Metze uni) TTcrorönungen der Landesöehörden für das L JL a Ä Jahrgang 1889. Tricst. 1890. «uchdruckerei de« Oesterreichisch-ungarischrn Lloyd. -ti. mominfriimif fimi oblili, 'iÖ(h(J59ÖHI)il snd Ttii LJOStJANA !Or. .0681 ,f!)h$ de» im £ 'ahre 1889 durch die Landesbehörden des österreichisch-illirischen Küstenlandes veröffentlichten Gesetze und Lerordnunffen. N u m m e r Datum de« Gesetze« oder der Verordnung Anhalt de« «Stüdes s I °SP Seite 1688 14. December Gesetz, giltig für die Markgrasschaft J st r i e n, womit die §§ 27, 29, 30 des Landesgesetzes vom 3. November 1874 (L.-G.-u. B.-Bl. Nr. 30) über die Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrpersonales an den öffentlichen Volksschulen von Istrien, und das Landesgesetz vom 10 December 1878 (LG. it. B.-Bl. Nr. 14), womit die §§ 23 u. 25 des oberwähnten Landesgesetzes abgeändert wurden, außer Kraft gesetzt werden I 1 1 30. „ Kundmachung der k. f. küstenländischen Finanz-Direction in Triest, mit welcher die bestehenden Einzahlnngstermine der verschiedenen directen Stenern und die Folgen der Nichtznhaltting derselben neuerdings verlautbart werden II 2 5 31. 1669 Gesetz, womit ein allgemeiner Pensionsfond für die Lehrer der öffentlichen Volksschulen in der M a r k g r n s s ch a f t Istrien errichtet wird und die Bestimmungen <>., <1 und f des § 20 des Landesgesetzes vom 3. November 1874 (L.-G. n. B.-Bl. Nr. 29), sowie der § 7 de« Landesgesetzes vom 21. Februar 1873 (L -G.- u. B.-Bl. Nr. 15) außer Kraft gesetzt werden III 3 7 1. Januar Gesetz, giltig für die Markgrafschaft Istrien, womit einige Bestimmungen der Landtags-Wahlordnung für das Küstenland, soweit dieselbe die Markgrafschaft Istrien betrifft, abgeändert werden . . . V 7 19 8- Gesetz, wirksam für die reichsnnmittelbare Stadt Triest, wodurch einige Gesehbestimimtngen über die Behandlung der nach dem kais. Patente vom 5. Juli 1853, R.-G -Bl. Nr. 130, der Ablösung oder Regulirung unterliegenden Rechte abgeändert werden IV 4 11 8. „ Gesetz, wirksam für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradišča, wodurch über die Behandlung der nach dem kais. Patente vom 5. Juli 1853, R -G.-Bl. Nr. V'O, der Ablösung oder Regulirung unterliegenden Rechte einzelne abändernde Bestimmungen getroffen werden IV 5 13 8. Gesetz, wirksam für die Markgrafschaft Istrien, wodurch über die Behandlung der nach dem kaiserl. Patente vom 5. Juli 1853, R.-G.-Bl. Nr. 180, der Ablösung oder Regnlirung unterliegenden Rechte einzelne abändernde Bestimmungen getroffen werden IV 6 15 14. .. Gesetz, giltig für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca, betreffend die Bertheilnng des Gemeindegrundes Nr. 649/38 der Fraction Mainizza in der Stenergelneinde Farra mit Billanova . . VI 8 21 11. Februar Gesetz, giltig für die reichsnnniittelbare Stadt Triest, wodurch einige gesetzliche Bestimmungen, betreffend die RuSiibnng des Jagd-rechtes, abgeändert werden VIII 10 27 N u m m e r Datum des Gesetzes oder der Berordming Inhalt des Stückes S 03 i at £ N Seite 24. Februar Gesetz, gütig siir die Markgrasschaft Istrien, womit der 8 5 des Laudesgesetzes vom 9. Juli 1863 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das österreischisch-illiriichc Küstenland Nr. 12), betreffend die Bestreitung der Kosten der Herstellung und Erhaltung der katholischen Kirchen- und Pfriiudengebäude, dann der Beischaffnng der Kirchenparamente, Einrichtung und Erfordernisse, abgciindert ivird . VII 9 25 4. März Gesetz, womit die grundsätzlichen Bestimmungen zur Regelung des Curwescns und Erlassung einer Eurordnuug für de» Curbezirk Ab-bazia festgestellt werden X 12 31 17. „ Kundmachung der k. k. lüstenliindischen Statthalterei, womit aus Grund der Verordnung der Ministerien des Ackerbaues, des Innern, de« Handels und der Finanzen vom 13. September 1888, R.-G.-Bl. Nr. 149, die in Betreff der Einfuhr landwirthschaftlicher Gegenstände aus Italien im Grenzverkehr getroffenen Verfügungen und Erleichterungen verlautbart werden IX XII XI XIII 11 14 13 16 29 35 33 37 14. April Gesetz, wirksam für die gefürstete Grafschaft G ö r z und G r a-disca, betreffend die Classification der Gemeindestraße von Mariano nach Fratta 15. „ Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Heeresergänzung für das Jahr 1889 19. Mai Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend da« Verbot der Verwendung von aus Anilin oder aus den Bestand-theilen des Theers hergestellten Farbstoffen zum Färben der Eier. . 13. August Kundmachung der k. k küstenländischen Statthalterei, womit der mit Allerhöchster Entschließung vom 29. Juli 1889 laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 2. August 1889 Z. 14757 genehmigte Beschluß de« Görzer Landesausschusses, betreffend die Vertheilung mehrerer der Fraction Vizentini und Devetaki gehöriger, in der Steuergemeinde Dol, Ortsgemeinde Opatjeselo, gelegenen Gemeindegründe vertantbart wird XIV 16 39 25. Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei. betreffend das Verbot des Bezuges, der Erzeugung und des Verkaufes der unter dem Namen „Pharao-" oder „Salonschlangcn" bekannten pyrotechnischen Präparate XV 17 43 25. „ Kundmachung der k. k. kitstenländischen Statthalterei, betreffend das Verbot des Bezuges und des Verkaufes des von F. L. Harnisch in Berlin erzeugten und als „Haar-Regenerator" bezeichneten Haar-Färbemittel« XV 18 44 10. Septemb. Verordnung der k. k. küstenländischen Statthalterei, womit ans Grund des Gesetzes vom 2. September 1875 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das österr.-illirische Küstenland Nr. 21) und des Erlasses des k. k. Handelsministeriums vom 15. Juli 1889, Nr. 21264, die in den nachfolgenden, für die M a r k g r a f s ch a f t Istrien bestehenden Landesgesetzen vorkommenden Maßsätze in metrisches Maß nmqewcmdelt werden XVI XVI 10. Verordnung der k. k. küstenländischcn Statthalterei, womit aus Grund des Gesetzes vom 2. September 1875 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das österr.-illirische Küstenland Nr. 22) und de« Erlasses de« k. k. Handelsministeriums vom 15. Juli 1889, Nr. 21264, die im nachfolgend bezeichneten, für die gefürstete Grafschaft Görz und G r a d i S c a bestehenden Landesgesetze vorkommenden Maßsätze 20 46 N u m m e r Datum des Gesetzes ober der Verordnung Inhalt des Stückes IL | ® lsf o ti 2 N Seite 27. November Kundmachung der k. k. küsteuläudischen Statthaltern in Triest, betreffend die Fortdauer der auf der Vallouer Straße bestehenden Wegmauth. XVII 21 47 13. December Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei in Betreff der Fortdauer der in Pogled befindlichen Wegmauth XVIII 22 48 13. Berichtigung. In dem am 2. Juni 1864 ausgegebenen VII. Stück des Landes-Gesetz- und Verordnungs-Blattes für das österreichisch-illirische Küstenland Nr. 8, und zwar im Gesetze vom 7. April 1864, wirksam für die gefürstete Grafschaft Gürz und Gradišča, womit eine Gemcindeordnnng und Gemeindewahlordnung erlassen wurden, soll es ans Seite 49 des italienische» Textes im g 9, Zeile 2 und 3 statt „o ehe hanno* heißen „e ehe hanno“ XVIII 22 49 üi.3® Sabiil® 8)4 t l » tl n (3)4 lllllio "i" 3)4-1 >.-vy/!)© P 1111714303)^; TJ- «J. OJ. J S ge I1VX •dinfltrtiti ,lhh$ ni j)7)iloD«lS> mflitii .1 :l md gmichl»m4miA i)6m)«oK .ve . ^tup«9*SS n)dit)(l3f|id iflnitSi gineflnl nd -im -,4 mindl-ioß )id '1)4 iti h'nifßf!bti&- »»WidiiLliiÄsU ! .1 -nd gnwhnmdmiÄ ...........................4»immg,W inrbildtrflri dilgotj.' ni «4 „imdlroF ss j Sndim!/ 4)4 ftlii-S' .TIT mindsßdßSurj *081 im:/, .S mn n»4 n C »isiiiH )(b|biIJh(I)|i(bi3'mftti 8nd jiif 8))triI*$=4grmnib»taSt du» =$)})© . ßmmdmdnbm)© 3»b limoul .o-ioidr/r'-i dnu fin® iinch^niG ibtl'jltf'jß 4)4 vi- |«n 'Y, Ho? .nad)!«« inflnlr; ,'-n»»4'i«l-«ot)4»i)im© dim "ofliMul odo o, linfl t! dim <• )li»H *. mi »)iti$ n^bjimilolj tlIVZ ............................................................ ‘oririJid siiy <>,. a»(}hd •wlmmT ,8i .81; Alphabetisches Jerzeichniß der im Jahre 1889 durch die Laiidesbehördeu des österreichisch-illirischeu KüstenlaiideS veröffentlichten Gesetze und Verordnungen.*) X Abbazia, bcüeffettb die Regelung des Cnrwesens und Erlassung einer Lurordnung fiir dortselbst. 12, 31. — Katastralgemeinde; Einbeziehung in den Cnrbezirk Abbazia. 12, 31. Abänderung mehrerer §§ der Landesgesetze vom Jahre 1874 it. 1878 in Betreff der Rechtsverhältnisse des Lehrpersonales an den öffentlichen Volksschulen in Istrien. I, 1. Abfertigungen für das vehrpersonale an öffentlichen Volksschulen in der Markgrafschaft Istrien, sowie für deren Witwen und Waisen; Regelung. 3, 7. Administrativbehörde; Wirkungskreis in Gruudlasten-Ab ösnngs- und Regulirungs-Angelegenheiten. 4, 5, 0, 11, 13, ir>. Anilin-Farbestosse sind zur Bereitung von Genußartikeln sowie zum Färben der Eier verboten. 15, 37. Aufforstung von Gemeindegründen in der Fraction Bi-zenlini und Devetaki. 18, 39. Balte; Fortdauer der dortselbst und auf der Valloner Concurrenzstraße bestehenden Wegmauth. 21, 47. Bauauslagen bei Pfarrhof- und WirthschaftSgebäudeu; Leistung von Beiträgen durch die kirchlichen Pfründner. 9, 25.' Beiträge ans dem Landesschulsonds für Istrien sind in einer bestimmten Höhe als Zuflüsse dem dortigen allgemeinen Pensionsfonde zuzuführen. 3, 7, 8. Berichtigung eine« im ital. Landesgesetzblalte vom 7. April 1864, Stück VII, Nr. 8 vorkommenden Druckfehlers. 22, 49. Bestandtheile der au« Anilin oder des Theers herge-stcllten Farbestoffc zum Färben der Eier, oder zur Bereitung von Genstßartikelu sind verboten. 16, 37. Bezug von unter dem Namen „Pharao-" oder „Salonschlangen" bekannte» pyrotechnischen Präparate; Verbot. 17, 43. — de« von F. L. Harnisch in Berlin erzeugten und als „Haar-Regenerator" bezeichneten Haarfärbemittels; Verbot. 18, 44. C. Eastua, Gemeinde-Insassen; Erleichterung für dieselben bei Entrichtung von Wegmanthgebühren in Pogled. 22, 48. Classification der Gemeindestraße von Mariano nach Fratto als Concurrenzstraße. 14, 35. Concurrenzstraße von Mariano nach Tratta; siehe Straße. 14, 35. Cnrgäste, als solche werden iene Personen angesehen, welche keinen bleibende» Wohnsitz in Abbazia oder in dessen Curbezirk haben, und sich über den in der Cur-ordnung bezeichneten Zeitraum hinaus anshalten. 12, 31. Curordnnng für den Curbezirk Abbazia; Erlassung. 12, 31. Kurtaxen in Abbazia; Zulässigkeit der Einhebnng im politischen Exccntionswege. 12, 31. Cnrivesen für den Curbezirk Abbazia; Festsetzung grundsätzlicher Bestimmungen. 12, 31. D. Devetaki Gemeindesraction; Bertheiluug von Gemeinde-gründen unter die Ortsinsassen. 16, 39. Dtcnstznlagctt für die Lehrer und Lehrerinnen au den öffentl. Volks- und Bürgerschulen in Istrien und der Stadt Pola; Regelung, l, 1, 2, 3. Direktoren einer Bürgerschule oder Leiter einer Bolts-schnle von zw betreffend ihre schule von zwei oder mehreren Classen in Istrien; hre Wohnungsgebühr. 1, 1, 2, 3. Dol Steuergemeinde; betreffend die Vertheilnng der Gemeindegründe in der zu derselben gehörigen Fraktion Vizcntini und Devetaki. 16, 39. Druckfehler eines im ital. Landesgesetzblatte vom 7. April 1864, Stück VII, N. 8 vorkommenden; Berichtigung. 22, 49 Dünger und Düngererde; Gestattung der Einfuhr aus Italien. 11, 29. *) Die erste Kummer bezeichnet da» Geietz oder die Berordnung, die nachiolgenden bezeichnen die Seite. E. Eierfärbung vo» aus Anilin oder aus Bestandtheilen des Theers hergestellten Farbestoffen ist verboten. 15, 37 Eigcnjagdrcchte in Triest, welche durch Acndernngen im Grundbesitze während der Dauer eines Gemeindejagd-pachtes entstehen, bleiben bis zum Abläufe des letzteren ftftirt. 10, 27. Einfuhr landwirthschastlicher Gegenstände ans Italic»; Erleichterungen im Grenzverkehr. 11, 29. Einkommensteuer; Bestimmung des Fälligkeits-Einzah-lungstermines. 2, 5, v. Etuzahlungstermiue der verschiedenen directen Steuern; Festsetzung. 2, 5. Erkenntnisse in Grundlasten - Ablvsnngs- mtb Regulirungsangelegenheiten, haben durch die Statthalterei zu erfolgen. 4, 5, 6, 11, 13, 15. Erzeugung von unter dein Namen „Pharao"- oder „Salonschlanaen" bekannten pyrotechnischen Präparaten; Verbot. 17, 43. Erzichnngsbeiträge für die Waisen des Lehrpersonals in östentl. Volksschule» in der Markgrasschaft Istrien; Regnlirnng. 3, 7. Erwerbsteuer; Bestimmung des Fälligkeits-Einzahlungs-termines. 2, 5. (igecatien, politische: Zulässigkeit zur Einhebnng der Lurtaren in Abbazia. 12, 31. F. Farbestoffc, welche aus den Bestandtheilen des Anilin oder des Theers erzeugt werden, sind zur Bereitung von Gennstartikelu aller Art und zur Färbung von Eiern verboten. 15, 37. Färben der Eier von ans Anilin oder aus Bestandtheilen des Theers hergestelltcn Farbcstoffen ist verboten. 15, 37 Feldprodnete für die Gemeinde - Insassen in Lastna; Befreiung von der Entrichtung der Wegmanthgebühr in Pogled. 22, 48. Fratta, Strasse nach Mariano; Llassification als Gott-curreNzstraße. 14, 35. G. Gedahruugsüberschüsse des Schnlbiicherverlages haben in den allgemeine» Pensionsfond in Istrien einznflicßen. 3, 7, 8. Gebäudestener. Bestimmung des Fälligkeits- EinzahlungS-lernnnes. 2, 5. Gehalte der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volks- und Bürgerschulen in Istrien und der Stadt Pola: Äusbefferung. 1, I, 2. Geldstrafen, welche infolge vo» Erkenntnissen der Schulbehörden in Istrien eingehobcn werden, find an de» dortigen allgemeinen Pensionsfond abzuführeu. 3, 7, 8. Gemeiudcgriindc der Fraction Mainizza in der Steuer-gemeinde Farra mit Villanova; Vertheilnng. 8, 21. Geineindegrunde der Geineindefraetion Vizentini und Devetaki gehörige, in der Stenergemeinde Dol, Orts-gemeinde Opatjeselo gelegene; Vertheilnng unter die Familienhänpter. 18, 39. — in der Geineindesraction Vizentini und Devetaki, welche bei der Vertheilnng zur Aufforstung bestimmt sind, verbleiben nngethciltes Gemeinde - Eiqenthnm. 16, 39. Gemeindejagden von Triest; Bestimmung Uber die Minimal- und Marinialzeit der Verpachtung. 10, 27 Gemeindejagdpachte» in Triest; Vorgang, wenn während derselben sich ans Grundstücken eine Eigenjagd bildet. 10, 27. Gemeindcstrahe von Mariano nach Fratta; Llassification als Concurrenzstraste. 14, 35. Genußartikel; Verbot der Verwendung von Farbestofsen, welche aus Anilin oder aus den Bestandttheilen de« Theers Hergestell! werden. 15, 37. Gerichtsbehörden; Wirkungskreis in Grundlasten-Ablö-fnngs »nd Regnlirnngs - Angelegenheiten. 4, 5, 6, 11, 13, 15. Geschenke und letztwillige Zuwendungen für de» allgemeinen Pensionsfond in Istrien haben als Zuflüsse zur Erhaltung desselben zu gelten. 3, 7, 8. Gesetz, giltig für die Markgrasfchas Istrien, womit die §8 27, 29, 30 des L.-G. ex 1874 und die 88 23 u. 26 des L.-G. ex 1878 über die Regelung der Rechtsverhältnisse de« Lehrpersonales an öffentl. Volksschule» in Istrien abgeändert werden. 1, 1. — womit ein allgemeiner Pensionsfond für die Lehrer der öffentlichen Volksschulen in der Markgrasschaft Istrien errichtet wird. 3, 7. — wirksam für die Stadt Triest, die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisea und die Markgrasschaft Istrien, betreffend die Abänderung einiger Gesetzbestiminungen vom 5. Juli 1853 R.-G.-B. 130 in Grnndlaste»-Ab-lösungs- und Regulirnngs-Angelegenheiten. 4, 5, 6, 11, — giltig für die Markgrafschaft Istrien, womit einige Bestimmungen der Landtags - Wahlordnung abgeändert werden. 7, 19. — betreffend die Vertheilnng eines Gemcindegrundes der Fraction Mainizza in der Stenergemeinde Farra mit Villanova. 8, 21. — giltig für die Markgrasschast Istrien, betreffend die Abänderung des 8 5 des L.-G.-Bl. Nr. 12 ex 1863 über die Bestreitung der Kosten zur Herstellung und Erhaltung der katholischen Kirchen- »nd Pfründengebäude, dann der Beischaffnng der Kirchcnparamente, Einrichtung »nd Erfordernisse. 9, 25 — giltig für die reichsunmittelbare Stadt Triest, wodurch einige gesetzliche Bestimmungen, betreffend die Ansübnng des Jagdrechtes, abgeändert werden. 10,27 — womit die grundsätzlichen Bestimmungen zur Regelung des Lnrwesen« und Erlassung einer Cnrordnung für de» Lnrbezirk Abbazia sestgestellt werden. 12, 31 — wirksam für die gefürstete Grafschaft Görz und Gra-diSca, betreffend die Llassification der Gemeindestraße von Mariano nach Fratta. 14, 35. Gewächse aus Pflauzschulen, Gärint und Gewächshäusern; Erleichterungen im Verkehre der Einfuhr aus Italien. 11, 29. Gnadeuversorgungeii für das Lehrpersonäle an öffent-lichen BvtkSschuteu in der Markgrafschaft Istrien, sowie für deren Witwen und Waisen: Regelung. 3, 7. Gorz; Zeitbestimmung zur Bornahine der Rennten: stellnng im Jahre 1889. 13, 33. Görz und GradiSca, gefürstete Grafschaft; Gesetz für dieselbe, mit ivelchein die Gemcinbefirafje von Mariano nach Fratta als Conenrrenzstraße erklärt wurde. 14, 35. — betreffend die Umwandlung der in den bestehenden Landesgesetzen vorkommenden Mastfiitze in metrisches Mast. ‘20, 46 Görz Landesausschuß; betreffend die Genehmigung der Vertheilung der der Fractiou Vizentini und Devetaki gehörigen, in der Steuergemeinde Dol, Ortsgemeinde Opatjeselo gelegenen Gemeindegründe. 16, 39. Grundlasten-AblösiiiigS- und Reguliruugs-Vehörde für Triest, Görz-GradiSca und Istrien; Auflösung. 4,5,6, 11, 13, 15. Grundsteuer; Bestimmung des Fälligkeitstermine« zur Einzahlung. ‘2, 5. Grundstücke landwirthschastliche; betreffend die Ausrechthaltung der Bestimmungen des R.-G.-B. Nr 92 und 94 ex 1883 über die Zusammenlegung und Theilnng derselbe». 4, 5, 6, 11, 13, IB. Grundstücke, welche zu einer Genieindejagdpacht in Triest gehören und sich aus denselben eine Eigenjagd 'bildet; Vorgang in der Aendernng des Jagdpachtrechtes. 10, 27. Gründe, Gemeinde-, Siehe Gemeindegründc. 16, 39 11 Haarfärbemittel, erzeugt von F. L. Harnisch in Berlin; Verbot des Bezuges und Verkaufes. 18, 44. Haiiselassen- und Hanszinsstcncr; Bestimmung der Fäl-ligkeitS-EinzahlungSterniine. 2, 5. HrercSergänzung im Österr.-illirischen Küstenlande; Zeit-bestinimling, in welcher dieselbe in den einzelnen Stel-lnngsbezirken stattzufinden hat. 13, 33. 3. Istrien; betreffend die Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrpersonales an den öfsentl. Volksschulen dort-selbst. 1, 1 — Zeitbestiminnug zur Vornahme der Recrutenstellung in, Jahre 1889. 13, 33. Istrien Markgrafschaft; Errichtung eines Pensionssondes für da« in den öffentlichen Volksschulen verwendete Lehrpersonäle. 3, 7. — Abänderung der Landtags-Wahlordnung. 7, 19. — Abänderung de« § 5 des L.-G.-B. Nr. 12 ex 1863, in Betreff der Beitragslcistung der kirchlichen Pfründner zu den Bauauslagen bei Pfarrhof- und Wirthschasts-gebänden. 9, 25. — betreffend die Umwandlung der in den bestehenden Landesgesetzen vorkomnienden Mastlätze in metrische« Maß. 19, 45. Italien; Gestattung der Einfuhr landwirthschaftlicher Gegenstände an« demselben. 11, 29. Jagdrecht für die reichSnnniittelbare Stadt Triest; Abänderung einiger gesetzlicher Bestimmungen in der Ausübung desselben. 10, 27 IS. Kirchliche Pfründner; Bestimmung, in welchem Falle dieselben zu de» Bauanslagen bei Pfarrhof- und Wirth-schaftSgebänden beizulragen haben. 9, 25. Kosten, welche an« Anlaß der Verhandlungen über Gnmd-lasten-AblösnngS- und RegulirnngS-Angelegenhciten auf-lanfen, sind nach den für das politische Verfahren bestehenden Vorschriften z» bestreiten. 4, 5, 6, 11, 13, 15. Kundniachiing der lüftenl. Finanzdireetio» in Triest, in Betreff der Festsetzung der Einzahlungstermine der verschiedenen directen Stenern 2, 5. Kundmachung der küstenl Statthalterei in Triest, in Betreff der Einsuhr landwirthschaftlicher Gegenstände a»S Italien im Grenzverkehr getroffenen Verfügungen und Erleichterungen. 11, 29. — betreffend die Heeresergänzung für das Jahr 1889 13, 33. — betreffend das Verbot der Verwendung von aus Anilin oder aus den Bestandtheilen de« Theers hergestellten Fardestossen zum Färben der Eier. 15, 37. — betreffend die Vertheilnng mehrerer der Fraktion Vižintini und Devetaki gehöriger, in der Steuergemeinde Dol, OrtSgemeinde Opatjeselo, gelegenen Gemeinde, gründe. 16, 39. — betreffend da« Verbot de« Bezuges, der Erzeugung und de« Verkaufes der unter dem Namen „Pharao-" oder „Salonschlangen" bekannten pyrotechnischen Präparate. 17, 43. — betreffend das Verbot de« Bezuges und des Verkaufes des von F. L. Harnisch in Berlin erzeugten und al« „Haar - Regenerator" bezeichnet«! Haarfärbemittels. 18, 44 — betreffend die Fortdauer der auf der Vallonerstraße bestehenden Wegmauth. 21, 47. — in Betreff der Fortdauer der in Pogled befindlichen Wegmauth. 22, 4H. Küstenland, österr.-illirisches; Zeitbestimmung, in welcher die Reerutenstellung in den einzelnen Stellungsbezirke» stattznfiuden hat. 13, 33. LandcSaiiSschuß in Istrien; Verwahrung des Vermögen» des dortigen PensionSfonde«. 3, 7, H. LandeSanSfchtih in Gor,; Entscheidung über die Recnrse, welche infolge der Vertheilung des Gememdegninde« der Fraktion Mainizza in der Stenergemeinde Farra mit Villanova eingebracht werden. 8, 21. Lande«-Commissionen für die Stadt Trieft, die gefürstete Grafschaft Gorz-Gradisca und die Markgrafschaft Istrien, in Grundlasten-AblÖsung«- und Regulirungs-Angele-genheiten; Wirksamkeit. 4, 5, 6, 11, 13, 15. Laiibrefonb in Istrien; betteffenb die Deckung ber jährlichen Ausgaben de« PenstonSfondeS eventuell, der abgängig erforderlichen Beträge. 3, 7, 8. LanbeSschnlfonbSbciträge in Istrien sind in einer bestimmten Höhe an den dortigen allgemeinen Pensionsfond zu iibcrgeben. 3, 7, 8. LanbeSschnlrath; Verwaltung des Pensionsfondc« in Istrien betreffend. 3, 7, 8. LandtagSwahle» in der Markgrafschaft Istrien; Bestimmungen Uber den dabei z» beobachtenden Vorgang. 7,19. Landtags-Wahlordnung fiir Istrien; Abänderung. 7, 19. Lanbwirthschaftliche Gegenstände; Gestattung der Einfuhr aus Italien. 11, 29 Lehrpersonalc an den öffentlichen Volksschulen in Istrien; Regelung ihrer Rechtsverhältnisse, dnrch Abänderung einiger §§ der Landesgesetze ox 1874 und 1878. 1, 1. — der öffentlichen Volksschulen in der Markgrasschaft Istrien; Errichtung eines PensionSfondeS für dasselbe. 3, 7. m Mainizza Fraktion der Steuergemeinde Farra mit Villanova; Bertheilung des derselben eigcnthtlmlichen Ge-meindegrnndes unter die Gemeindeinsassen. 8, 21. Mariano, Straße nach Fratta; Classification als Lon-currenzstraße. 14, 35. Maßsätze in den für die Markgrasschast Istrien bestehenden Landesqesetzen vorkommende; N inwandlung in metrisches Maß. 19, 45. — in den für die gefürstete Markgrasschaft Gärz und Gradišča bestehenden LandeSgefetzen vorkommende; Umwandlung in metrisches Maß. 20, 46. Maulbeerblätter; Erleichterung ini Verkehre der Einfuhr ans Italien. 11, 29. N. Raturalwohnnngen für die Lehrer und Lehrerinnen au den öffentlichen Volks- und Bürgerschulen in Istrien und der Stadt Pola. Regelung. 1, 1, 2, 3. O. Vpatjeselo Ortsgemeinde; betreffend die Bertheilung von Gemeindegründen in der zu derselben gehörigen Fraktion Vizentini und Devetaki. 18, 39. P>. Pachtung von Triester Gemciudejagden; Festsetzung der Zeitdauer, für welche dieselbe zu gelten hat. 10, 27. Pensionen für da« Lehrpersonalc an öffentlichen Volksschulen in der Markgrasschaft Istrien, sowie für deren Witwen nnd Waisen; Regelung. 3, 7. PensionSfonb für die Lehrer der öffentlichen Volksschulen in der Markgrafschaft Istrien; Errichtung. 3, 7. PenfionStaxen vom Lehrpersonalc der öffentlichen Volksschulen in Istrien haben al« Zuflüsse de« allgemeinen PensionSfondeS zu gelten. 3, 7, 8. Pfarrhof- und WirthschastSgebändc; Bestimmnilg, in welchem Falle die kirchliche» Pfründner zn deren Bauauslagen beizntragen haben. 9, 25. Pfähle, gebrauchte; Erleichterung im Verkehre der Einfuhr au« Italien. 11, 29 Pflanzen aus Pflanzschnlen, Gärten und Gewächshäusern; Erleichterungen im Verkehre der Einfuhr an« Italien 11, 29. Pfründner, kirchliche; Bestimmung, in welchem Falle dieselben zn den BananSlagen bei Pfarrhof- und Wirts,-schastsgebäude» beizutragen haben. 9, 25. „Pharao-" oder „Salonschlangen", pyrotechnische Präparate; Verbot des Bezuges, Erzeugung nnd des Verkaufe«. 17, 43. Pogled; Fortdauer der dortselbst bestehenden Wegmanth. 22, 48. Präparate, pyrotechnische, unter dem Rainen „Pharao-" oder „Salonschlangen" bekannt; Verbot de« Bezuges, der Erzeugung und des Verkaufe«. 17, 43. Pyrotechnische Präparate, unter dem Rainen „Pharao-" oder „Salonschlangen" bekannt; Verbot de« Bezuges, der Erzeugung und de« Verkaufes. 17, 43. Oiiinqnennie» für die Lehrer nnd Lehrerinnen an den öffentlichen Volks- nnd Bürgerschule» in Istrien nnd der Stadt Pola; Regelung, i, 1, 2. II. Reben und Rebenbestandtheile; Beschränkung bei der Einfuhr landivirthschaftlicher Gegenstände ans Italien. 11, 29. Rechtsverhältnisse de« Lehrpersonal« an öffentlichen Volksschulen in Istrien; Regelung. 1,1. Regelung der Rechtsverhältnisse de« Lehrpersonal« an den öffcntl. Volksschulen tu Istrien betreffend. 1, 1. Ruhegenüssc für da« Lehrpersonale der öffentlichen Volksschulen in der Markgrasschast Istrien; Regelung. 3, 7. Rekurse gegen von der Statthalterei in Grundlasten-Ablösnngs- nnd Regulirnngs-Angelegenheite» gefüllte Erkenntnisse; Bestimmung de« Jnstanzenznges und der Zeit,>wc»n dieselben zn überreichen sind. 4, 5, 6, 11, — welche dnrch die Bertheilung der Gemeindegründe in der Fraktion Mainizza eingebracht werden; Erledigung dnrch den LandeSansschnß in Görz. 8, 21. Reeriltenstellung im österr. - ist irischen Kllsteulande; Bestimmung der Zeit, in welcher dieselbe in den einzelnen StellnngSbezirke» pro 1889 stattzufinden hat. 13, 33. S. „Salon-" oder „Pharaoschlange»", pyrotechnische Präparate; Verbot de« Bezüge«, der Erzeugung nnd de« Verkaufes. 17, 43. Schulbeiträgc ans Verlaffenschasten in Istrien sind in den dortigen allgemeinen Pensionsfond einzubeziehen. 3, 7, 8. Spaliere, gebrauchte; Gestatluug der Einfuhr and Italien-11, 29. StaatSzuschlägc zu de» birecteu Steuern; Bestimmung des Fälligkeit«- Ejnzahlnngstermines. s, 5, fi. Statthalterci; Wirkungskreis in Grundlasten-Ablösunas-und RegulirungS-Angelegenheiten. 4,5,6, II, 13, 15. Ktcrbequartale für die Witwen und Waise» de« Lehr-personalS an den bffeiitt. Bolksschulen in der Markgrafschaft Istrien; Regelung. 3, 7. Steuern; Bestimmung der Zeit, in welcher dieselben zu entrichten sind. 2, 5. Straße von Mariano nach Fratta; Classification als Loncurrenzstraße. 14, 35. Straßen und Wege; Herstellung aus de» zur Bertheilung gelangenden Gemeindegründen in der Fraction Bizin-tini und Devetaki betreffend. 16, 39. Sträucher aus Pflanzschulen, Gärten und Gewächshäusern: Erleichterungen im Verkehre der Einfuhr aus Italien. 11, 29. T. Tafeltraubcn aus Pflanzschulen, Gärte» und Gewächshäusern; Gestattung der Einfuhr au« Italien. 11, 29. Thecr; Bestandtheile desselben, au« welchem Farbestoffe erzeugt und zum Färben der Eier oder zur Bereitung von Genußartikeln verwendet werden, sind verboten. 15, 37. Traube» aus Pflanzschulen, Gärten und Gewächshäusern; Gestattung der Einfuhr an« Italien. 11, 29. Trester aus Pflanzschulen, Gärten und Gewächshäusern; Gestattung der Einfuhr aus Italien. I I, 29. Triest reichsunmittelbare Stadt; betreffend die Abänderung der Ausübung des Jagdrechtc«. 10, 27. — Zeitbestimmung zur Vornahme der Recrntenstellnng im Jahre 1889. 13, 33. 1. Ueberschüffe des allgemeine» Pensionsfondcs, welche sich durch Geschenke, lehtwillige Zuwendungen und au« sonstigen Einnahmen ergeben, sind fruchtbringend anzulegen. 3, 7, 8. V VaUoucr Straße; siehe Wegmanth. 21, 47. VassanSka Katastralgemeinde; .Einbeziehung in de» Cur-bezirk Abbazia 12, 31. vegetabilischer Dünger; Gestattung der Einfuhr aus Italien. 11, 29. Veprinaz Katastralgemeinde; Einbeziehung in den Lur-bezirk Abbazia. 12, 31. verbot der Verwendung von aus Anilin oder aus den Bestandtheile» des Theers hergestellten Farbstoffen zum Färben der Eier. 15, 37 Verbot des Bezüge«, der Erzeugung und des Verkaufe« der unter dem Namen „Pharao-" oder „Salonschlangeu" bekannten pyrotechnischen Präparate. 17, 43. — de« Bezüge« und des Verkaufe« des von F. L. Harnisch in Berlin erzeugten und als „Haar-Regenerator" bezeichnet«! Haarfärbemittels. 18, 44. Verkauf von unter dem Name« „Pharao-" oder „Salon-schlangcn" bekannten pyrotechnischen Präparate»; Perbot. — des von F. V. Harnisch in Berlin erzeugten und als Haar-Regenerator bezeichnetenHaarsärbemittels; Pepbpt. 18, 44 Verlaffenschaftc» in Istrien; siehe Schulbeiträge ans solchen. 3, 7, 8. Vermöge» des Pensionsfoitdes in Istrien, ist durch den Landesansschnß zu verwahren. 3, 7, 8. Verordnung der kustcnländischen Statthalterci, womit die in den für die Markgrasschast Istrien bestehenden Vandesgesetzen vorkommenden Mastsätze in metrische« Maß nmgcwandelt werden. 19, 45. — womit die in den für die gefürstete Markgrasschast Görz und Gradišča bestehenden Landesgesetze» vorkommenden Maßsätze in metrische« Maß nmgewandelt werden. 20, 4«. Verthcilung eines GemeindegrnndeS der Fraction Mainizza in der Steuerqemeinde Farra mit Villanova. 8, 21 — der der Fraction Vizentini. und Devetaki gehörigen, in der Steuergemeinde Do>, Ortsgemeinde Opatjeselo, gelegenen Gemeindegrlindc. 16, 39. Verwendung von aus Anilin oder au« den Bestandtheilen de« Theers hergestellte,i Farbstoffen zum Färben der Eier sind verboten. 15, 37. Verwaltung des PensionSfondes in Istrien, steht dem Landesschulrathe zu. 3, 7, 8. Verwaltungsjahr des Pensionssonde« in Istrien, fällt mit dem Solarjahre zusammen. 3, 7, 8. Verzugszinsen; Verpflichtung zur Zahlung von solchen bei verspäteten Einzahlungen von directe» Steuern. 2, 5, fi. vizentini Gemeiudesraction; Vertheiluna von Gemeindegründen unter die Ortsinsaffen. 16, 39. Volksschulen, öffentliche, i» der Markgrasschast Istrien; Errichtung eines Pensionssonde« für das in denselben verwendete Lehrpersonale. 3, 7. — in Istrien; betreffend die Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrpersonale« an denselben. 1, 1 VoloSca Katastralgemeinde; Einbeziehung in de» Cur-bezirk Abbazia. 12, 31. BoranschlagS-Entwurf des Pensionssondes in Istrien; Verfassung durch die Landesschulbehörde im Einvernehmen mit dem LandcsauSschusse und Landtage. 3, 7, 8. W. Wahlordnung für den Landtag der Markgrasschaft Istrien; Abänderung. 7, 19. Waisen de» Lehrpersonal» an den öffenil. Volksschulen in der Markgrafschaft Istrien; Regelung ihrer Gnadengaben und Erziehungsbeiträge. 3, 7. Wägen mit Holz zum Hausgebrauche sitr die Gemeinde-Insassen in Lastna; Befreiung von der Entrichtung der Wegmauthgebühr in Pogled. 22, 48. Wege und Straßen; Herstellung ans den zur Bertheilung gelangenden Gemeindegründen in der Fraciion Bizen-tini und Devetaki betreffend. 16, 39. Wegmauth, bestehend in Balke aus der Ballonerstraße; Fortdauer ans weitere 5 Jahre. 21, 47. — bestehend tu Pogled; Fortdauer ans weitere 5 Jahre. 22, 48. Weinlesetraube» aus Pstanzschulen, Garten und Gewächshäusern ; Gestattung der Einfuhr aus Italien. 11, 29 Wirthschafts- und Psarrhofgebäude; Bestimmung, in welchem Falle die kirchlichen Pfründner zu deren Bau auslagen beizutragen haben. 9, 25. Witwen de» Lehrpersonal» an den östentl. Volksschulen in der Markgrafschaft Istrien; Regelung ihrer Pensionen. 3, 7. Wohnungen für die Lehrer und Lehrerinnen an den dssentlichen Volks- und Bürgerschulen i» Istrien und in der Stadt Pola; Regelung. I, 1, 2, 3. Z. Zollämter; Benennung, welche mit der Abfertigung de» Transport« bei Einfuhr landwirthschaftlicher Gegenstände aus Italien betraut sind. II, 29. Zugangswcge zu dem in der Fraciion Mainizza zur Bertheilung gelangenden Gemeindegrnnde, haben für jede Parcelle frei zu sein. 8, 21. Zuschläge zu den directen Steuern; Bestimmung de» Fälligkeits-Einzahlnngstermines. 2, 5, 6.