MITTHEILUNGEN AUS DEM GEBIETE DEU STATISTIK. HERAUSGEGEBEN VON PEK K. K. STATISTISCHEN CENTRAL-COMMISSION. EILFTER JAHRGANG. IV. HEFT. (Preie i H. O. W.) -------------------------------- WIEN, 186S. AUS DEU KAISERLICII-KON1GLIOHEN HOF- IIND STAATSDHUCKERE1. IN COMMISSION BE1 PRANDEL & EWALD VERHANDLUNGEN DEK K. L STtTISTMB (limiL-MKIM im Jahre 1864. WIEN, 18GS. AUS »Eli KAISEKLICH-K0NIGL1CHEN HOE- UKU STAATSDRUCKEREI. IN C0MM1SS10N BE1 PHANDEL & EWALD. P r ii s i (1 c n t der k. k. statistischen Central-Commission: Seine Escellenz Carl Freiherr von Czocrnig, k. k. wirkl. geheimer Rath. Mitglieder der k. k. statistischen Oentral-Commission. Ordcntliclic Mitglleder: 1. Ministerialrath im Ministerium des Aeussern Ignaz Freiherr von ' lichmann-Palmrode. 2. Ministerialrath im Staats-Ministerium Josef Crlunz Ritter von Aicliu. 3. Hofrath der Obersten Rechnungs-Controls-Rehorde Wenzel Rudolfi' (Stell-vertreter Hofsecretiir Friedrich Fischcr). 4. Ministerialrath im Justiz-Ministerium Lud\vig Freiherr von Daan (Stelivertreter Rechnungsrath Dr. Franz Wagner). 5. Hofrath der k. ungarischen Hofkanzlei Slefan von Papaj (Stelivertreter k. Rath und Hofsecretiir Ladislaus von Murkovics). 6. Hofrath der siebenbiirgischen Hofkanzlei Eugen Freiherr von Frledenfels (Stellvertreter Hofsecretiir und k. Rath Josef Pleckcr). 7. Ministerialrath im Polizei-Ministerium Wi!helm Bom. 8. Hofrath der kroatisch-slavonischen Hofkanzlei Johann Daubachj' von Dolje. 9. Ministerialrath im Marino-Ministerium Filibert Freiherr von Cattanci. 10. Ministerialrath im Finanz-Ministerium Anton Peter. 11. Hofrath im Handels-Ministerium Anton Ritter von Stalil (Stellvertreter Mini-sterial-Secretiir Josef Freiherr von Busclmianii). 12. Ministerialrath im Staats-Ministerium Ludvvig Ritter von Heufler (Stellvertreter Sectionsrath Adolf Altinann). 13. Regierungsrath Dr. Adolf Picker, Director der administrativen Statistik. 14. Oberstlieutenant im Kriegs-Ministerium Maximilian Fischer. 15. Major des Marine-Zeugs-Corps Wenzel Milhelmi. Aussprordentliclic llitglieilcr: 16. Hofrath und emerit. Professor Dr. Johann Springer. 17. Regierungsrath und Professor Dr. Leopold Neumann. 18. Professor Dr. Moriz von Stubenrnuch. 19. Professor Dr. Lorenz Stcin. 20. Professor Dr. Hugo Brnclielli. . , ' Sitziing n m 8. Januar 1804. Anlasslich der Mitfheilungen liber die seit Anfang December an die Central-Commissioa gelangten Correspondenzen und Drucksehriften erofTnet der Prasident, dass iiber Ansinnen der kiinigl. kroatisch-slavonischen Hofkanzlei eine Zusammen-stellung der volkswirthschaftIichen Momente beziiglich der von der projectirten Semlin-Fiumaner Eisenbahn durchschnittenen und der anstossenden Gebietstheile durch die Direetion der administrativen Statistik ausgearbeitet und vom Priisidenten der Central-Commission der genannten Hofkanzlei zur VerfOgung gestellt worden ist. Ferner braelile der Prasident zur Kenntniss der Versammlung, dass die von der Central-Commission herausgegebenen statistischen Uehersichtstafeln fiir 1861 und 1862 am Schlusse des Jahres 1863 im Drueke vollendet \vurden und zur Ver-offentlichung gelangten. An die Erinnerung, dass gelegentlich der Versammlung des internationalen statistischen Congresses zu VVien im Jabre 181)7 iiber die von Sr. Excellenz dem damaligen Handelsminister Ritter v. Toggenburg gemachte Anregung, die Modaii-tiiten fiir das Znstandekommen einer auf gleichformigen (Irundlagen beruhenden Statistik der deutschen Biindesstaaten in Berathung zu ziehen, eine vorliiufige Beratbung der Delegirten der deutschen Hegierungen bei dem Congresse statt-fand, kniipft der Prasident die Mittheilung, dass hei der Berliner Versammlung des statistischen Congresses im verflossenen Herbste dieser Gegenstuud neuerdings zur Sprache gebracht und die grossherzogliehe Regierung zu Darmstadt ersucht worden ist, zu diesem Beliufe eine Versammlung der Delegirten der deutschen Begierungen zu veranstalten. Die gedachte Regierung kam dieser Aufforderung bereitivillig nacb und erliess eine Einladung an sammtliche deutsebe Regierungen, diese zu Darmstadt abzuhaltende Versammlung durch Delegirte zu beschicken. Ueber die diessfalls an die kaiserliche Regierung gelangte Einladung und iiber Antrag der beziiglichen Centralstelle geruhte Se. k. k. Majestiit die Beschickung der Darrnstadter Versammlung Allerhocbst zu genehmigen und als Delegirte hierfiir den Priisidenten der Central-Commission und den Ministerial-Secretar Dr. Ficker zu bestimtnen. Herr Hofrath Freiherr v. Friedenfels stellt als Berichterstatter eines zu diesem liehufe niedergesetzten Speci:il-Comite’s die Antriige riicksichtlich der Feststellung des Budgets der statistischen Central-Commission und der Direetion der administrativen Statistik fiir 1865, \velchen Autragen die Versammlung ihre Zustimmung ertheilt. Nachdem in Folge der Erricbtung der Central-Commission und gemiiss der durch die Allerhocbst genehmigten Statuten an sie iibertragenen Obliegenheiten die Zusammenstellung und Herausgabe der Auswei.se iiber den osterreichischen Handel mit dem Auslande, so \vie die Herausgabe der beziiglichen Uebersichten an die Statist. Mittheil. XI. Jahrg. 4. Ileft. 1 Central-Commission iibergegarigen \var, erachtete es dieselbe fur angemessen, im Interesse einer erhohten Heniitzharkcit derselben fur den allgemeinen Gebrauch die Bearbeitung dieser Ausweise einer Reform zn iinterzielien. Als die Veroffentlicbung derselben im Jahre 184(1 von dom damaligen Hofkammer-Prasidium veranlasst wurde, standen die bsterreichischen Aus\veise mit den gleichartigen franzbsischen und englischen Verbffentlichungen nahezu in Uebereinstimmung. I)as Bediirfniss des Verkelirs brachte in letzteren eine Enveiterung und Vervollstiindigung zuwege, welche nunmehr aueli den bsterreichischen Ausweisen zuzu\venden geboten er-scheint. Dazu gebort vorerst die Voraussendung von Uebersichtstafeln, in \velchen der Verkehr nach seinen einzelnen Zweigeu und Kichtungen durch eine Reilie von Jahren verfolgt werden kanu. Ferner erscbien eine neue Wertbsbestimmung fur die Gewicbtseinlieit der verschiedenen Waaren nbthig, um durch die Handelsausweise einen festen Anhaltspunct fur die Ziehung der Handelsbilanz zu gewinnen, da die gegenwartig in Auvvendung stehenden Werthsbestimmuugen \veder vom gleicben Zeitpuncte berriibren (sie wurden im Jahre 1840 zuerst festgestellt und in den nacbfolgenden Jahren bis 1858 einer theilvveisen Aenderung unterzogen), nocb aucli dem grbssten Tbeile nach iiberhaupt mit den gegenw8rtigen Preisen iiberein-stimmen. Es wurde ein Special-Comite niedergesetzt, vvelches sich mit der Aus-arbeitung der Entwtirfe zu befassen halte und welchem ausser den Vertretern der bezuglicheu Centraistelleu und des Wiener Hauptzollamtes auch Abgeordnete der Handelskainmer und Fachmanner aus den einzelnen Zvveigen des Handels und der Industrie beigezogen \vurden. Dieses Special-Comite versammelte sich vviihrend der letzten zwei Monate in zahlreichen Sitzungen, in vvelcben die gutachtlichen Aeusse-rungen von 55 Faehmannern vernommen wurden. Nachdem es seine Aufgabe voll-endet hatte, bringt Ministerial-Secretar Dr. Ficker als Berichterstatter desselben liber Aulforderung des PrSsidenten die Antriige des Special-Comite's zur Kenntniss der Versammlung. Bericht des Special-Comite’s liber die klinftige Gestaltung der „Ausweise liber den auswartigen Handel Oesterreichs11. Erstattet vom k. k. Ministerial-SeeretSr Ur. Ficker. Die Ausweise iiber den auswartigen Handel der beiden bsterreichischen Zoll-gebiete vvurden seit 1841 regelmiissig et\va 1 '/a—2 Jahre nach dem Ablaufe des in Rede stehenden in einem Foliobande von beiliiuiig 00 Druckbogen verbflentlicht, nachtraglieli aber fiir die Jahre 1831 —1840, und sodann fur jedes der beiden seitber verflossenen Decennien (1841—1850 und 1851—1860) sehr detaillirte Gesammt-Nachvveisungen geliefert, seit dem Jahre 1856 iiberdiess monatweise in der „Austria“ die wichtigston Ergebnisse der Einfuhr und Ausfuhr des allgemeinen Zollgebietes mitgetheilt und hierbei jedem Monate zugleich die Resultate aller vor-bergegangcnen Monate des namlichen Sonnenjahres beigefiigt, endlich seit 1857 jedesmal seehs Wocben nach dem Schlusse des Jahres summarische Uebersichten der Einfuhr und Ausfuhr wahrend desselben publicirt. Das von Jalir zu Jahr wach- sende Interesse an genauer Kenntniss der Verkehrsbeziehungen Oesterreichs, namentlich zum deutschen Zollvereine, fand besonders in der Rasuhlieit seine Befriedigung, mit welcher die letztgenannteri Zusammenstellungen, ungeachtet der grossen in Oesterreichs Gršinzausdehnung und Zollverhaltnissen liegenden Sch\vie-rigkeiten, stets die einmal festgesetzten kurzen Termine einhielten. Dessenunge-achtet behaupteten aucli die detaillirteren Ausvveise, deren Bearbeitung und Druck-legung keine ahnliche Beschleunigung zuliess, ibren Wertb, welcber sie namentlich zu einem unentbehrlichen Substrate fur alle Massnahmen auf dem Gebiete der Han-dels- und Zollpolitik machte. Die Formen, in welchen die monatvveisen Uebersichten und die kurzgefassten Jahres-Summarien gehalten wcrden, miissen miiglichst einfache sein, weil die Beschleunigung der Veroffentlichung ein so \vesentliches Moment ihrer Bedeutung bildet, dass eine Hintansetzung desselben um was immer fur einer weitergehenden Bearbeitung ihres Inhaltes willen keineswegs gerechtfertigt erschiene. Demgemass konnte auch bei der Coneentrirung aller statistischen Arbeiten in den Handen der Central-Commission die Verfassuug der monatvveisen Uebersichten fur die ,,Austria“, welche vorwiegend den Charakter blosser rechnungsmassiger Zusammenstellungen der zollamtlichen Gebarungs-Besultate an sich tragen, sehr wohl dem Rechnungs-Departement des Finanzministeriums (fiir die indirecte Besteuerung) iiberlassen bleiben, so dass nur je die letzte Monatsiibersicht eines Jahres in der Form, in \velcher sie zugleich das Jahres-Summarium darstellt, der Central-Commission vor-zulegen und durch dieselbe der Veroffentlichung zuzufuhren ist. Ganz anders ist es mit den detaillirten Ausweisen iiber den ausv iirtigen Mandel Oesterreichs. Als die Vet handlungen wegen Uebertragung dieser rein statistischen Arbeit an die Central-Commission zum Abschlusse gediehen, war die Bearbeitung des Jahrganges 1861 schon so \veit vorgescliritten, dass eine Aende-rung seiner Form nicht mehr zuliissig erschien. Nunmehr ist derselbe im Drucke vollendet und die eigentlieh statistisclie Verarbeitung der fiir 1862 vollstandig vor-liegenden Materialien muss sofort in Angriff genommen \verden. Desshalb erschien es unaufschiehbar, die Frage, in vvelcher Form kiinftighin diese administrativ und wissenschaftlich so wichtigen Ausweise veroffentlicht werden sollen, in ernste Erwiigung zu zielien. Das zur Liisung dieser Frage gebildete Special-Comite \var sich der Wich-tigkeit seiner Aufgabe bewusst; es bat in 13 Sitzungen sich mit derselben nach allen ihren Hichtungen beschiiftigt und in der umfassendsten Weise von dem Rechte Gebraucb gemacht, Fachmanner zu seinen Berathungen beizuziehen. Das Special-Comite kann nicht umhin, schon bei diesem Anlasse der vielsei-tigen erfolgreichen Unterstiitzuiig dankbar zu gedenken, welclie ihm durch die niederosterreichische Handels- und Gevverbekainmer und das k. k. Hauptzoll-amt in Wien zu Theil wurde, und ersucht die Central-Commission um die Gestattung, dass auch in ihrem Namen durch das Priisidium diese Anerkennung so\vohl der Handels- und Ge\verbekammer als auch dem Hauptzollamte ausge-sprochen werde. Ilir Special-Comite hat seine Aufgabe in drei Tlieile geschieden: 1. Feststellung der Form, iti welcher kiinftig die Ausweise iiber den auswarti-gen Handel Oesterreichs veroffentlicht werden sollen; 2. Ausmittlung der Werthe, zn welc;hen die nachgevviesenen Mengen der Ein-, Aus- und Durchfuhr kiinftig zu veranschlagen sind; 3. Verbesserung der Primitiv-Vorlageu, welche von den einzelnen Zolliimtern behufs der Zusammenstellung dieser Nachweisungen zu liefern sind. Ali 1. Die Form, in welcher die Aus\veise iiber den auswartigen Handel Oeslerreichs fur 1861 so eben im Drucke erschienen, bietet imr geringe Unterschiede gegen die im Jabre 1841 eingehaltene dar, wi»lirend die gleicbartigen Nachweisungen anderer Staaten — insbesondere Grossbrilanniens, Frankreichs und Belgiens — innerhalb des gleichen Zeitraumes viele und zum Theile sebr erhebliuhe Fortscbritte macbten. Ein Blick auf den Jahrgang 1861 tliut ferner dar, dass einerseits boi diesen Aus-vveisen jenes Gesetz der miiglichsten Raumersparniss, von welchem nameritiich ilas grosse Tabellernverk schon seit Jahren beberrscht wird, keines\vegs zur Geltung gelangt sei, andererseits dessenungeachtet Vieles vermisst werde, \vas selbst obne Vermebrung des Umfanges dieser Publication die practische Braucbbarkeit des Dar-gebotenen fflr die Zvveeke der Verwaltung oder der industriellen und commerziellen Welt zu erhohen im Stan de wiire. Auf diese VVahrnehmung griindete Se. Excellenz der Herr PrSaident der Cen-tral-Commission eine Reihe von Vorscblagen zu einer den Tabellen selbst voraus-zusendenden statistischen Bearbeitung ihrer Resullate. Ihr Special-Comite bat diese Vorscblage einer reiflicben Erwiigung unlerzogen und einstimmig als einen wesent-liehen Fortscbritt in der Gestaltung der Handelsausvveise Oeslerreicbs erkannt, welcher demgemass Ihrer Genebmigung auempioblen zu \verden verdient. Jene statistische Bearbeitung, welche in eompressem Drucke den Tabellen voranzugeben hat, soli demnaeh entbalten: a) Im Allgemeinen riicksichtlich aller im weiteren Verfolge naher zu bezeichnen-den Momente der Ein-, Aus- und Durchfuhr: 1. Die Angabe der auf sicheren Grundlagen ermittelten Werthe mit der Beschrankung auf die Tausende der Gulden, jedoch so, dass in jeder Rubrik der Verkehr in dem eigentlichen VVaarengeschafte von demjenigen in den edlen Metallen (als Barren und Miinzen), welcher ganz anderen Bedingungen unterliegt, gesondert nachgewiesen erscheint; 2. bei jeder Rubrik nebst den Naclnveisungen des Gegenstandsjahres die Beifiigung der entsprechenden Besultate aus den vier unmittelbar voran-gehenden Jahren und aus dem zehnten riickwiirts liegenden Jahre, so dass die Bewegung des Verkehrs in jeder Rubrik sogleich fur einen hinreichend langen Zeitraum iiberblickt werden kann, ohne erst die bisher einmal in einem Jahrzehent erschienenen Decennal-Uebersichten abwarten zu milssen. s b) Insbesondere riicksichtlich der Ergebnisse der Ein- and Ausfuhr: 1. Die vollstandige Angabe der imporlirten und exportirten Werthe, sovvohl nacb den Tarifsclassen, als auch naeli den Tarifsabtheilungen, nebst der innerhalb einer jeden Tarifsabtheilung sofort beizufiigenden Speciflcation jener Waarengattungen, deren Import oder Export den Werth von je einer Million Gulden iibersteigt, und der Erlfiuterung dieser letzteren ZifFern durch die Nainhaftmachung der Mengen, welchen je ein solcber VVerth-betrag entspricht; 2. die Sonderung der gesammten Einfuhr- und der gesammten Ausfuhr-werthe nacli den Griinzen, iiber welche der Eintritt oder der Austritt der Waaren erfolgte, nebst jedesmaliger Zusammenfassung dieser Werthe in die drei Theilsummen des Imports aus und des Exports nach dem deutschen Zollvereine, iiber die sonstigen Landgranzen und zur See, und einer weite-ren Vereinigung dieser Theilsummen zu den beiden grossen Rubriken des Land- und des Seeverkelires, unter d<;r innerbalb der Verkehrsnachvvei-sung fiir jede einzelne Griinze sofort beizufiigenden Specification jener Waarengatlungen, deren Import oder Export mindestens 100.000 fl. erreicbt; 3. die Naclnveisung des Zollertrags nacb Tarifsclassen und Tarifsabtheilungen sammt der auszufiihrenden Specification jener Waarengattungen, fur welche derselbe die Summe von 100.000 fl. erreicht oder iiber-schreitet; 4. die Uebersicht des gesammten Imports und des gesammten Exports nach den Rubriken: A. RohstofTe: a) Genussmittel, ) gesondert nach den drei Reichen (3) Hilfs-Stoffe fiir die Industrie,) der Natur; B. Fabricale, gesondert nach den acht vom slatistischen Congresse aufge-sfellten Gruppen. c) Riicksichtlicb der Einfuhr und Ausfuhr zur Appretur oder auf Losung: 1. Die Nachweisung des Werthes der beziiglichen Waaren nach Tarifsclassen und nach den Griinzen des Eintrittes oder Austrittes; 2. die Ausschfiidung der auf Losung eingefuhrten oder ausgefiihrten Waaren, mit Angabe des wirklich verkauften Theiles derselben. d) Reziiglicb der Ergebnisse der Durchfuhr: 1. Die Nachweisung der Menge und des Werthes der transitirenden Waaren nach Tarifsclassen und Tarifsabtheilungen; 2. die Nachweisung des Werthes der transitirenden Waaren nach den Ein-tritts- und Austrittsgriinzen, mit einzuschaltender Sjiecification jener Wnarengattungen, deren Werth bei dem Einti itte oder bei dem Austritte iiber eine bestimmte Granze mindestens 100.000 fl. betragt. ti A«l *. Die Werthe, zu welchen die nachgeuieseneu Mengen eines jeden Verkehrs-zvveiges zu veranschlagen sind, wui’den im Jalire 1841 mit thunlichster Beriick-siclitigung a11er Einfluss nehmenden Umstande festgestellt und bei den Nachvveisun-gen des Verkehrs beider osterreichischer Zollgebiete ftlr das Jahr 1851 insoferne, als sie von den damaligen Preisverhaltnissen bedeutend abwichen, modificirt. Die Ermittlung ueuei' Schatzungsvverthe bei Bearbeitung der Verkehrsnaclnveisungen des allgemeineii Zollgehietes fiir 1852 und 181)4 beschriinkte sich darauf, den betrachtlichen Aenderungen in der Gruppirung der VVaaren, welche der neue Tarif mit sicli brachte, und der Einfiihrung des Zollgewichtes statt des Wiener Centners gereclit zu werden; ein Gleiches galt fiir die Schatzungspreise beziiglich des Ver-kebres mit Dalmatien bei den Handelsausweisen von 1857. Endlicb vvurden vom Jabre 1858 an jene unbedingt zollfreien Waaren, welclie nur im tiiglicben Granz-verkehre vorkominen und zum grossen Theile keiner amtlichen Notirung unterliegen, aus den Verkehrsuachweisungen ganz vveggelassen, andererseits aber einzelne Artikel, welche friiber gemeinschaftlich mit anderen aufgefiihrt waren, einer geson-derten Darstellung ibrer I5e\vegung unterzogen. Aus beiden Rucksichten musslen abermals einzelne Schatzungspreise modificirt, andere neu festgestellt, gleichzeitig $ aber sammtliche Schatzungspreise in die neue osterreichische Wahrung umgerech-net werden. Da es lhrern Special-Comite nicht moglich schien, an diesen zu verschiedenen Zeiten und unter der Einflussnahme verschiedener Momente ermittelten Schiitzungs-preisen auch nur fiir die Frist festzuhalten, welche bis zur et\vaigeu Activiruug eines neuen Tarifes notlnvendig verstreichen muss, stellte es sich die Aufgabe, sammtliche Schatzungspreise fiir die in Rede stehenden Verkehrsnachweisungen einer neuerlichen Priifung mit Zuziehung von competenteu Fachmannern zu unter-ziehen. Nebst dem Secretiire der niederosterreichischen Handels- und Gevverbe-kammer und dem Controlor des VViener Hauptzollamtes wurden 55 hervorragende Vertreter aller auf dem Wiener Flatze hauptsachlich betriebenen Verkehrszweige eingeladen, sich an den Verhandlungen zu betheiligeri, und entsprachen auf das Bereitwilligste der an sie ergangenen Aufforderung, so dass man wohl behaupten darf, es sei die miiglichst griisste Summe von Sachkenntniss und Erfahrung fur die Arbeit Ihres Special-('omite’s in Anspruch genommen worden. Als allgemeiner Grundsatz wurde hierbei festgehalten, dass jede Waare so herechnet erscheiue, wie sie an der Beichsgranze, an \velcher sie in der grossten Masse ein- oder austritt, sich in Silbenniinze durchschnittlich bewei'thet, ohne Uucksiehtnahme auf die an ihr haftende Zollpiliehtigkeit und auf den beziiglich des Exports erst ausserhalb der Beichsgranze darauf zu schlagenden taulmannischen Gewinn. Nach diesem Maassstalte vvurden alle einer gesonderten Nachweisung ihres Imports oder Exports unterliegenden Waarengattungen neuerdings abgeschiitzt, hierbei moglichst. von bloss momentauen Schwankungen des Proises in der Gegen- wart Umgang genoinmen und der fiir etwa 3—4 Jahre rait Wahi'scheinlichkeit zu prasumirende Durchschnittsvverth als Basis anerkannt, in allen zvveifelhaften Fallen iiberdiess die a»f ganz gleiclien Principien beruhende Bemessung der Waa-renvverthe in den britischen, franzosischen und belgischen Handelsausvveisen fiir die letztverflossenen Jahre, so wie die bereits jetzt regelmassig im Verkehre von Triest gehandhabte Ermittlung der wirklieben \Vaarenpreise jenes Platzes zu Rathe gezogen. Ihr Special-Comite verleugnet sicli gar nicht, dass auch ein nambafter Theil der neuen Schatzungspreise nur auf einer Annahme beruhe, welclie bei aller Sorgsamkeit der angestellten Ervviigungen von einein mehr oder minder starken Einflusse der Subjectivitiit der Sachverstiindigen nicht frei erhalten vverden konnte; allein diesem Bedenken unterliegt jede derartige VVerthbestimmung, und die grosse Zahl und verschiedene Lebensstellung, die erprobte Sachkenntniss und ernste Betheiligung der Fachmanner, von denen niemals ein einzelner die alleinige Ver-antwortung eines Ausspruches auf sicli nahm, endlich die sehr oft in auffallender Weise hervortretende TJebereinstimmung mit den Schatzungspreisen der fremden Staalen lassen hoden, dass inindestens ein wesentliclier Fortschritt in Losung dieser iiusserst schwierigen Frage erzielt wurde. Wenn sieh dabei die Thatsache heraus-stellle, dass in zahlreichen Tarifsposten viel minder werthvolle Artikel ausgefiihrt, als eingefubrt werden, und sonaeb die friiher angenommene Gleichstellung des Schatzungspreises soleher Artikel fiir die Einfuhr urid Ausfubr als unhaltbar auf-gegeben vverden musste, so gestaltet sieb allerdings demzufolge die sogenannte Handelsbilanz minder giinstig fiir Oesterreich, als es bis jetzt der Fali vvar, entspricht aber auch in demsetben Maasse vollstandiger der statistischen Wahrheit. vvelehe in dem neuerlich von der VVissenschaft als bester Ausdruek der Verkehrs-verhaltnisse eines Staates zu anderen anerkannten Wechselcurse ihre volle Bestati-gung findet. Eine Ueberpriifung der Scbatzungspreise fiir den ausvviirtigen liandel des dalmatinischen Zollgebietes schien auch mit Zuhilfenahme^jener Kriifte, vvelehe fiir den Verkebr des allgemeinen Zollgebietes zur Verfiigung standen, keinen Erfolg zu versprechen, da hierzu die Detail-Kenntniss von Umstiinden erfordert vvird, die nur ein Fachmann in jenem bande selbst vollstandig zu vviirdigen im Stande ist. Das Special-Comite hat desshalb eine detaillirte Auseinandersetzung der Principien und Ergebnisse jener Preisbestimmungen, vvelehe fur den Verkebr des allgemeinen Zollgebietes ermittelt vvurden, vorbereitet und beantragt, die bobe Central-Commission vvolle sieh an die Handels- und Gevverbekammer in Zara vvenden, damit dieselbe in gleicher Weise die Scbatzungspreise fiir die viel minder zahlreichen Tarifsposten des dalmatinischen Verkehrs feststelle. Selbstverstiindlich vverden flie in soleher Weise ermittelten Scbatzungspreise fiir den Verkebr des allgemeinen und des dalmatinischen Zollgebietes auch inittelst IJmrechnung der bisher ausgeinittelten Resultate auf jene Vorjahre Anvvendung finden, deron Ergebnisse in die vergleichenden Uebersiehten jedes Bandes der Handelsausvveise kiinftighin aufgenommen vverden sollen. Ati 3. Als ein vvesentliches Hinderniss genauerer Preisbestimmungen fur viele Waa-rengattungen erschien die haufig eintretende Zusammenfassung zahlreicher Artikel von nur sehr entfernter Venvandtschaft oder doch sehr verschiedenen Abstufungen des Werthes zu einem einzigen Posten der Verkehrsnachvveisungen, z. B. aller sogenannten feinen Gewiirze, gevvisser Arzenei- und Parftimeriestofte mit den Bad-und Pferdeschwammen, der nicht besonders benaiinten chemischen Producte (unter welchen Anilinfarben und Morphin mit Schuhwiehse vereint erscheinen), der mathe-matisch-pliysikalischen mit den musikalischen Instrumenten u. dgl. m. Der Grund dieser Zusammenfassung liegt darin, dass die Verkehrsnachweisungen aus den Aufschreibungen der Zollainter hervorgeheu und diese letzteren sich nur an die Ordnung und Einrichtung des Zolltarils hal ti: n konnen; wo also der Tarif derlei Artikel in grossere Bubriken zusammenwirft, vermag der Zollbeamte keine Sonde-rung derselben in seinen Aufschreibungen vorzunehmen, weil die Partei zu keiner detaillirteren Declaration verpflichtet ist. Da man deinzufolge nicht weiss, wie gross oder wie gering die importirten oder exportirten Mengen der einzelnen Artikel sind, welche unter einer allgemeineran Benennung zusammengefasst werden, ist jede Preisbestimmung fur die Gesammtrubrik mehr oder minder illusorisch. Hiermit trifft ein weiterer Uebelstand zusammen. Selbst die Nachvveisung der eingefiihrten oder ausgefuhrten Mengen einer Tarifspost bat fur die Staatsvervval-tung und fur das Publicum so lange nur einen sehr bedingten Werth, als es nicht moglich ist, wenigstens die Verkehrsbevvegung der vviclitigeren Bestandtheile einer jeden solchen umfassenderen Bubrik gesondert kennen zu lernen. Es komite Ihrein Special-Coinite nur hochst erfreulich sein, dass nicht nur die Vertreter des llandels- und Gewei'bestandes zuerst die aus jenem Uebelstande er-vvachsenden LJnzukommlichkeiten zur Sprache brachten, sondern auch im Verfolge der Verhandlungen, so oft man auf jene Frage zuriickkam, stets einmiilhig eine viel weiter gehende Sonderung der einzelnen Artikel in den Verkehisnachweisungen als hochst wiinschenswerth und leichl durchfiihrbar erkannten, Auch vvurde von Sr. Excellenz dem Herrn Prasidenten wiederholt auf das Iteispiel Grossbritanniens hingewiesen, dessen Zolltarif eine geringe Zahl von Arti-keln einer Einfuhrsabgalte unterwirlt. die Ausfuhr vollig unbesteuert lasst, dessen Handelslabellen aber dennoch die Bewegung im VVaarenverkehre mit einer sehr weit gelienden Specification der Artikel nachvveisen, und zvvar aus dem Grunde, weil die Importeure und Exporteure verpflichtet sind, Millionen. Die Entlastung von Hypotheken betrug gleicbzeitig 37 Millionen Gulden, und zvvar durch eine rechtliche Erloscliungsart 35-8 Millionen, durch Insolvenz 0-2 Millionen, durch Zuvveisung der Grundentlastungs-Obligationen an die Tabularglaubiger 1 Million. Die Gesammt-belastung der landtallichen Giiter machte im Jahre 1835 18-9 Millionen aus, stellte sich im Jahre 1851 nach Ausscheidung der 16 minderen schlesischen Standesherr-schaften und des Herzogthumes Bielitz (mit einer Belastung von 3 Millionen Gulden) auf 27-4 Millionen, fiel bis 1854 auf 24-5 Millionen, stieg im Jahre 1855 auf 29-4 und bis 1861 auf 34-5 Millionen Gulden. Bei den in der Lehentafel des Olmiitzer Erzbisthums eingetragenen Giitern ergaben sich im Laufe der zelin Jahre 1852 bis 1861 Uebergange im Besitzstande fiir 858.000 fl., Alienationen, meist durch die Grundentlastung, fiir 878.000 fl., eine neue Belastung mit 320.000 fl. und eine Entlastung von 235.000 tl.; die Gesammtbelastung stellte sich Ende 1861 auf 772.000 fl. Ein Special-Comite war mit der Aufgabe betraut worden, zu untersuchen, oh und in wieweit die Beschliisse des Berliuer statistisclien Congresses sicb in Oesterreich zur Ausfuhrung eignen. Die Berichterstattung hierOber hatten je nach den einzelnen Sectionen Regierungsrath Professor Neumann, die Professoren Dr. v. Stubenrauch, Dr. Stein und Dr. Brachelli, dann Ministerial-Secretfir Dr. Ficker ubernommen; ihre Berichte gelangen nun zum Vortrage. Bericht liber die Ausflihrung der vom statistischen Congresse in Berlin gefassten Beschliisse, betreffend die II. Section. Krstattct vom Regierungsralhe Professor Dr. Neumann. Der fiinfte im abgelaufenen Jabre zu Berlin abgehaltene internationale stati-stische Congress bat iiber die von der It. (fiir die Statistik des Grundeigentliums ein-gesetzten) Section gestellten AntrSge eiue Beihe von Beschliissen und Wiinsehen ausgesprochen, zu deren Durchfuhrung die statistische Central-Commission das Ilir geeignet Erscheinende verfugen zu wollen, hiermit angegangen wird. .lene Beschliisse und Wiinscbe beziehen sich: auf Erhebung des Umfanges und der Besehaffenheit des Grundeigenthumes; aul' Stand und Bevvegung der Verthei-lung desselben hinsichtlich seiner Grosse; auf die Vertheilung des Grundeigen-thumes in politisclier und socialer Beziehung; auf einen bis in die kleinsten Einzel-beiten specialisirten Gehiiudekataster; schliesslicb auf Besitzveranderungen, Capi-talsvverth und Verschuldung des Grundeigentliums. Auf den Seiten 27 bis 88 des Congress-Programmes ist die detaillirte Ausein-andersetzung einer langen Beilie von Frage- und Anhaltspuncten ent\vickelt, welcbe unter die obigen Hauptrubriken fallen und vom Congresse zur Berucksichtigung empfoblen werden. Es ist eiue bekannte und von den Tbeilnehmern ara Berliuer Congresse neuer-dings bestiitigte Thatsache, dass bei dem so kurzen seiner eigentlichen Thatigkeit zugemessenen Zeitraume von wenigen Tagen die in den Plenarversariimlungen, zu-mal den letzten, iiber Gegenstiinde grosser Wicbtigkeit und Umfiinglichkeit gefassten Beschliisse nicht aus tiefer eingchender Berathung hervorgehen, sondern oft in rascher Annahme der Sectionsantriige zu Stande komrnen. Andererseits erscheint es, wenn der wandernde statistische Congress eine filr Wissenschaft und Praxis gleich fruchtbringende Institution werden soli, in hohem Grade wunschenswertb, ja unerliisslicb, dass er das Erreichbare — und das Gebiet desselben ist an sich schon ein sehr ausgedehntes — anstrebe, statt sich in dem endlosen Bereiche frommer Desiderien zu verlieren und eine unerschopfliche Fiille geistvoller, mit fast metapolitischem Scliarfsinne ausersonnener Fragen zu produciren. Wenn irgendwo, ist hier das Sprichvvort anwendbar, welches in dem llessern den Feind des Guten erblickt. Was in Beziehung auf die Statistik des Grundeigenthumes durch die uns zu Gebote atehenden drei Hilfsmittel, die GrundbUcher, den Kataster und die Auf-schreibungen der Verwaltung der indirecten Steuern in Oesterreich, geleistet werden kann, hatFreihen' v. Czoernig sehon vor dem VViener internationalen Congresse (siehe dessen Bechenschaftsbericht, Seite 111—120) ausfiihrlich und griindlich erortert und oline Selbstiiberhcbung konnen \vir sagen, dass \venige Staaten ein reieheres und hesser beniitztes Materiale in dieser Richtung aufzuvveisen haben. Wie man dieses Materiale in der allein zweckmassigen, von der administrativen Gebietsein-lieit in immer erweiterter Stufenfolge bis zur Bodenstatistik des ganzen Staates auf-steigenden Darstellung verarbeiten konne, ist in demselben Bericbte angedeutet und, um den Grundsatz durch das practische Beispiel zu illustriren, von unserem hochverelirten Herrn Prasideuten in einer mustergiltigen Monographie iiber die Vertheilung des Grundbesitzes im steiermarkischen Bezirke Windischgratz (Wien 1860) nachge\viesen worden, welche nach einer geographisch-statistischen und geologiscben Uebersicht ein vollstandiges Bild des Grundbesitzes nach Umfang, Cultur, Reinertrag, Vielistand, Vertheilung desselhen nach den maassgebenden Momenten der landvvirthschaftlichen Production, des Werlhes von Grundbesitz und Viehstand vor den Augen des Lesers entrollt. Was hier in verjiingtem Maassstabe mit erschiipfender Genauigkeit geleistet worden, kann und wird, vvie zu hoflen steht, besonders, wenn die sfatistische Cen-Iral-Commission durch Vermittlung der administrativen Behorden Anregung und Forderung bietet, Nachahmung finden. Tiichtige intelligente Bezirksvorsteher, in deren Amtspflicht und Interesse die umfassendste Kenntnissnahme von den Boden-verhaltnissen ihrer Bezirke liegt, konnen im Vereine mit den Organen der Steuer-behiirden und den Genteindevorstanden hier in der erspriesslichsten Weise vvirksam sein. Auf diesem Wege allein, aber auf diesem auch sicher, kann man zum er-wiinschten Ziele gelangen. Was insbesondere die Besitzveranderungen, den Capitalswerth und Verschul-dungsstand des Grundeigenthumes in Oesterreich betrifft, ist von der statistischen Central-Commission bereits eine Anregung ausgegangen, welche in dem von dem verehrten Mitgliede derselben, Ministeriairath Freiherr v. Haan abgefassten und ein-miithig angenommenen Berichte nnd einem auf Grund desselhen an das hohe k. k. Justizministerium gerichteteu Antrage bestimmten Ausdruek gefunden bat. Eine Zusammenstellung und wissensehaftliche Bearbeitung des mtthsam aufgespei-cherten Materiales iiber die Besitzveranderungen, Belastung und Entlastung des landtaflichen Besitzes, den grossen Grundbesitz, den Steuervverth, das Verhaltniss der Belastung zum Gesammtwerthe, die industriellen mit dem grossen Grundbesitze verbundenen Anstalten, iiber alle diese Daten im Kronlande Mahren und fur einen Zeitraum von 26 Jahren wird, wie Ihrem Special-Comite mitgetheilt wurde, in nicht ferner Zeit von der competenten Feder des Freiherrn v. Czoernig in den statistischen Mittheilungen erscheinen. Aus gediegenen verlasslichen Specialarbeiten lasst sicli die Bodenstatistik eines grossereri Staates allmaldich aufltaueri. Ihr Referent glaubt, die hochgeehrte Versammlung mit Aulzahlung der endlo-sen Fragen, welche das Programm des Beri in er Congresses aufgestellt hat, nicht ermiiden zu miissen. Die statistische Central-Cornmission ist nicht in derLage,zurBeantwoi*tung oder Durchfiihrung aller einzelnen Fragen beitragen zu konnen. Sie \vird und kanil sich gerne bescheiden, wenn es iliren angestreugten Bemiihungen, an denen es gewiss nicht fehlen wird, gelingt, nach Maassgabe der uns zu Gebote stehenden Hilfsmit-tel das Erreichbare zu erreichen. Nachweisbar sind in Oesterreicli: 1. Die ZahI der Grundbesitzer; 2. das Flachenmaass des culturfahigen, dami des culturunfahigen Bodens, so wie die Area jeder einzelnen Culturgattung; 3. die durchschnittliche Vertheilung des gesammten productiven Bodens; 4. die Anzalil der Grundparcellen mit ihrem Flachenmaasse und ihrer Vertheilung; 5. die Abstufung der hehausten und unbehausten Grundbesitzer nach deni Katastral-Beinertrage des Grundbesitzes; 6. die im Laufe eines Verwaltungsjahres eingetretenen Hesitzveriinde-rungen. Selbst von den hier nicht angefijhrten, ant' Seite 117 und 118 des VVioner Bechenschaftsbericbies specificirten Bubriken einer Bodenstatistik, namentlich iiber Belastung und Werth der Realitaten, diirften in der Folge aus den angegebenen drei Hauptquellen in Vergleichung mit anderen secundaren Hilfsmitteln werthvolle Auf-schlusse zu erzielen sein. Was aber dieMehrzalil der noch weiter gehenden Desiderien des Berliner Congresses, ■/.. B. beziiglicb der socialen und polilischen Uodenverthei-lung oder einer die minutiosesten Baulichktitsandeningen mit postulirenden Gebaudo-slatistik betrifft, konnte \vohl mit Recht bezweit'elt vverden, ob irgend eiu Staat in der Lage vvare, diese D<*siderien zu befriedigen. Bericht iiber die Ausfiihrang der von dem statistischen Congresse in Berlin gefassten Beschlttsse, betreffend die T. Section. Ersfattet vom Professor Dr. v. S t u b e n r a u c h. Die V. Section des statistischen Congresses zu Berlin hatte sich (A) mit der socialen Selbsthilfe und (B) mit dem Versicherungsvvesen zu beschaftigen. A. Beziiglich der Genossenschaften fiir sociale Selbsthilfe vvurde beschlossen, dass das Bureau eine internationale Commission bilde, um die Fragen eingehend zu berathen, welche behufs einer Enquete iiber diese Genossenschaften in den ver-schiedenen Liindern aulzustellen sind, und es wurden die Puncte arigedeutet, vvelche diessfalls einer besonderen Aufmerksamkeit wQrdig erscheinen. Zn den Genossenschaften dieser Art werden gezahlt; 1. Sparcassen; 2. Genossenschaften zu \virthschaftlicher Selbsthilfe: a) Vorschuss- und Credit-Genossenschaften, b) RohstofF-Genossenschaften, cj Productiv-Genossenschaften, d) Consum-Genossenschaften; 3. Genossenschaften zur Ei'werhung and Vermehrung des geistigen Capitals ihrer Mitglieder (Handwerker- und Arbeiter-Bildungsvoreine). Beziiglich dieser Genossenschaften finden sich in dem Programme der V. Sitzungsperiode, Seite 139 bis 1153, die beantragten Formularien fur die auszufiil-Ienden Tabellen und die vorgeschlagenen Fragepuncte. Der Congress wiinscht aber noch ausserdem Aufschliisse iiber die rechtliche Stellung der in Frage stehenden Genossenschaften zmri Stuate, iiber das Forum fur die zwischen den Vereinen und ihren Mitgliedern entstehenden Streitigkeiten, iiber die Zalil der innerhalb einer bestimmten Zeit entstandenen Processe dieser Art, iiber das Verhaltniss der Selbsthilfe zum ArmenAvesen, iiber die Maximal- und Minimalbeitrage der Einlagen, so wie iiber den Betrag der Verluste bei den Credit- und Vorschussvereinen, Rohstoff- und Consum-Genossenscbaften, endlich in Beziehung auf die Bildungs-vereine iiber die Frage, ob den Mitgliedern Gelegenheit gegeben ist, sich in frem-den Spracben zu Oberi, und ob der Verein ein eigenes Haus oder gemielhete Raum-lichkfeiten beniitzt? Bei Durchgeluing dieser Formularien und Fragepuncte bat sich dem Bericht-erstatter die Bemerkung aufgedrangt. dass dieselben bis in das kleinste Detail ein-gehen und dass daher eine entsprechende Ausfiillung, respective Beantwortung bei einer grossen Anzabl von Vereinen der in Frage stehenden Kategorie kaum zu er-vvarten seiu diirfte, zumal dievelben — mit Ausnahme der griisseren Sparcassen — keine vollkommen organisirte Verwaltung besitzen. vielmehr ihre Geschiifte gewi)hn-lich durch Mitglieder, welche deni Handwerkerstande angehoren, besorgen lassen. Aus diesem Gesichtspuncte durfte sich eine Vereinfachung der zu begehrenden Auf-schliisse als rathlich darstellen, um nicht von vorneherein durch die Masse der zu beantvvortenden Fragen utid der zu liefernden Naehvveise ahzuschrecken und miig-liehst richtige Daten zu erlangen, da es eine leidige VVahrnehmung ist, dass allzu complicirte oder minder allgemein verstandliche Anfragen ent\veder ganz unbeant-wortet bleiben oder in ganz vvillkiihrlicber Weise beantvvortet werden. Was insbesondere die Sparcassen betrifTt, so hat bekanntlich schon der stati-stische Congress zu Pariš ein Formulare fiir die Statistik derselben aufgestellt. Dieses soli nun nach den AntrSgen der Vorbereitungs-Commission fiir den Berliner Congress (Seite 141 des Programms) wieder geandert werden. Ohne die mancherlei Vorziige des neuen Entvvurfes verkennen zu wollen, glaubt der Berichterstatter doch darauf aufmerksam machen zu miissen, dass ihm ein solcher Vorgang selir gefahrlich erscbeint, und dass nichts das Publikum so wie die betheiligten An-stalten so sehr verwirrt und entmutbigt, als wenn in den von ihnen geforderten An— IS gaben ein hiiufiger VVechsel eintritt. Ebeaso wžire insbesondere darauf hinzuwirken, dass die Anstalten und Vereine nicht genothiget \verden, an verschiedene Behorden oder anfragende Organe verschiedene Nachweise abzuliefern, sondern dass diese durchaus in Einklang gebracht werden, da im entgegengesetzten Falle die Arbeiten unnothiger Weise gehiiiift und zeitraubende Weitliiufigkeiten herbeigefilhrt werden, \velehe eben wieder auf die Bereitvvilligkeit zur Erstattung der gewiinschten Aus-kiinfte und auf die Richtigkeit derselben einen nachtheiligen Einfluss zu (lben geeignet sind. It. Was die Statistik des Versicherungsvvesens anbelangt, so lasst sich nicht ver-kennen, dass dieselhe noch einer grossen Verbesserung fahig ist und bisher ver-hiiltnissmassig weniger geleistet bat, als auf anderen verwandten Gebieten der Fali war. Es muss daher mit Dank begriisst werden, dass der Berliner Congress diesem Gegenstande seine besondere Aufmerksamkeit zugevvendet hat. Ebenso muss man sich den in den allgemeinen Resolutionen ausgesprochenen Grundsatzen vollkommen anschliessen, dass bei den statistischen Erhebungen auf die Bediirfnisse der Versicherung Riicksicht genommen und bei der Ziisainmenstellung, Sammlung und Vervverthurig des gewonnenen Materials die Mithilfe von Mannern der Versicherungstechnik beansprueht werden soli. Von diesem Gesichtspuncte, den der Berichterstatter vollkommen zu dem seinigen macht, ausgehend, glaubt derselbe sich in eine Erorterung der speciellen, ebenfalls sehr detaillirten Resolu-tionen nicht einlassen zu sollen, sondern erlaubt sich vielmehr den Vorsehlag: Es solle ein Comite zusammengesetzt werden. welches je unter Zuziehung von Fachmannern aus den verschiedenen Versicherungszweigen (Lebensversicherung, Renten versicherung, Feuerversicherung, Transportversicherung, Hagelversicherung, Viehversicherung, Creditversicherung), die Formularien tmd Fragepuncte berathen solle, welche auf die Versicherungsstatistik Bezug haben. Der Berichterstatter ist der Ansicbt, dass nur auf diesem Wege das praetiseb Erreicbbare werde aufgefunden werden, wie es bereits in manchen abnlichen Fal-len gescheffen ist, und dass man ohne ein solehes Vorgehen Gefahr lauft, Daten zu fordern, die selbst mit bestem Willen gar nicht oder nur unter grossen Sclnvierig-keiten geliefert werden konnen, oder Momente ausser Aclit zu lassen, die vielleicht eben den Versicherungsgesellschaften selbst, im Interesse ihrer Gebarung, als wiinschenswertb erscheinen. Die Versammlung pflichtet diesem Antrage einstimmig bei und beschliesst die Niedersetzung eines SpeciaI-Comite’s, dessen Wirksamkeit jedoch iiber den Antrag des Priisidenten auf die gesammte Statistik des Vereinswesens ausgedelmt wurde. Die dritte Section des Berliner Congresses hatte Erhebungen iiber die Statistik der Preise und Lijhne, dann der Giiterbewegung auf den Eisen-babnen beantragt. Professor S tein berichtet, dass die hierbei gestellten Forde-rungen iiber die Erhebung der Preise von 50 Objecten, welche die Nahrung, Klei- dung, VVohnungsmiethe, den Unterricht, die Gesundheitspflege und Sicherung der Existenz im Alter, das Grundeigentlium, die Wasser- und Dampfkrafte, die Boh-stoffe, Geld und Credit umfassen, in ihrer Stylisirung nicht ganz klar sind, theilweise eiiies naheliegenden Zvveckes entbehren, jedenfalls aber die Leistungsfahigkeit der statistischen Bureaux iibersteigen. Was davon practisch ausfiihrbar ist, stehe grosstentheils in Oesterreicb seit Jahren in Anwenduug und miisse anderentheils dem Zeitpuncte vorbehalten werden, wo der Direction der administrativen Statistik grossere Arbeitskrafte als bislier zur Verfiigung stehen. Die Central-Commission trat dieser Ansicht einhellig bei. Sitzung a m 4. Marž 1864. Der Priisident macht der Versammlung bekannt, dass die von der statistischen Central-Commission herausgegebene Statistik des Bergwerksbetriebes in Oesterreicb fiir 1862, so wie ein Heft der „Miltheilungen“, vvelches die Verhandlungen der Central-Commission vvalirend des Jahres 1863 enthalt, zur Veroffentlichung gelangt sind, und tlieilt der Versammlung die im Monate Februar d. J. gefubrte Correspondenz der Central-Commission mit. Nacbdem die Central-Commission in ihrer letzten Sitzung die Bearbeitung einer Donau-Statistik bescblossen halte, wurde der Plan hierzu mit den Modalitiiten der Veroffentlichung in einem Special-Comite berathen. Ueber Aufforderung des Piiisidenten bringt der Berichterslatler desselben, Hofratb Ritter v. Stalil, die be-ziiglichen Antiiige zur Kenntniss der Versammlung. Bericht des Special -Comite s, welches von der k. k. statistischen Central-Commission mit der Feststellnng des Planeš zor Bearbeitung einer Statistik der Donau und ihrer Nebenfliisse betraut war. Erstattet vom Hofrathe Ritter v. Stalil. • (Jeber Anregung der europaischen Donau-Commission, welche bereits vvieder-holt statistiscbe Zusammenstellungen iiher die Schifffahrtsheweguug auf der unter-sten Donaustrecke zur Vorlage brachte, hat das k. k. Ministerium fiir Handel und Volkswirthschaft mit der Zuschrift vom 20. Januar 1864, an die k. k. statistische Central-Commission das Ansinnen gestellt, die Bearbeitung einer Statistik der Donau vom Beginne ihrer Schiffbarkeit bis zu deren Miindungen in das schvvarze Meer mit Einschluss ihrer schiffbaren Nebenfliisse in Angriff zu nehmen. Diesem Wunsche entsprechend hat die Central-Commission in ihrer am S. Februar 1864 stattgehabten Sitzung den Beschluss gefasst, vorerst ein Special-Comitd behufs der Feststellnng des Planeš fiir diese wichtige, umfangreiche Arbeit niederzusetzen. An der Berathung dieses Comite’s, welche am 12. Februar 1864 stattgefunden hat, haben unter dem Vorsitze Sr. Excellenz des Herrn Prasidenten Freiherrn von Czoernig, die Vertreter des k. k. Staatsministeriums, der konigl. ungrischen, so vvie der kiinigl. kroatisch-slavonischen Hofkanzlei, danil der Direction der administrativen Statistik, des k. k. Handelsministeriums und der Donau-Dampf-schifffahrtsgesellschaft Theil genommen. Se. Excellenz der Herr Prasident eroffnete die Berathung damit. in den wesent-lichsten Uinrissen die Granzen anzugeben, welche der in Frage stehenden Statistik zu geben waren, dann das vielfaltige Materiale darzustellen, welches fiir dieses Unternelimen theils bereits vorliegt, tlieils als Muster hierzu beniitzt werden kann, endlich die verschiedenen Organe und Behorden zu bezeichnen, von \velchen das \veitere erforderliehe Materiale fiir die in Rede stehende statistische Zusammen-stellung mit Aussicht auf Erfolg einzuholen wiire. Bei diesern Anlasse bat man sich zugleicn dafiir ausgesprochen, dass der Zeit-raum, welchen die gevviinschte Donau-Statistik umfassen soli, sich auf das Jahr 1864 zu bezieben babe. Diese Statistik soli enthalten: 1. Eine Beschreibung der bydrograpbischen Verbiiltnisse der Donau und ihrer Nebenfliisse beziiglich ihrer Schiffbarkeit; als schiITbare Nebentliisse der osterrei-chisehen Donaustrecke, die hierbei in Betracht zu kommen hatten, wurden be-zeichnet: der Inn mit der Salzaeh, die Enns, die Traun, die Marcb, die Waag, die Gran, die Theiss mit der Maros, die Drau und die Save, dann der Bega-und Franzens-Canal. Es wurde in dieser Beziehung auf die sehr genaue Donaukarte hingewiesen, deren Horausgabe unter der fjeitung des dermaligenHerrnGeneral-Kriegscommissars Ritter v. Streffleur begonnen bat; ferner als zweckdienlicbes Formulare auch die treffliche Darstellung erwahnt, welehe beziiglich der Seen, Fliisse und Caniile des lombardisch-venetianisehen Kbnigreiches in den Jahren 1832, 1833 und 1837 ausgearbeitet wurde. 2. Die Nachvveisung iiber die Anzahl, Beschaifenheit und Gattung der auf den olien erwiihnten Fliissen verkehrenden Sehifte und sonstigen Wasserfahrzeuge. 3. Die Darstellung iiber die Zalil und Tragfiihigkeit der registi'irten Sehiffe, so \vie iiber die registrirten SchilTsrheder naeh Maassgabe der hieruber erflossenen Verordnung des vorbestandenen Handelsministeriums vom 29. Januar 18J58 (R. G. Blatt Nr. 22, Seite 192). 4. Die Naelnveisung der bestehenden Flussbafen und Landungspliitze. So wiin-schenswerth es auch vvare, von allen Puncten, wo Landungsplatze (Flussbafen) be-stehen, iiber den stattgefundenen Verkehr derselben Nachweisungen zu erhalten, so erachtete das Special-Comite doch, vorlauflg nur dic Hauptknotenpuncte des Verkelires im Auge behalten zu sollen. Diese sind bezflglich des osterreichischen Antheiles: Engelhartszell, Linz-1'rfahr, Mauthausen, Ziezelau, Stein, Wien, Press-burg, Haab, Koinorn, Gran, Pest, Ofen, Tolna, Mobacs, Baja, Apatin, Bacs, Vukovar, iVeusatz, Pam-ova, Semlin, Orsova. In BetrelV anderer Punc,te wird sich die Nachweisung uach den erlangten Daten richten , vvobei aber stets eine vorziigliche Biicksicht auf jene Flusshiifen zu nehmen sein wird, welche fiir den Getreidebandel von Wichtigkeit sind. Statist. Mitthei). XI. Julirg. 4. lin« Z 5. Uie Nachweisung iiber die Zalil und Tragfaliigkeit der daselbst zu Thal und Berg ankommenden und abgehenden ScliilFe und Wasserfahrzeuge und endlicli 6. jene iiber den durch die Thal- so wie durch die Bergfahrt derselben ver-mittelten Verkehr in der Ein- und Ausfuhr der einzelnen Flusshiifen, nach Gattung, Menge und Werth der Waaren, und selbstverstiindlich aucli iiber den Personenverkehr. F Ur die Erhebung der bezuglichen Daten vverden ausfiibrliche Formulare aus-gearbeitet, und den bezUglichen Behorden und Gesellscliaften zur Auslullung iiber— mittelt. FUr die bairische Donaustrecke wiiren die Daten von der konigl. bairischen Regierung anzusuchen und fur die tUrkiscbe Donaustrecke hiitten die k. k. Consulate die Notizen zu sammeln; wo diese Mittheilungen nieht ausreichen, wSre die Direetion der Donau-Darnpfsehifffahrtsgesellschaft um die Ergiinzung zu ersuchen. Es ist zu er-vvarten, dass in solcber Weise ein sehr reicbhaltiges Materiale fur eine in ilirer Art und namentlich in der Grossartigkeit des Objectes bisber vielleieht einzig daste-hende statistische Zusaminenstellung gevvonnen wird, wie die so vorziiglich redigir-ten statistischen Berichte der Linzer Handelskammer zuversichtlich hoffen lassen, mittelst welcher bereits durch eine Reihe von Jahren derlei Daten verofFentlielit wurden, welche die gedachte Handelskammer zunachst von den politischen Behorden erster Instanz und von den Finanzorganen iiber die Schifffabrt und den Verkehr auf der Donau und ihren Nebenfliissen erhiilt. Um nun tur den Zweck der in Bede stehenden Donau-Statistik die notbigen Daten zu erlangen, \vird sicli an das Staats-ministerium, das Finanzministerium, das Kriegsministerium, das Ministerium des Aeussern, die konigl. ungrisehe und konigl. kroatisch-slavouische Hofkanzlei, an die Statthaltereien zu Wien, Linz und Innsbruck und an die Landesregierung in Salzburg, an die Gefallen- und an die Tabak-Hofbuchhaltung, an die Handelskammern zu Wien, Linz, Salzburg und Innsbruck, an die Administration der ersten Donau-Dampf-schiflfahrtsgesellschaft und den Verwaltungsrath der Staats-Eisenbahngesellschaft, dann endlich an siimmtliche kaiserl. osterreichische Consulate an der unteren Donau zu wenden sein. Die Versammlung genehmigt die Antriige der Special-Commission. Hierauf wird die Berichterstattung des Special-Comitč’s fortgesetzt, vvelches die Anwendbarkeit der Beschlusse der Berliner Versammlung des statistischen Con-gresses fur die ijsterreichische Statistik zu prufen hatte. Bericht ttber die Ausfiihrung der vom statistischen Congresse in Berlin gefassten Beschltisse, betreffend die IV. Section. Erstattet vom Professor Dr. Braclielli. Die Arbeiten der IV. Section des statistischen Congresses in Berlin waren der vergleichenden Statistik der Gesundhcit und Sterblichkeit der Civil- und Militar-Bevolkerung gevvidmet. Nachdem sich bereits alle fruheren Versammlungen des statistischen Congresses mit dem hier in Bede stehen- den Gegenstande beschaftigt hatten, stellte sich der Congress in Berlin in dieser Beziehung die Aufgabe, die von den friiheren Congress-Versammlungen zur Erlan-gung einer solchen Statistik geschehenen Vorschlage zusammenzufassen und zu einem einheitlichen Plane zu hearbeiten. Die Arbeiten der IV. Section wurden in drei Abtheilungen geschieden, von denen die erste sich auf die Statistik derGesund-heit und Sterblichkeit der Civil-Bevolkerung bezog, die zvveite die Herstellung einer Itecrutirungs-Statistik und die dritte die Verfassung einer Statistik der Morbilitat, Invaliditat und Mortalitet der Militšir-Bevolkerung bez\veckte. Riicksichtlich der ersten Abtheilung (Gesundheit und Sterblichkeit der Civil-Bevolkerung) wurde vomCongresse zunachst der Beschluss gefasst, dass jede statistische Darstellung der Gesundhcits- und Krankheitszustande eines Volkes acht Lebensahschnitte zu umfassen babe, namlich die Geburt und das Siiug-lingsalter, das zarte Kindesalter (vom vollendeten ersten Lebensjahre bis zum Ein-tritte des Schulalters), die Periode des schulpflichtigen Alters, die Periode der Pubertat (bis zum vollendeten 2(1. Lebensjahre), das mililarptlichtige Alter, die Periode der Arbeit, des Enverbcs und de» Begriindnng einer Familie (vom vollendeten 20. bis zum vollendeten 60. Lebensjahre), die Periode der Invaliditat (vom 60. Jahre bis zum Tode) und den Tod. Die Materialien fiir eine solcbe statistische Darstellung sind theils den Geburts- und Sterblichkcitstabellen, theils anderen Nachweisungen, wie namentlich den Berichten der Kranken-, Heil- und Verpfle-gungsanstalten, der otfentlichen und Privatschulen u. s. \v. zu entnehmen, liber welehe der Congress verschiedene Wiinsche aussprach. In Oesterreich sind bereits iiber diesen Gegenstand vorziigliche Formularien und Anordnungen eingefuhrt, und es wiire somit die Durchfuhrung einer solchen Statistik. wie sie die Berliner Con-gress-Versammlung beantragt hat, immerhin miiglich. Die weiteren in dieser Hinsicht vom Congresse gefassten Beschldsse beziehen sich auf die Seitens der Kranken-Unterstiitzungscassen, der Versorgnngs- und Lebensversicherungs-Anstalten nacli einheitlichem Plane zu erhebenden Daten. Ueber diese hatte sich das von der Central-Commission niedergesetzte Special-Comite fiir das Vereinsivesen auszusprechen. Der Congressbeschluss endlich, dass sowohl die Volkszahlung, wie auch die ltegistrirung der Sterhefiille sich auf die einzelnen Altersjahre der Lebenden und Gestorhenen erstrecken sollen, hiingt, wenn er in Oesterreich durchgefiihrt werden soli, mit einer Abiinderung theils der hierlands bestehenden Volkszahlungs-Tabellen, theils der Formularien iiber Sterblichkeit zusammen. Doch kijnnte dieser Beschluss in Oesterreich ebenfalls verwirklicht werden, zumal da ohnehin die Absicht aus-gesprochen wurde, die Volkszahlungs-Tabellen in anderen Bezieliungen, namentlich riicksichtlich der etTectiven und der einheimischen Bevolkerung, einer Revision zu unterziehen. Der Congress erkanute in der Recrutirung eine gute Gelegenheit, genaue Aus-kunft zu erhalten iiber den Gesundheitszustand eines grossen Theils der mann-lichen Beviilkerung. Er entivarf somit sehr in das Detail eingehende Formularien fiir eine Reerutirungs-Statistik. Wie der Central-Commission bekannt ist, besitzen wir in Oesterreich bereits Formularien fiir eine solche Statistik, vvelche alles dasjenige enthalten, was fiir die Staatsverwaltung zu wissen von Wicbtigkeit ist. Sie konnten ubrigens unscliwer nach Art des vom Berliner Congresse aufgestellten enveitert werden, wo-bei freilich uur das wirklicb Erreichbare angestrebt werden kann. Nicht minder detaillirt sind die von der IV. Section ausgegangonen Resehliisse und Formularien fiir die Statistik der M orbiti tat, Invalidi tat und Mor-talitat der Militar-Beviilkerung, welche der Congress adoptirt bat. Sie betreffen VerufTentliehungen liber die Truppen, riicksicbtlich deren der Bericht-erstatter sich in das Benehinen mit dem Herrn Vertreter des Kriegsministeriums setzen zu sollen glaubte. Bericht Uber die lflortalitats- und Morbilitats-Statistik des Militars. Grstattet von Obevstli£utenant Maximilian Fischer. Bereits im Ilerbste verflossenen Jahres bat das k. k. Kriegsininisterium der statistiscben Central-Commission die vergleichenden statistiscben Daten iiber die Heereserganzung fiir die Jahre 1862 und 18G3 zur gefiilligen Gebranchnabme iibermittelt. Diese Daten sind im Sinne der fiir die Heereserganzung bestehenden Vor-schriften in 9 Tabellen gruppirt und enthalten alles fiir die Militiiistatistik Wissens-werthe. Auf ein weiteres Detail in dieser Richtung einzugehen, ist dem Kriegsmini-sterium scbon aus dem Grunde unmuglich, da die hieraus resultirende grossere Complication der Tabellen deren Verfassung nur sclnvieriger maeben, mithin das Becrutirungsgescbaft verzogern \viirde, vvas so\vobl vom okonomischen Slandpunete, als auch mit Rucksicbt auf die Recrutenabriclitung, deren rascbe In.ingriffnahme nicbt vei absaumt \verden darf, unthunlicli ist. Um jedoch dem ausgedriickten Wunscbe naeli einer grosseren Detaillirung der Rubrik „derzeit untauglicb erklart" theihveise nacbzukornmen, glaubt der Beriebterstatter auf die beim hoben Staatsministerium jabrlicb verfassten „statistischen Uebersichten iiber die Ergebnisse der Heeres-erganzung" biuweisen zu miissen, in welclien die Unterabtheilung der fraglichen Rubrik in zwei Rubriken, namlicb „wegen Mangels an Maass“ und „wegen G eb r ec h e n“ durcbgefiibrt erscbeint. Zu der Morbilitiit, Invaliditat und Mortalitiit der Militar-lievolkerung ulicr-gehond, glaubt der Bericbterstatter auch bier erinnern zu sollen, dass im Sep-tember vorigen Jahres der Cenlral-Commission vom Ivriegsministerium eine ver-gleiehende IJeborsiehi der Krankenbewegung, der Todesftille, Selbstmorde, Ver-suche hierzu und Selbstverstiimmlungen pro 18t!t und 1802, nach Generalats-bezirken gruppirt, iiberreicbt wnrde. Ein erlSntornder Text ver vol Istiin rligte die in selben enthaltenen Daten. Das Kriegsministerium ist in der angenehmen Lage, diessfalls noch weitere Dctails zu geben. So unterliegt zum Beispiele die Erhebung der Erkrankun gen, Entiassungen und Todesfalle und zvvar nach Truppenkorpern, Truppen-gattungen und nach Lazarethen geordnet keinem Anstande, insoweit dieselben aus den dermal eingefuhrten monatlichen Total-Krankenrapporten und halbjahrigen Recrutirungs-Standesausweisen entnommen werden konnen. Was aber die Angabe obenervvahnter statistischer Daten nach Garnisonen, nach dienstiichen und personlichen Verhiiltnissen gruppirt, ferner dieUnter-scheidung kasernirten oder nichtkasernirten Truppen, endlich die halbjahrigen statistischen Veroffentlichungen durch die Truppenkorper selbst iiber ErnSh-rung, Bekleidung, Ausriistung, Wohnung und Dienst betrifft, so wechseln unsere Truppen die Garnisonen zu haufig, sind bald kasernirt, bald gemeinschaftlich unter-gebracht, haben so variablc dienstliche Verhiiltnisse, dass hieriiber eine Airfzeich-nung unthunlich ist, so wie aucb den Truppenablheilungen, deren Hauptaufgabe die taktische Ausbildung des Mannes hleiben muss, die in Hinbiick atif die kurze Prasentzeit ohnehin kaum zu erreichen ist, nicht noch weitere Vormerkungen und Eingaben zugemuthet werden konnen, die Ernahrung und Bekleidung des Prasent-standes endlich nach ganz bestimmten Normen geschieht. Bei der Redaction der letzterwiihnten Wiinsche scheint der Congress ein Militar, das unter stabileren Verlialtnissen lebt wie das unserige (z. B. die preus-sische Landwehr) im Auge gehabt zu haben; bei uns aber, wo die Truppen eine hiichst geringe Stahilitat haben, waren die bezuglichen Auskiinfte nur iiusserst schwer und mit einer dem eigentlichen Dienstbetriebe entzogenen Miihewaltung zu erlangen. Die Central-Commission erklart sich mit den von den Berichterstattern ent-wickelten Ansichten allseitig einverstanden. Bericht des Special-Comite’s iiber Durchfuhrung der Beschllisse der Berliner Versammlung des statistischen Congresses, betreffend die I. Section etc. Erslattct, vom Ministerial-SecretSr Dr. Fickcr. Die Beschllisse der l. Section des Congresses waren diejenigen, vvelche der reifsten Erwagung und Debatte im Schoosse der Plenar-Versammlung unterlagen, und diirften kaum irgend einer erheblichen Einwendung begegnen. Gleich der erste Punct derselben, die Organisation des Congresses betreffend, bildete schon in der Versammlung der Delegirten, dann in einer Sub-Commission, endlich in der Section und im Plenum den Gegenstand selir lebliafter Discussion, deren Hauptpuncte kurz zu recapituliren auch hier gestattet sein mftge. Nicht etwa bloss fflr die VVissensehaft ist eine wahrhaft vergleichende Statistik das Ideal, welchem sie zustreben muss; aucli auf dem Felde der Administration macht die taglich sich mehr entwickelnde, durch die gesteigerte Leichtigkeit des Verkehrs ihr Netz iiber den ganzen Erdkreis spannende Verschlingung der staatlichen In-teressen eino genaue gegenseitige Kenntniss von Zuslanden und Verhaltnissen unter einem Gesichtspuncte, der ihre Vergleichung gestattet, zu einem immer dringen-deren Bediirfnisse. Je mehr aber diese doppelten Anforderungen a» die Statistik iiber das blosse Katalogisiren des Vorhandenen, Anlegen von Mappen u. dgl. hinausgingen, desto weniger komite man sicli iiber die Sclnvierigkeiten tauschen, vvelche einer wirk-licben Liisung dieser Aufgabe entgegenstanden, und bierdurch aucli jede auf Statistik basirte Bestrebung lahmten. Verscbiedenheit der Objecte statistischer Nachweisungen, Ungleicliheit der Erhebungsmethoden und der Veroffentlichungs-formen, die Wahl ganz abweichender Zeitfristen fiirErhebung und VerofFentlichung sind eben nur die augenfalligsten jener Hemmnisse. Ein blosser Verein von Facbmannern, wie ein solcher schon im Jahre 1847 aucli auf diesem Gebiete angeregt wurde, biitte dieselben nicht zu beheben vermocbt. Mit der Statistik ist es eben anders, als mit der Rechtsgelehrsamkeit oder mit der Sprach-forscbung, oder selbst mit einem namhaften Tbeile der Natunvissenschaften; der einzelne Facbgelebrte bleibt hauptsachlich auf die Bearbeitung des von einer ande-ren Seite ihm bereils dargebotenen StufTes besclirankt, die Gewinnung neuer That-saclien auf dem Wege der directen Ermittlung ist ihm nur in sehr geringem Um-fange moglich, er ist hauptsachlich Consument der statistisclien Daten oder docli der letzte Vermittler ihrei; Consumtion. Die Producenten sind /unachst die statisti-sclien Bureaux, und daruin liegt ganz ubervviegend in ihren Handen die Pflege und Ausbildung der Statistik. Desslialb vvar es ein sehr gliicklicher Gedanke, welclien Qudtelet und Visschers im Schoosse der konigl. belgisehen Central-Commission fiir Statistik vvahrend des Jalires 1851 zuerst aussprachen und mit seltener Knergie vei folgten, — der Gedanke eines statistisclien Congresses mit der Aufgabe, Gleichformigkcit in die officiellen statistisclien Nachweisungen zu bringen, und bierdurch das Mittel zur directen Ver-gleichung ihrer Zahlen zu bieten. Einer solchen Aufgabe vermag eine blosse Ver-sammlung von Facbgelehrten gewiss nicht zu entsprechen, und der vonviegend amtliche Charakter des statistisclien Congresses, welcher darum weder die Leuchte der NVissenschaft, nocli den Fingerzeig der Praxis von sich zu weisen braucht, vvurzelt tief in seiner Natur. Darum constituirte sich der Congress schon in seiner ersten Versammlung (zu Brussel 1853) zwar nicht als ein ausschliessend otricieller, aber noch viel ininder als ein vorzugsweise akademischer; die zweite, dritte und vierte Versammlung (zu Pariš 1855, zu Wien 1857, zu London 18(!0) bildeten nur weiter aus, was schon die erste im Sinne barg, und ein Decennium bezeugt nun bereits das erspriessliche Wirken einer Institution, welchc selbst in Grossbritannien, wo die Regierung sich sonst an keinem Congresse betheiligt, in ihrer ganz eigenthiimlichen, vorvviegend officiellen Natur anerkannt und gewurdigt wurde. Regierungsrath E n gel hatte schon im Mai 1863 in einem an die Voiberei-tungs-Commission der fiinften Congress-Versammlung erstatteten Berichte den Vorschlag gemacht, die bisherige bloss im Herkommen gegriindete Organisation des Congresses in ein bestimmtes Statut uimuwandeln, und den Entwurf eines solchen Statuts vorgelegt. Als Antrag der ersten Scction jener Commission kam der Entvvurf, in keinem Worte modificirt, an den Congress. Das Statut, welches sicli in seiner Einleitung selbst als eine Nachbildung der Statute des deutschen Juristentages, des volksvvirthschaftlichen Congresses und ahnlicher Wandervereine von Gelehrten zu erkennen gab, anderte den Zvveck des Congresses daliin ab, dass er neben seiner formalen Einflussnahme auf die amt-licbe Statistik aucli in den \Virkungskreis der vvissensehaftlichen Privatthatigkeit eingreifen, zur Beanhvortung von Fragen grosser internationaler Bedeutung das notbige Material herbeischaffen, die Liebe zur Statistik fiirdern und den person-liclien Verkebr unter den Statistikern aller civilisirten Lander pflegen solle; es band die Mitgliedschaft des Congresses und die Stimmberechtigung auf demselben nur an die Eutriebtung eines Geldbeitrages (da nur ein Zwanzigsttbeil von der Zalil der ordentlichen Mitglieder als Ehrenmitglieder oline Zablung zugelassen werden solite), creirle eine stiindige Deputation mit einem Arcbiv und einer Bibliothek, und gab derselben noch eine Centralstelle fiir die internationale statistiscbe Corre-spondenz und den Austausch der Publicationen bei. Zum besten Beweise, wie sehr der Verfasser des Statuts sich selbst seiner Absicht, den Congress seines bisherigen ofTiciellen Charakters zu entkleiden, bewusst war, fand er notliig, in einem eigenen Paragrapbe die neu zu grundende Vereinigung „unter den Scbutz der Begierungen aller civilisirten Lander zu stellen.“ Ungeachtet scbon seit dem ersten Bekanntwerden dieser Antrage von mebre-ren gewicbtigen Seiten ernste Bedenken laut geworden waren, wui'den dieselben docb erst in der Versammlung der Delegirten entscbieden fiir unbaltbar erklart. Da Ilir Bericbterstatter die Ebre liatte, der erste gegen sie zu sprechen, so bezeiebnete er, mit eingehender Motivirung seiner Ansieht, die ungeanderte Annahme des beantragten Statuts in seiner Gesammtheit als einen Todesstoss fiir eine vielfacli erprobte Einrichtung, oline irgend eine Biirgscbaft, dass etvvas Besseres an die Stelle derselben gesetzt werde; er betonte es mit besonderem Nachdrucke, dass einer so weit gehenden Ablosung des Congresses von seinen officiellen Beziehungen natur-gemass die Lossagung der Begierungen von ilirem bisherigen Zusammenhange mit dem Congresse von selbst folgen mUsste; er hob endlicb hervor, wie vielseitig aucli die einzelnen plausiblen, oline Aufgebung des bisherigen Charakters der Versammlung durehfiihrbaren Vorscblage EngeFs einer Genehmhaltung dureh die am Congresse theilnehmeiiden Begierungen bedurfen, deren keine seines Wissens ihren Delegirten liierzu ermiichtigt babe. Dem hiermit ubereinstimmenden Beschlusse der Delegirten-Versammlung liatte eine eigene Sub-Commission die bestimmte praeise Form zu geben. Doeli wurde aueli in der 1. Section und im Plenum des Congresses der Kampf nochmals aufgenommen, so dass die von der Sub-Commission ervvahlten Bericht-erstatter, Visschers und Ilir Referent, die grosste Entsehiedenheit des Auftretens fiir nothig hielten, wol)ei sie besonders die Autoritat der Viiter und Begriinder des Congresses, so wie der meisten jener Manner, die ein Jahrzehent lang an domselben Theil genommen, gegeniiber dem projectirtenUinsturzversuche anriefen, die allgemein anerkannte Vorzijglichkeit der Leistungen von vier Versammlungen, deren Erbschaft gewiss die fiinfte zu keinem anderen Zwecke, als um aiif der eiugeschlagenen Balin einen fordernden Schritt weiter zu thun, iibernommen hatte, und das Absein jeder Dringlichkeit, die allenfalls zur unvcrweilten Aenderung seines Orga.nismus zwiinge, warm betonten, Visscbers die Frage mit iiberzeugungsvollem Ernste geradezu als eine um Seiu oder Nichtsein des Congresses hinstellte. Der Beschluss des Congresses liegt der Central-Commission seinem Wortlaute nacli in ibren Verhandlungen wahrend des Jahres 1863, S. 54, vor. Beziiglich des ersten Fragepunctes ging die Entscbeidiing des Congresses dahin, die Organi-sationsfrage bis zur niichsten Versammlung zu verlagen, und eine internationale Commission zur detaillirten Begutacbtung des im Programme enthaltenen Slatuten-entivurfes zu ernennen. Ihr Special-Comite beantragt nunmebr: • 1. Die bolie Central-Commission wolIe sieli mit dem bisherigen Verhalten des osterreicbischen Delegirten in dieser Bicbtung einverstanden erklaren. 2. Sie wolle das Special-Comite beauftragen, dass es vor dem Zusammentritte der internationalea Commission ein detaillirtes Gutacbten iiber den Organisations-Entwurf Engers zur Sehlnssfassung der Central-Commission vorlege. Was die Beschliisse des Congresses iiber die Organisation der amtlichen Statistik betrifff, namlicb, dass die Errichtung einer statistischen Central-Commission in jedem Lande wiinschenswerih sei, diese Beborden sicli allenthalben, wo sie wirklicb ins Leben gerufen wurden, sich bevvahrt haben, so wie, dass ihr VVirkungs-kreis nicbt bloss ein begutachtender, sondern aueli ein bescliliessender sein miisse, so sehlagt Ihr Special-Comite vor, dieselben um so melir mit Befriedigung zur Kenntniss zu nehmen, als im Laufe der Debatten die Organisation und Thatigkeit der k. k. statistiseben Central-Commission die allscitigste, lebhafteste Anerkennung fand. Von den Bescblilssen iiber die Organisation der Volkszahlung hat nur der erste und dritte eine unmittelbare praetische Bedeutiing. Da aber in Oesterreich ohnehin der Andeutung des letzteren Beschlusses gemass verfahren und neben der facti-schen stets aucli die rechtliehe Beviilkerung, im Jahre 18IJ7 sogar mit einer nicht durchgangig zu recbtfertigenden Bevorzugung, gezahit wnrde, so erubrigt bloss, bei Gelegenheit jener Beschliisse, welehe vielleicht aus Anlass der Darmstadter Versammlung von der Central-Commission iiber die Volkszahlung zu fassen sein diirften, auch den ersten Beschluss dieser Section des Congresses im Auge zu bchalten, und den Gemeinden, die mit selbststandiger Durchnihrung des Census fur ihre Beviil-kerung beauftragt sind, die ausgedehnteste Mitwirkung der Bewobnerschart, so weit sie nach ihrem Bildungsgrade moglich erscheint, anzuempfeblen. Die Beschliisse der VI. Section des Congresses in Bezug auf internationale Einheit der Maasse und Gewichte, wobei insbesondere die Durchfuhrung des meh i-schen Systems hetont wird, scheinen Ihrem Special-Comite zuniichst ausser der Aufgabe der Statistik zu liegen und ausschliesslich in das Gebiet der Administration zu gehoren, indem sonst die Organe der ersteren sehr leiclit in die Lage kommen konnten, auch die Verahnlichung der Gesetzgebung oder der Einrichtung der Staats-venvaltung oder des Abgabemvesens u. dgl. vom statistischen Standpuncte aus als hochst wunschenswerth zu bezeichnen und darilber Resolutionen zu fasseri. Ohne demnacb die Wichtigkeit und Niitzliehkeit jener Beschliisse irgend laugnen zu wol-len, schlagt Ihnen das Special-Coinite vor, in die Frage der Durchfuhrung derselbeu gar nicht naher einzugeben. Von den Reschliissen iiber Gegenstande, welche ausserhalb des Congress-Programmes lagen, ist besonders der iiber Schubert s Antrag gefasste auch fiir Oesterreich von hervorragendem Interesse. Dieser Antrag ging dahin, siimmtliche Hochschulen und grosseren gelehrten Gesellscbaften Europas mit einem Exemplaro der officieilen Veriiffentlichungen zu verseben , und fiir derlei Sendungen Porto-freiheit zu erwirken. Ihr Bericbterstatter befand sicb schon bei der Debatte in der angenehmen Lage, darauf binweisen zu konnen, dass die k. k. Regierung nicht nur die Bibliotheken ihrer eigenen Universitaten, technischen Akademien und vorzilglicheren gelehrten Gesellscbaften regelmSssig mit Exemplaien ihrer statistischen Publica-tionen betbeile, sondern in jiingster Zeit eine grosse Anzabl von Exeniplaren der-selben den Bibliotheken der osterreichischen Gymnasien und Realschulen zuge-vvendet babe, dass sie auch den von nicht-osterreichischen grosseren wissenschaft-lichen Anstalten diessfalls gestellten Ansuchen stets bereitwilligst entspracb, da die moglichste Verbreitung ihrer Veroffentlichungen in ihrem eigenen Interesse liege. Ohne dass eine specielle Bevollmachtigung zur Abgabe einer bestimmten Erklarung vorlage, walte docli kein Zweifel ob, dass die k. k. Regierung gern dem Antrage Schuberts, als Reschlusse des statistischenCongresses, nach Tbunlichkeit Folge geben werde, da er jedenfalls dazu beizutragen gecignet sei, durch grossere Verbreitung der statistischen Publicatiouen in jenen Kreisen, denen zunachst dieVer-arbeitung der statistischen Daten obliegt, einerseits der Statistik und den zunachst vervvandten Staatsvvissenschaften eine neue Periode des Aufsclmunges zu erolFuen, andererseits eine innigere Verbindung der Statistik mit dem practischen Leben anzubahnen. Von denselben Gesichtspuncten geleitet, bat auch Ihr Special-Coinite heschlos-sen, der Central-Commission das Eingehen auf den Reschluss des Congresses anzu-empfehlen, jedoch unter der Bedingung der strengsten Reciprocitat und unter dem Vorbehalte, dass auch diese Sendungen in der Regel in demselben Wege, wie an fremde Regierungen zu machende, namlich im diplomatischen zu bewerkstelligen sein werden. Da die Sprache der Puhlicationen ohnehin ihrer Verbreitung eine gewisse Granze setzt, glaubt Ilir Special-Comite, auf diesen abermaligen Riivveis. dass die k. k. Regierung jedes ernste wissenschaftliche Streben zu unterstutzen und zu fordcrn bereit sei, eiu besonderes Gewicht legen zu sollen. Die Durchfuhrung der Congress-Reschliisse iiber die Antrage von Visschers und Hildebrand, deren ersterer die Durchfuhrung des allgemein gebriiuchlichen Kalenders von Seite der Regierungen des griechischen Ritus, insbesondere Russ- lands, dpr Ietztere Internationale Erhebung der Circulation des Metali- und Papier-geldes, so wie der Wechsel vorsehlagt, liegt ausserhalb der Aufgabe der Central-Commission, und Ihr Special-Comite gelit sonach auf den letztgefassten Beschluss, jenen iiber Zeit und Ort der niiclisten Versarnmiung des Congresses iiber. Wie jedesmal, wurde auch amSchlusse der fiinften Versarnmiung des Congresses Ort und Zeit der naclistfolgenden besproclien. Der Congress kann beziiglich dieser Frage nicht beschliessen, da die Feststellung von Ort und Zeit eines Zusam-mentrittes durcli eine Regierung erfolgt, welelie die Einladungen hierzu im diplo-nuitischen Wege an die iibrigen Regierungen und durcli die von ihr bestellte Vor-bereitungs-Commission an die Manner der Wissensehaft erlasst. Docli liatte bis nun zu stets die Vorbereitungs-Commission, welche der been-deten Versarnmiung vorangegangen war, nach den Wiinscben dieser letzteren die Sache eingeleitet — ein Vorgang, dessen Nachahmung allerdings durch die Selbstauflosung der Vorbereitungs-Commission fiir die Berliner Versarnmiung er-schwert wurde. In einer Privatbesprechung vieler Delegirten liatte man sich, uud zwar mit besonderer Riicksichtsnalime auf die gegenwartige politische Stellung Oesterreichs, mit grosser Majoritat fiir die Schvveiz, als ein vollig neutrales und zugleich bequem gelegenesLand, ausgesprocben. Regierungsrath Engel brachte aber am 12. September vor allem zurKenntniss des Congresses, dass Correnti und Pasi ni beauftragt seien, denselben fiir seine nachste Versarnmiung nach Turin einzuladen. Ungeachtet Schubert und Varrentrapp nunmehr die Neigun" der meisten Delegirten, Bern als Sitz der sechsten Versaminlung des Congresses zu bezeichnen, hervorhohen, stellten Farr und Engel den positiven Antrag, Turin fiir die sechste und St.Peters-burg fiir die siebente Versarnmiung des Congresses zu \viililen. Ssemenow und Bu seli e n wollten Petersburg schon fur den niichsten Zusamrnentritt gewahlt wissen, und der Amerikaner Ruggles trat ihnen bei, weil er fiir den weiter folgenden eine der Giossstiidte der nordamerikanischen Union vorseblug. Leider machte die Art, in welcher der zweite Delegirte der schweizerischen Bundesregierung Dr. Hirsc h den republikanischen Charakter der Eidgenossenschaft gegeniiber den Mouarehien betonte, vielen Congressmitgliedern unmfiglich, weiter das Wort zu Gunsten des Schuberfschen Antrages zu ergreifen, so dass der Antrag d1 A vil a’s, dem Bureau der fiinften Versarnmiung des Congresses die seinerzeitige Bestimmung des Ortes der sechsten Versarnmiung, unter Beriicksichtigung der aus-gesprochenen Wunsche, anheimzugeben, als das Mittel, einer sehr peinlich werden-den Discussion rasch ein Ziel zu setzen, einstimmige Gutlieissung fand. Ilir Special-Comite kann der Comrnission in dieser Riicksicht keinen Antrag stellen, indem es zwar mit dem Vorgange des osterreichischen Delegirten sich im Allgemeinen einverstanden erklarte, andererseits aber in das Auge fasste, dass erst kurz vor dem Zusammentritte der sechsten Versarnmiung des Congresses iiber den Sitz derselben eine Meinung abzngeben sein wird, auf welche eben die politische Convenienz jenes Zeitpunctes den maassgebendsten Einfluss nehmen muss. Die Central-Commission spricht nach langerer Discussion ihre volle Ueberein-stimmung mit dea Ansichten dcs Berichterstatters iiber die Organisation des Con-gresses aus, und erhebt siimmtliclie Antrage des Special-Comit6’s zum Beschlusse. Sitzung am 1. April 1864. Der Prasident theilt der Versammlung mit, dass im Monate MSrz nebst dem vorletzten Hefte der grossen statistischen Tafeln fiir 1858 und 1859 die Uebersicbt der im Jahre 18(53 stattgefundenen Ein- und Ausfulir sowohl des allgemeinen iister-reichischen Zollgebietes, als Dalmatiens durcli die statistische Central-Commission veroflentlicht worden ist. Das ervvahnte Heft der Tafeln enthalt die auf die Jalire 1858 und 1859 beziig-liche Darstellung des Standes der osterreichischen Handelsmarine und der in den osterreichischen Hafen stattgefundenen Schifffahrts- und Handelsbevvegung, so wie des durch die osterreichischen Schiffe in den Hafen des Auslandes hetriebenen Verkehrs. Diese Darstellung ist vollstiindiger und umfassender, 'als alle friiheren diesen Zweig der Statistik betreffenden Nachweisungen. Der Prasident liebl hieraus das bemerkenswerthe Datum hervor, dass der Tonnengehalt der in den sammtlichen Hafen des In- und Auslandes eingelaufenen osterreichischen See-Dampfschiire, \velcher im Jahre 1835 23.403 Tonnen betrug, im Jahre 1858 bereits die Summe von 3,048.030 Tonnen erreicht, die Bewegung derselben in 33 Jahren sich somit um das 130fache erhoht hatle. Bei der Uebersicbt des auswartigen Handels fiir 1863 vvurden bereits die im Januar d. J. von der Central-Commission festgestellten neuen VVerthbestimmungen der Waaren in Anwendung gehracht. Hieraus ergibt sich eine der VVirklichkeit moglichst nahekommende Naehweisung der Handelsbilanz fiir das allgemeine oster-reichische Zollgebiet, \velcher zufolge bei einer Einfuhr im Werthe von 262*/3 Millionen und einer Ausfuhr von 303 Millionen ein Ueberschuss der Ausfulir von 402/j Millionen sich darstellt; lSsst man hierbei den Verkehr in edlen Metallen, darin in Gold- und Silbermunzen ausser Betracht, so erscheint die Einfuhr mit 233 */a Millionen, die Ausfuhr mil 281 */» Millionen und der Ueberschuss der Ausfuhr mit nahe an 48 Millionen bevverthet. Unter den im Monate Marz eingelangten statistischen Mittheilungen hebt der Prasident die nahezu vollstandige Sammlung der von der statistischen Central-Commission und den Ministerien in Spanien veranlassten statistischen Veriiffent-lichungen hervor. Dem Ansuchen des k. k. General-Consuls Loosey zu New-York, eine Darstellung des Steuerwesens in Oesterreich aus dem Gesichtspuncte des Steuerfusses fur den Gebrauch des Schatz-Departements der vereinigten Staaten von Nord-Amerika zu erhalten, wurde dadurch entsprochen, dass ihm eine Ausarbeitung des Ministerial-Secretars Dr. Ficker iiber Bemessung und Einhebung der directen und indirecten Abgaben in Oesterreich zur Verfugung gestellt ward. Die Central-Commission hatte in ihrer letzten Sitzung die Niedersetzung eines Special-Comit<š’s beschlossen, welches mit der Aufstelluug des Planeš beaaftragt vvurde, nach welchom die Erhebung und die Bearbeitung der Nachweisungen fur die Statistik der Vereine stattfinden soli. Der Prasident eroffnet, dass dieses Special-Comite den ersten Theil seiner Aufgabe geliist babe, indem es — mit Aus-schluss der Sparcassen und der Versicheiungsanstalten, welcbe einer nachfolgen-den Behandlung vorbehalten bleiben — den Plan fur die Behandlung der Vereins-statislik entvvarf. Professor v. Stubenrauch bringt nunmehr als Bericbterstatter des Special-Comite's diesen Entwurf zur Kenntniss der Versammlung. Erster Bericht des Special-Comite’s fur die Tereinsstatistik. Erstattet vom Professor Dr. v. Stubenrauch. Das Vereinsvvesen ist in social-politischer, wie in volksvvirthsehaftlicher Beziehung von so anerkannter Wicbtigkeit, dass jeder Begierung daran gelegen sein muss, eine Uebersicht uber den Bestand und die Wirksamkeit der im Staate liefindlichen Vereine zif erhalten. Diese bilden daher mit Recbt ein hervorragendes Substrat statistischer Forschung, und es kommt nur darauf an, letztere so einzu-ricbten, dass ein moglichst genaues und vollstiindiges Resultat erlangt werde, ohne eine allzugrosse Belastigung der Parteien berbeizufubren. In Oesterreich war diessfalls zufolge der Allerhoebsten Entschliessung vom 30. Mitrz 1845, dann der Erlasse des bohen Ministeriums des Innern vom 6. Februar 1851, 1. December 1852 und 17. November 1854, die Einleitung getroffen worden, dass mit dem Seblusse eines jeden Solar-Jabres von sammt-liehen Landerstellen tabellariscbe Nachvveisungen aller concessionirter Vereine, mit den etwa erforderiiclien Bemerkungen, eingesendet werden und zwar, nacb einem mit der obersten Polizeiheliorde vereinbarten, 18 Kategorien der Vereine umfassenden Formulare. Zufolge eines hohen Erlasses vom 10. Februar 1856 wurde ferner angeordnet, dass alle Vereine, vvelche gedruekte Jahresbericbte ver-offentlichen, dieselben an das Ministerium des Innern einzusenden, andere Vereine aber Jaln e.sausvveise uber ihre Tbatigkeit und ihre Gebarung vorzulegen haben. Durch Erlass vom l. Mai 1860 wurden diese Vorlagen auf jene Vereine beschrankt, vvelche naeli dem bestehenden Vereinsgeselze vom 26. November 1852 einer Bewilliguug Sr. Majestat des Kaisers oder des Staatsministeriums unterliegen. Ausserdem haben sainmtliche Vereine zufolge Erlasses der obersten Polizei-behorde vom 29. Oetober 1855 dem Polizeiministerium eigene Tabellen mit staats-polizeilichen Notizen ganzjahrig vorzulegen. Die Sparcassen miissen iiberdiess Ausweise nach eigenen Formularien zufolge Ilandels-Miiiisterialerlasses vom 31. December 1856 an das gedachte Ministerium, bezichungsvveise an die Direction der administrativen Statistik, und zufolge Erlasses vom 25. September 1852 vveitere Gebarungsausweise, wieder nacb besonderen Formularien, an das Finanzministerium einseuden, vvahrend die Versicherungsgesell-sehaften Separatausweise an das llandelsministerium vorzulegen verpflichtet sind. Es haben demnach die meisten Vereine 2, die Versicherungsunternehmun-gen 3 und die Sparcassen sogar 4 verschiedene Ausweise nach verschiedenen Formularien anzufertigen und den genannten Behorden zu unterbreiten. Dieser ftir die Unlerbehiirden \vie fiir die Vereine gleieli lastige Vorgang konnlc begreiflicher Weise bei der Vielbeit der Ausweise nur eine grosse Unvoll-kommenheit derselben zur Folgo haben, daher es dringend wiinsclienswerth er-scheinen muss, die abzufordernden Vorlagen mogliclist zu vereiafacben und die in dieselben aufzunehmenden Angaben auf ein erreichbares Maass zu reduciren. Es ergibt sicb hierbei zuvorderst die wichtige Frage: I. Ob sammtliche, oder welche Vereine in den Bereich der Evidenzhaltung ihres Bestandes, wie ihrer fortlaufenden Gebarung einbezogen vverden sollen? In dieser Beziehung wurde von einer Seite beantragt, die abzufordernden Nachweise auf jene Vereine zu beschranken, welehe der Bewilligung Sr. Majestiit des Kaisers oder des Staatsminisferiums unterliegen. Hierdurch diirfte aber der Kreis jedenfalls zu eng gezogen sein, da viele in social-politischer Hinsicht wicbtige Vereine, deren Genehmigung in das Ressort der Landerstellen gehort, gauzlieb ausgesehlossen erschienen, wie die Wohlthatigkeits-und Humanitiitsvereine, die Gesellenvereine, die Vereine zur Verbreitung guter Volksschriften u. dgl. m. Ueberhaupt scheint es rathsam, mit Ausschluss der religiosen und Cultus-vereine, von denen auch bisher zufolge der Allerhocbsten Entschliessung vom 27. Juni 18Ii(» keine Vorlagen abgefordert wurden, sammtliche Vereine, die nach den bestehenden Gesetzen einer behordlichen Concession bediirfen, zur Vorlegung der obnebin auf ein geringes Maass festzusetzenden Ausweise zu verhalten, da viele Vereine offen oder insgeheim mehrfache Zvvecke verfolgen, daber eine strenge Son-derung derselben oft mit grossen Schvvierigkeiten verbunden ist, und da durch gleicbmassige Verpflichtung aller Vereine am besten unliebsamen Controversen vorgebeugt wird. II. Um eine geordnete Uebersieht iiber das Vereinsleben zu gewinnen, ist vor Allem die Anlegung und Evidenzhaltung eines Vereinskatasters erforderlich. Die hierauf bezugliehen Vorlagen haben sicb auf jene Daten zu beschranken, \velche bleibender Natur simi, und kbnueu fiir alle Vereine gleieli sein. Sie haben folgende Rubriken zu enthnlten (Anhang, Formulare .1): 1. Post-Nummer; 2. Name und Sit/, des Vcreines; d. Zueck des Vereines in mogliclist gonauem Ansehlusse an den Wortlaut der Statuten. 4. Zi il der Entsteliuug; d. Datum und Geschiiflszabl der Concessionirung; 6. Name und Charakter iles Vorstehers und seines Stellvertreters; 7. Anzahl der Mitglieder (Aetien); 8. Stammvermogen des Vereines; 9. Zalil der vorhandenen Filialen. Was nun die erste Anlage des Vereinskatasters anbelangt, so diirften die Landerstellen durch die betreffenden Centralstellen zu beauftragen sein: n) iiber alle in ihrem Verwaltungsgebiete bestelienden Vereine, iiber welche iiberhaupt Nachvveise zu liefern komrnen, nach den eben angedeuteten Rubriken ausgefiillte Tabellen einzusenden, so wie b) ein Exemplar der Statuten vorzulegen. Behufs der ' unftigen Evidenzhaltung des Katasters kiinnte die Vorlage der erforderlichen Daten (sammt eineni Statutenexemplar) von Fali zu Fali, bei Ertheilung der Geneh-inigung des Vereines, gefordert werden; allein es diirfte geniigen, wenn von den Landerstellen jabrlich, und zwar langstens bis Ende Januar eines jeden Jahres eine Uebersicbt der im Laufe des Vorjahres zugevvaehsenen Vereine vorgelegt, und ebenso die den Behorden bekannt gewordenen Fiille der Auflosung oder Umgestal-tung eines Vereines bekannt gegeben wiirden. I)as Vereiuskataster ist von der sta-tistischen Central-Commission, \velche zufolge ihrer Statuten den Vereinigungspunct fiir alle statistischen Erhebungeu zu bilden und allen Vervvaltungsbehorden die von ihnen gewiinscliten Nacltweisuugen zu liefern hat, anzulegen und in Evidenz zu b|lten. lil. Die Wirksamkeit der Vereine betrelfend, ware daran festzuhalten, dass die von denselben in den Druck gelegten Rechensehaftsberiehte und Gebarungsausvveise, iibereinstimrnend mit der Vorschrift vom 10. Februar 1850, jedenfalls eingesendet werden mussen. Ausserdem aber scheint es notlnvendig, aucli noch besondere Aus-weise in tabellarischer Form abzuverlangen, da viele Vereine gar keine gedruckten Jahresberichte veroffentliclien und diese selbst sieli haulig in Unwesentlichem er-gehen, wahrend sie Uber die fiir die Staatsvervvaltung wiebtigen Puncte ol't gar keine oder nur ungeniigende Aulschliisse geben. Die vorzulegenden Ausweise sollten im Allgemeinen so eingeriehtet vverden, dass deren Anfertigung mit moglichst geringer Beliistigung verbunden ist. Hierzu ist es niithig, dass die Vereine*in der Regel nur einen einzigen Ausweis vorzulegen beauftragt werden, dass dieser Ausweis sovvolil alle statistisch \vicbtigen, als die zur Ueberwachung der Gebarung notbigen Daten entlialte, und dass er seiner Form nach mOglichst denjenigen Ausweisen anschliesse, welehe von den Vereinen fiir ihre eigenen Mitglieder oder fiir das Publikum angefertigt \verden. Demnach diirften als Minimum der von sammtlichen Vereinen nachzuvveisen-de n Daten, mit dencn sieh bei vielen derselben auch begniigt werden musste, nach-stehende anzufiihren sein (Anhang, Formulare B): 1. Zahl der Mitglieder, 2. Name und Charakter des Vorstehers und dessen Stellvertreters, 3. Vermogensstaud (unter mogliehster Scheidung des Stammvermogens und der disponiblen Cassenbestande), 4. Einnahmen, 5. Ausgaben des abgelaufenen Jahres. Ueber diese Anforderungen dilrfte bei vielen, insbesondeie kleiueu Vereinen, nieht hinausgegangen werden kfinnen, da ihnen nur geringe Schreibekrafte zu Gebote stehen, und sie complicirte Formularien oft niclit auszufullen itn Stande vvaren. Den angefiihrten Rubriken vvaren noch beizufugen: 1. Bei den Krankenvereinen und Leichenvereinen (Anhang, Formulare C): a) Die Zahl der Mitglieder, \velche eine Betheilung erhielten, b) d ie Summe der auf die Betheilung venvendeten Betriige; 2. bei den Versorgungsvereinen (Anhang, Formulare />): a) die Aufnahmsgebuhr (Capitalseinlage), b) der jahrlicb zu entrichtende Beitrag, c) die Zalil der versorgten Individuen, d) die Grosse der zugesielierten Pensiitu; 3. bei den Vorschussvereinen (Anhang, Formulare E): a) die im Laufe des Jahres hinausgegebenen Darlehen, b) die Summe der im Laufe des Jahres geleisteten Rtiekzahlungen, c) der Stand der am Ende des Jahres aushaftenden Darlehen; 4. bei den Wohllhatigkeits- und HumanitStsvereinen (Anhang, Formulare F): a) die Zahl der betheilten Familien oder Individuen, b) die <‘iir die Betheilung verausgabten Summen; i>. bei den Sauglingsbewahranstalten, Kinderbevvahranstalten, Krankenanstalten, Arbeitsschuh:n (Anhang, Formulare G): aj die Zahl der aufgenommenen Pfleglinge (Kranken, Schuler), bJ die Zahl der Verpflegstage; 6. bei den Pfandleihanstalten dieselben Bubriken, wie bei den Vorschussvereinen (Anhang, Formulare H); 7. bei den Schutzvereinen (Anhang, Formulare J): a) die Zahl der neu aufgenommenen, b) der entlassenen, c) der am Jahresschlusse in der Obsorge des Vereines befindlichen Schiitzlinge; 8. bei den Bildungsvereinen die Zalil der aufgenommenen Pfleglinge (Anhang, Formulare K). Was die Eisenbahnen, Dampfsehifrfahrts-Unternehmungen und Creditsvereine anbelangt, so werden von denselben ohnehin sehr ausfiihrliclie Gebarungsiibersichten, zum Theile nach den mit der Venvaltung derselben vereinbarten Formularien ver-offentlieht, welehe als vollkommen genugend angesehen werden diirften, um einen Einblick in ilire Gestion zu gewahren. Audi beziiglidi der Vereine zur Ermunterung und Belebung der Production in iliren allgemeinen Beziehungen, dami der Vereine fiir die Beforderung der Wissen-sdiaften und Kunste durften die allgemein vorgeseliriebenen Rubriken geniigen. Bei den Colonisirungsvereinen vvare allenfalls a) die Zalil der colonisirten Familien, b) das Areale des denselben zugewiesenen Grundes und Bodens anzugeben (Anliang, Formulare L). Ein besonderes Augenmerk erheischen aber die in socialer und volks\virth-schaftlicber Beziehung so (iberaus vvichtigen Sparcassen und Versicherungs-vereine, denen auch sclion bisher eine besondere Aufmerksamkeit von Seite der verschiedenen Ministerien und Centralstellen zugevvendet wurde. Um auf diesem ebenso interessanten als scbwierig zu durchforschenden Gebiete et\vas Erspriesslicbes, den Anforderungen der Gegen\vart Entsprechendes zu leisten, diirfte eine Special-Enquete nothwendig sein, daber sieb Referent die Zusam-mensetzung einer Commission unter Zuziehung von FaehmSnnern vorzuschlagen er-laubt, um Formularien zu Stande zu bringen, welcbe bei gewissenhafter Ausfiillung eine ricbtige Einsicht in die Gebarung der in Frage stehenden Vereine ermoglichen. Im Allgemeinen kommt scbliesslicb nur nocli beizufiigen, dass die Vorlage ob-beriihrter Ausweise jahrlich im Monate April zu erfolgen hiitte, da bis Ende Marz die meisten Vereine mit ihrem Jaliresabseblusse fertig sind. Die Versaiiimlung spridit ilire Anerkennung iiber diese eingehende Arbeit des Special-Comite’s aus und erklart sicli mit den von demselben gestellten Antriigen einverstanden. Si(zun»' ant 13. Mai 1804. Der Prasident eroflnet die Sitzung durcb die Mitlheilung der im letzten Monate eingelaufenen Correspondenzen und statistiseben Vorlagen. Er bringt liierbei den Erlass des boben Staatsministeriums vom 27. v. M. zur Kcnntniss der Versammlung, womit bekannt gegeben wird, dass das bobe Justi/.miuisterium auf den vori der Cen-tral-Commission gestellten Antrag, periodiscbe Erbebungen iiber die Veranderungen im Besitz- und Belastungsstande der in den Land- und Lehentafeln, dann in den Grundbiichern eingetragenen Giiter in den seinem Ressort unterstehenden Kronlan-dern einzuleiten, nicbt einzugehen befunden bat. Als Motiv dafiir vvird angegeben, dass diese Erbeltuhgen doch nieht in allen Gebietstlieilen veranlasst werden konn-ten, vveil in ('inig(‘n derselben die grundbiicherlichen Einriditungen feblen, dass ferner aus diesen Erbebungen eine neue umfassende Arbeit dem Personale der beziigliehen Aemter. so wie eine nieht unbedeutende Ausgabe fiir Drueksorten dem Aerar erwachsen wiirtlo umi anderntbeils eine wirksame Controle der auf solelii' Weise erbaltenen Nadivveisungen nieht geiibt \verden konnte. Naebdem sieli der Priisident iiber die dem Autrage der Central-Commission entgegengestellten Au-stamle des Niilieren erklart, beantragt Professor v. S t u be n ran c b, dass in Be- Iraclit des holien Interesses, \velches diese statistischen Nachweisurigen iiber die Grundbesitzverhiiltnisse fiir die gesammte Volks\virthschaft, insbesondere fiir die sich mehrenden Bodencredits-Institute und die Ilypotheken-Versicherungsanstalten darbieten, — \velchemgegeniiberdie erhobenenAnstšinde indenHintergrund treten — die Central-Commission nochmals versuchen miige, durch eine motivirte Vorstellung das Justizministerium zu bestirnmen, diese Erhebung demnachst in AngrifF zu neh-men. Nachdem sich mehrere Mitglieder dariiber ausgesprochen, bemerkt der P ril -sident, dass er eben in der Ahsicht, die Wichtigkejt derarliger Nachweisungen fiir die Staatsvervvaltung sowohl, als fur das volkswirthschaftliche Leben zu veran-schaulichen, damit bescliaftigt sei, die von dem Landtafel-Director De mu tli fiir eine lange Reihe von Jahren gesammelten, auf den mahrisclien Grundbesitz Bezug neh-menden Daten zu bearbeiten und deren Veroffentlichung zu veranlassen, wozu es nur noeh einiger von der k. k. Statthalterei zu Briinn erbetener Auskiinfte bediirfe-Vielleieht ergebe sich danil ein geeigneter Zeitpunct, die Angelegenheit bei dem Justizministerium wieder in Anregung zu bringen. Professor v. Stubenraucb zielit hierauf seinen Antrag zuruek und die Versammlung tritt einstimmig der Ansicbt des Prasidenten liei. Ferner tlieilt der Prasident der Versammlung eine von dem Leiter des Hitudels-ministeriums Freiherrn v. Kalchberg an ibn gericlitete Zuscbrift mit, wodureli auf die Wichtigkeit der Verlassung einer Agricultur- Statistik des Heicbes hin-gewiesen uud die Bereitwilligkeit ausgesprochen vvird, zur Erreichung dieses Zweckes in Uebereinstimmung mit der Central-Commission vorzugehen, beziehungs-weise die Einleilungen dafiir zu trefTen. In einer der Zuscbrift beigelegten, selir cingehenden Denkschrift wird der Plan zur Ent\verfung einer solchen Agricultur-Statistik entwickelt, wor(lber Freiherr v. Kalchberg das Gutachten des Prasidenten zu erhalten wiinscht. Letzterer Iheilt der Versammlung mit, dass er dieses Gut-achten bereits verfasst babe, dass er jedoch, mit Riicksicht auf die Wichtigkeit des Gegenstandes und auf den Wiikungskreis der Central-Commission, es fiir seine Pflicht erachte, die bezugliehen Schriftstucke einein Special-Comitd zur Prufung vorzulegen und nach dem Sclilusse der beziiglichen Ueralhungen das Ergebniss der-selbcn der Versammlung vorzutragen. Hierauf tragt Professor v. Stubenrauch den z\veiten Bericht des zur Anbahnung einer Vereinsstatistik des Reiches niedergesetzten Special-Comite’s vor. Zweiter Bericht des Special-Comite’s fiir die Vereinsstatistik. Erstattet voni Protessor Dr. v. Stubcnrauch. In der Sitzung vom 1. April 18G4 hat die statistische Central-Commission uber Antrag des Special-Comite’s fiir Beralliung einer Statistik der Vereine genehmigt, dass behufs der Feslstellung von Fonnularien fur die Sparcassen und Versicherungs-vereine ein Sub-Comite einberufen werde, \velches aus AngehSrigen der Directionen der zu Wien bestehenden oder reprasentirten Anstalten dieser Kategorie zu beste-Statist. Mittheil. XI. Ji.hrg- 4. Heft. 3 heii liiitte, und dass insbesondere mit Bucksicht auf die Eigenthiimlichkeiten der ungrischen Sparcassen der Referent bei der kiinigl. ungrischen Hofkanzlei zurTheil-nahme einzuladen sei. Bei der auf Grundlage dieses Beschlusses eingeleiteten Verhandlung, welche sicli zuerst mit den Sparcassen befasste, wurde cin von der uiederBsterreicliiselien Staatsbuchhaltung im Auftrage der Stattlialterei entworfenes Formulare z»r Grund-lage genommen. Anch hier wurde von deni Standpuncte ausgegangen. keine Angaben zu for-dern, \velche fiir die Statistik keinen oder doeh nur einen untergeordneten Wertli baben, deren Sammlung dagegen den Vereinen eine bedeutende Miihewaltung bereitet. Desshalb wurde der von dem boben Finanzministerium gewii!isehte Nach-weis gewisser Betragsabstufungen der einzelnen Einlagen (Einlags-Classen) besei-tigt, da der Vertreter der VViener Sparcasse erklarte, dass eine derartige Naeh-weisung bei griisseren Sparcassen unendlicben Scbwierigkeiten unterliege und doch niemals eine Verlasslicbkeit gewiibre. Anderseits wurden dem zur Grundlage genommenen Formulare noch einige Rubriken (Namen und Cbarakter des Vorstebers und Vorstebers-Stellvertreters, Casse-Revirement, Verwendung des Gewinnes) binzugefiigt, und somit die Formulare fiir die nicht auf Actien gegriindeten Sparcassen (Anliang, Formular M) und fiir die auf Actien gegriindeten Sparcassen (Anliang, Formular N) zu Stande gebracht. Was die Vorlage der Sparcassenausweise anbelangt, welcbe fiir die Anlegung des Vereinskatasters bestimmt sind, wurde beschlossen, dass in der Rubrik „Zweck des Vereines“ mit moglicbstem Anscblusse an den Wortlaut der Statutcn aucb die Hohe der griissten und kleinsten statutenmassigen Eiidage, danu der Zinsfuss und die Verzinsungsmodalitaten anzugeben seien. Bei der Beratbung liber die von den Versicherungsanstalten zu liefernden Nacli-weise wurde in Uebereinstimmung mit den friiberen Beschlussen als Ricbtschnur genommen, dass diesen Anstalten keine anderen Rubriken fur ihre Naclnveise vor-zuzeichnen seien, als solclie, welcbe dieselben aus ibren Rechnungsabseblussen aus-zufiillen vermogen. Weiters wurde vor Allem die Sonderung gemacht zwischen den Anstalten, welche auf Wechselseitigkeit beruhen, und jenen, denen lixe 1'rainien zu Grunde liegen, da die ganze Gebarung dieser beiden Gattungen von Versicherungsanstalten eine wesentlich verscbiedene ist und sein inuss. Es wurde sonach: I. Fiir die vvechseitigen Feuer-Versieherungsanstalten das Formulare O an-genommen. In diesein erscheinen aucli die Ursachen der Drande, fur welcbe die Versiche-rungsanstalt einen Scbaden zu vergiiten bat, wobei von den Vertretern der Assecu-ranzen bemerkt vvurde, dass diese die gevviinschteu Nai:hweisungen nur dann zu liefern im Stande sein vverden, wenn sie darin von den Beborden, \velehe die Ursachen der Briinde zu erheben beruleu sind, besser unterstutzt \verden, als es gegenwiirtig der Fali ist. II. Fiir die Feuer-Versirherungsanstalten auf feste Pramien wurde das Formu-lare P und die Uebersicht der Vertheilung nach Landern Q fiir beide Gattungen von Feuerversicherung angenornmen. III. Fiir die auf VVeehselseitigkeit gegriindete Versicherung gegen deu Hagel-schlag vvurde das Formulare 11 beantragt. IV. Fiir Magelversicherung gegen fixe Pramien das Formulare S, sammt der nach Landern geordneten Vertheilung T fur beide Arten von Hagelver-sicherung. V. Das Formulare U bezieht sich auf die Transportversicherungen fiir den Fluss- und Landtransport, wobei zu bemerken kommt, dass unler die Versicherungs-summe die von den Eisenbahnen und Dampfschilffahrts-Gesellschaften versicherten Summen nielit aufzuuehmen seien, weil dieselben nicht in vorhinein festgestellt werden, dass in die „verguteten Seliitden“ und die „eingezahlten Pramien" dagegen die an und von den Eisenbahnen und Dampfschilffahrts-Gesellschaften wirklich geleistetfen Betriige allerdings einzustellen kommen. VI. Das Formulare fiir die Transportversicherungen fiir den Seetransport wurde nach der Beilage V und W vereinbart, und dabei die Naclnveisung der Verunglijekungen nach Flaggen und Landern fallen gelassen. Eine eigene Tabelle X \vurde fiir die Naclnveisung des Vermogensstandes siimmtlicher Versiclierungsanstalten auf feste Pramien entworfen. VII. Das Formulare fiir die Viehversicherung enthiilt die Beilage F. In dem-selben wird bei dem umgestandenen oder der Keule unterzogenen versicherten Hornvieh unterschieden, ob dasselhe in Folge der Binderpest oder in Folge der Lungenseuche in Abgang gekommen; dagegen wurde die Anfiihrung des Versiche-rungswerthes vveggelassen, da es nielit in der Absicht der betreffenden Gesellschaf-ten liegt, den ganzen Wertb des versicherten Viehes zu verguten, wornach aucb derselbe nielit mit Verlasslichkeit angegeben werden kann. Die beantragten Formularien werden von der Versammlung einstimmig gut-geheissen. Der Prasident bemerkt hierbei noch. dass die Vertreter der Feuer-Assecu-ranz-Gesellschaften bei der Berathung der Formulare die Bitte gestellt haben, es miige eine eingreifende Mit\virkung seitens derLocalbehorden beziiglich der Ermitt-lung der Ursachen der Feuersbriinste ervvirkt und dahin gezielt vverden, dass die bestehenden Verordnungen beziiglich der Ausiibung der Feuerpolizei durcli die Localbeborden zur \virksaineren Anvvendung gelangen, vvodurch vielen Branden vorgebeugt vverden komite. Da diese Bitte einen rein administrativen Gegenstand betrilft, miisse sich die Central-Coinmission damit begniigen, sie zur Kenntniss der boben Centralbehorden zu bringen, vvomit sie im Interesse der Statistik das Ansu-chen veikniipfen diirfte, dass durcli die politiscbe Hehorden die Zalil der vorgekom-menen Brande und deren Ursaeiien nachgevviesen, so wie die Auskunft iiber die vor-handenen Loschanstalten ertheilt werde. Dieser Antrag erhalt die Zustimmung der Versammlung. Schliesslich bringt der Prasident mehrere sehr einlSssliehe und belangreiche Ausvveise der biihmischen wechselseitigen Feuer-Versicherungsanstalt iiber deren Gebarung im Jahre 1863, vvelclie ilim voh der Direction derselben zukamen, zur Kenntniss der Versammlung. Sitznng am 3. .luni 1864. Der Priisident eroftnet die Sitzung mit der Mittlieilung, dass der Vertreter des hohen Staatsministeiiums Ministerialrath Freiherr v. H e i c h in Folge seiner ehrenvollen Versetzung in den Ruhestand aus der Central-Commission geschieden ist. Dieselbe verliert mit ihm eines ihrer thatigsten Mitglieder, welches durch Eifer und erprobte Erfahrung in allen Geschaftszweigen vvesentlich zur Forderung ihrer Arbeiten beigetragen bat. Die Versammlung theilt einstimmig diese Anerkennung, so wie den Ausdruek des Bedauerns iiber den dadurch erlittenen Verlust. Ferner bringt der Prasident zur Kenntniss der Versammlung, dass der Hofrath Ritter v. Engelbardt, Adjunct und provisorischer Leiler der Direction der administrativen Statistik, in den ehrenvollen Ruhestand versetzt, und die provisorische Leitung der Direction von Sr. Excellenz dem Herrn Priisidenteii der obersten Reeh-nungs-Controlsbehorde Grafen v. Mercandin dem Ministerial-Secretžir der gedachten Direction Dr. Ficker iibertragen \vorden ist. Ritter v. Engelbardt gehiirte seit der im Jahre 1840 erfolgten Errichtung der Direction der administrativen Statistik derselben in der Eigensehaft eines Directions-Adjuncten an, und erwarb sich durch die Leitung und Vervollkommnung der ausgedehnten Rechnungsarbeiteu der Direction vvesentliche Verdienste um die Aushildung der administrativen Statistik in Oesterreieh. Nach Mittlieilung der im letzten Monate stattgefundeneuCorrespondenz legt der Prasident eine vom Hofrath v. Engelbardt verfassle Bearbeitung des Budgets fiir 1864 auf Grundlage des Finanzgesetzes vom 29. Februar 1864 und der gesetz-lichen Nachlragsbewilligungen nach statistischer Anordnung und in stoter Verglei-chung mit der im Finanzgesetze beobachteten Form vor. Dieselbe enthalt: eine Uebersicht des Erfordernisses fiir den Allerhiichsten Hofstaat, die Civil- und Militar-verwaltung; eine detaillirte Nachweisung des Erfordernisses der Staatsverwaltung nach einzelnen •Rubriken; die Naclnveisung der Einnahmen und Ausgaben der sub-ventionirten Wohlthatigkeits-Anstalten und der fiir Cultus und Unterricht bestehen-den Fonde; die Naclnveisung der Einhebungs-, Betriebs- und Vervvaltungskosten der direeten und indireeten Abgaben; eine ebensolehe fiir das Staatseigenthum, dann Miinz- und Rergwesen; die detaillirte Nachvveisung des Erfordernisses fiir das Militar und die Kriegsmarine; endlich die Naclnveisung der Staats-Einnahmen. Der Prasident beantragt, diese in mehrfacher Reziehung interessante Darstellung durch die Aufnahme in die statistischen Mittheilungeu zu verollentlichen, vvelchem An-trage die Versammlung beitritt. Das in dem letzten Sitzungsberichte erwahnte, von dem Prasidenten verfasste Gutachten iiber eine vom hohen Handelsministerium ausgegangene Denkschrift beziiglich der Bearbeitung einer Agri cul tur-Statis ti k von Oesterreich wurde d«r Berathung und Prilfung eines Special-Comite’s unterzogen, welches demselben in allen Puncten heitrat. In diesem Gutachten \verden die in der Denkschrift enthal-tenen Vorschlage eindringlich erortert, und insbesondere jene iiber die Erhebung der naturlichen, technisehen, socialen und politischen Bedingungen der landwirth-schaftlichen Production gutgeheissen. Was den practischen Vorgang bei der Vor-nahme der Arbeit betrifft, so \vird der Antrag gestellt, vorerst mit den Erhebungen fiir einen Bezirk zu beginnen, dieselben nacli allen Bichtungen mit Beniitzung (les durch die Katastralarbeiten und sonstigen amtlichen Bebelfe dargebotenen Materials durchzufiihren, und auf dieser Grundlage die Bearbeitung der landwirthschaftlichen Statistik vorzunehmen. Hierdurch wiirde ein practisches Muster fiir weitere der-artige Arbeiten aufgestellt, und vviirden zugleich Erfahrungen gewonnen, welche bei dem weiteren Verlaufe der Arbeit angemessen verwerthet werden konnten. Die Grundlage der Darstellung hšittc die in jeder Gemeinde erhobene Mittelernte der verschiedenen Producte zu bilden, vvelclie fiir eine gevvisse Zeitperiode einen dau-ernden Anhaltspunct gewahrt, wenn man die iibrigens einer wesentlichen Verbes-serung bediirftigen und genauer zu controlirenden Ernteberichte fiir die einzelnen Jahre damit in Verbindung bringt. Andeutungen iiber den bei der Vornahme der Erhebungen und deren Bearbeitung zu beobachtenden Gang erganzen das Gut-achten, welches ntinmehr samrnt dem Protokolle des Special-Coinite’s dem boben Handelsrninisterium mitzutheilen und dabei die Versicherung auszudrticken wiire, dass die Central-Commission in jeder Beziebung bereitvvillig sein wird, ihre volle Mitwirkung zu dem von dem liohen Handelsrninisterium beabsicbtigten Unternehmen eintreten zu lassen. Die Versammlung tritt einstimmig diesem Antrage bei. Da die letzte Erhebung des Standes der Dampfmasehinen Oesterreichs im Jahre 1852 stattgefunden hal, beschloss die Central-Commission im vorigen Jahre, eine neue Erhebung derselben im Umfange des gesaminten Beiches zu veranlassen. Nachdern die Ergebnisse dieser Erhebungen vollstandig eingelangt waren, vvurden dieselben durch die Direction der administrativen Statistik zusammengestellt und ward das Operat einem Special-Comite zur Priifung und Begutachtung iibergeben. Dasselbe hat unter Beiziehung des Maschinenfabricanten Herrn H. D. Schmid als Fachmanns seine Berathung vollzogen, und es bringt nunmehr der Berichterstatter Ministerial-Concipist Schmitt das Ergebniss der bewerkstelligten Zusammenstel-lungen zur Kenntniss der Versammlung. Bericht des zur Berathung der Zusammenstellung und Publication der Dampf-maschinen-Statistik niedergesetzten SpeciaI-Comite’s. Erstiittet vom Ministerial-Concipisten Schmitt. Die Central-Commission hatte in ihrer Sitzung vom 1. Mai 1803 beschlossen, eine neuerlicbe Ziihlung der im Betriebe stehenden Dampfmasehinen zu veranlassen. In Ausfiihrung dieses Beschlusses vvurden sofort das Staatsministerium, die ungrische, siebenbiirgische und kroatisch-slavonische Hofkanzlei, so wie das Kriegs- minislerium durcli das ,Prasidium der Central-Commission ersucht, im Wege der ilinen unterstehendon Vcrvvaltungsorgane die im Dienste der Landwirtlischaft, des Bergbaues, so wie der Industrie stehendcn Dampfmotoren nach einem ihnen rnitzu-llieilenden Frage-Formulare erheben zu lassen, imd die heziiglichen Naehweisungen der Central-Commission beliufs der Zusammenstellung zukommen zn maclien. Was die im Dienste des Verkehres verwendeten Dampfmaschinen betrifft, wurden durcli dasPrasidium unmittelbar die Directionen der Eisenbahnen und Dampf-schifffahrts-Unternehmungen eingeladen, nacli den ihnen mitgetheilten Formularen die in Verwendung stelienden Locomotive und Schiffsmaschinen nachzuweisen. Endlich wurde beliufs der Vervollstandigung der Naclnveisungen (iber die Dampf-schifTe das Marineministerium um die Angabe der auf den k. k. KriegsschifTen ver-\vendeten Schiffsmaschinen ersucht. Das Special-Comite entledigt sich hierrnit der angenelimen Aufgaba, der boben Central-Commission vor Allem zu herichlen, dass die genannten Centralstellcn sowohl, als die Directioneu der Eisenbahnen und DampfsehiHTahrts-Unternehrnungen die vollste Bereitwilligkeit an den Tag legten, die beanspruchten Naclnveisungen vollzahlig der Central-Commission zu verschaffen. Mit der Zusammenstellung dieser Nachvveisungen, welche eine Anzahl von 5.450 Maschinen, und zwar nach Aufstellungsort, Eigenthtimer, nach Verwendung, Conslruction, Pferdekraft, Erhauungsorl und Erbauer, Aufstellungsjahr, Anschaf-fungs- und Reparaturskosten, so wie Gattung und Menge des Feuerungs-Matei ialos um lassen, \vurde der Berichterstatter helraut. Aus dem Kataster wurden die beztig-lichen Uebersichten zusammengestellt, welche, nachdem sie vom Speeial-Comite genehinigt \vurden, einer boben Versatnnilung im Aus/.uge vorzutragen derselbe hiermit die Ehre bat. Von den ervvahnten 5.450 Dampfmaschinen standen 30 theils wegen Unbrauch-barkeit, theils wegen AuflSsung des Geschaftes ausser Gebrauch. In stetiger Ver-wendung oder als Reservemaschinen fiir kurzere Zeit im Gebrauch waren 5.414 Maschinen von 363.847 Pferdekraft. Gegeniiber der Ziihlung vom Jahre 1852 niit einem Ergebnisse von 1.334 Maschinen von zusainmen 52.953 Pferdekraft bal sich iin Laufe der letzten eilf Jahre eine Vermehrung von 4.080 Maschinen von zusainmen 310.894 Pferdekraft, d. i. von 305 Percent der Maschinen und 587 Percent der Kraftausserung, heraus-gestellt. Nach den drei Haupt-Verwendungsarten der Dampfmotoren stellt sich diese Vermehrung auf folgende Weise: i_§5a__________________________ Maschinen Pferdekraft Maschinen Pferdekraft SchifTsmaschinen 294 40.000 106 13.059 Locomotive 1 329 264.465 440 29.248 Maschinen im Dienste derProduction 3.791 59.382 788 10.646 Wenn mit Ausserachtlassung der Maschinenzahl d as entscheidende Moment der Pferdekraft ins Auge gefasst wird, hafsich die Venvendung derselben seit dem Jahte 1852 bei den Dampfschiffen um 200 Percent, bei den Locomotiven um 804 Percent, bei den Masehinen fiir landwirlhscbaftliehe und industrielle Production um 457 Percent vermehrt. Was die Besilzverhiiltnisse anbelangt, so entfielen von den im Jahre 1863 vor-handenen Schiffsmaschinen: Masehinen Pferdekraft auf die k. k. Marine...................................... 66 13.281 „ den Lloyd............................................... 62 12.300 „ die Donau-DampfschifTfahrts-Gesellschaft .... 132 12.498 „ „ Staatsbahn............................................. 4 240 „ sonstige Unternehmer von Donaufalirten.............. 21 1.269 „ die Prager Dampf-undSegelschifffahrts-Gesellschaft 5 300 „ Unternelimer der DampfschifFfahrt auf dem Platten-, Worther und Traun-See.................................... 4 112 294 40.000 Von den Locomotiven besassen: die Staatseisenbahn................................... 338 65.840 „ Sudbahn........................................., 431 96.160 „ Kaiser Ferdinands-Nordbahn......................... 223 35.870 „ Karl-Ludwigsbahn.................................... 62 11.995 „ Kaiserin Elisaheth-Westbalin....................... 100 21.890 „ Theissbahr.................................... . 77 14.575 „ hbhmische Westbahn................................ 24 5.080 „ siidnorddeutsche Vei-bindungsbahn................. 40 7.680 „ Briinn-Rossitzer Bahri............................ 5 1.040 „ Buštehrader Balin.................................. 7 1.330 „ Aussig-Teplitzer Balin............................... 5 945 „ Gratz-Koflacher Balm............................... 7 960 „ Hrastniker Kolilenbahn............................. 2 36 „ Mobacs-Fiinfkircliner Balin........................ 8 1.064 1.329 264.465 Auf die Verlheilung der DampfscbilTe und Locomotive nach Landern glaubte das Special-Comit6 nicbt eingehen zu sollen, da die Vervvendung derselben innerbalb der Granzen eines oder des auderen Landes allzuhaufigem Wecbsel unterliegt. Dagegen erachtete das Comite, dass bei den im Dienste der Production stehenden Masehinen zur Beurtheilung der Productions-Verhiiltnisse der einzelnen Reichstheile sovvobl die Theilung nach Landern, als jene nach den Verwendungs-arten von hochster Wichtigkeit sei, der gegeniiber die Nachweisung der Eigen-thiimer von untergeordnetem Interesse w;ire, welcb’ letztere dalier ausser Acht gelassen \vurde. Die der Production im Allgemeinen dienendon Dampfmaschinen des Jiihres 1863 vertheilten sicli in folgender Weise auf die verschiedcnen Lander: Maschinen Pferdekraft Oesterreich unter der Enns . 404 5.817 „ ol) der Enns 251 Salzburg 3 28 Steiermark 3.732 Karnthen 52 1.283 Kritin 21 285 Kiistenland 42 841 Tirol 24 237 Bohmen . 1.191 18.340 Mahren . 570 8.769 Schlesien . 251 4.969 Galizien . 2.308 Bukovvina 108 Ungarn . 677 9.453 Siebenbtirgen 13 240 Kroatien und Slavonien 27 551 MilitSrgranze 16 181 Dalmatien 2 28 Lotnbaidisch-venetianisches Konigreich . . 176 1.961 3.791 59.382 Gegeniiber dem Bestande vom Jahre 1852 hatte sicli die Kraft der iu Ver-wendung stehenden Dampfmaschinen gesteigert: Pferdekraft Percente in Oesterreich unter der Enns um . . . 4.254 d. i. 270 „ „ ob der Enns „ . . . 237 r> 1.693 „ Salzburg um . . 25 n 833 „ Steiermark „ n 1.178 „ Karnthen „ . . 1.283 » 128.300 „ Krain „ ........ . . 187 r> 190 imKiistenlande„ 579 *> 221 in Tirol „ 224 1.646 „ Biihmen „ . . 14.759 n 412 „ Mahren „ . . 6.562 n 297 „ Schlesien „ n 451 „ Galizien ( „ der Bukovvina j , . 2.222 n 1.145 „ Ungarn um . . 8.232 n 674 „ Siebenbtirgen um . . 240 r> 24.000 Mascliinen Pferdekraft in Kroatien und Slavonien um ... 508 d. i 1.107 „ der Militargršinze um 181 „ 18.100 „ Dalmatien um 00 CM 2.800 im lombard.-venet. Kbnigreiche um . 1.707 „ 072 im Ganzen um 48.730 d. i. 457 Von der Gesammtzahl der ervvahnten 3.791 Dampfrnascbinen wurden ver-\v e n d e t: Mascliinen Pferdekraft hei der Landwirthschaft........................... 338 zur Wasserversorgung fur Stadte, Badehiiuser und Eisenbahn-Stationen........................ 131 beim Bergbaue..................................... 401 bei der Industrie................................2.841 3.791 39.382 In Vergleichung mit dem Jahre 1832 zeigt sieli eine Vermehrung der Dampf-maschinenkraft: Pferdekraft Percente bei der Landvvirtlischaft um . 3.225 d. i. 5.400 „ „ Wasserversorgung um ... . 820 „ 294 beim Bergbaue um bei der Industrie um . 35.937 „ 424 im Ganzen um . 48.730 d. i. 457 Wird die Vervvendung der Dampfmotoren bei der Industrie ins weitere Detail verfolgt, so zeigt sich mit Zugrundelegung der vom Wiener statistischen Congresse feslgestellten Gruppen die folgende Vertheilung. Es standen in Thiitigkeit fur die Production von: Mascliiuen Pferdekraft Mascliinen, Schiffen und Wagen . . . . 108 2.192 Metallen und Metallvvaaren 487 13.347 Glas-, Thon- und Steinvvaaren . . . . 41 478 Chemikalien, Leucbt- und ZiindstofTen . . . . 154 1.320 Nahrungsmitteln und Getranken . . . . 1.239 13.172 Webe- und Wirkwaaren 493 10.310 Ilolz-, Leder- und Papiervvaaren . . . . , . 240 3.498 in Buch- und Kupferdruckereien . . . . 13 87 2.841 44.410 Die von der Direction der administrativen Statistik zusammengestellten Ausvveise erlauben, die Vervvendung der Dampfmaschinen bis ins letzte Detail der Productions-thiitigkeit nach den einzelnen Landern zu verfolgen; docli glaubt das Special-Comite sieb auf die folgende iibersichtliche Berichterstattung beschranken zu sollen. 3.284 1.107 10.381 44.410 VVie bei der Laudwirthschafl der Betrieb von Dreschmaschinen (302 Dampf-maschinen mit 2.284 Pferdekraft) und die Entsumpfung (32 Maschinen mit 772 Pferdekraft) die Hauptvervvendungsarten, Ungarn (194 Maschinen mit 1.603 Plerde-kralt) und das lombardisch-venetianische Konigreich (138 Maschinen mit 1.476 Pferdekraft) die den Aussehlag gebenden Lander sind, so beansprucbt bei dem Bergbaue der Kohlenbau die weifaus griisste Zalil von Dampfmascbinen, u. z. 419 Maschinen mit 9.877 Pferdekraft filr Wasserhebung und Forderung; davon entfallen: 203 Maschinen mit 3.951 Pferdekraft auf Bohmen, 86 n „ 2.585 n „ Schlesien. 50 n „ 1.674 n „ Mahren, 25 rt „ 863 n „ Galizien, 24 n „ 412 T) „ Ungarn, 12 n * 159 „ Oesterreich unter der Enns, 14 r> » 153 v> „ Steiermark, 5 n „ 80 n „ Karnthen. Bei der Erzeugung von Metallen und Metalhvaaren sind es die Eisen-und Stahl-Hammer- und Walzweike (321 Maschinen mit 9.744 Pferdekraft), dami die llochbfen (81 Maschinen mit 2.465 Pferdekraft), welche filr den Betrieb der VValzenstrassen u. dgl. und der Gebliise die meisten Maschinen und die griisste Kraft vervvenden. Bei llochofengeblasen stehen in Bohmen 35 Maschinen mit 896 Pferdekraft, in Ungarn 12 Maschinen mit 720 Pferdekraft, in Mahren 22 Maschinen mit 633 Pferdekraft in Venvendung; bei Walzwerken vverdcn in Stciermark (85 Maschinen mit 2.529 Pferdekraft), in Bohmen (54 Maschinen mit 1.785 Pferdekraft), in Mahren (56 Maschinen mit 1.662 Pferdekraft), in Ungarn (47 Maschinen mit 1.339 Pferdekraft) und in Kainthen (35 Maschinen mit 1.061 Pferdekraft) die meisten und kraftigsten Maschinen vervvendet. Die griisste Zahl von Maschinen, vvelche bei der Erzeugung von Nahrungs-mitteln und Getranken thiitig sind, entfallen auf die Erzeugung von Bubenzucker .... 757 Maschinen von 5.869 Pferdekraft Mehi 253 ” 95 5.505 55 Spiritus 126 rt rt 778 >5 Bier 65 » n 634 55 Bei der Bubenzucker-Fabrication vervvendet: Bohmen ........ 306 Maschinen von 2.323 Pferdel Mahren 201 „ 1.502 55 Ungarn 111 51 „ 855 55 Schlesien 71 55 „ 538 55 Oesterreich unter der Enns 33 55 „ 316 yy Galizien 28 55 * 287 55 Bei der Coionial-Zuckerrafimirung: Steiermark 7 59 48 5* Beziiglich der Veivvendung von Dampfmaschinen in Getreidemiihlen steht (Jngarn mit 133 Maschinen von 2.840 Pferdekraft an der Spitze; ilim reihen sich Bohmen (36 Maschinen mit 724 Pferdekrafl), Galizien (19 Maschinen mit 480 Pferdekraft), Oesferreich unter der Enns (13 Maschinen mit 362 Pferdekraft), Mahren (10 Maschinen mit 313 Pferdekrafl), dann Kroatien und Slavonien (7 Maschinen mit 274 Pferdekraft) zuniichst an. In der Spiritusfabrication verwend(*t Ungarn 38 Maschinen mit 297 Pferdekraft, Bohmen 38 Maschinen mit 179 Pferdekraft, Oesterreich unter der Enns 17 Maschinen mit 124 Pferdekraft; in Bierbrauereien: Oesterreich unter der Enns 21 Maschinen mit 272 Pferdekraft, Bohmen 22 Maschinen mit 155 Pferdekraft. In der Gruppe der Wel>e- und Wirkwaaren-Industrie steht die grosste Dampf-kraft in Bohmen (234 Maschinen mit 5.486 Pferdekraft) iu Verwendung; daran reiht sich Mahren (106 Maschinen mit 1.902 Pferdekraft), Oesterreich unter der Enns (63 Maschinen mit 1.368 Pferdekraft) und Schlesien (43 Maschinen mit 777 Pferdekraft). In den Baumvvollspinnereien werden 87 Mascliinen mit 2.844 Pferdekraft, in Flachsgarnspinnereien 47 Mascliinen mit 1.913 Pferdekraft und in Schaf\vollwaaren-und Tuchfabriken 91 Maschinen mit 1.532 Pferdekraft vervveudet; mit griisseren Zahlen tritt nocli die Streich- uud Kammgainspinnerei (67 Maschinen mit 1.190 Pferdekraft), die mechanische Weberei (39 Maschinen mit 846 Pferdekraft) und die Bleicherei, Farberei und Druckwaarenerzeugung (99 Maschinen mit 1.772 Pferdekraft) auf. An der folgenden Industrie-Gruppe, \velche Holzwaaren, Leder und Papier, Leder- und Papierwaaren, so vvie Erzeugnisse aus Kautschuk, Guttapercha, Stroh, Basi u. dgl. umfasst, ist Bohmen mit.......................78 Maschinen von 1.055 Pferdekraft Oesterreich unter der Enns .48 „ „ 759 „ Ungarn...........................30 „ „ 533 „ Mahren...........................29 „ „ 408 „ vorzugsweise betheiligt. Sagewerke fur Schnitt- und Bauholz mit 109 Maschinen von 1.610 Pferdekraft, so wie Papierfabriken mit 74 Maschinen von 1.019 Pferdekraft, bilden die beiden wichtigsten Unterabtheilungen dieser Gruppe. Unter der Gesammtzahl der hei der Produetion verwendeten Uampfmaschinen befanden sich Locomobile........................ 391 mit 3.049 Pferdekraft Dampfhammer........................ 62 „ 1.902 „ Fixe Maschinen.................. 3.338 „ 54.431 „ 3.791 mit 59.382 Pferdekraft. Insoferne die Locomobile vorwiegend hei der Landvvirthschaft vervvendet \verden, entfsillt die Mehrzahl tlieser Motoren auf Ungarn (220 mit 1.789 Pferde-kraft) und das lombardiseh-venetianische Konigreich (111 mit 781 Pferdekraft); auf Shnliche Weise entfallt die Mehrzahl der Dampfhammer, zufolge ihrer Verwen-dung in Eisen-, Hammer- und Walzwerken und Maschinerifabriken, auf Steiermark (20 mit 724 Pferdekraft), Bohmen (12 mit 320 Pferdekraft), Mahren (10 mit 302 Pferdekraft) und Karnthen (6 mit 199 Pferdekraft). Eine Zusammenstellung nach der K ra ftausserung der einzelnen Dampf-maschinen ergibt fiir die SchilFsmaschinen als ausserste Granzen 10 bis 800 Pferdekraft, fiir Locomotive 16 bis 285 Pferdekraft, fiir Locomobile 3 bis 24 Pferdekraft endlieb fiir fixe Maschinen 1 bis 400 Pferdekraft. Die Frage, wie sich die seit dem Jahre 1852 stattgehabte Vermehrung der Dampfmaschinen auf die einzelnen Jahre vertheilt, wird dureli die folgende Ueber-sicbt beantwortet. Von der Gesammtzaiil der Maschinen (Schilfsmaschinen, Locomotive, Locomobile und fixe Maschinen zusammen) waren aufgestellt worden: Maschinen Pferdekraft vor dem Jahre 1852 ........................ 942 58.671 im Jahre 1852 302 26.160 » n 1853 205 16.418 n » 1854 236 11.007 m r> 1855 206 12.248 n 99 1856 373 31.471 99 99 1857 451 42.419 99 99 1858 525 38.400 » r> 1859 371 22.383 99 7) 1860 388 23.151 99 99 1861 480 40.104 99 99 1862 543 26.359 99 n 1863 15.056 5.414 363.847 Wie sich aus den Detailausweisen ergibt, entstand das Maximum in den Jahren 1856, 1857, 1858 und 1861 zum griissten Theile durch den hohen Betrag der in diesen Jahren in Thiitigkeit gesetzten Locomotive, welche iiberhaupt in allen Jahren den Ausschlag geben, da die Aufstellung der Schiffsmascbinen so\vohl als der fiir die Production bestimmten Maschinen innerhalb ziemlich enger Granzen schwankte. So betrug das Minimum der Aufstellung von Schiflsmaschinen (im Jahre 1855) 1.220 Pferdekraft, das Maxiinum (im Jahre 1852) 4.953 Pferdekraft; das Minimum der Productionsmaschinen (im Jahre 1853) 1.462 Pferdekraft, das Maximum (im Jahre 1858) 6.580 Pferdekraft. Eine Zusammenstellung der Productionsorte der im Jahre 1863 in ThStig-keit stehenden Dampfmaschinen ergibt, dass von deri Perce n te Maschinen Pferdekraft der Kraft Schiflsmaschinen....................... 83 mit 12.229 d. i. 31 Locomotiven........................... 881 „ 177.625 „ 67 bei der Production venvendete Maschinen........................ 3.064 „ 45.707 „ 77 im Ganzen . 4.028 mit 235.561 d. i. 65 im Inlande erbaut wurden. Von Interesse diirfte noch die Vertheilung des Beznges auslandischer Painpfmaschinen auf die einzelnen Jahre sein. Es wurden aus dern Auslande im-portirt: Maschinen Pferdekraft vor dem Jahre 1852 . . . . .... 294 25.572 im Jahre 1852 .... 96 8.400 99 99 1853 .... 80 12.227 99 99 1854 .... 45 2.139 99 99 1855 .... 62 4.935 » r> 1856 .... 85 11.793 9* 99 1857 .... 178 28.056 99 19 1858 .... 140 13.235 n n 1859 .... 83 4.300 n » 1860 .92 4 472 99 rt 1861 .... 102 10.315 99 99 1862 .... 78 1.635 99 99 1863 .... 51 1.207 1.386 128.286 Wie friiher bemerkf, bat auch hier der Bezug von Locomotiven aus dem Ans-lande in den Jahren 1856, 1857, 1858 und 1861 den Hauptantheil an deu liolien ZilFern; der Bezug von Schiflsmaschinen, der im Jahre 1852 noch 41 Stiicke mit 4.853 Pferdekraft betragen hatte, sank im Jahre 1861 auf 1 Maseliine mit 40 Pferdekraft, war im Jalire 1862 gleich Nuli, und beschrankte sich im Jahre 1863 auf 2 Maschinen mit 610 Pferdekraft. Der Bezug von Maschinen tur die Production aus dem Auslande schwankte seit 1852 zwischen 21 Maschinen von 312 Pferdekraft (im Jahre 1853) und 76 Maschinen von 1.916 Pferdekraft (im Jahre 1858). Unter den der Production dienenden Dampfmaschinen nelimen die Locomobile in doppelter Beziehung eiii besonderes Interesse in Anspruch. Die Einfiihrung der-selben in Oesterreich gehiirt iiberhaupt erst der neuesten Zeit und namentlich der Periode seit der Wiener landwirtlischaftliclien Ausstellung an; ilberdiess ist bei diesen Motoren das Verhaltniss der inlandischen Erbauung z um Jiezuge aus dem Auslande bei weitem ungiinsliger als bei den fixen Mascliinen. Es wurden Locomobile Davon aus dem aufgestellt Auslande bezogen Zahl Pferdekraft Zahl Pferdekraft vor dem Jahre 1852 . . . ... 4 25 3 19 im Jahre 1852 ... 5 44 2 18 » n 1853 ... 4 42 2 18 9t y> 1854 ... 6 43 4 30 w y> 1855 ... 10 88 10 88 n n 1856 ... 10 82 9 68 n ti 1857 ... 27 201 23 174 n n 1858 ... 31 263 29 251 n y> 1859 ... 32 246 30 234 n n 1860 ... 49 371 36 274 n n 1861 ... 60 497 42 351 n 99 1862 ... 85 653 52 427 99 99 1863 68 494 31 227 391 3.049 273 2.179 Die von den Besitzern der Dampfmaschinen nacbgewiesenen AnschnfTungs-kosten sind aus dem Grunde zn einer Zusammenstellung nicht beniitzbar, weil manche derselben sich lediglich auf die Maschine oline Kessel, andere dagegen \vieder auf die Gesammtheit der Arbeitsmascbinen und Transmissionen, oft sogar mit Einreelinung des Maschinengebiiudes, beziehen. Das Special-Comile erachtete os sonach fiir zvveckmassig, einer solelien Zusammenstellung ungleichartiger Daten die sacbkundige Schiitzung der Anschaffungskosten zu Pferdekraft je nacli den ein-zelnen Gattungen der Mascliinen vorzielien zu sollen. Nachdem unter Beiziehung des llerrn Maschinenfabrikanten H. D. Schmid der Preis pr. Pferdekraft der Maschine (sammt Kessel) bei Locomohilen und fixen Mascliinen gleichmiissig mit 200 tl., bei Locomotiven mit 150 tl. ermiitelt wurde, und derselbe sich bei den Schiffsmaschinen auf durchschnittlich 600 fl. stellt, werden diese Werthe der fol-genden Uebersicht zu Grunde gelcgt. Die im Jahre 1852 in Thatigkeit gestandenen Dampfmaschinen hatten eineti Werth Gulden osterr. Wahr. von.................................................14,331.800 die seit 1852 neu in Verwendung gekommenen . . 61.194.3S0 Zusammen von . 7S.S46.1S0 Von dieseri AnsehafTungskosten entfielen: auf die im Inlande erbauten Mascliinen.............. 43.103.SS0 „ „ aus dem Auslande bezogenen Maschinen . . 32.442.600 Beziiglich der Construction der bei der Production vervvendeten 3.338 fixen Dampfmaschinen mit S4.431 Pferdekraft ergibt sich aus deri Zusammen-stellungen, dass daruriter Maschinen Pferdekraft Niederdruckrnaschinen mit Condensation ... 20 Sil llochdruckmaschinen ohne Expansion .... 1.897 23.364 mit .........................1.141 19.S98 Wolf’sche Maschinen......................... 280 10.9S8 sich befanden. Beziiglich der Stellung des Dampfcylinders zeigt sich, dass mit vertikalem Cylinder...............................2.0S7 30.6IS horizontalem Cylinder............................ 1.211 23 486 oscillirendem „ 70 330 in Vervvendung stelien. Das Special-Comite stellt den Antrag, dass diese Zusammenstellungen mit allen ihren Details und mit einem erlauternden Texte versehen in die statistischen Mit-theilungen aulgenommen und verijflentlicht werden mogen. Dieser Antrag vvird von der Versaminlung in Betracht des vielfachen Interesses, das diese Arbcit fur volks-wirthschaftliche Zvvecke darbietet, angenommen. Schliesslich theilt der Prasident mit, dass in Frankreich 1847 6.004 Dampf-maschinen aller Art mit 14S.807 Pferdekraft und 1859 17.873 Maschinen mit 513.092 Pferdekraft bestanden. Hiervon vvaren fiir Fluss- und SeedampfscliinTalirt verwendet 1847 467 Maschinen mit 19.212 Pferdekraft und 1859 682 Maschinen mit 35.263 Pferdekraft, fiir die Industrie und Landvvirthschalt 1847 4.853 Maschinen mit 61.635 Pferdekraft und 1859 13.691 Maschinen mit 169.167 Pferdekraft, an JLioeomotiven 1847 684 Maschinen mit 64.960 Pferdekraft und 1859 3.S00 Maschinen mit 308.662 Pferdekraft. Sitznng am 1. Juli 1864. Der Prasident tlieilt der Versammlung mit, dass durcli die Ernennung des Vertreters der kbnigl. ungrischeii Ilofkanzlei Herrn Coloman v. Beke zum Vice-kanzler derselben die Central-Commission eines ihrer thatigsten Mitglieder, \velches an den Arbeiten der Central-Commission, so wie der verschiedenen Special-Comite's einen hervorragenden Antheil genoinmen, verloren babe; die Versammlung spricbt ihr Bedauern ilber das Aussclieiden des Herrn Vicekanzlers und zugleich die HolT-nung aus, dass sie auf die fernere gedeihliche Fbrderung ihrer Zivecke durcli den-selben aucli in seinem enveiterten Wirkungskreise vverde rechnen diirfen. Nach Begrussung des vom hohen Staatsministerium neuernannten Vertreters bei der Central-Commission Herrn Ministerialrathes Ritter Glanz v. Aicha gelit der Prasident zor Mittheilung der seit der Jnni-Sitzung vorgekommenen Correspondenz liber. Darunter belindet sich eine Zuschrift des hohen Staatsministeriums, worin das-selbe die Mitivirkung der Central-Commission fiir die Aufstellung eines verlasslichen Maassstabes zur Bevverlhung des Grundbesitzes in Anspruch nimmt. Unter Hinwei-sung auf das reichbaltige Material, vvelches die Erbebung der Besilziibergange durcli die Landtafel- und Grundhuchsamter, wie sie von der Central-Commission in Antrag gebracht wurde, tur die Ermittlung des tbatsaclilichen Besitz\vertlies bieten wiirde, spricbt der Priisident die Ervvartnng aus, dass nun, wo die Nothwendigkeit einer ricliligen Bevverthung durcli die Ausbreitung der Boden-Croditgesellscliaften immer mehr erkannt wird, die Aussicht naher gerilckt scin diirfte, den envahnten Vorscblag der Central-Commission zur Geltung und Ausfiilirung zu bringen. Nachdem der Prasident der Versammlung Kenntniss von dem Eortgange der im Werke stehenden Verbffentlichungen der Central-Commission gegeben, benacli-riclitigt er dieselbe, dass der in der Sitzung vom 1. Mai 18GH gestellte und von der Central-Commission angenommene Antrag, den Inhalt des statistisclien Jalirbuches durcli Beigabe.eines Capitels iiber Verfassung und Verwaltung zu vervollstandigen, einem Special-Comite zur Beratliung zugeiviesen wurde. Regierungsrath Professor Neumann theilt als Berichterstatter dieses Special-Comitd’s der Versammlung mit, dass es sicli dafiir entschieden babe, es iniige in Ausfiilirung des Beschlusses der Central-Commission in dem statistischen Jalirbuche fiir 1863 in Betrell' der Verfassung auf die beziigliche Darstellung in dem statistischen Handbiichlein (vorbelialtlich der Vervollstiindigung) hingewiesen, bingegen die Venvaltung in eigenen Tabellen auf Grundlage der im zweiten Hefte des Jahrganges 1833 der statistisclien Mitthei-lungen enthaltenen Naclnveisungen dargestellt werden, vvobei allfiillige Erliiuterun-gen in Anmerkungen, deren Redaction vorzunebmen die Herren Vertreter der Hof-kanzleien und des Finanzministeriuins sicli bereit erklart hatten, beizugeben waren. Dieser Antrag wird von der Versammlung angenommen. Ueber Einladung des Priisidenten triigt liierauf Ministerial-Secretiir Dr. Ficker den Bericht des zur Beratliung einer Statistik der Volksschulen niedergesetzten Special-Comite’s vor. Bericht des Special-Comites liber die Durchftihrung einer detaillirten Conscription aller Volksschulen der čsterreichischen Monarchie. Erstattet vom k. k. Ministerial-Secretiir Dr. Ficker. Die hohe Central-Commission beantragte in ihrer Sitzung vom 3. Juli 1863, dass, abgeselien von den statistischen Jahresnaclnveisungen tiber die Volksschulen, iin Jahre 1805 eine Conscription sammtlicher Volksschulen stattfinden miige, \vobei fur jede einzelne alle diejenigen Dalen abverlangt werden, svelche der statistische Congress fur die Nachweisung einer einzelnen Volksschule als vviinschensvverth bezeichnet bat. Die Durchfuhrung dieses Beschlusses wurde von einem Special - Comite berathen, an welchem die Herren Vertreter des hohen Staatsministeriums, Abthei-lung fur Cultus und Unterricht, der kfinigl. ungrischen und konigl. kroatischen Hofkanzlei und als FachmSnner die Herren Referenten fiir Volksschulen bei dem Staatsministerium und bei der ungrischen Hofkanzlei Theil nahmen. In vviederhol-ten Sitzungen wurden die zu jener Durchfuhrung erforderlichen Maassnahmen einer reifen Ervvagung unterzogen, deren Resultat der Berichterstatter die Elire bat, der Genehmigung der hohen Central-Commission zu unterbreiten. Das Special-Comitč bat sicb nicht verbehlt, dass die Schwierigkeiten dieser Conscription ungleich grosser seien, als sie sich bei Abforderung der Naclnveisun-gen ilber die Mittelschulen, \vie selbe seit vierzehn Jahren im Gebrauche stehen, bisher ergehen haben. Diese Schwierigkeiten liegen theils in der ungleich grosseren Mannigfaltigkeit der Verlialtnisse, welche bei den Volksschulen verschiedener LSn-der eintreten, theils in dem geringeren Bildungsslande derjenigen Lehrindividuen, welcbe zuniichst zur Ausftillung der Formularien berufen sind. Um beiden Rucksichten volle Rechnung zu tragen, war das Special-Comite bestrebt, die vom statistischen Congresse aufgestellten P'ragepuncte in jene Formu-liruug zu bringen, durch welche sie den zur Ausfiillung der Blanquette berufenen Personen, so zu sagen, moglichst mundgerecht gemacht vverden. Hierbei trat selbst-verstandlich auch die Ausscheidung derjenigen Fragepuncte ein, welche entvveder auf bsterreichische Verhallnisse gar keine Anvvendung finden, oder bereits durch gesetzliche Bestiminungen fiir alle Schulen gleicher Art beantwortet sind, oder end-lich nur mit geringer Zuverlassigkeit dureh die Lehrer, mit ungleich grosserer durch andere Organe der Scbulverwaltung ermittelt werden konnen. Bezuglich der in solcher Weise festgesetzten Fragepuncte bot sich eine zwei-faclie Form der Erhebung dar: jene der Tabellen, durch deren Ausfiillung die gestellten Fragen ihre vollstandige Beantwortung finden, oder jene der unmittel-baren Befragung, deren Ergebniss erst den Anhaltspunct zur Einstellung der ZilTern in die Tabellen an die Hand gibt. Fiir die meisten eigentlichen Hauptschulen und Pfarrhauptschulen wiirde wohl die erstere Art der Ermittlung anwendbar erscheinen, fur die grosse Mehrzahl der Trivialschulen ist aher z\veifellos nur die letztere am Platze, so dass sich das Special-Comite dahin entschied, ein Formulare (B) eines solchen que'stio?inaire Ihrer Genehmigung vorzulegen. Stntist. Mittheil. XI. Juhr^. 4, Heft. 4 Bei der Fassung desselben wurden durchaus solche Ausdriicke gewiihlt, beziig-lich deren ein Missverstiindniss kaum denkbar erscheint, wenn die Uebertragung in die anderen Reichssprachen, welche beziiglich vieler Schulen nicht zu umgehen ist, dureh fachkundige Personlichkeiten bewerk-itelligt wird. IJm aber auch noch die letzten Zweifel in dieser Richturig zu beheben, bat sich der Volkssehul-Referent des Staatsministeriums erboten, das Formulare, wenn es von der hohen Central-Commission beschlossen sein wird, probeweise an einzelne Landschulen verschiede-ner Liinder hinauszugeben, und die hierdureh gesammelten Erfahrungen dem Special-Comite mitzutheilen, welches um die Ermachtigung bittet, hiernach noch kleine stylistiscbe Veriiuderungen in denselben vornehmen zu durfen. Nebst dem qudstionvaire fiir jede einzelne Scliule beantragt das Special-Comi!č aber aucli noch fiir den unmittelbaren Schulvorstand eine Tabelle (A) hinauszugeben, welche die dem Lehrer in dcr Rogel nicht bekannte Zalil der schulpflichtigen Kinder, namentlich jene in den nicht eingeschulten Ortschaften, zum Gegenstande bat, und diese Tabelle zu beniitzen, um die Einflussnahme des Ortsseelsorgers auf die VollstSndigkeit und Richtigkeit der Angahen von Seiten der Lehrer zu erwirken, da die Vorlagen der letzteren ohnehin im geordneten Wege der Schulvervvaltungs-Organe, also zunachst durch den Ortsschulvorstand, geschehen miissen. Um die Erhebung in keiuer Weise dureh Ungleichformigkeit der Gegpnstiinde zu beirren, wurde der Beschluss gefasst, beziiglich der mit Hauptsehulen verbunde-nen Unterrealscbul-Classen oder Lehrer-Bildungsanstalteo abgesonderte Formula-rien zu entwerfen, welche mit dem questionnaire sehr leiclit in Verbindung gebracht werden kiinnen. Durch eine derartige Conscription aller Volksschulen Oesterreichs wird, wie das Special-Coinite einmulhig anerkannte, der Staatsverwaltung fiir eine grosse Zalil ihrer Maassnahmen auf dem Gebiete des Volksschulvvesens ein bisher nur ausserst schwer oder gar nicht zu erlangendes Material geliefert werden — es wird zum ersten Male ein Kataster aller wichtigen Verhiiltnisse der Volksschulen Oesterreichs zu Stande kommen, welcher eine grosse Zalil von Detailerhebungen aus Anlass specieller Fragen entbebrlich machen wird. Die grosse Summe der Arbeit, welche bei einer gevvissenhaflen DurchfUhrung dieser Conscription den Organen der Schulverwaltung einerseits, der Direction fiir administrative Statistik andererseits zuwachst, stelit an sich schon einer allzu liaufigen Wiederholung dieser Operation entgegen, so dass nur das Bediirfniss der Staatsverwaltung fQr die Periodicitat maassgebend wird. Die Vertreter der hohen Centralstellen im Special- Comit^ neigten sich der Ansicht zu, dass eine Wieder-holung der Conscription nach je zelin Jahreri ausreichend seiu diirfte, und das Special-Comitč schliigt desshalb vor, die bereits fQr 1870 beschlossene z\veit-niichste Vornahme der Conscription jedenfalls zu suspendiren, bis etvva die Erfah-l-ung der nachsten Jahre eine Cynosur fur bestimmte Feststellung des Tennins an die Hand geben wird. Die Staatsverwaltung strebt mit der Erhebung der einzelnen Volksschulen wichtige, das Interesse der Schulen selbst beriihrende Zwecke an. Es wird daher von den Vorstiinden der einzelnen Kirchengemeinden, den Scliulvorstehern umi Lelirern erwartet, dass sie durcli genaue und \vahrheitsgetreue Ausfullung der aus-gegebenen Fonnulare eine vollstandige Darstellung der sie belreffenden Volks-schulen liefern. Die Thatigkeit der Vorstiinde der Kirchengemeinden wird hiernach eine zvvei-fache sein. Die Ausfullung des Formulares A obliegt den Vorstehern der Kirchengemeinden selbst und es sind alle in demselben angefiihrten Rubriken genau auszu-fiillen, sammtliche im Kirchensprengel bestehende Schulen, auch die allfSllig in d^r Kirchengemeinde bestehenden Privatschulen, in vvelchen Unterricht in den Gegenstanden der Elementarschule ertheilt wird, zu verzeichnen und alle in den eingeschulten und nicht eingeschulten Orten vorkommenden schulfabigen Kinder anzugeben. Es miissen daher auch die Kinder anderer Glaubensbekenntnisse mit-geziihlt vverden, im Falle dieselben zu der Schule gehiiren, fiir \velche die Nach-\veisung bestimmt ist. Ebenso miissen sammtliche eingeschulte und nicht ein-geschulte Ortschaften namentlich aufgefuhrt und ihre Entfernung vom Standorte der Schule angegeben werden. Auch fiir den Fali, dass in einer Kirchengemeinde keine Schule besteht, ist die Tubelle A in der Art auszufiillen, dass die Zahl der schulfabigen Kinder angegeben, die Rubrik beziiglich der Schulenzahl aber negativ (d. h. durch Einsetzung einer Nulle) ausgefiillt wird. Das Formulare D ist von den Lehrern der Trivialschulen, den Inhabern der Privatschulen, den dirigirenden Lehrern oder Direcloren der Hauptschulen auszu-fiillen und hierauf in allen Rubriken von den Vorstiinden der einzelnen Kirchengemeinden beziiglich der Vollstandigkeit und Verlasslichkeit zu priifen. Das Formulare B bildet die Einlage von A, es miissen also dem Formulare A so viele ausgefiillte Exemplare von B beigelegt werden, als in der betretTenden Kirchengemeinde offentliche und Privatschulen bestehen und im Formulare A genannt \verden. Nach erfolgter Berichtigung der Tabelle B sind diese \vie die Tabelle A vom Vorstande der Kirchengemeinde zu unterfertigen und an die Schulbezirksaufsiclit einzusenden. Die vom Special-Comit^ gemachten Vorschlage sammt den beigefiigten For-mularentwiirfen \verden von der Versammlung mit dem iiber Antrag des Ministerial-rathes Ritter v. Glanz beigefiigten Zusatze einstimmig angenommen, dass in den Formularien auch die in den Fabriksgegenden bestehenden Abend- und Fabriks-schulen beriicksichtigt \verden sollen, da dieselben zwar ohnehin in die Kategorie der Volksschulen gehoren, immerbin aber in den an die Schulaufseher zu erlassen-den Aufforderungen speciell namhaft gemacht werden mogen. K * 8Uzuiig a hi 5. Alignst 1H64. Der Prasident theilt der Versammlung mit, dass Se. Excellenz der Herr Prasi-dent der ungrischen Hofkanzlei den Hofrath von Papaj zum Vertreter derselben bei der statistischen Central-Commission und Se. Excellenz der Ilerr Staatsminister den Sectionsrath Altmaiin zum Ersatzmann des Vortreters des liolien Staatsmini-steriums — Abtheilung fUr Cullus und Unterricht — Sectionsrath Ritter v. Heufler ernannt habe. Der Prasident macht ferner bekannt, dass soeben zvvei Hefte der statistischen Mittheilungen die Presse verlassen haben, deren eines die Nachweisung der Ende 1863 im Betriebe gestandenen Dampfraaschinen und das andere eine kurze systematische Darstellung des Budgets fur 18C4 nach den Bestimmungen des Finanzgesetzes enthalt. Der im Drucke befindliche Ausvveis iiber den auswartigen Verkehr der Monarchie fur 1862 wird in seiner reformirten Gestalt demnaehst zur Verbffentlichnng gelangen. Auf' die Mittheilung der seit der letzten Sitzung stattgefundenen Correspon-denzen ubergehend, enviilmt der Prasident die von der Central-Commission gelie-lerten Auskiinfte iiber einige im Wege der Ministerien ihr zugekommene Anfragen der kais. franzosischen Regierung in Betreff der Zalil der schulptlichtigen und schulbesuchenden Kinder in Oesterreich, ferner in Betreft’der wohlthatigen Gesell-schaften (societes de secours mutuel), endlich wegen der Verungliickungi-n und der gewaltsamen Todeslalle, so wie der Selbstmorde, dann zwei sehr interessante Mit-theilungen des hohen Kriegsministeriums, die Hydi'ographie der untern Donau, dann die Bewegung in den Militarspitalern wahrend des Jahres 1863, so wie die Quali-fication der in den Jahren 185!) bis 1863 aus den Militarlehranstalten ausgetretenen Ziiglinge betreffend. Eine andere Correspondenz mit dem hohen Staatsministerium hatte die Aus-mittlung des Bodeinvertbes der liegenden Giiter zum Gegenstande, wobei die Mass-regeln in Antrag gebracht vvurden, wie hieriiber die erforderlichen, vollkom-men verlasslichen Erliebungen anzustellen waren. Weiter bringt der Prasident eine eben vollendete Zusamrnenstellung iiber die Thiitigkeit der osteri eichischen Riiben-zuckerfabriken wahrend der Ietztabgelaufenen Campugne 1863/64 zur Kennlniss der Versammlung. Es \vurde den vorliegenden Naclnveisungcn znlolge eine FlScbe von 68.527 Joch (6.14‘J Joch mehr als 1862) mit Runkelriiben bebiiuf. Die darauf geernteten, zur Verarbeitung gelangten Riiben betrugen 15 4 Millionen Wieiw;r Centner (3‘2 Millionen Wiener Centner vveniger als 1862), wovon an Steuer 6,300.000 fl. (1,100.000 fl. weniger als 1862) entrichtet wurden. Der daraus gewonnene Rohzucker kaun (bei der Annahme einer Ausbringung von 7 . „ geleisteten Auszahlungen. 6. „ Grosse des Assecuranzfondes. Fur die vierte Abtheilung der Tontinen mussten die Unterabtheilungen geschie-den vverden, und zwar erhielt die Abtheilung der Tontinen mit steigenden Renlen die folgenden Unterabtheilungen: 1. Die Zalil der Antheilscheine. 2. Eingezahlter Retrag. 3. Vermogensstand. 4. .lahresdividende. F ur Tontiuen mit einmaliger Ausschilttung wurden folgende Rubriken ange-nommen: 1. Anzahl der Polizzen. 2. Gezeichnetes Capital, 3. Eingezahltes Capital. 4. Vermogensstand. 5. Fiir ahgelaufene Tontinen-Gesellsehaften ausgezahlle Summen. Eiue besondere Abtheilung fur sogenanute gernischte Versicherungen wurde aus dem Grunde niclit gemaeht, \veil diese Versicherungen getrennt, in Versicherungen auf den Todesfall und solche auf den Lebensfall, angefiihrt werden konnen. I)ie eben angegebeuen Rubriken sind derart ge\vahlt worden, dass unter die-selben alle Arten von Versicherungen auf ein und mehrere Leben subsumirt werden konnen. Zugleich einigte man sicli, dass fiir die bestehenden Peusions-Institute ein besonderes Formulare entworfen werden moge, indem bei denselben viele der in den vereinbarten Formularien entlialtenen Rubriken nicht ausgefullt vverden konnen, fiir andere wichtige Daten jedoch hier keine besonderen Rubriken aufgenommen vverden konnten. Die Rubriken iiber die Einnahmen und Ausgabeu, und Gewinn oder Verlust der Gesellschaft wurden ebenfalls nach eingehender Rerathung festgestellt, und enthalten dieselben iiberdiess noch zwei Colonnen fur das nominelle und eingezahlte Actiencapital. Die Einnahmen wurden in zwei Theile getheilt: a) Gesammt-Pramieneinnahme. b) Interessen und sonstige Einnahmen. Die Ausgaben sollen in folgende Abtheilungen getrennt werden: a) Gesammt-Schadeuzahlung ohne und mit Abzug der von Riickversieherern bezogenen Entschiidigungen. b) Retrag der Riickversicherungs-Pramien. c) Provisionen. dj Regie- und andervvartigo Auslagen. Eine weitere Gliederung dieser Posten wurde aus dem Grunde nieht in Antrag gebracbt, iveil eine gleichmassige Ausfiillung dieser Rubriken sonst nicht von allen Gesellschaften geliefert werden komite, und die hier gegebenen Daten als dem Zvvecke ganz entsprechend erkannt wurden. Ausser diesem Formulare wuide jedoch abweichend von den fur Feuer-, Hagel- und Transportversicherungen vereinbarten Ausweisen ein weiterer Aus-\veis iiber den Vermogensstand der Gesellschaft als wiinschenswerth erkannt, und fur denselben ein besonderes Formulare verfasst, in welchem ausser dem Passiv-stande der Gesellschaft auch der gesainnite Activstand verzeichnet werden solle, in derselben Weise, \vie diess bei jeder vollstandigen Bilanz der Fali sein muss. Aus der Zusamrnenstellung dieser zwei Ausweise ergibt sich dann ein voll-standiges Bild sowohl des Geschaftsstandes als auch der Gebarung der einzelnen Lebensrentenversicherungs-Anstalten. Ankniipfend nun an diese Vereinbarung beziiglich des Forinulares iiber den Veimogensstand beantragt das Special-Comite ein gleiclies Formulare des Aus-weises iiber den Vermogensstand auch fur die iibrigen Versicherungsgesellschatten, soweit dieselben niebt wechselseitige sind, beizufiigen; umsomehr als die meisten alteren Versicherungsanstalten Feuer-, Transport-, Lebens- und Rentenrersicherun-gen, iiberhaupt mebrere verschiedene Versicherungsz\veige gemeinschaftlicb betrei-ben, und somit eine Trennung des Activvermiigensstandes nach diesen einzelnen Abtheilungen nicbt leicbt moglich sein diirfte. Durch die Anlegung einer Tabelle nach diesein Formulare (X) werden nebst den im Sinne der Statistik gestellten Fragen aueh zugleich jene Fragen beantwortet, welcbe vonSeite der hohen Administrativ-Behorden an eine Versicherungsgesellschaft gestellt werdeu konnen, und entfallt somit die Nothwendigkeit nebst den eben an-gefiihrten Ausweisen nocli anderweitige Zusammenstellungen von den Versicherungs-gesellscbaften zu verlangen. Das Special-Comite unterbreitet somit diese mit den Sachverstandigen verein-barten Formularien, welche, geborig ausgefullt, ge\viss alles erforderliche sowobl statistische als auch im administrativen Sinne nothwendige Materiale bieten werden, der hohen k. k. statistischen Central-Commission und empfiehlt die Annahme der-selben in ihrem ganzen Umfange. Die Versammlung genehmigt diese Formularentw(lrfe und spricht dem Pi ofessor Hessler den Dank fur seine erspriessliche Mitwirkung bei den Arbeiten des Special-Comit^’s aus. Der Prasident bemerkt hierzu, dass, nachdem nun alle Zweige der Vereins-statistik ihre Bebandlung durch die Central-Commission gefunden haben, er nicht saumen werde, die vereinbarten Formularien zur Kenntniss des hohen Staatsmini-steriums und der hohen Hofkanzleien zu bringen, um dieselben in die Lage zu setzen, die diessfalls erforderlichen Verfiigungen zu erlassen. Nachdem der Prasident nocli die Art und Weise beruhrt hatte, wie man am leichtesten sich in fortwiihrender Kenntniss der durch Vermittlung der auswartigen Regierungen und der kaiserlichen Gesandtscliaften einlangenden Documente statistischen Inhalts crhalten konne, woruber er sich die erforderliche Anregung zu machen vorbehalt, geht derselbe zu einer Mittheilung iiber ein zu bestellendes Special-Comite iiber. Es liege in der Absicht, eine Art von statistischem Seminar zu grunden in der Art, dass bei der statistischen Central-Commission fiir jiingere Conceptsbeamte der Central- oder Mittelslcllen eine Reihe von Vortriigen gehalten werde, um die Zuhorer mit der practischen Anwendung der Statistik fiir die Zwecke der Administration in allen ihren einzelnen Z\veigen bekannt zu machen, und ihnen sowohl die Zusammenstellung und den Inhalt der statistischen Ausweise zu erkliiren, als auch auf den vortheilhaftesten Gebrauch derselben fiir die Forderung des Ver-waltungsdienstes in allen seinen Abstufungen hinzuweisen. Ein Speeial-Comite wird den Antrag zur AusfUhrung dieses Vorhabens berathen, an welchem Theil zu nehincn der Priisident die Professoren, welche Mitglieder der Central-Commission sind, ein-ladet. In der nachsten Sitzung wird der Berieht iiber die Berathung dieses Special-Comite^ erstattet werden, und sodann die weitere Miltheilung an die hohen Central-stellen erfolgen. Sitzung am 7. October 1864. Der Prasident begriisst den neuernannten Vertreter der kiinigl. ungrischen Hofkanzlei Hofrath v. Papaj. Hierauf zu den Einlaufen und Expedilionen ubergehend, theilt der Prasident mit, dass das Elaborat beziiglich Erzielung einer vollstandigen Vereinsstatistik mit 2S Erhebungsformularen fiir die verscbiedenartigen Vereine sovvohl dem Staats-ministerium als den drei Hofkanzleien behufs der weiteren Verfugungen mitgetheilt wurde. Dem Wunsche des Handelsministeriums, die italienische Uebersetzung der an die Handels- und Gewerbekammer des lombardisch-venetianisclien Konigreiches zu erlassenden Instruction iiber die Erhebung der Daten zur Industriestatistik einer Revision zu unterziehen, vvurde entsprochen, das Formular der Erhebung in gleicher Sprache beigeschlossen und dabei der speciellen Einrichtung des Erwerbsteuer-katasters in jenem Konigreiche Reclmung getragen. Eine iiber Anregung des kaiserl. franzosischen Unterrichtsministeriums vom Staatsministerium gestellte Anfrage iiber die Anzahl der jahrlich in Oesterreich aus der Volksscbule in die Mittelsehulen aufsteigenden Schiller wurde durch eine ein-gehende Bearbeitung erledigt. Die Untersuchung ergibt das Resullat, dass in den dichter bevolkerten, namentlich an der Industrie und vorgesehrittenen Land\virth-schaft mehr betheiligten westlichen Landern der Monarchie eine geringere Quote der Schiiler aus den vierten Hauptschul-Classen an die Mittelsehulen iibergeht als in den ostlichen Landern. Der Prasident erklart diese Erscheinung aus dem Umstunde, dass in letzteren Landern der Besueh der Volksschule im Allgemeineu und besonders jener der vierten Classen ein geringer ist, da die vierten Classen namentlich fast nur von solehen Schiilern besuelit werden, welche des Zeugnisses derselben als Vor-bedingung zum weiteren Studium bediirfen, \vahrend in den westliclien deutsch-slavischen Landern viele Knaben der obersten Volksschul-Classe zugefiihrt vverden, um noch einigen iiber das Maass der Trivialschule hinausgehenden Unterricht zu geniessen, ohne dass dieselben zum Uebertritt an eine Mittelschule bestimmt sind. Unter den zahlreichen Einlaufen liebt der Prasident die vom kaiserl. General-Consulate in Pariš eingesendeten Druckschriften iiber das franzosische Rudget und die verschiedenartigen Druckwerke des statistischen Bureau’s in Turin herror. Weiter theilt derselbe mit, dass die Drucklegung der Handelsausweise fiir das Jabr 1862 beendet sei und die Vertheilung derselben eingeleitet werde. Die diesen Ausvveisen vorausgehende Einleitung enthalt eine vergleichende Zusanimenstellung der Ergebnisse der letzten zehri Jahre, wobei die von der statistischen Central-Commission genehmigten Tabellen in Amvendung gebracht sind. Da nun aucli die von einem Special-Comite nach lange dauernden Erorterungen mit moglichster Griindlielikeit ermittelten Waarenwerthe in den Ausvveisen zur Anwendung kamen, ergibt sich das bemerkensvverthe Resultat, dass die Ausfuhr, \velche noch im Jahre 1858 um 69,000.000 fl. hinter der Einfuhr zuriickblieb und im Jahre 1859 der letzteren fast gleichstand, nunmehr schon um 54,000.000 fl. vorvviegt und dieses Resultat hauptsachlich der steigenden Ausfuhr von landwirthschaftlichen Erzeugnis-sen zu verdanken ist, indem die Ausfuhr von Fabricaten sich vvahrend eines Decen-niums fast stets auf der gleichen Hohe von 156,000.000 fl. hielt, jene an Ililfj-stofTen der Industrie aber von 45,500.000 fl. auf 99,000.000 fl., an Genussmitteln von 9,000.000 fl. auf 37,600.000 fl. anvvuchs. Ueber Einladung des Priisidenten liest Ministerial-Secretar Dr. Ficker den Be-richt eines Special-Comit(5’s, vvelches liber die Errichtung eines vorwiegend prac-tischen Jahrescurses zur statistischen Ausbildung jungerer Beamten berathen hatte. Bericht des Special-Comites tiber die Errichtung eines statistischen Seminars. Erstattet voin k. k. Ministerial-Secretar Dr. Ficker. Unter den Aufgaben, welche der statistischen Central-Commission durch die Allerhbchste Entschliessung vom 31. Januar 1863 vorgezeichnet vvurden, nimmt entschieden den ersten Platz das Streben ein, zwischen den verschiedenen Z\veigen der Staatsvervvaltung und der administrativen Statistik einheitliches Zusammenvvir-ken zu erzielen. Die Losung dieser Aufgabe ist ihr nun allerdings, was die Spitzen der Admini-stration betrifft, in einem hohen Grade gelungen. Dennoch scheint es, dass ihr noch ein vvichtiger Schritt zu thun eiiibrigt. Dieser besteht in dem Versuche, auch den jiingeren Beamten der Central- und Landesbehorden allmahlich volle Einsicht in die Wichtigkeit der statistischen Arbeiten fttr die Staatsvervvaltung zu verschaffen, sie mil dem Organismus und der Technik der statistischen Thatigkeit bekannt zu machen und hierdurch ihre Theilnahme an derselben und an ihren Resultaten zu wecken, zu kraftigen und moglichst fruchtbringend zu gestalten. Allerdings sind auch diese Beamten nicht in den Staatsdienst eingetreten, oluie an einer Universitat oder mindestens an einer Mittelschule Vortrage iiber osterreichische Statistik gehort oder statistischen Unterrieht einpfangen, auch wohl eine Priifung hieriiber abgelegt zu haben. Allein selbst wenn sie diesem Lehrgegeiistande die vollste Aufmerksam-keit schenkten und das Gehorte sich geistig vollkommen aneigneten, lernten sie nur die Ergebnisse jener statistischen Arbeiten kennen, an welehen sie nunmehr selbst-thatig Theil zu nelimen berufen sind. Sie vvissen nichls von der Methode der Erhe-bung und Aufzeichnung statistischer Thatsachen; sie vermogen den Umfang und die VVichtigkeit ihrer Vervverthung nicht zu iibersehen. Sollen sie also die Uebung gewinnen, eine fachgemasse Einsammlung der statistischen Daten vorzunehmen oder gar zu leiten, sollen sie Lei vorkonimenden Fallen im Stande sein, selbststandig zu beurlheilen, was die bereits vorliandenen statistisehen Naclnveisungen fiir die Zwecke der Administration leisten oder welcher Ergiinzung dieselben bediirfen, so miissen sie dariiber speciell belebrt vverden. Hierzu kann weder die Hochschiile, \velclie sicli mit der Technik statistischer Arbeiten nicht beschaftigt, nocb die Literatur, welche eben in diesem Puncte ausserst sparsam bedaeht ist, hierzu kann nur ein statistisehes Bureau die Gelegenbeit bieten, weil practisehe Statistik eben ohne den fortwahrenden Hinweis auf die Praxis sicli schlechterdings nicht mit einigen Aussichten auf Erfolg lehren liisst. Von ahnlichen Gesichtspuncten ging die Denksehrift aus, welche einer der hervorragendsten practischen Statistiker unserer Zeit, Director Dr. Engel, am 9. Juni 1861 an den konigl. preussisclien Minister des Innern ricbtete. Er belonte namentlicb selir eindringlich, wie sehr der Staat unter der Mangelhaftigkeit uud Ungleichformigkeit der statistisehen Erhebungen seiner untergeordneten Organe und unter der geringen Vertrautbeit derselben mit dem Werthe solcher Arbeiten leiden miisse. Um nun mindestens seinem Staate einen Nachvvuchs statistisch geschulter Beamten zu sichern, proponirte er die Errichtung eines Lehrcurses, welcher bei dem k. statistisehen Bureau in der Form eines alljahrlich \viederkehrenden theore-tisch-practischen Unterrichtes zur Ausbildnng in der amtlichen Statistik besteben solite und mit dem Erlasse der beiden Minister des Innern und der Finanzen vom IS. August 1862 auch \virklich in das Leben gerufen wurde. Derselbe solite theorctisch das Wesen und die Technik der Statistik behan-deln und die Wechselbeziehungen zwischen ihr, der Gesetzgebung und Vervval-tung entwickeln, practisch aber die Bearbeitung einzelner statistischer Aufgaben und die Mihvirkung bei den currenten Arbeiten des statistisehen Bureau’s in das Auge fassen. Bis jetzt wurden zwei Jahrescurse abgehalten, der eine mit acht, der zueite mit fiinf Thellnehmern; als Vorbedingung der Aufnalime war nur die zuriickgelegte letzte Prufung fiir den hbheren Staatsdienst vorgezeichnet. Die Mitgliedsehaft \var mit keiner Honorarpflicht verbunden, schloss jedocb unbedingt die regelmiissige Betbeiligung an den Arbeiten des statistisehen Bureau's in sicli, wobei die Zuvveisung der Arbeiten so gemacht werden solite, dass Jeder \vahrend des Curses in sammt-liche Functionen des Bureau's Einsicht zu erlangen im Stande ware. Die Vortrage wurden theils vom Director Engel und dem Regierungsrathe Boekh, theils von den Professoren Hanssen und Helwing iibernommen, und durch-gehends mehr in Form von Discussionen iiber einzelne Lehrsatze, als in der von Kathedervorlesungen gehalten. Das gegenseitige Verbaltniss zwischen den Lehrern und Mitgliedern solite dasjenige z\\ischen alteren und jungeren Collegen sein, so dass die letzteren ihre Wunsche und Ansichten namentlich dem Director des stali-stischen Bureau's offen auszusprechen biitten. Zeugnisse iiber den Erfolg der Theilnahme an dem Bildungscurse wurden nur iiber besonderes Verlangen aus-gestellt. Das Institut, welches unter dem Namen des Berliner statistischen Seminars bald allgemein bekannt wurde, trug in soferne seine Friichte, als die Theilnahme an den Vortragen, die Beniitzung der reichen Bibliothek und Begistratur des statistischen Bureau's und die Beiziehung zu den practischen Arbeiten desselben den Mit-gliedern ganz andere Kenntnisse von der Behandlung statistischer Arbeiten und eine ganz andere Schiitzung ihres Werthes und ihrer weiteren Beniitzbarkeit beibrachte, als sie vorher besassen. Der unmittelbare Gewinn an Arbeitsleistung fiir das stati-stische Bureau konnte selbstverstandlich nur ausnahmsweise erheblicb sein. Eine abnliche Einricbtung diirfte nun aucb in Oesterreich selir dazu geeignet sein, den im Eingange des gegcnwartigen Berichtes bervorgebobenen Zweck des Zusammenwirkens zvvischen Administration und Statistik aueh in den Kreisen der jiingeren Beamten zu realisiren. Das zu diesem Beliufe von Sr. Excellenz dem Herrn Prasidenten berufene Special-Comite bat sich einstimmig zu Gunsten derselben erklart. Nur scliien demselben eine Vereinfachung des Apparates, mit welchem das Berliner statistisebe Seminar in Scene gesetzt wurde, nicbt bloss darum ervviiusch-licb, weil die amtliche Statistik keineswegs Selbstz\veck sein kann, sondern in erster Linie eine Dienerin der Venvaltung sein muss, sondern aueb darum, weil die Verhiiltnisse jenes Tbeiles des Beamtenstandes, welcher dabei in das Auge gefasst werden will, in Oesterreich ganz andere sind, als in Preussen. Es handelt sicb hier-bei unter den bei uns obwaltenden Verhaltnissen nicbt darum, Beamte filr das stati-stische Bureau heranzubilden, da dessen Personalstand fiir den Conceptsdienst ein so geringer ist, dass sie darin kein Unterkommen finden \viirden, sondern darum, den jiingeren dem Verwaltungsdienste angehorigen Beamten, wenn aucb vorlaufig in sehr beschrankter Zahl, Liebe und Lust zur Statistik und Erkenntniss ihres practischen Wertbes fiir den Vervvaltungsdienst beizubringen. Je einfacher die erste (provisorische) Einrichtung, welche als ein Versueh gelten darf, gehalten wird, desto wenigeren Schwierigkeiten wird sie begegnen; bat das osterreicbische statistische Seminar einmal seine Lebensfahigkeit erwiesen, seinen wissenschaft-lichen Nutzen fiir alle Z\veige des Staatsdienstes erprobt, dann wird eš au der Zeit sein, an der Hand der gewonnenen Erfahrung eine Organisation zu entvverfen, welche specieller in die Einzelheiten eingeht und zugleich die Formen einer bin-denderen Institution annimmt. Demnach schlagt Ihr Special-Comite nun folgende Bestimmungen liber das statistische Seminar vor: 1. Das k. k. Staatsministerium (sowohl in der Abtheilung der politischen Ver-waltung, als in jener fur Cultus und Unterricht), die Ministerien der Jusliz, der Polizei, der Finanzen, des Handels, des Krieges, der Marine, die drei llofkanzleien und die Oberste Bechnungs-Controlsbehorde werden durch die statistische Central-Commission eingeladen, je einen (die Abtheilung des Staatsministeriums fiir poli-tische Verwaltung drei) jiingeren Beamten (beziiglich einen Officier) ihres Verwal-tungszvveiges, welcher (selbstverstandlich mit Ausnahme der Militiirverwaltung) die theoretischen Staatsprufungen bereits abgelegt bat, und Vorliebe fiir statistisch-administrative Arbeiten zeigt, in das statistische Seminar ahzuordnen. 2. Der .lahrescurs desselben beginnt in der ersten Hiilfte November und schliesst mit dem Ende des nachstfolgenden April. 3. VVžihrend dieser Zeit vvird \vochentlich durch zvvei Stunden, \velche nach Thunlichkeit zvvischen 9 und 10 Uhr angesetzt werden sollen, je ein Vortrag durch Se. Excellenz den Herrn Priisidenten, durch ein Mitglied der statistischen Central-Commission oder durch einen Beamten des statistischen Bureau's abgelialten und der Lehrstoff so vertheilt, dass in 40 Stunden der gesammte Inhalt der statistischen Tafeln erschopft erscheint. 4. Die Form der Vortrage ist diejenige von Discussionen des Inhaltes jeder einzelnen Tabelle, wobei stets auf der einen Seite die Art ihres Zustandekommens, auf der anderen die Art ihrer Vervverthung den vorziiglichsten Gesichtspunct bildet. Die einleitenden Vorlesungen liber die Theorie der Statistik im Allgemeinen und iiber dieGeschiclite der administrativen Slatistik, insbesondere jener von Oesterreich, vverden sich auf drei Stunden beschriinken. 8. Die Mitglieder des Seminars sind zur Beniitzung der Sammlungen des statistischen Burfau’s unter denselben Vorsichten berechtigt, welche hinsichtlich der Beamten des Bureau's selbst angeordnet sind. 6. Wenn ein Mitglied des Seminars durch vier VVochen, ohne hinreichend ent-schuldigt zu sein, dem Besuche der Vortriige sich entzieht, \vird er als ausgetreten betrachtet, und hierflber durch den Priisidenten der statistischen Central-Commis-sion an das beziigliche Ministerium die Mittheilung gemacht. 7. Am Schlusse des Jahrescurses treten die an Vortragen betheiligt gewesenen Mitglieder der statistischen Central-Commission und Beamten des statistischen Bureau’s unter Vorsitz Sr. Excel!enz des Herrn Priisidenten zur Redaction eines Berichtes zusammen, welcher die gemacliten Erfahrungen, sowohl hinsichtlich des Instituts im Allgemeinen, als hinsichtlich der einzelnen Theilnehmer zur Kenntniss der bezuglichen Centralstellen zu bringen bestimmt ist. Das Special-Comite verbindet mit der Vorlage dieser Bestimmungen noeh den weiteren Antrag, dass auch den jUngeren Beamten des Bureau’s die Betheiligung an den Vortragen iiber jene statistischen Arbeiten, bei \velchen sie speciell beschaftigl sind, gestattet \verde, und spricht seine Ueberzeugung aus, dass ein derartig einfach und anspruchlos auftretendes statistisehes Seminar auch in Oesterreicb VVurzeln schlagen und folgenreiche Friiehte bringiui werde. Nachdem der Prasident mitgetheilt, dass die Vortrage des Jahrescurses 1864/5 durch ibn selbst, dann durch die ausserordentlichen Mitglieder der Central-Commission die Professoren Hofmth Springer, Uegierungsrath Neumann, v. Stubenrauch, Stein und Brachelli, den Secretar der Commission Dr. Ficker und die Beamten des statistischen Bureau's Concipist Schmitt und Revident Schimmer werden abgehalten werden, und indem er noch die Feststellung der Elevenanzahl filr den ersten Curs mit vierzehn durch die zu Gebote steliende beschriinkte Riium-lichkeit motivirt, werden die Antrage des Special-Comite’s einstirnmig angenommen Der Prasident theilt schliesslich mit, dass fiir die nacliste Sitzung der Ent-wurf zur Reorganisirung der Sanitatsstatistik als Verhandlungsgegenstand bestiinmt ist, zu welohem Zwecke ein Special-Comite mit Zuziehung von Fachm&nnern berufen wird. Sitzung am 4. November 1864. Der Prasident theilt die durch Allerhochste Entschliessung vom 30. October d. J. erfolgte Ernennung des bisherigen Secretars der Central-Commission Dr. Adolf Ficker zum Director der administrativen Statistik und Regierungsrathe mit, in Folge welcher derselbe naeh §. 8 der Slatuten als ordentliehes Mitglied in die Central-Commission eintritt. Auf Antrag des Regierungsrathes Professors Neumann spriclit die Versammlung dem Regierungsrathe Ficker ihren Dank fiir die eifrige und erfolgreiche Dienst-leistung als Secretar aus, und besehliesst die Aufnahme dieser Anerkennung in das Protokoli. Beziiglieh des in der letzten Sitzung gefassten Beschlusses in BetrefF der statistiscb-administrativen Vorlesungen gibt der Prasident bekannt, dass an die Centralstellen die Einladung ergangen ist, je einen jiingeren Beamten zur Theil-nalime an diesen Vorlesungen zu bestimmen. Fiir das Staatsminislerium vvurde die Zalil der Eleven nach Rescliluss der Central-Commission auf drei aus der Abthei-lung fiir politiscbe Ver\valtung und einen aus der Abtheilung fiir Cultus und Unter-ricbt bestimmt. Bis zum Tage der Sitzung haben das Justiz- und Kriegsministerium je einen Candidaten nambaft gemaeht, die ungriscbe und siebenburgische Hofkanzlei aber das Ersuchen gestellt, mehreren ibrer Beamten, die sicb bereits liierzu gemeldet haben, den Zutritt zu den Vorlesungen zu eroUnen. Der Prasident bemerkt, dass die Localitatsverhiiltnisse, welche schon in der friiheren Sitzung zur Feststellung der beschrankten Theilnehmerzahl fiihrten, die gleichen geblieben sind, und daher diesen Wilnschen unmoglich weiter entsprochen werden kann als dadurch, dass der ungrischen Hofkanzlei in Wurdigung ihrer ausgedehnten Ver\valtungssphiire die Absendung zweier Beamten zugestanden wird, \vodurch zugleich die Paritiit der drei Hofkanzleien in der Zalil der Eleven mit dem Staatsminislerium (in seinen beiden Abtheilungen) hergestellt erscheint. Der Antrag wird zum Beschlusse erhoben. Der Prasident bringt das detaillirte Programm der Vortrilge zur Kenntniss der Versammlung, vvelehe unter Voraussetzurig stattgefundener Bekanntgebung der Theilnehmer von Seite aller Centralstellen in der zweiten Halfte des Monats November beginnen sollen. Zufolge desselben werden besprochen vverden : Propiideutik der Statistik durch Regierungsrath Professor Leopold Neumann, in z\vei Stunden. Geschichte der administrativen Statistik durch Se. Excellenz Freiherrn von Czoernig, in einer Stunde. Flacheninhalt und Bevftlkerung durch Hofrath Professor Springer, in zvvei Stunden; Bewegung dev Bevolkerung durch Bechnungs-Revidenten Schimmer, in drei Stunden; Verfassung und Verwaltung durch Regierungsrath Dr. Ficker und Professor Brachelli, in fiinf Stunden. Civil- und Strafrechtsptlege durch Regierungsrath Dr. Ficker, in drei Stunden. Finanzen durch Se. Excellenz Freiherrn von Czoernig, in vier Stunden. Landvvirthschaftliche Production durch Sc*. Excellenz Freiherrn von Czoernig, in drei Stunden. Gewerhliche Industrie durch Hofsecretar Schmitt, in vier Stunden. Handel und Schifffahrt durch Se. Excellenz Freiherrn von Czoernig, in zwei Stunden. Communicationen durch Professor Stein, in vier Stunden. Creditvvesen und Versicherungsanstalten durcli Professor v. Stubenrauch, in vier Stunden. Clerus und Lehranstalten durch Professor Brachelli, in drei Stunden. Von den eingelangten Druckschriften heht der Prasident den Jahresbericht des allgemeinen Krankenhauses in Wien fur 1863 hervor, vvelcher beziiglich seiner wichtigsten Elemente nach den vom Wiener statistischen Congresse genehmigten Formularen bearbeitet ist und sohin einen Beweis fttr deren practische Vervvend-barkeit bictet, so wie die umfassenden Publicationen der k. spanischen Begierung iiber offentliche Bauten, iiber Handel, Civiljustiz und insbesondere iiber die Volkszahlung. Auf Einladung des Priisidenten erstattet hierauf Ministerialrath Ritter v. Glanz Bericht iiber die Verhandlungen des zur Reorganisirung der Sanitats- und Mortali-tiits-Statistik niedergesetzten Special-Comite's. Bericht des Special-Comite’s zur Revision der Formularien ftir Sanitats- und Mortalitats-Statistik. Erstattet vom Ministerialrathe Ritter von Glanz. Die in wissenschaftlicher Beziehung unzweifelhaft trefTIichen Formularien, welche von der VViener Versaminlung des statistischen Congresses fur Sanitats-und Mortalitats-Statistik aufgestellt \vorden sind, wurden von dem zusammengesetz-ten Comit^ mit Ilinblick auf die seither hervorgetretenen neueren Erfahrungen, so wie mannigfachen Aenderungen in der bestebenden offentlichen Verwaltung einer eindringlichen Revision unterzogen, theils um dieselben zur Erleichterung ihrer practischen Durchfilhrung mbglichst zu kiirzen, theils um sie fur den eigentlichen Zweck der statistischen Thatigkeit mehr geeignet zur Vorlage zu bringen. Diese Formularien betreffen folgende Ohjecte: 1. Kranken-Unterstiitzungsvereine. 2. Statistik der Gebrechlichen und zunachst Blindeninstitute, Taubstummen-schulen, Bildungsanstalten fur Cretins. 3. Kraiikeiiaustalten, beztiglich auch Versorgungshiiuser. 4. Gebaranstalten. 5. Findelanstalten. 6. Irrenanstalten. 7. Statistik der Epidemien. 8. Statistik der hydrophobischen Falle. 9. Statistik des Sanitiits-Personales mit Einschiuss der Hebarumen und Apo-tlieker. 10. Statistik des Sanitatsvervvaltungs-Organismus. 11. Sanitatspflege nach Aussen, als Contumaz- und See-Quarantaine-Anstalten. Was nun die einzelnen Formularien betrifft, so ist das Comite der Ansicht, dass die erste Tabelle ganzlich zu entfallen habe, da die Formularien fiir Vereins- Statistik sich auch auf die Kranken-Unterstiitzungsvereine erstrecken. In den Tabellen 2, 3, 4, 5 und 6 vvird durchgehends vou solchen Heil- oder Pflegeanstalten gehandelt, welche unter einer wissenschaftlich gebildeten Leitung stehen, daher an die Directionen derselben sich unbedingt die Forderung stellen liisst, nach den vorliegenden Formularien die Eingaben vorzulegen. Die Tabelle fiir Cretins-Anstalten entfallt, in so lange innerhalb des Kaiser-staates keine derartige Anstalt besteht. Aus Anlass des Formulars: Statistik der Epidemien wurde die Frage schr detaillirt erortert, in welchem Umfange die vom slatistischen Congresse beschlossene Nachweisung der Todesursachen durchzufiihren sei? Es vvurde zuuachst bemerkt, dass bereits das bestandene Ministerium des Innern sich dahin ausgesprochen habe, diese Nachweisungen im Sinne des Congress-beschlusses fiir alle grtisseren Stadte der Monarchie obligatorisch zu machen, was aber durch die bald darauf erfolgte Auflosung dieses Ministeriums ins Stocken ge-rieth. Im Jahre 1863 wurde ilber Anregnng des communal-statistischen Bureau's von Wien das Doctoren-Collegium der medicinischen Faeultat eingeladen, sich iiber die Einfiihrung jener Formularien mindestens in Wien auszusprechen. Da dasselbe im Namen seiner Mitglieder zusagte, wenn die Commune sich zur Herbeischaflfung der nothwendigen Drucksorten versteben wollte, so hatderWiener Gemeiuderath in Anerkennung der VViehtigkeit und Niitzliclikeit dieser Sache die Drucklegung auf Kosten der Commune genehmigt, daher seit 1. Marz 1804 die Todtenscheine nach dem vom Congresse beschlossenen Muster bereits in Wirk-samkeit stehen sollen. Nachdem aber in der Folge von einem Comite-Mitgliede als Fachmann sich nach der ersten Berathung die Ueberzeuguug verschalTt wurde, dass sich die hiesigen Spitaler mit einziger Ausnahme des allgemeinen Krankenhauses nur wenig, und die Privatarzle nur s p ar lic h an dem Gebrauche der neuen Todtenscheine bethei-ligen, so hat das Comitd, welches die Absicht hatte, seinen Antrag dahin zu stellen, dass die in Wien bereits eingefiihrten Todtenscheine neuer Form allen offentlichen und Privatarzten der gesammlen Landeshauptstadte fur die innerhalb derselben vorkommendenTodesfalle vorzuzeichnen sind, nunmehr den Antrug dahin beschriinkt, dass diese Massregel vorUufig hier in Wicn vollstandig zur Ausfiihrung zu hrin-gen, und dann erst mit dieser Einfiihrung auf die iibrigen Landeshauptstadte ilberzugehen sei, wenn es miiglich sein wird, mit sclilagendem Erfolge auf das vor-anleuchtende Beispiel der Residenzstadt sich berufen zu konnen. In d ieser wesentlicheri Frage wolle daher die hohe Central-Commission sofort die Einwirkung des k.1 k. Staatsministeriums auf die Directionen der lleil- und Pflegeanstalten in Ansprucli nelimen, und beziiglich der Privatarzte die geeignete Zusclirift an das hiesige Doctoren-Collegium richten, damit in Wien die statistischen Todtenscheine zur vollstandigen An\vendung gelangen, worauf erst zur Ausdehnung derselben auf andere Landeshauptstadte der Monarchie geschritten werden kann. Die iibrigen Antriige des Comite’s beziiglicli der vorliogenden Formularien vver-den mit llinblick auf das Vorhergesagte in folgende Punctuationen zusammengefasst. 1. Aile vom statistischen Congresse entworfenen Formularien fiir Sanitats-Statistik ') — insoferne sich dieselben auf AnstaKen beziehen — sollen unver-iindert in Wirksanikeit gesetzt werden. Nur hinsichtlich der Zeitraume, in welchen dieselben zur Vorlage zu bringen, soli cin Unterschied obwalten, und zwar: n) Von den fiir die Krankenanstalten (Spitiiler, Versorgungshauser, Gebiir-, Findel- und Irrenanstalten) beslimmten Formularien soli jener Theil, welcher sich auf Geschichte der Anstalten, Beschreihung der Gebiinde und Einriclitung, auf die llegie und das Detail des arztlichen und Pfb>ge-personals bezieht, nur in grosseren Zeitriiumen, etwa einmal innerhalb eines Decenniums vorgelegt vverden, dagegen b) die Formularien, welchc sich auf die Statistik der Gebrechlichen beziehen (Blindenschulen, Blinden-Beschaftigungsanstalten, Taubstummen-schulen), so wie jene Partien der Tabellen liber Krankenanstalten, vvelche den Krankenstand, die Verpflegung, Einnahmen und Ausgaben betreflen, Jahr fiir Jahr den Anstalten abzuverlangen sind, und hierbei nur die Erleiehterung einlreten konnte, dass die Bewegung des Kranken-standes fiir jeden Monat nur hinsichtlich der Summe der Zugewachsenen, Verbliebenen und Entfallenen nachzuweisen sei, das vveitere im Formular des Congresses aber geforderte Detail nach der Zustandigkeit und dem Nationale der Kranken aber bloss fiir das ganze Jahr zu liefern vviire. Hierdurch entfallen die vom'Congresse vorgescliriebenen besondern Monats-rapporte ganzlich. Die Directionen aller lleil- und Pdegeanstalten, auf \velche sich jene Kor-mularien beziehen, \varen ferners aufzufordern, sich auch bei Abfassung ihrer Jahresberichte an die vorger.eichneten Hubriken zu halten, und im Falle der nach einem Erlasse des bestandenen Ministeriums des Innern vom Jahre 1849 vorgescliriebenen VerolFeutlichung solcher Jahresberichte je ein Exem-plar derselben an die statistische Central-Commission einzusenden. ') Siehc: Rechonscl|ai'lsl)cricht der III. Versammlung (les statistischen Congresses, S. 381 u. f. Statist. Miltheil. Xf. Jahrg*. 4. lleft. 5 2. Eine Anzahl von Formularien ist fur die Ermittlung des Standcs der Gebrech-lichen in der ganzen Monarchie bestimmt. Dieser Stand soli — da eine allgemeine Volkszahlung demnachst nicht zu erwarten steht und man diese Momente zu beriicksichtigen schwerlich in der Lage sein \vird — im Laufe des ersten Halbjahres 1805 und zwar so erho-ben werden, dass bei allen bezirksiimtlichen oder stuhlrichterliehen Commis-sionen, bei denen cin iirztlielies Individuum beigezogen werden muss, ort-schaftsvveise die Ermittlung stattfindet, und nur in Stiidten mit geordneten Magistraten die betreflende Erbebung diesen letzteren obliegt. Hierbei werden fur die Erbebung der Cretins und fur jene der Irren die vom statistischcn Congresse entworfenen Formulare beibehalten, fur die Ermittlung der Blinden und Taubstummen aber analoge Formularien vor-geschlagen, deren Genehmigung die statistische Central-Commission aus-sprechen wolle. 3. Von den Tabellen der Pflegeanstalten ftir Cretins, der Statistik der Epidemien und der Statistik der hydrophobischen Fiille soli keinGebrauch gemacht werden. Dagegen sollen bei jeder politischen Landesstelle die Impfberichte jahrlich genau zusammengestellt und in denselben aucli die Zalil der a n Blat-tern in jedem Bezirke Erkrankten und der daran Verstorbenen mit der Angabe ersichtlich gemacht werden, wie viele derselben Geimpfte und Nicbtgeimpfte waren. Auch diese Impfberichte waren der statistischen Central-Commission jedesmal zur Einsicbtsnahme oder in Abschrift mitzutlieilen. In gleicher Weise miissten auch bei einer anderen Epidemie die Berichte der Stadt- und Landphysiker an die Central-Commission gelangen. 4. Die Statistik des Sanitats-Personales in der vom Congresse vorgezeichneten Art mit besonderen Blanquetten fur Aerzte, Hebammen und Apotheker und namentlicher Anfiibrung der Individuen, der Art ilirer erlangten Befugniss, etwaigen Anstellung und Besoldung wiire im Jahre 1865 und sofort in jedem Quinquenniurn durch jede politische Landesbehbrde zu ermitteln, und es ware ausjenen Formularien bezirksweise der Ausweis des Sanitats-Personales zusam-menzustellen, welcher dem vom Congresse vorgeschlagenen Summarium des Medicinal-Personales entspricht. Dagegen \verden die weiteren vom Congresse geforderten Nachweisungen beziiglich der Vertheilung des Medicinal-Personales zur Bevolkerung und zum Flachenraum, dann iiber Beligion und Nationalitat desselben, als zu sehr in die detaillirten Verhaltnisse der einzelnen Personen eingehend, sich kaum zur practischen Durchftihrung empfehlen. Der vom Congresse vorgeschlagene Ausweis iiber das medicinische Lehrpersonale wird durch die bereits in Uebung stehenden Tabellen fur die Universitaten vollkom-men ersetzt. Die beziiglich der leitenden und ausfiihrenden Organe der offentlichen Medi-cinal- und Sanitatspolizei, so wie iiber die fungirenden Organe fur ofFentliche Kran-kenpflege vorgeschlagenen Ausweise lassen sich zvveckmiissiger bei Verfassung eines Staats- oder Provinzialbandbuches feststelleu als durch directe Erhebung erlangen. Fiir tlie Naclnveisungen der Sanitiitspflege nach Aussen, namlich der Griinz-undSee-Contumazen und Quarantainen geniigen vorliiufig die bereits in Kraft stelien-den Nach\veisungen iiber Contumaz-Anstalten. Durch die sorgfiiltige Durchfiihrung dieser Antriige diirfte die iisterreichische Statistik wieder einen machtigen Schritt in ihrer Entvvicklung thun, oline eine wesentlicbe Mehrbelastung der Administrativ-Behorden zu veranlassen, indera der griisste Tlieil der Arbeit den Leitern grosser Heil- und Pflegeanstalten zufallt, von denen sie im eigenen Interesse ihrer Institute gefordert werden rnuss. Die vom Special-Comitt; gestellten Antriige werden von der Versammlung ein-stimmig angenornmen. Ueber Antrag des Priisidenten \vird die durch den Eintritt des Begierungs-ratbes Ficber als ordentliches Mitglied in die statistische Central-Commission erle-digte Stelle eines Seeretars derselben einstimmig dem Hofsecretiir Friedrich Schmitt verliehen. Regierungsrath Ficker liest iiber Aufforderung des Priisidenten eine dem Berichte des Generalconsuls Wynneken zu St. Petersburg entnommene Schilde-rung iiber die Ausfuhrung der Emancipation des Bauernstarides in Russland. Der Vorgang bei derselben wird durch zwei kaiserliche Gesetze vom 19. Februar 1801 und 3. Juli 1862 geregelt. Nach dem ersteren Gesetze hatten nur jene Grund-eigenthiimer, deren Bauern auf Geldabgaben (Obrok) und nicht auf Arbeit (Batschina) gestellt waren, das Beeht, von der Ablosung oder dem Loskaufe, wie die Operation im Lande benannt vvird, Gebrauch zu machen. Gescliieiit dieselbe auf Grund einer Vereinbarung zwischen dem Grundherrn umi den Bauern, so erhalt der erstere den vollen Betrag der im Gesetze festgestellten Sutnme; sind aber die Bauern nicht ein-verstanden, so werden dem Besitzer nur 80 Percent des bestimmten Ansatzes ausge-zablt. Das Geschaft selhst vvird bei der Bank abgevvickelt; diese bringt ihre Schuldforderungen an die Besitzer der Grundcomplexe in Abrechnung und begleicht den Best theils in Bankbillets, tlieils in Ablosungs-Obligationen oder Certificaten, beide mit S Percent verzinslich. Die Modalitat richtet sich hierbei nach dem Betrage der Ahlosungssumme. Betrage bis 1.000 Silberrubel werden vollstiindig in Bankbillets gezahlt, bei Surnmen bis 10.000 Rubel 1.000 Rubel vollstiindig und vom Reste der vierte Theil in Billets, das Uebrige in Obligationen. Betriigt die Summe bis 50.000 Rubel, so \verden die ersten 10.000 Rubel in gleicher A rt behandelt, vom Reste erhalt der Gutsherr den zehnten Theil bar in Billets, das Uebrige in Certificaten. Uebersteigt die Ahlosungssumme 50.000 Bubel, so vverden die ersten 10.000 wieder in gleicher Art vvie in der vorausgehenden minderen Kategorie behandelt, vom Reste erhalt der Gutsherr den zwanzigsten Theil in Billets, das Uebrige in Obligationen. Diese Certificate vverden innerhalb fiinfzehn Jabren, nach je fiirif Jabren mit einem Dritttheil, gegen Bankbillets eingeliist. Das Gesetz vom 3. Juli 1862 liisst auch die Bauern, \velche auf Arbeit gestellt sind, zur Ablosung zu und stellt Uberhaupt den Gutsherren die Ablosung nach den Bestiminungen alteren oder dieses neueren Gesetzes frei. Das letztere bestim ut bei Ablosungssummen bis 1.000 Rubel Barzahlung mit Bankbillets, bei solchen bis 10.000 Rubel 1.000 Rubel bar, vom Reste deri vierten Theil mit Riilels zu 5 Per-cent und das Uebrige mit Certificaten zu 5*/a Percent. Rei einer Summe von 10.000 bis 20.000 Rubel werden die ersten 10.000 Rubel in der Weise der vorausgelienden minderen Kategorie beglichen, vom weiteren Betrage erliiilt der Eigrnthiimer den fiinften Theil in Billets, den Rest in Certificaten zu 31/., Percent und in gleicber Weise wird bei hiiher ansteigenden Surnmen verfabren, nur dass der in Bankbillets zu zahlende Theil bei Surnmen von 20.000 bis 30.000 Rubel auf den sechston, bei 30.000 bis 40.000 Rubel auf den siebenten, uud bei grosseren Surnmen auf den achten Theil des Restes bestimmt ist, welcber nacb Abscblag der in der Modalitiit der nacbstvorausgehenden minderen Kategorie gezablten Summe verbleibt. Ueber die Amortisation dieserPapiere wird die Bestimmung nach Verlauf von 10 Jahren erfolgen. Nach amtlicher Berecbnung wird sich der Abliisungsbetrag, durch vvelchen 20 Millionen Menschen der Horigkeit entledigt werden, im Ganzen auf 930 Millionen Silberrubel stellen, und hiervon ist bis zur jiingsten Zeit cin Betrag von 39,173.000 Silberrubel durch die Bank effectuirt worden, wovon 20 Millionen zur Tilgung der auf den Giitern lastenden Bankscbulden abgescbrieben und der Rest in der ange-deuteten Weise ausbezahlt vvurde. Sitznn^ a m 2. December 1864. Der Priisident erolTnet die Sitzung mit der hocbst erfreulichen Mittheilung, dass nicht nur die Statistik des Bergvverksbetriebes fiir 1863, sondern aucli das statistisebe Jahrbuch fiir das genannte Jahr im Drucke beendet und biermit die grosste Beschleunigung erreicbt worden sei, welche fiir eine statistisebe Publi-cation von solehem Umfange in irgend einem grosseren Staate bisher erzielt vvurde und speciell bei den complicirten Verbaltnissen Oesterreicbs ausfiibrbar ersebeint. Unter den iibrigen Vorlagen gedachte er insbesondere der populationistischen Arbeit des Regierungsratbes Ficker „ Bevolkerung des Konigreiches Bbhmen", deren musterbafte Durchfiibrung im Interesse der Administration und der Wissen-schaft šihnliehe Monograpbien fiir alle iibrigen Lander des Kaiserstaates bochst vviinschensvverth macben vvurde, und der „Geograpbie und Statistik der Fiirsten-thiimer Sebwarzburg“ von Professor Brachelli, vvelebe als die beste kurzgefasste geographiseb-statistisebe Darstellung jener Gebiete sogar in den dortigen Scbulen eingefiihrt wurde. Beziiglich des sebr verdienstlichen Bericbtes der Handels- und Gevverbekam-mer zu Essek fiir 1863 bebt der Priisident die befriedigende Thatsache hervor, dass diese Publication bei Darstellung der gevverblicben Industrie des Kammer-bezirkes sich bereits jenes Rahinens bedient, vveleber fiir derlei Nacbvveisungen von Seite der statistischen Central-Commission festgestelit und dureb das k. k. Handels-ministerium fiir alle ahnlichen Arbeiten vorgezeicbnet wurde. Wie schon friiher bei den gleichen AnlSssen, forderte das Handelsministerium die Central-Commission auf, beziiglich jener Landstriche, vvelche von den projec- tirten Eisenbahnen Kaschau-Oderberg und Wien-Budvvreis-Eger durchzogen werden sollen, Daten iiber die Bevolkerung, die Production und den Verkehr zusammenzu-stellen, \vas auch sofort geschah. Der Prasident schliesst diese Mittheilungeri, iudem er des Beginnes der stati-stisch-administrativen Vorlesungen erwahnte, \velche Begierungsrath und Professor Neumann mit einer geislreichen Skizzirung des Inhalts einer statistischen Propa-deutik inaugurirtc. Er spridit dem genannten Mitgliede den Dank der Versammlung aus und bezeugt, dass audi im Kreise der Zuhorer, die ein ausenviihltes Corps jiingerer Kraftc der Administration bilden, die lebhafteste Theilnahme fiir die bislier vom Regierungsrathe Neumann, dann von dem Priisidenten und dem Begierungsrath Ficker gehaltenen Vortrage sich kundgegeben babe. Ueber Einladung des Priisidenten verliest bierauf Ministerialrath Freiherr v. Cattanei dun Bericbt des zur Beratliung der Schifffahrts-Statistik niedergeset/.ten Speeial-Comit6's, an welchem Hofiatli Bitter v. Stalil, Begierungsrath Ficker und Hofsecretar Schmitt uuter dem Voisitze Sr. Excellenz Theil nahmen. Bericht des Special-Comite’s fiir Organisirung der Schifffahrts-Statistik. Erstallet vom Ministcrialrathe Freiherrn v. Cattanei. Znr Beratliung und Formulirung der Antiiige, welche der hohen Central-Com-missiou in Betretl' der Organisirung der Schifffahrts-Statistik zu stellen sind, bat Se. Escellenz der Herr Prasident ein Special-Comite, bestehend aus dem Herru Hofrath Bitter v. Stalil, aus dem Herrn Begierungsrath Ur. Ficker, aus dem Herrn Hofsecretar Schmitt und dem Gefertigten, eingesetzt, welches unter Vorsitz Sr. Excellenz in zwei, am 16. und 23. I. M. abgehaltenen Sit/.ungen sammtliche aut diesen Gegensland Bezug nehinendeu Fragen eingehendst erorterte und sich schliess-lich diessfalls in den Ansichten und Vorschlagen einstimmig einigte, liber welche hit rmit zu berichten dem Beriehterstatter der ehrenvolle Auftrag \vurde. Selion seit Errichtung der k. k. Direction fiir administrative Statistik gehorten die Tafeln iiber die Seeschifffuhrt und deu Seehandel zu jenen Theilen der statistischen Publicationen, welcbe sich der giossten Vollstaudigkeit und der ausfuhrlicli-sten Behandlung erfreuten. Der Grund hiervon lag zum grossten Theile in der IJereitvvilligkeit, mit welcher sich die Bdrsedeputation zu Triest der Einsammlung und Zusammenstellung der Primitiv-Eingaben und der rechtzeitigen Vorlage der von ihr bearbeiteten Ueber-sicliten unterzog. Durch den Beschluss der hohen Central-Commission, ein statistisches Jahrbuch mit den neuesten Ergebnissen in fortlaufender Beihe erscheinen zu lassen, welches sich jedoch nur mit den Hauptresultaten beschaftigt, dagegen alles Detail in das alle funf Jahre zu publicirende Tabellenwerk zu verweisen, stellte sich die Noth-wendigkeit heraus, einestheils den Termin fiir die Vorlage der fiir die Uebersicbten der Seeschifffahrt und des Seeliandels bestiinmten Arbeiten der k. k. Consulate und Hafenamter, so wie der Biirsedeputation genau zu Ikiren, a.idererseits Inhalt und Form sou ohl dieser Eingaben, wie auch jener Tafeln der Schifffahrt und dcs See-handels zu bestimmcn, welche seinerzeit dem grossen Tabellenwerke eingereiht werden sollen. Was zuniichst die oben erwahnte genauo Terminfuirung fur die rechtzeitige Vorlage dor dort bezeichneten statistischen Materialien anbelangt, so hat das Special-Comite dieselbc um so unerlasslicher erkannt, als in neuester Zeil manche Verzoge-rungen in der Vorlage der Zusammenstellungen der' Borsedeputation an die Central-Commission vorkamen, welche besonders stiirend auf das Zustandekommen des uuter der Presse befindlichen statistischen Jahrbuches fUr das Jahr 1863 eiinvirken, indem solche den Uebelstand zur Folge liaben werden, dass, wahrend docli die Ausvveise iiber den Mandel des osterreiehischen Zollgebietes im Jahre 1862 liingst publlcirt sind, im gedachten statistischen Jahrbuch fflr das Jahr 1863 \veder der Seehandel der osterreiehischen llafen fiir 1862, noch die Nachweisungen iiber den Verkehr der osterreiehischen Flagge in fremden Iliifen wahrend des gleichen Jah-res dargestellt werden konnen. Ilinsichtlieh des Inhaltes und der Form der von den k. k. Consular- und Hafen-iimtern zu iiberreielienden Primitiv-Eingaben, findet das Special-Cornite, dass die in den diessfalligen Instruetionen vom 18. August und vom 5. September 18o0, dann vom Jalire 1856 entlialtenen Bestiinmungen noch irmner ilirem Zwecke entsprechen, und daher jene Eingaben auch in Zukunft diesen Bestimmungen gemass zu ver-fassen seien. Ein Gleiches gilt, nach Ansichl des Special-Coinite’s, yon den cinschlagigen Zusammenstellungen der Biirsedeputation, wie solche bezuglich friiherer Jahre bis einschliesslicli des Jahres 1860 uberreieht wurden. Dagegen tragen die fur das Jahr 1861 von ihr ansgefertigten Ausweise iiber den Seehandel z\vei Gebiechen an sich. Wahrend namlich die Nachweisungen hinsichtlich des Jahres 1860 die einzelnen Waarengattungen in jener Beihenfolge aufziihlten, dass daraus die Gruppirung nach Zolltarifs-Abtheilungen und Gruppen erniiiglicht war, und bei jeder einzelnen Waarengattung bis auf die llafen eingegangen wurde, \vo dieselbe in der Ein- und Ausfuhr vorkam, hat die Borsedeputation fur das Jahr 1862 die einfache alphabe-tisehe Beihenfolge der VVaarengattungcn und die Besclnankung der Angabe des Verkehrsvorkommcns auf die Jurisdictions-Bezirke beliebt. Dieser Vorgang ist um so weniger zuliissig, als einerseits die Conlirung der einzelnen Waarengattungen behufs der annabernden Gleichstellung mit der Nacli-\veisungsform des Zollgebietes erst bei der Central-Commission vorgenommen vverden rnuss, andererseits die Angabe der einzelnen llafen wegen etwa erforder-licher localer Nach\veisungen fur die Administration, jedenfalls aber \vegen der Special-Naclnveisungen des Handels von Venedig und Fiume unbedingt notlnvendig erscheint, da nur SchifTfahrt und Mandel von Triest durch die Borsedeputation abgesondert hehandelt wird. Auf Grund vorstehender Bemerkungen erlaubt sich das Special-Comite, hinsichtlich des ersten Theiles seiner Aufgabe der boben Central-Commission folgende Antrage zu stellen: 1. Es wolledas hohe Marineministerium, und wenn niithig auchdashoheMiniste-rium des Aeussern ersucht werden, die k. k. Consulate und Hafenamter strenge anzu-weisen, dass die respective von ihnen in Gemassheit der Instructionen vom 18. August und vom 5. September 1850 und vom Jahre 1856zu lieferndenNaclnveisungen iiber Schifffahrt und Seehandel liingstens innerhalb dreier Monate nach Ablauf des behan-delten Jahres in die Hande der Central-Seebehorde, respective der Bbrsedeputation, gelangen. 2. Die Central-Seebehorde rnoge durch das holie Marineministerium angewie-sen werden, liber den rechtzeitigen Einlauf der ervvahnten Jahresnachweisungen zu wachen und die Biirsedeputation dahin zu instruiren, dass der Zusammenstellung der sammtlichen Nachweisungen iiber in- und auslandische Schifffahrt in inliindi-schen Hafen, iiber die inlandische Schifffalirt in auslžindischen Hafen, dann iiber Seehandel, bei letzteremunter Beobachtung der vom Zolltarife eingehaltenen Folgen-reihe und der Ausdehnung aul'die einzelnen Hiifen, so viele Arbeitskraft gewidmet werde, dass die Vorlage derselben an die statistische Central-Commission wenig-stens im Laufe des Monates October desselben Jahres erfolgen konne. Nun zum zweiten Theil der Aufgabe des SpeciaI-Comit^’s, namlich der Fest-stellung der Form und des Iuhaltes der in das Tabellenvverk aufzunehmenden Aus-weise iiber Schifffahrt und Seehandel, ubergehend, einigte sich dasselbe, in dieser Bichtung der hohen Central-Coinmission nachfolgende motivirte Antrage zur Schluss-fassung zu unterbreiten: 1. Der Sta n d der osterreiehischen Handelsm arine soli beziig-lich des letzten Jahres der im Tabellenw6rke behandelten Periode in dem bisherigen Detail und nur mit dem Unterschiede nachgewiesen werden, dass die nummerirten Barken und Lichterschiffe als Localschiffe aus der Aufziihlung der Handelsschiffe auszuscheiden und nur \vegen der Bedeutung ihrer Bemannung fur die Ergiinzung der Equipage der Handels- und Kriegsmarine der Summe der Handelsfahrzeuge an-gefiigt zu werden hatten. Dagegen solite der Stand der vorausgegangenen Jahre summarisch fur sammtliche Kiistenliinder in der Uebersicht des letzten Jahres nach-gewiesen werden. Die Aufschrift der Rubrik fiir die weitere Kategorie der kleinen Kustenfahrer ware dahin zu iindern, dass sammtlichen Fahrzeugen dieser Gattung alle Hafen (sowohl in- als auslandische) des adriatischen Meeres geoffnet slehen (Verordnung des hohen Marineministeriums vom 29. Juli 1863). 2. Die Veranderungen im Stande der Handelsmarine wiiren im bisherigen Detail gleichfalls nur bezuglich eines (des letzlen) Jahres, bezuglich der iibrigen Jahre aber nur in der Ausdehnung der bisherigen Uebersicht siimmt-licher Kustenlander in das Tabellenwerk aufzunehmen. Eine besondere Anmerkung zu der Zahl der neuerbauten Schiffe wird auf jenen Theil der Industriestatistik zu verweisen haben, wo 3. der Schiffsbau seinen Platz findet, daher die bezugliche Tabelle unter den Nachweisungen zur Schifffahrt, und zwar aus dem Grunde wegzubleiben hatte, weil nicht alle Producte dieses inlandischen Iudustriez weiges bei der osterreichi- schen Rhederei Venvendung findon, sondern zum Theile nacli dem Auslando ver-kauft werdi;n. 4. Die Gcsammtbewegung der Schifffahrt in den inlandisehen Hiifen wird beziiglich des letzten Jalires iin bisherigen Detail, beziiglich der iibrigen Jahre nur in so\veit aufzunelimen beantragt, dass an die Sumine der Be-\vegung jedes einzelnen Kiistenlandes die beziiglichen summarischen Ergebnisse der vorausgegangeneti vier Jahre eizureilien waren. 5. Der Ausweis liber den Verkehr nach Flaggen, so wie G. jener nach La n dem der Herkunft and Best im mu n g \vird gleich-falls nur riicksichtlich des letzten Jalires im bisherigen Detail, beziiglich der friihe-ren Jahre nur summarisch fiir sammtlichc Kustenlander als Uehersicht in das Tabelleinverk aufzunehmen beantragt. 7. Das Gleiche wird riicksichtlich der Bewegung der osterreichischen Schiffe in fremden Hafen mit dem Bemcrken vorgoschlagen, dass diese Hafen nielit mehr nach der veralteten Eintheilung in „Levante“ und „Ponente“, sondern nach ihrer Lage in „dicsseits“ oder „jenseits“ der Meerenge von Gibraltar zu reihen und zu summiren waren, \velchen Summen des letzten Jalires sonacli die summarischen Ergebnisse der vorausgegangenen Jahre anzufiigen sein wflrden. 8. Aucb die E in- und Ausfuhrswerthe sollen nur riicksichtlich des letzten Jalires fur die einzelnen Hafen, riicksichtlich der friiheren Jahre lediglich fiir die Kiistenlander nachzuweisen sein und letztere Ergebnisse den Summen der einzelnen lliifen beigesefzt \verden. 5). Mit Riicksicht auf die grosse Ausdelmung, \velche die Nacli\veisungen des Seehandels von fiinf Jahren hatten, wenn sie in der bisherigen Form gegeben \viirden, beantragt das S[iecial-Comit(5, diese fiinf Jahrestabellen auf die 22 Zoll-tarifsclassen nach den fiinf Kiistenlandern zu beschranken, und als Detail des letzten Jalires mit Weglassung der Flaggenunterscheidung, daher doppelspaltig, cine solche Naclnveisung zu liefern, dass in der Reihenfolge der Zolltarifsclassen die einzelnen zu jeder derselben gehiirigen Waaren, deren Ein- und Ausfuhr je 100.00011. erreicht, aufgezahlt, und dann durch eine Angabe MSonstige“ alle iibri-gen Waaren der beziiglichen Classen complexiv angereiht werden, um daraus die Summe der ganzen Classe ziehen zu konnen. Ein weiteres Detail dieser einzelnen Waaren nach Kiistenlandern zu geben, stellt sich als unnotlnveudig dar, weil 10. das Speeial-Comite eine Reihe von Anhangstabellen beantragt, \velche sowohl den Sc hi fffahrts verkehr der Hafen Triest, Venedig und Fiume nach Flaggen und Landern in der Art, wie er beziiglich der Kustenlander in den vorausgegangenen Tabellen aufgefiihrt ist, wie aucli den Seehandel dieser drei Hafen mit dem vollstandigeu Detail der einzelnen Waaren fiir jedes einzelne der funf Jahre darstellen werden, vvohei jedocli in der Specialisirung der einzelnen Waarengattungen bis auf 20.000 fl. lierabgegangen wcrden miisste. Alle vom Special-Comit(5 gestellten Antriige vverden von der Versammlung ein-stimmig angenommen. Formul arien zur Vereins-Statistik. A. Daten der (einmaligen) Nachweisung‘ behufs Eintragung in den Vereins-Kataster. Name und Sitz dcs Vereines Name und Charakter des Vorstaudcs Geschaftspcrlodc Name und Charakter dcs Vorsland-Stcllvertrctcrs ?oin 18 bls 18 Zweck des Vereines in muglichst genauem Anschlusse an den Wortlaut der Slatuten Zeit der Entstehung Daturn und Geschiifta-zahl der Concessioni-rung Mitg-lieder (Actien) Stamm- vermogen des Vereines Etwa vorhandene Filiale« Zahl Gulden Zahl B. Jahres-Ausweis der Thatigkeit eines Vereines, flir welchen kein specielles For-mulare vorgezeichnet wird. Name und Sltz dcs Vereines Name und Charakter dcs Vorstaudes Geschaftsprrlodc Name und Charakter des Vorstand-Stellvcrtretcrs vom 18 bls 18 M i t g 1 i e d e r (Actien) Stand des Vermogens (unter inoglichster Schei-dung des Staminreriuogens und der disponiblen Casseu-bestande) Einnahmen Ausgaben des abgelaufenen Ja h ros Zahl Gulden C. Jalir6s-Ausweis der Thatigkeit eines Kranken- und Leichenvereines. Name und Sltz dcs Vereines Name und Charakter des Vorstandes Geschaftspcrlodc Name und Charakter des Vorstaiid-Stellvertrcters volil 18 bls 18 M i t g 1 i e d e r (Actien) Stand des Vermogens (unter moglichater Sch ei-dnng des Staininvermb*-gens und der disponiblen Cassenbestiinde) Einnahmen Ausgaben Mitglieder, vrelche S um m e der des abgelaufenen Jahres eine Betheilung erhielten lung yerwen-deten Betrage Zahl G u 1 d e n Zahl Gulden D. Jahres-Ausweis der Thatigkeit eines Versorgungsvereines. Name n n d Silz des Verelnes Name umi Charakter des Vorslandcs Gcschaflsperlode Name und Charakter des Vorsland-Stellvcrtrelers v dim ]$ bls 1$ Mitglieder Stand des Vermogens (unter moglichsterSchei-dung des Stammrermd-gens und der disponiblen Cassenbestande) Einnahmen Ausgaben Aufnahins- gebiihr Jahrlich za ent- Versorgte Iodi— viduen Grosse der zuge- (Actien) des abgelaufenen Jahres (Capitals- einlage) richtender Beitrag sicherten Pensionen Z a h 1 G u ] d e n Zahl Gulden % E. Jalires-Ausweis der Thatigkeit eines Vorsehussvereines. Name und Sitz des Vereiues Naiue und Charakter (les Vorslandcs Gcschaflsperlode Name und Charakter des Vorstand-Stellvcrtrcters vom 18 bls 18 Mitglieder (Acticn) Stand des Vermogens (unter inoglichsterSchei-dung des Stammvermo-gens und der disponiblen Cassenbestande) Einnahmen Ausgaben Im Laufe des Jahres Summe der im Lauf^ des Jahres gelei-steten Iliick-zahlungen Stand der am Schlusse des abgelaufenen Jahres hinausgege-bene Dar-leheu des Jahres aushaftenden Darlehen Zahl G u 1 d e n F. Jahres-Ausweis der Thatigkeit eines Wohlthatigkeits- und Humanitatsvereines. Name und Sllz des Verelnes Name und Charakter des Vorslandcs Gcschaflsperlode Name und Charakler des Vorsland-Slellverlrelers vom 18 bls 18 Mitglieder Stand des Vermogens (unter moglichster Schei-dung des Stammverradgeus und der disponiblen Cassenbestande) Einnahmen Ausgaben Betheiltc Fur die Detheilung ▼erausgabte Suminen (Actien) de« abgelaufenen Jahres I< amili en oder Indiriduen Zahl G u 1 d e n Zahl Gulden G. Jahres-Ausweis der Thatigkeit eines Vereines zur Erhaltung von Sauglings- und Kinderbewahranstalten (Krankenanstalten, Arbeitsschulen). Name und Sitz dcs Vereines Name und Charaktcr des Vorslandes Geschadsperlodc Name und Charakler dcs Vorsland-Stcllvcrlrctcrs vom 18 bls 18 Mitglieder (Actien) Stand des Vermogens (unter mfigliehster Schei-dung des Stammvermogens iinerlodc Name und Charakter des Vorstand-Stellverlreters voui 18 bls 18 Mitglieder (Actien) Stand des Vermogens (unter mttglichster Scbei-dung des Stainmveriuo-gens und der disponiblen Cassenbestande) Einnahmen Ausgaben Auf- genommene Schiitzlinge Kntlassene Schiitzlinge Am Sehlusse des Jahres in der Obsorge des Vereines verbliebenen Schiitzlinge des abgelaufenen Jahres Z a h 1 Gulden Z a h 1 K. Jalires-Ausweis der Thatigkeit eines Bildungsvereines. Nainc n ud Siti dcs Verelnes Name und Charaktcr des Vorstandes Gcschaftsperlode Name und Charaktcr des Vorstand-Stcllvertreters vom 18 kis 18 Mitglieder (Actien) Stand des Vermbgens (unter inoglichstcr Scheidung des Stammvermiigeua und der disponiblen Casscnbestande) Einnalimen Ausgaben Aufgeuommene Pfleglinge des abgelaufenen J ah res Z a h 1 Gulden Z a h 1 L. Jahres-Ausweis der Thatigkeit eines Colonisirungsvereines. Name und Silz dcs Verelnes Name und Charaktcr des Vorstandes Geschallspcrloda Name und Charaktcr dcs Vorstand-Stcllvertreters vom 18 kis 18 M itgli e d er (Actien) Stand des Vermogens (unter moglichster Scheidung des Stammvermogens und der disponiblen Cassenbestiinde) Einnahmen Ausgaben Colonisirte Familien Areale des dcnselben iugewiesenen Grundes und Rodens des abgelaufenen Jahres Z a h 1 Gulden Zalil Joch M. J a li r e s- einer nicht aufActien Zinsfuss der Einlagen Stand der Einlagen cu Anfang dea Jahres vou Par-teien Zahl I fl. Be- trag Im Laufe des Jahres 18 vrurden neu eingelegt VOD Par- teien Be- trag Zahl | fl. ururden zuriick erhoben von Par- teien Be- trag vvurden durch Zinsen- zurech- nung capita- liairt Stand der Einlagen am Schlusse dea Jahres ron Par- teien Be- trag Soij- atiger Pasaiv- stand der Anstalt Verwendung der Sparcassen- Darlehen auf Real- Hypotheken Zins- fuss A- I °/o Beti'a g Wcchsel- Discoutirung Zins- fuss ~oj /o Be- trag Vorschiisse auf Staats- und andere Werthpapiere Zins- fuss Be- trag 1) In dem Falle, als eigenthiimliches Sparcassevermogen und Rescrvefond vereint bestehen und verrechnet \verden , ist N. Jahres- einer auf Actien Name und Sltz der Sparcassc Name und Charaktcr des Vorslandes Name und Charaktcr des Vorstand-Stcllvcrtrctcrs Zinsfuss der Einlagen Stand der Einlagen zu Anfang des Jahres Im Laufe des Jahres 18 Stand der Einlagen am Ende des Jahres Son- stiger Passiv- staud der Anstalt Venvendung der Sparcasse- wurde neu eingelegt \rurden zuriick erhoben \vurdtn durch Zinsen- zurech- nung capita- lisirt Darlehen auf Real- Hjrpothcken Wechsel- Discontiruug Vorschiisse auf Staats- und andere Werthpapiere ron Par- teien Be- trag ron Par- teien Be- trag von Par- teien Be- trag von Par- teien Be- trag Zins- fuss Be- trag Zins. fuss Be- trag Zins- fuss Be- trag Zahl fl. Zahl fl. Zahl fl. fl. Zahl fl. fl. % fl. % fl. % 11. *) In dem Falle, ali eigenthGmliches Sparcassevermogen und Iteservcfond vereint bestehen uud verrechnet \verden, ist A u s w e i s gegriindeten Sparcasse, fleschaflsperlode vora 18 bis 18 Einlagen und des Passivstandes Ankauf von Staats* und anderen Werthpapieren Bezeich- nung Gat- tung Zins- fuss o/ /o Mini- mal- werth Cours-werth ara En de d ca Jahres Gulden Er- wer- bung ron Reali- tiiten Sonstige Activa lie— nen- nung Werth des ») eigen- thiira- lichen Spar- casse- Ver- mti- gens Re- aerve- fondes Regie- Casse- Auslagen ment Aus der Verin tigons-gebarung ergab sich Gewinn Verlnst Gulden Vom Ueberschuss wurde zu wohl-thiitigen Zwecken verwendet in den Reservefond zurfick-gelegt die Sonderung anraerkungsweise nachzuweisen. A u s w e i s gegriindeten Sparcasse. Geschaftsperlode vom 18 bls 18 Einlagen und des Passivfondes Ankauf der Staats- und anderen Werthpapiere Bezeich- nung Gat- tung Zins* fuss Nomi- nal- werth Cours- werth ara Ende des Jahres Gulden Er- wer- bung Ton Reali- taten Sonstige Activa Be- nen- nung Werth des *) eigent- lichen Zins- casse- Ver- mo- gens Re- serTe- fondes Regie- Casse- Aus- Rerire- lagen ment Aus der Vermogens-gebarung ergab sich Gewinn 1 d Verlust Vom Ueberschuss wurde wohl- thatigen Zurecken ▼er- wendet in den Reserve-fond zuruck- an die Actio-niire rertheilt die Sonderung anmerkungsweise nacbzuweisen. O. J a h. r e s- einer weehselseitigen Brandschaden- V e r 8 i c h e r u n g *) Braudschaden (Feuersbriinste) Einnah- raen A u s- Theil-nchmer au dcr Versiche-rung Verai- cherte Gehiiude *) Versiche- rung*- \verth Claasen- werth der reraicherten Gebiude Versicberungs- werth des rersi- cherten Mobilars von Getreide, Futt cr-, Fech- SUIIgS- Gegen- 8(iinden Stattge- fundene lirand- schiiden Ver-ungliiekte Theil-n eh iner der Gesell-schaft Abge- Verschle- bran ute dene und Einnahinen beschii- aus- digte schliess- versi- lich der cherte Umlage- Gehiiude betrage Ver-giitete Urand-schaden s a m in t Neben-spesen Einhe-hungs-kosten-, Proviaio-nen und Rcmune-rationen au die einhe-benden Organe Gulden *) Stand init Ende de« Jahres. P. J a h. r e s- einer Brandsehaden-Versicherungs- Namc und Sltz dcr Gescllscbaft Name und Charakter des Vorslandes Name und Charakter des Vorstand-Stcllvcrfreters Versicherten Capital Hicrvon Ruckversiche- rung Fiir die Ruck-versicherung gezahlte Praraien Brandschaden ( F euershriinste) Vergfitete Brandschaden samint Nebenspesen Von Riick-veraicherern bezogenc Vergiitungen Acti- s 41 "3 eu -o 9 1» -O <3 01 u *» M O u > Ton Immo- bilien und Mobi- liar a n Ge-treide, Futter und anderen Feth- sungs- Gegen- standen Sumine im In- lande iin Aua- lande im In- lande im Aus- lande Statt- gefun- dene versi- cherte Ge- hiiude- Brand- schlidei) Abge-brannte und beachii-digte versi-cherte Geli'a ud e fiir Immo- bilien und Mobi- liar fiir Fech- sun- gen Summe aus dein In- lande aus dem Aus- lande en- Capi- tal, nomi- nell Z. hi G u 1 d e n Zahl G u 1 d c n *) Kommt die Zahl aller Polizzen der Gesellachaft einzustellen, welche mit Ende des Jahres noch nicht erloschen waren. Hierbei aind die zu einer Conseription*> oder Hausniimiuer gehorenden Geba ude als ein einziges zu rechnen. A u s w e i s Versicherung-s-Gesellschaft. (iescliaflspcrlodc voiii 18 bls 18 g n h e n Regie-u nd alle anderen Ausgaben Sunimo H e s a m m t v e r m o g1 e n A c t Im Ausbaf- nacbsten tende J a lir e Gebiib- einzuhe- bender ren- Umlage- Forde- betrag rungen Ange- legte Alle Activ- anderen Capi- Activa t a 1 ion S mn mi* I* a s s i v a lira n d-sclifiden— Vergii-tungs-reste sammt Neben-spesen AII e anderen Passiva Summe Vor- SCllU‘S-n n d Garantie-fond Umlage-(j uo le fiir jo 100 fl. des Versi-cberungs-werlhes G u I d e n 2) AIn ein Gebiiude ist jede scIhatstSndige llausntimmer zu betracbten. A u s w e i s Gesellsohaft nul' fest<' Priirnien. Ciosclijil'ls|>erind*‘ 18 bis 18 E i n n a li in o n 3) Hierauf bar Ge- ein- saromt- gezablt Pra- inien- Kinnuh- men Interes sen, Zinsen-ertriig-nis8 und a11e anderen Kinnab-men Sunimo A u 8 g a 1» e n 3) Ge- sainmt- sclia- den- zab- Inngen Von Riick- versi- cberern bozo- gene Vergii- tungen Dein- nach vcr- bleibt Ge- sainmt- Ruck- ver- siehe- rungs- Pramien Provi- sioncn Hegie-und alle anderen Aus-lagen Sunimo Aus der Veruiogeus-gebarung ergab sicli Ge- winn Ver-I ust lic- zabite Per Zinsen Actie und ent- Divi- fallen denden Pereent •*) VVenn cine Versicherungs-Gesellscliaft nobst der Brandscbaden-Assecuranz nocb andere Z\veige der Versicherung betreibt, so konnen die Einnabmen und Ausgaben, insoferne sie niebt fiir jeden Zweig besunders verrecbnet werden, utfr in einer Tabello ersichtlich gemacbt \verden, doch iiiubk der Umitnnd, dass sio fiir mebrere Z\veige (mit Renennung derselben) Giltigkeit liabon, anmerkungMveino craicbtlich soin. Statist. Mittlioil. XI. Jahrg. 4. Iloft. ti Q. Jahres- flir Feuer-Ver Vertheilung Name und Sitz dcr Gcscllschaft L ii udor Polizzen ') Versichertes Capital Feuers- briinste Verg-iiteter Rrandschadenbetiag o Ime Akzug der Riickver-sicherung mit Abzug der inltiiidiselieu Riickver-sicherung olllic Abzug der Riickver-sicherung mit Abzug der inliindischen Riickver-sicherung Zalil 11. | kr. 11. | kr. Zahl 11. | kr. fl. | kr. Oesterreicli unter dcr Enns . OesteiTeich ob der Enns . . Salzburg Steierijiark Kiirnthen K ra in Triest, G5rz mul Gradišča etc. i Tirol und Vorarlberg .... liiihmen Mahren Scblesien Galizien Hukowina Dalmaticn bombard.-venet. Kbnigreicli . Ungarn Kroatien und Slavonien . . . Siebenburgen Ausland Ausweis sicherungen. nach Liindern. GeschSflsperlode voiu 18 bis 18 U r s n d h e n d e r H r a n d e Blitz- sclilag Erwie- seno Urand- legung Muth- mass- liche Bruud- legung- liauge- breclien Ziind- liolzclien Gas- eiplosion Dnmpf- kessel- ciplosion Selbst- entziin- clung: Petro- leum oder Photogen Fahrlas- sigkeit An dere Ursaclien Unbe- kannte Ursaclieu <> * II. Jahres- einer vvechselseitigen Hagel- Versicherung ') Theil-nehmer an der Versiche-rung Žahl Versiche- rungs- Summe Gulden Iliig-elscliaden Statt-gefundene Hagel-schaden, fiir \velche Versiche-rung gelcistet liescIiU— digte Theil- nchmer Z a h I E i if n a h m c 11 Umlage-betrage fiir das Jalir 18 Al le anderen Einnahmcu Summe A u 8- Vergiitete lligel-schiiden sam m t Neben-spesen Gulden Heserve fur noeh niclit regulirte Schiiden Einhehungs-kosten (1‘rovisionen und Remu-nerationen au die einhebenden Orga ne) *) Stand mit Ende de» Jahrea. S. Jahres- einer Hagel-Versicherungs- Name und Sil/, der Gesellscliafl Name und Charakler des Vorslandcs Name und Charakter des Vurstand-Stellvcrtrctcrs 1‘uliz- zen Ver«i- chertes Capital Hiervon rlickversichert Aus- lande Fiir diese Riick-versicherung gezahlte Pramien Inlande Aus- lande Hagel- schaden Verun- gliiekte Theil- nehiner l a h I Vergil te te Schaden-b e trii g e sammt Neben-spesen Von Riickvcrsichereru bezogene Vcrgiitungen aus deiu Inlande aus dem Auslandc Actien- Capital, nuiniuell Hierauf bar ein-gezahlt Ausweis V ersicherungs-Gesellschaft. Orschiif(s|icri«de vom 18 Itis 18 g a b e n G c s a m m t v c* r in o gen Uinlage-<|uote fiir je 100 n. dos Vcrsi-cberungs-werthes Regie-und ali e aiulcren Ausgaben Sumine A c t i v a P a s s i v a Im naoh-s ti* n J a liro einzuhe-bondor Umlage-betrag Ausbaf- tendc Gebiibron- forderun- gen An- gclet-tc Activ- Capita- lien A11 e andercn Activa Sumine Hagel- sebaden-Vergfilungs-rost sammt Nebenipesen Al le anderen Passiva S u in m e Gulden - Ausweis Gesellschaft auf feste Pramien. Vescha('ts|M‘rlodc V0III 18 bls 18 E i n n a h ni e n 3) A u s g a 1) e n 2) Aus der VermogeiiB-Gebarung orgab aich Re- Ge- sainint- Pra— inien- Einnah- mon Interes- son, Zinsen-ertrag-niss umi andere Einnah- IIIO11 Sumnie Ge- saninil- Scba- deu- zablun- gen Von Riick- versi« cberern bezo- gene Vergil- tungen Dem- nacb ver- bleibt Ge- Rainml-Itiick-ver-aiche-rung«-Pra mi en Provi- sionen Rcgie-und ali e anderen Aus-lagon Sumine Gewinn Verlust zali Ilc Zinson und Dividenden Percent entfnl-1011 (i 1 1 d e n Percent Wenn eine Versicberungs-Gesellscbaft nebst der Hagelscbaden-Assecuraiu noch andere Zweige der Vcrsicheruug bctroibt, so konnen die Einnnhmen und Ausgaben, insoferne sie nicht fiir jeden Zweig besonders verrechnet werden, nur in einer Tabelle ersiclitlich gomacht werden, doch muss der Urastand, dass sie fiir mehrere Zweige (mit Renennung derselbcn) Giltigkeit haben, aniuerkungt>weise ersichtlich sein. T. Jahres- f ti r H a g e 1-Vertheilung Name mul Silz de p <>esellsclia('t * l*ol izzen ') Versichertes 1. a n d e r ohne Ahzug der Ruckversicherung Zahl Gulden kr. Oest«rreich nnlep iler Enns fite. *) Kommt *1 ie Zahl aller Poli/,zon der Gesellschaft einzustellen, \velche in it Ende des .1 alires noch nicht erloschen \varew. U. Jahres- einer Fluss- und Landtransport- Naiiii* imd !SiU dep (iesellsrliall Name und Cbapaklur des Vopstandcs Nami1 und Charaktep dcs Vorstaud-Slellvnrlpelnp.s Ver- Polic- sicher- zen tes 0 Capi- tal 3) lliervou riickversichert Inlaude Fiir die Riiek-versicherung-cn gezahltePriiinien im im im auf a ii f AU8- Aus- Eisen- Dampf- lande lande hahnon schiffen G u I d • Transportschaden a n e n ‘) Reser- An Prii- F ur A1 le Vcrgiiteto Schaden sanmit Nebcnspesen lliervon d u reli Dcm- Riick- Heserve fiir noeh Provi- sio- Regie-und alle anderen Aus-lagcn zu Kode des Jahres hava- rirtc andercn Kinnali- Slinim n fdr volle Veri «»te (sini-stri) fiir starke fiir gcringe Zu- lliick- ver- siche- rungen gedeckt nacli ver- siclie- rungs- Pra- mien niclit regu- micn Giiter mon Bcschiidigungon (a vari e) sammen bleikt Scliii- den G u 1 d n Ausweis Versicherung. Art, Zeit und Ort derselhen. (icschallsporiodr voiii 18 bis 18 Zeit d e r U n g 1 ii c k s f ii 1 1 e Januar b'ebruar Miirz April Mai Juni Juli August Septem- ber Oetober Novem- ber Decem- ber Z a h 1 de r S c h i f f e * X. J a lire s- des Vermogensstandes der Ver- Narne und Sitz der Uesellschall Name und Charakter dek Vorstaudes Name und Charakter des Vorstand-Slellvertreters A c t i v a Statutenmiisaige Haftung der Actionare Casienbestand Hypothekar- und sonstige llaftungcn Immobiliar- Contu Mobilior- Conto Kffecten Voreinzahlun-gen, welehedem kiinftigeu Betriebe zur Last fallen Alle anderen Activa G u 1 e n Name und Sltz der tiescllsebaft Name und Charakter des Vorstaudes Name und Charakter des Vorstand-Stelivertreters Y. Jahres- einer Viehversicherungs- V e r s i c h e r u n g- Theilnehmer P feni e Versichertes Vieh Hornvieli Scbvveint* Pferde V e r u n- in Abgang gekoinmenes (gefallenes II o r n v i e li durch ltinderpes t dii roli Lungeii-sviiclio andere Ungliicks- fiille Z a h I 'J Stand mit Knde des Jalires. Name und Sltz der tiesellschait Name und Charakter des Vorstaudes Name uud Charakter des Vorsland-Stellverlreters Z. Jahres- der Renten- und Lebens- Versiclierung auf den Todesfall Lebenslanglicli# Kurze (teiuporar) Gulden Versicherung auf den Todesfall Uenten-Versicherung — B ~u £ ■a a Gulden Aus weis sicherungs-Anstalten auf' teste Pramien. (iesrhiirisperioiie 18 bis P a s s i v a Ausgegebenes Actien-Capitul Assecuranzlond Friiniien- Uebertriige Zuriiekgestellte SumiDen fdl* noch uicbt Iiqnidirte Schiiden Gewinn8t-Beserve 1 A11 e andern Pasniva G u 1 »len Aus weis Gesellschaft. liescballsperludr VOtll 18 bis 18 g I ii c k u n g e n lm Durchsehnitte wurde vergutet oder gekeulte«) Vieh Geleistete Schafe Sclnveine Vergiitung an die Theilnelimer fur ein Pferd tur ein Stiick Horn vieh fiir ein Schaf tur ein Sohwein Z a h 1 G u 1 d e u < Aus weis versi eherun gs-A usta 1 ten. (iescbaltsperindi' 18 bis 18 T o n t i ii e n Mitsteigen- Henteu Mit Ausschiittung nad) bcstiiumterZeit = s % o—3 H -J a O * z um Besuche der VViederhoIungs-schule verpflichtet ist: In der eingeschulten Ortschaft..................Knaben Madchen Zusammen . Knaben Zahl der Jugend von 12 —li> Jahren in den nicht eingeschulten Ortschaften..................................... Madchen Gesammtzahl . Knaben Madchen Entfernung der Ortschaften von der Schule. Eingeschulte Ortschaften Nicht cingeschultc Ortschaften Name Entfernung in Stumlen N a m e Entfernung; in Stumlen Formular« H Ilir die einzelnen Schnlcn. Ist die Scliule eiiie < Scliulc zu? Welcher Confession gehort dieselbe an? ( Knaben-Hauptschule mit Unter-Realschule? Knaben-Hauptschule ohne Unter-Realsehule? Hauptschule fiir Madchen ? Hauptscliiile fiir beide Geschlecliter? Pfarr-Hauptschule? Directivmiissig begriindete Trivialscbule? Gehilfenstation? \ Nothschule? Wie viel Lehrzimmer bat die Werktagsschule? Ist ein Priifungssaal voriianden? Ist ein Turnsaal voriianden? Wie viel Classen zahlt die VVerktagsschule? In wie vielen Abtheilungen der einzelnen Classen vvird der Unterriclit ertheilt? In \velchen Sprachen wird der Unterriclit ertheilt? Wird der Unterriclit ertheilt: Ganzjahrig und ganztiigig? GanzjShrig und halbtagig? Ilalbjahrig und ganztiigig? Halbjahrig und halbtagig? Lehrer und Lehrerinen. Name Rang *) Stan d Welt- geist- lichc Ordens- yeist— liehe \Velt- liehe Einkommen aus dem Schuldienstc Barer (j eh alt Naturalien in Geld berechnet !) Grundbestiftung inaass Jochc Ertrag S u in ni e der Beziige Gulden iu tisi. Wiilir *) llier ist zu unterscheiden, ob die einzelnen Lehrer und Lehrerinen den Rang eines Directors, dirigirenden Ober-lehrers, Katecheten, Untei-Healscbullelirers, llauptschullehrers, Trivialschullehrers, Unter-Realsehul-Unterlehrers, Hauptschul-Unterlehrers, Trivialsehul-Unterlehrers, einer Lehrerin, Unterlehrerin oder Iudustriallehrerin bckleidcn. -) Wo eine adjualirte Sehulfassion besteht, sind die in dorselben aiigenommenen VVerthe in diese Hnbrik einzusetzen. Kinder, welche die Werktagsschule besuchen am Ende des Schuljahres: Zusammen Knaben Madcbon Dieselben theilen sich: Nach Religionsbekenntnissen in: Katholiken des lateinischen (romischen) Ritus Katholiken des griechischen Ritus „ „ armenischen „ Griechisch-orientalische Armenisch-nichtunirte Evangelische Augsburg. Confess. „ helvetisch. „ Unitarier Israeliten Nach der Muttersprache in: Deutsche v Cechen (Bbhmen, Miilirer, Slo vaken) Polen Ruthenen Slovenen Serben und Kroaten Magyaren (Ungarn) Raliener Ladiner und Friauler Ost-Romanen (Walachen) Wie viele Schulkinder der VVerktagsschule stehen im Alter: Unter 6 Jahren vom 6.—7. Jahre „ 7.-8. » . 8.-9. „ vom 9.—10. Jahre * 10.-11. » „ 11.-12. „ liber 12 Jahre Findet ein Unterschied zvvischen dem Besucher im Sommer und Winter Statt, und wie gross ist derselbe? Wie viel betragt das Schulgeld jahrlich fiir ein Kind? * „ » »im Ganzen? „ „ Kinder sind vom Schulgelde befreit? „ „ Gratisbucher \vurden vertheilt? Besteht bei der Werktagsschule auch eine VViederholungs- oder Fortbil-dungsschule? Wird dieselbe abgehalten: Am Sonntag? Durch wie viel Stunden? An Wochentagen? Wie oft? Durch wie viel Stunden? Wie viele Classen und Abtheilungen zahlt dieselbe? Welche Gegenstande \verden gelehrt? Wie viele Schiiler besuchen dieselbe: Miinnlich? Weiblich? Zusammen Statist. Mittheil. XI. Juhrg. 4. Heft. Besonderes Wie viele Unterrichtsgeld Schiiler fiir i Schuler Wird an der Scliule auch gelehrt: Turnen ? Musik ausser dem vorgeschriebenen Gesaagsunterricht? Zeichnen ? Eine zweite oder dritte Landessprache? Steht mit der Schule ia Verbindung: Eine Obstbaumschule? „ Gartenbauschule ? „ Bienenzuchtschule ? „■ Seidenbauschule? „ weibliche Industrialschule? Ist das Schulhaus ein eigenes? „ „ * „ gemiethetes? „ „ „ „ unentgeltlich tiberlassenes? Wessen Eigenthum ist das Schulhaus? Ist der Bauzustand des Schulhauses gut? „ „ „ „ „ mittelmassig? „ „ „ „ „ schlecht? Im Falle mit der Schule eine Unter-Realschule ver-bunden ist: Wie vielSchuler zahlt die 1. Classe derUnter-Realschule? 2 99 rt rt "• rt n 99 99 /jusammcn Specialisirung der Schuler der Unter-Realschule in gleicher Weise, wie jene der Werktagsschule nach Religion, Muttersprache und Lebensalter. Wie viele Schuler Wird an derselben auch gelehrt: Franzosisch? Italienisch? Sonstige Sprache? Im Falle mit der Schule eine Lehrer-Bildungsanstalt in Verbindung steht? Wie viel Classen und Abtheilungen zahlt dieselbe? „ Unterrichtsstunden wochent!ich? „ „ Lehrer sind an derselben beschaftigt ? „ „ weltliche ZOglinge enthalt diese Anstalt? » » geistliche „ j* » »