Laibacher SCHULZEITUNG. Erscheint &ni 10. und 25. jedes Monats. Organ des krainischen Landes - Lehrervereins. SC'weiter Jahrgang'. Vereinsmitglieder erhalten das Blatt gratis. ^ränumerazionspreise : Für Laibach: Ganzjähr. 11.2-60, halbjähr. fl. TAO. — MitderPost: Ganzjähr. fl. 2-80, halbjähr. fl. 1’50. £>:pedizion: Buchhandlung Ign. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg, Kongressplatz Nr. 81. Inserate werden billigst berechnet. Schriften und Werke zur Rezension werden franko erbeten. Zur Landeslehrerkonferenz. Einige Wochen noch, und die Mitglieder der Landeslehrerkonferenz werden sich in den Mauern unserer Landeshauptstadt versammeln, um einige Tage hindurch im Sinne des § 12 der Ministerialverordnuug vom 8. Mai 1872 über die Mittel zur Förderung des hier-ländigen Volksschulwesens und über Kechte und Pflichten der Lehrerschaft Beratungen zu Pflegen und entgiltige Beschlüsse zu fassen. Aber nicht allein in Krain, sondern auch in den meisten übrigen Kronländern des weiten Oesterreichs werden gleiche Versammlungen stattfinden oder haben bereits stattgefunden. Eine besondere Bedeutung jedoch hat die Landeslehrerkonferenz für unsere Provinz, 'ß der die Feinde der Verfassung und der Schulgesetze ihre Donquixotiaden noch fort-setzen und ihr verrostetes Geschütz noch auffahren lassen gegen Volksbildung und allgemei-flen Aufschwung. Endlich wird sich ihr Vorgehen denn doch als ein reiner Windmühlen-kampf erweisen; denn Vernunft und Recht lassen sich durch nichts in ihrem Laufe hemmen. Schon sehen wir, wie der Anhang unserer Gegner von Tag zu Tag kleiner wird — und sißmal wird das verdrehungssüchtige Häuflein in sein erbärmliches „Nichts“ zurückfallen, iiass sich unsere Lehrerschaft fast auf der ganzen Linie von Leuten dieser Sorte abgewen-hat, gleich wie dies in den übrigen Gauen Oesterreichs der Fall war, gereicht ihr in hohem Masse zur Ehre. Wir arbeiten im Dienste der neuen Schulgesetze, und die sollen lvir festhalten mit unserem ganzen Herzen; wir sind aber in weiterer Linie auch warme freunde verfassungsmässiger Zustände, deren Förderung uns zur Pflicht gemacht wird. Wer Widers denkt, ist ein erklärter Feind des Vaterlandes und hat keinen Anspruch auf den 'hitel eines Volksbildners. Solche Persönlichkeiten werden sich im Laufe der Zeit selbst ! ^richtet haben. Dass unsere Behauptung, die Lehrer Krains lieben ihrer grossen Mehrzahl nach Gesetz ! ußd Fortschritt, wahr ist, beweist der Ausfall der Wahl von Abgeordneten des Lehrstandes ‘ß die Landeslehrerkonferenz, und die Septemhertage sollen jenen, die unter der Maske der ‘Hulfreundlichkeit giftige Pfeile auf die krainische Lehrerschaft, die sie nicht für ihre hflautasmagorien gewinnen können, abschiessen, vollends die Augen öffnen. Damit aber gute Sache, der wir dienen, besonders gefördert werde und unser fortschrittliches Stre-hoß erfolgreich hervortrete, müssen wir schon jetzt die Tragweite der Landeslehrerkonferenz v°flkommen zu erfassen trachten und die Gegenstände, welche bei derselben zur Verhandlung §elangen, einem eingehende . Studium unterziehen. Es handelt sich eben ficht allein um das Was und Wie der betreffenden Referenten, s°ß(lerü um die Hervorrufung einer recht lebhaften Debatte, welche, wie ein Schulmann , „Gründe gegen Gegengründe ins Feld führen, dunkle Begriffe klären, schlummernde 'ßhrheiten ans Licht bringen und Verkehrtheiten geissein soll. Die an die Tagesordnung gesetzten Verhandlungsgegenstände sind von solcher Wichtigkeit, dass sie alles Nachdenken erfordern. Die Feststellung der Normallehrpläne für Krain ist durch die Verordnung des hohen k. k. Unterrichtsministeriums vom 18. Mai 1874 wesentlich erleichtert worden, dennoch empfehlen wir, und zwar insbesondere die Lehrpläne für einklassige Volksschulen einer gründlichen Durcharbeitung. Inbezug auf die Einrichtung und Zweckmässigkeit der an den hierländigen Volksschulen derzeit im Gebrauche stehenden Lehr- und Lesebücher wird es viel zu tadeln geben. Die Frage iubetreff der Lehrmittel wird sich bald beantworten lassen. Das Thema: „In welcher Weise wäre dem gegenwärtig herrschenden Lehrermangel abzuhelfen ?“ ist zur brennenden Zeitfrage geworden und wird sich dasselbe sicherlich zu einem recht interessanten gestalten, nachdem da nicht allein die Gehalte, sondern so manches Beachtenswerte in den Vordergrund treten wird. Und der letzte Gegenstand, betreffend die Hindernisse, die einem geregelten Schulbesuche entgegenstehen, wird unter anderem wuchtige Hiebe auf die Saumseligkeit der Ortsschulräte im Gefolge haben und auch auf die Potenzierung der Energie einiger Bezirksschulbehörden hinarbeiten. Die selbstständigen Anträge der Mitglieder, welche schliesslich an die Tagesordnung gelangen, werden wol meist dort ihren Ursprung haben, wo den Lehrer der Schuh drückt, falls nicht schon durch all’ das Vorhergehende die Achillesferse des Pädagogen berührt werden sollte. Die Landeslehrerkonferenz hat überhaupt eine schöne Aufgabe zu lösen, und damit dies zur Wahrheit werde, nähre jeder schon jetzt des Denkens belebende Flamme. Eigenes reifliches Erwägen, allseitiges Erfassen der Schulgesetze und Vorberatungen im Kreise der Berufsgenossen — das wird den Erfolg sichern. —a. Lehrplan für zweiklassig'e Volksschulen. Veröffentlicht durch Verordnung des k. k. Unterrichtsministers vom 18. Mai 1874 Z. (>549. 1. Gruppierung der Schüler, In zweiklassigen Volksschulen gliedert sich jede Klasse in zwei Abteilungen, u. z. umfasst die erste Klasse, erste Abteilung das 1. Schuljahr, zweite ,, ,, 2. und 3. Schuljahr; die zweite Klasse, erste Abteilung das 4., 5. und 6. Schuljahr, zweite „ „7. und 8. Schuljahr. 2. Stundenausiuass. Unterrichisgegen- stände Erste Klasse Zweite Klasse 1. Abt. 2. Abt. 1. Abt. | 2. Abt. 1. Schuljahr 2. und 3. Schuljahr 4., 5. u. 6. Schuljahr 7. und 8. Schuljahr Religion 1 1 2 2 Unterrichtssprache 12 12 10 10 Rechnen 4 4 4 4 Naturkunde — — 2 2 Erdkunde und Geschichte — — 2 2 Schreiben — 2 2 2 1 Zeichnen und geom. Formenlehre — 1 3* 3* Gesang % a/3 s/3 % Turnen — % 2 2 Zahl der wöchentl. Unterrichtsstunden 18 22 28 28 * Für Mädchen 1 Stunde. Die Stundenzahl der weiblichen Handarbeiten wird von der betreffenden Schulbehörde bestimmt. 3. Bestimmung' bezüglich des Gebrauches von Lehrbüchern für Realien. An zweikl. Volksschulen ist dis Verwendung von hesonderen Lein'" büchern für Kealien nicht gestattet- I. Religionslehre. Die Verteilung des Lehrstoffe* auf die einzelnen Jahreskurse wird nach § 5 des Reichsvolksschub gesetzes von den Kirchenbehörde)1 (Vorständen der israelitischen K11'' tusgemeinden) festgestellt. II. Deutsche Unterrichtssprache. Ziel: Klares Verständnis de) Mitteilungen anderer in der Muttersprache; Fälligkeit, sich mündlio*1 und schriftlich richtig und fliesseh auszudrücken; Fertigkeit im auS' drucksvollen Losen des Gedruckte11 und Geschriebenen. Erste Klasse. Erste Abteilung. (1. Schuljahr.) Lesen und Sprachübungen. Vorbereitende Sprach-ünd Anschauungsübungen anknüpfend an Gegenstände aus der Umgebung des Kindes; Einübung der Laute und deren Zeichen in Schreib- und Druckschrift; langsames, lautrichtiges Lesen mit Beachtung der Silbentrennung; planmässig geleitete Uebungen im Abschreiben; Besprechungen des Lesestoffes; Memorieren leichter Musterstücke in gebundener Kede. Z.weite Abteilung (2. und 3. Schuljahr.) a) Lesen. Lautrichtiges Lesen mit genauer Beachtung der Satzzeichen; Wort- und Sacherläuterungen; Wiedergabe des Gelesenen nach gestellten Prägen; Memorieren von passenden Musterstücken, b) Sprachübungen. Orthographische Uebungen mit besonderer Rücksicht auf Dehnung und Schärfung, Silbentrennung und Grosschreibung; der reine einfache Satz; Kenntnis des Haupt-, Eigenschafts- und Zeitwortes; die drei Hauptzeiten. Neben der schriftlichen Behandlung des grammatischen Stoffes planmässig geleitete Uebungen im Abschreiben aus dem Lesebuche. Zweite Klasse. Erste Abteilung. (4., 5. und 6. Schuljahr.) a) Lesen. Geläufiges und sinnrichtiges Lesen; Wort- und Sacherläuterungon; Wiedergabe des Gelesenen; Uebungen in der Mannigfaltigkeit des Ausdruckes; Memorieren, b) Sprachübungen. Orthographische Uebungen mit besonderer Beachtung ähnlich lautender Wörter; der erweiterte einfache Satz; Kenntnis der übrigen Redeteile; Geschlecht, Zahl und Biegung der Hauptwörter; Wortbildung durch den Ablaut, durch Ableitung und Zusammensetzung; Rekzion der Zeit-, Eigenschafts- und Vorwörter; schriftliche Wiedergabe kurzer Lesestücke; Briefe und Geschäftsaufsätze. Tiweitc Abteilung. (7. und 8. Schuljahr.) a) Lesen. Geläufiges und ausdrucksvolles Lesen der Druck- und Handschrift; Angabe des Inhaltes und Gedankenganges der Lesestücke; Wort-’>ud Sacherläuterungen. Memorieren passender Musterstücke, b) Sprachübungen. Orthographische Gebungen; der zusammengezogene und der zusammengesetzte Satz; Satzzeichnung; Fortsetzung Und Ergänzung der Formenlehre sowie der Wortbildungslehre; Wortfamilien; Rekzion. Neben den schriftlichen grammatischen Uebungen: Erzählungen, Beschreibungen, Briefe und Geschäftsaufsätze. III. Rechnen. Ziel: Sicherheit und Fertigkeit in der mündlichen und schriftlichen Lösung praktischer Rech-uungsaufgaben. Erste Kiasse. Erste Abteilung. (1. Schuljahr.) Die 4 Grundoperazionen im Zahlenraume von 1—20 'kindlich und schriftlich. Münzen, Masse und Gewichte, soweit deren Gliederung auf der Zehn-tcilung beruht. Die schriftlichen Uebungen sollen nach Form und Stufengang mit den mündlichen ^Weinstimmen. Zweite Abteilung. (2. und 3. Schuljahr.) Die 4 Grundoperazionen im Zahlenraume v°ü 1—100 mündlich und schriftlich. Münzen, Masse und Gewichte, soweit deren Gliederung auf Hundertteilung beruht. Elemente des Bruchrechnens. Zweite Klasse. Erste Abteilung. (4., 5 und 6. Schuljahr.) Die Erweiterung des Zahlenraumes nach Gan-und Dezimalen. Die 4 Grundoperazionen mit ganzen Zahlen, Dezimalen und mehrnamigen johlen. Rechnen mit den häufiger vorkommenden gemeinen Brüchen. Schlussrechnungen. Münd-l(4es Rechnen. Zweite Abteilung. (7. und 8. Schuljahr.) Einübung des vorhergegangenen Lehrstoffes. 6 nach den Ortsverhältnissen und den künftigen Berufsarteu der Schüler sollen landwirtschaftliche “Ud gewerbliche, und für die Mädchen Haushaltungsrechnungen besondere Berücksichtigung finden. IV. Realien. A. Naturgeschichte. vj Ziel: Den Schülern Sinn und Liebe für die Natur einzuflössen, sie Murkörpern bekannt zu machen und über den menschlichen Körper lekren. Zweite Klasse. mit den verbreitetsten und dessen Pflege zu be- Erste Abteilung. (4., 5. und 6. Schuljahr.) Auf Grund der Anschauung und mit Be-w. Ung' des Lesebuches sind die wichtigsten nützlichen und schädlichen Tiere, Pflanzen und Jüteralien zu beschreiben und zu vergleichen; Belehrung über den Schutz der Tiere und t'anzungen. Zweite Abteilung. (7. und 8. Schuljahr.) Fortsetzung der Betrachtung von Natur-.körpern mit Bezug auf Feld-, Gemüse- und Obstbau, Blumenkultur; Seidenraupen-, Bienen- und Viehzucht. Belehrungen über den menschlichen Körper und das Wichtigste aus der Gesundheitslehre. B. Naturlehre. . Ziel: Kenntnis der wichtigsten und einfachsten phisikalischen und chemischen Veränderungen mit. Kücksicht auf die Bedürfnisse des Lebens und auf die Erscheinungen in der Natur. Zweite Klasse. Ziveite Abteilung. (7. und 8. Schuljahr.) Mit Hilfe von Anschauungsmitteln und mit Benützung des Lesebuches werden den Schülern im 7. und 8. Schuljahre die einfachsten phisikalischen und chemischen Individuen zum Verständnise gebracht, wobei auf die Erwerbs- und Ortsverhältnisse und bei den Mädchen auf die Bedürfnisse der Haushaltung Eücksicht zu nehmen ist. C. Erdkunde. Ziel: Kenntnis der Heimat und des Vaterlandes; übersichtliche Kenntnis Europa’s und der ganzen Erde. Zweite Klasse. Erste Abteilung. (4., 5. und 6. Schuljahr.) Heimatkunde, ausgehend vom Schulorte; Feststellung der wichtigsten geographischen Grundbegriffe; die österreichisch-ungarische Monarchie; — die Produkte ihrer Länder, sowie Gewerbe und Verkehr, Lebensweise und Sitten der Bewohner sind entsprechend zu berücksichtigen. Zioeite Abteilung. (7. und 8. Schuljahr.) Die Erde als Weltkörper; allgemeinste Gliederung :der Erdoberfläche; Uebersicht von Europa; Zusammenfassung und Ergänzung des auf Oesterreich bezüglichen Lehrstoffes. D. Geschi chte. Ziel: Der Unterricht in der Geschichte soll eine allgemeine Würdigung derjenigen Pel' sonen und Begebenheiten anbahnen, welche in hervorragender Weise zur Entwicklung der Menschheit im allgemeinen und der des Vaterlandes im besondern beigetragen haben; zugleich soll dieser Unterricht Charakterbildung und Vaterlandsliebe der Schüler fördern. Zweite Klasse. Erste Abteilung. (4., 5. und 6. Schuljahr,) Sagen der Heimat; Bilder aus der österreichischen Geschichte in chronologischer Folge; Erfindungen und Entdeckungen des Mittelalters. Erzählungen aus der allgemeinen Geschichte, soweit dieselbe mit der österreichischen Geschieht13 im Zusammenhänge steht, sind passend einzureihen. Zweite Abteilung. (7. und 8. Schuljahr.) Zusammenfassung und Erweiterung des ganze11 Lehrstoffes. Pflichten und Kechte der Staatsbürger. V. Schreiben, Ziel: Aneignung einer deutlichen und gefälligen Schrift. Erste Klasse. Erste Abteilung. (1. Schuljahr.) Schreiben in Verbindung mit dem Sprachunterrichte. Zweite Abteilung. (2. und 3. Schuljahr.) Die Buchstaben in genetischer Folge. Nachschrei' ben von dem auf der Schultafel Vorgeschriebenen. Schreiben von arabischen und römischen Ziffer11, Zweite Klasse. Erste Abteilung. (4., 5. und 6. Schuljahr.) Vervollkommnung der Schrift. In deutsche" Schulen kommt die lateinische (in nichtdeutschen die deutsche) Kurrentschrift hinzu. Schreibe" von römischen Ziffern. Zweite Abteilung. (7. und 8. Schuljahr.) Fortgesetzte Uebung der deutschen und late1' nischen Kurrentschrift. VI. Zeichnen und geometrische Formenlehre. A. Zeichnen. Ziel: Befähigung der Schüler zur richtigen Auffassung geometrischer Formen, Uebung Augenmasses und des Darstellungsvermögens, angewandt auf einfache Gegenstände, wie sie Leben bietet. des das Erste Klasse.. (1. — 3. Schuljahr.) Auf dieser Stufe bilden die dem Zeichnen und Schreiben gemeinsamen Vorübungen zur Erreichung eines gewissen Grades von Handfertigkeit den Unterrichtsstoff. Diesen Uebungen folgen Nachbildungen leichter, dem Sachunterrichte entnommener Gegenstände. Zweite Klasse. Erste Abteilung. (4. bis 6. Schuljahr.) Uebungen im Zeichnen verschiedener Formen, denen die gerade Linie, der Winkel, das Dreieck und das Viereck zugrunde liegen. Anwendung dieser Formen auf Gebilde einfachster Art. Zweite Abteilung. (7. und 8. Schuljahr.) Freihandzeichnen, namentlich im Anschlüsse an die geometrische Formenlehre (hauptsächlich nach Vorzeichnungen an der Schultafel). Kombina-zionen gerad- und krummliniger Figuren. Bei Mädchen ist das Zeichnen mit besonderer Kück-sicht auf die weiblichen Handarbeiten zu betreiben. B. Geometrische Formenlehre. Ziel: Kenntnis der wichtigsten geometrischen Körper und ihrer Begrenzung; die Fähigkeit, Flächen und Körper im gewöhnlichen Leben zu messen und zu berechnen. Zweite Klasse. Zweite Abteilung. (7. und 8. Schuljahr.) Vom Würfel ausgehend werden die einfachsten eckigen und runden Körper betrachtet und dadurch wird die Kenntnis der verschiedenen Flächen, Winkel und Linien vermittelt. — Berechnung von Flächen und Körpern. VII. Gesang“. Ziel: Weckung und Bildung des Tonsinnes, Veredelung des Gemüts und Belebung des Patriotischen Gefühls. Befähigung der Schüler zum Vorträge einfacher Lieder mit besonderer Berücksichtigung des Volksliedes. Erste Klasse. (1.—3. Schuljahr.) Gehör- und Stimmübungen. Unterscheiden von Tönen (hoch, tief — lang, kurz — stark, schwach). Einübung einfacher Liedchen in einem den Altersstufen entsprechenden Tonumfange nach dem Gehöre. Zweite Klasse. (4.— 8. Schuljahr.) Kenntnis der Noten. Singen leichter Lieder auf Grundlage des Notensistems. VIII. Turnen.* Ziel: Kraft, Gewandtheit und Sicherheit, Ordnungssinn und Selbstvertrauen zu fördern, die Frische des Geistes und Körpers zu erhalten. Erste Klasse. Zweite Abteihing. (2. und 3. Schuljahr.) Ordnungsübungen. Eichtung, Fühlung, 'U Drehung in der Koihe und im 3—dgliedrigen Beihenkörper; Auflösen und Wiederherstellen; Ziehen auf verschiedenen Ganglinien; Gehen und Laufen im Takte und mit Gleichtritt; Windungen, Oeffnen und Schliessen je nach einer Eichtung. •— Freiübungen. An Ort (in offener Aufhellung). Einfache Bewegungen der Glieder und Gelenke im Stehen, Verbindungen von Armheb-halten oder übereinstimmenden Armbewegungen mit Gehen; Hüpfen auch vom Orte: a) auf beiden Füssen, b) zu und in Schrittstellungen, c) in * tiefer Hockstellung, d) auf einem Beine; Eumpf-'cippen, Schrittarten bis Schrittwechselgang. — Langes Schwungseil. Durchlaufen, Hüpfen am Orte; Springen über das ruhig gehaltene Seil. — Spiele. Ortsübliche und sonst einfache Bewegungsspiele. „ Zweite Klasse. Erste Abteilung. (4., 5. und 6. Schuljahr.) Or dnu n gsübun gen. Bestimmteres Hervor-deben der Einreihungsverhältnisse; Vorziehen mit Eeihen ; die Uebungen der Beihe auch mit Eot-ten; Bildung kleinerer Eeihen durch Eeihung erster Ordnung; Fortbewegung in zusammengesetzte-ten Bahnen; Drehen bis zur ^ Drehung. — Freiübungen. Schrittarten bis Wiegelauf; Fuss-uDd Kniewippen1 in verschiedenen Formen, Eumpfbeugen schräg und rückwärts; Eumpfschwenken; * Die mit Sternchen bezeichneton Uebungen oder Geräte sind beim Mädchenturnen ausgeschlossen. Anmerkung für Mädchen. 1 Eicht bis zur tiefen Hockstellung, in Seitgrätschstellung von “'cht mehr als >/a Schritt. Armübungen; Dauerlauf bis 3 Minuten. — »Liegestütz. Vorlings. — Stabübungen. — Langes Schwungseil (für Mädchen auch kurzes Seil.) Hüpfen mit Drehungen; Uebersprin-gen des geschwungenen Seiles. — Fr eispringen. Nur geradeaus, ohne Zuordnung von Beintätigkeiten zu massiger Weite und Höhe. — Schwebebaum. Aufsteigen und Abspringen; Gehen in verschiedenen Eichtungen. — Wagrechte Leitern. Hangstehen; Streckhang und Hangeln mit Eist-, Speich- oder gemischtem Griff. * Beinbewegungen, Beugehang mit Abstoss vom Boden; Dauerhalte, langsames Senken. — Senkrechte Leitern. Steigen vorlings. — Schräge Leitern. Auf der obern Seite. Steigen vorlings und rücklings. —■ Stangengerüst. »Eletterschluss; »Schlusswechsel; »Klettern an einer Stange mit Schlusswechsel, mit Umkreisen; Hang an zwei Stangen. — Barren. Stütz- und Innensitz hinter der Hand im Wechsel mit Stand oder Sitz, auch mit Fortbewegung rückwärts. Stütz und »Beinthätigkeiten; »Ueber-drehen aus dem Stande. — Turnspiele. Zweite Klasse. Ziioeitc Abteilung. (7. und 8. Schuljahr.) Ordnungsübungen. Eeihungen zweiter Ordnung mit Auswahl. Schwenken um einen Flügel und um die Mitte; Oeffnen, Schliessen aus und zu der Mitte. — Freiübungen. Schrittwechsel und Schottischhüpfen1; Hüpfen auf einem Beine mit Drehungen und Beinhalten2; Wechsel von Gang- und Laufarten und Eichtungen; Eumpfkrei-sen, passende Verbindungeu, Dauerlauf bis 5 Minuten. — »Liegestütz. Bücklings und seit-lings. — Stabübungen. — Langes Schwungseil (für Mädchen auch kurzes Seil). Hüpfen in »tiefer Hockstellung; Einlaufen und Ausspringen oder umgekehrt. — Freispringen. Mit versuchsweisen Doppelspreizen, mit 1ji und x/2 Drehung beim Nachsprunge. — Sch webe bäum. Zuordnung von »Beintätigkeiten, »Schwebekampf. — Wag rechte Leitern. Hangeln zu grösseren Spannen. Armwippen zu und aus Beugehalten, Griffwechsel mit 1li und 1j2 Armdrehung, » Liegehang und Hangeln. — Senkrechte Leitern. Steigen rücklings. — Schräge Leitern. An der»untern Seite, Steigen vorlings, Hangeln aufwärts. — Stangengerüst. »Wanderklettern; »Klettern an zwei Stangen; Beugehangübungen. — Barren. »Aussensitze a) vor, b) hinter der Hand, auch mit Fortbewegung bei a) vorwärts bei b) rückwärts; Schwingen fortgesetzt3; »Wende. — Turnspiele. IX. Weibliche Handarbeiten. Ziel: Dieser Unterricht soll die Schülerinen in den Stand setzen, die im gewöhnlichen häuslichen Leben vorkommenden weiblichen Handarbeiten zu besorgen. Lehrstoff: Häkeln und Stricken. An- und Einstricken der Strümpfe. Stopfen der Strümpfe. Merken, Nähen. Zuschneiden von Wäschestücken. Aushessern der Wäsche. Den Unterricht in den weiblichen Handarbeiten begleiten stets Belehrungen über die zu verwendenden Stoffe nach Art, Güte und Bezugsquellen. X. HaushaItungskunde. Diesem Lehrgegenstande werden besondere Lehrstunden nicht zugewiesen; bei dem Unterrichte in den einschlägigen Gegenständen wird auf die Bedürfnisse des Haushalts stets Eücksicht genommen. Rundschau. Beim sechsten allgemeinen österr. Lehrertage, der, wie letzthin gemeldet, am 17., 18-, 19. und 20. d. M. in Wien stattfand, wurde über folgendes gesprochen: „Die Schule als Staatsanstalt.“ „Bettungshäuser für verwahrloste Kinder.“ (Sorge für die vernachlässigte11 und verlassenen Kinder.) „Gründung eines Zentral-Lehrervereins.“ „Die Schulinspektorate.“ „Anrechenbare Dienstzeit, Abänderung der Maximal-Dienstjahre, Wert der Unterlehrerzeug' nisse für Hauptschulen.“ „Beligiöse Hebungen.“ Niederösterreich. Die erste niederösterreichische Landeslehrerkonferenz wird am 22tefl September ihren Anfang nehmen und im Festsaale des akademischen Gimnasiums in Wien stattfinden. An die Tagesordnung gelangen folgende Verhandlungsgegenstände: 1. Begut' achtung der Normallehrpläne für die verschiedenen Kategorien der allgemeinen Volks- Anmerkungen für Mädchen. 1 Einschaltung von Schleif- und Schlagtritten; Verwendung von Handklappern. a Fersen-, Knieheben und Hochspreizen fallen aus. “ Nicht über Holmhöhe. schulen. 2. Soll den Schülern der allgemeinen Volksschulen und der Bürgerschulen heim Unterrichte in der Muttersprache eine Grammatik in die Hand gegeben werden? 3. Welche Mittel sind anzuwenden, um den Schulbesuch zu fördern? 4. Anträge der Mitglieder. — Am Tage nach Schluss der Landeslehrerkonferenz treten die Mitglieder des Landesschulrates und die anwesenden Bezirksschulinspektoren zum freien Meinungsaustausche zusammen. Von der Bestimmung der Ministerialverordnung vom 8. Mai 1872, wonach die Bekanntgabe der Tagesordnung der Landeslehrerkonfereuz drei Monate früher zu erfolgen hat, wurde laut Erlass des Ministers für Kultus und Unterricht vom 18. Juli d. J. für die diesjährige Konferenz ausnahmsweise Umgang genommen. Von mehreren Ortsschulräten der Stadt Wien wurde der Bezirksschulrat in Kenntnis gesetzt, dass zahlreiche schulpflichtige Kinder in Lehre und Arbeit genommen Averden, und daran der Antrag geknüpft, es möge ein Gesetz in Anregung gebracht werden, welches Lehrherren, Dienst- und Arbeitgeber verpflichtet, nur mit Entlassungszeugnissen versehene Kinder aufzunehmen, und in der weiteren Folge jene Parteien, Avelche dieser Vorschrift entgegenhandeln, unbeschadet der Verantwortlichkeit der Eltern gleichfalls zu bestrafen ermächtigt. Der wiener Bezirksschulrat hat diese Angabe der Ortsschulräte bestätigt und hervorgehoben, dass durch jenen Uebelstand die allgemeine Durchführung des Volks-schulunteirichtes bisher Avesentlich beeinträchtigt wurde und das die Handhaben, Avelche das gegemvärtige Gesetz zur Beseitigung des Uebelstandes bietet, völlig unausreichend sind. Der Bezirksschulrat befürwortet daher den Antrag, es möge auf den Erlass eines Gesetzes hingewirkt Averden, nach Avelchem Kinder ohne das gesetzliche Entlassungszeugnis der Schule nicht in Dienst, in Arbeit oder Lehre aufgenommen werden dürfen. Der Landesschulrat hat die Bezirksschulräte aufgefordert, diesen in seinen möglichen Folgen gewiss sehr Avich-tigen Antrag einer gründlichen Erwägung zu unterziehen und motivierte Gutachten seinerzeit vorzulegen. — ln der Gemeinde Penzing wurden 164 Familienväter, deren Kinder im verflossenen Schuljahre trotz aller Mahnungen vonseite der Schulbehörde wiederholt die Schule versäumt, vom Bezirksgerichte Hitzing zu einer ZAVölfstündigen Arreststrafe verurteilt. Unter den Bestraften befinden sich viele Bürger und Hausbesitzer von Penzing. Dieselben wurden sofort zum Antritte der abzubüssenden Strafe verhalten. — Auch der Landesschulrat tritt mit Entschiedenheit gegen den nachlässigen Schulbesuch auf. Derselbe hat nemlich unlängst an sämmtliche Bezirksschulräte in Niederösterreich einen Erlass gerichtet, Avelcher sich gegen die an vielen Schulen vorkommenden ungerechtfertigten Schulversäumnisse, insbesondere dagegen kehrt, dass manche Ortsschulräte verweigern, darüber die Anzeige an den Bezirksschulrat zu machen. „In manchen Bezirken,“ heisst es in dem Erlasse, „herrscht die Ansicht, dass der Bezirksschulrat nur dann berechtigt sei, strafend einzuschreiten, wenn die Ortsschulräte die Fälle strafbarer Schulversäummnisse anzeigen. Das ist vollkommen irrig. Der Bezirksschulrat ist vielmehr berechtigt und verpflichtet, solche Schulversäumnisse, Avie immer er davon Kenntnis erlangt, zu bestrafen, und Avenn der Verdacht vorliegt, dass die Ortsschulräte in der Erstattung von Anzeigen lässig sind, auf jede geeignete Weise Erhebungen zu pflegen. Insbesondere ist es Sache der Schulleiter, wenn der Ortsschulrat seine Pflicht nicht gehörig erfüllt, die ungerechtfertigten Schulversäumnisse unmittelbar beim Bezirksschulräte anzuzeigen. Es ist nicht zu verkennen, dass in den Schulgemeinden, deren Ortsschulräte keine oder ungenügende Anzeigen erstatten, häufig die Mitglieder des Ortsschulrates selbst ihre Kinder nicht zur Schule schicken; es Aväre da vergeblich, auf Anzeigen zu warten, und gerade in solchen Gemeinden ist es doppelt notwendig, das Gesetz aufrecht zu erhalten, damit es nicht zum Gespötte Averde. Von den Bezirksschulräten aber kann erwartet werden, dass sie überall, wo Indolenz oder BöSAvilligkeit die Quellen der Schul Versäumnisse sind, mit Entschiedenheit und vor allem mit Ausdauer einschreiten werden. Wenndie Strafe dem Vergehen möglichst rasch folgt und beharrliche Reni- tenz durch stets wiederholte und gesteigerte Strafen geahndet wird, dann wird jene nicht so seltene Rechnung, dass die Arbeitleistung des schulpflichtigen Kindes dem Vater mehr einträgt, als ihm die Strafe kostet, zuschanden werden. Der Bezirksschulrat wird daher beauftragt, mit aller Strenge nach diesen Weisungen vorzugehen und zunächst die Ortsschulräte sowie die Schulleiter in diesem Sinne zu belehren und zu eifriger Pflichterfüllung aufzufordern. In einigen Bezirken wird weiter der Uebelstand wahrgenommen, dass die Lehrer, welche den Organistendienst beibehielten, diesem zum Nachteile des Unterrichts während der Schulzeit obliegen. Insbesondere werden an vielen Orten die Begräbnisse vormittags während der Unterrichtsstunden abgehalten und beteiligt sich daran der Lehrer sammt der Schuljugend, wodurch zuweilen ein sehr beträchtlicher Teil der Schulzeit vergeudet wird. Der Bezirkschulrat wird demnach aufgefordert, sämmtliche Schulleiter sowie die Ortsschulräte in Kenntnis zu setzen, dass Behinderungen oder Unterbrechungen des Unterrichts sowie jede Störung der Schulordnung durch den Organistendienst oder durch irgend eine andere, wenn auch an sich erlaubte Nebenbeschäftigung nicht zulässig sind und der Lehrer in solchen Fällen nur die Wahl hat, entweder den Schuldienst oder die Nebenbeschäftigung aufzugeben.“ Gleichzeitig wendet sich der Landesschulrat an die beiden Ordinariate, um wo möglich durch Zusammenwirken der geistlichen Schulbehörden die Veranlassung solcher unerwünschter Kollisionen zu beseitigen. — Im niederösterreichischen Landtage wird vonseite dos Landesausschusses auch ein Gesetzentwurf betreffend die Schulaufsicht eingebracht werden. Böhmen. Der vierte deutsch-böhmische Lehrertag wird am 3., 4. und 5. September d. J. in Aussig abgehalten. Mit demselben wird eine Ausstellung von Lehrmitteln, und zwar für den Bildungskreis der Kindergärten, Volks- und Bürgerschulen und Lehrerbildungsanstalten verbunden. Bukowina. Die erste Landeslehrerkonferenz hat in den letzten Tagen des Monats Juli (vom 28. an) in Czernowitz stattgefunden. An der Tagesordnung standen folgende Punkte: 1. Wie wäre den Vorurteilen gegen den Mädchenunterricht bei den Rumänen und Ruthenen zu begegnen? 2. Wie kann der Lehrer dazu beitragen, dass die Landbevölkerung die Schule nicht für eine ihr aufgebürdete Last, sondern als eine Woltat ansehe ? 3. Wann hat der Unterricht in der zweiten, beziehungsweise in der dritten Landessprache zu beginnen, um ohne Ueberbürdung des Lehrers und des Schülers nach pädagogischen Grundsätzen zum Ziele zu kommen? 4. Vorträge über die neuen metrischen Masse und Gewichte sowie deren Verhältniss zu den bisher gesetzlichen und landesüblichen (unter Beiziehung eines Fachprofessors der k. k. Lehrerbildungsanstalt) und Beratung, wie der Lehrer die Kenntnis derselben auch ausser der Schule dem Volke zugänglich machen könne? 5. Beratung freier Anträge. Zur Vorberatung dieser Fragen wurden fünf Komites niedergesetzt. Mit der Konferenz war auch eine Lehrmittelausstellung verbunden. Ungarn. In Budapest werden für die Lehrer und Lehrerinen der Hauptstadt Unterrichtskurse über das Metermass abgehalten werden. Schweiz. Aus amtlichen Mitteilungen entnehmen wir über den Stand des Elemeutar-schulwesens in der Schweiz folgende Daten : Es bestehen in der Schweiz überhaupt 7000 Schulen (ecöles primaires), an diesen waren 6000 Lehrer und Lehrerinen beschäftigt; die Ungleichheit dieser Ziffer ergibt sich daraus, dass in einigen Kantonen ein Lehrer oft zwei Schulen vorsteht. Auf je 380 Einwohner entfällt eine Schule, während die Zahl der Schüler sich auf 700,000 beläuft. Daraus resultiert, dass jede Schule von 50 Schülern besucht wird. In allen Kantonen — ausgenommen Uri — ist der Unterricht obligatorisch, und nur wenige Kantone besitzen auschliesslich weltliche Lehrer. Unentgeltlich ist der Unterricht in den Kantonen Zürich, Aargau, Solothurn, Neuenburg, Genf, Freiburg, St. Gallen, Appenzell, Luzern, Tessin, Uri, Unterwalden, Graubündten, Wallis; in den übrigen Kan- tonen (Waadtland, Thurgau, Glarus, Basel und Schaffhausen) wird Schulgeld entrichtet. Das für den Schulbesuch obligatorische Alter der Schüler variiert zwischen dem 6. und 7. bis zum 12. oder 15. Lebensjahre. Die Gesammtsumme, welche jährlich für den Elementarschulunterricht verwendet wird, beträgt 7.600,000 Franks. Dieser Betrag wird gedeckt: 1. durch die Zinsen der Schulstiftungen in der Höhe von 1 Million Franks ; 2. durch Staatzuschuss in der Höhe von 2.100,000 Franks; 3. durch kommunale Steuern im Betrage von 3.800,000 Franks, endlich 4. durch das Schulgeld und freiwillige Gaben im Betrage von 700,000 Franks. Lokales. Veränderungen im Lehrstande. Herr V. Levstik von Gutenfeld erhielt die Lehrerstelle zu Treffen; Herr J. Yovk, Lehrerin Schwarzenberg bei Idria, wurde definitiv erklärt. Aus der Sitzung des k. k. Landesschulrates vom 23. Juli 1874. — Es wird beschlossen, das fürstbischöfi. Ordinariat aus Anlass der Anzeige des k. k. Bezirksschulrates in Krainburg über das Ableben des geistlichen Bezirksschulratsmitgliedes zur Ernennung eines Nachfolgers einzuladen. — Ein Gesuch um Aufnahme in die hiesige k. k. Lehrerinen-bildungsanstalt mit Nachsicht des gesetzlich vorgeschriebenen Alters wird an das h. k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht geleitet. — Der von der Direkzion der Lehrerbildungsanstalt vorgelegte Entwurf der Organisazion des diesjährigen Fortbildungskurses für Lehrer wird genehmigt und es wird beschlossen, 21 Lehrer zur Teilnahme an demselben einzuberufen. — Aus Anlass der Eesignazion des Peter Končnik auf die ihm verliehene Hauptlehrerstelle an der hierortigen k. k. Lehrerbildungsanstalt wird die Konkursausschreibung zur Wiederbesetzung derselben erneuert. — Der vom k. k. Bezirksschulräte für den Landbezirk Laibach in Vorlage gebrachte Verhandlungsakt, betreffend die Errichtung einer zweiklassigen Volksschule in Franzdorf, wird an den krainischen Landesausschuss mit dem Ersuchen geleitet, zu diesem Schulhausbaue einen Beitrag von 3000 fl. aus dem Normalschulfonde (beziehungsweise Landesfonde) in der Art zu bewilligen, dass die Hälfte davon in dem bezüglichen Voranschläge pro 1875, die andere Hälfte aber in jenem pro 1876 sichergestellt werde. — Der Landesschulrat beschliesst, die Anfrage eines Bezirksschulrates, ob bei Nichtbesetzung einer Volksschule alle im Präliminare pro 1874 festgestellten Bezüge mit Inbegriff des Normalschulfondsbeitrages aufrecht bleiben, und ob der wegen der Vakatur zu erzielende Ueberrest in den Pensionsfond zu fliessen hat, dahin zu beantworten: dass, nachdem die Voranschläge der Schulgemeinden das Erfordernis und die Bedeckung der sachlichen Bedürfnisse und der Bezüge des Lehrpersonals zum Gegenstände haben, die präliminarmässig festgestellten Einnahmen des Schulfondes, allfällige Ueberschüsse ausgenommen, über Abschlag des für die sachlichen Bedürfnisse der Volksschulen bestimmten Betrages als Lehrereinkommen anzusehen und zu behandeln sind, welches bei der Nichtbesetzung der betreffenden Lehrerstelle im Sinne des § 82 des Landesgesetzes vom 29ten April 1873, Z. 22 L. G. Bl., unter den darin ausgedrückten Beschränkungen als Interkalare der Pensionskasse zugewiesen ist. Eine Ausnahme hievon bildet das Schulgeld in dem Falle, dass der Unterricht auch durch einen Hilfslehrer nicht erteilt wird, weil das Schulgeld in Hinblick auf die Bestimmungen der §§ 38 und 40 des Landesgesetzblattes vom 29ten April 1874, Z. 21 L. G. BL, sich als eine persönliche, nach Monaten festgesetzte Leistung der schulbesuchendeu Kinder, rücksichtlich ihrer Eltern, darstellt, welche Leistung den Besuch der Schule, sohin den Empfang des Schulunterrichtes voraussetzt. Weiters wird beschlossen, den vom Bezirksschulräte nach Einvernehmen des verstärkten Ortsschulrates gestellten Antrag auf Gewährung einer Kemunerazion monatlicher 20 fl. für den Hilfslehrer auf die Dauer der Besorgung des dortigen Schulunterrichtes zu genehmigen und dieselbe für Rechnung der Bezüge des sistemisierten unbesetzten Lehrerpostens aus dem Ortsscbul-fonde flüssig zu machen. — Im Gegenstände der Anspruchnahme der Unterrealschullokalitäten im Lizealgebäude für die zweite städtische Volksschule beschliesst der Landesschulrat, die bezügliche Anfrage des krainischen Landesausschusses dahin zu beantworten, dass der Stadtmagistrat mit seinem auf die Benützung der in Rede stehenden Lehrzimmer zur Unterbringung der zweiten städtischen Volksschule gerichteten Ansinnen abzuweisen und diese Lokalitäten, deren das Gimnasium und die Lehrerbildungsanstalt dringend benötigen, diesen Lehranstalten vorzubehalten wären. — Schliesslich folgt die Erledigung mehrerer Be-munerazions- und Geldaushilfsgesuche. Jahresberichte krainischer Volksschulen 1874. a) i. städtische vierklassige Volksschule in Laibach. Der Bericht ist diesmal zuerst in deutscher, dann in slove-uischer Sprache abgefasst und bietet deswegen eine weit gefälligere Form dar, als die bisherigen, die in einem verwirrenden sprachlichen Durcheinand bestanden. Der Lehrkörper war aus 3 Lehrern, von denen der eine als Leiter der Anstalt fungierte, 2 Unterlehrern und 3 Katecheten zusammengesetzt, von welch letzteren zwei zusammen nur in einer Klasse (der Expositur in der Vorstadt Tirnau) beschäftigt waren. Warum diesen Herren, die doch nur als Hilfslehrer anzuseheu sind, der Platz v o r den ordentlichen Lehrern eingeräumt ist, können wir nicht einsehen. — Die Chronik der Anstalt ist ziemlich ausführlich behandelt, was wir wieder für einen Fortschritt halten, denn dieser Teil ist es eben, der uns ein getreues Abbild des Schullebens liefern soll. In dieser Hinsicht aber müssen wir gestehen, dass uns der Jahresbericht nicht befriedigt hat, da in demselben die Leitung selbst eingestellt, dass die Anstalt ihre Aufgabe nicht erfüllt habe. Seite 7 lesen wir nemlich: „Bei jeder Konferenz bildete die Schuldisziplin und Besprechung über einzelne Lehrgegenstände einen „eingehenden“ (sic!) Beratungsgegenstand (also die Besprechung ist ein Beratungsgegenstand?), wie nemlich der überhandnehmenden „Unbotmässigkeit“ der Schuljugend beim Schulgange und beim Nachhausegehen aus der Schule vorgebeugt werden könne. Es wurde „verschiedenes hin- und hergesprochen (sic!) und debattiert“ und das Resultat der Beratung war gewöhnlich dieses, dass die Lehrer der umsichgreifenden Insub-ordinazion der Jugend gewissermassen mit verschränkten Armen zuschauen müssen; Ermahnungen und Belehrungen helfen nur bei edleren Naturen; bei der allgemeinen Schulpflicht rekrutieren sich die Schulen aus der Hefe des Volkes, und etliche verdorbene Subjekte erschweren dem Lehrer die Handhabung der Schuldisziplin zum Schaden der übrigen.“ Es klingt dies wie eine schwere Anklage der nuen Schulpflicht und des neuen Volksschulgesetzes, das dem Lehrer verbietet, unter die unfolgsamen Schüler nach Herzenslust „dreinzufahren.“ Jedenfalls aber stellt der Leiter der Schule dem Lehrkörper ein Armutszeugnis aus. Man sieht, dass er das Ziel, das dem Lehrer durch das neue Schulgesetz vorgesteckt wird, gar nicht erfasst hat. Es stünde schlecht um eine Schule, deren Aufgabe es nur wäre, die Erziehungskunst an „edleren Naturen“ zur Anwendung zu bringen, während sie die derberen ihrer ursprünglichen Wildheit überliesse. Darin liegt ja eben der Unterschied zwischen der bisherigen und der neuen Schule, dass nicht nur ein auserwählter Teil, sondern das ganze Volk, ohne Unterschied der Naturen, der Bildung zugeführt werden soll; gerade an der Veredlung der rohesten Gemüter hat sich das schulmeisterliche Talent zu erproben. In dem naiven Geständnisse, dass der Lehrkörper der I. städtischen Volksschule ausserstande sei, seine Mission zu erfüllen, ersehen wir das Bekenntnis, dass er sich in den Geist der neuen Schule nicht zu fügen verstehe. Bei den älteren Herren Lehrern finden wir dies auch sehr glaublich und eben ans diesem Grunde schiene es uns angezeigt, dass der Unterricht in jenem Stadtteile, der bekanntlich am meisten „verdorbene Subjekte“ unter der Jugend zählt, jüngern Kräften anvertraut würde. Wozu sind übrigens die drei (!) Katecheten da? Man möchte meinen, es sei vornehmlich Sache der Religionslehrer, auf das 2Ö9 Betragen der Schüler einzuwirken; leider drängt sich uns hier (wie so oft) die Ueberzeugung auf, dass diese Herren nur die Köpfe der Schüler bearbeiten, die Herzen aber kalt und leer lassen. Eine etwas bessere Pflege der deutschen Sprache wäre übrigens für die I. städtische Schule nicht von Nachteil; es berührt unangenehm, von „aufzusteigenden“ Schülern zu lesen und wie der „Jahresschluss zur Wissenschaft genommen“, gegenseitige Meinungen „ausgeteilt“, die Erfolge „entsprechend besprochen“ wurden u. s. w. — Die Schülerbibliothek enthielt am Schlüsse des Jahres 117 Werke in 275 Bänden. — Die Zahl der Schüler betrug beim Beginne des Schuljahres, die exponierte Parallelklasse in der Vorstadt Tirnau eingerechnet, 380, beim Schlüsse 353 Schüler. Die I.a und die II. Klasse zählten 92 und 88 Schüler; es wäre also hohe Zeit, dass die Stadt durch Errichtung einer dritten Knabenschule oder durch Vermehrung der Parallelklassen diesem Misstande ein Ende machte. Die mit der Anstalt verbundene gewerbliche Vorbereitungsschule zählte in 2 Abteilungen 136 Schüler. II. städtische vierklassige Volksschule. Auch dieser Bericht gewann heuer dadurch ein freundlicheres Aussehen, dass der slovenische Teil dem deutschen nachfolgt. Der Lehrkörper bestand aus 1 Oberlehrer, zugleich Leiter der Anstalt, 4 Lehrern, 2 Unterlehrern, 1 supplierenden Lehrer und 3 Katecheten, von denen der eine in der Ex-kurrendoschule am Moraste fungierte, ln letzterer unterrichtete der Leiter der Anstalt selbst. Auch hier nehmen die Hilfskatecheten den Platz vor den ordentlichen Lehrern ein. Die Chronik enthält ein Verzeichnis sämmtlicher Keferate bei den einzelnen Lehrerkonferenzen. Von einem Unvermögen der Lehrer, der Insubordinazion der Schüler zu steuern, verlautet hier nichts; die Disziplin scheint also trotz der allgemeinen Schulpflicht und der neuen Schulgesetze, vielleicht auch gerade mit Hilfe dieser in bester Ordnung gewesen zu sein. Die Inspekzionen waren heuer nicht so zahlreich, wie im vorigen Jahre, wo diese Anstalt von nicht weniger als 6 Vertretern von Schulbehörden (dem Vorsitzenden des k. k. Landesschulrates, dem k. k. Landesschulinspektor, dem Vorsitzenden des k. k. Bezirksschulrates, dem k. k. Bezirksschulinspektor, dem Vorsitzenden des Ortsschulrates und dem Ortsschulinspektor) einer Prüfung unterzogen wurde. Die Schulbibliothek enthielt am Schlüsse des Jahres 113 Werke in 206 Bänden. Die Zahl der Schüler war in 4 Klassen mit je 2 Parallelabteilungen und in der Exkurrendoschule bei Beginn des Jahres 622, beim Schlüsse 573, in der mit der Anstalt verbundenen gewerblichen Vorbereitungschule 128. Die Kommission für die Schulgesundheitspflege nahm auch hier eine Kevision der Schullokalitäten vor; ob sie dieselben jedoch ebenso, wie dies in der I.städtischen Schule der Fall war, für die Gesundheit der Schüler nicht nachtheilig befunden, wird nicht angegeben. Wir glauben daran sehr zweifeln zu müssen. c) Sechsklassige Mädchen-Volksschule in Laibach. In deutscher und slovenischer Sprache abgefasst. Wie schon im vorigen Jahre, ist der Jahresbericht auch diesmal sorgfältig zusammengesetzt. Die Leiterin der Mädchenschule, an welcher der Unterricht angeblich nur von solchen Mitgliedern des Konventes besorgt wird, die für das Lehramt befähigt sind, war die Oberin M. Josefa Strus, Katechet in der innern Schule der Klosterbeichtvater, in der äussern Schule der Weltpriester Herr Johann Flis, der zugleich die Realien in der äussern und innern Schule vortrug und wahrscheinlich der Redakteur des Berichtes ist. Warum man die Namen der in den einzelnen Klassen beschäftigten Lehrerinen dem Publikum so hartnäckig vorenthält, können wir nicht erfahren; die Angabe derselben wäre für viele Familienangehörigen der Schülerinen von Interesse. Desgleichen wäre es von hohem Interesse für die Lehrerwelt, den Lehr- oder doch den Stundenplan dieser Schule kennen zu lernen, aus dem man ebenfalls ein Geheimnis zu machen scheint. Aus den wichtigeren Verordnungen der Unterrichtsbehörden erfahren wir, dass, um den übermässigen Andrang zu reduzieren, die Zahl von 50 Schülerinen für jede einzelne Abteilung der I. und II, Klasse erst dann überschritten werden dürfe, wenn in jeder der beiden Klassen an der mit der Lehrerinenbildungsanstalt verbundenen Uebungsschule die zulässige höchste Zahl von je 40 aufgenommen sein wird. Wir können dieser Beschränkung nicht beistimmen; das Gute soll und muss sich selbst Bahn brechen. Man wird unter diesen Umständen im Publikum eine stärkere Frequenz der Uebungsschule stets als eine auf Kosten der Klosterschule erzwungene zu betrachten geneigt sein, auch dann, wenn der höhere Wert derselben ausser Zweifel sein sollte. Ein freiwilliger Zudrang zur Uebungsschule kann unserer Ansicht nach schon über kurz gar nicht ausbleiben. — Aus der Chronik entnehmen wir, dass sich zu Beginn des Schuljahres 953 Schülerinen zum Eintritte in die Schule gemeldet haben. Am Schlüsse des Schuljahres wurden klassifiziert in der äusseren Schule 816, und zwar: La 88, I.b 80, I.c8ö; Il.a 132, Il.b 86; Ill.a 87, Ill.b 84: IY. 108; V. 42; VI. 23; in allen Klassen der inneren Schule 170, zusammen 986 Schülerinen. Wir haben es also hier nicht nur mit der grössten Schule in Krain, sondern auch mit einer der besuchtesten Volksschulen des Kaiserstaates zu thun. Die meisten Klassen fassen eine nach dem Gesetze unzulässige Anzahl von Schülerinen. Dass dieses unleidliche Verhältnis nicht fortbestehen darf, ist selbstverständlich; ein solcher Zusammenfluss von Schülerinen kann weder in sanitärer noch in pädagogischer Beziehung gutgeheissen werden, und es ist wol auch hier höchste Zeit, dass sich die Stadtgemeinde zur Errichtung nicht einer, sondern mindestens zweier Mädchenschulen entschliesst. Aus der Chronik geht ferner hervor, dass die in Bede stehende Mädchenschule, die sich mit mehreren Handarbeiten der Schülerinen an der wiener Weltausstellung beteiligte, für weibliche Handarbeiten mit dem Anerkennungsdiplome ausgezeichnet wurde — Mit der äussern Schule war eine Zeichnungsklasse und eine Industrialschule, mit der innern ein Kurs für die französische, dann für die italienische Sprache, eine Zeichnungsklasse, eine Industrialschule, endlich je ein Kurs für Gesang, Klavier- und Zitherspiel verbunden d) K. k. vierklassige Werksschule in Idria. Zuerst in slovenischer, dann in deutscher, endlich in durchmischter Sprache — wahrscheinlich der sprachlichen Gleichberechtigung zuliebe? — abgefasst. Die Schule besass die Eigentümlichkeit, dass ihr ganzer Lehrkörper provisorisch war. Als Direktor fungierte in patriarchalischer Weise der Katechet. Ausser demselben bestand der Lehrkörper aus 3 Lehrern, 1 Unterlehrer, 1 Lehrerin, 1 Industriallehrerin, 1 Hilfslehrerin, 1 Musikhilfslehrer. Die Werktagsschule umfasste 4 Klassen für Knaben, 4 für Mädchen. Die Zahl der Schüler und Schülerinen betrug 494. Mit derselben war eine Wiederholungsschule für Knaben und Mädchen mit je 2 Klassen und zusammen 117 Schülern und Schülerinen, dann eine Zeichenschule (als gewerbliche Fortbildungsschule) mit 38 Schülern verbunden. Die Gesammtsumme der Schüler und Schülerinen betrug somit 649. — Die Bibliothek enthielt 122 Werke. Die Chronik weist die Verhandlungsgegenstände der einzelnen Konferenzen aus, was sehr zu loben ist. Ferner erfährt man aus derselben; 1. dass das Ackerbauministerium die bisher vom Montanärar erhaltene Volksschule freiwillig und ohne Uebernahme einer Verpflichtung als Privatvolksschule mit dem Oeffentlichkeitsrechte für sich reklamierte, daher die Stadtgemeinde Idria von der Verpflichtung zur Errichtung einer eigenen öffentlichen Volksschule entbunden ist; 2. dass in diesem Jahre unter der Leitung des dortigen k. k. Bauinspektors der Bau eines neuen Schulgebäudes (das bisherige ist uemlich wegen der Nähe der ärarialen Schmiede nach § 2 des Ministerialerlasses vom 9. Juni 1873 unmöglich geworden) in Angriff genommen wurde, in welchem 5 Klassen für Knaben und 4 für Mädchen untergebracht werden sollen, und dass 3. heuer an der Schule 5 Lehrer- und 4 Lehreriueustellen, dann eine Stelle für eine Industriallehrerin und l Schuldienerstelle sistemisiert wurden. e) Vierklassige Knaben Volksschule in Budolfswert. Deutsch. Das Lehrpersonal bestand aus 6 Franziskanermönchen; ob dieselben für das Lehramt befähigt sind, wie die Nonnen in Laibach, oder den Unterricht ungesetzlichereise versehen, wie letfag roti 1. fMfet's Uittre k Sotln, '3 u d) f) a n b 1 u n i] für p üü ai] o g if dfe Siteratur ünb öef)r mittet = Stnftaltf Situ, V. SölarpvctSKitpInü 2. etn- •S :^S I o S 8 S ‘S' "‘S t£ä S g* H Deutfdjcs fcffbud) für Öie , ]mi% btei- mtb tnerlifani^en ^of^fcpufen. jpaaušflegeOfn do» Robert 9iiebcrgcfii§, Tireftor ber @taat$anftalt jur SBifbung bon Lehrerinnen in SBien. |Ätf oiefen ^ffuftraHoncn. 1. petf gef). 18 fr., geb. 24 fr. i 4. gtjdf gef). 28 fr., geb. 34 fr. "*• n n 20 rr n 32 „ 5. „ „ 28 „ „ 34 „ n n 36 „ „ 43 „ (). „ „ 44 „ „ 52 „ 5)iefe feebs 4f)eüe öee fiefebucfiee uertfjeileu ftd) auf bie cinjelnrn ©dutljafivr in folgenber ffieife: (žintlaifige SSolföft^ule ^wdOaffigeSloiE^ftbule Jrcttlaffige SBolfSjcfjuIe; ^icrf(aj|igeSdjutjal)r. Dherftufe 3. SljeilcS 1. 53anb. (Siteraturhud) I.) 1873. 2. STufl. gel). 70 fr., geh. 80 fr. 8. Srijufjaljt. Dherftufe 3. SheileS 2. öaub. (Siteraturh.ud) II.) 1874. 2. Üufl. geh- 1 ft. 30 fr., geh. 1 fl. 40 fr. gür baS 1. Schuljahr empfehlen mir: JimlUos Sc()reth=Scfe--5ihel. 10. Slufl. fart. 24 fr. ^rühmirth iint. unb gfeffner ilfots, gthcl nad) bcr analptifcHhuthetifchen ^efc--methobe. 7. 2luft. fart. 24 fr. Siefe giheln finb bom f. f. Uuterrjd)t§=9Riuifterium jufäfltg erüfart. X jDtdjlei-’s iDUuic & Jolju, Suchhanblung für päbagogifdje Sitcratur unb SehrmitteüSlnftalt, SÖten, V. 9)targarctl)enplatä 2. die Mönche in Stein, ist nicht angegeben. Das Turnen ist im Stundenpläne nicht verzeichnet. In den „Schulnachrichten“ wäre eine Uebersicht der Lehrerkonferenzen von Interesse, desgleichen ein Verzeichnis der Lehrmittel. Bei der jüngsten Bezirkslehrerkou-ferenz stellte sich nemlich die unliebsame Thatsache heraus, dass die Schule, trotzdem Rudolfswert zu den grössten Ortschaften des Landes zählt, nicht einmal die notwendigen Lehrmittel für das metrische Mass und Gewicht besitzt. Vielleicht war dies sogar dem Herrn Bezirksschulinspektor unbekannt? Und doch ist die Erlangung solcher Mittel leicht, wenn man es nicht verschmäht, sich bittlich an das „liberale“ Komitd des krainischen Schulpfennigs zu wenden, wie dies hier der Fall zu sein scheint. — Die Zahl der Schüler betrug in allen vier Klassen 141. — Dem Jahresberichte ist eine populäre slovenische Erklärung des metrischen Mass- und Gewichtssistems angehängt. Bezirkslehrerkonferenz in Radmannsdorf. Am 16. Juli fand im Schulhause zu Vigaun eine Lehrerkonferenz für den Schulbezirk Radmannsdorf statt, und zwar aus dem Grunde, um die Wahl zweier Abgeordneten in die Landeslehrerkonferenz vorzunehmen. Als solche gingen hervor die Herren Franz Stoječ, Lehrer in Kronau, und Johann Pezdič, Lehrer in Karnervellach. Aus Gottschee erfahren wir, dass die Lehrerschaft des dortigen Schulbezirkes die Herren Josef Raktelj (Reifniz), V. Levstik (Gutenfeld) und A. Perz (Gottschee) zu Abgeordneten in die Landeslehrerkonferenz erwählte. Landwirtschaftlicher Kurs. Auch heuer werden in einzelnen Städten der Monarchie landwirtschaftliche Kurse für Volksschullehrer stattfinden, und zwar hat für uns Krainer jener von Graz Geltung. Unsere Landwirtschaftgesellschaft wollte es dahin bringen, dass jene Lehrer, welche der deutschen Sprache nicht mächtig sind, zur Teilnahme am landwirtschaftlichen Kurse nach Görz einberufen werden. Da Krain jedoch glücklicherweise keine solchen Lehrer hat, so wird sich der betreffende Antragsteller wol trösten müssen. Hach Graz wurden abgeordnet die Herren: Franz Golmaier, Lehrer in Aich; Johann Gantar, Lehrer in St. Peter; Leopold Abram, Lehrer in Unterdeutschau; Franz Fabijančič, Lehrer in Bučka; Franz Muhvič, Lehrer in Schweinberg, und Leopold Božič, Lehrer in Grahovo. Der Kurs begann gestern am 24. August und wird mit 60. September geschlossen. Krainischer Schulpfennig. Ausser den neulich erwähnten namhaften Beiträgen gingen für den krainischen Schulpfennig ein: Vom Herrn Franz Dollenz in Krainburg 25 fl., wovon 8 fl. 15 kr. auf die Sammelbüchse im dortigen Kasinolokale und 16 fl. 85 kr. auf das Erträgnis eines Bestkegelschiebens am 30. Juli im Dolenz’schen Garten entfallen. Von der Schulleitung in Planina 1 fl.; vom Fortbildungsverein der Buchdrucker Laibachs 5 fl., vom Herrn A. Pavčič sen., Lehrer an der Pfarrschule in Johannisthal, 3 fl.; aus der Sammelbüchse bei Herrn Auer in Laibach 2 fl. 64 kr.; der Bahnhofrestaurazion 2 fl.; der „Stadt Wien“ 80 kr.; des Kafe „Elefant“ 1 fl. 98 kr.; von einer Tischgesellschaft im Kasino 3 fl.; vom Herrn Johann Pokorn, Lehrer in Horjul, 2 fl; vom Herrn Johann Giontini, Buchhändler, 152 Schreibtheken und 2 Stück kleine Atlasse der Naturgeschichte; von einem Ungenannten durch die Bezirkshauptmanuschaft Umgebung Laibach 3 fl. 5 kr. Das Schul-pfennig-Komite spricht hiemit den Veranstaltern von Sammlungen und den einzelnen Gönnern der krainischen Volksschulen den verbindlichsten Dank aus. Das Komite des krainischen Schulpfennigs, dessen humane Wirksamkeit alles Lob verdient, hat abermals eine bedeutende Anzahl von Lehr- und Lernmitteln angeschafft, wie: 10 Erdgloben (Durchmesser 1') von Schönninger, 20 Erdgloben (Durchmesser 8") von Felkl mit slovenischem Texte, 10 ganze Garnituren des metrischen Mass- und Gewichtssistems, 19 Thermometer, 2 Stücke des Werkes: „Der Anschauungsunterricht in Bildern“, 4 Rechenapparate, ferner Schulbücher, Wandfibeln, Stahlfedern, Federhalter, Schreibhefte, Zeichenvorlagen, Rechentafeln Bleistifte, Griffel etc Wir machen alle Volksschulleitungen und Ortsschulräte darauf aufmerksam, dass die genannten Gegenstände bereits im Laufe des Monats September zur Versendung gelangen, daher sie sich behufs Erlangung derselben recht bald an das bezeichnete Komite (Laibach, Magistratsgebäude) wendeu wollen. Vernachlässigung des Religionsunterrichtes in Krain. Zu den vielen Plagen, die einem Lehrer die Führung eines ordentlichen Unterrichtes erschweren, gehört in sehr vielen Orten das Betragen der Katecheten, die keine Stundenordnung kennen oder sich wenigstens derselben nicht fügeu wollen, die Religionsstunden nach Belieben „spritzen“ oder die des Lehrers für sich in Anspruch nehmen, zur Zeit der Vorbereitung zur Beicht und Kommunion die Schulkinder die ganze Woche okkupieren, um dann wieder viele Wochen, ja Monate hindurch die Schwelle des Schulgebäudes gar nicht zu betreten. Einer dieser nicht gar eifrigen Herren ist Herr Pfarrer Ignaz Podobnik in Presser, der schon seit 1. Juni die Schulkinder seiner Pfarre ohne allen Unterricht Hess. Da sollten sich die geistlichen Oberen denn doch einmal ins Mittel legen Korrespondenzen. Aus Oberkrain. S-n. Im Bezirke Radmannsdorf wurde ein Zweiglehrerverein gegründet. Zu der zweiten diesjährigen Versammlung, welche am 13. August zu Veldes stattfand und bei welcher die Themen der Laudeslehrerkonferenz zur Beratung gelangten, erschienen leider nur 6 Mitglieder. Die nächste Versammlung wird am 9. September vormittags um 10 Uhr im Schulhause zu Steinbüchl abgehalten werden. Tagesordnung: „Zweck, Nutzen und Notwendigkeit der Zweiglehrervereine;“ Referent Jakob Supau. „Der Anschauungsunterricht auf der ersten Stufe;“ Referent J. Supan. „Praktische Behandlung der Zahl 10;“ Referent Herr Franz Stoječ. Kollegen, erscheinet zahlreich und fördert nach Kräften das begonnene Werk, damit es zum Wole der Schule wie auch der Lehrerschaft gedeihe und erstarke. Aus Oberkrain. So manches Ungesetzliche und Faule im krainischen Schulwesen hat schon die „Laibacher Schulzeitung“ ans Tageslicht gefördert und gerügt, was klerikale Blätter stets durch Entstellung der Wahrheit und durch Verdrehungen zu verdecken versuchten, obwol ihnen dies bisher schlecht gelang. Thatsachen lassen sich eben nicht wegleugnen und die Zeit beginnt mit den Waffen der Aufklärung auch jene Barrikaden zu stürmen, die es bisher dem Volke verwehrten, mit offenen Augen zu sehen und selbständig zu denken. — Die Volksschule hat diesbezüglich eine riesige Aufgabe zu erfüllen und es ist daher hoch an der Zeit, dass wir mit dem alten Schlendrian gründlich aufräumen und in die Bahnen des Zeitgeistes einlenken; denn noch viele traurige Erscheinungen zeigen sich bei uns. Wie mächtig erhebt es den Menschen, wenn er am heitern Sommermorgen mit dem Wanderstabe in der Hand die Höhen und Thäler unserer herrlichen krainischen Schweiz bereist. Wahrlich stolz muss der Krainer sein auf die romantischen Alpengegenden, welche Fremde aus weiter Ferne aufsuchen, um sich an deren Wundern zu ergötzen. Doch wie traurig ist es für den Mann, der sich für die Volksbildung interessiert, wenn er zufällig an einem Schulhause vorüberkommt. Diese Ueberreste aus der gottlob vergangenen Zeit der Verdummung gleichen zum Teile mehr den ausgegrabenen Häusern von Herku-lanum oder grönländischen Hütten, als österreichischen Schulhäusern. Wenn „das Werk den Meister“ lobt, so muss man wol behaupten, dass sich jene, unter deren Leitung solche „Prachtwerke“ moderner Baukunst aufgeführt wurden, keine ehrenden Denkmäler gesetzt haben. Aber auch sonst findet man in einigen Gegenden Oberkrains so manches, was, wenn ich gelinde sprechen will, strengen Tadel verdient. Oberkrain hatte seit dem Inslebentreten der neuen Schulgesetze grösstenteils tonsurierte Schulinspektoren, die den Neuerungen ganz abhold waren und die Herzen der Lehrer für ihre Bestrebungen zu erwärmen suchten. Viele Lehrer glaubten daher, es könne ihnen nichts geschehen, wenn sie ganz nach Willkür handeln, wenn sie keine Amtsschriften führen, Schulversäumnisse nicht anzeigen etc., weil es die Inspektoren nicht verlangten. — Eines Tages fand ich neben der Strasse einen kräftigen Knaben im Grase sitzen und fragte ihn unter anderem, ob er denn auch fleissig in die Schule gehe? „Das brauche ich nicht mehr“, war die Antwort, „denn ich bin schon 9 Jahre alt und habe bereits anderthalb Jahre die Schule besucht.“ — Ein sehr in die Augen fallender Uebelstand, aus der früheren Zeit stammend, ist auch der, dass sich die Jungen in manchen Ortschaften oft zwei volle Stunden vor Beginn des Unterrichtes vor dem Schulhause versammeln und sich fast unmittelbar vor den Augen des Lehrers katzbalgen. Dagegen könnte der Lehrer doch etwas thun. Es ist wol zu verzeihen, wenn in gebirgigen Gegenden dieses oder jenes Kind zu frühe oder zu spät eintrifft, aber das eben Angeführte ist doch etwas zu stark und nicht zu entschuldigen. Zum Schlüsse noch ein erbauliches Histörchen. Es ist heute ein düsterer Morgen. Der Kegen fällt in Strömen. Fast menschenleer ist die Strasse, nur einzelne Kinder eilen, sich an die Mauer drückend, dem Schulhause zu. Bald ist eine bedeutende Schaar vor dem Hause versammelt. Heute, wie gewöhnlich, beginnt der Unterricht um 8 Uhr. Einige Minuten noch, und die wissbegierige Jugend wird im heiligen Tempel der Bildung verschwinden. Da verkündet die Uhr die achte Morgenstunde. Jetzt reihet sich die Jugend in Paare, um — um vielleicht ins Schulgebäude zu treten ? 0 nein! denn es erklingen die Glocken und aus dem nächsten Hause wird eine Leiche (wie ich nachträglich erfahren, die einer 80jährigen Frau) gebracht. Bald erscheint auch die hochwürdige Geistlichkeit am Platze, um die üblichen kirchlichen Funkzionen zu verrichten. Hastig greifen die Knaben in die Taschen und siehe ■— Kerzenstücke werden hervorgeholt und angezündet. Diejenigen, welche längere Stücke haben, winden sie zum Dreizack zusammen, um so mit dreifacher Flamme den Verstorbenen den Weg zum Himmel zu erleichtern. So marschiert dann die zarte Jugend entblössten Hauptes im Regen dem Zuge voran, indem sie ihre Käppchen und Hütchen als Mittel gegen den Wind benützt, damit ja keine Flamme auslösche. In der Kirche sah ich daun die Kinder mit ihren Lichtern um den Sarg herumkauern, während ihnen der Lehrer mit kräftiger Stimme das „Libera“ vortrug. Als ich, aus der Kirche zurückgekehrt, einen Mann befragte, wann denn eigentlich der Unterricht beginne, bekam ich zur Antwort, dass derselbe bei derlei Gelegenheiten entweder gar nicht oder nur durch eine Stunde erteilt Werde, „denn“, meinte der gute Mann, „es wird nach der „schwarzen“ Messe noch eine andere gelesen werden.“ Ich hielt es für meine Pflicht, dem Manne auseinanderzusetzen, dass es ungesetzlich sei, wenn der Lehrer die vorgeschriebenen Stunden nicht einhalte. Nun erwiderte er, dass er dies allerdings schon von einem Herrn erfahren habe, doch heute sei der Lehrer sorglos, da am vorhergehenden Tage der Inspektor die Schule mit seinem Besuche beehrt habe. — Dies also ist die Abbildung einer Schule, die von dem klerikalsten Frömmler Oberkrains geleitet wird. Dass dieser Mann aber sogar in seinem Dienstorte wenig Ansehen geniessen kann, möge daraus erhellen, dass er alldort gemeiniglich „Šomoštrov Jože“ genannt wird. Mögen es die betreffenden Lehrer und vornemlich „Šomoštrov Jože“ sich angelegen sein lassen, die getreue Pflichterfüllung höher anzuschlagen, als alles übrige, und diese Zeilen als Ermahnung von freundlicher Hand annehmen; denn es wird jedem bekannt sein, dass wir an höherer Stelle Herren haben, die zwar den Lehrern sehr zugethan sind, ihnen aber doch bei derlei Anlässen empfindlich auf die Finger klopfen müssten. 264 _ Erledigte E e li r s t e 11 e n. Krain. Einklassige Volksschulen zu Salilog und Olševk und zweiklassige Volksschule zu Zirklach, je eine Lehrerstelle definitiv zu besetzen, Geh. je 400 fl., Wohnung; bei den betreffenden Ortsscbulräten bis 12. September. ■— Volksschulen zu Saveastein und Gi-ossdoliua (siehe Konkursausschreibung). Steiermai*!»:. Zweiklassige Volksschule zu Gabersdorf (Bez. Leibnitz), Unterlehrerstelle, Remunerazion 330 fl., eventuell Gehalt 440 fl., Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 20. September. — Volksschule zu Loipersdorf (Bez. Fürstenfeld), Lehrer- und Unterlehrerstelle, 4. Gehaltsklasse; Ortsschulrat daselbst bis 15. September. — Zweiklassige Volksschule zu Doberna bei Neuhaus (Bez. Umgeb. Cilii), Unterlehrerstelle, Geh. 480 fl., Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 31. August. — Volksschule zu Ehrenschachen (Bez. Friedberg), Lehrerstelle, Geh. 550 fl.; Ortsschulrat daselbst bis 30. August. — Volksschule zu Breitenfeld, Ober- und Unterlehrerstelle, 4. Gehaltsklasse; Bezirksschulrat Feldbach bis 20. September. — Einklassige Volksschule zu St. Ruperti (Bez. Tüffer), Lehrerstelle, Geh. 600 fl., Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 1. September. — Im Bezirke Feldbach: Volksschule zu Feldbach. Unterlehrerstelle, 2. Gehaltsklasse; Volksschule zu Paldau, Unterlehrerstelle, 3. Gehaltsklasse; Volksschule zu Riegersburg, Lehrer- und Unterlehrerstelle, 3. Gehaltsklasse; Volksschule zu Gleichenberg, Oberlehrer-, Lehrer- und Unterlehrerstelle, 3. Gehaltsklasse; Volksschule zu Trautmannsdorf, Unterlehrerstelle, 3. Gehaltsklasse; Volksschule zu Lödersdorf, Lehrerstelle, 4. Gehaltsklasse; alle beim Bezirksschulräte Feldbach bis 16. September. — Im Schulbezirke Fürstenfeld: Volksschule zu Fürstenfeld, Unterlehrerstelle, 2. Gehaltsklasse; Volksschule zu Altenmarkt, Unterlehrerstelle, 4. Gehaltsklasse; Volksschule zu Gross-Wilfersdorf, Lehrer- und Unterlehrerstelle, 4. Gehaltsklasse; Volksschule zu Gross-Steinbach, Lehrerstelle, 4. Gehaltsklasse; Volksschule zu Hainersdorf, Unterlehrerstelle, 4. Gehaltsklasse; Volksschule zu Söchau, Ober- und Unterlehrerstelle, 4. Gehaltsklasse; alle beim Bezirksschulräte Fürstenfeld bis 15. September. — Volksschule zu Sparberegg (Bez. Friedberg), Lehrerstelle, Geh. 550 fl.; Ortsschulrat daselbst bis 30. August. — Volksschulen zu Ebersdorf, Grafendorf und Waltersdorf (Bez. Hartberg), je eine Unterlehrerstelle, Geh. 480 fl.; bei den betreffenden Ortsschulräten bis 15. September. — Volksschule zu Hartberg, Lehrerstelle, Geh. 700 fl., eventuell Unterlehrerstelle; Ortsschulrat daselbst bis 15. September. Kundmachung. Der gewesene Professor und Weltpriester Franz Metelko hat in seinem Testamente vom 1. Mai 1858 für sechs Landschullehrer in Krain, welche sich nach Ausspruch ihrer Vorgesetzten Behörden durch Sittlichkeit, Berufseifer, sorgfältige Pflege der slovenischen Sprache in den Volksschulen und durch Veredlung der Obstbäume vorteilhaft auszeichnen, sechs Geldprämien im derzeitigen einkommensteuerfreieil Betrage von je zweiuudvicrzig; (43) Gulden ö, W. gestiftet. Zur Verleihung dieser 6 Stiftungsplätze pro 1874 wird hiemit der Konkurs bis 20ten September 1. J. mit dem Beifügen ausgeschrieben, dass diejenigen hierländigen Landschullehrer, welche darauf Anspruch haben und sich darum bewerben wollen, ihre diesfällig gehörig belegten Gesuche innerhalb der obbezeichneten Bewerbungsfrist durch die Vorgesetzte Bezirksschulbehörde hieher zu überreichen haben. K. k. Landesschulrat für Krain, Laibach, am 1. August 1874. Koiilmrsaiisschreibungen. Die Lehrerstelle an der einklassigen Volksschule zu Šavenstein, mit welcher ein jährlicher Gehalt von 500 fl. verbunden ist, ist definitiv zu besetzen. Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig dokumentierten Gesuche längstens bis 15. September 1. J. beim Ortsschulrate in Savenstein einzubringen. K. k. Bezirksschulrat Gurkfeld, am 20. Juli 1874. Clioriuski. Die Lehrerstelle an der einklassigen Volksschule zu Grossdolina, mit welcher ein Jahresgehalt von 500 fl. verbunden ist, ist definitiv zu besetzen. Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig dokumentierten Gesuche bis 26. September 1. J. beim Ortsschulrate in Grossdolina einzubringen. K. k. Bezirksschulrat Gurkfeld, am 13. August 1874. Der Vorsitzende: Cliorinski. Der heutigen Nummer liegt ein Prospektus der Buchhandlung „A. Pickler’s Witwe & Sohn“ in Wien bei. Für die Redakzion verantwortlich: Joh. Sima, St. Petersvorstadt Nr. 18. Verlegt und herausgegeben vom „krainischen Lehrerverein“. — Druck v. Kleinmayr & Bamberg, Laibach.