. Er warne sie endlich mit Nachdruck und Liebe vor bösen Gesellschaften und empfehle ihnen Häuslichkeit sowie den 1 Dr. Josef Ambcrger, Pastoral-Theologie. 4. Auflage. Regensburg, 1883. III. Bd. Pag. 249. ’ Theol. mor. auctore Ernesto Müller. Edit, octava. Lib II. Vindobonae, 1899, Pag. 590. Beitritt zu segensreichen Bruderschaften und Vereinen, die von Kindern leicht erfüllbare Pflichten auferlegen. III. Wie ist der Katechet im Stande und welche sind die ihm zu Gebote stehenden geeignetsten Mittel, bei den Schulkindern die Disziplin außer der Schule zu erhalten? Daß die Schuldisziplin mit ihren Gesetzen und Strafen nicht bloß auf die Schule allein sich beschränken darf, sondern auch über die Schule hinausgreifen und auch das Verhalten der Schüler außer der Schule in ihren Bereich ziehen muß, ist wohl jedermann klar. Denn wie der Katechet als religiös-sittlicher Erzieher sich nicht begnügen darf, in der Schule allein die erziehliche Leitung der Schüler zu führen, sondern auch außer der Schule soweit möglich ihnen seine Aufmerksamkeit zuwenden soll, so muß die Schuldisziplin, weil sie eben der Erziehung dient, gleichfalls auf das Leben der Schüler außer der Schule ihr Augenmerk richten. Wären die Schüler, zumal solche, die kein Elternhaus haben und minder gewissenhaften Leuten zur Obsorge anvertrant sind, außer der Schule sich ganz selbst überlassen, dann würde die Schuldisziplin wenig oder gar nichts nützen, weil in diesem Falle das ungebundene Leben außer der Schule alles wieder verderben müßte, was die Schuldisziplin während der Schulzeit gilt gemacht Hütte. Die Schüler würden sich für die Beschränkungen, die ihnen die Schuldisziplin während der Schulzeit auflegt, durch umso schrankenloseres Gebahreil außer der Schule entschädigen. Das würde aber ihr Verderben sein. Was nun die Aufrechthaltung der Disziplin außer der der Schule betrifft, so kann man wohl sagen: dem Katecheten, der imstande ist, die Disziplin in der Schule aufrecht zu erhalten, wird es wohl nicht schwer fallen, dieselbe auch außer der Schule intakt zu bewahren. Als ganz spezielle Mittel aber könnten noch angeführt werden: 1. Mittelbare oder unmittelbare Aufsicht über die Schüler beim Gehen in die Schule und aus der Schule; 2. Erhaltung des altehrwürdigen christlichen Grußes „Gelobt sei Jesus Christus" ; 3. oftmalige Erinnerung der Kinder an die Allgegenwart Gottes; 4 fleißiges Nachfragen bei den Eltern und Vorgesetzten über die Aufführung der Kinder zu Hause, auf dem Felde, bei der Arbeit; 5. Anleitung der Kinder zum frommen Gebet und zum gebührenden Benehmen in der Kirche beim Gottesdienste und beim Empfange der heiligen Sakramente der Buße und des Altares; 6. Abhaltung gediegener Predigten und Christenlehren an Sonn- und gebotenen Feiertagen; 7. öftere Ermahnung der Eltern und Vorgesetzten zur getreuen Erfüllung ihrer Pflichten den Kindern und Pfleglingen gegenüber; 8. eindringliche Warnung der Kinder vor bösen Gesellschaften, vor dem Besuche der Wirtshäuser, der Tanzplätze, des Theaters und anderer Belustigungsorte; 9. Empfehlung guter Bücher und passender Zeitschriften; 10. Aneiferung zur Arbeitsliebe. Nicht aber dürfen und können wir diesen Abschnitt schließen, ohne die Katecheten noch auf einen Umstand mit Nachdruck aufmerksam zu machen. Die Kinder haben gute Eltern, brave Lehrer und besorgte Katecheten, aber trotzdem werden sie böse — durch sittenlose Knechte und Mägde. Der Katechet vergesse daher ja nicht, auch in dieser Hinsicht auf die Eltern einzuwirken und sie allen Ernstes auf die furchtbare Verantwortung aufmerksam zu machen, die sie sich durch das Verdorbenwerden ihrer Kinder aufladen. Vae mundo a scandalis . . . vae homini illi, per quem scandalum venit. (Matth. 18, 7). FA vos, patres, nolite ad iracundiam provocare fdios vestros, sed educate illos in disciplina et correptione Domini. (Ephcs. 6, 4). Kinderherz — himmelwärts! Ergo accipite disciplinam per sermones meos, et proderit vobis. (Sap. 6, 27). Timor Domini sicut paradisus benedictionis et super omnem gloriam operuerunt illum. (Eccli. 40, 28). B Auf den einzelnen Konferenz-Stationen gestellte Anfragen und Anträge. 1. Izrazi 86 želja, (la hi sc vsi duhovniki Lavantinske škofije vpisali kot udje tiskovnega društva. Prepušča se posamnim. 2. Zopet se izraža želja po novi izdaji nedeljskih evangelijev in listov in knjige „Slov. Gofine.“ Prosimo, naj prečastiti kn. šk. ordinariat blagovoli vplivati, da izda družba sv. Mohorja popolno in pravilno prestavo nedeljskih in prazniških perikop. Neki gospod župnik je obljubil, prevzeti to delo. 3. Prosimo, da bi se besedilo „Sv. opravila“ in molitev po maši spravilo v soglasje z besedilom novega katekizma in iznova natisnilo. Se bo zgodilo. 4. Prosi so, da bi se v novo „Sv. opravilo“ sprejele tudi litanije presv. Jezusovega Srca. Se ho zgodilo. 5. Izraža se želja, da bi se tiskalo „Sv. opravilo“ z debelejšimi črkami zaradi temnih cerkev. Želja se bo vpoštevala. 6. Gledè „Sv. opravila“, katero se bo novo izdalo, se prosi, da bi se pri litanijah Srca Jezusovega pridejala molitev za prve petke v mesecu. Se bo zgodilo. 7. Nadalje se prosi, da bi se sprejele v „Sv. opravilo“ : vesoljna odveza za tretjerednike in pa dnevi, ob katerih se deli ; cerkvene molitve za vse zapovedane praznike, katere bi se molile po litanijah zadevnega praznika. Se bo zgodilo. 8. Prosi se, da bi se izdal nov „Ordo providendi“ po aprobiranem ritualu. Se bo zgodilo. 9. Zborovalci sklenejo prositi prečastiti kn. šk. ordinariat, naj bi blagovolil preskrbeti, da pride v odmerilno komisijo za osebni davek tudi duhovnik, ki naj bi zastopal duhovske koristi. Dotična prošnja se bo poskusila. 10. Zborovalci prosijo, naj se da izpovednikom oblast : odvezovati ženina in nevesto a reservatis ne samo tri dni pred poroko, temveč za ves čas oklica. Ostane pri določbi, ki se nahaja v „Gesta et statuta Syn. dioec. anno 1896 celebratae. “ Marburgi, 1897. Stran 290. n. 4. 11. Vsi konferentisti prosijo : prečastito knezoško-fijstvo naj blagovoli vsem dušnim pastirjem izposlovati dovoljenje, da smejo že ob enih popoldne preokupirati Matutinum in Laudes. Ne kaže; pač pa se svetuje dušnim pastirjem, da pristopijo društvu „Associatio perseverantiae sacerdotalis“. 12. Večkrat se zgodi, da so gg. ordinandi iz drugih dežel, in je krajevno slovensko ime neznano ; naj bi se torej v ukazniku pristavilo slovensko krajevno ime ordi-nandov v olajšanje oznanila. Se bo zgodilo po mogočnosti. 13. V novo izdajo „Sv. opravila“ naj bi se sprejelo : a) Poleg novih litanij presvetega Srca Jezusovega tudi nove litanije sv. Jožefa, ako je res, da so iste potrjene za celo sv. Cerkev za javno službo božjo ; b) ker se o priliki dekanijskih vizitacij vršč tudi molitve za rajne, naj se tudi tiste (Gesta et statuta Syn. dioec. anno 1896 celebr.) sprejmejo v „Sv. opravilo“ ; c) „Te Deum“ v starem „Sv. opravilu“ se ne strinja gledè verzikulov in oracij z oficielnim „Collectio Rituum.“ Ako se v novo izdajo sprejme, naj se uvrsti besedilo rituala; d) sprejme naj se molitev v čast sv. Jožefu, ki se ima moliti meseca oktobra. Ad a): Litanije sv. Jožefa še dozdaj niso potrjene za ves katoliški svet pri očitni službi božji. Ad b), c), d) : Se bo zgodilo. 14. V novih izdajah katekizma so se začeli spreminjati nekateri izrazi, kakor n. pr. : Srednji katekizem, vprašanje 525. seje prej glasilo : iz katerega namena se daruje Bogu daritev sv. maše, sedaj pa: iz kakšnega razi o ga . . . Kn. šk. ordinariat Lavantinski ni spremenil ničesar. Zusammenfaffcndc Übersicht. Zn 24 Pastoralkousereiizen erschienen 352 Priester und beteiligten sich mit anerkennenswertem Interesse an der Dis-knssio» über die Elaborate zu den beiden Pastvralkvufereuz--fragen. Anläßlich des nichtmotioierteit Wegbleibens eines Herrn Seelsorgers wird dieser ans das Caput XVI. : „De collationibus sive de conferenti is pastoralibus et de elaborationibus theologicis“ der II. Lavanter Diözesansynode vom Jahre 1896 aufmerksam gemacht. Die Pastoralkvnferenzprotokolle für das laufende Jahr sind bis zum 1. August anher vorzulegen, damit das Kon-ferenzschlußprotvkoll rechtzeitig versaßt und gedruckt werden kamt. 67. Decretum Alerien. seu Papien. Canonizationis Beati Alexandri Sauli e Congregatione Clericorum Regularium s. Pauli Barnabitarum Episcopi Aleriensis et postea Papiensis. SUPER DUBIO : „An, stante approbatione duorum miraculorum, Tuto procedi p>ossit ad solemnem eiusdem Beati Ganonizalìonem.“ Optimo certe christianae reipublicae solamine, ex Dei providentis consilio, factum est ut sexti decimi saeculi splendida illa quidem, sed multis periculis obnoxia tempora insignes vitae sanctitate viros, quasi vigiles excubias religioni atque humanitati tuendae, nanciscerentur. Fulget horum in serie gloria illa Congregationis Clericorum Regularium a s. Paulo, Alexander Sauli. Is omni praeditus ornamento virtutis ac doctrinae, non suae tantum saluti mira demissione animi, obedientia, puritate, patientia consuluit, sed inexplebili caritate, praesertim in episcopi munere, maximo quamplurimis adjumento et solatio fuit. Hoc pietatis magistro usus est, praeter innumerabiles alios, Carolus ille Borromaeus ; hunc magni fecerunt sanctissimi viri Pius V et Philippus Nerius; hunc Gregorius XIV Angelum appellabat. Episcopus Aleriensis primum, deinde Papiensis Apostolorum sollicitudinem eorum-que charismata sic est aemulatus, ut ipsi convenire Pauli verba optime possint: „Signa apostolatus mei facta sunt super vos in omni patientia, in signis et prodigiis et virtutibus“. (II. Cor. 12, 12). Quae quidem signa et prodigia quum, eo demortuo praesertim, ad confirmandam famam sanctitatis accessissent eaque fuissent rite probata, Benedictus XIV P. M. Venerabili Viro Beatorum Caelitum honores asseruit. Mox causa agitata et actione super duobus miraculis instituta, Sanctissimus Dominus Noster Pius Papa X de utroque constare decrevit. Unum supererat, iuxta sacri huius fori statuta, ut inquireretur, utrum Caelitum Sanctorum honores B. Alexandro Sauli, Tuto decerni possent. Itaque in Coetu universo 88. Rituum Congregationis coram Sanctissimo Do- mino nostro habito sexto ictus huius mensis maii Reverendissimus Cardinalis Hieronymus Maria Gotti causae Relator dubium proposuit : „An, stante approbatione duorum miraculorum, Tuto procedi possit ad solemnem Beati Alexandri Sauli Canonizationem“. Quamvis vero Reverendissimi Cardinales et Patres Consultores unanimi suffragio Tuto fieri posse respondissent, nihilominus Beatissimus Pater a supremo iudicio Suo proferendo abstinuit rem differens in alium diem, monuitque praesentes ut fervidis precibus in tam gravi negotio caeleste lumen implorarent. Hac autem die Dominica 1 post Pentecosten, sacra Uni Trinoque Deo, Sacris pientissime litatis, ad se accivit Reverendissimum Cardinalem Aloisium Tri pepi eiusdem Congregationis Pro-Praefectum, et Reverendissimum Cardinalem Hieronymum Mariam Gotti causae Relatorem itemque R. P. Alexandrum Verde 8. Fidei Promotorem meque infrascriptum a secretis, iisque adstantibus rite pronuntiavit : Tuto procedi posse ad solemnem Beati Alexandri Saidi Canonizationem. Praesens autem Decretum publici iuris fieri, et in Acta 88. Rituum Congregationis referri, Litterasque Apo-stolicas sub plumbo de Canonizationis solemnibus in Patriarchal! Basilica Vaticana, ubi primum licuerit, celebrandis, expediri iussit quarto calendas iunias an. MDCCCCIV. Seraphinus Card. Cretoni, S. R. C. Praefectus. L. * 8. f Diomedes Panici, Arcbiep. Laodicen., S. R. C. Secretarius. 68. Decretum Abyssinen. Beatificationis seu Declarationis Martyrii Ven. Servorum Dei Agathangeli Vendomensis et Cassiani Nannetensis ex ordine Franciscalium Capulatorum a schismaticis in odium catholicae Religionis interfectorum. SUPER DUBIO : „An, stante approbatione Martyrii eiusque Causae, ita constet de signis seu miraculis martyrium ipsum illustrantibus, ut Tuto procedi possit ad ulteriora“. Quid possint divina gratia roboratae humanae vires, quum Sanctorum omnium exempla declarant, tum potissimum eorum, qui, suorum temporum spretis insidiis, posthabitis familiae commodis locique natalis deliciis, aetatis robore ac flore pollentes, maluerunt per immanes cruciatus vitam fundere, quam a Christi Fide et ab Ecclesiae unitate tuenda recedere. Horum sane multi, quorum purpureis palmis gloriatur Ecclesia, ex inclyto Franciscalium Capulatorum Ordine prodierunt, in iisque sunt Venerabiles Dei 8ervi Agathangelus atque Cassianus. Uterque initio saeculi XVII ad martyrum gloriam anhelantes, eam sibi incorruptae adolescendae laude vitaeque reliquae sanctitate compararunt. Ad sacras expeditiones destinati, Syriam, Aegyptum, aliasque Orientis regiones uberrimo cum fructu peragrarunt, proposito sibi maxime Coptorum dissidentium reditu ad catholicae Fidei unitatem. Post varia eaquc asperrima itinera, post ingentes exantlatos pro Christi causa labores, tandem Aethiopiam ingressi conflatae in se invidiae poenam suaeque praemium virtutis invenerunt, atrocissimam necem. Ac primum comprehensi et catenis onusti in carcerem coniecti sunt, ubi per solidum mensem acerbissima quaeque pertulerunt. Inde funibus constricti hisque ad quadrupedum caudas alligati, queis insidebant satellites, longo viae spatio sunt ad locum supplicii raptati. Ante vero quam ibi plecterentur, in ius vocati et coram Aethiopiae rege constituti, catholicam fidem suam publice strenueque professi sunt. Quam liberam confessionem illico poena suffocationis excepit, addito opprobrio nuditatis in conspectu confertissimae turbae, clamoribus ac sibilis prosequentis ferum spectaculum. Truncis appensi, tortoribus quaeritantibus funes, invicti Cbristi athletae suos, quibus erant cingi soliti, indicarunt. At his, quippe crassioribus quum cito confici non possent, plebs eos, levitae Stephani beatos aemulos, crepitantium saxorum turbine oppressit VII Idus Sextii, anno MDCXXXVIII. Gloriosi huius triumphi fama late diffusa pluriumque signorum illustrata fulgore Pius X P. M., expensis iuridi-cis probationibus, decimo quinto cal. maias volventis anni de utriusque Ven. Servi Dei martyrio eiusque causa constare edixit. Dubium supererat de solemnibus Beatorum caelitum honoribus eisdem Venerabilibus Tuto decernendis. Quod cum propositum fuerit a Reverendissimo Cardinali Dominico Ferrata causae Relatore in generalibus Sacrorum Rituum Congregationis Comitiis sexto idus maias labentis anni ad Vaticanas aedes habitis coram eodem Sanctissimo Domino Nostro Pio Papa X, Reverendissimi Cardinales et PP. Consultores suam ordine protulere sententiam, qua T uto procedi posse affirmarunt. Attamen Beatissimus Pater in re tanti momenti mentem suam aperire distulit, maiorem caelestis luminis gratiam interim imploraturus. Hodierna vero Dominica I post Pentecosten, Ecclesia festum diem Trinitati augustae sacrante, Idem Sanctissimus Pater, Sacro rite peracto, nobiliorum aulam Vaticanam subiens ac pontificio solio assidens, ad se advocari voluit Reverendissimum Cardinalem Aloisium Tripepi 8. R. C. Pro-Praefectum, et Reverendissimum Cardinalem Dominicum Ferrata causae Relatorem, una cum R. P. Alexandro Verde 8. Fidei Promotore, meque infrascripto Secretario, iisque adstantibus, solemni Decreto sanxit : „Tuto procedi posse ad ulteriora, hoc est ad solemnem Ven. Servorum Dei Agathangeli Vendomensis et Cassiani Nannetensis Beatificationem.“ Hoc autem Decretum publici iuris fieri et in 88. Rituum Congregationis Acta referri litterasque Apostolicas in forma Brevis de Beatiti catione quandocumque celebranda expediri mandavit quarto calendas iunias anno MDCCCCIV. Seraphinus Card. Cretoni, S. It. C. Praefectus. L. »p 8. f Diomedes Panici, Archiep. Laodicen., S. R. C. Secretarius. 69. Decretum Roman. Beatificationis et Canonizationis ven. Servi Dei Gasparis Del Bufalo, Canonici basilicae s. Marci de Urbe, Institutoris Congreg. Missionariorum pretiosissimi Sanguinis D. N. I. C. SUPER DUBIO : „An et de quibus miraculis constet in casu et ad effectum de quo agitur“. Almae huius Urbis, pietatis omnis et religionis altricis, insigne decus est virum dedisse, qui, turbulentissima illa tempestate exeuntis XVIII sacculi „pacificans per sanguinem Crucis Eius“, ultricem Dei manum deprecaretur a populo, implens illud Apostoli : „Iustificati in sanguine Ipsius salvi erimus ab ira per Ipsum“. Eo tamquam vexillo munitus Ven. Dei Servus Caspar Del Bufalo Apostolatu»! gessit, multiplicem illum quidem et varium, sed uni quasi fundamento subnixum, perpetuo studio provehendi cultus pretiosissimi Sanguinis. Haec ille arma et erroribus obiecit et vitiis, eo poteutiora, quo iuncta erant arctius exemplis vitae integerrimae. Inde vim omnem suae caritatis exemit, animum ad »ciens omni prope vitae conditioni ad sanctitatem revocandae. Nam et ad pauperum levamen piae Societatis a 8. Galla incrementa curavit, et pietatis palestra»! ad 8. Mariae in Vincis nocturnum coetum esse voluit. Idem Clero instituendo multum operae impendit, sive per piam Societatem 8. Pauli Apostoli, sive constitutis domiciliis cum suis magisteriis quo sacri ordinis alumnis expeditior pateret via sacris missionibus obeundis, sive piis exercitationibus quotannis propositis ; quas praeterea et athenei romani ephebis et militaris ordinis viris comparavit. Nec incredibilis eius ardor se in Urbe continuit ; quippe sacras expeditiones pene innumerabiles obiit spatio annorum duorum supra viginti, quum intra pontificiam ditionem, tum etiam per Neapolitanum regnum, per Aprutium, per Apuliam. Eius in fide et obsequio erga Apostolica!» Sedem constantia maxime probata est quo tempore Pio VII P. M. a sua Sede deturbato, saepe carcerem perpessus, Italiae varias urbes exui peragravit de aliorum aeterna salute magis, quam de praesenti sua incolumitate sollicitus. Tandem sui Apostolatus nunquam intermissis laboribus fractus, die XXVIII mensis Decembris anno MDCCCXXXVII, aetatis suae anno LII nondum expleto, pretiosa morte sanctorum quievit, relictis quam condiderat Congregationis domibus tredecim, una cum sui fama undique diffusa et legiferi Patris et sacerdotis sanctissimi. Qua fama sanctitatis post obitum aucta variisque confirmata prodigiis, factum est ut Gasparis Del Bufalo causa ad 88. Rituum Congregationem deferretur. Edito inde Decreto approbationis virtutum a Summo Pontifice Leone XIII fel. ree. decimo quarto cal. Apriles anno MDCCCXCI, de duobus miraculis, quae eius intercessione patrata ferebantur, diligens est instituta inquisitio, tabulaeque a 8. Rituum Congregatione recognitae ac probatae sunt. Primum accidit miraculum anno MDCCCXXXVIII in oppido Lenula Archidioecesis Caietanae. Octavius Lo Stocco, conditione custos gregis, ex plitisi polmonari in eam fuerat conditionem adductus, ut, unanimi indicio medicorum, nihil iam opis aut in naturae viribus aut in salutaris artis praesidiis ad recuperandam valetudinem inveniret. Sic intercisa omni spe, ipsisque medicis divinantibus paucos misero superfuturos dies, admota illi est Ven. Dei Servi Gasparis Del Bufalo reliquia quaedam ; quo ex contactu Octavius tranquillo somno potitus est, sensimque plane convaluit. Alterum miraculum contigit anno MDCCCLXI die XXI mensis ianuarii in civitate Albanensi. Clementina Masini, quatuor et supra iam menses insanabili morbo afflicta iacebat, peritonite chronica cum perforatione parietum abdominalium et intestini subiacentis. Quae, quum hortatu viri sui, Ven. Dei Servo Gaspari se commendasset eiusque indusii frustulum deglutisset, id gratiae retulit, ut invocatus Patronus ei se in conspectum daret ; quo visu recreata post placidissimum somnum, a teterrimo illo morbo sanata surrexit. De utroque miraculo instituta quaestione, confectis Apostolicis tabulis eorumque agnita et probata validitate, instaurata est deinde actio primum in antepraeparatorio conventu, in aedibus Reverendissimi Cardinalis Dominici Ferrata habito sexto calendas Decembres, anno MDCCCCII, iterum in praeparatorio ad Apostolicum Palatium Vaticanum coacto pridie calendas sextiles insequentis anni ; tertio denique coetu universo coram Sanctissimo D. N. Pio Papa X congregato die decima huius mensis; quo in coetu a Reverendissimo Card. Dominico Ferrata causae Relatore propositum est dubium : „An et de quibus miraculis constet in causa et ad effectum de quo agitur“. Sanctissimus Pater suffragia PP. Consultorum et Cardinalium excepit, distulitque supremum indicium in alium diem, ut in re tanti momenti Sibi et aliis copia esset divini luminis flagitandi. Hodierna autem die solemnibus in honorem Triadis Augustissimae consecrata, Eucharistica hostia litata, Vati- canam hanc nobiliorem aulam ingressus ac pontificio solio assidens, ad Se accorsivi! Reverendissimum Cardinalem Aloisium Tripepi 8. R. C. Pro-Praefectum et Reverendissimum Cardinalem Dominicum Ferrata causae Relatorem una cum R. P. D. Alexandro Verde 8. Fidei Promotore, meque infrascripto Secretario, iisque adstantibus solemniter edixit: „Constare de duobus miraculis: de primo : Instan-taneae perfectaeque sanationis Octavii Lo Stocco a pulmonum phtisi ad ultimum stadium deducta ; de altero : Instan-taneae perfectaeque sanationis Clementinae Masini a peritonite chronica et a fistula stercoraria. Hoc autem Decretum vulgari et in 88. Rituum Congregationis Acta referri iussit quarto calendas iunias anno MDCCCCIV. Seraphinus Card. Cretoni, S. R. C. Praefectus. L. «F 8. f Diomedes Panici, Archiep. Laodicen., S. R. C. Secretarius. 70. Decretum 8. Congregationis Indicis librorum prohibitorum. Feria VI. die 3. Iunii 1904. Sacra Congregatio Eminentissimorum ac Reverendissimorum Sanctae Romanae Ecclesiae Cardinalium a Sanctissimo Domino Nostro Pio Papa X Sanctaque Sede Apostolica Indici librorum pravae doctrinae, eorum-demque proscriptioni, expurgationi ac permissioni in universa christiana republica praepositorum et delegatorum, habita in Palatio Apostolico Vaticano die 3 Iunii 1904, damnavit et damnat, proscripsit pros-cribitque, atque in Indicem librorum prohibitorum referri mandavit et mandat, quae sequuntur opera: Ciro Alvi, 8. Francesco d’Assisi. Romanzo. Milano-Pa-lermo-Napoli 1903. Albert Houtin, L’Amoricanisme. Paris 1904. Anton Vogrinec, Nostra maxima culpa ! Die bedrängte Lage der katholischen Kirche, deren Ursachen und Vorschläge zur Besserung. Wien und Leipzig 1904. Itaque nemo cuiuscumque gradus et conditionis praedicta opera damnata atque proscripta, quocumque loco et quocumque idiomate, aut in posterum edere, aut edita legere vel retinere audeat, sub poenis in Indice librorum vetitorum indictis. Carolus Denis et Michael Georgel Decreto 8. Congregationis, edito die 4 Decembris 1903, quo eorum quidam libri notati et in Indicem librorum prohibitorum inserti sunt, laudabiliter se subiecerunt. Quibus Sanctisimo Domino Nostro Pio Papae X per me infrascriptum Secretarium relatis, Sanctitas Sua Decretum probavit, et promulgari praecepit. In quorum fidem etc. DatUm Romae die 3 Iunii 1904. Andreas Card. Steinhuber, Praefectus. Loco »F Sigilli. Fr. Thomas Esser, Ord. Praed. a Secretis. Die 6. Iunii 1904 ego infrascriptus Mag. Cursorum testor supradictum decretum affixum et publicatum fuisse in Urbe. Henricus Benaglia, Mag. Curs. 71. Ausschreibung von Stiftsplätzen im F. K. Knabenseminar Warimilianum-Diktorinum für das Schuljahr 1904/5. S&tit Beziehung auf beit hieramtlichen Erlaß vom 1. Juli 1897 (K. V.-Bl. Nr. VIII. ex 1897 Abf. VI.) werden 12 Plätze als erledigt zur Wiederbesetzuug ausgeschrieben. Indem das Seminarsvermvgen schon ehevor zur Deckung der Auslagen für 80 Zöglinge unzulänglich war, nun aber durch Vorschreibung des großen Gebührenäquivalentes und dann durch Abstempelung eines namhaften Teiles der Bedeckungsobligationen neuerliche Einbusse erlitten hat, sind nunmehr die wenigsten Stiftsplätze darin noch genügend dotiert. Darum werden auch jene Bittsteller, die sich um einen bestimmten Stiftsplatz bewerben, angeben müssen, wer den Abgang bis zum vollen Snstentationsbetrage jährlicher 250 K für sie zu decken bereit wäre. Da eigentliche Freiplätze nur wenigen Bewerbern werden gewährt werden können, deshalb soll jeder Bittsteller in seinem Aufnahmsgesuche ausdrücklich angeben, welchen Beitrag er in die Seminarskassa beiznsteuern in der Lage wäre, wenn ihm die erbetene Aufnahme zu teil werden sollte. Die Anfnahmsbedingungen, die im K. V.-Bl. Nr. VIII ex 1897 aufgezählt erscheinen, können bei jedem F. B. Pfarr-amte eingesehen werden. Auf besondere Berücksichtigung können wohl nur jene Aufnahmsgesuche rechnen, die mit allen im Sinne des § 69 der XLVI. Konstitution unserer III. Diö-zesansynode vom Jahre 1900 (S. 456) geforderten Belegen und Ausweisen ausgestattet sein werden. Die Gesuche um die Aufnahme ins F. B. Knabenseminar sind längstens bis zum 1 0. A u g u st l. I. bei dem zuständigen F. B. Pfarramte einzureichen. Der Kürze der Zeit wegen können die F. B. Pfarrämter die bei ihnen bis zum obigen Zeitpunkte eingelaufenen Gesuche unmittelbar an das F. B. Ordinariat leiten, sind jedoch strenge verpflichtet, nicht bloß über das sittliche Betragen des Bittstellers wie auch seiner nahen Angehörigen und die Vermögensverhältnisse derselben gewissenhaften Bericht zu erstatten, sondern auch genau anzugeben, ob sich der Aufnahmswerber rücksichtlich seiner Gesundheit und seines Körperbaues für den Priesterstand eignet. 72. Literatur. Iur Bestellung werden dem hochw. Seelsorgeklerus bestens empfohlen: 1. Katholische Liturgik. Von Alois Čižef, Religionslehrer in Marburg. Graz. Verlag von Mosers Buchhandlung (I. Meyerhoff). 1904. Preis gebunden 1 K. — Bekanntlich hat der strebsame Verfasser erst im vorigen Jahre ein recht praktisches Lehrbuch, „Leitfaden der Kirchengeschichte" betitelt, herausgegeben. Hoffentlich wird auch dieses sein zweites Lehrbuch, das die katholische Liturgik behandelt, mit gleicher Freude begrüßt, günstig beurteilt und beim Religionsunterrichte mit Erfolg gebraucht werden. In gedrängter Kürze — das Buch zählt nur 110 Seiten — wird hier alles berührt, was den Schülern, für die das Buch bestimmt ist, aus der kaholischen Liturgik zu wissen notwendig ist. Möge es dem Verfasser, der bei seiner anstrengenden Arbeit noch Muße findet, auf dem literarischen Felde zu arbeiten, gegönt sein, auch die Frucht seiner Mühen zu schauen 1 2. Hcrder's Konversations-Lexikon. Dritte Auflage? Bisher sind erschienen: I. Band: A bis Bonaparte mit 1742 Spalten Text; II. Band: Bonaz bis Eldorado mit 1758 Spalten Text; III. Band: Elea bis Gyulay mit 1818 Spalten Text. Preis per Band 15 K. Das großartig angelegte Werk, die Frucht intensivster allseitiger Studien, ist ein Muster klarer und präziser Darstellung in den volkswirtschaftlichen, rechts- und staatswissenschaftlichen, technischen und medizinischen, wie nicht minder in den naturwissenschaftlichen, kulturgeschichtlichen und geographischen Artikeln; und überall läßt sich das Bestreben erkennen, alles objektiv d. i. mit voller und strenger Gerechtigkeit zu behandeln. ' Kirchl. Verordnungs-Blatt für die Lavanter Diözese, 1902, Abs. 73, S. 161. 73. Diöcesan-Uachrichten. Ernannt wurde zum Fiirstbischöflichcn Lavanter Geistlichen Rate Herr Martin Meško, Pfarrer in Kapellen bei Radkersburg. Investiert wurden die Herren: Alois Kokelj, Provisor in hl. Maria in Wurmberg, auf die Pfarre daselbst und Herr Franz Lom, ©tobt-pfarrkaplan in Rann, auf die Psarre St. Peter am Kronenbergc. Unbesetzt ist geblieben der Stadtpfarrkaplansposten in Rann. F. B. Lavanter Ordinariat z« Marburg, am 15. Juli 1904. t Fürstbischof. Sl. üyrlllui-Buchdruckelei.