731 Amtsblatt Mr Laibacher Seitnna Nr.tlt. Mittwoch den 13. Mai 1867. (150—1) Nr. 3193. Kundmachung. In der Depositenmsse der k. k. Landesregierung für Kram erliegt ein der Begründung einer Stndentenstiftung gewidmeter Geldbetrag dun 4567 st. 50 kr. ö. W. in Aufbewahrung, welcher auf unbewegliche Güter gegen pilpillarmäßigc Sicherstclluug dargeliehen wird. Bewerber um dieses Darlehen wollen darum mit Producirung der vorschriftsmäßigen, die gesetzmäßige Sicherheit der Hypothek nachweisenden Do-cumcnte im Wege der k. k. Finanzvrocuraturs-Abtheilung hier einschreiten. Laibach, am 9. Mai 1867. Von dcr k. k. Landesregierung. ^ Kundmachung. ^. 42ui. Es wird zur Kenntniß gebracht, daß die „das Führen der .Hunde an dcr Schnur" verfügende Anordnung vom )8. v. M. mit 13. d. M. außer Wirksamkeit gesetzt wird. Stadtmagistrat Laibach, am 12. Mai 1867. Der Bürgermeister: Dr. G. H. <5osta. (148—1) Nr. 4225. Kundmachung. Motttaft am 3tt. Mai d. I. werden die städtischen Wiesen unter dem grüucu Berg an dcr Agramer Reichsstraße und beim Wasenmeistcr in der Borstadt Tirnau Partienweise verpachtet. Pachtlustige wollen am obigen Tage um 9 Uhr auf der Wiese uuter dein grünen Berg erscheinen. Stadtmagistrat Laibach, am 12. Mai 1867. Der Bürgermeister: Dr. G. H. Eosta. (148—1) Nr. 4225. Kundmachung. Dienstag am HK Mai d. I., Vor mittags um 9 Uhr, werden die städtischen Wiesen in der Lattermanns - Allee nnter Tivoli partienweise verpachtet nnd Pachtlustige hicmit ciugeladcn, um die bestimmte Stunde in der Lattermauns-Allee zn erscheinen. ,Stadtmagistrat Laibach, am 12. Mai 1867. Der Vürgermeisicr: Dr. G. H. Eosta. (137—3) Nr. 2497. Edict. Von den: k. k. Laudesgcrichte Laibach wird bekannt gemacht: Aus dcr gegeu Johann Meden, Johann Mramor und Martin Sriutschck wegen Verbrechen des zum Nachtheile der Kircheucasse in Dobovc verübten Diebstahlcs im Jahre 1863 abgeführten Untersuchuug rührt noch cine den Ve schuldigten abgenommene nnd seit 21. März 1865 hier dcponirte, aus Thalern, Zwanzigern nnd verschiedenen Kupfermünzen bestehende Barschaft von 27 fl. 49 '/2 kr. her, rücksichtlich lvclcher Diejenigen, welche ein Recht anf diefelbe nachweisen zu können vermeinen, aufgefordert werden, ihre Ansprüche hicranf nm so gewisser binnen Jahresfrist nach dcr dritten Einschaltuug dieses Edictes in der Laidacher Zcitlmg darzuthuu, als widrigens diese unbekannten Eigenthiiuicrn gehörige Barschaft an die Staatscasse abgcfilhrt werden wird. Laibach, am 16. April 1867.