zur Lai bach er Zeitung.________ Ki-. 153. Donnerstag den 23. December 1847. ! Meteorologe Beovackmngen zu'LÄbach lm Jahre 1^47. ! ^einUstd.Ewmun. "^--------------B^rome^er lsThermomerer!___W.tteTI^ !M3^MN«^ ! ^ 3 "ffr^h^^MittaglAbende! Früh Mitt. Adds Früh Mittags ! Abends '4. ^ " " A ^ ZI"! L? Z. l e" ^I" L^ lilK^W K. ^ 32 K. j N 9 Uhr 3 Uhr I Uhr — " ° Dec lä^Htt » 3 «9 ,,328 »3!— o— t — l»! trübe lrübc trllbe l — « o « ,5 28 »^5 llt ».3 «9 i 8 » — - c» i —! trübe trübe trüb« — , 3 o ! * »6. z6 i.a 28 > 0 28 Z,c> 3 — » — 2 — lrübe trüb« trübe l — » 5 0 ' ' 17^ «8 »'0 «8 ><6 iL »,o, 4 — ä — !» — trübe trübe trübe ! — z 7 0 " :g' «6 »0 26 0.0 »7 80! 6^— 5 — 7 — Schnee trübe trübe « — « ,0 <» ' " !N, »7 1>.2 27 ll 0 27 io.c>! 8!— 6— 7— trübt trübe wolkig l — 3 1 l» ! ' 20^7 80 17 ?'l 17 ? o?> ? — 6!— ? —sß Gct,„ee Schnee Schnee z — 2 3_____0 Z. 2,36. (3) 3ir. 2193. 3 icitallonö - Kundmachung, Für das k. k. Btrqamt zu Idria in Kram ist die Lieferung von 330(1 M.tzcn Wnzen, I7UU M'tzcn Korn und 1300 Mtzen Kuku-rutz nöcl)ig, welche im Llcltationöwcge dein Mmd.slfordlrno.n übeUaffen wird. - B«i dieser Lieferung werden fol^en^t B.dingniffe fest-g.setzt: l) Das zu liefernde Getreide muß durch-auö trocken, rein und unverdorben s.yn, und d.r Metzen Weizen darf ni^t unter gl-, der Wetzen Korn nickt u,mr 73 O wiegen. — Jede dieser Qualitats-Anforderung nicht entsprechende L'es»rung wird !>l,rückgestoßen und der Lieferant, les^eetive Coutrahent, lst ver, bunden, für jede zurückgestoßene Parchie anderes, ftlhö'ria qual'ficirtes Getreide der sslelch-namigen Ballung um den colt die dem Aerar eigenthümlichen und eigenthümlich blelv»nden, zweimehigen Sacke, für deren gehörige Scho» nung und Rückstellung der Eontrahenr zu sorgen hat, zugemitlelt werden, in w lche der Lieferant das Gelreide auf seine Kosten zu fassn und die Säcke (ebenfatls auf seine Kosten), dann wohl zu siglllirkn hat, winner nicht die Lltferung n lii-üt.ira nach Idria übernimmt, in welchem Zustande sie dann auf die Arl, wie weiter unlcn folge,» wild. zu verfrachten kom« men. - 3) Das Getr.ide wird von d^m k k. Wlrthschafrsamte zu Idl'a im Magazine daselbst in den zimenlirtcn Gefäßen abgemessen und übernommen, und j.oer dem Getreide zu« gehtnoe Schaden oder Verlust, dis dasftlde nicht il, dem Getreidemagazine zu Idria angelangt und übernommen ist, triffr einzig und allein den Contrahenten und roli^eclive den Lieft' ranten. — Cs soll üdrzg.ns dem Lieferanten frei stch.n, entweder sclost, oder durch einen gehörig Btvollmaäniqttn bei der Uebernahme zu »nlerveniren, in Ermanglung d,r Otgin-wart d«b Lieferanten od.r d.ss.n bevollmächtigten muß jedoch der Bcsund deb k. k. Nirlh« sckaflsamt^s Ioria als richtig und unwider-sprechliar anelk^nnt wtrden, ohne daß der Lie« fera»t dagegen eine Einwen Ul g erheben könnte. ^- ^t) Cs bleldt jedem Lieferanten freigestellt, seine Liiferungsanträge loco Tri^st, loco Ober-laibclch oder bis loco Idlia zu müchen. In den beiden ersten Fällen wird d^nn o^H Aerar die Versrachtuug oes Getreides u on Trieft bis Iorla, od^rvon Oderlailiack visIdria durch die We^ksfuhrlontr^hlnten ausführen las^ sen, wobei jedoch imnnr das in dln §. §. 2 und 3 Angeführte zu gellen h^l. — 5) Jeder Lintauc hat demnaä? in seinem Lleftrunstsofftrte sich bestimmt auözudrück^n, ris an welchen La« gerplatz und in w.lchem P^ise er dak Getreide liefern wolle, außer welchem (iür den aenann-ten Platz oest'mmten) Preisc sodann durchaus keine andere Vergütung für Frachten, Weg, 852 oder Vrückenmauthen. Zölle, Auf- und Alila-. dungökosten, oder wie sie sonst Namen haben mögen, geleistet werden wird. — 6) Jene L,-citanten, w.lche chre Offerte lediglich für 5en Platz Trieft stellen, also in Triest das Getreide den än-.tlicken Fuhrconlrahenten übergaben, sind gehallen, sich nach ten §§. 2 und 3 dicht Bedingungen zu benehmen, und ohne Anspruch auf eine bcsouvere Vergütung das ^etrelde auf ihren Managen so lange zu bclassen, diö es von den Fuhrleuten abgeholt wird, wobei d<>r Lieferant die sogenannten Abtrage- und Verladungskosten auä Eigenem zu cr«gen hat. — 7) Jenen, die das Getreide dis Ooerlaidach stellen wollen, wird das dortige k. k. montanistische Magazin in dcr Art zum Mnlagtlungs, Locale überlassen, daß sie diö Getreide — aber sonst nichts anders — auf chre Kosten, Wag und Gefahr dort in so lange ablegen können, t>,K «s durch tie amtlichen Fuhrleute dort abgeholt wird, wobei ebenfaUS die in §§. 2 und 3 aufgeführten Bedingungen zu gelten haben. __ g) Auch jenen Lieferanten, welche das Ge. treide »ärittmi, nach Ioria llefern, wird für die Dauer der Lieferung das zu Oberlaidach bestehende Magazin zur Einlagerung dieses Getreides überlassen, jedoch ganz auf dessen Gefahr und Kosten, so düß der Contrahenl jeden Schaden, oer dem Getreide während der Einlagerung zu Oberlaibach aus wa5 lmnnr für einem Grunde und selbst aus einem Eln Falle, daß die Zufuhr von Triest nach Iöria durch besondere ärarische Fuhrco«,rrahentcn geschehe, das Getreide ohne besondere Vergütung in so lange auf seinen Magazinen zu Triest liegen zu lassen, dis die gänzliche Abfuhr nach Ioria geschehen lst. — i0) Dle Zahlung des bis loco Idria gelieferten und nach §. 3 in dem dortigen Ma-ga,me übernommenen und qnalitätmäßig befundenen Gttrndis geschieht alsogleich nach erfolg- ter Ablieferung im Baren loco Idria, oder die Zahlung wird nach dem Wunsche des Lieferanten entwedcr bei der k. k. Frohnamtscasse zu Laibach, ober bei der k. k. Bergwerksproduo ren-Versckleißfactorei in Triest angewiesen; der Lieferant hat jedoch sogleich in seinem Lief.« rungs Offerte anzugeben, an welchem Platze er die Bezahlung angewiesen haben wolle. — l l) Sollte der Lieferant und ro»r)eenv6 Con> trahent die Contracts - Verbindlichkeiten nicht einhalten, so ist dem Aerar das R<>cht einge» räumt, das Getreide auf anderm Wege und auf Kosten und Gefahr dcs L'eferanten einzukaufen , und an den contrahirten Liefcrungsort l.izustrllen, oder durch dlitte Personen im be-lievlgen Wege liesern untz beistellen zu lassen, und der Contrahcnt verpflichtet, den Mehrbetrag zu ersetzen, um nxlch.n das Aerar theuerer gekauft hat, oder um welchen demselben das Getreide überhaupt höher zu stehen kömmt, als es nach den Bestimmungen des Vertrages ausfällt. — Der Lieferant ist auch verpflichtet, den von dem k. k. Bergamce Ioria ausgefer« tigten Kuftenausweis über dle auf seine Ge» fahr und Kosten »rs'olgte BMvllung dcr con« crahirttn Körnergattungen als eine öffentliche, vollen klauben verdienende Urkunde anzuerkennen, und den gedachten, dann ausgcwi-sc« nen Mehrbetrag ohne alle Einwendungen zu berichtigen. — Die nlegte Caution ist das k. k. Aerar im Falle der nicht genauen Zuhal: tung dl's Vertrages jedenfalls einzuziehen und beliebig zu verwenden berechtiget. — U,'brigens soll eö dem k. k. Birgante Idrla und üder^ Haupt den über die Erfüllung des Vertrages beauftragten B^hördlN frei stehen, alle jene Maßregeln zu ergreift» , welche zur unausg?» haltrnen Elfüllunq des Vertrages führen, wogegen aber auch dem Kontrahenten der Rechts-weg für alle Ansprüche, die er aus dcm Verträge machen zu können glaubt, offen stehen soll. — l2) Zllr Sicherheit für die genaue Zuhaltung der simmtlichen Contractsveoing' nisse hat der läontrahcnt mit s.inem gan^e« Vermögen zu haften und sogleich bei der Aus« ferligung des Vertrages eine Caution von 20W st CM., entweder im Baren oder mit' tels Bürgschaftsinstrument mit ?l-2Zlnche Venraqsdedingnisse erfüllt s.'.o, wode.es jeoch dem Ersteh.r frei st.ht, bei Ab,chluß des Wlttrages das erlegce Vwium gegen elnean-dere iw §. !2 aus^führte Ea.ltion umzutauschen. — l5) Die ^citation wird in der Art abgehalten, daß jeder iiieftrun^ölustige bis zum Dinst'g den »1. Jänner ,3^6 um 9 Uhr früy ,ein wohlversieg^lcs Offerr bei dem k. k. Berg. , amte zu Ioria einzurcichen Hal. in welchem sich derselbe erklärt, unter öden bezeichneten Bc-dingnissen das Getreide an linem der 3 oben angegebenen Plätze und in welchem Preise zu liefeN.. Die bis Zur 9. Stunde eina/laufenen Offerte werden dann von tcr Ilcitationscom-mission «röffnct, in den, ProlocoUe verznchnit, und dann unter einzelner Vorrufung dt dcr ^'00 st. bar od^r mit-iclst der gecign.ten, nn ^. l«- bezcichneren rechts» kräftigen Urkunden brigeschloffen seyn, oder gleichzeitig mit dcr Uebnrcichung des Offertes der Llcitationöcommiss,on übergeben wetden. — Ni Diejenige», Liefclungslust'gcn, welckc n.cht selbst bei der Lilitallon erscheinen wollen, können ihre rechtsförmlich utUerz.'ickneten Offerte auch sckon früt,er sclnifcl'ch einsenden, wobei sie sich d.v Adresse: „An oa5 k.k. Berg- amt zu Idria in Kra.^« zu bedienen ha» den; diesen Offerten muß aber das Vadium zu 2000 si. entweder bar oder in Urkunden, wie sie in §Z. l2 und lH bezeichnet sind, bei< geschlossen, oder die Quittung einer k. k. montan,stuchen lZasse, 5. B. d.r k. k. Bergwerks« prodkccen-Vcrschleißfactort'i zu Trieft, oder der k. k. Frot)namtsc.,sse zu Laibach beigelegt seyn, b.i welcher für Rechnung des k. k. Bergamtcs Idlia d^S Vaoium b^>r erlegt wurde. Auch müssen oie Offcltc dle ausdrückliche Bestätigung enthalten, daß der Offerent die dießfäl' ligen, in der Z.icung eingeschalteten, von ihm zu beobachtenden Llefn'ungsbedingniff^ genau kenne und dc,ß er sich denselben in allen Puncten unterwerfe. — Auf Offerte, welchen daS vorgeschriebene Vadium niHt bellirgt, und die vorgebuchte Bestätigung nicht beigerückt er-sckeint, oder bei w.lchen die beiliegenden Urkunden ron der Licitationscommiffion nicht als rechivgült'g erkannt werden, wird be. der L«c.« tation keine Rücksicht genommen werden. -,8) Ueber den 3,cilationsact wird sick von Gelte ! des k. k. Berqamteö Idria die Rat'sication o^s k. k. OberdergamttS Kligenfurt und re8p«c^ üvo ber hohen k. k. Hofkammer im Münz- und . B.rqwcftn vorbehalten. Bis zur Einlanqung ^ oi.ftr Ratification oder deren Verweigerung - ist ^der das L'c't.uiol,sprotocoll, ol'ec lc^o- - live das schriftliche Offert für den Mmdest-t fordernden rechtlich bindend, und der Bestvie-» ter leistet auf d«n Rücktritt aus dem Grunde ) d.'ö §. 662 des a. b. G. B , wegen allfälliger ' verspäteten Einlangung ooer Bekannlgebung 1 der hohen Rat>sic.U!on, aus^uckllch Verzicht. - 19) Mehrere, welche d,e Lieferung in Gesell« n schaft übernehmen wollen, haft.n dem Aerar u Einer für AUe und Alle für E.nen für die ge-n naue Erfüllung des Vertrags, so wie gegen- - ül'er dem k. k. Aerar Einer für Alle und Alle 5 für Einen bn'.chtiget sind, daher was ,mmer - für eu,e Anwe.,ung nur an den Einen erlassen - zu werden braucht, um auch für dle Andern e zu gelten. - 20) D,r Er,^eher leistet auch - V.riichc atlf j<>de Einwendung wegen Verletzung ;. über die Hälfte. - 2!) Nach geschehener ^ ?r c,tl:ionsvech>ndlung werden kclne nachlegn- - chen Anbote mehr angenommen. — 2-) ^nd-,. lich wird nock als Map.mal Preis loco «5vr,a )c für den Metzen We.zen 5 st. 30 kr., fur den >,. Ueven Korn 4 ss. 2 kr. und für den Metzen f. Kukurutz 3 ss. «z2 kr. mit dem best.mntt, daß o- d.ese Pc.ise zum Ausrufe d.enen, und daft uber >« d2's. Preise weder Ossete noch Anbote bel der 854 Li citation selbst angenommen werdcn. — K. K. Bcrgcimr Idri^ am »2. December l«';7. Verulischte Verilmlbarungen. Z. 2,64. (^ Nr. 5656. E d i c l. Von dem k. k. Bezisksgcncdte der Umgebung Laibachs wird hiemit allgemein bekannt gemacht, daß allc Jene, welche auf den Verlaß des zu Mcdno am 20. October l8^>7 verstorbenen ledigen Matthäus Z>mpitsch Ansprüche zu haben vermeinen, selche am »5. Jänner »64s, früh 9 Uhr vor diesem Gerichte so gewiß rcchtsgcltcnd dazuthun haben, als sie sich widrigens die Fvlgen des §. 8»4 a. b. G. B. selbst zuzuschreiben haben welden. K. H. Bezirksgericht Umgebung Laibachs am 20. October » ^?. Z. 216,. (l) Einladung zur Pränumeration auf den X. Jahrgang des I Qe. allgemeinen nebst dem Allgemeinen Anzeigeblatte, nnt Einbeziehung der Werkzeugtafeln für Gewerbtrnbende und dem technischen Fabrlks-Bilder-Atlase. Für das Jahr 1848. Das allgemeine Industrieblatt hat sich seit seinem neunjährigen Bestehen bei der in alle» Provinzen der österr. Monarchie erlangten Verbreitung, in jeder Beziehung zu einem allgemeinen technisch-industriellen Centralorgan Oesterreichs gestaltet: Die Monatsbei-lageu, nämlich: I) der allgemeine technische Fabriks Bilder-Atlas (jährl-ch l2 Lieferungen mit 4,ädrig 5 fl. (ZM. Dagegen wird de. Plänumnalionspreis auf ven technischen Fabriks-Vilder« Atlas »on 6 fl. herabgesetzt aus...... . . 5 fl.