MTTTHRTT JINGEN AUS DEM GEBIETE DER STATISTIK. HERAUSGEGEBEN VON DE It K. K. STATISTISCHEN CENTRAL-COMMISSION. VIERZEHNTER JAHRGANG. II. HEFT. (Preis 1 fl. O, W.) ------------------------------- WIEN, 1868. AUS DER KAISERLICH-KONIGLICHEN HOF- UND STAATSDRUCKERE1. IN C0MMIS8I0N BEI AOGOST PRANDEL. VERHANDLUNGEN DER K. K. STATISTK« fHRIMMMM ♦ im Jahre 1867. WIEN, 1868. AUS DER KAISERL1CH-K0NIGL1CHEN HOF- UND STAATSDRUCKERE1. IN COHMISSION BEI ADGtJST PRANDEL. INHALT. Seite Personalstand der k. k. statistischen Central-Commission.......................................... 1 Sitzung vom 27. J&nner............................................................................ 1 Bericht: Nachvveisung der Ergcbnisse der Landtagsvvahlen 1867................................ 1 „ Drucklegung der statistisch-administrativen Vortriige.................................. 2 Sitznng vom 15. Februar........................................................................... 4 Berieht: Revision der Volksziihlungs-Vorschrift (III)........................................ 6 Sitznng vom 8. M&rz............................................................................... 9 Bericht: Drucklegung des Handbiichleins 1865 10 Sitzung vom 12. April ........................................................................... 12 B eri c li t: Revision der Volksziihlungs-Vorschrift (IV)................................... 13 „ Bestimmung iiber die bisher von den Staats- und Central-Buchbaltungen gelieferten Nachvveisungen (I)........................................................ 18 Sitznng vom 3. Mai............................................................................... 22 B e ri c h t: Statistisch-administralive Vortriige 1866—1867 ...............................-27 „ Werthbestimmung der getrennt naehzuvveisenden Waarengattungen ... 25 Sitzung vom 7. Juni.............................................................................. 29 Bericht: Slatistisehe Publicationon und Karlen auf der Pariser Wclt-Ausstellung . . 29 „ Bestimmung iiber die bisher Ton den Staats- und Central-Buchbaltungen gelieferten Nachweisungen (II)......................................................... 39 Sitzung vom 5. Juli.............................................................................. 43 Bericht: Rcvisipn der Volksziihlungs-Vorschrift (V)......................................... 44 Sitznng vom 11. und 14. October.................................................................. KO Mittheilung Sr Eicellenz Frciherrn v. Cz oe r n i g iiber die Ergebnisse des inter- nationalen Congresses in Florenz...................................................... Sl Bericht: Wiederholung der statistisch-administrativen Vortriige 1867—1868 ... 56 „ Drucklegung der Detail-Conscription der Volksschulen 1865 ....................... 58 „ Regulativ fiir die statistische Bibliothek................................ 59 Sitzung vom 8. November ......................................................................... 01 Bericht: Ermittlung der Realiiiitenwcrthe................................................... 62 „ Gutachten iiber Dr. Lor en z Statistik der Bodenproduction............................ 66 „ Verhandlungen und Beschlusse des statistischen Congresses zu Florenz . . 69 Sitzung vom 7. December ......................................................................... 91 Bericht: Durchfiihrung der Congress-Beschliisse (I. Section)................................ 92 „ „ „ „ (II. und III. Section).................. 98 Jahrg 2. Heft. «4 Statist. Mittheil. XIV- . 1 Seite Austerordentliche Sitzung vom 19, December.................................................103 Bericht: Durchfuhrung der Congress-Beschlusse (VI. Section)............................103 (vil. „ )......................ios Formularien zur Durchfuhrung der Voikszahlung: Formular E. Verzeichniss der Anzeigezettel und Belelirung fiir die Gemeinden . . 110 „ F. Aufnahmsbogen....................................................... US „ 1. Tagebuch des Ziihlungs-Commissurs....................................119 „ K. Orts-Uehersieht..................................................121 Beilage zur Ortsiibersicht K..................................................... 131 Formular L. Gemeinde-Uebersicht.................................................132 „ O. Bezirks-Ucbersicht..................................................133 Anhang: I. Das Krankenzerstreuungs-System im Feldzuge 1866..........................................137 II. Gutaehten iiberDr. Engels Vorschlag zurUmgestaltung des Congresses..............14S III. Die Preise des Rindfleisches in den deutsch-slavischen Liindern 1866—1867 .... 1S3 --------- Personalstand der k. k. statistischen Oentral-Oommission zu Ende des Jahres 1867. V orsitzsencier. Ministerialrath Josef (Han* Ritter von Aicka, durch Allerhochste Entschliessung vom 18. April 1867 mit der Leitung der Central-Commission betraut. Ordentliclae Mitglicdor. 1. Hofrath des Obersten Rechnungshofes Leopold Ritter von Wieser (Stellvertreter Hofsecretiir Anton Purch). 2. Ministerialrath im Justiz-Ministerium Ludwig Freiherr von Uuun (Stellvertreter Ministerial-Secretar Dr. Julius Bittner). 3. Ministerialrath im Finanz - Ministerium Anton Peter (Stellvertreter Ministerial-Secretar Ferdinand Buchaczek). 4. Ministerialrath im Handels-Ministerium Dr. Carl Ritter von Scherier. 5. Ministerialrath im Ministerium fiir Cultus und Unterricht Ludwig Freiherr von Hohonbiihol (Stellvertreter Seetionsrath Adolf Altmann). 6. Seetionsrath im Ministerium des Aeussern Gustav Ritter von Buhi. 7. Seetionsrath der Polizei-Section im Ministerraths-Prasidium Carl Ritter von Branilk. 8. Seetionsrath im Ministerium des Innern Anton Artus. 9. Obrist im k. k. Generalštabe Anton Reichsritter Schaffer von Schiiffersfeld (Stellvertreter Major Julius llorst). 10. Regierungsratb Dr. Adolf' Vicker, Directo* ; a-administrativen Statistik. 11. Kroatisch-slavonische Hofkanzlei (Stellvertreter Hofconcipist Daniel Stankovič). Aussorordcntliclic Mitgliocicr. 12. Ilofrath und emeritirter Professor Dr. Johann Springer. 13. Hofrath und Professor Dr. Leopold Hasner Ritter von Artha. 14. Regierungsrath und Professor Dr. Leopold Neumann. 15. Professor Dr. Lorenz Stein. 16. Professor Dr. Hugo Bruchclli. Functionilro. Vicedirector Friedrich Schmitt, Secretar der Commission. Hofconcipist Gustav Schimmer, Protokollsfiihrer der Commission. . ' ) !> '» ; .; ' ‘ * ,i;v , ■ , ■. Sitzung vom 25. Januar 1867. Der Vorsitzende erkliirt als Ursache der Verspatung der diessmonatlichen Versammlung die eben ins Werk gesetzte Localveranderung der Direction fur administrative Statistik in das Stattbalterei-Gebiiude. Auf die in Folge Sitzungs-Beschlusses an die Centralstellen gerichtete Ein-ladung zur Drucklegung der statistisch-administrativen Vortrage sind zustimmende Antworten eingelangt. Durcb die vom Staats-Ministerium an die Landerstellen ausgegebenen Formulare und Weisungen gelit nunmehr die Fiihrung des Vereins-Katasters in die Hiinde der Direction fur administrative Statistik iiber. Die Direction der Wiener-Neustadter Militar-Akademie wird iiber Ansuchen mit einem Exemplare der statistischen Publicationeu betbeilt. Unter den eingelaufenen Druckschriften kommt eine Anzabl von Sr. Exeellenz Freiberrn von Czoernig zur Verfiigung gestellter Exemplare seiner Sehrift „Die Lombardie, Darstellung der natiirlicben Verhiiltnisse des Landes" zur Vertbeilung, und der Vorsitzende iibernimmt es, dem Geber den Dank der Versammlung auszu-driicken. Ausserdem liegen statistiscbe Publicationeu von Hessen-Darmstadt, Frankfurt, Oldenburg, der Sclnveiz, Preussen, Bayern, Frankreicb und dem Zollvereine vor. Das bayriscli-statistiscbe Bureau bat eine selir wertbvolle vergleichende Darstellung der Ernteergebnisse geliefert, Das jiingste Heft der Zeitscbrift des preussi-sclien Bureau's entbiilt eine statistiscbe Skizze der Grundmacht und des Verkebres von Preussen nacli seinem neuen, erweiterten Gebietsumfange. Die Vorlage des Waarenverkebrs im Zollvereine filr 1864 nimmt der Vorsitzende zum Anlasse, zu envahnen, dass die gleieheu Naclivveise von Oesterreich filr das Jahr 186S scbon seit mehr als einem Monate der Oeffentlicbkeit ubergeben wurden. Ueber Aufforderung des Vorsitzenden erstattet Begierungsrath Professor Dr. Neumann Bericbt iiber das Special-Comite, welclies zur Feststellung eines For-mulars zur Naclnveisung der Wablergebnisse fiir die Landtage berathen bat. Bericht des Special-Gomite’s zur Nachweisung der Wahlergebnisse 1867. Erstattet vom Regierungsrathe Dr. Neumann. Von der Enviigung ausgehend, dass eine Statistik der eben jetzt im Zuge befindlichen Wablen fiir die Landtage in den deutscben und slavischen Lan-dern fiir die Venvaltung wie fiir die politiscbe Wissenscbaft von nicht geringem lnteresse seiu miisste, bat unser verehrter Herr Prasident, Ministerialrath Bitter von Glanz in miindlicher Riicksprache mit Sr. Excellenz dem Herrn Staats- Statist. Mitthei). XIV, Jahrg. 2. Heft. minister diesen Gedanken anregend, von Hochdessen Seite das bereitwilligste Ent-gegenkommen gefunden, und zugleich die Zusicherung erhalten, dass zur Durch-fiihrung des von der statistischen Central-Commission zu entuerfenden beziig-licl en Fragen-Schema's den die Wahlen leitenden landesfiirstlichen Commissiiren die entsprechenden Weisungen ertheitt werden sollen. In Gemiissheit der so ergriffenen Iiytiative hat der Herr Priisident unter seinem Vorsitze ein Comite, bestehend aus den Herren Regierungsrath Dr. Fieker. Hof-Secretar Rossiwall, Hof-Concipist Schimmer als Schriftfuhrer und dem Referen-ten Dr. Neumann zusammengesetzt, \velches sich in der Sitzung am 22. Januar dahin geeinigt hat, die angeschlossenen wenigen, aber wesentlichen Fragepuncte in unsch\ver »uszufiillenden seehs Rubriken zu priicisiren, welche, wenn sie die Zustimmung der Central-Commission erlangen, in der erforderlieben Anzahl von Esemplaren durcli Vermittlung des Staats-Ministeriums sammtlichen die Wahlen leitenden landesfiirstlichen Commissaren in den einzelnen Landern und deren Wahl-bezirken in kiirzester Frist zugestellt werden sollen. Se. Excellenz der Herr Staatsminister hat ferner, (iberzeugt von der Nutzlich-keit der hier vorgeschlagenen Massregel, deren Ausdehnung auf die Wahlen fiir die Gemeinde-Reprasentationen fiir wiinschens\verth erklart. Das Comite ist ebenfalls der Ansicht, dass eine Statistik der Gemeinde\vahlen fur die Beurtheilung des oftent-lichen Lebens in der Gemeinde, dem Fund tmente des Staates, die vielseitigsten und wichtigsten Anhaltspuncte bietet, so dass diese Statistik einen viirdigen Gegenstand fiir die Thiitigkeit der Central-Commission bilden wird. Da es sieli jedoeh hier um ein Operat von grossem Umfange handelt, und die Constatirung der provinziellen Versehiedenheiten in den Gemeindewahlen mannigfache Sclnvierigkeiten bietet, diese Wahlen auch nicht gleichzeitig, sondern vielmehr in ganz differirenden Zeit-abschnitten, zumal bei der gesetzlich vorgeschriebenen periodisehen und partiellen Erneuerung der Wahlkorper stattfinden, so sind diessfalls umfassendere Vorarbeiten erforderlich, welclie von einem einzusetzenden Special-Comite durchzufiihren und seiner Zeit der Genehmigung der Central-Commission vorzulegen waren. Die Versammlung stimmt dem Formulare zu, und fiigt noch die Frage bei, wie viele Stimmen ausser den Gewahlten anderen Personen zugefallen sind. Derselbe Bferiehterstatter bringt den Antrag des gleichen Special-Comite’s zur Kenntniss, welehes uber die angeregte Drueklegung der statistiseh-adininistrativen Vortrage berathen hat. Bericht des Special-Comite’s zur Drueklegung der statistisch-administrativen Vortrage. Erstattet vom Regierungsrathe Dr. Neumann. In Folge eines von dem Referenten in der letzten Plenar-Versamm-lung der Central-Commission vom 21. December 1866 gestellten Antrages, die in dem statistischen Seminare von Fachmannern gehaltenen Vortrage uber administrative Statistik des osterreichischen Kaiserstaates durcli Druck oder Litho- graphie zu vervielfaltigen und des vom Herrn Ministerialrath Ritter von Scherzer gemachten Zusatz-Antrages, die entfallenden Druckkosten auf die 7 Ministerien, den Obersten Rechnungshof und die 3 Hofkanzleien, zusammeii auf i 1 Centralstellen, selbstverstandlich mit deren Zustimmung, zu gleiclien Quoten vou 86 fl. entsprechend den Kosten fiir die Druckleguiig ron 800 Exemplaren zu repartiren, heschloss die Central-Commission sicli diessfalls an die genannten Centralstellen behufs der Einholung ilirec Genehmigung zu wenden. Von sammtlichen Centralstellen sind zustimmende Erklarungen mit beifalliger Anerkennung des intendirten, wie das Kriegs-Ministerium sagt, fiir die Wissen-schaft und die Administration gleicb nutzbringenden Zweekes der Vortrage und ihrer Veroffentlichung eingelaufen. Alle aussern ilire Bereitwilligkeit, die oben bezifferte Quote auf ihre Ausgaben-Etats zu iibernehmen, und sehen der Uebersen-dung einer entsprechend en Anzahl von Exemplaren mit Interesse entgegen. Das Handels-Ministerium bat jedoch an seine geneigte Intimation z\vei Bemerkungen gefiigt, \velche biermit der Envšigung der Central-Commission nabe gelegt werden. Erstlicb ware im Interessdfc der Allerhocbst anempfohlenen Sparsamkeit in allen Ressorts der Venvaltung eine Herabminderung der I)ruck-E\emplare von 800 auf 500 zu wiinschen. Mit circa 350 Exemplaren langt man bei der Betheilung der Centralstellen, der Mitglieder der Central-Commission, der Vortragenden und Theil-nehmer des statistiscben Seminars vollkommen aus, so dass nocb immer an 150 Reserve-Exemplare fiir ausserordentlicbe Erfordernisse eriibrigen. Durcb diese Herabminderung der Zalil der Druck-Exemplare wiirde auch die Beitragsquote der einzelnen Centralstellen von 86 fl. auf eirca 75 fl. herabgesetzt werden konnen. In\vieferne diese Herabsetzung der Druckauflage rathlich erscbeint, bangl von der Entscbeidung der Central-Commission alt, ob namlicb das Werk nur zur Vertheilung in der angedeuteten A rt kommen, oder aucli zum Gegenstand des Bucli-handels bestimmt \verden soli. Der zweite Vorscblag des Handels-Ministeriums gelit dabin, zur Erzielung weiterer Ersparnisse und im Interesse einer grosseren Verbreitung die Heraus-gabe der in Rede stebenden statistischen Vortrage einem Verleger zu iiberlassen, welcher sieh leicht finden werde, wenn man ihm das Manuscript unentgeltlich liefere, und die Abnahme einer bestimmten Anzahl von Exemplaren, sowie die Unter-stiitzuug der Verbreitung dureh eine Subscription in amtlichen Kreisen zusichere. In dieser Reziebung erlaubt sicli der Referent im Namen des Comite’s, welches am 22. Januar 1. J. auch diesen Gegenstand in Beratbung gezogen bat, eine abweicbende Ansicht auszusprechen. Ganz abgesehen von dem Umstande, dass der gelinde Z\vang, vvelcben die so hiiufigen Anempfehlungen von Subscriptionen in amtlichen Kreisen austiben, einer Verbreitung dieser Fachvortrage eher binderlich als forderlich sein diirfte, handelt es sich ja bier eben darum, dieselben dureh einzelne Centralstellen unfuhlbare Betragsquoten in die Hande der dazu Berufenen unentgeltlich zu bringen. Die Abnahme einer bestimmten Anzahl von Exemplaren, wenn sie nicht gar zu gering 1 * sein soli, wiirde, wo das Interesse des erlegers in erster Linie gelten muss, eben-falls eine nicht unansehnliche Auslage in Anspruch nehmen. Die ganze Ausstattung des Buches, und ein solclies wiirdeObject desVcrlags-Vertrages sein, miisste eine auf den Buchhandel bereehnete, jedenfalls kostspieligere werden. Hierzu tritt die Betrachtung, dass ein Buch, ein fiir den literarischen Markt bestimmtes Werk, erst eiuer eigenen, durchgreifenden Redaction, beziiglich Revision und Umgestaltung siimmtlicher Vortriige bediirfte, die, um in ein zusammenhangendes Ganze verschmolzen zu werden, ganz anders als in der jetzigen Form erscheinen miissten, da sie der Individualitat der einzelnen Vortragenden, dem Zwecke eines statistischen Seminars fiir junge Administrativ-Beamte allerdings, aber keineswegs dem eines wissenscbaftliehen, systematisehen, organiscb gegliederten VVerkes ent-sprechen, noeli zu entsprechen beabsichtigen. An die einzelnen Vortragenden, wie namentlieh an die Redaction, \viirde daher durch die Bestimmung des Buches zu einem Verlagsartikel eine vermelirte Miilie und Arbeit herantreten. Sie scheuen aber dieselbe durchaus nicht, und es wird nur von dem Entschlusse der Central-Commission abhangen, ob die Vortriige nur als Manuscript und zur Vertheilung gedruckt, oder ii#grosserer Anzahl auch als Verlagsartikel behandelt \verden sollen. Da mehrere Stimmen sich lebhaft dafiir aussprechen, das durch Zusammen-wirken einer Anzahl erfahrener Fachmanner entstandene Buch auch dem Auslande, den Akademien und Liebhabern statistischer Forschung zuganglich zu machen, so beschliesst die Versammlung, es bei der urspriinglich von der Direction fiir administrative Statistik in Antrag gebrachten Auflage von 800 Exemplaren zu belassen, wovon eine entsprechende Anzahl gegen einen nocli festzustellenden, miig-lichst billigen Preis in Commissions-Verlag gegeben werden soli. Hierauf schliesst der Herr Vorsitzende die Berathung. Sitzung vom 15. Februar 1867. Nach Begriissung des stellvertretenden Abgeordneten des Kriegs-Ministe-riums, Major llorst, tlieilte der Vorsitzende mit, dass vom Kriegs-Ministerium dem Ansuchen, die Nachvveisung der Verluste im vorjahrigen Feldzuge durch Mit-theilung der Effectivstarke zu erganzen, entsprochen wurde. Hierauf bringt der Vorsitzende die Frage beziiglich der Ahfassung von Tabellen iiber die mittlere und wahrscheinliclie Lebensdauer zur Sprache, in wel-clier Beziehung schon wiederholt im Schoosse der Central-Commission, wie erst kiirzlicli in einigen Zeitungen der Wunsch ausgedriickt wurde, dass derlei Tabellen verfasst werden mogen. Es liegen hierzu bis jetzt bloss die Materialien fiir die ganze Monarchie von den Jahren 1851—18o9, und nach einer Unterbrechung von vier Jahren, wieder nur fiir das Jahr 18fi4 vor. So weit es thunlich war, wurden dieselben im Texte der grossen Tabellen iiber Be\vegung der Bevolkerung auch zu einer Absterbe-Ordnungverwendet. Eme vollstandige Berechnung der wahrscheinlichen und inittleren Lebensdauer kann aber nur uaternommen \verden, wenn die Daten fiir eine grossere Reihe von Jahren vorhanden sein werden, um das Absterben der gleichzeitig Geborenen aucli in den weiteren Altersjahren verfolgen zu konnen. Auch miissen die beobachteten Fiille in solcber Anzahl vorliegen, um die durch ausser-ordentliche ErseUeinungen, wie Krieg, Seucben u. dgl. hervorgerufenen Storungen der Geburts- und Absterbe-Ordnung vollstandig zu beheben. In Beriicksichtigung dieser besonders vom Regierungsrathe Dr. Ficker hervorgehobenen Umstande spricht die Versammlung die Ansicbt aus, dass es dermalen noch nieht an der Zeit sei, die Veroffentlichung einer solcben Arbeit, zu welcber von Seite der Direetion fiir administrative Statistik fortwahrend Bebelfe gesammelt werden, zu beschliessen. Das Ministerium des Aeussern bat (iber Einladung die Abordnung von drei Beamten zur zweiten Halfte der diessjahrigen statistisch-administrativen Vor-trage verfugt. Das Staats-Ministerium bat iiber Antrag der statistiscben Central-Com-mission das Ergebniss der Landtagswalilen statistiscb zu erheben, die betrelfende Anordnung an die Landerstellen erlassen, und es sind bereits die Naelnveisungen fiir neun Liinder eingelaufen. Ueber Aufforderung des Vorsitzenden legt Viee-Director Schmitt die Ergebnisse des Herzogtliums Steiermark als Probe fiir dea festgestellten Rahmen der Bearbeitung vor, welcher neben den absoluten Zablen die Berechnung der Verlialtnisse, und zvvar der Abgeordneteu zu den Wahlberechtigten, der Theil-nahme an den VVahlacten, die genannten Personen und deren Verhaltniss zur Abgeordnetenzahl, endlich die auf jeden Abgeordneteu entfallende Quote der Stimmen mit Angabe des Maximums und Minimums in jeder Wahlgruppe. Die Versammlung nimmt diese Mittheilungen mit Interesse zur Kenntniss und bescbliesst die Veroffentlichung der Bearbeitung in der „Wiener Zeitung." Ueber einen vom Staats-Ministerium iibergebenen Vorschlag der nieder-osterreichischen Statthalterei, die Erhebung der Ehedauer in den Tafeln iiber Be\ve-gung der Bevijlkerung den Todtenbeschau-Aerzten zu iibertragen, spricht sich die Versammlung dahin aus, es scheine bei dem Umstande, dass die Naclnveisungen aus allen Theilen der Monarchie seit 15 Jahren vollkommeu befriedigend einlaufen, nicht angezeigt, eine Aenderung in der allgemeineu Norm eintreten zu lassen. Dem Director der meteorologischen Reichsanstalt wird fiir die Uebersendung eines vollstiindigen Exemplares der meteorologischen Mittheilungen der Dank der Versammlung ausgedruckt. Ausserdem liegen Druckverke der Handels- und Gewerbe-kammer in Brunn, vom Museum Francisco-Carolinum, von Wiirttemberg und Italien vor. Der Industrie-Bericht von Brunn ist eine fleissige, nach den Formulami der statistiscben Central-Commission abgefasste Arbeit; er erreicht aber die Vollstan-digkeit des Berichtes derPilsenerKammer nicht, da die Werksvorrichtungen, Motoren und Arbeiter der einzelnen Etablissements nur summarisch aufgefiihrt werden, wahrend der Berieht der Pilsener Handels- und Gevverbekammer die summarische Nachweisung auf die Verwendung der Rohstolfe, desBrennmateriales, der Menge und desWerthes der Production beschriinkt. Die treffliche Publication des statistischen Bureau's in Florenz iiber die Unterrichts-Anstalten Italien's wird vom Vorsitzenden riihmend hervorgehoben. Ueber Aufforderung desselben erstattet Regierungsratli Dr. Fieker den dritten Bericht des zurVorbereitung fiir die nachste Volkszahlung bestellten Special-Comites. Dritter Bericht des Special-Gomite's zur Revision der Volkszahlungs-Vorschrift. Erstattet vom Regierungsrathe Dr. Fieker. Da eine geraume Zeit verflossen ist, seit der unmittelbar vorhergehende Bericht unseres Special-Comite's erstattet wurde, und seither ein nicht unbedeuten-der Tlieil der Mitglieder der Central-Commission vvechselte, so lialte ich es fur meine Pflicht, vorerst die Geschichte unserer Arbeit in Kurze zu recapituliren und erst hieran die Fortsetzung des meritorischen Referats zu kniipfen. Gleich in den ersten Tagen ilires nunmehr vierjahrigen Beslandes erkannte es die statistische Central-Commission als eine ihrer vvichtigsten Aufgaben, die nachst widerkehrende Vornahme der eben so umfassenden als bedeutungssch\veren Operation einer allgemeinen Volkszahlung dergestalt vorzubereiten, dass bei der-selben nicht nur die Gebrechen des Census vom 31. Oetober 1857, so viele derselben die Erfahrung aufgedeckt hatte, vermieden, sondern auch alle jene mannigfaltigen und erhebliehen Fortschritte, welclie seither in Tlieorie und Praxis der Ziihlung Platz griffen, nach Miiglichkeit auch fur Oesterreich zur Geltung gebracht wiirden. Wenn sie nicht sofort an das Werk ging, so liielt sie nur eine ausserhalb ihrer eigeneu Sphare liegendeBetrachtung ab. DieVereinbarung der deutschen statistischen Bureaux, zu vvelchen auf der Wiener Versammlung des statistischen Congresses der Grund gelegt vvorden war, schien dureli die Beschliisse, \velehe von der Berliner Versammlung miter dem Eindrucke des Frankfurter Fiirsteutages gefasst worden war, in eine greifbare Niilie geriickt und eine Allerhucliste Entschliessung ermach-tigte Se. Excellenz den Prasidenteu det* Central-Commission und den Bericht-erstatter, als Vertreter der k. k. Regierung, an einer Berathung Theil zu nehmen, auf deren Progrannne vor Allem Einigung iiber Principien und Formen der Volkszahlung in samintlichen deutschen Staaten gesetzt war. Die Central-Commission behielt sieh also vor, erst nach Abschluss dieser Verbandlungen an ihre eigene Arbeit zu gehen. Gleich inanchen anderen zuversichtlich gehegten Er\vartungen verrann auch diese Hoffnung einer deutschen Einigung im Sande, indem eben jene Regierung, unter deren Auspicien die Beschliisse zu Gunsten derselben gefasst vvorden waren, ihrer Vrerwirklichung am beharrlichsten vviderstrebte. Nachdem man ein ganzes Jahr fruchtlos zugevvartet hatte, musste man sieh entschliessen, selbststiiudig Hand an das Werk zu legen. Das Special-Comite, vvelches sonach zum Behufe einer Revision der Volks-zahlungs-Vorschrift niedergesetzt \vurde, war das zahlreichste unter allen bis dahin gevvcsenen, weil ihm auch die griisste und sch\vierigste Aufgabe vorlag. Es bestand aus den Herren Ministerialrathen Ritter von Glanz und Ritter von Pfungen, den Hof-riithen Freiherr von Friedenfels, von Daubachy, Hofrath Professor Springer, kiinigl. Rath Markovics, Oberstlieutenant Fischer, Regierungsratli Dr. Ficker, Vice-Director Schmitt und den Concipisten Goehlert und Schimmer. Nach Gutheissung des Princips, dass in dem Wortlaute des Gesetzes vom 23. Marž 1837 nichts geandert werden diirfe, um nicht seine gleichmassige Geltung fur alle Theile derMonarchie neueu Wechselfallen preiszugeben, dass aber eine durch-greifende Abanderung der Formularien und Instructionen vorgenommen werden solle, — vviihlte das Special-Comite aus seiner Mitte ein Sub-Comite, den Herrn Ministe-rialrath Ritter von Pfungen, die Hofriithe von Daubachy und Dr. Springer, Regie-rungsrath Dr. Ficker, Oberstlieutenant Fischer und die Concipisten Goehlert und Schimmer. Dieses Sub-Comite unterzog sieh in einer Reihe von Gesammt-Sitzungen und engeren Berathungen mit einem grossen Aufvvande von Zeit und Miihe seiner Auf-gahe, und legte innerhalb der ersten drei Monate eine Umarbeitung der Formularien A bis D und den zugehorigen Belehrungen, vvelclie im Wesentlichen eine ganz neue Arbeit darstellte, dem Special-Comite vor, vvelches hieriiber in den Sitzungen vom 7. Juli und 1. August 1863 an die Central-Conunission Bericht erstattete. Die neuen Formularien begannen mit dem Anzeigezettel A, \velcher als Haus-baltungs-Liste durcli jede Wohnpartei auszufiillen ist und die im Momente der Aus-tiillung gegenvvartig zu baltende Bclehrung im Kopfe jeder Rubrik darbietet, und schlossen daran eine Belehrung B liber jene ailgemeinen Puncte, \velche nicht im Momente der Ausfiillung des Anzeigezetteis eine Bedeutung haben, die Blanquetten C fur den Geburtsschein der im stellungspflicbtigen Alter oder demselben zunachst-stebenden Jiinglinge, und den Haus-Sammlungsbogen D mit der entsprechenden Belehrung fur den Hausbesitzer oder seinen Bestellten, vvelcher die Anzeigezettel zunachst aus den Handen der Wohnpartei ubernimmt. Bei dem Formulare E ffir die Thatigkeit der Gemeinden beziiglicb der Ziili-lung, so weit sie dieselben selbst besorgen, vvurde damals die Erorterung abge-brochen, weil bei dem allseits kundgegebenen Wunsche, das Ziihlungsgeschaft mogliehst vielen Gemeinden unmittelbar zu iibergeben, auch die Eventualitat in Betracht gezogen werden solite, dass die Gemeinden, um die Zahlung selbst zu besorgen, nicht mit der Vertheilung der Anzeigezettel an die Wohnparteien, sondern mit der unmittelbaren Eintragung der Daten in den Aufnahmsbogen durch einen Ziihlungs-Beamten beginnen vvollten. Im Herbste des Jahres 1863 war die Central-Commission mit anderen Arbeiten uberliauft, dann aber trat jener Zeitraum ein, \velcher das Sub-Comite fast ein Jalir lang der Theilnahine zvveier seiner vvichtigsten Mitglieder, der Herren Vertreter des Staats- und des Kriegs-Ministeriums, beraubte. Obwohl also die Entwiirfe zu den vveiteren Formularien von dem engsten Ausschusse des Sub-Comite's unter Zuzie-hung von Fachmannern, unter denen namentlich der ungemein sachkundige und sehr gevvandte Oberbuchhalter der Stadt Wien zu nennen ist, nahezu abgeschlossen vvurden, konnten dieselben doch nicht vom Sub-Comite gepriift \verden, geschvveige denn durch das Organ dieses letzteren an das Special-Comite gelangen. Inzvvischen Leganu das Jalir 18(57, mit \velchem ein Deceunium seit Vornahme des letzten Censas abschliesst. Eine Wiederholung dieser grossen Arbeit liisst sicli nicht langer aufschieben; die Daten des letzten Census konnen bci der Intensitat des zwischenweilig eingetretenen Uinsclnvungs aller Verhaltnisse nicht mebr als Substrat fiir irgend eine weitere Schlussfolgerung acceptirt werden, a!)geselien davon, dass den Zusamnienstellungen der Hesultate jenes Census Gebrecben anklebten, welcbe sieb nacbtriiglich nicht mebr beheben liessen. Ha nun die Vorliereitungen fiir den Census jedenfalls mehrere Monate in Anspruch nehmen, dieselben in Oesterreicb iiberdiess mit einer Reorganisation der politiscben Vervvaltung zusammenfallen, so klebt nunmehr allerdings den Arbeiten des Special-Coinites eine gewisse Dring-licbkeit an, \velche es erfordert, dass im Laufe des Marz die vom engsten Comite bereits entworfenen Formulare des Aufnahmsbogens und der verscbiedenen Summa-rien ihre versehiedenen Lauterungsstudien durch das Sub-Comite und das gesammte Special-Comite durcbmachen und zur Scblussfassung der Central-Cominission gelangen. Fiir lieute erubrigt aber nocli, die im Augustl 86S nicht zur Annahme gelangte Belehrung E fiir die Gemeinden, \velehe die Zahlung selhst besorgen. Das Special-Comite \var anfanglich der Meinung, diese Instruction solle eine doppelte sein, je nachdem die fraglichen Behiirden selltst die Geschafte einer politi-schen Bezirksbehorde versehen oder einer landesfiirstliehen politischen Bezirksbehorde untersteben. Allein der Gedanke, die Instruction fiir letztere Gemeinden in einfaeheren Formen zu balten und der landesfiirstliehen Bezirksbehorde eine direete Influenz auf die Gemeindethatigkeit bci Vornahme des Census einzuraumen, musste von dem Augenblicke an aufgegeben werden, \vo eine Organisatiou der landesfurst-lichen Bezirkshehorden fiir die deutsch-slavischen Liinder in Aussicht genommen war, welcbe den Sprengel jeder einzelnen ungemein ausdehnt, olme die Arbeitskrafte iibermassig zu vermehren. Von diesem Augenblicke an musste aber auch eine solclie Fassung der Instruction im Auge bebalten werden, welche den Zalilungs-Vorgang in der Gemeinde miiglichst genan analysirt und mangelhaften oder irrigen Auffassungen rechtzeitig hegegnet, so weit diess iiberhaupt nur auf dem Wege einer solehen Belehrung geschehen kann. Auf diese Weise entstand die Belehrung, welcbe nach wiederholter sorgsamer Erwagung fast jedes einzelnen Wortes, hiermit der Genehmigung der Central-Commission unterbreitet \vird. Es kiinntc vielleicht scheinen, als ob sie zu weitlaufig vviire und speciell zu oft Satze \viederhole, \velche sicli schon in den Beleliruugen A, B und D finden. Allein man \vird gewiss nicht verkennen wollen, dass eine grosse Zalil von Gemeinden unseres Kaiserstaates nur dann geeignet erscheint, die schwierige Operation des Census mit Wahrscheinlicbkeit eines entsprechenden Erfolges durchzu-fiihren, wenn man sie auf das Genaueste mit Allem bekannt gemacht, was zur befrie-digenden Ltisung dieser Aufgabe zu fiihren vermag. Speciell die Wiederholungge\visser Satze der Belehrungen A, B und D in der Instruction E diirfte sicli \vohl durch die Ueberzeugung rechtfertigen, dass jene Weisungen nur zu leicbt der Aufmerk>amkeit der Gemeindevorstehung entgehen konnten, wenn sie nicht auch in eine der letzteren eigens gevvidmeten Instruction zu lesen vviiren. Aueli betreflen diese Siitze eben jene Puncte der Zahlungs-Vorschrift, welche erfahrungsgemass am 31. October 1857 zu den irrigsten Auslegungen und den grobsten Verstossen den haufigsten Anlass boten. In alleujenen Beziehungen, welche eiue bestimrate Form des Aufuahmsbogens F voraussetzen, musste natiirlich angenommen werdea, die Central-Commis-sion werde jene Form des Aufnahmsbogens acceptiren, welche voa dem engsten Comite entworfen und seither auch von dem Sub-Comite gutgeheissen wurde. Solite diese Annahme nicht vollstiindig in Erfiillung gehen, so werden einige kleine Modifi-cationen der Belebrung E erforderlich sein, welche jedoch das Wesen derselben keineswegs beriibrea. Dieser Umstaad bat das Special-Comite noeb zu einer vveiteren Erwagung ver-anlasst. Die Berathung spiiterer Formularien kann es immerhin wiiaschenswerth erscheinea lassea, eine oder die andere Verl)esseruag in ein friiheres einzufubren. Das Special-Comite erbittet sicli also die Ermachtigung, solche Verbesserungen, so weit sie das Wesen der Sache nicht alteriren, vorlaufig vorzunehmea, und am Scblusse der ganzen Berathung iiber die Zahlungs-Vorschrift die gesammten Formularien und Belehrungen gleichsam zu z\veiter Lesung nochmals der Central-Commission vorzulegen. Bei dieser Gelegenheit wird es dana Aufgabe des Refereatea seia, alle vorgeaommenen Textirungs-Aenderungen in seiaern Berichte zusannnen-zuslellen, die Ursachen derselben zu erlautera uad iiber die endgiltige Stylisirung den definitiven Aussprueh der Central-Commission einzuholen. Das Sub-Comite wirdhofFentlich in nachsterWoche seineArbeitbeendenunddem gesammten Special-Comite vorlegen koaaea, so dass eine der nachsten Sitzuagen der Central-Commission in die Lage kommen diirfte, diese fiir Oesterreich migemein wichtige Arbeit ihrerseits abzuschliessen. Die Versammlung stimmt, mit wenigen Ameadements, der im Vorschlage gebrachten Instruction zu, worauf die Sitzung geschlossen wird. Sitzun^ vom 8. Miirz 1867. Der Vorsitzende theilt mit, dass iiber Sitzungs-Beschluss ein Gutachten an das Staats-Ministerium geleitet wurde, nacli vvelchem die Dauer der aufgeliistea Ehea auch in Hinkunft durch die Seelsorger nachgewiesen werden soli. Zu der von derUnterrichts-Abtheilung desselben Miaisteriums vorbereiteten Aus-stellung osterreichischer Unterrichts-Gegenstande in Pariš, \vurde von der Direction fiir administrative Statistik eine Karte des Schulbesuches angefertigt, und auch die von der statistischen Central-Commission selbst zur Ausstellung bestimmtea Gegen-stiinde, 44 Bande der statistischen Tafeln, Mittheilungen und Haadels-Ausweise, daan 12 Industrie-Karten, 1 ethnographische Karte, 1 Karte des Weinbaues uad 1 Tableau der wocheatlichen Weizenpreise auf den Marktea zu Prag, Raab, Wieselburg uad Neusatz vom Jalire 1856 bis Ende 1866 wurden bereits nach Pariš abgesendet. Die Versammlung spricht sicli fur die Notlnveudigkeit einer Vertretung ihrer Interesscn in Pariš aus, und betraut den Vice-Director Schmitt einstimmig mit dieser Mission und mit dem Auftrage, liber die Ausstellung statistischer Werke und kartographischer Darstellungen fremder statistischer Bureaux und Vereine seinerzeit Bericht zu erstatten. Zur Vervollstandigung der Parliaments-Berichte in der Bibliothek der Central-Commission wird eine Zuschrift an das englische Handelsamt beschlossen. Die Versammlung bewilligt derSmithsonianlnstitution in Washington die Vervollstandigung ihrer durch den vorjahrigen Brand theihveise vernichteten Sammlung statistischer Druckvverke Uber Oesterreich, sowie der Briinner und Pressburger Handelskammer, der Redaction des Wiener Handels-Journals und dem Professor Dr. von Kloeden die Betheilung mit statistischen Publicationeu. Hierauf bringt der Vorsiizende das in Druck vollendete 3. Heft des 13. Jahr-ganges der statistischen Mittheilungen zur Anzeige. Dasselbe enthalt die Verhand-lungen der statistischen Central-Commission im abgelaufenen Jahre und zwei Anhange, die vom Hof-Concipisten Schimmer verfassten graphischen Darstellungen liber Trauungen, Geburten und Sterbefalle mit einem erlauternden Texte und die vom Kriegs-Ministerium mitgetheilten Uebersichten der Verluste der k. k. Armee im Feldzuge 1866. Dieselben betrugen J>87 todte, I.SOd vervvundete uud 483 ver-misste Officiere, 10.407 Todte, 27.80S Verwundete und 43.264 Vermisste der Mannschaft. Da der streitbare Stand (mit Ausschluss der Depotkorper uud der nicht mit dem Feinde in Contact gekommenen Besatzungstruppen) 10.932 Officiere und 396.291 Mann betrug, so entfallen auf 1.000 des streitbaren Standes 53-7 todte, 137-7 vervvundete und 44-2 vermisste Officiere, 26-3 Todte, 70-2 Venvundete und 109-2 Vermisste der Mannschaft. Die Darstellung geht in der Gliederung dieser Verluste bis auf die einzelnen Truppengattungen, Regimenter und Bataillone herab. An auswartigen Druckschriften liegt ein Helt uber Bevolkerung in Oldenburg und die Nachweisung des Handels von Frankreich im Jahre 1866 vor. Ueber Aufforderung des Vorsitzenden erstattet Vice-Director Schmitt Bericht iiber das zur Herausgabe eines statistischen Handbiichleins berufene Special-Comite. Bericht des Special-Comite’s wegen Verfassang und Drucklegung des »Handbiich-leins des osterreichischen Kaiserthums fiir das Jahr 1865 Erstattet vom Vice-Director Schmitt. Das Special-Comite bat sich mit Ilucksicht auf die in der Sitzung vom 27. November 1866 von der Versammlung getassten Beschliisse mit der ein-gehenden Prufung der von der Direction der administrativen Statistik vorgelegten Entwiirfe fiir die einzelnen, in dem Ilaudbiichlein aufzunehmenden Tabellen befasst. Hierbei galt als oberster Grundsatz, dass dieses Handbiichlein in miiglichst gedrangter Kurze alle wichtigen Ergebnisse der statistischen Erhebungen zu enthalten babe, oh ne in solche Details einzugehen, welche woliI det- Administration und der streng wissenschaftlichen Forschung unerlasslich, iibrigens im Jahrbuche und in weiterer Ausfuhrung in den Tafeln zur Statistik der osterreichischen Monarchie enthalten sind. Als zweiter leitender Grundsatz bei der Beurtheilung des im Handbiichlein auf-zunehmenden Materials wurde die Kostenersparung, somitdieMdglichkeit festgelialten, dieses Vademecum zu einem thunlichst niedrigeu Verkaufspreise in den Buehhandel zu setzen, ohne selbst dabei irgend ein Opfer zu bringen. Letzterer Zweck wird beziiglich des ersten Jahrganges des Handbuchleins durcli den Umstand unterstiitzt, dass derselbe sich aut' die Tabellen beschranken muss, da der mit eirca einem Druekbogen Umfang in Aussicht genommene Absehnitt »Darstellung der Verfassung" nach dem Antrage des Special-Comite's fur diessmal zu entfallen hiitte. Was die einzelnen Tabellen des Handbuchleins anbelaugt, so sind es ihrer Ueberschrift und Folgeordnung nacb dieselben, wie in dem Jahrbuche. Nur erlaubt sich das Special-Comite den weiteren Antrag, von der Darstellung der Verwaltung im Handbiichlein abzugehen, da dieselbe in jener gedrangten Form sich nicht geben lasst, wie solche bei den ii brige n Tafeln eingehalten wird. Dieser Antrag wird auch riicksiehtlich der Tabellen des Jahrbuches „Markt~ Durchschnittspreise", dann „Besuch der Heilbader“ gestellt, vvelche gleichfalls keiner Kiirzung zuganglich sind, deren Ahgang im Handbiichlein anderseits kaum vermisst werden diirfte. Fur die Tabellen des Jahrbuches „Gefalls-Uebertretungeu“ dann „Strafhauser und Inquisiten-Arreste“ wird von dem Special-Comite eine lediglich summarische Darstellung in Anmerkuugen zu den Tabellen der Justizptlege beantragt. So bedeutend auch die Kiirzungen der tabellarischen Uebersichten, zumeist durch Zusainmenfassung mehrerer Rubriken hergestellt sein mogen, so šali sich das Special-Comite unter Vorbehalt der Genehmigung der Central-Commission bei allen derselben die Beifiigung von Verhaltnisszahlen — Percentsatze, Verhaltniss zur Einwohnerzahl oder zum Fl:icheniuhalte — veranlasst, wobei es der Direction der administrativen Statistik iiberlassen bleibt, den fur Aumerkungen gewonneneu Raum je nach Thunlichkeit zur Nachweisung besonders hervorzuhebender Details zu beniitzen. Die von dem Special-Comite sonach festgestellten Tabellen des Handbuchleins erfordern mitEinrechnung des Titels und Iuhalts-Verzeichnisses im Ganzen 61 Druck-seiten, und z\var: Area, Bevolkerung und Bevolkerungs-Bewegung 11 Seiten, ftlilitar und Marine.....................................................4 „ Justizptlege.............................................................6 „ Landwirthschaft, Bergbau und Industrie ...............................7 „ Handel und Schifffahrt............................ Communicationen................................... Credit-, Sanitiits- und Wohlthatigkeits-Anstalten Unterricht........................................ Staatshaushalt.................................... Es vvird sonach das Handbiichlein fur 1865 vier Druckbogeu umfassen. Das Special-Comite erlaubt sicli die Autlage desselben in 1.000 Exemplaren zu beantragen, mit dem Bemerken, dass die Staatsdruckerei beauftragt werden moge, den Satz fur eine allfiillig notlnvendig werdende z\veite Autlage oder selbst zur Ersparung der Satzknsten tur den zweiten Jahrgange stehen zu lassen. Bei einer Auflage von 1.000 Exemplaren durften sich die Kosten in folgendem Ausmaasse ergeben: Satz per Druckbogeu 18 fl................................................ 72 tl. Papier (besserer Qualitat) per Riess 6 fl................................104 „ Druck.................................................................... 19 „ Bucbbinder per Exemplar 21/2 kr.......................................... 25 „ Zusammen . 220 fl. Wird der Verkaufspreis zu 50 kr. feslgesetzt, so entfallen als 40 Percent Provision fur den Buchhandler................................................ 200 „ Die Gesammtkosten per 420 fl. werden sonach beim Absatze von 1.000 Exemplaren nicht nur gedeckt sem, sondern es wiirde sich ein Ueberschuss von 80 fl. ergeben. Das Special-Comite erbittet sich sonacli von der Central-Commission die Genehmigung der im Vorangehenden gestellten Antrage, damit die Drucklegung sogleich beginnen, und die VerofTentlichung zu Ende des laufenden Monates erfolgen kiinne. Die Versammlung stimmt den Antragen des Special-Comite's zu, vvorauf der Vorsitzende die Sitzung schliesst. Sitzung aiu 5. April 1867. Der Vorsitzende theilt mit, dass Se. Excellenz der Prasident des Obersten Rech-nungshofes dem Vice-Director Schmitt den Urlaub zur Reise nach Pariš in seiner Eigenschaft als Vertreter der statistischen Central-Commission bei der dortigen Weltausstellung und als Berichterstatter bewilligt habe. Von Geschaftsstiicken erwahnt der Vorsitzende eine Zusammenstellung liber die in Belgien bestehenden Normen iiber juridiscbe Staatspriifungen, welche dem Unter-richts-Ministerium iiber Verlangen mitgetheilt vvurden, dann ein Ersuchen des Kriegs-Ministeriums um Ueberlassung einer Copie der zur Pariser Ausstellung gesendeten Industrie-Karten, sowie eines gleichen derGenfer Cantonal-Bihliothek um Mittheilung statistischer Publicationen. Die Central-Commission entspricht beiden Ansuchen. Zur Ausfiillung der in der statistischen Bibliothek vorfindlichen Liicken in den englischen Blaubuchern ist durch gefiillige Verinittlung des Ministerialrathes Dr. Ritter von Scherzer und durch eine Zuschrift der Central-Commission an das General-Register-Office Vorsorge getroffen \vorden. Weiter bringt der Vorsitzende das in Druck vollendete statistische Handbiich-lein zur Anzeige und stellt den Mitgliedern Separat-Abdriicke iiber die graphischen Darstellungen der Geburten, Trauungen und Sterbefiille, vom Hof-Concipisten Schimmer verfasst, und liber die Verluste der k. k. Armee 1866 zur Verfugung. Aus Anlass der letzteren Publication theilt Major Horst mit, dass vom Kriegs-Mini-sterium eine neue, auf den Stand vom 31. Marz basirte Erbebung der Verluste ein-geleitet worden sei, welche die Todtgebliebenen, an Wunden Verstorbenen, als invalid Ausgescbiedenen, noch in arztlicher Behandlung Befindlichen und Vermissten speeialisiren wird. Ilire Ergebnisse \verden gleichfalls der statistischen Central-Commission zur Drucklegung iiberlassen iverden. Das vom Vorsitzenden zur Kenntniss der Versammlung gebraehte Programm zum sechsten statistischen Congresse, welclier im Herbste zu Florenz abgehalten werden soli, gibt Anlass, die Frage iiber die officielle Besebickung dieses Congresses zu verhandeln. Da eine solelie jedenfalls in Aussicht steht, so einigte sich die Versammlung iiber Vorschlag des Regierungsrathes Dr. Neumann dahih, zuniichst an Se. Evcellenz Baron Czoernig, als erste Notahilitat wissenschaftlicher Statistik in Oester-reich, die Anfrage zu stellen, oh derselbe zu dieser officiellen Vertretung auf dem Congresse in Florenz geneigt sei. An seiner Seite soli, nacli dem Vorschlage der Commission, Regierungsrath Dr. Ficker als Vertreter der Direction fiir administrative Statistik fungiren, und der Vorsitzende ubernimmt es, in dieser Angelegenheit die nothigen Schritte zu veranlassen. An Druckschriften liegen Einsendungen aus Bremen, Preussen, England, Frank-reich und zwei durch Ausfiihrlichkeit und Griindlichkeit hervorragende Arbeiten des statistischen Bureau's in Florenz vor iiber technische und militarische Schulen und iiber das Auftreten der Cholera in Italien 1866. Ueber Aufforderung des Vorsitzenden liest Hof-Concipist Schimmer in Ver-hinderung des Regierungsrathes Dr. Ficker den vierten Bericht iiber die Vorberei-tungen zur Volkszahlung. Vierter Bericht des Special-Comite’s zur Revision der Volkszahlungs-Vorschrift. Erstattet vom k. k. Uegierungsrathe Dr. Ficker. Die bisher zum Abschlusse gebracbten Arbeiten der statistischen Central-Com-mission in Beziehung auf die Revision der Volkszahlungs-Vorschrift hatten jene Formularien und Instructionen zum Gegenstande, welche fiir die selbst den Census ausfiihrenden Gemeinden nacli den §§. 22—28 der Ziihlungs-Vorschrift vom 23. Marz 1867 erforderlich sind, namlich sub A der Anzeigezettel fiir jede einzelne Wohn-partei, sub B die Belehrung zur Verstandigung sammtlicher Wohnparteien eines Hauses, sub C der Auszug aus dem Geburtsbuche, sub D der Haus-Sammlungsbogen, sub E die Instruction fiir die Gemeinde riicksiehtlich der von ihrer Seite bei diesem Geschiifte zu envartenden Thatigkeit. Wiederholt kam es dabei zur Sprache, dass es wiinschenswerth \vare, die Zahl derjenigen Gemeinden, welclie das Zahlungsgeschaft selbst besorgen, bei dem nachsten Census moglichst gesteigert zu selien, — wiinschenswerth im administrativen und finanziellen Interesse der Staatsverwaltung, wiinsclienswerth aber auch im Interesse der Statistik, fiir welche eine unmittelbare Theilnahme der vom Census Betroffenen stets eine gevvicbligere Biirgschaft des Gelingens bleibt, als die Sorg-samkeit von \vas immer fiir behordlichen Organen. Diese ausgedebnte Betheiligung der Gemeinden an der Selbstbesorgung des Zahlungsgeschiiftes liisst sich aber nur ermoglichen, wenn man bei Organisirung desselben auf ihre durcbschnittliche Leistungsfahigkeit Bedacht nimmt, und jede Stufe der Arbeit so selir erleichtert, als es nur immer die Erreichung des Zweckes gestattet. Aus diesem Grunde wurde nirht nur der Anzeigezettel A durch Aufnahme der \vichtigsten Momente, welche bei seiner Ausfiillung in Betraeht zu ziehen sind, in den Kopf der einzelnen Rubriken wesentlich verbessert und durch die vorgangige Behebung zablloser MissVerstandnisse und Irrungen die v eitere Operation ungemein erleichtert, sondern auch in der Instruction E auf Grund der Erfahrungen vieler osterreichischer und nicht-osterreichischer Zahlungsorgane eine Anleitung gegeben, in welcher Weise die Gemeinde der ihr obliegenden Aufgabe beziiglich des Census mit dem besten Erfolge oline iibermassigen AufSvand an Miihe und Kosten zu ent-sprechen vermag. Auch wurde tiir die Gemeinde, vvelche die Zahlung mittelst der Auslullung des Anzeigezettels durch die Wohnparteien vornehmen, beziiglich der niichstmaligen Vornahme des Census die Erleichterung zugestanden, dass sie von der Uebertragung des Inhalts jener Anzeigezettel in die Tabellen F, G und /TUmgang nehmen, und in diesem Falle das nach §. 37 der Zahlungs-Vorschrift aus letzterer Tabelle zu bildende Zahlungsbuch unmittelbar durch Sammlung der Anzeigezettel herstellen kiinnen. Allein selbst diese Concessionen, vvelche die Arbeitslast fiir die Gemeinde unverkennbar sehr vermindern, und dennoch andererseits den Erfolg derselben nicht nur nicht zu beeintrachtigen, sondern in hohem Grade zu fordern geeignet sind, reichen fiir jene Gemeinden nicht aus, in ivelchen ein grosser Theil der Wohn-parteien und selbst der Hausbesitzer entweder des Schreibens vollig unkundig ist oder doch der Gewandtheit in schriftlicher Beantwortung, selbst der einfachsten Fragen, ermangelt. Wurde man auch den zahlreichen Gemeinden solcher Art die Vornahme des Census nur im Wege der Ausfullung von Anzeigezetteln gestatten, so mussten sie sich entvveder im Vorhinein zur Besorgung des Zahlungsgeschiiites fiir unfahig erkliiren und somit den Vorgang nach §. 31 der Zahlungs-Vorschrift, d. h. die Entsendung behordlicher Zahlungs-Commissare in Anspruch nehmen, oder aber sie wiirden fast unausweichlich ein Operat liefern, welches schon ihnen selbst bei Vornahme der Revisipn der Anzeigezettel ein Uebermass von Miihe und Kosten ver-ursachen, gewiss aber auch spaterhin nach derUeberpriifung durch dieBehiirden erheb-liche Gebrechen darhieten und zur theihveisen Beseitigung derselben die kostspieligen und doeli nur eines halben Erfolges sicheren Nachtrags-Erhebungen veranlassen wurde. Demnach bildete sieli bei den Mitgliedern des Special-Comite's schon im Ver-laufe der ersten Stadien ihrer Arbeit die Ueberzeugung heraus, man werde den Gemeinden, welche die Ziiblung selbst besorgen, in den eben bezeichneten Fallen gestatten miissen, nicht mit der Ausfullung des Anzeigezettels durch die Wohn-parteien, sondern mit der Ausfullung des Aufnahmsbogens durch den Zahlungs-Agenten zu beginnen. Nach \viederholter Besprechung einigte sich das Special-Comite in dieser Ansicht vollstiindig, und gab ihr bei Bearbeitung der Instruction E dadureli Ausdruck, dass in dersolben durchgiingig gleichzeitig beiderlei Vorgangs-weisen, die Ziiblung mittelst Ausfullung der Anzeigezettel dureh die Wohnparteien und die Ziiblung mittelst sofortiger Eintragung der Daten in den Aufnahmsbogen durch den Zahlungs-Agenten, beriicksichtigt wurden. Die Central-Commission hat in ihrer Sitzung vom 15. Februar laufenden Jalires die ervvahnte Instruction gut-geheissen und hiermit auch das ihr zu Grunde liegende Princip einer z\veifachen Moglichkeit der Primitiv-Erhebungen in den fraglichen Gemeinden sanctionirt. Als demnach das Special-Comite zur Revision der Formularien F—H gelangte, fand es seiner Arbeit eine Richtschnur vorgezeichnet, welche mit keiner theihveisen Modification der bis nun im Gebrauche gestandenen Blanquetten vertraglich schien. Die bisherige Form, speeiell des Aufnahmsbogens, war aus dem Bemiihen hervorgegangen, die gleiche Tabelle fiir zwei wesentlicb verschiedene Z\vecke in Gebrauch zu setzen. Sie solite namlich in jenen Gemeinden, welche mittelst Ausfullung der Anzeigezettel durch die Wohnparteien zahlen, die erste ziffermassige Zusammenstellung des Inhalts jener Anzeigezettel enthalten, in allen iibrigen Gemeinden aber die Primitiv-Erhebung aufnebmen. Desshalb entbielt das Fomulare F noch immer ganz individuelle Notizen, wie z. B. den Namen und Geburtstag jeder zu zahlenden Person, wahrend es anderseits die Rubricirung derselben nach den Kategorien der Religion, des Berufes, Alters, Civilstandes und Aufenthaltes durch Einstellung der ZilTer 1 in die eben entsprechende, haufig nicht ganz leicht auszu-mittelnde Colonne verlangte. Jener Doppelzvveck des Aufnahmsbogens entfiel nach dem Beschlusse der Central-Commission giinzlich. Der neu zu bearbeitende Aufnahmsbogen solite eben nichts anderes sein, als ein Surrogat der Anzeigezettel fiir jene Gemeinden, welche nicht mit Ausfiillung der let/.teren durch die Wohnparteien beginnen zu kiinnen glauben, sondern die Primitiv-Erhebungen durch die Zahlungs-Agenten sofort in die Hauslisten eingetragen wissen \vollen. Hieraus ergaben sich mit Nothvvendigkeit zwei Folgesatze: 1. Jede Zeile des Aufnahmsbogens darf, so\vie es bei den Anzeigezetteln der Fali ist, nur den Daten fiir je eine Person in ganz individueller Fassung ge\vid-met sein; 2. die Eintragung der verschiedenen Kategorien, in welche ein Individuum nach Alter, Religion, Stand, Beruf, Zustandigkeit und Aufenthalt gehort, darf nur in den einfachsten Fallen mittelst Einstellung der ZifTer 1 in die beziigliche Rubrik gescbehen, Wahre»d aussei' jenen Fallen die detaillirte Bezeichnung der fraglichen Momente durch Worte, die getreue Wiedergabe der Aussage des Befragten iiber seine Quali-iicationen allein geeignet ist, zahlreiche Anlasse zu Unrichtigkeiten hinwegzuraumen, da eine nachtriigliche Behebung selbst diircb eine ziffermiissige Form der ersten Aufschreibung ungemein erschwert vviirde. Sclion bei dem Census vom 31. Oetober 1857 ergaben sich unverkennbar baufige Gebrechen durch die ziffermassige Eintragung der Primitiv-Eingaben in gevvisse Bubriken, indem tbeils die Nothwendigkeit, dem Zablungsgeschafte nicht etwa einen ubermassigen Auf\vand von Zeit zu widmen, theils irrige Auffassung der einzelnen Bubriken, namentlicb jener des Erwerbes und der Beschaftigung, theils einfaches Verseben gar haufig die Uebertragung der Ziffer 1 in eine andere Bubrik als jene herbeifiibrte, \velcher sie biitte zufallen sollen. Wenn diess nun bei den fiir solehe Erbebungen wobl qualificirten landesfiirstliehen Zahlungs-Commissaren, nicht selten geschah, wie viel iifter miissten jene Verstosse eintreten, wenn die Zahlungs-Agenten einer Commune, von \velchen bei aller sonstigen Befiil)igung doch die Gewandtheit in Losung der verwickelten, bei dem Census vorkommen-den Fragen in der Hegel nicht erwartet werden kann, genothigt wiirden, die Primitiv-Erbebungen bei der ersten Aufschreibung aucli gleich tabellarisch zu verar-beiten! Nur wenn man sie auf jene Thatigkeit beschrankt, zu welcher sie gewiss vollkommen geeignet sind, namlich auf die einfacbe Niederschreibung der constatirten Daten, \vird es moglich, ihre Arbeit mit vollem Vertrauen in die Zuverlassigkeit des Gelieferteu an die Stelle der Venvendung landesfiirstlicher Zahlungs-Commissare zu setzen. Vergegenwartigt man sicb nochmals den Gang der bislierigen Erorterungen, so wird man wohl von selbst zu dem Schlusse gelangen, dass der Aufnahmsbogen F von dem Anzeigezettel A sachlicli in einer einzigen Beziehung sich unterscbeidet; der Anzeigezettel umfasst namlich die Angehorigen einer einzelnen Wohnpartei, der Aufnahmsbogen fasst alle Be\vohner eines Hauses in derselbeu Tabelle zusammeu, der Anzeigezettel ist eine Hausbaltungs-Liste, der Aufnahmsbogen eine Hausliste. Hiernach diirfte aucb die Feststellung der Form des Aufuahmsbogens keiner weiteren Schwierigkeit unterliegen. Die Form des Anzeigezettels A, welche von der statistischen Central-Commission in ihrer Sitzung vom 1. August 1865 adoptirt wurde, ist das Ergebniss einer ausserst sorgfaltigen Vorbereitung und Erorterung; sie wurde von allen Facbmannern, welche aus Anlass spalerer Berathungen davon Kenntniss erhielten, als eine vorziiglich gelimgene bezeichnet, und namentlich der Gedanke, jene Puncte der zugehorigen Belehrung, vvelche der zur Ausfiillung beru-fenen Personen sich im Momente der Ausfiillung gegenwartig halten sollen, in mog-licbst fasslicher Stylisirung in den sogenannten Kopf der einzelnen Bubriken aufzu-nehmen, als ein sehr gliicklicher anerkannt. Es steht also nichts im Wege, die gleiclie Form aucli fiir den Aufnahmsbogen in Anwendung zu bringen. Namentlicb in Betreff der Aufnahme gewisser belehrender Andeutungen in den Kopf der Bubriken, gilt bier der namliche Beweggrund, welcher bei Fesstellung der Form des Anzeigezettels maassgebend war; der Zahlungs-Agent. bedarf ohne Zweifel einer solchen Belehrung, und zvvar einer Belehrung, vvelehe er ira Momente iler Ausfiillung jeder einzelnen Rubrik des Aufnahmsbogens vor Augen bat. Demgemass bat sicli das Special-Comite einstimmig dahin geeinigt, dass der Aufnahmsbogen F bezuglicb seiner Innenseiten vollstandig dem Anzeigezettel A gleiclien solle. Weil aber dem Zaldungs-Agenten die Belehrungen II und D nicht zuganglich waren — deren erstere jene Puncte der Ziihlungs-Vorschrift in Erinnerung bringt, welcbe die gesammte Bewobnerschaft eines Hauses betrefTen, \vogegen die letztere unmittelbar an den Hausbesitzer oder dessen Bestellten sicli richtet — muss fiir den tvesentlichen Inhalt beider Belehrungen auf der vorderen Aussenseite des Aufnahmsbogens Raum gescba(l’t werden. Diess ist auch sehr leicht mbglich, indem die Fragen nach den Wohnungs-Verhaltnissen nur in sieben Stadten derMonarchie Platz greifen und unter diesen sieben Stadten keine sich betindet, welcbe tvahrseheinlicher Weise. zu den Primitiv-Erhebungen mittelst Aufnahmsbogen zu greifen sicli veranlasst soben wird. Die Fassung der Bemerkungen, tvelche sonacb auf jener Seile Aufnahme fiuden sollen, wird dann selbstverstandlicb nabezu die gleicbe sein konnen, wie sie iu den Belehrungen Ii und D erscbeint. Endlich scliien es notlnvendig, auf diese Aussenseite auch die Zalil der Wohnparteien des beziigliclien Hauses aufzunebmen, weil diese stati-stisch und administrativ nicht unwichtige Ziffer z\var bei dem Gebrauche der Anzeige-zettel durcli die Zalil der in Venvendung gekommenen gegeben ist, bei dem Gebrauche der stets ein ganzes Haus umfassenden Aufnahmsbogen aber leicht der Beobachtung vbllig entgehen kdnntc. Die riickvviirtige Aussenseite des neuen Aufnahmsbogens F lasst sicli dann zum Ersatz der bisherigen Tabelle II oline eine andere Modilication venvenden, als welche aus der Riickseite des Anzeigezettels A, beziiglich der Conscription des Vieli-standes, von selbst sicli ergibt. Rcicht ein einzelner Aufnahmsbogen fiir ein Haus nicht hin, so werden, wie es auch bisher geschab, Einlagsbogen (obne oder mit Wiederholung des Kopfes) geliefert. Indem lnnt Beschlusses der statislischen Central-Commission vom lb. Februar 18G7 fiir die naehste Volksziihlung die Tabelle G ganz ausser Gebrauch bleibt, die Tabellen F und II in eine einzige verschmelzen und der ivesentliehste Tbeil dieser letzteren dem Anzeigezettel A vollkommen gleieh gehalten wird, ergibt sich zugleich cine sehr wescntliche Minderung der Druckkosten, welche den Staats-schatz treffen. Sie ist sehr wesenllich, weil sie die bisher kostspieligste Drueksorte trifft, und kanu gerne zugelassen werden, da sie nicht zum Nachtheile der Saehe, sondern zur wesentlichen Forderung der ganzen Operation beabsichtigt wird. Aus den elien erliiuterten Erwagungen ging die neue Form des Aufnahmsbogens F — zugleich mit der Viehstands-Tabelle II — hervor, \velche von dem Special-Comite der Genehmigung der statistischen Central - Commission in der vollen Ueberzeugung unterbreitet wird, hiermit einen sehr wichtigen Abschnitt der ilim obliegenden Arbeit zu einem gedeiblichen Abschlusse gebracht zu lialien. Die Versammlung erhelit den Aufnahmsbogen in der vorgescblagenen Form zum Beschlusse. Statist. Mjttkeil. XIV. Jahrg. 2. Heft. Weiter berichtet Hof-Secretar Rossiwall iiber die Berathungen des Special-Comite^ beziiglich jener statistischen Nachweisungen, vvelche von deti friiheren Staatsbuchhaltungen geliefert wurden. Bericht des Special-Comite’s, welches zu dem Zwecke berufen wurde, um festzu-stellen, welche Organe der Staatsverwaltung die bisher von den Staats- und Central-Buchhaltungen gelieferten statistischen Nachweisungen in der Zukunft zu beschaffen haben. Erstattct vom Hof-Secretiir J. Rossija! I. Durch die jiingste Unigestaltung des Staats-Controlsdienstes wurden die fruher bestandenen Staatsbuchhaltungen und zum griissten Tbeile auch die Central-Buch-haltungen aufgeliist, und an deren Stelle bei den verschiedenen Behorden Rechnungs-Departements bestellt. Bei dieser Unigestaltung der Staatseontrole wurden jedoch die Geschafte der friiheren Controls-Behiirden vielfach getlieilt und den verschiedenen einzelnen Reclinungs-Departemeuts zugevviesen. Hiernach wird auch eine Theilung der fruher von den nun aulgeltisten Staats- und Central-Buehhaltungen gelieferten statistischen Nach\veisungen eintreten miissen, und z\var nach Maassgabe der den neu geschaflfenen Rechnungs-Departements zugewiesenen Conlrole der einzelnen fruher von den genannten Buchhaltungen respicirten Verwaltungszweige. Um nun festzustellen, von welchen Beborden, beziehungsvveise deren neuge-schafTenen Bechnungs-Departements iti der Folge die bisher von den bestandenen Staats- und Central-Buchhaltungen der Central-Commission vorgelegten statistischen Naclnveisungen zu liefern sein werden, wurde ein Special-Comite berufen, \velches unter dem Vorsitze des Herrn Ministerialrathes Ritter von Glanz am 23. v. M. getagt bat, und wobei die Herren Hofrath Ritter von Wieser, Hofrath von Dauhachy. Ober-Finanzratli Hoschek, Statthaltereiratb Ritter von Zwolf, Ministerial-Secretiir Helm, Vice-Director Schmitt und der Berichterstatter amvesend waren, ■ Dieses Special-Comite erkannte vorerst. fiir unerlasslich, seine Arbeit wegen des grossen Umfanges derselben in drei Tbeile zu trennen und die Besultate derselben in drei a h ge s o n d er ten Berichten der statistischen Central-Commission zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Das Special-Comite einigte sich dahin, dass vorerst die Feststellung vorzunehmen sei, welche von den bisher durch die Staats-Buchhaltuugen gelieferten statistischen Nachweisungen in derZukunft von den Stattbalterei-Recbnungs-Departements, und welche derselben von anderen Behorden, beziehungsweise deren Rechnungs-Departements geliefert werden konnen und sollen. Einer \veiteren zweiten Berathung und Sonderung sollen die bisher von den aufgelosten Central-Buchhaltungen gelieferten statistischen Naclnveisungen unterzogen werden, sowie in einer dritten Sitzung die bisher von einzelnen Local-Buchhaltungen und anderen Behorden gelieferten statistischen Naclnveisungen zu priifen sein werden, um festzustellen, ob nicht in der Art der Erhebung und Vorlage derselben durcli die Umgestaltung der Staats-Oontrole eine Aenderung nothwendig bedingt sei. Das Special-Comite ging hierauf in die Priifung der bisher von den Staats-Buch-haltungen gelieferten statistischen Naclnveisungen im Delail ein, and fand, dass 1. die Ausvveise iiber die Anzahl und persiinlichen Beziige sammtlicher in activer Dienstleistung stehenden Individuen, dann der Quiescenten, Pensionisten, Provisionisten und mit Gnadengaben Betheilten, welclie seither bezuglich aller aus Cameralcassen dotirten Venvaltungszvveige von den Staats-Buchhaltungen vorgelegt \vurden, nunmehr bloss beziiglieh der von den Recbmmgs-Departements der Statt-haltereien respieirten Ver\valtungszweige vorzulegen sind, beziiglieh der anderen Ver\valtungsz\veige aber von den beziiglicben Reclmungs-Departements der Central-stellen, Ober-Landesgerichte, Oher-StaatsanwaItschaften, Finanz-Landes-Directionen, dann namentlich die beziigliehen Naclnveisungen uber die Quiescenten, Pensionisten, Provisionisten und mit Gnadengaben Betheilten von den Reclmungs-Departements der Finanz-Landes-Directionen zn liefern seiu vverden. 2. Die Naclnveisungen iiber die niclit dotirten politischen Fonde und Anstalten sind auch fernerhin in einem Hauplausvveise von den Beehnungs-Departements der Statthaltereien zn liefern, mit Ausnahme jener der Strafhausfonde, welche den Ober-Staatsanwaltschaften unterstehen und von deren Reclmungs-Departements vorzulegen sein vverden. Unter den niclit dotirten politischen Fonden wurden aber bisher von einzeljien Ruclihaltungen auch blosse Privatfonde und Wohlthiitigkeitsfonde, wclche niclit unter der Aufsicht der Staatsvenvaltung stelien, aufgefiihrt; das Special-Comite empfiehlt daher, dass in der Zukunft von den Reclmungs-Departements der Statthaltereien in denAusvveisen der niclit dotirten politischen Fonde nurgestiftete, unter der Oberaufsicht der Staatsvemaltung stehende Fonde aufzufiihren sein sollen, vvogegen alle iibrigen, eigentlich nur Capitalsbestande einzelner Vereine bildenden Fonde zu entfallen hatten, da dieselben ohnehin in der Vereins-Statistik nachzinveisen sind. 3. Die von einigen Staats-Buchhaltungen uber einzelne niclit dotirte politische Fonde bisher gelieferten besonderen Naclnveisungen haben gleichfalls zu entfallen, dagegen sind dieselben in die friiher besprochenen Hauptausweise dieser Fonde unter den oben angefiihrten Modalitšiten aufzunehmen. 4. Die Nachweisungen iiber die verkaulten Fondsgiiter haben in Hiiikunft die Finanz-Landes-Directionen durcli ihre Reclmungs-Departements zu liefern. 5. Die Naclnveisungen iiber die n) offentlichen Lehr- und Erziehungs-Anstalten; b) allgemeinen Privat-Lehr und c) specielJen Privat-Lehranstalten; d) iiber den Aufwand der lioheren Lehranstalten und Mittel- s c h u 1 e n; e) u b e r das E i n k o m m e n d e s L e h r p e r s o n a 1 e s der V o 1 k s s c h u 1 e n; f) ii b e r die Lebensrettungen; g) ii b e r die e r 1 e g t e n R a u b t h i e r e; sinil auch in der Folge von deu Rechnungs-Departements der Stattlialtereien, ebenso die Nachweisuiigen h) liber die Bewegung der Bevolkerung, i) iiber d e n Cie ru s und k) iiber E in- und Auswanderung zu liefern. 6. Die Nacli\veisungen iiber Kinderbewahr-Anstalten und Krippen ist von den Bechnungs - Departements der Stattlialtereien nur beziiglich jener Anstalten zu verfassen und vorzulegen, \velclie nicbt durcb Vereine erlialten \verden; indem die durcb Vereine erbaltenen derartigen Anstalten olineliin in die Vereins-Statistik aufgenommen werden und mit den beziiglieben Naclnveisungeu zur Kennt-niss der statistiscben Central-Commission gelangen. 7. Ganzlicli zu entfallen biitten die von den Staats-Buclihaltungen bis jetzt verfassten Naclnveisungeu: a) iiberBildungs-Anstalten und ii b e r V o I k s Z e i c h e n- u n d S c h r e i b-scliulen, vveil dieselben tlieils zur Statistik des Vereinswesens, tlieils zu jener der offentliclien oder Privat-, Lebr- und Erzichungs-Anstalteu gehiirig und dort aufzunehmen; b) iiber die Religions-Veranderungen, weil in der Regel unvollstandig und von geringerein Interesse fii r die Statistik; ej iiber die Orte mit mebr als 2.000 Einwobnern, welclie Ausweise nur in Zahlungs-Jahren gegeben wurden, in solcben aber obnehin mit dem Zahlungs-Operate der statistiscben Central-Commission zukommen; d) iiber jene Zollamter, \velche nebst der Zollbebandl ung auch a n d ere Gefalle bes or ge n, weil unvvesentlich ; e) iiber die Zalil der Mauth-Stationen, vveil obnehin die Miiuthe last samint-lich in Paeht gegeben sind; f) iiber die (von der kiistenlandischen Staats-Buclihaltung gelieferten) durch-schnittlichen Waarenpreise am Triester Platze, vveil fiir den Fali des Bedarfes verliisslicher durcb die Triester Biirseii-Depiitation zu erlangen. 8. Von den bisher durcb die Staats-Buclihaltungen vorgelegten statistiscben Naclnveisungen iiber: n) das Sanitats-Personale; b) die Irrenhiiuser; c) die Gebarhauser; d) die Findelbauser; c) die*Krankenhauser; f) die V e r s o r g u n g s h ii u s e r; g) die Ar m en-Institute sind von den Rechnungs-Departements der Stattlialtereien nur jene zu liefern, welche das voni Staate besoldete 1’ersonale und die dem Staate zugehSrigen oder vom Staate beaulsichtigten Anstalten und Institute betrelFen, naclnlem die beziig-licbenDaten solcher unter der Verwaltung der Landes-Ausschiisse stehenden Sanitiits-und Wohlthatigkeits-Anstalten aus den Rechnuugs-Abschliisseii derselben zu ent-nehmen, im gegebenen Falle aber im Correspondenzvvege zu beschaffen sein werden. 9. Die Nachvveisungen iiber die Iinpfuugen sind aucli in der Folge von den Rechnunge-Departements der Statthalterei zu verfassen und vorzulegen, da die Zahl der Geimpften aus den Eingaben der Bezirksarzte an die Statthaltereien entnommen werden kann, und die aus dem Landesfonde bestrittenen Impfauslagen, im kurzen Wege von den Landes-Bucbhaltungen leieht durch die genannten Rechnungs-Depar-tements zu beschaffen sind. 10. Die Naclnveisungen iiber die See-Contumaziimter sind in Zukunft durch die Central-Seebeborde zu beschaffen, beziiglich der Contumazamter auf der troekenen Granze sind bisher nur sebr mangelhafte Nach\veisungen eingelangt, und scbeint es bei der Bedeutung, welche denselben wegen der immer haufiger wiederkehrenden Viehseuchen zuerkannt werden muss, angezeigt, dass sich die statistiscbe Central - Commission besonders mit der Frage beschaftigen miige, in weleher Weise die Beschaffung statistischer Naclnveisungen iiber die Contumazamter auf der troekenen Granze einzuleiten waren. 11. Die statistischen Uebersicbten iiber das productive Flachenmaass und die Naturalien-Ertrage wurden bisher an die statistiscbe Central-Commission, beziiglich Nieder-Oesterreicb’s, Karnthen's und des Kiistenlandes durcli die Finanz-Landes-Directionen, beziehungsweise deren Rechnungs-Departements, beziiglich der anderen Lander durch die Staats-Buchhaltung vorgelegt, und waren in Hinkunft diese Uebersicbten gleichmassig durch die Rechnungs-Abtheilungen der Finanz-Landes-Directionen zu beschaffen, veil die beziiglichen Behelte diesen Rechnungs-Departements naher liegen. 12. Die Durchschnittspreise der Hauptkorner-Gattungen und Nahrungsmittel sind an Stelle der Staats-Buchhaltungen nunmehr von den Statt-halterei-Rechnungs-Departements nachzmveisen. 13. Die bisher durch die Staats-Buchhaltungen vorgelegten Ausweise iiber Strafhauser und Inquisiten-Arreste kommen jetzt, durch die Rechnungs-Abtheilungen der Ober-Staatsan\valtschaft und Ober-Landesgerichte zusammeu-zustellen, jene iiber freiwillige und Z\vangs-Arbeitsanstalten hingegen sind den Rechnuiigs-Abschliissen der Landes- und Gemeinde-Vertretungen zu ent-nehmen, und niithigenialls von diesen im Correspondenz\vege zu beschaffen. Das Special-Comite hat aber ierner auch berathen, ob die fur die Vorlage der in der Zukunft von den Rechnungs-Departements der Statthaltereien zu liefernden statistischen Nachweisungen hestimmten, verschieden langen Zeitperioden beizu-behalten sind und sich fiir die Beibehaltung derselben entschieden. Ein weiterer Gegenstand der Berathung des Special-Comite‘s bildete die Frage, in welcher VVeise die Statthalterei-Rechnnngs-Departements und andere Organe der Staatsvenvaltung wegen der in Hinkunft von denselben vorzulegenden statistischen Naclnveisungen instruirt werden sollen. Das Special-Comite einigte sich hierbei, den Vorgang zu empfehlen, dass jedem Amte ein Verzeicbniss jener statistischen Naclnveisungen zukommen solle, welehe von dem betreffen-den Amte kiinftig fiir die statistische Central-Commission zu verfassen sind. la diesem Verzeichnisse siud die Zeitperioden, innerhalb welclier die Vorlage jeder Naclrvveisung zu erfolgen liat, sowie der langste Termin fiir die Vorlage auf-zufiihren und dem Verzeichnisse Blanketten fiir jede einzelne Nachweisung heizu-legen, auf \velchen Blanketten jene Erlauterungen behufs Verfassung der Naeh-weisung beizufiigen sind, welcbe sicli aus der Erfahrung der mit der Zusammeu-stellung dieser Nachweisungen betrauten Direction der administrativen Statistik als nothwendig ergeben. Bei der Zustellung dieser Verzeichnisse \vare den beziiglichen Aemtern ausdriicklich zu bedeuten, dass die fernere Vorlage aller von der beziiglichen Behorde friiher verfassteu, in dem Verzeichnisse aber nicht aufgefiihrten statistischen Nachweisungen fiir die Folge entweder an anderen Behorden verfiigt sei oder aber ganzlich entfalle. Endlich beschloss das Special-Comite der statistischen Central-Commission nebst den bereits besprochenen Besultaten seiner gepflogeiien Berathung den Antrag zur Annahme zu empfehlen, dass fiir die Vorlage der von den Statthalterei-Bechnungs-Departements zu liefernden statistischen Naclnveisungen die ausersten Termine mit Ende Mai, Juni nad Juli festgestellt werden mogen, und zwar je nachdem die hisher bestehendeu Termine der einzelnen Naclnveisungen dem einen oder anderen der neu zu fixirenden Termine niiher liegen. Das Special-Comite bat sicli vorzugsvveise zu diesem iiber Vorschlag des Herrn Statthaltereirathes Bitter von Zwolf gefassten Beschlusse geeinigt, weil bei den Beclmungs-Departements der Statthaltereien in diese Zeit keine anderen Beehnungs-Abschluss- und Voranschlags-Arbeiten fallen und demselben demnach die fiir die genaue Zusammenstellung der statistischen Naclnveisungen unbedingt erforderliche Zeit gegonnt ist, sowie weil iiberdiess das Personale der Direction der administrativen Statistik gleichmassiger beschaftigt werden und daher auch regelmiis-siger arbeiten kanu, \venn die Eingaben in verschiedenen Terminen einlangen. Die Versammlung erhebt die iti Vorschlag gebrachten Abauderungsvorschlage und Antriige zum Beschlusse. Zum Schlusse berichtet Vice-Director Schmitt iiher das auf Anregung Sr. Excellenz Baron Czoernig in Giirz constituirte Comite' zur Forderung der Landes-kunde fiir die Grafschafteu Gorz und Gradiška, \velehes auch die Beihilfe der statistischen Central-Commission zur Gewinuung des niithigen Materiales beansprucht. Die Versammlung erkliirt ihre volle Bereit\villigkeit zur thunlichsten Unter-stiitzung des patriotischen Unternehmens. Hierauf wird von dem Vorsitzenden die Sitzung geschlossen. Sitzung vont 3. Mai 1867. Der Vorsitzende eroffnet die Sitzung mit der Mittheilung, dass er in Folge Allerhochster Entschliessung auch nacli seiner Versetzung in den Buhestand die Leitung der Central-Commission fortfiihren werde, und ersucht die Versammlung auch fiir die Zukunft um ihre ihm hisher gewahrte thatkraftige Unterstutzung. Hierauf begriisst derselbe den neu eintretenden Vertreter (les Ministeriums des Innern, Sectionsratli Artus. Ueber den nach Sitzungsbeschluss erstatteten Vorschlag wurden vom Priisidium des Obersten Rechnungshofes Se. Excellenz Freiherr von Czoernig und Regie-rungsrath Dr. Ficker als ofiicielle Delegirte zum statistischen Congresse ia Florenz bestimmt, und hieruber dem Ministerium des Aeussern, wie den beiden genann-ten Herren Mittheilung gemacht. Der Vorsitzende bringt auch eine Zuschrift Seitens der Central-Commission an die letzteren in Vorsclilag, welcher die Versammlung zustimmt. Weiters bringt derselbe den Absatz des Uebereinkommens zwischen dem Reiclis- und ungarischen Finanz-Ministerium in Retreff der Fortsetzung der statistischen Vorlagen tur 18(57 zur Kenntniss der Versammlung. Zur Erfiillung der vom Gorzer Vereine fiir Landeskunde gestellten Bitte wurde ein Schreiben an das Finanz-Ministerium um Ueberlassung einer Katastralkarte gerichtet, dem Kriegs-Ministerium ein Rand italieniseher Statistik liber Militar-Bildungsanstalten mitgetbeilt und an das Ministerium des Innern iiber Ansuchen seclis Exemplare des statistischen Jalirbuches iiberlassen. Ebenso wurde einer Anfrage der Wiener llandelskammer durch Mittheilung statistischer Naclnveisungen viher Bergol-Quellen und Raffinerien entsproehen. Vom Fach-Reelinungs-Departement fiir unmittelbare Gebiihren wurde die von der Central-Commission angeregte Probearbeit iiber den Geldvverth der Uebertra-gungen zur Ermittlung der Rodemverthe von einigen Rezirken Oberosterreieh’s und Mahrens vorgelegt. Dieselben werden von einem Speeial-Comite gepriift werden, \velches dann seine Antrage iiber die allgemeine Durehfiihrung dieser Erhebungen stellen wird. Von eingelangten Druckschriften erwahnt der Vorsitzende die Brochure des General-Domanen-Inspectors Wessely iiber Oesterreichs Waldschatze, den medicini-sehen Jahresbericht der Stadt Frankfurt, statistisehe Mittheilungen der mahrisch-schlesischen Gesellschaft zur Beforderung des Ackerhaues, der Natur- und Landeskunde, von Anhalt und Mecklenburg, endlich den sehr gediegenen und umfassenden Bericht iiber die in Italien 1860 bis 1867 ausgefuhrten offentlichen Arbeiten. Hierauf theilt der Vorsitzende mit, dass am 2. d. M. der dritte Cyclus der stati-stisch-administrativen Vortrage abgeschlossen \vorden ist, und fordert den Hof-Coneipisten Schimmer zur Rerichterstattung hieruber auf. Bericht iiber den dritten Cyclus der statistisch-administrativen Vortrage 1867. Erstattet vom Hof-Concipisten Gustav Schimmer. Die Vortrage wurden am 19. November 1866 eroffnet und am 2. Mai 1867 abgeschlossen, und umfassten in 39 Vortragsstunden 15 Gegenstiinde. Wie in den Vorjahren, wurden die einzelnen Vortrags-Gegenstjinde in der vom Jahrbuche eingehaltenen Reihenfolge abgehalten. Es umfasste daher die erste Abtheilung Einleitung, Grundmacht, Ver-fassung und Verwaltung. Sie begann mit der Propšideutik, vorgetragen vom Herrn Regierungsrathe Dr. Neumann, darauf sprach Herr Regierungsrath Dr. Ficker iiber die Geschichte der Statistik und die Area, Herr Regiei ungsrath Dr. Neumann iiber Ethnographie und eonfessionelle Verbaltnisse, Hof-Concipist Scbimmer iiber Bewegung der Revolkerung, Professor Dr. Brachelli iiber Verfassung und Verwaltung, Fiegierungsrath Dr. Fieker iiber Reclitspflege. Hiermit scbloss Ende Januar die erste Abtheilung. Die zweite Abtheilung enthielt die phjsisehe und geistige Cultur. Dieselbe eroffnete Regierungsrath Dr. Ficker mit dem Vortrage iiber Landwirthscbaft, darauf sprach Hof-Secretar Rossi\vall iiber Bergbau, Vice-Director Schmitt iiber Industrie, tlof-Concipist Scbimmer iiber Clerus, Lehranstalten, Sanit;itswesen und die statisti-schen Unterschiede der ungarisclien und deutscben Lander, Hof-Secretar Rossiwall in Stellvertretung des durch Geschiifte verhinderten Herrn Hofrathes Ritter von Hasner iiberCommunicationen, Ministerialraih Ritter von Scherzer iiberHandel undSchifffahrt, und Regierungsrath Dr. Ficker iiber Finanzen. In dieser Art trug Herr Ministerialrath Rilter von Scherzer durch 3, Regierungsrath Dr. Neumann durch 4, ProlVssor Dr. Rrachelli durch 4, Regierungsrath Dr. Ficker durch 11, Vice-Director Schmitt durch o, Hof-Secretar Rossivvall durch 4 und Hof-Concipist Schiinmer durch 8 Stunden vor. Einen Fortschritt in den Vortragen bildele das bei alien Partien durchgefiihrte Svstem, die besprochenen Gegenstande durch Vorlage der hetrelfenden Druckvverke und graphischen Hilfsmittel anscbaulicb zu machen. Neben den aus den Sammlungen des Bureau's verwcndeten Hilfsmitteln ist hier besonders die Giite des Herrn Ministe-rialrathes Dr. Ritter von Scherzer zu ersvahnen, vvelcber eine grosse Anzahl von statistischen Werken und Zeitungen, auf seinen Weltreisen in allen Theilen der Erde gesammelt, nicht allein bei den Vortragen zur Ansicht gab, sondern dieselben durch liingere Zeit zum genaueren Gebrauche im Bureau auflegte. Neben einzelnen Horern baben besonders die strebsameren Beamten der Direction von diesen Biichern Gebrauch getnachl. Ausserdem miissen das Tableau des Herrn Begierungsrathes Dr. Ficker iiber directe und indirecte Abgaben, die graphischen Darsellungen des Hof-Concipisten Schiinmer, die ludustriekarten u. dgl. ervvalmt werden. Audi erhielten die Horer nicht allein Exemplare des jiiugsteu Jahrbuches, sondern auch sonstige Pubiicationen und Separatabdriieke uberlassen, und wurden auf solclie Art mit anre-gendem Materiale zum eigenen Wirken auf statistischem Felde ausgestattet. Da die boben Centralstellen, der Einladung der Central-Commission nachkom-mend, eine griissere Zabl von Theilnehmern abgeordnet hatten, so ergab sicli die Nothvvendigkeit, ein griisseres Local zu ermitteln, als in dem Vorstandszimmer des alten vvie des nunmehrigen Locales der Direction zu Gebote stand. Ueber das. An-suclien des Herrn Vorsitzenden der Central-Commission hatte Se. Excelleuz der Herr Statthalter die Giite, den grossen Saal des Statthaltereigebaudes zur Verfiigung zu stellen, wofiir die Central-Commission zu vollem Danke verptlichtet ist. Die Zalil der von den liolicii Ceutralstellen abgeordneteu Ilorer betrug, mit Einschluss der mit Beginn der ziveilen Abtheilung eintretenden Beamten des Ministeriums des Aeussern, 49, wozu nocli 3 Beamte der Direction und der von Lemberg delegirte Liandesbeamte kamen, also im Ganzen 55. Es war daber die Belheiligung zu Anfang der Vortrage eine selir rege. Spatcr verlor sich der Eifer bei einigen der Horer, wie diess in jedem Jahre der Fali \var. Aber erst gegen die Mitte des Cyclus bevvirkten besondere Umstiinde eine erbebliche Abminderung. Durch die Umgestaltung der Controls-Beliorden wurden die vom Obersten Reelmungshofe abgeordnelen Theilnebmer von Wien entfernt, das gleiche fand mit einzelnen sonstigen Hbrern Statt, und durch die Auflosung der ungarischen und siebenbiirgischen Hofkanzlei verloren die Vortrage vvieder mehrere tleissige Frequentanten. In dieser Weise blieb bis zum Sehlusse des Cvclus nur eine kleinere Zalil der Theilnebmer iilirig, welche mit vollern Interesse und oline Unterbrechung den Vor-tragen anwoluiten, und aucli von der Erlaubniss zur Beniitziing der Bibliotbek und des Arcbives Gebrauch macliten. Naeli den in der Silzung der Central-Commission vom 7. Oetober 1864 festgestellten Bestimmungeu tritt nunmelir fiir die Central-Commission die PHieht beran, an die liohen Ceutralstellen iiber die im abgelaufenen Cyclus geinacbten Erfahrungen Bericht zu erstatten. Es haben sieh die Herren, welche an den Vortra-gen betbeiligt vvaren, zu diesem Z\vecke am 2. d. M. zu einer Besprechung einge-funden, und als Ergebniss derselben wird der Central-Commission der Vor-schlag gemaeht, neben den in VVien bestebenden Ceutralstellen aucli an den kdnigl. ungarischen Minister-Prasidenten beziiglich der von den friiheren Hofkammern abge-ordneten Beamten, sowie an den Landes-Ausschuss in Lemberg eine solcbe Mitthei-lung zu richten. Die Versammlung erklart sich mit diesem Vorschlage einverstanden, worauf Hof-Secretar Rossiwall iiber die Verhandlungen des Special-Comite"s bericlitet, ivelches iiber die Feststelluug neuer Waarenwerthe verbandelt hatte. Bericht des Special-Comite’s zur Feststellung der Werthe fiir jene Waarengat-tungen, welche zufolge hoher Finanzministerial-Verordnung vom 2. Marz 1866, Z. 7336, in den Verkehrsnachweisungen getrennt nachzuweisen sind. Erstattet vom Hof-Secretiir J. Rossivvall. In Folge des interimistischen allgemeinen osterreichischen Zolltarifs vom 30. Juni 1863 des Handels- und Zollvertrages mit dem deutsehen Zollvereine vom 11. April 1863, dann durch die Finanzministerial-Verordnung vom 13. August 1863, Zalil 37402, wurde die specielle Nacbweisung mebrerer Waarengattungen in den Verkebrs-Naelnveisungen verfiigt, und ergab sich demnacb die Notlnvendigkeit der Feststellung neuer Werthe, sowobI fiir die aus den einzelnen Tarifsposten ausge-scliiedenen Waaren, als aucli der biernach noeh vereint nacbzuweisenden Waaren dieser Tarifsposten. Die Feststellung dieser Werthe erfolgte durch ein von dem Herrn Vorsitzenden der statistischen Central-Commission im Februar 1866 beru-feues Spccial-Comite, zu welchem aucli der Secretar der Handels- und Gewerbe-kammer und die geeigueten Fachmanner beigezogen wurden. Die Comite-Mitglieder aus dem Gewerbe- und Handelsstande, welche der an sie ergangenen Einladung, an den Arbeiten dieses Comitd's theilzunehmen, mit grosser Bereihrilligkeit entsproclien liatten, haben damals dem Wunsche Ausdruck gegeben, dass die specielle Ausscheidung nocli weiterer Waarengattungen in der Verkehrs-Nachweisung durcli die Staatsvenvaltung verfiigt werden wollte. Die slatistiscbe Central-Commission bat iiber Sitzungsbescbluss vom 9. Februar 1866 diesen Wunsch der erwabnten Industriellen und Handelsleute zur Kenntniss des Finanz-Ministeriums gebraclit, und die specielle Nacb\veisung der in einer Ein-gabe der VVicner Handels- und Gewerbekammer bezeiebneten Waarengattungen in den Verkehrs-Naclnveisungen befunvortet. Hieruber bat das Finanz-Minislerium unterm 2. Marz 1866, Zalil 7336 (Finanzministerial-Verordnfingsblatt Nr. 13 ex 1866) angeordnet, dass die von der Wiener Handels- und Gewerbekammer bezeiebneten Waarengattungen vom 1. April 1866 angefangen in den monatlieben und jabrliclien Verkebrsnacbweisungen speciell aufzufiibren sind, und gleichzeitig aucli verfiigt, dass solclie Waaren, welebe bislier bloss in den jabrliclien Verkehrs-Naclnveisungen speciell nacbgewiesen \vurden,eben-ialls in den monallicben Verkelirs-Nacb\veisungengetrenntnachgewiesen werden sollen. Zum Zwecke der von dem Recbnungs-Departement fiir indireete Besteuerung des Finanz-Ministeriums zu verfassenden Uebersicbt der Waaren-Ein- und Ausfulir, so\vie der von der statistischen Central-Commission berauszugebenden Han-dels-Aus\veise des Jahres 1866 war demnach eine Beratbung der seit 1. April 1866 getrennt nachzuweisenden Waaren und der beziigliclien Tarifsposten iiberhaupt geboten, und wurde von dem Herrn Vorsitzenden der statistischen Central-Commission hierzu ein Special-Comite berufen, welches uuter dessen Vorsitze aus den Herren Ministerialrath Ritter von Scherzer, Regierungsrath Ur. Ficker, Finanz-riithen Gabriely und Vorhauser und dem Berichterstatter bestand, und \velchem als Fachmanner die Oberamts-Officiale Liebisch und Poselil, dann Rechnungs-Reviden Karl beigegeben wurden. Zu den einzelnen Sitzungen des SpeciaI-Comite’s wurden (iberdiess durcli gefallige Vermittlung der Handels- und Gewerbekammer in Wien solclie Industrielle und Handelsleute eingeladen, \velche vermoge ihrer Geschafts-kenntniss geeignet erschienen, eine richtige Bewerthung der beziigliclien VVaaren-gattungen wirksam zu fordern. Das Special-Comite bat diese Waarenbewerthung in vier Sitzungen grundlich erwogen und zu Ende gefiihrt, und bei derselben an dem Grundsatze festgebalten, dass die Werthe an der Reichsgranze und in Silberwahrung fur das Nettoge\vicht des Zollcentners fixirt werden mussen, und dass in Fallen, wo der Werth der im allgemeinen Verkehre eingefuhrten Waaren ein \vesentlich versehiedener von jenem der aus dem freien Verkehre desZollvereines eingefuhrten oder der im allgemeinen Verkehre ausgefiihrten WaarengleicherGattungist, fur die Ein- und Ausfulir des allgemei-nen und des freien Verkehrs aus demZollvereine besondere Wertlie zu bestimmen seien. In diesrr Weise kamen 123 Waarengattungen zur Bevverthung umi \vurdeii 151 Werthe festgestellt, wobei S7 Industrielle und Handelsleute, welche bereitwillig bei dcn Comite-Sitzungen erscliienen waren, in der erspriesslichsten Weise mit-gewirkt liatten. Indem das Special-Comite der statistisclien Central-Commission diese ermittel-ten VVerthe unterbreitet, stellt dasselbe den Antrag, es wo]Ie genehmigt \ver-den, dass diese Werthe in den Ausweisen iiber den auswartigen Handel im Jahre 1866 zur Anvvendung gelangen, und behufs der im Rechnungs-Departement fur indirecte Besteuerung des Finanz-Ministeriums zu verfassenden Handels-Uebersiebt, deren Veroffentlichung in der nachsten Zeit zu envarten ist, dorthin mil-getheilt werden. Bei den Verbandlungen des Special-Comite s wurden aber von den beigezo-genen Facbmannern der Geschafts- und Handelswelt vier VViinsche ausgesprochen und lebbaft unterstiitzt, welcbe einer Beriicksichtigung von Seite der Staatsregie-rung wertb erscheinen. Es wurde namlieb erstens von den eompetenten Facbmannern bervorgehoben, dass bei vorkommender Gelegenbeit fur die Uuterabtbeilung der Tarifspost 3 b) „Gewiirznelken und Nelkenstiele“ besondere Eingangszdlle tur die Gewitrznelken und fur die Nelkenstiele festgestellt \verden wollen, und zwar niedrigere ZoIIe fur die Nelkenstiele, als \vie fur die Gevvurznelken selbst, \veil liier-durcb die Erzeugung des Nelkenoles in Oesterreich vvirksam gefordert werden komite, was sehr wiinschenswertb sei. Der z weite, von den fur die Bevvertbung der Webe- und Wirkwaaren berufe-nen Facbmannern aus dem Handels- und dem Stande der Iudustriellen zum Ausdruck gelangte, allseitig als den gegebenen Verbaltnissen entsprechend bezeichnete Wunscb bezieht sich auf die weitere Ausscheidung und getrennte Naehweisung der „Bobbi-nets" aus der Unter-Abtheilung der Tarifspost K2 d) „alle iibrigen feinsten Baunnvoll-waaren“, als der wiebtigsten der darin entbaltenen Waarengattungen. Der dritte Wunscb, welcher dieselbe lebhafte UnterstUtzung fand, bezog sich auf die Tarifs-Abtheilung So. Es wurde namlieb ausgesprocben, dass die Bezeichnung derUnter-Abtbeilung, Postaj dieserTarifs-Abtlieilung„breite Waare ausSeide allein“ richtiger und fur die Gescbafts\velt verstandlicber zu textiren ware „Sto(f aus Seide allein". Ferner wurde als wiinscbenswerth und den thatsacblichen Verhiiltnissen entsprechend bezeicbnet, dass aus denUnter-Abtheilungen der Tarifspost b) derselben Tarifs-Abtheilung Si) alle jene Shavvis, Tucber, Echarpes und Stoffe, sowie auch die Fess, welche entweder nur mit Seidenfransen verziert sind, oder einzelne eingew'ebte Seidenblumchen, Seidenstreifen etc. als Verzierung enthalten, auszuseheiden und in jene Tarifsposten einzureihen waren, in welche sie vermdge ihres Grundstoffes gehoren, und dass hiernacb in die Tarifspost 55 6^ nur jene Waaren als Halbseiden-waaren einzureihen wiiren, bei \velehen entweder der ganze Sehuss oder die ganze Kette aus Seide besteht. Auch vviirde die getrennte Nachweisung der „Sammte und Plusche“, dann der „Barege“ ervviinscht und leicht durchfulirbar sein. Endlich bat der bedeutendste Erzeuger von Presshefe in Oesterreich, Herr A. Mautlmer ausgesagt, dass ein Export von Presshefe aus Oesterreich ungeachtet ilirer in gauz Europa niclit erreichten Qualitiit, nach dem Zollvereine nieht statt-iiuden kiinne, im Gegentheile beginnen sich dort an unseren Granzen Fabriken zn etabliren, und tbeilweise, selbst bei dem jetzigen hoben Agio. in Oesterreich mit ilirec Waare einzudringen. Der Grund hierfiir sei in dem Umstande zu finden, dass die Presshefe in Oesterreicli 5 fl.f in dem Zollvereine dagegen lt> fl. 50 kr. Eingangs-zoll zalile, und dass iiberdiess die auslandischen gegen die inlandischen Fabriken im Verhijltnisse wie 22 zu 55 weniger an Steuern zu entrichten liaben. Herr Mautliner empfahl diese Umstiinde in Erwagung und Beriicksicbtigung zu ziehen. Das Special-Coinite bringt diese VViinsche von hervorragenden Firmen der Gcscbiifts- und Handels\velt zur Kenntniss der statistischen Central-Commission und befiinvortet, dieselben dem Finanz-Ministerium und jenem fiir Handel und Volks-wirthschaft zur seinerzeitigen tbunlicbsten Berucksiclitigung zu empfelilen. Es \vurden z\var nocli von einzelnen den Berathungen des Special - Comite’s beigezogenen Fachmannern zwei \veitere W(inscbe ausgesprochen, alleiu dieselben erselieinen dem Speeial-Comite fiir die Gegemvart keiner besonderen Beriicksichti-gung wertb; denn der eine bezweekte die getrennte Nachvveisung des geliecbelten und ungebecbelten Manilahanfes in den Verkehrs-Nachweisungen, von wclchen jedocli gleiclizeitig angegebeii \vurde, dass zur Zeif fast ausnalimsweise ungebechelter Manilahanf in Oesterreich eingefiihrt wird. Der andere aber, welcker sich auf die Verfiigung bezog, dass in der Folge bei der Waarendeclarirung in der Einfuhr, sovvie in Amerika gleiclizeitig die Rechnung fiir die Waaren den Zollbebiirden vor-gelegl werden solle, fand selir geringe Unterstiitzung, und es ist daher melir als z\veifelhaft, dass eine solclie Verfiigung den Beifall der Geschaftsvvelt finden wurde. Das Special-Comite muss jedocli scliliesslicli noch die wirksame Untcrstiilzung liervoiheben, vvelcbe dasseibe von Seite der Handels- und Ge\verbekammer in Wieu durch die in der zuvorkominensten Weise ubernommene Einladung der beziiglichen Faclinianner zu den Comile-Sitzungen, sowie von Seite dieser bei den Sitzungen erscliienencn Fachmanner erfahren bat, und kniipft daran den Antrag, es wolle sowolil der Handels- und Gewerbekammer in Wien, wie auch den in dem vorliegen-den Verzeiclinisse aufgefiibten 57 Herreu Industriellen und Handelsleuten, fiir die bereihvillige und wirksame Fiirderung der Arbeilen des Special-Comite’s, der Dank der statistischen Central-Commission ausgesprochen vverden. Die hierdurch festgestellten Waarenwerllie vverden von der Versammlung genebmigt und sofort dem Finanz- und Handels-Ministerium milgetlieilt werden. Dem letzteren sollen aucli die ausgesprochenen Wiinsche befiinvortend bekannt gegeben werden, und die Versammlung beschliesst, in Anerkeimung der von den Experten bereitwillig geleisteten \vertbvollen Unterstiitzung, denselben schriftlich den Dank der Central-Commission auszudriicken. Hierauf wird die Sitzung geschlossen. Sitznng am 7. Jnni 1867. Der Vorsitzende theilt ein Schreiben Sr. Exceilenz des Freiherrn von Czoernig mit, womit derselbe den Dank fur die Anerkennung ausspricht, mit welcher die Central-Commission seine Ernennung zum Delegirten beim statistischen Congresse i» Florenz begriisst hat. In gleicher Weise bringt Regierungsrath Dr. Ficker miind-lich seinen Dank dar. In Ausfuhrung fruberer Sitzungs-Beschlusse wurde iiber die Ergebnisse der statistisch-admiuistrativen Vortrage an die Centralstellen Bericht erstattet, dem Finanz-Ministerium die neuen Waaren-Werthsbestimmungen, und dem Handels-Mini-sterium die bei diesein Anlasse geausserten Wiinsche der Industriellen mitgetheilt. Eine vom Kriegs-Ministerium iibergebene Nacbweisung der Verluste der Annee imFeldzuge 1866 auf Grundlage der Erhebungen vom 31.Marz wurde der beschleu-nigten Drucklegung zugefiihrt. Sectionsratb Artus theilt mit, dass iiber die von der Central-Commission angeregte Betreibung die Geldgebarungen der Stiidte, welclie eigene, Gemeinde-Statute besitzen, scbon zum grosseren Theile eingelangt sind. Weiters bringt der Vorsitzende die im Drucke vollendete zweite Auflage des statistischen Handbiiehleins zur Anzeige und Vertheilung. An Drueksebriften liegen vor: der erste Band der Industrie-Statistik der Han-dels- und Gewerbekammer von Wien, der Holzexport vom Freiherrn von Hohen-bruck, die Bearbeitung des franzosischen Zolltarifes von Sectionsratb Meier, und die Statistik der Boden-Produetion von Dr. Lorenz. Ueber die letztere Arheit hat das Handels-Ministerium ein Gutachten abverlangt, wozu ein Special-Comite berufen wird. An auslandischen Werken sind Publicationen aus Hessen, Mecklenburg, den Donaufurstenthiimern, und die Statistik der gerichtlichen Polizei in Baiern angelangt, welch' letztere hochst \verthvolle Arheit der Vorsitzende besonders hervorhebt. Vice-Director Schmitt erstattet iiber Aufforderung des Vorsitzenden Bericht tiber die Vertretung der Direction fiir administrative Statistik als Aussteller und iiber die bei der internationalen Ausstellung in Pariš exponirten statistischen Werke und Karten. Bericht iiber die an der Pariser Weltausstellung (13. Classe) betheiligten statistischen Publicationen, statistischen und ethnographischen Karten. Erstattet vom Vice-Director Friedrich Schmitt. Betraut von der Central-Commission mit der ehrenvollen Aufgabe, das Interesse der von der Direction der administrativen Statistik exponirten Karten und Druckwerke gegeniiber der Jury der Pariser Weltausstellung zu vertreten, und iiber die exponirten statistischen Druckwerke und Karten Bericht zu erstatten, j?leichz«jitig aber aucli von dem Central-Comite fiir diese Ausstellung zum amtlichen Berichterstatter der Classe 16 (Glaswaaren) ernannt, traf ich am 14. April Morgens in Pariš ein, nnd verfiigte mich sngleich nach Vorstellung bei Hofrath von Schafer und Empfangnabme meiner Karte als Delegue der k. k. osterreichischen Commission in das Ausstellungsgebaude. Gegeniiber der Aufmerksamkeit, welche Frankreich und Preussen durch Her-stellung abgesonderter, zwcckmassig eingerichteter Ausstellungsriiume fur wissen-schaftlicbe Bestrebungen iiberhaupt und fiir Karten aller Art insbesondere be\viesen hatten, macbte es einen peinlichen Eindruck auf mich, dass in der osterreichischen Abtheilung die Druckwerke und kartographiscben Arbeiten nicht allein nicht verei-nigt, sondern auch in hochst unzweckmassiger Weise aufgestellt worden waren. Die ausgezeichnete Exposition der Unterrichts-Gegenstiinde war mit Buchband-ler-Verlagsartikeln und Handelskammer-Publicationen in einem Baume (Hofe) unter-gebracht, wo gleichzeitig alle Gattungen von Musik-Instrumenten und Pbotograpbien ibren Plat/, gefunden hatten; zum Ueberflusse war der Zugang zn der erstgenannten Exposition durch einen Petrefactenkasten, sowie durch die Kasten von Rollinger und Hardtmuth (Buchbinder- Arbeiten und Bleistifte) ersclnvert. Im Mittelhofe der II. Gruppe, \velcher allerdings durch Krenzung der radialen Rue d'Autriche den schdnsten Ausstel-lungsplatz bildet. waren die Karten der geologiscben Reichsanstalt, die Karten und Druekiverke der Direction der administrativen Statistik untergehracht, auf eine Weise jedoch, welche deren Bechauung und Beniitzung geradezu unmbglicb machten. Wahrend in einem boben, breiten und tiefen Glaskasten schone Buchbinder-Arbeiten und darunter die schone und kostspiellige itussere Ausstattung (Portefeuille) der Donaukarte bewundert wurden, \varen die geologischen Karten liber diesem Kasten bis zu einer Hube von drei Klafter auf der Scheidewand gerade so aufgehangen, wie in anderen Hbfen Haas Teppiche zur Decorirung der leeren Obenvande zur Verwen-dung kamen. Ganz gleichen Platz hatten die Karten der Direction der administrativen Statistik gefunden, nur mit dem Unterschiede, dass der unter ihnen stehende Glaskasten chirurgische Instrumente enthielt. Die Karte der Weizenpreise war in einer Hdhe von zwei Klafter befestigt, unter ihr die Industrie-Karten, in deren gšinzlich unzugiin-giger Mitte die ethnographische Karte zugleich mit der Karte der Lemberger Handels- und Geiverbekammer aufgehangt worden war. Neben dem Glaskasten war bis zur nachsten Siiule ein Bret von etwa zwei Quadratfuss befestigt worden, worauf nun sammtliche statistische Druekiverke aul einander gehiiuft zu sehen waren. Es war ivirklich ein Gliick, dass entgegen den Erfahrungen bei der Londoner Ausstellung, \veder Jury noch Commissionen das Verlangen stellten, statistische Auskunfte liber Oesterreich zu erhalten; in diesem Falle iviire es fiir mich eine tiichtige Arbeit geuesen, das unterste Druckiverk von seiner Ueberlage im Gewichte von 2(1-—30 Pfund zu entlasten. Die schonen Arbeiten des militar-geographischen lnstitutes hatten in soferne einen besseren Ausstellungsplatz gefunden, als sie mit allen iibrigen Militar-Ausstel-lungs-Ohjecten vereinigt im Maschinenraume aufgestellt vvaren. Mangel an Platz in der II. Gruppe karm fiir diese hochst ungiinstige Aufstellung' der Unterrichts-Gegenstiinde, der geologischen und statistischen Karten durchaus keine Entscliuldigung bieten; wurde doch der schiinste Platz der II. Gruppe—der Mittel-punct der Kreuzung des radialen und concentrischen Ganges — einer Ausstellungs-Nummer der III. Classe, den Erzeugnissen der Porzellanfabrik zu Herend in Ungarn eingeraumt. Im Plane schon, der hier zu Wien vom Architekten der osterreichischen Aus-stellungs-Commission verfasst, und dem Ausstellungs-Cataloge beigegeben wurde, wird die Anweisung eines Platzes fiir die 13. Classe vermisst, und es findet sicli nicht einmal die Nummer 13 auf dem osterreichischen Plane. Unter solchen Verhiiltnissen. wn das grosse Publikum von der Besichtisung der geologischen und statistischen Karten formlicli abgeschlossen war, und aus dem Grunde, weil die Jurv der 13. Classe noch nicht die statistischen Karten und Werke beurtheilt batte, daher ich mvindlich die gewiinscbten Auskiinfte geben konnte, war es mir nabezu gleichgiltig, dass die am 28. Miirz von Wien abgeschiekten 2.000 Exemplare von Erlauterungen zu den statistischen Karten nicht angelangt waren, oder doch vvenigstens weder im Bureau noch beim Gruppen-Inspector aufgefunden vverden konnteh. Schon am 14. April gliickte es mir, Herrn Proflfessor Dove aus Berlin, Obmann der Jury der 13. Classe, in welcher kein Oesterreicher sass, zu treffen; iiber meine Bitte war er so geflillig, sogleich mit z\vei seiner Collegen sich in die osterreichische Abtbeilung zu verfiigen, und meine Auseinandersetzungen iiber die Exposition der Direction der administrativen Statistik entgegen zu nehmen. Ich war nur in der Lage, drei der Industrie-Karten erreichen zu kiinnen, um sie der Jury lesbar "Vorzu-zeigen. Beziiglich der iibrigen, sowie der ethnographischen und Weizenpreiskarte, konnte ich nur auf die in so grosser Entfernung doch noch sichtbaren ausgedehn-teren Industrie-Gruppen vervveisen, und die gliicklicherweise sichtbare Gestaltung des Ganges der Weizenpreise seit 1856 erliiutern. Der Erfolg war, dass sowobl Professor Dove als seine beiden Begleiter, sowie bei einem zvveiten Besuclie die iibrigen Mitglieder der Jury der 13. Classe sich leb-haft fiir das System der Industrie-Karten, sowie fiir die statistischen Druckwerke interessirten. Wie der Jury, batte ich auch die Elire, dem Privat-Secretar des Kaisers Napoleon, Monsieur Donat, in Gegenwart des Hofrathes von Scbafer die gewiinschten Auskiinfte iiber die Exposition der Direction der administrativen Statistik zu geben. Ich erlaubte mir zugleicli anzudeuten, dass im Fal 1 e die kaiserlich-franzosische Begie-rung den Besitz von Copien der Industriekarten wiinschen solite, die statistische Cenlral-Commission nach meinem unvorgreiflichen Dafiirbalten diesem Wunsche bereitvvillig entsprechen vviirde. Ich babe somit die bobe Versammlung um Ent-schuldigung zu bitten, dem Entscblusse der statistischen Central-Commission, \venn auch nur durch Aeusserung meiner personlichen Ueberzeugung, vorgegriffen zu babe n. n Ich gelie nun zur zweiten Aufgabe iiber, welche mir von der hohen Versamm-lung gestellt wurde, zur Berichterstattung iiber die exponirten statistischen Druck-verke und Karten. Sobald der vom Central-Comite fiir die Pariser-Ausstellung ernannte Bericht-erstatter der 13. Classe, Professor und Ministerial-Concipist Lorenz erfahren batte, dass beziiglicb der genannten Gegenstiinde die Berichterstattung an die stati-stisebe Central-Commission mir iibertragen sei, stellte die Bedaction des Ausstel-lungs-Bericbtes an micb das ErsUchen, diesen meinen Bericbt oder einen Auszug aus demselben seinerzeit dem genannten Herrn Professor zur Completirung seines Ge-sammtbericbtes iiber die 13. Classe gegen dem zu iiberlassen, dass beide Verfasser genannt werden. In der Voraussetzung, dass icb der boben Versammlung lange vor der Druck-legung des Gesammt-Bericbtes meinen Bericbt erstattet baben \verde, \vagte ich es, vorbehaltlicb der Genebmigung der boben Versammlung die Zusage zu macben und erlaube mir nun, um diese Genebmigung zu bilten. Statistiscbe Druckwerke waren nur von den statistischen Bureaux Oesterreicb's, Spanien's und Baden’s esponirt; da alle sich vollstandig in der Bibliotbek der statistischen Central-Commission befinden, kann icb micb ibrer Aufziiblung und der Angabe ibres Inbaltcs entschlagen. Dasselbe gilt von den statistischen BericRten der iister-reichischen Ilandels- und Gewerbekammern. Obgleicb die gevvohnlichen Landkarten, sovie die geologischen Karten nicht Gegenstiinde meines Berichtes bilden, so sei es m iv docli gestattet einige Worte iiber die aut’der Pariser-Ausstellung vertretenen Objecte dieser Art zu sagen. Unter allen verschiedenen, von Staats-Anstalten \vie von Privaten ausgestellten vorzugiichen Welt-, La n d- und Specialka rt e n erregte meine besondere Auf-merksamkeit ein Cahier mit Vorlagen fiir das Situationszeicbnen, ausgestellt von W. Liehenow, Bevisor beim Handels-Ministerium zu Berlin, und zwar nur aus dem Grunde, weil in den Ueberschriften der einzelnen Tateln die Tbatsache angefubrt war, dass nach diesen Vorlagen in den preussisclien Untcrofficiers-Schulen der Unterricbt ertbeilt \verde. Wenn die preussisclien UnterolTiciere ali' die verschiedenen, in diesen Vorlagen gezeichneten und erklarten Situations-Verschiedenheiten nur halbwegs ver-steben lernen, dann ist es kein Wunder, dass selbst die kleinsten von Unteroffi-cieren befebligten Abtheilungen im Stande sind, den richtigen Weg zu marschiren und zur festgesetzten Zeit an dem bestimmten Ort zu erscheinen. Diess unscheinbare, daher baufig iibersebene Cahier durfte daher die Aufmerksamkeit der Herrn Ver-treter des Kriegs-Ministeriums bei der Pariser Ausstellung, welche icb darauf binzu-\veisen mir erlaubte, in hobem Grade interessiren. Sebr zablreich waren auch die geologiscben Karten zu Pariš vertreten. Nur eine Ausstellungs-Nummer vil! icb bervorheben, die in der Abtheilung des Gross-berzogtbums Hessen exponirten Karten des mittelrheiniscben geologischen Vereines zu Darmstadt. Sie umfassen 11 Sectionen und jede einzelne derselben wird durch eine kleine, aber vollstandige Sammlung der Gesteinsarten und Versteinerungen illustrirt. Gegeniiber den allenvarts erkennbaren mehi* erfolgreichen Bestrebungen, selbst auf kleineren Karten die oro- und hydrographische Beschaftenheit des Landes richtig und deutlich \viederzugeben, bildet es cine auffallende Erscheinung, dass zu Pariš und zwar in fast allen Abtheilungen europaischer Staaten so ausserordentlich viele Versuche zu plastischen Darstellungen exponirt waren. Selbst die bis auf einen ge\vissen Grad practischen plastischen Sebiehtenkarten sind durch die neuerliehen gelungenen Bestrebungen, durch die Art und Weise der Schraffirung der Gebirge oder doch durch eingezeichnete Linien die Schichten zu bezeichnen, in den Hintergrund gedrangt; was sollen aber erst plastische Darstellungen, \vo dem Auge wohl die relative Erhebung der Gebirge iiber der Thalsohle erkennbar wird, ohne jedocli in ibrer Verseh\vomme,nheit nnr die annaherungsweise Schiitzung der Hohe zu gestatten? Wohl bat man diesem Uebelstande auf manchen solchen Werken dadurch abzuhelfen gesucht, dass die Hohenzablen auf Berggipfeln und dergleiehen beigefiigt wurden, ein Auskunftsmittel, was ja auch bei gewi'>hnlichen schraffirten Karten anwendbar ist und ge\vohnlich angewendet wird, Selbst die in z\vei Exemplaren ausgestellte plastische Karte Ostindiens (naeh Montgomery's Original-Modell in Pa-piermache reproducirt von W. Griggs) kanu ungeachtet ibrer auffallenden Grosse (circa 150 Quadratfuss) umsoweniger mein Urtheii beeinflussen, als die Hoben der Gebirge und Terassen (Himalaya circa 10 Zoll lioch) durchaus in keinem Verhiilt-nisse zur horizontalen Ausdehnung des Landes stehen. / Am unvortheilhaftesten aber in jederBeziehuug zeigt sicli eine von H.T. Wilde zu London exponirte plastische Darstellung der vulkanischen Kegel in der Umge-bung von Clermont in Frankreich: die besprochenen Uebelstande žeigten sich hier potenzirt, weil durch Darstellung der geologisehen Verbaltnisse, d. i. durch Bemalen mit bunten Deckfarben, die Schwierigkeit der Beurtheilung der absoluten und relativen Hiihen noch weit vergrossert \var. Ich komme nun zu den graphischen Darstellungen statistischer Da ten und den s ta tis tise hen Karten. Beide Gattungen von statistischen Naclnveisungen baben unzweifelhaft nur die Aufgabe, die Auffassung und Vergleichung zablreicher statistischer Daten zu erleich-tern, den statistischen Zilfern-Tabellen als Anhang beigegeben zu \verden. In dieser Auffassung batte die Direction der administrativen Statistik eine graphische Darstellung der vvochentlichen Weizenpreise zu Prag, Baab, Wieselburg und Neusatz von Anfang 1856 bis Ende 1860, und 12 Industrie-Karten ausgestellt, auf welchen die industriellen Orte, deren Namen und Lage oft den besten Geograpben unbekannt sein kanu, hervorgehoben und zu Fndustrie-Gruppen vereinigt sich darstellen. Graphische Darstellungen statistischer Daten \varen sonst nur in der preussi-sehen und franzosischen Abtbeilung zu finden. In ersterer Abtheilung beschrankte sich das Vorhandene auf die Darstellung desAinvachsens der preussiscbenBerg\verks-production in zehnjahrigen Perioden, und zwar: 1835—1844 Werth 6,900.000 Thaler 18o5—1864 Werth 30,000.000 Thaler 1845 — 1854 „ 12,500.000 „ im.Tahrel865 „ 48,200.000 „ Statist. Mittheil. XIV. Jalirg. 2. Ileft. 3 * Diese Grossen waren durch aus Messingblechen — welche iibrigens (len Aus-stellungs-Gegenstand bildeten — hergestellte Wiirfel vertreten. Da aber zur Bemes-sung des Kubikinhaltes, d. h. der durch ihu reprasentirtenWerthzahl, Maassstab und Recbnungsstift gehoren, waren die genannten absoluten Zahlen auf je eine Fliiche der Messingtafel in schwarzer Scbrift aufgetragen. Statistische Karten iiber Boden-, klimatische, Sanitats-, archiiologische und andere Verhaltnisse waren beziiglich zweier Departements in der franzosischen Abtheilung ausgestellt. Eines dieser Objecte bildete eine Sammlung von 18 Karten und Tabellen, unter dem Titel: J5Atlas statistique du departement de 1’ Aveyron“ von A. Boisse zu Rodez (Aveyron) exponirt. Derselbe enthielt: 1. Eine Karte des Departements, mit Angabe aller jener Orte, von welchen verlassliche Hohenmessungen vorliegen. 2. Eine orograpbische Karte des mittleren, siidlichen Frankreichs inTuschmanier. 3. Tabellen iiber Temperatur und Windrichtungen in den Jabren 1864 und 1865, iiber Regenmenge in den .laliren 18S8 —1863 und iiber die mittlere Temperatur nach der Hohenlage der wichtigsten Orte des Departements. 4. Eine geologische Karte des Departements. . 5. Die dazu gehorigen Tabellen. 6. Eine Karte der Beschaffenheit des Aekerbodens und die beziiglichen Tabellen iiber die chemische Analyse der Ackerkrume. 7. Eine bydrographisebe Karte des Departements, mit farbiger Bezeiclinung der Flussgebiete und Angabe der Profile der wichtigeren Fliisse. 8. Eine Tabelle der Beviilkerung nach Cantonen und graphische Darstellung derselben im Verhaltnisse zur Bodenfliiehe mittelst Rechtecken, sowie iiber die Bevolkerungs-Zu- und Abnahme der Cantone 1841—1850—1860. 9. Eine Tabelle der Kropfigen, Cretins und Blodsinnigen in den einzelnen Gemeinden mit Darstellung der als Ursache vermutheten localen Verhaltnisse; so wird z. B. angegeben, dass die Gemeinde Marcillac (im gleichnamigen Canton) unter 1.974 Bewohnern 46 Kropfige, 27 Cretins, 19 Cretins mit Kriipfen und 6 Bliidsinnige zahle, eine Gemeinde, vvelche in der Kreuzung z\veier tief einge-schnittener Thaler liegt. 10. Eine Karte mit Angabe der Bergwerksorte und mit Tabellen iiber Menge und Werth der Production im Jahre 1865, es wurden im Departement gewonnen: 456.609 Tonnen Steinkohlen im Werthe von 4-7 Millionen Francs, 3.774 „ Lignit „ „ „ 48.000 Francs, 42.007 „ Eisenerze „ „ „ 164.000 Francs. 11. Tabellen iiber die Vertheilung des Bodens auf die verschiedenen Culturen in den einzelnen Cantonen mit den graphisohen Darstellungen mittelst Rechtecken. 12. Tabellen iiber die landwirthschaftliche Production und den Viehstand der Cantone. 13. Karte der Fundorte celtischer und gallogermanischer Alterthiimer. 14.—IG. Drei historische Karten, eiae Darstellung der politischen Einthei-lung.des Departements in den Jahren 1785, 1790 und 1866. 17. —18. Karten der geologischen Aufnahme des Departements in den Jahren 1867 und 1858. Eine andere Reihe von statistischen Karten, das Departement des Jura betref-fend, hatten die Briider Ogei-ien exponirt: a) Eine hydrographische Karte zeigt in Farben die Gebiete der 14 Fliisse des Departements; eine beigefiigte Tabelle weiset die mittlere Wassermenge dieser Fliisse per Jahr und Secunde in Kubikmetern nach. b) Nach zelinjahrigen Beobachtnngen wird die Regenmenge der einzelnen Landestheile durcli Schattirungen von Blau, die localen Windrichtungen durch Pfeile auf einer z\veiten Karte dargestellt; eine Tabelle gibt die betreffenden Daten fiir die wichtigsten Orte des Departements an. c) Die Oertlichkeiten von gleichem Klima sind durch Farbenschattirungen zu klimatischen Terrassen zusammengefasst; die beigefiigte Tabelle gibt fiir die Haupt-orte die Hohe, die mittlere, hochste und niedrigste Temperatur an. d) Die geologische BeschalTenheit des Jura-Departements wird in zwei Bliit-tern zu je drei Ansichten in Vogelsehau angedeutet. e) Eine vveitere Karte zeigt in zeli n Farben die Orte des Vorkommens von Schottersteinen, Salzthon, Steinsalz, feuerfestem Thon. Gyps, Marmor, Eisen, Torf, Lignit und Steinkohle. Eine Tabelle gewiihrt Auskunft iiber den Werth der jalir-liehen Ausbeute dieser Mineralien. f) Die Epidemien, welche von 1860—1864 im Departement der Jura auftraten, sind durch fiinf Farben derart dargestellt, dass lici den chronischen Krankheiten (VVeehselfieber und Kropf) die Gegenden, welche ihnen unterliegen, mit Farben iiberzogen sind, wogegen rucksichtlieh der periodischen Krankheiten (Cholera, Typhus und Scharlach) der farliigen Kreise bei jedem Orte des Vorkommens so viele gezeichnet sind, als Jahre geziihlt \vurden, in welchen die beziigliche Krank-heit dort aufgetreten ist. g) Eine sechste Karte gibt in Farben die Fundorte von erratisehen Bloeken aus den Alpen und den Vogesen, sowie die Orte an, wo llohlen mit Versteinerungen vorkommen. h), i) Zwei Karten geben die Fundorte von celtischen und von romanischen Alterthiimern an; ihnen sind zwei Tafeln mit Abzeichnungen dieser Funde beige-gebeii; k) Eine Karte ist der Darstellung der im Departement bestehenden und abge-tragenen Schlosser, Kloster und Fortificationen gewidmet. Object, sowie Art und Weise der Darstellung kiinnen wohl auf Neuheit keinen Anspruch machen; hervorgehoben aber muss werden, dass in Frankreich sich Pri-vate finden, welche mit anerkennens\verther Sorgfalt Loeal-Erhebungen machen und sie zu statistischen Uebersichten verarbeiten. Industrie-Karten hatte ausser Oesterreich nur Russland esponirt; das System sowohl, nach welehem die russischen Industrie-Karten angefertigt wurden, 3 4 als (lie Art iler Aufstellung derselben, weicht jedoch ganz von den beziiglichen Ver-hiiltnissen der osterreichischen Industrie-Kartea ab. Letztere haben die Aufgabe, das Aufsuchen der Industrialorte auf den Land-karten zu ersparen; sie geben die aus natiirlichen ProductionsverhiiltnisSfen oder sonstigenVeranlassungeii entstandenen thatsachliehen Industrie-Gruppen, oline aber auf Menge und Werth der Production einzugehen, welche Daten der Nach-weisung in den statistiscben Tafeln vorbehalten bleiben; die russischen Industrie-Karten dagegen befassen sicli mit der Naclnveisung der Productionswerthe in den Gouvernements, wo die betreffende Industrie vertreten ist, so dass keine Pro-ductionsorte. ersichtlieh, sondern nur erkennbar wird, in \velchen Gouvernements je ein Industriezweig gar nicht, sclnvach oder starker belrieben wird. Derlei Karten vvaren iiber folgende Industriezweige ausgestellt: 1. Veredelte Schafe. Eine Karte stellt die Intensitiit der Zucbt veredelter Schafe in den einzelnen Gouvernements des europaiscben Russlands derart dar, dass das Zahlen-Verbaltniss der Schafe zu je 100 Bewobner durcb diehtere oder diinnere Scbraffirung bezeiebnet \vird. Auf solehe Weise finden sich 7 Kategorien des Seliafstandes nacbgewiesen, u. zw. Der bochste Scbafstand (200 auf 100 Eiinvobner) findet sich nur in der Krimm; im Allgemeinen nimmt die Zucbt der veredelten Schafe von Siiden gegen Norden und von Westen gegen Oslen ab. Strassen ausgedriickt; die Hauptrichtung des Absatzes von den Productionsorten geht nach Odessa und Cherson, zum Theil nacli Charkow; die mittleren und ntird-lichen Gouvernements senden ilire Wolle nach Moskau und Petersburg. 2. Rindviehzucht. In gleicher Weise und nur mit der Abanderung, dass statt dunkler und lichter SchrafTirung die verschiedenen Nuancen von Braun gewiihlt wurden, ist der Bestand des Rindviehes im Verhaltniss zu je 100 Bewohnern und zwar in 8 Abtheilungen (iiber 100, 80 —100, 40—50, 30—40, 20 — 30, unter 20 auf 100 Eiinvobner) dargestellt. Die erste Kategorie findet sich im Lande der donischen Kosaken und im Gouvernement Astrachan. 3. Flachs und Hanfbau. Grun und gelb, in je zvvei Nuancen (iiber 1 Mil-lion Pud, 300—500.000 Pud Production) bezeiebnet den Anbau und die Production von Flachs und Hanf. Am finnischen Meerbusen gegen Siidosten (Gouvernements Esthland, Lievland, Petersburg, Pleskow, so\vie im Gouvernement Kostroma) wird Flachs iiber 1 Million Pud gebaut; weiter in der siid-ostlichen Richtung (Gouver-nements Smolensk, Moskau, Kaluga, Tula) wird iiber 1 Million Pud Hanf gewonnen. 200 Schafe auf je 100 Bewohner, 100—200 50—100 30—50 10—30 unter 5 Zugleich ist aber auf dieser Karte der Wollhandel durcb Pfeile liings der Als Oelsaat \vird Lein am schwarzen Meere gebaut, in den Gouvernements Cherson, Taurien werden jahrlich iiber 1 Million Pad ge\vonnen. 4. Die folgenden 11 Industrie-Karten sind nach dem gleichen Systcme durchgefiihrt. Die dunkleren Nuancen der Farbe bezeichnen die stiirkere, die lich-teren, die kleinere Production der einzelnen Gouvernements, doeli ist gleiehzeitig die Nummer der Farbenerklarung in jedem farliig angelegten Gouveruement einge-zeichnet und in jeder Karte die Anzabl der bestehenden Etablissements, sowie der Werth der Gesammt-Production angegeben. Auf solche Weise findet sich die Karte der Production von Spiritus durch-gefuhrt : I. 160 —180.000 Hectoliter, II. 125—ISO.000 III. 90—110.000 „ u. s. f. Im Ganzen beliiuft sicb die Production von 4.257 Etablissements auf 3,156.902 Hectoliter; in den ersten zwei Kategorien sind nur die siidlicben Gouvernements Cherson, Jekaterinosslaw, Kiew und Poltawa vertreten. 5. Die Riibenzucker-Erzeugung bat ihren Ilauptsitz in Mittelrussland (Moskau), in 275 Etablissements wird Rubenzucker im Werthe von 20,671.000 Rubel erzeugt. 6. An Wachs-Bleichereien und Fabriken finden sicb 117 Etablissements mit l1/.. Million Rubel Productionswertli aufgezeichnet; 600—750.000 Rubel produciren die Gouvernements Moskau und Witcbsk, 100—150.000 Rubel Woronesh und Kasan. > 7. Giirbereien werden 2.263 mit dem jahrlichen Erzeugungswerthe von 16 «/2 Million Rubel summarisch angefiibrt. Je 2 */a Million Rubel produciren die Gouvernements Petersburg und Moskau, 1 ‘/3 Million das Gouvernement Orel, 600—900.000 Rubel die Gouvernements Twer, Tula, Wjatka und Perm. 8- Fiir Seifensiederei und Kerzenerzeugung bestehen in Russland 800 Etablissements mit einer Jahres-Production von 12 Millionen Rubel. Mehr als 3 Millionen Rubel erzeugt das Gouvernement Moskau, 1—1 -gegriinzt und stjlisirt, \velche den bisherigen Erfahrungen iiber die Gliedernng der Bevolkerung des Kaiserstaates am meisten entspricht. Wenn es vielleicht dabei auf-fiillt, dass die in Oesterreich einen so grossen Theil der Bevolkerung ausschliessend oder hauptsiichlicb in Anspruch nehmenden landwirthsehaftlichen Beschiiftigungen in Unter-Rubriken nicht weiter gesondert werden, diess bingegen in ausgiebiger Weise bei den mit Erwerbszweigen industrieller Richtung der Fali ist; so entspricht eben eine solche Anordnung der Natur der' in Rede stehenden beidcn grossen Be-schaftigungszweige. Bei dem erstgenannten wird man htichst selten im Stande sein, eine genauere Sonderung der Individuen nach Bodenpflege, Viehzucht, Gartenbau, Forstwirthschaft u. dgl. vorzunehmen, vielmehr in der ausserordentlichen Mehrzahl nur Personen finden, welche mehrere Zvveige der laiuhvirthschaftlichen Thiitigkeit zugleicli betreiben; wogegen bei der Industrie es fast nur auf eine richtige Feststel-lung der Unter-Rubriken ankommt, um den Fali, dass irgend Jemand seiner Thiitig-keit nach zweien oder mehreren gleichzeitig angehore, zu einer seltenen Ausnahme zu stiimpeln. Sobald man aber im Stande ist, solche Unter-Rubriken festzustellen, dann ist es eine Forderung der statistischen Wissenschaft und der administrativen Aulgabe unserer Thiitigkeit, die Auseinanderhaltung derselben zu verlangen, indem die Classificirung der Beschaftigungsarten dadurch an Bedeutung ausserordentlich gewinnt. Bei dem Handel kehrt das namliche Verhaltniss, wie bei der Landwirthsehaft zuriick, wesshalb ihm eine einzige Rubrik ge\vidmet wurde. Eine besondere Aufmerksarakeit wendete das Comite der Belehrung zu, welche die Richtschnur fiir Aiisfiillung dieser Tabelle geben soli. Das Comite ist sicli be-'vusst, in Beziehung auf dieselbe gethan zu haben, was nur in seinen Kraften stand; es darf die Vergleichung seiner Arbeit nicht nur mit der entsprechenden Belehrung auf dem friiheren Aufnahmsbogen F, sondern mit allen ahnlichen Instructionen nicht-osterreiehischer Zahlungs-Vorschriften herausfordern, und cine billige Beurtheilung um so mehr erwarten, als Vollstiindigkeit und Pracision zwei sclnver vereinbare Vorziige solcber Belebrungen sind. Gewiss Averden sicli an der Hand der Erfali-rung noch einzelne Verbesserungen darin anbringen lassen, aber denselben wenig-stens die Bahn gebrochen zu baben, diirfte sicb das Comite zum Verdienste anrech-nen konnen. Die Belehrung ist ja die eigentliche Seele jeder Vorzeichnung einer sta-tistischen Tafel, deren Rubriken durch sie erst Leben und Gestalt gewinnen. Mit der Orts-Uebersicht K ist zugleich die Orts-Viehstandstabelle M verbun-den, iiber welche keine weitere Bemerkung zu machen sein diirfte. Die Gemeinde-Uebersicht L \vird selbstverstiindlich aus den Ziffern der Orts-Uebersicht dureh eine Summirung herauswachsen, welche bei der geringen Zalil der summirenden Theile eineliochst einfache sein wird. Das Formular ist demgemiiss vollstandig das gleiche; da hier keine Belehrung erforderlich und die Zalil der Zeilen eine massige ist, so liisst sich die Alters-Uebersicht fiiglich in Vertical-Columnen auf die vierte Seite des ersten und die erste Seite der zvveiten Tabelle vertheilen. Will man aber die Belehrung auf der Gemeinde-Uebersicht L beibehalten, was immerhin Einiges fiir sich haben diirfte, so \vird das eben angedeutete Arrangement jedenfalls auf die Bezirks-Uebersicht O eintreten miissen, welehes gleiclifalls in Vereinigung mit der Bezirks-Viehstandstabelle P auftritt. Dass die im §. 38 vorgesehene Drueksorte N entfiillt, wurde bereits in einer friiheren Sitzung der Central-Commission beschlossen. Ebenso entfallen aber fiir die niichste Zithlung die Formulare Q und R, da die Bildung der neuen Amtsbe-zirke nicht bloss im Wege einer Zusammenschlagung je mehrerer friiherer stattfinden wird, eine Vergleichung der Thatsachen des Census von 1857 mit jenem von 1868 fiir jeden Bezirk sonach nur auf dem Wege einer sehr miihevollen, bei diesem An-lasse den Beamten gewiss nicht auferlegbaren Berechnung moglich \viire. Ebenso ist es beziiglich der deutsch-slavischen Lander bloss eine Conse-quenz eingetretener Veriinderungen im politischen Organismus, dass aucli die For-mularien S und T ausser Gebrauch treten. Anders ist es mit den Landern der unga-rischen Krone und der Militargranze; doch wird es sich von selbst verstehen, dass fiir diese Gebiete die Formularien S und T in einfachen Reproductionen der Formu-larien O und P bestehen werden. Was das Formulare U anbelangt, so scheint es dem Speeial-Comite am ange-messensten, dass an die Stelle desselben der Aufnahmsbogen F trete. Doch ist es vor Allem wichtig, dass das Ministerium des Aeussern die Veranlassung treffe, dass die k. k. Gesandtschaften und Consulate eine moglichst eingehende Belehrung Statist. Mittheil. XIV. Jahrg. 2. Heft. 4 so erhalten, \vie dieselben beziiglich der Ermittlung der Ainvesenheit osterreichischer Staatsangehorigen im Auslande fiir den oft benannten Ziihlungstag vorzugehen haben. Das Comite betrachtet diese Angelegenheit als eine vollstandig interne der Administration, und bat sich dessbalb nicht erlaubt, in dieser Riicksicht Vorschliige zu machen. Ebenso wird das Kriegs-Ministerium anzugehen sein, fiir seinen Ressort moglichst detaillirte Instructionen hinausgeben zu wollen, deren Abfassung bei der regen, unausgesetzten Betbeiligung seines sebr sacbkundigen Vertreters an den Be-ratbungen des Special-Comite’s keiner ernsten Sclnvierigkeit begegnen durfte. Wenn der Zeitpunct kiimmt, die nunmebr durchgefiihrte Revision der Volks-zablungs-Voi'schrift ihrer praktiscben Durehfiibrung zuz iten, \vird es erforderlieb sein, aui' Grundlage der bis dabin getroflenen Vereinbar ngen beziiglich des Zu-standekommens der Tabellen V, W, X und Y einen bestimmten Antrag zu stellen. Das Special-Comite glaubt aber diesen Zeitpunct ab\varten zu sollen, um von fest-stebenden Thatsaehen ausgehen zu konnen, damit einerseits der anerkannte Wir-kungskreis der verscbiedenen Ministerien nicht geschmalert, anderseits aber aucli die von Sr. k. k. Apostolischen Majestiit sanctionirte Stellung der statistischen Central-Commision beziiglicb aller Aufgaben der Reicbs-Statistik gewahrt werde. Die Versammlung erhebt die vorgescblagenen Formulare der Orts-Uebersicht nacli Annabme einiger einzelner Aenderungen in den Belehrungen zum Bescblusse, worauf der Vorsitzende die Sitzung scbliesst. Sitziing vom 11. und 14. October 1867. Seine Exce]lenz Freiherr v. Czoernig, welclier der Sitzung als Gast beivvohnt, theilt der Versammlung die Ergebnisse seiner Sendung als erster Abgeordneter der osterreichisehen Regierung zur 6. Versammlung des internationalen statistischen Congresses in Florenz mit. Mittheilung Seiner Excellenz Freiherrn v. Czoernig, flber die Ergebnisse des 6. internationalen Congresses f&r Statistik in Florenz. Meine Herren! Ueber Ihren Antrag babe ich die Mission erhalten, Oesterreich auf der 6. Versammlung des internationalen statistischen Congresses zu vertreten. Ich unterzog mich der Aufgabe mit Vergniigen, da ich durch meine Kenntniss der Sprache und des Landes hoffen durfte, eine die Interessen der Statistik fordernde Wirksamkeit entwickeln zu konnen. Mein Rericht muss nunmebr in z\vei Theile zerfallen, zuerst iiher die Vorgiinge am Congresse tiberhaupt und sodann iiber meinen persiinlichen Antheil an denselben. In ersterer Beziehung muss vor Allem erwahnt werden, dass sich in der ganzen Organisation des Congresses und den getroffenen Einleitungen eine ge\visse unvoll- stžindige Kenntniss der VerhSltnisse und der organischen Einrichtungen der voraus-gegangenen Versammlungen wahrnehmen liess, da mit Ausnahme des Directors des statistischen Bureau’s, Dr. Maestri, kein Mitglied der Vorbereitungs-Commission und iiberhaupt wahrscheinlich kein italienisches Mitglied des Congresses einem Congresse cngewohnt hat. Die dadurch entstandene Unsicherheit in der Anordnung der ein-zelnen Behandlungsgegenstande wurde indess durcli die Unterstiitzung der fremden Delegirten, die sehon Mitglieder der friilieren Congresse gevvesen waren, alsbald behoben. Die Vorbereitungssitzung wurde im Wesentlichen mit der Verhandlung iiber Dr. Engel’s Antrag: Umgestaltung des Congresses zu einer freieren Wanderversamm-lung, ausgefiillt. Da die iibrigen Delegirten eine ausgesprochene Stimmung gegen das Project an den Tag legten, sah sich Dr. Engel bewogen, seinen Antrag zuriick zu ziehen und fiir eine gelegene Zeit zu vertagen. Nun folgte die Eroffnungssitzung, welche der Handelsminister de Blasiis, Prasident der Vorbereitungs-Commission, an Stelle des von Seiner Majestat dem Konige zum Prasidenten ernannten, aber durch Umstande abgehaltenen Prinzen Humbert mit einer Ansprache einleitete. Hierauf \vurde das Vorbereitungs-Comite als definitives Bureau bestatigt. Bei der ersten Sitzung des Congresses eroffnete der Handelsminister und Prasident des Congresses de Blasiis die Verhandlung mit einer Begriissungsrede, 'velehe ieh nacb getroflener Vereinbarung im Namen des Congresses enviederte. Als der Minister sohin durch Geschiifte abberufen wurde, lud er mich ein, die Leitung des Congresses zu ubernehmen. In- den spateren Sitzungen prasidirte wieder der Minister und in seinem Verhinderungsfalle der schweizerische Gesandte am Hofe zu Florenz, Pioda, welcher zugleicb sclnveizeriscber Delegirter war. Nun folgten in der ersten und zweiten Sitzung nach dem Vorgange der fruheren Congresse die Berichte der Delegirten iiber die statistisehen Leistungen der betref-fenden Staaten. Man entschied sich dabei fiir die Annahme der alphabetischen Ord-nung der Staaten, von welcher nur beziiglich Preussen's, in dessen Hauptstadt der Congress zuletzt tagte, und Italien’s Umgang genommen wurde, vvelche zuerst ilire Berichte erstatteten. In der angenommeuen Ordnung berichteten nun nach Dr. Engel (tur Preussen), Dr. Maestri (fiir Italien), ieh iiber Oesterreich (Autriche) und Dr. Mayr iiber Baiern (Baviere). In der zweiten Sitzung berichteten hierauf Dr. Farr, Mr. Fonblanque und Mr. Donelly iiber England (Angleterre). Die iibrigen Berichte mussten aus Mangel an Zeit unterbleiben und werden in dem Bechenschaftsberiehte Aufnahme finden. Man hatte namlich von der Einleitung, wie sie beim Wiener statistischen Congresse und aucli bei anderen Versammlungen desselben getroffen \vurde, Umgang genommen, dass zwar die Berichte der Sectionen den Vorrang erhalten, dass aber die letzte Stunde der Sitzung dem Berichte der Delegirten vor-behalten bleibe. So geschah es, dass die meisten Delegirten gar nicht in die Lage kamen, ihren Bericht vorzutragen. Was nun das Programm betrifft, so war es gut gearbeitet, enthielt aber zu viele Sectionen, \vas den N.ichtheil brachte, dass manches Congressmitglied einer Sectionssitzung, in welcher es gute Dienste leisten konnte, nicht beizmvohnen ver-moclite, weil es in einer anderen beschaftiget war. Auch war das Programm za weitlaufig angelegt und enthielt Vieles, das in solcher Ausfiihrlichkeit nicht zur Statistik gehort. So z. B. die Meteorologie, deren Resultate \vohl die Statistik venverthet, aber nicht die Aufgabe hat, in die Organi-sation der Beobachtungs-Stationen und einzelnen Erhebungen einzugehen. Im Ganzen hat der Congress nicht sowohl Neues zu Stande gebracht, als viel-mehr die schon auf den friiheren Versammlungen verhandelten Gegenstiinde weiter fortgebildet und erweitert, eine Aufgabe, welche auch fiir die nachfolgenden Con-gresse die gleiche bleiben diirfte. So wurde die statistische Nomenclatur naher ver-eiubart, beziiglieh der vom Wiener Congresse festgestelllru kartographischen Zeiehen ahnliche fiir die Giessbšiehe (torrenti) und die kunstliche Bewasserung zugefiigt, welche fiir Italien besondere Wiehtigkeit haben. Eine in der Section fiir Volks-ziihlung entstandene Controverse, ob die effective oder ortszustandige Bevolkerung die Grundlage des Census bilden solite, wurde durch Schmitt’s zum Beschlusse erhobenen Antrag abgeschlossen, dass fiir die Zwecke der vergleichenden Statistik allgemein die effective Bevolkerung die Grundlage bilden miisse, es dabei aber den einzelnen Regierungen fiir ihre Zwecke vollig frei stehe, die rechtliche Bevolkerung in griisserem oder minderem Umfange zu erheben. Gute Erfolge hat insbesondere die Section fiir dffentlichen Credit aufzuvveisen geliabt. Im Ganzen ist daher der Erlblg des Congresses melir intensiv als extensiv gewesen, besonders fiir die Italiener, vvelche, vordem diesen Versammlungen ferne stehend, in dieselbe eingefiihrt wurden. AUerdings kamen auch Fragen zur Verhand-lung, welche die Granzen des Congresses iiberschritten, wie z. B. in der Section fiir Museen die Forderung eines Verzeichnisses der assyrischen Alterthiimer und die Klage iiber den Verfall der Malerei in Italien laut wurden, Gegenstiinde, \velclie den Congress nicht beriihren. Doeh gelang es stets, solehe ausschreitende Stimmen in die Granzen der Versammlung zuriickzulenken, und insbesondere war die Befiirch-tung eine grundlose, dass der Congress auf das Gebiet der Politik iibergreifen konnte. Denn nur ein einziges Mal kam ein ahnlicher Fali vor, weleher aber von der Versammlung mit hohem Tacte schweigend beseitigt wurde. Schliesslieh wurde iiber den nachsten Versammlungsort des Congresses verhandelt. Es kamen dabei, da St. Petersburg, welches bereits auf dem Berliner Congress in Vorschlag gebracht wurde, nicht in Frage kam, weil die k. russische Regierung es noch nicht an der Zeit hielt, einen solchen Antrag zu stellen, nur z\vei Staaten in Frage, niimlich die Niederlande und die Seh\veiz. Der Delegirte der Niederlande machte eine tormliche Einladung im Namen seiner Regierung, und als von einem Mitgliede die Schvveiz (welche ebenfalls bereits auf den Berliner Congress dafiir genannt worden war) in Antrag gebracht wurde, glaubte der Gesandte der Sclnveiz (zugleich Dele-girter derselben), Pioda, obwohI von seiner Regierung nicht ausdriicklich ermach-tigt, die Versicherung geben zu konnen, dass der Congress im neutralen Lande \varmen Empfang finden werde. Zum Schlusse muss envalmt werden, dass der Congress im Ganzen sich eines sehr festlichen Empfanges erfreute. V on den demselben bereiteten Festlichkeiten fiihre ich kurz an: Samstag den 28. September: Diner des Dr. Maestri fur die officiellen Dele-girten im Cafe de Pariš. Sonntag den 29. September: Empfang durcli den Podesta in den Caseinen. Mittwoch den 2. October: Empfang beim Handelsminister in den Siilen des National-Museums. Donnerstag den 3. October: Mittags Empfang beim Konig und Abends Bankett im Theater Pagliano. Freitag den 4. October: Festconcert im Theater Pergola. Samstag den S. October: Konigliches Bankett. Uebergehend zu meinem personlichen Antheile, so begann derselbe in der Erblfnungssitzung, in welcher ich, aufgefordert ven der k. italienischen Regierung, die Ant\vort auf die Anrede des Ministers sprach. Ich liielt dieselbe, zur grossen Befriedigung der Italiener, in italienischer Sprache, und \viederholte sie sodann franzosisch und deutsch. Ieh nahm dabei Gelegenheit zu envahnen, dass die Wissen-schaft nunmehr zur Stelle zuriickkehre, von welcher sie vor Jahrhunderten aus-gegangen ist. Ich erntete um so grossere Anerkennung, als Italien durch den Congress selbst eine grosse Genugthuung erfubr. Derselbe bat bis jetzt in den Centren der Bildung getagt, und durch die Abhaltung des jiingsten Congresses in Florenz fiihlten sich auch die Italiener gleichberechtigt in den Kreis des wissenschaftliclien Fortschrittes aufgenommen. Die zweite Gelegenheit, das Wort zu ergreifen, ergab sich bei Besprechung der Leistungen des bsterreichischen Bureau’s. Ich bemerkte, wie das constitutionelle Sj stem auch auf die Statistik fruchtbringend eimvirke, und sich insbesondere durch die Folge desseiben, die Central-Commission betbiitige, worauf ich auf deren Wich-tigkeit und Leistungen naher einging. Unter den dabei zur Sprache gebrachten Publicationen erweckte das statistiscbe Handbuch das grbsste Interesse. Ich betonte, dass dem Bedurfnisse des grossen Publicums, welches nur geringe Geldbetrage fur derlei Arbeiten zu geben in der Lage und willig ist, durch kurze Uehersichten in der Art der englischen Abstracts Geniige geschehe, wie durch mein im Jahre 1861 verfasstes Handbiichlein und dessen von der Central-Commission im Jahre 1867 herausgegebenen Nachfolger. Das Handbuchlein ging in der Versammlung von Hand zu Hand, wurde mit allgemeiner Anerkennung besehen, und es solite micb nicht wundern, wenn der niicbste Congress zahlreiche Nacbahmungen dieser popularen Schrift aus anderen Litndern aufzuweisen hatte. Noch ein zweites Mal fand ich in der Sitzung der ersten Section Gelegenheit, die Organisation der statistischen Central-Commission in Oesterreich darzulegen. Es war bei dem Anlasse, als Professor Lucca den Selnverpunct statistischer Thiitigkeit in specielle Fachbureaus gelegt wissen wollte; da eine Centralstelle alsbald auf die verschiedenen Dienstzvveige der Verwaltung beherrsehend u d storend iibergreifen wurde, und da iiberbaupt eine Centralisirung aller Zweige der Statistik in einem Centralbureau nur dort vorkommen konne, wo die administrative Statistik erst in ihren Anfangen stehe und nur ganz Ungeniigendes leiste. Ich befand mich in der Lage zu enviedern, dass die Erfahrung in Oesterreicli die obigen Be-hauptungen geradezu als irrig darthun. Eine statistische Centralstelle konne aller-dings und zu grossem Vortheile der Statistik besteben, wenn sie sich auf ihre Auf-gabe beschranke und sich aller Einmischung in den Dienst der Administration ent-halte. So bestehe in Oesterreicli die statistische Central-Commission seit nahezu vier Jahren und babe die giinstigsten Ergebnisse zu Tage gefordert, wie sie denn auch von allen Z\veigen der Administration angelegentlichst unterstiitzt werde. Dass ein statistisches Bureau alle Zweige der Statistik mit Erfolg bearbeiten konne, bevveise in Oesterreicli die Direction der administrativen Statistik, welche seit melireren Jahrzehnten die administrative Statistik in ihrem Gesammtumfange behandle und durch ihre Leistungen sich zu einer hohen Stufe der Ausbildung erhoben, sowie auch die allgemeine Anerkennung er\vorben habe. Zu meiner Besprechung der Leistungen der osterreichischen Statistik in der allgemeinen Versammlung des Congresses zuriickkehrend, bemerkte ich, Dr. Eugel, vvelcher seinen Bericht iiber die preussische Statistik vor mir erstattete, habe die Mittlieilung gemacht, dass bei dem Umstande, als die Publicationen des deut-schen Eisenbahnvereines nicht zureichen, von ihm eine besondere Arbeit vorbereitet werde, zu welcher sammtliche Eisenbahn-Gesellschaften die Nachweisungen nacli vereinten Formularien beistellen. Ich war in der angenehmen Lage, hierauf Bezug nehmend zu constatiren, dass, was in Preussen eben vorbereitet vverde, in Oester-reich bereits zur Thatsache geworden, indem iiber meine Veranlassung die statistische Central-Commission unter Beiziehung der Vertreter aller bedcutenderen osterreichischen Eisenbahnen eine umfassende, den Gegenstand erschopfende Beihe von Formularien zur Naclnveisung des Baues und des Betriebes der Eisenbahnen festgestellt und auf deren Grundlage diese Naelnveisungen von den einzelnen Balin-venvaltungen bereits eingeliolt, diese auch zu einem Gesammtelaborate zusammen-gestellt bat. Es vviire mir sehr ervviinscht gevvesen, wenn ich bei diesem Anlasse die bereits vollendete Arbeit auch bereits gedruekt liiitte vorlegen konnen. Endlich ergriff ich bei dem von der Stadt Florenz den Congressmitgliedern gegebenen Festbankette als dritter Bedner das Wort, um den Toast auf die Stadt Florenz in einer langeren Bede auszubringen. Mit \velchem Beifalle dieselbe auf-genommen vvurde, miigen Sie aus den anerkennenden Berichten entnehmen, welche die hervorragendsten Bliitter in Florenz dariiber brachten. Ueberhaupt hatte ich vielfach Gelegenheit zu bemerken, dass sich Oesterreich derzeit der vollsten Sympathien in Italien erfreut. Ein bemerkensvverthes Ereigniss bildete in dieser Bichtung das Festconcert im Theater, bei welchem eine Violin-Virtuosin, Fiiiulein Ferni, ein Thema von Haydn — die osterreichische Volkshymne, zum Vortrage \vahlte und schon nacli Vorfiihrung des einfachen Grundthema’s mit allgemeinem Applause belohnt vvurde, der also nicht der Fertigkeit der Kiinstlerin, sondern nur der Sache selhst gelten komite. Aehnliche Bemerkungen komite ich auch bei dem Verkehre mit den Italienern, selbst den Gesprachen mit dem Minister Ratazzi entnehmen, und es lasst sicli wohl sagen, dass die durch den Congress gebotenen Anlasse auch in dieser Richtung nicht ohne gute Folgen fiir die Annaherung beidt-r Staaten geblie-ben sind. Indem ich Ihnen, meine Herren, zum Schlusse noch eine Reihe von Artikeln aus Florentiner Zeitungen, besonders der Nazione und der Gazetta ufficiale del Regno d'ltalia vorlege, babe ich Ihnen das Bemerkenswertheste aus den Tagen des Con-gresses in Florenz zur Kenntniss gebracht. NachSchluss dieser Mittheilungen driickt der Vorsitzende Seiner Excellenz den Dank der Versammlung sowohl fiir die Uebernahme der auf ihren Vorschlag ihm iibertragenen Mission, wie (ur die in der Versammlung bereitwilligst gegebene Relation aus. Da de- Bericht Seiner Excellenz geraume Zeit in Anspruch genommen hatte, so stimmt die Versammlung dem Vorschlage des Vorsitzenden zu, den iibrigen geschiift-lichen Tlieil der Sitzung auf den 14. Octnber zu vertagen. In dieser Sitzung theilt der Vorsitzende die auf der Tagesordnung stehenden aufgelaufenen Schriftstiicke mit. Er erwahnt hierunter des von ihm an Se. Excellenz den Prasidenten des Obersten Rechnungshofes abgegebenen Gutachtens uber die Absendung eines zvveiten Delegirten an der Stelle des durch Krankheit verhinderten Regierungsrathes Dr.Fieker, in Folge dessen Vice-Director Schmitt mit dieser Mission betraut wurde. Mit der slatistischen Section des konigl. ungarischen Handelsministe-riums ist der directe Verkehr eingeleitet und derselben eine vollstiindige Serie der statistischeu Publicationen ubennittelt worden. An das Kriegsministerium ist ein Gut-achten iiber die in Vorschlag gehraclite detaillirte Erhebung der Pferde bei der bevorstehenden Volks- und Viehzahlung erstattet woiden; eine vom gleichen Mini-sterium zur Verfiigung gestellte Arbeit iiber das Kranken-Zerstreuungssystem wah-rend des vorjiihrigen Krieges wird in den statistischeu Mittheilungen veroffentlicht werden. Die von der Central-Commission entworfenen Fonnularien fiir die Statistik der Geliingnisse wurden vom k. k. Justizministerium adoptirt und mit Beginn des nach-sten Jahres werden dieselben zur Durcliluhrung gelangen. Ein Bericht der Statistical Society in London, welcher das letzte Bulletin der statistischen Central-Commission bespricht und die in demselben enthaltenen Arbeiten des Regierungsrathes Dr. Ficker iiber die Consumtion Wiens, die graphischen Dar-stellungen des Hof-Concipisten Schimmer iiber Trauungen, Geburten und Sterbefiille in der Monarchie J 851 bis 1864 und die Naclnveisungen der Verluste der oster-reichischen Armee im letzten Feldzuge mit hoher Anerkennung hervorhebt, wird von der Versammlung mit vollem Interesse zur Kenntniss genommen. Aus der sonst vorliegenden grossen Reihe von Druckschriften liebt der Vorsitzende die treffliehen Tafeln iiber die Tabak-Production Oesterreichs 1851 bis 1865; herausgegeben von der k. k. Tabakfabriken-Direction, die reiche Sendung von Druckwerken aus Italien und darunter besonders den Band iiber die Bevvegung der Bevolkerung 1S65, endlieh die 4 Biinde des 8. Census der nordamerikanisehen Freistaaten hervor, welche Arbeit durch keine ahnliche Veroffentlichung anderer Staaten an Ausfiilirlichkeit und Reichthum des Inhalts erreicht werden durfte. Hierauf erstattet iiber Aufforderung des Vorsitzenden Regierungsrath Dr. Ficker Bericht iiber die bevorstehende Wiederholung der statistisch - administrativen Vortrage. Bericht iiber die Abhaltung eines vierten Cyclus statistisch ■ administrativer Vortrage. Erstattet vom Regierungsrath Dr. A. Ficker. Die immer steigende Theilnahme, welcbe von Curs zu Curs die statistisch-administrativen Vortrage fanden, und die mannigfach gewonnene Ueberzeugung von den Friichten, die ihre bereits durcb drei Winter fortgesetzte Abhaltung nacb ver-schiedenen Richtungen hin thatsachlich trug, vvurden fiir sich allein sehon der stati-stisclien Central-Commission ein hinreichendes Motiv darbieten, eine abermalige Wiederholung derselben zu versuchen. Wenn es noch einer weiteren Bestiirkung in dieser Absicht bedurft liiitte, liige sie aber in der ehrenden Zuscbrift des k. k. Ministe-riums des Innern vom 12. Juli d. J., Z. 8328-1509, welche auch vom Standpuncte der Staatsvenvaltung den Wunsch nacli einer solchen Wiederholung ausspriclit. Das Special-Comite, welches zur Berathung iiber diesen Gegenstand am 7.1. M. zusammentrat, einigte sich demnach sofort dahin, der hohen Central-Commission diese Wiederholung vorzuschlagen und zugleich die Gefiilligkeit jener geehrten Mit-glieder neuerdings in Ansprucb zu nehmen, die in friiheren Jahren an der Abhaltung der Vorlesungen sicli zu betheiligen die Giite hatten. Der Anfang der Vortrage wurde auf den 18. November 1. J. und ihre Zahl auf beilaufig 40 festgesetzt, so dass der Schluss mit dem Ende des nachsten April zusammenfallen durfte. Hierbei scliien aber dem Comite eine Abvveichung von der bisherigen Vortrags-weise rathlich zu sein. An den Vortriigen hahen bis nun zu 80 jiingere Beamte der verschiedenen Central-Stellen theilgenommen, und es steht nicht zu envarten, dass die Zahl der Meldungen fiir einen nachsten Curs eine sehr betriichtliche sein werde. Auch haben bereits die Erfahrungen des letzten Winters iiber den Grad der Aus-dauer, mit weleher die einzelnen Ziiglinge den Vortriigen beiwohnten, hinreichend dargethan, dass die Zahl Derjenigen, welche ein lebhaftes Interesse fiir die Sache zur Meldung um die Zulassung bestimmen konnte, nahezu erschopft sein miisse. Hierzu tritt aber noch der Umstand, dass die Drucklegung der im letzten Curse abge-haltenen Vortrage und die Ueber\veisung einer grosseren Zahl von Exemplaren an die einzelnen Central-Stellen das Bekannt\verden ihres Inhaltes ausserhalb des Kreises der bisherigen Ziiglinge des statistischen Seminars auf einem bequemeren Wege ermiiglicht, als der Besuch eines neuen Cyclus solcher Vorlesungen ist. Aus diesem Grunde schien es dem Special-Comite niithig, dass nunmehr an die Stelle eines vollstandigen Curses iiber sammtliche Theile des statistischen Jahrbuchs eine blosse Uebersiclit seines Haupt-Inhaltes und die eingehende Beleuchtung zvveier vorziiglich wiehtiger Absclinitte trete, welche den Beamten einzelner Ministerien ein besonderes Interesse zu bieten vermochte. Als ein solclier erscheint vor Allem jener iiber Bevolkerung. Am Schlusse des nachsten Jahres soli im gesammten Kaiserstaate der Census erneuert, und liierbei jene neue Bearbeitung der Formularien und Instructionen zur Zahlungsvorschrift in das Leben eingeftihrt werden, welcbe die statistische Central-Commission mit einem grossen Aufwande von Miihe und Zeit zu Stand gebracbt hat. So viel dabei auch immer den Gemeinden anheimgegeben wurde, so viel liegt noch immer in der Hand der Administrativ-Beamten des Staates und es ist sehr wunschenswerth, eine mog-lichst grosse Zalil jiingerer Beamten genauer mit jenen Weisungen far ihre Thiitigkeit bekannt zu maeben, als diess voraussichtlich durch die eigene mehr oder minder fliichtige Lecture gesclielien kann. Einer grossen Zalil von Missgriften wiirde sclion dadurch allein vorgebeugt werden, von Missgriffen, welche zu selir folgenreicben, weittragenden anwachsen konnen. Das k. k. Ministerium des Inuern wird einen hier-auf abzielenden Cyclus von Vortriigen gevviss vvillkommen beissen und sicli in der Lage befinden, selbst ausserhalb Wiens domicilirende Beamte zur Theilnabme zu berufen, so wie bei der grossen Wicbtigkeit und Sclnvierigkeit des Census in Wien die Beniitzung dieses Unterricbtes durch jiingere Beamte des Magistrats sehr erspriesslich sein durfte. Die erste Halfte der Vortrage wiirde sonach zufolge der Ansicht des Special-Comite^ nebst einer allgemeinen Einleitung, welche Herr Begierungsrath Professor Dr. Neumann zu ubernehmen sich bereit erkliirt hat, 18 Vortrage iiber Bevolkerung und Bevolkerungsbewegung in sich schliessen, in \velehe der Berichterstatter mit dem Hof-Concipisten Scbimmer sich zu theilen beabsiclitigt. Die andere Hiilfte des Cyclus wird die detaillirte Behandlung von zwei bis drei Abschnitten der Volks-und Staatswirthschafts-Statistik in sich schliessen. Da am Special-Comite mehrere jener Personen, aui' welche bei Abhaltung dieser Vortrage zu rechnenwar, sich niclit betheiligen konnten, so ist die specielle Auswahl dieser Gegenstiinde noch niclit fest-gestellt. Jedenfalls werden sie solche sein, welche namentlich fiir jiingere Beamte des Finanz- und Handels-Ministeriums und deren untei^geordnete Organe eine beson-dere Bedeutung haben. Wenn die holie Central-Commission den gestellten Antriigen zustimmt, \verde11 in diesem Sinne Zuschriften an die holien Central-Stellen ergehen. Nach reiflicher Erwagung scliien es dem Special-Comite als ein Act dienstfreundlichen Entgegen-kommens wunschenswerth, dass aucli das k. ungarische Ministerium von der beab-sichtigten Abhaltung und Einrichtung der fraglichen Vortrage in Kenntniss gesetzt und ihm eine allenfalls wiinschenswerthe Betheiligung anheimgegeben werde. Der zvveite Bericht, iiber die Aufforderung des Vorsitzenden vom Hof-Concipisten Schimmer erstattet, betrifft die Drucklegung der Detail-Conscription der Volksschulen im Jahre 1865. Bericht des Special - Comite’s zur Drucklegang der Detail - Conscription der Volksschulen 1865. Erstattet vom Hof-Concipisten Gustav S c hi m m er. Die holie Central-Commission liat in der Sitzung vom 1. Juli 1864 die in Vor-schlag gebrachte zehnjahrige Detail-Conscription der Volksschulen zum Beschlusse erhoben und die dazu im Einvernehmen mit dem k. k. Unterrichts-Ministerium ent-vvorfenen Formulare approbirt. Die erste Erhebung dieser Art vvurde tur das Jalir 1865 anberaumt und bis Ende 1866 waren die Original-Tabellen der Orts-Sehulvorstande und der einzelnen Schulen aus sammtlichen dem k. k. Ministerium des Innern unterstehenden Liindern, dann aus Kroatien-Slavonien und der Militiirgranze eingelangt. Die Direction der administrativen Statistik schritt nacli Massgabe der vervvend-baren Kiiilte zur Zusammenstellung dieser umfangreicheu Eingaben, und dermalen liegen die Summare iiber beide Erzherzogthumer Oesterreich, iiber Salzburg, Steier-mark, Kiirnten, Krain, Kiistenland, Tirol und Bohmen vollendet vor. Miihren befindet sicli in Bearbeitung und wird in nicht langer Zeit gleiclifalls abgeschlossen sein. Es ist also Zeit, liber die vveitere Vervvendung dieser Arbeit Vorsorge zu treffen. Das Elaborat wurde einem am 7. dieses Monats herufenen Special-Comite vor-gelegt, an welchem unter Vorsitz des Herrn Ministerialrathes Ritter von Glanz die Herren Ministerialrathe Ritter von Scherzer und Freiherr von Hobenbiihel, Herr Regierungsratb Dr. Ficker und der Bericbterstatter Antheil uahmen. Dasselbe liat in die sehr umfangreicbe Arbeit Einsicbt genommen, und sicli hierauf zu folgenden Puncten geeinigt, \velche der boben Central-Commission zur Beschlussfassung vorgelegt vverden. 1. Die Drucklegung des Operates liber die Volksschulen 1865 erscheint sehr wfinschenswerth. 2. Bei dem Umstande, dass die Erhebung wohl auch fur die ungarischen Lander angeordnet, bisher aber beziiglich Ungarn’s und Siebenburgen’s ohne jeden Erfolg geblieben ist, scheint zunachst die Beschninkung auf die dem Ministerium des Innern unterstehenden Lander angezeigt. Sollten die Ausweise aus Ungarn und Siebenbiirgen nocli einlangen, so wird ihre Vervvendung spater abgesondert bestimmt vverden. Im \vahrscheinlicheren gegen-theiligen Falle vverden die vorliegenden Ausvveise aus Kroatien-Slavonien und der Militargriinze nicht in die projectirte nachste Publication aufgenommen, sondern nach Thunlichkeit besonders, etwa in einem Hefte der Mittheilungen, verwerthet. 3. Die Publication erfiillt nur dann ihren vollen Zweck, wenn das Detail der einzelnen Orte in dieselbe aufgenommen wird. In dieser Art vviirde das Druck\verk beiliiufig 50 Bogen im Kleinfolio- Formate umfassen. 4. Nach der Ansicht des Special-Comite's sollen mit diesem Werke ausser den Central- und Lander-Stellen sammtliche Bezirks - Behorden und Schuldistricts-Auf-seher und Consistorien betheilt vverden, weil es eben fur diese einen genaueren, viel Zeit und Muhe ersparenden Schul-Kataster hildet. 5. Hierdurch wiirde eine Auflagc von 2000 Exemj>laren erforderlich. Ueber die Kosten einer solchen ist die Direction der k. k. Hof- und Staatsdruekerei um einen Ueberschltig ersucht worden, und dieselbe hatdie zu einer solchen Auflage erforder-lichen Kosten annahernd in runder Summe mit 3000 fl. beziffert. 6. Beziiglich der Bedeckung dieses Aufvvandes einigte sicb das Special-Comite zu dem Antrage, an das k. k. Ministerium fiir Cultus und Unterricht das Ersuehen zu stellen, dass dasselbe die Kosten fiir die benntragte Drucklegung auf sein Budget iibernehmen und fiir das nachstfolgende Jahr erwirken jvolle. Die Versammlung tritt dieser Ansicht bei und erhebt die in Antrag gebraehten Schritte zur Bewerkstelligung der Drucklegung zum Beschlusse. Derselbe Berieht-erstatter bringt hierauf das fiir die Bibliothek der Direction der administrativen Statistik entworfene Begulativ zur Kenntniss der Versammlung. Bericht des SpeciaI-Gomite’s zur Feststellung eines Regulativs fiir die statistische Bibliothek. Erstattet vom Hof-Concipiston Gustav So hi mm er. Die Bibliothek der Direction fiir administrative Statistik ist durch fortgesetzte Ankaufe und den immer lebbafteren Austauscb mit fremdlandischen Bureaux auf mebr als 11.000 Werke mit der doppelt so grossen Bandezahl angewachsen und enthiilt besonders iiber Statistik, National - Oeconomie und Geschichte \verthvolle und seltene Biicher. Je mebr dieser Beichtbum bekannt wird, desto lebbafter wird die Beniitzung der Bibliothek auch ausser dem Kreise des Amtes und der Central -Commission, und die Direction kiimmt den vielfachen Ansuchen mit der hochsten Liberalitat entgegen. Dieser gesteigerten Frequenz gegeniiber erweisen sich aber die besteheuden allgemeinen Bestimmungen ungeniigend und besonders wird der Mangel einer Ter-minsbestimmung zur Biickstellung der entlehnten Biicher fiihlbar, da es nicht an saumigen Entlelmern fehlt und mebr als ein entlehntes Buch selbst nach 2 und 3 Jahren nicht zuriick zu erlangen ist. Um nun die Bibliothek vor Verlusten zu bewahren, hat die Direction ein Begulativ fiir dieselbe enhvorfen und dem bereits genannten Special-Comite vorgelegt. Dieses hat dem Begulativ nacli genauerer Pracisirung einiger Puncte zugestimmt und beehrt sich nunmehr, die Genehmigung der boben Versammlung fiir dasselbe anzusuchen, vvorauf das Begulativ kund gemacht und in Kraft gesetzt vverden \vird. Regulativ fur die Bibliothek der k. k. Direction fiir administrative Statistik. Die Bibliothek der k. k. Direction fiir administrative Statistik bildet wie diese Direction selbst ein Hilfsamt der k. k. -statistischen Central - Commission, ihre Be-niitzung regelt sich daher naturgemiiss nach den Statuten der letzteren. Um dieser Bestimmung im griissten Umfange nachzukommen, ist die Beniitzung der Bibliothek so\vohl im Locale derselben als durch Entlehnung von Buchern ge-stattet, und zvvar liaben das Recht, Biicher zu entlehnen und zu beniitzen a) oline vveitere specielle Bewilligung: die Mitglieder der statistischen Central-Commission, die Beamten der Direction fiir administrative Statistik, die Horer der statistisch-administrativen Vortrage; b) mit einer vom Director der administrativen Statistik eingeholten Be\villigung: die offentlichen Behorden und deren Angestellte, die Professoren und Lehrer der hoheren Lehranstalten und Mittelschulen, Gelehrte, Schriftsteller. Um aber, bei Aufrechtbaltung der vollsten Liberalitat, die zum Bestande einer Bibliothek unerliisslicbe Ordnung einzuhalten, werden fur die Entlehnung der Biicher folgende Modalitaten festgestellt : 1. Fiir jedes aus der Bibliothek entlehnte Bucli, aueh wenn es von Beamten der Direction fiir administrative Statistik nur zum Gebrauche innerhalb des Amts-locales benutzt wird, ist ein Empfangschein auszustellen. 2. Der mit der Uebenvachung der Bibliothek betraute Beamte ist zur Ver-wahrung der Becepisse und zur Einleitung der nothigen Schritte naeli Verlauf der Entlehnungsfrist verpflichtet. 3. Der Entlehner hat das entlehnte Werk im Falle des von der Direction ausgesprochenen Verlangens sogleich, sonst aber langstens nach Verlauf von 3 Monaten zuriickzustellen. 4. Nach Verlauf dieser Frist wird dem Entlehner ein amtliches Quiistions-schreiben wegen Ruckstellung des Werkes zugestellt, wofur derselbe dem iiber-bringenden Diener 20 Kreuzer o. W. als Entgelt fiir den Gang zu entrichten hat. o. Erfolgt nach Zustellung des Quastionsschreibens die Ruckstellung nicht, so geht dem Entlehner nach Verlauf von 14 Tagen eine vviederholte Aufforderung zu, fiir welche der Ueberbringer 40 Kreuzer o. W. zu beanspruchen berechtigt ist. 6. Solite auch die zweite Aufforderung durch 14 Tage ohne Erlolg bleiben, so vvird von der Direction der administrativen Statistik die Wirksamkeit der politi-schen Behorden zur Erlangung des ausstiindigen Buches in Anspruch genommen. 7. Ungebundene Biicher, sowie Lieferungen heftvveise erscheinender Werke sollen nur gegen Nachweisung des besonderen Bedarfes ausgefolgt vverden. Nach-schlage- und Worterbucher sind von der Entlehnung vollstiindig ausgeschlossen. 8. Der Entlehner ist fiir die unbeschadigteErhaltung der ausgeliehenen Werke verant\vortlich. Die Vergtitung entstandener Beschiidigungen oder et\vaiger Verluste von Buchern wird von dem Director der administrativen Statistik jevveilig festgestellt. 9. Der Entlehner verpflichtet sich durch den Act der Entlehnung selbst zur Befolgung des vorstehenden Begulativs, vvelches den Beamten der Direction der administrativen Statistik zur Kenntniss gebracht, den iibrigen Beniitzern der Bibliothek beim ersten Fali einer solchen Beniitzung mitgetheilt wird. Die Versammlung stimmt dem Entwurle bei, \vorauf der Vorsitzende die Sitzung sehliesst. Sitzung vom 8. November 1867. Der Vorsitzende theilt mit, dass zur Beschickung der im bevorstehenden Win-tersemester abzuhaltenden statistisch-administrativen Vortrage die Einladungen an die Centralstellen ergangen sind, und ersueht, da die Eroffnung bereits am 18. November stattfinden soli, die Vertreter dieser Centralstellen um Beschleunigung der Antworten. Vom Justizministerium ist nacb den weiteren Mittlieilungen des Vor-sitzenden die Eroffnung eingelangt, dass die Nachvveisungen iiber den Geschiifts-verkehr der Land- und Lehentafeln, der Grund-, Stadt- und Bergbiicher, vom nachsten Jahre an, bereits angeordnet worden sind. An das Handelsministerium wurde ein Ausweis iiber den Holzverkehr der Eisenbahnen in den Jahren 1864, 1865 und 1866 abgegeben und der Austausch von Doubletten der beiderseitigen Bibliotheken eingeleitet. Der Vertreter des letzleren, Ministerialrath Dr. Ritter von Scherzer, theilt hierauf mit, dass auch die von der Centralcommission angesuchte Portobefreiung tiir Sendungen statistischer Druckwerke bei den im Zuge befindlichen Verhand-lungen iiber Porto-Ermassigung Berueksichtigung finden vverde, sowie dass die Kosten tiir die Drucklegung der Eisenbahn - Nachweisungen bereits angewiesen wurden. Dem Ministerium des Aeussern und dem ungarischen Landescultur-Ministerium wurden auf Grund des in der letzten Sitzung der Central-Commission gefassten Bescblusses die gewiinschten statistisehen Druekwerke, dann dem Ausstellungs-Com-missariate in Pariš die daselbst exponirten statistisehen Werke und dem Kriegsmini-steriumCopiender fur diePariser Ausstellung verfertigten Industriekarten uberlassen. Einem Antrage des Kriegsminisleriums zur abgesonderten Vornahme einer detaillirtenErhebung der Plerde vermochte die Central-Commission nicbt zuzustimmen, da hierdurch der Wortlaut des Ziihlungsgesetzes vom 23. Mširz 1857, welches die Vieliziihlung gleichzeitig mit dem Census vorschreibt, alterirt wiirde. Docli sollen bei der niichstbevorstehenden Zablung die Ergebnisse der Viehzahlung den land-vvirthschaftlichen Vereinen zur Ergiinzung und Vervollstandigung, namentlich be-ziiglich der Schlagverhaltnisse, mitgetlieilt werden. Weiters bringt der Vorsitzende die im Druck vollendeten statistisch-administrativen Vortrage 1866—67, sowie eine sehr detaillirte Naclnveisung iiber die Ge-fangnisse Venetien’s zur Vorlage, das letztere iiber Veranlassung der gegenwiirtigen italienischen Regierung entstandene Druckwerk ist aus dem Grunde besonders interessant, vveil es eigentlich eine Schilderung der Gefangenhaus-Zustande nocli unter osterreichischer Venvaltung gibt. Bemerkenswerth sind hierbei die Worte der Einleitung: „Die Gerechtigkeit erfordert es , anzuerkennen, dass die Strafliiiuser Venetiens sich jelzt wie friiher, durch Ordnung des inneren Dienstes , durch Disciplin, Reinlichkeit und Giite der Lebensmittel auszeichnen. Oesterreich, indem es die Oeffentliehkeit seiner Hand-lungen scheute, hat sich selbst Schaden gethan. Denn \viire der wirkliche Zustand seiner Gefiingnisse bekannt gewesen, so wiirden die poetischen Beschreibungen uber die Scbrecken derselben niclit so viel Glauben gefunden haben.“ Der Vorsitzende erinnert hierzu, dass schon in der vorausgegangenen Sitzung die Mittheilung uber die Verfugung des Justizministeriums gemacbt \vurde, mit \velcher die von der Central-Commission entworfenen Blanketten uber die Gefang-nissstatistik Oesterreichs vom Jahre 1868 an zur Durehfiihrung vorgezeicbnet werden. Die Central-Commission wird also im Jahre 1869 in der Lage sein, eine ungemein detaillirte Statistik des Gefiingnisswesens der Oeftentlicbkeit zu iibergeben. Hierauf erstattet uber Aufforderung des Vorsitzenden Concepts-Adjunct Dr. AVinckler Bericbt liber die Beratlmngen des Special-Comite’s zur Regelung der Naclnveisungen der Uebertragungsgebiihren. Bericht des SpeciaI-Comite’s zur Ermittlung der Realitatenwerthe. Erstattet vom Concepts-Adjuncten Dr. Johann Winckler. Die Ermittlung der Realitiiteinverthe, die Vertbeilung und die Belastung des Grundbesitzes — drei Fragen von hervorragender Bedeutung sowohl in materieller, wie in politischer und socialer Beziebung — baben schon zu \viederbolten Malen die Aufmerksamkeit der hoben Central-Commission in Anspruch genommen. In letzter Zeit \var es aber namentlich die mit der Errichtung mehrerer Boden-Credit-anstalten aufgetauchte Frage nach dem Verhaltniss des hundertfachen Steuerbe-trages, d. i. des rein theoretischen aber in vielen Fiillen gesetzlich angenommenen Steuenverthes zum wirklichen Verkaufspreis, d. i. zum factischen Verkehrswerth der Realitaten, deren Liisung sich als besonders wiinschenswerth darstellte. Ein vollkommen geeignetes Mittel dieses auf die Hbhe der zu geivahrenden Darlehen Einfluss nehmende Verhaltniss auf sicberen Grundlagen nicht nur fur einen bestimmten Zeitpunkt festzustellen , sondern aucb in seinen Wandlungen von einer Periode zur andern zu verfolgen , bot sich in Naclnveisungen des zur Controle der Gebiihrenbemessung berufenen Organ’s liber Zalil, Verkaufspreis und Steuerschul-digkeit aller in Folge von Vertršigen oder Esecutionsfuhrungen einer Besitzveriin-derung unterzogenen Realitaten. Die bobe Central-Commission acceptirte denn auch auf Grund der Resultate einer hieriiber vorgenommenen Probearbeit diesen Weg und besehloss in ihrer Sitzung vom 15. Deeember v. J. an das Priisidium der vorbestandenen Obersten Rechnungs-Controlsbehorde das Ersuchen zu stellen, die Tabak- und Stempelhof-buchbaltung anzuweisen, gleichzeitig mit der Censur der Gebiihrenbemessungs-Acte Zusammenstellungen liber den Geldiverth der Uebertragungen von Liegen-schaRen und zwar nach einem vorgezeichneten Formular zu verfassen; zugleich gab die hobe Central-Commission zur Behebung der Bedenken, ivelche die genannte Bucbbaltung hinsicbtlich der Grosse der ihr dadurcb zuwacbsenden Arbeitslast Susserte,' ilire Einwilligung, nur jene Uebertragungsfalle in die Nach\veisung einzu-beziehen, deren Werthobject mindestens 1000 fl. erreicht. Die in Folge dessen eingelangten Naclnveisungen, welelie zwar insoferne un-vollstaiidig waren , als sie nur die Uebertragungsfalle in OesteiTeich ob der Emis und Mahren vvahrend des Jalires 1866 enthielten, andererseits aber iiber das Maass dessen, vvas gewiinscht worden, insoferne hinausgingen, als sammtliche Realitaten, auch jene von weniger als 1000 fl. Werth, in dieselben aufgenommen \varen, wurden von Seite der Direction in Bearbeitung genommen und das Ergebniss der-selben dern am 28. October d. J. zusammengetretenen Special-Comite zur Priifung vorgelegt. Wie die hier vorliegenden zunachst nur die Besitzveriinderungen in Ober-Oesterreicb eingehend bebandelnden Zusammenstellungen zeigen, sind die Ergeb-nisse der Art, dass sie neuerdings die liohe Wicbtigkeit aller hier in Frage stehenden Ermittlungen veransehaulicben, und es zeigen sich schon innerlialb dieses kleinen Rahmens hochst interessante, mit den Gesetzen des Verkehrs, der Production, des Werthes, selbst mit socialen Zustanden im engsten Zusammenhange stehende Ver-haltnisse. Es zeigt sich, dass die Zalil der Besitziibergiinge in dem Maasse wachst, als die Communicationsmittel sich vervielfaltigen, der Verkehr iiberhaupt ein lebhafterer ist; sie sind daher am zahlreichsten in Stadten und industriellen Bezirken, am geringsten inGebirgs- und nur mit Landvvirthschaft sich beschaftigenden Gegenden. Aber auch von der Grosse der Realitaten, von der grosseren oder geringeren Wohl-habenheit der Bevolkerung ist die Zalil der Besitziibertragungen abhangig. Der Traunkreis mit seinen grossen, wohlbestellten Bauernwirthschaften zahlt die wenigsten, der Muhlkreis mit seinem selir getheilten Grundbesitz, seinen vielen Kleinhauslern die meisten Uebertragungsfalle. Selbst sociale Gebrechen machen sich geltend, undgewisshat jene in denAnnalen derStrafjustiz Ober-Oeslerreichs be-riichtigte „Anstauberei“, eine Specialitat des Miihlviertels, ein ziemliches Contigeat zu der auffallend boben Zalil der Besitzveriinderungen in diesem Bezirk geliefert. Was das Verhaltniss des Verkehrs zum Steuerwerthe insbesondere betrifft, so zeigt es sich, dass der Verkehrsvverth immer grosser ist als der Steuervverth, und z\var um somehr, je kleiner die Realitat, um so vveniger, je grosser dieselbe; im Allgemeinen stellt sich das Verhaltniss des Verkehrswerthes zum Steuer\verth wie 2: 1 bei grosseren, wie 3'/»: 1 bei kleineren Realitaten. Diess allgemeine Verhiiltniss wechselt aber, wie nacli den Gegenden, so auch nach der Gattung der Liegenschaften, es verhiilt sich der Verkehrsvverth zum Steuervverth bei Hausern mit gevverblichen Anlagen und Grundstucken wie 4 7 : 1; bei Hausern mit Grundstucken wie 3-6:1; bei Wohn-, Zins- und sogenannten burger-lichen Hausern wie 2-2 : 1; bei Bauernhofen , Giitern , Wirthschaftscomplexen wie 2:1; bei Grundstucken (Aeckern) wie 3-5 : 1, bei Wiesen wie 3-3 : 1, bei Waldparzellen wie S/3 °/0 der Gesammtzahl. Das Special-Comite glaubt daber der bohen Central-Commission anempfehlen zu sollen, dieselbe wolle von dem in ibrer Sitzung am 15. December v. J. in dieser Bicbtung gefassten Bescblusse abgehen und die Aufnahme aller Besitzveriinderungen in die zu liefernden Naclnveisungen anordnen, und diess umsomelir, als der, den Beratbungen des Special-ComittTs zugezogene unmittelbare Vorstand des zur Ver-fassung der Primitiv-Nachweisungen in Anspruch zu nebmenden Rechnungsdeparte-ments keinerlei Eimvendungen wegen etvvaiger Ueberlastung des Personals erboben, ja dieses Recbnungsdepartement dadurcb, dass es, oline dazu verpflichtet zu sein, freivvillig alle aucli die kleinsten Liegenschaften in die eingesendeten Nach\veisungen einbezog, den thatsachliehen Beweis lieferte tur die Ausfiihrbarkeit einer vollstan-digen Aufnahme aller Uebertragungsfalle. Das Special-Comite konnte nicht umhin , aucli den practiscben Werth dieser Arbeit naher ins Auge zu fassen, einmal weil der Zeitaufwand, vvelchen sie bei aller Vereinfachung der Formulare sovvohl beim Fachrechnungsdepartement des Finanz-ministeriums, als insbesondere bei der Direction der administrativen Statistik ver-ursachen wird, ein ziemlich bedeutender ist, da die Zahl der Uebertragungsfalle im Laufe eines Jabres in den deutsch-slavischen Landern kaum \veniger als 75.000 betragen diirfte; noch melir, weil es eine unab\veisbare Forderung ist, diese um-fangreicbe Arbeit nicht bloss fiir ein Jahr herzustellen , sondern durch Decennien fortzufiihren. Denn eine solche Uebersicht der Realitatenwerthe fur ein Jahr geliefert, bietet offenbar noch keine hinlangliche Grundlage fur practisch verwendbare Resultate, der VVerth dieser Uebersichten \vird sicb erst nach mebreren Jahren bilden und erst das Gesammtergebniss eines Jahrzehnts eine sichere Basis fur Bestimmung der Realitšitemverthe gewahren. Selbst nach Erreichung dieses nachsten Z\veckes wird die Zusammenstellung dieser Uebersichten noch fortgesetzt vverden miissen, um von einer Periode zur andern die Wandlungen der Bodemverthe und die Wir-kungen der hierauf Einfluss nebmenden Umstande ziffermiissig darstellen zu kiinnen. Zunachst nun schien Ihrem Special-Comite der Werth dieser Arbeit wohl in di m Nutzen zu liegen, welchen dieselbe fur die Boden-Creditinstitute besitzt. Zwar wird durch noch so genaue Tabellen dieser Art die Schiitzung jeder zu belehnenden Realitšit begreiflicher Weise niemals entbebrlich gemacht werden kbnnen, da die mannigfachen, auf den Werth einer Reaiitat, in liochst verscliiedenartiger Weise einwirkenden Elemente in ihnen nur im grossen Ganzen ersichtlich sind. Die Wirkungen von Lage, Klima, Prodnktions- und Absatzverhaltnissen, die Beschaftenheit der Aekerkrumme, die Iiitelligenz und Thatigkeit der Grundbesitzer— alles Elemente der Werthl>ildung — treten zwar in diesen Ausweisen gewiss auch hervor, aber nur in Wandlungen von Steuerbezirk zu Steuerbezirk, nieht aber in ihren Wandlungen von Reaiitat zu Reaiitat, worauf es eben bei Belebnung jeder Liegenschaft ankommt. Der Werth der Arbeit liegt aber in ihrer Tauglichkeit, zur Grundlage der Operationen der Boden-Creditinstitute uberbaupt zu dienen. Wie jede Lebensver-siclierungsgesellsebaft verliisslicher Sterblicbkeitstabellen bedarf, um nieht planlos in die Zukunft hineinzuarbeiten, und dabei doch jedes einzelne, zur Aufnahme sicb meldende Individuum durch ihren Arzt untersuchen lassen muss, um nieht im spe-ciellen Fali zu Schaden zu kommen — so \vird auch jedes Boden-Creditinstitut zwar naeh wie vor die einzelne ein Darlehen ansprechende Realiliit hinsichtlich ihres Werthes priifen miissen, sei es durch Schiitzung an Ort und Stelle, sei es auf Grund des Steuersimplums. Aber in jedem Falle wird es in diesen von Jahr zu Jahr, von Bezirk zu Bezirk iortlaufenden Uebersichten iiber das jeweilige Verhaltniss z\visehen Steuer- und Verkehrswerth jeder Art von Liegenschaften einen verliiss-lichen Leitfaden besitzen, einerseits im einzelnen Fail den rein theoretischen Steuer-vverlh den thatsachlichen Verhaltnissen entsprechend zu rectificiren und nach dem rectificirten Werthe die Hohe des Darlebens zu bestimmen, andererseits aber eine Basis zur Beurtheilung der Sicherheit ihrer Operationen im grossen Ganzen iiher-haupt gewirinen. Zugleich erbalt man aber auch durch die Gruppirung der in diese Nach-weisungen aufgenommenen Realitaten je nach der Hiihe ihres Verkauispreises (bis zu 500 fl., von 500 -1000, von 1000 — 2000, von 2000—5000, 5000—10.000, 10.000 — 20.000, iiber 20.000 fl.) ein Mittel, um in die Art der Vertheilung des Grundbesitzes Einsicht zu gewinnen. Endlich wird aber durch diese Uebersichten, welche doch alle, in Folge von Vertragen oder Executionen einer Besitzveranderung unterzogenen Liegenschaften entbalten, aucli ein Theil jener Aufgabe gelčist, vvelcher man durch Ausweise iiber den Geschaftsverkehr der Landtafel- und Grundbuchsamter bisher leider ohne Er-folg gerecht zu werden bemiiht war. Stiinden diese Ausvveise zu Gebote, so wurde ein in seinen einzelnen Theilen sich zugleich gegenseitig controlirendes Operat gewonnen, weiches liber Werth, Vertheilung, Veranderung, Belastung und Ent-lastung des Grundbesitzes die eingehendsten und verlasslichsten Aufschliisse zu geben im Stande ware. Auf Grund aller dieser Enviigungen beschloss das Special-Comite nachfol-genden Antrag an die hohe Central-Commission zu stellen: Es sei mit Riicksicht auf die mittlenvcile erfolgte Umgestaltung der Controls-behorden das hohe Finanzministerium zu ersuchen, dasselbe wolle das ihm unter-stebende Fach-Rechnungs-Departement fur unmittelbare Gebuhren beauftragen, Statist. Mittheil. XIV. Jalirg. 2. Hcft. S die in Folge Erlasses der vorbestandenen Obersten Rechnungs-Controlsbehorde vom 3. Februar 1866, Z. 883, bereits begonnenen Naclrvveisungen iiber den Geldwerth der Uebertragungen zur Ermittlung der Bodenwerthe fortzusetzen, in dieselben sammtliche in Verkehr gekommenen Liegenseliaften mit kurzer Bezeichnung ihrer Gattung aufzunelimen und dieselben gleichzeitig mit der Censur der Rechnungen fiir das Jahr 1868 fiir sammtliche deutsch-slavisclie Lander in Angriff zu nehmen. Die Versammlung entscheidet sicb fiir die, vom Comite dargelegte Ansicht, diese Erhebungen fortlaufend und mit Einbeziehung der Uebertragungsfalle unter 1000 fl. Steuenverth zu veranstalten und beschliesst die nothigen Schritte zur Verfassung dieser Nachweisungen durch das Rechnungsdepartement des Finanz-Ministeriums einzuleiten. Weiters berichtet Hofsecretiir Rossiwall iiber das Gutachten, welches vom Handelsministerium iiber die von Dr. Lorenz entworfene Statistik der Rodenpro-duction zweier Gebietstheile Oberosterreichs verlangt worden ist. Bericht des Special-Gomite’s fiir die Begutachtung der vom hohen k. k. Ministerium fflr Handel and Tolkswirthschaft tibermittelten Frobearbeit des Ministerial-Concipisten Dr. J. R. Lorenz »Statistik der Bodenproduction von zwei Gebietsabschnitten OberSsterreichs.“ Erstattet vom Hofsecretiir Josef Bossiwall. Rereits im Jahre 1864 vvurde von dem damaligen Leiter des hohen k. k. Handelsministeriums, Sr. Excellenz Freiherrn von Kalehberg an den Priisidenten der statistischen Central-Commission eiue Denkschrift, betreffend die Vervollstandigung und Erweiterung der Agricultur-Statistik in Oesterreich iibermittelt und um deren Begutachtung ersucht. Se. Excellenz Freilierr von Czoernig liatte dieses Gutachten in erschopfender Weise verfasst und einem unter seinem Vorsitze aus den Herren: Ministerialrath Ritter von Peter, Regierungsrath Dr. L. Neumann, Professor Dr. M. v. Stubenrauch und Regierungsrath Dr. A. Ficker gebildeten Special-Comite zur Berathung und Priifung vorgelegt. Dieses Special-Comite hat das vorgelegte Gutachten mit Stimmeneinheit voli— inhaltlich gutgeheissen, indem es aussprach, dass darin alles dasjenige zusammen-gefasst und vom practischen Standpuncte der Erfahrung aus beleuchtet erscheine, was auf die Entwerfung und Durchfiihrung einer Agricultur-Statistik in Oesterreich zunachst Bezug nimmt. Dieses Special-Comite hat sich aber auch insbesondere im vollen Einklange mit dem Votum Sr. Exce!lenz des Freiherrn von Czoernig gegen die in der ervvahnten Denkschrift vorgeschlagene Erhebungsart ausgesprochen, vermoge welcher diese Erhebung sich theilweise bloss auf einzelne Gebietsabschnitte griisserer Hauptgebiete erstrecken solite, um aus den Ergebnissen der Erhebung in den typisehen Localitaten vermittelst Rechnung die Zahlen fiir die ganzen Hauptgebiete zu finden, und hat dagegen die directe Erhebung warmstens anempfohlen. Das Gutachten Sr. Excellenz des Freiherrn von Czoernig selbst hat jedoch nebst einer eindringlichen Erorterung der in der Denkschrift enthaltenen Vorschliige auch noch empfohlen , dass auf Grund einer von Fachmannern ausgearbeiteten und der statistischen Central-Commission vor deren Anwendung zur Einsicht mitgetheilten Instruction die Agricultur-Statistik eines Bezirkes in irgend einem Lande durch-zufiihren sei, welche den anderen Bezirken desselben Landes zum Muster zu dienen hatte. Dieses Gutachten und eine Abschrift des Protokolles des Special-Comite’s wurde zufolge Sitzungsbeschlusses der statistischen Central-Commission vom 3. Jani 1864 dem Eingangs genannten Leiter des hohen k. k. Handelsministeriums unter-breitet. Die drei eben genannten Schriftstucke vvurden sodann vom k. k. Handels-ministerium in einer Broschure veroffentliclit, und zwar die Denkschrift mit einigen aus dem dariiber erstatteten Gutachten entnommenen Aenderungen im Texte, das von der statistischen Central-Commission gepriifte Gutachten Sr. Excellenz des Freiherrn von Czoernig auszugsweise und das Protokoli des Special-Comite’s nach seinem vollen Wortlaute. Diese Broschiire erschien unter dem Titel „Grundziige fiir eine Agricultur-Statistik des osterreichischen Kaiserstaates14 im Jahrel864, wahrend auch der k. k. Ministerial-Concipist Dr. J. R. Lorenz den Auftrag erhielt, eine landvvirth-schaftlich-statistische Probearbeit in einigen Bezirken Oberosterreichs nach jenen Grundsiitzen durchzufiihren , \velche in der ausgegebenen Denkschrift angedeutet waren. / Derselbe nahm diese Arbeit im Herbst 1864 in Angriff und hatte ihre Resul-tate im August 1866 druckfertig zu Ende gefiihrt. Nach im laufenden Jahre erfolgter Drucklegung dieser Arbeit, unter dem Titel: »Statistik der Bodenproduc-tion von zwei Gebietsabschnitten Oberosterreichs (Umgebung von St. Florian und von Grunburg), im ministeriellen Auftrage als Probearbeit ausgefiihrt von Dr. J. R. Lorenz, k. k. Ministerial-Concipist, und veroffentlicht vom k. k. Ministerium fiir Handel und Volkswirthschaft“, wurde dieselbe von diesem Ministerium unterm 24. April I. J., Z. 4849, der statistischen Central-Commission mit dem Ersuchen zugestellt, eine gutachtliche Aeusserung dariiber zu erstatten. Fiir diesen Zweck wurde durcb den Leiter der statistischen Central-Commis-sion Herrn k. k. Mmisterialrath Ritter v. Glanz ein Special-Comite berufen, an vvelchem sich unter dessen Vorsitze die Herren: k. k. Hofrath Professor Dr. Sprin-ger, k. k. Ministerialrath Dr. Ritter v. Scherzer, k. k. Regierungsrath Dr. Ficker, Vice-Director Schmitt, Ministerial-Secretar Buchaczek und der Berichterstatter betheiligten. Dieses Special-Comite erkannte, dass die vom Ministerial-Concipisten Dr. Lorenz verfasste Agricultur-Statistik der zwei typischen Bezirke St. Florian und Grunburg mit grossem Fleisse und mit einer Ausfuhrlichkeit dargestellt sei, von welchen der Umstand zeigt, dass dieselbe 39 Haupttabellenmit nahezu 1000 Rubriken nebst vielen kleineren und Ililfs-Tabellen enthalt, Dessenungeachtet konnte aber das Special-Comite die Aufstellung von typischen Bezirken, behufs Erliebung der landvvirthschaftlichen Verhiiltnisse eines Landes auch durch die vorliegende Arbeit niclit gerechtfertigtfinden, uud verharrte bei der Ansicht, dass die bereits im Jahre 1864 in dem Gutachten Seiner Excellenz des Freiherrn von Czoernig empfohlene, von einem Special-Comite und der statistischen Central-Commission gutgeheissene Art der directen Erhebung fiir die iisterreichische Agri-cultur-Statistik anzuuenden sei. Bezuglich der Frage, ob die Form der von Herrn Dr. Lorenz ausgefiihrten Agricultur-Statistik der zwei typisehen Bezirke St. Florian und Griinburg fiir die Agricultur-Statistik der einzelnen osterreiehischen Lander angenommen werden solle, entscliied sieli das Special-Comite, dass diese Frage jetzt noch nieht beant-wortet werden konne. Denn dasselbe glaubt diessfalls die Gutachten der Fachmanner niclit entbeliren zu konnen, da es sich bei einer Agricultur-Statistik „um die Bear-„beitung von Daten handelt, \velche grosstentbeils einer speciell sachlichen Natur „u n d vorvviegend durcb solcbe Sachverstiindige zu erheben sind“ wie das k. k. Handels-Ministerium vvortlicli in seiner Denkschrift vom Jahre 1864 ausspriclit. Das von der statistischen Central-Commission approbirte Gutachten Seiner Excellenz des Freiherrn von Czoernig hat auch dieser Ansicht vollstandig beigestimmt und erortert, dass die Fachmanner die fachlichen Instructionen fiir eine Agricultur-Statistik auszuarbeiten hatten, wo es dann der statistischen Beborde geniigen wurde, diese Instructionen vor deren Anwendung zur Einsicht zu erhalten, um allfallige darauf beziigliehe Wiinsche kundzugeben. Solite dalier das Special-Comite sieli iiber die allgemeine Amvendbarkeit der Form der Agricultur-Statistik des Herrn Dr. Lorenz aussprechen, so miisste dasselbe Fachmanner seinen Berathungen beiziehen, da zur Zeit nicht bekannt ist, wie die Fachmanner iiber die Form der vorliegenden Agricultur-Statistik des Herrn Dr. Lorenz urtheilen. Nachdem aber aus der Zuschrift des k. k. Handels-Ministeriums vom 24. April 1. J., Z. 4849-241, zu entnehmen ist, dass iiber die Probearbeit des Herrn Dr. Lorenz eine eingehende fachliche Prulung und Discussion Seitens der Land-wirthscbafts-Interessenten eingeleitet wurde, so glaubt das Special-Comite die Beniitzung der in Folge dieser Verfiigung an das k. k. Handels-Ministerium ein-gelangten oder noch einlangenden laclilichen Gutachten der directen Vernehmung von Fachmannern vorziehen zu sollen; bis zur Erlangung derselbea miisste deinnach ein Votum der statistischen Central-Commission iiber die allgemeine Amvendbarkeit der Form der vorliegenden Probearbeit vertagt werden. Dagegen aber einigte sich das Special-Comite iiber Antrag des Herrn Vice-Director Schmitt, dass die Einleitungen fiir die Bearbeitung jenes Theiles der Agricultur-Statistik, deren Zusammenstellung jedenfalls den staatlichen Organen zufallen wird, d. i. bezuglich der Nachweisungen iiber die Vertheilung des Bodens nacli dem Besitzstunde, der Eigenschaften des Besitzers und des Besitzes, sofort in Angriff zu nehmen seien, und dass sich diessfalls die statistische Central-Commission unmittelbar an das k. k. Justiz-Ministerium wenden moge, um nach dessen Zustiminung im Einvernehmen mit dem k. k. Handels-Ministerium die ferneren Schritte festzustellen. Diese Enviigungen bestimmten das Special-Comite, der statistischen Central-Commission den folgenden Antrag z ur Annahme zu empfehlen. „Die statistische Central-Commission erkennt vollstandig die hohe Verdienst-Jichkeit der Arbeit des Ministerial-Concipisten Dr. Lorenz an, hiilt aber an dem „untei‘m 24. Mai 1864, Z. 382-St. C. C. erstatteten Gutachten in der Rucksicht „fest, dass die Aufstellung typischer Bezirke materiell nieht als Grundlage „der statistischen Behandlung dienen kun n e. Um die Frage zu erortern, ob aucli nur „formell die Behandlung ZAveier typischer Bezirke dureh Ministerial-Concipist „Dr. Lorenz als Grundlage (ur eine weitere Ausdehnung der Agrioultur-Statistik zu »dienen geeignet sei, bedarf aber die statistische Central-Commission der Einsicht-„nahme jener fachmannischen Gutachten, deren Einholung das k. k. Handels-»Ministerium ohnediess bereits inAngrifF genommen bat, um deren Mittheilung sonacli »gebeten wird. Den einzigen Punct glaubt die statistische Central-Commission von „diesem Vorbehalte ausnehmen zu sollen, dass die Naclnveisungen iiber die Ver-»theilung des Bodens nach dem liesitzstande, der Eigenschaft des Besitzers und des »Besitzes, deren Zusammenstellung jedenfalls eine Aufgabe der Behorden, nicht der „sonst in den Vordergrund tretenden fachlichen Organe hilden wird, und bereits wie-»derholt von der statistischen Central-Commission in Anregung gebracht \vurde, »sofort neuerdings und zwar unmittelbar bei dem k. k. Justiz-Ministerium beantragt niindnach gewonnener Kenntniss von der Geneigtheit desselben die fernereu Schritte „im Einvernehmen mit dem k. k. Handels-Ministerium feslgestellt werden sollen. Die Versammlung stimmt diesem Gutachten zu und beschliesst die entsprechen-den Zuschriften an das Justiz- und Handels-Ministerium zu richten. Weiter berich-tet Vice-Director Schmitt iiber die Verhandlungen des international-statistischen Congresses in Florenz. Berioht iiber die Verhandlungen und Beschlusse des statistischen Congresses zu Florenz. Erstattet vom Vice-Director Friedrich Schmitt. Naehdem Seine Excellenz Baron Czoernig iiber die allgemeine Physiognomie des Congresses bereits in der letzten Sitzung Mittheilung gemacht bat, eriibrigt mir noch, iiber die Beschlusse desselben und speciell iiber jene der 1. Section, deren Verhandlungen ich als Mitglied anwohnte, zu berichten. Die Eroffnung des statistischen Congresses zu Florenz war fvir den 29. September d. J. bestimmt; die officiellen Delegirten waren jedoch eingeladen worden, behufs nothvvendiger Vorbesprechungen schon am 27. September ihre Sitzungen zu beginnen. Dieses Programm wurde genau eingehalten; am 27. September Vormittags 9 Uhr versammelten sich die officiellen Delegirten in einem Saale des Senates. Es waren vertreten die folgenden Staaten: Oesterreich...................................2 Delegirte Preussen 1 Delegirter Baden 1 * Bayern 2 Delegirte Sachsen 1 Delegirter Grossherzogthum Hessen 1 * Sachsische Herzogthumer.......................2 Delegirte Hamburg und Bremen 1 Delegirter Belgien 3 Delegirte Frankreich....................................4 „ Schweiz 3 „ Grossbritannien...............................5 „ Holland.......................................1 Delegirter Diinemark.....................................1 „ Schweden......................................1 „ Norwegen 1 „ Russland......................................5 Delegirte Rumanien .....................................2 „ Serbien.......................................1 Delegirter Argentinische Republik........................1 „ 39 Delegirte Von diesen 39 Delegirten waren 4 aus Gesundbeitsriicksichten nicht erschienen, so dass die Versammlung 35 Delegirte fremder Staaten zabite, in ihr aber sammt-liche Staaten Europa's mit Ausnahme der Tiirkei, Spanien’s und Portugals vertreten waren. Mit Hinzurechnung derVertreter der italienischen Statistik, dann der sonstigen fremden und nationalen Tbeilnehmer zahlte der Congress 717 Mitglieder, mehr als jederdervorausgegangenen5 Congresse, von welchen jener zu Briissel 236, zu Pariš 264, zu Wien 541, zu London 595 und der Congress zu Berlin 477 gezahlt hatte. Beziiglich der Form der Berathungen galt das Herkommen, dass die von der italienischen Vorbereitungs-Commission aufgestellten Vorsclilage in den Sectionen berathen, die Sectionsbescbliisse in Form von Berichten der Plenarversammlung zur Annahme empfohlen wurden. Auf Grund des von der Vorbereitungs-Commission ausgearbeiteten Programmes bildeten sich 8 Sectionen, deren jeder ein oder melirere Puncte des Programmes zur Berathung und Berichterstattung zugevviesen wurden. Die Beschaffenheit und Wichtigkeit der der ersten Section zugewiesenen Fragen erkliirt die Thatsacbe, dass einestheils fast sammtliche officielle Delegirte vorwiegend an den Verhandlungen dieser Section sich betheiligten, andererseits die Beschliisse dieser Section erst in den letzten Tagen der Congressvvoche vor das Plenum gelangten. Den Reigen der Sectionsvortriige eroffnete in der Plenarversammlung vom 1. October die II. Section. Im Nachfolgenden aber erlaube ich mir die Bericht- erstattung iiber die Beschliisse des Congresses in der arithmetischen Reihenfolge der Sectionen folgen zu lassen, und dabei der chronologischen Ordnung gemass jene Beschliisse vorauszuschicken, welche als ausserhalb des Kreises der Plenarver-sammlung liegend, lediglich im Schoosse der Delegirten-Versammlung gefasst wurden. Beschliisse des intemationalen statistischen Congresses in Florenz 1867. Vorversammlung der Delegirten. I. Ueber Antrag einer Special-Commission (Excellenz Baron Czoernig, Legoyt, Engel, Berg, Baumhauer, Farr, Semenovv, Maestri) sprechen die Delegirten fol-gende Wiinsche aus: Es ist von grosstem Interesse fttr die Ausbreitung der statistischen Kenntnisse, dass die Begierungen mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln den Austausch der officiellen Publicationen erleichtern. Solclie Mittel kiinnten die nachstehenden sein: a) Das Frankiren von Seite der Expedite der statistischen Bureaux, sobald den-selben die ihnen zur Disposition gestellten Mittel und die Art der Verrechnung in ihrem Lande diess zulassen. b) Das Zugestandniss der Porto-Freiheit von Seite der Begierungen der Liinder, aus welchen die Absendung erfolgt und jener des Bestimmungsortes derselben, wenigstens bis an die Land- und Seegranze. c) Das Zugestandniss der Porto-Freiheit in den Landern des Transits. In der Voraussetzung, dass diese Zugestandnisse gemacht werden, sollen die Expedite der statistischen Bureaux ihre Sendungen durch die Vermittlung der statistischen Bureaux der an das Land des Bestimmungsortes angriinzenden Liinder, sobald zwischen diesen Landern Vertrage zur Erleichterung des Postverkehrs be-stehen, befordern. In gleicher Weise empfiehlt die Versammlung der officiellen Vertreter den Vorstanden der statistischen Bureaux: a) Fur ihre Versendungen den Weg der diplomatischen Vertretung und der Con-sulate, insbesondere den letzteren, zu beniitzen. Die Versammlung ist der Ueberzeugung, dass, sobald die Regierungen ihren politischen Vertretern im Auslande den formlichen Auftrag ertheilen, die ihnen von den Begierungen, bei welchen sie bestellt sind, zukommenden Publicationen anzunehmen und durch ihre Couriere an den Ort ihrer Bestimmung zu befordern, diese Publicationen sicher und prompt an ihr Ziel gelangen wiirden. b) Die Beniitzung der Buchhandlungen oder eines anderen Handelsweges, sobald die Versendung durch eine solche Vermittlung nicht zu langvvierig oder zu kostspielig sein wurde. Die Delegirten sprechen noch folgende Wiinsche aus: n) Die Vorstaiide der statistischen Bureaux vverden ersucht, ausser d er amtlichen Ausgabe (wenn sie fiir diese ein grosses Format tur notlnvendig eracliten) von den Publicationen eine Ausgabe in kleinem Formate zu veranlassen und fiir die-selbe einen mogliclist niederen Verkaufspreis zu bestimmen. b) Ebenso sind dieselben zu ersuehen, ubersichtlicbe Zusammenstellungen ihrer statistischen Publicationen im bequemen Formate und fiir billige Preise zu ver-oflentlichen, welche eine mogliclist grosse Reihenfolge von Jaliren umfassen. Hiefiir wird ihnen als Beispiel, wo nicht als Muster, der Statistični Abstrnct (statistischer Abriss) vorgescblagen, welchen die engliscbe Regierung jahrlicb veroffentlicht, und welcber gevviihnlicli eine Reihe von Jahren umfasst. c) Endlich werden sie eingeladen, jahrlicb ein bibliographiscbes Bulletin zu ver-offentlichen, vvelehes mit den notbigen Deiails die statistischen Publicationen von der ersten Zeit an bis zum letzten Jahre bekannt gibt. III. In der tur Porto-Freiheit niedergesetzten Special-Commission wurde \veiters der Wunsch geaussert: Dass bei Veroffentlichung statistischer Documente als griisstes Format Gross-Quart, ahnlich den Handelstabellen Frankreich’s und den Publicationen Italien's, gewahlt werde. I. Section. Theorie und Technik der Statistik. 1. Reorganisirung des internationalen Congresses. Antrag des officiellen Vertreters von Danemark, M. David. Die Bericlite der Sectionen werden in der allgemeinen Versamnilung vorgelesen und discutirt, jedes Mitglied kann Amendements zu den Antragen der Berichte stellen, welche gleichfalls in der allgemeinen Versammlung erortert werden kiinnen, oline dass diese jedoch dariiber abstimmt oder Beschliisse fasst. Die Vertreter der verschiedenen Liinder und die Gelehrten, vvelche von der Vorbereitungs-Commission eingeladen wurden, versammeln sich nach Abschluss der Discussionen in der Sitzung des Congresses, um die Antriige der Bericht-erstatter der Sectionen und die Erorterung, vvelche dieselben in der allgemeinen Versammlung veranlassen, in ernste Berathung zu ziehen und diese Versammlung gibt nach erneuerter Debatte iiber alle im Plenum des Congresses verhandelten Fragen ihr deflnitives Votum ab. Dieses Votum wird als Entscheidung des Congresses angesehen und durch die officiellen Vertreter den Regierungen ihrer Lander unterbreitet und die Annahme derselben empfohlen. Dieser Antrag wurde nach gepflogener Berathung vom Antragsteller selbst zuriickgezogen. Ueber den Antrag des officiellen Delegirten von Preussen, Dr. E. Engel: Umgestaltung des Congresses zu einer gelehrten Wanderversammlung, erkliirte der Congress, dass die Zeit zur Feststellung bestimmter Statuten tur den Congress nocli nicht gekommen sei, und vertagte die Frage iiber die Reorganisation des Congresses bis zu jener Zeit, wo eine andere Versammlung es fur nothwendig oder niltzlich halten werde, sieh neuerlich mit dieser Frage zu beschaftigen. Ueber Legoyt’s Antrag sprieht die I. Section den Wunsch aus, dass die Beschliisse des Congresses den betheiligten Regierungen durch die Organisirungs-Commissionen der Congresse mitgetheilt werden. II. Einrichtung der officieltcii Statistik. Der Congress erklart: aj An der Spitze der statistischen Arbeiten babe eine Versammlung (Conseil) zu stehen, deren Mitglieder, sei es durch ibre amtliche Stellung, sei es durch ihre personliche Qualification fur diesen Gegenstand berufen sind. Dieses Conseil bestimmt die wissenschaftlichen und practischen Elemente, zielit die Methode in Betracht, mittelst welcher die Thatsachen zu erheben sind, entwirft den Plan ftir die Erhebung, ordnet die erhobenen Daten, stellt sie zusammen und bezeicbnet die Form, in \velcherdiese Arbeit derOelVentlichkeit iibergeben wird. bj Die erste Section empfiehlt die Vorschliige des Dr. Castiglioni der Aufmerk-samkeit der officiellen Delegirten und bittet dieselben, ibre Beobachtungen dariiber dem Vorbereitungs-Comite des nachsten Congresses zu iibergeben. Vorschlage des Dr. P. Castiglioni. 1. In jedem Staate soli eiu Bureau fur Statistik errichtet werden, dessen Auf-gabe es ware, die statistischen Daten uber alle Z\veige der offentlichen Verwaltung und uber alle Erscheinungen, welche das phjsische, vvirthschaftliche und das sitt-liche Leben eines Landes und die Wissenscliaft betreffen, zu sammeln, zusammen-zustellen und zu veroffentlichen. 2. Dieses Bureau, sowie die Statistik uberhaupt, soli der Priisidentschaft des Ministerrathes unterstellt werden und eine selbststšindige General-Direction bilden, deren Chef die volle Verantwortlichkeit triige und das Recht der Unterfertigung in Allem besiisse, was nicht das Budget, die Anordnung der Ausfiihrung neuer statisti— sclier Erhebungen, die Ausgaben und ausserordentlichen VerotVentlichungen und die Ernennungen der fixangestellten Beamten betriife. 3. Der Ministerrath hatte sich iiber Autlbrderung seines Priisidenten in allen obbezeichneten Fragen, mit Ausnahme der in der Conipetenz des General-Directors liegenden, auszusprechen. 4. Dem General-Direetor soli das Recht zustehen, in allen Archiven Nach-forschungen pflegen zu lassen und von allen untern Behorden statistische Nach-weisungen abzuverlangen. Gegeniiber den verschiedenen Ministerien konnte dieses Recht in Betreff der allgemeinen statistischen Arbeiten ihres Ressorts nur nach ergangenem Auftrage des Priisidenten des Ministerrathes, \velchen er entweder aus eigener Initiative oder auf Anregung des Directors oder des im nachsten Artikel naher bezeichneten Comite’s erljisst, ausgeubt werden. 5. Es soli ein berathendes Comite oline executive Befugnisse niedergesetzt werden, welcbes bestimmt ware: a) Ueber Aufforderung des Priisidenten des Ministerratbes neue statistische Nach-weisungen in Berathung zu nehmen, wichtige Aenderungen in der Methode fiir statistische Erhebungen zu priifen, iiber die Annahme solcher Aenderungen zu entscheiden, ferner die beste Art ausfindig zu machen, in welcher die Mit-wirkung der Bevolkerung bei statistischen Erhebungen zu erwarten ware. bj Aus eigener Initiative alle Neuerungen, welche dasselbe bezuglich der periodi-schen, neuen oder ausserordentlichen statistischen Arbeiten oder bezuglich der Art der Erhebung statistischer Daten tur niitzlich halten wtirde, in Vorschlag zu bringen. cj Der General-Direction alle Nachweise zukommen zu lassen, und derselben in Allem mit ihrer Mithilfe beizustehen, was die verschiedenen offentlichen Dienstzvveige und die statistischen Arbeiten des Ressorts jedes einzelnen Ministeriums betrifft. 6. Damit das Comite diese dreifache Aufgabe desto wirksamer erfulle, soli dasselbe in zwei Seotionen getheilt werden; in eine ausschliesslich wissenschaftliche und wirthschaftliche und in eine wesentlich technische und amtliche. Die Arbeiten unter Nr. 1 und 2 des 5. Artikels wurden dem Bereiche der 1. Section oder dem Comite der beiden vereinigten Seotionen angehoren; Nr. 3 wiirde die Competenz der 2. Section ausmachen. 7. Die 1. Section des Comite’s ware aus hervorragenden Mannern der Statistik und National-Oekonomie zusammenzusetzen und der Vorsitz bei dieser sovvie bei dem Comite der vereinigten Sectionen hatte eines der Mitglieder des Comite's zu fiihren, welches in constitutionellen Staaten durch die Kammer der Abgeordneten zu vviihlen ware. Die vibrigen Mitglieder sollen vom Staatsoberhaupte iiber Vorschlag des Ministerrathes ernannt werden. Der General-Direetor des statistischen Bureau’s ware als solcher Mitglied des Comite’s. 8. Die 2. Section hiitte aus so vielen Mitgliedern zu bestehen, als es Ministerien gibt und zwar ware fur jedes Ministerium derjenige Beamte desselben zum Mitgliede zu bestimmen, welcher fiir den competentsten in der allgemeinen Statistik und ins-besondere in der Statistik seines Ministeriums gilt. In dieser Section hatte der General-Direetor der Statistik, welcher auch Vice-Prasident des Comite’s sein soli, den Vorsitz zu fiihren. Die Sitzungen dieser 2. Section sollen durch den General-Direetor als Prasidenten derselben angeordnet werden und sie hatten jedenfalls stattzufinden, so oft es sich um neue statistische Erhebungen oder um eine vvichtige Aenderung im Systeme derselben handelt. 9. Bezuglich der statistischen Erhebungen, Arbeiten und Berichte, welche das Ressort der verschiedenen Ministerien betreffen, waren die Mitglieder der 2. Section des Comite's die Mitarbeiter und die naturlichen Vermittler der General-Direction gegeniiber dem betreffenden Ministerium und bei den von demselben abhiingigen Verwaltungszweigen. 10. Die Obsorge fur die Sammlung, Priifung, Zusammenstellung und Publica-tion der statistischen Arbeiten obliegt dem General-Director, welcher auch alle Berichte iiber diese Arbeiten zu erstatten hatte. Kein Ministerium oder irgend eine Verwaltungs-Behorde ware befugt, eine Statistik zu veroffentlichen, alles darauf beziigliche hatte bei der General-Direction zusammen zu fliessen. 3. Statistische Erhebung der Bevolkerung. Beschliisse des Congresses: 1. Die effective Bevolkerung ist die Grundlage jeder Zahlung. 2. Es ist nothwendig, die Art und Dauer der Anwesenheit jeder Person zu beurtheilen, zu dem Zwecke empfiehlt sich die Einfuhrung der folgenden Colonnen in den Anzeigezettel: Geboren in derselben Gemeinde Geboren in einer anderen Gemeinde In welcher? Dauer der Anwesenh(;it in der gezahlten Gemeinde Ja oder nein Name und Provinz in Tagcn, Wochen, Monaten oder Jahren 3. Beziiglich der Abwesenden (ob dauernd oder voriibergehend): Seit wann abwesend Ort Land in Tagen, Wochen, Monaten und Jaliren des Aufenthaltes AIs abwesend sind nur zu registriren: a) Die Familienhaupter, b) deren Frauen, c) deren Kinder, wenn sie nicht schon einen selbststandigen Hausstand gegriindet haben, d) die bestandig dem Hausstande oder der Familic angelidrigen Individuen. 4. Die Ziihlung ist gegen Ende des Jahres vorzunehmen. K. Es wird empfohlen, eine Colonne einzusehalten, in welcher die Niihe der Blntsverwandtschaft z\visclien Vater und Mutter der Familie naehgewiesen wird. 6. Eine weitere Colonne moge die unehelichen Kinder nachweisen. 4. Gesetze, toelche sich auf die Sterblichkeit bezielien und die Vorschriften iiber die Formularien zum Gebrauche der Versicherungsgesellschaften. 1. Der Congress erklart als Wunsch, dass die Staatsvenvallung Normaltabellen entwerfe, \velche den verschiedenen Arten von Operationen entsprechen, die von den Lebensversicherungs-Anstalten vorgenommen werden, Tabellen, vvelche regel-massig veroffentlicht und von Jahr zu Jalir vervollstandigt zu Mortalitatstafeln, den Tbeilnehmern als Burgschaft dienen kdnnen. 2. Der Congress druckt den Wunsch aus, dass die Regierungen sieh an die Versicherungsgesellschaften wenden, damit von diesen die Erfahrungen mitgetheilt werden, welehe beziiglich der Mortalitat der Versicherten gemacht wurden. UeberAntrag Quetelet’s: „In Envagung der Bedeutung und Ausdehnung statistischer Fragen, welche in der Mathematik ihre wissenschaftliche Basis finden und mit Riicksicht auf den Um-stand, dass Mathematiker aller Nationen die Anwendung des Wahrscheinlichkeits-Caleuls auf’statistische Daten zu ihrer Aufgabe machen, spricht der Congress den Wunsch aus, dass bei kiinftigen Congressen eine specielle Section aufgestellt werde, welehe sich mit solchen statistischen Fragen in directer Uehereinstimmung mit der Theorie der Wahrseheinlichkeits-Berechnung besehiiftigt. S. Gleichartige Nomenclatur der Statistik. Beschliisse: 1. Der Congress anerkennt die Niitzlichkeit einer einheitlichen Terminologie in der Statistik; 2. er spricht den Wunsch aus, dass die Directoren des statistischen Bureaux der verschiedenen Staaten dieser Arbeit sichunterziehen und dieResultate dem kiinf-tigen Congresse vorlegen; 3. er wiinscht, dass alle statistischen Publikationen exacte Definitionen neuer Bezeichnungen oder jener alten Benennungen enthalten, denen ein neuer Begriff unterlegt wurde. UeberAntrag von David und Baumhauer spricht der Congress den Wunseh aus, dass die Directoren der statistischen Bureaux dem niichsten Congresse ein Verzeiehniss vonMaassen, Gewiehten undMiinzen imVergleiche zu jenen gleichen Maassen, Ge\vichten und Miinzen vorlegen, welche in den vorziiglichsten Staaten in Gebraueh stehen. II. Section. Topographie. 1. Einrichtung meteorologischer Stationen und Zusammenstellung einer Tages- karte von Europa. Der Congress erachtet es fur niitzlieh, eine Commission zu ernennen, \velche beauftragt w;ire, zwischeu tlen Directoren der meteorologischen Anstalt in jedem Staate oder in einem grosseren Theile Europas solelie Beziehungen zu schaffen, welche die gegenseitigeMittheilung der ari einer gewissen An/.ahl Stationen gemachten meteorologischen Beobachtungen erleichtern konnten, um dadurch dem Studium der gegenseitigen Einflusse grosser meteorologischer Erscheinungen und der physischen Beschaffenheit derErde eine breitere und sicherereBasis zu geben. Diese Commission soli aus funt' Mitgliedern zusammengesetzt sein, \velche in Uebereinstimmung mit den Vertretern der verschiedenen Staaten ernannt werden. Der Congress moge das italienische statistische Bureau beauftragen, die Directoren der meteorologischen Anstalten der verschiedenen Staaten oder Theile Europa’s aufzufordern, sich unter einander iiber die Mittel und Grundlagen zu verstandigen, durch welche die Beobachtungen einer gewissen Anzahl Puncte eines jeden Staates gegenseitig mitgetheilt werden konnten, um au!' diese Weise eine umfassende Arbeit zu ermoglichen. 2- Beschaffenheit, Eigenthumlichkeit con MVassern und Bestimmung iiber die. Beniitzung derselben. Trinkbare und zur Bewdsserung dienliche Wdsser. 1. Es ist niitzlieh, dass in jedem Staate die hydrograpliische Beschaffenheit aller Flussgebiete erforscht und dass die Besultate dieser Forschung veriiffentlicht werden. Gehort ein Flussgebiet verschiedenen Staaten an, so ist es wiinschens-werth, dass die Regierungen sich in’s Einvernehmen setzen, um eine gleichformige Erforschung seiner hydrographischen Beschaffenheit zu erzielen. 2. Das Studium der Hydrographie eines Landes soli die nutzlichen und schad-lichen Gewiisser umfassen, jene, die man gegenvviirtig beniitzt, und jene, die noch unbeniitzt dem Meere zustromen. 3. Die Wasser sollen in Beziehuug auf die physische Beschaffenheit als auch beziiglich ihres Einflusses auf die Gesundheit, ihrer Beniitzung fur agricole Zvvecke, fiir die Industrie und den Handel erforscht werden. 4. Es sollen die Wiisser, welche fiir den hauslichen Gebrauch dienen und welche ihre Beniitzung in Fabriken finden, erforscht werden, ferner die mineralischen und Gesundheits-Wasser, die Unrathscanale in Allem, was irgend vvelche Beziehung zu ihrer Verwendung im Leben der Bevolkerung bat. 5. Sowohl unterirdische als die an der Obertlache fliessenden Wasser, ferner die Sumpl- und jene Wasser, welche in Seen und Teichen gesammelt sind, sollen erforscht vverden. 6. Alle diese\Vasser sollen in topographischer wie in physicalischer Beziehung, dann in Betreff der Beniitzung derselben durch die Menschen zur SchifTfahrt, zur Bevviisserung und als bewegende K raft erforscht werden. Dieser letzte Gesichtspunct bietet ein grosses Interesse, seit man zu besorgen beginnt, dass in einer mehr oder weniger entfernten Zeit der Kohlenvorrath fiir die Industrie abnehmen und endlich die vorhandenen Kohlengruben erschopft sein werden. 7. Die Wšisser sollen endlich in Bezug ihrer schadlichen Seite, und zwar sowohl die fliessenden als stagnirenden, untersucht werden. 8. Weiters schliigt die Section dem Congresse vor, derselbe miige den Wunsch aussprechen, dass bei den statistischen Arbeiten iiber Hydrographie das metrische Decimalmass angewendet werde. Sie bemerkt iiberdiess, dass es von grossem Interesse sein wiirde, die Quantitat Wasser kennen zu lernen, welehe bei Massen-Bevolkerungen nach einem Durch-schnitte fur jeden Bevvohner zum hauslicben Bedarfe entfiillt und jene Wassermenge, welche von Gemeinden zu ihrem oflentlichen Gebrauche beniitzt wird. In gleicher Weise ist envunschlich, dass die Frage aufgeworfen werde, ob bei dem Studium der Hydrometrie der franzosiscbe oder deutsche Maassstab angevvendet werden solle, und dass die Ansicht zur Geltung gelangte, dass die Anwendung des deutschenMaassstabes bequemer sein wiirde, da derselbe in Decimal-grade getheilt ist und daher Jedermann nach demselben die Qualitat der im Wasser enthaltenen Salztheile im centimetrischen Cubikmass erkennen konne. Man bat dasVerlangen gestellt, dass man sich bestreben miige, die Dimensionen des Wasserbettes, die Wassermasse selbst und die Starke ihrer Stromung genau anzugeben. Ebenso wurde begehrt, dass auch das Verhaltniss des Niveau's jener Puncte, wo die Wasser entspringen, und des umliegenden Terrains und ebenso des Bodens, iiber welchen dieselben fortfliessen, angegeben werde; dass ferner die Temperatur der Wasser im Vergleiche zu jener der Luft, die Art des Bodens, aus welchem sie entspringen und iiber welchen sie fortfliessen, dann die Stromstarke und die striimende Wassermenge bestimme, die ablaufende Wassermasse eines Jahres, eines Monats und das Verhaltniss, welches in dieser Beziehung zwischen dereinen und deranderen Jahreszeit sich zeigt, endlich die Art, wie dieWiisser fiir den Ackerbau und die Industrie beniitzt werde, angegeben \verden. III. Section. Ackerbau-Statistik. 1. Erhebung des Reinertrages der Culturarten. 2. Beniitzung den Bodencredits. 3. Statistik der Viehzucht, Geivinnung, Einfuhr, Ausfuhr. Ueher diese Fragen erklart der Congress: BcstimmHng des B o d onertrages. 1. Dort, wo kein Kataster besteht, ist es noth\vendig, die Parcelle jeder Cultur zu messen. 2. Es ist voh griisster Wichtigkeit, vor Allem das Rohertragniss des Bodens zu kennen. 3. Fiir die Zukunft wird es nothwendig sein, dahin zu gelangen: a) dass man die Bewerthung einer mittleren Ernte in jeder Gemeinde erhalte; b) dass periodische Berichte iiber die Ernte-Ergebnisse in jeder Gemeinde, sei es mit absoluter Angabe, sei es durchschnittlich nach der Flacheneinheit, erlangt werden. 4. Soli Tur den nachsten Congress ein allgemeiner Katalog vorbereitet werden» \velcher a) die gleiche Nomenclatur fur die verschiedenen Culturarten aller Liinder, b) eine gleiche Benennung aller Bodenproducte enthalt, um fiir Beides ein Dic-tionnair zu schaffen. 5. Die nothigen Aufschliisse, sovvohl iiber den Fruchtwechsel, als aueh iiber die fiir jedes Erdreicb angewendeten Methoden des Anbaues. Werth der Bodenproducte. 1. Es ist nothwendig, ein allgemeines, gleiches System und die gleiche Benennung der Gewichte, Maasse und Miinzen einzufiihren. 2. Die Begierungen sollen ersucht werden, einen Preistarif fiir alle Bodenproducte zusammenstellen zu lassen. Abziige bei der Bewerthung. t. Es sind die erforderlichenStudien zu machen, um einMaass fiir denAbzug der Verluste festzusetzen, welche durch elementare Unfalle, als Diirre, Nasse, Hagel, Friiste, Ueberschwemmung und andere Elementar-Unfalle verursacht wurden und welche auf den Wachsthum, die Beife und das Maass der Ernte einen Einfluss iiben. 2. Es sollen die Abziige ermittelt werden, welche die Auslagen fiir die Bebauung erheischen, als: a) die Lohne und Zahlungen der Feldarbeiter; bj der Unterhalt der Arbeitsthiere und ilire neue Auschaffuiig; c) Erhaltung, Beparalur und neue AnschafTung der Ackergeriithe; dj die Reparatur feldwirthschat'tlicher Gebiiude; e) die Auslagen fur eigentlicb sogenannte Bewasserung, fiir Pachtzins der Wasser-beniitzung, fiir Instandhaltung von leitenden und vertheilenden Wassergraben (Caniile) und fiir die Kunstarbeiten, die an den Caniilen angebracht sind; f) der Dunger, der zur Hervorbringung der Bodenproducte erforderlich ist; g) Lebensmittel, vvelehe in gewissen Gegenden den Taglohnern oder Solchen, die ausserordentliche Arbeiten verrichten oder deren Mithilfe fur die Ernte in Anspruch genommen wird, gegeben werden; h) die Instandhaltung der Drainage, wo eine solche besteht, oder sonstige Mittel, um den Ablauf stagnirender Wasser oder des uberflussigen Wassers zu bewirken; ij die Auslagen, vvelehe die Eigenthiimer fiir Hagel- und Feuerschaden-Versiche-rung und dergleichen Unfalle zu zahlen haben; k) tlie Venvaltungs-Auslagen, als die Bezahlung der Aufseher der Feldarbeiten, der Buchhalter, die Gebiihren fur die Vermittler beim Ankauf und Verkauf, der beim Feldbau vorkommt. Vi eh. 1. Die Vieh/.ahlung soli in inoglichst kurzen Perioden, welebe zehn Jahre nicbt iibersteigen, stattfinden. Es ist \viinschenswerth, dass diese Zahlung, \venn sie mit der Aufnabme der Bevdlkerung nicht zusammenfallt, sich derselben so viel als moglich nahert. Der Zeitpunct fur dieselbe \vird von jedem Staate selbst bestimmt. 2. Es ist wiinschens\verth, dass man fiir die Vieh/.ahlung jedem Eigenthiimer eines solclien die Ziihlungsbogen zutheile, damit er in dieselben sein Vieh eintrage. Indessen ist es fur die erste Zahlung geniigend, dass jede Gemeinde die Gesammt-summe des Viehes, vvelches sie besitzt, in der Weise eintrage, welche den verschie-denen Gegenden am meisten entspricht, um dadurch die genaue Ziffer zu erfahren. 3. Die Statistik der Nutzthiere soli die Arten der Pferde, des Hornviehes, der Sclnveine, Schafe und Ziegen umfassen. Es ist gewiss zu wiinschen, dass die Zahlung auch auf \veitere Nutzthiere, wie auf Bienen, ausgedehnt \verde; doch ist es wesent!ich, dass dieselbe die obangefiihrten Thierarten umfasse. Zwar vvare die Bezeichnung der Race und andererVerschiedenheiten zuwiinscben, aber immer bleibt es wesentlich, dass die Bezeichnung der oben angezeigten Unterschiede nach Art, Alter und Bestimmung nicht unterlassen wird. 4. Zugleich sollen die Bestimmungen und Einrichtungen fiir die Veredlung des Nutzviehes mit den Auslagen und der Art des Wirkungskreises der hetreffenden An-stalten angegeben werden. 0. Endlich sollen die Vorkehrungen gegen Thier-Krankheiten, seieri es seuehen-artige oder sonst ansteckende Krankheiten, angegeben werden, und zugleich ist das Absterhen der Thiere, welche denselben erlagen, mit der Unterscheidung nach Art, Alter und Bestimmung zu verzeiehnen. 6. Die Menge und Nutzbarkeit des Viehes soli mit Rucksicht auf die Einheit der Bodentlache oder der Bevblkerung absolut oder im Verhaltnisse angegeben werden IV. Section. Gemeinde - Statistik. Demographische und wirthschaftliehe Be-schaffenheit der Gemeinde n. Beschliisse des Congresses: 1. Will man in Betreff der Communal-Statistik alle Abstufungen des Volks-lebens und alle Phasen der localen Vereinigungen getreulich darstellen, so ist es erforderlich, sich nicht auf die gewohnlichen Elemente der Venvaltungs-Statistik jeder einzelnen gesetzlichen Gemeinde zu beschranken, sondern auch die Grup-pirung der Bevolkerung in anderen, nach den Gesetzen zuliissigen und darnach entstandenen Vergeselligungen (Vereinigungen) vorzuluhren, welche Vergeselli-gungen, indem sie irgend einem socialen Bediirfnisse entsprechen, als wahre Ergan-zungen des Institutes der Gemeinde angesehen werden kbnnen, durch \velche die Thatigkeit derselben belebt und die Mannichfaltigkeit der Formen von ortlichen Gemeinschaften in’s Unendliche erweitert werden kann. 2. Um nicht die ihrer Natur nach verschiedenen moralischen uud politischen Korperschaften zu vermengen und um die demographischen, territorialen und wirth-sehaftli*lien Nachweisungen mit der erforderlichen Vorsicht zusammenzustellen, miissen die charakteristischen Merkmale der communalen Gebilde, so\vie ihrer Gruppen bezeielmet und angegeben \verden, ob sie sieh der Selbstiindigkeit erfreuen oder unter irgend einer Oberaufsicht stehen, ob sie eine selbstge\vahlte oder von der Regierung ernannte Vertretung baben, ob sie eine politische Thatigkeit ausiiben oder ob sich diese nur auf ihre eigene Vervvaltung bescbriinkt. 3. Ist es notlnvendig, anzugeben, ob unter den Gemeinden eine bierarchische Abstufung bestehe; ob diese Abstufung durch die demographische und wirthschaft-liehe Wichtigkeit der Gemeinde bestimmt \vird, oder ob dieselbe einfaeh nur eine geschicbtliche und genealogisebe sei; endlieh o!) sie aucb durch die Verschiedenheit in der Benennung und der Stellung gekennzeiehnet ist, das heisst, ob die Unter-scheidung in Stadt- und Landgemeinden irgend welchen Unterschied in Betreff einer Berechtigung oder des Ranges mit sich fiihre. 4. Uin die Natur und die Grosse des offentlichen Einkommens kennen zu lernen, ist es unerlasslich, bestandig die Finanzverhaltnisse localer Gemeinsehaften mit jenen der grossen politischen Gesellschaften in Vergleichung zu bringen und desshalb vor Allem zu zeigen, welches die offentlichen Verrichtungen sind, die das Gesetz den Gemeinden oder den einzelnen Landern anvertraut hat. i>. Miissen die hygienischen Verhaltnisse in den verschiedenen Gemeinden mit Riicksicht auf ihre melir oder weniger grosse Bevolkerung, auch die Zusammen-haufung oder das Zerstreutsein der Wohngebiiude erhoben \verden und zu diesem Ende ist es vortbeilhaft, die Vorkehrungen fiir die Gesundheitspflege, die gesetz-lichen Anordnungen in Betreff dieser, die auf die Gesundheitspflege abzielenden Befugnisse der Gemeindebehorden und des Sanitatspersonales anzugeben. 6, Es ist zu wunschen, dass in besonderen Monographien, welche nach einem im voraus bestimmten und gleichformigen Plane ge^chrieben wiirden, die gesetz-lichen Bestimmungen dargestellt wiirden, welche sich auf die demographischen, hygienischen und die moralischen Verhaltnisse der in grossen Gemeinden zusammen-lebenden Bevolkerung beziehen, und dass ein besonderes Capitel in der Statistik fiir die Vergleichung der grossen europaischen Stiidte bestimmt werde. 7. Endlieh spridit die Versammlung den Wunsch aus, dass jahrlich durch die Obsorge der Gemeindebehorden statistische Jahrbucher grosser Stiidte. nach dem vorziiglichen Beispiele, wie solches die Stiidte Venedig, Genf, Wien und Berlin gegeben, veroffentlicht wiirden. V. Section. Statistik der Geld-Cireulation und des Credits. Beschliisse des Congresses beziiglich der statistischen Darstellung der Hypo-thekar-Gesetzgebung des Landes: 1. Beschriinkungen im gemeinen Rechte zu Gunsten der Institute fiir Boden-Credit. 2. Die Procedur fiir Expropriation, Dauer derselben, Kosten derselben. 3. Betrag der allgemeinen Hypothekar-Schuld. 4. Die bestehenden Bodencredit-Institute, ihre Statuten. Ist bei ihnen eine Amortisation festgesetzt, welches ist die Dauer fiir dieselbe? 5. Sind sie auf Wechselseitigkeit der Grundeigenthiimer mit oder oline solida-rische Haftung derselben oder auf ein Gesellschafts-Capital begriindet, das als Garantie dient. 6. Darstellung des successiven Standes der durch dieVermittlung derMitglieder des Boden-Credit-Institutes contrahirten Schuld. Die Eintheilung der Hypothekar-Darlehen seit Beginn: 1. naek dem Betrage der dargeliehenen Summen, 2. nach der Dauer des gegebenen Darlehens, 3. nach der Art der unbeweglichen Giiter, ob stadtischer Besitz oder Land-grund-Besitz. Die vertbeilten Dividenden. Die Annuitaten mit der Eintheilung nach den Betragen, welcbe fiir die Interessen, fiir die Amortisation, fiir die Verwaltungs-Auslagen bestimmt sind. Anticipirte Biickzahlungen. Hohe der geschehenen Amortisation. Die Art und der Cours der Obligationen oder Pfandbriefe seit der Errichtung eines jeden der Institute. Hohe der vorhandenen Annuitaten. Summe der ausstandigen Riickzahlungen. Der Congress schlagt den statistischen Bureaux vor, eine periodische stati-stische Enquete iiber die Bewegung des Credits zu veranstalten, das ist: a) 1. Die Bilanzen der Zettelbanken nachzuvveisen. Zu diesem Ende geniigt es, die Rubriken des folgenden Formulars auszufiillen: Actlva. P a s s 1 t a. Einnahme, Portefeuille-Stand, Darlehen; Capital, Depots, Banknoten im Umlaufe. Z! C T> B5 C -n X* E? e a -t crq N (D a> n Verfallszeit. 2. Betrag der Coupuren. bj Werthpapiere: 1. des Staates j Werthpapiere mitderVerpflichtungderEinkassirung 2. der Provinzen * „ ohne die „ n 3. der Gemeinden ( „ ohne Interessen 4. der Corporationen j # mit Interessen. c) Saldo-Banken (Clearing houses). Summe der compensirten Betrage. 1. Betrag der Wechsel, 2. „ „ Cheques. 3. „ „ Warrants. Gleichheit der Maasse and Geioichte. 1. Der Congress in Florenz schliesst sicli dem VVunsche aller vorhergegange-nen Congresse an und empfiehlt die allseitige Annahme eines einheitlichen Svstems fiir Gewielite und Maasse, welches auf dem metrischen Decimal-System beru-hen soli. 2. Er ladet daher die Congressmitglieder, welche Landern angehoren, die da s metrische System noch nicht angenommen haben, ein, Vereinigungen zu bilden, 'velche sich zur Aufgabe setzen, alle Mittel der Propaganda anzuwenden, um das Ziel der Einheit der Maasse und Gewiehte unter allen Nationen zu erstreben. 3. Diese Vereinigungen in den einzelnen Landern sollen sieh mit dem inter-nationalen Verein in London in Beziehung setzen, \velcher das Materiale fiir den Bericht, der ari den niichsten Congress (iber den Gang und Fortscliritt des einheit-lichenSystems derGewichte und Maasse und iiber die Sehwierigkeiten, welchen das-selbe bei seiner An\vendung begegnet, erstattet werden soli. 4. Der Congress spricht den Wunsch aus, dass die Kenntniss des metrischen Decimal-Systems so viel als mtiglich Ausbreitung finden moge. Zu diesem Ende empfiehlt er die Unterweisung in demselben in allen Primar-Schulen, und es mogen desshalb die daruber ersehienenen popularen Schriften moglichst verbreitet, sowie alle im Beriehte des Herrn Jacobi vorgeschlagenen Lehrmittel angewen-det werden. Der Congress stimmt den im Uebereinkommen vom 23. December 1865 an den Tag getretenen Bestrebungen vollkommen bei und erkliirt alle Massregeln fiir er-'viinscht, die dahin zielen, auf Grundlage des Decimal-Systems die gegenwartig im Gebrauche stehenden Geldsysteme auf eine gemeinschaftliche Bezeichnung oder auf ahnliche Bezeichnungen, deren Vergleichung und Verwandlung leicht ist, zuruck-zufiihren. VI. Section. Moral- und Justiz-Statistik. Der Congress spricht den Wunsch aus: 1. Dass die Justiz-Statistik in einer besonderen Tabelle die Ursachen, welche zu allen abgeurtheilten Verbrechen fuhrten, nachweise und hiefiir die allgemeine Eintheilung des folgenden Tableaus wahle. Die vorziiglichsten Ursachen der Verbrechen. i. Die Erhaltung der eigenen und Anderer Ehre, Freiheit des Lebens und des Eigenthumes. 2. Aberglaube und Vorurtheil. 3. Religioser Fanatismus. 4. 6® Politische Leidenschaft. S. Wirthschaftlicher oder geselliger Streit. 6. Erlaubte oder verbotene Liebe. 7. Zornund Trunkenheit. 8. Hassund Rache. 9. Habsucht. iO. Robheit. 11. Vorschubleistung zu Verbrechen. 12. Hiiusliche Misshellig-keiten. 13. Armuth. 14. Verschiedene oder unbekannte Ursachen. 2. Dass der Anklageact die Grundlage der Beurtheilung eines Ablassungs-Be-scblusses bilde. 3. Dass diese Tabelle mit Biicksicht aJ auf die Zahl und den Erfolg der Verbrechen, auf die Werkzeuge und Mittel, welche zur Veriibung der Verbrechen ver-wendet wurden; b) auf die Zahl der Angeklagten, wo moglich mit der Angabe des Alters, des Geschlechtes, des Standes, des Bildungsgrades, der Religion, des Wohn-sitzes, mit der Scheidung in stadtischen und landlichen Wohnsitz verfasst werde. Der Congress druckt zweitens den Wunsch aus: Dass die Justiz-Statistik nicht bloss die Zahl und Art derjenigen Verbrechen und Uebertretungen angebe, welche wirklich zur Aburtheilung gelangten, sondern auch aller jener, die zur Kenntniss der Behorde kamen, und zwar desswegen, um die Erforschung der Moralitiit des Landes zu erleichtern und eine Classification der Ursachen der strafbaren Handlungen zu ermoglichen. Ueber den Antrag von Pierantoni \vurde beschlossen: Die Justiz-Statistik soli in einer besonderen Colonne anfuhren, ob die Verur-theilten liber die Gesetzes-Verletzung', \vegen welcher sie angeklagt wurden, ein Gestandniss abgelegt haben oder nicht. In den Landern, in welchen das Institut der Jury nicht besteht, wird die Statistik auf die gesetzliche Beweistheorie Rucksicht zu neb men haben. VII. Section. Statistik der Sanitatsverhaltnisse der Armee. Beschlusse des Congresses: 1. Der Congress empfiehlt den Begierungen die Veroffentlichung einer Statistik der Sanitats-Verhaltnisse in der Armee nach den hier folgenden Formularien: a) Dreimonatliche und jahrliche Tabellen uber dieBewegung derKrankheiten nach Truppengattungen und Garnisonen; bj Jahrliche Tabellen iiber dieKrankheiten und (iber die Sterblichkeit nach Truppengattungen, Garnisonen, Alter und Dauer der Dienstzeit; c) Jahrliche Krankheits-Tabellen mit der Bewegung der Krankheiten und dem Tagesdurchschnitt der Behundlung, nach der Art derKrankheiten und nach den Truppengattungen. d) Jahrestabellen iiber Venvundungen und chirurgische Operationen. 2. Der Congress empfiehlt den Begierungen die Veroffentlichung einer Statistik iiber die Sanitats-Verhiiltnisse beim Seedienste in der vom Congresse in London 1860 bestimmten Weise, wobei auf die verschiedenen Seestationen, auf die Art der Schiffe und auf die verschiedenen Kategorien der Ausriistung Biicksicht zu nehmen \vare. 3. Der Congress gibt bei der Bereitvvilligkeit der verschiedenen Regierungen, mit welcher sie den Wiinscben des Congresses in Berlin beziiglieh der Yerwundeten in Kriegszeiten Reehnung getragen haben, das Verlangen kand, es mdge eine Enquete iiber die Mittel angeordnet werden, durch welche der Unzulanglichkeit des Sanitiits-Dienstes bei Arrneen vvahrend der Feldziige abgeliolfen werden konnte. Der Congress beschliesst, dass der am Congresse in Berlin iiber diesen Gegen-stand ausgesprochene Wunscb hier erneuert vverde. VIII. Section. Erziehung. Schulen fiir bildende Kunste. Archive. Bibliotheken. M u s e e n. Fragepunct in Betreff der Akademien fiir die schonen Kunste. 1. Bestehen bei den Schulen Kunstsammlungen oder Bibliotheken? Sind diese durch Privatpersonen, durcb Gemeinden oder durch den Staat gegriindet? Besitzen dieselben Kataloge und nach welchem Systeme sind diese angefertigt? 2. Sind ausser den besagtenSammlungen bei den Schulen besondere zurUnter-stiitzung des Unterrichtes bestimmte Kunstgegenstande vorlianden? In was beste-ben diese, ist ein Katalog vorlianden und riihren die Kunstgegenstande von Privatpersonen, von Gemeinden oder von einer Dotation des Staates her? 3. Welche sind die fiir den Unterricht auf den Akademien bestimmten Stun-den, \velche Vortrage miissen gehort werden und welche sind unobligat? 4. Angabe, ob an der Akademie ein svstematischer Unterricht ertheilt \vird oder ob bloss practischeUebungen in Ateliers von Kiinstlern, \velche Professoren der Akademie genannt\verden, bestehen. Ob sicli der Unterricht bloss auf den technischen Theil der Kunst beschriinkt, oder ob auch eine Untenveisung in der Composition und in dem mehr idealen Tlieile der Kunst ertheilt vvird. 5. Ob dort Concurse ausgeschrieben werden, ob jakrliche Preise und welcher Art vertheilt werden. Ob es grosse Preise, Stipendien fiir das Studium in Rom oder andervvarts gibt. Welches sind die verlangten Leistungen und die Bedingungen des Concurses. Werden zu den Concursen nur Zoglinge der Akademie oder alle jungen Kiinstler des Landes zugelassen? 6. Angabe, ob der Unterricht an der Akademie nach dem Grundsatze des freien oder vorgeschriebenen Unterrichtes ertheilt vvird; vvann und vvie der obligateElemen-tar-Unterricht beendigt vvird und vvann und vvie beginnt der freie. 7. Wird Elementar-Unterricbt fiir jene, die sicli der schonen Kunst und fiir diejenigen, vvelche sich Industriezvveigen vvidmen, ertheilt? 8. Wie viele unter den Schiilern besuchen oder haben andere Schulen besucht und vvelches sind diese Schulen. 9. Wie viele Schiiler sind in den letzten fiinf Jahren aus den Elementar- in die hoheren Schulen iibergetrelen. Wie viele von denselben sind zu den Kunst- und andcren Ge\verben iibergetreten, \vie viele haben sicli auf die kiinstlerische Lauf-babn begeben. Bezeichnung der Schiller jeder Schule, welche zur Beriihmtheit gelangt sind. 10. Ist die Architekturs-Schule an den Akademien der schiinen Kunste den wissenschal'lliehen Studien auf Universitaten oder anderen Lebranstalten coordinirt? 11. Von wem \verden die Mitglieder des akademisehen Lehrkiirpers und die Bediensleten an der Akademie ernannt und unter vvelchen Bedingungen. 12. Welches sind die Bedingungen fiir die Aufnahine der Zoglinge? 13. Welclies sind die iibrigen hauptsiiclilichen Bestinunungen des Statutes der Akademie? Welche sind die Geldmittel der Akademie und stelit diese unter der Oberleitung des Staates oder der Gemeinde? 14. Ist die Akademie berufen, ilir Gutaehten iiber monumentale Werke und iiber die Mittel zur Bestaurirung derselben, dami iiber in Vorscblag gebracble oder ausgefiihrte neue Werke abzugeben. 15. Behalt die Schule immer denselben Charakter bei oder iindert sie ihn und in welchen Beziehungen. Fragepuncte in Betreff der Sir h ul e n fii r ge w er bi iches Zeich n e n. 1. Gibt es Schulen fiir gevverbliclies Zeichnen, fiir Modelliren, fiir Bildhauerei, fiir (las Coloriren in der mannigfalligen Anwendung boi den verschiedenen Industrie-z\veigen? Wurden dieselben von der Begierung, von Privatpersonen oder von Ge-meinden errichtet? 2. Bestehen dergleichen Schulen bei grossen Industrie-Etablissements? 3. In vvelchem VerbiiUnisse befinden sich diese Schulen zu der Akademie der schonen Kiinste? 4. Angabe, ob Muster-Anstalten zur Bildung von Lehrern der Schulen fiir ge\verbliches Zeichnen bestehen. Wie sind diese eingerichtet, vvelches sind ihre Geldmittel und welches ihr Statut. 5. Anzalil der Schiiler nach ihrem Stande und ihrer Profession. 6. Bedingungen fiir die Aufnahme der Schiiler, die Unterrichtsmethode, die Prufungen. 7. Das Lehrer-Personale fiir eine solche Schule, die Bedingungen fur die Ernennung zum Lelirer. Fragepuncte in Betreff der B i 1 d e r - G a 11 e r i e n. 1. Existirt ein Gemiilde-Katalog und nach vvelchem Svsteme ist derselbe angelegt? 2. Welches sind die zur Erhaltung der Gemiilde in Anvvendung kommenden Mittel? 3. Welches sind die Kenntnisse, die man von den Directoren und den Beamten der Gallerien verlangt; vvelches sind die vveileren Bedingungen zur Erlangung von solchen Stellen? 4. Sind die Gemiilde in chronologischer Ordnung oder nach den Schulen auf-gestellt? 5. Ist die Vervvaltung vom Ministerium des offentliclien Unterrichtes unabhan-gig und \velche sind ilire Befugnisse? 6. Besteht eine Uebenvaehungs-Commission fiir die Erhaltung der Gemiilde und Kunstwerke und welches sind die Bedingungen, die verlangt \verden, um zum Mitgliede einer solehen Commission ernannt werden zu konnen. 7. Welche sind die Bedingungen fiir die Zulassung des Copirens von Gemiilden? 8. Ist der Eintritt frei oder welcher Eintrittspreis ist zu zalilen? 9. Welche sind die Geldmittel der Gallerie und welcher Betrag ist fiir die Erhaltung und Restaurirung oder fiir den Ankauf von Gemalden bestimmt? 10. Bestehen Commissionen zur Erhaltung von Kunstdenkmiilern, welche sich nicht in der Gallerie befinden, die jedoch in gewisser Beziehung offentliche Kunst-denkmaler sind. 11. Welches ist die Befugniss dieser Commissionen und wie werden sie ernannt. Pragepuncte fiir die Nachweisung von Musik-Conservatorien: 1. Beschaflenheit des Institutes in Bezug auf die verschiedenen Zweige dps Unterrichtes und iiber die Art der Griindung, durch die Regierung, die Landes-behorde oder die Commune. 2. Die Dotation, Ver\valtung des Lehrpersonales, die Schiilerzahl, Unterstutzung der Schiller, Unterrichtsgeld. 3. Lehrmittel, Unterrichtslocale, Musikalien und Instrumenten-Sammlungen. F ra ge punc te beziiglieh der Naclnveisung eines Archives. 1. Unterscheiden sich die Archive in weltliche und geistliche, oder bestehen andere Untertheilungen, welche den speciellen Charakter jeder Sammlung genau kennzeichnen? 2. Besitzen dieselben Inventare, Register und Kataloge, welche die Nachfor-schungen erleichtern? Sind diese Documente gedruckt und zur allgemeinen Ver-fiigung? 3. Welcher Oberleitung unterstehen die Archive und wie weit geht dabei der Einfluss der Regierung? 4. Haben Gelehrte Zutritt und unter welchen Bedingungen? 5. Welche Vorschriften bestehen fiir Mittheilung von Documenten? 6. In vvelchen Gebiiuden sind die Archive untergebracht und wie ist deren Bauzustand ? 7. Welche Beamten sind am Archive bestellt, was sind die Vorbedingungen einer solehen Anstellung? 8. Dotation des Archives, aus welcher Quelle, in welchein Betrage? Der Congress driickt noch folgende Wiinsche aus; 1. In den Archiven, welche \vesentlich wissenschaftliche Institute sind, sollen alle Documente venvahrt werden, welche den Charakter offentlicher oder juridischer und diplomatisclier Privatacten haben. Die iibrigen Schriften sollen in den Biblio-theken aufbe\vahrt \verden. 2. Es ist nothig, dass Kataloge und Register der Archive verfasst und veriiffent-licht werden. 3. Es ist Pflicht der Regierungen, eine gewisse Oberaufsieht liber die Arcbive zu fiihren, welche ihr nicht direct unterstehen, und dariiber eine allgemeine Statistik verfassen zu lassen. 4. Die Notariatsacte sollen in Specialarchiven gesammelt und bewahrt werden. Fragepuncte zur Nachweisung der Bibliotheken: 1. Mittheilung iiber die Griindung, den Anwachs und gegenwartigen Stand der Bibliothek, ihre vorgesetzte Beliorde, ihre Einkunfte oder Dotation, Art der Einrich-tung, Reglemenl, Administration. 2. Zalil der Bande, nach Materien mit Bemerkung der bibliugraphischen Seltenheiten. 3. Ihre allmiiligen Vennebrungen bis zur Gegemvart. 4. Zalil der Werke, Doubletten und ihre Vervvendung. 5. Zalil der Gesehenke, Name der Geschenkgeber. 6. Specielle Vorscbriften fiir die offentliche Benul/.ung, Stundeneintheilung, Ferien, Regulative. 7. Zalil der Leser, speciell jeden Tag, und allgemein im Jahr, und beziiglich der I5eniitzung der einzelnen literarischen Facher. 8. Ist das Entlehnen gestattet, unter welchen Bedingungen, Gebrauehnahme nach Eachern? !). Im Falle die Abendstunden zur Lectiire gestattet sind, ihre Vor- und Naeli-tlieile. Die bedeutendsten Bibliothekare haben in einer solehen Erlaubniss grosse Uebel-stande gefunden und eonstatirt, dass diese die, Vortheile iiberwiegen. 10. Personale der Bibliothek fiir den wissenschaftlichen und administrativen Dienst. Bedingungen der Aufnahme und Betorderung, Pflichten, Grade und Besoldung. 11, Gebaude, ihre Tauglicbkeit fiir den ofTentliehen Dienst, fiir die Bewahrung und Eintheilung der Bucher, ihre Sicherheit. Der Congress driickt noch die VViinsche aus: 1. Man bat bemerkt, dass vorziiglieh an grossen L»ibliotheken, vvelche theure und seltene VVerke enthalten, die Abendstunden zur Lectiire ungeeignet sind. Sie befiirdern zumeist die leiehte Lectiire und (las Verderbniss der Bucher, und diirften daher einzustellen sein. Dagegen ist die Vermehrung der Scliul-, professionellen und Volksbibliotheken zu empfehlen. Namentlicb weisen die letzteren ausgezeichnete Resultate auf. Es ist be\vunderns\verth, die Aehtung zu sehen, mit vvelcher der Arme, der einfache Arbeiter, ein ilim anvertrautes Buch empiiingt, mit welchem er sein Lel.en zu verbessern, seine Kcnntnisse zu enveitern strebt. 2. Mogliehste Vermehrung der genannten Scliul-, professionellen und Volks-bibliotheken. 3. Es ist wiinschenswerth, diese Bibliotheken an moglichst vielen Tagen und Stunden offen zu halten. 4. Die grosste Sorgsamkeit beim Entleihen der Biicher fur den hauslichen Gebrauch ist angezeigt. 5. Die grossen Bibliotheken sollen ein Conseil von Gelehrten, unter Vorsitz deo Bibliothekars, haben, um die Ausv ahl der anzukaufenden Biicher zu treffen und dem Bediirfniss in jedem Wissenschaftszweige zu genugen. 6. Von jedem im Lande gedruckten Buche soli ein Exemplar zur Bildung einer grossen Nationalbibliothek abgegeben werden. 7. Vielfach ermangeln selbst die grossen Bibliotheken nocb der Kataloge naeh Materien, und bilden solcherart unausgebeutete Minen, Schatze, welche selbst die Bibliothekare nicht zu heben vermijgen. Um sie fur die Wissenschaft fruchtbringend zu machen, sollen in jeder Bibliothek, sei ilir Umfang gross oder klein, Kataloge naeh Materien angelegt und in Druek veroflentlielit werden. 8. Um den grosstmoglichen Nutzeu zu bringen, ist es z\veckmassig, die Mittel zu vereinbaren, diese Kataloge gleiehformig anzulegen. 9. Doubletten sollen zur Bereieherung der Communal-Bibliotheken abgegeben, und ein Aufruf an die Bewohner zur Bereieherung derselben gerichtet werden. Die Verwaltung derselben steht den Munieipalbehorden zu uad ihre Beniitzung soli mog-liehst erleichtert vverden. Fragepuncte zur N a e h w e i s u n g von M u s e e n. 1. Sind die Museen National-, Gemeinde- oder Privateigenthum? 2. Haben die aufbewahrten Gegenstande einen allgemeinen oder speciellen Charakter, z. B. Egyptisches, Assyrisches, Etruskisches oder Riimisches Museum, oder enthalt dasselbe vielformige und versehiedene Gegenstande und stellt in dieser Art ein gemischtes Museum dar? 3. Sind die in einem derlei gemischten Museum bewahrten Gegenstande naeh dem dureh dieselben reprasentirten Volkerstamme geordnet, und zwar in wissen-schaftlicher Weise? 4. Ist das Museum in wissenschaftlicher Art geordnet oder nur als Deeoration der Biiume aulgestellt? 5. Enthalt das Museum Fundstucke und Geriithe der Menschen aus vorhistori-seher Zeit, mit Angabe der Orte, wo diej?elben gefuuden wurden? 6. Besitzt das Museum sehr alte Sprachdenkmale, welche sicli auf die Zeit der ersten Sprachbildung beider Hemispharen beziehen und aul' diese Art zum Studium . Endlicb sollen die Vorkebrungen in Bezug auf Thierkrankheiten (seien diese seuchenartige oder ansteckende) angegeben vverden, und es soli zugleich die Sterb-lichkeit, welehe diese Krankheiten verursachten, mit der Unterscheidung nach Art, Alter und Bestimmung verzeichnet werden. t). Die Menge und Nutzbarkeit des Viehes sollen absolut und relativ in Bezug auf die Einheit der Bodenfliiche und die Bevolkerung angegeben werden. Alle diese 3 Puncte (4—6) vvaren Aufgabe der kiinftigen Agricultur-Statislik, insoferne der Kataster hieriiber nocli nichts Nabereš enthalt. Nach diesen Auseinandersetzungen erlaube ich mir den Antrag zu stellen: „Diejenigen Wiinscbe des statistischen Congresses, \velche in Bezug auf landwirthschaftliche Statistik in Oesterreicli noch der Ausfiihrung harren, dem k. k. Handelsministerium zu ijbermitteln und deren Beriiek-siclitigung zu befiir\vorten. V. Hy d r o grap li i e u ud M e t e o r o 1 o g i e. 1. Es ist nutzlich, dass in jedem Staate die liydographische BeseliafTeaheit aller Flussgebiete erforscht, und dass die Resultate dieser Forschung veroflentlicht Berden. Gehort eiu Flussgebiet verscliiedenen Staaten au, so ist es wiinschenswerth, dass die Regierungen sich ins Einvernehnien setzen, um eine gleiehfiirmige Erfor-sehung seiner Iiydographischeu Verhiiltnisse zu erzielen. 2. ])as Studium der Hydrographie eines Landes soli die niitzlichen und schiul-lielien Gewiisser umfassen; so\vohI jene, welche man bereits nutzbar gemacbt, als aucb solehe, welehe noeli unbeniilzt ins Meer fliessen. 3. Die Wiisser solleu untersucht \verden, so\vohl mit Riicksicht auf ihre physisehe Beschafienheit, als auch auf ilire Venvendung zu hvgienischen, agricolen, industriellen und commerciellen Zwecken. 4. Man soli die VVasser untersuchen, \velche ffir den hauslichen Gebraucli und fiir Fabrikszwecke dienen; die Mineral- und Gesundheitswasser, so\vie die VVasser der Unrathscaniile (egoutsj in Allem, was sich auf ilire Venvendung im Leben der Bevolkerungen bezielit. 5. Man untersuebe so\volii die unterirdischen Ge\viisser, so\vie jene, welclie an der Oberflacbe fliessen, so\vobl stagnirende Wasser als auch solehe, die sich in Seen und Teichen belinden. 6. Aiie diese Wiisser sollen in topographiseher und phjsikaliseher Beziehung untersucht werden, sowie mit Bezug auf jene Venvendungen, ivelche die Mensebcn mit denselben fiir die SebiftTahrt, (tir die Bewasserungen und als bewegcnde Kraft macbeu konnen. Der letzte Gesichtspunct bietet ein grosses Interesse, seit man zu befiirchten begiunt, dass in einer mehr oder weniger entfernten Epoche der Kohlenvorrath fiir die Industrie in Folge der Ersehopfung der vorhandenen Mineu mangeln wird. 7. Die Wiisser sollen endlich auch in Bezug auf ihre schadliche Seite untersucht werden, und zw ar sovvobl die fliesst nden, als auch die stagnirenden. 8. \\ eiters schlagt die Section dem Congress vor, den ^\runscll auszusprechen, dass bei den statistischen Arbeiten iiber Hjdographie das metrische Decimalmass aiigeweiidet verde. Zugleich bemerkt die Section, dass es von hohem Interesse sei, die Wasserquantitat zu kennen, velche nach einem Durchschnitt fiir jeden Be-\vobner berechnet, bei grossen Bevolkerungen zum hauslichen Bedarfe dient, sowie jene Quantitat, \\ elcbe von den Gemeinden zu oftentlichen Zwecken beniitzt werden. Mit Bezug auf das Studium der Hvdratimetrie ivurde die Frage angeregt, ob der franzosische oder deutsche Massstab vorzuziehen sei, und es ist die Ansicht zur Geltung gelangt, dass die Anwendung des deutschen Massstabes bequemer sei, indem derselbe ein hunderttheiliger ist, bei M elchem jeder Grad den in der Fliissig-keit befindlichen Salzgebalt in Kubikcentimetres genau ausdruckt. Es wurde das Verlangen ausgedriickt, dass man sich bestreben miige, die Dimensionen des Wasserbettes, die Wassermasse desselben und die Starke der Stromung genau anzugeben. Man hat auch gewiinsclit, dass das Niveau-Verhaltniss des Ausflusses dei' Piincte, wo die Wasser entspringen, der anstossenden Griinde und jenerGi,uiidstiicke> iiber \velche sie fliessen, angegeben werde; ferner die Temperatur der Wasser ver-glichen mit jener der Atmosphare; sowohl die Natur des Terrains, aus welchem sie entspringen, als auch jenes, iiber \velches sie fliessen; die Gesclnvindigkeit und das Volumen der Wasserlaufe; die Wassermenge, \velche diese Gerinne per Jalir und per Monat befordern, die Verhaltnisse, welche in dieser Hinsicbt z\vischen einer Jahreszeit und der anderen stattfinden, so\vie endlich die Art, wie diese Wiisser fiir den Ackerbau und die Industrie venvertliet werden. Zu dem Zwecke, fiir das Studium der VVechselbeziehungen zwischen den gros= sen meteorologischen Phanomenen eine ausgedebntere Basis zu gewinnen, sclilagt man dem Congresse vor, das italienische statistiscbe Bureau zu beauftragen: die Direction der meteorologischen Anstalten der verschiedenen Staaten oder Regionen Europa’s einzuladen, dass sie unter sich die Mittel berathschlagen miigen, welche am geeignetsten erscheinen, sich die Beobachtungen einer Anzahl von Stationen aus den Staaten zur Erreichung eines umfassenden Ganzen mitzutheilen. Von den vorliegenden, hiiufig sehr vag und unbestimmt ausge-driickten Wunschen sind namentlich in topographischer und physikalischer Beziehung mehrere Fragen bereits geliist und es finden sich Angaben hieriiber in jedem umfassenden Handbuch der Geographie und Statistik, sowie in jedem speciellen Kartenwerk. Ganz iihnlich ist es mit der Mehrheit derjenigen Puncte der Fali, welche sich auf dieVenvendung der Gewasser zu hjgienischen, agricolen, industriellen und commerciellen Zwecken beziehen. Gleiclnvohl bleibt auf dem Gebiete der Hydrographie auch bei uns noch gar Manches zu leisten ubrig und ich erlaube mir daher unmassgeblich den Antrag zu stellen: Die vom Congress zu Florenz angeregten Fragen und VViinsche in Bezug auf Hydrographie und liydrographische Statistik dem k. k. Ministerium des Innern zur Beachtung und allfalligen Beriicksichtigung zu ubersenden, indem diese Centralstelle, welclier allehjdrographischenlnsti-tutionen der cisleithanischen Lander unterstehen, allein im Stande ist, die verschiedenen Wiinsche und Vorschlage, in sofern sich deren Durcli-fiihrung fiir Oesterreieh zveckentsprechend er\veisen solite, wirksam zu realisiren. Was endlich die in Bezug auf Meteorologie ausgesprochenen Wunsche des Florentiner Congresses betrifft, so waren dieselben mit Riicksicht auf den Umstand, dass die k. k. Centralanstalt fiir Meteorologie und Erdmagnetismus dem k. k. Ministerium fiir Cultus und Unterricht untersteht, an dieses Ministerium zu leiten und die Berufung eines Mete-orologentages zu emplehlen, indem nach der Ansicht des Directors der k. k. Centralanstalt fiir Meteorologie und Erdmagnetismus n ur dan n ein prač tise h er Zweck erzielt \verden diirfte, wenn eine Versammlung der einflussreichsten Meteorologen Europa’s diese Vorschlage gutheisst und deren Durclifiihrung heschliesst. Die Versammlung stimmt sammtlichen Antragen zu. Zum Sclilusse stellt Regierungsrath Dr. Ficker den Antrag, an das Handels-Ministerium eine motivirte Antrage beziiglich der Fortdauer der Zeitschrift „Austria“ zu richten, da diese dem Vernehmen nach mit dem Beginn des Jahres 1868 zu erscheinen aufhbren soli, somit beziiglicli der bisher in derselben erschienenen jiihr-lichen Uebersichten des Waaren-Verkehres rechtzeitige Vorsorge getroffen werden miisste. Die Versammlung stimmt sammtlichen Antragen bei, worauf die Sitzung ge-schlossen wird. Ausserordeutliclie Sitzung voiu 19. December 1867. DerVorsitzende druckt dem Ministerialratbe Freiherrn v. Haan den Gliickwunsch zu der ihm durch Allerhochste Verleihung des Leopoldsordens ge\vordenen Aus-zeichnung aus. Hierauf bringt derselbe die von der Central-Commission beschlossene Erhebung iiber die Bibliotheken zur Spraehe. Da dieselbe durch die inzwischen eingetretene Umgestaltung der hochsten Verwaltungs-Behorden der ungarischen Lander verzogert \vorden war, so ergibt sicli die Frage, ob dermal der Zeitpunct fur eine solcbe Enqudte giinstig erscheine und ob an das koniglich-ungarische Ministerium die Ein-ladung gericbtet werden solle, auch fur die Lander seines Ressorts eine gleiche Erhebung zu veranlassen. Die Versammlung entscheidet sicli bei dem Umstande, als an der Fassung des Beschlusses vom November 1866 die Vertreter der koniglich-ungarischen und sieben-biirgischen Hofkanzlei betheiligt waren, fur eine solcbe Einladung, von deren Erfolg sodann der Umfang der Bearbeitung der fur die cisleitlianiscben Lander zwischen-weilig eingelaufenen Naclnveisungen abluingen wird. Hierauf gelangen die weiteren Bericbte des Special-Comite's zum Vortrage, welches iiber die Ausfiihrbarkeit der vom statistisehen Congresse in Florenz gestellter. Antrage beratben hat. Bericht iiber die Vorschiage der TI- Section des statistisehen Gongresses in Florenz, betreffend Justiz-Statistik. Evstattet vom Ministerialrath Freiherrn v. Haan. Der statistische Congress in Florenz hat in Bezug auf Mortalitiits- und Justiz-Statistik den Wunsch ausgesprochen, dass in einer besonderen Tabelle die Ursacbe, welchezu demabgeurtheilten Verbrecben fiihrte, noch folgendeRubriken nachgewiesen werden: 1. Erhaltung von eigener oder eines Andern Elire, Freiheit, Leben und Eigenthum; 2. Aberglaube und Vorurtheil; 3. Religions - Fanatismus. 4. Politiscbe Leidenschaft. 5. Wirtbschaftlicher oder gesellschaftiieher Streit. 6. Erlaubte oder verbotene Liebe. 7. Zorn und Trunkenheit. 8. Hass und Rache. 9. Habsucht. 10. Roh-heit. 11. Vorschub zu Verbrecben. 12. Hiiusliche Misshelligkeiten. 13. Armutb. 14. Verschiedene und unbekannte Ursachen. Dabei soli in Falleu eines Ablassungs-Beschlusses der Anklage-Act als Grund-lage der Beurtheiluug dienen. Audi soli die Tabclle mit Riicksicht aui' a) Zalil und Erlblg der Verbrechen, dann auch Werkzeuge und Mittel zu deren Veriibung und b) auf die Zalil der Augeklagten verfasst werden, wo rnoglich mit Angabe vou Alter, Geschlecht, Stand, Bildungsgrad, Religion uud Wohnsitz, mit Selieidung in stadtischen und landlichen Wobnsitz. Das Special-Comite kann die Erfiillung dieses Wunsclies nielit emplehlen. Die Ursachen einer Ilandlung liegen in der Mensclienbrust verborgen, keine sinnliche Wabrnehmung kann sie erreichen, eben darum sind sie aber aucli kein Gegenstand einer statistischen Darstellung, denn die Statistik bat nur gegebene Tliatsacben zu sammeln, sie darzustellen, und daraus Scblussfolgerungen zu zielien. Abgeseben hievon ware die Ausfiihrung des vom statistischen Congresse ausgesproclienen Wunsches in Oesterreicli darum unthunlicb, weil das Gesetz nielit vorscbreibt, dass in einem Strafurtbeile oder in den Griinden zu demselbeu aucli die Ursache der llebelthat ausgesprochen werde, daher aucli ein Aussprucb dariiber nielit erfolgt und ein fassbarer Moment nicht vorliegt, aus welclieni entnommen werden komite, \\ elehe der mannigfaltigenTriebfedern, dereu Ausfluss eiue verbreeherisehe Handlung seiu kann, in einem gegebenen Falle vvirkend gewesen sei. Ueberfliissig mag es wobl seiu, nocli die Bemerkung beizufiigen, \vie sclnver ja beiuahe unmoglich es iu manchem Falle seiu wiirde, das Motiv, durch vvelehes die Uebeltbat liervorgerufen wurde, festzustellen und wie selir hieriiber die Meinungeu derjenigen, welclien eine Tliat zur Beurtheiluug vorliegt, verschiedeu sein mogen. VVelclie der etwa ver-schiedenen Meinungen mehrerer zur Entscheidung iiber eine strafbare Handlung berufenen Persouen solite zur Grundlage tur die statistisclie Darstellung dienen? Das in Bezug auf Verurtheilung vvegen einer strafbareu Handlung Gesagte gilt, wenu einer Steigerung iiberhaupt fahig, in nocli hoherem Grade 1'iir die Fiille eines Ablassungs-Beschlusses. Aehnliehes gilt in Bezug ant' die bei Veriibung eines Verbreehens angeH endeten Werkzeuge und Mittel; diessfalls gesellt sicb nocli die Frage hiuzu, wek'he Auf-kliirung es iiber Moralitiit gewahren soli, ob z. H. cin Dieb sieli des Nachsclilussels, des Stemmeisens oder der Haclte bedient bat, oder ob er durch ein Fensler ein-gesliegeu ist u. s. \v. In Bezug' auf Zalil der Verbrechen und Zalil der Verbrecher, so^ ie auf Angabe vou Alter, Geschlecht, Stand, Bildungsgrad und Religion der Verbrecher enthaltcu die dermal eingefiihrteu Tabellen ohnehin umslaudliehe Nachvveisungen und ist daher den Wiinschen des Congresses bereits entsprochen. Die Naehweisungen des Wohn-sitzes und z\var mit Selieidung des stadtischen vom landlichen Wohnsitze erscheint, da dieser Umstand nielit in allen Fallen einer Untersuchung er:;iittelt vverden kann und da auch die Granzlinie z\vischen stadtisebem und liindlichem Wohnsitz mit— unter schvvankend ist, gleichfalls unthunlicb und wQrde zudem in iliren Resultaten ziemlieh unsicher sein und kaum etwas fiir practische Zvvecke Venvendbares liefern. Der statistische Congress liat ferner den Wunscli ausgesprochen, dass iii den Tabellen uebsl jenen strafbaren Handlungen, wegen welcher eine Verurtheilung erfolgt, auch jene, \velche iibcrhaupt zur Kemitiiiss der Beliorde gelaugten, in An-sehung \velcher aber der Thater nicbt ausgeinittelt wurde, aufgenommen \verden. In Ansehung der an Civil-Gerichte gelaiigenden Anzeigen von strafbaren Handlungen, dereu Thater nicbt ausfindig gemacht werden kanu, wird diese Naclnveisung schon jetzt geliefert; von Seite der Militar-Gerichte erfolgt sie nicbt, und ist demnacb das Kriegs-Ministerium um die Eriiffnung zu ersucben, ol) alinliehe Nachvveisungen aucli von Seite der Militar-Gerichte thunlicb seien, Endlicb bat der statistische Congress den Wunsch nacb einer Naclnveisung daruber ausgesprochen, ob die vorgekommenen Verurtheilungeu auf Grund des Gestandnisses oder auf Grund der Ueberweisung ertolgt seien. Aucli diese Nacli-'veisung wird von Seile der Civil-Gerichte bereits geliefert und ist — da gleicbes von Seite der Militar-Gerichte nicbt geschieht — das Kriegs-Ministeriuin um die Eroffnung zu ersucben, ob derlei Naclnveisungen aucli von Seite der Militar-Gerichte thunlicb seien. Bericht des zur Berathung der Beschlusse der VII. Section des internationalen Congresses zu Florenz in Bezug auf Statistik der Sanitats-Verhaltnisse der Armee zusammengesetzteu Special-Comite’s. Erstattet vom Ober-Stabsarzt Dr. Joliann Ritter v. Si egi. In der Special-Comite-Sitzung vom 12. December laufenden Jahres vvnrden die Beschliisse des Plenum der VII. Section des internationalen Congresses zu Florenz, wornacb derselbe in Bezug auf die Statistik der Sanitats-Verhaltnisse der Armee, die Veroflentliehung derselben nach den liier folgenden Formularien a),b),c), d j *) empfieblt, als vol lig durchfiihrbar erkliirt, wobei jedoch, da neben der Sanitats- und Mortalitiits-Statistik des Militars aucli jene der Civil-Bevolkerung in miiglichst gleicher Art zu liefern ist, die Delegirten der Militar-Abtheilung die voraussichtlich zu gewšir-tigende Zustiminung des boben k. k. Kriegs-Ministeriums von der vorlaufigeu Annahme diesei1 Formularien Seitens der Herren Delegirten des boben k. k. Ministeriums des lnnern abbangig machten, da nur bei einer solchen Uebereinstirnmung ein aucli in \veiteren Kreisen vervvendbares Materiale geliefert werden komite. Von dem anwesenden Herrn Vertreter des boben Ministeriums des lnnern und des Herrn Keferenten dieses Ministeriums 1'iir das Sanitats-Wesen vvurde nun die Erkliirung abgegeben, dass, insoweit es sicli um die Civil-Bevolkerung handle, diese Statistik z\var nicbt im ganzen Umfange ein- und durchgefiihrt werden koline, weil einerseits sicb die Wirksamkeit dieses Ministeriums bekanutlich nur auf eine Hiilfte der Monarcbie erstrecken komite, die andere also, insovveit es ilir eben miiglich sein wird, um ihren Beitritt anzugehen \viire, und \veil anderseits, selbst in seinem Bessort das Ministerium nur theihveise in der Lage sei, iiber Sanitats- und Mortalitats-Ver- Vergleiche die von der Vil. Section det Congresses formulirten Poncte, S. 84. haltnisse Aufschliisse verlangen und somit Anordnungen treffen zu konnen. Denri es sleken als Staats - Anstalten nur die drei hierortigen, immerhin selir grossen und wichtigen Civil-Spitaler: das allgemeine Krankenhaus, das Spital auf der Wieden und die Rudolph-Stiftung unter dessen Verlugung, wahrend die iibrigen Spitaler der Monarchie den autonomen Landes-Vertretungen unterstehen, an deren Aussehiisse sich demnach in gleicliem Sinne zu wenden ware. Von den genannten drei Staats-Krankenanstalten aber kdnnte die gewunschte Sauitats- (oder Morbilitats-) , sowie Mortalitats-Statistik gefordert und eingeliefert werden und es wiirden aucli die beziig-liclien Anordnungen an diese Anstalten ergeben, sobald dem Ministerium biezu der Anlass durclrdie Zuschrift der bohen Central-Commission geboten sein wird. Daruber hinaus liesse sich aber \venig erwarten, da die von den Aerzten der Privat-Praxis abzugebenden Erklarungen zu grosse und namhafte Febler-Quellen in gegriindete Aussicbt stellen. Aber aucli von den Heilanstalten in den Landern wird sich nur aus den grosseren Krankenanstalten, zumeist den Provinzial-Hauptstiidten, ein verwerthbares Materiale erwarten lassen, da ausserbalb dieser Anstalten die lei-stungsfahigen Organe kaum vorhanden sind und selbst \vo diess der Fali wiire, nur ganz unbestiinmt auf deren guten und fortdauernden VVillen bei einer selir miihevollen, continuirlichen und nicbt entlobnten Arbeit gerechnet werden konnte. Rucksichtlich der drei genannten grossen Krankenanstalten \vurde beziiglicb der Morbilitat in Aussicbt gestellt und zugesagt, dass die Eingaben nacli den im Congresse zu Berlin angegebenen 10 grossen Krankheits-Gruppen und Abtbeilungen obne weiters verfasst \verden konnen, wabrend die Einzeicbnung der Arten oder Krankbeits-Benennungen den Bestimmungen der Anstalten und deren ordinirenden Aerzten uberlassen iverden miisste, da man ohnehin diese beigefiigten Benennungen nur als beispielsweise angefubrt erklaren kann. Riicksicbtlicb der Mortalitat entspre-chen ohnehin so\vobl diese Anstalten als auch die Bescbau-Aerzte Wiens den in dem statistischen Congresse zu Wien 1857 angenommenen Bezeichnungen und es lassen sich hiernach iibersichtlicbe Tabellen ganz gut zusammentragen und anlertigen. Sowie demnach die bobe statistische Central-Commission sich in dieser Bezie-bung an das Ministerium des Innern wenden wird, wird dasselbe in der Lage sein, die betreffenden Krankenanstalten zur Vrerfassung und Einsendung der gewiiiiscbteu Tabellen anzuweisen und aucli nicbt ermangeln, seinerseits diese Angelegenheit den beziiglicben Landes-Ausscbiissen bestens anzuempfeblen. Der Berichterstatter Ibres Special-Comite's bat demnach die Ehre, den Antrag zu stellen, es wolle die bobe k. k. statistische Central-Commission sicli: 1. an das hohe k. k. Kriegsministerium mit dem Ansuchen wenden, ihm durch dessen Organe die sub a), b_), c), d) angefiibrten und wunschenswertben Tabellen zu verschaffen, wobei zu bemerken ware, dass in den Morbilitats- und Morta-litats-Tabellen, zur Erzielung einer europaiseben Gleichformigkeit, die vom Congresse zu Berlin angenommenen grosseren Krankheitsgruppen und Gattungen, sowie die vom Congresse zu Wien angenommenen Bezeichnungen der Todesursachen mogiichst beizubebalten waren; 2. an das hohe k. k. Ministerium des Innern mit dem Ansuchen wenden, in soweit es in dessen Befugniss liegt, die Verfassung von Tabellen iiber Sanitiits- und Mortalitats-Statistik der Civilbevolkerung in vorbesagter Art anordnen zn wollen, und gleichzeitig hiermit auch das Ansuchen verbinden, lieziiglich der Mortalitats-Statistik auf die Communen- und Privatarzte der Provinzen in anempfehlender Weise einwirken zu wollen; 3. an das holie k. Ministerium des Innern im Konigreiche Ungarn; 4. an die hohe k. kroatisch-slavonische Hofkanzlei; und schliesslicli 5. an die Landesausschiisse der cisleithanischen Provinzen in ahnlichem Sinne wie ad 2 wenden, wobei es nicht iiberfliissig erschiene, den siimmtliclien Ansuchen auch die bezuglichen Formularien beilegen zu wollen. Die Versammlung tritt diesen Ansichten bei und beschliesst Zuschriften in die-sem Sinne an das Ministerium des Innern und des Krieges zu richten. Zum Schlusse theilt Vicedirector Schmitt eine Zusammenstellung des Ganges der Fleischpreise im abgelaufenen Jalire nacli Liindern und Monaten mit. Die Versammlung nimmt diese interessante Bearbeitung mit Anerkennung zur Kenntniss und beschliesst die seinerzeitige Veroffentlichung derselben im Bulletin ihrer Verhand-lungen. Formula rie n E. — o. zur Durchfuhrung derVolkszahlung. (Sitzung vorn 15. Februar, 5. April uud 5. Juli.) Dic Formulare A — D sind in den Verhandlungen dcr k. k. slalislischen Cenlral-Com-roission vom Jahre 186» entlialten. Vergl. Mittheilungen aus dem Gebiete der Statistik XII. .!ahr-gang, 3. Heft, S. 115. E. (1 Bogen zn i Seiten) Land....................... Kreis....................... Bezirk Ort , , . t , Verzeichniss der Anzeigezettel und ihrer Beilagen. Haus Nr. Zalil der \Vohnparteien Zahl der Anzeigezettel Zahl der Beilagen Aiimcrkiing Beizugebemle Belehmng fiir die Gemeinden, welche die Zahlnng selbst besorgen. Die hohe Wichtigkeit, welche die Zahlung auch fiir die eigenen Zwecke einer geordneten Communal-Venvaltung besitzt, begriindet die Verpflichtung der Gemeinde-Vorstehung, der Durchfiihrung dieser Operation die grosste Aufmerksamkeit und Sorgfalt zuzuwenden. Desshalb werden ihr die folgenden Andeutungen mitgetheilt, wie diese Aufgabe auf die zweckmassigste, kiirzeste und wohlfeilste Art geliist werden kann. Wie weit dieselben fiir jede einzelne Gemeinde in Anvvendung kommen sollen, bleibt der Um-sicht der Gemeinde-Vorstehung anheimgestellt. Solite sie jedoch iiber die Anwend]iar-keit eines oder des andern Punctes in Zweifel sein, so liat sie die Entscheidung der vorgesetzten Behorde einzuholen. In allen Gemeinden, vorziiglich aber in jenen, deren Bevolkerung durch Zuzug und Abzug hžiufig wechselt und auch im Innern der Gemeinde die Wolmung oft zu verandern pflegt, ist vor Allem das Augenmerk darauf zu richten, dass wirklich der Stan d vom 31. December 1868 festgehalten werde. Diess lasst sich nur erreichen, wenn die Erhebung jenes Standes in einer moglichst kurzen Frist bewerk-stelligt wird. Vielseitige Erfahrung bat dargethan, dass zur besseren Durchfiihrung der Zahlung die Eintheilung des gesammten Gemeinde-Gebiets in Zahlungs-Bezirke, deren jeder ungefahr 10 bis 20 Hauser umfasst, am vortheilhaftesten ist. Einkebr-Gasthiiuser, Handwerks-Herbergen und jene grossen Anstalten, welche einer eigenen Hausvenvaltung unterstehen (\vie Kloster, Erziehungs-, Heil- und Pflege-Anstalten, Versorgungs-, Gefangen-, Straf- und Arbeitshauser u. dgl. m.) bilden je fiir sich einen eigenen Zahlungs-Bezirk. Aus besonderen Riicksichten kann auch ein anderes Haus fiir sich als ein Zahlungs-Bezirk behandelt werden. Fiir jeden Zahlungs-Bezirk ist ein Zahlungs-Agent aufzustellen. Ob die Zahlungs-Agenten aus Beamten oder aus Vertrauensmiinnern ge\viihlt und fiir ihre Milhewaltung aus Gemeindemitteln entschadigt werden snllen, \vird der Gemeinde anheimgestellt. Doch muss sie aufmerksam gemacht werden, dass nacli den Erfah-rungen anderer Staaten durch die mogliehst ausgedehnte Mihvirkung der Bevolkerung bei der Zahlung die Erreichung besserer Besultate wesentlich gefordert wird und desshalb jene Ausdehnung der bezeichneten Mitwirkung, \velche nach dem Bildungs-grade der Einwohnerschaft zulassig erscheint, auch als empfehlens werth sich darstellt. Der Ziihlungs-Agent erhalt von der Gemeinde-Vorstehung eine amtliche Beglau-bigung, sovvie eine zweckmiissige, nach Maassgabe der Ortsverhiiltnisse verschiedent-lich detaillirte Belehrung tiber die Art seiner Thiitigkeit, fiir welche die nach-fulgenden Andeutungen zur Grundlage zu nehmen sind. Fiir etwaige Verhinderungs-falle von Zahlungs-Agenten sind Ersatzmanner in angemessener Zalil aufzustellen. Ob die Zahlung mittelst Ausfiillung der Anzeigezettel A durch die Wohn-parteien oder aber mittelst Ausftillung der Aufnahmsbogen F durch die Zahlungs-Agenten vorgenommen werden solle, entscheidet die Gemeinde-Vorstehung mit Genehmigung der vorgesetzten Behorde nach Maassgabe der Ortsverhiiltnisse. In Gemeinden, \velche die Zahlung mittelst Ausfiillung der Anzeigezettel durch die Wohnparteien vornehmen, verwendet der Zahlungs-Agent zwisehen dem 26. und 28. December 1868 vorlaufig seine Zeit darauf, unter Mitwirkung der Hanseigen-thumer oder ihrer Bestellten zu ermitteln, wie viele Wohnparteien in jedem ihm zu-gewiesenen Hause vorhanden sind. Hiernach erhalt er am 28. December die nach Maassgabe jener Ermittlung erforderliche Zalil von Anzeigezetteln, sowie fiir jedes Haus ein Exemplar der Formularien B und D. Der Ziihlungs-Agent iibergibt die-selben am 29. December den Hausbesitzern oder ihren Bestellten, welche die Anzeigezettel sofort den Wohnparteien zuzustellen undhierbeidieabgesondertgedruckte Belehrung B unter denselben in Umlauf zu setzen haben. Am 3. Januar 1869 nimmt der Hausbesitzer oder sein Bestellter die Einsamm-lung der ausgefiillten Anzeigezettel vor, iiberzeugt sich nach den in der Belehrung D fiir ihn gegebenen Andeutungen von der richtigen Anzahl und vollstšindigen Ausfiillung derselben und der erfolgten Untersehrift der Wohnparteien, legt die gesam-melten Anzeigezettel in die Liste D ein, und iibergibt dieselbe sammt den Anzeigezetteln am niichstfolgenden Tage dem Zahlungs-Agenten. Nach Uebernahme der Anzeigezettel hat sich der Zahlungs-Agent vor Allem zu iiberzeugen, ob ein jeder Zettel vollstandig ausgefiillt ist. So weit diess nicht der Fali sein solite, hat er die fehlenden Angaben an Ort und Stelle durch die betref-fende Wohnpartei erganzen zu lassen. Ebenso liegt ihm ob, Eintragungen, gegen deren Richtigkeit ilirn Bedenken aufslossen, solo rt aufkliiren mul erforderlielien Falls durcli die Wohnpartei bericlitigen zu lassen. Ist die VFolmpartei des Schreibens unkundig oder zur Zeit d er Zablung aus der Gemeinde ab\vesend, so sind aucli diese Erganzungen und Berichtigungen durcli den Hausbesitzer oder dessen Bestellten vorzunehmen. In Gemeinden, welche die Zablung mittelst Ausfiillung der Aufnahmsbogen durcli die Zahlungs-Agenten beiverkstelligen, erbiilt jeder Zalilungs-Agent in den letzten Tagen des Decembers J 868 so viele Aufnahmsbogen nacli Formulare F, als ilim Hauser zugewiesen sind, und bat vom 2. Januar 1869 an die Eintragungen nacli der in jenen Aufnahmsbogen entbaltenen Belebrung selbst vorzunehmen. Sowohl hei Uebernahme der Anzeigezettel als bei Ausfiillung der Aufnahmsbogen bat der Ziihlungs-Agent atif die Angaben in sammtlichen Rubriken des Anzeige-zettels oder Aufnahmsbogens, sowohl beziiglich der Personen als des Viehstandes, seine Aufmerksamkeit zu richten, insbesondere aber auf folgeude Puncte: 1. Alle Angaben miissen sich genau auf den Stand beziehen, wie er a m 31. December 1868 wirklich war. Sind bierin Aenderungen im Laufe des 31. December eingetreten, so ist der Stand der letzten Stunde jenes Tages einzutragen. Spiiter eingetretene Veranderungen (z. B. durcli Geburt oder Tod, Wecbsel der Wohnung u. dgl.) durfen nicht mebr beriicksicbtigt werden. 2. Miissen nicht nur jene Personen verzeichnet werden, \velche der betreffen-den Wohnung am 31. December 1868 wirklicb angehorten, sondern aucli die bloss zeitlich (z. B. auf einer kurzen Reise, im Spitale) abivesenden Angehorigen der-selben; endlich miissen die Soline, Tdchter, Enkel. Enkelinen u. s. f. der Wolm-partei, welche nocli nicht selbststiindig sind, und zwar aucli in dem Fali, \venn sie dauernd von der Wohnung (z. B. in Studien, als Dienstboten, im Militiir u. s. w.) abwesend sind, dennoch aufgenommen werden. 3. Als einheimisch sind alle diejenigen Personen einzutragen, deren Zustandig-keit zu einer anderen Gemeinde zur Zeit der Zablung nicht nachgewiesen werden kann. Diese Eintragung, welche bloss fur die Zwecke der Zablung Giltigkeit. bat, gefahrdet iibrigcns die Interessen der Gemeinde durchaus nicht, da aus derselben kein Anspruch auf die recbtlic.be Zuerkennung der Zustandigkeit abgeleitel \verden kann. 4. Die Rubrik „Beruf oder Beschaftigung*4 muss bei jeder iiber 14Jahre aiten Person nacli Anleitung des Anzeigezettels oder Aufnahmsbogens in einer bestimmten und verstandliehen VVeise ausgefiillt und darf bei jiingeren Personen nur dann mit einem Querstriche durchzogen vverden, wenn dieselben nicht etwa sclion bei einem Erwerbe beschaftigt sind. Hat eine Person melirere Nahruugszweige, so ist nur derjenige einzutragen, \velchen sie selbst fur den Hauptenverb erkliirt; im Falle eines Z\veifels bat der Zalil ungs-Agent sie auf diese Bestimmung aufmerksam zu maclien, dann aber ihren Ausspruch als maassgebend anzusehen. 6. Bei der Anmerkungs-Rubrik ist darauf zu sehen, dass die Blinden und Taub-stummen, die Militar-Personen, Urlauber, Invaliden u. dgl. wirklicb als solche cin- getragen werden, dass Lei den als frenid bezeichneten Personen der Zustiindigkeits-ort und bei abwesenden Einheimischen wenigstens das Land, wo mog ich aber auch der Bezirk und dieOrtschaftgenau angegeben wird, \vosiesicham 31. December 1868 befanden. Sollten die Angehiirigen dieser Abwesenden hieriiber keine Auskunft geben kiinnen, so geniigt es, das Land zu bezeichnen, wo sicli die abvvesenden Personen naeh dem Wissen ihrer Angehorigen zuletzt vor dem 31. December 1868 befanden. Alle bisber aufgestellten Bestimmungen gelten auch fur die Hauser, welche fiir sich einen eigenen Ziihlungs-Bezirk bilden. Bei Einkehr-Gasthiiusern und Hand-'verks-Herbergen, Erziehungs-, Heil- und Pflege-Anstalten, Gefangen-, Straf- und Arbeilshiiusern u. dgl. erscheint es zweckmassig, dass die stiindig in solchen Hausern befindlichen Personen getrennt von denjenigen verzeicbnet werden, welcbe sich als Giiste, Zoglinge, Kranke, Gefangene u. dgl. nur vorubergehend in der Anstalt auf-halten. Fiir die ersteren wird am besten ein gemeinsamer Anzeigezettel oder Auf-nahmsbogen verwendet und ebenso ein anderer gemeinscliaftlicher (nacli Bedarf mit mehreren Fortsetzungen) fur die letzteren in Gebrauch geuommen. In jedem Falle, ob nun die Zahlung mittelst Ausfiillung der Anzeigezettel oder aber mittelst Eintragung in die Aufnahmsbogen vorgenommen wird, miissen jene Zettel (sammt den Bei-lagen C und den Listen D') oder die Aufnahmsbogen spatestens am 12. Januar 1869 an die Gemeinde-Vorstehung abgeliefert werden. Wenn ein Haus am 31. December 1868 ganz unbewohnt \var, so hat diess der Zahlungs-Agent bei Uebergabe seines Operats ausdriicklich (mit allfalliger Aufkliirung dieses Umstandes) zu bemerken. Siimmtliche Anzeigezettel • oder Aufnahmsbogen einer Gemeinde miissen einer griindlichen Be visi o n unterzogen werden. Zu diesem Zwecke hat die Gemeinde-Vorstehung Zah lungs-Bevisor en aufzustellen, welche mit einer amtlichen Be-glaubigung und einer zweckmassigen, nacli Maassgabeder Ortsverhaltnisse detaillirten Belehrung zu versehen sind. Jeder Ziihlungs-Revisor hat sammtliche ilim iibergebene Anzeigezettel oder Aufnahmsbogen genau durchzugehen, die Eintragung in jede Rubrik mit der entsprechenden vorgedruckten Belehrung zu vergleichen, die ihm vorkommenden Anstande durch Befragung der Wohnparteien zu beheben, ausserdem aber an Ort und Stelle die Bichtigkeit sammtlicher Angaben iiber so viele Wohn-parteien zu priifen, als er fur nothwendig findet, jedoch so, dass mindestens in jedem Hause die Angaben liber ein e Wohnpartei dieser Priifung unterzogen werden. Die Verbesserung entdeckter Unrichtigkeiten oder die Ergauzung wahrgenommener Aus-lassungen triigt er mit rother Tinte ein, und bestatigt mit seiner Unterschrift, dass eine solche Eintragung von ihm herrUhre. Behufs der Erleichterung der Controle hat der Bevisor am Schlusse einer jeden Seite des Anzeigezettels oder des Aulnahms-bogens die in den Rubriken c, k, l und m enthaltenen Einheiten zu summiren, wobei es sich von selbst ^ersteht, dass die Summe der mannlichen und weihlichen Indivi-duen der Rubrik c, die Summe der Einheimischen und Fremden der Bubrik k, endlich die Summe der (zeitlich oder dauernd) Amvesenden und (zeitlicli oder dauernd) Abwesenden der Bubriken l und m zusammengenommen, jedesmal die gleiche Ziffer ergeben muss, welche zugleich der fortlaufenden Zahl der eingetrageneu Personen entspricht. Statist. MiUheil. XIV. Jahrg. 2. Heft. Die Bestimmung des Zeitpunctes, bis zu welehem jeder Zithlungs-Revisor seine Arbeit abzuliefern bat, bleibt der Gemeinde-Vorstebung uberlassen; sie bat sicli aber dabei gegenwartig zu balten, dass eine miiglichst besclileuuigte Beendigung seiner Arbeit scbon darum nothwendig ist, weil sonst durch die nacli dem Zeitpuncte der Zahlung eintretenden Veranderungen vermebrte Schwierigkeiten einer etwaigen Verbesserung der ersten Eintragung hervorgerufen werden. Zu einer Strafverhand-lung ist weder der Zahlungs-Agent nocb der Zahlungs-Revisor befugt; solite dem Einem oder dem Andern der Anlass zu einer solchen geboten erscheinen, so bat er der Gemeinde-Vorstebung und diese erforderlicben Falls der betreffendenBehorde die Anzeige zu erstatten. Im eigenen Interesse der Gemeinde-Vorstebung wird es liegen, scbon geraume Zeit vor dem Beginne del' Zahlung die Beviilkerung iiber das Wesen und den Z\veck der Zahlung und die Art ibrer Vornabme in einer den Ortsverhaltnissen entsprechen-den Weise zu unterrichten, an die rechtzeitige Behebung der Geburtsscheine zu erinnern und zur Unterstiitzung der Zablungs-Agenten und Zahlungs-Revisoren aui-zufordern. Eine sorgsame Auswahl der Zahlungs-Agenten und Zahlungs-Revisoren muss besonders anempfoblen \verden, da die Genauigkeit, mit welcher diese Personen vorgehen, am zuverlassigsten jene zeitraubenden und scbwierigen Naeherhebungen erspart, welclie sonst spaterhin von den hoheren Behorden auf Kosten der Gemeinde veranlasst werden miissten. Bei Verfassung der speciellen Belehrungen fttr die Zahlungs-Agenten und Zahlungs-Revisoren wird selbstverstandlich die Instruction der Orts-Uebersicht K (namentlich im Abschnitt II) stets vor Augen zu balten sein. Ob die Gemeinden, welche mittelst Anzeigezetteln zahlen, aus denselben aucli Aufnalimsbogen zusammenstellen \vollen, ist ihnen selbst uberlassen. Ebenso wird die im §-29 des Gesetzes vom 23. Miirz 1857 envahnte Fremdentabelle G fiir die Zahlung vom 31. December 1868 nicht vorgezeichnet. Gemeinden, welche aus den Anzeigezetteln die Aufnahmsbogen nicht zusammenstellen, haben das im §. 37 ange-ordnete Ziihlungsbuch aus den Anzeigezetteln selbst zu bilden. Wie aus den Anzeigezetteln oder Aufnahmsbogen die Orts-Uebersicht K mit den zugehiirigen Hilfstabellen zusammenzustellen sei, wird aus der Relehrung klar, welche auf den Pormularien derselben enthalten ist. In denjenigen Gemeinden, Avelche die Zahlung mittelst Ausfiillung der Anzeigezettel durch die Wohnparteien vornehmen, wird es allerdings sehr rathsam sein, dass der Inhalt der Anzeigezettel Haus fiir Haus ziffermassig in eigene Listen iibertragen und am Schlusse einer jeden Liste in Summen zusammengezogen werde. Solche Listen werden selbstverstandlich den Rubriken der Orts-Uebersicht moglichst gleichfiirmig sein miissen, weil aus ihnen das Orts-Summar zu verfassen ist. Doch liisst sich ein bestimmtes, fiir sammtliche Gemeinden passendes Formulare dieser Ilaus-Listen nicht aufstelfen, da es hiiufig im eigenen Interesse einer Gemeinde liegen vvird, namentlich die Specification der Berufsclassen noch weiter auszudelmen, als es bloss zur Uebertragung der Ilaus-Summen in die Orts-Uebersicht erforderlich erscheint. Man kann es demnach der eigenen Linsiclit der Gemeinde-Vorstehung anheimgeben, welche specielle Einrich-tung solcber Ilaus-Listen sie fiir ihren Gemeinde-Bezirk \viinschenswerh erachtet. F. , (1 Ilogrrn zu 4 Seiten.) (1. Seite.) Land .................. Kreis . ,................... Hausnummer....................... Bezirk................. Ort......................... Zalil der VVohnparteien . . . Aufnahmsbogen zur Zahlung der Bevolkerung und der wichtigsten hauslichen Nutzthiere nach dem Stande vom 51. December 1868. Belehrung. !• In den Aufnahmsbogen sind siimmtliche Personen, welche im Hanse \vohnen (Inwohner nach der Keihenfolge der Wohnparteien aufzunehinen. Die'VVohnparteien folgen in der Reihe der VVohnungsnummern auf einander; ist eine VVohnungsnummerirung noch nicht vorhanden, so hat die Eintragung nach der Ordnung vom Erdgeschosse bis zum obersten Stockwerke zu erfolgen. 2. Die Eintragung der Personen, welehe zu jeder Wohnpartei gehorcn, in den Aufnahmsbogen hat auch dann zu geschehen, wenn sie vo r iib e rgeh e nd, z. B. auf Reisen, im Spitale, im Gefangnisse u. dgl. von der Wohnung ab\vesend sind. Sohne, Tochter, Enkel u. s. w. der AVohnparteien aher miissen, in soferne sie nicht bereits selbststiindig sind, selbst dann aufgenommen werden, wenn sie fiir liingere Zeit, z. B. in Studien, als Dienst-boten, auf der VVanderung, im Militiir u. s. \v. von der Wohnung abwesend sind. Auch wenn eine der hiernach in den Aufnahmsbogen einzutragenden Personen in einem anderen Hause desselben Orts oder in einem andern Orte derselbenGemeinde sich befindet, ist sie als abnesend (von der Wohnung) zu bezeichnen. / "■ Gehort eine Partei zum activen Militiir (einsehliesslich der Militiirbeamlen, Militiirparleien), so sind nur ihre Angehorigen in der vorgeschriebenen Ordnung, dann jene Dienslleute und Aflermithparteien, welche nicht im activen Militiirdienste stehen, in den Aufnahmsbogen einzu-tragen. Dagegen miissen die Reserve-Oflicierc, die mit Charakter quittirten, zeitlich oder delinitiv pensionirten Officiere, Militiirbeamte oder Militarparteien, die pensionirten oder provisionirten Unterparteien, alle Urlauber des Mannscbaftsstandes vom Feldwebel und den gleichgestellten Chargen abwiirts (mit Ausnahme der auf kurzen Urlaub Befindlichen), endlich alle Reservemiinner und Patental-Invaliden nebst iliren Angehorigen u. s. w. auch fiir ihre P er s on in den Aufnahmsbogen eingetragen werden. 4. Solite eine Wohnung a m 31. December 1868 unbewohnt ge\vesen sein, so ist diess ausdriick-lich anzugeben. 5. Solche Wohnparteien, welche an verschiedenen Orten Wohnungen besitzen (z. B. im Sommer auf dem Laiule und im Winter in der Stadt wohnen), sind nur in jener Wohnung zu zalil en, in welcher sie sich am 31. December 1868 befanden. Mietbparteien, welche blnss ein Ge-schiifts- oder Gewerbsloeale in dem Hause inne haben, in demselben jedoch nicht wohnen, sind eben desshalb nicht als VVohnparteien zu betrachten. 6. Die VVohnparteien sind aufmerksam zu machen, dass die zur Ausfiillung des Aufnahmsbogens erforderlichen Urkunden (Tauf- und Trauscheine, Heimatscheine, Anstellungsdecrete, Ge-werhsscheine u. s. w.) auch nach Ausfiillung des Aufnahmsbogens zurEinsicht des Gemeinde-vorstandes oder der Zahlungsbeamten in Bereitschaft zu halten sind. Der Ausfiillung des Aufnahmsbogens ist der Haushesitzer oder sein Bestellter beizuziehen, welchem es obliegt, die Angaben der Wohnparteien erforderlichen Ealls zu ergilnzen und zu berichtigen. Wenn der Haushesitzer selbst im Hause wohnt, ist er zugleich, wie jede andere Wohnpartei, in den Aufnahmsbogen einzutragen. 8. Beziiglich des Viehstandes geniigt die summarische Anfiihrung der im Hause vorkommenden Nutzthiere nach den Rubriken der vierten Seite des Aufnahmsbogens (ohne Sonderung der-selben nach den VVohnparteien, \velchen sie gehoren). 9. Bei Ausfiillung des Aufnahmsbogens sind der Haushesitzer und die AVohnparteien aufmerksam zu machen, dass alle Betheiligten die erforderlichen Angaben vollstiindig und nach bestem Gewissen zu machen haben. Wer sich der Zahlung cntzieht oder eine unvvahre Angabe macht, ist nach §. 34 der kaiserl. Verordnung vom 23. Marz 1857 mit einer Geldbusse, welche bis zu 20 (1. steigen kann, oder einer Arreststrafe bis zur Dauer einer Woche zu belegen. (2. und 3. Seito des n b C d e f S I c c o u N o a h S S u o ta N a m e j u. z.Faimlienname(Zuname), Vorname (Taufname), Adels-pradicat uud Adelsrang- Gc- sclilecbt Geburts- jahr Religion Fami- llen- staud Iteruf oder Bcschal Von jeder Wohnpartei sind in fol-gender Ordnung einzuschreiben: Das Familien-0 berhaupt. Dessen E b e g a 11 i n. Die Kinder, Enkel u. s. \v. nach dem Al ter von dem altesten zum jtingsten abwarts, iusoforne sie noeh nicht selbst-standig siud. S o n s t i g e an d er W o h n u n g gew6hnlicll theiluehmen- de Anvervvandte oder *n-dere Personen, einschliess-lich der gegen Bezahlung oder ohne Bezahlung in Pflege Auf-genomiiienen. N ur zeitweilig anwesende F a m i 1 i e n g 1 i e d e r oder Fremde (Gaste). Dienstleute und Hilfsar-beiter (Gesellen, Lehrlinge, Commis u. dgl.) der Wohnpartei, welche bei ihr \vohnen. After-Miethparteien, mit ibren Angehorigen und Dienst- Das Ge-schlecht jeder ver-zeichne-ten Per-son ist durch die Ziffer 1 in der ihrem Ge-schlechte entspre-cbenden Rubrik ersicht-lich zu macben Fur die im Zahlungs-orte einhei-mischen miinnlichen Personen zwisehen dem 10. und 20. Jabre ist der Geburts-schein oder ein Auszug aus dem Geburts-buche bei-zuheften, welcber zum Zwecke der Zahlung ungestam-pelt und unentgelt-lich verab-folgt wird Hier ist auf-zufuhren, ob die Person Romiscb-katbolisch Griecbisch-unirt Armeniseh-unirt Griechisch-. nicht-unirt Armenisch-nicht-unirt Evangeliseh Augsburger Confession (Lutheraner) Evangeliseh belvetischer Confession (Reformirt) Anglicanisch Mennonit Unitariscb Israelitisch Mohameda-niseb u. s. w. ist Hier ist ein-zusetzen, ob die Person Ledig Ver- heiratet Ver- witwet oder dureb Auf-ldsung der Ehe getrennt ist Von Tiseb und Bett geschie-dene Ka-tholiken sind dos-senunge-achtet als »erheiratel einzutra-gen, Amt, Nahrungszweig, Gewerbe. Die A r t desselben ist moglichst genau zu bezeicbnen, z. B. die Kategorie des Beamten, ob er noch imDienste oder pensionirt u. dgl. ist, in wessen Dienste ersich heiindet; derGegen-stand des Gewerbes oder derFabri-eation, die Gattung des Handels-befugnisses, die Gattung der Haml-arbeit, die Art der Besehiiftigung des Taglohners u. s. w. Wenn Jemand m eh r er e Nahrungs-zweige hat, so ist nur jener ein-zutragen, velcher seinen Haupt-erwerb bildet. Personen ohne bestimmten Er\verb haben die Art namhaft zu machen, in welcher sie ihren Lebensunter-halt bezieben, z. B. Rentenbesitzer, Armen-Pfriindner u. dgl. Wenn Frauen, Kinder oder andere an der Wohnung theilnehmende Personen im Alter uber 14 Jahren eine bestiinmte eigene Besehiiftigung betreiben oder dem Familien-Ober-haupte in seiner Beschaftigung regelmassig beistehen, so ist diess ausdriicklich anzugeben; im ent-gegengesetzten Faile ist die Fuh-rung des Hausbalts, der Schul-besueb u. dgl. in dieser Rubrik ersichtlich zu machen. Nur bei Personen unter 14 Jahren kann die Rubrik mit einem Quer-striche ausgefiillt \verden. Sind sie jedoch bei einem bestimmten Er-vverbe (z. B. bei einer Fabrik, bei Gevverben, beim Bergbau) beschiif-tigt, so ist diess anzugeben. es oben g-esagt wurde). Bettgeber, Stubengenossen u. dgl. o a _e S X. _o % 1 2 3 4 1 h i 1 k I 1 m | n tigung ieburisort iiistandlg- kcit Anwesend Abwescnd .4 ii m c r k u n g Arbeits- oder Dienst-verhiiltniss. Rer ist anzugeben, ob die Person an der neben be-zeiehneten Beschaftigung selbststandig oder uur als Hilfsarbeiter betheiligt ist; ob sie z. B. Eigenthumer oder Pachter des Grund-stiiekes, oder im Monats-(Jahres-) Lohn, oder im Taglohn bei der Land-vrirthachaft beschaftigt ist ; ob sie Unternehmer — Ge-schaftsfuhrer — Arbeiter einer Fabrik ob sie Meister — Geselle — Lehrling, Taglohner u. s. w. eines Gevverbes ; ob sie Besitzer — Buchhal-ter — C'oni mi s u. s. w. einer Handlung ist; ob sie im Dienste bei der Haushaltung steht u. s. f. Lan d Ortschaft Die An- oder Abwesenheit jeder ver-zeicbneten Person ist durch Einsetzung der Ziffer 1 in die betrefTende Rubrik ersichtlich zu raachen Venn die Person ganzlich (auf beiden Augen) er-blindet oder taubstumm sein solite, so ist es hier zu bemerken. vbenso ist hier in jedem Falle genau anzugeben, ob die Person zum acti-ven Militar, zu den Mili— tar-Urlaubern, Patental-oder Reservations-Invali-den, Reservemšinnern ge-hort. Bei jeder als fremd bezeich-neten Person ist jene Ge-meinde (Bezirk, Land)an-zugeben, in vrelcher die— selbe die Zustiindigkeit (Heiinatsberechtigung) besitzt, Endlich ist hier der Ort (Gemeinde, Bezirk, Land) anzugeben, wo sich die als ab\vesend eingetra-gene einheimische (am Zahlungsorte zustaudige) Persou befindet. Bei nicht- einheimischen Per-sonen ist dieser Beisatz nicht zu machen. Iier is der Zi in der spreehe Rubrik zugebe die Pe n d e m e i des Z lu n o r t e s heira (zusta bei m berech oder f (nicht standij A o «5 S ‘S JS a 3 mit fer 1 ent-ndeu an-J, ob rson G e-id e a h- s7 ein-sch udi g, ts- ti&O remd -zu--) ist S u U. zeit-w e i 1 i g a n w e -s e n d, z. B. als Gast. auf der Durch-reise, im i^a 11 e der Aufent-halt die Dauer von 1 Monat noch nicht iiber-schrit-ten hat dau-e r n d a n w e-s e n d, im Falle der Auf-enthalt die Dauer von 1 Monat hereits uber-steigt z e i t-\v e i 1 i g a b \v e-s e n d, z. B. auf Reisen, auf einem lesuche, vvenn die Ab\ve-senheit 1 Monat noch nicht iiber-schrit-ten bat d a u- e r n d a b w e-s e u d, z B. in Studien, als Dienst-»ote, auf Wander-scbaft, im Militar, im Falle die Abwesen-heit bereits langer als 1 Monat wiihrt • • * (i, Seite des Formninres A.) Viehstand. Gattung Zahl Gattung Zah) Hengste Stuten Pferde Wallachen Fiillen bis zarn vollendeten dritten Jahre \ Maultlilerc uud Maulcsel j ohne Unter-schied des Alters und Ge-schlechts Stiere Kuhe Rindvleli' Ochsen Kiilber bis zum vollendeten dritten Jahre S c hale Ziegen Borslenvieh Bienenstockc ohne Unter-Vschied des Alters und Ge-schlechts J. Land............................................... Kreis Bezirk......................... Tagebuch. des Zahlungscommissars................................. 1. An welchem Tage wurde die Volksziihlung vorgenommen? 2 Beziiglich welcher Hiiuser xvurde die Ausfullung des Aufnahmsbogens durch Vorladung dcr AVohnparteien, beziiglich welcher durch Aufnahme in den Hiiusern selbst bcwerkstelligt? 3. Wie sind die Hausernummern und die Ortslafeln gefunden worden? 4. Zu welchen Bemerkungen hat die Fiihrung der Geburts-, Trau- und Sterberegister Anlass gegeben? 5. Sonstige Bemerkungen, insbesondere iiber eingeleitete Strafamtshandlungen. Gemeinde.................................. Ort......................................... Zu 1. (Die Fragen werden nach der Reihe bei der ersten Ortschaft, hierauf ohne deren Wieder-holung bei allen iibrigen Ortschaffen kurz und biindig beantwortet; dabei ist jeder Bogen von dem Commissiir zu unterfertigen.) 12i K. (3 Bopon zu S Sciten.) (1. Seite.) Orts-Uebersiclit. I. Bevolkerung nach Geschlecht, Religion, Stand, Aufenthalt und Alter. Belehrung. Die Verfassung der Orts-Uebersiclit ist einer der wichtigsten Abschnitte im Gange der Volksziihlungs-Arbeiten, indem dieselbe den Uebergang von der unmittelbaren, durch AVorte ausgedriickten Erhebung zur vollstandigen ziffermiissigen Darstellung der Thatsachen bildet. Dem mit dieser Zusammenstellung Betraulen fSllt daher die Aufgabe zu, die ziffermassige Darstellung der Ziihlungs-Ergebnisse in allen ihren Theilen nach don vorgcschriebenen Rubriken mit der grossten Genauigkeit durchzufiibren. Diese Arheit ist um so gewissenhafter zu vollziehen, als sonst durch nachtriigliche Beriehtigungen und ErgSnzungen die vorgeschriebene Frist zur Vorlage der einzelnen Uobersichten iiberschriften wiirde. Behufs der riehtigen Eintragung der Ziffern in ihre entsprechenden Rubriken werden die folgenden Puncte zur Richtschnur aufgestellt: 1. In der ersten Spalte der Orts-Uebersicht sind die Hiiuser nach der arithmetischen Reihenfolge der Hausnummern einzutragen. Ist ein Hnus als unbevvohnt angegeben, so muss es dessenungeaehtet mit seiner Nummer eingetragen \verden; die iibrigen Spalten sind jedoch mit einem Querstriche zu durchziehen. Die etwa vorhandenen nicht numerirten aber bewohnten Gebatide kommen am Sehlusse der Hausnummern zur Vcrzeichnung, wobei es sich von selbst versteht, dass aueh in diesem Falle alle Spalten der Orts-Uebersicht mit den entsprechenden Ziffern auszufiillen sind. In der Schlusssumme der ersten Spalte inuss die Zahl der bevvohnten und unbewobnten Gebiiude getrennt ersichtlich gemacht werden. 2. Die Zahl der W ohnparteien ergibt sich dort, wo mittelst der Anzeigezettel A geziihlt ist, aus der Zalil dieser letztern in dem Haus-Sammlungsbogen D. Ist die Ziiblung mittelst der Aufnahmsbogcn F erfolgt, so ist die Zahl der AVohnparteien auf der ersten Seite jedes Auf-nahmsbogens ersichtlich. 3. Nach vollstiindig durchgefuhrter Eintragung der Ziffer der Hauser und AVohnparteien sind jene Spalten auszufiillen, welche in den Anzeigezettcln und Aufnahmsbogcn schon mit Ziffern ausgefiillt crscheinen. Hierher gehort zuerst die Rubrik „Geschlecht“ in den Spalten 4 und 5, welche beide zusammen als Summe die Spalte 3 ergeben. Mit den in dieser Weise ein-gelragenen Ziffern der Spalten 3, 4 und 5 ist der Anhaltspunct gegeben, um die ziffermiissige Richtigkeit der vveiteren Eintragungen nach den Rubriken „Religion, Stand, Heimat, Aufenthalt und Alter“ jedesmal zu priifen. Es muss niimlich mit der Hauptsumme Spalte 3 die Summe der Ziffern in den Spalten 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, IS und 10, ebenso die Summe der Spalten 27 und 34, ferner die Summe der Spalten 3o, 3G, 37 und 38 iibereinstimmen. Mit der Ziffer in der Spalte 4 (ma n nlic h e Anwesende) muss die Summe der Ziffern in den Spalten 17, 18, 19 und 20, ebenso die Summe der Ziffern in den Spalten 25, 28, 29 und 30, ferner die Summe der Ziffern in den Spalten 35 und 37, endlieh die Summe der miinnlichen Anwesenden nach dem Alter gleich sein. Dieselbe Probe ist beziiglich der Spalte 5 (vveibliche An-wesende) mit der Summe der Spalten 21, 22, 23, 24, ebenso mit der Summe der Spalten 26 und 31, 32, 33 zusammen, dann mit der Summe der Spalten 36 und 38, und schliesslich mit der Summe der anwesenden weiblichen Bevolkerung nach dem Alter durchzufiihren. — Da alle Eintragungen in die Spalten 3—40 sich nur auf die anwesende Bevolkerung beziehen, so empfiehlt es sich, bevor man dicselben vornimmt, die Daten, welche sich auf Abwesende beziehen, schon in den Anzeigezetteln oder Aufnahmsbogen durch Virgulirung oder in anderer Weise zu kennzeichnen, damit aus ihrem Vorhandensein keine Beirrung der Eintragungen in die Spalten 3—40 entstehe. 4. Bei der Eintragung der Ziffern in die Spalten der Rubriken „R e 1 i g i o n, Stand, Heimat und Aufenthalt" werden je nach der Zahl derBewohner eines Htuses zur Erleichterung der Aibeit Hilfs-Tabellen nothivendig erscheinen, in vvelchen vorerst die in den Anzeigezetteln oder Aufnabmsbogen enthaltenen gleichartigen Aufscbreibungen ziffermiissig nach und nach ein-getragen und sebliesslich in Summen zusammengezogen werden, welche sodann in die betreffen-den Spalten der Orts-Uebcrsicht A'zu iibertragen sind. Eine allgemeine Vorschrift fiir die Verfassung solcher Hilfs-Ausweise lasst sieh nichl auf-stellen; sie wird theils von der /ahl der Be\vohner eines Hauses, theils von anderen Umstanden abhangig sein. Doch wird dem mit der Verfassung der Orts-Uebersicht Betrauten zur Pflicht gemacbt, diese Hilfs-Ausweise so einfach als moglich, und zwar so anzulegen, dass dieselben zur Controle der richtig gescliehenen Eintragungen in die Orts-Uebersicht weiterhin beniitzbar sind. S. Die Ziffern fiir die B li n d e n und Taubstummen (Spalten 39 und 40) sind aus der Anmerkungs-Rubrik n in den Anzeigezetteln und Aufnabmsbogen zu entnehmen. 0. Die (aus der Gemeinde) abwesenden E i nhe imi sch e n werden aus den beiden Spalten der lluhrik m der Anzeigezettel und Aufnabmsbogen entnommen und ziffermassig, nach beiden Geschlechtern geschieden, in die Spalten 41, 42, 43 und 44 eingestellt, worauf in der Spalte 45 dieSumme beider Geschlechter gezogen wird. Sie diirfen aber bei den vorangehenden Spalten 3 bis einschliesslich 40 dure h aus nicht beriicksichtigt werden, da in diesen Spalten bloss die thatsachlich anwcsende Bevolkerung zu classificiren ist. Wenn eine als abwe-send eingetragene Person sich in einem andernllause desselben Ortesoderin einem andernOrte derselben Gemeinde belindet, so ist sie zur Vermeidung von Doppelziih-lungen in die Spalten der (aus der Gemeinde) abvvesenden Bevolkerung (Spalten 41, 42, 43, 44, 45) nicht aufzunehmen, wobei aber vorgesorgt werden muss, dass dieselbe in dem Hause, vvo sie sich thatsachlich aufhalt, bercits als anwesend gezahlt vvorden ist. 7. Die vierte Seite der Orts-Uebersicht ist der Nachvveisung der anwesenden Bevolkerung nach dem Alter gewidmet, welche Nachvveisung nicht nach Hausern, sondern fiir den ga n zen Ort in Summc zu geschehen bat. Bei nicht sehr volkreichenOrten ist diese Nach-weisung derart zu verfassen, dass die Eintragung jeder Person in das befreffende Altersjalir auf dem Bogen selbst mit einem kleinen Striehe vorgenommen und nach vollendeter Einstellung aller Personen in ihre Alterselassen die Gesammtzahl der in jeder einzelnen Altersclasse Eingetragenen am Ende der betreffenden Spalte mit Ziffern angegeben wird. Bei volkreicheren Ortsehaften wird die Anlage eines Hilfs-Ausweises nothwendig sein, dessenEndergebniss bloss in die betreffenden Spalten zu iibertragen ist. Das Alter der einzelnen Personen wird nicht nach dem Ge-burtstage, sondern nach dem Geburtsjahre gerechnct, so dass z. B. alle im Jahre 1808 Ge-borenen in die Spalte „1 Jahr,“ alle 1858 Geborenen in jene „11 Jahre“ u. s. w. einzutragen sind. Zur Erleichterung der Eintragung sind den Spalten der Altersjahre auch die entsprechenden Geburtsjahre oben beigesetzt. Die Summe der Alterselassen der miinnliehen Anwesenden muss mit der Schlusssumme der Spalte 4 der vorausgehenden Seite, und ebenso :die Summe der Alters-classen der weiblichen Amvesenden mit der Schlusssumme der Spalte 5 iibereinstimmen. 8. Die Anmerkungs-Rubrik (Spalte 46) bat zu enthalten : a) die Ursache, warum ganze Hiiuser unbewohnt sind, b) die Dctaillirung der sonstigen ehristlichen und der sonstigen nicht-christlichen Glaubcnsgenossen nach ihren Glaubensbekenntnissen (Spalte 14 und 16) und c) die namentliche Angabe der Personen, ivelche iiber 100 Jahre ziihlen, nach Alter und Beruf. 9. Alle jene Spalten der Orts-Uebersicht, in welche keine Ziffer einzutragen kommt, sind auf jeder Zeile mit Querstrichen zu durchziehen. 10. Der Orts-Uebersicht ist ein Neben-Ausweis nach dem beigegebenen Formulare anzu-schlicssen, welcher die Ziffern der anwesenden Fremden und zwar jener aus andern Lan-dern der Monarchie (Spalte 29 und 32) und jener aus dem Auslandc (Spalte 30 und 33) nach den LSndern ihrer Herkunft, und ebenso die Ziffern der abwesenden Einheiinischen (Spalte 45) nach den Liindern, in welchcn sie sich zur Zeit der Ziihlung befinden, gesondert zu enthalten hat. 11. Die bei den Puncten 4 und 7 erwšihnten Hilfs-Auswcise sind gleich den Anzeigezetteln und Aufnahmsbogen aufzubewahren und den hoheren Behordcn iiber deren Aufforderung vor-zulegen. Nummer des Hauses (2. Seite des Formulares K.) Anwesende (einheimische Nach dem Stande Nach der Religion Nach dem Geschlechte Hauptsumme der anwesenden Berol kerung o O katholisch 22 20 (3. Seite des Formulares K.) und fremde) Bevolkerung. Nach der Heimat Einheimische JS o JS c* a — — E is 26 Summc Fremde mannlich s s « B C c i i i c = ^ c o j S 4) "O »•oj •o s O ~ S C ® rt « v. tl c u ° ^ o .2 E « g S o S;c •S S j = o S £ a IZ s-S š S ®‘S c •2 0£ C o S ■i 1 « r- zustandig 30 31 Summc 34 Nach der Daner des Anfenthaltes zeitweilig | dauernd auvvesend 35 36 37 Dnter der anwesenden Bevolkerung Aus der Gemeinde abwesende Einheimische zeitweilig 40 41 42 dauernd 43 44 Summc 45 Anraerkung 46 Amvesende (einheimische und fremde) m&nnliche Bevolkerung- im Alter von Jahren 1850 I 8 949 : 1849 1947 1940 ! 1945 1944 i 1943 1842 1 19 41 1903 1840 183» 18*5 44 181» 1818 ! 1813 ( 1810 1831 1815 ! 1814 i 1913 191* 1935 1930 191» «390! 139511394 1993 1 393 1900 if»9 i:»t!i;»o i:No i?to n:s i;t} nto 13»» 133413 33 133* 1331 1330 liber 100 Summe Anwesende (einheimische und fremde) weibliche Bevolkerung im Alter vou Jahren 1950 194» 1949 | 1943 j 1940 | 1845 21 ‘J2 1844 1843 ! 184* ‘>S 26 07 1941 1*40 193» 19*3 42 19*0 191» 1 1919 1913 1910 1815 1814 1813 181* 1811 1910 190» »2 53 | 54 I 85 86 37 58 l 59 ! 60 1383 1380 1303 1399 1393 13»* 1391 1383138* 180* 1901 1900 1399 1339 1339 1333 1905 1904 1903 13301335 13 3* 1331 I 309 100 II. Anwesende Bevolkerung nach dem Berufe oder der Beschaf- tigung. Belchrungi Die Ausfiillung der Tabelle iibei' den Beruf oder die Beschiiftigung der anwesenden Bevolkerung hat auf Grundlage der in denfipalten g und h des Anzcigezettels und Aufnahmsbogens (Amt, Nahrungszweig, Gewerbe, Arbeits- und Dienstverlniltniss) enthaltencn Aufschrcibungen zu geschehen. Hierbei ist cine besondere Aufmcrksamkeit darauf zu vervvenden, dass alle Personen, namentlich aher jene iiber 14 Jabre, sorgfiiltig in die einzelnen Spalten vertheilt werden, damit fiir die Spalten 53 und 54 (Personen obne bestimmten Ervverh iiber 14 Jahre) keine allzu grossen Zablen eriibrigen. Hat eine Person mehrere Nahrungszweige, so ist sie nur in jene Spalte aufzunehmen, welehe der von ibr selbst als Hauptervverb angagebenen Beschaftigung cntspricht. Beziiglieh der einzelnen Bubriken ist zu beachten: In die Rubrik 1 sind nur die Hauser, welche in der Or(s-Uebersicbl K I als bevvohnt auf-gefiihrt wurden, aufzunebmen. Da die Abfassung der Berufs-Tabelle nacb jener der Tabelle I der Orts-Uebersiclit K gesehieht, so hat die Ausfiillung der Rubrik 2 (Hauptsummc der anwesenden Bevolkerung) dureb einfache Uebertragung aus der Tabelle / zu erfolgen; diese Rubrik gibt zugleieh bei jedem einzelnen Hausc, wie in der Summe des Ortes, einen Anbaltspunct fiir die Zifferriebtigkeit der vveiteren Eintragungen. Rubrik 3. Geistlicbe. Hierber gehort die Geistlicbkeit aller Religionsbekenntnisse, sonach dichoheren und niederen Welt- und Ordensgeisllicben, Chorfrauen, Laienbriider und Laiensebwestern, Novizen und Novizinen aucb jener Grden, bei weleben die Geliibde nielit lebens-liinglieb sind, von allen drei katholisehen Biten, ebenso vom griechisch- und armeniseb-orienta-lischen Bekenntnisse, ferner die hoheren und niederen Geistlicben des evangeliselien und unitari-seben Glaubensbekenntnisses, die Rabbiner der Israeliten ctc. Bubrik 4. Active Beamte, Diener und sonstige im offentlichen Dienste Angestellte. In diese Spalte sind alle \virklieb dienenden Hof-, Staats- und Fondsbeamten, dann jene der Landes-, Bezirks- und Conimunal-Vertretungen aufzunehmen. Ilierher gehiiren aueh die Eleven, Praktikanten, Auscultanten, Candidaten, Diurnisten etc. der angegebenen Beamten-Kategorien. Ferner sind in diese Bubrik alle activen Diener und Dienersgehilfen der Bchorden und Anslalten, dann die Finanzvvaehe und die sonstigen nicht-militiirisehen Aufsichtsorgane aufzunehmen. Dagegen sind die im Ruhestande befindlichen Beamten in eine der Spalten 6 bis 51, nach ihrem eigentlichen Enverbe oder Berufe, aufzunehmen, \vobei jedoeh bemerkt wird, dass jene Beamten, welehe allein oder vorzugsweise von ihrem Ruhegehalte leben, gleich den Leib-renten-Besitzern in die Rubrik 51 einzureihen sind. Eben so mussen Beamte, Eleven etc. vvolehe unmittelbar bei Productionszweigen, z. B. bei Staats-Domainen, beim Bergbau, beim Miinz-regale, bei der Industrie etc. beschiiftigt sind, in die ihrem Berufe cntsprcchenden Spalten 18, 24, 27, 30, 33, 36, 39 aufgenommen werden. Rubrik 5. Active Militars. In diese Rubrik sind alle in einer activen Dienstlcistung befindlichen Mitglieder des Heeres und der Heeresvenvaltung aufzunehmen. Es ziihlen dazu aueh die zum Hofstaate gehorigen und mit einem Militar- Charakter Bekleideten, die aus dem Pcnsions-stande mit dem Superplus auf die Activitatsgage bei einer Militarbehorde Dienste Leistenden, dann die in der Hausversorgung der Militiir-Invalidenbiiuser Steheoden, endlich die kurz Beur-laubten. Die mit Beibehaltung des Militar-Charakters Quittirten, die im Ruhestande Befindlichen, die Reserve-Officiere, Reserve-Partcien und Bescrve-Beamten, die Urlauber und Reservisten des Mannschaftsstandes, dann (lie ausserhalb der InvalidenhUuser \vohnenden Patental-Invaliden, sind in eine der Spalten O bis 52 (nacb ihrem eigentlichen Erwerbe oderBcrufe) einzubeziehen, wobei jedoch bemerkt wird, dass jene Pcrsonen, welche allein oder vorzugsweise von ihren Ruhegehal-ten leben, gleieh den Leibrenten-Besitzern in die Rubrik 51 aufzunebmen sind. Von Seite der Militar-Bildungsanstulten sind: a) die Ziiglinge der Unter- und Ober-Erzie-hungshiiuser in die Spalten 53 und 55; b) jene der Sehul-Compagnien, Cadeten-Institute und Akademien in die Rubrik 7; c) jene des OfTiciers-Toehter-Institutcs zu Hcrnals in die Spalten 54 und 56; d) die Frequentanten des Militar-Granz-Venvaltungscurses und Militar-Thierarzenei* Institutes, vvenn sie schon dem Militar-Verbande angehiiren, in die Rubrik 5, wenn sie sich aber noch im Civilstande befinden, in die Rubrik 7 einzubeziehen. (Die Frequentanten des MilitSr-Lehrer-Institutes, der Kriegssehule und der Central-Cavaileriesebule gehoren selbstverstiindlich in die Rubrik 5.) Das im Heeresverbande stebende Lehr- und Aufsiebts-Personale der Militiir-Bildungsanstalten kommt in die Rubrik 5, die Geistlichen daselbst sind — je nachdem sie dem Civil- oder Militar-Clerus angehoren — in dieRubrik 3 oder 5, die Civil-Professoren oder Lehrer und die Lehrerinen in die Rubrik 6 aufzunebmen. Rubrik 6. Lehrer. Diese Rubrik bat siimmtliehe dem Lehrstande angehiirige Pcrsonen, also die Vorstande und Professoren der hoheren Lehranstalten und Mittelschulcn, die Directoren und Lehrer der Volksschulen, alle leitenden und lebrenden Personen beider Geschlechter an offentliehen und Privat-Instituten, einschliesslieh der Musik-, Gesang-, Turn-, Feebt- und Tanz-schulen, dann alle Jene zu uinfassen, welche von Ertheilung jeder Art vonPrivat-Unterrieht leben. Rubrik 7. Studirende. Als solche gelten die Horer der Universitiiten, teehnisehen Institute, hoheren Special-Lehranstalten, (wie Rechts-Akademien, theologiselie, ehirurgiscbe, Mon-tan-, forst- und landwirthschaflliche Lehranstalten etc.), die Schiller der offentliehen und Privat* Mittelschulen (Gymnasien, Realsehulen, Real-Gymnasien etc.). Dagegen sind die Scbiiler und Sehiilerinen der Volksschulen in die Spalten 53, 54, 55 und 5G einzubeziehen. Rubrik 8. S chriftstelIer. Hier sind alle jene Personen aufzunehmen, vvelche als Zeitungs-Redaeteure, oder Zeitungs-Mitarbeiter in den Anzeigezetteln und Aufnahmsbogen aufge-fiihrt erscheinen, sowie alle Jene, welche sich ausdrucklich als Schriftsteller, Literaten, Journa-listen erklaren. Rubrik 9. Kunsti er. In diese Rubrik gehoren die Maler, Bildhauer, Tonkiinstler, Schauspieler, Tanzer und alle sonstigen mit Ausubung der schonen Kunste beschiiftigten Personen. Rubrik 10. R echt san wal t e und No tar e. Diese Rubrik bat auch die offentliehen Agenten, dann das ganze Concepts- und Manipulations-Personale dieser Personen zu uinfassen. Rubrik: San i ta ts-Perso ne n (Spalten 11, 12, 13, 14, 15.). In die Spalten 11 bis 14 sind nur die mit Diplomen versehenen Personen aufzunehmen, nšimlich in Spalte 11 die Doctoren der Medicin und Chirurgie, dann die Specialisten, wie Augen-, Ohren-, ZahnSrzte, Thierarzte etc., in Spalte 12 die graduirten oder mit Patent versehenen WundSrzte, in Spalte 13 die diplomirten Hebammen, in Spalte 14 die mit Diplom versehenen Apotheker und Provisoren. Alles ubrige Hilfspersonale dieser Personen gehiirt in die Spalte 15, wohin auch die Curschmiede, dann alle anderen nur im Sanitiitsdienste besehaftigten Personen, wie WSrter und AViirterinen aufzunehmen sind. Rubrik: Land- und Fors t\vi r th s e ha f t. (Spalten 16, 17, 18,19,20). Hier sind neben den vom Feldbaue lebenden auch alle mit dem Wein-, Garten-, Gemiise- und Obstbau, der Wiesencultur, Waldwirtbschaft und Viehzucht beschiiftigten Personen einzubeziehen. Als Beamte, Spalte 18, sind hier wie in den Spalten 24, 27, 30, 33, 36, 39, 42, 45, 48 jene Personen anzusehen, welche ent\veder in den Kanzleien, Bureau* oder Comptoirs ange-stellt oder mit der teehnisehen Leitung und Aufsicht betraut sind. Ebenso miissen als Diener nieht nur die eigens angestellten Diener und Dienersgehilfen der Kanzleien, Bureaux oder Comptoirs, sondern auch die als solche stabil venvendeten Arbeiter eingetragen werden. Die Spalten 19 und 20 (stabile Dienstleute und Taglohner) scheiden sich so, dass in die erstere alle gegen Jalir- oder Monatslohn Beschiiftigten, in die zweite aber die zeitweilig gegen Woehen- oder Taglohn Aufgenommenen einzureihen sind. Familienglieder, welchc am Wirthschaftsbetriebe Antheil nehmen, sind, insoferne sie nicht in dic Spalte 18 gehoren, in Spalte 19 aufzunehmen. Dagegen gehort das nicht belm Betriebe der Wirthschaft, sondern mit Diensten innerhalb dcs Hauses bescbaftigte Personale in die Kubrik 52. Hubrik 21. Jagd und Fischerei. In diese Rubrik gehoren alle Jene, deren Haupt-nahrungszweig die Jagd und Fischerei bildet, sammt den Hilfsarbeitern, Aufsehern u. dgl. Rubrik: Bergbau (Spalten 22, 23, 24, 23). In diese Spalten sind nicht bloss die beim Bergbau auf Metalle, sondern auch die beim Baue auf Kohle, Salz, Graphit, Petroleum etc., sowie alle bei den hiermit in Verbindung stehenden Hochofen, Schmelzvverken, Hammenverken, Sudhiiusern, Raftinir-Anstallen etc. Iieschaftigten aufzunehmen. Rubrik: Gevverbliche Industrie (Spalten 2G bis 43). Bei allen Theilen dieser Rubrik ist zuniichst die Scheidung zwischen den selbststandigen Untcrnehmern, Beamten und Arbeitern genau zu beachten, so dass nur jene Personen beiderlei Geschlechts, welche fiir eigene Rechnung arbeiten, demzufolge im Besitze eines Gevverhescheines sind und die Ervverbsteuer fiir den Betrieb entriehten (Fahrikanten, Gevverbslcute), in die Spalten selbststiindige Unter-nehmer (Spalten 26, 29, 32, 35, 38, 41) aufzunehmen sind. \Venn die Unternehmung cine Actien-Gesellsehaft ist, so ist natiirlich keine cinzelne Person als selbststandiger Unternehmer in eine der cben aufgeziihlten Spalten aufzunehmen ; wohl aber miissen die Beamten und Arbeiter soleher Unternehmungen in die betreffenden Spalten cingetragen wcrden. Im Allgemeinen gilt beziiglich der Beamten (Spalten 27, 30, 33, 36, 39, 42) das fiir Spalte 18 Gesagte. Alle sonstigen bei der gewerblichen Produclion Besehiiftigten beiderlei Geschlechts, vvelche gegen Stiicklohn, \Vochen- oder Taglohn arbeiten, wie Werkfiihrer, Gesellen, Hilfsarbeiter, Lehrlinge etc., dann eigentliche Taglohner, gehoren in die Spalten Arbeiter 28, 31, 34, 37, 40, 43. Beziiglich der Vertheilung der gewerblichen Unternehmungen und Gewerbsleute in die einzelnen vorgezeichneten Kategorien der gevverblichen Industrie gilt das Naehfolgende. Die Unter-Rubrik der Bau- und Kunstgewcrbe (Spalten 26, 27, 28) hal, vor-erst alle beim Baue, bei der Einrichtung und lnstandbaltung der Wobn- und sonstigen Gebiiude besehiiftigten Gevverbsleute und Arbeiter (Baumeister, Maurer, Zimmermaler, Anstreicher, Stu-kadorer, Ziegel- und Schieferdecker etc.) zu enthalten, deren Thatigkeit Erzeugnisse liefert, welche nur fiir ein gewisses Object bestimmt sind und keine selbststiindige Artikjel des Handels-verkehres bilden konnen. Solche Gevverbe, welche, wie Schlosser, Steinmetze, Zimmerleute etc., zum Theile fiir Bauarbeiten thatig sind, deren selbststiindige Erzeugnisse jedoch gleichzeitig als Handelsartikel auf grossere Entfernungen verwerthet vverden konnen, sind bei den Metali, Stein und Holz verarbeitenden Gewerben einzureihen. Den Kunstgewerben sind Buchdiucker, Litho-graphen, Kupferdrucker, dann Pbotographen, Musterzeichner, Graveure etc. beizuziihlen. Dic Metali, Stcin und Holz verarbeitendc Industrie (Spalten 29, 30, 31) umfasst alle Kabriken und Gewerbe, welchc Maschinen und Maschinenbestandtheile, Instrumente, Apparate und Werkzeuge aller Art, Eisenbahnivaggons und gevvohnliche Personen- und Fraeht-wagen, Schiffe, Eisen-und Melallwaaren (mit Einschluss der Gold- und Silbenvaaren), Thon-waaren (Porzellan, Steingut, Ziegel), Glaswaarcn (rohe, geschliffene etc.) und Holzwaaren aller Art (Tischlenvaaren, Holzgeriithc etc.) erzeugen. Hierher gehort auch das Gesammt-Personale der Miinziimter. Dic Unter-Rubrik: Chemikalien, Nahrungs mittel und Tabakfabrikate (Spalten 32, 33, 34) bat alle Fabriken und Gewerbe zu umfassen, vvelche chemische Stoffe (Pottasche, Soda, Siiuren, Salze, Farben, Arzeneien, Parfiimerien jeder Art, Fett- und Leucht-stoffe, Ziindwaaren, Lack und Firniss, Pech, Leim, Hefe etc.), dann Nahrungsmittel (Mehi, Zucker, Biickcr- und Fleischerwaaren, Bier, Branntwein, Essig etc.) und Tabakfabrikate erzeugen. Die W e b e -1 n d u s t r i e (S p a 11 e n 35,36,37) umfasst alle Fabriken und Gevverbe, vvelche aus Seide, Flachs, Hanf, Schafvvolle, Baumvvolle etc. Gespinnste, dann daraus gevvebte, gevvirkte, gc-netzte, gckloppelte, gestickteetcAVaaren erzeugen, dieselben appretiren, farben u. bedi ucken, end-lichzufertigenWaaren(Wasche, Kleidungsstucken, Regenschirmen, Kunstblumenetc.) verarbeiten. Die Unter-Rubrik: Leder- und Papie r-Industric und so ns ti ge pr o du c-tive Gevverbe (Spalten 38, 39, 40) umfasst die Lederfabrikcn, sovvie alle Arten von Giir- bern, Lederfarbern und Ijackirern, alle Leder verarbeitenden Gewerbe (Sattler, Riemer, Schuh-macher, Handschubmacher etc.), gleichvvie die Papierfabriken, Papiermiihlen und alle Papier verarbeitenden Fabriken und Gewerbe (Papiertapetcn-, Spielkarten-Erzeuger, Buchbinder, Car-tonage-Arbeiter etc.), endlich alle Fabriken und Gevverbe, welche Pelzvverk und Haare (Hut-macher, Biirstenbinder, Perriiekenmaeher etc.), Kautschuk, Federn, Fischbein, Stroh, Bast, Schilf etc. (Strohliutmacher, Korbflecbter etc.) verarbeiten. AIs nicht productive Gewerbe (Spalten 41,42,43) sind jene anzuseben, welche zwar der Enverbsteuer unterliegen, aber weder Handelsartikel erzeugen, noch sclbst mit dem Handei und Absatze von Waaren sicb beschiiftigen, z. B. Ankiindigungsanstaltcn, Badeanstalten, Barbiere, Dienstvermittler, Leihbibliotbeken, Gastwirthe, alle Arten von gewerbsiniissigen Schau-stellungen, Dienstmanns-Institute etc. In die Ru b ri k: Handei (Sp a 1 te n 44, 45, 46) sind alle jene Unternehmungen und Ge-werbe aufzunehmen, welcbe den Verkebr zwischen Erzeugung und Verbraueb vermitteln; ausser den Grosshiindlern,Banquiers, Scnsalen, Maklern und den sogenannten Handlungen, gehoren dem-nach alle jene der Enverbsteuer unterliegenden Gewerbe hierber, welche als Kramer, Hiindler, Verscbleisser, Hausirer etc. bezeichnet werden, wie Greissler, Brotverscbleisser, Griin\vaaren-und Obsthiindler etc. In die R u b r i k: Trans p o r t - Un tern e h mu n g en (Sp al te n 47, 48, 49) sind alle Jene zu ziihlen, welche sich mit dem Personen- oder Waarentransporte im weitesten Sinne besehafti-gen, wie die bei Eisenbahnen und Schiftfahrt-Unternehmungen, bei der Post, beim Telegraphen, dann mit Fuhrvverk aller Art Bescbiiftigten, sowie Packer, Trager, Schiffer etc. Rubrik 50. Gel d- und Credit-Institute. Diese Rubrik umfasst alle beim allgc-meinen Geldverkehre bescbiiftigten Personen, vvie Beamte und Diener der Banken, Escompte- und Credrt-Gesellschaften, der Borsen, Sparcassen, Leibanstalten, Versicherungs- und Versorgungs-Gesellschaften etc. Rubrik Sl. llaus- und R en tenb esi t zer. Als Hausbesitzer sind Jene einzutragen, vvelcbe allein oder vorzugswei.se vom Miethertrage eines Hauses leben. Es bandelt sich also hier um die Besitzer solcher Hiiuser, welche nicht vorwiegend zum Betriebe der Landwirthsehaft oder eines Industriezweiges beniitzt werden. Als Rentcnbesitzer sind Jene anzuseben, welchen ein jiihrlicher barerGeldbezug ohne gegeniiberstehcnde Verpflichtung zu einer bestimmten Dienst-leistung den Lebensunterhalt gibt. Es gehoren also hierhcr die eigentlichen Rentenbesitzer (mit eigenem Vermogen in Werthpapieren, Leibrenten etc.), die vom Staate, von Fonden, Anstalten etc. erhaltenen nicht activcn, d. i. pensionirten, quiescirten,provisionirten Beamten, Parteien und Diener, endlich die im Vorausgehenden bei Punct 5 genannten, fiir die Rubrik 51 bezeichneten Militars; eben so die Pfriindner oder von stiindigcm Almosen lebenden Personen. Rubrik 52. Diener fiir personliche Leistungen. Hierher gehoren alle imDienst-verhiiltnisse stehenden, nicht in den vorhergehenden Rubriken aufgenommenen Personen, ins-besondere die mannliche und vveibliche Hausdienerschaft (Bediente, Miigde, Hausknechte etc.). sowie die gegen Woehen-, Tag- oder Stiicklohn zu bestimmten Dienstleistungen Gedungenen, wie Hcizer, Holz- und \Vassertrager, Kleiderreiniger etc. Rubrik: Personen ohne bestimmten E rwerb (Spalten 53, 54, 55, 56). Hierher gehoren die nicht am Ervverbe betheiligten Familienglieder der in den fruberen Rubriken aufge-fiihrten Personen, wie Frauen, Kinder, Anvenvandtc, welche am Hauswesen theilnehmen und keinen besonderen Ervverb haben etc. Ferner sind in diese Spalten die wirklich erwerblosen Personen, wie Bewohner der Armenhiiuser, von offentlieher (nicht standiger) AVohlthatigkeit Lebende etc. aufzunehmen. Die in Straf- und Gcfangenhiiusern und sonstigen Verwahrungs-anstalten Befindlichen sind dagegen nicht hier, sondern nach den Kategorien ihrer friiheren, nur zeitlieh unterbrochenen Erwerbsthiitigkeit, wie dieselbe in den Listen der Gefangenhauser als Stand oder Beschiiftigung verzeichnet ist, in die betreffenden vorausgehenden Rubriken einzutragen. Auch die zur Abfassung der Berufs-Tabclle »ler Orts-Uebersicht K11 allenfalls angelegten JIilfs-Ausweise sind aufzubewahren. Hauptsumme der auvresendeu Bevol-kerung “ £ v a Z •o 9 S 4) 41 ■S 09 1 J = -C u X X ec 7 8 9 10 Sanitats-Per*onen c 4> E 4> a M 4> •< * o S 11 12 13 15 Beschaf tigt bei der Land- und Forat-Wirth*chaft 19 20 deni Bergbaa und Hiitten-wesen 24 ■* :o der bei Bau-und Kun*tgewerben 1 a s« — 41 “ C 27 gewerblichen Industrie, und zwar : bei Metali, Stein und Holz verarbeitenden Gewerben bei der Erzeugung tod Chemikalien, Nahrungsmitteln and Tabakfabrikatea feS sg S c — 33 34 bei der Webe-Industrie tli 4> -š 3 a «c 35 36 37 bei der Leder- und Papier-Industrie und sonstigen produc-tiven Gewerbeu 38 39 bei nicht-productiven 42 dem Handel S s x 44 46 Transport- Unternehraungen 47 48 49 Geld- und Credit- Instituten 51 uber dem bi« zum vollendeten ! 14. fahre Personen ohne bestimmten Erwerb 56 (8. Seite des Formulares K.) Viehstand. Huus- Nuuimer P f e r d Fiillen bi* zum Hengste Stntcu Wallaehen vollendeten dritten Jahrc Maulthiere und Maulesel Ksel R i n d v i e h Stiere Kfihe Ochsen Kalber bi* z um vollendeten dritteo Jahre Buffel Schafe Ziegen Bienen- fitocke Beilage zur Orts-Uebersieht K. I. Anwesende Fremde und abwesende Einheimische nach Heimat und Au.fenth.alt. Anvesendc Fremde Abnesende Ivinhciitiischc Aus andern Landera rtann- Weib- Aus dem Auslaade Vlann- Weib- Sunimo In andern Landern Mann- Wi‘ib- Im Mann- Weib- Summc der Monarchie lich lich lich lich der Monarcliie lieh lich Auslande lich lich * 1 « 1 3 1 4 5 G 7 8 9 10 11 12 | 13 14 In dieser Uebersicht miissen die Liinder der Heimat und des Aufenthaltes speciell nach-gewiesen werden; also in der Rubrik 1 die Lander der Monarchie und in dcr Rubrik 4 jene frem-den Staaten, aus welchen nicht zustiindige Personen in dem Orte amvesend sind, und ebenso in Rubrik 8 dio Lunder der Monarchie und in der Rubrik ii jene fremden Staaten, in welchen die von der Gcmeinde abwesenden Einheimiseben sich auflialten. Die in andern Orten dcrselben Gemeindc Abwesenden sind laut Belehrung schon in der Orts-Uebersicht K. I. in die Spalten der abvvesenden Bevolkerung nicht aufzunehmen. Die in einer andern Geineinde desselben Landes Befindlichen bediirfen einer Specification in dcr Iiier vorliegenden Beilage nicht; ebensowenig die anwesenden Fremden, welche in einer andern Gemeinde desselben Landes zustUndig sind. L. * Gemeinde-TJebersicM. Land............................. Kreis............................ Bezirk........................... Gemeinde......................... Diesclbe besteht aus folgenden Orten: .............(Stadt, Markt, Dorf) mit... . bcwohnten und .... unbewohnten Hausern !»•••• » » ♦ * • ' » » .................................... »••• » »•••• n » Zusammen . . mit .... bevvohnten und .... unbewolmten Hitusern Diese Uebcrsicht ist in allen Theilen der Orts-Uebersicht K gleielizuhalten, doch entfallt dic Belehrung auf Seite 1 und S, und die erste Rubrik der 2., 6. und 8.Seite wird in: »Namen der Orte“ umgewandelt. Die Nachweisung naeh dem Alter vertheilt sich auf die beiden Seiten 4 und b in der Art, dass die 4. Seite die mannliche, die 5. die weibliche BeviSlkerung, in Vertical-Columnen, enthalt; jedem Orte der Gemeinde ist auch hierbei eine eigene Zeile zuzuvveisen. Die 8. Seite erhalt die Uebersehrift: Viehstand der Gemeinde. 0. Bezirks-U ebersicht. Land ......................... Kreis......................... Bezirlc....................... Der Bczirk entliiill folgende Ucmcindcn: ra i t Stiidten Mii rk te n Dorfcrn bewohnten unbewohnten H 5 n e r n Summe . Diese Uebersicbt ist in allen Theilen mit InbegrifT der Alters-Nachweisung der Gemeinde-Uebersicht L gleichzuhalten, nur wird die erste Rubrik der 2., 6. und 8. Seite in: „Namen der Gemeindcn" umgeandert. Statist. Mitlheil. XIV. Jahrg. 2. Heft. 9 Anhang. Das Krankenzerstreuiings-System, in der Anvvendung bei den Kranken und Verwundeten des Feldzuges 1860. Naeh Mittheilungen des k. k. Kriegsministeriums. Die Erfahrungen, \velche bei den Feldziigen in den letztverflossenen Jahrzehenten gesammelt wnrden, haben oline Ausnahme die Thatsache festgestellt, dass die streitenden Ileere eben so empfindliche Verluste dureb Krankbeiten als durch feind-licbe Waffen erleiden. Ebenso wurde wahrgenommen, dass jede grossere Ansamm-lung von Venvundeten und Kranken nicht allein die Heilung derselben erschwert, sondern selbst zur Brutstatte neuer Krankbeiten und Seucben \vird, welche wieder zahlreicbe Opfer fordern. Insbesondere steigert sich diese Gefahr in unmittelbarer Nahe der streitenden Truppen, welehe dureb die erlittenen Strapazen empfang-licber fiir solche Krankbeiten werden. Die Stimmen aller Fachmanner einigteri sicli daber fiir die dringende Notlnvendigkeit, bei Feldziigen fiir den geregelten Transport der Kranken und Venvundeten, so ferne ihr Zustand iiberbaupt eine Orts-veranderung erlaubt, aus der unmittelbaren Nahe der Armee in entferntere Ravons, sowie fiir die Hintanbaltung von Anbitufungen solcber Leidenden an Einem Orte dureb ein genau geregeltes Zerstreuungssystem Vorsorge zu treffen. Aucb beim Ausbruch des Krieges im Jabre 1866 wurde daber vom General-Commando in Wien eine Local-Sanitiits-Commission aufgestellt, um fiir die Unter-kunft und Vertheilung der anlangenden Kranken und Venvundeten Obsorge zu treffen und mit den zu gleicbem Ziele gebildeten Vereinen in Verbindung zu treten. Es wurden die Vorbereitungen derart getroffen, dass auf den Bahnhofen Zim-mer mit Betten fiir Selnvervenvundete eingericbtet, Verbandraume fiir die \veiter zu Transportirenden hergestellt, fiir Erquiekungen der Ankommenden Sorge ge-tragen und eine binlangliche Zalil von Wagen (Omnibusse) bereit gehalten wurden, um die Venvundeten und Kranken von den Bahnhofen zu verfiihren. Nur die selnverer Transportabeln sollten in den Spitalern Wiens untergebracbt, die iibrigen aber mitielst Balin oder VVagen auf das flacbe Land gebracht werden. Die Vertheilung war im Allgemeinen so getroffen \vorden , dass Niederosterreieh, der iist-liche Theil Oberosterreicb’s und die westlichen Comitate Ungarn’s fiir die Verwun-deten und Kranken der Nordarmee, der ubrige Theil Oberosterreich’s und Salzburg fiir jene aus Tirol, endlich Steiermark, Karnten und Krain fiir jene der Siidarmee bestimmt wurden. Die getroffenen Anordnungen er\viesen sich vom besten Erfolg. Am 28. Juni langte der erste Transport ein und diesem folgten tiiglich mehrmals neue und starke, so dass die Zalil der nach Wien Gebrachten am 29. Juni 2413, am 5. Juli 279o, amil. Juli 2358, an sechs anderen Tagcn iiber 1000 betrug, uud im Juli nur l,fm August nur 8 Tage verliefen, an welchen kein Transport eintraf. Fiir alle Ange-kommenen aber\vurde nachMoglichkeit gesorgt, indem die Verwundeten im Bahnhofe untersucht, sie \vie die iibrigen Kranken gelabt und rasch in die gewohnlichen und Nothspitaler iiberfiihrt, oder sehr zahlreich in Privatpflege iibernortmen wurden. Zugleich war Sorge getragen, jeder gefahrlichen Anhaufung in den Heil-anstalten der Stadt zu begegnen. Hierzu hatten alle Spitaler tagliche Rapporte iiber den vorhandenen Belegraum, den Krankenstand, die vorhandenen disponiblen Betten und die vorfindliche, zur Abgabe in die Privatpflege geeignete Mannschaft zu erstatten. Hierdurch war es moglieh , durch rechtzeitigen Transport der Vervvun-deten und Kranken auf das flache Land fiir die weiteren Nachschiibe stets Raum zu sehaffen. In welch' umfassender Weise die Privatwohlthatigkeit zur Unterkunft, Ver-ptlegung und Heilung der Venvundeten und Kranken sich hervorthat, erhellt aus den Thatsachen, dass in Wien allein 178 Privatarzte sich zur Behandlung der Soldaten anboten und aucb theils auf den Bahnhofen, tbeils in den Spitšilern Dienste leisteten , so \vie aus allen Theilen der Monarcbie Anerbieten zur unentgeltlichen Uebernahme von Ver\vundeten und Kranken einliefen. Eine Heihe solcher Anerbieten, bei welcben keine Zalil der zu iibernehmenden Kranken ausgesprocben war, ungerechnet, belief sich die Zifler auf 463 Officiere und 10.310 Mann , zu deren Uebernahme Anzeigen eingelaufen waren. Es wurde aucb von diesen Anerbieten Gebrauch gemacht, indem von der Gesammtzahl von 914 Officieren und 79.627 Mannschaft, nach Abschlag der in den Militar- und offentlichen Civil-Spitalern Un-tergebrachten, 330 Officiere und 10.082 Mannschaft fiir die Privatpflege verblieben. Die Ueberfiihrung von den Bahnhofen nach den Spitalern und von diesen in die Umgebung geschah, zahlreiche von den Uebernehmern beigestellte Privat-Fuhrwerke abgerechnet, durch Omnihusse, von welchen im Juni durch 399 Fuhren 4.163 Verwundete und Kranke Zusammen durch 2.981 Fuhren 30.089 Venvundete und Kranke befordert wurden. Die weitere Uebersicht des Transportes und der Vertheilung der Verwundeten und Kranken erhellt aus den nachfolgenden Tabellen. „ Juli „ August „ September „ October 1.940 „ 19.S10 401 „ 3.9S1 186 „ 1.932 5S „ 533 A u s w e i s uber die mittelst der Bahnen vom 28. Juni bis incl. 31. October 1866 in Wien eingelangten Kranken und Venvundeten. Balin and Beforderungsort Im M o n a t e Juni Juli August Septem- ber October Siiminc 1. Nordbahn. Wiener Garnisonsspital Nr. 1................. Nr. 2............... Krankenhaltstation in dcr Heumarktkaserne Feldspital im k. k. Prater................... Filialspital in Gumpendorf................... K. k. Krankenhaus Wieden..................... K. k. Allgemeines Krankenhaus................ Spita) dcr barmherzigen { gehlTstern' ! K. k. Waisenhaus............................. K. k. Rudolphstiftung-Krankenanstalt . . . Wodianerhaus.................................. Hernals....................................... Simmcring.................................... Hietzing..................................... IVIauer...................................... Klosterneuburg................................ Ottakring..................................... Kumine 2. Sudbahn. Wiener Garnisonsspital Nr. 2................. Krankenhaltstation in der Heumarktkaserne K. k. Allgemeines Krankenhaus................ Spital der barmherzigen { Sch^stern '. K. k. Rudolphstiftung-Krankenanstalt . . . K. k. Gartenbau-Gesellschaft................. Spital der israelitischen Cultusgemeinde . K. k. Theresianum............................ Baron Sina’sche Reitschule .................. Summe 3. Westbahn. Wiener Garnisonsspital Nr. 1.................. Krankenhaltstation in der Heumarktkaserne Feldspital im k. k. Prater.................... 1.024 485 550 630 50 2.349 1.574 2.451 1.286 954 57 108 2 80 12 38 94 131 7 120 68 590 300 3.629 Summe ■ Z u s a m m e n • In andere Anstalten und Ortscliaften, dann zu den Bahnhofen und Dampfschiffen weiter befordert...................................... 3 629 9.267 68 40 10 40 20 30 30 80 20 42 130 200 242 9.467 310 534 10.043 3.641 14 14 14 3.441 2.063 3.001 1.286 1.584 57 108 52 80 12 38 94 131 7 120 590 300 4 12.968 12 12 47, 54 40 22 40 20 30 30 80 20 42 130 454 47 14 7 68 70 13.490 1.918 463 16.599 Uebersicht der taglich transportirten Vmvnndeten umi Kranken. Datum Zalil Datum Zalil 28. Juni 29. 30. 99 • 1. Juli . 2. 99 * 3. 99 4. 99 • 5. 99 6. 99 7. 99 • 8. » • 9. 99 • 10. 11. 12. 13. 14. 15. 99 17. 99 18. 19. 99 20. 21. 99 22. » 23. 24. 99 25. v 26. 27. 99 28. 29. 30. 31. 93 1. Augu 2. » 3. ff 4. ii 5. >» 6. )> 7. n 8. 5) 9. n 10. n 11. n 13. 14. v> Zusammen im Juni Zusammen im Juli 544 2.413 1.206 4.163 181 260 785 1.100 2.795 914 1.070 394 1.040 1.384 2.358 93 240 447 024 1.387 530 320 11 663 60 258 302 348 440 592 220 28 478 188 19.510 15. August............................. 16..................................... 17- , .......................... 18. „ ................................. 19. „ .......................... 20. „ ................................. 21. „ ................................. 25. , .......................... 27. „ .......................... 28. * . Zusammen im August 1. September 2. n 3. 99 6. 99 7. 99 11. 99 13. 99 15. 9f 19. JJ 20. 99 21. 99 22. 99 24. 99 25. n 26. 99 28. 99 29. » 30. 99 Zusamrnen im September 2. October 10 3. 5. 270 6. 10 9. 404 13. 478 30. 220 250 370 220 290 32 542 2 Zusammen im October G e s a m m t ■/. a h 1 9 357 124 131 67 12 23 27 64 ___39 3.951 40 100 46 41 1 157 111 40 423 20 22 224 20 30 120 10 421 106 1.932 104 132 53 173 20 10 41 533 30.089 Nachvveisung der von Bezirken, Comitaten, Civil- und Militarspitalern iibernommenen Vervvundoten und Kranken. Uebernommene Debernehmer ver- wundete kranke Zusammen Hiervon gestorben Mannschaft Niedei'-Oesterreich: * ! Wien: Innere Stadt «7 . . . . 57 Leopoldstadt 49 . . . . 49 3 Landstrasse 154 . . . . 154 .... Wieden 50 50 .... Margarethen 51 51 Mariahilf 82 82 1 Neubau 57 57 i Josephstadt 52 52 .... Alsergrund 50 50 Sunimo ■ 602 602 5 Laudbezirke: Amstetten 79 79 Atzenbruek 2 2 Baden 41 315 356 2 Ebreichsdorf 3 23 26 Feldsberg . 3 51 54 Gloggnitz (oline Schlogelmiihle) . . . 8 29 37 Gross-Enznrsdorf 8 8 Gutenstein 3 3 Hainburg i 3 4 Hainfeld 1 1 Hernals 41 440 487 5 Herzogenburg 116 116 Hietzing VI 558 600 6 Horn 6 6 1 Kirchschlag 1 1 Klosterneuburg 106 106 Korneuburg 13 13 Krems 53 53 Lilienfeld 109 100 1 Mank 3 3 Matzen 2 27 29 .... 35 .... 31 1 Mistelbach 4 4 Modling 3 30C .... 303 4 Molk 6S .... 6S 1 Ncunkirchen 177 177 Uebernehmer Purkersdorf .... Ravelsbaeh............. St. Peter in di>r Au . St. Polten............. Scheibb9............... Sebrems................ Schweehat.............. Sechshaus ............. Spiti.................. Stockerau ............. Waidhofen a. d. Ybbs Wiener-Neustadt . . Wolkersdorf . . . . Ybbs................... Zistersdorf ........... Z\vettl................ Uebernominene Officiere ver- | Milil det« ; kranhe Siimme 11 6 Ober-Oesterrcich: Enns............................ Kremsmiinster .'................ St. Florian..................... Steyr........................... Wels............................ Lambach......................... Gmunden......................... Ischl .......................... Sumnie • Ungaru: Comitat Wieselburg . . „ Oedenburg . . „ Eiscnburg . . Sumili«1 Privat-Spitaler: Laxenburg ...................... Peniing........................ Schlosshof..................... Baden ......................... Emifienhof . ................. Palais des Herzogs von Modena Reitscbule des Bavons Sina . . Augarten....................... 74 20 60 3 117 151 2 51 17 OD «r* 1 26 23 31 14 11 34 Mnnnschaft 33 58 41 184 11 24 290 27!i 20 4 3 108 12 1 16 3.614 627 444 42 20 S06 34 165 64 51 99 Zusammen 1.369 1.369 Hiervon "estorben 33 . . . . 58 1 41 1 184 2 11 . . . . 24 301 2 281 1 20 . . . 4 3 108 . . . 12 1 1 16 5 3.783 74 20 60 120 151 53 145 27 650 444 1.417 20 1.881 29 2 22 24 36 34 3 165 9 64 . . . . 63 2 11 . . . . 99 3 34 Uebernommene Debernehmer OlTiciere L ver- wundete krnnke Zusammen Hiervon g est orben Mannschaft • General-Confercnz (les kathol. Vereins . 155 155 3 Israelitische Cultusgemeinde 35 33 Wiener Wohlthiitigkeits-Verein .... 26 26 Bannherzige Briider 8 87 95 10 Kaltenieutgcben 8 8 Kaltenleutgeben uiid Sulz 92 92 Furst Schwarzenberg Palais 110 110 2 Barmherzige Schwestern in Gumpendorf 72 72 .... Spital des 8. Bezirkcs 51 51 1 Piaristen 10 10 Barmherzige Schwestern im 2. Bezirke . 23 45 70 Scrviten 26 26 3 Salesianerinen 12 12 Gartenbaugesellschaft 198 198 6 Hohe Warte 1 20 21 Conferenz Maria Trost 17 17 1 | Gemeinde Hietzing . . / 28 13 41 Fiinfhaus 64 64 Voslau 49 49 Sunimo • 124 1.523 13 1.660 43 K. k. Civil-Krankenliiiuser: K. k. AUgemeines Krankenhaus .... 134 137 24 293 4 K. k. Krankenhaus \Vieden 272 301 373 15 K. k. Krankenhaus-Rudolphstiftung . . 67 369 436 13 Kumine • 134 476 694 1.304 32 K. k. Militiir-Spitaier: Garnisons-Spital Nr. 1 in Wien .... 37 3.011 *. . . . 3.048 30 „ Nr. 2 in Wien .... 13 1.274 1.287 18 Haltstation in Wien, Hemnarktkaserne 1.908 3.232 5.140 Feldspital Nr. 21 in Wien 3.735 1.885 5.620 66 Gumpendorf in Wion 1.080 1.503 2.583 5 Baden 148 347 828 1.323 29 Diirnstein 47 47 .... Klosterneuburg 936 2.510 3.446 78 Wiener-Neustadt 268 607i 875 ’ 1 Maucr 1 566 .... 567 14 Schlogelmiihle 250 209 436 1 Theresianum in Wien 11 51 .... 62 Miillersdorf 66 1.193 1.259 Truppenspital in St. Polten 76 . • . 76 Linz 1.533 4.362 5.895 Pressburg 62 2.483 9.088 11.633 312 Uebernehmer Uebernommene Officiere ver- wundete kranke Mannsehaft Zusammen Hiervon »estorben Krerns.............................. M arh ur pr......................... Salzburg ........................... Wels................................ Enns................................ Graz................................ Bruck an der Leitha................. Wandorf............................. Oedenburg .......................... Filiale des Spitalcs Nr. 1 in Wien Central-Equitation in \Vien . . . Feldspital in St. Polten............ Sunimo Vereine: Graz Linz Su m me Recapitulation: Die 9 Bezirke AVien’s . . . Bezirke Nieder-Oesterreich’s Bezirke Ober-Oesterreich’s . Comitate Ungarn’s .... Privatspitalec................ K. k. Civil-Krankenhauser K. k. Militarspitaler ... * Vereine....................... h u s a ra m e n ( preussische Kriegsgefangene . Hieizuj jta]ien;sc}ie Gesammtsuinme 84 114 169 23 6 124 134 4!i0 914 914 400 210 928 131 295 2.100 250 11 49 19 1SS 441 22.620 173 657 830 602 3.614 627 506 1.523 476 22.620 830 30.798 26 891 31.715 446 508 3.171 840 1.326 5.200| 3.873 1.362 445 511' 2 699 846 722 4.099 971 1.621 7.354 4.123 11 1.411 464 780 3.146 45.795! 68.865 1.369 13 694; 45.795 47.871 41 47.912 173 065 838 79.583 26 932 80.541 2 21 7 52 65 239 2 22 7 2 44 1.017 602 5 3.783 29 650 1.881 24 1.660 43 1.304 32 68.865 1,017 838 3 1.153 1.153 n. G u t a c h t e n uber Dr. E. Engefs Vorschlage zur Reorganisirung des international-statistischen Con-grcsses, erstattet an die internationalc Commission vom k. k. Regierungsrathe Dr. A. Ficker *). Als der statistische Congress in seiner Versammlung vom 8. September 1863 sein Bureau ermachtigte, eine internationale Commission zu ernennen, welche einen ein-gelienden Bericht iiber Engel s Vorschlage zur Reorganisation des Congresses zu erstatten hiitte, schloss er sich offenbar aucli den Motiven an, vrelehe sovvohl die Subcommission der Delegirten als die erste Section veranlassten, mit einem solchen Antrage vor die Versammlung zu treten. Im entgegengesetzten Falle wurde er ja weit einfacher zum Ausdrucke seiner Willensmeinung gelangt sein, wenn er entvveder die Vorschlage E n g e l’s sofort und unbedingt gutgeheissen oder in der Form des Amendements Varrentrapp unler Gutlieissung desPrincips sich auf einige gering-fugige, rasch zu erorternde Modificationen der Nebenbestimmungen beschrankt hiitte. Also aucli der Congress in seiner Gesammtheit erkannte an : a) dass der statistische Congress vor sechzelm Jahren von dem Altmeister unserer Wissenschaft, dem gefeierten Prasidenten der koniglich-belgisch statistischen Central-Commission Herrn Quetelei und dem hochgeachteten Genossen seines Strebens und Wirkens, Herrn Vi seli er s, hauptsachlich zu dem Zwecke in das Leben gerufen wurde, die Gleichformigkeit der statistischen Erhebungen, Zusammenstellungen und Veroffentlichungen in den verschiedenen Landern, vvelche die Statistik pflegen, anzubahnen und zu erstreben; b) dass dieser Zweck des Congresses seinen vorzugsweise amtlichen, selbst in Grossbritannien desshalb wolil gewurdigten Charakter mit sich bringe, indem bei der engen Umgranzung der Autopsie des Einzelnen auf diesem Gebiete fast nul’ die statistischen Bureaux die eigentlichen Producenten statistischer Daten, diePrivat-Statistikerfast nur auf die Vermittlung derConsumtion beschrankt sind; cj dass diese Einrichtung sich wahrend der Dauer von funf Sessionsperioden treff-licli bewahrt und zugleich den Weg gezeigt babe, aucli den Lehren der sich rastlos weiter bildenden Wissenschaft und den Fingerzeigen der Praxis den gebiihrenden Einfluss auf die Thatigkeit der amtlichen Statistik zu sichern; d) dass gar kein Bedurfniss vorliege, die Grundlagen des bisherigen Bestandes unserer Versammlung urplotzlich zu verlassen und durch Losung ihres engen Zusammenhanges mit den Regierungen iliren Beschliissen die bisher unliiugbar sehr wirksam gewesenen Biirgschaften ihrer Durchfiihrung mit einem Male zu *) Vergl. Sitzung vom 7. December, Seite 94. entziehen, mit anderen W<>rteii dem Congresse, dec, wie er bisher existirte, die allgemeinste Anerkennung und die zweifellosesten Erfolge errang, den Todes- stoss zu versetzen. Die kraftigen, ernsten Worte unseres verehrten CollegenFarr in der Delegirten-Versammlung vom 4. September 1863 sprechen nach meiner Uebersetzung so klar und deutlich, als irgend etwas vermoehte, eben Dasjenige aus, was der gesammte Congress bei Verhandlung der gemachten Vorsohlage mehr oder minder warm fiihlen musste. Zwar bat En gel in jenen Worten, durch \velche er seine Vorschliige zu ver-theidigen suebte, behauptet, urspriinglieh sei nur die amtliebe Statistik auf dem Congresse vertreten gewesen, gegenvviirtig liege aber der Sdnverpunct der Betbeiligung nicht mehr in den Delegirten der Regierungen, die private Statistik leiste auf vielen Gebieten Vorziiglicheres als dieamtliche.und desshalb musseihr eine mit der amtlichen gleicbbereclitigte Stellung eingeraumt werden. Allein selbst abgesehen von dem Umstande, dass die Liste der Theilnelimer an den Versammlungen zu Briissel und Pariš die Behauptung des Vorhandengevvesenseins einer sebr geringen Zahl nicht-amtlicher Mitglieder vielmehr zu \viderlegen, als zu bestiitigen geeignet vviire, bat das vielgebrauchte Wort nGleiehberechtigung1- mindestens einen zweifachen Sinn. Die formale Gleichbereehtigung der privaten Statistik auf jenen Gebieten, wo sie dasselbe, wie ein staatliches Organ, zu leisten im Stande ist, ihre formale Gleicli-bereelitigung mit der amtlichen auf diesen Gebieten bestreiten zu wollen, wird kaum irgend Jemandem ernstlich beifalleri. Hiermit aber sehon den Bewreis hergestellt zu glauben, dass sie auf allen, ja auch nur auf sehr vielen Gebieten der officiellen eben-biirtig sicli darstelle, dass sie auch einen Anspruch auf die volle materielleGleich-berechtigung mit der amtlichen habe, das scheint mir mehr als gewagt. Selbst jenes eine Beispiel, auf \velehes die Apostel der Lehre von der Vorziiglichkeit der Privat-Statis'tik immer wieder zurtickkommen, die Statistik des deutschenEisenbahn-Vereins, kann nur Denjenigen bestechen, welcher weder die Schwierigkeiten des allmaligen Zustandekommens dieser Arbeit, noch die mannigfachen erhehlichen Mangel und Gebrechen derselben kennt, Mangel und Gebrechen, an deren Abstreifung die Hand zu legen durch das Central-Bureau von einem Jahre zum andern gezaudert wird. weil man mit jedem Aenderungsversuche die nothdiirftige Einheit wieder zu gefahrden fiirchtet, deren Schein man miihsam genug herzustellen vermoehte. Was aber die beiden anderen von E n g e 1 beigebrachten Beispiele betrifft, so sprechen sie vielmehr gegen als fiir ihn. Auf wie allgemein gehaltene Daten muss sich die jahr-liche Statistik der deutsohen Lebensversicherungs-Gesellschaften beschriinken, welche unser hoehverdienterGenosseHopf jahrlich verdftentlicht! Welche zahlreiche Liicken undUnzuverlassigkeiten bietet Hirth s treffliche Statistik des Turnwesens in Deutschland von einem Jahre zum anderen dar! Unter abnormen Zustanden kann es geschehen, dass auch die amtliche Statistik nicht gleichmassig alle Theile eines Reiches zu behandeln vermag; was aber bei der amtlichen nur eine seltene, in ganz speciellen Verhaltnissen begriindete Ausnahme bildet, das wird nach der Natur der Saclie bei der sogenannten privaten Statistik meiir oder rainder hiiutig wiederkehren, weil der Nutzen, weleken der Einzelne aus der Verarbeitung seiner Mittheilungen in eine grossere oder geringere Summe von Darstellungen schopft, selbst im gewohn-lichen Laufe der Dinge an Gewieht gegenuber manchen anderen Motiven von Zogerungen oder Verschweigungen selir verliert. Vollkommen unrichtig ist endlich es endlich, was E n gel beziiglich einer leichteren Erzielbarkeit der Gleichformigkeit innerlialb des Kreises der Privat-Statistik behauptet. Wenn es schon seine Schvvierig-keiten bat, zwanzig bis dreissig amtliehe Bureaux, deren Interesse bei der Arbeit dock im Wesentlichen das namliche ist, zur Annahme derselben Erhebungsweisen, Zusammenstellungs-Formularien und Publications-Termine zu vermogen, um wie viel-mehr wiichst diese Schwierigkeit schon bei dem Versuche, hunderle von Corporatio-nen zur Uebernahme einer solehen Verpflichtung zu bringen, bei denen zu allem Uebrigen auch mancherlei Collisionen von Interessen in das Spiel kommen! Wenn schon Regierungen in nicht ganz vereinzelt stehenden Fallen die Kosten einer stati-stischen Ermittlung mit dem tur eine nachste Zukunft inAussicht s‘tehenden Gewinne aut' die Wagschale legen, um wie viel entscheidender wird die finanzielle Frage bei statistischen Arbeiten, geschweige denn bei statistischen Publicationen von Gesellschaften, Vereinen u. dgl. auftreten! Und wenn diess schon von der sogenann-ten corporativen Statistik gilt, welche der amtlichen in vielen Riicksichten zunaehst steht, um wie viel mehr erst von der privaten im engeren Sinne! Von einer Nicht-achtung der Leistungen der privaten Statistik hat sieli der Congress stets ferne gehalten, erverdankt derTheilnahme der statisticiens librea einen wesentlichenTheil seiner Erfolge; aber auch nur von der Moglichkeit einer vollstiindigen materiel-len Gleichstellung privater und amtlicher Statistik zu reden, ist allzu kuhn. Die Statistik im Grossen kann nur massenhaft arbeiten und eine so gleichmassige Kraft kann nur der Staat in Bewegung setzen. Verwaltungsz\vecke, Verfassungszvveeke, allgemein menschliche Zwecke sind die Motive der Bewegung; um sie aber in Tha-tigkeit zu bringen, bedarf es in den weitaus meistenFallen der Mitwirkung des Staates. Um vollkommen sicher zu sein, dass ich mit den bisher aufgestellten Satzen nicht etwa bloss meine subjective Ansicht vertrete, unterzog ich diesen Theil des Gutachtens der Priifung der k. k. statistischen Central-Commission. Seine Excellenz Freiherr von C z o er ni g, dessen Autoritat in dieser Frage wohl nicht bestritten werden kann, unterzog sich bereitwillig der Theilnahme an dieser Erorterung und die k. k. Central-Commission beauftragte mich in ihrer Sitzung vom9. Februar 1866, nicht nur die vier oben aufgestellten Thesen als den Ausdruck ihrer einstimmigen Ueberzeugung mit allem Nachdrucke zu vertheidigen, sondern speciell auch der Motivirung EngeTs zu Gunsten der Privat-Statistik gegenuber mit Entsehiedenheit zu erklaren, dass sie der selu* liberal klingenden Phrase von dem Selfgovernment auf dem Gebiete statistischer Erhebungen eine reelle Grundlage nur in sehr be-schranktem Umfange zuzuerkennen vermiige. Keiner der Z\vecke staatlichen und socialen Fortschritts, fiir welchen wir alle kampfen, gestattet eine Vertagung bis zu dem Zeitpuncte, wo jene Redensart vielleicht einmal mehr als ein blosser Schein geworden sein wird. Wohl aber hielt auch die statistische Central-Commission den Antrag, welchen ich im Jalire 1863 demjenigen EngeTs entgegenstellte, fur zeitgemass und berttck-sichtigungswertli, dass eine Versammlung des statistischen Congresses in hohera Grade dazu berufen ware, die Bildung einer neb en dem Congresse štebenden inter-nationalen Gesellschaft von Statistikern, allenfalls eines Wandervereines, anzu-babnen; sie wird keinen Anstand nehmen, diese Idee nach allen Kraften zu unter-stiitzen und zu fordern, sobald man nur niclit darauf ausgebt, dem Congresse selbst den Cbarakter eines bloss unter dem Schutze der Regierungen štebenden wissen-scbaftlichen Vereins aufzudriicken. Da sonaeb die von Engel beantragte Aenderung der Natur und Einrichtung des Congresses principiell venvorfen werden muss, eriibrigt von dem Detail seines Vorschlags eigentlieb nur ein Punct, welcher eine selbststandige Bedeutung fur sieh in Anspruch nelimen kann, aueli \venn alle ubrigen Theile des Vorschlags durcli die (juestiu)i pr (takihle als beseitigt angesehen werden konnen. Dieser Punct betrifft die Erricbtung einer permanenten Commission des Congresses, an welcher Engel scbon zu Berlin festbalten zu wollen erklarte, als er die Venverfung des Vorschlags im Ganzen fur unabvvendbar erkennen musste. Die Vortheile, welche von dem Bestaude einer solchen Commission gehofft werden vvollen, sind folgende: a) Herstellung einer gewissen Continuitat in der ausseren Wirksamkeit und einer tiichtigen Tradition in der inneren Auffassungsweise des Congresses, dessen einzelne Versammlungen bis nun zu allerdings manche Fragen etwas zusammen-hanglos behandelten, ohne sieh den Arbeiten und Entscheidungen friiherer Versammlungen auch in allen Einzelheiten anzuschliessen; b) Befreiung der Vorbereitung einer jeden Versammlung des Congresses von dem zuialligen Einflusse jener localen und personlichen Momente, welche bis nun zu niclit selten der Feststellung und der Bearbeitung des Programtns in allzu fuhlbarer VVeise das Gepriige der Heimat und der Individualitat seiner Ver-lasser aufdriickten; cj vollstiindigere Durcharbeitung der Beschliisse einer jeden Versammlung des statistischen Congresses, vvahrend bis nun zu eine jede genothigt ist, im Laufe einer eiuzigen \Voche eine Iange Reihe wichtiger Themata niclit nur in den Grundziigen, sondern auch mit dem minutiosesten Detail sebr specialisirter Formularien zu erledigen; d) eindringlichere Uebenvachung der Durchfiihrung aller gefassten Beschliisse, welche bis nun zu namentlich bei einem Wechsel in den leitenden Personlich-keiten an einzelnen Orten nur allzu leight in Vergessenheit geriethen oder selbst wieder erheblichen Sclnvierigkeiten gegeniiber fallen gelassen wurden; e) Permanenz einer engeren Verbindung sammtlicher statistischer Bureaux der civilisirten Welt, vVelche bis nun zu meist nur auf den Versammlungen des Congresses mit einander in niiheren Contact traten, und diess nur, wenn niclit eben politische oder andere Constellationen einzelne Regierungen momentan von der Theilnahme an jenen Vereinigungen ausschlossen. Alle tliese behaupteten Vortheile mogen mehr oder minder Realitat haben, wiewohl mir eine starke petitio principu in der Sache zu liegen scheint. Denn, gelit man nur etwas tiefer ein, so kana man sich nicht liiugnen, dass eigentlicii gesagt 'verden will: „ Wenn man eine permanente Commission wahlt, velclie Dieses oder Jenes zu leisten im Stande ist, so wird Dieses oder Jenes erzielt \verden.“ Docli lassen wir diess. Aucli der besten commission permanente \verden ge-'visse Hindernisse im Wege stelien, die sich nicht durch ein einfaches Votum des Congresses hinwegraumen lassen. Ich kann es nur selir bedauern, dass in dem amtlichen Rechenschaftsberichte iiber die Versammlung des Congresses zu Berlin die eben so umstandliche als inhaltsreiche Auseinandersetzung dieser Momente, welche der geistvolle Clief der franzosischen Statistik in der I. Section gab, nur mit einem durftigen Auszuge Platz fand. Allein vier Puncle fallen jedem mit der Geschichte solcher Einricbtungen Vertrauten gevviss sofort in die Augen: aJ die permanente Commission wird entweder aus den Korypbiien eiues einzelnen statistischen Bureau's gebildet werden miissen und danil im Vorbinein des internationalen Charakters entbehren, dessen Stiimpel dem Congresse seine eigentliche Bedeutung verleiht, oder sie wird aus Angehdrigen verscbiedener Staaten zusammengesetzt sein, deren Verkebr sieli dann in der Regel auf den schriftlicben bescbranken wird, welcher mdglich ist, ohne erst der nominellen Schaffung einer solchen Commission zu bedurfen; h) die Macbt der permanenten Commission wird immer nur eine moraliscbe sein, da selbst jene mittelbare Verptlichtung, welche allenfalls eine Regieruug durcb den Beitritt ihres Delegirten zu einem Beschlusse des Gesammt-Con-gresses ubernimmt, gegeniiber den Ausspriichen der Commission vollstandig entfallt und gewisse Eifersiichteleien schon in nationalen, geschtveige denn in internationalen Beziehungen unaustilgbar sind; c) die (inanziellen Mittel, iiber welche die Commission verfiigen muss, diirfen keine unbedeutenden sein, wenn es ihr moglich werden soli, wirklich den ihr gesetzten Aulgaben gereebt zu vverden, einen Centralpunct aller statistischen Forscbungen und Arbeiten der civilisirten Welt von einer Versammlung des Congresses zur andern zu bilden; d) die Bildung einer centralen Bibliotliek, eines centralen Archivs, eines centralen Depots fur die statistischen Arbeiten aller Nationen wird die einzelnen Bureaux, namentlich der grdsseren Staaten, der Notbwendigkeit doch nicht entheben, ahnlicbe Sammlungen selbst zu besitzen, so dass der dafiir notlnvendig zu macbende grosse Auftvand ausser allem Verhaltnisse steht zu dem Gewinne, welcben namentlich die Coutribuenten erster Ordnung daraus zu zieben ver-mochten. Bei dem unverkennbar grossen Gewicbte der Griinde fur und wider die Er-ricbtung einer permanenten Commission des statistischen Congresses kann ich nur dafiir stimmen, dass provisorisch fur die Zwischenzeit von der secbsten zur siebenten Versammlung des Congresses eine solcbe Institution in das Leben gerufen werde, dass aber der siebenten Versammlung des Congresses anheimgegeben bi eibe, an der Statist. Mittheil. XIV. Jahrg. 2. Heft. 10 Hand mehrjiihriger Erfahrungen eine definitive Organisation dieser Commission zu versuchen oder aber dieselbe wieder zu beseitigen. Allein selbst mit der eben angedeuteten Beschrankung kann ich die permanente Commission nur unter einer Voraussetzung zulassen. Es ist der Vorschlag aufgetaucbt, den Sitz jeder Versammlung des Congresses aucb zum Sitze der Commission fiir die Dauer der Zwischen-Periode bis zu einer niichsten Versammlung zu bestimmen. Hiemit scheint aber eben nur der bisherige Zustand, welcher die je\veilig be-standene Vorbereilungs-Commission einer Versammlung des Congresses bis dahin stillscbweigend in Wirksamkeit bestehen liess, \vo sie ihre Tbatigkeit gleicbsam an die Vorbereitungs-Commisson der niichsten Versammlung iibergab, mit einer niclit die Sache, sondern nur die Personen treffenden Modification aufrecht erhalten. Der Zweck, um dessen vvillen die Schiipfung einer permanenten Commission so stark betont wird, liesse sich auf diesem Wege kaum erreiehen, und zu den Unzukomm-lichkeiten, \velche man so energisch der gegenwartigen Sachlage imputirt, kamen meines Erachtens nur einige neue nicht ganz unbedeutende. Unter Denjenigen aber, welche an einen festen Sitz der permanenten Commission dachten, wurden schon in Berlin Stimmen laut, die nur Bern hierzu geeignet finden wollten. Ich vermag mich diesen Stimmen nicht anzuschliessen. Ich bin hierbei um so unparteiischer, als ich seiner Zeit dafiir \var, die sechste Versammlung des Congresses in Bern abgehalten zu sehen. Die centrale Lage der Schweiz, ihre nicht bloss auf dem ungewissen Boden diplomatischer Uebereinkunft fussende Neu-tralitiit in allen politischen Constellationen , die altgewohnte Doppelsprachigkeit ihres offentlichen Lebens lassen sie vorziiglich geeignet erscheinen, einen Congress von der eigenthumlichen Natur des unseren zu beherbergen. Ganz etwas anderes ist es mit der permanenten Commission. Soli sie ehvas Anderes sein, als ein Schattenbild, so muss ihr eine Macht innewohnen, und diese kann nur eine moralische sein, da ihr jede Moglichkeit der Auferlegung ausseren Zwanges nach der Natur der Sache fehlt und durch keinerlei Vertrag verschafTbar ist. Eine solche moralische Macht wird nach meiner vollsten Ueberzeugung nur einem statistischen Bureau innewohnen, das wir Alle stets an der Spitze jeder neuen Entwicklung unserer Thatigkeit schreiten sehen, das wir seit Decennien als uner-reichbares Muster und Vorbild zu ehren gewohnt sind. Wenn nun ein solches Bureau zugleich mit der Begriindung und bisherigen Ausbildung des Congresses im innigsten Zusammenhange steht, so kann ich jene Stellung, welche einer permanenten Commission dieses Congresses zugedacht \verden will, nur jenem Bureau anvertrauen-Mein Votum geht also dahin, dass die statistische Central-Commission zu Briissel ersucht werden moge, fiir die Zeit von der sechsten bis zur siebenten Versammlung des statistischen Congresses die Functionen einer permanenten Commission des letzteren zu iibernehmen und der siebenten Versammlung an der Hand der ge\von-nenen Erfahrungen einen Vorschlag zur definitiven Begelung der neuen Institution vorzulegen. Ich mochte selbst dagegen sein, dass die Commission in Briissel fremde Mit-glieder zur Theilnahme an der Permanenz herbeizdge, es wiire denn, dass sich dieselben verpflichteten, bei den Sitzungen \venigstens zu bestimmten Terminen zu erscheinen. Die Theilnahme an einer Commission im Correspondenz\vege ist nichts, als eine Illusion, und cine um so unfruchtbarere, je mehr der Erfolg einer Commission eben auf dem personlichen Zusammenwirken einflussreicher Manner beruht. Um schriftlicbe Meinungsaustausche und Verstandigungen zu erzielen, dazu bediirfen wir nicht des Versuchs mit Schaffung einer neuen Institution, nicht des vollklingen-den Namens einer permanenten Commission des Congresses. Die statistische Central-Commission in Briissel tritt zugleich in ihre neue Function bereits als Besitzerin der reichsten statistischen Sammlungen, deren aus-gedehnteste Beniitzung sie schon bisher mit der riihmens\verthesten Liberalitat uns Allen moglich gemacht bat. Die Umsicht, mit welcher sie seit Decennien den Aus-tausch statistischer Publicationen amtlicher und nicht amtlicher Art mit allen Theilen der civilisirten AVelt eingeleitet bat, und die Piinktlichkeit, mit welcher sie die Handhabung der diessfalls getroffenen Uebereinktinfte iiberwacht, setzt sie in den Stand, ohne besondere Miihewaltung ein literarisches Organ in das Leben zu rufen, welehes iiber die wichtigsten statistiscben Erscheinungen aller Liinder gewissenhaft Buch fuhrt und das gegenseitige Bekanntwerden derselben jedem Interessenten erst wahrhaft leicht macht. Endlich reiehen die personlichen Beziehungen der Leiter und thatkraftigsten Mitglieder jener Commission so weit, dass eš nur ihr und keiner anderen moglich sein wird, ihre Augen und Hiinde gleichsam zu vervielfiiltigen und mit der Kraft derselben den Erdkreis zu umspannen. Ihr eine Instruction bezuglieh der Art ihrer Wirksamkeit geben zu wollen, ware nach meiner Ueberzeugung im hochsten Grade uberfliissig. Welche Vortheile man von dem Bestande einer permanenten Commission des statistischen Congresses zu ervvarten hat, dariiber haben sich in den mundlichen und schriftlichen Erorterungen eines Quinquenniums die Ansichten hinreichend geklart. Welche Mittel zu ergreifen sind, damit jene Vortheile nicht bloss envartet und gehofft, sondern auch erreicht und eingeerntet werden konnen, das weiss einer-seits jedes Mitglied jener Commission nicht minder gut, als ein jeder Angehbrige des Gesammt-Congresses, andererseitswirdeserstdieErfahrung lehren, \velche mit Erfolg zu anticipiren noch keinem Sterblichen gegonnt \var und keinem gegonnt sein wird. Was in den Vorschlagen EngeUs sonst noch enthalten ist, entfallt theils mit derprincipiellen VerwerfungseinesReorganisationsplanes, theils mitderBeschrankung, in welcher ich selbst auch nur die permanenle Commission acceptire, aus jeder wei-teren Erorterung. Wie der statistische Congress im Allgemeinen, so bleibt ihm ge\viss auch die k. k. statistische Central-Commission zu lebhaftem Danke verpflichtet fiir die Anregung einer Frage, welcbe die wiehtigste im ganzen Verlaule der bis-herigen Congress-Verhandlungen genannt werden muss und unmbglich auf die Dauer todtgesclnviegen werden konnte. Wenn auch das vorliegende Gutachten, 'velches ich zugleich im Namen jener Commission erstatte, gleich den Ausspriichen 10* der Mehrzahl in der Berliner Versammlung des Congresses den gemacbten Vorscbla-gen fast nur negativ gegeniibersteht, so bringt diess eben die Verschiedenheit des Standpunctes mit sich, von welchem jeder Tlieil ausgeht. Es hindert aber aucli dieser Standpunct gar nicht, mit vollster Ueberzeugung anzuerkennen und auszu-sprechen, dass Engel's Vorschliige zu den werthvollsten Leistungen einer unserer Vorbereitungs-Commissionen gehoren, und die daran gekniipften Discussionen stets einen der glanzendsten Puncte in der Gesehiehte unserer Versammlung bilden werden. m. Die Preise des Rindfleisches in den deutsch-slavischen Landern der Monarchie vom 1. Oetober 1866 bis Endc September 1867. Fiir die Gesammtheit der deutsch-slavischen Liinder (Niederosterreich, Ober-osterreich, Salzburg, Steiermark, Kiirnten, Krain, Kiistenland [Triest, Istrien, Giirz und Gradišča], Tirol mit Vorarlberg, Bohmen, Mahren» Schlesien, Galizien, Bukovina und Dalmatien) stellte sich als Gesammt-Durchschpitt der Monate Oetober 1866 bis September 1867 der Preis eines Pfundes Bindfleiseh mit 19-85 Kreuzer osterreichischer Wahrung heraus. Innerhalb welch' weiter Granzen die Durchschnittspreise der einzelnen Liinder sich bewegen, zeigt die folgende Tabelle: Bukowina .... 9-6o kr. 6. W. Galizien . . . . 1100 „ r> Dalmatien . . . . 15-46 „ rt Krain .... 17-12 „ » Steiermark . . . . 19-90 „ v> Schlesien .... 20-00 „ r> Kiirnten . . . 20-40 „ n Oberosterreich .... 20-70 „ v> Mahren . . . . 21-86 „ n Kiistenland .... 22-00 „ n Salzburg .... 24-12 „ Niederosterreich .... .... 2412 „ rt Bohmen ....... .... 24-23 „ n Tirol .... 27-38 „ n Naturgemass zeigen Bukovina und Galizien als Liinder, welche selbst ausge-dehnte Rindviehzucht betreiben, und iiber welche zunachst die Einfuhr von Rindvieh aus dem Auslande erfolgt, die niedrigsten Fieischpreise; ihnen zunachst stelit Dalmatien in Folge des Durchtriebes von Schlachtvieh aus den tiirkischen Hinter-landern zur Seekiiste, dann Krain und Steiermark mit ihrer fiir den Localverbrauch vollkommen ausreichenden Alpenwirthschaft. Die hochsten Fieischpreise zeigen die dichthevolkerten, daher weit iiber die eigene Production consumirenden Liinder Niederosterreich und Bohmen. Auffallender Weise hat Tirol ungeachtet seiner aus-gebreiteten und vortrefflichen Viehzucht einen noch hoheren Fleischpreis aufzmvei-sen, als die beiden letzgenannten Verbrauchsliinder. Die Ursache dieser Erscheinung liegt in der Abnahme der Aufzucht von Jungvieh, deren Veranlassung spiiter zur Sprache kommen soli. Nachfrage, locale Production, sowie geographisclie Lage der einzelnen Bezirke, namentlich in Bezug auf die Hauptcommunikationsmittel bedingen innerhalb dieser Liinder-Durchschnitte eine mehr oder weniger bedeutende Differenz der Fleisch-preise in den einzelnen Bezirken. Die hochsten und niedrigsten Jahresdurchschnitte ergeben sich in den folgenden politischen Bezirken: Land Bezirk Beztrk Bukowina Umg. Czernowitz 11-08 kr. Dorna 8-13 kr, Galizien Biala 16-08 „ Turka 816 „ Dalmatien Imoschi 19-33 „ Vergoraz 12-18 „ Krain Rudolfswerth 19-91 „ Krainburg 15-00 „ Steiermark Liezen 26-33 „ Kirchbaeh 16-50 „ Schlesien Freudenthal 23-44 „ Jablunkau 14-92 „ Kiirnten Paternion 21-56 „ Woll'sberg 18-33 „ Oberosterreich Umg. Linz 24-16 „ Haag 18-00 „ Mahren Joslowitz 25-83 „ Strassnitz 17-33 „ Kiistenland Connons 24-83 „ Veglia 16-08 „ Salzburg Gastein 28-16 „ Umg. Salzburg 21-75 „ Niederiisterreich Retz 26-83 „ Haag 20-50 „ Biihmen Karlsbad 28-50 „ Kalsching 20-00 „ Tirol Borgo 30-25 „ Lienz 23-42 „ Obgleicb die Fleiscbconsumtion in den Landes-Hauptstadten am bedeutendsten ist, so beeintlusst die Abgelegenbeit der Bezirke von den Verkehrsmitteln des Flach-landes dieFleischpreise derselben in einer Weise, dass sie hoher notirt werden, als in den Hauptstadten. Auf solcheWeise standen die Jahres-Durchschnittspreise zu Zara (18-50 kr.), Laibach (19-25 kr.), Gratz (22.41 kr.), Troppau (22-66 kr.), Klagen-furt (21-50 kr.), Briinn 25-50 kr.), Wien (25-98 kr.), Salzburg (24-83 kr.), Prag (27-94kr.) und Innsbruck (28-25kr.) niedriger, als die oben angegebenen hochsten Preise in einzelnen Bezirken der angehorigen Lander. Nur Czernowitz mit 13.85 kr., Lemberg mit 17-33 kr., Linz mit 25-90 kr. und Triest mit 27-33 kr. baben die absolut hochsten Fleischpreise in den beziiglicben Landern aufzuweisen. Es wiirde zu weit fiihren, den Einfluss der Verkehrsmittel, der Localproduction und des Consums auf die Fleischpreise in den einzelnen Orten des Flachlandes zu verfolgen. Nur ein Beispiel mag hier envahnt werden, welches die Einwirkung dieser Factoren besonders kraftig kennzeichnet. Der Jahresdurchschnittspreis ergab sich im oberosterreichischen Salzkammergute zu Gmunden mit 21-50 kr., zu Ebensee mit 22-90 kr., zu Isehl mit 25 kr., zu Hallstatt mit 23 kr., wahrend somit die Preise im Allgemeinen mit dem Vorschreiten ins Gebirge steigen, ergab sich fur hchl ein weit hoherer Preis als fur Hallstadt. Ein hervorragendes volksvvirthschaftliches Interesse bietet die Darstellung der V er anderungen der Fleischpreise von Monat zu Monat. Diese Veršinde-rungen in denBezirken des Flachlands sind von zu vielen localenEinfliissen abbangig, als dass sie zur Vergleichung gewahlt werden konnten. Wo aber, wie in den Landes-hauptstiidten. die Preise sich naeh der Menge des Viehzutriebes von Woche zu Woche anders gestalten, wp in der Rege’ cigene Markt-Commissariate diese Preisschvvankungen mitallerGenauigkeit notiren, finden in diesen Wandlungen derPreise die Productions-und Handels-Verhaltnisse der einzelnen Lander ihren bezeiclmenden Ausdruck. Im Durclischnitt wurde das Pfund Rindfleisch verkauft: 1860 1 §OT * n Z.* ■5 ” s e o 4> Ž December a es a s u 4/ h Z e* < 'S 'e S "s •ji S ix> 3 < 4> «5 Wien 24-94 24-89 24-72 24-56 24-47 2474 25-47 25-82 27 08 27-83 28-18 29-08 25-9f- Linz 25 25 25 25 25 25 25 25 27 28 28 28 25 90 Salzburg 24 24 24 24 24 24 24 26 26 26 26 26 24*8£ Gratz •>o 22 22 21 21 22 22 23 24 24 24 24 22-4! Klagenfurt .. . 20 20 20 20 20 22 22 22 22 22 24 24 21-50 Laibaeb 18 18 18 18 18 18 19 20 21 21 21 21 19-25 Triest 28 27 27 28 28 28 27 27 27 27 27 27 27-s: Giirz 24 24 24 24 22 22 24 24 22 22 22 22 23 00 Innsbruck .... 27 28 28 28 28 28 29 29 27 28 >9 30 28-2;, Prag 28-75 28-50 28 28 27 27 27 27 28 29 28 29 27-94 Briinn*) 25-50 Troppau 22 22 22 22 22 22 22 22 24 24 24 24 22-6(1 Lemberg 1550 15-50 15-50 1550 15-50 17 1750 17-75 19-25 19-50 19-50 20 17-33 Krakau 16 16 16 18 18 18 20 20 20 20 20 20 18-50 Czernowitz ... 13 11-50 11-50 12-50 13-25 14-50 15 15 15 15 15 15 13-8:. Zara 16 15 15 17 19 23 23 23 23 16-50 16 16 18-50 'j Deziiglicli MahreiTs iegea keine Monats-Durchsclinittspreise vor. Mit Ausnahme der Stiidte Triest, Giirz und Žara, welchen der Seevveg fiir den Bezug oder Absatz von Sclilaclitvieh zur Verfiigung steht, ergeben sich sonst iiberall die Septemberpreise hoher als die Jahresdurchschniltspreise , die Fleischpreise sind im Allgemeinen im Laufe des Jahres 1867 in die Hohe gegangen. Am Bedeutendsten zeigt sich diese DifFerenz und namentlich die fast genau proportionale Steigerung der Preise seit dem Monate Februar zu Wien und Lemberg, dem Haupt-Consum-und Haupt-Marktorte des Rindviehes. In hoherem oder geringerem Maasse und mit unbedeutenden, durcli locale Ver-haltnisse hervorgerufenen Abweiehungen folgen alle iibrigen Hauptstadte dieser steigenden Tendenz der Fleischpreise seit Beginn des Jahres 1867. In den Alpenlandern zeigen Gratz und Klagenfurt (auch Laibaeh) durcli die Gleichzeitigkeit der Preissteigerung eine gewisse Abhangigkeit ihrer Fleischpreise von dem Gange des Rindviehhandels im Allgemeinen. Abgesehen von einer geringen und nicht nachhaltigen Preisherabset zung im Juni, zeigt Innsbruck von Juli an eine rapide Steigerung des Preises, welche mit der (fiir diese Lander bedcutenden) pliitz-lichen Zunahme um 2 Kreuzer pr. Pfund, zu Salzburg im Mai und zu Linz im Juni •m innigsten Zusammenhange steht. Oberosterreich und Salzburg sinil in der Ilegel die Hauptquellen 1’iir dcn Bezug von Kalbera nach Wien. Die Rindviehzucht dieser Liinder liat demnach nicht so selir die Milclmutzung, als den Absatz vou Kalbern sieli zum Ziele gesetzt. Ein im Vergleiche zum Futterbau unverhaltnissmassig hoher Stand von Kiihen musste, wahrend der Jahre 1865 und 1866 wegen der herrschenden Diirre und geringen Heuernte ziemjich bedeutend veringert werden. Erst das regenreiche Frulijalir 1867 gab die seither zur Walirbeit gewordene Wahrscheinlichkeit eines besonders giinstigen Wiesenertrages neben der Ausnutzung der Alpenweiden. Mit dieser Aus-sicbt ging das Streben, den verringerten Viehstand \vieder auf die friihere Hohe zu bringen, und damit in der Zukunft \vieder den gevvinnreielien Kalberhandel nach Wien zu beleben, Hand in Hand; es wurden die Kalber dieses Jahres, statt dem Handler iibergeben zu werden, aufgezogen, ebensovvenig aber aites Schlaclitvieh zur Aiissclirottung yerkauft. Da Tirol bisher zur Deckung des Ausfalles der Production Oberosterreich's und Salzburg’s an Kalbern iiir denConsum von Wien herangezogen worden \var, erklaren sicli die hohen Rindfleischpreise dieses Landes, die seit Juni 1867 aus dem gleichen Grunde des geniigenden Winterfutters iiir einen erliohten Viehstand eine weitere Steigerung erfuhren.