t. Seit Anbeginn unseres constitutiouellen Seins bewegt zwar das öffentliche Leben die Frage: Was uoth thut im Vaterlandes doch seit anderthalb Jahren erst, in: Gefolge der theilweiseu Sistirung dieses VerfassnngslebenS, brachte jene Frage die Gegensätze der Parteien zu einem klaffenden Riffe, Gegensätze, welche in der jüngsten Adresse, daun in der ihretwillen erfolgten Auflösung des krainischen Landtages zum lebendigen Ausdruck gekommen sind. Der Landtag wollte, nach vermeintem starren Rechte den einbe- ruscncu Reichsrath zur Behandlung der Verfassungsfrage nicht aner¬ kennend, auch eine wahrhaft constitntionclle Lösung und die freie Ver¬ einbarung der Völker nur mittelst der Landtage für möglich erachtend, — nur mit der Voraussetzung die Wahlen zum Reichsrathc vornehmen, daß dessen Boten einen E n t w n rs berathen und vereinbaren, dessen Vvtirung aber noch vom Landtage abhinge. Das kaiserliche Auflvsnngspatent aber erklärte, diese Auffassung vereitle den Zweck der Reichsrathsberufung. Alle in der Februarvcrfassung wurzelnden und nur kraft derselben bestehenden Laudesvertrctuugcn hatten (und insbesondere auch jene Krams) freudig das ihnen gewährte Gesetzgebungsrecht auch in der Reichsvertre tung ergriffen und hierzu auch in dieser bis zu deren Sistirung mit¬ gewirkt. Das kais. Diplom vom 20. October 1860, das kais. Patent vom 26. Februar 1861, sowie dessen Reichs und Landtagsordnung hatte die erste auf Grundlage der Verfassung tagende Landesvertretung Krams in ihrer ersten Sitzung vom 6. April 1861 in Besitz und angenommen durch den Beschluß und durch eine Adresse des ehrfurchtsvollen Dankes an Se. Majestät für diese huldvollst verliehenen Staatsgrundgcsetze, „durch welche der Rechtsboden zur weiteren Fortbildung des Ber- „fassungswerkes gewonnen wurde, welcher entsprechenden Raum zur 2 „verfassungsmäßigen Entwicklung der diesem Lande cigenthümlichen nativ- „nalen, geistigen und materiellen Interessen gewährt, zugleich die Ein¬ heit des Reiches anbahnt und sichert, — jene Einheit der Theile, welche „nothwendig ist, um jedem derselben den mächtigen und solidarischen „Schutz der Gcsammthcit zu gewähren, alle in gemeinnützigem Wirken „zu verbinden und jedes störende Uebergewicht eines einzelnen unschädlich „für die Gesammtheit zu machen, welche endlich allein beruhigende Sicher¬ heit für die gewährten geistigen und sittlichen Güter, Rechte und Frei¬ heiten zu bieten, ihren Werth dauernd zu erhalten und zu erhöhen „vermag." Wer erinnert sich hierbei nicht auch der Energie, mit welcher der Landtag, und 'gerade auch die Stimmführer der jetzt als die nationale sich betitelnden Partei, bei den Berathungen des Gemeindegesetzes für die Beeidigung der Gemeindevorsteher ans die Verfassung eingestanden stnd! Und nach sechs Jahren antwortet der zweitgewählte Landtag Krams in der Sitzung vom 28. Februar 1867 auf die kais. a. h. Entschließung und Aufforderung vom 4. Februar 1867, den wieder cinberufenen ver¬ fassungsmäßigen Reichsrath zu beschicken: „Der in tiefster Ergebenheit gefertigte Landtag vermöge diesen „Reichs rath als den verfassungsmäßigen nicht zu er¬ nennen; am starren Rechte festhaltend, müßte der treugehor- „samste Landtag die Wahl der Abgeordneten zu demselben in tiefster „Ehrfurcht ab lehnen!" Was ist geschehen, um diesen straffen Gegensatz der Adressen von Krams Landesvertretung zu erklären? — Dürfen die zur jüng¬ sten Adresse gefaßten Beschlüsse jenes Rechts» erhält- niß beeinträchtigen, aus welchem das Reich so wie alle einzelnen mit Kram unter kaiserlichem Sceptcr staatlich geeinten Länder ihrerseits Rechte zur wechselweise!! Wahrung und Er¬ höhung ihrer Interessen bereits erworben haben? Ungarn und Kroatien allerdings lehnten von allem Ursprünge und beharrlich die Beschickung des Reichörathes ab, — daS kais. Patent vom 20. September 1865 sistirtc daher die Wirk¬ samkeit des Grundgesetzes, um für die verfassungsmäßige Nechtsgcstal- tung des Reiches mit den legalen Vertretern der Länder ungarischer Krone eine Verständigung zu erlangen und den be¬ treffenden Landtagen das Octoberdiplom und daS Februarpatent über die Neichsvertretung zur Annahme vorzulegen, vorbehaltlich des gleichgewichtigen Ausspruches der legalen Vertreter der andern König¬ reiche und Länder über die Verhandlungsresultate; — endlich das kais. Patent vom 2. Jänner 1867 berief einen außerordentlichen ReichSrath zur Berathung der Verfassungsfrage, wobei die ver¬ schiedenen Rechtöanschauungcn und Ansprüche der Königreiche und Länder ihren Austrag finden sollten. 3 Nun — starres Recht — führt gerade zu dem Gegentheile der jüngsten Landtagsadresse. Daß ihr starres Recht am kais. Throne keine Anerkennung finden konnte, das bezeugt die um dieser Adresse willen und trotz der darin kundgegcbencn Versicherung der Treue und Erge¬ benheit mit dem allerhöchsten Patente vom 1. März 1867 erfolgte Landtagsauflösung. Allein nicht diese allerhöckste Verfügung allein sei ein Beleg dafür, was unser verfassungsmäßiges Recht geblieben ist, trotz der erwähnten Thatsachen, welche auf dasselbe Sturm liefen, welche die Vertheidigcr zur einstweiligen Einstellung des verfassungsmäßigen Feuers brockten, welche aber endlich doch keine Capi- tulation des Verfassungs-Bollwerkes bewirkten. Ungarn und Croaticn, mit ihrer im Diplome vom October 1860 anerkannten früher» Verfassung, mochten ihren staatsrechtlichen Titel gegen den Rcichsrath des Octoberdiploms und des Februarpatents geltend machen; — indem sie dies für sich thaten, können doch die übrigen Königreiche und Länder, um verfassungs¬ mäßig zu handeln, nicht von diesen Grundgesetzen absehen, auf welchen allein ihre conftitutionellen Rechte, ihr constitutiouelles Leben beruht, — und nicht absehcn von: Art. III. des Octoberdiplvms und von den Landesvrdnungen des Februar 1861, kraft deren allein sic ein Gesetzgebungsrecht ausüben! Nicht einzeln für sich können diese Laudcsvertretnngen Beschlüsse zu Aendcrungen der R c i ch Sv er s a s sun g beanspruchen, welche den übrigen Ländern, sei cs auch nur verneinend, vorgreifen; — es liegt eben also die Frage über Annahme oder Ablehnung der Reichs- verfassnng oder ihrer Acndernngen in dem Bereiche von Land¬ tagen nicht, welche nur kraft der durch die R e ich S v e r s a s - suug begrenzten Landesvrdnungen existircn. War es ja doch nach dem Octoberdiplome schon zweifellos, daß nur der Reichstag, nicht die einzelnen Landtage, in allen gemeinschaftlichen Angelegenheiten (und welche Angelegenheit ist eminenter gemeinschaftlich, als die Reichs- vcrfassung?) ein GesctzgebungS-, also Abändcrnngsrccht haben. Das Patent über die Sistirnng der RcichSverfassung hatte die Annahme aller dieser Reichsgrundgcsctzc nur den Ländern der ungarischen Krone gegenüber in Frage und Verhandlung gestellt, — für die übrigen Länder lag die Annahme schon vor; nur eine Aenderung der nicht aufgehobenen Verfassung, also auf verfassungsmäßigem Wege, nur durch den Rcichsrath dieser Länder, unzweifel¬ haft also mit voller verfassungsmäßiger Compctcnz des letzter», konnte als eine Folge der Verhandlungsresultate der Regierung mit Ungarn sich ergeben. Vergeblich ist die R cch t s s o l ger u n g der jüngsten Land t a gs adrc sse, sei sie auch in die Form einer Bitte gekleidet: es solle über den vereinbarten Reichsverfassungsentwurf der Landtag 1* 4 vernommen werden. Dieses Recht ans der Vereinbarung der prag¬ matischen Sanction abzulciten, ist einer Prämisse entnommen, die geschichtlich insoserne falsch aufgefaßt ist, als die früHern Land- ftnndc Kr ains ein Gesetz geb nngsrcch t, namentlich in RcichS- angelegenh eiten, nie, auch zur Zeit der pragmatischen Sanction nicht hatten. Jene Rechtöfolgcruug aber ist, abgesehen von dieser Unrichtigkeit, an sich schon dadurch abgeschnittcn, daß mit der Annahme der neuen Staatsgrundgesctzc das absolute Recht des Monarchen zu deren Octroyi rung vom Lande anerkannt und damit eine vollständige Neuerung des staatsrechtlichen Verhältnisses geschaffen worden ist. In diesen StaatSgruudgesetzcn aber sucht man vergeblich eine andere Compctenz der Landtage in Rcichöangelcgcnhcitcn, als: zur Wahl der Reichsraths-Abgeor duete n und zur Bcrathung und An- tragstellung über die Rückwirkung knndgcmnchter oder auf Erlas¬ sung uothwendiger allgemeiner Gesetze. Eher wäre also zu denken, daß ein allfälliger landtäglichcr Antrag in Reichsgesetz- und VerfassungSsragen dem Beschlüsse der Ncichsver- tretung anheimfiele, als daß umgekehrt Reichsrathöbcschlüssc von den Landtagen corroborirt werden sollten. Sonderbar also, daß ein zur Sache incompetenter Landtag dem von Sr. Majestät der Verfassung gemäß für alle anßerungarisckcn Länder einberufenen Rcichsrathe die Verfassungsmäßigkeit und Compctcnz in den vom Kaiser bezeichneten Gegenständen, namentlich zn Aendcrnngcn der Reichsverfassung abspricht, weil zn dessen Beschickung nicht auch die Länder der ungarischen Krone aufgefordcrt sind! Das freie Wollen oder eigentlich 'Nichtwollen der in die Reichs Vertretung nie cingetrctencu Abgeordneten Ungarns und CroatienS soll ein Rechtsgrund sein, den übrigen Ländern die Ausübung ihres Gesetz gcbnngsrechtcS in ihren gemeinsamen Angelegenheiten, also die Reichs¬ vertretung ihrerseits zn verkümmern'? — jene Weigerung Ungarns und CroatienS soll irgend einem andern Lande den Austritt aus der bereits angenommenen und jahrelang ohne Ungarn in Wirksamkeit gebrachten Reichsvertrctung begründen? Gewiß nicht in Bezug jener gemeinsamen Angelegenheiten, von denen Art. III. des Octobcrdiploms und Z l k des Grundgesetzes über die Reichsvertrctung sagen, daß sic dem Rcichsrathe ohne Anziehung Ungarns zustehen. Nun, dann wär'S doch offener Widersinn, dies von den Gcsammt- rcichsangelegenheitcn nicht ebenfalls znzngebcu, bloö weit Ungarn auf diese Zuziehung seinerseits verzichtete! Mag dieser Verzicht allerdings die Nothweudigkeit bedingen, für die gemeinsame Erledigung der ReichSgesetzgcbnng eine Bestimmung zn treffen, welche jene Grundgesetze, so w c i t s i e e b e n U n g a r n be 5 treffen, andern; — nimmermehr wird man aber begründet behaupt ten können, es sei für die n i cht n n g a ri s ch e n Länder diese Aeil- derung verfassungsmäßig anderswo, als in ihrem Reichsrat he zu beschließen. Wollen die einzelnen Landtage sich diesen Berns zucignen, so wäre dies entweder ein offenbarer Verstoß und Ucbergriff ander das Octobcrdiplom und die Landesordnnngcn, oder die Mit¬ wirkung der Landtage hätte sich von einem Beschlu߬ rechte ans das sehr wenig wirkende Recht eines Rath es und Antrages zu rück; »zieh en; denn das Recht zu Acndernngen der Rcichsverfassung ist in den Fcbruarpatenten ausdrücklich den Landtagen nicht zugewiesen, und nach dem Octoberdiplom sind alle, die gemeinschaft¬ lichen Rechte, Pflichten und Interessen berührenden Gesetzgcbungssachcn mit dem Reichsrathe zu erledigen. Vergeblich ruft die Adresse die Patente vom September 1865 und vom Jänner 1867 an; — mit der kaiserlichen Entschließung vom 4ten Februar 1867 wurden jene nicht verfassungsmäßigen Bahnen verlassen und die zwei früher» Patente, d. h. die Sistirnng der Verfassung, aufgehoben. Die Legalität dieser Aufhebung kann von Jenen am wenigsten bestritten werden, welche in jenen Patenten selbst die Legalität nicht vermissen. Ein müssiger Streit also, ob die VcrfassnngSsistirnng als die le¬ galen Vertreter zur freien Verständigung die Landtage meinte, wie die Adresse als selbstverständlich hinstellt. Es mag dies eben dahingestellt bleiben; „legal" aber unter keinem Gesichtspunkte konnten die Landtage dazu be rufen erscheinen; übrigens zeigt selbst das von den Freunden der Sistirnng auch unseres vcrfassnngsmäßigcn Rcichsralhes so hoch gehal tene Fänncrpatent wenigstens so viel, daß auch die Sistirungspvlitik eine freie Verständigung mit jedem einzelnen Landtage nicht beabsichtigte. Also nicht starres Recht, sondern entschiedenes Un recht ist die Anschauung der jüngsten L a ndta gö adre s s e K r a i n s. Die Adresse will aber auch „eine wahrhaft constitutio- „nclle Entwicklung und einen wirtlich freien Ausgleich nicht „für möglich halten," wenn den Abgeordneten ans den Landtagen eine andere Aufgabe gestellt würde, als „im unmittelbaren Ge „d a nLeuaustan s chc nur einen Entwurf der Form für „die Behandlung der Reichsangc legen heilen zu ver¬ fassen," der aber endgültig von den Beschlüssen jedes einzelnen Land ragcö abhangcn soll; — also auch Zweckmäßigkeit, ja constitntioncllc Rothwcndigkcit spreche für die Adresse!? Sehen wir hier ab von einer Wiederholung der Frage: zwischen wem denn eigentlich das Verhalten Ungarns einen freien Ausgleich in 6 der BerfassmigSangelegenheit des Reiches norhwendig gemacht habe, und ob die außerungarischen Länder hierbei nicht eine persönliche Rcchtsein heit sind? Sollte nicht, auch abgesehen von dieser juristischen Seite der Sache, das einfache Verständnis; der Lage des Reiches, sowie unserer eigenen, die Wahrheit und die Richtigkeit des kaiserlichen Wortes erkennen: „Solche Auffassung und solches Begehren des jüng „sten krainischen Landtages würde den Zweck der Ein „berufung des Reichörathes vollkommen vereiteln!"? Blicken wir zunächst auf alle andern, nicht ungarischen Länder der Monarchie. Hat nicht deren Mehrzahl durch die im Jänner vollzv genen Wahlen laut und deutlich erklärt, daß sic einen solchen berathen den Reichsrath der sogenannten freien Bahn, und ebenso die Zersplittc rung der Verfassungsfrage in den Landtagen nicht wollen? Und da ihr Nichtwollen in der Treue an Recht und Gesetz, in dem Festhalten an dem Rechtsboden der Verfassung wurzelt, sollte es darum ein minder achtungsvolles, ein constitutioncllwidriges sein? Sollte all' dem ein Mangel an Gerechtigkeit und Billigkeit, an welche die Adresse appellirt, zur Last gelegt werden? oder ist dies nicht vielmehr vorzu¬ werfen jenem beklagenswerthen Verlassen der gesetzlichen Bahnen, das eben Alles in Frage stellt und das eben die Adresse fortgesetzt wissen will?! Kann inan also hoffen, cs würde wirklich dem Begehren des jüngsten krainischen Landtages auch nur die Möglichkeit eines Versuches geboten sein? Käme es aber auch zum Versuche, wie soll, wie kann vernünftiger Weise eine freie Vereinbarung der verschiedenen Völkerstämme zu Stande gebracht werden, wenn jeder dieser Stämme als unabänderliche Basis die Bedingung festhält, sich einer anderen Majorität nicht zu fügen? - und diesen Grundgedanken, diese Furcht vor einer Majorisirung kann das Ansinnen, welches die Adresse gestellt hat, nicht verleugnen. Muß ein derlei Streben nicht unbedingt nothwcndig zur Auf¬ lösung, zum Zerfalle des Ganzen führen? Wenn Jedermann nur ein Deutscher, ein Slovenc, ein Cechc, ein Croate, ein Ungar, ein Rumäne sein will, wo bleibt da der österreichische Staatsbürger? wo bleibt da das österreichische Bewußtsein? wo bleibt da die Machtstellung jenes großen Oesterreich, das seine Feinde, den nationalen Hader klugerweise nusbeutcnd, schon jetzt mit besonderer Be sriedigung nur mehr als einen „geographischen Begriff" möchten gelten lassen? Wo wäre, käme der Wunsch der Adresse in Ausführung, der gleichgewichtige Ausspruch der diesseitigen Vertreter, Ungarn gegenüber, zu erwarten? Die verantwortliche ungarische Regierung ist gegeben; bald wird Ungarn sein Votum über seine Verbindung mit dem Reiche abgeben. 7 Sotten wir bei diesem letzten Versuche, das Reich zu erhalten, Ungarn nicht ebenbürtig gegenüberstehen — ein Ganzes, wie dieses? Oder wollen wir uns in so viel Köpfe, so viel Sinn zersplittern, unsere eigene Einigung unmöglich machen, jedenfalls aber das Schwergewicht in der gegenseitigen Stellung dort noch verstärken, wo es durch Ungarns eini¬ gende Verfassung und deren eonstitutioncllc Stärke ohnehin schon vor¬ handen ist? Die möglichste Concentriruug der Vertretung auch diesseits der Leitha, die gemeinsame, verfassungsmäßige Gesetzgebung, in welcher allein die Quelle und der Hort freiheitlicher Institutionen liegen, darf schon um deßwillen nicht aufgegeücn werden. Sic allein auch schützt vor jeuer Vergewaltigung von Nationali¬ täten, wie solche die Erfahrung jüngster Zeit leider aufweiset; sie allein ist das Mittel gegen die Hydra innerer Zwietracht und Befehdung, welche die Hauptursache der Verschlimmerung unserer Zustände, aber auch die Häuptgefahr für unsere junge Freiheit in sich birgt, die ja ohne innern Frieden nicht bestehen kann. Welche zersetzende Tendenz jenem Auflösen des staatlichen Orga¬ nismus in seine Theile iuncwohnt, diesem Kern des Föderativprincips, welches auch der jüngsten Landtagsadrcssc Krams zum Grunde liegt, das ahnen die in dessen Gefolge Befindlichen wohl gar nicht, sonst könnten sic sich zu demselben nicht bekennen. Aber auch unerkannt und unvor¬ gesehen müßten dessen üble Folgen sich geltend machen! Mag die Gesundheit der Theile die des Ganzen mit Recht bedingen, mögen die Theile nur in der eigenen Freiheit sich gesund fühlen—die höhere organische und staatliche Nothwendigkeit ist ein Maß dieser Freiheit der Länder-Individuen, ein Maß, welches nicht über die besoudern, für sich allein bestehenden Interessen des Landes reichen kann und darf. Eine staatliche Nothwendigkeit also, und zum Heile eben der Glieder un¬ erläßlich, ist jene gesunde organische Einigung derselben, die da den Einen Kopf, das Eine Herz, den Einen Willen, die Einige Kraft des Ganzen wirksam sein läßt. Eine 200jährigc staatliche Entwicklung, das lebendige Recht der Gegenwart, der Drang des Zeitalters, welches nicht Separatismus, sondern Sammeln der Kräfte, welches nicht ein Zurückgreifen auf frühere Jahrhunderte, sondern den Fortschritt will — das alles drängt dorthin, wo die letzte L au d ta gs ad r c s s c nicht steht: auf den verfassungsmäßigen Boden der Monarchie. Dieser wäre preisgegcben, das ganze konstitutionelle System unserer Zeit und unseres Staates würde zertrümmert, wenn die Landtage mit derlei Adressen, wie die jüngst beschlossene, sei es wörtlich und unmittelbar, sei es indirect, dem Geiste und Sinne nach Instructionen oder Vorbe¬ halte für ihre Reichsrathsabgeordneten beschließen dürften. Das lebendige 8 Wirken der Reichsvertretung nach bestem Wissen und Gewissen, der Charakter einer freien Persönlichkeit waren ihr untergraben. Kein Zweifel also, wie und mit welch' vollein Rechte und Ver¬ ständnisse der Appell der Regierung an das Volk gemeint ist, und daß ein Sieg der jüngst zum Durchgreifen gekommenen Principien für Kram das Gegentheil dessen wäre, was deren Wortführer davon versprechen, das Gegentheil des Wohlergehens Oesterreichs und seiner Länder. Die Autonomie des Landes läuft Gefahr, so fürch¬ tet die Adresse, wenn der nun wieder cinberufcnc Reichsrath in seine Functionen tritt. Wo und bei wem liegt diese Gefahr? Wer oder was berechtigt die Votanten der Adresse, den Rcichsrath der Absicht eines derlei Ucber grifft in die Rechte des Landes zu beschuldigen eines Uebcrgriffs, der nur mit einer Verletzung jener Verfassung geschehen könnte, von welcher die erste constitutionclle Landesvertrctnng Krams dankend ihrem Kaiser bekannte: sie gewähre entsprechenden Raum und Schutz anck für die nationale Entwicklung? Und nun denn die Nationalität! Ist nicht gerade dieses die edelsten Gefühle der Hcimatsliebe bezeichnende Wort zu einem ver derblichen Schlagworte für politische Agitation gemacht worden, mil welcher mau der Wahrheit geradezu ins Gesicht schlägt? Von dem Rechte auf Bildung in der und durch die Muttersprache, dessen Beeinträchtigung die „Nationalen" erst jüngst in einem Wahlaufrufe ihren Gegnern so fälschlich unterschoben, von diesem Rechte, welches nur nicht in Gehässigkeit und in Mißachtung des gleichen Anspruches jener Anderen geübt werden darf, die auch für sich eine Heimat in Kram suchen dürfen, und wäre der Grund hierzu kein anderer, als weil sie Oestcrrcichcr sind, von jenem Rechte, welches im eigenen Interesse aller Kinder des Landes nicht cpclusiv zu herrschen hat, von demselben sei später noch die Rede. Geradezu verwerflich aber ist es, die sogenannten nationalen Fra¬ gen zu einem Hebel für national-politische und staats rechtliche Ansprüche, und um zu diesen zu gelangen, zu einer von manchem dieser Nationalen gewiß nicht einmal beabsichtigten Ver¬ fälschung des Bestrebens zu mißbrauchen, daß die wahre politische Frei heil bei den Landtagswahlen zur Geltung gelange. Hier offenbaren sich eben die Berührungspunkte zwischen nationa lem Separatismus und zwischen dem Streben nach föderativer Gestal tung des Reiches in ihrer verderblichen Richtung. Wer die Nationalitäten Oesterreichs — in unwillkürlicher Aus¬ führung des Anstoßes, den seit anderthalb Jahrzehnten hierin der ge wattige Anwalt an der Seine gibt — in diesem Sinne wirken lassen will, der verkennt die Lehren der Geschichte und des gesunden Menschen Verstandes, daß auf nationalen Gefühlen ruhende derlei Bestrebungen 9 Oesterreich in politische Atome zersetzen und diese zur absoluten Central¬ gewalt hindrängen müssen. Daß aber die Wege, welche die jüngste Landtagsadressc weiset, derlei Bestrebungen Thür und Thor öffnen, daß mit den Nationalitäts- strcitigkeiten, wie sie eben die SistirnngSacra großgezogen hat, das Ge¬ fühl für gemeinsame Interessen erstickt, das Band staatlicher Zusammen¬ gehörigkeit sich lockert, daß in dem maßlosen Streben nach individnali- sirter Gleichberechtigung das Grab für die Freiheit Aller gegraben wird, wer vermochte dies alles bei ruhigem Blute zu übersehen? Darnm gilt cs bei den jetzigen Wahlen, jenen Geist der Mäßi¬ gung, der wahren Achtung der Rechte Anderer und der wahren politi¬ schen Bildung, jene Reife und Selbständigkeit des Urthciles, und vor allem jenen staatlichen Gcmcinsinn in die Landesvertrctung einzuführcn, die den Frieden und die gesetzliche Freiheit Aller bedingen. Ob dies alles der jüngst aufgelöste Landtag erfüllte, ob ein solcher, wenn neuerdings gewählt, für die nationale, d. i. heimatliche Wohlfahrt in ihren: wahren dauernden Werthe Ersprießliches werde leisten können, das möge sich ein Jeder selbst beantworten. Was aber entgegen die vom nationalen Counts verfehmten An Hänger der Verfassung, die mit größtem Unrechte als Deutschthümler angcfcindcten Verfechter der Gesammtstaatoidee Oesterreichs in der ersten Landtagspcriode geleistet haben, das verdient gerade jetzt eine Erwähnung, uw deren Verdienste und Bestrebungen in: gegenteiligen Partei-Interesse verkannt oder verleugnet, und durch die Aneignung der Devise: „Für den Glauben für den Kaiser — für das Vaterland" von Seite des nationalen Comits s der Anschein verbreitet werden möchte, als ob dessen politische Gegner diese Leitsterne nicht oder doch nicht unbedingt zur Richt¬ schnur, nicht warm im Herzen hätten. II Es ist keine edle Art zu kämpfen, auch kein gutes Wahrzeichen für seine Sache, — jedenfalls nicht zum Heile für den guten und allgemeinen Zweck, wenn mau den politischen Gegner in seinem Streben verdächtigt, in seinem Wirken herabgesetzt und den Geist jener Achtung und Mäßigung verleugnet, die jederzeit im Gefolge der Wahr¬ heit und des Rechtes zu finden sind. Leider glaubte das „nationale Wahlcomittz" auch mit solchen Mit¬ teln den Sieg sich zuwenden zu sollen, indem es die Vaterlandsliebe des ersten Landtages bemakeln, seiner Majorität den Mißerfolg „nationaler Erstrebungeu" in die Schuhe schieben wollte. Es gilt jenes leider nicht etwa dem außerordentlichen Erfolge, welchen solches Gebühren wenigstens beim selbstbewußten, besonnenen Wähler ohnehin nicht haben kann; es gilt dasselbe hier auch nicht der Persön¬ lichkeit der Angegriffenen, so schwer sic sich verletzt fühlen mußten, — es gilt aber jenes leider der Sache, dem allgemeinen Wohle, das aller¬ dings die Kämpfe des Geistes und der Wahrheit, das allerdings den milden Sinn des Verständnisses und der Verständigung fordert — das aber nimmermehr durch die Aufregung und den Terrorismus der Lei¬ denschaft befriedigt werden kann. Die Ablehnung der zwei vom Abgeordneten Dr. MeiweiS einge- brachten Anträge: eine Dankadresse für die Verfassungssistirung und eine Ausdehnung des Gebrauches der slovcnischcu Sprache in den Mit¬ telschulen, mußte wohl hauptsächlich den Stoff zur Verdächtigung der früher» Landtagsmajorität bilden, während nebstbei noch die populären Sätze von Steuerverminderung, ergiebigster Revision der Grundcntlastungs- operationcn, Freimachung von Steuerexecntionen, Beseitigung mißliebi¬ ger Beamten, Theilung von Grundstücken, mit einer Ostentation in das nationale Programm ausgenommen wurden, als ob in all' dem die Zu¬ sammensetzung des früher» Landtags ein Hindcrniß gewesen wäre und nicht vielmehr eben er in diesen und vielen andern Dingen das Mögliche zum Wohle des Landes erzielt hätte. 11 Diese, nach Popularität auf Kosten Anderer eingerichtete Methode des Nationallvmito's sich als den Hort, ja als die Bedingung der Lan- dcSwvhlfahrt vor Augen zu stellen, fordert im Momente, wo der Wähler nach Thaten, nicht nach Werten feinen Entschluß zu fassen hat, die sach¬ liche Umschau. Blcibcu wir vorerst bei den zwei erwähnten Ablehnungen der Adresse und des UnterrichtsgesctzeS. Den staatsrechtlichen und den konstitutionellen Gesichtspunkt der VerfassungSfragc hat schon der erste Abschnitt beleuchtet; — hier möge die Haltung des frühem Landtages gegenüber der Dankadresse für die BcrfassungSsistirnng ans deren Folgen anerkannt werden. ES hat die ewig waltende Vorsehung durch eine Reihe der bitter¬ sten Ereignisse, die über Oesterreich hereingebrochen sind, die an sich zwar traurige, aber nur zu deutliche Rechtfertigung des einschlägigen Majo¬ ritätsbeschlußes selbst übernommen. Auf der „freien Bahn", welche die SistirungSnera inaugurirte, hat Oesterreich eilte seiner schönsten und reichsten Provinzen verloren. Auf der „freien Bahn" erlitt Oesterreich eine jener erschütternden Nie¬ derlagen, deren moralische Einbuße noch schwerer wiegt, als die mate¬ rielle, obwohl Tausende und Tausende von Menschenleben hiebei ge¬ opfert wurden. Eine Fluth von Millionen und mehr unnatürlicher Wcrthzeichen umspült diese „freie Bahn." Handelsverträge, denen mau die einheimische Industrie schonungslos zum Opfer brachte, Herabminderung des öffent¬ lichen nnd Privatcredites, Entwerthung der Landesvaluta, und schließlich ein HeereScrgänzungsgcsctz, von dessen strikter Durchführung sogar das SistirnngSministerium Anstand nahm, kennzeichnen diese „freie Bahn." Nationaler Hader, Racenhaß, unlautere Bestrebungen des wieder wach gerufenen Kastengeistes, Verwirrung des RechtSbcwußtscins, rück¬ sichtsloses Ringen nach Herrschaft, mit einem Worte: ein Zustand, wie er unerquicklicher und gefährlicher im staatlichen Leben gar nicht gedacht werden kann — dies war das Bild nnd der Begleiter der „freien Bahn." Wenn nun die vielgeschmähtc Landtagsmajorität in nüchterner Voraussicht aller dieser Nachwehcn kein Vcrständniß dafür fand, im Namen des Landes die Befriedigung für solche Zustände auszudrücken, wenn diese Landtagömajorität vielmehr unerschüttert an der ursprüng¬ lichen Ucberzcugung festhiclt, -daß der Rcchtsboden einzig und allein in der vom Kaiser seinen Völkern huldreich verliehenen Verfassung liege und immer liegen werde, so fragen wir jeden ehrlichen Menschen, ob ein wahrhaftiger Grund vorliege, diese Landtagsmajorität wegen dieses Beschlusses zu verdächtigen? Hat dieselbe nicht vielmehr die volle Anerkennung verdient', daß sie sich, freilich im auffallenden Gegensätze zu der communalcn Ver¬ trauensseligkeit dieser Stadt, kein Heil für Oesterreich von einem Mi- 12 nisterium versprach, dessen Publicistik es wagen durfte, das verbriefte kaiserliche Wort eine Kiction zu nennen? Es konnten außerordentliche, drängende Umstände höherer Staate klugheit cingetrctcn sein, welche ein zeitweiliges Zurückbleiben auf der constitutioncllen Bahn entschuldigen; immerhin aber blieb eine derartige Maßregel ein an sich bedauerlicher Ausnahmsfall, worüber in einer Dankadresse zu jubeln wahrlich kein Anlaß vorlag. Wenn hiebei die Landtagsmajorität unverwandt das eine Moment im Auge hielt, daß Oesterreich nur dann stark und groß sein könne, wenn jene Tendenzen nicht zum Durchbruch kommen, welche so gerne den herrlichen Großstaat Oesterreich in kleine Länder oder EommnnaU wesen zerlegen mochten, in welchen dann desto leichter eine hervorragende Rolle zn spielen wäre, so hat diele Majorität mit großer staatSinnnni scher Klngheit gehandelt und bewiesen, daß ihr politischer Blick weiter reiche, als der enge Kreis selbstsüchtiger Interessen. Wer somit in der ersten Landtagspcriodc beigetragen hat, die „freie Bahn" zu kürzen, der darf sich dies nur zum Verdienste um das Vaterland anrcchncn und hat damit sicherlich nur zum Besten desselben gewirkt. Ebe» so grundlos — und, wenn absichtlich, so entschieden bös willig — ist jene Verdächtigung, die gegen die Laudtagsmajorität in der sogenannten Sprachcnfrage erhoben wird. Um hier vollends das richtige Urthcil zu beirren, hat sich vorerst die Minorität das Prädicat „national" bcigelegt, und sollte damit gc kennzeichnet werden, daß die Laudtagsmajorität einer antinationalen Richtung folge. Wer die LandtagSverhandlnngen mit objcctivcr Ruhe und ohne Voreingenommenheit durchsieht, dem wird es sehr bald klar, daß die Laudtagsmajorität mit diesem zweiten Beschlüsse keineswegs auch nur entfernt der Entwicklung der nationalen Cultur Abbruch thun wollte. Darüber hat niemals im Landtage eine Differenz geherrscht, daß das Streben, die Cultur des slovenischcu Volkes zu heben, demselben hiebei seine Stammeseigenheit zu wahren, ein vollberechtigtes, ein heili ges sei und die vollste Beachtung und Unterstützung verdiene. Rur über die Mittel, diesen Zweck zu erreichen, bestanden Meinungsverschic denh eiten. Die Landtagsmajorität sah in dem gedachten Anträge nur eine halbe Maßregel, welche den beabsichtigten Zweck zn erreichen nicht ge eignet schien. Dem einschlägigen Anträge in seinem Detail fehlte schon die innere logische Berechtigung. Plan mußte sich fragen, warum wur den gerade vier Lehrgegcnstände, warum nicht mehr oder weniger, warum diese und keine anderen fürgcwählt? Die Landtagsmajorität vermißte in diesem Anträge die w e s c n t liehe principiclle Seite der unter allen Umständen 13 allein gedeilichen Le r n fr c ih eit. Sie mußte Anstand nehmen, einem Anträge bcizupflichtcn, der in seinem imperativen Zwange zu dem ungeheuerlichen Corollar führte, daß die Nationalität eines Kindes durch eiue Commission fcstzustcllen sei, etwa wie bei den Sullu-Kaffern, denen die Stammesangchörigkeit mit besonderen Zeichen ciutätowirt wird. Die Laudtagsmajorität konnte darin keinen Gewinn für die Ent¬ wicklung des Nationalgcfühles ersehen, daß auf solche Art nationale leibeigenen gemacht würden. Es schien der Majorität nicht angemessen, dort, wo das Bedürf- niß einer principicllcn Reform des ganzen UuterrichtswesenS so noth- wcndig wie in Oesterreich ist, zwischenwcilig zu so kleinlichen Palliativ¬ mittelchen zu greifen. Diese konnten einerseits ihren Zweck nicht erreichen, und brachten andererseits in der Art, wie sie, ohne Zusammenhang aus dem Ganzen heransgerisscn, beantragt wurden, für die DiSciplinen selbst nur neue Gefahr. llebcrhanpt scheint cö eine arge Selbsttäuschung zu sein, wenn man von der imperativen Einführung einer Sprache in Amt und Schule einen bedeutenden Norschnb für die nationalen Enltnrsbestrebnn gen oder das nationale Leben überhaupt erwarten wollte. Durch Jahrzehnte war die lateinische Sprache in Oesterreich Un tcrrichtssprachc an der Mittelschule und selbst Amtssprache, und wie geringen Einfluß übte dieselbe als solche auf das Culturleben der ein zelnen Bolksstämme. Andererseits war im lombardisch-venezianischen Königreiche, so lange cs unter Oesterreichs Sccptcr stand, in Amt und Schule niemals eine andere als die nationale Muttersprache in Geltung, und dennoch tönten auch von dort her alle jene nationalen Schmerzens schreie herüber, wie selbe hicrlandö über angebliche Zurücksetzung der nationalen Interessen in so uncrschöpftcm Maße erklingen. Die Sprache hat, wie jedes andere organische Gebilde, seine c i g e nen Lebeusbedingungen; wo sich diese im natürlichen Wege nicht finden, dort wird der Zwang ebensowenig Lebeuskeime fördern, als er jemals noch im Stande war, wirkliche Lebeuskeime zu zerstören. Die erste Sprachordonnanz führte zum Thurm Babel; jede fol¬ gende half die Consnsion nur noch mehren. Wer fünfundzwanzig Jahre zurückdenkt, wird cs bestätigen müssen, daß seit jener Zeit die natiöuale Eultursprachc einen in jeder Beziehung höchst achtnngSwcrthcn Fortschritt gemacht hat. Sie dankt dies weit weniger dem Sprachcnzwange in der'Schule, als vielmehr dem redlichen, tiefernsten Streben jener Männer, die ans freiem Antriebe, ans wahrer Liebe znm Bolke die Sprache in Wort und Schrift ausbildetcn, ihren ungeahnten Schatz Anderen erschlossen, durch lchriftstcllcrischc Thätigkeit Andere anregten, und so nicht im Wege des Zwanges, sondern im Wege der frcicigcucn Selbstbestimmung der slove- 14 nischen Muttersprache Anerkennung und Geltung verschafften, wie solches kein Sprachengesetz zu erringen vermöchte. Wenn nun dem Majoritätsbeschlüsse wirklich antinationale Ten¬ denzen zu Grunde gelegen wären, so fragen wir, wie es denn komme, daß zu dieser Majorität Männer zählen, die zn einer Zeit, als die Kenntniß der slovenischcn Sprache mit weniger materieller Erkenntlichkeit belohnt war, sich dem gründlichen Studium derselben mit anerkanntem Eifer und Erfolge hingcgcben haben und noch gegenwärtig in dieser Richtung den Koryphäen der nationalen Partei ebenbürtig zur Seite ge¬ stellt werden können, ja dieselben übertreffen. Wie kommt es, fragen wir nochmals, daß sich an diesen: Majo¬ ritätsbeschlüsse Männer bcthciligten, deren literarischer Ruf weit über die Grenzen unseres engeren und weiteren Vaterlandes gedrungen ist; Männer, die aus Liebe zur Heimat und dem Volke die Blütchen des slo- venischen Volksliedes in mnstcrgiltiger Uebersctzung dein deutschen Nach¬ barvolke zum Verständnis; brachten und so den deutschen Geist auf das Culturstreben des slovenischcn Volkes hinleiteten? Wäre cs möglich, fragen wir endlich, das; solche Männer, die vielfältig durch eigenes Streben dem Drange ihres Herzens zum Volks- thümlichcn, znr Hebung des heimischen Cnltnrlebcns thatsüchlich Aus¬ druck und Vorschub gaben, gerade bei dieser Frage eine antinationale Richtung eingcschlagcn und dabei jene Absicht gehabt hätten, welche bös¬ willig dein ebenerwähntcn Majoritätsbeschlüsse angedichtet wird? Nun, wir glauben, wer ein selbständiges Urtheil hat, wer über Haupt mit eigenen Augen sehen will, kann leicht erkennen, wie unbercch tigt auch die Sprachenfragc gegen die Hcimatsliebe aller Jener ausge beutet wird, die für den Schulgesetzentwurf der „Nationalen" nicht stimmen, während die Einrichtung der Obcrrealschule mit einem Zwei- drittelbcitragc ans Landes- und Besoldung der Lehrkräfte aus Staats¬ mitteln vom thütigcn Verständnisse für die praktischen Bildungsbedürf¬ nisse unser Jugend Zeugnis; gibt. Aber man ging noch weiter. Man verdächtigte sogar das katho¬ lische Gefühl der Landtagsmajvrität. Von der Kanzel und auf dem Wahl- platzc konnte man es hören, daß die Landtagsmajvrität das Land an Preußen auslicfcrn wolle, um es deutsch und protestantisch zu machen. Auch in dieser Richtung beweisen es die Landtagsvcrhandlungcn, daß die damalige eminente Majorität dem kirchlichen und clericalen In teresse volle Rechnung trug. Für einen Wahnsinnigen müßten wir den erklären, der cs unter nehmen wollte, an dem katholischen Glauben, diesem kostbaren Erbe des Volkes, zu rütteln, Institutionen zu bekämpfen, die sich seit Jahrhun derten in das Herz des Volkes eingelebt haben und von ihm hochgehalten werden. 15 Sollte man nicht vielmehr glauben, daß Männer, die, ihrem geleisteten Angelöbnisse getreu, unerschütterlich den Boden des Rechtes wahren, auch sür ihre Glaubenstrcue eine weit sicherere Gewähr bieten, als jene, sei es Führer, sei es Geführte, deren Wahlprogramm sich offenbar die Aufgabe gestellt hat, das Urtheil der unerfahrenen Menge durch Verdächtigungen zu beirre», um alle Jene auszuschließen, die nicht unbedingt für die Gesinnung der Wortführer zu schwärmen gelernt haben? Wirft man einen Blick auf das, was der Landtag der ersten Wahlperiode geleistet hat, so muß jeder billig uud gerecht denkende Mensch einräumen, daß der Landtag seine Aufgabe mit allem Ernste erfaßt, nach vollster Kraft auch die materiellen Interessen des Landes gefördert, das Landcsvermögen und die Landesanstalten mit aller Umsicht und Sorgfalt verwaltet und Erfolge erzielt hat, die dem Lande noch nachhaltig zugute kommen werden. Dieses Verdienst vindicirt die Landtags-Majorität gerechterweise nicht für sich allein, denn sie wurde, wie schon oben erwähnt, hiebei zum größten Thcile auch von der Minorität unterstützt; allein Abwehr heischt der letzter» Unterstellung, als sei die Majorität Schuld, daß Manches nicht erreicht, Vieles zu thun übrig blieb; — als sei sie der Hemmschuh für die Minorität in Beförderung des Wohlstandes gewesen. Um hier aus den vielen nur die wichtiger» Vorkommnisse zu berühren, verweisen wir beispielshalber auf die Bestrebungen zur Bes¬ serung der Verhältnisse des Grundentlastuugsfondes, zur Wiedererlangung des incamerirten Domestic al- fondcs, zur Herabminderung der Grundsteuer. In ersterer Beziehung ist es gelungen, für das Land, von dessen jährlicher Schuld an den Grundentlastungsfond und für die Servituts- Ablösungen auf 30 Jahre hinaus sonst ein Theil, weit über 150.000 sl. jährlich, unbedeckt gewesen wäre, von der k. k. Staatsverwaltung unver- zinnSliche, erst von: Jahre 1896 an in mäßigen Jahresraten rückzahl¬ bare Vorschüsse zu erwirken und so das Land vor der sonst unvermeid¬ lichen Calamität eines noch viel drückenderen Zuschlages zu bewahren. Bezüglich des Domcsticalfondcs ist eS nicht ohne beachtenswerthe Mühe gelungen, den Faden der Verhandlung wieder aufzunchmeu und eine Ausgleichung auzubahnen, die, wenn mit Umsicht, Tact und Energie fortgeführt, dem Lande gegründete Aussicht gibt, das Einkommen seines Vermögens um viele Tausende' zn steigern. Die anerkannte Steuerüberbttrdung wurde wenigstens theilwcise durch ergiebige Stencrabschreibungcn minder fühlbar gemacht, und die Härte der Steuercxecutioneu durch möglichste Rückführung auf die gesetz¬ liche Schranke abgeschwächt und eine dauernde Abhilfe bei der Regierung mit aller Energie und Sachkenntniß angebahnt und verfolgt. Dem schon lange gefühlten Bedürfnisse der leidenden Menschheit hat der Landtag durch einen Zubau im Civilspitale mit einem 16 Kostenbeträge von circa 40.000 sl. Abhilfe gebracht; die Vorarbeiten zur unvermeidlich nothwcndigen Erbauung eines neuen Irrenhauses geliefert, für die Anlegung, Fructificirnng und Vermeh¬ rung des bezüglichen B a n s o n d c s von beiläufig 80.000 fl. in Obligationen Sorge getragen. Zur Förderung der Verkehrsmittel hat der Landtag den Gemeinden Subventionen in bedeutenderen Beträgen geleistet, und die Brücke über die Save bei Gurkfcld, diese unermeßliche Wohlthat für den Verkehr Unterkrains, mit 10.000 fl. Kostenaufwand, — sie mag Zengniß dafür geben, wie der Landtag bemüht war, reelle Landes Interessen zu fördern, so wie auch die Stadtgemcinde Laibach in ihren: Anlehen von 20.000 fl. entgegenkommende Unterstützung beim Lande fand. Auch den: N o t h s chrci armer, durch E l c m e n t a r e r c i g n i s s e schwer getroffener Ortschaften verschloß der Landtag nicht sein Gehör, und wo es ihm nicht gestattet schien, für derlei Zwecke den Landeösäckcl in Anspruch zu nehme«:, dort brachte zum wiederholten male die Mildthätigkeit der Landesbotcn aus ihren directivmäßigen Bezügen die erbetene Abhilfe. Mit welcher Zähigkeit und Wärme der Landtag die gesetzt! ch e Autonomie des Landes zn wahren bestreb: war, davon geben nebst anderen die Verhandlungen anläßlich der Ucbernahmc der Zwangs- arbcitsanstalt das beredetste Zengniß. Als es galt, im schweren Kampfe des Vaterlandes die Militär zwecke des Staates dnrch materielle Opfer zn unterstützen, da blieb auch der Landtag Krams nicht znrück und trug bereitwilligst sein Schärflein bei. Wie endlich der Landtag mit weit geringer:: Geldmitteln für die bessere Instandhaltung der landschaftlichen Gebäude ge sorgt hat, daran möge der Vergleich ihres gegenwärtigen mit den: frü¬ heren Zustande erinnern. Bei all' den dnrch die Vielseitigkeit des Bedarfes vermehrten Auslagen ist es den: Landtage in Folge seiner sorgfältigen und geregelten Haushaltung gelungen, ohne Erhöhung, ja selbst mit Herabminderung des Stencrznschlages nicht nur das currente Erfordcrniß zn bedecken und allen ans den Landeöfonden lastenden Verpflichtungen pünktlich nachznkommcn, sondern derselbe hat während dieser Zeit sehr beträchtliche Rückstände getilgt, namentlich 40.000 fl. nicht präliminirte Morastcntsnmpfnngsbciträgc abgetragen, an Spitalskvftcn nebst anderen beispicloweisc blos an die Triester Anstalt von: Fahre 18lU und 1862 über 26.000 fl. gezahlt, die Abschreibung von 60.1)00 sl. 'Lchubkostcnrückständcn beim Aerar bewirkt, für die Bor spannsanslagen aber Ratenzahlnngsfrist erlangt, und so die Ordnung in seinen: Haushalte hergestellt und erhalten, ohne durch Aufnahme von 17 Darlehen auf das liegende Landesvermögcn den Nachkommen eine vermehrte Bürde anszulastcn, um einer momentanen Verlegenheit auS- zuwcichen. Welcher hervorragende Anthcil dieser Erfolge den im LandeS- auSschussc und iin Landtage dafür aufopfernd thätigen Mitgliedern auch der Majorität bcigemcsscn werden muß — wie gerade sie bei den Straßensubventioucn Schwierigkeiten bei der Minorität zu überwinden hatten, das weiß Jedermann, der dem Gange der Dinge seine Aufmerk¬ samkeit schenkte. Ob nun ein Landtag, der in solcher Weise nach allen Richtungen hin umsichtig, gemäßigt und nüchtern vorgegangeu ist, cs verdiene, daß man seine Majorität in ihrer Gesinnung und Thütigkeit verdächtige, darüber mag seinerzeit die Geschichte des Landes zu Gerichte sitzen. Ihr gerechtes Urthcil hat diese Landtagsmajorität nicht zu scheuen. Der nun durch das Wort des Monarchen aufgelöste Land¬ tag der zweiten Wahlperiode hat viel zu kurze Zeit getagt, um über seine Thütigkeit schon jetzt ein Urtheil fällen zn wollen. Zwei Momente indeß kennzeichnen schon derzeit in auffallender Weise den Charakter derselben. Das eine ist die Außer acht - l a s s n n g d e r G e s ch äft s o r d n n n g nicht nur iu unwesentlichen for¬ mellen Punkten, sondern in den: sehr wesentlichen, daß die Anträge und Commissionsberichte den LandtagSmitglicdcrn durch die festgesetzte Zeit früher zugcmittclt werden müssen, damit sich Jedermann zn oricntiren und auf die bezügliche Verhandlung vorznbereitcn iin Stande sei. Wir halten cs für eine bedenkliche und sehr gefährliche Art, wenn sich eine Versammlung in solcher Weise überrumpeln läßt und darauf hin Beschlüsse faßt, wie Jemand, der mehr glaubt, als überzeugt ist. Der zweite Moment war die an Ungezogenheit grenzende Ruck s ich t S l o s i g k eit, nut der die s i c g e s g ewi s s c Majorität die verfassungstreue Minorität und das Grnppeninteresfc der Großgrundbesitzer behandelte. Wie immer man über eine bevorzugte Stellung des laudtäf- lichcn Großgrundbesitzes denken mag, die einfachsten Grundsätze Ver¬ güten Lebensart auch gegen seine politischen Gegner sollte man nicht außer Acht lassen. Die Landtagsmajorität der ersten Wahlperiode hat cs nie¬ mals unterlassen, Mitglieder gcdcr Parteischattirung in ihre ComitöS zu wählen, und es war dies wohl der vorzüglichste Grund, warum die Commissionsbcrichte dem ganzen Hause ohne Unterschied die Gewähr da für boten, daß der bezügliche Antrag allseitig erörtert worden sei, während sonst die Cvnstitnirung eines Comito's immer nnr aus der Mittc seiner Parteigenossen schon n prnwi den Schein der Einseitigkeit nnd Parteilichkeit ans sich ladet. Unter den wenigen B e schl ü s s c n, die in die s c m Landtage gefaßt wurden, galt der eine der Bitte wegen der Sistirung der 2 18 Heeresergänzung. Ohne es zu wollen, verkündete er damit, wie heilsam es gewesen wäre, statt mit der Verfassnngssistirnng eine solche Möglichkeit zu öffne», die versa ssungsmäßigc Behandlung einer wenngleich nothwcndig gewordenen Hccresreform zu wahren. Eiu zweiter und dritter Beschluß galt der Errichtung einer be¬ sonderen landschaftlichen Cassc und der Adaptirung des Re¬ doutensaales zum Sitzungssaale des Landtages. Wenn wir auch zugebcn müssen, daß sich für beide dieser Beschlüsse genügende Rechtfertignugsgründc auffindcn lassen, so muß es denn doch auffallen, daß der Landtag die kurze Spanne Zeit, die ihm zu tagen beschieden war, mit einer überstürzenden Hast dazu benützte, um vor Allem auf den mehreren eigenen Comfort zu denken und den Landessäckel mit einer neuen nicht unbeträchtlichen und hinsichtlich der Eassc bleibenden Mehr¬ ausgabe zu belasten, welche ohne den geringsten Schaden für das Land zum mindesten so lauge hätte aufgeschobcn werden können, bis demselben sein Domcsticalfoiid zurückgegeben worden wäre. Wir hätten geglaubt, daß die Urgirung dieser Angelegenheit für das Lan d es inter c s sc weit dringen¬ der wäre, als die Abhilfe für einen der Landtagöabgeordnetcn, der für sich und College» und für das bekannte DonnerstagS-Publieum eine größere Bequemlichkeit anstrebt. Der letzte und unstreitig wichtigste Beschluß galt der Beschu¬ lung des Reichstages. Daß dieses Debüt ungeachtet der meisterhaft gelungenen Copie des Prager und Brünner Vorbildes höchst unglücklich auSfiel,^ weiß die Welt. Als Geschmackssache halten wir die Nachahmung der Cechen sür bedauernswerth, als politisches Experiment für das Interesse Krains geradezu verwerflich und höchst schädlich. Krain hat sein Eigenleben, cs solst dasselbe auch fernerhin be¬ wahren, ohne sich zum Schleppträger der Cechen-Paladins zu erniedrigen. Krains politisches Interesse liegt und wird immer in den Linien einer starken constitutionelleu Staatsgewalt liegen; — diese zu stützen, frei von mehr oder minder selbstbewußten Sonderbestrcbungcu, nur dies kann und wird Krain Glück bringen. Wir sind am Schluffe unserer Betrachtung. Sie galt nicht den Persönlichkeiten. Wäre dies der Fall, so hätten wir zu Gunsten des einen oder andern Candidaten der Gegenseite wohl ausdrücklich eine Aus¬ nahme machen müssen, denn es sind welche unter ihnen, die wir persönlich hochschätzen. Unsere Betrachtung galt nur der Sache; sie galt den Grund¬ sätzen; sie galt der Abwehr einer unlauter» Verdächtigung, welche der Landtag der ersten Wahlperiode und seine Majorität durch ihr Thun und Wirken wahrlich nicht verschuldet haben. 19 Möge sie, überzengnngstrcn und voll Liebe zum Baterlande, wie sie gegeben ist, auch anerkannt und wirksam werden. Wie immer nun die nencn Wahlen ausfallen mögen, wir haben nur den ciueu aufrichtigen Wunsch, daß sie auf legaler Grundlage, mit strenger Beobachtung der gesetzlichen Bestimmun¬ gen, frei von un lautern Einflüssen vor genommen würden und den ungefälschten, selbstbewußten Bolks- willen zum Ausdruck brächten. Nicht darin erblicken wir eine Gefahr für das Landeswohl, daß Männer verschiedener Anschauung und Ueberzeugung, selbst von der extremsten Färbung, in den Landtag gewählt werden. Die drohende Gefahr sehen wir nur darin, daß einige Wenige ihren Einfluß mißbrauchen wollen, um wie kleine Despoten im Landtage und durch denselben im Lande zu herrschen und ihr oft grundsatzloses Thun und Treiben mit dem Schilde der halb willenslosen Majorität zu decken. Was auch geschehe, wir halten an der Ueberzeugung fest, daß Wahrheit und Recht früher oder später zum Durch¬ bruche gelangen werden und daß das Volk schließlich seine echten Freunde selbst finden und von denen strenge Rechenschaft begehren werde, die sein noch kindliches Vertrauen etwa mißbrauchen wollten. Laibach, am 9. März 1867. ' . "