Str.3375. VI. 1873. kirchliches Vcrordnnngs-Glatt für die Lavanter Diöcefe. '3nhnlt : I. Mimsterial-Erlak, betreffend ben politiche» Shckoiise»» für unanfassige Dienstboten, Gesellen, Tagwerker und Inwohner in Tirol und Vorarlberg. — II. Nachträgliche Ministeria!- Verordnung, betreffend die Todtenscheine italienischer Staatsangehöriger — III. Mitiheiiung eines Schreibend de» «posto.ischen Provikärs für Cetitral-Afrika an das Coinitv des Marien-Vereines. —- IV. Diöcssan - Nachrichten. I. Die hochlöbliche f. f. Statthalterei hat unterm 9. Dezember 1873, Nr. 13712, Nachfolgendes anher eröffnet: „Aus Anlaß eines fpeciellen Falles fand sich das hohe Ministerium deS Innern laut Erlasses vom 2. Dezember 1873, Z. 18415, bestimmt, in Erinnerung zu bringen, daß in Tirol und Borarlberg nach Maßgabe der Hofkanzlei-Verordnuug vom 1‘2. Mai 1820, Zahl 12014, (Tirol. Prov. Ges.-Sammlung Nr. 44) für unansässige Personen ans der Klasse der Dienstboten, Gesellen und Tagwerker oder sogenannten Inwohner der politische Ehekonsens noch besteht, daher die betroffenen Seelsorger ans die genaueste Beobachtung dieser Berordnung spceiell aufmerksam gemacht werden wollen, falls Angehörige jener Lander aus den erwähnten Bevölkerungs-Klassen in Steiermark eine Ehe zu schließen beabsichtigen." Hievon erhalten die Wohlehrwürdigeu Herren Seelsorger Keiiiitniß, und werden dieselben bezüglich des politischen Ehekonsenses überhaupt ans die bezüglichen Erlässe, enthalten im „Kirchl. Ber-ordnnngö-Blatt" du a. 1808, Stück VIII, Absatz II; dann du a. 1869, Stück I, Absatz VIII, und de a. 1871, Stück IX, Absatz I, aufmerksam gemacht. II. Die hochlöbliche f. f. Statthalterei hat unterm 12 Dezember 1873, Nr. 15772, Nachfolgendes anher mitgetheilt: Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat im Nachhange zu dem mit dem hiervrtige» Intimate vom 3. Oktober 1873, Z. 12764 mitgetheilten Normal-Erlasse vom 26. September 1873, Zahl 15548, unter dem 4. Dezember 1873, Zahl 19721 , angeordnet, daß den für in Oesterreich verstorbene italienische Staatsangehörige ausgefertigten Todtenscheine», der Heimatsort der Berstorbene» beigefügt werde und weiter» auch Sorge zu treffen sei, damit behufs thunlichster Vermeidung von nachträglichen Reklamationen Seitens der mit der Ausstellung von Dokumente» des Eivilftandes betrauten Organe stets demgemäß vorgegangen werde und wo möglich auch die Namen und die Zuständigkeit der Eltern im Eontexte des betreffenden Aktes mit der wünschenSwerthen Genauigkeit ausgenommen erscheinen. Zur Vereinfachung der dicSsalligen Eorrespondenz werde» die politischen Behörden weiters angewiesen, die an sie einlangenden Todtenscheine sofort rückstchtlich der vorgescbriebene» Erfordernisse der eigenen Prüfung zu unterziehen, die etwaigen Mangel beheben zn lassen, sodann aber die Todtenscheine sammt deren allfälligen lateinischen llebersctznngen unmittelbar den betreffenden hochw. fürstbischöflichen Ordinariaten zur Legalisirnng zu übersenden. Hievon werden die Wohlehrwürdigen F.-B. Pfarr- (Kuratial-) Aemter zur Darnachachtnng in Kenntnis gesetzt. III. Der Hochwürdige Herr apostolische Provikär für Central-Afrika, Daniel Comboni, hat das nachstehende Schreiben an das Comité des Marien-BereineS gerichtet: „El Obeid, am 2. September 1873. Verehrtes Comité! Nachdem ich die Missions-Station Clwtum übernommen, und, da durch die dort errichtete Mädchenschule die Anzahl der die Schute Besuchenden nun bedeutend geworden ist, mit den uöthigcn Lehrern und Lehrerinnen versehen habe, war es meine nächste Aufgabe, in El Obeid, der Hauptstadt im Distrikte Cordofkn, eine neue MissionS - Station zu gründen. Auch diese ist bereits in Wirksamkeit getreten, und es sind bei derselben die nöthige Anzahl Priester und weibliche Lehrer angestellt. Nun bin ich im Begriffe, in Djebel Nuba eine Filiale der Station Cordofan zn gründen, und so bi» ich bemüht, das Christenthuni immer mehr und mehr »»ter die Negerstämme zn verbreiten, und der der Mission gestellten Aufgabe, nach Möglichkeit nachznkommen. — Allein hiezu bedarf es nicht allein der menschlichen Kräfte, sonder» insbesondere auch der nöthige» Geldmittel." „Wenn das verehrte Comité berücksichtigen wolle, daß in Chartum und Cordofan doppelt so theuer zu leben ist als i» Europa, daß mit Ausnahme des Fleisches, Kaffee und Salz die Lebensmittel mehr als das Vierfache von dem in Europa kosten, daß das Reisen in Afrika heutzutage das Doppelte kostet, wie zn Zeiten des apostolische» Provikärs Kn ob lech er, indem früher die Miethe einer Barke 100 Piaster, nun aber 180 Piaster beträgt; ferner, daß nunmehr zwei Anstalten, eine männliche und weibliche, sich in Chartum befinde», zwei in Cordofon eröffnet worden sind, welche alle, wenn auch kärglich, doch mit Lebensmitteln, Kleidung, Wohnung, Einrichtung und mit den nöthige» Instrumenten für Künste, Handwerke und Ackerbau auch mit Arzneimittel» versehen werden mußten, so wird das löbliche Comité nicht verkennen, daß bei den mir zu Gebote stehenden, nicht so reichlichen Geldmitteln, es einer weise» Gebahrung bedurfte, um mit der vorhandenen Barschaft dieses Alles bewerkstelligen zu können. — Es verdient daher alle Beachtung, daß in so kurzer Zeit und mit beschränkten Mitteln diesem so ausgedehnten Vikariate, das im Sterben begriffen war, neues Leben eingehaucht werden konnte, daß Heute zwei Pfarreien, eine in Chartum und eine in Obeid, in voller LebenSthätigkeit sich befinden, und daß die Mission um zwei Anstalten bereichert wurde, in welchen eifrige und sehr geschickte Schwestern, die früher ganz fehlten, öffentliche Schule halten. Es mußte meine Aufgabe sein, in Cairo Neger und Negerinnen zu erziehen, damit sie dann Lehrer der anderen ihres Stammes sein könnten. Es gelang mir auch, tüchtige Negerlehrerinnen und geschickte Religionslehrer, dann Schuster, Maurer, Zimmer-leute rc. heranzuziehen und mit selben die Stationen Chartum und Cordofan zn versehen. Diese derart gebildeten Eingebornen sind unumgänglich nothwendig, soll die Mission Bestand erhalten; denn gerade deshalb, weil ein solches Personale aus eingebornen und in der Religion und in den Handwerken unterrichteten Leuten fehlte, war die afrikanische Mission, die so reichlich mit Mitteln ausgestattet war, nach dem Tode Knoblechcr's auf dem Punkte auszusterben." „Wenn ich nach allem Diesen glaube, bisher mit vieler Mühe und Beschwerlichkeiten zum Gedeihen der Mission das Möglichste gewirkt und somit mir die Anerkennung de« hohen Comité'«, der Hochwürdigsten Ordinariate und aller Wohlthäter der Mission erworben zu haben, so hoffe ich durch meine und meiner Mitbrüder Thätigkeit, und wenn ich in meinem Unternehmen die gewünschte Unter- stntzung ans Europa erhalte, in einem Jahre erklären ZN können: daß das afrikanische Vikariat NU» eines der blühendsten der Welt ist." Dieses Schreiben wird dein Wohlehrwtirdigen Diöcesauklerns über Ersuchen des Eomitö's des Marien-Vereines mit der Einladung mitgetheilt, das so verdienstvolle Unternehmen des Provikärs auf das Kräftigste zu unterstützen. Dem Herrn Andreas Repi6 wurde die Pfarre Heil. Maria Himmelfahrt in Kapellen, und „ „ Josef Haj^ek die Pfarre St. Anton am Bachern verliehen. Herr Franz Ozmec zu Luttenberg; „ Josef To mbah zu Sabukovje; „ Florian Vizovi>ek zu Greis, und „ Franz Srol, Pfarrer in Witschein, als Mitprovisor von Ober-St. Kunegund. llebersetzt wurden die Kapläne: Herr Martin Metito als II. nach Luttenberg, und „ Georg Gobeli als II. nach St. Peter bei Radkersburg. Gestorben find : ' Herr Dr. Anton Kleinen-ic, Pfarrer in Lnttenberg, am 11. NovemberI ' „ Josef Pirkmayer, Pfarrer in Sabukovje» am 13. November; „ Felician Globo-'nik, Pfarrer in Greis, am 22. November, und „ Mathias Kosi, Pfarrer in Ober-St. Kunegund, ain 30. November. Fürstbischöfliches Savantev Ordinariat zu Marburg, am 22. Dezember 1873. IV. Diöce fan-Wach richte n. Verleihungen: Als Provisoren wurden bestellt: Fürstbischof. Vereins-Buchdrnckerei in Graz.