1913. Wr. 1640. JV. Folium officiale Dioecesis Lavantinae. Cerkveni zaukaznik za Lavantinsko škofijo. Kirchliches Verordnungs-Blatt fiir die Lavanter Diözese. Inhalt. 35. Littorao Apostolicao Pii PP. X., quibus indicitur universale Iubilaeum in memoriam pacis a Constantino Magno Imperatore Ecclesiae datae. — 36. S. Congr. de Religiosis Decretum ue Monialium et Sororum confessionibus. 37. Rubricae inserendae Rituali et Breviario Romano in Officio defunctorum. — 38. 8. Congr. Rituum Instructio seu declaratio super Kalendariis propriis refor- mandis. — 39. Rompilgerfahrt im koiistantinischen Jubiläumsjahre 1913. — 40. K. k. Reichsbund der Jugendwehren und Kuabcnhorte Österreichs. — 41. Matrikenausiausch mit Bulgarien. — 43. Höhe der Sparkasseeinlagen eines kirchlichen Bermögenssubjektes. — 43. Ruhegehalts- und Versorgungsgenüsse. — 44. Diözes.inchronik. — 45. Diözesan-Nachrichten. 35. Litterae Apostolicae Pii PP. X., quibus indicitur universale Iubilaeum in memoriam pacis a Constantino Magno Imperatore Ecclesiae datae. PIUS PP. X. Universis Christifidelibus has Nostras litteras inspecturis salutem et Apostolicam Benedictionem. — Magni faustique eventus commemoratio, quo sedecim abhinc saeculis pax tandem Ecclesiae concessa fuit, dum omnes catholicas gentes summa afficit laetitia, eisque pietatis opera suadet, Nos movet imprimis ad caelestium munerum thesauros aperiendos, ut ex huiusmodi solcmnitate lecti ube-resque fractus in Domino percipiantur. Par enim atque item peropportunum videtur, Edictum a Constantino Magno imperatore Mediolani promulgatum concelebrare, quod prope secutum est victoriam contra Maxentium, glorioso t’rucis vexillo partam, et saevis, in Christianos vexationibus finem faciens, illos in eam libertatem vindicavit, cuius Pretium divini Redemptoris et Martyrum sanguis fuit. *'um demum militans Ecclesia primum ex iis triumphis egit, qui qualibet eius aetate omnigenas insectationes Perpetuo subsequuntur, atque ex eo die potiora semper in humani generis societatem contulit beneficia. Nam homines superstitioso idolorum cultu paulatim relicto, tum legibus, tum moribus institutisque christianam vitae rationem magis ac magis amplexi sunt, atque ita factum est, ut iustitia siniul et caritas in terris ilorcrent. Consentaneum igitur esse ducimus, hac felici occasione, qua tam egregium tactum recolitur, Deum, Virginem Eius Genetricem et reliquos Caelites, Apostolo? praesertim, etiam atque etiam adprecari, ut populi universi decus et honorem Ecclesiae instaurantes, ad tantae matris gremium confugiant, errores, finibus inconsulti fidei inimici eius claritati tenebras obducere nituntur, pro viribus depellant, Romanum Pontificem summa observantia colant, in catholica denique • eligione omnium rerum praesidium et columen fidenti animo intueantur. Tum sperare licebit, homines oculis ad Crucem denuo fixis, in hoc salutari signo et Christiani nominis osores, et eflraenatas cordis cupiditates omnino devicturos. Verum quo humiles preces, in catholico orbe hac saeculari solemnitate adhibendae, spirituali fidelium bono satius cumulentur, eas Plenaria Indulgentia in forma Iubilaei locupletandas consuimus, omnes Ecclesiae filios vehementer hortantes, ut Nostris suas quoque supplicationes pietatisque officia coniungant, et hac eis oblata Iubilaei gratia in animorum emolumentum pariter atque in religionis utilitatem quam maxime fruantur. Quare de Omnipotentis Dei misericordia ac Beatorum Apostolorum Petri et Pauli auctoritate confisi, ex illa ligandi solven-dique potestate, quae Nobis licet immerentibus divinitus data fuit, atque auditis etiam VV. FF NN. 8. 11. E. Cardd. Inquisitoribus Generalibus, praesentium tenore omnibus ac singulis utri usque sexus Christifidelibus vel in hac alma Urbe Nostra degentibus, vel advenientibus ad eam, qui hoc vertente anno a Dominica in Albis, ex qua saecularia sollemnia in Ecclesiae pacis memoriam incipient, usque ad festivitatem Deiparae Virginis ab Immaculata Conceptione inclusive, Basilicas 8. loannis in Laterano, 8. Petri Principis Apostolorum ac 8. Pauli extra muros bis singulas adeant, et ibi aliquandiu pro Ecclesiae catholicae et huius Apostolicae Sedis prosperitate et exaltatione, pro haeresum oxtirpatione, et omnium errantium conversione, pro Christianorum Principimi concordia et totius fidelium populi pace et unitate secundum mentem Nostram preces ad Deum effundant, ac semel intra huiusmodi temporis spatium, admissis rite expiatis, caelesti convivio se reficiant, atque insuper eleemosynam pro sua quisque facultate vel in egenos, vel, si malint, ad pias caussas erogent, plenissimam omnium peccatorum lndul- gentiam ad instar Iubilaei generalis concedimus et impertimus. Iis vero, qui ad Urbem convenire nequeant, Plenariam eandem largimur Indulgentiam, dummodo sui loci templum vel templa, ab Ordinario semel tantum designanda, pari temporis intervallo, omnino sexies visitent, et alia pietatis opera, quae superius diximus, integre perticiant. Veniam praeterea facimus, ut haec Plenaria Indulgentia etiam animabus, quae Deo in caritate coniun-ctae ex hac vita migraverint, per modum suffragii applicari possit ac valeat. Concedimus autem, ut navigantes et iter agentes, ubi ad sua domicilia seu alio ad certam stationem se receperint, operibus suprascriptis peractis, et visitata sexies ecclesia cathedrali vel maiori aut parochi ali loci eorum domicilii seu stationis, eandem Indulgentiam consequi licite queant. Regularibus vero personis utri usque sexus, etiam in claustris perpetuo degentibus, nec non aliis quibuscumque sive laicis, sive ecclesiasticis, saecularibus vel regularibus, in carcere vel captivitate exsistentibus, vel aliqua corporis infirmitate, seu alio quovis impedimento detentis, qui memorata opera, vel aliqua ex iis praestare nequeant, ut illa Confessarius in alia pietatis opera commutare, vel in aliud proximum tempus prorogare possit, eaque iniungere, quae ipsi pocnitentes efficere poterunt, cum facultate etiam dispensandi super Communione cum pueris, qui ad eam nondum admissi fuerint, concedimus item atque indulgemus. Insuper omnibus et singulis Christifidelibus tum laicis, tum ecclesiasticis saecularibus vel regularibus, cuiusvis Ordinis et Instituti, etiam specialiter nominandi, facultatem facimus, ut sibi ad hunc effectum eligere possint quemlibet presbyterum Confessarium saecularem seu regularem ex actu approbatis, et hac facultate fas sit uti etiam monialibus, novitiis, aliisque mulieribus intra claustra degentibus, dummodo Confessarius approbatus sit pro monialibus. Talis Confessarius eosdem vel easdem intra dictum temporis spatium ad confessionem apud ipsum peragendam accedentes animo praesens Iubilaeum consequendi, et reliqua opera ad illud lucrandum necessaria adimplendi, hac vice et in foro conscientiae dumtaxat ab excommunicationis, suspensionis, et aliis ecclesiasticis sententiis et censuris, a i ure vel ab homine quavis de causa latis vel inflictis, etiam Ordinariis locorum et Nobis, seu Sedi Apostolicae etiam in casibus cuicumque ac Summo Pontifici et Sedi Apostolicae speciali licet modo reservatis, et qui alias in concessione quantumvis ampla non intelligerentur concessi, nec non ab omnibus peccatis et excessibus, quantumcumqne gravibus et enormibus, etiam iisdem Ordinariis ac Nobis et Sedi Apostolicae, ut praefertur, reservatis, iniuncta ipsis poenitentia salutari, aliisque de iure injungendis, et si de hacresi agatur, abiuratis prius et retractatis erroribus, prout de iure, absolvere ; nec non vota quaecumque etiam iurata ac Sedi Apostolicae reservata (exceptis semper castitatis, religionis et obligationis, quae a tertio acceptata fuerint, seu in quibus agatur de praciudicio tertii, nec non poenalibus, quae praeservativa a peccato nuncupantur, nisi commutatio futura iudicetur eiusmodi, ut non minus a peccato committendo refrenet, quam prior voti materia) in alia pia et salutaria opera commutare, et cum poeni-tentibus huiusmodi in sacris Ordinibus constitutis, etiam regularibus, super occulta irregolari tate ad exercitium eorumdum Ordinum, et ad superiorum assecutionem dumtaxat contracta, dispensare possit ac valeat. Non intendimus autem per praesentes super alia quavis irregularitate, sive ex delicto sive ex defectu, vel publica vel occulta aut nota, aliave incapacitate aut inhabilitate quoquo modo contracta dispensare, vel aliquam facultatem tribuere super praemissis dispensandi, seu habilitandi ct in pristinum statum restituendi etiam in foro conscientiae ; ncque etiam derogare Constitutioni cum appositis declarationibus editae a fel. ree. Benedicto XIV. decessore Nostro, quae incipit „Sacramentum Poenitentiae“ ncque demum easdem praesentes iis, qui a Nobis et Apostolica Sede vel aliquo Praelato seu Iudice ecclesiastico nominatilo excommuni cati, suspensi, interdicti, seu alias in sententias et censuras incidisse declarati, vel publice denunciati fuerint, nisi intra praedictum tempus satisfecerint, et cum partibus, ubi opus fuerit, concordaverint, ullo modo suffragari posse aut debere. Quod si intra praefinitum terminum, indicio Confessarli, satisfacere non potuerint, absolvi posse concedimus in foro conscientiae ad effectum dumtaxat assequendi Indulgentias Iubilaei, iniuncta obligatione satisfaciendi statiin ac poterunt. Quapropter in virtute sanctae obedientiae praesentium tenore districte praecipimus, atque mandamus omnibus Ordinariis locorum ubicumque existentibus, eorum-que Vicariis et Officialibus, vel, ipsis deficientibus, illis, qui curam animarum exercent, ut quum praesentium Litterarum transumpta aut exempla etiam impressa receperint, illa per suas ecclesias ac dioeceses, provincias, civitates, oppida, terras ct loca publicent, vel publicanda curent, populisque etiam verbi Dei praedicatione, quoad fieri possit, rite praeparatis, ecclesiam seu ecclesias visitandas, ut supra, designent. — Non obstantibus Constitutionibus ct Ordinationibus Apostolicis, praesertim quibus facultas absolvendi in certis tunc expressis casibus ita Romano Pontifici pro tempore exsistenti reservatur, ut nec etiam similes vel dissimiles indulgentiarum ct facultatum huiusmodi concessiones, nisi de illis expressa mentio vel specialis derogatio fiat, cuiquam suffragari possint ; nec non regula de non concedendis indulgentiis ad instar, ac quorumcumque Ordinum, et Congregationum sive Institutorum etiam juramento, confirmatione Apostolica, vel quavis firmitate alia roboratis statutis, et consuetudinibus, privilegiis quoque induitis, ct Litteris Apostolicis eisdem Ordinibus, Congregationibus et Institutis, illorumque per sonis quomodolibet concessis, approbatis et innovatis; quibus omnibus et singulis etiamsi de illis- eorumquo totis tenoribus specialis, specifica, expressa et individua, non autem per clausulas generales idem importantes, mentio 8eu alia quaevis expressio habenda, aut alia aliqua exquisita forma ad hoc servanda foret, illorum tenores praesentibus pro sufficienter expressos, ac formam in iis traditam pro servata habentes, hac vice specialiter nominabili et expresse ad effectum praemissorum derogamus, ceterisque contrariis quibuscumque. Ut denique praesentes Nostrae, quae ad singula loca deferri non possunt, ad omnium notitiam facilius deveniant, volumus, ut praesentium transumptis, vel exemplis etiam impressis, manu alicuius Notarii publici subscriptis, et sigillo personae in dignitate ecclesiastica constitutae munitis, ubicumque locorum et gentium eadem prorsus fides habeatur, quae haberetur ipsis praesentibus, si forent exhibitae vel ostensae. Datum Romae apud S. Petrum, sub annulo Piscatoris, die VIII. Martii MCMXIII, Pontificatus Nostri anno X. De speciali mandato Sanctissimi L. I 8. R. Card. Merry del Val, a Secretis Status 30. Sacrae Congregationis de Religiosis Decretum de Monialium et Sororum confessionibus. Cum de sacramentalibus Monialium et Sororum c°nfessionibus moderandis plures ad hunc diem, ex re et ex tempore, iussac sint leges, eas, aliqua ex parte immu-hitas et apte dispositas, visum est in unum colligere Decretum, prout sequitur : 1. Unicuique religiosae communitati tum Monialium bim Sororum, regulariter, unus dumtaxat detur Confes-sen ist bem F. B. Ordinariate unterm 19. März 1913 nachstehendes Schreiben zugekommen: „ Reverendissime Ordinariatus ! Simul hisce cum litteris accipiet Reverendissimus Ordinariatus exemplar folii, quo Archiconfratcrnitas Sancti Michaelis Archangeli Cliristifideles ad peregrinationem Romani in urbem occasione iubilaei Constantini habendam '«vitat. Quae Archiconfratcrnitas Reverendissimum Ordina-r,utum humiliter petit, ut haec peregrinatio in Folio Diocesano indicetur. Quo certissime fiet, ut maior sit nume-1 Us peregrinantium maiorque evadat pecuniae summa, quo filii cor optimi patris Pii X. gaudio implere volunt. Maxima cum reverentia erga Reverendissimum Ordi-«uriatum Alfons Graf Mensdorff-Pouilly, Praeses Archiconfraternitatis St. Michaelis Archangeli.“ Die im obbezeichnelen Schreiben genannte Einladung hat folgenden Wortlaut: „Katholiken! Im Jahre 1913 feiert die katholische Kirche ein Herr« l'ches Jubiläum. Vor tausendsechshunbert Jahren erhielt sie «ach den grausamen Christenverfolgungen der römischen Kaiser fi«rch Konstantin beit Großen ihre Freiheit. In den vorausgegangenen drei Jahrhunderten sind Ströme von Christenblnt geflossen und Rom ist aus jener àit die glorreiche Grabstätte Tausender von heiligen Märtyrern. — Prachtvolle Denkmale, wie die Kirchen der beiden heiligen Apostelfürsten und Anderer, wie auch die stillen Katakomben umschließen ihre ehrwürdigen Gebeine. — Durch Zeugnisse und treue Überlieferung kennen wir die Stätten der grausamen Marterungen und Hinrichtungen der vielen Heiligen, deren Namen uns so vertraut sind. — Aus nach Rom! Hin zu diesen Stätten unvergänglichen, heiligen Ruhmes! Hin zu diesen segensreichen Quellen, aus denen auch in unserem Jahrhundert noch die Kirche überströmt wird; ans denen, durch Gebet erfleht, Glaubens- und Opfermut ausgehen und sich stets erneuern! Hin nach Rom in diesem Jnbiläumsjahre, um in innigem, feurigem Gebete an den Märtyrergräbern die Erneuerung in Christus zu erflehen für unsere Zeit, für uns und die Unsrigen. Welch ein herrlicher Anlaß, Rom, unser heiliges Rom zu besuchen! Wer möchte Zurückbleiben ? Mit größerer Begeisterung als je, fordert diesmal unsere Erzbrndcrschaft die Katholiken Österreichs zu der, unter bischöflicher Führung stehenden Rompilgerfahrt auf, um an den Feierlichkeiten im kon-stantinischen Jubilänmsjahre teilzunehmen. Gebe Gott dem schönen Unternehmen, das wir unter den Schutz unseres Patrons, des hohen Himmelsfürsten St. Michael stellen, seinen Segen. Die Abfahrt von Wien erfolgt am 2. Mai und wollen Programme vom Rvmpilgerkomitee I. Wollzeile 4 verlangt werden. Wien, im Jänner 1913. Erzbruderschaft vom Heiligen Erzengel Michael. Der Präsident: Alfons Graf Mensdorff-Pouilly, k. u. k. Kämmerer, Herrenhausmitglied." Oie Erzbriiderschaft hat für diese R o m - P i t g e r f a h r t ein sehr anziehendes und genaues Programm herausgegeben, welches lautet: „Rompilgcrfahrt im konstantinischcn Jubiläumsjahre 1913. Programm für dir Neiseeinteilung. Abänderungen werden nur dann vorgenommen, wenn solche im Interesse der Pilger notwendig sind. Die Einteilung der Pilgerreise ist so angeordnet, daß die Teilnehmer keine Überanstrengung zu »befürchten haben. Die Ankunft erfolgt in allen Aufenthaltsorten (Venedig, Padua, Bologna, Assisi) bei Tage; in Rom zeitig abends. 2. Mai: Nachmittags: Abfahrt von Wien (Westbahnhof) ; Einsteigstationen sind: St. Pölten, Amftetten, Kleinreifling, Selztal, St. Michael, Villach-Südbahnhof und Pontebba (ital. Station). Abendessen in Glandorf, Frühstück in Pontebba. 3. Mai: Vormittags: Ankunft in Venedig. Mit Separat- dampfer durch den Canni grande. Mittagessen im Hotel. Markuskirche. Piazza S. Marco. Dogenpalast. Lido. Abendessen. 4. Mai: Früh: Abfahrt nach Padua (Fahrt 1 Stunde). Be- such des Domes (Grab des hl. Antonius). Frühstück. Pilgergottesdienst. Mittagessen. Abfahrt nach Bologna (Fahrt 2'/2 Stunden). Predigt und Segen in der Dominikanerkirche (Grab des hl. Dominikus). Besuch des Grabes der hl. Katharina, deren unverwester Leib in der Kirche Corpus Domini aufbewahrt wird. Besichtigung der interessanten Stadt (zwei schiefe Türme usw.). Abendessen am Bahnhof. Abfahrt nach Assisi. 5. Mai: Früh 5 Uhr: Ankunft in Assisi; mit Wagen zur Kirche. Frühstück, Pilgergottesdienst. Besuch von S. Chiara (hl. Klara). 1jA2 Uhr: Mittagessen, hierauf per Wagen nach Portiunkula. Andacht daselbst. 2 Uhr: Abfahrt nach Rom. 8 Uhr abends: Ankunft in Rom, per Wagen in die Hotels. Abendessen. — Es wird also nicht zwei Nächte hintereinander auf der Eisenbahn gefahren, flom G. 7. 3. !). 10. uiiD II. Mai. Die Verpflegung endet am 11. Mai nach Mittag. Die Zusammenstellung des dortigen Programmes erfolgt einzig und allein Vonseiten des römischen Lokalkomitees und richtet sich nach der Feststellung des Tages für die Audienz. Im folgenden werden die Pilger nur unterrichtet, welche Heiligtümer und Sehenswürdigkeiten hauptsächlich zum Besuch in Aussicht genommen sind. Zunächst die 7 Hauptkirchen: St. Peter und St. Paul mit den Gräbern der hl. Apostelfürsten. S. Maria Maggiore: Krippe des Heilandes, Bild Maria-Schnee vom hl. Lukas usw.). S. Lorenzo fuori le mura (Gräber des hl. Laurentius und des hl. Erzmärtyrers Stephanus, des hl. Justinus und ungemein vieler Heiliger, Grab Pius IX. usw.). S. Croce (mit den sogenannten großen Leidensreliquieu). S. Giovani in Laterano „Aller Kirchen der Stadt und des Erdkreises Mutter und Haupt" (Abendmahltisch, die Häupter der Apostelfürsten u.a.). S. Sebastiano (Grab des hl. Sebastian). — Ferner: Katakomben. Scala santa (— „heilige Stiege", über welche der Heiland in den Palast des Pilatus geführt wurde). Carcere Mamertino (Kerker des hl. Petrus). Kolosseum. — An Kirchen: S. Andrea al Quirinale (Grab des hl. Stanislaus. S. Agnese (Grab der hl. Agnes u. a ). S. Maria in Trastevere (eine der ältesten und interessantesten Kirchen Roms). S. Cecilia (Grab der hl. Cäcilia, ihre Statue, die Badezimmer, in denen sie erstickt werden sollte). S. Pietro in vincoli (Ketten des hl. Petrus, Mosesstatue von Michelangelo). S. Alfonso (Immerwährende Hilfe). S. Prassede (Geißelsäule). Al Gesu (Grab des hl. Ignatius). S. Clemente. S. Pudentina. Ara coeli (Grab der hl. Helena, Bambino). S. Ignazio (Grab des hl.Aloisius). Tre fontane (wo der Hl. Paulus enthauptet wurde) u. a. — Von den heiligen Stätten und Sehenswürdigkeiten: Forum Romanum. Titusbogen. Pantheon. Aqua Paola. Forum Trojanum. Kapitol. Janiculus. Monte Pincio. Vatikanische Gärten. Stanzen des Raphael. Sixtinische Kapelle. Kuppel von St. Peter. Campo santo dei Tedeschi u. a. Es ist selbstverständlich, daß die Kirchen außer dem in Klammern Beigesetzten noch viele andere Heiligtümer und namentlich historische und Kunstschätze besitzen, auf welche hier nicht eingegangen werden kann, die jedoch die Pilger durch die Erklärungen der hochwürdigen Herren Führer alle sehen und kennen lernen. Der Gipfelpunkt der Erhebung und des Enthuasiasmus der Pilger bildet natürlich immer die Audienz bei m H e i-ligen Vater, die alle gewonnenen, wenn auch noch so herrlichen Eindrücke weit überragt, und die Pilgerfahrt am meisten unvergeßlich macht. Am Pfingstsonntag wohnen die Pilger der großartigen Jubiläumsfeierlichkeit bei St. Peter dem Pontifikalamte des Heiligen Vaters bei. Teilnehmerkosten (gleichviel von welcher österreichischen Einsteigstativ» aus) : I. Klasse 360 K nebst Pilgerfondsbeitrag per 40 K, zusammen 400 K; II. Klasse 260 K nebst Pilgerfondsbeitrag per 30 K, zusammen 290 K; IH Klasse 180 K nebst Pilgerfondsbeitrag per 20 K, zusammen 200 K. Für die Rückfahrt können auch die Pilger der dritten Klasse Schnellzüge (Expreßzüge — Diretissimi ausgenommen) benützen und erlangen dadurch hauptsächlich bessere Anschlüsse, während sie sonst oft zeitraubende Aufenthalte haben, die auch noch Kosten verursachen. Sie gelangen so früher in die Heimat oder können wenigstens ihre Zeit besser ausnützen. In diesen Preisen sind inbegriffen: Das Eisenbahnbillet nach Rom und zurück, volle Verpflegung: Abendessen in Glandorf, Quartier und drei reichliche Mahlzeiten täglich während des Aufenthaltes in Venedig, Padua, Bologna, Assisi, und 0 Tage in Rom; freie Wagenfahrten, refp. Dampferfahrt von und zn den Bahnhöfen in Venedig, Assisi »nd Rom und dort, wo eventuell das Reisegebäck mitgenommen werden muß. Doch werden auch sonst überall Wagen genügend vorhanden fein für solche, die welche benützen wollen. Führung in Rom und den Aufenthaltsorten. Freie Wagenfahrten und Führung zur Besichtigung Roms und der dort befindlichen wichtigsten Heiligtümer. Sollte die für die Ermäßigung notwendige Anzahl von 300 Pilgern nicht zustande kommen, so erhöhen sich vorgenannte Preise für die I. und II. Klasse um je 30 K, sur die III. Klasse um 15 K. Die Anmeldungen sind unter genauer Angabe von Namen, Stand und Wohnort b a l d i g st an das R o m p i l g e r-Komitee Wien, I. Bezirk, WolzeileNr. 4 zn leiten, woselbst auch gleichzeitig die Einzahlungen zn erfolgen haben. Die Einzahlungen mögen nur per Postsparkassa-Er-iagschein geleistet werden, wodurch den sich' Aitmelbeiibeu feine Kosten erwachsen und die Manipulation vereinfacht wird. Anmeldungen bis längstens 6. April 1913. Die Schwierigkeiten, denen man bezüglich guter Quartiere und anderer wünschenswerter Reisebeqnemlichkeiten begegnet, werden meist nur durch die so spät erfolgten Anmeldungen verursacht. Rechtzeitige Anmeldung ist die erste Vorbedingung sür das Gelingen des Pilgerzuges. Es kann dieser Umstand «n allgemeinen Interesse der Pilger nicht eindringlich genug betont werden. Als angemeldet gelten nur jene, welche den vollen Gesamtbetrag eingezahlt haben. Nach dem oben angegebenen Termin sich Anmeldende fonnen ans eine Teilnahme nur mehr für den Fall rechnen, büß jemand anderer zurücktritt. Rückerstattungen erfolgen nur °n solche, welche mindestens 3 Tage vor der Abfahrt telegraphisch aber mit rekommandiertem Schreiben triftig (z. B. durch nachweisbare Erkrankung, Todesfall re.) entschuldigt sind, eventuell wenn ihre Karte noch rechtzeitig an jemand anderen übertragen werden kann. Der Pilgerfondsbeitrag verfällt auf jeden Fall. Alle auf den Pilgerzng bezüglichen Bestimmungen ent* hält der „Pilgerführer", ein Büchlein, welches jedem auge* weideten Teilnehmer rechtzeitig zugesandt wird. Priester bedürfen des Zelebret und werden aufmerksam gemacht, daß für die Audienz beim Heiligen Vater der Talar borgeschrieben ist. Rückreise. Bei dieser Pilgerfahrt ist Niemand zur gemeinsamen Rückfahrt genötigt. Jene Pilger, ivelche nach Schluß bes Aufenthaltes in Nom gleich die Heimreise in Gemeinschaft machen «vollen, müssen dies bei ihrer Anmeldung bekannt geben. Es luirb sodann für sie in geeigneter Weise vom Komitee vorgesorgt werben. Bei dieser gemeinschaftlichen Rückfahrt, welche besonders jenen angeraten wird, welche reiseunkundig oder ängstlich sind, wird auch Florenz besucht. Die Rückfahrt jener, welche sich zur gemeinschaftlichen Reife angemeldet haben, erfolgt über Florenz, Venedig, Pontebba. Villach, St. Michael, Selztal, Amstetten und sind die Pilger am 13. Mai wieder auf österreichischem Boden. Allen anderen Pilgern sieht frei, die Rückfahrt mit khrem Retourbillet (Gültigkeitsdauer 30 Tage) später anzutreten, doch muß die Absicht eines längeren Aufenthaltes in Italien dem Komitee bei der Anmeldung bekanntgegeben werden. Fahrtunterbrechungen können in Italien öfter, in Österreich nur einmal erfolgen. Die Rückreise-Route muß über Pontebba führen. Jene Pilger, welche die gemeinschaftliche Rückreise nicht mitmachen, erhalten den vollen, tarifmäßigen Fahrpreis rückerstattet! Die Eisenbahnbillets berechtigen ans der Rückreise in Italien und Österreich zur Benützung jedes fahrplanmäßigen Schnellzuges, mit Ausnahme der Expreßzüge (Diretissimi). Neapel. Teilnehmer, welche einen Ausflug nach Neapel, Valle di Pompei, Capri re. machen wollen, mögen dies bei der Anmeldnng bekannt geben und Programm verlangen. Die Kosten für den dreitägigen Gesellschaftsausflug (nur II. Klasse) inkl. Verpflegung, Führung, Wagen re. betragen 100 Kronen. Programm des Ausfluges: 11. Mai 1913 abends Abfahrt von Rom. 12. Mai früh: Ankunft in Neapel, Weiterfahrt nach Pompei, Frühstück, Besuch des Heiligtums Valle di Pompei, Besichtigung der ausgegrabenen Stadt, Mittagessen, per Wagen zum Bahnhofe Torre Annunziata, Fahrt nach Castella-mare und mit elektrischen Sonderwägen nach Sorrent, Abendessen und Nächtignng. 13. Mai: Frühstück im Hotel, vormittags Einschiffung nach der Insel Capri, blaue Grotte, Mittagessen in Capri, per Schiff zurück nach Sorrent, Abendessen. 14. Mai: Frühstück, Ausflug nach S. Agata und Deserto, zurück nach Sorrent, Mittagessen, dann frei zur Erledigung von Korrespondenzen, Besichtigung der Stadt, nach Belieben Seebad (im Preise inbegriffen), Abendessen. 15. Mai : Frühstück, 7 Uhr-Rückfahrt per Dampfer nach Neapel, Besichtigung der Stadt per Wagen, Domkirche, Nationalmuseum, Aquarium, Mittagessen am Bahnhof, um 3 Uhr Rückfahrt nach Rom, 7 Uhr 10 Minuten abends Ankunft in Rom. Dieser Prospekt wird von der Kanzlei des „Rompilgerkomitees, Wien, I. Wollzeile 4" gratis verabfolgt oder zugesandt; dort» selbst werden auch alle Auskünfte mündlich oder schriftlich erteilt." 40. K. k. Keichsbund der Jugendwehren und Knabenhorte Österreichs. hinter dem Namen „K. k. Reichsbund der Jugend- dem höchsten Protektorate Seiner kaiserlichen und königlichen wehren und Knabenhorte Österreichs" hat sich in Wien unter Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Franz Ferdinand eine Zentralstelle konstituiert, um einerseits die auf dem Gebiete der allgemeinen und militärischen Erziehung bereits bestehenden staatlichen und privaten Bestrebungen in Österreich zu ergänzen, znsammennlfassen und einheitlich zu gestalten, andererseits aber um Ortsvereine zu bilden zur Gründung und Erhaltung von Jugendvereinigungen in Stadt und Land. In diesen Jugendvereinigungen soll die 7—20jährige schul-besuchende und schulentlassene männliche Jugend während der freien Zeit allgemein und militärisch beschäftigt, bezm. erzogen werden. Gründer solcher Jugendorganisation?» können sowohl Länder, Bezirke, Gemeinden, als auch Schulen, Korporationen, Privatvereine und Privatpersonen sein. Dem Reichsbunde können folgende Jugendorganisationen angehören: 1. Knaben horte für Volks- und Bürgerschüler, 2. Kameradschaften für Mittelschüler, 3. Jünglingshorte für die erwerbende Jugend, 4. Jugendheime, Jugendvereinignngen für körperliche Übungen rc., wenn sie auch militärische Vorbildung in ihr Programm aufnehmen. Die militärischen Formationen der 17—30 jährigen Jugend heißen Jugendwehren. Die Hauptziele der allgemeinen Erziehung sind: Festigung der religiösen, dynastischen und patriotischen Gesinnung, der Achtung vor Gesetz und staatlicher Ordnung, der sittlichen Grundsätze im allgemeinen; Förderung der körperlichen und geistigen Ausbildung. Die Normalbeschüftigungsarten sind: Bewegungsspiele, Turnen, Sport, Ausflüge, Wanderungen für die körperliche Ausbildung; Lektüre, Vorträge, Gesellschaftsspiele, Besichtigungen für die geistige Entwicklung; gesellige und festliche Veranstaltungen für die sittliche, Musik und Gesang für die künstlerische Erziehung. Die Hauptziele für die militärische Erziehung sind: Belebung des militärischen Geistes, Entwicklung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten in militärischer Richtung. Die militärische Normalbeschäftigung besteht in einfachsten militärisch-vorbereitenden Übungen (Erknndignngs-, Marsch-, Lagerübnngen), in Besichtigung militärischer Einrichtungen, zusehender Teilnahme an Truppenübungen. Die Wahl der genannten Beschüftigungsziveige bleibt dem Ermessen der Vereine anheim gestellt. Die Hauptsache ist die fallweise Sammlung der Jugend zu irgend einer derselben zusagenden Beschäftigung und die Benützung dieser Gelegenheit für erziehliche Einwirkung mit Ausschluß jedes förmlichen Unterrichtes. Ebenso ist der Umfang des Betriebes der militärischen Beschäftigung im Rahmen des Beschäftigungsplanes der Entscheidung der Vereine überlassen. Die militärischen Beschäf-tigungszweigc sind mit Ausnahme des Schießunterrichtes so einfach, daß au der Hand der Anleitung vorhandener Instruktionen auch gebildete Laien dieselben zu leiten vermögen. Das Prinzip der Selbstleitnng, Selbstüberwachung und Selbstverwaltung hat nach Möglichkeit zur Geltung zu kommen. Der Schießuntcrricht der 17—20 jährigen Jugend ist vom Ministerium für Landesverteidigung kostenlos organisiert. Die Bestrebungen des Reichsbnndes in der Richtung der allgemeinen Erziehung werde» iu zahlreichen konfessionellen Jugendorganisationen bereits betätigt. Es sind auch die bestehenden konfessionellen Jugendvereinigungen, welche den Bestrebungen des Reichsbnndes auch auf dem Gebiete der militärischen Jugenderziehung mit größter patriotischer Bereitwilligkeit entgegenkommen. Der zirka 20.000 Burschen umfassende mährisch-schlesische Verband der Landjugend tschechischer Nationalität unter geistlicher Patronanz gehört dem Reichsbunde bereits als Mitglied an. Der Reichsbnnd strebt vor allem die Bildung von Jugendvereinigungen auf dem Lande unter der Leitung der Geistlichkeit und Lehrerschaft an und appelliert hauptsächlich ans die Mitwirkung der Kirche. Im Hinblick auf die angeführten Ziele des Reichsbundes, sowie in Erwägung des Umstandes, daß die erziehliche Fürsorge der Geistlichkeit für die Jugend geeignet ist, die Bande zwischen den Seelsorgern und ihren Gemeinden zu festigen und den kirchlichen Einfluß zu stärken, wirb der hochw. Div-zesangeistlichkeit die Förderung des „K. k. Reichsbnndes der Jugendwehren und Knabenhorte Österreichs" und die tatkräftige Mitarbeit zur Durchführung dieser Organisation wärmstens empfohlen. 41. Malrikenaustausch mit Bulgarien. Die hvchl. k. k. Statthalterei hat unterm 16. März 1913 Z. 68y°1913 nachstehenden Erlaß des k. k. Ministeriums des Innern vom 31. August 1912 Z. 28.877 anher mitgeteilt: „Laut der Verordnung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 12. Juli 1912, R.-G.-Bl. Nr. 146, ist mit der königlich bulgarischen Regierung eine Vereinbarung über die wechselseitige Mitteilung der Zivilstandesurkunden der beiderseitigen Staatsangehörigen getroffen worden. Dieser entsprechend iverden die bulgarischen Zivilstandesurkunden österreichischer Staatsangehöriger der k. k. Statthalterei von Fall zu Fall zukommen, welche sodann die weitere Veranlassung im Sinne des Ministerial-Erlasses vom 12. August 1896, Z. 5303 treffen wird. Die hierländigen Zivilstandesnrknnden bulgarischer Staatsangehöriger sind seitens der Matrikenführer im Wege der Zuständigen politischen Bezirksbehörde, von dieser legalisiert, an die k. k. Statthalterei zn leiten, welche sodann diese Urkunden uach erfolgter ordnungsmäßiger Legalisierung von Fall zu Fall dem Ministerium des Innern vorlegen ivird. Dieses dasvrgt dann die Weiterleitnng derselben an die königlich bnl- Köhe der Sparkaffeeinlagen ein. In Würdigung der geänderten Geldverhältnisse hat das Gesetz vom 15. September 1909 (R.-G.-Bl. Nr. 198) die Bestimmung des allerh. Patentes vom 9. August 1854 (R.-G-'Bl. Nr. 208), wornach die Einlage für einen Mündel dev. Hiichstbetrag von 500 fl. C. M. gleich 1050 K nicht übersteigen durfte, dahin abgeändert, daß nach § 1 des gedachten Gesetzes der Höchst betrag für einen Pflegebefohlenen mit 3000 K festgesetzt worden ist. Diesbezüglich hat die hochlöbl. k. k. Statthalterei unter dem 4. März 1913 Zahl 6 1913 nachstehenden Erlaß ö>cher gerichtet: „Durch die Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Sep-lember 1909 R. G. Bl. Nr. 198 betreffend die Einlagen von Bündel- und Knrandengeldern bei Sparkassen und beim k. ^ Postsparkassenamte haben die im Grunde des kaiserlichen Pa-^'»tes vom 9. August 1854 R. G. Bl. Nr. 208 hinsichtlich dcr Höhe der Sparkasseeinlagen der kirchlichen Vermögens-'"ojekte bestehenden Beschränkungen insofern eine Erweiterung garische Regierung im Wege des k. und k. Ministeriums des k. und k. Hauses und des Äußern." Im Sinne des zitierten Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern werden die F. B. Matrikenämter beauftragt, von Fall zu Fall die Matrikenauszüge über die Geburten, Trauungen und Todesfälle bulgarischer Staatsangehörige» an die politischen Behörden zu leiten. Kirchlichen Vermögenssubjektes. erfahren, als im § 1 des zitierten Gesetzes der zulässige Höchstbetrag für derartige Einlagen bei dem mit öffentlicher Genehmigung bestehenden Sparkassen mit 3000 Kronen festgesetzt wurde. Im Hinblicke darauf hat die zitierte Bestimmung des Gesetzes vom 15. September 1909 R. G. Bl. Nr. 198 an Stelle der bis dahin geltenden Vorschrift des § 194 Punkt 5 des kaiserlichen Patentes vom 9. August 1854 N. G. Bl. Nr. 208 bei der Elozierung des Kirchen- und Pfründenvermögens sowie des Vermögens kirchlicher Anstalten Anwendung zn finden. Infolge Erlasses des k. k Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 25. Jänner 1913 Zl. 55.669/12 wird das hochwürdige fürstbischöfliche Ordinariat ersucht, die kirchlichen Vermögensverwaltungen hierüber entsprechend aufzuklären. Für den k. k. Statthalter: Stürkh." Hievon werden die hochw. F. B. Pfarrämter insbeson-ders als Kirchenvermögens-Verwaltungcn in Kenntnis gesetzt 43. Ausdehnung der Kestunmnngen der Ministerial-Uerordnung vom 5. Inni 1909, $. G. Kl. Ar. 85 auf Ruhegehalts- und Uerforgungsgenüffe, welche auf Rechnung anderer als staatlicher Fonde bei den staatlichen Kaffen ausge;ahlt werden. §ie hochl. k. k. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom März 1913 Z. 1-®^1913 Nachstehendes anher mitgeteilt: „Mit der Ministerial-Verordnung vom 13. Mai 1911, ' ' G. Bl. Nr. 112, ist ausgesprochen worden, daß die Be-Uimmungen der Ministerial-Verordnung vom 5. Juni 1909, '1‘ Bl. Nr. 85, betreffend die Vorschriften zur Verhütung Ungebührlicher Auszahlung von Versorgungsgenüssen, auf alle bi staatlichen Kassen zur Auszahlung gelangende Ruhe- und ^lorgnngsgenüsse von Zivilpersonen sinngemäße Anwendung iu finden haben. Infolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 1. März 1913, Zl. 39.220 ex 1911 wird das hochwürdige lnrslbischöfliche Ordinariat eingeladen, die unterstehenden Ma-11 nämter darauf aufmerkiam zn machen, daß hienach die im § 3 der Min. Vdg. vom 5. Juni 1909, R. G. Bl. Nr. 85, für die mit der Matrikenführnng betrauten Organe normierte Anzeigepflicht bei Todesfällen und Trauungen nicht nur in jenen Fällen, wo die verstorbene Person beziehungsweise die Braut im Genüsse eines staatlichen Versorgungsgenusses stand, sonder» auch dann besteht, wenn es sich um Zivilpersonen handelt, deren Ruhe- und Versorgungsgenüsse für Rechnung nicht staatlicher Fonde, also beispielsweise eines Landesfondes rc. bei staatlichen Kasse» (Zahlstellen) zur Auszahlung gelangen." Im Hinblicke auf das Kirchliche Verordnungs-Blatt vom Jahre 1909, Nr. X. alin. 80, S. 130—131 werden die F. B. Matrikenämter ans die Bestimmungen der obzitierten Ministeriell-Verordnung zur genauen Darnachachtnng aufmerksam gemacht. 44. Diinelanchronik. Jahresbericht » » d Re ch n u n g s a u s w e i s des katholischen Frauenvereines der werktätigen christlichen Liebe in Marburg. — Das gnadenreichste Almosen, das Gott uns armen Menschenkindern auf Erden gegeben hat, ist sein eingeborener Sohn Jesus Christus, das Brot, das vom Himmel herabgekommen ist, um die Menschheit vom geistigen Hungertvde zu erretten und ihr das wahre Leben zu geben. Und mit welch göttlicher Kunst, mit welcher Zartheit ist dieses himmlische Almosen in der stillen und heiligen Nacht in den Stall zu Bethlehem hingelegt worden! Hat »ns nicht Gott hierin so schön gelehrt, wie wir dem Armen das Almosen spenden sollen? Almosen soll gegeben werden mit Schonung, mit Liebe und Teilnahme an der Not des Nächsten. Deshalb gab uns Gott den kleinen Heiland in aller Milde und Lieblichkeit, während ein Engel vom Himmel Frieden den Friedlosen verkündete. Die von Gott gegebene Regel für das Almosengeben lautet: Wenn du viel hast, so gib reichlich; wenn du wenig hast, so suche auch das wenige gerne mitzuteilen. (Tob. 4, 9). Gott ist aber über dieses Gesetz noch weit hinausgegangen; er hat nicht nur von seinem Reichtum viel gegeben — er hat sich selbst gegeben in seinem ihm wesensgleichen Sohn. Das christliche Gesetz verlangt, daß das Almosen möglichst heimlich und unauffällig gespendet werde. Hat Gott nicht ähnlich gehandelt, als er uns in der Stille einer Nacht, ins Dunkel einer unbeachteten Grotte sein unendliches Almosen zwischen die Bretter einer Krippe gelegt hat? Almosen soll man geben, daß der Arme nicht erniedrigt, sondern zum Vertrauen auf Gott und zu sich selbst emporgehoben werde. Die das Almosen der Weihnacht ausgenommen haben, erhielten die Macht, Kinder und Erben Gottes und Miterben Christi zu werden. Diesen ewig schönen und sinnvollen Grundsätzen in Bezug auf das Almosenspenden huldigte der katholische Frauenverein der werktätigen christlichen Liebe in Marburg seit seinem Bestände und huldigte ihnen auch im vergangenen Vereinsjahre, in welchem er geänderte und vervvllkvmmnete Statuten bekam.' An 100 Arme und Kranke wurden mitleidsvoll monatlich unterstützt, und gegen 120 arme Schulmädchen erhielten liebevolle Aufnahme im Institute der ehrw. Schulschwestern, wo sie Unterricht und Erziehung genossen und ihnen täglich der Mittagstisch gedeckt wurde. Drei Waisenkinder befanden sich in vollständiger Verpflegung. Und bei der eindrucksvollen, stets so gern besuchten Christbaumfeier wurden 140 dürftiger Kinder mit festen Winterschuhen und sonstigen warmen Kleidungsstücken wie auch mit Obst und Brot reichlichst beschenkt. Die verehrten, keine Mühe und Opfer scheuenden Ansschußfrauen 1 Die betreffende außerordentliche Generalversammlung fand am 4. Juli 1912 statt. Die Statuten wurden vom F. B. Lavanter Ordinariate am 22. Juli 1912, Z. 34(11 approbiert und von der f. k. Statthaltern in Graz unterm 3. August 1912 Z. 8,",0/i genehmigt. sammelten hiefür oe» namhaften Betrag von 955 K 50 h. Mögen hiefür alle Vereinsmitglieder und sonstigen Wohltäter und Freunde der Armen vom lieben Christkindlein den reichlichsten Lohn hier auf Erden und einstens dort im Himmel empfangen. Die Aufnahme der Armen und die Beratung über die Art und Weise der Unterstützung derselben geschah in den Ausschnßsitzungen, die jeden ersten Montag im Monat in der Wohnung der leider noch immer ans Krankenzimmer gefesselten, allbeliebten und von den Armen vielbesuchten Vereinspräsiden -tilt abgehalten wurden. An den durch die Vereinsstatnten vorgeschriebenen dreima ligen gemeinschaftlichen Andachten in der Dom- und Stadtpfarrkirche nahmen die Vereinsfrauen mit lobenswertem Eifer teil; zumal geschah dies heuer am Feste der Schmerzhaften Mutter Gottes Maria, an dessen Vorabend P. Gottfried Beyerl 8. .1. aus Linz eine auf das Jubiläumsjahr 1913 Bezug habende Predigt hielt. An Jahresbeiträgen erhielt der Verein von seinem hohen Protektor, Sr. Fürstbischöflichen Gnaden und Exzellenz dem Hochwürdigsten Herrn Fürstbischöfe, den namhaften Betrag von 200 K, während von den eifervollen Ansschußfrauen, die ihre Pflichten ohne Anspruch auf etwaige Entlohnung verrichten, unter den unterstützenden Mitgliedern, deren Zahl 440 beträgt, und den sonstigen vielen Wohltätern des Vereines 1481 K 70 h gesammelt wurden. Ferners spendeten dem Vereine Herr und Frau Emil Freiherr von Gödel-Lannoh, k. k. Gesandter i. R. 200 K, zwei ungenannte Frauen 40 bezw. 10 K, und eine ungenannte Verstorbene eine 4 % steuerfreie, in Kronenwährung verzinsliche Obligation der einheitlichen Staatsschuld (Silberrente) vom 1. Juli 1868 per 100 fl. oder 200 K. Im verflossenen Vereinsjahre sind nachstehende Vereinsfrauen gestorben: Maria Duma, Bäckereibesitzerin (Mitglied seit 1898) ; Antonia Felber, Hausbesitzerin (1870) ; Maria Flakus, Private (1910) ; Rosa Fritsche, Realitätenbesitzerin (1880); Maria Heumeyer, Kaufmannswitwe (1879); Anna Nendl, Private; Maria Pirch, Schlossermeistersgattin (1873). Für das Seelenheil eines jeden dieser nun in Gott ruhenden Mitglieder wurde nach vorhergegangener Verkündigung am Grabe bezw. auf der Kanzel vom Vereinskonsnlenten in der Dom- und Stadtpfarrkirche eine stille hl. Messe gelesen. Da an den Verein bezüglich der Unterstützung von Armen von Jahr zu Jahr immer größere Anforderungen gestellt werden, so ergeht hiemit an alle jene katholischen Frauen von Marburg, die bisher dem Vereine noch nicht angehört haben, die freundliche Einladung, dem katholischen Frauenvereine, dessen Zweck es ist, die Armen, besonders die Haus-armen, ohne Unterschied der Religion, der Sprache und des Geschlechtes durch Almosen und Hausbesuche in ihren verschiedenen Drangsalen zu unterstützen und ihre Not zu lindern (§ 2 ber Statuten), mit opferfreudigem Sinne beizutreten Mögen sie versichert sein, daß der Beitritt ein von Gott für Zeit und Ewigkeit gesegneter sein wirb. Und zum Schluffe sei noch ber herzinnigste Dank allen lenen gesagt, denen der Verein zu danken verpflichtet ist: twrab dem hohen Vereinsprotektor, Sr. Fürstbischöflichen Suaden und Exzellenz Dr. Michael Napotnik, Hochwelcher beit Verein und die Armen in niunifizentester Weise unterstützt; flrners beiti Hochedlen Armenfreunde Freiherrn von Gödel-^annoh; sodann der überaus gütigen Frau Bereinspräsidentin, ^en sehr verehrten Ausschußfrauen und beit guten Vereins» flauen ; weiters beit ehrwürdigen Schulschwestern für den Unterricht und die Erziehung armer Kinder; ebenso der Hochw Geistlichkeit und der edelmütigen Bürgerschaft Marburgs; südlich allen lieben Bewohnern der Stadt Marburg, die sich ^er Armen gerne erbarmen. Alle mögen einstens im Buche ’ht'es Lebens die beseligenden Worte eingezeichnet finden: »Kommet, ihr Gesegneten meines Vaters! Nehmet das Reich 1,1 Besitz, welches euch bereitet ist von Grundlegung der Welt an- Denn ich war hungrig, und ihr habt mich gespeist;. . . 'ch war nackt, und ihr habt mich bekleidet; ich war krank, Ul,b ihr habt mich besucht." (Matth. 25, 34. 35. 36). Der Verein hatte im verflossenen Vereinsjahre 440 Mit» llUeber; seine Einnahmen betrugen 3558 K 02 b, während er ^408 K 02 lt verausgegeben hat. Der Borstehnng des Vereines gehörten an: Franziska ^cherbaum, Dame des Elisabeth-Ordens 2. Klasse, als Präsi-^eiitiu; Anna Majeiger, dekoriert mit dem Ehrenkreuze „Pro Gelosia et Pontilice“, als Armeupflegeri»; Jenny Scherbaum, dekoriert mit dem goldenen Verdienstkreuze mit der Krone, als Kassierin; Theresia Pöschl, als Sekretärin und Bibliothekarin; diaria Deutsch, Anna von Jettmar, Antonie Baronin Pach-Hansenheimb, Marie Potoönik, Theresia Pöschl, Anna Reichen» cr9- Franziska Scherbaum, Jenny Scherbanin, Marie Schnei« u'r' Klara Schorn, Mechtilde Freifrau v. Twickel, Dame des . ìsabethordens 2. Klasse, Jeanette v. Zhuder als Ausschuß-flauen und Domherr Senior Josef Majcen als Konsulent. XXXIII. Jahresbericht der I. St. Vinzettz-Koiiferenz zu St. Magdalena in Marburg über as Vereins jahr 1912. — Wer einmal Italien besucht ,at- dem ist gewiß der Anblick in Erinnerung geblieben, den °vt die Weinpflanzttngen gewähren. Während bei uns in den ^»gärten die Reben alljährlich nicht weit über dem Boden ^geschnitten werden, so daß die Trauben ziemlich tief zu liegen v»i»ien, läßt matt in Italien die Weinstöcke wachsen. Die ke» winden sich um die Stämme von Ulmen empor und werden von einem dieser Bäume zum ändern gezogen. Sie "den so Girlanden, von denen im Herbst die vollen Trauben Ptnteberhattgen. Der Wanderer, dein dieser Anblick nicht ^läufig isif „tag mitunter verwundert stehen bleiben. Wenn !!nc Nebe knapp neben einem Ulmenaste sich hinzieht, dann "dt es so aus, als ob die Ulme Trauben trüge. Dieses Bild hat einem kirchlichen Schriftsteller, der vor mehr als 1700 Jahren in Italien gelebt hat, Hermas, als Symbol für das rechte Verhältnis von Reichen und Armen, Besitzenden und Notleidenden gedient — Der Reiche, sagt er, gleicht der Ulme. Diese ist ein unfruchtbarer Baum. Wenn sie aber der Rebe zur Stütze dient, dann trägt sie durch die Rebe reiche Frucht, und auch ihr Verdienst sind diese Früchte; denn die Rebe könnte wenn sie am Boden hinkriechen müßte, nicht so reiche und so köstliche Frucht tragen. — So nützt dem Reichen sein Reichtum an sich nichts. Wenn er nichts ist als nur ein Reicher, dann hat er noch kein Anrecht auf die ewige Seligkeit. Sobald er aber von seinem. Reichtum dem Armen mitteilt, vollbringt er ein großes Werk, und die Verdienste des Armen werden auch ihm zugerechnet. Denn wenn der Arme keine Stütze fände, niemand, der ihm aus der drückendsten Not aufhülfe, dann würde leicht auch er verkümmern und unfruchtbar an guten Werken werden, wie die Rebe verkümmern muß, die man in Staub und Schmutz liegen läßt. Kommst du dir vor wie die Ulme, wie ein unfruchtbarer Baum, der selbst keine oder nur geringe Frucht bringen kann, versuche es, wie die Ulme wenigstens einen Anteil an fremden Früchten zu gewinnen. Unterstütze gern Arme und Bedürftige! So hast du Anteil an den Gebeten, frommen Übungen und anderen guten Werken derselben und trägst durch die Armen reiche Frucht. Arme unterstützen kannst du am zweckmäßigsten als Mitglied des Vinzenzvereines, der sich nicht die bloße Armen -beteilnng, sondern vorzüglich die Armenpflege zur Aufgabe gemacht hat. Wie du kannst, sei barmherzig. Hast du viel, gib reichlich, hast du wenig, so suche von dem Wenigen gern zu geben. Denn eilten guten Lohn sammelst du dir ans den Tag der Not, sagst das Buch Tobias. Wvhlzutun und mitzuteilen vergesset nicht, den» durch solche Opfer wird Gott gewonnen, ermahnt der Apostel Paulus. In diesem Jahre wurden wöchentlich über 20 Familien mit Lebensmitteln und monatlich 5 kranke Frauen mit Wohn« zins beteilt. Auch die von edlen Wohltätern gespendeten Kleidungsstücke wurden ihrem Zwecke zugeführt. Jeden Quateinber-sonntag, soivie am Sonntage nach dem Feste des Hl. Vinzenz von Paul (19. Juli) fand in der Pfarrkirche ein Vereinsgottesdienst statt, wobei die tätigen Mitglieder und nach Möglichkeit auch die unterstützten Armen die Hl. Kommunion empfinge,i und milde Gaben für die Konferenz gesammelt wurden. Die Jahresmesse wurde am dritten Quatembersonntage zelebriert. Die Vereinssitzungen wurden jeden Sonntag nach der Spätverrichtnng in der Pfarrkanzlei abgehalte». Gestorben sind die tätigen Mitglieder der Konferenz: Herr Anton Drobnič, pensi Lokomotivführer, Bankalarigasse 10, am 10. Juni 1912 und Herr Josef Gngnikar, pensi Bahnschmied, Ghegagasse 6, am 7. November 1912. Der erste gehörte 10 Jahre der Konferenz an, der zweite volle 33 Jahre. Er war Mitgründer der Konferenz und hat als Kassier und Sammler für dieselbe viel getan. Die Vereinsleitnng spricht allen verehrten P. T. Wohltätern, Freunden und Gönnern, insbesondere Sr. Exzellenz dem Hochwürdigsten Hochgeborenen Herrn Fürstbischöfe Dr. Michael Napotnik de» aufrichtigsten tiefgefühlten Dank aus und bittet, auch fernerhin dem Vereine die mildtätige Unterstützung nicht zu versagen. Die Anzahl der tätigen Mitglieder betrug 6, jene der unterstützenden Mitglieder SOI und jene der unterstützten Armen 54. Der Verein hatte 759 K 50 h an Einnahmen und 752 K 50 h an Ausgaben zu verzeichnen. Präses des Vereines war Franz Kokol, Schriftführer Vorstadtpfarrkaplan Anton Stergar und Kassier Johann Labes. Sechzehnter Tätigkeits- und Rechenschaftsbericht des kath o l isch en F rauen verei » es in Pett au für das Jahr 1912. — Der katholische Frauenverein legt hiemit seinen Gönnern, Wohltätern und Mitgliedern den sechzehnten Tätigkeits- und Rechenschafsbericht vor. Seine Tätigkeit hat sich nicht erweitert, da er nun das dritte Jahr die Subvention des hohen Landesausschnsses à 400 K entbehren muß; doch trachtete er durch gütige Spenden einiger Ausschuß* bauten und Mitglieder den Ausfall teilweise zu decken. So wurde Heuer zu Ostern und zu Weihnachten die Beteilung von der Kasse „milde Spenden" im Betrage von 116 K bestritten. Die Bescherung armer Schulkinder unterblieb; sie wurden jedoch von anderer Seite bedacht. Ferner erstreckte sich die Tätigkeit des Vereines auf die Hansarmenpflege und zwar durch monatliche Unterstützungen im Gesamtbeträge von 644 K und durch einmalige Unterstützungen in der Summe von 44 K. In vier Ausschußsitzungen wurden die laufenden Geschäfte, zumeist Bittgesuche erledigt. In der Maisitzung teilte der hochw. Herr Konsulent die Erledigung des fünfzehnten Tätigkeitsund Rechenschaftsberichtes seitens Sr. Exzellenz des Hochtviir-digsten Herrn Fürstbischofs Dr. Michael Napotnik vom 22. März 1912, Z. 1246 mit. Se. Exzellenz entbietet dem katholischen Franenvereine Gruß und Segen mit dem Wunsche, er möge auch fernerhin blühen und gedeihen. Auch drückt Se. Exzellenz den Wunsch aus, daß der Verein beim eucha-ristischen Kongreß in Wien in würdiger Weise vertreten werden möge. Jene Frauen jedoch, die an der Teilnahme verhindert sein werden, mögen sich nach Anleitung ihres hoch- verdienten Herrn Konsulenten in Pettau an den erbaulichen Feierlichkeiten beteiligen. Der hochw. Herr Konsulent hatte die Güte, uns schon bei dieser Sitzung das Programm der Feier in Pettau mitzuteilen, welche in Abhaltung eines Tridnnms vor dem Fronleichnamsfeste zu Ehren des allerheiligsten Altarssakramentes bestehen wird. Mit dem Fronleichnamsfeste endet die Feier. Die Vortrüge werden ausschließlich über die heiligste Eucharistie handeln, und werden vom hochw. Herrn P. Hyazint Amschel, Snbprior der Dominikaner in Graz, gehalten. Zwei Ausschußmitglieder meldeten sich als Vertreterinnen beim eucha-ristischen Kongreß in Wien. An den Festen Maria sieben Schmerzen, Maria unbefleckte Empfängnis und am Tage des hl. Vinzenz von Paul gewannen mehrere Mitglieder durch Empfang der hl. Sakramente den vollkommenen Ablaß. Die Zahl der Mitglieder beträgt am heutigen Tage 163. - Neu eingetreten sind elf Mitglieder, von denen die Frau Präsidentin zehn geworben hat. Drei traten ans, fünf verlor der Verein durch Domizilwechsel, zivei Mitglieder starben. Der letzte Dank wurde ihnen durch hl. Seelenmessen erstattet und ihr Andenken geehrt. FiU die bosnische Hilfsaktion sammelte der Verein 47 K und zn Weihnachten gaben einige Mitglieder für Bausteine des Jugendheims 10 K. Zum Schlüsse dankt der Ausschuß Sr. Exzellenz Fürstbischöflichen Gnaden Dr. Michael Napotnik, seinem hohen Protektor; dem hochw. Herrn Propst und Konsulenten für die umsichtige Leitung des Vereines und die Überlassung des Sitznngslokales; seiner hochverehrten und verdienstvollen Präsidentin Frau Maria Raschia ; der Kassierin Frau Luise Winkler, welche das verantwortlichste und schwerste Amt weise verwaltet; ferner allen Ausschußdamen, Mitgliedern, Gönner» und dem Kaufmanne Herrn Kajetan Mnrko, der alljährlich den Armen zu Weihnachten warme Unterkleider spendet. Gott der Allmächtige vergelte es allen tausendfach, was sie an materiellen und anderen Opfern am Altare der Charitas dargebracht haben! Dem Vereine gebe Er Gedeihen zur Linderung der Armut und Not! Die Vereinsvorstehnng bilden: Präsidentin Maria Raschia; Vizepräsident!» Wilhelmine Molitor; Schriftführerin Adele Machnitsch; Kassierin Luise Winkler; Konsulent Propst, Haupt- und Stadtpfarrer Joses Fleck. F. B. Lavauter Ordinariat zu Marburg, am 5. April 1913. t '3$.-----------------, Fürstbischof. 45. Diihesan-Uachrichten. Investiert wurden die Herren: Anton Šebat, Pfarrer zu St. Valentin bei Süßenheim, auf die Pfarre Hl. Dreifaltigkeit in Obcrpulska» und Franz Vidmaier, Pfarrer zu Hl. Dreifaltigkeit in Oberpulskau, aus die Pfarre St. Valentin bei Süßenheini. St. Marburg.