In die Schule werden aufgenommen Zöglinge, welche mindestens die Trivialschule mit Erfolg absolvirt und das 16. Lebensjahr zurückgelegt haben. Der erste Lehrer und Leiter, zugleich Sekretär der Gesellschaft erhält jährlich 1.200 fl.; der Lehrer für Rechnen und schriftliche Aufsätze 200 fl., der Lehrer der Thierheilkunde 100 fl., der Lehrer für Forstwirthschaft ist derzeit unentgeltlich. Diese Ackerbauschule hat viele Aehnlichkeit mit der von der krainischen Landwirthschaftgesellschaft im Jahre 1850 errichteten und unterhaltenen, aber wegen der Entziehung der Stipendien aufgelassenen hierländigen Ackerbauschule der letzteren Zeit, und die Erfahrung muß erst lehren, in wie weit es möglich sein wird, die Zöglinge in allen Zweigen der praktischen Landwirthschaft entsprechend und systematisch zu unterrichten, weil kein bestimmtes, dem Unterrichte gewidmetes Schulgut zur Disposition steht und die Schüler den praktischen Theil exciuTenclo auf rationell bewirthschafteten Gütern oder auf den älter-lichen Besitzungen zu lernen haben, auf welchen dieselben entweder der Sekretär als Lehrer derselben begleiten oder anderen Händen wird anvertrauen müssen. Da an allen Ackerbauschulen Stipendien bestehen, welche den unvermöglichen Bauernsöhnen den Schulbesuch ermöglichen, an der Kärntner'schen Schule aber keine Stiftungsplätze vorhanden sind, wird auch in dieser Hinsicht die Erfahrung erst lehren, ob der Bestand der Schule gesichert erscheint. Alle diese und noch andere Erwägungen dürften dem Kärntner'schen Landtage vorgeschwebt haben, weil derselbe den Beschuß dahin faßte, nachdem er für die Voreinleitungen der Schule pro 1866 Die obgenannte Summe gewidmet hat, für die Zukunft einen den finanziellen Kräften des Landes angemessenen Jahresbeitrag erst dann zu leisten, wenn einerseits der Lehrplan als entsprechend anerkannt wird, und andererseits der Fortbestand der Ackerbauschule dadurch vollkommen gesichert erscheint. Der Landesansschuß glaubte in Entsprechung deö ihm geworbenen Auftrages die Organisation beider genannten Ackerbauschulen mit Angabe der beiderseitigen Kosten dem hohen Landtage en detail vorlegen zu sollen, damit maßgebende Anhaltspunkte zur Schlußsassung gewonnen werden, und hat hierüber nur noch Nachstehendes zu bemerken: Die hierländige Landwirthschaftgesellschaft anerkennt die Nothwendigkeit einer niederen Ackerbauschule, und hat, dieses Bedürfniß fühlend, schon im Jahre 1850 eine solche Schule mit ihren geringen Geldmitteln dadurch ins Leben gerufen, daß sie patriotische Männer zu aequiriren suchte, welche den Unterrichten derselben sowohl in Laibach als auch auf Gutsbesitzen unentgeltlich zu ertheilen bereitwillig waren. Allein diese Schule fand der hohe Landtag nicht zweckentsprechend, und auch die Landwirthschaftgesellschaft theilt vollkommen die Ansicht, daß die Schule erweitert und durch besoldete Lehrer sichergestellt werde, damit sie nicht blos von dem guten Willen der dabei Betheiligten abhängig sei. Die Landwirthschaftgesellschaft erklärte sich bereit, ihren Versuchshof zur Disposition der Schule in so weit zu stellen, daß durch dieselbe die gesellschaftlichen Zwecke nicht behindert werden. Da aber ein Flächenraum von beiläufig 4 Jochen als nicht genügend betrachtet werden kann, und dadurch auch dem weitern Wunsche der Land-wirthschaftgesellschast, daß mit der beabsichtigten Ackerbauschule auch der Unterricht aus der Forstwirthschaftslehre ver- bunden werde, nicht entsprochen werden könnte, so geht ihre Ansicht dahin, daß zum Zwecke der Ackerbauschule eine passende Realität gekauft oder gepachtet, oder aber die ganze Unternehmung einer Ackerbauschule im Wege einer aus Landesmitteln zu bestreitenden Subvention einem Großgrundbesitzer angeboten werden solle. Auch der Landesausschuß würbe unter der Voraussetzung , daß hinreichende Geldmittel vorhanden wären, nur in einem dieser Wege das beste Mittel zur Errichtung einer, ihrem Zwecke möglichst entsprechenden Ackerbauschule erblicken: entweder den Ankauf einer Realität, oder deren Pachtung, oder aber den Anbot einer Subvention zur Herstellung einer solchen Schule, wie in Großau. Können jedoch die Geldmittel nicht, wie aus dem niederösterreichischen Landesfonde, auch aus dem krainischen ohne neuer Umlage für eine hierländige Ackerbauschule aufgebracht werden, — und nach dem dem hohen Landtage vorliegenden Budget wird dieö in so lange unmöglich sein, bis das ineamerirte Landesvermögen nicht dem Lande zurückgegeben wird — so müßte man auf andere Mittel und Wege bedacht sein, um dem dringenden Bedürfnisse nach Errichtung einer Ackerbauschule so viel, als möglich, abzuhelfen, und es würde kaum etwas anderes übrig bleiben, als eine derlei Schule auf ähnliche, nur mehr erweiterte Weise, wie die vorbestandene hierländige es war, oder Pie nunmehr in Kärnten errichtete Ackerbauschule es ist, ins Leben zu rufen. Der Organismus einer solchen Schttle würde dariit bestehen, daß jeder der drei Jahrgänge in einen Winter-und Sommerkurs eingetheilt, der Winterkurs in Laibach, der Sommerkurs auf einem entsprechenden Grundbesitze am Lande abgehalten werde. Diese Abtheilung der Lehr-kurse würde die Beistellung der erforderlichen Lehrmittel auf die möglichst billige Weise wesentlich erleichtern. Würden die Winterkurse in Laibach abgehalten werden, so können bei den naturwissenschaftlichen Lehrfächern, als: Naturgeschichte, Physik, Chemie u. s. w. — dann beim Zeichnen, der Geometrie, dem Rechnen, der landwirth-schaftlichen Buchhaltung und anderen in die Landwirthschaft einschlagenden Aufsätzen, die Lehrmittel der Realschule, bei welchen der Landesfond mit % concurrirt, benützt, und auch die Lehrer der Realschule mit einer entsprechenden Remuneration für die Ackerbauschule gewonnen werden. Eben so könnte auch der theoretische Theil vieler anderer Lehrzweige am erfolgreichsten in den Winterkursen in Laibach vorgetragen werden. Für den Unterricht aus der Obst-, Maulbeerbaum- und Seidenzucht würde der Versuchshof der Landwirthschaftgesellschast ein hinreichendes Feld bieten; für den praktischen Unterricht aus dem Acker- und Wiesenbaue aber würden einige Joch Ackerland zti pachten, für den praktischen Unterricht aus der Forstwirthschaftslehre aber die Stadtgemeinde Laibach zu ersuchen sein, daß sie den ihr gehörigen Wald des Gutes Unterthurn für diesen gemeinnützigen Zweck überlassen würde. Würden die Theorie der Viehzucht, Geburtshilfe bei Thieren, die Elemente eines rationellen Hufbeschlageö und der Unterricht über die gewöhnlichsten Thierkrankheiten in der hiesigen Thierarzneischule den Ackerbauschülern vorgetragen werden, so müßte durch Ercursionen auf irgend ein nahe gelegenes Gut nur noch für die praktische Belehrung in der Viehzucht Sorge getragen werden. Nur würde bei dieser Organisirung der Schule für den Unter-richt ans dem Weinbaue nicht fürgesorgt sein. sich auf ihre Kosten erhalten, weil den Landmann allenthalben noch bei weitem nicht die Ueberzeugung durchdrungen hat, daß man Landwirthschaft in der Schule lernen solle. Der niederösterreichische Landtag hat daher in weiser Vorsicht, damit eine mit großen Kosten gegründete Schule nicht ohne Schüler bleibe, 40 Freiplätze aus dem LandeSfonde gestiftet, und hiefür einen jährlichen Aufwand von 3.600 fl. bestimmt. Wenn nach dieser Darstellung auch für Krain nach dem Muster der sehr zweckmäßig eingerichteten Grossauer Schule eine Ackerbauschule errichtet werden soll, so wäre vor Allem 1. Die Geldfrage in Erwägung zu ziehen, und 2. ein Grundbesitz zu ermitteln, auf welchem eine ähnliche theoretisch - praktische Schule errichtet werden würde. Für die Grossauer Schule verausgabt der n. ö. Landesfond jährlich 11.000 fl., von welchen für Krain, da es nur an eine halbe Million Bevölkerung gegen 1.800.000 Einwohner Niederöstcrreich's hat, beiläufig 3.000 fl. deshalb erspart werden könnten, da statt 40 Stiftungsplätzcn 10 genügen dürften. Da von der übrigen Dotation für die Besoldungen, Maschinen und andere Lehrbehelfe der hierländigen Ackerbauschule auch kaum weniger erforderlich wäre, so bliebe ein jährlicher Aufwand mit 8.000 fl. aus Landesmitteln zu bedecken. Bemerkt aber muß noch werden, daß in dieser Summe die erste Einrichtung der Schule noch nicht einbegriffen ist, indem Baron Villa-Secca die schon im Jahre 1857 auf Anregung der n. ö. Statthalterei und Landwirthschaftgesellschaft ins Leben gerufene und durch ihn eingerichtete Schule nunmehr zur Benützung derselben als Landesanstalt zur Disposition gestellt hat. Mit mindestens 2.000 fl. dürfte dieses Erforderniß nicht zu hoch beziffert sein. Vorausgesetzt nun, daß die Geldmittel zur ersten Einrichtung der Ackerbauschule und deren Erhaltung beigeschafft werden könnten, so käme sodann die zweite Frage in Betracht: w v nämlich die Schule errichtet werden solle? Der Landesausschuß theilt hierin die Ansicht des n. ö. Landtages, daß die Ackcrbauschule am vortheilhaf-testen auf einem großen Grundbesitze am Lande unterbracht ist, damit die Bauernsöhne, für welche vor Allem die Schule bestimmt ist, in der bäuerlichen Lebensweise verbleiben, und durch daö Stadtleben nicht auf ihrer Beschäftigung abträgliche Abwege geführt werden. Daß sich unter den krainischen Großgrundbesitzern ein intelligenter und patriotischer Mann finden dürfte, welcher, subventionirt ans dem Landesfonde, auf seinem Besitze eine Ackerbauschule zu errichten und derselben als Oberleiter vorzustehen geneigt sein dürfte, glaubt der Landesausschuß annehmen zu dürfen. Eine nicht zu übersehende Schwierigkeit würde zwar die Acquisition eines geeigneten Lehrpersonales bilden; allein ein nicht zu beseitigendes Hinderniß zur Errichtung der Schule würde das Lehrpersonale doch nicht sein, weil dasselbe entsprechend besoldet sein würde, und sich heut zu Tage schon Leute finden, wo Dienste vorhanden sind, welche ihren Mann nähren. Was endlich die Unterrichtsbücher betrifft, so sind für den ersten Bedarf deren schon mehrere, und mitunter vorzügliche in der Landessprache vorhanden, als: die allgemeine Geografie, Naturlehre, landwirthschaftliche Chemie, allgemeine und spezielle Landwirthschaftslehre, Zoologie und Botanik, Obstbaumzucht, Maulbeerbaumzucht, Wein- bau, Bienenzucht, Viehzucht, Thierheilkunde; selbstverständlich sind auch Bücher für das Rechnen und die schriftlichen Aufsätze vorräthig. Da die Eröffnung des Unterrichts ohnehin nur mit dem einen Jahrgange beginnen würde, so könnten die Schulbücher für die weiteren 2 Jahre bald herbeigeschafft werden, und im äußersten Nothfalle würde man sich mit Scripten behelfen, was selbst bei Universitätsstudien nichts Unerhörtes ist. Hiermit glaubt der Landesausschuß alles dasjenige erörtert zu haben, was mit Hinblick auf die Einrichtung der Grossauer Ackerbauschule dem h. Landtage als Grundlage einer eingehenden Verhandlung zu dienen geeignet sein dürfte. Der Landesausschuß aber stellte sich mit einem Musterbilde nach der Grossauer Schule nicht zufrieden, sondern er nahm Einsicht noch von der Organisation anderer niederer Ackerbauschulen, als: der mährischen in Prerau, der oberösterreichischen in Jrnharding, der croatisch-slavonischen in Kreutz, der italienischen in Conegliano n. s. w., fand jedoch, daß für die Länder, wo hierzu die erforderlichen Geldmittel vorhanden sind, der Ackerbauschule in Grossau keine den Rang streitig macht. Wo aber diese Mittel fehlen, werden die Ackerbauschulen in anderer Weise organistu, und eine dergleichen niedere Ackerbauschule befindet sich in unserem Nachbarlande Kärnten, welche über Beschluß des dortigen Landtages im Jänner d. I. errichtet, und am 5. November d. I. in Klagenfurt eröffnet wurde. Das Prinzip, welches an dieser Schule in Anwendung kam, ist ein von den gewöhnlich üblichen verschiedenes ; die Hälfte des Schulunterrichtes wird nämlich in der Stadt Klageiifnrt ertheilt, die andere Hälfte aus keinem bestimmten Grundbesitze, weil die Lehranstalt kein Schulgut hat; es entfällt hier auch die gemeinschaftliche Verpflegung der Zöglinge, und es bestehen keine Stiftungsplätze. Der Kärntiier'sche Landtag hat in der 22. Sitzung der 4. Session beschlossen, den Dotationsbetrag der Landwirthschaftgesellschaft für das Jahr 1866 auf 2.000 fl. mit der Bestimmung zu erhöhen, daß hievon auch die zur Errichtung einer niederen Ackerbauschule nöthigen Voreinleituiigen getroffen werden; nach Vorlage des Lehrplanes und der Nachweisung der Kosten dieser Schule erklärte sich weiter der Landtag bereit, einen den finanziellen Kräften des Landes angemessenen Jahresbeitrag dann zu leisten, wenn einerseits der Lehrplan als entsprechend anerkannt wird, und andererseits der Fortbestand dieser Ackerbauschule vollkommen gesichert erscheint. Die Kärntner'sche Landwirthschaftgesellschaft hat diesem Beschlusse gemäß die Voreinleitungen getroffen, und am 5. November d. I. die Ackerbauschule nach dem nachstehenden Plane eröffnet: Der auf zwei Jahre beschränkte Unterricht zerfällt: 1) in einen theoretisch-praktischen, welcher vom November bis Ende Mai zu Klagcnfurt abgehalten wird, und 2) in die landwirthschaftliche Beschäftigung auf rationell bewirthschafteten Gütern oder auf den älterlichen Besitzungen der Zöglinge während der Monate Juni bis Oktober jeden Jahreö. Gelehrt werden: Die Religionslehre, schriftliche Aufsatzlehre, das Rechnen, Geometrie, Physik und Chemie mit Bezug auf die Landwirthschaft, Landwirth-schastslehre in allen Zweigen in Verbindung mit der Naturgeschichte, Viehzucht, Bienen - und Scidenzucht, Thierheilkunde, Hufbeschlag, Forstwirthschaftslehre, Buchführung, Zeichnen. JO Debatte über Antrag des Landesausschusses auf Errichtung einer Landes-Waisenanftalt. — Abstimmung hierüber. — Antrag des Landesaus- schusses wegen Errichtung einer niederen Ackerbauschule. Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung, und ich bitte die Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist einstimmig angenommen. Der dritte Absatz des Landesausschußantrages lautet (liest denselben.) Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung und ich bitte die Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist einstimmig angenommen. Dars ich mir die Frage erlauben, ob das hohe Haus meinem Antrage beistimmt, über diese Anträge gleich heute im Ganzen abstimmen zu lassen? (Nach einer Pause.) Wenn keine Einwendung dagegen erhoben wird, bringe ich diese Anträge im Ganzen zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche dieselben im Ganzen annehmen wollen, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist: Antrag des Landesausschusses über den Antrag des Abg. Herrn Guttman wegen Errichtung einer niederen Ackerbauschule. Ich bitte den Herrn Berichterstatter das Wort zu ergreifen. Berichterstatter Dr. Bleiweis (liest): „Hoher Landtag! Der Landesausschuß wurde in der 25. Sitzung des ersten diesjährigen Landtages beauftragt, im Einvernehmen mit der k. k. Landwirthschaftgesellschaft in der nächsten Landtagssession Anträge Behufs einer ans Landesmitteln zu errichtenden und zu erhaltenden niederen Ackerbauschule allenfalls nach dem Muster der niederösterreichischen Ackerbauschule in Grosau, einzubringen.^ Mit dieser Vorlage entspricht der Landesausschuß dem ihm ertheilten h. Aufträge. Vor allem glaubt der Landesausschuß dem hohen Landtage eine Skizze der Organisation der niederöster-reichischen Ackerbauschule in Grossau vorlegen zu sollen, weil diese Schule es ist, auf welche der hohe Landtag bei seinem Beschlusse vorzugsweise das Augenmerk gerichtet har. Die Ackerbauschule in Grossau besteht durch Beschluß des niederösterreichischen Landtages seit 1. März 1863 als Landes - Ackerbauschule und bezieht aus dem uiederösterreichischen Landesfonde eine Dotation von jährlichen 11.000 fl., in welcher Summe 3.600 fl. für 40 Stiftungsplätze, dann 400 fl. zur Anschaffung neuer Maschinen und Lehrbehelfe, 300 fl. als Unterstützung für die Bekleidung armer und fleißiger Zöglinge bestimmt sind, der Rest aber für die Besoldungen u. s. w. verwendet wird. In die Schule werden übrigens auch zahlende Zöglinge aufgenommen. Die Gesammtzahl der Schüler, welcke daselbst Aufnahme finden können, ist auf 80 firirt. — Die Ausschreibung und Besetzung der Stiftungsplätze geschieht durch den niederösterreichischen Landesausschuß. Die Aufgabe der Anstalt ist eine doppelte. Sie hat einerseits den Zweck, junge Leute, vorzugsweise aus dem Bauernstande zum tüchtigen Betriebe ihrer künftigen eigenen Wirthschaften anzuleiten, oder sie zu brauchbaren Wirthschaftern, Aufsehern oder Meiern heranzubilden; andererseits soll sie aber auch Söhne gebildeterer Stände zu praktischen und rationellen Landwirthen ausbilden, welche dereinst entweder ihren eigenen Besitzungen oder größeren Pachtungen vorstehen sollen, oder sich dem land-wirthschaftlichen Beamtenstande zu widmen wünschen. Der Lehrkurs ist für jene, welche mit den nöthigen Schulkenntnissen nicht ausgerüstet sind, ein 3jähriger, — für jene aber, welche die nothwendigen Vorkemitnisse besitzen, ein 2jähriger. Die Aufnahmsbedingnisse sind: Ein Lebensalter zwischen 16—20 Jahren, gesunder Körperbau, ausreichende Kenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen, wie eö in der Volksschule gelehrt wird, und tadellose Sitte». Der Lehrplan ist nachstehender: Im 1. Jahrgange (Vorbereitungskurs) wird gelehrt: Rechnen in benannten Zahlen und Brüchen, Schönschreiben nebst Anleitung zur Satzbildung, allgemeine Naturlehre, Lineal- und Zirkelzeichnen, allgemeine Geografie und spezielle der wichtigsten Länder, allgemeine landwirthschaftliche Vorbereitung und Aufsätze über einschlagende Gegenstände. Im 2. Jahrgange (1. Fachkurs): Fortsetzung im landwirthschaftlichen Rechnen, schriftliche Aufsätze, Schönschreiben u. s. to., landwirthschaftliche Bodenkunde, Pflanzenlehre und allgemeine Thierzucht, Obstbaumzucht, Forstwirthschaft, allgemeine Naturlehre, Zirkelzeichnen. Im 3. Jahrgange (2. Fachkurs): Wiederholung und Uebung in schriftlichen Ausarbeitungen, Sprechübungen über Fachgegenstände, spezielle Viehzucht, Thierarzneikunde und Betriebslehre, landwirthschaftliche Gewerbs-lehre, Hopfen- und Gemüsebau, Forstwirthschaft, landwirthschaftliche Buchführung, Planimetrie, Feldmessen und Planzeichnen, landwirthschafrliche Bankunde. Dieser Lehrplan betrifft die Schule für die eigentlichen Zöglinge derselben; die sogenannten Praktikanten werden noch in anderen Gegenständen unterrichtet. Lehr behelfe der Schule sind: Der eigene Wirthschaftsbetrieb des dem Freiherrn Villa-Secca eigenthümlichen Gutes Grossau und Süssenbach mit einem Com-plere von 400 Joch Aecker, Wiesen und Waldungen, mit einem Viehstande von 80—100 Stücken Hornvieh und circa 500 Stück Schafen, — dann das chemische Laboratorium, die Modelle-, Samen-und Holzsammlungen, die Feldmeßapparate u. s. w. Der Oberleiter der Schule ist der Gutsbesitzer Ludwig Freiherr Villa-Secca selbst; außer ihm ist ein Direktor angestellt, welcher zugleich Gutsdirektor ist, überdies 5 Lehrer, 1 Assistent, 1 Schulaufseher und 1 Schuldiener. Der Landesausschuß kann keinen Augenblick anstehen, dem vorstehenden Lehrplane seine volle Anerkennung zu geben, weil die meisten der in dieser Ackerbauschule vorgetragenen Lehrgegenstände zur Heranbildung rationeller Landwirthe unumgänglich nothwendig sind, und dieser Lehrplan mit Rücksicht auf unsere Landesverhältnisse nur dahin eine Abänderung erleiden müßte, daß in die Reihe der Lehrgegeustände auch der Wein- und Seidenbau, sowie die Bienenzucht aufgenommen werden müßte. Auch die Eintheilung der Lehrgegenstände in drei Jahrgängen ist mit Rücksicht auf die Vorbildung der Jugend nothwendig, damit dieselbe die Unterrichtsgegenstände in Theorie und Praxis 6enteistem könne. Doch nicht unbemerkt kann es der Landesausschuß lassen, daß eine Ausdehnung der Schule auf 3 Jahrgänge nur bei einer solchen Einrichtung möglich ist, wo Freiplätze für die Studierenden bestehen, welche den Bestand der Schule sicherstellen. Ohne diese würde es derzeit nur ! in wenig Ländern Oesterreich's möglich sein, Zöglinge i aus dem Bauernstande in die Schule zu bekommen, welche jede weitere Belastung cs zahlungsunfähig macht. Wollen Sie die Grundbesitzer zahlungsunfähig machen, so können Sie dieses leicht thun; viel brauchen wir nicht dazu. Wir wissen, daß der fundus instmctus, die nothwendigsten Bedürfnisse veräußert werben müssen, nur um den Steueranforderungen Genüge zu leisten; ich glaube also, daß wir Anstand nehmen sollen, noch weitere Anforderungen an das Land zu stellen. Die prinzipielle Erklärung, daß das Waisenhaus eine Landesanstalt werde, halte ich von gar keinem Nutzen, denn das Prinzip will man nur aufstellen, um einen Grund zu haben, mit neuen Anforderungen an das Land zu treten. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Abg. Svetec meldet sich zum Worte.) Ich bitte, Herr Abgeordneter Svetec. Poslanec Svetec: če ravno je resnično, kar moj častiti predgovornik g. Brolih trdi, da je dežela hudo obložena, tako da ne more že zdaj večjih stroškov pretrpeti, gre danes vendarle za princip, za načelo, namreč, daje si-rotnica deželna naprava. Mi s tem ne rečemo, da bodemo sirotnieo precej zdaj zidali na deželne stroške; zakaj, nam gre zdaj le za to, da dobimo to premoženje v svoje roke, zidali pa bomo takrat, kadar bode to premoženje tako veliko, da bode mogoče zidati, in poročilo deželnega odbora natanko našteva, od kod dobimo premoženje. Mi imamo ustanove (štiftunge), nadjamo se radodarnosti posameznih domorodcev in društev, tudi se nadjamo, da nam bode Nj. Veličanstvo dovolilo državno loterijo in t. n., še le potem bodemo sklepali, ali bomo zidali ali ne; za zdaj pa se ne vdamo nobenej nevarnosti za deželo in nikjer se nam ne kaže, da bi trebalo strah imeti, da bode dežela zarad tega še bolj obložena. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so hat der Herr Berichterstatter das letzte Wort. Poročevalec dr. Bleiweis: Moj čestiti prijatelj in predgovornik, g. dr. Toman, je obžaloval, da deželni odbor ne predlaže svojih sporočil tudi v matrnem jeziku. Da se g. dr. Toman prepriča, da deželni odbor spoštuje deželni jezik, hočem tedaj kakor en del odborov v slovenskem jeziku govoriti. (Dobro! Živio!) Vsa stvar se suče zdaj le okoli nekega strahu, ki ga je predgovornik, gospod Brolih, izrekel. Skoraj pri tem pridem na to misel, ktero definira naša narodna govorica tako, da strah je stvar, ktere okoli in okoli ni nič, v sredi pa tudi nič! (Smeh. Brolih: Da bi Bog dal, da bi to bilo res!) Tuch je gospod predgovornik izrekel, da se vidi ta predlog, ki ga je postavil deželni odbor, prav nedolžen; in res je popolnama nedolžen! Ako bi bil gospod Brolih dobro prebral predlog deželnega odbora, bi bil že tukaj očitno videl izgovorjeno, da si-rotnica pa deželni zaklad se ne stavita celo v nobeno zvezo. V odborovem poročilu so imenovani tisti pomočki, kterili se namerava deželni odbor poprijeti, ako bi zclanje premoženje za ustanovljen)e sirot- nice preubogo bilo; in v tej vrsti je deželni zaklad zadnji imenovan; kajti prvo je: „tue Erwirkung der Allerhöchsten Bewilligung einer Staatslotterie und die Zuwendung eines Theilbetrages derselben der Waisenanstalt, — der Apell an den Wohlthätigkeitssinn einzelner Privaten, Vereine, Geldinstitute des Landes", — in na zadnje še le pride — „vas Ansuchen bei der Landesvertretung um eine Subvention aus dem Landesfonde". To je tedaj očitno izrečeno. Ako bo prihodnji deželni odbor videl, da ni dovelj premoženja, bode po mojih mislih še le potem, od deželnega zbora zahteval pripomoči. S tem, da želimo v svoje roke dobiti, kar je dosihmal v gospodarstvu vladinem bilo, kažemo le, da že iščemo pomoči za ustanovo toliko potrebne sirotnice. Jaz le obžalujem, da se to ni že zgodilo pred sto leti. Ako bi se to bilo napravilo pred sto leti, nabralo bi se že bilo več premoženja in ne bi bilo treba zdaj milo vati, kako se je s tem premoženjem ravnalo. Sam zastopnik deželne vlade gospod Hočevar pravi v sporočilu: „Erster Bericht über die Thätigkeit der Commission zur Berathung der Frage wegen Errichtung eines Waisenhauses für Kram" na strani 8: „Mit der im Jahre 1788 stattgesundenen Auflassung des Laibacher Waisenhauses ging der Bezug dieser Entschädigung an den krainischen Hauptarmenfond und respective an den Findelfond über i. t. d.“ Iz tega vidimo, da je denar za sirotnieo namenjen, se rabil za druge namene. Ne odlašajmo tedaj, da dobimo ta denar v svoje roke, da moremo vsaj enkrat začeti. Gospod Brolih sam pravi: Pripomočkov iskati, to je nam pred vsem potreba. — Da moramo to, moramo izreči, da bode sirotnica deželna. Vlada je pripravljena, dati nam tudi premoženje, kadar rečemo, da napravimo deželno sirotnieo. Slavni zbor! Ni tedaj treba nikakoršnega strahu imeti, da bi to česar sirotnica potrebuje, po dokladah nabirali. Vsi smo prepričani, da je naše ljudstvo preobleženo z davki in prikladami in da z doneski s i r o m a š k e g a naroda ne bodemo sirotnice zidali. In gotovo bo tudi prihodnji zbor ista misel navdajala. Ne odlašajmo tedaj še dalje, česar nam je že danes treba, in kar moremo pričeti brez vsega strahu! (Dobro! pravo!) Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Da kein Antrag vorliegt, so schreiten wir zur Abstimmung. Da in der Regel die mündliche Abstimmung stattfinden soll, so erlaube ich mir die Abstimmung durch Namensaufruf folgen zu lassen. Jene Herren, welche mit dem Antrage des Landesausschusses in seinem ersten Theile einverstanden sind, bitte ich mit „Ja", die dagegen sind,mit „Nein" zustimmen. (Bei dem hierauf erfolgten Namensaufrufe stimmte Abgeordnete Brolich mit „N c i n", die übrigen Herren Abgeordneten mit „Ja". Abwesend waren Seine sürstbischöfl. Gnaden Dr. Widmer und die Abgeordneten Baron Apfaltrern und Koren.) Präsident: Der Antrag ist daher mit eminenter Majorität angenommen. Wir kommen nun zum zweiten Absätze des Ausschußantrages (liest denselben). treba, če premišljujem nadalje sporočilo odborovo, ktero smo ravno zdaj slišali in iz kterega smo zvedeli, da vse premoženje obstoji v obligacijah, tak bi želel, slavni zbor, da bi na mestu obligacij gol zid sirotnice že stal! Dalje o tem ne morem govoriti. (Dobro! dobro!) Zadovoljna bode gotovo vsa dežela, ako izrečemo, da je sirotnica, odgojišče zapuščenih otrok, kot deželna naprava potrebna in tako pot nastopimo, po kterej bode mogoče sirotnico postaviti in dozdaj zbrano premoženje v našo skrb in varstvo vzeti, če s sedanjem premoženjem ne izhajamo, bodemo čakali druzega premoženja in daril, kakor so v odborovem sporočilu omenjeni. Jaz zato deželnega odbora predlog podpiram, ter prosim, slavni zbor! dobro premisliti in poprijeti se, da se ta misel vsaj enkrat vresniči. (Dobro!) Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Guttman: Ich wiederhole nochmals, daß sich die Landesver-tretnng von ihrem Beschlusse zur Errichtung einer Landeswaisenanstalt großen Dank im Lande erwarten darf. Die Schwierigkeiten, die von einer Seite erhoben wurden, kann ich nicht einsehen. Es handelt sich vorläufig nur um die prinzipielle Entscheidung: soll diese Anstalt eine Lokal- oder Landesanstalt sein? Für die Landesanstalt habe ich bereits in der Generaldebatte meine Gründe dargethan; brauche sie daher nicht zu wiederholen. Auö dem Geiste des Berichtes des Landesausschusses geht aber unzweideutig hervor, daß der Bau dieses Waisenhauses noch in die Ferne gerückt ist, und es geht die Absicht und Tendenz des Ausschusses dahin, sich vorläufig erst einen Baufond zu gründen. Die Wege, ans denen man diesen Baufond sich bilden will, sind klar vorgezeichnet. Es heißt vor allem andern: Es werde an Se. Majestät die Bitte gestellt, daß eine Lotterie zu diesem Zwecke gestattet werden wolle. Wir haben, meine Herren! eine Irrenanstalt, welche schon längst als Landesanstalt erklärt wurde, zu bauen. Wir haben aus den dafür bestimmten Lotterien schon einen zimlichen Baufond dafür gewonnen — haben wir aber diese Anstalt schon gebaut? Nein! Und warum nicht? Weil uns noch immer die Mittel fehlen, welche zur Erbauung einer solchen Anstalt, wie sie der Zweck und Zeitgeist in dieser Richtung verlangt, erforderlich sind. Auch hier werden wir mit dem Baue nicht trainirt. Wir brauchen daher bei dem Baue der Waisenanstalt nicht Furcht und Besorgnisse zu haben, daß, wenn wir schon heute Beschluß fassen, daß die Waisenanstalt eine Landesanstalt sei, damit im Lande Aufregungen erwecket werden. Ich glaube, sobald dieser Weg eingeschlagen wird, welchen der Landesausschuß vorzeichnet, so wird nicht allein aus dem Wege der Allerhöchsten Gnade, sondern auch durch wohlthätige Werke gewiß mancher Gulden hereinkommen, und der Baufond sich vielleicht eher vermehren, als wir es denken. Man kann daher unmöglich ans dieser Besorgniß einen solchen Zweck bei Seite lassen, um schon heute zu sagen: Nein, wir wollen diese Anstalt nicht als Landesanstalt errichten. Ich vertrete daher nochmals den Antrag, welchen der Landcsausschuß gestellt hat. (Dobro!) Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Poslanec Svetec: Prosim besede. Jaz bi želel, da bi mi pri tem predlogu od druge strani ozirali se na to, kaj naš sklep, da je sirotnica deželna naprava, pomeni. Iz poročila deželnega odbora vidimo, da vlada nam ne izroči tega premoženja, dokler ona za gotovo ne ve, da bo to premoženje za deželno napravo; iz odboro-vega poročila tudi vemo, da ljubljanski občinski za-stop ne bi tako popolnama odstopil obskrbljevanja premoženja deželnemu odboru, ako bi se sirotnica ne napravila za celo deželo. Tedaj ako hočemo to premoženje v svoje roke in v svoje oskrbljevanje dobiti, je naj prvo potrebno, da izrečemo, da ga obrnemo za deželno napravo, za sirotnico cele dežele. To je tedaj prvo, kar se storiti mora; ako tega ne storimo, vse drugo nič ne pomaga in sirotnice zidati ne moremo. (Richtig!) Potlej, slavna gospoda! je še nekaj druzegai tako vgodne prilike, da dobimo to premoženje v svoje roke, morebiti ne bode kmalu spet. Mi ne vemo, ali bode vlada drugič spet tako pripravljena nam to premoženje izročiti; mi ne vemo, ali bode mestni zastop ali občina ljubljanskega mesta tudi v prihodnjič tako pripravljena, da nam odstopi popolno oskrbljevanje; mi morebiti zamudimo dobro in lepo priložnost toliko premoženje dobiti v deželno oskrbstvo. To je važno in moja misel je, da se mi te priložnosti poslužimo, ter to premoženje v deželne roke dobimo. Iz tega dvojnega vzroka, da te priložnosti zamuditi ne smemo, podpiram nasvet deželnega odbora. (Dobro! dobro!) Abg. Brolich: Ich muß doch gegen diese Einwendungen mir einige Worte zu sprechen erlauben. Der Herr Vorredner hat eben gesagt: die Landesregierung wäre nicht geneigt uns das in ihrer Verwaltung stehende Waisenvermögen abzutreten, wenn nicht diese Anstalt als Landesanstalt erklärt würde und ohne Zustimmung der Landesregierung können wir deir Bau nicht einmal beginnen. Das glaube ich gerne, weil wir keine disponiblen Fonde haben und die Obligationen werden wir nicht losschlagen; wenn es aber schon zum Beginne des Waisenhausbaues nothwendig ist, daß die Landesregierung das Waisenvermögen, welches sich in ihrer Verwaltung befindet, an den Landesausschuß abtrete, dann wird die Frage entstehen, was geschehen wird, wenn wir einmal den Bau begonnen haben? es wird dann die weitere Ausführung dem ganzen Lande auferlegt und das ist es eben, wogegen ich protestire. Wenn wir die Fonde hätten, um den Ausbau fertig zu machen, dann würde ich darüber nie ein Wort gesprochen haben, aber so muß der ganze Bau von Beiträgen des Landes, von Zuschlägen, die auf das Land kommen, durchgeführt werden, und vor dieser Zumuthung schrecke ich zurück und glaube, daß auch unsere Landsleute sehr erschrecken werden; das ist der wunde Punkt, der mich am meisten genirt und der die Grundlage bildet, daß ich für diesen Artikel nicht stimmen ! kann, weil ich weiß, daß das Land so belastet ist, daß Der Bericht des Ausschusses und der sehr thätig gewesenen Commission zur Berathung dieser Frage ist nach meiner Meinung sehr optimistisch gehalten. Man sagt, das ganze Gebäude wird 80.000 fl. bis 90.000 fl. kosten. Ich nehme nun zuerst an, es würde wirklich nicht mehr kosten, ich frage aber nun, woher diese 80—90.000 fl. nehmen? Sollen wir alle Obligationen, in denen das Capital liegt, auf den Markt bringen? Der Herr Abgeordnete Kromer hat bereits, das so groß dargestellte Vermögen bedeutend reducirt, er stellte es von 211.600 fl. auf 126.000 fl., und ich glaube, er hat nicht weit gefehlt, er dürste recht haben. Wenn wir aber 80—90.000 fl. für den Bau allein verwenden, so ist der ganze Fond nahe zu erschöpft, allein wir werden nicht 80—90.000 fl. verbauen, ich glaube wohl das Doppelte. Nehmen wir nur die einfache Erweiterung des Civilspitales, wofür auch ganz bündig beantragt wurde, 13—15.000 fl. dürfe der Bau kosten. Der Bau selbst hat aber mehr als 30.000 fl. gekostet. Das ist wohl nur ein kleiner Vergleich zu diesem großen Baue. Wenn wir nun den Antrag in Betracht ziehen, welcher für einen Belegraum von 50 Waisenknaben gestellt wurde, wobei im ganzen 13 Zimmer als nothwendig erklärt werden, unter denen sich aber 5 Säle befinden , abgesehen von den übrigen Lokalitäten, und wenn wir berücksichtigen, daß im Berichte auch weiters ausgesprochen war, daß wenig Hoffnung vorhanden ist, daß die Mädchen vom Ursulinerkloster übernommen werden, daß daher das Waisenhaus nicht nur für die Knaben, sondern auch für die Waisenmädcheu erbaut werden müsse, so muß man wohl annehmen, daß der Belegraum, wenn nicht noch einmal so groß, doch ein Drittel größer sein muß. Man wird dann die drei Schlafsäle auf 6, ferner die drei Lehrerzimmer ebenfalls auf 6 bringen, und eben so die Krankenzimmer vermehren müssen. Dann kommt noch in Betracht die Wohnung für den Waisenhaus-Director und Directorin und so weiter. Es wird daher das Haus, welches zu bauen ist, noch einmal so groß sein müssen, als es hier ohnehin mir knapp bemessen wurde, und für diese knappe Bemessung der Lokalitäten wurde schon vom Ausschüsse zugestanden, daß man einen Kostenbetrag von 80—90.000 fl. brauchen wird. Nehmen wir nun an, daß wir ein entsprechendes Waisenhaus für Knaben und Mädchen errichten, so würde dasselbe schon nach dem Antrage des Ausschusses, wenn nicht 160—180.000 fl., doch wenigstens 130.000 fl. kosten, also weit den Bestand des Stammvermögens überschreiten. Zur Veräußerung des Stainmvermögens sind wir ohnedies nicht berechtigt, und dennoch wird man nothwendigerweise damit hervortreten müssen, wenn man den Bau wird anfangen wollen; die Arbeiter werden bezahlt, die Contrahenten befriediget werden wollen. Es sind fromme Wünsche, daß der Wohlthätigkeits-ssnn in so hohem Grade an den Tag treten werde, wie hier hervorgehoben wird. Ich zweifle nicht, daß im Lande sehr viel Wohlthätigkeitssinn herrscht, allein dort, wo die Zeiten die Erfahrung erleben ließen, daß man bezüglich desjenigen, was man besitzt, eine große Aufmerksamkeit haben muß, um es nur zu erhalten, nicht um es zu vermehren, — denn jede Vermehrung des Vermögens bei unsern Verhältnissen ist so ziemlich geschwunden, und Personen, welche mildthätig sein könnten und es auch sein wollen, sind nicht alle Tage, ja nicht einmal alle Jahre, vorhanden — da werden wir wohl lange warten müssen, bis ein solcher Wohlthätigkeitssinn sich wirklich realisirt. Ich glaube daher, daß es besser wäre, wir warten so lange, bis wir den entsprechenden Fond zum Aufbaue eines Waisenhauses haben. Dann bauen wir das Haus, und wenn wir es gebaut und ausgestattet haben, dann treten wir mit einem Antrage vor das hohe Hauö, dann erklären wir diese Anstalt als Landesanstalt! Dann, glaube ich, wird auch, wie der Abgeordnete Guttman gesagt hat, das ganze Land dem Landtage großen Dank wissen. Aber wenn wir zuerst das Land belasten, ohne zu wissen, ob wir auch zu einem günstigen Resultate kommen, so wird uns das Land keinen Dank wissen, sondern den begründeten Vorwurf erheben, daß wir aus seine Kosten bauen, ohne es auch nur in seinen einzelnen Theilen gehört zu haben. Ich weiß nicht, daß Anträge und Wünsche von Seite der Bezirke, von Seite der Gemeinden an den Landesausschuß oder an die Landesregierung kund gegeben worden wären, daß eine solche Anstalt ins Leben gerufen werden möge. Denn jeder Mann weiß, wie wohlthätig es sei, für Erziehung der Waisenkinder zu sorgen; allein der arme Bauer von 5—6 Kindern kann für seine eigenen Kinder nicht sorgen, und er soll nun für Waisenkinder Beiträge leisten (Heiterkeit), die er von seinem eigenen Munde abbrechen muß, zum Nachtheile seiner eigenen Kinder für fremde Kinder! Ich bin daher der Ansicht, daß wir gegenwärtig auch nicht im Prinzipe aussprechen sollen, das zu errichtende Waisenhaus sei eine Landesanstalt. Wird es einmal gebaut werden, dann wird es an der Zeit sein, mit dieser Frage vor das hohe Haus zu treten! Ich werde keinen Antrag stellen, allein ich werde für den ersten Absatz nicht stimmen. Poslanec dr. Toman: Da je sirotnica v našej deželi potrebna, je bilo rečeno in to je vsakemu tako znano, ker kamor koli se ozremo po mestu in po deželi, povsod najdemo toliko sirot in zapuščenih otrok. Moj gospod predgovornik je rekel, da nimajo kmetje dosti premoženja svojih otrok oskrbovati, ali za Boga sirot bodemo vedno imeli, in če nimajo posamezni premoženja, jih mora tako občina s svojim premoženjem rediti. Gospod predgovornik je tudi rekel, da ne želi dežela sirotnice, da ni nobeni, ne kanton ne občina v deželi zato prosil, kar se danes tukaj predlaga. Ali bomo zmirom čakali, da iz naših ust to pride, za kar so nas kantoni ali občine prosili ? Ali nismo pooblaščeni od svojih volivcev, da sklepamo, kar je za deželo dobro? Sirotnica pa je dobra mo potrebna, zato so moramo tudi za njo odločiti. Predlog odborov glasi se po nemški —- obžalujem, da ne poklada deželni odbor svojih nasvetov v deželnem matrnem jeziku — glasi se po nemški takole: „das zu gründende Waisenhaus wird als eine Landesanstalt erklärt". To se pravi: Sirotnica, ki se bode napravila, bode deželna naprava. Slavna gospoda! Nikakor nas to ne zaveže, da moramo sirotnico zidati, kdaj, kako in za koliko stroškov (dr-. Costa: Bes je!). Upam, da bo mogoče, toliko premoženje zbrati, kar ga za sirotnico bode schriftliche Erledigung erfolgt ist, so wird sic doch ohne Zweifel auf Betreibung bald einlangen. Ich muß noch den letzten Punkt berühren, nämlich den Vorbehalt des Gemeinderathes der Stadt Laibach. Ich kann wohl mit Beruhigung aussprechen, daß es von der Gemeindevertretung durchaus nicht beabsichtiget wurde, der Landesverwaltung ein Mißtrauen zu zeigen, denn der Vorbehalt des Gemeinderathes ist nicht so umfassend, wie ihn der Herr Vorredner aufgefaßt zu haben scheint. Der Vorbehalt sagt ausdrücklich, daß die Verfügung mit der Substanz des "Waisenvermögcus in Uebereinstimmung mit dem Gemeinderathe erfolgen soll, so zwar, daß wenn wir sagen werden, die Metelko'sche Stiftung, die in der Verwaltung des Gemeinderathes steht, soll zu dem Baue eines Waisenhauses verwendet werden, so hat sich der Gemeinderath nur vorbehalten, daß er zu dieser Verfügung über die Substanz des Waisenvermögens seine Zustimmung gebe. Die Verwendung der Interessen dieses Waisen-fondes hat sich der Gemeinderath nicht vorbehalten, sondern nur die Verfügung über die Substanz. Sie werden daraus sehen, daß dadürch kein besonders beschwerendes Hinderniß gegen die Errichtung des Waisenhauses liegt, daß vom Gemeinderathe auch kein Mißtrauen gegen die Landesvertretung beabsichtiget wurde, sondern er wollte eben nur, nachdem ein so bedeutendes Vermögen, worüber er gegenwärtig die ausschließliche Verfügung hat, an andere Organe übergehen soll, über die erste Verfügung auch um sein Gutachten und seine Zustimmung angegangen werden. Was aber die jährlich zu erstattenden Berichte über die Verwaltung des Waisenvermögens betrifft, so ist der Vorbehalt des Gcmeinderathes auch nicht in dem Sinne aufzufassen, daß dem Gemeinderathe eine besondere Rechnungslegung und ein besonderer Bericht über die Verwaltung gemacht werden soll, denn der Passus hierüber lautet wörtlich, daß der Gemeinderath alljährlich eine entsprechende Kenntniß von dem Ergebnisse der Verwaltung erhalte, das ist nämlich, nachdem der Landesausschuß oder die Verwaltung des Waisenhauses ohne Zweifel, wie es bei anderen Waisenhäusern der Fall ist, alljährlich den Rechenschaftsbericht in Druck legen wird, um die Theilnahme der Bevölkerung an diese Anstalt rege zu erhalten, so wird dieser Bericht auch dem Gemeinderathe zur Kenntniß mitgetheilt werden. Es ist also dieser Vorbehalt kein derartiger, daß er irgendwie als beschwerend oder als Mißtrauensvotum gegen die Landesverwaltung betrachtet werden könnte. Ich glaube daher, daß nachdem kein wesentlicher Grund besteht, den Anträgen des Landesausschusses nicht beizutreten, ich es aber für höchst wichtig erachte, daß endlich prinzipiell der Beschluß gefaßt werde, eine Landeswaisenanstalt zu gründen, welcher Beschluß dann eben die Basis zur Fortsetzung der Verhandlungen bildet, so befürworte ich die Anträge deö Landesausschusses und hoffe, daß der hohe Landtag denselben seine Zustimmung ertheilen werde. Präsident: Wünscht noch Jemand von den Herren in der Generaldebatte das Wort. (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so hat der Herr Berichterstatter das letzte Wort. Berichterstatter Dr. Bleiweis: Nachdem ohnehin keine Gegenanträge vorliegen, so habe ich nichts weiters zu bemerken. Präsident: Die Generaldebatte ist geschlossen. Wir gehen nun zur Spczialberathnng über, der erste Absatz des Antrages des Landesausschusses lautet: „Das zu gründende Waisenhaus wird als eine Landesanstalt erklärt". Wünscht Jemand von den Herren zu diesem Absätze daö Wort? Abg. Brolich: Ich bitte um das Wort. Wie dieser Artikel lautet, erscheint er wirklich ganz unschuldig, und jeder könnte demselben, wenn man nicht in das Innere der Sache einginge, unbedingt seine Zustimmung geben. Wenn ich aber den ersten Artikel etwas zergliedere, so stellt sich die Frage heraus, wer wird das Waisenhaus bauen, auf wessen Kosten soll gebaut werden? Diese Frage wird wohl der Ausdruck „Landesanstalt" von selbst beantworten. Die Baukosten werden sonach vom Lande bestritten werden müssen; wir treten nun mit bedeutenden Anforderungen vor das Land und zwar zu einer Zeit, die vielleicht die ungelegenste sein wird. Wenn wir nur bedenken, in welcher Noth sich gegenwärtig das Land befindet, daß wir Zuschläge auf Zuschläge haben, daß man sie kaum mehr zahlen kann, Zuschläge zum Laudesfoud, zum Spitalfond, zum Irren-hanse,— denn diese sind Wohlthätigkeitsanstalten,— dann noch Lokalfonde, Schulsond und dergleichen! —- Ein gewöhnlicher Landmann weiß gar nicht mehr die Namen, wozu er alles besteuert ist. Wir wissen auch, wie schwer gegenwärtig die landesfürstlichen Steuern auf dem Lande hasten, mit welchen Schwierigkeiten sie eingebracht werden; wir haben voriges Jahr bei Gelegenheit des Rechenschaftsberichtes eine Darstellung gehört, welche wirklich herzzerreißend ist, es wurden Massen von Erekutioneu zum Behufe der Eintreibung der landcsfürstlichen Steuern aufgezählt. Nehmen wir nur an, daß blos die Hälfte stattgefunden hat, so ist dies ein trauriger Beweis, in welch gedrückter Lage das Land sich befinden muß. Nehmen wir nun, daß die neue Gemeindeordnung auch Anforderungen an das Land stellen wird, daß diese neuen autonomen Gemeinden auch neue Zuschüsse verlangen, und daß diese Zuschüsse bei allen Gemeinden nur mit großen Schwierigkeiten zu erheben sein werden. Nun kommen wir auch noch mit sehr bedeutenden Anforderungen. Es heißt zwar hier, wir sollen nur im Prinzipe aussprechen, daß das zu gründende Waisenhaus eine Landesanstalt sei. Allein im Prinzipe ausgesprochen, beziehen wir uns auf Gründe, welche hier für die Nothwendigkeit der Errichtung eines Waisenhauses angeführt wurden, wir werden dann gleich zum Baue schreiten, denn die Nothwendigkeit wurde so klar bewiesen, daß kein Mensch dagegen etwas einwenden kann. Wenn wir aber zum Baue schreiten, so frage ich, woher werden wir die Baumitteln nehmen? Meiner Meinung nach wäre daher diese Zustimmung tivm fürstbischöflichen Ordinariate jedenfalls einzuholen. Wir werden dadurch der primitiven Absicht des Stifters entsprechen, und können auch vom Ordinariate manche beachtenswerthe Andeutung zur entsprechenden Lösung dieser Frage erholen. Weiters hat auch Johann Gregor von Thalberg in seinem Testamente vom 4. Dezember 1715 angeordnet (liest): „Daß für den Fall, alö sein Sohn Josef Anton Tobias von Thalberg ohne männliche Erben das Zeitliche segnen würde, sein ganzer Nachlaß außer der Legitim« zu einem Waisenhaus zu Laibach, worüber daö Domkapitel allda die Jncumbenz haben soll, applizirt und gewidmet werde". Nachdem sohin rücksichtlich dieser Stiftung, dem Domkapitel in Laibach die Fürsorge für die entsprechende Verwendung zusteht, so muß bezüglich der ebengedachten Stiftung auch die Zustimmung des Domkapitels eingeholt werden. Belangend endlich die Verwaltung des Vermögens, so hat der Gemeinderath der Hauptstadt Laibach den Vorbehalt gestellt, daß zu jeder Verfügung mit der Substanz des speziell städtischen Waisenvermögens die gcmeinderäth-liche Zustimmung erforderlich sei, und daß der Gemeinde-rath alljährlich eine entsprechende Kenntniß von dem Ergebnisse der Verwaltung erhalte. Ich muß gestehen, mir scheint es nicht ganz verein-barlich, daß eine Anstalt als Landesanstalt erklärt, und daß die Verwendung der Mittel für diese Anstalt von der jeweiligen Zustimmung anderer Corporationen abhängig gestellt werde. Ein derlei Verhältniß wird viele Complicationen, Verzögerungen, mitunter selbst das Verpassen günstiger Momente zur unvermeidlichen Folge haben. Der Gemeinderath von Laibach kann auch beruhigt sein, daß die Interessen der Stadt in jeder Richtung auch von dieser Landcsvertretung entsprechend gewahrt werden. Es sitzen ja viele seiner Mitglieder stets auch in dieser hohen Versammlung. Ich glaube daher in diesem Punkte wäre dahin zu wirken, daß der hiesige Gemeinderath von seinem gestellten Vorbehalte abgehen, und die Ausfolgung des speziell städtischen Waisenvermögens zu dem gedachten Zwecke, gegen dem beschließen möge, daß alle stiftbrieflichen Verpflichtungen aufrecht erhalten, und auch die Gebarungsresultate dem Gemeinderathe alljährig bekannt gegeben werden. Ich habe diese Andeutungen nur zu dem Zwecke geben wollen, damit sie der Landesausschuß, falls der Gegenstand nicht an einen speziellen Ausschuß zur Vor-berathung zugewiesen wird, in weiterer Behandlung der vorliegenden Frage entsprechend berücksichtigen möge. Präsident: Wünscht noch Jemand von den Herren in der Generaldebatte das Wort? Abg. Dr. Costa: Die von meinem Herrn Vorredner angeregten Punkte sind allerdings von großer Wichtigkeit, scheinen mir aber mit der Frage, über welche das hohe Haus heute zu entscheiden haben wird, nicht in unmittelbar zwingendem Zusammenhange zu stehen. Es handelt sich hier heute nach den Anträgen, welche der Landesausschuß gestellt hat, lediglich um die prin- zipielle Erklärung, daß das zu gründende Waisenhaus eine Landesanstalt werde, ferner, daß dem Landesausschusse der Auftrag ertheilt werde, mit der Landcsbehörde die Verhandlung wegen Ueberkommung des Waisenvcr-mögens zu pflegen, und daß endlich der Landesausschuß beauftragt wird, an Se. Majestät den Kaiser die Bitte zu stellen, um Zuwendung eines Theiles des Erträgnisses von einer Wohlthätigkeitslotterie. Gegen den hauptsächlichsten ersten Antrag, nämlich dagegen, daß diese Anstalt Landesanstalt werden soll, ist von dem Herrn Vorredner keine Einwendung erhoben worden; es ist nichts dagegen vorgebracht worden, es ist daher auch nicht nothwendig den Gründen, welche der Landesausschuß in seinem Berichte vorbrachte, noch weitere beizufügen. Die Nothwendigkeit, daß das Waisenhaus Landesanstalt werde, scheint mir so klar vorzuliegen, und so in den Intentionen des Stifters des Waisenvermögens gelegen zu sein, daß darüber kaum viel Worte zu verlieren sind. Mit diesem prinzipiellen Ausspruche präjudizirt aber der hohe Landtag gar nichts; er präjudizirt nichts, weil die Frage, wann das Waisenvermögen, und in welcher Art und Weise eö zur wirklichen Jnslebenrufung der Waisenanstalt verwendet werden soll, ohnehin noch einmal später vor das hohe Haus gebracht werden wird. Eö handelt sich nur darum, daß der hohe Landtag ausspreche, wir wollen eine Landeswaisenanstalt errichten, daß er ausspreche, wir wollen das Waisenvermögen in die eigene Verwaltung bekommen, und dagegen wurde keine Einsprache erhoben. Die Frage also, ob die Fonde zur Errichtung dieser Landeswaisenanstalt ausreichen werden, die Frage kann man getrost den späteren Sessionen dieses hohen Landtages überlassen, und ich glaube nicht, daß es eine Uebereilung wäre, wenn wir heute den Anträgen des Landesausschusses unbedingt beistimmen, weil eben diese, u. z. namentlich der erste Antrag, die Vorbedingung bilden, welche das hohe Staatsministerium gestellt hat, um darauf hin die Ausfolgung des Waisenvermögens in die Verwaltung des Landes folgen zu lassen. Was nun die weiteren von dem Herrn Vorredner berührten Punkte betrifft, so scheinen auch diese nicht im nothwendigen Zusammenhange mit den Anträgen des Landesausschusses zu stehen. Es ist ganz richtig, daß das Ordinariat seine Zustimmung zur Verwaltung der Metelko'schen Stiftung geben muß, ich bin aber auch in der Lage bekannt zu geben, daß das Somite, welches zur Vorberathung der Frage wegen Errichtung des Waisenhauses eingesetzt war, bestehend aus Vertretern des Landesausschusses, der Gemeinde und der hohen Regierung, sich an die Regierung, an den Landesausschuß und auch an daß fürstbischöfliche Ordinariat schriftlich gewendet hat, und daß eine besondere Deputation dieses Comite's auch noch mündlich beim Fürstbischof diesen Gegenstand angeregt und befürwortet hat. Der Herr Fürstbischof hat damals mündlich gleich erklärt, daß gegen die beabsichtigte Verwendung des Stif-tungsvermögens gar kein Anstand obliege, wohl sind aber nach meiner Meinung Anstände dagegen, daß das Waisenhaus im Ursnlinerkloster untergebracht werden sollte, nachdem der Platz hierzu nicht ausreicht. Diese Frage wird also erst dann als vollkommen gelöst zu betrachten sein, denn obgleich bis jetzt noch keine Ganz richtig hat der löbliche Landesausschuß bemerkt, die Nothwendigkeit der Errichtung einer Waisenanstalt liege so klar am Tage, daß es keines Beweises mehr bedarf. Meine Herren! wenn wir uns am Lande oder in der Stadt, wo wir wollen, umsehen, so werden wir eine große Anzahl verwaister Kinder, welche dem größten Elende Preis gegeben, namentlich in moralischer Beziehung sehr vernachlässiget sind, finden. Es muß befremden, daß diese Nothwendigkeit erst in neuer Zeit so hervorgehoben werden mußte, und daß im Verlause so vieler Dezennien, dieser Gegenstand von keiner Seite so dringend wie nothwendig, zur Sprache gebracht worden ist. Ich erinnere auf die Zeit der erfreulichen Anwesenheit Ihrer Majestät der Kaiserin in Laibach, wo der damalige Statthalter im Vereine mit vielen andern Gleich-gestnnten Allerhöchsten Ortes eine Bittschrift überreichte, um eine solche Anstalt in Laibach gründen zu dürfen. Seither sind viele Jahre vergangen, und die Wai-senanstalt ist noch heut zu Tage ein frommer Wunsch geblieben. Schon damals standen dazu viele Mittel zu Gebote, welche sich seither nicht unansehnlich vermehrt haben; es liegt daher die Möglichkeit vor, eine Anstalt, für welche die Landesvertretung gewiß des Dankes des ganzen Landes versichert sein kann, gründen zu können. Der Landesvertretung darf nicht bange sein, die weiteren Fonde und Mittel aufzubringen, um diese Anstalt, welche so menschenfreundliche als moralische Tendenzen im Gefolge führt, errichten zu können. Wir haben aus der neuesten Zeit Beweise, wie Männer die Nothwendigkeit einer solchen Anstalt anerkannten, und wie sie sich mit ansehnlichen Beiträgen zur Gründung einer solchen Anstalt betheiligten. Wir haben das Gleiche auch weiterhin anzuhoffen und gewiß wird jener Fond, den der löbliche Ausschuß schon gegenwärtig in Aussicht stellt, sehr leicht zu erstreben sein. Die Kostenfrage kann sonach nach meiner Ansicht durchaus nicht Besorgnisse erregen, und sicher können wir in die Zukunft blicken, die Mitteln werden uns über kurz oder lang reichlich zufließen, wenn der Antrag angenommen wird, welchen der löbliche Ausschuß stellt. Eine solche Anstalt kann aber nur als Landesanstalt ihr Gedeihen finden und weiter prosperiren; sie kann nicht eine Lokalanstalt sein, weil die Landesvertretung den Waisen des Landes doch auch eine Rücksicht schenken muß, und weil endlich die Lokalguellen nicht so reichlich wären, um eine solche Anstalt nach allen Anforderungen für immer erhalten zu können. Ich unterstütze sonach den Antrag des löblichen Ausschusses mit voller Wärme, und bin überzeugt, daß, wenn sein Antrag angenommen wird, wir in nicht ferner Zeit eine Anstalt besitzen werden, für welche die Landesvertretung gewiß des aufrichtigsten Dankes des Landes versichert sein kann. (Dobro !) Präsident: Wünscht noch Jemand von den Herren in der Generaldebatte das Wort? Abg. Kromer: Ich bitte um das Wort. Die hohe Versammlung wird gewiß dankbar anerkennen, daß die Frage wegen Errichtung eines Waisen- hauses doch endlich angeregt, und nach mehreren Richtungen beleuchtet wurde, und daß hiedurch die zur Errichtung dieser Anstalt disponiblen Mittel bekannt worden sind. Allein diese Mittel scheinen bisher noch immer etwas spärlich vorhanden zu sein. Der verehrte Landesausschuß hat in seinem Berichte den Gesammtfond auf 211.600 fl. im Obligationswerthe beziffert. Die Gattung aller einzelnen zu diesem Zwecke erliegenden Obligationen ist mir nicht bekannt, ich habe auch zu wenig materiellen Anlaß, dem Course der einzelnen Obligationen alltäglich nachzuforschen. Indessen werde ich nicht viel verfehlen, wenn ich den Courswerth dieser Obligationen im Durchschnitte höchstens auf 60 % veranschlage. Nach diesem meinen Anschlage dürften sich sohin die gedachten Obligationen im Nominalwerthe von 211.600 fl. auf höchstens 126.000 fl. verwerthen lassen. Wenn daher von diesem derzeit wirklich vorhandenen Capitale nur beiläufig die Hälfte pr. 63.000 fl. zum Ankaufe eines Gebäudes und zu dessen entsprechender Ausstattung verwendet wird, so dürfte die zweite Hälfte von 63.000 fl. mit dem jährlichen Erträgnisse von höchstens 3.150 fl. zur Bestreitung der Lehrerdotationen, dann zum Unterhalte und zur Erziehung so vieler Kinder wohl durchaus nicht zureichend sein. Man bars jedoch deshalb den Muth nicht verlieren; es steht vielmehr anzuhoffen, daß für den Fall, wenn die Durchführung dieser Frage ernstlich in Angriff genommen wird, sich auch Wohlthäter in einer und der andern Richtung sicher finden werden, um den derzeit spärlichen Fond zu verstärken. Nur vor einer Uebcreilung möchte ich ernstlich ge-warnet haben, sonst laufen wir wirklich Gefahr, den größten Theil unsers Fondes für den Ankauf und die Ausstattung des erforderlichen Gebäudes zu verwenden, und so uns der Mittel für den eigentlichen Zweck, nämlich für den Unterhalt, die Erziehung und den Unterricht der Waisen vollends zu berauben. Belangend nun die Berechtigung zur Disposition mit dem vorhandenen Fonde, möchte ich anregen, daß der Stifter Franz Metelko, dankbaren Angedenkens, im §. 17 seines Testamentes angeordnet hat: (liest) „Zu Universalerben ernenne ich die Armen, d. i. die mittellosen Kinder der Stadt und Vorstädte Laibachs, die ehelicher Abkunft sind und das 15. Jahr nicht überschritten haben, und nebstbei keine Aeltern oder Verwandte , oder nur solche haben, die für ihre Erziehung nichts thun können. Der löbliche Gemeindevorstand der Hauptstadt Laibach wird daher gebeten, die jährlichen Interessen und nöthigen Falls selbst das Capital, jedoch in beiden Fällen im Einverständnisse des hochwürdigen fürstbischöflichen Ordinariates zur Erziehung oder Unterbringung erwähnter Kinder in ein Handwerk oder in einen Dienst zu verwenden". Ich glaube daher, wenn diese Zustimmung des fürstbischöflichen Ordinariates rückstchtlich der Verwendung der Interessen und des Capitals selbst daun nothwendig war, wo es sich nur um die Unterbringung einzelner Kinder gehandelt hat, daß diese Zustimmung im Sinne des Stifters, um so mehr für den Fall nothwendig wird, wenn das ganze Capital zu einem Waisen-hausc verwendet werden soll. spricht, und schließlich auch die vorstehende Note des k. f. Landespräsidiums beachtenswerthe Andeutungen hierzu angibt, so glaubt der Landesausschuß unter Hinweisung aus diese Vorakte nur auf die Erörterung jener prinzipiellen Fragen eingehen zu sollen, von welchen das hohe Staatsministerinm die Errichtung einer Landeöwaisenan-stalt abhängig macht. Daß Anstalten, deren Aufgabe es ist, arme ältern-lose Kinder zu verpflegen, und derart zu erziehe», daß deren künftige Erwerbsfähigkeit und staatsbürgerliche Selbstständigkeit für die späteren Lebensjahre gesichert und dieselben vor den Gefahren geschützt werden, welche vielfältig der hilf- und rathloscn Jugend drohen, ein dringendes Bedürfniß der Zeit sind, bedarf wohl keiner weiteren Begründung, und die Thatsache, daß in mehreren Ländern der österr. Monarchie Waisenhäuser als Landeswaisenanstalten errichtet wurden, und noch bestehen, so z. B. in Linz und Salzburg, spricht für den praktischen Werth dieser Institute. Ein solches Institut bestand im vorigen Jahrhunderte auch Hierlands, dürfte aber wahrscheinlich aus Mangel an Subvention eingegangen sein. — Dadurch, daß der angesammelte Waiseufond durch eine lange Reihe von Jahren unbenützt blieb, und daß in neuerer Zeit durch letztwillige Anordnungen und Stiftungen das Gesammt-capital, wie aus dem Comiteberichte und der Landcsprä-sidialnote ersichtlich ist, zu einer namhaften Summe herangewachsen ist, sind nunmehr die Mittel geboten, um an die Errichtung einer Wohlthätigkeitsanstalt zu schreiten, welcher, wenn sie einmal ins Leben gerufen wird, gewiß auf mehreren Wegen neue Einnahmsquellen zufließen werden. Nachdem sonach über das Bedürfniß einer Waisenanstalt, so wie über die Möglichkeit der Errichtung derselben, kein Zweifel obwalten kann, kann nur mehr die Alternative in Anbetracht kommen: ob das zu gründende Waisenhaus eine Lokal- oder eine Landesanstait werden solle? Der Landesausschuß glaubt aus gewichtigen Gründen die letztere Alternative, nämlich die Errichtung einer Landesanstalt für Krain befürworten zu sollen. Handelt es sich mit die Gründung einer Wohlthä-tigkeitSanstalt, so wäre es hart, wenn die armen Waisen des flachen Landes von dieser Wohlthat ausgeschlossen blieben, für welche doch nach den Intentionen edler Menschenfreunde sich bereits ein großes Capital angehäuft hat. Die Natur des Waisenhauses als Landesanstalt ergibt sich von selbst auch schon hieraus, daß das sogenannte freie Vermögen aus Zuflüssen des ganzen Landes und für das ganze Land entstanden ist; überdies übersteigt selbst dasjenige Stiftungsvermögen, welches dem humanen Zwecke ohne Beschränkung blos auf die Waisenkinder der Stadt Laibach gewidmet ist, die lokalen städtischen Widmungen. Der Gemeinderath der Hauptstadt Laibach hat sich daher bei der Verhandlung der Waisenhausfrage in der Sitzung am 20. März d. I. in löblicher Weise nicht aus den Standpunkt von Sonderinteressen der Stadtgemeinde gestellt, sondern sich laut des an den Landesausschuß geleiteten Berichtes dclo. 27. März d. I. Z. 1715 einstimmig dahin ausgesprochen, daß das zu gründende Waisenhaus als Landcsanstalt, und das zu • cumulirende Waisenvermögen als ein Landesfond durch die Landesvertretung und deren Organe verwaltet werde, mit dem einzigen Vorbehalte, daß zu jeder Verfügung mit der Substanz des speziell städtischen Waisenvermögens die gemeinderäthliche Zustimmnng erforderlich sei, und daß der Gemeindcrath alljährlich eine entsprechende Kenntniß von den Ergebnissen der Verwaltung erhält. In Anbetracht nun, daß in den vorhandenen Waisenfond Beiträge des ganzen Landes eingeflossen sind, und in Erwägung, daß es auch mit Rücksicht auf den Wortlaut einzelner Stiftungen sehr erheblichen Schwierigkeiten unterliegen würde, dem Stistungsfonde die Bestimmung für die engeren Interessen eines Lokalinstitutes zu vindi-ziren, ist der Landesausschuß der Ansicht, daß die Frage: ob das zu gründende Waisenhaus eine Communal- oder Landesanstalt zu werden habe, im allseitigen Landesinteresse nur nach der letzteren Alternative beantwortet werden könne. Schließlich ist auch der schwer wiegende Umstand nicht zu übersehen, daß, wenn auch das bereits disponible Waisenvermögen eine erfreuliche Höhe erreicht hat, doch der Aufbau eines neuen oder der Ankauf und die Adaptirung eines vorhandenen Hauses einen bedeutenden Kostenaufwand verursachen würde, welche Summe wenigstens momentan der Erhaltung der Anstalt entzogen werden würde, und man demnach auf den Zufluß neuer Einnahmsquellen bedacht sein müßte, um durch letztere die nur als Vorschuß für die erste Einrichtung der Waisenanstalt geleistete Summe an den Waiscnfond zu refundiren. Hierzu aber wird es neuer Zuflüsse bedürfen, und wenn zu diesem Behufe jene int Commisstonsberichte angedeuteten Wege betreten werten, welche namhafte Beiträge in Aussicht stellen, z. B. die Erwirkung der Allerhöchsten Bewilligung einer Staatslotterie und die Zuwendung eines Theilbetrages derselben der Waisenanstalt, der Apell an den Wohlthätigkeitssinn einzelner Privaten, Vereine, Geldinstitute des Landes, das Ansuchen bei der Landesvertretung um eine Subvention aus dem Landessonde it. s. to., so dürsten diese Zuflüsse sicherlich viel früher zu erwarten sein, wenn es sich um die Errichtung einer Anstalt für das ganze Land, als nur für ein Lokalinstitut handeln wird. In Erwägung aller dieser Rücksichten stellt der Landesausschuß demnach nachstehende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Das zu gründende Waisenhaus wird als eine Landesanstalt erklärt. 2. Der Landesausschuß wird beauftragt, diesen Beschluß der k. k. Landesbehörde behufs weiterer Amtshandlung zur Kenntniß zu bringen, und unter Einem um die Uebergabe des bisher in der Verwaltung der Landesbehörde stehenden Waisenfondes in jene der Landesvertretung unter Einräumung des staatlichen Oberaufstchts-rechtes und gegen Aufrechthaltung der stiftbricfmäßigen Verpflichtungen der einzelnen Stiftungen und der etwaigen stiftbrieflichen Präsentations- und Verleihungsrechte einzuschreiten. 3. Der Landesausschuß wird beauftragt, Seiner k. 's. Apostolischen Majestät ein Allcrunterthänigftes Gesuch um Allcrgnädigste Zuwendung eines Theiles des Ertrages einer der nächsten Staatswohlthätigkeitö-Lotterieu für das zu gründende krainische Waisenhaus zu unterbreiten". (Nach der Verlesung.) Präsident: Ich eröffne die Generaldebatte. Wünscht Jemand von den Herren in dieser Sache zu sprechen? Abg. Guttman: Ich bitte um das Wort. mögen mit der Hälfte mit . . . 7.250 fl. — kr. ito Mitcoiieurrenz berufen werden. cl. Da die Errichtung der Waisenanstalt nach Maßgabe der gewöhnlichen Umstände kaum vor Ablauf eines Jahres nach Herablangen der hohen Genehmigung wird in Angriff genommen werden können, so konnte das inzwischen einkommende Erträgniß des ad 2 und 3 bezeichneten Vermögens pr. 147.500 fl. im Belaufe von . . 7.000 „ — „ in runder Summe, e. eben so der dem Waisenfonde zufließende jährliche Cameralbeitrag pr. 1.417 „ 50 „ sohin im Ganzen ein Betrag von . . 81.867 fl. 50 kr. zur Bedeckung des fraglichen Kostenaufwandes definitiv in Anspruch genommen werden. f. Sollte insbesondere in Anbetracht des nicht günstigen Standes der Staatspapiere, woraus das Vermögen der Waisenfonde besteht, mit diesem Capitalien-nnd Jnteresfenbetrage für den Ban- beziehungsweise Ankaufs- und Adaptirnngsanfwand und die Kosten der inneren Einrichtung das Auslaugen nicht gefunden werden, dann könnte es keinem Anstande unterliegen, daß nach betn Verhältnisse des Mehrbedarfes auch die andere Hälfte des Metelko'schen, dann des a acl 2 bezeichneten freien, und des ad 3 aufgeführten Waisenvermögens, so wie das übrige gestiftete Waisenvermögen mit einem gleichen Perzente zur vollständigen Bedeckung dieses Kostenaufwandes in der Art zur Coucurrenz angesprochen werden, daß diese lediglich die Bedeckung des Mehraufwandes bezweckenden Beiträge als Vorschußleistnugeu gegen seinerzeitige Rückvergütung aus dem Eingehen der in Antrag gebrachten Hilfsquellen behandelt werden können. Diese Ansicht weicht in so ferne vom Antrage des (Somite und des Gemeinderathes ab, als eben die Rücksicht auf die Bestimmung des gestifteten Vermögens und die Wahrung der Stiftungssubstauz hiebei vorwiegend in Betracht genommen ist, wogegen in Ansehung des übrigen ad a, b und c zergliederten theils freien und unbelasteten, theils gestifteten Vermögens eine in der Absicht und dem Willen der Geber und Widmer selbst gelegene weitere Disposition für die Zwecke, wofür dasselbe gewidmet und gegeben wurde, zulässig erscheint, und als andererseits der vom (Somite und Gemeinderathe projek-tirte Plan der ausschließlichen Aufbringung und Bedec-knng des Aufwandes nur durch Vorschüsse, welche jeder der besprochenen Fonde verhältnißmäßig zu leisten hätte, bei der bestehenden Geldknappheit und so vielfältigen verschiedenartigen Ansprüchen ans die öffentliche Wohlthätigkeit im Belange ver sicheren und vollständigen Einbringung des ganzen so ansehnlichen Betrages, wie er erfordert wird, kaum eine gegründete Aussicht auf praktische Durchführbarkeit gewähren könnte. Der weitere Theil des Comits-Berichtes behandelt die Frage, in welcher Art und Weise dies zu cnmnlirenbe Waisenvermögen und das zu gründende Waisenhaus nach dem Abschlüsse der Verhandlungen zu verwalten sein wird, ob allenfalls ein von den betreffenden Behörden und Cor-porationen gebildetes Verwaltuugs-Comite, oder die Lau-desvertretuug, oder ein anderes Organ hiezu bestimmt werden soll. Das Somite neigte sich zum Antrage wegen Uebernahme des Waisenvermögens in die Verwaltung der Lau-desvertretuug, und wird dieser Antrag auch vom Gemein- derathe der Landeshauptstadt in seiner mitfolgenden Eingabe zur Annahme empfohlen. Diese Anträge sind vollinhaltlich dem k. k. Staats-minifterimn mit betn Berichte vom 10. August d. I. Z. 1161/P. vorgelegt worden, worüber nachstehende Erledigung mit Erlaß vom 7. September d. I. Z. 4970 erfolgte: „Nachdem die Laudesvertretnug sich über die Frage der Errichtung einer Landeswaisenanstalt noch nicht ausgesprochen hat, ist das Staatsministerium nicht in der Lage in die mit dem Berichte Euer Excellenz vom 10. August l. I. Z. 1161/P. vorgelegten Anträge im Detail einzugehen, es nimmt jedoch keinen Anstand auszuspre-chen, daß der seinerzeitigen Uebergabe des bisher in der Verwaltung der Landesbehörde stehenden Waisenfondes, in jene des Laudesausschusses, falls der Landtag die Errichtung einer Landeswaisenanstalt beschließen und zu diesem Behufe die Uebergabe des fraglichen Fondes in Anspruch nehmen sollte, unter dem Vorbehalte des staatlichen Oberaufsichtsrechtes und gegen Aufrechthaltuug der stiftbriefmäßigen Verpflichtungen der einzelnen Stiftungen und der etwaigen stiftbriefmäßigen Präsentations - und VerleihungSrechte kein Hinderniß entgegensteht. Eben so unterliegt auch die definitive Verwendung einzelner von Euer Excellenz angedeuteten Vermögenszweige des Waisenfondes zur ersten Errichtung und inneren Einrichtung eines Waisenhauses im Falle des Bedarfes keinem Anstande. Das Staatsministerium muß jedoch auch hier, so wie bezüglich der Uebergabe des Waisenfondes die definitive Schlußfassnug bezüglich der Details dem Zeitpunkte vorbehalten, wenn die bezüglichen Anträge des Landtages anher gelangt sein werden". Indem ich diese Eröffnung dem löblichen LandeS-ausschnffe mittheile, beehre ich mich mit dem Ersuchen, den Gegenstand der Frage der Behandlung des hohen Landtages zu unterziehen und das Resultat anher bekannt geben zu wollen. Zu Folge dieser Landespräsidialnote ist demnach die Frage wegen Errichtung einer Landeswaisenanstalt für das Herzogthnm Krain in verfassungsmäßige Verhandlung zu nehmen, und hat sich der hohe Landtag vor Allem im Prinzipe auszusprechen: ob das von dem Gemeinderathe der Landeshauptstadt angeregte Waisenhaus den Charakter einer Landesanstalt tragen, und demnach die Oberleitung und Ver-mögenSgebarung unbeschadet dem staatlichen Oberauf-sichtsrechte, von der Landesvertretung rückstchtlich dem Landesansschnffe übernommen werden solle. Ist durch einen Beschluß des hohen Landtages diese prinzipielle Frage gelöst, so wird in Gemäßheit des Erlasses vom 7. September d. I. Z. 4970 das hohe k. k. Staatsministerium keinen Anstand nehmen, den bisher in der Verwaltung der k. k. Landesbehörde stehenden Waisenfond unter dem Vorbehalte des staatlichen Oberanf-stchtsrechtes und gegen Aufrechthaltung der stiftbriefmäßigen Verpflichtungen in die Verwaltung der Laudesver-tretung zu übergeben. Da der in Druck gelegte Bericht über die Thätigkeit der zur Berathung der Waisenhausfrage eingesetzten Commission in seinen Beilagen nicht nur erschöpfende Aufschlüsse über den Vermögensstand der in der Verwaltung des Stadtmagistrates befindlichen Waisenstistungen und des in der landesbehördlichen Verwaltung stehenden Waisenfondes gibt, sondern auch in lichtvoller Darstellung sich über die Organifirnngsfrage des Institutes aus- bei der Erörterung des Umfanges des Waisenhausprojektes festgehalten und durch Vereinigung Dieses Fondes mit dem beim Stadtmagistrate verwalteten, dem Hauptbestandtheile nach erst neuerer Zeit entstammenden Waisenvermögen der angestrebte Zweck in umfassendster Weise verwirklicht werden können. Die Gründe, welche in Betreff der übrigen Anträge geltend gemacht werden, sind einerseits der Natur der Sache und den diesfalls bei andern Instituten gewonnenen Erfahrungen entlehnt, andererseits nach den Verhältnissen der Landeskräfte des zu cumulirenden Waisenvermögens berechnet, in Ansehung des Standortes in Laibach aber sowohl auf Billigkeits- wie auf Zweckmäßigkeits-Rücksichten gestützt. Da nach Maßgabe der Bestimmungen über die Errichtung der vorbestandenen Waisenanstalt und nach den Intentionen der betreffenden Widmungen und Stiftungen ein Unterschied zwischen dem männlichen und weiblichen Geschlechte mit der Bevorzugung des Ersteren im Allgemeinen nicht stattfand, so wäre mit Rücksicht auf den Umstand, daß die Lokalitäten und Lehrkräfte des Ursuli-nerklosters wohl kaum mehr als dem Unterrichtsbedürfnisse der gegenwärtigen weiblichen Schuljugend entsprechen könnten, ein Erweiterungsbau beim Klostergebäude aber vermöge der beschränkten Stellung zwischen Privatgebäuden kaum ausführbar wäre, für diesen wahrscheinlichen Fall, daß weder das Ursulinerkloster, noch eine erst einzuführende Ordenscongregation die weibliche Abtheilung der Waisenanstalt übernehmen könnte, im Grundsätze auszusprechen, daß bei Errichtung der Waisenanstalt für die weibliche Abtheilung in gleichem Maße, wie für die männliche Abtheilung der Waisen vorgesorgt werde. Hiernach dürfte der Aufwand für die Aufführung oder für den Ankauf und die Adaptirung eines oder zweier Gebäude mit Inanspruchnahme eines verhältniß-mäßigen Hof- ober Gartenterrains zur zweckmäßigen Unterbringung beider Abtheilungen der Waisenanstalt mit Anwendung und beziehungsweise gleichmäßigen Erweiterung deö im Comiteberichtc blos für eine Abtheilung proponirten Programms auf beide Abtheilungen nach den hier obwaltenden Lokalverhältnissen kaum mehr als 80.000 fl. bis 90.000 fl. osten. W. betragen. Was den Fond zur Bestreitung des mit Errichtung und Aktivirung der Waisenanstalt verbundenen Aufwandes betrifft, so wäre derselbe nach dem übereinstimmenden Antrage des Comites und des Gemeinderathes ans allen im Eingänge des Comiteberichtes, Beilage I und II, ausgeführten Vermögens-Kategorien, verhältnißmäßig jedoch immer nur als Vorschuß gegen seinerzeitige Refundi-rung aus den eventuell einkommenden, im Comiteberichte angedeuteten außerordentlichen Hilfsmitteln zu entnehmen. Nach der erwähnten Darstellung besteht: 1. Das in der Verwaltung des Stadtmagistrates befindliche Waisenvermögen im Capitalsbe- trage pr..................................... 64.100 fl. im Obligationenwerthe. 2. Der Capitalienstand des in der Staatsverwaltung befindlichen WaisenfondeS mit Schluß des Jahres 1864 im Betrage von 116.000 fl. im Obligationswerthe, dieser Betrag erreichte Ende Juli d. I. in Folge der Capitalisirung und Fructifizirung der Ueberschüsse die runde Summe, von . . . 133.000 „ a. wovon auf das freie oder unbelastete Vermögen....................... 77.965 fl. b. aus das gestiftete Vermögen aber..................... 55.035 fl. entfallen. 3. Der aus Anlaß der Allerhöchsten Vermählung Seiner k. k. Apostol. Majestät zur nachwirkenden Unterstützung gut gesitteter und hilfsbedürftiger Waisen des Landes durch freiwillige Beiträge und Fructifizirung der Erträgniffe gebildete Capitalicnstand im Obligationen-Nominalwerthe von 13.000 fl., welcher sich bis jetzt durch weitere Fructifi-zirungen auf die runde Summe von . . . 14.500 fl. belauft; wogegen der sub c Beilage III de§ Comiteberichtes aufgeführte Capitalienbetrag pr. 65.000 fl. ein Vermögen der hierländigen Blinden- und Taubstummenstiftungen betrifft. Nachdem jedoch nach den wohlerwogenen und begründeten Gutachten der bezüglichen Institute die Grundbedingungen der Erziehung von blinden und taubstummen Kindern derart wesentlich verschieden sind, daß sich Taubstummen- und Blindeninstitute mit anderen Erziehungsanstalten ohne Beeinträchtigung der einen oder der anderen nicht vereinigen lassen, so wurde auch hier von einer derlei Vereinigung abgesehen, und wird die Errichtung einer eigenen Taubstummen- oder Blindenanstalt erst in zweiter Linie in Betracht zu ziehen sein. Die eigentlichen Waisencapitalien ohne Einbeziehung der obenerwähnten für die Erziehung von Blinden und Taubstummen gestifteten Capitalien pr. 65.000 fl. betragen somit die ansehnliche Summe pr...............211.600 „ im b% Obligationen - Nominalwerthe. Unter den ad I begriffenen Stiftungen nimmt jene des Franz Metelko mit einem Capitalsbetrage von 54.000 fl. eine hervorragende Stelle ein. Inhaltlich des betreffenden Testamentes kann im Falle, als die zu Erben eingesetzten Waisenkinder in einem Waisenhause untergebracht werden sollten, auch das ganze Stiftungsvermögen dazu verwendet werden. Die gleiche Intention ergibt sich aus der Bestimmung und Widmung der verschiedenartigen Zuflüsse, Gaben und Beiträge, woraus das sogenannte freie und unbelastete Vermögen des Waisenfondes besteht. Nachdem diese Vermögenszweige einerseits die Errichtung einer Waisenanstalt, andererseits aber zugleich die Unterbringung der Waisen in dieser Anstalt zum klar ausgesprochenen Zwecke haben, so erscheint es ganz angemessen , daß a. Die Stiftung des Franz Metelko, b. und das freie unbelastete Vermögen allenfalls mit der Hälfte ihres Vermögens, sohin die Stiftung ad a mit............................... 27.200 fl. — kr und das Vermögen ad b in runder Summe mit............................ . 39.000 „ — „ zum Aufwands der Frage concurriren. c. In gleicher Weise wegen der analogen Intention und Bestimmung und weil der Zweck der Widmung die nachwirkende Unterstützung armer Landeswaisen ist, welcher am wirksamsten durch Errichtung der Waisenanstalt erreicht wird, kann das ad 3 bezeichnete Ver- Wird dem Petitionsausschuffe zugewiesen. Wenn keine Einwendung vom hohen Hause erhoben wird, betrachteich meinen Antrag, daß diese 5 Petitionen dem PetitionsauSschusse zur Erledigung zugewiesen werden, als genehmigt. Ferner wurde mir heute die Mandatsniederlegung des Herrn Abgeordneten Golob überreicht. (Liest): „Hohes Landtags-Präsidium! Meine Handelsgeschäfte nach Außen, so wie im Hause benöthigen dringend meine Anwesenheit, derart zwar, daß ich meiner Berufspflicht als Abgeordneter für die Landgemeinden der Bezirke Lak, Krainburg und Neu-marktl unmöglich mehr nachkommen kann, daher ich be-müssiget bin, mein Mandat niederzulegen, welches ich dem hohen Präsidio zur Kenntniß zu bringen hiemit die Ehre habe. St Georgen am 27. November 1866. Mathias Golob, m p. Landtagsabgeordnete". Ich werde diese Mandatsniederlegung der hohen Regierung zum Behufe der allsogleichen Einleitung einer neuen Wahl übergeben. Der Obmann des Finanzausschusses ladet die Herren Mitglieder desselben auf heute Nachmittags 4 Uhr zu einer Sitzung ein. Der Ausschuß für die Regierungsvorlage wegen Abänderung der Landtagswahlordnung hat sich constituirt und zum Obmanne Se. Ercellenz den Herrn Grafen Auersperg, zum Stellvertreter Dr. Suppan und zum Schriftführer Kromer gewählt. Se. Ercellenz Herr Graf Auersperg ladet als Ob-mann die Herren auf morgen Vormittag 10 Uhr zu einer Sitzung ein. Der Obmann des Comite's für den Rechenschaftsbericht ladet die Herren Mitglieder zu einer kurzen Konferenz nach der Sitzung in unserem Conferenzsaale ein. Wir kommen nun zur heutigen Tagesordnung. Erster Gegenstand derselben ist: Antrag des Landesausschusses zur Errichtung eines Landes-Waisenhauses. Ich bitte den Herrn Referenten den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Dr. Bleiwcis (liest): „Hoher Landtag! Vom k. k. Landes - Präsidium ist dclo. 26. September d. I. Z. 2897 an den Landesausschuß nachstehende Note ein gelangt: Wie dem löblichen Laudesausschnsse bekannt ist, wurde nach dem Antrage des Gemeinderathes der Landeshauptstadt zur Erörterung der Frage wegen Errichtung eines Waisenhauses in Laibach ein Komite, bestehend aus den Vertretern der Stadtgemeinde, des löblichen Landesausschusses und der Landesbehörde, im vorigen Jahre zusammengesetzt, welches am 24. Juni 1865 seine Wirksamkeit begann. Ueber die Thätigkeit des Comites und die im Gegenstände der Frage gefaßten Beschlüsse gibt der durch Druck veröffentlichte Bericht Aufschluß. _ In diesem Berichte Beilage I erscheint der Vermö-genöstand der Waisenstiftungen, wie solche in der Verwaltung des Stadtmagistrates stehen, unter Beilage II der Vermögensstand des in der landesbehördlichen Verwaltung befindlichen krain. WaisenfondeS nach der Unterscheidung zwischen dem unbelasteten und dem gestifteten Vermögen als den Hauptzweigen des WaisenfondeS mit einer kurzen Skizze über die Entstehung und Einrichtung der vom Jahre 1763 bis 1788 bestandenen aus dem Ertrage des WaisenfondeS gegründeten und erhaltenen Waisenanstalt zergliedert dargestellt. Hieran reiht sich Beilage III zunächst die Erörterung der Frage, ob es vorzuziehen sei, für Krain ein eigenes Waisenhaus zu errichten, oder ob die Betheilung von Pflegeältern mit Handstipendien aus dem Waisen-vcrmögen den Vorzug habe? Bei der Darlegung der Motive, welche sich überhaupt für die eine oder die andere dieser Alternativen geltend machen lassen, wird wesentlich der Kostenpunkt, der bei Errichtung einer Waisenanstalt ins Gewicht fällt, dem Hauptzwecke, welcher bei der Waisenversorgung in einem gut organistrten Waisenhause angestrebt und erreicht wird, bei der Unterbringung bei Privaten aber selten beachtet wird, nämlich der Erziehungsfrage gegenüber gestellt und der Erzichnngszweck als ausschlaggebendes Moment für den Ausspruch zu Gunsten der Errichtung eines Waisenhauses geltend gemacht. Aber auch die Verhältnisse der Erziehung, wie solche Hierlands zum großen Theile bestehen, und die hervorgehobene Erfahrung, daß sich gewöhnlich nur ärmere Landleute dazu entschließen würden, Waisenkinder in die Pflege zu nehmen, sind im Gegenstände der Frage von gleichwiegender Bedeutung. In Uebereinstimmung mit der vom Comite und dem Gemeinderathe dargelegten Anschauung stimmt auch das Landespräsidium dem Antrage bei, daß von der Errichtung von Handstipenbien für Pflegeältern der Waisenkinder abgesehen und die Errichtung eines e i g e n e n W a i s e n h a n se s ins Werk gesetzt werde. Hinsichtlich der Fragen über den Umfang Standort, Kostenpunkt, dann über die innere Einrichtung des Waisenhauses wird unter ausführlicher Darlegung der allgemeinen Grundzüge, welche bei Errichtung des Waisenhauses im Auge zu behalten wären, vom Gemeinderathe übereinstimmend mit dem Beschlusse des Comite der Antrag befürwortet, daß die Waisenanstalt als Waisenanstalt für Krain behandelt und erklärt werde, daß dieselbe aus zwei nach dem Geschlechte der Waisenkinder getrennten Abtheilungen bestehen sollte, daß die weibliche Abtheilung, wenn nur immer möglich, der Ob-sorge einer weiblichen Ordenscongregalion und vorzugsweise dem Ursulinerkloster zu Laibach zu übergeben wäre, daß ferner das Waisenhaus für die männliche Abtheilung zum mindesten auf 50 Köpfe zu präliminiren, dieser Be-lagsranm als Minimum anzunehmen, und die Möglichkeit eines Erweiterungsbaues im Auge zu behalten wäre, daß endlich prinzipiell der Modalität des Ankaufes und der Adaptiruug dem Aufbaue eines neuen Gebäudes der Vorzug gegeben werde , die Waiscnanstalt aber in der Landeshauptstadt ihren Standort haben sollte. Wie im erwähnten Berichte Beilage II geschichtlich nachgewiesen ist, war die vom Jahre 1763 bis 1788 bestandene Waiscnanstalt, ans deren Capitalien mit Hinzukommen anderer Hilfsquellen und Fructificirung der Neberschüsse und Erträgnisse der bei der Landesbehörde verwaltete Waisenfond besteht, ihrer grundwesentlichen Bestimmung nach der Aufnahme, Verpflegung und Erziehung von Landeswaisen gewidmet. Dieser Grundsatz wird auch ganz richtig eben mit Rücksicht auf die historische Entwicklung des WaisenfondeS Stenographischer Bericht der vierten Sitzung Des krainischen Canötagcs zu Laibach am 28. November 1866. Anwesende: Vorsitzender: Carl v. Wurzbach, Landeshauptmann in Kram.— Als Vertreter der k. k. Regierung: Se. Ercellenz Freiherr v. Bach, f. f. Statthalter; Landesrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme Sr. fürstbischöflichen Gnaden Dr. Wi d mer, dann der Herren Abgeordneten: Baron Ap fa l trern, Golob und Kapelle. — Schriftführer: Dr. Skedl. Tagesordnung: 1. Antrag des LandesauSschuffes zur Errichtung eines LandeS-WaisenhanseS. — 2. Antrag des Landesausschusses über den Antrag des Abgeordneten Herrn Guttman wegen Errichtung einer niederen Ackerbauschulc. — 3. Antrag dcS Landesausschusses auf Erhöhung der Subvention für die Meröeöendorf-Gurkfelder Strasse. — 4. Antrag des LandesauSschuffes auf Erhöhung des Diurnums für den Diurnisten der Landesbuchhaltung Raimund Schischkar Pr. 80 kr. auf 1 fl. Beginn der Sitzung 10 Uhr 20 Minute" ------ooO§§00-o------ Präsident: Meine Herren! wir sind beschlußfähig, ich eröffne die Sitzung, der Herr Schriftführer wird das Protokoll der letzten Sitzung zu verlesen die Güte haben., (Schriftführer Svetec liest dasselbe. Rach der Verlesung.) Wird etwas gegen die Fassung des Protokolls erinnert? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so ist dasselbe vom hohen Hause genehmigt. Ich habe dem hohen Hause folgende Mittheilungen zu machen. a) Die Regierungsvorlage wegen Aenderung der 88. 13 und 15 der Landtags-Wahlordnung ist lithograstrt und heute an die Herren vertheilt worden: b) Weiters sind folgende Lanvtagsvorlagen auf die Tische der Herren Abgeordneten gelegt worden. 1. Antrag des Landesausschusses wegen Subven-tionirung der Reka Straße. 2. Antrag bed Landesausschusses wegen Erlassung eines Landesgesetzes, betreffend die Hundesteuer und Hunde-ordnung. 3. Antrag des nämlichen Ausschusses, betreffend die Vergütung wegen zu leistenden Vorschüssen für Schubauslagen. 4. Antrag des nämlichen Ausschusses wegen nachträglicher Genehmigung der Gasbeleuchtung im landschaftlichen Theater und Redoutengebäude. 5. Weiterer Antrag desselben Ausschusses auf nachträgliche Genehmigung der Mehrarbeiten bei Regulirung des Gruber'schen Kanales. iv. Sitzung. 6. Rechnungsabschluß des Grundentlaftungsfondes pro 1865. Es sind mir bei Beginn der Sitzung fünf Petitionen übergeben worden, folgenden Inhaltes: Abgeordneter Dr. Bleiweis überreicht die Petition der Stadtgemeindc-Vorstehung in Krainburg: der hohe Landtag möge geruhen, die Anträge, welche bezüglich der Gleichberechtigung der slovcnischen Sprache in den Volks- und Mittelschulen im letzten Landtage gestellt wurde, in ernstliche Erwägung nehmen und zum Wohle des Vaterlandes bestätigen. Wenn keine Einwendung geschieht, werde ich diese Petition dem PetitiousauSschusse zuweisen. Weiters hat das Central-Comito für die Pariserausstellung in Wien um Anweisung von Reisestipendien für Fachlehrer für den Besuch dieser Ausstellung ersucht. Wird ebenfalls dem Petitionsausschusse zugewiesen. Die Gemeindevorstehung Grafenbrunn hat eine Petition, wegen Verwendung der Gensdarmerie durch die Gemeindevorstände eingebracht. Die nämliche Gemeindevorstehung hat eine Petition wegen Portofreiheit der Amtscorrespondenz der Gemeinde überreicht. Beide Petitionen werden dem Petitionsausschusse zugewiesen. Der Ausschuß des Unterstützungsvereines der philosophischen Fakultät an der Wiener Hochschule stellt an den hohen Landtag die Bitte um Gewährung einer Subvention für arme Studierende der philosophischen Fakultät. •#v m} + "•f ;■# .-.-v' a j yfpP* ■■■ EP: P|§ ■* ■ I® £»8 _ (pr "v'-. Sl® Im süsüä imS ,' ' I I ^ • n-ïW'XI gKîîÿ^ ffe|? ’■' gyfeS» mÊSÊSSmfài«ÉftpwH € ,• -% î •: ■■--Y .;; ‘ -v WW.. ¡¡¡fgi ShHH| , ( Í. ÿÿ1 ’’;®äi§| ,:ÿ; .t t»-’-. - Cf. ;x;,; MVmmê djamo se, da bodemo združeni prihodnji teden še lehko rešili svojo nalogo, če tudi ne bode seje že v ponedeljek. Stavim tedaj predlog in prošnjo, da bi bila prihodnja seja še-le v sredo. Präsident: Es steht zwar dem Präsidenten des hohen Landtages das Recht zu, die Sitzungen anzuordnen. In Anbetracht jedoch, daß cs sich hier um einen patriotischen Act handelt, in Erwägung, daß die Ausschüsse zu ihren Arbeiten Zeit brauchen, um das Material für die Plenarsitzungen zu schaffen, und daß eigentlich nur ein einziger Tag in Frage steht, finde ich mich bestimmt, mich an das hohe Haus zu wenden, und bitte jene Herren, welche den Antrag des Herrn Dr. Toman, daß die nächste Sitzung am Mittwoch, d. i. am 28. November, stattfinde, unterstützen, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist reichlich unterstützt. Nun bitte ich jene Herren, welche damit einverstanden sind, daß die nächste Sitzung erst am nächsten Mittwoch, d. i. den 28. November, stattfindet, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag des Herrn Dr. Toman ist angenommen und hiemit die nächste Sitzung auf nächsten Mittwoch anberaumt. Ich schließe die Sitzung. Stljinfj -er Sitzung 11 Ahr 48 Minuten. Druck von Ägnaz v. Kleimnayr & Feder Bamberg in Laibach. Verlag des krainischen Landesansschnstes. 9Q Bericht des Landesausschusses wegen Hcrabminderung der Verpflegsgebührcn int hierländigen Zwangsarbeitshause. — Bestimmung der Tagesordnung für die vierte Sitzung. waren und dadurch ein Minderaufwand von 2 25 kr. Per Kopf und Tag erzielt wurde, so konnte man die reellen Auslagen für das Jahr 1866 mit 48-55 kr. annehmen, weshalb der Landesausschuß sie ans 49 fr. festsetzte, nachdem einige bleibende Auslagen, z. B. die Pension des früheren Verwalters v. Maitti, erst später zugewachsen waren. In obiger Darstellung liegt auch die Rechtfertigung der erfolgten Hcrabminderung der Vcrpflcgsgebühr. Unter Einem glaubt jedoch der LandcsauSschuß für das Jahr 1867 die weitere Hcrabminderung der Vcrpflcgs-gcbühr auf 48 kr. per Kopf und Tag beantragen zu sollen. Der Landesausschuß hat nämlich neuerlich die Verpachtung sowohl der Bcspcisung als der Brotlieferung veranlaßt und bei ersterer eine Kostcuhcrabmindcrung von 1j2 Kreuzer, bei letzterer aber von 1/l Kreuzer erzielt und zugleich hat sich der Brotlicfcrant nebstdem zu einem Nachlasse von 21/2 Percent verpflichtet, so daß die Minderaus-lngcn im Jähre 1867 per Kopf und Tag mit 1 Kreuzer angenommen werden können. Es wird demnach beantragt: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die durch den Landesausschuß verfügte Herabsetzung der Verpflcgsgcbühr in der hiesigen Zwangsarbeitsanstalt auf 49 kr. per Kopf und Tag werde nachträglich genehmiget. 2. Für das Jähr 1867 werde diese Vcrpflcgsgebühr auf 48 kr. per Kopf und Tag festgesetzt." (Nach der Verlesung:) Präsident: Ich eröffne die Generaldebatte. Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Abgeordneter Brolich: Da der Finanzausschuß ohnehin die Rcgieanslagen des Zwangsarbeitshauscs zu prüfen und zu genehmigen hat und sohin auch am besten in der Lage ist, diesen Gegenstand beurtheilen zu können und einen angemessenen Antrag zu stellen, so erlaube ich mir, den Antrag zu stellen, daß auch dieser Antrag des LandcSauSschusscs an den Finanzausschuß gewiesen werde. Präsident: Wird dieser Antrag unterstützt? (Einige Mitglieder erheben sich.) Er ist hinreichend unterstützt. Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort ? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so bringe ich diesen Vertagungsantrag zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche denselben annehmen wollen, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist angenommen. Tr. Toman und Tr. Costa: Was iff«? Präsident: Es handelt sich um die Abstimmung über den Antrag des Herrn Abgeordneten Brolich. Tr. Costa: Nach welchem Abslimmuugsmodus? Präsident: In der Weise, daß ich jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte, gefälligst sitzen zu bleiben. (Es erheben sich einige Mitglieder des linken Zentrums. Heiterkeit! Der Antrag des Herrn Abgeordneten Brolich ist angenommen, und es wird daher diese Vorlage dem Finanzausschüsse zur Erledigung zugewiesen. Es sind hiemit sämintliche Vorlagen der heutigen Tagesordnung erschöpft. Ich gebe nun die Tagesordnung für die nächste Sitzung dem hohen Hause bekannt. Es ist dies: 1. Antrag des Landesausschusses auf Errichtung eines Landeswaiscnhäuscs. 2. Antrag des Landcs-ausschusses über den Antrag des Abgeordneten Guttman wegen Errichtung einer niedern Ackerbauschule. 3. Antrag des Landesausschusses auf Bewilligung einer Subvention für die Kunstbauten der Rekathalcr Straße im Bezirke Senozec. 4. Antrag des Landesausschusses auf Erhöhung der Subvention für die Mertschctscheudorf-Gurkfelder Straße. Endlich 5. Antrag des Landesausschusses auf Erhöhung des Diurnums für den Diurnisten der landschaftlichen Buchhaltung Reimund Siskar von täglichen 80 kr. auf 1 fl. Bei dieser letzten Vorlage stelle ich an das hohe Haus das Ansuchen, diese Vorlage zur Ersparung der Kosten nicht lithographircn zu lassen. Wenn keine Einwendung geschieht, so wird die Lithographirung unterbleiben und die Herren nehmen von dieser Vorlage heute Kenntniß. (Nach einer Pause:) Mein Ansinnen ist angenommen. Abg. Tr. Costa: Ich würde mir erlauben, den Antrag zu stellen, den Bericht über die Kunstbauten der Rekastraße auf eine der nächsten Sitzungen zu übertragen, nachdem ich in dieser Richtung nach einem heute erhaltenen Schreiben hoffe, noch weitere Informationen aus dein Bezirke selbst zu erhalten, da es unmöglich ist, dieselben bis zur nächsten Sitzung vorzubringen. Ich würde daher bitten, diesen Gegenstand von der nächsten Tagesordnung zu streichen. Präsident: Wenn von Seite des hohen Hauses gegen diesen Wunsch des Herrn Dr. Costa keine Einwendung gemacht wird, so ist meinerseits gar kein Anstand, diese Vorlage von der nächsten Tagesordnung zu streichen. (Nach einer Pause:) Es wird keine Einwendung erhoben, daher ist der Gegenstand von der Tagesordnung gestrichen und wird auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen gesetzt werden. Ich ersuche aber den Herrn Abgeordneten, mir bekannt zu geben, wann er kampffähig ist. Die nächste Sitzung bestimme ich auf Montag den 26. dieses Monats. Poslanec Dr. Toman: Prosim besede, gospod prvosednik. Več poslancev nas je namenjenih za nedeljo in ponedeljek podati se v Zagreb, kjer se bode obhajala tristoletna svečanost junaka Zrinjskega, rojaka hrvaškega. Če pomislimo mi, da so Slovenci — naši prededi — zedinjeni s Hrvati se večkrat bojevali zoper Turke, da so radi in srčno prelivali svojo krv, ter tako branili svojo domovino svojemu cesarju, in posebno pod vodstvom Zrinjskega, kterih pradedov nasledniki smo tudi mi Slovenci, kar si v veliko čast štejemo, nam goreči sorodni slovanski čut veleva, da se tudi mi potomci ravno zdaj zedinimo v Zagrebu, ko se tam obhaja ta velika svečanost. Mi prosimo tedaj, da bi prihodnja seja še-le bila v sredo; saj še prihodnji teden lehko sedimo trikrat ali štirikrat, kakor prvi teden, namreč v sredo, četrtek, petek in saboto. Mi ne želimo stroškov deželnega zaklada povikšati, ali breme naših volilcev obtežiti, temuč na- Antrag des Landesausschusses aus nachträgliche Genehmigung der zum Brückenbau bei Heil. Kreuz bewilligten Subvention. — Bericht des Landesausschusses 27 wegen Herabminderung der Verpflegsgebühren im hierländigen Zwangsarbeitshause. Das genannte Somite hob diese Umstände in einer an den hohen Landtag gerichteten Petition vom 8. Febrnar l. I. zur Erwirkung einer Subvention hervor. Dieselbe langte erst nach Schluß der Landtags-Session ein, und e-3 war dem Laudesausschusse nicht möglich, darüber einen definitiven Beschluß zu fassen, da keine Pläne und Kostenüberschläge vorlagen. In einer erneuerten, an den Landesausschuß gerichteten Eingabe vom 20. Juli l. I. wurde der weitere Nachweis über die vom Brückeubau-Comits eingeleiteten Schritte geliefert. Nach dem vorgelegten Plane hätte die hölzerne Brücke bei einer Länge von 45 Klafter ans 13 Jochen und zwei gemauerten Brückenköpfen zu bestehen. Die Baukosten wurden nebst Ablösung der jetzigen Ueberfuhr — letztere mit 1350 fl. — auf 9034 fl. 25 kr. veranschlagt. Nach dem getroffenen Vertheilungsmodus der Kosten haben sich 460 Grundbesitzer der an diesem Brückenbaue zumeist inter» essirten Ortschaften der Pfarren Haselbach, Cirkle und Heil. Kreuz zu jährlichen Geldbeiträgen bereit erklärt, wodurch in 10 Jahren eine Summe von 8795 fl. zur Rückzahlung des aufzunehmenden Baneapitals zu Stande kommen würde. Die k. k. Landesregierung hat mit Erlaß vom 30. Juni l. I., Z. 6216, den Bau der Brücke nach den gelieferten Plänen bewilligt und eine Mautheinhebnng auf die Dauer von fünf Jahren zugestanden. Da die jetzigen Beitragleister zum Brückenbaue von der Maiith befreit wären, so ist ein bedeutendes Erträgniß davon nicht anzuhoffen. Außerdem wurde vom Brückenbau-Comits angeführt, daß von den zugesicherten 8795 fl. bei den dürftigen Verhältnissen der dortigen Bewohner höchstens 7500 fl. eingehen würden. Die Interessen für das zu hohen Zinsen aufgenommene Baneapital wurden mit Rücksicht auf die jährlichen Rückzahlungen auf 1295 fl. 50 kr. veranschlagt, hiezu die Baukosten Pr. 9034 fl. 25 kr., ergibt 10329 fl. 75 fr. als Summe der Bananslagen, wovon nach Abrechnung der gedachten 8795 fl. der Betrag von 1534 fl. 25 kr. nicht bedeckt erscheint. DaS Brückenbau-Comitö nahm sogleich nach erfolgter Bewilligung der k. k. Landesregierung den Bau in Angriff und stellte unter Darlegung obiger Verhältnisse an den Landesausschuß in dem Gesuche vom 20. Juli l. I. die Bitte um eine Subvention ans dem Landessonde. Die besagte Brücke gehört als ein Object zu der als Coneurrenzstraße sub 40 des Straßen - Kategorisirungs-Gesetzes erklärten Landstraß - Gurkfelder Straße, da sie die beiden Ortschaften Sele und Brod mit einander verbindet. Nach § 5 des Straßen - Concurrenz - Gesetzes sind Brücken und andere Kunstbauten in der Regel als Theile der betreffenden Straße zu behandeln, doch können sie ausnahmsweise mit Rücksicht auf ihre Wichtigkeit und Kostspieligkeit als selbstständige Banobjecte behandelt und einer anderen Kategorie angehörig erklärt werden, als zu welcher die betreffende Straße gehört. Auch können nach § 10 des Straßengesetzes den Gemeinden bei besonders wichtigen oder kostspieligen Concurrenzstraßen Beiträge zu deren Bau oder Erhaltung ans dem Landesfoude bewilligt werden. Nach den Bestimmungen des Gesetzes wäre demnach eine vom hohen Landtage zu gewährende Subvention im vorliegenden Falle nicht ausgeschlossen gewesen. Der Landes-anSschuß glaubte jedoch mit Rücksicht auf die in der Sitzung vom 15. Jänner 1866 ihm über die Verwendung der in daS heurige Präliminare nachträglich eingestellten 10.000 fl. für Straßen-Subventionen gegebenen Instructionen mit der Bewilligung einer dem vorhandenen Bedürfnisse und den Kräften des Landesfondes entsprechenden Subvention die rasche Ausführung jenes Baues fördern zu sollen, indem III. Sitzung. für Straßen-Subventionen noch ein verfügbarer Rest von 350 fl. vorhanden war, wozu noch weitere 1359 fl. für Heuer zur Disposition kommen, indem ihre ursprünglich beabsichtigte Verwendung für die neue Straßenanlage in der Krakauer Waldstrecke bei den völlig geänderten Verhältnissen, in denen sich dieses Straßenproject nach den neueren Erhebungen befindet, in diesem Jahre nicht stattfinden kann. Der Landesansschuß hat demnach zu diesem Brückenbaue mit Verordnung vom 4. August l. I., Z. 2492, eine Subvention von 500 fl. ausgesprochen. Die Zahlungsanweisung ist nach eingelangtem Collau-dirungs - Protokolle, womit die Solidität des ausgeführten Baues und die Einhaltung der bei der Banbewilligung gestellten Bedingungen conftatirt wurde, mit Verordnung vom 4. September 1866, Z. 3093, erfolgt. Indem der Landesausschuß die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit dieser Subvention nachgewiesen zu haben glaubt, stellt er den Antrag: Der hohe Landtag wolle die vom Laudesausschnsse bewilligte Subvention für den Brückenbau bei Heil. Kreuz im Betrage von 500 fl. nachträglich genehmigen." (Nach der Verlesung:) Präsident: Ich eröffne die Debatte. Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Nach einer Panse:) Wenn nicht, so bringe ich diesen Antrag zur Abstimmung und bitte jene Herren, die mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist angenommen. Der letzte Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des LandeSausschnsses wegen Heräbmindernug der Verpflegsgebühren im hierländigen Zwangsarbeitshause. Ich bitte den Herrn Referenten, den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Landeshauptmann - Stellvertreter Tr. Snppan (liest): „Hoher Landtag! In der Sitzung vom 19. December 1865 hat der hohe Landtag den Landesansschuß beauftragt, die Frage in Erwägung zu ziehen, ob und in wie weit eine Herabminderung der Verpflegstaxe für die in der hiesigen Zwangs-arbeitöanstalt betenirten fremdländigen Zwänglinge zulässig sei, und ihn ermächtiget, die als zulässig anerkannte Hcrab-minbenmg gegen nachträgliche Rechtfertigung eintreten zu lassen. Die zur Ausführung dieses hohen Landtagsbeschlusses gepflogenen Erhebungen haben gezeigt, daß die bestandene Verpflegstaxe mit 52 kr. Pr. Kopf und Tag in keiner Weise zu hoch gegriffen war, ja daß sie sogar erhöhet werden müßte, wenn man die Zinsen des Baucapitals zu den Auslagen hinzurechnen würde, waö nur der Billigkeit entspräche. Um eine Herabminderung zu erzielen und dadurch dem Ansuchen mehrerer Landesvertretungen zu entsprechen, konnte der Landesansschnß der Feststellung der Verpflegstaxe nur das factische Ergebniß in den drei Beobachtnngs-jahren 1862 bis 1864 zu Grunde legen, in denen die baren Auslagen sich auf 85.419 fl. 24. kr. beliefen und auf 159.468 Hafttage vertheilt Pr. Kopf und Tag 53"60 fr. und abzüglich des ArbeitsertrüguiffeS pr. Kopf und Tag mit 2'80 kr. noch 50'80 kr. betrugen. Nachdem nun für die Zeit vom 1. November 1865 die Bespeisimg und Brotlieferung neu verpachtet worden 2 Osi Antrag des LandcSaiisschusies auf Bewilligung einer jährlichen Gnabcngabe für ten dienstuntauglichen Irrenwärter Urban Oblak. — Antrag bcS LandcSauS-ichusies aus Genehmigung der Vorspanns- und AusrüstungSkostcn der krainischen Alpenjäger pro 1866. — Antrag des LandcSausschusscs ans nachträgliche Genehmigung der bewilligten Subvention für den Brückenbau bei Heil. Kreuz per 500 fl. vollsten Zufriedenheit insolange geleistet hat, als ihn nicht das vorgerückte Alter und die äußerst angestrengten, unter Umständen selbst lebensgefährlichen Dienstleistungen in der Jrrcnheilanstalt zum fernern Wartdicnst unfähig gemacht haben, ist am 10. Jänner d. I. um Bewilligung einer Gnadengabe eingeschritten. In Erwägung, daß Provisionen den in den Landes-wohlthätigkcitsanstaltcn bedienstet gewesenen Wärtern schon vftmal bewilliget wurden, und mit Hinblick auf den § 4 des Pcnsionsnormales (Provinzial-Gesetz - Sammlung vom Jahre 1817, Ergänzungs-Band IV), wornach solchen Individuen, welche eine belobte Dienstzeit von ununterbrochenen 10 Jahren nachweisen, bei eingetretener Dienstuntauglichkeit eine sichere Anwartschaft auf eine Provision (Beitrag zum Lebensunterhalt) in Aussicht gestellt ist, — der Bittsteller Urban Oblak 62 Jahre alt ist, seine Körpcr-nnd Geisteskräfte in dem beschwerlichen Dienste als Irren-wärter aufgerieben hat, daher erwerbsunfähig ist und nach dem vorliegenden legalen Zeugnisse gar kein Vermögen besitzt, stellt der Landcsansschuß nachstehenden Antrag: Der hohe Landtag wolle dem Urban Oblak für dessen Lebensdauer eine Gnadengabe von jährlichen 60 fl. österr. Währ. aus dem Krankenhausfonde bewilligen und den Landcsausschuß mit der Durchführung dieser Verfügung beauftragen." (Nach der Verlesung:) Präsident: Wünscht Jemand von den Herren zu diesem Antrage das Wort? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist angenommen. Es kommt nun der Antrag des Landesausschusses ans nachträgliche Genehmigung der auf Kosten des LandcSfondes übernommenen Vorspannsbefördcrnng der zur Kriegsbereitschaft einberufenen Militärurlauber und Reservisten und der zur Werbung und Ausrüstung der krainischen Alpenjäger bewilligten Subvention per 4000 sl. Ich bitte den Herrn Referenten, den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Deschmann (liest): „H o h e r L a n d t a g! Die Kriegsercignisse dieses Jahres haben dem Landcs-ausschussc Veranlassung geboten, unvorhergesehene Auslagen für Kriegszwecke auf den LandcSfond zu übernehmen, wofür er die nachträgliche Genehmigung des hohen Landtages an-hoffcn durfte. Das k. k. Ergänzungscommando des vaterländischen Infanterieregimentes Hohenlohe hat unter Hinweisung auf den vom Kricgsministcrinm ergangenen Erlaß, worin die Ergreifung aller geeigneten Maßregeln zur schleunigsten Durchführung der Kriegsbereitschaft angeordnet wurde, an den LandcSausschuß das Ersuchen gestellt, daß die einberufenen Urlauber und Reservisten aus den entfernteren Bezirken mittelst Vorspann auf Kosten dcS LandcSfondcs nach Laibach befördert werden möchten, wie dies auch im Kricgs-jahrc 1859 geschehen ist. Der Landesausschnß hat sich für die Uebernahme dieser Kosten auf den Landesfond bereit erklärt, und cs sind die k. k. Bezirksämter von der k. k. Landesregierung aufgefordert worden, diese Vorspannsleistung gegen seinerzcitige Refundirung aus dem Landcsfonde vorschußweise aus den Bezirkscasscu zu bestreiten. Nach einem von der LandcSbuch- haltung zusammengestellten Ausweise über aus dem Landes-fonde bereits refundirte Kosten dürfte sich die Gcsammthöhe dieser Auslage mit Einbeziehung von ein paar noch nicht adjustirten und zu ergänzenden Rechnungen auf beiläufig 1900 fl. belaufen. Die bisher von dem Landcsausschussc angewiesenen Refundirungcn im Betrage von 1711 fl. haben in den vorhandenen Cassarcstcn ihre Deckung gefunden. - Weiters hat sich das in Laibach constituirte Somite zur Errichtung eines krainischen Kontingentes zu dem von Sr. Majestät auf den Kriegsfall und auf Kricgsdaucr Allerhöchst genehmigten freiwilligen Corps der inneröstcrrcichi-schen Alpenjäger mit Zuschrift vom 28. Mai l. I. an den Landcsausschuß um Unterstützung und Bewilligung einer Gelddotation gewendet, und es ist hierüber ein Beitrag von 4000 fl. zur Werbung und Ausrüstung der krainischcn Alpenjäger aus dem Landesfonde bewilliget worden. Zur Rechtfertigung dieser getroffenen Verfügungen möge die Bemerkung genügen, daß ein Zögern gegenüber der Plötzlich eingetretenen Kricgsbedräugniß ein kaum zu verantwortendes Zurückbleiben hinter der allgemeinen patriotischen Strömung gewesen wäre, die sich im ganzen Lande durch Thaten manisestirte, daher denn auch der Landesausschuß den in diesem Landtagssaale zu wiederholten malen in begeisterter Weise kundgegebenen Ausdrücken der stets bewährten Treue und Ergebenheit des Krainerlandcs, des innigen FcsthaltcnS an die RcichScinhcit und des Einstehens für die Machtstellung der österreichischen Monarchie nach den ihm zu Gebote gestandenen Mitteln einen thatsächlichen Ausdruck geben zu sollen geglaubt hat. Es wird demnach der Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle der vom Landcsausschussc auf Kosten des Landcsfondes übernommenen Vorspannsbcfördc-rung der zur Kriegsbereitschaft einberufenen Militär-urlauber und Reservisten, ferner der zur Werbung und Ausrüstung der krainischen Alpenjäger aus dem Landes-fondc bewilligten Subvention von 4000 fl. nachträglich die Genehmigung ertheilen." (Nach der Verlesung:) Präsident: Wünscht Jemand von den Herren zu diesem Antrage das Wort? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche denselben annehmen, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist einstimmig angenommen. Es kommt nun der Antrag des Landcsausschusscs auf nachträgliche Genehmigung der bewilligten Subvention für den Brückenbau bei Heil. Kreuz pr. 500 fl. Ich bitte den Herrn Referenten, den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Deschmann (liest): „Hoher Landtag! In der Ortschaft Heil. Kreuz bei Landstraß hat sich im Beginne dieses Jahres ein Comite zum Aufbaue einer Brücke über den Gurkfluß constituirt. Die Verbindung beider Ufer wurde bisher durch eine Ucbcrfuhrplättc bewerkstelliget, was für viele dortige Bauernrealitäten, die ein durch den Gurkfluß geschiedenes Besitzthum haben, mit großen Unzukömmlichkeiten verbunden war. Das Weingebirge, aus dem jene Gegend das meiste Erträgniß zieht, befindet sich am rechten Gurknfer, und die Winzer schrieben den geringen Absatz ihrer Weine dem Mangel einer Brückenverbindung mit dem jenseitigen Ufer zu. Antrag des Landesaussckusses auf Aufhebung des Kanzleipauschales bei den Landes-Wohlthätigkeits-Anstalten und aus Passirung des wirklichen Crforbermsses. $0 Antrag des Landesausschusses auf nachträgliche Genehmigung des Aufwandes für Bauten im Zwangsarbeitshause. Berichterstatter Dr. Bleiweis (liest): „Hoher Landtag! Im Jahre 1829 wurde von beut damaligen k. k. Gubernium für die Kanzleibedürfnisse im hierortigen Krankenhause, als: Beleuchtung der Directions - und VerwaltungsKanzlei, Beschaffung des erforderlichen Schreib- und Packpapiers, Tinte, Blei- und Rothstifte, des Streusandes, Oblaten, Siegelwachses, Spagates und sonstiger Kanzlei-bedürfnisse ein Jahres-Kanzlcipauschalc von 48 fl. systcmisirt. Mit diesem Betrage reichte die Spitals-Verwaltung niemals aus, und ist derselbe nach einem von der Direction der Landes-Wohlthätigkeitö-Anstalten am 12. Februar d. I., Z. 26, dem Landesausschusse erstatteten Berichte gegenwärtig um so weniger genügend, als die meisten Artikel im Preise gestiegen und die Kanzlcigcschäfte viel größer geworden sind. Auch die Landesbuchhaltung findet den besagten Pauschalbetrag nicht ausreichend, da die Mehrauslagen evident sind, und befürwortet eine Aenderung des bestehenden Systems in analoger Weise, wie bei der landschaftlichen Kanzlei, daß nämlich die Kanzleierfordernisse gegen Verrechnung aus den Fonden der Landes-Wohlthätigkeits-Anstalten beigestellt werden. Mit Rücksicht ans die volle Richtigkeit der angeführten Thatsachen stellt der Landesausschuß, da es sich um eine Aenderung des bestehenden, auf überkommenen gesetzlichen Vorschriften beruhenden Systems handelt, demnach den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Von dem im Jahre 1829 systemisirten Pauschale für die Kanzleierfordernisse der Landes - Wohlthätig-keits-Anstalten findet es sein Abkommen; 2. die Kanzleierfordernisse werden aus den verschiedenen Fanden dieser Anstalten gegen dem bestritten, daß mit Schluß eines jeden Semesters die Auslagen in einer gehörig documentirten Rechnung specificirt zusammengefaßt und diese Rechnung sammt einer weiteren sogenannten Matcrialrechnung, versehen mit den einschlägigen Empfangsbestätigungen der Kanzleibeamten, im Wege der Spitalsdirection dem Landesausschusse zur Veranlassung der Adjnstirung und sohinigen Flüssigmachung des Betrages vorgelegt werde." (Nach der Verlesung:) Präsident: Ich eröffne die Generaldebatte. Wünscht Jemand von den Herren über diesen Antrag des Laudesausschusscs etwas zu sprechen? Abg. Stromer: Ich bitte um das Wort. Ich kann mich mit diesem detaillirten Verrechuungs-modus nicht ganz einverstanden erklären. Es ist auch bereits im Finanzausschüsse die Frage aufgetaucht, bei allen Landesanstalten die Kanzleierfordcr-nisse lieber zu panschaliren, als detaillirt verrechnen zu lassen. Man hofft nämlich, daß durch die Panschaliruug einerseits eine mehr ökonomische Gcbahrnng erzielt und daß andererseits hiedurch auch alle kleinlichen, immer mit Schreibereien verbundenen Verrechnungen vermieden werden können. Weil nun dieser Antrag des Landesausschusses mit der Lösung der abgedachten Frage im Zusammenhange steht, so beantrage ich auch die Zuweisung dieses Antrages an den Finanzausschuß. Präsident: Wird dieser eben vernommene Antrag unterstützt? (Einige Mitglieder erheben sich.) Er ist hinreichend unterstützt. Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so bringe ich diesen Vcrtagungs-autrag zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Es ist die Majorität. Ich werde daher diesen Antrag dem Finanzausschüsse zuweisen. Wir kommen nun zum Antrage des Landcsausschusscö auf nachträgliche Genehmigung des zu Bauhcrstellungcn im Zwangsarbeitshause bestrittenen Kostenaufwandes per 1365ff. 41 kr. Ich bitte den Herrn Referenten, den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Landeshauptmann - Stellvertreter Dr. Suppan (liest): „Hoher Landtag! In Folge des hohen Zwänglingsstandes stellten sich bic. bisherigen in der Zwangsarbeits-Anstalt vorhandenen Correctionsarreste als unzulänglich heraus, und eö wurde von der k. k. Landesregierung die Herstellung von vier neuen Arrestlocalitäten als unerläßlich erkannt. Zur Herstellung dieser Arrestlocalitäten mußte aus Mangel eines anderen Raumes ein Zimmer benützt werden, in welchem bishin ein Theil der Wachmannschaft untergebracht war, für welche daher ein anderes passendes Locale im Oekonomiegebäude adaptirt werden mußte. Nach dem Voranschläge stellten sich die Kosten für diese Adaptirungsbauten auf 1442 fl. heraus und der Landcs-ausschuß konnte nicht umhin, zu selben um so mehr seine Zustimmung zu geben, als die Beurtheilung über die Zu-länglichkcit der Correctionsarreste hauptsächlich nur der k. k. Landesregierung zusteht. Diese Baulichkeiten wurden durch das k. k. Baudcpar-tcmcnt mit einem Kostenanfwande von 1365 fl. 41 kr. durchgeführt und bei der am 23. Juni d. I. vorgenommenen Collaudirung die Herstellung als vollkommen entsprechend befunden. Indem nun der Landesausschuß die Baurcchnung vorlegt, stellt er den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Die in der hiesigen Zwangsarbeits-Anstalt mit dem Kostenanfwande von 1365 fl. 41 kr. bewirkte Herstellung der vier Arrestlocalitütcn und Adaptirung eines Locales für die Wachmannschaft werde nachträglich genehmiget." (Nach der Verlesung:) Präsident: Wünscht Jemand zu dem eben vorgetragenen Antrage das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Alttrag ist einstimmig angenommen. Es kommt nun der Antrag des Landesausschusses ans Bewilligung einer jährlichen Gnadengabe für den dienstuntauglichen Jrrenwärtcr Urban Oblak. Ich bitte den Herrn Referenten, den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Dr. Bleiweis (liest): „Hoher Landtag! Urban Oblak, welcher laut Zeugnisses der Spitals-Direction durch 17 Jahre sowohl im hiesigen Krankenhause als auch in letzterer Zeit im Irrenhause Wärterdienste zur 94 Antrag des Landesausschusses wegen nachträglicher Genehmigung der Zusammensetzung der Untergcmeinde Tichatesch mit der Gemeinde Kleinweiden und ^ der Katastralgemeinde Verd mit der Gemeinde Oberlaibach. Es werde die von ihm an bie f. k. Landesregierung mit Note vom 22. August 1866, Z. 2821, geleitete Befürwortung des Ansuchens der Stadtgcmcindc Laibach zur Erwirkung der a. h. Bewilligung wegen Aufnahme eines Darlehens im Betrage von 100.000 fl. vom hohen Landtage zur zustimmenden Kenntniß genommen." (Nach der Verlesung:) Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort zu diesem Antrage? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung. Er lautet (liest denselben). Jene Herren, welche hiemit einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Es kommt nun an die Reihe der Bericht des Landcs-ausschusses wegen nachträglicher Genehmigung der Zusammensetzung der Untergcmeinde Catez mit der Gemeinde Kleinweiden und der Katastralgemeinde Verd mit der Gemeinde Oberlnibach. Ich bitte den Herrn Referenten, den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Deschmann (liest): „Hoher Landtag! Der § 3 der Gemeinde-Ordnung vom 17. Februar 1866 bestimmt, daß Gemeinden, welche in Folge des Gesetzes vom 17. März 1849 mit anderen in eine Gemeinde vereiniget wurden, über ihr Ansuchen durch das Landesgesetz wieder getrennt und abgesondert zu OrtSgemcindcn consti-tuirt werden können, wenn jede dieser auseinanderzulegenden Gemeinden für sich die Mittel zur Erfüllung der aus dem übertragenen Wirkungskreise erwachsenen Verpflichtungen besitzt oder durch Zusammenlegung mit einer andern Gemeinde erlangt. Unter denselben Bedingungen kann auch eine Ortsgemcinde, welche mit andern bisher nicht vereinigt war, durch ein Landcsgcsctz in zwei oder mehrere Orts-gemeinden aufgelöst oder mit solchen vereinigt werden. Es sind nun bei der in Folge deS neuen Gemeinde-gesctzcS erfolgten Constitniruug der neuen Gemeinden dem Landesausschusse Wünsche einzelner Katastral- respective Untcrgcmeindcn bekannt gegeben worden, welche aus dem bisherigen Gcmeindcverbande auszuscheiden und mit andern benachbarten Hauptgemcindcn sich zu vereinigen beabsichtigten. Obwohl hiezu nach dem angeführten Paragraphe die Erwirkung eines Landcsgcsetzcs erforderlich ist, so glaubte doch der Landesausschuß in Anhoffung der nachträglichen Genehmigung von Seite des hohen Landtages derlei Zusammenlegungen seine Zustimmung ertheilen zu sollen, da hiedurch eine bessere Gruppiruug erzielt und auch den übrigen Bestimmungen des Gesetzes Genüge geleistet wurde. Derlei Zusammenlegungen betrafen: 1. Die Vereinigung der Katastralgemeinde Catez im Bezirke Treffen mit einer Bevölkerung von 548 Seelen, welche bisher zur Hauptgcmcinde Moräutsch gehörte, mit der Gemeinde Kleinwciden. Hiernach hätte die Haupt-gemeinde Klcinweidcu mit 2029 Seelen die Pfarrbezirke St. Loren; und Catez zu umfassen, und cs war nicht zu besorgen, daß die Gemeinde Moräutsch unter jener Ausscheidung leiden würde, indem sie durch die indeß erfolgte Vereinigung mit der Gemeinde Neudcgg einen jenen Ausfall übersteigenden Zuwachs erhielt und nunmehr mit einer Seclenzahl von 3427 Seelen die Pfarrbezirke Hciligcn-kreuz und Neudcgg umfaßt. 2. Die Vereinigung der bisher zu Franzdorf gehörigen Untcrgcmcindc Verd mit Oberlaibach. Die Untergemeinde Verd, bestehend aus 85 behausten Grundbesitzern bei einer Bevölkerung von 653 Seelen, ist fast in unmittelbarer Verbindung mit Obcrlaibach, hat dieselben Localverhältnisse, gleichartige Gemeindcbedürfnissc und gehört zu demselben Pfarrsprcugel Oberlaibach. Sie wurde zur Zeit, als bei der Patrimonialherrschaft Freudenthal die gerichtliche und politische Jurisdiction ausgeübt wurde, vorzugsweise aus dem Grunde mit Franzdorf vereinigt, weil sie im gleichen Unterthansverbande und in gleichartigen Waldservituten-Verhältnisscn zu dieser vormaligen Camcral-hcrrschast stand. Diese Verhältnisse haben sich schon seit Dcccnnien gänzlich geändert, und steht die Untergemeinde Verd weder mit der Herrschaft Frendcnthal, von der sie schon längst die Waldabfcrtigung erlangt hat, noch mit der über eine Stunde entfernten Ortschaft Franzdorf im geringsten localen oder Vcrkehrsverbande, während die Entfernung von Verd bis Oberlaibach kaum 10 Minuten beträgt. Auch die Gemeindevorstehung von Franzdorf hat sich bei der Vcrschiedenartigkcit der gegenseitigen Interessen für die Ausscheidung der Uutergemeindc Verd aus dem bisherigen Gemeindevcrbande ausgesprochen. Auf Grundlage dieser Darstellung wird demnach beantragt : Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Zusammenstellung der Uutergemeindc Catez im Bezirke Treffen mit der Gemeinde Kleinwciden in eine Hauptgcmcinde, ferner die Einverleibung der Unter- respective der Katastralgemeinde Verd in die Hauptgcmeindc Oberlaibach wird nachträglich die Genehmigung ertheilt. 2. Der Landesausschuß wird mit der Einleitung der weiteren Schritte zur Erwirkung der Allerhöchsten Sanction beauftragt." (Nach der Verlesung:) Präsident: Ich eröffne die Generaldebatte. Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so schreiten wir zur Specialberathung. Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so schreite ich zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche den ersten Absatz dieses Antrages des LandcSausschusscs, welchen Sie soeben vernommen, genehmigen , sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Der erste Absatz ist angenommen. Wünscht Jemand zum zweiten Absätze das Wort? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche denselben annehmen, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Ich glaube, daß ich den Antrag stellen kann, daß wir diese beiden Anträge auch gleich in dritter Lesung annehmen und int Ganzen darüber abstimmen können. Wenn kein Widerspruch dagegen erhoben wird, so bringe ich diesen Antrag des Landesausschusses im Ganzen zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche denselben im Ganzen annehmen wollen, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Wir kommen nun zum Antrage des Laudesausschusses auf Aufhebung des Kanzleipauschales bei den Landcs-Wohl-thätigkcits-Anstaltcn und auf Passirung des wirklichen Erfordernisses. Ich bitte den Herrn Referenten, den Vortrag zu beginnen. Lesung des Gesuches der Beamten des Zwangöarbeitshauses um Einreihung in Diätenclassen und Gehaltserhöhung. — Rechtfertigung der Befürwortung Ot> des Anlehens der Stadtcommune Laibach per 100.000 fl. Diesemnach wird beantragt: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Verwalter an der hiesigen Landes-Zwangs-arbeitsanstalt werde in die VIII. und der Adjunct in die IX. Diätcnclasse eingereiht. 2. Dem Verwalter werde eine jährliche Functionsgebühr von 212 fl. 50 kr. und dem Adjuncten von 175 fl. vom 1. Jänner 1867 an und insolange bewilliget, als die hiesige Zwangsarbeits-Anstalt zur Unterbringung auch frcmdländigcr Zwänglinge dient oder eine Regulirung ihrer Gehalte eintritt." (Nach der Verlesung:) Präsident: Ich eröffne die Generaldebatte. Wünscht Jemand der Herren das Wort? Abg. Stromer: Nachdem über die Gehaltserhöhung, über Functionsge-bührcn und über die Feststellung der Diätenclassen wohl nicht einseitig, sondern einerseits mit Rücksicht auf die Verwendung, andererseits aber mit Rücksicht ans die Stellung und Rangordnung aller übrigen landschaftlichen Beamten und Diener Beschluß gefaßt werden kann, so beantrage ich die Zuweisung dieser Vorlage an den Finanzausschuß. Präsident: Wird dieser Antrag unterstützt? (Einige Mitglieder erheben sich.) Er ist hinreichend unterstützt. Wünscht Jemand das Wort? (Niemand erhebt sich.) Da dies ein Vertagungsantrag ist, so bitte ich jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen, somit die Vorlage an den Finanzausschuß gewiesen. Ein weiterer Gegenstand ist die Rechtfertigung der Befürwortung des Anlehens der Stadtcommune Laibach per 100.000 fl. Ich bitte den Herrn Referenten das Wort zu ergreifen. Berichterstatter Deschmann (liest): „Hoher Landtag! Die provisorische Gemcindeordnnng für Laibach vom 9. Juni 1850 enthält unter den Bestimmungen für die Ausnahme von Darlehen im § 69 auch jene, daß im Falle, als das aufzunehmende Darlehen ein Viertel des jährlichen Einkommens der Gemeinde übersteigen sollte, die Bewilligung dazu nur durch ein Landesgesetz ertheilt werden könne. Der Gemeinderath der Stadt Laibach hat nun in der Sitzung vom 18. Juli l. I. unter Beobachtung der im Gcmcindcstatntc vorgeschriebenen Förmlichkeiten die Aufnahme eines Darlehens im Betrage von 100.000 fl. zur Bestreitung der außerordentlichen Auslagen beschlossen und an den LandesauSschnß das Ansuchen gestellt, die a. h. Bewilligung zur Ausnahme des gedachten Darlehens zu erwirken, indem die Zustimmung des hohen Landtages zu einem diesfälligen, in dem Gemeindestatute vorgeschriebenen Landesgesetze bei den dringenden Anforderungen, die an die Stadtgcmeinde gestellt werden, und dem nicht sobald in Aussicht gestandenen Zusammentritte der Landesvertretung nur zum empfindlichsten Nachtheile der Stadt abgewartet werden könnte. In einer auch in Druck erschienenen Denkschrift über die Finanzlage der Landeshauptstadt Laibach vom 10. August l. I., Z. 5876, wurden die jährlichen Empfänge der Stadt in dem mindesten anzuhoffenden Betrage von 97.118 fl. und die currenten Ausgaben mit 71.716 fl. ausgewiesen. Die außergewöhnlichen Ausgaben, zu bereit Deckung die Aufnahme eines Darlehens beschlossen wurde, sind durch den Ankauf des Gutes Unterthurn, durch nützliche und nothwendige Banführungen und andere Einrichtungen, worunter auch die Uebernahme der Localpolizei, und schließlich durch die unerwarteten Kriegsereignisse des Henrigen Jahres herbeigeführt worden. Ans der gedachten Darstellung ergab sich schon für das Jahr 1866 mit Einbeziehung der zu fnn-direnden schwebenden Schuld von 42.000 fl., wovon 22.000(0 auf das Sparcassadarlehen vom vorigen Jahre zur Bezahlung der ersten Kanfschillingsratc des Gutes Unterthurn und 20.000 fl. auf das Darlehen aus dem Landesfonde entfallen, die Nothwendigkeit eines aufzunehmenden Darlehens im Betrage von 60.000 bis 67.000 fl. Vom Jahre 1867 an wurde an Einnahmen ein über die currenten Ausgaben verbleibender Rest von 26.000 fl. in Aussicht gestellt, welcher für die Interessen der städtischen Schuld, dann bis zum Jahre 1870 zur Abzahlung der jährlichen Kaufschillingsraten des Gutes Unterthurn mit jährlichen 10.000 fl., und endlich im noch übrigen Neste von 11.000 fl. auf Neubauten verwendet würde. Ferner wird der Commune Laibach schon im nächsten Jahre zu Folge contractlicher Verbindung die Herstellung der Schusterbrücke mit einem Aufwande von 30.000 fl. und der Quais bei der Schnsterbrücke mit 6000 fl., in Summa mit 36.000 fl. obliegen; auch wird zur Vollendung der Stadtpflasterung ein Betrag von 20.000 fl. nothwendig sein. Diese zunächst bevorstehenden Neubauten belasten das städtische Budget mit 56.000 fl., und cs könnten aus den currenten Einnahmen zu deren Deckung nur die oben angedeuteten Ueberschüsse im Betrage jährlicher 11.000 fl. für Neubauten in den Jahren 1867 und 1868 verwendet werden, während der unbedeckte Abgang von 34.000 fl. durch ein Darlehen zu decken sein wird. Mit Einbeziehung dieser Summe stellt sich die Höhe des demnächst aufzunehmenden Darlehens auf 100.000 fl. heraus. Die Rückzahlung dieses Darlehens würde vom Jahre 1871 angefangen in jährlichen Raten tiois 10.000 fl. erfolgen. Sollten jedoch die projcctirten Quaibautcn längs der Laibach von der Schusterbrücke an bis zur Metzgerbrücke schon im nächsten Jahre in Angriff genommen werden, wozu ein weiterer Betrag vvn mindestens 80.000 fl. erforderlich wäre, so könnte mit der Rückzahlung des Darlehens erst int Jahre 1875 begonnen werden. Das Vermögen der Commune wird in jener Denkschrift auf 204.980 fl. bewerthet, ist demnach vollkommen genügend zur pupillarischcn Deckung der aufzunehmenden Schuld. Der Landesausschuß glaubte mit Rücksicht auf die Dringlichkeit und Nützlichkeit der angeführten Auslagen und auf den in Aussicht gestellten Rückzahlungsmodus die Befürwortung dieses Anlehens um so mehr übernehmen zu sollen, da das Statut vom 9. Juni 1850 der Stadt-gemeinde Laibach in der Aufnahme von Darleihen Beschränkungen auflegt, welche bei analoger Anwendung der neuen Gemcindcordnung nach § 90 gänzlich zu entfallen Hütten und an deren Stelle im vorliegenden Falle nicht einmal die Bewilligung des Landesausschusses erforderlich wäre. In Folge Note der k. k. Landesregierung vom 24ten September, Z. 3050/P, haben Se. k. k. Apost. Majestät die angesuchte Anfnahme des Darlehens zu bewilligen geruht. Der Landesausschuß stellt demnach den Antrag: Berichterstatter Laudeshanptmamr-stellvertreter Dr. Sttppa» (liest): „Hoher Landtag! Für den Verwalter an der hiesigen Zwangs-ArbcitS-anstalt ist ein Jahresgchalt pr. 787 fl. 50 kr. nebst Naturalwohnung , dann ein Deputat von 10 Klaftern Brennholz und 36 Pfd. Unschlittkerzen, und für den Adjuncten ein Jahresgchalt von 525(0 nebst einem Quartiergelde pr. 126 fL, und das gleiche Deputat an Brennholz und Kerzen wie für den Verwalter systcmisirt. In eine Diätcnclasse sind diese Beamten bisher noch nicht eingereiht, indem diesfalls für Zwangsarbcitshaus-Bcamte kein Normale besteht und Gefängniß - und Zwangsarbeitshaus-Beamte nur über deren specielles Ansuchen seit dem Jahre 1856 durch das k. k. Ministerium des Innern i in eine bestimmte Diätenclasse, und zwar Strafhaus- und Zwangsarbeitshaus-Verwalter in der Regel in die VIII., Adjuncten aber in die IX. Diätenclasse eingereiht wurden. Viucenz Skodlar, Verwalter, und Ferdinand Milcher, Adjunct an der hiesigen Zwangsarbeits-Anstalt, sind nun beim Landcsausschussc eingeschritten: a) Daß der Verwalter in die VIII. und der Adjunct in die IX. Diätenclasse eingereiht, dann b) daß der Gehalt des Verwalters auf jährliche 1000 fl. und der des Adjuncten auf jährlich 700 fl. erhöht werde. In ersterer Richtung berufen sich die Gesuchstcller darauf, daß auch das k. k. Ministerium des Innern in speciellen Fällen die Diätenclaffen in der von ihnen angestrebten Weise bestimmt habe, und in letzterer Richtung bemerken sie, daß die Anstalt einen Bclcgraum von 235 Mann habe, der in letzterer Zeit oft sogar überschritten wurde, und auch schon ein Zwänglingsstand von 253 Mann erreicht war, — daß sich in der Anstalt Zwänglinge verschiedener Nationalitäten befinden, wodurch die Dienstleistung sehr erschwert wird, — daß die bisherigen Gehalte überhaupt nicht der Menge und der Beschaffenheit der ihnen obliegenden Arbeiten entsprechen, und außerdem beziehen sie sich auf die Gehalte der Beamten in anderen gleichartigen Anstalten. Es wird documcntirt nachgewiesen, daß bei der Zwangs-arbcits - Anstalt in Böhmen bei einem Belcgstande (nach dreijährigem Durchschnitte) von 118 Mann ein Verwalter mit dem Jahrcsgehalte von 840 fl. nebst freier Wohnung, 6 Klafter harten Brennholzes und 36 Pfd. Unschlittkerzen, dann ein Adjunct mit dem Jahresgchalte von 735 fl, nebst freier Wohnung, 4 Klafter harten Brennholzes und 24 Pfd. Unschlittkerzen, — bei der Zwangsarbeits-Anstalt in Brünn mit einem Bclegraume von 213 Köpfen und einem dreijährigen Durchschnittsstandc von 62 Zwänglingcn ein Director mit dem Gehalte von 840 fl. nebst Naturalwohnung, 8 Klafter hartes Holz, 36 Pfd. Unschlittkerzen und weiteren 10 Pfd. zur nächtlichen Visitation, dann ein Controlor mit dem Gehalte von 525 fl., Naturalwohnung, 6 Klafter hartes Holz, 24 Pfd. Unschlittkerzen und 10 Pfd. für die nächtliche Visitation, außerdem aber noch ein Kanzellist mit dem Gehalte pr. 367 fl. 50 kr. systcmisirt seien, — endlich, daß an der nun aufgelösten Zwangsarbeits-Anstalt in Graz bei einem Bclegraume von 400 und einem Durchschnittsstande von 320 Köpfen ein Verwalter mit dem Gehalte von 1260 fl., freier Wohnung, 10 Klafter hartes Holz, 36 Pfd. Unschlittkcrzen, 48 Pfd. Baumöl und einem Garten-antheile, dann ein Adjunct mit dem Gehalte von 735 fl., freier Wohnung, 8 Klafter Holz, 24 Pfd. Unschlittkerzen, 28 Pfd. Baumöl nebst einem Gartenantheile — angestellt waren. Die Gesuchsteller bemerken weiters, daß auch dem früheren Verwalter an der hiesigen Anstalt Johann v. Maitti ein Gehalt von 965 fl. verliehen, und daß ihnen durch die Uebernahme der Anstalt seitens der Landcsvertretung jede Aussicht auf ein Avancement benommen wurde, während der Verwalter früher mit den Beamten der Strafanstalten Einen Status gebildet und demnach Aussicht hatte, mit der Zeit auf besser dotirte Posten gestellt zu werden. Das Gewicht dieser von den Gcsuchstellern geltend gemachten Gründe läßt sich wohl nicht verkennen. Der Dienst in einer Zwangsarbcitsanstalt nimmt die Beamten nicht blos in den sonst gewöhnlichen sechs bis sieben Arbeitsstunden, sondern wohl den ganzen Tag hin-! durch in Anspruch. Für Beamte von Zwangsarbcitsanstalten, welche ihre Geschäfte nicht mechanisch abthun, sondern mit Eifer und Liebe ihrer Pflicht obliegen, ist dieser Dienst ungemein schwierig und aufreibend, und soll die Anstalt ihren Zweck erfüllen, so muß der Eifer der Beamten rege erhalten werden, was nicht möglich ist, wenn sie nicht materiell derart gestellt sind, daß sic sich frei von Nahrungssorgcn dem Dienste widmen können. Die Schwierigkeiten des Dienstes steigern sich aber, wenn in einer Anstalt, wie dies hier der Fall ist, Leute von verschiedenen Nationalitäten untergebracht werden, die alle ihrem Nationalcharakter entsprechend behandelt werden müssen. Es muß demnach wohl zugegeben werden, daß die gegenwärtigen Gehalte der Anstaltsbeamten den an sie gestellten Anforderungen nicht entsprechen, namentlich insolange nicht, als diese Anstalt auch zur Unterbringung fremdländiger Zwänglinge dient und deren Stand ein so bedeutender ist, wie dies in den letzten Jahren der Fall war, so wie auch, daß diese Gehalte mit jenen der übrigen landschaftlichen Beamten nicht im Einklänge stehen, und daß nach Recht und Billigkeit eine Aufbesserung ihrer Bezüge kaum versagt werden könne. Ungeachtet dies der LandcSausschuß vollkommen anerkennt, so glaubt er doch, daß diese Aufbesserung nicht schon derzeit durch Fixirung eines erhöhten Gehaltes zu erfolgen habe. Die Anstalt ist erst vor wenigen Monaten in die Verwaltung der Landesvertretnng übergegangen und selbe war daher noch nicht in der Lage, über allfällige Reformen zu berathen und Beschlüsse zu fassen. Es ist auch an sich der Fortbestand der Zwangsarbcitsanstalten fraglich, und auch denselben vorausgesetzt, dürfte cs sich als nothwendig herausstellen, mit den Vertretungen verschiedener Länder, deren Angehörige jetzt in der Anstalt untergebracht sind, bindende Uebereinkommcn für eine längere Zeit anzustreben, damit nicht allenfalls plötzlich die Anstalt für die Krainer verbleibt, für welche sic nicht erhalten werden könnte. Da man aber die Beamten nicht mit der bloßen Hoffnung auf den vielleicht sehr entfernten Zeitpunkt, in welchem diese Fragen gelöst sein werden, vertrösten kann, glaubt der Landesausschuß für selbe einstweilen nur Functionsgebühren, und zwar für den Verwalter mit jährlichen 212 fl. 50 kr. und für den Adjuncten mit jährlichen 175 fl. beantragen zu sollen, welche mit dem Momente zu entfallen hätten, als die hiesige Anstalt nicht mehr zur Unterbringung auch fremdländiger Zwänglinge zu dienen haben wird, oder eine Rcgnlirnng der Gehalte erfolgt. Interpellation des Abgeordneten Dr. Costa betreffend den neuen Statutenentwurf der Laibacher Sparcasse. — Wahl des Ausschusses zur Prüfung der 91 Regierungsvorlage betreffend eine Aenderung der §§ 13 und 15 der Landtagswahlordnung vom 26. Februar 1861. Nach § 2 der bisherigen Statuten steht es jedem Mitgliede frei, Jemanden dem Vereine zur Aufnahme als Mitglied vorzuschlagen. Dieses Recht ist in den neuen Statuten eingeschränkt worden, indem sich die Direction das ausschließliche, für die Gencralverfammlnng maßgebende Vorschlagsrccht vorbehält. Es ist das eine der widersinnigsten und zugleich gefährlichsten Bestimmungen, welche in ihrer Consequenz zu dem verderblichsten Nepotismus zu führen geeignet ist. Auf der einen Seite wählen die Mitglieder die Direction, und auf der andern Seite kann gegen den Willen der Dirction Niemand Mitglied der Sparcasse werden. Welch' eine zweckmäßige Einrichtung, um jedes der Direction mißliebige Element für immerdar auszuschließen! Der § 11 der bisherigen Statuten enthielt die Mög-lichkcit der Ernennung von Bezirksconsnlenten für den Fall ihrer Nothwendigkeit. Auf diese Bestimmung und die Aufgabe der Spar-casse überhaupt gestützt, entwarf die k. k. Landwirthschafts-Gcscllschaft über Aufforderung der hohen k. k. Landesregierung in einer besondern Denkschrift einen detaillirten Plan über die Art und Weise, wie dem bäuerlichen Grundbesitz ein angemessener Creditgebrauch zu ermöglichen ist. Die Sparcasse ignorirte diesen Plan und verwirft in ihren neuen Statuten sogar das Institut der Bezirks-Consulen-ten, während der Landmann oft selbst bei ansehnlichem Grundbesitze Geld nur gegen Wucherzinsen finden kann, um seine Steuern zu bezahlen, oder seine stehende Frucht mit halbem Verluste zu verkaufen genöthigt ist. Die hohe Landesregierung wird ohne Zweifel in Gemäßheit des § 27 des Regulativs ihr besonderes Augenmerk daraus richten, daß die Regie der Sparcasse nicht un-verhältnißmäßig kostspielig, daß für das Einlags- und Rück-zahlnngsgeschäft angemessene Controlmaßregeln hergestellt und gehandhabt und die in der Casse befindlichen Gelder gesichert bewahrt werden. Im Hinblicke ans den neuen Statutenentwurf der Sparcasse aber erlauben sich die Gefertigten, an die hohe Regierung die Anfrage zu stellen: 1. Ist die hohe Regierung gewillt, ans die Entfernung aller mit dem Hofkanzlei-Decrete vom 26. September 1846, Z. 29,304, im Widersprüche stehenden Bestimmungen des Entwurfes der neuen Statuten der krainischen Sparcasse zu dringen ? 2, Ist die hohe Regierung nicht gewillt, wegen der hohen Wichtigkeit des Institutes der Sparcasse für das ganze Land diesen Entwurf der Landcsvertretung zur Abgabe eines Gutachtens und rücksichtlich zur Aeußerung ihrer Wünsche zu übermitteln? Laibach, am 22. November 1866. Dr. E. H. Costa m. p. Dr. Lovro Toma n m. p. Johann Kapelle m. p. Lucas Svetec m. p. Josef Sag or,z m. p. Johann Toman m. p. Ignaz Klemenčič m. p. J. N. H orak m. p. Josef D eben z m. p. Dr. Bleiweis m. p. Locker m. p." (Nach der Verlesung:) Ich habe die Ehre, Sr. Excellenz diese Interpellation zu übergeben (überreicht dieselbe dem k. k. Statthalter). K. f. Statthalter Freiherr v. Bach: Ich werde die Ehre haben, diese Interpellation in einer der nächsten Sitzungen zu beantworten. Präsident: Wir kommen nun zu unserer Tagesordnung. Erster Gegenstand ist die Regierungsvorlage, betreffend eine Aenderung der §§ 13 und 15 der Landtagswahlordnung vom 26. Februar 1861. Ich habe die Ehre gehabt, diese Regierungsvorlage dem hohen Hause in der letzten Sitzung vorzutragen, und stelle die Anfrage: WünschtJcmand der Herren diesfalls das Wort? Aög. Dr. Costa: Ich erlaube mir, den Antrag zu stellen, daß diese Regierungsvorlage einem Ausschüsse von neun Mitgliedern, die aus beut ganzen Hause zu wählen sind, zur Prüfung, Berichterstattung und Antragstellnng zugewiesen werde. Präsident: Wird dieser Antrag des Abgeordneten Costa unterstützt? (Einige Mitglieder erheben sich.) Er ist hinreichend unterstützt. Wünscht Jemand das Wort? Wenn nicht, bitte ich jene Herren, welche den Antrag annehmen, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Abg. Tr. Costa: Ich will mir noch, Herr Präsident, eine Bemerkung erlauben. Wie ich glaube, ist diese Vorlage noch nicht gedruckt und den Mitgliedern mitgetheilt. Ich würde gleichzeitig bitten, daß die Drucklegung oder Lithographirung veranlaßt würde: Präsident: Sic ist wohl in dem stenographischen Berichte wörtlich enthalten; da aber dieser noch nicht gedruckt ist, werde ich diesem Ansinnen nachkommen und diese Vorlage lithogra-phiren und an die Herren Mitglieder vertheilen lassen. Ich stelle jetzt den Antrag, daß wir, obwohl die Wahl dieses Ausschusses nicht auf der Tagesordnung steht, doch zu derselben sogleich schreiten, um diesen Gegenstand abzuthun. Jene Herren, welche mit meinem Antrage, diese Wahl sogleich vorzunehmen, einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Ich unterbreche die Sitzung für die Dauer der Wahl und bitte die Herren Kromer, Brolich, Sc. Excellenz Graf Auersperg und Dr. Bleiwcis, das Scrutinium vorzunehmen. (Die Sitzung wird um 10 Uhr 43 Min. unterbrochen. Nach der Wiederaufnahme derselben um 11 Uhr 3 Min.:) Präsident: Ich bitte das Resultat der Wahl bekannt zu geben. Abg. Kromer: Es wurden 27 Stimmzettel abgegeben. Davon erhielten Ritter v. Gutmansthal 27, Kromer 27, Graf Auersperg 26, Deschmann26, Dr. Toman und Dr. Costa jeder 25, Dr. Bleiweis und Svetec jeder 24, Dr. Suppan 15 Stimmen. Es sind sohin alle neun Mitglieder mit absoluter Majorität gewählt. Präsident: Ich bitte den Ausschuß, sich nach der Sitzung zu con-stituiren und mir das Resultat gefälligst bekannt geben zu wollen. _______________________ Wir kommen zum zweiten Gegenstand der Tagesordnung: Gesuch der Beamten des Zwangsarbcitshauses um Einreihung in Diätenclassen und Gehaltserhöhung. Ich bitte den Herrn Referenten, den Vortrag zu beginnen. Herrn Kapelle gewühlt, und zu gleicher Zeit hat der Ob-mann zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses für morgen Vormittag zehn Uhr eingeladen. Ich bitte davon Kenntniß zu nehmen. Weiters hat der PetitionSausschnß als Obmann den Abgeordneten Dr. Blciwcis, als Schriftführer den Abgeordneten Brolich gewählt. Der Rcchenschaftsberichtsausschnß hat sich constituirt und zum Obmann Herrn Dr. Toman, 3um Schriftführer Abgeordneten Svetec gewählt. Der Obmann dieses Gönnte’6 ersucht die Mitglieder, sich heute Nachmittag vier Uhr im Conferenzsaale zu einer Berathung einzuftnden. Ich habe heute auf die Tische der hochverehrten Herren folgende Vorlagen legen lassen: 1. Antrag des Landesausschusses wegen Errichtung einer niederen Ackerbauschule; 2. Antrag des Landesausschnsses wegen Errichtung eines Waisenhauses; 3. Antrag des Landesausschusses wegen Snbventio-nirnng des Reka-Bczirksstraßenbanes; 4. Antrag wegen Bewilligung einer erhöhten Subvention für die Mertschetschendorf-Gurkfelder Straße. — Es ist mir bei Eröffnung der Sitzung von dem Abgeordneten Bürgermeister Dr. Costa eine Interpellation übergeben worden, von welcher ich hiem.it das hohe Hans in Kenntniß setze. Sie lautet (liest): „Zu den in volkswirthschaftlicher und socialer Beziehung wichtigsten Instituten gehören zweifelsohne die Sparkassen. Dieses ist namentlich rücksichtlich der krainischcn Sparcasse der Fall, indem sie zugleich das einzige Landes-Credit-institnt ist und über eine jährliche Verkehrssumme von fünfthalb Millionen Gulden verfügt — eine Summe, die mit Rücksicht auf die Größe und Armuth des Landes eine sehr bedeutende genannt werden muß. Ja man kann es ohne Uebertreibung sagen, daß an manchem Gulden, der, sei es in der Form einer Einlage, sei es in der Form von Darlehensinteressen, in die Spareasse wandert, der blutige Schweiß des ärmsten Theiles der Bevölkerung klebt. Es ist daher begreiflich, daß sich die Aufmerksamkeit des Landes diesem Institute fort und fort zuwendet, und daß sich auch die Volksvertreter verpflichtet erachtet müssen, den im Lande herrschenden Ansichten einen klaren Ausdruck zu geben. Es ist nun allerdings unzweifelhaft, daß cs das staatlich richtigste Princip ist, Privatvereinen die vollste Autonomie zu gönnen und ihnen innerhalb der allgemeinen Gesetze und der besonderen Statuten die größtmöglichste Freiheit der Bewegung zu gestatten. Dieses Princip erleidet jedoch seine naturgemäße Ausnahme dort, wo cs bei Privatvercinen um den Schutz von Personen sich handelt, die zwar bei der Vermögensverwaltung sehr wesentlich interessirt, aber statutengemäß jeder Einflußnahme darauf beraubt sind. Solche Vereine sind die auf Acticn gegründeten Versicherungsgesellschaften und die Sparcassen. Die Interessenten dieser letzteren, nämlich die Einleger, nehmen statutenmäßig auf die Verwaltung des von ihnen eingelegten Vermögens keinen Einfluß, und sic sind daher um so mehr berechtigt, von den Landesbehörden den kräftigsten und sorgfältigsten Schutz ihrer Rechte zu verlangen, weil sich die Fülle je von Zeit zu Zeit wiederholen, daß Interessenten von derlei Anstalten durch schlechte Gebahrung zu empfindlichen Verlusten kommen, wie es eben jetzt den Versicherten der Nuova Societä com- merciale di Assecurazione und den Einlegern bei der Mailänder Sparcasse droht. Die Regierung hat diese Verhältnisse stets richtig gc-würdiget und hat daher bereits mit dem Hofkanzleidecrete vom 26. September 1846, Z. 29.304, ein umfassendes Regulativ über die Bildung, Einrichtung und Ucbcrwachnng der L-Parcassen festgestellt und allgemein kundgemacht, in dessen sechstem Paragraph cs ausdrücklich bestimmt, daß die Statutenentwürfe der einzelnen Sparcassen nach den allgemeinen in diesem Regulativ enthaltenen gesetzlichen Bestimmungen einzurichten sind und daß anderweitige, nach bett Localverhältnissen gebotene oder sonst zweckmäßige Einrichtungen nur insoferne gestattet sind, als sie mit den allgemeinen Principien dieses Regulativs nicht im Widersprüche stehen. Die Laibacher Sparcasse, deren jährlich veröffentlichte Rechnungsabschlüsse den Beweis einer bisher entsprechenden Vermögensgcbahrnng liefern, und welche sich auch sonst durch entsprechende Verwendung der Ueberschüsse des Re-scrvesondes zu verschiedenen wohlthätigen Zwecken um das Land verdient gemacht hat, ist eben mit einem neuen Entwürfe ihrer Statuten fertig geworden und dürfte dieselben der hohen Regierung zur Erwirkung der landesherrlichen Bestätigung vorlegen. Dieser neue Statutenentwurf ist zwar noch nicht veröffentlicht worden, aber es ist bekannt, daß derselbe in mehreren Punkten von den bisherigen Statuten wesentlich abweicht und mit dem obbezeichnetcn allgemeinen Gesetze über die Sparcassen im grellen Widerspricht steht. Ohne alle diese Punkte erschöpfen zu wollen, sollen hier nur einige beispielsweise angedeutet werden. Zu den Arten der fruchtbringenden Verwendung der Sparcasse-Einlagen gehören auch (laut § 19 lit. C des Regulativs) Vorschüsse an Gemeinden zum Behufe solcher Zahlungen, welche dieselben für gemeinnützige Zwecke mittelst Concurrenz sämmtlicher Gemeindeglieder zu leisten haben. Es gebührt dieser Verwendungsart, gleich den Darlehen ans Realhypothcken, der Vorrang vor beut Ankaufe von Staatsobligationen. Das Gesetz bestimmt, um die Nützlichkeit dieser Maßregel nicht zu erschweren und illusorisch zu machen, daß dergleichen Vorschüsse ohne Hypothek und Cantionen zu geben sind, da der unsterbliche Bestand der Gemeinden ohnedies die sicherste Garantie für dieselbe bietet. Der neue Statntenentwurf widerstreitet dieser gesetzlichen Bestimmung. Der § 22 des Regulativs bestimmt ausdrücklich, daß alle Vcreinsmitglieder und die für die Verwaltung bestimmten Organe von jeder Theilnahme an der nutzbringenden Verwendung der Sparcasscgelder ausgeschlossen sind und bei Darlehen niemals in das Verhältniß als Schuldner zur Anstalt treten dürfen. Es ist dies eine der wichtigsten Bestimmungen des Regulativs, weil cs durch sie möglich wird, zu verhindern, daß die Sparcasse von einzelnen Personen zum Nachtheile des Ganzen ausgebeutet werde. Diese Bestimmung ist daher wörtlich in die Statuten aufzunehmen und deren genaueste Befolgung strengstens zu überwachen. Obgleich der § 12 der gegenwärtigen Statuten besagt, daß die für die Verwaltung der Sparcasse bestellten Organe niemals in das Verhältniß als Schuldner zur Anstalt treten dürfen, so ist es doch notorisch, daß die Direc-torcn, welche nach § 9 dieser Statuten die ganze Sparcasse besorgen, zum größten Theil Schuldner der Sparcasse sind. Stenographischer Gericht Dritten Sitjung Des krainischm Camllnge-s zu Laibach am 23. November 1866. Anwesende: Vorsitzender: Carl v. Wurzbach, Landeshauptmann in Srnin.— Vertreter der Regierung: K. k. Statthalter Freiherr v. Bach; LandeSrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder, mit Ausnahme Sr. fürstbischöflichen Gnaden Dr. Widmer und der Herren Abgeordneten Baron Apfaltrern, Freiherr v. Codelli, Derbitsch, Golob, Guttmau, Koren, Freiherr o. Zois. — Schriftführer: Abg. Svctec. Tagesordnung: Regierungsvorlage, betreffend eine Aenderung der §§ 13 und 15 der Landtagswahlordnung vom 26. Februar 1861. — 2. Gesuch der Beamten des Zwangsarbeitshauses um Einreihung in Diätenclassen und Gehaltserhöhung. — 3. Rechtfertigung der Befürwortung des Anlehens der Stadtcommune Laibach pr. 100.000 fl. — 4. Bericht des Landes - Ausschusses wegen nachträglicher Genehmigung der Zusammensetzung der Untergemeinde Eatez mit der Gemeinde Kleinweiden und der Katastral- Gemeinde Verd mit der Gemeinde Oberlaibach. — 5. Antrag des Landes-Ausschusses ans Aufhebung des Kanzleipauschales bei den Landes -Wohlthätig-keits-Anstalten und auf Passirung des wirklichen Erfordernisses. — 6. Antrag des Landes-Ausschusses auf nachträgliche Genehmigung des zu Bauherstellungen im Zwangsarbeitshause bestrittenen Kostenaufwandes pr. 1365 fl. 41 kr. — 7. Antrag des Landes-Ausschusses auf Bewilligung einer jährlichen Gnadengabe für den dienstuntauglichen Jrrenwärter Urban Oblak. — 8. Antrag des Landes-Ausschusses auf nachträgliche Genehmigung der auf Kosten des Landesfondes übernommenen Vorspannsbeförderung der zur Kriegsbereitschaft einberufenen Militär-Urlauber und Reservisten und der zur Werbung und Ausrüstung der krainischen Alpenjäger bewilligten Subvention Pr. 4000 fl. — 9. Antrag des Landes-Ausschusses auf nachträgliche Genehmigung der bewilligten Subvention für den Brückenbau bei Heil. Kreuz pr. 500 fl. — 10. Bericht des Landes-Ausschusses wegen Herabminderung der Berpflegsgebühren im hierländigen Zwangsarbeitshause. firgiim der Sitzung 10 Uhr 20 Minuten. ------»oo^ooo--------- Präsident: Ich bestätige die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses und eröffne die Sitzung. Herr Schriftführer wollen das Protokoll der letzten Sitzung vortragen. (Schriftführer Dr. Skedl liest dasselbe. — Nach der Verlesung:) Ist etwas gegen die Fassung des Protokolls zu erinnern? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, ist dasselbe vom hohen Hause genehmigt. Ich habe dem hohen Landtage folgende Eröffnungen zu machen: Der Herr Abgeordnete Freiherr Anton v. Codelli hat an das Präsidium dieses hohen Hanfes folgende Zuschrift erlassen (liest): „Hohes Präsidium! Mein vorgerücktes Alter und meine schwankende Gesundheit bestimmen mich, mein Mandat als Abgeordneter des Großgrundbesitzes niederzulegen. III. Sitzung. Hievon beehre ich mich das hohe Präsidium in die Kenntniß zu setzen. Laibach, am 19. November 1366. Anton Freiherr v. Codelli." (Nach der Verlesung:) Ich habe von dieser Mandatsniedcrlcgung die hohe Regierung in Kenntniß gesetzt, um gefälligst die Neuwahl anzuordnen. Der Herr Abgeordnete Koren hat an das Präsidium des hohen Hauses die Bitte um Bewilligung eines achttägigen Urlaubes gestellt. Kraft des mir zustehenden Befugnisses habe ich ihm diesen Urlaub bewilligt. Die von uns gewählten Ausschüsse haben sich consti-tuirt, und zwar hat der Finanzausschuß zum Obmann Se. Excellenz Baron Schloißnigg, zum Obmann-Stellvertreter Herrn Abgeordneten Kromer und zum Schriftführer Abg. Dr. Bleimeis: In Uebereinstimmung mit mehreren Herren Abgeordneten, erlaube ich mir den Antrag auf Schluß der Sitzung zu stellen. Präsident: Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Wird er auch vom hohen Hause angenommen? Ich bitte die Herren, welche den Schluß der Sitzung wünschen, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. Ehe ich die Sitzung schließe, bitte ich die Tagesordnung für die nächste Sitzung, welche ich für Freilag den 23. November 10 Uhr beantrage, zu vernehmen. Sie ist folgende: 1. Regierungsvorlage betreffend eine Aenderung der §§. 13 und 15 der Landtags - Wahlordnung vom 26. Februar 1861. Daun die nicht erledigten Gegenstände der heutigen Tagesordnung, nämlich: 2. Gesuch der Beamten des Zwangsarbeitshauses um Einreihung in Diätenklassen und um Gehaltserhöhung. 3. Rechtfertigung der Befürwortung des Anlehens der Stadtcommune Laibach pr. 100.000 fl. 4. Bericht des Landesausschusses wegen nachträglicher Genehmigung der Zusammensetzung der Untergemeinde Čatež mit der Gemeinde Kleinweiden und der Katastralgemeinde Verd mit der Gemeinde Oberlaibach, dann 5. Antrag des Landesansschusses auf Aufhebung des Kanzleipauschales bei den Landeswohlthätigkcits - Anstalten, und auf Paffirung des wirklichen Erfordernisses. 6. Antrag des Landesausschusses auf nachträgliche Genehmigung des zu Bauherstellungcn im Zwangsarbeitshause bestrittenen Kostenaufwandes pr. 1.365 fl. 41 kr. 7. Antrag des Landesausschusses auf Bewilligung einer jährlichen Gnadengabe für den dienstuntauglichen Jrreuwärter Urban Oblak. 8. Antrag des Landesausschusses auf nachträgliche Genehmigung der auf Kosten des Landesfondes übernommenen Vorspannsbeförderung der zur Kriegsbereitschaft einberufenen Militär-Urlauber und Reservisten und der zur Werbung und Ausrüstung der krainischen Alpenjäger bewilligten Subvention pr. 4.000 fl. 9. Antrag deS Landesausschusses auf nachträgliche Genehmigung der bewilligten Subvention für den Brückenbau bei heiligen Kreuz pr. 500 fl. 10. Bericht des Landesausschusses wegen Herabminderung der Verpflegsgebühren im hierländigen Zwangs-Arbeitshause. Ist etwas gegen diese Tagesordnung vom hohen Hause zu erinnern? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so ist sie genehmiget. Ich bitte die Herren zu einer Besprechung auf ein Paar Minuten in den Conferenzsaal sich zu begeben. Ich schließe die Sitzung. Schluß der Sitzung 1 Ahr 20 Minuten. Verlag des krainischen Landesausschusses. Druck non I. Rud. Millitz in Laibach. Die nächst meisten Stimmen erhielten: Dr. Costa 13, Svetec 13, Sagorz 13, Kapelle 13, Horak 13, dann Dr. Toman 12, Seine Excellenz Graf Auersperg 12 (Dr. Toman: Dr. Bleiweis hat auch 13 Stimmen), Baron Apfaltrcru 12, v. Gutmansthal 12, Deschmann 12, v. Langer 11, die übrigen Stimmen sind zersplittert. Abg. Freiherr v. Schloisiuigg: Dr. Bleiweis hat auch 13 Stimmen erhalten. Schriftführer Dr. Skedl: Ja, Dr. Bleiweis 13 Stimmen. Präsident: Meine Herren, wir müssen daher noch die Wahl für 6 Mitglieder vornehmen, da nur drei Herren mit absoluter Majorität gewählt wurden. Ich unterbreche wieder die Sitzung. (Die Sitzung wird um 12 Uhr 45 Minuten unterbrochen. Nach Wiederaufnahme derselben um 12 Uhr 52 Minuten.) Präsident: Ich bitte den Herrn Schriftführer das Resultat der Wahl dem hohen Hause bekannt zu geben. Schriftführer Dr. Skedl: Es wurden 25 Stimmzettel abgegeben, die absolute Majorität ist somit 13, und es erscheinen gewählt: Dr. Bleiweis mit 14, Deschmann mit 13, von Gutmansthal mit 13, Mulley mit 13 Stimmen. Die nächste Anzahl der Stimmen erhielten: Graf Auersperg 12, Baron Apfaltrern 12, Kapelle 12, Sagorz 12 und Svetec 12. Die weitern Stimmen haben sich zersplittert und es erhielten: Dr. Costa 11, Dr. Toman und von Langer je 7 Stimmen. Präsident: Also wie viel Herren haben 12 Stimmen? Schriftführer Dr. Skedl: Fünf Herren haben 12 Stimmen erhalten, nämlich Graf Auersperg, Baron Apfaltrern, Kapelle, Sagorz und Svetec. Präsident: Es sind also noch 2 Herren in den Finanzausschuß zu wählen. Ich erlaube mir auf §. 8 der Geschäftsordnung zu erinnern: Ist die erste Wahl vorgenommen, und werden nicht Alle mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt, so wird in gleicher Weise eine zweite Wahl vorgenommen. Ergibt sich auch bei letzterer keine absolute Stimmenmehrheit, so findet die engere Wahl statt. In diese kommen nur diejenigen, welche bei der zweiten Wahl die meisten Stimmen erhielten in der doppelten Anzahl der noch zu Wählenden. Wir haben also 2 Herren zu wählen, mithin müssen 4 Herren in die engere Wahl gebracht werden; da wir aber 5 Herren mit gleicher Stimmenzahl haben, so erübriget nichts Anderes, als einen der fünf Herren auszulosen. Also ist die Auslosung vorzunehmen (der Schriftführer Dr. Skedl schreitet zur Auslosung, wobei Baron Apfaltrern ausgeschieden wird). Herr Baron Apfaltrern ist ausgelost; also bitte ich aus den 4 Herren, nämlich: Graf Auersperg, Kapelle, Sagorz und Svetec, zwei Herren n. Sitzung. zu wählen. Ich unterbreche zum Behufe der Wahl wieder die Sitzung. (Die Sitzung wird um 1 Uhr unterbrochen, und wieder aufgenommen um 1 Uhr 14 M.) Ich bitte den Herrn Schriftführer das Resultat der Wahl dem hohen Hause bekannt zu geben. Schriftführer Dr. Skedl: 26 Stimmzettel wurden abgegeben, somit ist die absolute Majorität 14; diese erhielten: Svetec 25, und Kapelle 14 Stimmen, sie erscheinen daher gewählt. Präsident: Also in den Finanzausschuß wurden folgende Herren gewählt: Kromer,Dr. Suppan, Freiherr von Schloißnigg, Dr. Bleiweis, Deschmann, von Gutmansthal, Mulley, Svetec und Kapelle. Ich bitte die Herren nach der Sitzung sich zu coustituiren, und das Resultat mir eröffnen zu wollen. Wir kommen nun zum nächsten Gegenstände der heutigen Tagesordnung. Ich bitte den Herrn Referenten den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Deschmann (liest): „Hoher Landtag! Im Anschlüsse wird dem hohen Landtage das Präliminare des Landesfondes und der einschlägigen Sub-fvnde, nämlich des Domestical-, Gebärhaus-, Findel-, Jrren-und Zwangsarbeitshans-Fondes für das Jahr 1867 zur verfassungsmäßigen Behandlung mit dem Antrage vorgelegt , dasselbe zu genehmigen und zur Bedeckung des ausgewiesenen Abganges pr. . . 170.257 fl. 17'/z kr. ö. W. bei der Unmöglichkeit der Steigerung derZuschläge zu den direc-ten Steuern nur eine Landesumlage wie bisher von 14 Neukreuzern von jedem Gulden direc-ter Steuer ohne Kriegszuschlag nach §. 22 der Landesordnung zu beschließen, wodurch bei einer Steuerschuldigkeit in runder Summe von................... 1,047.000 fl. — „ „ „ ein Einkommen von ... 146.580 „ — „ „ „ erzielt würde. Zur Deckung des sich ergebenden Restbetrages pr. 23.677 fl. wird weiters eine lOF Umlage zur Verzehrungssteuer vom Weine, Wein- und Obstmost und Fleische mit einem beiläufigen Erträgnisse von 33.500 fl. in Antrag gebracht, wobei sich ein Ueberschuß von 9.823 fl. ergäbe, welcher jedoch auf Rechnung des voraussichtlichen Ent-ganges an Umlagen in Folge der stattfindenden Steuerabschreibungen zu setzen wäre". Diese Vorlage wäre ebenfalls an den Finanzausschuß, der so eben gewählt wurde, zu leiten. Präsident: Meine Herren! es ist der Antrag im Namen des Landesausschusses, daß diese Vorlage dem Finanzausschüsse zur Erledigung zuzuweisen sei. Wünscht Jemand das Wort. (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. 16 Wahl des Ausschusses zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes. — Voranschlag des @ntl. FondcS pro 1867. — Wahl Deß Finanzausschusses. Da die Wahl des Ausschusses für den Rechenschafts- i bericht nicht auf der heutigen Tagesordnung steht, so muß ich wieder die heutige Vornahme dieser Wahl von der Entscheidung der Dringlichkeitsfrage abhängig machen. Es hat zwar der Herr Abg. Kromer die Dringlichkeit nicht begründet. Allein ich glaube, die nämlichen Gründe, die das hohe Haus bestimmten, den Petilions-ausschuß schon heute zu wählen, finden auch bei diesem Antrage statt. Ich stelle daher an das hohe Haus die Frage, ob es die Dringlichkeit des Antrages anerkenne. Jene Herren, welche dieselbe anerkennen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Sie ist anerkannt. Jetzt stelle ich die Frage, ob das hohe Haus den Antrag des Abg. Kromer, eö fei ein Ausschuß für den Rechenschaftsbericht, bestehend aus fünf Mitgliedern zu wählen, annimmt. Jene Herren, welche denselben annehmen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Wir schreiten nun zur Wahl und ich unterbreche die Sitzung für die Dauer der Wahl, und bitte die Herren Abgeordneten Erc. Baron Schloißuigg, Ritter v. Gut-mansthal, Debeutz und Guttman die Wahlzettel zu scru-tiniren. (Die Sitzung wird um 11 Uhr 48 Minuten unterbrochen. — Nach Wiederaufnahme derselben um 12 Uhr 8 Minuten.) Präsident: Ich bitte das Resultat der Wahl bekannt zu geben. Abg. Guttman: Das Resultat der Wahl ist folgendes: Stimmzettel wurden 27 abgegeben, die absolute Majorität ist 14. Diese erhielten die Herren Abgeordneten Dr. Costa mit 27 Stimmen, Svetec mit 27 Stimmen, Dr. Toman mit 14 und Gutmansthal mit 14 Stimmen. Die nächst-meisten Stimmen erhielten die Abgeordneten Kromer, Bro-lich, Debeutz und Mulley. Präsident: Es ist daher noch ein Mitglied für diesen Ausschuß zu wählen. Ich bitte^sogleich zur Wahl zu schreiten; und unterbreche die Sitzung. (Die Sitzung wird um 12 Uhr 9 Minuten unterbrochen. — Nach Wiederaufnahme derselben um 12 Uhr 14 Minuten.) Präsident: Ich bitte das Resultat der Wahl bekannt zu geben. Abg. Guttman: Es wurden 27 Stimmzettel abgegeben; davon erhielten Abg. Kromer 12 und Abg. Debeutz 13 Stimmen, somit Keiner die absolute Majorität. Präsident: Es findet also jetzt die engere Wahl statt; ich bitte dieselbe sogleich vorzunehmen. Ich unterbreche wieder die Sitzung. (Die Sitzung wird um 12 Uhr 15 Minuten uttterkotf)eit. — Nach Wiederaufnahme derselben um 12 Uhr Präsident: Ich bitte den Herrn Guttman das Resultat der Abstimmung bekannt zu geben. Abg. Guttman: Es wurden wieder 27 Stimmzettel abgegeben, davon erhielt die absolute Majorität Herr Debeutz mit 14 Stimmen. Präsident: Es sind also in den Ausschuß für den Rechenschaftsbericht die Herren Dr. Costa, Svetec, Dr. Toman, Gutmansthal und Debeutz gewählt. Ich bitte diesen Ausschuß sowohl als den früher gewählten, nach der Sitzung sich zu constituiren und das Resultat der Constituirung mir bekannt geben zu wollen. Wir kommen nun zum 2. Gegenstände der Tagesordnung: Voranschlag des Grundentlastungssondes für das Jahr 1867. Ich bitte den Herrn Referenten den Vortrag zu beginnen. Landeshauptmann-Stellvertreter und Berichterstatter Dr. Snppan: Höh er Landtag! Der Voranschlag des Grundentlastungs-Fondes für das Jahr 1867 wird zur verfassungsmäßigen Behandlung mit dem Antrage vorgelegt, denselben dem zu wählenden Finanzausschüsse zur weitern Antragstellung zuzuweisen. Bei dieser Gelegenheit würde ich für meine Person mir erlauben, den Antrag zu stellen, daß dieser Finanzausschuß, bestehend aus der Zahl von 9 Mitgliedern, sogleich vom hohen Hause gewählt werden wolle, nachdem auch in den beiden vorangegangenen Fällen dieser Vorgang beobachtet wurde. Präsident: Der erste Theil des Antrages des Abgeordneten Dr. Suppan geht vom Laudesausschusse aus, bedarf daher keiner Unterstützung. Der zweite Theil desselben, daß dieser Ausschuß aus 9 Mitgliedern zu bestehen habe, ist aber ein persönlicher, er bedarf daher der Unterstützung. Ich bringe ihn zur Uuterstützungsfrage. (Einige Mitglieder erheben sich.) Er ist unterstützt. Ich bitte nun sogleich über denselben abzustinnnen, und jene Herren, welche denselben annehmen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Ich bitte nun auch sogleich zur Wahl zu schreiten, und ersuche die früheren Herren Scrutatoren das Scrn-tinium vorzunehmen. (Die Sitzung wird um 12 Uhr 24 Minuten unterbrochen. Nach Wiederaufnahme derselben um 12 Uhr 42 Minuten.) Präsident: Ich bitte das Resultat der Wahl dem hohen Landtage bekannt zu geben Herr Abg. v. Gutmansthal. Abg. v. Gutmansthal: Der Herr Dr. Skedl hat das Resultat. Schriftführer Dr. Skedl: Es sind 26 Stimmzettel abgegeben worden, somit beträgt die absolute Majorität 14, davon erhielten die Abgeordneten Kromer 26, Dr. Suppan 25, Seine Ercellenz der Herr Baron Schloißnigg 15 Stimmen. Die Auszahlung der Subvention pr. 10.000 fl. aus dem Landesfonde ist bereits erfolgt, der Laudesausschuß war jedoch zur möglichst raschen Förderung des Baues genöthiget, dem Unternehmer auch ein Darlehen pr. 4.000 fl. gegen 5 % Verzinsung, pupillarmäßige Sicherstellung und Rückzahlung in drei gleichen Jahresraten aus dem Laudesfonde zu erfolgen 1), was wohl darin seine Rechtfertigung findet, daß die möglichst rasche Vollendung des Baues im Interesse des Landes gelegen war, und der Fond hierbei die vollständige Sicherstellung und eine entsprechende Verzinsung erhalten hatte. §. 11. Im Jahre 1861 wurde an Stelle der früheren Jmpfnormen der sogenannte stabile Jmpfplan eingeführt, der darin besteht, daß der Jmpfarzt die Impfung in ununterbrochener Tour vornehmen, täglich 10 Meilen zurücklegen, 50 Kinder impfen und 100 Kinder revidiren muß. Gegen diesen stabilen Jmpfplan wurden sogleich vielfältige Beschwerden laut und es stellte sich bald heraus, daß unter diesem Vorgänge das Jmpsgeschäft sehr leide, und die Erreichung des beabsichtigten Zweckes gefährdet werde. Man muß es daher der k. k. Landesregieruug im Interesse der öffentlichen Sanität Dank wissen, daß sie den stabilen Jmpfplan verwarf, und eine neue Ordnung einführte 2), zu deren sogleichen Durchführung der Landesausschuß seine Zustimmung gab, da die damit verbundenen Mehrauölagen sich nach buchhalterischer Berechnung nur auf 91 fl. beziffern. Ein weiterer Uebelstand hinsichtlich des Jmpfge-schäftes bestand in der Eutlohuung der Mütter der Vorimpflinge, welche bisher ohne Rücksicht auf die Entfernung 1 fl. 5 kr. betrug, weshalb der Landesausschuß je nach der Distanz zur Einführung von drei Kategorien mit 1 fl. 5 kr., 1 fl. 50 kr. und 2 fl. seine Zustimmung gab. 3) Die dadurch dem Landesfonde erwachsenen Mehrauslagen belaufen sich pr. Jahr auf 184 fl. 32% kr. und finden darin ihre Rechtfertigung, daß sich nunmehr Mütter leichter herbeilassen werden, ihre Kinder dem öffentlichen Sauitätswohle zu widmen, nachdem ihre Entlohnung je nach den größeren Strapazen eine erhöhtere geworden ist. Zu diesen beiden Verfügungen behält sich der Landesausschuß vor, mittelst besonderer Vorlage die nachträgliche Zustimmung des hohen Landtages zu erbitten. §. 12. Bereits in der ersten Landtagssession wurde es dem Landesausschusse zur Pflicht gemacht, über die Herausgabe des slovenisch-deutschen Theiles des Wölfischen Wörterbuches in so lange zu wachen, bis in diesem Punkte die letztwillige Anordnung des Herrn Fürstbischofes Anton Alois Wolf vollständig erfüllt sein wird. Den Stand dieser Angelegenheit zur Zeit der letzten Session hat der h. Landtag aus dem in der Sitzung vom 4. Dezember 1865 erstatteten Berichte entnommen, und gegenwärtig ist der Landesausschuß in der Lage, die bestimmte Mittheilung machen zu können, daß die Herausgabe des Wörterbuches in Angriff genommen und die Arbeit so weit gediehen ist, daß in kürzester Frist der erste Bogen im Drucke erscheinen wird. §. 13. _ Dem h. Landtage werden die Voranschläge des ständischen, Landes- und Grundentlastungsfondes für das ’) Erh. Nr. 1003. Erh. Nr. 1668. 3) Erh. Nr. 1581. Jahr 1867 und die Rechnungsabschlüsse dieser Fonde für das Jahr 1865 zur verfassungsmäßigen Behandlung vorgelegt werden. Die ziemlich beträchtlichen, für Kram vorhandenen Waisenstiftungs - Kapitalien haben in weiteren Kreisen den Wunsch nach Errichtung einer eigenen Waiseuanstalt rege gemacht, und es tritt an den h. Landtag die Frage heran, ob derselbe die Errichtung einer Landes-Waisen-Anstalt als angemessen erachte, worüber vom Laudesausschnsse eine besondere Vorlage erfolgen wird. In Folge Erlasses des k. k. Staatsminifteriums vom 23. Dezember 1865 Z. 23168 hat die f. k. Landesbehörde ein Druckeremplar des amtlichen Berichtes über die 2. internationale Versammlung der Thierärzte zur eingehenden Würdigung und weiteren Verfügung dem Laudesausschusse übergeben, und hierin besonders den III. Programmpunkt, die Hundeordnung betreffend, der Landesvertretung zur thunlichsten Berücksichtigung empfohlen. Auch hierüber wird der Landesausschuß eine Vorlage dem h. Landtage unterbreiten. §. 14. Die Handels - und Gewerbckammer hat die Neuwahlen für den h. Landtag vollzogen und es werden die Operate zur Bestätigung der vorgenommenen Wahlen vorgelegt werden. Mit tiefem Bedauern muß auch der Landesausschuß die Anzeige erstatten, daß der Abg. Herr Eduard v. Strahl durch seine noch immer andauernde Kränklichkeit sich zur Niederlegung seines Mandates veranlaßt sah. Der Landesausschuß, dem Herr Eduard v. Strahl als Ersatzmann angehörte, und den er gerade an dieser Stelle bisher immer auf das Würdigste vertrat, hat diesen Verlust schwer empfunden, und auch der h. Landtag wird das Ausscheiden eines so hervorragenden Mitgliedes nur beklagen können. Die Neuwahl für die Stelle des Herrn v. Strahl ist bereits ausgeschrieben, der h. Landtag wird aber durch seine Mitglieder aus der Kurie der Großgrundbesitzer die Wahl eines Ersatzmannes für den Landesausschuß zu vollziehen haben. Hoher Landtag! Die gegenwärtige Wahlperiode neigt sich ihrem Ende zu, und es ist daS letzte Mal, daß der Landesausschuß vor den h. Landtag tritt. Der Landesausschuß kann diese Gelegenheit nicht vorüber gehen lassen, ohne dem h. Landtage seinen tiefempfundenen Dank für die ihm gewährte Nachsicht und das ihm unverändert bewahrte Wohlwollen auszusprechen und zugleich den Wunsch auszudrücken, daß der h. Landtag auch aus dem vorstehenden Rechenschaftsberichte das Bestreben des Landesausschusses, seine Aufgabe zu erfüllen — erkennen möge. Laibach am 5. November 1866". (Nach der Verlesung.) Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort zu ergreifen? Abg. Kromer: Ich stelle den Antrag, daß dieser Rechenschaftsbericht, so wie in den Vorjahren, einem Ausschüsse von fünf Mitgliedern zur Vorberathung zugewiesen werde. Präsident: Ich stelle vorläufig die Unterstützungsfrage. Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Er ist genügend unterstützt. Die Besorguiß, welche diese Maßregel allenthalben hervorrief, veranlaßte den Landesausschuß im Vereine mit der Gemeindevertretung Laibach's dagegen Einsprache zu erheben, welche- bei der h. k. k. Regierung ein bereitwilliges Entgegenkommen fand, worauf dann auch jenes Aufgebot in eine Werbung von freiwilligen Landesschützen umgewandelt wurde. In verhältnißmäßig kurzer Zeit waren sohin drei Compagnien Landesschützen angeworben und ausgerüstet und der Zudrang zu diesen Werbungen lieferte den Beweis , daß es dem Lande nicht an Männern fehle, welche freiwillig ihr Leben der Vertheidigung des Vaterlandes zu weihen bereit sind. DaS Unglück, welches jeder Krieg für Tausende tapferer Soldaten stets im Gefolge hat, veranlaßte den Herrn Landeshauptmanns-Stellvertreter Dr. Carl v. Wurzbach, eine Stiftung für verstümmelte dem Lande Krain angehörige Krieger zu errichten, und er stellte an den Landesausschuß das Ersuchen, die Verwaltung dieses Stiftungs-Vermögens, bestehend aus 2.100 fl. in Obligationen und aus einem Sparcassabüchel Pr. 375 fl. 21 kr., so wie das Präsentationsrecht bei den Stiftungswerbern aus Laibach zu übernehmen, welchem Ersuchen der Landesausschuß sofort entsprechen zu sollen erachtete. *) §. 8. Die Gemeinde - Vertretung der Stadt Laibach hat in ihrer Sitzung vom 18. Juli d. I. zur Deckung der in den Jahren 1866 und 1867 nothwendigen außergewöhnlichen Auslagen die Aufnahme eines Darlehens von 100.000 fl. beschlossen, und da nach ihrem Statute hierzu die Erlassung eines LandeSgesetzcs erforderlich war, der Zusammentritt des h. Landtages damals aber noch nicht in Anssicht stand, den Landesausschuß angegangen, ihr die Allerh. Bewilligung im außerordentlichen Wege zu erwirken. Nachdem die Stadt-Commune in ihrem Einschreiten allen anderweitigen, durch ihr Statut vorgeschriebenen Erfordernissen entsprochen hat, und sie durch das Zuwarten auf den damals nicht berechenbaren Zeitpunkt des Zusammentrittes des h. Landtages in große Zahlungs-Verlegenheit gekommen wäre, sie außerdem, falls das Stadt-Statut Laibach's bereits mit dem Gesetze für die Gemeinden des flachen Landes in Einklang gebracht wäre, eines Landesgesetzes gar nicht bedurft hätte, da der Darlehensbetrag ihr gegenwärtiges Jahreseinkommen nicht übersteigt, so fand sich der Landesausschuß veranlaßt, diesem Ersuchen zu entsprechen und mit Allerh. Entschlies-sung vom 19. September d. I. ") wurde sohin der Stadt-Commune die Aufnahme dieses Darlehens bewilliget. Ueber Ersuchen der Stadt-Commune hat weiters der Landesausschuß derselben zur mittlerweiligen Deckung ihres Bedarfes ein Darlehen pr. 20.000 fl. gegen Verzinsung aus den verfügbaren Cassabeständen des Lan-desfondeS bewilliget3), welches nun aus obigem Darlehen von 100.000 fl. rückbezahlt werden wird. §. 9. Die in der Sitzung vom 4. Dezember v. I. genehmigten Bauten im landschaftlichen Redoutengebäude sind noch nicht vollständig ihrem Ende zugeführt, und der Landcsausschuß wird demnach in der laufenden Session noch nicht in der Lage sein, die documcntirte Baurechnung hierüber vorzulegen. ') Erh. Nr. 2651. 2) Erh. Nr. 3293. 3) Erh. Nr. 1033'/,. Gelegentlich dieser Adaptirungs - Arbeiten hatte auch der Landesausschuß den Beschluß gefaßt, die Gasbeleuchtung im Redoutengebäude einzuführen, da der diesfällige Kostenaufwand sich nur mit 793 fl. herausstellte, und die philharmonische Gesellschaft sich zur Entrichtung eines Jahreszinses von 50 fl. für die Benützung des Gasapparates verpflichtete *), und hierdurch so wie durch den Zins, welcher ans Anlaß anderweitiger zeitweiliger Produktionen zu entrichten sein wird, eine entsprechende Verzinsung und allmählige Amortisirung des Anlagekapitals erzielt wird. Eben so fand sich der Landesausschuß veranlaßt, die Gasbeleuchtung auch im landschaftlichen Theater einzuführen , wofür der Kostenaufwand sich auf 2.850 fl. belief. * 2) Galt es schon überhaupt dem Fortschritte der Zeit die gebührende Rechnung zu tragen und dem drängenden Wunsche des Publikums um Herstellung einer besseren Theaterbeleuchtung nachzukommen, so bewog den Landesausschuß zu dieser Maßregel noch insbesondere der Umstand, daß der vorhandene große Theaterluster und die übrigen Oelbeleuchtungs-Apparate bereits in einem so schadhaften Zustande sich befanden, daß deren Instandsetzung durch eine Reparatur nicht mehr möglich, und daher eine Neuanschaffung unvermeidlich war. Da aber der Aufwand für die Gaseinrichtung nur um wenige Hundert Gulden höher sich bezifferte, so entschied sich der Landesausschuß um so mehr für erstere, als damit auch der wesentliche Vortheil eines bedeutenden Ersparnisses an den Beleuchtungs-Auslagen verbunden war, wornach der Theater-Unternehmer verpflichtet werden konnte, und auch in Hinkunft immer verpflichtet werden kann, als Zins für die Benützung der Gaseinrichtung den Betrag pr. 2 fl. für jeden Theaterabend zu entrichten. Durch dies Erträgniß wird daher das gesammte Anlagekapital unter entsprechender mittlerweiliger Verzinsung in 10—12 Jahren amortistrt, und dem Theater-fonde in der Folge eine nicht unbeträchtliche Rcvenüe daraus erwachsen. In dem Zwangsarbeitshause stellte sich die Herstellung mehrerer Einzelnarrcste und in Folge davon, so wie wegen des großen ZwänglingsstandeS die Verlegung eines Theiles der Wachmannschaft in das Oekonomiegebäude als unaufschieblich heraus, und es mußten die zu diesem Ende erforderlichen Adaptirungsbauten mit dem Gesammt-anfwande pr. 1.365 fl. 41 kr. vorgenommen werden. Alle diese, durch den Landesausschnß veranlaßten Baulichkeiten werden in einer besonderen Vorlage gerechtfertiget werden. §. 10. In dem vorigen Rechenschaftsberichte wurde dem h. Landtage mitgetheilt, daß in Folge Landtagsbcschlusses die Herstellung der Brücke über die Save bei Gurkfeld dem Zimmermeister Mar Stepischnigg von Cilli überlassen wurde. Im Laufe dieses Jahres wurde der Brückenbau vollendet und bei der am 7. Juli d. Jahres 3) stattgefundenen Kollaudirung derselbe als vollkommen entsprechend durchgeführt befunden. — Am 8. Juli d. I. fand die feierliche Einsegnung der Brücke statt, welche dann sofort dem Verkehre übergeben wurde. ') Erh. Nr. 2526. 2) Erh. Nr. 1122. ’) Erh. Nr. 2259. in der jüngsten Zeit eingeleitet werden, nachdem die Nen-constituirung erfolgt war, und wobei sich der Landesaus-schuß nur auf die Einvernehmung der hervorragenderen Stadt- und Landgemeinde-Vertretungen beschränken zu sollen glaubte. Wenn nun die Gutachten dieser Gemeinden rechtzeitig einlangen sollten, so wird der Landesausschuß nicht ermangeln, noch in der laufenden Session einen Antrag dem h. Landtage zu unterbreiten. h. In der Sitzung vom 29. Jänner d. I. hat der h. Landtag die Wichtigkeit und Nothwendigkeit einer Eisenbahnverbindung zwischen Laibach und Villach anerkannt und beschlossen, an die hohe Staatsregierung die Bitte um Einbeziehung dieser Eisenbahnlinie in den Entwurf des neuen Eisenbahnnetzes zu richten, zugleich wurde der Landesausschuß beauftragt, das möglichst umfassende statistische und sachliche Material über den Stand und Betrieb der Montan-, Fabriks- und Gewcrbs-Industrie Oberkrain's zu sammeln, und dem Berichte an das h. k. k. Ministerium anzuschließen. Diese statistischen Daten glaubte der Laudesaus-schuß sich am schnellsten und in der zuverlässigsten Weise durch die krainische Handels- und Gewerbekammer verschaffen zu können, und richtete daher auch an selbe das Ersuchen, ihm dieselben an die Hand zu geben. Der Zustand der Auflösung, in dem sich die Handels- und Gewerbekammer Monate hindurch befand/war jedoch der Grund, daß eine Erwiederung derselben erst vor Kurzem einlangte, welche jedoch gleichfalls das gewünschte statistische Material nicht enthielt *), und es muß daher der Landesausschuß zu seinem Bedauern gestehen, daß diese wichtige Frage seit der letzten Landtags-Session ihrer Lösung nicht näher gebracht werden konnte. §. 6. Die Maßregeln zur Linderung des Nothstandes, welcher int verflossenen Winter und Frühjahre in einem roßen Theile Unterkrain's herrschte, und wofür der h. andtag eine Summe von 4.000 fl. aus dem Landesfonde widmete, sind durch die k. k. Landesregierung in wirksamer Weise durchgeführt worden, was der Landesausschnß hier öffentlich zu konstatiren sich verpflichtet fühlt. Nachdem in Folge des dem h. Landtage in der Sitzung vom 18. Jänner d. I. gestellten Antrages das k. k. Finanzministerium im Einvernehmen mit dem k. k. Handelsministerium 2) zur Anschaffung des erforderlichen Saatgetreidcs und der Samenkartoffel einen Vorschuß pr. 4.000 fl. aus dem Landeskultur-Fonde gegen Rückzahlung ans den Einkünften dieses Fondes in den Jahren 1866, 1867 und 1868 bewilliget hatte, beliefen sich die Gesammtbeiträge auf . 21.431 fl. 25 % kr. welche zur Anschaffung von Lebens- mitteln mit .................... 9.655 fl. 89 kr. des Saatgetreides mit . . . 10.962 „ 56 „ zum Ankaufe von Säcken mit. . 54 „ — „ und zu den Transportkosten mit . 758 „ 80y2 „ zusammen mit . . . 21.431 fl. 25 y„ kr. verwendet wurden. 3) Der Nothstand war übrigens leider nicht auf die in der vorigen Session genannten Bezirke Sittich, Teisenberg, Treffen, Rudolfswerth, Landstraß und Gurkfeld beschränkt geblieben, sondern hatte sich auch auf einige ') Erh. Ar. 643. -) Erh. Nr. 1113. 3) Erh. Nr. 1987. II. Sitzung. Gegenden der Bezirke Mottling, öerncmbl, Gottschcc und Feistritz erstreckt, denen daher gleichfalls eine Unterstützung in Saatgetreide zu Theil wurde. §. 7. Die kriegerischen Ereignisse des verflossenen Sommers veranlaßten den Landesausschuß zu einigen Verfügungen, welche er nun nachträglich vor dem h. Landtage zu rechtfertigen haben wird. Die plötzlich herangerückte Kriegsgefahr erforderte es, daß die k. k. Armee schnellstens auf den Kriegsfuß gesetzt werde; das k. f. Ergänzungs - Bezirks - Commando des k. k. Prinz Hohenlohe Linien - Infanterie - Regimentes ersuchte demnach um die Bewilligung die einberufenen Urlauber und Reservisten der entfernteren Bezirke mittelst Vorspann auf Rechnung des Landesfondes nach Laibach befördern zu lassen. J) Bei der Dringlichkeit der Sachlage erachtete es der Landesausschuß als patriotische Pflicht, diesem Ansuchen zu entsprechen, wodurch die Möglichkeit geboten war, die einberufene Mannschaft binnen wenigen Tagen ihrem Bestimmungsorte zuzuführen, wofür auch das k. k. Krieqsministerium seinen Dank auszusprechen befunden hat. * 2) Als in der Folge die Aufstellung eines inneröster-rcichischen Alpenjägercorps von Seiner k. k. Apostol. Majestät bewilliget war, bildete sich auch in Laibach ein Komite, das sich die Aufgabe stellte, eine krainische Abtheilung dieses Corps auszurüsten. Ueber das Ersuchen dieses Comite's um einen Beitrag aus dem Landes-Fonde fand sich der Landes-ausfchuß veranlaßt, demselben einen solchen mit 4.000 fl.3) zuzuwenden, und stellte ihm auch die landschaftliche Kan-zleivorstehung zur Führung der Cassageschäfte zur Disposition. 4) Durch diesen, aus dem Landesfonde bewilligten Beitrag und die übrigen freiwilligen Beiträge gelang es dem Comite, eine vollzählige Compagnie Alpenjäger auszurüsten, und der Laudesausschuß kann es nicht unterlassen, an dieser Stelle zu erwähnen, daß diese Compagnie unter den ersten Abtheilungen des Corps sich befand, tvelche zum Schutze der bedrohten Reichshauptstadt am Florisdorfer Brückenköpfe anlangten, und daß sie bei ihrer später erfolgten Verwendung im Süden des Reiches bei ihrem Zusammenstoße mit überlegenen feindlichen Streitkräften an Muth, Tapferkeit und Ausdauer keiner der anderen Abtheilungen nachgestanden ist, und dem Lande alle Ehre gemacht hat. Die Entrüstung über die ungerechten und verwerflichen Ursachen dieses letzten unserem Kaiserstaate aufgedrungenen Krieges, welche die Herzen Aller erfüllte, ließ den Landesausschuß keinen Augenblick zweifeln, daß er mit diesen Verfügungen, die er in einer besondern Vorlage rechtfertigen wird, nur ganz im Sinne der patriotischen Intentionen des h. Landtages gehandelt habe, und daß dieser gleich ihm es nur bedauern wird, wenn die Kräfte des Landes zu beschränkt waren, um dem inneren Drange auch den entsprechenden thatsächlichen Ausdruck geben zu können. Die Verzichtleistung auf Venctien brachte die Gefahr einer feindlichen Invasion unserem Lande nahe, und die h. k. k. Regierung glaubte derselben durch das Aufgebot aller waffenfähigen Männer des Landes begegnen zu sollen. ') Erh. Nr. 1291. 2) Erh. Nr. 1795. 3) Erh. Nr. 1748. 0 Erh. Nr. 1767.