2085 Amtsblatt zur Kaibacher Zeitung 3tr. 287. Mittwoch den 16. Dezember 1874. (615-1) Nr. 1352. Hadern-Lizitation. Montag, den 21. Dezember d. I. um 2 Uhr nachmittags werden HHtt wiener Pfund Leinen- und »6«t „ „ Zwilch.Hadern im Licitationswege an den Meistbietenden gegen gleich bare Bezahlung im k. k. Strafhause am Schloßberge veräußert werden, wozu hiemit die Einladung ergeht. Kaibach, am 14. Dezember 1874. K. k. F»'lrafl)aus-Verwa1tung. (612-1.1) "sir. 1732^ Daz-Verpachtuugs-Cdict zu HOarasdl«. Am 23. Dezember 1674, um 10 Uhr vormittags, findet im Rathhaussaale der kön. Frei-stadt Warasdin die licttationöwelse Berpachlung dcs Rechtes zur Einhcbung der Daz vom Wein, Vier, Branntwein und den spirituosen Getränken, vom SplriluS und Petroleum, von der Fleisch-ausschrouuug, dann der Einsuhrdaz vom Vier, eudllch der Ptatz« und Pslastelmaulhgebühren im Bereiche der Stadt Warasdm und deS Waras-diner Gebirges für das Jahr 1675 mittelst schrijt-llcher Offcrle statt, und zwar jiir jeden Bereich und jeden Gegenstand separat. Es diene zur Darnachachtung der Pachtlustigen, daß im Bereiche der Stadt Warasdin gezahlt wird: 1. von einem auSgescha'nkten Eimer in- oder ausländischen Wein oder Most 2 fl.j j 2. von einem ausgeschänkten Eimer Bier 3 si. und,^ außerdem an Einfuhroaz pr. Euncr 6(1 5)ieu-kreuzer, wobei bemerkt wird, daß in Warasdin gar lein Bier gebrauet, sondern das ganze Erfordernis mit dem eingeführten Piere gedeckt wird; 3. von einem Eimer Branntwein und den spirituosen Getlänlen, wozu Rum, Aral, Rosoglio und alle Arten Liqueure gehören, 4 ft.; 4. von einem Eimer hier verbrauchten Spiritus 2 ft.j 5. von einem Zentner hier verbrauchten Petroleum 1 st.; 6. von jedem Stück des zum Verlaufe geschlage» nen Schlachtviehes, als: Ochsen, Kuh und Stter 4 fl. 20 tr., von einem ttalbe 1 fl, von elncm Schweine 1 fl., von einem Schafe und einer Ziege 50 tr. 7. Im warasdiner Gebirge aber wird gezahlt: von einem Eimer Wcin oder Most 70 lr., von einem Emier Bler 35 lr., von emem Elmer Branntwein und den spirttuoscn Getlänten 2 fl. 10 lr., von jedem Schlachtvlehe 1 st. 5 lr., von einem Ka/be 35 kr., von einem Schweine 52'/, kr., von einem Schafe und einer Ziege 17'/, kr. ^ Die Platz- und Pstastermauthgebühr wird nach einem besonderen Tarife eingehoben. Die Pachtlustigen haben ihren Offerten ein 5"/g Badium im Betrage von 3500 fl. in Barem oder in Staatspapieren nach dem wiener Course beizulegen und der Licitationscommission zu überreichen. Das Badium hat der Ersteher nach geschlossener Licitation auf eine 10"/„ Caution vom Pachlschillinge zu erhöhen. Die mit dem festgesetzten Badium belegten, gehörig gestempelten Offerte werden bis 10 Uhl vormittags angenommen, wogegen auf die später einlangenden oder mit dem Badium nicht versehe, nen Offerte keine Rücksicht genommen wird. Schließlich gebührt jenem Offerenten, welch« für sämmtliche Pachtgegenstälide auf Grund der einzelnen Meistbote den höchsten Anbot stellt, vor den andern einzelnen der Borzug. Die Tarise über die Plah- und Pftastermauth' gebühren, welche neu ausgearbeitet stnd, sowie die diesfälligen Pachtbedingnisfe tonnen täglich in den Amtsstunden am Ralhhause eingesehen werden. Gegeben aus der im Rathhaussaale der kö» niglichen Freistadt Warasdin am 11. Dezember 1V74 abgehaltenen GememderathSsitzung. Küster,