M Intelligenz - Blatt zur Laibachcr Zeitung N"- 3i. „^lvsl Dicnstag tcn 17. April 1821 ,'W«^__^.._. _______- ._. Guberumt - Vn lautdarungi u. Z. 329. Currcndc des k. k. illyr. Gubcrniums zu Laibach. «^ Nr. 2y3r. (Dic Abnahmr der Fleischkrcuyer-Gebühren von den verschiedenen Gattungen des Borstenviehes betreffend). (2) Da das für Steycrmark, Karnthen , Krain, Görz und Gradisca unterm ift. Iuly 176/, erflosseneFleischkreutzcr-Patent, welches mitGubernial-U schreiben vom 3«. Iuny 1^20 die daselbst vorgeschriebene Anwendung erhalten hat, »n Hinsicht auf Borstenvieh nur im Allgemeinen bestimmt, daß von einem großen Mastschweine die Gebühr mit 1 fi.,von einem mittleren Schweine mir 3o kr., von einem kleinen Schwein? mit i5kr., und von einem Spanferkel mit 2 kr. entrichtct werden soll, das Gewicht duser verschiedenen Gattungen des Borstenviehes aber nicht festsetzt; so wird, um allen Zweifeln zuvor zu kommen, in Folge hoher Hofkammer? Verordnung vom 26. Februar d. I., Z. 6o3i, zur allgemeinen Kenntniß und Darnachachtung hiermit angeordnet, daß von einem großen. Mastschweine, welches hundert Pf. und darüber wiegt,die Gebühr mit Ei, nem Gulden, von einem m i r t l e r nS ch w c i n e, w e l ch e s F ü n fz l g b i s N e u n und Neunzig Pfund wicgt, mit dreyßig Kreutzern, von einem kleinen Schweine, welches Zehn bisNeun und Vierzig Pfund wiegt, mit F ü n f-zehn Kreutzer, endlich von einem unter zehn Pfund wiegenden Schweine, worunter auch Spanferkel gehören, mir zwep Kreutzer entrichtet werden müsse. Laibach am 23. März 1821. * I 0 seph Graf Swcerrö -,Sp 0 rk, Eouverncur. Alph 0 ns Grafv. P 0 rcia > Viceprasident. Franz Skamverl/ k. k. Gubern^lrath. Z. 322. N a . ch r i ch t. !)cro. H690. (2) Da nach einer von der hungarischen Statthalterey in Ofen unterm 6. d. M. hierher gemachten Erinnerung cui Eoncurs der Glaubiger des Christian Hir-schauer, von Nagy Kanisa, im Zaladcr Comitate eröffnet, und hierzu der Termin auf den 12. und übrigen Tage dcs Monaths December 1621 bestimmt worden ist, so wird dieses den allenfalls Hierlandes befindlichen Glaubigern des Christian Hir-schauer, zu dem Ende hiermit bekannc gemacht, damit sie sich in Hinsicht der Gel? tendmachung ihrer Forderungen hiernach zu richten wissen. Vom k. k. Gudernium zu Laibach am 5. Avnl »821. Benedict Mansuet v. Fradeneck, k. k. Gub. Secretar. Z. 3^5. Concurs-Verlautbarung «ll Nr. 4270. zur Besetzung der Catvchetenstelle an der Hauptschule zu Lussin picolo. (1) Für die Eatechetcnstelle an der neuerrichtercn Hauptschule zu Lussm picolo, womit ein jahrlicher Gehalt von 400 fi. aus dem Neligionsfonde, und die —— Hai "^-' Ve?bmdlichke"lt, auch in der Madchenschul-Classe zu catechisiren , verbunden ist, wird hiermit neuerdings cin Concu'rs ausgeschrieben. Diejenigen/ welche für diese Lehrstelle compctiren wollen, haben ihre eigenhändig geschriebenen, an das küstcnländische Gaberni'.im gerichteten Bittgesuche, welchen, nebst den übrigen erforderlichen Zeugnissen, auch das catecheiisch -pedago? glsche, und jenes über vollkommene Kenntnis nichr nur der deutschen, sondern auch der italienische»; Sprache beyliegen müssen, längstens bis Ende May d. I. bey dem k. k. küsienlandischen Gubcrnium in Triest einzurei h:n. Vom k. k. illyrifthen Gubernium Laibach den ic>. April 1821. ^________ Anton Kunstl, k. k. Gub.'Secrctar. Z. 3'/^. Eoncurs-Verlautbarung 3s'. Nro.2338. für die bey dem kraimrischen k. k. Stadt-uud Landrechte in Erledigung gekommene Rathsprotocollisten - stelle. (1) Auf Ansuch n des k. k. Inner -Oestcrreichischen Appellationsgerichts wird bekannt gcmacht, daß bey dem k. k. krainerischcn S^adt - und Lanorechte eine, mit dem jährlichen behalte von 600 st. Erledigung gckomn/en sey, und >^uzj jene, welche diese Gteüe zu erlangen wün- ' schanz ihre gehur^g instrun'ten.init dem Zeugnisse über die Landessprache vcrsehe-ncn besuche bis letzten April l. I. bey dem kramerlschen k. k. Stadt-und Land-rechte einzureichen/jene Bittsteller jedoch, die nicht bey der Stelle, wo die Erledigung offen ist, dienen, ihre Gesuche durch ihre vorgesetzte Behörde dahin ein-beglcttcn zu lassen haben. Vom k. k Gubermum. Laibach den 6. April 1821. Benedict Mansuet v. Fr adeneck, k. k. Gub. ^ecretar. Z. ")^0. Anwendung der braidiqen Holzsaure in der Lohqarberey. nc! Nr. 3359. (z) 3^ ch einem Berichte des Apothekers I.C. Schuster zu Tyrnau in Ungarn (vereinige Ofncr und Pcster Zeitungvom 8. August 1619 Nr. 65) hat der da-sige Ledeve-melstcr Joseph Steger die brandige Ho'zsaure als fanlmßwidriges Vettel auch bey der Lohgarbcrey in nützliche Anwendung gebracht) derselbe fand nähmlich, daß, wenn bey den zu bearbeite, den Hautcn, durch einen fehlerhaft ten Eang der Operation cntwedev wahrend lem Schwellen und Schwitzen, oder auch beym Auswässern der Ochsenhaure in heißen Tagen jene Art von Fäulniß emttat, die unter dem Nahmen der Muschel besannt ist, und sich ingewissen Flecken zeiget, die bald überHand nehmen, und nicht nur die zuerst angerissenen Haute schnell zerstören, sondern, da fc sehr ansteckend sind , auch bald auf die noch gesunden Hanre verpflanzt werden, d,cse.n Ucbel schon dadurch v.llkommen Einhalt gtth>m werde i konnte, we ndie anagr-ffenen weißen Stellen auf beyden Seittn (das ist, sowohl auf der Fleisch- als auf der Haarseite) mit brandiger Holzsaure bestnchen wurden. Bey neun Stück angegriffenenHaulen, mir welchen dcr Versuch gemäht wurde, neigte es sich, daß die auf die vorher abgestrichenen Häute aMltirte Holzftiure, schnell eingesogen wurde, und n^cht nur.die daß ,allc neun -Vautc gerettet werden kor.nren." Diese neue Anwendung der erwähnten Saure verdient auch von.andern Lohgarbern um w mehr versucht zu rocrdcn, als man aych aus den Resultaten der V-ersuche mit andern thierischen Theilen auf einen günstigen Erfolg zu schließen berechtiget ist.^ _^_^_^«^. Stadt- und landrechtlichc Verlautbarungen. Z. 3". Nro. »275. (5) Von dem k. f. Stadt- und Lanorcchte in Kram wird bekannt gemacht: Es wer. de vol' diesem Gerlchce bey dem vorgekommenen Umstünde, daß die zu 2^j5 des Verlasses, l.ach dem a,n i. Oct. i3^3 in dcm (5iv. Cpitalc zu Laibach, als irrsinnig versterbe« ncn Weltpriesters Earl Haas), gesetzlich zu Erben berufenen Verwandten unbekannt, und allenfalls ausicrLandcs abwesend sind, dencnselbcn hicrmit aufgetragen, daß sie, falls selbe auf den Verlaß dl^ses verstorbenen Priesters einen Erbsanspruch haben oder zu haben vermeinen, sich binnen einer Jahresfrist vom Tage dieser Verlautbarung so gewiß vor dieser k. k. Arhandlungsmstanz anmelden sollen, als nn Widrigen dieses Abhandlungsgeschäft, so weit es dle ihnen von dem Gesetze bestimmten 2)5 Orbtheile dieser Nachlassen-schaft betrifft, zwischen den erscheinenden, odel den ihnen einstweilen zum Curator aufge-stellten hierortigen Geri6)tsadvocaten Dr. Lorcnz Gbcrl der Ordnung nach, ausgemacht, und jenen, aus den sich Anmeldenden cingcantwortct werden würde, denen es aus dem Gesetze gebührt. Laibach den i3. März 1621.______________' °Z. 321^ Nr. ,553. (2) Von dem k. k, Stadt-und Landrcchtc in Krain wird bekannt gemacht: Es seo über Ansuchen des Gregor Leschnak, Eigenthümcrs des Hauses Nr. 2 zu ^aibach in der Gradischa Vorstadt, in die Ausfertigung derAmortisationsedictc, hmsichllict) der vorgeb< lich in Verlust gerathenen zwey Urkunden, als: des Eontraets dd. itt. Jänner 1776 zwischen Anton Wutschcr, dann den Ehclcuten Blas und )lgnes Pirnat, und des Urtheils zwischen Anton Wutschcr l^8pt'of>v^ Eva Wutscher, dann den Ehclcutcn Blas und Agnes Pirnat dd. 5. December 1766, beyde, und zwar ersterer zur Sichcrstcllung der den besagten Eheleutcn ausgesprochenen freyen Wohnung, Nahrung und Kleidung seit 9. Februar 17Ü1 , letzteres zur Sichcrstellung der denftlbcn Ehelcutcn zuerkannten Ltio ft. i2 5j4 kr. und der Gcrichtskostcn pr. 7 ft. 7 fr., seit ^5. May ^ttcj, auf das ihm Gregor Lcschnak eigenthümliche zu Laibach irl der Gradischa Vorstadt, vorhin sub Nr. 37, nun Nr. 2, liegende haus, clä «M^Nnn der Eassirung der auf diesen beyden in Vel> lust gerathenen Urkundcn befindlichen Intabulations-. Ccrtlficatc gcwilligct worden. Dem» nach haben alle jene, welche auf diese beyde Urkunden, aus was immer für einem Rcchtu-grunde, Ansprüche zu stellen vermeinen, solche binnen i Iayr,6 Wochen und 3 Tagen sogewiß bey diesem Gerichte anzumelden, und rcchtsgcltend darzuthun, widrigcns vor» gedachte Urkunden respektive die darauf befindlichen Intabulations'Eertlftcate für gctöd-tet, traft und wirkungslos erklärt werden würden. ____Laib ach den 16, März »821/ Aemtliche - Verlautbarung. Z. 328. Licitations-Ankündigung. Nro. 1604. (2) Vom k. f. Hauptzoll-Salz- und Mauthobcramte Laibach wird hiermit allgc-mcin bekannt gemacht, daß in Folge hoher hofkammcr- Bewilligung dd. 23. v. M. Nr.33^-208 am 10. k. M. May das snv Dom. Nro. ,3, der Herrschaft Obcrburg'untcrthänigc, unter H. Nro. 23, im untern Hhclle oes Marktes Obelbing liegende gemauerte, aus zwey Zimmern und zwey Kammern, so zu holzleg und Keller verwendet wertzen können. bestehende f. k. Bancalhaus, s^mmt dem dabey befindlicbfn kleinen, Hausgarten, gegen die fiU'solchc!/^stel,qcrungcn.'feftgeftHten allerhöchsten Vorschriften, und um den Aus-.russpreis vüy^oo ft. zu Ob^bu^^ jly gedachten Pause setdst öffentlich feilgebothen wco den wiro; lvo/zchjeder Mril^^U'Ngsllisti^ hiermit eingeladen wird. ^aibach c.n 7. ^^li^^ ,,. ., Vcrnnschte Verlautbarungen. Z. 327. , Vorladungs-Odict. Nro. 3»3. . (2) Vom Bezirksgericht Michelstätten wird hiermit allgemein bekannt gemacht, daß über Anjuchcu der Vc^^mün^r,Barbara Schibcrl, und Andre Sajovitz, zur Erforschung und Liqul0lrung der'Perlaßschulden nach dem zu Ollscheug^ in oer Hauptgcmeinde St. Georgen verstorbenen Herrschaft V)ilchclstätten'schcn Unterthan Joseph Schlbcrle, die Tag-, fatzung auf den »,2 k. M.ÄA.ü) Nachmittags um 5 Uyr angeordnet worden ist. W werden daher alle-jene, welche auf diesen Nachlaß aus was. immer für einem Recdtsritcl einen Anspruch zn h. bcn vermeinen, hiermit aufgefordert, daß sie solchen am obbestimmtert Tag und Stunde m der hie.rortigcn Oerichts^anzley so gewiß anmelden, und rechtsgültig ^ darchun sollen, als im Widrigen sie sich nach geschlossener Abhandlung die Folgen des L14. §. des B. G. selbst'bcyzumesftn.haben würden. - , Michelstättcn am 5. April 1621. . « , ^,, , .^ ,__________________________ Z. 52^. Getreid-Verlauf. (2) Ain 20. d. M. ron 9 bis 12 Uhr Vormittags werden bey dem Gefertigten Vermal. ^tungsanuc ii, Mtzen 19 ^ Maß Schüttwcitzen, 'Z2 Mtz. 28 iM Maß Schütthafer, 44 ^tlö- 1 ^,'^ 'Muß Sckün^emlschet, und 3o 2^j5 ?)?aß SchütthirS von der letzten Fccksuna und guter Qualität, enttrcdcr in ganzen oder kleinen Partien von 5 oder 10 Mtz. nach dem Meistootbc gcgen gleich bare Bezahlung hindan gegeben werden; wozu die Kauftu^ stigen eingeladen sind/ , ^ ____K° KV Vcrw. Amt der Staarskerrsckaft Minkcndorf den 3. April 162,.________ Bekanntmachung. - (2) Es ist ein in Unterkram, im Ncustädtlcr-Kreise liegendes Gut, entweder zu verkau- scn, oder auf mehrere Jahre in Packt zu überlassen. . ^ Näicrc Austunft hierüber gibt das Laibacher Zettungs- Comptoir._____________ ^ 55^. , ' Vorrufungs - Edict. . ^ (2) - Bon dem Bezirtsacrichte der Staatsherrschaft Minkcndorf wird hiermit bekannt gemacht; Es habe Franz- Gams, Grundbesitzer in Obcrfcld Nro. b, unterm 9. Februar »621 « 'l ^klii^ 6i, gegen Michael Stanzer, Kcuschler von Obcrscld Nro. 20, und ie>pv^. aeacn dessen aufgestellten Kurator cid^n' -, Hrn. Joseph Kastelliz zu Mint'en-dorf, cine'Klaqe auf Bezahlung aus ei,u!r HandlungvgcseUchaft angesprochenen 235 ft. '" C. M. c- ,^.c.,' mündlich angebracht, da mm der gctlagte Michael Stanzer unbekannten Anfe'ntl^Itsortcs ist, so wird ihm dieses nut dem UnHange bekannt gemacht, daß er bey der bierüb^r auf den 2. Iuny l. I. um 9 M)r ftuh angeordneten Tagsatzung so« gewiß entweder selbst^ oder durä' cine»i gehörig Bevollmächtigten erscheine, oder dem aufgestellten Kurator seine Behufe an die Hand gebe, als sonjt das Verfahren mit dlc.scn lchiern' geschloffen werden würde. und cr sick die nachthclllgcn folgen selbst zuzuschreiben hätte. Bezirksgericht Staats Herrschaft Minkendort. am 9. April »62». Z. 335. ^°^,»».«.«....... .^«^^ ...^, ''-^'^'"^ — -, " ^,)^, Vom Bezirksgerichte des Hcrzogthums Gottschce wird hiermit bekannt gemacht, es sey auf 2ll.sucken des Damian Braune von'OocM dle execunre Versteigerung de^ ^ d^.n tKhclcutcn Iranz,und Maria Lustdar, in dcr Stadr'Gottschee, eigenthümlichen Hau« ses Nro. 26, dann au^er dcr Stadt liebenderDrulldMcke, sä:mnt Waldantheilen, dem Aerzogtbume Gottftbee dienstbar, nebst Fährnissen gcwissiget, und zurVornahme derselben die Tagsaliung auf den »6. May, Iuny und Iuly trlch von 9 bis ,2 Uhr in ovr Stadt' , G.ottsä'ce m^t dem Bc^s.-ltze angcorrnrt worden, >"asi obige Realitäten und Fährnisse, Voenn dicselden wcder bcy der ersten noch 2. Tagsahung um den S6)äi ungswerth pr. 3«>5 ft< Qn Mann gebracht werden könnten, bvy der 2. Tv'gsatzung auch unter de>n Schähungs-'werthe hindan gegeben werden Gottscyce am »«?. 7lpril 182,. Z. 346. Oonvoc^nons-(Kdict. (,) Alle jene, welche auf den Perlasi des a,n 4. H.ptemder »3o^ zu Oberlaibach verstorbenen Johann Notter, und jenen des am 25. Februar d. I. für todt erklärten Io« f^ph Rotter, ans was immer für cimm Rcchtsgrunde cinen A»ispruch zu macden vermeid nen , haben zur Anmeldung und Darthuung desselben den 6. May d. I. Vormittags um y Ubr ^or dios.m Pezirt'sgcrichtl: so geivitz zu ersHeineN/ N'idriqcnö dcnfel'X'n an die Bcr-lassenslVlft divscr beoden, wenn Nc durch die Bezahlunq den an>iem,ldettn Forderungen erschöpft würde, k.'in weiterer Anspruch zustünde, als in so ftrn ihnen rin Pfandrecht gebühret. Bezirksgericht Frcudenthal am 4. April 1L21. Z. Z4ä- (,) Vom Bezirksgericht der Herrschaft Wipbach wird durch'das gegenwärtige Gdict aNcn dlnjcnigc,'., c-enen dar.n gclegen ist, diermit bekannt gemacht: l5s sey von die-s m Gerechte in.die Vr ff-rang eincö Concurses üb.r d ol'.curs -Masse bcy die-scm ^cri^htc so gcwif; einzureichen, und in selber nni,t nur di.' Dichtigkeit scuicr Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene blasse gcseht zu werden v.'rlinqet, zu erweisen, wi^rigens nach Verftießung des crstbestnnmlcn Tages niemand m>.'r)r g^ort >verden, u»vd diejenigen, die ihre Forderungen bis daom niä'r angemeldet h.^bcn, in Rücksicht des,gos'.mmten, im LandeKrain befindlichen ^crmögcnsdcs^isl« gang"«'^,c sä?u delcn cl nc Auenabmeauch dann adgcwi?s.'n seyn sollen, wenn ihnen wirNiä) ein Compcnsationsrccht gebührte, oder wenn sic auch cin cig^ncs (^)ut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn ihre Forderung auf ein liegendes Cut de5 Ver-sä'u ldetcn oorgcm.'rkt wäre, also, daß solche Gläubiger,, wcnn sie cdva in die Masse schuld dig seyn sollten, die Sämld ohn,gea>,'bt?t des ^ompe^lNons -. (ö'igentdums oder Pfano^ rechtes, das ih,nn sonstzu statten gekommen wäre, abn^ragcn verhalten werden würden. Bezirksgericht der Herrschaft W^p'aä) am 7. Aprtt 1621. ___ ^ Gewölb-Veränderungs-Anzeige. (,) Endl-suntersckriebcncr macht hiermit drn rerebrten '^inwohn^rn LaibaHö bekannt, dc»ß er ftine, gcg. nwärtia. auf c, r Svust^rbrücke inhabcnde,Nürnrcro,crV-aarcn - Niednlage mit Anfangs künftig r Gemgi - Ausüchzcit auf daarcn Kr mer. Z. 357. ^ E d i c t. (I) ' Von dem Bezirksgerichte Kreuß wiro bekannt gemalt: Es sey auf Ansuchen des Georg Makorift, mit Zustimmung der intabulirtcn Gläubiger, die Feilbietyung dessen der Staatvherrschajt Michelstätten, ^u^ Urb. Nro. bäg 1^2 dienstbaren »^4 Hübe, un> Mahlmühle zu Iarscke bewilliget, und, die Vornahme dcljelbcn auf den 2tt. M.irz 2tt. April uxd 5o. May l. I., jedes Mahl Vormittags um 9 Ukr in der djeßortigcn Gerichts^ canzleiv mir dcmBcysafte festgesetzt worden, das; wenn dicse Nealitäf weder bey d^m cr-sicn, noch zn?cytcn Termine um den. vom Eigenthümer bestimmten Schäyuüqsnertb von 620 ft. , oder darüber an Mann gebracht werden tonnte, selbe bey dem dritten auch unter der Schätzung veräußert werden würde. , ,^. .- ,,,,. ^ Bezirksgericht Kreutz den 11. 2lpril 1821. ' > ' '' ' ' ' Ä n m erkun g. Bey der ersten FeUbierhung hat M kein- Kauftustiger gemeldet. (2) Gndesuntcrzeichncttr empfiehlt sich einem verchrungswürdigen Pudlicum ferner^ mit dcc berühmten ^>chmidischen Zahntinctur, das Fläschel zu 2o tr. (ä. V)l.: auch biethe ich zwey Sorten echten, alten, rothen Offner-Wein, die Maß c» ! ft. und » ft. 2» kr., echten alten Picolit, die Maß ä 2fl. i5tr., nebst srische Mandeln,Weinbeeren und Zi« beben, zu den kommenden Ostec. Ferien crgcbenst an. Laibach am »5. Aprll itt2i. Johann Carl Oppitz, am neuen?)iarkt Nro. 221. F7°342. Fcilbicthungs - Odict. Hsl^i.Nr. 364? (») Von dem Bez. Gerichte Wipdach wird hiermit öffentlich kund gemacht: Os seye über Ansuchen desIohann Rudolph von Sckwarzcnberg, wegen ikm schuldigen ,37 ft. c» . >. die öffentliche Feilbicthung der dem Georg Pleschner'zu Preeqrischc'gehörigen, daselbst bclegcncn, in Ackern und Wiesen bestehenden, und aui 2ou5 ft. M. M. gerichtlich gc. scbähtcn balbcn hubc, nebst Wobn-und 4, im Wege der Gxccution bewilliget worden. Da hierzu drey FeilbiethunMerminc, und zwar für den ersten dcr L, May, für den zweyten der i4-Iu,n)und für dcn dritten der 12. Iuly d. I. jeocs 3/lahl von frühe y biö 12 Nbr im Orte Predgrische unter dem ?lnhange des 326 §. a. G. O. bestimmt worden; so werden die Kauflustigen, so als die intabulirten Gläubiger hlcrzu zu crsckcl-nen mit dem Beosahe eingeladen, daß die dießfalligen Verkaufs^dingnisse mmittest hicramts eingesehen werden können. . ' Bezirtsgericht Wipbach »821. Z. 347. Anmeldungs.Edict. (^) Das Bezirksgericht Haasbcrg macht bekannt: nach dem am »2. März 1820-in Hothcdcrschitsch Georg Rupnig. ci) Den i3.May nach dem am 10. April 1608 in Kaltenfeld verstorbenen Andre Mi-lautz , und nach dem am 5. August 1608 in Kalttnfeld abgelebten Mathias Kotiantschitsch. c) Den 19. May nach dem am 4. März 1821 in Zheuze verstorbenen Johann Mich euz. Es werden daber alle jene, welche an dem einen oder dem andern dieser Verlässe, aus was immer für einem Rechtsgrunde eine Forderung zu machen vermeinen, oder dazu etwas schulden, aufgefordert, sogewiß an dem, zur Liquidirung desselben bestimmt.n Tage des Monaths May »62t um 9 Ut>r vor diesem Gerichte zu erscheinen, und ihre Forderungen darzuthun, oder aber ihre, Schulden anzugehen / als sonst der Verlaß den sich le- gitlmirenden Erben e'mqeantwortet werden wurde, die saumseligen Gläubiger sich die ^ol. gen des 6,4. §. b. G.B. selbst zuzuschreiben hätten, gegen die Schuldner adcr im Rechtswege eing«. stritten werden »^ürde. ' . Bezirksgericht Haasbcrg in Innerkrain am 4. Avril 1821. Z. 3o^. —- — — — (3) Am 26. April 1821, das ist, amDonncrstaa nach dem Qsterfonntaged. I. werden in dem Pfarrhofe zu Gurkfcld an der Neyermarklschen Gränze, bey Vl-dcm gelegen,früh um ä Uhr: Ein schöner noch wenig gebrauchter halbc^deckicr. grün lackirter Wagen mit ^ englischen Federn ein- und zroeyspannig zu gebrauö)en. C'ill halbgedeckter, ganz neuer, besonders, schöner Schlitten auf, zwey Pferde, ein Paar Stadtpferdgeschirre,im gMcn-Stande, sammt schönen Quasten und Lcitsellen von Posamentierer Arbeit. Ein sehr schöner Kreuhwcg nach der Muesten Art, bestehend aus i5 großen , die j!ciö?ttsgeschichte Jesu vorstellenden Bilderp, von dem rühmlichst bekannten Mahler in'Laidach, Andreas Hcrlein/ und in prächtigen Rahmen. Drey schöne Stock-Rcpetir- Uhren aus Alabaster. Drey mit Eisen beschlagene gut erhaltene Weinfasser zu c^, 7a und 60 Landeimer, pr. I2Maß , und verschiedene andere Hausgerathschaften ge<' gen sogleiche bare Bezahlung in M. M, andelvMeistbiethendenh.indan gegeben werden. ' ,/^ , ,' Z. 3^5. Feilöictwngs-.Edic^ - aäl^ci.Nr. 40«. (1) Von dem Bezirksgerichte Wipback wird hiermit öffentlich besannt gemacht, daß am 1. May, am 7-Iuny und amy. Iuly d. I. jedes Mahl von frühcö hiK i2Nbr im Orte Duple, dervon dem Johann Kcbou von Oderfeld, als Vormund dcr Andre hladi-schcn Pupillen daselbst, wegen schuldigen 114 ft. <-. 5. ,'. in die, Exccution gezogencr und auf 420 ft. M. M. geschätzter, beyDuple gelegener Ackcrgrun'd ^c>ä 8 ^ci^k ^. n ,p < ?<>^e^i genannt, des Stephan und Joseph P'remcrn,, von Duple, mit de:n 2snhInqe.d^ö 226 §. a. G. O. verkauft werde. Wozu die KauftuHgen, so als die mtabulirtMGläu^ biger zu erscheinen, eingeladen sind. ... ,." ." .. Die dicßfäNigen Verkaufsbedingniffc können hieramts eingesehen werden. Bezirksgericht Wipbach am i3. März i32i.''^ >8 ^. 25i. Fcilbicthungs - Vdict. .,/-,',, (») Vom Bezirksgerichte der Herr.fchaft Görtschach wird hiermit kund gethan: Es sey auf Ansuchen deö Hrn. Dr. Lorenz Eberl, Curator^der Nicws IaMnig'schen Kinder und Erben, Nahmens.Maria und Johann, zu Zwischenwässern, wider Joseph Schustcrschitscy, vulgvMalli, zuStanneschitsch/ wegen schuldigen 2929 ft. 12 kr. .. 8.0., in die cxccutivo Feilbicthung der, dem Joseph Schusterschitsch qehörigen,<, unter Pfarrlkchengilt St. Veit ob Laibach,^l>l. Urb. Nr. 7 , Rcct. Nr. 16 dienstbaren, zu Stanncschitsch liegenden ganzen Kaufrechtshude gewilliget, und zur Vcrnahmc solcher Fcilbiethung der 24. May, der ,a. Iuny und der 24. Iuly l. I., jederzeit Vormtttags 19 Uhr', vor diesem Amte im Schlosse zu Görtschack mit dem Bcysatze bcstmimt worden,- d,ay, falls obige, Rxalität weder bey der ersten noch zweyten Fcilbietbungstagsatzunq um den Schapungswerty oder darüber an Mann gebracht werden tonnte, dieselbe bey Her dritten Fkilbiethung nuch unter dem S6)ä'tzungswerthc bindan gegeben werden würde. Die Licitationsbcdingnissc können in dieser Gcrichtscanzley cingcfthcn werden. Bezirksgencht Herrschaft Görtschach am »0. April 162». Gubernial < Verlautbarungen. ^ <^ Z. 3i<> Currende des k. k. illyr. Guberniums zu Laibach, ' Nro. 282^. Ilvomir eine höchsten Orts genehmigte Bestimmung des 16. Capitels des Strafgesetzes , das standrechtliche Verfahren betreffend, bekannt gemacht wnd. (5) Seine Majestät habcn zurBesettigung verschiedener Anstandc und Schwie--rigkeiten, welche sich bey Anwendung d"er- in dem Gcsetzbuche über Vcrbrc^ben enthaltenen Vorschriften, das Standrecht betreffend, ergeben haben, Nachstehendes zu erklären und vorzuschreiben befunden: 5) der §. 219 des erwähnten Gesetzbuches hat in standrechtlichen Fallen keine Anwendung. Der Beschuldigte muß, wenn er auch außer dem Bezirke des Standrechtes ergriffen wird, von jedem Kriminalgerichte zum standrechtlichen Verfahren im Bezirke des Stanorechtes/wo dasVerbre hen verübt worden, ausgeliefert werden, t') Ist gegen den Beschuldigten kein Beweis, wie ihn der §. 4I0 des Gesetzbuches zur Vcrhangung der Todesstrafe fordert, sondern nur ein Beweis durch 'Mitschuldige oder aus zusammentreffenden Umstanden vorhanden, so muß das Urtheil von dem ordentlichen Eriminalgcrichtc gefallt, und daher der Beschuldigte nach §.' 5hl) zum ordentlichen Verfahren abgegeben werden. ''c> Auch istes dcn ordentlichen ErimlNalgcrichtcn zu überlassen, Beschuldigte, wclcke zur Zeit des Verbrechens das Alter von zwanzig Jahren noch nicht zm rückgete'gt hatten, nach Vorschrift des §. ^,3i abzuurtheilen. '/ (1) Die im tz. 5o5 vorkommenden Ausdrücke, „wider welchen rechtliche An-zei'Mngen darüber bestehen," dürfen in Bezug auf die Anwendung des standrccht« lichen Verfahrens nach §. 5no/und anderen Bestimmungen,des Gesetzes, nicht von -fcder, a-uch- entfernten' rechtlichen Anzeigung verstatiden werden. Bas standrechtliche Verfahren hat nur in Fallen ^tatt, wenn entweder der Verhaftete auf der Tbat ergriffen worden, oder sonst gcgen denselben schon bey seiner Verhaftung solche rechtliche Anzeigungen.bestehen, welche mit Grund erwarten lassen, daß der formliche rechtliche Bewe/s der nach §. 4Z0 zur Verhangung der Todesstrafe erfordert wird, von dem Standrechte selbst binnen der geschlichen Zeit werde Hergestellet werden können. Es tst daher auch insbesondere dem Gesetze nicht gemäß, Beschuldigte, wider welche bey ihrer Verhaftung lediglich entferntere Anzeigungen eines zum standrechtlichen Verfahren geeigneten Verbrechens bestehen, einer Vorumersuchunq bcy andern Bchordcn zu unterziehen, und sie alsdann, wenn in diesem Wege nähere Anzeigungen hervorgekommen, zum Olandrcchte abzugeben., e) Statt der unter c) §. 5o6 bestimmten vier und z.vanzig Stunden, wlrd für die Zur'unft die längste Daucr eln's standrechtlichen UiUersuchungs- und W-urthcilungsvcrfahrens, ohne 3tücksicht auf dje ^Ml der'Bcschuldigten.odeföiö Ht der Beweise, übcrhnuftt ohne Uiuerschied der 'Halle.Mf drey Tstge fcstgcsch't^,Aljch sind dieje drcv Tagc erst.von der Zeit an,zu,rechnen, wo ten vor das ,^tand>Mt gestellt worden sind. Imm.er, muß'aber da.sicmge, "wHs zur Eröffnung des ^tandrechlco einzuleiten uttd vo,rzukchrcn ist/,^U,daF IHutls' lichstc beschleunigt we.den. , ,. '"."/'" A s), Dic Vorschrift des' §. 5o3 nur diejenigen , die an dem Aufruhre geritt? geren Antheil genommen haben u. s. w. / hat auf die im tz. 5o^ genannten Verbrechen keine Bezicpui.g. Beschuldigte, welch? an.eincin von diesen Verbrechen, ^..enn das Standrechc dagegen angeordnet isi, lediglich geringern Antheil genom--mcn haben, hat das ^anbrecht an das ordentliche Criminalgcricht abzugeben, vnd die standrechtliche Aburthcilung bloß auf diejenigen zu beschranken, selche zu dem Verbrechen durch Befehl, Bestellung, Handanlegung, oder sonst auf eine thatige Weise vor oder bey der Ausübung mitgewirkt haben. ß) Das Standrechc ist ermächtigt, auch Militär, und , andere zur Militare gcrichtsbarkeit gehörige Personen standre^tlich^abzuurtheilen, wenn sie nah ge^ schchcner Kundmachung ein Verbrechen, wogeacn das standrechtliche Verfahren in der Kundmachung angedroht ist, in dem betreffenden Bezlrkc begangen haben, und von der Civil-Obrigkeit.ergrijfen und eingebracht worden sind. Dem Stands rechte liegt lediglich ob, davon dem nächsten Militar-Commando mit Anführung des Nahmens, Geburtsortes, und Milltar-Eharaktersdes Abgeurtheilten, dann des Tages seiner Hinrichtung die Anzeige zu machen. Auch lst das Slandrccht berechtiget, zur Militar-Gerichtsbarr'clt gehörige Personen , um in standrechtlichen Fallen als Zeugen vernommen zu werde:,, unmittelbar vorzurufen. Jedoch muß auch davon dem nächsten MilitariCommando sogleich Nachricht gegeben werden. K) Wenn das Standrccht seine Gerichtsbarkeit in e'.nz.lncn Fa>le,l mcht ge« gründet befindet, so ist dasselbe befugt und vcrftichtet, dem Beschuldigten, obschon es zu dessen Aburtheilung eigens zusammen berufen worden, an das ordentlicht Criminalgericht abzugeben. Wclchcs hiemit in Folge eingelangte? hoher Hofcanzleyverorduung vom t. Marz.d. I. Zahl n/^8 bekannt gemacht wird. Laibach den 16. März 1821. Ioseph.'Graf Swcerts-Spo r k, Gouverneur. Alphon«, Graf v. Porcia', Hiccpräsident. Leopold Grafv. Stubenbcrg, k. k. Gubermalrath. Z. 3i8. Umlaufschrclben des k. k. illyr. Guberfnums. Nr. 2726. Bestimmungen rücksichtlich der Annahme und Zurückweisung amtlicher Zuschriften und Auftrage an, und von portofreycn Behörden und Pcvsoncn. (3) Bey Einführung des neuen Bricftar-Systems ist nach der Eircular-Ver-vrdnung vom 10. April 1617 , §. 3. I^w'. d. und der spätern vom 18. Dec. i8i9 Z. 153/^0 bestimmt worden , daß für jene Briefe und Paquete, welche von portopflichtigen Behörden und Parteyen an portofreye Behörden und Pcvson^n aufgegeben werden, gle,ich bey der Aufgabe die Hälfte des tariffmaßig/n Briefporto, und wenn portopflichtige Behörden und Parteyen von portofrcycn Behörden und Personen Zuschriften erhalten, erstere bey Erhalt derselben, den ganzen tariffmq-figen Briefporto zu entrichten verpflichtet sind. Durch mehrere Anzeigen ist die hohe Hofkammcr zur Kenntniß gelangt, Nens/ daß öfters von portopflichtigen Behörden und Partep.cn/ Briefschaften -. 499' "" «« portofreye'Behörden und Personen ohne Entrichtung der halben Briefporto-Gcbühr ausgegeben werden, und 2tcns, daß von ersiern nicht ftlten die Abnahme der Zuschriften portofrcytt Behörden und Personen wegen des darauf haftenden Porto verweigert wird. In Erwägung, daß durch willkührliches Zurückweisen amtlicher Aufträge tMdZuschnften, wegen der darauf haftcndenBriefportogebührcn,die amtlicheTlHandi lungcn der verschiedenen Organe der Staatsverwaltung gehemmt oder vereitelt würden , hat die k. k. allgemeine hohe Hofkammer mit dem unterm 24. Februar l. I-, Z. 4963, herabgelangten Decrete folgende Bestimmungen festzusetzen befunden, Rücksichtkch des ersten Punctes, wen'ti von portopflichtigen Behörden ode< Parteyen an portofreye Behörden oder Personen Briefschaften ohne Entrichtung der Hälfte der Portogebühr aufgegeben werden, ist jedes Postamt verpflichtet/ dieselben von der aufgebenden portopflichtigen Behörde oder Partey, wo die Aufgabe der Briefe zu Handen dcs Postbeamten oder Pwstespcditors geschieht, nicht anzunehmen, sondern dem Aufgeber sogleich zurück zu geben, und ihn zur Entrichtung des halben Porto anzuweisen, bcv jenen Oberpostamtcrn oder größcrn Poststa-tiomn hingegen, wo Bne, - Einlags - Behalnnsse bestehen, und derlcy Brief- ^ schaften rhne Porto-Entrichtung in den Bricf-^ammlungskasten eingelegt werden, ist i^r Postbcamte verpflichtet, dieselben der aufgebenden portopflichtigen Behörde oder Partey, welche aus der Aufschrift oder dem Sigile entnommen werden kann/ zurück zu stellen. Gollte aber die aufgebende portopflichtige Partey aus dem Sigile nicht erkannt werden, so sind die an portofrepe Behörden oder Personen aufgegebenen Brlcfschaften nach der bestehenden Vorschrift zu behandeln. RÜckMtllch des zweyten Punctes«) wird von portopflichtigen Behörden oder Parteyen die Annahm.' der von portofreyen Behörden an sie einlangenden Briefschaften, wegen des darauf haftenden Porto, verweis t, so wird jedem Possanue hiermit zur Pflicht gemacht, die Zustellung derlep Briefschaften an ditz Portopflichtigen 5urch die zunächst vorgesetzte Orttbehm'de, und, wenn Dommicn, Magistrate, Grund-und die Annah- me verweiocrn wüten, durch das betreffende k. f. Kre!samt ui-gesaumt zwangsweise einzuleiten", und die portopflichtige Behörde oder Partey bleibt noch überdieß für icden aus der verzögerten Annahmc clusiandcncn Nachtheil verantwortlich. l>) Wenn von portopflichtigen Pardon die Annabmc der von portopflichtigen Behörden an sie gelangten Briefschaften verweigert werden sollte, hat das Postamt die Zustellung und Auslosung demselben gleichfalls zwangsweise durch dk Ortsbe/ höcdt zu veranlassen. Den portopflichtigen Behörden wird übrigens zur genauen Beobachtung« aufgetragen, ihre B'iesschaftcn mit dem Amtssigile zu versehen , auf der Addres-se den Nahmen der aufgebenden Behörde beyzusetzen, und wenn die Zuschriften an portopllichtige Parteyen gehören, mit dn Bemerkung sx oüicw zu bezeich- * 2 nen, wvrnnke^?M5^lch,t ^'''!!N(?^ sondern nur allein die zuverlasilichc und nöthigen Falls zwangsweise Zustellung an den Addressaten zu verstehen ist.- ^ >v> .,DicssSestimmungen werden zur genauen Darnachachtul^g hiermitzur all-gemetnen.Ieni'.tlnL, gebracht. Laibach am 16.' März 1821. K^seph Graf Sweerts-Spork, ,. . ^. Gouverneur. Alp h 0 ns Graf v. PO'rcia, OiMrWdent. / .. 9nna,t ^dler v. Taulsch, k.f. Gubern>alrath> Z. Zäo. E d "i " V^^t. ^' ^ ^> HäGub^N^^67 (3) »Von dem k. k. Stadt- und ^andrechte im Hevzogthum Karnthen wirV hiermit zur sonderheitlichen Verständigung nachstehender .(^laubiger der Aloys grafiich v. Gauasinischcn Gantmassa, als: dcs Friedrich Baron 0. Aichlburg, der Joseph Mich. MM'sischen Kinder, des Johann Bapt. Moro, der Paulina Fclbcr> Georg und, Barbara Pacher vulgo Tragischen Kinder, Peter Pacherischen Km-d'er/ Damcl 3gardelli, Sebastian Ternat, Joseph v. Wolf, Maria Sydoina v. Greifenstein> Abraham Haller, Genoveva Egger, Thadaus WitzalllNg, Andreas Kra'ßnigg, Michael Mellaischnigg, Aloysia Teng, Franz Reithoftr, Johann Fritz, Joseph Okorn, Michael ^rammcr, Johann Lcimisch, Anton Mailander, Johann Teng, Fraulein Maria v. Werrhenpreiß/ Anna .Printschlcr, Lölnng<:r,Berg':v detto Langheinz Johann, Professor. Nach'dem aber dieser k. k. Landesstelle der Aufenthalt derselben unbekannt> und sohin die Zustellung dcr dicßfalngen Anweisungen an sie unmöglich ist, ss werden dieselbm, oder deren Erben, Eefflynare oder Bevollmächtigten aufgefov- — 5c»2 «- bert/sich wegen Ueberkommung der gedachten Zahlungsanweisung unter lcga!e^ Ausweisung des chnen hierauf zustehenden Rechtes an diese k. k. Landcsstelle;u verwenden. Vom k.k. illyrisch. Gubcrnium zu Laibach am 28. März 1821. Lorenz Kaiser, k. k. Gubertual-^ekretär. Z. 3^3. Concurs-Verlautbarung. Nro. 5y32. (3) Zufolge Eröffnung des k. k. küstenlandlschen Guberniums vom 2/^. Mar; l. I. lst der Conc^rs zur Besetzullg dcr Krcisingenicurs - Stelle von Aquilcja , web chev ein Gchalrvon jährl. 60« fl. anklebt, und dessen Sitz^ einstweilen in Gra-disca seyn wird, mit einem Termine von 6 Wochen ausgeschrieben worden. Alle jene/ wclche sich um diese Stelle bewerben wollen, haben ihre Gesuche binnen des angezeigten Termins bey dem k. k. küstenl. Gubernium einzulegen, und sich hierin nnt legalen Documenten über ihre techmschen Kenntnisse und Be-«vfsstudien, chre bishe ge Dienstleistung, ihr Alter, Stand, Sprachkenntniß und Sittlichkeit auszuweisen. Von dem k.k. illyr. Gubernium. Laibach am /,. April 1^21. ___________________Franz Ritter v. Jaco mini, k. k. Gub. Eccretar. Kleibätlitliche Verlaut!aruug. Z. 325« Kundmachung. (?) Auf bc5? s»of^il'as'-athlicheAnorVnunq 5 2428 vom 23. V. M. sind abermahl 4186 Mohen halbfrucht oder 27^ 2^3 Centen Gewicht 4,50 Ccn'ten Mehl 5nc) Metzcn Gersten, oder 2.555 Renten Gewicht, und 7562 - Hafer, oder 3981 Ecnten Gewicht, zusammen a!5o 9766 Eenten Naruralien- Gewicht von Rugwiza nach Obevlaibach, ilnd zwar ,s'6'Me,;cn Halbf-ucht, ^/^o Centcn Back-nebl und 655s) Metzen Ha-ftr bis zum 5. Mav, ^000 Mctzen Haldfrucht, 5iio Metzen Gersien und 1612 Metzen Hafer bis zum 20. Man d. I. zu versenden. Da bey dem gegenwärtigen Wasicrstund die Schiffahrt auf der Save bis Salloch möglich ist, so wird auf die für das Aerar und den Transports - Unternehmer minder kostspielige Versendung die^s Nalural - Quantums zu Nasser angetragen. Damit ein mögliM wohlfelleer Preis für dasAerar erweckt werde; wird beym hiesigen Verpflegs - Magazins am 1/,. d. VormMags 9 Uhr eine Llcitation Statt ssnden, wobey sich die höhere Ratisication vorbehalten wird. Alle Unt: nehmungslustigen werden somit hierzu eingeladen. K. K. Krcriamt Laibach' am 9. April 1821. Vermischte Verlautbarungen. A. 3c>9. G d i c t. ^ ' Nro ,55 (2) Alle jene, welcke auf den R:cklatz dcs sccl, Simon P^rer, Grundbcsi>crs'm Sie« Hcrsdorf, entweder als,ssrbsn oder Glän^qcr, ATispr^^l- zu ha^en vermeinn, werden tzienmt aufgefordert, ^u d«r a«f den4. May d. I. Vormittag anberaumten Anmeldun^s' — 5oZ "- ka^sa^unq vor dksem Gerichte zu erscheinen und ihre Ansprache gebend zu machen, wi-dlig^ns die AbhanNung geschlossen, und daö Vermögen den sich lc^uimirenden Erb«t cingc.:ttvvoctct werben winde. Bezirköger^ick^t N.umarku am 3i. März 1821,. Z- 217. Vrrrukm<;s - Gdict. ' ' (5) Bon der Bezirkscbrigkeit Weißenfcls im Laibachcr Kreise werden naä)benannte stüchtig gelrordenc Reservemänncr mittelst gegenwärtigen Ed^cts vorgeladen, sich b^,ne<< 6 Mcn.nhcn von yeure an, zu dieser persönlich zu stellen, und ubcr ihre pflichtwidrige Entfernung zu rechtfertigen, widngens dieselben nach dem aller« höchsten AuSwanderungspatente werden bchandclt werden / als : G e b u r t s» I ^ N/ a H m e n. - Ort. ' Pfarr. ^ Andras Schcrjau, Birnbaum 5 Aßling 27 Iclcod Olebama Kron.m 22 Kr>7llau 22 MaNuä hlebaina dto. ,22 dro. 20 Johann Sm^llei dto. 67. dto. 20 Aloys Yledaina dto. 22. dto. 2» Valentin LippouK Alpen 3? Aßling 25 Anton Kovatsch Moiftran«. 5b Langenfeld 21, ! Blas Pcternel dr>^. /z2 dto. 26l Jacob Rabitsch dto. 45 dto. ". Georg Pintaritsch dto. 6l dto. " 2' PaulPetritz Natschach 45 Ratschach 2< Iyftph Anzel Langenfeld ^ » Langenfeld 25 Simon Rabitsch dto. 53 dto. 21 Georg Lefchnck dto. 6.» dto. 22 Matthäus Ohman» Würzen' 2c) Kronau 22 Iaco'^Naßlnger ' 2lfu»ng 2.'. Aßllng 16 Lconhard Ohmann Wald 2 K'rcnau 24 Johann Blenkusch Ratschach 2 Ratschach 27 > Bezirksobrigkcit Weißenfcls den ,. April 182^_____________ Zl3»5. ^^ ^ ^ ^^ (5) Bon dem Bezirksgerichte Freudenthal wird hiermit bekannt gemacht: Es sey auf Ansuchen des Herrn August ron Linons Donrath, k. k. Majors, wider Georg Anton Iavcrnig, wegen fcl)uldlgen 2000 ft., sammt Zlnscn in W. W., dann Unkosten und Hu^ercxpenftn, in die crecunve FcilbiethunZ dcr, dksem Lctztcrn gehörigen, zu Sapia« na, sub H. Nro. 37, vorkommenden, der ycrschaft Loitsch sub Rcct. Nro. 676 dienstbaren halben hübe, im gerichtlichen Schätzunqswcrthe von 2245 f!. M. M. gcwilllgct worden. Hierzu werden' nun drey Termine, und zwar: der erste auf den 27. Febs., der zweyte auf den 3«. März und der dritte auf,den 3o. April d. I., jedes Mahl Bormittags von 9 biS »2 Uhr in Oberlaiback mit dem Beysahe anberaumt, daß, im Falle dis» se Realität bey einer der zwey ersten Versteigerungen nicht wenigstens um den Schä-tzungöwerth ,'.n Mann gebracht werdenMtc./lclbe bey dc.r «Mten auch unter dcm Schä« — 5"5 — hungHwert^e hindan gegeben werden w'"'rden. Kauflustige werdcn hierzu zu erscheinen ,nit ^em Beysatze vorgeladen, daß dio Llclration>5bcd'lngnissc inz'.rischeis hicr eingesehen rrer>>n könaen. ^reuocnchal a:n !5. ^azin^r ,ä?,., Ä n m e r ku n g.. Zu der ersten und zweyten L',citacwn ist kein Kauflustiger erschienen. Z. 55n" , v,b^r-Verkauf. (?») ^ In der ?lmtscanzlcv der k. k. R ligions - Fondshcr^chaft Nupcrtshof werden am ia. May^l'. I. Vormittags 9 Uhr 487 Me^en 25 5^5 Maß Harer mtttclst öffentlivycr.Ver-'sieigcrung an den Meck ieth.ndcn verk,ufc. ' Venraltungsamt Rup rishof am 9. April 1821. Z. 552. Zebcnd. Verpachtung. (1) Von dem Verwaltnng'amte oer l. !. lHtaatsk^rrschaft Freud^ntbal wird hiermit kund gemaä't, daß ;u Bcrpa6)tung der dießherrsckaftlichen Zehendc ^on dcn. auf dem sogenannten Pclpets.der Moraste/ unter dcm Barounischza.^i^sse liegen^'! ei'Itirirten Gründen dcr Gemeinden Prcsier, Gori;ki^a und Paku. auf drey nach einander folgende Jahre, nähmlich : von 1621 bis ,Ü25 inelusiva am 5. k. M. May von 9 i is 1? Uhr Vormittags die ^icitation in dießortiger Amtscanzley werde abgehalten werden. Die Pacht« bedingnissc tonnen täglich m den gewöhnlichen Aintsstundcn hier eingesehen werden. Frcudenthal am 7. April 182». Z. 526^ Vorladungö ^Odicr. Nro. 5i6. (») Vom Bezirksgerichte Michclstärten werden alle jene, welche auf den Iüaalasi ocs zu Winllern, m der Haupcgemeinde Ht. Georgen, verstorbenen Thoin^s Podl'pnick , nnt dem Hausnahmcn Louritsch^ cnci^cdcr als Erben oder Glä'udlgec eine Forderung zu stellen gedenken, hiermit öffentlich aufgefordert, daß sic solche am 9. k. M. Rachnnttags uM 3 Nhr hierorts anmelden und gckeNd nia^Den sollen, weil sie im Widrigen mic iyrcn Jätern Atlsprüchen nach dem Sinne des 614. §. H. n erMrt man im Zeitungs^Cvmpto.r.