Stenografični zapisnik MMpWr KW der neunten Sitzung des hainifdien Landtages zu JtaShrfj am 29, Septenrvev 1882, devete seje deželnega zbora kranjskega v Ljubljani dne 29. septembra 1. 1882. Nazoči: Pr vose cinik: Deželni glavar Gustav grof T h u r n - V a 1 s a s s i n a. — Vladina zastopnika: Deželni predsednik Andrej Winkler in vladni tajnik Anton grof Pace. — Vsi članovi razun: knezoškof dr. Pogačar, K o b 1 e r in Pfeifer. Dnevni red.: 1. Branje zapisnika o seji dne 28. septembra 1. 1882. 2. Naznanila deželno - zbornega predsedstva. 3. Poročilo finančnega odseka o proračunu deželnega zaklada za 1. 1883. k prilogi 16. (Priloga 38.) 4. Poročilo finančnega odseka o glavnem pregledu deželnega zaklada za leto 1881. k prilogi 10. (Priloga 39.) 5. Ustno poročilo finančnega odseka o stavbah v deželnem gledišči k prilogi 29. 6. Poročilo finančnega odseka o peticiji posestnikov gledišč-nih lož za priznavanje sopravice pri oddaji glediščnega podjetja. (Priloga 37.) 7. Ustno poročilo odseka za letno poročilo o dušnem pastirstvu v Studencu, stran 112, — o popravljanji stare blaznice — o stanovanji za kurjača v Studencu — in o oskrbovalnih stroških v Ljubljanski hiralnici — stran 124 letnega poročila. 8. Ustno poročilo odseka za letno poročilo o §§. 1. in 2. letnega poročila „sklenjene postave in davki“ —■ in glede podaljšanja okrajnih blagajnic. 9. Ustno poročilo finančnega odseka o letnem poročilu stran 143, 151 do 157. Obseg: Glej dnevni red. Anwesende: Vorsitzender: Landeshauptmann Gustav Graf Thurn-Valsassina. — Vertreter der k. k. Regierung: Landespräsident Andreas Winkler und der Regierungs-Sekretär Anton Graf Pace. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme von: Fürstbischof Dr. Pogačar, Kobler und Pfeifer. Tagesorämmg: 1. Lesung des Sitzungsprotokolles vom 28. September 1882. 2. Mittheilungen des Landtagspräfidiums. 3. Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des Landesfondes Pro 1883 ad Beilage 16. (Beilage 38.) 4. Bericht des Finanzausschusses über die Gebarungsübersicht des Landesfondes Pro 1881 ad Beilage 10. (Beilage 39.) 5. Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über die Baulichkeiten im Theatergebäude ad Beilage 29. 6. Bericht des Finanzausschusses über die Petition der Privatlogenbesitzer um Einräumung des Mitentscheidungsrechtes bei pachtweiser Hintangabe der Theater-Unternehmung. (Beil. 37.) 7. Mündlicher Bericht des Rechenschaftsberichts-Ausschusses, betreffend den Seelsorgsdienst in Studenec — pag. 112, — Adaptirung des alten Irrenhauses, Heizerswohnung in Studenec und Verpflegskosten im Laibacher Siechenhause, pag. 124 des Rechenschaftsberichtes. 8. Mündlicher Bericht des Rechenschaftsberichts-Ausschusses über die §§. 1 und 2 des Rechenschaftsberichtes „Gesetzbeschlüsse und Steuern" und in Betreff des Fortbestandes der Bezirkskassen. 9. Mündlicher Bericht des Finanzausschusses zum Rechenschaftsberichte pag. 143, 151 bis 157. Inhalt: Sieh Tagesordnung. Seja se začne ob 15. minuti čez 10. uro. Beginn der Sitzung 10 Uhr 15 Minuten. 1. Branje zapisnika o seji dne 28. septembra 1. 1882. 1. Lesung des Sitzungsprotokolles vom 28. September 1882. Landeshauptmann: Ich conftatire die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses, eröffne die Sitzung und ersuche den Herrn Schriftführer, das Protokoll der letzten Sitzung zu verlesen. (Zapisnikar prebere zapisnik zadnje seje v nemšlcenf jeziku — Der Schriftführer verliest das Protokoll der letzten Sitzung in deutscher Sprache.) Wenn gegen die Fassung des eben verlesenen Protokolles keine Einwendung erhoben wird (Nihče se ne oglasi — Niemand meldet sich), so erkläre ich dasselbe für genehmiget. 2. Naznanila deželno-zbornega predsedstva. 2. Mittheilungen des Landtagspräsidinms. Landeshauptmann: Ich habe die Ehre, dem hohen Hause nachstehende Mittheilungen zu machen: Der Herr Abgeordnete Lavrenčič überreicht die Petition der Gemeinde Wippach wegen Regulirung der Wippacher Wässer und wegen Subvention. (Izroči se po predlogu gospoda deželnega glavarja finančnemu odseku — Wird über Antrag des Herrn Landeshauptmannes dem Finanzausschüsse zugewiesen.) Landeshauptmann: Ich habe dem hohen Hause mitzutheilen, daß mir zwei Dringlichkeitsanträge überreicht worden sind, der eine in der deutschen und der zweite in der slovenischen Sprache und ersuche den Herrn Schriftführer, dieselben zu verlesen. (Zapisnikar bere — Schriftführer liest): Dringlichkeitsantrag. Der hohe Landtag wolle beschließen: Den von beispiellosen Elementar-Ereignissen in diesem Monate schwer getroffenen Nachbarländern Kärnten und Tirol wird eine Schadensbeihilfe aus dem Landesfonde Krams votirt, über deren Höhe der Finanzausschuß noch in heutiger Landtagssitzung seinen Antrag zu stellen hat. Br. Apfaltrern. Ritter v. Savinschegg. Schaffer. Ledenig. A. R. v. Garibaldi. Dr. Schrey. Dr. Eduard Den. Thurm. Deschmann. C. Luckmann. Baron Taufferer. M. Hotschevar. F. Keeel. Vesteneck. R. v. Gutmannsthal-Benvenutti. Dreo. Laschan. R. v. Kaltenegger. Visoki zbor! Žalostni dogodjaji vsled silnega in dolgotrajnega dežja, posebno v sosednih deželah, znani so celemu svetu, — provzročili so na Tirolskem in Koroškem strašansko povodenj, katera je odplula hiše, mostove in kmetijška poslopja, pokončala in vničila tudi senožeti, njive, v južni Tirolski tudi vinograde. Lepa Dravska, Pustrska iuEtška dolina spremenjene sovvpuščave, beda tamošnjega ljudstva je nepopisljiva. Škoda, katero provzročila je povodenj, šteje se na milijone, ona zadene deželo, posamezne posestnike in selake, ona bode pa tudi na več let onemogočila žetev in košnjo tem večidel od živinoreje živečim prebivalcem. Da je to istinito, pozvedili nismo samo po poročilih raznih časnikov, tudi c. kr. vlada naznanila je po svojili organih strašanske nasledke, uradni razglas obrnil se je do prebivalstva cele monarhije, da pride ono na pomoč prizadetim deželauom. Presvitli Cesar pa je sam ukazal, da se ima velika svota iz državne blagajnice deloma podariti, deloma posoditi dotičnim deželnim oblastim za razdelitev, da bodejo mogli, kakor hitro mogoče, skrbeti za podporo nesrečnih prebivalcev, za popravo podrtih komunikacijskih objektov. Gotovo je, da morajo pri taki velikanski nesreči, ki je zadela najlepše a manj premožne kronovine, pomagati druge letos bolj srečne dežele, in akoravno naša Kranjska ni bogata in je tudi letos v nekaterih krajih naše domovine nastopila po lindem vremenu marsikatera nezgoda, vendar ne sme zaostajati tam, kjer gre podpirati nesrečne deželane sosednih kronovin. Vsojamo se tedaj predlagati: Visoki deželni zbor naj sklene: 1. Za vsled povodenj vnesrečene deželane na Tirolskem in Koroškem votira deželni zbor Kranjski iz deželnega zaklada svoto 1000 goldinarjev, katera naj bi se razdelila tako, da dobi 600 gold. Tirolsko, 400 gold, pa Koroško. 2. Finančnemu odseku se ta predlog izroči, da poroča o njem v prihodnji seji. V Ljubljani 29. septembra 1882. Dr. Karol Bleiweis. Luka Robič. Oton Detela. Fr. Potočnik. Navratil. M. Lavrenčič. Klun. Dr. Vošnjak. Dr. Poklukar. Grasselli. L. Svetec. Landeshauptmann: Ich bitte den Herrn Abgeordneten Luckmann, den Antrag über die Dringlichkeit zu begründen. Abgeordneter Luckmann: Meine Herren! Wie ich zum Vergnügen ersehe, sind die beiden Dringlichkeitsanträge, welche den gleichen Zweck vor Augen haben, von allen geehrten Mitgliedern des hohen Hauses unterfertiget und ich glaube, daß ich nicht nöthig habe, die Dringlichkeit noch besonders begründen zu müssen, nachdem dieselbe durch die Anträge selbst anerkannt ist. Ich könnte nur das Sprichwort anwenden: „Wer schnell gibt, gibt doppelt". Landeshauptmann: Ich bitte ebenfalls den Herrn Abgeordneten Dr. v. Bleiweis, seinen Antrag zu begründen. Poslanec dr. vitez Bleiweis: Zavoljo tega, ker deželni zbor ne bode dolgo trajal, potrebno je, da se hitro ta stvar reši; sicer pa, če bo treba, bom svoje misli o tem pozneje rekel. Landeshauptmann: Mit Zustimmung des hohen Hauses möchte ich die beiden Herren von der meritorischen Begründung entheben und die Anträge dem Finanzausschüsse zuweisen. (Pritrjuje se - Zustimmung.) Abgeordneter Luckmann: Ich möchte beantragen, daß der Finanzausschuß sofort zu einer Berathung zusammentreten möge, um bezüglich der zu bewilligenden Summen seine Anträge zu stellen, und ersuche den Herrn Vorsitzenden, zu diesem Behufe die Sitzung auf eine kurze Zeit zu unterbrechen. Landeshauptmann: Ich unterbreche die Sitzung. (Seja se pretrga ob 30. minuti čez 10. uro in se zopet prične ob 50. minuti čez 10. uro — Die Sitzung wird um 10 Uhr 30 Minuten unterbrochen und um 10 Uhr 50 Minuten wieder aufgenommen.) Ich erkläre die Sitzung für wieder eröffnet. Der Herr Abgeordnete Luckmann hat das Wort. Abgeordneter Luckmann: Hohes Haus! Aus den Gründen, welche bereits in den beiden Anträgen dargelegt sind und welche allen Herren hinlänglich bekannt sind hat der Finanzausschuß beschlossen, folgenden Antrag zu stellen (bere — liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: Zur Unterstützung der durch die Elementarereignisse getroffenen Bewohner von Tirol und Kärnten wird die Summe von 1000 fl. votirt, welche den Cassabeständen des laufenden Jahres zu entnehmen und davon 600 fl. auf Tirol und 400 fl. auf Kärnten zu vertheilen ist. Ich empfehle diesen Antrag zur Annahme. Landeshauptmann: Ich ersuche jene Herren, welche dem eben verlesenen Antrage zustimmen, sich zu erheben. (Po prestanku — Nach einer Pause.) Der Antrag ist einstimmig angenommen. (Predlog je jednoglasno sprejet.) Wir übergehen nun zur Tagesordnung. 3. Poročilo finančnega odseka o proračunu deželnega zaklada za leto 1883. k prilogi 16. (Priloga 38.) 3. Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des Landesfondes pro 1883 ad Beilage 16, (Beilage 38.) Berichterstatter Ar. Kitter v. Mestcneck: (Poslanci na levi zapuste dvorano — Die Abgeordneten der linken Seite verlassen den Saal.) In der Beilage 38 wollen die Herren Abgeordneten vor Allem folgende Druckfehler berichtigen: Auf der 1. Seite, Absatz 8 ist der Betrag von 6813 fl. in der 2. Zeile umzuwandeln in 6813 fl. 92 kr. Auf der 2. Seite im 2. Absätze zur Rubrik VIII „ Ausgaben für Bildnngszwecke" ist der Betrag pr. 27.280 fl. 42 kr. umzuwandeln in 28.080 fl. 42 kr.; endlich ist auf der 3. Seite im Antrage 9 in der 2. Zeile nach der Jahreszahl 1882 der Betrag pr. 1000 fl. einzuschalten. Ich erlaube mir weiters noch zu bemerken, daß der hohe Landtag zum Zwecke der Abhaltung von Lehrkursen im Wein- und Obstbaue für Volksschullehrer und Lehramtskandidaten 400 fl. bewilliget, beziehungsweise das Erforderniß im Präliminare der Slaper Obst- und Weinbauschule von 6813 fl. 92 kr. auf 7213 fl. 92 kr. erhöht hat, daher in die Ausgabspost VIII „Auslagen für Bildungszwecke", Subrubrik 4, Ausgaben der Slaper Obst- und Weinbauschule anstatt des Betrages pr. 6813 fl. 92 kr. richtiger der Betrag von 7213 fl. 92 kr. einzustellen ist. Weiters wird die Ausgabsrubrik VIII „für Bildungszwecke", Subrubrik 6, „Auslagen zur Unterstützung Studierender" um 300 fl. erhöht, welche 300 fl. in Folge eines Landtagsbeschlusses vom 15. Oktober 1881 für ein thierärztliches Stipendium votirt worden sind. Demnach ist die Gesammtsumme der Ausgabsrubrik VIII pr. 28.080 fl. 42 kr. um 700 fl. zu erhöhen und beträgt richtig 28.780 fl. 42 kr. und das Gesammt-Erforderniß demnach richtig 408.907 fl. 66 kr., der Abgang 282.958 fl. 65 kr. und der schließliche Ueberschuß nicht 1261 fl. 67 kr., sondern 561 fl. 67 kr. Es sind eben alle Ziffern um 700 fl. verrückt. Ferners ist in der Bedeckungsrubrik IV „Verschiedene Einnahmen" Punkt 6 „Andere zufällige Empfänge" der Betrag von 1000 fl. auf 2000 fl. erhöht worden. Ich erlaube mir nunmehr den Bericht des Finanzausschusses über den. Voranschlag des krainischen Landesfondes pro 1883, Beilage 38, vorzulesen (bere — liest): Im Erfordernisse dürfte bei Titel I, Landtagskosten : a) Diäten und Reisekosten für die Landtagsabgeordneten, nach den Erfahrungen der letzten Jahre der Betrag von 4500 fl. genügen, wonach die Summe des Titel I nur 10.790 fl. betrüge. Titel IV, Ausgaben für Landescultur, ist infolge Beschlusses des hohen Landtages vom 22. September 1882 durch Einstellung einer vierten Rubrik: dem krainischen Fischerei-Vereine als Jahresbeitrag pro 1883 10 fl. — zu ergänzen und erfordert derselbe sonach zusammen 2370 fl. Die Rubrik 3: Ausgaben für die Zwangs-Arbeitsanstalt, des Titel V ist nach dem bereits genehmigten Präliminare dieser Anstalt ans 56.145 fl. und die Summe des Titel V auf 86,301 fl. richtig zu stellen. Bei Titel VII sind die Ausgaben des Krankenhauses, der Gebäranstalt und der Irrenanstalt nach den vom hohen Landtage in der IV. Sitzung bereits gefaßten Beschlüssen richtig mit 63.821 fl. y„ kr., resp. 4704 fl. 88 kr., resp. 41.636 fl. 95 kr. einzustellen; die Summe der Rubrik 1 des Titels VII beträgt sonach 118.800 fl. 27 y„ kr. Zu Rubrik 2 desselben Titels wird bemerkt, daß die sub f prüliminirten 2500 fl. zur Bedeckung der in der X. Sitzung der vorjährigen Session des hohen Landtages gestifteten 50 Siechenstipendien bestimmt sind, diese Post demnach richtig mit „Siechenverpflegskosten beziehungsweise Siechenstipendien" zu bezeichnen ist. Titel VIII, Ausgaben für Bildungszwecke, hat nachstehende Aenderungen zu erfahren: Rubrik 4, Ausgaben der Slaper Obst- und Weinbauschule beträgt nach Hinzurechnung des Credites pr. 400 fl. zum Zwecke der Abhaltung von Lehrkursen für Volksschullehrer und Lehr-amtscandidaten, beziehungsweise nach dem bereits genehmigten Präliminare 7213 fl. 42 kr.; unter Rubrik 6, andere Auslagen zur Unterstützung Studierender und Förderung der Kunst und Wissenschaft, hat statt der sub Post a dem Vereine zur Pflege kranker Studierender in Wien für den Beitritt armer Schüler aus Krain enthaltenen 50 fl. eingestellt zu werden: Dem Vereine zur Pflege kranker Studierender in Wien als Unterstützung. 50 fl. ferner: demselben Vereine für die statutenmäßigen Beiträge dürftiger Vereinsmitglieder aus Krain .... 200 „ an Stelle der Post g, sonstige Unterstützungen 600 sl., treten zufolge gefaßter Beschlüsse folgende Posten: g) dem Herausgeber des Archivs für Heimatkunde als Unterstützung . . 200 „ h) dem Asylvereine der Wiener Universität 30 „ i) dem Studenten-Unterstützungsvereine in Rudolfswert......................... 200 „ k) zur Unterstützung bedürftiger Schüler des Gymnasiums in Gottschee . . . 150 „ l) dem Unterstützungsvereine slavischer Universitätshörer in Graz................. 50 „ m) dem krainischen Gewerbevereine . . 200 „ n) Stipendium zum Besuche der Staats-Gewerbeschule in Graz (Beschluß des hohen Landtages in der fünften Sitzung de 1881) ..................... . 250 „ o) für die gewerbliche Fortbildungsschule in Laibach.......................... 260 „ p) für die gewerbliche Fortbildungsschule in Neumarktl........................ 60 „ q) der Gemeinde Sairach als Unter- stützung zur Abhaltung eines Spitzen-klöppel-Kurses...................... 80 „ r) der Glasbena matica in Laibach . . 100 „ s) Stipendium zum Besuche der Thierarznei-Schule in Wien (laut Landtags-beschlusfes vom 15. Oktober 1881) . . 300 „ Die ganze Rubrik 6 erfordert demnach 4160 fl. Nach dem int Berichte über den Voranschlag des krainischen Normalschulfondes pro 1883 (Beilage 25) erwähnten Beschlüße des Finanzausschusses wird dem Titel VIII angefügt die Rubrik 7: Schnlhausbau-Sub-ventionen, und zwar: a) für die Schule in Großgaber . . . 500 fl. b) „ „ „ „ Wemiz .... 600 „ c) „ „ „ „ Dragatusch . . . 600 , d) ir n „ „ St. Michael bei Ru- dolfswert . . . 500 „ e) tt n „ „ Neudegg .... 500 „ f) tr n „ „ St. Georgen b.Jslak 500 „ g) n n „ „ St. Michael bei Sei- senberg .... 500 „ h) if n „ „ Petsche .... 500 „ zusammen . 4200 fl. Unter Titel XI, verschiedene Ausgaben, ist die Rubrik 2: Interessen für das Darlehen pr. 60.000 fl. aus dem Morastentsumpfungsfonde mit 2400 fl. zu streichen, nachdem dieses Darlehen jüngst rückbezahlt wurde. Landeshauptmann: Ich eröffne die Generaldebatte. (Nihče se ne oglasi — Niemand meldet sich.) Wir übergehen nun zur Spezialdebatte und ersuche ich den Herrn Berichterstatter, die einzelnen Positionen des Erfordernisses vorzulesen. (Gospod poročevalec prebere posamezne točke potrebščine, priloga 38., in obveljajo točke I.—VIII. brez razgovora — Der Herr Berichterstatter verliest die einzelnen Rubriken des Erfordernisses, Beilage 38, und werden die Rubriken I—VIII ohne Debatte angenommen.) IX. Oeffentliche Bauten................. 25.000 fl. Landespräsident Andreas Winkler: Ich erlaube mir hier zu bemerken, daß ich voraussetze, daß in der Paufchalsumme von 25.000 fl. resp. in jener von 20.000 fl., welche im Voranschläge des Landesausschusses erscheint, auch die Subvention für den Ausbau der Savodenthal-Straße, auf welche die Regierung ein so großes Gewicht legt, enthalten ist. Ich glaube nämlich voraussetzen zu können, daß die hiefür vom Lande beizutragenden Kosten ihre Bedeckung im Voranschläge finden werden. Abgeordneter Aeschmann: In der betreffenden Zuschrift des hohen Landespräsidiums an den Landesausschuß ist die Zusicherung des Herrn Ministers des Innern enthalten, daß er aus Reichsmitteln einen Betrag von 10.000 fl. für diese Straße in Anspruch zu nehmen gesonnen sei, daß jedoch dieser Betrag erst in das Reichs-Budget für das Jahr 1884 eingestellt werden könnte. Es wird daher, nach dieser Voraussetzung zu schließen, wohl kaum die ganze vom Lande Krain für die Savodenthaler Straße beanspruchte Summe schon im nächsteit Jahre zur Verwendung kommen können, und eben in dieser Richtung hat der Landesausschuß in seiner diesbezüglichen Vorlage Nr. 26 an den hohen Landtag den Antrag gestellt, daß man eine höhere Beitragsquote vom Staate in Anspruch nehmen möge, wogegen nach Antrag des Landesausschusses das Land 7000 fl. leisten würde, wovon 3500 fl. auf das nächste Jahr und 3500 fl. auf das Jahr 1884 entfallen würden. Nun wäre es vielleicht auch möglich, daß, wenn der für Straßenbauten zu bewilligende Credit für andere derartige Bauten nicht zu sehr in Anspruch genommen würde, schon im Jahre 1883 der benöthigte Landesfondsbeitrag aufgebracht würde, über dessen Höhe der Finanzausschuß, dem jene Vorlage des Landesckus-schusses zugewiesen wurde, noch seine Anträge zu stellen haben wird. Ich erlaube mir jedoch noch zu bemerken, daß es wohl kaum möglich wäre, wie es die hohe Staatsverwaltung zu wünschen scheint, schon im nächsten Jahre die gewünschte Herstellung der Savodenthaler Straße fix und fertig zu machen, indem dem Lande nicht zugemuthet werden kann, auch die den Staatsschatz betreffenden Kosten vorschußweise zu bestreiten, denn die ganze Herstellung dieser Straße ist vorläufig auf 26.000 fl. veranschlagt. Es würde sich daher, wenn darauf gedrungen werden sollte, daß schon im nächsten Jahre die Savodenthaler Straße ausgebaut werden soll, eine doppelte Schwierigkeit bieten: 1. wegen des Organes, welchem diese Ausführung anvertraut werden soll, indem der Bezirksstraßenausschuß von Lack hiefür nicht geeignet ist, und 2. bezüglich der Höhe der Kosten, welche im Ge-sammtbetrage von 26.000 fl. durchaus nicht vom Lande aufgebracht werden könnten. Landesprälident Andreas Winkler: Zu den Ausführungen des geehrten Herrn Vorredners erlaube ich mir zu bemerken, daß ich weit entfernt bin, der hohen Landesvertretung zuzumuthen, daß sie vom Lande schon jetzt den ganzen von demselben zu leistenden Beitrag für den Ausbau dieser Straße in Anspruch nehme und daß solcher die Bedeckung schon im vorliegenden Voranschläge finde. Es ist wohl begreiflich, daß in einem Jahre die betreffenden Arbeiten nicht ausgeführt werden, zumal schon in dem vom Landes-ausschusse vorgelegten Präliminare angedeutet worden ist, daß eine Variante zu der projektirten Linie gesucht werden müßte, um allenfalls die Kosten zu vermindern. Es wird der Ausbau der Straße wohl erst in 2 oder 3 Jahren durchführbar sein. Ich wünschte nur, daß seitens der hohen Landesvertretung wenigstens ein Theilbetrag an Kosten in dem Voranschläge pro 1883 Annahme finden würde, und setze voraus, daß in der Summe von 25.000 fl. eben dieser Theilbetrag enthalten sei. Ich bin aber, wie gesagt, weit entfernt, der Landesvertretung zuzumuthen, daß sie den ganzen Beitrag auf einmal leiste, da ich die schwierige Lage würdige, in welcher sich das Land vermöge seiner großen Ausgaben in allen Verwaltungszweigen befindet. Berichterstatter Dr. Witter u. Desteueck: Dem Finanzausschüsse war die Beschlußfassung gerade über diesen Punkt sehr schwer. Es werden nämlich für die Straßen- und Wasserbauten ungeheuere Anforderungen an den Landesfond gestellt; ich werde mir erlauben, jene Anforderungen, welche dem Finanzausschüsse zugewiesen wurden oder demselben im kurzen Wege bekannt geworden sind, anzugeben. Es sind dies die Subventionen für den Brückenbau bei Weinitz im Tscher-nembler Bezirke, dann für die Reifnitz-Oblak-Langentoner Straße, für die Brückenherstellung in Mitterdorf in der Wochein, für die abgerutschte Straße bei Sagor, für die Obergurker, Achaziberg, Jdria-Tolmeiner Straße n. s. to. Wenn nun auch noch die Ansprüche für die Savodenthal-Straße hinzugerechnet werden, so kommt eine Summe von 30.000 fl. heraus, die im nächsten Jahre für Straßenbauten nothwendig sein wird. Allein es ist zu berücksichtigen, daß, wie die Erfahrung lehrt, ein großer Theil der präliminirten Straßen- und Wasserbauten nicht ausgeführt wird, und es wird auch in: nächsten Jahre sicherlich ein Drittel davon wegfallen oder wenigstens nicht ganz im Jahre 1883 ausgeführt werden, daher auch der Anspruch an den Landesfond geringer sein wird. Es ist weiters zu berücksichtigen, daß der Credit pro .1882 pr. 25.000 sl. bei Weitem noch nicht erschöpft ist, indem für Straßenbauten erst 7000 fl., für Wasserbauten 1500 fl. verausgabt worden sind. Freilich stehen hier noch in Aussicht erstens die unvermeidlichen Kosten für die Herstellung der Sagor Straße in Folge der Abrutschungen, weiters die laufenden Auslagen für die Erhaltung der Achaziberg- und Obergurker Straße. Allein der ganze Creditrest, der noch vorhanden ist mit beiläufig 15.000 fl., wird durch diese Auslagen nicht erschöpft werden, und es wird vielleicht dem Landesausschusse möglich sein, einige Subventions - Anforderungen pro 1883 noch aus dem Credite pro 1882 zu befriedigen. Nachdem heuer noch 15.000 fl. als Creditrest aus dem Präliminare pro 1882 zur Disposition stehen, für das nächste Jahr 25.000 fl. nach dem Antrage des Finanzausschusses präliminirt sind, so ist der Landesausschuß in der Lage, über 40.000 fl. zu verfügen, demnach auch wenigstens einen Theil für die Savodenthal-Straße aus dem Credite pro 1883 zuzuwenden, wobei ich ausdrücklich hervorhebe, daß der Finanzausschuß bei der Prälimini-rung der 25.000 fl. nur auf einen Theil der Gesammt-kostensumme der Savodenthaler Straße Rücksicht genommen hat, weil er der Ansicht war, daß diese Straße im Jahre 1883 noch nicht zur Ausführung gelangen werde, insbesonders, da ja auch die hohe Regierung die betreffenden Auslagen erst pro 1884 präliminirte; diese Präliminirung dürfte also auch den Intentionen der Regierung entsprechen. Der Finanzausschuß ist um so weniger in der Lage, eine höhere Präliminirung als 25.000 fl. vorzuschlagen, als die Vergleichung der Landtags - Präliminarien der letzten Jahre zeigt, daß dieser Posten im Laufe der Jahre von 10.000 fl. ans 25.000 fl. gestiegen ist und hiemit wohl das zulässige Maximum erreicht hat. Wollte man diesen Posten noch weiters erhöhen, so müßte man zu einer Erhöhung der Landesumlagen schreiten. Landeshauptmann: Ich bitte daher über den Titel IX „öffentliche Bauten" pr. 25.000 fl. abzustimmen. (Obvelja — Angenommen.) X. Ausgaben für Vorspann und Militärzwecke......................... 5.550 fl. (Obvelja — Angenommen.) XL Verschiedene Ausgaben................... 7000 fl. Abgeordneter poilliof: Ich würde mir zum 1. Absätze dieser Rubrik „Unterstützungen für freiwillige Feuerwehren und für durch Elementarereignisse Beschädigte" folgenden Antrag zu stellen erlauben: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuß wird beauftragt, aus der zur Unterstützung der freiwilligen Feuerwehren bewilligten Subvention vor Allein und ehestens der Gemeinde So-derschitz einen angemessenen Betrag zuzuwenden". Zu diesem Antrage suhle ich mich veranlaßt durch das Bittgesuch der Gemeinde Soderschitz um Bewilligung einer Subvention eben für Feuerlöschzwecke, welches in einer der vorhergehenden Sitzungen dem Landesausschusse zur Erledigung im eigenen Wirkungskreise überwiesen wurde. Ich werde nur wenige Worte vorbringen, um dieses Gesuch einer besonderen Berücksichtigung zu empfehlen. Die Ortsgemeinde Soderschitz, aus kleinen Ortschaften zusammengesetzt, ist eine der größten Ortsge-meinden des Bezirkes Reifnitz, in Folge dessen sie bedeutende Verwaltungskosten zu bestreiten hat. Das Erträgniß des in Folge einer guten Verwaltung erzielten Barvermögens, welches in der hiesigen Sparkasse fruchtbringend angelegt ist und ein Kapital von 8000 st. repräsentirt, reicht kaum aus, um für die currenten Bedürfnisse und für die Schulerfordernisse der dortigen Zclassigen Volksschule aufzukommen. Die Ortsgemeinde Soderschitz hat übrigens mit Hinsicht auf die ausgedehnten Correcturen der Podklanc-@traj3e eine 2o% Umlage zu bestreiten, sowie auch bei der Umlegung der Boncaberg-Straße, welche eine Lebensfrage für die Gemeinde Soderschitz geworden ist, mitzuconcurriren, nachdem die betreffende Straße eine der wichtigsten im Lande ist, ihre Umlegung in naher Aussicht steht, und dies auch der Ortsgemeinde Soderschitz bei den zu prästirenden Naturalleistungen große Kosten verursachen wird. Weiters erlaube ich mir das hohe Haus aufmerksam zu machen, daß die Ortsgemeinde Soderschitz in kurzer Zeit genöthiget sein wird, die Pfarrkirche zu erweitern, welche so klein ist, daß sie für die Pfarrgemeinde nicht mehr ausreicht, daher ein Neubau auszuführen sein wird. Nachdem die Pfarrkirche kein eigenes Vermögen hat, so wird auch hier die Ortsgemeinde die Kosten aus Eigenem bestreiten müssen. Es ist also nothwendig, daß das von mir befürwortete Gesuch mit Hinblick darauf, als die Gemeinde Soderschitz alle erforderlichen Auslagen für Feuerlöschzwecke aus Eigenem zu bestreiten nicht in der Lage ist, eine möglichste Berücksichtigung findet, was schon im Interesse des Landesfondes gelegen ist, weil durch die Institute der Feuerwehr bedeutenden Feuerschäden vorgebeugt wird, von denen die dortigen Ort-fchaften Sinovitz und Globel betroffen worden sind. Derartige Kalamitäten sind zum Theil auch Landes-Calamitäten, indem bei solchen Unglücksfällen auch der Landesfond in Anspruch genommen wird. Ich erlaube mir daher diesen meinen Antrag wärmstens dem hohen Hause zu empfehlen. (Dobro! — Bravo! — Predlog se podpira — Der Antrag wird unterstützt.) Berichterstatter pr. Bitter v. Westcneck: Ich habe Namens des Finanzausschusses gegen diesen Antrag selbstverständlich nichts einzuwenden und erlaube mir nur zu bemerken, daß gegen die Annahme desselben auch vom finanziellen Standpunkte aus nichts einzuwenden ist, nachdem von den pro 1882 zu diesen Zwecken präliminirten 6000 fl. erst 2075 fl. im heurigen Jahre verausgabt wurden, demnach noch 3925 fl. disponibel sind, aus welchen der Landesausschuß immerhin in der Lage sein wird, eine entsprechende Subvention der Gemeinde Soderschitz noch im heurigen Jahre zu gewähren. Ich hebe noch ausdrücklich hervor, daß die Berücksichtigung dieser Petition respective die Annahme dieses Antrages auf das Präliminare pro 1883 keinen Einfluß hat. Landeshauptmann: Ich erlaube mir zunächst die Abstimmung des Titels XI „Verschiedene Ausgaben" ................ 7000 fl. vorzunehmen. (Obvelja — Angenommen.) Ich ersuche nun jene Herren, welche dem Zusatz-antrage des Herrn Abgeordneten Dollhof zustimmeu, sich zu erheben. (Po prestanku — Nack) einer Pause.) Der Antrag ist einstimmig angenommen. (Obvelja jedno-glasno.) Berichterstatter Pr. Bitter v. Besteneck: Die Summirung ist eine reine Rechnungssache und bedarf keiner weitern Abstimmung. Es belauft sich demnach das Gesammt-Erforderniß auf 408.907 fl. 66 kr. Wir kommen nun zur Bedeckung. Die Bedeckung ist im Titel I, Einnahmen aus dem privatrechtlichen Vermögen, durch Einstellung einer 8. Rubrik: Interessen der neu angekauften gemeinsamen Notenrente im Nennwerthe von 6500 fl., mit 273 fl. zu ergänzen; die Gesammt-Activ-Jnteressen beziffern sich sonach mit 35.950 fl. 78'/2 kr. Diese Position habe ich dahin zu erläutern, daß eine der im Besitze des Landes befindlichen krainischen Grundentlastungs - Obligationen bereits im Jahre 1881 verlost wurde und der Erlös hiefür 4830 fl. betrug, und daß gleichzeitig auch 1 ungarische Obligation im Nennwerthe von 100 fl. mit dem Ertrage von 105 fl. verlost wurde. Diese beiden Erlöse hat der Ländes-ausschuß in jüngster Zeit zur Anschaffung einer Notenrente im Nominalwerthe von 6500 fl. verwendet. Die Nummer dieser Notenrenten - Obligation kann noch nicht angegeben werden, weil dieselbe der Vincu-lation halber noch in Wien ist. Die Interessen derselben sind mit 273 fl. einzustellen. Im Titel III, Einnahmen aus Laudesanstalten und Fanden, ist die Einnahme der Obst- und Weinbauschule in Slap gemäß dem bereits genehmigten Präliminare dieser Schule richtig mit 4980 fl. anzusetzen. An Straßenkosten-Vorschüssen hat im Jahre 1883 rückzuzahlen der Bezirksstraßenausschuß Wippach.................................. 366 fl. 67 kr. Bischoflack.............................. 800 „ — „ Umgebung Laibach......................... 500 „ — „ Jdria................................... 1600 „ — „ Ratschach................................ 500 „ — „ Demnach betragen diese Rückersütze (Titel IV, Rubrik 3) zusammen . . . 3766 fl. 67 kr. ad IV b. Zufällige Empfänge statt 1000 fl . . 2000 fl. Es ist nämlich von dem Betrage pr. 86.000 fl. sammt £>% Zinsen, welche das Aerar dem Lande jüngst vergüten mußte, zur Tilgung der Schuld der Morast-entsumpfungskosten der Betrag von 60.000 fl. und der Rest nebst einigen disponiblen Kassabeständen zum Ankäufe einer Staatsschuldverschreibung im Betrage von 30.000 fl. verwendet worden. Die Ziffer dieser Schuldverschreibung ist auch noch nicht bekannt, weil sie sich ebenfalls in Wien zur Vinculirung befindet. Die Inter- IX. seja deželnega zbora kranjskega dnč 29. septembra 1882. IX. Sitzung des krainischen Landtages am 29. September 1882. 127 essen dieser Obligation pr. 30.000 fl. sind in das Präliminare nicht eingestellt, ans dem Grnnde, weil der Finanzausschuß von der Ansicht ansgegangen ist, daß das Kapital znm größten Theile im nächsten Jahre wird znr Ansgabe gelangen müssen gelegentlich der 600jährigen Jnbelfeier unseres Kronlandes. Es wurden jedoch die halbjährigen Interessen dieser Obligation in Berücksichtigung gezogen bei der Präliminirnng dieser Einnahms-Rubrik, weil die Verausgabung des Kapitales jedenfalls erst nach dem 1. Juli 1883 erfolgen wird, demnach die Interessen der Obligation pr. 30.000 fl. pro 1. Semester 1883 dem Landessonde zu Statten kommen werden. Genau läßt sich die Ziffer nicht bestimmen, wieviel die Interessen betragen werden, nachdem nicht gesagt werden kann, wann die Ausgabe für die Jubelfeier und in welchem Maße sie stattfinden wird. Es wurde demnach dieser Einnahmstitel auf rund 2000 sl. präliminirt. Die Gesammtbedecknng stellt sich nach obigen Richtigstellungen folgendermaßen dar: I. Einnahmen aus dem privatrechtlichen Vermögen . . . 39.883 sl. 38 y2 kr. (Obvelja — Angenommen.) II. Einnahmen ans öffentlichen Titeln.......................3.110 „ 60 „ (Obvelja — Angenommen.) III. Einnahmen ans Landesanstalten und Fonden .... 70.489 „ 60% „ (Obvelja — Angenommen.) IV. Verschiedene Einnahmen . . 12.465 „ 42 „ (Obvelja — Angenommen^)_______________________ Gesammtbedecknng . . 125.949 fl. 1 kr. Im Vergleiche mit obigem Gesammtersorderniffe per . . . 408.907 sl. 66 kr. zeigt sich ein Abgang von . . 282.958 fl. 65 kr. welcher zu bedecken wäre a) mit einer 16% Umlage aus alle birecten Steuern pro 1883, bei einer Gesammtvorschreibung pr. 1,372.277 sl. mit dem Ertrage von . . . 219.564 sl. 32 kr. resp. nach Abschlag d.infolge d. Steuer- abschreibnug absallenden Umlagen pr. 3.000 „ — „ mit . . . 216.564 sl. 32 kr. b) mit der 20% Umlage znr Verzehrungssteuer vom Weine, Weiu-u. Obstmoste, dann v. Fleische mit dem Ertrage von 66.956 „ — „ daher zusammen mit . . . 283.520 ft. 32 kr. Im Entgegenhalte zn obigem Abgänge zeigt sich ein schließlicher Ucberschnß von.................. 561 sl. 67 kr. Der hohe Landtag wolle sonach beschließen: 1. Das Gesammtersorderniß des Landessondes im Jahre 1883 wird mit dem Betrage von 408.907 ft. 66 kr. und die Bedeckung mit dem Betrage von 125.949 sl. 1 kr. genehmiget. Skupna potrebščina deželnega zaklada v letu 1883. v znesku od 408.907 gld. 66 kr. in dohodki v znesku od 125.949 gld. 1 kr. se potrdi. (Obvelja — Angenommen.) 2. Zur Bedeckung des Abganges pr. 282.958 sl. 65 kr. ist im Jahre 1883 einzuheben: a) eine 16% Umlage aus die volle Vorschreibung aller directen Stenern sammt Staatszuschlägen; b) ein 20% Zuschlag znr Verzehrungssteuer vom Weine, Wein- und Obstmoste und vom Fleische. Za potrebno zalogo primanjkave v znesku od 282.958 gld. 65 kr. naj se za leto 1883. pobira: a) 16 % priklada na celo predpisano svoto vseh neposrednih davkov z vsemi prikladami vred: b) 20% priklada na vžitnino od vina, vinskega in sadnega mošta in od mesa. (Obvelja — Angenommen.) 3. Der Landesansschuß wird beauftragt, die Allerhöchste Genehmigung des Beschlusses 2 zu erwirken. Deželnemu odboru se naroča, preskrbeti Najvišje dovoljenje za sklep pod 2. (Obvelja — Angenommen.) 4. Der Landesausschuß wird ermächtiget, die anläßlich der Jubelfeier im Jahre 1883 erwachsenden Auslagen aus den disponiblen Kassabeständen des Lan-desfondes zn bedecken, und wird die Indemnität für den zu diesem Zwecke in Anspruch zu nehmenden Nachtragscredit für das Jahr 1883 zugesichert. (Obvelja — Angenommen.) 5. Der Landesansschuß wird ermächtiget, für den Fall, als die Nothwendigkeit sich ergäbe, die Lokalitäten der vormaligen Mädchenschule im ersten Stockwerke des Redoutengebändes im 4. Quartal 1882 und im Jahre 1883 für Landeszwecke zu benützen, den entfallenden Miethzins jährlich 250 sl. aus dem Landessonde an den Theaterfond zu verausgaben. (Obvelja — Angenommen.) 6. Dem Landesansschusse wird innerhalb der in den Rubriken 1 und 2 des Titel IX eingestellten Credite von zusammen 25.000 fl. das Revirement eingeräumt. (Obvelja — Angenommen.) 7. Der Landesansschuß wird ermächtiget, im Jahre 1883 innerhalb des Credites von 25.000 fl. für solche Straßen- und Wasserbauten und Objekte, deren baldige Ausführung geboten ist, gegen nachträgliche Rechtfertigung beim hohen Landtage und unter entsprechender Berücksichtigung der Verkehrsverhältniffe im Lande Subventionen in einem 1000 sl. übersteigenden Betrage zn gewähren. (Obvelja — Angenommen.) Es werden sich nämlich die Kassabestände im Jahre 1882 im Landessonde sehr günstig gestalten, ans dem Grnnde, weil im Landesfonds-Präliminare pro 1882 die Interessen für die früher bestandene Schuld an den Morastentsnmpfnngs-Fond für das ganze Jahr 1882 eingestellt waren. Nachdem dieses Darlehen bereits vor einiger Zeit an den Morastentsumpfungs-Fond aus dem Landesfonde abgestattet wurde, so werden nahezu vier Monate diese Interessen für das Kapital pr. 60.000 fl. erspart. — Weiters hat der Landesausschuß, wie ich bereits früher erwähnt habe, eine Obligation pr. 30.000 fl. angekauft aus dem Reste jener Summe, welche in Folge der bekannten reichsgerichtlichen Entscheidung das Aerar an den Landessond zu zahlen hatte, und die Interessen dieser Obligation pr. 30.000 fl. sind selbstverständlich im Präliminare pro 1882 nicht vorgesehen gewesen; es werden also auch die 5% Interessen von dieser Obligation für nahezu vier Monate des Jahres 1882 dem Kassabestande des Landes zu Gute kommen. Endlich hat der hohe Landtag in einer der letzten Sitzungen beschlossen, daß der Landesausschuß ermächtiget wird, wegen der rückständigen Verzehrungssteuernmlagen einen Vergleich zu schließen, welcher dem Landesfonde abermals einen Betrag von 3500 fl., welcher Zuschuß int Präliminare nicht vorgesehen werden konnte, einbringen wird. Es wird daher jedenfalls mit Schluß dieses Jahres ein bedeutender Kassastand im Landesfonde vorhanden sein. Dem Landesausschusse respective dem Finanzausschüsse lagen vier Gesuche von Schulgemeinden um Subventionen zum Bane von Schulhäusern, respective um Vorschüsse zum Zwecke der Tilgung der Baukosten vor, welche sämmtlich sehr dringend sowohl vom Landesschul-rathe, als seitens des Landesausschusses dem Finanzausschüsse geschildert wurden; demnach beschloß der Finanzausschuß dem hohen Landtage zu diesen vier Gesuchen, welche sub 8—11 verzeichnet sind, folgende Anträge zu stellen: 8. Der Schulgemeinde Oberfeld wird zum dortigen Schulbaue ein in zwei gleichen, im Laufe der Jahre 1884 und 1885 fälligen Raten rückzahlbarer, unverzinslicher Vorschuß von 1000 fl. aus den unvorhergesehenen Einnahmen des Laudessondes im Jahre 1882 bewilliget. (Obvelja — Angenommen.) 9. Der Schulgemeinde Unterloitsch wird zum dortigen Schulbaue ein mit 4%" verzinslicher, rückzahlbarer Vorschuß aus den unvorhergesehenen Einnahmen des Laudesfondes im Jahre 1882 für den Fall bewilliget, als der Landesausschuß sich aus den Gemeindepräliminarien pro 1882 und 1883 die Ueberzeugung verschafft, daß die Gemeinde nicht in der Lage ist, den Bau im heurigen Jahre mit eigenen Mitteln fertig zu stellen. (Obvelja — Angenommen.) 10. Der Schulgemeinde Lengenfeld wird zur Ermöglichung der Fertigstellung des Schulhaus-Neubaues eine Unterstützung im Betrage von 300 fl. aus den unvorhergesehenen Einnahmen des Laudesfondes im Jahre 1882 bewilliget, womit auch die betreffende Landtagspetition erlediget erscheint. (Obvelja — Angenommen.) 11. Der Schulgemeinde Untersemon wird zur Bedeckung der Kosten des dortigen Schulbaues aus den unvorhergesehenen Einnahmen des Laudesfondes im Jahre 1882 eine Unterstützung von 700 ft. bewilliget. (Obvelja — Angenommen.) 12. Mit Rücksicht auf die ganz ausnahmsweisen Bedürfnisse für Geldaushilfen und Remunerationen im Jahre 1882 wird dem Landesausschusse zu dem hiefür im Landesfonde in der Erforderniß-Rubrik II, 6., präli-minirten Betrage pr. 600 sl. ein Nachtragscredit von 400 fl. bewilliget. In der letzten Position ist zu bemerken, daß der Landesausschuß im Jahre 1881 nicht in der Lage war, mit dem gewährten Credite pr. 600 ft. auszukommen, indem die Gehalts-Regulirnngen theilweise erst im Laufe des heurigen Jahres zur Durchführung gelangten; es war eben nicht möglich, mit dem knapp bemessenen Credite auszukommen, weil anläßlich der Laudtagssession außerordentliche Dienstleistungen entsprechend remunerirt werden mußten, und ist infolge dessen bereits derzeit in dieser Ausgabsrubrik eine kleine Ueberschreitung eingetreten. Der Finanzausschuß hat sich die Ueberzeugung verschafft, daß sich der Landesausschuß bei Gewährung der Remunerationen strenge aus die nothwendigen Fälle beschränkt hat, und er hat sich ans diesem Grunde bewogen gefunden, für dieses Jahr ausnahmsweise nachträglich eine Erhöhung des Credites, respective einen Nachtrags-Credit von 400 ft. zu beantragen. (Obvelja — Angenommen.) Die letzten vier Antrüge betreffen die nachträgliche Genehmigung von Vorkehrungen, welche der Landesausschuß im Laufe des Jahres treffen mußte, die dringend waren, und die zwar in den Wirkungskreis des hohen Landtages gehören, wo jedoch der Dringlichkeit halber der Landesausschuß selbst darüber verfügen mußte, und um deren nachträgliche Genehmigung er im Rechenschaftsberichte ansucht. Der Finanzausschuß anerkennt die Richtigkeit und Unabweislichkeit der betreffenden vier Verfügungen des Landesausschusses und stellt daher folgende Anträge (bere — liest): Schließlich wolle der hohe Landtag im Sinne der vom Landesausschusse im §. 10, resp. 11 des Rechenschaftsberichtes pro 1881/82 gestellten Anträge die nachträgliche Genehmigung dazu ertheilen, daß 13. der Jngrossistenswitwe Maria Sušin unter der Voraussetzung, daß sie sich unterdessen nicht wieder verehelicht, eine Gnadengabe jährlicher 120 sl. und jedem der beider Kinder derselben je eine Gnadengabe jährlicher 15 sl., vom 1. Jänner 1882 angefangen, bewilliget; 14. dem Official extra statum Hermann Toman die vacante Jngrossistenstelle mit dem Gehalte jährlicher 700 sl. mit Belastung des Officialscharakters und Dienstranges und einer Personalzusage von 100 sl. verliehen; 15. dem aus keinem systemisirten Posten untergebracht gewesenen Official Hermann Toman die II. Dienstalterszulage anerkannt und 16. dem landschaftlichen Portier Jakob Schitko für die Besorgung der Petroleumbeleuchtung aus der Dotation für Hausbelenchtung eine Remuneration jährlicher 20 fl. gewährt wurde. Landeshauptmann: Ich ersuche jene Herren, welche die nachträgliche Genehmigung dieser vier Verfügungen des Landesausschusses ertheilen wollen, sich zu erheben. (Obvelja — Angenommen. Potem obvelja ves predmet tudi v tretjem branji — Sohin wird der ganze Gegenstand auch in dritter Lesung genehmiget.) 4. Poročilo finančnega odseka o glavnem pregledu deželnega zaklada za leto 1881. k prilogi 10. (Priloga 39.) 4. Bericht des Finanzausschusses über die Gebarnttgsübersicht des Landesfondes Pro 1881 ad Beilage 10. (Beilage 39.) Berichterstatter Dr. Witter v. Westenelk: Bei den Gesammt-Einnahmen stellt sich die 1. Postnummer A. „Reelle Einnahmen" der Hanptübersicht der Gebarungs-Ergebnisse des krainischen Landesfondes pro 1881 nach dem Präliminare zusammen aus 5 Titeln. I. Steuerzuschläge. Da ist eine Mindereinnahme gegenüber dem Voranschläge für das Rechnungsjahr 1881 int Betrage von 40.356 fl. 71 Va kr. Dieser Mindereinnahme gegenüber steht noch eine Summe von Steuerumlagen, die noch rückständig sind, aus den Vorjahren. Wenn man diesen Ziffernrückstand pr. 29.018 fl. 91 kr. abzieht von der Mindereinnahme, so ergibt sich eine Differenz von 16.719 fl. 757a kr., welche ihre Begründung hat in einer zu hohen Präli-minirung. Es wurden nämlich im Präliminare pro 1881 die llmlagen-Eingünge um 16.719 fl. 7572 kr. zu hoch präliminirt. Diese zu hohe Präliminirung hatte auch zur Folge, daß sich um diesen gleichen Betrag scheinbar, wie es auf der letzten Seite dieser Gebarungsübersicht zu ersehen ist, auch der Vermögensstand des Landes vermindert. Ebenso sind in der Subrubrik IV „Einnahmen aus Landes - Wohlthätigkeits - Anstalten" 18.807 fl. 957a kr. weniger eingegangen; es waren die Einnähmen der Landes - Wohlthätigkeits - Anstalten ebenfalls um 18.807 fl. 957a kr. zu hoch veranschlagt. Es ist dies dadurch erklärlich, daß eben Niemand in der Lage ist, voraus zu bestimmen, wie viel von den Verpflegs-kosten, die in einem Jahre auflaufen, auch im Laufe des betreffenden Jahres wieder zur Einzahlung gelangen. Diese Ziffer, welcher natürlich kein Rückstand gegenüber steht, ist die 2. Position, welche die angebliche Kapitals-Verminderung aufklärt. Präliminars - Ueberschreitungen haben int Jahre 1881 keine stattgefunden, mit Ausnahme von 49 fl. 94 kr. int Titel IV „Auslagen für Landescultur", welche Ueberschreitung bereits bei der Genehmigung des Rechnungs-Abschlusses der Slaper Obst- und Weinbauschule ihre Rechtfertigung gefunden hat. Ich erlaube mir nochmals hervorzuheben, daß keine Präliminars-Ueberschreitungen stattgefunden haben und die Mindereinnahmen, die zu hohe Präliminirung der Stenerumlagen und die zu hohe Präliminirung der Eingänge bei den Wohlthätigkeits-Anstalten betreffen. Im Vermögensstande des Landesfondes ist keine Veränderung eingetreten, soweit es den Obligationen-besttz, den Realitätenwerth und die Jnventarsgegenstände des Landes betrifft. Trotzdem ist die aus dem Vermögens-Ausweise ersichtliche scheinbare Vermögens - Verminderung pr. 73.366 fl. eingetreten, welche Vermögens-Verminderung theilweise aufgeklärt wird durch die zu hohe Präliminirung des Landesfondes pro 1881 um 11.838 fl., weiters durch die mindere Einnahme der Wohlthätigkeits-Anstalten um 18.807 fl. 957a kr. und endlich durch den Wegfall einer angeblichen Aktivforderung des Landes aus den Vorjahren pr. 52.330 fl. 77 '/„ kr. an die Fonde der Landes-Wohlthütigkeits-Anstalten. Eine Vergleichung der Rechnungsabschlüsse pro 1880 und 1881 zeigt nämlich, daß in den letzten Jahren die landschaftliche Buchhaltung jene baren Zuschüsse, welche der Landesfond an die einzelnen Subfonde leisten mußte, als Passivrück-stünde bei den Subfonden und als Aktivrückstände oder Forderungen beim Landesfonde eingestellt hat. Wären diese Forderungen, welche der Landesfond an feine Subfonde hat, und welche sich selbstverständlich alljährlich beiläufig trat die gleiche Summe erhöhen, immer eingestellt geblieben, so wäre diese Summe der Aktiv-forderungen des Landesfondes nunmehr bereits enorm hoch angewachsen. Es wurden daher alljährlich diese Aktivforderungen fallen gelassen respective in Abschreibung gebracht. Der Landesausschuß hat nun im Henrigen Jahre die Verfügung getroffen, daß im Rechnungsabschlüsse pro 1881 diese Aktivforderungen des Landesfondes gar nicht mehr auszuweisen sind, und es hat daher die Landesbuchhaltung bei der betreffenden Ausgabsrubrik diese Forderungen für das Jahr 1881 gar nicht mehr eingestellt. Nachdem nun im Rechnungsabschlüsse pro 1880 die gleichen Forderungen des Landesfondes an die Subfonde 52.330 fl. 77 72 kr. betrugen, so ist natürlicher Weise im Rechnungsabschlüsse pro 1881 eine Verminderung der Aktivforderungen, welche immer zum Vermögen dazugeschlagen worden sind, um den Betrag von 52.330 fl. 777a kr. eingetreten, obwohl diese Ziffer das Jahr 1881 gar nicht betrifft. Dadurch klärt sich demnach diese scheinbare Vermögensstands-Ver-minderung vollkommen auf und es hat der Finanzausschuß daher auch beschlossen, dem hohen Landtage den Antrag zu stellen: 1. Die Hauptüberstcht des Gebarungsergebnisses und des schließlichen Vermögensstandes des Landesfondes und seiner Subfonde für das Jahr 1881 wird genehmigend zur Kenntniß genommen. Weiters ist der Finanzausschuß der Ansicht gewesen, daß es denn doch den hohen Landtag zumeist interessiren muß, gerade den Rechnungsabschluß des Landesfondes genau prüfen zu können. Während für alle anderen Fonde die Rechnungsabschlüsse in Druck gelegt werden, wird beim Landesfonde nur eine Hauptübersicht in Druck gelegt, welche in die Gebarung mit dem Landesfonde nicht die geringste Einsicht gewährt. Der Finanzausschuß hat deshalb beschlossen, diesbezüglich folgenden Antrag ztt stellen: (bere — liest): 2. Der Landesausschuß wird beauftragt, künftighin, wie dies bisher bei allen anderen Fonden bereits geschah, auch bezüglich des Landesfondes den Rechnungsabschluß sowie die Vermögensnachweisung in Druck legen zu lassen. Endlich hat der Finanzausschuß in Anbetracht dessen, daß die Ziffern der Vorschüsse, welche der Landes-fond seit Jahren an die Gemeinden für Straßen- und Wasserbauten hinauszugeben gewohnt ist, von Jahr zu Jahr höher werden und die Rückstände, wie es scheint, nicht pünktlich zurückgezahlt werden, folgenden Antrag dem hohen Hause vorzulegen beschlossen: (bere — liest): 3. Der Landesausschuß wird beauftragt, für die pünktliche Rückzahlung der Straßen- und Schulhaus-baukosten-Vorschüsse besorgt zu sein. Wobei ich schließlich zu erwähnen habe, daß diese Rückstände derzeit bereits circa 30.000 fl. betragen. (V splošni in specijalni debati se nihče ne oglasi in obveljajo L, 2. in 3. odsekovi predlogi, potem v drugem in ves predmet v tretjem branji — Nachdem sich in der General- und Spezialdebatte Niemand meldet, werden der 1., 2. und 3. Ausschußantrag, sodann in zweiter und der ganze Gegenstand in dritter Lesung genehmiget.) 5. Ustno poročilo finančnega odseka o stavbah v deželnem gledišči k prilogi 29. 5. Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über die Baulichkeiten im Theatergebände ad Beilage 29. Berichterltatter Kreiherr v. Zpfaltrern: (Poslanci na levi vstopijo zopet v dvorano — Die Abgeordneten der Linken erscheinen wieder im Saale.) Der Landesansschuß berichtete in der Beilage 29 dem hohen Landtage über die im landschaftlichen Theater vorgenommenen feuerpolizeilichen Baulichkeiten und sonstigen Herstellungen, und es wurde dieser Bericht dem Finanzausschüsse zur Prüfung und Antragstellung zugewiesen. Der Finanzausschuß hat denselben einer eingehenden Debatte unterzogen und hat sich überzeugt, daß die Herstellungen, die im Theater vorgenommen worden sind, mit Rücksicht auf die stritten Aufträge, welche seitens der Sicherheitsbehörde ergangen sind, und nichts geändert werden konnten, und daß die Kosten, so empfindlich und bedeutend sie auch sein mögen, doch leider unvermeidlich waren. Daß die Kostenbestreitung hauptsächlich Andere trifft und nicht den Landesfond, ist für denselben und für den hohen Landtag noch das beste Resultat, und ich habe nur das Eine zu bemerken, daß sich heutigen Tags der Betrag nicht genau feststellen läßt, welcher seinerzeit durch den Landesfond wird gedeckt werden müssen, indem die betreffenden Baurechnungen noch nicht zum Abschlüsse gelangt sind, und daher diese einen Gegenstand des Rechnungsabschlusses pro 1882 bilden werden. Nach den vorliegenden Aufklärungen des Landesausschusses wird der Landesfondsbeitrag 4000 fl nicht überschreiten, was mit Rücksicht auf die Gesammtsumme dieser Kosten von mehr als 12.000 fl. ohnedies eine mäßige Ziffer ist. Ich erlaube mir daher im Namen des Finanzausschusses folgenden Antrag zu stellen (bere — liest): Der hohe Landtag wolle diesen Bericht über die unaufschiebbar gewesenen Herstellungen im landschaftlichen Theater mit dem Vorbehalte der Beschlußfassung über die Beitragsleistung des Landes bei Erledigung des Rechnungsabschlusses des Theaterfondes pro 1882 zur Kenntniß nehmen. (Obvelja — Angenommen.) 6. Poročilo finančnega odseka o peticiji posestnikov glediščnih lož za priznavanje sopravice pri oddaji glediščnega podjetja. (Priloga 37.) 6. Bericht des Mnanzmlsschusses über die Petition der Privatlostenbesitzer um Einräumung des Mitentscheidnngsrechtes bei pachtweiser Hintaugabe der Theater-Un-teruehmnng. (Beilage 37.) Berichterstatter IreiHerr v. Iptaktrern: Bei Gelegenheit der Herstellungen, welche im Theater vorgenommen werden mußten, und über welche ich gerade vorhin zu berichten die Ehre hatte, wurde der größere Theil der Kosten, welche mit diesen Herstellungen verbunden waren, durch die Besitzer der Privatlogen im hiesigen Theatergebäude aufgebracht, und dies sowohl, als auch der Umstand, daß alljährlich nicht unbedeutende Beträge von den Logenbesitzern geleistet werden, um aus deren Gesammtbeiträgen eine Subvention für die Theater-Unternehmung sicher zu stellen, ohne welche die Theater-Unternehmung nicht int Stande wäre, Vorstellungen im hiesigen Theater zu geben, hat den Anlaß gegeben, energisch das Eine anzustreben, was schon lange Zeit von Seite der Privatlogenbesitzer gewünscht und als eine gerechte Forderung anerkannt worden ist, nämlich bei der Vergebung des hiesigen Theaters an einen Unternehmer und auf die Bedingungen, welche dabei gestellt werden, einen gewissen Einfluß zu gewinnen. Es ist in der in dieser Richtung eingebrachten Petition einiger Herren, welche von den Privatlogcn-besitzern hiezu ermächtigt worden sind, weitgehend der gedachte Anspruch begründet worden. Wenn die Herren von dessen Vorlesung per extensum Umgang nehmen, so gestatten Sie mir daraus auszugsweise zu erwähnen, daß das Verhältniß im hiesigen Theater zwischen den Logenbesitzern einerseits und dem Theater-sonde, beziehungsweise dem Theatergebäude selbst ein derartiges ist, daß es sich als Preisaufgabe für Juristen eignen würde, dasselbe nach seiner formalen rechtlichen Seite unter einen bestimmten Paragraph des bürgerlichen Gesetzbuches zu subsumiren. Jedoch ist die Thatsache einmal diese, daß das Theater in Laibach gar nicht erbaut worden wäre, wenn nicht Theaterfreunde fick) gefunden hätten, die für 45 Logen je einen Beitrag von 1000 fl. geleistet haben. Hiedurch ist es ermöglicht worden, daß ein Theater in Laibach überhaupt besteht. Man hat zum Umbaue des Theaters später wieder Geld gebraucht, und da wußte man sich wieder nicht an wen Anderen zu wenden, als an die Logenbesitzer. Im Jahre 1846, wenn ich nicht irre, sind von den einzelnen Besitzern je 200 fl. beansprucht und auch beigetragen worden, außerdem ist in jener Zeit eine Anzahl von Theaterfonds-Logen neuerdings an Privatbesitzer verkauft worden. Als sodann heuer die bekannten Adaptirungen im Theater als nothwendig erkannt worden sind mit einem voraussichtlichen Kostenbeträge von 12.000 fl., blieb nichts anderes übrig, als einen Appell an die Logenbesitzer ergehen zu lassen, und ihrer Bereitwilligkeit ist es zu danken, daß von dieser Summe nahezu die Hülste auf- gebracht worden ist. Bei dem eben geschilderten Verhältnisse, welches was immer für einen Namen haben mag, steht also soviel fest, daß die Forderung der Privatlogenbesitzer, auch ein wenig bei der Vergebung des Theaters an einen Unternehmer mitreden zu dürfen, nicht allein im höchsten Grade billig, sondern auch vollkommen gerecht ist, denn immer nur zahlen und nie mitreden dürfen, ist doch ein Verhältniß, welches dahin führen muß, daß der Betreffende endlich sagen wird: „Laßt mich in Ruhe, wenn ich bloß zum Zahlen da bin, werde auch das bleiben lassen und ihr möget euch selbst helfen". Das Finale wäre, daß kein Theaterunternehmer mehr Vorstellungen im hiesigen Theater geben könnte. Ob damit gerade der Stadt Laibach gedient wäre, ob ihr dies zur Ehre und Auszeichnung gereichen würde, ob nicht auch denjenigen, welche den deutschen Vorstellungen im Theater einigermaßen abhold sind, denn doch im Grunde ein übler Dienst erwiesen werden würde, will ich nicht entscheiden. Der Finanzausschuß hat daher die Forderung der Privatlogenbesitzer für mehr als recht und billig anerkannt und hat diesfalls dem hohen Landtage den Vorschlag zu machen beschlossen, daß auf irgend eine Weise den Privatlogenbesitzern eine Mitwirkung bei der Hintangebung des Theaters an eine bestimmte Person, und bei der Bestimmung der Bedingungen, unter welchen dies geschieht, ein Mitentscheidungsrecht eingeräumt werde. Ueber die Modalitäten enthält die Petition sehr annehmbare Vorschläge, welche jedoch in ihren Details zu bestimmen doch nicht Aufgabe des hohen Landtages sein kann, sondern vielmehr des Landesausschusses als Exekutiv-Organes desselben. Wenn nur gewisse Gesichtspunkte eingehalten werden, welche hiebei in Betracht kommen müssen, daß vor Allem durch die Logenbesitzer jener Betrag sichergestellt werde, welcher nothwendig ist, damit eine Theaterunternehmung bestehen könne, so daß dieser Betrag gesichert ist, bevor sie bei der Vergebung des Theaters an eine bestimmte Person zur Mitentscheidung herbeigezogen werden, daß endlich die Logenbesitzer sich auf gewisse Persönlichkeiten in legaler Weise einigen und letztere sich mit der betreffenden Vollmacht ausweisen. Dies vorausgesetzt, wäre es dann Aufgabe des Landesausschnsses, die Detailmodalitäten der zu treffenden Vereinbarung festzustellen. Mit Rücksicht auf diesen geschilderten Sachverhalt und auf die Erwägungen, welche vorzutragen ich die Ehre hatte, stellt der Finanzausschuß folgenden Antrag (bere — liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landtag anerkennt es, daß den Privatlogenbesitzern gegen Leistung der bisher üblichen Ergänzung der Subvention für den Theaterunteruehmer nach Maßgabe des jeweiligen Erfordernisses — die entsprechende Einflußnahme auf die Vergebung des Theaters und die diesfälligen Bedingungen einzuräumen sei, und er ermächtigt zu diesem Behufe den Landesausschuß, ein die Durchführung dieser Berechtigung im Sinne der Petition regelndes Uebereinkommen mit den Delegirten der Privatlogenbesitzer, die sich mit ihrer bezüglichen Bevollmächtigung angemessen auszuweisen haben, zu treffen. Ich empfehle diesen Antrag des Finanzausschusses dem hohen Hause zur Annahme. Landeshauptmann: Wünscht Jemand das Wort? Poslanec Svetec: Finančni odsek nam podaja tukaj predlog, kteri ima ta pomen, da bi se ložnim posestnikom pri oddajanji gledališča privolila neka sopravica, neki upliv pri tem, komu se gledališče ima oddati, pod kakošni-mi pogoji in kalcošna ima biti sploh vstopnina; finančni odsek to pravico tudi precizira in sicer tako, naj bi imeli poslanci ali delegirane! ložnih posestnikov, kterih število je vstanovljeno na 4, naj bi — pravi — ti poslanci imeli enako pravico glasovanja, kakor deželni odbor, da namreč imajo skupno sejo deželni odbor in ti delegirane! in sicer da vsi z enako pravico glasujejo. To je predlog finančnega odseka. Proti temu predlogu moram jaz odločno protestirati. Razlog temu je ta: Ta predlog finančnega odseka ni v pravičnem razmerji, ker bi bilo tako podeljenje glasov ložnih posestnikov silno nevarno in ker bi bilo tako podelenje sopravice in iz nje izvirajočega upliva ložnih posestnikov naši deželni postavi naravnost nasprotno. Upliv, kakor ga tukaj namerja finančni odsek podeliti ložnim posestnikom, ni v pravični razmeri s pravicami dežele, zakaj dežela je lastnica celega glediškega poslopja, dežela ga vzdržuje, dežela tudi zaklada večidel vse potrebščine našega gledišča. Tožni posestniki imajo pri tem samo malo deleža in kadar se kličejo na pomoč, oni v veliko manji razmeri donašajo za potrebe gledališča kakor dežela. Zdaj pa deliti pravico s temi posestniki v enaki meri, to bi bila naj veča krivica za deželo. Taka sopravica ložnih posestnikov bila bi tudi nevarna za deželno pravico, zakaj, če je njih pri dotični seji enako število kakor deželnih odbornikov, in če premislimo, da v našem deželnem odboru sedite dve stranki in bote tudi v prihodnje sedele, ker niste enakih nazorov, potem imajo 4 delegirane! ložnih posestnikov vse v svojih rokah, ker se lahko zanesejo, da bo ena ali druga stranka deželnega odbora ž njimi potegnila in jim tako se ve da dala, kar hočejo. Taka sopravica ali podeljenje te sopravice je pa tudi deželni postavi nasprotno; §. 20. deželnega reda se glasi tako le: prosim dovoljenja, da ga smem prebrati, sicer imam samo nemškega ali ga bom vendar prebral (bere — liest): „Der Landtag sorgt für die Erhaltung des land-ständischen (Domestikal-) Vermögens und des sonstigen nach seiner Entstehung oder Widmung ein Eigenthum des Herzogthnms Kram bildenden Landesvermögens, dann der aus ständischen oder Landesmitteln errichteten oder erhaltenen Fonde und Anstalten. Landtagsbeschlüsse, welche eine Veräußerung, bleibende Belastung oder eine Verpfändung des Stammvermögens mit sich bringen, bedürfen der kaiserlichen Genehmigung". Toraj, ko bi se ravnalo kakor finančni odsek pri tem sklepu misli, da bi se samo po deželnem odboru z ložnim! posestniki delala pogodba, stesnujoča deželne pravice, in bi taka pogodba preč veljavnost dobila, taka pogodba bila bi v nasprotji z ravno prebrano deželne ustave določbo, ker bi v moč stopala po neustavni poti. Ako se hoče tukaj postavno ravnati, se mora taka pogodba v postavnem načrtu prinesti pred slavno zbornico in ta jo mora postavno potrditi ter jo predložiti Najvišji cesarski sankciji. To bi bilo pravilno. Ker se pa tukaj to ne nasvetuje in ker je ta predlog očitno proti postavi in proti ustavi, iz teh navedenih razlogov moram jaz slavnemu zboru nasvetovati, naj ta predlog finančnega odseka zavrže. Preden pa sklenem, naj mi bo dovoljeno še na eno okolnost opozoriti. Od gospodov na uni strani je več tacih, ki so sami posestniki lož, ali jili pa ima njihova rodbina ali žlahta v posestvu. Po naši postavi in sploh po parlamentarnih navadah se pri taki reči poslanci, ki so ob enem privatni deležniki kake reči, o kteri se glasuje, glasovanja vzclrže. (Klici na levi: Čujte! — Rufe links: Hört!) Naj Vam kakor analogijo preberem z dovoljenjem gospoda deželnega glavarja §. 44. našega občinskega reda, ki se v nemškem jeziku tako le glasi (bere — liest): „Jedes Mitglied des Vorstandes und Ausschusses hat abzutreten, wenn der Gegenstand der Berathung und Schlußsassung seine privatrechtlichen Interessen oder jene seiner Ehegattin, ober seiner Verwandten oder Verschwägerten bis einschließlich zum 2. Grade betrifft". Moja gospoda! Poštenje Vas veže in jaz se nacijam, da se vsi tisti, ki ste tukaj deželni poslanci in ob enem ložni posestniki, bodete pri tem predlogu glasovanja vzdržali. (Pohvala na levi — Beifall links, — smeh na desni — Gelächter rechts; — dr. Vošnjak proti desni strani: temu se pač ni kar nič smejati.) Abgeordneter Z>r. Kitter n. Kaktenegger: Zwei Bemerkungen des geehrten Herrn Vorredners sind es, welche gegen meine ursprüngliche Absicht mich veranlassen, in diese Debatte einzugreifen. Die erste nicht zutreffende Behauptung ist die, daß der Finanzausschuß einen Antrag gestellt haben soll, der gegen die Landesordnung verstoßt, und zwar soll der Verstoß darin beruhen, daß der Finanzausschuß entgegen dem §. 20 der Landesordnung einen Beschluß beantrage, durch welchen dem Landesausschusse die Hände gebunden würden, bei einer gesetzmäßigen Verwaltung des Theaterfondes, ja wohl gar ein fremder Einfluß auf die Verwendung der Mittel dieses Fondes — oder des Landesfondes gestattet — und in letzter Linie eine Veräußerung von Vermö-genschaften des Landes herbeigeführt würde. Wenn die Herren Abgeordneten mit Aufmerksamkeit den Antrag des Finanzausschusses lesen, so werden Sie darin finden, daß Nichts von all dem im Antrage enthalten oder als Consequenz desselben gegeben sei. Gegenstand der Berathungen und der Beschlußfassung mit den Delegirten der Logenbesitzer soll nach jenem Antrage bloß die Frage sein, toer'unb unter welchen Bedingungen als Theaterunternehmer für die Jahressaison aufgenommen werden soll, und in welcher Weise jene Mittel aufzubringen seien, welche nicht dem Landesausschusse zur Verfügung stehen und welche nicht aus den vom Landtage präliminarmäßig hiezu bohrten Erträgnissen des Theaterfondes bestritten werden könnten. Auf die Frage, ob und wie das Präliminare des Theaterfondes zu gestalten und damit zu gebaren sei, hat diese Landesausschußberathung mit den Logenbesitzern keinen Einfluß. Die Rechte des hohen Landtages in dieser Beziehung und die dadurch resultirenden Direktiven des Landesausschusses sind ganz unabhängig von dem jetzt in Aussicht genommenen Uebereinkommen mit den Logenbesitzern; — dasselbe hat der Herr Vorredner also nur mißverstehen können, um ein so schwerwiegendes Bedenken gegen den Antrag des Finanzausschusses, wie es ein Verstoß gegen die Landesordnung wäre, auszusprechen. Eine zweite Bemerkung des geehrten Herrn Vorredners, welche mich veranlaßt hat, in dieser Debatte das Wort zu ergreifen, war die, daß durch den hier enthaltenen Vorschlag die Majorität in der Berathungsversammlung immer auf Seite der Logenbesitzer gesichert sei, angeblich dadurch, daß im Laudesausschusse zwei Parteien vertreten seien, deren eine immer mit den Logenbesitzern stimmen werde. Ich muß es tief bedauern, daß der Parteistandpunkt sogar auf den Landesausschuß in seinem Verwaltungsberufe und als Executivorgan des hohen Landtages übertragen irgend einem Landes-ausschußmitgliede eine Parteilichkeit imputirt wird, in der Richtung, daß er wohl gar seine Pflicht verletzen möchte. Meine Herren! das eidesstätige Gelöbnis; zur Beobachtung der Gesetze und zur gewissenhaften Pflichterfüllung sollte jeden Abgeordneten — also auch jeden Landesausschußbeisitzer vor einer sochen Zumuthung sicherstellen, als würde er je einer Beschlußfassung zustimmen, welche seinen obersten Pflichten: Hütung und Wahrung der Gesetze so wie der Interessen des Landes — abträglich würde. Wenn wider Erwarten in den Berathungen mit den Delegirten der Theaterlogen-Besitzer z. B. ein Antrag käme, es sei (und nur so kann ich den Vorwurf verstehen, der gemacht worden ist) mit dem Theaterunternehmer ein Vertrag abzuschließen, welcher ihm eine Subvention aus Laudesmitteln in einem Betrage zuweist, welcher aus dem Theaterfonde nicht bedeckt werden könnte, so ist ein solcher Antrag durch das Uebereinkommen mit den Logenbesitzern zwar von vorne herein ausgeschlossen, in jedem Falle aber mnß solchem Beschlusse jeder Landesausschußbeisitzer entgegentreten, so daß die abgängige Subvention für die zu bestellende Theaterunternehmung aus anderweitigen Mitteln, die nicht den Theaterfond und sein Vermögen berühren, ihre Deckung zu finden hätte. Tritt diese letztere Voraussetzung ein, so entfällt der Gegenstand des besagten Uebergewichts der Logenbesitzer und eine Parteilichkeit des Landesausschusses für dieselbe; tritt jene Voraussetzung aber nicht ein, so wird kein Landesausschußmitglied so pflichtvergessen sein, etwas aus Landesmitteln zu votiren, wozu der hohe Landtag dem Landesausschusse keine Berechtigung gegeben hat. Nach dieser faktischen Richtigstellung und Aufklärung glaube ich erscheinen die Haupteinwendungen und insbesondere der Vorwurf gegen den Finanzausschuß, als ob er die Rechte des Landes Preis geben wollte, vollständig ungerechtfertiget. (Bravo! rechts — Dobro! na desni.) Poslanec Grasselli: Že leta in leta, sploh zmeraj imata deželni zbor in deželni odbor velike težave z deželnim našim gledališčem. Vzrok vseh teh težav so nesrečne razmere v posestvu gledaliških lož. Vsak gospodov, ki so dalje časa nego jaz sodelovali v deželnem odboru, ki oddaje gledališče, in so navzočni bili pri tem poslu, se gotovo spominja, kolikokrat se je obžalovalo posestno razmerje v gledališči in kolikokrat se je povdarjalo, da je glavni vzrok vseh težav razcleljenje vlasti gledaliških prostorov. Meni se žalibog dozdeva, da bi te težave nastale še veliko veče, in da bi deželni odbor prišel še v veliko večo zadrego, če bi se sprejel predlog, kterega danes priporoča častiti finančni odsek. Jaz namreč mislim, da bi se s tem, IX. seja deželnega zbora kranjskega dnč 29. septembra 1882. ako bi se posestnikom gledaliških lož priznala pra- I vica, da imajo govoriti pri oddajanji gledališča, da bi se, pravim, s tem še bolj komplicirala razmera med deželnim odborom oziroma deželo sploh in med posestniki lož. 8 tem predlogom, kakor ga priporoča častiti finančni odsek, s kterim se priznava ložnim posestnikom neka pravica, kteri se je dozdaj vedno ugovarjalo, prišli bi še v večo nevarnost. Resnično je in tudi meni znano, da so ložni posestniki uže od davnih časov, uže odkar gledališko poslopje v Ljubljani obstoji, za obstanek tega gledališča žrtvovali precejšnje svote. Resnično je tudi to, da še zdaj leto za letom posestniki lož morajo plačevati in v izrednih slučajih celo precejšnje svote žrtvovati; ali moja gospoda, ložni posestniki ne store tega iz gole ljubezni do gledališča, oni to reč popolnem hladno smatrajo kot kupčijo; oni ta denar za lože polagajo le v svojem interesu, ker dobro vedo, daje obstanek gledališča važen za njihove dohodke, ki jih imajo od lož; kajti večina lož je v najem dana in le malo je tacih, ktere upotrebljujejo posestniki lož sami za se. Večina lož je jako plodunosen kapital za dotičnike in posestniki lož svoje doneske jako natanko obrestujejo in sicer ne po običajnih obrestih, nego navadno račun „na okroglo“ narede; ne jemljejo namreč 5 L nego 10 % ali pa še več. Toraj, če ložni posestniki res prinašajo mnogo žrtvo za gledališče, to oni store le iz lastnega interesa in pri tem ne trpe nikalcoršne škode; pač bi pa trpeli veliko škodo, ko bi gledališče prestalo t. j. ako bi ne bilo gledaliških predstav. Gospod poročevalec je navajal, da pravica, ki se ima priznati posestnikom gledaliških lož, ni tako posebno znatna, a prečastiti gospod predgovornik je dejal, da se ta pravica mora razlagati tako, da bodo ložni posestniki imeli pravico sočinjevati pri določanji vstopnine in najemnih pogojev. Ti dve točki sta sami po sebi uže jako važni, a še važnejše mi se zde besede, ktere tukaj v poročilu stoje, da imajo ložni posestniki govoriti „bei der Wahl des Pächters". Jaz sem imel dvakrat čast kot deželnega odbornika namestnik biti navzočnim pri oddajanji gledališča in dobro znam, v kakošnem položaji je bil deželni odbor, kadar je šlo za osebo najemnika. Jaz mislim, da bo ta težava odslej, če bodo imeli ložni posestniki pravico vmes govoriti, še veliko veča. Gospoda moja! Kdor samo pomisli, kako različen je ukus občinstva, lehko tudi ugane, kako se odloča, kadar gre za osebo najemnika, če ima kdo posebne interese. V tem oziru je uže zdaj navadno pritisek z dotične strani na take, ki imajo pravico odločati. In to pravico odločanja, kakor vidim iz poročila finančnega odseka, namerava finančni odsek prisoditi posestnikom lož, in to se mu popolnem utemeljeno in osnovano zdi. Se ve, ko bi se posestnikom lož priznal samo votum consultativum, s tem bi bilo dotičnikom jako malo ustreženo in deželni odbor bi le čas tratil, ko bi se samo dogovarjal z izbranimi posestniki lož. Ravno v tem, da bi imeli ložni posestniki odločilno besedo, tiči največa nevarnost, posebno, ker iz poročila ni sprevideti, kako bo urejeno tisto sodelovanje gledaliških lož posestnikov, oziroma njihovih pooblaščencev. Tukaj v poročilu ničesa ne najdem, kako bo z glasovanjem pri tem posvetovanji. Eden gospodov predgovornikov je sicer rekel, ne vem odkod mu je to znano, —- da bodo samo štirje IX. Sitzung des Erainifdjeii Landtages am 29. September 1882. 133 taki sosvetovalci; pa če bi tudi bili samo štirje, ni nikjer povedano, bodo-li ti štirje sosvetovalci imeli eden glas ali štiri. Če se jim prisodijo štirje glasovi, potem so v vedni večini in odločanje v vseh gledaliških stvareh bo potem popolnem v rokah samo posestnikov gledališčnih lož. Ujemam se torej z dotičnim gospodom predgovornikom, ki je dejal, da bi se, če se sprejme predlog finančnega odseka, deželni zbor na neki način odpovedal pravici odločanja o gledaliških zadevah, in jaz sem zaradi tega tudi popolnem tega mnenja, da se deželnemu odboru ne more prepustiti pravica, da bi se on v svojem delokrogu z tožnimi posestniki dogovarjal in kake pogodbe ž njimi ustanovi)al. Razven tega moram opozoriti slavni zbor še na drugo stvar. Ko je letos šlo za znane nujne poprave v deželnem gledališči, takrat je deželni odbor pozdravil tudi mestni zastop in ga je pozival, naj še mesto, ktero ima gotovo živ interes za obstanek gledališča v Ljubljani, po mestnem za-stopu podeli kak prilog za omenjena popravila. Mestni zastop je temu pozivu, kakor veste, ustregel in je enoglasno za popravo deželnega gledališča votiral 1000 gld. a s tem pristavkom, da vsi drugi deležniki brezpogojno svoj donesek podare. Dotični sklep, ki ga je mestni zastop storil, glasi se tako le (bere — liest): „Mestni zbor ljubljanski dovoli visokemu deželnemu odboru kranjskemu znesek 1000 gld. kot prilog popravilnim troškom v ljubljanskem deželnem gledališči le proti temu, da drugi kontribuenti tudi brezpogojno obljubljeno podporo dado“. Moja gospoda, meni se dozdeva, kakor bi prošnja tožnih posestnikov, o kateri se danes obravnava, v neki zvezi bila s doneski, ktere so za gledališče podpisali tožni posestniki, in jaz mislim tudi, da je odsekov predlog nekaka kompenzacija za tiste priloge ali doneske, ktere so posestniki gledaliških lož dali na razpolaganje. (Klici na desni: oho! Na levi: Tako je! — Rufe rechts: Oho! — links: So ist es!) Vsakako bi jaz sprejem tega današnjega sklepa smatral kakor pogoj, in zaradi tega bi jaz izvršitve sklepa mestnega zbora, ktera mi je v drugem stavku poprej prebrane rešitve naložena — da je namreč 1000 gld. iz mestne blagajnice v omenjeno svrho izplačati, kader bodo po visoki deželni vladi zopet dovoljene predstave v deželnem gledališči — ne mogel ukazati. (Veliko začudenje na desni in velika pohvala na levi — Große Ueberraschung auf der rechten und großer Beifall links.) Jaz bi teh 1000 gld. pri mestni blagajnici ne mogel nakazati, predno bi ne vprašal slavnega mestnega odbora, ali pri spremenjenih okolnostih še stoji sklep, ki je bil storjen v seji 4. julija letos. Prečastiti gospod poročevalec je poprej v svojem utemeljevanji omenil, da utegne morebiti vplivati ha odločanje te stvari razlika narodnostnih nazorov tudi kar se tiče ljubljanskega gledališča. V tem oziru moram opozoriti na to, da je mestnega odbora ljubljanskega zdanja večina glede teh nazorov gotovo različna od večine slavnega deželnega zbora in v mestnem odboru se nihče ni oglasil zoper podeljenje doneska za gledališče, brez vsacega ugovora se je dovolilo 1000 gld. podpore zato, ker je mestni zastop mislil, da je vsem Stanovnikom našega mesta enako do tega, da se ohrani uže obstoječe gledališče v Ljubljani in da se njegov obstanek ne sme obtežiti s pogoji, ki bi eni ali drugi stranki ne dopadali. Tudi mesto, ko je znaten prilog 1000 gld. za omenjeno popravilo votiralo, bi si bilo lahko pridržalo pravico, da hoče besedo imeti, bodi si v enem ali drugem oziru, ali, kakor pravim, mestni zastop je pokazal, da mu je le za to, da se omogoči in osigura ljubljanskemu občinstvu gledališče. Tedaj se ljubljanskemu mestnemu zastopu v tem oziru ne more prav nič očitati, (Klici na levi: Tako je! — Rufe links: So ist es!) Iz teh razlogov, ktere sem navel, se jaz strinjam s predlogom gospoda poslanca Svetca, kije priporočal slavnemu deželnemu zboru, naj ne sprejme predloga, ki ga je stavil častiti finančni odsek. Za slučaj pa, ko bi — česar ne pričakujem — večina slavnega deželnega zbora ali bolje rekoč, ko bi slavni deželni zbor vendar sprejel predlog finančnega odseka, bi se jaz usojal opozoriti na to, da si po mojem mnenji konečno besedo o tem pogajanji z ložnimi posestniki mora pridržati deželni zbor, in zato naj bi slavni deželni zbor v tem slučaji sprejel v drugi stavek odsekovega predloga sledečo spremembo: V 4. vrsti naj se beseda: „ermächtiget" spremeni v „beauftragt", zadnja beseda „treffen" pa naj se izpusti in mestu nje pridene naslednji stavek: „vereinbaren und dem nächsten Landtage zur Genehmigung vorzulegen". Zaradi tega, ker se mi stvar zdi prevažna, da bi se deželni zbor kar tako hitro odpovedal neki pravici, ktero je dozdaj imel, priporočani še enkrat pristavek, ki sem ga zdaj nasvetoval. (Pohvala na levi — Beifall links.) Landeshauptmann: Ich ersuche jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen, sich zu erheben. (Podpira se — Wird unterstützt.) Wünscht Jemand das Wort? Abgeordneter Deschmann: Ich würde mir nur erlauben bezüglich der Bemerkung des geehrten Herrn Vorredners, daß die Stadtgemeinde Laibach ihren Beitrag von 1000 fl. zu den Herstellungen im Theatergebäude nur unter der Bedingung votirt hat, daß Andere ihre Beiträge auch ohne alle Bedingung leisten, zu bemerken, daß seine Anschauung unrichtig ist, als ob die Logenbesitzer bezüglich ihrer Beitragsleistung eine Bedingung gestellt hätten. Es thut mir leid, daß ich die betreffende Erklärung der Logenbesitzer nicht bei der Hand habe, allein was von den Logenbesitzern gezeichnet wurde, ist ohne alle Bedingung gezeichnet worden, und mag vom hohen Landtage ihr jetziges Ansuchen angenommen werden oder nicht, so sind sie verpflichtet, den Betrag von 5900 fl. an die Landeskassa abzuführen. Bei den betreffenden Verabredungen im Landesausschusse (ich glaube der Herr Bürgermeister war damals nicht anwesend) ist wohl nebenbei erwähnt worden, daß es für die Logenbesitzer hart ist, daß man sie in solchen Fällen um eine Beitragsleistung angehe, obschon es bekannt ist, daß ihnen ein Miteigenthum am Theatergebäude nicht zustehe; daher es wohl nur recht und billig wäre, ihnen wenigstens einen gewissen Einfluß bezüglich der Vergebung des Theaters einzuräumen. Ueberall, wo Theater in der Verwaltung der Landesausschüsse sich befinden, machen wir die Wahrnehmung , daß die betreffenden Landesvertretungen den sehnlichsten Wunsch hegen, dieser offenbaren Belastung des betreffenden Landes los und ledig zu werden und die sogenannten Landestheater den Gemeinden der betreffenden Hauptstädte oder jemandem Andern zu überlassen. Ich erlaube mir nun die Herren darauf aufmerksam zu machen, daß ein hochgeachtetes Mitglied von jener (leve — der linken) Seite des hohen Hauses, welches wir nicht mehr in unserer Mitte haben, vor mehreren Jahren den Antrag gestellt hat, man solle die Verwaltung des Theaterfondes ganz auflassen und das Theater der Stadtgemeinde Laibad) übergeben. Damals war aus jener Seite (leve — der linken) eine große Geneigtheit für diesen Antrag, nunmehr aber, wo gleichsam ein ©djritt gemacht wird, daß all' das Odium, welches möglicher Weise einzig und allein der Landesausschuß bei einer verunglückten Vergebung des Theaters zu tragen hat, mtdj von Andern mitgetragen werde, jetzt werden plötzlid) eine Menge von Bedenken erhoben, ja, der Herr Abgeordnete Svetec meint sogar, es könnte der Gewährung der Theilnahme an die Logenbesitzer bei der Theatervergebung nur mittelst eines eigenen Gesetzes beschlossen werden. Es wäre doch höchst eigenthümlich, meine Herren, den §. 20 der Landesordnung in solcher Weise umzuändern oder ein ganz neues Gesetz zu beschließen, welches also lauten würde: §. 1. Der Landesausschuß ist Beredjtiget, unter Theilnahme der Logenbesitzer das landschaftliche Theater an einen Theaterunternehmer zu verpachten. §. 2. Auch bezüglich der Feststellung der Pachtbedingungen werden die Logenbesitzer beigezogen. Wenn die Herren selbst Gelegenheit gehabt hätten, in dem Landesausschusse bei den bezüglichen Verabredungen mitzuthun, so müßten sie gestehen, daß es ihnen nur erwünscht sein muß, wenn noch jemand Anderer dabei intervenirt, der diesfalls das meiste Interesse an der Begebung des Theaters an eine vertrauenswürdige Unternehmung hat. Da die Mitglieder des Landesausschusses in der Regel keine besondern Theaterfreunde sind, so pflegt man sid) ohnehin bei einer solchen Hintangabe bei Theaterfreunden zu erkundigen, was dieselben für einer Ansicht über die verschiedenen Kompetenten sind. _ Wenn nun eine mitwirkende Körperschaft, als was ich die Vertreter der Logenbesitzer bezeick)nen mödjte, bei I der Theatervergebung intervenirt, so ist dem Landesausschusse and) die Eiuhebung der Beiträge der Logenbesitzer und Theaterfreunde außerordentlich erleichtert. Zwar wurde in dieser Beziehung stets eine Geneigtheit derselben zur Zahlung der vom Landesausschusse vorgeschriebenen Subventionsbeträge vorgefunden, allerdings im eigenen Interesse, weil, wenn das Theater nicht an einen Unternehmer hintangegeben wird, die Logenbesitzer gewiß sein können, daß ihre Logen leer bleiben. Es hat sich auch schon vor einigen Jahren ereignet, daß selbst Konsortien aus Logenbesitzern und Theaterfreunden sich gefunden haben, die das Theater weitergeführt haben, wenn es schlecht gegangen ist und der betreffende Theaterdirektor aufhören mußte weiter zu spielen. In dieser Beziehung also kann es dem Landesausschusse sehr erwünscht sein, wenn den an dem Theater zunächst Jnteressirten eine Mitwirkung bei der Vergebung desselben zugesichert wird. _ Was zuvor der Herr Abgeordnete Svetee gesagt hat, daß gesetzlich das Land für die betreffenden Erfordernisse aufkomme, ist nicht richtig. Aus Landesgeldern ist für Theatervorstellungen nie ein Beitrag geleistet worden. Als seinerzeit bei dem Umbaue des Theaters ein Vorschuß aus Landesmitteln dem Theater-fonde geleistet wurde, hat man die betreffenden Vorschüsse als eine Schuld des Theaterfondes an den Landesfond auf den Theaterfondsgebäuden sicher gestellt. Ueber die jetzige Beitragsleistung zu den feuerpolizeilichen Umgestaltungen im Theater wird der hohe Landtag sich im nächsten Jahre auszusprechen haben, und ich glaube, daß diesfalls die hohe Landesvertretung keine Einwendungen erheben wird, daß der Landesausschuß sich verpflichtet erachtet hat, wenigstens vorschußweise aus dem Landesfonde einen gewissen Betrag flüssig zu machen, da ja das Land selbst als Eigenthümer des Theaters betrachtet wird. Ich muß weiters auch den Herren in Erinnerung bringen, daß die Beitragsleistung der Herren Logenbesitzer für die Theatervorstellungen selbst viel bedeutender ist als jene des Theaterfondes, denn diese letztere beträgt seit Jahren nur 1000 fl., während die Zeichnung der Logenbesitzer, ich glaube jährlich ungefähr 2400 fl. erreicht. In dieser Richtung ist es doch nur ein Gebot der Billigkeit, daß den Logenbesitzern ein Mitentscheidungsrecht in jenen Angelegenheiten zugestanden wird, welche auf die Weiterführung des Theaters sich beziehen, namentlich in der Auswahl der Persönlichkeit, welcher das Theater vergeben werden soll, ferner bezüglich der Bestimmung der Höhe der Eintrittspreise und bei den sonstigen Bedingungen, welche int Theater-Vertrage angeführt sind. Poslanec Grasselli: Samo par besedi bi se usojal odgovoriti gospodu predgovorniku. Jaz ugovarjam temu, da bi bil poprej rekel, da so gospodje posestniki lož stavili kake pogoje; jaz sem le rekel, da se mi to dozdeva kakor neko pogajanje a posteriori in da dotična gospoda kožni posestniki žele nekoliko dobička žeti od svoje darežljivosti. Sicer se pa gospodu predgovorniku ni posebno posrečila opomba na tisto dobo, ko se je v tem slavnem zboru govorilo o gledališči, da se prepusti mestni upravi. Ko bi se s tem, kar je zdaj tukaj nasvetovano, pospeševalo, da se bo kdaj deželni zbor znebil sitnosti, ki jih ima zdaj kakor prej z gledališčem, bi jaz temu ne ugovarjal, ali po tem potu se slavni deželni zbor ne bo sitnosti rešil, ampak si bo stvar še otežkočil, štrenja se bo še bolj zamotala in dežela ne bo imela čisto nobene besede pri oddajanji gledališča. Dobro vem, da gospodje deželni odborniki niso posebni dejanski podpiratelji gledališča, uže zaradi tega ne, ker nemajo dosti časa za to, oni so le bolj v teoriji prijatelji gledaliških predstav, zatorej ne rečem, da bi deželnim odbornikom včasih morebiti ne služilo mnenje drugih gospodov, ki pogosto hodijo v gledališče; če bi se to zgodilo, na primer, ko bi kdaj šlo soditi o predstavah, se bodo gotovo zmerom našli gospodje, ki bodo drage volje ustregli deželnemu odboru in ga informirali. Zoper to bi jaz čisto nič ne imel, da se tak votum consultativum da po- sestnikom lož; a tukaj se polaga odločilna beseda popolnem v njihove roke in samo zoper to sem se jaz oglasil. (Dobro! na levi — Bravo! links.) Poslanec Svetec: Jaz moram vendar na kratko odgovoriti gospodu, kteri misli, da je to, kar se tukaj predlaga, po deželni ustavi. Jaz moram tukaj pri svojem mnenji ostati in trdim, da je to ravno nasprotno deželni ustavi, kajti deželni odbor ima dozdaj neomejeno pravico oddajati gledališče, komur hoče in kakor hoče, (Klici na levi: tako je! — Rufe links: so ist es!) — po tem predlogu finančnega odseka pa ne more on sam oddajati gledališča, ampak je vezan na soglasje in na votum ložnih posestnikov in to je gotovo potem obteženje, kakor ena servitut za vse večne čase, ko bi se sprejel predlog finančnega odseka. Gospod dr. Kaltenegger misli nadalje, da ni lahko govoriti o tem, da bi delegiranci v deželnem odboru premagovali in da se redko dogodi, da bi bili vsi ene misli. Moja gospoda, o tem imamo vsaki dan dovelj primerov, kako so nekateri gospodje ljubeznjivi, kadar gre kaj za našo narodno reč, in kako se gospodje na uni (desni — rechten) strani poganjajo za nemštvo. Recimo zdaj, da bi deželni odbor stavil pogoj, da bi nelctere večere v mesecu v 'našem gledališču predstavljalo slovensko dramatično društvo. Ali mislite, da bodo delegiranci lož za take predstave, ko vemo, da takrat, kadar so slovenske predstave v gledališči, večidel se svojo nenavzočnostjo brilirajo. Ali mislite, da bi ti delegiranci hoteli glasovati za to, da se dopuste nekterih večerov slovenske predstave? jaz to jako dvomim. Gospod Deschmann je tudi to moje mnenje pobijal, vendar ni vedel druzega povedati v tem oziru, kakor to, da je vendar dobro, ako deželni odbor vdeležujoče kroge o tem zasliši. Tega nihče ne taji; to je zmiraj dovoljeno, da se delegiranci ložnih posestnikov tudi zaslišijo za svoje mnenje. Ali zoper to sem jaz, da bi oni imeli odločilno pravico. Gospod Deschmann nadalje misli, da dežela premalo daje v podporo gledališča, da imamo letos samo 1000 gld. Ali niso lože tudi iz gledališčnega zaklada, ki se prepuščajo podvzetniku gledališča brezplačno ? To, kar ložni posestniki doprinašajo, ni v razmeri z deželno podporo, ko se vidi, da oni imajo še dobiček pri tem in da lože tudi prodajajo in s tem en del svojega prinesita nazaj dobe, dežela pa pri tem nima prav nobenega dobička. Toraj, moja gospoda, jaz ponavljam svoj nasvet, da se ta predlog finančnega odseka odbije. (Dobro! na levi — Bravo! links.) Abgeordneter Ar. v. Schrey: Die verehrten Herren Vorredner von der anderen (leve — linken) Seite haben die Erledigung dieser Petition vom rechtlichen Standpunkte aus zu erschweren versucht, sie sind jedoch dabei ans Irrwege gerathen und theilweise bereits vom Herrn Abgeordneten Hofrath Ritter von Kaltenegger berichtiget worden. Sie zu widerlegen wird auch Herr Berichterstatter in der Lage sein. Ein schwer wiegender Einwurf, welcher vom Herrn Abgeordneten Svetee erhoben wurde, ist die Behauptung, daß dadurch ein Recht des Landes außer Acht gelassen wird, und daß diese Angelegenheit nur im Wege eines Landtagsbeschlusses, zu dessen Giltigkeit die Allerhöchste Sanction nöthig wäre, ausgetragen werden könne. Ich halte es nicht für überflüssig, auf diesen Paragraph die Aufmerksamkeit des hohen Hauses zu lenken. Der §. 20 der Landesordnung lautet: „Der Landtag sorgt „für die Erhaltung des landstündischen (Domestikal-) „Vermögens und des sonstigen nach seiner Entstehung „oder Widmung ein Eigenthum des Herzogthumes Krain „bildenden Landesvermögens, dann der aus ständischen „oder Landesmitteln errichteten oder erhaltenen Fonde „und Anstalten. — Landtagsbeschlüsse, welche eine Veräußerung, bleibende Belastung oder eine Verpfändung „des Stammvermögens mit sich bringen, bedürfen der „kaiserlichen Genehmigung". Nach dem Inhalte der Landesordnung ist es also von selbst klar, daß in einem Falle, wo weder von einer Veräußerung, bleibenden Belastung, noch Verpfändung des Stammvermögens die Rede ist, die Allerhöchste Sanction nicht nothwendig sei. Ich halte dies für so klar, daß ich mich jeder weiteren Bemerkung darüber enthalte. Die zweite Frage wäre jene, ob es sich hier um die Erhaltung eines landschaftlichen Vermögens handelt, beziehungsweise ob das hohe Haus dagegen handelt, wenn es den Antrag des Finanzausschusses annimmt. Nur eine absichtlich unsympathische Beurtheilung dieser Angelegenheit kann zum Raisonement führen, daß ein diesfälliger Beschluß gegen die Integrität des landschaftlichen Vermögens gerichtet sei. Von einer Verfügung über das Theatergebäude oder über den Theaterfond kann hier bei Weitem nicht die Rede sein, es handelt sich rein nur um die Frage, in welcher Weise die Benützung des Theatergebändes im allgemeinen Interesse überlassen werde, damit sein Zweck gesichert sei, in welcher Weise Vorstellungen gegeben werden und dem Publikum ermöglicht wird, denselben beizuwohnen. Es ist dies eigentlich eine Angelegenheit des Landesausschusses von keiner besonderen Wichtigkeit, und es kann nicht die Rede davon sein, als wollten damit Rechte des Landes gefährdet werden. Es wäre also schon nach den allgemeinen Bestimmungen, die für die Verwaltung aller landschaftlichen Vermögenszweige gelten, gegen die Verfügung ein Anstand nicht zu erheben, umsoweniger ist dies ber Fall Angesichts der besondern Verhältnisse, welche bezüglich des Theatergebäudes bestehen. Es sind dies solche, daß man vom juridischen Standpunkte aus die Behauptung vertreten kann, daß es sich hier nicht um ein unbeschränktes Eigenthum des Landes, sondern um ein für einen bestimmten Zweck gewidmetes Gebäude, für ein Unternehmen, an dem nicht nur das Land, sondern gewisse Personen, nämlich die Logenbesitzer betheiliget sind, handelt. Aus diesem Grunde kann beispielsweise davon nicht die Rede sein, daß der hohe Landtag beschließen kann, das Theatergebäude wie, es liegt und steht, zu veräußern; er kann das nicht thun, weil er Rechte Anderer damit verletzen würde. Diese Beschränkung des landschaftlichen Verfügungsrechtes muß der Landesausschuß selbst anerkennen, denn die Eigenthümer der Privatlogen sind in einer von dem Landesausschusse geführten Vormerkung verzeichnet. Er selbst führt also das Verzeichniß der Logenbesitzer, und wenn eine Loge in das Eigenthum einer anderen Person übertragen wird durch Verkauf oder durch einen anderen Vertrag, so vollzieht der Landesausschuß die Umschreibung und er übergibt das Eigenthum dem neuen Besitzer, er erklärt ihn als Eigenthümer der Loge und mithin als Mitbenützer des Theatergebäudes. Ich will nicht zurückgreifen auf die Vergangenheit und möchte nur ganz kurz berühren, wie die Frage des Eigenthumes der Logenbesitzer von den Ständen selbst entschieden wurde, indem von denselben eine besondere, spezielle Umschreibung der Logenbesitzer im Grundbuche in Aussicht genommen wurde. Es ist dies nicht geschehen, allein nach den Intentionen der Stände bei der Gründung des Theaters, was die Akten des Landesausschusses beweisen, müssen die Logenbesitzer als Mitinteressenten des Theatergebäudes angesehen werden. Wenn wir es also hier mit einem beschränkten Eigenthume zu thun haben, so kann man umsoweniger sagen, daß der hohe Landtag gegen die Rechte des Landes handle, wenn er in Bezug auf die Mitbenützung des Theatergebändes den Logenbesitzern für die jährlich ohnehin nur sechs Monate dauernden Theatervorstellungen besondere Rechte einräumt. Er verfügt damit eigentlich nichts Anderes, als was er schon dermalen gethan hat. Ein Moment scheinen die Herren der Gegenseite ganz übersehen zu haben, es ist dies die Subvention. — Der Herr Abgeordnete Deschmann hat bereits darauf hingewiesen, daß die Logenbesitzer bedeutend höher als der Theaterfond für die Subvention zur Ermöglichung der Vorstellungen concurriren. Es ist das jedoch nicht das Einzige, was die Logenbesitzer leisten, sie wurden vielmehr auch zur Leistung von bedeutenden Beiträgen zur Erhaltung des Theatergebändes u. s. to. zugezogen, indem ihnen in Aussicht gestellt wurde, daß die Theatervorstellungen aufhören müßten, wenn sie diese Beiträge nicht leisten würden. Es ist auf diese Weise ein Zwang gegenüber den Logenbesitzern ausgeübt worden, und es ist denselben schließlich nichts Anderes übrig geblieben, als zu zahlen, wenn das Land Krain ein Theater haben wollte. Meine Herren, halten Sie es für billig, daß man solche Zwangslagen ausbeute und Jenen, welche so große Beitrüge contribuiren, die Möglichkeit entziehe, auch für weiterhin gesichert zu sein, daß das, was sie so theuer erkauft haben, auch wirklich bestehen bleibe? Ich halte das für im höchsten Grade unbillig und glaube, daß es im Berufe des hohen Landtages liege, eine solche Unbilligkeit zu beseitigen. Es ist vom Herrn Abgeordneten Svetec auch bemerkt worden, daß 13 landschaftliche Logen vorhanden sind, welche dem Theaterunternehmer als Subvention überlassen werden und daß also den Subventionen der Logenbesitzer diese Unterstützung entgegen stehe. Dies ist richtig, meine Herren, allein es ist cum grano salis zu nehmen. Diese Logen werden zwar dem Unternehmer zur Verpachtung übergeben, allein einen Werth haben sie nur dann, wenn sich ein Theaterunternehmer wirklich findet, welcher Fall eben nur dann eintritt, wenn Letzterer die nöthigen Barsubventionen erhält. Der Herr Abgeordnete Svetec hat gemeint, es müßten alle Logenbesitzer, welche etwa als Mitglieder des hohen Hauses für diesen Antrag zu stimmen geneigt wären, sich der Abstimmung enthalten. Ich muß dem gegenüber den allgemeinen Charakter der Petition hervorheben, daß nämlich alle Logenbesitzer im Interesse der Stadt und des Landes die Erhaltung des Theaters und der Vorstellungen in demselben wünschen und ein Mitentscheidungsrecht bei der Verpachtung desselben ansuchen. Es handelt sich hier also um ein allgemeines Interesse. Man müßte, wenn man diese Perhorrescirnng strenge verfolgen würde, zu den sonderbarsten Vorgängen in diesem hohen Hause kommen. Es müßten zum Beispiele alle Hausbesitzer, wenn von der Hauszinssteuer verhandelt werden würde, sich der Berathung und Beschlußfassung enthalten u. s. w. Man kommt da, wie gesagt, in eine ganz sonderbare Konsequenz. Ueberhanpt möchte aber der Herr Abgeordnete Svetec gut thun, wenn er die Haltung der Herren Abgeordneten ihrem richtigen Gefühle überlassen würde. Was der Herr Abgeordnete Svetee weiters noch bemerkt hat, daß durch die Annahme dieses Antrages slovenische Vorstellungen unmöglich gemacht werden, ist unrichtig und tendenziös. Slovenische Vorstellungen sind schon jetzt nicht unmöglich, insoweit dieselben in sich selbst . nicht unmöglich sind. Auch der Landesausschuß hat bis jetzt den dramatischen Verein niemals gehindert, slovenische Vorstellungen im hiesigen Theater zu geben, tut Gegentheile, er hat immer mit dem Theaterunternchmer die Verfügung vereinbart, daß er dem dramatischen Vereine an bestimmten Abenden das Theater zur Verfügung zu stellen hat. Wenn kein Gebrauch davon gemacht wurde, so liegt dies nicht im Verschulden des Landes-ausschusses. Die Einwendungen des geehrten Herrn Abgeordneten Grasselli betreffend möchte ich nur ein Moment berichtigen, ein Moment, welches, wenn vielleicht auch nicht darauf gezielt, doch dahin führen kann, daß man die Haltung der Logenbesitzer von einem anderen Gesichtspunkte beurtheilen soll, als von dein des Interesses an dem Theater. Der Herr Abgeordnete Grasselli hat nämlich auf die pekuniären Vortheile hingewiesen, welche die Logenbesitzer aus diesem Besitze zu ziehen in der Lage sind und meint, dieselben handelten nur im eigenen Interesse. Das, meine Herren, will ich nicht ableugnen, allein dieses Interesse der Logenbesitzer ist sehr gerechtfertiget dadurch, daß ein Theil ihres Vermögens im Theater investirt ist. Warum sollte gerade eine Theaterloge ein verlorenes Kapital sein, oder das Recht, dieses Kapital fruchtbringend zu machen, abgesprochen werden? In erster Linie besucht der Logenbesitzer selbst die Theatervorstellungen , oder er überläßt die Loge Anderen, was sich jedoch ganz gleich bleibt. Der Endzweck bleibt immer derselbe, es ist nämlich der, daß Theatervorstellungen abgehalten und besucht werden. Die Verzinsung der Logen mag eine gute sein; doch kommt es schließlich auf den Marktwerth derselben an, wie bei jeder anderen Sache. Zu beachten sind aber auch die Auslagen, welche jeder Logenbesitzer jährlich zu entrichten hat, wie für die Subvention, für die Erhaltung der Loge, für den Hausmeister u. s. to. Wenn Sie diese Auslagen in Betracht nehmen und eine Vertheilung derselben auf die Jahre vornehmen, in welchen, wie Heuer und tut Jahre 1846 die Logenbesitzer große Beiträge leisten mußten, so wird sich der Zinsertrag der Loge wohl auf einen sehr geringen Betrag Herausstellen. Ich muß da noch erwähnen, daß durch den heurigen Beitrag der Logenbesitzer und der Sparkasse, welche 3000 fl. gespendet hat, der Werth des Theatergebüudes selbst um einen Betrag von mehreren Tausend Gulden gewonnen hat, wofür die Logenbesitzer eigentlich gar nichts haben, denn Eigenthümer des Gebäudes als solchen, ist doch das Land, und es hat also nur das Land gewonnen. Ließe man da die Logenbesitzer nicht einmal bei der Benützung des durch ihre Sammlungen und Beiträge im Werthe gestiegenen Eigenthumes mitreden, so hätten wir eine wahre societas leonina vor uns. Wenn der Herr Abgeordnete Grasselli, als Bürgermeister der Stadt Laibach Bedenken finden wird, die von der Gemeinde votirte Subvention von 1000 fl. auszuzahlen, weil indirekt Bedingungen von den Logenbesitzern gestellt worden seien, welche der Gemeinde nicht gefallen, so weiß ich nicht, was die Gemeinde thun wird. Was sie aber thun soll, das weiß ich, nämlich dafür zu sorgen, daß in der Landeshauptstadt Laibach ein den Anforderungen einer solchen entsprechendes Theater bestehe, und nichts zu thun, was solchem im Wege steht. Ich halte übrigens diesen Beitrag für einen sehr bescheidenen und kann auch im Interesse der Stadt Laibach nur mit der warmen Befürwortung des Antrages des Finanzausschusses schließen, welcher den Rechten des Landes in keiner Weise vorgreifen will und dem allgemeinen Interesse der Bevölkerung entspricht. (Beifall rechts — Pohvala na desni.) Abgeordneter Ar. HUtter v. Kattenegger: Die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Svetec veranlassen mich nochmals das Wort zu ergreifen. Wenn ich den Herrn Abgeordneten richtig verstanden habe, so reduzirt er nunmehr seine Einwendungen auf die Preisgebung der Rechte des Landes, in dem Sinne, daß der Landesausschuß eine Verfügung über die Theaterunternehmung, die er allein bisher bestellte, künftighin mit Andern theilen soll, daß dadurch die Landesausschußaction geschädiget werde, indem bisher der Landesausschnß bei der Vergebung des Theaters unbeschränkt und selbstständig handelte, während er sich nach diesem Antrage ein Mitvotiren der Delegirten der Logenbesitzer gefallen zu lassen hätte. Ich gebe zu, daß in dieser Beziehung eine Aenderung in dem bisherigen Vorgehen bei der Hintangebung des Theaters einzutreten habe, aber ich gebe zugleich zu bedenken, daß dies nicht eine allgemeine, dem Gesetze widersprechende Beschränkung ist, sondern daß wir es mit einem concrete» Vereinsobjekte zu thun haben, in welchem irgend eine Gemeinschaft rechtlicher Interessen zusammentrifft; in dieser concrete» Gemeinschaft soll auch — nennen Sie es immerhin eine rechtliche Einschränkung — das concrete Zusammenwirken der Interessenten entsprechen. Jenes gesainmtrechtliche Interesse, einerseits des Theaterfondes und des Landes Krain, anderseits der Eigenthümer der Logen im Theatergebäude, äußert sich in dessen Verwendung zu einem bestimmten Zwecke (der Theatervorstellungen nämlich); diesem gesannntrechtlichen Zweck-Interesse correspondirt die Gemeinschaftlichkeit der Rechtsausübung, und ich sehe nichts Ungebührliches oder Gesetzwidriges darin, wenn man dieser Gemeinschaft ein gemeinschaftliches Vorgehen ermöglicht. Ob eine gesetzlich rechtliche Nöthigung, oder ob nur ein Billigkeits- und Zweckinäßigkeitsgrund uns dazu zu führen habe, ist heute uicht entscheidend; jedenfalls ist der Antrag darin beruhend, daß Derjenige, welcher mitthut, auch initrathen soll. Es erleichtert ein solches Zusammenwirken auch die alljährlich schwierige Position des Landesausschusses mit den Lvgenbesitzern über die materielle Fundirung des Theaterunternehmens, indem die nöthigen Beiträge der Logenbesitzer gesichert und hierdurch die Theatervorstellungen ermöglicht werden, und nur dies als Vorbedingung gesetzt wird, damit die Logenbesitzer auch ein entscheidendes Mitwort bei Begebung der Theaterunternehmung gewährt erhalten, und zwar, ich wiederhole es, unter Umstünden, welche eine Majorisirung des Landesausschusses durch die Logenbesitzer immerhin ausschließen. Anerkennt man die Gemeinsamkeit der Rechtsinteressen, welche in einem Objekte zusammentreffen, so soll man auch dafür sorgen, daß bei der Ausübung dieser Gemeinsamkeit in den Benützungsarten des ge-meinsamen Objektes ein gemeinsamer Beschluß ermöglicht sei, und darin finde ich weder etwas Unbilliges noch eine Verletzung der Landesordnung. (Bravo! rechts — Dobro! na desni.) Abgeordneter Dr. Schaffer: Nachdem im Gegenstände pro und contra bereits drei- und viermal gesprochen wurde, erlaube ich mir, den Schluß der Debatte zu beantragen. (Obvelja — Angenommen.» Landesprästdent Andreas Winkler: Ich habe nicht erwartet, daß die Debatte über diesen Gegenstand einen Verlauf nehmen werde, daß ich mich veranlaßt sehen würde, auch in dieselbe einzugreifen. Allein es ist von beiden Seiten des hohen Hauses auf den §. 20 der Landesordnung hingewiesen worden, welcher Bestimmungen enthält über das Landesvermögen, nämlich über die Erhaltung, Belastung und Veräußerung desselben. Angesichts dieser Sachlage kann ich mir nicht verhehlen, daß die Regierung doch auch selbst in die Lage kommen könnte, zu dieser Angelegenheit Stellung nehmen zu müssen. Mir sind die Rechtsverhältnisse des landschaftlichen Theaters von Laibach nicht so genau bekannt, daß ich die Details derselben kennen würde, ob nämlich das Eigenthnmsrecht ausschließlich dem Lande selbst zustehe, oder ob den Logenbesitzern allenfalls ein Miteigenthums-recht, oder etwa ein Mitbenützungs- oder Servitutsrecht zukomme. Aber Thatsache ist es, und es ist auch aus der heutigen Debatte hervorgegangen, daß das Verfügungsrecht über das Theater bisher nur vom verehrten Landesausschusse ausgeübt wurde. Die Logenbesitzer kamen allerdings häufig in die Lage, beizutragen zu den Auslagen des Theaters, was sie entweder freiwillig oder gedrängt durcb die Verhältnisse thaten; aber ein Mitent-s ch e i d u n g s r e ch t betreffs der Vergebung des Theaters haben sie bisher nicht ausgeübt. Es soll nun nach dem Antrage des verehrten Finanzausschusses dem Landesausschusse das Recht ertheilt werden, mit den Logenbesitzern ein Uebereinkommen zu treffen, wodurch diesen ein Mitentscheidungsrecht eingeräumt werde, ein Recht also, welches sie bisher nicht ausgeübt haben und welches ihnen, wie ich glaube, auch sofort nicht unbedingt zuerkannt werden kann. Ich erblicke darin jedenfalls eine Beschränkung des bisherigen freien Verfügungsrechtes des Landesausschuffes, es könnte nämlich, wenn über das getroffene Uebereinkommen hinterher Niemand mehr etwas zu reden hätte, allerdings in dasselbe vielleicht ein oder der andere Punkt aufgenommen werden, der eine Beschränkung des freien Verfügungsrechtes des Landesausschuffes involviren würde. Ich bin also der Ansicht, daß die verehrte Landesvertretung immerhin noch darüber mit sich zu Rathe gehen sollte, ob ihr nicht bezüglich dieses Ueberein-kommens mit den Logenbesitzern eine nachträgliche Zustimmung vorbehalten bleiben müßte. Es sind Decennien verstrichen, während welchen das freie Verfügungsrecht des Landesausschusses unbeschränkt ausgeübt wurde, dies mußten sich die Logenbesitzer gefallen lassen; wird dieses Verhältniß allenfalls noch durch ein Jahr fortdauern, so kann daraus für die Logenbesitzer selbst kein bedeutender Nachtheil erwachsen, allerdings könnte aber ans einer diesfülligen Beschränkung des freien Verfügungsrechtes des Landesausschuffes dem Laude ein Nachtheil erwachsen. (Dobro! na levi — Bravo! links.) Es wäre also nach meiner Ansicht rathsam, daß nach dem Antrage des Herrn Abgeordneten Grasselli sich in dieser Angelegenheit, nämlich hinsichtlich des zu treffenden Uebereinkommens der hohe Landtag das Schlußwort Vorbehalten würde. Es ist zwar billig, daß die Logenbesitzer bezüglich des Theaters mitzureden haben, allein dem hohen Landtage, der doch das Organ ist, welches die Rechte des Landes allseitig zu wahren hat, muß vorbehalten bleiben, das letzte Wort in dieser Angelegenheit zu sprechen; und da die Regierung selbst, wie gesagt, vielleicht in die Lage kommen könnte, zu derselben Stellung zu nehmen, so würde ich den Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Grasselli dem hohen Hause zur Annahme empfehlen. Poslanec Grasselli: Prečastitemu poslancu gosp. dr. Schreyu moram nasprotovati in izjaviti, da jaz nisem trdil, da so posestniki lož to peticijo, o kterej se zdaj obravnava, izročili v svojem interesu. Jaz nisem nobene besede rekel, ki bi bila merila na to. Jaz sem le rekel in resnica je to, da posestniki lož gledališče subvencijo-nirajo v svojem lastnem interesu. Berichterstatter Kreist err v. Apfaltrern: Es ist der Gegenstand, sowohl was die Competenz als auch was die Berechtigung oder wenigstens den hohen Grad der Billigkeit anbelangt, nach allen Seiten ans das Eingehendste erörtet worden und namentlich sind die Bedenken, welche dem Antrage des Finanzausschusses in Anbetracht des §. 20 der Landesordnung entgegenstehen sollen, eingehendst beleuchtet worden, so daß mir nur Weniges zu sagen übrig bleibt. Es hat zum Schluffe auch die hohe Regierung hierüber ihre Anschauungen ausgesprochen, obwohl ich auch diese Anschauungen der Regierung aus dem Grunde nicht theile, weil es eben ein großer Unterschied ist, in welcher Weise und zu welchem Zwecke und bei welcher Action die Thätigkeit des Landesausschusses in Betreff des Theaterfondes durch den Antrag des Finanzausschusses beschränkt werden soll. Ich theile die Anschauungen der Regierung nicht, weil eben nicht in einer Entscheidung über die Substanz eines Landesvermögens oder über die Mittel, welche aus demselben fließen, sondern lediglich in einer rein administrativen Angelegenheit die Rechte des Landesausschusses dein Theaterfonde gegenüber eine Beschränkung erfahren sollen. Aus dem Grunde, glaube ich, kann auch der §. 20 der Landesordnung hier in keine Anwendung kommen (Rufe rechts: Sehr richtig! — Klici na desni: Res je!), und somit der Giltigkeit des Beschlusses des hohen Hauses nichts entgegen steht. Indessen werde ich am Schlüsse meiner wenigen Erörterungen mir eilten Antrag zu stellen erlauben, welcher in dieser Hinsicht mein Gewissen und meine Ueberzeugung sicherzustellen bestimmt ist. Ich wende mich mit nur wenigen Auseinandersetzungen gegen dasjenige, was überhaupt in der Angelegenheit vorgebracht worden ist und kann nur im Allgemeinen aus das Eine hinweisen, daß vom Lande seinerzeit, als nämlich seine Vertretung int Jahre 1861 organisirt worden ist, der Theaterfond in die Landes-Verwaltung unter der Bedingung und Verpflichtung übernommen worden ist, diesen Theaterfond zu dem Zwecke zu erhalten und zu verwenden, welchen derselbe von Anbeginn au gehabt und in welcher Weise im Laufe der Zeit mit ihm vorgegangen wurde; es liegt nach meinem Dafürhalten in der Pflicht des hohen Landtages, welche eben in der Uebernahme des Theaterfondes ihren Grund hat, dafür zu sorgen, daß, soweit die Mittel reichen, Alles geschehe, um das Theater activ zu erhalten. Es ist ja ein Theater im gewöhnlichen Leben nicht bloß als ein Lokale anzusehen, in welchem rein bloß das gewöhnlichste Vergnügen gepflegt werden soll, es hat ja dasselbe auch einen sittlichen Hintergrund (Dr. Zarnik: Tricot-Hosen. Smeh — Heiterkeit) und auf diesen darf doch eine Landesvertretung nicht vergessen. Und wenn in neuerer Zeit eine gewisse Lascivität eingetreten ist und der Geschmack dahin geht, mehr an Vorstellungen, welche den sittlichen Hintergrund gerne vergessen lassen, Vergnügen zu haben, so ist das eben ein trauriger Umstand, er kann aber immerhin den Zweck und die Idee, welche Theatervorstellungen innewohuen soll, nicht beheben. Wenn nun die Verbindlichkeit von Seite des Landes existirt, den Theaterfond zu seinem Zwecke und mit seiner Widmung zu erhalten, so ist denn doch darauf Rücksicht zu nehmen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit unter den gegebenen Verhältnissen und bei den geringen Kräften, welche dem Theaterfonde zur Verfügung stehen, Vorstellungen int Theater stattfinden können. Zu diesen Bedingungen gehört die Willigkeit seitens der Logenbesitzer , alljährlich die nicht unbedeutende Subvention für die Theaterdirektion zu leisten. Die Erhaltung dieser Willigkeit gehört mit zu den Verpflichtungen des Landes und seiner Vertretung und diese Erhaltung ist an die Bedingung geknüpft, daß die Logenbesitzer endlich dahin gelangen, wohin lange schon ihr Streben gerichtet ist, nämlich zur Einflußnahme bei der Besetzung der Stelle des Theaterdirektors und bei der Bestimmung der Eintrittspreise. Wenn es, wie ich bereits erwähnt habe, immer nur darauf ankommen soll, daß die Logenbesitzer nur zahlen sollen, ohne daß man ihnen ein Wort in dieser rein administrativen Angelegenheit dreinzureden gestattet, so werden dieselben endlich des Zählens müde und das Theater wird aufhören müssen. Schütteln Sie nicht den Kopf, meine Herren, es ist so, und wenn Sie auch glauben, daß das Interesse ein so hervorragendes ist, für eine Loge 200 fl. Pacht zu bekommen, so ist dieses Interesse ein sehr mäßiges, wenn man dem gegenüber hält, was eigentlich noch sonst drum und dran an dieser Loge hängt. Die Unterhaltung, in der Loge einen Abend zuzubringen, ist auch in Laibach eine ziemlich theure. Uebrigens wenn Sie glauben, meine Herren, daß der Landesausschuß durch Gewährung dieser Petition in seinen Rechten und in seiner Autorität gar so beeinträchtigt wird, wenn eben in einer gewissen Art und Weise andere Betheiligte in dieser einen Angelegenheit ihm gleichgestellt werden, so können Sie auch die Ueberzeugung hegen, daß diese Unbequemlichkeit für den Landesausschuß keine gar zu große sein kann. Es hat sich schon wiederholt der Fall ergeben, daß namentlich int Winter die Theatervorstellungen aufgehört haben, weil entweder der Direktor durchgegangen ist oder Bankerott gemacht hat. Ja, wenn da Niemand gewesen wäre, der sich der Sache angenommen hätte, so wären die Theatervorstellungen ausgefallen und das theater-freundliche Publikum müßte seine Abende anderwärts zubringen. Aus solchen Verlegenheiten hat das „Theater-Comite" die Bevölkerung von Laibach gezogen, indent es die Weiterführung der Vorstellungen ermöglicht und einen recht guten Theaterdirektor in seiner Gesammtheit abgegeben hat. Wenn also der Landesausschuß so eine Art Beirath hat, bettn die Majorität besitzen ja die Repräsentanten der Logenbesitzer nicht, und wenn dieser Beirath, nämlich die Repräsentanten der Logenbesitzer bei solchen Angelegenheiten, wie bei der Besetzung der Direktorsstelle des Theaters mitwirken, so glaube ich, wird das für den Landesausschuß nur ein Vortheil sein, weil man sich im bureaukratischen Leben in derlei Angelegenheiten bei Weitem weniger auskennt, als es in der Geschäftswelt der Fall ist, und ich glaube, daß es denn doch den Herren Landesausschüssen öfters willkommen gewesen sein muß, wenn sie in solchen Angelegenheiten nicht weiter belästiget worden sind. Ich übergehe zu dem, was der Herr Abgeordnete Grasselli gesagt hat in Betreff dessen, daß er den Beschluß des Laibacher Gemeindcrathes in Bezug auf die Subvcn-tionirung des Theaters für die feuerpolizeilichen Herstellungen int Betrage von 1000 fl. aufheben und diesen Betrag zu sistiren sich veranlaßt sehen könnte für den Fall, als den vorgebrachten Wünschen der Logenbesitzer Rechnung getragen werden sollte, indem die Stadtge-meinde-Vertretung ausdrücklich diesen Beitrag an die Bedingung geknüpft hat, daß auch die Beiträge der übrigen Factoren in unbedingter Weise zu leisten sind. Nun also die Beruhigung ist ihm bereits zu Theil geworden, daß die Logenbesitzer auch diesmal einfach sub-scribirt und gezahlt haben. Nicht minder hat die Sparkasse an keine weiteren Bedingungen die 3000 fl., die sie gegeben hat, geknüpft. Jedoch eine Illusion haben diese 1000 fl. doch gefunden und zwar eine solche, daß es mir leid thut, es sagen zu müssen, daß die Votirung eines so kleinen Betrages die Schamröthe der Vertretung der hiesigen Gemeinde in's Gesicht jagen sollte. (Oho! na levi — Oho! links.) Ueber diesen Beitrag, der in einem so geringen, ja in keinem Verhältnisse zu der Bewohnerzahl von Laibach steht, in deren Interesse fast ausschließlich der Bestand des Theaters gelegen ist, während doch das hiesige Theater der Stadt so namhafte Vortheile bietet, das Interesse, w elches fast ausschließlich die Stadt Laibach am Theater hat, veranschlagt int gegebenen Falle die Gemeindevertretung auf 1000 fl., während die Sparkasse in uneigennütziger Weise für diesen gemeinnützigen Zweck 3000 fl. zur Verfügung gestellt hat! Wenn die Gemeinde ihre Aufgabe richtig aufgefaßt hätte, so hätte sie die 3000 fl. geben sollen und nicht die Sparkasse. (Dr. Zarnik: Nicht einen Knopf!) Nun gut, es hat sich ein Substitut für dieses Gefühl gefunden, und die Kosten werden bezahlt werden, wie die Beiträge der Logenbesitzer. Wenn die Gemeinde übrigens bereut, auch diese 1000 fl. beigesteuert zu haben, so glaube ich, werden sich die 1000 fl. für den Fall, daß sie sistirt werden, auch anderweitig finden lassen. (Dr. Zarnik: Bravo! bravo!) Ich weiß nur soviel, daß andere Städte außerordentlich große Opfer für die Theatervorstellungen bringen und niemals von ihnen Beschwerden und Klagen darüber geführt worden sind. Um jedoch dem Antrage des Finanzausschusses durch meine persönlichen Anschauungen nicht etwa in irgend einer Weise vorzugreifen, werde ich mir erlauben, am Schlüsse meines Vortrages um Unterbrechung der Sitzung zu bitten, damit der Finanzausschuß zusammentreten könne, um seinerseits Beschluß zu fassen, ob meine Anschauung über die Verletzung des §. 20 der Landesordnung eine gegründete sei oder nicht. Daß uns von Seite der hohen Regierung diesfalls Bedenken nahe gelegt worden sind, erfüllt mich mit besonderem Danke, indem ich glaube, daß dies eine loyale und wohlgemeinte Meinung ist, die den Zweck hat, dem Antrage des Finanzausschusses die Durchführbarkeit zu sichern. Ich erlaube mir daher vorläufig den Antrag zu stellen, es wolle dem Präsidium des hohen Landtages gefallen, die Sitzung für eine kurze Zeit zu unterbrechen, und ich bitte weiters den Herrn Obmann des Finanzausschusses, denselben zu einer kurzen Berathung zusammen zu berufen, damit wir über diesen Punkt, über welchen ich für meine Person nicht im Zweifel bin, worüber jedoch im Schooße des Finanzausschusses vielleicht Zweifel erhoben werden könnten, schlüssig werden. Landeshauptmann: Ich erlaube mir, dem Wunsche des Herrn Berichterstatters Baron Apfaltrern gemäß die Sitzung auf kurze Zeit zu unterbrechen. (Seja se pretrga ob 45. minuti čez 1. uro in se zopet začne ob 25. minuti čez 2. uro — Die Sitzung wird um 1 Uhr 45 Minuten unterbrochen und um 2 Uhr 25 Minuten wieder aufgenommen. — V tem času se poda finančni odsek v bližnjo sobo v zopetno obravnavo svojega predloga — Währenddem begibt sich der Finanzausschuß in das Berathungszimmer zur nochmaligen Berathung seines Antrages.) Landeshauptmann: Ich eröffne wieder die Sitzung, und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort. Werichterflatter I-reiherr v. Apfaktrern: Der Finanzausschuß hat, um jene Bedenken, welche etwa gegen den von ihm früher vorgeschlagenen Antrag obwalten könnten, zu beseitigen, sich erlaubt, folgenden abgeänderten Antrag dem hohen Hause vorzulegen (bere — liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landtag anerkennt es, daß den Privat-Logen-besitzern gegen Leistung der bisher üblichen Ergänzung der Subvention für den Theaterunternehmer nach Maß- gabe des jeweiligen Erfordernisses — die entsprechende Einflußnahme auf die Wahl des Theaterunternehmers und die ihm auferlegenden Leistungen einzuräumen sei, und er ermächtiget zu diesem Behufe den Landesausschuß, mit den Delegirten der Privat-Logenbesitzer, welche sich mit ihrer bezüglichen Bevollmächtigung angemessen auszuweisen haben, in diesem Sinne ein Uebereinkommen zu schließen, welches in dem Falle, als in demselben eine Aenderung der wesentlichen Bestimmungen des derzeit gilügen Theater-Pachtvertrages enthalten wäre, der Genehmigung des Landtages zu unterziehen ist. Hiemit glaubte der Finanzausschuß auch dem Antrage des Herrn Abgeordneten Grasselli gerecht zu werden. ‘ • Poslanec Klun: Ta predlog je tako različen od prvotnega nasveta, da nikakor o njem že zdaj ne moremo glasovati; jaz predlagam, da se tiska, da se za danes odloži in v drugi seji izroči. (Klici na levi: To je čisto nov predlog, naj se tiska; na desni ugovor — Rufe links: Das ist ein ganz neuer Antrag und soll gedruckt werden; rechts: Widerspruch.) Berichterstatter Kreiljerr u. Aptaktrern: Ich bedauere recht sehr, daß ich dann nicht in der Lage wäre, die Berichterstattung weiter zu führen. Eine so große Schwierigkeit, die Tragweite dieser Aenderung aufzufassen, ist ja nicht vorhanden. Es ist ja ein sehr einfacher Antrag, welchen der Finanzausschuß nunmehr vorgelegt hat. Ich für meinen Theil bitte, bei der Berathung des Gegenstandes heute zu verbleiben und denselben zu Ende zu führen. (Dr. Vošnjak: Das ist ja geschäftsordnungswidrig. — Dr. Zarnik: To je nov predlog.) Poslanec Klun : Ako se ta predlog, da se ta novi predlog tiska in o njem v sledeči seji obravnava, ne sprejme, bi nam drugo ne ostalo nego popolnoma se te obravnave odreči in protest proti sklepu vložiti. Toraj še enkrat prosim, da se ta predlog tiska in da se nam natisnjen razdeli, ker le tako bomo mogli natančno viditi, kaj se s tem predlogom namerja in bomo mogli potem svoj sklep vravnati. Abgeordneter Dr. v. Schrey: Ich möchte hier auf die Bestimmung der Geschäftsordnung gar nicht zurückkommen, weil dieselbe eine Aenderung des Antrages in keiner Weise verbietet und ich auf viele Beschlüsse des hohen Hauses hinweisen kann, welche gefaßt worden sind auf Grund neuer Anträge. Den Herren dürfte in Erinnerung sein, daß vor zwei oder drei Jahren bezüglich des Baues der Irrenhaus-anstalt in Studenc ein neuer Antrag vom betreffenden Ausschüsse auf Grund eines nach Unterbrechung der Sitzung gefaßten Beschlusses dem hohen Hause vorgelegt und ohne weiters angenommen wurde. Die Geschäftsordnung spricht sich dagegen nicht aus, und ich erlaube mir schließlich zu bemerken, daß der neuerliche Antrag möglichst entgegen kommt dem Antrage des Herrn Abgeordneten Grasselli, und demnach eine Verbesserung im Sinne jener Herren erfahren hat, welche sich gegen den ursprünglichen Antrag ausgesprochen haben. Poslanec Svetee: Predlog, ld nam ga je finančni odsek zopet prinesel, je čisto nov predlog, kteri mora po opravilnem redu 24 ur poprej natisnjen biti. (Rufe rechts: nach welchem Paragraph? — Klici na desni: po kterem paragrafu?) Poslanci, vsaj narodni ne vemo, v kterem smislu je napravljena dotična pogodba z glediščnim najemnikom, tedaj tudi ne moremo tako naravnost o njem glasovati. Jaz prosim gospoda deželnega glavarja, da se v tej reči ravna po opravilnem redu. Abgeordneter Ar. Schaffer: Vielleicht wäre der Herr Vorredner so gefällig, den betreffenden Paragraph, ans welchen er sich beruft, zu zi tiren. Poslance dr. Vošnjalt: 17. in 18. §. opravilnega reda govorita o predlogih. Poslanec dr. Zarnik: To je čisto naravna stvar, da se taki predlogi morajo tiskati. Jaz se le čudim, kako more kdo temu nasprotovati. (Nemir — Unruhe. — Predsednik pozvoni der Vorsitzende gibt das Glockenzeichen.) Abgeordneter Ar. Schaffer: Es kann, wenn es die Herren wünschen, der Antrag noch einmal verlesen werden, um diesfalls zu constatiren, daß es nur eine Abänderung des ursprüng-lichen Antrages ist, ein Abünderungsantrag, wie solche schon dutzendweise im hohen Hause gemacht und äuge* nommen wurden, und cs wäre eine neue Praxis, wenn jeder Abänderungsantrag frisch gedruckt und dem hohen Hause vorgelegt werden müßte, und würden wir in diesem Falle eine neuerliche Drucklegung vornehmen lassen, so würde das ein Präcedens dafür sein, daß Anträge keine Aenderungen erfahren könnten, >vas selbstverständlich eine ganz neue Praxis in den Verhandlungen des hohen Hauses einführen würde. Ich wäre also dafür, daß wir den ganzen Gegenstand, der dem hohen Hause schon eine kostbare Zeit geraubt hat, heute noch erledigen. Poslanec Grasselli: Prosim besede. Ta stvar se je danes tako široko in na vse strani pretresovala, da posebno veliko novega v sledeči seji v tej stvari nobenemu ne bo mogoče povedati. Na drugi strani se pa tudi meni sprememba poprejšnjega predloga ne zdi tako težka in važna, da bi ne zadostovalo, če se predlog še enkrat prebere in da se, kakor gospod dr. Schaffer predlaga, že danes konečno reši ta stvar, ktera je že več časa deželnemu zboru vzela, kakor je vredna. Berichterstatter Ireiherr v. Apfaktrern: Der Antrag lautet (liest noch einmal den betreffenden Antrag — bere še enkrat dotični predlog): Es ist also damit gesagt, wenn dieses Uebcrcin-kommen in wesentlichen Punkten von dem bisher geschlossenen Theater-Pachtvertrage abweicht, so ist die Genehmigung des hohen Landtages einzuholen, wenn aber nahezu dasselbe fortbesteht, wie in dem Pachtverträge, so würde ich nicht einsehen, warum man an den hohen Landtag gehen soll zum Behufe einer nächträglichen Genehmigung. Poslanec dr. Poklukar: Ne zamerite gospoda, da samo par besedi spregovorim zdaj, ko smo še enkrat čuli ta predlog. Prva točka tega predloga nam predlaga ravno to, kakor nam je poprej predlagal finančni odsek, namreč, da se prizna lastnikom lož pravica, vdeleževati se pri obravnavah o gledališči in odločevati pri izbiranji najemnika gledališča. Potem pride neki dostavek, ki se meni ne zdi razumljiv. Tukaj gre za pogodbo, lctero ima skleniti deželni odbor z lastniki lož in se potem govori o spremembah in pogojih z najemnikom gledališča - ta dostavek je meni popolnoma nerazumljiv, ker ne vem, kako bi se moglo govoriti tukaj o pogojih, ki se sklepajo s privatnim najemnikom gledališča. Na drugi strani se mi pa prvi stavek tega predloga zdi zelo odločilen, da že danes slavni deželni zbor posestnikom lož prizna tako važno pravico, za lctero pač ni nilcakoršne potrebe. V gledališči se igra že toliko let brez prenehanja in brez pretrganja in lastniki lož so zmiraj dozdaj radi plačevali svoje prineske. Jaz tedaj ne vidim nilcakoršne nevarnosti, da bi se morebiti v gledališči ne igralo in ne vem, odkod je za ta predlog naenkrat taka nujnost? Od kod tedaj ta poboj ? — Ako se sprejme sedanja pogodba najemnika, kaj ima potem opraviti določba s posestniki? Meni je vse to nerazumljivo, zato moram podpirati nasvet gosp. poslanca Kluna, pa ako se ta ne sprejme, bi ne mogli drugo, nego protestirati proti dotičnemu sklepu. Poslanec Svetec: Iz slišanega predloga, kakor nam ga je častiti gosp. poročevalec prebral, se prav nič ne more vedeti, v kterem smislu ima za gledališče deželni odbor odgovornost in se tudi ne ve, ali bodo imeli posestniki lož zopet to pravico, Kako moremo mi naprej dati deželnemu odboru pravico, naj on pogodbo sklene, dokler ne vemo, kaj je zapopadelc te pogodbe. Ako mi sklepanje te pogodbe kar tako naravnost prepustimo deželnemu odboru, nastane lahko nevarnost, da bodo posestniki lož sami oddajali gledališče. Tukaj je toraj treba poprej natanjlco precizirati, kaj ima biti zapopadelc te pogodbe, in dokler tega ne bo, ne moremo se strinjati s tem predlogom in tudi ne moremo zanj glasovati. Landeshauptmann: Es wäre im Interesse des Gegenstandes selbst, denselben auf die nächste Tagesordnung zu stellen. (Nemir — Unruhe.) Poslanec dr. Zarnik: Prosim besede. Jaz moram tudi izjaviti, da mi ni znana pogodba, ktera je sklenjena z gledališčnim 25 najemnikom, in ako ne boste obznanili pogodbe, ktere ne poznamo in ktere nismo nikdar brali niti slišali, in ker nam nobenemu niso znane bitne točke te Vaše spremembe, ne moremo se dalje v obravnavo tega vprašanja spuščati. To nam boste vsaj priznali, da imamo pravico zahtevati bitne točke teh sprememb. O stvari pa razpravljati in glasovati, o kateri niti pojma nimamo, je po mojem mnenji popolnoma nemogoče. Ako nam pa hočete oktroirati stvar, o kateri Vam pravimo, da je ne poznamo, to nam ne ostane drugo nego protest vložiti in s protestom oditi od tukaj, kakor je gospod poslanec Klun rekel. (Dobro! na levi — Bravo! links.) Werichterstattcr Ireiljerr v. Apfattrern: Ich würde, um die Herren durchaus nicht in dem Glauben zu lassen, als ob der Finanzausschuß es auf irgend eine Ueberrnmpelung abgesehen habe oder illegal Vorgehen wolle, mich sehr gerne dazu verstehen, den Antrag in Druck legen zu lassen. Es ist dies in zwei Stunden geschehen und könnten die Herren morgen die diesfällige Vorlage in Händen haben. Der ganze Antrag ist nicht so complicirt und schwierig, daß ihn die Herren nicht bis morgen durchstudieren könnten. Landeshauptmann: Ich werde also morgen den Gegenstand noch einmal auf die Tagesordnung stellen. Abgeordneter Ar. v. Schrey: Ich möchte nur des allfälligen Präjudices wegen oder wegen einer unrichtigen Auslegung dieses Beschlusses über die Drucklegung des Antrages constatiren, daß es sich nicht um einen neuen, geschäftsordnungsmäßig zu vertheilenden Antrag, sondern um Erfüllung des Wunsches handelt, daß Sie den hier vorgelesenen Antrag schriftlich in der Hand haben. Ich sehe voraus, daß die Herren morgen neuerliche Anstände und Bedenken gegen die Verhandlung vorbringen werden. Ich constatire also, daß es sich hier nicht um einen neuen Antrag, sondern nur um eine Fortsetzung der Verhandlung in der mor- gigen Sitzung handelt, wobei lediglich zur Information der Herren die Drucklegung dient. Poslanec Grasselli: Prosim še besede, predno se seja sklene (Unruhe rechts — nemir na desni), oglasil sem se zanjo uže prej. Akopram ta stvar še ni popolnem dognana, sem vendar žalibog prisiljen, da uže danes še enkrat poprimem besedo in odgovorim na nektere besede častitega gospoda poročevalca, ktere je izrekel v ko-nečnem svojem govoru. Prečastiti gospod poročevalec je trdil, da je sklep ljubljanskega mestnega odbora, ki je votiral 1000 gld. za gledališče, tak, da bi zaradi njega morala rudečica obliti vse člane mestnega zastopa ljubljanskega. Jaz mislim, da mi zoper to izjavo ni treba braniti mestnega zastopa ljubljanskega in z mirno vestjo prepuščam razsodbi javnega mnenja, kdo ima prav za prav uzrok zarudeti zaradi teh besedij. (Klici na levi: Prav dobro! — Rufe links: Sehr gut!) Konštatiram pa, da je teh 1000 gld., ktere je zdanji mestni zastop ljubljanski, čegar večina je narodna, enoglasno votiral za gledališče v Ljubljani, prvi donesek, ki ga je ljubljansko mesto vo-tiralo za deželno gledališče. Na drugo stran pa tudi smelo trdim, da bi noben zastop ljubljanskega mesta, naj bi njegova večina bila taka ali kakoršnakoli, ne mogel pri obstoječih mestnih denarstvenih razmerah za gledališče votirati večo svoto. (Živa pohvala na levi — Lebhafter Beifall links.) Landeshauptmann: Mit Rücksicht auf die vorgerückte Stunde möchte ich die heutige Sitzung schließen und die nächste Sitzung auf morgen 10 Uhr Vormittags anberaumen. (Dnevni red: Glej prihodnjo sejo — Tagesordnung : Siehe nächste Sitzung.) Der Finanzausschuß versammelt sich heute Nachmittag 5 Uhr zu einer Sitzung; der Verwaltungsausschuß ebenfalls heute Nachmittag um ^5 Uhr. Ich erkläre die heutige Sitzung für geschlossen. Seja se konča ob 45. minuti čez 2. uro. — Schluß der Zitzuug 2 Uhr 45 Minuten.