Laibacher MV » M WkEN Dß^DW II IV M S". Donnerstag den 17. August Der Clerus und seine Stellung zur neuen Zeit. Schluß. er geistliche Stand, so ..:eint man, könne sich mit der neuen Regierungsform kaum befreunden, weil er sich in sei¬ nen materiellen Interessen durch das Aufheben der Zehen¬ de rc. bedroht und geschmälert glaubt. Es ist dies eine Voraussetzung, die dem Clerus um so empfindlicher fallen muß, als er sich das Zeugniß gebe» darf, in Opferwilligkeit zum Besten deS Staates in den Tagen der Noch und Ge¬ fahr hinter keiner andern Claffe von Bürgern zurück ge¬ blieben zu sein. Willig öffnete z. B. die Kirche ihre Schatz¬ kammern, und sah ohne Widerrede manches Geräthe von Gold oder Silber, daß ihr der fromme Sinn der Christen zum heil. Gebrauche verehrte, in die Münze wandern, und auch in den jüngstverfloffenen Tagen standen in den Listen der patriotischen Gaben so manche namhafte Beiträge, die religiöse Genossenschaften wie einzelne Individuen geistlichen Standes auf den Altar des Vaterlandes zur Bestreitung seiner Bedürfnisse niederlegten. Allen bittlichen Vorstellun¬ gen um Wahrung kirchlicher Rechte, die bis nun hohen Ortes unterbreitet wurden, war die feierliche Erklärung des CleruS beigefügt, daß er nach Kräften der finanziellen Noth des Vaterlandes abhelfen, und so manche durch die veränderten Zeitverhältniffe gebotenen Opfer willig tragen wolle. Nur wenn die Kirche — wenn der Clerus seines wohl erworbenen Eigenthums wie mit einem Federstriche verlustig erklärt werden sollte; wenn —während einzelne Individuen wie ganze Stände in ihren Rechten gesichert zu werden hoffen, Kirche und Clerus allein rechtlos da stehen sollten, dann hätten sie wahrlich auch wenig Grund sich einer Um¬ gestaltung zu freuen, die sie in ihrer Existenz selbst bedro¬ hen und vernichten würde. — Daß es nie so weit kommen könne und werde, ver¬ trauen Beide zu dem Rechtssinne derer, in deren Hände die Geschicke des Vaterlandes von nun an gelegt sein werden. Endlich soll noch ein anderer Grund sein, aus welchem man wenigstens eine größere oder kleinere Teilnahmslosig¬ keit des Clerus an dem künftigen Wohl oder Wehe des Vaterlandes erklären will. Man weist auf das Gesetz der Ehelosigkeit hin, welches man gerade in diesen Tagen zum Gegenstände der heftigsten Angriffe gemacht hat. Bald weiß man so Vieles von der Unnatürlichkeit desselben zu reden, und will in sonst kaum gewohnter Zuneigung für den geist¬ lichen Stand ihn von diesem drückenden Joche befreien; ein anderes Mal ist man wieder unerschöpflich in Darstellung der verderblichen Folgen, die aus dem Cölibatsgesetze für katholische Geistliche auf die bürgerliche Gesellschaft im Gan¬ zen sich ergeben sollen. Der ehelose Geistliche, sagt man, stehe ja so vereinzelt da in der Welt — er fühle sich selbst wie ausgeschlossen aus dem menschlichen Verkehre — Men¬ schenhaß, der sich allmählig in seiner Brust festsetze, oder geistlicher Stolz, der ihn sich selbst als ein Wesen höherer Art vorkommen läßt, hindern ihn thätigen Ancheil zu neh¬ men an dem Geschicke seiner Mitmenschen, um die er sich nicht kümmere: u. s. w. — Man hätte füglich denken sol¬ len, dergleichen Einwürfe gegen den Cölibat der katholi¬ schen Geistlichkeit wären schon lange als unwahr verstummt, um als durch die Geschichte aller Zeiten widerlegt nie mehr wieder aufzutauchen. — Eben um sich dem Wohle seiner Mitmenschen ungetheilt hinzugeben, entsagt ja der Geistliche nach dem ihm wohlbekannten, keiner Deutelei unterworfe¬ nen Rathe des heil. Paulus der ehelichen Verbindung und sucht sich zu seinem Wirkungskreise eine größere Familie aus, als ihm denselben jene zwischen den Wänden seines Hauses gewähren könnte. Gewiß gerade der ehelose Geistliche hat die Fesseln, die die bürgerliche Gesellschaft bisher drückten, doppelt schwer gefühlt, weil sie auch ihn hinderten sich sei¬ nem schönem Berufe, sich dem Wohle seiner Brüder mit jener Selbstaufopferung zu weihen, wie sie ihm sein Beruf zur Pflicht macht, und freut sich um so inniger der Zeit, die auch seine Bande zu lösen bestimmt sein soll. Der ehe¬ lose Geistliche fürchtet nicht — die jüngsten Tage ha¬ ben es der Welt neuerdings gezeigt — unter die entfes¬ selten Proletarier hinzutreten, als ein Bothe des Friedens um von der bürgerlichen Gesellschaft die größte Gefahr ab¬ zuwenden— die ihr bisher gedroht hat— er erscheint war¬ nend und bittend, wenn man zum letzten Mittel der Ent¬ scheidung, dem blutigen Schwerte greift, und wenn sich gegen Besitz, Civilisation und jede Ordnung Barrikaden erheben, ersteigt sie der ehelose Priester unerschrocken, war¬ net wieder und bittet wieder, bis er als Opfer fällt seines Berufes und seines edlen Bestrebens, nicht für sein und der wenigen Seinigen, sondern für das Wohl des ganzen Vaterlandes. Wer wollte nun noch behaupten, daß der ehelose Prie- 50 ster kein Herz habe, welches Wohl und Wehe, Leiden und Freuden der Mitmenschen mitempfindet, daß er nur selbst¬ süchtige Absichten hege, und keiner edlen opferwilligen Be¬ geisterung für das gemeinsame Wohl fähig sei; da er doch in dem Gesetze der Ehelosigkeit die größte immerwährende Aufforderung erkennt, sich selbst zu entäußern und Allen Alles zu werden. Darum hinweg mit den Vorurtheilen gegen den Cle- rus, die nur dazu dienen können das Grund-Nebel, an dem unsere Zeit leidet —Mangel am festen, werkrhätigen Glau¬ ben an Zesum Christum zu vermehren und unheilbarer zu machen. Denn auch in unseren Tagen ist kein anderer Na¬ me gegeben als der Seine — in dem Heil zu finden. Vertrauen einem Stande, der bereitwillig seine Hand zum großen schwierigen Werke der Regeneration des Staa¬ tes bietet — der aber nicht vergessen kann und darf das ewig wahre Wort: „Wenn Gott nicht das Haus aufbauet, so bemühen sich umsonst die Bauleute". vr. Stepischnegg. lieber das Verhältnis der Kirche zu den Volksschulen. Einstimmig tönt seit vier Monaten durch Oesterreichs Gaue der Ruf: Organisirt die Volksschulen auf neuen Grundlagen. Zeder hält sich berufen diese Heilung zu ver¬ langen, viele bieten sich als Aerzte an, aber wenige for¬ schen nach den liefern Grundlagen, auf denen das neue Ge¬ bäude aufgeführt werden soll, wenige nach der Grundbe¬ dingung einer wahren Heilung und sichtlichen Kräftigung. Aber bedarf es denn wirklich einer totalen Umstaltung unseres Volksschulwesens? Wer diese Frage verneinend be¬ antwortenwollte, hat noch nie tiefere Blicke in dieses „We¬ sen" (man möchte öfters sagen in diese hohlen Formen) gethan. So ungerecht und empörend es war in den März¬ tagen dieses Jahrs die Gräuel und Entsittlichung der Pro¬ letarier in und um Wien dem mangelhaften Religionsunter¬ richte in den Volksschulen und Kirchen zuzuschreiben, als ob die Verabsäumung des Unterrichts und die grau¬ enhafteste Gleichgültigkeit gegen denselben dem Lehrer zur Last gelegt werden könnte-— ebenso unläug- bar ist es, daß die Hebung der Volksschulen unerläßliche Bedingung zur sittlichen und intellektuellen Bildung des Vol¬ kes, und daß es an der Zeit sei, energisch an diesen neuen Bau Hand anzulegen und fleißig Steine herbei zu tragen, damit der Bau, einmahl begonnen, nicht verzögert werde. Aus der Tiefe jedes jugendfreundlichen und patrioti¬ schen Gemüths drängt sich aber der Warnungsruf hervor: Zhr, die ihr die Bildung der Jugend zu begründen und zu leiten berufen seid, prüfet vorsichtig den Grund, auf wel¬ chem ihr euer Gebäude aufführen wollt, damit es nicht auf losem Sande sich erhebe, unfähig Stürmen Trotz zu bie¬ ten, nicht im Moorgrunde der Unsittlichkeit, sondern auf einem Felsen, dem der Anprall drohender Wogen und Stür¬ me nichts anzuhaben vermag, damit eine redliche, berufs- treue, opferwillige Generation heran gebildet werde, fähig zur Erfüllung ihrer Pflichten und Wahrung ihrer Rechte im konstitutionellen Staate, feind dem Moloch der Selbst¬ sucht, dem in unsern Tagen alles hingeopfert wird. Auf diese frommen Wünsche entgegnet die Tagespreise: Fort mit dem Einfluß der Pfaffen auf die Schulen; ist einmal der Verdummung durch sie, ihrem Einflüße auf die empfäng¬ liche Jugend, ihrer Bevormundung der Lehrer ein Damm ge¬ setzt, dann werdet ihr ein gebildetes, selbstständiges, frei- thätiges Volk euch erziehen. Ist dem wirklich so? ist Volks¬ erziehung ohne positiv religiöse Elemente möglich? Müßte sich nicht die Ausschließung der Kirche von der Bildung künfti¬ ger Staatsbürger am Staate selbst bitter rächen? Ist es mit den Pflichten der Kirche verträglich sich von der Leitung der Volksschulen ausschließen zu lassen? Diese Fragen sol¬ len ihre Lösung finden durch Beleuchtung des Verhältnißes der Kirche zur Schule. „Lasset die Kleinen zu mir kommen, und wehret es ihnen nicht; denn für solche ist das Himmelreich." — Die¬ ses Wort des göttlichen Kinderfreundes ist nicht nur ein Ausdruck seiner persönlichen Neigung, eS ist auch Befehl für seine Kirche, in welcher er fortlebt, lehrt, sein Opfer wiederholt, seine Gnaden ausspendet — es ist der Befehl: Kirchliche Vorsteher lasset die Kleinen zu euch kommen, und wer eines von ihnen in meinem Namen aufnimmt, der nimmt mich auf. Ist diese Aufgabe vielleicht vollendet, wenn dem Kinde die Taufe ertheilt wird, oder wenn es das heil. Sa¬ krament der Firmung empfängt? Kommt es zu Jesu, wenn es ihn nicht kennen lernt, wird es sich zu ihm hingezogen fühlen, wenn es nicht weiß, welch ein Kinderfreund er sei? wird es sich fürchten ihn zu beleidigen, wenn es seinen Willen nicht kennt, von seinen Gnaden nichts weiß? Ihr sagt: Was das Kind hievon zu wissen braucht und zu ver¬ stehen im Stande ist, erfährt es von den Aeltern. Selbst wenn dem so wäre, würde ich noch mit den heil. Paulus sagen: Wenn ihr zehntausend Lehrmeister hättet in Christo so habt ihr doch nicht viele Väter. (Ich aber bin euer Vater) denn in Christo Jesu habe ich euch durch das Evan¬ gelium gezeugt. Wie hier der Weltapostel dieses geistliche Vaterrecht vertheioigt, und sich der Pflicht der Erziehung der Corinther nicht enthoben hält, wenn sie der Lehrmeister noch so viele hätten, so ist es auch der kirchlichen Vorsteher heil. Pflicht, sich dieses geistliche Vaterrecht nicht entreißen zu lassen, sich nicht zu beruhigen mit dem Gedanken, es werden schon andere, es werden doch die Aeltern sich der Kleinen erbarmen und sie lehren. Die freundliche Aufnahme der Kleinen, der Umgang mit ihnen, ihre Führung zu dem Urheber und Vollender ihrer Bestimmung, zu Jesus, ist also an sich in Folge des göttlichen Auftrages Pflicht der Kirche, der sie sich nicht enrschlagen darf. Diese Erziehung der Jugend ist ferner Pflicht der Kirche im Interesse ihrer Selbsterhaltung. Zwar ist ihr Bestehen bis zum Ende der Welt durch die göttliche Verheißung zugesichert; hieße es aber nicht einen Selbst¬ mord versuchen wenn die Kirche gegen den Gewinn neuer lebenskräftiger Mitglieder gleichgültig wäre, oder die durch 51 die heil. Taufe ihr anvertrauten Glieder unbekümmert einer Erziehung überlassen wollte, die ihren Grundsätzen schnur¬ stracks zuwider lauft und den kindlichen Glauben, das ju¬ gendliche Vertrauen, die unschuldige Liebe im Keime erstickt? Und wer hat uns die Versicherung gegeben, daß in unse¬ ren Ländern die Kirche fortbestehen sollte, wenn wir selbst willig die Hände bieten würden, einen Zweig nach dem andern vom Baume, den Christus gepflanzt, abzubrechen — und die jungen Schößlinge an demselben verkümmern zu lassen? Oder soll dann nicht auch für uns das Wort der ewigen Wahrheit gelten: Das Reich Gottes wird von euch genommen, und einem Volke gegeben werden, das die Früch¬ te desselben hervor bringt? Fürwahr eine solche Gleichgül- tigkeir gegen die Aufgabe des Unterrichtes der Kleinen wäre von Seite der Kirche ein Aufgeben ihrer selbst; denn ent¬ weder konnte oder wollte oder dürfte sie diesen Un¬ terricht nicht geben. Weh wenn es in unfern Tagen dahin gekommen wäre, daß die Kirche keine oder nicht die genü¬ gende Anzahl von Priestern hätte, welche am großen Werke der Volkserziehung zu arbeiten verständen, wenn jetzt die¬ jenigen der mangelhaften Bildung wegen, davon hinweg ge¬ drängt würden, denen ehedem, durch alle christlichen Jahr¬ hunderte herab, diese Aufgabe beinahe ausschließlich oblag! Beruhet das Geschrei über Verdummung in Priester-Se- minarien, über das Zurückbleiben des Clerus hinter der mit Riesenschritten voran eilenden Aufkärung auf Wahrheit, dann wäre freilich dieser Weheruf gerechtfertiget und das unbrauchbar gewordene Salz müßte hinausgeworfen und zertreten werden. Zum Glücke können wir aber an eine Autorität zu unserer Ehrenrettung appelliren, die ja als die einzige nun geltend gemacht werden will — an die Stimme des Volkes, freilich nur jenes Volkes, das noch Kirchen besucht und für den Unterricht der Jugend besorgt ist, das aber gerade darum als einzig kompetent zu solchem Urtheile erscheinen dürfte. Dieses Volk legt laut das Zeugniß für den Clerus unserer Tage ab, daß er un¬ terrichte, wie es nie zuvor geschehen, daß Kinder in der Religionskenntniß die Aeltern weit übertreffen, daß allen Gelegenheit genug geboten sei, in der Kenntnis des Heils zu wachsen, wenn nur das Befolgendes Gehörten (bei der großen Macht der Sinnlichkeit) leichter wäre! Ob aber der Clerus das Volk unterrichten wolle? Zweifler, geh' hinaus zu den Landgemeinden und forsche, welche Aufgabe nicht wenige Priester freiwillig auf sich la¬ den um die Ihrigen zu bilden, nicht etwa innerhalb der Gränzcn des Religionsunterrichts allein, nein, wie sie es sind, die den Gemeinden die Wohlthat einer eignen Schule ersetzen, oder die Stelle des unbrauchbar gewordnen Leh¬ rers vertreten, oder, nach allen Anstrengungen, welche die Seelsorge an Sonntagen mit sich bringt, in eignen Schu¬ len die Lehrer der Erwachsnen werden, die nie zuvor einen Unterricht erhielten. Forsche nach dem Ursprünge der ein¬ zelnen Landschulen und du wirst wenige finden, die nicht ei¬ nen Priester als ersten Lehrer der Privatschule hatten, der durch die Kleinen auf das Herz der Aeltern wirkte, durch sie den Damm der Abneigung gegen die Schulen brach, und nachdem er den oft mehr als zwanzigjährigen Kampf gegen Hindernisse bureaukratischer Formen, finanzieller Interessen, separatistischer Gelüste, und systematischer Neckereien siegreich bestanden, und eine organisirte Schule erwirkt hatte, die Summe der Arbeiten und die Zahl der Opfer nicht vermin¬ dert, wohl aber bei der elenden Sustentation des Lehrers erhöhet sah, und dennoch in diesem Berufe nicht müde ward. Fortsetzung folgt. Neber kirchliche Reformen. Von Dr. Alois Schlör. Kirchliche Reformen sind eine gebieterische Forderung der Zeit. Wer mag dies verkennen? Ueberall erheben da¬ für die Gutgesinnten ihre Stimme; Clerus und Volk ver¬ einigt sich mit dem Ausdruck des nämlichen Begehrens, und dies; mit einer Art Zudringlichkeit und Ungestüm, die manche Höhergestellte verletzen und mit Bedenken erfüllen mag. Diese Erscheinung ist jedoch leicht zu begreifen und zu rechtfertigen. Schon längst glühte ja in unfern Herzen die unaussprechliche Sehnsucht nach einem besseren Zu¬ stande; der Druck, der auf dem kirchlichen Leben lastete, war uns schon längst unerträglich; — nun, da die Stunde der Befreiung für die Völker geschlagen, soll nicht auch die Kirche ihre schmählichen Fesseln abstreifen und die ihr gebüh¬ rende Freiheit sich vindiziren? Wie! wenn der Staat, der bisher die Kirche in Schutz zu nehmen und zu bevorzugen sich rühmte, durch Gleichstellung aller Confeffionen sie gleichsam ignoriren und ihrem eigenen Geschicke anheimstel¬ len will, muß sie da nicht, wie in den ersteren Jahrhun¬ derten, durch eigene Lebenskraft und erhöhte Lebensthätig- keit sich behaupten und entwickeln? Sie kann dieß (das be¬ weiset die Vorzeit); sie will dieß; denn die Freiheit ist ihr weit lieber und förderlicher, als ein Staatsschutz, der so drückend und hemmend für sie gewesen. O hätten wir doch schon diese Freiheit! O wären wir doch schon in der Lage, sie in vollem Maaße zu gebrauchen und zu genießen! Zn welcher Macht und Schönheit würde die Kirche sich erheben und entfalten, trotz der gegenwärtigen Sittenlosigkeit und Anarchie! Das sind die Gedanken, die Gefühle aller Freun¬ de der Kirche, besonders der guten Priester, die mit kum¬ mervoller Sehnsucht zu ihren Oberhirten aufblicken, ja auf¬ schreien, und mit einer frommen Ungeduld (wir mußten ja ohnehin so entsetzlich lange warten), mit einem fast ver¬ wegenen Freimuth (das bringt so die Atmosphäre der Völ¬ kermündigkeit mit sich) um Einleitung zeitgemäßer Reformen auf kirchlichem Gebiete ansuchen. Erst vor Kurzem hat eine Gesellschaft von Landgeistlichen der Seckauer Diöcese dergleichen Wünsche kundgegeben , und noch früher ein jun¬ ger Theolog über die Wiedereinführung der Diöcesansyno- den sich öffentlich ausgesprochen*). Unfern guten Bischöfen, H »Herzliche Wünsche für zeitgemäße Reformen in dem kirchlichen Leben der Diöcese Seckau. Dargelegt von einer Gesellschaft Bauerngeistlichen.« — »Ein Wort in Sachen einer Didcesan- Synode. Von einem jungen Theologen.« Gratz, bei Dirnböck. 52 deren Stellung in der neuen Zeit ungemein schwierig und dornenvoll erscheint (zumal hie und da von Seite böser Priester eine bedauerliche Renitenz und schändliche Reform¬ gelüste sich offenbaren), muß in dieser allgemeinen Gährung, die das Gute vom Bösen schwer unterscheiden und noch weniger den Erfolg der wohlmeinendsten Dispositionen ab¬ sehen läßt, allerdings ein wenig bang werden. Ich kann es ihnen nicht verargen, wenn der glühende, rasche Eifer ihrer guten Priester mit der Sorge sie beunruhiget, es möchte etwa auch auf kirchlichem Gebiete alles sich überstür¬ zen und das Unterste zu Oberst kehren. Zch kann es ih¬ nen nicht verargen, wenn die Versuchung sie beschleicht, es könne das schnelle Umgestalten und Verbessern zu Extre¬ men hinreißen und verderben; man müsse daher länger über¬ legen, langsamer verfahren, ja vielleicht mit dem Handeln warten, bis der reißende Strom der Zeitbewegung in ein ordentliches Beet sich eingesenket hat und die Richtung sei- Laufs klar vor Augen liegt. — Doch nein! Hinweg diese Befürchtungen! Hinweg die zaghafte Bedächtigkeit, die un¬ sere von Gott gesetzten Führer nicht zur That kommen läßt, in Folge dessen manche eifrige Priester auf eine Bahn ge¬ trieben werden können, die allerdings gefährlich scheinen dürfte! die große Mehrheit, wenn nicht die Gesammtzahl der Kirchlichgesinnten (unter diesen auch Männer, die ein reiferes Alter, Erfahrung und Besonnenheit empfiehlt), stimmt darin überein, daß jetzt keine Zeit zum Warten und lang¬ wierigen Bedenken, sondern zum Handeln, zum schnellen entschlossenen Handeln ist. Die Zeit drängt unwiderstehlich; man muß ihren Ruf verstehen, ihren Bedürfnissen Rechnung tragen, die Gunst des Augenblickes benützen. Jetzt wird die Kirche frei, oder nimmermehr! Dieser Satz kann füglich als Axiom für die Handlungsweise des Clerus in der Neuzeit gelten. — „Aber, wendet Jemand ein, was läßt sich den thun bei solchen Hindernissen, Wirren und be¬ ständigen Umwälzungen? Welchen Fortschritt zum Bessern darf man wagen, da der Boden unter den Füßen schwankt? Wer kann vernünftiger Weise zu neuen Unternehmungen sich anschicken, wenn schon die nächste Zukunft so schwarz verschleiert, der günstige Erfolg so problematisch ist? Ist es da nicht gerathener, nur das Althergebracht und Bestehen¬ de zu conserviren und auf einen passiven Widerstand gegen die verderblichen Elemente der Zeit sich zu beschränken?"— Nein! nein! Das Passiv-Verhalten ist in der allgemeinen Sturmbewegung der Gegenwart geradezu unmöglich, und wir werden desto gewisser in den Strudel des Verderbens fortgerissen, je weniger wir in zeitgemäßer Art uns selbst- thätig erweisen. — Was also? Zch kann für dieses Mal nur im Allgemeinen mich erklären, indem ich sage: Man thue wenigstens so viel, als die gegenwärtigen Umstände zulasten. Läßt sich nicht alles Wünschenswerthe und auf vollkommene Weise in's Werk setzen, so thue man doch et¬ was, und bereite das Vollkommene vor. Vorarbeiten sind auch Arbeiten, und von großer Wichtigkeit. Ohne einen Anfang des Guten kommt man nicht zum Bessern und Be¬ sten. Man thue auch jetzt und sogleich, was schon jetzt möglich ist, ohne die Sache auf eine schicklichere Zeit zu verschieben, welche sie leichter und klarer mache. An Schwie¬ rigkeiten und Hindernissen wird es niemals fehlen, und das minder Klare pflegt eben durch den Versuch des Werkes selbst klar zu werden. — O wie Vieles, was im Interesse der Kirche und nach den Anforderungen der Zeit zu thun ist, erscheint schon jetzt klar und möglich! Um nur Eines zu erwähnen, das Associationsstreben in der bürgerlichen Ge¬ sellschaft lehrt es uns nicht gar nachdrucksam und anschau¬ lich, wie nothwendig es sei, daß auch wir Geistliche das in der Idee und Verfassung der Kirche gegründete Gemein¬ schaftsleben wecken und auf alle Weise fördern? — Also — engeres Anschließen an das Oberhaupt der Kirche und dessen Repräsentanten, den apostolischen Nuntius, der bis¬ her unter uns ein ungekannter, unbeachteter Fremdling war — häufige Corcespondenz, Berathungen, ja Zusammen¬ künfte der Bischöfe, damit dieselben als geschloffene, impo¬ sante Einheit für die Sache der Kirche auftreten*), innige Vereinigung und vielfältige Kommunikation der Ordinarien mit ihrem Clerus durch minder feierliche, aber häufige Vi¬ sitationen, durch oftmalige, wahrhaft apostolische Hirten¬ schreiben (nicht Currenden), durch verantwortliches Conver- siren und Berathen auch mit einfachen Priestern, durch Ein¬ führung und Belebung von Pastoral-Conferenzen, durch Förderung priesterlicher Vereine zu echtkirchlichen Zwecken u. s. w. Wie vieles unmöglich Scheinende wird möglich, wie vieles Schwierige und Unklare wird leicht und deutlich werden, wenn die kirchlichgesinnten Priester, deren es Gott¬ lob nicht wenige gibt, durch das Vertrauen ihrer Oberhir¬ ten ermuthigt, um sie als Rathgeber und Mitgehilfen sich schaaren! Man denke an den heiligen Zyprian, umgeben vom Senate seines Clerus, ohne dessen Rath er nichts Wichtiges unternahm, und mit welchem er auch in den Ta¬ gen blutiger Verfolgung und kläglichen (Überfalls die Herde Christi rühmlich weidete. Möge der Gemeingeist des christ¬ lichen AlterthumS wiederkehren! Um zur Förderung desselben Einiges beizutragen, werde ich mir erlauben, in dieser Zeit¬ schrift**) meine Ansichten über verschiedene kirchliche Verbesse¬ rungen und Einrichtungen auszusprechen und zugleich den Modus der Ausführung zu bezeichnen, da es sich haupt¬ sächlich um das Wie handelt, wenn die Vorschläge nicht unfruchtbare Projecte und leere Wünsche bleiben sollen. I Hirtenschreiben und Kanzlei-Kurrenden. Wie wohlthuend für Geist und Herz, wie erfrischend *) Ein großer katholischer Gelehrter und frommer Laie sprach im vorigen Jahre zu einem Priester: »Oesterreich hat wohl Bi¬ schöfe, aber keinen Episcopat.« Ein schreckliches Wort! Erst jetzt wird es anders werden. Das gemeinschaftliche Memo¬ randum der zwei mährischen H. H. Ordinarien, so wie die Versuche mancher anderen Bischöfe zur gegenseitigen Verstän¬ digung und Vereinigung lagen eine freudigere Zukunft für die Kirche hoffen. Anm. d. Eins. d. i. in der Wiener Kirchenzeitung, aus welcher wir diesen und den nachfolgenden Artikel entlehnen, und auch künftighin, die aus verschiedene kirchliche Verbesserungen und Einrichtun¬ gen sich beziehenden Aufsätze des hochverehrten Herrn vr. Alois Schlör in unserm Blatte mittheilen werden. 53 und neubelebend für den kirchlichen Sinn, ist das jetzt häu¬ figere Erscheinen von Hirtenschreiben, nachdem seit lan¬ ger Zeit aus manchen bischöflichen Residenzen, außer den jährlich wiederkehrenden Fastenmandaten, fast nichts als nor¬ malmäßige Kanzlei-Dekrete und sogenannte Konsistorial- Kurrenden hervorgegangen, die großentheils, wenig geeignet, das Leben des Geistes zu wecken und zu erhöhen, vielmehr durch obligates Hinweisen auf staatskirchliche Verordnungen und durch Aufträgen pfarrämtlicher Manipulationen, gleich¬ sam nur dazu bestimmt schienen, den Verfall der längst verwünschten josephinischen Theorie und Praxis ein wenig aufzuhalten, und die hochzuverehrenden geistlichen Oberhirten nicht nur als Kapellane Sr. apostolischen Majestät, (wie Ungarns Bischöfe sich zeichnen) darzustellen, sondern zu dienst¬ beflissenen Kooperatoren des höhern und nieder» Beamten- thums herabzuwürdigen. Ob auch bei dem trefflichen Geiste mehrerer Ordinarien die Konsistorialerlässe mitunter vie¬ les wahrhaft Gute und Kirchliche enthielten, so fand dieses dennoch wegen der trockenen, steifen, dem spirituellen Ge¬ genstände ganz und gar widerstreitenden Form und Stilistik, wie auch wegen dem (gegründeten oder ungegründeten) Ver¬ dachte, daß dergleichen Instruktionen und Verfügungen nicht so fast in der Gesinnung des Diöcesanoberhauptes, als sei¬ ner eine eigene Behörde bildenden Kanzleiorgane ihren Ur¬ sprung haben, wenig Anklang und Darnachachtung. Sehr begreiflich! Der Klerus will ja von seinem Bischöfe be¬ lehrt und geleitet werden, und das bischöfliche Wort ist jedem Priester, dessen Glaube noch nicht ganz verkommen ist, ehrwürdig und bedeutungsvoll. O möge dasselbe in der neuen Aera der Redefreiheit fort und fort ertönen! Mögen unsere hochwürdigsten Väter in Christo recht oft mit wahren Hirtenschreiben uns erfreuen! Zn einer so bitter ernsten Zeit, wo die höchsten Güter und Interessen in Frage stehen, in einem so furchtbaren Geisterkampfe, in welchem Glaube und Unglaube auf Leben und Tod sich bekriegen, im sturm¬ schnellen Verlaufe einer ungeheuer erfolgreichen Krisis, die gewiß der Kirche eine ganz veränderte (aber welche?) Stel¬ lung zum Staate geben wird — ist das gläubige Volk, so wie der KleruS, bei allem Muthe und Gottvertrauen, von einer unüberwindlichen Bangigkeit ergriffen, und schaut mit kummervollem, flehenden Blicke zu seinem Oberhirten auf, in sehnsüchtiger Erwartung, ob etwa der Geist des Herrn die Lippen des Hohenpriesters öffnen, und sein Mund ein gesegnetes Wort der Belehrung in so vielen Zweifeln, des Rathes in so grausamen Wirren, des Trostes in so schweren Drangsalen, der Ermunterung in so hoffnungs¬ losen Zuständen, der Vertheidigung bei so kecken An¬ griffen, der Verständigung bei so argen Mißverständ¬ nissen, der Widerlegung unverschämter Lügen, der heil. Entrüstung gegenüberden unerhörten Freveln der Feinde des Christenthums und der Freiheit sprechen werde. ^D ie Lippen des Priesters sollen ja, nach dem Ausspruche des Propheten, die Wissenschaft bewahren, und aus seinem Munde soll man das Gesetz verlan¬ gen." (Ezech.) Ach! wie Vieles, wie Vieles hat jetzt ein Ho Her¬ priester seinen Anvertrauten zu sagen, und, wenn er mit seinen gar zahlreichen, weithin zerstreuten Kindern nicht münd¬ lich reden kann, ihnen zu schreiben! Aber auch (ich rede aus Erfahrung) welche Begierde, welcher Heißhunger, mit dem Geistliche und Laien nach jedem solchen Schreiben grei¬ fen! welche Seelenwonne, mit der sie es lesen und wieder lesen, wenn es wirklich ein Hirten wort— ein Wort des liebenden Vaters an seine Kinder, des erfahrnen Meisters an seine Jünger, des tapfer» Heerführers an seine Kampf¬ genossen — ein apostolisches, katholisches, folglich den Zeit¬ bedürfnissen angemessenes — also wahrhaftpastoralkluges Wort ist! — Die vielfältige Beschäftigung, von welcher die Vorsteher ausgedehnter Kirchensprengel in Anspruch genom¬ men sind (die aber seit dem Srurze des bureaukratischen Systems sich nach einer gewissen Seite hin bedeutend ver¬ ringern wird) und die bisher allzu stürmische Bewegung, die weder den Geist zur Klarheit, noch das Gemüth zur Ruhe kommen lassen will, mag es freilich nicht immer ge¬ statten, verwickeltere Gegenstände sogleich, zumal in lan¬ gen Reden und Erörterungen zu besprechen; aber es gibt heut zu Tage der Anlässe gar viele, die eine eben so leichte als segensreiche Korrespondenz ermöglichen, und — wie sehr erfreut die Kinder ieder schlichte, kurze Brief des Vaters, und sagt ihnen ungemein viel, wenn Geist und Herz aus demselben sprechen! Solche, wenn auch kurze, aber oft wiederkehrende Hirtenschreiben lassen immerfort die Nähe des guten Hirten fühlen, nähren die gegenseitige Vertrau¬ lichkeit und Liebe, die bei dem längern Schweigen leicht er¬ kaltet, trösten und ermuthigen in Kampf und Leiden, zeigen wie ein goldner Faden, die einzuhaltende Richtung auf der Bahn des Heils, erhalten die Einheit der Gesinnung und des Wirkens, und knüpfen immer fester das selige Band der kirchlichen Gemeinschaft. O möchte die Zeit bald kom¬ men, ja schon gekommen sein, wo bei unbeirrter, lebens¬ kräftiger Kommunikation der Hirten mit ihrer Heerde die herrlichen Sendschreiben der Apostel an die ersten christlichen Gemeinden, die salbungsvollen, inhaltsreichen Hirtenbriefe apostolischer Bischöfe der Vorzeit, eines Ignatius, Poly- karpus, Zyprianus, Chrysostomus, Carl Borromäus, Palä- ota, Lambertini, Boffuet, Massillon u. a. in gelungenen Nach-und Ebenbildern der Gegenwart erscheinen! Zn un¬ seren Tagen, wo eine so enorme Sucht, etwas zu lesen und zu hören, die Mehrzahl ergriffen hat, wo auch in An¬ betracht der schauerlich dunklen Zukunft und des schweren vielleicht noch lange nicht endenden Kampfes für Wahrheit, Freiheit und Gesittung jeder Katholik mehr als je das Be¬ dürfnis fühlt, an seinen Oberhirten sich innigst anzuschlie¬ ßen, und von ihm, ohne den nach kirchlicher Ordnung nichts geschehen soll (obwohl doch ohne Zweifel jetzt recht Vieles zu geschehen hac) die zweckmäßige Belehrung und Leitung zu erhalten — in solcher Zeit sind oftmalige, wahre Hir¬ tenschreiben unumgänglich nothwendig und überaus wohl- thälig. Ohne solche wird Clerus und Volk entweder in dum¬ pfer Gleichgültigkeit und rathloser Unthätigkeit erstarren, oder auf gut Glück eine beliebige Bahn einschlagen — in beiden Fällen mit großer Gefahr des Heiles und der kirch¬ lichen Disciplin. Diesen Uebeln kann großentheils durch ein oft vernehmbares Hirtenwort gesteuert werden, welches die Gesinnung und Wirksamkeit des Bischofs unzweideutig kund gibt, und besonders dem Clerus mit väterlichem Vertrauen offenbart, wie derselbe im Einklang mir seinem Oberhirten nach den Anforderungen der neuen Zeit zu wirken habe. Die sogenannten Kabinetsgeheimnisse der Olimszeit müssen jetzt in allen Kreisen des äußern Lebens mehr oder weniger der Oeffentlichkeit Platz machen; und wo man aus was im¬ mer für einem Grunde keinen Laut vernehmen lassen will, der die Umsicht und Thätigkeit der Obern verrathen könnte, da tritt gewöhnlich bei den Untergebenen der Verdacht aus Unthätigkeit, Zaghaftigkeit oder gar mangelhafte Gesinnung ein. Muß aber nicht hiedurch das so nothwendige Vertrauen zu den Obrigkeiten und folglich ihre Auktorität geschwächt, und der Eifer der Untergebenen entweder ausgelöscht oder irre geleitet werden? Ehre und Preis daher dem erlauchten mährischen Episcopate, welcher in dem jüngst erschie¬ nenen Memorandum seine echt katholische Gesinnung un¬ umwunden vor aller Welt ausgesprochen, und mit apostoli¬ scher Kraft und Würde die Freiheit der Kirche, die nach göttlichem Rechte ihr gebührt, reklamirt hat! 54 Memorandum des Episcopats der mährischen Kirchenprovinz. Fortsetzung. 9. Fürsorge für die D esicientenpriester. Ein sehr trauriges Los erwartet in der Regel jene Priester, welche durch Alter oder andere physische Gebrechen unfähig werden, in der Seelsorge zu dienen. Die selresten Fälle ausgenommen, kann für dieselben ein die Summe von 200 st-, höchstens 300 fl. übersteigender jährl. Gehalt nicht erwirkt werden. Mit diesem spärlichen Gehalte muß sich der Deficientenpriester in irgend einer Stadt oder in ei¬ nem Dorfe sein Domicilium suchen, dort unter allerhand Nah¬ rungssorgensein Leben hinbringen undausmehrfachen Grün¬ den inne werden, daß er oft selbst seinen geistlichen in der Seelsorge arbeitenden Mitbrüdern eine persona in^ruta sei. Hiedurch wird der active Kurat -Klerus im Hinblicke auf das ihm bevorstehende Los entmuthiget, die Achtung vor dem Priesterstande geschwächt und aus übelverstandenem Mitleide mancher schon decrepite Kurat zum Nachtheile der Seelsorge in der Aktivität belassen, um ihn so lange als möglich vor den Mühsalen des Deficiemenstandes zu bewahren. Um diesen großen Uebelständen vorzubeugen, ist die Herstellung eines hinlänglich dotirten Hauses ein dringendes Bedürfnis, in welchem kranke und alte wohl verdiente Geistliche eine Umerkunft finden können. Dieses Haus (es hat ehedem ein solches zu Kremser bestanden und ist das Vermögen dessel¬ ben, gleich so vielem andern geistlichen Gute, in den rrbz-s- 8lls des Religionsfondes geflossen) hätte der Aufsicht und Leirung des Bischofs zu unterstehen, und wäre dasselbe aus dem Religionsfonde zu dociren. Auf diese Art könnte auch für die Unterbringung ,ener Geistlichen gesorgt werden, die ihrer leiblichen Beschaffenheit nach zur Seelsorge nicht ganz untauglich sind, aber in geistiger Beziehung nicht verwend¬ bar erscheinen. Da derlei Individuen doch mitunter verkom¬ men, so muß im Interesse der Seelsorge darauf gesehen werden, daß sie auf eine der Ehrsund Achtung des Prie¬ sterstandes nicht abträgliche Weise leben können, was sich nur in einem wohl eingerichteten und disciplinirten Emeri- tenhause bewerkställigen läßt. §. 10. Der freie Verkehr der Bischöfe in kirchli¬ chen Dingen mit dem Oberhaupte derKirche. Die Bischöfe sind von dem heiligen Geiste gesetzt, die Kirche Gottes zu regieren, die er mit seinem Blute sich er¬ worben. Zn dieser ihrer heiligen Verpflichtung sollen sie nicht beirrt werden. Nachdem aber der Gesammt-Organis¬ mus der Kirche einem Leibe zu vergleichen ist, dessen un¬ sichtbares Haupt, Zesus Christus, durch den Papst sichtbar repräsentirt wird, so liegt es in der Natur der Sache, daß zur normalmäßigen Entwicklung des kirchlichen Lebens der Verkehr der Bischöfe mit dem Oberhaupte der Kirche in Dingen, welche den Glauben, die Sitten und die Kirchen- disciplin, betreffen, nicht gehemmt werden dürfe, was um so weniger zulässig ist, als das Concilium von Trient aus¬ drücklich erklärt hat, daß das Oberhaupt der Kirche kraft der höchsten Gewalt, welche ihm von Zesus Christus über die ganze Kirche ertheilt worden ist, mit Recht einige Ge¬ genstände seinem Urtheile und seiner Entscheidung vorzube- haltcn berechtigt sei, wenn es die Nothwendigkeit oder der offenbare Nutzen der Gläubigen erheischt. Die weise Hand¬ habung dieses Rechtes beseitigt viele Mißbräuche, die aus der unbeschränkten Ausübung der bischöflichen Gewalt in Anbetracht dessen resultiren, daß bei der sehr verschiedenen Individualität der Persönlichkeiten der Bischöfe sich in der Leitung der einzelnen Diöcesen leicht Abnormitäten Heraus¬ stellen, und jene wünschenswerthe Gleichförmigkeit im Kir- chenregimente verschwinden würde, welche ohne einen wirk¬ samen Einfluß deS Kirchenoberhaupres auf die einzelnen Diöcesanverwaltungen nicht denkbar ist. Es müßte sich die Sache dann ungefähr so gestalten, wie wenn den Gouver¬ neuren der einzelnen Provinzen der Monarchie eine unum¬ schränkte von dem Staatsoberhaupts independente Admini¬ strationsgewalt eingeräumt wäre. Daraus leuchtet es ein, daß die Feinde der Religion ihre gottlosen Absichten voll¬ kommen erreichen werden, wenn es ihnen gelingen sollte, das Haupt von den Gliedern der Kirche zu trennen, wo¬ durch die Niederreißung des göttlichen GebäudeS der katho¬ lischen Kirche auf die erfolgreichste Weise angebahnt wäre. Der General muß mit seinem Oberfeldherrn in stetem Rapport stehen, wenn er den seiner Führung anverrrauten Theil der Armee zu dem für den Gesammtstaat ersprießli¬ chen Ziele führen will. Der Leib wird nicht in seinem nor¬ malen Gesundheitszustände bleiben, wenn die Kommunikation der einzelnen Glieder mit dem Haupte unterbunden oder nicht ganz ungehemmt ist. So verhält es sich auch in der Kirche Gottes. Die Kraft und Schönheit derselben resultirt aus der festen und ununterbrochenen Einigung aller Glieder in demselben Glauben, in denselben Sakramenten, in der Unterwürfigkeit und dem Gehorsame Aller gegen das recht¬ mäßige Kirchenoberhaupt. Die Geschichte lehrt es, daß die Unterbrechung dieses Verkehrs, ohne dem Staate zu nützen, der Kirche stets großen Nachtheil gebracht habe, wogegen wir dort die Kirche in dem blühendsten Zustande antreffen, wo es den Bischöfen vergönnt ist, sich mit dem Oberhaupte der Kirche in allen Angelegenheiten, wo es Noch thut, in Rapport zu setzen, wie dieß z. B. in dem Königreiche Bel¬ gien der Fall ist. Hiernach ist es unerläßlich, daß jene Be¬ stimmungen der bürgerlichen Gesetzgebung außer Kraft ge¬ setzt werden, durch welche die Bischöfe bemüßigt sind, sich eine Ermächtigung der Regierung zu erbitten, wenn sie es für nothwendig halten, in irgend einer den Glauben, die Sitten und das Kirchenregiment betreffenden Sache, sich an das Oberhaupt der Kirche zu wenden, und die hierauf erhalte¬ nen Weisungen dem Plačat der Staatsverwaltung zu un¬ terbreiten. Dieser Vorgang erscheint in einem absoluten ka¬ tholischen Staate als eine mißtrauische und zudringliche Ein¬ mengung der Regierung in das Kirchenregimenr und als ein Zeichen daß die Regierung zu der der Kirche inwohnenden Gewissenhaftigkeit und sittlichen Kraft kein Zutrauen habe; das Verhältnis; zwischen Kirche und Scaat verliert durch eine solche argwöhnische Beschränkung an seiner Würdigkeit und Großartigkeit. Um so weniger kann eine Hemmung des Verkehrs der Bischöfe mit dem Oberhaupte der Kirche -in einem konstitutionellen Staate angehen, in welchem der Aall möglich ist, daß die Ermächtigung des Bischofes, sich an den Papst zu wenden, und ein Plačat für eine Verfügung des Papstes in kirchlichen Dingen bei einem Minister aka- tholischer oder israelitischer Religion nachgesucht werden müßte von welchem es dann abhängen würde, ob selbst Verord¬ nungen dogmatischer Natur oder solche, die auf die Erhal¬ tung der bestehenden kirchlichen Einrichtungen abzielen, kund¬ gemacht und zur Vollziehung gebracht werden können oder nicht, was ohne Verletzung der Gewissensrechte und des der Kirche zustehenden Rechres der freien, organischen Ent¬ wicklung ihrer Institutionen nicht denkbar ist. Die Verordnung, nach welcher ohne Gutheißung der Regierung keine von dem heiligen Stuhle ausgegangene Ver¬ fügung epequirt oder auch nur publicirt werden kann, wi¬ derstreitet offenbar der Freiheit des kirchlichen Unterrichtes, sie unterwirft die Veröffentlichung christlicher Wahrheiten lästigen Formalitäten, sie macht Glaubens-und Disciplinar- enkscheidungen von dem Einflüße der weltlichen Macht ab¬ hängig und räumt dieser das Recht ein, das Wort der Wahrheit, das ein pflichtgetreuer Papst an die seiner geist- 55 lichen Obsorge anvertrauten Völker in geistlichen Dingen richten möchte, zu hemmen, zu suspendiren, ja sogar zu unterdrücken. In einer solchen Abhängigkeit von der weltli¬ chen Gewalt befand sich die Kirche nicht einmal in den er¬ sten christlichen Jahrhunderten, wo keine weltliche Macht die Verifieation ihrer Beschlüße in Anspruch nahm und es wird daher wohl nicht zu viel begehrt sein, wenn unter der Regierung einer konstitutionellen Monarchie für die Kirche eine Jurisdiktion in der Ausdehnung verlangt wird, in wel¬ cher sie dieselbe unter dem Regimente der heidnischen Kaiser genossen hat. Der Nachfolger Petri muß seine Brüder im Glauben bestärken, wie die Schrift sich ausdrückt, wie wird er aber dieses thun können, wenn er bei jedem Artikel, den er lehrt, durch die Verweigerung oder durch den Abgang der Zustimmung von Seite der weltlichen Regierung jeden Augenblick daran gehindert werden kann! Aus den das Placec betreffenden Verordnungen folgt konsequent, daß die Kirche nur mehr das wissen und glauben dürfe, was der Regierung veröffentlichen zu lassen beliebt. Wie hätten die Apostel und ersten Diener der werdenden Kirche das Evangelium predigen können, wenn von den da¬ maligen Regierungen über sie die Gewalt des plsoeti rexii geltend gemacht worden wäre. Gewiß versagte der große Rath von Jerusalem dem Pecrus und Johannes sein Pla- cetum, da er ihnen verbot, von Christo weiter zu reden und es ist bekannt, was diese Apostel für sich und alle im bischöflichen Amte ihnen Nachfolgenden antworten. Unser Vaterland, wie andere katholischen Länder würden noch heute das unschätzbare Glück des wahren Glaubens vermissen, wenn die ersten Verbreiter desselben den Abgang der sou- verainen Bewilligung (die in den ersten Zeiten des Chri- stenchums zu erhalten eine Unmöglichkeit war) als ein ge¬ gründetes und verbindliches Hinderniß ihrer Berufserfüllung angesehen hätten. Es möge also die Verfügung der Staats¬ verwaltung von 23. Juli 1782, zufolge deren jene Urkun¬ den, welche von der römischen Uoknitoiitiario einlaufen und allein das k'orum intornuin in materin spiritual! betreffen, oder wo perioulum in mora oder äilkamatio parsooarum zu fürchten ist, die Ansuchung des Ulaeeti rexii nicht noth- wendig haben, auf alle Erlässe des Oberhanptes der Kirche ausgedehnt werden, welche den Glauben, die Sitten, den Gottesdienst und das Kirchenregiment betreffen. Es möge den Bischöfen und den Gläubigen ihr unveräußerliches Recht der freien Verbindung mit dem Vater und obersten Hirten der Christenheit zurückgegeben werden. Denn der Papst be¬ sitzt nach dem unumstößlichen katholischen Dogma den Pri¬ mat über die ganze Welt, er ist der Nachfolger des heil. Petrus, der wahre Statthalter Christi, das Haupt der ganzen Kirche, der Vater und Lehrer aller Christen; ihm ist in der Person des h. Petrus von dem göttlichen Stifter unserer Kirchen die ganze Machtvollkommenheit verliehen worden, die allgemeine Kirche zu weiden, zu regieren und zu leiten. In der Kraft dieses Primates besteht die Einheit der Kirche, die Einheit des Glaubens, die Einheit der Kir¬ chenregierung; zufolge des Primates liegt auf dem Papste die Sorge für die ganze Heerde Christi; ihm steht es zu, jene Mittel zu wählen, die er für die geistigen Bedürfnisse der Gläubigen geeignet findet. §. 11. Einführung der Synoden, Pastoralkon¬ ferenzen und Priester-Epercitien. In der Leitung der Diöcese steht den Bischöfen das Kapitel zur Seite, dessen Beirath in wichtiger» kirchlichen Angelegenheiten durch die kanonischen Gesetze vorgeschrieben ist, und dessen Glieder nach hierländigcr Einrichtung auch als Räche des Konsistoriums an der bischöflichen Regierung der Diöcese Theil nehmen. Nebstdem erscheinen in der wei¬ teren Gliederung des kirchlichen Regimentes der Diöcese als Mittelorgane zwischen dem Klerus und dem Bischöfe die Erzpriester und Dechante. Die innere Verfassung der Dom¬ kapitel wird durch ihre Statuten bestimmt. Nur fehlt Hier¬ landes noch die vixnitnet des Onnonious Mieoloxus und I»o6llitentiariu8, die nach der Anordnung des h. Conciliums von Trient (Kess. 83. eap. 18. äe rekorm. und Kess. 84. oax. 8. sie rekorm.) bei allen Kathedral- und Metropoli¬ tankirchen bestehen soll. Zum Zwecke der Beseitigung von Uebelständen, der Aufrechthaltung des Glaubens und der guten Sitten, dann der zeitgemäßen Regelung des Kirchen¬ regimentes dringt ferner das Concilium von Trient energisch auf die Abhaltung von Diöcesan-und Provinzial-Synoden. (Kess. Oap. 34. 3. äs rekorm.) Es wäre sehr zu wünschen, daß diese in vielfacher Beziehung äußerst wichtigen kirchlichen Institute, nach Beiseitigung der politischer Seits dagegen bestandenen Hemmnisse, wieder ins Leben gerufen würden. Sie werden jedem Bischöfe bei dem Antritte seines Amtes in Erinnerung gebracht; denn jeder Bischof erhält von dem apostolischen Stuhle die Vollmacht Synodal - Examinatoren und Synodal-Richter zu bestellen, was nach kanonischer Vorschrift in der Diöcesan-Synode geschehen sollte. Nicht minder wichtig und bildend ist das in einigen Diöcesen des Auslandes eingeführte Institut der s. g. Pastoral-Confe- renzen, die, wenn sie zweckmäßig geleitet werden, den Sinn für scientifisches Wirken wecken, und für die gedeihliche Seelsorgsführung ungemein vortheilhaft sind. Durch die von der Kirche widerholt anbefohlene Resuscitation der Sy¬ noden und Pastoral-Conferenzen, wie auch der in jedem Jahre regelmäßig abzuhaltenden Priester-Epercitien würde ein neues Leben unter den Klerus gebracht, der Sinn für kirchliche Wissenschaft und kirchliches Leben stets neu ange¬ regt, und der so viel Unheil in der Verwaltung der Seel¬ sorge und in dem klerikalischen Wandel herbeiführenden Stag¬ nation des geistlichen Wirkens vorgebeugt. Welche trefflichen Folgen würde schon die durch solche Manifestationen des klerikalischen Gemeinsinnes angeregte brüderliche Einigung unter den Seelsorgern Hervorrufen, deren dermalen gewöhn¬ lich ganz isolirte Stellung den so wünschenswerthen Fort¬ schritt in der Wissenschaft und im geistlichen Leben hemmt, auch oft auf böse Abwege führt. §. 12. Unbeirrte Ausübung der kirchlichen Re¬ gierungsgewalt in kirchlichen Dingen. Es soll den Bischöfen nicht verwehrt werden, nach Erfordernis; des geistlichen Hirtenamtes sich dem Klerus und dem Volke der Diöcese mitzutheilen, und ihre Unterweisun¬ gen und Anordnungen in kirchlichen Gegenständen frei kund zu machen. Die bisher bestandene Verfügung der Staats¬ verwaltung, vermöge welcher dispositive Anordnungen der Bischöfe vor erlangter Genehmigung der Landesstelle nicht kund gemacht werden durften, erscheint als ein schweres Joch, das den kirchlichen Vorständen aufgelastet war und dessen Aufrechthaltung mit der in der konstitutionellen Mo¬ narchie zugestandenen Preß-und Redefreiheit geradezu un¬ vereinbar ist. Nicht minder muß eS den Bischöfen in eng¬ ster Verbindung mit dem Oberhaupts der Kirche frei stehen die Kirchenverfassung, die Aufrechrhaltung der katholischen Glaubenslehre, die Bestimmung und Handhabung des Got¬ tesdienstes und aller zu demselben gehörigen Verrichtungen Ceremonien, Gebräuche, Satzungen, Feste, und Andachten nach jenen Prinzipien zu regeln, aus welchen die kirchli¬ chen Institutionen ruhen. Jede Einmengung der Staatsge¬ walt in solche Angelegenheiten ist in der konstitutionellen Monarchie um so weniger zulässig, als durch die Staats- verfaffung (lil. H. 31.) allen in der Monarchie durch die Gesetze anerkannten christlichen Glaubensbekenntnissen die freie Ausübung des Gottesdienstes zugesichert ist. Ueberhaupt kann von der Anforderung nicht abgegangen werden, daß 56 es den Bischöfen gestattet sei und bleibe, die ihnen anver¬ trauten Kirchen nach jenen weisen für das Wohl des Sta¬ tes in keiner Weise bedenklichen Normen zu regieren, wel¬ che in den kanonischen Vorschriften enthalten sind. Es lassen selbst Regierungen, die gar nicht mir uns in einer Kirchen- gemeinfchaft stehen, die in ihren Ländern sich aufhaltenden katholischen Christen die erwähnten Befugnisse ungestört üben ohne hieraus einen Nachtheil für den Staat zu besorgen. Den bisher vielseitig gebotenen Ablenkungen von diesen Nor¬ men ist es zuzuschreiben, daß selbst unter dem Clerus das Bewußtsein des kanonischen Organismus der Kirche sehr macr und die naturgemäße Entwicklung der kirchlichen In¬ stitutionen gehemmt worden ist. Deßhalb soll in Hinkunft die der Kirche von Gott verliehene Gewalt nicht verkümmert werden, durch ihr Lehramt, durch ihre Verordnungen und Beschlüsse die Regel des Glaubens, der Sitten, des Got¬ tesdienstes und die zu dem Organismus ihrer Regierung nothwendige Disciplin zu bewahren. Die kirchlichen Vorstände wollen, indem sie dieß in Anspruch nehmen, nichts anderes als die Erzielung des Heiles der Seelen, für die sie einst Rechenschaft zu geben haben. Die weltliche Regierung möge daher den Wirkungskreis nicht stören, den ihnen derselbe Gott angewiesen hat, dem Kirche und Staat unterstehen. Nicht den Regierungen, de¬ ren Glieder von falschen Religionsgrundsätzen oder von gänz¬ lichem Unglauben durchdrungen sein können, steht es zu, die Kirche zu leiten, nicht ihnen hat Christus die Hinter¬ lage des Glaubens, die Beobachtung der Disciplin anheim gegeben, oder die Schlüssel des Himmelreiches überliefert, nicht ihnen ist die Gewalt zu lösen und zu binden anver¬ traut, und zu keiner von ihnen hat er gesagt: weide meine Lämmer, weide meine Schafe. Die Regierungen sollen nach Fenelons Ausspruche für die Bewahrung des Heiligthums wachen, aber in dasselbe keinen Fuß hineinsetzen. Die kirch¬ lichen Vorgesetzten werden auch den Wirkungskreis der welt¬ lichen Regierung respektiren, sie werden den Samen edler Bürgertugenden ausstreuen, Achtung und Gehorsam gegen die weltliche Regierung im Namen Gottes lehren, und in¬ dem sie den Altar nach den Weisungen der Kirche aufbauen den Thron befestigen. Man läßt die jüdische Synagoge un¬ gestört ihren kirchlichen Haushalt bestellen und leiten, man beschränkt keines Staatsbürgers Freiheit über die Gebühr, um so weniger soll die freie Bewegung der katholischen Kirche nach ihren Principien gehemmt werden, da sie zum öffent¬ lichen Wohle so kräftig mitwirkt. „Gott hat in der Kirche zuerst die Apostel aufgestellt, so sprach der h. Theodorus Ktuäit. zu dem Kaiser Iwo, dem Armenier, dann die Pro¬ pheten, drittens die Hirten und Lehrer; die Monarchen hat er nicht genannt. Dir ist der bürgerliche Staat anvertraut und das Kriegsheer, dieser nimm dich an; die Kirche über¬ lasse, wie der Apostel sagt, den Hirten und Lehrern/ Fortsetzung folgt. Verschiedenes. Rom. Der h. Vater Pius IX. hat den beim apostol. Stuhle neu accreditirten Gesandten der französischen Repu¬ blik, Herzog von Harcourt, am 7. Zuli in feierlicher Au¬ dienz empfangen. Bei einem Besuche, den der römische Mi¬ nister des Aeußern, Graf Marchetti, dem Herzog von Har¬ court gemacht hat, äußerte jener, daß das freundschaftliche Verhältnis; zwischen Rom und Frankreich von nun an viel inniger, ersprießlicher und erfreulicher sein werde, indem das Cabiner jetzt weltlich sei, somit die römische Regierung in der Art der Verwaltung sich der französischen leichter nähern werde. Der Herzog von Harcourt bemerkte hierauf dem Grafen Marchetti, die Republik von Frankreich habe alle Gesandschaftsposten bei den verschiedenen Höfen aufge¬ hoben, und die Gesandten durch Geschäftsträger ersetzt; bei dem heil. Stuhle aber habe sie ausnahmsweise einen Gesandten belassen; diese Ehre, erklärte weiter der Herzog, dieses diplomatische Privilegium gehe nicht Rom an, als die Hauptstadt eines Staates, sondern den souverainen Papst und die Beziehung in welcher 35 Millionen Katholiken mit dem erlauchten Oberhaupte der Kirche stehen. Er endigte mit den Worten: ich bin bei dem heil. Stuhle accreditirt, und werde in geistlichen und weltlichen Angelegenheiten nur mit Sr. Eminenz, dem Kardinal Sraats-Sekrecair verhandeln. Paris. Dem Erzbischof Dionys Affre wird ein Denk¬ mal gesetzt werden, jedoch nicht in den Räumen des Pan¬ theons, sondern in der Metropolitankirche von Paris, weil derselbe als Märtyrer der Liebe gefallen ist und das Pantheon, seiner Bestimmung nach, kein genug würdiger Orr für ihn sein kann. Freiburg 30. Zuli. Der H.H. Erzbischof von Köln arbeitet im Verein mit unserm Oberhirten an dem Zustan¬ dekommen eines Narionalconcils. Wir hoffen, daß aus die¬ sem Streben für die katholische Kirche in Deutschland die besten Früchte erwachsen. Was werden die österreichischen deutschen Bischöfe thun? Gewiß haben sich dieselben schon vereinigt, um ihre Maßnahmen für die Zukunft zu besprechen. W. K. Z. Diöcesan - Nachrichten. Herr Cajetan Hueber, Pfarrkooperator in Manns¬ burg ist zum Regimentskaplan bei Moritz Freiherr Boyne- burg v. Lengsfeld F. M. L. Dragoner Regimente Nro. 4. ernannt worden. Zn einer der Redaction dieser Zeitung übersandten Zuschrift, welche wir aber wegen Mangel an Raum im heuti¬ gen Blatte nicht ganz aufnehmen konnten, nimmt er herz¬ lichen Abschied von allen seinen geistlichen Brüdern in Krain, indem er sie seiner innigsten Liebe versichert, und sich selbst, sein Regiment und die ganze italienische Armee ihrem Ge¬ bete empsiehlr. Erklärung der Redaction. Zn Folge mehrerer an die Redaction dieses Blattes gestellten Anfragen, ob die Laibacher Kirchenzeitung komplet nachträglich zu bekommen sei, wird hiemit erklärt, daß von Nro. 3 angefangen alle Blätter der Laibacher Kirchenzeitung den neu eintretenden Pränumeranten sogleich, Nro. 1 und 2 aber, von welchen ein Nachdruck gemacht werden muß, etwas später, aber hoffentlich recht bald, werden geliefert werden können. Von der slovenischen Zeitschrift „Slovenski cerkveni časopis" ist gleich anfangs eine stärkere Auflage gemacht worden, weßhalb dieses Blatt noch immer sogleich komplet bezogen werden kann. Der Pränumerationspreis jeder einzelnen Zeitung ist in Laibach ganzjährig 2 fl., halbjährig 1 fl., durch die Post bezogen ganzjährig 2 fl. 40 kr., halbjährig i fl. 20 kr., wodurch die in der Pränumerations-Einladung vom 31. Mai l. Z. enthaltene Preisbestimmung berichtiget wird, indem laut eines spätern Erlasses des Finanzministeriums für die Versendung einer Zeitung durch die Post zum Minde¬ sten der Betrag von 40 kr. entrichtet werden muß. Die I». I'. Abonnenten werden ersucht, bei der Be¬ stellung in ihrer Addreffe genau die letzte Post anzugeben, damit nicht, ohne Verschulden der Expedition, die Zustel¬ lung eine Zögerung erleide. Nedaeteur und Verleger »»-. Johann Chrysost. Pogazhar. — Gedruckt bei Zosef Blasnik,