WMgcnM zm Lallcher Zellmg. ^r. //9. Donnerstag den 4. October ' 1849. Z. 1784. (2) Nr. 8U5. Verlautbarung. Zufolge der hohen Gubernial-Anordnung vom 22. September l. I., Z. l8489, wird die Ueberlaffung der Verkostung der in den hierortigen k. k. Staats- und Local-Wohlthä-tigkeits-Anstalten befindlichen Kranken, Insinnigen und Gebärenden, auf die Dauer von 3 Jahren, nämlich vom V November !849 angefangen, bis letzten October I852, im licita-tionsmaßigen Herabminderungswcge hintan gegeben werden. Die dießfallige Licitation wird am 8. October d. I., Vormittags um N Uhr bei dem hiesigen Stadtmagistrat abgehalten werden, wozu die Uebernahmölustigen zu erscheinen hie-mit eingeladen werden, welchen bemerkt wirb, daß die Vicitationöbcdmgniffe bei der hierortigen Wohlchätigkcits-Anstilltcn Direction wahrend den Anttsstmlden eingesehen werden können. Direction der k. k. Staats - und Local« WolMMgkeits-Anstalten zu Laibach am 57. September l849. Z. !783. (2) Nr. 2609. Edict. Von d0 kr. ge. », schätzte!, ^l,2 Hübe und der auf 7 fl. 40 tr. bewer. l thttcn Fährnisse bewilliget worden, und werden dit U Feilbietungstermine auf den 25», October, den '^6 M November und den 27. December l. ),, jedesmal s Vormittags 9 Uhr im Orte der Realität mit dem ^ Beisätze bestimmt, daß solche wie auch die Fahrnisse M bei der ersten und zweite,. Feilbietung nur um oder U über den Schätzuugswerll), bei des dritten aber auch U unter demselben hmtangegtben werden._____________ Das Seb. ^tizzi auh was »m.ner lü'r einem Rcchlsgrunoe einei: Allspiuch zu stellen vnmeinet'., h.ibcn solche' bei der ani 25. Oclobec l. ^. an^loldu^en ^iquioa-lionstagsatzung bei Venneioullg der Folgri» des §. Ül4, b. (^). B , hieramlö «l^umc.dcn. Ht. K. Bezilksgerichl R.lcm.mnsc»)rf ^m ^. T»p' teluber 18^9. Z. :78s. "(2^ ^E""d"i"c"'t. Nr. «.^5. Vom k. k. Bezirksgerichte zu Nassensliß wird dem unbekannt wo befindlichen Joseph Serbin, oder dessen gleichfalls unbekannten »)iechtönachlolgern hiemit bekannt gemacht: Es habe wider sie Johann Slatncr von Nassen--fuß, die Klage aus Verjährt-und Erloscheneiklarung der, aus seiner im Grundbuche der Herrschaft Nassen-suß ^uli Urb. ^)ir. 55^ vorkommenden Ho>statt l^ut Schuldscheines liclc,. 1, Juni l808, zu dunsten deS Joseph Serviil hastenoen Forderung pr. 500 st c: .»;. <'., hicramts eingebracht, woiuber die Hagsatzung auf den 2^. December 18^i>, um 9 Uhr frlih kieramts angeordnet wurde. Das Gericht, dem der Aufenthalt dcü Geklagten und seiner alisälligen Nechtönachfolger un» bekannt ist, und d>, sie vielleicht aus den k. k. Erdlanden abwesend seyn dursten, hat auf ihre Ge< fahr und Unkosten den Hrn. Ioh.mn Pibernik zu ^lassenfuß als l>„lllla>- u-^-'—'--------^^-'------ —^—^-»^.^ l, ,, ^._^, , ,—,.,,..,-----------^, 1 Thonias Mainig ! Dobrazhawa 23 ^829 Illegal abwesend. 2 Eimon Trrpin ^ Idria llw „ dctlo 3 Joseph Philippitsch Mitt»r'6anomla 58 ,, oelto 'l BarihclmäKerschischnig ^ Sabresnig 4 1827 detw 5> Anton Trocha ! Idria 212 I8'^ mündlich od, mit fmlikittcu Briefen melden. ^ Z. 1738. (3) Zu verkaufen aus freier Hand. Am Rann, im Hause Nr. 192 2ten Stock. Verschiedene Gattungen angerauchte, mit Silber beschlagene, Marschalim- vann aus feinem Flader geschnittene, gam mit Meerschaum gefütterte, solid mit Silber beschlagene und Nürnberger Porzellian-Tadackspfeifen. Ferner von erprobt bester Qualität mehrere einfache und doppelte Jagdflinten. Z. N74. (3) Anzeige. In Adelöbcig wird ein Sleßncrsknecht, der gleichzeitig auch den Schllldienersdienst versehen kann, gegen einen annehmbaren Dienstlohn gesucht. — Bewerber desselben können entweder durch frankirte Briefe, oder sich auch persönlich bei dem Lchlcr uno Organisten in Adelöberg melden. Z. 180',, (2) Anzeige. Die TlMterloge Nr. 3 am Parterre ist ta^ weise zu vcrgedrn, und d.ßhalb tä'^llck an^ufragell am neuen Markt, Haus Nr. 22tt, im ». Stock bis l<> Uhr Vormictag. ' Z. «787. ,2) ^ Milchverkauf. In der Mehl - und Victualien-Handlung Nr. ,.,!), am alten Markt, wird vom 4. October an auch ein Milchverschleiß eröffnet, wozu allen Tagsstuuden verkauft wird. Ulttcrferliqter bat dle Edre hl'emit crcicbenst anzuzeigen, oaß er von heute an oen Winter ^ehrcurs eröffnet Hal, und empsichlt sich besonders dcnen, dle ihn mil ihrnn Zutrauen beehren wollen, einer mit gefälligen Behandlung nicht weniger dlk ^.ögllchste Billigkeit zu berücksichtigen. Laibach am -l. October I8»9 stälidistl, befugter Lehrer des Anstandes Wohnhaft in dcr Polana im K ! eedlat t'schtn Mcierhofe Nr, «8. Z. «793. (2) ' ^ ^licitativer Verkauf. Am 15. October d. I. und nöthi.qenfallö an den darauffolgenden Tagen wird Hcrrschaftö-verwalter zu Ponovitsch nächst Littai, im Herr-schaftsgebaude seine eigenthümlichen Einrichtungsstücke , bestehend aus einem Modernen Sopha und 2 Fauteuils auf Federn, und tung bestellte Caution vorläufig für it>c künftige ^"'pflichtung ausdehnen. Es muß jedoch in diesem Falle der betreffende Pachter und beziehungsweise Pachtlustige durch eine an dem Tage der Pachtversteigerung ausgefertigte Bestätigung der competenten Bezirksverwaltung nachweisen, daß er mit keinem Pachtzinsrückstande von der von ihm I bereits gepachteten Verzehrungssteuer aushafte, und daß auf die von ihm als Can:ion dieser Pachtung gewidmeten ämtlich aufbewahrten Geldbeträge und öffentlichen Obligationen von keiner andern Person ein Verbot oder Pfandrecht erwirkt sey, und überdieß muß derselbe sogleich die von dem Eigen thümer der Caution ausgestellte Urkunde über die Widmung des baren Geldes oder der öffentlichen Obligationen, mit welchen die Caution für seine gegenwärtige Verzehrungssteuerpachtung geleistet wurde, für die Pachtung, welche er eingehen will, und welche bestimmt zu bezeichnen ist, der Versteigerungscommission überreichen, und dieser Com^ mission auch den ihr ausgefolgten, für die gegenwärtige Pachtung vinculirten öffentlichen Obligationen sammt dem bezüglichenErlagscheine oderdieQuittung über die hiefür erlegte bare Caution und die Empfangsbestätigung der Staatsschulden-Tilgungs-fonds-Hauptcasse, wenn die bare Caution bei dem Tilgungsfonde fruchtbringend angelegt wurde, übergeben.— <5) Die im Ausweise benannten Steuer- und rücksichtlich Pachtbezirke werden zuerst einzeln und zwar, wenn in einem Bezirke zwei oder mehrere Steuerobjecte zu verpachten sind, diese beiden oder mehrere Objecte zusammen ausgcooten, es wäre denn, daß keln Anbot für alle Objecte eines Pachtbezirkes gemacht werden sollte, in welchem Falle auch Anbote für einzelne Lteuerobjccte des betreffenden Bezirkes angenommen werden. Die Ge-meinbezuschläge, wo solche bewilligt sind, werden, mit Ausnahnn jener der Stadt Görz, immer vereint mit der Verzehrungssteuer auögcbottn, und gesonderte Anbote für die Gemeindezuschläge werden niemals und unter keiner Bedingung angenommen. — Nach geschehener Versteigerung der einzelnen Pachtbezirke ist es den Pachtlustigcn gc» stattet, mündliche Anbote auch für die Pachtung zweier oder mehrcr Bezirke, in so ferne sie bei derselben Zagsahung ausgcbotcn weiden (was auö dem beiliegenden Ausweise ersichtlich ist) und unter der Voraussehung, daß- die Concrctal-Anbote dcn Betrag der für die betreffenden Bezirke erzielten einzelnen Meistbote übersteigen, gegen dem zu ma-chen, daß sie aus die im §. 5 dieser Kundmachung bezeichnete Art, die vorläufige Caution für alle jene Bezirke, für welche dcr Gesammtanbot gestellt wird erlegen. — Wenn in dem mündlichen Con crctal-Anbote auch ein solcher Steuer- oder Pacht-bezirk enthalten ist, für den bei der Einzcl-Ver-steiacrung kein Anbot gemacht wurde, so wird der Concrctal-Anbot nur unter der Bedingung angenommen, daß derselbe wenigstens dcr Gesammt-summe der für die im Concretal-Anbote enthaltenen Bezirke festgesetzten Ausruföprcise gleichkomme -7) Ebenso ist ^stattet, schriftliche Anbote für die Pachtung des Vcrzchrungssteuerbezuges einzureichen, und zwar für die Pachtung bloß eines, oder mehrerer Bezirke, in so fern solche bei derselben Tagsatzung versteigert werden, wobei der Of-ferent auch die Bedingung stellen kann, daß sein Anerbieten nur für den Fall gelte, wenn ihm der Bezug der Verzehlungsstcucr für alle Bezirke, für welche er den Anbot stellte, ohne Ausscheidung irgend eines Bezirkes oder Steuerobjectes überlas-sen wird. Derlei Anbote sind eincn Tag vor der Versteigerung bei dem Bezirks-Verwaltuugs-Vorstande in Oörz versiegelt einzureichen. -^ Schr'ftliche Offerte werden am Tage der Ver-steigcltlng nicht angenommen. — 6) Bei den schriftlichen Anboten ist Folgendes zu beobachten: -') Dieselben müssen mit dem zu Folge §. 5 dieser Kundmachung als Cautions-Depositum b, stimmten Betrage im Baren oder in öffentlichen Staatsobligationen belegt oder mit dem Bewche versehen seyn, daß dieser Betrag bei einer Aera-rialcasse oder einem Gefällsamte im Baren, oder in Staatspapieren erlegt worden sey. ^ Wn'd die vorläufige Caution mittelst einer einverleibten Pragmatical < Sicherheitö- Mkundc geleistet, so muß dieselbe sammt den übrigen im Puncte ^ an^ acaebcnen Instrumenten mit dem Offerte vorgc-lcat werden, - Dermalige Verzehrungssteuer. Pächter, welche eine schriftliche Offerte überreichen, und von der ihnen im Puncte 5 zugestandenen Erleichterung Gebrauch machen wollen, haoendle dorterwähnte Erklärung ihrem Offerte anzuMe- pen. — d) Die schriftlichen Offerte müssen der oben im Puncte tl aufgestellten Regel gemäß alle ^teuerobjecte der im Offerte begriffenen und qenau zu bezeichnenden Pachtbezirke umfassen, zugleich den für alle Pachtdezirke angebotenen Betrag mit Zahlen uno Buchstaben genau ausdrücken, und sind von dem Anbotsteller mit seinem Vor - und Zunamen, dann Charakter und Wohnort zu unterzeichnen; Parteien, welche nicht schreiben können, haben das Offert mit ihrem Handzeichen zu unterfertigen , und dasselbe nebstdem von dem Na-mensfertiger und einem Zeugen unterschreiben zu lassen, deren Charakter und Wohnort ebenfalls anzugeben ist, — Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich em schriftliches Offert ausstellen ^ so haben sie in dem Offerte beizusetzen, daß sie sich als Mitschuldner zur ungetyeilten Hand, nämlich Einer für Alle und Alle für Einen, dem Gefalls-Acrar zur Erfüllung der Pachtbedingungen verbinden. Zugleich müssen sie in dem Offerte jenen Mit-offerenlen namhaft machen, an welchen auch allein die Ucbergabe des Pachtobjectes und im gegebenen Falle die Aufkündigung des Pachtvertrages geschehen kann. — e) Diese Anbote dürfen durch keine der gegenwärtigen Kundmachung oder den Licita-cionbbedingnissen entgegenlausende Klauseln beschränkt seyn; vielmehr müssen dieselben die Versicherung enthalten, daß sich Offcrent allen Bestimmungen dieser Kundmachung fügen, und die ihm genau bekannten Pachtbedingnisse, (welche daher vorläufig bei den im Puncte 11 dieser Kundmachung genannten Behö den und Gefällsorganen einzusehen sind) püncllich befolgen wolle. — ) Wenn in den Bezirken, für welche ein schriftliches Offert überreicht wird, auch einzelnen Gemeinden bewilligte Zuschlage cinzuheben sind, so wird in dem gemachten Anbote auch der Anbot für die Zuschläge als einbegriffen angenommen, wenn gleich dieß nicht ausdrücklich im Offerte angegeben seyn sollte. - l') Die schriftlichen Offerte, welche dem Einlagen- Btämpel unterliegen, und für die Offeren-ten von dem Zeitpuncte der Einreichung, für die Gefälls-Verwaltung aber erst vom Tage, an welchem die Annahme des Offertes dem betreffenden Offerenten bekannt gemacht worden ist, verbindlich sind, müssen bei der k. k. Cameral-Bezirks- Verwaltung, in deren Bereiche die zu verpachtenden Steuerbezirke gelegen sind, versiegelt innerhalb der im angehängten Ausweise festgesetzten Frist überreicht werden. Schriftliche Offerte, welche nach der für die Einbringung festgesetzten Frist einlangen, so wie solche, welche von den vorstehenden Bestimmungen im Wesentlichen abweichen, werden nicht berücksichtiget. — ß) Auf dem Umschlage des schriftlichen Offertes müssen von Außen nebst der Adresse der Behörde, bei welcher das Offert zu überreichen ist, der Steuerbezirk, oder die Steuer-bezirke, je nachdem das Offert nur auf Einen, oder auf mehrere Steuerbezirke gerichtet ist, genau und deutlich angegeben werden. — Das Formulare eines schriftlichen Offertes ist aus der Anlage zu ersehen. — 9. Die schriftlichen Offerte werden nach geendigtcr mündlicher Versteigerung, und nachdem alle anwesenden Licitanten erklärt ha» ben, keinen weitem Anbot machen zu wollen, in Gegenwart der Pachtlustigen von dem Licitations-Commissär eröffnet und bekannt gemacht. — Mit der Eröffnung dcr schriftlichen Anbote schließt der Licitationsact,und es wird bis zu dem Zeitpuncte, wo von der compctenten Behörde über denselben entschieden worden seyn wird, kein nachträglicher Anbot angenommen. — Die Gefälls-Verwaltung behält sich ausdrücklich das Necht vor, je nach dem AuSschlage der mündlichen oder schriftlichen Anbote die Resultate der Versteigerung für einzelne Bezirke, oder jene für größere Complete zu bestätigen, daher die für einzelne Bezirke verbliebenen Bestbieter dadurch, daß für solche Bezirke Con-cretalanbote gemacht wurden, von der Verbindlich« keit ihrer Bestbote bis zur oberwahnten Entscheidung über den Licitationsact nicht enthoben sind. Mit der Bekanntmachung der Nichtannahme eineS 'Anbotes werden die vorläufigen Cautionen, oder Cautions-Depositen zurückgestellt. — W Wenn mehrere Parteien in Folge eines mündlichen An^ 2 (5 Amtüblalt der Laib. Zeitg. Nr. 1l9 v. 4. Oct. 1849.) H34 botes zusammen Bestbieter geblieben sind, so haben dieselben ebenso, wie es oben Punct 8, lin. l») für schriftliche Offerte bestimmt wurde, denjenigen unter ihnen namhaft zu machen, an welchen auch allein die Uebergabe des Pachtobjectes und im angegebenen Falle die Aufkündigung des Pachtver« träges geschehen kann. — Würde die Zustellung der Aufkündigung des Pachtvertrages von Seite des Aerars wegen Abwesenheit des Pächters oder des Bevollmächtigten nicht rechtzeitig geschehen können, oder dle Gefallsbehöide die persönliche Zustellung nicht passend finden, so soll die Ueberrei-chung der Aufkündigung bei der betreffenden Steuer-Bezirksobrigkeit und Falls die Pachtung mehrere Bezirke umfaßt, bei einer oder der andern Steuer-Bezirksobrigkeit zur weiteren Verständigung der Partei die Wirkung der persönlichen Zustellung! vertreten. — 1l. Die allgemeinen Pachtbedingnisse! können bei der k. k. küstenl. dalm. Cameral'Oefäl. len - Verwaltung und bei den t. k. Cameral - Be- zirks - Verwaltungen, dann den Steuerbezirks' Obrigkeiten und den Obem der Finanzwache des Küstenlandes in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. — Die Bestimmungen, welche für den Fall eintretender Tarifs - oder Gesetzände-tungen Platz greifen, sind in dem küstenl. Guver-nial-Circulare vom l l. Juni 1849, Z. I2,«3U, enthalten. — Die Licitation beginnt am festgesetzten Tage, nämlich 1U. October I54U, pünctlich um die 10te Stunde Vormittags, — K. K. Cameral-Bezirks-Verwaltung Görz am 26. Sept. !8i9. Formulare eines schriftlichen Offer tes. — (Von Innen.) Ich Endesgefertigter biete für die Pachtung der allgemeinen Verzch-rungssteuer sammt dem allfälligen Zuschlage von (folgt die Angabe der Stcuerobjecte) in dem Steuerbezirke (folgt der Name des Steuerbezirkes)oder in den Steuerbezirken (folgen die Namen der Steuerbezirke) für die Zeit uom.....,8 . . bls.....18 .. den Iahrespachtschillmg von Ausweis ........(Geldbetrag in Ziffern), das ist: (Geldbetrag in Buchstaben), wobei ich die Versicherung beifüge, daß ich die in der Ankündigung cl?'l kr. jkr.l si skr können_____________ 5 Der politische Bezirk Wein — 322N0 - — — I220tt! - ^3^3^ des Stadt - Magi. '2^'5",Z strates Görz, womit Fleisch — 540U - — — 54U0 — «»' ^Z?3" auch die Gemeinde ck> ^ Z ^K" Staragora «inver ! 8 " "Z" ^ leidt wurde. «- 3 "^Kö 2 Der politische Bezirk Wein — 22NW — — — 22lM»!— ^ ^ ^ Z ^ ^F der Umgebung Görz. Flusch — I8UN - — — l8W — R ^ ZH,^Z2) 3 Der polttische Bezirk Stadtgemeinde ^3 ^ « -2 ^^^3^ Monfalcone. ! Monfa'.cone > - ! c» "" ^^^^2 Wein ltt"/« für Wein l3I94 20 5U6 !52 I37ll)!i2 Z !^ ? ^"K'ZA ! und die Haupt > ! >. ^ '-^ '"^^Z^3 gemeindeSt.Pe- ! ^ l >3 « ^'^IZH tcr am Isl)nzo Z- ^ I^^iI 1U^ für Wein ^ H " i:^ ^ ^ Fleisch Stadtgemeinde ^ ' ^ 3.^3Z" Monfalcone 3 3 ^ A^3>ZZ ,5"^« für Fleisch 13,1 lN 269 18 I58N 28 Z ! ^ Z«-ZZ 4 Der politische Bezirk Wein ^Gsmeinde Grado . ^ ^j -3^^:-« Cerignano. !25"i« für Wein 1^l48N 2« 509 ! 2« ,4989 ^N "I " . ^D^^H , Fleisch ' - 13W- - !- I30U - ^ " "^^«^.3^ 5 Der politische Bezirk! Wein — 930U — — !- 93UU — ^ l- -,^^3^^^ Gradisca. Fleisch ! — 13W - — >— I3W — -^ , ^ "««^^^-Z « Dt'r politische Bezirk Wcin -. 93W — — - 93W - s) <«> ^^Z^ß^Ä Cormons. Fleisch — IMW — — lNNU ^ N ^^Z'^3^^ ? Dcr politische Bezirk Wein ! —. 5553 40 — — 5553 40 ^^'^.3 3 3- Tolmein. Fleisch -. ,.^N - .^ !- ,500- ' F ^ ssZ 3. ! ! Dic Caffctcric im Collscuin ^lat die Frau Catharma Fischer aus Wien übernommen; die Billarde sind neu überzogen; die 3 Damenzimmer sind, sowie früher, wieder nett hergerichtet. Der weiße Damenkaffel) wird, wie alle Getränke, vorzüglich seyn, wovon sich alle Besuchenden angenehm überrascht finden werden. Z. 1807. (2) werden unentgeltlich angenommen für Summen auch unter 1000 st. von Spitalgasse Nr. 277. V e r l a u tb a r u n g ^'"'' Um die etwa noch im Verkehre befindlichen städtischen Bons zur Einlösung zu bringen, uud dadurch deren Besitzer vor Nachtheil zu schützen, wird zur Jedermanns Kenntniß gebracht, daß diese nunmehr noch bis Ende October!. 1.1849, dann aber durchaus nicht mehr eingelöset werden. — Vom Bürgerauüschusie. Laibach am 27. September 1849. Z. 1802. (2) Anzeige. Ein kaum Eine Stunde von der Eisenbahn entferntes Schloß in Kram sammt Wirthschafts-gebäuden und einem arrondirten Grundcompl^ von 195 Joch an Aeckern, Wiesen, Gärten und Waldungen, größtenthcils mit schlagbarem Holze, ist billigst zu verkaufen. Anfrage beim Herrn Dr. Anton Rak, Hof- und Gerichtsadvocaten in Laibach. Z. 180!. (2) „ ^. Licitations-Ankundtgunq. Am 4. und 5,. d. M. werden in der Herrengasse Nr. 211 im ersten Stock rückwärts mehrere Fährnisse: Mcubeln, Spiegel, Uhren, Bett - und Leibwäsche, und Küchengeräthschaf-ten nebst andern Effecten gegen gleich bare Bezahlung öffentlich versteigert, wozu Kauflustige eingeladen werden. H35 Oubernilü-Verlüutlmrungen. Z. ,8,3. (I) Nr. 17947. Kundmachung. Mit Beziehung auf die Gubernial- Kundmachung 660. 1«. März d.M., Z 6025, wird nachstehend die Veröffentlichung wegen Aufhebung des Belagerungsstandes im Küstenlande ticiO. Trieft vom ,1. September d. I., zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Vom k. k. illyrischen Gudernium. Laibach 28. Sept. 1849. « <1«1 c;n> i?.ii, Ntt! In s^c-ü^on^ liä 0!-«lino .!«! s'on.i^li« l.. ^ c!i^ 8 8«u^m1..« «. <>. il 8^'"l- ^.>mm«n.lu.u^ militl.,^ .u>il..i^ ^»<''Nt. >l^^^l^.llc^^. vs'.nc civile lu:,^ !e «,..,' .-,!'!.l'^ion,. - !>!:, l't)^l.lt"/i<,nl3'i) i« .^c'l'.onclin« i °ii!5ti l"c, " 8c>nll!i^ iii^l^inxt:^ u ll-nltllre lulli i»»<^>lj>i!i»m^«^> «^uill^i^-5li/i«'l l» ßillmi»i «lllltt ,il:l:.-»>>nil)t'. — I>, c,u5li ll^1j ««„limc'illi io z»l!l l»> jpo'lffn sii^i^.« e 80,10 l)c:id0 l)I.« Nl cii) mi 8^,'clnn^ ii pin vullllo 80»tt!^i!o ßli 5t^»5i .»dillllill cll'llii i)l )vinl)t2. — "llil;5w, !2. ^cNl'lill'l-^ j8^9- — ll j)i uvv. ('i«j)N'ziollticd clt^Ill, ?lUvinc:lI lil^l I^iwl <»! l! uu.^l) ni l li, i eo — ^ l <^, 1> e r.^ l (; i >^. Bewohner von Trieft, Istricn und Görz! —Ueber hohen Ministerial-Bcschluß vom 8. September d. I., hat der k. k. Herr Mili-tär-Obercommanda,it F. M. L. Ritter v. Stan-deiskv mit der Bekanntmachung vom Heutigen, den Belagerungszustand der Stadt und des Territoriums von driest der Markgrafschaft Istrien, dann der gefürstetcn Grafschaften Görz und Gradisca aufgehoben, und alle in der Bekanntmachung vom Ki. März ,8'l», Z. 117>i ?. vorgezeichneten Maßregeln außer Wirksamkeit gesetzt. — Von Heute angefangen tritt demnach das Civil-Gouvernement in seine volle Wirksamkeit. — Von Sr. Majestät mit der urovisorische» Amtsleitung des kü'stcnländischen Gouvernements beauftragt, wird eS mem eifng-stes Bestreben seyn, die constttutionclle Frechelt in Schutz zu nehmen, den billigen Wünschen ill entsprechen, gegründeten Beschwerden abzuhelfen, alle mit gleicher Gerechtigkeit zu behandeln, und die öffentlichen Geschäfte möglichst zu befördern. — Der Belagerungszustand wurde, wie allgemein bekannt, nur durch die Kriege und die in den Nachbarstaaten ausgebrochenen Unruhen hervorgerufen, die loyalen Gesinnun-aen der Bewohner dieser Provinz zu dieser Maß-reael nie Aeranlaffung gegeben hätten. — I>> diese loyalen Gesinnungen sche ich mein volleo Vertrauen, erstarkt durch diese Unterstützung werde ich mich bemühen, auch in Hinkunft die gesetzliche Ordnung in der Art zu erhalten, au! welche dieselbe bis nun gchandhabt wurde, und ich bin überzeugt, daß mich dabei die Bewohner der Provinz am kräftigsten unterstützen werden. — Trieft am N- Sept. 1849. — Der po litische Amtöverwaltcr des illyr. öst. Küstenlandes, Herb erstein. Z. 1820. (I) Nr. 2245. l'. Kundmachn n g. Der §. «9 der in Folge allerhöchster Genehmigung vom ,,. September ,8ltt erlassenen Ministerial - Verordnung, betreffend die Durchführung der Grundentlastung im Kronlande Krain, bestimmt, daß die zur Ausführung der Grundentlastung berufene Landescommission, nebst den anderen Mitgliedern, auch aus sechs Beisitzern zu bestehen habe, von denen drei die Verpflichteten und drei die Berechtigten zu wählen , und die den Berathungen der Commission mit gleichem Stimmrechte, wie die übrigen Com-missions-Mitglieder, beizuwohnen haben. — Die Wahl der Commissions-Mitgliederzur Vertretung der Berechtigten, so wie die ihrer Stellvertreter, geschieht nach F. 70 der gedachten Mnnsterial-Verordnung auf folgende Art: >— An einem von dem Ministerial-Commissar zu bestimmenden Tage treten alle gewesenen Grundobrigkeiten und Zchentbesitzer eines Kreises beim Kreisamte zusammen, und wählen mündlich und öffentlich mit absoluter Stimmenmehrheit das Mitglied der Bandes - Commission und dessen Stellvertreter. — Ergibt sich bei der ersten und zweiten Abstimmung keine absolute Stimmenmehrheit, so wird die dritte Wahl für das Commissions-Mitglied auf jene zwei, welche in dieser Eigenschaft , und für den Stellvertreter auf jene zwei Individuen, welche in dieser Eigenschaft die meisten Stimmen hatten, beschrankt. Bei Gleichheit der Stimmen entscheidet das Loos. — Jeder zum Commissionsmitgliede oder Stellvertreter Gewählte hat binnen 3 Tagen nach ihm bekannt gewordener Wahl die Annahme derselben dem Ministerial- Commissar unmittelbar, oder im Wege des Kreisamtcs schriftlich bekannt zu geben. — Sollte diese Erklärung in besagter Frist nicht abgegeben, oder die Wahl nicht angenommen werden, so ist unverzüglich eine neue Wahl vorzunehmen. — Als den Tag zur Vornahme dieser Wahlen hat der Herr Ministerial-Commissär laut Mittheilung vom 2. d. M., Nr. 17, den 15. October d. I. bestimmt. — Sämmtliche wahlberechtigt gewesene Grundobrigkeiten und Zehentbesitzer des Kronlandes Krain werden sonach aufgefordert, am bezeichneten Tage Vormittag um Itt Uhr bei den betreffenden k. k. Krcisämtern zu erscheinen, welche angewiesen sind, die Wahlen vorzunehmen, und die Wahl-protocolle vorzulegen. — Allen Beisitzern der Landes- Commission , sowohl den Stellvertretern der Berechtigten, als jenen der Verpflichteten, ist der Bczrg von Diäten für die Zeit ihrer Verwendung von Seite der Staats-Verwaltung zugesichert. — Vom k. k. Landes-Präsidium. Laibach am 3. October 1849. HemUiche Verlautbarungen. Z, 16W. (!) Nr. 962? ^on c«m k. k. ^lalt« und L^ndrcclt. in Kran, wnd d-ka int g ma hl: Es s y v>'i> ci s.m Gclichtc am Aüsuv^l d.r ^'büch.l ^p.r.assl', ,,ea/n ci.' Lortnz No^list'.g'sch"' Srbcn, s>cnc>. 4l)() f!., ln d,e ösfelnliche V r-steig,rung d s. dcm Ex^quirt'N g hörig.n, ^u> l^? fi. '!5 kr a.saä'tz^n, dir >" o.r 2yr ai'Porst'tt ««Ii (Zo^.ft. N-. 56 li g/"d.t Hniss samrt G ite., ^ewilli^t, und hi.;i> ?rci Te mine, und zwar: auf d>n 29. Otto '.r,n,d 26, Vc'ox'ln-'.r l549, sa-u, 7. In-"" lÜ5(>, „t'.ö.ial um ltt M)'l' Vor"'llags ror i M^i:» g'dr»ckl iver' n ko,n,t, selbcs d.i c.r tlitten auch ui te» ^m Schähu^gg^trag^ hilitni g^;e'en ivcrde! wmd.. 2^o ü rigclis d.n K^uflust'g.n fr>' st Yt, l>'^ tlcßfallig^n Liot^l'o.sdedll'gniss, l>ie ^uch die 3chätzu,g in dcr ^ießla^r.cht-.iä en R g slralu^ zu d.» oewöhnli^en Amis !ll!>d,n, odir b,, l,ln Ox^l^tionefüdr^s'V.r t.tr, Herr», Or. Wur^aci-, e„, us.hen und X schrifien d^von zu v"lalg.>n. — Laidaa >»m 25. Sept.mdcr l8't9. Z l««l. (l) Nr. 9597. Von d.m k. k. Stadt- ui.d Lalidreckt, i», Kr.»,, wiro dckallüt qewacht: Eb sey von dnscm ^.ri^te alls Aiisuch»n der l,'a!dacklr Sp^rr^ss.', Ut'llrn H,r„. Fl)ll'i«.it Norak, wegen 50 ft. l^. «. l^., m dil öff.l,ll>che Hj^strlg^ r^nq dts, d,m Er,qlNll<'n a»'l)ös!a.en, auf 365'l st. 25 kr. a^chäht.n, y er i„ o.r ^tadt »>
  • >väuoe und (Va^te», g<-willig^t, und t)!»zu drri Termin,, und zwlir: auf be» 29. Ocloblr und 26 Nov^mdel' l6^9, dan» 7. I.'.l>»l>r 185l), j d smal um ,() Uhr Vortlütl^^s v^r d!e!>»„ k. f. Eta t» und Land-rrchl^ mir dtm B^sal^ b.stmmt word^», dcß, ,l)'t»n di»i, sildeöb»« o»l oriltett auch unt/r dem Sa>^tzu»^s ,tl l,gf hinlün aeget^n weldc» würde, 2Üo udlii;el>s den Kausslistigen frei st.ht, die oi.ßsäll'g l» i,'icitat>o>,st)idin^l»ifs<'/ wie auch ci^ Sn^tzu'lg in d»r ditstlatt^rechtlichen Regi-'llat.r zu drn gewöhnlichen ?l<„lsstunl'el,, od^r ei dem El«'fulio!>sführrts, Vertreter-Herrn l)l. Nurz^ack, kil,zus»>hen und Abschriften davon .u o^'ian^s!. — ltaidach am 25. Stpl.m« l'er l8l.9. .-!. IvIU. (I) Nr. 6872. Kundmachung. Von der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung in Laib^lch wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der B«>zug der allgemeinen VerzehrunaMeuer und dc5 Gemeindezuschlag.'s >n der Provlnzial-Hallptstadt Laidach, mit Ausnahme der landes-s'msNichen Steuer, 2) von der Bicrerzcuquilg in rer Stadt ^aidach, l») von der Erzeuguna. des Branntweins und anderer gcblannter geistiger Flussigknttn in der Ltadt Laidach, und e) von oen »lUer l>) bemerkten steuerpflichtigen Artikeln vei der Emfuhr in die Provinzial-Hauptstadt Laidach, so wie der B^zug der Linien-, Weg- und Bnlckenmäuthe und der Wassirmauth in Laibach, auf die Dauer des Verwaltungsjahres 1850, d. i. vom l. November I84U bi6 letzten October 1850, mit oder ohne Vorbehalt der stillschweigenden Erneuerung, im Wege der öffentlichen mündlichtn Versteigerung und durch Annahme schriftlicher Anbote wird in Pacht ausgeboten werden. — Die Versteigerung wild am 12. October I849, um 9 Uyr Vormittags, bei der k. k. Vameral« Bezirks-Verwaltung, Haus-Nr,297, am Hchul» platze zu Laibach, unter nachfolgenden Bestim» mung.n abgehallen, und es wird im Falle eines grilligen Erfolges mit Demjenigen der Vertrag abgeschlossen werden, dessen Anbot sich als der vorcheilyafteste darstellen wird. — 1) Die schriftlichen, mit dem Einlage« tz?tämp,l versehenen Offerte müssen längstens bis 11. October 1849, zwei Uhr Nachmittags, versiegelt und mit der Bezeichnung des Pachtobjectes, für welches sie lauten, von Außen versehen, im Bureau des k, k. Cameral-Nezirkö-Vorstehers zu Laibach übergeben werden; sie müssen den angebotene!» Betrag in Zahleu und Buchstaben deutlich ausdrücken, und sind von den Anbotstellern mit Vor- und Zunamen, dann Charakter und Wohnort des Ausstellers zl, unterzeichnen. Parteien, welche nicht schreiben können, haben daS Offert mit ihrem Handzeichen zu unterfertigen, und dasselbe nebst dem vom Nainenöfertiger und noch einem Zeugen unterfertigen zu lassen, deren Charakter und Wohnort ebenfalls anzugeben ist. Offerte, welche nach diesem Schlußtermine und nicht vorschuftmäßig verfaßt einlangen, so wic Offerte, welche wo anders, als an dem obenbezeichncten Orte über« reicht werden, bleiben außer Berücksichtigung. — 2) Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, welcher nach den Gesetzen und der Landeövcrfas« sung hievon nicht ausgeschlossen ist. Für jcden Füll sind alle Jene, sowohl von, der Uebernahme als der Fortsetzung einer solchen Pachtung aus-geschlosscn, wclche wegen eines Verbrechens mit eincr Etrafc bclegt, oder welche in eine cnminal« gerichtliche Untersuchung verfallen sind, die bloß aus Abgang rechtlicher Bcwelse aufgehoben wurde. - Ueorigentz sind auch diejenigen Individuen, 3 (3. Amtsblatt der Laib. Zeitg. Nr. 1,9 v. 4. Oct. 1849.) /<3s> welche zu Folge des Strafgesetzes über Gefalls-übertretungen, wegen Schleichhandel oder einer schweren Gefällsübertretung in Unttrsuchung gezogen und abgestraft, oder wegen solcher Vergehen in Untersuchung gezogen, und wegen deS Abganges rechtlicher Beweise von dem Strafverfahren losgezählt wurden, durch sechs, auf den .Zeitpunct der Uebertretung, oder wenn derselbe nicht bekannt ist, der Entdeckung derselben, folgende Jahre von oerVerpachtungs-Licitation als Pachtungswerber ausgeschloffen. — 3) Wer im Namen eines Andern einen Anbot macht, muß sich mit der gehörig legalisirten Vollmacht seines Machtgebers bei der Commission vor der 3ic,ta-tion ausweisen und diese ihr übergeben. — 4) Um sich zu versichern, daß nur verläßliche Unternehmer in dieConcurrenz treten, muß jeder Nerstelgerungs-lustige den zehnten Theil des für ein Jahr entfallenden Ausrufspreises für den Bezug der Verzehrungssteuer und der Zuschläge in der Stadt öaibach, und bezüglich der Linienweg - und Brückenmäuthe, dann der Wassermauth m Laibach, den sechsten Theil des Äusrufspreises, bevor er zur Versteige, rung zugelassen wird, der Commission als Vadmm erlegen. Dieser Erlag muß im Baren oder in k. k. Staatspapieren, nach dem letztbekannten börse-mäßigen Course, geschehen. - Für die Linien-wegt und Brückenmäuthe und die Wassermauth in öaibach kann das Radium auch mittelst Hypothekar-Sicherstellung, unter Beibringung des Grundbuchs' oder Landtafel-Oxtractes Mld des Schätzungsactes, geleistet werden, die bezügliche Urkunde muß jedoch mit der Bestätigung ihrer Annehmbarkeit von ^eite der k. k. Kammerprocuratur zu Laibach versehen seyn. — 5) Auf gleiche Art und Welse sind auch die schriftlichen Offerte zu belegen. Auf Offerte ohne beigeschlossene Hjadien wird keine Rücksicht genommen. — 6) Nach beendeter Versteigerung wild der vom Meistbieter erlegte Betrag zurück-gehalten, den übrigen Offerenten werden ihre Vadicl» zurückgestellt werden, insofern »s die Camera!'-Bezirks-Verwaltung nach den obwaltenden Umständen nicht angemessen finden sollte, auch noch das Vadium des einen oder des andern Anbieters bis zur höhern Entscheidung zurück zu behalten. — 7) Die schriftlichen Offerte dürfen keine Klausel, welche mu den Llcitationsbeoing-mssen nicht im Einklänge stcht, enthalten, sondern miesen vielmehr mit der Versicherung versehen seyn, daß der Offerent dle in der Ankündigung und in den Licitationübedingnissen enthaltenen und bei der mündlichen Licttation vorgelesenen, in daS Licita-tionsprotocoll aufgenommenen Bestimmungen be-folgen werbe. — 6) Dieselben wcroen nach Be endlgung der mündlichen Versteigerung, nachdem alle anwesenden Giranten erklärt haden, keinen weitern Anbot machen zu wollen, in G.'genwart der Pachtlustlgcn eröffnet, und mit den mündlich gemachten Anboten verglichen werden. — 9) Als Ersteher der Pachtung wird d2nn, ohne eine weitere Steigerung zuzulaffen, Derjenige ang^ sehen, der entweder bei der mündlichen Versteigerung . oder «ach dem ordnungsmäßigen schriftlichen Anbote als der Bestbieter erscheint, sofern dieser Bestbot den Ausruföpreis erreicht, überschreitet, oder an und für sich zur Annahme und zum Abschlüsse des Pachtvertrages geeignet anerkannt wird. - Der Offerent bleibt für den gemachten Anbot, mit V.'rzichtleistung auf den §. 862 des a. b. G. B , bis zu der ihm bekannt gegebenen höheren Entscheidung verbindlich. — IN) Sollten zwei oder mehrere schriftliche Submissionen einen gleichen, und zwar gegen den Auüschla,) der mündlichen Licitatlon, den sür das Gefall am vorthcilhaftesten sich darstellenden Anbot enthalten, so wird die Wahl zwischen den zwei oder mehreren schriftlichen Anboten sich vorbehalten. Wenn sich der Fall ereignen sollte, daß ein And^t in den schriftlichen Offerten m'.t einem gleichen A„dote bei der mündlichen Licitalion zu-lammcu mfft, so wird den Licitanten bei d.r d^r Vorzug vor dem Osserenten im schriftlichen Weze eingeräumt wer- >!!,' ^ ^ ." schriftliche Offene sind von dcm ZettpM'.cte d«r Einreichung für die Offerenten deren Vad.en zurückbehalten m/rden ^ G ' MIM'lMde aber erst vom Tage, an welch m di Annahme desselben dem Anbietend,« bekannt ae-macht worden ist, verbindlich. <- 12) Wü^de die Zustellung der Erledigung wegen Abwesenheit des Erstehers und w.'gel, Abgang eines Bevollmächtigten nicht geschehen können, oder sonst die Gefällenbehörde die persönliche Zustellung nicht angemessen finden, so soli die Ueberreichung der Erledigung bei dem politischen Magistrate zu Lai-bach zur weitern Verständigung der Partei die Wirkung der persönlichen Zustellung vertreten. — 13) Für den Fall, als mehrere Individuen eine Pachtung in Gesellschaft erstehen sollten, sind ,dieselben gehalten, nebst der Erklärung ihrer solidarischen Haftung, ein einzelnes Individuum dahin zu bevollmächtigen, daß es berechtiget seyn soll, sie in allen auf die Pachtung Bezug haben« den. wie immer genannten Beziehungen gegen die Behörden zu vertreten, sonach amtliche Zustellungen in ihren Namen anzunehmen, rechtsgiltig aufzu-künden und die allfällige Aufkü'ndmig anzunehmen, und überhaupt alles recktsbindend für Alle zu thun und zu lassen, was in Folge des Pachtungs-Verhältllisses gegen die Gesällsbehördcn von seiner Seite gethan oder gelassen, oder von Seite der Behörden von ihm verlangt oder ih'N untersagt werden sollte. Wenn mchrere Personen gemein-schaftlich ein schriftliches Offert ausstellen, so haben sie in dem Offerte beizusetzen, daß sie sich als Mitschuldner zur ungetheilten Hand, nämlich Einer für All, und Alle für Em^'n, dem Gefälls - Aerar zur Erfüllung der Pachtbedingungen verbinden. Zugleich müssen sie in dem Offerte jenen Mitoffe-renten namhaft machen, an welchen auch allein die Utberqabe des Pachlodjectes geschehen kann. Dic übrigen Bedingungen sind folgende: ^) Hl n-sichtllch des Bezuges der A erzehrungs-steuer und der Gemeindezuschläge in d e r k. k. P r 0 u i n z i a l - H a u p t st a 0 t L a i b a ch. 1j Für dun Bezug der Verzehtunqssteuer und der Gemeindezuschläge in der k. k Prov. Hauptstadt Laibach wird der Betrag jährlicher Il)8,507 si., sage Einmalhmldert achttausend fünfhundertsiiben Gulden M. M., von welchen 48MU fl. M. M auf den (Nemeindezuschlag nttfallen, als Ausrufspreis festgesetzt. — 2) Dem Pächter wird von der Staatsverwaltung taS Necht eingeräumt, und rücksichtlich die Pflicht auferlegt, während der Pachtdau»>r im Bereiche des Pomeriumö der P^ov. Hauptstadt Laibach von den gepachteten Objecten die allgemeine VerzehrunHssteuer, nebst allen zur Bedeckung der Gemeindebedürfiusse dieser Stadt bewilligten Zuschlagen nach dem mit dem illyrischen Gubernial-Circulars langen den Gefallsbehörden unweigerlich die Einsicht in seine Register - Rechnungen und Vormer-kungen zu gestatten, und auch über Aufforderung richtige Auszüge aus denselben vorzulegen -^» In Betreff der ^'inienweg- und Brückenmällthe und der Wasscrmauth zu Laibach, 1) Als Fiscalpms wild der Bc- trag von 16355»ft. l5^l, kr, sage sechzehntausend dreihundert fünfzig fünf Gulden l5^ kr (5.-M. angenommen, wovon g) für die Linienwcgmauth an der Wienerlinie, und für jene an der Kärnth-nerlinie der Betrag von 4) für die Linienweg- und Blückenmauth an der Carl-städterlinie der Betrag von 42t^fl. 59'^ kr,; <') füt die Linienwegmauth an der St. Peters-linic sammt Kuhthal der Betrag von !4N> fl 15 ^ kr.; (1) für die Linienweg- und Brücken-mauth an der Triesterlinie sammt den Wchrschran-ken in der Tirnau und Rosenbach der Betrag von 5994 fl. 29 '^ kr., t?) und für die Wassermauth zu '.'aibach der Betrag von 55 fl. 28 kr entfällt. — 2) Jene allgemeinen Pachtbedingungen, welche aus Anlaß der Verpachtung der übrigen Weg-, Wasser- und Brückenmäuthe für das Verwaltungsjahr 185N, d. i. vom 1. November 1849 bis letzten October 185N in der gedruckten Kundmachung der wohllö'bl. k. k. steir.-illyrischen Ca-meral-Gcfällen-Verwaltung vom 22. Juli 1849, Nr. 5387, enthalten sind, und mittelst der Gra-tzer, Klagenfurter und Laibachor Zeitung zur öffentlichen Kenntniß gebracht wurden, haben mit folgender Ausnahme auch für die Laibacher Mäuthe zu gelten. — 3) Daß dem Pächter im Itt. Absätze der vorcitirten Kundmachung zugestandene Recht auf eine Entschädigung hat auf die Wassermauth zu Laibach keine Anwendung zu erleiden, indem das hohe Aerar für die durch Elementar-Ereignisse, oder durch andere Veranlassung unterbrochene Benützung des Rechtes der Wassermauth-Emhebung dem Pächter eine Vergütung zu leisten sich nicht verbindet, und derselbe in keinem Falle und aus keinem Rcchtstitel auf einen Nachlaß oder eine Entschädigung einen Anspruch zu machen hat. >— 4) Die Wirthschaftsfuhren, welche das aufdem außer Laibach liegenden ^ Moraste erzeugte Heu und Schilf durch die Schranken von Laibach nach Hause führen, sind bei allen Linien von Laibach ohne Unterschied, ob die Besitzer der Morastantheile inner- oder außer den Linien Laibachs wohnen, zu Folge Kundmachung des k. k. illyr. Guberniums äd der unbekannt wo dlft'ndlichel, M.iria Mroule, oder ihren cbenfalls Uüdtkannlcn Erden liiemir bekannt gemacht: Es habe wider sie Anton Virant von Hrun» dorf, die Klage auf Verjährt ' und Erlosckenerklärung des zu ihre:, dunsten au» der, dem Anlon Virant ei^enlhülnlichen, in dem Gluxdbuche de« Hemchafl Auelsperg uiiltr Urb. Nr. 4>6 u,d Rerlf. Vir. 172 vvi kommenden '/^ Rusticalhue, sm 27. ^uni 1799 mil d»>m Schuldbriefe vom nämlichen Datum sichcl» gestcl.t>:.'! Kvipit.ils p,-. 4y fl. nebst 5H Zinsen, hier. am'5 arigebiacht, woniber die T^gsayuig zur Ve>-haridlung am dell l9. October l. I. vor diesem Ge» lichic a,«geordnet wurde. D^.5 Heilchl, dem der Aufenthaltsort der Ge-tl.'gse., und ü,!cr alUaUigen (5,l?cn unbekarmt ist, »mo dH sie vielleicht aus ke,! k. k. Eldlallden abwe» s.n5 seyn köilMell, bat auf ihre ^esalir und Kosten dln H>>1. Dr'. ,N^u'schi:sch allhier zum Kurator ausgc-stellt, mit welchem diese Rechtssache nach den beste« Keinen Gtsetzeli veldündcll weiden wird. B-e G^l^len weiden demnach hievon mit dem Vei'liye m Kenntniß geschl, daß sie ,->ur angeordne« :en Tagsatzun^ enlweder selbst erscheinen, oder ihrem aussscsteUle:, AeiNeie, ihre allsälliqen Gebelle ,m<-ikrilen, vdcr einei, andirn lÜeooUmächliqten diesem Geiichle i'.alnnha»! machen solltn, widnqens lie die allS il)>tl> Velabsaumuüg enlfiehenden Folgen sich stlbli zuzusch'eil'el, habe»« weldeii. .ss, H. B5;>>ksgerichr der Umgebung Laibachs am l3. August «8^9. Z. l«l5. (!) Nr. lÜ3I üjon dem f. s. Gelgamte zu Idria wird hiemit bc?.mnl geiu.ichl: Daß in Folge Velordnuna, des wl'HUöblicbc» k. k. Oderbel^amtls und iüel^e>ichles ^u Kl>!g<"w>l vl'in 4. August l. I. , Z. ll>9>e Q^nliial in Al^un f,ruä,dle ncif^ Aindsell ^ Aifchüille »on btilau,ig 8800 Pf. b.»1cl'e»d auS zw^i Qualitäten, wovon die bessere Qli,^ Pf- um ten AusrufspmS lvn '^0 k.. p,. Pf-, die andere Qaaliiat beiläufig 55 tr. besonders zu Han» ren dcr Licit.uiunecomm'ss'on zu bezahlen. K. K. Nergamt Idlia am N. Sepiember ls',9. Z. l8l2. (l) Fahrnisse-Versteigerung. Im Schlosse Bischoflack werden am 5. October l. I Vor- und Nachmittags verschiedene polltlrte und andere Zlmmer-ElnrlHtumMück«', Wlrlhschaftsfahrnlffe, ein Faß Wein, mehrere Weinfässer, Jagdgewehre und Scheibenbüchsen, zwei Kut» schen, e«n Schlitten, mehrere Zentner Heu, mehrere Metzen Eroapfel, dann eme Kuh ulid zwei Schweme gegen gleich bare Bezahlung versteigert werden K. K. Bezirks ^Obrigkeit Lack am .. October 1649. 438 Z. l809. (l) Nr. 4909. Edict Von dem Bezirksgerichte Wippach wird allgemein kund gemacht: Es sey alls Ansuchen des Herrn Eugen Mayer von Leutenburg in die executive Feilbietung der, dem Herrn Andreas Trost von St. Veit Haus Nr. 7l gehörigen und laut Schatzungsprotocolles vom 20. September i849, Z. 4224, auf 200 fl, be-wertheten, im Grundbuche der Herrschaft Wlppach »ud Urb. Fol. 903 vorkommenden Ackers pocl rovnik»>n wegen dem Erecutionsführer schuldigen ,04 fl. 35 kr. gewilliget, und es seyen zu deren Vornahme die Tag-satzungen aus den 30. October, dann den I. December 1849, und den 7. Jänner 1850, jedesmal Vor» mittag um 10 Uhr im Hause des Executen mit dem Beisatze angeordnet, daß die obigen Feilbietungsob-jecte bei der letzten Tagsatzung auch unter dem Scha'z-zungswerthe hintangegeben werden. Der Grundbuchsertract, das Schätzungsprotocoll und die Licitationsbedingnisse können taglich Hieramts eingesehen werden. Bezirksgericht Wippach den 25. September l849. 2. l8l6. (l) Nr. «703. Edict. Von der Bezirksobrigkeit Weirelberg wird hiemit bekannt gemacht, daß die Gemeindediener'Stelle zu St. MlNein zu besetzen ist, mit welcher lin jahrli. cher Gehalt von 60 si. (Z. M. ans der Bezilkscasse verbunden ist, wornach diejenigen, welche diesc Stelle zu erhalten wünschen, sich bei dieser Bezirksobrigkeit mündlich oder mit schriftlichen Gesuchen unverzüglich zu melden haben. Weirelberg am 24. Sept. 184g. Z. ,8,4. (I) Anzeige. Em eiserner Dampfkessel mit 75 Eimer InHall, sammt kupfernen Dcmipfleilungs-Röhren und messingenen Hähnen, mehrere kupferne Kessel und Abdampf-Pfannen, dann mehrere Bottiche verscdleoener Größe, wie solche zu Branntwein-Brennereien, El sig Sleoerelen und sonstigen Gewerben ver wendet wcroen, sind zu dilligen Preisen zu verkaufen. Näheres im hiesigen Zeitungs Comptoir. Z. 1821. (1) Ein Marquetender für die Ballhaus-Caserne wird zu sehr billigen Vedingnissen aufzunehmen gesucht. Das Nähere in der Coliseums-Znspections-Kanzlei. Z. 1822. (1) Gin Csndnctenr für den Omnibus, welcher täglich 2 Mal vom Coliseum in den Bahnhof fährt, wird aufzunehmen gesucht. Ausgediente Unter-Offmere, welche vollkommen gesund, rüstig und auch in Kanzleigeschaften verwendbar sind, erhalten den Vorzug. — Anzufragen in der Coliseums-Inspections-Kanzlei an der Klaqenfurterstraße- In der FyF«,«S ^FF. Fjt/e««//«tt«,I sch n Buchhandlung in Laibach ist zu haben: Stamm, Ußr. das Gemeinde-Gesetz von 17. März 1849. Mit dem Anhang? über die Geschäftsordnung für die Verhandlungen der Ausschüsse. Preis 20 kr. C. M. Prag 1819. Fröhlich, R.A, theoretisch-practische Gram-atik der illyrischen Sprache. Mit vielen Gesprächen, Uebungsstücken zum Uebersetzen und einem Wörterverzeichnisse. Wien 1850 fl. 1. 24 kr. C. M. Cupertin Schaff er, Ios. Ioh., diesisei-tige Berichte über jenseitige Zustände. Nien. 1649. 3V kr. Hanusch, Ol-. I , Vorlesungen über die allgemeinen Cultul-Gesckichtc der Menschheit. «. Lief. Brunn. 1849. 24 kr. C. M. Merkwürdige Blicke in die Zukunft, von einem nun verewigten Laien. Sckwäb. Hall, 4 kr. Hercke, Elementarbuch der englischen Sprache. 5. Abthl. Bielefeld. !8W. 45 kr. Wend, Fr. Baron, Witz der französischen Sprache. Enthaltend KilN Nummern witziger sinnreicher und sprichwörtlicher Redensarten. Gratz, 1848. 2<» kr. Spitzer, kleines Lesebuch für Elementarclassen. Wien. ,849. 20 kr. Dinkel, Homilien über die Episteln auf di« Tage des Herrn im katholischen Kirchenjahre. 1. u. 2. Band, 3 fl. 46 kr. — P., Predigten über die Evangelien auf die Tage des Herrn. Zweite Auflage, t, Theil, 3 fl. 3« kr. Hoffmann, Vollständiges Taschen » Fremd« Wörterbuch zur Erklärung und Rechtschreidung von mchr als l7M0 fremden Wörtern, welche in Zeitungen, in der Umgangssprache, in Büchern :c. oft vorkommen, nebst Angade ihrer richtigen Aussprache. 3. Aufl. Leipzig 1849. 43 kr. VM. Wahlert, G. L. A., Handbuch der ftan. zösischen, englischen und deutschen Umgangssprache, mit vergleichenden Anmerkungen zum Schul- und Hausgebrauche, so wie für Reic sende. Bielefeld. 1849. 54 kr. Z. 178«. 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