d er zwölften Sitzung des Landtages zu Laibach am 7. Februar 1863. Anwesende: Vorsitzender: Freiherr v. Codelli, Landeshauptmann von Kram. — K. k. Statthalter: Freiherr v. S ch l o i ß ni g g.— Sämmtliche Abgeordnete, mit Ausnahme des Herrn Fürstbischofs Dr. W i d m e r, der Herren Abgeordneten: Baron Apfaltern, Jombart, Kapelle, Lokar, Dr. Toman, Vilhar, S a g o r z. —-Schriftführer: Abg. v. Lange r. Tagesordnung: 1. Scfung des SitznngS- Protokolle« vom 5. Februar. — 2. Vortrag bezüglich der Systemisirung de« dem Laudes- AuSschuffe beizugebeuden Amtspersonals und seiner Bezüge. Gcglnn der Sitzung 10 Ahr 25 Minuten Vormittags. Präsident: Nachdem die gehörige Anzahl der Landtagsmitglieder versammelt ist, eröffne ich die Sitzung und ersuche den Herrn Schriftführer, das Protokoll der letzten Sitzung zu lesen. (Schriftführer Brolich liest dasselbe. Nach der Verlesung): Ist gegen die Fassung des Protokolls etwas zu bemerken, (Nach einer Pause): Nachdem gegen dasselbe nichts bemerkt wird, ist es als richtig anerkannt. Abg. M u l l e y: Ich bitte uin'S Wort. Ich bin in der letzten Sitzung mit dem Vertrauen beehrt worden, iii’6 Gönnte rücksichtlich der Schaffung eines Regulativs, betreffend das Morastbrenuen, ernannt worden zu sein. Nachdem ich aber bereits in drei andern Comitö's engagirt bin, darunter auch als Schriftführer, so danke ich für diese hohe Ehre, und würde den nnrorgreiflichen Antrag stellen, daß statt meiner, der mit den nächst meisten Stimmen betheilte Herr Bürgermeister, unser ehrenwerthes Mitglied Ambrosch, ernannt werde, dieß um so mehr, nachdem der jeweilige Bürgermeister von Laibach an diesem Gegenstände betheiligt war, und auch der gegenwärtige Bürgermeister Herr Ambrosch in diesem Gegenstände die thatsächlichsten Beweise seines eifrigen und erfolgreichen Bemühens an den Tag gelegt hat. Ich würde daher der Ansicht sein, wenn das hohe HanS einverstanden ist, daß ohne einer fernern Wahl dieselbe an den geehrten Herrn Bürgermeister übergehen würde. Präsident: Ich bringe diesen Antrag gleich zur Abstimmung. Jene Herren .... (wird unterbrochen vom) LandeShanpt.- Stellv, v. Wnrzb ach: Ich erlaube mir zu bemerken, daß nach der Geschäftsordnung, meiner Ansicht zu Folge, ein solcher Antrag doch nicht ganz statthaft wäre; nach der Geschüftsordnnng muß jede Wahl durch das Haus vollzogen werden. Wahlen per acclama-*i°nein sind nach der Geschäftsordnung unzulässig. xn. Landtags - Sitzung. Präsident: Ich habe deßwegen an das Haus appelliren wollen; sobald das Haus mildem Antrage nicht einverstanden ist, wird zu einer Wahl geschritten. Ich bringe nun diesen Antrag zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit dem Antrage des Herrn Abg. Mulley einverstanden sind, belieben sich zu erheben. (Geschieht.) Es ist die überwiegende Majorität. Wir kommen mm zu dem Vortrage im Gegenstände der Creirung des dem Landes - Ausschüsse beizugebeuden Amtspersonals und seiner Bezüge. Ich ersuche den Herrn Referenten, den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter v. Strahl: Die Anträge, die der Landes - Ausschuß bisher diesem hohen Hause vorzulegen in der Lage war, haben in der Regel kein Glück gehabt, sie wurden entweder abgelehnt oder mitunter unter herber Kritik den besondern Ausschüssen zur Vorberathung zugewiesen. Es ist daher begreiflich, daß ich nur mit Besorgniß heute abermals Anträge des Landes - Ausschusses diesem hohen Hause vorführe, und meine Besorgniß ist um so begründeter, als gerade bei der vorliegenden Frage der Geldpunkt in den Vordergrund treten wird, und als cS in der Strömung der Zeit liegt, alles mit Mißtrauen aufzunehmen, was auch nur im Entferntesten den Anstrich eines bureaukratischen Wesens an sich tragt. Indeß die Sache muß zur Entscheidung kommen, und so appellire ich au die Geduld und Nachsicht des hohen Hauses. Nach dem §. 25 der L.-O. für Krain beschließt der Landtag über die Systemisirung des Personal- und Besoldungsstandes der dem Landes-Ausschnsse beizugebenden oder für einzelne Verwaltuugsobjeete zu bestellenden Beamten und Diener; er bestimmt die Art ihrer Ernennung und Diseipliuarbehandluug ihrer Ruhe- und Versorguugsgeuüsse und die Grundzügc der für ihre Dienstleistung 311 ertheilenden Instruction. Um nun in dieser Richtung die Grundlagen 311 einem begründeten Urtheile 51t finden, scheint es vor Allein nn-urngänglich nothwendig, sich den Umfang der Geschäfts-Agende des Landes - Ausschusses selbst gegenwärtig 511 halten. Dieselbe besteht nach Hauptkathcgoricn eingetheilt: 1. In der Entfertigung der vormals der ständischen Körperschaft und rücksichtlich der ständisch Vcrordncten-Stelle zugewiesenen Geschäfte, worunter namentlich das VorschlagS-und Ernennungsrccht für Stiftplätze; — die Verwaltung der landschaftlichen Gebäude mit den sich daran knüpfenden Geldanweisungen und Verrechnungen, die Banhafthaltung der Gebäude, die Theater-Oberleitung n. s. f., Erwähnung verdienen. 2. Die Verwaltung nachstehender Landcsfonde und Anstalten, als: a) Des kraiuischcn Grnndentlastuiigs-Foiidcs; b) des Spitales mit der Gebär-, Findel- und Irren-anstalt sammt den bezüglichen Fanden; c) der Zwangarbcitsanstalt; d) des Landcssondcs überhaupt mit allen ans demselben angewiesenen Zahlungsverbindlichkeiten; <•) des ständischen FondeS im Allgemeinen; f) des Thcatcrfondcs als solchem; g) des LandeSculturfondes. 3. Alle Arbeiten 3m Vorbereitung, Vorbcrathnng der Landtagövorlagcn nutz zur Ausführung der Laiidtags-bcschlüssc. Soll diese Agende einen ziffcrmäßigcn Ausdruck finden, so muß bemerkt worden, daß der durchschnittliche Jahres-cinlauf an Gcschäftsstücken auf 4000 Nummern veranschlagt werden kann, daß das Vermögen, welches der Verwaltung des Landes - Ausschusses anvertraut ist, in runder Summe an 12,000.000 fl. betrage, und daß die Bewegung, welche in diesem Vermögen in einem Jahre stattfindet, am richtigsten nach der Zahl der einzelnen Journal-Artikel oder Rechnungsposten gewürdigct werden kann, welche im Vcr-waltnngSjahre 1861 nicht weniger als 166.856 Journal-Artikel mit 11.262 Rechnungsbelegen betragen hat. Es ist begreiflich, daß zur Bewältigung dieser Gc-schäftsmasse eine bedeutende Anzahl von Arbeitskräften erforderlich sei, und daß das Augenmerk nicht nur darauf zu richten sein wird, ein entsprechendes Ebenmaß zwischen diesen und der dem Landes-Ansschnssc zugefallenen Aufgabe zu finden, sondern iuSbesouders auch eine möglichst einfache Gcschüftsbchaudlung in allen Zweigen anzubahnen. Uebergehcnd nun auf die Aufgaben der einzelnen Organe und der einzelnen Kathcgorieii gelange ich zuerst zum Coucepts-Personale. Das Concepts - Personale besteht unter der Leitung des Herrn Landeshauptmanns and den vom Landtage gewählten Beisitzern des Landes - Ausschusses. Die Zahl derselben (uier) ist durch die Laudes-ordnung, ihre Emoluineirte durch den Landtagsbcschluß vom 17. April 1861 normirt. Da der Landes - Ausschuß die ihm überwiesenen Geschäfte in Collegia! - Berathungen zn verhandeln und zu erledigen hat (§. 42 L.-O.), so tritt die Nothwendigkeit ein, daß über diese Berathungen ein genaues Protokoll geführt werde, worin die Abstimmung und der Beschluß genau zu registriren sind. Diese und die weitere Aufgabe, die Erledigungen in Gemäßheit der Beschlüsse 311 formulirat, sind ein wesentliches Attribut eines eigenen Secrctärs, der daö richtige Verständniß und die nöthige Auffassung besitzt, und bei dieser hochwichtigen Aufgabe mit Verläßlichkeit und Genauigkeit den ganzen Bcrathiings - Vorgang sicher zu stellen. ES war daher auch bei der vorbestandcueu ständisch Verordneten - Stelle der Posten eines Secrctärs mit dem Gehalte von 1200 fl. CM. systcinisirt. Seit der im Jahre 1851 erfolgten Peusionirmig des letzten ständischen Sccrc-tärs wurde jedoch seine Stelle nur substitutionsweise durch den ständischen Rcalitüteii-Jiispcctor versehen, welcher hiefür eine Remuneration mit 400 fl. CM. jährlich genoß. Diese Maßregel schien damals am Platze, weil die ständische Agende auf ein Minimum herabgesunkcn war, und man mit Rücksicht auf die schon damals in Aussicht gestellte Aenderung der Landesverfassung, unmittelbar vor der Acti-virung derselben den ständischen Fond nicht mit mehreren Ansprüchen belasten wollte. ..Auch der Laiidcs-Auöschuß hat sich bisher in gleicher Sbeifc beholfen, allein die Erfahrung hat gezeigt, daß ein derlei Provisorium auf die Länge der Zeit/ohne der Sache selbst Abbruch zu thun, nicht gut fortdauern könne. Denn nebjt der Rücksicht, daß die Function eines Secrctärs eine so wichtige und eingreifende ist, daß man sic in keiner Richtung als eine nebensächliche ansehen kann, kommt hier zu beachten, daß die Beisitzer des LgndcS-Ausschusscs aus der Mitte der Landtagöinitglicdcr gewählt werde», von denen manche ob ihres Charakters, ihrer Landcskenntiiisse und ihres Patriotismus das gegründetste Anrecht hätte» in beu Landeö-Ausschuß gewählt zu werden, denen jedoch andererseits nach ihren Präccdcntien jene Fertigkeit im schriftliche Ausdrucke nicht zur to.ite steht, welche zur form* gerechten Entfertigung der Geschäfte im Allgemeinen nothwendig oder doch wunschcuswcrth erscheint. Soll nun in solchem tyoUc das Geschäft nicht in's Stocken gerathen, so wird es unvermeidlich, daß dem Laudcs-Ausschusse ein im Concepte gewandten L-ecrctär zur Seite stehe. Eine weitere Rücksicht, welche hiebei als entscheidend mit in die Wagschale gelegt wurde, ist der Umstand, daß die Persönlichkeiten des Landes - Ausschusses alle 6 Jahre wechseln könne». Wer nun jemals in der Lage war, eine für ihn neue Agende zu übernchmcn, der weiß es, wie viel Blühe und Zeit es oft braucht, um den abgerissenen gaben einer Verhandlung am gehörigen Orte wieder aufzufinden, uiid wie ersprießlich es in solchem Falle ist, bei der Stelle, wo mau wirken soll, Jemanden zu finden, der kurzen und akteuwichtigen Ausschluß oder doch hinweisende Aiidciitiingen darüber geben kaun, was in dem einen oder deui anbeut Falle bisher bereits vorgekommen sei. Der Secretür würde in diesem Falle gleichsam das stabile Element in der alle 6 Jahre sich wiederholenden Fluctuation des Landes-Ausschusses bilden. Er würde das Vcrbi»-diiiigögticd zwischen dem abtretenden und dem neu antretenden Landes-Ausschuß und den natürlichen Wegweiser für den letztem vorstellen. Es^ kann ferner nicht übersehen werden, daß die Lan-dcs-AuSschitssc fast ohne Anöiiahinc noch andern Gcschäfts-uiid Bcrufspflichteii obzuliegen habe», und daß auch in der Agende des Landes-Ansschusses viele Einläufe vorkommen, deren Bearbeitung in allen andern Bureaux einem Concepts - Beamten minderer Kategorie deßhalb z» überlassen räthlich erscheint, um so die Zeit zu gewiuiicn, mit desto größerer Sorgfalt die iiicritorischeit Anträge und Entscheidungen vorzubereiten. Ebenso könnte dem Sccrctär die Mitsperrc bei der Depositenkasse, dann die Jntcrvcni-ruiig bei Accord und Collaudirungö-Vcrhaudlungeii, Scon-trirnngeii und andern Commissionen überlassen werden. Alle diese Erwägungen huben den Lundes-Ansschnß zn dem Antrag bestimmt: „1. ES fei die Stelle eines ständigen SecrctürS in beit Status der Conccptsbcanitcn des Landes - Ausschusses zu systcmisircn. 2. Der Gehalt desselben sei mit 1200 fl. oft. W. festzustellen und 3. derselbe sei in die 9. Diätenclasse einzureihen." Da mit dieser Einen Stelle das Concepts-Personale des Landcs-Ausschnsses abgeschlossen ist, so möchte ich mir beu weiteren Antrag erlauben, sogleich über diesen Theil der Vorlage die Debatte zu eröffnen und sohin die Berathung fortzusetzen. Präsident: Ich eröffne somit die Debatte über diesen ersten Antrag des Landes-Ausschusses, welcher drei Punkte cnhült, nämlich fliest dieselben). Wünscht Jemand darüber das Wort? (Niemand meldet sich.) Da 'Niemand das Wort ergriffen hat, so bringe ich den Punkt «) zur Abstimmung. Derselbe lautet: „Es sei die Stelle eines ständigen Sccrctärs in dem Status der Conccpöbeamtcn des Landes-AnSschnsscs zu systcmisircn." Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Punkt b): „Der Gehalt desselben sei mit jährlich 1200 fl. oft. W. festzustellen." Jene Herren, welche mit diesem Punkte einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Punkt e): „Derselbe sei in die 9. Diätenclasse einzureihen." Wenn die Herren mit diesem Antrage gleichfalls einverstanden sind, so belieben sie, sich zu erheben. (Geschieht.) Auch dieser Antrag ist angenommen. Berichterstatter v. Strahl: Das Personale der Hiifsümter. !. Kanzlei. Bei der vorbcstandcnen ständisch Verordneten-Stelle waren lctzlich folgende Hilfsbearntc systcinisirt: 1. Der Realitäten-Inspector mit dein Gehalte von 600 fl. CM. 2. Ein Protokollist, Registrator und Expeditor (in Einer Person) mit dein Gehalte von 800 fl. EM. 3. Ein Kauzellist mit dein Gehalte von 400 fl. CM. In Folge Beschlusses des ersten Landtages wurden diese Beamten vom LandcS-Ausschnsse provisorisch übernommen. ES stellte sich jedoch bet dem nunmehr auf das Zehnfache vermehrten Geschäftsumsange des Landes-Ausschusses gar bald die Unzulänglichkeit dieses Personales heraus, indem speciell die Vereinigung der dreifachen Function des Prvtokollisten, Registrators und Expeditors in einer Person, ohne Abbruch des Geschäftes, nicht länger haltbar war. Demzufolge wurde in Gemäßheit des Beschlusses vom 13. Mai 1861, Z. 56, ein Diurnist mit einer Entlohnung von monatlich 25 fl. ö. W. aufgenommen und konnte der Landes - Ausschuß bisher mit diesem Personale das Mundirnugögcschäft im Laufenden erhalten, zumal er bemüht war, durch Drucklegung von Blanqncttcn das Schreibgeschäft nach Thnnlichkcit zu vermindern. Wenn jedoch in der Folge der Landes-Ansschnß auch die Agende der Verwaltung des Zwangarbcitöhanscö übernehmen wird, und wenn demselben jene Jngcrcnznahme in die Angelegenheiten der Gemeinden zufallen soll, welche ihm das Gcmcindcgcsctz zuzuwenden beabsichtiget, dann ist es selbstverständlich, daß auch das vorgedachtc, um einen Diurnisten vermehrte Personal bei aller Anspannnlig der Arbeitskraft nicht genügen könne. Ebenso erscheint cs im Interesse der Förderung des Dienstes gelegen, die einzelnen Kathcgoricu, als: das Ein-rcichungsprotokoll, das Expedit und die Registratur einer einheitlichen Direction, d. i. dem Hilfsämtcr-Director unterzuordnen, dessen unmittelbarster Aufsicht und Leitung die einzelnen Kanzlei-Individuen zu unterstellen sind. Daß in Folge dieser Stellung dem Hilfsämtcr-Director eine angemessene Diätenclasse und ein entsprechender Gehalt zuzuwenden sei, liegt am Tage und cs wird mit Rücksicht auf diesen Umstand darauf angetragen, den Gehalt des Hilfsämter-Directors auf 1000 fl. öfters. SB. festzusetzen. Andererseits könnte die Stelle des Rcalitätcn-Jnspcc-torS als solche nunmehr füglich ganz aufgelassen und seine bisherigen Obliegenheiten zwischen dem Hilfsämtcr-Dircctor und dem Sccrctär in der Art getheilt werden, daß dem Ersteren die auf das Occonomium des Landes-Ansschnsscs Bezug habende Agende, die Gebarung und Verrechnung des Gcldvcrlagcs, die Materialien und des Amtsinventars, die Dcpositcnrcchnung und die Mitsperre bei den Depositen, die Accordverhandlnngen und so weiter zugewiesen werden würden. Hiedurch entfiele zu Gunsten des ständischen Fondcs eine Jahrcsbcsoldnng von 630 fl. oft. SB., welche bisher der Realitäten-Inspector bezog. Belangend das übrige Kanzlei - Personale kömmt zu erwägen, daß bei einem Einlaufe von 4000 bis 5000 Geschüftsstücken ein Individuum seine ganze Arbeitskraft anwenden muß, um dieselben zu exhibiren, zu protokollircn, sie sohin zn registriren, einzulegen und zu iudicircn. Wenn somit die Functionen des Einrcichungs - Protokollistcn und des Registrators, wie bisher, in einer Person zweckmäßiger Weise vereint bleiben, so kann billigcrweisc von diesem Individuum nichts Weiteres gefordert werden. ES muß daher für die Mundirnng und Expedition der Gcschäftsstücke anderweitig vorgcsorgt werden. In dieser Richtung glaubt Referent, mit Bedachtnahme auf den mchrgcdachtcn Gcschäftsnmfaug und die bisherige Erfahrung, daß mindestens noch zwei stabile Kanzlcibeamtc erforderlich seien, zumal der Fall leicht eintreten kann, daß der Eine oder der Andere durch Krankheit oder sonst eutschnldbarc Hindernisse verhindert würde, seinen Obliegenheiten nachzukommen. Gerade aber wegen der dann eintretenden Nothwendigkeit der Substituirnng können die eben gedachten Stellen füglich nicht mit Diurnisten besetzt werden, zumal gar nicht abzusehen ist, daß der Landes - Ausschuß ehrliche und verläßliche Diurnisten fünde, wenn ihnen die Möglichkeit benommen wird, jemals bei dem Landes - Ausschüsse selbst eine wirkliche Anstellung im Kanzlcifachc zu erlangen. Es wären daher drei Kanzcüistcn- ober Officialstcllen zu systemisircn und der Gehalt her einen mit 700 fl., der zweiten mit 600 fl. und der dritten mit 500 fl. festzustellen. Da übrigens schon derzeit mit vollem Grund vorausgesehen werden kann, daß auch diese Schreibkräfte zeitweise nicht zureichen werden, das Mundirnngsgcfchüft zu bewältigen, so wäre der LandeS-Ansschuß zu ermächtigen, inso-laugc die Griindentlastungsoperation nicht vollends abgewickelt sein wird, noch einen Diurnisten mit dem Taggclde von 80 kr. aufzunehmen. Das Kanzlei-Personale des Landes - Ausschusses hätte demnach ans folgenden Individuen zu bestehen: 1. Aus bcm Hilfsämter - Director mit beut Gehalte von 1000 fl. und ber IX. Diätenelasse. 2. Zwei Officiate unb einen Aeeessisteii mit einem Gehalte von 700, 600 unb 500 fl., sämmtlich in ber IX. Diätenelasse. 3. Einem provisorischen Diurnisten mit einem Gelb-anfwanbe von 272 fl. Zusammen 3072 fl. Abg. Derb it sch: Ich bitte um bas Wort. Der Zweck ber Systemisirung beb Hilfsämter - Personals für ben Laubes - Ausschuß ist offenbar kein anberer als ber, um bie einschlägigen Agenden prompt unb regelrecht ju erledigen. Um ben Zweck überhaupt zu erreichen, sind die hiezu tauglichen unb ausreichenben Mittel anzuwenden. Vorliegendenfalls handelt es sich um bie Aufstellung der Mittel, welche diesen Zweck fördern sollen, es ist offenbar jenes Personale nothwendig, welches die Geschäftsagende current bewältigen sann. Wenn ich mit Rücksicht auf bie vom Herrn Referenten erwähnte Geschäftslast das hiezu erforderliche Personale berücksichtige, so glaube ich, daß die hier beantragte Sisternisirung eines Hilfsämter - Directors, dreier Officiate oder Kanzlisten unb eines Diurnisten etwas zu weit gegriffen sei. Denn es heißt im Ausschußberichte, daß bie jährliche Geschäftsagende sich ungefähr auf 4000 Stück belaufe. Nun wenn ich diese Geschäftsstücke in Ansehung der Manipulation vertheile, so glaube ich, daß ein Individuum das Protocol!, bie Registratur, den Index und bie Expedition vollkommen leicht besorgen könne. Ich spreche dieß ans Erfahrung. Wenn ich alle die Geschüstslasten eines Bezirksamtes an die dabei interveui-renbeit Individuen vertheile, so entfällt eine viel größere, als die hier proponirte auf ein Individuum. Nehmen wir 5000 Nummern an, so würde es des Tages ungefähr 13 bis 16 Nummern geben. Diese Nummern glaube ich sind doch, wenn sie auch eines weitern Inhaltes wären, in zwei Stunden ganz leicht in's Protocoll einzutragen, in einer Stunde ist die Austragung des Protocolls ohne alle Beschwerde besorgt, eine weitere Stunde genügt zur Auflage des betreffenden Iudex, und eine bis zwei Stunden genügen sicherlich um die gänzliche Expedition zu besorgen. Somit wäre ein Individuum zur Besorgung des Protocolls, der Registratur und Expedition genügend, ohne eine andere Beihilfe zu bedürfen. Die weitern Lasten der eigentlichen Manipulation bestehen bann nur mehr im Mnndireu. Es ist glaube ich, so ziemlich richtig angenommen, daß von den einlaufenden Geschäftsstücken wenigstens ein Viertel sind, bie keine besondere Expedition beuöthigen. Es sind Ge-schästssiücke, die lediglich zur Einsicht, zur Wissenschaft dienen, und so würden 10 bis 12 Stück täglich zum Mun-biren kommen. Wenn mehrere Exemplare von einer Expedition zu veranlassen sind, so dient ohnehin die beigeschaffte Schnellpresse als Mittel zur schnellern Förderung beb Geschäftes , und somit würde sich das einmalige Mundiren, höchstens das zweimalige Mundiren eines Geschäftsstückes von 12 Stücken aus 2 Individuen ganz leicht vertheilen lassen; denn 5 bis 6 Stück kann jedes Individuum ohne alle Beschwerde des Tages munbiren, und so bin ich der Ansicht, daß bie Stelle eines Kanzlisten hier zu entfallen hätte, und würde, damit auch die Geschäfte von dem Personale mit Eifer und prompt besorgt werden, eine bessere Zahlung, und zwar die Beibehaltung der zwei Kanzlisten oder Officiate wie sie heißen mögen, mit 700 und 600 Gulden beantragen, unb es würde die Stelle mit 500 Gülden ganz entfallen. Würde sich in Folge der Zeit das Er-forderniß einer Vermehrung des Personals herausstellen, so steht ja dem h. Hause ohnehin das Recht frei, die Ver- mehrung jedes Jahr zu beantragen, und es würde auch das Haus offenbar keine Einwendung machen, wenn im Falle der dringenden Noth der Landesausschuß in der Zwischenzeit eines Jahres auch eine außerordentliche Aushilfe aufnehmen würde. Was überhaupt die Systemisirung des Hilfsämter-Directors anbelangt, so glaube ich, daß diese Stelle nicht zu creireit wäre; es ist offenbar außer betn Protocollisten, der die übrige Manipulation besorgt, noch ein weiterer Manipulant erforderlich, der gewisse Aufklärungen zu ertheilen, der die Kanzlei zu überwachen hätte, die überhaupt so, wie im Ausschußberichte angeführt ist, gewisse Manipulationen in Geldsachen yiit dem Secretär theilen würde; jedoch glaube ich, daß der Name eines Hilfsämter - Directors nicht paßt, denn was soll er denn birigiren, welche Hilfsämter hat er zur Seite? Ich weiß es nicht! — Es ist nichts Anderes vorhanden, als die Kanzlei, die er zu überwachen hätte. Der Protokollist, Registrant, Expeditor in einer Person inbegriffen, ist ohnehin selbstständig in seinem Fache. Der Secretär, der das Konceptfach besorgt, kaun unmöglich von dem Hilssümter - Director in irgend einer Beziehung abhängig gemacht werden. Es verbleibt demnach dem Hilfsämter-Director keine andere Aufsicht, als bloß über bie eigentliche Kanzlei, von hier proponirten 4, nach meiner Ansicht nur drei Individuen. Die Buchhaltung, die da als zu systemisireu nothwendig angeführt ist, die wird ohnehin einen eigenen Ches in ihrem Fache haben. Ich glaube, daß der Hilfsämter-Director in Buchhaltungsau-gelegenheiten keine Jngerenz zu nehmen haben wird, und so bin ich der Ansicht, daß der Name nicht passe, — übrigens es handelt sich hier nicht so streng um dem Namen, — ! aber besser würde nach meiner Meinung passen : „Kanzleivorsteher." ■—■ Jedoch die entsprechende Entlohnung des Kanzlei-j Vorstehers würde nach meiner Meinung mit 900 Gulden vollkommen genügen, und zwar in der 9. Diätenklasse. Ich beantrage den Gehalt von 900 Gulden umsomehr, als selbst bei den jetzt bestehenden Aemtern die Hilssämter-Directoren, z. B. bei Kreisgerichten meines Wissens nur mit 900 Gulden Gehalt angestellt sind. Man nehme die Steuerämter. Bei ben Steuerämtern sind die Steuer-Einnehmer erster Klasse, die offenbar ein sehr weit ausgedehntes Verrechnungssach zu führen, und Verantwortungen zu übernehmen haben, mit höchstens 900 Gulden angestellt. Entsprechend sonstigen Anstellungen, die im Staate bestehen, wäre nach meiner Ansicht der Gehalt von 900 Gulden vollkommen genügend, unb ich erlaube mir sonach zu beantragen , das h. Haus wolle beschließen, für's Kanzleifach werden folgende Stellen sistemisirt: Die Stelle eines Kanzlei-Directors mit dem Gehalte jährlicher 900 Gulden und in der 9. Diätenelasse; eines Kanzlisten in der 11. Diätenklasse mit 700 Gulden; eines Kanzlisten mit 600 Gulden, und eines provisorischen Diurnisten mit dem Taggelbe pr. 80 Kreuzer. Ich werde dem Herrn Landeshauptmann diesen Antrag schriftlich formuliren, und ihn gleich überreichen. Präsident: Wünscht in dieser Angelegenheit noch Jemand das Wort zu ergreifen? Landeshaupt. - Stellv, v. Wurzbach: Ich würde mir, wenn der Antrag unterstützt sein wird, ein Paar Bemerkungen erlauben. Präsident: Nachdem Niemand das Wort ergreift .... (wird unterbrochen vom) Abg. Krom er: Ich bitte zuerst die Anfrage zu stellen, ob der Antrag unterstützt wird, erst daun können wir die Debatte weiterführen. Präsident: Das will ich eben thun, und fragen, ob der Antrag des Herrn Bezirkshauptnianns die Unterstützung bekommt; nur muß ich doch warten, bis derselbe geschrieben ist. Abg. Krom er: Ich könnte einstweilen aushelfcn, ich habe ihn geschrieben. Präsident: Ich stelle die Frage, ob der Antrag des Herrn Dcrbitsch, der darin besteht, daß statt des Hilfs-ämter - Directors ein Kanzlcivorstand mit 900 Gulden zu systcmisircn sei, daß nur zwei Kanzlisten, und zwar einer mit 600 Gulden, der andere mit 700 Gulden zu systemi-sircn, und ein provisorischer Diurnist mit dem Taggclde von 80 Kreuzer, jährlich 272 Gulden aufzunehmen sei, ob dieser Antrag die gehörige Unterstützung finde? (Mehrere Mitglieder erheben sich.) Er ist gehörig unterstützt. Wünscht Jemand das Wort? Landeshaupt. - Stellv, v. Wurzbach: Ich erlaube mir nur hinsichtlich der vom Herrn Abg. Dcrbitsch beantragten Herabsetzung des Gehaltes des Hilfsämter- oder Kanzlei - Directors von 1000 Gulden aus 900 Gulden eine kurze Bemerkung zu machen. Es ist bekannt, daß in Oesterreich von Seite der Staatsbeamten in unserer Zeit die allgemeine Klage erhoben wird, daß die bemessenen Gehalte derselben nicht ihren Bedürfnissen und nicht den derzeit bestehenden Preisen der Lebensmittel und anderer Lebensbedürfnisse entsprechen. Wir haben im Rcichsrathe eine Masse von derlei Petitionen erhalten und haben uns wirklich von der traurigen Lage eines sehr großen Theiles der österreichischen Beamtenwelt in ihren jetzigen Verhältnissen überzeugen können. Ich glaube, daß bei der Bc-Messung und Feststellung des Gehaltes für eine neue Stelle daraus Rücksicht genommen werden muß, daß man einen vollkommen brauchbaren Wann bekommen, und daß dieser Mann für die gewöhnlichen Bedürfnisse seines Lebens sorgenfrei gestellt werde. Die Plage des Agio's wird noch einige Zeit dauern, die bestehenden Preise dürften vielleicht etwas, aber nicht bedeutend zurückgehen; das Leben wird daher in der Gegenwart immer theuerer beiden, als vor Jahren, nämlich zur Zeit, als die Beamtcnbesoldungcn normirt worden sind. Ich glaube daher, daß das Mäkeln um den Betrag von 100 Gulden bei der Position von 1000 Gulden hier nicht an seinem Orte wäre. Die Zahl der Geschäfte, die dem Kanzlei - Director obliegen würden, ist bereits gegenwärtig eine nicht unbedeutende, und es ist keinem Zweifel unterworfen, daß in Zukunft die dießfülligcn Geschäfte bei der Organisirung der Gemeinden und politischen Behörden weitaus größer sein werden. Würde er gegenwärtig ans den festgestellten Gehalt von 900 Gulden beschränkt, so ist 1 es zwar möglich, daß der hohe Landtag seinerzeit eine Zn-bessernng bewillige, allein da diese Znbesserung in kürzester Zeit, in kürzester Frist stattfinden müßte, da der Gehalt von 1000 Gnld. oft. W. keineswegs für einen vollkommen brauchbaren, seinem Amte gewachsenen Mann zu hoch gestellt ist, so beantrage ich, daß der hohe Landtag den vom Ausschüsse gestellten Antrag annehmen wolle. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. K r o in c r: So sehr ich die Gediegenheit des vorliegenden Ausschußberichtes anerkenne, so muß ich doch, insoweit die Anträge des Herrn Abgeordneten Derbitfch vom Ausschußantrage abweichen, die ersteren unterstützen. Der AuSschnßbcricht basirt seine Anträge zum Theile ans Prämissen, welche in größerem oder geringerem Umfange eintreten, die daher die Nothwendigkeit größerer oder geringerer Arbeitskräfte erfordern können. Bevor also die Gewißheit vorliegt, diese oder jene Arbeitskräfte sind un- umgänglich erforderlich, können wir in die Systemisirung stabiler Posten nicht eingehen. Wird die Arbeitslast derart anwachsen, daß zu deren Bewältigung weitere Kräfte erforderlich sein werden, so kann die Neu-Kreirung von Stellen ohne Anstand vor sich gehen. Sind einmal definitive Posten festgestellt, so lassen sie sich bis zum Ableben der Beamten nicht abschaffen; es ist daher jedenfalls räth-licher, Anfangs mit der Systemisirung sparsamer, als gar zu liberal vorzugehen, daher der Antrag des Abg. Der-bitsch, betreffend die Auflassung eines Kanzellistenpostens allerdings gerechtfertigt erscheint. Belangend weiter die Benennung des sogenannten Hilfsämter-Dircctors, so finde ich sie der Sachlage hier wirklich nicht entsprechend, denn nebst der eigentlichen Manipulationskanzlei, werden ja die landschaftliche Buchhaltung, die Kassa u. s. tu. auch Hilfsämter des Landes-Ausschusseö sein; auf die Buchhaltung aber/ auf die Kassaführung u. s. tu., eben so auf die Direction der verschiedenen Wohlthätigkeits - Anstalten hat dieser Hilfsämtcr-Director gar keinen Einfluß zu nehmen, daher die Bezeichnung als Hilfsämter-Director jedenfalls eine nicht passende ist. Kanzleileiter oder Kanzlei - Director, Kanzlei-Vorsteher allenfalls, diese Benennung scheint mir passender zu sein. Ich würde daher mit dem Antrage des Herrn Derbitsch ans die Wahl der Benennung „Kanzlei-Vorsteher" übereinstimmen. Was endlich den Gehalt des Herrn Kan-lei-Vorstehers anbelangt, so glaube ich, er wäre mit 900 fl. derart überall bemessen, daß wir selbst mit der Höhe der Gehalte landesfürstlicher Beamten, welchen mitunter ungleich größere Sorgen obliegen, eine Parallele nicht zu scheuen brauchen. Landessürstlichc Steuereinnehmer haben mitunter Geschäfte von ungleich größerem Umfange zu besorgen, und müssen sich mit einem Gehalte von 600, 700 bis 800 fl. begnügen. Dasselbe ist der Fall bei GrundbuchS-ämtern; die Grnndbuchführcr z. B. haben bei einem Gehalte von 500—600 und 700 fl. ein sehr veranttvortlichcs Geschäft zu führen, und doch ist ihnen die Erziehung ihrer Kinder am Lande sehr erschwert. Vorliegend hat der Kanzlei-Vorsteher nebst dem Ein-reichnngsprotocollc, der Registratur und der Expedition mir die Verrechnung der verschiedenen Regieauslagen zu führen. Dieses Geschäft ist weder derart complicirt, noch derart verantwortlich, daß cs eine besondere Vorbildung, oder besondere Umsicht erfordern dürfte. Ich halte daher den Gehalt von 900 fl. als sehr liberal bemessen. Präsident: Wünscht noch Jemand in dieser Angelegenheit das Wort zu ergreifen? Abg. v. Langer: Ich glaube, daß eben jetzt der 1 Zeitpunkt ist, wo die landschaftliche Kanzlei so vermehrt werden solle, daß zur Bewältigung der neu hinzugekom-mcnen Geschäfte, welche durch die neue Organisirung der Gemeinden, durch die Kategvrisirnng der Straßen, durch die mannigfaltigen Recurse, welche darüber werden eingebracht werden, sich gewiß weit über die Ziffer von 5001) Geschäftsstücken vermehren wird. Ich glaube, daß der Landcs-Ausschuß die möglichst geringe Zahl von Beamten beantragt hat, und daß man wirklich vom Landes-Ausschüsse etwas unmögliches verlangen möchte, wenn er nicht eine hinlänglich organisirte Kanzlei zur Verfügung hätte, um Alles dieses bewältigen zu können. Was den Vergleich der Gehalte mit den kaiserlichen Beamten anbelangt, so ist wohl wahr, daß manche derselben keine hohen Gehalte haben, allein daraus folgt noch nicht die Consequenz, daß das Land seine landschaftlichen Beamten nicht gut bezahlen soll. Die Steüerbeamten haben wohl hie und da auch Diäten, welche die landschaftlichen Beamten nicht haben können und nicht haben werden und j' wollten wir nun bei den Gehalten sparen, so wird sich mit nnabweislicher Nothwendigkeit ergeben, daß man ent- : weder keine tauglichen Individuen finden wird, welche für so wichtige Stellen competent wären, oder wenn wir sic durch nicht ganz taugliche besetzen, so wird die üble Nothwendigkeit auch wieder eintreten, daß man gegen solche Beamte dann vielleicht im Disciplinarwcge wird auftreten müssen. Ich glaube, das Land und der Landes-Ausschuß soll eine vollkommen entsprechend organisirte und gehörig dotirte Kanzlei haben, um damit seine Aufgabe erfüllen zn können und unterstütze nach allen Kräften den Antrag dcS Landcs-Ansschusscs. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. K r o m c r : Wenn man den Antrag des Lan-des-Ausschnsscö auf die Supposition basirt, daß ein Individuum zur Führung des Einreichnngsprotocollcs, zur Besorgung der Registratur, der Evidcnzhaltnng und der Expedition ausschließlich erforderlich fei, dann mögen die von dem Herrn Abgeordneten Derbitsch beantragten Kräfte : allerdings nicht zureichen, allein ich habe in dem Felde auch j genügende Erfahrung. Ich habe zum Beispiele in Gott-schce gedient, wo deö Jahres mindestens 11.000 bis 12.000 Stück eingelaufen sind, und dessenungeachtet hat ein einziger Beamte das EinreichungSprotocoll, die Registratur, die Evidenzhaltung der Agenden und die Expedition ausschließlich, aber nur nebenbei besorgt und dazu nicht 3 Stunden verwendet, in den andern Amtsstunden hat er ' sich seinem sonstigen Berussgcschäfte gewidmet. Es ist also durchaus nicht richtig, daß ein Individuum mit der Protocollirnng, Registrirung, Expedition und Evidcnzhaltnng der Agenden ausschließend beschäftigt sei; schon diese Kraft muß größtcntheilS für das Mundi-rungsgeschäft verwendet werden, sind ihm dazu zwei Andere beigegeben, so ist der vorläufige Bedarf der Kanzlei mehr als genügend gedeckt. Sollte eine Reu - Crcirung nothwendig sein, so ist ; sie viel leichter zu schaffen, als ein bereits crcirtcr Posten ; abzuschaffen. Präsident: Wenn Niemand mehr in dieser Angelegenheit das Wort zu ergreifen wünscht, so gebe ich dem Herrn Referenten das letzte Wort. Berichterstatter v. S t r a h l: Bei keiner Frage gehen die Meinungen der Einzelnen so leicht auseinander, als gerade bei der Frage, wo die Grenze des Nothwendigen liegt, wo das Gebiet des Entbehrlichen, deö Ueberflüssigcn beginnt. Was der Eine für kaum genügend hält, das wird der Andere schon überflüssig finden, und Gründe und Ge-gengründc werden die Ueberzeugung der Streitenden nicht ändern. Ich schicke diese allgemeine Bemerkung deßhalb voraus, um dem h. Hause anzudeuten, warum ich den Versuch gar nicht wagen will, jenen Herren, welche eine Schmälerung des Personales oder Gehaltes befürworten, Gegengründe entgegen zu setzen. Es wird immer nur der Werthmesser der subjectiven Anschauung an diese Frage angelegt werden. Der Eine wird zu viel, der Andere wird zu wenig finden. Zudem haben mich die Herren Abgeordneten v. Wurzbach und v. Langer eines guten Theils dieser Verpflichtung bereits enthoben. Man hat gegen den Antrag des Ausschusses eingewendet, daß der Gehalt des Hilssümter-Directors zu groß sei, daß der Titel Hilfsämter - Director nicht passe, daß zwei Kanzellistenstellen genügen, und daß insbesondere im Anfange ein geringeres Personale zu systemisircn sei, weil sohin bei vermehrtem Bcdarfc demselben ohnehin abgeholfen werden wird. Was die erste Einwendung anbelangt, so möchte ich wohl vor Allen darauf hinweisen, daß der Hilfs-ümter-Director Leiter und Vorsteher des gesummten Mani-pulations-Personales ist, daß er somit schon ans diesem Grunde den Anspruch auf einen höhern Gehalt stellen könnte, daß weiters zwischen seinem und dem Gehalte der übrigen Kanzlcibcamtcn doch eine, ich möchte sagen etwas fühlbare Abstufung eintreten muß, daß endlich der Hilfs-ämter-Dircctor den größten Theil der Agenden des dcrma-ligcn Realitütcn-Jnspectors auf sich nehmen wird, wodurch dem ständischen Fonde ohnehin ein Ersparnis' von 600 st. zugeht, daß der Hilfsämter-Director fcrncrs vielfach mit Geldgeschäften des Landes - Ausschusses zn thun hat, daß somit auch an ihn jene Versuchung herantreten kann, die leider eben wegen der schlechten Gehalte so manchen Beamten vom Wege des Rechtes und der Ehre abgelenkt haben. (Sehr gut. Bravo!) Was die Einwendung bezüglich des Titels des Hilfs-ämter-Directors anbelangt, so kann ich im Namen des Landes-Ausschnsscs erklären, daß demselben an dem Titel gar nichts gelegen ist, ob man ihn Kanzlei-Vorsteher oder Hilfsämtcr-Director nennt, daß er nur seiner Schuldigkeit vollkommen entspricht, dieses und nur dieses ist die Hauptsache. (Bravo, Bravo!) Was die Abminderung des Postens eines Kanzlisten betrifft, so möchte ich darauf hinweisen, daß die Stelle und die Aufgabe eines Einrcichungs-Protocollisten nicht eine so mechanische ist, daß er den Act, der einlangt, wohl lesen muß, um ihn zutheilen zu können, daß er ihn häufig mit Prioren belegen muß, daß er die Rcfcratsbögen dazu machen muß, daß bei 4000 bis 5000 Nummern, die er einzulegen, zn registriren, zn indicircn hat, sehr viele Zeit mit dieser Arbeit verloren geht. Man hat darauf hingewiesen, und cs war mein Herr Collega Krvmer, der das Gewicht seiner eigenen Erfahrung in die Wagschale gelegt hat, der zugleich bemerkt hat, daß die Anträge des Landes-Ausschusses auf vagen Prämissen beruhen. Dem entgegen stelle ich die Erfahrung von 20 Monaten, die bem Landcs-AnSschnsse vorliegt und bemerke, daß gerade diese Erfahrung gezeigt hat, daß mit diesem Personale kaum auszulangen sei. Es ist somit nicht die Rede erst von einer Systcmi-sirung eines Anfanges, sondern wir stehen schon in dem zweiten Jahre der Erfahrung, und diese ist der Grund, warum ich die Anträge des Landes - Ausschusses noch befürworte. Man hat darauf hingewiesen, daß in Gottschee ein einziger Beamte das riesenhafte dortige Geschäft bewältigen konnte. Es mag sein, allein dieß ist sicherlich nicht die Regel. Es kann einen vorzugsweise befähigten Beamten geben, der alle drei Functionen in sich vereinigt und vollkommen entsprechen wird; allein ich glaube, wir thun weit besser, wenn wir außerordentliche Fähigkeiten, außerordentlichen Fleiß nicht als die Regel, sondern als eine, wo sie eintritt, höchstwillkommene, aber im großen Ganzen nicht regelmäßige Erscheinung ansehen. Man hat gesagt, daß zur Expedition, zur Mnndi-rung zwei Kanzlisten vollkommen genügen, daß die einzelnen Expeditionen nicht weitläufig seien, das gut ein Dritt-thcil vielleicht ohne Expedition zu den Acten gelegt werde. Dieß ist factisch nicht richtig, denn cs kommen speciell periodische Einläufe vor, die Expeditionen in der Zahl von 33 nit die verschiedenen Steuerämter, cinch noch mehr nöthig machen. Es kommen ferner sehr viele Zisscrnar-beiteii vor, speciell bei den Geschäften der Grundentlastnng, bei den Vorbereitungen für die Verlosung, die eine sehr große Genauigkeit, einen großen Zeitaufwand erfordern. Dieß waren die Rücksichten, die den Landes-AuSschnß bestimmt haben, mit gutem Vorbedacht jenes Personale zu beantragen, für welches ich das Wort ergriffen habe. Was den Gehalt des Kanzlei-Vorstehers, wie man ihn nennen möchte, betrifft, so würde ich wohl noch darauf hinweisen, daß selbst ein Gehalt von 1000 fl. auf den Tag eine Quote von nicht ganz 3 fl. abwirft. Soll nun damit eine halbwegö zahlreiche Familie mit allen Lebensbedürfnissen versorgt werden, so glaube ich, wird das h. Haus in seiner Billigkeit und Gerechtigkeit sicherlich zustimmen, wenn ich diese Existenz nur eine kümmerliche , nur eine halbwegs gute nenne. Ich empfehle daher nochmals die Annahme des Antrages des Landes-Ausschnsses. (Bravo, Bravo!) Präsident: Ich schließe nunmehr über den zweiten Antrag die Debatte und werde den Antrag des Herrn Bezirkshauptmanns Derbitsch zur Abstimmung bringen, der sich von dem Antrage des Landcs-Ausschusses entfernt, und der dahin geht, daß für das Kanzleifach folgende Stellen systemisirt werden: 1. Ein landschaftlicher Kanzlei - Vorsteher mit ber IX. Diütcnclasse und dem Gehalte von 900 fl. oft. W. 2. Ein Kanzellist in der Xi. Diäteuclasse und dem Gehalte von 700 fl. oft. W. 3. Ein Kanzellist mit dem Gehalte von 000 fl., und 4. Ein provisorischer Diurnist mit 80 fr. Taggcld. Abg. Derbitsch: Herr Landeshauptmann, ich bitte um das Wort. Ich bitte, meinen Antrag in zwei Theilen zur Abstimmung zu bringen. Zuerst über die Petition für bett Kanzlei-Direktor und daun das übrige Personale. Präsident: Es wird schon geschehen, natürlich punktweise. Ich bringe nunmehr den ersten Punkt des Antrages zur Abstimmung, nämlich daß der Kanzlei-Vorsteher nur mit einem Gehalte von 900 fl. zn bestimmen und in die IX. Diätenklasse zn setzen wäre. Jene Herren welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist gefallen. Ich bringe nun den zweiten Theil des Antrages zur Abstimmung, daß nämlich statt drei Kanzlisten nur zwei, und zwar einer mit 700 fl. und der zweite mit 600 fl., und dann ein provisorischer Diurnist mit 80 kr. Taggcld zu systemisircn wäre. Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, zu erheben. (Geschieht.) Es ist die Majorität. Ich bringe jetzt noch den Antrag des LandesanSschnsseö zur Abstimmung, daß ein Kanzlei-Vorsteher, oder wie er heißen möge, mit 1000 fl. zu systemisireu sei. Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich aufzustehen. (Geschieht.) Es ist die überwiegende Majorität. Der Beschluß des hohen Hauses lerntet demnach dahin, daß das Kanzleipersonale künftighin zu bestehen habe: Aus einem Kanzlei-Vorsteher mit 1000 fl., ans zwei Kanzlisten, einer mit 700 fl., der andere mit 000 fl., und ans einem provisorischen Diurnisten mit einem Taggelde von 80 kr. Abg. D c sch m a it n : Ich bitte, Herr Präsident, über die Diätenklassc ist noch nicht abgestimmt. Ich glaube, daß das auch wichtig sei, nämlich daß der Kanzlei-Vorsteher in die LX. Diätenklasse, und beide Kanzlisten in die XI. Diütenklassc zu versetzen seien. Präsident: Der Landesausschuß und der Herr Bezirkshanptmann Dcrbitsch beantragen für den Kanzlei-Vorsteher die IX. Diätcnklassc. Wenn die Herren damit einverstanden sind, bitte ich, sich zn erheben. (Geschieht.) ES ist die Majorität. Dann ist weiters für die Kanzlisten die XI. Diätcnklasse in Antrag gebracht. Jene Herren, welche damit einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Ich bitte weiter fortzufahren. Berichterstatter v. Strahl: H. Buchhaltung: Das Geschäft der Buchhaltung wurde bisher von dem k. k. Rechnungsdcpartemcnt der Staatsbuchhaltung besorgt, und cs hat sich die k. k. Staatsverwaltung, indem sie auch dem Landesansschnsie gegenüber die einstweilige Verwendung des BnchhaltnngSpersonales zugestand, ausdrücklich vorbehalten, seinerzeit den dadurch hervorgerufenen Geldaufwand dem Lande in Anrechnung zn bringen. Wie hoch sich nun diese Ansprüche belaufen werden, darüber kann derzeit noch keine Aufklärung gegeben werden, daß selbe jedoch bcdculcnd sein werden, kann aus betn von der k. k. Stantsbnchhaltung in diesem Gegenstände über die einschlägige Anfrage des LandesauSschnsses tub Exh. Nr. 1073 erstatteten Berichte ersehen werden, indem darin bemerkt wird, daß derzeit 9 Buchhaltungsbramte mit einem Gehalte von 4725 fl. mit den Rechnungen der, der Verwaltung deö Laudeöausschusses übergebenen Fonde beschäftigt sind, daß diese Agende auch künftighin 7 Individuen und zwei Diurnisten, dann einen Amtsdiener, zusammen mit einem Aufwande von 6130 fl. in Anspruch nehmen werde, und daß cs sowohl ans geschäftlichen als pecuniärcn Gesichtspuncten vorzuziehen sei, die Besorgung der in Rede stehenden Rechnungs-Eontrollsgeschäfte in stuiu quo zn belassen und lieber mit der Staatsverwaltung die Leistung einer Pauschalentschädigung zu vereinbaren, als für den Landesansschuß eine selbstständige Buchhaltung ins Leben zu rufen. So lockend die von der Staatsbuchhaltuug angeführten Gründe für den ersten Anblick erscheinen mögen, so halten dieselben bei näherer Erörterung die Probe doch nicht aus; beim in sachlicher Beziehung beruhen dieselben auf der unrichtigen Prämisse, daß die Verwaltnngs - Verhältnisse dieselben geblieben seien, wie ehedem, in welchem Falle allerdings eine einheitliche Buchführung die zweckmäßigste und billigste wäre. Allein seitdem dem Lande die autonome Verwaltung seines i Vermögens und der verschiedenen Landcsfonde zufiel, müßte man es geradezu eine Anomalie nennen, wenn eine andere Behörde daö ControllSgeschäft für das Land besorgen, und schon dadurch alle jene Eomplicationen herbeigeführt werden müßten, welchen die Staatsbuchhaltung durch ihren gut gemeinten Rath ausweichen möchte. Beständige Corrcspondcnzen, selbst in Dingen, die sonst im einfachsten Wege der Einsichtnahme der Bücher abgethan werden könnten. Ausflüchte auf anderweitige GeschästS-überbürdnng, Nichtbeachtung der dicßfeitigcn Anordnungen von Seile des nicht int Disciplinar-Verbandc zur Landcs-vcrtrctung stehenden Rechnungspersonals, und manche andere Iiicovenicnzcn wären voraussichtlich die Folgen einer derlei Einrichtung, die daher der Förderung der Sache nur I abträglich genannt werden muß. Aber auch in pccuniärcr Beziehung erscheint die An-! sicht des vorgebuchten Berichtes nicht begründet. Es ist I durchaus nicht anzunehmen, daß die Staatsverwaltung, I meint cs sich um die Entschädigung für die einschlägige Mühe- Wallung fragen wird, dem Lande einen geringern Ersatz anrechnen werde, als der wirkliche Aufwand ausmacht. Ist aber dieses der Fall, so gewinnt das Land nicht nur nichts durch ein derlei Arrangement, sondern es ist dabei deßhalb in offenbarem Nachtheil, weil es Arbeitskräfte in einer Zahl und in einem Maße zahlen müßte, auf deren Wahl, Instruction und Geschäftsführung daS Land keinen bestimmenden Einfluß hätte. Wird endlich erwogen, daß das von der Staatsbuch-haltung zur Systemisirnng beantragte Personale von neun Individuen offenbar im überschwenglichen Maße sowohl der Zahl nach als auch rücksichtlich der Gehalte prälimiiürt wurde, wird erwogen, daß, wenn man die autonome Bewegung anstrebt, man auch von den in der Natur derselben liegenden Consequenzen und Bedingungen nicht zurückschrecken darf, so dürfte der Antrag des Landesanöschnsses gerechtfertiget erscheinen, der dahin geht: Es sei für die Geschäfte der Landesvertretung eine selbstständige Landschaftsbuchhaltung zu systemisiren. Belangend das dieser Buchhaltung zuzuweisende Personale muß vor Allem der Umstand hervorgehoben werden, daß mit der gänzlichen Abwicklung der Operationen des Grnnd-entlastungSfondes gut ein Drittheil der buchhalterischen Agende entfallen werde. Dieß voransgelassen, und mit Rücksicht auf den übrigen im obigen Berichte dargestellten Geschäftsumfang, dann mit Bedachtnahme auf den Umstand, daß sich durch eine Vereinfachung in der Amtsinstruction auch die Geschäftsführung selbst wird vereinfachen lassen, wird nachstehende Systemisirnng für die Buchhaltung beantragt: 1. Ein Vorsteher mit dem Titel eines „Landschafts- Buchhalters" und dem Gehalte von 1200 fl. 2. Ein Rechnungs-Offizial mit dem Gehalte 800 „ 3. Ein Rechnungs-Offizial, provisorisch, auf die Dauer der Abwicklung des @rimb« Entlastungs-Fondes................... 700 „ 4. Ein Ingrossist mit dem Gehalte . . 500 „ 5. Ein Jngrossist, provisorisch .... 400 „ 6. Ein Diurnist mit dem Taggelde pr. 80 kr. 272 „ zusammen ...... 3872 fl. Im Betreff des für die Buchhaltung erforderlichen Amtslokales wird bemerkt, daß sich dasselbe mit nicht sehr bedeutenden Kosten durch die Adaptirung des ersten Stockes im westlichen Traete der Burg wird gewinnen lassen. Damit das hohe Haus übrigens in die Lage kommt, den Umfang der buchhalterischen Geschäfte zu ermessen, erlaube ich mir, die summarische Zusammenstellung vorzutragen , welche die Buchhaltung in dieser Richtung dem Landesausschusse vorgelegt hat. Aus dieser wird ersichtlich, daß die Anzahl der zu führenden Journale und Rechnungen in einem Jahre 1278 betrage; daß die Journal-Artikel, wie ich schon früher zu bemerken die Ehre hatte, 166.856 mit 11.262 Belegen umfassen; daß die Zahl der Tabellen 162 betragen habe, und daß an Zeiterforderniß, den Tag zu sieben Arbeitsstunden gerechnet, die Censur 1040 Tage, die Buchführung 257 Tage, die periodischen Arbeiten 426 Tage, das Exhi-tiren 570 Tage, zusammen somit 2635 Tage in Anspruch genommen haben. Präsident: Ich eröffne die Debatte über diesen dritten Antrag des Landesausschusses. Wünscht Jemand das Wort zu nehmen? (Nach einer Pause.) Nachdem Niemand das Wort ergreift, so bringe ich den Antrag des Landesausschusses zur Abstimmung, und zwar: den Punkt a) Es sei für die Geschäfte der Landes-Vertretung eine selbstständige Landesbuchhaltung zu systemisiren. Wenn die Herren mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) ES ist somit im Prinzipe ausgesprochen, daß eine eigene Landesbuchhaltung zu systemisiren sei. Dieser Buchhaltung seien nach dem Antrage des Lan-deSauSschuffes beizugeben: Ein Buchhalter, unter dem Titel Landschaftlicher Buchhalter. Wenn die Herren mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist.angenommen. Der weitere Antrag lautet dahin, daß zwei Offiziale zu ernennen seien, wovon nur Einer systemisirt, der Andere nur provisorisch so lange, als daS Grnndeutlastungsgeschäft dauern wird, bestellt werde. Wenn die Herren damit einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Gleichfalls bringt der Landes-Ausschuß in Antrag zwei Jngrossisten, wovon einer systemisirt, der zweite nur provisorisch für die Dauer der Grundentlastniigs-Angelegen-heit bestellt wird. Wenn die Herren mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich auch zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Endlich wird ein Diurnist beantragt. Wenn die Herren auch mit der Bewilligung eines Diurnisten einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Ist angenommen. Das Personale ist somit genehmigt. Wir kommen nun zu den Gehalten. Der Landes-AuSschuß bringt für den Buchhalter den Gehalt von 1200 fl. in Antrag. Wenn die Herren mit diesem Gehalte einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Angenommen. Für den ersten Rechnungs-Offizial (der systemmäßig sein sott), bringt der Ausschuß den Gehalt von 800 fl. in Antrag. Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Angenommen. Für den zweiten provisorischen Rechnungs-Offizial wird der Gehalt von 700 fl. beantragt. Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Angenommen. Für den ersten Jngrossisten wird der Gehalt von 500fL beantragt. — Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Angenommen. Für den zweiten Jngrossisten wird der Gehalt von 400 fl. beantragt. —■ Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Angenommen. Endlich wird für den Diurnisten ein Taggeld von 80 kr. beantragt. Ich bitte, darüber abzustimmen. (Geschieht.) Ist angenommen. Ich ersuche nun den Herrn Referenten, im Vortrage weiter fortzufahren. Berichterstatter v. Strahl: Hi. D i e C a sse. Bezüglich der Besorgung der Cassengeschäfte walten dieselben faetischen Umstände vor, welche hinsichtlich der Rech-nungs - und Controllsgeschäfte früher erwähnt wurden. Folgerichtig sollte auch in dieser Beziehung die Systemi-sirung eines selbstständigen Cassapersonals befürwortet werden, sowie thatsächlich der Landes-Ausschuß in dem mit der k. k. Steuer - Direction abgeschlossenen Miethver-trage auch den Fall vorgesehen hat, daß das eine ober andere Cassaloeale zum Zwecke der eigenen Cassagebarung nöthigcnfalls dem Landes - Ausschüsse wieder zur eigenen Benützung rückgestellt werde. Allein dcmungeachtct glaubt der Landes-Ausschnß diese Frage vorläufig noch als eine offene, und den slatus quo aufrecht zu belassen, weil, iusolauge die Einhebuug und Abfuhr der Landes - Umlage und der Grnndentlastnngs-Beitrügc mit der dircctcn Steuer cumulativ geschieht, immerhin ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den beiden Lassen und deren Manipulation besteht, der zum Abbruch beider durch die Trennung gestört würde, und weil ferner für den in Aussicht gestellten Fall, daß eine gänzliche Aenderung in der bisherigen Stcuerpcrception eintreten würde, erst dann ganz neue Grundlagen vorliegen müßten, welche auf den Gegenstand bei; Frage einen wesentlichen Einfluß zu üben geeignet scheinen. Der Landes-Ausschnß erlaubt sich daher den Antrag: „für die Functionen der Cassagebarnng sei derzeit noch kein eigenes Personale zu systcmisircn, sondern cs bei der bisherigen Uebung zu belassen." Präsident: Ich eröffne über diesen Punkt die Debatte. Ich ersuche jene Herren, welche das Wort ergreifen wollen, sich zu melden. (Nach einer Panse): Da sich Niemand zum Worte meldet, so bringe ich den Antrag des Landes-Ausschusses zur Abstimmung, welcher dahin lautet: „DaS Hans wolle beschließen, für die Functionen der Cassagebarnng sei derzeit kein eigenes Personale zu systcmisircn, sondern sich noch weiters der von der hohen Regierung zugestandenen Verwendung der Casscbeamten zu bedienen." Wenn die Herren mit diesem Antrage einverstanden sind, so bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Berichterstatter v. Strahl: IV. Ban- und technisches Wesen. Insoweit in der bisherigen Agenda die Beiziehnng und Begutachtung eines Sachverständigen bei der Verfassung von Voranschlägen, Bauplänen, bei der Collaudiruug von derlei Arbeiten und bei den übrigen, den Bcirath eines technisch gebildeten Individuums erheischenden Arbeiten Noth that, wurde sich eines Beamten der k. k. Bau-Direction bedient, welcher hiefür eine jährliche Remuneration von 210 fl. öst. W. bezog. Dieses Auskunftsmittel genügte bisher vollkomincn, und dürfte auch in Hinkunft wenigstens iusolauge genügen, als dem Lande nicht größere Constrnctions-Bantcn bevorstehen. Allein auch, wenn dieses der Fall sein wird, scheint cs nach der Anschauung des Referenten zweckmäßiger, von Fall zu Fall sich des Rathes eines Ingenieurs oder sonstigen Banverständigcn gegen vorhinein zu bedingendes Honorar zu bedienen, als ein für alle Dial die Stelle eines technischen Beamten bei der Landschaft zu systcmisircn, weil derlei Fälle nicht so oft vorkommen werden, weil cs ferner niemals an einer hinreichenden Anzahl zur Auswahl gebrechen wird, und weil jeder Einzelne, einmal berufen, gerade darin, daß er nicht stabil bestellt ist, einen mehreren Sporn finden wird, die ihm übertragene Arbeit mit Genauigkeit und Fleiß zu besorgen, um bei wieder vorkommenden: Falle abermals berufen zu werden. Der Landcs-Ansschuß erlaubt sich demnach, den Antrag zu stellen: „für daö Bau - und technische Wesen ist sich von Fall zu Fall des Rathes eines Ingenieurs oder sonstigen Banverständigen, gegen vorhinein zu bedingendes Honorar, zu bedienen. Präsident: Ich eröffne die Debatte über diesen Antrag des Landes-Ausschusses und ersuche die Herren, welche dießfalls das Wort ergreifen wollen, sich zu melden. (Nach einer Panse): Nachdem sich Nicniand zum Worte XII. Landtags-Sitzung. gemeldet hat, bringe ich den fünften Antrag des Landcs-Ausschusses zur Abstimmung. Derselbe lautet (liest denselben). Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Berichterstatter v. Strahl: V. Shuts bi euer und sonstiges D i e n c rp c r s o n al. Der Landes-Slnsschuß hat von der vorbcstandcncn ständisch Verordneten - Stelle einen Amtsdicner mit dem Gehalte von 315 fl., dann einen Diencrsgehilfcn mit einem Diurnum von 50 kr. öst. W. übernommen. Nebstbei kommen hier zu besprechen die bisher bestehenden Hausmeister in der Burg mit dem Gehalte von 315 fl., im Landhnnse mit einer Jahresremnneration von 50 fl., im Theater, zugleich als Maschinist, mit einer Bestallung von 252 fl., im Rcdoutengcbäude mit 19 fl. 95 kr., im Lyccalgcbäude mit 50 fl., im Pogatschnig'schen Hanse mit der Natnralwohnnng allein. Belangend die AnitSdicncr, so bedarf cs keiner weitläufigen Erörterung, um zu begreifen, daß insbcsonders, nachdem durch den heutigen Beschluß eine selbstständige Buchhaltung systcmisirt wurde, mindestens zwei Amtsdicner erforderlich sind, um den Bedürfnissen des Dienstes gerecht zu bleiben. Es wird aber auch die Systemisirnng einer Diener-gehilfen - Stelle deßhalb nothwendig, weil durch den regen amtlichen Verkehr des Landes - Ausschusses mit den außer der Stadt liegenden Wohlthätigkcits - und Zwangarbeits-Anstaltcn Ein Individuum fast ausschließlich bloß für diesen Verkehr verwendet werden muß. Demnach wird die Systemisirnng von zwei Amts-dicnern mit dem Gehalte, Einer pr, 350 fl., der Zweite pr. 300 fl., dann eines Diencrsgehilfcn mit dem Gehalte von 250 fl. beantragt. Die Bestellung von Hausmeistern in den landschaftlichen Gebäuden liegt in der Natur der Sache, und erscheint umsomehr gerechtfertiget, als ein guter Theil dieser Gebäude an Private vermiethet ist, und eine unmittelbare Hausaufsicht sicherlich im Interesse des Hauseigenthümers liegt. Es wäre daher bei der Bestellung der vorgcdachten HauSineistcr zu verbleiben, und wären nur für die Zukunft deren Emolumente einer Regelung zu unterziehen. In dieser Richtung, dann mit Bedachtnahme auf den Umstand, daß alle Hausmeister den Genuß der Naturalwohnung haben, welcher nach den Local - Verhältnissen immerhin mit 50 bis 100 fl. veranschlagt werden kann, wäre an dem Grundsätze festzuhalten, daß bei der Nen-verleihnng solcher Stellen keinem Hausmeister, als solchem, eine höhere Bestallung als 50 fl. zuzuwenden wäre, und : daß diese Stellen vorzugsweise an Amtsdicner zu verleihen wären. Eine Ausnahme wäre nur hinsichtlich des Hausmeisters in der Burg zu machen, weil derselbe zugleich den Dienst eines Portiers versieht. Für diese Stelle wäre der bisherige Gehalt mit 315 fl. zu belassen. Deßgleichen wäre für diesen, sowie für die Amts-biener und den Diencrsgehilfen die bisher systemisirte Bci-schaffnng der Livree aufrecht zu erhalten. Präsident: Ich eröffne die Debatte über den 5. Antrag des Landes - Ausschusses in Bezug ans das Diener-Personale und die Hausmeister. Wünscht Jemand in dieser Beziehung das Wort zu ergreifen? (Nach einer Panse.) Nachdem sich Niemand zum Worte meldet, so bringe ich den Antrag des Landes-Ausschusses zur Abstimmung, welcher dahin geht: Das Haus wolle beschließen: „Es sind zu syste-misircn zwei Amtsdiener, einer mit 350 Gulden, der andere mit 300 Gulden, und ein Dicncrsgchilfc mit 250 Gulden, den Amtsdienern und den Dienersgehifen gebührt übcrdicß die Livree. „Wenn die Herren mit diesem Antrage einverstanden sind, so bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag bezüglich der Amtsdiener ist angenommen. Nun folgt noch der weitere Antrag rücksichtlich der Hausmeister, wovon jener in der Burg (zugleich Portier) 315 Gulden Gehalt und die Naturalwohnung und Livree beziehen würde; jener im Landhause hätte 50 Gulden, der im Pogatschnig'schen Hanse 50 Gulden, und der im Li-cealgebäude 5Ö Gulden, und alle gleichfalls die Naturalwohnung zu genießen. Jener im Theater und jener im Redoutengebände werden aus besondern Fanden bezahlt. Wenn die Herren mit dem Antrage des Landcs-Ans-schnsses bezüglich^ der Systemisirnng der Hausmeister mit den von mir angegebenen Bezügen einverstanden sind, so bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Dieser Antrag ist also auch angenommen. (Abg. Desch-mann verläßt den Sitzungssaal.) Berichterstatter v. Strahl: VI. Außer den bisher besprochenen Beamten und Dienern muß hier der Vollständigkeit wegen noch des Museal - Cu-stos, dann Jener gedacht werden, welche zur Besorgung der Verwaltnngsgeschüfte der Wohlthätigkeitsanstaltcn und des Zwangarbeitshauses nothwendig sind. Belangend den Custos des Landes - Museums wird bemerkt, daß er seinen bisherigen Gehalt von 472 Gld. 50 kr. aus dem ständischen Fonde bezog, obwohl das Museum seinen eigenen, derzeit in runder Summe 22.000 Gulden betragenden Fond besitzt. Obwohl nun Referent der Ansicht ist, daß der obige Gehalt, wenn nicht ganz, so doch mit einem Theile aus dem Museal-Fonde sollte bestritten werden, so beantragt er doch vorläufig dessen Belastung an dieser Stelle, und zwar in dem bisher systemisirten obigen Betrage, fügt jedoch bei, daß ihm dieser Gehalt in keinem Verhältnissej zu der wissenschaftlichen Vorbildung eines Museal - Custos zu stehen scheine, daher derselbe im Einvernehmen mit dem | Museums - Curatorium, durch einen Zuschuß aus dem Mn- j seal - Fonde auf 600 Gulden zu erhöhen wäre. Da sowohl bezüglich der Frage des Museums über : dessen Stellung dem Lande und dem Landes - Fonde gegenüber die Verhandlungen noch im Zuge sind, und ein definitiver Antrag in dieser Richtung nicht gestellt werden kann, da weiter bezüglich der Beamten der übrigen Fonde die definitive Systemisirnng jenem Zeitpunkte vorzubehalten räthlich scheint, in welchem über die Beibehaltung ober Aenderung des bezüglich dieser Anstalten bisher bestandenen Verwaltungs - Systemes überhaupt vom h. Landtage ein definitiver Beschluß gefaßt sein wird, so erlaubt sich der Landes - Ausschuß den Antrag zu stellen, es sei bezüglich der Beamten des Landes - Museums, sowie bezüglich der Beamten der Wvhlthätigkeits - Anstalten und des Zwang-arbcitShanfes die definitive Systemisirung jenem Zeitpunkte vorzubehalten, in welchem über die Beibehaltung oder Aenderung des bezüglich dieser Anstalten bisher bestandenen Verwaltungs - Systemes vom hohen Hause ein Beschluß gefaßt sein wird. Präsident: Ich eröffne die Debatte über den siebenten Antrag des Landes-Ausschusscs. Wünscht Jemand i über diesen Gegenstand das Wort zu ergreifen? (Nach einer Panse): Nachdem sich Niemand um das Wort gemeldet hat, bringe ich den siebenten Antrag des Landcs-Ausschusses zur Abstimmung. Derselbe geht dahin: Das hohe Hans wolle beschließen, es sei die definitive Systemisirnng der Beamten und Diener beim Landes-Museum, den Wohlthätigkcits-Anstalten und dem Zwangarbeitshansc jenem Zeitpunkte vorzubehalten, in welchem über die Beibehaltung oder Aenderung dcö bezüglich dieser Anstalten bisher bestandenen Verwaltnngs-Systcmcs überhaupt vom hohen Landtage ein definitiver Beschluß gefaßt sein wird. Diejenigen Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Berichterstatter v. Strahl: Es erübrigt nunmehr noch die Frage über die Art der Ernennung jener Beamten, welche das h. Haus heute systemisirt hat, über ihre Dis-ciplinar-Behnndlung, über ihre Ruhe- und Dersorgungs-genüsse, sowie über die Grundzüge der für ihre Dicnstes-lcistnng zu ertheilenden Instruction. Auch diese Fragen sind in den Bereich der Erörterung des Landes-AuSschusscs gezogen worden; weil dieselben jedoch in engster Verbindung mit der Dienstes-Pragmatik selbst stehen, die heute nicht auf die Tagesordnung gesetzt wurde, so erlaube ich mir im Namen des Landes - Ausschusses den Antrag, die Berathung über diese Frage bis zur Berathung über die Dienstes - Pragmatik selbst zu vertagen. Präsident: Wünscht Jemand über diesen Antrag des Landes-Ausschusses das Wort zu ergreifen? (Nach einer Panse): Da sich Niemand um das Wort meldet, so bringe ich den Antrag des Landcs-Ansschnsses zur Abstimmung. Derselbe geht dahin: „Das h. Hans wolle beschließen: Es sei der Entwurf der Dienstes-Pragmatik dem zur Prüfung des Entwurfes der Instruction für den Landes - Ausschuß bereits bestimmten Somite . . . (wird unterbrochen vom) Berichterstatter v. Strahl: Nein, der andere Antrag. Der Antrag geht dahin: „Es sei die Berathung über diesen Punct des Antrages zu vertagen bis zur Berathung der Dienstcs-Prag-matik." Das ist der Antrag. Präsident: Der Antrag hier lautet so: „Es sei der Entwurf der Dienstes-Pragmatik dem zur Prüfung des Entwurfes der Instruction für den Landes-Ansschnß bereits bestimmten Somite zuzuweisen." Berichterstatter v. Strahl: Es ist der andere Antrag , Herr Landeshauptmann. Präsident: Ich habe keinen andern Antrag, als diesen. Ich bitte um den Antrag. Berichterstatter v. Strahl: Ich schreibe ihn eben. (Uebergibt denselben.) Präsident: Der VIII, Antrag des Landes - Ausschusses geht dahin: „Die Berathung über die Ernennung und Disciplinnr-behandlnng der, dem Landes - Ausschüsse bcizugebenden Beamten und Diener, über ihre Ruhe- und Versorgnngs-genüsse, dann über ihre Dienstes - Instruction werde bis zur Schluß-Berathung der Dienstes-Pragmatik vertagt." Ich eröffne die Debatte über diesen Antrag. (Nach einer Panse): Wenn Niemand das Wort ergreift, so werde ich diesen Antrag sofort zur Abstimmung bringen. Diejenigen Herren, welche mit diesem, von mir so eben vorgelesenen Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Berichterstatter v. Strahl: Herr Landeshauptmann, ich bitte nochmals urn's Wort. Es wäre noch ein Gegenstand zu besprechen, nämlich das Beleuchtungs-Pauschale. In dieser Richtung hat der Landes-Ansschuß beantragt, um unterschiedlichen Unzukömmlichkeiten vorzubeugen, welche auch bei den kais. Behörden I die Passirnng eines Belcnchtnngs - Pauschales wünschcns- werther gemacht haben, als die Verabfolgung von Naturalien dem landschaftlichen Secrctär, dem Kanzlei - Vorsteher, den Kanzellisten, ebenso den Buchhaltungsbcamtcn, mit Ausnahme der Diurnisten, ein Beleuchtungs-Pauschale von jährt. 20 Pfund Millikerzcn zu passircn. Es liegt die Nothwendigkeit dieser Verausgabung in der Natur der Sache, und die Erfahrung hat gezeigt, daß diese Art zweckmäßiger ist, als die Uebcrlassnng des Materials an den Kanzlei-Vorstand zurBetheiluug der Einzelnen durch denselben. Präsident: Bezüglich des Belenchtungs - Materiales geht der Antrag des LandeS-Ausschnsses dahin, daß für alle Beamten desselben, mit Inbegriff der Bnchhal-tnngsbeamtcn, die Diurnisten ausgenommen, als Pauschale 20 Pfund Millikerzen bewilliget werden. Ich eröffne über diesen Antrag die Debatte. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen? (Nach einer Pause): Wenn Niemand das Wort ergreifen will, so bringe ich diesen Antrag zur Abstimmung. Derselbe lautet: „Der h. Landtag wolle beschließen, daß den Beamten des Landes-Ausschusses und der Hilfsämter, mit Ausnahme der Diurnisten, ein BelcnchtnngS-Panschalc von 20 Pfund Millikerzcn pr. Person bewilliget werden." (Abg. Dcsch-mann erscheint wieder im Saale.) Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Berichterstatter v. Strahl: Der letzte Punct endlich, der zur Verhandlung kommen kann, ist die Frage über den Zeitpunct der Activirnng des neu systemisirten Pcrsonalstandes. In dieser Richtung hat der Landes-AuS-schnß geglaubt, diesen Zeitpunct ans den Beginn des Bcr-waltnngsjahres 1864 fixircn zu sollen, u. z. mit Rücksicht auf den Umstand, daß daS Präliminare des ständischen Lan-desfondcs für das laufende Verwaltungsjahr rechtzeitig genug beschlossen werden kann, um auch diese Aufgabe einzustellen. Ich werde daher beantragen, daß die Activirnng des neuen Personalstandcs mit 1. November 1863 zu beginnen und biShin die Besetzungen iu jener Art vorzunehmen seien, wie sie die Dienstes - Pragmatik demnächst feststellen wird. Präsident: Der Antrag des Landes-Ausschusses in Bezug auf den Beginn der Activirnng des neuen Status geht dahin, daß dieser mit 1. November 1863 einzutreten hätte; ich bringe diesen Antrag zur Debatte. Laudeshauptin.-Stcllv. v. W u r z b a ch : Ich würde mir erlauben, den Antrag zu stellen: „Der h. Landtag wolle beschließen: Der Zeitpunct der Activirnng des durch den heutigen Beschluß systemisirten Pcrsonalstandes wird ans den 1. Mai l. I. festgesetzt." Nun nur noch ein Paar Worte zur Begründung dieses Antrages. Ich für meine Person und viele meiner Gesinnungs-Genossen sind erklärte Gegner von provisorischen Zuständen. Wir alle haben die Folgen der Provisorien gefühlt und wünschen denselben ein Ende zu machen. Ich billige den Wunsch, daß der Landes - Ausschuß, sobald immer nur möglich, in die Lage versetzt werde, seinen heiligen Verpflichtungen gegenüber betn Lande in jeder Richtung nachzukommen. Das h. Haus hat heute die Nothwendigkeit dieser Stellen anerkannt; cs hat dadurch erkannt, daß die Besetzung schon so bald als möglich stattfinden solle. Das beste Mittel, um dem Provisorium ein Ende zu machen, glaube ich, liegt darin, wenn wir unverweilt zur Besetzung der nun systemisirten Stellen gehen. Als einziger Grund, daß dieser Zeitpunct auf den 1. November l. I. beliebt worden ist, hat der verehrte Herr Referent den Moment angegeben, daß das Präliminare pro 1863 dießfalls schwerlich geändert werden könnte. Nun, das Präliminare würde mich auch sehr wenig gentren. Der geringe Mehrbetrag, der durch die neuen Positionen erfordert wird, kann auch nachträglich ans der betreffenden Cassc, nachdem wir Verlagscasscn haben, entnommen werden. Ich glaube daher, daß es am zweckmäßigsten wäre, daß wir die gegenwärtig bereits festgesetzte Zahl der Beamten schon vom 1. Mai ernennen. Ich bitte meinen Antrag vorläufig zur llnterstütznngsfrage zu bringen. (Ueber* gibt denselben.) Präsident: Der Antrag, den der Herr Abg. v. Wurzbach angebracht hat, lautet dahin: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Zeitpunkt der Activirnng des durch den heutigen Landtags - Beschluß systemisirten Personalstandes wird auf bett 1. Mai l. I. festgesetzt." Findet dieser Antrag die gehörige Unterstützung? Jene Herren, welche denselben unterstützen wollen, bitte ich aufzustehen. (Geschieht.) Derselbe hat gerade die nöthige Unterstützung. Ich eröffne nunmehr die Debatte über diesen Gegenstand. Landcshaupt. - Stellv, v. W u r z b a ch : Um nicht dem h. Landtage unnütz die Zeit zu rauben, finde ich mich veranlaßt, bei der geringen Unterstützung, welche mein Antrag gefunden, denselben zurück zu ziehen. Abg. K r o m e r: Es wären nun die einzelnen Punkte, die in der heutigen Debatte angenommen wurden, als zusammen hängendes Ganzes zur Beschlußfassung vorzubringen. Es liegt dießfalls kein derartiger Antrag vor, um gcschäftsordnungSmäßig den heutigen Beschluß im Ganzen vortragen zu können, eben weil der Landes - Ausschuß zur Zeit, als er den vorliegenden Vortrag angefertigt, noch keine Geschäfts-Ordnung hatte. Ich werde mir daher dießfalls einen Abäudcrnngsantrag erlauben und beantragen: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Anträge des Landes - Ausschusses, betreffend die Systemisirung der demselben bcizugcbcnden Beamten und Diener, dann die Feststellung ihrer Gehalte werden dahin abgeändert: 1. Der Personal- und Besoldungöstand der dem krainischcu Landes-Ausschüsse bcizugcbcndcu Beamten und Diener wird vorläufig nachfolgend systemisirt: f Bencnnnng des Dienst- 5 Gehalt An m erkung Postens I fl. fr. a) Für daS Conceptfach: Ein Secrctür .... IX. 1200 Bb) Für das Canzlcifach: Ein Kanzlei-Vorsteher IX. 1000 „ Kanzellist .... XI. 700 11 rr * Ein provis. Diurnist mit " 600 dem Taggelde pr. 80 kr. — 272 — e) Für die Buchhltung: Ein Buchhalter . . . IX. 1200 Sebent angestellten „ Rechnnngs-Official . „ „ ,, prov. XI. 800 700 Beamten gebührt auch das Beleuchtung S-Pauschale von jährl. „ Jngrossist .... „ 500 — 20 Pfd. Kerzen. „ „ provis. . „ provis. Diurnist mit " 400 dem Taggelde von 80 kr. — 272 — Benennung des Dienstpostens s 1 K Gehalt IHk. Anmerkung fl) Amtsdiener: 1 i Ein Amtsdicner . . . 350 — Den Amwdicnern 300 und DienerSgehilfm „ Dienersgehilfe . . — 250 — gebührt nebstbei die Livree. e) Hausmeister: Ein Hausmeister zugleich Mit Naturalwoh- Portier in der Burg . — 315 — nung und Livree. Ein Hausmeister im Land- Mit hause — 50 — Naturalwohnung Ein Hausmeister im Po- : 1 vto gatschnig'schcn Hanse . — 50 — Ein Hausmeister im Lyceal- ! gebäudc — 50 — 1 II. Die Besetzung dieser Dicnstespostcn nach Maßgabe der Dienstes - Pragmatik ist bis zum 1. November 1863 zu bewerkstelligen und von diesem Zeitpunkte angefangen jedem Angestellten sein Gehakt flüssig zu stellen." Dieß ware der Gesammtantrag, wie er ans den einzelnen Abstimmungen hervorgegangen ist. Präsident: Ich muß früher noch den Antrag des Landes - Ausschusses über den Punkt, wann die Activität der neuen Beamten zu beginnen habe, zur Abstimmung bringen, nachdem Herr v. Wurzbach seinen Antrag zurückgezogen hat. Der Laudes-Ansschuß hat den Antrag dahin gestellt, daß der Zeitpunkt der Activität der Beamten mit 1. Nov. 1863 zu beginnen habe. Wenn die Herren mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Ich eröffne nunmehr die Debatte über den Antrag dcS Herrn Abg. Kromer. Abg. Kromer: Ich bitte, den Antrag gleich im Ganzen zur Abstimmung zu bringen, nämlich, ob derselbe, I wie er soeben vorgetragen wurde und wie er ans den einzelnen Abstimmungen hervorgegangen ist, im Ganzen angenommen werde. Präsident: Ueber die einzelnen Punkte ist bereits abgestimmt, und cs sind dieselben angenommen worden. Es handelt sich darum, ob der Antrag auch im Ganzen angenommen werde. Der Abänderungs-Antrag lautet dahin. (Ruse: Wir wissen ihn bereits!) Nun, so bringe ich diesen Antrag zur Abstimmung, und zwar in Bezug ans den ersten Punkt, daß der Personal- und Besoldungsstand... (Rufe: Den Ganzen), auch in Bezug auf den zweiten Punkt, daß die Besetzung dieser Dicnstesposten nach Maßgabe der Dienstes - Pragmatik bis zum 1. Nov. 1863 zu bewerkstelligen und von diesem Zeitpunkte angefangen, jedem Angestellten flüssig zu stellen sei. Ich bringe demnach das Ganze zur Abstimmung. (Ruse: Ja!) Diejenigen Herren, welche mit dem Antrage des Herrn Kromcr im Ganzen einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er wird also in dieser Art angenommen. Die Tagesordnung ist nun erschöpft. Ich schließe daher die Sitzung. Die nächste Sitzung Dinstag 10 Uhr Vormittags. Tagesordnung: die Instruction für den LandcS-Ausschnß; dieselbe wird morgen hier anfliegen, da sic heute noch gedruckt wird. (Schluß; der Sitzung 83 Uhr 3® Minuten.) ----f&zpzsr-----------