AMTSBLATT DER BEHÖRDEN, ÄMTER UND GERICHTE DES LANDES KÄRNTEN Redaktion und Administration: Klagenfurt, Arnulfplatzl, Telephon 36-01, Klappe 451, Postsparkassen- Anzeigen werden entgegengenommen in der Administration in Klagenfurt und in allen Annonce n- konto 189.606. Kärntner LandeshypolhekenonsfaM, Konto Nr. 11349 expedifionen. Preise laut Anzeigentarif. Bezugsgebühren: jährl. S 60.—, haibjährl. S 30.—, monafl. S5.— 8. Jahrgang / Nummer 2 Freilag, den 10. Jänner 1958 Einzelpreis S 1.20 Sitzung der Landesregierung In der Sitzung der Landesregierung vom 7. Jänner wies Landeshauptmann Wedenig auf die Notwendigkeit der Schaffung einer winterfesten Straßenverbindung über die Kärntner Nordgrenze hin, die der Erschließung des Landes nach Norden dienen und zugleich den Erfordernissen des ständig steigenden Durchzugsverkehrs in Nord-Süd-Richtur Rechnung tragen soll. Die Landesregierung hat sich den Ausführungen vollinhaltlich angeschlossen. Die Landesbaudirektion wurde beauftragt, eine entsprechende Studie auszuarbeiten. Nach Durchführung dieser Vorarbeiten wird die Landesregierung in einer gemeinsamen Vorsprache mit konkreten Vorschlägen an den Bundesminister für Handel und Wiederaufbau herantreten. — Auf Antrag des Landeshauptmannes wurde ferner der Dienstpostenplan der Gemeindeverbände bei den Bezirkshauptmannschaften für das Verwaltungsjahr 1958 beschlossen. Zum Leiter des Landesjugendreferates wurde Hauptschullehrer Othmar S chwingl bestellt. Landesrat Sima berichtete über die Überprüfung der Landesgebarung für das Verwaltungsjahr 1955 durch den Rechnungshof. Der Rechnungshofbericht, in dem u. a. festgestellt wird, daß bei Abwicklung der Gebarung die bestehenden Vorschriften im wesentlichen eingehalten w'urden, wobei der Rechnungshof zugleich die Beibehaltung der von der Landesverwaltung beobachteten sparsamen Wirtschaftsführung empfiehlt, wird zusammen mit dem Rechnungsabschluß 1955 und den entsprechenden Darlegungen der Landesregierung an den Landtag zur verfassungsgemäßen Behandlung weitergeleitet. Abschiedsvisite des deutschen Konsuls Der Konsul der Deutschen Bundesrepublik für Kärnten und Steiermark, Dr. Karl Born, stattete Landeshauptmann Wedenig, den beiden Landeshauptmannstellvertretem Kraßnig und Ferlitsch und Landesamtsdirektor Ne-wole seinen Abschiedsbesuch ab. Konsul Dr. Born, der sich in Kärnten großer Beliebtheit erfreute, folgt einer Berufung ins Auswärtige Amt in Bonn. 2400 km unverbaute Uferstrecken in Kärnten Bei der kürzlich in St. Ulrich stattgefundenen Feier der Wasserbauarbeiter des Bezirkes Villach teilte Landesrat Scheiber mit, daß in Kärnten noch über 2400 Kilometer Uferstrecken, nämlich 1200 Kilometer Fluß- und Bachstrecken und 1200 Kilometer Ufer an Wildbächen, zu verbauen sind. Für dieses Jahr konnten für diese Maßnahmen höhere Kredite erreicht werden, so daß allen Wasser-Bauarbeitern der Arbeitsplatz gesichert i-st. »Schützer von Gut und Leben“ nannte der Landesrat die Wasserbauarbeiter, die eine große Verantwortung haben, denn ein Mißlingen ihrer Arbeit würde Menschenleben gefährden und einen ungeheuren Schaden für die gesamte Volkswirtschaft verursachen. Es gibt aber noch immer Leute, die der Flußverbau-l|ng erst dann die richtige Bedeutung beimes-)Sen, wenn „etwas geschehen“ ist. Aber es gilt hier wie überall, rechtzeitig vorbeugende Maß-nahmen zu treffen. Titelverleihungen Der Bundespräsident hat mit Entschließung ^0öi 13. Dezember 1957 dem Hauptschul-bauptlehrer Mathias T h a I e r in Spittal/Drau 'jad dem Hauptschulhauptlehrer Maria W i d -der in Klagenfurt den Titel Schulrat ver-Jiehen. Der Bundespräsident hat mit Entschließung v?m 13. Dezember 1957 dem Volksschul-'-j‘rektor Reinhold Marinko in Villach und dem Volksschuldirektor Hermann Raab in “aternion den Titel Oberschulrat verliehen. Die Landesregierung hat folgenden Lehrpersonen anläßlich des Übertrittes in den ' auemden Ruhestand den Titel „Hauptschul-. rrektor i. R.“ verliehen: Dr. Bernhard ,, aßler (Klagenfurt), Elisabeth M a s a 11 i ' mach) und David Pernull (Villach). Der ^itel „Volksschuldirektor i. R.“ wurde fol-pfaden Lehrpersonen verliehen: Viktoria , *tschthaler (Velden), Rosa Krische jb Philippen o. S.), Olga Lileg (Villach), , ‘sabetli Wontschina (Villach) und Blan-^ Zill (Sachsenburg). Unir.-Prof. Dr. FRANZ KAHLER: Wasser - ein wichtiges Lebensmittel! Warum ist die hygienische Sicherung unseres Trinkwassers so unpopulär? Es ist zweifellos ein Idealzustand, wenn unsere Wasserversorgung aus Quellen stammt, die hoch am Berge entspringen und klares Wasser aus tiefen, aber engen Klüften des Gesteins bringen. Nicht immer jedoch sind solche Quellen einwandfrei. Gerade die starken Quellen, die am Fuße des Kalgebirges entspringen, haben nicht selten so offene Wege, daß eine Reinigung des Wassere infolge des raschen Durchflusses nicht vor sich geht. Dazu gehören auch so berühmte Quellen und Quellgebiete, wie jene der Wiener Hochquellen-Wasserleitungen und der „Fürstenbrunn“ am Fuß des Untereberges, der einen Teil von Salzburg mit Wasser versorgt. Als die Hochflächen der Berge noch einsame Natur waren, war die Gefahr von Infiltrationen nicht groß. Heute bringen Seilbahnen Menschenmassen auf die Höhen, Menschen, die sich zum Teil auch in der Natur nicht zu benehmen wissen. Da aber starke Quellen, die für die Versorgung größerer Städte notwendig sind, nur selten zu Tage treten, wird immer mehr das Grundwasser genutzt, das in den Lockermassen unserer Tal gründe fließt. Es gibt wenige Gebiete in unserem Lande, in denen man noch mit einiger Sicherheit behaupten kann, daß das Gründwasser nur aus Niederschlagswasser entstand, also einen Vorrat voii Regen- und Schneewasser darstellt, der aus dem durchflossenen Grund einige Mineralstoffe aufgenommen hat; dazu aber auch die häufig recht unangenehme freie, „betonangrei-fende und rostschutzverhindemde“ Kohlensäure und den höchst wertvollen Sauerstoff mitgebracht hat. Es ist eine nicht allgemein bekannte Tatsache, daß Klagenfurt die einzige Hauptstadt eines österreichischen Bundeslandes ist, die noch nicht chloriertes Wasser verwenden kann, weil die hygienische Sicherheit seiner Wassergewinnungsgebiete hinreicht. Leider gilt dies nicht für die vielen privaten Versorgungsanlagen, sprich Hausbrunnen der Stadt. Hier hat sich, als besonderer Nachteil einer „Gartenstadt“, ein Zustand entwickelt, der gefährlich ist. Die Senkgrube ist vielleicht dicht, hat aber vermutlich einen Überlauf, die Sickergrube liegt meist seicht, der benachbarte Brunnen liegt tiefer, der Grundwasserspiegel sicher tiefer als die Sickerfläche der Sickergrube. So ist der Kreislauf des Wassers kurzgeschlossen: Brunnen—Küche—Eßtisch. Dann zweigeteilt: Abort—Senkgrube—Überlauf—Brunnen bzw. Spülwasser—Sickergrube —Brunnen. Bei den kleinen Vorstadtparzellen ist dieser Weg ganz kurz, oft vom Nachbarn beeinflußt, sicher keine 30 m lang. Die Filterstrecke im Kies des Untergrundes aber mag wenige Meter betragen. Das Zeitintervall überschreitet 24 Stunden nicht mehr . . . Ich sagte einem Kärntner Bürgermeister einmal: „Herr Bürgermeister, hier steht ein Glas mit tadellosem Trinkwasser, geboren aus einer sommerlichen Regenwolke und daneben steht ein zweites Glas jnit Wasser, ebenfalls chemisch und bakteriologisch einwandfrei, zweifellos gut geseiht, — aber Herr Bürgermeister, dieses Wasser haben Sie vor 24 Stunden schon einmal getrunken... welches Glas Wasser werden Sie wählen?“ — Es gab eine kleine, sichtlich beeindruckte Denikpause und danach ein salomonisches Urteil: „Ich kauf mir lieber eine Flasche Bier“. Damit ist das Problem freilich nicht gelöst. Unser Grundwasscr braucht Schutz Der Kiesfilter, den die wasserführenden Schichten unserer Täler bilden, erschöpft sich. In alten Siedlungsgebieten, wie etwa im Stadtkern von Klagenfurt innerhalb des Mauerkranzes ist kaum mehr ein brauchbares Wasser zu gewinnen. Im Umkreis davon, im Bereich der Schrebergärten und Kleinsiedlungen ist vielfach nur die Anlage schuld daran, daß sehr häufig schon „Gemüsesuppen“, manchmal auch verdünnte Jauchen als Trink- und Kochwasser verwendet werden. Es dauert nämlich lange, bis die Hausfrau bemerkt, daß das Wasser schlecht ist. Viel früher wird sie es beim Fett bemerken. An die Wassergüte denkt sie meistens nicht. Sie braucht das Wasser und holt es, wenn sie Bedarf hat und verwendet es, sie wird schließlich vielleicht klagen, wenn es gelb ist oder gar braun wird und die Wäsche selbst bei guten Waschmitteln nicht mehr „weißer“ werden will. Aber zum Kochen wird sie es noch immer verwenden. Sie tötet dabei freilich die Bakterien, nicht aber den Jauchenanteil. Öffentliche Wasserversorgungen haben Quefi-schutzgebiete. Ihr engerer Umkreis ist eingezäunt — oder sollte es sein. Wenn sie einmal nach. Kamburg wandern, sehen sie sich che vorbildliche Vorsorge im Zwifnawald an, der eine Wassergewinnungsstätte der Stadt Klagenfurt verbirgt. Schon aber hat es sich begeben, daß m einem engeren Schutzgebiet einer Kärntner Wassergewinnungsanlage ein Kadaver verscharrt wurde, ein seltsamer Gedankengang, daß in einem anderen eine Düngestätte am Rande dauernd und konzentriert kostbare Jauche abgab und vielleicht noch abgibt, daß das Pumpenhäuschen eines anderen Ortes volle Deckung für Arbeiter bot, die in der Nachbarschaft an einem Wegbau werkten. Nicht immer filtert der Boden gutes Trinkwasser Nicht alles kommt freilich ins Wasser, nicht alles ist schädlich, aber den Wissenden graust es, und nicht immer kann man sich die Flasche Bier kaufen. Sehr häufig filtert der Boden noch immer, manchmal überlastet, seufzend ob des Unverstandes und liefert keimfreies Wasser zum Nutzen derer, die nicht verstehen wollen, daß wir zwar -heute schon auf einer Zivilisationsstufe stehen, die das Nahrungsmittel in Zei-lophanpackung verlangt und es mit Recht verlangt und beim Wasser eine Genügsamkeit zeigt, die an jene der Stadtväter mittelalterlicher Siedlungen gemahnt. Die verheerenden Seuchen, die das Wachstum von Städten immer wieder bedrohten und damit einen Eingriff in die geschichtliche Entwicklung unseres Volkes bedeuteten, was wir meist übersehen, entstanden wenigstens zum Teil aus der schlechten Wasserversorgung. Wir müssen bekennen, daß wir nicht wie die Römer neue Städte zuerst mit Wasser und Kanalisation versehen und dann erst bauen. Wir können aber zweifellos den hygienischen Zustand von Quellen und Grundwasser erhalten. Das ist meist nicht teuer und verlangt m erster Linie Einsicht. Wollen wir nicht vergessen, daß Wasser ein wichtiges Lebensmittel ist und daß dort unser Wohnen aufhört, wo wir kein Wasser haben. Je näher wir es zu einer Stadt haben, um so wertvoller wird sein Vorkommen, denn es erspart uns die Kosten der Zuleitung und ihrer Erhaltung. Rechnet man so, dann wird ein Wasservorkommen am Stradtrand zum Millionenwert und wäre zugleich wert, auch mit beträchtlichen Kosten hygienisch erhalten zu werden. Denn wo kann die öffentliche Verwaltung Millionen wegwerfen, wie sie es hier täte? Villach sorgt für gutes Trinkwasser Fünf Millionen Schilling für den Erwerb der Wasserrechte Der Ausbau der Wasserversorgungsanlagen der Stadt Villach wird in nächster Zeit in Angriff genommen. Fünf Millionen Schilling sind dafür erforderlich. Trotzdem soll der Wassertarif, der in Villach niedrig ist, nicht erhöht werden. Es soll lediglich ein sogenannter „Ausbauzuschlag“ bis zur Vollendung des vorgesehenen Investitionsprogramms eingehoben werden. Die Höhe dieses Zuschlages beträgt rund ein Drittel des derzeitigen Wassertarif es. s Wie Bürgermeister Timm e re r erklärte, bedeutet diese Erhöhung für den einzelnen Haushalt keine schwere Belastung. Für eine vierköpfige Familie, die monatlich durchschnittlich zehn Kubikmeter Wasser verbraucht, stellt sich die Wasserrechnung nach dem neuen Tarif, der am ersten Jänner bereits in Kraft trat, nur um drei Schilling höher. Die Gartenbewässerung kostet für den ganzen Sommer bei einem hochangenommenen Wasserverbrauch von 30 Kubilčneter nur um sechs Schilling mehr. Aber die Gesamtmehreinnahmen der Stadt sind immerhin so hoch, daß die Versorgung der Stadt mit Wasser für alle Zeiten geregelt werden kann. In den letzten Jahren hatte sich vor allem im Sommer in vielen hochgelegenen Wohnungen wegen des geringen Druckes ein Wassermangel bemerkbar gemacht, der immer wieder Anlaß zu berechtigten Beschwerden gab. Dieser „Wasserkalamität“ muß ein Ende gesetzt werden! Stadtrat Dr. Lukeschitz, der zuständige Referent, wies darauf hin, daß auch die Leitungen verstärkt und neue Pumpwerke und Kläranlagen gebaut werden müssen. Dafür sind aber fünf Millionen Schilling erforderlich. Es dürften aber nicht andere wichtige Projekte durch eine Kreditaufnahme „erwürgt“ werden, aus diesem Grunde müssen die Kosten von der Allgemeinheit aufgebracht werden, und zwar in einer Form, die niemanden zu stark belastet. Die Lösung des Wasserproblems ist auch für den Fremdenverkehr, die Industrie und den Wohnbau von großem Vorteil. Die wichtigste Quelle für Villach ist die Unionsquelle in Fellach, die von den rund 140 Sekundenlitem des derzeitigen Verbrauches über hundert Sekundenliter liefert. Seit einem halben Jahrhundert bezieht Villach von dieser Quelle das Trinkwasser, das nur einmal — 1922 — beanstandet wurde. Seit dem Umbau der Brunnstube sind alle Mängel behoben. Die Schüttung dieser Quelle (rund 300 Sekundenliter) ist so groß, daß sie den Bedarf der Stadt auf viele Jahrzehnte decken kann. Der Wasserverbrauch der Stadt Villach beträgt derzeit rund 2,1 Millionen Kubikmeter im Jahr. Eine Überprüfung hat ergeben, daß der Kostenaufwand von vorerst rund fünf Millionen Schilling aus den Einnahmen des städtischen Wasserwerkes nach dem derzeitigen Tarif nicht finanziert werden kann. Nach dem Voranschlag für 1958 beträgt der Reingewinn 224.000 Schilling. Auch die im Budget eingesetzte Post für „Abschreibung für Anlagegüter“ in der Höhe von 300.000 Schilling könnte berangezogen werden, so daß ein jährlicher Betrag von zusammen 524.000 Schilling zur Verfügung steht. Aber es sind noch die laufenden Emeuerungs- und Tnvestitionsarbeiten zu decken! Wenn man die Zeit für die Durchführung des Programms und auch seine finanzielle Abdeckung mit fünf Jahren annimmt, ergibt sich, daß nur die Hälfte des Erfordernisses von fünf Millionen Schilling gedeckt ist, es müßten also weitere zweieinhalb Millionen Schilling aufgebracht werden. Die Aufnahme von Fremdkapital würde eine Verschuldung bedeuten, der die Gemeindevertretung aber lieber aus dem Wege geht. Deshalb wurde beschlossen, für die Dauer dieser außerordentlichen Investitionsmaßnahmen einen „Ausbauzuschlag“ einzuheben. Diese außerordentliche Einnahme, rund 450.000 Schilling im Jahr, wird auf einem eigenen Konto gebucht. Eine Erhöhung des Wassertarif es erfolgt also nicht, obwohl er in Villach mit 90 Groschen pro Kubikmeter für den Haushalt niedriger ist als in anderen Gemeinden. Volkseinkommen und Verbrauch Steigerung des Tabak Warenverbrauches und des Alkoholkonsums — Mengenmäßiger Rückgang des Verbrauches von Fleisch, Mehl- und Getreideprodukten Das Volkseinkommen erreichte im Jahre 1956 in Österreich die Summe von 89,6 Milliarden Schilling und war somit um zehn Prozent höher als 1955. Davon entfielen 53,9 Milliarden Schilling auf Löhne und Gehälter, 30,9 Milliarden Schilling auf Einkommen aus Besitz und Unternehmung, 3,7 Milliarden Schilling auf unvertciltc Gewinne der Kapitalgesellschaften und 1,1 Milliarden Schilling auf Einkommen der öffentlichen Verwaltung aus Besitz und Unternehmung. Gegenüber 1955 stiegen die Löhne und Gehälter durch das Anhalten der Konjunktur und die Erhöhung der Beschäftigtenzahlen sowie auch durch das erstmalige Einbeziehen der Sold- und Sachbezüge der Heeresangehörigen um 14 Prozent, das Einkommen der Selbständigen dagegen um 5 Prozent. Von der angegebenen Summe des Volkseinkommens waren 79,5 Milliarden Schilling für persönliche Zwecke der Haushaltungen verfügbar. Das effektive persönliche Einkommen betrug dagegen 97,9 Milliarden Schilling. Davon wurden 9,1 Milliarden Schilling oder 11.5 Prozent gespart (auch Schuldenzahlungen sind hier inbegriffen) und 70.4 Milliarden Schilling für privaten Konsum verausgabt, das sind um 4,8 Milliarden Schilling oder 7 Prozent mehr als 1955. Die Belastung der persönlichen Einkommen durch direkte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge betrug um 2.5 Milliarden Schilling oder 15,3 Prozent mehr als 1955 und erreichte die Höhe von 18,4 Milliarden Schilling. Warenpreise und Konsumsteigerung Bei der siebenprözentigen Konsumsteigerung muß allerdings auch die Erhöhung ver- Emährung ................................. Genußmittel................... Wohnung und Instandhaltung ............... Beheizung und Beleuchtung . . . . . . . Wohnungseinrichtung.............• • • • - Bekleidung ............................... Reinigung und Körperpflege ....... Unterricht, Bildung und Unterhaltung . Verkehr ............................. Sonstiges ............................. • Insgesamt Bildung und Freizeitgestaltung haben sich verteuert Für Unterricht, Bildung und Unterhaltung wurden um 430 Millionen Schilling oder 13 Prozent mehr ausgegeben als 1955. Es erhöhten sich insbesondere die Ausgaben für Theater- und .Kinobesuch und Urlaübsreisen. Die Verkehrsarrsgaben stiegen um 10 Prozent in der Folge der weiter zunehmenden Moto- schiedener V erbraucherpreise berücksichtigt werden, so daß die reale Verbrauchssteigerung gegenüber 1955 nur 5 Prozent betrug. Daher ergibt sich für 1956 eine erheblich geringere Zuwachsrate als in den letzten Jahren. 1954 auf 1955 betrug sie real noch 10 Prozent. Die einzelnen Verbrauchsgruppen entwickelten sich ungleich. So stiegen die Ausgaben für den Grundbedarf wie Ernährung, Wohnung, Beheizung und Beleuchtung aber auch für Bekleidung weniger stark, nämlich unterdurchschnittlich, diejenigen für den elastischen Bedarf, wie Genußmittel, Wohnungseinrichtung, Unterricht, Bildung und Unterhaltung, Reinigung und Körperpflege und Verkehr hingegen überdurchschnittlich. Eine Berechnung und teilweise Schätzung der privaten Konsumausgaben gibt daher folgendes Bild für 1956: 1955 Millionen Schilling 1956 Millionen Schilling e/e 23.770 36,2 25.140 35,7 7.510 11,5 8.160 11,6 3.170 4,8 3.290 4,7 3.080 4,7 3.090 4,4 6.120 9.3 6.790 9,6 8.910 13,6 9.440 13,4 2.970 4,5 3.300 4,7 3.330 5,1 3.760 5,4 3.800 5,8 4.180 5,9 2.920 4,5 3.250 4,6 65.580 100,0 70.400 100,0 risierung mit stärkerer Verlagerung auf Personenkraftwagen. Die Ausgaben für Wohnungseinrichtungen erhöhten sich um 11 Prozent (1954 auf 1955 noch um 20 Prozent). Neben Möbeln und Teppichen wurden insbesondere mehr Elektrogeräte gekauft. Der Äusgabenzuwachs bei Genußmittcln erstreckt sich insbesondere auf Spirituosen, Tee, Kaffee und Kakao. Der Verbrauch von Nahrungsmitteln stieg mengenmäßig um 4 Prozent, wertmäßig um 6 Prozent an. Hier stiegen minderwichtige Produkte, wie alkoholfreie Getränke ( + 25 Prozent), Dauerbackwaren ( + 15 Prozent), Schokolade- und Zuckerwaren ( + 10 Prozent) stärker im Verbrauch als z. B. Fleisch ( + 4 Prozent) oder Eier (+ 3 Prozent) und sonstige Grundnahrungsmittel. Der Verbrauch von Mehl- und Getreideprodukten sank sogar mengenmäßig von 750.000 Tonnen im Jahre 1955 auf 745.000 Tonnen im Jahre 1956 ab, wertmäßig stieg er von 4061 Millionen Schilling auf 4112 Millionen Schilling. Für Fleisch wurden 7769 Millionen Schilling ausgegeben, für Milch 2246 gegenüber 2122 Millionen Schilling im Jahre 1955. Die verbrauchte Menge fiel jedoch bei Milch von 1,156.000 Tonnen auf 1,146.000 Tonnen zurück. Zunahme des Verbrauchs von Genußmitteln Der Zigarettenverbrauch stieg um 534 Millionen Stück auf 7965 Millionen Stück, wofür 2179 Millionen Schilling ausgegeben wurden. Auf Rauchtabak entfielen 122 Millionen Schilling, um 4 Millionen Schilling weniger als 1955. Die Gesamtausgaben für Tabakwaren betrugen 2394 Millionen Schilling, also um 183 Millionen Schilling mehr als 1955. Der Bierverbrauch betrug 4,522.000 Hektoliter ( + 222.000 Hektoliter), der Aufwand hiefür 2279 Millionen Schilling, das sind tim 123 Millionen Schilling mehr als 1955. Der Weinverbrauch ist dagegen um 34.000 Hektoliter auf 1,222.000 Hektoliter zurückgegangen. Die Ausgaben hiefür stiegen allerdings um 12 Millionen Schilling auf 1771 Millionen Schilling. An Spirituosen wurden 199.000 Hektoliter verbraucht, das sind um 27.000 Hektoliter mehr als 1955; hiefür wurden 669 Millionen Schilling bzw. um 106 Millionen Schilling mehr ausgegeben. Besonders stark stieg der Verbrauch von Schaumwein, nämlich um 497.000 Flaschen auf 1,071.000 Flaschen. Die Ausgaben hiefür stiegen um 40 Millionen Schilling auf 88 Millionen Schilling. Die Gesamtsumme der Ausgaben für alkoholische Getränke betrug somit 4,8 Milliarden Schilling, ihre Steigerung gegenüber 1955 281 Millionen Schilling. Date sind ß,8 Prozent des Konsums der privaten,-Haushalte oder 5,3 Prozent des Volkseinkommens. Reg.-Rat Konrad Brandstätter 30 Jahre Kanzelbahn Sie beförderte bisher unfallfrei über vier Millionen Fahrgäste — Allein 1957 waren es 266.000 Am 4. Jänner 1928 fuhr der erste Wagen der Kanzelbahn mit den Festgästen von der Talstation in Annenheim am Ossiachersee zur Kanzelhöhe. In der ungewöhnlich kurzen Bauzeit von nur acht Monaten wurde diese erste Seilschwebebahn in Kärnten von der Scilbahnbaufirma Bleichert in Leipzig gebaut. Damals gab es eine Art Gründerzeit für Bergbahnen in Österreich. Kurz vor der Kanzelbalm hatten die österreichische Zugspitzbahn, die Raxbahn, die Feuerkogelbahn in Ebensee in Oberösterreich, die Schmittenhöhebahn in Zell am See und die Pfänderbahn in Bregenz ihren Betrieb eröffnet. Der Kanzelbahn folgten im Jahre 1923 die beiden Bergbahnen bei Innsbruck — Nordkettenbahn und Patscherkofelbahn —, die Hahnenkammbahn in Kitzbiihel und die Bürgeralpenbahn in Maria-Zell. Mit dem Beginn der schweren Wirtschaftskrise im Jahre 1929 trat ein Stillstand ein. Im Jahre 1931 wurde' die Obervellacher Bahn gebaut, die allerdings nur als Zubringerbahn vom Ort zur Bahnstation Obervellach errichtet wurde. Im Jahre 1937 wurde der Betrieb der Galzigbahn am Arlberg eröffnet. Erst lange nach dem Kriege, nämlich 1949, begann eine neue Bauwelle für Seilbahnen. In rascher Folge wurden in den nächsten Jahren mehr als 25 neue Seilbahnen in Österreich errichtet, einige befinden sich noch im Bau. Sehr namhafte ERP-Darlehensmittel wurden für diese Zwecke eingesetzt. Heute wird beispielsweise die Bergwelt Salzburgs von sieben Seilbahnen und 13 Sesselliften erschlossen, Vorarlberg, Tirol und Oberösterreich haben ebenfalls in den letzten Jahren eine ganze Reihe neuer Bergbahnbetriebe eröffnet. Rund 75 Sessellifte wurden im letzten Jahrzehnt in Österreich gebaut. Kärnten hat an dieser neuen Bauwelle nahezu keinen Anteil, denn nach dem Kriege wurde überhaupt keine neue Seilbahn errichtet, und es wurden auch nur vier Sessellifte gebaut. Um so dankbarer muß man jener Männer gedenken, die vor mehr als 30 Jahren — trotz den bedeutenden Schwierigkeiten, die die Aulbringung der Mittel auch damals bereitete —, die Initiative ergriffen. Der Urheber und unermüdliche Verfechter des Planes der Errichtung der Kanzelbahn war der Villacher Rechtsanwalt Dr. Ludwig Aichelberg. Er war auch der erste Obmann des Gründungsausschusses und des aus diesem gebildeten engeren Arbeitsausschusses. Die Bürgermeister der Gemeinden Villach, Landskron und Treffen und einige wirtschaftserfahrene Männer aus diesen Gemeinden bemühten sich um die Verwirklichung des Projektes. Unter ihnen sind in erster Linie zu nennen: Moritz Stadler aus Villach, der sich um die Regelung der finanziellen Angelegenheiten bemühte, und Direktor Dipl.-Ing. Moro, der die vielseitige administrative Arbeit übernahm. Aber alle Mühe und ein noch so opferbereiter Idealismus wären vergeblich gewesen, hätten nicht das Land Kärnten seine Hilfe und seinen Kredit für die Durchführung des Planes zur Verfügung gestellt. Landeshauptmann Ing. Vinzenz Schumy — später auch als Finanzreferent — und der damalige Referent für Fremdenverkehr, Landesrat Doktor Zeinitzer, förderten das Projekt und setzten sich mit zäher Energie für die Verwirklichung ein. Sie erreichten, unterstützt vom Landesamtsdirektor-Stellvertreter Doktor Zechner, schließlich die Übernahme der Hälfte des Aktienpaketes der neuen Gesellschaft durch das Land und auch die Übernahme der Bürgschaft für ein Darlehen. Da auch die drei genannten Gemeinden zusammen 20 Prozent der Aktien übernahmen, war die finanzielle Grundlage für die Errichtung der Bahn gesichert. Das Land Kärnten ist auch heute überwiegend an dem Unternehmen beteiligt. Die vielseitigen technischen Arbeiten besorgte der nachmalige Erbauer der Glockner-straße, Dipl.-Ing. Franz Wallack, damals Baurat im Amt der Kärntner Landesregierung. Seiner rastlosen und zielbewußten Arbeit war die rasche Vollendung des Baues der Bahn uiii-d der Hotelgebäude zu danken. Als Bauleiter wurde Dipl.-Ing. Ettmayer gewonnen. Das Jahr 1928 brachte mit einer Beförderungszahl von 96.000 Personen einen zufrie- denstellenden Erfolg. In den nachfolgenden Jahren der wirtschaftlichen Krisenzeit hatte auch die Kanzelbahn mit schweren Sorgen zu kämpfen. Die Zahl der beförderten Personen sank auf den Tiefstand von 49.000 im Jahre 1936 ab. Nur mit äußerster Sparsamkeit ge-kg es, den Betrieb ohne Zuschußleistung zu führen. Im Krieg stieg die Besucherzahl wieder überraschend an und erreichte mit 229.000 Personen im Jahre 1943 einen Höchststand. Erst im Jahre 1956 wurde diese Zahl durch den zunehmenden Fremdenverkehr übertroffen und eine Beförderungszahl von 233.700 Personen erreicht. Im Jahre 1957 wurde diese Zahl wieder wesentlich überboten; im abgelaufenen Jahr wurden nicht weniger als 266.000 Personen befördert. Die Zahlen der letzten Jahre zeigen die Bedeutung der Kanzelbahn für den Fremdenverkehr in Kärnten, denn die Steigerung der Besucherzahlen geht parallel mit der Zunahme der Zahl der Fremden im Lande. Die Kanzelbahn liegt mit ihren Besucherzahlen unter den österreichischen Seilbahnen in der guten Mitte. Durch den Bau zweier Sessellifte wurde der Gerlitzengipfel, einer der schönsten zentralen Aussichtspunkte des Landes, erschlossen. Zwei Schlepplifte dienen dein Schisport. Sowohl die Seilbahn selbst als auch die Sessellifte wurden in den letzten Jahren auf eine erhöhte Leistungsfähigkeit umgebaut, und es wurden dabei auch alle technischen Erkenntnisse der neuesten Zeit für die Sicherheit des Verkehres ausgewertet. Die erfreuliche Zunahme der Besucherzahl ermöglichte es dem Unternehmen, die Preise niedrig zu halten. Seit dem Jahre 1950 wurden keine Preiserhöhungen mehr vorgenommen. Trotzdem konnte die Bahn im Jahre 1956 mit der Zahlung von Dividenden beginnen. Der im Gang befindliche Ausbau der Straße St. Veit—Feldkirchen—Villach läßt eine weitere Zunahme der Besucherzahlen für die Kanzelbahn erwarten. Mehr als vier Millionen Fahrgäste hat die Kanzelbahn während ihres 30jährigen Be- Hofrat Silvester Leer f .km Freitag, den 3. Jänner, hat Kärnten auf dem Zentralfriedhof Klagenfurt-Annabichl vom seinerzeitigen Landeshauptmannstellvertreter Hof rat Silvester Leer Abschied genommen, der am 30. Dezember im 78. Lebensjahre verschied. Hofrat Silvester Leer, der bereits 1918 in die Kärntner Politik eintrat und eine Reihe öffentlicher Ämter bekleidete, erwarb sich besonders auf dem Gebiet der sozialen Fürsorge große Verdienste. Nach dem ersten Weltkrieg wurde Silvester Leer in den provisorischen Vollzugsausschuß Kärntens berufen und gehörte der provisorischen Landesversammlung auch als Abgeordneter an. Als schließlich Kärntens Staatsleben nach den Abwehrkämpfen und dem Plebiszit sich normalisierte und gewählt wurde, zog Silvester Leer als christlichsozialer Politiker in die Kärntner Landesregierung ein, der er als Landesrat und schließlich als Landeshauptmannstellvertreter bis zur Okkupation Österreichs 1938 angehörte. Seine großen Verdienste liegen in der Fürsorgetätigkeit und in der langjährigen Verwaltung der Kärntner Wohltätigkeitsanstalten, wie früher die Krankenhäuser bezeichnet wurden. Während der deutschen Besetzung verbrachte Silvester Leer auch einige Zeit im Konzentrationslager Buchenwald. Von dort vor dem Kriegsende zu seiner Familie zurück-gekehrt, fristete er seinen Lebensunterhalt als Privatangestellter. In den Maitagen 1945 gehörte Silvester Leer zu jenen Patrioten, die die NS-Machthaber in Kärnten zur Abdankung drängten, die Herstellung, österreichischer Verhältnisse in die Wege leiteten und sich dem Aufbau zur Verfügung stellten. Sodann trat Leer wieder in den Dienst der Kärntner Landesregierung ein, in der er als Beamter im Fürsorgereferat zum Hofrat auf-stieg und später in den Ruhestand trat. Silvester Leers Verdienste wurden durch viele Auszeichnungen gewürdigt. Bei den imposanten Trauerfeierlichkeiten auf dem Annabichler Friedhof, an der auch Landeshauptmann Wedenig mit Landeshauptmannstellvertreter Ferlitsch sowie Landesrat Ing. Truppe, und Bischof Dr. Köstner teil-nahmen, wurde Hofrat Silvester Leer vom früheren Bundesrat Großauer stets als hilfsbereiter Mensch, der sich vom Schlossergesellen durch Aufgeschlossenheit und seinen Lerneifer emporarbeitet und für den die Nächstenliebe nicht bloßes Lippenbekenntnis war, in einem Nachruf geehrt. Präsident LAbg. Gruber sprach namens der österreichischen Volkspartei und dankte dem Ver-Si.orbenpn.iiür: seine beispielhafte Gesinnungstreue und seine großen Leistungen im Dienste der christlichen Sozialbewegung während Nationalrat Dr. Ing. Weiß im Namen der katholischen Akademiker von Hofrat Silvester Leer Abschied nahm. Vortrag Prof. Dr. Fred Rößner In einer gemeinsamen Veranstaltung des Landessportreferats und des Amerika-Hauses wird am Montag, den 20. Jänner, im großen Festsaal der Handelskammer in Klagenfurt der bekannte ehemalige Trainer der österreichischen Schinationalmannschaften, Prof. Fred Rößner, über das Thema „Schul- und Spitzensport in den Vereinigten Staaten von Amerika“ sprechen. Die Sportfunktionäre Kärntens werden schon heute auf diesen bemerkenswerten Vortrag aufmerksam gemacht, der bereits in den verschiedensten Städten Europas gehalten wurde und bei den Sportlern größtem Interesse begegnete. Aus dem Militärdienst Der Sohn des Oberregierungsrates Dr. Walter Pflegerl, Leutnant des Wirtschaftsdienstes Wolfgang P f 1 e g e r 1, wurde am 20. Dezember 1957 an der Militärakademie in Enns zum Leutnant des Truppendienstes ausgemustert. ____0__________„_____uuvl, an neu6 Standes unfallfrei zu Berg und wieder zu Tal I Projekte zu denken. gebracht. Diese Tatsache beweist, daß die Seilbahnen zu den sichersten Verkehrsmitteln zählen. Sie bestätigt aber auch, daß die Kanzelbahn jederzeit über verläßliches und arbeitefreudiges Personal verfugte. Die Kanzelbahn hat während ihres Bestandes, die ihr bei der Errichtung gestellte Aufgabe, dem Kärntner Fremdenverkehr zu dienen, voll erfüllt und wird ihr auch künftig bei zunehmendem Verkehr gerecht werden. Es ist eine Zeiterscheinung, daß die Menschen von heute nicht mehr Ruhe und Zeit finden, die Berggipfel durch Fußwanderungen zu erreichen-Anderseits aber wollen die Fremden, die in5 Land kommen, auch die Berge kennenlernen-Gerade diesem Umstand haben die Bundesländer nördlich der Tauern durch Erbauung so vieler Seilbahnen und Sessellifte in den letzten Jahren Rechnung getragen, womit ihre Bergwelt weitgehend erschlossen wurde-Kärnten, das in der Zalil der Übernachtungen unter den Fremdenverkehrsländern Österreichs an dritter Stelle steht und eine gut6 Aufwärtsentwicklung zeigte, darf auch in der Erschließung seiner Bergwelf, nicht allzu sehr hinter den übrigen Ländern zurückstehen. Es , ist Aufgabe der Kanzelbahn-AG, nicht nur die bestehende Bergbahn auf höchste Leistungsfähigkeit auszubauen, sondern auch Zwei Mitarbeiter der KE LAG im Ruhestand Die Waldfläche Österreichs Bei der zurzeit im Technischen Museum in Wien laufenden und bis Anfang Jänner 1958 gezeigten Ausstellung „Holz immer modern“ sind auch die neuesten, der Waldstandsaufnahme entnommenen forststatistischen Daten veröffentlicht. Danach beträgt die Waldfläche Österreichs 3,3 Millionen Hektar, was bei 8,4 Hektar österreichische Gesamtfläche eine Bewaldung von 39,4 Prozent ergibt. Die jährliche Holzerzeugung wird mit 10 Millionen Pestmeter angegeben, wovon 8,5 Millionen Pestmeter auf Nadelholz und 1,5 Festmeter auf Laubholz entfallen. Von der 6,934.000 zählenden Bevölkerung Österreichs leben 1,76 Millionen oder 25 Prozent direkt oder indirekt von der Forst- und Holzwirtschaft. k. u. k. militärgeographischen Instituts. Die einzelnen Hundertschichten wurden auf einer Brücke von Holzleisten und Scheiben lagenweise aufgebaut. Die zwischen den einzelnen Höhenstufen verbleibenden Räume wurden mit Ton ausgefüllt, charakteristische Einzelheiten der Bodenbeschaffung wurden sorgfältig herausgearbeitet. Von dem auf diese Weise hergestellten Modell wurde die Hohlform in Gips abgenommen und mit Zement ausgegossen. Damit war eine der sogenannten „Reliefsektionen“ gewonnen. Jede entsprach mit ihrer Größe von 1,9 Meter mal 1,4 Meter genau dem Kartenblatt, nach dem sie bearbeitet worden war. Im Herbst 1892 war der Bau des Fundaments beendet und es konnte mit dem Zusammensetzen der fertigen Sektionen begonnen werden. Im Jahre 1908 war das Werk vollendet. Namhafte Spenden ermöglichten später eine zweckmäßige Überbauung des Kunstverkes. Der bekannte Geoplast Paul Oberlerchner wurde mit der Bemalung betraut. Er wählte die Farbstimmung des Spätsommers, um dem Hochgebirge eine warme Tönung geben zu können. Die Straßen, Orte und Eisenbahnen, aber auch die Grenzen wurden immer wieder den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechend geändert, so daß das Relief die Landschaft so wiedergibt, wie sie wirklich ist. W. W. Am 1. Jänner traten zwei verdienstvolle leitende Angestellte der KE LAG in den Ruhestand. Es sind dies Direktor Dipl .-Ing. Josef Fiedler aus St. Veit und der Werksleiter der Bezirksverwaltung Wolfsberg Ing. Eugen Loimann. Aus diesem Anlaß veranstaltete der Vorstand der KELAG eine kleine Feier, an der neben den Direktoren Jeran, Matt und Pacheiner die Abteilungs- und Werksleiter der Landesgesellschaft teilnahmen. In einer Ansprache verwies Direktor Jeran auf die großen Verdienste der beiden Männer. Er nannte sie Pioniere der Elektrizitätswirtschaft, deren Arbeit es ermöglichte, daß die Landesgesellschaft zu ihren anerkannten Leistungen befähigt wurde. Als erfreulich bezeichnete es Direktor Jeran, daß dank unserer sozialen Errungenschaften niemand mehr gezwungen sei, um des Brotes willen bis an sein Lebensende zu arbeiten, sondern daß jedermann seinen Lebensabend in Ruhe genießen könne. Direktor Fiedler und Ing. Loimann sind Musterbeispiele an Vitalität, so daß berechtigte Hoffnung bestehe, daß die beiden Männer auch nach dem Übertritt in den Ruhestand der Landesgesellschaft weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen werden. Direktor Jeran dankte allen, die in den vergangenen zehn Jahren mithalfen, aus einem Konglomerat vieler kleiner E-Werke einen geschlossenen großen Betrieb zu formen. Das Bestreben des Vorstandes sei es, in den kommenden Jahren die Landesgesellschaft noch weiter zu festigen und sie zum Wohle unseres Landes Kärnten zu einer massierten Einheit zu machen. Mit dem Dank für die Leistung und die Treue der beiden in den Ruhestand tretenden Männer und mit den besten Glückwünschen für das Jahr 1958 beendete Direktor Jeran seine Rede. Der Lebenslauf der beiden Männer bezeugt ihre großen Leistungen für das Allgemeinwohl. Dipl.-Ing. Fiedler wurde am 18. November 1889 in St. Veit '.n der Glan als ältester lohn eines Eisenbahners geboren. Mit Auszeichnung absolvierte er im Jahre 1909 die Oberrealschule in Klagenfurt. Als Werkstudent ging er an die Technische Hochschule Wien, diente als Einjährig-Freiwilliger bei der k. u. k. Kriegsmarine und vollendete schließlich 1914 sein Studium. Im ersten Weltkrieg war er Marine-Elektroingenieur und trat später in den Dienst der Siemens-Schuckert-Werke. Dem Rufe seiner Vaterstadt folgend, begann er 1921 als Leiter des Elektrowerkes der Stadt St Veit seine Laufbahn in der Elektrizitätswirtschaft. Unter seiner Leitung wurde die Stromversorgung auf den ganzen Bezirk St Veit ausgedehnt und große Industrien in das Versorgungsgnetz einbezogen. Der Energie Direktor Fiedlers war es schließlich zu danken, daß das Versorgungsnetz der Stadtwerke St. Veit von der Kärntner Grenze bei Friesach bis zum Ossiacher See reichte und auch größere Teile des Bezirkes Klagenfurt umfaßte. Ing. Loimann wurde im Jahre 1891 geboren, seit 1949 fand der Egerländer in Kärnten seine zweite Heimat. Wie Direktor Fiedler arbeitete auch er bei Siemens-Schuckert. Von 1917 bis 1927 hatte er bei den Pölswerken in Knittelfeld eine leitende Stellung inne. Von 1927 bis 1934 war Ing. Loimann bei der österreichischen Gasbeleuch-tungs - AG beschäftigt. Ein wechselvolles Schicksal verschlug ihn auch nach Prag, wo er während des zweiten Weltkrieges in der Elektrizitätswirtschaft arbeitete. Im Jahre 1949 trat Ing. Loimann in den Dienst der KELAG. Zuerst in der Hauptverwaltung tätig, leitete er seit 1952 mit großem Geschick und Können die Bezirksverwaltung der Landesgesellschaft in Wolfsberg. Österreichs größte Plastik Vor 50 Jahren wurde das „Relief von Kärnten” in Villach fertiggestellt Eine besondere Sehenswürdigkeit ist das „Relief von Kärnten“ im Schillerpark in Villach, das im vergangenen Jahr von rund 5000 Feriengästen und Einheimischen besucht wurde. Es ist die größte Plastik Österreichs. In einem flachen Gebäude betreten wir mit dem Wärter Franz Roth einen Balkon und sind überrascht: Unter uns breitet sich das Kärntnerland en miniature im Maßstab von 1:10.000 aus. Man glaubt, sich in einem Flugzeug zu befinden und aus riesiger Höhe auf die Berge, Täler, Seen und Orte hinunterzuschauen. Das Relief ist 20 Meter lang und 10 Meter breit, es dürfte das größte Relief sein, das es überhaupt gibt. Die Herstellung dieses durch seine Genauigkeit und plastische Wirkung einzigartigen Kunstwerkes wurde im Jahre 1889 vom damaligen Direktor der Fachschule für Holzbearbeitung in Villach, Emst Pliwa, in der Generalversammlung der Sektion Villach des Alpenvereines angeregt und durch die Widmung eines günstigen Platzes durch die Stadtgemeinde sowie durch zahlreiche Geldspenden aus privater Hand ermöglicht. Schon am 1. April 1891 wurde mit den Arbeiten begonnen. Auf Grund des gewählten Höhenmaßstabes von 1:5000 ergab sich die Notwendigkeit einer doppelten Überhöhung, die es möglich macht, auch das Mittelgebirge noch deutlich wahrnehmbar zur Geltung zu bringen. Deshalb wurde auch in der Höhe des ersten Stockwerkes eine Rundgalerie gebaut, von der aus sich dem Besucher ein ausgezeichneter Blick über das ganze „Land“ bietet. Auch eine rasche Orientierung hat man aus dieser „Höhe“. Man sieht das Landschaftsbild wie aus etwa 10.000 Metern. Als Grundlage für den Bau des Reliefs dienten Aufnahmen und Karten des ehemaligen Jahrestagung der Kärntner Entomologen Die im Rahmen des Naturwissenschaftlichen Vereines für Kärnten wirkende Fachgruppe für Entomologie (Kerbtierkunde) hielt kürzlich im Landesmuseum unter dem Vorsitz von Kustos Emil Holzel eine von zahlreichen Mitgliedern und eifrigen Sammlern aus ganz Kärnten besuchte Jahrestagung ab, an der auch Univ.-Prof. Dr. K. E. Schedl (derzeit an der Versuchsanstalt der österreichischen Bundesforstverwaltung in Lienz tätig) als Referent teilnahm. Der hervorragende, in aller Welt anerkannte österreichische Forscher und Entomologe berichtete vorerst über seine in kanadischem Staatsdienst gemachten Erfahrungen und über den letzten internationalen Entomologenkongreß in Montreal; sein zweiter Vortrag behandelte unter Zuhilfenahme von Schwarz-Weißaufnahmen und schematischen Darstellungen das Insektenleben in den Regenwäldern am Belgisch-Kongo und die wissenschaftlichen Arbeiten, die er im Auftrag der belgischen Regierung an Ort und Stelle leitete. Josef Thurner, der in ganz Kärnten bekannt gewordene und sehr agile Sammler, konnte an Hand eines reichen Lichtbildermaterials über eine Wanderfahrt durch Griechenland und über die Besteigung des Olymp berichten, die ihm im vergangenen Sommer eine erfreuliche Beute an Insekten, vor allem an Schmetterlingen, eintrugen. Gleichfalls vollem Interesse begegnete ein Vortrag Major H ö 1 z 1 s, der über seltsame, aus der Voreiszeit stammende Insekten und kleine Bodenbewohner (blinde Laufkäfer, Skorpione, Landblutegel usw.), referierte, die nur mehr in den Buchenwäldern der Kor- und Saualpe anzutreffen sind. — Der Nachmittag, war außer Sammelberichten und Diskussionen der Besichtigung in- und ausländischer Broschüren und Sammlungen und dem Austausch von Einzelstücken gewidmet. Voller Erfolg der Energieanleihe Auf die Herbst-Tranche der Energieanleihe 1957, die mit 270 Millionen Schilling bemessen vorden war, sind Zeichnungen auf 266 Millionen eingegangen. Die restlichen 4 Millionen wurden von den emittierenden Stellen des österreichischen Verbundkonzems für Kursregulierungszwecke vorderhand behalten. Die Geldinstitute hatten 240 Millionen Schilling garantiert. Zusammen mit der Frühjahrs-Tranche hat die Energieanleihe 1957 Zeichnungen im Gesamtbeträge von 590 Millionen Schilling ergeben. Dieser Tage fand in Klagenfurt eine vom Päd-aSogischen Institut veranstaltete Tagung der Berufsschullehrer statt, die den Ztceck hatte, die Lehrer mit den neuesten Einrichtungen der Post vertraut zu machen. Amtsrat M üll n er von der Post- und Telegraphendirektion erläuterte nach einem geschichtlichen Rückblick das am 1. Juli 1957 in Kraft getretene Postgesetz und verschie-uene Bestimmungen. Er gab auch einen stolzen ‘-eistungsbericht bekannt. Der Amtsrat führte u- Q. aus: Die Post hat zivilisatorische und kulturelle ^fgaben zu erfüllen, denn neben materiellen Gütern wind ihr vor allem „das in Briefen nieder-8®Iegte Gedankengut der Menschen“ zur sicfae-t'en, raschen und vor fremder Einsichtsnahme Beschützten Beförderung übengehen. Früher ein-konnten nur höchstgestellte Persönlichkeiten von dieser damals noch in den Kinder-"C-huhen steckenden Einrichtung Gebrauch Tuchen. Läufer oder Reiter brachten die mit Gänsekiel auf Pergament geschriebenen Kehrichten von Ort zu Ort und von Land zu Heute ist das Postwesen ein wohlorgani-d n e.r APParat, und es ist nur zu verständlich, l®" sich dieser Apparat in der Hand des Staates befindet, denn es müssen doch allen Staatsbür-jkK die gleichen Rechte gesichert sein. Die Post ‘also kein verstaatlichter Betrieb, sondern der hat beansprucht, die Aufgabe der Post zu übernehmen. Ein neues Postgesetz ln Österreich wurde im Jahr 1837 ein Post-p*etz geschaffen, das aber durch den Fort-b-?ntt — worunter in diesem Fall die Eisen-das Auto, das Flugzeug und Raketen zu Stehen ist — bald unmodern wurde. Deshalb all ein neues Postgesetz ausgearbeitet, das „„•.dings erst —.......denn bei der tost, eeht's ttiekT*“6” crst —.........denn bei der tost, geht's tritt n sduie11“ — am 1. Juli 1957 in Kraft Der ebenfalls erst ziemlich spät gegründete 2e;ttl>0stverein mit dem Sitz in Bern 'beruft von yj1 pU Zeit den Weltpostkongreß ein, auf dem &il»d *ragen, die von internationalem Interesse st ’ besprochen werden. Selbstverständlich , dre Prvo.tiKp/Liprtcifptfprt flllp-r T.pnrlo.r* &«td, die Postbediensteten aller Länder unter besonderen Schutz des jeweiligen Staates, ty&j<.at!cb die Benutzer der „Anstalten“ sind spiel •®e*!enst das Briefgeheimnis ein Staatsgrund-und jeder, der dagegen verstößt, wer also ein p *nen Brief widerrechtlich öffnet oder sich Vera K^ti^k aneignet, wird vom Gericht zur ^rantwortung gezogen. Aber auch die Post-gehJtü®?1 ™nd durch das sogenannte „Post-duno“1 n,s.“ 8eschützt. Auskünfte über Postsen-EinjS?1 dürfen also nur dem Absender oder dem ten p7®®er oder einer von ihnen bevollmächtig-Von erteilt werden. (Eine Ausnahme da- ten) p ,en alle strafrechtlichen Angelegenhei-• ist auch festgelegt, daß Postsendungen, Die Post im Spiegel des Alltags Im Vorjahre 551 Millionen Briefe, 235 Millionen Zeitungen und 28 Millionen Pakete befördert — Über Glückwunschadressen, Geldsendungen, und was ein guter Staatsbürger über den Postverkehr wissen soll Schaden, der durch eine unsachgemäße Verpackung entsteht. Verpackt jemand zum Beispiel drei Flaschen Rotwein mangelhaft und die Flaschen zerbrechen, und der Wein durchtränkt ein Stoff paket, so hat der Absender für den entstandenen Schaden aufizukommen. solange sie sich im Gewahrsam der Post befinden, von keiner behördlichen Zwangsmaßnahme getroffen werden dürfen, es sei denn, daß dies durch ein anderes Gesetz ausdrücklich gefordert wird. Was 30.000 „Postler“ leisteten Besonders interessant waren die Ausführungen über den Geschäftsumfang der österreichischen Post. Allein im Inlandsverkehr wurden 1956 u. a. 551 Millionen Briefsendungen, 235 Millionen Zeitungen und 28 Millionen Pakete (von denen 3670 in Verlust gerieten) befördert. In den rund 2000 Postämtern mit 30.000 Bediensteten (9000 sind in anderen Sektoren tätig) wurden 68 Millionen Erlagscheine mit zusammen 43,4 Milliarden Schilling, 7,6 Millionen Postanweisungen mit rund 2,4 Milliarden Schilling sowie 23,4 Millionen Rückzahlungen im Scheckverkehr mit einem Betrag von über 16 Milliarden Schilling entgegengenommen. Aus dem Ausland sind über 95,8 Millionen gewöhnliche Briefsendungen und über 17 Millionen Flugpostsendungen angekommen, während 79 Millionen gewöhnliche Briefsendungen und acht Millionen Flugpostsendungen von Österreich in andere Länder geschickt wurden. Die Autobusse der Post haben auf den 458 regelmäßigen und einigen zusätzlichen Linien über 67,7 Millionen Kilometer zurückgelegt, davon 8,6 Millionen Kilometer in Kärnten. Die Zahl der berechtigten Beschwerden ist im Rahmen dieser beachtlichen Arbeitsleistung verschwindend gering, Wilde Tiere werden nicht angenommen Im neuen Postgesetz ist u. a. auch festgelegt, was durch die Post alles verschickt werden kann. Kurz: Alles — außer wilden Tieren, staats-gefähnlichen Dingen, pornographischen Erzeugnissen und verschiedenen Explosivgegenständen. Will jemand etwas aufgeben, was beim Postamt nicht angenommen wird, so hat er die Möglichkeit, die zuständige Post- und Telegraphendirektion die Entscheidung treffen zu lassen. Der „Beförderungsvorbehailt“ schützt die Post vor einer Konkurrenz. Den Organen der obersten Postvervaltung und denen der öffentlichen Sicherheit ist es nach dem neuen Gesetz gestattet, alle Personen, die verdächtig werden, Sendungen erwerbsmäßig zu befördern, anzuhalten, zu durchsuchen und die Sendungen zu beschlagnahmen. Was die Übermittlung von Geldbeträgen be- trifft, hat die Post in den verschiedenen Banken und sonstigen Instituten genug Konkurrenz. Hinsichtlich der Marken aller Art ist die Post besonders geschützt, indem die Herstellung von Briefmarken als ein ausschließlich ihr zustehendes Recht erklärt wurde. Will aber jemand — wie zum Beispiel vor Weihnachten die Spielzeugindustrie — Marken selbst hersteilen, so müssen diese Marken um mindestens ein drittel kleiner oder durch einen hellen Strich durch das Markenbild gekennzeichnet sein, so daß eine Verwechslung mit dem staatlichen Wertzeichen ausgeschlossen ist. Ebenso ist der Poststempel geschützt „Postalische Gebührensportler“ Die Postgebühren werden im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und dem Nationalrat festgesetzt. Von der Gebührenpflicht ist einzig und allein die Nationalbank bei der Versorgung ihrer Geldinstitute befreit, alle anderen Behörden haben also (entgegen der verbreiteten Meinung) die vollen Gebühren zu entrichten. Der Vortragende wies darauf hin, mit welchen Folgen „postalische Gebührensportler“ rechnen müssen, wenn sie die Post zu überlisten glauben: Der Absender haftet ein volles Jahr für zu wenig entrichtete Postgebühren! Aber auch die Post haftet gegenüber den Benutzern, und zwar für den Verlust oder die Beschädigung einer jeden bescheinigten Sendung, worunter Einschreibebriefe, Pakete und Postanweisungen zu verstehen sind. Auch für eine Verzögerung in der Zustellung haftet die Post. Eine Sendung im Gewicht bis zu einem Kilo muß im Inland innerhalb von drei Tagen, eine schwere Sendung innerhalb von vier Tagen am Ziel sein. Diese Fristen erhöhen Sich um das Doppelte, wenn die Verspätung auf eine erhebliche Zunahme des Postverkehrs zurückzuführen ist. Sonn- und Feiertage bleiben dabei außer Betracht. Auch der Absender haftet Stellt der Empfänger an der Sendung äußerlich erkennbare Mängel fest, so muß er mit der Sendung innerhalb von 24 Stunden beim nächsten Postamt erscheinen und eine Befundaufnahme beantragen, stellt er Mängel erst nach dem öffnen fest, dann innerhalb einer Woche vom nächsten Werktag an gerechnet. Fachleute prüfen dann die Verpackung und stellen fest, ob der Schaden tatsächlich durch ein Verschulden der Post verursacht worden ist. Der Absender tut gut daran, die Versandbestimmungen genau zu beachten, denn er haftet auch für jeden Haftung nur für den tatsächlichen Schaden Was ist aber, wenn eine Sendung durch „höhere Gewalt“ verlorengeht? Niemand kann genau abgrenzen, was alles unter „höhere Gewalt“ zu verstehen ist. Im neuen Postgesetz heißt es daher „ ... deren Umstände nicht zu erkennen waren und deren Folgen die Post daher nicht abwenden konnte“. Im Geldverkehr werden für den eingezahlten Betrag gehaftet, in allen anderen Fällen — auch bei eingeschriebenen Sendungen — für den tatsächlich entstandenen Schaden, falls er nicht über dem Richtsatz liegt. Der Richtsatz für einen eingeschriebenen Brief ohne Wertangabe beträgt 59,99 Schilling. Ab 60 Schilling wird bereits eine Wertangabe verlangt. Auch die Postordnung enthält viele Bestimmungen, die Von allgemeinem Interesse sein dürften. Ansichts- und Glückwunschkarten können mit verbilligtem Porto aufgegeben werden, wenn der Text nicht mehr als fünf Worte enthält. Datum und Unterschrift (es können hundert Leute unterschreiben!) bleiben dabei unberücksichtigt. Sendungen in Blindenschrift werden bis zu einem Gewicht von sieben Kilogram gebührenfrei 'befördert. Bei eingeschriebenen Sendungen ist es unstatthaft, die Adresse mit Bleistift, untauglichen Tinten oder Farbstift zu schreiben. Wertbriefe, die Geld oder Schmuck enthalten, müssen versiegelt aufge-gefoen werden. Die Wertangabe ist auf der Vorderseite links unten anzugeben. Die Aufgabe eines Paketes, das nicht schwerer als 25 Kilogramm sein darf, wird seit neuestem automatisch bestätigt. „Der Inhalt ist so zu verpacken, daß er gegen fremden Zugriff und gegen eine Beschädigung hinreichend geschützt ist.“ Der Wertangabe ist keine Grenze mehr gesetzt. Deutliche Anschrift unerläßlich Es ist empfehlenswert, die Anschrift deutlich anzugeben, damit es bei der Zustellung zu keiner Verzögerung kommt. Es gibt in Österreich zum Beispiel 26 Ortschaften, die St. Georgen heißen, davon drei Postämter dieses Namens in Kärnten — im Gailtal, im Lavanttal und am Längsee, Auch der Absender soll angegeben werden damit eine Sendung gegebenenfalls zurück-geschickt werden kann. Postanweisungen sind neuerdings in unbeschränkter Höhe zugelassen. Telegraphische Postanweisungen werden schnell weitergeleitet; wird sie beispielsweise von Klagenfurt nach Wien aufgegeben, so darf damit gerechnet werden, daß der Empfänger innerhalb von drei Stunden das Geld 'bekommt Kärnten im Eisenbahnverkehr Verbesserungen im Jahresfahrplan 1958/59 — Kärnten fordert Gleichstellung mit den westlichen Bundesländern Wie wir von zuständiger Seite erfahren, sind im Eisenbahnverkehr in Kärnten im kommenden Jahresfahrplan 1958/59 erfreuliche Verbesserungen erreicht worden. So wird die Verkehrsdauer des internationalen Saison-Expreßzuges „Kärnten-Expreß“ um sechs Wochen und die des internationalen Saison-Expreßzuges „Adria-Expreß“ um eine Woche verlängert. Diese Verkehrsausdehnung wird vor allem der Kärntner Fremdenverkehrswirtschaft dienen. Der Saison-Expreß „Dalmatia-Expreß“ wird auf der Strecke Villach—Rijeka um vier Wochen länger als bisher verkehren. Außerdem werden die Österreichischen Bundesbahnen im zwischenstaatlichen Verkehr neben den bisherigen sieben internationalen Expreßzügen eine neue Triebwagenschnellzugsverbindung „Wörthersee“ München—Salzburg—Villach—Klagenfurt führen. Seine besondere Bedeutung für das Bundesland Kärnten liegt darin, daß in München Anschluß vom sehr stark frequentierten Schnellzug D 528 aus Frankfurt, Heidelberg und Stuttgart besteht und auch in der Gegenrichtung Umsteigverbindung auf den Schnellzug D 527 nach den gleichen Städten geboten ist. Hierdurch ist aber vor allem ein langjähriger Kärntner Verkehrswunsch nach einer schnellen direkten Städteverbindung Klagenfurt—Salzburg endlich erfüllt. Die Städteverbindung Klagenfurt—Salzburg wird eine weitere Verbesserung dadurch erfahren, daß der bisherige Saison-Triebwagenschnellzug TS 150/151 Klagenfurt—Salzburg als ganzjährig verkehrender Triebwagenschnellzug in geänderter Lage, in der Sommerhauptreisezeit als Doppeltriebwagenzug Klagenfurt—Salzburg und in der restlichen Zeit des Jahres als einfacher Triebwagenschnellzug Klagenfurt—München verkehren wird. Der ganzjährig geführte „Austria-Expreß“ verkehrt auch in der kommenden Jahresfahrplanperiode nur bis und ab Klagenfurt. An Stelle der abgelehnten Weiterführung bis Graz wird im Anschluß und vom „Tauem-Expreß“ zum und vom Anschlußeilzug E 912/ 913, Klagenfurt—Graz, im Sommerabschnitt ein Kurswagen Köln—Graz und im Winterabschnitt Ostende—Graz übergehen. Dadurch ist ganzjährig eine durchgehende Verbindung Deutschland—Kärnten—Steiermark gegeben. Verbindung nach Ost- und Südtirol Die von Kärnten immer wieder kritisierte mangelhafte Verkehrs Verbindung Kärnten— Osttirol—Südtirol hat noch keine Lösung, jedoch eine geringfügige Verbesserung erfahren. Das Eilzugspaar E 910/991 und E 912/913 Graz—Villach bzw. Villach—Graz wird künftig über Villach hinaus ganzjährig bis Lienz durchgezogen und mit Kurswagen St. Veit/Glan—Lienz gefahren werden. Hiedurch ist dem Kärntner Oberland wenigstens eine umsteiglose Schnellzugsverbindung ganzjährig nach den Städten Klagenfurt und Villach bzw. durch ganz Kärnten gesichert. Schließlich wird Kärnten an der von den ÖBB mit Beginn des Jahresfahrplanes 1958/59 neu geschaffenen, einer Trans-Europ-Expreß-verbindung ähnelnden Verbindung Wien— Zürich, durch den nur im Interesse Kärntens zugelassenen Halt in Schwarzach-St. Veit und durch die notwendigen Anschlüsse von und nach Kärnten, Anteil haben. Verbesserte Zugsverbindung Kärnten—Wien genfurt—Villach werden zu den bisherigen Zügen im Winterabschnitt drei neue Züge und zwar Zug 4505, Klagenfurt ab 8.50 Uhr, Villach an 9.41 Uhr (stellt den bisher im Winter fehlenden Anschluß in Villach an T 4833, Villach—Tarvis und TAK 13, Arnoldstein— Kötschach-Mauthen her) sowie Zug 4513, Klagenfurt ab 15.00 Uhr, Villach an 15.50 Uhr und Zug 4237, Klagenfurt ab 23.43 Uhr, Villach an 0.30 Uhr, gefahren. Außerdem wird die Verkehrsdauer des Zuges 4519, Klagenfurt ab 22.33 Uhr, Villach an 23.20 Uhr um acht Wochen verlängert. In der Gegenrichtung Villach—Klagenfurt werden zu den bisherigen Zügen im Winterabschnitt zwei neue Züge, und zwar Zug 4500, Villach ab 0.10 Uhr, Klagenfurt an 0.56 Uhr (als Zubringer zum Italien—Österreich-Expreß) und Zug 4514, Villach ab 16.00 Uhr, Klagenfurt an 16.49 Uhr, gefahren. Auf der Strecke Villach—Feldkirchen—St. Veit wird die Verkehrsdauer des Sommer-Saisoneilzuges E 932 um acht Wochen und des Sommersaisonzuges T 4314 ebenfalls um acht Wochen verlängert. Zu den bisherigen Zügen wird im Winterabschnitt zusätzlich Zug 4308, Villach ab 10.00 Uhr, St. Veit an 11.27 Uhr gefahren werden. In der Gegenrichtung St. Veit—Villach wird die Verkehrsdauer des Sommersaisoneilzuges E 933 gleichfalls um acht Wochen verlängert. Daneben werden zu den bisher geführten Zügen zusätzlich zwei neue Züge gefahren, und zwar Zug 4313, St. Veit ab 13.14 Uhr, Villach an 14.36 Uhr und Zug 4319, St Veit ab 17.20 Uhr, Villach an 18.38 Uhr. Hierdurch sind die Forderungen auf Schließung der bisher bestandenen Verkehrslücken auf den Strecken Klagenfurt—Villach, Klagenfurt—St. Veit und Villach—St. Veit erfüllt. Viele Kärntner Verkehrswünsche von den ÖBB erfüllt Auch von den der Betriebsdirektion der österreichischen Bundesbahnen vorgetragenen berechtigten Verkehrswünsche einzelner Gemeinden oder Gebiete konnten wiederum manche erfüllt werden. Mehrere solcher Wünsche mußten jedoch aus betriebswirtschaftlichen Gründen oder aus Anschlußgründen bzw. Gesamtinteressen unberücksichtigt bleiben. So konnte dem Verkehrswunsch der Krappfelder Gemeinden auf Vorverlegung des Zuges 4233 um eine Stunde nicht zur Gänze, jedoch um 17 Minuten entsprochen werden. Auch die Gemeinde Krumpendorf wird in der Jahresfahrplanperiode 1958/1959 die gewünschten Halte der Expreßzüge und Triebwagenschnellzüge erhalten. Durch die Genehmigung des Antrages auf Vorverlegung des Zuges 4526, Klagenfurt—Völkermarkt— Bleiburg, wird eine gewünschte frühere Heimfahrt der Schüler und Berufstätigen ermöglicht. Auch die gewünschte Vorverlegung des Zuges ZD 18, Lavamünd—Wolfsberg, von 10.05 Uhr auf 9.20 Uhr wurde erfüllt und damit der Bevölkerung durch die frühere Ankunft in St. Paul und Wolfsberg die Möglichkeit geboten, noch in den Vormittagsstunden in den Geschäften und bei den Behörden ihre Angelegenheiten zu erledigen. Die Erfüllung des Verkehrswunsches auf Späterlegung der Abfahrt ZD 22, Lavamünd—Wolfsberg, in Lavamünd von 16.35 Uhr auf 17.15 Uhr bedeutet für die Berufsfahrer den Entfall der zwangsweisen Benützung des TE 794 um 21.00 Uhr und damit eine frühere Erreichung des Wohnortes um etwa vier Stunden. Auch der Wunsch der Bewohner der Grenzortschaft Rabenstein, die von und nach Lavamünd verkehrenden Personenzüge wieder bis bzw. von Rabenstein zu führen, wurde teilweise durch die Führung des Zuges ZD 14 und ZD 17 von bzw. bis .Rabenstein erfüllt. Hierdurch haben die Einwohner von Rabenstein und Lorenzenberg die Möglichkeit, in den Frühstunden in die Bezirksstadt Wolfsberg zu fahren und in den frühen Nachmittagsstunden wieder die Heimfahrt antreten zu können. Durch den schon unter Kärntner Städtedreieck behandelten verbesserten und umsteiglosen Verkehr ist auch die bisher zeitlich ungünstige Schülerbeförderung auf der Strecke Feldkirchen—St. Veit und Feldkirchen—Os-siachersee zu den bestmöglichen Zeiten gesichert. Durch die Erfüllung des Verkehrswunsches der Gemeinde Amoldstein auf Späterlegung des Zuges 4807 von 13.23 Uhr ab Villach auf 13.46 Uhr, werden etwa 30 Schüler die Heimfahrt von Villach mit diesem Zug machen können und im Winter vier Stunden, im Sommer zwei Stunden Wartezeit in Villach ersparen. Auf der Tauemstrecke wird der bisherige Sommersaisonzug 3510, Villach—Schwarzach-St. Veit ab dem Jahresfahrplan 1958/1959 ganzjährig geführt. Oberregierungsrat Hermann F o 1 i e, der durch die an die Betriebsdirektion der Österreichischen Bundesbahnen schriftlich vorgebrachten und durch seine mündlichen Vorsprachen unterstützten Verkehrswünsche Kärntens, diese notwendigen und daher erfreulichen Verbesserungen im internationalen und Binnen-Eisenbahnverkehr im Bundesland Kärnten erreichen konnte, wird sicherlich bemüht sein, bis zur bzw. bei der Mitte Februar 1958 in Klagenfurt stattfindenden Fahrplankonferenz noch weitere Einzelverkehrswünsche durchzusetzen. Jedenfalls ist die Feststellung berechtigt, daß der bisherige Vorsprung der Bundesländer Tirol, Vorarlberg und Salzburg im internationalen und innerösterreichischen Eisenbahnverkehr nicht mehr zu einer Monopolstellung verewigt ist. Der Jahresfahrplan 1958/1959 wird auch in der Verbindung nach und von der Bundeshauptstadt erfreuliche Verbessemngen bringen. So wird der Triebwagenschnellzug „Venezia“ in Hinkunft doppelt gefahren und zwar als TS 190/191 im Sommerabschnitt auf der Strecke Wien—Villach bzw. Villach— Wien und im Winterabschnitt auf der Strecke Wien—Tarvis bzw. Tarvis—Wien in der bisherigen Lage und mit den bisherigen Halten des „Venezia“. Daneben wird im Sommerabschnitt der neue „Venezia“, TS 194/195, Wien—Klagenfurt—Villach—V enedig und umgekehrt mit Halte in Bmck, Klagenfurt und Villach und einer Fahrzeit Wien—Klagenfurt von nur 5 Stunden 25 Minuten, bzw. Wien—Villach von 5 Stunden 58 Minuten, verkehren. Die Laufdauer des Schnellzugspaares D 584/585, Wien—Ancona (mit Kurswagen Graz—Ancona) wird im kommenden Sommer um eine Woche verlängert. Besonders zu begrüßen ist die ständig geforderte und bereits im jetzt laufenden Winterabschnitt eingeführte Tagesschnellzugverbindung nach und von Wien. Umsteigloser Dreieckverkehr Klagenfurt—St. Veit—Villach Durch den Einsatz einer vierten Triebwageneinheit modernster Type in Kärnten, wird mit Beginn des Jahresfahrplanes 1958/59 der umsteiglose Verkehr im Kärntner Städte-dreieok (St! Veit/Glan—Klagenfurt—Villach— St. Veit/Glan eingeführt. Dieser umsteiglose Verkehr wird im Sommerabschnitt täglich 16mal, im Winterabschnitt täglich llmal gefahren. Im Kärntner Städtedreieck werden zu den bisherigen Zügen auf der Strecke Sankt Veit—Klagenfurt ganzjährig zusätzlich der Zug 4231, St. Veit ab 8.20 Uhr, Klagenfurt an 8.47 Uhr und der Saisonzug (Sommerabschnitt) 4233, St. Veit ab 14.10 Uhr, Klagenfurt an 14.34 Uhr und als Gegenzug Klagenfurt—St.Veit (ebenfalls Sommerabschnitt) Zug 4234, Klagenfurt ab 16.51 Uhr, St. Veit an 17.16 Uhr verkehren. Auf der Strecke Kla- Für die Sicherheit der Straße Wie aus einem Bericht der Kraftfahrzeug- j .assungstelle der Bezirkshaupmannschaft I igenfurt hervorgeht, wurden im Jahre 1957 j Zuge der Verkehrskontrollen und der Ahn- j ng von Verkehrsdelikten 19 Personen der j hrerschein entzogen und 8 seine Entziehung gedroht. In den meisten Fällen war Trun- \ iheit die Ursache des Führerscheinentzuges. : n den 19 Verkehr-Unwürdigen wird einer ] fahre warten müssen, bis er wieder den i hrerschein erlangt, drei Kraftfahrer 2 Jahre, j ei Personen 1 Jahr, fünf Verkehrssünder j UnnntA und drei Kraftfahrer 3 Monate. Die Bevölkerung und jene Kraftfahrer, die die Verkehrsbestimmungen enthalten und von Verkehrssündern selbst bedroht sind, werden die Maßnahmen der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt im Interesse der Verkehrssicherheit begrüßen. 451 Verkehrssünder im Dezember Im Monat Dezember 1957 wurde von Beamten der Technischen (Verkehrs-) Abteilung Krumpendorf im Bereiche des'Landesgendarmeriekommandos für Kärnten gegen Kraftfahrzeugführer mit 27 Abmahnungen, 240 Bestrafungen im Organmandatswege und 89 Anzeigen eingeschritten. Gegen andere Verkehrsteilnehmer erfolgten 7 Abmahnungen, 61 Bestrafungen im Örganmandatswege und 27 Anzeigen. Ausbau der Ortsdurchfahrt Seeboden Wie der Straßenbaureferent der Kärntner Landesregierung, Landesrat Ing. Truppe, mitteilt, hat das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau dem Ausbauantrag für die Teilstrecke II der Ortsdurchfahrt Seeboden, Abschnitt Ost, zugestimmt. Die Gesamtkosten für die Teilstrecken I und II des genannten Abschnittes der Ortsdurchfahrt Seeboden betragen 3,6 Millionen Schilling. Der Ausbau der Teilstrecke I ist bereits im Gang, während die Arbeiten auf der Teilstrecke II — soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen — unverzüglich aufgenommen werden sollen. 197 Jugoslawien-Flüchtlinge im Dezember Nach Mitteilung der Sicherheitsdirektion sind im Monat Dezember 1957 in Kärnten nach illegaler Überschreitung der Staatsgrenze 197 Neuflüchtlinge aus Jugoslawien einge-troffen. Die Zahl der Flüchtlinge ist damit zwar gegenüber dem Vormonat auf die Hälfte gesunken, im Vergleich zum Dezember 1956 beträgt sie jedoch rund das Dreifache. Einschließlich der Flüchtlinge, deren fremdenpolizeiliche Behandlung am 30. November noch nicht abgeschlossen war, wurden im Dezember 1957 233 Asylwerber aus Jugoslawien an die Auswanderungslager außerhalb Kärntens abgegeben. 72 Personen sind freiwillig nach Jugoslawien zurückgekehrt oder auf Grund der Uberprüfungsergebnisse über die Grenze zurückgestellt worden. Mit Jahresende befanden sich im Auffanglager Klagen-furt-Annabichl noch 81 jugoslawische Flüchtlinge. Nach Abschluß der fremdenpolizeilichen Behandlung dieser noch restlichen Fälle aus dem Jahre 1957 wird eine Übersicht über die Flüchtlingsbewegung im abgelaufenen Jahr veröffentlicht werden. 53unöesgefe|5blättet für bie ^epublif Sftetreid) Das 71. Stück ist am 11. Dezember 1957 erschienen. Es enthält: Nr. 246. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für 1956. Nr. 247. Verordnung: Festsetzung des Zeitpunktes für die Auszahlung der erhöhten Altrenten aus der Pensionsversicherung der Arbeiter. Nr. 248. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Satzung der Meisterkrankenkasse des Handwerks für Wien, Körperschaft des öffentlichen Rechts, durch den Verfassungsgerichtshof. Nr. 249. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung auf dem Gebiete des Volksbildungswesens. Nr. 250. Kundmachung: Weitere Ratifikationen und Beitritte zum Zollabkommen über Carnets E. C. S. für Warenmuster. Nr. 251. Kundmachung: Ratifikation der Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse durch die Türkei. Nr. 252. Notenwechsel zwischen dem Bundeskanzleramt, Auswärtige Angelegenheiten, und der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Wien über eine Zusatzvereinbarung zum Abkommen, betreffend die Übernahme von Personen an der Grenze (Schubabkommen) zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland. Das 72. Stück ist am 12. Dezember 1957 erschienen. Es enthält: Nr. 253. Bundesgesetz: Luftfahrtgesetz. Das 73. Stück ist am 13. Dezember 1957 erschienen. Es enthält: Nr. 254. Bundesgesetz: Abänderung des Abgabenrechtsmittelgesetzes . Nr. 255. Bundesgesetz: Gendarmeriedienst- gesetz 1957. Nr, 256. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Allgemeinen Grundbuchgesetzes. Nr. 257. Bundesgesetz: Neufestsetzung der Termine und Fristen für die Kündigung sowie der Räumungsfristen im Verfahren bei Streitigkeiten aus dem Bestandvertrage. Nr. 258. Bundesgesetz: Neuerliche Änderung des Bundesgesetzes, womit Bestimmungen zur Durchführung des Artikels 26 des Staatvertrages, BGBl. Nr. 152/1955, hinsichtlich kirchlicher Vermögensrechte getroffen werden. Nr. 259. Bundesgesetz: Kulturgroschengesetz-Novelle 1957. Nr. 260. Bundesgesetz: 10. Arbeitslosenver- sicherungsgesetz-Novelle. Nr. 261. Bundesgesetz: Abänderung des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957. Nr. 262. Bundesgesetz: 4. Novelle zum Notarversicherungsgesetze 1938. Nr. 263. Bundesgesetz: Überwachungsgebühr für die monopolabgabefreie Branntweinerzeugung zum Hausbedarf. Nr. 264. Bundesgesetz: Abänderung des Heeres-diszipiinargesetzes. Das 74. Stück ist am 19. Dezember 1957 erschienen. Es enthält: Nr. 265. Verordnung: 8. Änderung der Arzneitaxe. 'Nr. 266. Verordnung: Erstreckung der in der Verordnung BGBl, Nr. 244/1955 bestimmten Frist. Nr. 267. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Gebührengesetzes 1946. Nr. 268. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, betreffend die Finanzierung des Ausbaues der Arlberglinie (Buchs— Salzburg). Das 75. und 76, Stück ist am 28. Dezember 1957 erschienen. Die beiden Stücke enthalten: Nr. 269. Bundesgesetz: 8. Milchwirtschaftsgesetznovelle. Nr. 270. Bundesgesetz: 7. Getreidewirtschafts-gesetznovelle. Nr. 271. Bundesgesetz: 7. Viehverkehrsgesetz-noveile. Nr. 272. Bundesgesetz: 5. Rindermastförde- rungsgesetznovelle. Nr. 273. Bundesgesetz: Verlängerung der Geltungsdauer des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes 1952. Nr. 274. Bundesgesetz: Preisregelungsgesetz- novelle 1957. Nr. 275. Bundesgesetz: Neuerliche Verlängerung der Geltungsdauer des Preistreibereigesetzes. Nr. 276. Bundesgesetz: 2. Kartellgesetznovelle' Nr. 277. Bundesgesetz: Rohstofflenkungsgesetz' novelle 1958. Nr. 278. Bundesgesetz: Lastverteilungsnovelle 1957. Nr. 279. Bundesgesetz: Landarbeitsgesetz' novelle 1957. Nr. 280. Verordnung: Bangseuchenverordnung' Nr. 281. Verordnung: Änderung der Spreng® der Bezirksgerichte Wölkersdorf und Klosterneuburg. Nr. 282. Verordnung: Fernmeldegebührenver- Ordnung 1957. Das 77. und 78. Stück ist am 31. Dezenrber 1957 erschienen. Die beiden Stücke enthalten- Nr. 283. Bundesgesetz: Einkommensteuer- novelle 1957. Nr. 284. Bundesgesetz: Novelle 1957 zum i’a' milienlastenausgleichsgesetz. Nr. 285. Bundesgesetz: Festsetzung und E}11] hebung der Grundsteuer in den Bundesländern Niederösterreich und Steiermark. , Nr. 286. Bundesgesetz: Verlängerung der G® tungsdauer des Bundesgesetzes, womit d« Dritte Teil der Abgabenordnung abgeänder und das gerichtliche Steuers traf verfahr6 geregelt werden. Nr. 287. Bundesgesetz: Änderung des Bunde gesetzes über das Tabakmcnopol. ... Nr. 288. Bundesgesetz: Änderungen des Tab* Steuergesetzes. ^anbesgefe^blatt für Kärnten Das 15. Stück ist am 14. Dezember 1957 erschienen. Es enthält: Nr. 46: Gesetz vom 16. Oktober 1957 über die Vereinigung der Gemeinden Hardegg, Pulst und Liemberg zur Gemeinde „Liebenfels“. Nr. 47: Gesetz vom 16. Oktober 1957 über die Vereinigung der Gemeinde St. Peter im Lavanttal mit der Marktgemeinde Reichenfels. Nr. 48: Gesetz vom 16. Oktober 1957 über die Vereinigung der Gemeinde Möschach mit der Stadtgemeinde Hermagor. Nr. 49: Gesetz vom 16. Oktober 1957 über die Vereinigung der Marktgemeinde Kötschach mit der Marktgemeinde Mauthen. Nr. 50: Gesetz vom 16. Oktober 1957 über die Vereinigung der Gemeinde Oberdörfl mit der Gemeinde Ludmannsdorf. Nr. 51: Gesetz vom 16. Oktober 1957, womit die Gemeinde Puchreit aufgelöst und ihr Gebiet auf die Stadtgemeinde Gmünd und die Gemeinde Eisentratten aufgeteilt wird. Nr. 52: Gesetz vom 17. Oktober 1957, womit die Gemeinde Legerbuch aufgelöst und ihr Gebiet auf die Marktgemeinden Lavamünd und St. Paul im Lavanttal aufgeteilt wird. Nr. 53: Kundmachung der Landesregierung vom 8. Oktober 1957, ZI. Verf.-5195/1/1957, über die Vereinigung der Gemeinden Leif-ling und Schwabegg zur Gemeinde Neuhaus. Nr. 54: Kundmachung der Landesregierung v. 13. November 1957, ZI. Verf.-5197/1:1957, über die Eingemeindung der Gemeinde Sankt Donat zur Stadtgemeinde St. Veit an der Glan. Nr. 55: Kundmachung der Landesregierung vom 30. Oktober 1957, ZI. Verf.-300/18/1957, über die Änderung, der Schreibweise des Namens der Gemeinde St. Margarethen im Rosenthale in „St. Margareten im Rosental“. von Radiosendungen erzieherischen Charakters. Indien: Experte für Spannungsoptik und Materialprüfung (4 Monate). Indonesien: Experte für naturwissenschaftlichen Unterricht zur Lehrerfortbildung auf Volksund Mittelschulebene. Libyen: Experte für Rund funk Programm. | Pakistan: Experte für Erwachserten-Grund- I erziehung und Unterricht in wirtschaftlicher Lebensführung. Philippinen: Experte für naturwissenschaftlichen Unterricht zur Lehrerfortbi Idung auf Volksund Mittelschulebene. Syrien: Experte für technisches Schulwesen auf dem Gebiete der Elektrizität. Thailand: Experte zur Ausweitung des Votks-I Schulunterrichtes auf ländliche Gebiete. : Türkei: Experte für Materialanalyse. Costa Rica: Experte für Schulinspektion. Chile: Experte für Mittelschulwesen, besonderes Arbeitsgebiet: Reform des Prüfungs- Amtlicher Anzeiger Systems. Kolmnbien: Experte für Lehrerbildung. Kolumbien: Experte für Sohulfinanzierung und Verwaltung. Ägypten: Experte für technische und gewerbliche Schulen, Lehrerausbildung, Schulorga- I Ami der Kärntner Landesregierung ! KUNDMACHUNG der Landesregierung vom 7. Jänner 1958, Zl. Vcrf.-l/2/1958, über die Namen der Mit- I gliedcr der Landeswahlbehörde Gemäß § 11 Abs. 5 des Gesetzes vom 17. Oktober 1957, LGB1. Nr. 57, über die Wahl des Kärntner Landtages (Landtagswahl-°i"dnung — LWO) werden nachstehend die Namen der Mitglieder der Landeswahlbehörde kundgemacht: 1. Landeswahlleiter: Landesamtsdirektor Karl N e w o 1 e; Landeswahlleiter - Stellvertreter: Landes- oberregierungsrat Dr. Helmuth Lora. 2- Richterliche Beisitzer und Ersatzmänner über Vorschlag des Landesgerichtspräsi-diunis Klagenfurt: Beisitzer: ^berlandesgerichtsrat und Senatsvorsitzender i. R. Dr. Karl Zalsky, Klagenfurt, Kmk-straße; Oberlandesgerichtsrat und Senatsvorsitzender i. R. Dr. Hans Lampersberger, Klagenfurt, Eckengasse 15; Oberlandesgerichtsrat und Senatsvorsitzender , Dr. Rudolf Rampitsch, Klagenfurt, Lan- I desgericht. 1957 von der UNEISCO im Rahmen des Technischen Hilfs- und Beteiligungsprogramms der UNESCO ausgeschriebenen, nachfolgend ange-fürten Stellen mit dem Bemerken bekannt, daß es sich grundsätzlich um leitende Sachverständigenposten handelt, bei denen außer langjähriger Betätigung im Fach und auch Organisationsfähigkeit, Talent zur selbständigen Arbeit in einem fremden Kulturkreis, in den meisten Fällen auch längere Lehrerfahrung und gediegene Fremdsprachkenntnisse (hauptsächlich Englisch oder Französisch in Wort und Schrift), womöglich auch die Landessprache vorausgesetzt werden. Bei Zutreffen all dieser Voraussetzungen sind abfällige Detailfragen sowie konkrete Bewerbungen an das Bundesministerium für Unterricht, Wien, L, Minoritenplatz 5, zu richten. Cambodscha: Experte für Grunderziehung und Herausgabe von Lesetexten für Erwachsene, die eben erst lesen lernten. Ceylon: Leiter des Amtes für Archeologie. Chile: Experte für Museumsausbau (9 Monate). Chile: Experte für Materialtestung durch Röntgenstrahlen. Kolmnbien: Experte für statistische Auswertung nisation und Verwaltung. Ägypten: Experte für Hydrogeologie. Ägypten: Experte für optische Instrumente. Ägypten: Experte für Geophysik. Guatemala: Experte für Organisation des tech-mschen Unterrichtes, Fachgebiet Radio und Fernsehen. Guatemala: Experte für Organisation des tech- i nischen Unterrichtes, Fachgebiet Rohrleitung und sanitäre Anlagen, Organisation. Israel: Professor des Gebietes Physik und Che-mie, Organisation und Leitung der Ausbildung von Ingenieuren der chemischen Industrie sowie Beratung in Forschungsangelegenheilten. Laos: Experte für Organisation des Mittelschulwesens im Zusammenhang mit dem gesamten Erziebungswesen. Libyen: Experte für die Herstellung von Lehrmitteln und Ausbildung von Lehrerbildnern; Arabisch- und Englischkenntnisse unerläßlich. Pakistan: Experte für Schulstatistik. Sudan: Experte auf dem Gebiete der Arbeiter-bildung. Pakistan: Experte zur Einrichtung eines päd-agogischen Dokumentationszentrums. Gerichtliche Verlautbarungen | Ersatzmänner: ^berlandesgerichtsrat Dr. Rudolf Wohlfahrt, Klagenfurt, Landesgericht; ^berlandesgerichtsrat Dr. Karl M a i t z, Klagenfurt, Landesgericht: — -V;3- Qberlandesgerichtsrat Dr. Hans W i e s n e r, Klagenfurt, Landesgericht. Beisitzer und Ersatzmänner über Vorschlag der vorschlagsberechtigten Parteien: Beisitzer: *-Abg. Leo Lukas, Stadtschulinspektor, Klagenfurt, Dcutenhofenstraße 36; Stadtrat Anton Mayerhofer, Sekretär, Klagenfurt, Paulinenstraße 15; 8rUno Hermann Wetschnig, Landespartei-Sekretär, Klagenfurt, O.-Kemstock-Straße 5; °r' Erich V e I i k o g n a, Landesbeamter, Kla-genfurt, Jesserniggstraße 6; °r' Gerhard Kersch bäume r, Landesbeam-ter, Klagenfurt, Florian-Gröger-Straße 4; Dr- Thomas Weiß, Obermagistratsrat, Kla-genfurt, Heiligengeistplatz 3/1.; ^bg. Walther Fritz, Landesrechnungsrat, Klagenfurt, Villacher Ring 5; °r' Kurt Burger-Scheidlin, Rechts-Anwalt, Klagenfurt, Villacher Straße 1; ^ Erwin Hiebaum, Staatsanwalt a. D., Klagenfurt, Khevenhüllerstraße 38. Vj. Ersatzmänner: ^Bürgermeister Josef S e i d l i n g, Bankbeamter i. R., Klagenfurt, Paulitschgasse, ^ Neubau; r- Werner Lobenwein, Landesbeamter, Klagenfurt, Aichelburg-Labia-Straße 15; ° ®btrat Theo Asenbauer, Lehrer, Klagen-j- . tUrt, Jesserniggstraße 10; r‘ch Walter Just, Angestellter, Klagenfurt, ^ völkermarkter Straße 52; üfried Th urner, Schuldirektor, Klagen-£ rurt, Schule St. Georgen am Sandhof; Höfel, Direktorstellvertreter, Klagen-Ha Urt’ Fromilierstraße 1; Angerer, Beamter der Handelskam-Wjih r’ KlaSenfurt, Sonnengasse S; beim H o b i s c h, Landesoberrechnungsrat, 1^. la8enfurt, Jesserniggstraße 29; 8- Friedrich Hirn, Angestellter, Klagen-4 8rt> Ferdinand-Raunegger-Straße 5. ertrauenspersonen über Vorschlag einer logp^^b^Ksbcrechtigten Partei: Fran» H a n V» Klagenfurt, Lannerstraße 8; o7 M e 1 i c h e n, Klagenfurt, Villacher 51. 1/2/l9588enf urt' 7' Jänner 1958- ZL Verf--Der Landeshauptmann: ^ W e d e n i g e. h. Bezirk shauptrriannnschaft St. Veit an derGlan Verfügung Im Sinne der Bestimmungen der §§31 Abs. 1, 32 und 33 der Straßenpolizeiordnung, BGBl. | Nr. 59,47, wird verfügt, daß sämtliche Kraftfahrzeuge1 im Bereiche der Straßenkilometerbezeichnung 287,8 bis 288,1 der Triester Bun-j desstraße in St. Veit an der Glan, das ist von I der vor der Tankstelle Esso an der rechten | Fahrbahnseite stehenden Schleudergefahrtafel I ab bis zum Ende der Glanbrücke Nr. 97, während der Wintermonate nur mit einer Stunden-I geschwindigkeit von 10 km gefahren werden | dürfen — St. Veit a. d. Glan, 8. Jänner 1958. ! — Zahl: 6 S 135/57-2. Der Bezirkshauptmann: Dr. Oberlerchner e. h. Bezirkshauptmannschaft Völker markt Kundmachung Infolge Umbaues des Draubrücke bei Up-pitzbach, Brücke Nr. 1496, bei Kilometer 9,5 der Lippitzbacher Landesstraße wird über Antrag der Österreichischen Draukraftwerke AG, Klagenfurt, der Verkehr auf der Lippitzbacher Landesstraße bei Kilometer 9,5 gemäß § 29 des Straßenpolizeigesetzes vom 12. Dezember 1946, BGBl. Nr. 46/1947, in Verbindung mit § 31 der Straßenpolizeiordnung vom 27. März 1947, BGBl. Nr. 59, für die Zeit vom 8. Jänner bis einschließlich 19. Februar 1958 für den gesamten Fuhrwerks- und Kraftfahrzeugverkehr mit Ausnahme der Motorräder gesperrt. Der Übergangsverkehr für Fußgänger, Radfahrer und Motorräder wird mittels einer Fähre bewerkstelligt. Die Sperre wird durch Aufstellung von Hinweis- und Vorschriftstafeln in Ruden, Bleiburg und an der Brücke selbst kenntlich gemacht. Eine Umfahrungsmöglichkeit besteht über die Draubrücken in Völkermarkt und Lavamünd. Übertretungen nach dieser Kundmachung werden gemäß § 72 des Straßenpolizeigesetzes und § 87 Straßenpolizeiordnung geahndet. — Völkermarkt, am 3. Jänner 1958. — ZL 60-1/58. Der Bezirkshauptmann: Dr. Wagner e. h. Rechtsanwaltskammer für Kärnten Kundmachung Herr Dr. Karl Trost wurde auf Grund des Ausschußbeschlusses vom 18. Dezember 1957 und nach Ablegung des im § 7 RAO vorgeschriebenen Gelöbnisses am 23. Dezember 1957 in die Liste der Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskammer für Kärnten mit dem Sitz in Bad St. Leonhard eingetragen. — Klagenfurt, am 23. Dezember 1957. — 150/57. Der Präsident der Rechtsanwaltskammer für Kärnten: Dr. Leo Oberlaner e. h. kammer Kärnten folgende Zeiträume festgesetzt: Für den Textilhandel: Samstag, den 25. Jänner, bis Samstag, den 15. Februar 1958. „Weiße Wochen“ können vom 8. bis 15. Februar 1958 veranstaltet werden. Für den Schuhhandel: Samstag, den 25. Jänner, bis Samstag, den 8. Februar 1958. Obe rlandesgerichts Präsidium Graz Stellenausschreibung Auf Grund des Erlasses des Bundesministeriums für Justiz vom 26. November 1957, Zahl 8078/57 gelangt eine Richterstelle der 1. Standesgruppe ohne bestimmten Dienstort (Sprengelrichterposten) für den Oberlandesgerichtssprengel Graz zur Wiederbesetzung. Bewerbungsgesuche um den obigen Richterposten der 1. Standesgruppe sind im Dienstwege bis einschließlich 20. Jänner 1958 beim Oberlandesgerichtspräsidium Graz einzubringen. — Graz, am 9. Dezember 1957. — Jv 18.452-4a/57-l. Der Oberlandesgerichtsvizepräsident: Dr. Kneifl e. h. Landesgerichtspräsidium Klagenfurt Postenausschreibung Beim Landesgericbt Klagenfurt kommt ein Ratsposten der zweiten Standesgruppe der Richter zur Besetzung. Bewerbungsgesuche sind bis einschließlich 15. Jänner 1958 im Dienstwege beim Landesgericht Klagenfurt . einzureichen. — Klagenfurt, am 11. Dezember 1957. — Jv 3402-4/57. Der Landesgerichtspräsident: Dr. Schwendenwein e. h. Edikte und Konkurse Konkursedikt Konkurseröffnung über das Vermögen der Schuldnerin Grete Majdič, Gasthof und Kaffeehaus in Völkermarkt. Konkurskommissär OLGR Dr. Reinhold Puntigam des Landesgerichtes Klagenfurt. Masseverwalter Doktor Kurt Burger-Scheidlin, Rechtsanwalt in Klagenfurt. Erste Gläubigerversammlung bei dem genannten Gerichte, Zimmer Nr. 131/II., am 16. Jänner 1958, nachmittags 14 Uhr. Anmeldungsfrist bis 20. Jänner 1958. Prüfungs-tagsatzung bei obigem Gerichte am 28. Jänner 1958, vormittags 8.30 Uhr. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 27. Dezember 1957. — S 40/57. Landesschulrat für Kärnten in Klagenfurt Stellenausschreibung der UNESCO 3jL 8andesministerium für Unterricht gibt Report PEM/BMS/20 vom 6. November Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Kärnten Inventur- und Saisonschlußverkäuie im Textil- und Schuhhandel Für die Durchführung von Inventurverkäufen und Winterschl-ußverkäufen hat die Handels- Bestätigung des Ausgleiches Der zwischen dem Schuldner Franz Hofer, Lederwarenhändler in Spittal/Drau, Lederergasse 14 b, und dessen Gläubigern abgeschlossene Ausgleich wird bestätigt. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 30. Dezember 1957. — Sa 23/57-28. DOKUMEN TA R-FARBFILM „Den Menschen dienen" Sondervorstellung für Ämter u. Behörden KAMMERLICHTSPIELE KLAGENFURT Freitag, den 17. Jänner 1958, um 14 Uhr Freier Eintritt! Bestätigung des Ausgleiches Der zwischen dem Schuldner handelsgerichtlich protokollierte Firma Ludwig Adami t s c h, offene Handelsgesellschaft, Villach, Hauptplatz 21, und dessen Gläubigern abgeschlossene Ausgleich wird bestätigt. — Landes- als Handelsgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 27. Dezember 1957. — Sa 28/57-19. Ausgleichsedikt Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Schuldners Josef Egger, Tapezierermeister in Villach, Auenweg 83 a. Ausgleichskommissär OLGR Dr. Reinhold Puntigam des Landesgerichtes Klagenfurt- Ausgleichsverwalter Dr. Arnold Clementschitsch, Rechtsanwalt in Villach. Tagsatzung zum Abschluß eines Ausgleichs bei dem genannten Gerichte, Zimmer Nr. 112/IL, am 21. Jänner 1958, nachmittags 14 Uhr. Anmeldungsfrist bis 12. Jänner 1958. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 19. Dezember 1957. — Sa 37/57. Versteigerungsedikt Am 17. Jänner 1958, 9 Uhr vormittags, wird in Klagenfurt, Alter Platz 22, ein Personenkraftwagen, Combi, Marke Steyr-Fiat, öffentlich versteigert. — Bezirksgericht Klagenfurt. Abt. 4, am 10. Dezember 1957. — 4 E 11.824/ 57-5. V ersteigerungsedikt Am 12. Februar 1958, nachmittags 14 Uhr, findet beim gefertigten Gerichte, Zimmer Nummer 55, 1. Stock, die Zwangsversteigerung der Liegenschaft Plescherken, Grundbuch Klagenfurt, KG Plescherken, E.-Z. 21, statt. Schätzwert: 133.631.10 Schilling, Wert des Zubehörs: 4640.— Schilling, geringstes Gebot: 89.087.40 Schilling. — Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens beim Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteile eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Lm übrigen wird auf das Versteigerungsedikt an der Amtstafel des Gerichtes verwiesen. — Bezirksgericht Klagenfurt, am 25. Dezember 1957. — 4 E 72/57. Versteigerungsedikt Am 6. Februar 1958, vormittags 9.30 Uhr, findet beim gefertigten Gerichte, Zimmer Nummer 4, die Zwangsversteigerung der Liegenschaft Grundbuch Deutsch-Griffen, E.-Z. 302, statt. Schätzwert: 58.452.40 Schilling, geringstes Gebot 29.226.20 Schilling, Vadium: 5845.— Schilling. — Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens beim Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteile eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt an der Amtstafel des Gerichtes verwiesen. — Bezirksgericht Gurk, am 14. Dezember 1957. — E 811/57. Einigungsamt Klagenfurt ———b———BanaiMii.ii .■■■■ muimr—n Kundmachungen Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde ein Kollektivvertrag hinterlegt, der mit 1. Jänner 1957 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 4. Oktober 1957 zwischen der Forstabteilung der Landwirtschaftskammer für Kärnten und der Gewerkschaft der Bau- und Holzarbeiter. Betrifft: Urlaubszuschuß für die bei den V/ald-aufschließungsbaustellen in Kärnten beschäftigten Arbeiter. Dieser Kollektiwertrag wurde am 18. Dezember 1957 im Amtsblatt zur „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 3. Jänner 1958. — Ke 173/57-6. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde ein Kollektiwertrag hinterlegt, der mit 1. Jänner 1957 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 28. Oktober 1957 zwischen der Bundesinnung der Mieder- und Wäschewarenerzeuger Österreichs . und der Gewerkschaft der Textil-, Bekleidungs-I und Lederarbeiter. Betrifft: Urlaubszuschuß : für die in den Betrieben der gewerblichen ! Mieder- und Wäschewarenerzeuger Kärntens j beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Dieser ! Kollektiwertrag wurde am 18. Dezember 1957 ! im Amtsblatt zur „Wiener Zeitung“ kundge-macht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 3. Jän-I ner 1958. — Ke 174/75-6. KÄRNTNERISCHE LANDES-BRAMDSCHADEN-VERSICHERUNGS-ANSTALI KLÄGENFURT, ALTER PLATZ 30 Bilanz zum 31. Dezember 1956 AKTIVA PASSIVA L IL m. IV. V. VL VII. VIII. IX. X. XI. Kassastand und Postsparkassenguthaben ................ Guthaben bei sonstigen Kredituntemehmungen ........... Bebaute und unbebaute Grundstücke .................... Hypothekardarlehen ................................... Wertpapiere .......................................... Rückstände und anteilige Zinsen und Mieten ........... Forderungen an Versicherungsunternehmungen 1. Einbehaltene Depots ............................... 2. Aus der laufenden Rück- und Mitversicherungsverrechnung ................................................. 3. Sonstige .......................................... Außenstände bei Versicherungsnehmern und Vertretern .. Betriebs- und Geschäftsausstattung ................... Sonstige Aktiva ...................................... Rechnungsabgrenzungsposten ................. s S 69.691.20 I. 7,736.380.90 3,802.258.— 526.216.72 1,428.726.— II. 38.558.58 III. 29.347,— IV. 299.365.31 5.137.03 333.849.34 V VI. 722.356.15 251.553.— 298.453.90 131.519.67 VII. VIII. IX. X. 15,339.563.46 1 Rücklagen 1. Sicherheitsrücklage ................................ 2. Risikorücklage gemäß § 26 VWG ...................... Rückstellungen 1. Für Pensionsverpflichtungen ........................ 2. Sonstige ........................................... Prämienüberträge (abzüglich des Anteiles der Rückversicherer) .......................................... Schadenreserve (abzüglich des Anteiles der Rückversicherer) .......................................... Rückstellung für Prämienrückerstattung ................ Verbindlichkeiten gegen Versicherungsunternehmungen 1. Einbehaltene Depots ................................ 2. Aus der laufenden Rück- und Mitversicherungsverrech- nung ............................................... Guthaben von Versicherungsnehmern und Vertretern ------ Sonstige Passiva 1. Hypotheken auf eigenem Grundbesitz ................. 2. Sonstige Verbindlichkeiten ......................... Rechnungsabgrenzungsposten ............................ Betriebsüberschuß ..................................... 1,677.295.59 565.300,— 4,440.031,— 339.300,— 2,242.295.59 4,779.331.— 4,149.251.80 606.134.50 700.000,— 1,011.643.64 754.746.04 j 1,766.389.68 ; 208.930.39 330.565.72 349.829.42 680.395.14 15.850.76 190.684.60 15,339.563.46 Betriebsrechnung für die Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1956 EINNAHMEN S S s S I. Versicherungsleistungen 1. Schadenzahlungen einschl. Erhebungskosten Feuer 5,971.457.06 Nebensparten 341.513.34 6,312.970.40 274.538.88 I. Stand der technischen Rückstellungen am Anfang des Rechnungsjahres 1. Prämienübertrag abzüglich des Anteiles der Rück- 3,880.950.71 2.814,— 2. Schadenbearbeitungskosten 6,633.781.69 ab: Portefeuille-Überträge 3. Schadenverhütungskosten 46.272.41 3,878.136.71 n. Rückversicherungsprämien Feuer Nebensparten 5,782.044.61 309.342.12 6,091.386.73 2. Schadenreserve abzüglich des Anteils der Rückversicherer ab: Portefeuille-Überträge 508.265.09 2.626,— ui. Regieauslagen 1. Provisionen und sonstige Organisationskosten abzüglich Vergütungen der Mit- und Rückversicherer 505.639.09 4,683.775.80 128.545.28 3. Rückstellung für Prämienrückerstattung 300.000,— 2, Laufende Verwaltungskosten (Personal- und Sachaufwand) 3. Gesetzliche und freiwillige soziale Leistungen 3,156.377.60 354.350.55 3,639.273.43 II. Prämien Feuer Nebensparten 12,693.143.59 759.052.11 13,452.195.7° 21.460.20 IV. Steuern und Abgaben 1. Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen 2. Sonstige Steuern und Abgaben 336.340 — 64.517.33 400.857.33 III. IV. Nebenleistungen der Versicherungsnehmer Leistungen der Rückversicherer 4,627.493.22 181.988.77 V. V ersicherungssteuer 880.272.— Nebensparten 4,809.481.9° VL VH. Feuerschutzsteuer Abschreibungen und Wertberichtigungen 1. Am Hausbesitz 2. An Betriebs- und Geschäftsausstattung 3. Von Außenständen 57.392.29 52.773.83 404.55 982.610.15 110.570.67 V. Erträge aus Vermögensanlagen 1. Einlagezinsen 2. Wertpapierzinsen 3. Hypothekenzinsen 4. Sonstige Zinsen 299.415.63 66.733.94 38.369.08 7.618.67 632.080.80 VIII. IX. Zinsen 35.061.39 5. Hauserträge 219.943.48 Sonstige Ausgaben 1. Zuweisung an die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen 2. Zuweisung zur Risikorücklage gemäß § 26 VWG 3. Sonstige Aufwendungen 350.460,— 222.000,— 34.319.38 VI. VII. VIII. Versicherungssteuer Feuerschutzsteuer Sonstige Einnahmen 880.013.98 499.325.— 48.330.2° 606.779.38 v/" X. Stand der technischen Rückstellungen am Schluß des Rechnungsjahres 1. Prämienüberträge Feuer 4,991.448.35 Nebensparten 179.467.35 ab: Anteil der Rückversicherer 5,170.913.70 1,021.661.90 /Z 4,149.251.80 2. Schadenreserve Feuer 1,617.925.35 Nebensparten 29.503.— 1,647.428.35 / ab: Anteil der Rückversicherer 1,041.293.85 / 606.134.50 / 3. Rückstellung für Prämienrückerstattung (davon S 400.000.— Zuweisung an das laufende Geschäftsjahr) 700.000,— 5,455.386.30 / XI. Betriebsüberschuß Abzüglich Zuweisung zur Rückstellung für Prämienrück- erstattung Abzüglich Zuweisung zur Risikorücklage gemäß § 26 VWG 812.684.60 400.000, — 222.000, — 190.684.60 / 25,026.663.67 25,026.663.°^ Der Direktor: H. Coierus-Geldern e. h. W. Hofrat Klagenfurt, Juli 1957. Der Referent: Hans Ferlitsch e. h ÖR, Landeshauptmannstellvertreter Für die Buchhaltung: Peter Wedam e. h. Oberrechnungsrat Wien, 31. Juli 1957. „Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtgemäß Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der AnstiV sowie der von der Direktion erteilten Aufklärungen und N3^ weise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß u,t. der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläme‘ den gesetzlichen Vorschriften.“ L. S. Dr. Leopold Mayer e. h. beeideter Wirtschaftsprüfer Kämt nerische Landes-Brandseha den-Versicherungs-Anstalt gegründet 1899 vom Kärntner Landtag Telegramme: Kälabrand Klagen! Ulf, Aller Platz Nf. 30 Telephon: 58-46, 58-4 7 Herausgeber und Eigentümer: Das Land Kärnten. Verantwortlich: Chefredakteur R. B. Blatnik, Klagenfurt, Arnulfplatz 1. — Druck: Kärntner Druckerei in Klagenfurt, Viktringer Ring