Laibacher Donnerstag den 31. August lieber das Verhältnis der Kirche zu den Volksschulen. Schluß. ^^,e wesentliche Betheiligung der Kirche am Unterrichte der Jugend liegt ferner im Interesse der Zöglinge selbst. Wie so vieles lernet der Mensch im Zeiträume von dreißig, vierzig, fünfzig Jahren! wie so viel des Erlernten vergißt er in dieser Zeit! Aber was er als Kind, von der Murrer gehört, was ihm sein erster Lehrer gesagt, das haf¬ tet unverwüstlich in seiner Seele und scheint es auch auf Jahre und Jahrzehnte verwischt, ein Zufall, der Anblick eines Bildes, die Rückkehr an irgend einen Ort, ruft wie mit einem Zauberschlage, das Langvergessene in klares Be¬ wußtsein zurück. Wie aber, ist denn nicht der Mensch ein Bürger zweier Welten? muß nicht das was einer ewig währenden Welt angehört, an jene Stelle der Seele gepflanzt werden, an der es nie verwittert, nie zerstört, höchstens auf einige Zeit bedeckt werden kann? Oder sollen der Seele des Kindes nicht die Begriffe von Gott und Erlösung, von Unsterblichkeit und Vergeltung, von Schuld und Sühnung, vor allen andern eingeprägt, und was hievon darin schlum¬ mert hervor gerufen werden, damit das am längsten ihm bewahrt werde, was er zuerst und zuletzt und immer be¬ darf? Wer noch glaubt, daß des Menschen Seele nach Gottes Ebenbild geschaffen sei — und sollte vielleicht zu einer Zeit wo man die Menschen so gerne zu Göttern macht, dieser Glaube nicht mehr bestehen? — wer noch hieran glaubt, und dennoch nicht mit der religiösen Bildung des Zöglings beginnt, begeht einen gräßlichen Raub an ihm, ein eben so unnatürliches als folgenwichtiges Attentat. Soll er erst nach mühsamen Kämpfen das große, unbezahlbare Gut der Religion erlangen? nach mühsamen Kämpfen mit Jrr- thümern, die er eingesogen, mit Leidenschaften, die er groß ge¬ zogen? oder soll es ihm nie zu Theil werden? Soll er le¬ dig jeder erhabnen Idee die nur durch die Religion ihm zu¬ kommen kann, im Alltagsleben verdummen und seine Kräf¬ te verrosten lassen? Soll er die Mittel entbehren, die Got¬ tes übergroße Gnade uns zur Stärkung im Euren gegeben, darum ihrer entbehren, weil er aus Vernachläßigung des Unterrichts, sie, oder ihren wahren Werth nicht kennt, oder sie zu suchen nicht angehalten wird? Soll er es in seinen äußeren Verhältnissen bitter empfinden lernen, daß der durch Mangel an Religion herbeigeführte Ungehorsam und zü¬ gellose Sinn ihn seinen Mitbrüdern verhaßt und furchtbar mache und diese gegen ihn zur Wehre rufe? Saget nicht: dieß sind Chimären! Fraget die Tagesereignisse, sie sollen euch lehren, ob Religiösität, ob Jrreligion, ob jener flache Jndifferentismus, der sich mit jeder Religion begnügt, die Menschen zu Schreckblildern und Scheusalen der Mensch¬ heit machen könne, und ihr werdet finden, daß der wahr¬ haft religiösen Bildung auch die Tagesgeschichte ein ehren¬ volles Zeugniß gebe. Wer aber sich oder Andere mit der Ausrede trösten wollte, daß ia die religiöse Bildung ohne Einfluß der Kirche, ohne Ueberwachung des Unterrichts durch fie möglich sei, dem stelle ich die Fragen: Wird wah¬ re Religiösität die Ueberwachung der Kirche scheuen, oder sich nach ihrer Unterstützung sehnen? Wird der Lehrer, dem es um das Beste des Kindes, nicht um eine gegen Gott und Staat revolutionäre Propaganda der Zukunft zu thun ist, wird er anders lehren, als die von Gott erleuchtete Kirche lehrt? Ein Geschäft der Engel ist die Erziehung der Jugend, für sie von unberechenbaren Folgen für Zeit und Ewigkeit — darum wer sich der Kleinen erbarmet, er reiße sie nicht aus den Armen der Mutter, die im Bade der h. Taufe sie wiedergeboren, er übergebe sie nicht den Krallen innern Zwiespalts, nicht der Uebermacht einer nur nach Um¬ sturz des Bestehenden lechzenden Parthei; das und nur was hiemit zusammen hängt, ist Liebe zur Jugend. Niemand läugnet, daß die Aeltern die zuerst berufenen Erzieher ihrer Kinder seien; aber eben so wenig kann be¬ zweifelt werden, daß die Kirche im Interesse der Ael¬ tern handle, wenn sie als Erzieherin deren Stelle zum Theile — und wo nothwendig — ganz vertritt. Wohl ist der Mutter Unterricht, des Kindes Morgenlicht; aber wie viele Mütter haben Neigung und Freude zu diesem Unterricht? Wie viele sind nicht der Ansicht, daß es noch immer Zeit sei damit anzufangen, wenn schon das Unkraut mächtig empor wuchert am vernachläßigten Saatfeld? Wie viele haben Neigung mit Enrscheidenheit ihrem Lieblings¬ kinde Gehorsam einzuprägen, oder Lehren vorzutragen, an denen sie selbst noch zweifeln, oder die sie für unnothwendig, wenigstens für ihre Kinder unnothwendig halten? Wohl ist der Mutter Unterricht des KindeS Morgenlichc — aber wie viele Mütter und wie viele Väter sind im Stande, me¬ thodisch richtig, und eben so faßlich als gründlich die uner¬ läßlichen Heilswahrheiten ihren Kindern beizubringen? Wohl ist der Mutter Unterricht des Kindes Morgcnlicht — wenn 66 aber das Kind keine Mutter und keinen Vater kennt, wenn ein Rabenvater oder eine Rabenmutter dieses Geschäft über¬ nehmen sollte— wie dann? Da bedarf der künftige Staats¬ bürger denn doch wohl einer Mutter, die keinen Befehl kei¬ ne Bitte abwartet, sich seiner anzunehmen, (wie es bei jenen Lehrern der Fall ist, deren Lehren nur Brodermerb ist) die es als ihre unerläßliche Pflicht erkennt zu lehren, zu bitten, zu warmen, komme es gelegen oder ungelegen — einer Mutter, welche die Aeltern eines großen Theils ihrer Verpflichtung enthebt und diese auf sich nimmt, welche die Nachlässigen anspornt, das Ihrige zu thun, und wenn dieß nicht hilft, ihre eigene Mühe verdoppelt, damit es nicht der Unschuldige entgelte, einer Mutter, die es für ihre Pflicht hält, die Aeltern selbst beim Geschäfte der Erzie¬ hung zu leiten, vor gefährlichen Lehrern und Theorien sie zu warnen, im Gegentheile aber auch den Kindern Ehr¬ furcht vor den Aeltern und ihrem Worte und Willen ein¬ zuprägen. Wo aber ist das Institut, das sich in diesem Sin¬ ne und mit solcher Hochherzigkeit aller Kinder und Aeltern ohne Ausnahme erbarmet? Das sich der Waisen und Ver¬ wahrlosten, mit gleicher Sorgfalt annimmt wie der Kinder der Mächtigen? Das auch Letzteren die gleiche Pflicht des Gehorsams, die Uncerordnung unter eine höchste Authorität dringend empfiehlt und unverdrossen lehrt? Abermahls drängt uns die Erfahrung zur Kirche zurück, die es durch 18 hun¬ dert Jahre schon als ihre Aufgabe erkannte, Unwissende zu belehren, Zweifelhaften zu rächen, Wahrheit zu verkünden und den Weg zur Bestimmung zu zeigen; die während menschliche Lehrinstitute oft nach wenigen Jahren bessern Einsichten oder anderseirigen Tendenzen weichen mußten, den Inhalt ihrer Lehre nicht ändert, die kindlich einfache Form beibehielt und nur Milch denen reichte, welche kräf¬ tigere Speise nicht zu ertragen vermöchten. Nur wo die Aeltern die Religiösiräc ihrer Kinder gewahrt und genährt sehen, können sie ruhig sein und der besten Hoffnung sich überlassen; wo sie keine Garantien hiefür finden, werden sie, wenn Aelternpflichr ihnen heilig, wenn das Familien¬ glück ihnen theuer, auch ihre theuersten Kleinode nicht der Gefahr des Seelenruines übergeben. Endlich verlangt das Interesse der Lehrer selbst ein entschiedenes Eingreifen der Kirche in das Volksschulwe¬ sen. Wie so manche der voranstehenden Behauptungen dürfte auch diese auf Nicht geringen Widerspruch stoffen, um so mehr da schon manche Lehrer den Zeitpunckt heran gekom¬ men glauben, daß sie von der Aufsicht der Geistlichkeit eman- zipirt ihr Amt ohne lästiger naher Controlle verwalten werden, sicher von der Herabwürdigung (!) die Aufträge eines geistlichen Orrsschulaufsehers annehmen oder das von Katecheten Gelehrte mir den Schülern wiederholen zu müs¬ sen. Gerne würden wir ihnen die Enthebung von dem ge¬ meiniglich mir dem Lehrers-Amte verbundenen Meßnerdien- ste gönnen, wünschen sogar diese Trennung der oft genug kollidirenden Stellungen, müssen aber (im Interesse derer, die so sehnsüchtig diese Befreiung von Kirchendienste verlan¬ gen), auch wünschen, daß ihnen die volle Entschädigung der damit verbundenen Emolumente zu Theil werden möge, und daß sie nie Ursache haben möchten, sich von dem durch die Gemeinde zugewiesenen Manna eines trocknen Jahrgehalts nach den Fleischtöpfen der Realdotationen der Meßnereien und deren zufälligen Einkünften zurück zu sehnen. Jedoch nicht von solchen Vortheilen, die die Kirche dem Lehrer ge¬ währt soll hier die Rede sein. Es gibt Lehrer die ganz ihrem Berufe leben, denen mit vollster Beruhigung die Leitung der Jugend überlassen werden kann, Männer, die — wir dürfen solche Geständ¬ nisse nicht scheuen — auch für die religiöse Bildung ihrer Schüler oft mehr leisten als der hiezu berufene Seelsorger. Und gerade diese sind es, welche Achtung vor geistlicher und weltlicher Obrigkeit durch Wort und Beispiel ihren Schü¬ lern einprägen, die es vor allem mit dem religiösen Unter¬ richte und den Religions-Hebungen genau nehmen, die am liebsten im innigen Anschlüße an den Seelsorger arbeiten und dessen Ansehen bewahren helfen. Sollen diese charak¬ terfesten Männer vielleicht weniger wissen was zum gedeih¬ lichen Wirken in ihrem erhabnen Berufe noth thut, als Jene, welche Ungebundenheit als das höchste Gut ansehen und in (Überschätzung ihrer wirklichen oder eingebildeten Kennt¬ nisse schon das Meer deS Wissens erschöpft und die Wege der Lehrmethode alle durchwandelt zu haben glauben, und dennoch Achtung, Achtsamkeit und Gehorsam der Kinder nicht zu erringen wissen, eben weil sie Lehrer—Lehrer auch der üblen Eigenschaften — durch ihr Beispiel sind? Der Lehrer, welcher in der Erziehung das religiöse Element ver¬ nachlässigt, ist nicht nur Verrärher an seinen Schülern, er ist auch sein eigener Gegner. Die Erfahrung kann es Je¬ den, der es noch nicht wissen sollte, lehren, daß der Ge¬ horsam pünktlicher und nachhälciger sei, wenn er aus Liebe zu dem guten Vater im Himmel, aus der Furcht ihn zu beleidigen, aus der Dankbarkeit gegen den gekreuzigten Er¬ löser, als wenn er aus der Hoffnung auf ein Geschenk, aus Furcht vor einer Beschämungsstrafe hervorgeht. Der erfahrene Lehrer weiß es, daß seine Anvertrauten auch in jenen Stunden Wächter der Sittlichkeit benöthigen, wo sie nicht unter seinen Augen sind, und das kein Wächter so treue Dinste ihm leiste, als der dem Kinde tief eingeprägte Glaube an Gottes Allgegenwart und Allwissenheit und die Liebe zum Schutzengel der ihn begleitet. Wird der Lehrer Ursache haben zu zürnen, wenn die Kirche gerade das re¬ ligiöse Element bei seinen Schülern mit unermüdlicher Treue besorgt, ihn dieser Pflicht überhebt und nur die guten Früchte, hievon ihm verkosten läßt? — Kann vielleicht der Lehrer seine Ausbildung für abgeschlossen erklären, und sich des Gedankens erfreuen nun habe er an seiner Bildung nicht mehr zu arbeiten? An wen aber wird besonders der Lehrer am Lande — selbst wenn er von einer ganzen Bibliothek von Erziehungsschrifcen umlagert wäre — sich um Aufschlüße und Rath in seinem Amte wenden, als an den Seelsorger, der das Geschäft der Erziehung im Gro¬ ßen besorgt? Aber man setzt seine Hoffnung auf die Leh- rer-Seminarien und die darin zu erlangende Bildung. Vor- 67 erst haben wir weder diese, noch Lehrer die daraus hervor gegangen sind; — ob der bisherige Vorbereirungs-Unter- richt eine oftmahlige Nachhülfe wünschenswerth und noth- wendig mache, bleibe der Billigkeit zur Entscheidung über¬ lassen. Doch wir nehmen es als gewiß an — Lehrer-Se- minarien bestehen, sie bieten alles auf um Männer heran zu bilden, die für die Belohnung des ihnen jetzt in den Zeitungengeneros angewiesenen Gehalts von 2, 3, 4 hun¬ dert Gulden alle Anforderungen, die der Zeitgeist an einen Lehrer macht, erfüllen wollen — wir müssen wieder fragen: Wird in diesen Seminarien die Pflege des religiösen Ele¬ ments durch Unterweisung und Uebung ans Herz gelegt oder nicht? Zst es ErstereS, nun so freuen sich die daraus hervor gehenden Lehrer über die Hülfe der Kirche bei ihrer Amtserfüllung; ist es Letzteres so sind sie — mögen sie es fühlen oder nicht — Freunde unseliger Halbheit nur, die mit ihren Zöglingen nicht zum Ziele gelangen. Schauen wir überdieß das Verhältnis des Lehrers zur Gemeinde an. Wird die religiös gesinnte Gemeinde den irreligiösen Lehrer und seine Opposition gegen Kirche und ihre Diener dulden, oder vielmehr den und nur den hochachten, der ihre Kinder so lehrt wie ihr Glaube befiehlt? Wird die irreligiöse Ge¬ meinde den irreligiösen Lehrer, wenn sie ihn auch lange auf Händen tragen sollte, mit Nachsicht behandeln, wenn die junge Generation den Aeltern den eingelernten Ungehorsam fühlen läßt, oder wenn seine materiellen Interessen mit den ihrigen in Conflict gerathen? Wird es sein materieller Vortheil sein, wenn die Kirche sich gedrungen sieht, um der Glaubenslosigkeit und dem Sittenverderbnisse zu steu¬ ern, eigne Schulen zu eröffnen, die, weil Gott suchend auch Gottes Segen auf sich haben? Doch genug der An¬ deutungen nach dieser Seite hin und vorerst genug der An¬ deutungen über den besprochenen Gegenstand überhaupt. Was wollen wir also? Kurz gesagt: Wesentlichen (nicht formellen) Einfluß der Kirche auf die Volksschulen. Und worin soll dieser bestehen? Die Antwort lautet: 4. Zn der wesentlichen Betheiligung der Kirche an der Bildung und Approbation der Lehrer. 2. In der Zuweisung bestehender Schulen an jene Confession, die selbe gegründet und vom Kirchen- oder Ge¬ meinde-Gute bisher erhalten. 3. Zn der Errichtung neuer Schulen nach den Be¬ dürfnissen der im Staate bestehenden Confeffionen. 4. In dem Rechte geistlicher Oberbehörden, die Bü¬ cher, nach denen in ihren Volksschulen gelehret werden soll, ihrer Prüfung zu unterziehen und die dem Glauben oder der Sittlichkeit gefährlichen auszuschließen. 5. In dem Befugnisse dieser Behörde über den Reli¬ gionsunterricht frei zu disponiren. 6. Zn dem Rechte die Unterweisungen der Lehrer in einer Art zu überwachen, welche hinreichende Garantien dar¬ bietet, daß sie die Schule nicht zur antireligiösen Propa¬ ganda machen. 7. In dem vom Staate an die Lehrer ergehenden Auf¬ trage, sich nicht nur der Opposition gegen die Kirche und ihre Diener zu enthalten, sondern im Gegentheile im Ein¬ verständnisse mit diesen und in Ehrfurcht gegen ihren Stand ihrem Berufe nachzukommen. Diese Rechte dürften als die aus dem Verhältnisse der Kirche zu den Volksschulen hervorgehenden Grundrechte an¬ zusehen sein. Sind diese garancirt, so ist die Form gleich¬ gültig in welcher sie der Kirche vom Staate zuerkannt wer¬ den. Wollten über diese hinaus in Berücksichtigung bewähr¬ ter Verdienste für das Schulfach, oder lokaler, oder finan¬ zieller Verhältnisse, Priestern höhere Befugnisse über Volks¬ schulen eingeräumt werden, so müßte es mit Dank aner¬ kannt, mit unverbrüchlicher Berufstreue vergolten werden. Für die voranstehenden Rechte aber mit allen ihm zukom¬ menden Waffen zu kämpfen, ist und bleibt der Kirche un¬ verbrüchliche Pflicht. vr. Wiery. Ueber kirchliche Reformen. Don Dr. Alois Schlör. II Noth Wendigkeit des einheitlichen Auftretens von Oesterreich's Episcopat und Klerus. llt omiios UN um slnt. ^OLIUI. 17. — — —' —' Die große Geisterschlacht hat begon¬ nen, der Sieg ist gewiß! aber — noch nicht errungen. Es hat vielmehr für den Augenblick den Anschein, daß der bis¬ her übermächtige, dem Priesterthume feindliche Radikalismus nicht bloß unablässig dahin abziele, sondern auch die gelun¬ gensten Fortschritte in dem Bestreben mache, die katholische Kirche auf ihrem Gebiete härter als je zu bedrängen; die geistliche Macht in noch engere Fesseln zu schlagen. Wäh¬ rend das Licht der Freiheitssonne allen Mitgliedern des Staa¬ tes Freude und Leben bringen will, und die untersten Stände der Gesellschaft, von dem Handwerker und Bauer bis zu dem rohen Proletarier, so mancher Erleichterungen und Be¬ günstigungen sich erfreuen dürfen: sieht die katholische Kirche und zunächst ihr Klerus nicht nur mit keinem Zugeständnis freierer Bewegung sich beglückt, sondern mit noch schlimmerer Knechtschaft und Entwürdigung bedroht, wenn nicht etwa die von Manchen beantragte Aufhebung des Cölibats, das heißt, die Aufhebung des Ehejochs unsere neue kirchliche Freiheit konstituiren soll! Auch die Preß-und Rede¬ freiheit wird der Kirche, und nur ihr, gar sehr ver¬ leidet und verkümmert; und obwohl sie hiedurch einiger¬ massen ein Mittel hat, ihre gerechten Klagen laut werden zu lassen, so hat sie doch darauf fast keine andere Ant¬ wort erhalten, als — strenges Gebot des Stillschweigens, Verweisung auf die noch in Kraft bestehenden Iosephinischen Gesetze und — einige neue Verordnungen und Erlässe, die den Druck der alten noch vermehren. Um in dieser Beziehung Beispiele aufzuführen, was soll die Kirche sagen zu dem gegen Ende Juli d. I. in der Wiener Zeitung abgedruckten Entwurf einer neuen Unter¬ richtsordnung für die höhern und mindern Schulen, in welchem ohne alle vorläufige Berathung mit der Hie- 68 rarchie, die doch por emmentism die Lehrerin u n d Er- zieherin der Menschheit ist — den Volksschullehrern gegenüber dem Kuratclerus, und der rheologischen Fakultät gegenüber dem Episcopate eine Stellung angewiesen wird, die eben so den sicheren Verfall der Erziehung, als eine in- juriöse Nichtachtung der bischöflichen Rechte involvirt? — Was soll die Kirche sagen, wenn das österreichische Mini¬ sterium nicht bloß die Aufhebung der Konvikte (von denen freilich viele ihrem edlen Zwecke nicht entsprechen) als eine in dem Prinzip der Unterrichts-Reform begründete, also unerläßliche Maßregel erklärt, sondern auch eine eigenmäch¬ tige Umgestaltung der geistlichen Seminarien und eine Beschränkung derselben (wenigstens neben Universitäten) von vier Zähren der clerikalischen Erziehung auf ein einziges Zahr beantragt? Sollte dieses Projekt zur Ausführung kom¬ men — was zweifelsohne geschehen wird, wenn der einst¬ weilen dem Urtheil des Publikums übergebene Entwurf der Unterrichtsordnung keinen energischen Widerspruch von Seite der Kirche erfährt; vam gui taoot, oovssvtirs villstur — hätten wir da nicht einen höchst verderblichen Eingriff in die Rechte der katholischen Hierarchie, eine rücksichtlose Ver¬ letzung der kirchlichen Canones zu beklagen, nach welchen die Candidaten des Priesterthums nicht bloß während der vier Jahre des theologischen Studiums, sondern von der frühesten Jugend an in besonder« geistlichen Häuser« so¬ wohl unterrichtet, als auch erzogen werden sollen? weßhalb man auch im letzten Jahrzehend in mehreren Diöcesen die sogenaneten semivsris. puororum wiederhergestellt hat, und dieß sogar mit Belobung von Seite der weltlichen Behörden zum allerhöchsten Wohlgefallen Sr. Mejestät des Kaisers. Wenn man ferner in Erwägung zieht, wie vor einigen Mo¬ naten zwei kirchliche Orden einer gesetzlosen Gewaltthätig- keit zum Opfer fallen mußten, und ihre unbarmherzig ver¬ jagten Mitglieder bis jetzt weder eine bleibende Zufluchts¬ stätte, noch einen gesicherten Unterhalt finden konnten — wie in einer gewissen Provinz eine früher kaiserlich sanktio- nirte, religiöse Verbrüderung durch einfachen Ministerialerlaß ohne hinzugefügte kaiserliche Genehmigung krovi manu als aufgehoben erklärt wurde — wie endlich in den letzten Wo¬ chen sogar das leidige, nun abgethan geglaubte Placet neuerdings für die Herausgabe bischöflicher Schreiben zum Gesetze ward, so daß der niedrigste Literat zur Verbreitung seiner Pamphlete einer größern Freiheit zu genießen scheint als die ehrwürdigsten Kirchenfürstcn — ach! welche Hoffnung für die Freiheit der Kirche in Oesterreich läßt sich unter solchen Umständen schöpfen? — Jedoch lasset uns den weinerlichen Ton der Jeremiade in den Ton eines gerechten Zornes umändern, und einige ernste Fragen stellen! — Wie viel ist denn bereits durch fünf Monate für die Freiheit der Kirche von uns gekämpft worden? 2Lo ist denn das mächtige, mmherfüllte Streicheer welches sich gegenüber den zahlreichen und ungeheuer thäti- gen Widersachern gesammelt har? Welcher ist der tapfere, gottbegeisterte Feldherr, der an die Spitze der Getreuen sich gestellt, um mit fester Hand und nach weisem Plane kirch¬ licher Ordnung sie zum Kampfe anzuführen? Die verein¬ zelten Guerilla's, die die Waffen des Geistes und der Wahrheit (andere kennt und führt der Streiter Christi nicht) mir lobenswerthem Muth und Geschick ergriffen haben, sind der feindlichen Uebermacht nicht gewachsen; auch die ein¬ zelnen Bischöfe und Diöcesen, die in freimüthigen Petitionen ihre Stimmen erhoben, sind nicht die streitende Kirche selbst, sondern isolirte Glaubenskämpen, zerstreute Heereshaufen, die ohne konzentrirenden Einheitspunkt nichts Tüchtiges und Entscheidendes auszuführen vermögen, zumal sie vielleicht sogar in manchen Punkten des Operationspla¬ nes nicht völlig zusammenstimmen, geschweige zusammenwir¬ ken. Der vereinigten, wohlorganisirten, physisch überlegenen Feindesmacht muß ein geschlossener, katholischer Phalanx mit der Kraft des Geistes, mit der Auktorität der kirchlichen Einheit entgegencreten. In unitsts robnr, in nnitnts snlns! Diese Behauptung gesteht wohl ein Jeder gerne zu; und wer, der die Kirche liebt und ihre jammervolle Lage kennt, ward nicht im innersten mächtig angeregt, als er in dem ersten Blatte dieser Kirchenzeitung*) das eben so schöne als ernste Wort las: „es sei jetzt hohe Zeit, daß die Bischöfe sich erheben und zusammenstehen, wie Ein Mann, um die Schlachten des Herrn zu schlagen." Soll das immer nur eine hübsche Phrase, ein gemüthlicher Wunsch bleiben, der sich immer, auch nicht annäherungsweise, verwirklichet? Der Wunsch ist ja schon längst gehegt, wenn auch nicht so laut und öffentlich aus¬ gesprochen; und ich kenne hochverdiente, greise Priester, die mit eben so großer Ehrfurcht als Freimüthigkeit daS Bedürfnis der erwähnten Vereinigung in Gegenwart von Bischöfen bezeigt haben, deren Wahrheitsliebe ihnen ohne Bedenken Recht gab. Dieses Bedürfnis aber ist jetzt drin¬ gender, daher auch schreiender als je. Viäsunt kruesulss, ns guiä lletrimsnti Lvelssia capiat! Soll es jetzt nicht hohe Zeit sein, daß unsere hochwürdigsten Oberhirten zu gemeinsamer Berathung sich versammeln, um dann, wie aus Einem Munde, die Grundsätze der kirchlichen Ordnung auszusprechen und ihre unveräußerlichen Rechte kräftigst zu reklamiren? — Schämen wir uns nicht, in mancher Be¬ ziehung auch von den Kindern der Welt etwas zu lernen, die, wie Christus sagte, klüger sind als die Kinder des Lichtes, in ihrem Geschlechte. Bekanntlich hat in Deutschland ein Gewerbskongreß sich gebildet, dessen Absicht ist, auf die Bestimmungen der deutschen Reichsversammlung, die etwa wegen der zu geringen Sachkenntnis vieler Deputirten zum Nachtheil der Gewerbe ausfallen könnten, geeigneten Ein¬ fluß zu nehmen, oder gegen die ungünstigen Beschlüsse fei¬ erliche und nachdrucksvolle Verwahrung einzulegen. Wenn solche Vorsicht, solche Mühe, solcher Eifer für zeitliche und materielle Dinge angewendet wird, damit die irdische Wohlfahrt keine Beeinträchtigung erfahre: sollen die geisti- *) d. i. der Wiener Kirchenzeitung, welcher dieser Aufsatz ent¬ lehnt ist. 69 gen und religiösen Interessen, die Interessen der Kirche, die auf dem Wiener Reichstage keine Vertretung für sich, aber viele gefahrdrohende Stimmen gegen sich hat, nicht von so großer Bedeutung sein, daß die Hierarchen zu ih¬ rer Wahrung und Förderung eine Art Synode konsti- tuiren dürften, auf welcher sie persönlich oder doch durch Stellvertreter erscheinen würden? Ist etwa eine solche Ver¬ sammlung nicht möglich? Stellen sich gar zu große Schwie¬ rigkeiten entgegen? Ich glaube nicht. Mehrere Bischöfe, wie man weiß, sind dazu geneigt und bereit. Würden nur ein¬ mal diese sich mit einander verständigen und ihre andern hochwürdigsten Kollegen zu gleichem Zwecke einladen, so wäre die Sache schon begonnen. Die Abschickung geeigneter Priester als Stellvertreter ihrer rechtmäßig verhinderten Or¬ dinarien, um durch mündliche Besprechung die zu langwie¬ rige Kanzlei-Korrespondenz zu vermeiden, ist gewiß für keine Diöcese ein unüberwindliches Hinderniß, ob auch die Sache mit einigen Geldopfern verbunden wäre. Ohne alle Mühe, Entschlossenheit und Aufopferung kann freilich nichts zu Stande kommen. Doch das großartige Beispiel der Vorzeit, in welcher die geistlichen Hirten der entferntesten Gegenden so oft sich besuchten, sich besprachen, ja zu förmlichen Con¬ zilien sich versammelten, ungeachtet weder der Vortheil be¬ quemer Wege, noch großer Einkünfte ihnen zu Gebote stand, muß alle kleinlichen Bedenken zu Nichte machen. Allerdings würde die Hölle grollen gegen eine solche heut zu Tage ungewöhnliche Versammlung, aber Jesus würde in ihrer Mitte sein, und ihr, wie einst den versammelten Aposteln, den Gruß des Friedens zurufen. Auch die Welt würde dar¬ über murren oder sich lustig machen; aber sie könnte einer heilsamen Furcht und Ehrfurcht vor diesem Senate frommer Väter sich kaum erwehren. Gewiß, eine solche Versammlung, wenn auch nicht gar zahlreich und auf die einfachste Art veranstaltet, wäre immerhin ehrwürdig und imposant, sie wäre echt kirch¬ lich, sie wäre ganz gesetzlich und konstitutionell. Ihre Beschlüsse und Manifeste wären der feierliche Ausdruck der Gesammtheit oder doch der Mehrheit des öster¬ reichischen Episcopats, und — läßt es sich wohl den¬ ken, daß die vereinte, nachdrucksvolle Stimme einer so hoch¬ gestellten, einflußreichen Körperschaft wirkungslos verhal¬ le? Nein! die Geschichte Belgiens und Frankreichs, dessen thatkräftiger, innigst vereinigter Episcopat sowohl im vori¬ gen, als im gegenwärtigen Jahrhundert so manche Kämpfe glorreich bestanden hat, gibt uns hinreichende Bürgschaft, unter gleichen Voraussetzungen einen gleichen, günstigen Er¬ folg zu erwarten. — Nur durch Vereinigung läßt sich eine bessere Zu¬ kunft für die Kirche begründen. Die Vorstellungen einzel¬ ner Bischöfe pflegt man nicht selten zu ignoriren, ihre Pe¬ titionen und Remonstrationen nä acta zu legen; denn nach Josephinischer Anschauungsweise, die für den Staat die be¬ quemste ist, betrachtet man sie, auch im Amte der Hierar¬ chen, als bloße Unterthanen, die sich in allen Dingen den Skaatsgesetzen ohne Widerrede zu fügen haben. Der Epis¬ copat aber in seinem einheitlichen Auftreten, als die von Gott gesetzte Hierarchie gegenüber der politischen Gewalt, würde und müßte (wenigstens nach und nach) die so arg verkannte Wahrheit zum Bewußtsein bringen, daß neben der Staatsgewalt noch eine andere, geistliche Macht besteht, die von jener unabhängig und stelbstständig, keineswegs ihr subordinirt, sondern koordinirt ist, und daher alle Eingriffe und Uebergriffe in die ihr von Gott angewiesene Sphäre als widerrechtliche Verletzung eines fremden Gebietes erklä¬ ren und abwehren muß. Fürwahr! Die rechte Stellung der Kirche zum Staate ist sogar vielen sonst Gutgesinnten in der Josephinischen Periode nie klar geworden, weil wegen des lockern Verbandes mit dem Kirchenoberhaupte, das wie ein fremdes, ausländisches Individuum beargwöhnt und mög¬ lichst fern gehalcen wurde, dann wegen Jsolirtheit unserer Bischöfe, die weder untereinander, noch mit ihrem Metro¬ politen in engem Nexus standen, endlich wegen der äußerst mangelhaften Kommunikation des niedern Klerus mit seinen Ordinarien und mit andern Diöcesen die Geistlichen so ziem¬ lich (oder vielmehr unziemlich) als Inpiäcs llispersi sanc- tllnril erscheinen, die innerhalb des Staatsterritoriums lie¬ gend, ganz folgerecht, wie man meinte, dem Staate zu Verfügung waren, der sich daraus ein nationales Heilig- thum für die sogenannte Staatsreligion konstituiren wollte. Dieß geht jedoch nicht an; und da sich jetzt der Staat selbst neu konstituirt, so muß die Kirche in Oesterreich ihre eigen- thümliche, von Gott gegebene, unveränderliche Constitution klar Herausstellen, wenn sie nicht abermals der Willkühr und Knechtung anheim fallen will. Ein sehr wichtiger Schritt zu diesem Zwecke wäre gemacht durch eine sichtbare Verei¬ nigung und Erklärung des Episcopates. Es ist bekannt von den hochwürdigsten Prälaten Ungarns, daß dieselben noch vor den großen März-Ereignissen durch längere Zeit wö¬ chentlich besondere Sitzungen hielten, um über verschiedene Disciplinar- nnd Pastoral-Gegenstände sich zu berathen und gemeinsame Beschlüsse zur Förderung des religiösen Geistes in Clerus und Volk zu fassen. Um wie viel noth- wendiger erscheinen dergleichen Konferenzen in den ganz neuen und überaus schwierigen Verhältnissen, in die wir urplötzlich hineingeworfen wurden, und in denen der Cle¬ rus zur rechten Orientirung und Pastorirung (die von der in früheren Zeiten sehr verschieden sein muß) einer ober- hirtlichen Belehrung und Anleitung gar sehr bedarf! — Doch, was sage ich so viel, um zu einer Maßregel zu be¬ wegen, die vielleicht, ungeachtet meiner Begründung, als etwas Unmögliches oder doch nicht sogleich Ausführbares erklärt und in die ungewisse Wart-Zeit hinausgeschoben werden wird? Ja! die Ausführung des hier gemachten Vor¬ schlags müßte bald, sehr bald geschehen, wenn er seinen Zweck erreichen soll; denn die Zeit drängt gewaltig und wartet nicht. Und was insbesondere den oberwähnten Un¬ terrichtsordnungs-Entwurf betrifft, der einstweilen der öffentlichen Beurtheilung vorgelegt ist, aber bald Ge¬ setzeskraft erhält, so dürfen wir, wenn nicht bei Zeiten und energisch von Seite der Ordinarien Einsprache geschieht, 70 — das wohlbekannte Klage- und Reuewort „zu spät!" wie¬ der singen müssen.- Sollte eine persönliche Zusammenkunft der Oberhirten nicht bald möglich sein (Gott sei's geklagt, der alles weiß und richten wird!), so könnte die Einheit der Hierarchie we¬ nigstens dadurch sich kräftig darstellen, wenn die einzelnen Ordinariate ihren vollkommen übereinstimmenden Anschluß an das rühmlich bekannte Memorandum der mähri¬ schen Kirchenprovinz erklären, und so dasselbe zu einer gemeinsamen Deklaration des österreichischen Episcopats stempeln würden. Enthält auch diese Denk¬ schrift manches Lokale, so ist doch übrigens ihr ganzer In¬ halt von der Art, daß jeder kirchlich gesinnte Prälat kein Bedenken tragen kann, die darin ausgedrückten Grundsätze und Wünsche sammt ihrer Begründung als die seinigen zu erlären. Eine solche Erklärung, die in wenigen Wochen von allen Bischöfen des Kaiserstaates abgegeben werden könnte, wäre gewiß das Leichteste und Einfachste, gegen dessen Aus¬ führbarkeit sich gar nichts einwenden läßt, und zugleich der bedeutungsvolle Anfang einer gegenseitigen Annäherung der Hierarchen, die bald zur völligen Vereinigung führen könnte. Zu dieser einstimmigen Deklaration des Episcopats sollte auch nach meiner Ansicht von Seite des Clerus einer jeden Diöcese eine homogene Bekenntnißschrift hinzu¬ kommen, in welcher derselbe seinen kirchlichen Sinn laut und öffentlich ausspräche. Denn obwohl es vor Allen den Bischöfen zusteht, die Kirche Gottes und ihre Rechte zu ver- theidigen, so ist es doch bei den eigenthümlichen Verhält¬ nissen der Gegenwart, wo der Erfolg gewöhnlich von dem vereinten Auftreten und Zusammenwirken Vieler bedingt ist, gar sehr zu wünschen, daß auch der untergeordnete Cle¬ rus für sich selbst seine Stimme erhebe und seine vollkom¬ mene Harmonie mit dem kirchlichen Geiste der Oberhirten beurkunde. Die Welt die so gerne eine Trennung und Dis- sension unter dem Clerus sieht, hat schon öfters einen ei¬ frigen, thatkräftigen Bischof als einen eigensinnigen Ultra¬ montanen abgefertigt, dessen mittelalterliche Ideen für die Zeit nicht passen, und seine kirchlichen Bestrebungen dadurch paralysirt, daß sie lügenhaft behauptete, sein ihm unterge¬ bener Clerus theile keineswegs seine Grundsätze und Ten¬ denzen, und erwarte mit stiller Sehnsucht den Augenblick der Veränderung des geistlichen Regiments. Wenn nun aber, wie es neulich in Steiermark geschah, der Clerus selbst, ohne Aufforderung von Seite seiner Obrigkeit, aus freiem An¬ triebe fast einstimmig im Geiste der katholischen Kirche sich erklärt, wer muß da nicht diese gleichlautende Sprache von mehr als neunhundert Priestern aller Beachtung werth fin¬ den und die Macht der Einheit fühlen? Und wenn die zahl¬ reichen Priester anderer Diöcesen in denselben Ruf einstim¬ men würden, wer müßte nicht das Zeugniß von mehreren Tausenden höchst gewichtig finden? Gott sei gepriesen, daß die Zahl der kirchlich Gesinnten unter dem Clerus in allen Diöcesen nicht gering ist! Uebrigens damit die vollkommene Einheit unserer Gesinnung recht sichtbar und handgreif¬ lich werde, möchte ich der Priesterschafr aller Diöcesen, die bisher noch kein Zeugniß abgelegt, proponiren, das erwähn¬ te Memorandum aus Mähren zur Grundlage ihrer De¬ klaration zu nehmen, und etwa einen gedrängten Auszug desselben zu verfassen, der dann von den einzelnen Diöce- san-Priestern unterfertigt würde. Es ließe sich dieses eben so leicht als schnell bewerkstelligen, und wie erhebend wäre dieser gemeinschaftliche Ausdruck unseres Sinnes! Müßten sie nicht Gott innig danken, in dem seligen Bewußtsein, an ihrem Clerus eine so rüstige Schaar von Glaubenszeu¬ gen, eine so kräftige Stütze in ihrem dornenvollen Amt zu haben, da ja, wie der Clerus ohne Bischof in gewisser Beziehung nichts thun soll, auch der Bischof ohne seinen Clerus nur wenig oder nichts thun kann? Könnten wohl die Oberhirten eine solche Aussprache ihres Clerus mißbil¬ ligen, da ja dieselbe nichts als ein öffentliches Bekennt¬ nis des Glaubens, eine feierliche Apologie der Kir¬ che wäre, wozu jeder Christ berechtigt, ja nach Umständen verpflichtet ist, wenn etwa sein Schweigen zum Anstoß ge¬ reicht oder den Strom des Verderbens in seinem Laufe för¬ dert? Manche aus dem Clerus, die in der jüngsten Zeit, vielleicht mehr aus Unbesonnenheit, als aus bösem Willen, einen unkirchlichen Geist geoffenbart, würden so die schönste Gelegenheit erhalten, eine Art Widerruf zu leisten, und für das gegebene Aergerniß vor Gott und vor der Welt genug zu thun. Zn uns Allen würde hiedurch das kirchliche Be¬ wußtsein recht geweckt und gekräftigt und eine innige, le¬ bensvolle Gemeinschaft zwischen Bischöfen und Clerus, so wie unter allen Diöcesen, verwirklichet — zu unserer gegenseitigen Stärkung und Erbauung, zur Bewunderung der Welt, zum Schrecken für die Hölle und ihren Anhang. Sollte auch unser gemeinschaftliches Auftreten für die Sache Gottes nicht gleich des gehofften Erfolges sich erfreuen, wir hätten doch unser Möglichstes gethan, und, wie ein Jo¬ hannes Baptista in der Wüste, den Widersachern der Frei¬ heit der Kirche unser voll- und einstimmiges, non lioet! zu¬ gerufen. Fürwahr! das gemeinschaftliche, öffentliche Zeug¬ niß des österreichischen Episcopats und Clerus wäre ein ewig denkwürdiges Monument in der Kirchengeschichte unserer Zeit. üst eito! Corresponderrz aus Gratz. 23. August d. Z. — Zn einer Vorstadt von Gratz, unweit von der Kirche der barmherzigen Brüder, befindet sich bei einem Privathause in einer Nische eine gipserne Bildsäule des h. Johannes von Nepomuk, mit einem gleichfalls gipsernen Crucifixe in der Hand, in welche man am Festtage des Heiligen, den 16. Mai, auch einen leben¬ digen Lilienstamm gesteckt hatte. Dieser Stamm war na¬ türlich binnen der drei Monate bis jetzt ganz verwelkt. Doch siehe! in der vorigen Woche bemerkte man zu nicht gerin¬ gem Erstaunen, daß der Stamm, dessen unteres Ende noch jetzt verdorrt erscheint, weiter oben auf dem Grunde des verwelkten Theiles frische Zweige und Knospen getrieben habe. Diese außerordentliche Erscheinung zieht seit mehreren Tagen Vornehme und Gemeine, Gebildete und Ungebildete 71 in großer Menge herbei; man stellt die genauesten Unter¬ suchungen an, welche die Thatsache nur bestätigen, ohne daß es den vielen Sachverständigen bis jetzt gelungen wäre eine anehmbare natürliche Erklärung aufzufinden. Jedem erscheint das Ding, wenn auch nicht als unzweifelbares Wunder, doch als wunderbar und ungewöhnlich, und das gute Volk zieht sich daraus recht heilsame religiöse War¬ nungen und Lehren. Einige meinen, der h. Beichtiger wolle zu verstehen geben, wie frevelhaft die von so Manchen ge¬ wünschte Abschaffung der Ohrenb eicht sei, Andere fin¬ den darin eine warnende Hindeurung auf die schändlichen Anträge gegen den Cölibat der Priester. Niemand wagt in der Nähe der Statue eine frevelhafte Aeußerung; viel¬ mehr rufen Gebildete und Ungebildete: wunderbar! „Ja freilich, wunderbar!" erwiederte ein alter Bauersmann mit der Stimme eines gewaltigen Predigers, „Gott will uns halt zu verstehen geben, daß wir uns bekeh¬ ren und beichten sollen, nicht so in den Tag hin¬ einleben, wie es jetzt gewöhnlich geht. Es istja schrecklich! Freitag und Samstag Fleisch essen, fluchen und lästern! rc. rc." Andächtige ehrerbietige Stille herschte in dem zahlreichen, gemischten Auditorium bei diesem kernhaften Vortrage des christlichen Naturredners. — Zu beachten ist hier noch der Umstand: daß nach den schrecklichen Juni-Ereignissen zu Prag die dort auf der Moldaubrücke befindliche bronzene Bildsäule des h. Johannes von Nepomuk plötzlich umgewendet erschien, den Rücken der Altstadt, das Gesicht der Kleinseite zukehrend. Die Freisin¬ nigen wußten dieses Ereignis nicht genügend zu erklären und die guten Gläubigen sahen darin — zur Förderung ihres Heiles — eine höhere Fügung. Memorandum des Episkopats der mährischen Kirchenprovinz. Fortsetzung. 15. Ausübung der kirchlichen Disciplinar-Ge- w a l t. Ueberhaupt erheischt es die freie Entwicklung der kirch¬ lichen Institutionen, daß geistliche Angelegenheiten vor das geistliche Forum gezogen, vor diesem verhandelt und ent¬ schieden werden, was eins unbeirrte Ausübung der kano¬ nischen Gerichtsbarkeit über geistliche Personen, und Laien, so lange diese der Kirche angehören, vorausgesetzt. Nur die rein bürgerlichen Angelegenheiten der Geistlichen z. B. Verträge, Schuld-und Erbschaftssachen sollen der Verhand¬ lung und Entscheidung des weltlichen Richters zustehen. In der Verwaltung seines geistlichen Amtes untersteht der Prie¬ ster der Staatsgewalt nicht. Er ist wohl ein Staatsdiener im weitern Sinne des Wortes, in wie fern er vermöge sei¬ nes Amtes und seiner Stellung im Staate die heilige Pflicht hat, den Staatszweck vorzüglich fördern zu helfen, und er wird es thun, wenn er ein tüchtiger Geistlicher ist, nicht aber in der engeren Bedeutung, in welcher man unter Staats¬ diener einen Mann versteht, der ein weltliches Amt, einen öffentlichen Dienst des Staates bekleidet, lediglich vom Staate angestellt und besoldet wird und blos diesem in Ansehnung seiner Funktionen unterworfen und verantwortlich ist. Der katholische Priester ist als solcher, wiewohl er unter dem Schutze und der Oberaufsicht des Staates steht und durch gewissenhafte Befolgung der Staatsgesetze andern Staats¬ bürgern als Muster vorleuchten soll, eigentlich doch nur ein Diener, ein Beamter der Kirche oder jener religiösen Ge¬ sellschaft, die sich in Ansehung ihres Zweckes und der Mit¬ tel zu dessen Erreichung vom Staate unterscheidet, die ihm zum geistlichen Hirtenamte die Sendung gibt, in der Regel aus ihren Gütern ihn besoldet und in seinen Funktionen, rücksichtlich deren er vom Bischöfe abhängt, nach ihren Ge¬ setzen leitet und richtet. Es kann demnach den Bischöfen nicht verwehrt werden, gegen Geistliche, welche wegen Fahrlässigkeit und Untreue in der Verwaltung ihres seelsorglichen Amtes oder wegen Vergehen wider die Vorschriften äs vita et Ilouestute Ole- rioorum eine Ahndung verdienen, die durch die kanonischen Gesetze bestimmten Strafen nach gefällter Sentenz zu ver¬ hängen, wobei jedoch zu bemerken ist, daß den Verurteil¬ ten der Weg des kanonischen Rekurses offen bleibe, der übrigens die Herstellung des in den kirchlichen Vorschriften sich gründenden Metropolitanverbandes der einzelnen Diö¬ zesen voraussetzt. Zur Handhabung der klerikalischen Disci¬ plin ist ein geistliches Korrektionshaus erforderlich, welches in der Olmützer Erzdiözese zu Mürau besteht und erst in neuerer Zeit recht zweckmäßige auch den weltlichen Behörden zur Einsicht vorgelegene und von ihnen gebilligte Statuten erhalten hat. Nicht minder gehört es zum Wesen des Kir- chenregiments, daß die Bischöfe auch über Laien, die sich böswillig Uebertretungen der Kirchensatzungen und der heil. Kanonen zu Schulden kommen lassen, kirchliche Strafen verhängen, indem es Jedem frei steht, ein Glied der heil, katholischen Kirche zu werden und Alle, die sich dieser Kir¬ che beigesellen, eben dadurch die Verpflichtung auf sich neh¬ men, der gesetzgebenden, richterlichen und epekutiven Gewalt derselben in treuem Gehorsam unterthan zu sein. Auch in Betreff der Ausübung ihrer Strafgewalt ist die Kirche durch die bürgerliche Gesetzgebung sehr beschränkt worden, weßhalb auch nach dieser Richtung eine freie Be¬ wegung nach Maßgabe der kirchlichen Institutionen noth- wendig wird, weil ohne Aufrechthaltung der kanonischen Disciplin die Legislation der Kirche an ihrem wohlthätigen Einflüße verlieren muß. In dieser Hinsicht ist in neuester Zeit in einem speciellen Falle eine sehr bedauerliche mini¬ sterielle Entscheidung erflossen. Es war im Jahre 1847 der Todesfall eines Mannes vorgekommen, welchem das betref¬ fende Ordinariat wegen Unbußfertigkeit und hartnäckiger Verweigerung des Empfanges der h. Sterbsakramente bi» zur Stunde des Todes nach Maßgabe der bestehenden Kir¬ chengesetze das kirchliche Begräbnis verweigern mußte, weil das römische Ritual (äs Lxeguiis tit. 6. oap. L. sub. 5.) munikestis et publloig pecoatoribus gui sine poonitentia obisrunt das kirchliche Begräbnis verweigert wissen will und daS Ordinariat gehalten ist, den Weisungen des Rituales Folge zu leisten. Die hieraus gewordene Verhandlung gedieh an das Ministerium des Innern, welches unter dem 25. April 1848 Z. 786 folgende Schlusfaffung schöpfte: „Da aus dem im Kirchenregimente angenommenen Grundsätze: Ouibuki non oommunieavimus in vivis, non oominunioe- NUI8 äskunotw hervorgeht, daß das kirchliche Begräbnis nur denen zu verweigern ist, welche nicht in der Gemeinschaft der Kirche gestorben sind, von der kirchlichen Gemeinschaft aber alle Jene ausgeschlossen werden, welche entweder nie¬ mals derselben beigetreten sind, wie die Ungläubigen, Hei¬ den, Muhamedaner, Juden, Ketzer, und Schismatiker, oder solche, welche der kirchlichen Gemeinschaft wieder beraubt worden sind, wie die Ercommunicirren und Jnter- dicirten, wenn sie öffentlich und namentlich dafür erklärt werden, da ferner die a. h. Entschließung vom Jahre 1781 anordnet, daß Niemanden die ordentliche Begräbnis versagt werde, außer er sei von der Kirche d. i. von seinem 72 Bischöfe nach Untersuchung und Erkenntnis als unkatholisch oder ketzerisch erklärt und von der Gemeinschaft der Kirche ausgeschlossen worden, diese kirchlich und politisch fest- gesetzren Bedingungen aber in dem vorliegenden Falle nach den gepflogenen Erhebungen nicht Statt finden: so war dis Landesstelle nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, das Recht des Verstorbenen auf ein ordentliches Begräbnis zu handhaben, seine und seines Standes Ehre zu schützen, und dadurch auch die Veranlassung zu öffentlichen Unruhen, die mit allem Grunde zu besorgen waren, hintanzuhalten. Da ferner der Landesstelle nach der ausdrücklichen a. h. Bestimmung vom 31. März 1782 gegen renitirende Ordina¬ riate das Recht der Temporaliensperre zusteht, so war die angedrohte Temporaliensperre wider den Bischof ganz gerecht¬ fertigt." So entschied das h. Ministerium des Innern ge¬ rade am Tage (2Z. April 1848), an welchem die Verfas- sungSurkunde kundgemacht wurde, die allen Staatsbürgern, sonnt doch wohl auch den katholischen Seelsorgern, die volle Glaubens-und Gewissensfreiheit gewährleistet und allen in der Monarchie durch die Gesetze anerkannten christlichen Glau¬ bensbekenntnissen die freie Ausübung des Gottesdienstes zu¬ sichert. Wie sich diese Zusicherung mit der Anordnung von Koörcitivmitteln gegen den Seelsorger vereinigen läßt, welcher Verstorbene, denen nach der bezogenen kanonischen Vorschrift (kituals äs Lxsgiis tit. 6. esp. 2. §. 5.) das kirchliche Begräbnis nicht zugestanden werden soll, nicht mit den kirchlichen Leichenfeierlichkeiten zur Erde bestatten will, ist unbegreiflich; unstreitig wird durch einen solchen Vorgang gegen die katholische Geistlichkeit ein arger Gewissenszwang geübt und es erscheint die Freiheit der Ausübung des Got¬ tesdienstes aufgehoben. Uebrigens ist es bei der Motivirung des erwähnten h. Ministerialerlasses übersehen worden, daß der kanonische Grundsatz: guibus non oummnnieavimus vi- vis etium non vommnnieainus äskunotis nicht eine aus¬ reichende Basis für die Bestimmung aller Individuen bildet, denen das kirchliche Begräbniß nicht »erstattet werden kann, indem zufolge dieses Grundsatzes blos jene von dem kirch¬ lichen Begräbnisse ausgeschlossen werden, die das Rituale (los. slt. Z. 2.) nennt, nämlich psxani, äuäasi et 0MN68 iiiüäeles, Iiaerstiel et eorum kautorss, ripostutas a eliri- stiana üäs, selnsmatiei et pnblioe exeonnnnineati majori excommunioations, interäieti nominatim et n, gui sunt in looo interäicto, eo äurants. Außer diesen aber bezeich¬ net das erwähnte Rituale unter Andern auch noch die Selbst¬ mörder und Duellanten, dann xeeoatores manit'estos et xublieos, gui sine posnitentia obierunt, als solche In¬ dividuen, die ohne Anwendung der kirchlichen Begräbnißce- remonien zu beerdigen sind. Rücksichtlich der Duellanten und Selbstmörder spricht unter gewissen Umständen selbst die bürgerliche Gesetzgebung für die Verweigerung des kirch¬ lichen Begräbnisses und doch gehören dieselben nicht in die Klaffe derer, guibus uon vommuirivavimus vivis, sie sind nicht öffentlich und namentlich erkommunicirt oder von der Kirche d. i. von ihrem Bischöfe nach Untersuchung und Erkenntnis; als unkatholisch oder ketzerisch erklärt. Somit zeigt es sich klar, daß es außer den Verstorbenen, die un¬ ter den von dem h. Ministerium bezogenen Grundsatz oder unter die a. h. Entschließung vom Jahre 1781 subumirt werden können, noch Andere gebe, die nach kanonischem und bürgerlichem Rechte kein kirchliches Begräbniß erhalten sol¬ len, was die kanonische und bürgerliche Ungrundhältigkeit des mehrerwähnten h. Ministerialerlasses deutlich und unwi¬ derlegbar herausstellt. Uebrigens sollte dieser specielle Fall hier nur in der Absicht zur Sprache gebracht werden, um zu zeigen, in welche Inkonsequenzen man verfällt, wenn es Männern, die in der katholischen Kirchendisciplin nicht vollkom¬ men durchgebildcc sind, anheimgestellc wird, über Fragen, die zu dieser Disciplin gehören, abzusprechen. Folgt man da nicht dem kanonisch begründeten Urcheile der kirchlichen Vor¬ stände, so wird die durch die zugesicherte freie Ausübung des katholischen Gottesdienstes über die Geltung eines leeren Wortes niemals hinauskommen, allzeit nur ein titulus sine re bleiben. Fortsetzung folgt. Provinzial - Synode in Salzburg. Ein soeben erhaltenes Schreiben bringt uns die ange¬ nehme, höchst wichtige Nachricht, daß sich in den näch¬ sten Tagen in Salzburg eine Provinzial - Synode versam¬ meln wird. So wäre der erste Schritt zur ersehnten Ver¬ einigung geschehen, welchen die Katholiken Oesterreichs mit Jubel begrüßen werden. Verschiedenes. Zu Paris brachte im Comite für den öffentlichen Un¬ terricht ein Weltverbesserer Namens König (derselbe, der schon früher auf Abschaffung aller und jeder Geistlichen an¬ getragen hatte) eine Petition vor: „Man sollte den Atheis¬ mus zur Staatsreligion machen, und dafür einen Lehrstuhl gründen." Man könnte sich bei Besetzung von derlei Lehr¬ stühlen an die Hofstudienkommiffion zu Wien wenden, die in der Wahl von Religionsprosefforen in diesem Sinne bis¬ her nicht ohne Geschick verfahren ist. W. K. Z. Die neuesten Numern der „evangelischen Kirchenzei¬ tung" enthalten manche interessante Zeitbetrachtungen und Aufschlüsse über die Stellung, welche der gläubige Protestan¬ tismus zu den gegenwärtigen Verhältnissen einzunehmen ge¬ denkt. Wir heben folgende Stelle heraus: „Benützen wir auch das Recht der freien Associationen. Ziehen wir nun zu unseren freien Prediger - Conferenzen, die nicht eingehen dürfen, auch die Nichtgeistlichen hinzu. Bespre¬ chen wir uns jetzt eifrig über die Gestaltung derselben ohne den Staat über das Verhältnis dieser Kirche zu den freien Gemeinden und zu den separaten Lutheranern. Denken wir ernstlich an eine Association mit der katho¬ lischen Kirche; haben wir doch mit ihr den gleichen Tem¬ pelgrund, Christus. Ich hoffe, daß auch im Innern der Kirche über dem großen Zdeenkampf werden die Stuben¬ duelle verschwinden. Philothea. Aus Ungarn. Als am ungarischen Landtag vor kur¬ zem ein Deputirter den Antrag stellte St. Gotthard (die mit dem Stifte Heil. Kreuz in Oesterreich vereinigte Abtei) und einige andere Abteien zur bessern Dotirung des I.uäo- viceums einzuziehen, entgegnete Herr Szemere (Minister): Dieß wäre offenbar zu wenig: man solle lieber gleich mit den Gütern des Fürsten Esterhazy anfangen, und reicht dieß auch nicht hin, von Haus zu Haus gehen, und neh¬ men so viel man brauche. Auch Denk erklärte einen solchen Akt als Raub, nicht aber als Gerechtigkeit. — Daß die ungarischen Bischöfe ihre Stellung verstehen, geht daraus hervor, daß bereits diese Woche Diöcesan-Synoden abge¬ halten werden, und, wie ich aus dem Munde des Herrn Bischofs v. Steinamanger selbst vernahm, wahrscheinlich schon im September eine Nationalsynode in Gran oder Preßburg beginnt. W. K. Z. Ikedacteur und Verleger Ivi. Johann Chrysost. Pogazhar. — Gedruckt bei Josef Blasnik,