AMTSBLATT DER BEHÖRDEN, ÄMTER UND GERICHTE DES LANDES KÄRNTEN Redaktion und Administration: Klagenfurt, Arnulfplatzl, Telephon 36-01, Klappe 451, Postsparkassen- Anzeigen werden enfgegengenommen in der Administration in Klagenlurt und in allen Annoncee- konto 189.606. Kärntner Landeshypofhekenanstall, Konto Nr. 11349 expeditionen. Preise lauf Anzeigenfarif.Bezugsgebühren: jährl. S72.—, halbjährl.S36.—, monafl. S6.— 8. Jahrgang / Nummei 39 Freilag, den 26. September 1958 Einzelpreis S 1.50 Bis zur Lösung der Sdiulfrage Erziehungsberechtigte können Befreiung vom Slowenischunterricht erwirken — Erlaß des Landeshauptmannes Die im gemischtsprachigen Gebiet Kärntens ansgelösten Aktionen gegen die provisorische Schulverordnung vom Oktober 1945 hatten Landeshauptmann Wedenig als den Vorsitzenden des Landesschulrates veranlaßt, die Bezirksschulbehörden in Klagenfurt, Villach, Völkermarkt und Hermagor anzuweisen, daß für die Erziehungsberechtigten der Schulkinder an den zweisprachigen Schulen die Möglichkeit gegeben ist, vom § 27 der Schul- und Unterrichtsordnung vom 29. September 1905, RGBl. Nr. 159, Gebrauch zu machen. Nach diesem Erlaß ist es den Erziehungsberechtigten möglich, eine Befreiung vom fremdsprachigen Unterricht an den Volks- und Hauptschulen über die Bezirksschulämter zu erwirken. Damit trägt der Landeshauptmann bis zur endgültigen bundesgesetzlichen Regelung der Schulfrage sowohl der Mehrheit der Bevölkerung als auch der Minderheit Rechnung. Der Erfaß des Landeshauptmannes vom 22. September 1958 (ZI. LSR-4337/58) hat folgender Wortlaut: Regelung des zweisprachigen Unterrichtes in Kärnten „Als Landeshauptmann und Vorsitzender des Landesschulrates für Kärnten bin ich verpflichtet, für einen ungestörten und wirkungsvollen Unterricht an den Volks- und Hauptschulen des Landes Sorge zu tragen. Dieses Ziel erscheint durch die Unruhe, die unter der Elternschaft des gemischtsprachigen Gebietes entstanden ist, gefährdet. Die Schulverordnung der Provisorischen Kärntner Landesregierung vom Jahre 1945 ist änderungsbedürftig. Vor 13 Jahren dürfte SitzungderLandesregierung Am 23. September traten unter dem Vorsitz von Landeshauptmann Wedenig die Mitglieder der Kärntner Landesregierung zu einer Sitzung zusammen, um eine Reihe wichtiger Fragen der Landesverwaltumg zu behandeln. Landeshauptmann Wedenig befaßte sich mit der neuen Feuerpolizeiordnung, die allen maßgebenden Faktoren bei Verhütung und Bekämpfung von Bränden Rechnung trägt und erläuterte den neuen Gesetzentwurf, der dem Kärntner Landtag zur Beratung und Beschlußfassung vorgelegt wird. Uber Antrag dies Landesrates Bader wird Gerhard Unterberger die Lidhtspielberech-tiigung für das Standkino in Kirchbach i. G. auf weitere zehn Jahre verlängert. — Ferner hat die Landesregierung beschlossen, Frau Andrea Bogensberger in Feistritz im Glantal das Ehrenkreuz für besondere Leistungen auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens zu verleihen. — Lhstv. ÖR Fer-I i t s c h beantragte notwendige finanzielle Maßnahmen im Zuige der Resitzfestigungs-aktion. Landesrat Sima berichtete über die kürzlich abgehaltene Konferenz der Landesfinanzreferenten in Wien und die Aussprache mit dem Bundesminister für Finanzen, Dr. Karnitz. Im Rahmen dieser Beratungen wurde ein neuer Vorschlag zur Erstellung des Finanzausgleiches dem Finanzmmister unterbreitet, Zu dem die Vertreter der Bundesländer auf Grund ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Erfordernisse konkrete Wünsche angemeldet haben. Der Landesfinanzreferent berichtete weiter, daß er im Bundesministerium für Finanzen abermals vorstellig geworden ist und y?r Erstellung des Bundesbudgets 1959 das ^ achholprogramm, besonders aber den Bau der Jauntalbahn und die Wetterführung der Güterwegbauten in Erinnerung gerufen hat. Landesrat Sima informierte das Regierungs-Kollegium auch über die im Einvernehmen mit Landesrat Ing. Truppe angestellten Bemühungen zur Finanzierung des Landesstraßenaushaues und der Errichtung von Wasserversorgungsanlagen. — Hinsichtlich der Verwirk-mhung des Projektes einer Straße auf den Do-ratsch gab Landesrat Sima bekannt, daß er ®me Studie über eine wirtschaftlichere Durch-uhrung veranlaßt habe. Der Finanzreferent Wurde seitens der Landesregierung beauf-ragt. in dieser Hinsicht weitere Schritte zu unternehmen und Bemühungen einzuleiten, sich auch der Bund an der Errichtung daß diraer Straße entsprechend beteiligt. 55um Schluß berichtete Landesrat Sima über den Voranschlag Land, wobei festgestellt wurde, daß die veranschlagten Ertragsanteile ms Oktober nicht erreicht werden konnten. Ger Mindereingang beläuft sich derzeit schon a,’f 10,548.000 Schilling. Der Monatsvoran-^chlag Bund für Oktober 1958 sieht Ausgaben m der Höhe von 31,296.200 Schilling vor. man der Meinung sein, daß durch den damals binnen kurzer Zeit erwarteten Staatsvertrag dieses Provisorium bald durch ein Defimti-vum abgelöst werden würde. Die Hoffnung hat sich als Irrtum erwiesen, Österreich mußte mehr als 10 Jahre auf den Staatsvertrag warten und als dieser endlich abgeschlossen wurde, konnten trotz der Hoffnungen Kärntens die Bestimmungen der Scfhulverardnung nicht durch ein österreichisches Gesetz ersetzt werden. Wir stehen am Beginn des dritten Schuljahres nach Abschluß des Staaitsvertra-ges und es hat nicht den Anschein, daß die Gesetzgebung in kurzer Zeit zu einem Resultat gelangen wird. Die von der Kärntner Landesregierung einstimmig geforderten Voraussetzungen — eine Befragung zur Feststellung der Minderheit und die Übernahme der durch die neue Schulregelung etwa entstehenden Mehrkosten durch den Bund — sind nicht geschaffen worden, ein Vorschlag, die Zahl der zweisprachigen Schulen zu vermindern, kann nicht zur Durchführung gelangen. Die Lage erfordert aber eine rasche Entscheidung. Nach § 27 der Schul- und UntenMitsord-nunig vom 29. September 1905, RGBl. Nr. 159 ex 1905, sind für die Befreiung von Lehrgegenständen die Bezirksschulbehörden zuständig. Über die dört genannten Lehrgegenstände hinaus hat das Bundesministerium für Unterricht mit Erlaß vom 18. August 1947, ZI. 32.000/ 4/12/47, die Befreiung vom fremdsprachigen Unterricht an Hauptschulen für zulässig erklärt, also eine Befreiung von einem verbindlichen Gegenstand während der Pflichtschulzeit. Als durch die Umgarnflüchtlinge ein ähnliches Problem auftauchte, wurde dies ebenfalls im Erlaßwege geregelt. Beide Beispiele zeigen, daß zur Behebung von Schwierigkeiten Erlässe verwendet wurden. Auch in Kärnten ist derzeit eine solche Situation. Wem die Erziehung der Kärntner Jugend am Herzen liegt, der kann weder einen Sohulstreik noch die Schließung von Schulen wünschen. Mein Erlaß schafft eine Lösung, die es ohne Zwang ermöglicht, eine endgültige gesetzliche Regelung abzuwarten. Ich sehe mich darum veranlaßt, die Bezirksschulbehörden der von der Schulverordnung aus 1945 betroffenen Gebiete anzuweisen, Anträge der Erziehungsberechtigten um Befreiung vom Unterricht in der slowenischen Sprache raschestem zu erledigen. Solche Gesuche sind bei den örtlich zuständigen Schulleitungen einzubringen und bis spätestens 7. Oktober 1958 den Bezirksschulbehörden zu übermitteln. Hiebei kann nur die freie persönliche Entscheidung der Erziehungsberechtigten maßgebend sein. Eine Beeinflussung durch das Lehrpersonal ist zu unterlassen. Wer also will, daß sein Kind weiterhin zweisprachigen Unterricht wie bisher erhält, hat gar nichts zu tun, wer dies nicht wünscht, reicht seinen Antrag ein. Damit bleiben alle Rechte der Minderheit gewahrt, ohne daß jemand gezwungen wird, sein Kind an einem Unterricht teilnehmen zu lassen, der als Belastung empfunden wird. Dieser Erfaß gilt sowohl für Volks- wie für Hauptschulen, und zwar so lange, als nicht durch die Gesetzgebung eine endgültige und allgemein verbindliche Regelung getroffen wird.“ Landesstraßen-Ausbau unaufschiebbar Landesregierung verlangt Anteil an der Mineralölsteuer des Bundes Der Finanzreferent des Landes Kärnten, Landesrat Sima, hat seit seiner Amtsübernahme in jeder Finanzreferentenkonferenz und bei jeder sich sonst bietenden Gelegenheit immer wieder die triste finanzielle Situation auf dem Landesstraßenbausektor zur Sprache gebracht und auf eine Lösung dieses Landesproblems Nr. 1 gedrängt. Wie Landes rat Hans Sima in der letzten Sitzung der Kärntner Landesregierung berichtete, bemüht er sich im Einvernehmen mit Landesrat Ing. Truppe schon die längste Zeit um die Finanzierung des Ausbaues der Landesstraßen und der Errichtung der Wasserversorgungsanlagen im Lande. Die Finanzierung des Bundesstraßenbaues erfolgt seit Jahren in der Weise, daß bundesgesetzlich ein 400prozentiger Zuschlag zur Mineralölsteuer erhoben wird. Dieses Vorgehen, das einer einseitigen Erhöhung des Steuersatzes einer gemeinschaftlichen Bundesabgabe zugunsten des Bundes gleichkommt, ermöglicht es, die Bundesstraßen in Österreich ohne Belastung ordentlicher Budgetmittel auszubauen. Die Verhandlungen um einen neuen Finanzausgleich zwischen Bimd, Ländern und Gemeinden sind in ein entscheidendes Stadium getreten. Landesrat Sima schlug daher folgende Stellungnahme des Landes vor, die die Landesregierung zum Beschluß erhob und sie der Bundesregierung weiterleitete: „Die starke Zunahme der Motorisierung hat nicht allein dem Bund, sondern auch den Ländern gewaltige Belastungen mit den erforderlich gewordenen beschleunigten Ausbau ihrer Straßen aufgebürdet. Während sich aber der Bund damit geholfen hat, daß er seit dem Jahre 1950 einen bundes-eigenen Zuschlag von 200 Prozent und seit dem Jahre 1952 einen weiteren gleichhohen Zuschlag zur Mineralölsteuer erhebt, stehen den Ländern für ihre enorm angestiegenen Straßenbaulasten keinerlei zusätzliche Mittel zur Verfügung. Durch die Erhebung des Bundeszusohlages hat sich die ursprüngliche Teilung der Mineralölsteuer zur Hälfte zwi- schen Bund und Länder zu ungunsten der Länder auf einen Anteil von ein Zehntel vermindert. Die Lösung des Straßenbaufinanzierungs-problems in den Ländern duldet keine längere Aufschiebung. Die Kärntner Landesregierung schlägt daher, gestützt auf zwei Beschlüsse des Kärntner Landtages, drei Wege vor, die eine der Zeit entsprechende Fmanzierungsgrimd-lage für den Ausbau der Landesstraßen schaffen würde: 1. Die Länder werden am Bundeszuschlag zur Mineralölsteuer beteiligt. 2. Der Bund gewährt den Ländern für den Landesstraßenbau zweckgebundene Zuschüsse. 3. Es wird den Ländern ermöglicht, eine zweckbestimmte Abgabe in der Form eines Landes-zusohlages zur Mineralölsteuer zu erheben.' Klagenlurt will nur Zivilflugplatz Die Pressestelle des Magistrates gibt bekannt: Am 19. September fand unter dem Vorsitz von Stadtrat KR Novak eine Sitzung des Aufsichtsrates der Klagenfurter Flughafengesellschaft statt, bei der unter anderem das Programm für die feierliche Indienststellung der neuen Betonlandebahn festgelegt wurde. Demnach wird Bundespräsident Dr. Schärf die Anlage am 18. Oktober eröffnen. Als weitere Redner stehen Landeshauptmann Wedenig und Bürgermeister Außerwinkler auf der Liste. Der Aufsichtsrat mußte sich abermals mit den Ansprüchen des Ministeriums für Landesverteidigung befassen, das die eine der beiden Flugplatzhallen für militärische Zwecke beansprucht. Nachdem die Folgen besprochen wurden, die dieser Schritt des Bundesheeres für den Betrieb des Annabichler Flughafens haben müßte, stellte der Aufsichtsrat in völliger Einstimmigkeit fest, daß gegen diesen Versuch alle nur möglichen Schritte unternommen werden müssen. Sollte das Bundesheer auf seinen Ansprüchen beharren, so wäre der Flugplatz mit der neuen, um die Baukosten von 15 Millionen Schilling nun fertiggestellten Betonbahn zum Teil entwertet. Haltet die Kinder aus dem Meinungsstreit! Zu den sich verdichtenden Aktionen und Schülerstreiks an den gemischtsprachigen Schulen gegen die SdnUverordnung des Jahres 1945 nahm Landeshauptmann Ferdinand Wedenig in einer Rundfunk-ansprache am 23. September Stellung und richtete folgenden Appell an die Elternschaft Kärntens: In pflichtgemäßer Obsorge für den Schulunterricht in Kärnten habe ich als Vorsitzender des Landesschulrates nach reiflicher Erwägung mich veranlaßt gesehen, die Be-zirkssch-ulbahönden der von der Schulver-ordnung aus 1945 betroffenen Gebiete amzu-weisen, Anträge der Erziehungsberechtigten um Befrekmig vom Unterricht in der slowenischen Sprache raschestem zu erledigen. Solche Gesuche sind bei den örtlich zuständigen Schulleitungen einzubrin-gen und bis spätestens 7. Oktober 1958 den Bezirksschulbehörden zu übermitteln. Hiebei kann nur die freie persönliche Entscheidung der Erziehungsberechtigten maßgebend sein. Eine Beeinflussung durch das Lehrpersonal ist zu unterlassen. Wer also will, daß sein Kind weiterhin zweisprachigen Unterricht wie bisher eihält, bat gar nichts zu tun; wer dies nicht wünscht, reicht seinen Antrag ein. Damit bleiben alle Rechte der Minderheit gewährt, ohne daß jemand gezwungen wird, sein Kind an einem Unterricht teilnehmen zu lassen, der als Belastung empfunden wird. Dieser Erlaß gilt sowohl für Haupt- wie für Volksschulen, und zwar solange, als nicht durch die Gesetzgebung eine endgültige allgemein verbindliche Regelung getroffen wird. Ich glaube, daß sowohl der Minderheit wie der Mehrheit der Bevölkerung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften der Weg geebnet ist, den Unterricht für ihre Kinder nach ihren Wünschen zu gestalten. Ich habe mich dazu genötigt gefühlt, weil niemand, also auch ich nicht verantworten kann, daß de» ordnungsgemäße Unterricht gestört wird. Eis handelt sich um eine Gewissensentschekkmg aller Eltern und Erziehungsberechtigten, die nach reiflicher Prüfung ihren Antrag auf Befreiung vom Slowenischunterricbt einbringen oder dies unterlassen. Niemand soll gezwungen, niemand soll überredet werden; das Recht auf persönliche Entscheidung ist zugleich eine ernste Pflicht. Zwei Sprachengemeinschaften haben jahrhundertelang in Kärnten friedlich miteinander gelebt, Leid und Freud geteilt und so soll es auch in Zukunft sein. Niemanden soll und darf aus seiner Entscheidung ein Vorwurf gemacht werden, da ich davon überzeugt bin, daß die Unterkärntner Bevölkerung treu zium Staate Österreich und zu ihrem Heimatlande steht. Eis gibt auf der Welt genug Unfrieden und Gefahren, die uns alle bedrohen. Wir Kärntner und wir Österreicher können wenig dagegen tun, aber doch das eine: nämlich in unserem Lande ein Beispiel für friedliches und gutes Zusammenleben geben. Wir haben lange gehofft, daß der Staatsvertrag eine allgemeine verbindliche Lösung bringen wird und wir hofften nach seinem Abschluß, daß die Bundesgesetzgebung die Schulfrage in Kärnten löst. Unsere Hoffnungen sind nicht erfüllt worden. Wir Kärntner können allein eine gesetzliche Regelung nicht treffen und so habe ich mich als Landeshauptmann und Vorsitzender des Landesschulrates entschlossen, eine Zwischenlösung zu ermöglichen, von der ich erwarte, daß sie den erwünschten Frieden bringen wird. Ich glaube hiezu berechtigt zu sein, da ähnliche Lösungen vom Unterrichtsministerium bereits getroffen wurden. Ich wünsche vom ganzen Herzen, daß damit Schwierigkeiten aus dem Wege geräumt werden, die auf die Dauer dem Zusammenleben in Kärnten nur abträglich sein können. Die Kärntner Bevölkerung aber, die von diesem Erlaß betroffen wird, soll sich dessen be-wußt sein, daß nur Verträglichkeit und gute Nachbarschaft die Voraussetzungen für das Gedeihen des Landes und seiner Bevölkerung sind. In allen Ländern Europas bemühen sich die besten Kräfte aller Parteien und aller Religionen, eine Gemeinschaft der Völker unseres Erdteiles zu schaffen. Die Voraussetzung hie-für ist, daß der Streit der Nationen ein Ende findet und durch edles Wetteifern auf kulturellem Gebiet ersetzt wird. Das muß auch bei uns so sein, wenn wir an eine Zukunft unseres Erdteiles glauben. Ich war selbst Abwehrkämpfer und habe für die Einheit des Landes in Frieden und Freiheit gekämpft, als es notwendig war. Ich war (Fortsetzung Seite 3) Raumordnung und -planung in den Gemeinden Landeshauptmann Wedenig spricht zu den Delegierten des 11. österreichischen Gemeindetages in Klagenfurt In der Zeit vom 18. bis 20. September tagte in Klagenfurt der 11. österreichische Gemeindetag, dessen Höhepunkt die große Kundgebung der über tausend zählenden Delegierten des Gemeindebundes im Festsaal und den Nebenräumen des Klagenfurter Konzerthauses bildete, und der vom Präsidenten. Bundesrat Grnndemann mit einer Begrüßungsansprache eröffnet wurde. Eine Reihe von Persönlichkeiten der Politik, der Wirtschaft und Verwaltung wohnten dieser großen kommunalpolitischen Tagung bei, so u. a. Staatssekretär Grubhofer, Landtagspräsident Sereiniigg, die Landeshauptleute Krainer mit Landesrat Horvatek (Steiermark), Wagner (Burgenland), Dr. Tschigfrey (Tirol), Dr.-Ing. Pupp (Südtirol), Wedenig mit Landeshauptmann-Stellvertreter Ferlitsch und den Landesräten Sima und Ing. Truppe, Bischof Dr. Köstner und Senior Schmid, ferner der Vizepräsident des Rates der Gemeinden Europas, Staatssekretär Cravatte (Luxemburg) mit Generalsekretär Ba-beth (Paris), der Vertreter des Deutschen Gemeindetages, Senator Thoma (München), die Vertreter des Österreichischen Städtebundes, Bürgermeister Bäck (Salzburg), Bürgermeister Außerwinkler und andere, die Begrüßungsansprachen hielten. Auf dieser bedeutsamen Tagung hielt Landeshauptmann Ferdinand Wedenig ein mit großem Interesse auf genommenes Referat über die Raumordnung und Raumplanung in den Gemeinden. Er führte u. a. aus: Als wenige Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkrieges von verschiedenen Seiten die Forderung nach Raumplanung und Raumordnung erhoben wurde, um die eingetretenen grundlegenden Strukturänderungen nicht nur für einen Wiederaufbau, sondern vor allem für einen Neuaufbau nutzbar zu machen, war ein verständliches Mißtrauen gegen alles, was mit der Planung in Zusammenhang stand, festzustellen. Seither ist jedoch eine grundlegende Änderung eingetreten, denn der große wirtschaftliche Aufschwung, die intensive Bautätigkeit, die in manchen Teilen Österreichs geradezu überstürzte Entwicklung des Fremdenverkehrs und der Motorisierung, das in manchen Gebieten bedenkliehe Ansteigen der Boden-preise, die Ausweitung der Industrialisierung usw. zeigten jedoch bald, daß diese Entwicklung ohne Planung und Koordinierung nicht gesteuert werden kann. Gerade die Gemeinden haben hier Pionierarbeit geleistet, denn dort konnte diese Entwicklung unmittelbar und am besten verfolgt, konnten Fehler und Mängel sowie deren Ursachen am 'deutlich- , sten erkannt werden. Diese allgemeine Erkenntnis, ausgehend von den Gemeinden auf die Länder, wird nunmehr auch von den Zentralstellen anerkannt, und man darf daher mit einiger Berechtigung sagen, daß damit die erste Entwicklungsphase von Raumplanung und Raumordnung in Österreich abgeschlossen ist. Was ist ein „Leitbild“? Nach kurzen Darlegungen auf die Entwicklung der Raumplanung und Raumordnung in Kärnten gab der Landeshauptmann einen Überblick auf wesentliche Teile des ökonomischen und sozialen Leitbildes der Raumordnung, die auch für die Planungen der Gemeinden richtunggebend sind. Es steht außer Zweifel, daß die geplante Entwicklung einer Gemeinde in einem Flächenwidmungsplan und die einer, mehrere Gemeinden umfassende Region ohne Schwierigkeiten in einem Regionalplan darge- stellt werden kann. Dagegen ist es aber durchaus möglich, ein raumpolitisches Leitbild, also gewissermaßen ein Wunschbild der anzustrebenden ökonomischen, sozialen und kulturellen Entwicklung, festzulegen, das dann ausgearbeiteten Leitlinien eine Festlegung der entwicklungsbedürftigen Gebiete zu treffen. Das Ergebnis dieser Arbeiten zeigte, daß vor allem Süd- und Südostkämten in besonderem Maße entwicklungsbedürftig sind. Aus diesem Grunde hat die Kärntner Landesregierung und der Kärntner Landtag ein Nachholprogramm für diese Gebiete ausgearbeitet und dieses der Bundesregierung überreicht, weil die Finanzkräfte des Landes und der WMMWMjmMmmMWMMmMMmmmMmM wwmmmmfflmwwfflmmwmm Die Wünsche der Gemeinden Dem II. österreichischen Gemeindetag gingen viele Beratungen seiner Unterausschüsse voran, in der die Sorgen und Wünsche der Gemeinden Österreichs behandelt, koordiniert und zu einer Resolution formuliert wurden. Sie enthält alle aktuellen Wünsche der Gemeinden und wurde von den zahlreichen Delegierten einstimmig zur Forderung des Österreichischen Gemeindebundes erhoben. Die Resolution hat folgenden Wortlaut: Die Selbstverwaltung der Gemeinden als Grundprinzip des öffentlichen Lebens und der Demokratie bedarf einer ausreichenden verfassungsmäßigen Verankerung. Die Erlassung verfassungsrechtlicher Bestimmungen sollte den Gemeinden, deren Leistungen für den Wiederaufbau Österreichs entscheidend waren, nicht länger vorenthalten werden. Sicherung der gemeindlichen Finanzwirtschaft durch eine Neuordnung des Finanzausgleiches, die insbesondere a) jeder Gemeinde jene Mmdesteinnahmen garantiert, die sie zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben benötigt und b) eine Vereinfachung des Finanzausgleiches durch Beseitigung der verschiedenen Abzüge von den Bruttoertragsanteilen (Bundespräzipuum, Landesumlage, Familienlastenausgleich) und durch den Wegfall der Ausgleichszulagen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz der Selbständigen (GSPVG) beinhaltet. Neuordnung des Gemeindestraßenwesens durch a) Bildung eines aus Vertretern der Gebietskörperschaften bestehenden Beirates beim Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau zum Zwecke der Koordinierung der Straßenverwaltung, des Straßenbaues und der Straßenbaufinanzierung. b) Neuregelung der Finanzierung des Gemeindestraßenbaues durch Überprüfung der bestehenden Straßeneinstufung, Neuregelung der Finanzierung der Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen durch unbeschränkte Übernahme dieser Kosten durch den Bund. Beteiligung der Gemeinden an der Mineralöl-Steuer. Gesetzliche Regelung der öffentlichen Fürsorge unter Berücksichtigung folgender Grundsätze: a) Anerkennung der Subsidiarität der öffentlichen Fürsorge, b) Individualisierung der Leistungen. c) Einführung eines Fürsorgelastenausgleiches. d) Übernahme der Kosten für Dauerbefür-sorgte, für Ausländer und für die Rehabilitation und Resozialisierung durch Bund und Länder. e) Mitspracherecht der Gemeinden in grundsätzlichen Fragen und Durchführung der Fürsorge durch die Bezirksverwaltungsbehörden unter Mitwirkung der Gemeinden. Förderung und Weiterentwicklung des Fremdenverkehrs durch a) Bereitstellung von Bundes- oder ERP-Mittein, um ein Schritthalten der gemeindlich-öffentlichen Einrichtungen mit den übrigen Fremdenverkehrseinrichtungen sicherzustellen. b) Neuregelung des Meldewesens. c) Landesgesetzliche Ordnung des Campingwesens und der Privatzimmervermietung. d) Eine Koordination aller am Fremdenverkehr interessierten außerbehörd'ichen Organisationen ist in die Wege zu leiten. Schaffung eines Fonds zum Zwecke der Vergebung von Darlehen an Gemeinden im Falle des Ausbaues öffentlicher Wasserver-sorgungs- und Kanalisationsanlagen. Die zuständigen Ministerien werden ersucht, bei Abzweigung von Mitteln aus dem Bunde,s-Wohn- und -Siedlungsfonds auch kleinere Gemeinden mit einem Wchnungs-fehlbestand über 15 Prozent zu berücksich-, tigen. Die Erhöhung der Zuteilung aus’dem Bundes-Wohn- und iöSiedtuhgsföhds je Wohnungseinheit ist erforderlich. bei und muß. der Aufstellung von Flächenwidmungs-Regiona'iplänen berücksichtigt werden Entwicklungsbedürftige Gebiete Der erste und zweite Weltkrieg mit den bekannten Folgeerscheinungen haben vor allem in den östlichen Bundesländern und meist im Bereich der Staatsgrenze gewisse Gebiete in ihrer Entwicklung stark behindert und gehemmt, so daß sie heute in wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht gegenüber anderen Teilen unseres Bundesgebietes benachteiligt sind. Wir haben daher die Landesplanung beauftragt, unter Berücksichtigung der von der Österreichischen Gesellschaft zur Förderung von Landesforschung und Landesplanung Gemeinden nicht ausreichen, um hier eine endgültige Abhilfe zu schaffen. Neben diesem Nachholprogramm, das im wesentlichen die Verbesserung des Verkehrsnetzes und der Verkehrseinrichtungen, der Versorgungsanlagen und Versorgungseinrichtungen umfaßt, ist die Kärntner Landesregierung bestrebt, in engster Zusammenarbeit mit den Kammern und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund durch Industriegründungen neue Dauerarbeitsplätze zu schaffen und dadurch eine grundlegende Strukturverbesserung in den entwicklungsbediirftigen Gebieten zu erreichen. Der Fremdenverkehr Die außerordentlich große Übernachtungs- , zahl des heurigen Fremdenverkehrsjahres l Bundesminister Oskar Helmer in Kärnten Bundesminister für Inneres, Oskar Helmer, traf zum vorigen Wochenende mit seiner Begleitung zu einer Besichtigung des neuerbauten Bundespolizeikommissariats in der Ossiacher Zeile in Villach ein, das am 23. Mai d. J. durch Bundesminister für Handel und Wiederaufbau, Dr. Fritz Bode, in einer Eröffnungsfeier seiner Bestimmung übergeben wurde, an deren Teilnahme damals Innenminister Helmer krankheitshalber verhindert war. In Anwesenheit des Staatssekretärs Grubhofer, des_ Landtagspräsidenten Sereinigg, des Landeshauptmannes Wedenig, Bürgermeisters Timmerer, der Nationalräte Populorum, Suchanek und Dipl.-Ing. Dr. Weiß, des Sektionsrates Dr. Seidler, Ministerialrates Dr. Saipka, Gendarmeriegenerals Dr. Kimmei, Sicherheitsdirektors Hofrat Dr. Odlasek, Landesamtsdirektors Newole, Polizeidirektors Hofrat Dr. Payer, des Lan-desgendarmeriekommandanten Zeliska u. a. besichtigte der Innenminister unter Führung des Oberpolizeirates Dr. Boeder am 22. September die Amtsräume, das Gefange-nenhaus, die Garagen und die Anlagen des neuen Polizeikommissariates, die er in die Obhut des Innenministeriums nahm. Nach einer Ansprache an die versammelten Polizeibeamten Villachs, die nun unter besseren Arbeitsbedingungen ihren Dienst versehen können, und einer Aussprache mit den Vertretern des Landes fuhr Innenminister Helmer nach Klagenfurt, wo er unter Führung des Polizeidirektors Hofrat Dr. Payer der Bundespolizeidirektion einen offiziellen Besuch abstattete und wo ihm die neue Polizei-kapelle ein Ständchen brachte. Hierauf trat Innenminister Helmer seine Rückreise nach Wien an. Goldenes Ehrenzeichen für Oberpolizeirat Rudolf Vivenot Zum Abschluß seines Besuches im Villacher Polizeikommissariat überreichte Bundesminister Helmer dem stellvertretenden Amtsleiter, Oberpolizeirat Rudolf Vivenot, das ihm vom Bundespräsidenten verliehene Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Repu-blick Österreich. zeigt, daß Österreich nach Italien und Frankreich nun vor der Schweiz bereits an dritter Stelle im europäischen Fremdenverkehr steht. Ebenso ist es Kärnten im Laufe der letzten Jahre gelungen, den Fremdenverkehr zu intensivieren, so daß es heuer nach Tirol an zweiter Stelle im österreichischen Fremdenverkehr steht. Diese begrüßenswerte und fast überstürzte Entwicklung des Fremdenverkehrs erfordert aber- nun zwangsläufig viel umfassendere raumördnende Maßnahmen 1 von sei-tetf-Üe?1 Gemeinden und von seiten des Landes, als dies bisher der Fall war. Viele Gemeinden haben diese Gegebenheiten in ihrem vollen Ausmaß erfaßt und dieser bei der Erstellung des Flächenwidmungsphmes Rechnung getragen. Sie haben auch durch günstige Grundkäufe die Errichtung von Badeanstalten, Parkanlagen, Fremdenverkehrseinrichtungen ermöglicht und sich dadurch neue Einnahmequellen geschaffen. Große Bedeutung kommt auch der geradezu überstürzten Entwicklung des Campingwesens mit all ihren Vor- und Nachteilen zu, die sowohl eine sorgfältige Standortwahl nach Gesichtspunkten der Raumplanung erfordert als auch eine entsprechende gesetzliche Regelung, wenn dadurch negative Auswirkungen und Beeinträchtigungen der Erholung und der Natur verhindert werden sollten. D;e Bedeutung eines guten Straßennetzes, das Vor-(Fortsetzung von Seite 4) Wetterfronten - Wetterarten - Wetterlagen Reminiszenzen, Herr Lichtenstein — Wirbel auf Reisen — Wetterarten in Standard- und Luxusausführung _ Zyklonen über Kleinkirchheim — Wetterlagen, nicht hoffnungslos, aber be- achtlich für Wetterstrategen — Fehlt nur noch ein Nachgesang Nunmehr, Herr Lichtenstein, darf ich Ihnen vielleicht an einigen konkreten Beispielen zeigen, wie in unseren modernst ausgerüsteten Fabriken das Wetter gemacht wird. Voraussetzen müßte ich allerdings, daß Sie mit aufmerksam gespanntem Hosenboden meine Ausführungen von neulich und jüngst verfolgt haben. Selbstver ... ? Ja natürlich, dachte ich mir auch. Dann sind Ihnen ja noch die wichtigsten Punkte geläufig. Kalkuliere, wir rekapitulieren iterativ in abbreviertem Modus die markantesten Expositionen: Aufwind erzeugt Tiefdruck, Abwind erzeugt Hochdruck. Aufwind erkältet sich, Abwind erhitzt sich. Im Aufwind wachsen Wolken, im Abwind schwinden Wolken. Damit sie Wasser niedersch/laigen kann, braucht eine Wolke nasse Füße und einen kalten Kopf mit eisigem Bart. Sind auch die Füße eisiig, dann bleibt das aus dem eisigen Kopf losigeeiste Eis: Eis, bei seinem Fall aus letzterem durch erstere. Ein Tiefdruckwirbel entsteht, wenn eine Kaltluftzunge und eine Warmluftzunge umeinanderlecken, der Wirbel j läuft linksherum, wandert, die hintere Kaltluft j (Kaltfront, Einbruchsfront) erreicht die vor-> dere Kaltluft (Warmfront, Aufgleitfront) und bildet damit eine Okklusionsfront (Das Zusammenfließen der beiden Kaltlüfte). Dann füllt sich die Kalt'.uftmuide von unten her auf, wobei die darin liegende Warmluft stetig gehoben wird. I (Absterbender Wirbel, der auch kaum mehr wandert.) Schließlich entsteht aus der verbleibenden Kaltluftausbuchtung ein neuer Tiefdruckwirbel, eine neue Zyklone. Die Zugstraßen der Zyklone laufen von England aus annähernd keilförmig über Eurasien hin. Für uns besonders wichtig ist eine Nummer (fünf be) die aus Oberitalien kommt und sich mit einer, aus Island kommenden (Nummer drei), in der Ukraine kreuzt. Das Herz der Zyklone ist die Warmluft. Sie kann trocken oder feucht sein, je nachdem, ob sie über Festland oder Meere floß. Im allgemeinen kommt die Warmluft aus Süden und Westen, kann aber gelegentlich auch aus Osten, ja sogar aus Norden kommen, auf einem Umweg natürlich. Nun stellen Sie sich bitte, eine solche Zyklone in Standardausführung vor: Ihr Kern überdeckt Belgien, ihre Warmfront spannt sich in weitem Bogen bis nach Ägypten, ihre Kaltfront nach Marokko. Diese Zyklone wandert nun annähernd ostwärts, wobei sich die Fronten im Gegenuhrsinn 1 drehen und die Kaltfront die schnellere ist. Österreich wird dann der Reihe nach tiberstri- ; Chen von der vorderen Kaltluft, von der Warmfront vom Warmsektor, von der Kaltfront, von I der hinteren Kaltluft und vieliecht auch vom Kern einer Tochterzyklone. Daraus ergeben sich einige typische Wetterarten. Unter der vorderen Kaitluft: Wir ( liegen unter einem kalten Hoch, das bloß durch | ein Kaltluftkissen am Boden zustande kommt | und daher nur schwach, von kurzer Dauer und I wenig ausgebreitet ist. Es stellt eigentlich nur eine Brücke zwischen zwei Tiefs dar und heißt’ daher auch (kaltes) Zwischenhoch. Das Wetter! ist im allgemeinen heiter, die Luft kühl, die ] Wolken hoch und flach. Im Westen zeigen sich j einzelne Haufenwolken unter einem hohen Wolkenschirm als Vorboten der Warmfront. Der Wind kommt aus Südosten. Unter der Warmfront: Eine vier- hundert Kilometer breite, nach Osten anstei- ; gende graue Wolkenmasse, die langsam wan- ; dert, überdeckt, das ganze Gebiet. Im Osten j schwimmen einige Haufenwolken spazieren und wir werden andauernd und gleichmäßig berieselt. denn die ankommend-e Warmluft gleitet' langsam und gleichmäßig. Direkt unter der! Front flaut der Wind ab. Dahinter springt er nach Südwesten um und frischt auf. Zugleich i wird er merkbar wärmer und wehmutlos bli-k- i ken wir den davonschleichenden Regensäcken nach, ; Unter dem Warmsektor: Aus südlichen Bre-iten kommen gewaltige, bis in die; Stratosphäre reichende warme (trockene oder feuchte) Luftmassen. Sie sind die Ausläufer. eines kräftigen Hochs (meist in den Azoren) ' und beschreiben daher eine Rechtsspirale. Dabei fallen sie, von der Stratosphäre gesteuert, zu Boden und lösen alles Gewölk auf. Naohtr strahlt die Erde, von keiner Wolkendecke geschützt, viel Wärme ab, so daß sich am Morgen dichter, weißer Bodennebel bildet, ein sicherer Vorbote eines prächtigen Tages. Über! der unteren Kaltlufthaut läge n s:ch mächtige absteigende, warme Luftmassen. Der Nebel i hebt sich bald bis zu ihrer Untengrenze und wird dann aufgelöst, etwa zwei Stunden nach Sonnenaufgang. Es entwickelt sich ein „ungestörtes Normalrwetter“. Im Lauf des Vormittages bilden sich durch die Bodenhitze verschiedene Luftblasen, an deren Rändern kältere Luft herabfällt, so daß heiße und kühlere Winde in kleinen Gebieten abwechseln. Nachmittags wird der Boden so heiß, daß ein kräftiger Auftrieb entsteht, der, vor allem über waldigen Berghängen, sehr dekorative, aber harmlose, glänzend weiße Haufenwolken aus reinem Wasser erzeugt. Unser geliebtes Kärntner Planschbecken wird sorgfältig ausgespart, weil über der kühleren Seefläche der wolkenfressende Abwind herrscht. Durch die abendliche Abkühlung verbreitet s;ch der Abwind über die ganze Gegend samt umliegender Landschaft und läßt die Segler der Lüfte wieder zusammenschrumpfen zu flachen, sonnendurchileuchte. ten, abendlichen Schönwetterwolken (Cumulus humilis versperalis translucidus). Nachts kann es durch Abstrahlung wieder ziemlich kalt, werden, was zu diversen Fihnkonflikten und, bei Gartenfesten, zur Erfindung des Flausch-ffitterfleckflügelcapes Anlaß gibt. Die Herrlichkeit dauert, solange der Hochdruck auch in größeren Höhen vorhält. Unter der Kaltfront: Einmal ver- flacht auch das höchste Hoch, so daß der vor Nordwesten her vorstoßende Kaltluftkeil sich unter die Warmluft schieben kann. Eine Kaltfront naht. Einen Tag vorher s:eht man schor die 690 km vorausregelnden, von Gewittertürmen losgerimenen EiswoMten ankommen faserige Fransen unter denen oft Schneevor-hänge hängen und die manchmal in lange, zusammenlaufende Streifen gegliedert sind. Hin- Kärntner Hochschulwochen 1958 Feierliche Eröffnung durch Landeshauptmann Ferdinand Wedenig Haltet die Kinder aus dem Meinungsstreit! (Fortsetzung von Seite 1) im Konzentrationslager, weil ich für die Freiheit Österreichs eingetreten bin. Ich habe aus meinem persönlichen Schicksal gelernt, diaß Auseinandersetzungen nur in friedlicher und demokratischer Form vor sich gehen dürfen, wmn nicht die Gemeinschaft Schaden nehmen soll. Ich habe gelernt und es auch praktiziert, diaß man vergessen muß und diaß die Zeiten der Kämpfe Notzeiten für alle sind. Ich will nicht, daß in unserem Lande der Nachbar mit dem Nachbar streitet, es soll jeder dem anderen sein Recht lassen und Frieden und Zusammenarbeit anstreiben. Wer einmal im siebenten Jahrzehnt seines Lebens steht, muß an die Zukunft denken und sich vor allem dessen bewußt sein, daß Kinder aus dem Streit der Meinungen herausgehalten wenden müssen. Einzig und allein aus diesem Grunde habe ich den Scbtilerlaß herausgegeben, und ich wünsche nur eines, nämlich diaß er zum friedlichen Zusammenleben beiträgt. Ich rufe die Väter und Mütter im gemischtsprachigen Gebiet auf, meine Worte zu beherzigen. Jeder ist ein guter Kärntner, der seine Pflichten dem Lande gegenüber erfüllt, gleichgültig welche Sprache er für sein Kind für notwendig hält. Möge das stets in Erinnerung sein. Es handelt sich bei den Kindern um das kostbarste Gut, das wir haben, nämlich um die Zukunft des Kämtnerlandes. Wir wollen den Kindern eine Jugend verschaffen, die so wenig als möglich von Zwietracht und Kampf weiß. In den nächsten zwei Wochen wenden sich die Eltern und Erziehungsberechtigten zu entscheiden haben, ob sie einen Antrag auf Befreiung vom Unterricht von der Slowenischen Sprache einbringen oder nicht. Möge die Entscheidung in jedem einzelnen Fall so sein, wie man es vor den Kindern verantworten kann. Fünf Jahre sind vergangen, seit das Kulturreferat der Kärntner Landesregierung die ersten Hochschulwochen inauguriert batte. Fast könnte man es als ein kleines Jubiläum bezeichnen, ein Lustrum, wie die Römer eine solche fünfjährige Zeitspanne nannten. Mit diesen Worten leitete Landesamtsdirektorstellvertreter Dr. Rudan seine Begrüßungsansprache anläßlich der Eröffnung der Kärntner Hochschulwochen 1958 im mittleren Saal des Konzerthauses am 22. September ein, zu der Landtagspräsident Sereinigg, Landeshauptmann Wedenig mit Landesrat Scheiber, Bischof Dr. Köstner, Superintendant Glawischnig, Landesamtsdirektor Newole, der jugoslawische Generalkonsul Trampuš mit Konsul Pendjič, der iitaiümische Konsul Dr. Manca di Villahermosa, der deutsche Konsul Dr. Frowein, ferner der Vertreter der Steiermärkischen Landesregierung und Leiter des Hochschulreferates RR. Dr. Blanc, Vizebürgermeister Seidling und Magistratsdirektor Dr. Groll, die Bezirkshauptleute, Vertreter des Kultur- und Wirtschaftslebens, der Exekutive, des Bundesheeres u. a. erschienen sind. Dr. Rudan entbot weiter dem höchsten Vertreter der Alma mater Graecensis, Se. Magnifizenz Rektor Dr. Johann Fischl seinen besonderen Willkommgruß. Hierauf sprach Landeshauptmann Wedenig, der Protektor der Hochschulwochen, die er als ermutigendes Zeugnis für die Möglichkeit einer echten und schöpferischen Kulturpolitik bezeichnete. Ein richtiges Jubiläumsthema ist über die heurigen Hochschulwochen gesetzt. Das Wort „Vereintes Europa“, das für uns zu einer Frage der Gestaltung der Zukunft geworden ist. Wir stehen zwischen einem alten europäischen Erbe und einer neuen europäischen Aufgabe, erklärte der Landeshauptmann weiter, und was uns obliegt, ist das große und ernsthafte Bemühen um eine möglichst klare und realisierbare Umsetzung der europäischen Idee in die europäische Verwirklichung. Mit diesem Wunsche erklärte Landeshauptmann Wedenig die Kärntner Hochschulwochen 1958 für eröffnet. Nach einem kurzen Einführungsvortrag des Rektors der Karl-Franzens-Universität, Graz, Se. Magnifizenz Dr. Fischl, hielt Univ.-Prof. Dr. Endre Ivanka über das Thema „Römische Reichsidee und europäische Einheit“ seinen Einleitungsvortrag. Diese würdige Feier hatte das Schweyda-Quartett mit Beethovens Streichquartet op. 74, 1. Satz, festlich eingeleitet. Jahresausstellung im Künstlerhaus In Anwesenheit von Landesamtsdirektor Newole als Vertreter des Landeshauptmannes, des Kulturreferenten Hofrat Dr. Rudan, Bürgermeisters Außerwinkler, von Vertretern der Kirchen und des Kunstlebens eröffnete Architekt Dipl.-Ing. C z em er n j ak im Künstler -haus am 25. September namens der Be* rufsvereinigung bildender Künstler Kärntens eine reichbeschickte Jahresausstellung. Sie bildet einen Querschnitt aus dem vielfältigen Kunstschaffen unserer immer größer werdenden Künstlerschar. In ihr sind alle Kunstrichtungen vertreten. Beachtenswerte Schöpfungen in -guter alter Manier sowie in moderner, lebendiger Kunst, in Aquarell, Öl und Graphik, wechseln mit freudigen Kompositionen und avantgardistischen Exempeln, die künstlerische Entwicklung in Kärnten beschleunigend. Die Kunstausstellung bleibt bis 12. Oktober geöffnet. In Moosburg entsteht ein SOS-Kinderdorf Bis zum Winter werden die ersten sechs Häuser unter Dach sein, in denen 54 Waisenkinder Aufnahme linden Zwei sehenswerte Ausstellungen im Landesmuseum Gegenwärtig werden in den Ausstellungsräumen des Landesmuseums zwei sehenswerte Ausstellungen gezeigt. Anläßlich ihrer Eröffnung erörterte sein Leiter, Hofrat Prof. Dr. Moro, das Museumsprogramm, in dem gerade die beiden Ausstellungen einen besonderen Platz einnehmen: es sind dies die Gedächtnisausstellung Schmalz und die berühmten Zeichnungen von Markus Pernihart (1824—1871) (Kärntens Burgen und Schlösser). Die 43 Aquarelle und Zeichnungen von Dr. Heilwig Schmalz, geh. 1895 und am 22. August ,958 gestorben, der Arbeitsinspektor in Kla-Senfurt und ein Verwandter des Historikers August Jaksch war, werden nun erstmals ausgestellt und überraschen sowohl graphisch als such in der Farbenkomposition. — Die Zeichnungen Markus Pemharts sind eine einzigartige Sammlung der Burgen, Schlösser und Ruinen, die er im Aufträge seines Mäzens Moro in Viktring zeichnete. Bekannt ist Pern-hart durch seine großen Panoramen von der Kärntner Berglandschaft, aber die 198 Blätter, nie nun die Museumsgalerie im 2. Stock zieren, sind nun das erstemal in ihrer Gesamtheit der Öffentlichkeit zugänglich. Die in stiller Schaffensfreude entstandenen Aquarelle Heilwig "Uhmalzs und das Werk Pemharts, das uns heute ein Bild vom Bestand der Burgen und Schlösser im Zustand des vorigen Jahrhunderts vermittelt, auszustellen und jedermann fdgänglich zu machen, ist ein lobenswertes Verdienst der Direktion unseres Landes-rauseums. Beide Ausstellungen bleiben bis . - Oktober geöffnet. Ab 15. Oktober folgt d’ue Gedächtnisausstellung Suitbert Lobissers pd eine Ausstellung des Bühnenbildners Professor Löffler. Wie alle anderen Kinderdörfer, wurde audi das Projekt des Zweigvereines Kärnten, in Moosburg ein Kinderdorf erstehen zu lassen, aus der Not der Zeit geboren, und der Wille, auch in unserem Lande zu helfen, war stärker als alle Schwierigkeiten, die einem solchen Vorhaben im Wege stehen. Mit diesen Worten leitete der Vorsitzende des hiesigen Zweigvereines, Major a. D. G r e s s e 1, die Pressekonferenz am 24. September in Mooburg ein, wo Vertreter der Kärntner Zeitungen Gelegenheit hatten, sich vom Werden des SOS-Kinderdorfes und seiner schönen Lage zu überzeugen. Das Sozialwerk SOS-Kinderdorf feiert in Kürze seinen zehnjährigen Bestand. Nach der Idee Hermann Gmeiners wurde zuerst das SOS-Kinderdorf Imst und dann weitere in Lienz, Altmünster am Traunsee und Hinterbrühl bei Wien errichtet. Bau und Erhaltung werden ausschließlich aus privaten Spenden finanziert. Die bedeutendere finanzielle Basis stellen die Freund- und Gönner-Mitglieder der SOS-Kinderdörfer dar, die monatlich einen Schilling zahlen und vierteljährlich den Kinderdorfboten erhalten. Ihre Zahl hat in Österreich bereits rund 700.000 erreicht. Der SOS-Kinderdorf-Zweigverein Kärnten baut in Moosburg. Es war nicht leicht, einen Platz zu finden, der den Kindern nicht nur Sonne und gutes Wasser, Ruhe und eine gesunde Lage, sondern auch eine noch aufnahmsfähige Volks- und Hauptschule in der Nähe bei gefahrlosem Schulweg bietet und zugleich eine abgeschlossene, typische SOS-Kinderdorf-Siedlung ermöglicht, die sich har- monisch in das Landschaftsbild eingliedert und außerdem von Klagenfurt leicht erreichbar ist. Nun befinden sich die ersten sechs Kinderhäuser im Bau und kommen noch vor dem Winter unter Dach. Leider werden darin hei weitem nicht alle wartenden Kinder untergebracht werden können. Das Tempo des Weiterbaues wird nicht zuletzt auch vom Ergebnis der nächstjährigen öffentlichen Landessammlung abhängen, die mit zu den Hauptaufgaben der Kinderdorf-Organisation gehört. Außerdem muß der Zweigverein dauernd bemüht sein, größere Stiftungen und Baumaterialspenden für das Kinderdorf in Moosburg zu bekommen. Die Beträge, die von Kärntnern für SOS-Kinderdorf-Weih-nachts- und Osterkarten und -Kalender bzw. Kinderdorf-Boten eingezahlt werden, kommen auf jeden Fall dem Kärntner Kinderdorf zugute, das einmal 20 Häuser und ein Gemeinschaftsheim zählen soll. Die nächste Sorge des Zweigvereines ist nun die Mütterwerbung. Mutter in einem SOS-Kinderdorf ist ein neuer Frauenberuf, der zwar sicher zu den schwersten Berufen zählt, anderseits aber soviel Befriedigung sdienkt wie kaum ein anderer. Unverheiratete Frauen zwischen 25 und 35 Jahren, die keine eigenen unversorgten Kinder haben und gewillt sind, für immer neun elternlosen Kindern ihre ganze Liebe zu schenken, werden in einem der SOS-Kinderdörfer für ihr verantwortungsvolles Amt vorbereitet. Sie ziehen dann in ein neues, modern eingerichtetes Einfamilienhaus, wo sie ganz nach ihrem Ermessen den Haushalt führen und die Erziehung der Kinder gestalten können. torher kommen dann mittelhohe Linsenwolken darunter breite, dichte, graue Bretter. Nun die Sache allmählich ungemütlich. Hoch uns hängt ein gewaltiger drohender 'Vol-kenschirm. Darunter schwimmen seltsam sitranste, flockenartige Ballen in heillosem r^rcheinander. Wenig später ist auch schon die benwalze da, eine lange Wolkenwurst, die ver-dhrt rollt (also anders mm als die Straßen-^raize) und aus der es nadh Kräften blitzt, reg-J~t’ hagelt, graupelt, schloßt und schneit, je pachdem. Sie scheint unerschöpflich und ist es tjsofern, als sie an jedem Ort neu entsteht, ,s'ch der Kaltluftkeil unter die feutihte beroS.™1 schiebt. Ober der Walze ragen m JFeh°he Gewiittertürme in den Himmel, die nirua*< stürzt und das Thermometer sieht '*mi' Unter der Flanke des Kaltluiftkeiiles ein» Inan mitunter lauter kleine Wolkensäeke, Bond ve*ehrten Steppdecke ähnlich, als be-RatH6rs kennzeichnendes Kennzeichen einer . erront Dahinter wird der Himmel plötzlich Weil der Kaltluftkeil dünner wird und die daher absteigt. Sogenannte Scheitelauf-sch •mn®. *n ^er klaren, wie ausgeputzt er-'*emenden, Luft schwimmen allerdings noch Haufenwalken, die auch noch Regen Krmen- Schließlich folgen noch einzelne Brettwalken als Nachhut. Wenn nun der Scheitelaufheiterung der Druck steigt die Höhenluft abküblt, dann kommt ein ^T*es Zwischenhoch. Erwärmt sich bei Druckte-“"^ die Höhenluft, dann ist Aussicht auf ein TTr>Cs Dauerhoch. FäMt der Druck, dann nähert sich eine Warmfront. Nach einem Zwischenhoch kann auch eine neue Kaltfront kommen oder mehrere. Die nach Osten abrückende Kaltfront bietet mit ihrer sonnenbeschienenen Kehrseite einen repräsentativen Anblick und fand daher auch Aufnahme ln „König Ottokars Gluck und Ende“. Unter dem Kern der Zyklone: Das Zentrum des Wirbels ist eine sehr flache Mulde (zehn Prozent Neigung), die zum Warmsektor hin offen ist und in der die Warmluft, vom Sektor kommend, dauernd ausgleitet. Das beschert uns Nieselregen, der nicht klatscht, aber dafür alles gründlich entweicht. Da die Zyklonen bei uns meist schon pensionsberechtigt sind, schleichen sie nur träge dahin und beglücken uns tagelang. Die geschilderten Wetterarten lösen einander ab je nach der Webterl a g e , das heißt, je nach der Verteilung, der Stärke, und dem Lebensalter der Hoch, und Tiefdruckwirbel. — Beginnen wir, wie die Astronomen, im Süden und drehen im Ubrsinm durch, dann bekommen wir etwa folgende Wetterlagen auf dien Teppich: (Stellen sie sich dabei die Landkarte von Spanien bis zum Ural, bzw. bis Norwegen, vor.) S ü d 1 a g e: Zwei Tief links oben, zwei Hoch rechts unten. Heiße Luft kommt, oft direkt aus der Sahara, als Schirokko einhergefegt. Wir erleben sie als Südföhn, mit Föhnmauer und Föhnfischen. Oft ist die Luft trüb vom Saharastaub. Südwest Jage: Zwei Tief Mitte links, zwei Hoch rechts oben. Feuchte Meeresluft aus Südwest bricht ein. Schwere Gewitter im Sommer und tagelanges Schlechtwetter stehen bevor, weil die Warmluftmassen über dem Kontinent mitunter sehr widerstandsfähig sind. Stößt außerdem die vordringende Kalt- luft an Berghänge, dann kann es zu katastre phal en Niederschlägen kommen. Im Winte leitet de Südwestlage das Tauwetter eir u eu v'fge: Zwci Tief m der Mitte, zwe Hoch links. Das Tief über den Alpen ist seh dauerhaft, eine nicht scheidenwoMende Okkhi sion mit viel feuchter Wehmut Warme, feucht Westwinde, vom Golfstrom geheizt, machen ir Winter sogar die Ostsee eisfrei. Die riesig dauerhafte Aufgleitfläche erzeugt eine schwer Wolkendecke. Nordwest läge: Zwei Tie rechts Oben, zwei Hoch links unten. Binnei zwei Tagen streicht kühle, meist trockene Po larluft (trocken, wenn die See vereist ist) voi Island bis nach Polen hinein, und bringt Grau peJCSauer und Schnee auch im Frühsomme und Herbst. Die Schauer sind kurz und schmal von heftigen Windstößen (Böen) begleitet, da zwischen heitert es immer wieder auf. Ge 'CSenfclich gibt es Gewitter und späten Frost Alles in allem: das herrlichste April weiter Nordlage: Zwei Tief rechts, zwei Hocl links. Der Wind weht, annähernd den Isobarei talgend, aus Norden und bringt zu jeder Jahres zf;li kalte und unfreundliche Witterung. Haupt sachlich Schichtwolken, auch Wolkenfetzen Abends lösen sich die Wolkenschichten oft auf so daß die nächtliche Abstrahlung Frost bringeni kann. Nordostlage: Links oben un< rechts unten ein Tief, in der Mitte ein Hoch n « tr°ckener Nordost stürmt daher, als „Bise“ in der Schweiz, als „Mistral“ in Südfrankreich berüchtigt. Wenn die Schneedeckt m Hnnlan-d und Rußland geschlossen ist können extreme Kältegrade auftreten. Die Bewölkung ist dünn und hoch, oft fehlt sie überhaupt. Im Sommer gibt es flache Haufenwolken und darüber dünne Federn, bei trocken. Stadttheater — Fundament des Kulturlebens Aus der Sitzung des Theaterausschusses In der am vergangenen Montag unter dem Vorsitz von Landesrat Hans Sima abgehaltenen Sitzung des Theaterausschusses wurde vom g-eschäftsführenden Referenten der Abschlußbericht über die Spielzeit 1957/58 erstattet. Im Stadttheater fanden 232 Vorstellungen und in den Kammerspielen 118 Vorstellungen mit insgesamt 121.434 Besuchern statt. Der Durchschnittsbesuch betrug im Großen Haus 52 Prozent und in den Kammerspielen 49 Prozent. In der Oper hatte den stärksten Erfolg „Turandot“ (80 Prozent), in der Operette „Baill im Savoy“ (60 Prozent) und im Sprechstück der unverwüstliche „Lumpazivagabundus“ (76 Prozent). Außerdem wurden in Villach, Spittal an der Drau, Femdorf, Feldkirchen und Gastein zusammen 42 Gastspiele durchgeführt. Die Gesamteinnahmen betrugen S 1,742.50. Mit der Aufgabe eines Neuaufbaues der Verwaltung des Klagenfurter Theaterbetriebes, mit Ausnahme der rein künstlerischen Belange, wurde vom Theaterausschuß Landesamtssekretär Otto U r e vom Amte der Kärntner Landesregierung betraut, der in allen wichtigen Fällen seines Wirkungsbereiches im Einvernehmen mit dem Theaterdirektor vorzugehen hat Wie schließlich mitgeteilt wurde, hat das Bundesministerium für Unterricht die Subvention für das Klagenfurter Stadttheater wie bisher mit 1,500.000 Schilling festgesetzt. In Hinblick auf die ständig steigenden Kosten wird von den Theatern aller Bundesländer mit allem Nachdruck verlangt werden, daß für die kommende Spielzeit die finanzielle Beihilfe in entsprechendem Verhältnis zu den Subventionen für die Bundestheater erhöht wird. Kärntner Ehrenkreuz für Lebensretterm Mit Beschluß der Kärntner Landesregierung vom 23. September wurde Frau Andrea Bogensberger in Feistritz im Glantal das Ehrenkreuz für besondere Leistungen auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens verliehen. Frau Andrea Bogensbenger hat am 22. August 1955 den 15 Jahre alten Josef Pren-ter aus Hooh-St. Paul, der des Schwimmens unkundig sich in die tiefen Stellen des Schwimmbades in Feistritz bei Liebenfels begab und bereits absackte, durch Mir mutiges Eingreifen, indem sie sich völlig angekl-eidet ins Wasser warf, den Jugendlichen vor dem sicheren Ertrinkungstod das Leben gerettet. Vergebung von Bauarbeiten aut der Gitschtaler Landesstraße Landesrat Sima hat einer Vergabe der Bauarbeiten auf der Gitschtaler Landesstraße, Baulos Jadersdorf—St. Lorenzen, und der Längsee-Landesstraße, Baulos Reipersdorf— Längsee, einvemehmlich mit Landesrat Ingenieur Truppe zugestimmt. ... und auf der Eisenkappler Bundesstraße Der Straßenbaureferent der Kärntner Landesregierung, Landesrat Ing. Truppe, hat die Ausführung von Schutzwänden gegen Steinschlag im Zuge der Eisenkappler Bundesstraße, Baulos Miklauzhof—Rechberg III mit einer Anbotssumme von rund 97.500 Schilling an eine heimische Baufirma vergeben. Ferner hat er die Brückenbauabteilung der Landesbaudirektion beauftragt, die Baumeisterarbeiten für die Pistotabachbrücke in km 12,3 und für die Zollbrücke in km 9,6 im Zuge der Ebriach-Trögener Landesstraße mit einer Gesamtsumme von rund 76.000 Schilling ebenfalls an eine heimische Baufirma zu vergeben. heiterer, aber wenig warmer Witterung. Ostia g e : Zwei Tief links unten, zwei Hoch rechts oben. Sehr trockene Luft kommt aus Rumänien und bringt im Sommer trockene Hitze, im Winter strenge Kälte. Immer zeigen sich nur hohe und mittlere Wolken mit balliger Struktur, zwischen den Bällchen scheint der Mond durch farbig umrahmt. Oft sieht man auch Netze und Bänder. Zentrallage: Kern eines Hoch über uns. Dauerhaftes heiteres verhältnismäßig warmes Wetter auch im Winter, besonders in größerer Höhe. Barometer sumpf: ganz flache Hoch und Tief, kleine Druckanulden und -Rücken. Der Druckfall von England bis zum Ural beträgt oft nur einige Millimeter. Der schwache Abwand kam die starke Quellwollken-bildung nicht unterdrücken. Daher gibt es örtliche Wärmegewitter. Morgens sind dann die Wolken meist verschwunden. Zu diesen Großwetterlagen kommen nun noch die örtlichen Einflüsse. Gebirge bringen Föhneffekt mit sich: Sandiflächen und Städte erzeugen starken Wärmeauftrieb und eventuell Gewitter; Wasserflächen erzwingen tagsüber Abwinde, nachts Aufwinde; Täler und Rinnen lenken den Wind um; Kessel erfreuen sich sommers dauernder Aufheiterung, winters eines stabilen Kältesees. Die Alpen erfahren auf den Nordhängen häufig Wetterstürze, wenn ein Tief im Norden vorbeizieht, so daß zuerst Südföhn herrscht und dann die Kaltfront an die Hänge prallt. Nun denn, meine verehrungswürdigen Adepten, ich bin überzeugt, daß Sie es durch meine nichtswürdigen Anleitungen in der Wetter-froschologie bald sehr viel weiter gebrächt haben werden, als Ihr bebend des Beifalls harrender Einweiser Dr. Wilhelm Benesch Neubau der Nußdorfer Brücke Wie der Straßenbaureferent Landesrat Ing. Thomas Truppe mitteilt, hat das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau die Lieferungen und Arbeiten für den Neubau der Nußdorfer Straße in Eberstein samt den zugehörigen Straßenanschlüssen in der Höhe von rund 550.000 Schilling vergeben. Der Neubau der Nußdorfer Brücke in Eberstein ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil damit seitens der Bundesstraßenverwaltung ein wesentlicher Beitrag zur Herabminderung der Hochwassergefahr im Bereich des Ortes Eberstein geleistet wird. DAS GROSSE "Beachten Sie heutigen den Brief £ * . Im dauernden Einsatz Aus der Tätigkeit der Berufsfeuerwehr Klagenfurt Obstbautagung in Klagenfurt Die Bemühungen, Kongresse und Tagungen nach Klagenfurt zu bringen und damit vor allem die Nachsaison zu beleben, wurde besonders in letzter Zeit von Erfolg gekrönt: vier Tagungen innerhalb Wochemfriist! So empfing Bürgermeister Außerwinkler am 22. September die Teilnehmer in der Obstbautagung. Zu dem Empfang hatten sich Präsident LAbg. Gruber mit den leitenden Beamten der Landwirtschaftskammer eingefunden; vom Landwirtschaftsministerium ist Ing. Schratt erschienen. NR. Tödhng, der Obmann des Bundesausschusses der Landes-Obstbauverbände Österreichs, dankte für den Empfang und gab seiner Freude über die Möglichkeit persönlicher Kontaktnahmc Aus-1 druck. — Am 23. September konnte Bürger-i meister Außerwinkler die Teilnehmer an der fünften gemeinsamen Tagung der gemischten österreichisch-jugoslawischen Kraftfahrlinien-Koromission, an ihrer Spitze Dipl.-Ing. Hugo Weiß, Laibach, und Ministerialrat Dr. Ne-wald, Wien, begrüßen. 35jähr!ges Jubiläum des Zsolnay Verlages Anfang September feierte der Pauil-Zsolnay-Vetilag das 35. Jahr seines Bestehen«. Dem Besitzer des Verlages, Paul Zsolnay, der als erstes Werk den Verdi-Roman von Franz Werfel herausgegeben hatte, gelang es, in kürzester Zeit sein Unternehmen zu einem der anerkanntesten Roman-Verlage des deutschen Spraeh-rattmes zu machen. Er hat es sich zur Aufgabe gestellt, hervorragende Romane Österreichischer Autoren der Gegenwart sowie Werke der bekanntesten Romancie-s Europas und Ubersees zu publizieren, zum Beispiel Werke der Nobelpreisträger Pearl S. Buck, John Galsworthy, Roger Martin du Gard, aber auch von Theodor Dreiser, Graham Greene. A. J. Cronin, das Gesamtwerk von Frank Th'eß. d‘e Hauptwerke von Alexander Lernet-Holenia und sämtliche Werke von Madame Colette. Brandrat VI c a r i, der Kommandant der Klagenfurter Berufsfeuerwehr, hielt kürzlich im Sender Klagenfurt einen Vortrag, dem wir folgende interessante Einzelheiten entnehmen; Die Zahl der Großbrände, die jährlich in Kärnten registriert werden, ist erheblich, die Schäden erreichen rund 25 Millionen Schilling. Die Landeshauptstadt Klagenfurt mit ihren rund 21.000 Haushalten, 7000 Häusern und 70.000 Einwohnern ist, man möchte sagen: natürlich — der Schauplatz der meisten Brände. Demgegenüber allerdings ist die Schadenssumme die niedrigste im ganzen Land. Diese erfreuliche Tatsache verdanken wir dem Vorhandensein einer exakt ausgebil-deten, schlagkräftigen Feuerwehrorganisation, die sich aus der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr zusammensetzt: der Berufsfeuerwehr als Stoßtruppe, die in Sekundenschnelle eingesetzt werden kann, der freiwilligen Feuerwehr als Reserve, falls die Ausmaße der Brandfälle deren Einsatz fordern. Die technischen Einrichtungen der Berufs-feuerwehr entsprechen allen Ansprüchen der Neuzeit. Sie verfügt über Maschinen mit einer Wasserleistung von 800 bis 1500 Liter pro Minute, automatische Leitern mit Steighöhen bis zu 22 und 26 Meter, einem Schlauchwagen, der in kürzester Zeit eine Schlauchleitung von einem Kilometer Länge auslegen kann, einem Hochdruck-Tankwagen, der einem Wasserdruck bis zu 40 Atmosphären erzeugen kann, einem modernen Kranrüstwagen, aber auch neuartige Tauchgeräte, zahlreiche Fahrzeuge und vieles andere mehr. Die Feuerwehr arbeitet gratis Dieser ganze Maschinenpark steht der Bevölkerung von Klagenfurt unentgeltlich zur Verfügung, das heißt, daß die Feuerwehr nicht bezahlt werden muß, wenn sie gerufen wird. Leider kommt es dennoch zuweilen vor, daß die Feuerwehr aus Furcht vor Unkosten nicht rechtzeitig alarmiert und erst versucht wird, im Entstehen begriffener Brande mit eigenen Kräften Herr zu werden. Dies ist grundfalsch und kostspielig dazu, denn in den allermeisten Fällen ist der Schaden dann am Ende noch viel größer. Die Feuerwehr allerdings kann nur dann wirksam helfen, wenn sie rechtzeitig gerufen wird. Immer bereit zu helfen Bei der heurigen Unwetterkatastrophe im Gebiet Millstatt-Radenthein fuhr die Einsatzgruppe mit dem Kranrüstwagen nach Oberkärnten, wo sie dreißig Stunden im Einsatz stand. Unter anderem barg sie zwei Schubraupen, die ihrerseit zur Straßenfreimachung verwendet werden sollten und in Bedrängnis geraten waren. Kürzlich stürzte ein mittelschweres Pferd rücklings in einen engen Brunnenschacht, so daß nur noch Kopf und Vorderfuß herausragten. Das Tier wurde mit Hilfe der automatischen Leiter und eines Flaschenzuges aus seiner Lage unversehrt befreit. — Bei einem schweren Autounglücksfall in der Sterneckstraße wurden zwei Schwerverletzte mit allen Kniffen der Technik aus einem völlig zertrümmerten Autowrack geborgen. — Bei mehreren Sturmschäden wurden die ersten Hilfeleistungen — meist die provisorische Deckung von Dächern — von der Berufsfeuerwehr durobgeführt. — Im Mai wurde das Wrack eines abgestürzten Flugzeuges gesichert (Explosionsgefahr!) und geborgen. Das waren lediglich einige Beispiele aus der Tätigkeit der Feuerwehr in diesem Jahr. Dabei soll natürlich nicht vergessen werden, daß die Hauptarbeit nach wie vor der Feuerschutz ist und daß die Klagenfurter Berufsfeuerwehr verpflichtet ist, unentgeltlich auch nachbarliche Katastrophenhilfe in einer Zehn-Kilometer-Zone rund um Klagenfurt zu leisten. Insgesamt "ab es im laufenden Jahr bisher 88 Brandalarme, 44 Hilfeleistungen, zwei nachbarliche Löschhilfen und acht Einsätze zur Bergung Ertrunkener. In Klagenfurt selbst gab es dabei nur einen größeren Brand, während das einzige Großfeuer mit einem Schaden von rund 300.000 Schilling im Gemeindegebiet von Krumpendorf bekämpft werden konnte. Raumordnung und -planung in den Gemeinden (Fortsetzung von Seite 2) handensein ausreichender Parkplätze und die j Notwendigkeit einer einwandfreien Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind zur Genüge bekannt, und es ist auch genauso bekannt, welche großen Aufgaben in diesem Zusammenhang von vielen Österreichischen Fremdenverkehrsgemeinden noch zu leisten sind. Schwierige Probleme bringt auch die starke Motorisierung auf den größeren Seen mit sich, die außer der Lärmbelästigung auch zu einer immer weiteren Einengung der den Badeanstalten zugehörigen Wasserfläche führt. Notwendiger Naturschutz Die allgemein erkannte Tatsache, daß eine schöne und möglichst in ihrem ursprünglichen Zustand belassene Landschaft von Jahr zu Jahr größere wirtschaftliche Bedeutung gewinnt, hat uns veranläßt, in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden eine Neuabgrenzung der Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete vorzunehmen und die fachlichem Naturschutzaigenden der Landesplanung zu übertragen, um so eine möglichst weitgehende Koordinierung al'er bodenbsan-spruchenden Maßnahmen zu erreichen. Neben den bekannten Bestrebungen des Na- Die Verzögerung des Wasserleitungsbaues Faakerseegebiet und Jauntal Die Kärntner Landesregierung hat in ihren Beratungen wiederholt die Dringlichkeit des Baues der Gruppenwasserversorgungsanlagen im Faakerseegebiet und im Jauntal im Gemeindegebiet Eberndorf liervorgehoben und sich auch bereit erklärt, für sie einen entsprechenden Landesbeitrag zu leisten. Auch in der Sitzung vom 23. September der Kärntner Landesregierung hat Landesrat Sima abermals auf die Dringlichkeit des Baues der Wasserleitungen in diesen Gebieten hingewiesen und ihre Finanzierung erörtert. In diesem Zusammenhang berichtete er, daß er abermals bei Finanzminister Doktor Karnitz vorgesprochen und das von^ der Bundesregierung gutgeheißene Kärntner Nach* holprogramm nun vor der Erstellung des Bundesbudgets 1959 wieder in Erinnerung gebracht habe, für das Bundesmittel endlich bereitgestellt werden mögen. Auf seinen Vorschlag beschloß die Kärntner Landesregierung im Interesse der ehesten Realisierung der beiden Wasserversor-gungs-Großprojekte, an die Bundesregierung folgendes Ersuchen zu stellen: „Der Bau der Gruppenwasserversorgungsanlage Faakerseegebiet und Gruppenwasserversorgungsanlage Jauntal (Eberndorf) sind de des Bestandteile Kärntner Nachholpro- gramms. Ihre Finanzierung ist nur mit Sonderkrediten möglich. Die Verwendung von derzeit zur Verfügung stehenden Bundesmittel würde bedeuten, daß fast alle anderen dringenden Wasserversorgungsprojekte im Lande auf Jahre hinaus zurückgestellt werden müßten. Die Kärntner Landesregierung hat wiederholt ihre Bereitschaft zur Leistung eines entsprechenden Landesbeitrages für die beiden Wasserbauvorhaben, die für die wirtschaftliche Entwicklung Südkämtens von ausschlaggebender Bedeutung sind, zum Ausdruck gebracht. Die österreichische Bundesregierung wird nochmals ersudit, für die Aufnahme von Sonderkrediten im Bundes Voranschlag 1959 besorgt zu sein, damit u. a. die beiden im Nachholprogramm Kärntens enthaltenen Grappenwasserversorgungsprojekte ,Faaker-seegebiet* und Jauntal' in Angriff genommen werden können.“ turschutzes sind wir bemüht, eine zu weit gehende Verkehrserschließung zu vermeiden, um dadurch die Erholungsmöglichkeiten nicht durch zu starken Verkehr zu beeinträchtigen; wir wollen also gewisse „Ruheinseln“ schaffen, die allen Erholungsansprüchen gerecht zu werden vermögen. Bodenpolitik der Gemeinden Da Österreich noch immer keine gesetzliche Grundlage für die Baulandbeschaffung besitzt und die Bedeutung der Bodenpolitik j offensichtlich noch nicht in vollem Umfange ' erkannt wird, haben wir versucht, die Gemeinden von der Notwendigkeit der Bauland- • und Grünflächenbeschaffung zu überzeugen. Denn es ist eine bekannte Tatsache, daß im wesentlichen nicht die Raumplanung und die Baubehörde darüber bestimmen, wann, wie und wo gebaut wird, sondern vor allem der Grundbesitzer. Daher können nur solche Gemeinden, die über ausreichenden Grund und Boden verfügen. Einfluß auf die Siedlungsentwicklung und die Entwicklung der Bodenpreise m ihrem Gemeintlegebiet nehmen und dadurch die Verwirklichung einer planmäßigen Entwicklung des Gemoindegebietes sicher-stellen. Aus diesem Grunde hat das Cemeinde-referat bei jenen Grunditnkäufen durch Gemeinden finanzielle Beiträge geleistet, die von besonderer öffentlicher Bedeutung sind. Gemeindezusammenlegungen und Eingemeindungen Wie in anderen Bundesländern wurden auch in Kärnten Gemeindezusammenlegungen und Eingemeindungen durchgeftihrt. Ich weiß, wie außerordentlich schwierig diese Maßnahmen durchzuführen sind und welche echte politische Bedeutung ihnen zukommt. Wir haben daher in jedem Fall die Landesplanung beauftragt, die Vor- und Nachteile solcher Gemeindezusammenlegungen genau zu untersuchen, um nach menschlichem Ermessen vor Fehlentscheidungen gesichert zu sein. Verbauung der Hauptverkehrsstraßen Fast überall in Österreich kann man feststellen, daß Fernverkehrsstraßen oft an beiden Seiten mit Wohnbauten im wahrsten Sinne des Wortes zugebaut werden. Zwar hat das zuständige Ministerium die Bürgermeister als Baubehörden erster Instanz darauf aufmerksam gemacht, daß solche Bauführungen unerwünscht sind und unterbleiben sollten. Ich glaube aber, daß der Bürgermeister dieser berechtigten Forderung aus bekannten Gründen nur sehr schwer nachzukommen vermag und daß es hoch an der Zeit I wäre, wenn hier eine generelle Regelung des Klagenfurter Fernheizwerk erhöht seine Kapazität Am 22. September wurde in dem neuen Kessel des Klagenfurter Fernheizkraftwerkes das erste Feuer agezündet und mit dem Ausblasen der Dampfleitungen begonnen. Nunmehr werden nacheinander die verschiedenen Teile der vierten Ausbaustufe in Betrieb genommen, so daß der neue dritte Kessel termingerecht zu Beginn, der Heizperiode zur Verfügung steht. Der neue Kessel ist ein Hochdruckkessel von 125 atü. Während das Klagenfurter Fernheizkraftwerk bekanntlich das erste seiner Art in Österreich war und überhaupt weitaus die erste Dampfkraftanlage, die nach dem Krieg in Österreich in Betrieb ging, ist der neue Hochdruckkessel der zweite dieser Spitzenklasse in Österreich; der erste steht im Dampfkraftwerk Voitsberg. Die drei Kessel des Fernheizkraftwerkes haben eine Kapazität von 30, 50 und 66 Tonnen Dampf. Man wird nunmehr den mittleren Kessel als Reservekessel für Spitzenbedarf verwenden. Der Hochdruckkessel produziert außerdem noch zusätzliche elektrische Energie, die sich aus dem Druckgefälle von 125 atü auf die üblichen 40 atü Werksdruck ergibt und in einer Turbine von 3770 Kilowatt erzeugt wird. Damit dürfte die jährliche Stromproduktion des Werkes von rund 27 auf etwa 40 Millionen Kilowattstunden steigen, diese zusätzliche elektrische Leistung erhöht die Wirtschaftlichkeit des Werkes ganz bedeutend. Abgesehen davon, daß die Kosten der neuen Anlage (etwa 13 Millionen Schilling) in relativ kurzer Zeit amortisiert sein können, haben die Klagenfurter Stadtwerke die Möglichkeit, auf winterliche Strompreiserhöhungen zu verzichten. Das Fernheizkraftwerk und sein weiterer Ausbau sind also eine sehr erfreuliche Aktivpost für die Stadtwerke und damit und darüber hinaus für die ganze Bevölkerung der Landeshauptstadt. Anbauverbotes an wichtigen Fernverkehrsstraßen erfolgen würde. Zum Schlüsse erinnerte der Landeshauptmann, daß die Gebietskörperschaft, die vorausschauend plant, jener, die sich von den Dingen treiben läßt, ohne Zweifel weitaus überlegen ist. Aktuelle österreichische Gemeindeprobleme Ein beachtenswertes Referat auf dem 11. österreichischen Gemeindetag hielt weiter der Generalsekretär des österreichischen Gemeindebundes, Dr. Albert Hammer, der über aktuelle österreichische Gemeindeprobleme sprach. Ein vordringliches Problem ist der Finanzausgleich. Dr. Hammer erklärte: Zwei große Wünsche hat der Gemeindebund für eine Neuregelung des Finanzausgleiches anzumelden. Erstens die Garantie einer Miindiesteinnahme für jede Gemeinde, und zweitens eine wesentliche Vereinfachung des Finanzausgleiches überhaupt. Ferner behandelte der Generalsekretär auch die Förderung entwicklungsbedürftiger Gebiete und wies auf die beabsichtigte Gründung einer Kommunalbank hin, die als Finanzinsti'lut für Investitionen österreichischer Gemeinden in entwicklungsbedürftigen Gebieten bei industriellen Aufschließungen behilflich sein soll. Der Redner behandelte auch die so wichtige Straßenbaufinanzierung, um die sich der Gemeindebund schon seit Jahren bemüht. Die Abgaben des Straßenverkehrs sind ihrem Wesen nach ein einheitlicher Beitrag zur Erhaltung und zum Ausbau des Straßennetzes. Die Gemeinden sind auch aus diesem Grunde der Auffassung, daß eine angemessene Beteiligung an dem Aufkommen der Mineralölsteuer gerechtfertigt wäre. Soziale Aufgaben der Gemeinden Sodann behandelte Landeshauptmann Josef Krainer (Steiermark) die sozialen Aufgaben der Gemeinden. An die Spitze seiner Ausführungen stellte er den Grundsatz, daß der Maßstab für den Kulturzustand eines Volkes nicht allein von seinen geistigen und wirtschaftlichen Höchstleistungen abhängt, Gradmesser ist auch die seelische und sittliche Verfassung des einzelnen im Volksganzen. Das Fundament jeder Sozialpolitik ist die Achtung und Stärkung der Persönlichkeit. Der Redner ging auch auf die einzelnen Fürsorgeaufgaben der Gemeinden ein und unterstrich besonders die Jugendarbeit. In diesem Zusammenhang stellte der Redner fest, daß es der Jugend oftmals an Vorbildern mangle. Er erklärte: „Mögen es ihr unsere Gemeindeväter an Wahrheitsliebe, Verständlichkeit und Aufgeschlossenheit Vorleben!“ Landeshauptmann Krainer wich auch dem Thema Staat und Bürger nicht aus und meinte, der moderne Staat, den wir als Produkt einer nicht mehr aufzuhaltenden Entwicklung hinnehmen müssen, hat meist wenig Kontakt mit dem Etnzelmenschen. Der Staat regiert und reagiert bestenfalls mittelbar, in der Rege! aber nur noch mechanisch. Aber er braucht das Herz seiner Bürger. Es wendet sich ihm aber nur dann zu, wenn es vom Staat angesprochen wird. Der Staat muß bemüht sein, seine Bürger davon zu überzeugen, daß sie keine bloßen Nummern sind, sondern gewertete Persönlichkeiten. Österreich - Land der Wildbäche und Lawinen FAO-Studienkommission für Wildbachverbauung besucht Kärntens Wildwassergebiete — Landwirtschaftsminister Thoma begrüßt die Gäste in Pörtschach Vom 9. bis 19. September d. J. bereiste eine internationale Studienkommission für Wildbach- und Lawinenverbauung der FAO (Organisation der Vereinten Nationen für Ernährung und Landwirtschaft) Österreich und besuchte insbesondere die Wildbach- und La-"'inengebiete in Vorarlberg, Tirol, Salzburg Und in Kämten-Osttirol das Wildwassergebiet im Mölltal, auf der Görlitzen und bei Matrei. Studienreisen dieser Arbeitsgruppen finden jedes zweite Jahr in einem anderen Land statt. Seit dem letzten Weltkrieg wurden sie in Frankreich, der Schweiz und in Jugoslawen und nunmehr in Österreich abgehalten. Vn der Österreich-Bereisung nahmen alle Staaten teil, die mit dem Wildbach- und La-Wnenproblem zu tun haben und der Studiengruppe in der FAO angehören. Es hatten Westdeutschland, Italien, Griechenland, Polen, Jugoslawien, Spanien, Portugal, Frankreich, die Schweiz und die Türkei je ein oder zwei Fachleute entsandt. Ständige Begleiter und Leiter waren in Österreich Ministerialrat ^ipl.-Ing. Weber vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft und Hofrat Ham-Pel von der Wildbach- und Lawinenverbauung in Innsbruck. Zeitweise nahmen neben den Vertretern der örtlichen Dienststellen auwre ft£v\H a V «in,rrn W der Kärntner Landesregierung Kundmachung Mr. Ernst W e n g e r , wohnhaft in Velden J? See, Forstseestraße 18, hat beim Amte der arntner Landesregierung um die Erteilung ,er Konzession zur Errichtung und zum Behebe einer neuen öffentlichen Apotheke mit ,,ern Standorte .Pörtschach am Wörthersee“ ^gesucht. Die Inhaber der benachbarten öffentlichen . Potheken werden hievon mit dem Bemerken Kenntnis gesetzt, daß etwaige Einsprüche _ gen diese Neuerrichtung wegen allfälliger .^istenzgefährdung ihrer Apothekenbetriebe Ts r^alb der Frist von vier Wochen, vom B ge der Kundmachung an gerechnet, bei der s6n* 1*Shauptmannschaft Klagenfurt einzubrin-| n sjnd. Später einlangende Einsprüche wer-n nicht mehr in Betracht gezogen. i242/f/en^Urt’ am September 1958. — Ges- Für den Landeshauptmann: Der Landesrat i. V.: Pogatschnig e. h. Stipendienausschreibung Mittf, Karntner Landesregierung vergibt aus den. des Landeshaushaltes zur Studienför-rer. 8 der Schüler und Schülerinnen der Leh-Kämt'nd Kehrerinnenbildungsanstalten, die in biiro x ansässig sind (österreichische Staats-st'Pend‘ daS Studienjahr 1958/59 Landes- {Wdr 5*ie Verleihung kommen nur Bewerber in Sturiacilti die auf Grund ihres bisherigen häItnlenf0rtSanges und der wirtschaflichen Ver-rUn»Se ihrer Erziehungsverpflichteten förde-‘gswürdig und bedürftig sind. Schr'fi StemPe*fre'en Gesuche sind mit der Anteil,, Amt der Kärntner Landesregierung, Ab-ng 5, Klagenfurt, bis ^ 15. Oktober 1958 nenlv?n Direktionen der Lehrer- und Lehrerin-uildungstanstalten einzureichen. 1 p^n sterupeifreien Gesuchen sind beizulegen: de-1? Lebenslauf, 2. eine beglaubigte Abschrift kg:, ‘etzten Schulzeugnisses, 3. ein Mittellosig-fin^ekenntnis der Eltern mit gemeinde- und uzamtlicher Bestätigung. UenSache mit unvollständigen Beilagen kön-nicht berücksichtigt werden. Die einmaligen Studienbeihilfen werden im Frühjahr 1959 vergeben. Klagenfurt, am 3. September 1958. — ZI. K 2021/1/58. Für die Kärntner Landesregierung: Dr. R u d a n e. h. Verleihung der Befugnis Das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau hat mit Bescheid vom 26. August 1958, Zahl 64.384-I/2a/58, Herrn Dipl.-Ing. Friedrich R o s s m y die Befugnis eines Architekten mit dem Sitz der Kanzlei in Klagenfurt, Villacher Ring Nr. 3, verliehen. Die Eidesablegung erfolgte am 16. September 1958. Klagenfurt, am 19. September 1958. — Ge 513/5/1958. Für den Landeshauptmann: Dr. M i t s c h e e. h. Verleihung der Befugnis Das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau hat mit Bescheid vom 6. August 1958, Zahl 63.117-I/2a/58, Herrn Dipl.-Ing. Gustav Schwab die Befugnis eines Zivilingenieurs für Hochbau mit dem Sitz der Kanzlei in Villach, Italiener Straße Nr. 33, verliehen. Die Eidesablegung erfolgte am 16. September 1958. Klagenfurt, am Ge 233/3/1958. 19. September 1958. Für den Landeshauptmann: Dr. M i t s c h e e. h. Verleihung der Befugnis Das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau hat mit Bescheid vom 26. August 1958, Zahl 64.543-I/2a/1958, Herrn Dipl.-Ing. Dr. techn. Leonhard Brandstätter die Befugnis eines Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen mit dem Sitz der Kanzlei in Wolfsberg, Gries 30, verliehen. Die Eidesablegung erfolgte am 16. September 1958. Klagenfurt, am 19. September 1958. — Ge 577/5/1958. Für den Landeshauptmann: Dr. M i t s c h e e. h. Verleihung der Befugnis Das Bundesministerium für Handel und Wk deraufbau hat mit Bescheid vom 22. Augusi. 1958, Zahl 63.82 l/I/2a/58, Herrn Dipl.-Ing. Erich Eigner die Befugnis eines Zivilingenieurs für Maschinenbau mit dem Sitz der Kanzlei in Radenthein Nr. 208 verliehen. Die Eidesablegung erfolgte am 16. Seotem-ber 1958. Klagenfurt, den 19. September 1958. Für den Landeshauptmann: Dr. Mitsche e. h. Landesbaudirektion Abteilung Hochbau Öffentliche Ausschreibung Die Hochbauabteilung der Landesbaudirektion Klagenfurt schreibt für den Neubau der Landwirtschaftlichen Schule St. Andrä i. L. die Tischlerarbeiten öffentlich aus. Die Anbotsunterlagen sind ab Montag,«den 29. September 1958, in der Lao-, deshaudirektion Klagenfurt, Sterneckslraße 15, Zimmer Nr. 3, gegen einen Kostenersatz von S 70.— zu beheben. Die Anbote sind bis spätestens Mittwoch, den 15. Oktober 1958, 10 Uhr vormittags, bei der Landesbaudirektion, Abt. 23 a, Zimmer 3, in Klagenfurt, Sterneckstraße 15, in verschlossenem und mit der Aufschrift „Anbot für den Neubau der Landwirtschaftsschule St. Andrä, Tischlerarbeiten“, versehenen Umschlag einzureichen. Später einlangende Anbote können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anbotseröffnung erfolgt im selben Raum um 10.30 Uhr. Klagenfurt, am 23. September 1958. — ZI. Bau 3a-51/38/1958. Für die Kärntner Landesregierung. Abt. 23a: LOBR. Dipl.-Ing. Steiner e. h. Kärntner L a n d e s k o n s erv atorium Stellenausschreibung Für die Besetzung einer Planstelle für Soiogesang wird eine erfahrene Lehrkraft auf dem Gebiete der Stimmbildung, des Lied-, Oratorien- und Operngesanges gesucht. Die Entlohnung erfolgt nach I/L, Entlohnungsschema 1/2. Bewerber richten ihr Ansuchen unter Beischluß eines handgeschriebenen Le-benslaufds mit Angabe sämtlicher Personaldaten (Geburtstag, -ort, Staatsbürgerschaft, Stand, Allgemeinbildung, musikalische Fachausbildung, bisherige pädagogische und künstlerische Tätigkeit usf.) an die Direktion des Kärntner Landeskonservatoriums, Klagenfurt, Mießtaler Straße Nr. 8, welche dieselben vom Termin eines Vorsingens und einer Unter-richtsprobe zeitgerecht verständigen wird. Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Gian Kundmachung Wegen Oberbauarbeiten an der Bahnstrecke : Friesach—Neumarkt und Aushöhlung des 1 Bahnüberganges nördlich von Friesach bei km 260,600 der Triester Bundesstraße wird im Einvernehmen mit dem Straßenbauamt Klagenfurt gemäß §§ 31 Abs. 1, 32 und 33 der Straßenpolizeiordnung, BGBl. Nr. 59/47, das genannte Straßenstück in der Zeit vom Montag, den 22. September 1958, 7 Uhr, bis Freitag, den 26. September 1958, 17 Uhr, für den gesamten Verkehr gesperrt. Eine Umfahrungsmöglichkeit besteht über die Judendorfer und Metnitztal-Landesstraße, wobei die Abzweigung von der Triester Bundesstraße bei der Tankstelle Knapitsch in Judendorf und bei der Einmündung der Metnitztal-Landesstraße in Friesach erfolgt. Für die ordnungsmäßige Absperrung und Betafelung für die Umleitung sowie für die Aufstellung von zwei Verkehrsposten auf der Judendorfer Landesstraße zur Verkehrsregelung und Beleuchtung der Absperr- und Umleitungseinrichtungen während der Nacht hat die Firma Nachbaur & Co., Bauunternehmung in Graz, zu sorgen. Für Schäden, die durch die Umleitung der Straßen Verwaltung an ihren Anlagen oder den Anrainern der Judendorfer Landesstraße verursacht werden, ist von seiten der Firma Nachbaur & Co. Ersatz zu leisten. Außerdem hat die Firma die ausdrückliche Bewilligung von der Tankstelle in Judendorf für die Benützung des Tanks teilen Vorplatzes zum Zwecke der notwendigen Mitbenützung für das Einbiegen überlanger Lastzüge von der Triester Bundesstraße in die Judendorfer I-andesstraße und umgekehrt einzuholen. St. Veit an der Glan, 19. September 1958. — ZI. 6 T 86/58-2. Der Bezirkshauptmann: Dr. O b e r 1 e r c h n e r e, h. Straße nbaua m t Klagenfurt Öffentliche Ausschreibung Das Straßenbauamt Klagenfurt bringt im ‘ruftrage der Abt. 24 des Amtes der Kärntner Landesregierung die Lieferungen und Leistungen der Durchzugsstrecke Brückl im Zuge der Görtschitztal-Bundesstraße von km 41,622 bis Lm 43,591 sowie die Einbindung der St.-Veit— Völkermarkter Bundesstraße, ebenfalls im Be-: reich der Ortsdurchfahrt Brück!, öffentlich zur Ausschreibung. Die Anbotsunterlagen sind ab 1. Oktober 1958 beim Straßenbauamt Klagenfurt gegen I den Erlag von S 50.— erhältlich. Dort kann auch in das Projekt Einsicht genommen wer-I den. I Die Anbobseröffniung findet im Straßenbau amt Klagenfurt am Freitag, den 17. Oktober 1958, um 10 Uhr vormittags statt. Die Anbote I sind in festverschlossenem Umschlag mit dem Vermerk ..Umfahrungsstraße Brückl“ bis zu diesem Zeitpunkt einzureichen. Später einlangende Anbote können nicht berücksichtigt werden. i Klagenfurt. am 19. September 1958. ZI. 2374-II-2/58/Ve/MK. Der Leiter: Dipl.-Ing. R. Veit e. h. Landesoberbaurat Vereinsauflösung Gemäß § 26 des Vereinsgesetzes 1951, BGBl. Nr. 233/51, hat sich der Touristenverein „Die Naturfreunde“. Ortsgruppe Ble'burg. freiwillig aufgelöst. Bleiburg, am 24. September 1958. Der letzte Obmann der Ortsgruppe: Alexander Pototschnig e. h. Gerichtliche Verlautbarungen f ■BBBieeemBeeeeeeeBeeeMWBeeeeBroaroeKia Landesgerichtspräsidium Klagenfurt Stellenausschreibung Beim Bezirksgericht in Ferlach gelangt die frei gewordene Richterstelle der ersten Standesgruppe zur Besetzung. Bewerbungsgesuche um diese Richterstelle sind bis 10. Oktober 1958 im Dienstwege beim Landesgerichtpräsidium Klagenfurt einzubringen. Klagenfurt, am 5. September 1958 — Jv 2333-4/58. Der Landesgerichtsvizepräsident: Dr. M a r t i n e k e. h. Landes- als Handelsgericht Klagenfurt HANDELSREGISTER Neueintragung: Möllbrücke (Nr. 116), Paul Amenitsch & Co. (Handel mit Maschinen, Fahrzeugen und Eisenwaren aller Art, Betrieb einer Reparaturwerkstätte für Maschinen aller Art). Offene Handelsgesellschaft seit 1. 1. 1957. Gesellschafter: Paul Amenitsch, Kaufmann, Anna Amenitsch, Kaufmannsgattin, und Peter Gasser, Schlossermeister, sämtliche Möllbrücke. Vertretungsbefugt sind je zwei Gesellschafter gemeinsam. — 10. 9.1958, A 64-a-4/Spittal/Drau. Veränderungen: Althofen, Bauuntemehmung Adolf Schaller’s Wtw. Inh. Philomena Schallen — Einzelprokurist: Adolf Schaller, Althofen. — 30. 8. 1958, A 14-10/Althofen. Pörtschach a. WS., Parkhotel Aktiengesellschaft Pörtschach am Wörthersee. — Der Sitz der Gesellschaft ist nach Wien verlegt worden. — 2. 9. 1958, B 112-15/Klagenfurt. Villach, Chemosan-Union Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung Villach. — Die Prokura des Rudolf Förster ist erloschen. — 9. 9. 1958, B 48-22/Villach. Friesach, Josef Will mann Lebensmittel und Manufaktur-Waren. — Das Unternehmen ist auf Cajetan Willmann, Kaufmann, Friesach, übergegangen. Die Prokura des Cajetan Willmann ist erloschen. — 9. 9. 1958, A 24-11/Friesach. Klagenfurt, Internationales Transportkontor Fritz Neumeister, Gesellschaft m. b. H. Zweigstelle Klagenfurt, Sitz: Salzburg. — Mit den Beschlüssen der Generalversammlungen vom 27. 4. 1957, 16. 11. 1957 und 7. 5. 1958 wurde die Umstellung durchgeführt, das Stammkapital mit S 100.000.— neu festgesetzt und der § 5 des Gesellschaftsvertrages geändert. — 9. 9. 1958, B 74-32/Klagenfurt. Klagenfurt, Shell Austria Aktiengesellschaft, Zw.N., Sitz: Salzburg. — Robert Gottscham-mel ist nicht mehr Vorstandsmitglied. Bestellt zum stellvertretenden Vorstandsmitglied: Otto Heger, Direktor, Wien. Die Prokura des Otto Heger ist erloschen. — 10. 9. 1958, B 107-56/ Klagenfurt. Friesach, Tetmajer KG., Handelsgesellschaft, mit einer Zweigniedrlassung in Wien. — Firma geändert in: Mayerhoffer & Co., Kommanditgesellschaft. — 10. 9. 1958, A 19-29/Friesach. St. Magdalen bei Villach, Callegari & Comp. — Der Sitz der Gesellschaft ist nach Wien verlegt worden. — 18. 9. 1958. A 375-7/ViiMaoh. Klagenfurt, Siidkraft-Heller Speditions-Gesellschaft m. b. H., Zw.N., Sitz: Wien. — Auf Grund des rechtskräftigen Beschlusses des Handelsgerichtes Wien vom 10. 7. 1958, 7 HRB 3859-64, ist die Gesellschaft aufgelöst. Die Firma führt nunmehr den Zusatz „in Liquidation“. Zum Liquidator ist bestellt: Dr. Ludwig Margreiter, Rechtsanwalt, Wien. Gelöscht die Geschäftsführer Max Dobhan und Josef Reif. Die Prokuren des Hans Daschner und des Reinhard Beck sind erloschen. — 18. 9. 1958, B 7-21/Klagenfuri. CEN OSSKN SCHAFTSREGISTER Änderungen: ADEG-Spittal/Drau, Großeinkauf der Kaufleute, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Amtswegige Ergänzung der hg. Eintragung v. 8. 7. 1958: Mit Beschluß der Generalversammlung v. 11. Juni 1958 wurde der § 3 der Statuten geändert bzw. ergänzt. — 16. September 1958. — Gen 7/285-20. Landwirtschaftliche Genossenschaft für den Gerichtsbezirk Friesach, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung v. 19. April 1958 wurden die Statuten neu gefaßt. Die Genossenschaft ist nunmehr auch berechtigt, die für den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb der Mitglieder erforderlichen Kraftstoffe, die im Betrieb und Haushalt erforderlichen Lebensmittel, ferner Brenmaterial wie Torf, Kohle, Koks u. dgl. zu kaufen, be- und verarbeiten (z. B. durch Schroten von Getreide) und sodann an ihre Mitglieder zu verkaufen oder zur gemeinsamen Benützung zur Verfügung zu stellen und Käufe dieser Art für ihre Mitglieder zu vermitteln. Die landwirtschaftlichen Erzeugnisse ihrer Mitglieder zu transportieren. Im Interesse ihrer Mitglieder sämtliche Maßnahmen zur Hebung der Tier- und Pflanzenproduktion zu ergreifen und zu fördern. Landwirtschaftliche Maschinen, Geräte, Traktoren und sonstige Transportmittel anzuschaffen und gegen angemessene Gebühr den Mitgliedern zur Benützung zu überlassen, sowie mit ihren Transportmitteln Waren jeder Art gegen Entgelt für sie zu befördern. Soweit es für die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder zweckmäßig bzw. notwendig ist, können die in den vorstehenden Bestimmungen bezeichneten Zweckgeschäfte ausnahmsweise auch mit Nichtmitgliedern getätigt werden, jedoch dürfen diese Nichtmitglieder-Geschäfte 25 v. H. des Gesamtumsatzes eines Geschäftsjahres nicht übersteigen. Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und mindestens zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Vertretungsbefugt sind nunmehr der Obmann und der Obmannstellvertreter oder einer von diesen und ein weiteres Vorstandsmitglied. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Anton Engel. Neugewählt: Peter Auer, Besitzer in Metnitz, als Vorstandsmitglied. — 16. September 1958. — Gen 6,/23-47. Molkereigenossenschaft Völkermarkt, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 28. Mai 1958 wurden die Statuten neu gefaßt. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied. Vertretungsbefugt sind nunmehr zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Obmann oder der Obmannstellvertreter. — 16. 9. 1958. — Gen 7/78-26. Landwirtschaftliche Genossenschaft Bleiburg, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Amtswegige Ergänzung der hg. Eintragung vom 30. 8. 1954 hinsichtlich des Betriebsgegenstandes: Soweit es für die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder zweckmäßig bzw. notwendig ist, können die in den vorstehenden Bestimmungen bezeichneten Zweckgeschäfte ausnahmsweise auch mit Nichtmitgliedern getätigt werden, jedoch dürfen diese Nichtmitgliedergeschäfte 25 v. H. des Gesamtumsatzes eines Geschäftsjahres nicht übersteigen. — 16. 9. 1958. — Gen 5/155-45. Landwirtschaftliche Genossenschaft Bleiburg, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 11. Mai 1958 wurden die Statuten neu gefaßt. Die Firma lautet nunmehr Landwirtschaftliche Genossenschaft für den Gerichtsbezirk Bleiburg, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Die Genossenschaft ist nunmehr auch berechtigt, die für den eigenen landwirtschaflichen Betrieb der Mitglieder erforderlichen Kraftstoffe, Saatgut, Kunstdünger, Futtermittel, Getreide und andere Bedarfsartikel; Baumaterialien wie Zement, Mauer- und Dachziegel, Dachpappe, Asbest, Schiefer, Heraklith, Kalk u. dgl,; die im Betrieb und Haushalt erforderlichen Lebensmittel, insbesondere Mehl, ferner Brennmaterial wie Torf, Kohle, Koks u. dgl. zu kaufen, zu be- und verarbeiten (z. B. durch Schroten von Getreide) und sodann an ihre Mitglieder zu verkaufen oder zur gemeinsamen Benützung zur Verfügung zu stellen und Käufe dieser Art für ihre Mitglieder zu vermitteln. Die landwirtschaftlichen Erzeugnisse ihrer Mitglieder zu transportieren. Im Interesse ihrer Mitglieder sämtliche Maßnahmen zur Hebung der Tier- und Pflanzenproduktion zu ergreifen und zu fördern. Mit ihren Transportmitteln Waren jeder Art für ihre Mitglieder zu befördern. Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und mindestens zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. — 16. 9. 1958. — Gen 5/155-46. Kärntner Landesfischzuchtgenossenschaft, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Villach, Mit Beschluß der Generalversammlung vom 13. Juni 1958 wurde der § 2 (Gegenstand des Unternehmens) ergänzt. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr auch die Zucht von Speisefischen und Verkauf derselben an die Mitglieder der Genossenschaft. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Wilhelm Kirchhof und Dipl.-Ing. Ambros Passer. Neu- I gewählt: Franz Wald, Angestellter in Villach, I und Franz Hermann, Schuldirektor in Feld am ' See, als Vorstandsmitglieder. — 11. 9. 1958. — Gen 7/370/14. Gläubiger-Kundmachung Die „Kämtnerforst“, Verband Kärntner Forstgenossenschaften, Waldbesitzer und Sägewerker, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Klagenfurt, hat in der Generalversammlung vom 31. Mai 1958 ihre Auflösung beschlossen; sie ist in Liquidation getreten. Durch diese Bekanntmacnung werden die Gläubiger der aufgelösten Genossenschaft aufgefordert, ihre Ansprüche gern. I 40 Genossenschaftsgesetz binnen drei Monaten zu Händen der Liquidatoren anzumelden. Klagenfurt, 20. September 1958. „Kärntnerforst", Verband Kärntner Forstgenossenschaften, Waldbesitzer und Sägewerker, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation. Edikfe und Konkurse Ausgleichsedikt Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Ferdinand Sammer jun., Installationsunternehmen Bau- und Karosseriespenglerei in Völkermarkt, Hauptplatz 63. Ausgleichskommissär OLGR. Dr. Reinhold Punti-gam des Landesgerichtes Klagenfurt. Ausgleichsverwalter Dr. Roland Arko, Rechtsanwalt in Völkermarkt. Tagsatzung zum Abschlüsse eines Ausgleiches bei dem genannten Gerichte, Zimmer Nr. 112/11 am 21. 10. 1958, vormittags 11.30 Uhr. Anmeldungsfrist bis 12. Oktober 1958. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 17. September 1958. — Sa 15/58. Ausgleichsedikt Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Schuldners prot. Firma Kärntner Holzindustrie- und Holzgroßhandelsgesellschaft „Carinzia“, Ja hoda & Co., Villach, Friedensstraße 42-56. Ausgleichskommissär OLGR. Dr. Karl Maitz des Landesgerichtes Klagenfurt. Ausgleichsverwalter Dr. Helmut Ebner, Rechtsanwalt in Villach. Tagsatzung zum Abschlüsse eines Ausgleiches bei dem genannten Gerichte, Zimmer Nr. 131/11 am 24. Oktober 1958, nachmittags 14 Uhr. Anmeldungsfrist bis 20. Oktober 1958. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 18. September 1958. — Sa 16/58. Ausgleichsedikt Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Schuldners Leopold Stulle r, Geschäftsführer in Klagenfurt, Sonnwendgasse 28. Ausgleichskommissär OLGR. Dr. Reinhold Puntigam des Landesgerichtes Klagenfurt. Ausgleichsverwalter Dr. Hugo Schally, Rechtsanwalt in Klagenfurt. Tagsatzung zum Abschlüsse eines Ausgleiches bei dem genannten Gerichte, Zimmer Nr. 131/11, am 23. Oktober 1958. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 20. September 1958. — Sa 18/58. Ausgleichsedikt Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Schuldners Leopold S t u 1 - | ler, Schuhmacherswitwe in Klagenfurt, Mös-singerstraße 24. Ausgleichkommissär OLGR. Dr. Reinhold Puntigam des Landesgerichtes Klagenfurt. Ausgleichsverwalter Dr. Hugo Schally, Rechtsanwalt in Klagenfurt. Tagsatzung zum Abschlüsse eines Ausgleiches bei dem genannten Gerichte, Zimmer Nr. 131/11, am 23. Oktober 1958, nachmittags 14 Uhr. Anmeldungsfrist bis 15. Oktober 1958. — Landesgericht Kiagen-furt, Abt. 5, am 20. September 1S53. — Sa 19/58. außer Tirol und Vorarlberg, der gewerblichen Kammgarn-, Streichgarn- und Vigognespinnereien und Wollwebereien Österreichs außer Tirol und Vorarlberg, der gewerblichen Seiden-und Krawattenstoffwebereien Österreichs, außer Tirol und Vorarlberg, der gewerblichen Teppich- und Möbelstoffwebereien Österreichs, außer Tirol und Vorarlberg, der gewerblichen Posamentierer, Band-, Flechtwaren und Gummiwebwaren von Wien, Niederösterreich, Burgenland und Oberösterreich, der gewerblichen Strickgarn-, Häkelgarn- und Nähfadenerzeuger von Wien, der gewerblichen Seilerbetriebe Österreichs, außer Vorarlberg, der gewerblichen Lampenschirmerzeuger von Wien, der gewerblichen Stricker und Wirker von Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich und Salzburg, der gewerblichen Stricker und Wirker von Kärnten und der Steiermark, der gewerblichen Stricker und Wirker Tirols, der gewerblichen Weber Tirols sowie der Stoff-weber spezieller Kammbreiten. Dieser Kollektivvertrag wurde am 29. Mai 1958 im Amtsblatt zur „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 17. September 1958. — Ke 11/58-2. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurden unter Ke 35/58 und Ke 36/58 zwei Kollektivverträge hinterlegt, die mit 1. Jänner 1958 in Kraft treten. Abgeschlossen zwischen dem Verband der Versicherungsanstalten Österreichs und der Gewerkschaft der Angestellten in der Privatwirtschaft. Betrifft: Ke 35/58 Änderungen für Angestellte des Innendienstes, Ke 36/58 Arbeitsbedingungen für jugendliche Angestellte. Diese Kollektivverträge wurden am 28. Mai 1958 im Amtsblatt zur „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 17. September 1958. — Ke 35/58, Ke 36/58-2- Beim Einigungsamt Klagenfurt wurden unter Ke 37, 38, 39 und 40/58 drei Vereinbarungen und eine Vertragsentscheidung hinterlegt. Ab geschlossen zwischen dem Hauptverband der graphischen Unternehmungen Österreichs und der Gewerkschaft der Arbeiter der graphischen und papierverarbeitenden Gewerbe. Betrifft Ke 37/58 täglich erscheinende Zeitungen. Ke 38/58 Produktion mehrerer Ausgaben be> täglich erscheinenden Zeitungen, Ke 39/58 Ausnahmegenehmigung für täglich erschei' nende Zeitungen, Ke 40/58 Vertragsamts ent; Scheidung hinsichtlich Arbeitszeitbeginn b«| täglich erscheinenden Zeitungen. Diese drei Vereinbarungen sowie die Vertragsamtsent' Scheidung wurden am 29. Mai 1958 im Amtsblatt zur „Wiener Zeitung“ kundgemacht. Einigungsamt Klagenfurt, am 17. Septembet 1958. — Ke 37/58-2, Ke 38/58-2. Ke 39/58-2. Ke 40/58-2. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde untet Ke 41/58 ein Kollektiwertrag hinterlegt, det mit 5. Mai 1958 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 18. April 1958 zwischen der Bundesinnun® der Schuhmacher und der Gewerkschaft det Textil-, Bekleidungs- und Lederarbeiter. Be’ trifft: Löhne der Schuhmacher Österreich6’ außer Oberösterreich und außer Orthopädie-Schuhmacher. Dieser Kollektivvertrag wurde am ß... Juni 1958 im Amtsblatt zur „Wienet Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Kl6' genfurt, am 17. September 1958. — Ke 41/58-2- Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 42/58 ein Zusatzkollektivvertrag zum Ko*' lektivvertrag vom 7. September 1956 hinter legt, der mit I. April 1958 in Kraft tritt. Ab geschlossen zwischen dem Fachverband det , Stein- und keramischen Industrie Österreich5 i und der Gewerkschaft der Bau- und Holzarbei’ ter. Betriefft: Urlaubszuschuß. Dieser Koli eh' tivvertrag wurde am 29. Mai 1958 im And5' blatt der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. Einigungsamt Klagenfurt, am 17. September 1958. — Ke 42/58-2. Blondviehzuchtgenossenschaft Metnitztal, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, St. Salvator bei Friesach. Mit Beschluß der Generalversammlung v. 19. 4. 1958 wurde der § 25 der Statuten geändert. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Felix Hudelist. Neugewählt: Adolf Bergner vlg. Steiner. Landwirt in Gunzenberg, als Vorstandsmitglied. — 11. 9. 1958. — Gen 7/115-24. Blondviehzuchtverband Kärnten-Steiermark, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Klagenfurt. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Jakob Schindlbacher. Funktions- änderungen: Adolf Funder, bisher Obmann, nunmehr Vorstandsmitglied, Josef Sacherer, bisher Vorstandsmitglied, nunmehr Obmann. Neugewählt Georg Jandl vlg. Haselmoar, Besitzer in St. Georgen, Post Neumarkt i. Stmk , als Vorstandsmitglied. — 11. 9. 1958. — Gen 6/207-34. | Raiffeisenkasse Patemion, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Aus dem Vorstnd ausgeschieden: Jakob Scherzer. Neugewählt: Hans Rauter vlg. Frühauf. Landwirt in Aifersdorf, Post Paternion, als Vorstandsmitglied. — 12. 9. 1958. — Gen 2/57-99. Raiffeisenkasse Maria-Rojach, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 18. Mai 1958 wurde der § 31 (Geschäftsanteil) der Statuten geändert. Ein Geschäftsanteil beträgt nunmehr S 50.—. Neugewählt: Franz Fin-denig vlg. Jager, Besitzer in Pontnig, als Vorstandsmitglied. — 12. 9. 1958. — G=n 3/75-70 Kärntner Braunviehzuchtverband, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Klagenfurt. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Hartwig Mösslacher, Josef Gehringer und Hans Ball. Funktionsänderung: Johann Weidt, bisher Vorstandsmitglied, nunmehr Obmannstellvertreter. Neugewählt: Erich Gruber, Landwirt in Niederdorf, Post Treffen, Hans Nageier jun., Landwirt in Stuben, Post Feistritz/Drau, Jakob Schabus, Landwirt in Neu-prießnegg, Post Hermagor, als Vorstandsmitglieder. — 11. 9. 1958. — Gen 7/206-15. Ausgle'chsedikt Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Schuldners Othmar S t u 1 -ler, Angestellter, in Klagenfurt, St.-Veiter Straße 31. Ausgleichskommissär OLGR. Dr. Reinhold Puntigam des Landesgerichtes Klagenfurt. Ausgleichsverwalter Dr. Hugo Scha'ly, ! Rechtsanwalt in Klagenfurt. Tagsatzung zum | Abschlüsse eines Ausgleiches bei dem genann- 1 ten Gerichte, Zimmer Nr. 131/TI, am 23. Okto- j her 1958, nachmittags 14 Uhr. Anmeldungsfrist | bis 15. Oktober 1958. — Landesgericht Klagen- ! furt, Abt. 5, am 20. September 1958. — Sa 20/58. Aufgebot von Wertpapieren Auf Antrag der Theresia Linzmayer, Private in Gappen Nr. 8. Post Penk, werden nachstehende, der Antragstellerin angeblich in Verlust geratene Wertpapiere aufgeboten; deren Inhaber wird aufgefordert, sie binnen ‘ sechs Monaten vom Tage der ersten Kundmachung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würden die Wertpapiere nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden. Bezeichnung der Wertpapiere: Sparbuch Nr. 4112 der Gemsindesparkasse Obervellach, lautend auf Theresia Linzmayer mit einem Stande von S 8483.08. — Landesgericht Klagenfurt. Abt. 3, am 15. September 1958. — 3 T 100/58-3. Einiqunqsamt Klagenfurt Kundmachungen Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 11/58 ein Kollektivvertrag hinterlegt, der mit 20. Jänner 1958 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 16. Jänner 1958 zwischen der Bundesinnung der Sticker, Stricker, Wirker, Weber, Posamentierer und Seiler Österreichs und der Gewerkschaft der Textil-, Bekleidungs- und Lederarbeiter. Betrifft: Löhne in den Betrieben der gewerblichen Baumwollwebereien Österreichs, außer Tirol und Vorarlberg, der gewerblichen Bastfaserwebereien Österreichs, Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde um1-Ke 43/58 ein Kollektivvertrag hinterlegt, de< wie im § 14 näher bezeichnet in Kraft trim Abgeschlossen am 9. April 1958 zwischen de Bundesinnung der Baugewerbe und der Ge’ werkschaft der Bau- und Holzarbeiter. Betriff Arbeitsbedingungen für feuerungstechniscb5 Baubetriebe Österreichs. Dieser Kollektivv#' trag wurde am 29. Juni 1958 im Amtsblatt z»‘ „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigung5’ amt Klagenfurt, am 17. September 1958. v Ke 43/58-2. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unte‘ Ke 45/58 ein Kollektivvertrag hinterlegt, de mit 12. Mai 1958 in Kraft tritt. AbgeschlosS6! am 24. April 1958 zwischen dem Fachverba1/ der Sägeindustrie Österreichs und der Gewev sciiaft der Bau- und Holzarbeiter. Betriyi Löhne und Änderungen der KollektiwerträSl für die Sägeindustrie Österreichs vom 1. M6' 1948 und 12. März 1957. Dieser Kollektivvertrfj; wurde am 8. Juni 1958 im Amtsblatt zur ner Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsa^1 Klagenfurt, am 17. September 1958. — Ke ® 58-2. , Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde um® Ke 46/58 eine Vereinbarung hinterlegt. AbS5 schlossen am 1. Jänner 1958 zwischen deh Fachverband der Gaswerke Österreichs U6 der Gewerkschaft der Metall- und Be(r arbeiten. Betrifft: Änderungen des Kollekd'. Vertrages für die Arbeiter der Gasversorgung Unternehmungen Österreichs. Diese Vere16! barung wurde am 29. Juni 1958 im Amtsbjri zur „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — E'Js gungsamt Klagenfurt, am 17. September — Ke 46/58-2. ( Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde um Ke 47/58 ein Kollektivvertrag hinterlegt. % wie in Artikel II näher bezeichnet, in tritt. Abgeschlossen am 20. Mai 1958 fischen dem Fachverband der FilmindusV, Österreichs und der Gewerkschaft der stellten in der Privatwirtschaft. Betr'* -c 14. Monatsgehalt u. a. in der Filmindus* Österreichs, außer Vorarlberg. Dieser K tivvertrag wurde am 12. Juli 1958 im Afly blatt zur „Wiener Zeitung“ kundgemacht. ^ Einigungsamt Klagenfurt, am 18. Septenv 1958. Ke 47/58-2. Herausgeber und Eigentümer: Das Land Kärnten. Verantwortlich: Chefredakteur R. B. Blatnik, Klagenfurt, Arnulfplatz 1. — Druck: Kärntner Druckerei in Klagenfurt, Viktringer Ring 28