Intelligenz Matt zur Naibacher »itung ^- 112. Vonnevstag ven 17. September 18 3 6 Uemtliche ^lsrlautbarungett. f Z. 1282. (3) Nr. 14698-1VI. l Kundmachung t der k. k. Eameral , B e z i r k s - Verw a l- z tung Laib ach. — Die Verpachtung der all- z gemeinen Verzchrungssteuer von We,n, Wnn- ^ moss und Maische, dann vom Flelschveischlel, -ße im ganzen politischen Bezuke Umgebung i!ai« , bachs, wird hlemlt »n Folge Verordnung der ' wohllöbl. k. k. Cameral-Gefallen, Verwaltung vom 1. September l. I., Nr. 1213^1935, ! auf ein Jahr, und zwar vom z. November H6Z5 bis letzten October l6Z6, unter folgen« den Bedingungen zur Versteigerung gebracht. Erstens. Dem Pachter wird von der Staats« verwallung das Recht eingeräumt, wahrend dieser Heit d«e Verz?l)rungesteuer von den ob» benannten Gteuerobjecten nach den ln dem Gu-bernial» Enculare vom 26. Iun« ,829, Nr. HZ/ljE./ dann dem beiglfügten Anhange und Aariffe und nachträglichem Gube.rniaI»El>cula-re vom 12. August und 1. October iLZo, Nr. 18234 und 2266t/ enthaltenen Vorschrlf-ten emzubcben. — Zweitens. Zur Pach, tung wird Jedermann zugelassen, welcher nach den Gesetzen und der Landesverfassung hiervon nicht ausgeschlossen »st. Für jeden Fall sind alle Jene, sowohl von der Uebernahme, als der Fortsetzung einer solchen Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens m,t einer strafe belegt, oder welche in eme cr». mmalgerichtllche Untersuchung verfallen sind, die bloß aug Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. — Drittens. Die Verftei« gcrung des Pachtungsobj-cccs geschieht öffent-l«ch Mittelst des gemischten Verfahrens durch Annahme mündlicher und schriftlicher Anböthe nach den hohen Gubermlll Kundmachungen vom 26. Juni i33/, / Nr. 9795)1623, und 29. Mai i835 , Nr. 11909)2610, bei der k. k. Camera!-Bezirks-Verwaltung kaibach, am Schulplatze Nr. 297/ am 23. September l. I. Vormittags, worüber dem Frstcher dle Kcle-d'gung mit möglichster BeOdseunigung bekannt gegeben werd?n wird. __ Würde aber d,e Zustellung der Erledigung, wegen Abwesenheit des Erftehers und Abgang em?S Bevollmächtig, ten nlcht geschehen können, cder sonst das Ge- fall die versönliche Zussellunq nicht passend sin, den, so soll die Ueberreickunll der El!935si.'2! kr., und vom Fle,schverschle,ß m»t 262) st. 3o kr., zusammen 1^556 fi. 5l kr., sage: Vierzehn Tausend fünf Hundert Fünfzig Acht Gulden 5> Kreuzer, rücksichMck aller der k. k. Bezirk» Obrigkeit Umgebung Laibach unterstehenden Gtcuerbezirfe. — Fünftens. Diejenigen, welche an der Versteigerung 3he>l nehmen wollen, haben einen, dem zehnten Theile des Ausrufspreises gleichkommenden Betrag lm Baasen, oder in öffentlichen Oblige tionen nach dem zur Zeit dcs Erlages bekannten börsemcißigen Eourswerlhe derselben zu er» legen, nach beendigter licitalion wird bloß der vom Bestbiether ellegte Betrag zurückbehalten, den übrigen Llcitanten aber werden ihre Va« dien zurückgestellt werden. — Sechsten s. Vor dlm Antritte der Pachtung, und zwar längstens binnen acht Tagen von der gcschehtnln Zustellung der Nullification der Pachtverfieiae« rung, hat der Pachter den vierten Theil des für em Jahr bedungenen Pachtfchllllnas als Caution im Baaren oder in öffentlichen Obligationen auf die im vorstehendem Absätze bemerkte Art, oder in Pragmatical-Hypotbef, die der Pächter auf eigene Kosten dem Gefalle grundbü-chetllch zu verschreiben hat, be» dleserCameral, Bezltks, Verwaltung zu erlegen, wöbe» der ! alsVadium bereits erliegende Betrag emzurcch, > ncn, oder Falls die ganze Eaulio^ mittelst ei« . ner Realhvpothik bestellt wülde, zurück zu . stellen sc,n wird. — Vom Beginnen der Pachl, l Periode wird der Pachter durch den bltreffenden . Gefallsbeamten in das Pachigischaft eingesetzt, - ihm d,r hierauf sich beziehende Auszug aus dir t amtlichen Vormerkung über tue Verzehrungs, » steli.r^ Pftlchlilien übergeben, urd selber auf t <;eflgnete Wnse der Steuerbejirksl Obrigkeit ' und den Verzehrungsfieuer-Pftlchtigen, d»e es - betrifft, angekünd gt werden. — E,eben» 624 tens. So wie der Pachter in alle Rechte und Verpflichtungen der Gefallen - Verwaltung, m,t Ausnahme der im tz. 22 der oben ange, führten Circular - Verordnung angedeuteten zwei Puncte, und nnt Rücksicht auf dem, in dem, jenem Circulars beigefügten Anhange zu diesem Paragraph? gemachten Vorbehalt, yoll-flanbl,z tlnlliit, so wird er hiermit ausdrücklich verpflichtet, sich auch genau nach den »n jener >slrcular»Verordnung enthaltenen oder seitdem erftossenen Vorschriften zu benehmen, und al> ltn während der Dauer der Pachtung in Be« zug auf das verpachtete Gefall ergehenden An« urdnungen ^olge zu leisten. — Achtens. Wenn der Pachter bei der <3>nhebung der Gebühr elnen höheren Betrag, als der Tariff aussurlcht, oder überhaupt emen Betrag un» gebührlich einhebt, Hal derselbe nicht nur jenen Betrag, welchen er über den Tarlffsay, son« dern auch jenen Steuerbetrug, welchen er überhaupt von den Parche»en ungebührllch e,nqeho-bcn hat, denselben rückzuvergülen, überdleß auch den jwanzlgfachen Betrag dessen, was er widere rcchtllch eingehoben hat, dem Gefalle als strafe zu erlegen; er haftet in diesem Falle, so wie überhaupt für das Benehmen der zur Hand» habung seiner Pachtungsrechte behüten Persa« nen. — Geschieht übr,qens elne Uebertretung der Verzihrunssssteuer-Vsrschrlften unter dem Emftusse des Pachters, so wird die /lngeorach« t? Strafe dem Aerar verrechnet. Wnn «ne-bcsondere im kaufe der Pachtung neue steuec-vfticht'ge Ocwerbsunternehmungen entstehen, und der Pachter die Aueübung derselben aestat« tet, ohne daß die Parthe« den vorgeschriebenen ssefallsämtllchen Erlaubnißschem gelöset/ und si-h damtt bei ihm ausgewiesen hat, so hat der für diese Uebertretung der Gefälls-V^rschrlf« len zu entrichtende Strafdetrag nicht dem Pachter, sondern dem Aerar zur Disposition an« heim zu fallen. — Neuntens. Dem Pächter ist unbenommen, seme Pachtung ganz oder th?>lwe>se an Unterpachter zu überlassen, allein diese werden vom Gefalle bloß als Agenten des Pachters angeschen, welcher demungeach« tet für alle Puncte des Pachtvertrages m der Haftung und dem Gefalle verantwortlich bleibt. — Zehntens. Für den Ausrufsprels wird verpachtender Gcits keine, wie immer geartete, also auch nicht lm Faüe einer bchaupretenVer, leyung über die Hälfte eine Haftung übernommen. Eln wahrend der Dauer der Pachtung eintretender zufälliger Umstand, welcher eine Vermehrung oder Verminderung der Verzehrung zur Folge hat, soll an den Besiünmun- gen des Pachtvertrages nicht die mindeste Veränderung hervorbringen können,- nur ,n dem Falle, wenn wah,cnd der Dauer des Vertra« ges in den Tariff'äycn, oder m den sonstigen wesentlichen Bestimmungen der Verzehrungs-fteuer eme gesetzliche Aenderung vorgeht, so bleibt es jedem Hbe>le vorbehalten, wenigstens drei Monate vur Elrtrltt der gesetzlichen Aenderung den Pachtvertrag aufzukünden. <3r, folgt kclne solche Aufkündigung, so hat dcr Vertrag durch seine ganze Dauer in Kraft zu bleiben. — Wenn m dem Bej»rke des Pachters während der Pachtzit die Pachtung berührende, verzehrung^cuerpstiHtiae Unternehmungen zuwaHsen, so wird derselbe hiervon nach Maßgebe der einlangenden Anmeldungen v»n dem betreffenden Gefallßbeamten unverzüglich in die Kenntniß gesetzt werden. — Eilftens. Den bedungenen Pachtschlgmg ist der Pächter m gleichen monatlichen Raten am letzten Tage eines jeden Monates, und wenn dieser ein Gönn- oder Feiertag ware, am vorausgehenden Werktage an dle »hm bezeichnete Caffe ahe zuführen uervftlchlet. Wenn die Caution m Baarem bestellet worden / so kann deren Ve-trag auf Verlangen deS Pächters beim Aus-qange der Pachtzeit den drei letzten Monatsraten des Pa dtsch'llmgs zur Hälfte, nämlich dergestalt eingerechnet werden, daß in dlesenMo« naten immer nur die Hälfte des entfallen0>n Pachtschillings vom Pachter abzuführen, die andere Hälfte aber aus der Caution zu entnehmen seln würde, deren.Rest sohln nach geendeter Pachtung dem Pachter, wofern das Gc-fall keinen weltern Anspruch an ihn zu stellen hat, zu verabfolgen sein wird. — Zwölfs tens. Weiin der Pachter mit emcr Pacht-schlllmqs-Nate im Rückstände bleibt, so scl! dcm Gefalle das Recht zustehen, den Aufstand ohneWetterem von dem säumigen Pächter entweder im gerichtlichen Erecutionswege oder auch im politischen Wege einzubringen, oder aber dle weitere ^'lnhebung des Gefälls darch einen im administrativen Wege zu bestcllendcn Sequester e^nM-eitcn, oder auf Gefahr und Kosten dcs satHlgcii Pachters das Pachrodject neuerdings ftih,K blechen; falls adcr die Pacht-Versteigerung ftuchtlos bliebe, die Abfindung mit den steuerpflichtigen Panheicr!, oder die tanssmaßige Etnhebung eil,zuleiten, und sich rücksichtlich der Unkosten, su wie der allfälligen Differenz an der Caution, und im Nothfalle an dem übrigen Vermögen des contractbrüchi« gen Pächters schadlos zu halten. Ein allcnfal'6 sich ergebendes günstigeres Rchlttat der Feil- 625 biethung oder der Absindung/ oder der tariff-maßigen EinHebung soll aber nur dem Gefalle zum Vortheile gereichen. Dieselben Rechte sollen dem Gefalle auch m dein Falle zustehen, wenn der Ersteher den Antritt der Pachtung verweigern, oder vor, oder wahrend der Pach, tung sich offenbaren würde, daß dem Pachter ein oder das andere im zweiten Absätze des Contracts - Formulars enthaltene Hinderniß zur Uebernahme oder Fortsetzung der Pachtung entgegenstehe. — Dreizeh nten s. Nach Abschluß der Licitation finden keine nachtragliche Anböthe Statt, und die eiwa vorkommenden werden ohne Weiterem zurückgewiesen werden. — Ucber diese Pachtung wird keine besondere Vertrags » Ul künde errichtet/ sondern diejcs Verstelgcrungs-Protocoll hat un Falle der Genehmigung des Bestbothes zugleich die Stelle der Vertrags-Urkunde zu vertreten, daher selbes soglelch nach der Versteigerung in cln^lo allseitig zu unterfertigen, und rücksichtlich des «srssehers mit der Unterschrift zweier Zcugen zu versehen seyn wird; wo sohin nach erfolgter Genehmigung das mtt der Ratifications'Clau-fel uersehcneungestämpelte Exemplar dem Pachter gegen dessen Empfangsbestätigung, und gegen Erlag der Stämpelgcbühr für das andere in den Handen der Gefällsverwaltung bleibende, und mit dem voischriftmäßigen Stämpelzu versehende Dupplicat übergeben werden soll. — Vicrzch ntens. In Ansehung der beim An-tntte der Pachtung mit Ende October i335 bei den steuerpflichtigen Partheien, insofern sie nicht abgefunden sind, versteue>t sich vorfindenden Vorrathe w»rd der davon entfallende «Vteucrbctrag vom austretenden Pachter ein-gehobcn und d?m antretenden Pächter vergütet werden. Dem Pächler für die künftige Pachldauer wird dahcr nur das Recht eingeräumt, von den im PachyaH^e wilklichver-schließenen Fleischgattungcn u'U-wirklich ver-schlleßencn Getränken die Abgc,de einzuziehen; die Vorräthe an versteuerten Gegenständen jeder Art, welche sich am Ende seiner Pachtzett bci den steucrpsiichllgen Pcttheien vorfinden, hat der Pächter entweder dem Acrar oder dem nachfolgenden Pächter zu versteuern. — Fü nf-zehntens. ^ür den Fall, wenn dcr Pächter die vertragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, steht es den mit der Vorge für die Erfüllung des'Vertrages beauftragten Be« Horden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die zur unaufgehaltenen Erfüllung des Vertra, qes führen, wogegen aber auch dem Pächter der Rechtsweg kür allc Ansprüche, die er aus dem Vertrage machen zu können glaubt, offen stehen s^li. — Sechzehn tens. Der Pachter lst verbunden, zugleich mit der gepachteten Ver-zehrungssieucr auch dcn den einzelnen Steuer-bezirken, oder .Hauptgcmcmden hohen Orts bewilligten, oder während der Pachldauer bewilligt werdenden Gememdczuschlag, wenn die Emhebung desselben von ihm gefordert wnd, von den betreffenden Gewerben einzuheben, mW wenn nichts Anders verfügt wird, auf demscl« den Wege und zu gleicher Zeit wie den Pacht-schilling abzuführen. — Siebzehnten s. Dcr Pächter ist verpflichtet, auf allfalliges Ver« langen der Gefälls - Behörde unverwelgerllch die Einsicht in seine Rechnungen zu gestatten, und überhaupt über Aufforderung auch richtige Auszüge vorzulegen. — Achtzehnten s. Die für dcn Fall einer in den Tanffsatzen oder den wesentlichen Bestimmungen der Verzchrungs-steuer eintretenden gesetzlichen Aenderung ,m §. 10 vorbehallene Aufkündigung des Pacht-contractcs hat nur in Betreff jenes Slcucr-objcctes Platz zu grelftn, welches mit einer derlei gesetzlichen Aenderung getroffen wird. In Betreff dcr übrigen Steuerobjectc, bel welchen keine gesetzliche Aenderung eintritt, hat der Ver-t,r<^, in seiner vollen Wirksamkeit zu verbleiben. — Neu n zehn ten s. Der Vertrag wird zwar nur auf ein Jahr, jedoch unter dcr ausdrücklichen Bedingung geschlossen, daß, wcnn derselbe drei Monate vor Ablauf des Verwallungsjah-rcs ,836 weder von Seite des allerhöchsten Acrars, noch von Seite des Pächters aufgekün« det wird, derselbe auch auf cin weiteres Jahr unter der gleichen Bedingung gültig verbleiben soll. — Daher hat: Zwanzig st ens, der Pachterstchcr den Stämpclbetrag zu dem Ver, 'lragc gegenwärtig nur nach dem für c»n Jahr sich ergebenden Meistbothe, künftig nbcr für jedes Jahr der Pachtdauer m,t Eintritt des Verwalcungsjichrcs zu entrichten. »- Laibach am 7. September i3Z5. Vermischte V>rlambarunSen. G d i s l. Alle Jene, welche auf l>?n Nacbl.ik des am 5. Aplil ibI5 mit h'ntellassttn^ ei^cö lchl,fll«chea Tessamentä retslotdcn?« Iohonn öasni>>, aea-esc« nen Krämer und Rcalitätenbessyer zu 9iüls<5och, ous waö »mniel fül einem Rechtsa^unre Ansplü. che zu stellen vilmcintsi, oc:er ,u solcken «lwc,^l schulden, haben zu k>cr oer tt.'ieM Bezirtsgeiichle aut den 5o. September »655, Vo?mitla^s um 9 Nhl angeoldnelen l?iqu>da'lons - und Abband« iungst>lgsazung sc Ze^iß zu ettcheine.i. ylö rvidii« 626 gens ohlle Rücksicht auf Erstere del Verlaß in Gemähoeit deb §. 614 b. G. A abgehandelt un«, «in^eanlwortet. q?qen Letztere aber nach Vorschrift der a. O. O- fürge^anqen ireroen würde. BczirtSgtricht Saven!tei», am 29. August »855. Z. 1291. (2) Nr. n5. Kundmachung. Bei der Bezirks - und Grundherrsckaft Tyl>elN und Sistlana, im Görzer Kreise, sind in Erledigung gekommen, die Gtellen ,) cines Bezlrks^Commissärs und gleichzeitigen Bezirks« Richters, mit einein Iahrgchalte von 1000 ft, freier Wohnung und jährlichen 36 Fuhren Holz, unter elner Eau-tionsleistung uon 1000 st. C. M.; 2) elnes Steuereinnehmers, mit einem Iahr-gehalte von ^00 st-, freier Wohnung und verhaltnißmäßiger Re^senuergücung, we-gen Abführung der ^tcuevgelder, unter einer Caulion von 800 ft. C. M.; I) eines politischen 'Actuars, mit jährlichen 400 fl. und freier Wohnung; 4) eines gerichtlichen Actuars, mit jährlichen 5oa fi. und freier Wohnung; ^ 5) cines politischen Schreibers, mit jährlichen 25o fl.; . 6) eines Gericktsschrcibevs, mit jahrl.2^0 fl.; 7I t'nes politischen 'Xmtsbotben und qlcich;<.'i- tigen Kerkermeisters, mit jahrlichen l8c> ss. und freier Wohnung; 8) eines Gerichtsborhen, mit jährlichen 200 fl. und freier Wohnung; 9) eines Rcntmeisters, mit jährlichen äoo bis 5c>a ss. und freier Wohnung, unter einer Caution von 2000 fl. C. M.; lo) eines Rentmeistcrsadjuncten mit jährlichen 200 fi., freier Wohnung, oder statt derselben einem lahrllchen Entgelde von Zc> fl., unter emer Caution von 600 ft. C. M. Jedermann, der zu emcr der obigen Bc-dienstungen zu gelangen wünscht, wird hiermit eingeladen, seine an dm hochgebornen Herin Johann Baptist Grafen von Thurn Hoffer nnd Valsasslna, Iurisdlcenien und Hauptmanns von Duino und Ststlana, gerichtetes Gesuch mit Anschlleßung der Belege ,n erweisender Form über sein Vaterland, Alter, Religion und Stand, über seme Moralität und Kenntnisse, über die bisher geleisteten Dienste und den Be, fitz der deutschen, italienischen und Ulyrischen Sprache, so wie über sein Vermögen, die ob-geforderten Cautioncn zu leisten, bei dem ob-grässichen Güter-Inspectorate in Sagrado postportofrei binen sechs Wochen einzubringen. Vom Graf Johann Bapt. Thurn'schen Güter-Iuspectorate Sagrado den 1. September ,855. Z. 1212. (4) 31 p n n p g m M Nehr- und Ornehungs Instituts für mann liche JugenÄ in Naibach Unterzeichneter glbt sick die Ehre, Aeltern und Vormündern in Erinnerung zu brinaen, oaß bc«m Bcgmn? des Schuljahres i336 Zöglinge übernommen werden. Dieses vom hohen Gubernlum autorisirte Institut erfreut sich seit fünf Jahren eines lahlrelhln Besuches, und d«e Resultate sind bereits von sehr vielen Aeltern und sachkundigen Mannern anerkannt und gewürdigt, daher man sich nnt größter Zuversicht auf ihre Empfehlung berufen kann. ^ . ^ Daselbst treten, wie früher, sowohl öffentliche als auch Privat: Studierende aus sämmtlichen Gymnasial« und N or m al fch u l c l a sse n em, und könnengrünbllchen Unterricht m der französischen und ltallemschen Sprache, »n der Musik, Zeichnen, Tanzen, und in jenen Wissenschaften erhalten, welche individuelle Verhältnisse wünschenswerth machen. Um ferner dem Wunsche mehrerer ?. I'. Herren Eommtttenten hier zu entsprechen iss unter meiner «enunq ein CourS für die erste Classe errichtet, in welchem durch «inen erprobten kehrer die Schüler täglich durch acht Gründen, sowohl nützlich als angenehm, be. schafllgt werden. In Vetreff d?r Aufnahmebedingungen beliebe man s!ch an den Unterzeichneten zu wenden. <5, . ^ «, . ^ , JoskPh Neuschober 627 Aemtliche Verlautbarungen. r Z. !28i. (I) Nr. 15783. d Kundmachung. g Die Verpachtung der allgemeinen Verzeh- ^ rungssteuer von Wem, Weinmost und Mai- l sche, dann vom Flcisch-Consumo im ganzen poli' l! Uschen Beznke Aoelsberg wird hiemlt auf ein l Jahr', und zwar vom l. November ,635 bis r letzten October l636, unter folgenden Beom- z Zungen zur Versteigerung gebracht. — Er- 5 stens. Dem Pachter wird von der Staalsver- 5 waltung das Recht clngeraumt, wahrend dieser 5 Zelt die Verzehrungsstcuer von den obgedachten s Verzehrungssteuer-Objecten nach den in dem l Gubernial-Eirculare vom 26. Juni 1829 Zahl ' ,Z7l/ dann dem beigefügten Anhange und Ta- ^ riffe und nachträglichem Gubernial - Elrculare < »om 12. August i63o, Z. 162H4, und l.Oc« i tober l6Zo, Z. 2266, , vom 5. Iull ,65i/ l Z. i5432, vom 25. Iull i6)5, Z. 16165, < vom 3o. Mai 1LZ4, Z. 9^6^ und 26. Juni l H65/i/ Z. 9795 — 152Z, dann vom 29. Mai 1635, Zahl 1,909, enthaltenen Vorschriften «inzuhcben. — Zweitens. Zur Pachtung y)ird Jedermann zugelassen, welcher nach Yen Gesetzen und der Landesuerfassung hiervon nicht ausgeschlossen ist. Für jeden Fall sind alle Jene, sowohl von der Uebernahme, als der Furtsetzung, ' einer solchen Pachtung ausgeschlossen, welche wegen cmes Verbrechens mit einer strafe belegt^ oder welche in eine criminalgerichtliche Untersuchung verfallen sind, die bloß aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. -« Drittens. Die Versteigerung des Pachtungsobjectes geschieht öffentlich mittelst des gemischten Verfahrens durch Annahme mündlicher und schriftlicher Anböthe nach den Bestimmungen des Gubermal-Circulare vom?6. Juni i83^, Z. 9795 —IZ23, bei dem k. k. Camera!-Gefallen,Kommissariate Adelsbel-g am 25. September l635 Vormittags, untrr Vorbehalt der höhern Genehmigung,, worüber dcin Ersieher der Pachtung das Resultat mit mogilchstcr Be< schleunlgutig bekalun gegeben werden wird, wn dligcn) seine Haftung für das Bestboth erlö^ schen, und ihin dann frei siehcn soll, das Va» dlum zurück zu fordern. — Würde aber die -Zustellung der Erledigung wegen Abwesenheit des Ersteh?r6 und Abgang cincs Bevollmächtigten nicht geschehen können, oder sonst das Oe-, fall die persönliche Zustellung nicht passed finden, so soll die Ueberrcichung der Erledigung bel der Steucrbözirksobrigkeit, in dercn B^zlrke d,e Versteigerung Statt geftlnden ha:, zur wei- tcrn Verständigung der Parthei, die Wirkung der persönlichen Zustellung vertreten. — Nebn« gens wird zur Reclamation wegen verspäteter Zustellung vom 5age derselben eine fernere acht-laglge peremtorische Frist festgesetzt, nach deren unbenutztem Verstreichen jencs Bcfugniß gät>z« lich erlöschen soll. — Viertens. Der Ausrufspreis für das zu verpachtende Object ist ein zu entrichtender Pachtschillmg von Wein und Weinmost, dann Maisch und Obstmost Mlt 7200 st., und vom Fleische mit 1200 st. — Fünftens. Diejenigen, welche an der Versteigerung Theil nehmen wollen, haben einen, dem zehnten Theile des Ausrufspreiscs glcichkom« menden Betrag im Baaren, oder in öffentlichen Obligationen nach dem zur Zeit des Erlages bekannten börsemaßigen Eourswerthe derselben zu erlegen; dle schriftlichen Offerte aber würden, wenn sie nicht mit dem 100^0 Vadlum belegt sind, unberücksichtigt bleiben müssen. Nach beendigter- ^citation wird bloß der vom Bestbiether erlegte Betrag zurückbehalten, den übrigen Licitanten aber werden ihre Vadien zurückgestellt werden. — Sechstens. Vordem Antritte der Pachtun-g und zwar längstens dins nen acht Tagen von der geschehenen Zustellung der Nattficauon der Pachtversteigerung hat der Pachter den vierten Theil des für ein Jahr bedungenen Pachtschlllings als Kaution im Baa» ren, oder in öffentlichen Obligationen, auf die in vorstehendem Absätze bemerkte Alt, oder ,n Pragmatical-Hvvothck. die der Pachter auf ei» gene Kosten dem Gefalle grundbücherlich zu verschreiben hat, bei der Cameral-Bczlrks-Vcl'-waltung Görz zu erlegen, wobn der als Va-> dium bereits erliegende Betrag einzurechnen, ^ oder Falls die ganze Caution mittelst emet , Realhypothck bestellt würde, zurück zu stellen - sevn wird.— Vom Beginnen der Pachtperiode - wird der Pachter von der Gcfallcnbehörde in ,> das Pachtgcschaft eingesetzt, ihm der hierauf sich ! beziehende Auszug aus der amtlichen Vormcr-. kung über die Verzchmngsstcucr,'Pflichtigen ^ übergeben, und selber auf geeignete Weise der . Steucrbfzirks Obrigkeit und den Verzchrungs. . stcuc,-Wichtigen, die es betrifft, angekündigt e werden. — Siebentes. So wie d^e Pach-t ter in alle Rechte und Verpflichtungen der Ge» - sällcn-Verwalttlng, mit Ausnahme der ,m §. 22 ' der oben angeführten Clvcular-Verordnung an- - gcdeuttten zwei Puncte, und mit Rücksicht auf ; den, in dem jenem Eirculare beigefügten Anhan» e ge zu diesem Paragraohe gemachten Vorbehalt, - vollständig eintritt, so wird er hiermit ausdrucke (H. Intelligenz-Blatt Nr. i»2. d. 17- September lLZ5.^ H 6-3 llch vervstichtet, sich auch genau nach den in je- ' ner Eircular«Verordnung enthaltenen oder seit« ! dem erfiosseiien Vorschriften zu benehmen, und ! ailen während der Dauer der Pachtung m Bc- ! zug auf das verpachtete Gefall ergehenden An» ' ordnungen Folge zu leisten. — Achtens. , Wenn der Pachter bei der EinHebung der Gebühr einen höhern Betrag, als der Tariff aus-sprlchc, oder überhaupt emen Betrag Ungebühr» lich einhebt, hat derselbe nlcht nur jenen Betrag, welchen er über den Tanffsah, sondern auch jenen Steuerbetrag, welchen er überhaupt von den Partheyen ungebührlich eingehobcn hat, denselben rückzuvergütcn, überdieß auch den zwanzlgfachen Betrag dessen, was er wider» pecktkch clngehoben hat, dem Gefalle als Stra« fe zu erlegen; er haftet in diesem Falle, so wie überhaupt für das Benehmen der zur Handhc» bung seiner Pachtungsrechte bestellten Personen. — Geschieht übrigens eme Uebertretung der Verzehrungssteuer-Vorschviften untcr dem Ein» fiusse des Pächrers, so nnrd die emgebvachte Strafe dem Aerar verrechnet. Wenn insbesondere im Laufe der Pachtung neue steuerpstlch-tlgc Gewerbsunternehmungen entstehen, und der Pachter die Ausübung derselben gestattet, «chne daß die Parthei den vorgeschriebenen ge-fäll^ämtllchen Erlaubnißschein gclöset, und sich damit del ihm ausgewiesen hat, so hat der für diese Uebertretung der Gefälls.Vorschriften zu ent» richtende Strafdetrag mchr dem Pächrer, son» devn dem Aerar zur Disposition anheim zu fallen. — Neuntens. Dem Pächter »st unde, nommen, seine Pachtung ganz oder theilweise «n Unterpächter zu überlassen, allein diese werden vom Gefalle bloß als Agenten des Pach> ters angesehen, welcher demungeachtet für alle Puncte des Pachtvertrages in der Haftung und dem Gefälle verantwortlich bleibt. — Zehntens. ,^ür den Ausrufspreis wird verpachtender Seits kclnc wie immer geartete, also auch nicht im Falle einer behaupteten Verletzung über die Hälfte eine Haftung übernommen. Ein wahrend dcr Dauer der Pachtung eintretender zufälUgcr Umstand, welcher eine Vermehrung oder Vermmderung der Verzehrung zur Folge hat, sott an den Bestimmungen des Pacht» Vertrages nicht die mindeste Veränderung hervorbringen können; nur in dem Falle, wenn wahrend der Dauer des Vertrages in den Ta-nfffätzcn, oder in den sonstigen wesentlichen Be-fllmmungen der Vcrzehrungssteuer eine geseyll-che Aenderung vorgeht, so bleibt es jedem Theile vorbehalten, wenigstens drei Monate vor Eintritt der gesetzlichen Aenderung den Pacht, vertrag aufzukündigen. Erfolgt keine solche Auf« kündlgung, so hat der Vertrag durch seine ganz« Dauer in Kraft zu bleiben. — Wenn in dem Bezirke des Pachters wahrend der Pachtzeit die Pachtung berührende, vcrzehrungsstcuerpflichti-ge Unternehmungen zuwachsen, so wird derselbe hlervon nach Maßgabe der einlangenden An» Meldungen von der Gefallen-Behörde unverzüglich in die Kenntniß gesetzt werden. — Eilf-tens. Den bedungenen Pachtschllling ist der Pachter in gleichen monatlichen Raten, am letz< ten Hage eines jeden Monates, und wenn die« ser ein Sonn- oder Feiertag wäre, am voraus gehenden Werktage an die ihm bezeichnete Ea> se abzuführen verpflichtet. Wenn dle Caution ln Barem bestellet worden, so kann deren Betrag auf Verlangen des Pachters beim Ausgan» ge der Pachtzcit den drei letzten Monatsraten des Pachtschillings zur Hälfte, nämlich berge« stalt eingerechnet werden, daß m diesen Mona» ten immer nur die Hälfte des entfallenden Pachischillmgs vom Pächter abzuführen, die andere Hälfte aber aus der Caution zu entnehmen seyn würde, deren Rest sohin nach geendigtee Pachtung dem Pachter, wofern das Gefall ke^ nen weitern Anspruch an,hn zu stellen hat, zu verabfolgen seyn wird. — Zwölftens. Wenn der Pächter mit einer PachtsHillingsrate im Rücki stände bleibt, so soll dem Gefälle das Recht zu« stehen, den Ausstand ohne Weiterem von dem säumigen Pächter entweder »m gerichtlichen <3fi» cutwnswege oder auch im polltlschen Wege einzubringen / oder aber die we»tere Einhebung des Gefalls durch einen »m admin'ssratiuen We« ge zu bestelllnden Sequester einzuleiten, ode» auf Gefahr und Kosten des saumigen Pächters daß Pachtobjcct neuerdings feil zu biethen; falls aber dle Pachtverftelgeruna fruchtlos hlie» he, d«e Abfindung Mit den stelZeryft.chtigen Partheien, oder die tarisfmäß,qe Emhekung einzuleiten, und ßch rücksichtlli) der Unkosten, so wie der allfäüigcn Differenz an der Eaut«on, und im Nothfalle an dem übrigen Vermögen d«s contractbrüchlgen Pachter; shadlos zu halte", ^ln allenfalls sib erglb.ndes günstigeres Resultat der H?»lb:ecuna. oder der Adfindung, > oder der tarlffmaßlqen Fmhebuna soll aber nue dem Gefalle zum Vortheile gereichen. Dlesel» ben Rechte sollen vem Gefäüe auch in dem Falle zustehen, wenn der Ccftehcr den Anlritt d«r Pachtung verweigern, oder vor, oder wahrend der Pachtung siH offenbaren würde, daß dem : Pächter em oder das andere im zwelten Ab-. satz? des sontracts-'^yrmlllars enthaltene Hin, > dermß zur Uebernahme odir Fortsetzung der 62g Pachtung entgegenstehe. — D r t iz e h n t e ns. < Nach Abschluß der iicitation finden keine nach- l fraglichen Anböthe Glatt, und die etwa vor, j kommenden werden ohne Weiterem zurückgee , wiesen werden. — Ueber diese Pachtung wird i keine besondere Vertrags, Urkunde errichtet, ? sondern das Versteigerungs-Plotocull hat im l Falle der Genehmigung des Bestbothes zugleich j bis Stelle der Vertrags-Urkunde zu vcrlrctkn, , daher selbes soglelch nach der Versteigerung m I äuppio allseltig zu unterfertigen, und rück« < sichtlich des Erstchers mit dir Unterschrift zweier , Zeugen zu versehen sein wird; wo sohln nach j «rfolgter Genehmigung daS mi: der Ralisica« ! tions« Klausel versehene ungestampelte Exem- i plar dem Pachter gegen dessen <3mvfangsbesta, ' tigung, und gegen Erlag der Gtampclgebühr für das andere in den Händen der Gefallsver-waltung bleibende, und mn dcm vorschriftma-ßigen Stämpel zu versehende Duppllcit über, tzeven werden soll. — Vl e r z e h n t e ns. In Ansehung der v«lm Antritte der Pachtung mlt Ende Oclober lyIH bei den fteuerpfflchtlgen Parthllln versteuert sich vorfindenden Vorrä» the, wird der davon entfallende Steuerbctrag d«m antretenden Pächter vom Gefall vergütet «erden. Dem Pächter für die Pachtdauer wird daher nur das Recht eingesäumt, von dem in der Pachtveriode geschlachteten Viehe und versch»,eßmen Fleische, dann eingekellerten und rücksichtllch klelnweis verkauften Getran» ken die Abgabe einzuziehen; die Vorräthe an »ersteuerten Gegenständen jeder Alt, welche sich am 3nde seiner Pachtzett bei den steuert Pflichtigen Parlheien vorfinden, hat der Pachl ler jedoch entweder dem Äerar oder dem nach folgenden Pachter zu versteuern. — Fünf, zehntens. Hür den Fall, wenn der Pächter die vertragsmaßlgen Bedingungen mcht genau «lfüüen soiUe, steht eö den mtt der Gorge für hie Erfüllung des Vertrages beauftragten Be, Horden frei, all? jene Maßregeln zu ergreifen, die zur unaufgehaltenen Erfüllung des Ver, träges führen, wogsgen aber auch dem Pachter der R^cktßwrg für alle Ansprüche, die kr «us d.m Vernage machen zu können glaubt, offen stehen soll. — Sech zehntens. Der Pachter »st verbunden, zugleich m>t der gepache t«ten Verzehrungssteuer wahrend der Pachtbauer bewilllat werdenden Gemeinde-Zuschlag, wenn vl? 'Zlnhe^utig desselben von ihm gefordert w>rd, von den betlsffenden Oelverben em-'Uheben, und w«nn n,chts Anderes verfügt wird, auf oemsrlbcn Wege und zu gleicher 3«lt w»e den Pachtsch^-.lig abzuführen. - Siebzehntens. Der Pachter iss verpflichtet, auf anfälliges Verlangsn der T.falls-Vl« hörde unverweigerlich dle Cmsicht >n semeIlech-nungen zu gestatten, und übnhaupt über Nut« folderung auch richnge Auszüge vorzulkgen. — Achzehntens. Der PachtocNrag w»rd für das Verwaltungsjahr i836 dergestalt abgeschlossen, daß selber, wenn er drli Monaie vor Ablauf des VerwaliungsjahreS z336, we» der von Seite des hohen Aerars, noch von Seite des Pachters aufgekündigt wird, auf em weiteres Jahr unter o«r glt'chen Bedingung sejne Gültlgkett hat. — Ne u n ze hnt e n s. Die nach dem einjährigen Pachlschlllinge zu berechnende Stämpelgebühr ist der Pachter ver» pflichtet, sogleich, dann für jedeS der nächstfol« genden Jahre, durch welche dleser Vertrag aufrecht erhallen w,rd, die entfallende Gtam-pelgebühr aber semer Zett ebenfalls nachtraglich zu berichtigen. — K. K. Camera!« Bezirks-Verwaltung. Vörz am H. September i855. vermischte Verlautbarungen. F. ,27^. (5) 3ir. 6og. Edict. Von dem Bellt ehelichte Flsdnig wird be» lannt Aemacht: Dasselbe habe die Reassumilung der, in der ßxecut,onslacde der Luzia und Bar« bara Tdomschiljch, rvivee Jacob Tbomschitsch von Tazen, wegen aus dem n?. a. Vergleiche 6lw. ,. I„li ,824 schuleigen 5oo st. c, 8. c., mittelst diehgerlchtlicden OoicteS vom ,2. September v. I. luno gemachten, unterm 29. desselben Monathes aber sistirten executiven Feilbietu„g der, dem Ja« cob Thomschitsch gedoliqen. zuTazen gelegenen, oem Gute Ruhing «ud Rect. Nr. 65 untelthä»li« gen Ganzhube sammt .^ugthör, im gerichtlich er« hobenen ^chähunftswen^e von »346 ss. 5^ tr. bt« witliqet, uno zur Vslnahme dieser Feilbietung dlei Termine, ^luf dcn ^ September, 6. Octo« der und 5. November l. I.. jedesmal von 9 biK ,2 Uhr Bolmittags , im O»te der Nealiläc zu Tazen mil dem Nt'saye angeordnet, daß diese Realität sammt ^ugehör bey oer ersten und zwei^ ten Feilbieluna n'i'l unter dsteu Fcildietungs» ' laqi^zunq ist tein K-luftustiger elschienen. . Z. »«76. (5) Nr. '^0. Me Jene. die bei dem 'Neilasse deS zu Pol. l qol'lha versioibenen Iascvb Sch'tcnig, aus was - lmmn für emcm Rechttgrunce «>nen Anspluch 63o zu machen berechtigt zu sein glauben, haben sel« ben bei der diehfalls auf den 29. September l. I., früh um 9 Uhr vor diesem Gerichte anbe« räumten Liquidations« und Uvhanoiunqs.Tagfaz» zung so gewlh anzumelden und dazuthun, wi' drigenä sie sick dle Folgen des §. Ül4 d. G. 2). selbst zuzuschreiben haben. Bezirksgericht äüeixelberg am 7. September ,355. g. ,275. (3) Nr' 2ic)i. Edict. Von dem, mit Zuschrift des hochlödlichen s. s. Stadt, und Landrechts zu Laibach, tlci«,. i3. Au« gust d. I., Nr. 7»96. delegirtcn Bezirksgerichte Rupertshos zu Neuftadtl wird hiemit bekannt ge> macht: Os habe über Ansuchen des Herrn Anton Ritter ran A'chtenau, testamentarischen Volmun» des der brüderlich Hrn. Aloos Rttter von Fich-^enau'schen minderjährigen Kinder. zurScforschuxq der Schuldenlast nach dem zu Neustadll am 6. Mao l. I. verstorbenen Hrn. Aloys Ritter von Ficht-nau, gewesenen Staol.kassier und Hausbe» ^ßer eben allhier, oie Ta. dcnthal 5ul, Ulb. . Nr, 577 dienstbaren Wiese I.»v»5 u ?l-elerznie 55nven 5iunuu2ü be» ^ilknih, aus. dem Necbtülltel der Orsiyung angebracht, wor« üder die Täuschungen auf den 14 December l., F.. früh um A Uhr dey diesem Gerichte angeordner worden sind. Da der Aufenthaltsort der Nellaa« ten diesem Gerichte undetannt ist, und rr«il fie vielleicht aus den k. ?. Oldläneern abwcsend sind, so hat niiin zu ihrer Vertretung und auf ihre Gefahr und Unsown den Herrn Ignaz hicke von Haasberg als Kux^loe aufgesteNt, mit welchem Vie angebrachte Rechtssache nach der bestehende» Gerichtsordnung ausgefühlt und entschieden rrer-den wird. Die Beklagten werden daher hievon zu dem <3nde erinnerr, damit sie assenfasss zu rechter Zeit sclbst elschein^ii, oder oem bestimmten Vertreter ibce Recktsbchelfe an die Hand zugeben, oder auch sich selbst eincn andern Sachwalter zu beftcRen und diesem Gelichte nahmhaft zu machen, und über-h.,uvt im rechtlichen oldnunqsmäß'gen Wege ei«, zuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Verabsäumuns entstehenden Folgen selbst beozumessen haben werden. Bezirksgericht haasberg am 5». August »655. Z. 1272. (3) ^' I. Rr. t4U. Edict. Alle Jene, die be» dem Verlasse des z« Oroß« lepplcin verstorbenen Joseph Poderfchao, aus was immer für einem Ncchtsgründe einen Anspruch zu machen berechtigt zu seyn glauben, haben selben beo der oießfalls auf den 29. September l, I., früh 9 Uhr vor diesem Geeichte anberaumten Li« quidaiions« und Abhanelungspflege so gewiß ««-zltmeloen und darzuthun, widrigenü sie sich Lie Fcl^en des tz 6,4 d. G»,B. leibst zuzuschreiben haben. BezillSgeilcht Weixelderg am 7. September z. 1292. (2) Liciration s -: Anzeige. Im Hause Nr. 3 am Platze, im zweiten Stocke, werden Dienstag den 22. d. M., zu den gewöhnlichen Amts-stundcn verschiedene Einrichtungsstük-ke und Küchengeräthschaften, zwei Stockuhren, ein ganz neuer Civil-Beamlen-Degen, eine Uniform für die IX. Diäten-Classe, wie auch mehrere Bücher licitando verkauft werden. ?. 12 2/,. (3) Eine gemischte Waarenhandlung sammt Haus «l Grundstücken, in einer Provinzial-Stadt Obersteyers, ist aus freyer Hand um den Schatzungswerth zu sehr billigen Bedinqnissen m verkaufen. Nähere Auskunft ertheilt auf portofreye Anfrage Franz Umfahr er in Klagenfurte