Laibacher s. Donnerstag den 20. Juli Handelt die katholische Kirche recht, wenn sie solchen, die am Sterbebette beim vollen Gebrauche des Verstandes die Heilmittel der Religion hartnäckig zurückweisen, das kirchli¬ che Begräbniß verweigert? Beantwortet von Dr. Polz Schluß. Aber steht denn die Verweigerung des kirchlichen Be- gräbnißes in keiner Berührung mit den Regierungszwecken? Zst denn die Regierung nicht berufen und verpflichtet, der Verstorbenen und ihres Standes Ehre zu schützen, und Veranlassungen zu öffentlichen Unruhen hincanzuhaltcn? Diesen Beruf der Regierung find wir so wenig geneigt, in Abrede zu stellen, daß wir vielmehr eifrigst wünschen, sie könnte immer im Stande sein, den böswilligen und pö¬ belhaften Verunglimpfungen ganzer Stände ein Ziel zu setzen; doch glauben wir, daß nur dann die Pflicht der Re¬ gierung eintritt, wenn die Ehre ihrer Unterthanen ungerecht angegriffen und verletzt wird. Findet aber dieses in dem angeregten Falle Statt? Hat die Kirche nicht das Recht über die Bedingungen ihrer Gemeinschaft sich auszusprechen, und kann sie in dem vorgeführten Falle eine Gemeinschaft mir sich anerkennen, ohne sich selbst und ihrem Gründer die größte Schmach anzuthun, und sich in den Abgrund der Verwerflichkeit zu stürzen? Soll die Ehre des Einzel¬ nen der Ehre eines göttlichen Institutes vorangehen? Und erklärt denn die Kirche denjenigen, dem sie das kirchliche Begräbniß zu verweigern sich bemüffiget sieht, durchaus für ehrlos? Durch die Entziehung des kirchlichen Begräbnisses erklärt die Kirche nur, daß sie den Betreffenden nicht als den ihrigen anerkennen, und ihn deßhalb nicht der letzten kirchlichen Ehre für würdig erachten kann; von der Ach¬ tung, die wir den Menschen als solchen schulden, und da¬ her dem menschlichen Leibe vor dem der Thiere zollen sol¬ len, von der Achtung, deren sich der Verstorbene als Staats¬ bürger oder als Genosse eines Standes würdig gemacht, ist dabei keine Rede. Verletzt nun die Kirche irgend ein ge¬ gründetes Recht des Verstorbenen? und wenn sie keines verletzt, warum soll die Regierung sich veranlaßt finden, den Verstorbenen gegen die Kirche zu schützen? Von einer Verletzung der Standesehre kann somit um so weniger die Rede sein, und ihre Vertretung erscheint als eine ganz unnöthige und überflüssige. Uebrigens kann man versichert sein, daß die Kirche gar nichts dagegen haben wird, wenn ein unechter Humanismus solche, welche von der Kirche als ihrer letzten Ehre unwürdig erklärt werden, auch auf das pomphafteste zu Grabe geleitet und ihnen am Grabe selbst die möglichsten Ehren erweiset; nur sollen diese keine Nach¬ äfferei der kirchlichen Beerdigungsceremonien sein. — Wenn jedoch aus der Verweigerung des kirchlichen Begräbnisses Unruhen zu besorgen wären, da sollte sich doch die Kirche der von der Regierung an sie gemachten Forderungen zur kirchlichen Bestattung unterwerfen. Sie kann es nicht, wiewohl sie gewiß den allergrößten Abscheu vor öffentlichen Unruhen hat. Der Preis, den sie zur Vermeidung 'der öffentlichen Unruhen hingeben müßte, liegt nicht in ihrem Belieben, es ist die Ehre ihres göttlichen Stifters, die sie auch um den allergrößten irdischen Gewinn nicht hintange¬ ben kann. Zudem ist es genugsam bekannt, woher solche Unruhen rühren. Sie stammen nur aus einer bewußt und unbewußt kirchenfeindlichen Geistesrichrung, denn kein Ka¬ tholik, der seine Kirche kennt und deines um das Gedeihen und die Ehre derselben zu thun ist, wird je wünschen kön¬ nen, daß ein Begräbniß stattfinde, bei dem sich die Kirche moralisch vernichten müßte. Soll aber einer kirchenfeindli¬ chen Geistesrichtung, mag sie nun eine bewußte oder unbe¬ wußte sein, nachgegeben werden? Keineswegs. Der bewu߬ ten deswegen nicht, weil sie sich nach ihrer religiösen Ue- berzeugung unmöglich aufrichtig um die Ehre eines kirchli¬ chen Begräbnisses kümmern kann; wenn sie diesi aber den¬ noch thut, es nur dem Haffe zuzuschreiben ist, der sie ge¬ gen die Kirche antreibt; der unbewußten aber deswegen nicht, weil sie, wiewohl unbewußt, dennoch einen tödtlichen Streich auf die Kirche führt, der vielmehr abgewehrt als begünstiget werden soll. Wenn endlich übelgesinnten Tumultuanten auch da nachgegeben werden müßte, wo sie gar keinen vernünftigen Grund zur Unzufriedenheit haben, und die heiligsten Jncerreffen auf dem Spiele stehen, wo fände man dann noch einen Raum für eine feste, die öf¬ fentliche Ordnung kräftig handhabende Regierung? Und wenn man das Benehmen der Kirche mit den Regeln der Klugheit unvereinbarlich finden sollte, so muß errinnert werden, daß sich die Kirche zu einer Klugheit, die mit der Gcwiffenslosigkeit im Bunde stünde, nie verstehen kann und darf. Sieht man endlich auf die Beschaffenheit des kirch¬ lichen Begräbnisses, so muß man, wenn mann nicht viel¬ leicht den Muth besitzt, die offenbarsten Ungleichheiten als 18 gleiche Qualitäten zu erklären, eingestehen, daß es sich für einen Verstorbenen nicht eigne, der am Sterbebette hart¬ näckig und schnöde alle Heilmittel der Religion abgewiesen har. Das kirchliche Begräbnis; ist nicht bloß eine im In¬ teresse des Gemeinwohls veranstaltete Beseitigung der Leich¬ name, auch nicht bloß eine letzte Ehrenbezeugung, auch nicht bloß ein Akt der Huldigung, die wir, die hohen Vor¬ züge des Menschen vor den Thieren anerkennend, Vermensch¬ lichen Würde erweisen, es ist über alles dieses vorzugsweise eine Handlung der Religion. Es bedarf nur eines ober¬ flächlichen Blickes in die einzelnen Bestandtheile des kirchli¬ chen Begräbnißcultus, um einzusehen, daß sich keine Hand¬ lung, kein Gebet, kein Symbol in demselben vorsindet, wodurch nicht entweder der Glaube an ein ewiges Leben, oder die Hoffnung seliger und glorreicher Auferstehung oder die auf den Glauben und die Hoffnung in Christo gestützte Liebe ausgedrückt wäre. Und eine solche Betätigung des christlichen Glaubens, Hoffens und Liebens sollte möglich sein bei einem Verstorbenen, der den Urheber des christli¬ chen Glaubens, die Stütze der christlichen Hoffnung und den Beweggrund und Gegenstand der christlichen Liebe bei seinem Scheiden aus der Zeitlichkeit bedauerlich hartnäckig und schnöde von sich abgewiesen hat? Die katholische Kir¬ che müßte ihren sinnreichen und erhabenen Begräbnißcultus zu einem bedeutungslosen Lippen- und Poffenspiel herab¬ würdigen können, wenn sie sich herbeilassen würde, ihn auch bei solchen anzuwenden, die in offenkundiger Trennung von ihr, im offenkundigen Abfalle von ihrem Glauben aus der Zeitlichkeit geschieden sind. So erscheint denn das Benehmen der Kirche, wenn sie solchen, die sich am Sterbebette hartnäckig des Em¬ pfanges der Sterbsakramente weigern, das kirchliche Be¬ gräbnis verweigert, nach allen Seiten gerechtfertiget, wenn nicht vielleicht der Fehler der Kirche doch darin haftet, daß sie in dem vorliegenden Falle einer Person, mit der sie bis zum Tode in Verkehr stand, erst nach dem Tode die Kir- chengemeinschafc entzieht. Allein in diesem Verfahren der Kirche liegt kein Fehler. Erstlich ist es für die Kirche, wie oben gezeigt worden ist, eine reine Unmöglichkeit, mit einer Person des in Frage stehenden Falles nach deren Tode in der Berührung zu bleiben; dann bestand schon bei Lebzeiten der Person keine wahre Gemeinschaft zwischen ihr und der Kirche, die Person selbst hat diese abgebrochen, und wenn die Kirche nicht sofort alle Berührung mit ihr mied, und die Lxoomrnumoution nicht öffentlich aussprach, so geschah dieß nicht deswegen, als ob eine solche Strafe nicht ver¬ dient worden wäre, sondern nur deshalb, weil es einer liebenden Mutter unmöglich ist, ihren wenn auch ungera- thenen Sohn einem endlosen Elende zu überlassen, sie viel¬ mehr alles anstrengt, ihn am Abgrunde, in den er sich stür¬ zen will, zu retten, und bis zu seinem letzten Alhemzuge die Hoffnung nicht aufgibt, daß eines ihrer irregegangenen Kinder, wieder sich wird finden und an das treue Mutter¬ herz drücken lassen. Oder bedarf es immer einer bei Leb¬ zeiten öffentlich ausgesprochenen Ausschließung aus der Kir¬ che, damit jemand nach dem Tode als ausgeschieden aus der Kirchengemeinschaft angesehen werden könne? Zu die¬ sem Lehrsätze hat sich die katholische Kirche niemahls be¬ kannt, und doch steht es ihr allein zu, darüber zu entschei¬ den, wer in der Kirchengemeinschafc sei, wer nicht, viel¬ mehr hat sie öfters solche, die ihrer Gesinnung nach nicht zu ihr gehörten, wenn sie auch im Frieden mit ihr abgeschieden zu sein schienen, lange Zeit nach ihrem Tode aus ihrer Gemeinschaft ausgeschlossen, wie einen Theodor von Mops- vestia, einen Wikleff, dessen Gebeine sogar das Concil von Constanz aus der geweihten Erde auszugraben und zu ver¬ brennen befahl. So wie aber die Kirche gegen den Em¬ pfang der Sterbsakramente nicht gleichgültig sein kann, ist man durch die österreichischen Gesetze nicht im mindesten berechtiget, ihr eine Gleichgültigkeit aufzudringen, da ein Hofdekret vom 12. Zänner 1812 sogar allen jenen, die mit dem Heilgeschäfte sich abzugeben befugt sind, zur Pflicht macht: 1) Ueberhaupt bei jedem Kranken sogleich, als sie Gefahr bemerken, wegen Administrirung der h. Sakramente eine ernstliche Erinnerung zu machen; 2.) aber dieses insbe- sonders bei jenen Kranken, welche mit einem anhaltenden Fie¬ ber behaftet sind, wenigstens mit der fünften Visite zu thun. Es erübriget nur den Ungrund einiger Vorwürfe, die der Kirche wegen der Verweigerung des kirchlichen Begräb¬ nisses gemacht werden, zu zeigen. Man sagt, es sei lieb¬ los, über Tobte ein so hartes Urtheil zu fällen, und sie der letzten Ehre zu berauben, und eine wenigstens indirecte Beeinträchtigung der Glaubens- und Gewissensfreiheit. WaS den Vorwurf der Lieblosigkeit betrifft, verdient ihn die Kir¬ che wirklich nicht. Läßt sie auch ein hartes Urtheil über einen Tobten ergehen, so kann sie bloß deswegen eben so wenig lieblos genannt werden, als es gewiß ein freventli¬ ches Urtheil wäre, wenn bei einem Kriminalrichter bei einer strengen Handhabung der Gerechtigkeit immer auch Lieblo¬ sigkeit vorausgesetzt würde. Die Kirche kann sich ihres Ur- theils über das Vorhanden- oder Nichtvorhandensein der zur Kirchengemeinschaft erforderlichen Bedingungen ohne ei¬ gene Gefährde nicht begeben, aber wenn sie ein hartes Ur¬ theil fällt, so geschieht es nicht mit Wegwerfung sondern gewiß mit blutendem Herzen, daß ihr nicht gegönnt ist, ei¬ nem gewesenem Glieds alle Segnungen und Wohlthaten ihrer Gemeinschaft, die sie so gern allen unverkürzt zuwen¬ den möchte, gewähren zu können. Sollte man aber die Lieblo¬ sigkeit darin finden, daß die Kirche über einen Tobten ur- theilt, der doch dem Gerichte Gottes bereits anheimgefallen ist, so ist zu bemerken, daß hier kein eigentliches Richten über innere Zustände stattfindet, daß vielmehr das Urtheil über innere Zustände ganz Gott überlassen bleibt, so zwar, daß mancher, der von der Kirche als schuldig erscheint, vor Gott im Innern unschuldig sein könne. Die Kirche berück¬ sichtiget bei der Verweigerung des kirchlichen Begräbnisses nur offenkundige, äußere Thatbestände, die ihrem Richter¬ spruche, ohne sie selbst der äußersten Gefahr auszusetzen, nicht entzogen werden können, die aber die Kirche nicht um¬ hin kann, als verwerflich und strafwürdig zu erklären. Ob 19 jemand, der nach den äußern, offenkundigen Thatbeständen dem Verwerfungsspruche der Kirche verfallen muß, noch im letzten Augenblicke Gnade vor Gott gefunden habe, das kann die Kirche nicht wissen, darüber ergeht ihr Unheil nicht. — Sieht man ferner auf die Absicht der Kirche bei der Anwendnng dieser Strafe, so wird man sie wieder unmöglich der Lieblosigkeit beschuldigen. Die Absicht der Kirche bei der Bestimmung dieser Strafe ist theils ihre ei¬ gene Ehre, an der doch mehr gelegen sein muß, als an der unverdienten Ehre eines Einzelnen, zu retten, theils ihre Pffegempfohlenen von ähnlichen ohne Zweifel höchstge¬ fährlichen Zuständen abzuschrecken. Was nun gegen den einen ein Act der Gerechtigkeit ist, das ist für so viele an¬ dere eine Handlung der zärtlich liebenden Sorgfalt. Sollen nun Acte der Gerechtigkeit unterbleiben, damit auch Hand¬ lungen der sorgfältigen Liebe nicht Platz finden? Wo ist hier eine Lieblosigkeit zu finden? Uebsrdieß ist die Kirche bei ihren dießfälligen Urtheilen so weit entfernt von jeder Härte und Lieblosigkeit, daß sie selbst ein in den letzten Augenblicken gegebenes Zeichen der Reue als hinreichend gelten läßt, um den öffentlichen Sünder von der Strafe der Entziehung des kirchlichen Begräbnisses zu befreien. Ist dieß nicht eine Milde, welche die weltlichen Gesetze und Strafkodices gar nicht kennen? Daß man aber in diesem Strafverfahren der Kirche eine wenigstens indirecte Beein¬ trächtigung der Glaubens- und Gewissensfreiheit findet, kann nur aus einer vollendeten Begriffsverwirrung von Freiheit und Zwang rühren. Wer wird denn gezwungen, der katholischen Kirche anzugehören? Hat ihr aber jemand frei entsagt, kann er wohl noch gerechte Ansprüche auf die Vortheile machen, die sich aus ihrer Gemeinschaft gewin¬ nen lassen? So wie er die Kirche nicht achtet, kann er auch die Güter ihrer Gemeinschaft nicht achten. Wer da¬ her an die Kirche die Zumuthung macht, daß sie einen der sich bei Lebzeiten von ihr getrennt hat, und noch in den letzten Lebensmomenten wider alle Mahnungen und Zu¬ sprüche in dieser Trennung verharrte, kirchlich beerdige, versündiget er sich nicht eben sowohl an der Freiheit, die dem Verstorbenen in seinem Leben unverkürzt zustand, als auch an der Freiheit der Kirche, der er nicht gestattet, ihr Gewissen zu achten, ihre Ueberzeugung auszusprechen, und von den Rechten, die doch einer jeden Gesellschaft ei¬ gen sind, Gebrauch zu machen? Möchte man doch einmahl aufhören, die eigene Intoleranz der Kirche zuzuschieben! Wenn man Freiheit für jeden verlangt, vom Gottesläugner bis zum Religionsspötter, sollte man sich nicht schämen, die Kirche allein zu einer Knechtschaft zu verdammen, die sie nie verdient hat, und gewiß auch nie, sich wird gefallen lassen? Ein Wort über Knabenseminare. Eine neue Zeit ist im politischen Leben der europäi¬ schen Völker angebrochen; sie kündiget sich einerseits als Trägerin wohlthätiger, längst ersehnter Freiheit an; an¬ derseits drohet von ihr ein Umsturz aller politischen und kirchli¬ chen Ordnung. Einsichtsvolle Männer haben in den nächst vorhergegangenen Tagen ihre Stimme hören lassen, wodurch zur Wachsamkeit, zur Rüstung auf bevorstehenden Kampf gemahnt wurde. Inwieweit in andern Sphären auf diesen Ruf geachtet worden, ist hier der Ort nicht auseinander zu setzen; eine Anstalt hingegen, welche viele katholische Kir¬ chenfürsten, mehr durch Lenkung des Himmels als durch ir¬ gend eine Stimme auf der Erde dahingeleitet, in der letzten Zeit als Vorbereitung für die kommende ins Leben gerufen haben, verdient es, in diesen Blättern besonders hervorge¬ hoben zu werden. Es sind die Knabenseminare. Das Concilium von Trient hat die Nothwendigkeit für die damalige Zeit wohl gefühlt, Erziehungsanstalten kür den künftigen Clerus zu errichten, und daher in der 23. Sitzung die Stiftung derselben bei allen Metropolitan-und Cathedralkirchen anbefohlen. Waren solche Anstalten für die vergangene Zeit Bedürfnis, so sind sie es für die gegenwärtige vielleicht noch mehr. Wissenschaftliche Bildung, und jetzt in höherm Grade als ehemals, ist eine nothwendige Eigenschaft des angehenden Clerikers. Will nun die Kirche, der man ohnehin immer nur Verfin¬ sterungstendenzen entgegen hält, sich solche Diener eigen machen, denen man den Vorwurf der Obscuranz nicht so leicht wird machen können, so ist sie genöthiget, besondere Anstalten einzurichten, in denen unbeschadet der wahren Freiheit, die dem clerikalischen Stande zustrebende Jugend jene Anleitung erhält, unter der sie mit der Zeit und mit ihren Talenten gehörig wirthschaften lernt und so sicherer zur Erlangung der nothwendigen wissenschaftlichen Bildung kommt. Sind solche Anstalten einmal ins Leben gerufen, so bieten sie außer der wohlthätigen Leitung in den Stu¬ dien noch den Vortheil, daß darin die Sorge für die Er¬ haltung des physischen Lebens, womit mancher aufstrebende Jüngling zu kämpfen hat, so wie auch die mannigfache Zerstreuung, welche sonst Manchen von Büchern und Schul¬ arbeiten wegzieht, entfernt gehalten ist, und daher um so mehr für die intellectuelle Bildung geschehen kann. —- Die andere nothwendige Eigenschaft eines Aspiranten des Clerikalstandes ist frommer Sinn, eine gegen Gefahren hinlänglich gefestigte Sittlichkeit. Die äußern Schranken sind gefallen, um so mehr muß Jeder sich selbst die gesetz¬ lichen Schranken setzen können. Der junge Mensch — oder wenn man lieber will, Verjünge Staatsbürger — wird aber wohl die Selbstbeschränkung nicht leicht dort lernen, wo Ungebundenheit herrscht; frommen Sinn wird er nicht er¬ langen, wenn ihn überall weltliches Streben umgibt; auch wird er im Kampfe für die Tugend kaum glücklich sein können, wenn er den Streit nicht noch vor der Gefahr sich eingeübt hat (hat ja auch der Krieger vorher seine Ue- bungsschule, bevor er dem Feinde entgegen zieht). Wo kann nun die Jugend eher und sicherer zu einem wahren und festen sittlichen Charakter gelangen, als eben in einer An¬ stalt, wo sie an eine gewisse Ordnung angehalten, der nächsten Gefahr der Verführung entrückt, und in der Fröm¬ migkeit erzogen wird? Man wird wohl einwenden, solche 20 Anstalten gehen auf Verfinsterung, auf Verknechtung her¬ aus. Diesem entgegen läßt es sich doch bemerken, daß die Kirche frühere und bessere Begriffe von Licht und Freiheit gehabt, als die Weisheit der Welt; und daß man auch auf den Beistand von Oben zu sehen hat, der wohl solchen Anstalten der Braut Christi nicht fehlen wird. Oder so Je¬ mand diese Sprache nicht versteht, muß man sagen, daß doch gegenwärtig das Licht der Oeffentlichkeit und die Ge¬ walt der Freiheit zu sehr durch alle Wände gedrungen sein muß, als daß gegen sie noch eine Absperre so leicht möglich wäre. Illyrien und Steiermark, jedes hat schon sein Kna¬ benseminar durch die Wohlthätigkeit seiner Bischöfe und seines Clerus. Möchte nur die gegenwärtig weit größere Nothwendigkeit solcher Institute mehr begriffen werden! P. Hitzinger. Für Freiheit der Kirche. Dem Redacteur dieser Kirchenzeitung ist vor einigen Tagen ein Schreiben eines achtbaren Pfarrers dieser Diö- cese mitgetheilt worden, worin derselbe den sehnlichsten Wunsch ausspricht, daß ein oder der andere Diöcesanprie- ster zum Abgeordneten für den Wiener Reichstag gewählt würde, um neben andern auch die kirchlichen Interessen zu vertreten. Sein Herz füllt sich mit Wehmuth, wenn er sieht, daß die Kirche allein unberücksichtiget bleibt, wäh¬ rend mit Begeisterung in allen Zeitungen und Zeitschriften zur Sorge für eine dauerhafte Begründung des zeitlichen Wohles der freien Völker aufgefordert wird; daß sie, un¬ sere besorgte beseligende Mutter, bisher die demüthige Magd der Büreaucratie, allein in dem alten Stande ihrer Ernie¬ drigung verharren sollte, da sie doch die Säule und Grund¬ feste der Wahrheit ist. Es bangt ihm vor dem Kittern Vor¬ wurfe des Gewissens, der uns peinigen müßte, wenn durch unsere Gleichgültigkeit und Lethargie die Kirche, deren Die¬ ner wir seien, Schaden litte; sein Geist entsetzt sich vor der wohlverdienten Verachtung, die von Seite unserer jün- gern Brüder, ja selbst des Volkes uns treffen würde, wenn wir nur müssige theilnahmlose Zuschauer der großen Bewe¬ gung wären. Wir ehren die Gefühle des Herrn Pfarrers; er kann überzeugt sein, daß er bei uns wacher lebendiger Sympa¬ thie begegnet. Nach Erringung der kirchlichen Freiheit zu streben, muß jetzt die heiligste Herzensangelegenheit jedes Katholiken sein, damit jene die ganze Macht und Fülle ihrer innern Herrlichkeit zum zeitlichen und ewigen Heil der Menschheit entfalten könne. Sie, die Erstgeborne der Frei¬ heit, deren Adelsdiplom seit ihrer Geist- und Feuertaufe am Psingstfeste her datirt, kann und darf im Stande der Knecht¬ schaft nicht mehr bleiben und soll für jeden Fall am Reichs¬ tage ihre ursprünglichen Rechte reklamiren. Nur meinen wir, daß an diesem Werke der Befreiung nicht nur Priester son¬ dern auch katholische Laien sich berheiligen sollen. Ein ge¬ sinnungstüchtiger, lebendig gläubiger Laie, dem auch die Gabe der kirchlichen Wissenschaft und des Wortes zu Theil geworden ist, möchte bei den gegenwärtigen Um¬ ständen am Reichstage der Sache der Kirche höchst wahr¬ scheinlich noch ersprießlichere Dienste leisten als ein Priester, wenn auch diesen die genannten Eigenschaften in gleicher Weise schmücken würden. Und wenn es zu einer Wahl käme, so hatten wir da unsern Mann schon in Bereitschaft. Die Katholiken am Rheine sind zum Zwecke der religiösen und kirchlichen Freiheit in Vereine zusammen getreten; be¬ reits haben solche zu Münster und zu Mainz sich gebildet; die tüchtigsten katholischen Geistlichen, die angesehensten katholischen Laien nehmen daran regen Antheil. Dem Pius-Vereine für religiöse Freiheit in Mainz sind in wenigen Tagen an die sechshundert katholische Männer aller Stände beigelreten und die Zahl derselben nimmt mit jedem Tage zu. Aus der Mitte dieses Vereines ist das vielbelobte Wahl¬ programm der Katholiken hervorgegangen, welches in den an vielen Orten so heißen Wahlkämpfen über alle Par¬ theien den Sieg davon getragen hat. Wir halten es nicht für überflüssig dieses Wahlprogramm, wenn auch post fe¬ stuni, im Nachfolgenden mitzutheilen. Es soll das Augen¬ merk der Wähler für den Berliner Reichstag auf gesin¬ nungsfeste Katholiken lenken und lautet im Wesentlichen folgendermaßen: „Um die Wahlen ihrer Mitbürger auf solche Männer zu leiten, bieten die Unterzeichneten ihre Vermittelung an. Sie sind jeder wahren Freiheit zugethan, sie wünschen Freiheit für Alle, und in Allem. Die nachstehenden An¬ forderungen, welche sie durchs die neuen Verfassungen ga¬ rantier verlangen, bürgen für die Redlichkeit ihrer Bestre¬ bungen. Wenn sie durch Aufstellung specieller Bestimmun¬ gen auf Verwirklichung des Grundsatzes der religiösen Frei¬ heit insbesondere Bedacht genommen, so gründet sich dieses theils auf langjährige Erfahrung, so wie auf sehr bedenk¬ liche Erscheinungen der Gegenwart, welche uns belehren, daß die Verfassungsgesetze mehr als den nackten Grund¬ satz der Religionsfreiheit aufnehmen müssen, wenn derselbe in Deutschland zu Gunsten jedes Bekenntnisses unverküm¬ mert zur Wahrheit werden soll; theils aber und vorzüglich auf die Ueberzeugung, daß auf diesem Gebiete ein Verzicht auf die unbeschränkteste Freiheit unzulässig ist. Andere be¬ reits bekannt gewordene Programme stellen keine speciellen Forderungen für die Sicherstellung der Freiheiten und Rechte der kath. Kirche. Die Unterzeichneten glauben nun das, was dem Volke noch thut, in folgenden Anträgen zu fin¬ den: Auf politischem Gebiete fordern wir; i. Allgemeines deutsches Slaatsbürgerrecht und gleiche Berechtigung aller Bürger zu Staats- und Gemeindeämtern ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses. 2. Schutz der persönlichen Frei¬ heit und Unverletzlichkeit des Hausrechtes. 3. Unbeschränkte Lehr- und Unterrichtsfreiheit ohne Ausschluß des Besuches der Lehranstalten im Auslande. 4. Unbeschränkte Rede- und Preßfreiheit. 5. Unbeschränktes Petitionsrecht. 6. Unbe¬ schränkte Versammlungsfreiheit. 7. Unbeschränkte Associa¬ tions-Freiheit ohne Ausschluß religiöser Corporationen. 8. Unabhängigheit der Justitz, Schutz gegen Zustitzverweige- rung, Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflege, 21 Schwurgerichte in Strafsachen, namentlich bei politischen und Preßvergehen. 9. Gerechtes Maß der Steuerpflicht nach der Steuerkraft, io. Freie Gemeindeverfassung. 11. Unbedingtes Auswanderungsrecht. Wir finden die beste Ge¬ währleistung für diese Freiheiten in der Form einer consti- tutionellen Monarchie. Neben einem kräftigen Königthum die größte Freiheit des Volkes. Wir verlangen in dieser Monarchie eine freie wahrhafte Volksvertretung, directe Wahlen der Abgeordneten, das Recht der Steuerbewilligung für dieselben zugleich mit dem Rechte der Initiative und Beschlußnahme hinsichtlich aller neuen Gesetze, sodann Ver¬ antwortlichkeit der Minister, allgemeine Volksbewaffnung zur Abwehr äußerer Feinde und zur Sicherung der consti- tutionellen Rechte des Volkes. Vom ächt kath. Geiste ge- leitec wünschen wir, daß alles aufgebothen werde, um die Lage unserer besitzlosen Bürger zu verbessern. Wir fordern daher auf socialem Gebiete: 1.) Daß die Verfassung des Gewerb- und Fabrikwesens dem Bedürfnisse der Zeit ange¬ paßt werde. 2.) Maßregeln, um Arbeitsunfähige vor Man¬ gel zu bewahren und so viel, wie möglich Erwerblosen loh¬ nende Beschäftigung zu verschaffen. 3. Anerkennung der Aus¬ wanderung als National-Angelegenheit und Regelung der¬ selben zum Schutze der Auswandernden. Damit der poli¬ tischen Freiheit und der socialen Verbesserung durch die reli¬ giöse Freiheit die volle Sanction ertheilt werde, fordern wir: 1. Unbeschränkte Freiheit des Gewissens und der Culte. 2. Unabhängigkeit jeder Kirche vom Staate. 3. Ausdrückliche Garantie des Bundes für die Rechte und das Eigenthum aller Kirchen in allen deutschen Staaten. Um diese Freiheit für die katholische Kirche zu verwirklichen, fordern wir von den Vertretern auf dem Landtage zu Berlin, i. Gänzliches Wegfällen des Placet von Seiten der Staatsgewalt. 2. Gänzliches Wegfällen des Staatseinflußes bei allen Wahlen für geistliche Aemrer. 3. Gänzliches Wegfällen der landes¬ herrlichen Patronate. 1. Wegfällen der Berufung an die weltliche Gewalt in geistlichen Sachen. 5. Freien Verkehr der Bischöfe mit dem Oberhaupte und mit ihren Untergebe¬ nen. 6. Feststellung und freie Verwaltung des gesammten Eigenthums der katholischen Kirche, daher, s.) Sofortige Ausführung der längstversprochenen Dotation der Kirche in liegenden Gründen, b.) Gleichzeitige Ueberweisung der bisher von den Pfarrgeistlichen benutzten Ländereien als un¬ bestrittenes Eigenthum der kath. Kirche, e.) Rückgabe aller ausdrücklich durch die Stifter für die Katholiken bestimmten Schul-und Armenstiftungen, zu freier Verwaltung der be¬ treffenden oder der gesammten kath. Kirchengemeinde, ä.) Specielle Garantie des freien Associationsrechtes für alle religiösen Corporationen. Auch unsere Mitbürger anderer Confefsionen klagen mit Recht über mannigfache Beeinträch¬ tigung ihrer Kirchen. Gerne wollen wir Katholiken ihnen brüderlich die Hand bieten, um mit gemeinsamer Kraft dieselbe Freiheit für alle zu erwerben. Wenn wir gegen Beeinträchtigung von Seiten der Staatsgewalt kämpfen, so ist dieses kein Kampf gegen andere Confessionen und deren Rechte." An den Clerus des österreichischen Kaiserstaates von der Versammlung der Wiener - Diöcesan - Geistlichkeit. (Weil wir uns unter andern auch die Aufgabe gestellt haben, alle Bewegungen auf dem Gebiete des kirchlichen Lebens in unserer Kirchenzeitung übersichtlich darzustellen, so können wir nicht umhin, auch diese Addreffe des Wiener Klerus darin aufzuneh¬ men, da ja dieser der erste gewesen ist, der, allen Diöcesen des Kaiserstaates voranschreitend, nach der politischen Befreiung Oe¬ sterreichs mit Muth und Begeisterung seine Stimme für die Befreiung der Kirche erhoben hat.) Geliebte Brüder und Amtsgenossen! Hier in Wien soll sich in nächster Zeit die neue Stel¬ lung der Kirche, welche sie ihren äußeren Lebensformen nach dem Staate gegenüber einzunehmen hat — entscheiden. Durch des Kaisers Gnade haben wir das freie Wort, und es ist unsere heilige Pflicht es zu benützen im Dienste desjenigen, der uns gesandt hat. Wir wollen fest stehen in der einigen, heiligen katholischen und apostolischen Kirche -— und festhalten an der nothwendigen Bedingung ihres lebendigen Organismus, festhalten an ihrem sichtbaren Ober¬ haupt auf Erden. Wir bleiben bei all unserm Beginnen, bei all unserm Vorhaben unentweiht fest stehen auf kirchli¬ chem Boden, und keine Macht der Erde, keine Macht der Hölle kann uns etwas anhaben! Zn Erwägung der wichtigen Zeit, die herannaht, ha¬ ben wir schon einige Male uns zahlreich zu Wien versam¬ melt, um die Frage zu erwägen, welche der nächsten Zu¬ kunft zur Lösung vorbehalten sind. Wir haben beschlossen, unsere Verhandlungen bekannt zu machen, wir haben kein Geheimnis und brauchen das Licht nicht zu scheuen. Es war eines der ersten Ergebnisse unserer Berathung, daß wir ein Comitv wählten, welchem von Seite der Ver¬ sammelten die Abfassung der Entwürfe und Adressen, die Darlegung der nöthigen Petitionen an die betreffenden Mi¬ nisterien und sonstige'vorkommende Geschäfte anvertraut wurden. Im Namen der Versammlung begab sich am 18. A- pril das Comite, den Herrn Domkustos vr. Salzbacher an der Spitze, zum hochwürdigsten Fürsterzbischof von Wien, um Hochdemselben eine Adresse vorzulegen, die bereits ver¬ öffentlicht ist. Wir sprachen unsere Treue aus gegen die Kirche und ihr Gesetz, und erneuerten unserm Oberhirten daß Gelöbnis des Gehorsams im kirchlichen Geist für jede kirchliche Anordnung! Den nächstfolgenden Tag überreichte das Comitü dem Minister des Innern, Freiherrn von Pillersdorf, die eben¬ falls schon bekannt gemachte Adresse, in Bezug auf die Unabhängigkeit der Kirche vom Staate, und der daraus nothwendig sich ergebenden Folgerungen. Wir fanden beim Herrn Minister die freundlichste Auf¬ nahme, er erklärte entschieden und in vollster Ueberzeugung, daß er mit unsern Anträgen einverstanden sei, und daß er sich von jeher zu dem Prinzip gehalten habe, von dem wir in unserer Darstellungsweise ausgegangen sind. Er ver¬ lange von uns — ins Einzelne eingehende und bestimmtere Vorlagen, und verhieß uns feierlichst unsere Petüion nach Kraft zu unterstützen. — Wir freuten uns über den kla¬ ren Geist, und die schnelle richtige Auffassung der bespro¬ chenen Verhältnisse, welche sich in den scharf ausgeprägten Worten des nach allen Seiten der Staatsverwaltung hin in Anspruch genommenen Mannes kund gaben. — Nun geliebte Brüder und Amtsgenossen, nachdem wir Euch mit den Begebnissen unserer erst seit einigen Tagen bestehenden Versammlung bekannt gemacht haben, geht un- 22 sere Bitte und Aufforderung an Euch, und wir sind voll¬ kommen überzeugt, daß dieses nicht vergebens sein wird. Wir bitten Euch um Eure Unterstützung! Suchet auch Ihr, wie es unser Streben ist, vorläufig den Weg zu den eben jetzt so nothwendigen Diöcesan- Synoden an¬ zubahnen; wir wissen im Voraus, daß alle katholischen, und wahrhaft kirchlich gesinnten Bischöfe Za und Amen dazu sagen werden — denkt, wir leben in einem freien, konstitutionellen Staate — die Versammlungen sind uns von Seite des Staates frei gegeben, und die Kirche muß in freier Bewegung wieder zur Kraft kommen, die sie seit¬ her durch büreaukratische Bevormundung und polizeiliche Handschellen eingebüßt hat. Jetzt steht die Kirche wieder auf ihrem eigenen Lebensgrund, auf ihrer Freiheit — sic kann reden! Und in einer Diöcese, wo die Geistlichen nicht fest zusammenhalten im Verein mit ihrem Bischöfe zum Wohl der Kirche und in echt kirchlicher Gesinnung: da wä¬ ren auch bei Gott die Geistlichen nur selber Schuld, wenn das kirchliche Bewußtsein nicht einträte, der kirchliche Geist nicht erwachen würde zu einem neuen Leben! Unterstützt uns mir Euern Petitionen, unterstützt uns mit Euern Arbeiten; jeder der sich berufen fühlt sende uns seinen Rath, wie die wichtigen jetzt gänzlich zwischen Kirche und Staat verworrenen Fragen auf friedlichem Wege zu ei¬ nem erfreulichen Ziele zu lösen sind. Es ist kein Vorgrei¬ fen wenn wir uns hier in Wien zum Mictelpunte jeder kirchlichen Bestrebung des Kaiserstaates machen — uns hat die Ortslage dazu gemacht — denn hier werden die Wür¬ fel geworfen, die Loose entscheiden. — Die Kräfte und In¬ telligenzen, die so reich in allen Diöcesen zerstreut sind, mögen uns beistehen zu unserem großen Werke. Bahnt auch Ihr Brüder den Weg zuerst zu kleinern, dann zu größern Versammlungen, erfreut Eure kirchlich gesinnten Oberhirten durch Eure Theilnahme an dem neu erwachten Leben, und diese werden sich auch erfreuen, und werden gewiß das Ihrige thun, um die Kirchenfragen einer wür¬ digen Lösung entgegen zu führen. Nehmet geliebte Brüder das Schwert in die eine Hand, dem Feinde zu wehren, und baut mit der andern am Bau der heiligen Stadt Gottes, dem neuen Jerusalem. Kennet Gottesfurcht, aber nicht Menschenfurcht, schauet nach dem ewigen Ziel, nicht nach zeitlichen Pfründen! Versteht uns nicht unrecht, und meinet ja nicht, daß wir den Bischöfen, den Nachfolgern der Apostel in ihren Pflichten vorgreifen wollen, wir zeigen gegen dieselben den Gehorsam den wir predigen, den wir Ihnen schuldig sind. Aber wir brauchen jetzt die Rathschläge von jeder Intelli¬ genz, vom Dorfvikar, der sich dazu berufen fühlt, bis zum Domherrn und Bischof; denn wir haben es ;etzt mit dem constitutionellen Staate zu thun; und in der Form dieses Staatenlebens brauchen wir Intelligenzen in Mas¬ sen. Nehmet geliebte Brüder unsern freundlichsten Gruß — und sendet uns Gegengruß und Früchte Eurer Gedan¬ ken und Gesinnung! Im Namen der Versammelten: das Comits, vr. Brunner. Joh. Engel. A»t. Gruscha. Joseph Holzapfel. Jos. Hutmann. Joseph Maynollo. Joh. Paul Metzner. Franz Peppert. Dr. Joh. Schwetz. Franz Setzer. Auron Laufner. Wilh. Gärtner. Memorandum des Episkopates der mährischen Kirchenprovinz. Der Hochwürdige Fürsterzbischof von Olmütz hat im Einverständnisse mit dem Suffraganbischofe von Brünn ein höchst merkwürdiges Memorandum des Episko¬ pates der mähr. Kirchenprovinz über die wü ti¬ schens werthe Gestaltung der Verhältnisse der katholischen Kirche in der constitutionellen Mo¬ narchie durch den Druck vervielfältigen lassen. Dieses Memorandum soll dem constiruirenden Reichstage überreicht werden. Da es jedoch zu weitläufig ist, als daß es in die Kirchenzeitung ausgenommen werden könnte, so müssen wir uns vorläufig darauf beschränken, den Inhalt der 19 KZ. hier anzugeben: 1. Bildung und Erziehung der Priesterstandes-Kandi¬ daten. 2. Der Religionsfond. 8. Anstellung der HilfSgeist- lichen. 4. Die Befähigung zur selbstständigen Seelsorgsfüh- rung. 5. Aufhebung des zwischen den selbstständigen Seelsor¬ gern bestehenden Unterschiedes. 6. Bestellung der selbststän¬ digen Seelsorger. 7. Dotation der selbstständigen Seelsorger. 8. Ablösung des Zehentes und anderer von den Parochianen an ihre Seelsorger zu leistenden Natural-Abgaben. 9. Für¬ sorge für die Defieientenpriester. 10. Der freie Verkehr der Bischöfe in kirchlichen Dingen mit dem Oberhaupte der Kirche. 11. Einführung der Synoden, Pastoralkonferenzen und Priester-Erercitien. 12. Unbeirrte Ausübung der kirch¬ lichen Regierungsgewalt in kirchlichen Dingen. 13. Umge¬ staltung der Gesetzgebung in Ehesachen. 14. Verwaltung des kircheneigenthümlichen und Stiftungsvermögens und dessen Unantastbarkeit. iS. Ausübung der kirchlichen Disciplinar- Gewalt. 16. Aufrechthaltung des Bestandes und Wiederher¬ stellung einer kirchlichen Richtung der geistlichen Orden. 17. Wahrung des seelsorglichen Einflußes auf die Volksbildung in Schulen. 18. Gestaltung der freien Entwicklung frommer kirchlich approbirter Vereine unter der Leitung der Bischöfe. 19. Beseitigung des dem Glauben und den guten Sitten abträglichen Mißbrauches der Presse. In allen diesen angeführten Stücken wird eine un¬ beirrte Entwicklung der kirchlichen Gewalt, die Entfaltung des wohlthätigen Einflußes der Kirche und die freie Bewe¬ gung des lebendigen kirchlichen Organismus verlangt. W. K. Z. Schreiben des Erzherzogs Johann an die Geistlichkeit in Tyrol und Vorarlberg. (Um dem Wunsche einiger Freunde zu entsprechen, haben wir dieses Schreiben, von dem ein Theil in slovenischer Uebersetzung bereits von uns mikgetheilt worden ist, auch im Original hier abdrucken lassen.) „Die Perle unter den Vorzügen Tirols und Vorarl¬ bergs ist das unerschütterlich treue Festhalten des Volkes am Glauben seiner Väter." „ Tirol und Vorarlberg war und ist darin treu geblie¬ ben. Wie das Volk von Tirol und Vorarlberg, so hingen auch seine Regenten mit gleicher Treue an derselben Reli¬ gion, und in der Gleichheit dieser Gesinnung liegt der ge¬ heime Zauber, der Fürst und Volk in diesem Lande mit so festen Banden aneinander knüpfte. — Das größte Verdienst der Bewahrung der Glaübenstreue gebührt jedoch denen, die bestellt sind zu Hütern und Wächtern der Religion. Tirol und Vorarlberg erfreute sich von jeher eines durch gewissenhafte Pflichterfüllung, makellose Sittenreinheit und vorleuchtendes Beispiel ausgezeichneten Clerus. Hierüber ertönt aus dem Munde von Freund und Feind nur eine Stimme. Der Clerus von Tirol und Vorarlberg war in gu¬ ten und bösen Tagen der geachtete Lehrer und der zuvor¬ kommende Tröster des Volkes. Er erfüllte aber diesen Be¬ ruf nie glänzender als in Tagen, wo dem moralischen und physischen Wohle des Landes von irgend einer Seite her Gefahr drohte. In solchen Augenblicken trat er mit der vollen Kraft seines Zimtes, mit dem klarsten Bewußtsein 23 seiner Pflichten an die Spitze des Volkes, um durch eigene treueste Pflichterfüllung zu gleicher Pflichttreue aufzufordern. — Und sehen Sie, hochwürdige Herrn! eine solche Zeit ist wieder gekommen. Dem Lande drohen allerdings keine Gefah¬ ren für seine Religion; aber es drohen ihm Gefahren für seine Einheit, seine Ruhe, seine zeitliche Wohlfahrt. Treuvergessene und eidbrüchige Feinde umschwärmen seine südlichen Grän¬ zen, haben schon Versuche gewagt dieselben zu überschreiten. Nun ist es wieder am hochwürdigen Clerus, seine erprobten mit Recht gepriesenen Eigenschaften neuerdings zu bewähren. Der Clerus hat nicht das Schwert zu ergreifen, das ver¬ steht sich von selbst; aber der Clerus must mit seiner Treue die Treue des Volkes anregen, er muß durch Wort und Beispiel das Volk über seine Pflichten belehren, er muß es aufmuntern zur Landesvertheidigung. Die Landesverthei- digung erwartet von uns der Kaiser, es fordert dieselbe von uns das Beispiel der Väter, es fordert sie die gemein¬ same Gefahr des Vaterlandes und die Pflicht der gegensei¬ tigen Unterstützung." „Die Belehrung und Aufmunterung des Volkes durch den hochwürdien Clerus ist aber wegen eines eigenthümli- chen Umstandes diesmal nolhwendiger als je. Zeirungsblät- ter und Emssiäre suchen die Ansicht zu verbreiten, als sei der heilige Vater, der Papst, für den Krieg gegen Oesterreich. Wer fühlt aber nicht beim ersten Laute, aus welchen Munde eine solche Sprache kommt? Wer durch¬ schaut nicht die List, mit welcher die meineidigen Italiener durch Voranstellung des Papstes nach einer Seite hin Auf¬ regung, nach einer andern Unthätigkeit zu erzielen streben. Der hochwürdige Clerus soll also unter anderm vorzüglich auf diese List aufmerksam machen, und das Volk über das Mißverständnis aufklären. Er soll es belehren über die dop¬ pelte Stellung des heiligen Vaters, die er als Oberhaupt der katholischen Kirche und als Herr des weltlichen Kirchen¬ staates einnimmt. Zn letzterer Eigenschaft kann der heilige Vater, wie jeder andere Fürst, in Kriege verwickelt wer¬ den, was aber seine hohe Würde als Oberhaupt der Kirche gar nicht berührt. Oesterreich hat nun aber weder in der einen, noch in der andern Beziehung dem heiligen Vater Veranlassung zu einem Mißverhältnisse, viel weniger zu ei¬ nem Kriege gegeben." „Das katholische Oesterreich hat nie die Achtung und Ehrfurcht gegen den heiligen Vater als Kirchenober¬ haupt auch nur einen Augenblick bei Seite gelegt, das er¬ ste Streben des Kaisers war auf Erhaltung des freundlich¬ sten Verkehres mit Rom in geistlicher und weltlicher Be¬ ziehung gerichtet; wer hat unter Gregor XVI. den heiligen Stuhl beschützt, als er von der Revolution erschüttert wurde? War es nicht Oesterreich? Wie nachgibig und rücksichtsvoll benahm sich nicht Oesterreich gegen den jetzigen heiligen Va¬ ter in dem Zerwürfnisse wegen Ferarra, wo doch Oesterreich von aller Welt anerkannt in seinem vollen Rechte war? -— Der hochwürdige Clerus soll das Volk belehren über die gegenwärtige politische Stellung des heiligen Vaters, die ja von einer Gefangenschaft nicht viel unterschieden ist. Der heilige Vater wird von einer Partei, die sich in Rom der Gewalt bemächtiget Hal, fortgerissen, kann Vieles nicht ver¬ hindern und muß, um größeres Unglück von seinen Unter- thanen abzuwenden, Manches geschehen lassen, was offen¬ bar nicht in seinem Geiste liegt. Beweis dessen der Krawall gegen die Wohnnng des österreichischen Botschafters, von welcher unser Wappen heruntergerissen, zertrümmert und beschimpft wurde. Sollte ein solcher, alles Völkerrecht ver¬ letzender Unfug mit Zustimmung des heiligen Vaters ge¬ schehen sein? Sollte das Bedauern, welches er mündlich rinserm Botschafter ausdrückte, Verstellung gewesen sein? Wer sollte so etwas von dem heiligen Vater glauben? Liegt nicht vielmehr in diesen Umständen der schlagende Beweis daß Vieles geschieht und Vieles ihm abgedrungen war, was er nicht zu verhindern im Stande ist, worüber aber sein Herz blutet?" „Die hochwürdige Geistlichkeit soll also das Volk über die Arglist der ausgestreuten Gerüchte aufklären, und es um so mehr zur Landesvertheidigung auffordern, weil das Gelingen der italienischen Plane früher oder später unver¬ meidlich den Sturz des heiligen Vaters selbst nach sich ziehen wird.st „Das Volk von Tirol und Vorarlberg bleibe aber fest wie seine Berge im Glauben seiner Väter, in der Liebe und Ehrfurcht gegen den heiligen Vater, in der Treue ge¬ gen seinen Kaiser, und in der Treue gegen das Vaterland und die alte Sitte unserer Ahnen!" Zur kirchlichen Statistik von Illyrien und Steiermark. (Mitgetheilt von Peter Hitzing er.) Illyrien in Verbindung mit Steiermark zählt gegen¬ wärtig ein Erzbisthum und acht Bisthümer. Das Erzbis- thum besteht zu Görz, und diesem sind die Bisthümer Lai¬ bach und Veglia, dann die vereinigten Diöcesen Triest-Capo d' Zstria und Parenzo - Pola untergeordnet. Die Bisthü¬ mer Gurk, Lavant, Seckau und Leoben unterstehen dem Erzbischöfe von Salzburg. Ueber den Bestand dieser Diö¬ cesen folgen hier einige Notizen. 1. Das Erzbisthum Görz. Dieses wurde im Jah¬ re 1751 errichtet, und ist eigentlich eine Fortsetzung des aufgehobenen Patriarchates Aquileja. Es begreift gegen¬ wärtig fast den ganzen Görzerkreis mit einer Anzahl von 181539 Seelen. Darunter ist em großer Theil Slovenen, die übrigen sind Italiener und Furlaner, wenige Deutsche. Es zählt in t5 Decanaten 80 selbstständige Pfarren, Vica- riate und Localcapellaneien, 115 abhängige Vicanate, Ca- pellaneien und Exposituren, 88 Cooperaturen und andere Beneficien und 2 Wahlfahrtsstarionen; nebstdem ein Domca- pitel mit 8 Canonicaten, 5 Klöster und ein vereinigtes Se- minarium für die küstenländischen Diöcesen. Die Geistlich¬ keit zählt 402 Säcular- und 20 Regularpriester. Der gegenwärtige Erzbischof ist der Hochw. Herr Franz Xaver Luschin, zugleich Fürst des österreichischen Kaiser- thums; geboren zu Teinach in Kärnthen den 3. Dezember 1781; er war vorher Bischof von Trient und Erzbischof zu Lemberg. 2. Das Bisthum Laibach. Es wurde im Jahre 1461 gestiftet, nnd begreift gegenwärtig die ganze Provinz Krain mit einer Anzahl von 49K68« Seelen, meist Slove¬ nen, einen kleinen Theil Deutsche. Es zählt in 20 Deca¬ naten 269 selbstständige Pfarren, Vicariate und Localca¬ pellaneien, 36 abhängige Vicariate und Capellaneien, 281 Cooperaturen und andere Beneficien; nebstdem ein Domca- pitel mit 11 Canonikaten, ein Collegiatcapitel mit 5 Cano- nikaten, 7 Klöster, ein Klerikal- und ein Knabenseminarium. Die Geistlichkeit zählt 671 Säcular-und 41 Regularpriester. Der gegenwärtige Bischof ist der Hochw. Herr Anton Alois Wolf,'mit dem Titel eines Fürsten, Sr. k. k. apost. Maj. wirkl. geh. Rath, geboren zu Zdria den 14. Juni 1782. 3. Das vereinigte Bisthum Triest-Capo d' Zstria. Beide Bisthümer sind im Jahre 524 gestiftet worden, und sind fest dem Jahre 1830 in eines vereiniget. Sie begreifen das Lriestergebiet, einen kleinen Bezirk des Görzer- und den größeren Theil des Jstrianerkreises, mit einer Anzahl von 234042 Seelen, von denen der größere Theil Slovenen, das klebrige Italiener mit wenigen Deut¬ schen sind. Es zählt m 14 Decanten 107 nnabhängige 24 Pfarren, Vicariate und Localcapellaneien, 40 abhängige Ca- pellaneien und Exposituren, und 4 32 Cooperaruren und an¬ dere Benesicien; nebstdem 2 Domcapitel mir 4 4 Canonica- ten, 2 Collegiatcapitel mit 4 4 Canonicaten, und 5 Klöster. Dec Clerus zählt 323 Welt- und 2» Ordenspnester. Der gegenwärtige Bischof ist der Hochw. Herr Bar- tholmäus Legat, geboren zu Naklas in Oberkrain den 46. August 4807. Das vereinigte Bist hum Parenzo-Pola. Das Bisthum Parenzo datirt sich vom Jahre 524 , das von Pola vom I. 500; beide sind vereinigt seit dem I. 4830. Sie begreifen den südlichen Theil der Halbinsel Istrien, mit einer Anzahl von 59905 Seelen, größcentheils Slaven, das Uebrige Italiener. Es zählt in 6 Decanaten 54 unabhängige Pfarren, 8 abhängige Exposituren, und 30 Cooperaruren und Benesicien; nebstdem 2 Domcapitel mit 42 Canonicaten, « Collegiatcapitel mit 4 7 Canonicaten, und ein Kloster. Der Clerus zählt 4 33 Säcular- und 5 Regularpriester. Der gegenwärtige Bischof ist der Hochw. Herr Anton Petteani, Hausprälat seiner päpstl. Heiligkeit, geboren zu Görz den 4 3- August 4 789. 5. Daß Bisthum Veglia. Dieses war im Jah¬ re 4000 gestiftet, und begreift gegenwärtig die Insel Ve¬ glia, Cherso, Lussin, Unie und Arbä, mir einer Anzahl von 37843 Seelen, meist Slaven, zum Theile Italiener. Es zählt in 7 Decanaten 4 8 unabhängige Pfarren, 29 Cura- tien und Exposituren, 64 Cooperaturen und andere Benesi¬ cien; nebstdem 4 Domcapitel mit 6 Canonicaten, 2 Colle¬ giatcapitel mit 9 Canonicaten, 4 Ruralcapitel und 4 3 Klö¬ ster. Der Clerus zählt 464 Säcular-und 23 Regularprie- sier. Der gegenwärtige Bischof ist der Hochw. Herr Bartholo¬ mäus Bozanich, geboren am 2. April 4789 zu Verbenico auf der Insel Veglia. 6. Das Bisthum Gurk mit dem Sitze zu Klagen¬ furt. Es wurde im I. 4070 gestiftet, und begreift gegen¬ wärtig den westlichen Theil des Klagenfurter-und den gan¬ zen. Villacherkreis, mit einer Anzahl von 220254 Katholi¬ ken von denen der größere Theil Deutsche, der kleinere Slovenen sind. Es zählt in 47 Decanaten 209 unabhän¬ gige Pfarren und Pfarrvicariate, 69 Curatien und Expo¬ situren, 9 5 Cooperaturen und andere Benesicien, nebstbei ein Domcapitel mit 8 Canonicaten, 3 Collegiatcapitel mit 4 8 Canonicaten, ein Seminarium für die Gurker-und La- vancerdiöcese und 7 Klöster. Der Clerus zählt 420 Säcu- lär-und 39 Regularpriester. Der gegenwärtige Bischof ist der Hochw. Herr Adalbert Joseph Lidmansky, der zugleich den Fürstentitel führt, ge¬ boren zu Neuhaus in Böhmen den 42. April 4795. 7. Das Bisthum L avant mit dem Sitze zu St. Andrä. Es wurde im I. 4228 errichtet, und begreift setzt den östlichen Theil des Klagenfurter- und den ganzen Cillier- kreis, mit einer Anzahl von 324747 Katholiken, von denen die meisten Slaven, nur ein kleiner Theil Deutsche sind. Es zählt in 20 Decanaten 24 2 selbständige Pfarren und Localcapellaneien, 5 abhängige Curatien und Exposituren und 464 Cooperaturen und andere Benesicien, nebstbei ein Domcapitel mit 6 Canonicaten, 4 Colegiatcapitel, mit 6 Canonicaten und 5 Klöster. Der Clerus zählt 423 Säcular- und 54 Regularpriester. Der gegenwärtige Bischof ist der Hochw. Herr Anton Martin Slomschek, zugleich Fürst, geboren zu Ponikl in Steiermark den 26. November 4800. 7. Das Bisthum Seckau mit dem Sitze zu Gratz. Dieses wurde im I. 4249 gestiftet und begreift jetzt den Grätzer- uud Marburgerkreis mit einer Anzahl von 633549 Katholiken, von denen der größere Theil Deutsche, der kleinere Slaven sind. Es zählt in 35 Decanaten 253 selbst¬ ständige Pfarren und Localien, 23 abhängige Kapellaneien und Curatien und 322 Cooperaruren; nebstbei ein Dom¬ capitel mit 7 Canonicaten, 4 Clerical-und 4 Knabensemi- narium für die Seckauer-und Leobner Diöcese, und 24 Stifte und Klöster. Der Clerus zählt 666 Säcular- und 4 94 Regularpriester. Der Hochw. Fürstbischof Roman Sebastian Zängerle, Hausprälat Sr. Heiligkeit, geboren zu Kirchberg bei Ulm den 20. Jänner 4774 , ist am 27. April d. I. im Herrn entschlafen. 9. Das Bisthum Leoben, gegenwärtig unter der Administration des Bischofs von Seckau. Es wurde im I. 4784 gestiftet, und begreift den Judenburger-und Brucker- kreis mir einer Anzahl von 487873 Katholiken deutscher Sprache. Es zählt in 46 Decanaten 454 selbstständige Pfarren, Vicariate und Localien, 6 abhängige Curatien und 422 Cooperaturen; nebstbei 3 Stifte und Klöster. Der Clerus zählt 247 Secular-und 468 Regularpriester. Verschiedenes. Aus Ungarn. Se. k. k. Majestät der apostolische König haben den 2 5. Juni auf den Vorschlag des Mini¬ steriums des Cultus folgende Erz- und Bischöfe zu ernen¬ nen geruhet. Zum Reichsprimas und Fürst-Erzbischof von Gran Se. Excell. den H. H. Bischof zu Szatmär Jo¬ hann v. Häm. Zum Erzbischof von Erlau Se. Excell. den H. H. Bischof zu Csanäd, vr. Joseph v. Lonovics. Zum Bischof von Zips den H. H. Titularbischof und Dom¬ herrn von Gran vr. Vincenz Jekel falusy Edlen v. Margitfalva. Zum Bischof von Stuhlweißenburg den H. H. Titularbischof und Hofrath vr. Anton v. Karner. Zum Bischof von Csanäd den H. H. Probst und Pfarrer zu Hatvan vr. Michael Horväch. — Die Bis- thümer Waitzen, Raab und Szatmär sind noch erle¬ diget; es wäre zu wünschen, daß auch diese recht bald be¬ setzt würden. Wien. Der vom Domherrn vr. Veich in's Leben ge¬ rufene Katholikenverein von Laien findet die regste Teil¬ nahme, schon haben sich viele tausend Mitglieder einschrei¬ ben lassen. Zum Präsidenten des Centralvereines wurde einstimmig gewählt der allgemein geachtete Consul der ver¬ einigten Staaten von Nordamerika, Herr von Schwarz. Fast in allen Vorstädten sind schon Filialvereine begründet. Das Vereinsblatt hat unter dem Titel: Aufwärts be¬ reits seine Wirksamkeit begonnen. So ist es Recht. Den Boden des Laienthums, den die Kirche im Polizeistaate ver¬ loren hat, muß sie im constitutionellen Staate wieder zu gewinnen suchen. W. K. Z. Lucca, 27. Jnni. Der Vicar von Lucca hat eine Art von Hirtenbrief herausgegeben, in welchem er predigt, daß der Kaiser (von Oesterreich) auch nicht einen Fußbreit von seinen Erbstaaren abtreren, und daß Pius IX. keinen Krieg wolle, und alle gute Christen der Diöcese ermahnt, von ihrem Enthusiasmus für den Krieg abzulassrn, und vielmehr dahin zu wirken, daß ein allgemeiner Friede erzielt werde. Die Einwohnerschaft ward nach dem Berichte der Mailänder Zeitung darüber so entrüstet, daß sie zum Hause des Vicars eilte, ihm Thüren und Fenster einschlug, und dieser mit Noch sich durch einen Garten retten konnte, in¬ dem er eine Mauer überstieg, und sich dann einen Wagen verschaffte, und von Lucca entfernte. W. Z. Itedacteur und Verleger Z-«-. Johann Chrysost. Pogazhar. — Gedruckt bei Josef Blasnik.