1411 Amtsblatt znr Laibacher Ieitung Nr. 209. Donnerstag den 12. September 1867. (285-3) '...................... Nr. 3570. Kundmachung. Wegen vorzunehmender Reinigung der Amts-localitätcn bleibt die k. f. Landcshauptcassa an: ^-, 17., und 18. dieses Monates für den Vcr-Nyr mit Parteien geschlossen. Laibach, am 4. September 18(l7. Von der k. k. (290) ^ Nr7 5460^ Concurrenz-Kundmachllng zur Lieferunss des Bedarfes au unbedrncktem, nls Kanzlei- und Tchreibmateriale erforderli« «t»eu Papiere für die k. k. ssinan;-Lmldes-Ti rertiou und deren ^»ilfsabtheilun^en, dann für das Katastralmappcnarchiv und daS Tabakma-ssazin in Graz. Am HD. September KOtt?, ^r nnttags um 10 Uhr, wird in dem Amtsgcbäude ^" k. t. Finanz Landes-Dircttion zn Graz, in der zweiten Sackgasse Rr. 24^>, eine öffentliche Ab' "nndcruugs-Vcrhandlung zur Sicherstcllunq des Bedarfes an unbedructtcu,' als .Mnzlei imd Schreib-""^""lc erforderlichen Papiergattungen abgehalten D"' beiläufige Bedarf diirfte sich auf: -100 Buch Maschin Convcrtpapier, '"" „ Median Concept Niaschinpapier, "'^^ „ Äättel oder Klcinconccpt blaues geripptes Papier, ^W „ Alcinkanzlci geripptes Papier, "" „ Großkanzlci-Maschinpapicr, ^ „ GroßconccptMaschinpapiev, ^^ „ Kleinmedian-Maschinpapier, ^^ „ Großmedian-Maschinpapier, '^^ „ Mittclregal-Aiaschinpapier, ^0 „ Großregal Ol'aschinpapier, l> „ Imperial Maschinpapicr, 'W0 „ PackpapierMaschinpapier, 60 „ Post'Nl'aschinpapier, 20 „ Fließpapier l)erausstcllcn. Dcul (Lrsteher wird aber nicht dafür gebürgt, ^ "uch in Hinkunft die gleiche Menge Papieres "^'de bestellt nnd abgenommen werden. Dem Erstehcr wird obliegen, die Bestellungen ohne Rücksicht, ob sie großer oder geringer als der vorstehend ausgewiesene Bedarf ausfallen, anf Grundlage der Lieferungs-Bcdingnngen zu erfüllen, und er ist nicht berechtigt, einen Entschädigungsanspruch aus dem Titel des größeren oder geringeren Umfanges der Bestellungen und des Bezuges zu erheben. Der Erstchcr hat nach Maßgabe der zergliederten Bestimmungen der von ihm einzusehenden Licitations- und Bertragsbedingnisse die Bestellungen, so wie es jedesmal gefordert wird, ausznführcn, und falls er nicht felbst zu Graz den dauernden Wohnsitz hat, den auf seine Gefahr und Kosten in diefem Orte Bestellten zu benennen, mit dem die bestellende Behörde in unmittelbare Berührung treten kann. Der Abminderungs-Verhandlung werden die in den Licitationsbcdingnissen dctaillirten Preise zum Grunde gelegt, nnd nebst den bei dieser Verhandlung zu machenden mündlichen Anboten werden auch schriftliche Licserungs-Offerte angenommen. Zur mündlichen Verhandlung wie auch als schriftlicher Offcrcnt wird jedermann zugelassen, der nach dem Gesetze zu einem Unternehmen dieser Art geeignet ist, nur muß jeder Liefernugslustige, in-sofernc er zur mündlichen Verhandlung erscheint, ein Badinm mit dreißig Gulden ö. W. in Barem der ^icitationscommission erlegen oder sich über dessen Erlag bei einer k. t. Cassc mit dein Depositenscheine answeisen; jedes schriftliche Offert muß mit der Casseqnittung über ein in solcher Art bestelltes Depositum belegt seiu. Der Ersteh er hat die Erfüllung der eingegangenen Vertragsverbindlichkeiten durch eine mit zehn Proecnten des Erstehungsbetrages zu leistende Caution sicherzustellen. Die Offerte müssen bestimmt und deutlich nnd ohne Beziehung auf andere Anbote abgefaßt fein, den Anbot zergliedert in Ziffern und Buchstaben enthalten. Der Offcrent hat in demselben zu erklären, daß er die Vertragsbedingungen kenne nnd sich denselben unterwerfe. Die Offerte sind von den Offcrcnten eigenhändig zu fchrcibcn, mit Vor- und Zuuamm unter Angabe des Charakters nnd Wohnortes zu unterschreiben, nnd insofcrnc der Offercnt nicht in der Provinz domicilirt, muß die Unterschrift Vorschrift^ mäßig legalisirt sein. Auch sind die Offerte mit Mnsterbögen für jede der zu liefernden Papiergattung zu belegen. Die Offerte haben die Ueberschrift zu ent halten: „Offert zur Lieferung des Bedarfes an nn „bedruckten Papiergattungen für die Finanz-Lar^ „des-Direction in Graz." Derlei Offerte sind längstens bis 21. September d. I., Vormittags 10 Uhr, im Präsidialbnreau der Finanz Landes-Direction einzureichen. Offerte, welche nach Ablauf der zur Eimei^ chung festgesetzten Frist eingebracht werden oder denen ein anderes der angegebenen Erfordernisse mangelt, bleiben unberücksichtigt. Die fchriftlichen Offerte werden nach geschlossener mündlicher Abminderungs-Verhandlung in Ge genwart aller Militanten eröffnet. Die Lieferung wird auf drei nacheinander fol gende Verwaltungsjahrc, nämlich: 1868, 18tt9 nnd 1870 ansgcboten. Der mündliche Ersteher bleibt von dem Zeitpunkte der geschlossenen mündlichen Absteigerung, der schriftliche Offerent von dem Zeitpunkte der Ueberrcichung des Offertes für den Anbot ver bindlich; die Verbindlichkeit der Finanzverwaltung beginnt erst mit dein Zeitpunkte, in welchem dem Bcstbicter die Ratification des Anbotes bekannt gemacht wird. Das Vadinm des Erstehers wird zmückbe halten und in die zu leistende Cantion cingerech net, die baren Vadien der anderen Licitanten werden gleich nach geschlossener Licitation zurückgestellt; die Flüssigmachung der bei Staatscasscn erlegten Vadien nnd des etwa den schriftlichen Offerten beigelegten baren Geldes erfolgt gleichzeitig mit dem Bcfchlusse über deu Erfolg der Verhandlung. Die zergliederten näheren Lilitatations und Contractsbcdingnissc können in den gewöhnlichen Amtsstimden bei dein hicrortigen Ockonomate vor läufig eingcfchcn werden. Uebrigcus werden dieselben anch bei der Ab mindernngs-Vcrhandlung öffentlich verlesen werden. Graz, am I^i. August 1867. K. k. FinanMndcs-Directilln für S teiermark.