zur Laibacher Zeitung. __<^,_,^_^^>.____..'..... .,. .,_____ ..... . ^ ^^ ^____ ^ ^N 13. Donnerstag ven 27. Männer 48^2 EffUdcrnml» Verlautbarungen. Z. ,25. (l) Nv. ^V^. Eircul«k,Ve»o«bnuna de^ k. k. illprischen Gubernmms. — Betreffend die Behandlung der em 3, Iannee «8^H in der S sschl i c ß e n de Privll«gie^l. — Tie k. k. allgcmclne Hofkiinnur hat nach den Bestimmungendes allerhöchsten Patentes vom Äi. März ,332, nachstehende Privilegien zu verlechen befunden: — Z. Dem Wllhclm Au» gust Prinz, Ptlvatier, wohnhaft in Prag, Nr. l2/2,und dem Augustin Balling, Salniter, sieder, wohnhofr im Carolinentha!, Nr. »3o, (Bevollmächtigter ist Cail Balling, Professor der technischen Chemie, wohnhaft in Prag, Nr.-2^0/l), für die Dauer von einem Jahre, auf die Entdeckung «iner neuen Methode der Se»« fen«Fabrication, Seifen'chnellsiederei benannl, welche in der Wesenheit in einer sehr schmllcn Sapomfication aller Fct'a-tcn, w»e der als Abfall bei der Stearinlicht > Fabrication erhall tenen El>n'ne bestehe, und wobei mittelst emes, f^h-- genüge Kosten verursachenden Apparates in der kürzesten Zcit und nur dem geringsten Aufwande von Arbeit und Brennstoff alle Ar» ten Selfe v^n guter Quallat in möglichster Reinheit gewonnen, und gleich nach dem Erstarren, ohne erst austrocknen zu müssrn, sogleich benützt werden könnten. — 2. Aem Pe-ler Bastlany, befugtem Goldorbetter, wohn« haft in Wien, Keimgrube, Nr. 59, für die Douer von einem Jahre, auf dle Veibcsserung dts Echlusscs der Braceletts «on Gold, Sil» ber, Brvlice, wodurch das Verlliren derselben unnlö^lich gcmacht werde. — I. Dem Ignaz Eduürd Prause^ Kaufmann, wohnhaft in Odessa, derzeit in Wien, Weißgarber, Nr. 5, für dle Douer von fünf Jahren, auf die Wer-bcffclung der Stubenheitz« Oefen unter der Benennung: Rauch' Elrculations-Vkrzchrungs-OrflN, wobei ,) der vlel Wärme enthaltende Rauch lm Innern des Ofens durch Rauche Eir, sulations, Kästen »6 bis 20 Schuh herumge, führt wttde^ so zwar, daß kevsclbe die me'sie Warme dem Ofen zurücklasse und ganz abgee kühlt dem Schornsteine zueile, nMurch vit 76 Hälfte des bei den gewöhnlichen Oefen verwendeten Brennstoffes erspart werbe; «) die ganz« innere Construction aus feuerfest gebranntem Thon bestehe, wodurch eine anhaltendere Warme «,'jielt und zugleich allen den Thon«Oefen schädliche Eisen» und Eisenblech» Bestandtheile veimieden werden; 3) dle kalte Zimmerlufl durch die «ndem Ofen angebrachten Schläuche fest ",n Fußtwdcn eingesaugt und in jcne von Vem Fcuer ganz bespülte Wärmeluft, Ausströ« lnunZs'Kästcn geführt werde, welche dlese er» wärmt dem Zimmer abgeben; 4) diele Circulation der sich erwärmenden Zlmmerluft so lange fortdaure, als dle Temperatur des inneren Ofens höher als die beS Zimmers ist; 5) die Reinigung dieser Oefen sehr schnell u^d leicht durch eigens hierzu am Rücken des Ofens an< gebrachte Vorrichtungen bewerkstelliget werde, und endlich 6) zur Belebung des FeucrS von Außen ein Schlauch angebracht sey, welcher unmittelbar seine Ausmündung unter dem Ro-sie habe und einen gleichmäßigen Vnzehrungs» Prozeß des B'ennmateriales bewirke- »>- H. Dem W. F. Mareda, Sohn, Director der ersten österreichischen Seifensieder, Gesellschaft, wohnhaft in WicU/ Schottenfeld, 3lr. 3ol, für die Dauer von zwel Jahren, auf die Entdck» tung eines neuen Systems der Unschlittschmel« zung (dieselbe wöge durch Oampf, Wasserbad oder offenes Feuer geschehen), welches in der Wesenheit dann bestche, daß i) jeder Fettkör» per durch dteses Verfahren nicht nur an Reinheit gewinne, sondern die erzeugten Producte dei längerer Aufbewahrung als fertige Vorrathe nicht so leichi ranzig werden können; 2) aus dem nach dieser Mnhode raffinirten Unschlltte nebst gewöhnlichen Unschlittkerzen und Seifen auch eme Gattung Argand - Kerzen erzeugt weiden können, welche im Handel unier dem Namen: „W-ener-Herrschafts > Argand« Ker« z?n" uerkouft werden. — Ferners haben die Prk'ilegienwerber Wilhelm August Prmz und Augustm Balling, dann Ignaz Eduard Prau-se und W F. Mareda dle Geheimhaltung ihrer Privilegien-Beschrelbung ausdrücklich angesucht. — Lalbach am 9. Jänner »642. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes -- Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, Vice-Präsident. Friedrich Ritter v. Kreizberg/ k. k. Gubermalrach. 3. 128. (1) »ä Nr. 1250. Nr. 366. St. G. V. C. Kundmachung der abzuhaltenden Verkaufs - Versteigerung zweier, lm Rentbezirke Görz gelegenen Religiondsfonds-Entitaten. -- InFolge der hohenHofkammer-Präsidlal-Verordnung vom 20. l. M., Z. 7752 k. ?., wird am 29. Februar 1842 bei dem k. k. Wald - und Rentamte Görz, während den gewöhnlichen Amtsstunden, im Wege der öffent« lichen Versteigerung zum Verkaufe: 1. dcs zum Religionsfonde gehörigen, im Bezirke Umgebung Görz, Gemeinde 8e3ngno gelegenen, ungefähr 2 (^lnpi 6l) Quadrat-Klafter im Flachenmaße betragenden, mit der Z. 24 V. I>, bezeichneten Ackergrundes ^«ciiriak, geschätztauf 102 fl. 10kr., und 2. des zum Religionsfonde gehörigen ZehentrechteS, welches auf den im Bezirke Umgebung Görz, Gemeinde äoZriuno gelegenen, mit dem alten ?sl-t. Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,3, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15,16, 17,18, 19,20, 21,22,23,24, 25, 26, 27, 28, 29, 30 bezeichneten Grundstücken, die ungefähr 164 6umpi ^ und 130 I^vols Flächenmaß haben, lastet, und auf 1201 fl. 20 kr. geschätzt tst, geschritten werden. — Diese Entitaten werden, so wie sie der obbe-nannte Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu genießen berechtigt gewesen wäre, um die öden ausgesetzten Fiscalpreise ausgeboten, und dem Meistbietenden, mit Vorbehalt der Genehmigung deS hohen k. k. Hofkammer-Präsidiumö überlassen werden. — Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nichi vorläufig den zehnten Theil des Fiscalpreises entweder in barer Conventions-Münze, oder in öffentlichen verzinslichen Staatspapieren, nach ihrem zur Zeit des ErlageS bekannten curs-mäßigen oder sonst gesetzlich bestimmten Werthe, bei der Versteigcrungs «Commissionerlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorlaufig von der erwähnten Commission geprüft« und gesetzlich zureichend befunden Sicherstellungs-Uck künde beibringt. — Die erlegte Caution wird jedem Licitanien, mit Ausnahme jener des Meistbieters, nach beendigter Versteigerung zurück« gestellt; jene des Meistbieterü dagegen wird als versallen angesehen werden, wenn er sich zur Errichtung deS dießfälligen Contractes nicht herbeilassen wollte, ohne daß er deßhalb von den Verbindlichkeiten nach dem Licitationsacte befreit würde, oder wenn cr die zu bezahlende erste Rate des gemachten Anbotes in der fest- 77 gesetzten Zeit nicht berichtigen'würde. Bei'pflicht-mäßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber witd ihm der erlegte Betrag an der ersten Kauf-schiUingshälste abgerechnet, oder die sonst ge« leistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anbot machen will, ist verbunden, die von diesem hierzu erhaltene Wollmacht der Vcrsteigerungs-^ommission vorläufig zu überreichen. — Der Meistbieter hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb vier Wochen nach erfolgtcr und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufsactes, und noch vor der Uebergabe der C'ntität zu berichtigen, die andere Hälfte kann er gegen dem, daß er sie auf einer, normalmaßige Sicherheit gewährenden Realität grundbücherlich versichert, mit fünf vom Hundert in C. M. verzinset, und die Zinsen in halbjahrigen Werfallsraten abführt, in fünf gleichen Jahresraten abtragen, wenn der Er-stehungspreis den Betrag von 50 si. übersteigt; sonst aber wird die zweite Kaufschillingshälfte binnen Jahresfrist vom Tage der Uebcrgabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bcdingniffe berichtiget werden müssen. — Bei gleichen Anboten wird demjenigen der Borzug gegeben werden, der sich zur sogleichen oder frühern Berichtigung des Kaufschillings herbeiläßt. — Für den Fall, daß der Erftcher Einer oder beider der gedachten Entitäten contractbrüchig und Letztere einem Wiederverkaufe, dessen Anordnung auf Gefahr und Kosten des Erstehers dann sich ausdrücklich vorbehalten wird, ausgefetzt werden sollte, wird es von dem Ermessen der k. k. Staatsgüter «Veraußcrungs-Pro-vinzial-Commission abhängen, nicht nur die Summe zu bestimmen, welche bei der neuen Feilbietung für den Ausrufspreis gelten soll, sondern auch den Relicitationsact entweder unmittelbar zu genehmigen, oder aber denselben dem hohen Hofkammer-Präsidium vorzulegen. — Weder aus der Bestimmung deS Ausrufs« prelsts, noch aus der Beschaffenheit der Ge. nehmigung des Licitatiynsactes kann der con» tractbrüchig gewordene Käufer irgend eine Einwendung gegen die Gültigkeit und rechtlichen Folgen der Relicitation herleiten. — Nach ordentlich vor sich gegangener Versteigerung und rücksichtlich nach bereits geschlossener Licitatiou werden weitere Anbote nicht mehr angenommen, sondern rückgewicsen werden, worauf die Lici-tationslustigen insbesondere aufmerksam gemacht werden. — Die übrigen Verkaufsbedingnisse, der Werthanschlag, und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Entitättn können von den Kauflustigen bei dem betreffenden k. k. Rent-amte Gorz eingesehen werden. — Von dcr k. k. Staatsgüter - Weräußerungs-Provinzial-Commission. Trieft den 27. December 1841. Ernst Freiherr v. Locella, k. k. Gubcrnial« und Präsidial - Secretä'r. Z. !39> (l) aä Nr. 1,49. ^r. 35^. S. O. V. ^. Kundmachung derVerkaufs-Versteigeruna von 12 in dlr Gemeinde veeöni, klonte, Vulmilvra«:», I^aliNl6tl.o, ^nti«nl»» no, kanZNUno, (5 0 v ed 0 und ^l 0 n» i.,-n 0 m den Ren lbezi r ken <üZ p a 6' l»tli:,, ?inßum Orte (^«on. gelegenen Hauses Nr. z6, nebst einem kleinen Stückchen öden Grundes, im beiläufigen Flächenmaße von i8 H3 Klafter 5 Schuh, geschätzt auf ic>5 st- 25 kr. — 5) D,r glsperr« ten Kirche äl.. (ürace im Orte Clouts, im bli« lausigen Flächenm-ß? von t3 Hl Klafter 3 Schuh, g-schäyt auf Z7 fi. Hl kr. — 6) Der gliche m 3l. 6inrgia Valln2vra,3, im be'läufi« gen ^lächerimaße vl.N 26 lH Klafter, geschätzt auf Ll fl. ,4 kr. — 7) Dee Kllers nebst e,-nnn Stückchen Grund in d«m Orle ^loiNc:, 73 im b llausigen Flachmm.ißc von 21 tH Klaf» lir Z Schuh, geschätzt auf 6c> fi. Zc> lr. — L) Der Kirche!aNaäonnu 6c!i»1'>.oUÄ zu lt.i« ^Äno, Gemeinde I^3i2l»rLl.rn, ,m beiläufigen Flächenmaße von iL lH Klafter 3 Sch'ih, geschätzt auf^Ifi. i5 kr.—9) Des Kellers nn One Xnu^n2li0 am Gottesacker, im beila>»si' gcn Flächenmaße von i5 lUI Klafter^ geschätzt auf 40 fl. lö kl-. — 10) Des Hauses Nr. Hi in ?2NßN2no nebst einem gegenüber llea.cn» den Stückchen G^unb, »m be>lausigen Flä» chenmaße von 14 tü Klafter I Schuh, ge. schätzc auf 21 fi. ic> kr.— ,1) Des KlllerS im Orte duvsäo, »m bnläusigeli Flächenmaße von 9 lH Klafter 3 Schuh, gcschayr auf I? fi Io kr.— »2)Des Hauses ,m OrceNalniinn», nn beiläufigen Flächenmaße von 6 llü Klufler, ßöschätzt auf ^7 fi. 20 kr. — D>ett Realitäten werd?n einzeln, so wie sie dvlen, und dem Meistbietenden, mit Vo^behall der Genehmigung des Prasidlums dcr hohen s. k. ollgemeincci Hofkamm^r übecl^sscn we?den. — Niemand wird zur Verstelgeruna zugelassen, der nickt vorlausig dea z-hnten Theil des Fls^ calpre>s s nnw^der »n barer Eoln^ntlonö'Müne ze, oder in öjfcntllchen verzinslichen Staats-papieren, nach ihrem zur Znt des Erlsges be° kannten cursmäßigen oder sonst gesetzlich be» stimmten Werthe, bei der Verfteigerungs Coms miss'on erlegt, oder eine auf tnesen Bnrag laut nd?, vorläufig voa d^r erwähnten Com» Missen geprüfte, urd ges.tzlich z^ichend bt-fundenc Sichersiellungs-Urkunde b.i^ingt. — Die crlcgte Caution nnrd jedem Llcitantin, mit Ausnahme jemr des Mei^bieters, nach been> dtgtcr Versteigerung zurückgestellt; jene des Melstbieters dagcgen w^rd als verfallen ange-feh-n werden, we^n er sich zur E^rlchnlng des dießfalligen Contract's lucht heldellass^n »r-ollt^, ohne daß er deßhalb von den, Kraft des L«»tatic>nl>actes übel kommenen Verbindlich» kcinn bcfr ir würde, oder wenn er d'.e zu be-zahlende rrste Rate des gemachten Anbotes in dcr festgesetzten Zeit mcht berichtigen würbe. Bci pAchtmaßlgcr Erfüllung dlcser Odl'kgen-hkitiu, aber wird ihm der erlegte Vd^e Halste kann er gegm dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf nner an-> dern, normalmäßiqe S^cherhiit gewahrenden Realität grundbüchlich versichert, mit fünfvom Hundert in C. M. verzinset, und o,e Zmfen in halbjährigen Verfallsralen abführt, «n fünf gleichen Iahrss'atm abtragen, wenn der Er, stchungilpleis den Betrag von 5u fi. üb,e-st'igt; sonss aber w^rd die zwnte Hälft, des Kauf'chillingts bllmen Jahresfrist, vom Tage der Uebergabe g'rechnet, ssegen die erss "wähn» t,n Vtd'Ngnisse berichtiger werden müssen. — Für den Fall^ als der E tt l>r Willens war«, e»ncs t»er obangedeliieten Gebäude abzulrageo, und daß dte grundbücherl'che V,'Uch rung des K^ufsch'NingS'esteS deßhalb a«»f,ine solche Nt«,« litäl nicht en'olgen könnte, wi^d de>. Erstehen ve?pfl>cht«t sfyn, zur Zeit der Abtragung ein? andere athörige Realcauiion zu leistn,. — Bei gleichen Anboten wlrb demjenigen der Vorzug gegeben werden, dn sich zur sogleichen oder frühern Veeicktigu^g deS Ka^ftchilUngs herbeiläßt. - Für d«» Fall, daß der ErNehcr der Realiiäl contractsbrüchig, und Thiere ««, nem W'edirverkaufe, dessen Anordnung auf Gefahr und Kosten des CrsscherS dann sich aus drücklich vorbehalten wlrd, ausgesetzt werden sollte, wl'd es von dem Ermessen der k. k. Staatsgüter, Veraußerungs,Provinzial'Com-Mlssion adhangen, nlcht nur die Summe zu beflunmen, welche be» der neu^n Kl,lk"etung für de^ Ausrufsprels geltm soNe, sondern auch den Rellc»tatlonsact entweder unmittelbar zu genehmigen, ober aber densclb u dem hohen Hofkamllnr »Präsidium vorzuleben. — Weder aus der Bcssunmung des Ausruf^prele ses^ noch aus der Beschaffenheit der Gon herleiten.—Nach ordent: lich vor sich gegangener Vttsteigerus'g und rück» sichtlich nach bereits geschlossener Licitatipn wer' den wettere Anbste ncht mehr angenomunlv, sondern zurückgewiesen wlrden, worauf d,e Ncttationsluftigen »nsbesondets aufmerksam ge-macht werden. — Dlt übrigen Verkaufsbe-dingnisse, der Werthanscblag, und die nähere Beschreibung der zu v^außerNden Rcalltäten können von dm Kauflustlgen bei dem bctrtf-senden k. t. Rentamte in 62P0 ä' Istrw, Vm^uovto und ^Luj« eingesehen werden. — Von der k. k. Staatsgüter«Verauße-ungs-Provitizial-Eommisslvn. — Tritft am 2H. December «6^«. Ernst Freiherr v. kocella, ^ k. k. Gubernial' und Präsidial >Secrttar.