^r. OO. ^849. AmlMalt zur LMacher Zeitung. Samstag den 19. Mai. Gubel nial - Verlautbarungen. Z. 88s. (I) Nr. 9484. C i r c u l a r e des k. k. il lyrischen Gubcrniums. — Ueber die Behandlung der am l. Mai l849 in der serie 2<»l verlobten Hoskammer^Odligationen zu vier Percent, und der in diese Serie nachträgt lich eingereihten Domcstical - Obligationen der Stände von Kärntrn zu vier Percent. — In Folge eines Decretes des k. k. Finanz-Ministeriums vom I. Mai 184!) wird, mit Beziehung auf die Circular-Verordnung vom l4 Noo. 1829, bekannt gemacht, daß die am 1. Mai 1843 in der S.'rie 201 verlosten Hofkammer^Obligationen zu vier Percent, und zwar: 47,27!l, 47,279 und 47,287 mit der Hälfte, 47,l>41 mit einem Sechstel der Capitals Summe, dann 47,U l3 bis cinschlie-ßig 48,2lj.i mit den ganzen (äc>p!tals-Veträgen, und die nachträglich in diese Serie eingereihten Domestical-Odligationen der Stälide, v^n Kärnten zu vier Percent, von Nr. 4599 bis ein schließig 453U, nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentes vom 21. März 1818 gegen neue, mit vier Percent in Cmiv. Münze verzinsliche Staats-schuloverschreidungen umgewechselt werden. — Die Umwcchslung der in die Verlosung gefallenen Hofkammcr-Obligationen geschi. Adam Lukas N^mpler aus, — 2) Bei dcr vom Priester Christoph Skosizh erricht teten Stiftung der 1. Platz, mit jährlichan 63, fi. 30 kr. C, M. — Diese Stiftung > kann nach! vollendeten Vorbcreitungsstudien zur Theologie nur noch in der Theologie foltgenossen werden, und ist für Studierende überhaupt bestimmt. — Das Präsentationsrecht gebührt dem hochwürdigen ! fürstbischöst. Ordinariate zu Laibach. — 3) Bei der vom Mathias Sluga errichteten Stiftung der 5. Platz, im Iahrcsettrage von ti5» si, 44 kr.EM, — Hierauf haben Anspruch solche Studierende, !,) welche von den, im Dorfe Jauchen, im Bezirke Lack und anderweitig sich befindenden Anverwandten des Stifters, und zwar aus der väterlich Sluga'- und mütterlich Kral'schen Familie abstammen; in deren Ermanglung li) welche mit dem Stifter überhaupt verwandt sind; bei Abgang auch solcher c) die aus der Nachbarschaft Sc Johann des Täufers zu Jauchen gebürtig; endlich cl) die Kramer überhaupt sind. — Der Genuß ist auf keine Studienabthcilung beschrankt, und das Präsentationsrecht gebührt gemeinschaftlich den nächsten Verwandten aus der besagten Familie. —> Bewerber um diese Stipendien haben ihre mit dem Taufscheine, dem Impfungs - und Armuthäzeugnisse, dann mit dcn Studienzcugnis-! sen der zwei letztoerstosscmn Semester, und bezüglich > der '. crwandtschaft, mit dem Stammbaume docu-! mentiltcn Gesuche bis Ende Mai 0. I. bei diesem Gubernium zu überreichen. — Vom k. k. illyr. Gubcrniuln. Laibach am 5. Mai 1«49. ^emUiche Verlautbarungen. ! Z. 871. (3) ' Nr, 42«5. Bon dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird dem unwissend wo befindlichen Herrn Alex. Gorenz mittelst gegenwärtigen Edicts erin- i nert: Es hade wider denselben bei diesem Gerichte Frau Iosepha IaUcn, ehemännlich Simon Iallen'-1che U».!ver,aIelbin, e>ne Hypothekarkloge auf Zahlung von 20U0 si. (5. M. c. ». c, elügedracht und um die Anordnung einer Tagsatzung geb.ten. ^ Da der Aufenthaltsort des Beklagten, Al.x. Äorenz, diesem Gerichte unbekannt, und weil er vielleicht cius den k. k. Erblanden abwesend ist, so hat man -u dessen Vertheidigung und auf seine Gefahr und Unkosten den hierortigen Gerichts« advocaten Hrn, Ol-. Lindner als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Zur Verhandlung wird die Tagsatzuna. auf den 20, August l. I., um 9 Uhr Vormittags vor diesem Gerichte angeordnet und Beklagter dessen zu dem Ende erinnert, damit er allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Hrn. Or. Lindner, Rechts-behclfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestallen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, insbesondere, da er sich die aus seiner Werabsämnung entstehenden Folgen selbst, belzumessen haben wird. Lalbach den I. Mai 1849. Z. 887. (2) Nr. 154,. Kundmachn n g. Bei dem k. k. Postinspectorate in Trient ist eine AccessistcnstcUe nnt dem jährlichen Gehalte von 35»l» si., g»'gen Erlag der Caution im Besol-dungäbctragc, zu besetzen. Welches mit dem Beisatze zur allgemeinen Keuntmß gebracht wird, daß die Bewerber um diese DicnstcssteUe lhre gehörig documentirten Gesuche, unter Nachweisung der Studien, der Kenntniß beider Landessprachen und der Postmanipulation, im Wege ihrer vorgesetzten Behörde längstens bis Ende Mai l. I. bei der k. k. Oberpostverwaltung für Tyrol und Vorarlberg in Innsbruck einzubringen und darin zu bemerken haben, ob und mit welchem Beamten des eingangs«wäh,iten Postinspectorates sie etwa und in welchem Grade verwandt oder verschwägert sind. !— K. K. illyü'sche Oberpostverwaltung. Laibach am 9. Mal 1849. ' Z. 884. (2) Nr. 1K02. Kundmachung, l Bei dem Oberpostamre in Gratz ist eine ! Amtsofsizialsstelle mit dem Gehalte jährl 550 fl., und im Falle der graduellen Vorrückung eine solche Stelle mit 599 fl. Gehalt, jede gegen Leistung einer Dienstcaution im Besoldungsdetrage, zu besetze». Welches mit dem Beisatze zur allgemeinen ! Kenntniß gebracht wird, daß die Bewerber um ^ diese Dienstesstelle die gehörig instruirten Gesuche, unter Nachweisung der erforderlichen Eigenschaften und Sprachenkenntnisse, sowie unter Angabe, ob sie mit einem der Beamten des dortigen Obcrpost-amtes verwandt oder verschwägert sind, bis längstens 7. Juni l. I, im Wege der vorgesetzten Behörde bei der k. k. steiermärkischen Oberpostverwaltung in Gratz einzubringen haben. — K. K. illyrische Oberpostverwaltung. Lalbach am 14. Mai 1849. Z. 872. (3) Nr. 116«. Kundmachung. In der Stadt Tschcrnembl wird demnächst eine k. k, Briefsammlung aufgestellt, und die Besorgung des Manipulations- und Beförde-rungSoienstes an einen hiezu geeigneten Bewerber gegen Abschluß eines Dienstvertrages mit liehen werden. Diese Briefsammlung wird ver-dcm Postamte in Mottling in wöchentlich viermaliger Verbindung stehen, weßhalb der jewel« lige Briefsammler in der Woche viermal die Briefe und Fahrpostsendungen nach Möitling und zurück zu besorgen haben wird. Die gewöhnlichen Bezüge bestehen in einer Remuneration, einem Kanzlcipauschale und einem Antheile an Pcrcentcn von der Brief- und Fahrpost-Einnahme, so wie in den Gebühren für den Trans-! port der Sendungen — Die Bewerber hierum ^ haben ihre dießfälligen Gesuche unter Nachweisung ihres Alters, der persönlichen Befähigung, des sittlichen Wohlverhaltens, dann eines geeigneten Besitzstandes, bei dieser Oberpostvcrwaltung bis 7. Juni l. I. einzubringen und sich darm zugleich über die in Anspruch zu nehmenden Bezüge , insbesondere hinsichtlich der Beförderung, ^ aussprechen. — K. K. illyr. Oberpostvcrwaltung. Laibach am 19. Mai 1849. Z^"8?87"(3) " Nr. 15«5. Kundmachung. Bei dem k. k. Absatz-Postamte in Steyer ist die Stelle des controllnenden Offizials- und Postinspicientcn, mit dem Gehalte von 69U st. und der Verbindlichkeit zur Cautionsleistung im gleichen Betrage, zu besetzen. - Die Bewerber um diese Stelle haben ihre dicßfälligen, mit den Nachweisungen über Studien, Sprachkenntmsse und bisher geleistete Dienste versehenen Gesuche im Wege ihrer vorgesetzten Behörden bel der k. k. ob der ennö'schen Obelpostverwaltung längstens bis Ende Mai d. I. einzubringen. — Laibach am 11. Mai 1849. 186 Z. 865. (3) Nr. 1425 C i r c u l a r- V er o rd n u n g. In Gemaßheit der Circular - Verordnung der bestandenen k. k. Obersten Hofpostverwaltung vom 9. August 1844, Z. 11364.2491, §. 9, unterliegen unter andern die aus Oesterreich nach der Insel Malta mit den Dampfschiffen deS öster-reichischen Lloyd zu versendenden Briefe dem Frankatur-Zwange, welcher auch noch gegenwärtig fortbestehen muß. — Für derlei Briefe war bisher die österreichische Porto-Taxe mit Rücksicht auf die Entfernung des Aufgaosortes von Triest, dann die Seegebühr von 18 kr. für den einfachen Brief zu entrichten, welches See-Porto jedoch nach Inhalt der Circular - Verordnung vom 1. April 1846, Z. 18»-?. ?., von18kr. auf 12 kr. herabgesetzt wurde. — Da aber die Weiterbeförderung der fraglichen Briefe von Corfu nach Malta mit den brlt-tischen Dampfschiffen nicht geschehen kann, wenn nicht diese Briefe bis Corfu ganz franklrt sind, so muß von nun an für jeden den k. k. Postämtern zur Beförderung nach der Insel Malta über-gebenen Brief außer dem österreichischen internen Porto und der Lee-Taxe auch noch die jonische Porto-Gebühr bei der Aufgabe bezahlt werden.— Die interne Taxe steig: nach dem österreichischen Briefpost- Tariffe; hinsichtlich des Aoyo'schen See-Porto ist das in der Circular-Verordnung vom 1. April 1848 , Z. 189- ?. ^ angegebene Stei-gungsvechältmß zu beobachten, hingegen beträgt das jonische Porto: füc einen Brief b>S ci-lschlie-ßig ^ Loth 8 kr., über ^ Loth bis einschließig IV2 Loch 1« kr,, über 1'^ Loch bis einschließig 3 Loth 29 kr., über 3 Lory bis emschließ,g 4'/2 Loth 58 kr., über 4'/, Loth vis cinschließig U Loth 1 si. 14 kr. und so weiter für 1'/, Loth um 16 kr. mehr, — Was in Folge Crlassee. der h. Section der Posten im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten <1u luil.nl2 Gewinnes, fur den Verleger eine Brut, tocwnahme pr. 3887 fl. 38 ^ kr. - Dagegen betragen die Ausgaben, welche der Verleger von der obigen Einnahme zu bestreuen hat, beiläufig l329 st 34 ^ kr, über deren Abzug sich ein reiner Gewinn von 2558 fl. 4 '^ kr. darstellt. — Nur die Tabak' verschleißprovision h^t den Gegenstand deS Anbotes zu bilden. Für diesen Verschleißplatz ist, falls der Ersteher des Materials nicht Zug für Zug bar zu bezahlen beabsichtiger, ein stehender Credit bemessen, welcher durch eine in der vorgeschriebenen Art zu leistende Caution im gleichen Betrage sicher zu stellen ist. — Der Summe dieses Credits gleich ist der unangreifbare Vorrath, zu dessen Erhal^ tung der Ersteh" des Verschleißplatzes verpflichtet ist. Die Caution, im Belrage von 5?(M fl. frü den Tabak und das Geschirr, ist nach der Uebernahme des Commlssionsgeschästes und zw^r längstens binnen 6 Wochen, vom Tage der ihm bekannt gegebenen Annahme seines Offertes, zu leisten — Die Bewerber um diesen Verschlelßplatz haben 10 Percent der Caution als Vadium, in dem Betrage von 57U fl., vorläufig bei der betreffen- den Cameral-Bezirkscasse zu erlegen, und die dieß-fällige Quittung dem gesiegelten und classenmäßig gestampelten Offerte beizuschließen, welches längstens bis 13, Juni 1849, Mittags 12 Uhr, mit der Aufschrift: »Offert für den Tabak-Verlag zu Marburg in Steiermark,« bei der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung in Marburg zu überreichen ist. — Das Offert ist nach dem am Schlüsse beigefügten Formular zu verfassen, und nebstbei mit der documentirten Nachwelsung: i») über das erlegte Vadium, d) über die erlangte Großjä'hrigkeit und c) mit dem obrigkeitlichen Sittenzeugnlsse zu belegen. — Die Vadien jener Offerte, von welchen kein Gebrauch gemacht wird, werden nach geschlossener Concurrenz - Verhandlung sogleich zurückgestellt; das Vadium des Erstehers wird entweder bis zum Erläge der Caution, oder falls er Zug für Zug bar bezahlen will, bis zur vollständigen Material ' Bevorräthigung zurückbehalten. — Offerte, welchen die angeführten Eignschaften mangeln, oder unbe,ummt lauten, oder sich auf die Anbote anderer Bewerber berufen, werden nicht berücksichtiget. — Bei gleichlautenden Anboten wird sich die höhere Entscheidung vorbehalten. Ein be^ stimmter Ertrag wiro ebenso wenig zugesichert, als eine wie immer geartete nachträgliche Entschädigung oder Provisions-Erhöhung Statt findet. —Die gegenseitige Aufkünoiguiigsfrist wird, wenn nicht wegen eines Gebrechens die sogleiche Entsetzung vom Herschleißgeschäste einzutreten hat, auf drei Monate bestimmt. — Die näheren Bedingungen und die mlt diesem Verschleißgeschäfte verbundenen Obliegenheiten sind, so wie der Erträgnis auSwels und die Äerlagsauslagen, bel der k. k. Camcral - Beznks - Verwaltung zu Marburg, dann in der hierortigen Registratur und im Vettagsorte einzusehen. —Den noch nach dem frühern Conces-sionsjyltem bestellten Tabak- und Stämpel-Groß-verschleißern bleibt es freigestellt, sich um die Uebersetzung auf diesen Verlag unter der B<0in-gung, daß dem Gefalle dadurch kein Opfer auferlegt werde, zu bewerben. — Vc>n der Concurrenz sind jene Personen ausgeschlossen, welche daS Gesetz zum Ab>chluffe von Verträgen überhaupt unfähig erklärt, dann jene, welche wegen elnes Verbrechens, wegen Schleichhandel, oder einer schweren GefällSübertretung überhaupt, oder einer einfachen Gesällsübertretung, insoferne sich dieselbe auf die Vorschriften, rücksichtlich deS Verkehrs mit Gegenständen des ^taatümonopols, bezieht; dann wegen einer schweren Polizelübertretung gegen die Sicherheit des gemeinschaftlichen Staatsbandes und den öffentlichen Ruhestand, dann gegen dte Sicherheit des Eigenthums verurtheilt, oder nur wegen Mallgel an Beweisen losgesprochen wurden; endllch Verschleißer von Monopolsgegenständen, die von dem Verschleißgcschäfte straf-rmise entsetzt wurden, und solche Personen, denen die politischen Vorschriften den bleibenden Aufent-halt im Verschleißorte nicht gestatten. — Kömmt e.n solches Hinderniß erst nach Uebernahme des Verschlelßg schä'stes zur Kenntniß der Behörden, so kann dag Verschlelßbefugmß jogleich abgenommen werden. — F 0 r m u lar e i n es Offer t e s (aus 30 kr. Stämpel). Ich Endesgefertigter erkläre mich bereit, den Tabakverlag zu Marburg unter genauer Beobachtung der dießfalls bestehenden Vorschriften, und insbesondere auch in Bezug auf die Material-Bevorrätyigung gegen eme Provision von ... (mit Buchstaben ausgeschrieben) Per-centen von der Summe des Tabakoerschleißes in Betrieb zu übernehmen. — Die ln der öffentlichen Kundmachung bezeichneten drei Beilagen sind hier beigeschlossen. — (Datum.) — (Eigenhändige Unterschrift, Charakter, Wohnort.) - Von Außen. Offert zur Erlangung des Tabakoerlages zu Marburg. Z. 874. (3) Nr. "'^ Concurs - Kundmachung. Bei einem der Verzehrungssteuer - Linienämter in Gratz ist eine Co ntr oll orö stel le mit dem jährlichen Gehalte von MW st. C. M. und dem Genusse einer freien Wohnung, oder in deren Ermanglung eines Oaartierzinsbeitrageö, mit der Verbindlichkeit zur Cautionsleistung im Ge-haltöbetrage, in Erledigung gekommen, zu deren Wiederbesetzung der Concurs bis letzten Mai l. I. eröffnet wird. Die Bewerber um diese, so wie eine durch Besetzung dieses Postens allenfalls in Erledigung kommende, mit einem minderen Gehalte verbundene Verzehrungssteuer-Linienbeamtenstclle, haben ihre gehörig belegten Gesuche, worin sie sich über ihre bisherige Dienstleistung, über die erworbenen Gefälls-Manipula-tions - und Rechnungskenntnisse, über die Fähig« keit der Cautionsleistung auszuweisen, dann aber auch anzugeben haben, ob und in welchem Grade sie mit hierländigen Gefällsbeamten . verwandt oder verschwägert sind, im Wege ihrer vorgesetzten Behörde innerhalb des Concurs-Termines an die Cameral-Bezirks-Verwaltung in Gratz einzusenden. — Von der k. k. steyermärkisch-illyrischen Cameral - Gefallen - Verwaltung. — Gratz am 29. April 1849. Z. 877. (3) Nr. 4120M14. Concur s-Kundmachung der k. k. steiermarkisch-illyri schen Ca-meral - Gefällen - Vcrwaltung. — (Wegen Besetzung ei»er erledigten Kanzlei-Assistcntenstclle mir 3W st. ooer 25V st.) Es ist im Bereiche dieser Cameral-Gefallm-Verwaltung eine Kanzleiassistenten-Stelle der N. Gehaltsstufe mit dreihundert Gulden in C. M. erledigt, — Diejenigen, welche diese Stelle, oder für den Fall, als durch die graduelle Vorrückung eine Kanzleiassistenten-stelle der III. Gehaltsstufe mit zweihundert und fünfzig Gulden in C. M. erledigt werden würde, diese zu erlangen wünschen, haben ihre gehörig documentirten Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege in der Art zu überl eichen, daß dieselben zuverlässig bis längstens 24, Juni 1549 hierein« treffen. — In diesem Gesuche ist sich über das Lebensalter, die zurückgelegten Studien, die voll-streckte ^taatSdielistleistung, über eine tadellose Moralität, über die Kenntinjse im Rcchnungs-Mampulac^onsfache, über sprachkeimt'Nsse und sonstige Eigenschaften auszuweisen. — Auch lst anzugeben, ob und in welchem Grade Bittsteller mit einem dieser Camcral-Gefallen - Verwaltung uu« tcrstcheilden Beamten o^w.uidt oder verschwägert sey. — Gratz am 7. Mal 18^9. Z. 890. (!) Nr. "°^« Concurs - Kundmachung. Im Bereiche des steiermarkisch - illyrischen Cameral-Gebietes ist eine Amts-Assistentenstelle mit dem Iahresgehalte von Dreihundert fünfzig Gulden C. M, und im Falle der stufenweise,! ^orrückung, eine solche mit 3W fl. oder 250 st. Gehalt zu besetzen, wozu der Coilcurs bis vierzehnten Juni 1849 eröffnet wird. — Die Bewerber um eine solche Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche, worin sich über die zurückgelegten Studicn, bisherige Dienstleistung, erworbenen Kenntnisse in der Befalls - Manipulation , im Cassa- und Rechnungswesen und über tadellose Moralität auszuweisen ist, innerhalb des festgesetzten Concurstermines im vorgeschriebenen Dienstwege an die stciermärkisch - illyrisch-vcreinte Camcral - Gefallen-Verwaltung zu leiten , und darin anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten dieses Cameral-Acbictes verwandt oder verschwägert sind. — Gratz am 27. April 1849. Z. 866. (2) Nr. 348. Edict. U»!i dein ,Be;üksgench!e Pöl^ny wird hil'Mt't ümd gemacht, daß dem unlxk^iint wo abwesenden Mich. Slv» dan vuil Mlemncnkl-, zur Vcrtteiung desselben bei der über die vom And',e,,s iiakner von Gr^flmden, ^eol'llmach,ig!cii seines Bruders Johann ^«ikner, pc^a 775 fl/cuigel)nich!e,i Kl.'.qe, aus den 10 Juli I649 slül) l() Uhr bestimmte,, T^gfahrr aufgestellt »r-orden ist. Da der Äuseinhalisolt dcs Mlch. HraU' dacher von Herdenschlag dcm ^cnchle unbekannt »st, so wird derselbe aMgelorder', rishi» enlmeoer selbst zu bericht zu erscheinen, oder alle seine Behelfe dem lhm aufstellte!, Curaiur mitzutheilen, oder aber ei« nen andern Vertrcicr dem berichte nahmhaft zu machen, widriqens dieser Nel'tsg^enstano mil dcm ihm aufgesttllien Curator der Ordnung nach wnd adgechail' werden, und der Mich, ^taudachcr von Gerde,,schlag sich die. Folgen, die aus dieser Verab-^mmmg elustchen, selbst zi^uschlciben hadci, wicd. ^ezirlsgelichc Holland am l0. Apl'U l6'«9.