Metze unö Verordnungen der ^Landesbehörden für das Ofteneichisch - iNinfchr StifteisfesB. Jahrgang 1900. Triest. 1901. Buchdruckerei des Oesterreichischeu Lloyd. /°s>77?/7? sa Chrmmlogischks Veytichnis der im Jahre 1900 durch die Landesbehörden des österreichisch-illirischen Küstenlandes veröffentlichten Gesetze nnd Verordnungen. N n mm e r Dalum des Gesetze« oder der Verordnung Inhalt des Stückes 40» M Jjj ®sl <«> a a, T K Seite 1899 9.Decemb. Gesetz, wirksam sür die Markgrafschaft Istrien, womit die Stadt Pola zur Einhebung einer selbständigen Bcrbrauchsabgabe von Wein u. dgl. berechtigt wird III 5 7 H. » Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines Steuer- und gerichtlichen Depositenamtes in Karfreit im Kilsten-lande II 3 0 31. „ Kundmachung der f. k. klistenländischen Finanz-Direction in Triest, betreffend jene Land-, beziehungsweise Wasserstraßen, aus welchen der Transport von Bier nnd Mineralöl im Verkehre zwischen den Ländergebieten des österreichisch-ungarischen Zollgebietes vom 1. Jänner 1900 angefangen zulässig ist II 4 5 1900 1. Jänner Kundmachung der k. k. küstenländischen Finanz-Direction in Triest, mit welcher die Einzahlungstermine der verschiedenen directen Steuern und die Folgen der Nichtzuhaltung derselben neuerdings verlautbart werden II 2 3 7- „ Kundmachung der k. k. klistenländischen Statthaltern, betreffend die Vergütung der Mittagskost für die ans dem Durchzuge befindliche Militärmannschaft im Jahre 1900 I 1 1 9. „ Gesetz, giltig für die Markgrasschaft Istrien, über die Vergütung der vom Landesfonde an die öffentlichen Krankenanstalten sür mittellose Kranke vorgeschossenen Heil- und Verpflegskosten IV 6 11 26. „ Kundmachung der k. k. küstenländischen Finanz-Direction in Triest, betreffend die Ermäßigung des Speisesalzpreises beim k. k. Salzverschleißamte in Triest V 7 13 15. Februar Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Heeresergänzung für das Jahr 1900 VI 8 16 4. März Verordnung der k. f. küstenländischen Statthalterei, mit welcher einverständlich mit dem Jstrianer Landesansschnsse die näheren Bestimmungen zur Durchführung des Gesetzes vom 26. December 1899, L.-G.-Bl. Nr. 31, betreffend die Einhebung einer Miethzinsanflage in der Steuergemeinde Pola, hinansgegeben werden VII 9 17 N ii m m e r Datum des Gesetzes oder der Verordnung Inhalt des Stückes £> ? 5 v" « ® b| -o 2 O CJ iS » Seite 24. April Kundniachung der k. k küstenliindischen Statthalterei, betreffend die Bestellung der Mitglieder und des Vorsitzenden der Husbeschlags-prüfungs-Lommission in Triest für das Jahr 1900 VIII 10 21 23. Mai Verordnung der k. t. Statthalterei für das Küstenland, erlassen im Einvernehmen mit dem Landesansschusse für Istrien, betreffend die Beschließung und Einführung von Sanitätspolizeiordnungen in den einzelnen Gemeinde» IX 11 23 23. „ Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend einen Anhang zu dem mit Kundmachung vom 23. November 1887, L.-G.-Bl. Nr 36, verlautbarten Übereinkommen über die Ausführung und Instandhaltung der Bewässerungsanlagen des Gebietes von Monfaleone X 12 29 5. Juni Kundmachung der k. (. küstenländischen Statthalterei, mit welcher die Kundniachung vom 14. Jänner 1896, ZI. 22554 ex 1895, betreffend die Sonntagsruhe in gewerblichen Betrieben, ergänzt wird XI 13 35 8. „ Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Untersagung der Anlage von gewerblichen Privatschlachthäusern im Gebiete der Gemeinden Nabresina und Komen und in den Dörfern Divaöa und Ležeče XIII 15 41 19. „ Kundniachung der k. k. küsteiiländischen Statthaltern, mit welcher die Kundmachung vom 14. Jänner 1896, Zl. 22554, betreffend die Sonntagsruhe in gewerblichen Betrieben, abgeändert wird . . . XIV 16 43 2. Juli Landesgesetz, giltig für die Markgrafschaft Istrien, in Betreff der Beitragsleistung zu den Kosten des Baues der Eisenbahn Triest-Parenzo mit der eventuellen Fortsetzung nach Canfanaro .... XV 17 45 14. Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Feststellung der Landesumlagen für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča für das Jahr 1900 XVI 18 47 14. „ Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Regelung der Polizeistunde XVII 19 49 7. August Gesetz, giltig für die Markgrafschaft Istrien, betreffend die Regulirung des Arsa-Flnsses und die Trockenlegung des Öepich-See's.... XX 22 63 13. „ Gesetz, giltig für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča, betreffend die Zweitheilung der Ortsgemeindc Dörnberg XIX 21 61 15. „ Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, womit der laut Erlasses des k. k. Ministerium« des Innern vom 3. August 1900, Zl. 25524, mit Allerhöchster Entschließung vom 1. August 1900 genehmigte Beschluss des Görzer LandcsauSschusseS vom 30. Mai 1900, betreffend die Vertheilnng der Gcmcindegründe der zur Steuergemeinde Podbrdo, Ortsgemeinde Grahovo, gehörigen Fraction Porzen, verlautbart wird XVIII 20 57 N um m e r Datum des Gesetzes oder der Verordnung Inhalt des Stückes <0 03 53 ®d1 * ° Seite 29. August Kundmachung der k. k. küsteuliindischen Statthalterei, betreffend das im §. 3 des Landesgesetzes für Istrien vom 7. August 1900, L.-G.-Bl. Nr. 22, vorgesehene Übereinkommen XX 23 64 31. „ Kundmachung der k. k. küsteuliindischen Statthalterei, womit der laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 23. August 1900, Zt. 27844, mit der Allerhöchsten Entschließung vom 15. August 1900 genehmigte Beschluss des Görzer Landesausschusses vom 20. December 1899, betreffend die Vertheilung der Gemeindegründe der Steuergemeinde Rauziano, verlautbart wird XXI 24 69 16. Septem. Gesetz, giltig für die reichsnnmittelbare Stadt Triest, mit welchem die Artikel 2 und 7 des Landesgesetzes vom 23. August 1898 Nr. 22, betreffend die Einführung eines Beitrages aus den Verlassenschafte!! für Spitalsansgaben der Gemeinde Triest, ab-geiindert werden XXII 25 71 6. Oktober Gesetz, giltig für die gefürstete Grafschaft Görz und GradiSca, womit die Bestimmungen der §§. 2, 5 und 6 des Gesetzes vom 15. October 1896, L -G.-Bl. Nr. 30, abgeiindert, beziehungsweise ergänzt werden XXIII 26 77 6. „ Gesetz, giltig für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca, womit in Ausführung der Bestimmungen des §. 57 des Gesetzes vom 6. Mai 1870, L.-G.-Bl. Nr. 30, der Beitrag des Landesfondes zu den Bezirksschulfonden bestimmt wird. . XXIII 27 79 3. Novem. Verordnung der k. k. kltstruländischen Statthalterei über die Vertheilung und die Ansfolgung des Salzes zum Hausgebrauche (sogenannten Domestical-Salzes) an die Bevölkerung Istriens und der guarnerischeu Inseln, sowie über den Bezug desselben. (Genehmigt vom k. k. Finanz-Ministerium mit Erlass vom 27. September 1900, Zl. 55822) XXI v 28 81 9. ,, Kundmachung der k. k. küsteuliindischen Statthalterei, betreffend die Umlagen für den Laudesfond der Markgrafschaft Istrien pro 1900 XXV 29 93 21. „ Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, womit der laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 2. November 1900, Zl. 36232, mit Allerhöchster Entschließung vom 29. October 1900 genehmigte Beschluss des Görzer Landesausschusses vom 10. Jänner 1900, betreffend die Vertheilung der Gemeindegründc der Stcuergemeinde Otaleii, verlautbart wird XXVI 30 95 21. „ Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, womit der laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 2. November 1900, Zl. 36233, mit Allerhöchster Entschließung vom 29. October 1900 genehmigte Beschluss des Görzer LandesausschuffeS vom 21. Februar 1900, betreffend die Vertheilung der Gemeindegründe der Steucrgemeiudc GradiScutta, verlautbart wird XXVI 31 99 22. „ Kundmachung des k. k. küstenländischen Obcrlandesgerichtes, betreffend die Zuweisung der Ortsgemeinden Kopriva und 8tjak zu dem Sprengel des Bezirksgerichtes in Sesana im Küstenlande.... XXVII 32 103 16. Decem. Gesetz, womit eine Bauordnung für die Stadt Pola erlaffen wird . XXVIII 33 105 Alphabetisches Verzeichnis der im Jahre 1900 durch die Landesbehörden des österreichisch-illirischen Küstenlandes veröffentlichten Gesetze und Verordnungen. 91. BrsaflusS in der Provinz Istrien; Regulirung. 22 *). 63. 23. 64. B. Bauordnung für die Stadt Pola; Erlassung. 33. 105. Bevölkerung Istriens und der quarnerischen Inseln; Berechtigung zum Bezüge des Salzes zum Hausgebrauche. 28. 81. Bewässerungsanlage» im Gebiete von Moufalcone; Ausführung und Instandhaltung derselben. 12. 29. BezirkSschulfonde in der Provinz Görz-Gradisca; Anspruch auf Laudesfondsbeiträge. 27, 79. Bier; Bestimmung der Land- und Wasserstraßen, auf welchen der Transport von solchem im Verkehre zwischen den Ländergebieten des vsterr.-ung. Zollgebietes zulässig ist. 4. 5. C.