AMTSBLATT DER BEHÖRDEN, ÄMTER UND GERICHTE DES LANDES KÄRNTEN Redaktion vnd Administration: Klagenfurf, Arnulfplatz 1, Telephon 36-01, Klappe 45t, Postsporkaisen-konlo 189.606. Kärntner Landeshypothekenanstalt, Konto Nr. 11349 Anzeigen werden entgegengenommen in der Administration in Klagenfurf und in allen Annoncenexpeditionen. Preise laut Anzeigentarif. Bezugsgebühren: Jährl.S60.—, holbjährl.S30.—, monafl. S5.— 7. Jahrgang / Nummer 2 Freitag, den 11. Jänner 1957 Einzelpreis S 1.20 Österreich trauert um seinen Vater Bundespräsident Dr. h. c. Theodor Körner verschied am 4. Jänner 1957 um 16 Uhr Landtagspräsident Sereinigg: Das Land Kärnten hat einen guten und aufrichtigen Freund verloren Das österreichische Volk wurde vorige Woche von der erschütternden Nachricht überrascht, daß Bundespräsident Dr. h. c. Theodor Körner gestorben ist. Das greise Staatsoberhaupt war in den letzten Monaten von einer schweren Krankheit befallen worden, von der es sich jedoch erholte. Gerade in den letzten Tagen machte Bundespräsident Körner einen auffallend frischen Eindruck. Der Tod kam daher auch für seine nächste Umgebung völlig unerwartet. Das Ableben des österreichischen Staatsoberhauptes wurde von der Bundesregierung mit folgenden Worten der Öffentlichkeit mitgeteilt: Im Gefühl tiefer Trauer gibt die Bundesregierung dem österreichischen Volke bekannt, daß Bundespräsident Theodor Körner am Freitag, den 4. Jänner, zehn Minuten vor 16 Uhr plötzlich verschieden ist Amtlich wurde mitgeteilt: Bundespra-sident Körner war am Freitag vormittag zur gewohnten Stunde in seinen Amtsräumen in der Burg erschienen, wo er bis gegen 13 Uhr die vorliegenden Amtsgeschäfte erledigte. Er zeigte keinerlei Anzeichen eines Unwohlseins, sondern erklärte, sich gerade wieder einmal besonders wohl zu fühlen. Er begab sich sodann in seine Amtswohnung, wo er mit Appetit zu Mittag speiste. Am Nachmittag besuchte ihn, wie täglich, sein Hausarzt Professor Dr. Hoff. In dessen Gegenwart wurde der Bundespräsident von plötzlichem Unwohlsein befallen und starb binnen weniger Sekunden in den Armen des Arztes. Die Nachricht vom plötzlichen Tod des österreichischen Bundespräsidenten Doktor h. c. Theodor Körner hat in Österreich und weit über die Grenzen unseres Vaterlandes hinaus ehrliche Trauer und Bestürzung ausgelöst. Der Tod dieses Mannes, der als zweiter Bundespräsident der zweiten Republik fungierte und sein Amt mit unendlichem Takt und großer Liebe ausübte, 1mm so überraschend, daß nicht nur seine nächste Umgebung, sondern auch der Mann auf der Straße der unabwendbaren Tatsache fassungslos gegenübersteht. Vormittag noch im Amt und guter Dinge, nachmittag — tot... Das Gewicht der Katastrophe erfährt auch durch die Tatsachen keine Milderung, daß der Tod einen Vierundacht-zigjährigen hinweggerafft hat, der in den letzten Monaten das Opfer einer schweren Krankheit geworden war. Oft zeigt erst der Tod die wahre Größe eines Menschen. So auch bei Theodor Körner. Die Beileidskundgebungen aus aller Welt gehen weit über das Maß des Konventionellen hinaus und geben Zeugnis von der Wertschätzung, die dieser nunmehr tote Mann überall genoß. Noch mehr aber als diese ihn und uns ehrenden Kundgebungen wiegt die stille Trauer, die seit Freitag nachmittag über ganz Österreich lag. Das österreichische Volk weint in ehrlichem Schmerz um seinen Bundespräsidenten, um seinen Vater, dessen Lebensweg in der heute nur mehr wenigen aus eigener Erfahrung bekannten österreichisch-ungarischen Monarchie begann und der ihn in die Republik führte, wo er zu höchsten Ehren kam. Immer aber — damals und in der Republik — war Theodor Körner Demokrat und Edel- Die Trauersitzung des Kärntner Landtages Am Mittwoch, 9. Jänner, um 11 Uhr trat der Kärntner Landtag unter dem Vorsitz seines Präsidenten J. Sereinigg zu einer Trauersitzung für den verstorbenen Bundeskanzler Dr. h. c. Theodor Körner im Klagenfurter Landhaus zusammen, an der nicht nur alle Abgeordneten und Regierungsmitglieder mit Landeshauptmann Wedenig an der Spitze teilnahmen, sondern auch sämtliche National- und Bundesräte Kärntens, die konsularischen Vertreter Italiens, Jugoslawiens, der Deutschen Bundesrepublik und Schwedens, ferner die kirchlichen Vertreter aller Glaubensgemeinschaften, unter ihnen Bischof Dr. Josef Köstner, die Vertreter der Wirtschaft, der Kultur, des Bundesheeres und der Behörden. Nachdem ein Bläserchor des , J Vi i ; Klagenfurter Symphonieorchesbers mit Mozarts „Ave Verum“ die Trauersitzung eingeleitet hatte und die Abgeordneten stehend in einer Trauerminute im Gedenken an das verschiedene Staatsoberhaupt verweilten, hielt Präsident Sereinigg eine Ansprache, in der er das Leben und die Verdienste des verewigten Bundespräsidenten Dr. h. c. Theodor Körner würdigte. Das Leben und Wirken unseres verblichenen Staatsoberhauptes, erklärte Präsident Sereinigg, war ein Musterbeispiel an treuer Pflichterfüllung für Volk und Heimat. Der am 24. April 1873 als zweites von drei Kindern in einem Vorort der Stadt Komorn geborene Theodor Körner, der Mann des geradlinigen klaren Willens, dessen Leben als Offizier des ersten Weltkrieges im Bewußtsein unseres Volkes schon zu seinen Lebzeiten zur Legende geworden ist, entstammt einer Offiziersfamilie. Der junge Theodor besuchte in Wien mit dem besten Erfolg die Realschule; ebenso die Militärober-realscbule in Mährisch-Weißkirchen. Der Zögling war dort Vorzugsschüler. Der Beste seines Jahrganges ist er auch auf der technischen Militärakademie, die er später besucht und als Pionierleutnant verläßt. Seinen Dienst als Pionierleutnant beginnt Theodor Körner in Klosterneuburg, wo er von seinen Vorgesetzten geschätzt und von seinen Soldaten verehrt wird; er war Offizier ohne Stolz, geht mit seinen Leuten durch dick und dünn und verlangt von ihnen nie mehr als von sich selbst. Trotz seines anstrengenden Dienstes vergißt Theodor Körner auf seine geistige Weiterentwicklung nicht. Er bewirbt sich um die Aufnahme in die Kriegsschule in Wien, die er mit Vorzug absolviert, worauf er dem Generalštab zugeteilt wird. Neben der Erweiterung seiner militärischen und taktischen Kenntnisse interessiert er sich für soziale und volkswirtschaftliche Fragen. Zum Major befördert, lernt Theodor Körner viele Garnisonen kennen, überall ist er beliebt, stets trachtet er, sein Wissen um Menschen und Dinge zu erweitern und zu vertiefen. Man beruft ihn, der mittlerweile Oberstleutnant geworden ist, als Lehrer an die Kriegsschule, an der er einst seine Ausbildung genossen hat. Der erste Weltkrieg stellt Körner vor neue Aufgaben. Stets auf exponiertem Posten eingesetzt, meistert er Situationen, die andere für. aussichtslos hielten. Alle seine Männer kennt er persönlich. Er steht ohne Unterbrechung, mit Ausnahme von zwei Tagen, die er wegen des Todes seines Vaters in der Heimat verbringt, an oer Front. Im Jahre 1918 nach Kriegsende bekommt Theodor Körner neue Aufgaben zugewiesen, die mit der Abrüstung der alten Armee Zusammenhängen. Das neue Bundesheer wird aufgestellt und Körner zum General befördert. Später holt ihn die Sozialdemokratische Partei als Sachverständigen für Militärfragen in die Par-lamentskommission. Körner wird in den Bundesrat gewählt; er hilft im Wiener Stadtschulrat mit, Lehrbücher und Lehrpläne der neuen Staatsform anzupassen. Im Jahre 1927 beim Brand des Justizpalastes zeigt sich Körner als Mann der Tat und verhindert weiteres Blutvergießen. Nach dem Wiedererstehen der Republik Österreich stellt sich Theodor Körner in ungebrochener Schaffenskraft seiner Heimat zur Verfügung. Was er als Bürgermeister der Stadt Wien leistete, ist in kurzen Worten nicht zu schildern. Scheinbar unüberwindbar waren die Schwierigkeiten, denen sich die Gemeinde Wien gegenübersah; Theodor Körner hat sie gemeistert. Als Dr. Karl Renner Ende 1950 die Augen für immer schließt, erfolgt erstmalig in der Verfassungsgeschichte Österreichs die Wahl des neuen Bundespräsidenten durch das Volk. Theodor Körner wird am 27. Mai 1951 mit 2,178.681 Stimmen zum Bundespräsidenten gewählt Theodor Körner erfüllt sein hohes Amt mit vorbildlicher Objektivität Er hat sein in seiner ersten Rede als Bundespräsident gegebenes Versprechen, allen Österreichern ohne Ausnahme und ohne Unterschied als oberster Diener des Staates ein treues und gerechtes Oberhaupt zu bleiben, bis zum letzten Atemzug erfüllt. Das Land Kärnten hat einen guten und aufrichtigen Freund verloren. Möge das Vermächtnis, das Theodor Körner allen, die guten Willens sind, durch sein Leben in schlichter Geradheit mit Herz und geradem Sinn auferlegte, im Herzen unseres Volkes treu bewahrt und von den Dienern unseres Volkes gewissenhaft erfüllt werden: Ausdauernde zähe Arbeit, Einigkeit in allen Lebensfragen unseres Volkes, Achtung anderer Meinungen, Friedensliebe, Klarheit und Wahrheit. Trauersitzung der Landesregierung Am 5. Jänner 1957 trat unter Vorsitz von Landeshauptmann Wedenig die Kärntner Landesregierung anläßlich des Ablebens des Bundespräsidenten Doktor Theodor Körner zu einer Trauensitzung zusammen. Der Landeshauptmann gedachte des verdienstvollen Wirkens des Staatsoberhauptes und brachte zum Ausdruck, welch schweren Vertust die Republik Österreich durch den Tod dieses großen Staatsmannes erlitten hat. Die Sitzung der Kärntner Landesregierung, an der alle Regierungsmitglieder teilnahmen, wurde nach einer Trauerminute geschlossen. Beileidstelegramme des Landeshauptmannes Anläßlich des Ablebens des Bundespräsidenten Dr. h. c. Theodor Körner hat Landeshauptmann Wedenig an Bundeskanzler Ing. Julius Raab sowie an den Präsidenten des Nationalrates Dr. Felix Hurdes offizielle Beileidstelegramme gerichtet. Das Telegramm an den Bundeskanzler hatte folgenden Wortlaut: „In aufrichtiger Trauer übermittle ich der Bundesregierung im Namen des Landes Kärnten, der Kärntner Landesregierung und im eigenen Namen anläßlich des Todes unseres hochverehrten Bundespräsidenten Dr. Theodor Körner den Ausdruck des tiefempfundenen Mitgefühls. Das Land Kärnten gedenkt in Ehrfurcht dieses verdienstvollen und großen Staatsmannes.“ — Ein weiteres Beileidstelegramm hat Landeshauptmann Wedenig an den Parteivorstand der Sozialistischen Partei Österreichs gerichtet. Anteilnahme der konsularischen Vertreter Anläßlich des Ablebens des Bundespräsidenten Dr. h. c. Theodor Körner statteten am 7. Jänner 1957 der italienische Konsul in Klagenfurt, Marco Francise! de Baschi und der Königlich-schwedische Konsul in Klagenfurt, Präsident Hubert Kern, Landeshauptmann Wedenig Beileidsbesuche ab. Der Leiter des jugoslawischen Generalkonsulats, Konsul Mladen Devide, und der Vertreter des deutschen Konsuls für Kärnten und Steiermark, Konsul Malsy-Mink, brachten namens der von ihnen vertretenen konsularischen Behörden schriftlich ihre Anteilnahme zum Ausdruck. Ferner lief vom Präsidenten der Handelskammer in Udine, Conte di Maniago, ein Beileidstelegramm ein. Der Landeshauptmann empfing ferner ein Beileidschreiben des Landesobmannes der Freiheitlichen Partei Österreichs, LAbg. Huber, in dem die Anteilnahme der Landesgruppe Kärnten der FPÖ am Verlust des Staatsoberhauptes ausgesprochen wird. Beileidsbesuch des Bischofs Bischof Dr. Köstner, stattete in Begleitung des Generalvikars Dr. Kadras Landeshauptmann Wedenig einen offiziellen Beileidsbesuch ab, um die. Anteilnahme der Diözese Gurk zum Hinscheiden des Bundespräsidenten zum Ausdruck zu bringen. Beileid des Verbandes slowenischer Organisationen Landeshauptmann Wedenig erhielt am 7. Jänner 1957 ein von Dr. Franz Zwitter gezeichnetes Beileidstelegramm des „Verbandes slowenischer Organisationen in Kärnten“, das folgenden Wortlaut hat: „Anläßlich des plötzlichen Todes des hochgeschätzten Herrn Bundespräsidenten Dr. Theodor Körner trauern mit dem gesamten österreichischen Volke auch wir Kärntner Slowenen und drücken*das aufrichtige Mitgefühl aus.“ Trauerkundgebung der Landesbediensteten Am Donnerstag um 10 Uhr fand im großen Saal des Konzerthauses in Klagenfurt eine Trauerkundgebung der Bediensteten des Amtes der Kärnfner Landesregierung und der in Klagenfurt befindlichen zugehörigen Dienststellen statt, bei der Landesamtsdirektor Newole die Gedenkrede hielt. Geschlossene Teilnahme der Landesregierung an den Trauerfeierlichkeiten An den offiziellen Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Bundespräsidenten Dr. h. c. Theodor Körner am Donnerstag, 10. Jänner, in Wien, hat unter Führung des Landeshauptmannes Ferdinand Wedenig die Kärntner Landesregierung, geschlossen teilgenommen. Amtliche Personalnachrichten Mit Wirkung vom 1. Jänner 1957 wurden im Namen des Bundesministers für Inneres Friedrich Fraunhofer des Gendarmeriepostens Steindorf, Josef M 1 e k u s c h des Gendarmeriepostens Viktring, Friedrich Moser des Gendarmeriepostens Reifnitz, Karl L e s i a k des Ökonomie-Referates Klagenfurt, Franz B o d n e r des Gendarmeriepostens Obervellach, Franz Schneeweiß des Gen-damieriepostens Riegersdorf, Vitus Stadl-o b e r des Gendarmeriepostens Eberstein, Alfred Hafner-Kragl des Ökonomie-Referates Klagenfurt, Josef Kreuth des Gendarmeriepostens Metnitz, Peter D r u m 1 des Gendarmeriepostens Neuhaus, Karl Plieschn-egger des Gendarmeriepostens Glödnitz, Wilhelm Perdacher des Gendarmeriepostens Reichenfels, Josef Brunnerder T(V)A Krumpendorf, und Johann K o i n i g des Gendarmeriepostens Lölling, zu Gendarmerierevierinspektoren ernannt. Die Kärntner Landesregierung Rat den in den Ruhestand getretenen Lehrpersonen Gustav Daum in Villach, David Niedermüller in Klagenfurt und Alois Schön-herr in Feldkirchen in Würdigung ihrer Verdienste den Titel Hauptschuldirektor i. R. verliehen. Den Titel Volksschuldirektor i. R. erhielten aus demselben Anlaß die Lehrpersonen Mathilde A n i c i c in Damtschach, Amalie Erker in Mieger. Maria Fantur in Arnoldstein, Johann Kaplenigin Spittal/ Drau, Maria Mayerhofer in Althofen, Rudolf Mößlacher in Velden a. WS., Maria Oberlercher in Klagenfurt, Viktoria P i r k e r in Edling, Berta P o ß n i g in Villach, Josef Pu eher in Sorg, Anna Scharf in Hütteniberg, Maria Steinwender in St, Veit/Glan, Karl T r a t n i g in Klagenfurt und Angela Wolautschnig in Sittersdorf. Den Titel Berufsschuldirektor i. R. erhielt Karl Weitensfeld er in Villach. Landes-Feuerwehrkommandant Franz Xaver Kohla: Fragen des öffentlichen Feuerschutzes Wachsende Brandgefahr durch bauliche Entwicklung und Sorglosigkeit der Bevölkerung Der Kärntner Landtag forderte im Vorjahre, angesichts der wachsenden Brandzahl und der hohen Schadensziffern, von der Kärntner Landesregierung die Aufnahme neuzeitlicher Bestimmungen in die Kärntner Feuerpolizeiordnung oder deren Neufassung. Die Landesregierung hatte Ende des Vorjahres dem Kärntner Landtag einen Referatsentwurf einer neuen Feuerpolizeiordnung vorgelegt, der vor endgültiger Beschlußfassung durch die Volksvertretung gewiß noch einige Änderungen oder Ergänzungen erfahren wird. In diesem Zusammenhänge steht der folgende Lagebericht. Allgemein, nicht nur in Kärnten, in ganz Österreich und, soweit konkrete Zahlen vorliegen, auch im übrigen Mitteleuropa steigt die Brandzahl und mit ihr die Verlusthöhe an Menschen und Gut. Es ist ein Übel, das dem Wässerung meist nicht oder nur ungenügend berücksichtigt. I Au$ der Erfahrung einiger Jahrzehnte und j von etwa 10.000 Bränden sind die technischen Grundlagen in das juridische Konzept des unendlichen V orteil des Feuers, dessen Ge- neuen Entwurfes eingefügt worden. Physika-braucli dem Menschen überhaupt erst zu sei- - ner Kultur und Zivilisation verhalt', gegenübersteht. Dieses Übel auf ein erträgliches Maß zu begrenzen, ist das Bestreben seit jeher. lische und chemische Erkenntnisse, ausgedehntere und vielfältigere Bereiche, als sie Kärnten bieten kann, wurden zur Normalisierung der bisher länderverschiedenen Begriffe Feuerpolizeiordnungen sollen dieses Bestreben , und Einstellungen verwertet. Und noch bleibt innerhalb der bestehenden Gesellschaftsord nung zeitgemäß abstimmen und sowohl im brandvorbeugenden Sinne als auch in der Bekämpfung bereits entstandener Schadenfeuer wirksam sein. Das Schwergewicht liegt natürlich auf dem brandverhütenden Gebiete, im Bau, in der Betriebsführung, im Verhalten der Menschen. Durch das Engerrücken, durch das Dichterwerden der Besiedlung, durch neue Baustoffe und Bauweisen, durch Einführung der Kraftstoffe und der Elektrizität und durch neuzeitliche Verfahren in der Erzeugung vermehrt notwendiger Güter wächst die Brandgefäbr-lichkeit mit, steigt der Schaden. Aber auch die Bevölkerung wird nachgewiesenermaßen sorgloser, wenngleich beim Schaden empfindlicher. Gewöhnlich wird dann die Gemein- ! gerechten Schaft —- die Behörde — verantwortlich ge macht. manches umstritten. Da ziemlich einige Gemeindeverwaltungen leider nur sehr unbeholfen oder aber nachlässig ihren verfassungsmäßigen Pflichten im Mindestfeuerschutz nachkommen, bedürfen sie strengerer Aufsicht durch die Bezirks- und Landesbehörde. Sie bedürfen aber auch größerer, ausgleichender Förderung und Hilfe, wie auf anderen ihrer sonst eigenen Zuständigkeiten. Lückenhafte Löschwasserversorgung Die brandbekämpfende Seite ist oft noch schwieriger. Es ist wie in der Medizin. Die Vorbeugung, die Prophylaxe, erfaßt die Masse, die Krankheitsbehandlung bleibt individuell, schwierig. Die Löschwasserversorgung hinkt weit hinter der Nutzwasserbereitstellung. Etwa 4000 Wie können die Feuerwehren schlagkräftiger eingesetzt werden? Die heimischen Feuerwehren sind Einrieh- i tungen der Gemeinden oder der Betriebe. Sie ' sind seitens Nichtfachkreisen leider mit un-Vorurteilen belastet. Wer ihre menschliche Bereitschaft, die Härte und , Schwierigkeit ihrer handwerklichen Arbeit, die ! ihr gegebenen örtlichen Ungewißheiten und materiell tragende Voraussetzung sowie ihre Starrheit gegen neuzeitliche Auffassung kennt, denkt anders. Daß ihre Wirksamkeit ganz wesentlich gehoben werden kann und werden muß, steht in feuerwehrverantwortlicher Leitung fest. Sie kann ohne Mehrbelastung der Gebietskörperschaften durchgeführt werden und hat von vier grundsätzlichen Erwägungen >x, 'snifansnotiA »ita jsd Kleinsiedlungen und Gehöftgroppen sind ■■■ auszugehep: praktisch wasserlos. In Flächetiwidrrtungs- ! 1. Das Landesgebiet überlagern nach Bränd- pläneri ist die Löschwasserversorgühg und Ab- i und ' Katastfö£hemwyhfscheihiichkeit ' hhter- Brände im Jahre 1956 im Lande Kärnten Monat ins- gesamt bekannter Sachschaden B r a n d u r s a C h e n is ei es Fahr- lässigkeit ! 1 = = 3 jNf i|i B, Sg ungeklärt Jänner 31 1,076.200 1 15 3 9 3 Februar 68 2,409.050 1 20 — 1 35 11 März 88 2,033.900 12 33 — .2 27 15 April 84 468.650 9 37 — 3 15 10 Mai 58 1,226,660 3 24 4 1 14 12 Juni 31 999.400 3 12 2 4 3 . 7 Juli 20 4,153.750 3 11 6 — 5 5 August 37 2,233.100 5 7 5 2 10 8 September 34 2,490.920 1 12 — — 13 8 Oktober 32 1,222.250 2 17 — 4 9 November 26 383.500 — 13 _ 2 9 2 Dezember 50 4.558.200 2 27 — 2 8 11 Zusammen 559 23,255.580 42 228 >7 20 152 101 Verkehrsunfälle im Jahre 1956 im Lande Kärnten Monat V e r k e h r s u n f ä 11c insgesamt getötete Personen verletzte schwer Personen leicht größerer Sach- schaden Fahrer- flucht alkoholi- sierte Lenker Jänner 318 45 94 99 11 10 Februar 291 5 44 63 73 7 8 März 331 8 60 145 73 18 27 April 343 11 79 164 72 9 22 Mai 619 13 170 361 112 21 19 Juni 634 12 178 349 155 27 29 Juli 761 26 244 411 200 34 27 August 1036 25 320 597 227 36 42 September 628 16 187 355 150 24 22 Oktober 641 23 198 324 170 26 22 November 416 10 79 146 122 13 10 Dezember 409 4 91 117 124 8 12 Zusammen 6427 153 1695 3126 1577 234 250 schiedliche Gefahrengebiete. Man könnte sie in drei Zonen unterteilen, wobei abgelegene, schwer zugängliche Wohngebiete ein zusätzliches Sondergebiet darstellen; solche dichter Besiedlung, großer gewerblicher oder industrieller Bestückung oder Brandgefährlichkeit und Brandhäufigkeit wären z. B. als Zone 1 unter besonderen Feuerschutz zu stellen (gute, starke Feuerwachen); in entsprechender Abwertung die Zone 2 und 3, ohne Vernachlässigung rein ländlicher Gemeinden, deren landwirtschaftliche Anwesen sehr feueranfällig und brandausbreitungsfördernd sind. 2. Die Mindestausrüstung der kleinsten Feuerwache kostet (einschließlich Gerätebaus) heute etwas über 100.000 Schilling. Die jährliche Mindest dotierung zur Erhaltung des notwendigen Ausrüstungsbestandes beträgt heute jährlich 10.000 Schilling. Trotzdem kann sie nur kleine Aufgaben lösen. Bei den rund 1200 Feuerwehreinsätzen in Kärnten im Jahr kostet, rein fiskalisch gesehen (wenn der Aufwand der Gemeinde, der Feuerwehrkameradschaft und des Landesfeuerwebr-fonds grob zusammengerechnet wird), der Einsatz einer Feuerwache mit einer Löschgruppe rund 6000 Schilling. Es ist ein großer Unterschied, ob dieser Einsatz nun exakt, mit genormtem Löschgerät, fachlich ausgebildeter Mannschaft mit taktisch richtiger Überlegung erfolgt oder armselig, schwerfällig, verspätet; das ist dann nicht nur zu teuer, sondern auch überflüssig. Daher wären die Feuerwehren entsprechend der Schwerpunktlage (Gefahrenzone) zu „dislozieren“ und ihre Schlagkraft (einschließlich der Alarmierung und des Funkes) zu bemessen. Am Rande der größeren Städte mit Umgebung guter Wegsamkeit sind alle Feuerwachen auf örtliche Selbsthilfe zu begrenzen, soweit sie nicht als Reziprozitätshilfe für die Stadt in Frage kommen. Es sind gewisse, auch finanzschwache Gemeinden von der gesetzlichen Verpflichtung, eine Feuerwehr unterhalten zu müssen, aaszunehmen und mit starker Nachbargemeinde zu tragfähigen Löschverbänden zusammenzufassen. 3. Die fachliche Ausbildung der Feuerwehrmänner. im besonderen der Kommandanten, deren Feuerwehrfachkenntnisse bei der Hälfte unter dem erforderlichen Durchschnitt liegt, und der Abschluß in der Landes feuerwehrschule mit Prüfung, wie für jeden Funktionär im öffentlichen Dienst, ist bereits eingeführt. Desgleichen ist die feuerwehrsportlichc Ausbildung zur Erhaltung des freiwilligen Nachwuchses höchstmöglich zu fördern. Es wäre erstrebenswert, wie in Nachbarstaaten, zwischen der Bundeswehrpflicht und einer fixierten Feuenvehrpflicht in hiefiir zugelassenen Feuerwachen eine nützliche Übereinstimmung herzustellen, um dem auch für einen neutralen Staat nicht zu vermeidenden ..Bund zum Schutze der Zivilbevölkerung“ (Luftschutzbund) von Haus aus fachlich brauchbare Stützen zu sichern. 4. Die Fahr- und Löschausrüstung zur Brandbekämpfung ist bei den Feuerwehren mit größerem Aufgabengebiet durch Geräte für Katastropheneinsätze bedeutend zu ergänzen und grundsätzlich im Normenstand zu halten. Diese fachlich und ausrüstungsstarken Feuerwachen haben, zu Löschbereitschaften höherer Ordnung zusammengefaßt, im Katastrophenfalle von überkommunaler oder überbezirklicher Größe die wichtige Funktion „Erste technische Hilfe“ zu leisten. Fortschritte der Landwirtschatt in den letzten zehn Jahren An den Fortschritten der gesamten österreichischen Volkswirtschaft in den letzten zehn Jahren ist die Landwirtschaft stark beteiligt. Der Hektarertrag bei Brotgetreide betrug 1955 bereits 21 Meterzentner gegenüber 1946 mit 11 Meterzentnern, bei Kartoffeln stieg der Ertrag von 98 auf 167, bei Zuckerrüben von 140 auf 320 Meterzentner. Die Milchleistung je Kuh und Jahr erhöhte sich von 1505 auf 2144 Kilogramm. Die Zahl der Rinderschlachtungen aus der Inlandsanlieferung nahm von 287.000 auf 318.000, die der Schweineschlachtungen von 633.000 auf 2,448.000 zu. Der Wert der land- und forstwirtschaftlichen Produktion erhöhte sich allein von 1954 auf 1955 von 25,9 auf 27,9 Milliarden Schilling. Im Vergleich zu 1939 stieg die Zahl der in der österreichischen Landwirtschaft tätigen Traktoren von 1641 auf 56.000 im Jahre 1955 und 70.000 1956, die der Elektromotoren von 82.000 auf 226.000 beziehungsweise 284.000. Die landwirtschaftliche Bevölkerung, die nur 32 Prozent der Ge-samtbevölkerung ausmacht, leistet 38 Prozent der in der österreichischen Volkswirtschaft ingesamt anfallenden Arbeitsstunden. „Hoffmanns Erzählungen“ Erste Opem-Premiere im Shakespeare und Moliere ! in Friesach „Othello“ und „Die Schule der Frauen“ für die j Friesacher Burghofspiele 1957 Die Spielgemeinschaft der Friesacher Burghofspiele beschloß in ihrer traditionsgemäß am Beginn jedes Spieljahres stattfindenden Vollversammlung auf Vorschlag des Leiters der Friesacher Burghof spiele, Architekt Hannes Sandler, in der Spielzeit 1957, also im kommenden achten Spieljahr, W. Shakespeares Tragödie „Othello“ und Molieres Komödie „Die Schule der Frauen“ aufzuführen. Die 1956 erstmalig durchgeführte Spielplangestaltung mit einer Tragödie und einer Komödie, also zwei Werke der klassischen-drama-tischen Literatur in einer Spielzeit, hat sich für die erfolgreiche Steigerung der Friesacher Burghofspiele so positiv ausgewirkt, daß dieser Versuch zur ständigen Einrichtung festgelegt wurde. Die Entwicklung der vergangenen sieben Spieljahre mit Werken hervorragender Dramatiker, wie Schiller („Wallenstein“ und „Wilhelm Teil") Goethe („Götz von Berlichingen“), Grillparzer („König Ottokars Glück und Ende“), Cal-deron („Der Richter von Zalamea“), Shakespeare („König Heinrich der Vierte“), Moliöre („Tartuffe“), war aufstrebend und von Jahr zu Jahr erfolgreicher, so daß auch in der kommenden Spielzeit die Hoffnung für eine neuerliche Steigerung des bisher Erreichten verknüpft wird. Zu den bewährten Darstellern der vergangenen Jahre sind viele neue Mitglieder gestoßen, die in gründlicher Schulung während der vergangenen zwei Monate auf die neuen und großen Aufgaben abgestimmt wurden. So stehen die Friesacher Burghofspiele dank ihrer bisherigen Leistungen heute im Blickfeld einer öffentlichen Beurteilung, die zwar für alle Mitglieder als hohe Ehre bezeichnet werden kann, im Kern aber ein strenges Maß Pflichterfüllung, Hingabe und Begeisterung jedes einzelnen dieser Gemeinschaft fordert. Die Arbeit während der vergangenen Wochen hat gezeigt, daß die beträchtlich vermehrte Zahl aller Mitglieder auch für 1957 bereit ist, alles zu leisten, um das Spieljahr 1957 mit Erfolg zu bestehen. So ist zu hoffen, daß im kommenden Jahr der Erfolg in Friesach nicht ausbleibt und Shakespeare und Moliöre nun -bereits zum zweiten Male mit weiteren Meisterwerken auf der Burghofbühne am Petersberg Erlebnis und Freude bringen werden. Oberst a. D. Wiek 80 Jahre Am 7. Jänner beging Oberst a. D. Franz W i c k in Klagenfurt seinen 80. Geburtstag. Oberst Wiek, der sich nach Beendigung seiner Laufbahn in der österreichisch-ungarischen Armee und im Bundesheer seit Mitte der Zwanzigerjahre in der Kärntner Verkehrswirtschaft betätigte, gehört auch heute noch zu den markanten Erscheinungen unseres Wirtschaftslebens. 1927 gründete er ein Auto-linienuntemehmen, das verschiedene Verbindungen am und um den Wörthersee und später auch zur Kanzelbahn umfaßte. Gleichzeitig gehört er zu den Pionieren des Kärntner Ausflugswagengewerbes. Seiner führenden Stellung in der Verkehrswirtschaft entsprechend wurde er zum Präsidenten der Österreichischen Vereinigung privater Autobusunternehmer gewählt und vertrat in dieser Eigenschaft die Interessen dieser Branche wirkungsvoll auf Bundes- und Landesebene. Im Rahmen des Kraftfahrbeirates war er führend an der Gestaltung des österreichischen Verkehrsrechtes beteiligt. Man kann dem überaus rüstigen Achtziger, der mit seltener Agilität noch immer am wirtschaftlichen Geschehen unseres Landes regen Anteil nimmt, nur noch viele Jahre gleichen Wohlergehens wünschen. Jacques Offenbach, geb. 1819 in Köln, kommt schon mit 14 Jahren nach Paris, um sich dort im Konservatorium weiter im Cellospiel zu vervollkommnen. Er unternimmt auch Konzertreisen nach Deutschland und nach England, gründet jedoch seinen Ruhm weniger durch seine Violoncellokunst als auf seine unterhaltsame und witzige Begabung. Sie ist es auch, die ihn von vornherein mit der Komposition im leichten heiteren Genre liebäugeln läßt Seit 1866 lebt er nur seiner Komposition und schuf so an die hundert Operetten. Offenbachs Musik ist spritzig und aufgelockert und zeigt den großen Könner in allen Formen. Das letzte Werk war seine einzige Oper „Hoffmanns Erzählungen“, über deren Instrumentierung er 1880 starb, die jedoch 1881 bereits in Paris uraufgeführt wurde, immer wieder im Repertoire der Bühnen erscheinend, wird sie in diesem Festspielsommer an der Staatsoper in Wien auch zu hören sein. Die Aufführung der „phantastischen Oper“ machte deshalb nicht den Eindruck, weil alle drei Liebesabenteuer szenisch an denselben Ort verlegt wurden, also nicht in Spalanzanis physikalisches Kabinett, nicht zu Giulietta nach Venedig oder ins Musikzimmer des Hauses Crespels. Alle Szenen spielten sich mit kleinen Varianten im Lutterkeller ab, wo Haffmann seinen Freunden die Liebesabenteuer erzählt. Hingegen sollten die drei Frauen Olympia, Giulietta und Antonia von ein und derselben Sängerin gesungen werden, worüber wir aber aus stimmtechnischen Gründen hinwegsehen wollen. Unmöglich ist jedoch die tanzend-sin-gende Puppe von einer hinter der Szene singenden Künstlerin und einer auf der Szene tanzenden Balletteuse. Nicht zu verkennen war der Das Heimatbuch gliedert sich in die Gesamtdarstellung des Bezirkes und in Aufsätze und Erzählungen, die den einzelnen Landschaften gewidmet sind. Nach einer Einleitung durch Bezirkshauptmann Dr. Oberlerchner gibt der hervorragende Kärntner Geograph Prof. Dr. Viktor Paschinger den landeskundlichen Überblick (mit einer Karte des Bezirkes) und Ing. Dolenz behandelt die Urgeschichte. Dann folgen die einzelnen Landschaften, voran die Bezirkshauptstadt St. Veit. „Als stolze Wacht die Burgen, zu freudvoller Pracht die Schlösser“, so ist der Aufsatz überschrieben, mit dem Otto Brauner die Umgebung St. Veits umreißt. Dann folgen noch einzelne Burgen und ihre Sagen, dargestellt von Dr. Wanner, Georg Kheven-hüller und Otto Brauner. St. Georgen, St. Do-nat, die alte Kirchenburg zu Kraig, die Malte-ser-Kommendq Pulst, Sorg und Glantschach, Meiseiding und Dreifaltigkeit finden in Aufsätzen von Dr. Wanner, H. Wiedenhofer und Dr. Dinklage ihre Beschreibung. Dolores Vie-sör und ihre Novelle „Der Bänderhut“, den ein reizendes Gurktaler Dirndl auf dem beigefügten Photo präsentiert, leiten nach Friesach. Ein Farbbild des schönen Renaissance-Stadtbrunnens bildet die freundliche Einleitung zu den Ausführungen Thomas Zedrossers über die Geschichte der Stadt. Die Friesacher Burghofspiele würdigt Hermann Allmayer. Und dann folgen das Metnitztal mit Grades und Metnitz. Der Zwatzhof, der Flattnitzer Kirchtag und verschiedene Volksbräuche des oberen Metnitztales runden das Bild. Dann geht es zurück nach Althofen. Das Empireschloß Pöckstein (Dr. Wanner) und ein springlebendiger Aufsatz von Helmut Prasch über Hirt leiten ins obere Gurktal mit Straßburg (Dr. Wanner, Wiedenhofer) und Lieding (Doktor Dinklage). Deutsch-Griffen und Glödnitz, neuen Jahr im Stadttheater Liebreiz der tanzenden Puppe durch Liselotte Mracek. Der Tanz war jedoch einem Apparat wenig ähnlich. Der Star des Abends, William Blanken-s h i p, verhalf nicht allein der phantastischen Ballade vom Zwerg Kleinzack zu großem Erfolg, sondern er versteht auch seine strahlende Höhe zu gebrauchen und ebenso seinem lyrischen Empfinden starken Ausdruck zu verleihen. Mit ihrer schönen Altstimme erfreute Lee M a d s e n als Freund Hoffmanns und verlieh auch der Stimme Antonias Mutter zu Herzen gehende Töne. Lois Bruß in seiner vierfachen Rolle stach durch seine Stimmgewalt und sein Spiel besonders als Dr. Mirakel hervor. Ebenso in vierfacher Besetzung zeichnete sich Horst Heinrich Braun aus. Die Koloraturen der Olympia wurden von Hanny Löser hinter ■ der Szene technisch gut und tonschön gesungen. Auch Polly Bach machte gesanglich als Giulietta einen sehr guten Eindruck. Die dritte Frauengestalt wurde von Helene Hembach gesungen, deren Stimme sehr forciert war. Den Vater Crespel sang Tassos P a n u warm und sympathisch. Im Studentenchor fiel Heribert Pichler mit einem sehr schönen lyrischen Tenor auf. In kleineren Rollen waren Hubert Trattnig, Karlheinz Schmidt, Heinrich Schubert und Helmut C o n r a d t vertreten. Wie immer waren die Chöre von Wolfgang Schubert sehr gut einstudiert. Die musikalische Leitung war beim Opemchef Gustav Wiese in allerbesten Händen. Nur die Streicher waren für eine Oper an manchen Stellen fadenscheinig. Die Vorstellung fand vor einem ausverkauften Hause statt, hatte einen großen Erfolg'und schloß mit vielen Vorhängen und vielen Blumen. M. Altenmarkt und Zweinitz sind in eigenen Artikeln behandelt. Die Geschichte Guttarings findet durch Dr. Wanner ihre erste Darstellung. Ebenso schreibt er über Schloß Mannsberg und Silberberg. Die Schriftleitung des Heimatbuches, die den frühverstorbenen Dr. Wanner mit 19 Beiträgen zu Worte kommen ließ, hat diesem volkstümlichen Kärntner Historiker damit ein schönes Denkmal gesetzt. Über den Hüttenberger Erzberg und seine Bedeutung für die Geschichte des Kärntner Eisenwesens verbreitet sich eingehend Dr. Dinklage, während Dr. Zierer den Reiftanz, Dr. Wanner die Propstei Wieting und den Markt Eberstein, H. Wiedenhofer Klein-St. Paul und Schuldirektor Schwarz Brückl behandeln. Dann folgen die Übersichten über den Bezirk: Bezirksschul-inspektor Scharf behandelt das Schulwesen, Hofrat Dr. Stotter die Landwirtschaft, Dr. Kaschier Trachten und Brauchtum, Dr. Moser dis Sagenwelt, Landesforstrat Dipl.-Ing. Vetter die Forstwirtschaft, Regierungrat Dr. Ferk Jagd und Sportfischerei, Bezirkssekretär Wieser die Gewerkschaftsbewegung, Direktor Dipl.-Ing. Fiedler die Elektrizitätswirtschaft und Doktor Dinklage die gewerbliche Wirtschaft des Bezirkes. Darstellungen einzelner Betriebe, allen voran Funder und die Treibacher Chemischen Werke, beschließen das Heimatbuch. Föiderungspreis für Literatur für Christine Lavant Das Bund-esministerium für Unterricht verlieh Mitte Dezember, einem fünfjährigen Turnus entsprechend, den Preis und Arbeitsstipendien. Von den bedachten Autoren bzw. Künstlern erhielt die Kärntner Lyrikerin Christine Lavant den Förderungspreis für Literatur. „Die Blume von Hawaii" Die neuinszenierte Operette war eine sehenswerte Aufführung. Unter der Regie Gurt H a m p e s, der Choreographie Liselotte M r a -c e k s und des Bühnenbildners Erich Kon-drak erfuhr die Operette eine Belebung, die hoffen läßt, noch eine stattliche Anzahl von Aufführungen zu erleben. Der Dirigent des Abends, Robert F i 1 z w i e s e r, hatte die für ein Opemensemfole stellenweise ungewohnte synkopische Komposition zu vollem Klang und schwungvollen Höhepunkten gebracht. Der Gast Lucie G r o ß m a n n als Prinzessin Laya von Hawaii stand im Mittelpunkt des Geschehens. Behaftet mit einer sehr schönen, wenngleich auch kleinen Stimme gefiel sie in ihrer Doppelrolle als kapriziöse Lebedame Su-zanne noch besser. Sie sprudelte in dieser Partie geradezu über. Die Attraktion des Abends war Kurt Huemer, der als berühmter amerikanischer Jazzsänger Jim Boy, auch mit seiner Partnerin Bessie Gesangs- und Tanzduette rassisch und amüsant himlegte. Als Mikrophonsänger ist Huemer noch zu erwähnen. Prinz Lilo-Taro wurde von Heinrich Schubert, einer vornehm wirkenden Persönlichkeit, interpretiert. Hilde Zöllner fiel durch ihre hübsche Erscheinung als junge Hawaiierin auf und sang auch sehr nett. Weiter wirkten mit Paul Schmid als Hawaiier und Verschwörer, Kapitän Reginald Harald Stone (Matthias Biber) mit gepflegter Stimme und Karlheinz Schmidt als amerikanischer Gouverneur Lloyd Harrison. In kleineren Rollen hatten Theo Knapp als Perroquet, Heinrich Jäger als chinesischer Diener, Milan Walter als Leutnant Sunny Hill zu tun. Der Kadett Bobbie Flipps, von Liselotte Mracek dargestellt, nahm am ganzen Geschehen in allen Situationen regsten Anteil. Das ausverkaufte Haus geriet durch die Aufführung in beste Silvesteriaune und konnte aus dieser Stimmung heraus angenehm in das neue Jahr hineingleiten. M. „Freundeskreis: Internationales Hoch-schuI-Zentrum Kärnten" Die Vereinigung „Freundeskreis Internationales Hochschulzentrum Kärnten“, die die Voraussetzungen für eine befriedigende Lösung der Hochschulfrage für Kärnten schaffen will, ist durch ihre „Verbindungsstelle Klagenfurt“ unter der Anschrift: Mießtaler Straße 8 (Konzerthaus, Parterre, Verwaltung), erreichbar. Dortselbst wird jeden Donnerstag vormittag von 9 bis 11 Uhr und nachmittag von 15 bis 17 Uhr das Sekretariat der Vereinigung für Sprechstunden zur Verfügung stehen. Willkommen sind alle, die dem Vorhaben der Vereinigung entweder unter allgemeinen kulturellen Ge-| sichtspunkten oder vom Standpunkt neuer Mög-j lichkeiten zu akademischen Studien für die i Kärntner Jugend beziehungsweise zu akademi-I scher Weiterbildung für berufstätige Erwachsene ein ernstes Interesse entgegenbringen. In Zukunft sollen — auf Wunsch von Interessentengruppen — fallweise auch Mitglieder der Führungskollcgien (Vorstand, Senat, Kuratorium) der oben angeführten Vereinigung während dieser Sprechstunden zur Beratung zur Verfügung stehen. Ausstellung amerikanischer C-emälde-reprodüktionen im Stadttheater Das Stadttheater Klagenfurt zeigt während des Monates Jänner aus Anlaß der Aufführung des amerikanischen Volksstückes „Der Regenmacher“, romantische Komödie von N. Richard Nash, in den Wandelgängen eine Kollektion von Farbreproduktionen amerikanischer Gemälde. Die Sammlung wurde so ausgewählt, daß sie repräsentative Werke der Stilepochen vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart umfaßt und Bilder der bekanntesten amerikanischen Maler, wie John James Audubon, James A. McNeiil Whistler, John Marin, Grant Wood und Andrew Wyeth, enthält. Ein Heimatbuch des Bezirkes St. Veit/Glan Verlag: Kärntner Druck- u. Verlagsgesellschaft — Zusammengestellt von Dr. Kari Dienklage Ein Kärntner Kulturdenkmal in Gefahr Die altehrwürdige Priesterhauskirche soll im Zuge eines Hochhausbaues abgerissen werden Ein neues Projekt, das die Kirche rettet und den Interessen der Bauherren gerecht wird Das Gurker -bischöfliche Ordinariat plant auf den Gründen des alten Priesterhauses in Kla-genfurt, Ecke Bahnhofstraße—Priesterhaus-gasse, das abgetragen werden soll, den Bau eines Hochhauses. Im Zuge dieses Bauvorhabens soll die altehrwürdige Priesterhauskirche mit ihren wertvollen Kunstdenkmälern niedergerissen werden, um einem Hochhaus Platz zu machen. In der Linie der Priesterhausgasse soll sich ein sechsgeschossiger Baukörper erheben, während in der Nord-Süd-Rich-tung, parallel zur Bahmhofstraße, ein lSstöckiges Bauwerk entstehen soll. So begrüßenswert die bauliche Veränderung der Priesterhausgasse zugunsten eines modernen Stadtbildes ist, um so bedauerlicher ist es, daß gleichzeitig ein Kulturdenkmal diesem Projekt geopfert werden soll, von denen die Landeshauptstadt nicht allzu viele besitzt. Der Abbruch der Kirche — und darüber sind sich alle Kulturträger unseres Landes bewußt — wäre nicht nur für die Landeshauptstadt, sondern für Kärnten ein empfindlicher Verlust. Wie Prof. Dr. G i n h a r t, der die Lehrkanzel für Kunstgeschichte an der Technischen Hochschule in Wien innehat, feststellt, ist die Kirche das ganz seltene Beispiel einer Wandpfeilerkirche mit Emporengang. Der Raum atmet schon klassizistische Kühle, besitzt aber doch den Reichtum des Spätbarocks und bildet mit der lieblichen Fassade, wenn er wieder einmal restauriert wird, ein entzückendes Beispiel spätbarocker Architektur mit schon merkbaren klassizistischen Anklängen. Bauherr war der Salzburger Erzbischof Sigismund Graf Schrat- tenbach. Die Bauzeit lag zwischen 1767/68. Erbaut wurde die Priesterhauskirche von Johann Georg Hagenauer, der jüngste der drei Brüder (Wolfgang 1726—1801 und Johann Baptist 1732—1810). Er wurde 1746 in Straß bei Ainring im Salzburgischen geboren und stand bei seinem ältesten Bruder Wolfgang, der seit 1760 in Salzburg Hofbauverwalter war, in der Lehre. Wolfgang hat im damaligen Fürstentum Salzburg mehrere Kirchen gebaut, Altäre entworfen und in Gastein das Badeschloß errichtet, während sein Bruder Baptist als tüchtiger Bildhauer in Wien wirkte. Georg Hagenauers erstes Werk ist die Klagenfurter Priesterhauskirche, deren Entwürfe im Städtischen Museum in Salzburg liegen. Zehn Jahre nach ihrem Bau hat Georg Hagenauer die ebenfalls höchst interessante Florianisäule auf dem Heuplatz entworfen, deren Statuen von seinem Bruder Wolfgang stammen. Hier hat der Klassizismus vollends gesiegt 1780 hat Georg für den Gurker Bischof Auersperg das Schloß Zwischenwässem erbaut, das ein kapitales Werk des österreichischen Klassizismus darstellt. Zur selben Zeit hat er das Alumnatsgebäude in Straßburg entworfen. Zwei Jahre vorher hatte er sich eines Bauauftrages für Maria Joseph von Mayerhoffen, nämlich das Schloß Kölnhof bei St. Veit/Glan unter Verwendung mittelalterlicher Mauerzüge umzubauen, nobel entledigt. Sehr wahrscheinlich stammt auch der Entwurf für das Steinportal der St.-Veiter Bezirkshauptmannschaft von ihm. Bischof Auersperg nahm diesen tüchtigen Baumeister mit nach Passau und ernannte ihn hier zu seinem Hofarchitekten. Dort baute er 1783 das Theater und den Redoutensaal, 1784 das Schlößchen Straß bei Passau, 1790 das kleine Schloß Haidenhof und 1792 das große fürstbischöfliche Schloß Freundehain bei Passau, eines der allerbesten, die das heutige Bayern aus dieser Zeit zu zeigen hat. 1803 berief ihn der Salzburger Erzbischof wieder zurück nach Salzburg, wo er nun nach dem Tode seines Bruders Wolfgang Hofbaudirektor wurde. Johann Georg Hagenauer ist 1835 im Alter von 89 Jahren gestorben. Salzburg und Passau, die Münchner Kunsthistoriker und Architekten werden empört sein und es nicht verstehen, wenn sie erfahren, daß das köstliche Jugendwerk Johann Georg Hagenauers, sein einziges kirchliches Bauwerk in Klagenfurt, nun abgerissen werden soll. Im Salzburger Museum wird auch eine Zeichnung aufbewahrt, die den geplanten, noch völlig mit Rokoko-Zierat besetzten Hochaltar für die Priesterhauskirche zeigt. Er wurde vielleicht nie ausgeführt, denn der heutige Altar ist ein Werk des Schülers Johann Hagenauers, des aus Sterzing stammenden Johann Nepomuk Probst (1756—1824), der seit dem späten 18. Jahrhundert, von Fürstbischof Graf Salm nach Klagenfurt berufen, mehrfach für Kärnten gearbeitet hat Die figurenreiche, aus Holz geschnitzte Gruppe der Kreuzabnahme wurde erst 1815 aufgestellt. (Es mag sein, daß der Rokoko-Altar vielleicht doch von 1769 bis 1815 in der Kirche stand und dann dem harten klassizistischen Werk Probsts weichen mußte). J. N. Probst war mit den Hagenauers befreundet, hat er doch auch dem 1801 verstorbenen Wolfgang das Grabmal im Salzburger Petersfriedhof geschaffen. Auch der schlanke Obelisk auf dem Kardinalplatz in Klagenfurt stammt von Probst, ferner eine Gruppe der Beweinung Christi in der bischöflichen Hauskapelle sowie Kruzifixe in Zwischenwässem und Friesach. Das künstlerisch bedeutendste Werk der Priesterhauskirche, eine Schöpfung von absoluter Höhe, zweifellos das allerbeste Fresko in Kärnten, ist das Deckengemälde des Eustachius Gabriel von 1 7 69. Man vermutet, daß an der geistvollen Komposition des Gemäldes der große Freskenmaler aus dem Barock und Lehrer Gabriels, Meister Maulpertsch, beteiligt war. An dieser wertvollen Gewölbemalerei ist kein Wort der Bewunderung zuviel. Derzeit ist das Fresko verschmutzt, verraucht und unansehnlich, restauriert aber würde es die großartigste Sehenswürdigkeit Klagenfurts sein. Die in Gefahr stehende Kirche hat ferner noch zwei schöne große Bilder von Scheffer von Leonhardhoff, ein Original und eine Kopie nach einem Italiener des 17. Jahrhunderts und eine Biedermeierkanzel aus 1840 von dem Kunsttischler Joseph Stauder in Sexten. Namhafte Baufachleute, besonders der Landesplaner Doz. Dr. W u r z e r, und verdiente Kulturfachleute haben Pläne ausgearbeitet, nach denen die Priesterhauskirche mit ihren Kulturdenkmälern neben dem Hochhaus bestehen bleiben kann. Um den Fußgängerverkehr längs der Priesterhauskirche abzuleiten, weil der gegenwärtige Gehsteig der Straßenverbreiterung zugute kommen soll, sehen die positiven Pläne vor, daß sich der Fußgängerverkehr in Richtung Westost zwischen der Priesterhauskirche und der Front des Hochhauses vollziehen könnte. Es wäre nicht zuviel verlangt, wenn die Bauherren die Priesterhauskapelle der Nachwelt erhalten und restaurieren, zumal das Kompromißprojekt ohnedies eine außerordentliche Wertsteigerang durch Vergrößerung des Bauvolumens sichert, die einen Ausnahmefall darstellt. Die Priesterhauskirche als Bau- und Kunstdenkmal zu erhalten, ist ein kulturelles Gebot der Stunde und aller Verantwortlichen! bl. Die Forstschädlinge unserer Wälder Ein Überblick über das österreichiche Forstjahr 1956 — Forstschäden in Kärnten An Schädlingen, die im gesamten Bundesgebiet in Erscheinung treten können, fanden sich an Bestandesschädlingen verschiedene Pflanzgarten- und Kulturschädlinge sowie Borkenkäfer, ferner Wild- und Weideviehschäden. In verschiedenen Pflanzgärten des westlichen Österreich gab es Sehnackenlarven, Erdeulen und Engerlinge. Aus Pflanzgärten der übrigen Bundesländer wurden verschiedentlich Engerlingsschäden gemeldet. Als Kulturschädling trat der große braune Rüsselkäfer (Hylobius abietis) vor allem in den Stmmschadensgebieten des Dezember 1954 und in einigen Waldgebieten der Steiermark in Massenvermehrung auf. Er wurde durch die mit E 605 f kombinierte Fang-rindenmethode überall erfolgreich bekämpft. Das Auftreten des Borkenkäfers hielt sich im gesamten Bundesgebiet, mit Ausnahme einiger Teile Niederösterreiehs, zumeist im Rahmen des „eisernen Bestandes“. Wildschäden gab es in Anbetracht des hohen Wildstandes im gesamten Bundesgebiet. Im westlichen Österreich waren auch Schäden durch die Waldweide zu verzeichnen. Kalamitäten durch Schwammspinner, Goldafter und Eichenwickler Die östlichen Gebiete Niederösterreichs und des Burgenlandes, die unter pan-nonischem Klimaeinfluß stehen, waren durch ein Massenauftreten des Schwammspinners, die Gebiete Niederösterreiehs ferner durch ein Massenauftreten von Goldafter und Eichenwickler gekennzeichnet. Die Bezirksforstinspektion Marchfeld meldete allein einen Schwammspinnerbefall, der zwischen 1000 und 2000 Hektar lag. Die Goldafter erreichte in ihrem Auftreten ein Ausmaß von einigen Hundert Hektar. Der Eichenwickler war in größeren und kleineren Herden über das gesamte Eichengebiet des östlichen Niederösterreich verbreitet. Große Schäden entstanden vor allem durch den Schwammspinnerfraß. Die Bekämpfung des Schwammspinners beschränkte sich auf den Schutz von Wertholzbeständen. Die Bekämpfung der Goldafterkalamität wurde abgebrochen, da eine um sich greifende Pilzerkrankung einen natürlichen Zusammenbruch der Kalamität herbeiführte. Tannentrieblaus und kleine Fichtenblattwespe Uber den gesamten Nordabfall der Alpen vom Wienerwald bis nach Vorarlberg, ferner im Alpenvorland und in nördlichen Teilen Niederösterreiehs und Oberösterreichs ist die Tannentrieblaus in kleineren und größeren Herden aufgetreten. Dieses Massenauftreten war, bedingt durch die Bekämpfungsmaßnahmen des Jahres 1955 und durch den Frosteinfluß im Februar 1956, gegenüber den vorhergehenden Jahren zwar geringer, gebietsweise aber noch immer so stark, daß chemische Bekämpfungen durchgeführt werden mußten. Dies war deshalb notwendig, weil die Tannentrieblaus als eingeschleppter Schädling sehr wenig natürliche Feinde besitzt, so daß das Vorkommen der Tanne in den Mischwaldgebieten Österreichs ohne Einsatz von Bekämpfungsmaßnahmen in Frage gestellt sein würde. Ein umfangreicherer Herd fand sich im Wienerwald, und zwar in der Forstverwaltung Neulengbach des Prinzen Liechtenstein. Oberösterreich meldete rund 200 Hektar Befall mit Tannentrieblaus, vor allem aus dem Hausruckgebiet und dem Salzkammergut. In Tirol war das große und schädliche Auftreten der Tannen trieblaus innerhalb der Bezirksforstinspektion Kufstein durch Bekämpfungen und Frosteinwirkung von 665 Hektar auf 50 Hektar zurückgedrängt worden. Die Beikämpfungsmaßnahmen erfolgten im September 1956. Die Landesforstinspektion Steiermark meldete aus dem Be- Aufgetretene Waldschäden in Kärnten Im Vorjahre kam es im großen und ganzen j sehr bald wieder begrünen. Bekämpfungsin Kärnten zu keinen Waldschäden von : maßnahmen gegen diese Schädlinge werden besonderer Bedeutung. Insbesondere waren ; daher nicht ergriffen. keine besorgniserregenden Insektenkalamitäten ; Von nicht zu unterschätzender Bedeutung zu verzeichnen, außer lokal auftretenden sirK} die Schäden, die besonders den Jung-Massenvermehrungen von Rüsselkäfern. j kulturen auf Grund des Abbeißens der An enthomologischen Schädlingen traten im ! Termmalknospen und -triebe durch das Reh-Laufe des vergangenen Jahres auf: Uber das ’ gesamte Gebiet des Landes Kärnten verstreut wurden etwa 70 ha reduzierter Waldfläche von Borkenkäfern (in der Hauptsache Ips typographus, Ip$ amitinus und Ips sexdenta-tus) befallen. Eine Werterverbreitung dieser Schädlinge konnte auf Grund der gewissenhaften Tätigkeit der Forstbehörden und der Waldbesitzer vermieden werden. Durch den Käferbefall selbst und die damit verbundenen notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen mußte eine Holzmenge von 14.300 Festmeter zum Einschlag gebracht werden. Das Auftreten von Rüsselkäfern, (in der Hauptsache der große und der kleine braune Fichtenrüsselkäfer, Hylobius abietis und pinastri) gab schon mehr Anlaß zu Besorgnis. Insgesamt wurden rund 270 ha Kulturflächen befallen. Dieser Befall verursachte teilweise bedeutende Pflanzenausfälle. Der dadurch entstandene Schaden kann mit rund 600.000 Schilling angenommen werden. Die Bekämpfung wurde vor allem durch Fangrinden, welche mit E-605-Staub und flüssigen E-605-Präparaten begiftet wurden, durchgeführt. Zu diesem Zweck wurden den Waldbesitzern von den Forstbehörden kostenlos E-605-Präparate zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahmen zeitigten sehr gute Erfolge, und mit größter Wahrscheinlichkeit ist damit zu rechnen, daß in den nächsten Jahren einer weiteren Ausdehnung der Befallsgebiete Einhalt geboten werden konnte. Die Kalamitäten in den derzeitigen Befallsgebieten werden ebenfalls durch diese durchgeführten Bekam,pfungsmaßnahmen zum großen Teil zum Abklingen gebracht werden. In den Bezirken Spittal/Drau und Hermagor traten auf einer Fläche von etwa 6500 ha der graue Lärchenwickler (Semasia di-niana) und die Lärchen miniermotte (Coleophora laricella) auf. An Schäden sind nur Zuwachsverluste zu erwarten, da sich die befallenen Bäume nach Abflauen des Befalls Der Winter mahnt die Kraftfahrer Maßnahmen der Straßenverwaltung bei Schnee- und Eisglätte Vor einigen Tagen ist es auf fast allen Straßen Kärntens zu plötzlicher Glatteisbildung gekommen. Die Straßenbauämter und Straßenmeistereien waren nach besten Kräften bemüht, der Eisglätte Herr zu werden und die weitere Fahrmöglichkeit auf den Straßen zu sichern. Wie die Bundes- und Landesstraßenverwaltung in einer grundsätzlichen Stellungnahme dazu ausführt, ist es im Falle solcher Naturereignisse technisch nicht möglich, alle Straßenzüge in Kärnten zugleich mit Streuriesel zu bedecken, weil auch die Streufahrzeuge nur unter Aufbietung aller Kräfte und mit größter Vorsicht weiterkommen können. Zudem werden für das ausgedehnte Straßennetz sehr große Mengen von Streusplitt benötigt: Allein auf der Strecke von Villach bis zum Gendarmerieposten Werraberg etwa wird die Lademenge eines 5- bis 6-Tonnen-LKW verbraucht. Dazu kommt, daß das Beladen der Streugeräte unterwegs geraume Zeit erfordert, da es auf der Strecke mit der Hand geschehen muß. In den Straßenbauämtem und Straßenmeistereien stehen jedenfalls jederzeit beladene Streugeräte zum Einsatz bereit, um im Notfall ausfaliren zu können. Dabei leisten an den kritischen Straßenstellen zu normalen Arbeitszeiten die Straßenwärter längst wert- volle Arbeit, bevor noch das zum Großeinsatz ausgefahrene maschinelle Streugerät eintrifft. Zahlreiche Kraftfahrer verhalten sich leider in den Wintermonaten fast gleich wie im Sommer, d. h. sie vermindern die Geschwindigkeit nicht und verlangen dabei von der Straßenverwaitung die gleiche Verkehrssicherheit. Hohe Fahrgeschwindigkeiten bringen es unter anderem mit sich, daß der gleichmäßig verteilte Streuriesel durch die erzeugten Windwirbel stets an den Fahrbahnrand geschleudert wird, wo sich ganze Wälle bilden. Obwohl diese von den Straßen Wärtern laufend wieder in die Fahrbahn zurückgeworfen werden, ist es unvermeidlich, daß oft nach kurzer Zeit von einer Streuung fast nichts mehr zu bemerken ist. Anderseits ist festzustellen, daß sich infolge von Nebel oder leichtem Nieseln, das Streugut oft binnen weniger Minuten mit einer Eisschicht überzieht — ein Naturereignis, gegen das einfach nicht anzukommen ist. Die Bekämpfung der Eis- und Schneeglätte auf den Kärntner Straßen erfolgt nach besten Kräften im Rahmen der technischen Möglichkeiten. Jeder Kraftfahrer, der sich mit den Bedingungen eines Großeinsatzes vertraut gemacht hat, wird den schweren Dienst des Personals sowie die Leistung von Menschen und Maschine zu würdigen wissen und in der Folge mit unberechtigter Kritik zurückhaltend sein. wild zugefügt wurden. Diese Verbißschäden traten auf einer Fläche von etwa 500 ha auf. Die Schälschäden, die durch Rotwild verursacht wurden, hielten sich im vergangenen Jahr in erträglichen Grenzen. Zu bemerken wäre, daß die auftretenden Verbißschäden dazu führen, daß von seiten der geschädigten Waldbesitzer immer wieder der Ruf nach einer Erhöhung des Abschusses laut wird. Schäden durch W e i d e v i e h, hervorgerufen durch Verbiß und Vertritt, waren auf einer Fläche von rund 100 ha zu verzeichnen und sind insbesondere in der Nähe von Ortschaften aufgetreten. Hiebei ist festzustellen, daß auf Grund der Aufklärungstätigkeit der Forstbehörden die Wetdeviehschäden in ständiger Abnahme begriffen sind. An atmosphärischen Schäden während des Jahres 1956 sind zu erwähnen: 1. Im Mai 1956 wurden durch einen verspätet einsetzenden stärkeren Schneefall bedeutende Schneebrueh-und Schneedruckschäden, vor allem an Stangenhölzern und an den zu dieser Zeit bereits belaubten Holzarten, verursacht. 2. im August 1956 wurden die Wälder in Mittel- und Ostkärnten durch heftige Sturmböen in Mitleidenschaft gezogen. Durch diese atmosphärischen Ereignisse .kapi es., zu einem nicht .vorhergesehenen. Holzahfall von rund 70.000 Festmeter. Während des Jahres 1956 kam es in ganz Kämien zu 61 Waldbränden, die teils durch Funkenflug der Eisenbahn, zum größeren Teil aber durch Unachtsamkeit hervorgerufen wurden. Die vom Feuer beschädigten Waldflächen haben ein Ausmaß von 97 ha, der Gesamtschaden dürfte sich auf etwa 600.000 Schilling belaufen. Alle diese angeführten Schäden scheinen auf den ersten Blick ziemlich bedeutend zu sein, überschreiten jedoch im großen und ganzen nicht das erfahrungsgemäß auftretende Ausmaß. Diese Tatsache ist in erster Linie auf das wachsende Verständnis der Waldbesitzer für die Belange einer pfleglichen Waldbehandlung und ihrer Verpflichtungen der Allgemeinheit gegenüber zurückzuführen. Bei neue Leiter der Präsidialabteiiung Mit der Leitung der Präsidialabteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung wurde nach dem Ausscheiden des Landesamtsdirektor-Stellvertreters Dr. Kandutsch aus dem aktiven Dienst Landesoberregierungsrat Doktor Othmar Hauer betraut. reich der Bezirksforstinspektion Deutschlandsberg ebenfalls einen Fall des Auftretens der Tannen trieblaus. Standortsfremde Fichtenbestände Niederösterreichs und Oberösterreichs sowie Bestände, in denen die Fichte nicht im geringsten Mischungsverhältnis eingebracht worden j ist, litten — wie schon seit Jahren — auch i unter dem Befall der kleinem Fichtenblatt-j wespe in einem Ausmaß, das gleichfalls | chemische Bekämpfung erforderlich machte, j Ein solcher Herd findet sich zum Beispiel in ; Oberösterreich bei St. Florian. Insgesamt mel-i dete Oberösterreich über 1200 ha mit Befall j durch diese Blattwespe, wovon 200 ha stark be-! fallen sind. In Niederösterreich waren allein j im Bezirk St. Pölten 2000 Hektar befallen. ! Kleinere Befallsherde der Fichtenblattwespe • gab es im Klagenfurter Becken und in der I südlichen Steiermark. | Ernste Gefahren durch die Fichtengespinstblattwespe Als wirklich bestandesbedrohender Schädling trat 1956 erstmalig die Fichtengespinst-blattwespe innerhalb der Forstverwaltung Karlsbach der Bezirksforstinspektion Melk und innerhalb der Bezirksforstinspektion Scheibbs in außerordentlicher Massenvermeh-rung auf. Das Ausmaß der Schädigung betrug in beiden Gebieten etwa je 150 Hektar, Der Belag mit Afterraupen in den Böden der befallenen Bestände ist zurzeit so hoch, daß in den nächsten Jahren eine Wiederkehr der Kalamität zu befürchten ist. Die inneren Alpentäler Tirols, Kärntens, Salzburgs und der Steiermark litten unter Massenvermehrung der Lärchenminier-motte, die bis in Höhenlagen von 1200 bis 1300 Meter Seehöhe auftrat. Höhere Gebirgslagen des Lungaus in Salzburg, auf der Kärntner Seite der Hohen und Niederen Tauern, den Berghängen Osttirols und Gebirgslagen innerhalb der Bezirksforstinspek-tion Steinach in Nordtirol waren in einem Ge-samtaußmaß von rund 30.000 Hektar vom Grauen Lärchenwickler befallen. Dieser Schädling, der in den Jahren 1953 und 1954 in Massenvermehrung bereits im Engadin in der Schweiz' aufgetreten war, hat sieh in den beiden folgenden Jahren bis in den Salzburger Lungau ausgebreitet. Der ausgedehnte Fraß der Lärchenwicklerraupe bewirkte, daß die Lärchen in den höheren Lagen so aussahen, als ob sie von Frost oder Waldbränden verheert wären. Das führte auch zu verschiedenen Zeitungsmeldungen. Gegen diesen Schädling wurden jedoch keinerlei Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt, da sich die von ihm verursachten Schäden — wie langjährige Erfahrungen ergeben haben — nur in Zuwachsverfusten bewegen und die Massen-vermehmnig an einem Standort schon nach mindestens zwei Jahren durch eine Viruserkrankung ohnedies von selbst zusammenbricht. In den vielfach nicht erschlossenen, schwierigen Gebirgslagen würden sich chemische Bekämpfungsmaßnahmen auch gar nicht durchführen lassen. Bahnübergänge neu gesichert Die erste vollautomatische Anlage mit Blinkem und Halbschranken im Betrieb Auf einer der frequentiertesten Straßenstrecken, auf der Wörthersee- bzw. Triester Bundesstraße, wurden erstmalig in Österreich beim Bahnübergang in Pörtschach vollautoma-tisierte Halbschranken durch die Bundesbahn dem Betrieb übergeben. Im schienengleichen Straßenverkehr ist diese Neuerung ein Sicherheitsfaktor, der in anderen Ländern erfolgreiche Resultate zeitigte und in Österreich nun erprobt wird, und zwar bei den Bahnschranken in der Ausfahrt in Pörtschach-West, die, kurvenhedingt, immer schon ein Verkehrsproblem darstellten. Die neue Sicherheitsanlage ist gekennzeichnet durch stark aufleuchtende rote Lampen, wenn ein Zug naht, die dem Kraftfahrer und dem Fußgänger eindringlich das übliche Stopp-zeichen geben. Diese roten Blinker sind auch bei Nebel leicht sichtbar. Bei Herannahen des Zuges werden nicht nur der Blinker, sondern auch die Halbschranken jeweils auf der rechten Verkehrsseite in Betrieb gesetzt, die dann die Fahrbahn sperren. Zwei Kilometer vor dem Bahnübergang wird die Vollautomatik vorn daherbrausenden Zug ausgelöst. Die Blinker leuchten in Intervallen zwölf Sekunden früher auf, bevor sich die Halbschranken senken. Das Blinken des roten Lichtes ist für dm Kraftfahrer ein Aviso zum Halten. Die Halbschranken sind aus Leichtmetall, mit rotweißroten Rückstrahlern versehen. Durch die Errichtung von Halbschranken wird erreicht, daß ein Fahrzeug, das von den Sehrankenbäumen eingeschlossen wird, noch die Möglichkeit hat. auf die andere Straßenseite zu wenden und weiter zu fahren. So ist die neue Sicherungseinrichtung eine bedeutsame Verbesserung gegenüber dem bisherigen System der totalen Absperrung des Bahnüberganges beim Herannahen des Eisenbahnzuges. Diese Sicherheitsapparatur mit den Blinklichtern und den Halbschranken wurde kürzlich im Beisein des Betriebsdirektors der ÖBB. Hofrat Dr. Bruno Kepnik, des Präsidenten der Bundesbahndirektion Villach, Hofrat Doktor Gradischnik, und des Vizepräsidenten der Bundesbahndirektion Villach, Dipl.-Ing. Franz Guttmann, dem Betrieb übergeben. A Kämt nerisehe La n des - Bran dscha den-Versicherung!- Anstalt gegründet 1899 vom Kärntner Landtag Telegramme: Kälabrand Klage riflirt, Alter PlafZ Nr. 30 Telephon: 58-46, 58-4 7 Amtlicher Anzeiger Amt der Kärntner Landesregierung Kundmachung des Landeshauptmannes von Kärnten, betreffend die Aufhebung der Preisregelung von Kalbfleisch. Zufolge Kundmachung des Bundesministe- ■ riums für Inneres vom 30. November 1956, j ZI. 1S3.866-11/I956 („Wiener Zeitung“ Nr. 280 vom 1. Dezember 1956), wurde mit Wirkung vom 1. Dezember 1956 der Absatz I der Kundmachung des Bundesministeriums für Inneres vom 28. Juni 1952, ZI. 100.600-11/52 („Wiener Zeitung“ Nr. 150 vom 29. Juni 1952), betreffend die Preisregelung für Schlachtkälber (lebend und gestochen) aufgehoben. Damit ist ebenfalls mit Wirkung vom 1. Dezember 1956 auch die Kundmachung des Landeshauptmannes von Kärnten vom 20. Mai 1952, ZI. 3030-941-8 a/1952 (in Kraft zufolge Abs. III der Kundmachung des Bundesministeriums für Inneres vom 28. Juni 1952, ZI. 100.600-11/52, und zufolge Kundmachung des Landeshauptmannes von Kärnten vom 5. November 1952, ZI. 3000-2094-8 a/52, „Wiener Zeitung“ Nr. 265 vom 13. November 1952), betreffend die Preisregelung für Kalbfleisch, außer Kraft. — Klagenfurt, am 17. Dezember 1956. Für den Landeshauptmann: Der Landesamtsdirektor: Ne w o 1 e e. h. c) Jungtiere bis sechs Monate, pro Kilogramm Lebendgewicht .........S 25.— d) Alttiere, pro Kilogramm Lebendgewicht S 20.— 3. Gänse: a) Eintagskücken, pro Stück ........S 22.50 j b) Kücken bis drei Wochen, pro Stück S 30.— c) Junggänse bis sechs Wochen, pro Stück ....................... S 40.— ] d) Junggänse bis sechs Monate, pro Kilogramm Lebendgewicht ..........S 25.— j e) Altgänse, pro Kilogramm Lebendgewicht S 22.— 4. Enten: a) Eintagskücken, pro Stück .........S 10.— b) Kücken bis drei Wochen, pro Stück S 16.— c) Jungenten bis zehn Wochen, pro Stück ....................... S 30.— i d) Jungenten bis sechs Monate, pro Kilogramm Lebendgewicht ..........S 25.— e) Altenten, pro Kilogramm Lebendgewicht S 20.— Klagenfurt, am 5. Jänner 1957. — Zahl: Vet-56/18/56. Für den Landeshauptmann: Der Landeshauptmannstellvertreter: Ferlitsch e. h. Kundmachung d6s Landeshauptmannes vom 5. Jänner 1957, ZI. Vet-56/17/56, mit welcher der für ein Kilogramm berechnete durchschnittliche Marktpreis für geschlachtete Schweine aller Qualitäten für den Monat Jänner 1957 festgesetzt wird. Gemäß § 52, lit. a des Tierseuchengesetzes vom 6. August 1909, RGBl. Nr. 177, in der geltenden Fassung, wird der pro Kilogramm berechnete durchschnittliche Marktpreis, der im Vormonat in Klagenfurt für geschlachtete Schweine aller Qualitäten amtlich notiert war, für den Monat Jänner 1957 mit S 16.— pro Kilogramm festgesetzt. Klagenfurt, am 5. Jänner 1957. — Zahl: Vet-56/17/56. Für den Landeshauptmann: Der Landeshauptmannstellvertreter: F e r 1 i t s c h e. h. Kundmachung des Landeshauptmannes vom 5. Jänner 1957, ZI. 56/16/56, mit welcher der für ein Kilogramm des Lebendgewichtes berechnete Werttarif für Nutzschweine für das erste Vierteljahr 1957 festgesetzt wird. Gemäß F 52, lit. b des Tierseuchengesetzes vom 6. August 1909, RGBl. Nr. 177, in der geltenden Fassung, wird im Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer für Kärnten der Durchschnittspreis für Nutzschweine, der während des letzten Vierteljahres auf den wichtigsten Märkten des Landes für Nutzschweine pro Kilogramm des Lebendgewichtes erzielt wurde, für das erste Vierteljalir 1957 wie folgt fest- gesetzt: Ferkel bis acht Wochen ........... 14 S pro kg Läufer (über acht Wochen bis 50 kg) ..................... 13 S pro kg Schweine über 50 kg ..............12 S pro kg Klagenfurt, am 5. Jänner 1957. — Zahl: Vet-56/16/56. Für den Landeshauptmann: Der Landeshauptmannstellvertreter: Ferlitsch e. h. Kundmachung des Landeshauptmannes vom 5. Jänner 1957, ZI. Vet-56/18/56, mit welcher der für ein Kilogramm des Lebendgewichtes berechnete Werttarif für Geflügel für das erste Halbjahr 1957 festgesetzt wird. Gemäß $ 52 a des Tierseuchengesetzes vom 6. August 1909, RGBl. Nr. 177, in der geltenden Fassung, wird im Einvernehmen mit der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft der gemeine Wert (das ist der Verkaufsdurchschnittswert) für Hausgeflügel für das erste Halbjahr 1957 wie folgt festgesetzt: 1. Hühner: a) Eintagskücken, pro Stück ........S 5.50 b) Kücken bis zwei Wochen, pro Stück S 6.— c) Kücken bis vier Wochen, pro Stück S 8.— d) Kücken bis sechs Wochen, pro Stüde S 10.— e) Kücken, weiblich, bis sechs Wochen pro Stück ...................... S 20.— f) Junghühner bis sechs Monate, pro Kilogramm Lebendgewicht .........S 30.— g) Althühner, pro Kilogramm Lebendgewicht ...........................S 22.— 2. Truthühner: a) Eintagskücken, pro Stück ........S 15.— b) Kücken bis sechs Wochen, pro Stück S 30.— Vereinsauflösung Der Verein „Sängerrunde Bergheimat“ mit dem Sitz in Nöring bei Eisentratten hat sich bereits vor mehreren Jahren freiwillig aufgelöst. Josef E g a r t e r Innemöring Nr. 7 ehemaliger Vereinsobmann Landesbaudirektion Referatfür Bun de s g ebäude Ausschreibung Das Referat für Bundesgebäude schreibt bie-mit die Maler- und Anstreicherarbeiten, Terrazzo-, Fliesenarbeiten und die Glaserarbeiten für den Neubau eines Bundespolizeikommissariates in Villach öffentlich aus. Interessenten hieftir wollen sich schriftlich oder fernmündlich beim Referat für Bundesgebäude, Klagenfurt, Theatergasse 4, Tel. 23-78, oder beim Bundespolizeikommissariat Villach, Hauptplatz, Tel. 62-96 (Baukanzlei) in der Zeit Vom 14. bis 18. Jänner anmelden, worauf ihnen die erforderlichen Unterlagen zugehen werden. — Klagenfurt, am 7. Jänner 1957. Für den Landeshauptmann: Dipl.-Ing. Au bell e. h. Bezirkshaupt mannschaft Hermagor Kundmachung Mit sofortiger Wirkung wird die Verwen-düng von Anhängern (rimorchio) auf den Bundes- und Landesstraßen des Bezirkes Hermagor gemäß § 29 des StPolG bzw. $ 31 der StPoIO untersagt. Diese Verfügung bezieht sich nicht auf Zugmaschinen (Traktoren, § 59 der KFV 1955), wenn eine Stundengeschwindigkeit von 16 km | nicht überschritten wird und das Gesamtgewicht. des Anhängers drei Tonnen nicht übersteigt, ferner auf Sattelkraftfahrzeuge ( § 2, Abs. 1, Ziffer 1, lit. f des KFG 1955) sowie auf Einachsanhänger bzw. Anhängeschlitten (1 2, Abs. 3, lit b und c des KFG 1955). Zuwiderhandlungen werden gemäß $ 72 des StPolG mit Geld- oder Arreststrafen geahndet. Außerdem wird bei Beschädigung der Straße der Urheber gemäß § 30 des Bundesstraßengesetzes, BGBl. Nr. 59/48, bzw. $ 63 des Kärntner Straßengesetzes vom 7. Juli 1955, LGBI. Nr. 24, und § 72, StPolG, BGBl. Nr. 46/1947, zu den Wiederherstellungskosten herangezogen. — Hermagor, den 3. Jänner 1957. — ZI.: 6 V 1/56-3. Der Bezirkshauptmann: Dr. Schwarz e. h. Bezirkshauptmannschaft Hermago r Kundmachung Da die Bundes- und Landesstraßen zum großen Teil nicht frostsicher ausgebaut sind, verlieren sie während der Tauperioden infolge Aufweichens der Fahrbahn ihre Tragfähigkeit. Wenn in dieser Zeit die durch Frostauftriebe meist stark mitgenommenen Fahrbahnen durch zu schwere Fahrzeuge beansprucht werden, entstehen umfangreiche, kilometerweite schwerste Beschädigungen der Straßen. Häufig erfolgt dabei die totale Zerstörung der kostspieligen Fahrbahndecken und eine starke Verdrückung des Straßenunterbaues. Die Folge dieser Schäden ist eine erhebliche Behinderung des Verkehrs. Außerdem erfordert ihre Behebung große Geldbeträge. Die Straßenschäden können nur durch die Androhung einer entsprechenden Verkehrsbeschränkung während der Tauwetterperiode in erträglichen Grenzen gehalten werden. Bei normalem Verlauf des Winters tritt gegen Ende desselben eine Tauperiode auf, welche nur wenige Wochen dauert. Zuweilen kommt es jedoch vor, daß auch während des Winters größere Tauperioden auftreten und daß die Austrocknung der Straße infolge ungünstiger Witterung langsam vor sich geht. Die Bezirkshauptmannschaft Hermagor wird daher auch in diesem Winter bzw. im kommenden Frühjahr wie alljährlich bei Eintreten von Tauwetter für alle Bundes- und Landesstraßen des Bezirkes gemäß § 29 des StPolG bzw. § 31 der StPoIO Verkehrsbeschränkungen verfügen, welche voraussichtlich folgenden Umfang haben werden. 1. Bei der Gailtaler Bundesstraße von Sankt Paul bis Kötschach-Wetzmann (Beginn der Le-sachtaler Bundesstraße) und bei der Plöcken-paß-Bundesstraße eine Beschränkung für LKW bis zu fünf Tonnen, für Unimog und Traktoren Sunöesgefeplätter für bie 9tepublif Dfterreid) Das 69., 70. und 71. Stück sind am 28. Dezember 1956 erschienen. Sie enthalten: Nr. 249. Bundesgesetz: Preisregelungsgesetz- novelle 1956. Nr. 250. Bundesgesetz: Verlängerung der Geltungsdauer des Lebensmittelbewirtschaf-tungsgesetzes 1952. Nr. 251. Bundesgesetz: Neuerliche Verlänge- rung der Geltungsdauer des Preistreibereigesetzes. Nr. 252. Bundesgesetz: Kartellgesetznovelle. Nr. 253. Bundesgesetz: 7. Milchwirtschafts- gesetznovelie. Nr. 254. Bundesgesetz: 6. Getreidewivtschafts-gesetznovelle. Nr. 255. Bundesgesetz: 6. Viehverkehrgesetz- novelle. Nr. 256. Bundesgesetz: 4. Rindermastförde- rungsgesetz novelle. Nr. 257. Bundesgesetz: Rohstofflenkungsgesetznovelle 1957. Nr. 258. Bundesgesetz: Lastverteilungs-Novelle 1956. Nr. 259. Verordnung: Erlassung von Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern bei Ausführung bestimmter Arbeiten. Nr. 260. Verordnung: 8. Durchführungsverordnung zum Bauar.beiter-Urlaubsgesetz. Nr. 261. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, betreffend die Schlechtwetterperiode bei Arbeitsstellen, die höher als 1500 m gelegen sind. Nr. 262. Bundesverfassungsgesetz: 3. Jugend-emstellunigsgesetz-Noveile. Nr. 263. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen. I Nr. 264. Bundesgesetz: Abänderung des Kriegs-I Opferversorgungsgesetzes. Nr. 265. Bundesgesetz: Änderung des Familien-lastenausgieichsgesetzes und des Kinderbei-I hilfengesetzes. Nr. 266. Bundesgesetz: Novelle zum Allgemei-j nen Sczialversicherungsgesetz. Nr. 267. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über die Gewährung einer Schlechtwetterentschädigung im Baugewerbe. Nr. 268. Bundesgesetz: 2. Novelle zum Bau- i arbeiter-Urlaubsgesetz. t Nr. 269. Bundesverfassungsgesetz: Vorüber- gehende Abänderung dev Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes über die Altersgrenze der' Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes. ! Nr. 270. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes, womit Bestimmungen zur Durchführung des Artikels 26 des Staatsvertrages, BGBl. Nr. 152/1955, hinsichtlich kirchlicher Vermögensrechte getroffen werden. Nr. 271. Bundesgesetz: Stimmlistengesetz. Nr. 272. Bundesgesetz: Kraftfahrgesetz-Novelle 1956. Nr. 273. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über die Bezüge der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates, bestimmter oberster Organe der Vollziehung und des ; Präsidenten des Rechnungshofes, i Nr. 274. Bundesgesetz: Verkauf von Aktien verstaatlichter Banken. Nr. 275. Bundesgesetz: Abänderung des Währungsschutzgesetzes. Nr. 276. Bundesgesetz: 2. Einkommensteuer- novelle 1956. Nr. 277. Verordnung: Beförderungssteuer-Durchführungsverordnung 1957. mit Anhänger bis zu drei Tonnen und für Fuhrwerke bis zu einer Tonne Gesamtgewicht je Fahrzeug. 2. Bei der Lesachtaier Bundesstraße von Wetzmann bis Luggau (Bezirksgrenze und Landesgrenze) und bei allen Landesstraßen des Bezirkes für LKW bis zu drei Tonnen, für Unimog und Traktoren mit Anhänger bis zu einer Tonne und für Fuhrwerke bis zu einer Tonne Gesamtgewicht je Fahrzeug. Selbstverständlich darf die zulässige Belastung der Brücken nicht überschritten werden. Die am Straßenverkehr interessierten Kreise werden aufgefordert, ihre Transporte rechtzeitig und möglichst dann durchzuführen, wenn die Straßen festgefroren bzw. ausgetrocknet sind. — Hermagor, 3. Jänner 1957. — ZI.: 6 V 1/56-2. Der Bezirkshauptmann: Dr. Schwarz e. h. Politische Expositur Feldkirchen in Kärnten Verkehrsheschränkungen auf Bundes- und Landesstraßen während der Tauperiode Da mitunter auch während des Winters größere Tauperioden eintreten, sehen sich die Straßenaufsichtsbehörden veranlaßt, im Einvernehmen mit der Straßenverwaltung Verkehrsbeschränkungen zu verfügen. Solche Beschränkungen können auch von längerer Dauer sein, da die Austrocknung der Straße bei ungünstiger Witterung langsamer vor sich geht. Um den bei Verfügung von Verkehrsbeschränkungen auftretenden Schwierigkeiten einigermaßen zu begegnen, wäre es angezeigt, alle Betriebe, die sich schwerer Kraftfahrzeuge bedienen bzw. solche in Betrieb haben, schpn jetzt darauf aufmerksam zu machen, daß sie mit Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen nicht rechnen können und daher ihre Transporte schon jetzt so einteilen sollen, daß im Falle des Eintrittes eines momentanen Tauwetters mit den Lasten transporten ohne wesentliche wirtschaftliche Nachteile ausgesetzt werden karm. Die Straßenverhältnisse sind im Bezirk Feldkirchen nicht die besten. Will man nicht noch weitere Verschlechterungen herhei-ftihren, muß das Vorhandene weitgehend geschont werden. Dies ist nur durch möglichste Ausschaltung der schweren Kraftfahrzeuge während der Tauperiode erreichbar, zumal ja auch keine Geldmittel zur Behebung solcher in die Millionen gehenden Schäden vorhanden sind. Es wird erwartet, daß die betreffenden Kreise der Wirtschaft diesen Aufruf entsprechend beachten. — Feldkirchen, den 3. Jänner 1957. — ZI.: 6 V 20/1956. Für den Bezirkshauptmann in Klagenfurt der exponierte Kommissär in Feldkirchen Dr. W i e s e r e. h. Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan Aufhebung der Straßensperre für LKW mit Anhänger auf der Längsee-Landcsstraße Die mit ha. Verordnung vom 8. November 1956, Zahl: 6 L 117/56-2, angeordnete vorübergehende Sperre der Längsee-Landesstraße wird mit sofortiger Wirksamkeit aufgehoben. — St. Veit, 7. Jänner 1957. — ZI.: 6 L 117/56-4. Der Bezirkshauptmann: Dr. Oberl er chner e. h. Wasserbauamt Klagenfurt Ausschreibung Für die Wasserversorgungsanlage der Stadtgemeinde Friesach gelangt der Ausbau des ! Stadtrohrnetzes nach Olsa (baulich und mechanischer Teil) mit einer Gesamtlänge von | 2360 Meter zur öffentlichen Ausschreibung. { Die Anbotsunterlagen sind ab Montag, den ! 14. Jänner 1957, im Wasserbauamt Klagenfurt, | Pierlstraße, Baracke I, Zimmer Nr. 6, gegen Erlag von 20 Schilling erhältlich. Der Bauent- ! wurf liegt zur Einsichtnahme auf. Die Anbote ! selbst sind bis Dienstag, den 29. Jänner 1957, 9 Uhr vormittags, versiegelt und versehen mit der Aufschrift „Anbot Wasserversorgungsanlage Friesach“ dem Wasserbauamt Klagenfurt, Pierlstraße, Baracke I, Zimmer Nr. 6, einzureichen, wo zum selben Zeitpunkt die Anbotseröffnung erfolgt. Später einlaufende Anbote können nicht mehr berücksichtigt werden. — Klagenfurt, den 7. Jänner 1957. — Zahl: 96/57/U./K. Der Amtsleiter: Dipl.-Ing. B i ederm a nn e. h. Post- und Telegraphendirektion für Kärnten in Klagenfurt Herausgabe der Gedächtnismarke für den verstorbenen Bundespräsidenten Dr. h. c. Theodor Körner. Die österreichische Post- und Telegraphenverwaltung gibt zum Gedächtnis an den verstorbenen Bundespräsidenten Dr. h. c. Theodor Körner eine Gedächtnismarke zu S 1.50 Nennwert (ohne Zuschlag) heraus. Die Auflage beträgt 800.000 Stück. Die erstmalige Ausgabe der neuen Gedächtnismarke im freien Schalterverkauf und an die Bezieher des Markenabonnements findet am 11. Jänner 1957, 13 Uhr, statt, die Gültigkeit für die Freimachung beginnt gleichfalls am 11. Jänner 1957, 13 Uhr. Sämtliche bis 1. Jänner 1957 bei den Post-und Telegraphenämtern eingelangten Bestellungen von Markenabonnenten werden voll beliefert. Sonderbestellungen sind zugelassen, eine Berücksichtigung ist nur im Rahmen des vorhandenen Vorrates möglich. Ein Umtausch der Gedächtnismarke findet nicht statt. Die Gedächtnismarke ist, abgesehen von der geänderten Farbe — schwarz — die gleiche wie die im Jahre 1953 herausgegebene Sonderpostmarke anläßlich des 80. Geburtstages des Herrn Bundespräsidenten Dr. h. c. Theodor Körner. , Für den Präsidenten: Dr. Murko e. h. Kammer der gewerblichen Wirtschaft, für Kärnten Inventur-, Saisonschluß- und Sonderverkäufe Für die Durchführung von Inventurverkäufen, Winterschlußverkäufen und „Weißen Wochen“ hat die Handelskammer Kärnten die folgenden Zeiträume festgesetzt: Für den Textilhandel: Samstag, den 26. Jänner, bis Samstag, den 16. Februar 1957. Für den Schuhha'ndel: Samstag, den 26. Jänner, bis Samstag, den 9. Februar 1957. Gemäß § 5 (1) der Ausverkaufsordnung dürfen Verkaufsveranstaltungen der genannten Art nur für' diese Zeiträume angekündigt werden. Vor Beginn der Ankündigung dieser Verkaufsver-anstaltunigen ist der Kammer der gewerblichen Wirtschaft, Sektion Handel, eine formlose Anzeige (Meldung) unter Angabe der beabsichtigten Verkaufsdauer zu erstatten. Im Interesse des ungestörten Geschäftsverkehrs wird allen Veranstaltern von Sonderverkaufsveranst.altungen p.ahegelegt, mit der Werbung für diese Verkaufsveranstaltungen frühestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, also nicht vor dem 19. Jänner, zu beginnen. Gerichtliche Verlautbarungen Landes- als Handelsgericht Klagenflirt HANDELSREGISTER Neueintragung: Treibaeh, Treibacher Siedlung Gesellschaft mit beschränkter Haftung. — Gegenstand des Unternehmens: Der Bau und die Betreuung von Kleinwohnungen im eigenen Namen. Stammkapital: 350.000 S. Geschäftsführer: Hermann Mussnack, Handlungsbevollmächtigter, Treibaeh. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 21. 12. 1956 abgeschlossen. Die Gesellschaft wird, wenn zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Außerdem wird bekanntgemacht: Die Stammeinlagen sind mit dem Betrage von 87.875.— S bar eingezahlt. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen in der Wiener Zeitung. — 29. 12. 1956, B 2-4/Althofen. Veränderungen: Klagenfurt, Creditanstalt-Bankverein Filiale Klagenfurt, Sitz: Wien. — Mit Beschluß der Hauptversammlung vom 28. 11. 1956 wurde die Umstellung durchgeführt, das Grundkapital mit S 500,000.000.— neu festgesetzt und die Satzung im § 4 geändert. — 14. 12. 1956, B 21-177/Klagenfurt. Villach, Creditanstalt-Bankverein Filiale Villach, Sitz: Wien. — Mit Beschluß der Hauptversammlung vom 28. II. 1956 wurde die Umstellung durchgeführt, das Grundkapital mit S 500,000.000.— neu festgesetzt und die Satzung im S 4 geändert. — 14. 12. 1956, B 18-36/Villach. Villach, Gebrüder Feltrinelli-Drauland Holzindustriegesellschaft m, b. H. — Mit Beschluß der ao. Generalversammlung vom 19. 11. 1956 wurde die Umstellung durchgeführt, das Stammkapital mit S 1,2,000.000.— neu festgesetzt, der Gesellschaftsvertrag in den Punkten VI., XI., XVIII. und XIX. geändert, der Pkt. XX. gestrichen und der Pkt. XXI. in XX. umbe-nannt. Die Prokura des Ing. Rudolf Sigel ist erloschen. Einzelprokurist: Othmar Raditsch-mg, Villach. — 15. 12. 1956, B 12-81/Villach. Wolfsberg, Austria Pan-Chemie Gesellschaft m. b. H. — Mit Beschluß der Generalversammlung vom 14. 7. 1956 wurde die Umsstellung durchgeführt, das Stammkapital mit S 400.000.— neu festgesetzt und der Gesellschaftsvertrag durch den Pkt. „Dreizehntens“ ergänzt. Mit Beschluß der Gesellschafter vom 10. 12. 1956 wurde der Gesellschaftsvertrag im Pkt. „Viertens“ geändert. Dr. Carl Neufeldt-Schoeller und Erich Overhoff sind nicht mehr Geschäftsführer. Bestellt zum Geschäftsführer Erwin Severus-Laubenfeld, Firmengesellschafter, Wolfsberg. Die Prokura des Erwin Severus-Laubenfeld ist erloschen. 18. 12. 1956, B 8-39/Wolfsberg. St. Veit/Glan, Johann Trixner u. Co. ■— Eingetreten als Gesellschafter: Otto Trixner (geb. 10. 3. 1931), Kaufmann, St. Veit/Glan. Vertretungsbefugt sind nunmehr je zwei Gesellschafter gemeinsam. — 21. 12. 1956, A 27-7/St. Veit/ Gian. Klagenfurt, Kärntner Baugesellschaft m. b. H. — Mit Beschluß der Generalversammlung vom 27. 11. 1956 wurde die Umstellung durchgeführt, das Stammkapital mit S 395.000.— neu festgesetzt, der Gesellschaftsvertrag im $ 5 geändert und die Gesellschaft aufgelöst. Die Firma führt jetzt den Zusatz „i. L.“. Der bisherige Geschäftsführer Direktor Eduard Kämmerer ist zum Liquidator bestellt. — 21. 12. 1956, B 25-91/Klagenfurt. Villach, Josef Mayr's Erben A. Mayr und F. Wimberger. — Ausgeschieden infolge Ablebens die Gesellschafterin Anna Mayr. Die bisherige Gesellschafterin Friederike Wimberger ist nunmehr Alleininhaberin. — 27. 12, 1956, A 268-6/Villach. Poitschach bei Feldkirchen i. K., Rudolf Schmidt Armaturen- u. Gußwerk O.H.G. in Poitschach bei Feldkirchen. — Einzelprokuristen: Dipi.-Ing. Emst Simbriger, Feldkirchen, Dkfm. Werner Mairer, Neulandskron bei Villach. — 3. I. 1957, A 36-10/Feldkirchen i. K. Spittal/Drau, D. & R. Seywald. — Eingetreten als Gesellschafter: Richard Seywald sen., Kaufmann, Spittal/Drau. — 3. 1. 1957, A 55-3/ Spittal/Drau. Ebemdorf, Rutar & Co. Gcmisch twarenhan-del. — Ausgeschieden der Gesellschafter Dr. Lukas Sienčnik. Vertretungsbefugt sind nunmehr die Gesellschafter Franz Rutar und Maria Rutar je selbständig. Firma geändert in: Jauntaler Handelsgesellschaft Franz Rutar Ebemdorf. — 3. 1. 1957, A 8-5,'Ebemdorf. Löschungen: Klagenfurt, Herrman & Friedrich. — Die Firma ist erloschen. — 19. 12. 1956, A 640-9/ Klagenfurt. Die amtswegige Löschung der Firma: Kamex, Kleinmöbel-Industrie und Export Gesellschaft m. b. H. mit dem Sitze in Klagenfurt ist gemäß § 2 des Gesetzes vom 9. 10. 1934, DRGB1. I. S. 914 in Aussicht genommen. Zur Geltendmachung eines Widerspruchs wird eine Frist bis zum 25. 3. 1957 bestimmt. — 22. 12. 1956, B I04-38/Klagenfurt. Villach, Hans Hasslacher & Co. Holzexport Villach, Kommanditgesellschaft. — Die Firma ist erloschen. 27. 12. 1956, A 319-6/Villach. GENOSSENSCHAFTSREGISTER Änderungen : Volksbank Friesach, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung. — Aus dem Vorstand ausgeschieden: Josef Trampitsch. — 27. Dezember 1956. — Gen. 4/87-80. Raiffeisenkasse Molzbichl, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 9. Dezember 1956 wurden die Statuten neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr, a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: die Gewährung von Darlehen und Krediten aller Art zu ihren Wirtschafts- und Geschäftsbetrieben, jedoch nur nach Maßgabe der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit und des tatsächlichen Erfordernisses: b) ohne Beschränkung auf die Mitglieder: die Annahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen; die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; die Durchführung von Zahlungen und Inkassi im In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, insbesondere An- und Verkauf von Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung sowie den Handel mit Valuten (ausländische Noten und Münzen aus unedlen Metallen) sowie mit auf ausländische Währung lautenden Reiseschecks (Devisen). Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und mindestens fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Vertretungsbefugt sind nunmehr zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Obmann oder der Obmannstellvertreter. — 27. Dezember 1956. — Gen. 3/54-54. Raiffeisenkasse Klagenfurt, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 29. November 1956 wurden die Statuten neu gefaßt: Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: die Gewährung von Darlehen und Krediten aller Art zu ihren Wirtschafts- und Geschäftsbetrieben, jedoch nur nach Maßgabe der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit und des tatsächlichen Erfordernisses; b) ohne Beschränkung auf die Mitglieder: die Annahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen; die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; die Durchführung von Zahlungen und Inkassi im In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, insbesondere An- und Verkauf von Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung sowie den Handel mit Valuten (ausländische Noten und Münzen aus unedlen Metallen) sowie mit auf ausländische Währung lautenden Reiseschecks (Devisen). Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Vertretungsbefugt sind nunmehr zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Obmann oder der Obmannstellvertreter. —27. Dezember 1956. — Gen. 6/239-32. Landwirtschaftliche Genossenschaft für das obere Gail- und Lesachtal, registrierte Genossenschaf t mit beschränkter Haftung, Kötschach-Mauthen. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Josef Brandstätter, Jakob Zanki, Georg Krall, Adam Goldberger und Jakob Themeßl. Funk-tionsänderungen: Johann Zobernig, bisher Obmann, nunmehr Vorstandsmitglied, Josef War-muth, bisher 1. Obmannstellvertreter, nunmehr Obmann, Fritz Gressel, bisher Vorstandsmitglied, nunmehr 1. Obmannstellvertreter, Sebastian Senfter, bisher Vorstandsmitglied, nunmehr 2. Obmannstellvertreter. Neugewählt: Peter Mäscher, Bauer in Oberring, Hans Kof-ier, Bauer in Reisach, Thomas Zojer, Bauer in Pion, Gerhard Zojer, Bauer in Stollwitz, Fritz Lamprecht, Bauer in Kirchbach, als Vorstandsmitglieder. — 27. Dezember 1956. — Gen. 6/ 276-32. Edikte und Konkurse Ausgleichsedikt Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Walter Roßmann, Inhaber des Terrassencafes in Seeboden am Millstät-tersee. Ausgleichskommissän OLGR Dr. Reinhold Pimtigam des Landesgerichtes Klagenfurt. Ausgleichsverwalter: Dr. Emst Drumbl, Notar in Millstatt a. S. Tagsatzung zum Abschlüsse eines Ausgleiches bei dem genannten Gerichte, Zimmer Nr. 131, zweiter Stock, am 7. Februar 1957, nachmittags 14 Uhr. Anmeldungsfrist bis I. Februar 1957. — Landes-gericht Klagenfurt, Abt. 5, am 2. Jänner 1957. — Sa 35/56. Ausgleicbsaufhebung Das Ausgleichsverfahren des Schuldners Theresia B r ä u e r, Inhaberin der Waffen- und Sportartikelhandlung Karl Bräuer, Klagenfurt, Bahnhofstraße 12, ist aufgehoben. — Landes- gericht Klagenfurt, Abt. 5, am 3. Jänner 1957. — Sa 21/56-25. Aufhebung des Konkurses Gemeinschuldner: Dipi.-Ing. Paul Mirus, Hoch- und Tiefbau, Klagenfurt, Völkermarkter Ring 21. Der mit Beschluß vom 6. Dezember 1956, S 42/54-2, über das Vermögen des Gemeinschuldners eröffnete Konkurs wird nach Verteilung des Massevermögens gemäß I 139 KO aufgehoben. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 18. Dezember 1956. — S 42/54-86. Aufhebung des Konkurses Gemeinschuldner: Leopold W i b m e r, Land-wirtschaftspächter in Nörenach, Post Dellach/ Drau. Der mit Beschluß vom 25. Juli 1956, S 27/56-1, über das Vermögen des Gemein-schuldners eröffnete Konkurs wird nach Verteilung des Massevermögens gemäß § 139 KO aufgehoben. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 29. Dezember 1956. — S 27/56-30. Versteigerungsedikt Am 26. Februar 1957, vormittags 9 Uhr, findet beim gefertigten Gerichte, Zimmer Nr. 2, die Zwangsversteigerung der Liegenschaften, insg. Weber, Haus Nr. 43 in Lavamünd, Marktplatz, Grundbuch Lavamünd, Einl.-Z. 41, bestehend aus Wohnhaus, Wirtschaftsgebäude und Grundstücken im Ausmaße von 1 ha, 53 a und 72 m2, statt. Schätzwert: 147.460 Schilling; kein Zubehör; geringstes Gebot: 98.307 Schilling. Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens beim Versteigerungstermine vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteile eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt an der Amtstafel des Gerichtes verwiesen. — Bezirksgericht St. Paul i. Lav., am 21. Dezember 1956. — E 1015/55. Todeserklärungen Verfahren zur Todeserklärung Auf Ansuchen der Antragsteller wird das Verfahren zur Todeserklärung nachstehender Vermißter eingeleitet und die Aufforderung erlassen, dem Gericht Nachricht über ihr Schicksal zu geben. Die Vermißten werden aufgefordert, vor dem gefertigten Gerichte zu erscheinen oder auf andere Weise von sich Nachricht zu geben. Nach dem 1. April 1957 wird das Gericht auf neuerliches Ansuchen über die Todeserklärung entscheiden. 3 T 239/56-4. Franz Zdravja, geboren am 9. Juli 1884 in Steinamanger (Ungarn) als ehelicher Sohn des Franz Zdravja und der Florentine, geb. Lackner, röm.-kath., verheiratet seit 2. Oktober 1913 mit der inzwischen verstorbenen Maria, geb. Pleschiutschnig, Gerbermeister in Bleiiburg, dorthin auch zuständig gewesen, wurde am 12. Mai 1945 in Bleiburg von jugoslawischen Soldaten verhaftet und ist seither verschollen. Antragstellerin: Autonia Zdravja, Private in Bleiburg, 10.-Oktober-Platz Nr, 33. 3 T 255/56-3. Rupert Groicher, geboren am 10. September 1926 in St. Lorenzen als ehelicher Sohn des Ulrich Groicher und der Agnes, geb. Krennbuchner, röm.-kath., ledig, Hilfsarbeiter in Engelsdorf bei Friesach, ist nach der vorliegenden Mitteilung eines Heimkehrers am 4. April 1946 in russischer Kriegsgefangenschaft gestorben. Antragstellerin: Agnes Groicher, Hausfrau in Engelsdorf bei Friesach, Neubau. Verfahren zum Beweise des Todes Auf Ansuchen der Antragstellerin wird das Verfahren zum Beweise des Todes nachstehender Person eingeleitet und die Aufforderung erlassen, bis zum 15. April 1957 dem Gerichte über den Vermißten Nachricht zu geben. Nach Ablauf dieser Frist und nach Aufnahme der Beweise wird über den Antrag entschieden werden. 3 T 193/56-11. Johann Alois Zippusch, geboren am 22. Oktober 1906 in Ferlach als ehelicher Sohn des Johann Zippusch und der Anna, geb. Neugebauer, röm.-kath., ledig, Maschinenschlosser, ist nach den Angaben des Antragstellers im Jahre 1922 nach Brasilien ausge-wandert und nach dem Schreiben des Sigis- I mund Kullnig in Sao Paulo in den Jahren 1941 i bis 1943 in der Nähe von Santos ertrunken. Antragstellerin: Siegfriede Hribernig, Haus- frau in Ferlach, Reßnigweg 12. Einigungsamt Klagenfurt Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 180/56 ein Kollektiwertrag hinterlegt, der mit 1. Oktober 1956 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 25. Oktober 1956 zwischen dem Allgemeinen Verband für das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen in Wien, I., Seilergasse Nr. 16, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Angestellten in der Privatwirtschaft, Sektion Banken, Sparkassen und Kreditinstitute in Wien, I., Deutschmeisterplatz 2. Betrifft: Gehälter bei Revisionsverbänden und Zentralkassen. Dieser Kolektiv-vertrag wurde am 30. Dezember 1956 in Nummer 302/56 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 4. Jänner 1957. — Ke 180/56-3. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 184/56 ein Koiiektiwertrag hinterlegt, der wie im § 6 näher bezeichnet in Kraft tritt. Abgeschlossen am 24. November 1956 zwi- ] sehen der Bundesinnung der Tischler, Wien, I., i Wiidbretmarkt 10, und dem österreichischen | Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Eau-und Holzarbeiter in Wien, VII., Schottenfeldgasse 24. Betrifft: Urlaubszuschuß 1956 und 1957. Dieser Koiiektiwertrag wurde am 25. Dezember 1956 in Nr. 299/56 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 4. Jänner 1957. — Ke 184/56-3. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 186/56 ein Koiiektiwertrag hinterlegt, der mit 3. September 1956 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 25. Oktober 1956 zwischen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Sektion Handel, in Wien, I., Bauernmarkt 13, und dem österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Bediensteten im Handel, Transport und Verkehr in Wien, L, Tainfaltstraße 7. Betrifft: Arbeitsbedingungen und Löhne der Arbeiter im Handel Österreichs außer Wein- und Spirituosengroßhandel, Eierverleger, Rohhauthändler und der „Austria“ Tabakeinlöse- und Fermentationsgesellschaft der „Austria“-Tabakwerke-AG. Dieser Koiiektiwertrag wurde am 25. Dezember 1956 in Nr. 299/56 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 4. Jänner 1957. — Ke 186/56-3. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 187/56 ein Zusatzkollektiwertrag hinterlegt. Abgeschlossen am 12. November 1956 zwischen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Sektion Handel in Wien, I., Bauernmarkt 13, und dem österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Bediensteten im Handel, Transport und Verkehr in Wien, I., Tainfaltstraße 7. Betrifft: Ergänzung der Übergangsbestimmungen des Handelsarbeiterkol-lektiwertrages vom 25. Oktober 1956. Dieser Zusatzkollektiwertrag wurde am 25. Dezember 1956 in Nr. 299/56 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 4. Jänner 1957. — Ke 187/56-3. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 188/56 eine Richtigstellung hinterlegt. Abgeschlossen am 12. Oktober 1956 zwischen der Bundesinnung der Wäscher, Chemischputzer und Färber in Wien, III., Schwarzenbergplatz Nr. 4, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Textil-, Be-kleidungs- und Lederarbeiter in Wien, IV., Treitlstraße 3. Betrifft: Richtigstellung des Lohntarifes zu Ke 140/56. Diese Richtigstellung wurde am 30. Dezember 1956 in Nr. 302/56 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 4, Jänner 1957. — Ke 188/56-3. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 189/56 eine Vereinbarung hinterlegt welche mit 3. September 1956 in Kraft tritt. Abgeschlossen, am 3. September 1956 zwischen dem Konsumverband. Zentralverband der österreichischen Konsumgenossenschaften in Wien, VI., Theobaldgasse 19, und dem ÖGB. Gewerkschaft der Bediensteten im Handel, Transport und Verkehr in Wien, I., Tainfaltstraße 7. Betrifft: Löhne. Diese Vereinbarung wurde am ! 25. Dezember 1956 in Nr. 299/56 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 4. Jänner 1957. — Ke 189/56-3. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 191/56 ein Zusatzkollektiwertrag hinterlegt, welcher mit 21. November 1956 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 21. November 1956 zwischen dem Fachverband der Stein- und keramischen Industrie Österreichs in Wien, IV.., Gußhausstraße 15, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Bau- und Holzarbeiter in Wien, VII., Schottenfeldgasse 24. Betrifft: Übergangsregelung bei der Zementindustrie. Dieser Zusatzkollektiwertrag wurde am 30. Dezember 1956 I in Nr. 302/56 der „Wiener Zeitung“ kund-! gemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 4. Jänner 1957. — Ke 191/56-3. Beim Einigungsamt Kiagenfurt wurden unter Ke 193/56 und Ke 194/56 Lohntabellen hinterlegt, welche mit 1. und 3. Dezember 1956 in Kraft treten. Abgeschlossen zwischen dem Hauptverband der graphischen Unternehmungen Österreichs in Wien, I., Grünangergasse 4, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Arbeiter der graphischen und papierverarbeitenden Gewerbe in Wien, VII., Seidengasse 15—17. Betrifft: Löhne Ke 193/56 graphisches Gewerbe, Ke 194/56 technische Angestellte usw. Diese Lohntabellen wurden am 1. Jänner 1957 in Nr. 1/57 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 4. Jänner 1957. — Ke 193/56-3 — Ke 194/56-3. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 195/56 ein Koiiektiwertrag hinterlegt, welcher mit 13. November 1956 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 13. November 1956 zwischen dem Fachverband der Bekleidungsindustrie Österreichs in Wien, III., Schwarzenbergplatz Nr. 1, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Textil-, Bekleidungs- und Lederarbeiter in Wien, IV., Treitlstraße 3. Betrifft: Urlaubszuschuß in der Lederoberkleidungsindustrie Österreichs außer Vorarlberg. Dieser Koiiektiwertrag wurde am 1. Jänner 1957 in Nr. 1/57 der „Wiener Zeitung kundgemacht. — Einieungsamt Klagenfurt, am 4. Jänner 1957. — Ke 195/56-3. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 197/56 ein Kollektivvertrag hinterlegt, welcher mit 1. November 1956 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 25. Oktober 1956 zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sparkassen und dem Giroverband in Wien, I., Schubertring 3, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Angestellten in der Privatwirtschaft, Sektion Banken, Sparkassen und Kreditinstitute in Wien, I., Deutschmeisterplatz Nr. 2. Betrifft: Arbeitsbedingungen und Gehälter. Dieser Koiiektiwertrag wurde am 30. Dezember 1956 in Nr. 302/56 der „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 4. Jänner 1957. — Ke 197/56-2. Herausgeber und Eigentümer: Das Land Kärnten. Verantwortlich: Chefredakteur R. B. Blatnik, Klagenfurt, Arnulfplatz 1. — Druck: Kärntner Druckerei in Klagenfurt, Viktringer Ring 25