1129 Amtsblatt zur Laibacher Zeituna Nr. 139. Montag den 14. Juli 1873. (307-3) Nl. 4981. Kundmachung. Nachdcm sich keine hinlängliche Zahl von Bewerbern um die in den Militärbildungsanstalten höherer Kategorie für das Schuljahr 1873/4 erledigten drei krainischen Staatsstiftungsplätze gefunden hat, wird zufolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 28. Juni l. I., Nr. 7958/1518—1 zu deren Besetzung neuerdings der Concurs ausgeschrieben. An Vorkenntnissen, welche die Afpiranten besitzen müssen und durch eine Aufnahmsprüfung in der betreffenden Anstalt selbst zu erweisen haben, werden erfordert, und zwar zum directen Eintritte: I. In die k. k. militär - technifche Schule zu Weißkirchen in Mähren, welche mit einem dreijährigen Curse die Vorbildung für die technische Militärakademie und für die Artille-rie-Cadetenfchulen bezweckt, die gut absol-vierte vollständige Unterrealschule oder das gut absolvierte Unter- oder Realgymnasiu m. Der weiteren Ausbildung der Zöglinge in der gedachten Anstalt ist der Lehrplan der Ober-Realschulen zu Grunde gelegt. Zöglinge, welche den dritten Jahrgang der Militär-technischen Schule mit Vorzug absolviert haben, übertreten nach ihrem Range und nach Maß. gabc erledigter Plätze in die technifche Militärakademie, wogegen die übrigen Zöglinge als Unteroffiziere und Vormeister in die Artillericwaffc eintreten. Der Beköstigungspaufchalbctrag für Stift-linge und Zahlzöglinge ist derzeit mit jährlich 262 fl. 50 kr. festgesetzt. II. In das k. k. Militä'rcollegium zu St. Polten mit einem zweijährigen Curse, als Borbereitungsanstalt für die wiener-ncustädtcr Militärakademie bestimmt, das gut ab sol Vierte vierklassige Unter- oder Real-Gymnasium, da der Lehrplan in diefem Col legiilm jenem der 5. und 6. Gymnasialklasse nachgebildet ist. Das Beköstigungspauschale beträgt für diese Anstalt jährlich 551 st. 25 kr ö. W. III. In die k. k. Militärakademie zu Wiener-Neustadt mit vier Jahrgängen, jeder Jahrgang mit Parallelabtheilung, die gut absolvierte sechste Klasse eines Gymnasiums. IV. In die k.k. technische Militär-Akademiein Wien, gesondert in die Artilerie-und Genie-Abtheilung, jede derselben mit vier Jahrgängen, die gut absolvierte vollständige Oberrealschule. Für beide Militärakademien ist ein Bekösti-gungspaufchale von jährlich 551 st. 25 kr. ö. W. zu entrichten. Die Lehrgcgenstände und der Umfang des Lehr stoffes rücksichtlich der Aufnahmsprüfung der Aspiranten beim directen Eintritt in die n,ä 1, 11 und 111 genannten Anstalten sind, unter der Voraussetzung der Kenntnis der deutschen Sprache, dieselben, wie sie in den als Bedingung zur Aufnahme nöthigen absolvierten Civilschulen festgefetzt sind, nur mit dem Unterschiede, daß zur Aufnahme in die wiener-neustädter Militärakademie noch etnigc Kenntnisse der französischen Sprache erwünfcht und in der Mathematik die Kenntnis der Gleichungen des zweiten Grades und der Progrefsionen, dann nebst der Planimetrie und Stereometrie auch jene der in der sechsten Gymnasialllassc vorgeschriebenen ebenen Trigonometrie gefordert wird. Für die !lä IV genannte technische Militärakademie wird der Umfang der Lehrgegenstände rücksichtlich der Aufnahmsprüfung der Aspiranten, wie folgt, präcisiert: a) Deutsche Sprache. Jene Fertigkeit im münd lichen Gedanlenauetllusche, um den deutschen kehr» vortrügen in dcr Akademie mit Verständnis folgen zn lönncu, ferner mutz der Aspirant in schrifllicher Darstellung licschrcidenctr und erzählender Aufsähe einige Gewandtheit einwickeln; d) Französische Sprache: Einige Kenntnis ift wünschenswerlh; c) Mathematik: Arithmetik und «lgcbra, einschließlich dcr Auflösung der Gleichungen zweiten Grades mit einer und zwei Unbekannten, dcr arithmetischen (hühercl, Rangce) und «romcllischcn Reihen, dann dcr Combmaliolislchre, Plummetrie, Stereometrie, ebenen und sphälischcn Trigonometrie- ä)Darstellendc Geometrie: Über die Gerade und Ebene einschließlich der Ebenen.Schnitte mit Prismen und Pyramiden, dann der Durchdringunaen dieser Körper. ! o) P hy s il: Allgemeine und besondere Eigenschaften der Körper, Mechanik, Wcllenlchre, Ntustit, Optil, Wiumc, Magnetismus und Elektricität mit clcmcn-tar'Malhemalischer Begründung nach einem der Lehrbücher der Physik für Ober-Gymnasien oder Ober-Realschulen. f) Chemie: Gesetze der chemischen Verbindungen, Atome, Molecule, Werthigleit der Atome und Molecule. Nequioalenz, Grundzüge der chemischen Theorie über die Constitution der Körper, Gedeutung der chemischen Symbole und Formeln. Vorkommen. Darstel-lung, Eigenschaften und Anwendung der für das praktische Kebcn wichtigen Elemente und Verbindungen der anorganischen und organischen Chemie. ß)Geographie: Gründliche Kenntnis der phyftla» tischen und politischen Geographie von Europa, dann übersichtliche Darftcliunf, der Arographie, Hydrographie und politischen Eintheilung der übrigen Welltheile. 1i) Geschichte: Alterthum, Mittelaller und neuere Zeit, einschließlich des Jahres 1849. Jene Afpiranten, welche der deutschen Sprache vollkommen mächtig sind und sich ein gutes Maturitätszeugnis an einer Oberrealschule erworben haben, sind von der Aufnahmsprüfung befreit. Im allgemeinen müssen die Aspiranten für die Militärerziehung Physische Tauglichkeit besitzen, weshalb sie beim Einrücken in die betreffende Anstalt durch den dortigen Chefarzt einer ärztlichen Untersuchung unterzogen werden. Physisch Untaugliche und auch jene, welche die Aufnahmsprüfung nicht gut bestehen, werden nicht aufgenommen. Den Gesuchen um die Aufnahme eines Afpi rantcnin die Militärerziehung, worin rücksichtlich der ^technischen Militärakademie auch anzugeben kommt, ob die Eintheilung in die Artillerie- oder Genie Abtheilung angestrebt wirb, sind folgende Docu< mente beizufchließen: 1. der Tauf« oder Geburtsschein, 2. das Impfzeugnis, 3. das von einem graduierten Militärarzte ausgestellte Gesundheitszeugnis, 4. die vom Militär-Platzcommando ödet Ergün-zunasbezirls - Commando ausgefertigte Maßlifte und 5. das Schulzeugnis dcr letzten Semeftralprüfung. Allfa'llige Bewervungsgcsuche, belegt mit den vorgenannten Documenten, sind bis längstens 20. Juli l. I. beim krainischen Landesausschusse zu überreichen. Laibach, am 2. Juli 1873. Von der k. k. Landesregierung fnr Krain.