MITTHEILUNGEN AUS DEM GEBIETE DER STATISTIK. 11ERAUSGEGEBEN VON DER K. K. STATISTISCHEN CENTRAL-COMMISSION. ZWOLITER JAI1RGANG. III. HEFT. (Preis 1 fl. O. \V.) --------------------------- WIEN, 1866. AUS DER KAISERLICH-KONIGLICHEN HOF- UND STAATSDRUCKKREI. IN COMMISSION BEI PRANDEL & EVVALD. VERHANDLUNGEN DER im Jahre 1861). WIEN, 1865. AUS DEU KAISERLICH-KONIGLICHEN HOF- UND STAATSDRUCKEREI. IN COMMISSION BEI PRANDEL & EWALD. / . Personalstand der k. k. statistischen Gentral-Gommission zu Endc des Jahres 1865. --------- r* rAsldent. Seine Excellenz Carl Freiherr von Czoernig, k. k. vvirkl. gehcimer Rath. OrdLentliclie MltgUedor. 1. Ministerialrath im Staats-Ministerium Josef filan* Ritter von Aicha. 2. Hofrath der Obersten Rechnungs-Controls-Behbrde Leopold Ritter von Mlescr (Stellvertreter Hofsecretar Friedrich Fischer). 3. Ministerialrath im Justiz-Ministerium Ludvvig Freiherr von Haan (Stellvertreter Rechnungsrath Dr. Franz Magncr). 4. Hofrath der k. ungarischen Ilofkanzlei Stefan von Papaj (Stellvertreter k. Rath und Hofsecretar Ladislaus von Markoviča). 6. Hofrath der k. siebenbiirgischen Hofkanzlei Eugen Freiherr von Frledenfels (Stellvertreter Hofsecretar und k. Rath Josef Plecker). 6. Ministerialrath im Polizei-Ministerium Wilhelm Born. 7. Hofrath der k. kroatisch-slavonischen Hofkanzlei Johann Daubachj von Dolje. 8. Ministerialrath im Marine-Ministerium Filihert Freiherr von Cattanei. 9. Ministerialrath im Finanz-Ministerium Anton Peter. 10. Hofrath im Ilandels-Ministerium Anton Ritter von Stahl (Stellvertreter Mini-sterial-Secretiir Josef Freiherr von Buschmann). 11. Ministerialrath im Staats-Ministerium Ludvvig Freiherr von Hohcnbiihl (Stellvertreter Sectionsrath Adolf Altmann). 12. Sectionsrath im Ministerium des Aeussern Gustav Buhi. 13. Regierungsrath Dr. Adolf Ficker, Director der administrativen Statistik. 14. Oberstlieutenant im Kriegs-Ministerium Maximilian Fischer. 15. Major des Marine-Zeugs-Corps Wenzel Millielmi. Aussorordontliclio Mitglicdor. 16. Hofrath und emeritirter Professor Dr. Johann Springer. 17. Hofrath und Professor Dr. Leopold Hasner Ritter von Artha. 18. Regierungsrath und Professor Dr. Leopold Neumann. 19. Professor Dr. Lorenz Steln. 20. Professor Dr. Hugo Brachclli. ' ' ■ > ■ • ■ Sitzmig ani 13. Januar 1865. I)en Vorsitz fiilirt in Folgc der dureh iibermassige Anstrengung im Dienste hcrvorgerufenen Erkrankung Sr. Excellenz des Herrn Priisidenten Ministerialrath Ritter v. Glanz. Er stellt der Versammlung zwei neu ernannte Mitglieder vor: den Hofrath Ritter v. Wieser als Verlreter der Obersten Rechriungs-Controlsbehorde und den Sectionsrath Gustav Buhi als Vertreter des Ministeriums des Aeussern. Unter den eingelaufenen Zuschriften erw:ihnt er mit besonderer Anerkennung der Mittheilungen des Kriegsministeriums iiber die Heereserganzung voin Jahre 18G4, welehe alle zur Beurtheilung der Recrutirungs-Ergebnisse wesentlichcn Momente t'iir die einzelnen Kiinigreiche und Liinder umfassen. Atis Anlass der Vorlage des VIII. Heftes der „preussischen Statistik", mit einer vergleichenden Uebersiebt des Standes und Ganges der „preussischeri Landwirth-schaft in den Jahren 18(!2 und 1803“, spridit der Vorsitzende sein Bedauern aus, dass periodische Bericbte alinlicher Art, wie solelie die Handels- und Gewerbe-kammern beziiglich der Industrie liefern, i’ur die Land\virtbschaft Oesterreieh’s, ob dieselben von Seite der landvvirthsehaftlichen Vereine, oder in anderer Weise erstattet werden mochten, bis jetzt fehlen, wahrend dieselben in den Arbeiten des k. preussiscben statistischen Bureaus regelmiissig excerpirt und zusammengestellt erscheinen und die einzig mogliehe verliissliclie Gruhdlage fflr eine detaillirte Agri-cultur-Statistik bilden. Eine selir wertbvolle Mittheilung ist jene des Resultates einer Enquete, \velebe durch die Handelskammer von Pariš iiber die Industrie von Pariš angestellt und mit einem AutHvande von 240.000 Francs veriiffentlicht wurde. Da in einem speeiellen Falle die Art und Weise debattirt wird, zum Resitze einer fremd-officiellen statistischen Publication zn gelangen, bemerkt Regierungsrath Dr. Fieker, dass zvvar seit liingerer Zeit ein Austausch solcber Publicationen zwiseben der k. k. Direetion und den fremden statistischen Rureau\ eingeleitet, neuerlich aber von ihm selbst ein Rundschreiben an die letzteren ausgegangen sei, um eine griissere Regelmassigkeit in die Sache zu bringen und die Sammlungen der Direetion, in wel-eber trotz ihrer Reiehbaltigkeit noch manehe Liicken beziiglich solcber Werke sich finden, allmitlig zu completiren. Das zur Regelung der Publication iiber steuerpflichtige Unternebmungen niedergesetzte Special-Comite, an welcbem unter Vorsitz des Ministerialrathes Ritter v. Glanz der Ministerialrath Peter, der Hofrath Ritter v. Stabl, Regierungsrath Dr. Ficker und Hofsecretar Schmitt Antheil nahmen, bat seine Berathungen gescldossen und erstattet Rericht an die statistische Central-Commission. Statist. Mitth. XII. Jalirg. 3. Ileft. i Bericht des Special-Comites zur Feststellung des Inhaltes und der Form der Publication liber die erwerbsteuerpflichtigen Unternehmungen. Erstattct vom Mofsecretiir Schmitt. In den „Tafeln zur Statistik (ter osterreichischen Monarchie fiir (las Jahr 1831“ vvurde zuerst cin Anszug a us (lemErwerbsteuerkataster aufgenommen, welcher ausser der Gesammtzahl der producirenden und commerziellen Ge\verbc, in je acht Gruppen getheilt, die Darsteltung der Unternehmungen bis auf die ein-zclnen Steuerclassen ausdehnte, \velehen dieselben eingereiht waren. Obwolil in der Holie der zu entrichtenden Steuer ein Anhaltspunct zur Beurtheilung des Umfanges jedes Geschaftsbetriebes geboten war, blieb diese Naelivveisung dueli in zwei Rieh-tungen eine unvotlstandige. Einmal besclirankte sich dieselbe auf jene Lander, wo die Erwerbsteuer als solche von gcvverblichen und Handelsunternehmungen eingehoben vvard, wahrend die ungrischen Lander, in welchen im Jahre 1851 die Personal-Enverbsteuer eingeluhrt \vurde, und das lombardisch-venetianische Kdnigreich, fiir vvelches die auf anderen Grundsiitzen beruhende tassa dcllc avti e di commercio Geltung hat, davon ausgeschlossen blieben. Uebcrdiess fand aus okonomisehen Grunden sovvohl, als aus Notlnvendigkeit eine in vielen Fiillen stdrende Cumulirung mehrerer Gewerbe zu einem einzigen Nach\veisungs-Objecte Stati. Noch irielir zusammengedrangt linden sich die Gewerbe des Jahres 1831 in jenom Auszuge nachgevviescn, welcher in den „Mittheilungen aus dem Gebiete der Statistik IV. Jahrgang, 3. Ileft" abgedruckt wurde. Dagegen ward hier ein Anhang beigegeben, welcher die Naclnveisung der Gewerbe in Ualmatien, im lornbardisch-venetianischen Kiinigreiche, sowie im Krakauer Gebiete — jedocli oline Scheidung nacli Steuerclassen — enthalt. Wenn mit dieser Naclnveisung der Zalil und des Steuerbetrages der bestehenden producirenden Gewerbe die erste und sicherste Grundlage lur eine neue Statistik der Industrie gevvonnen war, so richtete sich das Bestreben der Direction fiir administrative Statistik zuniichsl dahin, dieses Verzeichniss durch Ervverbung der die ungrischen Lander betreffenden Nachweisungen zu vervollslandigcn. Die statisti-schen Berichte der ungrischen Handelskammern hoten bierzu, mil einziger Aus-nahme der Kammern zu Oedenburg und Pressburg, leider nicht das erforderliche Materiale. Das Bestreben, diese Vervollstandigung im administrativen Wege zu Stande zu bringen, die seit dem Jahre 1831 eingetretenen Aenderungen im Stande der ein-zelnen gewerhlichen Unternehmungen zn fixiren, endlich die Wiirdigung des Um-standes, (lass zur seinerzeitigen Beurtheilung der Wirkungeu des damals schon zur Publication reilen Gewerbegesetzes die Naclnveisung des Zustandes der Industrie unmittelbar vor Einfiihrung der Gevverbefreiheit vom hochsten Interesse sein miisse, bevvogen Se. Excellenz den Herrn Prasidenten der Central-Commission, im Jahre 1838 beim Finanzministerium vorerst im miindlichcn Wege die Veranlassung von Abschriften der gemeiruleweisen Enverbsteuer- (und Personal-Ervverbsteuer--) Biicher durch die Steueramler anzuregen. Mit Riicksicht jedocli auf die Ent-gegnurig, dass die Steueramter allzusehr mit Geschiiften iiberhiiuft seien, als dass ihnen noch die Verfertigung von Abschriften der Ervverbsteuer-Vorschreibungen aufgeburdet \verden konnten, unterblieb die Expedition des vorbereitelen schrift-lichen Ansuchens. Im Jahre 18(53 gelangte Se. Excellenz der Herr Pršisident der Central-Commis-sion durch ein z ur Einsicht ihm mitgetheiltes Geschiiftsstiick des Finanzministeriums zur Kenntniss, dass behufs einer Reform des Erwerbstcuer-Gesetzes im Wege der Vervvaltungsorgane fiir ilirecte Steuererhebungen Erhebungen uber den Bestand aller, der Erwerb- und der Personal-Enverbsteuer, sowie der lasna delte avti e tli commercio unterliegenden Beschiiftigungen und deren Besteuerung vorgenommen worden seien, deren Ergcbnisse im Rechnungs-Departement fiir directe Steuern des Finanzministeriums behufs der Zusammenstellung und weiteren Bearbeitung im Sinne der Steuer-Reform gesammelt wurden. Ueber Ansuchen Sr. Excellenz des Herrn Priisidenten wurden die Elaborate der einzelnen Steuer-Commissionen im lombardisch-venetianischen Konigreiche, der Steuer-Inspectorate in den deutsch-slavischen Landern, dann der Finanzbezirks-Directionen in den Landern der ungrischen Krone partienweise der Direction fiir administrative Statistik zur Beiiiitzung iiberlassen. Von der Ausiclit ausgehend, dass die genaue und detaillirte Nachvveisung aller im Umfange der gesanimten Monarchie bestchenden producirenden Gewerbe fiir die Lfisung vieler administrativer und volkswirthschaftlicher Fragen vom liochsten Belange sei, stelll Ilir Special-Comitt? den Antrag, dass nicht nur die Uebersicht der producirenden Gewerbe iu den deutsch-slavischen, ungrischen und italienischen Landern, \velche aus den vom Finanzministerium behufs der Erwerbsteuer-Reform gemachten Erhebungen durch die Direction der administrativen Statistik zusammen-gestellt wurde, der Veroffentlichung in den statistischen Mittheilungen zugefiihrt, sondern dass auch die Nachweisung der in der Militafgranze bestehenden, durch das Kriegsministerium erhobeuen Fabriken und gevverblichen Unternehmungen an-hangsweise beigegeben \verde. Was den Umfang anbelangt, in welchem diese Publication zu erfolgen hiitte, entschied sich das Special-Comite fiir die griissle Ausfiihrlichkeit riicksichtlich des territorialen Bestandes der Gevverbe. Obgleich bei Landern von geringerer Aus-delinung (wie Salzburg, Kitriitlien, Krain, Schlesien und Bukovvina) die Nachwei-sung nach Landern ausrejcht, so wiirde doch fiir Biihmen, Ungarn und andere diese cumulative Nachweisung der Gewerbe allzu wenig Einblick in die hochst ver-schiedenartig gestaltete Organisirung der gewerblichen Thatigkeit einzelner Theile dieser Lander gewahren. Aus diesem Grunde stellt das Special-Comit4 den Antrag, die Central-Commission wolle beschliessen, dass die Publication in j enem Detail erfolge, wie solches aus den zu Gcbote gestandenen Vorlagen an das Finanzministerium zu entnehmen ist, also in den deutsch-slavischen Landern die Steuer-Inspectorate (ehemalige Kreise), in den ungrischen Landern, die Finanzbezirke (je z\vei oder drei Comitate umfassend), im lombardisch-venetianischen Kimigreiche, die Provinzen zugleich die Unterabtheilungen fiir die Naehvveisung bilden sollen, wogegen fiir Dalmatien, dessen producirende Industrie librigens weder sehr zalil-reieh vertreten noeli selir erheblich ersclieint, nur das Landes-Summarium gegeben werden kann. Bezuglich der einzelnen Unternebrnungen beantragt das Special-Comite die Aufnahme aller Nachweisungs-Objecte, selbsf mit Aufrecbthaltung der localen Benennungen derselben, so dass beispielsweise die Galeerenbauer in Galizien, die Kahn- und Zillenmacher im Steuer-lnspectorate Wels und im Finanzbezirke Press-burg keinesfalls mit den SchilVbauern vereinigt, sondern abgesondert fiir sieh nacli-gewiesen werden. Gegeniiber der alphabetiscben Ordnung, welche in den Original-Naclnveisungen sich eingehalten findet, stellt das Special-Comite den Antrag, dass die Gewerbe systcmatisch, und zvvar mil Zugrundelegung jener Eintheilung in 114 Classen (aclit Gruppen) aufgefiihrt werden, welche von der dritten Versammlung des internatio-nalen statistischen Congresses zu Wien im Jahre 1857 berathen und genchmigt, danit von der Central-Commission fiir die Nachvveisungen der Industrie-Statistik durch die Handels- und Gewerbekammern vorgezeichnet wurde. In den an das Finanzministerium gelangten Zusammenstellungen der Finanz-behiirden werden nebst der Gesammtzahl der einzelnen Gewerbe und des Gesammt-betrages der von ihnen entrichteten Steuer (sammt Zuschlagen) die Minima umi Maxima der Steuerbelriige nach sieben Populations-Classen der Orte, \vo die Gewerbe betrieben werden (unter 1.000, 1.000 — 4.000, 4.000—10.000, 10.000—20.000, 20.000—50.000, S0.000—100.000, uber 100.000 Einwohner), nachgewiesen. Aus okonomischen Griinden glaubte jedoch das Special-Comite auf die Beibehaltung dieses Details in den Tabellen nicht einrathen zu sollen, und beantragt, dass die Publication sicli auf die Zalil der Gewerbe, auf den Gesammt-Steuerbetrag, (lanu auf das absolute Minimum und Maximum der Steuer beschranken moge, vvodurclj der Vortheil erreicht vvird, dass der Satz doppelspaltig erfolgen kann. Diese Riicksicht auf Oekonomie erschien um so mehr geboten, als nahezu 800 Gevverbe, und zwar die allgemein vorkommenden in 112 Territorial-Abtheilungen, nachzuweisen sind, daher selbst beim doppelspaltigem Satze 12—IS Druckbogen fiir diese Publication in Anspruch genommen werden. Schliesslich erlaubt sich das Special-Comite zu beantragen, dass die Central-Commission der Direction der administrativen Statistik den Auftrag ertheile, sogleich nach Vollendung des Druckes der Uebersichten der producirenden Gevverbe eirie gleiche Uebersicht der commerziellen und sonstigen der Erwerbsteuer unter-liegenden Unternebrnungen nach den gleichen Grundsiitzen zusammenzustellen und seinerzeit dem Drucke zu iibergeben. Die Versammlung tritt allen Antriigcn des Special-Comite’s bei und gibt der Direction fiir administrative Statistik den Auftrag, sofort zur Zusammenstellung der Commerzial- und sonstigen Gewerbe zu schreiten und dicselbe so rasch zu beon-digcn, als die bescliriiakten Arbeitskrafte der Direction irgend gestatten. Weiler kiimmt der Bericht des Speeial-Comite’s zum Vortrage, vvelches zur Durchfiihrung der von dcn Landesbuchhaltungen bcanspruchlcn Erleichterungen bei Bearbeitung der Finanz-Statislik bestellt \vorden war. An demselben hatten, unter Vorsitz des Ministerialrathes Hitler v. Glanz, Regirungsrath Dr. Ficker und die Hofsccretiire Fischer und Schmitt Antheil genommen. Bericht des Special-Comite's zur Feststellung der von den Landesbuchhaltungen bei Bearbeitung der Finanz-Statistik beanspruchten Einrichtungen. Erstattet vom llofsecrctiir Fischer. Die Oberste Rechnungs-Controlsbehorde fordert die Direction der administrativen Statistik mit den Erliissen vom 30. November und 1 I. December v. J., Z. 0407 und 6893 auf, in Ervviigung zu nehmen: 1. oh die Staatshuchhaltungen von der Verfassung der jiilirlicli zu liefernden Naclnveisungen iiher die Anzahl und Personalbezuge siimmtlicher in activer Dienst-leistung stehenden Individuen,' dann der Quiescenten, Pensionisten, Provisionisten und mit Gnadcngahen Betheillen, nicht giinzlich enthoben vverden konnten, nacbdem diese Daten auch aus den Jahres-Priiliminarien und den heziiglichen Detailausvveisen zu entnehmen sind. und 2. ob und inwieferne die in dreijahrigen Zwischenriiumen von den Staats-buchhaltungen vorzulegenden Naehweisungen iiher die nicht dotirten Fonde und Anstalten vereinfacht vverden konnten, nachdem diese Naclnveisungen viele Vor-erhebungen nothwendig machen, und einen bedeutenden Kraft- und Zeilaufvvand erfordern. Diese beiden Aufforderungen sind von dem unter dem Vorsitze des Herrn Ministerialrathes Ritter v. Glanz zusammengetretenen Special-Comite aul’ Grund der diessfalls von der Direction der administrativen Statistik abgegebenen Aeusserung einer eindringlichen Erorterung unterzogen vvorden, vvobei sicli ergeben bat, dass, \vas namentlich die erstgenannte Nachvveisung iiher die Anzahl und die personlichen Bezuge der Bediensteten anbelangt, die Enthebung der Staatshuchhaltungen von deren Verfassung und Einsendung, ohne Aufgehung des eigentlichen Zvveckes der fraglichen Nachweisungen nicht mdglich ist. Die Vorlage der in Rede stehenden Naclnveisungen, welche bis zum Jahre 1847 regelmiissig verfasst und in das grosse Tabellenwerk aulgenommen wurden, ist vom Jahre 1848 an unterbliebcn, weil in Folge der oftmaligen Veriinderungen im Orga-nismus der Slaatsvenvaltung die rechtzeitige Erlangung der erlorderlichen Behelfe ohne eine allzuliihlbare Ueberbiirdung der Staatshuchhaltungen nicht moglich war. Der administrative VVerth dieser Naclnveisungen wurde jedoch durch oft vorgekom-mene Anfragen verschiedener Centralstellen, insbesondere des Finanzministeriums, fortan in Erinuerung erhalten. Die Riclilung, in welcher iliese Anfragen meistentheils zu beantworten wai,en, aber mir theilwei.se beantwortet wcrden konnten, veranlasste die Central-Com-mission — als die Wiederatifnalime dieser Naclnveisungen in das alle luni' Jahre hinauszugebendc grosse statislische Tabellenwerk und eines Auszuges derselben in das sialistiscbe Jahrbucli bescblossen wurde — ein neues Formulare lestzustellen, welches mit dem Prasidial-Erlasse der Obersten Rechnungs-Controlsbehorde vom J>. Mai 1801!, Z. 121 siimmtliehen Slaatsbuchhaltungen vorgezeiclinet wurde. Die Rubriken dieses Formlilares konnten aus dcn Jahres-Priiliminaren »ur unvollstitndig entnommen werden. Ziebt man das Priiliminare fiir das Jalir 18U4 in Betracbt, so zeigen sieli be-ziiglich der im obigen Formulare vorgescbriebenen Daten vielfaclie Lucken, von welchen nur einige der erhebliclisten hier erw;ihnt werden iniigen: n J felilt d ie Anzabl der fiir die versebiedenen Verwaltungszweige bestebenden Aemter, b) sollen die activen, quiescirten und pensionirten Beamten nacb vier Abstufungen ilirer Beziige gescbiedcn werden, wiiliren(l selbe im Priiliminare oftmals nur cumulativ nachgewiesen sind, c) enthiilt der Staatsvoranscblag nicbt die Emolumente in natura mit ibrem Geld-werthe, d) ist daraus nur das Erforderniss fiir Diurnen, nicbt aber die Anzabl der in Ver-wendung stelienden Diurnisten zu erseben, c) liei einigen Gelallen (Salz, Tabak ete.) rersclnvindeu die Lolmungen der Ar-beiter unter den Fabrieationskosten, f) beim Strassen- und Wasserbau ist nur die Gebiihr des niederen Personales, nicbt aber dessen Anzabl nacbgewiesen, (j) beim Pensions-Etat felilen durcbaus alle Daten iiber die Anzabl der Individuen. Dieses Verzeicbniss von Miingeln liesse sich nocli betracbtlich enveitern, aber selbst die wenigen lnermit zur Kenntniss gebrachten Daten diirften die Ansicht des Special-Comite's recbtlertigen, dass dieBuchbaltungen von fiir die ubrigen Stiidte und fiir alle Landgemeinden bestimmt ist. In dem Formulare fur die grossenStiidte (C) werden detaillirte Nacliweisungen nach den versebiedenen Zweigen der Verwaltung gefordert, und es wurde dasselbe mit dem Nacbweis-Formulare iiber die Gebarung mit dem Landesfonde miiglichst conform eingericbtet und nur dort eine Abvveichung von letzterem gemacht, wo es die Verschiedenbeit der olfentlichen Zwecke und (ikonomiseben Bedurfnisse er- forderte. Dagegen besebriinkt sicli das Formulare fur die ubrigen Gemeinden bloss auf diejenigen Angaben, welche sebon nach dem Erlasse des Ministeriums des lnnern vorn !i. Mai 1852 von den Gemeinden dieser Classe aufzunehmen waren. Dieselben begreifen die Rubriken: Eigene Einkiinfte, Erforderniss, Abgang oder Ueberscbuss, danil die Art der Bedeekung des letzteren dure,h Zuschlage zu den landesfiirstlichen Steuern. Indem diese von dem Special-Comite festgestellten Formularien der statisti-sclien Central-Commission mit dem Antrage auf Genebmigimg vorgelegt vverden, erlaubt man sieb nneli Nachstehendes beizufiigen. Die fiir die Gebarung der Landesfonde und Grundentlastu ngsfonde bestimmteu Formularien werden in allen Landern, in welchen derlei Fonde besiclicn, olme Sclnvierigkeit in Vcrwendung gebracht werden kijnnen, weil der amtliche Vorgang dieser Fonde niebts enlhitlt, was die Gleichfiirmigkeit in den besprochenen Nachweisungcn binderu \viirde. Dagegen konnen die Formularien bezugliclider Communalausweise gegen-wartig nur in den deutschen, biihmisehen, galizischen Landern und in Dalmatien ztii* Verwendung empfbblen vverden, weil nur in diesen Liindern das Gemeindewesen auf gleicliformigen Principien berulit und verwaltet wird, wiibrend in Ungarn, Kroa-tien und Slavonien, Siebcnbiirgen und dem Militiirgriinzlande die Gemcindcvenval-tungen anderen Normen folgen, und sich in anderen Formen bewegen, die eine Gleicbformigkeit in den gewiinschten Ausweisen kaum envarten lassen. Im lombardisch-venetianischen Konigreiche, das sicli sclion seit langer Zeit im liesitze einerliebgewordenen Communal-Verfassungbefiudet, wirddie Einriclitung der Gebarungsausweise nacb den festgestellten Formularien ohne Sclnvierigkeit zu bewerkstelligen sein. Die Antriige des Special-Comite's werden sammtlieb angenommen und den bei-gezogenen Fachmiinneru der Dank der Central-Commission ausgesprochen. Die Vertreter der drei Mofkanzleien und des Kriegsministeriums iibernehmen es, die Formularien geeigneten Oris zur Kenntniss zu bringen und demzufolge I11-structionen einzubolen, ob und inwieferne auch in den Kiinigreichen Ungarn und Kroatien-Slavonien, im GrossfiirslentbumeSiebcnbiirgen und iu derMilitargriinze die gleichen Naclnveisungen zu erlangen wiiren. Ueber die Ausdelinung der Naclnveisungen auf das lombardisch-vcnetianiscbe Konigreich wird Bescbluss gefasst wcrden, sobald das bezugliche Gutaclitcn der SlaUhallerei zu Venedig cinlangt. Aus Anlass einer vereinzeltcn Vorlage beziiglicli des mabriscli-schlesischen Studienfondes wurde ein Speeial-Comite bestellt, welches miter Vorsitz des Mini-sterialrathes Ritter v. Glanz und Mitwirkung der Regierungsrathe Dr. Ficker und Professor Neumann, Professor Dr. Brachelli und Hofsecretiir Schmitt Beratbungen liielt, inwieferne die vom Staatsministerium veranlassten geschichtlicbeii Erbebungen (iber die Studienfondc aucli fiir die Zwecke der Central-Commission zu verwertben sind. Es bericlitet bieruber Regierungsratb Dr. Ficker, und (iber Antrag des Special-Comite's wird beschlossen, das Staatsministerium anzugehen, es wolle der Central-Commission seinerzeit jene Zusammenstellungen zur lieniitzung iiberlassen, welche iiber die Gescbicbte und die Vermogensverlialtnisse der Studienfonde siimmtliclier deutsch-slaviscli-italienisclienLiinder durcli die Staatsbuchlr.iltungen verfasst wurden. Vom Inbalte dieser Naclnveisungen \verde dann die weitere Rearbeitung derselben durcli die Direction fiir administrative Statistik abliiingig sein. Sitziing am 3. Miirz 1805. Der Priisident-Stellvertreter Ministerialratli Ritter v. Glariz maclit die Mitthei-lung, dass das 4. Heft des XI. Jahrganges der „Mittheilungen aus dem Gebicte der Statistik1*, die Verhandlungen der k. k. statistisclien Central-Commission \viihrend des Jalires 1864 enthaltend, die Presse verlassen liabe und sofort zur Vertheilung gelaiigen werde. Seit der letzten Sitzung ist an die Central-Commission eine Zuschrift des Staatsministeriums gelangt, womit die im Wege der Statthalterei erhobenen Nach-weisungen der in Nieder-Oesterreich und im Kiistenlande bestehenden Lebensver-sicberungs-Anstalten iiber die Sterblicbkeit ibrer Mitglieder zur Verfiigung gestellt werden. Der Vorsitzende hebt die Wichtigkeit dieser Ausvveise fur das Zustande-kommen von Sterblichkeitstabellen bervor, die um so bedeutender sich berausstellen \vird, wenn diese Naelnveisungen, \velehe sich gegenwiirtig nur auf die Jabre 1861, 1862 und 1863 bezieben, in ibrer periodischen regelmassigen Vorlage einen litnge-ren Zeitraum umfassen werden. Gleicbzeitig seien die Ausweise als wesentliche Vervollstandigung jener Daten zu betraehten, \velebe zufolge der im Jahre 1864 von der Central-Commission ent-\vorfenen Formulare in der Statistik der Vereine beziiglieh der Lebensversieherungs-Anstalten zur Darstellung gelangen vverden. Das Priisidium der kaiserliclien Akademie der Wissenschaften gibt in Enviede-rung einer Zuschrift des Prasidenten der statistisclien Central-Commission bekannt, dass sammtliche statistische Ausweise iiber den Cretinismus in der osterreichischen Monarchie, nachdem sie von Professor Dr. Skoda fur das Referat iiber den Inhalt dieser Beriehte beniitzt worden sind, an das Staatsministerium zuriickgeleitet vvurden. Der Vorsitzende bemerkt, dass, indem die genanntc Druckschrift die statisti-schen Momente des Cretiniums nicht beriihrt, die im Arcbive des Staatsministeriums aufbevvahrten Originalausweise nachtraglich der statistisclien Bearbeitung werden unterzogen werden. Unter den Zusendungen auslandischer statistischer Druckwerke erwiihnt der Vorsitzende der trefflich bearbeiteten „Statistik des Gefiingnisswesens im Kiinig-reiche der Niederlande vvahrend des Jahres 1863“, dann der „Ergebnisse der stati-stischen Aufnahme iiber die Vertheilung der Beviilkerung Kurhessens nach der Ver-schiedenheit der Religion und in llinsicht auf eheliche Verbindung“. Der Vorsitzende erwahnt, dass die Volkszahlung in Kurhessen sich \vesentlich von jener in allen iibrigen Staaten dadurch unterscheidet, dass niclit allein die Bewohner nach ihrem Civilstande erhoben, sondern auch die bestehenden Ehen nach dem Beligionsbekennt-nisse der Verheirateten als ungemischte oder gemischte Ehen registrirt und die kinderlosen Ehen besonders nachgewiesen vverden. Ueber Aufforderung des Herrn Vorsitzenden folgt der Bericht iiber die Bera-thungen des zur Organisirung der Statistik des Schifls- und Waarenverkehres auf der Elbe niedergesetzten Special-Comite’s. Bericht des Special-Comite s zur Feststellung der Modalitaten und Formulare fiir eine Statistik der Handels- und Verkehrsverhaltnisse der Elbe-Schifffahrt. Erstattet vom Hofratlio Ritter v. Stalil. Bereits in der uuterm 11. December 1862, Zalil 6446-813, au ilie Oberste Rechnungs-Controlsbehorde gerichteten Note bat das Ministerium fiir Mandel und Volksvvirthschaft auf tlie grosse Bedeutsamkeit der auf der Elbe verfrachteten Giiter rnit dem lleifiigen bingewiesen, dass eine Zusammenstellung der in den einzelnen Elbe-Uferstaaten gesammelten statistischen Daten iiber die Schifffahrts- und Verkehrsverhaltnisse dieses Flusses sehr wiinschenswerth ersebeint; wesshalb aueli zu-gleicli das Ansueben gestellt wurde, durch die Direetion der administrativen Statistik eine iibersichtliche Bearbeitung des iiber den Verkebr auf dieser internationalen Communicationslinie vorbandenen Materials /,u veranlassen. Nacbdem in Folge iler unterm 4. April 18615 abgescblossenen Elbe-Schifffahrts-Convention und der in Folge derselben eingetretenen Ermiissigung des Elbe-Zolles eiu wesentlicher Aufsclnvung des Elbe-Verkebres in Aussicht stelit und sich sonaeli das Bediirfniss nacb einer miiglichst vollstiindigen fortlaufenden Statistik der Schiff-labrt und des Handelsverkehrs aul’ diesem wiebtigen Flusse immer mebr geltend maeht, so tanil sich das Ministerium fiir llandel und Volkswirtbsebaft veran-lasst, d iesen Gegenstand in der an Sr. Escellenz den Herrn Priisidenten der statistischen Central-Commission Freiherrn v. Czoernig unterm 14. Januar 1. J., Zalil 15436-1203 gerichteten Note neuerlieh in Anregung zu bringen. Laut dieser Note wurde die Ari und Weise, \vie das beziigliche statistiscbe Materiale iiir den beabsichtigten Zvveek zu beniitzen wiire, ganz deu bewšihrten Erfahrungen Sr. Excel-lenz des Herrn Priisidenten anbeimgestellt und das Ministerium fur llandel und Volkswirthschaft erkliirte nur, dass demselben vorzugsweise daran gelegen wiire, die Mengen der auf der Elbe iiber die osterreicbische Griinze ein- und ausgefiihrten Waaren, dami deren Provenienz und Bestiinniung, namentlicb ob und in \velchen Quantitiiten dieselben von und nacb den Elbeorten oberbalb und unterhalb des preussischen Elbe-Zollamtes Wittenberge kommen und gelien, endlich das Verhiiltniss der bei diesem Schifffalirtsbetriebc betheiligten Flaggen zu kennen. Nachdem die biihmische Statthalterei den Antrag gestellt bat, das Com-merzialzollamt in Niedergrund-Schandau mit der Aufsammlung der betreffendeu statistischen Daten zu beauftragen, 1'iigte das Ministerium fiir llandel und Volks-vvirthschaft schliesslieh das Ansueben bei, sich dariiber auszusprechen, welche Weisungen diesslalls dem genannten Zollamte zu ertheilen wiiren. Um nun diesen VViinschen des Ministeriums fiir llandel und Volks\virthschaft zu entsprechen, hat die Central-Commission in ihrer am 3. Februar 1865 statt-gehabten Sitzung den Beschluss gefasst, vorerst ein Special-Comite behufs der Feststellung des Planeš fiir die iiber die Handels- und Verkehrsverhaltnisse der Elbe-Schifffahrt zu liefernden statistischen Nachvveisungen zusammenzusetzen. An der Berathung dieses Comite's, Avelche am 18. Februar stattfand, haben unter dem Vorsitze des Prasidenten-Stellvertreters Ministerialrath Hitler v. Glanz, der Vertreter des Handelsministeriums, der Herr Hofsecretiir F. Schmitt und der Rechnungsrath Gabriely vom Finanzministerium Tlieil genommen. Mir ist der ebrenvolle Auftrag ertheilt worden, die Ergebnisse der Berathung dieses Special-Comite’s zur Kenntniss der Central-Commission zn bringen. Nachdem der Herr Vorsitzende sich in Kiirze iiher den Gegenstand der Fragc ausgesprochen hatte, forderte derselbe den Herrn Hofsecretiir Schmitt aut', hieriiber unter Darstellung der beziiglichen Vorarbeiten die erforderlichen Antrage zu slellen. Dieser bemerkte nun, dass bereits vom Jahre 1846 bis 1850 von der Direction der administrativen Statistik, ant Grund der von dem siiehsischen Elbe-Zollamte zu Schandau gelieferten Naehvveisungen, eiue statistisehe Darstellung des Elbe-Ver-kehres in den enviihnten Jaliren, jedoch nur mit der Heschrankung aut' die Nacli-\veisung der Einfuhr und Ausfuhr der verschiedenen Waarengattungen und deren Mengen aus und nacli dem Auslaiule (Sachsen, Preussen, Hamburg, Altona) zusam-mengestellt und veroffentlicht worden ist. Was nun die Erlangung der diessfiilligen Naelnveisungen fiir die Gegenwart betrifft, weist der Herr Hofsecretiir Schmitt darauf liin, dass, insovveit es sich um den Elbe-Verkehr in den fremden Uferstaaten handelt, die hierftir erforderlichen Daten im Auslande ohnehin, und zwar vom siiehsischen Zollamte in Schandau, vom Griinzamtc Wittenherge in Preussen, woselbst sich zu Folge der erwalinten Elbe-SchiflTahrts-Convention gegemviirtig das einzige Elbe-Zollamt befindet, und beziig-lich des Verkehrs auf der unteren Elbe vom statistischen Bureau der freien Stadt Hamburg regelmassig gesammelt und veroffentlicht werden, und dass sonacb ange-nommen werden konne, dass dieselben auch der statistischen Central-Commission behufs der Beniitzung fiir Naclnveisung des ausliindischen Verkehrs auf der Elin; regelmassig zukommen diirften. Das Special-Comite pllichtete dieser Ansicbt mit dem Beisatze bei, in diesem Sinne seine Antrage gegeniiber der Central-Commission zu formuliren. Olnvohl nacli dem Wortlaute der obenenviihnten Zusehrift des Handelsministeriums das Augenmerk vorzugswei.se auf den Elbe-Handel mit dem Auslande gerichtet scheint, bat sich doch das Special-Comite nach dem Einratheu des Herrn Hofsecretiirs Schmitt zu dem Antrage geeinigt, neben dem ausliindischen auch den Binnenverkehr auf der Elbe und ihrem Nebenflusse, der Moldau, zum Gegenstande der Naclnveisung zu rnachen, so dass die zu liefernde statistisehe Darstellung so-wohl die in- als auch die ausliindiscben Scbifffahrts- und Handelsverhiiltnis.se des Elbe-Verkehrs zu umlassen liiitte. Das Special-Comite fand sich zu diesem Antrage um somelir bestimmt, als hier-durch die in Rede stehende statistisehe Naclnveisung oline alleSclnvierigkeit anVoll-stiindigkeit gewinnt und in glcicher Weise in Folge des Beschlusses der Central-Com-mission auch beiderZusammenstellungderI)onau-Verkehrs-Statistikvorgegangenwird. Riicksichtlich der sonach gewiinschten Naelnveisungen des Binnenverkehrs, bemerkte Herr Hofsecretiir Schmitt, ist die Beauftragung der Hauptzolliimter zu Prag und Aussig zur Einlieferung der beziiglichen Daten hinreichend, um das erlorderliche statistisehe Materiale beziiglieh der Moldau und der bohmischen Elbe- strecke aufbringen zu kiinnen, wobei man um somebr von der Station Budweis absehen kitim, als die von dort Moldau abwiirts gehenden SchifTe iiur ausnahms-weise fiir Z\vischenstationen bis Prag bestimmt sind und somit lici den Zolliimtern zu Prag, Aussig, Niedergrund und Schandau ohnehin zur Aufschreibung gelangen. Nachdem Herr Reelinungsrath Gabriely noch bcigefiigt batte, dass, da zu Bud-\veis kein Zollamt bestebe, das dort befindliche Finanzvaeh-Commissariat, \vegen Mangels an Arbeitskriiften, kaum im Stande w;'ire, die gevviinscbten Daten vollstiindig und verlšisslich einzusammeln, bat sich das Comite zu dem Beschlusse geeinigt, dass mit der Sammlung der den inneren Elbe-Verkebr betreiTenden statistiscben Daten das Zollamt zu Niedergrund-Schandau, dami die Aemter zu Aussig und Prag (fiir beide Wassermautbstationen) zu beauftragen wiiren. Beziiglich der Form der von diesen Aemtern zu besorgenden Aufzeicbnungen und der aufGrund derselben jiihrlicb zu liefernden Nacbweisungen \vurde beantragt, solclie nacli den vom Hofsecretiir Schmitt entworfenen zwei Formularien abfassen zu lassen, von denen das eine fiir die Nachweisung des Scbiffsverkehres, das andere fiir jene des Waarenverkelires bestimmt ist. Das erste Formulare, den Schiflsverkehr betreflend, umfasst folgende Rubriken: A n g c k o m m e n Abgegangen stromaulVarts stroinabwarts slromauf\viirts stromahwiirts Fahrzeuge Za 1.1 der Fahr- Go- s a m mitra g-fiiliigkcit Zalil der Fahr- zeuge Ge- samint- trag- fiihigkeil Znhl der Fahr- zeuge Ge- sammt- trag- fahigkeil Zalil der Fahr- zeuge Ge-s a in m t — trag- fahigkoit Centuer Centner Cen tn er Centuer a) Fahrzeuge, velche am Lan-diuigsplalze vin- oder ausludcn : Dampfschiffe . . j j)u',u'< 11 Segel-und Ruder- j beladen . schiffe . . . \ leer . . r,... ( beladen . rlosse . . . . < t leer . . j beladen . ZiisRinmcn . , l leer . . I>) Fahrzeuge, nelclie, ohne clu-odcrausziiladen, nach anderwarls bestliniiit vvaren: Dampfscliifle . . \ ')e'a,'el1 ( leer . . Segel-undRudcr-( beladen . sehifle . . . ( leer . . Flosse | 1>e,a‘len • ( leer . . ( beladen . %ti.2, Marienbad 4.492, Franzens-bad 3.860, Mehadia 3.860, Wildbad-Gastein 3.174, Robitscb 2.710, Voslau 2.020, Gleicbenberg 1.471, Meran 1.459, Ualaton-Fiired 1.378, Piistyen 1.235, Hall (Oberosterreieh) 1.102 Curgaste. Die Central-Commission besehliesst, den gleichen Ausvveis bezuglich der Saison 1864, vervollsliindigt durcb die Naelnveisung des Besuches der siebenbiirgischen Badeorte und durch die Einbeziehung der den Militiir-Bade-lnsjiectioneu unterstehenden Curgaste, dem statistischen Jahrbuche !i nur je fiinfzehn Zalilen-reiben nachgewiesen, vviihrend docli der verticale Gesammtraum Platz fur zwei-uudaehtzig Zeilen bieten \viirde. Die Hauptursacbe dieser mangelliafteu Beniitzuug des Baunies von je zwei gegeniiberstebenden Druckseiten liestebt in der Textirung der in der Rubrik „Waarengattung“ henannten Tarifabtheilungen und Posten, indem liier — also nur auf einem Tbeile des dem Vcrkehrsnaclnveise gewidmeten Baunies — alle eiuer Tarifabtbeilnng oder Tarifpost eingereiliten einzelnen Waaren aulgezahlt werden, wodureh der fiir diese Aufzablung in Ansprucb genommene partielle Baum in allen iibrigen der eigentlichen Nacluveisung gewidmeten Bubriken unbeniitzl bleibt. Indem sich dieser Ueb*elstand bei der Einfubr und Ausfuhr, also doppelt berausstellt, so erlaubt sicb das Special-Comite den Anirag zu stellen, dass in den Aussvei-sen liber Einfubr und Ausfuhr (1 u. IV) in der Bubrik „Waarengat-tung“ nur die Sclilagworte der Tarifabtheilungen und Tarifposten (womi)glich in je cin er Zeile) angefiihrt, das Verzeichniss der in den einzelnen Abtheilungcn und Posten eingereiliten Waaren aber, gleich dem alphabetischcn Waarenregister, als A n h ang der Einlcitung beigcfiigt \verde. Es wird mit Zulussung dieser Fonniindening nicht allein an Baum, somit an Papier, sondern audi dadurch erspart werden, dass stal t des jelzigen doppelten Satzes dieser Waarenverzeicbnisse (bei Ein- und Ausfuhr) nur der einmalige Satz notliwendig wird. Da das ganz Gleiche bei der Nach\veisung des Verkehres von Dalmatien statt-tindet, so wird ein ahnliehes Verzeichniss der in den Tarifabtheilungen und Posten des dalmatischen Zolltarifes enthaltenen Waaren als Anliang zur Einleitung und dem zufolge der e i n f a c h e A h d r u ek de r S cli 1 a g w o rt e in den A u s w e i s e n ii b e r Ein- und Ausfuhr heantragt. Alle zollfrei fiir diplomatiscbe Personen u. s. w. eingefiilirten Waaren beanspruclien gegenwiirtig je eine Zeile fur sich, selbst wenn diese Einfuhr iu unbedeutenden Mengen und nur iiher eine einzige Griinze erfolgte; fiir (lit; Zukunft diirftcn dieselben vereint mit den vcrzolltcn Waaren nachgewiesen und nur in der Anmerkung als z o 111' r e i angefiihrt werden. Bei der Separat-nachvveisung der aus speciellen Griinden zollbegiinstigten oder zollfreien Imporl-vvaaren soli es iibrigens sein Verbleiben haben. Nachdem in der Einleitung die Vergleiehung der Verkehrsverhiiltnisse nicht nur mit dem unmittelbar vorausgegangenen Jahre, sondern mit mebreren Jabren durch-gefiihrt \vird, erscbienen dem Special-Comite »lit* in allen Auswcisen entli.altenen vier R n b r i k c n fiir die Vergleiehung von geringem Belange. Es wird so-nacb der Antrag gestelll, diese Vergleiehung in allen einzelnen Auswei-sen wegzulassen, um so mehr, als der hierdurch ersparte Raum fiir die Anmer-kungen beniitzt und sonach der bisber fiir diese Anmerkungen in Anspruch genom-mene Raum fiir die Vermehrung der auf einer Seite nacbzuweisenden Waarengat-tungen verwendet werden kanu. Dieser allgemeinen Zusamrnendriingung der darzustellenden Daten entspreehend, soli aueli der bisherige breite Rand jeder Doppelseite, welcher frtiher fiir die Rubrike n b ezei eh n ung erforderlich erscbien, mogliehst beschriiukt werden. Als eine ueitere Papicrversch\vendung betraehtete das Special-Comite die Freilassung vonje zwei Seiten fiir den Titel von Ausweisen wie II, III, V, VI u. s. f.. da einestheils 11 und III nur Sub-Ausweise der Einfuhr, V und VI Sub-Ausweise der Ausluhr bilden, anderentheils diese Titel auf der Seite der Naclnveisung selbst aus-reiebenden Platz linden. Das Special-Comite erlaubt sicli somit zu bcantragen, da s s diese Titel von Sub-Ausweisen wegzufallen haben und nur jene fiir Hauptbezeichnungen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr u. s. f., beizubehalten seien. Eine nicht mit Raumersparung zusammenhiingen,de, docli jedenlalls im Interesse der Reniitzung dieser Ausvveise \vesentliehe Aenderung glaubt das Special-Comite noeh in Vorschlag bringen zu sollen, die Aenderung, dass die Rubriken „Ge-sammtmenge“, „Werth“ und „Zollertrag“ unmittelbar nacli der Rubrik „Einfuhrzoll“ eingereiht und somit dem Detail rdernde Leitung der Geschšifte seinen Dank aus. Er bringt hierauf das Ergebniss der mit 4. Mai geschlossenen adminislrativ-statistischen Vortrage des theoretisch-practiscben Curses fiir jiingere Venvaltungsbeamte zur Kennt-niss, an welcben sicli als Vortragende, ausser ilim selbst die Herren Hofratli Dr. Springer, Regierungsratb Dr. Neumann, Regierungsratb Dr. Ficker, Professor Dr. Stubenrauch, Professor Dr. Brachelli, Hofsecretar Schmitt und Hofconcipist Scbim-mer betlieiligl liatten. In einem Cyklus von 37 Vortriigen wurden alle Zweige der osterreicbiscben administrativen Slalislik bchandelt und in practischer Beziehung namentlicb die Art und VVeise erortert, wie die einzelnen Tafeln aus den primitiven Erbebungeu zusammengestellt werden. Der Eiler und das Interesse, mit welcliem die von den Central-Verwaltungsbehorden abgeordneten Zuhorer diesen Vortriigen folgten, lassen mit Zuversicht er\varten, dass diese provisorisebe Institution die beabsicbtigteu, der Administration ebenso als der VVissenscbalt fdrderlichen Friichte tragen \verde, aus welchem Grunde dieselben im kominenden Winter-Semester fort,-geselzt werden. Von Seite der k. bairischen Regierung sind die erbetenen Nachweisungen zur Statistik der Donau und ihrer Nebenfliisse eingelangt. Diese mit grosser Genauig-keit in hdehst gediegener VVeise verfassten Ausweise beziehen sicli riicksichtlich des Schifls- und Waarenverkelires auf das Jalir 18fi4, welches fiir die gesainmte Donau-Slatistik zur Grundlage genommen werden solite. Mehrfaclie Grunde lassen es jedocli als \viinscliensvverth ersebeinen, dass der Verkehr des Jabres 1865 dieser umfassenden Arbeit zur Basis untergelegt vverde, tlieils weil mehrere Behorden nicbt rechtzeitig genug in Ansprucb genommen Merden konnten, um cine vollstandige Nachweisung des Verkelires voin .lahre 1864 von ilinen erlangen zu kotinen, tlieils aber audi wcil (las Jalir 18(54 in Folge der Missernte (les Jabres 1863 fiir (las mittlerc Donaugebiet so ausnahmsweise Verhaltnisse in sich fasst, dass es zu einer durchsclmittlichen Uebersicht des Verkebres weniger geeignct erscheint. Die Versammlimg besebliesst daher iiber Vorschlag des Prasidenten, sowobl an die inljindischen Centralstellen, als an die k. bairisebe Regierung das Ersucben zu ricbten, die Erhebungen iiber den Scbifls- umi Waarenverkebr anf der Donau auch fiir das Jahr 18(555 veranlassen zu wollen, selbstverstandlich mil Ansnabme jener Nachweisungen, wel(‘he, wie die hydrograpbische Beschreibung und die Bescbaflen-lieit der Fabrzeuge, ihrer Natur nacb keiuer wesentlichen Veriinderung vou Jalir zu Jalir unterliegen. Unter den weiteren Einliiufen belit der Priisident die vom Central-Comite fiir land- und forstvvirthscbaftlicbe Statistik Biibmens eingesendeten „Tafeln zur Statistik der Landwirthschaft Biibmens (Kreis Cbrudim)“ und „Land- und lehentaflieber Grundbesitz iiji Kiinigreiebe B('ihmen“ liervor. Zufolge der letzteren Zusammen-stellung entfallen von dem Gesammtbesitzstande in Bobmen von 9.024.138 .[neben auf den landtatlicben Besitz 3,033.2(54 Jneli, auf (len lebentatlicben Besitz 23.781 Jocb, auf den nicht, landUiflicben Besitz 5,0(57.093 Joeli. Die Vertbeilung des iand-tatlieben und leb(Mitiiiliehen liesilzes wird bier bis auf die einzelnen Objeete (1.005 landtiiflicbe (iiiter, 5(5 buhmi.sclie Krordeben und II deutseb-biibmisehe Leben) je nacb den Culturarlen und mit Angabe des Eiidagswertbes durehgefiilirt, ebenso geht e.in«>; folgende Tafel auf die suininarise.be Naelnveisung der drei Besitztitel nach (len einzelnen Bezirken Bolimens ein. Mit, dieser Publieatinn bal; sidb das enviihnte Cen-tral-Comito ein groš se s Verdiensl. um die Wissenschaft iiberbaupt, sowie insbeson-dere um die nabere Kenntniss der Grundhesilzverlialtnisse des Kiinigreitibes Bobmen erworben. Naebdem der eifrige Landtafel-Director Demutli ein abnlicbes Verzeicb-niss fiir Miibren verofTenilielit, bat, wird es bierdureb inoglieli, die Vertbeilung des Grundbesitzes nacb der Qualita1 desselben in den beiden genannten Landern ein-dringend verlolgeu zu konticn, wozu die kreisvveisen Zusainmenstellungen des Cen-tral-Comite’s, vvenn sie zum Seblusse gelangt seiu werden. ein noeh um so wiin-scbenswertheres Detail lur Bobmen darhieten werden. Die Versammlung nimmt diese Publieation, den wissensehaftli(‘ben und praetiseben Wertb derselben vollkom-inon anerkennend. zur Kenntniss. Regierungsratb Dr. Fieker gilii eine gedriingte Darstellung der zur Zeit. der Versammlung (les statistiseben Congresses zu Berlin gopflogenen Verbandlungen riicksicbtlieb der Wabl des Ortes fiir den Zusammentritt des naehsten Congresses. Dureb eine Zuscbrift des Direetors des statistiseben Bureaus zu Berlin, Dr. Engel, vom 19. April anfgefordert, als Mitglied des zu dieser Entscheidung von der Versammlung bevollmiicbtigten Congress-Bureaus sein Votum abzugeben, glaubt er sieb dabin ausspreeben zu sollen, dass ungeaebtet der von Dr. Engel ausgesproehe-nen (nicbt. grundbaltigen) Bedenken er docb in Uebereinstimmung mit den kund-gegebenen \Viinscben der Majoritiit. jener Versammlung fiir einen Ort der Srbvveiz als eines viillig neutralen und allen Tbeilen bequein gelegenen Landes stimme, um so niehr, als die Scluveiz neben einem tiiebtigen Leiter ihres statistisehen Central- Bureaus audi ausgezeiehnete statistisclie Cantonal-Bureaux hcsitze, welehe jeden-ialls in der Lage sein diirften, alle fiir den Zusammeutritt des statistischen Congres-ses ntithigen Vorarbeiten zu besnrgen. Bevor er jedoch sicli hieriibcr iiussere, wolle or seine Ansicbt der Beurtheilung der Central-Commissioii unterziehen, welche aucli nacli genauer Eriirteruug der in der Zuschrift des Directors Dr. Engel ent-baltenen Aufstellnngen si<;h einstimmig unrl entsehieden in ilem Siime des Antrages des Dr. Ficker ausspricbt. Das in der vorausgehenden Sitzung bestellte Comite zur Begelung der Yror-Iageu liber Privat-Lehranstalten erstattet Beriebt iiber seine Verbandiungen. Bericht des Special-Comites fiir Statistik der Privat-Lehranstalten. Erstattet votn Regierungsratlie Dr. Ki ek er. Als die Central-Commission in ilirer Sitzung vorn 3. Juli 1SGI5 eine voli— stiindige Beorganisirung der IJnterriehts-Statistik des Kaiserstaates bescbloss, ver-fiigte sie zugleioh, dass die Formularien fiir die §tatistik der Privat-Lehranstalten einer abgesonderten Erwšigung unterzogen werden sollen. Es sebien ibr niimlicli weder ausfiihrbar, alle fiir offentliohe Lehranstalten vnrgezeiclincten Momente aucb bei siimmtliehen Privat-LehranStalten zu erlieben, noeli sacligemiiss, in der bisber ubliclien Weise sammtliebe Privat-Lebranslalfen in einer viillig gleielten Form der Nacbweisung zu unterziehen. Damit es aber moglicb werde eine Sonderung der versebiedenen Arten dieser Anstalten so vorzunehmen, wie es die in Oesterreicb bestebeuden Verbiiltnisse erhei-seben, wendete sicli die Central-Commission an das Staatsministeriuin, die drei Hofkanzleien mul an das Kriegsministerium mil dem Ersuehen, eine solclie Zusam-menstellung der in ihren (iebieten vorlindigen Privat-Lehranstalten veranlassen zu \vollen, dass hieraus mit Sicherheit di!5 stati zn finden kat. Der ersten Ausgake der Blan(|iietlen an die Buekkaltungen wird auck eine erliiuternde Instruclion keigegeken, weleke iiker jene Pmiete umi Hukriken, in \velclien ein Vergreilen stattlinden kiinulc, uiikere Ankaltspuuete und Wcisungen geken wird. Die Versaininlung erkliirt sicli mit den Autragen des Special-Comite's keziigliek eines luni- und z.eknjiikrigen Turnus zur Vorlage dieser Ausweise und mit den zn diesen Zwecken entworfenen Formularien einverstanden. Bericht des zur Bestimmung der Vertkeilung und der Bruckafiflage der statisti-schen Publicationen niedergesctzten Special-Comite s. lirstattet vom Hofsecretiir Schmitt. Aus Anlass der so eken keemleten Drucklegung der Handelsausweise tur das Jakr 1803 katte die Central-Cominission ein Special-t'omit^ mit der Beratkung jener Modalitiiten ketraut, unter vvelcken kei gleichzeitiger Besehriinkung sowohl des raumlicken Umfanges dieser Ausweise als der Druckauflage eiije Ersparung an Druckkosten erzielt werden kiinne. Die vom Special-Comite diessfalls gestellten Antrage wurden in der Sitzung vom 7. April d. J. genekinigt; demzulblge komite der Umfang der so eken im Drueke vollendeten Handelsausvveise, okne Beirrung des lnkaltes, von 03 Druckkogen auf 3!) Druckkogen kerakgesetzt und die Auflage von 900 auf K00 Exemplare vermindert werden. Um die beabsichtigten Ersparungen durch Verminderung der Druckauflage auch hei den iihrigen Publicationen der Central-Commission durchzufiihren, Iiat sich ein Special-Comite mit der Aufgabe befasst, das bisherige Ausmaass der Vertheilung derselben an Behorden, iiffentliche Anstalten und Personen einer eingehenden Prii-iung zu unterziehen, und sonach mit Hinzurechiiung des Bedarfes fiir den Buch-handel und einer massigen Reserve die kiinftige Auflage der einzelnen Druckwerke festzustellen. Bei Bestimmung der Druckauflage iiir jede Gattung von statistischen Publicationen war vor Allem jener Bedarf maassgebend gevveseu, der sich aus der Ver-pflichtung ergibt, Sr. Majestat dem regierenden Kaiser Franz Joseph je ein Exemplar aller Druckwerke allerunterthanigst zu unterbreiten, Sr. Majestat dem Kaiser Ferdinand, den Mitgliedern des Allerhochsten Kaiserhauses, dem Ministerrathe, sowie den einzelnen Herren Ministern, Hofkanzlern und dem Priisidenten der Obersten Beeh-nungs-Controlsbehiirde gleichlalls je ein Exemplar aller Publicationen, dem Staats-ratbe und allen obersten Vervvaltungsbehorden aber jene AnzahI von Exemplaren zur Verliigung zu stellen, welche tiir die Betheilung der Departements und der unterge-ordneten Beharden und Aemter theils mit sammtlichen, theils mit einzelnen Arten von statistischen Druckwerken, beniithigt wurden. Andererseits musste theils iiber Anregung des Staatsministeriums theils in Folge besonderen Einschreitens auf die Betheilung von Lehranstalten, Bibliotheken, Handels- und Gewerbekammern, dann von Vereinen fiir gemeinniitzige Zwecke Bedacht genommen werden. Der Tauschverkehr mit den statistischen Arbeiten frem-der Regierungen, beziehungsweise deren statistischer Coinmissionen und Bureanx, erforderte eine stets zunehmende Zahl von Exemplaren der hierortigen Publicationen. Endlich kanu jener obwohl geringe Bedarf nicht umgangen vverden, der sich aus der Widmung einzelner Druckwerke an einheimische oder fremde Gelehrte und aus der Zusendung an die gelesensten Tagesblatter ergibt. Hierzu kommt schliesslich der Bedarf tiir die Central-Commission selbst und fiir den Departements-Gebrauch der Direction. Ausser diesem Bedarte fiir amtliche Vertheilung musste noch Riicksicht auf die Beziige der mit dem Verkauie betrauten Buchhandlung, endlich auf eine Reserve genommen vverden, aus welcher nachtriiglichen amtlichen und ausscramtlichen An-forderungen entsprochen werden konnte. Aut solche Weise betrug — nach Ausscheidung der bereits friiher bespro- chenen Handelsausvveise — der bisherige Bedarf: 1. An Tafeln zur Statistik der osterreichischen Monarchie: n) fiir die Vertheilung .... 544 Exemplare h) „ den Buchhandel .... 40 „ c) „ die Reserve................IIH „ die Auflage . 700Exemfllare. Statisf. Mitthl. XII .Tahrg. 3. lleft. 3 2. An statistischen Mittheilungen: a) tur die Vertheilung .... 352 Exemplare b) „ den Buchhandel .... 200 „ cj „ die Reserve..........248 „ die Auflage . 800 Exemplare. 3. An statistischen .lahrbiichern: u) tur die Vertheilung .... 766 Exemplare b) „ den Buehhartdel . . . 400 „ c) „ die Reserve..........334 „ i» -—-— --------------- die Auflage . 1.800 Exemplare. 4. An Handels-Uebersichten: a) fiir die Vertheilung .... 625 Exemplare b) „ den Buchhandel .... 200 „ c) „ die Reserve ...... 75 „ • die Auflage . 900Exemplare. Das Erforderniss fiir den Buchhandel erscheint hier derart hcmessen, dass es (mit Ausnahme vveniger Hefte der statistischen Mittheilungen) riicksichtlich keiner Publication durch die vvirklich stattgehabten Verkaufe vollstandig aufgebraucht wurde. Aus diesem Grundc und \veil sonach die Ersparungeri an der Dotation der Buchhandlung tur die Erhohung der Reserve beniit/.t werden konnen. erachtete es das Special-Comite fiir angemessen, das bisherige Ausmaass der Buchhandel-Exem-plare zwar unverandert, und riicksichtlich der Mittheilungen mit einer kleinen Erho-hung, in die Veranscblagung der kiinftigen Autlagen aufzunehmen, dagegen die Zahl der Reserve-Exemplare wesentlich zu vermindern. An dem Bedarfe fiir die amtliche Vertheilung liisst sich keine narnhafte Erspa-rungerzielen, da einestheils bereitsfriilier gemachte Zugestiindnisse fiiglicherwei.se nicht zuriickgenommen werden konnen, andererseits die Beurtheilung des Bedarfes der verschiedenen Centralstellen fiir ihre Departements und Unterbehorden dem Special-Comite nicht zustand. Dasselbe erlaubt sich daher beziiglich des letzteren Umstan-des, mit RUcksicht auf die bedeutenden Ersparungen, welche namentlieh aus einer Reduction der Auflage des grossen Tabellenwerkes resultiren wiirden, den Antrag zn stellen, dass die Central-Commission sich an die einzelnen Centralstellen mit dem Ersuchen wende, den Be/.ug an statistischen l)ruckwerken fiir die eigenen Departements, sowie fiir dieIJnterbehdrden auf das Maass des unumganglich niithigen Bedarfes zu beschriinken und das Besultat dieser Herabminderung sammt Nach-weisung der Verwcndung der einzeluen Exemplare geTalligst hierher brkaunt zu geben. Ohne das Ergebniss dieser IJmfrage vorderhand in Bechuung ziehen zu konnen, welche jedoch voraussichtlich kaum eiue Ersparung von 100 Exemplaren bei jeder Gattung von Druckvverken iiberschreiten diirfte, hat das Special-Comite sich in der Bestimmung der folgeuden Veranschlaguiig geeinigt. Es werden in lliu-kunft bcnčithigt werden: 1. Tafeln zur Statistik: a) zur Vertheilung...................SOI Exemplare b) tur den Buchhandel .... 40 „ c) als Reserve.......................i>9 „ Autlage . t>00Exemplare. 2. Statistische Mittheilungen: a) zur Vertheilung...................322 Exemplare b) tur deri Buchhandel .... 250 „ c) als Reserve........................78 „ Autlage . 650Exemplare. 3. Statistisclies Jahrbuch: n) zur Vertheilung..................'513 Exemplare b) tur den Buchhandel . . . 400 „ c) als Reserve....................... 87 „ Autlage . 1.000 Exemplare. 4. Handels-Uebersichten: a) zur Vertheilung................ 348 Exemplare bJ tur den Buchhandel .... 200 „ c) als Reserve......................52 „ Autlage . 600Exemplare. Diesem Antrage zufolge wurdeu in Zukunft erspart werden: An der Autlage der Tafeln..........................................100 Exemplare „ „ „ „ Mittheilungen .... ....................150 „ „ „ „ des Jahrbuches....................................... 500 „ „ „ „ der Handels-Uebersichten............................. 300 „ Eine Ausnahme von dem Ausmaasse der Auflage der statistischen Mittheilungen machte bisher jenes Heft, in vvelchem jahrlich die Ergehnisse des Bergwerkshetrie-bes verčiffentlich \vurden. Ueber Antbrderung des Handelsministeriums wurden je 150 Separat-Abdriicke desselben veranlasst und dem genaunten Ministerium gegen Vergiitung eines Druckkostenbeitrages von 300 (1. zur Verfiigung gestellt. Neuerlich bat dieses Ministerium bekannti gegeben, dass es seinen eigenen Bedarf an diesem Druck-\verke aul’ 00 Exemplare redncirt liabe, jedocli nicht mehr in der Lage sei, den Druckkostenbeitrag zn leisten. Ilir Special-Comite erlaubt sich in dieser Beziehung den Antrag zu stellen, dass aucli in Zukunft von dem gedachten llefte eine MehrauC-lage von 150 Exemplaren veranlasst, und hiervon dem Handelsministerium die gewiinschte Zalil von 90 Exemplaren, dem Finanzministerium aber behufs der 3 * Betheilung der k. k. Montanbehiirden jene Anzabl von Exemplaren zur Verfiigung ge-stellt werde, fur vvelche dasselbe sich entscheiden wird. Von der Vergiitung dieser Separat-Leistung durch etwaigen Ersatz des Ver-kaufspreises wolle ganzlich abgesehen werden, da einerseits der dafiir entfallende Betrag keinesvvegs dem Budget der Central-Commission zu Gute konimen. anderer-seits rlurtrli Zahlung an den Buchhandler eine ganz zu vermeidende Ausgabe fur .dessen Provision entsteben wiirde. Eine \veitere, mit der amtlicben Vertheilung der statistischen Publicationen verbundene Auslage — jene fiir dem Buchbinderkosten — wurde gleichfalls vom Special-Comite ins Auge gefasst. Diessfalls erlaubt sich das Comite den Antrag zu stellen, dass von jenen Publicationen, vvelche als abgescblossene VVerke zur Vertheilung gelangen, nur: a) je ein Exernplar tur Sr. Majestat in Ganzfrauzband, b) ein Exernplar der Haiulelsausweise fiir den Souveran des zollverbiindeten Fiir-stenthumes Liechtenstein in Ganzfrauzband, c) je ein Exemplar der Handelsausweise fiir die kaiserlichen Hoheiten, fiir den Staatsrath, fiir den Ministerrath und fiir die einzelnen Minister und Chefs der Centralstellen in Halbfranzband, d) je ein Exemplar des statistischen Jahrbuches und der Handels-Uebersichten fiir die Genannten in Leinwand, e) endlich fiir die sonstige Vertheilung noch 80 Exemp!are des Jahrbuches und 40 Exemplare der Handels-Uebersichten in Leinwand, sowie 10 Exemplare der Handelsausvveise im steifen Deekel gebunden werden, f) alle iibrigen Exemplare jedoch nur brochirt zur Vertheilung zu gelangen haben. Auf diese VVeise wird auch in dieser Abtheilung der Ausgaben eine namhafte Ersparung erzielt werden. Schliesslich erlaubt sich Ilir Special-Comite zu beantragen, es wolle die Direction der administrativen Statistik von der Central-Commission bevollmachtigt werden, im Falle, als sich liei einem oder dem anderen statistischen Drnckvverke durch Zugestandnisse von Seite der befragten Centralstellen eine weitere Ver-minderung der Vertheilung von 100 Exemplaren lierausstellen solite , dem ent-sprechend die Autlage um weitere 100 Exem[dare gegen die oben angefiihrte Zalil herabzusetzen. Die Versammlung erhebt auch die im vorstehenden Berichte vorgeschlagenen Modalitiiten der Vertheilung der verschiedenen Publicationen zum Beschlusse. Schliesslich macht. der Vorsitzende die Mittheilung, dass er demuachst ein Special-Comite zur Vorberathung der Instructionen fiir die in Aussicht genommene Volksziih-lung berufen werde, dessen Antrage sohin der Schlussfassung der Central-Commission zu unterziehen sein werden. Sitzung vom 7. Juli 1865. Der Priisident bringt die im letzten Monate eingelaufenen Correspondenzen und Druckvverke zur Kenntniss der Versammlung. Darunter befmden sicli die von der Central-Direction der iisterreiehischen Staatseisenbahn-Gesellscliafl vorgelegten Aus-\veise iiber deit Bahnbetrieb, und ebeuso die von der siehcnhiirgischeu Uofkanzlei mitgetbeilten Nachweisungen iiber die in Siebenbiirgen vorhandenen Vereine, beide nach den von der Central-Commission entworfenen Formularen bearbeitet. Beide Vorlagen werden als trefflicli anerkannt und die Versammlung sielil deren weiterer Verwerthung in den Publieationen der Central-Commission, naebdem diese Vorlagen vollstiindig eingelangt sein werden, entgegen, insoweit die bei der Direction der administrativen Statistik vorhandenen Arbeitskrafte diess mdglich maehen. Da aus An-lass der im Jahre i867 bevorstehenden VVell-Iudustrieausstellung in Pariš an die Direction der administrativen Statistik die Aufgabe berantritl, vvieder cin Bilil der Industrie Oesterreichs zu entiverfen, wie diess bei den friiheren Weltausstellungen geschehen ist, so beschliesst die Versammlung, das Ilandelsminislerium um Einvvir-kung auf die Handels- und Gewerbekammern zu ersuchen, damit sie reehtzeilig ibre statistischen Berielite erstatteii. Audi die Handelskainmerberiehte iiber die je\veili-gen Conjuneturen und die daran sieb kniipfenden Anlriige und Wiinscbe gewiihren reiehe Ausbeute fiir die Statistik. Eine Zusammenstellung dieser Berielite, wie solclie von der Journalistik w iederbolt als vviinscbensvvertli bezeiehnet worden ist, \vurdc hereits im Jalire 18(53 durch die Direction verollentlicht und soli vviederbolt iverden, sobald die zahlreieben Liicken und Biiekstande im Erscbeineii dieser Berielite besei-tigt sind. Hofsecretar Schmitt legi der Central-Commission die von ibm entworfenen, von der Direction fiir administrative Statistik ausgefiihrten tigurativ-statistiseben Karten der (isterreichiscben Durchfuhr 18415 und 18(53 vor. Bericht liber die kartographische Darstellung statistiseber Daten von M. Minard in Pariš. Er»t»ttet vom Hofsecretar S c h m i 11. Der niederbsterreicliiscbe Gevverbeverein batte mit Zuscbritl vom (5. Mai d. .1. in Folge eines vom Herrn Sectionsralbe Dr. W. Bitter von Seli warz ausgesprocbenen Wunsches fiinf von denselben eingesendete, von Herrn Minard in Pariš entvvorfene ligurative statistische Darstellungen der statistiseben Central-Commission zur Ein-sicbtsnabme zugemittelt. Dieselben bezieben sicli tlieils aul den Weltverkehr, so a) die Karte iiber die A b sat zor te der im Jahre 1860 aus Eugland exportirten / S te in ko h 1 e, b) die Karte der Bezugsquellen von Baumwolle fiir die eufopaisctu- Baum- vvoll-Industrie in den Jahren 1838 und 1863, theils auf den Verkehr des Kaiserreiehes Frankreich, so c) di<“ Karte iiber die Zufuhr von Schlachtvieh nach Pariš auf den Eisen-bahncn im Jabre 1862. d) die Karte iiber den Fr a c h te 11 verkehr auf franzosis chen Kise 11-babnen, schKfbaren Fliif/sen und Canalen im Jabre 1862, c) die Karte iiber den Transitoverkebr Frankreicbs in den Jabren 184!) und 1847. Abgesehen von den erstgenannten zvvei Darstellungen, vvelebe auf Grundlage engliscber Quellen von Minard bearbeitet vvurden und dem Zwecke der Uebersicht-liehkeit vollkommen entsprechcn, gevvinnen die folgenden drei Karten dadurch an Interesse, dass ibnen amtlicbe Iranziisische Daten zu Grunde liegen und dass mog-lichervveisc an die amtlicbe Statistik Oesterreicbs die Anforderung geriebtet werden kiinnte, iihnliehe grapbisehe Darstellungen zu veranlassen und zu veroflentlichen. Was eine Karte iiber die Zufuhr von Schlachtvieh mittelst der Eisenbahnen nach VVien anhelangt, so reichen die bisherigen Nachweisungen des Eisenbahnver-kehrcs aus dem Grunde nicht aus, weil denselben die Aufgabe von Schlachtvieh auf den einzelncn Stationen nicht entnommen werden kanu. Sobald jedoch die von der Central-Commission ent\vorfenen und durch das Handelsmiuisterium an die Eisen-babn-Directionen geleitete Nachweisungs-Formulare in Gebraueh gekommen sein \verden, kann die Entwerfung einer derartigen graphischen Darstellung keiner Selnvierigkeit mehr unterliegen. Eine Karte des gesammten Eisenbahnverkehres, fiir vvelche das Materiale aller-dings vorhanden ist, vviire, wenn nicht wie bei Minard’s Karte demselben die Darstel-lunft des Verkehres auf Flussen und Canalen unmittelbar zugefugt wiirde, von \venig Vortbeil. In letzterer Beziehung muss jedoch der Erfolg jener Maassnahmen abge-vvartet werden, welche die Central-Commission beziiglich der Nachweisung des Verkehres auf der Donau und ihren Nebentlussen, dann jenes auf der Elbe und M(ddau bereits getroffen bat. Dagegen gestatteten es die Ausvveise iiber den ausvvartigen llandel Oesterreiehs, grapbisehe Darstellungen iiber den Transitoverkebr des osterreiehiscben sowobl als des dalmatisehen Zollgebietes in den Jabren 184!> und 1863 auszufiihren, welche icb mir hiermit der Central-Commission vorzulegen und mit einigen kurzen Bemer-kungen zu begleiteu erlaube. Die Gesammt-Durcbfuhr betrug im Jabre 1845 ....................... 1.K27.820 Centner. „ „ 1863 ....................... 2,149.381 „ ; im Ganzen ist dieselbe sonach im Laufe von 18 Jabren um 620.000 Centner, d. i. mehr als 40 Percent gestiegen. Die Aufgabe der kartographischen Darstellung ist es nun, diesen Verkehr nach den Griinzen des Ein- und Austrittes der Durchfuhrgiiter zu zerlegen und die eiu-zelnen Zugsricbtungen durch Liuien zu bezeichnen, vvelebe in ihrer griisseren oder geringeren Breite der Menge der sie einschlagenden VVaaren proportional sind. Als lireiten-Einbeit vvurde der Betrag von 40.000 Centnern angenommen und demzu- folge Mengen unter diesem Betrage durch Decimalen der Einheit ausgedriickt. Die Richtung von Pfeilen an den Granzen bezeichnet den Unterschied zwischen ein- und austretenden Waaren. Die Hiifen Venedig und Triest sind Anfangs- und Endpuncte der zwei vvichtig-sten dsterreichiscben Durchfuhrs-Richlungen, welchc, kartographiscb dargestellt, sieb scharf von einander trennen. Beide zeigen in dem Zeitraume von 1845 bis 1863 die beachtenswerthesten Aenderungen im Verkehre. Wiihrend der Transitoverkebr Venedigs in der Biehlnng naeb Fremd-Italien keine Einbusse, sondern durcli den Umstand, dass der Verkehr mit der Lombardie seit 1859 als Durclifuhr zur Verbucbung gelangt, eine Znnabme erlangt bat, ist seit 1845 der damals so bedeutende Transiloverkelir mit Siiddeutsebland dureh Tirol auf ein Minimum zuriickgegangen, Iiat jener mit; der Schweiz iiber Vorarlberg ganzlieli aufgehort. In Folge dieser Gestaltung cles Verkehres mit Siiddeutsebland und der Sclnveiz bat der Transitoverkebr von Venedig im Ganzen eine geringe Einbusse erfahren. VVenn die Erkliirung dieser Thatsaehe in der bisherigen Unterbrechung der Tiroler Balin gesucbt wird, so spridil dafiir mit uberzeugender Deutliebkeit die Gestaltung des Transitoverkehres von Triest in allen seinen Richtungen. Neben der Zunabme der Durclifubr iiber Sissek naeli der Tiirkei kennzeichnet in der bedenten-den Verbreiterung der Linie sieb die ausserordentliehe Zunahme des Transitoverkehres in der Rielitung von Wien, von \vo aus dieser Verkebr sieb in westlieher, iistlicher, nordvvestlicher und nordosllieher Rielitung verzvveigt. Diese verbreiterten Linien 1'olgcn durelnvegs den seit 1845 neuerbauten oder bis zur Landesgriinze ausgebau-ten Eisenbahnen, so\vie audi die vergrosserte Tbiitigkeit des Donauverkehres daran Theil nimmt. So findet sich der Eintluss der siiddstlieben Eisenbahn priignant durcli Hervorbringung eines Transitoverkehres ausgedriickt, der von Temesvar cinerseits iiber Baziaš, andererseits sogar (mit Beniitzung der Cbaussce) iiber Kronstadt nacli den unteren Donaugegenden seine Richtung genonimen bat. Eine voriibergehende, \veil lediglicb durcli den polnischen Aufstand veranlasste, Vermehrung des Transito aus Russland (Polen) naeb Russland (Polen) im Jahre 1863 muss liier besonders envahnl werden, da die Verbreiterung der diesen Streckenzug bezeiclinenden Linie eine in die Augen springende ist. Die vorgelegten Karten fanden den ungetheilten Beifall der Central-Commission und dieselbe beschliesst, dass diese Karten, welc.be die Beurtheilung der Verhalt-nisse nummeriscber Tbatsacben mit einem Blick ermogliclien, dem Bulletin der Central-Commission fiir 1865 beigegeben werden sollen. Holrath Freiherr von Friedenlels bringt als Berichterstatter des beziiglichen Special-Comitd's die Antriige zur Fesstellung des Budgels der Direction tur administrative Statistik zur Kenntniss der Versammlung, uelclie dieselben genehmigt. Regieruugsratb Dr. Ficker berichlet iiber die Verbandlungen des zur Bevision der Volksziililungs-Vorscbrilt bestellten Special-Comite’s, an we!chem unter Vor- sitz des Pršisidenten die Minislerialriithe Hitter v. Pfungen, Ritter v. Glanz, die Hof-ratlie Freiherr v. Friedenfels, v. Daubachy und Dr. Springer. Regierungsrath Dr. Ficker, kcinigl. Rath Marcovics, Hofsecretar Schmitt, Ministerialconcipist Goehlert und Hofconcipist Schimmer Autlieil genommen lialten. Erster Bericht des Special-Comite s zur Revisiou der Volksz&hlungs-Vorschrift. Krstnttet vom Hpgimmgsrnllie Dr. Ficker. Seit mit der kais. Verordnuiig vom 23. Marz 18K7 das erste allgeineine Zah-lungsgesetz fur die iisterreichische Monarchie ertloss, bat Theorie und Praxis des Census die mannigfaltigsten und erheblichsten Fortscliritte gemacht. Die Ueberzeu-gung brach sicli Balin, dass der grosse Aufwand von Arbeit und Kosten, vvelehen eine Volksziildung erfordert, ausser allem Verbiiltnisse zu dem erzielten Resultate stelie, wenn man dadurch bloss die Ziffer der absoluten und relativen Bevtilkerung ricbtig zu stellen suebe. die Ciii- kiirzere Intervalle mit einer fur die meisten administrativen Z\vecke ausreiebenden approximativen Genauigkeit aus sorgfaltig bear-beiteten Tabellen liber Bevolkerungsbewegung sich entnebmen lasse — dass also die Volksbeschreibung, d. i. die Ermittlung besonderer Verbiiltnisse der Beviil-kerung nach ihren Kategorien jener ZitFer erst Leben und Wertb gebe, und ebeu darum eine Wiederbolung des Census in langeren Perioden mit griisserer Speeiali-sirung des Details einer bitufigeren Wiederkebr des Census mit Bescbriiukung auf wenigere Itubriken weit vorzuzieben sei, zumal der Grad von Specialisirung des Details den AutVand an Zeit und Geld fur die Erhebung iiber eine gewisse Griinze binaus nur melir sebr vvenig beeintlusst. Ebenso ist man jetzt ziemlieh einstimmig dariiber, dass die Volksbeschreibung nebst den Kategorien der Beviilkerung bochstens noch die administrativ und vvissen-schaftlich so wichtigen W<»bnungsrerhalt nisse beriicksichtigen soli, dass aber die Ermittlung jeder anderen, nidit in so unmittelbarem, innigstem Zusammenhange mit der Verlheilung der Beviilkerung stehendeu Tbatsacbe, z. B. der Vertheilung des Grundbesitzes, des Vjehstandes, des Umfauges der Gewerbthiitigkeit u.dgl. nur zum grossten lieiderseitigen Schaden dem Census angehiingt werden kann, da der Census selion fiir sicli allein hinreichend alle damit betrauten Individueu beschaftigt und die Zersplitterung ihrer Aufmerksamkeit durch Ableukung auf etvvas ferner liegende Gegenstiinde einerseits fiir den Census nieht ohne wesentlichen Nachtheil bleiben kann, andererseits aber rucksicbtlich dieser Gegenstiinde selbst alle Gebreeben nach sich zieht, vvelehe einer bloss gelegentlichen, nebenbei vorgenommenen Erhebung ankleben. Weiter haben sich die Ansichten iiber Miiglichkeit und Erfolg einer ausgiebi-geren Tbeilnahme der Beviilkerung an der Ziihlungs-Operation gekliirt. Die Er-fahrung der versebiedensteu Liinder bat dargethan, dass in solehen Gemeinden, welche den Ceftsus selbst vorzunehmen in der Lage siud, das Resultat a m befrie-digendsten aiCslallt, wenn nicht bloss die Haushaltungs-Liste durch das Familien-haupt ausgefiillt, sondern auch die Sainmlung und erste Priifung derselben durch Vertrauensmiimter besorgt wird, deren freiwilligen Eifer und eigene Kenntniss vieler in Frage kommender Vei-haKnisse keine Thiitigkeil von Beamten zu ersetzen ver-mag. Dieselbe Erfahrung hal aber auch gezeigt, wie eine solebe ausgedehntcre Mit-wirkung der Beviilkerung fiir den Census organisirt und untcrstiitzt werden miisse, um in jeder Beziehung die envarteten Friichte zn tragen und nicht viel mehr zu schaden als zu niitzen. Eudlich hal der slets enger sieli kniipfende internationale Verkehr, die mit nie geseheuer Baschbeit sicli entwickelnde Verschlingung der Interessen nicht bloss nahegelegener Staaten denselben das Bediirfniss gegenseitiger miiglichst genauer Kenniniss der eutsprechenden Zustande immer uiiber gelegt, und hiermit dem Stre-ben, dessen Realisirung sieli der statistiscbe Congcess zur Aufgabe machte, dem Streben nach Erlanguug einer in der That vergleicbbaren Statistik maehtigen Vorschub geleistet. Unler den Gegenstiinden aber, auf deren Vergleichbarkeit auch die Begierungen vor Allem VVerth zu legen begannen, nalim die Bevolkerungs-Stati-stik einen der ersten Pliitze cin. Miiglicbste Annaherung in den Terminen und For-men des Census, im Umfange und der Ari der Zusammenstellung seiner Ergebnisse ist zu einer immer unabvveisbareren Forderung ge\vorden. Niilier nocb, als die internationale Verahnlicbung der Vrolkszalilungs-Modalitaten, sebien fiir Oesterreieh die nationale zu riicken, als in Fofge eines auf dem statistiseben Congresse zu Berlin gefassten Beschlusses die Vereinbaruug der deutseben statistiseben Bureaux, zu welcher seebs Jalire vorber in Wien der Gruud gelegt worden war, endlicb aus dem Reiche der Wunsche und Anregungen in jenes der Thatsachen hiniibergefiihrt wer-den solite. In Folge einer Einladung der hierzu von den Delegirten der deutseben Regierungen zu Berlin ermachtigten grossberzoglicb hessischen Regierung geneh-migte Sr. k. k. Apostolische Majestat unterm 2S. December 1863 die Bescbiekung einer in Darmstadt zu diesem Zwecke abzuhaltenden Versammlung, auf deren Programm vor Allem die Einigung iiber Prineipien und Formen der Volksziililung stand. Da aber bis jetzt noch immer die k. preussische und die grossh. meklen-burgische Begierung der Zusammentretung sieli anzuschliessen vveigerten, so ist diese Angelegenheit seil achtzehn Monaten noch um keinen Schritt gefiirdert worden. Die k. k. statistische Central-Commission behielt sich schon damals vor, nach erfolgtem Abschlusse der Darmstadter Verhandlungen sich einlasslich mit dem Gegenstande zu besehaftigen und nicht bloss die Durchluhrung der in Darmstadt zu fassenden Bescldiisse fiir Oesterreieh zu vermitteln, sondern auch jene Antriige zu stellen, welehe na eh den Erfahrungen drt- Direetion fiir administrative Statistik beziiglich der Zšihlungs-Ergebnisse von 1857 im speeilisch osterreichischen Interesse wiinschenswerthe Abiinderungen des Ziiblungs-Vorganges enthalten diirften. Dass gegenvviirlig in Oesterreieh Niemand so sehr, als die statistische Central-Commission berufen sei, sieli mil dieser Frage zu besehaftigen, thut der Wortlaut der Allerhiiehst genelimigten Staluleu voni 31. Januar 18(i3 dar. Allein auch bei der Entwerfung des gegenwiirtig in Krafl bestehenden Zahlungsge-setzes trug das damalige Minislerium des Inneru der Ueberzeugung, dass der Census ein, alle Zweige der Staatsverwaltung melir oder minder nahe liertihrender Gegen- stand sei, volle Rechnung. Durch fast ein halbes Jalir tagte in jenem Miui-sterium eine Commission von hoheren Beamten sammtlicher Centralstellen, aus dere n Beratluingen vielfache Modificationen der Primitiv-Bearbeitung jenes Gesetzes her-vorgingea. An die Stelle jener temporiiren Commission ist nun die k. k. statistische Central-Commission getrcten und wird die definitive Feststellung der Formen und Modalitiiten des Census unter die wichtigsten Aufgaben ziihlen, deren Losung bisher ihrem Eifer und der bereilw illigen Mihvirkung sammtlicher bober Centralstellen gelingen konnte. Um von den minder wichtigen Momenten zu beginnen, welche bei einer Revi-sion des Zahlungsgesetzes in Enviigung zu ziehen sein diirften, wiire hervorzu-lieben: n) Die Fixirung der Zahlungsperioden im §. 4, welche mit Hiicksicht auf ein im Jahre 1857 ziemlich nabe geglaubtes, seither aber in eine kaum berechenbare Ferne binausgeriicktes Ereigniss, die Verschmelzung Oesterreichs mit dem Zollvereine, beliebt wurde. b) Die Fi\irung des 31. Octobers als Ziihlungstag, \velcher gegenwartig naeh dem Zusammenfallen des Vervvaltungsjahres mit dem Sonnenjahre jede besondere Bedeutung verloren bat und an Geeigrietheit fiir das Ziihlungsgeschaft man-chem andex'en Tage bedeutend nachsteht. c) Die Aussehliessung jener Ausliinder, welebe bloss als Reisende anzusehen sind, von der Ziililung im §. 18, ohne dass irgendwo priicisirt wiire, von weleliem Momente dieses „Anzuseliensein“ abhangl. d) Der Mangel binreichender Cautelen, um zu vermeiden, dass Auslassungen oder Doppelzahlungen der im §. 19 erwabnten Militarpersonen stattfinden. e) Die zufolge der eingetretenen Erleicbterungen des Reisens im Inlande entweder zu einer ausserordentlichen Arbeitslast fiir die Bezirksbeborden anwaebsende oder durch laxe Handhabung den ganzen Zweck verfehlende Bestimmung des §. 38. f) Die Lučke, welche durch das Enlfallen der meisten Kreisbehiirden in den Ver-fiigungen der 41 und 42 entsteht, da bei der grossen Zahl von Bezirken in manchen Landern, den dortigen Landeshehorden unmoglich zugemuthet werden kanu, die Aufgabe der Kreisbehiirden unmitfelhar zu ubernehmen. Von erheblicherer Wiehtigkeit aber scheint: u) Der Mangel jeder Bestimmung iiber die Angalte wenigStens jener Personen, welche mit den auflalligsten kiirperlichen Gebreehen behaftet sind und die Hilfe des Staates, des Landes oder der Gemeinde am haufigsten in Ansprueh nehmen, der Blinden und Taubstummen. b) Der Mangel einer Unterscheidung znsammenlebender oder getrennt lebender Verheirateter, welcher von hoher VViehligkeit fiir die Sitten-Statistik ist, in den Zusammenstellungs-Formularien. c) Die Zusammenfassung der Alters-Nachweisungen in allzu wenige Classen, wo-dureh die Gegeniiberstellung der Daten des Census mit jenen der Bevolkerungs-bevvegungs-Tabelle sehr ersehwert wird. d) Die nocli immer allzu vage Fassung (ler Bestiinmungen iiber die Angabe von Stand utiri Beruf, namentlich abcr ilber rias Arbeits- oder Dieiistverhiiltniss, die zu geringe Zalil von Bubriken fiir riiese Kategorien iu den Zusammenstellungs-Formularien und d er Mangel eiuer Unterscheidung der Beschiiftigten nacli dem Gescblechte, mit \veleher Unterscheidung zugleich das jetzt selir hiiufige Uebersehen der Eintragung von Frauen iu die Beschaftigungs-Classen ent-fiele. e) Der Mangel einer Unterscheiriung zv iscben dauernd und voriibergehend An-\vesenden, dauernri und voriibergehend Abwesenden, aus welcher allein der Stauil der (ixen und flueluirenden Beviilkcrung mit Sicherheit entnommen werden kanu. f) Der Mangel einer Angabe iiber die Sprache, welche gewohnlich iu der Familie ' gesproclien \vird, einer Angabe, der aucli »Ilc ehvaigen Berienken gegen Becherchen iiber riie Nationalitiit nieht im VVege stehen. Der Mangel jeder Atnveisung zur Detail-Organisirung des Zahliingsgeschaftes fiir die Vorstande jener griisseren Gemeinden, welehe den Census selbsl vor-zunehmen berufen sinil. h) Die Verbindung der Viehziililuiig mit dem Census, bei giinzlicher Uebergehung rier viel niiher liegenden Ermitllung der Wohnungsverhaltnisse. Das weitaus wichtigste Gebrecben aber, welches den Ergebnissen der iiusserst niiihevollen, mit ungeheurem Kostenauf\vande verbunden gewesenen Ziihlung vorn 31. Oetober 1857 einen selir grossen Theil ihres Werlhes nimmt, besteht darin, dass alle Zusammenstcllungeu, welche dem Gebiete der Volksbeschreibung ange-hdren, sieh bloss auf die ortszustiinriige (einheimische) nieht auf die effeetive Heviilkerung beziehen. Es handelt sieli ja bei den Census riarum, riie Verhaltnisse jener Bevolkerung kennen zu lerneif, welehe eiuen Theil der Staats-Grundmaeht hilriet, welehe riirect oder indireet an rier Production und Consumtion, an den Lasten umi Vortheilen riesStaates orier seiner kleineren Abtheilungen participirt. Diessistaber riie factisehe Bevolkerung miri riesshalb erkennt Wissensebaft und Administration gegenvvartig allgemein den Grundsatz als riehtig an, dass bei der Ziihlung strenge die factisehe Bevolkerung erboben. #daneben aber in den Listen durch nahere Be-stimmung jeder aufgenommenen Persou nach den Kategorien rier Zustandigkeit oder Nicht-Zustanriigkeit am Zahlungsorte das vollstiindige Material zur Ausmittlung der einbeimischen Bevolkerung gesammelt und in den Zusainmenstellungs-Formu-larien weiter verarbeitet \virri. Allerriings tritt riieser Uebelstanri am meisten beziiglieh rier grossen Stiirite her-vor, wie er rienn in Betreff Wiens sehon rialiin gefiihrt bat, dass bei allen administrativen Massregeln von einiger Erheblicbkeit, \velehe die genauere Kenntniss specieller Verhkllnisse rier Bevolkerung voraussetzen, zu rier viel unvollkommeneren Zahlung vom Jahre zuriiekgegritFen Averrien musste. Aber aueh hinsiehtlieli der anrieren Bezirke kanu man z\var im Allgemeinen riie absoluteZiffer rier effectiven und rier einheimisehen Bevolkerung als nahezu gleich ansehen; allein nieht dasselbe kann man hinsiehtlieli rier Kategorien thun. in \velehe riie Bevolkerung zerfallt. inileni in sehr viclen Rubrikeii (namentlich z. B. bei der ohnehin mit anderen Sclnvierig-keiten der Ermittlung behafteten der BeschaCtigung und des Ervverbes) die abwe-sende einheimische Bevolkerung eine ganz andere zu sein pflegt, als die anwesende ortsfremde. Die Statistik — administrative sowobl als wissenschaftliche — musste zu mancherlei Nothbehelfen greifen, um die Liicke einigermassen auszuliillen, welche das Zahlungs-Operat offen liess. Mit dem eben Erorterten will Ilir Special-Comite, vvelcbes mehrere Mitgliedei' der erwahnten Zahlungsgesetz-Commission in sich schloss, keinen Vorvvurf fiir die Urheber der Zahlungs-Vorschrift aussprechen. Itass diese Vorschrift bei ihren vielen Vorziigen auch Miingel liat, dass die llandhabung des Gesetzes theilvveise binter seinem Geiste zuriiekblieb, dass die seitherigen Fortsebritte der statistischen Tbeorie und Praxis neue Anlbrderungen an die Organisirung des Census slellen, — darili wiirde ein Vorwurf nur dami liegen, wenn zugleich die [Jnnioglichkeit einer Verbesserung obne ganzliebe Beseitigung jenes Gesetzes vorliige. Dass sie nieht vor-liegt, beweisen die Antrage, vvelebe ich im Namen des Special-Comite's zu stellen die Ebre babe. Ilir Special-Comite bat nacli einer sorgsamen Ervvagung der Verhiiltnisse sich dahin geeinigt, principiell auszuspreclien, dass an dem Wortlaut der 4(> Paragraphe, welche das eigentliche Zahlungsgesetz bilden, ni c lit s gciindert vverde. Was auch immer gegen einzelne Paragraphe einzuwendeu sein mag, wiirde doch unzweifelhal’t jeder Antrag auf eine Abanderung nocli im hoheren Grade geeignet sein, deri wesentlichsten, wahrhalt unschatzbaren Vorzug des Gesetzes, seine gleich-massige Geltung fur alte Theile der Monarchie, neuen Wechselfallen preiszugeben. Die Paragraphe des Gesetzes selbst also mogen unangetastet bleiben, da es gewiss im VVirkungskreise des Staatsministeriums und der drei Hofkanzleien liegt, die Veranderungen, welehe in der Stellung und Wechselbeziehung ver-schiedener Bebordeu seit dem 23. Miirz 18K7 eingetreten sind, als eine lesl-stebende Thatsache mittelst einer autbentischen Interpretation jener Paragraphe des Gesetzes, wo ihuen specielle Obliegenheiten zugewiesen sind, auch beziiglich des Census zur Geltung zu bringen. Was sich aber allerdings obne Gefahrdung oder Krschvverung der ganzen An-gelegenheit bevverkstelligeu lasst, ist eine durchgreilende Abanderung der Formu-larien und Instructionen, welclie der kais. Verordnung rom 23. Miirz 1857 beigeliigt sind. Diese Formularien und Instructionen tragen, vvenn sie auch dem Gesetze angehangt wurden, vorwiegend den Charakter von Manipulations-Vorsehrif-ten an sich, bei denen unmoglicb jene Slabilitiit mit Ausschliessung der von einer begriindeteu Erfahrung an die llaud gegebenen Modificationeu beabsichtigt gevvesen sein kann, \vic bei dem Gesetze selbst. Hier lassen sich manebe Abanderungen treffen, obne den Inhalt des Gesetzes im Mindesten zu alteriren, es lassen sich Ab-anderungeu treffen, welclie den wichtigsten und unvvidersprechlicbsten Gebrecheu der Handbabung des Zalilungsgesetzes Abhille zu schaffen und dabei die Arbeit der Erbebungs- und Zusammenstellungs-Organe, namentlich der Bezirksbehiirden, viel-mebr zu erleichtern, als zu erschweren, eine grosse Zalil von Mangeln und Gebrecheu fler Zahlung, bevor es zur griindlichen Behebung derselben zu spat ist, aufzudecken und ein dem grossen Aufwande von Miihe. und Kosten fiir den Census weit entspre-chenderes Resultat anzubahnen geeignel sind, als diess bei dem strengen Festhaltcn an den bisherigen Formularien und Instructionen, namentlich unter den geiinderten politischen Verhaltnissen, moglich wiire. Nach Gutheissung dieser beiden principiellen Antrage vviihlte Ihr Special-Comite ein Sub-Comite, besteheud aus den Herren Ministerialrath Ritter v. Pfungen als Vorsitzenden, Hofrath Professor Dr. Springer, Hofrath v. Daubachy, Oberst-lieutenant Fischer, Ministerial-Concipist Goehlert, Hofconcipist Scbimmer und mir als Referente« und setzte sich vor Allem zur Aufgabe, sich iiber jene Puncte des Zahlungsgesetzes zu verstandigen, welche durcli die seit Erlass jener Vorschrift eingetretenen Aenderungen factischer oder rechtlicher Verhaltnisse ihre Bedeutung von selbst verloren zu liaben scheinen, dann aber eine durchgreifende Hevision der Formularien und Instructionen zur Volkszahlung vorzunehmen und durcli seine Antrage den Arbeiten des Special-Comite’s gleichsam die Bahn zu brechen. Das Sub-Comite bat sich dieser doppelten Aufgahe in einer Reihe vonGesamnit-Sitzungen und noch engeren Berathungen mit einem grossen Aufvvande von Zeit und Miihe uriterzogen und seine Antrage hierauf zur Kenntniss des Special-Comite’s gebracht. Grdsstentheils in Uebereinstimmung mit denselben legt Ilir Special-Comite tblgende Puncte zur Genehmigung der Central-Coinmission vor. 1. Als Momente der Zahlungs-Vorschritt, welche durcli seither eingetretene Aenderungen factischer oder rechtlicher Verhaltnisse von selbst entfallen, glaubt lhr Special-Comite bezeichnen zu sollen: a) Die Bestimmung des 4, wornach der Census sich auf den Stand vom 31. October zu beziehen hat. Dieselbe entfallt in Folge des Umstandes, dass in Oesterreich gegenwartig das Vervvaltungsjahr mit dem Sonnenjahre zusam-menfallt. Eben darum kann aber an die Stelle des 31. October kein anderer Termin als jener des 31. December treten, vvelcher nunmehr das Verwal-tungsjahr schliesst. Wiirdc es sich um die selbststandige Wahl eines Zahlungs-Termines handeln, dann liesse sich allerdiugs fiir und wider den 31. December manches Gewichtige sagen; allein wie die Sache einmal liegt, ware dieFixirung jedes anderen Zeitpunctes ohue positive Aenderung des Gesetzes umnoglich. Nur der 31. December triti von selbst an die Stelle des 31. October, und so wahr es auf der einen Seite ist, dass ih n das Zusammenfallen mit dem Minimum des Fluctuirens der Bevolkerung empliehlt, auf der anderen Seite aber, dass die klimatischen Verhaltnisse der raschen Durchfuhrung des Census eben in jener Jahreszeit nianche Hindernisse bereiten, so eriibrigt nach der Ausicht lhres Sub-Comite’s eben keine andere Wahl, als jene des 31. December, wie gesagt, ganz abgesehen von den Zweckmassigkeitsgriinden, welche allerdings aucli fiir dieselbe geltend gemacht werden konnen. (3) Die Bestimmung des §. 38, vvornach die Bezirksbehorde des Zahlungsortes gewisse Mittheilungen iiber jeden mit einer giltigen Beiseurkunde nicht ver-sehenen Fremden an tlessen heimatliche Bezirksbeliorde zu richten hat. Die Allerhbehste Entschliessung voin ‘J. Februar 1887 hab eiuen grossen Tlieil der bis dahin in VVirksarnkeit gestandeuen passpolizeilichen Vorschriften auf. VVenn dadure.li die Nothvvendigkeit, sicli mit einer Reiseurkunde im Sinne des Zahlungsgesetzes zu verseben, fiir die Inliinder in der Hegel entiiel, so wiirde andererseits, bei der ausserordentlicli rasch gestiegenen Beweglichkeit der Berolkerung, die schon im Jahre 1857 auf 628.000 ange\vaclisene Correspon-denz zn Folge des $. 38 sich mindestens verdreifaehen miissen. Selbst wenn man den Aufvvand an Miihe und Kosten nicht sclieuen vvollte, entsteht das gereehte Redenken, ob bei der gegenvvarligen Gesfiiltung der Adininistration in den ostliehen Landern und der voraussichtlichen Erweiterung des Umfanges der Rezirke in den deutseli-slavisch-italienischen Gebietsllieilen cine solche Correspondenz aueh mir als miiglich gedacht werden kiinne, zumal ilire Fiih-rung in den verschiedenen Reiclisspraehen eine neue Sehwierigkeit bereiten wiirde. Ihr Sub-Comite glaubt demnaeh, aueh hierin mir den geanderten faeti-schen Verhaltnissen Rechnung zu tragen, vvemi es den Wunsch ausspricht, man moge von der Restimmung des §. 38 absehcn. y) Die Bestimmungen, wclche in den $§.41 und 42 der Kreisbehorde gewisse Obliegenlieiten zuweisen. Allerdings bestehen nocb die Kreisbeluirden in Galizien und Dalmatien, die Provinzial-Delegationen iles lombardisch-venetianischen Konigreiches und die analogen Rehorden in Ungarn, Kroatien-Slavonien und Siebenbiirgen. Allein, selbst vvenn in den letztgenannten Landern die genann-ten Rehorden ganz gleiclimassig mil den ehemaligen Kreisbehorden zu lungiren in der Lage waren, wiirde es sieh doch kaum empfehlen, bloss fiir einzelne Lander ein Zwischen-Organ fiir den Census anzuerkennen, welches in anderen zum Theile selir ausgedehnten und volkreichen Provinzen nicht eintreten kanu. I)a nun iiberdiess die Handhaliung der H. 41 und 42 bei dem Census vom 31. Oetober 1887 keineu nennensiverthen Erfolg erziclte, wohl aber einen namhaften Aufvvand an Zeil und Geld hervorrief, so scheint es Ihrem Sub-Comite sachgemasser, auf die Intervention der Kreis- und der ihnen gleichge-stelllen Rehorden bei Znsaminenstelluug der Bezirks-Summarien zu den Tabel-len nachst hiiherer Ordnung Verzicht zu leisten, und behalt sieh vor, im Ver-folge seiner Arbeiten Antrage dariiber vorzulegen, wer diese Zusammenslellung kiinftighin besorgen sol le. Auf diese drei Puncle besehrankt sieh naeh der Ausicht Ihres Speeial-Coinite’s das durch gegebene Verhiiltnisse unerliisslieh gewordene Entlallen einzelner Bestimmungen des Ziihlungsgesetzes. II. Bei buchstablicher Aufrechthaltung desselben seheint es aber allerdings zuliissig, dass durch Uebercinstimmung des Staaisministeriums mit den drei Hofkanzleien und dem Kriegsniinisterium die sechsjahrige Zahlungsperiode des §. 4 aueh fiir den z\veilnachslen Census weiter hinausgeriiekt und auf ein Dccennium erweitert werde. Wenn bei Verfassung des Ziihlungsgesetzes die Stjlisirung des §. 4 mit der Absicht gewahlt wurde, die Abkiirzung der Ziihliingspcrioden zu ermbglichen, so steht dueli gar nichts im Wege, dass die Ziihlung, welclie „in der Hegel- alle sechs Jahre vorgenoinmen werden soli, erst naeh- einem Decennium wiederholt werde. Fur diese Verlangerung des Termines spridil aber allerdings Vieles und Gevvich-tiges. Die Baratislagen, welche vom Staat und deti (iemeinden 1'iir den Census zu hestreiten sind, erreicheu last zvveiMillionen Gulden. Weit iiber diesen Betrag hinaus reicht der Entgang an Arbeitskraft fur andere administi-ative Functionen des Staates oder der Gemeinden. Einen solehenAufwand und solchen Eingriff in den regelmassi-gen Gang der Vervvaltungsmaschine oline zvvingende Nothwendigkeit zu vervielfalti-gen, liesse sicli in gar keiner Weise rechtfertigen, da bis zu einem gewissen Grade andere statistische Belielfe die Liicken ausfiillen und nur in liingeren Intervallen der Correctur einer unmittelbaren Ziihlung bedurfen. Die vorgeschrittensten Grossslaalen sind bereits zu der Ueberzeugung gelangt, dass es besser sei, in weiter auseinander liegenden Terminen eine moglichst speciali-sirte Ziihlung vorzunehmen, als in naher aneinander geriickten eine minder umfas-sende durchzufiihren. Aucli der Riieksicht, dass unvorbergesehene Umstande in Oesterreich vielleicbt ein oder das andere Mal eine Verriickung der Decennial-Periode anempfehlen konnten, wird durch Beibehaltung des 4 in seiner gegen-wartigen Fassung hinreichende Recbnung getragen, so dass Ihr Sub-Comite Ihnen anempliehlt, sich auf den Ausspruch zu beschriiuken, dass der Wortlaut des Zahlungsgesetzes n i c h t im W e g e s t e h e, a u c h die z w e i t n a c h s t e Ziihlung (wie es wiinschenswerth scheint) erst naeh einem Decennium vorzunehmen. Jene grossen Communen, welche eine vorzugsweise fluctuirende Bevolkerung in sich schliessen, konnen es dann immcrhin in ihrem eigenen Interesse (inden, aueh in den Zvvischenjahren Zahlungen naeh einem beschrankteren Maass-stabe durchzuluhren. Die Beseitigung des Uebelstandes, welcher bei Handhabung des §. 18 aus dem Mangel eines sicheren Krileriums der „Beisenden“ hervorging, ist gleichfalls moglich, ohne das Gesetz im Mindesten zu alteriren. Aus der Belehrung H, suh 12 gelit namlich liervor, dass alle Auslander, auch wenn sie sich selbst nur als Reisende betrachten, den Anzeigezettel auszufiillen und den fur jene Eigenschaft sprechenden Umstand nur in der Anmerkungsrubrik ersicht-lieh zu machen haben, weil sie sodami bei der Ziihlung iibergangen werden. Diese Bestiminung liegt auch in der Natur der Saclie, indem den Organen, welche zur Controle der Ziihlung berufen sind, docli eine Miiglichkeit, geboten werden muss, zu priifen, ob sich jene Auslander mit Reclit nur als Beisende an-sehen. Demgemass beantragt Ihr Special-Comitd, daran festzuhalten, dass sich auch die reisenden Auslander in den Anzeigezettel einzutragen haben, dass aber in den weiteren Zusammenstellungen nur ihre ZilVer ersichtlich gemacht, ihre Eintragung in die verschiedencn Kategorien derVoIksbeschreibung aber bei Seite gesetzt \verde. Die Aufnahme der fraglichen Bcstimmung des §. 18 in das Ziihlungsgesetz \vurzelt in demselben Grunde mit der Feststellung der kiirzeren Zalilungsperiode, weil die sogenannten reisenden Auslander im Zollvereine nicht zu der Z o 11 a h re c h nu n gs-Beviilkerung gehoren, von \veleher jeder Kopf sich mit et\va K II. Quote des Zoll- ertrages bewerthet; sie lasst sich nunmehr ans dem Gesetze nicht entiernen, wohl aber wenigstens in der Hauplsache unschadlich machen, wie denn auch im Zollver-eine solche Auslander in dieZiffer der factischen Beviilkerung einbezogen werden. Die Zahl derselben wird am 31. December 18<>T oder 1877 voraussichtlich geringer sein, als sie ain 31. October 1857 war, ganz unbedeutend diirfte sie aber namentlich in den grossen Stadten auch dann nicht erscheinen. Kine sehr erhebliche Schwierigkeit haben bei Durchliihrung des Census am 31. October 1857 nach den Berichten vieler politischer Behorden die §§. 3, 19 und 33 hinsichtlich der abgesonderten Zahlung des activen Mili tar s verursacht, namentlich im Zusammenhalte mit dein Absatze I, Alinea 7—11 derBelehrung B, dessen Fassung vielen Zvveifeln Raum gab und nach dem Zeugnisse der Erfahrung. namentlich in den grossen Stadten, nicht wenige Auslassungen und Doppelziihlungen mit sich brachte. Oline das Gesetz im Mindesten zu beirren, diirlte es wohl keinem Anstande unterliegen, dass diejenigen Angehorigen einer VVohnpartei, welche nach 23 selbst im Falle ihrer dauernden Abwesenheit in den Anzeigezettel aufzunehmen sind, auch in jenem Falle autgenommen werden, wenn sie im activen Militar sich befinden. Die Ziller dieser abwesenden Einheimischen ist nicht gering und ihre individuelle Kenntniss im Zusammenhange mit dem gesammten Stande ihrer Familien tur manche administrative Zwecke, namentlich der Recrutirung und Militarentlassung, hochst wiinschenswerth. Ebenso ist es im •§. 33 begriindet, dass die Civilpersonen, welche sich bei activen Militars belinden, die Anzeigezettel austiillen, und es wird keinem Anstande unterliegen, dass diese Anzeigezettel sofort dem Hausbesitzer iibergeben und durch denselben weiter belordert werden. Die Commission, welche die Zahlungsvorschrift vom 23. MJirz 1857 entwart. und in ihr der Vertreter des Armee-Ober-Commandos, war der Ansicht, es solle auch beziiglich des nicht casernirten Militars das allgemein angeordnete. Zahlungsver-tahren eingeschiagen, tolglich in den Gemeinden, welche den Census selbst durch-zufuhren berulen sind, auch von solchen Wohnparteien ein Anzeigezettel ausgefullt werden. Die Bestimmungen der $$. 3, ID und 33, welche liber Weisung der Militar-Central-Kauzlei eingeschaltet wurden, Hessen sich desshalb nur schwer in den organischen Zusammenhang des (]esetzes einpassen und die Belelirung U vermochte die Frage, wer auf diese A rt zu zahlen sei, nicht ift einer tur jeden Betheiligten vollkommen klaren Weise zu losen. Demgemass wurde in Ihrem Special-Comite in Erwagung gezogen, ob es nicht thunlich sei, dass alle in Civilgebiiuden wolmenden Militiir-Angehorigen in den Gemeinden, welche den Census selbst durchtuhren, mittelst des Anzeigezettels ver-zeichnet, bei Veriassung des Autnahmsbogens aber diejenigen Individuen, welche der §'. 19 heraushebt, ausgeschieden und mittelst eines eigenen Verzeichnisses, als von der Civilbehorde nicht geziihlt, den Militarbehorden mitgetheilt werden. Da aber hiergegen nicht bloss der Umstand spricht, dass die Schreibelast der entsprechenden Gemeinden sehr vermehrt werden miisste, sondern auch sehr gewichtige Griinde, deren Wiirdigung zunachst (len Militiirbehorden zusteht, zur Aufnahme der §§. 3,19 uud 33 in der Zahlungsvorschrift Anlass gegeben haben mussten, so einigte sicli Ihr Special-Comitd daliin, das Kriegsministerium \volle die am 20. April 1857 erlassenen Weisungen in dem Sinne modificircn, ivelchen der Vertreter des-selben im' Special-Comite als dem Wortlaute (les Gesetzes entsprecliend bezeich-nete, so dass alle Betbeiligten und die militiirischen und politischen Behorden genau iviissten, iver von jcnen Ersteren Anzeigezettel auszustellen babe und wer nicht, damit Auslassungen oder Doppelziihlnngen solclier Personen mdgliclist vor-gebeugt vverde. III. Mit den bislier durchgefiihrten Erorterungcn glaubte Ilir Special-Comite den einen Theil seiner Aufgabe gelost zn haben und ging nun an die Revision der Formularien und Instructionen fiir die Volkszahlung, und zwar vorerst des Anzeige-zettels A und der zugehiirigen Belehrung B. Gleieli liier stiess 1 hreni Special-Comite jene Frage auf, welche gegemvartig alle Riehtungen der staatlichen Thiitigkeit so miichtig beherrseht, namlich der Kostenp unct. Die Form, miter welcher diese Frage auftauchte, war zunachst folgende. Aus dem Materiale der Zahlung vom 31. October 1857 ivarcn nacli dem Schlusse der Operationen namhafte Vorriithd von Drucksorten vorhanden und es musste nun in reifliche Enviigung gezogen werden, welchen Einfltiss das Vorhandensein derselben auf die Einfiihrung verbesserter Formularien und Instructionen zn nehmen babe. Um zunachst bei den Drucksorten A und B stehen zu bleiben, durfte wohl kaum die kiihnste Holfnung nocli zu envarten wagen, dass von den Vorriithen, welche sicli im Jahre 1858 bei den Bezirksbehorden und Magistraten Ungarns, Kroatiens und Siebenbiirgens vorfanden, irgend cin nennenswerther Rest vorhanden sei. Aber selbst in den Landern, deren politisehe Verwaltung gegenwartig dem Staatsministerium untersteht, durfte von den Exemplaren jener beiden Drucksorten, die am Schlusse des Jahres 1858 als vorhanden naehgeiviesen wurden, ein nicht unbetrachtlicher Theil liingst alle iveitere Verivendbarkeit eingebiisst haben. Geselzt jedoch, sie ivaren noeh sammtlich vorhanden, so iviirde der Werth derselben, aus jenem der Gesammt-Auflage berechnet, nicht volle 4.300 II. betragen. Dieser Betrag ist aber eben nur der Kostenpreis jener Exemplare, wie er sicli im Jahre 1857 herausstellte, und wer mit den Verhaltnissen einer grossen Druckauflage nur einigermassen vertraut ist, wird sich sagen miissen, dass durcli Venvendung •a 11 er jener Exemplare die Druckauslagen tur die Anzeigezettel und Belehrungen an-liisslich des Census von 1807 iveitaus nicht um 4.300 tl., vielleicht hochstens um die llalfte, wahrscheinlich um nocli eine geringere Summc, sich vermindern wiirden, \veil der Kostenpreis einer Auflage, geschweige denn einer so grossen, nicht im genauen Verhaltnisse ilircr Starke anzinvachsen pflegt, folglich auch eine Verminde-rung der Auflage bei weitem nicht mit dem genauen Percentual-Verhaltnisse in das Gewicht 1’iillt. Wenn diess nun sehon unter der Voraussetzung des Vorhandenseins aller im Jahre 1858 abgezahlten Exemplare der Drucksorten A und B in den Landern des Statist. Milth. XII. Jalirg. 3. Hcft. 4 engeren Reiclisrathes gilt, um wie vici melir bei iler Wahrscheinlichkeit, dass von diesen Excmplaren bereits ein grosser Theil unverwendbar geworden ist! Dic Vertreter des Staatsministeriums und der Hofkanzleien haben zugesagt, eine neuerliche Erhebung iiber dic Bestande der Vorrathe sammtlicher 17 auf den Census Bezug nchmenden Drucksorten veranlassen und seinerzeit zur Kenntniss des Special-Comite’s bringen zu wollen. Obgleich es erst nach dem Einlangen dieser Berichte und anderer demnachst zur Sprache zu bringender iniiglich sein wird, das Budget. der niiclisten Volksziihlung festzustellen, so komite Ihr Special-Comite selion an dieser Slelle der principiellen Erorterung des Einflusses der Finanzfrage aul' die Bevision der Ziihlungsvorschrift sich nicht entzieben. Es scheint Ihrem Special-Comite, dass sich bei Durchfuhrung des nachsten Census unzweifelhaft grosse und gerechtfertigte Ersparungen bevvirken lassen werden. Zu solchen fiihrt: 1. die Mogliclikeit, die Auflage sammtlicher Drucksorten an der Hand der Erfahrungen von 1857 mit grosserer Sicherheit zu bcstimmen, so dass nicht 25 bis 30 Perccnte Ueberschuss von Exemplaren der einzelnen Kategorien sich ergeben; 2. die selbst aus statistischen Riicksichten liochst wiinschenswerthe Herbeizie-hung einer viel grosseren Zalil von Gemeinden zur Selbstdurchfuhrung des Census; 3. die Erleichterung der bezirksamtlichen Thatigkeit in den Gemeinden, welche die Zahlung nicht selbst vorzunehmen berufen werden, durch die Verbesserung aller Formularien und Instructionen der Primitiv-Erhebung, vvelclie am meisten geeignct ist, die Ziihlungs-Operation namhaft abzukiirzen, vielen Irrthiimern vorzubeugen und hierdurch die Notlnvendigkeit commissioneller Nacherhebungen zu beseitigen; 4. die Abstellung der bisherigen Form der Zusammenstellung von Bezirks-Summarien zu Kreis-Summarien und dieser zu Landes-Summarien, sowie mancher anderer Zwischen-Zusammenstellungen. Wenn man ervviigt, dass von den Auslagen, welche bei der Zahlung vom 31. October 1857 den Staatsschatz trafen, nicht ein volles Fiinfttheil sich auf die Auslagen der Staatsdruckerei bezog, so zeigt sich wohl deutlich genug, nach \velcher Richtung dic nothwendige Ersparungsriicksicht vor Allem gelleml gemacht werden muss, und bei der Mogliclikeit, es nach dieser Richtung recht ausgiebig zu thun, kanu man, ohne allzu sanguinische Hoirnungen auszusprechcn, gewiss erwarten, dass eine sehr erhebliche Summe von den Auslagen des Staatsschatzes auf die ohen angedeutete Weise in Abschlag kommen werde. Das grosste Ersparniss liegt endlich in der Anerkennung des Grundsatzes, dass cin zehnjahriges Intervali von einem Census zum anderen bei zweckmassiger Vor-nahme desselben sehr wohl zugelassen werden kann, auf drči Decennien sonach nur dreimal, nicht fiinfmal (wie es bisher vorgesehen war) dic Auslage lur das Ziihlungs-geschaft entfiillt. Alle bisher aufgezahlten Ersparungen sind vollkommen gerechtfertigte. Aber fiir vollkommen ungcrechtfertigt miisste das Special-Comite jede scheinbare Er-sparung erklaren, welchc durch Venvemlung minder zweckinassiger Formularien und Iustructionen, hloss weil eine Aitzahl gedrucktcr Exemplare dersclbcn vurhanden ist, aui' Kosten des Resultats erzielt wiirde, \Veil jede zweckmassigere uiid vollstandigere Primitiv-Erhebung stets auch die wohlfeilere ist, eine minder zvveckmiissig gemachte spaterhin entweder nur mit einem viel grosseren Aufvvaude von Arbeit und Kosten oder gar nicbt zu einem befriedigenden Resultate gefiihrt werden kann, \vodurch die anscheinend geringeren urspriinglichen Kosten thatsachlich zu ungleich grosseren anwachsen oder zu einem Ergebnisse fiihren, welches (weil unbefriedigend) mit jenen geringeren Kosten noeli viel zu theuer erkauft ist. Der wohlfeilste Vorgang ist es immer, in Geschaften des Staates und des Ein-zelnen, wenn man Dasjenige, was geschehen soli, gleieli anfangs miiglichst gut macht. Das Special-Comite ziihlt also auf die volle Beistirnmung der statistischen Central-Commission, wenn es als seine Aufgabe erachtet, die Revision der Formu-larien und Iustructionen zur Volkszahlung moglichst durchgreifend und sorgfiiltig vorzunehmen und die Ersparung nur dort sucht, wo sie in gerechtfertigter Weise oline eine Beeintrachtigung des Resultats sich erzielen liisst. Dieses Princip diirfte um so entschiedener lestzuhalten sein, als Dasjenige, was jetzt in Wirksamkeit tritt, fiir ein volles Decennium die Grundlage zahlreieher administrative!' Verfugungen bieten soli. Es handelt sieb nicbt um eine Erhebung, die bloss fiir eine einzelne Centralstelle Wiclitigkeit bat. nicbt um eine Erhebung, deren Mangel sich allenfalls im niichsten Jahre dureli eine andere Erhebung besei-tigen lassen. Alle grosseren und kleineren Staaten Europas legen dem Census den verdienten VVerth bei; Oesterreich wiirde es nur zum eigenen Nachtbeil empfinden, wenn es nicbt so wcit vor\v;irts ginge, als seine Verhiiltnisse nur irgend gestatten. Eine gewisse Summe wird der Census stets erlordern; kann man dieselbe nicbt verausgaben, so verschiebe man ihn lieber noeli liingere Zeit, als dass man etwas minder gut maeht, bloss darum, weil es wohlleiler ist, der Schaden, nicht bloss fiir die Wissenschaft, sondern in erster Linie fur die Staatsverwaltung, vviirde bei dem Aufschube der geringere sein. Nacbdem somit der Grundsatz feststeht, dass miiglichste Verbesserung der Fonnularien und Iustructionen die Aufgabe Ihres Special-Comite's ist, wurde jenem Grundsatze zuniichst hinsichtlich des Anzeigezettels A und der Relehrung Ji mit Zu-hillenabme derErfahrungen, welche von den politischen Behordeu bei dem Gebrauche der bislier in Uebung gestandenen Formen gemacht wurden, und unter steter Ver-gleicbung mit den analogen Arbeiten anderer Staaten die vollste Rechnung getragen. Das Comite verstiindigte sich beziiglich der kiinftigen Gestaltung beider bochst \viehtigen Piecen vor Allem iiber folgende Puncte: 1. Es liegt sowohl im lnteresse der Staatsvervvaltung (nach iinanzieller und administrativer Richtung) als im lnteresse der Statistik (fiir vvelche eine unmittel-bare Tbeilnahme der vom Census RetroiTenen stets eine wichtigere Riirgschaft des Gelingens bleibt, als die Sorgsamkeit von was immer fiir behordlichen Organeu). dass die Zalil derjenigen Gemeinden, welche den Census nach den 1(i, 22 u. s. f. der Zahlungsvorschrift seli)st besorgen, allintilig so weit vermelirt werde, als es 4 * ' mir die Verhiiltnisse ohne Gefiikrdung d er Ergebnisse des Census selbst irgend gestatten. Das Staatsministerium und die drei Ilofkanzleien wcrden desslialb eineUmfrage an die politischen Landesbeliorden richten, um rechtzeitig auszumitteln, welchen Gemeinden das Zahlungsgesckaft fiir 18(57 mit Beruhigung anvertraut werden kiinne. Hierbei wird jenen Rekorden der Wunsck zu erkennen gegeben, diese Ziiklungs-weisc allmalig zur Regel erwacksen zu selien, und ncbst dem Formulare H und dcr auf ikm entkaltenen Relehrung die Mittkeilung einer ganz detaillirten Instruction zur Organisirung des Zaklungsgesckaftes fiir jene Gemeinden in Aussickt gestellt. Diese Instruction ist selbstverstiindlick eine versckiedene, je nackdem die fraglicken Gemeinden zu jenen Stadten und Markiču gekoren, \velcke keiner landesfiirstlicken Bezirksbekorde untersteken und zur politiscken Geschaftsfiihrung bestimmte und befiihigte Gemeindeamter besitzen oder nicbt. In beiden Fiillen wird sie den beziiglichcn Gemeinden nickt okligatorisck vorgczeicknct werden, wokl aber zur Ricktscknur dienen konnen, in welcker Weise sie der ilinen obliegcnden Auf-gabe mit dem besten Erfolge oline iibermiissigen Kostenaufwand zu entsprechen vermogen. 2. Da nack §. 22 der Anzeigezettel A nur fiir soleke Gemeinden in Wirksam-keit ist, vvclcke den Census selbst besorgen, so hiilt sicli Ilir Comite iiberzeugt, cin grosser Theil des Erfolges der Ziililung liiinge davon ab, dass jene Puncte der Relckrung It, welclie sick auf Ausfullung der Rubriken des Anzeigezettels bezicken, den zur Ausfullung berufenen Personen im Momente der Ausfullung gegcnvviirtig gckalten \verden. Dazu reickt es aber niclit hin, wcnn die Relehrung It diese Puncte entbiilt, wcil sie nack §. 22 der Ziiblungsvorscbrift nur in einem Exemplare fiir jedes Ilaus vorkanden ist und unter den Woknparteien desselben vielleickt mekrere Tage vor der Ausfullung des Anzeigezettels zur fliicktigen Einsicktnakme circulirt. Desshalb beantragt Ilir Comite, aus der Relehrung B alle jene Puncte, \velche der zur Ausfiillung des Anzeigezettels Rerufene im Momente der Ausfullung sicli gegenwartig lialten muss, auszuscheiden und in moglichst fasslicher Stylisirung in den Kopi' der Rubriken des Anzeigezettels selbst aufzunehmen. Fiir die Relehrung JI eriibrigen dann nur jene Puncte, welche ganz ali ge m einer Natur sind und zugleich dem Hausbesitzer einen Fingerzeig fiir seine Thiitig-keit geben. Audi empfiehlt es sicli, die Verpflichlung zur Aulzeichnung aller in den Anzeigezettel einzuschreibenden Personen und die im Zahlungsgesetze erithaltene Straf-Sanction — beide im engsten Anschlusse an den Wortlaut der kezuglicken Paragrapke — gleick auf dem Anzeigezettel ersicktlick zu inacken und dem Ausful-lenden im Momente der Ausfullung gegemvartig zu lialten. H. Das Arrangement des Anzeigezettels lasst sick aucli unter der eben bespro-chenen Voraussetzung so bewerkstelligen, dass sein Umfang einen lialben Rogen niclit iiberschreitet. In der Regel kann derselbe auf beiden Seiten bedruckt wcrdeu und hinreichenden Raum fiir*die Eintragung von 12 Personen darbieten, \velche Zakl nack den Erfahrungen uber die durchschnittliche Ziffer der Angehorigen einer Wohn-partei vollkornmen ausreicht. Nur in den grosseren Landes-Hauptstiidten diirfte cs an sicli sclion nothwendig sein, das Format eines ganzen Bogcns zu wiihlen, und sicli hiermit zugleieli die Gelegenheit darbieten, die wichtigsten Fragepuncte zur Ermittlung der W o h-nungsverhiiltnisse (Hohcnlage, Bestandtheile, Beniitzungsart der Wolmung) aufzunehmen. Zwar gibt es unleugbar nocli andere Weisen, zur Kenntniss dieser Verhiiltnisse zu gelangen; aber tbeils werden solelie Erhebungen bei einem anderen Aulasse mit grosserer Weitliiufigkeit uud einem eigenen AulVande von Muhe und Kosten verbunden sein und zugleieli im hochsten Grade den Verdacbt einer Verwen-dung zu fiscalischen Z\vecken auf sicli laden, tbeils konnen sie eben das wicbtigste Moment, den Zusammenbang z\vischcn den Verbaltnissen der Wob-nung und der Bewohner, olme eine eigeneZiihlung der letzterenniebtfeststellen. Bei der grossen wissenschaftlichen und administrativen Bedeutsamkeit dieser Erhebung cmpfiehlt sicli sonacb im boben Grade ihre Beriicksielitigung bei Vornalime des Census. VVelche Stiidte in diese Beriicksielitigung einzubegreifen seien, konnle zweifel-haft erschcinen, da die Neuheit der Erhebung eine gewisse Sparsamkeit in ilirer Ausdehnung zur Pflicht macht und eine spiitere Ervveiterung auf andere Orte gerin-gen Sclnvierigkeiten unterliegen diirfte, wenn einmal der Vorgang grosserer Com-munen den Nutzen dieser Rccberchen aucli l'iir Zwccke der Gemeindevervvallung an den Tag gelegt baben wird. Unter den mebrlach gestellten Antriigen — Ciir 1867 von dieser Erbebung nocli ganz abzuseben, siimmtlicbe Landes-Hauptstiidte derselbcn zu unterzieben, sie nur in diejenigen iiber 100.000 oder iiber 80.000 Bewohner zu veranlassen, oder bestimmte Stiidte als die binsichtlicb ilirer Wobnungsverbaltnisse wicbtigsten zu bezeicbnen — bat Ilir Special-Comite sebliesslich einstimmig diinjenigen adoptirt, dass iiir das Jalir 1867 die Erhebung der Wohnungsverbiiltnisse auf die Landes-Hauptstiidte mit melir als KO.000 Bewohnern beschriinkt bleibe, indem bierdureb die Erbebung sicli auf 8 Stiidte (Wien, Prag, Pest-Ofen, Venedig, Lemberg, Triest, Gratz und Brtinn) erstreekt, welche zugleieli die wesentlicbsten Verscbiedenheiten der Wobnungsverhaltnisse in sicli schliessen und demnachst als charakteristische Typcn 1'iir dieselben zu dienen geeignet sind. 4. Von den Puncten, welclie in dem bisherigen Anzeigczettel Aufnabme fanden, wurde nur der eine „Monat und Tag der Geburt“ beseitigt, weil alle im gleichen Jalire Geborenen im Census als gleicli alt zu beliandeln sind, gleichviel ob sie am 1. Januar oder am 31. December das Licht der Welt erblickt baben. Beziig-lich der Iiir die Ileeresergiinzung wichtigstenAltersclassen der miinnliclien Einlieimi-sclien (des sogenannten Naclnvuchses) bleibt obnehin die Bestimmung des §. 2!i maassgebend, wornach fiir jeden miinnliclien Einbeimischen zwisehen dem 10. — falls die Decennial-Periode des Census zum Ausgangspuncte genommen vvird—und 20. Lebensjabr eine beglaubigte Abschrift aus dem Gcburtsbuche dem Anzeigczettel beizuheften isl. 5. Mit grosser Sorgfalt wurden die Puncte einer Enviigung unterzogen, deren Aufnabme in den Anzeigezettel cntweder nach dem (iutachtcn der politischcn Behorden iiher die Zahlung von 18i»7 oder tiach ilen Beschliissen des statistischen Congresses w(inschenswerth erscheint, oder aber den Vorgang anderer Slaaten, ins-besondere der mitteleuropaischen, fur sieli bat. Das Ergebniss dieser Envagungen concentrirt sieli in folgemlen Antragen: a) Die Angabe des V erwaud tscbafts-Ver hiiltnisses der e in g e t ra ge 11 e n Personen z um Fainilienhaupte besonders vorzuschreiben, scliien theils den entsprechenden Erfolg nicbt zu verburgen, da die Auffassung des Begriffes, soweit sieli das Verwandtschal‘ts-Verhaltniss nicbt auf die naebsten Grade beziebt, im Allgemeinen an mannigfacher Unklarbeit zu leiden pllegt, theils stellte es sieli aber als iiberfliissig dar, indem aus der Anorduuiig der Eintra-gungen in der Buhrik der Namen sieli wenigstens so viel entnelimen liisst, als in statistischer und administrativer Beziehung (namentlicli zur Feststellung des Familienstandes im engereu Sinne, in seinem Unterschiede von der Wohn-partei) wiebtig ist. h) Die Aufnabme einer Rubrik tur den Geburtsort, neben derjenigen tur die Zustandigkeitsgemeinde, erscheint nicbt nur beziiglieh mancher Amtshandlungen (z. B. Eruirung gewisser Verhitltnisse des Geziihlten) wiinschenswerth, sondern zugleicli vorzugsweise geeignet, den vielfacben Irrungen in Angabe der Zustandigkeitsgemeinde, als vvelclie selir hiiufig selbst von Gebildeten der Geburtsort eingetragen wurde, wirksam vorzubeugen. c) Die Aufnabme einer Bubrik tur die Nationalitat des Gezahlten wurde ein-stimmig als ungeeignet erkannt, da die Nationalitat in der Begel keinen Gegen-stand individueller Erhebung durcb unmittelbare Befragung bilden kanu, son-dern nur mit Zuhilfenahme \vissenschaftlicher Untersuchungen (ur einen grosse-ren Complex von Personen sicberzustellen ist. Den Einvvendungen, welche auch nacli anderer Bichtung gegen diese Bubrik mit vollem Grunde erboben werden konnen, ist die Bubrik „Spracbe> welche gew(ihnlich in einer Familie gesprochen wird“, nichtaus-gesetzt. Wenn schon im Allgemeinen die Erhebung dieser Thatsache als hiichst wiinschenswerth bezeichnet werden muss, so gilt diess insbesondere von dem polyglotten Kaiserstaate, dessen Geschiclite und Weltstellung auf das Innigste init seiner ethnographischen Gliederung zusammenhaugt. Bediirfte es eines Zeugnisses dafiir, so liige das beredteste in den mannigfaehen Versuchen, eine kartographische und te\tuelle Darstellung seiner bunten Zusammensetzung zu gewinnen, bis als Frucht von Vorarlieitcn zvveier Decennien die grosse ethno-graphische Karte und das zugebiirige Werk erschieu, welche nunmehr zum Ausgangspuncte aller weiteren diessfiilligen Forschungen wurden. Ilir Comite beantragt desshalb vor Allem, auch die bochste statistische Autoritiit des Beiches moge aussprechen, dass die Aufnahme der Bubrik „Spraehe, welche gewobnlich in einer Familie gesprochen wird“ in den A11-zeigezettel (und demgeniiiss auch in den Aufnahmsbogen und die weiteren Zusammenstellungen) hoclist wiinschenswerth sei. Bei voller Anerken-nung dieses Prinzipes glaubt Ilir Comite aber doch. fiir die Zahlung von 18(>T us von der Durchfiihrung diesfir Erhebung im Gesammt-Umfange der Monarchie absehen zu miissen. Unter den sclnvebcnden Vcrhiiltnissen scheint niimlich der Zcitpunct fiir die Vornahme einer Erheltung noch nicht gekommen zu sein, dereu Grundlage melir, als es bei jeder anderen des Auzeigezettels der Fali ist, von dem subjectiven Standpuncte des Ziihlenden und des Gezahlten nur allzu leicht beirrt werden kanu. Erst wenn es miiglich sein \vird, einen hiiheren Grad von Unbefangenheit bei Wiirdigung dieses Momentes auf Seite aller Be-theiligten zu envarten, kanu die Einscbaltung der Rubrik „Sprache“ in den Anzeigezettel allgemein Platz greifen. Eine Commune gleicb der Wiener, innerbalb deren die moglichste Objectivitiit bei derlei Angaben scbon jetzt ervvartet werden kanu, soli dadurch nicht gehindert vverden, die in ibrem speciellen Interesse liegende Ermittlung aucli jetzt schon vorzunebmen; nur als allgemein obligatorisch moge diese Rubrik bei den Census von 1807 noeli nicht vorgezeichnet werden. d) Rei der Angahe des Familienstandes scheint dieUnterscheidung der Ledi-gen, Verheirateten und Vcr\vit\veten nicht zu geniigen, indem es gesetzlich in Oesterreich aucli solche (nicht -katholische) Personen gibt, deren giltige Ehe durch Aufldsung getrennt wurde, so dass sie durch denMangel einer eigenen Rubrik fiir ihre Einzeichfiung geniithigt erscheinen, eine factische Unwahrheit anzugehen, mogen sie sich nun als ledig, verheiratet oder verwitwet in den Anzeigezettel eintragen. Geschiedene Katholiken bleibeu uugeachtet der gericht-lichen Aufhebung ihrer ehelichen Gemeinschaft noch immer Verheiratete, wesshalb es fiir ihre Einzeichnung keiner eigenen Rubrik zu bediirfen scheint. e) Die Angahe, oh das Familienhaupt oder eine andere selbststiiudige Person am Ort der Ziihlung mit Haus- und Grundbesitz ansassig sei, bat aller-dings Manches fiir sich. Namentlich gilt diess vonGegenden, wo die sogenannte Haus-Industrie eine grosse Verbreitung erlangt bat und die Beifiigung der eben gedachten Angahe desshalh wiinschenswerth erscheint, um die Einreihung der Einzelnen unter die vorzugsweise bei der Landvvirthschaft oder vorzugsweise bei dem Gewerhe Beschiiftigten mit griisserer Zuverlassigkeit vornehmen zu kiinnen. Allein eben hierzu geniigt die erwahnte Angahe nicht; sie miisste sich mindestens auf den Umfang des Realbesitzes (und wohl aucli des Gewerbs-betriebes) und nicht bloss des am Ziihluugsorte gelegenen, sondern zugleich des andersvvo hefindlichen erstrecken. Welchen Schwierigkeiten aber eine dahin gerichtete Frage begegnen wiirde, liegt auf der Hami. Desshalh craehtet Ilir Comite, man mdge sich mit der Aufforderung in der Rubrik „Beruf oder Be-schiiftigung", den vorziiglichsten Nahrungszweig als solchen zu bezeichnen, zufriedenstellen. j'J Die Angahe, ob das Familienhaupt oder eiu Mitglied der Familie A Im ose n (und zwar lur seine eigene Person oder fiir die ganze Familie) empfangt, liisst sich wohl nicht oline Hlirte so vorzeichnen, dass eine Straf-Sanction die Versclnvei-gung jenes Umstandes trifft. Etwas anderes mag es in Landern sein, welche eine strenge Organisirung des Armenvvesens mitConscription der Armen u. dgl. kennen. In Ocstcrreicli, wo die Verweisung auf die Humanitiit des Naelistcn uocli neben oder eigentlich vor den Armen-Instituten eine Bolle spielt, isi die Durchfiihrbarkeit jener Erhebung kaum abzuseben. Um ihr dort, wo sie eine hervorragende Bedeutung hat, Balin zu brechen, wird in der Belehrung zur Rubrik „Beruf oder Beschiiftigung" ausdrucklich gesagt, dass Arnien-Pfriindner, \velche keinen anderen vorvviegenden Nabrungszweig bcsitzen, sich als solche einzutragen verpflichtet sind. g) Die Art der Anwesenheit oder Abwesenbeit ist selbsl im bestehen-den Ziihlungsgesetze mebrfach unterscbieden, so dass aucb im Anzeigezettel die Sonderung der zeitwcilig und dauernd.Anwesenden oder Abwesenden am Plalze ist. Die Zeitgriinze, welcbe das Kriterium dieser Art dcs Aufenthaltes bildet, wird sich allerdings niemals olme Willkiir]icbkeit festsetzen lassen. Man begegnet dessbalb aucb inaus\viirtigen Ziihlungsvorscbriften den mannigfacbsten Festsetzungen jener Griinze, welcbe im Allgemeinen zwisclien 3 Tagen und 3 Monaten schwanken. Nach den osterreichischen Verhaltnissen diirfte sicb die Bestimmung der Zeitgriinze mit einem Monate am meisten empfeblen, und liier-mit zugleicb aucb das Moment gegeben sein, welclies die „reisenden, id est bloss durcbreisciiden AusUinder" als solclic cbarakterisirt und von der \veitcren Einbeziebung in die Ziiblung ausscbliesst. Die Annalnne dreier Abstufungen — vorubergebend, zeitweilig, dauernd — sclieint das Ziihluugsgeschaft olme hinreichenden Grund zu erscbwercn, da keine \veitere Folge mit der Einreiliung in die erste oder zvveite Kategorie ver-bunden ware. h) Beziiglicli desjenigen Tbeiles der Bevolkerung, welclier wegen Krankbeit und Gebrechen mebr oder weniger als ein negativer Factor ibrer Kraft an-geseben werden muss, gab es bisber fur Oesterreicb eine genauere Ermittlung bloss insoweit, als die imAlter der militarischenDienstpflicbt stebenden Manner auf den Assentplatz gelangten. Nur bezuglieb der Cretins fand aufVeran-lassung (les bestandenen Ministeriums des Innern eine Erhebung Statt, deren Ergebnisse eben gegemviirtig einer statistischen Bearbeitung unterliegen. Die Erhebung der Zalil der Taubstummen wurde seit 1840 niclit melir vor-genommen und umfasste niemals das gesammte Reich. Wenn ein Zweifel iiber die Wichtigkeit dieser Erhebung moglicb \viire, so wurde ilin der Aussprucb, \velcben der statistische Congress in seiner Versammlung zu Wien im September 1857 fasste, und der Beschluss der statistischen Central-Commission vom 4. November 1804 beheben miissen. Dessenungeachtet entschied sich Ilir Special-Comite, von der Erhebung der Geisteskranken (Bliiden und Irren) bei dem Census abzuseben, \veil die Erfahrung dartbut, dass selbst die iirztliche Beurtheilung nicht immer hinreicht, uber die Einreiliung solcher Individuen, welche eine Detinirung nicht bedurfen und zum Theilc selbst eines eigenen Erwerbes faliig sind, einen zweil'ellosen Aussprucb zu tliun. Man komite also in Bezug auf jene Personen, die sich nicht wegen ibrer GeistesbeschafTenheit in Heil- oder Pflegcanstalten befinden, nicht oline Hiirte cinc ausnahmslose Eintragung ihres geistigen Gcbrechens in (len Anzeigezettel crvvarten. Sellist nnter den kdrperlicli Gebreclilicben muss wohl cin Unterscbied gemacbt werdcn. W;ihrend man in Frankreich ancli Verkriippelte, des einen Arms oder Ileins oder bcider Extremitiitcn lleranbte, mit Kropi' Bebaftete, Ein-augige ziihlt, bcscbriinkt man sieli in den deutsclienStaaten undGrossbritannien aufBlinde und Taubstumme. Diese beiden Kategorien, deren Erbebung in Oestcrreicb sclion Aviederbolt aus administrativen Riieksicliten angeregt wurde, cntziehen sich aucli am Mindesten der Aufstellung eines sicheren Maass-stabes, und ilire Verzeicbnung bat gewiss am Mindesten mit jenen Scbwierig-keiten zn kamplcn, velelie das Vorurtheil der Ungebildeten last jeder neuen Recberche in den Weg legt. Die mindest verletzcnde Form tur dieselbe d urile sieli darin finden, dass in der Anmerknngs-Rnbrik der Umstand anzugeben isl, ob eine namhaft gemacbte Person giinzlich (an beiden Augen) erblindct oder tanbstnmm isl. Der gewiss wiinschenswertbe Beisatz, ob von Gebnrt oder von welcliem Lebensalter an, scbeint aber wenigstens fiir jetzt eine allzuwcit reicbende Complication der verlangten Remerkung in sieh zn scbliessen und mdge nicbt gefordert wcrden, damit niclit das Bessere der Feind des (zuniiehst erstrebbaren) Guten sei. 6. So sehr das Special-Comite der Ansicbt beipllicbtet, dass die Vcrbindung der Viebziihlung mit der Volkszalilung eine Maassregel sei, welche den Erfolg beider Ziihlnngen mehr zu gefiihrden als zn fdrdern geeignet ist, siebt es sieli doch bestimmt, die Beibehaltung dieses Zusammenbanges zu befunvorten, weil ohne Abitnderung des Gesetzes der §. 2 desselbcn niclit einfach fallen gelassen werden kanfi. In ilieser Beziebnng seliicn es aber wunsclienswerth, die Fragcn in den cinlachsten Formen zn lialten. Dessbalb verzichtetc das Gomile darauf, eine Unterscheidung der Pferde naeli ihrer Bestimmung zur Feldwirlbscbal,t, znr Fuhrwerkerei, zu cinem anderen Gewerbebetriebe, zum persdnlicben Gebraucbe oder zur Ziicbtung, oder die Tren-nung des Sebaf-, Ziegen- oder Borstenviebes naeli dem Altcr oder dem Gescbleebte einzufiihren. Den bereits im lriiheren Anzeigezettel liblieh gevvesenen Bubriken soli demzufolgc nur eine eigene 1'iir die Biillcl beigefiigt wcrden, indem erlabrungs-gemiiss einerseits die Einbcziehung derselben unter die versebiedenen Kategorien der Binder niclit ganz selten unterblieb, andercrscits ilire Ausscbeidung auf dem niimlieben Motive berubt, welcbes die Maultbicre und Maulesel von den Eseln zu trennen anriitb, niimlicli aul' der speciellcn Wiclitigkeit jcnes Viebstandes tur cin-zelne Gegenden und Bevolkerungen. Eine Enveiterung der Ermittlung des animalischen Ilausstandes stellte sich als bdchst wunscbenswertb insoferne dar, als die Bienenstdcke in die Erbebung ein-bczogen werden sollen, deren Zalil bis nunzu in keiner Weise crboben Averden komite, ungeachtet sie in manchen Gegenden an Wichtigkeit der Ziller mancber geziihlter Haustbierc nicbt nacbstebt. Aus den bis jetzt in Kurze skizzirten Enviigungen ging die ncuc Form des An-zeigezettels A bervor, welcbc biermit der Genebmigung der Ccntral-Gommission unterzogen wird. Der Gebrauch derselben wird gevviss eben so geeignet seiii, die Zvvccko des Census im ausgedehnteren Maasse fiirdern zu lielfen, als die Arbeit des Eintragendcn und Controllirenden wesentlich zu erleichtern. Die Versammlung erkliirt sieli mit den Grundsiitzen einverstanden, nacb vvel-clien das Comite vcrluhr; die Berathung iiber den voin Refercnten vorgelegten neucn Anzeigczettel wird wegen der selir vorgcruekten Stunde der nšichsten Versammlung vorbehalten. Sitzung um 1. Anglist 1805. Der Priisident theilt die im abgelaufenen Monate vorgekommenen Correspon-dcnzen und eingelangten Druckwerke mit. Unter den letzteren, welehe von den statistischen Bureaux der sachsischen Herzogthiimer, dann Frankrcichs, Schwedens, der Sclnveiz und Bremens ubennittelt wurden, hebt der Priisident das z\veite Heft der Mittheilungen des herzoglich sachsischen Bureaus in Gotha hervor, welches eine ausfuhrliche Darstellung der Bevolkerung des Herzogthums entliiilt und dem eine selir instructive Karte beigegehcn ist. Auf dieser heben sich durcli genaue Aus-fiihrung des Stiches und durcli Farben die buntgemischten Territorien der Einzeln-staaten selir klar ab. Die Publication des statistischen Bureaus beim eidgenossischcn Departement des Innern in Bern, in zvvei Sprachen, franzosiseh und deutsch, betrifFt den Mandel der Sclnveiz 1858 bis 1863, mit besonderer Rucksicht auf den Zoll-verein uud Oesterreich. Zur Vertheilung an die Mitglieder der Central-Commission gelangt das erste Heft des XII. Jahrganges der Mittheilungen aus dem Gebiete der Statistik, enlhaltend die erste Abtbeilung der steuerpflichtigen Gevverbe des osterreichischen Kaiser-staates, d. i. die producirenden Gevverbe. Dasselbe umfasst, auf Gruudlage der vom Finanzministerium aus Anlass der beabsiehtigten Reform der Ervverbstcuer-Gesetz-gebung veranlassten Erhebung, die Zalil siimmtlicher Industrialgevverbe bis in die kleinsten Unterabtlieilungen, die gesammte von jeder Abtbeilung entrichtete Ervverb-steuer, dann das Maximum und Minimum von Steuerquoten in jeder Abtbeilung, nachgevviesen nacli den einzelnen Steuer-Iuspecloraten und Finanzbezirken. Weiter theilt der Priisident die Ergebnisse der Rubenzucker-Production Oester-reichs in der Campagne 1864—1865 mit. In dieser vvar eine Grundflache von 69.869 Jocli (1.342 Jocli melir als im Jalire 1863) mit Runkelriiben bebaut. Die geernteten und zur Bearbeilung gelanglen Rtibcn betrugen 20-7 Millionen Centner (5-3 Millionen mehr als 1863), vvovon eine Steuer von 8,490.000 11. (2,178.000 tl. melir als 1863) entrichtet vvurde. Der gevvonnene Rohzucker liisst sich (bei Annahme einer Ausbringung von 7*/a Percent) auf 1,550.000 Wiener Centner im Wertlie von 28'/a Millionen Gulden berechnen. Ausserdem vvurden aus der Melasse naliezu 2-8 Millionen Grade Spiritus (eben so viel als 1863) im Wertlie von 1,143.000 11. gevvonnen und hierlur 195.000 H. an Steuer entrichtet. Dieselndu- striezvveig hat demnach im abgelaufenen Jahre eine Ausdehnung \vic nie zuvor er-reicht. Es vvurden hei demselben 43.900 Arbeiter dauernd oder zeitweise bcschiif-tigt, deren Arbeitslolm mehr als 2-6 Millionen Gulden betrug. An dcr Fiibrication nalimen 144 Fabrikeu Antlieil (8 Fabriken mehr als im Vorjahre), wovon einc (Freiherrlich Sina’sche in St. Miklos) iiber 600.000, eine iiber 500.000, eine iiber 400.000, 7 iiber 300.000, 1(5 iiber 200.000, 71 iiber und 47 unter 100.000 Wiener Centner verarbeiteten. Anf'Actien gegriindete Zuckerfabriken bestanden vier, indem zu den in Kolin und Kiiniggriitz bestehenden zwei weitere, zu Kuttenberg und Podebrad, kamen. Regierungsrath Dr. Ficker berichtet iiber die vveiteren Berathungen des zur Vorbereitung der Volksziililung 1867 niedergesetzten Special-Comite's. Zweiter Bericht des Special-Gomite’s zur Revision der Volkszahlungs-Vorschrift. Erstattet voin Ueffierungsrathc Ur. Ficker. Das vom Special-Comite gewiihlte engere Comite hat irn Laufe des Monats Juli seine Berathungen fortgesetzt und wiederholle Sitzungen gehalten. Den wichtigsten Gegenstand bildete die scliliessliche Redaction des Anzeige-zettels, beziiglich dessen sowohl die in der letzten Sitzung der Central-Commission gemachten Bemerkungen, als die nocli otten gebliebenen Partien der eingehendsten Untersuchung unterzogen wurden. In Bezug der ersteren AntrSge wurden alle gestellten Antriige gepruft, schliess-lich aber mit Zustimmung der Antragsteller selbst ihre Ableluiung ausgesprochen. Diese Antriige bezogen sich auf folgende Puncte: 1. In der Rubrik „Religion“ vviire statt riimisch-katholisch, griecliisch-katho-lisch, armenisch-unirt zu setzen: Katholiken des lateinisehen Ritus, des griecliisclien Ritus, des armenischeu Ritus. Das Special-Comite verkennt nicht, dass letztere Fassung die allein richtige ist, wesshalb sie auch in den Publicationen dcr Direction tur administrative Statistik aus-schliessend im Gebrauche steht und hei Zusammenstellung der Zahlungs-Summarien allentlialben angewendet vverden wird. Im Anzeigezettel aber kommt es nicht so selir auf den richtigsten, als auf den geliiufigsten und fiir die Mehrzahl der zur Aus-fiillung der Liste Berufenen verstandlichsten Ausdruck an. Als solclier ist jedenfalls der bis jetzt adoptirte anzusehen, dessen Aenderung zu vielen Missverstandnissen, namentlich in den ostliclien Liindern, Anlass geben komite. 2. In der Rubrik „Familienstand“ wiiren die von Tisch und Bett Geschicdenen unter den Verlieirateten besonders hervorzuheben. Da es sich tur die moralische Statistik denn doch vielmehr darum handeln wiirde, die Zalil der jiihrlich vorkoinmenden Scheidungen zu kennen, ihre Zunahme oder Abnahme zu beurtheilen, als einmal in einem Decennium die geschieden lebcn-den nachzuweisen, ersteres Datum aber von den Ehegerichten olme Muhe zu er-langen ist, so glaubt das Special-Comite, bei der Volksziililung einc Erhebung be-seitigen zu koniien, vvelche nicht oline Hiirtc obligatorisch vorzuzeichnen \vare und ebcn desshalb boi keiner Volksziihlung in anderen Staaten vorgenommen wird. Dass jene Geschiedene in der Rubrik „Getrennte“ eingestellt werden, ist kaum zu beiurchten, weil es lici den „Getrennten“ ausdriicklich lieisst „durcb Auflosung der Ehe“ und dic Geschiedenen selbst selir gut wissen, dass ihrc Ehe nicht geliist ist, sie sonacli immer nocb als vcrlieiratet einzutragen sind. 3. Dem 31. December wiire ein anderer Termin zu substituiren. Da oline Aenderung des Gesetzes kein anderer Tag als der 31. December, dem 31. October substituirt werden kann, das Gesetz aber ungeandert bleiben soli, so bebebt sicli der Antrag von selbst. Zudem soli ja mir der „ Stan d vom 31. December" erhoben werden, keineswegs die Ziiblung selbst an diesem oder dem nachsten Tage vollstiindig durcbgefiibrt werden. Die Feststelluug des Termines zur Vornahme der Ziiblung muss obnebin nacli dem Siune des Gesetzes durcli eine Allerhoehste Ent-scbliessung Sr. k. k. apostoliscben Majestiit erfolgen; die Central-Commission bat nur die Aufgabe, die Griinde fiir oder wider einen bestimmten Termin abzinviigen, Avrie es bereits im ersten Bericbte des Special-ComitcTs gescliab. Ueber die Fassung der Belehrung, in veleli er Weise die zum Armeeverbande geliorenden Individuen in den Anzeigezettel aufgenommen werden sollen, bat das Special-Comite der vom Vertreter des Kriegsministeriums ausgesprocbenen An-siclit zugestimmt, nach welclier die bei Militarparteien wohnenden Civilpersonen von den Civilorganen erlioben werden sollen, alle im unmittelbaren Militiirverbande stehenden und im militarischen Grundbuche verzeicbneten Individuen aber am ver-liisslicbsten durcli die Militiirbehorde nacbgewiesen werden. Hiernacb ergab sicli die betreffende Notiz in folgender Fassung: „Eine zum activen Militar gehorige Wobnpartei bat nur ihrc Angehorigen in der vorgeschriebenen Ordnung, dann jene Dienstleute und After-Mietbparteien, welche nicht im activen Militiirdienste stehen, in den Anzeigezettel einzutragen. Dagegen miissen die mit Charakter (juittirten, zeitlieb oder definitiv pensionirten Officiere, Militiirbeamten und Parteien, die pensionirten oder provisionirten Militar-Unterparteien, alle Urlauber des Mannschaftsstandes vom Feldwebel und den gleich-gestellten Chargen alnviirts (mit Ausnahme der auf kurzem Urlaube Befindlichen), Reservisten, Patental-Invaliden, nebst ihren Angehorigen u. s. w. aucli sicli selbst in den Anzeigezettel aufnehmcn“. Durcli die Aufnahme aller jener Bemerkungen, wclche der Einzelne bei Aus-fullung des Anzeigezettels sicli gegenwiirtig zu halten bat, in d(;n Kopf des Anzeige-zettels selbst, erleidet nunmehr das Formulare B des Ziihlungsgesetzes eine Aenderung, indem fiir dasselbe nur gewisse allgcmcine Vorscbriften erubrigen, welche nicht im Momente der Ausfullung einer Liste den Betreffenden vor Augen zu halten simi. In dieser Weise wurde das Formulare B einer vollig neuen Fassung unterzogen, welche das Special-Comite der Genehmigung der boben Central-Commission unterbreitel. Dagegen ergibt sicli keine Nothwendigkeit, die Fassung der Beilage C des in Kraft bestehenden Ziihlungsgesetzes, welehe den zum Zwecke der Ziiblung von den Seelsorgern auszustellenden Geburtsschein der im stellungspflichtigen Alter stehenden Jiinglinge betrifft, abzuiindern. Ebenso kann dcr tabellarische Theil der Beilage 1), der sogenannte Haus-Sammlungsbogcn, ungcandert bleibcn, und nur in den demselben beigegebenen Instruciionen fur den llausbesitzer oder Hausbesorger zeigen sicli einige genauere Bestimmuiigen erwiinschlich, dercn Fassung von Ihrcm Special-Comite nacli ein-gebender Bcrathung festgesetzt \vurde. Mit diesen Formularen ist dic Thiitigkeit der cinzelnen Wohnpartcien und des Hausbcsitzers abgeschlossen und es kommt nunmehr die Wirksamkeit der Gemeinde an die Reihe. Diese soli boi der bcvorstelienden Ziililung eine weit grossere als bei jener im Jahre 1857 sein, indem das Ziihlungsgescbaft, welclies damals griisstentbeils von den Behiirden dureligefiihrt wurde, mogliclist den Gemeinden iibertragen werden wird. Hierzu simi genaue Weisungen erforderlich und das Special-Comite bat zu diesem Bebufe bereits zvvei Instructionen beralben, deren eine 1'iir Gemeinden bestimmt ist, welche keiner landesfiirstlichen Bezirksbehiirde untersteben, die andere fur solcbe Gemeinden, \velcbe landcsfiirstlicben Bezirksbehorden untersteben, jedocb gleiehfalls in der Lage sind, das Zalil ungsgescbiift selbststiindig durchzufiibren. Diese Instruciionen werden aber erst dana ihren vollkommenen Abscliluss finden konnen, wenn der weitere Gang der Zusammenstellung des Ziiblungsoperates voll-koimnen feststeht, wesshalb das Special-Comite beantragt, die Berathungen der Central-Commission bis zu diesem Zeitpuncte zu vertagen. Der Prasident bemerkt, dass siimmtlicbe bis jetzt festgcstellte Normen fiir die Ziiblung eine dreifacbc Priifung, durch das engste Comite der Faclimiinner, das Sub-Comite und Special-Comite erfabren baben. Es bleibt dalier der Central-Commission nur die Zustimmung und Anerkennung des Eifers ubrig, welcbe jene Comites in der Sacbc enviesen liaben, Die Central-Commission stimmt dieser den Arbeiten liber die Volksziiblungs-Organisation ausgesprocbenen Anerkennung einhellig zu, und erbebt die Antriige des Speeial-Comite's beziiglicb der definitiven Feststellung desAnzeigczettels, sowie der weiteren Formulare U bis D zum Bescblusse. Sitziin^ vom (i. Octobcr 1865. Der Prasident begriisst die Versammlung beim Wiederzusammentritte nacli Ablauf der Herbstferien und widmet dem dahingesebiedenen Mitgliede Dr. von Stubenrauch einen anerkennenden Naeliruf. Unter den zahlreichen Druckscbrilten, welcbe von den statistiseben Bureaux in Frankreicb, Belgien, Grossbritannien, Preussen, Hannover, Baden, Oldenburg, Hessen, so wie von melireren Anstalten und Personen eingelangt sind, liebt der Prasident das vom franziisiscben Ilandelsministerium verfasste Bcpertoire aller lur den Eisenbabn-bau und Betrieb bestebenden gesetzlichen Bestimmungen, dann den Bericht des Kraukenhauses auf der Wieden als musterbafte Leistungen bervor. In Folge eines wiihrend der Londoner Versammlung des internationalen stati-stischen Congresses iiber Antrag des Prasidenten der belgischen statistischen Cen-tral-Commission von den daselbst amvesenden Vertretern der verschiedenen Begie-rungeu gelassten Beschlusses, eine internationale Statistik auf der Grundlage gleich-artiger Formularien zu veranlassen und mit derAbtheilung der Bevolkerungs-Statistik zu beginnen, zu deren Zusammenstellung sich Quetelet und Heuschling als Func-tionare der belgisclien statistischen Central-Cumniission bereit erklarten, iibersen-det nunmehr die letztere den die Bevolkerungs-Statistik enthaltenden Band. Derselbe bietet ein hiiheres Interesse dar, da er auf Grundlage der officiellen Mittheilungen der verschiedenen statistischen Bureaux ein iibersichtliches Bild der Zalil und Bewe-gung der Bevolkerung in den vorziiglichsten Staaten Europas enthiilt. Naclidem bereits friiher in Oesterreich von der statistischen Behorde eine inlernationale Finanz-Statistik veroffentlicht vvurde, ist zu ervvarten, dass auf diesein Wege fortge-schritten, allmiilig die iibrigen Tlieile der Statistik auf ahnliche Weise zur internationalen Beliandlung gelangen. Weiter ervviilmt der Priisident des von dem Mitgliede der Central-Commission Ministerialrath Freiherrn v. Cattanei herausgegebenen Entvvurfes zur Bildung eines deutsch-osterreichischen Vereines fiir orientalische Verkehrsanstalten. Demselben ist auch ein schori im Jahre 1840 vom Verfasser erfolgter Vorschlag iiber die Verbin-dung des rotlien und mitteHiindischen Meeres beigedruckt, ein Gedanke, dessen sich spiiter die Franzosen bemiichtigten, mn ihn durcli die Anlage des Suez-Canales zur Ausluhrung zu bringen. Der Priisident tlieilt mit, dass ein iihnlicher Vorgang aucli in der jiingsten Zeit vorgekommen sei. Die Vorbereitungs-Commission fiir die Weltausstellung 18G0 in Pariš, deren Durclifuhrung alle friiheren Expositionen an Grossartigkeit iibertreffen \vird, bat sicli dafiir entschieden, fiir das Ausstellungsgebaude eine ovale Form zu wiihlen und innerhalb derselben radiale und concentrische Giinge anzubringen, so dass die zwischen den radialen Giingen belindlichen einzelnen Segmente fiir die Ausstellungsgegenstiinde der verschiedenen Liinder, die concentrischen Giinge aber tur die Waaren einer und derselben Gattung venvendel werden. Nur auf solclie VVeise ist gleichzeitig die Uebersicht sowohl nacli Liindern als nacli VVaareugruppen ermoglicht. Dieser allgemein als selir gliicklich bezeichnete Gedanke wurde bereits vor zwei Jahren vom Holsecretiir Schmitt, Secretiir der statistischen Central-Com-mission, in der „Oesterreichischen Revue“ anliisslich eines Artikels iiber die projec-tirte Wiener Ausstellung ausgeSprochen und diesem gebiihrt die Prioritiit des An-trages, welcher nunmehr von der PariserAusstellungs-Commission verwirklicbt wird. Hierauf bringt der Priisident zur Kenntniss, dass die stenographischen Berichte iiber die im verflossenen Winter abgehaltenen administrativ-statistischen Vortrage vollstandig lithographirt vorliegen. Dem Beamten der k. siebenbiirgischen Hofkauzlei Bolt, welcher die Aufzeichnung aus freiem Antriebe vornahm, spridit die Central-Commission hierfur ilire Anerkennung aus. Die Vortrage selbst liaben sieli als so zweckmiissig erwiesen, dass aucli fiir die bevorstehenden Wintennonal(‘ eine VViederholung derselhen stattHuden wird, und hierbei soli nacli dem Vorschlage des Regierungsrathes Professor Neumann neben den Vortragsstumlen noch eine weitere wochentliche Stunde zu freien Conversationen iiber die behandelten Gegenstiinde bestimmt werden. Nacli Mittheilung der mit den Behorden des In- and Auslandes gepflogenen Correspondenzen, ladet hierauf der Priisident die Versammlung zur Wahl eines ausserordentliehen Mitgliedes an die Stelle des Professor Dr. v. Stubenrauch ein. Ueber Vorsclilag des Priisidenten \vird hierzu einstimmig Hofratb Professor Hasner Ritter von Artha gewiihlt u n d behufs seiner Berufung bei Sr. Excell(!iiz dem Herrn Prasi-denten der Obersten Rechnungs-Controlsbehiirde Grafen von Mercandin in Antrag gebracht. Zur Beriehterstattung gelangen die Berathungen des Speeial-Comite's, welches zur Feststellung der Form der Finanztafeln im grossen statistiscben Tafelwerke berufen wurde. Bericht des Special-Comite’s liber die Form der Finanz-Nachweisungen im grossen Tafehmke. Erstatlet vom Regierungsrathe Dr. Ficker. Die Nothwendigkeit, iiber das Detail des grossen statistiscben Tafehverkes bin-dendeBeschliisse zu fassen, tritt nunmehr aucli beziiglich jenerPartie hervor, welche dem Umlange und dem Inhalte nach einen der wichtigsten Abschnitte desselben liildet, niimlieli die Finanz-Statistik, deren Vollstandigkeit und Klarbeit zu den her-vorragendsten Seiten der statistiscben Arbeiten Oesterreicbs gehiirt. Zur Feststellung des Umfanges und Inbaltes dieser Partie in den nunmehr fiir fiinijiihrige Perioden erscbeinenden und den Charakter einer Quellenschrift an sicli tragenden Talehverke, \vurde ein Special-Comit<5 berufen, welches unter Vorsitz Sr. Excellenz des Priisidenten aus den Ministerialriithen Ritter v. Glanz und Peter, Begierungsratb Dr. Ficker, k. Halli v. Markovics, Hofsecretiir Scbmitt und dem un-mittelbaren Leiter der finanz-statistiscben Arbeiten liei der Direction fiir administrative Statistik, Rechnungsrath v. Drasenovicb, bestand und in zwei Sitzungen auf Grundlage der letzten lur das Verwaltungsjabr 1859 erscbienenen Tafeln iiber Finanz-Statistik eingebende Berathungen jillog. Die Ergebnisse derselben und die Vorschlage iiber die Form dieser Tafeln fiir die nachstbevorstehende funljahrige Periode beehrt sich das Special-Comite der Central-Commission im Nachfolgenden vorzulegen. Die beantragten Aenderungen theilen sich hinsichtlich der Staats-Ein-nahmszweige in solche, welche lur samintliche oder mehrere Tafeln gelten, und solche, welche mir bei einzelnen Nachweisungen durchgefiihrt werden sollen. Zu den ersteren gehiiren folgende Antriige : a) Die bei den einzelnen Gefiillen nachgewiesene Anzahl der Aemter, Beamten, Diener und Pensionisten moge kiinftig entfallen, da es beabsichtigt vvird, diese Daten fiir sammtliche Verwaltungszweige in einer besonderen Tafel zusammeu-zulassen und ubersicbtlich darzustellen. b) Die Zvvischensummen fiir die Ergebnisse der deutsch-slavischen, italienischen uiid ungrischen Lander sollen entfallen, nachdem sic bereits bei allen anderen Zweigen der Stalistik ausser Gebraueh gekommen mul der Privatarbeit des Beniitzenden anlieimgegcben sind. c) Die Ergebnisse der seit der letzten Publication abgelaufenen Jahre, also fiir den naclistbevorstehenden Turnus jene der Jahre 1860 —1864, sollen dem im Detail gebrachtenEnd-Jahre der Periode (im gegebenen Falle also 18615) am Sclilusse jeder Talel summarisch nacli den vorgezeichneten Rubriken angereiht werden. d) Die Ertriignisse der Militargriinze an directen Steuern und sonstigen Griinz-proventen, welche nacb den bestehenden llechnuugsvorscliriften im Staats-reclinungs-Abschlusse nielit unter den Staatseinnahmen erscheinen, sondern bei Nachweisung des Erfordernisses der Militarverwaltung als eigene Einnabirien der lctzteren von dem Armeeaufwande in Absclilag gebracht werden, sollen in den Finanztafeln den Ergebnissen der iibrigeu Lander zugerechnet werden, um ein vollsliindiges Hild der einzelnen Ertragsquellen fiir die ganze Monarebie darzustellen. Die Ertriige jener indirecten Abgaben liingegen, deren Ertriignisse beziiglich der Militširgriinze bei den angriinzenden Liindern cumulativ verrech-net werden, sollen nacli Verhiiltniss der Volkszahl aus dem Ergebnisse fiir Ungarn, dami fiir Kroatien-Slavonien ausgeschieden und in dieser Weise, wie es bisher gescbab, anniihernd bestimmt werden. Diess gill namentlich vom Zoll-, Salz-, Tabak-, Lotto- und Postgelalle, wogegen beim Stampelgefiille der aus dem Reclinungsabsclilusse zu entnehmende wii,kliclie Ertrag der Taxen und Gebiihren wegen der vorwaltenden Affinitiit dieser Ertragsquellen unter sicli den Anhaltspunct bieten soli. In Bezug auf einzelne Tafeln faud das Special-Comite folgende Veriinderungen in Vorscblag zu bringen. In der Tafel der directen Besteuerung wiire die Erbsteuer mit den ubrigen auf-gelassenen Steuern in einer Colonne zusammenzufassen, weil fiir sie nur melir Biick-stiinde aus friilieren Perioden vorkommen und allmiilig ganz aufhoren miissen, und bei der Gebarungs-Nachweisung Currens und Prateritum der einzelnen Konigreiche und Lander zusammenzuzieben und nur bei derMonarcbie-Summe getrennt aufzufuh-ren; die vergleiclienden Berechnungen, welehe vielmebr Saclie des Privat-Statistikers sind, konnen fiiglich entlallen. Bei der Verzelirungssteuer sollen die Einnabmen nicht nacli den Einliebungsarten (durcli eigene Vervvaltung, Abfindung oder Verpaclitung), sondern nacli Besteuerungs-Objecten (Branntwein, Bier, Wein, Zucker, Fleisch u. s. w.) nacligewiesen werden. Beim Zollgefall entlallt die Colonne fiir den Com-merzial-WaarerfStampel, beim Salzgefall jene fiir die Salinen-Herrscliaften. Fiir das Tabakgelall sollen die sclion im Jahrbuclie fur 1862 dureligefiihrten Aenderungen bei Nacbweisung der Materialgebarung, der Einnahmen und Ausgaben aucli fiir das Tafelwerk die Norm bilden, beim Lottogeialle bleiben wieder die vergleiclienden Berechnungen weg. Die Nachweisung iiber das Pulver- und Salpetergefall kann viillig unterbleiben, da die Ergebnisse desselben ohnediess in der Tafel des MilitaraufVandes ersichtlich gemacht werden. Nur die im lombardisch-venetianischen Konigreiche nocli fiir Recli-nung der Finanzverwaltung sich ergebenden Einnahmen sind, in solange sie vor-kommen, bier einzustellen. In den Tafeln iiber das Montamvcsen ist wie bei allen Gefallstafeln der Ertrag nur nachLandern, niclit nacb einzelnen Entitiiten, aufzufiihren; doch soli amSchlusse der Darstellung eine Naclnveisung der Ueberscluisse jeder einzelnen Entitiit ange-biingt werden, insoferne die beziiglichen Daten zu erlangen sind. Das Miinzwesen und das Punzirungswesen sind in besonderen Tafeln, mit liindenveiser Specialisirung des Ertrages* nacbzmveisen. Bei den Miinziimtern ist die Medaillenauspriigung nur sum-marisch zu geben, die einzelnen Medaillen sind in dem erlauternden Texte zu erwahnen. Was die Tafel iiber den StaatsbaushaIt betrifft, so erachtet das Special-Comite fiir entsprecbend, die bisherige im grossen Tafehverke eingehaltene Form aufzugeben und bierfiir jene zu substituiren, welcbe in den Uebersiebtstafeln fiir das Jahr 1861 Anwendung gefunden hat. Demgemass biitte die Tafel mit einer Ueber-sicht sammtlieher Einnahmen und Ausgaben zu beginnen, und liier die Brutto- und Netto-Ergebnisse ersiebtlicb zu machen. Der darauf folgenden Naclnveisung der Netto-Ergebnisse nacb Konigreichen undLiindern, wobei der Aufwand jener Beborden, deren Wirkungskreis sicb iiber melirere Liinder erstreckt, auf diese Liinder approxi-mativ nacb der Volkszahl zu vertheilen kiimmt, sind am Scblusse die Erfolge der Centralvenvaltung anzureihen; jenes Detail, welcbes der Baumersparniss wegen niclit leicbt in die tabellariscbe Form gcbracht werden kann, soli im erlauternden Texte Platz finden. Bei der nocli bierber gehtirigen Vertlieilung der Brutto-Einnahmen an directen und indirecten Abgaben auf Flachenraum und Bevolkerung der Konigreiche und Liinder erachtet es das Special-Comite zweckmiissig, fiir jene Geflille, bei wel(jhen die Contribuenten Gegenleistungen des Staates, wie Verabfolgung von Salz und Tabak, Lottogewinnste, Leistungen des Postdienstes u. dgl. empfangen, nur das Netto-Ergebniss (nacb Abzug der Einnahmen fur dasjenige Materiale des Salz- und Tabakgefiilles, \velches in das Ausland verkauft wird) einzustellen, da nur dieses letzlere als eine den Staatsangehorigen auferlegte Steuer anzusehen ist, aber aueli mit seiner ganzcn Summe in Beclmung gehracht werden muss, w«*.il es an sicheren Anhaltspuncten fehlt, den eigentlichen Monopolsgewinn mit Bcriicksichti-gung der Capitalszinsen und anderer iihnlicher Momente zu entziflern. Als allgemeine Norm fiir die Naclnveisung des Staatshaushaltes sovvohl, wie fiir die vorausgehenden Finanztafeln stellt das Special-Comite den Grundsatz auf, dass die Tafeln in genauer Uebereinstimmung mit dem Staats-Rechnungsabschlusse zu stelien haben und daher jeder Veriinderung in der Form des letzteren (Darstellungs-weise, Heihung und Zusammenstellung der Rubriken u. s. w.) auch in den statisti-schen Naclnveisungen Beclmung getragen werden miisse. Ehenso muss die Tafel der Staats.schuld mit den Veroflentlichungen der Staatssclmlden-Controls-Commission im Einklange stelien; doch genugt es, in den Summarien und in den Detail-Nachweisungen den Stand am Ende jedes Jahres und Statist. Mitth. XII. Jahrg. 3. Heft. 5 zvar sovolil nacli dem Nennvcrthc als nacli der Umreclinung auf ein fiinfpercentiges Capital in osterreicbischer Wahrung ersichtlich zu maclicn, da diesen Angaben durch Vergleichung mit den Ergebnissen der friiheren Jahre die Veriinderungen durch Zu-wacbs und Ablall leiclit entnommen verden kiinnen. Beziiglich der Nacli veisung iiber das Staatsvermiigen kam das Special-Comite zu dem Schlusse, der Central-Commission die viillige Auflassung dieser Talci in Vorschlag zu hringen, indem die bisherige Darstellung eine selir unvoll-stiindige genannt werden muss und nur die baren Cassevorriitlie, den Uebcrscliuss ausstandiger Forderungen iiber riickstandige Zahlungcn und den Werth (Jer ver-scbleissbaren Natural- und Malerialvorriithe einzelner Vervvaltungszvcige, endlicli den bereclmeten Capitalswerth der Staatsgiiter (das Fiinl'undzwanziglache ihres jewciligen Ertrages) umfassen, bingegen alle Mittel fehlen, den Werth der sonstigen Vorriithe, der Aerarialgcbiiude, Strassen-, Briicken- und Wasserbau-Objecte, der Kunstschiitze, Bibliotheken und sonstigen Sammlungen, der vorbandenen Monturen, Armaturen, Befesligungsverke u. s. w., mit einem Worte jener Gegenstiinde, welcbe in der genannten Talel bis jetzt vollstiindig fehlen, zu bestimmen und hierdurch eine vollstiindigere Nachveisung herzustcllen. Die Tafel iiber die Finanzvache endlicli soli nacli Abscliluss der eben im Zuge bclindlichen Organisirung dieser Branche die entsprechenden Aenderungen crfaliren. Diese Antriige unterbreitet das Special-Comite der Genebmigung der Central-Commission, mit deren Beschltissen iiber verwandte Momente sie im vollsten Ein-klange stelien. Die Versammlung stimmt diesen Antriigcn vic den Amendements ffir die Form dcr Einzelnaclivcisungcn vollstiindig bei. Hierauf folgt der Bericht des Special-Comite’s zur Feststellung des Umfanges der Nachweisungen tiber Bewegung der Bevdlkerung im grossen Tafelwerke. Krslatiet vom Hofconcipistcn S c li im mer. Als Berichterstatter des Special-Comite's, velches unter Vorsitz Sr. Excellenz und Mitvirkung der Ministerialržithe Hitler v. Glanz und Peter, Hofrath v. Papaj und Holsecretiir Sclnnitl berathen bat, beelire icli micli, der Central-Commission den Entvurf vorzulegen, nach velebem die Nacliveisuugen iiber Bevegung der Bevdl-kerung in das grosse statistische Tafelverk aufgenommen verden sollen. Diese Partie der Statistik bildet zvar sclion seit der Zeit, in velcher die Direc-tion der administrativen Statistik ihre Arbeiten begann, einen vichtigen Abscbnitt ihrer VerdlTentlichungen; aber erst mit dem Jahre J 85 i bat dieselbe jenen Grad der Vollstiindigkeit erreicht, velcher allen Anforderungen der vorgeschrittencn und eben in diesem Puncte am veitesten vorgeschrittenen Wissenschaft entspricbt. Mit dem genannten Jalire kamen zum erstenmalc die neuen, vom abgeschiedenen Ministerial-Secretiir Hain mit grosser Sachkenntniss entworfenen Formulare zur Ver-wendung, durch welche die Naclrvveisungen iiber Trauungen, Geburten und Stcrbe-1'iille sebon dem iiusseren Umfange naeh fiir jedes Jalir vou 4 auf 27 Folioseiten an-gewachsen simi. Welcbe Vervollstiiiidigung sie dem inneren Wesen naeli erfahrcn haben, ist jedem Fachmanne bckannt. Die Nachweisung begniigt sicli nielit mit (len Summen und Hauptrubriken der einzelnen Liinder, sondern fasst alle social wichtigen Momente ins Auge und gliedert die Vorkommnisse dec Trauungen, Geburten und Sterbfalle weiter naeli Geschlecbt, Altersjabren, Religionsbekcnntuissen, nach Monaten und in den Taleln der Geburten und Kindersterblicfikeit aucli nach dem Momente der ehclichen oder unehelicben Geburt. Es ist hier nicbt meine Aufgabe, den Nutzen dieser detaillirten Bebandlung des Gcgenstandes weiter zu erdrtern; doch wird jeder der Literatur iiber Bevdlkerungs-Statistik Kundige bezeugen, dass Oesterreich erst mit dieser neuen Art der Nach-weisung cbenbiirtig in die Reibe der vorgeschrittensten officiellen Publicationen des Auslandes eingetreten, ja vielen derselben vorangeeilt ist. Und aucli anFriichten dieser Verbesscrung bat es nicht gefelilt. Die Adminislration bat die mit den Tabellen iiber Populationistik gegebenen socialen Aufscldiisse vielfacb beniitzt und wicbtigen Ver-fiigungen zu Grunde gelegl. Ebcnso nabm die wissenscbaftlicbe Literatur gerne und nacbdrucklich Notiz von den eriveiterten Tabellen; sowobl in den amtlichcn Sclirif-ten des Auslandes, vvelche vergleiebend vorgehen,’ als in den bcsten Leistungen Privater spielt Oesterreich cine ganz anderc Rolle als vordem. Diese Erfabrungen und die unbcstrcitbare Wichtigkeit des Gcgenstandes an und fiir sicli waren aucli die Ursacbe, dass die Nachweisungcn iiber Bewegung der Bevdlkerung, als es sicb vor zwei Jabren darum bandeltc, cine Auswahl zur Aul-nabme in das ncubegriindete Handbucb zu treffen, sicb einer besonderen Begiinsti-gung erfreuten und weit weniger Restrictionen crfuhren, als diess mit anderen Par-ticn des grossen Tafelwerkes der Fali vvar. Es \vurden nicbt nur die Hauptresultatc der Trauungen, Geburten und Sterbetsille nach den einzelnen Konigreicben und Liindern aufgenommen, sondern aueli viel von dem weitercn Detail naeli Geschlecbt, Altersjabren u. s. f. ins Jahrbuch iibertragen. Das letztere bat bierdureb eiue selir grosse Bereieberung erfabren; jetzt aber, wo der Rahmen fiir den gleicben Gegenstand im grossen statistiscbcn Tafelwerke fesl-gestellt werden soli, ergibt sicb die Scbvvierigkeit., Wiederbolungen von bereits Gedrucktem zu vermeiden, ilabei aber docli die Bevdlkerungsbeivegung in den Taleln, welche als Quellenwerk fiir die Wissenscbaft dienen sollen, in keiner Bicbtung liickcnhaft zu lassert. Hierzu kbmmt nocb der weitere Umstand, dass die in derjiing-sten Zeit sicb ergebende Notbwendigkeit, die Druckkosten zu bescbriinken, die tliun-licbste Raumersparung in allen Theilen des Tafehverkes zur Pflicht rnacbt. Zur Erledigung der Frage gibt nun der bereits iu der Silzung der stati-stiscben Central-Commission am 4. December 18G3 gefasste Bescbluss den besten Anhaltspunct, naeli \vclchcm fur den Inhalt des grossen statistischen Tafelwerkes zvvei Grundsiitze aufgcstellt wurden, und zwar: a) fiir die ZwischenrSume von- ciner Publication derselben zur ar.dcren geniigt die Aufnahme jencs Details der bisherigen Tafeln, welches vom Jalirbuche aus-geschlossen wurde, b) das letzte Jalir einer jcden Publicationsperiode bildct den Gegenstand miiglichst detaillirter Darstellung, deren Sclnverpunct in dem vergleicbeaden analytisclien Textc liegt. Das Special-Comite eracbtet, dass dem zweiten dieser Grundsiitze beziiglich der Bewegung der Beviilkerung am vollstiindigsten dadurcli entsprocben wird, wenn die Ergebnisse des Jalires 18Cii, mit welchen der Inhalt des niichsten Bandes der grossen Tafeln sehliesst, vollstiindig in der Weise aufgenommen werden, wie die-selbe in den friiheren Jahrgangen angewendet wurde. Dieses Beibehalten der unveranderten Form empfiehlt sich aus drei Grtinden: Erstlich ist damit das naeli dem bezogenen Ausspruche der Central-Com-mission geforderte Detail in moglichster Vollstandigkeit geboten; dann wird hierdurch die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der vorausgegangenen Jahre am vollkommensten hergestellt, cndlich fiihrt diese Ari der Bearbeitung aucli am schnellsten zum Ziele. Denn die Tabellen, wie sie bis einschliesslich 18o9 gedruckt vorliegen, sind zugleich der Bahmen, in welchem die Arbeit sogleieh naeli dem Ein-langen der Landes-Summarien von der Direction fiir administrative Statistik vorge-nommen wird. In dieser- Form miissen die Tafeln vollendet vorliegen, ehevor an die Ausziige und Zusammenzieliung fiir das Jabrbuch gesehritten wcrden kanu. Im Falle daher die Central-Commission diese Form der Tafeln fiir das Jalir 18(io genehm hiilt, wird die Abtheilung in der Lage sein, schon in der zweiten Halfte des Jalires 186G gleichzeitig oder noch vor dem Jalirbuche fur 18(»i» aucli das grosse Tafelwerk 18(50—180!) druckreif zu unterbreiten. Jedes Umgiessen in eine andere Form miisste dagegen die Publication erheblich verzogern. Wollte manaber aucli dem ersten Grundsatze vollstiindig gereclit werden, niimlich der Aufnahme des im Jalirbuche fehlendenDetails fiir J 860—18GE>, so dehnt sich der Tabellensatz naeli der angestellten Berechnung auf 106 Seiten aus. Eine solche Ausbreitung erachtet jedoch das Special-Comite niclit befiirworten zu sollen, und zwar aus dem doppelten Grunde, weil dieselbe mit der gebotenen Ersparung von Druckkosten collidiren und iiherdiess den Uebelstand herbeifiihren wiirde, dass Wiederholungen aus dem Jalirbuche in selir grosser Anzahl eintreten miisslen. Als Beispiel erlaubt sich das Special-Comite die Tafcl der Kindersterbliclikeit anzu-fiihren. Dieselbe enthiilt in den grossen Tafeln zwolf Hauptrubriken nach dem Alter. Im Jalirbuche sind dieselben in sieben, docli in der Weise zusammengezogen, dass die wiclitigsten Angaben, die Sterbfiille bis zum ersten Monate, zum ersten Halbjahre, zum ersten vollen Jahre und weiter ganzjShrig, beibehalten sind. Solite nun das weitere Detail der grossen Tafeln viillig uachgetragen werden, so \vieder-holen sich, wegen luni' wenig erhcblicher Bubriken, sieben schon im Jalirbuche erscheineiide. Das Special-Comite eraclitet demnach diese Daten niclit \vichtig gcnug, um cine Ausdehnung der Tafel von einer auf sechs Doppelsciten zu reclitfertigen. Aelin-liclies ist aucli in anderen Tafeln der Fali, und dalier kam das Special-Comite zum Beschlusse, der Central-Commission in Bcziehung des im Jahrbuche felilenden Delails eine Auswahl vorzuschlagen, so zwar, dass einzelne wichtigere Nachwei-sungen, welche im Jahrbuche vtillig fehlen, vollstandig in dieTafeln fiir dicZwischen-jahre aulzunehmen wiiren, im Uebrigen aber der Zusammenliang der Jabre nur in der Art herzustellen isl, dass der Gesammtsumme fiir die Monarehie 180!> aucli die gleicben Summen fiir die vorausgebenden Jabre bis 1800 zuriick beigefiigt werden. Letztercs biitle demnach bei allcn Tabellen iiber die Be\vegung der Bevolkerung zu gescheben, mit Ausnabme jener fiir jedes Jahr zu liefernden Partien, deren das Special-Comite vier bezeichnet: a) Trauungen nacb Religionsbekenntnissen nebst gemiscbten Elien, b) Kindersterblicbkeit nacb Monaten, c) Todesarten nacb Monaten, d) Detail der Selbstmiirder. Hiervon sind die ersten beiden Naclnveisungen nur summariscb im Jabrbuche aulgenommen, die beiden letzten fehlen darin giinzlich. Es sind aber diese Abscbnilte eben solclie Partien der Populationistik, welcbe sebr instructiv und namentlich fiir die Administration von bober Wiclitigkeit sind oder von der Wissenscbal't mit Vor-liebe gepflegt werden. Das erstere gilt namentlich von den Todesarten nacb Monaten, bei welchen es fiir die Behorden unerliisslich ist, das Auftreten der Krankheiten, namentlich der epidemischen, in kiirzeren Zcitniumen zu verfolgcn; das letztere von der Selbstmordtafel, deren Ergebnisse erst im abgelaufenen Jabre in den Arbeiten zweier anerkannter Statistiker, Lcgoyt und Wagner, ausgeniitzt und venvendet wurden. Im Fallc die Central-Commission diese Art der Zusammenstellung genehm findet, so wird der Umfang der Tafeln iiber die Bcvvegung der Bevolkerung fiir die niichstbevorstehende sechsjiihrige Periode 5(5 Seiten erfordern, lur die weiteren Bande mit fiinijahrigem Turnus reichen KO Seiten zum Tabellensatz aus. llieran kuiipft sicli noch der Toit, welcber jedenfalls ausfiihrlicher als jener der vorausge-gangenen Perioden sein wird, weil auf ibn das Hauptgewicht fallt und in demselben aucli alle jene Einzelnbeiten Platz finden sollen, welche in den Tabellen als weniger wichtig wegbleiben. Doch wird es immerbin geniigen, fiir den Text 150 Seiten, das Doppelte gegeniiber den fruheren dreijiihrigcn Perioden, anzusetzen, und es stellt sicli soleherart das Raumerforderniss 1'iir den ganzen Abschnitt der Bewegung der Bevolkerung auf 80, und fiir die Folge auf 80 Seiten. In den friiheren, je drei Jabre umfassenden Banden haben die Tabellen fur jedes Jahr 27, der Text 15 Seiten, und es wird bei der niichsten Serie noch immer, bei gleicher Vollstiindigkeit, eine Raum-ersparniss erzielt. Das Special-Comite bat sicli diesen Vorschlagen vollkommen angcschlossen, glaubt in der angedeuteten Weise ebenso der Ersparungsrucksicht, der Vermeidung von Wiederliolungen und der notbigen Vergleicbbarkeit der Tabellen Rechnung zu tra- gen, und beehrt sich dalier, der Central-Commission den kur/, zusammen-gefassten Antrag iiber die Drucklegung der Bewegung der Beviilkerung folgender Art vorzulegen: Es ist das Jalir 18G!> in voller Ausfiihrlichkeit, gleich den friiheren Jahrgiingen der grossen Tafeln, zu behandeln, hierbei durch Anfiigung der Monarchie-Summen fur die Jahre bis 18G0 die Verbindung mit den vorausgeheriden Jahrgiingen herzu- * stellen, bei den genannten vier Absclinitten aber das volle Detail der einzelnen Jahre zu geben, und auf' solche Art der Umfang der Tafeln fur die Periode 1860—1805 aul’ 80 Seiten festzustellen. Die statistische Central-Commission entscheidet sich einhellig fur die Durch-fiihrung der Tabellen iiber Bewegung der Bevolkerung in der vom Special-Comite vorgeschlagenen Form. Sitzung am 3. November 1865. Bei Eroffnung der Sitzung ergreift Ministerialrath Bilter v. Glanz das Wort, um aus Anlass der verlautbarten Versetzung des Priisidenten Freiherrn v. Czoernig in den Buhestand und der demselben zu Theil ge\vordenen AUerhochsten Verleihung des Commandeurkreuzes des Leopold-Ordens einerseits den Gliickwunsch der Cen-tral-Commission darzubringen, andererseits aber dasBedauern iiber dasScheiden des Priisidenten aus der von ihm vorbereiteten und so eriblgreicb geleiteten Central-Commission auszudrucken. Der Vorsitzende dankt und erkliirt, dass er sich den Ausdruek seiner Gefiihle fur den Zeitpunct vorbehalte, in welcliem er vollig aus der statistischen Central-Commission scheiden wird. Hierauf begriisst der Priisident das ausserordentlicbe Mitglied Hofrath und Pro- • fessor Bitter v. Ilasner, durch welchen die von der Versammlung so liocli gehaltene Wissenscbaft einen neuen Vertreter erhalt. Unter den Correspondenzen kommt in erster Beihe die Zuschrift des Priisiden-ten der Obersten Bechnungs-Controlsbehorde zur Mittheilung, mit weleher die den Priisidenten der Commission betreflende Allerhochste Entschliessung der Versammlung bekannt gegeben und zugleich eriiffnet \vird, dass derselbe in der December-sitzung behufs der Eintlussnahme auf die Herausgabe des statistischen Jahrbuches 1804 noeh den Vorsitz fiihren werde. Unter den von verschicdenen Seiten eingelaufenen Drucksebriften liebt der Prši -sident den Jahrgang 1803 des wiirttembergischen Jahrbuches fur Statistik und Landeskunde als treffliche Leistung in statistischer und geschichtlicher Biclitung hervor. Vom Polizeiministerium ist eine interessante Nacbweisung iiber die Frequenz der Curorte der Monarchie wiihrend der Saison 1804, verglichen mit jener der bei-den vorausgegangenen Jahre 1802 und 18011, mitgetheilt worden, welche aucli im statistischen Jahrbuche Platz finden wird. Der Priisident theilt die Zilfern fur die wichtigslen Badeorte mit, als welche sich in Nieder-Oesterreich Baden mil 7.5)31, in Obcr-Oesterreich Isclil mit 2.916 Gasten, darunter 842 Ausliinder, in Steicrmark Kobitsch mit 2.330, in Tirol Meran mit 1.604 Besucbern, darunter 1.079 Ausliinder, im lombardisch-venetianiscben Kiiuigreiche Recoaro mit 7.107, in Bohmen Karlsbad mit 10.J562 Giisten, darunter 7.681 Ausliinder, Teplitz mit 8.CG8 Badegiisten, darunter 2.S80 Ausliinder, Marienbad mit 4.604, darunter 3.194 Ausliinder uiul Fran-zensbad mit 4.324 Badegiisten, darunter 3.102 Ausliinder, in Ungarn Kesztbely mit 6.21!j Personen, dann in der Militiirgriinze Mebadia mit 3.0G0 Badegiisten, darunter 1.383 Ausliinder, darstellen. Anlasslich einer Zusebrift der konigl. ungrischen Hofkanzlei, welcbe die Vor-lage der feblenden Ausweise iiber die Bewegung der Beviilkerung fiir 1864 ver-spriebt, bemcrkl der Priisident, dass die Unvollstiindigkeit der gleicben Vorlagen fiir 1863 nicbt gestattete, die Naclnveisungen iiber Ungarn in die Tafeln des Jabrbuebes aufzunebmen. Um aber das vorliegende Material naeli Miigliebkeit zu verwertben, wird ein Anbang mit den Ergebnissen der Hauptstadt mul jener Comitate Ungarns, fiir welcbe die Naclnveisungen vollstiindig vorliegen, dem Jalirbuehe beigefugt vverden. Da im Laufe des Monates November der zvveite Cyelus der administrativ-stati-stischen Vortriige beginnen soli, so ladet der Priisident die ausserordentlichen Mit-glieder zur Erkliirung ein, i‘nwieferne sie sieli zur Uebernahme einzelner Fiicher bereit iinden. Regierungsrath Neumann siebert hierauf Vortriige iiber Propiideutik und iiber Religionsbekenntnisse, Hofratb Springer iiber Flaebenraum und Beviilke-rung, Professor Bracbelli iiber Verfassung und Verwaltung, dann iiber offentlicben Unterricbt und Hofratb Killer v. Hasner iiber Communicationen zu. Die Vortriige iiber die iibrigen Partien \verden von dem Personale der Direction fiir administrative Statistik abgebalten werden. Die Vorlage einer Partie vonAusweisen iiber Eisenbabn-Statistik dureb dasllan-delsministerium gibt Anlass zur Berufung eines Special-ComitiTs, welebes iiber die Modalitaten der Bearbeitung und Drucklegung dieser Naclnveisungen verhandeln wird. Ueber Aufforderung des Priisidenten liest Regierungsratb Dr. Ficker den Be-ricbt des Special-Comite's fur Statistik der Bodeinverlbe. Erster Bericht des Special-Gomite s zur Berathung von Formularien fiir Ausmitt-lung des Realitatenwerthes. Erstattet vom Rcgicrungsratho Dr. Ficker. DieFragenacb einer Feststellung des gesammtcnRealitiitemvertbcs in Oesterreieb musste sebon seit geraumer Zeit die Aufmerksamkeit der Adminislrativ-Behorden auf sieb zieben, da sie einen wesentlicben Bestandtheil der Frage naeli den Bedingungen bildet, unter welcben sicli einllauptelement derVolksvvirlhschaft und der daraus her-vorgebenden Staatskraft entwiekelt. Als die dritte Versammlung des statistischen Congresses in Wien abgebalten werden solite, beantragte die Vorbereitungs-Commission iiber einen Bericht Seiner Excellenz, die Statistik der Verlheilung und Belastung des Grundeigentliumes, sowie der jiibrlicben Bewegung im Besitze und in der Belastung als eiuen der Verliand-lungsgegenstande zu bestimmen. Del* Bericht wies auf das reicbe Material hin, velcbes die Grund- imd Hypothekenbiiclier, die Katastraloperate und die Aufscbrei-bungen der Verwaltung der indireeten Abgaben fiir Oestcrreich an die Hand geben, und betonte namentlich die Wiehtigkeit dieser letzterenzurFeststeHung des Real itiiten-werthes. Aus demselben Anlasse wurde aber aucli durch das k. k. Finanzministe-rium cin directer Versucli gemacht, diese Aufschreibungen zur Festslellung jenes Werthes zu beniitzen. Zu Eliren des Congresses, dessen Gemcinniitzigkeit und Wichtigkeit das genannte Ministerium mit riihmenden Worten anerkannte, ver-anstaltete es namlicli eine Reibe staiistischer Veroflentlichungen liber das Steuer-wesen der Monarchie und nahm unter dieselben aucli eine Tabelle liber den Werlh des gesannnten unbewegliclien Realbesitzes in Oesterreieh auf. Uin denselben zu ermitteln, wurden den Finanzbezirks-Directionen Ausvveise liber die von 1851 — 18i>G stattgefundenen Bemessungen von Uebertragungs-gebiiliren Ilir Realitiiten abverlangt und aus diesen Naeliweisungen, unter Annabme eines gewissen Turnus fiir die Besitzveriinderungen, der Wertb jener Realitiiten berechnet, liierzu der hundertfache Steuerwertb der aijuivalentpflichtigen und der gebuhrcnfreien Realitiiten gesclilagen und soniit der Gesammtwerth des Grundeigen-tliumcs entziffert. Fiir Tirol, Vorarlberg und das lombardisch-venetianische Kiinig-reicli wurde eine andere Bereelmungsweise vorgezogen; man ermiltelle niimlicb das Verbaitniss, in welcbem das Sleuercapital oder der Katastral-Reinertrag der im Besitze veriinderten Bealitaten zu dem bei der Gebiihrenbemessung angenommenen Werthe derselben stand, und wendete dieses Verbaitniss auf die Gesammtheit der Realitiiten beider Liinder an. So selir diese Ermittlungen nur in der grossten Allgemeinbeit iliren Zweck zu realisiren geeignet vvaren, baben sie sieli doeli als selir scliatzcnswertbe Ausgangs-])uncte weiterer Untersucbungen bewiihrt. Wenn man den hiernacli fiir jedes Land ermittelten Wertb des ganzen unbewegliclien Realbesitzes naeli dem Verhiiltnisse der Grundsteuer zur Gebiiudesteuer des Landes repartirt und auf dieser Basis den durcbsclinittliclien Wcrtb eines Joelies vom productiven Boden daselbst bestimmt, so iibcrzeugt man sieli leiclit, dass die auf Grundlage der Gebiilirenentrichtung ermit-lelten Werthe nahezu das bekanntc Verbaitniss zum Katastral-Beinertrage einhalten. Einen anderen Versucli zur Losung derselben Fragc mačbtc gleiclizeitig auf deni entgegengesetzten Wege Se. Excellenz im ersten Bande des grossen ethnogra-pliisclien Werkes, \velclier im August 1857 an das Liclit trat, \valirend die Druekle-gung der Vorlagen des Finanzministeriums sieli bis in das Jalir 1858 liineiuzog. Wahrend das Fiuanzniinisterium auf dem syntlietischen Wege das selbstgesteckte Ziel zu erreielien bemiibt war, strebte das etlmograpliische Werk auf analytiselien Wege demselben zu. Das Ergebniss, welelies aus der Bewerthung des productivem Bodens nacli dem Umfange seiner Culturgattungen liervorging, stimmte mit den Besultaten des Finanzministeriums bis auf jene Differenz iiberein, welclie aus der Beriicksichtigung des wirklichen Reinertrages bei der erstercn Berechnung und des Katastral-Reinertrages Lei cinem Theile der letzteren Berechnung notlnvendig lier-vorgehen musste. I)er statistische Congress, an welchen Professor Wolowski und Sectionsclief Ritter v. IIye im Namen der II. Section referirten, erkannte vollkommen die mate-rielle, politische und culturhisioriselie Wichligkeit der ol)schwebenden Frage und iliren innigen Zusammenhang mit anderen staatliclien lind gesellschaftlichen Ver-haltnissen. Dennocli vermoelite er, bei dem damaligen Stande der Vorarbeiten in verscliiedenen europaischen Staaten und dem giinzlichen Mangel derselben in vielen anderen, keine vollstandig ausgearbeiteten Formularien festzustellen, sondern nur auf die Ausdehnung und einliissliehe Begriindung der Vorarbeiten hinzuwirken. Die Direction fur administrative Statistik liat seit jenem Zeitpuncte die bezeichnete Frage niclit melir aus dem Auge verloren, da der Aufschwung des wirthschaftlichen Lebens in Oesterreicb seit der grossen Umwalzung der Grundent-lastung zur eingehendsten Eriirterung aller auf ihn Bezug nelnnenden Tlialsaclien aufforderte und unter der grossen Zalil derselben der Realitiitenwerth niclit den letzten Platz einnimmt. Die Besclirjinktlieit der zu Gebote stehenden Mittel und die Notlnvendigkeit, gleicbzeitig noeli gar vielen anderen Aufgaben gereclit zu werden, zwang sie, sicb vorerst mit der Sammlung des Materials zu begniigen, von welcben nur Einiges in der Sehrift Sr. Excellenz „die Vertbeilung des Grundbesitzes im Be-zirke Windiscbgratz“ aus Anlass der vierten Versammlung des statistischen Con-gresses im Jahre 18G0 seine Verwerthung fand. Die statistiscbe Central-Commission glaubte, die giinstigere Stellung, welcbe ibr in jeder Riicksichl die Allerhiichst genebmiglen Statuten vom 31. Januar 1803 verlieben, sofort beniitzeu zu sollen, um diesen Gegeustaiul \veiter zu verfolgen. Sie setzte sicli zunachst zur Aufgabe, eine zuverliissige Kenntniss der Arten und Summen zu ernioglichen, mit welchen jiihrlich ein Vcrkehr in Bezug auf Liegenschaften er-folgt. Sie adoptirte in ihrer Sitzung vom 7. August 1863 (iber das Referat des Freili. v. llaan einFormulare, nacli wclchem im Anschlusse an die treftlichen Arbeiten des Prager Landtafel-Directors Demutb und mit Zuliilfenahme einer sorgsam bearbei-teten Instruction jedes Landtafel- und Grundbucbsamt ohne irgend erhebliche Mulie-waltung vollstandig die Art und das Maass der Bewegung im Realitiitenbesitze seines Bezirkes naebzuvveisen im Stande wiire. Allein wahrend die ungriscbe und kroatisch-slavonisclie Hofkanzlei ihre Mitwirkung zur Vornahme solcher Erbebungen bereitvvillig zusagten, die siebenburgische Hofkanzlei nur auf den Nichtbestand des Landtafel- und Gruudbuclnvesens im Grossfiirstenthume verweiseu komite, glaubte das Justizministerium laut seines Erlasses vom 27. April 1804, auf die Angelegenheit niclit eingehen zu sollen. Bald nacli dieser Verfiigung maclite aber das Staatsministerium die Wahr-nehmung, \vie wiclitig es \viire, iiber das genaue Verhaltniss der wirklicli er-zielten Verkaufspreise von landwirtliscliaftlichen Realitiiten zu dem liundertfachen Steuervvertbe aucli fur Verwaltungsbezirke geringeren Umlanges, als die Konigreiclie und Liinder es sind, verliissliche Nacliweisungen zu besitzen. Das Bediirfniss solcher Nachweisungen machte sich besonders gelteml, als die Errichtung von Hypotheken-banken und Bodencredit-Anstalten in mehreren Theilen des Reiches die Frage nach Ausmitllung cincr sicheren Basis ihrer Operationen unter Vermeidung der kostspie-ligen und zeitraubenden individuellen Schiitzungen zu einem hiichst practischen, selbst fiir Acte der Legislation entscheidenden machte. Da sicli das Staatsministerium unterm 3. Juni 1804 diessfalls au die stati-stische Central-Commission wendete, fand sicli dieselbe veranlasst, neuerdings aus-zusprechen, dass die bisher zu erlangenden Materialien noch durchaus unzureichend seien und ilire Beniitzung in ganz speciellen Fallen hiiufig zu unrichtigen Ergeb-nissen fiihren miisse, so lange niclit die Verliiiltnisse des Verkchres in Immobilien mit einem ausreichenden Maasse des Details bekannt sind, dessen Verweriliung erst die Anhaltspuncte zu bieten vermag, deren in dem gegebenen speciellen Falle die Credit-Gesellscliaften bediirfen wiirden, um jede Gefahrdung ihrer Capitalien hintan-zuhalten unddoch denW(inschenderGrundbesitzer in ausgiebigem Maasse zu geniigen. Wahrend diese Correspondenz gepflogen wurde, wendete sicli das Staatsministerium auch an die Oberste Rechnungs - Controlsbehiirde, von welchcr die Tabak- und Stampel-Hofbuclihaltung beauftragt wurde, eine Uebersiclit der bei entgeltlichen Uebertragungen landvvirthsehaftlicher Realitaten in den einzelnen Konigreichen und Liindern durclisclmittsweise sich darstellenden Verliiiltnisse der Verkaufspreise zu der beziiglichen Steuerschuldigkeit zu veriassen. Diesem Auftrage entsprach die Tabak- und Stiimpel-Hofbuchhaltung mit dem Berichte vom 18. Juni 1804, welcher die fraglichen Verhiiltnissziffern fiir jeden einzelnen Finanzbezirk berechnete. Doch bemerkte die Tabak- und Stampel-Hofbuchhaltung bei Vorlage ihres Berichtes, dass die Zalil der Vermiigensubertragungen, welehe jeder solchen Berech-nung zu Grunde lag, sclion nacli Maassgabe der zu Gebote stehenden Acten nur cine geringe sein konnte, dass aber aucli der namhafteste Theil des landvvirthsehaftli-clien Besitzes selten in den entgeltlichen Verkehr konimt und lur die hauptsachlich zum Verkaufe gelangenden kleineren Grundstucke in der Regel aussergewohnlich bobe Preise erzielt werden. Behufs einer genaueren Beurtheilung der ermittelten Durch-schnittsziffern wurden nebst denselben auch die im gleicliem Finanzbezirke erhobenen hochsten und mindesten Werthverhaltnisse abgesondert ersichtlich gemacht. Diese Arbeit wurde vom Staatsministerium unterm 28. Juni 1804 der statistischen Central-Commission mitgetheilt und von derselben als erster Anhalts-punct zur Losung der schwierigen Frage nach dem Verliiiltnisse zwischen Steuer-vverth und Verkaufspreis von Liegenschaften sehr beifallig gewurdigt. Docli konnte auch die statistische Central-Commission niclit umhin, selbst hinsichtlich des bereits dargebotenen Materiales die Ergitnzung durcli die Zalil der bei jeder Berechnung in Betracht gekommener G ti ter und die Summen ihrer Verkaufspreise, sowie durch die Sonderung grosserer Complexe von kleineren Besitzungen als unerlasslich zu be-zeichnen. Die statistische Central-Commission fand bei diesen Verhandlungen aber neuerdings Anlass, die Tragweite der in Rede stehenden Angelegenheit fiir die Staatsver- waltung in Ervviigung zu ziehen, und die ernste Aufmerksamkeit, welchc in fasl allen grtisseren Staaten der Erlangung der beziiglichen Daten zugewendet wird, mit dem unfreiwilligen Zuruckbleiben der iisterreichischen Statistik zu vergleichen. Sie fand sicli hierzu um so melir veranlasst, als Se. Excellenz sclion in der Sitzung vom S. Februar 1864 auf eine diessfalls von ihm vorbereitete Arbeit und ilire Resultate aufmerksam gemacbt batte. Dieselbe bezog sieh auf den grossen Grundbesitz in Mithren und ging von den hochst scliiitzenswerthen Arbeiten Demutli's aus, auf deren Grund sowobI der Turnus der Besitziibergange als aueli der Ge-sammtstand der Belastung und ilire Bewegung festgestellt wurde. Die iiberraschen-den Ergebnisse veranschaulichten neuerdings die liolie Wichtigkeit aller liier in Frage stehenden Ermittlungen. Die Central- Commission entvvarf desslialb »euerdings ein Formulare, nacli welchem die Tabak- und Stampel-Hofbuchbaltung cin Register der bei ilir zur Cen-surirung vorkommenden Gebiihrenbemessungs-Aete beziiglich des Verkaufes von Liegenschaflen (mit llinweglassung der ganz kleinen Besitzungen und Parzellen) fuhren und aus demselben Jahresiibersichten zusammenstellen konnte. Allerdings wiirde selbst diese Uebersicbt, fiir ein einziges Jahr gelielert, nocli keiue hinliing-licbe Grundlage fiir practiscb verwendbare Resultate bieten, der Wertli derselben aber von einem Jahre zum anderen sieh crhohen und das Gesammt-Ergebniss eines Jabrzchents allerdings sehou eine sichere Basis fur die Bestimmung des Bodeinver-tbes gewaliren. Selbst naeh Erreichung dieses nachsten Z\veckes miisste die Zusam-menstellung der fraglichen Uebersiebten (welehe der Tabak- undStampel-Hofbuchhal-tung obnehin so gut als keine Muhe verursachen) fortgesetzt werden, um von einer Periode zur anderen die Wandlungen der Bodenwerlhe und die VVirkungen der liier-auf Einfluss nehmenden Umstiinde ziffermassig darstellen zu kiinnen. Als eine Art Ergiinzung dieser Naehweisungen beantragte die statistische Central - Commission, das Justizministerium miige mindestens von den Laudtafel-Directionen oder gleiehgestellten Organen jahrlich eine namentliche Aufzahlung der in ihrem Ressort vorgekommenen Besitzestibergange mit Angabe der Uebergangsart und des Uebergangswerthes sicli vorlegen lassen, und das Staatsministerium die Steuerschuldigkeit (das Simplum der Grund- und Gebiiudesteucr) der in jedem Finanzbezirke gelegenen Dominical- oder denselben gleicligehallenen Giiter ein-fur allemal erheben. Aueli fiir diese letzteren Zwecke wurden Formularien entworfen, welehe die Arbeitsleistung der beziiglichen Behorden auf ein Minimum zu reduciren geeignet waren. Diese Antrage, welche am 3. August 1864 au das Staatsministerium geleitet wurden, bildeten dasclbst den Gegenstand einer langeren Verhandlung mit den Ministerien des Handels und der Finanzen, woraus aueli eine Anfrage des letztgenannten Ministeriums an die Oberste Reehnungs-Controlsbehorde hervorging, inwieferne die Tabak- und Stampel-Hofbuchhaltung die Mittel besitze, die bezeich-neten Register und Uebersichten zu verfassen. Die Tabak- und Stampel-llofbuehhaltung antwortete verneineud, und zwar im Wesentlichen aus folgenden Griinden: a) sei sie nicht in der Lage, in den zahlreichen Fiillen ciner Verbindung von land-vvirthschaltlichen Realitaten mit Gewerbs- und Handelsuntcrnelimungen oder mit Luxusanlagen allc hieraus hervorgehenden Elemente des Uebertragungs-werthes auszuscheiden, |3) vviirde die Frage, vvelehe Besitzungen als „ganz kleine" zu betrachten und aus den Zusammenstellungen hinwegzulassen seien, eine Beantwortung nur untcr Kenntnissnalime ganz specieller Umstiinde gestatten, \velehe der Tabak- und Stiimpel-Horbuehhaltung niclil mbglich wiire, 7) sei im Angesichle einer Reform des Sleuersystems stali des Steuer-Simplums die Angabe constanter Eigensehaften des Bodens und seincr Cul tur notliwendig, welelie sicli aus den zur Censurirung gelangenden Acten nicht entnehmen lassen. Die Tabak- und Stampel-Hofbuchhaltung sclilug desshalb vor, die fraglichen Register undUebersichten von den Gebiihrenbemessungs-Organen sclbst verfassen zu lassen, denen die Mittel zu Gebote stelien, das Materiale aus eigener Sachkenntniss zu ergiinzen und zu sichten. Sie wiirde dann bereit sein, die Vollstandigkeit dieser Primitiv-Vorlagen, vvelehe mit den Gebiihrcn-Registern an sie zu gelangen hiitten, zu iiberwachen und aus denselben ein Iteichs-Summarium zusammenzustellen. Sie machte aber zugleich aufmerksam, dass die Gebiihrcn-Rechnungslegung aucli sonst sehr werthvolles statistisches Materiale entbalte, und erkliirtc ilire Bereit-vvilligkeit, zur Vervverthung desselben mitzuwirken. Mit diesem Bcrichte (ddo. 1. Juli 1866) gelangte die Sache neuerdings an die Oberste Rechnungs - Controlsbclmrde, welche nunmelir die Aeusserung der statistisehen Central-Commission abverlangt. Zur Beralhung derselben vvurde in der Sitzung vom 6. Oclober eiu Special-Comite bestellt, welches unter dem Vorsitze Sr. Excellenz aus den Ministerialrathen Ritter v. Glanz und Freiherrn v. Haan, dem Hofrathe Ritter v. Wieser, mir und dem Hofsecretar Schmitt bestand und seiner Beralhung aueh den Rechnungsralh Walter der Tabak- und Stampel-Hofbuchhaltung beizog. Das Comite erkannte die Triftigkeit des ersten Einwurfes der Tabak- und Stampel-Hofbuchhaltung an, glaubte jeduch zu dem Hilfsmittel einer Uebertraguiig der gesammten Arbeit an die Gebiihrcnbemessungsamter im gegenvvširtigen Momente nicht greifen zu sollen, da es eiuerseits nocb keinesvvegs fcststehe, ob die Ziffer der Uebertragungsgebiihren in einem hdheren Grade durch die Verbindung der Reali-taten mit industriellen Etablissements allerirt werde, die Verbindung mit Luxus-anlagen aber kaum irgend in das Gcwicbt falle, andererseits die ohne Zweifel dem-nachst bevorstehende Umgestaltung jener Organe der primitiven Bemessung einer Verpfliehtung derselben zu der proponirten Arbeit vvenig Aussicht auf Erfolg verspricht. Minder begriindet erscheint dem Comite die zweite Einwendung der Tabak-und Stampel-Hofbuchhaltung. Allerdings sind die Werthe der Liegenschaften in verschiedenen Liindern verschieden und die Zalil der entgeltlichen Uebertragungen solchcn Besilzes im Laufe eines Jahres fur kein einzelncs Land sehr erhcblich; allein wenn man cin Minimum (les Werthcs ciner Realitiit unterhalb dessen in unserem Kaiserstaatc nur sehr ausnahmsweise ein Besitz als Object selbstsiiindiger Bewirtbschaftung erscheint, so bat man cine Griinze gefunden, unterhalb deren die entgeltlieben Uebertragungen ldoss als solclie von Parzellen crscheinen und mit ihrem Preise anf den durchscbnittliclien Giitcrwerth keinerlei maassgebenden Ein-fluss zu nehmen geeignet sind. Am irrelevantesten erschien dem Comite die dritte Einwendung der Tabak-und Stampel-Hofbuchhaltung, da die Frage einer umfassenden Steuer-Reform wold kauin in niichster Zukunft einer Liisung zugefiibrt werden diirfte. Da nun aber der Vertreter der Tabak- und Stiimpel-Hofbuchhaltung zugleicb einFormulare derjenigen Aufscbreibungen vorlegte, mittelst deren siimmtlicheUcber-tragungsgebiihren bei der Ruchbaltung registrirt werden, und auf die Mdglichkeit aufmerksam maelite, aus dcnselben auch die Veriinderungen im Lastenstande der iiflentlichen Biicher wcnigstens anniiherungsweise zu ermitteln, so beschloss das Comite, die Tabak- und Stampel-Hofbuchhaltung soli c auf Grundlage dieser Aufscbreibungen und mit Bcriicksichtigung der in den Voracten eriirterten, in den gepllogenen Verhandlungen noeh mehrfach ventilirten Gesichtspuncte, im thunlich-slen Ansehlusse an das von der statistischen Central-Commission bereits friiher ent-\vorfene Formulare die Ergebnisse der Gebiihrenbemessungen \viihrend mebrerer Monate mit Beschriinkung auf einen einzelnen Steuerbezirk und mit Ausseheidung der blossen Parzellen-Verausserungen zusammenstellen, damit man hiernach klare Ein-sicht gevvinne, wclcher Erfolg von der Ausdehnung dieser Arbeil anf die ganze Monarchie zu eruarten und welches Maass von Miihewaltung dafiir in Anspruch zu nehmen sei. Als Ohject dieser probeweisen Rearbeitung wurde ein Steuerbezirk des Innkreises gevviihlt und das Minimum des Realiliitenvverthes, wcleber fiir einen cin-zelnen Fali nocli in die Rearbeitung einbezogen werdcn soli, mit 1.000 fl. lixirt. Das Special-Comite wird die Resultate dieser Probe einer gewissenhaften Priifung unterziehen und bchalt sich vor, nach Maassgabe derselben seine Antriige an die statistische Central-Commission zu stellen. Weitcr referirt llofsecretiir Schmitt fiir das Spccial-Comite zur Betheiligung der Central-Commission bei den fiir die Landwirthschafts-Ausstellung und die Ver-sammlung der Land- und Forstwirthe projectirten Katalogen und Festschriften. Bericht des Special-Comites zur Berathung der fiir den landwirthschaftlichen Ausstellungs-Katalog und die Festschrift der Versammlung deutscher Land- und Forstwirthe zu liefernden statistischen Arbeiten. Erslatlet vom llolsecretiir Schmitt. Bereits in der Sitzung vom 7. Juli hatte die Central - Commission iiber Einschreiten des Central-Aussehusses der k. k. Lamhvirthschafts-Gcsellschaft zu Wien beschlossen, die Direclion fiir administrative Statistik zu beauftragen, durch Lieferung statistischer Uebersichtcn iiber Lamhvirthschaft, Viehzucbt und Forst-wescn die Zwecke der im Miti kommenden Jahrcs abzulialtenden landvvirtbscliaft- lichen Ausstellung zu fiirdern. Es vvurdc demnach dem genannten Ausschusse dieser Beschluss mit der Auflorderung bckannt gegeben, behufs der Vollzugsmodalitiiten sich mit dum Director der administrativen Statistik oder dessen zeitweiligen Stellver-treter in unmittelbaren Verkelir zu setzen. Seitdem bat aber auch das Prasidium der 2G. Versammlung der deutschen Land-und Forstwirthe, welches die Einleitungen fiir die im Mai kommenden Jahres gleich-falls in Wien stattfindende Zusammenkunft trifft, mit Zuschrift vom 30. August d. J. an das Prasidium der Central-Commission das Ansuchen gericbtet, bei der Zusam-menstellung einer entsprechend ausgestatteten Festschrift durcb Lieferung land-wirthschaftlich-statistischen Materials mitzuvvirken. Bei Gelegenheit der Mittheilung dieser Zuschrift in der Sitzung der Central-Commission vom 6. October d. J. bemerkte Se. Excellenz der Prasident, dass, so bereitwillig aucb diese Commission diesem Wunscbe nacbkommen wolle, docb eine Modalitiit gefunden werden miisse, durcb welcbe der zweimalige Abdruck einer und derselben Naehweisung in den beiden Druckschriflen der landwirthscbaftlichen Ausstellung und der Wandervcrsammlung der Land- und Forstwirthe vermieden werde. In dieser Absicht berief Se. Excellenz der Prasident ein Special-Comite, welches unter dessen Vorsitze aus dem Ministerialratbe und Vice-Prasidenteu der 20. Versammlung der deutscben Land- und Forstwirthe Dr. H. W. Pabst, aus dem Secretiir des Central-Ausschusses der k. k. Landwirtbschafts-Gesellschaft zu Wien, Dr. Fuchs, aus dem Director der administrativen Statistik Regierungsrath Dr. Ficker und dem Berichterstatter bestand, und in seiner Sitzung vom 24. October d. J. unter Priicisi-rung des Zweckes, weleber einestheils durcb die Festschrift fiir die Landvvirthe und anderentbeils durcb die Beigaben zum Kataloge der landwirthschaftlichen Austellung angestrebt wird, die Frage iiber die Lieferung landwirthschaftlicb-statistischer Daten tur die beiden erwiihnten Druckschriflen in folgender Weise erledigte. Ministerialrath Pabst macbte die Mittheilung, dass von Seile des Prilsidiums fiir die 2G. Versammlung der Land- und Forstvvirthe bereits ein Progamm festgestellt worden sei, nach welcbem in der zu vertheilenden Festschrift die orograpbischen, geologischen und meteorologischen, dann die landvvirthscbaftlichen, forstwirthschaft-lichen und diessbeziiglicben commerziellen und finanziellen Verlniltnisse Nieder-Oesterreichs, als des Landes, wo die Versammlung statlfindet, in eingehender Weise geschildert werden sollen, fiir welche Arbeit aucb schon die Auloren gewonnen seien, die mit einer von Seite der Direction der administrativen Statistik zu gewah-renden Unterstutzung ihre Ausarbeitungen der Redaction zu rechter Zeit abzuliefern sicli verpflichtet haben. Da iibrigens der kiinftige Zusammenkunftsort — Wien — der Centralpunct der materiellen Interessen des Gesammtstaates sei, eracbtete es die Redaction der Festschrift fiir wiinschenswerth, ja nothwendig, dass der partiellen Beschreibung der Zustšinde Nieder-Oesterreichs eine allgemeine Darstellung der lamhvirlhschaft-lichen Verhiiltnisse des Kaiserstaates vorausgeschickt werde. Das Special-Comite einigte sich dahin, dass die diessfalls von der Direction der administrativen Statistik zu liefernden Nacbweisungen die Vertheilung des Bodens nach Culturgattungen auf Grundlage der Erhebungen des Katasters, die Ergcbnisse der Viehziihlung, den Ertrag der Bodemvirlhschaft, der Viehzucht und der Forst-wirthschaft, die inlandische Cousumtion und den auswartigcn Verkehr in Hodcu— producten und Vieh, endlich eine kurze Uebersicht des diesem Verkehre dienstbaren Communicationswesens Oesterreichs, so wie der naclistverwandten Iudustrien um-fassen sollen. Die Naehweisungen mogen nach Liinderu erfolgen und bei allen jenen Boden-producten, welche, wie Runkelruben, Gerste u. dgl., mit einem besonderen Indu-striezweige in unmittelbaren Zusammenhange und inniger Weehselwirkung stehen, anmerkungsweise aueh die Ergcbnisse der beziiglichen industriellen Production angegeben werden. Audi mit dem Antrage des Ministerialrathes Pabst, dass die kartographische Darstellung der mittleren Weizenpreise in England, Frankreich, Oesterreich und Preussen seit dem Jalire 181G, welcbe als Beweis fiir den Eiu-lluss der verbcsserten Communicationen auf die Ausgleichung der in den ge-nannten vier Staaten vordem so wesentlich diflerirenden Preise den administrativ-statistischen Vortriigen beigegcben ist, der Festschrift einverleibt werde, erklarte sicli das Speeial-Comite einverstandcn. Indem die Festschrift in die Hiinde aller Theilnehmer der Wanderversammlung gclangcn wird und mit Zuvcrsičht erwartet werden kanu, dass alle Aussteller und Be-sucher der landwirthschaft]ichen Ausstellung, welche der hiiheren Intelligenz ange-horen, auch als Mitglieder der Wanderversammlung an deren Verhandlungen theil-nebmen und in den Besitz der Festschrift gelangen werden, konimt bei der Ausstat-tung des Ausstellungs- Kataloges mit statistischen Daten mir mehr jenes Publikum zu bcriicksichtigcn, vvelches fiir grossere wissenschaftliche Arbeiten nur ein geringes Interesse zeigt. Unter Geltendmaebung der bei Gelegenlieit der Londoner Wcltaus-stellung gemachten Erfahrungen, dass die statistische Einleitung zum Ausstellungs-Kataloge wohl von allen Miinnern der Wisscnschaft die warmste Anerkennung fand, von dem grossen Publikum der Ausstellung jedoch nur selten gelesen wurde, wo-gcgen die ganz kurz gefassten statistischen Uebersichten zu den einzelnen (34) Ausstellungselassen von dieser letzteren Gattung der Leser sehr eilrig beniitzl wurden, einigte sich das Speeial-Comite zu der Ansicht, dass ein gleicher Vorgang auch bei der Bearbeitung des landwirthschaftlichen Ausstellungs-Katalogcs beobaeh-tet werden miige. Der Direction der administrativen Statistik wird es daher obliegen, sobald die Ausstellungselassen von Seite des Ausstelliings-Comite's festgestellt sein werden, als Einleitung zu jeder derselben eine kurze statistische Uebersicht der beziiglichen Production nach Art der dem Londoner Ausstelluugs-Kataloge beigege-benen sogenannten Classenkiipfe zu verfassen und dem Ausstellungs-Comite zur Verfiigung zu stellen. Endlich erklarte sicli das Speeial-Comite einverslanden, dass eine Privatarbeit des Bericliterstatters — die kartographische Darstellung der wochentlichen Weizen-preise auf den Getreidemarkten zu Prag, Wieselburg, Raab und Neusatz vom Jahre 18S6 bis Ende 18GS — in vergrossertem Maassstabe ausgefiihrt und seinerzeit dem Ausstellungs-Comite als Object der Ausstellung iibergeben vverde. Das Special-Comite hat sonach den Antrag zu stellen, die Central-Com-mission wolle den vou ihm aufgestellten Modalitaten iiber die Lieferung statistischer Ausarbeitungeu fiir den landvvirthschaftlichen Ausstellungs-Katalog und die 1< estschrift sovvohl, als der Ueberlassung der beiden kartographischen Dars teli ungen zu den genannten Zweeken ilire Zustimmung ertheilen. Die Versammlung erklart sich mit den Einleitungen und Vorschlagen beider Spccial-Comitč’s einverstanden. Sitzung ara 15. Deccmbcr 1865. Der Prasident bringt die im Drucke vollendeten Publicationen der Central-Commission zur Kenntniss, niimlich: das statistische Jahrbucli der Monarcliie fiir das Jahr 1804, die Ausweise iiber den auswartigen Handel im Jalire 1864 und den Bergwerksbetrieb der Monarcliie im Jalire 18G4. Er bemerkt liierzu, dass mit demselben beziiglich der Rascbheit der Veriiffent-licbung statistischer Daten das Aeusserste geleistet wird. Nocli vor Ablauf eines Jahres gelangen die Ergebnisse des vorausgehenden in die Oeffentlichkeit, somit in einer der Gegenwart so nalie geriickten Zeit, wie es mir immer miiglich ist und wie diess in solchem Umfange bei den VeriifFentlichungen keines anderen Gross-Staates stattfindet. Hierauf iibergibt der Prasident sein eigenes, eben im Druck vollendeles Werk: „Darstellungen der Einriclitungen uber Budget, Staatsreclinung und Controle in Oesterreicb, Preussen, Sacbsen, Baiern, Wiirttemberg, Baden, Frankreich und Belgicn«, Avelches eine Ergiinzung und in gewisser Hinsicht die theoretische Ein-leitung zu dem vor drei Jahren erschieneneii grossen Budgetwerke bildet und ein weiterer Schritt in der vergleichenden Statistik beziiglich eines der wicbtigsten Zweige des Staatshauslialtes ist. Unter den eingelaufenen Druckvverken, deren von Sachsen, dem thuringiscben Bnreau, von Hannover, Frankreich und der schleswig-holsteinischen Zolldirection vorliegen, hebt der Prasident das vom Bureau von Bremen herausgegebene Heft: „Zur Statistik des bremischen Staates" als eine gediegene Leistung hervor, sowohl beziiglich derAnordnung und Reicblichkeit des Materials, als des Umstands, dass die Darstellung auf friihere Ergebnisse zuriickgreift und hierdurch ein lehrreiches Bild des Werdens der gegenwartigen Zustiinde gibt. Unter den Correspondenzen nimmt eine Zuschrift Sr. Ercellenz des Herrn General-Adjutanten Sr. Majestat FML. Grafen v. Creneville den ersten Plat/, ein, mit vvelcher der Central-Commission eine Reilie von Mappen mit einer Sammlung von mehr als 1000 Nummern statistischer Nachweisungen, zum Theil sehr umfang-reicher Arbeiten, liberlassen wurden, welche bisher die kaiserliche Privat-Bibliothek verwahrte. Dieselben bestehengriisstentheils ausEingaben, welche Se. Majestat Kaiser Franz I. sich vorlegen liess, um sich iiber das Detail der Administration zu unter-richten, und in Operaten iiber die Liinder, deren Bereisung er zeitvveise beabsichtigte. Die geeignele Venvrrtbung dieses reichen Materials wirtl derart geschchen, dass dassclhc zu einer Uebersicht der friilieren, v or clic Zeit det' Wirksamkeit der olViciellen Statistik fallcndcn Verhiiltnisse, also einer Ari vou relrospectivem Hami— buche verwendet vverden \vird. dessen Vorarbeit, dic Ordnung des Materials, bcroils vou der Direclioii fiir administrative Stalistik in Angriff genommcn ist. Ueber Antrag des Regierungsrallies 1’rofessor Neumann iibcrnimmt es der Priisidcut, Sr. Kveellenz dem Merrn General-Adjutanten den clirfurehtsvollen Dank der Central-Oommission aUszusprcchcn, mit der Bille, denselben auch /ur Kenntniss Sr. Majestiit bringen zu wollen. llieraut' bericbtet Regierungsratli Dr. Ficker iiber die vveiteren Verbandlungen des Special-Comitč's /.ur Ermittlung der Bodenwerlhe. Zweitcr Bericht des Special-Comites zur Berathung von Formularien fiir Ans-mittlung des Bealitatenwerthcs. Krstattct vom llcgicningsrnlhc Dr. Ficker. Naeli dem der Central-Commission schon in der vorausgegangenen Sitzung mitgetheilten Rescblusse bat der dem Special - ('omile zugezogene Reebnungs-ratli der k. k. Tabak- mul Slempel-Ho(1»uelilialtung Walter es iibernommen, zu-niiebst cine versuchsweise Zusammenslelbing der dureli die cirigebolienen Gebfibren sieli crgebenden Veranderungeu im Bcsilzstande fiir einen einzelnen Slcuerbezirk zu veranlassen. Diese Arbeit \vurde sowobl fiir einen liezirk des Innkreises als fur einen gleieben in Siebenbiirgcn zu Stande gebracht und Heferle sofort die Grundlage der \veiteren Verbandlungen des Special-Comite s. Rechnnngsralli Walter erdlVuete niimlicb, er babe mit Bcriieksichtigung der Zeit. welcbe fiir diese Arbeit erforderlicli war, die Bereehuung gemaebt, dass die gleiebe Arbeit fiir dii; ganze Monarehie auf je eiu Ja lir sechs Individuen dureb einen vollen Monat in Ansprueb nebnien \vurde. Kine solebe Arbeitslast kiinnte der ohnedicss sehr besebiifligten llofbuebhalfung allerdings niebt zugemuthet werden. Doeb berubt die liereebnung auf einein Irrtliume, \veil in dem von dem Rechnungsralhe entworfenen, bei der Rearbeitung zu Grund gelegten Formulare aucb das percentuale Verbaltniss zwiseben Steuer und Verkaufswertb fiir jede einzelne, (wenn aucb noeh so geringe) Parzelle bereebnet und eingestellt wurde. Diese Rerecbnung kanu viillig unterbleiben, da dieselbe fiir die einzelnen Uebertragungen uunothig ist, im Ganzcn aber nacb den sieli erwiinscblicb zeigenden Riebtungen bei der Rearbeitung dureli die Direction fiir administrative Statistik ausgeliilirt werdeu vvird. Aucb durch die von der Gentral-('omrnission nacb Vorseblag des Special-Comite’s festgestellte unterste Griiuze zur Aufnabme von Uebertragungen, deren Wertb-Object weniger als 1000 II. betrsigt, entlallt eine grosse Anzabl der in der versuebsweisen Darstellung aulgenommenen Posten und damit sicber cin grosserTbeil der in Recbnung gebracbten Arbeitszeit. Die ('onlirung der Ueberlragungen selbst kanu dalier als nebenlaufcnde Arbeit, da dic Censur der GebiibnMibcmessung ohnedicss cin rcgelmiissiges Gcscliiift der llofbucli-baltuug bildct, olinc eruiilinens\v(‘i'lbe Rclastung von den Reamten gcleistet werdcn, Statist. Milili. XII Jnlir«’. Ilcft. daher beantragt das Special-Comite, dass diese Contirung fiir das Jalir 18CI» von der' Tabak- und Stempel-llofbuchhaltung in AngrilT genommen \verde. Die Central-Commission stimmt den Antragen dcs Special-Comites zu und besehliesst an das bobe Priisidium der Obersten Rechnungs-Conlrolsbeliiirde das Kr-suchen zu stellen, die Buchhaltung mit diesen Krliclmngon zn beauflragon. Hofsecretiir Schmitt referirt im Namen des zur Berathung der Eisenbalin-Slali-slik niedergesetzten SpeciaI-Comite‘s. Bericht des Special-Comites zur Berathung der Eisenbahn Statistik pro 1864. Erstattet vom llofsecreliir S e li m i It. Naebdem das Ilandelsministerium mit Zuschrifl vom 24. October d. J. Z. 11U91. die auf Grundlage der von der stalistiselien Central-Commission entvvorfonen Kormu-larien abgefassten Naehveisungen iiber die lian-. Betriebs- und okonomiselien Verbiiltnisse der Cari-Ludwigbahn, der Kaiserin Flisaheth-\Vestbalm, der bohmisehen Westb.abn, der Theissbahn, der Aussig-Teplilzer, dann der Mohaes-Fiinfkirchner-babn im Jabre 18G4 beliufs deren miigliebst baldigen Zusammenstellung an die Central-Commission geleitet hatte, die gleiehen Aus\vcise beziiglieh der Staals-Eisenbabn-Gesellsebaft aber bereils im Juli d. J. direet eingelangt \varen, berief Se. Exeellenz der Priisident cin Special-Comite zur Berathung der Modaliliiten, naeli \velehen diesc Zusammenstellung der in ausserordentlieben Detail gelieterlen in-terressanten Daten zu erfolgen babe. Dasselbe bestand aus dcn Vertretern des Finanz- und llandelsminisleriums, Ministerialrath Peter und Hofrath U. v. Stalil, dem Belerenten im Ilandelsministerium Ministerialrath li. v. Schmid, dem Central-Director der Staatsbahn-Gcsellschafl Be-gierungsrath B. v. Engertb, dem Director der administrativen Statistik Regierungs-rath Dr. Ficker und dem Beriehterstatter. Wiihrend der Berathungen des Special-Comite’s wurden noch von Seitc der Kaiser Ferdinaml-Nordbahn, dann der Parduliitz-Beiehenberger Bahn die beziiglichen Nachweisungen vorgelegt, so dass im gegemviirtigen Augenblicke nur noeh die Aus-weise derSiidbahn, welehc ubrigens bereiis vollcndet sein sollen, dann jene der Gralz-Kotlaeher und der Briinn-Rossitzer Eisenbabn zur Vervollstiindigung der Gesammt-Naelnveisung der osterreichisehen Eisenbabnen im Jabre 18(>4 im Riickstande hali on. Bei der ausserordenlich grossen Anzald von Detailangahen iiber die IJauver-hiiltnisse, iiber die Fabrbetriebsmittel, iiber deren Leistungen, iiber die Betriebs-Einnahmen und Ausgaben, iiber den Vermogensstand, iiber die im Laule des Jahrcs vorgekommeneu Betriebsstorungen, endlieh iiber die uiehligsten Gegenstiinde des Waarenverkebrs beabsichtigte das Comite mit Riieksicht auf die Druckkoslen cine Ausvvahl der in administrativer Beziehung notbwendigen und wissens\viirdigcn Daten zu tretTen und eine derartige Uebersiebt in den statislischen Miltheilungen zu verdffentlichen. Regierungsrath R. v. Engertb maehte dagegen auf den unscbiUzbaren VVerlli aufmerksam. wcleben eben die bis in's lelzte Detail reichenden Dalen fiir die Balin- venvaltungen habcii, miti stellt den Antrag, dass din Zusammenstellung allcr gclie-ferten Details durchgefiihrt vverde. Das Spccial-Comile scldiesst sich in Erwiigung der Vortheile, welche die Kennt-niss der von den cinzelnen Bahuvcnvaltungen geliefertcn Details sowohl fiir den administrativen Dienst. als auch n. z. in emincntcrWcisefur dieBahnverwaltungen selbst gevviihrt, diescr Ansicht an und crlaubt sich zu bcantragen, din Ccntral-Commission wolle geuehmigen. dass die Zusammenstellung der von deiiBalmdirectionen gelieferten Daten in ihrem vollcn Detail durch die Direction der administrativen Statistik vorge-uommen und bei Gelegenheit der Vorlage der Gesammtubersicht an das Handelsmini-sterium die Kilte gerichtet werde, durch Flerbeischaffung der nothwendigen Geldmittel ihre Drucklage und Vertheilung an die Eisenbahn-Venvaltungen zu ermoglichen. Einen zweiten Gegenstand der Eriirterung im Special-Comite bildeten die in den Naelnveisungen mehrerer Hahndirectionen entdeekten Liicken. Namentlich fand sich bei der Nachvveisnng des Waarenverkehres, welche getrennt nach den bcidcnRichtun-gen der Bewegung geliefert werdcn solile, bei der Mehrzahl der Bahncn die unrichtige Auflassung, dass dieser Verkehr nur in einer einzigen Summe angegeben wird. Da cine nachtriigliche Rectificirung von Seite der Bahndirectionen kaum ge-holl'1. vverden kanu, so crlaubt sich das Special-Comite zu beantragen, dass fiir dieses Mal, d. i. beziiglich des Jahres 18G4, iiber derartige Miingel hinausgegangen werde. Damitjedoch die das Jahr 18(Ji> betrelTenden Naelnveisungen vollstiindig gleich-artig geliefert vverden, bat der Begierungsrath B. v. Engcrth vom Special-Comite bereitwillig die Aulgabe iibernommen, unter Zuzielumg von Vetretern mehrerer Ei-senbahnen cine umfassende Instruction zu cnt\verfen. Das Special-Comite hal so-nach den Antrag zu stellen, die Central-Commissiou vvollc die Direction der administrativen Statistik bevollmachtigen, diese von Fachmiinnern verfasste Instruction, sobald sie zu Staude gebracht sein vvird, unverzuglich dem hohen Handelsmini-sterium zur gencigten Mittheilung zu ubergebeu. Nach der hiermit erfolgten Erledigung der auf der Tagesordnung stehenden Gegenstiinde richtet der Prasident folgende Ansprache an die Versammlung: „Nicht nur die Thiitigkeit der statistischen Ccntral-Commission im laufenden Jahre ist mit der lieutigen Sitzung abgeschlosseu, sondern es endigl mil ihr auch meine Theilnahme an derselben als Prasident. Erlauben Sie mir, dass ich, an dem Eude mciner aintlicheu Thiitigkeit als Prasident der statistischen Ccntral-Commission angelangt, einen kurzen Riickhlick auf die Entstebung und die Entwicklung deramt-lichcn Statistik in Oesterreieh, und wenn Sie mir es gestatten* auf meinen Antheil an derselben vverfe. Es isl mir cin ebenso erhebendes als vvelimiithiges Gefiihl, der Miihen zu gedenken, die ich dabei aufgevvendet, der Schvvierigkeitcn, die dabci zu iibenvinden \varen, und der Erfolge, die errungen \vurden in einer Thiitigkeit, der ich einen grossen Thcil meines Lebens \vidmete und in einem Zeitraume von melir als einem Viertcljahrhundert meine beslen Kriilte sovvic meine Gesundheit geopfert babe. Dit‘ erslo slatislisch*1 Bohiirde in Oesterreich ivurde im Jahre 182!) dureli deri Freiherrn v. M n I z I) n rg, damaligen Vice-Priisidenten dt*s Gencral-Reelmiings-Direcfo-riums, angercgt and durch das Allerhbohste Cabinetsehreiben vom (5. April d. J. in’s Leben gerufen. Der Plan zn den Arbeiten derselben \var gcistreicb angelegl, die Formen mil Riicksicbt ant’ die damals zn Gcbote stebenden bescbriinklen Mittel zneckmiissig gewiihll, und es kamen sclmn vom nachsten Jahre an jiibrlieb Tafeln iiber die einzelnen Ziveige des Staalshaushaltes und der Administralion zn Stande. Von ivissenschaftlieher Rcarbeilung konnte aber dabei keine Rede sein, indem sie auf einfaclie, in einen Rabmen gefasste Zahlenangaben besebriinkt blieben, \velche, lediglicli zrnu Gebrauelie \veniger ('befs der Administralion bestimmt, der allgemei-nen Gebraucbsnabme vbllig enlriiekl blieben: das Riireau besass nicbt einmal ein selbstslandiges Personale, sondern es naren ilirn die lteainlen aus dem Slande der Buchhaltungcn zugelbeill. Dabei galt damals noeb das Princip der strengsten Gebeimlialtung, so dass selbst dem Veteran der iisterreichischen Statistik. Professor Spri nge r, lici Abfassung seines trelflielien Lelirbuebes iiber die iisterreiebiscbe Statistik wobl die Reniitzung der amtlieben Tafeln erlaubt, aber nielit gestattet wurde, dieselben als Quelle zn citiren. Erst zwolf Jahre spiiter, im Jahre 1840, gelang es dem Frcihcrrn v. Kiibeek, dureli die Uimvandlung des Bureau’s in einc Dircction fiir administrative Slalislik, ivobei zuerst miter allen ahnliclieu Institiiten der Zusammenhang der Statistik mit der Adminislration betoni wurde, eine bessere Gestaltung vorzubereiten; die nnmitlelbar darauf erfolgle Ernennung des Freiherrn v. Kiibeek zum llofkammer-Prasidenten benirklc jcdoch. dass die reformirende Hand mn* zn babi von diesem Werke abgczogen ivurde. Am I. Mni des uiielislen Jalires fand meine Berufung an die Spitze der jungen Anstall Stali. leli fassle zuuaehst meine Aufgabe daliin auf. fiir die Arbeiten der administrativen Statistik einen hiiheren Standpunet zn gcivinuen und denselben einen vvissen-sebaftlicben Gbarakter zn verleilien. Zu diesem Zivecke \vurden die Tafeln, ins-besondere dureli die Einbeziebung der gesammten volksivirlbseliafllielien Ablbeilung. vervollstiindigt, es wurde denselben ein crliinternder rl’e\l beigefiigt, vvelcher namentlieb in den Tafeln iiber Industrie, Sebifffahrl und Scehandel, Eiscnbabnen und DampfscbilTfabrt die Gestalt vollstiindiger Monograpbien annabm. leli bemiilite mieli ferner, fiir die statistiseben Tafeln in der enveiterten Aus-debnung die Beivilligung der Vcrvielfiiltigung dureli den Typcndruek zu erhalten, iviihrend vordem mir ivenige Exemplare dureli litbograpbiselien Umdruek aufgelegt M iirden. So entstand der erste gedruekte Jabrgang 1841. iveichem bis zum Jalire 1848 die nachfolgenden, wenngleie.li in's Einzelne jederzeil vervollstiindigt , der all-gemeinen Anlage imeli glcicli bleiben. leli darf liierbei eriviilinen, dass, wie\vobl der einem Jahrgange beigefiigte Text dem Inhalte mebrerer Biinde gleiehkam, icli den-nocb denselben allein zu verfassen bal te, da ieli als Vorstand des Bureau's zugleieb fast bis 1848 der einzige Concepfsbeamte desselben n ar, ivobei ieb jedoch enviihnen muss, dass icli hezuglieh des reelinungsniiissigen Antbeils der Arbeit, namentlieb binsicbtlieb der Finanztafeln, mieli der thiitigen Beibilfe des Adjunelen E n gel h ard I, eines ausgezeiebneten Staalsreebners, zu erfreuen haffe. Naebdem ieb die Erlaub- »iss zur Drucklegung der Tafeln erlangt halte, war mein Streben dahin gerichtet, (lic Ermachtigung zur VerolTentliehung der Tafeln zu erhalten, mn sie dem Publikum zuganglich zu machen. Diese Ermachtigung vvurde mir jedoch vorerst nur in beschriinktem Maasse, niimlicb in Bezug auf den volkswirthschaftlichen Theil des jeweiligen Jahrganges der Tafeln ertheilt, bis im Jahre 1848 vollends die Scbranken fielen, welche einer allgemeinen Beniitzung der Arbeiten der administrativen Statistik bis dabin im Wege gestanden hatten. Mit dem Jahre 184!) beginnt eine neue Periode der amtliehen Statistik. Minister Bruck wiinschte meinen Eintritt in das neugeseliairene Haudels-Ministerium, wobei ich die Bedingung stellte, dass aueli die Direetion fiir administrative Statistik, von welcher ich mich niclit treiiucn vvollte, dahin iibertragen werde, was demnach aueh erfolgte. Der den statistisehen Arbeiten selir geneigte Staatsmann stellte mir ein ausreiehendes Personale sowohl fiir den Concepls- als den Beeluiungsdienst zur Verfugung, und so komite sieli die amtliehe Statistik gedeihlieh entlalten. Es wurden die grossen Tafeln weiter ausgebildet und die periodische Schrift der „statisti-schen Mitthciluugen* in's Leben gerufen, vvelche letztere die Bestimmung haben, theils jenes statistisehe Materiale, das iu den Tafeln nach deren Natur erst spiiter zur Veroffentlichung gelangt, in miigliehst kurzer Zeit zur allgemeinen Kennt-niss zu bringen, theils einzelne Partien der Statistik eingehend und monographiseh zu bearbeiten. Gediegene Leistungen situl in dieser Bichtung namentlieli iiber SchilFfahrl mul Seehandel, iiber Eisenbabu-Statistik, iiber die Organisation der Behorden, iiber die Eisen-Industrie der einzelnen Liinder, iiber landwirthschal’tliehe Industrie- und Unter-riehts-Statistik erseliienen. An den Arbeiten fiir die Mitlheilungjsn nahmen liebst mir last alle anderen Conceptsbeamten des Burcau’s mit Einsehluss des demselben bei-gegebenen montanistisehen Fachmannes Theil, wiihrend die Bearbeitung der Tafeln zvvar miter meiner Leitung erfolgte, die Ausfiihrung derselben aber meinen Mitarbei-tern zum Verdienste gereieht. Aueh die friiher bei der allgemeinen Holkammer bestandene liandelsstatistische Abtheilung wurde dem Bureau einverleibt und ihre jiilirlieh erscheitiende Nauhweisung iiber den VVaarcnverkehr iminer hiehr detaillirt. Die Verstiirkung der Arbeitskriilte des Bureau’s setzte mieli in den Stand, den Kreis der Arbeiten desselben weiter auszudelmen mul neben den laulenden Arbeiten griis-sere Speeialvverke in AngrilT zu nelimen. Ich meine damit insbesondere die ethnographischen und die kartographischen Arbeiten. Gleich nach meiner Berufung im Jahre 1841 trat mir die Nothwendigkeit vor Augen, fiir Oesterreich, dessen charakteristisches Merkmal in dem grossen Volkergemisebe besteht, eine ethnographische Karte zu schafFen, um hierdurch das ethnographische Element der staatlichen Macht und Grosse festzustellen und klar zu machen. Ich leitete sogleieh die dazu erforderliehen Erhebungen ein, welche damals, wo die Gahrung der einzelnen Nationalitaten kaum nocli begonnen hatte, auf liin-langlich giinsligem Bodeu vorgenommen wurden, um zu eijicm giinstigen Ergehnisse zu fiihren. Schon im Jahre 1848 war ich im Stande, dem Ministerium eine ethnographische Karte der Monarchie vorzulegen, welche dami aueh bei den administra- liven Reformen (les Jalires 1849 vielfach zn Grunde gelegt wurde. \Var diese Karte aueli in ilircu Hau(duinrissen endgiltig, so liedurfle sie dennoeli in ilirein Detail, namentlich bei den ethnographischeii lnscln und dort, \vo sicli meiirere Viilker-stamme beriiliren, inehrfaclier Berichtigung. VVenn man erwiigt, dass es sieli um die ethnographische lleslimmung von nalie an 1(10.(MIO Ortseliaften liandelle, so \vird es begreiflich, dass diese Arbeil weitere sieben Jabre in Ausjirucb iialim, bis endlieb der Slofl’ der Kritik ersehopft war, so z\var, dass seit den zelm Jaliren, als die Karte veroffentlicht ist, aueli nieht Ein Feliler in derselben nacligevviesen vvurde. Nachdem Se. Majestiit der Kaiser allergiuidigsl die nieht unbedeulenden Milici Ilir die. Anlage dieser Karte bewilligt liatte, wurde dieselbe im militarisch-geopraphisehen Institute durch den riibndiebsl bekannten dermaligeu k. k. Obersten v. Se bed a gezeielmet und im Farhendrucke ausgeluhrt. Es ist die erste, und soviel bekannt, bislier einzige auf wissenschaftliclien Grundsiitzeii ausgelulirte ethnograjdiisehe Karte, in welelier nieht nur die ethnographiselie Zusammensetzung der Bevdlkerung bis in die einzel-nen Orle verfolgt vvird, sondern auf welelier zugleieh alle in ethnographiseher llin-sicht erheblichen Orte, seien sie gross oder klein, aufgefiilirl erscheinen, so dass sicli aus dieser Karte die elhnographisehe Beschaflenheil der Bevdlkerung eines jedcu Ortes erselieu liisst. Aus dieser vier grosse Bliitter umfassendcn, trelflieli gezeiebueten Karte wurde spšitcr eine Beduetion auf eiuem grossen Blatte verlasst und vom statistisehen Bevidenten Dolezal gezeiehnet, welehe dureh ilire grosse Uebersiehtlielikeit fiir den gewohnlichcn Gebraueh selir geeignet ist und viel zur Verbreitung dieser cthnogrnphischcn Karte beitrug. Naejidem die Karte vollendet war, ersebicn es ziveekmiissig, die auf derselben dargeslellten etbnograpbiseben Verbiiltnisse bistoriseb zu begriiuden und in eiuem beigegebenen VVerke umslandlicb naebzuweiseu, von weleben Vdlkerstiimmen der Buden der Mouarcbie im Verlaule der Zeit allmiiblicb besetzt und wieder verlassen vvurde und wie sicli die gegenvviir-tige Gruppirung der Volksstiimme und ilirec Tbeile (\velebe bis zrnu .labre 1000 dureh Versrhiebung der Sliimme, spiiler, mit Ausnalune der dreimaligen Serben-Einwanderung, durch Eiuzeluansicdluugcn erldlgte) gebildet liatte, wobei zugleich der Eintluss, den das etbnograpbisebe Element auf Cullur, Sitte und Bildung, auf Beligion, Wissenscbaft und Kunst, sowie auf die gesammte Adminislralion genoin-men, nachgevviesen wcrden komite. So eulslaud das etbnograpbisebe VVerk, \velebes bis jetzt drei Quartbiinde umfasst, vvovou zwei die Lunder der ungriscbeu Krone und cincr das Stammland der Dyn.astie, Nieder-Oeslerreieb, bebaudelt. Die etbnograpbisebe Darslellung der ungariseben Lunder, in weleben das etbnograpbisebe Element vor Allem in den Vordergrund tritt, verdauke ieli grdsslentbeils der Mitvvir-kung des damaligcn Ministerial-Seeretiirs lliiufler, \velcber mit den Zustiindeu der ungriscbeu Lunder durch pcrsonliehe Anschauung und langjiibriges Studium niilier vertraut war. Die Darslellung von Nieder-Oeslerreieb (fiir dcsscn iiltere Gescbicbte der Gcscbicblsforscber Ministerial-Secretiir F e i I werthvoileBeilriige Heferle) gewiibrt den Anlass zur geschichllichen Darslellung der Administration derGesammt-Monarebie, wobei jener Tbeil, welcber die neueste Zeit beriibrte, spiiler vervollstiindigt in dem Werke „0 e sl e rre i c lis Neugeslaltung 1848—!i8‘f abgesondert verdftentlicbl wurtle, cin Werk, d a s zugleicb die Ergebnisse dur umiassendstcn statistisclien For-sclumgen liber die neueste Zeit cntlialt. So\vie II ii u 11 e r 1'iir das etlinograjiliiselie Werk, leistete mir Ministerial-Secretiir II a i n bei derEntwerfungder etbnographisehen Kai‘te, gleielnvie bei aiidereu Arbeiten des Bureau's seine imeriniidele Mitwirkung. Naeli desseu Ableben wurde seiu Pia Iz dureli den gegeuwiirtigen Director, Dr. Ficker, besetzt, welcber, wie seine Vorgiinger, viillig in nieine liitentioneii einging und desseu rastloscr Thatigkeit grossenlbeils die Vervollstaudigung der Tafeln, so\vie der Fort-scbritl der andcren Arbeiten zu danken ist, in welelier ISe/.ielmng ieb besonders seine wisscnscbal'tlicbe liearhcilung der Ergebnisse der Volksziililung vem Jalire 1857 in den geiiannlcn Taleln bervorhebe. Ueberbaupl muss ieli enviihnen, dass sieli das Bureau zugleicb als cine Pllanz-sebule 1’iir die Iteamlen er\vies. Olnvohl aus versehiedenen Slellungen in dasselbe iibergebend (llain aus dem Artilleriestande, Ficker voin Lehrlacbe, andere von Buclihallungcn), haben sie ilire gemeinsame Faebbildung im Bureau genossen und tolgen dcrselben Tradiiion, verstebcn sicli dalier gut und arbeiten in cinem Gusse. Ms laud aber aueli neben der ctbuogra|ihisclieu Karte cine \veitere Verwendung der Karlogra|ihie zn statistisclien Zwccken Statt. Wiibrend alle aiidereu Striime Deulseblands hercits ilire mehr oder vveniger gelungeiien Karten anfzinveisvu liatten, entbebrte der griisste aller Striime Eurujia’s, die Donau, noch gauzlicb eiucr bydregra]diiscben Karte. Dicscm Mangel solite abge-liuHcn, zugleicb aber cin wissenscbafllicher Fortscbritt in der kartograjihischeu Dar-stellung erzielt werdeu. Es wurde vor Allcm cin Programm lestgestellt, dabin abzie-lend, dass die 1'iir die Verbiiltnissc des Slromes und scines Gebietes (Tiefe, Strom-stricb, (icselmindigkeit des Laufes, Inundalionsgcbict, Untielen, Klipjten, steile und llaebe Uler) su\vie der inanniglaclisleu Slroinbaulen (IJtersehiilz, Ueberbriickung, Fiiliren etc.) gewiihlten Zeicben eiue vollstiindige, keines erkliirenden Textes bediir-1'ende Naclivveisung aller dabei vorkommenden Momente darbieten. Dieses Programm wurde dem zu VVien tageuden statistisclien Congresse vorgelegt und von demsclben 1'iir alle abnlichen Ausluliruiigen als mustcrgiltig anerkannt. lnzvvischen begann unter der Leitung des dainals dem Bureau beigegebenen Ministerial-Secretiirs Strcftleur die Veriillenllichung der Douaukarte, welclie nacb erlolgter Aufliebung des llandels-Ministeriiinis mit der Ahlbciluug der ofVeiitliclien Bauten an das Staats-Miuisterium iiberging und dasclbst unter der Leitung des Ministerialrathes B. v. Pase tli liir die iisterreicliisehe Donau liercits naliezu vollendet wurde. Eine andere Vrbe.it iihnliebcr Natur \varen die ludustriekarten, welche die Ver-breitung der einzelucn ludustriegaltungen gra|ibiscli darstellcn. Nacb genauer Prii— 1'ung der Arbeiten, welcbe iu dieser Bichtung mebrlacb versucht worden waren, gelangte ieli zu der Ueberzeiigung, dass diese Darstellung am zvvcekniiissigstcn crlolgt, wenn die einzelneu, oder zwei, oder selbst melirere nahe verwaudte lndiistricz\veige dureli Farbcn a ul' cincr Karte der Monarcbie in kleinem Maassstabe ausgefiihrt \vcrden, deren breiter Band es gestattet, jene (iruppen, wclclie der Sitz inteusiven Betriebes simi, in vergrosserteni Maassstabe zu wiederbolen und dabei jeden Ort besonders zu markircu. lcb liess solehe Karten vertertigen und zu cinem Industrie—Atlasse zusammenstellen, vvelcher zucrst hej der Pariser Industrie-Ausstel-lung im tfahre I8S!> der uiTeii(li<*.licii Bcurthcilung dargeboten \vurde mul die Auf-merksamkeit der dortigen Regierung ant' sieli zog. Spiitcr \vurden die Karieu vinu Ilofsecretar Schmitt neti bearbeitet und vom Revidenten I)uležal neu gezeiehnet, von dem k. k. statisiisehen Bilreau nebst seinen andereu Arbeiten a ut' der z\veiten Welt-Exposition in London ausgestellt. Diesen ludustriekartcn, sowie der ethuogra-phischen Karte war es vorzugsvveise zu daiiken, dass das statistische Hureau — das einzige derartige, dem eine sulehe Auszeichnang vviederfuhr—mit der gr o s se n Preis-Medaille bedacht wurde. Den envahutcn ludustriekartcn wurde aueh ant den statistiseben Congressen volle Anerkennung zu Theil. Es eriibrigt nucli, von den zwei neuesten und wicbtigsten Schopfuugen auf dem Gebiete der Statistik zu sprecben. von den Congressen und von den Central-Commissionen. Der internationale statistische Congress wurde von dem Altmeister statistiseber Wissenschaft, Quetelet, zunaebst zu dem Zvvecke angeregt, um durch gemein-sames Wirken der Chefs siimmtlicber statistiseber Bureaux und anderer Fur-derer der Wissenscbaft Gleieblormigkeit in den otVieielleu Naebweisungen zu erzielen und bierdureb der vergleiebenden Statistik das Material au die Iland zu legen. Es baben bis jetzt tiinf Versammlungeu dieses Congresses, 18!i)i zu Hriissel, Izu Pariš, 18K7 zu Wien, 1800 zu London und 1863 zu Berlin stattgefunden, wobci erwiibnt werden muss, dass jene zu Wien die truelitbarste und erfolgreicbste gevve-scn ist, weil ilir das am genauesten und umfassendsten ausgearbeitete Programm vorgelegen ist. Das osterreiebisebe statistische liureau gehoi‘te zu den ersten, welche sicli es angelegen sein liesscn, die Beschliisse des Congresses im Interesse der Wissenschat’t bei der Ausarbeilung ihrer Formularien tbuulichst zu berueksicbtigeu. Es geschab aueh nucli mehr; denn das von mir im Jahre 18(>‘i erscbienene Wcrk iiber das osterreichiscbe Budget in Vergleichuug mit jenen der iibrigen-Grossstaaten vvar der erste fiir einen der wicbtigsten Zweige der Statistik angestelltc Versuch, die von den statistiseben Congressen gestelltcn Antbrderungen der vergleichenden Statistik wirklieh durcbzufiihren. Dieses Werk bat so eben durch meine verdtTent-lichte Darstellung der Einricbtuugen iiber Budgetverlassung, Staatsrechnung und Cuntrole in den vorzuglichsteu Staaten Mitteleurojia’s seine Vervollstiindigung und seinen Abschluss erhalten. Auf dem zu Pariš abgehaltenen Congresse wurde die Frage aufgestellt, welehe Organisation der amtlichcn Statistik die entspreehendste sei, wobei cin S|tecial-Comite zur Erdrterung der Frage iiber die Einrichtung von statistiseben Central-Commissionen bestellt wurde. leli selbst hatte die Elire, iiber diesen Gegenstand im Auftrage des Siiecial-Comite s Bericht zu erstatten, und es wurde dem Referate durch Beschluss des Congresses die Auszeichnung zu Theil, im Moniteur vullstiindig abgedruckt zu vverden, was ausserdein uur bei eineiu einzigen Bericbte, jenem des Baron Charles Hup in iiber die Statistik de, r Sladi Pariš, der Fali vvar. Der Congress trat einstimniig der Ansieht bei, dass eine viillig enlspreeliende Organisation der Statistik nur in einer von siimmllichen Administrativ-Bebdrden beschickten Central-Commission gefunden werden ktinne, und cmpfuhl dernnach den Regierungen diesc Eidrichtung. Seit der Zcil sirni derlei Commissioncn in den mei-sten Staaten, von Sjianien bis Busslaud, in’s Leben gelreten. Aueli ich ermangelte uichl, die kaiserliche Regierung von dem Beschlusse des Congresses in Kenntniss zu set/,en, docli traten manche Ereignisse der Verwirklieliung dieses Antrages entgegen, bis, Dank der werklhiitigen Unterstiitzung und Fčirderung Sr. Excellenz des Herrn Grafen v. Mercandin, Priisidenten der Obersten Bechnungs-Controls-Behorde, iin Jahre 18(>2 eine Vorbereitungs-Commission zum Behnfc, die Antriige fur die Errich-(ung der statistischen Central-Commission auszuarbeiten, niedergesetzt und bierauf mit Allerhiichster Entscliliessung vom 31. Janner 1863 die statistisebe Central-Commission in's Leben gerufen wurde. Was diese seit ilirem last dreijiihrigen Bestandc geleistet bat, ist Iluien, ineine Herren, bekannt. Sie baben selbst an der Fortent\vieklung last aller Zweige der amtliehen Statistik regen Antbeil genommen. So wurden last fur alle Zweige der administrativen Statistik neue, den Forderungen der Wissensebaft, so\vie den Be-sebliissen des statistischen Congresses mehe entsprechende Formularieu entworfen, es vvurde die Statistik des gesammten Vereinsvvesens, sowie jene des Eisenbalm-wesens auf eine neue umfassende Grundlage gestellt, die Ausweise iiber den aus-wiirtigen llanilel \vurden reformirt und mit jenen der vorgesehrittensteu Staaten in Einklang gebracht, die Verfassung einer jiihrlichen Montanstatistik unternommen, vor Allern aber wurde die Ausarbeitung der wiehligsten aller statistischen Publica-tionen, des statistischen Jahrbuches, festgestellt, und bereits ein zweiter Jahrgang des-selhen ausgefiihrt. Die engere Verbindung mit der Adminislration gewiihrt bereits die erfreulicbsten Friichte, indern der Central-Commission ein iiusserst reiches Material, das sonst in den Archiven der Centralstellen vergraben blieb, zur Beniitzung iiber-geben wurde, und last alle Ministerien und Centralstellen von der Central-Commission Gutachten iiber die verschiedenstenGegenstande abverlangten und aueli erbielten. Die Central-Commission bat sich hiermit als fest begriindet und consolidirt bewiihrt; dieser Umstand, sovvie der Eifer und der Erfolg, mit welchern Sie sich, meine Herren, sowobl bei den allgemeinen Sitzungen als bei den zahlreichen Special-Comite’s betbeiligten, bestiirkt mich in der Ueherzeugung, dass die Central-Commission melir und mehr erstarken und uuter .dem krafligen Schutze Seiner Excellenz des llerrn Priisidenten der Obersten Bechnungs-Controls-Behorde, Grafen v. Mercandin, in erfreulicher Entwickluug ihrer Thiitigkeit gedeihen wird. Als ausfiihrendes Organ steht der Central-Commission die Direction fur administrative Statistik zur Seite, welcbe ebenlalls mit den tiiehtigsten Kriiften ausgeriistet ist und dureh die Besetzung der Adjunctcnstelle ibren Personalstand holfentlich demuiichst vervollstandigt sehen wird. Der Regierungsrath und Director Dr. Ficker, dessen Name mit dem Fort-schritte der amtliehen Statistik seit einer Heilie von Jahren innig verkniipft ist, wird unterstiitzt von geschulten, fiir die Sache warm eiustehendeu Hilfsarbeitern, wie Kofsecretiir Schmitt, Concipist Schimmer, die Rechnungsriithe Bossiwall und v.Drasenovich und andere. Und so vermag ich bei meinemScbeiden die frohcHolV-nung mit mir zu nehmen. dass die osterreiehische Statistik, welcher ich mein Lebeu ge\vidmet, getragen von der thalkriiftigsten Einwirknng der Centraf-Commission mul uiitefstiitzt von dem Eifer und der Tliiitigkeit der Direction der administrativen Statistik, sicli stets gedeiblieber cntwiekeln mul ilire wiehtige, holie Bestimmung immer inelir erfiilleii \verde. Iiulem ieli dieser HolVnung Ansdruck gebe, ist es meinem Ge-fiilile liediiiiniss, Umen, meine Herren, liei dem Selieiden aus Ilirer Mitte ineinen berzliebsten, innigsten Dank fiir Ilire freundlielie Unterstiitzung und erfolgreielie Mit— wirkung bei ineiner bislierigen Leitung der administrativen Statistik auszudriicken und die Hille daran zu kuiipfeu, dass Sie mir aucb, nachdein ieli Ihnen entriiekt sein werde, Ilir Ireundliebes Wolilwollen bewahren mogen, gleielnvie mir die mit Ihnen verlebten Tage und die mit Umen vereinbarten Strebungen als Marksteiue meines vielbevvegten Lebens in dankbarster Erinnerung bleiben \verden. “ Es treten in die Versammlung die uicbl inebr activen IMitglieder der Central-Commission, die Stellvertreter und mebrere Beamte der Direction 1'iii' administrative Statistik ein. Naclidem sieh die Versammlung vyn den Sitzen erboben, riebtet Ministerialratb Itilter v. Glanz lotgende Anspraclie an den Prasidenten: ^ „Mit tielem aufriebtigein Bedauern sehen wir den Moment vor uns, in welcben Euer Excellenz den Priisidentensitz der statistiseben Central-Coumiission verlassen. liei dem leider aus Gesundheitsriicksicbten dureb Hoelulieselben selbst lierbei-geliilirten Austritte aus dem Staatsdienste vvird lortau das reiehste Bewusstseiu Euer Excellenz begleiten, dass Miren bervorragenden Leistungen uidi! nur die besten Erlolge, sondern aucli die buldvollste Anerkennung Sr. Majesliit des Kaisers zu Tlieil vvurde. Ilier ist jetzt uieht Zeit und Ort, jener Verdienste weuu aucli uur kurz zu enviilmen, durcli \velebe Euer Excellenz sieli schon friiber in versebiedenen Vervval-tungszweigen des Staatsdienstes ebrenvollen Ruf envorben baben. In der gegen-\viirtigen Versammlung wollen wir nur aufjene grossen Verdienste liinblicken, welcbe Hoehdieselbeii im Gebiete der Statistik vor unseru Augeu im vollsten Maasse gesam-melt baben. Das In- und Ausland keniit dieselben. Im lulande vvaren Sie nielit nur der frjLicbtbarste Mitarbeiter aul' dem Kelde der Slatistik, sondern aueli der \v irksamste Fiibrer umi Leiler, dem die Wissensehaft der Statistik griisstentbeils jene elirenvolle Stule verdaukt, aul' welcher sie jetzt in un-serm Kaiserreiche stelit. Dariiber ist. nur Eine Stimine. Im Auslande baben Sie zu den dortigen statistiseben Vereinen, Kiirperscliaften und Faehmanneru die Wege gebalint, Verbindungen mit ilinen angckniipft und weeli-selseitigen Austauscli statistiselier Werke uiul Arbeiten bewirkt, bauptsiicblioh aber in den zeitweiligen grossen statistiseben ('ongressen Oesterreieb zur (ieltung gebraebt. Ein Jeder von uns Ilier \veiss und erkennl; es iu liocbacblungsvoller Vereliriing, mit vveleb’ ausgezeielineter Kennlniss mul Krlaliriing, mit vveleb’ unermiideter Aus-dauer, und mit welcb’ geseguetem Erfolge Hoelulieselben die Gescbiitte dieser uuse-rer Ceiitral-Commission stets gefiibrt und geleitet baben. Fiir miš Alle ist cs daher niclil. mir ein personlicher Verlust, Euer Excellenz in Zukunft niclil niebr an unserer Spitze zu haben, ein Verlust, ilen wir tief empfimlen; sontlern dieser Verlust wird aucli von a Ilen Freumlen der VVissensebaft der Statistik aufs lebliaftcste beklagt. Wie wahr diese Versichcrung isl, wollen Moelulieselben dadurcli bestatigt linden, dass lieute in unserer Mitle eine Anzsibl sehr verelirter Herren ersebie-ncn ist, welche der statistisclien Oeutral-Commission entvveder selion friiher als vviirdige Mitglioder angehort baben, oder sonst in dienstliclicr Heziebung zu derselben stebeii. Sie liaben sieb uns ans eigenein Antriebe freiwillig angesclilossen, um die von mir Umen ausgedriickten Gefiible umi Versichcrungen in gleicher Weise mit uns liiermit offentlich zu bezeugen. Wir alle tragen uns mit der vollsten Gewissbeit, dass Hocbdero vom sebiinslen Glanze des Verdienstes liell beleuehteter Name iu »len Auualcn statistischer Literatur sineiferungsvoll immer tbrtleben wird. Fiir das geneigte Wolilwollen, \velcbes Euer Excellenz sovvobl im dienstliehen Verbande, als smeli ausserbalb desselben uns Allen bei jeder Gelegenlieit mit \vabrer llumanitat gesclienkt liaben, erlaube ieli mir im Namen AUer den vviirmsten, ergeben-sten Dank nuszusprechen. Mit diesem Danke verkniipfen wir insgesanimt den aus vollem llerzen dringenden ticfgeriililten, innigsten VVunseb, dass die giitige Vorsebung Euer ExeelleuK nocb ein reelit langes mul gliickliebes Leben verleiben moge.“ liegierimgsratli Dr. Fieker riebtet sin Se. Eseellenz folgemle VVorte: „leli Itittc mn die Erlaubniss, an die inhaltssclivvere llede des Herrn Ministe-rialralbes ein Pasir sebliebte Worle zu kniipfeb. Ieli bitle damin im Namen der Direction fiir administralive Statistik; denu ieli bege die le st os le Ueberzeugung, dass ieli Geiuhlc ausdriieke, welehe im llerzen aller Angebiirigen jenes Anites leben umi leben werden, so Ismge wir noeb eines (lelubles iniieblig simi. Wir baben in Euer Excellenz nielit bloss das uuerreicbte Vorbild der rastlosesten und erlolgreichsten Tbiitigkeit, den glan/.endeii Leilstern unserer Arbeilen umi ISestrebungen verebrt, somlern smeli den stets umi fiir .leden gleicb wobl\vollenden, vs‘iterlieben Freund geliebt. Wenn wir seit Jstliren gewiibnt simi, uns wie Angeborige einer F si milic zu betraebten und mir in der geineinsamen Elire Aller die eigene jedes Einzelnen suclien, so ist diess in erster Linie das Werk des Msinnes, \veleher ein Vierteljabrbundert lang Ilaujit und Seele unseres Kiirpers wsir. Und sowie der Selimerz der Glieder einer Familie iiber das Sebeiden des llauptes aus ibrer Mitle dadurcli nielit gemildert wird, dass seine Uiivermeidlicbkeit liingst Allen bekannt war, so stelien smeh wir mit sebvverem llerzen vor einem liingst geliireliteteii Augenblicke. Der geelirte llerr Vorredner lisit gessigt, dass Czoernig's Name mit der Gescbielite der Statistik in umi ausser Oesterreieb stets verbunden bleiben wird, umi ieli fiige liinzu: Unsere dankbare Erinnerung an sein vaterliebes W«ilten wird nie erloseben, so Ismge nocli Einer von uns auf Erden weilt. Das Veriniielilniss aber, das er iu die llimde der Central-Commission umi der Direction lur administrative Statistik niederlegt, cs soli uns lieilig sein, und was wir nach unsern schwachen Krafteii z ur Realisirung seines letzten Wunsches tliun konuen, das wird gescbehen, z ur Ehre Oesterrcicbs, zur Ehre uiiseres lnslitutes, zur Ehre aber aueh insbcsondere des Mannes, desseu Name uns immerdar voranleuchten wird auf uuserer Bahn!“ Ministerialrath Ritter v. Glanz iiberreicht Sr. Excellenz eiu kunstvoll gear-beitctes Album mit den Worten: „Wir Alle, die wir hier versammelt vor Ihnen stehen, liabeu uns in dem Re-schlusse geeinigt, Euer Excellenz als ein wenn aucli mir schwaelies Zeichcu unserer hochaclitungsvollsten Verebrung ein Album mit unsern photographischen Portrats und eigenbiindigen Namensfertigungen mit der ergebensten Ritte zu iiberreicben, dasselbe giitigst entgegenzunehmen, und aucli in der Hinkuntt, wenn Sie einen Itlick in dasselbe werlen, an uns, Ilire treuergebensten Verehrer, mit geneigtem Wohlwollen zu denken.“ Se. Exeellenz driickt der Versammlung seinen Dank fiir die ilim gespendeten Reweise der Zuneigung und Anerkennung, welebe ih in iinmer in freudigem Andenken verbleiben werden, und eben so iiber deren iiusseres, ihm als Erinnerung hiiebst werthes Zeichen aus, und ricbtet in gleicher Art Worte des Dankes an die einzelnen Mitglieder der Versammlung. Formularie n zur Nachweisung der Gebarungen mit dem Landes- und Grundent-lastungs-Fonde, so wie mit dem Gemeinde-Vermogei]. ' ■ ■ A. A u s w e i s liber den Erfolg der Gebarung mit dem............Landesfonde naeh dem genehmigten Rcchnungs-Abschlusse vom Jalirv-18U 10 i n i« a li m (• ii. A. Ecolle Einnahmen. I. Dinnnliiiifii aiis |iriva(reclitlirlicii Vormiigon: ') 1. Aus unbc\vcglichom Vormiigon............................ 2. „ beivoglicbem „ (Obligatinncn, Aetiv- Capitalien ote.)........................................ 3. Aiis nutzbarcn Redilen.................................. 4. „ Credils- und gowerblichen Untornelunungen . . 5. Durcli Veriinderung von Vorniogcns-Objoclen . . . (I. Elmialinien aus ollVntlir lion Tiloln (mil Ausnahme do v Zu- sehl!igo zn don Steuern) : 1. Taxcn................................................... 2. Gendarmerie-Boquartierungs-Gcl»uhrcn.................... 3. Schulgoldcr............................................. 4. Mauthcinnaluncn......................................... !». Iloitriigo der Gomcindcn, liezirke und Kroiso . . . (>. dos Acrars................................... 7. „ „ Grundontlastungsfondos ...... 8. Andero Boilriigo aus offenllichen Tiloln s) . . . . III. Einiialiiiioii aus VVnhllliiUlgkcIls-, Saniliils- mul au. dom Copulationsfonde................. fi’ .. n don Zwangsarbcits-Anslalton .... 7- „ n anderen iihnliohen Anslalton .... IV. ViTsrliiodeui' Elnnahincii ~).............................. V. fianilvsbcslciieruiig: Stouerzusehlag ( . . . . 1‘ereenf voni Stcuerguldon Summe der reellen Einnahmen B. Interims- (durchlaufende) Einnahmen, I. Eiiiplaiigciic Darlchoii.................................... II. „ Vorschiisse................................................ I"- „ Verliigc....................................... IV. Andoro liilcrliiis-Eliinaliaioii............................. V. ZuriickorliaUoiiR lutcrlms-Aiisgalioii........................ VI. Der anfaugllrlic Cassarest................................... C. Total-Einnahme........................... Einzcln II. | kr. Zusaiiiiiioii A. Reello Ausgaben. I. lts-Bcamlen ... 11. Ur. h) „ leclmisclion Beamten ... „ <■) „ Bueldiallungs-Iienmton . . „ „ d) „ Cassplieamten.... „ „ r) „ llpaintpiulorMani|)idations- iimlcr........................ „ „ /’) der sonslit;on Beanilen .... „ „ :t. Bpziige dpr Dipner....................................... 4. Diiirneu.................................................. !>. Itpiminpralioiipn und Auslii 1 |pn....................... (!. Difilcn und Kpispkosten.................................. 7. Zinse fiir Amtsloealiliiten: n) Zins fiir gpmicllipto Amtsloea- tStcn................................. fl. kr. b) Vpranselilaglcr Zins fiir dio im eigenpn llausp hpniilzlen Amlslooalitiilen....................... „ „ 8. Amls- und Kanzloiprfordprnissp: n) Schreibe-u. ZeiehnPnrequisiten 11. kr. h) Driipksortpn............................. „ „ r) Bucbbindprarbeilen....................... „ „ d) Beleuelilung............................ „ „ c) Bphpizung................................ „ „ f) Einrielitung.............................. „ „ fl) Ilpinigung.............................. „ „ Ii) versphipdene andere Ansgaben „ „ 9. Verbindliehkeiten nus administrativen Titeln (Pen-sinncn, Prnvisionen. (Jnadengaben, Erzieliungsbei-triigp, Abfcrtigungpn, Sterbquartnle etp.)................... 10. Knstpn dps Lnndesgeselzblattps........................... 11 Andore Vpnvalliings-Auslagen (Beziige dispnnildor Beamtpn, Mautli-Begie pIp.)2)................................ Einzelii II. I kr. /usanimen tl. | kr. lil. Ausgabcn fiir dlc Gcbarung mit dem |)rtvatrcchtllchen Bc-sltzstaude: 1. Ausgabon fiir das unbewcgliehe Vcrmogen: a) Venvaltungs- und Erbaltungs- kosten................................ fl. kr. b) landesfiirstliclie Steuern und sonstige Abgaben........................ „ „ c) andcrc Ausgabcn.......................... „ „ 2. Ausgabcn fiir das beweglicbe Vcrmiigen............... 3- „ „ die nutzbaren Redite...................... 4. „ „ Credits- und gewerh)iche Unterneb- mungen................................................. !!. Ausgabcn fiir Erwcrbung von Vcrmogens-Objectcn . IV. Landcsciillur: 1. Subventionen an Landvvirtlischafts-Gescllschaftcn . 2. „ „ and ere iiimliehe Vercinc............. 3. Drainirungen........................................... 4. Regulirungen von Gewiissern, wenn dicsclben vor-zugsweise fiir die FOrderuug der Landescultur unil niciit fiir die Schifffalirt dienen...................... !!. Priimien fiir Raubthier-Erlegungcn.................... G. Andcrc Ausgabcn fiir Zwccke der Landescultur (land-wirthscbaftliche Ausstellungcn, Muslenvirtbscbaften, wenn sie nicht mit Scbulcn unmittelbar verbunden sind, Priimien fiir Viehzueht etc.) a)................... V. Ausgabcn Im Intcrcsse der iilleiitlirlieii Slclierheit: 1. Gendarmerie-Bequartierung.............................. 2. Scbulauslagcn.......................................... 3. Zwangsarbcits-Anstalten................................ 4. Andcrc Auslagen imlntercsse der tiffentlichenSichor-heits)................................................... VI. Sanhals-Ausgabcn: 1. Bestallung des Sanitiitspersonales..................... 2. Ausgabcn fiir Impfung.................................. 3. „ „ Ablialtung der Rinderpest.............. 4. Andcre Sanitatsausgaben 3)............................. VII. Wuhlthatigkclts-Aiistal(cn: 1. Kosten der Krankenhituscr............................ 2. „ „ Irren-Anstaltcn.......................... 3. „ „ Gebiir-Anstalten......................... 4. „ „ Findel- „ ....................... !!. „ „ Blinden- „ ....................... (i. „ „ Taubstummcn-Anstalten.................... 7. Heitriigc zu solehen Anstalten 4)...................... 8. Krankcn-Verpflcgskosten .............................. 9. Anderc Ausgaben fiir VVotilthiitigkuits-Anstalten -) . Einzeln fl. i kr. Zusammen kr- Statist. Mitth. XII. Jalirg. Ji. Ileft. 7 A u s g a 1» c n. VIII. Aiisgahcu fiir Zvcckc (les 1'ntcnlililcs mul Jer ullirc-MiKitirn Itildmig: . Miltclschulcn: n) Gymnasien .... . II kr. h) Rcalscbulcn....................................... ,, <•) Rcalgymnasien ....... „ „ Ackcrbauschulcn.............. Obut- umi Weinbau8cbulcn Forstschulcn ................ Amlere Schulcn 2).............. Beitriipf« oder Subvcntioncn: 4) n) fiir \^>lksschulen.......... b) „ Gewerbschulcn . . . <•) „ anderc Schulcn . . . kr. 8. !). 10 11 Kreiplvitze in Erzichungs-Anstalton ................... (welchc nicht ini- Bibliothckon........................Jmittclhar fiir den Musccn mul andcre Sammlungcn i Untcrricht f hcstimmt sind Subvcntioncn ;in wissenscliaftlichc Vcrcinc, welchc nicht (lic Forderung dcr Landcscultur hc&wecken . . Andcre Ausgabcn zur Forderung dcr Kunst und Wissenschaft........................................... IV. Oolfentllche llaulcii; 6) 1. Strassenbauten: n) Ausgabcn fiir Erlialtung d. Lan-desslrasscn (mit, Einschluss dcr im Strasscnzugc hcfind- liclien Briickcn)............. h) Beitriigc zur Erhaltung andercr Strasson4)........................... c) Subvcntioncn zur Erlialtung an- derer Strasscn................ d) Ausgabcn fiir Erhaltung vnu Briickcn und andcrcn bcson-dcrcn Strasscnbau-Objcclen, vvclche sicb nicht im Zugc cincr l.audcsslrassc bclindcn '■) Heitriige fiir Erhaltung von solclicn Briickcn und andcrcn bcsondcrcn Strasscnbau-Ob-jccten 4) .......................... tl kr. Einzeln j Zusar iT | kr. | (T A u s g a 1» e n. f) Subventioncn fur Erhaltung von solchcn liriieken umi anderen hesondcrcn Slrassenbau-Ob-jcctcn ...................... g) Ausgaben fiir neuangelcgtc, umgclegte und reconstruirte Landcsstrassen (init Ein-scbluss der neuerbauten, friihcr nicht bestandcnen liriieken)................... lij Subventioncn fiir neu angelcgtc, iimgclcgtc und reconstruirte andcre Strassen.............. i) Ausgaben fiir Ncubau von Rriickcn und anderon beson-deren Slrassenbau-rObjcetcn, \velchc sich niclit im Zuge cincr Landesstrasse belinden k) Subventioncn f. Ncubau v. solchcn liriieken und anderen besonderen Strasscnbau-Ob-jeeten............................. 2. Wasserbauten (Rcgulirungen von Gcwiissern, vvenn dieselben nicht vorisugswcisc der Fiirderung der Lan-dcscullur dienen): a) Ausgaben fiir Erhaltung der Landcs-VVasserbauten ... (1. kr. h) Beitriigc fiir Erhaltung anderer Landcs-Wasserbauten 4) . . „ „ c) Subvenlioncn fiir Erhaltung an- derer Landes-Wasscrhautcn „ „ d) Ausgaben fiir neuhcrgestelltc friiher nicht bestandene andcre Wasscrbautcn ... „ » Einzeln fl kr. Zusaininiiii 3. Anderc ofTcnlliche Iiauten (Mauthhauser etc.): n) Erhaltung derselbcn .... II b) Neubau „ .... „ kr. Ausgaben fur Vnrspann uikI jllilltarzweckc: 1. Vorspannkostcn........................................... 2. Militar-Einquartierungskostcn............................ 3. Andere Auslagen fiir Militiirzvvecke (Landcsverthei-digung, Ausriistung von Freiwillig'en etc.) s) . . . \ II S jg a ll C 11. Einzisln Ziisamnicn a. kr. fi. kr. XI. Ausgalti-n atis Anlass voli aiissernnlciitllrlicii Elrinciilar-Grelgnlsscii iind andercu LUigliii-ksTall^n ! XII. Ausgabm fiir dlc Landcsscliuldcn: 1. Verzinsuiig 2. Tilgung XIII. Veisclilodenc Ausgabcn Summe der reellen Ausgaben . B. Interims- (durchlaufende) Ausgaben. 1. Aitsgegcliciifi Darleh<;n II. „ Vorscliussc III. „ Verlage IV. Andcrp lulerinis-Ausgabeti V. ZuruckgczahUc Iiiterliiis-Eliiiiabnicii VI. Dor schliessliche Casscrest C. Total-Ausgabe ') In diese Rubrik sin«l «lie Brutto-Einnahmen ati« der Gebarung mit »lem privatrechtlichen Besitzstandc einzustellen, gloiclnvie auch in die bcziigliche Ausgaherubrik die Brutlo-Ausgaben einzustellen sind. :) VVenn die cinzelnen Tiicilziflcrn der in die Bubriken: „Vcrsehicdenc Einualimen und Ausgaben4*, „andere Einnab-men und Ausgaben1* oder ,,andere Reitriige4* ciiizustellenden Summen 5.UU0 11. oder mehr hetrngeu, bo sind dieselben in einer Anmerkung besouder« naelizinveisen. •*) lu diese Bubrik gchoren die Beziige aller fiir die Vervvaltnng deu gesaminten Landesvermogens bestelllen Beainten und in die niichstfolgcnde Rubrik die Beziige des den ersteren zugetbeilten Diener- und sonstigen Personalen. Die Beziige jener Beamten aber, vvelclne fiir die uninittelbare Leilung jeder Vervvaltuug voh Anstalten (Ki ankenbiiuser ete.) von Ge-vvorbeunternebinungen (Btdcr etc.) oder von bestimmten Objecten (cinzelnen Strassen, lliiuscrn etc.) ausscbliesnend heslellt sind, werden mit den Heziigen des diesen Beamten zugewiesenen Diener- und sonstigen Personales in jenen Bubriken naelizinveisen sein, in Avelchen die Ausgaben der von diesen Beamten geleiteten Anstalten oder verwaltelen Objecten einzustellen kommen. '*) Als Beitrage sind jene Betriige anzunehmen, zu deren Leistung cine Verpilichtung fiir liingere oder kiirzere Zeit bestebt. ‘) Die in diese Uubrik einzustellenden Summen fiir Erbaltungs- und Neubauten sind xvobl in derselben speciell bezeiebnet; um jedocb jeflen Zvveifel fernzubalten, vvird bemerkt, dass von allen Bauberstelluugen und Erhnltungen von Bauten, welche fiir die Zu/ccke des privatrechtliclien Vermdgens, dann fiir solche Zweckc, fiir deren Brutto-Ausgaben eigene Bubriken vorgezeinhnet sind (z. B. Wolilthatigkeit.s-AnstaIten, Schulen etc.), die cntfallenden Ausgaben in der Bubrik: »Oeflentlichc Bauten4* nicht mehr eingestellt vverden kdunen. B. A u s w e i s liber clen Erfolg der Gebarung mit dem......................... Grundentlastungsfonde nach dem genehmigten Reehnungs-Absehlusse vom Jahre 186 . E i n n a h m c n« A. Reelle Einnahmen. I. Zahlungen der Verpfllchteten: 1. Capitalseinzahlungen................................. 2. Zinsenzahlungen...................................... 3. Einzahlungon vnn Annuitiilen......................... 4. Verzugszinson und sonslige Zahlungen der Verpflieh-teten.................................................... II. Zahlungen iles Landes: 1. Diircli Steuerzahlung ( . .kr. pr. Gulden) . . . . 2. Andore Zahlungen fiir den Fond (z. B. aus dem Ap-provisionirungsfondc ete.‘).............................. III. Zahlungen (los Slaatcs: 1. Laudcmial-EntschSdigungen: a) von Capitalien......................... fl. kr. b) Zinsenzaldung............................ „ 2. Zinscn der Scliuld der Staats-Depositencasse . . . 3. Capitals-Riickzahlungen auf die Schuld der Staats-Depnsileneasse........................................... 4. Subsidien............................................ IV. Vcrsehledcnc Elnnalimcn: 1 Zinsen disponibler Cassebarscbaften................... 2. Cursgewinn von den angekauflen Obligationen . . . 3. Aufzahlung auf hinausgegebcne Grundentlastungs-Obligationen............................................. 4. Sonslige Einnahmen (Umschreibungsgebuhren, Bii-cbelgelder).............................................. Summe der reellen Einnahmen . B. Interims- (durchlanfende) Einnahmen. I. Znruckgezahltc Darlchen . . ......................... II. „ Vorsehiisse.............................. III. „ Vcrlage.................................. IV. Andoro liiterliiis-Efnnaliincri......................... V. /.iiriiokgezahlle Inteiiins-Ausgabeii................... VI. Dor anlangllehe Casscrest............................... Einzeln Zusamrnen a. kr. a. kr. \ II S fr a It O II. A. Reelle Ausgaben. I. Ilcglc-Ausgabcii des Fondcs: 1. Kosten Jer Grundcntlaslungsfonds-Direelion . . . 2. „ „ Grundlasten-Ablosungs- u n d Reguli- rungs-Landescommissioncn............................... 3. Kosten der Orundcntlastungsfonds-, der Grundlasten-Abliisungs- und Rcgulirungs-Localcommissioncn . . II. €aplfals-Tllgiing: 1. Durch Einliisung verloster Obligationen ............... 2. „ Ankaut' von Obligationcn..................... III. Obllgallons-Zlnseii .................................... IV. Iiaiideiiiial-Eiitscliadlgiingiiii....................... V. Verscbledenc Ausgaben: 1. Fiir dic aus der Entschiidigung fiir Urbariallasten nocb aushaftenden Renten....................................... 2. Fiir die atis der Entschiidigung lur Laudemialbeziige noeli aushaftenden Renten................................. 3. Ausgleichungsbetriige fiir die von Laudcmialbezugen lierriihrenden Capitals-Entschiidigungen.................. 4. Zinsen von Passivcapitalicn............................ f!. Sonstige Ausgaben'.................................... Summe der reellen Ausgaben . B. Interims- (durchlaufende) Ausgaben. I. Ausgegebcnc Darleben..................................... II. „ Vorschiisse........................................... ! III. „ Vcrlage............................................. IV. Andere Interliiis-Aiisgaben........................... ! V. Ziiruckgezablt« Interl ins-Eln iiah m c n............... ' VI. Iter schliessllche Casserest........................... c.. Ausffeis liber (Jen Erfolg iler Gebarung mit dem Gemeindevermogen d er Stadt..............naeh dem genehmigten Heehnungs- Absehkisse vom Jahre 186 . Kinu a li ni <■ n. A. Rcelle Einnahmen. I. F.intiahmeii aus prlvatrcclitlirh<;n Vcrinogeit: ') 1. Aus dem unl>ewegliehen Vermogen........................... 2. „ bevveglicben „ (Obligationen, Aetiv- Capitalicn)............................................... :t. Aus nutzbaren Kecliten................................... 4. „ Ciedits- mul gevverblielien Unterneliuuingen !!. Durch Voriinderung der Veimiigensobjecte mit Aus nalime der Gemeindeumlagen................................... II. Einiiahiiien aus iiUVnlllrlirn Tltcln: I. Stiidtiscbe Gebiibren (ur Ausiibung der Marki- und Sanitals-Polizei und aus*iicmitzung des Gemeinde- gutes ele................................................. 'Z. Taxen.................................................... 3. Sehulgelder . ..................................... 4. Andcre Eimialmien aus ofleutliclieu Lit el n . . . III. lilnualiiiieii aus gestlfleleii tieineiiideveriiiogen: ') I. Aus dem allgcmeiueu Vorsorgungsfonde . ... . 'I. Burger- „ ........... 3. „ „ Waisenfonde ................................... 4. „ anderen Fonden 2)..................................... IV. Versclileilene Kiniiahiiien -j.............................. V. («i'ilielii r) der Buebbaltungs-Beamten . . >1 n d) der Casse-Beamten » n e) der Beamten der Manipulalions- Umtcr »J - »> f) der sonstigen Beamten .... »» „ a) Zins fiir gemiethete II. kr. b) veranseblagtcr Zins fiir im eige- nen Hanse beniitzte .... ♦J M Amls- und Kanzlcierfordernisse: n) Sehreibe- u. Zeiebnenrequisiten 11. kr. h) Drucksorten n c) Buchbinderarbeitcn ji d) Beleuchtung „ e) Bebeizung » » f) Einrichtung » n q) Reinigung n It) versebiedene andere Auslageri »> „ 9. Verbindliclikeiten aus administrativen Titcln (Pen-sionen, Provisionen, Gnadengaben, Erziebungsbci- triige, Abfertigungen, Sterbqu»rtale etc.)............ 10. Andere Venvaltungs-Ausgaben ^Beziige disponibler Beamten, Mauth-Regio ete.) .*............................ Einzeln fl. | kr. Zusainmcn li. | kr. 11. kr. II. Aus^alicn Ciir den |irlvatrcrhlllchon Besltzstand: i. Ausgaben fiir dns unbevvegliche Vermiigen : a) Vervvaltiings- und Erhaltungs- Icosten.......................... bj landcsfiirstliche Steuerh und sonstige Abgaben............... „ „ c) andere Ausgaben.................. „ ,, Ausgaben fiir das bewcgliclie Vermiigen .... „ dic nntzbaren Rcchtc..................... „ Credits- und gcvvorbliebc Unlerneb mungen................................. „ dic Erwerbung von Vermogens-Ob jecten................................. 2. 3. 4. fl. kr. III. Ausgalmi Cii r dic Zwclgc der ffNVntlirhcn Slcherhclt: 1. Ausgaben fiir dic vom Staate bcsorgtc Loealpolizei 2. „ „ „ von der Gcmcindo besorgte Local polizei: a) iiffentlichc Deleuchlung . . . b) Sfiuberung und Bespritzung dor Strasscn....................... 3. Sanitiits-Auslagen: n) Rcinigung der UnratbscaniUe . b) lietrieb der VVasserleitungen . <•) Ausgaben fiir dieSchlachthauscr dj Loealsanitiilswesen (Sanitiits- personale, Leichcnbiifc, Bii-der, Ansfandsorte, VVasen-meister ele._)................. c) Ausgaben fiir iiffentlichc Anla anlagen etc.) 4. Marktpolizei......................................... !>. Ausgaben fiir Feucrliiseh-Anstaltcn................... 6. „ „ Vorkebrungen gegen Uebersebvvcm- mungen................................................ IV. Ariiieiipllegc: 1. Ausgaben fiir die allgemeinen Versorgiings-Anslalten 2. „ „ „ Biirgerversorgiings-Anstalten 3. „ „ „ Waisenpflege....................... 4. „ „ „ Krankcnversorgung (Armenarzl lieilriige an Krankenhiiuser elc.).................... !i. Ausgaben fiir dic Anstalten fiir freiwillige Arbeiter (!. „ „ andere Shnlicbe Anstallen .... Einzvln fl. I kr. Zusaminen fl. | kr. n n n. kr. a » a ii n ii n A n s g n 1» e n. Einzcln Zusamtnen «. 1 kr. n. | kr. | V. Ausgaben fiir Z«očko dcs tiillus: 1. Kirchenbautcn: a) Erhaltung II. kr. b) Ncubautcn „ „ 'l. Sonstige Ausgaben fiir Zweeko (los Cullus .... VI. Ausgaben fiir (Ilc Zwccke (les liilerrlchlcs imd dcr allgc-llicllicil It i I d n n ^ : t. Mitlelschulen: uj Gymnasien H. kr. b) Kealschulen „ „ <■) Kealgjmnasien „ „ 2. Volkssehulon :t. Turnschulen ; 4. Andere Schulen !!. Schulbauten: a) Erhaltung II. kr. b) Nouhauten „ „ (!. Ueilriige oder Siilivoiilioncn fiir Oevverbcsehulen . . 7. „ „ „ zu andoren Seliulen . . . S. liihliotheken, vvelehe niclit unmittelhar fiir denUnter- richt hestiinint simi 9. Muscen uiid anderc Sainmlungon, \velche niclit mimit- bar fiir d en Unterricht bcstiinmt sinil 10. Subvcntionen an vvisscuschaftliche Vereinc .... It. Andere Ausgaben fiir Fiirderung der Kunst und Wissenschaft Vil. Ausgaben fiir (len iibciiragenon VVIrkungskreis: Fiir Einhebung dor Staatsabgaben 2. „ Conscriptionswesen 3. „ Militarbequartierung Vlil. OcIlViilllcIie Kanton: 1. Gepflasterle Strasson: a) Erhaltung 11. kr. b) Neubau „ „ i Ungepflasterlc Strasson: a) Erhaltung II kr. bj Neubau „ „ J :f. Brucken: a) Erhaltung H. kr. b) Neubau „ j I! A U N g It It 11. 4. YV’asserbaut«n: a) Krbaltung . . It) Neubau . . . K. Caniilc: a) K rhallung . . b) Neubau . • . (!. Wassorleitungen: a) Krlialtung . b) Neubau . . . kr. 11. kr. » n 11. kr. )» 7. Ocflcntliclie Aiilagen (Park-, Gartcn- um! Bauman-lagen): a) Erhaflung................................... 11. kr. b) Neubau....................................... „ „ 8. Andero offentlichc Iiauten (Badeanstalten, Sclilaebl-biiuser, Ijeicliculiofe e te.)'.............................. IX. Ausgalmi tiir die Geinelndesi lnildni: 1. Verzinsung................................................ 2. Tilgung............................................... . . X. Vcrschittdene Ausgaben....................................... Summe der reellen Ausgaben . B. Interims- (durclilatifende) Ausgaben, I. Aiisgegcbcne Dailelicn....................................... II. „ Vurscbiissc............................................... III. „ Verlage.................................................. IV. Anilere liiterliiis-Aiisgaben............................... V. Ziiriickgegcbonc liitcriiiis-Einimhineii..................... VI. I)«r scbllessllche Casscrest................................ C. Total-Ausgabe........................... Einzcln Zusainmen fl I kr 1) In dicso Huliiik sinil die Uiulto-Eiimahinen uus dir Ocliariing- mit ilem [nivalreclitlichen liesilislande eiiisustelleii, {'loicli\vio auch in die beziigliche Ausgabcrubrik «1 io Bmlto-Ausgaben einzuslellen sind. 2) Wenn die einzelneii TheilzilTorn der in die Ilubriken: »Verschiedene Kinnabnien uud Ausgaben«, „anderc Einuab-m <■ n u n d Ausgaben4* oder »andere lleitrage« einjsustellenden Summen 5.000 II. oder mehr bclrageii, so sind dieselben in cin« r Anmerkung besonders nacbru\veison. D. Summarisch.e der Haupt-Ergebnisse der Voranschlage der einzelnen Ortsge- der vorkommenden Abgange Kreis Bczirk Lau- fende Zahl Kamen dor 0 r t s g e m c i n d e n Eigenes Einkommen Erfordernisfi Uebefschuss Abgang 0 terroichisc h e r \V a h r u n g fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. i • • Uebersicht rneinden fUr das Vervvaltungsjahr 18« und dic zur Bedeckung n o t h i gen S teuerzuscb lage. Der Abgang wird bedeckt durch Zuschluge zu der d i r e c t e n indireoten Steuer, und zwar /ur Grundsteuor j Gebaude- stouer Envorb- stouor Einkommen- stoucr pr. Steuergulden k Krouzer Ver- zohrungs- steuer in Percenten ■A II m o r k ii n s F o r m u I a r i e n ZUI* Nachweisung der Privat-Lehr- uod Erziehungsanstalten, <1 i« n n de« Aufwandes der Lehranstalten. Nachvveisung der Privat-Lehr- iintl Erziehungsanstalten. A. Allgemeine Privat-Lehr- und Erziehungsanstalten im Jahre 18 0 r i Art der Anstalt und Name des Eigen-thiimers Lelirgegenstiinde Unterriclits- spraelie Jalir, in Reiche m die Aii-stalt er-ofTnet \vurde Zalil der Classen *) Lelirpersonale Kate- eheten Lehrer Lehre- rinen 1 | n) Fiir Knaben. h) Fiir MSdchen. c) Fiir beide Goscblcchtor. Z o g 1 i n g e Amnerkiing in ausser nach den Religionsbekenntnissen der Anstalt verpflegt Katlio- liken Kvange- lisehe Grie- ehisch- orienta- lisclie I sr delite n mannlich \veihl icli miinnlicli \veililieli *) Im Falle cine Anstalt verschiedene Lelircurse, wie II. Klementar-Unterricht, Gjrmaasial- oder Realscliul-Studium umfasst, muss jede Abtheilung' gctreiint mit der Zalil der Clasaen und Sehiiler in denselben aufgefiibrt werden. ) Ilier ist aueh /.u bemerken, welclic Anstalten das Kecht besitzen, staniSf^iltig-o Zeugnisse auszustellen. B. Specielle Privat-Lehranstalten im Jahre 18 Orl Name <* Ii II! <*ll. Hm ndelschulcn. /iriolinciisi'luili'11. Selireih^cImliMi. Tiirnschulon. 1. Fcclilschulen. S. Lyndwirlhschaftsschub'n “j. 1). Snnstige Fac.hschulen J. 10. Arbcitschulen fiir (las wei!»liche (iv sclilecht. *) Fiir Ackerliau, \Veinhau, Olistbaum- und Ilienenzucht etc. **) Hi rher gehiiren insbe.sondere die tpecifellen Faliriksseliuleii, wi<* Wel»e-, KlSppel-, SlrolillechIsclialen u. dgl. ferner Tan/.Hchulon n. s. \v, -I. list. Milili. XII. Jalirg*. 3. Heft. Nachweisnng des Aufvvandes dcs* Lehranstalton. A. Aufwand fiir die hoheren Lehranstalten und Mittelschulen im Jahre 18 Lami Rei- Zins Ge- mgung, Beziige fiir Behei- tl er S ch ul-* Erhal- xu n g Diener locali— und Be- tii len leuch- tung Ort Art der L e lira n s ta It Colle- Fixe &ien“ Beziige gelder des u n d Lehr- Schul- perso- (?<■'■!- nals T;intie- inen Schul- rinrich- tung Lehr- Scn- mittel- stige Suinm- Aus- lungen lagen Smnme (iiildon in ostcrreichischcr Wuhrung> B. Einkommen des Lehrpersonal? der Volksschulen im Jahre 18 Land........... B e z ii e d e s Ort Art mit fixem Gehalt ohne fixen Gehalt a n g e s t e 1 1 t e n L e h i p e r s o n a 1 e v ' Sonstige Beziige .i Beitriige Sonstige Empfiing e o — 4) i a -C V der Schule >S o u «3 to O, rs g -C _ 3 — ~ B ŽP S "o Z is * -c ~ « ~ b a o .2 o- 6 E £2 c B U a tg ■ — a. 5 o "S — - a. n S u Summe u e ti, a u — u ** u tj < a £ o ► — J1 C- •s cS t>a tp 3 JS (j Vi d 'C B O U. r Zahlungs- Griechisch- oation, die Gattung des Handels- nacli d e in Al ter von dem ver - [>rte einhei- unirt ein- befugnisses u. s. w. altesten zum jiingsten abwarts, zeichne- uiischcn Armenisch- zusetzen, oh die \Venn Jemand m eh r ere Nahrungs-zweige hat, so ist nur jener ein- insoferne sie noch nicht selbst- ten Per- mannlichen unirt standig sind. 8011 isl Personen Person zutragen, welcher seinen llaupt- durch /,wisohen Griechisch- erwerb bildet. S o n s t i g e a n d e r W o h n u n g gcw6hnlicll t h e i 1 n e b m e n- die Ziffer 1 lem 10. und 20. Jahre ist nicht-unirt Arineniseh- Ledi g >ei,8onen ohne bestinunten Enverb haben die Art namhaft zu machen, d e A n v e r w a n d t e oder a n- in c er der Geburts- nicbt-unirt Ver- in welcher sie ihren Lebensunter- dere Personen, einsehliess- i hreni sehein oder Evangelisch Augsburger Confession heiratet halt beziehen, z. B. Rentenbesitzer, licli der gegen Bezahlung oder Ge- ein Auszug Ver- Armen-Pfrundner u dgl. olinc Bezahlung in Pil ege Auf- schlechte a us d e ra witwet VVenn Frauen, Kioder oder andere a n genommenen. entspre- Geburts- (Lutheraner) Evangelisch helvetischer der Wohnung theilnehmende Perso- N u r zeitwcili g » n w e ■ e n d Familienglieder oder chonden Rubrik ersicht- buche bei-zuheften, \velcher z um oder dureb nen iiher 14 Jahren eine selbst-standige Beschaftigung hetrei-hen oder dem Familien-Oberhaifpte Z Freinde (Giiste). lich /u Zwecke der Confession Auf- in seiner Beschaftigung reijelmassig o D i e n s 11 e u t e und II i 1 f s a r- raachen Zahlung (Reformirt) losung beistehen, so ist diess ausdriick- J beiter (Gesellen, Lehrlinge, ungestem- Anglicanisch der Ehe lich anzugeben ; im entgegeuge- 0. Commis u. d^l.) der Wohnpartei, pelt und M en no nit getrennt setzten Falle ist die Fuhrung des fc welche bei ihr wobnen. unentgelt- Haushalts, der Schulbesuch u. dgl. •c After-Miethparteien, mit lich verab- Unitarisch ist in dieser Rubrik ersichtlich zu — folgt wird Israelitiscb machen. es N ihren Angehfirigen und Dienst-lenten (in derselben Weise, \vie Mohamoda- Nlir bei Personen unter 14 Jahren niseh kann die Rubrik mit einem Quer- •g es oben gesagt wurde). striche ausgefiillt \verden. Sind sie 0- 1 Bettgeher, Stubengenos»en u. 1 1 u. s. w. ist jedoch bei einem bostimmten Er-werbe (z. B. bei einer Fabrik, bei 1 dgl. •8 •1 Gewerben, beim Bergbau) beschiif- U> 'S 5s tigt, so ist diess anzugeben. 1 2 3 4 ttgung Arbcits- oder Dienst-verhfiltjiiss. Hicr ist anztigeben. oh die Peraon an d«-r neben be-zeiehneten Beschaftigung selbststiindig oder nur als llillsarbeiter hetlieiligt ist; 1» sie 7.. II. Eigenlhiimtr oder Piichter des Grund-stiickes, oder im Monats-(Jubres-) Lolm. oder Taglol.n bei d.*r Land-wirtl.«chaft bescliaftigt ist ; I) sie Unternehraer — G seb uftsriilirer — Arbeiter einer Fabrik ; ob sie Meister — Geielle Lehrling, Tagloliner u. s. w. einr»s Gewerbes ; ib sie Besitzer — Buchlial-ter — Coinmis u s. einer Handlung ist ; ob sie im Dienste bei der llaushaltung stebt u. n. f. Gebnrisort Lnml Zuslandlg- kcits- gciiicliidi' Hior ist jene Gemeinde in velcher man die Zuatiindig-keit (llei- tigung) Ijesilzt Anvvescuil Abwescnd Die An- oder Alnvesenheit jeder ver-zeic!ini>ten Person ist durch Einsetzung der Zifler 1 in die betreflVnde Huhrik ersiehtlich zu maclien zeit-\v e i I i g a n \v e -s e n d, 7.. It. als Gast. anf der Durch-reise, im FaIle der Aufent-halt die d a U-ernd a n w e-ton d, im Falle der Auf-entlialt die Dauer von 1 Monat u I> e r— steigt z e i t-\v e i I i g a b w e-8t‘n d, . It. auf ul' eiiiem Besuche, venn die Alnve-senheit I Monat niolit iiher-scbrei-tet d a u-e r n d a b w e-se n d, z H. i n Studien, als Dienst->ote, auf Wander-seliaft, im Militiir, im Falle heit KT t Monat wiilirt A n m e r k u n g Wonn die Ptr.son ganzlicb (auf beiden Augen) er-blindet oder taubstumm sem solite, so ist es hier z u bemerken. ist hier in jedem Falle geiinu anzugelien, ob die Person zum acti-ven Militiir, zu den Mili-tur-Urlaubern, PatentuI— oder Ileservntions-Invali-den, Bcserveraiinnern ge-hort. Kndlicb ist bier der Ort ((jemeiiide, Land) anzu-geben, \vo siili die als ulnvesend eingetragene erson befindct. Viehstand. Gattung Hengste Zalil Gattung /.»hi Sluten Pferde VVallaehen Fiillen liis zurn vollendeten <1 ril f en Jnlire Hlaultblerc und Maulcscl n oJine Unter seliied des Alters und (ie- gse| l schlechts S ti ere K iilie II lil dv le h ; Ochscn Kiilber l>is zum vollendeten drillen Ja lire ItiifTel Scliale Z legen ohne Unter-‘\seliied des Alters und (»e-selileelits Itorstriivieb IM en en slu r k« Duss ich Alles, was ic.Ii in don vorJiegendcn Anzeigezcttel aufzunehmcn vorpfliclilel I>in. cler Wuhrheit gemiiss angegeben hube, he^fatijjtc ich hiemit. Am . . Jančar 18(58, B. Belehrung1 zur Ausfiillung- des Anzeigezettels. 1. Jede Wohnpartei hat einen eigenen Anzeigczettel auszufullen. Einzeln lebende Personen, welche eigcnc Wohnungen iune hahen, werden aucli als eigene Wohnparteien bcliandcll. Miethparteien, \velche bloss Geschiifts- oder Gewerbs-locale in dem Hause inne haben, in denselben jedoch nicht wolmen, sind eben dess-lialb nicht'als Wohnparteien zu betrachten. 2. Jede Wolinpartei isl zur Ausliillung des Anzeigezettels verpflichtet. Eine zum activen Militar gehiirige Wohnpartei hat nur ihre Angchiirigen in der vorge-schriebenen Ordnung, dann jene Dienstleute und Alter-Miethparteien, welche niebt im activen Militardienste stehen, in den Anzeigczettel einzutragen. Dagegen miissen die mit Charakter (juittirten, die zeitlich oder definitiv pensio-nirten Officiere, Militiirbeamten und Parteien, Unterparteicn, alle Urlauber des Mann-schaftsstandes (mit Ausnahme der auf kurzcm Urlaube bcfindlichen) nebst ilircu An-gehiirigen u. s. w. auch sich selbst in den Anzeigczettel aufnehmen. 3. Der Anzeigczettel kann durch das Fainilienhaupt oder durch ein andercs Mitglied der Wohnpartei ausgefiillt werden, die Vollstandigkeit und Richtigkeit der Ausliillung aber ist jedenfalls von dem Familienhaupte mit seiner Unterschrift zu bcstiitigen. 4. lici der Ausliillung ist sowohl auf die gesetzliche Bestimmung, wclche Personen in den Anzeigczettel aufgenommen werden sollcn, als auch auf die cinzelnen Buhriken, wclchc hinsichtlich dcrselben auszufiillcn sind, die erforderliche Aufmerk-samkcit zu richten. Eine nabere Belchrung cnthiilt der Anzeigczettel. 5. Die zur Ausliillung des Anzeigezettels erfordcrlichcn Urkundcn (Tauf- und Trauschcine, Heimatscheinc, Anstellungs-Decrete, Gewerbsscheine u. s. w.) sind auch nacli Abgabe des Anzeigezettels zur Einsichtnahmc des Gemeindevorstandcs oder der Ziihlungsbeamten in Bereitschaft zu halten. 6. Ist die Wohnpartei des Schreibens unkundig oder zur Zeit der Ziihlung ah-wcscnd, so hat der Hausbcsitzer den Anzeigczettel so weit auszufullen, als er es im Stande ist, und dabei anzugeben, warum die iibrigen Ruhrikcn leer blieben. 7. Solchc Wohnparteien, welche an verschiedenen Orten VVohnungen besitzen (z. 15. im Sommer auf dem Lande und im Wintcr in der Stadt wohncn), sind nur in jener Wolinung zu ziihlen, in wclcher sie sich am 31. Dcccmher 18G7 befanden. Stntist, Milili. XII. Jnlirg. 8. Heft. !l C. (BlanqueUe fiir ilie Geburtsscheine der Kinlieimisclicn inSnnlichun Gcscblecbtes zuisclion 10 urni 20 Jahrcn, wclche von den Pfarriiintern uneutgeltlich zu vcrabfoJgen utul den Anzcigc- zetteln beizubelten simi.) Zur Volkszahlung; stiimpel- und gebiihrenfrei. N. N. Solin des und der ist zu am (Tag, Monat, Jalir) geboren worden. Ausgefertiget zu am (Siegel.) Untcrschrlft des Matrikcniiihrers. D. Ilaus Nr. . . Name des Hauseigenthiimerj Verzeichniss der gesammelten Anzeigezettel nam Beliufo der Volkszahlung im Jahre 18(57. VVohn ungs-Nr. Name Desjenigen, welcher