der zehnten Sitzung des Landtages zu Laibach am 30. May 1864. Anwesende: Vorsitzender: Landeshauptmann Freiherr v. Codelli. — RegierungS-Commissär: K. k. Statthalter Freiherr v. Zchloißnigg. — Sämmtliche Mitglieder, mit Ausnahme: Sr. fürstbischöflichen Gnaden Dr. Widmer, dann der Herren Abg. Gustav Graf v. Auersperg, Golob, Koren, v. Langer, Locker, Obresa, Sagorz und Vilhar. — Schriftführer: Guttman. Tagesordnung: 1. Lesung des Sitzungs-Protokolles vom 18. März. — 2. Vortrag über den Rechenschaftsbericht des LandeS-ausschuffes. — 3. Eventuell Bericht des LandeSausschuffes, bezüglich der Prüfung der Ackerbauschule und der Hufbeschlag-Lehranstalt. örginn der Sitzung 10 Ahr 30 Minuten Vormittag. Präsident: Ich constatirc die Beschlußfähigkeit der h. Versammlung, und eröffne die Sitzung; ich ersuche den Herrn Schriftführer das Protokoll der 9. Sitzung zu lesen. (Schriftführer Guttman liest dasselbe. — Nach der Verlesung.) Ist gegen die Fassung des Protokolles etwas zu bemerken? — (Nach einer Pause.) Nachdem nichts dagegen bemerkt wird, ist das Protokoll als . . . (wird unterbrochen) Statthalter Freiherr v. S ch l o i ß n i g g: Ich weiß nicht, ob im Protokolle auch bemerkt ist, daß bei der Gemeindcordnung auch §. 80 der Regierungsvorlage eingestellt worden ist? Schriftführer Guttman: Vom §. 80 ist keine Erwähnung darin. Statthalter Freiherr v. S ch l o i ß n i g g: Wenn ich recht gehört habe, lautet das Protokoll dahin, daß die vorjährigen Ausschußanträge angenommen worden sind? Nun ist aber gerade in dem Einen Punkte der heurige Ansschußantrag von dem vorjährigen Beschlusse abgewichen, daß er die Aufnahme des §. 80 der Reg. Vorl. in die Gemeindeordnung empfahl. Dies im Protokolle ausdrücklich zu erwähnen, dürfte wohl zu dessen Vollständigkeit erforderlich sein. Abg. Freiherr v. Apfaltrern: Allerdings wäre das Protokoll in der Art zu ergänzen. Statthalter Freiherr v. Schloißuigg: Ich glaube, es wäre dies jedenfalls aufzunehmen, weil die beiden anderen Paragraphen, welche vom vorjährigen Beschlusse abweichend angenommen wurden, ausdrücklich genannt sind; es wäre also auch die geschehene Einschaltung des §. 80 der Regierungsvorlage zu bemerken. (Schriftführer Guttman berichtigt das Protokoll.) Präsident: Das Protokoll ist nach dieser Mo-dificalion als richtig anerkannt. X. Sitzung. Es wird dem hohen Hause erinnerlich sein, daß in der vorjährigen Session eine Petition der Buchdrucker und Papierfabrikanten in Läibach überreicht wurde, worin diese gebeten haben, daß die Volksschulbücher für Kram in beiden Landessprachen, wie dieses früher bereits der Fall war, auch in Hinkunft Hierlands aufgelegt werden mögen. Diese Petition ist befürwortend der k. k. Regierung vorgelegt worden. Hierüber ist eine Präsidial-Note von der k. k. Landesregierung unter dem 6. März l. I. eingelangt, folgenden Inhaltes: (Liest) „Mit Beziehung auf die geschätzte Note vom 10. August v. I. Z. 2609 habe ich die Ehre, dem löblichen Landcsausschussc auf Grund des hohen Staatsministerial-Erlasses vom 29. Februar d. I. Z. 6696 zu eröffnen, daß über den Bestand und die zukünftige Einrichtung des Volksschulbücherverlages eine allgemeine Verhandlung ob-schwcbt, und daß demnach die vom löblichen Landesausschusse gemachte Vorlage bezüglich der Ucberlassung der slovenischen Volksbücher an einen Büchcrvcrlag in Laibach, erst mit dem Abschlüsse der erwähnten allgemeinen Verhandlung ihre Erledigung wird finden können". Ich theile dies dem h. Landtage zur Wissenschaft mit. Ferner ist eine Petition des Gemeindevorstandes von Gurkfeld eingelangt,, welcher um chemöglichste Rcali-sirung des zwischen der Stadt Gurkfeld und Videm bereits bewilligten Brückenbaues bittet. Diese Petition wird dem Petitionsausschusse zugewiesen. Außerdem liegt eine Petition vor, eingebracht von mehreren Bezirkswundärztcn in Krain, um Revision einiger Vorschriften rücksichtlich der Behandlungskosten der Findlinge; diese wird gleichfalls dem Petitionsausschusse zugewiesen. i 2 Urlaub. — Rechenschaftsbericht des Landesausschuffes. Der Herr Abg. Math. Golob hat folgendes Gesuch eingesendet: (Liest) „Abgesehen davon, daß ich von meiner Krankheit noch nicht genügend hergestellt bin — erheischt übrigens durch den Todfall meiner Ehewirthin der Haushalt und die bedeutende Feldwirthschaft meine Anwesenheit im Familienkreise, daher ich mir erlaube, wiederholt das ehrfurchtsvolle Ansuchen zu stellen: Euer Hochgeboren geruhen mir beim hohen Landtage einen weiteren dreiwöchentlichen Urlaub erwirken zu wollen". Ich erlaube mir auf die Bewilligung dieses Urlaubes anzutragen, und bitte jene Herren, welche damit einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Urlaub ist bewilliget. Bon den bisherigen Schriftführern ist mir eine Einlage zugekommen, lautend: (Liest) „Nachdem die 14tä-gige Functionsdauer der dermaligcn Schriftführer heute ausläuft, so wird um deren Enthebung und sohinige Veranlassung einer Neuwahl gebeten". (Unruhe im Centrum.) Ich werde das h. Haus später ersuchen, zur Wahl zweier neuer Schriftführer 'zu schreiten. Wir kommen nunmehr zum ersten Gegenstände der heutigen Tagesordnung, d. i. zum Vortrage über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses. Ich gebe dem Herrn Berichterstatter das Wort. Berichterstatter Freiherr v. Apfaltrern: Wir kommen heule zur Besprechung des Rechenschaftsberichtes, welchen die h. Versammlung in ihrer 2. diesjährigen Sizzling aus dem Munde des Herrn Landtagsabgeordneten v. Strahl vernommen hat. Die Verlesung dieses Berichtes in der erwähnten Sitzung hat, wie dieses nicht zu verkennen war, einen entschieden peinlichen Eindruck auf die hohe Versammlung hervorgerufen, einen Eindruck, dessen Grund wohl nicht schwer darin zu finden ist, daß die Ergebnisse, welche die Gestionen des vorjährigen Landtages erfahren haben, weit hinter den berechtigten Erwartungen zurückgeblieben sind. Jeder war sich noch bewußt, welche Opfer an Zeit und Bequemlichkeit, an geistigen Anstrengungen er gebracht hat während der langen vorjährigen Session, und wenn er diesen Opfern, wenn er andererseits den bedeutenden Kosten, welche dem Lande durch die lange Session erwachsen waren, das Ergebniß — diese homöopathisch verdünnte Gabe des Ergebnisses, welche die Mühen hatten, gegenüber stellte, so war es wohl sehr natürlich, daß ein gewisses unbehagliches Gefühl einen Jeden beschlich, welcher in dieser Versammlung saß, weil ein derartiges Unbehagen einen Jeden beschleichen würde, wenn er int gewöhnlichen Leben derlei Erfahrungen machen würde, wenn er so geringen Erfolg seiner redlichen Mühe erfahren müßte. Es waren namentlich einige Punkte, welche insbesondere ein tiefes Bedauern dieses Hauses hervorriefen; u. z. diejenigen Punkte, welche die Ergebnisse jener vorjährigen Beschlüsse berührten, welche dahin abgezielt haben, dem Lande die drückenden Lasten einiger Maßen zu erleichtern, unter denen cS beinahe erliegt. Keine dieser Bemühungen war von irgend einem Erfolge; theils mit einer schwachen ungenügenden, theils ohne Begründung wurden unsere gut motivirten, und aus den Verhältnissen deS Landes auf das Entschiedenste hervorgehenden Bitte» abgewiesen, und wir wurden theils nicht einmal auf die Zukunft, theils aber ans in weiter Ferne stehende Aenderungen der Gesetzgebung vertröstet. Es war demzufolge insbesondere Aufgabe des Ausschusses, jene Punkte hervorzuheben, welche in dieser Hin- sicht den Landtag gar nicht befriediget haben, mit daran weitere Anträge zu knüpfen, welche wieder bezwecken, wo möglich, das zu erringen, was wir schon im vorigen Jahre erreichen wollten, und einen neuerlichen Versuch bei der Regierung zu machen, bei ihr der Ansicht Eingang zu verschaffen, daß wir ja nicht Vortheile, sondern nur gewisse Gleichstellungen mit andern Provinzen zu erzielen trachten, hiebei von dem Bewußtsein unterstützt, daß wir an Loyalität, an Anhänglichkeit an das Kaiserhaus, an Ergebenheit gegenüber der Regierung, an Opferwilligkcit keinem andern Lande nachstehen. Der Ausschuß hat zuuächst von den Gestionen, welche im Rechenschaftsberichte erwähnt sind, jene außer Besprechung gelassen/ rückstchtlich welcher Vorlagen an daS Haus theils bereits gelangt, theils aber in Aussicht gestellt worden sind, und bei denen dies ohnedem im Rechenschaftsberichte ausdrücklich bemerkt worden ist. Dieses wäre der erste Theil seines Berichtes. Der zweite Theil umfaßt jene Geschäfte, an welche sich bestimmte Anträge nicht mehr knüpfen lassen, weil sie gewisser Maßen alö abgeschlossen, wenigstens als zeitweilig abgeschlossen angesehen werden können, und welche daher von dem hohen Landtage lediglich zur Wissenschaft zu nehmen wären. Der dritte Theil des Ausschußberichtes umfaßt endlich die einzelnen Punkte, an welche der Ausschuß bestimmte Anträge zu knüpfen für nothwendig erachtet hat. Ich werde mir in Absicht des ersten. . . oder ist es vielleicht dem Herrn Vorsitzenden gefällig, darüber eine Generaldebatte zu eröffnen, indem dieses gegenwärtig der Moment dazu wäre? Präsident: Ich bitte nur den Bericht zu verlesen, dann werde ich die Debatte eröffnen. Berichterstatter Freiherr v. Apfaltrern: Unter den Gestionen des Landesausschuffes, welche der gegenwärtige Bericht außer jeder Besprechung gelassen hat, ist vorläufig auch diejenige, welche ans die Petition Bezug hat, die im vorigen Jahre an den Stufen des a. h. Thrones niedergelegt wurde, und zum Zwecke hatte, eine Erleichterung für das Land in Betreff der Grundsteuer herbeizuführen. In dieser Rücksicht hat der Ausschuß seine Thätigkeit nicht vor den Feiertagen vollenden können, und er mußte diesen Gegenstand einer weitern Berathung unterziehen; er hat ihn deshalb, wie auch der Bericht selbst erwähnt, vorläufig außer Autragstcllnng gelassen, sich vorbehaltend, später mit einem speziellen Antrage vor das hohe Haus über diesen Punkt zu treten. Diejenigen Geschäftsgegenstände des Rechenschaftsberichtes, welche der Ausschuß lediglich zur Kenntnißnahmc des h. Landtages zu bringen beantragt hat, sind folgende: (Liest) „1. Das bereits kundgemachte Gesetz über die Bestreitung der Kosten zur Herstellung und Erhaltung der kath. Kirchen- und Pfründengebäude; 2. die Einführung der Hundetare in der Stadt Laibach; 3. das Regulativ für das Moorbrennen; 4. die Genehmigung des Voranschlages des Lan-dcöfondes pro 1864; 5. den durch die Regierungsvorlage über das Ge-meindewesen erledigten Antrag auf Abänderung deS Artikel X. des Reichsgesetzes' vom 5. Mai 1862; 6. den in der 4. Sitzung des vorigen Landtages genehmigten Zuban zum Civilspitale; 7. die einstweilige Fructificirung der zum Baue einer Irren-Anstalt disponibel gewordenen Gelder, sowie — das Einholen der Rathschläge des hiesigen ärztlichen Vereines, bezüglich der Errichtung einer solchen Anstalt; 8. die Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahr der Einschleppung einer Rinderpest; 9. die Acrivirung der landschaftlichen Buchhaltung; 10. die Versicherung der Landschaftsgebäudc gegen Fenersgefahr — mit Ausnahme jedoch des Lycealgebäudes; 11. die Beiziehung eines Mitgliedes des Landesausschusses zu der Morast - Entsumpfuugs- Commission; 12. die vorläufige Erledigung der Angelegenheit des Brückenbaues über die Save bei Gurkfeld; 13. die Erledigung der in der 38. und 39. Sitzung der vorjährigen Session ausgesprochenen Wünsche des hohen Landtages wegen Förderung des Grundlasten - Ab-lösungs - Geschäftes, und 14. die Beischaffung mehrerer Effecten zur Ergänzung des Haus-Inventars des landschaftlichen Burggebäudes; endlich 15. die einstweilige Erledigung der Frage in Betreff eines Zuschlages zur indirecten Steuer, behufs der Dotirnng deö Grnndentlastungsfondes bei Gelegenheit der vom Finanzausschüsse bezüglich des Voranschlages dieses Foudes am 14. März l. I. gestellten Anträge". Dies wären die Gegenstände, rückstchtlich welcher der Ausschuß den Antrag stellt, sie lediglich zur Kenntniß zu nehmen, ohne hieran irgend welche Anträge zu knüpfen. (Nach einer Pause.) Präsident: Ich bitte fortzufahren. Berichterstatter Freiherr von Apfaltrern: Der dritte Theil des Ausschnßberichteö endlich zählt die bestimmten, auf einzelne im Rechenschaftsberichte berührte Gestionen des Landesausschusses, bezüglichen Anträge auf. Ich hätte diese Anträge eigentlich nicht der Reihenfolge nach vorzutragen vermeint, weil ich jeden einzelnen Antrag vorläufig zu begründen, und am Schluffe der Begründung selbst zu stellen gesonnen war, worüber sodann die Spezialdebatte hätte stattfinden können; jedoch, wenn es dem h. Hause genehm ist, die Anträge vorläufig zu vernehmen, so bin ich zur Verlesung bereit: (Liest) „1. Der h. Landtag wolle beschließen, die demselben zustehende Initiative zur Erlassung eines Gesetzes wegen Ablösung der Patronatslastcn sei vorläufig nicht zu ergreifen; 2. der hohe Landtag wolle beschließen: Er finde dermalen keinen Grund bezüglich des von der Regierung nicht sanctionirten, im verflossenen Jahre berathenen Gesetzentwurfes betreffend das Schulpatronat und die Bestreitung der Kosten für die Lokalitäten der Volksschulen eine Initiative zu ergreifen; 3. der hohe Landtag wolle den Finanz-Ausschuß anweisen, seine Anträge wegen Austragung der Ansprüche Krams aus der Jncamerirung des Proviuzialfondes noch im Laufe der diesjährigen Landtagssesston vor das hohe Haus zu bringen, oder falls dies unthunlich wäre, über die entgegenstehenden Hindernisse demselben zu berichten; 4. der hohe Landtag wolle den Finanzausschuß anweisen, jene Anträge dem h. Hause zu stellen, welche er in Folge der Nichtgenebmiguiig der in der vorjährigen Landtags-Session beschlossenen Aufnahme eines Lotterie-Anlehens für angemessen erachtet, um die Ordnung der Geldverhältnisse des Grundentlastungsfondes am Zweckmäßigsten anzubahnen und durchzuführen; 5. der h. Landtag wolle beschließen: a) Der Landtag von Kram spricht mit Bezug auf seine in der 37. Sitzung der 2. Session am 28. März 1863 gefaßten Beschlüsse wiederholt die Bitte und Erwartung aus, die hohe Regierung wolle in der nächsten ReichSraths-Session eine Vorlage zur verfassungsmäßigen Revision des Gesetzes vom 28. April 1862 mit dem An- trage auf Festsetzung einer Marimalgrenze für die Reinertragssteuer, sowie auf Aufhebung oder mindestens Herabminderung der Freischurfsteuer einbringen; !,) Der Landesausschuß hat diesen Landtagsbeschluß der h. Regierung mitzutheilen; 6. der hohe Landtag wolle beschließen: aff Der Landtag von Krain spricht mit Bezug auf seinen in der 35tcn Sitzung der 2tcu Session am 26. März 1863 gefaßten Beschluß wiederholt die Bitte und Erwartung aus, daß die hohe Regierung in der nächsten Reichsrathssession eine Strafprozeßordnung mit Aufnahme der Geschworenengerichte für die schweren Privatverbre-cheu, ferners für alle Verbrechen und Vergehen politischer Natur, so wie für alle durch Druckschriften begangenen strafbaren Handlungen zur verfassungsmäßigen Behandlung vorlegen möge; bff der Landesausschuß wird mit der Mittheilung dieses Beschlusses an die hohe Regierung beauftragt; 7. der hohe Landtag wolle beschließen: aff Der Landtag von Krain spricht sein Bedauern darüber, daß sein in der 39. Sitzung der 2. Session am 30. März 1863 gefaßter Beschluß wegen verfassungsmäßiger Vorlage eines neuen HeeresergäuzungSgesetzes an den hohen Rcichsrath lediglich eine einseitige administrativ behördliche Erledigung abweislicher Natur erfahren hat; — und seine wiederholte Bitte und Erwartung aus: die hohe Regierung wolle in der nächsten ReichSrathS-sesston den Entwurf eines solchen Gesetzes unter Würdigung der in dem erwähnten Beschlusse angeregten Mängel in der dermaligen bezüglichen Gesetzgebung zur verfassungsmäßigen Behandlung vorlegen; b) der Landesausschuß wird mit der Mittheilung dieses Beschlusses an die hohe Regierung betraut; 8. der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landtag von Krain erneuert bei der hohen Regierung seine Bitte, die Auslagen für die Militär-Vorspannsleistung aus dem Landesbudget in das Reichsbudget zu übertragen, und in diesem Sinne eine Vorlage in der nächsten Reichsrathssession zur verfassungsmäßigen Behandlung vorzulegen; zugleich beauftragt er den Lan-dcsausschuß mit der Mittheilung dieses Beschlusses an die hohe Regierung; 9. der hohe Landtag wolle den frommen Wohlthätern, durch deren Beiträge der schadhaft gewordene Thurm der Spitalskapelle in gefälliger Form hergestellt worden ist, so wie für das von dem verstorbenen Herrn Ludwig Mai dem hierortigen Krankenhause zugedachte Legat von 2000 poln. Gulden, — und für das von dem verstorbenen Herrn Barthol. Sallocher zur Erbauung eines neuen Irrenhauses gewidmete Legat von 5000 fl. — seine dankbare Anerkennung öffentlich aussprcchen; 10. der hohe Landtag wolle aff Die den Bezirken von Oernembl und Feistriz vorschußweise bewilligte Aushilfe pr. 200 fl. zum Ankäufe von Futterheu, ■— und die den durch Feuer verunglückten Insassen von Obloviö bewilligte Unterstützung von 200 fl., genehmigen, bff in Betreff der letzteren jedoch aussprechen, daß sie nicht im Sinne des §. 7 der Instruction für den Landesausschuß gcrechtsertiget sei; 11. der hohe Landtag wolle den vom Laudesaus-schusse ausgesprochenen Dank für die vom hohen Aerar aufgelassenen Ansprüche aus Vergütung der Kosten für die im Interesse der Landschaft besorgten buchhalterischen und Cassageschäfte zum Beschlusse des Hauses erheben, und den Landcsausschuß beauftragen, diesen Dank des Landtages der hohen Regierung mitzutheilen; 4 Rechenschaftsbericht des LandesauSschuffes. 12. der hohe Landtag wolle den Landesausschuß beauftragen, noch im Laufe dieser Session die Nachweisung über die Ausführung der in der 25. Sitzung der 2ten Session am 13. März 1863 gefaßten Beschlüsse nachzutragen, und bezüglich der Unterbringung und Activirung der Oberrcalschule im Sinne jener Beschlüsse bestimmte Anträge vor das Hans zu bringen; 13. der hohe Landtag wolle dem Landesausschusse für die rechtzeitige Abwehr des ungegründeten Anspruches auf Entrichtung eines Gebühren - Aequivalentes für den Bestand des Landes-Museums die volle Zustimmung aussprechen ; 14. der hohe Landtag wolle den Landesausschuß anweisen, die Ucbcrgabc des Landesculturfondes mit eingehender Darstellung seiner Entstehung und gesetzlichen Widmung unter Berufung auf die Landesordnung neuerlich zu reclamiren; 15. der hohe Landtag wolle den Landesausschuß mit der genauen Erhebung beauftragen: a) auf wessen Veranlassung, aus welchem Fonde, mit welchem Kostcnaufwande, und unter welchen wesentlichen — insbesondere die Aufnahme und die Regiekosten betreffenden Verpflichtungen die hiesige Zwangsarbcitsan-stalt errichtet wurde; b) welche Anzahl Häftlinge seither alljährlich in dieser Anstalt unterbracht, in welchem Zahlcnverhältnisse sie insbesondere für die krainischen, dann für die Dete-nirten anderer Kronländer jedes Jahr in Anspruch genommen, welche Gesamnitregie hiedurch verursachet, und welcher Zuschuß über die eigenen Erträgnisse aus dem Landcsfonde bisher alljährlich gezahlt wurde; c) ans Grund dieser Erhebungen chethunlich Bericht zu erstatten, ob diese Anstalt noch forthin auf Landeskosten zu erhalten, oder ob und unter welchen Bedingungen mit Rücksicht auf die derzeitige Widmung deren Uebernahme in die Rcichsregie anzustreben sei; endlich <13 über die laut Mittheilung der k. k. Landesregierung vom 8. März l. I. Z. 206 derzeit anhängige Verhandlung, betreffend die Anweisung der Pension für den Herrn Verwalter Johann Maiti aus dem krainischen Landesfonde, mit Bedachtnahme auf seine bisherige Dienstleistung, dann ans den Grund und Zeitpunkt der Ucbcrwei-sung seiner Besoldung auf den Landesfond — binnen 14 Tagen abgesonderten Bericht vorzulegen. 16. Der hohe Landtag wolle die unverdrossene Thätigkeit und den regen Eifer des Landes-AuSschusses für die ersprießliche Förderung der ihm anvertrauten Lan-desintercsscn dankbar anerkennen". Präsident: Ich eröffne nunmehr die allgemeine Debatte über den Vortrag deö Herrn Berichterstatters. Wünscht Jemand der Herren das Wort zu ergreifen? Abg. Brolieh: Ich werde bitten, Herr Landeshauptmann. Ich habe den Bericht, welchen der Herr Berichterstatter vorgelesen hat, bezüglich jener Gegenstände, welche im Berichte behandelt werden, int Allgemeinen mit voller Befriedigung entgegen genommen, ich fand aber im Berichte Vieles nicht, wovon ich sehr gewünscht hätte, daß es der Ausschuß auch in diesem Hause zum Gegenstände einer Erörterung gemacht hätte, insbesondere betreffend die bedeutenden Auslagen in unserem Civilspitale. In dieser Richtung geht der Ausschuß mit der einfachen Bemerkung vorüber, indem er sagt: Die in der 4. Sitzung deö vorjährigen Landtages genehmigten Zubauten zum Civilspitale nimmt man einfach zur Wissenschaft; es liegen aber nun dem h. Hause mehrere Berichte über ganz andere Bauten vor, als diejenigen sind, welche von dem h. Landtage bereits bewilliget worden; es sind bereits die Zubauten in einer frühern Sitzung besprochen, und ohne irgend einer Prüfung und ohne irgend einer Rechnungslegung auch nach dem Antrage des Ausschnsseö genehmiget worden. Darüber muß man hinaus gehen, denn es ist eine beschlossene Thatsache. Allein mir liegen noch andere Berichte über sehr bedeutende Auslagen vor, u. z. Berichte, wo der Ausschuß bereits in eine definitive Verausgabung eingegangen ist, indem er kurz bemerkte, es seien diese Auslagen unaufschiebbar gewesen. Ich will diesfalls nur den einen Punkt erwähnen, nämlich im Berichte des Ausschusses über die Anschaffung der Spitaleinrichtungs-Stücke, und darin heißt eö unter Andern: Es wurde nämlich der Zuban des Spitalsgebäudes genehmiget; dieser Neubau bedarf selbstverständlich der innern Einrichtung, und deswegen müssen 71 Betten mit dem vollständigen dazu gehörigen Jnven-tare beigeschafft werden. Ich will nicht in eine Erörterung dieses Berichtes eingehen, sondern nehme nur die Veranlassung, um meinen Ausspruch zu begründen, daß das h. Haus wohl berechtiget ist, eine Aeußerung des Ausschusses auch darüber entgegen zu nehmen, was der Landesausschuß bezüglich dieser Betten und Kosten veranlaßt habe. Ich gehe nun weiters über, auf das, was eigentlich die Anschaffung dieser Mobilieneinrichtungsstücke betrifft, und gehe zu dem Ausweise A., worin die Kosten auf 3763 fl. 92 kr., nämlich für die Herstellung der Bettwäsche sammt allem Zugehör veranschlagt wurden, und der Ausschuß hat auf Grund der vorjährigen Beschlüsse, worin ihm aufgetragen wurde, unverschiebbare Beischaffungen zu realisircn, vorläufig jedoch eine genaue Erhebung zu pflegen, bereits mit dem Handlungshause Mayer einen Accord für die Beischaffung von diesen Einrichtungsstücken im Betrage von 3600 fl. abgeschlossen; der Ausschuß fand diese Anschaffungen schon deshalb int Interesse des Landes, weil der Orden sich herbei gelassen hatte, die Nähterarbeilen zu besorgen. Ich muß nur das h. Haus erinnern, daß nicht nur der Ausschuß, dem wir diesen Bericht verdanken, den Vertrag, welcher mit dem Orden geschlossen worden ist, übersehen, sondern, daß auch der Landesausschuß denselben, wenn nicht übersehen, so doch ganz mißverstanden habe. Ich will in dieser Beziehung nur einen Paragraph des mit dem Orden geschlossenen Vertrages vom 26. October 1855 verlesen. Im §. 6 dieses Vertrages heißt es unter Andern: (Liest) §. 6. „Der Orden verbindet sich nicht nur den Fundus instructus auf Grundlage des aufgenommenen Inventars (§. 2), in welchem die Gegenstände nach ihrer Anzahl, Beschaffenheit und Werthanschlage genau bezeichnet sind, im guten und brauchbaren Zustande zu erhalten, und die durch die gewöhnliche Benützung oder aus eine andere Art unbrauchbar gewordenen, ober wie immer abhanden gekommenen Jnventarialstücke sogleich zu ergänzen, sondern auch überdies dafür Sorge zu tragen, daß ein für den jeweiligen Krankenstand erforderlicher Vorrath an Requisiten jeglicher Art in Bereitschaft gehalten und verwendet werde". Es ist also Psticht des Ordens sämmtliche Jnven-tarial-Gegcnstände in dem Zustande zu erhalten, in welchem sie der Orden übernommen hat. Man würde mir vielleicht den Einwurf machen, daß das Inventarium sich bereits in einem gar so schlechten Zustande befinde, daß der Landtag oder überhaupt die Landes - Vertretung für die neue Anschaffung sorgen müsse, allein auch in dieser Beziehung will ich nur, um dem Einwurfe zu be- gegnen, eine kleine Auskunft geben, denn es handelt sich dort, wie ich gesagt habe, um die Einrichtung von 71 Betten, und darunter sind beantragt 639 Leintücher, 213 Kopfpölster, 213 Servietten, 225 Handtücher, und alle diese Sachen mit einigen andern mit den Kosten pr. 3600 fl., allein wir finden einen so bedeutenden Vorrath von Leintüchern; cs sind im Spitale mit der Einrichtung des Jrrenfondes an seiner Wäsche, nämlich feinen Leintüchern 1975, grobe 896, zusammen über 2800 Leintücher, das ist ein sehr bedeutender Vorrath; es ist, wenn man annimmt, daß im Spitale im Durchschnitte 200 Kranke vorhanden sind, ein zweckmäßiger Wechsel sehr leicht möglich. Nun aber verliert das Land dadurch, daß es gegenwärtig im so bedeutenden Betrage Anschaffungen macht, sehr viel; denn, ist eine Anschaffung nöthig, so hat sie der Orden selbst zu besorgen, und der Orden muß die nämliche Anzahl, und die nämliche Qualität seiner Zeit übergeben, wie sie übernommen worden sind. Die hier berührten Kosten sind eine rein hinausgeworfene Auslage, und in dieser Richtung, glaube ich, daß der Laudcsausschuß das Interesse des Landes nicht gar so ersprießlich vertreten habe. Ist ein Mehrbedarf vorhanden, so liegt dessen Besorgung offenbar dem Orden ob, weil der Orden alle nothwendigen Einrichtnngsstücke beischaffcn muß. Nun ist aber, wie sich der Landesausschuß ausdrückt, dies eine unverschiebbare nothwendige Anschaffung; ich finde dies nicht; deshalb habe ich mir erlaubt, schon derzeit nur deswegen das Wort zu ergreifen, weil im gegenwärtigen Berichte diese Schattenseite, die mir insbesondere am Bedenklichsten vorkommt, mit keinem Worte berührt wird. Ich hätte vielleicht noch darüber geschwiegen, wenn nicht von Ausschußmitgliedern eine Aeußerung gefallen wäre, die mir wirklich bedenklich vorkommt. Es wurde in einer der letzten Sitzungen bei Gelegenheit der Berathung des Gemeindegesctzes von Ausschußmitgliedern eine Aeußerung abgegeben, welche die Verfassung in einem so hohen Sinne erheben, und für die Wahrung derselben alles Mögliche aufbieten, was auch kein Mitglied von uns im Geringsten auffallend gefunden hat; allein das Benehmen des Landtages gegenüber dem Landesausschusse, finde ich auffallend ; so hat z. B. ein sehr gelehrtes eifriges Mitglied des Ausschusses gesagt: Der §. 7 der Instruction paßt nicht für uns, er kann nicht beobachtet werden, wir haben ihn übertreten, und wir werden ihn noch übertreten, und das Haus hat sich im Ganzen wie ein Postulaten-Landtag benommen, und hat das mit Stillschweigen angenommen. (Rufe: Oho !) Ja, meine Herren, der ganze Antrag des LaudeSausschusses ist ohne eine Prüfung, ohne Rechnungslegung angenommen worden. (Rufe: Zur Sache!) Es ist Thatsache, ich bitte cö zu lesen; nun ich habe damals einfach den Antrag gestellt, es sei wenigstens die Prüfung vorzunehmen, es sei eine Nothwendigkeit zu prüfen, ob es so sei, wie cs der Ausschuß vorgetragen hat, weil cs um so bedenklicher schien, da wir keine Rechnung hatten. Ich gehe weiter, das nämliche gelehrte Mitglied (Heiterkeit im Centrum) hat unter Andern: auch gesagt: Es ist der Paragraph öfter übertreten worden, und auch im besprochenen Gegenstände hat sich der Landcsausschnß den Fall vor Angen gehalten, daß der Landtag allenfalls die Kosten dieses Baues nicht genehmigen würde, allein der Ausschuß ist sich wohl bewußt, daß er auch im Rechtswege auftreten könne, als Geschäftsführer ohne Auftrag werde er zu beweisen wissen, daß diese Bauten nothwendig und nützlich waren. Meine Herren, das ist eine Drohung, die der Landtag nach meiner Meinung mit solchem Stillschweigen nicht hinnehmen dürfe, überhaupt sind solche Aeußerungen Kund- gebungen eines Absolutismus, welche sich kein LandeSaus-schuß in Oesterreich hätte erlauben dürfen. (Heiterkeit.) Der Ausschuß hat sich hier über den Landtag so weit erhoben, daß er eigentlich nichts anderes zu sagen hat: „sic volo, sic jubeo". Das ist nach meiner Meinung etwas zu viel. In dieser Richtung wollte ich dem Ausschüsse zu Gemüthe führen, daß nicht nur das Verfahren kein im Interesse des Landes ersprießliches war, sondern daß auch die Aeußerung, die sich derselbe erlaubt hat, den Landtag in eine Beunruhigung versetzen müsse. (Lachen.) Ich nehme nun an, wenn die Regierung gesagt hätte, das Gesetz, das gegeben ist, paßt nicht für mich, was würde man der Regierung nachwerfen? man würde eine Parallele stellen, zwischen der Herrschaft eines Dionys von Syracus, der der Statue des Jupiters einen goldenen Mantel wegnahm, indem er sagte „der Mantel ist im Winter zu kalt und im Sommer zu schwer, ich will ihn von der Last befreien"; also in eine solche Parallele müßte man die Regierung stellen, welche sich solche Aeußerungen und Kundgebungen erlauben würde. Ich werde zwar deswegen, weil ich den gegenwärtigen Bericht nicht erschöpfend finde, keinen Antrag stellen, weil ich weiß, daß derselbe nicht vom h. Hause genehmiget würde (Heiterkeit), allein ich wollte meinen Unwillen darüber nicht verbergen, weil der Ausschuß weiter gegangen ist, als seine Pflicht ist, und weiter gegangen ist, als der Landtag ihm seine Rechte ertheilt hat, denn der §. 7 ist, wie Jedermann wohl weiß, von dem Landtage beschlossen worden; der Ausschuß, welcher sich über jedes Gesetz hinaus setzt, kann das Land in unendliche Verlegenheit stürzen. Der Herr Berichterstatter hat wohl bemerkt, unter welchen Lasten das Land seufzt, wie drückend die Lage der Landbewohner ist, — allein der Landtag soll natürlich sich durchaus kein Gewissen daraus machen, Kosten von mehreren 1000 fl. zu bewilligen und wer wird zahlen? das Land muß zahlen, der Arme wie der Reiche, und vielleicht wird es uns nicht wehe thun, aber gehen Sie in die Hütten zu dem armen Bauer, so werden Sie sehen, wie schwer er seine Kreuzer dazu beitragt. Ich erinnere nun auf die drückende Lage des Landvolkes, und auf die bedeutenden Kosten, welche der Landesansschnß hier wenigstens zur Genehmigung angetragen hat; ohne Prüfung sollen über 35000 fl. genehmiget werden; 35000 fl. sind keine Kleinigkeit für so ein armes Land. Mögen Sie es vor Ihren Committenten verantworten, ich für meine Person würde solche Anträge nicht verantworten. Ich habe dieses nur in Erinnerung gebracht, weil ich sah, daß man nur die Lichtseiten der Thätigkeit des Landesans-schusses noch mehr beleuchtet; dasjenige aber, was ich eine Schattenseite nannte, wurde nicht erwähnt. Der Berichterstatter wird vielleicht selbst darüber welche weitere Aufklärungen geben. Zum Schluffe will ich nur noch einen Paragraph des mit dem Orden der christlichen Liebe geschlossenen Vertrages vorlesen, das ist §. 16. (Dr. Toman: Zur Sache!) Dieser lautet: (Liest) „§. 16. Nach Auflösung des Vertrages ist der Orden verpflichtet, die Gebäude auf Grundlage des Inventars zurück zu übergeben, und für allfällige die gewöhnliche Abnützung übersteigende Gebäude -Deteriorationen den Ersatz nach dem Resultate der hierüber zu pflegenden technischen Erhebung zu leisten, wohingegen ihm aber auch für jene Neu- und Zubauten, welche er mit Bewilligung der Landesregierung auf einem dem Spitale gehörigen Baugrunde im eigenen Interesse und aus eigenen Mitteln hergestellt haben sollte, eine billige Entschädigung nach Maßgabe der bewerkstelligten fortdauern- 6 Rechenschaftsbericht deS LandeSauSschuffeS. den Nutzungen in jenem Betrage Vorbehalten bleibt, welcher durch gegenseitiges Einverständniß oder durch gerichtliche Schätzung ermittelt werden wird. Ebenso ist der Orden verpflichtet, den inventarisch übernommenen Fundus inslructus in der nämlichen Anzahl und in gleicher Beschaffenheit und Eigenschaft zurückzustellen. Das Fehlende ist er nach dem Jnventarial-Schätzungswcrthe im Gelde oder in Natura zu ersetzen, und überhaupt jede Differenz an dem Werthanschlage des Inventars auszugleichen schuldig, wohingegen ihm aber auch für die mehr vorhandenen Requisiten, wenn dieselben zum weiteren Gebrauche für die Anstalten als geeignet befunden werden sollten, ein auf die obige Art zu ermittelnder billiger Ablösungsbetrag geleistet werben wird". Also dieser Paragraph weiset deutlich nach, daß irgend eine Nachschaffung im Spitale von Seite der Landesvertretung nicht erforderlich war; sind wir aber so charmant gegen die barmherzigen Schwestern — (Heiterkeit), ich will in dieser Richtung Niemand das verargen, aber bemerken muß ich, daß eö nicht im Interesse unserer Kommittenten steht, daß wir dem Orden 4000 fl. augenblicklich schenken, denn die Anschaffung, welche nothwendig ist, lag dem Orden ob; dann, meine Herren, beurtheilen Sie nur den letzten Satz des Berichtes, wie ersprießlich die Interessen unserer Kommittenten vertreten werden. Abg. Krom er: Ich bitte um das Wort. Als Mitglied des zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes bestellten ComiteS, erlaube ich mir zur Rechtfertigung nur die kurze Bemerkung, daß dieses Komite selbstverständlich lediglich mit der Prüfung jener Vorkehrungen und Schritte des Landesausschusses sich befassen konnte, welche der Letztere in Folge der vorjährigen Beschlüsse, oder auf eigene Faust unternommen, oder deren Ausführung er gegen die Beschlüsse des vorjährigen Landtages unterlassen hat. Was nun die Adaptirungen und die Beischaffungen im Spitalgebäude anbelangt, so kommen im Rechenschaftsberichte lediglich jene Adaptirungen vor, welche sich auf die Aussetzung eines zweiten Stockwerkes im nördlichen Tratte des Spitalgebäudes beziehen; diese Adaptirungen sind vom hohen Landtage bereits in einer der früheren Sitzungen gegen nachträgliche Rechnungslegung genehmiget worden, daher der Ausschuß hierüber wohl nichts Weiteres zu bemerken fand. Belangend jedoch die weiteren Nachschaffungen an Spi-talrequisiten, die Adaptirung der Aborte, die Canalisirung daselbst u. s. w., so konnte der Landesausschuß derselben im Rechenschaftsberichte aus dem Grunde nicht erwähnen, weil vorigen Jahres kein Beschluß darauf gefaßt wurde; er hat daher alle diese Adaptirungen und Nachschaffungen dem hohen Landtage in abgesonderten Berichten zur Sprache gebracht, und diese Berichte sind dem Finanzausschüsse zur vorläufigen Prüfung zugewiesen worden. Erst dann also, wenn nach vorgenommener Prüfung dieser Berichte von dem Finanzausschüsse die bezüglichen Anträge einlangen, wird es an der Zeit sein, die Nothwendigkeit oder Unnothwendigkeit, die Angemessenheit oder Nichtangemessenheit dieser Nachschaffungen zu besprechen. Der Herr Vorredner hat daher alle diese Fragen in die heutige Debatte wohl ganz unbehörig einbezogen. — (Rufe: Ganz wahr!) Abg. Svetec: Ich bitte um das Wort. Auch ich werde mir erlauben, auf einen Mangel des heutigen Ausschußberichtes aufmerksam zu machen. Es kommt nämlich tut Rechenschaftsberichte des Landes-ausschusseö ein Punkt vor, welcher mit einer auffallenden Rückhaltung behandelt wird. Es ist dieses die im §. 6 erwähnte Besetzung der Dienstesstellen beim LandeS-ausschusse, bei der Landesbuchhaltung und bei den Landes-Wohlthätigkeitsanstaltcn. Einige wenige Worte und die trockene Hinweisung auf den in der Beilage A. enthaltenen Personalstatus genügen, tim diesen für das Interesse des Landes gewiß wichtigen Gegenstand abzufertigen. Ich hoffte nun, der heutige Ausschnßbericht werde diesfalls beredter sein, und genauere Aufschlüsse über den bezüglichen Vorgang des Ausschusses geben, allein meine Hoffnung hat sich nicht erfüllt. Der Äusschußbericht ist, wo möglich, noch schweigsamer über diesen Punkt, und die einfache Erwähnung, daß die Landesbuchhaltung activirt worden sei, ist Alles, was in diesem Gegenstände geboten wird. Es ist Thatsache, daß nicht bloß die Landesbuchhaltung activirt wurde, sondern daß auch die Beamten und Diener für die Landeswohlthätigkeitsanstaltcn ernannt worden sind. Ich glaube, es sei Aufgabe des zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes bestellten Ausschusses auch gewesen, dem Landesausschuffe auf dieses Feld zu folgen, und zu untersuchen, ob diese Dienstesbesetznngcn auch im Sinne der bestehenden Dienstesinstruction erfolgt sind, denn ich glaube, daß der hohe Landtag ja nicht bloß dazu da ist, um vollbrachte Thatsachen fails accomplis einfach zur Wissenschaft zu nehmen, ich glaube, es sei die Aufgabe desselben, auch zu prüfen, ob das, was der Landesaus-schuß gethan hat, im Sinne der Gesetze, im Sinne der bestehenden Instructionen gethan worden sei, und ob es den Interessen des Landes entsprechend sei? Ich glaube, daß dem Landtage dieses Recht zustehe, indem ich mich auf den §. 6 der Dienstesinstruction für den Landesaus-schnß beziehe, welcher sagt: „Der Landesausschuß hat die Weisungen des Landtages zu befolgen, und ist dafür dem Landtage verantwortlich. Der Landtag hat das Recht, in die gestimmte Geschäftsgebarung des Ausschusses Einsicht zu nehmen und selbe zu prüfen". Indem ich nun vorausschicke, daß dem Landtage dieses Recht zustehe, und daß ihm auch die Pflicht obliege, sei es mir gestattet, in Ergänzung des heutigen AuSschnßberichtes, die erfolgten Dienstesbesetzungen eines Weiteren zu besprechen. Zuerst wird hiebei die Frage in Erwägung zu ziehen sein, ob die erfolgten Dienstcsbesetzungcn nach den bestehenden Gesetzen, nach der bestehenden Dienstespragmatik und der Instruction für den Landesausschuß vorgenommen worden sind? Nun, indem ich hiebei die Gesetze berühren will, nach denen die Besetzungen vor sich hätten gehen sollen, werde ich vor Allem erinnern, daß ich bereits die Ehre hatte, in der 6. und 7. Sitzung der heurigen Session den hohen Landtag auf den §. 25 der Lan-dcsordnnng, und auf den §. io der Dienstesinstruction für den Landesausschuß aufmerksam zu machen. Diese beiden Paragraphen enthalten die nnbezweifelte Bestimmung, daß die Systemisirung deS Beamten- und BesoldungSstan-des, so wie die Art der Ernennung der Beamten und Diener für den Landesausschuß, so wie für die besonderen Vcr-waltungsobjekte dem Landtage zustehe. Der §. 15 der Dicnstesinstruction für den Landesausschuß sagt namentlich, daß in Betreff der Systemisirung, in Betreff der Besetzung der Beamten und Diener von dem Landtage eine besondere Dienstespragmatik erlassen, und für den Landesausschuß maßgebend sein werde. Es frägt sich nun, besteht für die besetzten Dienstesposten bereits eine Dienstespragmatik oder nicht? Und dann, ob diese Dienstespragmatik auch befolgt worden ist? Nun ist es Thatsache, daß der hohe Landtag in der vorjährigen Session allerdings eine Dien-stespragmatik für die Beamten und Diener, welche dem Landesausschuffe beizugeben sind, und für die Beamten und Diener der Landesbuchhaltung beschlossen hat. In Rechenschaftsbericht des LandeSauSschuffeS. 7 so ferne es sich NM Besetzungen dieser Beamten- und Dic-nerstellen handelt, unterliegt cs keinem Zweifel, daß der Landesausschuß berechtigt war, mit der Besetzung vorzugehen. Allein, cs ist eine andere Frage in Erwägung zu ziehen, nämlich die, ob der Landcsausschuß, welcher zu dem Behufe durch 4 Mitglieder zu verstärken war, ob er sich an die Dienstesinstruction strenge gehalten habe? Ich höre nun, daß dieses nicht vollständig geschehen sei, indem auf den §. 3 der Dienstesinstruction, wornach Compcte-ten für das Conceptöfach nebst Anderem auch der deutschen und slovenischen Landessprache in Wort und Schrift vollkommen mächtig sein sollten, — ich höre, daß auf dieses Erfor-deruiß der Dienstesinstruction nicht die gehörige Rücksicht genommen worden sei, und cs wäre dieser Gegenstand jedenfalls einer Prüfung zu unterziehen. Was aber die Besetzung der Dienstesstellen an den LandcswohlthätigkeitSanstalten betrifft, so ist cs Thatsache, daß bisher vom h. Landtage eine Dienstespragmatik noch nicht entworfen worden sei, da eine Diensteöpragmatik nicht vorhanden war. Nachdem nun hier dem Landesaus-schusse eine Richtschnur nicht vorgeschwebt haben konnte, so muß zugestanden werden, daß er in diesem Falle seine Befngniß überschritten hat. Es könnte vielleicht der Einwand gemacht werden, daß die obwaltenden Verhältnisse den Landcsausschuß gezwungen haben, in die Besetzung dieser Stellen einzugehen, allein, wie ich in Erfahrung gebracht, lag eine solche Nothwendigkeit keineswegs vor; ich habe erfahren, daß das damals vorhandene provisorische Sanitätspersonale den Dienst zur vollen Zufriedenheit des Landesauöschnsses versehen habe. Es sei mir gestattet, die weitere Frage in Betracht zu ziehen, ob diese gegen die Dienstesinstructiou vorgenommene Besetzung vielleicht doch zweckmäßig, und dem Interesse des Landes entsprechend war? Ich wäre glücklich, wenn ich dieses bejahen könnte, weil ich dadurch gewiß einer unangenehmen Kritik enthoben sein würde, allein ich sehe mich genöthiget, diese Besetzung an den Wohlthätigkeitsanstalten aus zwei Gründen zu beanständen. Der erste Grund ist, daß sich unter den Angestellten Männer befinden, welche Fremde find, ohne Verdienste für das Land, obwohl, wie ich höre, verdienstliche, und ebenso, wenn nicht mehr, befähigte einheimische Competen-ten vorhanden waren. Wenn irgend Jemand, so sehe ich mich verpflichtet, mich in dieser Hinsicht meiner Landsleute anzunehmen, der ich die bittere Erfahrung hinter mir habe, in einem andern Kronlande einen angenehmen und mit günstigen Aussichten verbundenen Dienstcspostcn aus dem einzigen Grunde verlieren zu müssen, weil ich dort ein Fremder war, und weil man den Grundsatz aufstellte, daß Landesstellen nur den Landessöhnen angehören. Ich will mich damit keineswegs unbedingt gegen Fremde aussprechen, im Gegentheile, glaube ich, daß Männer, welche sich für unser Land Verdienste gesammelt, welche eine hervorragende Befähigung und auch die sonstigen nothwendigen Erfordernisse besitzen den Dienst in unserem Vaterland,: versehen zu können, obgleich sie Fremde sind, auch bei uns mit jener Rücksicht behandelt werden sollen, wie dieses in andern civilisirten Ländern der Fall ist; allein, nachdem gegenwärtig unsere Landeökinder fast aus der ganzen Osthälfte des Kaiserreiches, und zwar durch das Gesetz, dann aus den böhmischen, deutschen und italienischen Ländern durch den Ucberfluß der eigenen Kräfte ausgeschlossen sind, so glaube ich, daß cs gewiß billig wäre, wenn Jene», bei sonst gleicher Befähigung, wenigstens die landschaftlichen Stellen ausschließlich vorbehalten sein würden. Der zweite Mangel, den ich beanständen zu müssen glaube, ist der, daß, wie ich ans ganz zuverlässigen Quel- len erfahren habe, einige der Angestellten die Kenntniß der Landessprache nicht im nöthigen Maße besitzen. Ich glaube dieses aus zwei Gründen beanständen zu müssen: Erstens glaube ich, daß dieses gegen die Intentionen dieses hohen Landtages sei, welcher schon in der vorig-jährigen Session bei Annahme des 3. Paragraphen der Dienstesinstruction und auch in der heurigen Session bei Gelegenheit der Debatte über die Erfordernisse deö Directors für die Landeöwohlthätigkeitsanstalten bewiesen hat, daß es sein Wille ist, daß die bei uns Angestellten der deutschen sowohl, als auch der slovenischen Sprache mächtig sein müssen. Zweitens frage ich, kann ein Arzt bei uns den Dienst versehen , wenn er die vollkommene Kenntniß dieser zwei Sprachen nicht besitzt? Namentlich aber die Kenntniß der slovenischcn Sprache nicht besitzt, nachdem cö doch Thatsache ist, daß die Mehrzahl unserer Kranken Slove-nen sind? Ich frage, ist es möglich, daß ein Arzt ohne dieser Sprache mir Zuverlässigkeit die Diagnose, namentlich bei inneren Krankheiten und vorzüglich bei geistigen Krankheiten stellen würde, bei welch' Letzteren es doch oft nothwendig ist, daß ein Arzt in das innerste Leben des Geisteskranken eingeht, seine gesammten Verhältnisse erhebt, indem nur dadurch ans die Spuren der Krankheit, auf die Anfangsgründe derselben geleitet wird? Liegt da die Gefahr nicht sehr nahe, daß ein Kranker für gesund angesehen, und umgekehrt ein Gesunder krank erklärt wird, und daß dadurch nicht nur der Heilzweck vereitelt, sondern selbst die menschliche Freiheit gefährdet wird? Ich frage weiter, ob ein Kranker zu dem Arzte, mit dem er nicht sprechen kann, von dem er nicht verstanden wird, Liebe und Vertrauen fasse, während es doch Thatsache ist, daß Vertrauen wesentlich zur Heilung beiträgt? Ich frage ferner, ist es möglich, daß ein Arzt, dem die wesentlichen Erfordernisse mangeln, um in unserem Vaterlande einen Dienst zu versehen, jene Liebe, jene Aufopferung habe, wie dieses bei Einheimischen der Fall wäre, nachdem ihm doch der Vorwurf, er sei nicht vollkommen befähigt, in jedem Augenblicke vorschwebt, und vielleicht auch in jedem Augenblicke gemacht wird! Was nützt es, daß wir so viele Auslagen machen, ^um unsere Landes-Wohlthä-tigkeitsanstalten in jenen Stand zu setzen, welcher sie befähigt, der Aufgabe der Wissenschaft und der Aufgabe der Menschlichkeit zu entsprechen? Was nützt es, daß wir dem Lande so empfindliche Auslagen verursachen, wenn wir dann die Anstalt selbst Männern anvertrauen, welche die volle Befähigung, ihren Dienst zu versehen, nicht besitzen. Sie werden fragen, meine Herren! was denn nun zu machen sei? Die Besetzungen sind ja schon erfolgt. Allerdings, das ist Thatsache, daß sie erfolgt sind, aber eben so gewiß ist eS, daß sich der Ausschuß strenge an die Dicnstes-instruction zu halten habe, eS ist eben so gewiß, daß Handlungen des LandcSausschusscs, welche nicht nach dem bestehenden Gesetze, nicht nach seiner Dicnstesinstruction geschehen sind, den Landtag nicht verpflichten können, daß solche Handlungen ihre Kraft erst durch die nachträgliche Genehmigung des Landtages, oder beziehungsweise durch allerhöchste Sanction erlangen können. Sollte man dieser meiner Anschauung nicht beistimmen, sollte man sagen, daß Handlungen des LandesauS-schusscS, die uicbt nach seiner Instruction und nicht nach dem Gesetze geschehen sind, dennoch unabänderlich sind, so würde ich nur bitten, die weiteren Conjegnenzen zu ziehen. Wie, wenn der Landcsansschuß, welcher ohne vorläufige Systcmisirung die Besetzungen an den Landeswohl- 8 Rechenschaftsbericht des LandeSauSschuffeS. thätigkeitSanftalten vorgenommen hat, wie, wenn er statt Eines Directors 3 Direktoren, statt eines Primarius, 9 Primarien bestellt, und jedem einen Gehalt von 2000 fl. ausgeworfen hätte? Wie, wenn er anstatt der Aerzte, welche der deutschen und slovenischen Sprache kundig sein sollen, Franzosen und Engländer ohne alle diese Sprach-kenntniß angestellt hätte? Ich frage, würde der Landtag an solche Besetzungen gebunden sein, würden sie unabänderlich dastehen? — Offenbar nicht! Nachdem ich nun durch diese Auseinandersetzung dargethan zu haben glaube, daß der Landesausschuß durch die Vornahme der Besetzung der Dienstesstellen in die Prärogative des Landtages eingegriffen habe, daß er hiebei seine Dienstesinstruction und auch die Landcsordnung überschritten habe; nachdem ich dargethan zu haben glaube, daß seine Verfügung weder nothwendig, noch auch dem Zwecke entsprechend war, so wäre eö ganz natürlich, wenn ich hier den Antrag stellen würde, diese Dienstesbesetzungen seien einfach zu annulliren. Nachdem ich jedoch wünsche, daß in der Sache nichts übereilt werde, daß sich der hohe Landtag, bevor er weitere Beschlüsse faßt, die vollste, die klarste Kenntniß des Sachverhaltes verschaffe; nachdem ich nicht wünsche, daß dem Landesausschusse seine Handlungen ohne Noth beanständet, oder daß den Personen, welche angestellt wurden, ohne Noth eine Härte zugefügt werde, so werde ich folgenden Antrag stellen: (Liest) „Der hohe Landtag wolle in Ausübung seines ihm nach §. 6 der Dienstes - Instruction für den Landesausschuß zustehenden Rechtes, in die sämmtliche GeschäftS-gebarung des Landesausschusses Einsicht zu nehmen, und selbe zu prüfen, aus seiner Mitte ein Comite von 5 Mitgliedern, selbstverständlich mit Ausschluß der betheiligten Mitglieder des Landesausschusses, wählen, und beauftragen, die im §. 6 des Rechenschaftsberichtes des Landesausschusses gedachten Dienstesbesetzungen mit Rücksicht auf die bestehenden Gesetze und Instructionen und auf die dienstliche Qualification der Gewählten zu prüfen, und darüber dem h. Hause Bericht zu erstatten und allfällige Anträge zu stellen". (Rufe: Gehört in die Spezial-Debatte.) Das wäre mein diesfälliger Antrag. Meine Herren! Es ist in diesem, Hause schon öfters und meines Erin-nerns namentlich in der ersten Sitzung der heurigen Session die Gesetzlichkeit betont worden; es wurde damals gesagt, daß im Verfassungsleben Minoritäten sich den Majoritäten zu fügen haben, allein damit die Minorität nicht gedrückt werde, damit ihr kein Unrecht geschehe, müssen die Beschlüsse der Majorität stets verfassungsmäßig, stets im Gesetze begründet sein (Abg. Dr. Toman: Bravo!); cs wurde gesagt, daß man freisinnig nur innerhalb der Gesetze sein kann, daß Freisinnigkeit nie so weit greisen darf, um zur Gesetzesübcrschreitung zu werden, es wurden die Herren Abgeordneten erinnert, daß sie feierlich angelobt haben, die bestehenden Gesetze zu beobachten. Nun, meine Herren! ich appellire heute ebenfalls au die Gesetzlichkeit, und werde mir nur erlauben, noch aufmerksam zu machen, wie der hohe Landtag in der 8. Sitzung der heurigen Session mit Energie gegen die Regierung aufgetreten ist, als der Verdacht rege wurde, daß die Regierung mit der Verfassung es nicht ernstlich meine. Die ernstesten Mahnungen wurden dabei gegen die Regierung vorgebracht. Hüten wir uns nun, daß nicht eines Tages auch die Regierung uns zurufe: „Landtag, wie befolgst du deine eigenen Gesetze? du suchtest den Splitter in meinem Auge und sahst in dem behagen den Balken nicht". (Bravo!) Ich möchte ferner aufmerksam machen, daß ich sowohl auf dem Lande, als hier in der Stadt öfters Gelegenheit hatte, Aeußerungen des Mißvergnügens über die an den Wohlthätigkeitsanstalten vorgenommenen Wahlen zu hören; ja, daß selbst der Verdacht ausgesprochen wurde, diese Wahlen seien von persönlichen und Partei-Interessen beeinflußt worden. (Rufe: Wer sagt das!) Meine Herren! ich theile einen derartigen Verdacht nicht, allein ich wünsche dennoch, daß durch solche Ausstreuungen das Volk, die Bevölkerung nicht beunruhigt werde, int Gegentheile, daß sich durch die Oeffentlich-keit der Sache, durch die öffentliche Debatte Gelegenheit finde, sich über den wahren Sachverhalt aufzuklären und dahin zu beruhigen, daß sowohl der hohe Landtag, als der Landesausschuß nur vom wahren Interesse des Landes geleitet werde. Nachdem nun mein Antrag geeignet ist, sowohl die Gesetzlichkeit, als das Interesse des Landes, und das Ansehen des Landtages und des Laudes-ansschusscs zu wahren; so hoffe ich zuversichtlich, daß der hohe Landtag ihn acccptiren werde. (Bravo, Bravo! im Centrum. Redner übergibt den Antrag schriftlich.) Präsident: Vom Herrn Abg. Svetec ist folgender Antrag gestellt worden: „Der hohe Landtag wolle in Ausübung seines ihm nach §. 6 der Dienstes-Jnstruction für den Landes-Aus-schnß zustehenden Rechtes, in die sämmtliche Geschäftsgebarung des Landes-Ausschusses Einsicht zu nehmen und selbe zu prüfen, aus seiner Mitte ein Comite von 5 Mitgliedern, selbstverständlich mit Ausschluß der betheiligten Mitglieder des Landes-Ausschusses, wählen, und beauftragen, die im 8- 6 des Rechenschaftsberichtes des Landes-Ausschusses gedachten Dieiistesbesetzungen mit Rücksicht auf die bestehenden Gesetze und Instructionen, und auf die dienstliche Qualification der Gewählten zu prüfen, und darüber dem h. Hause Bericht zu erstatten und allfällige Anträge zu stellen". Ich stelle die Unterstützungsfrage. Jene Herren, welche diesen Antrag zu unterstützen gedenken, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist unterstützt. Wünscht Jemand der Herren zu sprechen? Abg. Dr. Suppan: Ich bitte um das Wort. Ich finde mich durch einige Bemerkungen des ersten Herrn Redners veranlaßt, das Wort zu ergreifen, obwohl seitdem andere Gegenstände zur Sprache gekommen sind. Ich glaube nämlich seine Bemerkungen vorzüglich ans mich beziehen zu müssen, obwohl dieses vielleicht unbescheiden erscheinen mag, nachdem ich auf das Epitheton eines Gelehrten niemals Anspruch gemacht habe, und ich auch keinen Anspruch darauf zu stellen habe. (Heiterkeit.) Ich werde über das, was im Anfange der Herr Abg. Brvlich gesprochen hat, bezüglich der Nachschaffungen der Wäscheartikel nichts erwähnen, indem in dieser Hinsicht seine Ansicht durch die von ihm selbst vorgelesenen Paragraphe des Vertrages mit den Ordens-Schwestern hinlänglich widerlegt ist. Ich finde mich nur veranlaßt, bezüglich seiner Bemerkung über meine Auffassung des §. 7 der Instruction eine kurze Erwähnung zu machen. Ich habe nie gesagt, daß ich den ganzen §. 7 der Instruction als unpraktisch finde, sondern im Gegentheile in seinen wesentlichsten Bestimmungen finde ich ihn als sehr praktisch, als sehr nothwendig und als ganz gerecht-sertiget. Die wesentlichste Bestimmung ist, daß der Landesausschuß genau an das Präliminare gebunden ist, .daß er dasselbe in gar keiner Weise überschreiten darf, Rechenschaftsbericht des LandesauSschuffes. 9 und daß er jede Überschreitung sei es auch im geringen Betragezu rechtfertigen, und die Nothwendigkeit derselben darzustellen hat. Wie gesagt, diese Bestimmung ist nothwendig, und mit dieser Bestimmung wäre auch nach meiner Ansicht jede Willkühr von Seite des Landesausschusses ferne gehalten worden. Ich finde nur unpraktisch den weiteren Beisatz, daß selbst im Falle einer nothwendigen Auslage ein Betrag pr. 1000 fl. nicht überschritten werden darf, und ich finde diesen Beisatz nur in so ferne als unpraktisch, als man nicht die Nothwendigkeit auf einen bestimmten Betrag einschränken kann, und wenn sich eben eine nothwendige Auslage für einen höheren Betrag ergäbe, sie eben doch auch nothwendig ist, und als solche bestritten werden muß. Ich habe mit Rückstcht auf diese Bestimmung gesagt, daß der Fall noch öfter vorkommen könne, daß in dieser Beziehung der §. 7 nicht werde beobachtet werden können, und dieses hätte der Herr Abg. Brolich nicht so auffallend finden können, wenn er nur die verschiedenen und gerade bedeutendsten Rubriken unseres LandesfondeS in Betracht gezogen hätte; die bedeutendsten Rubriken sind, die Kran-kenverpflegskosten, die Auslagen für das Zwangsarbeitshaus, die Vorspanns-Auslagen u. d. gl. mehr. Alle diese Präliminar-Ansätze gründen sich nur auf Wahrscheinlichkeits-Berechnungen. Wie leicht kommt da der Fall vor, daß Mehrauslagen im Betrage von mehr alö 1000 fl. nothwendig sein werden. Man braucht gerade nicht auf die besonderen Fälle einer Epidemie Rücksicht zu nehmen, um zu ersehen, daß da leicht die Kranken-Verpflegskosten einen Betrag von mehr als 1000 fl. über die präliminirte Summe in Anspruch nehmen können. Es können 4 bis 5 Zwänglinge mehr in daS Zwangs-arbeitshaus notionirt werden, und die Auslagen dafür betragen schon wieder mehr alS 1000 fl. •— Es kann eine kleinere Militär-Bewegung, eine Hee-res-Bewegung stattfinden, und die Vorspanns-Auslagen Werden ebenfalls ein Paar Tausend Gulden mehr als die präliminirte Summe betragen. Alle diese Auslagen sind nothwendig, sie müssen vom Landesfonde bestritten werden, er ist gesetzlich hiezu verpflichtet, und nach dem Schlußsätze deS §. 7 dürfte der Landesausschuß diese Auslagen nicht bestreiten, insoferne der Betrag von 1000 fl. überschritten wird. DaS hatte meine damalige Bemerkung sagen wollen, und Nichts weiter. Was den Antrag des Herrn Abg. Svetee anbelangt, so findet er eine Formwidrigkeit oder eine Gesetzwidrigkeit, wie eS scheint einerseits in der Ausschreibung der Dienstesstellen wohl nur an den Wohlthätigkeitsanstalten, andererseits in deren Besetzung. Den Landesausschuß würde nur die erste Gesetzwidrigkeit treffen, denn nur die Ausschreibung wurde durch ihn veranlaßt, obwohl auch in dieser Beziehung die besondere Commission, wenn sie eine Gesetzwidrigkeit darin gefunden hätte, die Besetzung nicht würde vorgenommen haben. Ich glaube nicht, daß die besondere Verfügung, daß die Systemisirung des Personalstandes an den Wohlthätigkeitsanstalten für eine spätere Zeit vorbehalten wurde, auch den Sinn hatte, daß die mittlerweile dort zur Erledigung kommenden Stellen nach deren gegenwärtig bestehenden Systemisirung nicht fort hätten besetzt werden können, und ich glaube, daß im ersten Punkte kein gesetzwidriges Vorgehen zu finden ist. Bezüglich des zweiten Punktes halte ich mich an jene Anschauung, welche ich in der verflossenen Landtags- X. Sitzung. Session gelegentlich der Debatte über die Bestellung einer verstärkten Commission zur Besetzung der Dienstesstellen im Auge gehalten, welche ich damals ausgesprochen habe, und welche darin besteht, daß, wenn eine besondere spezielle Commission von Seite des hohen Landtages niedergesetzt ist, wenn die Berechtigung, welche dem hohen Landtage zur Besetzung der Dienstesstellen zusteht, übertragen wurde, daß diese Commission dadurch auch eine unverantwortliche wird, und daß deshalb auch in die Frage, ob bei der Besetzung auf eine gehörige Weise vorgegangen wurde, in diese Frage vom h. Landtage nicht mehr eingegangen werden kann, weil eben nach meiner Ansicht, dann diese spezielle Commission und der hohe Landtag identisch sind, und aus diesem Grunde ohne Rücksicht auf alle weiteren Umstände würde ich mich auch gegen den Antrag des Herrn Svetec auösprechen. Abg. Dr. Toman: Ich bitte um das Wort. Präsident: Abg. Dr. Toman hat das Wort. Abg. Dr. Toman: Es haben zwei Herren Abgeordnete gegen den Bericht des Ausschusses, dessen Mitglied auch ich zu sein die Ehre hatte, gesprochen. Der erste Redner war Herr Brolich, der nach einer langen Strafpredigt gar keinen Antrag zu Stande gebracht hat. Daß er also auch zu einer solchen nicht zur Sache gehörigen Rede nicht berechtiget war, hat der nachfolgende Redner Herr Kromer gründlich nachgewiesen. Ich muß, wie Herr Kromer, alö Mitglied des Ausschusses die Anwürfe des Herrn Abg. Brolich zurückweisen, daß wir im Ausschüsse in dieser Beziehung etwas versäumt hätten. In weiterer Beziehung sprach Herr Abg. Svetec. Er hat einen bestimmten Antrag gebracht, und denselben begründet. Ich halte es mit seinen Gründen. Ich habe — was ich eben zu meiner Rechtfertigung hier vorbringe, — im Ausschüsse, der über den Rechenschaftsbericht zusammengesetzt war, auch diese Frage angeregt; ich habe sie in der angeregten Richtung besprochen, und habe auch bezügliche Anträge gestellt, welche aber keine Zustimmung gesunden haben, und daher auch nicht vor das hohe Haus gebracht worden sind. Ich stimme, weil die Gründe des Herrn Svetec dieselben, wie die mehligen sind, sie eö damals waren, und heute noch sind, auch für den Antrag des Herrn Abg. Svetec. Ich erlaube mir nur, nachdem dieser im Wesentlichen den Antrag bereits vollständig begründet hat, nur etwas Weniges zu denselben vorzubringen. Herr Abg. Svetec hat im Lause'seiner Rede meist nur die Verantwortlichkeit des Landes - Ausschusses vor Augen gehabt, und hat auch seinen Antrag nur in dieser Richtung gestellt. Richtig ist es: Die Verantwortlichkeit ist in Folge der getheilten Thätigkeit des Landes-Ausschusses und des verstärkten Ausschusses eine doppelte. Die Ausschreibung fällt dem hohen Landes-Ausschnsse und die Besetzung dem verstärkten Ausschüsse zur Last. Meine Herren! ich stelle mich bei Beantwortung dieser Frage auf den Boden des Gesetzes und des Rechtes, und frage: — Worin liegt das Mandat des hohen Landes-Ausschusses zur Ausschreibung dieser Stellen, und worin liegt das Mandat des verstärkten Ausschusses, zur Eingehung in die Besetzung dieser fraglichen Stellen der Landcswohlthätigkeits-Anstalten? Ich finde zu Allem dem keine Berechtigung; wenn man sie mir nachweist, werde ich gerne darauf eingehen, daß wir selbe nachträglich genehmigen — selbst für den Fall, als diese Besetzungen mit Umgehung der Eigen- 2 10 Rechenschaftsbericht des Landesausschuffes. schäften, die für andere landschaftliche Beamte vorgeschrieben sind, und nicht im Interesse des Landes, und nicht im Interesse Derjenigen erfolgt sind, welche in den Lan-deswohlthätigkcitö-Anstalten behandelt werden. Ich erwarte daher, daß mir von Seile des hohen Landes-Ausschusses und von Seite des verstärkten Ausschusses dies beantwortet werde. So lange aber dieses nicht stichhältig beantwortet werden kann, so lange ist die Consequenz und der Schluß, welchen Herr Abg. Svclcc gezogen hat, ein richtiger und ein berechtigter. Weil nun auch der verstärkte Ausschuß an der Thätigkeit bei der Ernennung der bezüglichen Herren Aerzte des Spitals bethciligt war, so möchte ich zu dem Antrage des Herrn Abg. Svetec den Zusatz-Antrag stellen, und zwar an jener Stelle, wo es heißt, daß mit Ausschluß oder mit der Umgehung der Herren Laudes-Aus-schnß-Mitgliedcr ein neuer Ausschuß gewählt werden wolle, will ich die Worte dazu gefügt haben: „und deö verstärkten Ausschusses", oder noch besser wäre mein Antrag einfach so gestellt „mit Ausschluß des verstärkten Ausschusses", womit daun der Landcs-Ausschuß mitinbegriffcn ist. Ich schmeichle mir nicht, meine Herren, daß trotz der so berechtigten Stellung dieses Antrages, derselbe zur Annahme kommen wird; ich halte es aber für meine offene Pflicht hier anSzusprechen, und nachdrücklich zu betonen, was der Herr Svetec gesagt hat. Was nützt es wirklich solche Wohlthätigkcits-Anstaltcn mit solcher Aufopferung, mit solchen Kosten zu gründen, wenn die bewegende Seele, wenn die Aerzte, welche hineingesetzt werden, nicht kundig und mächtig sind der Sprache derjenigen, die sie behandeln sollen? Ich glaube nicht, meine Herren, daß Sie im Innern fctefem fait accompli zustimmen werden; Sie werden vielleicht sagen: Es läßt sich das schwieriger abändern, als es leicht war, das Unrecht nicht zu Stande zu bringen. Ich erinnere Sie, meine Herren, an die Debatte im vorigen Jahre, wo es sich um Errichtung einer Irren-anstalt in Gemeinsamkeit mit dem Nachbarlande Steiermark gehandelt hat; ich habe den stenographischen Bericht der V. Sitzung vorigen Jahres bei mir. Es hat sich darum gehandelt eine Irren-Anstalt in einem fremden Lande zu gründen, in welche wir auch unsere Irren bringen sollten, da hat der Landes-Ausschuß den endlich auch angenommenen Antrag gestellt, und auch mit dem anderen Landes-Ausschusse in der Richtung vereinbart, daß dafür Sorge zu tragen sei, daß wenigstens Einer der bei der Irren-Anstalt bcdicnsteten Aerzte, so wie eine genügende Anzahl Wärter der sloveuischen Sprache vollkommen mächtig sein, und daß wo möglich eine Sekundararztensstelle immer einem krainischen Ärzte verliehen werden solle, so ferne sich ein solcher um die Stelle bewirbt. Es ist darüber Einiges debattirt worden, es haben sich einige Herren darüber ausgesprochen. Ich möchte nur citiren, was der Herr Abg. Deschmann gesagt hat. Er hat gesagt, daß daran gar nicht gezweifelt werden kann, daß es selbstverständlich ist, daß an solchen Anstalten nur ein befähigter Krainer als Irrenarzt angenommen werden kann. Also, meine Herren, wenigstens Ein befähigter Krainer, ein Eingeborner, und Einer, der der Sprache mächtig ist. Daß man diese Rücksicht bei der Besetzung der Stelle an unserer Irren-Anstalt außer Acht gelassen hat, lege ich nicht den Personen, welche die Stelle errungen haben, sondern ich lege es zur Last dem Landes-Ausschusse und dem verstärkten Ausschüsse. Außer meinen Augen liegen ganz die Personen, welche nach dem gewöhnlichen Gange um die Stellen sich be- worben, und solche erhalten haben; aber das ist uns gestattet, im hohen Landtage zu rügen, waö nicht in Uebereinstimmung mit deni Gesetze vollbracht wurde, und diese Besetzungen halte ich weder mit der Geschäfts-Instruction des hohen Landes-Ausschusses, noch mit der Dienstespragmatik, noch mit den vorjährigen Beschlüssen, wo der verstärkte Ausschuß nur zur Besetzung jener Stellen eingesetzt wurde, welche eben systcmisirt waren, für vereinbarlich; denn es waren die Stellen an den Wohl-thätigkeits-Anstalten eben darin nicht begriffen. Aus allen diesen Gründen, meine Herren, muß ich für den Antrag des Herrn Abg. Svetec stimmen, und wenn dieser Antrag hier im Saale in der Minorität bleiben sollte, dann können Sie sicher sein, meine Herren, daß außerhalb desselben sowohl unter den Kranken als unter den Gesunden im ganzen Lande die Majorität für diesen Antrag ist! (Bravo, Bravo!) Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren daS Wort? Abg. ».Strahl: Ich bitte um das Wort, Herr Präsident. Ich glaube daS Wort um so leichter ergreifen zu können, als ich einerseits die Ehre hatte, Berichterstatter int verstärkten Ausschüsse zu sein, und als andererseits gerade die bemängelten Ernennungen nicht nach sondern gegen meinen Antrag erfolgt sind. Ich hätte somit gegen den Antrag des Herrn Abg. Svetcc in seiner Wesenheit nichts zu erwähnen, weil ich glaube, daß gerade durch die Einsicht der betreffenden Competenz-Tabellen, durch die Einsicht der betreffenden Referate auch der verstärkte Ausschuß genügend gerechtfertiget wäre, bezüglich der Ernennungen, die er vorgenommen hat. Ich wende mich zunächst nur gegen die Adresse, die die Debatte heute genommen hat, indem damit durchgehends nur der Landesauöschuß beglückt wird, während der Lan-desausschuß nicht die Ernennung vorgenommen hat, sondern der verstärkte Ausschuß. Es ist seiner Zeit mit vielem Nachdrucke darauf der Ton gelegt worden, daß dieser verstärkte Ausschuß ein Mandat vom Landtage zu erhalten hat, wegen dessen er außer aller Verantwortung ihm gegenüber steht. Die Ernennungen, die somit der von dem Landtage zu diesem Zwecke beauftragte verstärkte Ausschuß vorgenommen hat, sind Ernennungen des Landtages durch den verstärkten Äuöschuß, und stehen über jeder Kritik desselben. Es scheint mir ein sehr gefährliches Präjudiz in dem Antrage des Herrn Abg. Svetec in doppelter Richtung zu liegen. Wenn nämlich der hohe Landtag einen Ausschuß zu einem speziellen Zwecke ermächtiget, so soll hinterdrein die That dieses Ausschusses bemängelt, bekrittelt, aufgehoben, annullirt werden? Meine Herren, wo kommen wir hin, wenn wir diese Marime auf jeden von dem Landtage gewählten Ausschuß anwenden wollen. Es ist aber noch eine zweite Richtung, die mir sehr gefährlich scheint. Es ist nämlich die der betreffenden kompetenten. Ich frage, wer wird sich noch in eine Competenz einlassen, wenn er, nachdem er von dem berechtigten Ausschüsse ernannt worden ist, hintennach seine Qualification bemängelt und bekrittelt sieht. (Sehr gut!) Ich glaube bei jeder Ernennung wird es in jedem Gremium Stimmen geben, die den Einen der Bewerber vorzüglicher als den Andern finden. Soll nun derjenige, der erwählt wurde, soll der erponirt sein, öffentlich im Landtage seine Qualification beanständet zu finden? Ich glaube, kein Mann von Ehre wird bei einer künftigen Rechenschaftsbericht Vacatur mehr sich in eine derlei Kompetenz einlassen. (Sehr richtig! Bravo! Bravo!) Ich übergehe alle jene Aiideutniigen, die über die Qualification selbst hier gefallen sind, und zwar eben aus dem Grunde der Rücksicht für die Competenlen, die sich bereits gefunden haben, und die künftig noch sich melden werden. Sollte jedoch der Antrag des Abg. Herrn Svetec, gegen den ich im großen Ganzen und in seiner Wesenheit sonst nichts zu erinnern hätte, angenommen werden, so würde ich eine vertrauliche Sitzung beantragen, wo ich dann bereit bin die Kompetenz-Tabellen und die Qualifications-Tabellen, sowie den Vorschlag zu bringen, so wie er im verstärkten Ausschüsse gehalten wurde. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Svetec: Ich werde mir nur wenige Bemerkungen erlauben, in Betreff der Reden, welche soeben in Folge meines Antrages gehalten worden sind. Der Herr Äbg. Dr. Suppan findet, daß weder die Ausschreibung noch die Besetzung der Dienstesstellen an den Wohlthätigkeitsanstalten gesetzwidrig war. Nun ich habe in meinem Vortrage bereits dargethan, daß sie in beiden Richtungen gesetzwidrig war. Die Ausschreibung ist gesetzwidrig, weil, wie ich bereits mit Berufung auf den §. 25 der Landesordnung und auf den §. 15 der Dienstespragmatik bewiesen, daß diese Stellen noch gar nicht systemisirt und auch die betreffenden Qua-lificationen vom Landtage noch nicht festgesetzt waren. Es war nicht nöthig, habe ich gesagt, diese Dienstesstellen auszuschreiben, weil damals ein provisorisches Sanitätspersonale vorhanden war, welches den Sanitätsdienst versehen, und dem, wie ich erfahren habe, auch dafür die vollste Zufriedenheit von dem Landesausschusse zu Theil wurde; und selbst vorausgesetzt, daß eö nöthig war, diese Stelleil auszuschreiben, so konnte der Landesausschuß dennoch nicht ohneweiters in die Ausschreibung eingehen, weil der §. 17 seiner Dienstes - Instruction ausdrücklich besagt, daß in Fällen der Dringlichkeit, der Nothwendigkeit derselbe nur das Recht habe, um die Einberusung eines außerordentlichen Landtages bei Sr. Majestät einzuschreiten. Also nicht ohueweiters auf eigene Verantwortung derartige Handlungen zu unternehmen, sondern nur dasjenige zu veranlassen, was nothwendig ist, daß dringliche Verfügungen im gesetzlichen Wege zu Stande kommen, das war sein Recht und seine Pflicht. Der Herr Abg. Dr. Suppan meint auch, daß die Besetzungen durch den verstärkten Ausschuß nicht gesetzwidrig waren, auch dagegen muß ich meinen Protest erheben; denn der verstärkte Ausschuß ist ja doch nichts als der LandesauSschuß selbst. (Ruf: Oho!) Es ist auch in der betreffenden Instruction gesagt: dem Landesausschusse stehe die Besetzung zu, welcher sich zu dem Behufe durch vier Mitglieder des Landtages zu verstärken hat. Es ist nicht gesagt, ein besonderer Ausschuß habe die Besetzungen vorzunehmen, sondern der Landesausschuß, mit dem Beisatze, daß er vier Mitglieder des Landtages beizuziehen hat. Herr Dr. Suppan meinte auch, dieser verstärkte Ausschuß sei identisch mit dem Landtage, und er trage durchaus keine Verantwortlichkeit. Auch dieses halte ich für unrichtig, denn schon bei Gelegenheit der bezüglichen Debatte in Betreff des fünften Paragraphen des "Landesausschusses wurde diese Frage angeregt. Schon damals glaubte Dr. Suppan, daß dadurch eine Körperschaft geschaffen werde, welche unverantwortlich sei; allein der Abg. Herr Deschmann wendete sogleich ein, daß die Verantwortlichkeit des verstärkten Ausschusses des LandesauSschuffeS. 11 eben die ist, daß er sich strenge an die Dienstes-Jnftruction zu halten habe, und überdies habe ich aus der nämlichen Debatte entnommen, daß für den verstärkten Ausschuß auch nicht eine besondere Dienstes - Instruction erlassen wurde, sondern daß sich in Betreff seiner Geschäftsgebarung einfach auf die für den Landesausschuß bestehende Instruction bezogen wurde. Ich erinnere mich in jener Debatte gelesen zu haben, daß Se. Excellenz der Herr Graf Ant. Auersperg selbst damals in Betreff der collegialen Berathungen die Bemerkung gemacht habe, daß er diesen Passus im §. 5 deswegen ausließ, weil die Art und Weise der Geschäftsführung des verstärkten Ausschusses ohnehin an anderen Stellen der Instruction für den Laudesausschuß nor-mirt sei. Aus Allem dem entnehme ich, daß der verstärkte Ausschuß an die nämliche Dienstes-Instruction gebunden sei, an die der Landesausschuß, und daß er folgerichtig auch dieselbe Verantwortlichkeit trage, wie der Landesaus-schuß. (Ruf: Ganz richtig!) Es kann ja auch unmöglich in der Intention des Landtages liegen, eine Körperschaft zu schaffen, welche beliebig wirthschaften konnte, für die gar kein Gesetz, für die gar keine Instructionen mehr vorhanden wären. Der Herr Abg. v. Strahl findet es bedenklich, wenn man nachträglich die Handlungen des verstärkten Ausschusses bekritteln würde. Meine Herren, ich finde es aber noch bedenklicher, wenn man Handlungen stillschweigend hinnehmen sollte, welche doch offenbar dem bestehenden Gesetze und den vom Landtage selbst votirten Instructionen widersprechen. (Sehr gut! im Centrum.) Es wurde ferner die Bemerkung gemacht, daß dieses auch für die Competenten im höchsten Maße kränkend sein müsse, und daß in Zukunft kein Mann von Ehre sich mehr veranlaßt finden würde, um landschaftliche Stellen zu competiren. Nun, meine Herren, ich glaube, daß in der betreffenden Dienstespragmatik und in der Coucurs-Aus-schreibung ohnehin immer angegeben ist, welche Qualification ein Competent haben muß. Wenn er nun jene Qualification besitzt, so riskirt er wohl nicht, daß nachträglich seine Wahl beanständet werden würde; wenn er aber sich bewußt ist, daß er die vorgeschriebene Qualification nicht besitzt, dann muß er sich wohl selbst zuschreiben, wenn nachträglich Anstände gegen seine Wahl erhoben werden. Herr Dr. Toman hat zu meinem Antrage einen Zusatz gemacht, nämlich, es solle in dem Passns „mit Ausschluß der betheiligten Mitglieder des Landes-Ausschusses" auch noch heißen „und des verstärkten Ausschusses". Nun, ich habe dieses absichtlich vermieden, weil ich eben glaube, daß der Landes-Ausschuß und der verstärkte Ausschuß hier unter einer Benennung verstanden sind, habe aber übrigens gegen diesen Zusatz gar nichts einzuwenden, und stimme ihm bei. Was den Antrag des Herrn von Strahl betrifft, nämlich Behufs dieser Debatte eine vertrauliche Sitzung anzuordnen, so habe ich auch in dieser Beziehung nichts einzuwenden. Abg. Krom er: Ich bitte ums Wort. Präsident: Herr Abg. Kromer hat das Wort. Abg. Kromer: Im §. 5 der Dienstes-Jnstruction haben wir die Besetzung der sämmtlichen landschaftlichen Beamtenstellen, daher auch die Besetzung der im Spitale erforderlichen Aerzte, dem durch 4 Mitglieder des h. Landtages verstärkten Landes-Ausschusse zugewiesen. Es ist daher kein Zweifel, daß der soartig verstärkte Landes-Ausschuß auch zur Besetzung der ärztlichen Stellen im Spitale berech- 12 Rechenschaftsbericht des LandeöausschuffeS. tiget war. — Eine vorläufige Spstemisirung dieser Stel- I len war and dem Grunde nicht nothwendig, weil bei der I Uebergabe des Spitales in die Landes-Verwaltung von Seite der h. Regierung die ausdrückliche Bedingung gestellt wurde, daß zur entsprechenden Besorgung des Sa-nitätö-Dieustes der bisherige Status des Sanitats-Personales ausrecht erhalten werden müsse. Diese Bedingung ist vom h. Landtage angenommen, und hiedurch der Status des Personales bereits systemisirt worden. Die Besetzungen aller Stellen haben wir einem durch 4 Mitglieder verstärkten Ausschüsse vorzüglich deshalb zugewiesen, Weil wir es als eine, allen Competcnten schuldige Rücksicht ansehen mußten, deren Qualification, deren mehrere ober mindere Befähigung doch nicht im vollen Landtage öffentlich zu besprechen. Run kommt dagegen der Antrag des Herrn Svetec, welcher eigentlich aus 2 Theilen besteht, der 1. Theil bezweckt, die ganze Geschäftsführung des Landes-Ausschusses einer Prüfung zu unterziehen. Ich frage, welcher Anlaß wäre denn hiezu geboten? Wenn zufällig der verstärkte Ausschuß bei einer oder der anderen Besetzung nicht ordnungsmäßig vorging, soll deswegen der Landes-AuSschuß haften, und seine ganze Geschäftsführung einer Untersuchung unterziehen müssen? Für den 1. Theil des Antrages finde ich sohin gar keinen Grund. Der 2. Theil des Antrages bezweckt eine eingehende Prüfung, ob der verstärkte Landes-Ausschuß bei der Besetzung der Stellen im hierortigen Spitale sich nach der Dicnsteöpragmatik gehalten habe. Der Antrag ist unterstützt worden; bevor sohin in eine Ablehnung oder Annahme dieses Antrages eingegangen werden kann, müßten die Qualificationen aller einzelnen Angestellten hier öffentlich besprochen werden, und so kämen wir wieder in den Fall, welchen wir damals vermieden haben wollten, als wir mit der Besetzung den verstärkten LandeS-Ausschuß betrauten. Ich muß daher den Antrag des Herrn Abg. von Strahl wiederholen, indem ich erachte, daß diese Frage nur in vertraulicher Sitzung besprochen werben kann, und bitte daher, dessen Antrag zur Abstimmung zu bringen. Abg. Svetec: Ich werde mir nur eine sachliche Berichtigung erlauben, nämlich: Mein Antrag besteht nicht aus 2 Theilen; das, was der Herr Abg. Kromer gemeint hat, es sei auch ein Theil, das ist nur die Einleitung zu dem Antrage, wo ich nämlich sage: „Der h. Landtag wolle in Ausübung seines Rechtes zur Prüfung und zur Einsichtnahme u. s. w. ein Counts bestellen". So lautet mein Antrag. Abg. Kromer: Dann bitte ich zu entschuldigen, dann hätte ich den 1. Theil des Antrages nicht recht aufgefaßt. Präsident: Wünscht noch Jemand daS Wort? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, so hat der Herr Berichterstatter das letzte Wort. Berichterstatter Freiherr von Apsaltrern: Es wurden dem Rechenschaftsberichte nur in der einen Richtung Vorwürfe gemacht, daß er nämlich zu wenig Gegenstände zu seiner speziellen Besprechung und Antragstellung genommen hat, und in dieser Rücksicht wurden insbesondere 2 Punkte hervorgehoben, welche nach der Ansicht der Herren Sprecher einer speziellen Antragstellung bedurft hätten. Der erste dieser Gegenstände ist die Vollendung des Spitalbaues. In dieser Hinsicht sagt der §. 4 (lieSt) : „Der in der 4. Sitzung dieses Landtages genehmigte Zubau im hierortigen Civil-Spitale wurde seinem Zwecke entsprechend durchgeführt, und damit einem dringenden Bedürfnisse des Landes begegnet. Die Kosten dieses Baues mit den weiteren in Fol-! ge desselben nothwendig gewordenen inneren Einrichtungen belaufen sich, vorbehaltlich der noch zu gewartigenden Prüfung der Baurechnung, auf ungefähr 23000 fl. Der Landes-Ausschuß behält sich vor, die detail-lirte Nachweisung in einem besonderen Berichte vor dieses h. Haus zu bringen, und im selben die Ueberschreitung des präliminirten Baufondeö gründlich zu rechtfertigen', so wie über die nothwendig gewordenen Kosten der Bei-schaffungcn Rechnung zu legen". Aus dieser Tertirung des Rechenschaftsberichtes selbst dürfte sich ergeben die Widerlegung des von Seite des Herrn Landesger. Rathes Brolich unserem Berichte gemachten Vorwurfes. Wenn wir nicht eine ewige Wiederholung eines und desselben Gegenstandes herbeiführen wollen, so müssen wir eben aus solchen Besprechungen allgemeiner Natur die speziellen ausscheiden, welche ohnedem bei der in Aussicht stehenden Gelegenheit besprochen werden können. Es ist ohnedem schon im heurigen Jahre zu wiederholten Malen Gelegenheit geboten gewesen, über die im Spitale ausgeführten Bauten sich auszusprechen. Es wurde von dieser Gelegenheit auch ein ausgedehnter Gebrauch gemacht; es werden diese Gelegenheiten auch noch geboten werden, indem noch nicht alle diesbezüglichen Anträge des Ausschusses vor das h. HauS zur Beschlußfassung gekommen sind. In Rücksicht auf diese Verhältnisse glaubte eben der Ausschuß ant Besten zu thun, bei der Besprechung des Rechenschafts-Berichtes über das Spital nichts Weiteres zu erwähnen, und dem h. Hause nur vorzuschlagen, die geschehene Ausführung des Baues vorläufig zur Kenntniß zu nehmen, erwartend die weiteren Vorträge, die über diese Sache ohnedies werden gestellt werden, und die der Rechenschaftsbericht in Aussicht stellt. Der zweite Vorwurf, welcher dem Rechenschaftsberichte gemacht worden ist, liegt darin, daß der Bericht über den Rechenschaftsbericht zu leicht über den §. 6 desselben hinübergegangen sei; §. 6 lautet: (ließt) „Die von diesem h. Hause behufs der Ernennung der landschaftlichen Beamten und Diener bestellte besondere Commission hat sich in der Sitznng vom 28. September v. I. ihrer Aufgabe entlediget, und eS ist mit 1. November v. I. die selbstständige landschaftliche Buchhaltung in Wirksamkeit getreten. Die Beilage A. enthält den einschlägigen Personal-Status. Der Landesbuchhaltung wurden auch die bisher von der Ccntral-Hofstelle besorgten Controls-Geschäfte übergeben, und wirf dem h. Hanse, wenn nicht in dieser, so zuverlässig in der nächsten Session, die Instruction für die landschaftliche Buchhaltung zur Beschlußfassung vorgelegt werden". Auch an diese Stelle des Rechenschaftsberichtes glaubte der Ausschuß keine weiteren Anträge knüpfen zu sollen. Diesem entgegen hat der Herr Abg. Svetec es für zweckmäßig befunden, den Antrag dahin zu stellen, es möge ein Comite eingesetzt werden, welches die vorgenommenen Besctzuitgen einer Prüfung zu unterziehen, und hierüber an das Haus Bericht zu erstatten hatte. Es wird durch diesen Antrag dem hohen Hause einfach der Vorschlag gemacht, der Antrag gestellt, seinen voriges Jahr gefaßten Beschluß zu annulliren und die Besetzungen im Hause vorzunehmen. (Rufe: O nein!) Weint dieser Antrag 'vom hohen Hause zum Beschlusse erhoben wird, so ist dies die einfache Folge, welche eintreten wird. Warum sich daö hohe Haus int vorigen Jahre dafür entschieden hat, den Landesausschuß durch 4 Mitglieder zu verstärken, und die Besetzungen, welche bei der 13 Rechenschaftsbericht Landschaft vorzunehmen sind, durch diesen so zusammengesetzten Ausschuß vornehmen zu lassen, darüber haben sich bereits heute zwei Redner ausgesprochen, und dem h. Landtage die Rücksichten ins Gedächtniß zurückgeführt, welche bei der Fassung dieses Beschlusses voriges Jahr obgewaltet haben. Ich sehe nicht ein, warum Heuer diesfalls andere Rücksichten stattfinden sollen. Wir sind dieselben Leute, die Bedürfnisse des Landes sind dieselben; ich sehe wirklich nicht ein, wenn nicht persönliche Rücksichten darin liegen, warum wir auf derlei Aenderungen unserer früheren Beschlüsse eingehen, uns auf diesen höchst gefährlichen Boden begeben sollten. Es wurde zunächst der Vorgang des verstärkten Landesausschusses deswegen getadelt, weil die Besetzung der Stellen in den hiesigen Wohlthätigkcits - Anstalten vorgenommen worden ist, obwohl hiefür kein Grund vorgelegen ist. Wo die Instruction diesfalls gelegen sei, darüber hat der Herr Landesgerichtsrath Kromer Aufklärung gegeben. Die Instruction liegt in den Verbindlichkeiten, mit welchen die Landschaft die Wohlthätigkeitö-An-stalten definitiv übernommen hat, und auf welche sie bei der Uebernahme eingegangen ist. Es war durch den bisherigen thatsächlichen Personalstand der Wohlthätigkcits-Anstalten zur Zeit ihrer Uebernahme durch den Landesausschuß ein gewisser Status gegeben, welchen zu erhalten, und in der von der Regierung damals gehandhabten Weise zu bothen, die Landschaft sich für verbindlich erklärt hat. In diesen Stellen waren namentlich auch zwei Posten mitbegriffen, welche der verstärkte Ausschuß am 28. September v. I. neuerdings besetzt hat, nachdem diese Stellen in Erledigung gekommen waren. Also die Verbindlichkeit des Landes und des Landesausschnsseö insbesondere, diese Stellen zur Besetzung zu bringen, liegt in der Verbindlichkeit, mit der die Anstalten vom Landes-Ansschusse, respect, vom Landtage, selbst übernommen worden sind. Es wurde dieses auch allerdings eingesehen, und der Landesausschuß, u. z. nicht der verstärkte, sondern der gewöhnliche Landesausschuß hat diesfalls den Concurs ausgeschrieben, u. z. über Anregung jenes Mitgliedes aus seiner Mitte, in dessen Referat der Gegenstand gelegen ist, und welcher der Ansicht war, daß eine Wiederbesetzung der Stellen als nothwendig sich darstelle. Ich bin auch vollkommen damit einverstanden, daß diese Nothwendigkeit sich nicht umgehen ließ, und hiedurch widerlege ich den zweiten Anstand, welcher von Seite des Herrn Landtags-Abgeord. Svetcc dahin erhoben worden ist, daß die Besetzung eine überflüssige war, denn es ist etwas Anderes, wenn eö sich um die Ernennung dreier Direc-torcn und von 9 Primarärzten handelt, und etwas Anderes, die erledigte Stelle eines einzelnen Primararztes einer Abtheilung im Spitale wieder zu besetzen. Ich zweifle gar nicht, daß der Landtag das volle Recht hätte, einen derartigen Vorgang deö Äusschnsses, wie ihn Herr L. Abg. Svetec im Auge hat, zu tadeln, ihn zu desavoniren, wenn er einen Unsinn begangen, denn zu einem Unsinne gibt Niemand das Mandat, und einen Unsinn zu begehen, kann Niemand das Recht haben (Rufe: Ganz richtig!); aber das zu thun, was zum gewöhnlichen Wirthschaftsbetriebe gehört, um mich populär auszudrücken, das zu thun, was zur Pflicht eines guten Hausvaters gehört, das ist die Verbindlichkeit des Landesausschusses, die er bei Verantwortung nicht umgehen darf. (Rufe: Ganz richtig! Bravo!) Zu diesen Verbindlichkeiten gehört es gewiß in erster Reihe in den Wohlthätigkeitö - Anstalten jenes Personale zu erhalten, welches da sein muß, um die Wohl- des LandeSausschuffeS. thätigkeitsanstalten den Zweck erreichen zu lassen, für den sie vorhanden sind und dotirt werden. Wenn in einer Abtheilung der Anstalt anstatt zweier, nämlich eines Primararztes und eines Sekundararztes, bloß einer da ist, und nachdem jeder Mensch hinfällig ist und krank werden kann, also eine solche Abtheilung der Gefahr ausgesetzt sein kann, daß sie ganz ohne Arzt bleibe, oder daß Aerzte einer andern Abtheilung auf Kosten und Gefahr ihrer speziellen Verbindlichkeit in der andern Aushilfe leisten müssen; wenn die Verhältnisse in dieser eben geschilderten Weise sich gestalten, was der gegebene Fall eben war, so konnte man füglich eine Wiederbesetzung dieser Stellen nicht auf längere Zeit verschieben, und deshalb ist man zur Ausschreibung dieses Concnrses geschritten. Es ist nun dieses im Landcsausschusse selbst, u. z. in Erkenntniß seiner Verpflichtung dem Staate und dem Lande gegenüber geschehen; die Besetzung hat dann auch richtig stattgefunden. Ueber die dabei zur Geltung gekommenen Rücksichten erlaube ich mir, meine Herren, ein Stillschweigen zu beobachten. Ich bin in allen meinen Ausführungen stets bemüht, jede Persönlichkeit zu vermeiden. Wenn Sie eine Aufklärung hierüber wünschten, und in dieser Beziehung ist mir der Herr Abg. v. Strahl zuvorgekommen, — so war es meine Absicht, dem h. Hause den Vorschlag zu machen, sich zu einer vertraulichen Sitzung zu constituiren, in dieser würde ich nicht den geringsten Anstand nehmen, Ihnen nicht allein die Vorgänge in der Sitzung vom 28. September vorzutragen, sondern ich hätte Ihnen auch in mein Inneres einen Blick eröffnet, und hätte Ihnen gesagt, warum ich für meine Person damals so und nicht anders gestimmt habe; hier in der öffentlichen Sitzung thue ich es nicht, ich bin auch nicht schuldig, es zu thun. (Rufe: Bravo! Sehr gut!) Es wurden zur Rechtfertigung des Antrages des Herrn Svetec einzelne Besetzungen hervorgehoben, bei denen die Namen allerdings verschwiegen wurden; jedoch der Ukbelstand wurde hervorgehoben, daß Mängel an der Qualification bei dem einen oder bei dem andern Ernannten zu tadeln sei. Ich gestehe es offenherzig: derlei allgemeine Anspielungen verstehe ich nicht. Will Jemand einen Einzelnen nennen, so wird er dazu Gelegenheit haben, wenn sich das h. Haus dafür entscheidet, eine geheime Sitzung zur Fortsetzung der Debatte in dieser Sache eintreten zu lassen. Es ist auch von dem Herrn Redner als Quelle dieser seiner Kenntniß das Hörensagen angegeben worden: Ich „höre", dem einen fehlt die Eigenschaft, ich „höre", ich „habe in Erfahrung gebracht das und jenes". Meine Herren, was ich Alles über das Spital gehört habe (Bravo), das grenzt an das Unglaubliche. (Heiterkeit, wiederholtes Bravo.) Wenn ich auf dieses Hörensagen gehen, und den Herren aus Grund dieses Hörensagens Vorschläge machen wollte, so könnten wir ein Jahr lang dahier sitzen, und wir würden noch immer nicht fertig werden (Bravo und Heiterkeit); und darum glaube ich, es ist die Pflicht eines jeden Abgeordneten, das Hörensagen, das, was ihm in das eine Ohr geflüstert wird von dem Einen, und in das andere geflüstert wird von dem Anderen, — Alles das außerhalb dieses Sitzungssaales zu lassen. Seiner Ueberzeugung mit Redlichkeit folgen, das glaube ich, ist die Aufgabe eines Jeden, und, wenn ich über diesen Gegenstand eine persönliche Aeußerung mir erlauben darf, so kann ich Ihnen die bestimmteste Versicherung geben: Meiner innigen Ueberzeugung b i n ich gefolgt. (Beifall, Ruse: Sehr gut!) 14 Rechenschaftsbericht des LandesauSschuffeS. Ich bin vollkommen der Ansicht, meine Herren, welche der Herr Abg. Dr. Suppan hier ausgesprochen hat, daß der h. Landtag durch die Einsetzung dieses Ausschusses, oder wenn Sie wollen, durch die Verstärkung des Landesausschusses durch vier Mitglieder, das Ernennungsrecht, welches ihm im Gesetze gegeben ist, kraft eines Mandates an dieses Comite übertragen hat, daß dieses Comite somit der Mandatar deö Landtages war, und kraft des Mandates die Rechte des Mandanten überkommen hat, und aus diesem Grunde ist er in diesem Falle Niemanden verantwortlich, als seinem Gewissen; ans diesem Grunde beanspruche ich auch für jenes Comite, dessen Mitglied ich bin, keine andere Verantwortlichkeit als jene, seinem Gewissen gegenüber. (Bravo!) Es wurde namentlich auch hervorgehoben, die Ausschreibung des Concurses für die Wohlthätigkcitsanstaltcn sei eine unberechtigte gewesen, sie sei aber auch eine voreilige gewesen. „Unberechtigt", darüber habe ich bereits gesprochen. Die Voreiligkeit habe ich ebenfalls beleuchtet, infoferne ich bemerkt habe, daß die Besetzung einer Primararztens - Stelle in einer einzelnen Abtheilung, wo Niemand anderer mehr als der Sckundararzt besteht, denn doch nicht eine große Voreiligkeit beurkunde. Indessen die Voreiligkeit geht den Landesausschuß allein an; und in dieser Hinsicht war eben der Fachmann Referent im Ausschüsse, welcher die Coucursansschreibung und Besetzung der Stellen für nothwendig, und nicht für voreilig erkannt hat. Für den verstärkten Ausschuß wurden allerdings keine Dienstes-Instructionen gegeben; daraus wurde der Schluß gezogen: Folglich ist er an die Instructionen deö Landesausschusses gebunden. Nego! Es wurde dem verstärkten Ausschüsse keine Instruction ertheilt, weil die Instruction eines solchen Ausschusses unmöglich ist, weil er nie an eine Instruction gebunden werden kann, weil eine Instruction für die Besetzung von Dienstes - Stellen sich gar nicht geben läßt (Oho! int Centrum), nachdem in dieser Hinsicht eben, wie ich bereits erwähnt habe, nichts anderes entscheidend sein kann, als die Ueberzeugung und das gute Gewissen. (Oho! im Centrum.) Es wurde namentlich auf einige Stellen von Reden hingewiesen, die im vorigen Jahre gehalten worden sind, als dieser Ausschuß eingesetzt worden ist. Ich muß offen gestehen: Mir sind diese Stellen nicht mehr erinnerlich. Indessen erlaube ich mir nur in der einen Richtung, ohne den einen oder den andern Redner dcsavouiren zu wollen, das zu bemerken, was das h. Haus sich gegenwärtig halten wolle: Nicht die Worte, die der Einzelne in diesem Landtage spricht, sind Gesetz, sondern feilte Beschlüsse sind Gesetz. Der Beschluß lautet dahin, der Ausschuß werde zur Vornahme der Besetzungen eingesetzt. Er hat seine Schuldigkeit gethan, und damit hat die Sache ein Ende. Es soll durch Herrn Svctec Antrag der Beurtheilung des Comite oder jener des Hauses anheimgestellt werden, ob ein A oder B die Qualification für eine Stelle hat. Die Qualificativnen haben Milliontel - Abstufungen. Der Eine, der eben ein Competent ist, will sich bewerben, er hält sich für qualificirt. Wird hierüber int h. Landtage selbst geurtheilt, so treten in diesem Saale über die Qualification eben so viele verschiedene Anschauungen zu Tage, als Mitglieder darin sind, oder aber wird die bei Weitem größte Mehrzahl ins Blinde hinein urtheilen, und einem Einzelnen, der eben in der Lage ist, sich der Stimmung des Hauses zu bemächtigen, beistimmen. Warum? weil sich auf die kleinsten Einzelnheiten der Qualification in einer großen Versammlung gar nicht eingehen läßt. Dieses war eben auch einer jener Gründe, welche den h. Landtag bestimmt haben, den LandesauSschuß mit einer gewissen Anzahl Mitglieder zu verstärken, und ihm sein Mandat zu übergeben. Indessen, meine Herren, glauben Sie ja nicht, daß ich Ihnen dieses aus Besorgnis) gesagt habe, es könnte das h. Haus dem Antrage des Herrn Svctec beipflichten, und es könnten dann am Ende Dinge herauskommen, die nur unangenehm wären; glauben Sie das nicht. Ich werde mit einer solchen vollen Beruhigung der Thätigkeit eines solchen Cvmite'S entgegen sehen, daß ich sogar für meinen Theil eigentlich ein solches wünschen würde. Wenn nicht der Landtag sich durch einen solchen Beschluß in die verhäiignißvollstcn Konsequenzen begeben würde, wäre ich entschieden dafür, und würde dafür stimmen; aber die Consequenzen, zu denen es führt, sind es, welche mich bestimmen werden, dagegen zu stimmen und bestimmt haben, für die Unantastbarkeit der stattgehabten Besetzungen mit meiner Ansicht einzutreten. Meine Herren, entscheiden Sie nun, wie Sie glauben. (Bravo, Bravo!) Abg. Dr. Toman: Ich bitte mit das Wort. Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Abg. Dr. Toman: Nur zu einer factischen Berichtigung erbitte ich mir das Wort. Es ist von dem Herrn Berichterstatter und früher von einem Herrn Abgeordneten die Berufung aus den Uebernahmsact zwischen der Landesregierung und dem Landeöausschusse hinsichtlich der Wohlthätigkeitsanstalten gemacht und angeführt worden, daß darin die Verbind-jichkeit zu jener Ausschreibung der fraglichen Stellen liege. Ich möchte, da ich in jenem Uebernahmsacte Anderes gelesen zu haben mich erinnere, bitten, daß der Herr Berichterstatter, wenn er denselben zur Hand hat, die bezüglichen Stellen vorlesen möchte. Berichterstatter Freiherr v. Apsaltrern: Es thut mir sehr leid. Ich habe diesen Act zurückgestellt; er liegt in der Registratur des Landcsausschusses. Wenn das h. Hans es wünscht, so kann er zur Verfügung gestellt werden. Abg. Svetec: Ich möchte mir auch noch zu einer factischen Berichtigung das Wort erbitten. (Rufe: Die Debatte ist geschlossen!) Es scheint von dem Herrn Berichterstatter der Status für die Beamten mit der Dienstespragmatik verwechselt worden zu sein. Mit dem Uebergabs-Acte konnte allerdings der Status der Beamten gegeben fein; es ist möglich, daß darin die Verpflichtung übernommen wurde, eben so viele Beamten anzustellen. Allein in dem Uebergabsacte war keineswegs auch die Dienstespragma-tik enthalten, nämlich die Bestimmungen, welche Erfordernisse die Competenten haben müssen, um angestellt werden zu können. In so ferne glaube ich, daß hier eine Verwechslung stattgefunden hat, und daß trotz des Uebergabs-Operates eine Dienstespragmatik nicht vorhanden war. Präsident: Es ist von dem Herrn Abg. Kro-mer, und dem Herrn Abg. v. Strahl der Antrag gestellt worden, daß die Debatte in vertraulicher Sitzung fortgesetzt werde. (Rufe: Dieser Antrag ist eventuell gestellt worden). Abg. Krom er: Er ist eventuell. Präsident: Eben deswegen bringe ich den Antrag des Herrn Svetec zur Abstimmung; wenn dieser angenommen wird, kommt dann der Antrag des Rechenschaftsbericht bes LanbeSauSschnffeS. — Schristführerwahl. 15 Herrn Kromer und des Herrn v. Strahl zur Abstimmung. Ich lese den Antrag des Herrn Abg. Svetec noch einmal. Er lautet dahin (liest): „Der hohe Landtag wolle in Ausübung seines ihm nach §. 6 der Dienstes-Jnstruction für den Landesausschuß zustehenden Rechtes, in die sämmtliche Geschäfts-Gebarung des Landesausschusseö Einsicht zu nehmen und selbe zu prüfen, aus seiner Mitte ein Comite von 5 Mitgliedern, selbstverständlich mit Ausschluß der betheiligten Mitglieder des Landesausschusses, wählen und beauftragen, die im §. 6 des Rechenschaftsberichtes des Landesausschusses gedachten Dienstes-Besetzungen mit Rücksicht auf die bestehenden Gesetze und Instructionen, und auf die dienstliche Qualification der Gewählten zu prüfen, und darüber dem h. Hause Bericht zu erstatten und allfällige Anträge zu stellen". Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, wollen sich erheben. (Es erhehen sich Abg. Svetec, Dr. Toman und Dechant Toman. Rufe: Bravo!) Er ist gefallen. Wünscht noch Jemand in der allgemeinen Debatte das Wort? (Rach einer Pause). Wenn Niemand mehr das Wort in der allgemeinen Debatte ergreift, so schließe ich die Sitzung, und wir werden morgen mit der Spezial-Debatte beginnen (Rufe: Schriftführer-Wahl); ich bitte aber früher zur Wahl der Schriftführer zu schreiten. (Nach Abgabe und Verlesung der Stimmzettel.) Abg. Kromer: Es wurden 24 Stimmzettel abgegeben ; der Herr Abg. Derbitsch erhielt 18, Herr Abg. Mulley 12, Herr Abg. Kapelle 10 Stimmen. Die weiteren Stimmen sind noch mehr zersplittert; die Herren Derbitsch und Mulley erscheinen also gewählt. Präsident: Die Herren Mitglieder des Ausschusses für den Rechenschaftsbericht werden ersucht, heute Nachmittags 4 Uhr zu einer Sitzung zu erscheinen; und die Herren Mitglieder des Finanz-Comites werden eingeladen, jetzt unmittelbar nach der Sitzung einen Bericht zu vernehmen. Beginn der morgigen Sitzung 10 Uhr, Tagesordnung: Fortsetzung der heutigen. — Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 1 Uhr.) Verlag bei krainischen Landes-Ausschusses. Druck von Jos. Rudolf Milli? in Laibach.