Stenographischer Gericht der fünfzehnten Sitzung Des Landtages zu Laibach am 13. Jänner 1866. Anwesende: Vorsitzender: Landeshauptmann-Stellvertreter v. W u r z b a ch. — R c g i c r n n g s - E o in in i s s ä r e: Sc. Excellenz Freiherr v. Bach, k. k. Statthalter; Landesrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder, mit Ausnahme Sr. fürstbischöflichen Gnaden Dr. Widm er, des Landeshauptmannes Freiherrn v. Codclli und der Herren Abgeordneten Graf Auersperg, v. Strahl und G n t t m a n. — Schriftführer: Abgeordneter Dr. S k e d l. Tagesordnung: 1. Lesung des Sitzungsprotokolls vom 9. Jänner 1866. — 3. Bericht des LaiideSansschusscs über die Anträge des Gregorič und Zalar wegen Uebernahme der Bespeisung und Medicamcnte im hiesigen Civilspitale. — 3. Wahl der drei Mitglieder des Landtages zur Uebcrrcichung der Vorstellung gegen den Erlaß des f. k. Finanzministeriums vom 21. November v. I., Z. 55.048. — 4. Bericht des Ausschusses für die Kategorisirung der Straßen mit dem diessälligen Gesetzentwürfe. Beginn -cr Sitzung 10 Uhr 36 Minuten vormittag. -OOC-^0 Präsident: Ich constatire die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses und eröffne die Sitzung. Der Herr Schriftführer wird die Güte haben, das Protokoll der letzten Sitzung vorzulesen. (Schriftführer Brolich liest dasselbe. — Nach der Verlesung:) Ist etwas gegen die Fassung des Protokolls zu erinnern? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, ist dasselbe genehmigt. Ich habe dem hohen Hause folgende Mittheilungen zu machen: Das Somite über Antrag des Herrn Dr. Toman betreffend die Eisenbahn zwischen Laibach-Villach und St. Peter-Fiume hat sich constituirt und zum Obmann Herrn Dr. Suppan, zum Schriftführer Herrn Dr. Toman gewählt. — Die Mitglieder des Somite werden zu einer Sitzung für morgen den 14. Jänner, Vormittag 11 Uhr, eingeladen. Es ist mir durch den Abgeordneten Deschmann das Gesuch der Insassen von Dolle, Eubenberg, Jelicenverh, Ledine, Brcsnica, Peinig, Korita, Mcrzlivcrh, Unter-und Ober-Bresnig und Jderscg, sämmtlich des Bezirkes Jdria, um Nichtgcnehmignng des Baues einer neuen Bezirksstraße von Sairach über Podklanz, Sauratz und Ve-harse nach Godovič übergeben worden; ich werde diese Eingabe dem Straßenkatcgorisirungs - Comite zur Erledigung XV. Sitzung. zuweisen. (Nach einer Pause:) Wenn keine Einwendung geschieht, betrachte ich meinen Antrag als genehmigt. Das hohe Landespräsidium hier Übermacht unterm o. d. M. das Gesuch der Ortschaften Stcrmca, Kaltcnfcld, Welsku, ; Bukujc und Gorenje, zur Pfarre Kaltenfeld gehörig, um 1 Zntheilung derselben bei der neuen Territorial - Einthei-: lung zum Bezirksgerichte und zur Bezirkshauptmannschaft Adclsbcrg. Ich werde dies Gesuch dem Ausschüsse für die Tcrri-torial-Eintheilung zuweisen. (Nach einer Panse:) Wenn keine Einwendung geschieht, halte ich den Antrag als vom hohen Hanse genehmigt. Das hohe Landespräsidium hier Übermacht weiters unterm 5. d. M. die Gesuche der Gcmcindcvorstände Großlack, Schleinitz und Loitsch um Zuweisung derselben bei der neuen Territorial - Eintheilung zur Bezirkshauptmannschaft Umgebung Laibachs. Ich beantrage ebenfalls die Zuweisung an den Ausschuß für Territorial-Eintheilung. Wenn keine Einwendung erhoben wird, so ist dieser Antrag als genehmigt anzusehen. Es ist mir vom Herrn Dr. Costa und Genossen ein Antrag auf Abänderung der Landesordnung und Landeswahlordnung für Krain soeben übergeben worden. Derselbe lautet (liest): 1 998 Antrag Costa unb Genossen wegen Abänderung der Landesordnung und der Landeswahlordnung. — Antrag Bleiweis :c. aus Regelung der Unterrichtösvrackr in den Bolts- und Mittelschulen Krains. „Antrag des Abgeordneten Dr. Costa und Genossen betreffend die Abänderung der Landesordnung und der Landeswahlordnung für Krain. Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die zweite Alinea des §. 38 der Landesordnung wird für die erste und zweite sechsjährige Landtagspcriode außer Wirksamkeit gesetzt. 2. In der zweiten Alinea des §. 54 der Landeswahlordnung werde der Eingang „Nach Ablauf der ersten sechsjährigen Landtagsperiode" dahin abgeändert: „Nach Ablauf der zweiten sechsjährigen Landtagsperiodc." 3. Der Landesausschuß werde beauftragt, ans Grund der sorgfältig zu sammelnden genauen statistischen Erhebungen, allfälliger Einvernehmung von Sachverständigen und Einholung des Gutachtens der neu constituirten Stadt- und Landgemeinde-Vertretungen des Hcrzogthums Krain in Erwägung zu ziehen, welche Aenderungen der Landesordnung und der Landeswahlordnung zur gedeihlichen und vollen Entfaltung des constitutionellcn Lebens, zur Kräftigung der durch das kaiserliche Wort sanctionirten Landcsautonomic und zur Förderung der geistigen und materiellen Wohlfahrt dieses Herzogthums überhaupt nothwendig oder ersprießlich sind. Der Landcsauöschuß habe sohin in der nächsten Landtagssession die begründeten Anträge zu stellen." Dr. E. H. C o st a m. p. Svetec in. p. Kapelle m. p. Dr. Blciweis in. p. Ivan Toman m. p. Dr. Lovro Toman m. p. (Nach der Vorlesung:) Präsident: Ich werde diesen Antrag zur Begründung auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen stellen. Abg. Dr. Costa: Ich bitte, Herr Präsident, ich würde mir nur die Frage erlauben, ob es nicht zweckmäßig wäre, nachdem der Antrag einerseits eine gewisse Wichtigkeit für das Land hat, und andererseits aus mehreren Punkten besteht, daher die einfache Vorlesung nicht sogleich in allen ihren Details aufgefaßt werden kann, den Antrag schon vorläufig zu vervielfältigen und den Abgeordneten mitzutheilen, damit Jeder bei der Vorfrage darüber im Klaren ist, ob er für Zuweisung desselben an den Ausschuß ist oder dagegen. Präsident: Ich werde dem Ansuchen des Herrn Abgeordneten Folge geben, die Lithographirmig des Antrages anordnen und selben sofort vertheilen lassen. Ein weiterer Antrag ist mir auch soeben vom Herrn Dr. Blciwcis übergeben worden (liest): „Antrag zur Erlassung eines Landesge-sctzcs behufs der Regelung der Unterrichtssprache an den Volks-undMittel schulen des Herzogthums Krain. Zur Durchführung der mit dem kaiserlichen Diplome vom 20. October 1860 allen Völkern Oesterreichs zugesicherten Gleichberechtigung stellen die Gefertigten mit Berufung auf den §. 18 II. 2 der Landesordnung für Krain und mit Bezug auf den §. 17 lit. 1, 2, 3 des Allerhöchst genehmigten Organisatiousplanes für Gymnasien und Realschulen vom Jahre 1849 nachstehenden Antrag: Der hohe Landtag wolle dem nachfolgenden Gesetzentwürfe seine Zustimmung ertheilen. Gesetz wirsam für das Herzogthum Krain zur Regelung der Unterrichtssprache an den Volks- und Mittelschulen. Mit Zustimmung des Landtages Meines Herzogthums Krain finde Ich anzuordnen, wie folgt: 1. In den niederen Volksschulen (Trivial-Elcmentar-schulcu), so wie in den sogenannten Haupt- und Normalschulen, mit Ausnahme der Schulen in deutschen Gemeinden des Herzogthums Gottschee, ist die slovcnischc die Unterrichtssprache ; in der dritten und vierten Classe der Hauptschulen wird die deutsche Sprache als Lchrgcgcnstand vorgetragen. 2. An den Realschulen ist die sloveuischc Sprache Unterrichtssprache für nachstehende Lehrgcgcnstände, als: den Religions-Unterricht, die Naturgeschichte, Chemie, Baukunst, slovcnischc Sprache, Geographie in der ersten Klasse; die deutsche Sprache aber ist Unterrichtssprache für: Geographie in den folgenden Klassen, Geschichte, Arithmetik, nebst Zoll- und Wechselkundc, Geometrie, Mathematik, Physik. Zeichnen, deutsche Sprache. 3. An den Gymnasien ist die slovenischc Sprache Unterrichtssprache für nachfolgende Lehrgegcnstündc, als: den Religions-Unterricht, die Naturgeschichte, Geschichte Oesterreichs und die Landesgcschichtc, lateinische Sprache, slovcnischc Sprache, Geographie in der ersten Klaffe; die deutsche Sprache aber ist Unterrichtssprache für: Geschichte^ } Uon bcr Očiten Klasse an, Mathematik, Physik. griechische Sprache, deutsche Sprache." Dr. B l e i w e i s w. p. Johann To m a it m. p. Dr. E. H. Co st a m. p. S v cte c m. p. Dr. Lovro Toman m. p. (Nach der Vorlesung:) Präsident: Ich werde auch diesen Antrag aus eine der nächsten Tagesordnungen zur Begründung stellen. Abg. Dr. BlciweiS: Das nämliche Ersuchen erlaube ich mir in Bezug auf die Vervielfältigung meiner Anträge, so wie cs der Herr Abgeordnete Dr. Costa für den seinigen gethan hat, zu stellen. Präsident: Es wird geschehen. ' Weiters ist mir eine Interpellation von dem Herrn Abgeordneten Svctcc an Se. Excellenz den k. k. Statthalter und Landeschef von Krain übergeben worden, folgenden Inhaltes (liest) : Interpellation teč Abgcoitnetcn S veleč L. s. to. an ten Statthalter wegen Besetzung der Lehrsachstelle für Naturgeschichte durch einen des Slovenischcn OOQ unlundigen Salzburger. — Interpellation des Abgeordnete» Svetec u. s. to. wegen Gleichberechtigung der slovenischcn Sprache im Rechtolcben. „Die k. k. Landesbchördc für Krain hat mit Verlautbarung vom 20. Mai v. I., Z. 5282, für zwei Lehrer-stellen an der hiesigen Obcrrealschnle, und zwar für das -Freihandzeichnen und für die Naturgeschichte als Hauptfächer, mit dem Jahrcsgehalte von 630 fl., eventuell 840 fl. ö. W. den Concurs ausgeschrieben. Von den Bewerbern um diese Lehrerstellen wurde nebst der Lehrbefähigung für die betreffenden Fächer auch die Kenntniß der deutschen und slovcnischcn oder einer andern verwandten Sprache ausdrücklich gefordert. Obwohl sich nun um die Stelle für das Lehrfach der Naturgeschichte der bereits als Lehrer an der Obcrrcal-schulc zu Agram seit 5 Jahren definitiv angestellte, mit allen Erfordernissen und uainentlich mit der vollkommenen Kenntniß der slovcnischcn Sprache ausgerüstete Herr Johann Tusck, ein gcborncr Slovenc und Landeskind, beworben hat, wurde dieselbe doch einem gewissen Herrn Wastler, angeblich einem Salzburger, der noch Supplent ist und von einer slovcnischen Sprache gar keine Kenntniß hat, verliehen. Eine solche Hintansetzung der heimischen Lehrkräfte und die unnöthige Heranziehung solcher Lehrer, die der Landessprache nicht mächtig sind, ist nicht nur dein Unter« richtszwccke überhaupt abträglich, weil solche der Landessprache nicht kundige Lehrer auch das in vielen Fällen so nothwendige Mittel nicht besitzen, das Verständniß ihrer Vortrüge mit Zuhilfenahme der Muttersprache der Schüler zu fördern, und deshalb insbesondere in der Sonntags-schulc fast gar nicht verwendbar sind: sie benimmt dem Lande auch die Hoffnung, daß unter solchen Umständen das Princip der Gleichberechtigung je werde durchgeführt werden können. Herr Tnsek wäre z. B. ganz geeignet, die Naturgeschichte in slovenischer Sprache vorzutragen; er hat zu dem Behufe bereits zwei ganz geeignete Schulbücher: Rastlinstvo (Botanik) und Živalstvo (Zoologie) theils selbst verfaßt, theils bei der Verfassung mitgewirkt. Kann das Land solche Erwartungen wohl an Herrn Wastler knüpfen? Der gleiche am hicrortigcn Gymnasium in fast demonstrativer Weise beobachtete Vorgang hat zur Folge, daß nicht nur die vom hohen Unterrichtsministerium cldo. 11. Jänner 1860, Z. 19.906, erlassene Anordnung, daß der Unterricht der deutschen, slovcnischen und lateinischen Sprache, namentlich am Untergyinnasiuin, in einer Hand zu vereinigen, und daß bei betn Unterrichte der lateinischen Sprache auch ans die deutsche und slovenischc zu reflektiren sei, noch gegenwärtig nicht beobachtet wird und ob Mangel an geeigneten Lehrkräften gar nicht beobachtet werden kann, sondern daß selbst der Unterricht der slovcnischen Sprache nur thcilwcise in befähigte, durch Willen und Kenntnisse hiezu geeignete Lehrer gelegt werden kann. Es ist daher bei solchen Verhältnissen ganz natürlich, daß die Präterirung Tusek's und die Ernennung Wastlcr's als Lehrer der hiesigen Realschule im ganzen Lande Unwillen hervorgerufen hat. Die Gefertigten können daher nicht umhin, an die hohe k. k. Regierung das Ersuchen zu stellen, die Ursache dieses Vorganges unter Vorlage der betreffenden Acten dem Landtage bekannt geben zu wollen." Unterzeichnet von den Herren Antragstellern Svetec, Dr. Bleiwcis, Dr. Costa, Dr. Lovro Toman, Johann Kapelle und Koren, wenn ich nicht irre. Abg. Svetec: Ja! Präsident: Ich übergebe Euer Excellenz diese Interpellation (überreicht dieselbe). K. k. Statthalter Freiherr v. Bach: Ich werde die Ehre haben, diese Interpellation in einer der nächsten Sitzungen zu beantworten. Präsident: Weiters ist mir von dem Herrn Abgeordneten Svetec heute nachfolgende Interpellation an die hohe Regierung übergeben worden (liest): „Es ist im Rechtsstaatc ein unzweifelhaftes Grundrecht eines jeden Staatsbürgers, daß wenn er in einer rechtlichen Angelegenheit als Partei oder Zeuge einvernommen wird, die Protokollsaufnahme in einer ihm verständlichen Sprache geschehe. Die Beachtung dieses Grundrechtes ist aber auch ein unumgängliches Erforderniß einer guten Rechtspflege selbst, weil das Protokoll die factischc Grundlage alles weitern Verfahrens, so wie der endlichen Entscheidung ist, und weil Unrichtigkeiten im Protokolle, welches als eine öffentliche, vollen Glauben verdienende Urkunde gilt, selbst durch den Hähern Richter gewiß nur in den seltensten Fällen verbessert werden können. Die beste Bürgschaft für die richtige Aufnahme des Protokolles ist die Controlc, die der Vernommene selbst \ übt; diese Controlc ist aber unmöglich, wenn das Protokoll in einer der Partei unverständlichen Sprache abgefaßt wird. Unsere vaterländische Gesetzgebung hat das gedachte Grundrecht so wie dessen Nothwendigkeit stets anerkannt und die Sicherung desselben durch klare Bestimmungen des Gesetzes sanctionirt. So verfügt die allgemeine Gerichtsordnung im §. 13, daß beide Theile, so wie ihre Rcchtsfrcundc in ihren Reden die landesübliche Sprache zu gebrauchen haben, und im §. 165, daß die Aussagen der Zeugen so viel als möglich mit ihren eigenen Worten niederzuschreiben sind. Desgleichen ordnet die Strafprozeßordnung in den §§. 123 und 184 auf das Bestimmteste an, daß die Aussagen der Zeugen und Beschuldigten , die der Gerichtssprache nicht kundig sind, in der Sprache der Befragten niedergeschrieben werden sollen. Der slovenischcn Bevölkerung dieses Landes wurde bisher nicht das Glück zu Theil, nach den auch für sie erlassenen Gesetzen behandelt zu werden. Der Fremde in diesem Lande genoß die Wohlthat, daß er nicht anders, als mittelst eines geprüften und beeideten Dolmetschers vernommen und daß seine Aussage stets auch in seiner Sprache niedergeschrieben werden mußte; das slovenischc Volk aber mußte sich Richter, welche die Kenntniß der Landessprache nicht zu erweisen brauchten, mußte sich in allen Rechtsaugclegcnhcitcn eine Sprache gefallen lassen, die cs nicht verstand. Während slovenischc Krieger in Schleswig - Holstein für die Rechte der deutschen Sprache gegen dänische Vergewaltigung kämpften, mußten sie zusehen, wie in ihrem Vaterlande ihre Muttersprache gegen die Intentionen ihres Kaisers und gegen die klaren Vorschriften des Gesetzes unterdrückt wurde. Und dieser rechts- und gesetzwidrige Zustand dauert noch heutzutage unverändert fort. Noch heute müssen sich die slovenischcn Parteien ge-, fallen lassen, daß ihre bei gerichtlichen und politischen Aemtern gemachte Aussagen deutsch in das Protokoll geschrieben werden, ohne auch nur die geringste Garantie zu haben, daß sie der Beamte richtig verstanden, ihre Aussage richtig in das Deutsche übersetzt und ihnen am Schlüsse bei der sogenannten Vorlesung den deutschen Text richtig und vollständig verdolmetscht hat. Mit hohem Justiz-Ministerial-Erlasse vom 17. März 1862 wurde zwar den Gerichten aufgetragen, die Protokolle mit slovenischen Parteien, die der Gerichtssprache nicht kundig sind, slavisch aufzunehmen, und zwar nach Möglichkeit und Thunlichkcit. Nun kann zwar die Möglichkeit und Thunlichkcit, diese Anordnung durchzuführen, sobald der Wille hierzu vor- | Handen ist, nicht im Mindesten bezweifelt werden. Denn der Beamte, wenn er seine Pflicht erfüllen will, muß der Sprache der Partei ohnehin kundig fein, weil er ja die Partei verstehen, dann ihre Aussage in das Deutsche übertragen, um sic niederzuschreiben, endlich aus dem Deutschen wieder in das Sloveuische zurück übersetzen muß, um der Partei das Geschriebene vorzulesen. Er braucht daher in I der That nichts mehr, als die Worte, womit er die Aussage verdolmetschen soll, niederschreiben zu können. Und das ist bei der Einfachheit der slovenischen Ortographie wahrlich nicht schwer. Dieser Vorgang wäre für den Beamten sogar einfacher und leichter, weil er sich die Ucber-setzung in das Deutsche und daun die Rückübersetzung in das Sloveuische ersparen würde. Trotzdem blieb die gedachte hohe Ministerial-Verordnung, wie das Gesetz selbst, unbeachtet. Daß die Beamten bei so geringen Schwierigkeiten dennoch einer so evidenten Forderung des Rechtes und des Gesetzes keine Rechnung trugen, liegt der Grund in dem j mangelnden Ernste der Regierung, ihre Anordnungen zur Geltung zu bringen. Es geschah nicht nur Nichts, um die Indolenz und die Halsstörrigkeit einzelner, am alten Schlendrian festhaltender Beamten zu bewältigen; es wurde im Gegentheil Altes aufgeboten, um die wenigen Pflichtgetrcucn und Willigen abzuschrecken. Sie wurden scheel angesehen, denun-cirt, auch gcmaßrcgclt, in den QualificatiouS-Tabcllen als nationale Ultras gezeichnet und dergleichen. Kein Wunder, daß nach und nach selbst Diejenigen in ihrem Eifer erlahmten, welche sich anfänglich redlich bemüht hatten, dem Gesetze und der ministeriellen Anordnung zu entsprechen. Selbst das von der slovenischen Nation mit so viel Hoffnung begrüßte Rundschreiben des Herrn Staatsministers Grafen v. Bclcrcdi vom 31. Juli v. I., welches den Acm-tern aufträgt, mit dem Volke in seiner Sprache zu verkehren, blieb bisher ganz ohne Wirkung. Noch immer werden Vorladungen, Verständigungen, Erledigungen u. f. w. an sloveuische Parteien mit seltenen Ausnahmen nur in deutscher Sprache erlassen. Ja die Behörden finden es in der Regel nicht einmal der Mühe werth, von den bereits vorgcdrncktcn slovenischen Blanqueten Gebrauch zu machen. Diesem unwürdigen, auf dem slovenischen Volke schwer lastenden, mit dem Rechte, dem Gesetze und dem Principe der Gleichberechtigung im directen Widerspruche stehenden Zustande kann nur durch eine kräftige Initiative der Re- j gierung ein Ende gemacht werden. Die Gefertigten stellen daher an die hohe Regierung ! die Anfrage, ob sic gewillt fei: 1. Die nöthigen Wege und Mittel zu ergreifen, um dem Gesetze und den bestehenden Verordnungen in Betreff der sprachlichen Gleichberechtigung practische Geltung zu verschaffen; 2. jenen Beamten, welche sich die Fertigkeit, die slo-vcnische Sprache zu schreiben, noch nicht angeeignet haben, einen angemessen kurzen Termin zu bestimmen." Unterschrieben von den Herren Antragstellern Svetec, Dr. Bleiweis, Dr. Costa, Ivan Toman, Kapelle und einem Herrn, dessen Namen ich nicht lesen kann. Abg. Dr. Toman: Dr. Toman! Ist ja ganz leserlich. Präsident: Ja, Dr. Toman! Ich bitte um Entschuldigung. (Ucberrcicht die Interpellation Sr. Excellenz dem Herrn Statthalter.) K. k. Statthalter Freiherr v. Bach: Ich werde auch diese Interpellation in einer der nächsten Sitzungen zu beantworten die Ehre haben. Präsident: Wir kommen nun zum zweiten Gegenstände der Tagesordnung, zum Berichte des Ausschusses über die Anträge des Gregorič und Zalar wegen Uebernahme der Bcspcisung und Mcdicamente im hiesigen Civilspitalc. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, das Wort zu ergreifen. Berichterstatter Dr. Bleiwcis (liest): „Hoher Landtag! Der Handelsmann Josef Gregorič hat bezüglich der Uebernahme der Regie im hiesigen Krankenhause am 16. März 1864 dem hohen Landtage ein Offert überreicht, in welchem er erklärt, die Verpflegung und sämmtliche Besorgung der Kranken unter den nämlichen Modalitäten übernehmen zu wollen, wie solche durch die k. k. Landesregierung im Jahre 1855 an den Orden der Schwestern der christlichen Liebe übergeben wurde, überdies aber zu Gunsten des Fondcs fünf Percent einzulassen sich verpflichtet. Am 6. August 1864 hat Gregorič tut Nachhange zum besagten Offert die Erklärung dem Landesausschusse übergeben, daß er auf jene Localitäten, welche gegenwärtig die Ordensschwestern als Wohnung besitzen, Verzicht leiste und sic der SpitalSvcr-waltung zur Verfügung stelle. Am 31. Jänner 1865 überreichte auch der hiesige Gasthofbesitzer Josef Zalar ein diesbezügliches Offert, in welchem er erklärt, die Vcrspeisung der Kranken gegen einen zehnperccntigen Einlaß derart zu übernehmen, daß die täglich verschriebenen Speisen und Getränke am Ende jeden Monats nach den Marktpreisen berechnet werden. Der Landcsauöschuß hat mit Verordnung vom 26. Juli 1864 das Offert des Josef Gregorič der Spitalsdirection zur eingehenden Prüfung und sohinigen Berichterstattung übergeben, im Nachhange zu der besagten Verordnung aber auch die später eingelangte Erklärung desselben, sowie das Offert des Josef Zalar der Direction zugefertiget. Die Spitalsdirection hat in der commissionellcn Sizzling am 22. Februar v. I., bei welcher sämmtliche Primarien und der Spitalsverwalter anwesend waren, den Gegenstand der Frage in Verhandlung genommen, welchen außer anderen Ausweisen auch eine nach den buchhalterischen Rechnungsabschlüssen zusammengestellte vergleichende Uebersicht des Gesammtaufwandes des hiesigen Kranken-, Gebär-und Jrrenhausfondes in den letzten sieben Jahren vor der Uebernahme der SpitalSregie durch die Ordensschwestern (vom Jahre 1849 bis inclusive 1855) und in den folgenden sieben Jahren nach der Uebernahme der Regie durch dieselben (1856 bis inclusive 1862) vorgelegen ist. AuSschußbericht über die Ankäge des (Stegorie imt Zalar wegen Uebernahme der Bespeisunz und Medicamcntc im hiesigen Sibilspitale. 231 Die Conferenzmitglieder glaubten vorerst bett principiellen Unterschied zwischen dem Gregoric'schcn und Marschen Antrag hervorheben zu sollen, indem sich der Anbot des erstem auf den gegenwärtig bestehenden Vertrag mit den Ordensschwestern fußt, nach welchem die Berpflegsgc-biihr mit einem Pauschalbeträge per Kopf und Tag normirt ist, während der Zalar'sche Antrag die für die Fonde vor-theilhaftcre Verrechnung der wirklich verabreichten Speisen und Getränke am Ende jeden Monates nach den Marktpreisen anbietet und außerdem einen zehnpcrccntigcn Einlaß zusichert. Es wurde weiters hervorgehoben, daß mit einer billiger proponirtcn Beköstigung der Kranken das Ganze der Regie nicht erschöpft ist, indem die Instandhaltung des sämmtlichen Fundus instructus, das Wartpcrsonalc und mehrcres Andere außerhalb der beiden Offerte liege, was jedoch Alles bei einer Regieündcrung eine reifliche Erwägung erfordere. Alle Conferenzmitglieder stimmten schließlich dafür, daß 1. eine Aenderung des ContracteS mit den Ordensschwestern nothwendig sei, 2. daß, wenn dieselben in eine Aenderung des ContracteS nicht eingehen können oder wollen, die Ausspeisung der Kranken im Concnrrcnzwcgc dein Min-dcstfordcrndcn zu überlassen sei, welcher Concnrrenzwcg im letzteren Falle tun so mehr zu betreten wäre, als am 13. November d. J. Gregorič einen neuerlichen Offert überreichte, in welchem er sich an den Verrechnungsmodus des Zalar anschließt, hierbei aber noch zwei Percent mehr als dieser, nämlich 12 Percent, zn Gunsten der Fonde einzulassen sich bereit erklärt, hiermit die Aussicht vorhanden ist, daß noch größere Nachlässe erzielt werden können. Als mittlerweile der Landcsansschnß ans den öffentlichen Blättern vernahm, daß in Graz, wo auch der Orden der Schwestern der christlichen Liebe in dem Landcsspitale die ganze Regie besorgt, mit dem Beginne des Jahres 1865 der Contract mit denselben abgeändert; statt der Bezahlung der Vcrpflcgsgcbühr nach dem Pauschalbeträge per Kopf und Tag die Bezahlung nur für die täglich wirklich verabreichten Speisen und Getränke stipulirt wurde und sich nach diesem neuen Modus ein monatliches Ersparniß von 2000 fl. herausgestellt haben sollte, hat man sich mit diesseitiger Note von: 15. Juni v. I. an den steiermärkischen Landesaus-schuß mit dem Ersuchen gewendet, eine Abschrift des neuen ContracteS mit bett Ordensschwestern hieher übermitteln und zugleich angeben zn wollen, ob die Erfolge nach dem abgeänderten Contracte wirklich so günstig sind, wie dieselben in bett öffentlichen Blättern berichtet wurden. Unterm 14. Juli hat der steiermärkische LandcsauSschnß diesem Wunsche mit der 'Diotc vom 14. Juli, Z. 5286, entsprochen, in welcher nach den Erfahrungen des ersten halben Jahres sich das natnhafte Ersparniß dahin herausstellte, daß, während nach dem früheren Modus der Pau-schalabzahlnng per Kopf und Tag der Kranke mit Einrcch-nnng der Administrationsauslagcn auf 20 bis 30 kr. höher zu stehen kam, als die Vcrpflegsgebühr ausmachte, auf deren Ersatz der Krankenhansfond Anspruch hatte, nunmehr, wo nach dem abgeänderten Vertrage, außer dem billig berechneten Rcgickostcnbetrage, in Betreff der Verspeisnng der Kranken nur für wirklich bestrittene Auslagen Ersatz geleistet wird, der Kranke per Kopf und Tag nicht höher zu stehen kommt, als die bisherige Vcrpflcgsgcbühr allein ausmacht. Die Bcistellnng des gesummten Wartpcrsonals, über dessen Befähigung die SpitalSvorstehung über Antrag des Abthcilnngsvorstandcs entscheidet, und die gesammte Krankenpflege befindet sich in den Händen der barmherzigen Schwestern, ebenso die Nachschaffung und Erhaltung der Wüsche und des übrigen Fundus instructus. Auch in dieser Be ziehung — bemerkt der steiermärkische Landesansschuß in der bezogenen Note — hat die Erfahrung gelehrt, daß diese Theile der Regie im Interesse der Kranken sowohl als des Fondcs nicht leicht in bessere Hände gelegt werden können, als in die der Ordensschwestern. Aus dieser Mittheilung, welche freilich erst nur die Erfolge von seä)s Monaten anzugeben in der Lage war, ist ein namhaftes Ersparniß zu Gunsten der Fonde nach dem abgeänderten Contracte ersichtlich. Die vorliegenden Offerte der Herren Gregorič und Zalar und der wesentlich geänderte Contract des steiermärkischen LandesausschusseS mit den Ordensschwestern sind nun mehr die Objecte, welche bei der Frage der gänzlichen Anf-j lassung des ContracteS mit denselben oder einer Modificirung desselben in Erwägung zn ziehen sind. Bei der Entscheidung dieser Frage wird vor Allem im Auge zu behalten sein, daß es sich bei einer geordneten Krankenpflege tiidjt blos darum handeln könne, daß man die wohlfeilsten Speisen und Getränke erziele, sondern daß — ohne übrigens das Interesse der Fonde außer Acht zu lassen — die Verpflegung der Kranken auch eine gute und die ganze übrige Regie eine wohl geordnete, beut Zwecke einer Heilanstalt entsprechende sei. Die mehrbesagtcn Offerte betreffen lediglich die Bckv stignng der Kranken und die Medicamcntc; die ganze übrige Regie mit Einschluß der Bcistcllung dcö WartpersonaleS und der Instandhaltung des Inventars an Leib- und Bettwäsche, Bettfournitnren, Servicen, Einrichtungsstücken vcrschie-dencr Art berühren sie gar nicht. Würde der Contract mit den Ordenssdiwestcrn gelöst werden, so müßte dieser Theil der Regie der Spitalsverwaltung anheim fallen, indem dieselbe in die Hände eines Püättcrs zu geben im hohen Grade bedenklich wäre. Würde jedoch Ersteres geschehen, so müßten Verwalter und Controlor im Spitale die Wohnung haben, und die von den Ordensschwestern dermalen bewohnten Loca-! litäten könnten wieder nicht als Krankenzimmer in Zuwachs kommen. Wenn der Landesansschuß weiters die comparative Uebersicht des Totalaufwandcs int Kranken-, Gebär- und Irrenhause von den sieben Jahren vor und nach der Uebernahme der Spitalsrcgic durch die Ordensschwestern, die gute Speiscordnnng und Instandhaltung des Inventars und bett geregelten Haushalt, sowie die Willfährigkeit des Ordens, sick) den Anordnungen des Hansstatutcs zu fügen, in Betrachtung zieht, so kann er nicht umhin, den Ansichten des steiermärkischen Landesansschusses beizupflichten, muß sisich jedvck) and) wie dieser für die Aenderung des Contractes nach jenem Modus aussprechen, nach welchem ein namhaftes Ersparniß für die Fonde in Anssid)t steht. Um in dieser Beziehung sicher zu gehen, ist das Ergebniß wenigstens eines vollen Jahres int Landesspitalc zu Graz abzuwarten. Da mit Ende 1865 ein Jahr des abgeänderten Contractes abgelaufen ist, wird der Landcsaus-sck)nß seine diesbezügliche Frage bei dem löblichen steiermärkischen 8attdeSanssä)nssc wiederholen und hiedurch in die Lage kommen, in der nächsten Landtagssession bestimmte Anträge bezüglich der Aenderung der Regie in den hiesigen Landeswohlthätigkcits-Anstalten stellen zu können. In der vollen Ucbcrzeugnng, daß der hohe Landtag der Ansid)t des Landesansschusses zustimmen werde, daß in einer so wichtigen Angelegenheit, als cs die Aenderung der Regie eines Krankenhauses ist, keine Uebereilung stattfinden dürfe, und um die Anbote der Herren Gregorič und Zalar mit beut Erfolge des mit den Ordensschwestern abgeänderten Contractes im Landcsspitale zu Graz nach dem Ablaufe 2°,2 Abstimmung über Antrag des Ausschusses betreffend tie VerpflegSofserten für das Civilspital. — Wahl dreier Mitglieder wegen Uebergabe der Landtags-»orstellung an das Ministerium wegen des ineamerirten Landessondes. — Bericht des Ausschusses wegen Kategorifirung der Strasten. eines Jahres in eine eingehende Beurtheilung ziehen zu können, stellt der Landesausschnß den Antrag: Der hohe Landtag wolle diesen Bericht zur genehmigenden Kenntniß nehmen." (Nach der Vorlesung:) Präsident: Ich eröffne die Debatte. Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so bringe ich den Antrag des Ausschusses zur Abstimmung, welcher lautet (liest denselben). Jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Wir kommen nun zur Wahl der drei Mitglieder des Landtages zur Uebergabe der Vorstellung gegen den Erlaß des k. k. Finanzministeriums vom 21. November 1865. Ich ersuche den hohen Landtag, nun zur Wahl zu schreiten, und den Herrn Schriftführer um Einsammlnng der Stimmzettel; das Scrutinium aber wollen die Herren Baron Apfaltrern, Derbitsch, Dr. Toman und Herr Svetee gefälligst vornehmen. Ich unterbreche die Sitzung für diese Wahl. (Die Sitzung wird um 11 Uhr 15 Minuten unterbrochen. — Nach vollzogener Wahl und geendetem Seru-tiuium Wiederaufnahme der Sitzung um 11 Uhr 33 Minuten.) Präsident: Nachdem die Wahl vollzogen ist, eröffne ich wieder die Sitzung und bitte den Abgeordneten Derbitsch, das Resultat der Wahl bekannt zu geben. Abg. Derbitsch: Es sind 29 Stimmzettel abgegeben worden, die absolute Majorität beträgt, demnach 15; diese erhielten Freiherr v. Eodelli mit 17 Stimmen, Dr. Toman mit 15 und Baron Apfaltrern mit 15 Stimmen; Dr. Snppan erhielt 13 Stimmen, Dr. Costa 12 Stimmen, Dr. Bleiweis 8 und v. Wurzbach 7 Stimmen. Präsident: Es sind demnach die Herren Baron v. Eodelli, Baron v. Apfaltrern und Dr. Toman gewählt. Ich erlaube mir nun, die verehrten Herren, welche gewählt worden sind, zu fragen, ob Sie die auf Sie gefallene Wahl annehmen. (Nach einer Pause:) Das Stillschweigen halte ich für Genehmigung. Wir kommen nun zum Berichte des Ausschusses für Kategorifirung der Straßen und dem dieSfälligen Gesetzentwürfe. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, das Wort zu ergreifen. Berichterstatter Deschmann (liest): „Hoher Landtag! Der in der vierten Sitzung dieser Session gewählte Ausschuß zur Berathung eines Gesetzentwurfes über die Ka-tegorisirung der Straßen in Krain hat die Vorlage des Landesausschnsses einer sorgfältigen Prüfung in neun Sitzungen unterzogen und legt als Resultat seiner Berathungen den beiliegenden Gesetzentwurf nebst den im Berichte enthaltenen Antrügen zur Beschlußfassung vor. Seine Erwägungen beschränkten sich nicht blos auf die von den Gemeinden und den k. k. Bezirksämtern gestellten Anträge bezüglich der in Ausführung zu bringenden Kate-gorisirnng der Straßen; sie erstreckten sich auch ans die Bezeichung weiterer geneigter Mittel und Wege zur Förderung des hierländigen Straßenwesens in einer mit den speciellen Verhältnissen des Landes und mit den Interessen der schwer bedrückten Steuerträger am Besten in Einklang zu bringenden Art und Weise. Vor der Inangriffnahme der Kategorisirung wurde die Frage in Erwägung gezogen, ob es mit Rücksicht auf die Erhaliung der Contributions-Fähigkeit der Bevölkerung rathsam, ob es für das Straßenwesen in Krain ersprießlich sei, dermal Landesstraßen überhaupt einzuführen, ferner ob nicht etwa die Verhältnisse einzelner Stroßenzüge es als im Gebot der Nothwendigkeit herausstellen, dieselben als Landesstraßeu zu erklären. Hiebei glaubte der Ausschuß den in der Vorlage des Landesausschnsses gegen die Einführung der Landesstraßen angeführten Gründen seine Zustimmung geben und zu ihrer Verstärkung noch Folgendes anführen zu sollen. Da in dieser Frage vor allem die wahrscheinliche Größe der Erhaltnngskosten von entscheidendem Einflüsse ist, so erachtete der Ausschuß als beiläufigen Maßstab, für die jährlichen ErhaltnngSkosten per Cnrrentklafter Lnndesflraße den Betrag von 50 kr. ö. W. annehmen zu können, wobei er von der Voraussetzung ausging, daß eine Landesstraße um die Hälfte billiger zu stehen käme, als eine gleich große Strecke einer hierländigen Reichsstraße. Mit Zugrundelegung dieses Maßstabes würden sich die Erhaltnngskosten auf beiläufig 92.000 sl. jährlich herausstellen, für den Fall, als mir die Hälfte der von den Gemeinden und Bezirksämtern beantragten Landesstraßen in einer Längeausdehnung von beiläufig 42 Meilen als solche erklärt würden, und es wäre zur Aufbringung dieser Summe eine 9perc. Landesumlage auf den Steuergnlden nothwendig. Vergleicht man dieses voraussichtliche Erforderniß mit den bisherigen Kosten, welche erfahrnngsmäßig die Herstellung und Erhaltung der hierländigen Bezirksstraßen be-ansprncht hat, so verdient die Thatsache eonstatirt zu werden, daß bisher die Bezirksumlagen für Baarzahlungen beim Straßenbaue durchschnittlich 4—5 Percent der direeten Stenern in ganz Krain betrugen, und daß durch diese Umlagen sämmtliche nicht durch Naturalleistungen bewirkten Herstellungen bei allen Bezirksstraßen Krains gedeckt worden sind. Es verdient ferner hervorgehoben zn werden, daß diese Straßen sich durchschnittlich in einem guten Zustande befinden, und daß ihre Vergleichung mit Straßen gleicher Kategorie in andern Ländern meist zu ihrem Gunsten ausfällt. Die Einführung von Landesstraßen nun würde nicht nur eine um 4 — 5 Pereeut höhere Landesumlage für Straßenzwecke ohne Einbeziehung neuer Straßenherstellung und neuer Kunstbauten mit sich bringen; es würden auch bei dem Umstande, daß die Naturalleistungen für Coneurrenz-straßen und die Baranslagen für Kunstbauten an die letzteren den Eoneurrenzgemeinden noch außerdem oblägen, die Kosten des Straßenwesens in Krain eine höchst ungleichförmige Belastung der Bevölkerung zur Folge haben, die sich in einzelnen Fällen außer derNaturalleistnng auf 20 Percent und noch höhere Umlagen auf die direeten Steuern steigern könnte. Der Ausschuß hat sich daher einstimmig dahin ausgesprochen, daß die Höhe des Kostenpunktes der Landes- straßen bei der ohnehin kaum zn erschwingenden Größe der öffentlichen Lasten und Abgaben das Haupthindcrniß ihrer derzeitigen Einführung sei. Da jedoch durch die in den §§. 7 und 8 des Straßen-gesetzcs vom 14. April 1864 in Aussicht gestellte Bemau-thung einzelner Straßenstrcckcn ein theilweiser Ersatz ihrer Erhaltungskosten in Aussicht gestellt ist, so wurde auch die Einführung der Straßcnmäuthe in Berathung gezogen. Zu Gunsten derselben wurde vorgebracht, daß cs nur gerecht und billig sei, wenn zur Erhaltung besonders stark befahrener Strecken außer den concurrenzpflichtigen Gemeinden auch diejenigen, welche die Straße benützen, durch Straßcnmäuthe bcigczogcn würden, und es wurde bei diesem Anläße der Antrag gestellt, daß bei den insbesondcrs vom Holzhandel stark in Anspruch genommenen Straßen zur Deckung ihrer Erhaltungskosten eine Abgabe von den darauf verfrachteten Holzproduetcn eiugchobcn werden sollte, wobei man ans die verschiedenen in Krain bestehenden Brct-termäuthe hinwies. Gegen letztere Anschauung ist jedoch eingewendet worden, daß die sogenannten Brcttcrmänthe mit den Straßen-mänthen keineswegs in Analogie zu stellen seien, indem sie an Orten, wo ein bedeutender Bretterhandcl stattfindet, eingehoben und als ein Communalzuschlag auf einen bestimmten Handelsartikel behandelt werden. Weiters wurde gegen die Einführung von Straßen-mäuthen vorgebracht, daß ihr Erträgniß als theilweiser Ersatz für die Erhaltnngskosten der Straßen sehr illusorisch sei, indem die Kosten der Eiuhcbung einen bedeutenden Theil der Einnahmen in Anspruch nehmen; daß außerdem die Mäuthe mindestens zu zwei Dritttheilcn von den Landleuten, die in der Umgebung der Straße wohnen und sich nebenbei mit Fuhrwerken beschäftigen, gezahlt werden müßten; daß ein erhebliches Erlrägniß von Mäuthcn nur an Straßen, die von fremden Verfrachtern stark in Anspruch genommen werden, zu erwarten sei, was jedoch in Krain kaum auf irgend einer Strecke — mit etwaiger Ausnahme der Oblakcr Straße — der Fall sein dürfte; endlich würde ihre Einführung ans irgend einer Verkehrslinie die Eifersucht der Bewohner benachbarter Strecken erwecken und dem freien Verkehre neue Hindernisse schaffen. Der Ausschuß einigte sich demnach mit Ausnahme eines einzigen Mitgliedes in der Anschauung, daß Staßcn-mäuthc nicht einzuführen wären, weil sie drückend für den Producenten, ferner von voraussichtlich geringem Erfolge wären und bei der Bevölkerung eine mißliebige Aufnahme fänden. Auch die zur Beaufsichtigung der Landesstraßen durch den Landcsausschuß nothwendige Beistellung eines kostspieligen technischen Personales konnte nicht unberührt gelassen werden. Abgesehen von den unvermeidlichen Conflicten, die zwischen einer technischen Centralleitung und zwischen den einzelnen Straken-Comitos kaum zu vermeiden wären, könnte bei entfernteren Straße die Beaufsichtigung eine nur sehr mangelhafte sein, was in einzelnen Fällen zur Folge hätte, daß Landcsstraßcn schlechter gehalten würden, als die unter die unmittelbare Aufsicht des Straßeu-Co-mito's gestellten Eoncnrrcnzstraßen. ES einigte sich daher der Ausschuß auch in dieser Anschauung, daß die Modalität der Beaufsichtigung der Landcsstraßcn durch den Landesausschuß für das Straßenweseu in Krain nicht förderlich wäre. Schien dem Ausschuß das Gewicht dieser mehr allgemeinen Gründe gegen die Einführung von Landesstraßen überhaupt zu sprechen, so konnte er auch bei der Detailbe- rathung der einzelnen in der Vorlage sub A als Landes-straßcn beantragten BczirkSstraßcn keine hinreichenden Gründe finden, irgend eine derselben als Landesstraße zu erklären. Außer der starken Frequenz schienen ihm folgende Momente als maßgebend bei der Beurtheilung der Wichtigkeit einer Straße zn fein: I. Die Verbindung des Landes mit den Nachbarländern ; 2. die bedeutende Länge, in welcher eine Straße einen Landcsstrich durchzieht, verbunden mit dem Umstande, daß viele Seitenstraßen in sic einmünden; 3. die Kostspieligkeit oder große Anzahl ihrer Kunstbauten; 4. ihre eigenthümliche Lage, da sie derzeit concurrcnzpflichtige Bezirke berührt, die an ihrer Erhaltung nur ein geringes Interesse haben, während sic für den Verkehr der Nachbar-bezirke oder des Landes überhaupt wichtig ist. In dieser Hinsicht verdienen allerdings folgende Straßenzüge hervorgehoben zu werden: 1. Weißenfelscr Staße. 2. Veldescr Straße, ferner die Züge 3. Stein-Terscin, 4. Moräutsch-Sagor, 5. Littai-Pluska, 6. Großlack-Sauenstein, 7. Rudolsswerth-Mcrcccendorf-Gurkfeld, 8. Cernembl-Nudolfswcrth-Seisenbcrg, 9- Goltschee-Laibach, 10. Rcifnitz-Oblak-Planina, II. Laas-Planina, 12. Jdria-Loitsch, und 13. die Reka-Straßc. Es muß wegen Weitläufigkeit des Gegenstandes der i mündlichen Berichterstattung überlassen bleiben, für den 1 Fall, als hierüber nähere Aufklärungen gewünscht würden, auch die speciellen Gründe anzuführen, warum man die Erklärung einzelner dieser Straßen als Landcsstraßen zu beantragen nicht befunden hat, und cs kann nur im Allgemeinen bemerkt werden, daß alle jene für die concurrirenden Gemeinden oft sehr empfindlichen Ucbclstände, für deren Behebung man die Einreihuag der Straße in eine höhere Kategorie als das geeignetste Mittel erblickte, viel zweckmäßiger und auf eine minder kostspielige Art durch die Schaffung entsprechender Concurrcnzrayons, durch eine gerechte und billige gcmeindcwcisc und individuelle Rcparti-rnng der Concurrcnz, durch baldige Durchführung der nothwendigen Umlegungen, welche unter der Leitung von Stra-ßcncomitös am schnellsten, zweckmäßigsten und billigsten zn bewerkstelligen sind, und durch theilweise Subvcntionirun-gcn aus dem Landcsfondc beseitigt werden können. Da sich demnach keine Nothwendigkeit zur Erklärung irgend einer Straße als Landcsstraße ergab, so wurde zur Kategorisirung der Straßen geschritten. Als Grundlage hiezu diente die von dem k. k. Bau-dcpartcmcnt der Landesregierung int Jahre 1863 ausgearbeitete Beschreibung der hicrländigen Bczirksstraßen nebst Straßenkarte, und es wurden die einzelnen Züge einer eingehenden Detailberathung unterzogen. Hiebei stellte sich zur Erzielung einer leichteren Uebersicht die Nothwendigkeit heraus, einzelne Bczirksstraßen, die ihre Bedeutung erst durch ihre Verbindung mit wichtigeren Straßcnzügcn erlangen, nicht als abgesonderte Concurrenz-straßen anzuführen, sondern sie als Abzweigungen bedeutenderen Zügen anzureihen. Es dürften sich in Zukunft mehrere derartig combi-nirte Straßen als Straßencomplcxe im Sinne des §. 18 des Gesetzes vom 14. April 1864 herausstellen, während bei anderen die Zutheilung an mehrere Straßcncomitos stattfinden müßte: doch sowohl für den einen als für den anderen Fall soll durch diese Zusammenfassung keineswegs der unbeirrten Bildung der künftigen Conciirrenzrayvns irgenwie vorgegriffen werden. Unter den bisherigen Bczirksstraßcn schienen dem Ausschüsse mehrere von sehr localer Natur zu sein, daher sic nach §. 4 des Straßengesctzcs füglich als Gemeindcwcge in Zukunft zu behandeln wären. Da jedoch ihre Erklärung zu Bczirksstraßcn darin ihren Grund gehabt zu haben scheint, um eine leichtere Bcrthcilung der Straßcnconcur-rcnz des Bezirkes zu bewerkstelligen, und da ferner keinerlei Anträge wegen ihrer Auflassung als Bezirksstraßen vorliegen, so können die etwa darauf bezüglichen Einleitungen der Wirksamkeit der künftigen Straßen comitö's überlassen bleiben. Bezüglich der sub D der Vorlage des Landcsaus-schusses angeführten und zur Einreihung in die Concur-rcnzstraßcn beantragten Gemeindcwcge wird bei 2, 3, 4, 6, 13 die Aufnahme in die höhere Kategorie beantragt, und sind selbe in der Aufzählung der Concnrrcnzstraßcn an passender Stelle eingeschaltet worden. Von den sub E zur Auslassung beantragten Bczirks-straßen werden 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12 und 13 in dem Verzeichnisse der Eoncurrenzstraßcn nicht angeführt, da für ihre Behandlung als Gemein bewege hinreichende Gründe vorliegen. In der Zusammenstellung der Concnrrcnzstraßcn wird im Allgemeinen die Reihenfolge von Nordwcst nach Ost, dann über Süd nach West eingehalten, und mit den Straßen der Umgebung Laibachs der Abschluß gemacht. Die sogenannte Kaljer oder Landstraß-Sichclbnrgcr Straße, in Landstraß beginnend und über Oßerz nach Kaljc in der Militärgrenzc und dann weiter nach Earlsstadt führend, ist unter die Eoncurrenzstraßcn nicht aufgenommen worden. Sic ist in Srnin zum Theil noch unvollendet, da die hohe Landesregierung in Folge der in der ersten Landtagssession gefaßten Beschlüsse vom 17. April 1801, betreffend die damals im Baue begriffen gewesenen neuen Bczirksstraßcn, den Weiterbau eingestellt hat. Diese Straße ist nicht so sehr im Interesse der an Croaticn angrenzenden Bezirke Unterkrains, als vielmehr in jenem der Militärgrenzc angelegt worden, und cs hatte sich auch ihre Ausführung in Croaticn bedeutender Subventionen von Seite des Militär-Acrars zu erfreuen. Außerdem haben die Verkehrsbcziehungcn des tiefen Unterkrains zu Earlstadt durch die ■ seitdem eröffneten Eisenbahnlinien Stcinbrück-Agram und Agram-Carlstadt eine totale Umänderung erfahren. Ferner wird von den Gemeinden des Bezirkes Landstraß ans die Kostspieligkeit der Gewinnung des Schotter-materials und auf die Entlegenheit dieser Strecke hingewiesen. Da die Vollendung der Kaljer Straße noch bedeutende Summen in Anspruch nehmen würde, bereit Aufbringung durch die jetzigen Concnrrenzgemeinden bei ihrer notorischen Armuth eine Unmöglichkeit ist, und da durch ihre nllfältigc Auslassung den Landcsinteressen kein Abbruch geschieht, so wird beantragt: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Die Kaljer Straße wird als Concur-r c n z st r a ß e n n r u n t e r der B e d i n g u ng er kl ä rt, w enn von d c m k. k. Mili tär-Ae rar cin en t- sprcchcnder Beitrag zn ihrer Vollendung und eine jührl ichcSubvcnti on von 2000fl., ferner von der Domäne L a n d st r a ß die uncut g c l l l i ch c U c b c r l a s s u n g d c s z u r Schotter- gewinnungnöthigenMatcrialszuge sichert würden. Mit der Einleitung der diesfälligen weiternVcrHandlung wird derLandesaus-s ch u ß beauftrag t." Bezüglich der übrigen Concnrrcnzstraßen ist folgendes zu bemerken: Ad 9. Die Brücke über die Kanker wurde bisher von der Ortschaft Circic gegen eine- freiwillige Collectin' in der Umgebung erhalten. Eine in besondern Rcchtstiteln gegründete Verpflichtung der genannten Ortschaft liegt nicht vor. Wegen der zeitweise eingetretenen Unterbrechungen der Verbindung zwischen Krainburg und Laibach auf der Loibler Reichsstraße durch Beschädigung der Savcbrücke hat das hohe Acrar zur Herstellung der Circicer Brücke von Fall zn Fall Subventionen geleistet. Ohne letztere wäre die Ortschaft nicht im Stande gewesen, die Herstellung zu bewerkstelligen. Wegen Wichtigkeit des Straßcnzugcs, der subsidiarisch die RcichSstraßc zwischen Krainburg und Laibach ersetzt, und auch einer starken Frequenz sich erfreut, wird auch die besagte Brücke als Concurrenzbrücke beantragt. Ad 23. Die Herstellungskosten dieser beiden Brücken wurden bisher aus der Steiner Bezirkskasse bestritten, daher sie als in diese Kategorie einzubczichcnde Objekte beantragt werden. Ad 28. Die Littai -Pluskacr Straße führt über den landesbcrüchtigten Wagcnsbcrg, dessen Umgehung durch eine neue Straßcnanlagc in den Erklärungen mehrerer Gemcin-dcn des mittlern Unterkrains beantragt wird. Die Einleitung zur Herstellung eines entsprechenderen Zuges durch das Kostrcinitz- und Tcmenitz-Thal wurde bereits vor dem Jahre 1861 getroffen und die Aufträge an die Bezirke Littai, Treffen, Sittich zur Vornahme der Vorverhandlungen wegen Kostenvcrthcilung unter die betheiligtcn Gemeinden erlassen. Seit dem Jahre 1861 ist jedoch ein völliger Stillstand in dieser Angelegenheit eingetreten. Ad 36. Die Ratschach-Munkendorfer Straße ist eine Straßcnparallclc der Steinbruck - Agramer Eisenbahn. Sie ist nur als Schottcrstraße im Jahre 1849 auf Staatskosten rcgulirt und bisher auch zn dem Zwecke vom Aerar erhalten worden, um den directcn Maüepost - Verkehr von Agram mit der Station Steinbrück zu vermitteln. Durch die eröffnete Steinbrück-Agramer Bahn hat sic ihre frühere Wichtigkeit verloren, auch besteht zn Ratschach die Verbindung über die Save nur mittelst einer Plcttcn - Ucberfuhr. Der LandcSauSschuß hat auf die Zuschrift der hohen Landesregierung wegen seinerzeitiger Uebernahme dieser Strecke sein Gutachten mit Note vom 12. März 1864, Z. 8, dahin abgegeben, daß diese Straße künftighin höchstens als Bezirks-straßc, was sie bis zum Jahre 1849 auch wirklich gewesen ist, behandelt werden könnte, doch ist die definitive Entscheidung hierüber dem Votum des hohen Landtages anheim gestellt worden. Ad 39. War bisher nur ein Gemeindewcg, wird jedoch, da sic eines der vorzüglichsten Wcingcbirgc Unterkrains durchzieht und für den Wcinabsatz jener Gegend von großer Bedeutung ist, zur Aufnahme in diese Kategorie beantragt. Ad 50. Der projectirte und in Angriff genommene Durchbruch durch den Krakauer Wald, wozu das Terrain j von der Domäne Landstraß nnentgeltlich überlassen worden ist, wurde mit Landesregierungs-Verordnung vom 16. März 1863 sistirt. Die Kostcnübcrschläge und Pläne dieser Strecke liegen vor. Von den auf 2436 fl. präliminirten Kosten der in der Krakauer Waldstücke projectirten Straße entfallen 1259 fl. ans Meisterschaften und Materialien. ad 51. Durch dic Fortsetzung dieser Straße über ; Obergurk, Loitsch, Schalua nach Großlupp würde die kürzeste und ebenste Verbindung zwischen Laibach und dem tiefen Untcrkrain bewerkstelliget. Die Verhandlungen wegen Jn-angrisfnnhuie dieser Strecke sind bereits im Zuge. Es liegt die Erklärung der Gewerkschaft Hof vor, sich hiebei mit einem Beitrage von 1000 fl., ferner mit einem unverzinslichen Darlehen von 3000 fl. und mit der Lieferung des zur Straßcnarbeit nöthigen Schanzzeuges um den Gcstchungs-preis zu betheiligen. Auch die Gemeinden des Bezirkes Seiseubcrg haben sich zu einer Bcitrngsleistuug von 3000 fl. bereit erklärt. Der gcsnmmte Kostenaufwand dürfte sich auf beiläufig 12.000 fl. belaufen. Die Detailaufnahmen und Kostcnübcrschläge haben erst zu geschehen. ad 73. Die hohe Landesregierung hat mit Zuschrift vom IG. November 1865, Z. 12.171, an den Landcs-auöschuß das Ansuchen gestellt, für den Fall, als die Rcka-straßc nicht in die Kategorie der Laudesstraßcn eingereiht werden sollte, eine Subvcutioniruug für die Senosctschcr Bezirkskasse zur Deckung der pro 1866 präliminirten Ausgaben für Kunstbauten an der gedachten Straße zu erwirken. Nach dem BezirkSkasscn - Präliminare beläuft sich die dies- : fällige, im Jahre 1866 zur Auszahlung gelangende Summe auf 1554 fl. 34 kr. Mit Rücksicht auf die besondern Verhältnisse der Rckastraßc und auf die notorische Armuth des Bezirkes Scnosctsch wird zum Schluffe des Berichtes die Subveiitiouiruug der dortigen Bezirkskaffe mit 1000 fl. pro 1866 beantragt. ad 75. Die Urabcer Straße stellt die Verbindung zwischen dem Wippack)cr Thalc und Scssana, dann weiter mit Triest her; sic ist eine Gebirgsstraße im wahren Sinne des Wortes, und sowohl für den Frack)tcu-.als für beit.' Personen - Verkehr sehr besckiwcrlich. Eine neue bequeme Verbindung mit dem küstenländischen Gebiete soll durch die projektirtc Straße über Mance durch das Branicathal bewerkstelligt werden. Die Gemeinden von Wippach haben die Aufnahme der daselbst nothwendigen Kunstbauten in die Kategorie der Brücken und Bauten an Landstraßen beantragt. — Die neu anzulegende Straße wäre für den Export der Weine des Wippacher Thales und der sonstigen Landes-productc jener Gegend von größter Wichtigkeit. Ihre küstenländische Strecke von Kobdil längs dem Raschabachc bis an die krainische Grenze im Branicathale ist sckion hergestellt, und cs handelt sich nur mehr um die hicrlän-dige Ausführung von der Görzer Straße an über Mance bis zum gedachten Anschlüsse. Die Länge wird mit 3600 Eurrentklaftern projectirt bei einer Fahrbrücke von 3 Klaftern. Die Meisterschaften und das Materiale für Kunstbauten sind auf 3356 fl. 58 kr. veranschlagt. Da die Straße durch I Weingärten geführt werden muß, so erreichen die Expropriationskosten eine bedeutende Höhe. Der Antrag wegen ihrer Subventionirung wird zum Schluffe des Berichtes gestellt. Die Einreihung der sub B des Berichtes des Landes-auSschusscs angeführten Objecte in die Kategorie der Brücken und Bauten und Landstraßen kann der Ausschuß niä)t beantragen, da dieselben bisher, insofcrne sie nicht Privat-brückcn waren, tote dies bei fünf der Fall ist, durch die Bezirks - Cvncnrrcnz anstandslos erhalten worden sind und auch in Zukunft bei cntsprcchcitdcn Concurrenzrayons ihre Erhaltung keiner Schwierigkeit unterliegen dürfte. In bcrück-sichtignngswürdigen Fällen könnte ihre Herstellung durch Subventionen aus dem Landcsfonde unterstützt werden. Von den sub t* angesuchtcn Subventionen bezicht sich die erste auf die KoZaner Straße (70), die als ein Parallel- | zug der Rckastraßc kaum auf die Dauer sich als Cvncurrcnz-straßc erhalten dürfte. Die Subventionirung der sub 2 und 3 angeführten Objecte liegt für den Fall, als die Gemeindemittel nicht ausreichen, zunächst der Bezirkskaffe ob. Bezüglich der Jdria - Loitscher Straße ist der Antrag auf Subventtonirung der Kunstbauten nur im Allgemeinen gestellt worden, und cs hat der Ausschuß die Straße wegen der bedeutenden Herstellungskosten und Kunstbauten ohnehin als wichtig bezeichnet. Der weitere Antrag der Vorlage auf Einstellung einer Summe in den Landcsfond zur Subventionirung der Con-currcnzstraßen erhielt in mehreren, zum Schlüsse des Berichtes folgenden Anträgen eine genauere Formulirung. Da Fälle eintreten können, wo sich der Landtag für die Snbvcntio-tttrung einer bestimmten Strecke im Principe ansspricht, die Bestimmung der Höhe der Subvention jedoch erst nach Abschluß der diesfalls nothwendigen Vorerhcbungcn durch den Landcsaussd)nß geschehen kann, da ferner letzterem für unvorhergeschenc Fälle die Verfügung mit beut Reste des eingestellten Snbvcntionsfondcs überlassen bleibt, so war cs nothwendig, für den nunmehr erweiterten Wirkungskreis des Landcsansschnsscs eine Norm festzustellen. Die fernern Anträge des Ausschusses auf die baldigste Jnangrissnahme der in II angedeuteten Strecken finden in der Dringlichkeit der Sachlage, in den laut ausgesprochenen Wünschen der Bevölkerung, in den Anforderungen der Volks-wirthschaft und des Handels auf Eröffnung der nächsten und bequemsten Verkehrslinien und endlich in der klugen Voraussicht durä) frnctificirende Auslagen die Landcswohl-fahrt zu heben, ihre hinreichende Rcd)tfertigimg. Der Ausschuß stellt demnach folgende Anträge: „Der hohe Landtag wolle beschließen: I. Dem angeschlossencit Gesetzentwürfe wird die Zustimmung ertheilt. II. Als dringend nothwendige, möglichst bald in Angriff zu nchmcndc Straßenstrecken werden anerkannt: a) die Strecke der RudolfSwcrth-Gnrkfclder Straße (50) von Merccccndorf durch den Krakauer Wald nach Großdorf; b) die Fortsetzung der Scisenbcrgcr Straße (51) gegen Loitsch, Schalna nach Großlupp; c) die neue Straße int Wippacher Bezirke über Mance durch das Branicathal bis an die küstenländische Grenze. Diesen zunächst ist die Umlegung der Littai-Pluskacr Straße (28) möglichst bald in Angriff zu nehmen. III. Zur Subventionirung besonders wichtiger und kostspieliger Concurrenzstraßen wird alljährlich in das Präliminare des Landesfondcs ein nach dem jeweiligen Bcdarfe zu bestimmender Betrag eingestellt und der Landcsausschuß mit der entsprechenden Verwendung desselben betraut. Hiebei hat dieser an dem Grundsatz festzuhalten, daß die Herstellung und Erhaltung aller Concurrenzstraßen in der Regel nur von den Gemeinden des betreffenden Concurrenzrayons zu besorgen und zu bestreiten sei, daß demnach nur eine mit bedeutender entgeltlicher Expropriation verbundene Ncuanlagc oder Umlegung großer Straßenzüge, die Beseitigung ausgedehnter, durch ganz ungewöhnliche Elementar - Ereignisse veranlaßter Verkehrsstörungen oder sehr kostspielige Kunst-banten, oder endlich eine ob der starken Frequenz und des schwierigen Schotterbezngcs sehr kostspielige Erhaltung großer Straßenstrecken eine theilwcise Subvention aus dem Landcs-fondc rechtfertigen könne. — Die Nothwendigkeit einer jeden bewilligten Subvention ist dem Landtage speziell nachzuweisen. IV. Für das Jahr 1866 wird für Straßensubvcn-tivncn eilt Betrag von 10.000 fl. nachträglich in das Prüli- Antrag des Ausschusses Wege« Äntcgorifirimg der Straßen. — Gesetzentwurf. minete des Landesfondes eingestellt, wovon dem Bezirke | Senosetsch als Beitrag für die in diesem Jahre zur Auszahlung gelangenden Kosten für Kunstbauten der Rekastraße 1000 fl. bewilliget werden, während der weitere Rest zunächst für Subventionen der sub II angeführten Straßenstrecken in Berwendung zu kommen hat." Oese h. wirksam für das Hcrzogthnm Svatu, betreffend dieKategorisirnng der nicht üra-r i a l e n öffentlichen Straßen un d Wege. Mit Znstiniinnng des Landtages Meines Herzogthums Strom finde Ich anzuordnen, wie folgt: In Ausführung der §§. 2, 3, 4, 5 und 16 des Gesetzes vom 14. April 1864, St. IX. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Herzogthuni Krain, wird von den nicht ärarialen Straßen dermal keine als Landesstraße erklärt, hingegen sind folgende als Coneurrenzstraßen im Sinne des | gedachten Gesetzes zu behandeln: 1. Weißenfelser Straße, von Wurzen über Ratschach, Weißenfels bis an die Landesgrenze. 2. Bel des er Straße, von Podwein über Vormarkt, Lees, Veldes, Ratschitsch, Untergörjach bis zur Einmün- : bitng in die Wnrzner Reichsstraße bei Janerbnrg, mit fol- | geiibett Abzweigungen: a) in Lees über H rasch ach und über Hlebi tz bis an die Wurzner Reichsstraße; b) d i e Seitenstraße nael) Obergörjach; c) bie SBod)einer Straße, von Auritz über Schal- j kendorf, Seebach, Wocheiner Vellach, Vitnach, Feistritz, j St. Johann niti Wocheiner See, Althainmer und zurück ! über Mitterdorf, Kerschdorf, Jereka nach Hitnach. 3. Radmannsdorf-Neninarktler Straße, von Vormarkt über Neudorf, Vigaun, Slatna, Srednavas, ; Feistritz nach Neuniarktl. 4. Radmannsdorf-Steinbüchler Straße nebst der Fortsetzung über Podnart bis an die Wnrzner Reichsstraße, mit der Abzweigung nach Kropp. 5. N e n m a r ktl - B i r k e n d o r f er Straße, von Feistritz über Kaier und Swirtschach bis an die Wnrzner Reichsstraße bei Birkendorf. 6. Neumarktl-Kanker Straße, über Heiligen-Krentz, Terstenik, Höflein bis an die Kanker Reichsstraße, mit folgenden Abzweigungen: a) von G o r i t sche über T e n e t isch nach K r a inburg; b) über Unter-Bella ch nach Kokritz bis zur Einmündung in die vorige. 7. Naklas-Predaßl-Freithofer Straße, von Pivka über Kokritz und^Predaßl nach Freithof. 8. Kr a in bürg-Steiner Straße, von Klanz über 1 St. Georgen, Unterfernig, Moste nach Stein, mit den Abzweigungen : a) bei Unterfernig über Zirklach nach Baisach, und b) dem Seitenarme der letzteren über Aschenk bis an die Kanker Reichsstraße. 9. Krainbnrg-Flödnig-St. Beiter Straße mit der Concurrenzbrücke über die Kanker bei Tschirtschitsch und den Seitenstraßen: a) von Terboje über St. Georgen nach Baisach; b) von T a z e n über S k a r n t s ch na nach B o d i tz. 10. Mautschitscher Straße, von der Abzweigung ans der Loibler Reichsstraße bis zur abermaligen Einmündung in dieselbe. 11. Krainburg-Lacker Straße, über Strasische, Feisting, Safnitz, Dörfern, Jauchen bis Lack. 12. Lack-Eisnern-Jarzer Straße, über Altenlack, Seljach, Eisnern, Salilog bis Jarz. ^ 16. Lack-Jdrianer Straße, über Pölland, Trata, Sairach bis Jdria, mit der bei Terbia sich abzweigenden Savodenthaler Straße, letztere bis an die küstenländische Grenze. 14. Lack - Gör tschach - Zwi s ch entväs s e r n S t raß e. 15. Lack-Flödniger Straße, von Jauchen über Jeperza nach Flödnig, mit der Fortsetzung über Boditz bis Moste. 16. Tschernutsch-Gamlinger Straße, mit den beiden Abzweigungen von Ga mlin g nach St. Martin und gegen Skarntsch na bis zum Anschluß an die Tazen-Boditzer Straße (9 b.) _ 17. T s ch e r n n t s ch - S t. J a k o b - L n st t h ale r Straß e. 18. Stein-Tersainer Straße, von Stein bis an die Wiener Reichsstraße mit der Abzweigung von Manns-burg bis Moste. 19. Stein-Ts che rnathaler Straße bis an die Landesgrenze, mit der Abzweigung von Goditsch nach Sn-p a i n e n i v e. 20. Stein-Tuch einer Straße bis an die Lan-desgrenze bei Mötting. 21. S t e in - R a doinle - Aicher Straße, von Du-plitza über Radvinle bis Aich. 22. Stein-Do ms ch a le - S t. J a k ober Straße, von Dnplitza über Domschale bis zum Anschluß an die Tschernntsch-Lustthaler Straße (17), mit der Abzweigung über Beischeid. 23. Die Brücken über die Feistritz bei Hometz und Stre ine als Conenrrenzbrücken. 24. Wir-Lnstthal-Littaier Straße. 25. M o rä n t s ch - S a g o r er Straße, von Prevoje über Moräutsch, Kandersch, Loke, Sagor bis zum Sa-gorer Bahnhof, mit folgenden Abzweigungen: a) von Bide m nach Lukovitz; b) von Moräntsch über Watsch bis Hötitsch; c) von K anders ch bis Watsch; d) längs dein Orechouza-Bache gegen Podlipvnza bis Tro- jana (Trojana-Sagorer Straße); e) von Sagor über St. Ulrich gegen Trisail bis an die Landesgrenze. 26. Egger Straße, von der Abzweigung aus der Wiener Reichsstraße über Crgg. bis zur abermaligen Einmündung in dieselbe. 27. T r o j a n a - T s ch e m s ch e n i k e r Straß c. 28. Littai-Pluskaer Straße, von Littai über St. Martin, Wagensberg nach Pluska an der Agramer Reichsstraße. 29. Sittiches Straße, von Stndenz nach Sittich und über Wir zurück bis an die Agramer Reichsstraße. 30. L i t ta i - M o r ä u t sch -N en d e g g e r S t ra ß e, von Littai über Ustje, Sagoritza, Jablanitz, Moräutsch bis Neudegg. 31. Littai-Billichberger Straße, von Rau über Billichberg, Goba bis zur Einmündung in die Littai-Neu-degger Straße (30) in Tachaboj. 32. Großlack-Savensteiner Straße, von Ko-renitka über Großlack, Nendegg, Feistritz, Piauze, Tersische, dann längs den Neuring mit den beiden Ansmündungen in die Munkendorfer Straße (36), nebst folgenden einmündenden oder sich abzweigenden Straßen: a) die Straße über Rodne und G o ntj l a nach Neudegg; b) die Abzweigung über St. Rupro'cht bis zur abermaligen Einmündung; c) die Abzweigung über Nassenfuß bis zur aberma- j ligcn Einmündung; d) die Straße von Piauzc über Kennel nach Ga- i ber je. 33. Trcffcn-Tschatcsch-Morteutscher Straße, von St. Stefan über Kleinlack bis Klantz, zum Anschluß j an die Littai-Morüutsch-Neudcggcr Straße (30), mit der Abzweigung über St. Loren; bis zur Einmündung in die j Agramer Rcichsstraße. 34. Ratschach-St.-Georgen er Straße, mit der ; Abzweigung über Marienthal, bis zum Anschluß an dic Littai- ! Billichberger Straße (31) in Tschcple. 35. Ratsch ach-Jo ha nn is thaler Straße, mil der Fortsetzung gegen Nassenfuß, bis zum Anschluß an die Groß- i lack-Saucnsteiner L-traßc (32) in Kennel. 36. Ratschach-Muttfenborfer Straße, von der Save-Ueberfuhr gegenüber Steinbrück bis zur Snvc-Ucbcrfuhr gegenüber Raun. 37. Nassenfuß-Trcbelnocr Straße. 38. Nassen fuß-Arch er Straße, von Nassenfuß über St. Kanzian, Wutschka nach Arch, mit der Fortsetzung gegen Großdorf bis zur Einmündung in die ; Rndolphswcrth-Mcrtschctschcndorf-Gurkfeldcr Straße (50). 30. Die Straße von Gnrkfcld über ThuruaiN' hart, Golck, Jvandol, L-mctschitsch bis zum An- ; schluß an die Arch-Briindler Straße in Koritcnza (50 f.). 40. L a n d st r a ß - G n r k s c l d c r S t r a ß c über Hciligcu-Kreuz, Brod, Kutzc und Pristava bis an die Munkendorfer Straße, nebst der A b; w c i g n n g von H c i l i g c n - K r c u; über Puschendorf bis zur Agramer Rcichsstraße. 41. Mokritzer Straße, von der Agramer Reichs straßc über Mokritz, Neudorf bis an die Landesgrenze. 42. Land st r a ß - N u ß d o r s e r Straßc. 43. P l e t t r i a ch e r Straßc, von St. Barthelmä über St. Marein nach Plettriach. 44. F e i st e n b c r g c r Straßc, von >st. Barthelmä über Ober-Nußdorf, Feistcnbcrg »ach Unter-Rassenfeld. 45. Wrußnitz e r Straße, über Klcin-Wrußnitz nach Groß-Wrußnitz. 46. S l a t e n e g g c r Straßc, von Zikawa über Grvß-Slatcnegg nach Birnbaum. 47. P o g a n itz - D ols ch er Straßc, mit der Abzweigung von T s ch c r m oschuitz über Birnbaum nach G a b e rje. 48. P r e t s ch u a - S t r a ß e, von Wcrschlin über Pretschna nach Waltcndorf (50). 49. Hönigstcin-Döbcrnigcr Straßc. 50. Rudolphswerth - Mcrtschctschcudorf-G u r k s c l d e r Straßc, über St. Peter, Weißkirchen, Mertschetschendorf durch den Krakauer Wald über Großdorf „ach Gurkfeld, mit folgenden Abzweigungen: a) von K r o na u über St. Margarethen gegen Nassenfuß bis zum Anschluß an die Nasscnfuß-Archer Straße (38) ;• b) von Draga über G allhof bis zur Agramer Reichsstraßc; c) von Dobrava bis St. C a n z i a n; d) von Dobrava bis S t. B a r t h c l m ä; e) von Mertschetschendorf nach Prekope bis zur Agramer Reichsstraße; f) von Mertschetschendorf über S m c d n ik, Arch, Bründl bis zur Munkendorfer Straße (36); g) von Großdorf bis zur Muukendorfer Straße (36); h) über H a s elbach nach Gurkfeld. 51. Rudolph swerth-Seisenb erg er Straßc, über Waltendorf, Einöd, Hos nach Scisenberg mit der Fortsetzung über S a g ratz , Mulla u bis zur Einmündung in die Agramer Rcichsstraße bei S t n d c n z mit folgenden Abzweigungen: a) von H o f bis zur S e i s e n b e r g - G o t t s ch c c r L t r a ß c (6); b) Seifende rg -Gotischer r Straße, über Altlack bis zum Anschluß an die Gottschec - Laibacher Straßc (66), mit dem Seitenarme über Obrem nach Mitterdorf; c) von Scisenberg über Döbcrnig bis Treffen. d) D ür r c n k r a i n c r Straßc von Sagratz über Ambruß, Strug, Gutcnfcld bis zum Anschluß au die Raschitza-Obcrgurkcr Straßc (66, d). 52. Rudolph sw er th-Iisch er nem ble r Straße über St. Btichcl, Eichcnthal bis Tschcrncmbl. 53. Die Straßenstrecken: a) Töplitz-Walten dors, b) T ö p l i tz - M v n ch s d o r f, c) T ö p l i tz - U n t c r t h u r n , d) T ö p l i tz - E i ch c n t h a l. 54. Mottling - S e i s c n b c r g c r Straße, über ©emitsd), Tschcrmoschuitz bis Einöd. 55. Möttling-RadovitzancrStraße, mit der Abzweigung über Dras chitz a, beide Züge bis an die Landcsgrcnze. 56. M ö t t l i n g - B o s d) j a k o u a n c r Straßc bis an die Landcsgrcnze. 57. Möt tli ng - T s ch e r n c ur b l c r Straße, mit den Abzweigungen: a) zwischen P o d seinl und G r a d a tz über Grüble bis znm Anschluß au die T s ch c r n embl - A dlc -s ch i tz e r Straße (60); b) von Gr adatz über Kr up bis Sem its ch. 58. T s ck) e r n e m b l - S t r e k l o v i tz - J u g o r j e r Straße bis zur Einmündung in die Karlstädter Rcichsstraße. 59. Tschcrncmbl - Grüble Straßc, von Lola über Grüble bis zur Kulpa. 60. T s ch c r u c in b l - A d l e s d) i tz c r Straße nebst der hicrländigen Fortsetzung über S ch u n i tsche bis zur Kulpa. 61. T s ch e r n e m b l - W e i n i tz e r Straße nebst der Fortsetzung über Schwein be rg bis zum Anschluß an die Gottsd)ec-Pöllandcr Straße (64). 62. Tschernembl-Pöllander Straßc, über Tanzberg bis zum Ansdiluß au die Gottschec - Pöllander Straßc bei Altcnmarkt (64). 63. Go t t s d) cc - T s d) c r n c m blc r Straße, über Nesselthal, Maierle nach Tschcrncmbl, mit der Abzweigung über Stockendorf, Klc tsch bis znm Anschluß an die M ö t t l i u g - S c i s c n b e r g c r Straßc iit We r t s ch i tsch (54). 64. Gott sd)ec-Broodcr Straßc, über Lienfeld, Stalzeru, Fara bis zur Kulpa, liebst der sich in Lienfeld abzweigenden Gottsd)cc-Pöllandcr Straßc über Altenmarkt bis tut die Kulpa. 65. Ossiunitzer Straße, von Bosail an der Kulpa über Ossiunitz bis in die Tschubranka bei Pleschze. 66. Gottschee-Laibacher Straße über Rcifnitz, Großlasd)itsd), Auersperg, Brnnndorf bis Laibad), mit folgenden in dieselbe mündenden und sich abzweigenden Straßen: a) Rieger Straße, von Stalzeru, über Stieg, Götte uitz, Masern, Rakitnitz bis Niederdorf; b) Reifnitz-Oblaker Straße über Sodersd)itz, Rn-narsko, Neudorf bis Bloschkapolitza, mit den Seiten« straßen : aa) die an derTschubranka beginnendeObcrgras-Laaserbach-Studcnzer Straße nebst der Abzweigung über Gora nach Schigmaritz; bb) die Verbindungsstraße von Neudorf über Dcutschdorf bis V e s e 1 o u maln; c) G roßlaschilsch - O bla k er Straße über Luscharjc, Groß-Oblak, Radlck bis Grachovo; d) Raschitza-Obergurker-Straßc über Sdcnska-waß nach Obcrgurk mit der doppelten Ansmündung in die Scisenbcrgcr Straße bei G a b r o usch i tz und G r o ß l c ß e, nebst der Abzweigung von S d e n s k a w a ß ü b c r R a t s ch n a b i s G r o ß l u p; e) R as chitz a - R o b er Straße; f) Auersperg-Großlnper Straße über St. Kan-zian und St. Georgen nach Großlup; g) die Abzweigung vor Brunndorf über Piautz-b ü ch l bis Geweihten Brun n. 67. Laas-Planinacr Straße, von der kroatischen Grenze über Babnapolitza, Laos. Zirknitz bis Planina, mit der Abzweigung in M a nni tz gegen Adelöbcrg bis zur Tricstcr Rcichsstraßc. 68. P r c st r a n e k - N n ß d o r f - D i l z c r Straße.. 69. 8 ueg g er Straße, von Dilzc über Landol nach Luegg. 70. Koscha»cr Straße, von St. Peter über Kal und Koschana bis zur knstenländischcn Grenze. 71. Feistritz-Jablanitzer Straße bis zur küsten-ländischcn Grenze. 72. Do rnegg-H arij er Straße bis zur küstcn-lündifchcn Grenze. 73. Rcka-Straßc, vorn Strusnikcr bis zur küstcn-ländifchcn Grenze, mit der Abzweigung nach Pr ein. 74. Senofetfch-Britofer Straße über Gabcrt-fche und Fände nach Britof. 75. Arabische r Straße, von St. Veit über Urab-tschc, Grische bis zur küstenländischen Grenze. 76. J d r i a - L o i t s ch c r S t r a ß e, mit der Abzweigung von G o d o v i t s ch über Schwarzenberg, Zoll bis W ip p a ch. 77. O b c r l a i b a ch - P o d l i p a c r Straße. 78. Oberlaibach-Billichgratzer Straße über Holzcncgg bis zuin Anschluß an die Waitsch-Dobrava-Bil-lichgratzcr Straße (82), nebst der Abzweigung über Horjul nach S ch ö n b r u n n. 79. B c u k er Straße über Schwcinbüchl, Blatna-bresouza, Bcukc bis zur abermaligen Einmündung in die Tricstcr Rcichsstraßc. 80. Obcrlaibach-Franzdorf-Podpctscher Straße. 81. L o g - P o d p c s s ch - B r n n n d o r f c r Straße, mit folgenden einmündenden oder sich abzweigenden Straßen: a) Skandcr-Goritza; b) Waits ch-Goritza; c) Toin ischl - L i p c r Straße bis zum Anschluß an die Gotlschcc-Laibachcr Straße (66); d) Brunndorf-Geweihten Brunn. 82. Wait sch - Dobrava-Billichgratzcr Straße, mit den Abzweigungen von Dobrava über G l c i -nitz nach St. Beit und nach Unterschischka, beide bis an die Loiblcr Rcichsstraßc. 83. Roscnbacher Straße. 84. Laibach-Lu st thaler Straße bis zur Einmündung in die Tschernutsch- St. Jakob-Lustthaler Straße (17). 85. Laibach-Salocher Straße mit der Fortsetzung bis Las e. 86. L a i b a ch - W e ß n i tz e r Straße mit der Fortsetzung bis St. Martin bciLittai, nebst den Abzweigungen : a) bei H ru s chitza über Kaltenbrunn nach M o st e; b) bei 35 obrni ne über S t. Leonhard und Podli p o g l o u längs dem R e k a b a ch. Präsident: Ich eröffne nun die Generaldebatte. Wünscht Jemand der Herren das Wort? Abg. Dr. Costa: Ich bitte ums Wort. Wir treten heute mit dem ersten Schritt an die prac-tische Ausführung eines der wenigen Landesgesctze, welche in den früheren Sessionen dieses Landtages berathen, beschlossen und auch von Sr. Majestät sanctionirt worden sind. Wir treten an die Berathung eines Gesetzentwurfes, welcher nicht blos in volkswirthschaftlichcr, sondern auch in finanzieller Beziehung von großer Wichtigkeit und Tragweite ist. Und schon die Ausdehnung des Berichtes und des Gesetzentwurfes, den wir soeben vernommen haben, zeigt, daß cs sich in der That um sehr wesentliche, materielle Interessen des ganzen Landes handelt. Es läßt sich nicht verkennen, daß der ans der Mitte des hohen Hauses zur Borberathung des Gesetzes eingesetzte Ausschuß mit großer Mühe und Sorgfalt an seine Arbeit gegangen ist, und wenn ich dennoch den schlicßlichen Anträgen desselben heute entgegentrete, so geschieht cs nur, weil ich glaube, daß Dasjenige, was in Betreff der Straßen ans Grundlage des von Sr. Majestät sancrionirten Gesetzes vom 14. April 1864 beschlossen werden soll, als ein Ganzes, als ein Fertiges ans der Mitte dieses HanscS in das Land hinausgehen soll. Nicht ein Vorwurf darf den Ausschuß treffen, sondern cs sind die Verhältnisse, wie ich nachweisen werde, eben solche, welche den gegenwärtigen Gesetzentwurf als einen unfertigen, als den bloßen Theil Desjenigen erscheinen lassen, was schließlich in Betreff der Straßen in diesem hohen Hanse denn doch festgesetzt werden muß. Das Landcsgcsctz unterscheidet in Betreff Desjenigen, was der Landtag und was das Land rücksichtlich der Straßen zu thun hat, verschiedene Momente. Das erste Moment ist Lac Kategorisirnng der Straßen, also die Erklärung, ob eine Straße eine Landes-, ob eine Concurrcnz- oder Gemeinde-straße ist, und dieser Theil der Aufgabe liegt im gegenwärtigen Gesetze bewältiget vor uns. Das Gesetz aber ordnet im Paragraph 8 noch eine zweite Aufgabe an, cs ordnet an, daß der Landtag nicht blos bestimme, welche Straßen der einen oder anderen Kategorie zuzuweisen sind, sondern das Gesetz verlangt auch, daß rücksichtlich jeder einzelnen Straße im Wege der Landesgesetzgebung bestimmt werde, welche Gemeinden concnrrenzpslichtig sind. Der Paragraph 8 dieses Gesetzes — er ist die wesentlichste Grundlage meiner Ausführung und meiner Anträge, und ich muß ihn daher in Erinnerung des hohen Hauses bringen — lautet: „Die Herstellung sowie die Erhaltung der con- currenzpflichtigen Straßen, so weit letztere nicht durch Manth-ertrügniffe gedeckt ist, hat mittelst der Concurrcnz jener betheiligten Gemeinden, welche durch das Landcsgesctz hierzu verpflichtet werden, in der Art zu geschehen, daß eben die Vorauslagen für Materialien, Kunstbauten und dergleichen durch Geldbeiträge, welche jedoch nicht zehn Percent der landesfürstlichen Steuern überschreiten dürfen, bestritten werden." Also ist hier ausdrücklich bestimmt, daß im Wege der I LandcSgcsctzgcbung festgestellt werden muß, welche Gemein- den rücksichtlich der einen oder anderen Straße concurrenz-pflichtig sind. Hat einmal die Straßenfrage diese beiden Momente int Landtage durchlebt, danit kommt die practische Ausführung, welche nach dem hier geltenden Landcsgesctze einem Straßcnbnu-Comits überwiesen wird, welches Straßenbau-Comite durch die betreffenden, durch das Lnndesgcsctz als concurrenzpflichtig erklärten Gemeinden gewählt wird, und zu welchen sich nach Paragraph 19 dieses Gesetzes auch der int Concurrenzgebiete die höchste dircctc Steuer Zahlende als Virilstimme zugesellt. Wenn wir nun betrachten, in welchem Stadium sich die Straßcnfrage nach dem heute hier vernommenen Berichte des hiezu eingesetzten Ausschusses befindet, so müssen wir bekennen, daß die Frage der Katcgorisirung der Straßen heute hier, cndgiltig entschieden werden soll. Nun, auch dieser Eine Punkt hätte vielleicht eine derartige Dringlichkeit und Wichtigkeit, daß man sagen könnte, gehen wir zur Beschlußfassung dieses einen Punktes, die übrigen Punkte der Zukunft überlassend. Es ist nun die Frage, ob ein derartiger Beschluß zweckmäßig, ob er von irgend welchen praktischen Folgen wäre? Es wird sich das hohe Haus erinnern, daß im Jahre 1861 in seiner Mitte in Folge der Begründung der Klagen, welche im ganzen Lande über die Wirthschaft der Bezirksämter in Bezug ans das Straßenbanwcscn laut geworden sind, der Herr Abgeordnete Dr. Snppan den Antrag gestellt hat, sämmtliche wichtigere Bauführungcn und insbesondere alle Bauansführnngcn von neuen Straßen zu sistircn. Herr Dr. Suppan hat damals darauf hingewiesen, daß diese Sisti-rnng so lange dauern soll, bis die Reorganisirung der Gemeinden und allenfalls die Reorganisirung der Bezirkögemeinden in das Leben treten und so ihnen die Möglichkeit verschafft wird, selbst über diese Gegenstände die Anträge zu stellen. Das hohe Hans hat diese Anträge des Dr. Suppan mit Freude begrüßt, die Abgeordneten v. Wurzbach, Strahl, Vilhar, Obresa, Langer haben dieselben unterstützt, und der Beschluß wurde einstimmig gefaßt. Heute wollen wir nun bestimmen, diese und jene Straßen seien Concurrenzstraßen, der Ausschuß sprach sogar davon, daß einige dieser Straßen dringlich sind, daß sie sogleich in Angriff genommen werden sollen, ja er stellte sogar für das laufende Jahr eine Summe von zehntausend Gulden in das Landespräliminare zur Erthei-luug von Unterstützungen an derlei Straßcuevncurrenzbantcn. Ich finde aber int Berichte nirgends aufgeklärt, wie denn diese Straßen gebaut werden sollen, ich finde nirgends angedeutet, w i e man die Concurrenzpflichtigen bestimmen wird, ich finde nirgends angedeutet, wer den Ban überwachen wird, ich finde nirgends angedeutet , wie die Straßen in Gemäßheit und Vollzug des Gesetzes vom 14. April 1864 wirklich werden gebaut werden. Hat der Ausschuß blos für die nächste Session eine Vorarbeit geliefert, hat er heute dem Landtage blos den Antrag gestellt: kategorisiren wir heute die Straßen, in der nächsten Session werden wir dann die Coucnrrcnzpflichtigen feststellen und bishin werden auch die Gemeinden ins Leben treten, welche die Baucomites zu wählen haben, dann, glaube ich, könnte man denn doch auch mit der eudgiltigcn Feststellung der Concurrenzstraßcn so lange Zeit hinhalten, bis jener Moment eingetreten sein wird, welchen der Landtag im Jahre 1861 vor Augen gehabt hat, nämlich: die neu constituirten Gemeinden selbst darüber zu hören, ob die hier proponirtcn Straßen wirklich auch Concurrenzstraßen sein sollen, welche vorzüglich oder ausschließlich durch ihre Beitragleistnng gebaut werden sollen. Der hohe Landtag setzt sich nicht der Gefahr aus, daß gesagt werden könnte: „Ja warum wollen wir wieder verschieben? Beschließen ' wir, damit etwas Practisches im Lande ausgeführt werde." Denn, wie eben gesagt, fehlt jene Basis, welche die consti-tutioncllc Ausführung der Staßcn in Krain möglich macht. Geht man aber davon ab und beruft man sich etwa auf den Paragraph 25 des Gesetzes, wo int Falle der Vernachlässigung des Straßenbaues die hierzu berufenen Organe, die politischen Behörden, das Recht haben, subsidiarisch diesen Bau zu machen, dann, glaube ich, eröffnet man, und nicht mit Recht, jene Schlcnßcn, welche der Landtag int Jahre 1861 niederfallen ließ; cs wird den politischen Behörden jene Macht wiedergegeben, gegen deren chicanösc und gesetzwidrige Ausbentnng int Jahre 1861 so große Klagen in diesem Hause gehört worden sind. Es wird die Bestimmung, welche Gemeinden für die einzelnen Straßen cou-currenzpflichtig sein sollen, cs wird die Bestimmung, wie die Straßen gebaut werden sollen, was alles tief eingreift in den Säckel unseres Volkes, wieder den politischen Behör den überlassen, denen diese Bcstimmnng durch das vorliegende Landesgesetz entzogen ist. Selbst aber die Berufung auf den Paragraph 25 müßte ich als eine sophistische Auslegung und gleichzeitig als eine gesetzwidrige bezeichnen, weil denn doch die Bestimmung der Concurrcnzpflichtigkeit der einzelnen Gemeinden gewiß nicht in der Gewalt der politischen Behörden liegt, sondern nach Paragraph 8 ausdrücklich der Landesgesctzgebung, also der übereinstimmen dcn Beschlußfassung dieses hohen Hauses und Sr. Majestät des Kaisers vorbehalten ist. Wenn ich demnach frage, wie weit sind wir heute spruchreif, was können wir mit gutem Gewissen beschließen? so würde ich meinen, daß sich unsere Beschlußfassung nur auf zwei Punkte beschränken kann. Wir können heute, und in Diesem stimme ich betn Ausschüsse vollständig bei, einen Beschluß fassen, daß der Landtag sich int Princip erklärt, daß von den nicht ärarialen Straßen dermalen keine als Landcsstraße erklärt werde. Diese principielle Beschlußfassung sind wir heute zu fassen in der Lage, denn die darüber vom Ausschüsse vor gebrachten Gründe sind derart wichtig, daß, wie ich glaube, sich Niemand deren Gewicht wird entziehen können, und im Zusammenhang mit denselben kann auch, womit ich mich vollkommen einverstanden erkläre, der Antrag des Ausschusses in Betreff der Kaljcr Straße zum Beschluß erhoben werden. Was aber die Katcgorisirung der einzelnen Straßen anbelangt, so glaube ich ans dem bereits angeführten Grunde, daß factisch ja gar keine zwingende Gewalt vorliegt, daß wir heute die Katcgorisirung von Straßen beschließen sollen, die denn doch nicht früher als nach der nächsten Session ausgeführt werden können, wo der Landtag die Cvucnrrenzpflicht gesetzlich regeln wird; daß weiter jetzt, wo durch Botirung des Rcgierungsentwurfes eines Gemcindegesetzes in diesem Hause die zuverlässigste Hoffnung besteht, daß in wenig Monaten die neu constituirten Gemeinden in voller Thätigkeit sein werden, daß cS also in dieser AnSsichtuahmc offenbar eine Beschränkung dcS Rechtes der neu zu creircnden Gemeinden wäre, daß cs gerade so viel hieße, als den neu eintretenden Gemeinden in der größten Lebensfrage ihr MitvotirungSrecht zu entziehen, so glaube ich, sollte die Fcststcllnng der Kategorisirung der Straßen dem nächsten Landtage in der Voraussicht überlassen werden, daß wir sodann gleichzeitig mit der Katcgorisirung der Straßen auch gesetzlich feststellen werden, welche Gemeinden zu einer oder der andern Straße concurrcnzpflichtig sind. Meine Herren! Ich glaube, wir werden vom Lande nicht den Vorwurf zu erfahren haben, daß wir über den so wichtigen Gegenstand zur Tagesordnung gehen und daß der Ausschuß fruchtlose Arbeit gehabt hat; ich glaube viel- mehr, das Land würde uns dankbar fein, wenn wir über Gegenstände, die nicht blos so tief in den Säckel der einzelne» Gemeinden greifen, sondern welche anch über die ganze Zukunft einzelner Ortschaften, Gemeinden möglicherweise entscheiden können, wie cs gerade durch Umlegung einer oder der andern Straße geschieht, wenn wir, sage ich, in so wichtigen Fragen nicht blos einmal, sondern zweimal berathen, besonders dann, wenn, so wie cs hier der Fall ist, die Ausführung des Gesetzes ohnedem eine Unmöglichkeit ist. Ich würde insbesondcrs noch daraus hinweisen, daß: bereits gegenwärtig gegen die eine oder die andere dieser hier als Concurrenzstraßen proponirtcn Straßenzüge wich-tige Bedenken geltend gemacht werden, und daß cs denn I doch gewiß räthlich erscheint, daß neu constituirte Gemeinden • nicht durch das Medium der Bezirksämter, sondern in unmittelbarer Korrespondenz mit dem Landesausschusse sich j darüber äußern, ob diejenigen Straßen, zu deren Erbauung und Erhaltung gerade die betreffenden Gemeinden im gesetzlichen Wege als concnrrenzpflichtig erklärt werden sollen, i diesen Gemeinden auch vielleicht so wichtig erscheinen, als | dem Einen oder dem Andern, der ein Privatinteresse daran hat. Ich würde meinen, daß cs um so nothwendiger wäre, die neu constituirte« Gemeinden darüber nochmals einzuvernehmen, obwohl ich zwar weiß, daß bei allen derlei Dingen zum Theile sehr widersprechende Wünsche von den einzelnen Interessenten erhoben werden, andererseits aber, ebenso >vic wir im Lande es wünschen, daß unsere berechtigten Interessen zur Geltung gelangen werden, wir auch anerkennen müssen, daß die berechtigten Interessen der einzelnen Gemeinden ihren Ausdruck finden und hier vollständig berücksichtigt werden sollen. Ich werde mir daher erlauben, folgende Anträge zu stellen (liest): „Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Landtag erklärt sich im Principe einverstanden , daß von den nicht ürarialen Straßen dermal; keine als Landesstraße erklärt werde. 2. Der Landtag geht über die Anträge des zur! Berathung eines Gesetzentwurfes über die Kategorisirung der Straßen in Krain gewählten Ausschusses mit Aus-nähme des die Kaljer Straße betreffenden Antrages zur: Tagesordnung über. 3. Der Landesansschnß wird beauftragt, ans Grundlage der Vorlage des vorgenannten Ausschusses in der nächsten Landtagssession einen Gesetzentwurf einzubringen, welcher nicht blos die Bestimmung zu enthalten hat, welche Straßen künftighin Concurrenzstraßen sein sollen, sondern der auch gemäß des §. 8 des Gesetzes vom 14. April 1864, Z. 9 Landcsgesetzblatt für Krain, bestimmt, welche Gemeinden für jede einzelne Straße con-currenzpflichtig sind. Der Landesansschnß hat in beiden Beziehungen das Gutachten der neu constituirten Stadt-und Gemeindevertretungen einzuholen. 4. Die Petition der Gemeinde Grobse, eine Unter-fiütznng für ihre Brücke über die Poik betreffend, werde dem Finanzausschüsse zur Berichterstattung und Antrag-stellung zugewiesen." Der vierte Antrag ist dadurch inotivirt, daß die fragliche Petition trotz meines Widerspruches dem Straßcncon-eurrenzausschussc zugewiesen, von demselben aber anch nicht weiter berücksichtigt worden ist, und daß cs Verpflichtung des Hauses ist, die einlangenden Petitionen soweit zu berücksichtigen, um zu sehen und zu beurtheilen, ob dieselben begründet sind oder nicht, und wie ich bereits damals gesagt habe, nachdem es sich um eine einmalige Unterstützung handelt, daß vor allem der Finanzausschuß zur Berathung und Antragstellung berufen erscheint. Diese Anträge, würde ich mir erlauben, Ihrer Erwägung zu empfehlen. Ich glaube, die dankenswerthe Arbeit des Ausschusses wird dem Landesausschuffe diejenige Basis bieten, an welche anknüpfend wir in nächster Session ein vollständiges Gesetz über die Ausführung des Straßenbaues in Krain entwerfen können, bishin werden neue Gemeinden da sein, und cs kann dann Dasjenige geschehen, was wir heute schon wünschen würden, nämlich die praetischc Ausführung des Gesetzes vom 14. April 1864; weil aber die praetischc Ausführung gesetzlich nicht möglich ist, so möge man anch die Kategorisirung der Straßen der nächsten Session überlassen. (Bravo, bravo! Dobro!) Präsident: Ich werde zuerst die Unterstützungsfrage stellen. Ich erlaube mir zu bemerken, daß Abgeordneter Dr. Costa mehrere Anträge gestellt hat, wovon der erste und der vierte einer Unterstützung nicht bedürfen. Der erste Antrag lautet (liest denselben). Dies ist bereits vom Ausschuß beantragt worden, es entfällt also diesfalls die Unterstützungsfrage. Rücksichtlich des zweiten Antrages, der da lautet (liest denseben) — bitte ich jene Herren, welche den Antrag unterstützen, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist hinlänglich unterstützt. Der dritte Antrag lautet (liest denselben). Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Er ist hinlänglich unterstützt. Der vierte Punkt, eine Petition der Gemeinde Grobse, eine Unterstützung zum Bane einer Brücke betreffend, steht mit dem vorliegenden Verhandlungs - Gegenstände in keiner Verbindung und wird von mir am Schluffe der Haupt-verhandlnng zur Sprache gebracht werden. Wünscht noch Jemand der Herren das Wort in der Generaldebatte? (Die Abgeordneten Mullcy und Koren melden' sich zum Wort.) (Znm Abgeordneten Mulley gewendet:) Herr Abgeordneter werden dann sprechen, Herr Abgeordneter Koren hat sich schon früher gemeldet. Abg. Koren: Ich unterstütze die Antrüge des Abgeordneten Dr. Costa, nur erlaube ich mir, gegen den Ansschußbericht einige Einwendungen zu machen. Wenn irgend eine Straße von den im Lande Krain dermal bestehenden Bezirksstraßen wegen deren ausgedehnten Verbindung, wegen der großen Frequenz und wegen der kostspieligen Erhaltung derselben als eine Landesstraße erklärt, oder wenigstens mit den dazu bestimmten Mitteln der Mauth-Einführung unterstützt zu werden verdient, so ist es vor allen andern die in dem Berichte des Landesausschusses vom löten November 1865, Z. 3390 sub Po st-Nr. 23, angeführte sogenannte Reifnitz - Planinner Straße, und zwar der im Bezirke Planina und Laas befindliche Theil derselben, welcher einer besondern Berücksichtigung unterzogen werden soll. Wenn ans die vorgelegte Karte über die Bczirksstraßen in Krain einBlick geworfen wird, so kann cs der Aufmerksamkeit der Herren Landtagsabgeordneten nicht entgehen, daß die Bezirksstraßen von Möttling, Tschcrncmbel, Gottschee und Reifnitz in einer Richtung, jene von Obergras und Laascrbach in zweiter Richtung, jene von Obcrgurk über Rashiza und Großlaschitz in dritter Richtung und jene von Babenfeld und Laas in vierter Richtung in die Oblaker Straße einmünden und sich alle diese Straßen mit der Laas-Planiuaer Bezirksstraße vereinen und somit den größten Theil Unterkrains, so wie das Nachbarland Croaticn, und zwar in Karlstadt, in Brood und in Jreesid, mit der Eisenbahn in Rakek und mit der Tricstcr Reichsstraße in Planina verbinden, und wenn ser- j ners berücksichtiget wird, daß die Kosten der Erhaltung dieser Bezirksstraßcn schon in den einzelnen Bezirken der Entstehung derselben nicht unbedeutend sind, und daß sich solche durch die von Bezirk zu Bezirk zunehmende Frequenz bedeutend vergrößern, so bedars cs wohl keiner weitern Aufklärung, daß dieselben in dem Bezirke Laas sich um das Dreifache und in dem Bezirke Planina um das Vierfache vermehren und sohin die Kräfte der concurrcnzpflichtigen Grundbesitzer übersteigen. Gerade in dieser bedeutenden Differenz der Erhnltnngs-kostcn liegt aber auch der von dem Landcöausschnffc angegebene Grund, daß einige Gemeinden, — das sind nämlich jene, welche mit den Straßenarbeiten nicht überbürdet sind — die Beibehaltung der bisherigen Art und Weise der Straßen - Concurrenzpflicht befürworten, nwgcgen die mit dieser Last überbürdeten Gemeinden eine Hilfe, entweder mit der Kategorisirnng der .Bezirksstraßen als Landesstraßen, oder Lurch Einführung der Mäuthe anstreben. Welchen Kostenaufwand die Straßcnbautcn in Anspruch ; nehmen und welche Bedrückung der Grundbesitzer durch die- j selben stattfindet, ist zwar bereits bei den bezüglichen Land- ; tagsver Handlungen in den frühern Sessionen nachgewiesen worden: ich kann jedoch nicht umhin, noch zu bemerken, daß ; ich in der Lage bin, den Fäll anzugeben, wo der Besitzer einer Realität von weniger als 25 fl. Catastralertrag den ihm zugewiesenen Straßenantheil kaum mit 200 fl. herstellen konnte, daher dazu 2j. seines Stammvermögens verwenden ; mußte. Die gegen die Straßcnbantcn vielseitig erhobenen Be- ; schwcrdcn haben bei dem hohen Landtage geneigte Unterstützung gefunden, und cs wurde deshalb die Sistirnng der weitern Straßenbauten bis zur Rcorganisirung der Gemeinden bei der hohen Landesregierung angesucht und erwirkt. ! Bis nun die Gemeinden auf Grundlage des neuen Ge-mcindcgesetzes nicht reorganisirt, bis die Concurrenzpflicht; derselben zu den Straßenherstellnngen nach §. 8 des Lan-desgcsetzes vom 14. April 1864 nicht bestimmt, und bis das Straßencomite nach §. 18 und 19 dieses Gesetzes nicht gewählt und aufgestellt wird, und überhaupt bis nach der Schlußbestimmnng des §. 27 die Einführung dieses Gesetzes und die Ucbcrgabe der Straßen und der Bezirkskasscn an die, zu deren Verwaltung aufzustellenden Organe nicht erfolgt, können von dem hohen Landtage die nun beantragten Straßcnbautcn weder angeordnet, noch weniger in Angriff genommen oder durchgeführt werden, und zwar deshalb nicht, weil vor der Bestimmung der Concurrenzpflicht einige Gemeinden zu kein Straßenbaue verhalten werden könnten, welche nach der spätern Bestimmung der Concurrenzgemeinden davon befreit bleiben würden; weiters deshalb nicht, weil das zu wählende Comite, dem nach §. 20 die Beschlußfassung und Ucbcrwachnng zugewiesen ist, noch nicht besteht; und endlich deshalb nicht, weil durch die Zuweisung der Bauausführung an andere Organe die concurrenzpflichtigcu Geincindcn in dem denselben im §. 19 eingeräumten Rechte, das Straßen-Cvmits zu wählen, verkürzt und der Willkür einer Ueber« bürdung ausgesetzt würden. Was dagegen die Erhaltung jener Straßen anbetrifft, auf welchen eine bedeutende Frequenz stattfindet, so erlaube ich mir über deren Kosten beispielsweise folgende Nachwei-snng zu liefern: Der int Bezirke Planina liegende Theil der Rcifnitz- Planinacr Straße betrügt......................27/g Meilen jener der Großlaschitzer Straße .... 4/g „ und die Straße von Mauniz nach Adelsberg 1_____________„ zusammen . 4a/8 Meilen und wenn man deren Crhaltnngskostcn nach dem Calcule des Ausschußes jährlich ä 50 kr. per Currentklafter vcran schlagt, so betragen dieselben per Jahr 8750 ft., und so ergibt sich für die Grund- und Hausbesitzer in bett dermal dazu concnrrcnzpflichtigcn Gemeinden nach Maßgabe des Stcncrgnldcns per circa 22.000 fl. eine jährliche Last von nahezu 40 Percent. Man wird vielleicht einwenden wollen, daß die Natn-rallcistungen dem Grundbesitzer keine empfindliche Last verursachen; allein, meine Herren, dem es bekannt ist, daß die kargen Bodcnprodnctc in Krain nicht einmal die nothwendigen Lebensbedürfnisse des Besitzers decken, geschweige ein Mittel zur Zahlung der hohen Stenern darbieten, der wird cs auch einsehen, daß der Grundbesitzer nothgcdrnngcn ist, behufs Anschaffung der abgängigen Lebens- und Geldmittel anderweitigen Verdienst und Erwerb zu suchen, und daß er diesem Verdienste und Erwerbe, so wie auch der Bearbeitung seiner Realitäten entzogen werden muß, wenn er zur beständigen Straßenarbeit verhalten wird. Dadurch wird nicht nur seine Landwirthschaft vernachlässiget, sondern auch, weil er sich keinem Verdienste und Erwerbe widmen kann, bleibt er mit der Steuer im Rückstände, woraus die natürliche Folge entsteht, daß ihm wegen rückständigen Stenern das wenige Mobiliare, welches er besitzt, ja selbst das unentbehrliche Arbeitsvieh gepfändet und verkauft und dadurch ihm die fernere Bcwirthschaftnng seiner Realität, so wie auch die weitere Straßcnconservirnng unmöglich gemacht wird. In welcher Lage sich der Landmann, inSbcsondcrs in Jnnerkrain seit dem durch die Eisenbahn herbeigeführten Verluste des Verdienstes, befindet, wolle man sich daraus einen Begriff machen, daß derselbe in der Regel durch das ganze Jahr kein Hansbrot und gewöhnlich sonst nichts als einige Erdäpfel und etwas Säure zu seiner Nahrung hat, und daß er nun darin eine Wohlthat findet, daß er das unreine Vieh salz billig bekommen und damit seine Speisen salzen kann. (Rufe: Hört!) Daß bei so bedrückter Lage für den Landmann eine Hilfe nothwendig ist, muß Jedermann einsehen, und gerade bei der drückenden Last der Straßenerhaltniig ist es möglich, ihm eine Hilfe zu verschaffen. Ich werde zwar den Antrag, die fraglichen Straßen als Landesstraßcn zu erklären, was der Landesvertretung fernerhin vorbehalten bleiben soll, aus dem Grunde nicht stellen, weil dadurch die Nothwendigkeit ; der Creirnng einer Landesbaubehörde entstehen würde; ich kann mich aber als Vertreter der mit der Straßcnrobot überbürdeten Landgemeinden mit dem Antrage der Nickt-cinführnng der Mäuthe nicht einverstanden erklären. Die Nichteinführung der Mäuthe wurde wesentlich damit zu begründen versucht: 1. daß selbst die Acrarial-Mauth-erträgnisse im progressiven Sinken begriffen sind; 2. daß ein bedeutender Theil der Mantheinnahme die Kosten der Einhebung in Anspruch nehme; 3. daß die Mäuthe bei der Bevölkerung eine mißliebige Aufnahme finden würden; ferners 4. daß die Bewilligung hiezu von der Staatsverwaltung nicht zu gewärtigen ist, und 5. daß cs ein volkswirthschaft-lichcr Rückschritt wäre, wenn eine neue Belastung des Verkehrs eingeführt würde und mit dem allgemeinen Rufe der Industrie und der Urprodnction nach billigen Frachten int Widerspruche stünde. Darüber erlaube ich mir Folgendes zu bemerken: Ad 1. Daß die Erträgnisse dcr Aerarial- Mäuthe geringer geworden sind, liegt die natürliche Ursache darin, weil der Verkehr von den Aerarialstraßen auf die Eisenbahnen und auf die neu erbauten Bezirksstraßen übergegangen ist. Ad 2. Wenn das hohe Aerar selbst bei dem geringen Verkehre auf den Aerarialstraßen nach Abzug der Einhe- : bungskosten noch immer ein Erträgniß findet, so wäre dieses bei den stark frequenten Bezirks- oder Coucur-renzstraßcn, z. B. der Laas-Planinaer Straße, um desto entsprechender, da der Verkehr auf dieser Straße jenen ans der Rcichsstraße von Laibach bis Planina um mehr als : das Fünffache übersteigt. Ad 3. Dort, wo den Gemeinden die Einführung der Mäuthe mißliebig wäre und dort, wo deren Nothwendigkeit nicht begründet und die Ersprießlichkeit nicht nachgewiesen erscheint, oder dafür garnicht angesucht wird, bedarf cs offenbar deren Einführung nicht. Ad 4. Die ausgesprochene Besorgnis;, daß die Bewilli- ; gung der hohen Staatsverwaltung zur Einführung der Mäuthe nicht zu erwarten ist, dürfte umsoweniger gerechtfertigt erscheinen, als das allerhöchst snnctionirtc Straßen- j bauconcurrcnzgcsetz im §. 8 ausdrücklich die Bestimmung j enthält, daß die Herstellung so wie die Erhaltung der Concnrrcnzstraßen, insoweit letztere nicht durch das Mautherträgniß gedeckt ist, durch die Concurrenz-gemcinden zu geschehen hat; damit erscheint die Absicht zur Mautheinführung klar ausgedrückt, und cs kann eine gegründete Besorgniß gar nicht bestehen, daß die hohe Staatsverwaltung das Wohl der Landwirthschast, welche dein Staate die größte Contribution leistet und somit eö im Interesse desselben liegt, die Landwirthschaft in der möglichsten Con-tributionsfähigkeit zu erhalten, zuni scheinbaren Vortheile des Handels hintansetzen würde; ich sage zum scheinbaren Vortheile, weil es eine unrichtige Ansicht ist, wenn man glaubt, den Handel auf Kosten des Grundbesitzes zu heben. Es ist eine bekannte Thatsache, daß der Handel in Krain nur dann sich eines günstigen Erfolges erfreuen kann, wenn der Wohlstand des Grundbesitzers vorhanden und es diesem möglich ist, sich seine Bedürfnisse anschaffen zu können; denn nicht der Handel hebt die Landwirthschaft, sondern diese den Handel, weil bei dem Verfalle der Landwirthschaft der Handel die Consumenten verliert und dem Verfalle derselben nachfolgt. Diesen Umstand kann der Handelsstand des ganzen Landes bestätigen. Ad 5. Es ist wahrlich sehr befremdend, daß man die Rufe der geringen Anzahl der Industrie und des Handels um billige Frachten zu berücksichtigen geneigt zu sein scheint, wogegen das Jammergeschrei der großen Anzahl Grundbesitzer über die drückende Last der Straßcncrhaltuug ganz überhört wird. Es gehört wohl auch zu keinem Fortschritte, wenn man dein allseitig bedrückten Grundbesitzer bei der bisherigen Bürde der Straßenbauten und Conservationen keine Aushilfe zu verschaffen und selbst das dafür int Gesetze vorgesehene Mittel der Mautheinführung abzulehnen sucht! In deut Berichte des Ausschusses zur Vorbcrathung : der Regierungsvorlage über die Herstellung und Erhaltung ' der nicht ärarial-öffentlichen Straßen und Wege wurde die Nothwendigkeit der Feststellung eines den allgemeinen Bedürfnissen und dem Principe des Rechtes und der Billigkeit entsprechenden Systems zur Anlage und Erhaltung der Straßen ausgesprochen, allein durch die dcrmaligen i Anträge wird diesem ausgesprochenen Grundsätze keine Rechnung getragen. Hinsichtlich der in Aussicht gestellten Subvention für | die Straßenbauten und für die Erhaltung der Kunstbauten j erlaube ich mir zu bemerken, daß daraus keine angemessene Unterstützung zu erwarten ist, theils weil ein richtiges Ver- : hältniß der Frequenz und der Größe der davon bedingten i Straßen-Erhaltungskostcn nicht leicht zu ermitteln ist, und theils weil zu dieser Subvention der concurrenzpslichtigc Grundbesitzer selbst Beiträge zu leisten und daher nebst dieser Leistung zu andern Straßen- noch die kostspieligen Erhaltungskostcn seiner Straße zu bestreiten haben wird, wobei ihm die allfällige Subvention kaum in dem Betrage zugute kommen könnte, als er hiezu selbst den Beitrag leisten müßte. Die Bemerkung des Landesausschusses, daß sich im Allgemeinen die Landbewohner zu der Naturalleistung bei den Straßcnbautcn willig herbeilassen, beruhet offenbar auf keiner practischcn Ueberzeugung; dies kann nur dort der Fall sein, wo diese Leistungen unbedeutend sind, oder wo der Concurrenzpflichtige die Straße selbst benöthigct und benützt. — Wie kann man aber diese Willfährigkeit von Jenen erwarten, welche die Straße nicht benützen, oder solche sogar wegen der großen Entfernung oder wegen unzugänglicher Lage derselben durchaus nicht benützen können! Die Rcifnitz-Planinacr Straße wird hauptsächlich nur zur Verführung der Holzwaaren von den Holzspeculanten benützt, — und cs ist wahrlich nicht einzusehen, warum gerade diese begünstiget werden sollen? Findet der Specu-lant in seinem Geschäfte keinen Vortheil, so wird er solches selbst aufgeben und sich dadurch von der Fracht und der Mauth befreien können; der concurrenzpflichtige Grundbesitzer kann dagegen von der Last der Straßcurobot sich so lange nicht befreien, bis er nicht wegen zu großer Bürde von dem Besitze der Realität verdrängt wird. Anstatt den überhand genommenen Holzhandel auf Kosten des Grundbesitzers zu begünstigen, wäre es wahrlich gerathener, solchen nach Maßgabe der Ertragsfähigkeit der Wälder zu beschränken; denn wem ist es nicht bekannt, daß die Waldungen durch den Holzhandel ganz verwüstet werden, wodurch auch die Wohlfahrt der Landwirthschaft zu Grunde geht? Daß zur Erhaltung der Concurrenzstraßen die Einführung der Mäuthe das gerechteste und richtigste Mittel wäre, kann auf keine Weise widerlegt werden; es wäre gerecht, weil die Entrichtung der Mauthgebühr nur Jene treffen würde, welche die Straße benützen und davon Nutzen ziehen; und es wäre richtig, weil die Mautherträgnisse im Verhältnisse zu der Abnützung der Straße stehen würden; je stärker die Benützung der Straße, desto größer wären die Mautherträgnisse, und je geringer die Benützung derselben , desto kleiner die Mautherträgnisse. Dieses Mittel der Aushilfe zur Erhaltung der Straße soll dort, wo solches nothwendig und entsprechend erscheint, den mit der Straßenerhaltung überbürdeten Gemeinden nicht entzogen werden; dies kann aber auch im Voraus, bis die Concur-rcnz - Gemeinden nach §. 8 des Straßenbau - Concurrenz-gcsetzes nicht bestimmt und somit die Leistungskräfte derselben nicht bekannt sind, keineswegs geschehen. Dieser Gegenstand — bezüglich der Mautheinführung — eignet sich zwar nicht zu einem Antrage an den hohen Landtag, weil die Erthcilung der Bewilligung hiezu nicht zum Wirkungskreise des hohen Landtages gehört, sondern solche im §. 23 ausschließlich der hohen Staatsverwaltung vorbehalten worden ist und daher den Concurrenz-Gemeinden das Recht nicht benommen werden kann, die Bewilligung zur Straßen- und Brückenbcmanthung unmittelbar bei der hohen Regierung anzusuchen und zu erwirken, — allein ich konnte eö nicht unterlassen, die Nothwendigkeit der Einführung der Mäuthe, und zwar deshalb darzustellen und zu begründen, um dadurch die von dem Ausschüsse dagegen vorgebrachten Gründe zu widerlegen und dieselben bei den vorkommenden Gesuchen um die Mauthbewillignng einer allfälligcn Beachtung zu unterziehen. Präsident: Herr Abgeordneter Mulley hat das Wort. Abg. Mulley: Ich erachte, daß in diesem Gegenstände eine irrige Auffassung' von einer gewissen Seite die Ursache dieser vorgebrachten Anträge sei. Die Regierung scheint in dieser Angelegenheit drei Momente vor Augen gehabt zu haben. Das erste war die Erlassung eines Gesetzentwurfes, welchen wir vor ein paar Jahren zuerst zur Begutachtung bekommen haben, welcher jedoch wegen einiger Positionen nicht sanctionirt wurde, sondern nachträglich wieder einer neuen Begutachtung unterzogen werden mußte, wodurch also der Einfluß von Seite des Landesausschusscs fallen gelassen wurde, um daun die Sanction erlangen zu können. Dieses Gesetz ist nun also sanctiouirt, und innerhalb desselben, glaube ich, haben wir weitere Schritte vorzunehmen, um es zur Durchführung zu bringen. Das zweite Moment war die Katcgorisirung. Diese Kategorisirung der Straßen ist gleichfalls nicht, wie der Herr Vorredner Dr. Costa gemeint hat, ohne besondere Einwilligung und Einvernehmung der dabei betheiligten Concnrrenzgemeindcn geschehen. Ich erlaube mir, hier einen Präsidialerlaß anzuführen, welcher dahin lautet (liest): „In der Durchführung des mit der Allerhöchsten Entschließung vom 14. April d. I. sanctionirten Straßcn-concurrenzgesetzcs für Krain handelt es sich zunächst um die Katcgorisiruug der Landes- und der Concurrenzstraßen, respective um die Vorbereitung und Einbringung des dies-fülligeu Landesgesetzes. Um dabei der Bestimmung des §. 16 des Straßcn-concurrenzgcsctzcs, wonach der Einbringung eines solchen Landesgcsetzes die erforderliche Verhandlung mit den Be-theiligteu vorangehen soll, Rechnung zu tragen, fordere ich das k. k. Bezirksamt auf, über Einvernehmung aller Gemeindevertretungen und unter genauer Ersichtlichmachung der Wünsche derselben die Fragen zu erörtern: a) Welche Straßen in die Kategorie der Landesstraßen, b) welche Straßen in die Kategorie der Concurrenzstraßen, c) welche von den gegenwärtigen Bezirksstraßen als solche, respective als Concurrenzstraßen, aufzulassen und fortan als bloße Gemcindestraßen zu behandeln wären? und namentlich insoweit cS sich um die Einreihung einer Straße in die Kategorie der Landesstraßen oder um die Einreihung eines bisherigen bloßen Gemcindeweges in die Kategorie der Concurrenzstraßen, oder um die Auflassung einer bisherigen Bezirksstraßc als solcher handelt, die Rücksichten, die dafür sprechen und das k. k. Bezirksamt selbst oder die Gemeindevertretungen zu einem solchen Antrage bestimmen, oder einen solchen Wunsch begründen, umständlich darzulegen." Das war eine ämtlichc Aufforderung, und ich zweifle nicht, daß die Aemter ihrem Berufe entsprochen und alle betheiligten Ortsgcmeinden in dieser Richtung vernommen und dann das tabellarische Verzeichniß vorgelegt haben. In diesen tabellarischen Verzeichnissen war eine eigene Colonne oder besteht vielmehr noch, woselbst die concurrenzpflichtigen Gemeinden schon benannt worden sind. Ich sage nicht, daß durch seinerzeitige Einführung des Laudesgesetzes keine Aenderung in der Folge hierin sich ergeben werde, aber eine XV. Sitzung. Präjudicirung ist durchwegs dadurch nicht gestellt. Dieser ■ Antrag des Ausschusses verfängt übrigens im Wesen ja gar nichts. Gehen wir das Gesetz näher durch, so werden wir : finden, daß allerdings im Paragraph 8 zur Feststellung der ; Concurrenz ein Landcsgesetz nothwendig sei, nämlich in Bestimmung der coucurrenzpflichtigen Gemeinden. Wir finden aber auch, was als drittes Moment angesehen werden kaun, die Competeuzfrage, nämlich die Sta-tuirung des Straßencomitö's. Nun frage ich aber die Herren, wer werden denn die Mitglieder dieses Straßcncomits's sein? Werden sic nicht ans der Mitte der Gemeinden gewählt werden, oder werden sie zu jener Zeit, wenn sie einmal con-: stitnirt sein werden, zulängliche Muße haben, sich über die Opportunität des einen oder des andern Straßenzuges sogleich zu überzeugen? Werden sie zulängliche Muße haben, die concurrenzpflichtigen Gemeinden anzuhören, um zu jener Zeit schon allfällige Verbesserungen einführen zu können? Ich glaube, meine Herren, daß, wenn es zu einer zweiten Berathung und zweiten Beschlußfassung übers Jahr kommt, wir dann ein ganz unverbesserliches und derartiges Elaborat haben werden, daß darüber sich keine Schmerzen ergeben werden; auch ein unvollkommenes Elaborat dürften Sie liefern, unvollkommen in einer relativen Beziehung, nämlich unvollkommen gegen gewisse Gemeinden oder gewisse Fractioncn von nicht kategorisirtcn Straßcnörtlichkeiten, eben deshalb, weil dieser Beschluß des Coniito-Ausschusses an und für sich Niemanden präjudicirt, sondern nur einer gesetzlichen Anforderung dadurch entsprochen hat, daß wir die Kategorisirung vorgenommen haben, wie sie uns aus dem Entwürfe der Regierungsvorlage zugekommen ist. Wird seinerzeit eine Aenderung, meine Herren, beliebt werden, so wird sic in jeder Session eingebracht und molivirt werden können. Zudem würde ich in diesem gegen* thciligen Antrage noch eine grobe Jnconsequcnz ersehen. Waren die Herren überzeugt oder der anscheinenden Ansicht, daß in die Kategorisirung nicht einzugehen sei, so war ja bei Eröffnung und Mittheilung der Regierungsvorlage Zeit, dies zu sagen. (Dr. Costa: Oho! Die Geschäftsordnung!) Sie hätten sagen können: Wir sind dieser oder jener Ansicht , sie hätten sagen können: Weil die Concurrenzgemcin-den, das Gemeindcgcsetz nicht eingeführt, die Gemeinden nicht constituirt sind, so können auch die concurrent* Pflichtigen Gemeinden, so können die Comito-Ausschüsse auch nicht eingesetzt werden, und wir hätten uns die Mühe erspart, durch diese Zeit hindurch das Gesetz in Erwägung gezogen zu haben. (Dr. Costa: Geschäftsordnung!) Ich kann in diesem Antrage lediglich nur mehr eine Convenienzsache erblicken, aus dem einfachen Grunde, weil mittlerweile mehrere Gesuche um Verlegung verschiedener Straßenzügc eingelangt sind, deren Ausführung thcilweisc unerwünscht wäre. Da dürften vielleicht gerade jene Straßenzüge von Obcr-gurk nach Großlup, deren locale Verhältnisse mir übrigens nicht bekannt sind, den entschiedensten Anhalt dazu geboten haben. Allein, meine Herren, bei solchen gemeinnützigen Sachen kann man auf Privatinteressen keine Rücksicht nehmen. (Dr. Costa: Richtig!) Ich sehe selbst ein, daß diese Umlegung Manchen unangenehm berühren werde, allein das öffentliche Wohl muß vor Augen gehalten und das Privat-iutcreffe demselben untergeordnet werden. Was Herr Abgeordneter Koren rücksichtlich der Ober-lackcr Straße und Mäuthe bemerkt, so verkenne auch ich durchaus nicht die triftigen Gründe. Wir haben aber beleuchtet, daß Müuthe int Allgemeinen im Systeme nicht zu befürworten, nicht einzuführen sind. Wir haben immer den Standpunkt festgehalten, daß, wenn besondere Vcrkchrsver- hältnissc gerade bei dcr Oblaker Straße hervortreten sollten, darüber weitere Anträge gestellt werden können. Herr Abgeordneter Koren soll sich, wenn wirklich hie und da, wie er sagt, ein ergiebiges Erträgniß der Mänthe entstehen sollte, nm dergleichen Anbieter und Unternehmer bekümmern, er soll Offerte überreichen, und er kann überzeugt sein, daß sic zur Schonung der Concurrcnzpflichtigcn gebilligt werden. Auch ich sehe, daß die Concnrrcnz dort übermäßig auf einzelne Besitzer und Pflichtige fällt. Wir haben aber noch die weitere Position, die schwierige Lage der Oblaker Straße betreffend, im Ausschüsse offen gelassen, dadurch nämlich, daß wir ihr eine Subvention eingeräumt haben. Wir haben gesagt, daß wenn cs sich um derlei Bcdrücknngsverhältnisse handeln sollte, können Subventionen angesucht und werden von Fall zu Fall auch bewilliget werden. Was Herr Abgeordneter Dr. Costa rücksichtlich des Petitums der Grobscer vorgebracht hat, wird seine Erledigung schon finden, wir haben es aber nicht für angemessen erachtet, über jedes einzelne Gesuch hier schon die Erledigung zu ertheilen. Uebrigens findet aber selbst diese sogenannte Subventionssummc mit 10.000 fl., die sonst so alterircnd wirkte, lediglich und vorzüglich darin ihren Anhalt , weil mehrere Gesuche um Umlegungen, Reconstructionen rc. von größerer Art eingelangt sind und dem Straßenkatcgorisirungs-Ausschüsse zugewiesen wurden und auch daher in dieser Art durch Subvcntionsvorbehalte berücksichtigt werden mußten. Ich würde daher im Allgemeinen erachten, daß, nachdem dadurch kein Präjudizfall geschaffen wird, wenn auch die Katcgorisirung nach dem Antrage des Ausschusses stattgefunden hat, man in denselben ohne weiters eingehen könne, und ich muß dies umsomehr befürworten, als in der Folge, sobald die Straßcncomitos werden eingesetzt werden, die gewünschten Reformen und Abänderungen ohne Anstand immer eintreten können. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren in der Generaldebatte das. Wort? Abg. Freiherr v. Apfaltrern. Ich werde bitten. Präsident: Herr Freiherr v. Apfaltrern hat das Wort. Abg. Freiherr v. Apfaltrern: Es ist der Antrag gestellt worden, in Betreff der mehreren Theile der -Anträge des Ausschusses zur Tagesordnung zu übergehen, und die Gründe, die hiefür angeführt worden sind, gipfeln darin, daß die Anträge oder eigentlich die Bcrhältnissc, welche durch dieselben geregelt werden sollen, nock nicht spruchreif sind, und zwar deswegen nicht, weil die Gemeinden auf Grund des vor einiger Zeit vom Landtage votirtcn Gemcindcgcsctzes noch nicht gebildet sind, weil dasselbe noch der Genehmigung Sr. Majestät des Kaisers cntgegcnharrt. Es wäre, so wird in der Begründung des dicsfälligcn Vertagungs-Antrages fortgefahren, zweckmäßig, daß mau über die Katcgorisirung der Straßen die Gemeinden einvernehme und erst nach ihrer Einvernehmung bestimme, welche Straßen Concurrcnzstraßcn sein und wie die Concurrcnzrayons gebildet werden sollen. Ich werde mir erlauben, einigermaßen diese Gründe zu beleuchten. Was die Einvernehmung der Gemeinden wegen ihrer über die Katcgorisirung der die betreffenden Bezirke durch- ziehenden »Straßen abzugebenden Gutachten anbe langt, so hat bereits der Herr Vorredner Mulley bemerkt, daß darüber die Bezirksämter uinständliche Erhebungen zu pflegen hatten und daß die Einvernehmung der Gemeinden vorgenommen wurde. Es ist allerdings richtig, daß diese Gemeinden, j welche einvernommen worden sind, nicht überall und dnrch-gehcnds so gestaltet sind, wie sic zukünftig vielleicht sich bilden werden, jedoch die Bevölkerung, die durch die Ge-meindcvorstände vertretene Bevölkerung wird doch jedenfalls dieselbe bleiben (Heiterkeit im Centrum) und ihre Interessen werden später nicht wesentlich anders zum Ausdrucke kommen, als wie sie jetzt.zum Ausdrucke gekommen sind. Man wende nicht ein: Ja, dies sind Aeußerungen, welche unfreie Gemeindcvorstände gegenüber den Behörden abgegeben haben, welche die Aeußerungen beeinflußt haben. In dieser Hinsicht kann ich constatiren, daß die Aeußerungen der Gcmeindcvorstände uns im Ausschüsse vorgelegen sind und in sehr vielen Fällen abweichend von jenen der Bezirksämter lauten. Wenigstens haben sich Differenzen ergeben, woraus hervorgeht, daß die Gemeinden nicht etwa den Bezirksämtern vorgebctet, oder die Bezirksämter den Gemeinden nachgebetet haben, sondern sie tragen den Charakter der freien, unumwundenen, unbeeinflußten Aeußerung der Vertretung der Landbevölkerung an sich. Ich glaube wenigstens nicht, daß in dieser Richtung die neu zu con-stitnircnden Gemeinden sich wesentlich anders äußern werden. Zudem hat sich zur Controle allfälliger Divergenzen int j Ausschüsse ans jeder Gegend des Landes ein Mitglied befunden , daß jede Partie des Landes ein oder zwei Vertreter int Ausschüsse gefunden hat, welche mit den Verhältnissen des betreffenden Landstriches recht genau bekannt sind, welche, mit den Wünschen der betreffenden Bevölkerung vertraut, dieselben im Ausschüsse zur Geltung gebracht und die Controle geführt haben, ob die Aeußerungen der Gemeinden wirklich ihren Wünschen entsprechen oder nicht. Auf Grundlage dieser so controlirtcn Aeußerung der Gemeinden hat der Ausschuß Anträge gestellt. In dieser Hinsicht, meine Herren, können Sie beruhigt sein, daß der Ausschuß die Wünsche der Bevölkerung in der Kategori-sirnng der Straßen richtig erfaßt zu haben glaubt, daß er ! auch in dem Prinzipe den Wünschen der Bevölkerung entgegengekommen ist, wenn die Anträge sagen, daß keine Landesstraßcn, principiell keine Mäuthe int Lande eingeführt werden sollen. In allen diesen Punkten war der Ausschuß über sein Votum sich vollkommen klar und ist überzeugt, daß er diesfalls die Wünsche der Bevölkerung nicht verkannte. Nun, cs wird aber gefragt, was kann die Votirnng j der heutigen Anträge für practische Folgen haben, wenn wir nicht gleich zur Organisirnng der Straßcncomitvs schreiten können, was natürlich, und wie der Ausschuß selbst anerkannt hat, erst dann geschehen kann, wenn die neuen Gemeinden gebildet sein werden, indem man nicht die Zuthcilnng von solchen Gemeinden zu Concnrrenzgebicken vornehmen kann, welche in kurzer Zeit zum Theile nicht mehr cxistircn werden. Die practische Folge ist allerdings da, meine Herrn. Jnsolangc man nicht weiß, welche Straßen etwa Landesstraßcn und ob welche sein werden, dann welche Straßen Concurrcnzstraßcn sein werden, läßt sich absolut nicht mit Zweckmäßigkeit zur Bildung von Concnrrenzbe-zirken schreiten; man muß vositiv wissen: diese oder jene Straßen werden Concurrcnzstraßcn, die andern werden @c* mcindestraßen sein, dann läßt sich erst ein wahres Bild über die Concurrenzbczirke zusammen stellen (Ruf: Gut!), darüber aber im Landtage zu entscheiden, das ist ohne Bor-crhcbnngcn sehr schwer; darüber müssen ebenfalls sehr ein- gehende, gute und practische Gutachten aus der unmittelbaren Anschauung im Lande, aus der Lage der Gemeinden zu einander, zum Bezirke und vir Straße vorliegen; auf Grundlage solcher Gutachten , müssen die Concurrenzgebicte gebildet werden, und ohne solche sind wir im Landtage zur entsprechenden Bildung der Concurrenzgebicte durchaus nicht befähigt. Wir m Offen derlei Gutachten haben, um mit Beruhigung damit vorgehen zu können, und wenn wir heute den Fall annehmen wollten, cs seien die Gemeinden in Krain, wie sic jetzt cxistircn, schon auf Grund des neuen Gcmeindcgcsctzcs organisirt, und zur Bildung der Concur-rcnzbezirke schreiten wollen, so glaube ich sicherlich, würde kein Ausschußmitglied sein, welches nicht sagen würde: non liquet; beim so lange man nicht weiß, wie die Wünsche der Bevölkerung den Straßen gegenüber, welche hier als Concurrcnzstraßen beantragt sind, sich gef:ölten, so lange kann man nicht sagen, wie die Concurrenzbczirke, gewünscht werden (Rufe: Gut! Richtig!) Die Bildung der Concurrenzbczirke aber, ist die Entscheidung, welche die Arbeit bei den Straßen leichter oder schwerer zu machen im Stande ist. (Ruf: So ist cs!) Wenn wir also heute, meine Herrn, zur Votirung des Gesetzes, dessen Entwurf Ihnen vorliegt, schreiten, so werden die Organe, welche hiezu berufen sein werden, in der Lage fein, beurtheilen zu können, w i c sie die Concurrcnz-bezirkc dem Landtage beantragen sollen, sie werden wohl-begründete Gutachten abgeben können, währenddem sonst, wenn auch dieser Entwurf des Ausschusses dem Landcs-ausschussc als ein schätzcnöwcrthes Material zugewiesen wird, darüber doch keine Positivität cxistirt, welche nur durch das Votum des Landtages erzielt wird. Es wird gefragt: Ja was soll mit den 10.000 fl. geschehen, welche aus dem Landessoude zur nachträglichen Anweisung kommen, wenn noch keine Straßcncomite's bestehen, welche dieselben verwenden oder über deren zweckmäßige Verwendung wachen sollen? Ich erlaube mir nicht allein auf bas zu erinnern, worauf schon der geehrte Vorredner aus der Sitzungsperiode vom Jahre 1861 zurückgekommen ist, sondern auch auf den Umstand, daß damals der betreffende Antrag, nämlich die Regierung zu ersuchen, sie möge mit dem Straßenbaue in Krain inne halten, damit begründet wurde, daß man gesagt hat, der Landtag wolle sich einigermaßen klar werden, welche von bett int Baue begriffenen Straßcnzügcn dringend, und welche minder dringend seien, damit nicht etwa minder dringende mit der Zurücksetzung dringender zur Ausführung kommen. Man hat diesen Gründen allerdings beigepflichtet, die Regierung hat die meisten Straßcnbauten sistirt, und wie Sie heute aus dem Vortrage des Ausschußbcrichtes vernommen haben, sind bedeutende Straßen - Partien factisch sistirt geblieben, und unter denselben befinden sich drei Straßen, denen im Ausschüsse einstimmig eine so entschiedene Wichtigkeit zuerkannt worden ist, daß sich der Ausschuß veranlaßt gefunden hat, eine gewisse Summe dem Hause zur Votirung anzuempfehlen , damit diese Straßenstrecken nunmehr wieder in Angriff genommen werden können. Ja, durch wen? Durch die factisch hiezu bestehenden Organe (Rufe: Oho! Hört!); wenn Sic, meine Herren, dagegen irgend welche Bedenken hegen, dann votiren Sie diesen einzelnen Punkt des Ausschußantrages nicht; es ist aber dann immerhin noch die Frage, wem Sie hiedurch einen großem Gefallen erweisen, ob Denen, welchen Sie hiemit ein Mißtrauensvotum aussprcchen, oder der Bevölkerung , welche nach der Ausführung dieser Straßen, sie möge von dieser oder jener Behörde geschehen, entschieden verlangt. Ich glaube, die Bevölkerung der Landesparticn, welche bei diesen Straßcnzügcn intcressirt sind, wird Ihrem heutigen Votum sehr wenig Dank wissen, und ich glaube, der Ausschuß, der den bezüglichen Antrag au das hohe Haus gestellt hat, dürfte sich seiner Pflicht besser bewußt gewesen fein, als er denselben stellte, wie Sie, meine Herren, die Sie darüber zur Tagesordnung übergehen wollen. (Ruf: O nein!) Ich kann daher nur die Annahme der Ausschußanträge ans das Dringendste anempfehlen. Poslanec Zagorec: Jaz najdeni pod številko 50., da se nasvetuje nova cesta od Meršečijevasi črez Krakovsko hosto na Velikovas. Jaz mislim, da je tisti kraj naj bolje meni znan in tudi vem, kako bi se imela delati ta cesta; zato pa rečem, da bi bila prav nepotrebna ta cesta, ker imamo na tem polji lepo in veliko državno cesto izpeljano od Novegamesta skoz Šentjernej in Kostanjevico do Krškega. Ako ravno bi bila ta nova od Meršečijevasi do Krškega namenjena cesta nekoliko bližji in krajši, bi se vendar s prevelicimi stroški morala delati in za naprej vzdržavati, ker bi se narediti morala črez velike mlake in Krakovsko hosto, zraven pa bi bila zarad slabih ljudi zelo nevarna. Ko sem zdaj bil doma, sem se večkrat pogovarjal z ljudmi tistih krajev črez to cesto in jih povpraševal, ali bi njim bila k velikem pridu ali ne, pa so rekli, da je Novomesto in druge bližnje občine že preveč s cestami obloženo, da ne treba več novih cest in stroškov delati, da je že zadosti revščine in da imajo državno cesto do Krškega, da-si ni ravna in nekoliko dalje, pa nimajo nič stroškov zanjo, ker je ne treba popravljati. Zato pa, če bi se hotelo sploh za dobro narediti, nasvetujem, naj bi se po državnej cesti od Novega-mesta opeljali trije hribi, kar bi državno cesto veliko skrajšalo in poravnalo, pa bi vendar menj stroškov prizadelo, kakor nova cesta, in ta državna cesta, ki bi se poravnala, bi dobro prišla Meršečijivasi, celem Kočevji, Ribnici, Velikimlaščam, Metliki in Črnomlji in vsem tistim krajem okoli, ker ti ljudje svojo robo le po državnej cesti vozijo na Hrvaško. Velik in živ izgled nam je Kališka cesta, kako so ceste napravljali brez vsega prevdarka; za to cesto je moral plačati Kostanjeviški kanton okoli 25000 fl. in Krški okoli 8000 fl. Kako bi letos bili dobri tisti zavrženi denarji za dolenske reveže! Zdaj pa že tri leta zapuščena stoji in če bi bila ravna, kakor miza, bi vendar zmirom pusta ostala, ker ni nobene vožnje, posebno zdaj, kar se je železnica naredila iz Zagreba do Karlovca, mi iz dolenskih krajev pa le naše potrebe, žito i. t. d. po železnici iz Siseka dobivamo, ker pride veliko menj vožnine. Povedati pa še moram, da bi pri nasvetovanej novej cesti ne bilo nikjer blizo niti kamna, niti peska in bi se moral kamen kakor pesek voziti najmenj dve uri deleč ali iz Save od Krškega ali pa od Šentjerneja črez vodo Krko, kjer se mora od vsacega voza 20 kr. plačati, zraven pa se še mora kupiti kamen in pesek. Kar se pa tiče stroškov, tudi mislim, da niso prav prevdarjeni, kajti 1259 fl. bi k večeru bilo zadosti, da se zadela ena sama luža — pod vasjo Smednik. Ker sem tedaj prepričan, da je ta cesta prav nepotrebna, naj se odloži odborov nasvet in ne podajajmo 86 v take velike stroške; — zato se pridružim predlogu g. Dr. Gostovem. Präsident: Herr Dr. Toman hat das Wort. Abg. Dr. Toman: Nicht als ob ich die Anträge des Herrn Abgeordneten Dr. Costa mit weitern Gründen unterstützen wollte, nicht als ob es unumgänglich nothwendig wäre, das, was darüber die Herren Abgeordneten Mulley und Baron Apfaltrern gesprochen haben, zu entkräften, sondern blos um zu zeigen, wie schwach die Gcgengründe dieser Herren gegen jene wichtigen des Herrn Dr. Costa waren, habe ich mir erlaubt, über diesen Gegenstand das Wort zu ergreifen. Der Herr Abgeordnete Mnlley sagt, wir müssen innerhalb des Rahmens und Inhaltes des Gesetzes vom 14ten April 1864 die Kategorisirung der Straßen treffen; ja wohl, ganz richtig, ich stimme zu, aber gerade nach der Bestimmung dieses Gcscsctzcs im §. 8, dessen Bedeutung und Tragweite schon Herr Dr. Costa dargethan hat, nur mit Berücksichtigung der Gemeinden, das ist derjenigen Körper, welche die Straßen benützen und welche mit ihren Tangenten dazu beisteuern müssen. Aber die Körper, die heute einvernommen worden sind, die Gemeinden, die werden nicht diejenigen sein, welche nach der Eintheilung in den oder jenen Concurrenzbczirk fallen werden; sie werden vielleicht heute zu einer Straße beisteuern müssen, von welcher sic nach den neu zu errichtenden Concnrrcnz-bczirken befreit würden, und es werden Concurrenzbezirke geschaffen, wo sie vielleicht in denselben Concurrenzbezirke» wieder zur Straße beisteuern müssen, zu der sic heute nicht beisteuern; so wird in dem einen ober andern Falle gewiß eine Ungerechtigkeit geschehen, wenn sic vor der Feststellung der Concurrenzbezirke und Wahl der Gemeinden einvernommen und darnach die Straßen kategorisirt werden sollen. (Dr. Costa: Ganz richtig!) Wenn eine ämtlichc Aufforderung von der Landesregierung an die Bezirksämter erfolgt ist, daß diesfalls die jetzigen Gemeinden einvernommen werden, so glaube ich, beirrt uns dies gar nicht; das ist ein Erlaß, eine Anordnung gewesen, welche zwischen den Behörden gelaufen ist, und welche meines Erachtens ebenfalls so wenig den §. 8 vor Augen gehabt hat, als wie die heute uns vorgelegten Anträge des hochverehrten Ausschusses. In allem diesem ist der §. 8 ganz gewiß nicht berücksichtiget worden; denn, wenn cs sich darin um Gemeinden handelt, welche rücksichtlich der Concurrenzstraßen und Coucnrrcnz-bczirkc vernommen werden sollen, so können nur jene Gemeinden gemeint sein, welche als Theile der Concurrenzbezirke existircn werden, welche noch dermalen nicht bestehen. Wenn dieses schpn an sich selbst richtig ist, um wie viel, meine Herren, ist cs noch bei uns richtiger, weil wir gerade an der Aenderung, weil wir an dem Wechsel des Gcmcindcgesetzcs und an dem Wechsel der bestehenden Gemeinden mit den neu zu constituirenden stehen! Würden wir ein Gemcindcgcsetz und die neu zu constituirenden Gemeinden schon haben, so würden wir alle diese Gründe vielleicht nicht mit solcher Gewichtigkeit vortragen. Wir wollen aber eben ein ganz neues Gemcindcleben schaffen, wir wünschen größere Gemeinden, die werden andere, größere Körper bilden, es werden ganz neue, andere Grundlagen für die Concurrenzbezirke entstehen, als sie vorhanden wären, wenn wir das heutige Gesetz behalten wollten. (Dr. Costa: Ganz richtig!) Wenn wir so nahe einer solchen Abänderung sind, weil die Sanction des Gcmeiudcgcsctzcs jedenfalls zu erwarten ist, so glaube ich, gibt cs der lvidjtigcn Gründe genug, daß man nicht mit einer gewissen Hals- störrigkcit, mit einer Sucht der Conseqncnz an etwas beharre, was meines Erachtens unmöglich nützlich werden kann. Es ist vom Abgeordneten Mulley ausdrücklich gesagt worden, und cs ist in der That so, daß die Mitglieder des Straßencomite's noch gar nicht existircn; warum also Gelder votircn aus dem Landessäckel, um die Straßen zu Stande zu bringen, warum sie kategorisiren, weil die Kategorisirung derselben nicht auf der im Gesetze begründeten Grundlage über Einvernehmung jener Gemeinden geschehen kann, welche zur Erbauung und zur Erhaltung der Straßen zu tangiren haben werden. Uebrigcns handelt cs sich hier nicht, wie der Abgeordnete Mnlley gesagt hat, blos um Kategorisirung der Straßen, es handelt sich heute auch um die Botirung eines namhaften Betrages von 10.000 fl., und ich werde mir später erlauben, wenn ich dem Baron Apfaltrern antworten werde, diesfalls zu bemerken, wie wichtig das ins Gewicht fällt, daß man den Anträgen des Ausschusses nicht beistimmen kann. Der Abgeordnete Mnlley sagt weiter, warum wurde dies nicht damals vorgebracht, als die bezügliche Vorlage dem Hause vorgelegt wurde; cs ist ihm zugerufen worden, daß dagegen die Geschäftsordnung spricht (Dr. Costa: Ganz richtig!); übrigens wenn die Erkenntnisse damals nicht auf der Stufe waren, ivie heute, weil die Anschauung der einen Seite jene der andern Seite desto dringender zur thätigen Erwägung herausfordert, so wird der hohe Landtag heute der Wahrheit sich nicht verschließen, denn cs handelt sich nicht darum, daß der Eine oder der Andere vor vierzehn oder mehr Tagen, als der Gegenstand zur Bcrathting kam, oder heute Recht haben sollte, sondern darum, daß das Recht angenommen und behalten werde. Dieses hat der Abgeordnete Mnlley ans dem Grunde sagen zu müssen geglaubt, weil der hochverehrte Ausschuß sich einer großen Arbeit unterzogen hat; er hat gesagt, daß man Zeit erspart und nicht eine solche Mühe aufgewendet hätte. Nun, von Dr. Costa ist durchaus nicht gesagt worden, daß das eine Arbeit ist, die unter den Tisch fallen soll, sondern er hat sie als eine dankenswerthc Arbeit bezeichnet, und sie ist cs auch. Er hat sie als Grundlage bestimmt, auf welche der Landcsausschuß bauen soll mit den Einvernehmungen der Gemeinden, welche nach dem Gemcindegcsetze constituirt werden. Der Abgeordnete Mnlley sagt weiter, das Privatiuteresse muß dem öffentlichen Interesse weichen; das ist ganz richtig, aber insbesondere, glaube ich, muß die Anschauung eines Mitgliedes eines Comite'S, wenn gewichtige Gründe gegen dessen sonst ausgezeichnete Arbeit vorgebracht werden, einer richtigeren weichen, und man muß nicht darauf verharren, daß gerade der Bericht zum Beschlusse erhoben wird, denn dann müßte man glauben, daß dem allgemeinen größeren Interesse gegenüber einem anderen Gewicht gegeben werden wolle. Der Herr Baron Apfaltrern hat gesagt, daß cs ganz richtig ist, daß die heutigen Gemeinden nicht bleiben und daß andere Gemeinden an die Stelle derselben treten werden. Er meinte, daß, wenn man dessenungeachtet nicht abwartet, um diese Gemeinden zu hören, dies damit gerechtfertigt werden müsse, daß die Bevölkerung dieselbe bleibe. Wenn dieser Grund bei den Bestimmungen der Concnrrcnz nach allen Richtungen richtig wäre, ja dann wüßte ich nicht, warum wir uns nach Gemeinden eintheilen, warum nach Bezirken, nach Ländern u. s. w. Die Bevölkerung, mit Ausnahme derer, welche der Tod in das Jenseits ruft, oder welche ans diesem Lande gehen, wird immer dieselbe bleiben. Darin liegt nun die enorme Schwäche, daß man sagt, die Bevölkerung werde dieselbe bleiben, infoferne sic nicht durch diese Momente von dem Schauplätze dieses Landes und der Erde abberufen wird; allein cs werden neue Concurrenz-Bezirksstriche zwischen sie gezogen werden, und diese Striche werden aus einem Säckel Vieles nehmen und dem andern lassen, so daß während die Einen den Nutzen, die Zweiten nichts als die Kosten haben werden. So weit in Bezug auf die Bekämpfung gegen den Antrag des Herrn Dr. Costa, wie sie von dem Herrn Baron Apfaltrcrn geführt worden ist. Es sind im Ausschüsse Männer gewesen, von denen Einer oder der Andere das Land ganz genau kennt, wird weiter gesagt. Nun, ich kann nur vom Bekannten auf Unbekanntes schließen, ich bin vorzüglich mit den Gegenden von Obcr-krain bekannt und vertraut. Da finde ich nun eine Con-currenzstraße, von der ich zwar wünschte, daß sic Concur-renzstraße bliebe, ich kenne sie aber in ihrer angeführten Ausdehnung als solche nicht, nämlich die sub Punkt 2 als „Beldescr Straße" von Podwein über Vormarkt, Lecs, Veldes, Ratschitsch, Untergörjach, bis zur Einmündung in die Wnrzuer Reichsstraßc bei Jauerburg mit mehreren Abzweigungen bezeichnete Straße. Diese Straße von Podwein nach Vormarkt ist eine ganz kurze und mehr schlechte Straße, an deren Beseitigung man seit drei bis fünf Jahren arbeitet, nämlich an der Straße von Podwein an einer Kapelle vorbei nach Radmannsdorf ; freilich geht diese Straße über Lccs weiter zur Hauptstraße und nach Veldes. Diese bezeichnete Straße will man nun wegen der Hügel und Riegel und wegen einer sehr schlechten Brücke umlegen, weil man eine viel geradere und kürzere Linie von Radmannsdorf nach Ottos zur Poststation ziehen kann. Daß man ans dieser Straße eine „Beldescr" Hauptstraße machen will, das ist ein Fehler, und aus dieser Unrichtigkeit, die ich, weil ich in dieser Gegend bekannt bin, als eine solche bezeichnen kann, kaun man ans die große Unrichtigkeit rücksichtlich der Katc-gorisirnng der Straßen im ganzen Lande schließen. (Dr. Blei-wcis! Sehr gut!) So lange man nicht weiß, welche Straßen Concurrenz-straßcn sind, kann man nicht die Concurrenzbczirke bestimmen, wird weiter gesagt. Mir scheint aber, daß die Coucurrenzbezirke sich nach etwas ganz Anderm bestimmen müssen, als nach den Cou-cnrrenzstraßen; mir scheint, die Concurrenzbezirke werden wir nach Maßgabe der Gemeinden bestimmen. Es wird sich zeigen, was zweckmäßig ist, tvelche Gemeinden sich zusammenlegen sollen, nach welchen Gemeinden die Cvn-cnrrenzdczirke dann als solche Bezirke geschaffen werden sollen; gewiß aber kann sich nicht die Größe des Gebietes der Concurrcnzbezirke darnach bestimmen, tvelche Straße eine , Concnrrenzstraße ist, sondern darnach, welche von den in die- ‘ sein Bezirke liegenden Straßen wir als Concurrcnzstraßen kate- i gorisircn, und welche vorher von den in diesen Bezirken stehenden Gemeinden als Concurrenzstraßen empfohlen werden. Diese Straßen werden die Aufgabe des Concurrcnz- j körpers sein. (Abg. Dr. Costa: Ganz richtig!) Wir tut Landtage hier sind nicht befähigt, zu bestimmen, welche Concurrcnzbezirke wir schassen sollen, hat der Herr Baron Apfaltrcrn weiter gesagt. Ja-, wenn wir das nicht bestimmen können, so können wir noch viel weniger bestimmen, welche Straßen Concurrcnzstraßen sein sollen. Aber gewiß werden wir cs richtig bestimmen können, wenn jene Gemeinden ihr Urtheil für die Concurrenz abgeben werden, welche die Concurrenzlasten ans sich haben werden. (Abg. Dr. Costa: Ganz richtig!) Herr Baron Apfaltrern hat weiters gesagt, wir haben keine Positivität, wenn wir diese Arbeit blos dem Landes- ausschusse hingeben, der die weitern Einvernehmungen einzieht und darauf hin arbeitet. Es handelt sich ja vorderhand um keine Positivität, cs handelt sich vorderhand nicht mit die Durchführung aller dieser Straßen. Sic sollen in der Art und Weise, wie bisher, bis zur Thätigkeit der neuen Gemeinden und bis zur Einführung der Concnrrcnzbczirke und der bezüglichen Straßcncomitö's fort erhalten werden. Man hat so enorm viel Lärm damals gemacht und auch vielleicht zu viel, als man im Landtage viele Straßcn-zügc als nnnöthig bezeichnet hat. Gedulde man sich nur ein Jahr in der von uns befürworteten Richtung, welche das Verständniß, der Sinn für gleiches Recht, für gleiche Pflicht und gleiche Lasten hier uns angibt, und beharre limit nicht so eigensinnig ans einer solchen formellen Be-ftimmnng der Kategorisirung, welche als solche ohne prac-tische Tragweite ist. Damit aber, meine Herren, ist heute diesen Anträgen des Ansschnsscs die Krone aufgesetzt worden, daß man gesagt hat, die practischste Richtung dieser Anträge, nämlich die Botirnng der 10.000 fl., soll dadurch ausgeführt werden, daß sie die bisherigen landcSfürstlichcn Behörden nach ihrem Einsehen und Gutdünken da und dorthin für Straßen verwenden. Ich bin nicht Derjenige, der ans dem Landessäckcl Geld votirt, daß landcsfürstliche Behörden, welche in diesem hohen Hanse wegen Straßenbauten oft arg mitgenommen worden sind (Abg. Dr. Costa: Ganz richtig!), eine so namhafte Summe, wie 10.000 fl., in ihre Hände bekommen, um damit nach ihrem Belieben für Straßen zu wirthschaften. Ich verwahre mich dagegen, daß ich in der Richtung den ohnehin so stark belasteten Landessäckel in solcher Richtung weiter belasten möchte, weil ich glaube, daß wir jenes Geld viel besser für jene Anstalten, welche unter der Aufsicht unserer autonomen Behörden geschnffen werden sollen und welche unumgänglich nothwendig sind, verwenden können. Man wird sich keinen Dank erwerben, wenn heute ; dieses Gesetz votirt wird, hat der Herr Baron Apfaltrern I weiter gesagt. Ich glaube, daß der Dank Demjenigen gebührt, welcher das Recht trifft. Der Dank ist verschieden, ob er von Dem oder von Dem kommt. Wenn wir uns nur den Dank der Verständigen und der Practischen erworben haben, dann können wir zufrieden fein. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Kromcr: Ich bitte um das Wort. Der Herr Abgeordnete Dr. Costa hat unter Anderm die Ansicht ausgesprochen, es sei nicht angezeigt, daß die Durchführung des Gesetzes über die Erhaltung der öffentlichen nichtärarischcn Straßen mehr bruchstückweise, sondern cs sei viel besser, daß sie als ein geschlossenes Ganze berathen werde. Bereits die Herren Abgeordneten Mulley und Baron Apfaltrern haben die Unrichtigkeit dieser Anschauung des nähern beleuchtet. Ich will hieran nur noch Weniges anknüpfen; beim auch ich bin der Anschauung , eö sei angezeigt, die Stadien, welche im Gesetze über die Erhaltung nichtärarischcr Straßen vorgeschrieben sind, genau einzuhalten und schrittweise ein Stadium nach beut andern durchzuführen. Das erste Stadium ist die Katcgorisirung der Straßen. Wenn wir die Straßenkarte Krains uns ansehen, so finden wir, daß das Straßennetz über einzelne Bezirke ziemlich dicht gezogen ist, während in andern Bezirken die Straßenzüge wirklich seltener sind. Die Folge dessen wird sein, daß auch bei der Erhaltung dieser Concurrenzstraßen nicht alle Bezirke gleichmäßig in Anspruch genommen werden. Wo das Straßennetz mehr dicht ist, dort wird der Bezirk zur Erhaltung der Straßen auch mehr in Anspruch genommen werden müssen. Wo das Netz schütter gezogen ist, dort wird die Concurrcuzpflicht bei weitem keine so drückende sein. Um jedoch dieses Mißverhältniß so viel als möglich zu beseitigen, scheint mir unbedingt nothwendig, vorerst festzustellen und gesetzlich zu bestimmen, welche öffentlichen Straßen künftighin im Concurrcnzwcgc erhalten werden sollen. Habe ich diese Feststellung, dann kann ich zur Grup-pirung der Concurrenzrayons mit mehr Beruhigung gehen; ich kann sic so gruppiren, daß ich einen Theil der Bezirke, wo das Straßennetz dichter gezogen ist, jenem Rayon zu-rcihe, wo das Netz sonst schwächer ist. Wenn ich nun bei allen Bezirken diesen Weg verfolge, so werde ich derart auszugleichen trachten, jedem Straßcnrayon ein mit Straßen dichter durchzogenes und dafür demselben Rayon ein Terrain zuzuwenden, wo die Straßcnzügc weniger dicht sind. Um das thun zu können, muß ich vorerst die Concurrcnz-Straßen genau festgestellt haben. Es ist daher angezeigt, daß wir Heuer wenigstens diejenigen Straßen gesetzlich bestimmen, welche künftighin als Concurrenzstraßen erhalten werden sollen. Die Einwendung, daß dies nicht ohne Zustimmung der künftigen Gemeinden thunlich sei, weil diese die Con-currenz zu leisten haben werden, scheint mir nicht gegründet; beim wenn wir an derlei Grundsätzen festhalten wollen, so dürften wir überhaupt keine Landcsbclastung votircn, welche die künftigen Gemeinden treffen wird, dann wäre cs am besten, daß wir unsere Verhandlungen abbrechen, weil durch die meisten unserer Beschlüsse auch die künftigen Gemeinden mehr ober weniger belastet werden. (Abg. Svctcc und Dr. Costa: Oho!) Die Einwendungen, welche der Herr Dr. Toman dagegen speziell vorgebracht hat, betreffend nämlich die Voti-rung eines Dotationsfondes von 10.000 fl., dann die Unzweckmäßigkeit der Einreihung der Radinannsdorfer Straße in die Concurrenzstraßen, betreffen nur die Spezialdebattc. Glaubt Herr Dr. Toman, daß einer oder der andere dieser Antrüge nicht am Platze sei, so kann er ja bei der Spczial-dcbattc dagegen seine Einwendungen vorbringen. Ebenso kann ich die Anschauung durchaus nicht theilen, daß von der Arrondirung oder von der Gruppirung der künftigen Gemeinden auch die Feststellung der Concurrenzstraßen oder der Straßcnrayonö abhängen könne. Unsere Städte, unsere Märkte und Ortschaften bestehen ja schon seit Jahrhunderten . und diese haben das Bedürfniß der Straßcnverkct-tnng geschaffen, wie letztere derzeit besteht. — Die künftigen Gemeinden mögen sich daher wie immer arrondircn ober gruppiren, so wird die Bevölkerung an den einzelnen Punkten ziemlich dieselbe bleiben, und nur die größere oder mindere Bevölkerung, die Möglichkeit größeren oder minderen Absatzes, diese bedingen die Nothwendigkeit und die Richtung der Straßen; daher also die Klassirung, wie sie getroffen wurde und wie sie im Großen und Ganzen auch derjenigen entspricht, wie solche bisher bestand, vermuthlich auch künftighin dieselbe bleiben wird. Sollte jedoch bei dem einen oder dem andern Straßcn-zugc die Nothwendigkeit einer Aenderung der Klassirung eintreten, so ist solche nicht ausgeschlossen, sie kann durch ein Gesetz alljährlich beantragt werden. Die Durchführung des Gesetzes über die Erhaltung öffentlicher und nichtärari-schcr Straßen hat, ob der vielen Stadien, ohnehin einen 1 schleppenden Zug, daher es nach meiner Ansicht wirklich angezeigt erscheint, wenigstens ein Stadium alle Jahr der Beendigung zuzuführen. Abg. Mulley: Ich habe sonst nichts zu bemerken, als die Herren auf die practische Unausführbarkcit ihrer Ansicht hinzuführen, denn ich frage, wie soll ich Concurrenzgcmeindcn zusammenbildcn, wenn ich ihnen nicht einmal das Feld zu bezeichnen im Stande bin, worüber später die Straßen gezogen werden sollen? Gebe ich ihnen nicht damit die offene Ausflucht, zu entgegnen: ja, daß ist eine Landes- und keine Concnrrenzstraße, das ist keine Conkurrenzstraße, das ist blos ein Gemcindcwcg? Bis wir nicht zur Conkurrcnzstraßenkategorisirnng geschritten, haben wir die Einwendung zu erwarten, daß wir die Gruppirung der Concurrenzgcmeindcn aufhalten. Es ist mithin, wie ein Vorredner bemerkt hat, doch erst nothwendig, zu kennen, was für eine Kategorie oder Klassirung der Staßcn besteht, mit sodann die concurrenzpflichtigen Gemeinden nach gerechtem Ebenmaße znsamnicnznbildcn. Was den weitern Anwurf gegen die Behörden anbelangt, als wenn sic nicht redlich und vertrauenswürdig mit den Geldern gebühren würden, so kann ich den Herrn Abgeordneten Dr. Toman auf die zweite Position hinweisen, wo nicht die Behörden, sondern der Landcsausschuß über jeden speciellen Fall über solche Mittel zu gebahrcn haben wird. Kommen solche Fälle dennoch vor, so ist cs seine Pflicht, sie gehörig zur Kenntniß zu bringen. Ich glaube, daß derlei Vorfälle bei den Bezirksämtern nicht vorgekommen sind, und sollten sic vorgekommen sein, so sind sie zu ahnden. Diesen Anwurf, der die öffentlichen Aemter trifft, weise ich zurück und kann ihn demnach nicht mit Gleichgiltigkeit hinnehmen. Abg. Dr. Toman: Herr Präsident, ich bitte um das Wort. Der Herr Abgeordnete Mulley hat gesagt, wenn ich die Concnrrcnz-straßen nicht kenne, so kann ich keine Coneurrenzbezirke schaffen und ihnen keine Arbeit geben. (Abgeordneter Mnlley: „Zweckmäßige!" — Heiterkeit.) Ich glaube aber, daß cs doch richtig ist, was ich früher gesagt habe, nämlich, daß sich die Con-cnrrcnzbczirke nach den Gemeinden schaffen werden. Denn ich glaube nicht, daß ein Concurrcnzbezirk ein anderer Körper sein wird, als der Inbegriff mehrerer Gemeinden. Ich glaube nicht, daß nach der Straße sich ein Concurrcnzbezirk schaffen wird, und zwar vielleicht so, wie der Herr Abgeordnete Mnlley cs befürwortet oder behauptet, daß ein Concurrenz-bezirk bis zur Mitte einer Gemeinde und wieder bis zum Ende einer andern Gemeinde gehen würde. Ich weiß nicht, wie ein solcher Straßenconcurrenzbezirk geschaffen werden könnte. Es ist daher ganz richtig, daß der Concurrenzbezirk nicht nach den Straßen, sondern nach den Gemeinden geschaffen werden muß. (Abgeordneter Dr. Costa: Ganz gewiß!) Was aber die weiteren Tiradcn des Abgeordneten Mnlley betrifft, so möge er den Grund dafür in sich selbst suchen. Ich berufe mich auf meine Rede und auf die richtigen stenographischen Protokolle, ich berufe mich auf das, waö ich gesagt habe. Wenn aber Jemand die Rede eines Andern anders gibt, wenn er sic anders vorträgt und auffaßt, als der Andere sie gesprochen hat, so trifft er sich selbst mit seinem Anwürfe. Er verantwortet das, was er in die Rede des Andern gelegt hat, und ich erinnere den Herrn Abgeordneten Mullcy an den §. 487 des Strafgesetzes, dort findet er diesen Grundsatz bestätiget. In meinem Sinne und in meiner Rede lag nicht der Anwurf für die kaiserlichen Behörden. Aber wir haben immer sehr eifersüchtig auf das Recht der Autonomie im Landtage gesehen, und das größte autonomistischc Recht des Landtages ist die Geld-votirung, und ich weiß nicht, ob wir einen zweiten Landtag in Oesterreich finden würden, der eine Auslage von 10.000 fl. für Straßenbeiträge in solchem Verhältnisse, in welchem wir sind, votircn würde, wo wir in einer kurzen Zeit die Straßen-concurrcnz-Comitv's bekommen werden und wo es daher Niemand vertheidigen kann, daß wir einen solchen Betrag einer Behörde geben, welche darüber nicht eine bestimmte ; definitive Directive bekommt, sondern in deren Belieben die Verfügung darüber vorzüglich gelegen ist. Weit sei von mir in alten Fällen, die Behörden als unredlich darzustellen, aber ich vertrete hier im Landtage cin-für allemal die Autonomie des Landes und habe diese vor allem Anderen vor Augen. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? K. k. Statthalter Freiherr v. Bach: Ich habe im Allgemeinen im Namen der Regierung nur zu wünschen, daß das Straßengesetz, wie es von Seiner-Majestät sanctionirt ist, so bald als möglich activirt werde, und ich muß diesen Wunsch um so dringender aussprechen, weil cs ebenso erwünscht ist, daß die Bezirksämter von der Last und von der Verantwortung, die ihnen noch aufgebürdet ist, für den Bau und Erhaltung der Bezirksstraßcn zu sorgen, bald möglichst enthoben werden. Ich muß cs darum wünschen, mit die k. k. Behörden von solchen mißtrauischen Bekrittelungen und Bemerkungen endlich zu bc- j freien, wie sie heute in diesem Saale gefallen sind. (Rufe: Sehr gut!) Bis dieser ersehnte Zeitpunkt kommt, können Sic versichert sein, daß die Bezirksbchörden unbekümmertj um die Anfeindungen, die sic umgeben, ihre schwere Pflicht, so lange das Interim dauert, mit treuem und redlichem Eifer erfüllen werden. (Bravo! bravo!) Abg. Dr. Costa: Ich bitte um das Wort. Was gegen die von uns gestellten Anträge vorgebracht worden ist, läßt sich in wenigen Worten kurz reassumiren und widerlegen. Vorübergehend habe ich nur zu bemerken, daß, wenn früher der Herr Abgeordnete Mnllcy nicht gewußt hat, daß von unserer Seite ein Vcrtagungs- oder Ablehnungsantrag gestellt worden ist, nach Paragraph 18 der Geschäftsordnung uns dazu die Gelegenheit noch gar nicht geboten war, indem der Paragraph 18 der Geschäftsordnung sagt, „daß die erste Lesung ohne Debatte vor sich geht und daß der gestellte Antrag an einen schon bestehenden oder neu zu bil- i denden Ausschuß zu verweisen sei," und daß wir auch bis zur Stunde nicht gewußt haben, welche Anträge der Ausschuß stellen wird, daß endlich Dasjenige, was wir beantragt haben, durchaus nicht eine vollständige Ablehnung der Ausschußanträge ist, indem wir im Gegentheile cs selbst sind, die wünschen, daß der Landtag bereits gegenwärtig principiell die Frage beantwortet, daß für dermal keine Lan-dcsstraßcn, sondern nur Concurrenzstraßcn in Krain außer den Gemeinde- und Reichswcgen cxistiren sollen. Der übrige Theil der Arbeit des Landcsausschusseö soll allerdings nach unserem Antrage heute nicht zur meritorischcn Erledigung kommen, nicht deshalb, weil wir nicht minder wünschen als die hohe Regierung, daß die Gemeinden recht bald in die eigene Verwaltung der Straßen kommen, sondern aus dem Grunde, weil ich nicht einsehe, wie auf Grund des heutigen Gesetzes das doch der Fall sein wird. Die Gegner unserer Anträge bewegen sich fortwährend im Cirkel. Daß sie erklären, zuerst müsse man die Con- currcnz kennen, damit man lvciß, wer die concurrcnzpflich-tigen Gemeinden sein sollen, das hat eine gewisse Berechtigung insoferne allerdings, daß man nicht sagen soll, ich soll concurrenzpflichtig sein, wenn noch nicht festgestellt ist, für was. Ob aber daraus logisch nothwendig und prac-tisch nothwendig folgt, daß in der ersten Session ein Antrag gestellt wird: diese Straßen sind Landcsconcurrenz-straßcn, und dann in der zweiten Session ein Antrag gestellt wird: für diese Straßen sind diese Gemeinden concurrenzpflichtig, ob es nicht practisch zweckmäßig ist, beide Fragen mit einander zu verbinden, das kann ich der Beurtheilung eines jeden Einzelnen anheim stellen. Ich glaube, die Gemeinden können, wenn sie einmal die Vorlagen bekommen: „der Landcsausschuß oder die Regierung beantragt, diese Straßen als Concurrenzstraßen zu erklären," dann darüber gefragt werden, 1. seid ihr damit einverstanden, und 2. wie soll das Concnrrcnzgebiet gebildet werden; die Gemeinden können über diese Fragen unter Einem antworten, und ich sehe gar keinen Grund, warum die eine dieser Fragen ein Jahr oder noch früher als die zweite beantwortet werden müßte. Ja und nicht blos das, sondern der Ausschuß selbst ist nicht dieser Ansicht, der Ausschuß selbst motivirt die Frage, daß er auf die Zuweisung der Gemeinden in die einzelnen Concurrenzgebiete eingeht, durchaus nicht damit, sondern mit der richtigen Erklärung, daß jene Gemeinden gegenwärtig noch nicht existiren, welche ans Grund des neuen Gcmcindcgesctzcs erst gebildet und die dann in die einzelnen Concnrrenzgebicte eingetheilt werden sollen. Dies ist das einzige Motiv und nicht das, daß man zu allererst jetzt mit der Kategorisirung vorgehen soll und in der nächsten Session erst mit der Eintheilnng in die Coucurrenzgebiete. Ich glaube, dieser Circulus ist ein Cii-culus vitiosus, den wir vermeiden sollen; wir sollen beim Practischcn bleiben und nicht trennen, was offenbar zusammengehört, wie schon Paragraph 8 des betreffenden LandeSgesctzcs selbst cs zusammenfügt. Naturgemäß ist cs, wenn wir erklären, diese Straße ist eine Concurrenzstraße, daß diese Straße auch gleichzeitig gebaut wird, wenn die Gemeinde die Pflicht hat, die Con-currenzlast zu tragen. Ich von meinem Standpunkte muß mich entschieden dagegen verwahren, was Herr Baron Apfaltrern angedeutet hat, daß die Verwendung des zu votircndcn Betrages von 10.000 sl. den factisch hiezu berufenen Organen überlassen werden soll. Sind derartige Unterstützungen für einzelne Zweige nothwendig, dann bringe man besondere Anträge ein, und der Landtag wird sic den factisch bestehenden Organen zuweisen; aber auf Grundlage eines Gesetzes, welches von einer Einflußnahme der Behörden in dieser Weise gar nichts weiß, auf Grund dieses Gesetzes einen Betrag von 10.000 fl. zu votircn, dagegen muß ich mich entschieden verwahren. Entweder cs ist nach dem neuen Gesetze zu beurtheilen, oder nach dem alten. Ist es nothwendig, daß einzelnen Straßcnzügcn eine Unterstützung votirt wird, so thue man cs, man sage aber auch ausdrücklich für diese Straßen, und es mögen die jetzigen Behörden nach den bestehenden Gesetzen vorgehen, bevor nicht ein neues Gesetz in Wirksamkeit treten kann; aber zu sagen, auf Grund dieses Gesetzes eine Bestimmung zu treffen, welche gesetzwidrig ist, das finde ich nicht logisch. (Abg. Kromcr: Spcciatdc-battc!) Ich habe das Wort. Was endlich die Frage betrifft, ob cs sich hier um ein Mißtrauen gegen die Behörden handelt, so möchte ich auch das zurückweisen; cs handelt sich hier nicht »in ein Mißtrauen, sondern ganz einfach um die Ausführung eines kaiserlichen Gesetzes, und wenn ans die Klagen hingewiesen worden ist, welche man über die k. k. Behörden hier in diesem Saale ausgesprochen hat, so ist das ganz einfach ein Factum, und ich würde Demjenigen, der das noch nicht weiß, nur rathen, aus der Landtagsscssion vom Jahre 1861 das Protokoll Seite 88 und die folgenden zu lesen, wo er ganz curiose Anwürfe hören wird, in welcher Art und Weise die Bezirksämter bei dem Straßenbau vorgegangen sind, was wir heute weder zu rechtfertigen, noch zu vertheidigen haben; aber Factum ist cs, cs ist hier gesagt worden, und der Beschluß ist int Landtage einstimmig gefaßt worden ; vom Mißtrauen gegen die Behörden aber ist keine Rede, aber davon ist die Rede, daß das Gesetz über die Straßenbauconcurrenz nichts davon kennt, daß kaiserliche Behörden einzelne Straßen bauen sollen. In welcher Art und Weise diese Gesetzentwürfe einer Revision durch die neu zu bildendcn.Gemciuden bedürftig wären, das scheint mir aus den Bemerkungen der Herrn Dr. Toman und Sagorz deutlich hervorzugehen, und nicht in die Spezialdcbattc hat cs gehört, sondern hiehcr, um ein Bild zu geben, wie cö nothwendig ist, zuerst die Gemeinden zu hören, um dann zu erkennen, ob dieser Gesetzentwurf, wie er vorliegt, auch wirklich den Bedürfnissen deö Landes entsprechen wird. Weil wir wünschen, daß dieses Gesetz, eines der wenigen constitutionellen Gesetze, die wir seit dem Jahre 1860 in Kram haben, daß dieses Gesetz auch eonstitutionell ausgeführt werde, deshalb haben wir Ihnen die Vertagung der Kategorisirung der Straßen angerathen, welche ohne Gefährdung wichtiger Interessen geschehen kann, bis die Möglichkeit gegeben sein wird, das Gesetz im Landtage ganz in Ausführung zu bringen. (Rufe: Sehr gut!) Poslanec Zagorec (živo): Ali so nas naši volilci zato sem poslali, da bodemo že tako revnej in z davki preobloženi deželi še vedno veče stroške nakladali za nepotrebne ceste ? (V sredi: dobro !) Zdaj bi zopet 10.000 fl. zavrgli, kaj bodo rekli naši ljudje v časnikih in kaj bodemo na tej novej cesti čez Meršečijovas vozili? (Mulej: Saj so prosili!) Niso prosili ne. Zato še enkrat krepko podporam nasvet dr. Costov. Abg. Dr. Soman: Ertheilen mir, Herr Präsident, das Wort zu einer factisd)cn Berichtigung? Diese besteht Darin, daß ich Sr. Excellenz, dem Herrn Statthalter cntgcgenbemerkeii muß, daß cs nicht möglich sein wird, nach dem stenographischen Protokolle zu konstatircn, daß ich, — und id) habe über die Verwendung von 10.000 fl. gesprochen — in irgend einer Beziehung die 'kaiserlichen Behörden einer Unredlichkeit oder eines Mißbrauches geziehen habe. Wenn ich aber von „vorsichtig" gesprochen, so habe ich allen Grund dazu, und Sc. Exzellenz wollen blos die Gewogenheit haben, sich die Akten rücksichtlich der Radmannsdorf-Steinbüchlcr Straße im Bezirke Radmannsdorf vorlegen zu lassen, somit alle jene Beschwerden, welche von Seite der Bevölkerung rücksichtlich der Bauführung des damaligen Vorstehers auf dieser Straße ausgegangen sind. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort in der Generaldebatte? Abg. Kromer. So viel möchte ich denn bodj bemerken, daß cs wirklich sehr undelikat ist, daß ein kaiserlicher Beamte nach dem andern hier im Landtage prostitnirt wird, jeder untersteht ja seiner Instanz (Unruhe — Präsident läutet); hat er etwas Unrechtes begangen, so ist er nicht h i e r, sondern bei seiner vorgesetzten Instanz zu suchen. Präsident: Ich erlaube mir zur Rechtfertigung des hohen Landtages die Bemerkung, daß in dieser Debatte kein Wort gefallen ist, wodurch die Persönlichkeit der Beamten auf eine nach der Geschäftsordnung' unzulässige Weise angegriffen worden wäre. (Bravo, bravo!) Ein einziges Wort, welches ich wohl nur nls einen lapsus linguae angesehen habe, war das von Dr. Costa ausgesprochene, indem er den Vorgang der Bczirksbehördcn in dieser Richtung ,,d)i« kanös" genannt hat. Ich zweifle nicht, daß Herr Dr. Costa diesen Ausdruck sogleich gut machen und erklären wird, daß er denselben unabsichtlich und nicht mit dem Willen, die Behörde zu beleidigen, gebraucht habe. Sonst aber ist in der Debatte nichts vorgekommen, wodurch eine Behörde sich als angegriffen ansehen könnte. Wenn der Landtag im Bewußtsein seiner Autonomie an bett ihm eingeräumten Befugnissen festzuhalten bestrebt ist, so ist er in seinem Rechte, und cs geschieht durch die Ausübung dieses Rechtes Niemandem Unrecht. (Lebhafter Beifall.) Abg. Kromer. Erlauben Herr Präsident — (wird unterbrochen vom) Präsident. Ich fordere also Herrn Dr. Costa, um dieser unan-gcnchmcn Scene ein Ende zu machen, auf, den fraglichen Ausdruck zurückzunehmen und zu erklären, daß er denselben, der ihm wahrscheinlich nur in der Schnelligkeit der Rede entschlüpft ist (wird unterbrochen vom) Abg. Dr. Costa: Das heißt: Ich muß aufrichtig gestehen, daß ich nicht recht glaube, daß mein Wort unparlamcntarisch wäre, auch nicht glaube, daß cs nicht vorkommen wird, weil cs ja doch möglich ist, daß auch eine chikanöse Action bei einem oder anderem Amte vorkomme. Daß cs eincMög-l i ch k c i t ist, wird auch zugleich ersichtlich, wenn man das stenographische Protokoll vom Jahre 1861 und dabei Dasjenige liest, was dort von den Herren Dr. Suppan, Vilhar, Strahl und Herrn v. Wurzbach selbst u. s. w. vorgebracht worden ist. Sollte man dem Worte „chikanös" die Bedeutung beilegen, daß ich damit eine Beleidigung den kaiserlichen Behörden als solchen habe zufügen wollen, so erkläre ich, daß das nicht der Fall ist; diese Erklärung kann ich geben, ich achte nicht nur kaiserliche Behörden, sondern überhaupt Jedermann; andererseits muß ich sagen, daß der Landtag das Recht wahren muß, auch kaiserliche Behörden in den Kreis seiner Kritisirung zu ziehen. Präsident Ich glaube nach dieser Erklärung des Herrn Dr. Costa diesen Gegenstand als abgethan betrachten zu dürfen. Abg. Dr. Skedl: Ich beantrage Schluß der Sitzung. Präsident: Es ist der Schluß der Sitzung beantragt worden. Ich muß diesfalls die Umfrage stellen. Wird der Antrag unterstützt? (Einige Abgeordnete erheben sich.) Er ist hinreichend unterstützt. Da cs geschäftsordnungsmäßig ist, dem Herrn Berichterstatter das letzte Wort zu geben, und dieser zu seinem Vortrage wahrscheinlich längere Zeit brauchen wird, finde auch ich mich veranlaßt, Schluß der Sitzung ausznsprcchen. Die nächste Sitzung wäre Montag, de» Iß. und die Tagesordnung folgende: Erstens Fortsetzung der heutigen Debatte. Dann ist mir während der Sitzung ein Dringlichkcits-antrag vom Abgeordneten Kapelle überreicht worden, nebst einer dicsfälligen Petition, welche dahin geht, eine Unterstützung für die Abgebrannten des Dorfes Schweinberg zu bewilligen. Ich bringe diesen Gegenstand, weil die Dringlichkeit geltend gemacht wird, auf die Tagesordnung. Als dritter Gegenstand kommt der Bericht des Lau-dcsansschusscö über das Opcrat der Wahl eines Landtags-Mitgliedes aus dem Großgrundbesitz. Vierter Gegenstand ist der Antrag des Finnnzans-schusscS auf Genehmigung eines Beitrages von 600 fl. zu den Kosten der Säcularfcicr der Ackcrbaugcscllschaft in Laibach ; dann Antrag des Landesausschnsscs auf Genehmigung Schlich der des von der Gemeinde Zaloch beschlossenen Verkaufs einer Grnndparzclle; endlich Antrag des Landcsausschufses auf Genehmigung einer klntcrstützung des Landcsfondes für die Nothleidenden in Untcrkrain. Ist Etwas dagegen zu be-nierken ? Abg. Dcschmann: Herr Vorsitzender! Ich würde mir doch eine Bemerkung erlauben. Ich wäre schon bereit ans die Entgegnungen, welche gegen den Aüsschußantrag vorgebracht wurden, sogleich zu antworten und hätte dies insofern gewünscht, als wenigstens die Generaldebatte ihren Abschluß finde» würde; ich wünsche wohl, daß zur Beendigung dieses Gegenstandes nicht wieder in der nächsten Sitzung die Generaldebatte von neuem anfgcnoinmcn werde. Präsident: Die Generaldebatte ist geschlossen und der Herr Berichterstatter haben das Schlußwort. Nachdem ich die Sizzling in Folge des Antrages des hohen Hauses geschlossen habe, so blcibts dabei. Klhi'.ng 2 Ahr. XV. Sitzung. Druck von Jgna; v. Kleiumatzr & Fedor Bau,berg in Laibach, «erlag be8 lrain. Landes-AuSschusseS.