Intelligenz-Blatt zur Laibacher Zeitung ^°> 42. Freytaq den 25. May 1821. ^_____ Meteorologische Beobachtungen z u L a i b a ch. ^ Barometer- . ^ Thermometer, i Witterung. ^""^' 8 Früh, t VN^.Ab^/^'^"^^ '^^ Mittags Aends ________ lI. j 2. l Z. ^ L. j Z.,L. lK7sWlZK/sW?iK.l W. bi6 9 Uhr. bis 3 Uhr. j bis 9 Uhr- May 1? 27 ic»,« 27^1,4«^ ii,/,l —! 11 l—! 1« —1 l2ß Negen. ! schön. hcitcr. is 27 ,1,9 27 11,2 !27 9,9— 9 -. 16 — ,,i Ncbcs schöü- s. hcitcr, 19 27 9,9 27 9,9 '27, 10,4 — iu — i6 — ^ schyn. schön. N^cn. .20 27 i.,a ,27 ,0,^ ^27 8,6 - 9 ._ .4 ^ ,5 sch„ s^„. ^M. «1 27 9,2,27 9.2^27 8,5- .1 ^ .2 - ,. tvnb. Reqen. wölk, -2 27, b,7 «7 tt,2 ^27 7,6 - 10 - i,r ^ - .2 trüb. N-3e«. trüb. ^. " 27 8,0^27 8,4^27 7,6—^1 — ,2z —,l2 Regen. scho„. wo!?. f 'Z. ^äw' '' Nmlaufschreiben des k. k. Illyrischen Guberniunis, Nr. /^yiv ^Wonnr die evfioffezle allerhöchste Erlauterungs - Verordnung, wie sich der Eivil-richtcr zu benehmen habc, wenn im Laufe dcs Prozesses Anzeigen eines Verbrechens oder nner schweren Polizcp - Uebertrctung sich ergeben, bekannt gemacht wird. (),) Seine k» k. Majestät haben über die vorgekommene Anfrage: wie sich der C.^lrlchter M benehmen, habc,, wenn sich im Lauft eines Prozesses Anzciaen eines Verbrechens oder emer schweren Pol.zcy-Uebertretung ergeben, und ob er bw zur ^eendcgung der Untersuchung das rechtllche Verfahren inzeustellen, oder wemgstensl dlc LnNchcidung des Ew.lprozesscs b.s dah.n zu verschieben habe über erstatteten alleruntenhanlgsten Vorrrag durch allerhöchste Enrschließuna anzuordnen geruhet: . , Es ergebe sich schon aus den durch das allgemeine Strafgesetzbuch Tkeil , l. §. 522 bis 525, und Theil l^. §. I()8, dann aus den durch das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch §. i359, 1359 ""d 1Z40 ertheilten Vorschriften, daß Rechts-angelsgcnhcitcn, deren Entscheidung von den Beweise und der Zurechnung eines Verbrechens oder cm^r schweren Pollzop-Uebcrtretung abhangt, vor crfolatem Urtheile des Criminalrichters, oder dcr polltisthen BeHorde bey den CivllHerichtm nicht angebracht werden können. v / / Wird erst im ^aufe des Processes eine bestimmte Person eines Verbrechens oder einer schweren Polizey-Ucbercretung auf solche Art angeklagt, daß die Be-schuldigung fur eine zur Einleitung der Untersuchung hinreichende rechtllche Anzeige zu halten »st, so muß, insofern der Erfolg dieser Untersuchuna auf die Entscheidung der Streitsache wesentlichen Einfiuß haben könnte, bcn dem Civilgerichte das rechtliche Verfahren emgestellt, und das Erkenntniß dcs Strafgerichtes abgowartet werden. Ist dcr Ausgang der Untersuchung'für die Entscheidung des Prozesses ghcichgüttig, so hat zwar dcr Civilrichter daS Verfahren ununterbrochen fortzusetzen, und nach geschlossenen Acten zu erkennen, immer — 666 — aber die vorgekommenen rechtlichen Anzeigen eines Verbrechens oder einer schweren Polizey-Uebertretung dem Strafgerichte der Vorschrift gemäß von amtswegm sogleich mitzutheilen. ' Welche allerhöchste Erlauterungs-Verordnung in Folge eines herabgelangten Dccrets der hohen k. k. Hofcanzley vom 26. v. M. Z. L3og hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Lcubach den 20. April 1L21. Joseph Graf Sweerts-Spork/ Gouverneur. Alphons Graf v. Povcia, Viceprasident. Leopold Graf v< Stubenberg, k. k. Gubernialrath. , ^. ,, , > »......—,---------------------------------. ————--------« /5. 443. ^ V V 1 8 0. d^r. 505. rale 6e!le Isinan/.6 linll 8iw rivenco Oeoreto 25. mgr^o ultimo lwcoiAO I^r. ii'y77/40s) 3ua lVl968ta n e cl«meiiN88im»mente 6e^N3ta 6i oräi« (3u6rra in 2ara 6i uu ^sO^iale 61 <2»83a con i'l^nuuc) »p^uutamento äi 4(10 tiorini, e
  • I c«8ncl^ un Aorno fo8«L sici' aveie «vvIn^glnLurc) aä un im^ie^o clio ri« Ogli'im^eriÄle lie^o (^uverno 6i N1N2 jg Olüms^:» ^ara 1i ^7 »prilc? 1821. Z. ä^5. ^ näNr. 0. (3) Wir Franz der Erste:c. ?c. bekenl^en öffentlich mit dieftm Briefe: Es sey Uns von Emanuel Scholz, Bürger aus Sambor, vorgcstellt werden: cr habe mit Aufwand v^ler Mühe und Kosten eine Methode erfunden, durch chemische Verbindung von Stoffen Billardbällen zu verfertigen, welche dic elfendcumien an Rundung/ Dichtigkeit, Elasticität und Dauerhaftigkeit übertreffen. Er sey nun bereit, diese, bey den darüber,vorgenommenen Untersuchungen, als neu, zwcck- — 667 — mäßilg^nd vorth:il5aft anerkannte Erfindung in dcn StaatenUnsercr Monarchie/ zum Nuyen oes Publicums, auszuführen , wenn Wir ihm auf die von ihm erfundene Methode, chemilchcBallcn ;u verfertigen, hierzu Unsern allerhöchsten Schutz-und ein ausschließendes Privilegium auf mehrere nacheinander folgendcIahre, in dem ganzen Umfange unserer Monarchie, bewilligen wollen. Da Wir Uns nun jederzeit berett finden lassen, nützliche Erfindungen und Unternehmungen zu unterstützen, so haben Wir Uns auch bewogen gefunden, dem' allernnrerthalngssen Gesuche des Emanuel Scholz zu,willfahren, und ihm, seinen Erben und Cesslonaren ein ausschließendes Privilegium auf zehn nach einander fvlgcnde Jahre in dem ganzen Umfange Unserer Monarchie zu ertheilen, und zwar fur^ Unsere Königreiche Böhmen, Gallizien, Dalmarien und Illyr,en, für das Erzherzögthum Oesterreich ob und unter der Enns, für die Herzogthümer Stevermark, BalzbUi-g und Schlesien, für die Markgrafschaft Mahren und die gcfürsiete Grafschaft Tyrol die gegenwartige Urkunde gegen dem auszustellen, baß er itens. ein Modcll oder eine Zeichnung und genaue Beschreibung seiner Methode, durch chemische Verbindung von Stoffen Billardbällen ;u verfertigen, bey Unsern Commerz-Hofcommissionen versiegelt einlege, welche bey einem, über die Neuheit dleser Erfindung od?r über die Nachahmung derselben entstehenden Zwel-fel oder Streit zur Entscheidung zu dienen hat,und entweder in einem solchenFal-le, oder nach Verlauf der Dauerzcit dieses Privilegiums zu eröffnen seyn wird. 2tens. Daß er selbst nach 'Ausgang dieser 10jährigen Frist seine Erfindung d^rch e'.ne genaue und verläßliche Beschreibung öffentlich kund mache. ^ Ztcns. Daß wenn jemand anderer zu beweisen vermöchte, daß er sich schon früher dieser nähmlichen Methode, chemische Billardballen zu verfertigen, bedient habe, diefts Privilegium für erloschen oder. vielmehr für nicht ertheilt angesehen werden soll. ^tens. Daß wenn,er dieses Privilegium binnen Iahrund Tag,vonhcute an> nicht ili Ausübung bringen oder während der übrigen Frist ein ganges Jahr un< benutzt lassen würde, dasselbe gleichfalls für erloschen zu achten sey. Wenn aber diese ihm hiermit aufgetragenen'Bedingungen getreulich in Erfüllung gebracht werden, so soll er sich nicht nur dieses ihm aslcrgnadlgst verliehenen Privilegiums zu erfreuen haben, sondern Wir verordnen zugleich, daß wahrend zehn Jahren von h.ute an, in dem ganzen Umfange Unserer Monarchie und insbesondere in Unsern H<ön,iIreichen Böhmen, Gallizien, Dalmatien und Illyrien, in-dcM Erzherzogthum Oesterreich ob und ullter.der Enns, in den Herzogtümern Steyermark, Balzburg und Schlesien, in der Markgrafschaft Mahren, und in der gefürsteten Grafschaft Tvrol'sich außer enthalten soll, die von ihm erfundene Methode zur Verfertigung chemischer Billardballen nachzuahmen, und zwar bey Verlust des betretenen Materials und alles dazu gebrauchten Werkzeuges, welches alles zum Nutzen des Emanuel Scholz verfallen seyn soll. . Wie denn auch dem Uebcrtreter dieses Privilegiums noch insbesondere Un-s"e a. h. Ungnade und eine Geldstrafe von Einhundert Ducaten in jedem Ueber- — 666 — trctungsfalle treffen so5, wovon die Halste Unserm^ Terario, die andere aber döm Emanucl Scholz zufallen und unnachsichtlich durch das in dem Lande, wo die^ Ucbertretunq geschieht, befindliche Fiscalaml eingetrieben werden soll. Das meinen Wir ernstlich. Zur Urkund dessen n.:c. ' ^ Wien am 16. Iuny 1819. ______' ^" ^___^^ Z. ^63. Concurs-Verlautbarung. , Nro. 6c>36. (2) An der k. k. Madchen-Hauptschulezu Rovigno im Istrianer Kreise wird mit Anfang des kommenden Schuljahres die I. Classe eröffnet. Mit der Lehrstelle dieser Classe ist «in jahrl. Gehalt von 3c^ fi. aus dem k. k. Schulfonde verbunden. Jene weiblichen Individuen, welche für gedachte Stelle competircn wollen, haben bis Ende Iuny d. I. ihre eigenhändig geschriebenen, an iVe. Majest. siylisir-ten Gesuche an das k.k. küstenl. Gubernium in Triest elnzuschicken>und sich darin über Alter, Stand, Vaterland, Lchrfahigkeit, feste, fürs Lehramt geeignete körperliche Constitution, Moralität, vollkommene Kenntniß der italienischen, so wie auch der deutschen Sprache und über ihre Fertigkeit in weiblichen Handarbeiten durch gesetzliche Zeugnisse auszuweisen. . Vom k. k. illvr. Gubernium. Laibach, am ,5. May 1821. ________________^___________Anton Kunsil, k. k. Gub.^Secrctar. Z. 464. Concurs-Vetlautöarung. Nr. 56oZ. '< (2) Bey dem k.k. Absatzpostamte zu Villach ist die Stelle eines contvolirenoen Postofficiers, womit ein jahrlicher Gehalt von Zoo fi. und eineBeyhülfe ja'hrlt-chcr 100 fi., nebst der Verbindlichkeit zur Leistung einer Caution von 400 fi. M. M. verknüpft ist, ln Erledigung gekommen. ' Alle jene, welche sich um diese Stelle in Compcten.z setzen wollen, haben ihre, mit den Beweisen über ihre bisherige alifallige Dienstleistung, über Kenntnisse im Post-Manipulationsdienst und üb?r ihre Sittlichkeit gehörig instruirten Ge< suche bis 22. Iuny d. I. bey dieser kandcüstelle euizurelchen. Vom k.k. illpr. Gubernium zu iaibach am n. 3)lay 1821. ' ^^_______________Franz Ritter v. Iacomi n i, k. k. Gub. Sccrctar. Acmtliche Verlauldarungen.. Z- 452. , Bckanntmachu",q., Nr. i35i. (5) Am 1. Iuny l. I. wird früh 9 Uhr die Berstciqcrung dcr magistralischcn Zchc'nö «m Rathhaufe vorgenommen, wozu die Pachtlustigcll cmgcladcn werden. ^^__Magistrat Lalbach am 5. Mao 1L2,. . <2' ^7. ^lcitations.Anzel^c. - (2) Am ^i. Iuny und die folgenden Tage l. I. rocrdcn itt don gewöhnlichen Amtsstmt« den ln dem Hause Nr. 5aa am Platze nachstehende Vcrlaßfabrnissc des allhier verstorbenen Hochwürdigcn Herrn Pfarrers und Domhcrcn Bonarentura Puml, am hiesigen Domca pitcl, als: verschiedene Gold« und SilbergerHthc, , Kclch, sammt der PaMie, Lcibcs' tlcidung und Mannswäsche, Paramcnte, Sack « und Stockuhrcn, Tischwäsche, B^tt- u>^ Handwäsche, allerhand Bettqewand, Scphcn, ScA'l, Spl^qcl, Kästen, Bettstätte, Tisck, Und sonstige Einrichtung, bey 5o Staab feine und grobc pauslcinwand, blau -und wcu^ aesire'lftl'n Zwilch, bey 56 Pfund Garn und 2 Pfund Flachs-Haar, Zinn,. Kupfcr-unl M^smggeschirr, vcrftl >cdencs geschlissenes und ungeschliffenes Glasgeschirr, Porzellan, und ^temgu^fchn-r, ,^ucheiqnchirr, Weihen, Haidcn, Hlers, Gerste, Korn lc. bey 5 ^uner^com , dann Ü Gr. ^abrwein,Sllbovitz, nebst einigen geschmackvollen Fässern, lu "''"-' sonstige Fährnisse an den Mcistbiethcr gegen gleich bare Bezahl ' Laibaa) am !tt. May »82,. 2» ^4 ^ Bekanntmachung. Nro. »552. ^>V c< "^' ^uny l. ^. ftüh 10 Uhr wird die öffentliche Versteigerung der Abmath der Uadmwett )wlcien.nll.)^^, an dem gewöhnlichen Orte, nähmlich am klemen Graden, i» der Nahe d^c oberen-,laotischen Zicgelhütte, vorgenommen werden, wohin alle Pacht-lustige eingeladen w.'rden. Wag-strat Laiback am 5. Ma>: 1821. ______ Vermischte Verlautbarungen. ^ Forte»Piano zu verlaufen. . (5) Es sind drey Wiener Forte. Piano zu verkaufen. Gin etwas überspieltes und 2 ganz neue, d»e nach dem modelnsttn Geschmacke, mit 5 Mutationen, von Nutzholz, und sowohl äußerlich, als auch von inn?n auf das festeste gearbeitet sind. In Betreff des Tonci entsprechen sie aller Empfehlung. Das Weitere ist bey Herrn Director der Philharmonie Mn, Gesellschaft, Albert Hölbling, am alten Markt Nr. i36 im 2. Stocke, zu erfragen. Q« 4>^t). Vorrufungs-Gdict. (2) Bon d«e BezirkZobrigkeit und Staatsherrsä aft Minkendorf in Obcrkrain des Laiba< «yer Rlerses, werden die hier folgenden Rescrve. Flüchtigen, als: ^ lahmen der - I ^ Z V°r,°rufe„,-n. ,^ ULohnor.. P f. r r, ^ Z S.°nd , Johann Pcrnc, Untcr. Straine Straine 3 2^ kdia. 2 ^homas Martmz, Ottoglu dto. 3 20 3 Mathias Pototfchmg, Prprctnu dto. 426 ,, 4 ^Johann Ozepek, .,. Wo'.ssoacb Stcin 56 2a 5 Johann Kosckel, Ober-Salnberg dlo. 1020 6 Blas Zenzel, Möttnig Mäcknig 2« 2, 7 M^tttius Waide, Zhcrnivcrch ! 0bcr.Tuchain 3 21 -" c' GcorgLukann, Straine Straine 120 9 Ierny Pototscknig, Pollana Scla 5 24 " !" Joseph Nograscheg, ßoer. Salnberg Stein 3 27 " ^ Johann Tropotetz, Unter-Straine Straine i5 20 " '2 Michael Ieritsch, Velki-Hriö Ober-Tuchain 3 27 ' b3rs^^"^"< vorgeladen, sich bis 1. August d. I. m die Bezirls - und Staats reckts^ Mlnkendorf um so gewlsset zu stvllen nnd ihre Entfermmq vom Haufe zu 16^1 .1^3/ ^.s" lm widngcn i^alle ans Verlauf des näHitcn'Monaths Iuly " 3^.- „^l'schclft der dlehfälliqcn Gesetze ,u.^ Votschriften bch, ndelt werden sollen. « ^eznrz - und Staats Herrschaft Minkendorf den ib. 3^lay iü«l. - l ^ —' 670 — '(2) In der Gradischa^ Vorstadt Nro. 33 ist auf külMge^Micbacl'l im l. Stock eine-Wohnung, bestehend aus 3 geräumigen Zimmern, Küche, Svcisgcwölb, Keiler sammt Holzlege zu vergeben; das Nähere erfäbrt man beym Hauscigcnthümcr. ' Z. 4 5. Vellautb^rung. (3) . Am 26. May d. I. in der Frühe um ic» llhl wird in der k. f. Militär ^ Vcrpficgs-Magazinscanzley die Verführung der Naturalien, fur das, vom ». Iuly d. I. in die vermahlige Fabrik Selto verlegt werdende illl' ische Beschäl- und Ncmontirungsdcpar« tcment, bestehend in Brot, Haber, Heu, Stloh, Brennholz, und zwar aus dem hiesigen Vcrpstcgs - Magazine bis nach Sello, auf die Zeit vom 1. Iuly »821 bis (Znde Februar »822, an den Mcistdicthcndcn mit Vorbehalt der hohen Ratification überlassen werden. Die zu verführen kommenden Natural-Artikil betragen alle zehn Tage beyläufig iLa (Zentner, und sonach monathlich 54« (5t. im Gewicht. Die nähern Bcdingnissc, untcr welchen dieft Verführung zu geschehen habe, können täglich in den gewöhnlichen Amtsstunden m der k. k. Militär «Vcrpftegsmagazins-Canz« ley eingesehen werden. K. K. Mllirär-Haupt - Virpftcgs < Magazin zu Laibach am 14. May 1821. ____ Z.452. >, " ' . ."^^(3),"',',^,,. Vom Bezirksgerichte der Herrschaft Thurmnnhart wlrd bclannt gemacht: Es sey auf Ansuchen der Maria, Anna, M.ng.,reth, Agncs und Ursula Virsch, mütterlich Maria Virschische Adinrestaterbeu, in die ncueNiche gerichtliche ^'llblcthang dcr, deni Ic>ftpl> Lauritsch, zu Dobrova gehörigen, wegen, vcrmög gerichtlichen Vortragö dd. 2n. August »Uld schuldigen 3i ss. 41 kr. 2 dl., nedst Ncbenvcrdlndlichkcttcn n,ic Pfandrechte delc^. tcn, unterm 6. May 1N19 auf 5i5 ft. gerichtlich geschähien, in drey Lausern und zlrcy Stampfkcsseln bestehenden Mahlmühle, ncbstbey bcsindlichen hölzernen Behausung und Viehstallung, dann drey Ackcrn ron 6 Weriing Anbau, Ackerrainen und Fährnissen, im, Wege der Exccution gewilliget worden. Da nun vl^rzn der einzige Termin ^us ^r t. M. Iuny l. I. mit dem'Bcysahe bestimmt, daß dabco dlcse Realitäten und ^ahrH nifse, wcnn selbe um die Schätzung oocr darüber ni.ck)t^an Mann gebracl t werden könnt>.n,' «uch unter dcr S chätzung hind.m gegcbcn werden würdcn; so haben daher allc jene, wel«' che dieselben gegen gleick'barc Bezahkuig an uä) zu bringen gcdcnkcn, an dem^bbestimm-^ ten Tage Vormittag von 10 bib »2 Uhr im Orte der HicalUtttcn zu.,crschctnen und ihre Anböthe zu Pcotocoll anzugeben, als auch die darauf vorgemerkten Gläubiger zu crschci-llßn vorgeladen werden. Bezirksgericht Thurnamhart den i. May i'^2i. Z. 45g. Versteigerung^-Edict. "' (3) ' !h Das Bezirksgericht Haasbcrg ,nackt bekannt. daß in der Oxccutionssache des IacoH Masderch, wider Joseph Modch. wegen 77 fl. 19. kr. ,. ., ., die dem lctztern gcho^ige> t»em Gute Hallerstein -lltt- Urb. Nr. 9t) umcrlhäliige, und auf loitt ss. 20 kr. gerichtlich geschätzte Halbhubc M Märtensbach weder bcy der ersten am 3o. März l. I. abgehaltenen, nock bey der zweyten am 28. April 1621 vorgenommenen Licuation um, die Schätzung an Mann gebracht werden konnte., und daß die dritte Verstc,igcrm,a am i. Iuyy, l. I. ium 9 Uhr früh, im Orte Mä'rtensbach, vorgenommen und diese Äealiiät bcy sel« ber um jeden Anboth hindan 'gegeben werden wird. Bezirksgericht yaüsbcrg am ». May 1821. .»»««'^--------------------—---------------------------------------' ' ^ , Vom Bezirksgerichte der Herrschaft Thurnamhart wird hiermit bekannt gemacht: ßs sey aufAnsuchcn des Vmccnz Zorter, bürgl. Bindcrmcister in der Stadt Gurtfcld, in. die gerlckllche Feüblethung des, dem Joseph Arch, zu ^iack gehörigen, wegen, vermöa gerichtlichen BergleM dd, 20. Geptemder iäiö, schuldigen iz« ft. M. M./nebst Neben- — 671 »" " verbmdllchfeiten, mit Pfandrechte belegten, unterm ,3. November '820 auf n5 ss. ge-nchtlich geschätzten, in Vollounigbcrg liegenden, zur Herrschaft Thurnamhart, ^ut. Berg-Nro. »57 zinsbaren Weingartens nebst Keller, im Wege der Exccution gewiNiget wor« den. Ha nun hierzu drey Termine, ^,d zwar: für den ersten der 4- Iuny, für den zweyten der 4. Iuly und für den dritten der 3. August l. I. mit dem Bcyiahe bestimmt worden, daß, wenn die vorbcsaqtc Realität wedn bey dem 1. noch zweyten Termine un, den Schätzungswerth oder darüber an Mann gebracht werden könnte,bey dem3. Termms auch unter dcr Schätzung hindan gcgcbcn werden würde, welche sothane Idealität gcge« gleich bare Bezahlung an sich zu bringen, gedenken, sich an den gedachten, im crforderll« chen Falje auch nawfolgendcn Tagen Vormittag um ,0 bis 12 Uhr im Orte Volloumg-bcrg cinzusinden, und ihre Anboihe zu Protoeoll zu geben haben, als auch die auf diese« Realiräc allenfalls vorgemerkten Gläubiger dazu vorgeladen werden. Bezirksgericht Thurnamyart den 28. April 1^2». Z'4^i4. ^ Loncurs» Verlautbarung (3)l für die Bezirks-Commissärs-.und Richtersstelle zu Lovrana der Privat-Gerichts» barkcrt des Herrn Gncas Franz Grafen v. VTlontccuccoli im küstcnländi«. sHen Gouvernement, Fiumancr»Kreises. Die Inspection der Graf Montecuccolischen Güter macht hiemit bekannt, daß für den erledigten Posten eines Bezirks «Commifsärs und Richters zu Lovrana, mit welchem ein jährlicher Gehalt von 6aa ft. S. M., nebst freyer Wohnung, verbunden ist, der Concurs bis Ende Iuny 5. I. ausgeschrieben werde. Icne, welche um diese Aedienftung einzukommen wünschen, haben ihre belegtek Gesuche an die obgenannte Güter.Inspcction zu Mittet wrg (Pisino) im Fiumaner« Rreise einzureichen und, nebst der Angabe ihres Alters und Geburtsortes sich auszuweisen: ilcns mit den Zeugnissen über die vollendeten Rccktsstudicn; 2tcns mit den Wahlfähigteitsdecreten nach der übcrstandcncn Prüfung im politische» Und Iustltzfache; 3tcns mtt dem Zeugnisse über die vollkommene Kenntnis; der deutschen, italienischen und kranlcrischen odci illlllsilxn Sprache; ' /^cns mit dcm Zeugnisse üb<:r die gute Moralität; 5tens mit den Änstclluligsdccreren über die bisher bekleideten Dienste; 6tens die Oblicgenbciccn und Pflichten des Bezirks-Commissärs und RichtcrK werden die nähmlichen seyn, wie selbe für derley Bedienstete bey den k. k. Bezirks« Kommissariaten der dritten Classe vorgeschrieben sind. Von der Graf Montccuccolischcn Güter-Inspcction zu Mittcrbmg (Pisino) am 6ten May »9»». z. Z. 211. Fellbicthungs.Editt. (3) Von der k. k. Bcrggericht^ Substitution ,m Königreiche Issyrien zu Laibach wird hiermit bekannt gemacht': Gs fto Inhalt Orsuchschreibens des Bczirksgcrlchts dcr Staats-Herrschaft Lack vom 2. l. M., Nr?. »22 über Anlangen des Pcrrn (Zarl Prenner, Be-vollmächtiatc« der Paul Spöckinschsn Erben, wider Gregor L<'vltschnlg, als Franz Mla< ckerischen Verlaycuratorcn zu Oisnern, m d,e executive ^eUbicthung deren, zu der Franz Mlackerischcn Vcrlaümasse gehörigen Bergrrerls-^ntuatcn, nähmlich des Hammeray. theils zu Nntercisn-rn, Dienstag in der ,. ^cchcwoche, geschätzt auf 2^5 fl. und des Kohl« barnS Nro 2, eb'Ndort geschäyr aus 42 sl. ->" kr. M. M. gewlNiget worden. Zur Aus« führung dieser ersuchten Feilbict.)ung wcrdcn die Tage aus den n. April, »2. May un^ »3 Iuny l I , jederzeit früh U',/l 9 Uhr im rte Elsnern bey dcm, in Sachcn unter ei« ncm bevollmächtigten Gerichtsabicordneten, Hrn. Jacob Prcscl, mit dcm Beysahe anbe< räumt, daß, wenn die odcnocnannNn Bergwcrls - Entitätcn weder bey dcr ersten noch auch bey dcr zweyten Feilbitthungslagsatzung um den Schätzungswerth oder darüber an ^ ' ^"^ 672 ^- Vlann qebra^twerden könnten, solche beyder dritten auch unter der Schätzung verkauft nnd bindan gegeben werdcn würden. Die Licit.yionsbedingmssc tonnen bey dem Gerichtsabgeordneten, Hrn. Jacob Prescl, Umgesehen werden- ^'aibach den 6. März 1821. Anmerkung. Auä) bey der zweyten Feilbiethungstagsatzung hat sich ken, Kaustustigel gemeldet, und wird zu der auf den i3. Iuny d. I. anberaumten dritten und ktztcn Fcilbicthung geschritten werden. ! Niederösterrci- ! K 3 ^ ! F Fiir den Monath May Gewicht. ß l fi.'skr''s?!""!z's!''^! P-> L. z Q. tv. Weihen . . H 5o 4 4o 4>5^ i MulldiVünin'l ... — 2 i 1^2 1^2! Kntin-uz . . ^_ __ 5 (j-----------! dl-tro ... - '/i 5 i 1 Korn ... 3 26 3 2O 3 l8l 1 ord. Semmel . . . — 3j 1 ,l2 ,','2^ Hiers . . < 5i—. 254 2 43i 1 Laib Weilzenbrot . . — 20! 1 3 ! Haiden . . — ^ 2 53 — j—z deico . . 1 62 ss ^ Haber. . . 2 — , 58 , 56i , ^ib Scherschihenbrot . !—j 29^ ,, 3 , / detto ^ . 1 ! j 27 — 6. . ' 1 Pfund Nm5fieisch . -—!— —' 6'l!^ Eine Maß gutes Bier . ! _ ^_ /^ ' ' 1 — 673 — Gubcrnial-Verlautbarungen. Z. 476. Bekanntmachung. »6 Nro. /^5o. (1) Die huldvolle väterliche Sorgfalt Sr. k. k. apostol. Majestät geht dahin, daß die Bezahlung jenes Theiles der liquiden und auf den ehemahligen Monte-Napolen von Mailand vorgemerkten Schulden unverzüglich geleistet werden soll, welche nach der Richtschnur der, zwischen den hohen theilnehmenden Machten, in Folge des 97. Artikels des letzten Beschlusses des Wiener-Congresses, getroffenen Vcrlheilun'g, und zu Folge der, zwischen den besagten hohen Machten gepflogenen Uebereinkunft der östcrreihlshc Staat zu tragen hat. Se. k. k. Majestät haben daher allcrgnadigst zu beschließen geruhet, daß, in Folge der, durch die diplomatische Com mss^n zu geschehenden Bekanntmachung der, zwischen den hohen Machten getroffenen Vertheilung, d:e Zahlungen, von Seite des allerhöchsten k. k. Aerariums, den angenommenen Grundsätzen gemäß, sogleich cmgclettct werden sollen. In Fo^ae der obenangeführten allerhöchsten Absicht, und kraft der., von Seite bcs hohcn k"k. Finanz - Ministeriums, und der k. k. allgemeinen Hofkammer dem Gubernium ertheilten Ermächtigung , so wie in Folge der., durch die diplomatische Commission geschehenen Mittheilung der Ausweise über die Nahmen der Parteyen und über die von den rcspectiven hohen Machten übernommenen Schuldbeträge, so wie über die, rücksichtlich der verschiedenen Schulden-Classen bestimmten Grundsatze , macht das Gubcrnium Folgendes bekannt: Art. 1. Die Präfectur de's Monte in Mailand wird Icderman die Ausweise und Uebersichten der Nahmen undS huldoetraqe, welche bey der erfolgten Ausgleichung den respectiven Antheil nehmenden Machten zugefallen sind, einsehen lassen. , ° ^ Art. 2. Die gerichtlichen und andere, kraft der Dccrete vom 12. Jänner und /». August 1607 bey dem Monte-Naooleon zur Zahlung geeigneten Depositen werden nn baren Gelde rückersetzt, in so ferne dieselben, wegen keiner Verbothbelegung, keiner Einwendung oder sonstigen Hindernisse ohne Anstand aus-bezaylt werden können. Jene Depositen, bey welchen die, durch das angeführte Dccvet vom 4. August 1807 gegebenen Vorschriften zur Rückerstattung der Depositen bereits befolgt worden sind , wcrdcn unverzüglich ausbezahlt. Wegen den andern muß der Glaubiger odcr dessen gesetzlicher Stellvertreter die, zu diesem Ende nothwendigen Bedingungen vorder erfüllen, wobey jedoch bekannt gegeben wird, daß, in dem Falle, wenn es stch um ein auf Anordnung ei< mr Gerichtsbehordc erliegendes Depositum handelt, das Gesuch um Erhaltung des Bewilligungsdecretes zur Erfolgung des Depositums bey jenem Tribunale odcr bey jener Genchtsstelle eingereicht werden müsse, die an die Stelle des vorbestcmdencn Gerichtshofes, Tribunals oder Fricdensgerichtes, welches die Depositirung angeordnet hatte/ gttrctcn ist. Art. I. Rücksichtlich der, dcm ^ombardisch - Venetianischen Königreiche zur käst gefallenen Schuldposten, für welche man noch milden verfallenen Capitalien (2ur Beylage Nro. 42.) oder Interessen im Rückstände haftet ,^ wird das Capital oder das seit dem Jahre 182a verfallene Interesse in zwey halbjährigen N^ten, nebst jenen vom laufenden Jahre'1621 bezahlt. '^ ^ ^//.^^.^^ ^^-^ ^^.?. ,> / Die Ruckstande seit 1. Jänner ,3i4'bw'i^Wimr'iß2y Werden zufolä ' Bestimmung des allerhöchsten Patents vo,n 2fi. August ^iF20,'bezahlt. Fur allö ' vorherigen Ausstände wird in der Folge dic Vorsorge g^rcffen we,rpen>,,^^,,^ ' Art. ^. Die außerordentlichen, denBeamten dch crlos^en^n Königreich 5 It'ä-li'en bewilligten Pensionen, welche in den respcctiven ^'ö^entioncn berücksichtiget worden, und ebenfalls in den, ßep der Prafcctur des Monte einzusehenden Ausweisen angezeigt sind, werden',"in so weit sie dem Lombardisch-Vcnetianischen Königrclche zur Last fallen, für das Jahr 182c) (nach Abzug des hierauf/berelts ^ bezahlten) in den gewöhnlichen Verfallszeiten des'l. I. 1821, nchst den im Laufe des letztbcsagten Jahrs verfallenden Naten bezahlt werden.. Die Rückstände, an den gedachten Pensionen sett 20. April 181^ bls 1. Janner 1820 werden in vier auf einander folgenden Jahren, das ist am 1. October 1822, 182Z, 182/^ und 1^25, nebst dem vier procentigen Interesse seit 1. Jänner'1820 weitershin bezahlt werden. An die Glaubiger der besagten Rückstände werdm längstens binnen.Z Monathen nach gegenwärtiger Bekanntmachung vier Scheine erfolgt werden, von welchen jeder, nebst dem victtcn Theile der besagten Rückstandsbcträge, auch dieInteresscnqu't^mgen von der M)m'NchenGchuld, nach öen vcrschjcdcncnE'poc chcn ihrer successiven, in den obenausgedrückten Bcrfaltszeiten ohnfthlhar erfolgenden Tilgung enthalten wird. ' ^ ,//" ", V ^ , ' , "V ' " ' "" Durch eine des Monte wird be- stimmt werde,:, nach welchen V^odalitaten 'di>eHebMabe^ an. h;e Interessenten Statt finden wird. ^ '' '^ "'' '" '<''-""' '" ' ^. ^ ;., .....Art. 5. VerftMnigen sind in allen ihren theilen auf die zu A'unyen/'vcrdi'^ k. ital. Milit. Per- sonen gcschehcnen'Anweisungcn anwendba^/Äber selche)>t^,von der diplo:natischen Commisslon mitgetheilten Auswclse be^ der PräfeftM' des ^MoNte eingesehen werden können. Art. 6. Hinsichtlich der B.zahlun^^er^burchdas Mcrct 'vHi ^.'Mrz 1809 herausgegebenen Guthabungsschcme' '^es Monhe, S^ntie der Conventionen, sowohl in Bezug auf däs,Eap!tal lU6 der Interessen eingeleitet wecden muß, werden die Inte^ssentcn mittelst eilicr Bekanntmachung der Prq-fectur des Monte von der Epoche ^/l,^welcher gedachte Zah^ den wird, verständiget werden. '' ^'/ ^ ' ' < - , -, .s, Die Prafectur des Monte ist mit'der Vollzichung der, vorausgeschickten Anordnungen besonders beauftragt. Mailand am 6. April! 1821. Grafb. Strasoldo, . ^ Präsident. ' G i u.c c, i a r d i, , , Vice,Prasident. Tord oxo^Wuhernial^ Rath. — 6>5 — 3^ ä77. C o wt u r s- V e v l a u t b a r u n g. Nt.Hß^/,. d) An der k. k. Hauptschute zu Eapo d'Istria ist d:e Lehrcrstelle der ersten Classe mit dem Gshalte jährlicher Zoo fi. aus dem Schulfonde in Erledigung gekommen. Diejenigen, welche sich für^ diesen Dienstposten geeignet'glauben, und denselben zu erhalten wünschen, werden hiemit aufgefordert, ihre durchaus eigenhändig geschriebenen, an das k. k. küstcnländische Gubernium stilisirten Gesuch, längstens bls Ende I'uly d. 'I. bey dem Gubernium in Triest einzureichen, und sich über ihr Alter, Vckterland, Stand, Gesundheit, Moralität imd Verwendung, dann Kenntniß der deutschen und italienischen Spracht w.t glaubwurdlgeli Documenten, so wie über die Lchrfahigkelt mit dem pada-goglschen Zeugnl^e auszuweisen. ^ Vom k. k. Gubernium zu Laibach am 16. May 1821. ^ Ant 0 n Kunstl, k. k. Gub. Secretar. 3>ä?3. , E 0 n c u r s - V e r l a u t d a r u n g 9!r. ^^go. für die bey dem k. k. krainerifthen Stadt-und Landrechtc in Erledigung gekommenen Expeditorsstcllc. si) Bey dem k. k. krainerischen Stadt-und Landrechte ist durch die, höchsten Drts bewilligte, in Ruhestandsversctzung des dort^mttichcn Erped-ttors Anton Marno,die Expcditorsstclle mit eincm Gehalte von 1000 fi. M. M. in Erledi-gekommen. ' Zur Besetzung dieses erledigten Dicnstpostens wird nun der Concurs mit dem Beysatze ausgeschrieben, daß alle jene, welche sich hierum bewerben wollen , ihre gehörig belegten Bittgesuche, vom Tage der gegenwärtigen Concurs-Eroffnung gerechnet, innerhalb 4 Wochen an das k. k. kruinerische Stadt-und Landrecht einzureichen, die auswärts Angestellten jedoch thre Gesuche durch ihre vorgescltte Behörde eben dahin einbeglciten zu lassen haben. Vom k. k. Gubernium zu Lalbach am 16. May 1821. Bcncdict Mansuet v. Frad en eck, k. k. Gub. Secretär. > Z. 479. Concurs- Prüfnngs - Verlautbarung Nr. 5939. wegen Bcse-tzung der Hum a nitats-L eh r erstel l en. (1) Die hohe Studiinhofcommission hay gemäß Decretes Nro. 2667 vom 27tcn v., Empfang 12. d.M., für nöthig befunden, wegen Besetzung der bcvdcn Humalutalölehrerstellen am Gymnasium zu Vinkovize, ui der slavonischen Milltär-Gränze, deren jede mit einem Iahrsgehalte von 6c)o st. E M. verbunden ist, eine neue Concursprüfung am iy. Iuly d.I. abhalten zu lassen. Daher jene C^mpctemen, welche die gcdabte Lehrerstelle zu erhalten wünschen, ihre, mit den Zeugnissen üdcr die Lchrfahig?eit, Moralität, und erworbenen Verdienste belegten Gesuche bey dem k. k. Directorat.e sdcr Gymnasial-^tudien zu Lachach einzureichen/ in ihren Gesuchen zugleich ihr Alter, Vater- — 676 — land, Religion, und ihren Stand anzuführen/ und sich am 19^ Iuly d. I. hep der in Laibach abzuhaltenden Eoncurs-Prüfung einzufinden haben. Vom k. k. illyrischen Gubernium Laibach am 18. May ^821. Anton Kunstl, k. k. Gub. Secretar. Stadt- und landrechtliche Verlautbarungen. Z. 460. Be ka n ntma chun g. Nro. 2274 (1) Von dem k. k. Stadt < und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht, es fei; über Ansuchen des Dr. Johann Zhubcr, Bormund der minderjährigen und Gewaltsträger dcr großjährigen Valentin und Ursula Clschen'schen Kinder und Orben, in die Versteigerung dcs zu Laiback in Reber, sub Conscr. Nr 55 gelegenen, dem Stadtma» gistrate zinsbaren, nach Adschlag der Lasten auf 277 fi. 46 l'r- geschätzten Hauses aewilliget, und zu diesem Ende die Feilbieihungstagjatzung auf den »6- Iuny l. I. Vormittags um »a Uhr vor diesem Gerichte, mit Verbellt dcr dießsbcrvolmund-säiafttichrn Ratification, bestimmt worden, wozu alle Kau!!ustigc mit dem Beysatze vorgeladen werden, daß es ihnen frcystcbe, die Li^itations-Bcdingnisse täglich zu den gewöhnlichen Amtsstundcn in der dicßlandrcchtlichcn Registratur einzusehen. Laibach am 4. May »62».________^________^^_________________ Aemtliche - Verlautbarungen. Z. 465. Nro.535g, (2) Von der k. k. Myr. Zollgefälsen - Administration wird wider d?n Iosepy Martltsch, «ngeblich aui Minksch, unter der B^.irlsherrs..)aft Kreuy, nachstchenocsEltcnntniß ge<-schöpft. Nachdem derselbe, in denv mit jkm am ,». hornung d. I. dcy dem k. f. Sommer» cial-ZollamteOptschina aufgenommenen Verhöre eingestanden hat, jene itt Tücheln,welche dem Postknechte Michael Rakncr am ».". Hornung d. I. bey dcm gedachtcn (5olnmcr« cialzollamt, wegen unterlassener Anmeldung, in Bcschlag genomm n wurocn, dem Rak.-ner zur EiilsHwärzung nach Krain übergeben zu haben, so werden di s.> »tt, nuf 7 ft. 1? kr. geschätzten Tüchcln wider denselben in Gcmaßheit dcr §. tz- ^5, 62, ttä, »02 und 109 der a. Z. O. in Verfall gesprochen, und er ferlicr ncch gemäß der f. k. illyr» Gubcrnial? Strafvcrschärfungs - Ourrendc vom 29. Iuly 1614 zum Erläge ter doppelten Werthstra, fe pr. »4 ft- 24 tr. perurthcilt. Nachdem ihm jedoch dieses Erkenntniß, wegen seines unbekannten Aufenthaltsorts nicht zugestellt werden kann, so wird derselbe aufgefordert, binnen 12 Wochen von dcm Tage dcr drittmahligen Einschaltung gegenwärtigen GrkenntnisftS in das Intclligenzblatt den Gnaden-odcr zugl^ch den Rechtsweg wider dieses Grl'enntniß zu ergrsisen, widrigen, falls nach Verlauf dieser Zeitfrift ohne »veiterö nach den bestehenden Porschriften fürHe-gangen werden wird. ^aibach den ^8. May 562». ______________________________ Z. 46t. Verlautbarung. Nro. 559». (») Von ^der k. k. iNyrischcn Zoll. und Salzgcfällcn. Administration wixd jn Pez»,H auf ihre vorläufige Erinnerung rom 5. l. M. hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht daß die Fleischdah-Verpachtungen am stachen Lande des Ncustä^ncr«Kreises fi'ir Zas Militär«Iahr 1622, d. i. für die Zc^t vom i, November 1U2,, hishin '652 a« folgen^ dcn Tag n und Standpunctcn mittelst öffentlicher Versteigerung voa sich geben wer« den; als am »6. Iuny 1621 im f. k. Kreisamts-Gebäude zu Neustadt!/ Vormittags ' fur den Bezirk Neustadtl mit Ausnahine der Stadt Ncustadtl und ihres Pomcriumß Nachmittags für den Bezirk Rupertshof; — 6/7 "> ^^'^"'..^^")"^s im Orte Landstraß, für den Bezirk Landstraß, mit Ausnadln der Stadt Landstraß und ihres PomcriumS: «^naunn ^Stadt G^rks7l^^lt Vormittags, fur den Bezirk Thurnamhart, mit AuSnakme der ^raor ^urkfeld und ihres PomermmS: Bezvk Pössand, und Nachmittag ^n« ?.. A/.^ N' mlt Auönahme der Stadt MöMing, und ihres Pomerittm^ dann öer Stadt Tschernembl, und ihres Pomcriums; " «m^ am 25. do. ,m Qrte Gottschee, für den Bezirk Rcifniz: am 26. und.27 do., dortftlbst für den Bezirk Gottsä>ee; am 2. Iuly »92, dortselbst, Vormittags für den Benrk Ki^i^ kl, ^H? ^.^ P.^htlustigen zu erscheinen mit dem Beysatze einaeladen werden ^« d'e Pachtbedmgnlsse, welche ganz zu verbleiben, wie NN 'Wfttzr worden sind, sowohl bey dieser Administration selbst Hauch hl"n odNchen k. t, Krciöamte zu Neustadtl, beym t. k. Wein-und ^leisä'-ObcrkoNe,tamt! ?u Au^ .^.'7 sämtlichen Bezirtsobrigteiten eingesehen^werden ^ ^ack^im«/o ^ "^" """" d" derm hl auf d.e Dal er eines IahreS best b enden ^MlNlnge^a^^nmen werden. Lalback den 2,, Mao 162,. vei«y enoen ^ ^ Vermischte Verlautbarungen^ ' als Vl ^t,^A"!!^."^ einer förmlichen Klage wider den N PctA, zureRen , n. ?" A«dreas Kooouischen Eoncurs - Masse, bey diesem Gcrichte sogewiß ei?, ra d sscn er7n^ ö^" '""' di^ichti.seit semer Forderung, sondern auch U Rech" ^«ä «^ « '" dlcse oder iene (5lasse gesetzt zu werden verlangt, zu erweisen, widri« gens nacb Persilcßunq des crstbeftlmmten Tages ni mand mchr gehört werd «un^ ölelenlgen, d«e lhre Forderungen bis dahin nickt angemeldet ftmmten .m Lande Krain besindlicken Vermögens me auch^ann abgewlcftn s.yn fossen, wenn ihnen wirklich cin Comp „s.tion^^ te, odcr wenn sie auch cin eignes Gut von der .Kassa zu fordern ha?ten " r w nn .l^or.' "' ''«" lonst zu »U^3 ^ ^^H^zlrksgerlcht der Herrschaft Wipbach am »2. May »ä2». > scv a^^.^l"! Bezirksgerichte Kaltenbrun und Thurn zu Laibach wird tun/aemack)t- l5z .m ^ A'^"l^"ci" Katharina Weßlan,zur Erfors^ng des ^ass v^ '" .5. Aprzl d. I. verstorbenen Gemahl, Carl Mßlan, gewesen^ -' 6-3 — litätcnbcfitzer zu Waitsch, dieTagsahung auf den 9. Huny^I. Nachmittag um Z Uhv vor diesem Gerichte angeordnet worden; cs werden daher alle zcnc, welche auf dchen"Verlaß, aus was immcr für einem Recktsgrunde, Ansprüche zu machen vermeinen/vorgerufen, selde bey der ebbcstimmtcn Tagsahung sogcwiß anzumelden, als sie. sich widrigens gemäß §. L14. B. G- die allfäüigcn üblen Folgen sclbst bcyzumcsscn haben würden. Laibach am n. May 1821._____________ ^ . ^ ^ V. ^s>7. VcrlasiabhanNunqcn.'. .>i,.,,,, (i) ,, Bon dem Bezirlogcrichle der Hcrrschatt Weirclberq wird hiermit bekannt gemacht: Ss seyen zur Beendigung der Verlässe nachgenannt Verstorbenen nachstehende Tagsahun- gen bestimmt worden: Auf den 5. Iuny frnb von 9 bis 12 Uhr. Nach dcm zu Grosimlatschou verstorbenen Jacob Ianz, - - . Sagraz » Jacob Hrcnn, der - Klcinmwtschou - Maria Suppantschksch. Auf den 5. Iuny Nachmittag von 2 bis 6 Uhr. > Nuck dcm zu Eagraz verstorbenen Andreas Tekauz, - - zu Pöndorf > Johann Hotschcvar, , der zu - - Barbara Gorscditsch, . zu Razhiza -^ Agnes Iantscker. . , , . ,, - Es habcn daher alle jene, die bey vorgenannten Vcrlässcn.gcgründete AnLprücho zu machen gedenken, an den bestimmten Stunden um so gewisser in dicscr Amtscanzley zu erscheinen und ihre Ansprüche rechtshältig darzuthun, als sich die Ausbleibenden die Folgen des tti^. §> b. G. B. selbst zur Last zu legen haben würden. Wcixelbcrg am 25. 2lpril ,621. ' ' ', , (1) In der Stadt neben dem Bischofhof Nro. 281 sind im ersten stocke 4 Zimmer sammt Kuchl, Speiskammer, Keller und Holzleg anf kommenden Michaeli zu vergeben. Laibach am 2/^. May 1821. Z.^M. Fe'llbicthungs.Edict. (') Das Bezirksgericht der Herrschaft Wcixclberg macht hiermit bekannt: Gs sey übcr Ansuchen desHrn. Fr. ^av. Paschitsch, ais Verwalter dcrHcrrschaft Wcißcilst^in, wider Io» scph Mönard zu Großlack, wegen, aus dcm gerichtlichen Vergleiche-dd. li. April 1K20 schuldigen 142 fl. 5c> kr., nebst Zinsen und Kosten, in c ie cxccutive Fcilbierhung der, dem Lctztern gehörigen, auf 3i4 fl. 10 kr. M. M. gerichtlich geschätzten Hubc gewUliget, und hierzu die Tagsatzungen auf den 4. Iuny, 2. Iuly, 6. August l.. I. init dem Bcysa^ tze bestimmt worden, daß. falls vorerwähnte auf 5^ ft. 10 lr. gerichtlich geschätzte. iMbe / weder bey der ersten noch zweyten Fcilbicthung, um die Schätzung oder darüber an Mann gebracht werden könnte, solche bey der dritten und letzten auch unter dcr Schätzung hindau. gegeben wnden würde. M haben daher alle jene, die obenerwähnte Hubc gcgen gieich bare Bezahlung an fich zu bringen gedenken, an den obbestumntcn Tagen früh ven 9 bis 12 Uhr im Or» te Oroßlack zu erscheinen, wo selbe vor Eröffnung der Versteigerung die dießfälligen Btdingnisse vernehmen werden. Wcixelberg am ». May 1L21. Z. ä^2. Vorladungs-(5dict. Nro^27?" (») Hom Bezirksgerichte Michclstätren, als Adhandlungsinftanz werden alle jene, wcl. che auf den Nachlaß des zu Apne, in dcr Hanptgemeinde Zirttach verstorbenen, Simon Grilz, gewesenen Bejihers einer dcm Staatsgute Lack zinsbaren ganzen hubc, c.uä waH nnmcrsur cmcm Rccbtsgrunde, Forderungen zu stellen gedenken, hiermit öffentlich au! gefordert, daß „c solche am 19. k. 3)i. Zuny Nachmittags um 3 Uhr vor dicscm Gerich-^ ^,'ucldcn und ^chtbgclten'i) machen sollen, wcil sie'sich widrigenfalls nach berichtig, ter klchanuunq dic Folgen des §. 81^. a. b. G. selbst beyzumcssen haben würden. ^, Mlchciftättcn am 21. May 1621. ^'/^^'^^ - ^ Vorladunqs-Odict. Nro. 429. >. ^' < ' '^^, '3 ^ ,auf den Nachlaß des zu Apne, in der Hauptgcmeinde Zirklach Ver.^rdcnen ^aul^agodltz, gewesenen Besitzers einer der Pfarrgült Zirklach zinsbaren Pachte, aus wav immer für einem Rechtstitcl einen Anspruch zu machen gedenken'. N'er.n hlcrm.t Aufgefordert, daß sie solchen am i9. k. M. Iuny Nachmittags um 3 M vor oiescm Genckte sogewch anmelden und geltend machen sollen, als im Widrigen der ^,^e^^ri^^^.:^«7!"^^bcn ci,!gca„.w°r.c« .«rden^rde, ^'^6c). . V c r l a u t b a r u n a ^ "^^?^^ Bon dem Bezirksgerichte der Herrschaft Thurn bey Gallenstein wird bekannt ae-wacht: (^s sey auf ünsuchen des Marcus Mlakar aus Lukoviz in dic er?eutire Vm'teiae^ rung der dem Pcmgreftcch vulgo Verbezh zu Blstcrza gehörigen, dem Gute Grailach dienst, baren, m der Pfarr Marla' Thül liegenden, auf 17a ft. gerichtlich geschätzten, in 4 Laufern bestchcndcn Mühlmühle, sammt übrigen dazu gehörigen Realitäten, wegen laut gerichtlichen Vergleichs ddo. 29. May i»i3 et int^dui^o 24. August 1620) schuldigen 96 ft. 5i 1^2 kr., sammt Zinsen und Unkosten, gewilligct worden. Zu dicscm Ende werden drey Vcrstclgcrlmgstagsatzungcn, und zwar die erste auf den 4- Juno, die znocyte auf den 2. und dtc drttte auf den do. Iuly.iäZi im Orte Bisterza, jederzeit um 9 Uyr frühe, mit dem ^cysatze angeordnet, daß, wenn gedachte Mahlmühlc ft.mmt An-und Zugchör bey darüber noch um dcn Schätzungöwcrth an ^lann gedracht werden ionnte, dieselbe bey der dritten auch unter dem Schätzungs. tcnd ., ^".?"" gegeben wcrocn würde. Die auf dieser taufrechtUchen ?)iahlmühlc haf-ser Ani^ .^/""" ^U'hettcn, so wie die Licitationsbedinanisse tonnen täglich in d;c-1-«-««„.......----------^ , ,,.. .._, .............». ^U) Thurn b''y Gallenstein in Untcrkrain ist die stelle cincs W'.rthk'baftsbeamtens oder Occonomens, dann die Bedienstung der ^on-t^chaftennn nnt Iohanni l. I. z« veraebcn. Dic Bedmgmsse können nn ,Z^wngs-Comptoir eingesehen wcrdm. -^ .- ^ Luttat.ons-Odict.'^^ Nro. 4.»^ - ^ llder dle Veyschassung roher oder ausgearbeiteter Schaaf- oder Hammclfclle. ('.) ^as k. k. Odcrdergamt zu Idria benöthigct für das ^t)22. M. I., entweder.eine Partle^ran nono Stück rohen oder 53oa Stück weiß und 55do Stück braun ousgearbei-tetcr ^Haf- oder hammclfelle, und de^ält sich dcn Ankauf jener Gattung, das ist der roden oi)er ausgearbeiteten Felle vor, welche demselben (bey crstcreiz die eiqenen Ausar« bcttungs - Kosten zugerechnet) wohlfeiler zu stchon kommen sollten. Die Licitation wird ""l den 23.- Ium> 1Ü21 im Ratksummer dev k. k. Obcrbergamtes uni 9 Uhr fvich-abge-^Uten, und die ^icfcrunH an den'Mmdcstbietb'r überlassen werden. . ' , < ' <^ Damit aber auch solcke Fell -Inhaber, welche sich nickt z,tr Stellung des acfammten m"^ b'n'bcylasssn, jedoch kleinere Partien zu annehmbaren Prciscn cinznticfcrn ver« Wnn'sV ^" ^"' "Citation Tbcil nehmen können, so wird der ganze Bedarf nach dem und jede derselben besonders, ausge- Die Bedingungen sind folgende: itens. Jeder Licitant hat vor dem Anfange der Licitation ein Vadium odsr Reugeld von »oa ft. M. M. zu erlegen, diejenigen, welche keine Lieferung erstehen, erhalten ihr Vadium gleich nach dem Schlüsse der Licitation zurück, dic Grsteher aber erst dann, wenn sie nach erfolgter hoher Ratisication der k. k. allgemeinen hohen Hofkammer ihre Kaution, welche auf ia prc. von dem ganzen Betrage, in welchem die erstandene Quantität im ausgefallenen Licitations-Preise zustehen kommen wird, un? zwar in barer Eonv. Münze, oder auf solche lautende Hypothekar- Instrumente bestimmt wird, er< legt haben werden. . ^ 2 tens. In Hinsicht der erforderlichen Größe für die rohen Felle, deren Hälfte nnhr oder weniger mit Wolle versehen seyn muß, wird die Bestimmung bey der Licitation selbst festgesetzet werben. Dle ausgearbeiteten weißen Felle müssen aber 42 Pf. Queck« silber und die ausgearbeiteten braunen Felle 25 Pf. gemahlenen Zinnober bequem fassen können. Doppelte Felle/ das ist, wo eins so groß ist, daß es für zwey einfache gerech-ß»et werden könnte, werden nicht angenommen. 2tens. Die Lieferung der Felle hat vom «. November d. I. dergestalt zu begin< «en, daßdie 11000 Stück.rohen Häute in den Monatben November,December 1621 und Jänner 1622 zu drey Theilen, für jedes der ersteren beyden Monathen mit 3670, und für das dritte, Monath mit 366a Stücken gcstellc werden. Die ausgearbeiteten weiften Bindfelle, zu 63c»a Stück, müssen bis Ende März, und die brauen Bmdfellc, ebenfalls zu 53c»a Stück/ hingegen bis Ende Iuny »822 mit monathlicher gleicher Zahl ge« stellt werden. ^tens. Die Felle werden bey ihrer Vinlangung vsn den dazu bestimmten sachvcr» ständigen Individuen untersucht werden, welche befugt sind, schleckt qualificirte und über-Haupt schadhafte Felle, wie auch solche, welche in Ansehung auf ihre geforderte Größe nicht das gehörige Maß haben , auszustoßen. 5tens. Die Bezahlung erfolgt nach jedesmahliger Anlieferung der Felle, gegcn ilasfenmäßig gesta'mpelte Quittungen. 6tens. Das Oberbcrgamt behält sich vor, im Fall ciner, die bestimmten Termine nicht zuhaltender unordentlicher Lieferung, die für den Werksbcdarf erforderlichen Felle auch um einen höhern, als den licitando stipulirtcn Preis, auf was immer für einem Wege beyzuschassen und sich dabey durch die erlegte Oaution schadlos zu hattcn, wclcke ytens. in Hinsicht auf die ganze Lieferung pr. , 1000 Stücke roher odcr/)3oo Stück weiße und 53o<, Stück braun ausgearbeiteter Felle, der durch die Licitation sich crgcdcu-den Erkauft-Summe der Felle, alsoglcich nach Oii.ladung dcr hoben Hofstclls- Natislcü-tion zu erlegen seyn wird, bey einer allfä'Mgcn Abtheilung der Lieferung cin m.hrcrc ein« zelne Lieferanten, wird sich jedoch der (5autionsbetrag nach dem M.iße des Werthes lhrer einzelnen Lieferungen vcrhältnißmähiq vcrjüngern. 6tcns. Nach abgehaltener odcr abgeschlo