^^l yrtschcs Blatt z u n» Nutzen und Vergnügen. ' Nro. 50. F rc y t ag d ü n ^5. De c e m ber 162a. A ll d i c tu c n sch cnfreundll ch en Ncujahrs - Gratu lanten in Laibach. <^ie seit drey Jahren bestehende Anstalt, sich von der eben so lästigen als der Gesundheit nicht selten nachtheitigcn Sitte der Ncujahrs-Gratultionen mittelst der, zumVortheile d er hie sigcn Arm enanstalt gelöste n , I^aricn los zu kaufen, hat sich durch den guten Grfolg zu sehr bewährt, alö daß dieselbe nicht auch für das nächstkommendo neuc Jahr sollte in Anregung gebracht werden. Darum 'y dem Armen - Vatcr, Hrn. Leopold Frörentcich, im Handlungs-Comptoir zu haben. Die Nahmen der großmüthigen Wohlthäter ' sollen gedruckt der Zeitung beygelegt und die eingegangene Summc auf chen diesem Wege zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden. - ,.,, Laibach dcn i5. December 1620. ' Die neue Laibachcr Singanstalt. Von manchenAnstalten klingt cs schon als ein Lob, wcnn man siigt: sic erhalten sich. D!csc Wahrheit auf die Laibachcr p! ilharmonifchc Gesellschaft angewendet, vcrvicut ums«, mehr gewürdigt zu werden, wenn man bedenkt, daß die Zusammenhalttmg und das Fortbestehen dcrlcy Gesellschaften so mamgfalti'. g?n Hindernissen und Infallcn ausgesetzt seyen. Die mehr als hundertjährige raibacher phil: harmonische Gesellschaft, hat im Verlause von zwey Jahren fthr achtuugüwnrdige Mitglieder' verloren; die Hautboistcn der Laibacher Garnison zo« gen mit ihrem Ncgimente nach Italien, dennoch hat' sich die Gesellschaft in ihren Bestrebungen nicht nur nicht hemmen lassen, sondern hat in ihren wöchemlichew Akademien manche schönen Beweise ihres Fleißes und Fortschreitens geliefert, hat so manchen reisenden Kunst' ler gefällig unterstützt, ja nur durch ihre freundschaftliche Mitwirkung wurde es möglich, dem Laibacher Publicum den Genuß einiger neueren und größeren Opern zu verschaffen. Am fühlbarsten blieb bisher noch immer der Man: ge! an guten Sängern, und Sängerinnen. Diesem Übelstande abzuhelfen, war schon lange eine angelegene Sarge der DirecUon, aber die Kräfte wollten immer nicht zureichen. Endlich aber siegte die Beharrlichkeit. Am 2. Jänner 1821 beginnt die Sing > Anstalt der Laibacher philharmonischen Gesellschaft, welcher Herr Casper Maschek, Eapellmeistcr, als Musiklchrer, jedoch unter der Oberaufsicht der Gesellschafts-Direc-tion vorsteht. In dieser Sing-Anstalt werden die Kinder der philharmonischen GcsellschaftZ-Mitglicdcr und zwar: Mäd-chen vom ?ten bis i2ten, und Knaben vom ?ten bis zum uten Jahre unentgeldlich unterrichtet. Außerdem sollen aber auch andere Mädchen und Knaben, falls dieß die Zahl der unentgcldlichcn Zöglinge gestattet, gegen Bezahlung, einstwcil-en voumo; nathlich ! fl. 20 kr., an dem Unterrichte Theil nehmen. Die in dicse Sing'-Anstalt eintreten wollen, ha-ben sich bey dem Director der philharmonischen Gesell« schaft, Herrn Hölbling, bis 28. December i62t>Vormit-tags von 9 bis 11 Uhr zu melden, M. Die Lehrstunde der Mädchen ist (Sonn - und Fcyer> tage, dann Mittwoch aufgenommen) täglich von il bis 12 Uhr Vormittags, die der Knaben von 1/2 5 bis , »/2 6 Uhr Nachmittags bestimmt, ! Wie könnte man gute Dienstbothen hoffen? . ^ -^A^4 d em Wandere«.) Nicht leicht mag eine Zeit gewesen seyn, wo man den Mangel' an guten Dienstbotßen weiblichen Ge-fchlechts mehr und allgemeiner gefühlt haben mochte, als «N unsern Tagen. Denn größtcntheils wirkten die Ursachen, welche auf diese Classe der Menschheit (3m; fluß haben, nicht so allgemein durch ganz E»ropa, als dieß seit ungcfahr einem Menschenalter der Fall ist, und vielleicht nie noch war das Bedürfniß nach wcib» lichen Dienstbothen so groß, als eben jetzt, wo sie am wenigsten geeignet sind, Dienstboten vorzustellen. Man wird es wohl nicht bezweifeln, daß in je» dem Stande nebst den allgemeinen, in allen Sta'n« den nöthigen Erfordernissen, welche in der körperlichen Gesundheit, dcr nöthigen Gewandtheit, Moralität, Religion und endlich gesunden Verstand bestehen, auch besondere Eigenschaften nöthig sind, um gerade für die gewählte, und nicht vielmehr für eine andere Le» bensweise zu'gehören. Der Soldat und Seemann wär« den ihre Pflichten nicht erfüllen können, wenn sie bloß Gesundheit, nicht auch körperliche Stärke hätten, oder nicht geeignet waren, jene Fähigkeiten in kurzer Frist zu erwerben, deren sie zu ihrer Bestimmung bedürfen. Der Erzieher würde «in unnützes Glied dieses Standes seyn, von dem das Wohl ganzer Staaten abhängt, wenn er ohne die nöthigen Kenntnisse und Scelenii-gcnschaften sich demselben aufdringen soUte; eben so d?r Seclenhirt, der Nichtcr, der Advocat, der Poli« zeybeamte, ocr Kaufmann, der Künstler, der Hand« werker und Taglöhner. Jeder bedarf nebst den allge» meinen auch besonderer Fähigkeiten, deren Erwerbung freylich in manchen Classen mehr, in andern weniger Mühe fordert. Nur die Dienstboten scheinen in un« fern Tagen von ähnlichen Eigenschaften nichts zu be» dürfen, ja, so zu sagen, größtcncheils dem Müßig» gang und andern Lastern fröhnen zu dürfen. Sie sind Köchinnen, überlassen aber das Kochen ihren Frauen, in> dem «S ihnen leichter scheint, das durch andere Ge, kochte zu verzehren< und die Zeit mit Liebschaften, Veruntreuungen, Putz und Tanz zu vertändeln; sie find Stubenmädchen und Kindermädchen mit dnselben Vernachlässigung ihrer Pflichten und demselben Hang zur Venus Pandemos, Untreue, Kleiderpracht und Unterhaltungen; und was hierbey das Schlimmste ist, sie sind so empfindlich gegen jede noch so gerechte und schonende Zurechtweisung, und so gewinnsüchtig, daß sie sogleich einen Dicnstort verlassen, wenn manjcncn Unfug einzustellen sucht, oder wenn irgend woher ei. ncLicdlohnsvermehrung zuwinkt, und sich alleArten von Widerreden erlauben, wenn man nicht geneigt ist, dicscm ihren Ansinnen zu entsprechen. Diese und ähnliche Eigenschaften sind zu allge: wein bekannt, als daß jemand »««« Schilderung zu grell finden könnte. Schon vor 16 Jahren wurden sie in der hie und da abschweifenden Schrift: „Allgemei-nes Klaggcschrey über Dienstmägde insbesondere, und über die Diensllcute überhaupt, von F. S.,'< gerügt. Sie veraul,aß.ten so manche Abhandlung, so manche Preisfrage^ so manche vortreffliche Gestndeordnung. Doch alles blicb ohne Erfolg, weil es, wie es irgendwo heißt, zwar möglich ist, manchen Folgen vorzubeugen, aber cinlUnmöglichkcit, die Sitten des Dieustvottcs zu verbessern, ohne aus eine allgemeine Sittenveroesserung zu denken, ohne die Ursachen der allgemeinen Sittcnlosigkcit zu hcbcn oder wenigstens deren Kraft zu schwachen. Nach der Gcsindcordnung für die k. k. Residenz-stade Wicn vom i. May 1610 (H. 33) sind dic Pflicht ten des in einen Dienst getretcnenDlenstdothcn: Treue, Fleiß und willige Verrichtung der ihm obliegenden Dienste, Ehrerbiethung gegen den Dienstgcber und Achtung gegen dic Angchörigcn desselben, Verträglichkeit mit dem Nebcngcsinde, gesittete, anstandige Auf« führung, endlich Befolgung all desjenigen, was das Familicrchanpt zur Erhaltung der häuslichen Ordnung einzuführen für gut befindet; und nach dem 83. §. ist der Dicnsthalter, wo bey größern Fehlern oder «ftmah-ligcn NückfaUen gelinde Zuchtmittel nicht zureichen, befugt, von den strengern Mitteln einer körperlichen Iüchtia/mg mit der geziemenden Mäßigung Gebrauch zu müchen«^ ^ ^/. Wäre die Herrschaft der religiösen und sittlichen Gefühle, w>c die Erklärung der Munster aus Aachen vom i5. Ncvcmbcr i3i8 bezeuget, unter dem Unglück der Zeiten nicht so sehr erschüttert worden, wahrlich, cs würc uncrklarbar, wie z«nc heilsame Gcsindcordnung für dic Residenz, und im Könihrejche Ungarn die Sca: Huten ähnlicher Art mehrerer Gespannschaftensdurchaus ohneE.folg bleiben konnten, da doch dcsIammcins um Abhülfe dcy Befolgung der so klar in jenen öffentlichen Anordnungen ausgesprochenen Mitbel »ncht nothwen^ dig wäre. Es wird einer Ncihc von Jahren bedürfen, bis die Erschütterungen, durch die vielen französischen Kriege in ganz Europa veranlaßt, wieder gehoben seyn werden. Dieß weiß man aus der Geschichte unscrcL Vaterlandes und anderer Länocr, wo cs nach jedem ähnlichen Kriege vieler Jahre bedürfte, u.m den Flor der Staaten, der ohne Stttlichkcit nicht denkbar ist, wieder zurück zu führen. Bis zur Zurückführung der Moralität bedürfte man also eines Mittels, welches die Ausdrüche der Lei-dcnschaftrn und schädlichen Gewohnheiten wenigstens seltener machen könnte. Dieses Mittel wäre die leitende und manche straft lichc Handlung verhindernde Polizey, wenn cs in diesen Umstanden, wo die Sitten im Allgemeinen zu unlauter sind, nicht zn viel gewagt wäre, sich auf dieses Mittel zu verlassen, das ohne einer Kette vou Menschen nicht denkbar ist, und eben darum bey dem Nichtcingrciscn eines einzigen Mittelgliedes, wie es die tägliche Erfahrung bey allen oder den meisten Po« lizeyanstalten lehrt, unwirksam ist, so lange die Mo-, ralität nicht auf einer hohen Stusc stcht. Nur einer aus eigenem Antrieb das Gute befördernden Gesellschaft kann es bis zur allgemeinen Sit-tcnvcldcsserung möglich seyn, dem Übel vorzubeugen, welches aus dem Mangel an guten Dienstboten nothwendig entstehen muß. Dicfe Gesellschaft, welche cdcn so leicht, slZ der edle Frcmcl.verein zurVeförde' vung des Guten von unserm wahrhaft anten und großen Landesvater Schuh erwarten darf, müßte durch die genaueste Befolgung einiger heilsamen, zum Theil in unscrn G'.'smdcordnmMn aufgellten Grundsätze bcwirken, daß nach und nach alle Hausväter und Hausmütter einerseits, und alle weibliche Dienstbothen andererseits wieder so eifrig in Erfüllung ihrer gegen-seitigen pflichten werden, wie ste dieß vor dem cinge< risscnen SittcnVcrdccbmß waren, wo weder Hcrr u>?d Frau den-DienstbctZcn, noch diese jene ftuidsclig be-handelten, sondern bemüht ware^/sich gegenseitig nach ihrcn Verhältnissen zu beglücken. Diese Grundsatze waren folgende drey: 1. Man bestimme Lohn und alles, was zu geben ist, nach Verschiedenheit derDicnsttreise und der Billigkeit, und verlange gegenseitig von den Dieustmägt den, daß sie sich auf ein ganges Jahr verpflichten, zu bleiben und allcs ;u erfüllen, was von ordentlichen Dicnstbothen gefordert werden kann, folglich auch alle Ausschweifungen in der Kleidung und den Untcrhal« tungen zu meiden. 2. Kein Glied dieser Gesellschaft nchme cme Dienst-magd in seine Dienste, oluie die nöthigen Zeugnisse «bcr ihr sittliches Betragen nach der in der Wiener Dienstdothcnordnung vorgeschriebenen Formel, welches zur größeren Sicherheit bey der Aufnahme von Dcm Dienftgcdcr zu übernehmen. Z. Man bewillige nach Verhältniß deZ Lohns, den man jedem Dienstmädchen geben muß, einen gewissen jährlichen Beytrag in die Casfc der Gesellschaft, z. V. einen Gulden von zehn Gulden, um nach eine? Zlnzahl Dienstjahre bey einem Gliede der Gesell« schaft, z. B., wenn ein Dienstmädchen wenigstens füuf Jahre an einem Dienstort gedient hat, hundert Gulden, wenn ein Dienstmädchen wenigstens acht Jahre an einem, oder, fünf und fünf Jahre an zwey Or-ten gedient hat, zweyhundert Gulden, endlich wenn em Dienstmädchen über zehn Jahre an einem Orte, oder an drey verschiedenen Ortcn an jedem funk Jahrs gedient hat, dreyyundcrt Gulden cm Aussteuer gcben zu tonnen. Diese dvcy Puncte werden für sich hinreichen, die Dienstdothcn zn ihrer Psiicht zurück zu fühcen^wenn die Glieder der Gesellschaft anch von ihrer Söite "keine Blößen geben, nnd den Anstand und die Sittlichkeit nicht willkührlich beleidigen werden. Daher wird es die erste Sorge seyn müssen, daF kein ausschweifender, der Venus, dem Bachuä odce dem Spiel, crgebcuer Dicnstgcber in die Gesellschaft anfgcnomnien, und der aufgenommene wieder ausge» schlössen werde, damit die Beyspiele der Glieder dieser Gesellschaft, welche nach eingcliohltcr höchster Er» laudniß mit und ohne äußerer Dccoration das best^ AneiferltngImittel zur gesellschaftlichen Tugend seyn wird, nicht Veranlassung seyn können, den humanen Zweck in ihrem Entstehen zu zernichten, und die Zahl jener andern menschlichen Anstalten zu vermehren, welche sich in de"r Theorie als nützlich, in der Wirklichkeit als unnütz bewahren, weil sie aus Gliedern be» stehen, welche durch Beyspiele alles vernichten, wa5 durch die Stamicn beabsichtigt wird. Jede Stadt und jeder größere <3rt könnte nach erhaltener Erlaubniß einen ähnlichen Verein in seiner Mitte haben, dessen Casse gegen ein kleines Honorar die gewöhnliche Stadt: oder Ortscasscuerwaltung, oder wie in der G-escllschaft adeliger Frauen, ein dazu gewähltes Glied besorgen könnte> die Bewilligung dcr 'Aussteuer dürfte durch einen Ausschuß, welcher durch die Statuten zu binden warc, geschehen. Doch dieß sind bloße Grundrisse, welche, so wie sie hier stehen, bloß die Möglichkeit darthun sollen, wie einem allge» mein gefühlten Übel, wel'heH nur zn oft die Haupt» ursache der Verarmung arbeitsamer Familien Ist, bis zur Abhülfe durch eine gänzliche Sittenverbesscrung Schranken geseht werden lonntcn. Eine weitere Aus-einandersekung nach örtlichen Umstanden müßte, wenn der Gedanke Berücksichtigung zu ucrdieucn scheinen sollte, jeden einzelnen dahin gehörigen Gegenstand*) aufzahlen und unparteiisch behandeln. E Z .... >.. ') Auch von einer Kleidc'rordnung könnte bey die-scr Gelegenheit die N